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Offenblatt 05 2013

Date post: 09-Apr-2016
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Das OFFENBLATT ist das Amtsblatt der Stadt Offenburg. Seit mehr als 20 Jahren informiert die Stadtverwaltung die Bürgerschaft sachlich und transparent über kommunalpolitische Themen. Hinzu kommen Informationen und Terminhinweise aus dem gesamten städtischen Leben, der vierzehntägige Veranstaltungskalender sowie zweimal jährlich das FamilienBlatt. In einer Auflage von rund 30.000 Stück wird das OFFENBLATT wöchentlich kostenlos an alle Offenburger Haushalte in Kernstadt und Ortsteilen verteilt. Bereits seit 1999 gibt es eine Online-Version vom OFFENBLATT auf der städtischen Homepage www.offenburg.de und der Webseite www.offenblatt.de. Seit der ersten Ausgabe des Jahres 2012 hat die Bürgerzeitung im Netz nun eine neue benutzerfreundliche Funktion, die Blättern und Zoomen erlaubt.
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Ihre Bürgerzeitung Nr. 5, 9. Februar 2013 Veranstaltungskalender 9. bis 24. Februar www.offenburg.de 332 Städte haben am bundesweiten Fahrradklimatest des ADFC teilge- nommen. Das Ergebnis für Offenburg: Ein beachtlicher neunter Platz. Seite 7 ANERKENNUNG Sieben Monate nach dem Brand der Villa Bauer ist das markante Fabrikan- tenhaus auf dem besten Weg, wieder ein Schmuckstück zu werden. Diese Woche wurde Richtfest gefeiert. Seite 8 RICHTFEST Vier Konzepte zur Entwicklung der nördlichen Innenstadt konnte die Stadt Offenburg diese Woche im Salmen präsentieren. Seite 4-5 ENTWüRFE endlich kommt der Kabarettist nach Offenburg.“ Fest im Programm und beliebt beim Publikum sind die Tanzver- anstaltungen. Im April steht hier noch die Cisne Negro Dance Company – übersetzt „Schwarzer Schwan“ – auf der Bühne der Oberrheinhalle. Der Modern Dance aus Brasilien lockt sogar Zuschauer aus Karlsruhe, Frei- burg und Straßburg. „Diese Art des Modern Dance im Ensemble, die wir bieten, haben die anderen Städte eben nicht“, erklärt Kessler das große Interesse. Das OFFENBLATT und das Kulturbüro verlosen dreimal zwei Karten für den Kabarettabend mit Volker Pispers in der Oberrheinhalle am Donnerstag, 21. Februar. Die drei schnellsten E-Mail-Schreiber gewinnen. Die Adresse zum Ge- winnspiel: [email protected]. Alle Informationen zum vollstän- digen Programm im Internet unter www.kulturbuero.offenburg.de. gleich viermal den Alltag eines Lie- bespaares in einem Zirkus – „In guten wie in schlechten Zeiten“. „Veranstaltungsort ist passend zum Stück ein Zirkuszelt, das wir auf dem Platz der Verfassungsfreunde aufbauen“, erzählt Kessler. Für solch außergewöhnliche Darbietungen muss man schon den richtigen Riecher haben, weiß der Kulturbüro-Mitarbeiter. Oft sei es auch eine Frage des richtigen Zeitpunkts: „Die Musik-Acts Fet- tes Brot und Patrice beispielsweise waren zwar bekannt, als sie in Of- fenburg aufgetreten sind, aber eben noch nicht berühmt.“ Bei einer erneuten Anfrage war ihnen die Stadt für ihre Show bereits zu klein. So müsse man den großen Namen manchmal auch mit Ge- duld hinterherlaufen. Kessler: „An Volker Pispers sind wir nun schon seit geraumer Zeit dran. Und jetzt Eine Handpuppe im Kampf ge- gen den Sensenmann, artistische Flitterwochen im Zirkuszelt oder ein tanzender schwarzer Schwan aus Brasilien: Das Offenburger Kulturbüro bietet attraktive Al- ternativen zu kalten Winter- und nassen Frühlingstagen. „‚No Rose‘ ist mein Favorit in un- serem aktuellen Programm“, sagt Christian Kessler vom Kulturbüro. Die chinesische Handpuppenauf- führung, in der die alte Dame Rose Gevatter Tod zum Showdown im Nirvana herausfordert, ist Teil der Puppenparade Ortenau. Kessler: „Unser Figurentheater-Festival ist bei der Premiere im vergangenen Jahr sehr gut angekommen. Aber wir hoffen natürlich, dass sich das Zuschauerinteresse mit der zwei- ten Auflage weiter steigert.“ Drei weitere Puppenspiele des inter- kommunalen Kulturprojekts fin- den im März in Offenburg statt. Im April präsentieren Victor Cathala und Kati Pikkareinen Bekannt bis berühmt Mit dem richtigen Riecher Vom Modern Dance bis zur Puppenparade: Das aktuelle Programm des Kulturbüros Sie kommen nach Offenburg. Der Cirque Aïtal,Volker Pispers und „No Rose“. Fotos: Veranstalter Moltkestrasse 2 77654 Offenburg Tel. 0781-92429-0 www.hasu.de Funktion. Eleganz. Harmonie. HASU Küche und Wohnen
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Ihre Bürgerzeitung Nr. 5, 9. Februar 2013

Veranstaltu

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9. bis 24. Februarwww.offenburg.de

332 Städte haben am bundesweitenFahrradklimatest des ADFC teilge-nommen.DasErgebnis fürOffenburg:Ein beachtlicher neunter Platz.

❚ Seite 7

ANerkeNNuNg

Sieben Monate nach dem Brand derVillaBauer istdasmarkanteFabrikan-tenhaus auf dem besten Weg, wiederein Schmuckstück zu werden. DieseWoche wurde Richtfest gefeiert.

❚ Seite 8

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Vier Konzepte zur Entwicklung dernördlichen Innenstadt konnte dieStadt Offenburg diese Woche imSalmen präsentieren.

❚ Seite 4-5

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endlich kommt der Kabarettistnach Offenburg.“

Fest im Programm und beliebtbeim Publikum sind die Tanzver-anstaltungen. Im April steht hiernoch die Cisne Negro DanceCompany – übersetzt „SchwarzerSchwan“ – auf der Bühne derOberrheinhalle. Der ModernDance aus Brasilien lockt sogarZuschauer aus Karlsruhe, Frei-burg und Straßburg. „Diese Artdes Modern Dance im Ensemble,die wir bieten, haben die anderenStädte eben nicht“, erklärt Kesslerdas große Interesse.

Das OFFENBLATT und dasKulturbüro verlosen dreimal zweiKarten für den Kabarettabend mitVolker Pispers in der Oberrheinhalleam Donnerstag, 21. Februar. Diedrei schnellsten E-Mail-Schreibergewinnen. Die Adresse zum Ge-winnspiel: [email protected] Informationen zum vollstän-digen Programm im Internet unterwww.kulturbuero.offenburg.de.

gleich viermal den Alltag eines Lie-bespaares in einem Zirkus – „Inguten wie in schlechten Zeiten“.„Veranstaltungsort ist passend zumStück ein Zirkuszelt, das wir aufdem Platz der Verfassungsfreundeaufbauen“, erzählt Kessler.

Für solch außergewöhnlicheDarbietungen muss man schonden richtigen Riecher haben, weißder Kulturbüro-Mitarbeiter. Oft sei

es auch eine Frage des richtigenZeitpunkts: „Die Musik-Acts Fet-tes Brot und Patrice beispielsweisewaren zwar bekannt, als sie in Of-fenburg aufgetreten sind, abereben noch nicht berühmt.“ Beieiner erneuten Anfrage war ihnendie Stadt für ihre Show bereits zuklein. So müsse man den großenNamen manchmal auch mit Ge-duld hinterherlaufen. Kessler: „AnVolker Pispers sind wir nun schonseit geraumer Zeit dran. Und jetzt

Eine Handpuppe im Kampf ge-gen den Sensenmann, artistischeFlitterwochenimZirkuszeltodereintanzenderschwarzerSchwanaus Brasilien: Das OffenburgerKulturbüro bietet attraktive Al-ternativen zu kalten Winter- undnassen Frühlingstagen.

„‚No Rose‘ ist mein Favorit in un-serem aktuellen Programm“, sagtChristian Kessler vom Kulturbüro.Die chinesische Handpuppenauf-führung, in der die alte Dame RoseGevatter Tod zum Showdown imNirvana herausfordert, ist Teil derPuppenparade Ortenau. Kessler:„Unser Figurentheater-Festival istbei der Premiere im vergangenenJahr sehr gut angekommen. Aberwir hoffen natürlich, dass sich dasZuschauerinteresse mit der zwei-ten Auflage weiter steigert.“ Dreiweitere Puppenspiele des inter-kommunalen Kulturprojekts fin-den im März in Offenburg statt.

Im April präsentieren VictorCathala und Kati Pikkareinen

Bekannt bis berühmt

Mit dem richtigen RiecherVom Modern Dance bis zur Puppenparade: Das aktuelle Programm des Kulturbüros

Sie kommen nach Offenburg. Der Cirque Aïtal,Volker Pispers und „No Rose“. Fotos: Veranstalter

Moltkestrasse 277654 OffenburgTel. 0781-92429-0www.hasu.de

Funktion. Eleganz. Harmonie.

HASU Küche und Wohnen

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betrieben: von 18 bis 19.30 Uhr,weil es um diese Uhrzeit in demLokal noch ruhiger zugeht.

Wie kommen die Kurse ineiner Fremdsprache an?Eva Steffan: Wir werden sehen,wie sich die Anmeldezahlen in die-sem Semester entwickeln, aber alswir im vergangenen Semester da-mit starteten, hatten wir eine guteResonanz. Kurse in einer Fremd-sprache sollten zur Normalitätwerden, da durch sie die Mehr-sprachigkeit unterhaltsam geför-dert wird. Für die Kursleiter be-deuten diese Kurse zwar einenzusätzlichen Aufwand, anderer-seits können sie viel eigenes Herz-blut hineinlegen. Die Themenwerden deshalb oft von den Kurs-leitern vorgeschlagen. So beruht„Spanisch mal anders – Filmeübersetzen und untertiteln“ aufeiner Anregung unserer Kursleite-rin Itzel Vicarte.

Um welche Kompetenzengeht es in diesen Kursen?Eva Steffan: Die Teilnehmer sol-len in die Lage versetzt werden, imLand in einer konkreten Situationhandeln zu können. Also: Im Ho-tel sagen zu können, was das An-liegen ist. Es geht um die Kommu-nikationsfähigkeit vor Ort. Unddieses Ziel verfolgen wir selbst inAnfängerkursen. Die Frage dabeilautet: Was brauchen die Teilneh-mer, um ganz schnell sprachlichhandlungsfähig zu sein?

Ist es wirklich möglich, hierin Offenburg in eine andereSprache einzutauchen?Eva Steffan: Wer sich zeitlich oderfinanziell ein Sprachbad im Aus-land nicht leisten kann, ist in die-sen Kursen gut aufgehoben. Mankann sich ein abwechslungsrei-ches Programm zusammenstellen,vielleicht zusätzlich zu einem Ein-steiger- oder Auffrischungskurs,wenn man hier vor Ort eine Spra-che intensiv lernen möchte.

Seit vergangenem Herbst bietetdie Volkshochschule Offenburgim Bereich ihrer Sprachenschu-le die Reihe „Sprache leben“ an.Hier können Kurse besucht wer-den, die in der Fremdsprachestattfinden. Die OFFENBLATT-Redaktion im Gespräch mit EvaSteffan, VHS-Fachbereichsleite-rin für Fremdsprachen, Litera-tur und Allgemeinbildung.

Frau Steffan, welche Zieleverfolgen Sie mit den Kursen derReihe „Sprache leben“?Eva Steffan: Es geht in den Kursendarum, dass die Teilnehmer/innendie Sprache – Englisch, Franzö-sisch, Spanisch oder Italienisch –aktiv anwenden. Wir möchten einSprachbad simulieren. Dazu wer-den natürlich Vorkenntnisse be-nötigt. Wer zum Beispiel am Koch-kurs „Creative Cooking in English“

am 5. März teilnimmt, kann seinVokabular anwenden und Neuesdazulernen. Es ist dies jedoch einLernen durch aktives Tun, keinAuswendiglernen von langen Vo-kabellisten.

Wie sind Sie auf die Idee ge-kommen, Fremdsprachen an-ders zu vermitteln?Eva Steffan: Das Konzept ist be-reits an anderen Volkshochschu-len ausprobiert worden. Es gababer auch Anregungen von Teil-nehmern. Hinzu kommt, dass wirauch ganz gern mal unsere Kurs-räume verlassen, um nach außenzu gehen. So findet „After WorkEnglish“ bei Schoellmanns statt.Englische Konversation wird hierab Montag, 18. Februar, an zehnTerminen in lockerer Atmosphäre

Ins Sprachbadeintauchen„Sprache leben“ sorgt für unterhaltsamen Unterricht

Eva Steffan:„Es ist möglich,sich ein schönesProgramm zu-sammenzustel-len.“

Foto: Reinbold

Zum SchnuppernDie Musikschule Offenburg/Orte-nau bietet in allen Zweigstellen abFebruar kostenlose Schnupper-stunden zur Musikwerkstatt undzur musikalischen Früherziehungan. In dem einjährigen Kurs derMusikwerkstattwerdenalleBlech-,Holzblas-, Zupf-, Streich- und Tas-teninstrumente ausprobiert. Spie-lerisch werden die ersten musika-lischenGrundbegriffeundeinfacheLieder auf den Instrumenten erar-beitet: Das ist der ideale Kurs, seinTrauminstrument zu finden. Hinzukommen zahlreiche Schupper-stunden für die Kurse der musika-lischen Früherziehung. Infos unterTelefon 0781/9364-100.

9.2. Lindenapotheke10.2. Schlossapotheke

(Ortenberg)11.2. Hildaapotheke12.2. Einhornapotheke13.2. Weingartenapotheke14.2. Südapotheke15.2. Apotheke Zunsweier16.2. Staufenbergapotheke

(Durbach)17.2. Abtsbergapotheke

SONNTAGS- UNDNACHTDIENSTDER APOTHEKEN

In dieser Woche gratuliert Ober-bürgermeisterinEdithSchreinerfolgenden Jubilaren:Den 90. Geburtstag feiern WalterThumm (12. Februar) und Maria Lin-denmeier (15. Februar) aus Walters-weier. Vor 91 Jahren erblickten Ru-dolf Gebhard (10. Februar) ausWindschläg, Pauline Wolf (13. Febru-ar) und Waltraud Kunofsky (15. Feb-ruar) aus Fessenbach das Licht derWelt. Josefine Vetter (11. Februar)

aus Windschläg, Mar-garete Bätz und Elisa-

beth Wittig (beide am9. Februar) freuensich über 92 Le-

bensjahre. Das95. Wiegenfestbegehen Han-

ne Sattel und Marie-Luise Haars(beide 10. Februar). HerzlichenGlückwunsch!

ALLES GUTEZUM GEBURTSTAG Narri, Narro!

Die Stadtverwaltung Offenburginklusive der beiden Bürgerbüroshaben am 12. Februar, Fasnachts-dienstag, ab 12 Uhr geschlossen.FürdieStadtteil-undFamilienzent-ren sowie die Kindertagesstättengelten an den närrischen Tagen dieindividuell vereinbarten Öffnungs-zeiten. Auch die Stadtbibliothek,Archiv und Museum im Ritterhaussowie die Städtische Galerie blei-ben am Fasnachtsdienstag kom-plett geschlossen. Hallenbad undSauna können Rosenmontag undFasnachtsdienstag ganztägig we-gen Revisionsarbeiten nicht ge-nutzt werden. Beim LandratsamtOrtenaukreis ist an beiden Tagenab 12 Uhr zu, das Offenburger Fi-nanzamt schließt am Fasnachts-dienstag ab 12 Uhr.

Amtsblattder Stadt Offenburg

ImpressumHerausgeberin: Stadt OffenburgVerantwortlich: Heidi Haberecht

Redaktion:Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72

Wolfgang Reinbold, Telefon 0781/8222 00Anja Walz, Telefon 0781/822666

[email protected]

Veranstaltungskalender:Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33

Telefax 07 81/82 75 [email protected]

Stabsstelle Presse- undÖffentlichkeitsarbeit

Hauptstraße 90, 77652 OffenburgAusträger-Reklamation:

Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33Verantwortlich für Anzeigen:

Kresse & Discher GmbHMarlener Straße 2, 77656 OffenburgAnzeigenverkauf: Barbara Wagner

Telefon 07 81/95 50 45Telefax 07 81/95 50 50

[email protected]:

Kresse & Discher GmbHMarlener Straße 2, 77656 Offenburg

Druck:Druckzentrum Südwest GmbH

Auf Herdenen 4478052 VS-Villingen

Vertrieb:PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbHIm Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K.

Telefon 076 42/91 08 -0Telefax 076 42/91 08 40

[email protected]: Montag, 17 Uhr

Erscheinungsweise:wöchentlich, jeweils samstags

kostenlose Verteilung in alle HaushalteAnzeigenschluss: jeweils Di. 17 Uhr

Auflage: 30 424www.offenblatt.de

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„Voller Erfolg“Die Offenburger Tunnelforderungkommt nun doch schon in dernächsten Projektbeiratssitzung am4. März auf die Tagesordnung.

„Das ist ein guter Schritt für uns.Das zu erreichen, war dringlichund mir ungeheuer wichtig“, sagtOberbürgermeisterin Edith Schrei-ner, die gemeinsam mit LandratFrank Scherer und BI-Chef Man-fred Wahl am Dienstag beim Vor-bereitungstreffen bei Verkehrsmi-nister Winfried Hermann inStuttgart war. Sie verbucht es als

„vollen Erfolg“, dass Land und Re-gion gemeinsam beantragen, dassauch die Offenburger Ausbausitua-tion samt Tunnelforderung so zü-gig in den Fokus rückt. Schonlange drängen die Offenburgerauf eine Grundsatzentscheidung.

Schreiner und Wahl unterstri-chen dies auch Ende Januar beimBesuch von Staatssekretär Oden-wald am hiesigen Bahngraben.

OB Edith Schreiner. Foto: Bode

„Multikulti“ in all seinenFacetten – Wer macht mit?Internationales Fest am 15./16. Juni lädt zum kulturellen Austausch auf den Marktplatz

de am Samstag, 15. Juni, 11 Uhrdas Fest eröffnen und erstmals indiesem feierlichen Rahmen dieUrkunden für die erfolgreicheTeilnahme an den deutschenSprachkursen am Institut fürDeutsche Sprache überreichen,informierte er den Beirat. Und wiebereits im vergangenen Jahr werdeam Sonntag, 16. Juni, 12 Uhr, wie-der zum Friedensgebet der Religi-onen eingeladen.

„Am Samstag, 8. Juni, wird Re-gina Wolf mit einem Stand aufdem Wochenmarkt unter den Pa-goden nochmals die Werbetrom-mel für das Internationale Festrühren“, kündigte BürgermeisterChristoph Jopen an.

„Wir bitten Sie, sich bis spätes-tens 28. Februar bei unserer Inte-grationsbeauftragten Regina Wolfmit Ihren Aktivitäten anzumelden,damit sie in die Feinplanung ge-hen kann“, bat Hattenbach für dieerkrankte Regina Wolf. Oberbür-germeisterin Edith Schreiner wer-

Tanzen, singen, Theater spielenoder leckere Landesspezialitä-ten anbieten – Michael Hatten-bach, Leiter des FachbereichsBürgerservice und Soziales, hatim Integrationsbeirat am 6. Fe-bruar um Beiträge für das Inter-nationale Fest geworben.

Tanzaufführungen beim Internationalen Fest 2009. Foto: Breithaupt

InteressenvertretungLAKA und alevitische Jugendorganisation stellen sich vor /Großes Interesse im Beirat

Im Anschluss daran stellten Ol-cay und Cansel Karakus von deralevitischen Jugendorganisationihre Arbeit und die Geschichte derAleviten von der Entstehung biszur Unterdrückung in der Türkeinoch heute vor. Man plane einenAntrag auf Religionsunterricht füralevitische Kinder in Offenburg zustellen, kündigte Kemal Karakusan. Jopen fragte daraufhin nach,ob in der Georg-Monsch-Schuleauch alevitische Kinder in den Is-lamunterricht gingen. Dies ver-neinteKarakusmitdemArgument,dass ihre Glaubensrichtung sichnur teilweise mit den Ansichtendes Islam decke. Da die Islam-Lehrerin Güllü Özügenc nicht an-wesend war, schlug Jopen vor, inder nächsten Sitzung des Integra-tionsbeirats das Thema nochmalsauf die Tagesordnung zu setzen.

Netzwerk IQ 2005. Es wird seithervon den Bundesministerien fürArbeit und Soziales sowie Bildungund Forschung ebenso gefördertwie von der Bundesagentur fürArbeit, so Baumstark weiter. Essetzt sich für die Verbesserung derArbeitsmarktintegration von Mig-ranten ein. Zweimal im Jahr treffensich Vertreter der Kommunen inStuttgart und einer weiteren Stadtim Land zum gegenseitigen Aus-tausch. Bürgermeister Jopen warbim Beirat für eine Offenburger Ver-tretung. Wer an dem Angebot, vorOrt Migrantenvertretungen überdie Anerkennung ausländischerBerufsqualifikationen zu infor-mieren, interessiert ist, kann sichan Aline Baumstark, Telefon0711/248372-02 oder E-Mail [email protected] wen-den (Mindesteilnehmerzahl: 10).

Wohin wenden, wenn man alsMigrant/in Schwierigkeiten mitder Anerkennung seines auslän-dischen Abschlusses hat? – Ant-worten hat Aline Baumstark,Vertreterin des Landesverbandskommunaler Migrantenvertre-tungen und aktiv im bundeswei-ten Netzwerk „Integrationdurch Qualifizierung“, im Inte-grationsbeirat gegeben.

Die LAKA versteht sich als Zu-sammenschluss kommunaler Mi-grantenvertretungen im Land u.a.mit dem Ziel, die politische Teil-habe der Migranten zu verbessern.Weiter soll der Austausch derKommunen untereinander ange-regt werden. „Seit Juni 2011 ist dieLAKA Mitglied im bundesweitenNetzwerk „Integration durch Qua-lifizierung“ (IQ)“, informierteBaumstark. Gegründet wurde das

Interessierte könnensich bis 28. Februarunter [email protected] melden.

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Bieter A, Visualisierung. Dieser Entwurf sieht 21 Wohneinheiten und 11 000 m2

Verkaufsfläche vor. Das bestehende Parkhaus soll renoviert werden und anschlie-ßend 400 Stellplätze bieten – heute ist dort Platz für 300 Fahrzeuge. Die Stadt-halle bleibt erhalten. Die Einkaufsgalerie ist dreigeschossig angelegt, die verschie-denen Ebenen werden durch Treppen miteinander verbunden, der zentrale Platzerhält ein Glasdach. Im Inneren können sich ausschließlich Fußgänger aufhalten,Verbindungen ins Quartier bestehen über die Lange Straße, das Parkhaus und dieHauptstraße. Letztere soll eine Fassadenfront im gründerzeitlichen Stil erhalten,dafür sind zwei Neubauten in der Hauptstraße 17 + 19 vorgesehen. Viele kleine-re Shops sind entlang der Zugangswege angeordnet. Als größere Einheiten sindvorgesehen: ein Lebensmittel- und ein Drogerie-Markt im Untergeschoss, ein Be-kleidungsgeschäft im mittleren Geschoss und ein Elektromarkt im Obergeschoss.

Nördliche iNNeNstadt

Bieter B, Visualisierung. Dieses Konzept sieht vor, lebendige Quartiersplätze zuschaffen. Geschaffen werden sollen 12 000 m2 Verkaufsfläche, eine neue Parkga-rage mit 450 Stellplätzen ist geplant. In 44 Wohneinheiten sollen Familien, Sing-les und Senioren ruhig an der Stadtmauer wohnen können – rund um einen ge-meinschaftlichen Dachgarten. Angestrebt wird eine optimale Vernetzung derHandelszonen. Die Lange Straße soll verkehrsberuhigter Bereich werden, der Er-halt der Stadthalle ist vorgesehen. Gedacht ist auch an eine Erweiterung der Fuß-gängerzone. Der Entwurf formuliert als Ziel die Orientierung an der OffenburgerBaukultur. Neue Anbieter sollen gewonnen werden, versprochen wird ein profes-sionelles Center-Management. Ein Lebensmittelmarkt soll ins Erdgeschoss kom-men, ebenso wie eine Markthalle im Erdgeschoss der Stadthalle. Im Obergeschossist an Unterhaltungs-Elektronik gedacht, in der Stadthalle an Gastronomie. Durcheine hohe Grundrissflexibilität wird der Wandel beim Handel miteinbezogen.

Nördliche iNNeNstadt

Vogelperspektive. Grundriss A – oh-ne Metzgerei Burg. GründerzeitlicheFassadenfront in der Hauptstraße.

Vogelperspektive. Grundriss B –mit Markthalle in der Stadthalle undneuem Platz. Grundrisse (4): Stadt

Konzepte liegenErste Bürgerinformation im Salmen /Entwicklung der

Das Verfahren des sogenannten„wettbewerblichen Dialogs“ isteigentlich nicht öffentlich. Den-noch haben sich Stadtverwal-tung und Gemeinderat bei derEntwicklung der Nördlichen In-nenstadt für dieses Verfahrenentschieden, weil sie sich davonein Maximum an Mitbestim-mung erwarten. Mit Zustim-mung der Bieter sind am vergan-genen Dienstag die erstenKonzept-Entwürfe im Salmenpräsentiert worden.

Der Gemeinderat hatte im Ok-tober fünf Bewerber für die weite-re Bearbeitung ausgewählt. Vierdavon haben mittlerweile ihreKonzepte eingereicht. MartinSchirmer vom Büro Schirmer – Ar-chitekten & Stadtplanung über-

nahm die Vorstellung der stadtpla-nerischen Aspekte der vierModelle, in denen es um eine Ein-kaufsgalerie mit Dienstleistungund Wohnen geht. Die spezifi-schen Punkte, die den Handel be-treffen, erläuterte Gerhard Beckvon der Gesellschaft für Markt-und Absatzforschung (GMA).

Einleitend wies Oberbürger-meisterin Edith Schreiner auf dieMöglichkeiten hin, Anregungenzu den vorgestellten Plänen zu ge-ben: mündlich direkt vor Ort,schriftlich auf Kärtchen oder per

Mail, am besten bis zum 20. Feb-ruar 2013. Außerdem machte siedie Dimension des Entwicklungs-Projekts Nördliche Innenstadtklar: „Es geht hier um die Gestal-tung eines Quartiers von der Gus-tav-Rée-Anlage bis zum Bahnhof.“

Insofern handelt es sich um einesder zentralen Stadtentwicklungs-projekte der nächsten Jahre – ne-ben der Neubebauung des Arealsam Mühlbach unterhalb derStadtmauer, dem neuen Baugebiet„Seitenpfaden“ zwischen Offen-burg und Ortenberg sowie demBau des Freizeitbads an der Ste-germattstraße.

Baubürgermeister Oliver Marti-ni sprach ausdrücklich von einem„Zwischenstand“, der mit den vierKonzepten gegeben werde. Nacheinigen Gemeinderatssitzungen,drei Handelsforen und der Vorbe-reitung durch eine Vergabekom-mission werde jetzt nach einemoffenen Konzept für die Herausbil-dung eines offenen Quartiers ge-sucht. Nachdem 13 Bewerbungenauf eine europaweite Ausschrei-bung eingegangen waren, wählteder Gemeinderat fünf Bieter aus,mit denen eine erste Dialogphasegeführt wurde. An deren Ende ha-ben nun vier Bieter ihre Vorschlä-ge abgegeben. Die Aufgabenstel-lung lautete: Ausarbeitung eines

Vorstellung

Dimension

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Bieter C, Visualisierung. Überschrieben ist dieser Entwurf mit „Union Quartier“.Die Innenstadt soll maßvoll erweitert werden. Ziel ist ein neues, lebendiges Stadt-quartier. Mit 25 Wohneinheiten, 450 Stellplätzen in der Parkgarage und einerVerkaufsfläche von 12 600 m2 sollen Gastronomie, Einzelhandel und innerstädti-sches Wohnen verbunden werden. Ein neuer Platz vor der Metzgerei Burg, zwischenHauptstraße und Lange Straße, soll zum Flanieren einladen. Von der Hauptstra-ße aus führt ein Weg diagonal ins Innere – wiederum auf einen Platz zu. DieStadthalle wird als „neues Ausrufezeichen der Innenstadt“ bezeichnet. Große La-deneinheiten sind Richtung Bahngraben vorgesehen, die Verbindung zwischenErdgeschoss und Untergeschoss soll in den Läden möglich sein, so wie es in Offen-burgs Kaufhäusern üblich ist. Gedacht ist an Textil- und Elektrogeschäfte im Erd-geschoss, an einen Supermarkt im Untergeschoss. Die Stadthalle wird in die Pla-nungen einbezogen. Illustrationen (4): Stadt Offenburg

Nördliche iNNeNstadt

Bieter D, Visualisierung. In diesem Entwurf bleibt die Stadthalle lediglich alsZitat erhalten, nämlich mit der Ostfassade als Eingangsbereich von der Union-Brücke her. Als Parkhaus (406 Plätze) soll ein neuer viergeschossiger Baukörperam Bahngraben unterhalb der Stadthalle gebaut werden. Wohngebäude auf denVerkaufsebenen sollen 33 Wohneinheiten schaffen. Im Zentrum ist ein nicht über-dachter Platz vorgesehen. Geplant sind drei Handelsebenen: Im Untergeschosszwei bis drei größere Einheiten, u.a. ein Lebensmittelgeschäft; im Erdgeschoss sindZugänge von der Hauptstraße, der Lange Straße und dem Parkhaus her geplant.Das Motto hier: „Flanieren und Verweilen“ mit Schuhkonzepten, Accessoires, Klei-dung. Im ersten Obergeschoss sind Elektrofachmarkt, Spielwaren und ein Mode-haus angedacht. Ein Quartiersmanagement soll sich um die 12 000 m2 Verkaufs-fläche kümmern, statt der Metzgerei Burg ist ein neues Gebäude vorgesehen.

Nördliche iNNeNstadt

Vogelperspektive. Grundriss C –neuer Platz vor Metzgerei Burg sollzum Flanieren einladen.

Vogelperspektive. Grundriss D –die Stadthalle nur noch als Zitat,oberirdisches Parkhaus.

Ideenteils für das Gebiet von derUnionbrücke bis zum Bahnhof;Ausarbeitung eines Realisierungs-teils für das Einkaufs-Center, indem sowohl die Hauptstraße alsauch die Gustav-Rée-Anlage mit-einbezogen werden mussten.

Im Anschluss an die Präsentati-onen der Konzepte (vgl. Bildun-terschriften) hatten die interes-sierten Bürger die Möglichkeit,ihre Anmerkungen vorzubringen.Nicht äußern durften sich anwe-sende Stadträte, um den strengenVorgaben des wettbewerblichenDialogverfahrens zu genügen.Viel Beifall erhielt das Anliegen,dass nur die Entwürfe berücksich-tigt werden sollten, welche dieStadthalle als Gebäude erhalten.Eine Grundsatzfrage wurde ge-

stellt: „Wieviele Quadratmeterpro Einwohner sind insgesamt fürden Handel in der Innenstadt ver-träglich?“ Daran schloss sich dieFrage an, ob die angegebenenQuadratmeterzahlen mit den tat-sächlichen übereinstimmen. Ger-hard Beck antwortete darauf di-rekt: „Wir schummeln nicht.“ Esgebe genau dazu eine Entschei-dung des Bundesverwaltungsge-richts, die exakt festlege, was alleszur Verkaufsfläche zähle. Daranwerde man sich im Laufe des Ver-fahrens genauestens halten.

Ein weiteres Thema war die Ver-kehrsführung. Es wurde die Sorgegeäußert, dass die Verbindung vonder Lange Straße hinauf zur Uni-onbrücke durch die Einrichtungeiner Fußgängerzone unterbro-chen werden könnte. OB Schrei-

ner erläuterte, dass die Entwürfeeine Fußgängerzone bisher nurzwischen der Hauptstraße bis vordie Abzweigung in die Lange Stra-ße vorsehen. Dass aber Fragen derVerkehrsführung auch Gegen-stand des weiteren Verfahrens sei-en. Viele im Saal wünschten sicheine städtebaulich noch offenerePlanung der Einkaufsgalerie. An-gemahnt wurden darüber hinaus„ökologische Zwischenräume“.

Immer wieder wurde der SorgeAusdruck verliehen, dass das Pro-jekt für Offenburg zu groß dimen-sioniert sein könnte. Den Vorwurf,die Stadt habe es bisher versäumt,Bürgerforderungen in die Planun-gen einzubeziehen, konterte EdithSchreiner mit dem Hinweis auf dieseit 2007 mit den Bürgern und mitden Vertretern des Handels ge-führten Dialoge. „Alle Anregungenaus diesen Gesprächen und Dis-kussionen sind in unsere Aus-schreibung bereits eingeflossen.Es stimmt einfach nicht, dass wirdie Bürger bisher nicht miteinbe-zogen hätten.“

auf dem TischNördlichen Innenstadt /Vier Entwürfe für Einkaufsgalerie

Verkaufsfläche

Verkehrsführung

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Organisatorin über Jahrzehnte. Diese Treue ragt heraus. Monika Gebrecht, diesich seit vielen Jahren mit Doris Bauer im Job-Sharing-Modell die Arbeit der Büro-Organisation Bürgermeister Christoph Jopens Vorzimmer teilt, ist am vergangenenFreitag im Ritterhauscafé offiziell in den Ruhestand verabschiedet worden. Am 1.April 1964 hatte sie ihre Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bei der Stadt-verwaltung Offenburg begonnen. Sie erlebte drei Finanzdezernenten: August Kopp,Wolfgang Bruder und schließlich Christoph Jopen seit 1990. Insgesamt arbeiteteGebrecht 45 Jahre im Sekretariat der Offenburger Finanzchefs. Jopen zitierte inseiner Würdigung schmunzelnd eine Äußerung Eugen Ends, des ehemaligen Bür-germeister, der zur jungen Monika Gebrecht anlässlich ihres Gelöbnisses sagte:„Poussagen werden im Rathaus nicht geduldet!“ Wikipedia, so Jopen, umschreibt„Poussage“ mit: „kurzes, oberflächliches Liebesverhältnis“. Eine solche Verpflich-tung sagt natürlich sehr viel über den herrschenden Zeitgeist aus. Die Chefsekre-tärin verbrachte exakt 48 Jahre und zehn Monate in Diensten der Stadt Offenburg.Und jetzt? Ist sie froh, ihren Alltag freier organisieren zu können. Zusammen mitihrem Mann Dieter, mit dem sie seit 1978 verheiratet ist. Beide spielten in der Band„Escorial“ und machten Tanzmusik – er als Schlagzeuger, sie als Sängerin.

Foto: Reinbold

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(Familien 20 Euro) entrichten,können die Schulung für 15 Euro,Nicht-Mitglieder für 30 Euro be-suchen. Ein Zertifikat bestätigt,dass die Fortbildung absolviertwurde. Voraussetzung für ein En-gagement über „soNet“: Empathie,Menschlichkeit, Verlässlichkeit.Ein zentrales Anliegen laut UdoFuchs: Die Menschen sollen solange wie möglich in ihrem ge-wohnten Umfeld bleiben können.Derzeit hat der Verein 125 Mitglie-der, davon 15 aktive Helfer/innen.Das Engagement ist auf die Ost-stadt bezogen.

Infos im SFZ Oststadt, Telefon07 81 / 93 292-11.

setzung für eine Abrechnung nachdem Sozialgesetzbuch. Es gehthier um Alltagshilfe für ältereMenschen, die zwar noch zuhauseleben, aufgrund etwa einer De-menzerkrankung aber auf Hilfeangewiesen sind. Familienange-hörige können dadurch ein paarStunden entlastet werden. Die Be-treuungsangebote sind zwischenhäuslicher Versorgung und profes-sioneller Tagespflege angesiedelt,vom Vorlesen über Einkaufen biszur Beaufsichtigung. Der Verein„soNet“ bietet für Interessierte ab20. Februar 2013 Schulungen an.Vereinsmitglieder, die einen Mit-gliedsbeitrag von jährlich 15 Euro

Bis zu 200 Euro monatlich kön-nen pflegebedürftige Menschenkünftig mit der Pflegekasse ab-rechnen, wenn sie sogenannteniederschwellige Betreuungs-angebote in Anspruch nehmen.Darauf weist Udo Fuchs vomVerein „Soziales Netz OffenburgSüd-Ost“ (soNet) hin.

Der Verein besitzt seit Dezemberdie Anerkennung von nieder-schwelligenBetreuungsangebotennach § 45c des Sozialgesetzbuchs(SGB XI). Diese Anerkennungführte zur Aufnahme in die vonden zuständigen Pflegekassen ge-führte Liste von qualitätsgesicher-ten Betreuungsangeboten, Voraus-

Neue AuswahlDer am 28. Januar in nicht öffent-licher Sitzung vom Gemeinderatgewählte Nachfolger des verstor-benen städtischen Fachbereichs-leiters für Hochbau, Grünflächenund Umweltschutz, Torsten Nufer,hat am 1. Februar seine Zusageüberraschend aus persönlichenGründen zurückgezogen. Ausge-schrieben war die Position EndeOktober 2012 in verschiedenenMedien, gemeldet hatten sich 19Bewerber/innen. Vier kamen in dienähere, zwei in die Endauswahl.

Nun muss die Stadt Offenburgdie Stelle erneut ausschreiben. Biszirka Anfang Mai wird die Voraus-wahl abgeschlossen sein, so dassdie künftige Fachbereichsleitungvoraussichtlich in nicht öffent-licher Ratssitzung am 13. Mai ge-wählt werden kann.

Page 7: Offenblatt 05 2013

9.2.2013 7

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Test abgefragt. Sehr gut wurde Of-fenburgs Fahrradklima einge-schätzt rund um den Fahrspaß,hinsichtlich eines zügigen Fah-rens sowie schnellen Erreichensdes Stadtzentrums. Handlungsbe-darf sehen die Offenburger beimThema Falschparken auf Radwe-gen sowie der Radwege-Breite.

Innerhalb von Baden-Württem-berg hat nur Lörrach bessere No-ten als Offenburg – allerdings mitlediglich einer Beteiligung von 90Personen an der Befragung. „An-dere Kommunen holen bei der

Platz 9 für Offenburg im jüngs-ten Fahrradklimatest des ADFC!332 Städte hatten bundesweitteilgenommen. Im Ergebnis hatdie Fahrradstadt Offenburg bes-ser abgeschnitten als beispiels-weise Freiburg oder Karlsruhe.

„Diese Platzierung ist wirklichbemerkenswert und bestärkt unsin unserem Engagement“, freutsich Oberbürgermeisterin EdithSchreiner, verbunden mit einemDankeschön an 405 Personen, diesich am Klimatest des ADFC imOktober 2012 beteiligt haben.

Wie schätzen die Bürgerinnenund Bürger das Fahrradklima ihrerStadt ein, will der Klimatest, aus-geschrieben vom ADFC (Allge-meiner Deutscher Fahrrad-Clube.V.), alle fünf Jahre herausfinden.Schon immer landete Offenburgbei diesen Befragungen auf denvordersten Plätzen, unterstreichtTiefbauchef Günter Häberle. 32Bewertungskriterien wurden beim

Fahr! – Rad! – Stadt!Fahrradklimatest: Offenburg erneut in Spitzengruppe/Fahrradförderprogramm V startet

Null Emission und trotzdem flott un-terwegs. Foto: Archiv

Fahrradförderung natürlich lang-sam auf“, konstatiert OB Schreiner.„Wir wiederum bauen unserenVorsprung energisch weiter aus –aktuell wird das Fahrradförder-programmVaufdenWeggebracht.Die Förderung des Radverkehrsbleibt eines unserer Topthemenund ist ein wichtiger Baustein imaktuellen Klimaschutzkonzept.“

Insgesamt 8,5 Millionen Eurohat die Stadt bislang in die Thema-tik investiert, ergänzt Häberle. Am11. März steht das aktuelle Förder-programm auf der Tagesordnungeiner öffentlichen Verkehrsaus-schusssitzung, Interessierte sinddazu herzlich eingeladen. Anre-gungen dazu können, adressiertan den Fachbereich Tiefbau undVerkehr, Technisches Rathaus,Wilhelmstraße 12, 77654 Offen-burg, bis Ende April entweder imdortigen Bürgerbüro Bauen abge-geben oder an [email protected] gemailt werden.

Ein EhrenmannWerner Rudolf Schuhmacher,Turnhallestraße 9, hat einensehr persönlichen Nachruf aufHarald B. Schäfer geschrieben:

„Am 22. Januar diesen Jahres istein Ehrenmann aus unserer Mittegegangen. Wir gedenken Harald B.Schäfer. Als SPD-Mitglied seit1962 war er u.a. von 1977 bis 1996stellvertretender Landeschef. 20Jahre im Bundestag war er von1992 bis 1996 auch unser Um-weltminister in Baden-Württem-berg. Nach einer langen Schaffens-periode starb er mit 74 Jahren aneinem Krebsleiden.

Als engagierter Berufspolitikerstand Harald B. Schäfer in einerReihe mit anderen großen Män-nern der SozialdemokratischenPartei: Kurt Schuhmacher, WilliBrandt und Helmut Schmidt. Erverglich sich jedoch nicht mit ih-nen, sondern vertrat immer seineeigene politische und menschli-che Haltung. Als leidenschaftli-cher Umweltpolitiker brachte erwesentliche Impulse und Verände-

rungen im Energieverbrauch undKlimaschutz in das Denken vielerBürger. Sein Herz schlug abernicht nur für die Politik, sondernwir kannten ihn auch als fürsorg-lichen Familienvater und enga-giertenMenschen imVereinsleben.BeiWahlkämpfenoderBegegnung-en auf dem Wochenmarkt war erimmer ansprechbar, diskutierteoffen und vorurteilsfrei mit Men-schen aller Generationen und hat-te als ausgebildeter Oberstudien-rat immer eine kluge, passendeAntwort parat. Mit seiner warm-herzigen humorvollen Art konnteer auch sehr gut mit Kindern um-gehen. In vielen Diskussionenüberzeugte er Arbeitnehmer allerBerufsgruppen vor den Werksto-ren von (...) notwendigen Verän-derungen. Er setzte sich auch mitMenschen, die nicht Anhänger sei-ner sozialdemokratischen Parteiwaren, fair auseinander. Viele‘Jungpolitiker’ konnten von ihmlernen, wie man anständig mitWählern und Bürgern umgeht.Wir verlieren einen großen Politi-ker, Familienvater, Kameradenund Freund. Im guten Angeden-ken – alle, die ihn kannten.“

Umweltpolitiker

Page 8: Offenblatt 05 2013

9.2.20138

Wohnquartiers Am Mühlbach ent-stehen, das sich mit der Neugestal-tung des Uferbereichs in der Näheder Villa Bauer in Zukunft ganzneu zur Innenstadt öffnen werde.

Rund viereinhalb Millionen Eurowird die Sanierung des Bauwerksaus dem 19. Jahrhundert insgesamtkosten, schätzt Offenburgs Baubür-germeister. Welchen Anteil die Ver-sicherung, der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband,übernimmt,sei derzeit noch nicht bekannt. Aus-drücklichbedankte sichMartinibeiallen an der Sanierung beteiligtenFirmen sowie bei seinem Mitarbei-terteam vom Hochbau.

Fast auf den Tag genau siebenMonate, nachdem ein Brand denDachstuhl der Villa Bauer zer-stört hatte, haben die Stadt Offen-burg als Besitzerin und Handwer-ker Richtfest des unter Denkmalstehenden Gebäudes gefeiert.

Im September 2014, so der Planlaut Bürgermeister Oliver Martini,wird die markante Fabrikantenvil-la wieder bezugsfertig sein. „Ichbin zuversichtlich, dass das Hauswieder ein richtiges Schmuck-stück wird.“ Gleichzeitig solle hier,zusammen mit dem neuen Kin-dergarten Am Ölberg „das kom-munikative Zentrum“ des neuen

Zurück zumSchmuckstückVilla Bauer: Richtfest sieben Monate nach Brand

Prosit! Der neue Dachstuhl der Villa Bauer ist fertig. Foto: Heinzmann

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Jugendschutz auch zur NarrenzeitDas Landratsamt des Ortenau-kreises weist zur Hoch-Zeit desnärrischen Treibens auf dieWichtigkeit und Bedeutung desJugendschutzes hin.

So sollten Veranstalter vonFasnachtsfeiern unter anderemauch darauf achten, dass Ju-gendliche unter 18 Jahren in derÖffentlichkeit nicht rauchendürfen–selbstdannnicht,wenndie Eltern es ihnen erlauben. Diesogenannten harten Alkoholikadürfen nur an Erwachsene ab18 Jahren abgegeben werden.

Bier oder Wein dürfen an16-jährige Jugendliche abgege-ben werden. Sind die Elterndabei, ist die Abgabe von Bierund Wein auch an 14-Jährigeerlaubt. Falls der Thekendienstunsicher ist, wie alt der jungeMensch ist, sollte er sich denPersonalausweis zeigen lassen.

Fragen zum Jugendschutz be-antwortet der Beauftragte fürJugendarbeit und Jugendschutzbeim Jugendamt des Ortenau-kreises, Hector Sala, unter derRufnummer 0781/805-9765.

Page 9: Offenblatt 05 2013

VeranstaltungenE

2513

6 OFFENBURG9. bis 24. Februar 2013

Singer und Songwriter Johanna Zeulist Absolventin der PopakademieMannheim.lventin. Sie hat für dieJunk-Opera „ Max und Moritz“ am Na-tionaltheater Mannheim komponiertund war mir ihrer eigenen Band GOLDsowie mit Fettes Brot auf Tour. 2008wurde die junge Sängerin mit dem För-derpreis für Popmusik Deutschland unddem Chansonpreis in Stuttgart ausge-zeichnet, 2009 erhielt sie den Förder-preis der Liederbestenliste. Nun ist siemit ihrem neuen Solo-Album auf Tourund macht Halt im KiK. Mit ihrer Mi-schung aus Hintersinn und Übermutdefiniert Zeul das kleine WörtchenBühnenpräsenz völlig neu. Ihr präg-nanter Gitarrenstil, ihre intelligentendeutschen Texte und Melodien, die sichfest im Ohr verankern, reißen einfachmit. Ihre Auftritte leben von extremenKontrasten, Rhythmus und einer spru-delnd wilden Energie.

Der Eintritt kostet 10 Euro, Kartengibt es an der Abendkasse.

Weitere Infos unterwww.johannazeul.de

Samstag, 23. Februar21 UhrKiK,Weingartenstraße 34c

Johanna Zeul

Das Musical „Sissi. Liebe, Macht und Lei-denschaft“ zeigt den Aufstieg eines unbe-kümmerten Landmädchens aus Bayern zueiner der mächtigsten Frauen in Europa.Ähnlich wie in der bekannten Film-Trilogie,mit Romy Schneider als Kaiserin Elisabethin der Hauptrolle, wird die Geschichte die-ser außergewöhnlichen Frau erzählt, diebereits zu Lebzeiten zu einem Mythos wur-de. Eine grandiose Bühnenausstattung understklassige Darsteller garantieren einen

MUSICAL

Sissi. Liebe, Macht und LeidenschaftSonntag, 10. Februar19 UhrOberrheinhalle

1953 fand im Kunsthaus Zürich eine inter-nationale Holzschnittausstellung statt, ander auch HAP Grieshaber, Erich Heckel,Gerhard Marcks, Ewald Mataré, Otto Pan-kok, Max Pechstein und Karl Rössing betei-ligt waren. Auf Anregung des belgischenHolzschneiders Frans Masereel wurde am26. September 1953 die „XYLON SocietéInternationale des Graveurs sur Bois“ ge-gründet. Die deutschen Künstler riefenzeitgleich die „XYLON/Deutsche Sektione.V.“ ins Leben. Die im Zwei-Jahres-Rhyth-mus präsentierte, jurierte Ausstellung derdeutschen XYLON wurde vom Kunstmuse-um Spendhaus der Stadt Reutlingen orga-nisiert und zunächst dort gezeigt. Nun istsie in Offenburg zu sehen – neben Werkenvon 36 Mitgliedern der Künstlervereinigungwerden auch die von 28 Gästen, darunterzahlreiche junge Künstler, präsentiert. DieBesucher erhalten einen faszinierendenÜberblick über die vielfältigen Facetten desaktuellen künstlerischen Geschehens imHochdruck. Zur Ausstellung ist ein Katalogerschienen. Der Eintritt ist frei.

Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag undFreitag 13 – 17 Uhr, Mittwoch 13 – 20 Uhrsowie Samstag und Sonntag 11 – 17 Uhr.

AUSSTELLUNG

entschiedenindirektBis 7. AprilStädtische Galerie

Veranstaltungen

wunderschönen, kaiserlichen Musicala-bend. Ein romantischer Klassiker, farben-froh und mit viel Leidenschaft in Szenegesetzt erwartet die Besucher.

Eintritt1. Kategorie 67,90 Euro2. Kategorie 57,90 Euro3. Kategorie 47,90 Euro4. Kategorie 37,90 Euro

Weitere Informationen unter www.sissi-musical.com. Karten sind auchüber www.reservix.de erhältlich.

KONZERT

Page 10: Offenblatt 05 2013

ÜberblickOhne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

SamStaG, 9.2.

➜ Fasnacht: Verkauf von Hexenge-müse, Offenburger Hexenzunft, 10 Uhr,Fischmarkt➜ Fasnacht: Besuch des E-Center,Althistorische Narrenzunft, 11 Uhr, Indus-triegebiet West➜ Fasnacht: Rathausbesuch zur Ak-tenvernichtung, Offenburger Hexen-zunft, 11.15 Uhr, Rathausplatz➜ Fasnacht: Kappeobend, OffenburgerNarrenzünfte, ab 19 Uhr, Lokale in der In-nenstadt➜ Fasnacht: Zunftabend „Wilder Wes-ten“, Narrenzunft Rebknörpli, 20.01 Uhr,Reblandhalle Fessenbach

SOnntaG, 10.2.

➜Wanderung von Offenburg zur Fas-nacht in Elgersweier, Naturfreunde Of-fenburg, nähere Infos siehe Tagespresse➜Kostenlose Leihbücherei, Einwoh-nergemeinschaft Offenburg-Hildboltsweier,10 – 11 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a(findet wöchentlich statt)➜ Frühschoppen, Einwohnergemein-schaft Offenburg-Hildboltsweier, 10 –12.30 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a(findet wöchentlich statt)➜ Fasnacht: Fressgass, NarrenzunftBuhneschäfe, ab 11 Uhr, RathausplatzZunsweier➜ Fasnacht: Narrengottesdienst, Alt-historische Narrenzunft, 11 Uhr, HeiligKreuz Kirche, Kreuzkirchstraße➜ Fasnacht: Kinderumzug und Kin-dernachmittag, Zeller Narrenzunft,11 Uhr, Abtsberghalle Zell-Weierbach➜ Fasnacht: Fressgass, KleeburgerNarrenzunft, ab 11.11 Uhr, Kinderumzug,11.30 Uhr, Oberrothweg Windschläg➜ Fasnacht: Närrisches Weinfest,Narrenzunft Tscherissili, ab 11.11 Uhr,Festhalle Elgersweier➜ Fasnacht: Wolfs- und Zigeunerla-ger, Narrenzunft Wolfonia, ab 11.11 Uhr,Festhalle Rammersweier➜ Filmkunst im Forum: Der Verding-bub, 13.30 Uhr, Forum Kino, Hauptstraße111 (auch 11./12.2., 20 Uhr)➜ Fasnacht: Grandioser Musikerball,18.01 Uhr, Musikverein Windschläg, Fest-halle Windschläg➜Musical: Sissi – Liebe, Macht undLeidenschaft, 19 Uhr, Oberrheinhalle

mOntaG, 11.2.

➜Seniorentanz – beschwingterGruppentanz, 9.30 – 10.45 Uhr, Stadtteil-und Familienzentrum Albersbösch, Alten-burger Allee 8 (findet wöchentlich statt)➜ Fasnacht: Gizig rufen, NarrenzunftWeier, 10 Uhr, Weier➜ Fasnacht: Mittagstisch, KleeburgerNarrenzunft, 11 Uhr, Meckerstüble, Ober-

rothweg, Windschläg (auch 12.2.)➜Mittagsgebet: Atem holen am Anfangder Woche, 12.15 – 12.30 Uhr, Evange-lische Stadtkirche, Poststraße 16 (findetwöchentlich statt)➜ Fasnacht: Kinder-Maskenumzug, Nar-renzunft Weier, 14 Uhr, Start: Pfauenweg➜ Fasnacht: Gizig rufen, Offenburger He-xenzunft, 14 Uhr, Innenstadt➜Senioren-Gymnastik, Einwohnerge-meinschaft Offenburg-Hildboltsweier,14 – 15 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a(findet wöchentlich statt)➜ Fasnacht: Kinderfasent, AlthistorischeNarrenzunft, 14.30 Uhr, Narrenkeller, Ritter-straße 10➜Seniorenkegeln, 14.30 – 16.30 Uhr,Pizzeria Da Cataldo, Am Stockfeld (findetwöchentlich statt)➜ Fasnacht: Gizig rufen, Schnurre undSchnaige, Narrenzunft Krabbenaze, 15 Uhr,Bohlsbach➜Gymnastik für Damen, Einwohnerge-meinschaft Offenburg-Hildboltsweier,15.30 – 16.30 Uhr, Jergerheim(findet wöchentlich statt)➜ Fasnacht: Mankertreffen, NarrenzunftTscherissili, 18 Uhr, Narrenkeller➜ Fasnacht: Narrenbaum stellen,Narrenzunft Wolfonia, 18.30 Uhr, RathausRammersweier➜ Fasnacht: Wirtschaftsfasent, Narren-zunft Buhneschäfe, 19 Uhr, Zunsweier➜Turnier-Bridge, Bridge-Club Offenburg,19 Uhr, DAV-Kletterzentrum, Rammersweier-straße 9 (findet wöchentlich und auch don-nerstags statt)➜ Fasnacht: Rosenmontagsfete, 20 Uhr,KiK, Weingartenstraße 34c➜ Fasnacht: Zunftball, AlthistorischeNarrenzunft, 20 Uhr, Reithalle➜ Fasnacht: Rosenmontagsball „Blu-menkraft“, Einwohnergemeinschaft Offen-burg-Hildboltsweier, 20 Uhr, Jergerheim,Tulpenweg 16a

DienStaG, 12.2.

➜Seniorentanz – Tanz Dich fit, 9.30 –10.45 Uhr, Stadtteil- und FamilienzentrumOststadt, Grimmelshausenstraße 30(findet wöchentlich statt)➜ Fasnacht: Fressgass, Fasentbeerdi-gung, Narrenzunft Weier, 11 Uhr, SchulhofWeier➜ Fasnacht: Dachsefraß, NarrenzunftMuhrbergdachse, 12 Uhr, Georg-Dietrich-Halle Bühl➜ Fasnacht: Kinderumzug, anschlie-ßend Kinderfasent, Narrenzunft Buhne-schäfe, 14 Uhr, Rathausplatz Zunsweier➜ Fasnacht: Scheesenrennen und Kin-dernachmittag, Narrenzunft Rebknörpli,14 Uhr, Reblandhalle Fessenbach➜ Fasnacht: Gizig rufe, NarrenzunftWolfonia, 14 Uhr, Rammersweier

➜ Fasnacht: Verteilung von Hexenfraß,Offenburger Hexenzunft, 15 Uhr, Neptun-brunnen➜ Fasnacht: Kinderball „Bella Italia“,Narrenzunft Tscherissili, 15 Uhr, FesthalleElgersweier➜ Fasnacht: Fasentbeerdigung, Althisto-rische Narrenzunft, 15.20 Uhr, Fischmarkt➜Tanzen im Sitzen, 15 – 16 Uhr, Begeg-nungsstätte der AWO, Wichernstraße 1a(findet wöchentlich statt)➜Seniorentanz, 16 – 17 Uhr, Begeg-nungsstätte der AWO, Wichernstraße 1a(findet wöchentlich statt)➜ Fasnacht: Schlussrambo, Fasentver-abschiedung, Kleeburger Narrenzunft,18 Uhr, Windschläg➜ Fasnacht: Fasentverbrennung, Nar-renzunft Wolfonia, 18 Uhr, Festhalle Ram-mersweier➜ Fasnacht: Fasentsbeerdigung, ZellerNarrenzunft, 18 Uhr, Rathausplatz Zell-Wei-erbach➜ Fasnacht: Strohhexenverbrennung,Offenburger Hexenzunft, 19 Uhr, Hauptstra-ße/Rathausplatz➜ Fasnacht: Fasentverbrennung „Bachin Flammen“, Narrenzunft Buhneschäfe,19 Uhr, Zunsweier➜ Fasnacht: Fasentbeerdigung, Narren-zunft Waldwurz, 19.01 Uhr, Narrenkeller Al-bersbösch➜ Fasnacht: Krabbeverbrennung,Schlussrambo, Narrenzunft Krabbenaze,19.19 Uhr, Rathaus Bohlsbach➜ Fasnacht: Schlussrambo, OffenburgerHexenzunft, 20 Uhr, Hexekuchi, Spitalstraße➜ Fasnacht: Schlussrambo, Althisto-rische Narrenzunft, 20 Uhr, Narrenkeller,Ritterstraße 10➜ Fasnacht: Schlussrambo, Fasentsbe-erdigung, Narrenzunft Rebknörpli, 20 Uhr,Gasthaus Linde, Fessenbach➜Stammtisch, Offenburger Single-Club,20 Uhr, Gaststätte Schaible-Stadion, Zährin-ger Straße 61 (findet wöchentlich statt)

mittwOch, 13.2.

➜Seniorenwanderung auf dem ZellerPanoramaweg, 9.40 Uhr, Treffpunkt: Schalter-halle Bahnhof Offenburg, Anmeldung bis 12.2.beim Seniorenbüro, Telefon 0781/82-2222➜ Frühstück für Familien mit Kindernim ersten Lebensjahr, 9.30 – 11 Uhr,Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch,Altenburger Allee 8➜Atem holen – Mittagsgebet, 12.15 Uhr,Hl. Kreuz-Kirche, Kreuzkirchstraße (findetwöchentlich statt)➜VdK-Keglertreff, 14.30 Uhr, Eisenbah-nerkeglerheim, Rammersweierstraße➜Angebot für Kinder von 6 – 12 Jahren:Offenes Kinderhaus, Einwohnergemein-schaft Offenburg-Hildboltsweier, 15 – 17 Uhr,Jergerheim, Tulpenweg 16a

Für die nächste Ausgabe des Veranstal-tungskalenders am 23. Februar 2013 be-nötigen wir Ihre Terminmeldungen bisspätestens 15. Februar.RedaktionOFFenBLattTel. 0781/82 23 33Fax 0781/82 75 82E-Mail:[email protected]

Fotos: Stadt Offenburg, Veranstalter

StichwORt

Kunst

24. Februar bis 24. MärzKünstlerkreis OrtenauGalerie im ArtforumOkenstraße 57

Martin Bruno SchmidBuilt Then Burnt (Rebuilt).Eine (De-)Installation.Öffnungszeiten:Fr 17 – 20 Uhr, Sa + So 14 – 17 Uhr

Bis 10. MärzKunstvereinOffenburg-Mittelbaden e.V.Amand-Goegg-Straße 2

MalereiFlorian Haas und Ben HübschÖffnungszeiten: Di, Do, Fr 13 – 17 Uhr,Mi 13 – 20 Uhr, Sa + So 11 – 17 Uhr

Bis 7. AprilStädtische GalerieAmand-Goegg-Straße 2

entschieden indirektXYLON Deutschland und GästeÖffnungszeiten: Di, Do, Fr 13 – 17 Uhr,Mi 13 – 20 Uhr, Sa + So 11 – 17 Uhr

Bis 11. AprilartundsoMoltkestraße 13

Elke ZaunerÖffnungszeiten: Mo – Fr 14 – 18 Uhr

Bis 13. April„Kunst kommt“ insAenne Burda-StiftKornstraße 2

Kunst aus dem KlosterKünstlerinnen aus dem Orden derAugustinerinnen OffenburgÖffnungszeiten: Mo, Di, Do 10 – 15 Uhr

Bis 24. Mai„Kunst kommt“ins Paul-Gerhardt-WerkLouis-Pasteur-Straße 12

Künstlergruppe LADOGAÖffnungszeiten: täglich 9 – 18 Uhr

Page 11: Offenblatt 05 2013

ÜberblickOhne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

➜Konzert: Party pur, Mo‘People, 21 Uhr,KiK, Weingartenstraße 34c

FreitaG, 22.2.

➜Konzert: Quadro Nuevo, Weltmusik,20 Uhr, Reithalle➜Konzert: Yakou Tribe, New Jazz,361 °, 20.30 Uhr, Spitalkeller, Spitalstraße➜Salsa Dance Night, 20.30 Uhr, KiK

SamStaG, 23.2.

➜Wochenendkurs für Jugendliche von14 – 18 Jahren: Digitale Fotografie, 9.30 –16 Uhr, Fotoatelier, Artforum, Okenstraße 57➜Wochenendkurs für Kinder von 8 –12 Jahren: Jetzt schlägt's 13 – die Uhr, dienach meiner Nase tanzt, 10 – 12.30 Uhr,Kunstschule➜Wochenendkurs für Kinder von 5 –6 Jahren: Theaterspielen kinderleicht,10 – 13 Uhr, Kunstschule➜Reptilienbörse, 10 – 16 Uhr, Halle 2,Messegelände➜Waldspeckessen, SchützenvereinBohlsbach, 15 Uhr, Schützenhaus Bohlsbach➜ Flohmarkt rund ums Kind, 15 – 17 Uhr,Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt,Grimmelshausenstraße 30➜Klassik: Musik der Gegenwart,Offenburg-Ensemble, 17 Uhr, Salmen➜Konzert: Johanna Zeul, Singer/Song-writer, 21 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c➜Oberrhein-Konzertreihe: AmaryllisStreichquartett, Klassik, 20 Uhr, Ober-rheinhalle

(findet wöchentlich statt)➜ Fasnacht: Heringsessen, Haus-frauenbund, 16.30 Uhr, AbtsberghalleZell-Weierbach➜ Fasnacht: Heringsessen, Einwoh-nergemeinschaft Offenburg-Hildboltswei-er, 17 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a➜ Fasnacht: Heringsessen, FeuerwehrWaltersweier, 17 Uhr, FeuerwehrhausWaltersweier➜Ausstellung: Mittwochsatelier,Beate Rohwetter, 18 – 19 Uhr, Franz-Volk-Straße 23b (findet wöchentlich statt)➜ Fitness-Gymnastik, Einwohnerge-meinschaft Offenburg-Hildboltsweier, 18 –19 Uhr, Jergerheim, Tulpenweg 16a(findet wöchentlich statt)➜Konzert: Offenburg singt – Klang derHeimat, 20 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c➜Deutsch-Spanischer Stammtisch:Tertulia espagnola, 20 Uhr, KiK

DOnnerStaG, 14.2.

➜Kaffee Klatsch, 15 – 17 Uhr, Stadt-teil- und Familienzentrum Oststadt, Grim-melshausenstraße 30➜Kommunales Kino: Sound of Hei-mat, 20 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c

FreitaG, 15.2.

➜Kurs für Kinder von 5 – 9 Jahren:Kunst im Blick – XYLON und ihreGäste, 15 Uhr, Städtische Galerie➜Dichterwerkstatt: Poetry Slam mitAxel Kummerlöwe, KiK, 20 Uhr, KiK➜Comedy: Caveman, 20 Uhr, Reithalle(auch 16.2.)➜Abtanzen mit DJ Joe, 361 °, 22.30 Uhr,Spitalkeller, Spitalstraße

SamStaG, 16.2.

➜ Führung: Senioren entdecken dieStadtbibliothek, 10.30 Uhr, Stadtbibliothek➜Abtanzen mit DJ Pirat, 361 °,22.30 Uhr, Spitalkeller, Spitalstraße

SOnntaG, 17.2.

➜ Führung zur stadtgeschichtlichenAusstellung: Machtergreifung, 11 Uhr,Museum im Ritterhaus➜ Filmkunst im Forum: Der Ge-schmack von Rost und Knochen13.30 Uhr, Forum Kino, Hauptstraße 111(auch 18./19.2., 20 Uhr)

mOntaG, 18.2.

➜Theater in englischer Sprache:One language – many voices, 15 und19 Uhr, Reithalle➜Werkstattkurs für Kinder von 7 –13 Jahren: Mit Draht und Gips einDenkmal setzen, 15 – 16.30 Uhr, Kunst-schule (2 Termine)➜Offene Strick- und Nähwerkstatt,17 – 21 Uhr, Treff im Park, Stegermatt-

straße 16a➜ Literatur am Montag: Drei Arten, vonder Technik zu erzählen – Gustafsson,Overath, Pynchon, 19 Uhr, Stadtbibliothek➜Vortrag: Glücksfall Beethoven,20 Uhr, Salmen, Lange Straße 52

DienStaG, 19.2.

➜Deutsch-Türkisches Sprachcafé, 9 –11 Uhr, Mehrgenerationenhaus, Kornstraße 3➜Vortrag: Mit Leib und Seele, 19 Uhr, Au-ditorium, St. Josefsklinik, Weingartenstraße 70➜Vortrag: „Der mysteriöse Tod der Of-fenburger Familie Wirth am Obersalz-berg – Selbstmord oder Mord im Um-feld des 20. Juli 1944?“, Dr. WolfgangGall, 19.30 Uhr, Museum im Ritterhaus➜Gruppentreffen: SKM-Ortenau e.V. –Engagiert im Ehrenamt, 19.30 – 21 Uhr, Ge-meindehaus Dreifaltigkeit, Am Feuerbach 44(auch 20.2. im Haus Johannes, Espenstraße 3)➜ Literaturcafé, 20 Uhr, KiK

mittwOch, 20.2.

➜Offener Computerraum, 10 – 12 und17.30 – 19.30 Uhr, Mehrgenerationenhaus,Stegermattstraße 16a➜Werkstattkurs für Kinder von 8 – 9Jahren: Ich träume mich in den Tag undin die Nacht – malen, zeichnen, bauen,14.30 – 16 Uhr, Kunstschule (2 Termine)➜Kunstgeschichte im Gespräch – Wegezur zeitgenössischen Kunst: Anselm Kie-fer, 19.30 – 21.30 Uhr, Raum 101, Musikschule➜Vortrag: Glückskinder – Inklusion inItalien, 20 Uhr, Raum 102/Saal, Volkshoch-schule, Kulturforum➜Konzert: Kick im KiK – die Musikfa-brik jammt, 19.30 Uhr, KiK➜Deutsch-Französischer Stammtisch:Table Ronde, 20 Uhr, KiK

DOnnerStaG, 21.2.

➜ Lesewelt – Vorlesestunde, 15 Uhr,Stadtbibliothek, Kulturforum➜Kurs für Kinder von 5 – 9 Jahren: Tiereder Nacht, 15 Uhr, Museum im Ritterhaus➜Spielenachmittag, 15 – 17 Uhr, Stadt-teil- und Familienzentrum Oststadt, Grim-melshausenstraße 30➜ Filmgespräch: Martha Marcy MayMarlene, 19 Uhr, Raum 101, Volkshochschule➜Vortrag: Coaching und Dynamik inHochleistungsteams, 19 Uhr, Aula, Neu-bau Gewerbeschule, Moltkestraße 23➜Vortrag: Glück aus der Sicht der Yo-gaphilosophie, 20 Uhr, Raum 102/Saal,Volkshochschule➜Kabarett: Volker Pispers „... bis neu-lich!“, 20 Uhr, Oberrheinhalle➜Theater: Kauf dich glücklich!, Theaterim Gewölbe/Junge Theaterakademie Offen-burg, 20 Uhr, Salmen (auch 22.2.)➜Konzert: Loch Lomond, Folk-Pop, Ex-perimental, 361 °, 20.30 Uhr, Spitalkeller

Veranstaltungskalenderim internet:

www.offenburg.de/Veranstaltungen

➜Barockkonzert: Bach, Händel undRameau, Einwohnergemeinschaft Offen-burg-Hildboltsweier, 20 Uhr, Josefskirche,Dahlienweg➜Abtanzen mit DJ Los Mayos feat.GIZMO, 361 °, 22.30 Uhr, Spitalkeller,Spitalstraße

SOnntaG, 24.2.

➜Wandern auf dem SchutterwälderRundwanderweg, Naturfreunde Offen-burg, Infos siehe Tagespresse➜Sonntagsatelier für Erwachsene:Aktzeichnen, 10 – 16 Uhr, Kunstschule➜Kunstsonntag für Familien mit Kin-dern ab 4 Jahren: Das Märchensofa,10.30 – 12.30 Uhr, Kunstschule➜Vernissage: Martin Bruno Schmid,Künstlerkreis Ortenau, 11 Uhr, Galerie imArtforum, Okenstraße 57➜ Führung zur Ausstellung "entschie-den indirekt", 11 Uhr, Städtische Galerie➜ Filmkunst im Forum: Die Libelle unddas Nashorn 13.30 Uhr, Forum Kino,Hauptstraße 111 (auch 25./26.2., 20 Uhr)➜Tag des Märchens: Rosen und an-dere Blumen, 14.30 – 17 Uhr, Museumim Ritterhaus, Ritterstraße 10➜Weingartenkonzert, 17 Uhr, Wein-gartenkirche

Page 12: Offenblatt 05 2013

Sonntag, 24. Februar14.30 – 17 UhrMuseum im Ritterhaus

Dieses Jahr findet der beliebte Tag desMärchens im Februar statt und die Welt derMärchen wird für Klein und Groß lebendig.Die Erzählrunde gestalten die OrtenauerErzählerinnen Lucia Ritter, Elisabeth Ehretund Sigrid Voigt mit Geschichten wie „DasRosenkind“ oder „Die Weiße Seerose“. DiePause kann man gemütlich im Museums-café verbringen oder im Foyer des Muse-ums alte Märchenlieder mit Claudia Rot-tenecker singen. Dann geht es weiter mit

Tag des Märchens

Rosen und andere Blumender Blauen Märchenbühne, diese zeigt ihrneuestes Spiel von Dornröschen. Mitzarten, transparenten Figuren und farbigemLicht wird das Märchen auf faszinierendeWeise sichtbar. Erzählerin ist DorotheaSchlesinger, Regie führt Sabine Kaysers.Der gesamte Erlös des Tages geht an einekaritative Organisation für Kinder, diesesMal an die Off Road Kids Stiftung.Erzählrunde 14.30 bis 15.30 UhrGebühr 3 EuroMärchenbühne 16 bis 17 UhrGebühr 4 Euro

Infos unter Telefon 07 81/82 25 77

PaletteOhne Gewähr – Änderungen sind noch kurzfristig möglich!

Rittterstraße 1077652 OffenburgTelefon 07 81/82 22 55www.museum-offenburg.deGeöffnet: Di–So 10–17 UhrStädtische GalerieAmand-Goegg-Str. 2/KulturforumGeöffnet: Di, Do, Fr 13–17 UhrMi 13–20 Uhr, Sa + So 11–17 Uhr

Museumim Ritterhaus

Weingartenstraße 32/3477654 OffenburgTelefon 07 81/82 27 11

Öffnungszeiten:Di–Fr 11–19 Uhr, Sa 10–13 Uhr(montags geschlossen)

StadtbibliothekOffenburg

Weingartenstraße 34 b77654 OffenburgTelefon 07 81/9364-300www.kunstschule-offen-burg.deÖffnungszeitendes i-punkt Kulturforum:Mo–Fr 9–13 Uhr,Mo–Do 14–17 Uhr

KunstschuleOffenburg

Weingartenstraße 34b77654 OffenburgTelefon 07 81/9364-200www.vhs-offenburg.de

Öffnungszeitendes i-punkt Kulturforum:Mo–Fr 9–13 Uhr,Mo–Do 14–17 Uhr

VolkshochschuleOffenburg

Weingartenstraße 34b77654 OffenburgTelefon 0781/9364-100www.musikschule-offenburg-ortenau.deÖffnungszeitendes i-punkt Kulturforum:Mo–Fr 9–13 Uhr,Mo–Do 14–17 Uhr

MusikschuleOffenburg/Ortenau

Donnerstag, 21. Februar21 UhrKiK,Weingartenstraße 34c

Die neue Reihe im KiK mit Mo‘Peoplebietet Entertainment und Partyspaß pur.DieCoverbandspieltaktuelleChartsongs,Discohits aus den 70er-Jahren, groovigeSoulklassiker und Songs von Rock bis zuPop – die Band versteht es, nahezu jeden

Song originalgetreu zu performen unddennoch eigenständig zu interpretieren.Freuen können sich bereits schon jetztalle Fans und solche, die es werden möch-ten, auf regelmäßige monatliche Sessi-ons im KiK. Mit dabei werden stets wech-selndeMusikerundSängerdernationalenund internationalen Musikszene sein.Eintritt 8 Eurowww.mopeople.de

Mo‘People

KOnzert

Melodien

Rathaus-GlockenspielVom Glockenspiel auf dem Rathausdachsind im Februar sind folgende Stücke zuhören:täglich, 11.50 UhrKartoffelmann-LiedDer Winter ist ein rechter Manntäglich, 17.50 UhrIch bin der Dr. EisenbartLustig ist das Zigeunerlebensamstags, 9.50 UhrSabinchen war ein FrauenzimmerBohneburger Narrenmarsch

www.offenburg.de/glockenspiel

Samstag, 23. Februar10 – 16 UhrHalle 2, Messegelände

Die Reptilienbörse bietet alles rund um dieWelt der Terrarien und ihrer Bewohner. Eingroßes Angebot an exotischen Tieren mit denschönsten Farbvarianten namhafter Züchteraus dem In- und Ausland erwartet die Besu-cher.ZusehensindunteranderemSchlangen,Vogelspinnen, Chamäleons, Echsen, Fröscheund Schildkröten ausgestellt.Eintritt: 6 EuroKinder bis 12 Jahre: 2 Euro

exoTische Tiere

Reptilienbörse

Page 13: Offenblatt 05 2013

9.2.2013 13

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Vorhaben: Kindertagesstätte Offenburg-Bühl– Trockenbauarbeiten

Ausführungsfrist: KW 19 bis KW 23 2013

Angebotseröffnung: 5. März 2013, 10 UhrStadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle,Zimmer 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzei-ger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der Home-page www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Aus-schreibungen“ und auf dem Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de.

Anforderung unter Telefon 0781/82-22 59 oder 82-23 16,E-Mail: [email protected] oder [email protected]

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

Vorhaben: Kauf und Lieferung von Produktenim Bereich Storage, Server und Switche

Ausführungs-/Lieferfrist: Innerhalb von 20 Werktagennach Erteilung des Auftrags

Angebotseröffnung/Submission: 28. Februar 2013, 10 UhrStadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle,Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint im Submissionsanzei-ger, im Subreport, im Internet unter www.wro.de sowie auf der Home-page www.offenburg.de unter „Bauen“ – „Zentrale Vergabestelle“ – „Aus-schreibungen“ und auf dem Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de.

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Bauen undWohnen inOffenburgUntersuchung von Badeseen – Ideen melden

Alle Badegewässer werden EU-weit in den Sommermonaten regel-mäßig auf die Wasserqualität hin untersucht. In Offenburg erfolgtdies durch das Gesundheitsamt des Ortenaukreises. Am Anfang desJahres ist jeweils die Liste der zu untersuchenden Gewässer festzu-legen.Die Stadtverwaltung beabsichtigt, den Gifiz- und Burgerwaldsee,die vor allem während der Badesaison zahlreich besucht werden,für das Jahr 2013 wieder als Badegewässer nach der Badegewässer-verordnung an das Landesgesundheitsamt zu melden. Die Meldungmuss bis spätestens Ende Februar eines jeden Jahres beim Landes-gesundheitsamt erneut erfolgen, damit hygienische und chemisch-physikalische Untersuchungen des Badegewässers durch die zustän-digen Behörden geplant und durchgeführt werden können. DieErgebnisse dieser Untersuchungen werden veröffentlicht. Die Of-fenburger Bürger/innen können sich bei der Meldung von Seen alsBadegewässer, die auf den Gemarkungen der Stadt Offenburg liegen,beteiligen.Ansprechpartner für Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerdenbis spätestens Freitag, 15. Februar 2013, ist: Gerhard Schöler, Ab-teilung Grünflächen und Umweltschutz, Telefon 0781/82-2326.

Amtlicher TeilÖffentliche Bekanntmachungen

und Ausschreibungen

Führung durch die StadtbibliothekInteressierte Senioren können ineiner Führung am Samstag, 16.Februar, ab 10.30 Uhr die Stadt-

bibliothek kennenlernen. Die Teil-nahme ist kostenlos. TelefonischeAnmeldung: 0781/82-2222.

Scherben auf Radwegen? – Anrufen!Gerade in der Fastnachtszeit liegenjedes Jahr vermehrt Scherben aufden Radwegen. Fabian Feigen-baum von der städtischen Abtei-lung Verkehrsplanung appelliertdeshalb an alle Närrinnen und Nar-ren: „Bitte werfen Sie Flaschen undGläser nicht weg!“

Sollten Bürgerinnen und BürgerScherbenaufRadwegenentdecken,können sie dies über die Telefon-nummer 0781/9666666 melden.Der Scherbentelefon-Anrufbeantwor-ter ist zu jeder Tages- und Nachtzeit

erreichbar. Bei Hinweisen, die mon-tags bis donnerstags bis 14 Uhreintreffen, rücken die Reinigungs-kräfte der TBO noch am selben Tagaus. Meldungen, die freitags nach10 Uhr eingehen, wird am Samstagnachgegangen. Anrufe am Wo-chenende werden am Montag be-arbeitet. Feigenbaum: „PlatteFahrradreifen sind sehr ärgerlich.Helfen Sie mit, die lästigen Scher-ben zu vermeiden oder falls siedoch vorkommen, von den Radwe-gen zu entfernen.“

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9.2.201314

AllgemeinesAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männ-liche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint.

§ 1 Name und Gliederung der Feuerwehr Offenburg1. Die Feuerwehr Offenburg, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine ge-

meinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Stadt Offenburg ohneeigene Rechtspersönlichkeit.

2. Zusammensetzung der FeuerwehrDie Feuerwehr setzt sich aus den folgenden Abteilungen zusammen:a) den ehrenamtlichen Einsatzabteilungen

BohlsbachBühlElgersweierFessenbachGriesheimRammersweier/OstOffenburgWaltersweierWeierWindschlägZell-Weierbach mit demSpielmanns- und FanfarenzugZunsweier

b) der Einsatzabteilung hauptamtlicher Kräftec) den Altersabteilungen der Einsatzabteilungen Bohlsbach

BühlElgersweierFessenbachGriesheimRammersweierOffenburgWaltersweierWeierWindschlägZell-WeierbachZunsweier

d) Der Jugendfeuerwehr3. Zur Erfüllung besonderer Aufgaben hält die Feuerwehr Offenburg Spezialein-

heiten vor, Näheres zu diesen Einheiten ist in den ergänzenden Regelungenzur Satzung aufgeführt.

§ 2 Aufgaben (§ 2 FwG)1. Die Feuerwehr hat

a) bei Schadenfeuer (Bränden) undöffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Ge-meinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen

b) zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagentechnische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Na-turereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, daszu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für dasLeben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere we-sentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbe-stimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betrof-fen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durchaußergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werdenkann.

2. Der Feuerwehr werden die in § 2 Abs. 2 FwG genannten Aufgaben übertragen.

§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr1. In die Einsatzabteilungen der Feuerwehr können aufgrund freiwilliger, schrift-

licher Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, diea) das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18.

Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,b) den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen

sind. Hierzu ist eine Eigenerklärung zusammen mit dem Aufnahmeantragvorzulegen. In Zweifelsfällen ist auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzule-gen. Innerhalb der Probezeit ist grundsätzlich eine G 26.3 Untersuchungnachzuweisen.

c) geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,d) sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

Satzung der Feuerwehr OffenburgAufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3, § 7 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2,

§ 10 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderatam 28. Januar 2013 folgende Satzung beschlossen.

e) nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) dieFähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,

f) keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Aus-nahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sindund

g) nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden.Auf Verlangen ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

2. Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Feuerwehr erfolgt für die ersten12 Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit muss der Feuerwehrangehörigeerfolgreich an einer Truppmannausbildung Teil I nach VwV Feuerwehrausbil-dung teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert wer-den. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wennAngehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatz-abteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Feu-erwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat.

3. Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG)kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend vonAbsatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichenFeuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Buchstabe e) und den Dienstpflichten nach§ 5 Abs. 6 und 8 zulassen.

4. AufnahmeverfahrenAufnahmegesuche in die Einsatzabteilungen sind schriftlich an den Abteilungs-kommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schrift-liche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Auf-nahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und dieendgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungs-ausschuss der Einsatzabteilung, welcher der Bewerber angehören soll (Stamm-abteilung), ist zu hören. Bei Mehrfachmitgliedschaft sind die jeweiligen Abtei-lungsausschüsse zu hören.Neu aufgenommene Angehörige der Feuerwehr werden vom Feuerwehrkom-mandanten verpflichtet. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Zustim-mung des Feuerwehrausschusses.

5. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem An-tragsteller schriftlich mitzuteilen.

6. Bei Erfüllen der jeweiligen Voraussetzungen sind Aufnahme und Tätigkeit inzwei Einsatzabteilungen möglich.

7. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält nach Ablauf der Probezeit einen vomOberbürgermeister ausgestellten Dienstausweis.

§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes1. Der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Feuerwehr endet, wenn der

ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehra) die Probezeit nicht besteht,b) während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt,c) der zum Feuerwehrdienst Herangezogene seine Dienstverpflichtung nach

§ 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,d) den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr

gewachsen ist,e) das 65. Lebensjahr vollendet hat,f) infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffent-

licher Ämter verloren hat,g) Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der

Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oderh) wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde.Die Beendigung des Feuerwehrdienstes wird in den Fällen der Buchstaben a)bis c) und e) durch den Feuerwehrkommandanten, in den Fällen der Buchsta-ben d) und f) bis h) durch den Oberbürgermeister in einem schriftlichen Be-scheid festgestellt.Der Eintritt einer der in den Buchstaben f) bis h) genannten Beendigungsgrün-de hat der betroffene Feuerwehrangehörige dem Feuerwehrkommandantenanzuzeigen.

2. Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Ober-bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen,wenna) er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte,b) der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Grün-

den nicht mehr möglich ist,c) er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oderd) er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere

Gemeinde verlegt.

Page 15: Offenblatt 05 2013

9.2.2013 15

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

e) In den Fällen der Buchstaben c) und d) kann der Feuerwehrangehörige nachAnhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassenwerden. Der Betroffene ist vorher anzuhören.

3. Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich über denAbteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen.

4. Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehren-amtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grundbeenden. Dies gilt insbesonderea) bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,b) bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,c) bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr, Miss-

brauch des Feuerwehrdienstausweises oderd) wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusam-

menlebens in der Feuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Oberbürgermeister hat die Beendi-gung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheidfestzustellen.

5. Angehörige der Feuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eineBescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr.

§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr1. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr haben das Recht, den

ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und die Mit-glieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem das Recht,ihren ehrenamtlichen Abteilungskommandanten, seinen ehrenamtlichen Stell-vertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen.

2. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten, nach Maßgabedes § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehren-amtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr eine Entschädigung.

3. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten bei Sachschä-den, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden, einenErsatz nach Maßgabe des § 17 FwG.

4. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind für die Dauer derTeilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des§ 15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt.

5. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind verpflichtet (§ 14Abs. 1 FwG)a) am Dienst sowie Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünkt-

lich teilzunehmen,b) bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,c) den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,d) im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen An-

gehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,e) die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehr-

dienst zu beachtenf) die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen

gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzenund

g) über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie imRahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltunggesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach er-forderlich ist.

6. Für die Funktionen Atemschutzgeräteträger und Maschinist sind zusätzlich diejährlichen Übungen, Unterweisungen sowie eventuelle ärztliche Untersu-chungen verpflichtend.

7. Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung verlegt,hat dies binnen einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. DasGleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seinen Arbeitgeberwechselt.

8. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr haben eine Abwesen-heit von länger als zwei Wochen dem Abteilungskommandanten rechtzeitigvorher anzuzeigen. Eine Dienstverhinderung ist vor dem Dienstbeginn demAbteilungskommandanten zu melden.

9. Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehren-amtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr auf Antrag vom Abteilungskom-mandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten vorüberge-hend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Buchstabe a) und b) befreitwerden.

10. Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr gleichzeitig Mitgliedeiner Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehr-angehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor denDienstpflichten nach Absatz 5 Buchstabe a) und b).

11. Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft dieihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einenVerweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Oberbürgermeister auf Antrag des

Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden.Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses desGemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 4 denehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstesentheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beein-trächtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen1 und 2 anzuhören.

§ 6 Altersabteilungen1. In die Altersabteilungen wird unter Überlassung der Dienstkleidung über-

nommen, wer nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c) bis e) und Abs. 2 Buchstabe b)bis d) aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilungausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt.

2. Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr,unter Belassung der Dienstkleidung, aus der Einsatzabteilung in die jeweiligeAltersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a). Unter densel-ben Voraussetzungen können Angehörige des Spielmanns- und Fanfaren-zuges Zell-Weierbach übernommen werden; sie können gleichzeitig Ange-hörige des Spielmanns- und Fanfarenzuges Zell-Weierbach bleiben.

3. Der Leiter einer Altersabteilung und sein Stellvertreter wird von den Ange-hörigen seiner Altersabteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt undnach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feu-erwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeitoder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt einesNachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörungdes Feuerwehrausschusses abberufen werden.

4. Der Leiter einer Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung derAufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehr-und den Abteilungskommandanten. Er wird von seinem Stellvertreter un-terstützt und von diesem in seiner Abwesenheit mit allen Rechten undPflichten vertreten.

5. Die Leiter der Altersabteilungen wählen einen Obmann und seinen Stellver-treter auf die Dauer von 5 Jahren. Der Obmann der Altersabteilungen vertrittdie Altersabteilungen im Feuerwehrausschuss. Ihm obliegt außerdem dieKoordination der Aktivitäten und die Förderung der Kameradschaftspflegeder Alterskameraden. Er hält die Verbindung zu den anderen Altersabtei-lungen und Abteilungen sowie zum Feuerwehrverband.

§ 7 Jugendfeuerwehr1. Die Jugendfeuerwehr führt den Namen „Jugendfeuerwehr Offenburg“.2. In die Jugendfeuerwehr können Personen vom vollendeten 10. bis zum

vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn siea) den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen

sind,b) geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,c) nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die

Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,d) keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendge-

richtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnisunterworfen sind und

e) nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden.Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsbe-rechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maß-gebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.

3. Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuer-wehr endet, wenna) er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird,b) er aus der Jugendfeuerwehr austritt,c) die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen,d)´er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,e) er das 18. Lebensjahr vollendet oderf) derFeuerwehrausschussdenDienst inder Jugendfeuerwehrauswichtigem

Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.4. Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertre-

ter wird von den Angehörigen der Jugendabteilung auf die Dauer von fünfJahren gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses durch denFeuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrerAmtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritteines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeig-net erscheinende Angehörige der Feuerwehr mit der vorläufigen Leitung derJugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Ein-satzabteilung der Feuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeu-erwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreterkönnen vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abbe-rufen werden. Fortsetzung nächste Seite

Page 16: Offenblatt 05 2013

9.2.201316

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

5. Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabenseiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten.Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und vonihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.

6. Weitere Organe, Einrichtungen und Regelungen der Jugendfeuerwehr werdenin der Jugendordnung festgelegt.

§ 8 Spielmanns- und Fanfarenzug Zell-Weierbach1. Die Aufgabe des Spielmanns- und Fanfarenzuges ist, den Musikbedarf bei

dienstlichen Anlässen der Feuerwehr zu gewährleisten. Er ist auch berechtigt,bei anderen Veranstaltungen teilzunehmen. Der Einsatz erfolgt im Einverneh-men mit dem Abteilungskommandanten. Die Spielleute sind Mitglieder derFeuerwehr.

2. Weitere Organe, Einrichtungen und Regelungen des Spielmanns- und Fanfa-renzuges werden in dessen Geschäftsordnung festgelegt.

§ 9 Ehrenmitglieder und Ehrungen1. Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses

a) Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdiensteerworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragenhaben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und

b) bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigungihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen.

2. Die Feuerwehrangehörigen erhalten für ihre aktive Zugehörigkeit in der Feu-erwehr Offenburg folgende Ehrungen:• 15 Jahre Medaille in Bronze• 20 Jahre Medaille in Silber• 30 Jahre Medaille in Gold.Die Verleihung findet in der Hauptversammlung statt.

§ 10 Organe der Feuerwehr1) Feuerwehrkommandant2) Abteilungskommandanten3) Feuerwehrausschuss4) Abteilungsausschüsse5) Hauptversammlung6) Abteilungsversammlungen

§ 11 Feuerwehrkommandant Abteilungskommandanten undderen Stellvertreter

1. Der Leiter der Feuerwehr ist der hauptamtliche Feuerwehrkommandant.2. Der Feuerwehrkommandant hat einen hauptamtlichen und einen ehrenamt-

lichen Stellvertreter.3. Der stellvertretende ehrenamtliche Feuerwehrkommandant wird von den An-

gehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr aus deren Mitte gewählt. DieWahl findet in der Hauptversammlung statt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.Er wird nach der Wahl und Zustimmung des Gemeinderates vom Oberbürger-meister schriftlich bestellt. Mit der Bestellung beginnt die Amtszeit.

4. Der ehrenamtlich tätige stellvertretende Kommandant hat sein Amt nach Ablaufseiner Amtszeit oder im Falle seines vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienst-antritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nachFreiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahlzustande, bestellt der Oberbürgermeister den vom Gemeinderat gewähltenFeuerwehrangehörigen zum ehrenamtlichen stellvertretenden Feuerwehrkom-mandanten (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellungeines Nachfolgers.

5. Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Feuerwehrkom-mandanten kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberech-tigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Ein-spruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemachtwerden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberech-tigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffeneBewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.

6. Vor der Bestellung eines hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten oder eineshauptamtlichen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten ist der Feuer-wehrausschuss zu hören.

7. Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ver-antwortlich (§ 9 Abs. 1 FwG) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzungübertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesonderea) eine Alarm- und Ausrückordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen,

fortzuschreiben und sie dem Oberbürgermeister mitzuteilen,b) auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken,c) für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr undd) für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu

sorgen,

e) die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zuregeln,

f) die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Obmänner der Leiter derAltersabteilungen und des Jugendfeuerwehrwartes zu überwachen.

g) Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessenzu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG).

8. Der Feuerwehrkommandant hat den Oberbürgermeister und den Gemeinde-rat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten.Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten derFeuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden.

9. Der hauptamtliche stellvertretende Feuerwehrkommandant und der ehren-amtliche stellvertretende Feuerwehrkommandant haben den Feuerwehrkom-mandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechtenund Pflichten zu vertreten.

10. Der ehrenamtlich tätige stellvertretende Feuerwehrkommandant kann vomGemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§8 Abs. 2 Satz 5 FwG).

11. Die Abteilungskommandanten (§ 10 Nr. 2) und deren Stellvertreter werdenvon den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte gewählt.Die Wahl findet in der Abteilungsversammlung statt. Die Amtszeit beträgt fünfJahre. Sie werden nach der Wahl und Zustimmung des Gemeinderates vomOberbürgermeister schriftlich bestellt. In den Ortsteilen tritt an die Stelle desGemeinderates der Ortschaftsrat. Mit der Bestellung beginnt die Amtszeit.

12. Der Abteilungskommandant und sein Stellvertreter können vom Gemeinderatnach Anhörung des Feuerwehrausschusses, des jeweiligen Abteilungsaus-schusses und des jeweiligen Ortschaftrates abberufen werden.

13. Ehrenamtlicher stellvertretender Feuerwehrkommandant, Abteilungskom-mandanten, ihre Stellvertreter und die Unterführer dürfen nur bestellt werden,wenn sie die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus-setzungen erfüllen (§ 8 Abs. 5 FwG).

14. Die Abteilungskommandanten und die Stellvertreter haben ihr Amt nach Ab-lauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienst-antritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nachFreiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahlzustande, bestellt der Oberbürgermeister den vom Ortschaftrat gewähltenFeuerwehrangehörigen zum Abteilungskommandanten oder seinem Stellver-treter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung einesNachfolgers.

15. Gegen eine Wahl der Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kannbinnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruchbei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist könnenweitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen dieEntscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einsprucherhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbarAnfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.

§ 12 Unterführer1. Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn

siea) einer Einsatzabteilung angehörenb) über die für ihr Amt erforderlichen Qualifikationen, Kenntnisse und Erfah-

rungen verfügen.2. Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit

dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Abteilungsausschusses aufdie Dauer der Wahlperiode des Abteilungskommandanten bestellt. Der Feu-erwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehr-ausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ab-lauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zurBestellung des Nachfolgers wahrzunehmen.

3. Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetztenaus, unterstützen den Abteilungskommandanten in ihrer Tätigkeit der Aus-und Fortbildung.

§ 13 Protokollführer, Schriftführer, Kassenverwalter,ehrenamtliche Gerätewarte, und Pressesprecher

1. Der Feuerwehrausschuss bestimmt für die Dauer seiner Wahlperiode einenProtokollführer.Die Schriftführer und die Kassenverwalter werden von den Abteilungsver-sammlungen auf fünf Jahre gewählt. Die ehrenamtlichen Gerätewarte werdenvom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkom-mandanten für die Dauer der Wahlperiode des Abteilungskommandantenbestellt.Der Feuerwehrkommandant kann für die Feuerwehr einen Pressesprecherbestellen.

2. Der Protokollführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und

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Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

über die Hauptversammlung der Feuerwehr Offenburg jeweils eine Nieder­schrift zu fertigen.Die Schriftführer haben über die Sitzungen der Abteilungsausschüsse und überdie Abteilungsversammlungen jeweils eine Niederschrift zu fertigen.

3. Die Kassenverwalter haben die Kameradschaftskassen (§ 18 FwG) zu verwaltenund sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschafts­plans zu verbuchen. Zahlungen dürfen sie nur aufgrund von Belegen undschriftlichen Anweisungen des Abteilungskommandanten annehmen und leis­ten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 500 € ineinem Bestandsverzeichnis nachzuweisen.

4. Die ehrenamtlichen Gerätewarte haben die Feuerwehreinrichtungen und dieAusrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich demFeuerwehrkommandanten über den Abteilungskommandanten zu melden.

§ 14 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse1. Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem

Vorsitzenden und weiteren auf 5 Jahre gewählten stimmberechtigten Mitglie­dern der folgenden Einsatzabteilungen:• in Offenburg mit 5 Mitgliedern• in Bohlsbach mit 1 Mitglied• in Bühl mit 1 Mitglied• in Elgersweier mit 1 Mitglied• in Fessenbach mit 1 Mitglied• in Griesheim mit 1 Mitglied• in Rammersweier mit 1 Mitglied• in Waltersweier mit 1 Mitglied• in Weier mit 1 Mitglied• in Windschläg mit 1 Mitglied• in Zell-Weierbach mit 1 Mitglied• in Zunsweier mit 1 Mitglied

2. Dem Feuerwehrausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder außerdeman• die Stellvertreter (haupt- und ehrenamtlich) des Feuerwehrkomman­

danten• die Abteilungskommandanten• der Obmann der Altersabteilungen• der Jugendfeuerwehrwart• der Leiter der hauptamtlichen Wache.Weiterhin gehören dem Feuerwehrausschuss der Protokollführer und der Pres­sesprecher an. Sofern sie nicht nach Satz 1 auf fünf Jahre in den Feuerwehr­ausschuss gewählt werden, haben sie kein Stimmrecht.

3. Für die Abteilung Offenburg ist der Abteilungskommandant bereits als Kom­mandant der Feuerwehr Offenburg vertreten.

4. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er isthierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt.Die Einladung mit der Tagesordnung und Sitzungsvorlage soll den Mitgliedernspätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss istbeschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitgliederanwesend ist.

5. Der Oberbürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durchÜbersenden einer Einladung mit der Tagesordnung rechtzeitig zu benachrich­tigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauf­tragte vertreten lassen.

6. Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheitgefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

7. Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sit­zung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Oberbürgermeister sowieden Ausschussmitgliedern binnen drei Wochen zuzustellen. Die Nieder­schriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Ein­sicht vorzulegen.

8. Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörigeder Feuerwehr oder andere sachkundige Personen beratend hinzuziehen.

9. Bei den Einsatzabteilungen der Feuerwehr Offenburg werden Abteilungsaus­schüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten als demVorsitzenden und• in Offenburg aus max. 10 gewählten Mitgliedern• in Bohlsbach aus max. 5 gewählten Mitgliedern• in Bühl aus max. 5 gewählten Mitgliedern• in Elgersweier aus max. 5 gewählten Mitgliedern• in Fessenbach aus max. 5 gewählten Mitgliedern• in Griesheim aus max. 5 gewählten Mitgliedern• in Rammersweier/Ost aus max. 5 gewählten Mitgliedern• in Waltersweier aus max. 5 gewählten Mitgliedern• in Weier aus max. 5 gewählten Mitgliedern• in Windschlag aus max. 5 gewählten Mitgliedern

• in Zell-Weierbach aus max. 5 gewählten Mitgliedern• in Zunsweier aus max. 5 gewählten Mitgliedern.Den Abteilungsausschüssen gehören als gewählte stimmberechtigte Mit­glieder außerdem an• der stellvertretende Abteilungskommandant,• der Leiter der Altersabteilung,• der Schriftführer,• der Kassenverwalter.Sofern einer Einsatzabteilung ein Spielmanns­ und Fanfarenzug angegliedertist, gehören dem Ausschuss außerdem der Stabsführer und dessen Stellver­treter als stimmberechtigte Mitglieder an.

10. Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. DerFeuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich anden Beratungen jederzeit beteiligen. Eine Mehrfertigung der Niederschriftgeht auch an den Feuerwehrkommandanten und den Ortsvorsteher.

11. Scheidet ein Ausschussmitglied während der laufenden Wahlperiode von 5Jahren aus, wird binnen drei Monaten für die restliche Dauer der Amtszeitein Nachfolger gewählt.

§ 15 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen1. Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens

eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Feuerwehr statt.Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr,soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Bera­tung und Beschlussfassung vorzulegen.

2. In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Berichtüber das vergangene Jahr zu erstatten.

3. Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten schriftlicheinberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens einDrittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr dies schrift­lich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung derHauptversammlung sind den Mitgliedern so wie dem Oberbürgermeister14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.

4. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte derAngehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr anwesend ist. Bei Be­schlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden,die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatz-abteilungen der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptver­sammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

5. Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Ober­bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.

6. Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der Feuerwehrsowie die Abteilungsversammlungen bei den Altersabteilungen, der Jugend­feuerwehr und den Musikabteilungen gelten die Absätze 1 bis 5 entspre­chend. An die Stelle des Feuerwehrkommandanten tritt der Abteilungskom­mandant. Der jeweilige Kassenverwalter der Abteilung gibt einen Berichtüber den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kamerad­schaftspflege ab.

§ 16 Wahlen1. Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wah­

len werden vom Feuerwehrkommandanten/Abteilungskommandanten ge­leitet. Steht er selbst zur Wahl, bestimmen die Wahlberechtigten einen Wahl­leiter.

2. Wahlen werden grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.3. Bei der Wahl des ehrenamtlichen stellvertretenden Feuerwehrkomman­

danten, der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter ist gewählt,wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigtenerhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahlzwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der dieeinfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine wei­tere Stichwahl. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im erstenWahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt,in dem der Bewerber ebenfalls mehr als die Hälfte der Stimmen der anwe­senden Wahlberechtigten erhalten muss.

4. Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahlohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigtehat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feu­erwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, diedie meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheideteine Stichwahl. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, ist binnendrei Monaten eine Nachwahl auf die Dauer der restlichen Amtszeit durch­zuführen.

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Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

5. Die Niederschrift über die Wahlen des stellvertretenden ehrenamtlichen Feu-erwehrkommandanten, der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreterist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Oberbürgermeister zur Vorlagean den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nichtzu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt.

6. Kommt binnen eines Monats die Wahl des stellvertretenden ehrenamtlichenFeuerwehrkommandanten, eines Abteilungskommandanten oder Stellvertre-ters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat derFeuerwehrausschuss dem Oberbürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigender Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährungim Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG)eignen.

7. Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Feuerwehr und den Abteilungenbei den Altersabteilungen gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß. An die Stelledes Gemeinderates tritt der Ortschaftrat; an die Stelle des Oberbürgermeisterstritt der Ortsvorsteher.

8. Das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Abteilungskomman-danten, seiner Stellvertreter sowie der Abteilungsausschüsse steht dem Feuer-wehrangehörigen bei Mehrfachmitgliedschaft in derselben Feuerwehr in jederEinsatzabteilung zu. Bei den Wahlen des ehrenamtlichen stellvertretenden Feu-erwehrkommandanten und den Mitgliedern des Feuerwehrausschusses stehtdem Feuerwehrangehörigen nur ein Wahlrecht in seiner Stammabteilung zu.

§ 17 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse)1. Für die Einsatzabteilungen und die Jugendfeuerwehr wird ein Sondervermögen

für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen ge-bildet.

2. Das Sondervermögen besteht ausa) Zuwendungen der Gemeinde und Dritterb) Erträgen aus Veranstaltungenc) sonstigen Einnahmend) mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.

3. Der Abteilungsausschuss stellt mit Zustimmung des Oberbürgermeisters einenWirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben derKameradschaftspflege voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leisten-den Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig de-ckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben könnenzugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. AußerplanmäßigeAusgaben bedürfen der Zustimmung des Oberbürgermeisters. Verpflichtungenzur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegan-gen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.

4. Über die Verwendung der Mittel beschließt der Abteilungsausschuss. Der Ab-teilungsausschuss kann den Abteilungskommandanten ermächtigen, über dieVerwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festge-legten Zweck zu entscheiden. Der Abteilungskommandant vertritt bei Ausfüh-rung des Wirtschaftsplans den Oberbürgermeister.

5. Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse)ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Abtei-lungsversammlung auf fünf Jahre gewählt werden, zu prüfen. Der Rechnungs-abschluss ist dem für die Feuerwehr zuständigen Fachbereichsleiter der Stadtvorzulegen.

6. Der Feuerwehrausschuss wählt den Kassenverwalter und die Kassenprüfer fürdie Jugendfeuerwehr. Bei der Jugendfeuerwehr beschließt über die Verwendungder Mittel die Jugendfeuerwehrleitung (Jugendwart und Stellvertreter) im Ein-vernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten.

§ 18 Inkrafttreten1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.2. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 20.Februar 1995 außer Kraft.

Offenburg, 29. Januar 2013

Edith SchreinerOberbürgermeisterin

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnungfür Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens-oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemOunbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachungdieser Satzung gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist. Der Sachver-halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind.

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt OffenburgAufstellung des Bebauungsplans „Alte Justizvollzugsanstalt“,

Gemarkung Offenburg

Inkrafttreten des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2012 gemäß § 10 Absatz 1des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Alte Justizvollzugsanstalt“ so-wie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) alsSatzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB)ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan er-sichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor-schriften gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der all-gemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Of-fenburg, Stabsstelle Stadtplanung, Zimmer 129, einsehen und über den InhaltAuskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgendes § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der

dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlich Mängel des Abwägungsvor-

gangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplansschriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sach-verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.Außerdem wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 4 Abs.4 Gemein-deordnung für Baden-Württemberg und auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungs-ansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wennnicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermö-gensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Offenburg, 5. Februar 2013

Edith SchreinerOberbürgermeisterin

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