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KV-Intern 01/2015

Date post: 07-Apr-2016
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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.
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Intern 1 | 2015 Keine Arztpraxis muss verloren gehen: Märkische Politiker zum GKV‐VSG Informationen für den Praxisalltag: Onkologie‐Vereinbarung angepasst Behandlung von Asylbewerbern Impfvergütungen steigen Weiterbildung in Brandenburg: Für einen guten Start in die Selbstständigkeit
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Intern 1 | 2015

Keine Arztpraxis muss verloren gehen: Märkische Politiker zum GKV‐VSG

Informationen für den Praxisalltag:Onkologie‐Vereinbarung angepasst

Behandlung von AsylbewerbernImpfvergütungen steigen

Weiterbildung in Brandenburg:Für einen guten Start

in die Selbstständigkeit

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 1

InternEditorial

Liebe Leserinnen und Leser,

neues Jahr, neue Themen? Weit gefehlt, auch 2015 steht vor allem ein uns wohlbekanntes und viel diskutiertes Thema in unserem Fokus: das GKV‐Versorgungs‐stärkungsgesetz (GKV‐VSG). Ende Dezember hatte das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf verabschiedet. Nun befindet er sich in der parlamentarischenAbstimmung.

Damit hat der Gesetzesentwurf den ministerialen Elfenbeinturm verlassen und istin den Bundestag und somit in eine weitaus größere und gleichzeitig wenigerabgeschottete Arena eingetreten. Alle Parlamentarier haben den Entwurf zurKenntnis erhalten.

Für uns als KV ist dies der beste Zeitpunkt, um die Bundestagsabgeordneten ausder Mark darüber aufzuklären, dass das GKV‐VSG für die Brandenburger den Ver‐lust von bis zu 417 Haus‐ und Facharztpraxen bedeuten kann. Gleichzeitig habenwir in unseren Briefen die potentiellen Schließungen auf die jeweilige Wahlkreis‐ebene runtergebrochen. Denn es sind schließlich die Politiker, die ihren Wählernvor Ort die Praxisverluste erklären müssen.

Bekanntlich sind Politiker auch nur Menschen – und damit auch Ihre Patienten.Daher können Sie uns dabei unterstützen, noch notwendige Korrekturen am Ent‐wurf des GKV‐VSG vorzunehmen. Wenn das nächste Mal ein Parlamentarier, egalob von Bundes‐, Landes oder Kommunalebene, zu Ihnen in die Praxis kommt,dann stellen Sie doch einfach eine Frage: Wie wollen Sie den Wählerinnen undWählern erklären, dass bis zu 417 Haus‐ und Facharztpraxen in Brandenburg weg‐fallen sollen? Das wäre echte Interessenvertretung an und durch die Basis undwürde der Politik zeigen, dass nicht nur die ärztlichen Funktionäre, sondern vorallem die Niedergelassenen vor Ort die aus dem GKV‐VSG resultierenden Entwick‐lungen mit Sorge betrachten.

Die „KV‐Intern“‐Redaktion hat die Frage übrigens auch den märkischen Bundes‐tagsabgeordneten gestellt. Erste Antworten darauf finden Sie in dieser Ausgabe.

Herzliche Grüße

Christian WehryPressesprecher der KVBB

InhaltsverzeichnisIntern

Seite 2 | AUSGABE 1 / 2015

„Keine Arztpraxis in Brandenburg muss durchdieses Gesetz verloren gehen!“

Flexible Strukturen gefragtPodiumsdiskussion zur Strukturversorgung in Brandenburg

(Auf)gelesen

Anpassung der Onkologie‐Vereinbarung

Änderung der Psychotherapie‐Richtlinie

Weitere Änderungen zum 1.1.2015

Änderungen der UV‐GOÄ zum 1.1.2015

PVS: Fehler in IVD‐10‐Stammdatei 2015KBV bittet Hersteller um schnellstmöglicheAktualisierung

Behandlung von Asylbewerbern

Laborkompendium ‐ Richtlinie derKassenärztlichen Bundesvereinigung

Neue Abrechnungssystematik im Notfalldienst

Erfolgreich verhandeltImpfvergütungen steigen 2015 und 2016 an

Bestellung von Grippeimpfstoffen im Sprechstundenbedarf für die Saison 2015/2016Information der AOK Nordost

Einsatz von Kortikoiden bei wirbelsäulennahenInjektionen

Substitutionsausschlussliste gilt

Berufspolitik 4

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Praxis aktuell 12

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AUSGABE 1 / 2015 | Seite 3

InternInhaltsverzeichnis

Zuzahlungen für medizinisch‐physikalischeLeistungen für 2015

Krankenhausbehandlung: Wannverordnungsfähig?

Erfolgreiches SozialgerichtsverfahrenRichtgrößenprüfung Neurologen 2007

Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und ‐therapie angepasstÄnderungen bei Knochendichtemessung

Für einen guten Start in die Selbstständigkeit

Weiterbildung in Brandenburg

Niederlassungen im Dezember 2014

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen

Praxisbörse

Telematikinfrastruktur im Brennpunkt

Fortbildungen

Unterstützung von Demenz‐Patienten und ihren Familien

4. Brandenburgischer Krebskongress

Impressum

Praxis aktuell 23

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Service 50

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Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember den Entwurf des GKV‐Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV‐VSG) verabschiedet. Damit ist nun derWeg frei für den parlamentarischenProzess. Mitte Dezember hat sich dieKassenärztliche Vereinigung Branden‐burg (KVBB) deshalb in einem Brief analle märkischen Bundestagsabgeord‐neten gewandt, um auf die Folgendes Gesetzentwurfes hinzuweisen. ImFokus stand dabei das Vorhaben, inRegionen mit einem statistischen Ver‐sorgungsgrad von über 110 Prozentfrei werdende Praxissitze durch dieKassenärztlichen Vereinigungenaufkaufen zu lassen.

Für die Brandenburger bedeutedies den Verlust von bis zu 417 Haus‐und Facharztpraxen, warnte derKVBB‐Vorstandsvorsitzende, Dr. Hans‐Joachim Helming, in dem Schreiben.Und weiter: „Als Kassenärztliche Ver‐einigung Brandenburg treten wir da‐für ein, dass es für alle märkischenBürgerinnen und Bürger eine quali‐tativ hochwertige und wohnortnahe

ambulante Versorgung gibt. Sie kön‐nen uns dabei unterstützen. Wider‐sprechen Sie im Interesse der Men‐schen in Ihrem Wahlkreis Bundesge‐sundheitsminister Gröhe und seinenPlänen.“

Die Redaktion von „KV‐Intern“wollte von den brandenburgischenBundestagsabgeordneten wissen, wiesie sich zu dem geplanten GKV‐VSGpositionieren. An alle 20 Politiker gingdeshalb folgende Frage: Das Ziel desGKV‐Versorgungsstärkungsgesetzesist es, die flächendeckende medizi‐nische Versorgung in Deutschlandauch in Zukunft zu sichern. In Bran‐denburg könnten durch das Gesetzjedoch schon bald bis zu 417 Haus‐und Facharztpraxen verloren gehen.Dabei haben wir schon heute die ge‐ringste Arztdichte bundesweit. Gleich‐zeitig werden unsere Patientenimmer älter und leiden häufig unterbehandlungsintensiven Mehrfach‐erkrankungen. Wie wollen Sie dasden Wählerinnen und Wählern er‐klären?

Berufspolitik

Seite 4 | AUSGABE 1 / 2015

„Keine Arztpraxis in Brandenburgmuss durch dieses Gesetz verlorengehen!“

Intern

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 5

Die ersten Antworten darauf lesenSie im Folgenden:

Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen

„Grundsätzlich halten wir die ge‐plante Regelung für geeignet, in be‐stimmten Regionen Überversorgungabzubauen. Die von den Kassenärzt‐lichen Vereinigungen genanntenZahlen angeblich bedrohter Praxensind nicht immer nachvollziehbar. Wirwerden uns aber dafür einsetzen,dass dort, wo wirklich Versorgungs‐bedarf besteht, keine Arztsitze abge‐baut werden dürfen. Dies gilt insbe‐sondere für Psychotherapeuten. DieEntscheidung über den Abbau mussdeswegen in regionaler Hand verblei‐ben, weil vor Ort besser beurteilt wer‐den kann, ob eine Überversorgungtatsächlich besteht.“

Ulrich Freese, SPD

„(…) Sehr wohl bin ich bereit, mitIhnen in einen Dialog darüber zutreten, wie eine flächendeckendeärztliche Versorgung im Land Branden‐burg nachhaltig gefördert werdenkann und würde diesen Themenkom‐plex gern im persönlichen Gesprächmit Ihnen und weiteren Vertreternder KVBB erörtern. Dabei bin ichüberzeugt, dass die Sicherstellung derVersorgung nur dann gelingt, wenn‚nicht alles über einen Kamm gescho‐ren‘ wird und wenn die jeweiligenregionsstrukturellen Spezifika, Bal‐

lungsräume – ländliche Räume,Altersstruktur, etc. bei den gesetz‐geberischen Aktivitäten hinreichendberücksichtigt werden. (…)“

Katherina Reiche, CDU/CSU

„(…) Mit dem aktuellen Beschlussdes Bundeskabinetts zu den Entwür‐fen für ein Gesetz zur Stärkung derGesundheitsförderung und der Prä‐vention sowie für ein Gesetz zur Stär‐kung der Versorgung in der gesetz‐lichen Krankenversicherung (GKV‐VSG) sind wichtige Wegmarken beider weiteren Verbesserung der Ge‐sundheitsversorgung in Deutschlandgesetzt worden. Das GKV‐VSG soll denVerantwortlichen vor Ort vor allemmehr Möglichkeiten geben, stärkereAnreize für eine Niederlassung inunterversorgten oder strukturschwa‐chen Gebieten zu setzen. Dazu wirdbeispielsweise die Einrichtung einesStrukturfonds zur Förderung derNiederlassung erleichtert. Gleichzeitiggeht es darum, die Versorgung klugweiterzuentwickeln. Mit dem neuenInnovationsfonds sollen gezielt Pro‐jekte gefördert werden, die neueWege in der Versorgung beschreiten.(…)“

Sebastian Steineke, CDU/CSU

„Die Sicherstellung einer flächen‐deckenden medizinischen Versorgungist unser zentrales Anliegen. Mit demGKV‐Versorgungsstärkungsgesetzwird eine bedarfsgerechte Verteilung

InternBerufspolitik

der Ärztinnen und Ärzte erreicht,indem neben einer Verbesserung derAnreize zur Niederlassung in unter‐versorgten Gebieten auch die gesetz‐lichen Vorgaben zum Abbau vonÜberversorgung weiterentwickeltwerden. Wichtig: Durch die Mitglied‐schaft der Kassenärztlichen Vereini‐gungen und der Kassen im Zulassungs‐ausschuss sind sowohl Ärzte‐ als auchKassenvertreter an den Entscheidun‐gen über die Zukunft von Arztpraxenbeteiligt.“

Michael Stübgen, CDU/CSU

„Keine Arztpraxis in Brandenburgmuss durch dieses Gesetz verlorengehen! Ziel des GKV‐VSG ist eine be‐darfsgerechte ländliche Versorgung,die bereits heute nicht mehr gewähr‐leistet ist. Meinen Wählerinnen undWählern erkläre ich, dass es für michnicht hinnehmbar ist, dass sie nachCottbus, Berlin oder Potsdam fahrenmüssen, um einen Facharzttermin zubekommen und das Arztpraxen vorOrt aufgegeben werden, weil eskeinen Nachfolger gibt. Die Regelungzum Aufkauf von Praxissitzen hateben nicht die Schließung von Praxenzum Ziel, sondern verfolgt die bessere

Steuerung der flächenmäßigen Ver‐teilung der Arztsitze zugunsten derstrukturschwachen Regionen.“

Andrea Wicklein, SPD

„Ihre Darstellung ist nicht seriösund geht an der Realität vorbei. Zieldes Gesetzes ist eine Verbesserungder Situation in unterversorgten Ge‐bieten. Wir sollten uns einig sein, dassdie Schere zwischen den Regionennicht weiter auseinandergehen darf.Patienten in der Uckermark habenden gleichen Anspruch auf ambulanteärztliche Versorgung, wie Patienten inBerlin. Unsere Anstrengungen solltendeshalb darauf gerichtet sein, einewohnortnahe bedarfsgerechte Ver‐sorgung mit vertretbaren Wartezei‐ten für alle Patienten zu gewährleis‐ten. Ich hoffe auf eine konstruktiveZusammenarbeit der Ärzteschaft beiden ja erst anstehenden parlamen‐tarischen Beratungen des Versor‐gungsstärkungsgesetzes in diesemJahr.“

BerufspolitikIntern

Seite 6 | AUSGABE 1 / 2015

InternBerufspolitik

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 7

Fadenscheinige Floskeln Kommentar

Vor einiger Zeit hatte ich mich in „KV‐Intern“ auf das Zitat des Philoso‐phen Karl Popper bezogen: „Der Werteines Dialogs hängt vor allem von derVielfalt der konkurrierenden Meinungenab.“ Beim GKV‐VSG scheint das Zitatjedoch keine Gültigkeit zu haben. Denndie fundierte Kritik der praktizierenden,niedergelassenen Ärzte findet bisherkein Gehör bei den Berufspolitikern impolitischen Elfenbeinturm. Das zeigendie Antworten der Parlamentarier aufunsere Frage deutlich.

Statt sich ernsthaft mit den fatalenFolgen der geplanten Reform für diemedizinische Versorgung in Branden‐burg auseinanderzusetzen, werdenFloskeln vorgeschoben oder potentiellevom Gesetzgeber gewollte Fehlentwick‐lungen mit fadenscheinigen Argumen‐ten verteidigt. Vermutlich hat auchmanch ein Politiker den Gesetzesent‐wurf schlichtweg nicht gelesen, nichtverstanden oder einfach keine eigeneMeinung dazu. Das würde zumindesterklären, warum einige Statements sosubstanzlos sind und sich lesen wie ausoffiziellen Fraktionspapieren abge‐schrieben.

Die Lage ist zwar ernst, hoffnungslosist sie jedoch noch nicht. Der Gesetzes‐entwurf hat mittlerweile den Gesund‐heitsausschuss des Bundesrates pas‐siert, das parlamentarische Verfahrenist damit aber natürlich noch nichtabgeschlossen.

Der Zeitplan sieht vor:

6.2.2015Bundesrat (erster Durchgang)5./6.3.2015Bundestag (1. Lesung) (ggf. Ausschussfür Gesundheit – Beschluss über Anhörung)25.3.2015Gesundheitsausschuss des Bundestages(Beratung, Öffentliche Anhörung imAusschuss für Gesundheit)20.5.2015Gesundheitsausschuss des Bundestages(Abschluss der Beratungen)21./22.5.2015Bundestag (2./3. Lesung) (21.5. nur,wenn keine Fristeinrede durch Opposition)27.5.2015Gesundheitsausschuss des Bundesrates12.6.2015Bundesrat (2. Durchgang)

Wir werden weiterhin den intensivenDialog mit der Politik suchen und sindzuversichtlich, dass im Sinne derPatienten und der Ärzteschaft noch ander einen oder anderen Stellschraubeim Gesetz gedreht wird. Und wenn dasVSG dann verabschiedet ist, wissen wir,ob Poppers Satz doch Gültigkeit besitzt– oder ob Gesetze allein nach demGusto von Berufspolitikern entstehen.

Christian Wehry

BerufspolitikIntern

Seite 8 | AUSGABE 1 / 2015

Ich mache mir die Welt, widewidewie sie mir gefällt

Zwei mal drei macht vier, widewide‐witt und drei macht neune, ich machemir die Welt, widewide wie sie mir ge‐fällt – Specht‐Küken sind ganz verrücktnach den Abenteuern von Pippi Lang‐strumpf. Für ausgewachsene Spechtesind die Geschichten eine schöne Erin‐nerung. Aber wirklich ernst nimmt beiuns niemand die Geschichten.

Auf einige Menschen hingegenscheint Pippi bis ins Erwachsenenlebennachhaltig Einfluss zu haben. Ich machemir die Welt, widewide wie sie mir ge‐fällt. Ein Satz, der so einige Menschender Gattung Politiker treffend beschreibt.Da wundert es kaum, dass die SPD‐Generalsekretärin das Lied vor einigerZeit im Bundestag zum Besten gab. Undim Bereich der Gesundheitspolitik ist esmittlerweile Tradition, dass fast jederMinister versucht, sich mit einer großenReform zu verewigen – so wie es AstridLindgren mit ihren Büchern gemachthat. Ob die Gesetze dann Sinn machenoder nicht, scheint dabei vollkommenegal zu sein – so wie es auch PippiLangstrumpf egal ist, was sie mit ihrenTaten anrichtet.

Als wäre das nicht schon problema‐tisch genug, erhalten manche Bundespo‐litiker für ihre unausgereiften Ideen Zu‐spruch von der Landesebene. Die Spat‐zen haben es von den märkischen Däch‐ern gepfiffen: Es sei gut, dass mit demVersorgungsstärkungsgesetz die MVZgestärkt und künftig auch KommunenTräger solcher ambulanter Versorgungs‐

strukturen werden könn‐ten, hieß es aus dem hiesi‐gen Ministerium.

Kommunen sollen MVZgründen, also ohne Abstim‐mung mit der KV als verant‐wortliche staatliche Institution Ver‐sorgungseinrichtungen betreiben kön‐nen und so steuernd in die Versorgungeingreifen? Auf solch eine weltfremdeIdee wäre selbst Pippi nicht gekommen.Denn sie hätte sofort erkannt, dass dieseine erneute willkürliche Ungleichbe‐handlung gegenüber selbständig prak‐tizierenden Ärzten ist. Und wenn Pippieins nicht mag, dann ist es Ungleichbe‐handlung!

Dass das Potsdamer Gesundheits‐ministerium die geplante Neuregelungunterstützt, ist aber eigentlich wenigverwunderlich. Schließlich wird da‐durch die Niederlassung von Ärzten einweiteres Mal systematisch unattraktivgemacht wird. Der Weg hin zu einemstaatlichen Gesundheitssystem istwieder ein Stück freier.

Dabei gibt es einen ganz einfachenAusweg aus der Misere. Das PippiLangstrumpf‐Lied müsste nur etwasangepasst werden: Ich mache mir dieWelt, widewide wie sie den Menschengefällt – und gut für sie ist! Doch daranscheinen in der Gesundheitspolitik dieVerantwortlichen in Bund und Landderzeit nicht interessiert zu sein.

Schade, meint Ihr specht

Arzt gesucht – Strukturver‐sorgung in Brandenburg: Unter

diesem Motto lud der Verein Gesund‐heitsregion Brandenburg / BB EndeNovember zu einer Podiumsdiskus‐sion nach Potsdam ein. Ist der klassi‐sche Landarzt ein Auslaufmodell, undist krank werden in Brandenburgdadurch zu einem Risiko geworden,das nur noch der beherrschen kann,der nahe genug an einer der großenStädte lebt? Diese Fragen diskutiertenDr. Hans‐Joachim Helming, Vor‐standsvorsitzender der Kassenärzt‐lichen Vereinigung Brandenburg(KVBB), Dr. Udo Wolter, Präsident derLandesärztekammer Brandenburg,Georg Heßbrügge, Direktor Gesund‐heitsmärkte und ‐politik der apoBanksowie Olaf Behrendt, Mitglied desVorstandes des ApothekerverbandesBrandenburg.

KVBB‐Chef Dr. Hans‐Joachim Helm‐ing mahnte trotz der angespanntenLage zu mehr Gelassenheit bei derBetrachtung der Situation. In Bran‐denburg, so seine feste Überzeugung,gebe es weiter eine gute medizinischeBetreuung trotz der bundesweitniedrigsten Arztdichte, den ältestenPatienten und den geringsten Zahlun‐gen der Krankenkassen pro Kopf. Errechnete vor, dass ein Arzt in derMark dafür jede Woche allerdings 50Stunden arbeiten müsse.

Darum sei er auch davonüberzeugt, dass neue Strukturen derVersorgung notwendig seien. Erforderte eine attraktive Matrix, umjunge Ärzte anzulocken. Dazu gehöreFlexibilität durch Anstellung, abernicht Ausbeutung durch MVZ‐Ketten.Eine klare Absage erteilte Dr. HelmingPlänen des Bundesgesundheitsminis‐ters, wonach Kliniken die ambulanteGrundversorgung in ländlichen Regio‐nen übernehmen sollten. Dazu seiendie meisten gar nicht in der Lage,auch weil in den vergangenenJahrzehnten immer mehr ehemaligeKlinikleistungen – zum Beispiel Dia‐lyse und Strahlentherapie – in diePraxen verlagert worden seien.

Massive Kritik am geplanten Ver‐sorgungsstrukturgesetz gab es auch

InternBerufspolitik

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 9

Flexible Strukturen gefragtPodiumsdiskussion zur Strukturversorgung in Brandenburg

Olaf Behrendt, Dr. Hans‐Joachim Helming, Dr. Udo Wolter (v. l. n. r.)

vom Landesärztekammer‐Präsident,Dr. Udo Wolter. Damit werde ein Sys‐tem etabliert, mit dem das Arzt‐Patienten‐Verhältnis durch teureBürokratie kaputt gemacht würde.Gleichzeitig warnte der Kammerpräsi‐dent vor unbedachten Forderungennach Gesetzesänderungen: WerGesetzespakete öffne, um darin zumBeispiel Zugangserleichterungen zumStudium zu verankern, gehe immerein hohes Risiko ein, da nicht garan‐tiert werden könne, dass währendeines laufenden Gesetzgebungsver‐fahrens auch zusätzliche Auflagen indie Neufassungen aufgenommenwerden. Also einen Schritt vor undgleichzeitig zwei zurück...

Georg Heßbrügge von der apoBankwarnte davor, nach teuren staatlichenLösungen zu rufen. Denn auch eineÜbernahme der regionalen medizini‐schen Grundversorgung durcheinzelne Kommunen würde an denRahmenbedingungen nichts ändern.Kaum ein Arzt mehr als bisher würdesich in die kritischen Randregionenverirren, da diese durch eine Ver‐staatlichung der Versorgung keinenDeut attraktiver würden.

red

BerufspolitikIntern

Seite 10 | AUSGABE 1 / 2015

(Auf)gelesen

Ärzte Zeitung, 8.1.2015Zu: Brandenburg begrüßt Versorgungsgesetz

„Dem Kabinettsentwurf für dasGKV‐Versorgungsstärkungsgesetzkann das Land Brandenburg viel Gutesabgewinnen, vor allem für MVZ. DerVorschlag enthalte viele gute Ansätze,so Gesundheitsministerin Diana Golze(Linke). ‚Es ist gut, dass die Medizini‐schen Versorgungszentren gestärktund künftig auch Kommunen Trägervon solchen ambulanten Versorgungs‐strukturen werden können. (…)‘ Sie

sieht aber Nachbesserungsbedarfbeim geplanten Innovationsfonds.“

Ärzte Zeitung, 5.1.2015Zu: KV‐Chef Helming kritisiert Kassen‐Marketingstrategie

„(…) Der KVBB‐Chef fordert: ‚Stattweitere Rücklagen zu bilden oder dieBeiträge für unsinnige und superteureWerbung zum Beispiel auf den Skiernder Deutschen Skisprung‐Mannschaftzu verplempern, müssen die Mittelder Kassen dahin fließen, wofür dieVersicherten ja auch ihre Beiträge

InternBerufspolitik

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 11

zahlen: in die bedarfsgerechte ambu‐lante medizinische Versorgung.‘ Er rätVersicherten dazu, bei der Kassen‐wahl zuerst auf das Leistungsspek‐trum zu achten.“

Märkische Allgemeine, 2.1.2015Zu: Medizinhochschule steht kurz vordem Studienstart

„(…) Derzeit prüfen Dekan DieterNürnberg und der Prodekan für Stu‐dium und Lehre, Wilfried Pommerien,die Motivationsschreiben, die dieInteressenten an die Hochschule ge‐sandt haben. Am 9. Januar sollen 190ausgewählte Bewerber in Neuruppinvorsprechen. (…) Ausgebildet wer‐den die Studenten nach den Prinzi‐pien des so genannten Modellstudien‐gangs Medizin. (…) Die Studierendenwerden schon im zweiten Semestereinen Praxistag haben. Im letzten halben Jahr ihres Studiums wird derPraxisanteil an den kooperierendenKliniken sogar 80 Prozent ausmachen.(…) Insgesamt 20 Professoren will dieHochschule bis April berufen haben.Die meisten von ihnen kommen vonden hiesigen Kliniken selbst. Ausge‐schrieben für externe Bewerber isteine Professur für Mikrobiologie undVirologie sowie eine Professur fürAnatomie. (…)“

Potsdamer Neueste Nachrichten,2.1.2015Zu: Mehr berufstätige Ärzte in Brandenburg

„Die Zahl berufstätiger Ärzte imLand Brandenburg hat sich erhöht.Nach Angaben des Amtes für StatistikBerlin‐Brandenburg gingen 2013 ins‐gesamt 9017 Mediziner ihrer Profes‐sion nach. Das sind 214 mehr als 2012.Den größten Anteil machen hierbeiInternisten (2500) gefolgt von Chirur‐gen (898) und Anästhesisten (547)aus. (…) Im niedergelassenen Bereichsind mit rund 3260 genauso vieleÄrzte tätig wie vor einem Jahr. In denKrankenhäusern stieg die Mediziner‐zahl innerhalb eines Jahres um 140auf insgesamt 4316 Ärzte. (…)“

Ärzte Zeitung, 7.1.2015Zu: Brandenburg will einheitlichenPflegeberuf

„Das Land Brandenburg will sichdafür einsetzen, dass Kranken‐ undAltenpflege bundesweit zu einem ein‐heitlichen Pflegeberuf zusammenge‐fasst werden. Sozialministerin DianaGolze (Linke) kündigte eine Pflege‐offensive an. Insbesondere werdegeplant, die Ausbildungs‐ und Arbeits‐bedingungen in der Pflege zu verbes‐sern. (…) Auf Bundesebene will Golzesich für ein Gesetz stark machen, daseine generalistische Pflegeausbildungermöglicht. (…)“

Praxis aktuell

Seite 12 | AUSGABE 1 / 2015

Onkologie‐Vereinbarung wurde angepasst

Intern

Mit Wirkung zum 1.1.2015 wurde dieOnkologie‐Vereinbarung wie folgtgeändert:

• Die Übergangsregelung zur Sicher‐stellung einer flächendeckenden,wohnortnahen und qualifiziertenambulanten Versorgung krebskrankerPatienten, wonach auch Ärzte an derOnkologie‐Vereinbarung teilnehmendürfen, die nicht die Mindestpatien‐tenzahlen erreichen bzw. die Zusatz‐qualifikation „MedikamentöseTumortherapie“ nicht nachweisenkönnen, gilt nun zeitlich unbegrenzt.Die Auswirkungen der Entfristungwerden regelmäßig analysiert.

• Als weitere Tumorerkrankungwurde die Diagnose D46.2 „Refrak‐täre Anämie mit Blastenüberschuss“in die Onkologie‐Vereinbarung (§ 1 Abs.2) aufgenommen.

• Die Kostenpauschalen 86510,86512, 86514 und 86516 dürfen nun‐mehr durch mehrere Vertragsärzteabgerechnet werden, wenn verschie‐dene voneinander unabhängigeTumore vorliegen und die Behand‐lung durch unterschiedliche Fach‐gruppen erfolgt.

• Die Kostenpauschale 86518 kannnun auch nach einer Operation abge‐

rechnet werden. Bislang war dies nurbei progredientem Verlauf der Krebs‐erkrankung ohne Heilungschancenach Abschluss einer systemischenChemo‐ oder Strahlentherapiemöglich. Die Neuregelung ist vorerstbefristet bis zum 31.12.2017.

• Die Frist für die Erstellung einerMedikamentenliste, bei deren Anwen‐dung die Kostenpauschale 86516berechnungsfähig ist, wurde bis zum1.1.2016 verlängert.

• Eine Behandlung des Patienten imRahmen der ambulanten spezialfach‐ärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V, schließt die Anwendungder Onkologie‐Vereinbarung aus (§ 1 Abs. 1). Soweit dies einzelne Be‐standteile der Onkologie‐Vereinba‐rung betrifft, sind diese ausdrücklichin § 116b SGB V genannt bzw. zubenennen.

• Die Einführung der verpflichten‐den, standardisierten maschinenles‐baren EDV‐Dokumentation (Anhang 1Nr. 4) wurde auf den 1.1.2018 ver‐schoben.

• Die Verpflichtung zur Kooperationmit Ärzten mit der Zusatzweiterbil‐dung Palliativmedizin in onkologi‐schen Kooperationsgemeinschaften

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 13

wurde um ein Jahr auf den 1.1.2016verschoben. Außerdem wurde dieverpflichtende Einführung eines ge‐meinsamen Zugriffs auf Patienten‐daten durch EDV‐Technik innerhalbder Kooperationsgemeinschaft aufden 1.1.2018 verschoben.

• Künftig zertifiziert die Ärztekam‐mer die Fortbildungsangebote derPharmakotherapieberatungen (§ 7 Nr. 2) und gewährleistet so diegeforderte Industrieneutralität.

Unser Service für Sie:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Psychotherapie‐Richtlinie geändertFolgende Änderungen der Psycho‐therapie‐Richtlinie sind am 3. Januar 2015 in Kraft getreten:

• Die ambulante psychotherapeu‐tische Behandlung von Versichertenmit psychotischen Störungen ist beiVorliegen der sonstigen Bedingungen(§§ 1‐4) nach der Psychotherapie‐Richtlinie möglich. Zur Klarstellungwurde hierfür die bisherige Formulie‐rung „Psychische Begleit‐, Folge‐ oderResidualsymptomatik psychotischerErkrankungen“ durch den Ausdruck„schizophrenen und affektiven psy‐chotischen Störungen“ ersetzt. Somitkann auch die Akut‐ oder Kernsymp‐tomatik psychotischer Störungendurch Richtlinien‐Psychotherapiebehandelt werden.

• Die EMDR‐Methode (Eye Move‐ment Desensitization and Reproces‐sing) in der Einzeltherapie bei post‐traumatischen Belastungsstörungenvon Erwachsenen darf nun sowohl in

der verhaltenstherapeutischen alsauch der tiefenpsychologisch fundier‐ten oder analytischen Behandlungeingesetzt werden. Die Abrechnungnach EBM erfolgt entsprechend derjeweiligen Richtlinienverfahren.

Für die Zusatzqualifikation EMDR gel‐ten laut Psychotherapie‐Vereinbarungfolgende Anforderungen:

‐ Nachweis von mindestens 40 Stunden eingehender Kennt‐nisse in der Theorie der Trauma‐behandlung und EMDR und

‐ Nachweis, dass mindestens 40 Stunden Einzeltherapie – mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR‐Behandlungsabschnitten – unter Supervision von min‐destens 10 Stunden mit EMDR durchgeführt wurden.

‐ Die Zusatzqualifikationen müssen an oder über eine anerkannte Weiterbildungs‐ bzw. Aus‐bildungsstätte erworben worden sein.

Praxis aktuellIntern

Seite 14 | AUSGABE 1 / 2015

Weiterhin wird das PTV 2‐Formblattmit einem entsprechenden Hinweisüber die gegebenenfalls nachgewie‐sene Qualifikation und damit dieAbrechnungsgenehmigung für dieDurchführung von EMDR versehen.

Der Antrag auf Genehmigung zurDurchführung der EMDR ist an die KV Brandenburg, Fachbereich Quali‐tätssicherung, Karin Schmidt (Tel.: 0331 / 23 09 318), zu richten.

Über die Details der Änderungen kön‐nen Sie sich auf der Internetseite desGemeinsamen Bundesausschussesinformieren: https://www.g‐ba.de/informationen/richtlinien/20/#tab/beschluesse

Unser Service für Sie:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Weitere Änderungen zum 1.1.2015Anspruchsnachweis statt eGK

Die Krankenkassen dürfen „nur imAusnahmefall zur Überbrückung vonÜbergangszeiten bis der Versicherteeine elektronische Gesundheitskarteerhält“ Anspruchsnachweise in Papier‐form ausstellen und müssen (!) diesebefristen. Beispielsfälle hierfür sindKartenverlust oder Krankenkassen‐wechsel.

Der Anspruchsnachweis dient somitnicht als (dauerhafter) Ersatz der eGK!

Weitere Details zur elektronischenGesundheitskarte finden Sie auf unse‐rer Internetseite unter www.kvbb.de.Geben Sie dazu einfach den Webcode„web026“ in das Suchfeld ein, und Siegelangen direkt zu den Informationen.

KurarztvertragDie Umstellung auf die elektroni‐

sche Gesundheitskarte (eGK) hatÄnderungen auf die Personalienfelderder kurärztlichen Formulare (Kurarzt‐schein, Kurarztbericht und Verord‐nung des Kurarztes) zur Folge. Diealten Vordrucke können jedoch nochaufgebraucht werden.

Geriatrisches Basisassessment

Die GOP 03360 EBM wird durch Aufnahme eines persönlichen Arzt‐Patienten‐Kontaktes in den obligatenLeistungsinhalt konkretisiert, um klar‐zustellen, dass das hausärztlich‐geria‐trische Basisassessment unter ärzt‐licher Beteiligung durchgeführt werden muss.

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Mit Wirkung zum 1.1.2015 traten Änderungen der UV‐GOÄ zur Abrechnung psychologischer Testuntersuchungen sowie eine Klarstellung zur Abrechnungvon Gewebeklebstoff in Kraft. Dieser darf nunmehr separat berechnet werden.

Psychologische Testuntersuchungen nach den Gebührenordnungsnummern855 – 857 sind nun je Test, d.h. auch mehrmals je Patient abrechnungsfähig.Zudem erfolgten Anpassungen der Vergütungshöhen. Im Rahmen der Entwick‐lungs‐ und Intelligenzdiagnostik (Nr. 856) sind weitere neue Testverfahren anwendbar.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 15

Änderungen der UV‐GOÄ zum 1.1.2015

Nr. Testverfahren Allgemeine Heilbehandlung

Besondere Heilbehandlung

855 Projektive Testverfahren(Anwendung und Auswertung mit schriftlicher Aufzeichnung) Anzahl abhängig von Fragestellung (z. B. Rorschach‐Test, TAT, ...)

30 Euro je Test

bis 31.12.2014:(49,84 Euro pauschal)

30 Euro je Test

bis 31.12.2014:(62,02 Euro pauschal)

856 Standardisierte Testverfahren zur Entwicklungs‐und Intelligenzdiagnostik einschließlich neuro‐psychologischer Verfahren (Anwendung undAuswertung mit schriftlicher Aufzeichnung ‐leitliniengerechte Eingangs‐ und Verlaufs‐diagnostikAnzahl anhängig von Fragestellung, ein‐schließlich Verfahren zur Beschwerde‐validierung (z. B. K‐ABC, WIE, TAP, WMS, ...)

45 Euro je Test

bis 31.12.2014:(24,92 Euro pauschal)

45 Euro je Test

bis 31.12.2014:(31,01 Euro pauschal)

857 Orientierende Testverfahren zur Diagnostikpsychischer Beschwerden(Anwendung und Auswertung mit schrift‐licher Aufzeichnung) ‐ leitliniengerechte Eingangs‐ und Abschlussdiagnostik sowie Verlaufsmessung, Anzahl abhängig von Frage‐stellung (z. B. BDI‐II, BSCL, FPI, PSSI, HADS,IES‐R, ETI, ...)

15 Euro je Test

bis 31.12.2014: (8,01 Euro pauschal)

15 Euro je Test

bis 31.12.2014: (9,96 Euro pauschal)

Weiterführende Informationen finden Sie auf: www.kbv.de/html/newsletter/1150_12785.php

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Die KBV informierte, dass sich in dieab 1. Januar 2015 in der Praxisverwal‐tungssoftware (PVS) enthaltene ICD‐10‐Stammdatei ein technischer Fehlereingeschlichen hat. Bei einigen Kodessteht nicht die so genannte Original‐bezeichnung der ICD‐10‐GM dahinter.Stattdessen wird dem Nutzer ein Textangezeigt, der den Inhalt des Kodesweiter erläutert (sog. Diagnosethe‐saurus). In einem solchen Fall könnenÄrzte nicht immer sofort nachprüfen,ob der angezeigte Kode passend ist.

Die KBV hat den PVS‐Herstellernbereits eine aktualisierte ICD‐10‐Stamm‐datei zur Verfügung gestellt mit derBitte, diese schnellstmöglich denPraxen zur Verfügung zu stellen. Bisdahin müssen Ärzte und Psychothera‐peuten mit der jetzigen Versionarbeiten.

Eine Überprüfung des Kodes istmeist nur dann erforderlich, wennÄrzte unsicher sind, ob der im PVSangezeigte Diagnoseschlüssel sach‐gerecht ist. Sollte in diesen Fällen die

gewohnte Bezeichnung fehlen und/oder ein ähnlicher Text angezeigtwerden, können Ärzte übergangs‐weise die Buchversion oder dieOnline‐Fassung der ICD‐10‐GM auf derHomepage des Deutschen Institutsfür Medizinische Dokumentation undInformation (DIMDI) nutzen. Sie stehtunter www.dimdi.de/static/de/klassi/icd‐10‐gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2015/ zur Verfügung. Auch derICD‐10‐Browser der KBV steht abMitte Januar 2015 bereit:http://icd.kbv.de/icdbrowser/

Der Fehler ist auf die Bezeichnungeiniger Kodes beschränkt. Alle ICD‐10‐Kodes der neuen Version 2015 sindvorhanden. Auch bei der Abrechnungtreten keine Probleme auf, da imAbrechnungsdatensatz immer nur derICD‐10‐Kode ohne Text übermitteltwird.

Praxis aktuellIntern

Seite 16 | AUSGABE 1 / 2015

PVS: Fehler in ICD‐10‐Stammdatei KBV bittet Hersteller um schnellstmögliche Aktualisierung

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Für die Sicherstellung der ärztlichenBehandlung von Asylbewerbern nachdem Asylbewerberleistungsgesetz,die nicht über die gesetzlichen Kran‐kenkassen versichert sind, tragen dieLandkreise und kreisfreien Städte dieVerantwortung. Sie sind verpflichtet,geeignete Versorgungsstrukturen zuetablieren bzw. vertragliche Verein‐barungen zu schließen. Ansprechpart‐ner ist das zuständige Sozialamt.

Die o.g. Asylbewerber haben ledig‐lich einen eingeschränkten Leistungs‐anspruch, d.h. erforderliche Leistun‐gen können nur bei akuten Erkran‐kungen und Schmerzzuständen ge‐währt werden. Dazu gehört auch dieVersorgung mit Arznei‐ und Verband‐mitteln sowie sonstigen zur Gene‐sung, zur Besserung oder zur Linde‐rung von Krankheiten und Krankheits‐folgen notwendigen Leistungen. Da‐rüber hinaus stehen den Asylbewer‐bern amtlich empfohlene Schutzimp‐fungen und medizinisch gebotene Vor‐sorgeuntersuchungen zu. WerdendeMütter und Wöchnerinnen haben zu‐sätzlich ein Anrecht auf ärztliche undpflegerische Hilfen sowie Heilmittel.

Im Einzelfall können daneben sons‐tige Leistungen zur Besserung derGesundheit (z.B. Hilfsmittel) vom zu‐ständigen Sozialamt genehmigt wer‐den, unter besonderen Umständenauch eine Psychotherapie.

Die Sozialämter geben an die Asyl‐bewerber sogenannte Berechtigungs‐scheine aus. Sofern keine Vereinba‐rungen Ihrerseits mit den jeweiligen

Landkreisen bestehen, sind diese Be‐rechtigungsscheine als Abrechnungs‐grundlage gegenüber dem Sozialamtzu verwenden.

Bitte beachten Sie, dass der Berech‐tigungsschein i.d.R. nur für einen be‐grenzten Zeitraum gültig ist und auchdie Behandlung einschränkende Re‐gelungen enthalten kann (z.B. Zustim‐mungspflicht des Kostenträgers fürKrankenhauseinweisungen).

Verordnungen sind auf Privatrezeptvorzunehmen einschließlich der Ver‐ordnung von Impfstoffen. Lt. Asylbe‐werberleistungsgesetz soll sich dieVergütung für die Behandlung vonAsylbewerbern an der aktuell gelten‐den Höhe der Vergütung für die ver‐tragsärztliche Tätigkeit ausrichten.Die konkrete Höhe der Vergütung istmit dem zuständigen Sozialamt ab‐zustimmen. Das gilt auch für die Ab‐rechnung von Sprechstundenbedarf.

Mit dem Landkreis Potsdam‐Mittel‐mark ist es bereits vor Jahren gelun‐gen, einen separaten Vertrag zu ver‐einbaren, der alle die Behandlung be‐treffenden Sachverhalte regelt. DieAbrechnung erfolgt über die KVBB,wobei der Landkreis für die EBM‐Leis‐tungen einen Punktwert i.H.v. 14,45 ctzahlt; für die Sprechstundenbedarfs‐pauschale ist die SNR 99405 anzu‐geben. Den Vertrag finden Sie auf der Home‐page der KVBB unter der RubrikVerträge.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 17

Behandlung von Asylbewerbern

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Die von der Kassenärztlichen Bun‐desvereinigung (KBV) erarbeiteteRichtlinie enthält Regelungen zur korrekten Beauftragung und Abrech‐nung von Laborleistungen im ambu‐lanten vertragsärztlichen Bereichsowie Empfehlungen für labormedi‐zinische Stufendiagnostik.

Laboratoriumsmedizinische Unter‐suchungen sind bei vielen Erkrankun‐gen ein bedeutender Baustein bei derDiagnosestellung und Therapiebeglei‐tung. Das Laborkompendium enthälteine Fülle von Informationen für denmedizinisch sinnvollen und wirtschaft‐lichen Einsatz unter Berücksichtigung

der korrekten und vollständigen Auf‐tragserteilung sowie Durchführungund Abrechnung. Hierzu gehörenauch ergänzende Hinweise zu denLegendierungen im Kapitel 32 des Ein‐heitlichen Bewertungsmaßstabes(EBM). Anwendung kann das Kom‐pendium für die Beauftragung undAbrechnung aller Laborleistungenfinden und hat Richtliniencharakter.

Das Laborkompendium steht in derMediathek der KBV unter www.kbv.dezur Ihrer Information bereit.

Praxis aktuellIntern

Seite 18 | AUSGABE 1 / 2015

Laborkompendium – Richtlinie derKassenärztlichen Bundesvereinigung

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Neue Abrechnungssystematik im Notfalldienst

Für den organisierten Notfalldienstgibt es eine neue Abrechnungssyste‐matik. Hintergrund ist ein Urteil desBundesozialgerichts, nach dem derBewertungsausschuss die Vergütungfür Vertragsärzte und Krankenhäuserrückwirkend zum 1. Januar 2008 neuzu regeln hat.

Hierfür hat der Bewertungsaus‐schuss die Vergütung der ambulanten

Notfallversorgung folgendermaßenneu geregelt:

• Die EBM‐Gebührenordnungsposi‐tionen (GOP) für die Vergütung derBesuchsbereitschaft werden gestri‐chen (GOP 01211, 01215 01217 und01219).

• Die bisherige Notfallpauschale(GOP 01210) wird in eine Tages‐ und

eine Nachtpauschale (neue GOP01212) unterteilt, die Uhrzeit der Inan‐spruchnahme ist in der Abrechnunganzugeben.

• Der Besuch im organisierten Not(fall)dienst sowie der Besuch imRahmen der Notfallversorgung durchnicht an der vertragsärztlichen Ver‐sorgung teilnehmende Ärzte, Insti‐tute und Krankenhäuser werden aus

der GOP 01411 (Dringender Besuch)ausgegliedert und in eine neue GOP 01418 überführt.

Die Regelungen treten rückwirkendzum 1. Januar 2008 in Kraft, sodassdie neue Systematik ab sofort zurAnwendung kommt.Den gesamten Beschlusstext werdenSie in einer der nächsten Ausgabendes Deutschen Ärzteblattes finden.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 19

Die neue Systematik im Überblick

NotfallpauschaleDie bisherige Notfallpauschale wird zeitlich differenziert und aufgespalten in zwei GOP.

GOP 01210 Berechnung zwischen 7 und 19 Uhr (außer an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember)

GOP 01212 Berechnung zwischen 19 und 7 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und am 24. und 31. Dezember

Dringender BesuchDie bisherige Pauschale für den dringenden Besuch wird ebenfalls in zwei GOP gegliedert.

GOP 01411 Dringender Besuch zwischen 19 und 22 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und am 24. und 31. Dezember zwischen 7 und 19 Uhr

GOP 01418 Besuch im organisierten Not(fall)dienst oder Besuch im Rahmen der Notfallversorgung durch Krankenhäuser, Institute und nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte

Auf Initiative der KV Brandenburg ist es nach zähem Ringen mit der Arbeits‐gemeinschaft der Verbände der Krankenkassen um jeden einzelnen Prozent‐punkt nunmehr gelungen, die Verhandlungen erfolgreich zu beenden: DieVergütung der Impfungen steigt zum 1. Januar 2015 um 4 Prozent; im Jahr 2016kommen nochmals 2,5 Prozent hinzu.

Aufgrund der Neuaufnahme der Impfung gegen Rotaviren in 2014 haben dieKrankenkassen darauf bestanden, dass für diese Impfung erst die 2. Stufe derErhöhung (2,5 Prozent in 2016) wirksam wird. Damit gelten folgende Vergü‐tungssätze je Impfung:

Praxis aktuell

Seite 20 | AUSGABE 1 / 2015

Erfolgreich verhandelt Impfvergütungen steigen 2015 und 2016 an

Intern

2015 ab 2016

Einfachimpfungen(Ohne Influenza, HPV, Rotaviren)

6,60 Euro 6,77 Euro

Impfung gegen Influenza 7,57 Euro 7,76 Euro

HPV‐Impfung 8,57 Euro 8,78 Euro

Rotaviren‐Impfung 7,50 Euro 7,69 Euro

2‐ bis 5‐fach Impfung 10,76 Euro 11,03 Euro

6‐fach Impfung 17,94 Euro 18,39 Euro

Wie schon in „KV‐intern“ 12/2014 berichtet, erfolgt die Verordnung von Impfstoffen seit Beginn dieses Jahres über den einheitlichen KostenträgerAOK Nordost.Ein entsprechender Nachtrag zur Impfvereinbarung wird derzeit mit derArbeitsgemeinschaft der Krankenkassen abgestimmt. Nach Abschluss des Nachtrages finden Sie den aktualisierten Vertrag auf derHomepage der KVBB www.kvbb.de unter der Rubrik Verträge.

Unser Service für Sie:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11Fachbereich Verträge 0331/23 09 498

Neu: Für die gesamte GKV erfolgt dieVerordnung zu Lasten der AOK Nord‐ost – eine Trennung in Primär‐ und Er‐satzkassen ist nicht mehr erforderlich!

Die Brandenburger Krankenkassenhaben zusammen mit dem Branden‐burger Apothekerverband das bereitsbekannte Modell aus den Vorjahrenzur einfachen, rationellen und wirt‐schaftlichen Versorgung mit Grippe‐impfstoffen für die Saison 2015/2016vereinbart.

Ab sofort können Sie bei allen Apo‐theken Ihren Bedarf an Grippeimpf‐stoffen für die kommende Saison2015/2016 bis zum 20.2.2015 bestellen.

Das Prozedere der Bestellung siehtwie folgt aus:• Planen Sie Ihren voraussichtlichen

Gesamtbedarf für die Saison 2015/2016.

• Kennzeichnen Sie auf der Verord‐nung (Muster 16) die Bestellung als„Grippeimpfstoff trival. nach WHO Saison 2015/2016 – Verord‐nung gültig bis 30.04.2016“ und vermerken Sie die Anzahl der Impfdosen.

• Bitte bestellen Sie pro Rezept mindestens 10 und höchstens 250 Impfdosen Grippeimpfstoff.

Bei höherem Impfstoffbedarf benutzen Sie entsprechend mehrere Rezeptformulare.

Bestimmte Grippeimpfstoff‐Präparateund Grippeimpfstoff mit Adjuvanz fürden Einzelfall müssen separat bestelltwerden – ebenfalls zu Lasten der AOKNordost ohne Namensnennung desVersicherten. Hier wird Ihre ApothekeRücksprache mit Ihnen nehmen undeinen Kostenvorschlag bei der AOKNordost einreichen.

Vor dem Hintergrund von Lieferaus‐fällen/Lieferengpässen in der Vergan‐genheit, möchten wir Sie darüberinformieren, dass die Apotheke einensicheren Bezugsweg über den Apo‐thekerverband nutzen kann. Diesermöglicht Ihnen eine reibungsloseImpfsaison 2015/2016 und zugleicheine wirtschaftliche Verordnung vonGrippeimpfstoffen. Sprechen Sie IhreApotheke darauf an!

Ansprechpartner:Für pharmazeutische Fragen: Beratende Apotheker der AOK Nordost, Tel.: 0800/265 080‐24000Für Fragen zum Prozedere: Vertragsteam der AOK Nordost, Tel.: 0800/265 080‐25300

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 21

Information der AOK Nordost:

Bestellung von Grippeimpfstoffen imSprechstundenbedarf für die Saison 2015/2016

Das Bundesinstitut für Arzneimittelund Medizinprodukte hat kürzlich dieZulassung von Volon A Kristallsuspen‐sion 1 ml und 5 ml erweitert. Demnachbeinhaltet die Zulassung dieser Arz‐neimittel mit dem Wirkstoff Triam‐cinolonacetonid jetzt auch die Anwen‐dung bei der Behandlung von Peri‐neuritis, Periarthritis bei Spondylo‐arthropathie sowie Radikulopathie,wenn der Wirkstoff an den Ort derEntzündung / Reizung – also intra‐fokal um die Nervenwurzel herum –appliziert wird. Das Behandlungszielsei dabei, durch eine hohe lokaleWirkstoffkonzentration die Entzün‐dungsreaktion zu hemmen, dieSchwellung abklingen zu lassen unddadurch den Druck im Spinalkanal /Neuroforamen zu reduzieren, waseine Schmerzlinderung bewirke.

Das BfArM weist im Rahmen derIndikationserweiterung von Volon A40 Kristallsuspension 1 ml und 5 mlauf zwei wichtige Aspekte hin:1. Einschränkung auf lateralen (extra‐duralen) Zugangsweg: Prinzipiellexistieren zwei Zugangswege, umden Wirkstoff Triamcinolonacetonidan die Nervenwurzel zu applizieren:Der Zugangsweg von lateral mit per‐ineuroforaminaler Applikation an dieaustretende Wurzel (extradural) und

der epidurale Zugangsweg, bei demsich der Wirkstoff vom Epiduralraumaus entlang der Wurzel nach kaudalverteilt. Die beiden Arzneimittel sindausschließlich für den lateralen (extra‐duralen) Zugangsweg zugelassen, dieepidurale Anwendung ist hiervon aus‐geschlossen.2. Anwendung bei einer PRT mög‐lich: Das BfArM bestätigt, dass dieAnwendung von Volon A 40 Kristall‐suspension 1 ml und 5 ml auch im Rah‐men einer periradikulären Therapie(PRT) unter CT‐Kontrolle zugelassenist. Dies gilt bei Beachtung der zuge‐lassenen Indikationen und bei Beach‐tung der genannten Einschränkunghinsichtlich des Zugangsweges.

Die Applikation von Volon A 40Kristallsuspension 1 ml und 5 ml beiden zugelassenen Indikationen kannsomit beispielsweise mit der GOP34504, bei der die Applikation unterCT‐Kontrolle erfolgt, berechnet wer‐den. Die Voraussetzungen für dieBerechnungsfähigkeit der jeweiligenGebührenordnungsposition (siehe insbesondere EBM Abschnitt 34.5Präambel Nr. 3) gelten unabhängigvom Einsatz der verwendetenArzneimittel.

Substitutionsausschlussliste gilt

Praxis aktuellIntern

Seite 22 | AUSGABE 1 / 2015

Einsatz von Kortikoiden beiwirbelsäulennahen InjektionenVolon A Kristallsuspension hat jetzt die Zulassung

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Ab sofort sind folgende Wirkstoffein den genannten Darreichungsfor‐men in der Apotheke nicht mehrauszutauschen – auch nicht, wennkein Aut‐idem‐Kreuz gesetzt ist:• Betaacetyldigoxin (Tabletten)• Ciclosporin

(Lösung zum Einnehmen)• Ciclosporin (Weichkapseln)• Digoxin (Tabletten)• Digitoxin (Tabletten)• Levothyroxin‐Natrium (Tabletten)• Levothyroxin‐Natrium +

Kaliumiodid (fixe Kombination)

• Phenytoin (Tabletten)• Tacrolimus (Hartkapseln).

Der entsprechende Beschluss desGemeinsamen Bundesausschussesvom 18.9.2014 ist im Bundesanzeigerveröffentlicht und damit in Kraft ge‐treten. Die Substitutionsausschluss‐liste ist Teil der Arzneimittel‐Richtlinie(Anlage VII).Bitte stellen Sie sich auf Nachfragenvon Apothekern mit der Bitte umRezeptänderung ein.

InternPraxis aktuell

Substitutionsausschlussliste gilt

Zuzahlungen für medizinisch‐physikalische Leistungen für 2015

Die Arbeitsgemeinschaft der Ver‐bände der Krankenkassen im LandBrandenburg informierte über die gel‐tenden Zuzahlungsbeträge für physi‐kalische Therapien, wenn diese als

Bestandteil der ärztlichen Behandlungin der Arztpraxis erbracht werden. Dieangepassten Zuzahlungsbeträge wer‐den ab 1. Februar 2015 angewandt.

GOP Leistungsbeschreibung Durchschnittswert

30400 Massagetherapie 0,98 Euro

30402 Unterwasserdruckstrahlmassage 1,58 Euro

30410 Atemgymnastik (Einzelbehandlung) 1,42 Euro

30411 Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) 0,50 Euro

30420 Krankengymnastik (Einzelbehandlung) 1,42 Euro

30421 Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) 0,50 Euro

EBM‐Zuzahlungen über alle Krankenkassenverbände im Land Brandenburg

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Nach wie vor gilt vor dem Hinter‐grund des Wirtschaftlichkeitsgebotesder sozialrechtliche Grundsatz „ambu‐lant vor stationär“. Eine Krankenhaus‐behandlung darf nur verordnet wer‐den, wenn eine ambulante Versor‐gung der Patienten zur Erzielung desHeil‐ oder Linderungserfolgs nichtausreicht.

Das Bundessozialgericht (BSG) hatim Jahr 2013 die Konsequenzen für dieVerordnung einer nicht erforderlichen(vorstationären) Krankenhausbe‐handlung klargestellt: Niedergelasse‐ne Vertragsärzte, die einem Patienteneine medizinisch nicht erforderlicheKrankenhausbehandlung verordnethaben, können dafür von den Kran‐kenkassen in Regress genommenwerden. Nähere Informationen hierzukönnen Sie dem Artikel „Kein Fall fürdie Klinik? Regress‐Gefahr !“ („KV‐Intern“ 1/2014) entnehmen.

Sofern eine stationäre Behandlungnotwendig ist, erfolgt die Verordnungunter Angabe der Diagnose auf Muster 2: Teil 2a ist die Ausfertigung für dieKrankenkasse. Diese ist dem Patien‐ten auszuhändigen. Der Patient ist aufdie Genehmigungspflicht durch dieKrankenkasse hinzuweisen. Notfällesind hiervon ausgenommen.

Teil 2b ist die Ausfertigung für denKrankenhausarzt und wird auch demPatienten mitgegeben.Teil 2 c verbleibt beim einweisendenVertragsarzt.

Das Verlangen einer zweiten Verord‐nung durch das Krankenhaus ist un‐zulässig! Insbesondere gibt es keineseparate Verordnung für eine vor‐oder nachstationäre Behandlung.

Das Krankenhaus ist verpflichtet,entstehende Behandlungskostenüber die (eine) Verordnung abzurech‐nen. Hierzu gehören alle• notwendigen „vorstationären“Behandlungen an max. 3 Behand‐lungstagen, die innerhalb von fünfTagen abgeschlossen sein müssen,• stationären Behandlungen und• nachstationäre Behandlungen anmax. 7 Behandlungstagen, die inner‐halb von 14 Tagen (bei Organübertra‐gungen nach § 9 Abs. 2 Transplanta‐tionsgesetz: drei Monate) nach Been‐digung der Krankenhausbehandlungnötig werden. In medizinisch begrün‐deten Einzelfällen können diese Fris‐ten von 14 Tagen bzw. 3 Monaten imEinvernehmen mit dem einweisendenArzt verlängert werden.

Soll dagegen ein ermächtigter Klinikarzt in Anspruch genommen

Praxis aktuellIntern

Seite 24 | AUSGABE 1 / 2015

Krankenhausbehandlung: Wann verordnungsfähig?

werden, so bedarf es lediglich einerÜberweisung, da dieser ausnahms‐weise zur ambulanten Versorgungzugelassen ist. Sie gilt für alle notwen‐digen Untersuchungen und Behand‐lungen, für die der Klinikarzt aus‐

drücklich ermächtigt wurde und die erpersönlich durchführen muss.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 25

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Für das Verordnungsjahr 2007 warenvon der Prüfungsstelle gegen sechsNeurologen Regresse wegen Über‐schreitung des Richtgrößenvolumensin Höhe von insgesamt 219.258 Euroausgesprochen worden. Die KVBBhatte in den Verfahren frühzeitigdarauf aufmerksam gemacht, dass dieRichtgröße für das Jahr 2007 für dieGruppe der Nervenärzte/Neurologen,deren Berechnung durch die Kranken‐kassen in Auftrag gegeben wordenwar, offensichtlich fehlerhaft sei. Diedurch die KVBB aufgearbeitete Indi‐zienkette überzeugte den Beschwer‐deausschuss davon, dass richtgrößen‐relevante Arzneimittelausgaben fürAntiepileptika und Parkinsonmittelnicht in die Berechnung der Richt‐größe der Nervenärzte/Neurologeneingerechnet worden waren undsomit die Richtgröße fehlerhaft zuniedrig festgelegt worden war. DieRegresse wurden somit folgerichtigaufgehoben.

Hiergegen klagte der Verband derErsatzkassen (vdek) und beantragteden Fortbestand der Regressbescheideder Prüfungsstelle. Das klageabwei‐sende Urteil des Sozialgerichts Pots‐dam hat der vdek nicht akzeptiert,Berufung eingelegt und damit die

Aufrechterhaltung der von der Prü‐fungsstelle ausgesprochenen Regresseweiter verfolgt.

In der mündlichen Verhandlung vordem Landessozialgericht Berlin‐Bran‐denburg schon im letzten Jahr hat dasLandessozialgericht u.a. zu erkennengegeben, dass den vdek die Beweis‐last für die Richtigkeit der Berech‐nung der Richtgrößen treffe. Da dieVerordnungsdaten des Jahres 2007nicht mehr zur Verfügung stehen wür‐den, gehe dieser Umstand zulastender Krankenkassen. Der vdek hat nach zäher Diskussiondaraufhin die Berufungen gegen die sechs Urteile des Sozialgerichts Pots‐dam zurückgenommen.

Bleibt zu hoffen, dass der vdek inweiteren fünf nicht abgeschlossenenVerfahren, das Jahr 2008 betreffend,ebenfalls die Rücknahme der Klagenbeim Sozialgerichts Potsdam erklärt.Weitere offene Altverfahren gibt esnicht, ab dem Jahr 2010 ist dann imZuge einer gemeinsam vorgenomme‐nen Neuberechnung von korrektenRichtgrößen auszugehen.

Praxis aktuellIntern

Seite 26 | AUSGABE 1 / 2015

Erfolgreiches SozialgerichtsverfahrenRichtgrößenprüfung Neurologen 2007

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Seit 1. Januar 2015 ist in der Verein‐barung zur Strahlendiagnostik und ‐therapie nur noch die Dual‐Energy X‐ray Absorptiometrie (DXA) als Methodezur Knochendichtemessung aufge‐führt. Darüber informierte die Kassen‐ärztliche Bundesvereinigung (KBV).Die Anpassung war notwendig, daseit 2013 laut Richtlinie Methoden ver‐tragsärztliche Versorgung die DXA alseinzige Methode zur Knochendichte‐messung zugelassen ist. Seit vergan‐genem Jahr wurde diese Änderungauch bereits im Einheitlichen Bewer‐tungsmaßstab umgesetzt.

Zudem wurden laut KBV in der Ver‐einbarung zur Strahlendiagnostik und‐therapie auch die fachlichen Voraus‐

setzungen in Bezug auf die Knochen‐dichtemessung aktualisiert. Diesresultiere aus den röntgenrechtlichenAnforderungen, die für die Medizinvorgeschrieben sind. So sei laut Rönt‐genverordnung eine Fachkunde nach‐zuweisen, die wahlweise einen in derRichtlinie „Fachkunde und Kenntnisseim Strahlenschutz bei dem Betriebvon Röntgeneinrichtungen in derMedizin oder Zahnmedizin“ aufge‐führten Anwendungsbereich Rö1 bisRö10 umfasst.

Die aktuelle Vereinbarung zur Strah‐lendiagnostik und ‐therapie finden Sieauf der Internetseite der KBV unter:www.kbv.de/html/themen_2155.php

InternPraxis aktuell

Vereinbarung zur Strahlendiagnostikund ‐therapie angepasstÄnderungen bei Knochendichtemessung

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Dr. Linda Duhn, Hautärztin in Bernau,bildet seit über zehn Jahren jungeÄrzte in ihrer Praxis aus. Warum siesich für den Ärztenachwuchs enga‐giert und was ihre Patienten dazusagen, lesen Sie im folgenden kurzenInterview:

Was motiviert Sie, junge Ärzte weiterzubilden?

Ich selbst habe einen Teil meinerWeiterbildung in Praxen absolviert.Man lernt dort sehr viel mehr als dieambulante Medizin, die sich gerade inder Dermatologie von der stationärenunterscheidet. Man lernt Praxis‐ undMitarbeiterführung, das KV‐Systemoder wie eine Praxis logistisch funk‐tioniert. All das ist wichtig, um späterselbst einen guten Start in die Selbst‐ständigkeit zu haben. Das lernen dieKollegen weder auf der Uni noch inder Klinik. Meine Assistenten dankenmir diese Schule. Im Gegenzug freueauch ich mich über die neuen Impulse,die die jungen Kollegen mitbringen.Und nicht zuletzt möchte ich mit derWeiterbildung auch unsere Fach‐gruppe stärken.

Wie reagieren Ihre Patienten auf denArzt in Weiterbildung?

Ein Großteil der Patienten nimmtdie Weiterbildungsassistenten positiv

auf und freut sich für mich, dass ichHilfe im Praxisalltag habe. Es gibtjedoch auch immer mal wieder Unzu‐friedenheiten – meist nur deshalb,weil der Chef nicht selbst behandelt.In der Praxis ist die Assistententätig‐keit offensichtlicher für den Patientenals in der Klinik. Viele Patienten wis‐sen gar nicht, dass ein Weiterbildungs‐assistent im 4. Ausbildungsjahr bereits10 Jahre Ausbildung hinter sich hat.

Leider werden ausländische Weiter‐bildungsassistenten mitunter alleinwegen ihres Akzents als nicht ausrei‐chend kompetent eingestuft.

War es aufwendig eine Befugnis zurWeiterbildung zu beantragen?

Nein. Man muss zwar einige Unter‐lagen – beispielsweise zum beruf‐

Praxis aktuell

Seite 28 | AUSGABE 1 / 2015

Für einen guten Start in dieSelbstständigkeit

Intern

lichen Werdegang – zusammenstel‐len, der Aufwand ist jedoch über‐schaubar. Die Zusammenarbeit mitder Brandenburger Ärztekammer warbei der Beantragung der Weiterbil‐dungsbefugnis konstruktiv.

Was meinen Sie, warum scheuen sichviele Kollegen noch vor der Weiter‐bildung?

Ich glaube nicht, dass die Beantra‐gung der Befugnis ein Grund für diewenigen Weiterbilder im Land Bran‐denburg ist. Ich kenne mehrere Kolle‐gen, die mich immer wieder anspre‐chen, wie ich es mit der Weiterbildungmache. Das Hauptproblem ist die Ent‐

lohnung der Weiterbildungsassisten‐ten, die eine Praxis erst einmal stem‐men muss. Weiterbildung bedeutetneben dem zeitlichen ganz klar einenfinanziellen Aufwand für den Praxis‐inhaber. Die Assistenten müssen undsollen ausreichend entlohnt werden,und hier stehen wir ganz klar in Kon‐kurrenz zu den Kliniken. Es ist nicht zuverstehen, dass ein innerärztlichwichtiges Problem – die Ausbildungdes Nachwuchses für die ambulanteMedizin – finanziell auf die SchulternEinzelner gelegt wird.

Frau Dr. Duhn, vielen Dank für daskurze Gespräch.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 29

Weiterbildung in Brandenburg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Zahlen, die mich immer wie‐der aufs Neue nachdenklich machen.Warum haben von den ca. 1.000 Allge‐meinmedizinern im Land nur 245 eineBefugnis zur Weiterbildung? Oder vonca. 300 Gynäkologen nur 12? Wie vieledieser Ärzte bilden auch aktiv weiter?

Wir beklagen immer wieder denMangel an Bewerbern zur Nachbeset‐zung unserer Praxen. Neben den an‐gemahnten politischen Änderungender Rahmenbedingungen für eineTätigkeit in eigener Niederlassungund Maßnahmen zur Steigerung der

Attraktivität des Arztberufes insbe‐sondere in den ländlichen GebietenBrandenburgs sollten wir als Ärztealle anderen Register ziehen, umjunge Kollegen für unsere Tätigkeit zuinteressieren und bestenfalls zubegeistern.

Dazu gehört ganz sicher, unsereneigenen ärztlichen Nachwuchs weiter‐zubilden! Bei der Förderung von Stu‐denten haben wir in den vergangenenJahren deutliche Fortschritte ge‐macht. So stieg die Zahl geförderterFamulaturen und Blockpraktika von69 im Jahr 2012 auf bereits jetzt 131 imJahr 2014.

Auch die Zahl an Ärzten in Weiter‐bildung in unseren Praxen stieg in denvergangenen Jahren kontinuierlichan. In 2005 hatten wir 95 Ärzte in derWeiterbildung zum Allgemeinmedi‐ziner und 65 Ärzte in Weiterbildung inanderen Fachgebieten. Im Jahr 2013haben sich 126 Ärzte in der Allgemein‐medizin weitergebildet und 78 Ärztein anderen Fachgebieten.

Diese guten Ergebnisse sind sicher‐lich auch den neuen Fördermöglich‐keiten zu verdanken und vor allemIhrem Engagement. Dafür vielen Dankan Sie!

Ich glaube jedoch, dass unserePotentiale zur Nachwuchsgewinnungnoch nicht ausgeschöpft sind.

Ihr Dipl.‐Med. Andreas Schwark

Praxis aktuellIntern

Seite 30 | AUSGABE 1 / 2015

Niederlassungen im Dezember 2014

Dr. med. Knut HorstFA für AllgemeinmedizinHauptstr. 2014624 Dallgow‐Döberitz

Wanja LangeFÄ für AllgemeinmedizinFernstr. 915741 Bestensee/OT Pätz(Übernahme der Praxis von Dr. med. Ralf Bertullies)

Dipl.‐Päd. Judith SehaKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin/Verhaltenstherapie

Eisenbahnstr. 9/1115517 Fürstenwalde/Spree

Dipl.‐Psych. Jörg SteingenPsychologischer Psychotherapeut/VerhaltenstherapiePuschkinplatz 1715306 Seelow

Dipl.‐Psych. Heidrun Müller‐SauskatPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieBerliner Str. 916833 Fehrbellin

Planungsbereich Mittelbereich Falkensee

Planungsbereich MittelbereichKönigs Wusterhausen

Planungsbereich Landkreis Frankfurt (Oder) St./Oder‐Spree

Planungsbereich Landkreis Märkisch‐Oderland

Planungsbereich Landkreis Ostprignitz‐Ruppin

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Andreas BiasFacharzt für Innere Medizin/Hausarzt,in Schildowab 01.07.2015

Dipl.‐Med. Karsten FischerFacharzt für Chirurgie/ SPUnfallchirurgie, in Frankfurt (Oder)ab 01.01.2015

Dr. med. Frank GanzertFacharzt für Innere Medizin/Hausarzt,in Falkenseeab 01.04.2015

Dr. med. Nora JodlFachärztin für Haut‐ und Geschlechts‐krankheiten, in Kleinmachnowab 09.02.2015

Dr. med. Antje LopensFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, in Frankfurt (Oder)ab 01.01.2015

Dr. med. Ivonne MetzingFachärztin für InnereMedizin/Hausarzt, in Potsdamab 02.01.2015

Dr. med. Barbara OstermannFachärztin für Orthopädie undUnfallchirurgie, MVZ Teltow GbR, in Teltowab 01.01.2015

Kristina PenkawaFachärztin für Kinder‐ undJugendmedizin, in Brandenburg ander Havelab 01.01.2015

Dr./St. Petersburg Staatl. Medizin‐univers. Arkady ShelkovnikovFacharzt für Allgemeinmedizin, in Lindowab 01.04.2015

Dr. med. Kathrin TriebsFachärztin für Anästhesiologie, in Bernau b. Bln.ab 01.04.2015

Dr. med. Karin ZemperFachärztin für Allgemeinmedizin, in Falkenseeab 01.04.2015

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 31

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Neuzulassungen

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

MVZ Bad Belzig, in Bad BelzigGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Volko EbelingFacharzt für Urologieab 01.01.2015

MVZ der Asklepios Klinik Birken‐werder, in BirkenwerderGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Dirk LeutloffFacharzt für Orthopädieab 01.01.2015

Dr. med. Gregor MöckelFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgieab 01.01.2015

Robert TischerFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgieab 01.01.2015

MVZ am Hauptbahnhof 2, in Brandenburg an der HavelGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Irmela MinuthFachärztin für Allgemeinmedizinab 01.01.2015

MVZ West, in EberswaldeGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Hartmut HemelingFacharzt für Innere Medizin/SP Hämatologie und Intern. Onkologieab 01.01.2015

ASB GesundheitszentrumFrankfurt/Oder, ASB MVZ Mitte, inFrankfurt/OderGenehmigung zur Anstellung von:

Robert JanowskiFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgieab 01.01.2015

MVZ am Krankenhaus Forst, in ForstGenehmigung zur Anstellung von:

Carmen BursacFachärztin für Haut‐ und Geschlechtskrankheitenab 01.01.2015

MVZ Gransee, in GranseeGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Barbara Prieto PinillaFachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie u. Fachärztin für Nervenheilkundeab 01.01.2015

MVZ Kleinmachnow, in KleinmachnowGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Diego SchmidtFacharzt für Allgemeinmedizinab 01.01.2015

SicherstellungIntern

Seite 32 | AUSGABE 1 / 2015

DRK MVZ Teltow‐Fläming gGmbH, in LuckenwaldeGenehmigung zur Anstellung von:

Claudia RöhrigFachärztin für Neurologieab 01.01.2015

Adriano BaresiFacharzt für Neurologieab 01.01.2015

OGD MVZ NeuruppinGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Thomas FöllerFacharzt für Allgemeinmedizinab 01.01.2015

MVZ der Oberhavel Gesundheits‐zentrum GmbH, in OranienburgGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Ute NestkeFachärztin für Innere Medizin/SP Kardiologieab 01.01.2015

Sana Gesundheitszentrum Oranien‐burg/ VZ Oranienburg, in OranienburgGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Murat SenyuvaFacharzt für Orthopädieausschließlich in der Zweigpraxis in Granseeab 01.01.2015

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AUSGABE 1 / 2015 | Seite 33

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Seite 34 | AUSGABE 1 / 2015

Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Betriebsarztsanitätsstelle Carl‐Thiem‐Klinikum, in CottbusGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Ullrich GrelkeFacharzt für Nuklearmedizinab 01.01.2015

Poliklinik im Krankenhaus Hennigsdorf, in HennigsdorfGenehmigung zur Anstellung von:

Anatoli LogoydaFacharzt für Urologieab 01.01.2015

Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH,in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Cord Christian CorterierFacharzt für Plastische Chirurgieab 04.12.2014

Dr. med. Julia Katharina MachinekFachärztin für Gynäkologie undGeburtshilfeab 01.01.2015

Gesundheitszentrum Premnitz GmbH,in PremnitzGenehmigung zur Anstellung von:

Andreas SchwarckFacharzt für Hals‐Nasen‐Ohren‐heilkundeab 01.01.2015

Gesundheitszentrum Wittenberge, in WittenbergeGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Dagmar LippmannFachärztin für Kinder‐ und Jugend‐psychiatrie und ‐psychotherapieab 01.01.2015

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Olga AlmannFachärztin für Innere Medizin, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH,in Schwedt/Oderermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Funk‐tionsanalyse von Herzschrittmachern.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.03.2016

Dr. med. Christof ArntzenFacharzt für Innere Medizin/

Ermächtigungen

SP Pneumologie, Medizinisch‐SozialesZentrum Uckermark gGmbH/Kreiskrankenhaus Angermündeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1sowie § 311 Abs. 2 SGB V zur Durch‐führung der präventiven Koloskopie,zur Chemotherapie von Bronchialkar‐zinomen, zur Behandlung und Entfer‐nung von Hämorrhoiden, zur Durch‐führung der Ösophago‐Gastro‐Duo‐denoskopie. Einer Möglichkeit zurÜberweisung ausschließlich an Fach‐ärzte für Laboratoriumsmedizin,Mikrobiologie und Pathologie wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Thomas BarzFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgie /SP Rheumatologie,Asklepios Klinikum Uckermark GmbH,in Schwedt/OderErweiterung der bestehendenErmächtigung um die Möglichkeit zurÜberweisung an Fachärzte für Radiologie.für die Zeit vom 20.11.2014 bis31.03.2016

Dr. med. Ulrike BonaFachärztin für Radiologische Diagnostik, Mammographie‐Scree‐ning‐Einheit West VersorgungsregionWest, in Potsdamermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Zulas‐

sungsverordnung für Vertragsärzte i. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ä/EKV zurUnterstützung des Teams der Mam‐mographie‐Screening‐Einheit West,zur Versorgung im Rahmen des Pro‐gramms zur Früherkennung vonBrustkrebs durch Mammographie‐Screening auf Veranlassung des pro‐grammverantwortlichen Arztes zurkonsiliarischen Beurteilung von Mam‐mographieaufnahmen, zur Teilnahmean der multidisziplinären Fallkon‐ferenz. Eine Möglichkeit zur Über‐weisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. (Med.Akd.Posen) Marek BudnerFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Helios Klinikum Bad Saarow GmbH, in Bad SaarowErweiterung der bestehendenErmächtigung um die Möglichkeit zurÜberweisung an Labormediziner undPathologen.für die Zeit vom 20.11.2014 bis31.03.2016

Dr. med. Petra DegenhardtFachärztin für Kinderchirurgie,Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH,in Potsdamermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Ver‐tragsärzte auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Kinder‐chirurgie, Fachärzten für Kinder‐ undJugendmedizin und Fachärzten fürUrologie sowie entsprechenden

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 35

Ärzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vfür kinderchirurgische Problemfällebei folgenden Erkrankungen: kom‐plexe Fehlbildungen (abdominal/urogenital), Spina bifida, Hämangiome/Lymphangiome/Arterio‐Venöse‐Malformation.Einer Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Radiologie und Fach‐ärzte für Nuklearmedizin wird zu‐gestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dipl.‐Med. Kerstin Dolge‐ReetzFachärztin für Innere Medizin undAngiologie, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbusermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Ge‐biet der Angiologie sofern es sichnicht um eine vor‐ bzw. nachstatio‐näre Betreuung handelt. Eine Mög‐lichkeit zur Überweisung an Fachärztefür Chirurgie, Gefäßchirurgie, Ortho‐pädie und Neurologie besteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Hassan El MostafaFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Sana Krankenhaus Templin, in Templinermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Gynäkologen sowie

Gynäkologen in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte für die urogynäkologische Diag‐nostik und zur Planung der Geburts‐leitung im Rahmen der Mutterschafts‐vorsorge gem. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2 BMV‐Ä/EK in Verbindung mitden Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6. Einer Möglichkeit zurÜberweisung an Labormediziner undMikrobiologen wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Jens FuhlrothFacharzt für Chirurgie/Facharzt fürGefäßchirurgie, Krankenhaus ForstGmbH, in Forstermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebietder diagnostischen Gefäßchirurgie.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Priv.‐Doz. Dr. med. Christoph GrüberFacharzt für Kinder‐ und Jugendme‐dizin, Klinikum Frankfurt (Oder)GmbH, in Frankfurt (Oder)ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zuge‐lassenen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐

SicherstellungIntern

Seite 36 | AUSGABE 1 / 2015

lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für dieDiagnostik und Therapie von Patien‐ten mit Mucoviscidose ‐ cystischerFibrose, auf Überweisung von zuge‐lassenen Fachärzten für Kinder‐ undJugendmedizin mit der Zusatzbe‐zeichnung Kinderpneumologie und/oder Allergologie sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs.2 SGB V auf dem Gebiet der Pneumo‐lo‐gie und Allergologie. Einer Möglich‐keit zur Überweisung an Labormedi‐ziner, Mikrobiologen, Radiologen undPneumologen wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Tip. Dr. Mustafa GürbüzFacharzt für Innere Medizin undRheumatologie, Havelland KlinikenGmbH/Standort Nauenermächtigt nach § 31 Abs. 2 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzte i. V. m. § 5 Bundesmantelvertrag‐Ärzte auf Überweisung von zugelas‐senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V aufdem Gebiet der Rheumatologie. EinerMöglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Radiologie, Fachärztefür Orthopädie, Fachärzte für Labora‐toriumsmedizin, Fachärzte für InnereMedizin/Schwerpunkt Gastroentero‐logie und Fachärzte für Innere Medizin/Schwerpunkt Nephrologiewird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2015

Dr. med. Lucas Alexander HegenscheidFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Immanuel Klinik Rüders‐dorf, in Rüdersdorfermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Frauenheilkundeund Geburtshilfe und Urologie sowieentsprechenden Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Urogynäkologie,gemäß § 5 Abs. 2 BMV‐Ärzte in Verbin‐dung mit den Mutterschafts‐Richt‐linien Teil B Nr. 6auf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sowie Fachärzten fürFrauenheilkunde und Geburtshilfe inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürdie Planung der Geburtsleitung imRahmen der Mutterschaftsvorsorge.Einer Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Radiologie wird zu‐gestimmt.für die Zeit vom 01.12.2014 bis31.12.2015

Dr. med. Joachim HerbstlebFacharzt für Innere Medizin/SP Kardiologie, Oberhavel KlinikenGmbH/Klinik Hennigsdorfermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen fachärztlich tätigen Fachärztenfür Innere Medizin sowie entspre‐chenden Ärzten in zugelassenen Ein‐

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 37

richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, für besondere diag‐nostische Leistungen auf dem Gebietder Kardiologie Kontrolle des implan‐tierten Kardioverters/Defibrillators(ICD), auf Überweisung von zuge‐lassenen fachärztlich tätigen undhausärztlich tätigen Fachärzten fürInnere Medizin sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführungder zweidimensionalen echokardio‐graphischen Untersuchung in Ruheund unter standardisierter pharmako‐dynamischer Stufenbelastung. EineMöglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2015

Susanne HengstFachärztin für Diagnostische Radio‐logie, Klinikum Barnim GmbH/WernerForßmann Krankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Chirurgie,Gynäkologie, Radiologie, Strahlen‐therapie und Nuklearmedizin sowieentsprechenden Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durch‐führung der Vakuumbiopsie. EinerMöglichkeit zur Überweisung aus‐schließlich an Fachärzte für Patholo‐gie und Fachärzte für Laboratori‐umsmedizin wird zugestimmt.

für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Sabine JacobiFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Klinikum Frankfurt(Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder)ermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe sowieFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V nach § 31 Abs. 2 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzte i. V. m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2BMV‐Ä/EK und in Verbindung mit denMutterschafts‐Richtlinien Teil B Nr. 6zur Planung der Geburtsleitung. EineMöglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Rafal JankowskiFacharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Medizinisch‐Soziales Zentrum Uckermark gGmbH/Kreiskrankenhaus Prenzlauermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durch‐führung der Prokto‐ /Rektoskopie, zurDurchführung der Ösophago‐Gastro‐duodenoskopie, zur konsiliarischenBeratung bei onkologischen Krank‐heitsbildern zur Durchführung der

SicherstellungIntern

Seite 38 | AUSGABE 1 / 2015

präventiven Koloskopie. Einer Mög‐lichkeit zur Überweisung ausschließ‐lich an Fachärzte für Pathologie wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Carsten JohlFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgie im Gebiet derChirurgie, Klinikum Dahme‐SpreewaldGmbH, Spreewaldklinik Lübbenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelas‐senen Fachärzten für Chirurgie, FÄ fürOrthopädie, FÄ für Orthopädie undUnfallchirurgie und FÄ für InnereMedizin/Schwerpunkt Rheumatologiebzw. entsprechenden Ärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürProblemfälle auf dem Gebiet derChirurgie/Unfallchirurgie, der Ortho‐pädie und der Rheumatologie.Einer Möglichkeit zur Überweisung anLabormediziner und Pathologen wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dipl.‐Med. Karsten JunckenFacharzt für Chirurgie/SP Unfall‐chirurgie, Klinikum Barnim GmbH,Werner‐Forßmann‐Krankenhaus, inEberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von niederge‐lassenen Fachärzten für Orthopädie,

Chirurgie und Sportmedizinern sowieentsprechenden Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGBV bei unfallchi‐rurgischen und rekonstruktivenKrankheitsbildern. Eine Möglichkeitzur Überweisung an andere Ver‐tragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Hans KösselFacharzt für Kinder‐ und Jugend‐medizin, Klinikum WestbrandenburgGmbH/Städtisches Klinikum Branden‐burg GmbH, in Brandenburg a. d.Havelermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Kinder‐ undJugendmedizin sowie PraktischenÄrzten, die die FacharztanerkennungKinder‐ und Jugendmedizin erworbenhaben, und entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürdie Diagnose und Therapie vonPatienten mit Mucoviscidose–cystis‐cher Fibrose, auf dem Gebiet derKinderechokardiographie und für dieLangzeit‐Blutdruckmessung, für dieBetreuung onkologisch‐hämatolo‐gisch erkrankter Kinder und Jugend‐licher, zur Behandlung von Kindernmit Autoimmun‐Erkrankungen undErkrankungen des rheumatischen For‐menkreises, sofern die Notwendigkeiteiner immunsuppressiven Therapiebesteht, auf dem Gebiet der pädia‐

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 39

trischen Pneumologie. EinerMöglichkeit zur Überweisung auss‐chließlich an Fachärzte für Laboratori‐umsmedizin und Fachärzte für Radi‐ologie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Robert KrauseFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgie, Oberlinklinik gGmbH,in Potsdamermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Orthopädie undFachärzten für Orthopädie undUnfallchirurgie sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGBV für eine Konsultationssprechstundefür orthopädische Problemfälle aufden Gebieten der Endoprothetik undExtremitätenorthopädie. Einer Mög‐lichkeit zur Überweisung ausschließ‐lich an Fachärzte für Radiologie wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Jürgen Krülls‐MünchFacharzt für Innere Medizin/SP Kardiologie, Carl‐Thiem‐KlinikumCottbus gGmbH, in Cottbusermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Innere Medizin/SP Kardiologie und entsprechendenÄrzten in Einrichtungen nach

§ 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2 SGB V zurDiagnostik auf dem Gebiet der Kar‐diologie. Eine Möglichkeit zur Über‐weisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Sergej KruopisFacharzt für Neurologie, AsklepiosKlinikum Uckermark GmbH, in Schwedt/Oderermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zuge‐lassen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V aufdem Gebiet der Neuroelektrodiagnos‐tik. Eine Möglichkeit zur Überweisungan andere Vertragsärzte bestehtnicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Mario KuhnertFacharzt für Chirurgie/SP Gefäß‐chirurgie, Asklepios Klinik Birken‐werder, in Birkenwerdererhält die Genehmigung, im Rahmender gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungs‐verordnung für Vertragsärzte beste‐henden Ermächtigung weiterzuarbei‐ten. Einer Möglichkeit zur Überwei‐sung ausschließlich an Fachärzte fürRadiologie und Fachärzte für Labora‐toriumsmedizin wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum31.03.2015

SicherstellungIntern

Seite 40 | AUSGABE 1 / 2015

PD Dr. med. Karsten LabsFacharzt für Orthopädie und Unfall‐chirurgie, Asklepios Klinik Birken‐werder, in Birkenwerderermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Orthopädie, Fach‐ärzten für Orthopädie und Unfall‐chirurgie, Fachärzten für Chirurgie,Fachärzten für Physikalische undRehabilitative Medizin sowie ent‐sprechenden Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eine Konsulta‐tionssprechstunde für orthopädischeProblemfälle auf dem Gebiet derGelenkchirurgie. Einer Möglichkeit zurÜberweisung ausschließlich an Fach‐ärzte für Neurologie, Radiologie,Rheumatologie, Strahlentherapie undNuklearmedizin wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Peter LedwonFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Städtisches KlinikumBrandenburg GmbH, in Brandenburg a. d. Havelermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe sowieFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V gem. § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZVi. V. m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2BMV‐Ä/EK in Verbindung mit den

Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil BNr. 6 zur Planung der Geburtsleitungim Rahmen der Mutterschaftsvor‐sorgeermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZVi. V .m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV‐Ä/EK zur Teilnahme an der Ver‐sorgung im Rahmen des Programmszur Früherkennung von Brustkrebsdurch Mammograpie‐Screening zurTeilnahme an der multidisziplinärenFallkonferenz. Eine Möglichkeit zurÜberweisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Susanne Mährlein‐BischoffFachärztin für Innere Medizin undGeriatrie/hausärztlich tätig, Wach‐komazentrum „Regine‐Hildebrandt‐Haus“ in Bernau‐Waldsiedlungermächtigt nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Originalscheinauf dem Gebiet der hausärztlichenVersorgung zur Betreuung der Patien‐ten im Wachkomazentrum (Phase F)in der Brandenburg‐Klinik Bernau.Einer Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Radiologie, Fachärztefür Orthopädie, Fachärzte für InnereMedizin, Fachärzte für Chirurgie,Fachärzte für Urologie, Fachärzte fürGynäkologie und Fachärzte fürAugenheilkunde wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis30.06.2015

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 41

Dr. med. Henning MeinholdFacharzt für Innere Medizin/SP Kardiologie, KreiskrankenhausPrignitz gGmbH, in Perlebergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Funk‐tionsanalyse eines Herzschrittmachers.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Thomas MichelFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Klinikum Barnim GmbH,Werner‐Forßmann‐Krankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Frauenheilkundeund Geburtshilfe sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Stanzbiopsieder Mamma unter Ultraschallsicht.Einer Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte für Patho‐logie und Fachärzte für Laborato‐riumsmedizin wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Götz MollenhauerFacharzt für Innere Medizin, Städti‐sches Klinikum Brandenburg GmbH,

in Brandenburg a. d. Havelermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchfüh‐rung der präventiven Koloskopie.Einer Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte für Patho‐logie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Hans‐Joachim MöllerFacharzt für Innere Medizin/SP Geriatrie, Ev. DiakonissenhausBerlin Teltow Lehnin Luise‐Henrietten‐Stift Lehnin, in Kloster Lehninermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von amLuise‐Henrietten‐Stift Lehnin ermäch‐tigten Ärzten für die Doppler‐Echokar‐diographie mittels Duplex‐Verfahrenfür die Sonographie der abdominellenund/oder retroperitonealen Gefäße,begrenzt auf herznahe Gefäße. EineMöglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Priv.‐Doz. Dr. med. Walter NoskeFacharzt für Augenheilkunde, Städti‐sches Klinikum Brandenburg GmbH, in Brandenburg a. d. Havel

SicherstellungIntern

Seite 42 | AUSGABE 1 / 2015

ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Augenheilkundebzw. Fachärzten für Augenheilkundein zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürdie photodynamische Therapie, füreine konsiliarische Tätigkeit bei Pro‐blemfällen. Einer Möglichkeit zurÜberweisung an Fachärzte für Augen‐heilkunde wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Ralf NyszkiewiczFacharzt für Chirurgie, Klinikum Barnim GmbH, Werner‐Forßmann‐Krankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelas‐senen Fachärzten für Chirurgie undOrthopädie sowie Ärzten mit der Sub‐spezialisierung Rheumatologie sowieentsprechenden Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für ausge‐wählte Leistungen auf dem Gebiet derHandchirurgie. Einer Möglichkeit zurÜberweisung an Labormediziner undPathologen wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Karsten PaeslerFacharzt für Chirurgie, KMG KlinikumMitte GmbH/Klinikum Kyritzermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐

ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Chirurgen und Orthopäden sowieentsprechenden Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Nachbe‐handlung von Problemfällen nachoperativen Eingriffen am Knie‐ oderSchultergelenk. Einer Möglichkeit zurÜberweisung an Labormediziner undPathologen wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Gert‐Eckart PietschFacharzt für Orthopädie, Oberlinklinik gGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte für konsiliarische Untersuchun‐gen und für die Mitbehandlung vonentwicklungsverzögerten Kindernund Jugendlichen bis zum Höchstaltervon 23 Jahren auf Überweisung vonzugelassenen Ärzten sowie Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, soweitdie Kinder und Jugendlichen im Ober‐linhaus in Potsdam betreut werden,auf Überweisung von zugelassenenOrthopäden, Kinderärzten und alsPraktische Ärzte niedergelasseneKinderärzte sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V,soweit die Kinder und Jugendlichennicht im Oberlinhaus in Potsdamwohnhaft sind, auf Überweisung vonallen Sozialpädiatrischen Zentren imGeltungsbereich des SGB V, auf Über‐weisung von zugelassenen Nerven‐

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 43

ärzten, Orthopäden und entsprechen‐den Fachärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie auf Überwei‐sung von allen SozialpädiatrischenZentren im Geltungsbereich des SGB Vzur weiteren Diagnostik und Mitbe‐handlung von Problemfällen auf demGebiet der Neuroorthopädie. EinerMöglichkeit zur Überweisung an Neu‐rologen, Pädiater, Neuropädiater,Orthopäden, Unfallchirurgen, Human‐genetiker, Radiologen, Internistenund Pathologen wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Götz RitterFacharzt für Innere Medizin/SP Angiologie, Elbe‐Elster‐KlinikumGmbH/Kreiskrankenhaus Finster‐waldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Chirurgie, Fach‐ärzten für Haut‐ und Geschlechts‐krankheiten und Fachärzten fürInnere Medizin sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der angi‐ologischen Diagnostik. Eine Möglich‐keit zur Überweisung an andere Ver‐tragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Kristin SariFachärztin für Innere Medizin/SP Endokrinologie, Carl‐Thiem‐Klini‐

kum Cottbus gGmbH, in CottbusErweiterung der bestehendenErmächtigung um die Möglichkeit zurÜberweisung an Fachärzte für Nuklearmedizin.für die Zeit vom 20.11.2014 bis31.03.2016

Dr. med. Andreas SchillingFacharzt für Diagnostische Radio‐logie/SP Neuroradiologie, KlinikumFrankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder)ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf dem Gebiet der Neurora‐diologie auf Überweisung von zuge‐lassenen Fachärzten für Neurologie,Neurochirurgie und Nervenheilkundesowie entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V undauf Überweisung von am KlinikumFrankfurt ermächtigten Neurochirur‐gen zur Durchführung von MRT‐Untersuchungen,auf Überweisung von Fachärzten, diedie Voraussetzungen gemäß Quali‐tätssicherungsvereinbarung zurschmerztherapeutischen Versorgungchronisch schmerzkranker Patientennach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen oderdie Zusatzweiterbildung Schmerzthe‐rapie gemäß der Weiterbildungsord‐nung besitzen zur Durchführung vonCT‐gesteuerten Interventionen. EineMöglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

SicherstellungIntern

Seite 44 | AUSGABE 1 / 2015

Dr. med. Carsten SchoofFacharzt für Neurochirurgie, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbusermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Neurochirurgiesowie Fachärzten für Neurochirurgiein zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurBehandlung von Patienten mitErkrankungen des Zentralnervensys‐tems und Patienten zur speziellenSchmerztherapie, auf Überweisungvon zugelassenen Ärzten sowieÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vzur Betreuung von Patienten mitBaclofen‐Pumpen. Einer Möglichkeitzur Überweisung an Radiologen,Strahlentherapeuten, Onkologen undLabormediziner wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Axel StephanFacharzt für Chirurgie/SP Unfall‐chirurgie, Carl‐Thiem‐Klinikum CottbusgGmbH, in Cottbusermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Chirurgie undOrthopädie sowie Fachärzten fürChirurgie und Orthopädie in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürdie Durchführung einer speziellentraumatologischen Sprechstunde.

Einer Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte für Labo‐ratoriumsmedizin, Fachärzte fürMikrobiologie und Fachärzte für Ra‐diologie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

Dipl.‐Med. Roland StöbeFacharzt für Chirurgie/SP Gefäß‐chirurgie, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbusermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelas‐senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für einediagnostische Spezialsprechstundeauf dem Gebiet der arteriellen Gefäß‐chirurgie, auf Überweisung von zuge‐lassenen Fachärzten für Chirurgie,Haut‐ und Geschlechtskrankheitenund Innere Medizin sowie entspre‐chenden Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf den Gebietender Phlebologie und Lymphologie.Einer Möglichkeit zur Überweisung anLabormediziner und Angiologen wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis30.09.2015

Prof. Dr. med. Berno TannerFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Oberhavel KlinikenGmbH/Klinik Oranienburgermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Gynäkologen sowie

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 45

Gynäkologen in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte für die urogynäkologische Diagnostik, zur Planung der Geburtsleitung imRahmen der Mutterschaftsvorsorgegem. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2BMV‐Ä/EK in Verbindung mit den Mut‐terschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6.Einer Möglichkeit zur Überweisung anLabormediziner und Mikrobiologenwird zugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis31.12.2016

apl. Prof. Dr. med. Volker WahnFacharzt für Kinder‐ und Jugendme‐dizin, Asklepios Klinikum UckermarkGmbH, in Schwedt/Oderermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i. V. m. § 5 BMV‐Ä auf Überweisungvon zugelassenen Kinderärzten undHausärzten sowie Kinderärzten undHausärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für die Diagnostik undTherapie auf dem Gebiet der Allergo‐logie und Pneumologie. Einer Mög‐lichkeit zur Überweisung ausschließ‐lich an Fachärzte für Radiologie wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.01.2015 bis30.06.2015

Dr. med. Harald WardaFacharzt für Radiologie, Mammogra‐phie‐Screening‐Einheit West Versor‐gungsregion West, in Potsdam

ermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZVi. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ä/EKV zurUnterstützung des Teams der Mam‐mographie‐Screening‐Einheit Bran‐denburg West zur Versorgung im Rah‐men des Programms zur Früherken‐nung von Brustkrebs durch Mammo‐graphie‐Screening auf Veranlassungdes programmverantwortlichenArztes zur konsiliarischen Beurteilungvon Mammographieaufnahmen, zurTeilnahme an der multidisziplinärenFallkonferenz.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Ilona WiegelsFachärztin für Radiologie, Mammo‐graphie‐Screening‐Einheit Süd, in Cottbusermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZVi. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ä/EKV zurUnterstützung des Teams der Mam‐mographie‐Screening‐Einheit Bran‐denburg Süd zur Versorgung im Rah‐men des Programms zur Früherken‐nung von Brustkrebs durch Mammo‐graphie‐Screening auf Veranlassungdes programmverantwortlichenArztes zur konsiliarischen Beurteilungvon Mammographieaufnahmen, zurTeilnahme an der multidisziplinärenFallkonferenz.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

SicherstellungIntern

Seite 46 | AUSGABE 1 / 2015

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 47

Dr. med. Virena FeigeFachärztin für Haut‐ und Geschlechts‐krankheitenneue Adresse: Karthausstr. 4, 16303 Schwedt/Oderab 01.01.2015

Dr. med. Anke SchulzeFachärztin für Allgemeinmedizin

neue Adresse: Str. der Einheit 102,14612 Falkenseeab 01.01.2015

Dr. med. Christine WendtFachärztin für InnereMedizin/Hausärztinneue Adresse: Judengasse 13 B, 15907 Lübbenab 01.01.2015

Praxisverlegungen

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 9.3.2015

laufendeBewertungs‐Kennziffer

Fachrichtung Planungsbereichgewünschter‐Übergabetermin

01/2015Kinder‐ u. Jugendmedizin(1/2 Versorgungsauftrag)

Frankfurt (Oder)‐Oder‐Spree

sofort

02/2015Nervenheilkunde/speziell FA für Psychiatrie und Psychotherapie

Teltow‐Fläming sofort

03/2015 NeurochirurgieKV‐BereichBrandenburg

01.07.2015

04/2015 Psychol. Psychotherapeut Cottbus/Stadt 01.04.2015

05/2015 Psychol. Psychotherapeut Cottbus/Stadt 01.04.2015

06/2015Kinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Oberhavel 01.04.2015

SicherstellungIntern

Seite 48 | AUSGABE 1 / 2015

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

laufendeBewerbungs‐Kennziffer

Fachrichtung Planungsbereichgewünschter‐Übergabetermin

92/2014 Allgemeinmedizin Mittelbereich Cottbus 01.04.2015

93/2014Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Havelland 01.10.2015

94/2014Chirurgie(1/2 Versorgungsauftrag)

Havelland 01.04.2015

95/2014Chirurgie(1/2 Versorgungsauftrag)

Havelland 01.04.2015

96/2014Kinder‐ u. Jugendmedizin(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam/Stadt 01.04.2015

97/2014Kinder‐ u. Jugendmedizin(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam/Stadt 01.04.2015

98/2014 Diagnostische Radiologie RaumordnungsregionHavelland‐Fläming

01.04.2015

Bewerbungsfrist bis 10.2.2015

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 49

Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unterwww.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direktzu den Zulassungsmöglichkeiten.

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungs‐möglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburgunter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungengefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg, Zehdenick‐Gransee.

Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, TemplinLandkreis Spree‐Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin

Dermatologie:Landkreis Prignitz, Stadt Templin

•Hausärztliche Praxis in Dahlwitz‐Hoppegarten sucht Nachfolger/In ab 2016. Praxis/Ausstattung: 3 Räume, 90 qmzur Miete, Kooperation mit Fachärztenunterschiedlicher Fachrichtungen imnahe gelegenen Gesundheitszentrum

Chiffre: PA/13/2014

•Fachärztin für Gynäkologie undGeburtshilfe (Spreewaldkreisstadt,Landkreis Dahme‐Spreewald) suchtfür ihre fallzahlstarke Praxis abAnfang 2017 Nachfolger/in.Praxis/Ausstattung: 7 Räume, 155 qmzur Miete, zum Praxisteam gehören 1 MTA und 1 Hebamme.

Kontakt: 0175 / 1506017 oder [email protected]

•Facharzt für Innere Medizin/Gastro‐enterologe sucht ab sofort im KV‐Bereich Brandenburg eine Praxiszur Übernahme.

Chiffre: PG/01/2015

•Facharzt für Psychiatrie/Psycho‐therapie sucht ab 2015 eine Praxis inPotsdam zur Übernahme.

Kontakt: 03328 / 444798 [email protected]

•Fachärztin für Allgemeinmedizin mitspeziellen Kenntnissen der suchtme‐dizinischen Grundversorgung,Schmerztherapie, psychosomatischenGrundversorgung und Akupunktur,sucht ab Februar 2015 eine Anstel‐lungsmöglichkeit (Teilzeit).Bevorzugte Region: Barnim, Oberhavel, Umland von Berlin

Chiffre: AnKo/01/2015

•Facharzt für Allgemeinmedizin suchtab sofort in Potsdam eine Anstellungs‐möglichkeit (Vollzeit) in einer Praxisoder Praxisgemeinschaft. SpätereÜbernahme der Praxis möglich.

Kontakt: [email protected]

•Fachärztin für Gynäkologie undGeburtshilfe sucht ab sofort in Pots‐dam oder Potsdam–Mittelmark eineAnstellungsmöglichkeit in einer Pra‐xis, Praxisgemeinschaft oder Berufs‐ausübungsgemeinschaft (Teilzeit, verhandelbar).

Kontakt: 0176 / 63308570 [email protected]

•Hausärztlich‐internistische Praxis inTrebbin (Mittelbereich Luckenwalde)bietet eine Anstellungsmöglichkeit fürhausärztlich tätigen Internisten/in

Praxisbörse

Seite 50 | AUSGABE 1 / 2015

Praxisbörse

Intern

Praxisabgabe

Praxissuche

Anstellungs‐ und Kooperations‐angebote und ‐gesuche

oder FA/FÄ für Allgemeinmedizin(Teilzeit).

Kontakt: arzt‐[email protected]

•Interdisziplinäres MVZ sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Fachärztin/Facharzt für Kardio‐logie in Oranienburg (nördliche Berliner Stadtgrenze) in Vollzeit oderTeilzeit zur Festanstellung. Das MVZliegt im S‐Bahnbereich. Arbeitszeitenkönnen flexibel und familienfreund‐lich gestaltet werden. Praxismanager

übernehmen weitgehend die adminis‐trativen Aufgaben. Nähere Auskünfteerteilt Frau Kowalke gern in einempersönlichen Gespräch.

Kontakt: 03301 / 66‐3052.

•HNO‐Praxis sucht regelmäßige Praxis‐vertretung im Raum 14.Spätere Kooperation möglich.

Kontakt: [email protected]

InternPraxisbörse

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 51

Sonstiges

Anzeige

Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected]‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam

Service

Seite 52 | AUSGABE 1 / 2015

Intern

„Wann kommt die Telematikinfra‐struktur zu den Brandenburger Ärz‐ten?“ – Dieser Frage widmet sich einKamingespräch am 24. Februar inPotsdam, zu dem die Gesellschaft fürTelematikanwendungen der Gesund‐heitskarte (gematik), die Telemed‐Initiative Brandenburg und die Kassen‐ärztliche Vereinigung Brandenburg(KVBB) interessierte niedergelasseneÄrzte herzlich einladen.

Seit Langem beschäfti‐gen sich die Akteure imGesundheitswesen mitdem Aufbau einer bundes‐weiten Telematikinfra‐struktur. Erste Erprobun‐gen für eine sektorenüber‐greifende Plattform gehenan den Start. Wie ist derStand, und welches sind die nächstenSchritte? Was sind Chancen undHerausforderungen der Telematik‐infrastruktur? Wann fällt der Start‐schuss in Brandenburg? Wie ist das

„Sichere Netz der KVen“ zu integrie‐ren? Und was bedeutet all dies fürden Praxisalltag?

Diese und weitere Fragen diskutie‐ren gematik‐Hauptgeschäftsführer,Prof. Arno Elmer, der Vorstandsvor‐sitzende der Telemed‐Initiative Bran‐denburg, Jürgen Heese, sowie derKVBB‐Vorstandsvorsitzende, Dr. Hans‐Joachim Helming.

Wenn Sie bei dem Kamingesprächdabei sein möchten, melden Sie sichbitte zeitnah an. Die Teilnahme istkostenlos. Es gibt noch einige Plätze.

Telematikinfrastruktur im BrennpunktKamingespräch in Potsdam für niedergelassene Ärzte

Kamingespräch: „Wann kommt die Telematikinfra‐struktur zu den Brandenburger Ärzten?“Dienstag, 24. Februar 2015, 19 bis 21 UhrWIS Wissenschaftsetage im Bildungsforum, Am Kanal 47, PotsdamAnmeldung: kamingespraech@telemed‐initiative.de

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Fortbildung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 53

Intern

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

21.02.201509.30 ‐ 15.00Blankenfelde‐Mahlow

Kombinierte DMP‐FortbildungsveranstaltungKVBB & Partner

Fortbildungspunkte

85 Euro

25.02.201515.00 ‐ 17.30Frankfurt (O.)

Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemachtUta Kallet, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG

35 Euro

04.03.201513.00 ‐ 19.0007.03.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Dr. med. Kristina Pralle, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

14.03.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

QEP ‐ Qualität und Entwicklung in Praxen(Einführungsseminar)Dipl.‐Betriebswirt Andreas Schaupp, Qualitätsmanger im Gesundheitswesen

160 Euro

14.03.201509.00 ‐ 14.00Potsdam

Der fordernde Patient ‐ das tägliche Dilemmain der ArztpraxisDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ undPersönlichkeitsentwicklung

75 Euro

18.03.201513.00 ‐ 19.0021.03.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Dr. med. Kristina Pralle, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

5

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AUSGEBUCHT

8

FortbildungIntern

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

25.03.201514.00 ‐ 19.0028.03.201509.00 ‐ 18.00Cottbus

Behandlungs‐ und Schulungsprogramm fürPatienten mit Hypertonie (ZI)Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

5

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

20.02.201515.00 ‐ 18.00Potsdam

Die ärztliche LeichenschauMR Dr. med. Wolfgang Mattig, FA f. RechtsmedizinAnna Trofimova, FÄ f. Rechtsmedizin

Fortbildungspunkte

45 Euro

25.02.201515.00 ‐ 18.00Potsdam

Erfolgreiche Praxisabgabe ‐ besser früherschon an später denkenMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBBKarin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBB

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht‐

mitglieder40 Euro

27.02.201515.00 ‐ 19.00Potsdam

Zeitmanagement für den ArztDipl.‐Theol. Torsten Klatt‐Braxein,Praxis‐ u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent

Fortbildungspunkte

75 Euro

4

4

4

AUSGEBUCHT

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426

InternFortbildung

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 55

Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

18.02.201515.00 ‐ 17.00Cottbus

Sprechstundenbedarfsvereinbarungen im Land BrandenburgBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

04.03.201515.00 ‐ 17.00Cottbus

Die Schutzimpfungs‐RichtlinieBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

07.03.201509.00 ‐ 16.00Potsdam

Burnout Prophylaxe für das PraxispersonalDipl.‐Theol. Torsten Klatt‐Braxein,Praxis‐ u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent

95 Euro

11.03.201515.00 ‐ 17.30Cottbus

EBM‐Schulung für das PraxispersonalAbrechnungsmanagerinnen der KVBB

35 Euro

18.03.201515.00 ‐ 18.00Ludwigsfelde

Selbsthilfe ‐ Unterstützung für Patient undPraxisAntje Jokel, Koordinatorin der LudwigsfelderKontakt‐ u. Informationsstelle für Selbsthilfe/Selbsthilfegruppen

kostenfrei

AUSGEBUCHT

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

28.03.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

Informationstag für Existenzgründer undPraxisabgeberKVBB & PartnerFortbildungspunkte f. Existenzgründer

Fortbildungspunkte f. Praxisabgeber

Existenz‐gründer 35 Euro,

Praxis‐abgeber

ohne Gebühr

7

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ServiceIntern

Seite 56 | AUSGABE 1 / 2015

Unterstützung von Demenz‐Patienten und ihren FamilienLandkreis Potsdam‐Mittelmark will spezielle Sprechstunden etablieren

Für die Unterstützung von Men‐schen mit Demenz und deren Ange‐hörige möchte der Landkreis Pots‐dam‐Mittelmark spezielle Demenz‐sprechstunden etablieren und bittetdabei um Unterstützung der nieder‐gelassenen Ärzte vor Ort.

Bereits jetzt gibt es in Potsdam‐Mit‐telmark vier regionale Beratungs‐standorte (siehe Kasten) und ehren‐amtliche, niedrigschwellige Betreu‐ungsangebote für Menschen mitDemenz und ihre Familien. Der Schwer‐punkt liegt dabei auf einer aufsuchen‐den Beratungstätigkeit in den meistländlichen Regionen. Träger ist dasEvangelische Diakonissenhaus BerlinTeltow Lehnin.

Die Fachkräfte der Beratungsstellengeben Hinweise zum Umgang mitMenschen mit Demenz und zur Bewäl‐tigung des Alltages in der Familie. Siehelfen bei der Beantragung von Pfle‐gestufen und informieren zu Betreu‐ungsrecht, Pflegeversicherungsge‐setz, Sozialleistungen und Leistungender Pflege‐ und Krankenkasse. DasBeratungsangebot ist vernetzt mitden Anbietern von Unterstützungs‐und Entlastungsangeboten vor Ort,wie ambulante Pflege, Tagespflege,Kurzzeit‐ und Verhinderungspflege,

alternative und stationäre Wohnfor‐men. Regelmäßig werden zudemInformationsveranstaltungen fürAngehörige durchgeführt. Alle Ange‐bote sind kostenlos.

Wichtige Knotenpunkte in der Ver‐sorgung und Unterstützung von Men‐schen mit Demenz und ihren Angehö‐rigen sind Sie als Haus‐ oder Facharzt.Um Sie bei der Beratung IhrerDemenz‐Patienten zu unterstützen,ist es möglich, über die jeweiligeregionale Beratungsstelle eineDemenz‐Sprechstunde in Ihrer Praxiszu organisieren: Eine Fachkraft derBeratungsstelle würde dafür zu fest‐gelegten Zeiten in Ihre Praxis kom‐men, um die Betroffenen zu beraten.Bei Interesse melden Sie sich einfachbei Ihrer regionalen Beratungsstelle(siehe Kasten).

Falls eine Demenz‐Sprechstunde fürIhre Praxis keine Option ist, weisenSie bitte Ihre betroffenen Patientenund deren Angehörige auf die Bera‐tungsangebote hin. Vielleicht ist esauch möglich, dass Ihr Praxisteamden Erstkontakt mit der Beratungs‐stelle für den Patienten aufnimmt?

Martina Alband, Koordinatorin Netzwerk Demenz im

Landkreis Potsdam‐Mittelmark

InternService

AUSGABE 1 / 2015 | Seite 57

Ansprechpartner in den regionalen Beratungsstellen:

Region: Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, NuthetalAnnekatrin Opitz, Gesundheitszentrum TeltowPotsdamer Straße 7/9, 14513 Teltow, Tel.: 0152 / 225 462 74

Region: Werder/ Havel, Schwielowsee, Seddiner See, Michendorf, BeelitzAndrea Koch, Beratungszentrum BeelitzClara‐Zetkin‐Straße 196, 14547 Beelitz, Tel.: 0178 / 211 834 0, E‐Mail: [email protected]

Region: Kloster Lehnin, Wusterwitz, Ziesar, Groß Kreutz, BeetzseeAntje Kirchhoff, Friedensstraße 4, 14797 Kloster Lehnin, Tel.: 0152 / 225 432 87E‐Mail: [email protected]

Region: Bad Belzig, Wiesenburg/ Mark, Treuenbrietzen, Niemegk, BrückSylvana Kropstat, Niemegker Straße 37, 14806 Bad Belzig, Tel.: 0152 / 225 432 78E‐Mail: [email protected]

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„Onkologie im Land Brandenburg ‐krebskrank zwischen Grundversorgungund Spitzenmedizin“ – unter diesemMotto laden die Landesarbeitsge‐meinschaft Onkologische VersorgungBrandenburg (LAGO) und das Tumor‐zentrum Brandenburg (TZBB) zum 4. Brandenburgischen Krebskongressam 27. und 28. Februar nach Potsdamein.

„Anliegen des Kongresses ist es, diefachgebietsbezogene, interdisziplinäreund sektorübergreifende Zusammen‐arbeit und den Erfahrungsaustauschzwischen allen an der onkologischenVersorgung beteiligten Institutionenund Ärzten Brandenburgs zu fördern“,so TZBB‐Vorstandsvorsitzender undKongresspräsident, Dr. med. AndréBuchali.

Auch für niedergelassene Ärzte hältder diesjährige Krebskongress wiederinteressante Angebote bereit. Bei‐spielsweise gibt es an beiden Tagen jeein Symposium speziell für Hausärzte.Am Freitag, dem 27. Februar, stehtdabei das „Management hämatolo‐gischer Nebenwirkungen in der Haus‐arztpraxis“ im Mittelpunkt. Unteranderem werden dabei tumorthera‐piebedingte Nebenwirkungen und

palliativmedizinische Behandlungs‐angebote besprochen. Beim Haus‐ärzte‐Symposium am 28. Februar liegtder Fokus auf der „Schnittstelle Klinikund Hausarzt“.

Weitere Programmpunkte sind psychosoziale onkologische Versor‐gungskonzepte im ambulanten undstationären Bereich sowie die neuengesetzlichen Bedingungen in derKrebsregistrierung. Spannende undkontroverse Standpunkte versprichtein Plenum zum Thema „Früherken‐nung auf dem Prüfstand“. Dabei sollunter anderem über das Für undWider bestimmter Krebsfrüherken‐nungsuntersuchungen, beispielsweiseauf das Prostatakarzinom oder dasZervixkarzinom, diskutiert werden.

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Seite 58 | AUSGABE 1 / 2015

4. Brandenburgischer Krebskongress

Tagungsort: Dorint Hotel Potsdam, Jägerallee 20, 14469 PotsdamInformationen und Anmeldung:www.mcall‐gmbh.de/bb‐krebskongress

Die Veranstaltung wurde von der Landesärztekammer Brandenburg mitinsgesamt 14 Fortbildungspunktenzertifiziert: 8 Punkte für den 27. Februar 6 Punkte für den 28. Februar.

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