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KV-Intern 09/2014

Date post: 03-Apr-2016
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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.
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9 | 2014 KVBB-Vertreterversammlung: Gesundheitspolitik nicht Ideologen und Ökonomen überlassen Herrmann Gröhe zu Gast in Templin: Bundesgesundheitsminister eröffnet KV RegioMed Zentrum Informationen für den Praxisalltag: Ab 1.1.2015 gilt ausschließlich eGK Arzneimittelvereinbarung für 2014 agnes zwei Schulung im März 2015
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9 | 2014

KVBB-Vertreterversammlung: Gesundheitspolitik nicht Ideologen und

Ökonomen überlassen

Herrmann Gröhe zu Gast in Templin:Bundesgesundheitsminister eröffnet

KV RegioMed Zentrum

Informationen für den Praxisalltag:Ab 1.1.2015 gilt ausschließlich eGK

Arzneimittelvereinbarung für 2014agneszwei Schulung im März 2015

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AUSGABE 09 / 2014 | Seite 1

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Brandenburg hat gewählt. SPD: 31,9 Prozent, CDU: 23 Prozent, Linke: 18,6 Prozent,AfD: 12.2 Prozent und Grüne: 6,2 Prozent - so lautet das vorläufige Endergebnis.

Wie so oft direkt nach Wahlen sehen sich viele Parteien als Gewinner. Bei der SPD„ist nach dem Wahlsieg die Stimmung ausgezeichnet“, die CDU hat „das besteErgebnis seit zehn Jahren erreicht“, die AfD ist „begeistert vom Ergebnis“ und dieGrünen sind froh, dass „wir bei so vielen Menschen Anklang gefunden haben.“ WoWahlgewinner sind, gibt es natürlich auch Verlierer: Die Linke verliert mehr als 8 Prozent, die FDP verpasst auch in den brandenburgischen Landtag den Einzug.

Bei all den (un)glücklichen Gesichtern der Parteifunktionäre wird sich erst zeigen,ob die märkischen Ärztinnen und Ärzte und vor allem die Patienten in den nächs-ten fünf Jahren Grund zur Freude haben werden. Denn erst wenn die Koalitions-verhandlungen abgeschlossen sind, der Zuschnitt des Ministeriums klar ist und einMinister oder eine Ministerin ernannt ist, können wir erahnen, in welche Richtungsich die Gesundheitspolitik in Brandenburg entwickeln wird.

Heute können wir nur die Hoffnung hegen, dass mit dem für alle Brandenburgerso wichtigen Gesundheitsressort ein echter Experte beauftragt wird. Ein Experte,der zu einem offenen, ehrlichen und vertrauensvollen Dialog mit der Ärzteschaftbereit ist. Ein Experte, der versteht, dass innovative und tragfähige Lösungennicht im politischen Elfenbeinturm entstehen, sondern die Ärzte am besten wissen,was die Patienten vor Ort wirklich benötigen.

Ein Gesundheitsminister, der dies erkennt, wird der Ärzteschaft die notwendigenFreiräume einräumen, damit sie gemeinsam mit Land, Kommunen und Kranken-kassen passgenaue patientenorientierte Konzepte entwickeln und etablierenkann. Wie erfolgreich solche Konzepte sind, hat die KV Brandenburg hinlänglichbewiesen. Beispielgebend sind etwa das KV RegioMed Konzept und die agneszwei.

Wir dürfen also gespannt sein, wie sich die Gesundheitspolitik entwickeln wirdund ob die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass wir nicht nur Erfolgs-modelle wie KV RegioMed weiter ausbauen können, sondern auch neue Antwor-ten auf dringliche Fragen der ambulanten medizinischen Versorgung geben kön-nen. Das wäre ein echter Wahlsieg – für die Ärzteschaft und vor allem die Patienten.

Christian WehryPressesprecher der KV Brandenburg

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Inhaltsverzeichnis

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„Dürfen Gesundheitspolitik nicht Ideologen undÖkonomen überlassen“Bericht über die KVBB-Vertreterversammlung

Versorgungsbedarf qualitativ beschreibenKVBB stellt Konzept zur Versorgungsauftrags-basierten Arztsitzvergabe vor

Gemeinsam ältere Menschen aktivieren undstabilisierenBundesgesundheitsminister Gröhe eröffnete KV RegioMed Zentrum Templin

Honorarverhandlungen: Kompromiss zwischenKBV und GKV-Spitzenverband

KVBB-Chef: Politik muss Fehler im GesetzbeseitigenHonorarreform vor Bundessozialgerichtgescheitert

(Auf)gelesen

Abgabefrist für die Quartalsabrechnung III/2014endet am 8.10.2014

Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die eGK

Abrechnung palliativmedizinischer Versorgungdurch Hausärzte

EBM- und Abrechnungshotline:Ihre Fragen - unsere Antworten

Arzneimittelvereinbarung und Richtgrößen für das Jahr 2014

Erfüllung Fortbildungspflicht: BrandenburgerErgebnis kann sich sehen lassen!

Berufspolitik 4

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Inhaltsverzeichnis

Neu - DMP Teilnahmeerklärungen für Patientenkünftig ausdruckbar

Hygiene-Info-Ecke

Herzwochen 2014Info-Material kostenfrei erhältlich

„Die Patienten fühlen sich noch sicherer undzufriedener“Fachärztin Dr. med. Annette Sauer über ihreErfahrungen mit der agneszwei

Vierter Schulungsdurchgang für agneszwei-Fachkräfte startet im März 2015

Urteil: Nur „typische Berufsbekleidung“ vonSteuer absetzbar

Niederlassungen im August 2014

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Broschüre „Selbsthilfe im Land Brandenburg“erschienen

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen

Praxisbörse

Basisseminar für Existenzgründer - IntensivierteWissensvermittlung

Fortbildungen

Impressum

Praxis aktuell 31

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Die Agenda war prall gefüllt: DieHonorarverhandlungen auf Bundes-und Landesebene, die gesundheits-politische Gesetzgebung, das Konzeptzur VersorgungsauftragsbasiertenArztsitzvergabe, Daten und Faktenrund um die vertragsärztliche Versor-gung im Land Brandenburg und vieleweitere Themen standen auf derTagesordnung der KVBB-Vertreterver-sammlung (VV) am 5. September inPotsdam. Kein Wunder also, dass dieMitglieder von 15 bis kurz vor 21 Uhrintensiv diskutierten.

In seinem Bericht zur Lage ging Dr. Hans-Joachim Helming, Vorstands-vorsitzender der KVBB, umfassendauf aktuelle Studien und Gutachtenzur vertragsärztlichen Vergütung ein.So hatte beispielsweise kürzlich dasIGES Institut im Auftrag der TechnikerKrankenkasse einen Reformvorschlagzur Einführung eines Einzelleistungs-vergütungssystems für Ärzte gemacht.Die Deutsche Bundesbank empfahl inihrem Monatsbericht Juli für die GKVeinen teilweisen Wechsel vom Sach-leistungs- zum Kostenerstattungs-prinzip. Gerade im Vorfeld der Hono-

rarverhandlungen zwischen Kassen-ärztlicher Bundesvereinigung (KBV)und GKV-Spitzenverband würdensolche Veröffentlichungen eine be-sondere Aufmerksamkeit erfahren, so Dr. Helming.

Über den überraschend schnell am27. August gefundenen Honorarkom-promiss informierte der KVBB-Chefdann ebenfalls. KBV und Kranken-kassen hatten sich für 2015 auf eineAnpassung der Vergütung um 800Millionen Euro geeinigt. Dr. Helmingmachte deutlich, dass die in derÖffentlichkeit von der KBV geforder-ten 5 Mrd. Euro Honorarzuwachs alsGesamt-Forderungen und nicht alsZielforderung für 2015 zu verstehengewesen seien. Was heute defizitärsei, müsse schrittweise angegangenwerden und würde auch in der EBM-Reform eine wichtige Rolle spielen, soDr. Helming.

Aber nicht nur honorar-, sondernauch gesundheitspolitische Schattenwarf die Bundeshauptstadt auf die VVin Potsdam. So berichtete Dr. Helming,dass mit der Umsetzung des von der

Berufspolitik

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„Dürfen Gesundheitspolitik nichtIdeologen und Ökonomen überlassen“KVBB-Vertreterversammlung diskutierte VAV-Konzept /Gesamtvergütung 2014 kurz vor Abschluss / Vorstellung detaillierter Statistiken zur ambulanten Versorgung

Vertreterversammlung

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Großen Koalition geplanten Versor-gungsstrukturgesetzes II im Frühjahrbzw. Sommer 2015 zu rechnen sei.Der Referentenentwurf dazu sei kurzvor der Fertigstellung. In diesem Lichtseien daher die vielfältigen aktuellenAktivitäten der Akteure im Gesund-heitswesen zu verstehen. Exempla-risch nannte Dr. Helming das aktuelle 8-Punkte-Papier des Verbandes derErsatzkassen (vdek). Vermeintliche„Verteilungsprobleme“ seien darinzwar de facto benannt, doch würdendie Kassen daraus falsche, ideologischgeprägte Interpretationen ziehen.Grundübel sei, dass Viele von „Über-versorgung“ redeten, ohne auch nurim Entferntesten eine Idee zu haben,wie sie dies denn definieren würden!Der KVBB-Vorsitzende kündigte an,die Lobbyarbeit zu intensivieren: „DiePhantasien der Kassen dürfen nichtbei politischen EntscheidungsträgernFuß fassen. Deshalb müssen wir sehraufmerksam und aktiv sein, damit wirnicht in der Gesetzgebung vor vollen-dete Tatsachen gestellt werden.“

Natürlich wurden auch KV-interneThemen auf der VV umfassend be-sprochen. So berichtete Dr. Helming,dass der Haushalt mit einem sehrguten Ergebnis abgeschlossen wurde.Das positive Rechnungsergebnis fürdas Geschäftsjahr 2013 betrug206.642 Euro, so dass keine millionen-schwere Entnahme aus den Rückla-gen erfolgen musste – im Gegegen-teil! Große Fortschritte mache zudemder Neubau an der Pappelallee: Die

Rohbauarbeiten seien abgeschlossen,und Ende September könne Richtfestgefeiert werden. „Trotz aller Schwie-rigkeiten, die ein so großes Baupro-jekt mit sich bringt, sind wir sowohlim Zeit- als auch im Kostenplan. Undich bin sehr zuversichtlich, dass allesweiter so gut läuft“, kommentierteDr. Helming den Bauprozess.

VersorgungsauftragsbasierteArztsitzvergabe

Sehr intensiv und engagiert disku-tiert wurde das Konzept der Versor-gungsauftragsbasierten Arztsitzver-gabe, kurz VAV genannt. Auf Antragder VV-Mitglieder Dr. med. JohannesBecker und Dipl. med. Frank-UllrichSchulz erläuterte Dr. Helming die Hin-tergründe und Inhalte des Konzepts.(Eine detaillierte inhaltliche Darstel-lung der VAV finden Sie auf Seite 8.)Darüber hinaus erklärte der Vor-standsvorsitzende, warum das Kon-zept jetzt in die Politik getragen wer-den müsse und nicht umfassend undlangwierig in den Gremien der KVBBdiskutiert werden könne.

Dr. Helming verwies auf die zuneh-mende öffentliche Diskussion rundum Fehler in der geltenden Bedarfs-planung. „Die heutige Bedarfspla-nung hat keinen qualitativen An-spruch. Sie arbeitet mit Zahlen, diegrundsätzlich Anfang der neunzigerJahre entstanden sind. Damals gab esangeblich statistisch zu viele Ärzteund Seehofer führte die Begrenzungder Vertragszahl ein. Deshalb wird

Berufspolitik

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heute zu Recht die Bedarfsplanungaus vielen Ecken des Gesundheits-wesens kritisiert. Doch es werden diefalschen Antworten gegeben“, so Dr. Helming vor der VV.

Es sei eine unheilvolle Tendenz aus-zumachen, eine (nicht definierte)Überversorgung in urbanen Regionenals Auslöser einer Unterversorgungauf dem Land festzumachen undfalsche Antworten damit zu verbinden.So fordere etwa der GKV-Spitzenver-band, die Zulassung mit konkretenVersorgungsaufträgen zu verbindenund damit eine qualitative Ausrich-tung des Versorgungsgeschehensvorzugeben, und der Bundesgesund-heitsminister plane, die Überversor-gung durch Praxisaufkäufe abzu-bauen, um damit Ressourcen zurStützung in unterversorgten Gebietenzu haben. Daneben würden sich auchOrganisationen wie der vdek, die Ber-telsmann Stiftung und der Sachver-ständigenrat zur Begutachtung derEntwicklung im Gesundheitswesenintensiv mit der bestehenden Bedarfs-planung und Versorgungssituationbeschäftigen.

Dr. Helming bilanzierte: „DasThema ist von vielen Akteuren besetzt– nur nicht von der Ärzteschaft! Dasist hochriskant! Und deswegen müs-sen wir jetzt wieder konzeptionell dieDeutungshoheit erlangen. Denn wennIdeologen, Ökonomen und Mathe-matiker, Politiker und Juristen alleindieses Thema bearbeiten, entsteht

nichts, mit dem wir Ärzte später ver-nünftig leben können. Es macht zwarmehr Arbeit und kostet mehr Lebens-qualität, sich gegen den Stromschwimmend für Dinge einzusetzen.Aber es lohnt sich. Das hat sich in derVergangenheit immer wieder gezeigt.Wir haben schon öfter versucht, ausStroh Gold zu machen – und sinddabei immerhin auf Porzellan ge-stoßen.“

Die Vertreterversammlung würdig-te ausdrücklich das Engagement vonDr. Helming rund um die Versorgungs-auftragsbasierte Arztsitzvergabe. Gleichzeitig wurde bedauert, dass dieVV recht spät über das neue Konzeptaufgeklärt wurde. Vorstand und VV-Mitglieder verständigten sich da-rauf, die VV rechtzeitig vor dem Starteines Pilotprojektes zu informieren.

Gesamtvergütung 2014 / 2015Honorarangelegenheiten standen

auf der Berichtsagenda von MUDr./CSPeter Noack, dem stellvertretendenVorstandsvorsitzenden der KVBB. Dr. Noack prognostizierte die mög-lichen finanziellen Auswirkungen, diesich aus dem Beschluss des Bewer-tungsausschusses in Bezug auf Bran-denburg ergeben könnten. Eine nur 3-4prozentige Steigerung der Ge-samtvergütung für 2015 sollte durchregionale Komponenten verbessertwerden. Inwiefern die BrandenburgerKrankenkassen regionale Erforder-nisse gegen sich gelten lassen, istaber auch in diesem Jahr offen. In der

Berufspolitik

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Diskussion wurde durch Mitgliederder VV kritisiert, dass die Kranken-kassen seit Wochen nicht in der Lagesind, den Honorarvertrag für 2014 zuunterschreiben. Auf die Frage, ob esvor diesem Hintergrund nicht sinnvollsei, das Schiedsamt anzurufen, ant-wortete Dr. Noack: „Wir haben in denletzten Verhandlungen einen Kompro-miss mit den Kassen erzielt. Ein Ver-tragsentwurf liegt den Kassen vor,und wir haben diese gerade nochmalsangemahnt, endlich eine Bewertungvorzunehmen oder das Unterschrifts-verfahren einzuleiten. Daher bin ichzuversichtlich, dass es in den näch-sten Wochen zu einem geregeltenVertragsabschluss kommt.“ In diesemZusammenhang wurde von ihm dieVertreterversammlung darüber infor-miert, dass nach der Abschlussbilanzdes Jahres 2013 nunmehr eine nochausstehende Nachvergütung derförderungswürdigen Leistungen inkl.einer Honorarregelung analog derPFG für das 1. Quartal 2013 im fach-ärztlichen Bereich erfolgen wird.

Weiterhin berichtete Dr. Noacküber den Stand der Impfvereinbarung,für welche die KVBB von den Kranken-kassen eine verbesserte Honorierungfordert.

VersorgungsstatistikEin umfassendes statistisches Bild

über die vertragsärztliche Versorgungim Land Brandenburg zeichnete Dipl. med. Andreas Schwark, stell-vertretender Vorstandsvorsitzenderder KVBB, in seinem Ressortbericht.

Demnach hatte im Jahr 2013 das Landmit 753 Einwohnern je Vertragsarztdie geringste Vertragsarztdichteunter den bundesdeutschen Ländern.Zum Vergleich: Der Durchschnitt inder Bundesrepublik lag bei 663 Ein-wohnern je Vertragsarzt. Charakteris-tisch für Brandenburg sei die unglei-che Verteilung der Ärzte zwischenStadt und Land. Während es in Cott-bus (443 Einwohner je Vertragsarzt),Potsdam (473 Einwohner je Vertrags-arzt) oder Frankfurt (O) / Oder-Spree(653 Einwohner je Vertragsarzt) einesehr hohe Vertragsarztdichte gibt,zeigt sich zu Landkreisen mit der ge-ringsten Vertragsarztdichte wie Teltow-Fläming (908 Einwohner jeVertragsarzt), Havelland (967 Ein-wohner je Vertragsarzt) und Spree-Neiße (1020 Einwohner je Vertrags-arzt) eine hohe Diskrepanz.

Schwark referierte, dass die Zahlder an der vertragsärztlichen Ver-sorgung teilnehmenden Ärzte in denletzten 20 Jahren kontinuierlich ge-stiegen sei. 1995 waren es noch 3.485Ärzte, 2013 wies die Statistik schon3.792 Ärzte aus.

„Seit 2012 haben 400 Ärzte und Psy-chotherapeuten den Weg in die Nie-derlassung gefunden, darunter 90Haus- und 230 Fachärzte. Damit ist dieselbständige freiberufliche Tätigkeitfür viele Ärzte und Psychotherapeu-ten in Brandenburg ein erstrebens-wertes Ziel der Berufsausübung.“

Christian Wehry

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Auch noch so viele neue Stellschrau-ben machen eine Fehlkonstruktionnicht besser. Bestes Beispiel dafür istdie vertragsärztliche Bedarfsplanung.Denn die bisher bestehenden Rege-lungen in der Bedarfsplanung basie-ren auf historisch bestehenden Arzt-Einwohner-Relationen. Die regionaleDemographie- und Morbiditätsent-wicklung sowie weitere Faktoren, wiedie Sozialstruktur, der medizinisch-technische Fortschritt oder auch ge-setzlich vorgegebene Leistungsaus-weitungen werden in diesem Konzeptnicht bzw. nicht ausreichend berück-sichtigt. Die Regelungen beantwortendaher weder ausreichend die Fragenach dem heutigen und zukünftigenVersorgungsbedarf noch nach dessenFinanzierung.

Die KV Brandenburg arbeitet daherseit rund zwei Jahren intensiv an einerden realen medizinischen Versorgungs-bedarf zugrundelegenden Ressour-cenverteilung – dem zukunftsorien-tierten Konzept einer Versorgungs-auftragsbasierten Arztsitzvergabe(VAV). Hier wird basierend auf derFeststellung der Nachfragestrukturfür die Gegenwart und Zukunft einemittels Vergabe von Versorgungs-aufträgen nachhaltige Versorgungs-

steuerung und eine optimale Nutzungder ärztlichen Ressourcen ermöglicht.Damit könnten sowohl die Ver-sorgung der Einwohner, als auch diewirtschaft-liche Führbarkeit der Praxen sowie deren Finanzierungdurch die Kostenträger planbargestaltet und gesichert werden.

Herzstück der VAV ist der Waren-korb. Hier will die KV zukünftig detail-liert den Leistungsauftrag definieren,den ein Arzt in einer bestimmten,kleinteiligen Region in Brandenburgausfüllen soll. Die Festlegung dermaßgeblichen Versorgungsregionenwird von den Kassenärztlichen Verei-nigungen in Abstimmung mit denKrankenkassen vorgenommen. Dergenaue Versorgungsinhalt ergibt sichaus den relevanten Bedarfen an medi-zinischer Versorgung für Versichertein dieser definierten Region. Darauslässt sich dann auch das notwendiger-weise bereitzustellende Honorarvolu-men ableiten.

Grundlage bilden die zu ermitteln-den Bedarfe zum aktuellen Zeitpunktsowie mittel- (10 Jahre) und lang-fristig (20 Jahre) auf der Grundlageobjektivierbarer Faktoren. Hierzuzählen unter anderem Morbiditäts-

Versorgungsbedarf qualitativbeschreiben KV Brandenburg stellt Konzept zur Versorgungsauftragsbasierten Arztsitzvergabe vor

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struktur (krankheitsspezifische Prä-valenzen), Demographie, Sozialstruk-tur, medizinisch-technischer Fort-schritt sowie weitere geeignete Fak-toren. Daten hierzu liefert die Ver-sorgungsforschung. Die demographi-sche Datenbasis wird vom Branden-burger Landesamt für Bauen undVerkehr bereitgestellt.

Diese Aufgabe bedingt eine ent-sprechende ambulante Versorgungs-forschung, die sowohl auf histori-schen bundesweiten Daten der ver-tragsärztlichen Versorgung (ein-schließlich selektivvertraglicher Ver-sorgung) als auch auf stationärenDaten bei ambulant sensitiven Kran-kenhausfällen basiert (sowohl zur Ver-meidung von Versorgungslücken alsauch unnötiger Duplikationen). Auchsollen Veränderungen aufgrund des

medizinischen und medizinisch-tech-nischen Fortschrittes berücksichtigtwerden.

Ziel ist es, die populationsbezogeneKrankheitslast regional in Relationzum Bundesdurchschnitt festzustel-len und im Ergebnis eine gleichwer-tige (bezogen auf die Versorgungsin-halte) Versorgung anzubieten. Mitdiesem Ansatz wird den komplexerenVersorgungsbedürfnissen einer älterwerdenden Bevölkerung langfristigRechnung getragen und den regionalbestehenden relativen Mängeln inden heutigen Versorgungsstrukturenentgegengewirkt.

Auf einen Blick

1. VAV ist ein mögliches, alternativesModell zur grundsätzlichen/allgemei-

Berufspolitik

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Modell der Versorgungsbasierten Arztsitzvergabe

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Berufspolitik

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nen Strukturierung der Versorgungin der Fläche.

2. VAV-Modell verwendet für Arzt-Ressourcen-Allokation nicht die sta-tistischen Instrumente der derzeiti-gen Bedarfsplanung sondern stelltauf den ermittelten regionalen Be-handlungs-/Versorgungsbedarf derrealen „Ist-Bevölkerung“ unter Be-achtung demographischer, sozio-de-mographischer und Morbiditäts-Dynamiken ab.

3. VAV-Modell soll/kann neben deretablierten Bedarfsplanung als An-gebot/Option eingesetzt werden, um

• attraktivere Entscheidungspara-meter (Warenkorb) für niederlas-sungswillige Ärzte anzubieten

• dem niederlassungswilligen Arzt eine klare, fest vereinbarte Per-spektive der ärztlichen Tätigkeit, der Refinanzierung seines mate-riellen Investments anbieten zu können (keine ungewisse Zukunft)

• über eine Anpassung des Waren-korbes, den sich verändernden Rahmenbedingungen und Bedarfs-situationen aber auch medizini-schen Standards (Leitlinien) gerecht werden zu können

• dem sich für eine ambulante Tätigkeit interessierenden Arzt die Niederlassung attraktiver zu machen als eine Anstellung, da dasWarenkorbprinzip nur für den „Unternehmer“ gelten kann (ein Angestellter kann in die Erfüllung der Anforderungen aus einem

Warenkorb eingebunden werden –er ist aber nicht Vertragspartner)

• den Kassen eine kalkulierbare Entscheidungshilfe für die Bereit-stellung angemessener, ausschließ-lich den Behandlungs-/Versorgungs-bedarf berücksichtigender Hono-rierung anzubieten

• eine objektive Verhandlungsgrund-lage zu haben, Versorgungsstruk-turen, derer sich der „VAV-Arzt“ bedienen soll (vereinbarte Unter-stützung durch agnes zwei, Koope-ration mit interdisziplinären Ver-sorgungsangeboten usw.) von den Kassen finanziert zu bekommen (Warenkorbprinzip)

• für die KV eine, im Wettbewerb mit anderen KVen um niederlassungs-willige Ärzte, bessere Ausgangs-basis zu haben, Ärzte für eine Tätigkeit in Brandenburg zu ge-winnen

• damit für die KV den Sicherstel-lungsauftrag wieder auch unter sich verschlechternden Rahmen-bedingungen erfüllbar zu machen

• der KV mittel- und langfristig eine sichere Zukunft zu ermöglichen (proaktive Sicherung der Gestal-tung aller VAV-Strukturierung bei KV (wie derzeit Bedarfsplanung)); damit Verhinderung des Über-ganges des Sicherstellungsauf-trages an Kassen oder Länder (SVR-Gutachten)

Zur Erprobung des neuen Konzeptsplant die KV Brandenburg noch indiesem Jahr ein Pilotprojekt zustarten.

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Berufspolitik

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Die Pilotphase lief bereits seitNovember 2013, im August startetedann eine spezielle altersmedizinischeSprechstunde und nun ist das KV RegioMed Zentrum am SanaKlinikum Templin auch offiziell eröff-net. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ließ es sich nichtnehmen, am 4. September persönlichdas rote Eröffnungsband zu durch-

schneiden. Anschließend diskutierteder Minister mit dem Vorsitzendender KVBB Dr. Helming, Dr. Jens Schick,Vorstand Sana Kliniken AG, Prof. Dr.Michael Schierack, Landesvorsitzen-der der CDU Brandenburg sowieGabriela Leyh, Leiterin der Landes-vertretung des vdek, über die Zukunftder Versorgung auf dem Land.

Für KVBB-Chef Dr. Helming war der Termin die beste Gele-genheit, Minister Gröhein einer Schwerpunkt-region des demographi-schen Wandels den direk-ten Patientennutzen desKV RegioMed Konzeptesund die Bedeutung derZusammenarbeit vonKVBB und Sana Klinikumzu erläutern. „Wasimmer mehr Menschenhier brauchen, ist eineganzheitliche therapeu-tische Versorgung inKombination mit einempatientenorientiertem

Gemeinsam ältere Menschenaktivieren und stabilisierenBundesgesundheitsminister Gröhe eröffnete KV RegioMed Zentrum Templin

„Wir wollen eine flächendeckende, gut erreichbare Versorgungauch in Zukunft überall sicherstellen“, sagte der Minister zurEröffnung des KV RegioMed Zentrums in Templin.Foto: Frauke Drathschmidt

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Berufspolitik

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Fallmanagement. Unsere Schwer-punkte sind daher die Aktivierung undMobilisierung älterer Menschen zurStabilisierung ihrer Alltagskompetenz.Dafür ist eine professionelle Koordi-nation aller Partner unter ärztlicher

Leitung erforderlich. Wir sind dahersehr froh, dass wir im Sana Kranken-haus Templin einen so guten und ver-lässlichen Partner gefunden haben“;so Dr. Helming in Templin. „Dazu wur-den die vor Ort im Klinikbereich und inambulanten Praxen vorhandenenärztlichen und nicht-ärztlichen Kom-petenzen und Kapazitäten zusam-mengeführt - ausschließlich aus derBedarfssicht der Patienten.“

Minister Gröhe zeigte sich beein-druckt von dem ganzheitlichen undinnovativen Versorgungsansatz. Inder Podiumsdiskussion verwies erdarauf, dass aufgrund des Bevölke-rungsrückgangs, der alternden Ge-

sellschaft undder kleinteili-gen BesiedlungergriffeneAktivitätenauch Modell-charakter fürandere Regio-nen der Bun-desrepublikhätten. „Umsektorüber-greifende Ver-sorgungsstruk-tur-Projekte

strukturell weiter-zuentwickeln unddiese bei Erfolgauch in die Regel-

versorgung zu überführen, planen wirim Bund einen Innovationsfonds.Dazu wollen wir allein 75 MillionenEuro für die Versorgungsforschungbereitstellen, damit auch knappeRessourcen patientengerecht um-gesetzt werden können“, machteGröhe deutlich.

Auch aufgrund dieser Ankündigungnutzte Dr. Helming die Möglichkeit,nicht nur über die konkreten Ver-

„Das KV RegioMed Zentrum mit seinem geriatrischen Schwerpunkt und der sektorübergreifenden Kooperation ist unsere Antwort auf das doppelte Demographieproblem. Denn nicht nur die Bevölkerung sondern auch die Ärzte hier in der Region werden immer älter“, erklärte Dr. Helming dem Minister

Foto: Jochen Zieba

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sorgungsangebote in Templin zudiskutieren, sondern er artikulierteauch seine generelleren Forderungenan die Politik: „Wir brauchen wenigerRegelungstiefe in der Gesetzgebung.Und wir brauchen weniger Bevor-mundung durch das Bundesversicher-

ungsamt. Es muss wieder mehr Prag-matismus möglich sein. Denn das wasregional notwendig ist, das was denPatienten direkt hilft, können nur dieAkteure vor Ort entscheiden.“

Christian Wehry

Berufspolitik

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Das Team des KV RegioMed Zentrums erarbeitet für die älteren Patienteneinen individuellen Therapieplan zur geriatrischen ambulanten Rehabilitation.Dabei steht den Ärzten eine speziell für die Gruppe geriatrischer Patientenweitergebildete agneszwei Fachkraft zur Verfügung. Um auch immobilen bzw.eingeschränkt mobilen Patienten die Versorgung im KV RegioMed Zentrum zuermöglichen, hat die KV Brandenburg zudem einen Patientenbus auf die Stra-ße gebracht. Der Fahrdienst holt die Patienten nach Bedarf an der eigenenHaustür ab, fährt sie zum KV RegioMed Zentrum und bringt sie nach derBehandlung wieder nach Hause.

Foto: Christian Wehry

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Berufspolitik

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Für die ambulante medizinische Ver-sorgung ihrer Versicherten stellen dieKrankenkassen im kommenden Jahrbundesweit nur 800 Millionen Euromehr zur Verfügung. Auf diese Anpas-sung haben sich die KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV) und derGKV-Spitzenverband verständigt.

Jeweils 132 Millionen entfallenbereits auf die finanzielle Stützungder Hausbesuchstätigkeit von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen einer-seits und auf die Stützung der unter-finanzierten Pauschalen für die fach-ärztliche Grundversorgung anderer-seits. Die restlichen zusätzlichen Mit-tel sollen die Kostensteigerungenüber die Erhöhung des Orientierungs-punktwertes um 1,4 Prozent auf 10,27 Cent kompensieren. Eine Anpas-sung des Arztlohn-Anteils am Honorarwurde auf die EBM-Reform verschoben.

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvor-sitzender KBV erklärte: „Wir begrü-

ßen es, dass wir als gemeinsameSelbstverwaltung eine Lösung gefun-den haben. Wichtig ist für uns vorallem die Förderung der hausärztli-chen und fachärztlichen Grundversor-gung außerhalb der morbiditätsbe-dingten Gesamtvergütung, was denEinstieg in feste Preise darstellt.“

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsit-zende des GKV-Spitzenverbandes:„Hier haben die Selbstverwaltungs-partner gemeinsam eine gute Lösunggefunden. Besonders freue ich michdarüber, dass es neben der allgemei-nen Honorarerhöhung eine Förde-rung der für viele kranke Menschenso wichtigen Hausbesuche gibt. MitBlick auf die langfristige Finanzierbar-keit der gesetzlichen Krankenversi-cherung ist dieses Verhandlungspaketgerade noch vertretbar.“

Christian Wehry

Honorarverhandlungen:Kompromiss zwischen KBV und GKV-Spitzenverband

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Berufspolitik

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„Das Bundessozialgericht hatentschieden, dass die Kassenärzt-lichen Vereinigungen und Kranken-kassen in den Regionen nicht dasRecht haben, die zur ärztlichen Ver-sorgung der Versicherten notwendigeLeistungsmenge sachgerecht zu be-stimmen.“ So kommentierte Dr. med.Hans-Joachim Helming, Vorstandsvor-sitzender der Kassenärztlichen Ver-einigung Brandenburg (KVBB), die am13. August getroffene Entscheidungdes Bundessozialgerichts (BSG) imHonorarstreit zwischen Kranken-kassen und KV Sachsen-Anhalt.

„Mengenkontingente aus Vorjahrengelten nach Auffassung des Gerichtsauch dann fort, wenn diese dem Ver-sorgungsbedarf der Versichertennicht mehr entsprechen. Die mit derGesundheitsreform 2007 eingeleiteteAbschaffung der unsachgemäßenMengenbegrenzung ist somit geschei-tert, weil der Gesetzgeber selbst seinGesetz „unsauber formuliert“ hat.Das, was er vollmundig damals alsErgebnis seiner Gesetzesänderungöffentlich verkündete, dass nämlichdas Morbiditätsrisiko wieder richtiger-weise dorthin verlagert wurde, wo esschon immer hingehörte – nämlich

zur Krankenversicherung, den Kran-kenkassen – hätte er, so das BSG am13. August, nicht wirklich ins Gesetzgeschrieben! Jetzt muss die Politikalso eine eindeutige Regelung schaf-fen – und das umgehend, da aktuelldie Verhandlungen zur Bereitstellungder Mittel für die ambulante medizi-nische Versorgung für das kommendeJahr geführt werden müssen“, for-derte Dr. Helming.

Das BSG hatte über den Revisions-antrag der KV Sachsen-Anhalt gegenein Urteil des LandessozialgerichtsSachsen-Anhalt (LSG) entschieden.Das LSG hatte aufgrund einer Klageder Krankenkassen einen Schieds-spruch aufgehoben. Der Schieds-spruch vom Dezember 2012 sah vor,dass die von den Krankenkassen mitfesten Preisen zu vergütende Mengeärztlicher Leistungen für Versichertein Sachsen-Anhalt in den Jahren 2013,2014 und 2015 jeweils um 4 Prozentansteigen sollte. Eine solche Anpas-sung der Leistungsmenge um insge-samt 12 Prozent war als notwendigerachtet worden, um der Alters- undKrankheitsstruktur der Versicherten inSachsen-Anhalt gerecht werden zukönnen. Die Krankenkassen vertraten

Pressemitteilung der KV Brandenburg

KVBB-Chef: Politik muss Fehler imGesetz beseitigenHonorarreform vor Bundessozialgericht gescheitert

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die Auffassung, das Schiedsamt habenicht das Recht gehabt, diese Anpas-sung des Behandlungsbedarfs vorzu-nehmen. Dieser Auffassung hattensich das LSG und nun auch das BSGangeschlossen.

Der Gesetzgeber verlangt von KVenund Krankenkassen, eine medizinischnotwendige Leistungsmenge für dieVersicherten einer Region für das Fol-gejahr im Voraus zu bestimmen. Aus-weislich der Gesetzesbegründungsollten die Krankenkassen durch dieNeugestaltung des vertragsärztlichenVergütungssystems das Morbiditäts-risiko, das heißt alle finanziellen Las-ten tragen, die aus der medizinischnotwendigen vertragsärztlichen Tä-tigkeit entstehen. „Diese Zielsetzungkonnte aufgrund des Widerstandesder Krankenkassen bis heute nichtumgesetzt werden! Nun verhindertauch das BSG, den Auftrag des Gesetz-gebers umzusetzen“, kritisierte Dr. Helming.

Nach den Daten der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung erhaltendie Vertragsärzte für jede zehnteBehandlung keine Vergütung durchdie Krankenkassen. Dr. Helmingäußerte die Hoffnung, „dass die Poli-tik durch die Entscheidung des Bun-dessozialgerichts aufgerüttelt wirdund jetzt ihre handwerklichen Fehlerim eigenen Gesetz beseitigt, damitdas Vertrauen von Vertragsärzten undderen Patienten in angemessene undsachgerechte Rahmenbedingungenfür die medizinische Versorgungwieder zurück gewonnen werdenkann.“

Ärzte dürften auch keine „Kunst-fehler“ begehen, dürften nicht falschentscheiden oder handeln – anson-sten haften sie für die Folgen. Dasmüsse auch für Politiker gelten!

Nächste Beratung der VertreterversammlungDie nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findetam 21. November 2014 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor-Mendel-Str. 10 in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr.Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.

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Berufspolitik

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 17

Was habe ich da vor einiger Zeit inmeiner Lieblingspostille „Specht amMorgen“ gelesen: „Das ZDF wird zumADAC des Fernsehens“. Gemeint warendie Manipulationen und Verschieber-eien bei den beiden Shows „Deutsch-lands beste Männer“ und „Deutsch-lands beste Frauen“. Und nun mussteich in der Tageszeitung mit den viergroßen Buchstaben lesen: „Geheimpa-pier – Kassen fordern Ärzte-Rankings“.Da will sich der GKV-Spitzenverbandwohl direkt in eine Reihe mit dengroßen Institutionen stellen, die vonheute auf morgen ihr Vertrauen ver-spielt haben.

KBV-Chef Gassen hat die Symptomeder Kassenfunktionäre treffend be-schrieben: Allmachtsfantasien. Ich em-pfehle dringend einen Arztbesuch. DieKasssenvertreter sollten sich umfas-send auf eine schwere cerebrale Flatu-lenz untersuchen lassen. Denn dieseKrankheit ist heimtückisch. Die Betrof-fenen selbst stört sie kaum. Die Um-welt leidet dafür aber umso mehr.

Mit meinen politisch interessiertenspecht-Kollegen habe ich ausgiebigdiskutiert, warum die Kassen so einRanking wollen. Letztlich könnte esihnen darum gehen, stärkeren Einflussauf die freiberuflich arbeitenden Ärztezu gewinnen. Getreu dem Motto, wernach unserer Pfeife tanzt, wird miteinem vorderen Tabellenplatz belohnt.

Dabei vergessen die „Kassenvögel“,dass dadurch das Vertrauensverhältniszwischen Patienten und Arzt zerstörtwird. Genau, eben jenes Vertrauensver-hältnis, das so zentral ist für unserGesundheitswesen mit seiner freienArztwahl – und um das mich meinegefiederten Freunde aus dem Auslandso beneiden.

Sicherlich, einige Patienten würde soeine Tabelle bestimmt freuen. Diegehen ja gern zu vermeintlich beliebtenÄrzten. Prof. Dr. S. aus Cottbus warauch so ein überaus beliebter Arzt.Kein Wunder, er hat seinen Patientenjeden Verordnungswunsch von denAugen abgelesen – auch wenn es medi-zinisch vollkommen überflüssig war.Die Folgen sind bekannt: Der gute undbeliebte Professor steht heute miteiner Millionensumme bei der KV inRegress, und die Krankenkassen stehendafür auch nicht ein. Und vom Erdbo-den verschluckt ist er zudem. Abervielleicht haben Sie ihn ja gesehen?

Über sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Ent-flogenen führen, freut sich ihr investigativer specht.

Diagnose: Cerebrale Flatulenz

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Berufspolitik

Seite 18 | AUSGABE 09 / 2014

Facharzt.de, 19.8.2014KV Brandenburg will neues Modellfür Vergabe von Arztsitzen testen

(…) „Das Grundproblem, das wir inder heutigen Bedarfsplanung haben“,so sagte Helming am Dienstag wäh-rend eines Hintergrundgespräches inBerlin, sei eine auf veralteten Ist-Wer-ten basierende Festschreibung vonPlanungsziffern. Die zugrunde geleg-ten Ärzte- und Einwohnerzahlenstammten aus der Ära Seehofer,„seitdem sind 20 Jahre vergangen.“Inzwischen hätten sich die Anforde-rungen an die medizinische Versor-gung erheblich verändert. „Wir solleneine Versorgungsstruktur mit Instru-menten gewährleisten, die dafür garnicht geeignet sind.“ Damit soll inBrandenburg zumindest langfristigSchluss sein. (…)

Deutsches Ärzteblatt, 20.8.2014KV Brandenburg will Arztsitzebedarfsorientierter vergeben

(…) „Hans-Joachim Helming plädier-te dafür, sich weniger an allgemeinenstatistischen Verhältniszahlen zu orientieren und mehr den qualitativenVersorgungsbedarf der Bevölkerungin einer Region in den Vordergrund zustellen. Seine Modellüberlegungenfasste Helming unter dem Begriff„versorgungsauftragsbasierte Arzt-sitzvergabe“ zusammen.

(…) „Natürlich braucht man dieKrankenkassen für solch ein Modell“,räumte Helming ein. Ein genauer

definierter und umgesetzter Versor-gungsauftrag hätte für die Kassenseiner Ansicht nach den Vorteil, dasssie sehr viel konkreter als heute wüss-ten, wie ihre Versicherten versorgtwerden. Um auch in dünn besiedeltenRegionen einen angemessenen Be-handlungsumfang zu gewährleisten,müssten die Krankenkassen dort abermöglicherweise Ärztinnen und Ärztebesser honorieren. Diese wiederumhätten im Rahmen der neuartigenAusschreibung viele unternehmeri-sche Möglichkeiten, sich einzeln oderin Kooperation mit Kollegen um einenVersorgungsauftrag zu bewerben.Änderung des Sozialgesetzbuchs Vnotwendig

Helming wies darauf hin, dass füreine Erprobung der BrandenburgerVorschläge in größerem Umfang eineÄnderung des Sozialgesetzbuchs Vnotwendig wäre. In Paragraf 105müsste seinem Vorschlag nach fol-gende Option vorgesehen werden:„Die KVen können abweichend vonden Bedarfsplänen … zur Sicherstel-lung regionaler ambulanter ärztlicherVersorgungsnotwendigkeiten Arzt-sitze mit regionalen Versorgungsauf-trägen ausschreiben. Inhalt und zeit-licher Rahmen der regionalen Ver-sorgungsaufträge sowie die Vergü-tung der ärztlichen Leistungen sinddurch Verträge der KVen mit den Ver-bänden der Krankenkassen zuregeln.“ (…)

(Auf)gelesen

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Berufspolitik

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 19

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.8.2014, Seite 20Der Doktor aus dem Warenkorb

(…) „Nicht zuletzt setzt Helmingmit seinem Vorschlag auf den Wettbe-werb. Er hofft, auf diese Weise frei-beruflich tätige Ärzte anderswo ab-werben und für die Arbeit in Branden-burg gewinnen zu können. Auch willer auf die Weise absichern, dass dieKörperschaft KV künftig ihrem Auf-trag nachkommen kann, die Versor-gung der Versicherten zu garantieren.Denn die in der Politik debattiertenAlternativen einer Verlagerung der

Versorgung in strukturschwachenGebieten an die Krankenhäuser oderdie Übertragung des „Sicherstellungs-auftrags“ an Kommunen oder Kassenwürden die Kassenärztlichen Vereini-gungen auf Dauer überflüssigmachen. Dann schon lieber befristeteArbeit auf dem Land – vielleicht mitder späteren Möglichkeit einer Bevor-zugung beim Wechsel in eine bevor-zugte Stadtarztpraxis, wofür sich bei-spielsweise Georg Nüßlein, der stell-vertretende Vorsitzende der Unions-fraktion im Bundestag, erwärmt.“

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AUSGABE 09 / 2014 | Seite 19

Page 21: KV-Intern 09/2014

Praxis aktuell

Seite 20 | AUSGABE 09 / 2014

Abgabefrist für dieQuartalsabrechnung III/2014 endet am 8.10.2014Ungeachtet der verpflichtenden Online-Abrechnung sind weiterhin einige Unter-lagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzendenUnterlagen wie:

• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung,• Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für

Psycho-/Verhaltenstherapie (Anerkennungsbescheid),• Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr

(sofern keine Versichertenkarte vorlag),• Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter

(sofern Abrechnung über die KVBB),• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte

Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag)

können zu den folgend benannten Zeiten entweder persönlich, mittels Kurieroder auf dem Postweg abgegeben werden.

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem-Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Mittwoch, 1.10.2014 9 bis 18 Uhr

Donnerstag, 2.10.2014 9 bis 17 Uhr

Montag, 6.10.2014 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr 9 bis 16 Uhr

Dienstag, 7.10.2014 9 bis 17 Uhr

Mittwoch, 8.10.2014 9 bis 18 Uhr 9 bis 16 Uhr 9 bis 16 Uhr

Abgabetermine für ergänzende Unterlagen zurQuartalsabrechnung III/2014

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Praxis aktuell

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 21

Postweg: KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Straße 103, 14473 PotsdamBitte senden Sie Ihre Erklärung zur Vierteljahresabrechnungan die Fax-Nr. 0331/23 09 545.Bitte beachten Sie die Abgabefrist. Sie endet am Mittwoch, dem 8.10.2014.Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich undbegründet an die KV Brandenburg zu richten.Anträge können im Onlineportal gestellt werden oder sie werden an den FB Abrechnungsprüfung, FAX: 0331/23 09 382, gesandt.

Zentrale Formularbestellung in PotsdamFax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05

• auch außerhalb der Annahmewoche• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer

Bitte beachten Sie, dass die Restzahlung für das Quartal II/2014 am 23.10.2014 erfolgt.

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Page 23: KV-Intern 09/2014

Praxis aktuell

Seite 22 | AUSGABE 09 / 2014

Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die eGK

Die alte Krankenversichertenkarte(KVK) wird endgültig abgelöst: Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich dieelektronische Gesundheitskarte (eGK).Gesetzlich krankenversicherte Patien-ten können dann nur noch mit dereGK das Sachleistungsprinzip bei Ärz-ten, Zahnärzten oder Psychothera-peuten in Anspruch nehmen.

Was genau sich zum 1. Januarändert, erfahren Sie in einer Praxisin-formation der KBV. Gehen Sie dazueinfach auf unsere Websitewww.kvbb.de und geben Sie in dasSuchfeld den Webcode „web008“ein.

Neue Vordrucke und Änderung derBedruckung des Personalienfeldes ab 1. Oktober 2014

Ab dem 1. Oktober 2014 ändern sichdie Bedruckung des Personalienfeldes

sowie alle Formulare, die ein solchesFeld enthalten. Hintergrund ist dieUmstellung der von der Versicherten-karte eingelesenen Daten auf dieStrukturen der eGK.

Die Bedruckung des Personalienfel-des ist einheitlich für die vertragsärzt-lichen Formulare definiert. Sie be-inhaltet Informationen zum Versicher-ten, zur Krankenkasse und zum aus-stellenden Arzt. Die im Personalien-feld aufgedruckten Informationenwerden mit der Umstellung auf dieeGK-Datenformate entsprechendangepasst.

Die alten Formulare können auchnach Inkrafttreten der neuen Druck-vorschriften aufgebraucht werden.

Details zu den Änderungen finden Siemit dem Webcode „web016“ unterwww.kvbb.de.

Page 24: KV-Intern 09/2014

Praxis aktuell

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 23

Mit der EBM-Reform zum 1. Oktober2013 wurde die allgemeine palliativ-medizinische Versorgung als Kapitel3.2.5 in den EBM aufgenommen. Fürwelche Patienten kann die Hausarzt-praxis diese Ziffern berechnen?

Die Gebührenordnungspositionen(GOP) des Kapitels 3.2.5 sind für dieBehandlung von schwerstkrankenund sterbenden Patienten in jedemAlter berechnungsfähig. Laut Präambel sind die Erkrankungen,

Abrechnung palliativmedizinischerVersorgung durch Hausärzte

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Page 25: KV-Intern 09/2014

Praxis aktuell

Seite 24 | AUSGABE 09 / 2014

die den Vorgaben des EBM im Hin-blick auf die Palliativversorgung ent-sprechen charakterisiert als:

• Unheilbar, d. h. nach dem allgemein anerkannten Stand der Medizin führen Behandlungsmaß-nahmen nicht zur Beseitigung dieser Erkrankung,

• weit fortgeschritten, d. h. die Lebenserwartung ist auf Tage, Wochen oder Monate gesunken,

• fortschreitend, d. h. dem Verlauf kann trotz medizinischer Maßnah-men nach dem allgemein aner-kannten Stand der Medizin nicht nachhaltig entgegengewirkt werden.

Wenn der Hausarzt selbst die Be-treuung als SAPV-Teammitglied durch-führt, dürfen die EBM-Ziffern für äqui-valente Inhalte nicht erneut berech-net werden. Ein genereller Abrech-nungsausschluss besteht für diesePatienten jedoch nicht. Allerdingskönnen bei Patienten, die eine 24/7Vollversorgung durch SAPV-Teamserhalten, die Zuschläge zur Versicher-tenpauschale bzw. zu den Hausbe-suchen GOP 03371, 03372 und 03373nicht berechnet werden. Die Möglich-keit zur Abrechnung der Hausbesuchenach den Gebührenordnungspositio-nen 01410 ff. bleibt.

Die palliativmedizinische Ersterhe-bung des Patientenstatus inkl. Be-handlungsplan (GOP 03370 EBM) isterst dann abrechenbar, wenn nebender Untersuchung, Beratung und Auf-klärung der erstellte Behandlungsplanauch dokumentiert wurde.

Die palliativmedizinische Betreuungeines Patienten stellt eine hohe Belas-tung für die Ärztinnen und Ärzte imPraxisalltag dar. Daraus leitet sich ab,dass nur eine begrenzte Anzahl vonPatienten palliativmedizinisch betreutwerden können. Der Kölner Kommen-tar zum EBM beispielsweise gibt an,dass Studien gezeigt hätten, dassweniger eine professionelle Aus- undWeiterbildung sondern Zuwendungund ein entsprechendes Zeitkontin-gent für die Betreuung der Patientenim Vordergrund stehen. Aus denErfahrungen regionaler Projekte undNetze könne gefolgert werden, dassnur 5 bis 10 Palliativpatienten inner-halb eines Jahres von einer Praxisbetreut werden.

Unser Service für Sie:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 26: KV-Intern 09/2014

Praxis aktuell

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 25

An der telefonischen Abrechnungs-beratung und EBM-Hotline unter derRufnummer 0331 982298 03 erreichenuns täglich eine Vielzahl von Fragen.Auf die häufigsten Fragen möch-tenwir Ihnen ab jetzt an dieser Stelleregelmäßig Antworten geben.

Wie lange darf die Gebührenord-nungsposition (GOP) 08345 EBM imRahmen der Nachsorge abgerechnetwerden?

Gemäß Kommentar zum EBM ist dieGOP 08345 bei laufender medikamen-töser, im Sinne einer systemischenChemotherapie mit z.B. zytostati-schen Substanzen, operativer und/oder strahlentherapeutischer Behand-lung und/oder bei Betreuung im Rah-men der Nachsorge bis höchstens 2 Jahre nach Beendigung einer medi-kamentösen, operativen und/oderstrahlentherapeutischen Behandlungeines Patienten mit gesicherter onko-logischer Erkrankung berechnungs-fähig. Dazu muss unter anderem dieNachsorge anhand der Diagnosenerkennbar sein. Dies trifft auch aufalle anderen onkologischen Zusatz-pauschalen in den entsprechendenFachkapiteln zu, wie z. B.: 07345,09345, 10345, 15345.

Kann ein Patient aufgrund einer MRT-Untersuchung eine Arbeitsunfähig-keitsbescheinigung verlangen?

Gemäß Arbeitsunfähigkeits-Richtli-nie § 3, Abs. 2 liegt eine Arbeitsunfä-higkeit nicht vor für Zeiten, in denenärztliche Behandlungen zu diagnosti-schen oder therapeutischen Zweckenstattfinden, ohne dass diese Maßnah-men selbst zu einer Arbeitsunfähig-keit führen.

Muss bei Krankenkassen-Anfragen aufvereinbarten Vordrucken die Einver-ständniserklärung des Patienten einge-holt werden?

Nein, bei Verwendung auf verein-barten Vordrucken muss keine Einver-ständniserklärung des Patienten ein-geholt werden. Das Sozialgesetzbuch Xregelt einen allgemeinen Anspruchder Kostenträger auf Auskunftser-teilung von Ärzten, wenn die Auskünf-te für die Durchführung der Aufgabender Kassen erforderlich sind. Die Da-tenübermittlung muss dabei entwe-der gesetzlich zugelassen oder aberdurch eine Einwilligung des Patientenim Einzelfall legitimiert sein. Anfragenvon Seiten der Krankenkasse auf ver-einbarten Vordrucken müssen vomVertragsarzt beantwortet werden, beiAnfragen auf nicht vereinbarten Vor-drucken muss die Krankenkasse dieRechtsgrundlage für die Auskunfts-pflicht des Arztes angeben.

EBM- und Abrechnungshotline: Ihre Fragen – unsere Antworten

Page 27: KV-Intern 09/2014

Arzneimittel

Seite 26 | AUSGABE 09 / 2014

Arzneimittelvereinbarung undRichtgrößen für das Jahr 2014

Schon in der Verhandlungsrunde imNovember 2013 war in Grundsätzeneine Einigung beim Ausgabenvolu-men 2014 und zu den Zielwerten fürArzneimittelgruppen mit Leitsubstan-zen mit den Krankenkassenverbändenabgestimmt worden. Nach Klärungder letzten Details liegen nun dieunterschriebene Arzneimittelverein-barung 2014 und die daraus resultie-rende Richtgrößenanpassung vor.

Das Ausgabenvolumen für Arznei-und Verbandmittel wird für das Jahr2014 um insgesamt 3,29 Prozent auf998,1 Mio. Euro angehoben. DieseSteigerung ist sowohl das Ergebnisbundesweiter Anpassungsfaktorengemäß den Rahmenvorgaben alsauch brandenburgspezifischer Fak-toren. Dabei wurden auch vertrag-liche Rabatte der Krankenkassen mitden pharmazeutischen Unternehmenberücksichtigt, diese sind nun nichtmehr im Ausgabenvolumen enthalten.

Ziele:Bei den Arzneimittelgruppen mit

Leitsubstanzen wird der WirkstoffSertralin in der Gruppe der SSRI alszusätzliche Leitsubstanz aufgenom-men. Drei neue Arzneimittelgruppen

wurden neu in die Vereinbarungaufgenommen: • Bisphosphonate zur Behandlung

der Osteoporose mit den Leitsub-stanzen Alendronsäure und Risedronsäure,

• Orale Antikoagulantien mit Höchstwerten für die Wirkstoffe Dabigatran, Rivaroxaban und Apixaban,

• Höchstwert für den Anteil an Patienten mit Protonenpumpen-hemmer-Verordnungen an allen Arzneimittel-Patienten.

Zwei Arzneimittelgruppen mit Leit-substanzen sind weggefallen: • Nicht-steroidale Antirheumatika,• Antidiabetika exkl. Insuline mit

den Leitsubstanzen Sulfonylharn-stoffe und Metformin.

Die Gruppen mit Hemmstoffen desRenin-Angiotensin-Systems wurdenerweitert und einfacher definiert. Esgibt nun eine Gruppe mit Monoprä-paraten (ACE-Hemmer, Sartane,Aliskiren) und eine Gruppe mit aus-schließlich Kombinationen (ACE-Hem-mer, Sartane, Aliskiren, jeweils mitDiuretika bzw. Calcium-Antagonisten).

Page 28: KV-Intern 09/2014

Arzneimittel

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 27

Folgende Zielwerte wurden vereinbart:

ArzneimittelgruppeZielwert für DDD-Anteil

der Leitsubstanzen

HMG-CoA-Reduktasehemmer (Simvastatin und Pravastatin) 87,0 %

Selektive Serotonin Rückaufnahme-Inhibitoren (Citalopram, Sertralin) 74,2 %

ACE-Hemmer, Sartane und Aliskiren (Enalapril, Lisinopril, Ramipril) 73,5 %

ACE-Hemmer, Sartane und Aliskiren in Kombination mit Diuretika bzw.Calcium-Antagonisten (Enalapril, Lisinopril, Ramipril, jeweils mitDiuretikum/HCT bzw. Amlodipin und Nitrendipin)

42,5 %

Calcium-Antagonisten (Amlodipin und Nitrendipin) 77,0 %

Bisphosphonate zur Behandlung der Osteoporose (Alendronsäure, Risedronsäure)

80,0 %

Arzneimittelgruppe bzw. Arzneimittel Höchstwert

HMG-CoA-Reduktasehemmer und ezetimibhaltige Arzneimittel (Anteilvon ezetimibhaltigen Arzneimitteln einschließlich Kombinationen)

5,0 %

Antidiabetika exklusive Insuline (Anteil der GLP-1-Analoga) 2,6 %

Orale Antikoagulantien (Anteil von Dabigatran, Rivaroxaban und Apixaban)

29,75 %

Zahl der Arzneimittel-Patienten (Anteil Patienten mit Verordnungenvon Protonenpumpenhemmern) (Wert wird je Quartal ermittelt)

Gastroenterologen: 25 %Übrige Fachgruppen: 12,5 %

Mindestwert

Erythropoese - stimulierende Wirkstoffe (Anteil „biosimilarer“ Erythropoetine)

50,0 %

Erstmalig werden bei jedem einge-haltenen Ziel die gesamten Kostendieser Arzneimittelgruppe bei derErmittlung Ihres Richtgrößenvolu-mens bereinigt!

Der Orientierungsrahmen für dieVerordnung von Blutzuckertest-streifen wurde beibehalten.Neu aufgenommen wurde eine Ver-ordnungsempfehlung „Moderne

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Arzneimittel

Seite 28 | AUSGABE 09 / 2014

Wundversorgung“. Diese Empfehlungbesteht darin, dass Medizinprodukteder modernen Wundversorgung inder Regel für einen mehrtägigen Ein-satz (Verweildauer in der Wunde) vor-

gesehen sind und deshalb ein vorzeiti-ger Verbandwechsel nur bei vorlie-gender medizinischer Notwendigkeiterfolgen soll.

Gemeinsam mit der Arzneimittelvereinbarung wurden mit dem 8. Nachtrag zurPrüfvereinbarung die Richtgrößen für das Jahr 2014 entsprechend den relevan-ten Steigerungsfaktoren linear auf folgende Werte angehoben:

Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel 2014

Mitglieder/Familienversicherte

Rentner

Allgemeinmediziner/Praktische Ärzte 44,13 143,19

Anästhesisten 36,71 48,99

Augenärzte 13,92 29,82

Chirurgen 19,02 29,60

Gynäkologen 16,76 31,94

HNO-Ärzte 12,62 7,16

Hautärzte 33,46 34,77

Internisten, hausärztlich 55,14 146,72

Internisten, fachärztlichohne/sonstiger Schwerpunkt*

95,91 194,56

SP Kardiologie 24,57 39,39

SP Gastroenterologie 52,34 65,68

SP Pneumologie u. Lungenärzte 110,85 168,41

SP Nephrologie 125,76 253,30

Kinderärzte 32,48 31,61

Nervenärzte/Neurologen 120,48 208,41

Orthopäden 10,10 34,58

Urologen 21,41 35,02

ArztgruppeRichtgrößen für Arznei- und Verband-

mittel einschließlich Sprechstundenbedarf(Brutto in Euro)

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Arzneimittel

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 29

* sonstige Schwerpunkte: Angiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Rheumatologie, Geriatrie, Infektiologie

Die Arzneimittelvereinbarung sowie die Prüfvereinbarung in der Fassung des8. Nachtrags finden Sie zum Download auf unserer Internetseite unter derRubrik „Verträge der KVBB“. Die Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen) für Ihre Praxis findenSie als Arzneimittelstatistiken (Listen VOAM, GAmSi), Heilmittelstatistiken(Liste FG HM, GKV-HIS) und Statistiken zur Behandlungsweise (Listen GZ PRA,HS PRA, SV PRA), online bereitgestellt im geschützten Bereich des KV-Safenet unter „Meine Praxis“ oder Sie geben nach Anmeldung den Webcode „017“ in das Suchfeld ein.

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Qualitässicherung

Seite 30 | AUSGABE 09 / 2014

Erfüllung Fortbildungspflicht:Brandenburger Ergebnis kann sichsehen lassen!Am 30. Juni 2014 endete für einenGroßteil der Vertragsärzte und Ver-tragspsychotherapeuten der zweiteFünfjahres-Zeitraum hinsichtlich derNachweisführung der regelmäßigenfachlichen Fortbildung.

Nach derzeitiger „Hochrechnung“haben 98,7 Prozent der Nachweis-pflichtigen bis zum Stichtag 30.6.2014ihr Fortbildungszertifikat erhalten.Damit können wir sehr zufrieden sein!

Nach dem Willen des Gesetzgebersmüssen alle an der vertragsärztlichenVersorgung teilnehmenden Ärzte,Psychologischen Psychotherapeutenund Fachwissenschaftler der Medizinregelmäßig ihrer Fortbildungspflichtgemäß § 95 d SGB V nachkommenund dies gegenüber der KV nach-weisen. Dies gilt auch für angestellteÄrzte und Psychotherapeuten ineinem Medizinischen Versorgungs-zentrum oder bei einem Vertragsarztsowie für ermächtigte Ärzte. Außer-dem gilt diese Nachweispflicht auchfür Ärzte in Teilzeitbeschäftigung.

In Brandenburg waren das fürdiesen Fortbildungszeitraum 2418Nachweispflichtige. Von den wenigen,

die kein Fortbildungszertifikat nach-weisen konnten und auch in voraus-sehbarer Zeit nicht erhalten können,steht eine Mehrzahl vor der Abgabeihrer Praxis.

Diejenigen, die der Nachweispflichtschuldig geblieben sind, erwartet abdem 3. Quartal 2014 eine Honorar-kürzung in Höhe von 10 Prozent – soschreibt es der Gesetzgeber vor!

An dieser Stelle sei nochmals aufunser sehr gut funktionierendes Da-tenaustauschverfahren zwischen derLandesärztekammer Brandenburgund der KVBB hingewiesen. Aufgrundder Vielzahl von Einverständniserklä-rungen zum Datenaustausch (78 Pro-zent der Vertragsärzte) gestaltetesich die Zusammenarbeit mit derLÄKB sehr konstruktiv und zielführend.Sie würden uns jedoch sehr helfen,wenn Sie Ihre Fortbildungspflichtenauch selbst im Auge behalten.

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Page 32: KV-Intern 09/2014

Qualitätssicherung

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 31

In Abstimmung mit den Kranken-kassen und der DMP-Datenstelle konnte die Verfahrensweise zum Aus-stellen der DMP-Teilnahmeerklärun-gen für Patienten künftig deutlichvereinfacht werden.Ab 1.10.2014 besteht die Möglichkeit,DMP-Teilnahmeerklärungen für Patien-ten aus dem Praxis-Verwaltungssys-tem auszudrucken. Voraussetzunghierfür ist die Teilnahme am Blanko-formularvordruck-Verfahren sowieder Ausdruck auf Spezialpapier(Blankopapier). Dieses können Sieüber die Formularstelle der KVBB imA4 Format kostenfrei bestellen.

Sofern Ihre Praxissoftware den Aus-druck der Teilnahmeerklärung nochnicht vorsieht, setzen Sie sich bittemit Ihrem PVS-Anbieter in Verbindung.Bitte beachten Sie, dass der Ausdruckauf anderem Druckpapier durch dieDMP-Datenstelle nicht angenommenwerden kann.

Selbstverständlich können Sie auchweiterhin die Einschreibeformulare inPapierform nutzen.

Neu: DMP-Teilnahmeerklärungen fürPatienten künftig ausdruckbar

Unser Service für Sie:Katherina Schumacher 0331/2309-458

Hygiene-Info-EckeÄnderungen des Medizinproduktegesetz (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und derMedizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)

Wir möchten Sie auf einige Ände-rungen in o. g. Gesetzen bzw. Verord-nungen aufmerksam machen. Diesebetreffen alle Praxisinhaber, die„Betreiber von Medizinprodukten“sind bzw. diejenigen, die Medizinpro-dukte selber aufbereiten.

Änderungen im MPG zum 21.7.2014:(§ 42 Absatz 2 Nr. 16, Bußgeldvor-

schriften bzw. § 37 Abs. 5 Nr. 1 a, Ver-ordnungsermächtigungen)

Betreff: Alle Praxen, die Medizinpro-dukte selbst aufbereiten, bzw. dieAufbereitung dieser an Fremdfirmenvergeben.

Das Bundesministerium für Gesund-heit wird ermächtigt, durch Rechts-

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Qualitätssicherung

Seite 32 | AUSGABE 09 / 2014

verordnung Anforderungen an diesichere Aufbereitung von bestim-mungsgemäß keimarm oder steril zurAnwendung kommenden Medizinpro-dukten festzulegen und Regelungenüber zusätzliche Anforderungen anAufbereiter zu treffen, die Medizin-produkte mit besonders hohen Anfor-derungen aufbereiten. Weiterhin wer-den die Zertifizierung von Aufberei-tern und die Anforderungen an dievon der zuständigen Behörde aner-kannten Konformitätsbewertungs-stellen, die Zertifizierungen vorneh-men, geregelt.(Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014Teil I Nr. 33 vom 24.7.2014)

Änderungen in der MPBetreibV zum 28.7.2014:

Betreff: Alle Praxen, die Medizinpro-dukte selbst aufbereiten sowie allePraxen, die aktive implantierbareMedizinprodukte oder die in Anlage 3speziell benannten Medizinprodukteimplantieren.

Wichtig für jeden Betreiber vonMedizinprodukten sind Neuerungenin der MPBetreibV §§ 3 und 4. Hierwerden die Pflichten getrennt nachInstandhaltung und Aufbereitung vonMedizinprodukten neu und umfassen-der geregelt.§ 10 wird um besondere Pflichten beibestimmten implantierbaren Medizin-produkten erweitert, die in einerneuen Anlage 3 genannt sind. Danachsind Aufzeichnungen über Implanta-tionen für 20 Jahre aufzubewahren,

der betroffene Patientenkreis mussim Falle von korrektiven Maßnahmeninnerhalb von drei Werktagen ermit-telt werden können. Notfalls könnenerforderliche Patientendaten bei denKrankenkassen angefragt werden. InAnlage 3 zu § 10 Absatz 1 und 2 wer-den die implantierbaren Medizinpro-dukte benannt, für die Passpflicht undAufbewahrungspflicht bestehen.

Anlage 3:1. aktive implantierbare Medizinpro-

dukte (sind alle medizinischen Geräte, dessen Betrieb auf eine elektrische oder eine andere Ener-giequelle angewiesen sind, mit Ausnahme der direkt durch den menschlichen Körper oder die Schwerkraft erzeugte Energie)und

2. Nachfolgende implantierbare Produkte:2.1 Herzklappen2.2 nicht resorbierbare

Gefäßprothesen und –stützen2.3 Gelenkersatz für Hüfte oder

Knie2.4 Wirbelkörperersatzsysteme

und Bandscheibenprothesen2.5 Brustimplantate

Die als Ordnungswidrigkeiten gel-tenden Verstöße bei der Instandhal-tung und Aufbereitung von Medizin-produkten sowie bei der Ausstellungeines Implantatpasses oder der Auf-bewahrung der Dokumentationen zuImplantaten werden neu in § 13 ge-regelt.(Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014Teil I Nr. 35 vom 28.7.2014)

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Qualitätssicherung

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 33

Änderungen in der MPSV zum28.7.2014

Betreff: Alle Praxen, die Medizinpro-dukte egal welcher Art betreiben.

Die Änderungen in der Medizinpro-dukte-Sicherheitsplanverordnungbetreffen die Meldungen von Vor-kommnissen und Rückrufen vonMedizinprodukten, die Fristen undModalitäten der Meldungen, die Mit-wirkungspflichten sowie den Informa-tionsaustausch zwischen den zustän-digen Institutionen und die Unterrich-

tung sonstiger Behörden, Organisa-tionen und Stellen. Die Änderungen sind nachzulesen inden §§ 3,5,7,12,16,20 und 22.(Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014Teil 1 Nr. 35 vom 28.7.2014)

Unser Service für Sie:Claudia Kintscher, FBL Qualitätssicherung/Ärztin0331/23 09-377Petra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung0331/23 09-375

Herzwochen 2014 Informationsmaterial kostenfrei erhältlich

Die Deutsche Herzstiftung hat Herzrhythmusstörungen zum Thema der Herzwochen2014 gewählt, die unter dem Motto „Aus dem Takt – Herzrhythmusstörungen“ stehenund bundesweit vom 1. bis zum 30. November 2014 stattfinden werden.

Allein an Vorhofflimmern, der häufigsten Form von Herzrhythmusstörungen, leiden inDeutschland nach Angaben des Kompetenznetzes Vorhofflimmern fast 1,8 MillionenMenschen. „Viele dieser Patienten stehen unter einem erheblichen Leidensdruck. Fürsie alle ist es wichtig, die heutigen Therapiemöglichkeiten zu kennen“, hebt der Herz-spezialist Prof. Dr. med. Thomas Meinertz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herz-stiftung, hervor. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über den Nutzen und dieRisiken neuer Rhythmusmedikamente. Ebenfalls großer Aufklärungsbedarf besteht beiden neuen Medikamenten zur Hemmung der Blutgerinnung. Mit Dabigatran (Pradaxa),Rivaroxaban (Xarelto) und Apixaban (Eliquis) stehen drei neue Wirkstoffe zur Verfü-gung, und viele Patienten haben die Hoffnung, das kompliziert zu handhabende Marcu-mar durch diese Medikamente ersetzen zu können.

Ärzte und Ärztinnen, die ihre Patienten über Herzrhythmusstörungen informieren unddamit gleichzeitig die Herzwochen 2014 unterstützen, können kostenfrei eine Experten-broschüre, speziell auf Laienpublikum zugeschnittene Vortrags-Präsentationen und wei-tere Informationsmaterialien bei der Deutschen Herzstiftung unter der Service-Ruf-nummer 069 955 128 333 bestellen.

Page 35: KV-Intern 09/2014

Praxis aktuell

Seite 34 | AUSGABE 09 / 2014

agneszwei ist ein echtes Branden-burger Erfolgsmodell. 90 der Fallmana-gerinnen sind mittlerweile im Landunterwegs. Eine von ihnen ist Schwes-ter Petra Martin-Behnke, die im MVZfür Blut- und Krebserkrankungen inPotsdam beschäftigt ist. Wie Patien-ten und Praxis von der agneszwei-Fachkraft profitieren, hat Dr. med.Annette Sauer, Fachärztin im MVZ,kürzlich im BrandenburgischenOnkologie Forum beschrieben. „KV-Intern“ veröffentlicht Auszügeaus dem Artikel.

„(…) Seit April 2012 können wirPatienten innerhalb des agneszwei

–Projektes betreuen. An dem abge-schlossenen Strukturvertrag beteili-gen sich bisher nur die AOK Nordost,die Barmer und die TK. Daher kom-men auch nur Patienten dieser Kran-kenkassen infrage. Der Arzt legt fest,welcher Patient eingeschlossen wird.Meistens sind es ältere Patienten mitmetastasiertem Tumorleiden, die neuin unser MVZ kommen oder zwischen-durch nach einem stationären Aufent-halt, wo viele Probleme auf einmalgelöst werden müssen und dieSprechstunde hierfür einfach nicht

ausreicht. Oftmals geht es nach demärztlichen Gespräch um das Organi-sieren, z.B. von Diagnostikterminen,PORT-Implantationen, Beschaffungvon Arztbriefen und Befunden,Chemotherapieterminplanung,Überwachung von planmäßigen Kon-trolluntersuchungen, Taxi oder einerHauskrankenpflege. Auch sozialeProbleme wie Beantragung vonSchwerbeschädigung, Pflegestufeoder onkologischer Rehabilitationsind für Patienten allein nicht leicht zulösen. Und hier springt jetzt unsereagneszwei –Schwester Petra für unsÄrzte ein. Nach Aufklärung und Ein-schreibung in den Vertrag durchUnterschrift des Patienten und desArztes (mittlerer bürokratischerAufwand) haben die Patienten einenganz festen schwesterlichen An-sprechpartner, wofür sie sehr dank-bar sind. Die Patienten wissen zwar,dass sie auch uns Ärzte immer an-sprechen und auch telefonisch errei-chen können. Aber wir stellen fest,dass die Hemmschwelle größer ist, alsdie Schwester anzusprechen. Auchdie Inhalte sind anders. Der Patient filtert beim Arzt einiges heraus, vondem er meint, das wäre für uns Ärzte

„Die Patienten fühlen sich nochsicherer und zufriedener“ Fachärztin Dr. med. Annette Sauer über ihre Erfahrungen mit der agneszwei

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Praxis aktuell

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 35

nicht wichtig. Der Schwester werdenauch die sogenannten Kleinigkeitenberichtet, die aber durchaus auchmitentscheidend sein können. Dassetzt natürlich eine hohe Kompetenzder Schwester voraus, diese schein-baren Unwichtigkeiten zu erkennenund an uns weiterzuleiten. Sie sollkeine ärztlichen Entscheidungen selbst treffen, darum geht es nicht.Aber eine sehr gute Hilfe und Entlas-tung für uns ist sie schon. Der Doku-mentationsaufwand für die Schwes-ter ist derzeit nicht unerheblich, wasnatürlich auch Zeit bindet. Hierstreben wir in der Fortentwicklungeine Optimierung an.

Als Entlohnung für die Arbeit deragneszwei-Schwester kann man 40 Euro als Pauschale im Monat ab-rechnen, selten ist für den Patienteneine mehrfache Hilfe und Betreuungüber wenige Monate notwendig. Inunserem MVZ schafft SchwesterPetra in ihrer Funktion als agneszwei-Schwester, etwa 15 bis 20 Patientenpro Quartal zu betreuen. Sicherlich istdas finanziell nicht sehr viel, wennman die Ausbildungskosten und die

notwendige Zeit (mitunter sind esüber zwei Stunden beim Erstkontakt)dagegen rechnet. Doch die Patientenfühlen sich noch sicherer und zu-friedener. Und auch für das Team istSchwester Petra ein fester und kom-petenter Ansprechpartner. Die ausge-bildeten Krankenschwestern habenein breites medizinisches Wissen, dieMedizinischen Fachangestellten lernen in ihrer Ausbildung auch dasAusfüllen von Formularen, befassensich mit sozialrechtlichen und abrech-nungstechnischen Fragen. In deragneszwei-Ausbildung ist vieles ver-eint. Im Prinzip haben wir viele großeund kleine Fallmanagerinnen in unse-rem MVZ, denn auch die anderenPatienten werden ja nicht schlechterbetreut, nur weil sie nicht imagneszwei-Projekt sind. Unser MVZ istbereits seit 2009 nach QEP – Qualitätund Entwicklung in Praxen zertifiziertund die umfassende Betreuung allerPatienten ist wesentlicher Bestandteilunserer Tätigkeit. Aber SchwesterPetra ist nun zusätzlich ausgebildet,geprüft und einen kleinen Oboluserhalten wir schon dafür. (…)“

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Page 37: KV-Intern 09/2014

Praxis aktuell

Seite 36 | AUSGABE 09 / 2014

Als Fallmanagerin unterstützt dieagneszwei-Fachkraft Arztpraxen,Ärztenetze oder weitere kooperativemedizinische Strukturen. Im Auftragdes behandelnden Arztes übernimmtsie bestimmte medizinische undorganisatorische Aufgaben fürbetreuungsintensive Patienten füreinen definierten Zeitraum. Zu ihrenAufgaben im Rahmen des Fallmana-gements gehören u.a.:

• Betreuung und Begleitung entlang der Behandlungskette,

• Terminkoordination mit weiteren Fachärzten,

• Unterstützung bei strukturierten Behandlungsprogrammen,

• Überwachung der häuslichen Krankenpflege und Medikation,

• Unterstützung von Angehörigen und Vermittlung sozialer Dienste sowie

• Durchführung notwendiger Hausbesuche.

Die Schulung findet im ZeitraumMärz bis Juni 2015 statt und erfolgtüber zwei Module im Blockunterricht.Die Kursgebühr beträgt ca. 1.300 Eurobei entsprechender Mindestteilneh-merzahl.

In den zurückliegenden Jahren wur-den insgesamt 90 agneszwei-Fach-kräfte für diese hochqualifizierteTätigkeit geschult. Nutzen Sie IhreChance, fördern Sie ihr Praxispersonalund entlasten Sie sich in ihrer täg-lichen Arbeit. Der Einsatz einerFachkraft wird mit 40 Euro proPatient pro Monat vergütet. Es sindnoch Plätze frei!

Auf der Website der KVBBwww.kvbb.de/praxis/vertraege-und-recht, unter der Rubrik Verträge derKVBB, Verträge mit der AOK Nordostfinden Sie weitere Details. Die Ver-träge bestehen derzeit mit der AOK Nordost, der BARMER GEK undder Techniker Krankenkasse. Weiteresind in Planung. Bitte beachten Sie dieKriterien zur Teilnahme am Vertrag.

Bei Interesse melden Sie sich bitte biszum 30.10.14 bei uns:

Ansprechpartner der KVBBSchulung: Isabel Thiele 0331/23 09 459Teilnahme am Vertrag: Katherina Schumacher 0331/23 09 458Projektleitung: Manuela Sander 0331/73 05 798

Vierter Schulungsdurchgangfür agneszwei-Fachkräftestartet im März 2015

Page 38: KV-Intern 09/2014

Praxis aktuell

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 37

Das Tragen von Businesskleidungist der allgemeinen Lebensführung imSinne des § 12 Nr. 1 EStG zuzurechnen,weil es auch dem menschlichen Be-dürfnis nach Bekleidung Rechnungträgt und eine private Nutzungsmög-lichkeit bei gelegentlichen besonde-ren privaten Anlässen objektiv nichtganz oder jedenfalls nicht nahezu aus-geschlossen werden kann (Leitsatzdes Gerichts). Das Finanzgericht Ham-burg (FG Hamburg, Urteil vom26.3.2014 – Az: 6 K 231/12) urteilte:„Nur „typische Berufskleidung“ seisteuerlich absetzbar. Dazu würdenaber nur solche Kleidungsstückezählen, deren Verwendung fürZwecke der privaten Lebensführungaufgrund berufsspezifischer Eigen-schaften so gut wie ausgeschlossensei. Die Kleidung des Anwaltes sei derallgemeinen Herrenmode zugehörigund könne auch zu privaten Anlässengetragen werden. Diese objektive

Möglichkeit und Üblichkeit sei ausrei-chend. Für die Abzugsfähigkeit fehlees an der erforderlichen Abgrenzbar-keit zu den nichtberücksichtigungs-fähigen Aufwendungen für die privateLebensführung nach objektiven,leicht bestimmbaren Kriterien. Auf-wendungen für Kleidung seien eben-so wie Aufwendungen für Wohnungund Verpflegung grundsätzlichKosten der Lebensführung und somitsteuerlich nicht abzugsfähig.“

Diese Entscheidung ist insofernauch für Sie und Ihre Praxismitarbei-ter von Bedeutung, da in immer mehrArztpraxen der „Arztkittel“ durch imAlltag tragbare Kleidung ersetzt wird.

Urteil: Nur „typische Berufskleidungvon Steuer absetzbar

Unser Service für Sie:Justitiariat 0331/23 09202

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Sicherstellung

Seite 38 | AUSGABE 09 / 2014

Niederlassungen im August 2014

Dr. med. Astrid PolzinFÄ für AllgemeinmedizinFehrbelliner Str. 716816 Neuruppin

Dipl.-Psych. Isolde BadelPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieBreite Str. 6, 15306 Seelow

Planungsbereich Mittelbereich Neuruppin

Planungsbereich Landkreis Märkisch-Oderland

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Dr. med. Wolf DörffelFacharzt für Innere Medizin/SP Pneumologie und SP Kardiologie,in Beeskowab 01.07.2015

Dr. med. Verena ErnstFachärztin für Innere Medizin/Hausärztin, in Potsdamab 01.10.2014

Dr. med. Christian KieslichFacharzt für Allgemeinmedizin, in Cottbusab 01.10.2014

Dr. med. Walter MildenbergerFacharzt für Innere Medizin/Hausarzt, in Falkenseeab 01.10.2014

Dr. med. Martina PetzoldFachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, in Potsdamab 01.01.2015

Dr. med. Julia StoyFachärztin für Innere Medizin/Hausärztin, in Seddiner See/OT Neuseddinab 01.10.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Neuzulassungen

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

Page 40: KV-Intern 09/2014

Sicherstellung

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 39

Medizinisches Versorgungszentrumfür Diagnostik und Therapie RadComGmbH, in RiesaGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Steffen KlengelFacharzt für Diagnostische Radiologieausschließlich für eine Tätigkeit in derZweigpraxis in Elsterwerdaab 01.09.2014

OGD MVZ Neuruppin II, in NeuruppinGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Joel Francois GuehoadaTsalaFacharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizinab 01.09.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH,in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Maja FischerFachärztin für Radiologieab 01.09.2014

Gesundheitszentrum NiederlausitzGmbH, in SchwarzheideGenehmigung zur Anstellung von:

Janett FechterFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeausschließlich für eine Tätigkeit in derZweigpraxis in Lauchhammerab 01.09.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Dr. med. Ullrich FleckFacharzt für Chirurgie/SP Visceral-chirurgie, DRK Krankenhaus Lucken-walde, in LuckenwaldeErweiterung der Ermächtigung um dieMöglichkeit zur Überweisung aus-schließlich an Fachärzte für Mikrobio-logie, Labormedizin, Radiologie, Chirurgie, Pathologie und Nuklear-medizin.für die Zeit vom 21.08.2014 bis30.06.2016

Dr. med. Thomas FunkFacharzt für Neurochirurgie, KlinikumFrankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder)ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung auf Überwei-sung von zugelassenen Fachärztenfür Chirurgie, Orthopädie, Neurologieund Ärzten mit der Zusatzbezeich-nung Chirotherapie, wenn diese auchüber die Qualifizierung zur Durchfüh-rung der spez. Schmerztherapie ver-

Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V

Ermächtigungen

Page 41: KV-Intern 09/2014

Sicherstellung

Seite 40 | AUSGABE 09 / 2014

fügen, bzw. entsprechenden Ärztenin zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurdiagnostischen und differentialdiag-nostischen Abklärung auf dem Gebietder Neurochirurgie, ausgenommensind prä- und poststationäre Leistun-gen und auf Überweisung von zuge-lassenen Ärzten sowie Ärzten in zuge-lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurBetreuung von Patienten mit Baclofen-Pumpen. Einer Möglichkeit zur Über-weisung an Fachärzte für Strahlen-therapie, Neurologie und Radiologiewird stattgegeben.für die Zeit vom 01.09.2014 bis30.09.2016

Melanie HeinkeFachärztin für Augenheilkunde, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder)ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung auf Überwei-sung von zugelassenen Fachärztenfür Augenheilkunde sowie Fachärztenfür Augenheilkunde in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Gefäßdarstel-lung der Netz- u. Aderhaut (Fluores-zenz- und Indozyaminangiographie)und zur binokularen Untersuchungdes gesamten Augenhintergrundes.Eine Berechtigung zur Überweisungan andere Vertragsärzte bestehtnicht.für die Zeit vom 01.09.2014 bis30.09.2016

Marko Petrick MBAFacharzt für Neurologie, Kreiskran-kenhaus Prignitz gGmbH, in Perleberg(Erweiterung der bestehenden Er-mächtigung) auf Überweisung vonzugelassenen Ärzten sowie Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurDurchführung von: SonographischeUntersuchung extrakranieller hirnver-sorgender Gefäße, Periorbitalarterien,Aa. subclaviae und Aa. vertebralesmittels CW-Doppler-Verfahren undSonographische Untersuchung derextrakraniellen hirnversorgendenGefäße mittels Duplex-Verfahrenfür die Zeit vom 21.08.2014 bis31.03.2016

Dr. med. Klaus SchenkeFacharzt für Urologie, DRK Kranken-haus Luckenwalde, in LuckenwaldeErweiterung der Ermächtigung um dieMöglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Laboratoriumsmedizin,Mikrobiologie, Radiologie und Nuklear-medizinfür die Zeit vom 21.08.2014 bis31.03.2016

Dr. med. Mike SchimmerFacharzt für Hals-Nasen-Ohrenheil-kunde, Klinikum Frankfurt (Oder)GmbH, in Frankfurt (Oder)ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung auf Überwei-sung von zugelassenen Fachärztenfür Hals-Nasen-Ohrenheilkunde undFachärzten für Hals-Nasen-Ohrenheil-kunde in zugelassenen Einrichtungen

Page 42: KV-Intern 09/2014

Sicherstellung

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 41

nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vzur Betreuung von Problemfällen imRahmen des Konsiliarauftrages undauf dem Gebiet der Tumornachsorge.Eine Berechtigung zur Überweisungan andere Vertragsärzte bestehtnicht.für die Zeit vom 01.09.2014 bis30.06.2015

Dr. med. Frank SchülerFacharzt für Innere Medizin undSchwerpunkt Hämatologie und Onko-logie, DRK Krankenhaus Luckenwalde,in LuckenwaldeErweiterung der Ermächtigung um dieMöglichkeit zur Überweisung aus-schließlich an Fachärzte für Laborme-dizin, Radiologie, Nuklearmedizin undStrahlentherapiefür die Zeit vom 21.08.2014 bis30.06.2016

Ewa SwieckaFachärztin für Gefäßchirurgie, Ruppi-ner Kliniken GmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung auf Überwei-

sung von zugelassenen Fachärztenfür Chirurgie/SP Gefäßchirurgie undFachärzten für Innere Medizin/SP Angiologie sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vfür eine Spezialsprechstunde auf demGebiet der arteriellen Gefäßchirurgieund auf Überweisung von zugelasse-nen Fachärzten für Chirurgie, Fachärz-ten für Haut- und Geschlechtskrank-heiten und fachärztlich tätigen Inter-nisten sowie entsprechenden Ärztenin zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V aufdem Gebiet der Phlebologie. EineBerechtigung zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.09.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Sylvia PauligFachärztin für Augenheilkundeneue Adresse: Karl-Marx-Str. 69,03044 Cottbus

Praxisverlegungen

Page 43: KV-Intern 09/2014

Sicherstellung

Seite 42 | AUSGABE 09 / 2014

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 10.11.2014

laufendeBewerbungs-kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

61/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Potsdam 05.01.2015

62/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Cottbus 01.01.2016

63/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Cottbus 01.07.2015

64/2014 Allgemeinmedizin Mittelbereich Erkner 01.04.2015

65/2014 Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Uckermark 01.04.2015

66/2014Kinder- und Jugendmedizin(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam 01.01.2015

67/2014 Anästhseiologie/ausschließlichspezielle Schmerztherapie

Land Brandenburg 01.04.2015

68/2014 Haut- und Geschlechtskrankheiten(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam-Mittelmark

01.04.2015

69/2014 Haut- und Geschlechtskrankheiten

Frankfurt (Oder)-Oder-Spree

01.07.2015

70/2014 Haut- undGeschlechtskrankheiten

Cottbus sofort

71/2014 Diagnostische Radiologie RaumordnungsregionPrignitz-Oberhavel

sofort

Page 44: KV-Intern 09/2014

Sicherstellung

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 43

„ Selbsthilfe im Land Brandenburg“ Neue Broschüre erschienen

Die Landesarbeitsgemeinschaft für Selbsthilfeförderung - LAGS Brandenburg e.V. haterstmalig eine Übersicht aller Selbsthilfekontaktstellen im Land Brandenburg erstellt.

Damit können Ärzte, Reha-Kliniken und andere Einrichtungen Interessierte gezielterauf Selbsthilfeangebote in ihrer Region hinweisen. Die regionalen Selbsthilfekontakt-stellen informieren über Selbsthilfegruppen und andere Unterstützungsangebote inder Stadt bzw. im Landkreis.Erhältlich sind die Broschüren in allen Selbsthilfekontaktstellen oder über www.selbsthilfe-brandenburg.de

Ansprechpartnerin: Angelika Koal, Vorstandsmitglied der LAGS Brandenburg e.V.Tel: 0355/54 32 05 E-Mail: [email protected]

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme-zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa-tisch als Bewerber für die ausge-schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

Page 45: KV-Intern 09/2014

Sicherstellung

Seite 44 | AUSGABE 09 / 2014

Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. ge-sperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseiteder KVBB unter www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Such-feld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperrenbzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind aufder Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. GebenSie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zuden Beschlüssen.

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungengefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben,Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, Zehdenick-Gransee

Augenheilkunde: Mittelbereiche Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Landkreis Spree-Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Finsterwalde, Pritzwalk-Wittstock/Dosse

Dermatologie:Landkreis Prignitz

Page 46: KV-Intern 09/2014

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 45

•Große hausärztliche Praxis mitSchwerpunkt Diabetologie im Mittel-bereich Potsdam sucht ab 2019 Nach-folger/In. Der Praxiseinstieg kann in Form einesübergangsweisen Anstellungsverhält-nisses erfolgen. Anstellungsbeginnund -umfang sind verhandelbar. Praxis/Ausstattung: 130 qm zur Mietemit Labor, EKG, Sonographie, Spiro,Schulungsraum.

Chiffre: PA/16/2014

•Etablierte, ausbaufähige Kinderarzt-praxis in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) sucht dringend ab Oktober2014 eine/n Nachfolger/in.Praxis/Ausstattung: 5 Räume, 2 sepa-rate Toiletten, auf 150 qm zur Miete,ausreichend Parkplätze in Praxisnähe.Die Übernahme der Praxis ist an einNachbesetzungsverfahren gebunden.

Bewerberkennziffer 29/2013

•Gutgehende hausärztliche Praxismit überwiegend junger Patienten-klientel in modernem Wohn- undGeschäftshaus in zentraler Lage mitguter Verkehrsanbindung (50 km vonBerlingrenze), sucht dringend 2014eine/n Nachfolger/in. 6 Räume auf 80 qm verteilt zur Miete.

Chiffre: PA/15/2013

•Hausärztliche Internistin sucht ab2015 im Bereich Oranienburg oderBernau eine Praxis zur Übernahme.

Kontakt: [email protected]

•Facharzt für Allgemeinmedizin suchtab 2. Quartal 2015 Praxis zur Über-nahme.Bevorzugte Region: Potsdam undUmgebung, Mittelbereiche Werder(Havel)-Beelitz, TeltowSpezielle Kenntnisse in WeiterbildungChirotherapie.

Kontakt: 01622435149 oder [email protected]

•Hausärztlicher Internist sucht ab4/2015 im Bereich Falkensee, Nauenoder Potsdam eine Praxis zur Über-nahme.

Chiffre: PG/25/2014

•Hausarztpraxis in Kleinmachnow mithohem Patientenaufkommen in mo-dern ausgestatteter Praxis mit Sono,normal diagnostischem Spektrum,Akupunktur und Naturheilverfahrenbietet FA/FÄ für AllgemeinmedizinTeilzeitanstellung bzw. Ausbildungs-platz für Arzt/In in Weiterbildung.

Praxisbörse

PraxisbörsePraxisabgabe Praxissuche

Anstellungs- und Kooperationsangebote und -gesuche

Page 47: KV-Intern 09/2014

Basisseminar für Existenzgründer -Intensivierte Wissensvermittlung

Praxisbörse

Spätere Übernahme eines Praxisan-teils/ Gemeinschaftspraxis möglich.

Chiffre: AnKo/16/2014

•Hausarztpraxis in Potsdam bietet ab2. Quartal 2015 Anstellungsmöglich-keit für einen FA/FÄ für Allgemein-medizin oder einen hausärztlich täti-gen Internisten/In. Anstellungsumfang verhandelbar.

Kontakt: 01793765092 [email protected]

•Kinderarztpraxis in Beeskow bietetab sofort eine Anstellungsmöglichkeitfür einen FA/FÄ für Kinder- und

Jugendmedizin. Anstellungsumfangund Arbeitszeit verhandelbar.Langfristig Übernahme der Praxismöglich.

Chiffre: AnKo/17/2014

•Psychotherapeutische Praxis in BadBelzig bietet ab Oktober 2014 Anstel-lungsmöglichkeit (Teilzeit) für einenPsychologischen Psychotherapeuten/In.Fachliche Voraussetzungen: Richt-linienverfahren Tiefenpsychologischfundierte Psychotherapie und/oderPsychoanalyse gewünscht.

Kontakt: 0162/473 68 43 oder [email protected]

Ansprechpartner für Chiffre-Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected]. 103, 14473 Potsdam

Seite 46 | AUSGABE 09 / 2014

Die KV Brandenburg bietet am 15. November 2014 ein Seminar als Orientie-rungs- und Entscheidungshilfe zum Thema Existenzgründung an. In diesem Seminar werden wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnernalle wissenswerten und notwendigen Etappen von der Idee bis zur Eröffnungder eigenen Praxis darstellen und die beruflichen Perspektiven und Chanceneiner Niederlassung aufzeigen.

Teilnahmegebühr: 30 Euro Ansprechpartnerin: Sonja Friedrich: 0331/23 09 426

Page 48: KV-Intern 09/2014

Fortbildung

AUSGABE 09 / 2014 | Seite 47

9.00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung Roland Kiesche, stellv. Unternehmensbereichsleiter Qualitätssicherung/Sicherstellung der KVBB

9.15 Uhr Ihre Chancen zur ambulanten ärztlichen Tätigkeit in BrandenburgKarin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBBRoland Kiesche, stellv. Unternehmensbereichsleiter Qualitätssicherung/Sicherstellung der KVBB

9.45 Uhr Die ersten Jahre in der Niederlassung - ein Erfahrungsberichtaus der PraxisJens-Peter Schrambke, FA f. Innere Medizin

10.00 Uhr Pause

10.15 Uhr Die unternehmerischen Aspekte der ExistenzgründungMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB

11.20 Uhr Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln unter wirtschaftlichen KriterienMarianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KVBB

11.50 Uhr Rechtsfragen für ExistenzgründerElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht bei der Raffelsieper & Partner GbR

13.00 Uhr Mittagspause

13.45 Uhr Bankgespräch und finanzielle Aspekte der ExistenzgründungDipl. Bankfachwirtin Anja Pfeiffer, Apotheker- und Ärztebank Potsdam

14.50 Uhr Finanzbuchhaltung und steuerliche Aspekte der ExistenzgründungFrank Pfeilsticker, Geschäftsführer der Konzept Steuerberatungsgesellschaft mbH

16.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Themen

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Fortbildung

Seite 48 | AUSGABE 09 / 2014

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

08.10.201415.00 - 17.00Potsdam

Heilmittelverordnungen in der ärztlichenPraxis (Allgemeinmedizin)Sandra Ullrich, med. Fortbildungszentrum derWeiterbildungsakademie Dresden,Beratende Apothekerinnen der KVBB

Fortbildungspunkte

40 Euro

08.10.201414.00 - 18.00Potsdam

Steril und validiert, aber wie? - PraktischesHygienemanagement für das PraxisteamMichael Biertümpel, DEKRA Akademie Berlin

Fortbildungspunkte

65 Euro

05.11.201413.00 - 21.0008.11.201409.00 - 17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI)Dr. med. Kristina Pralle, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis-mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

15.11.201409.00 - 16.00Potsdam

Basisseminar für Existenzgründer - Intensivierte WissensvermittlungKVBB & Partner

Fortbildungspunkte

30 Euro

19.11.201415.00 - 18.00Cottbus

Schweigepflicht, Datenschutz und Archivie-rung in der ArztpraxisElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin fürMedizinrecht, Raffelsieper & Partner GbR

40 Euro

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Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

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Fortbildung

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Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

08.10.201415.00 - 18.00Cottbus

Praxisabgabe/PraxisveräußerungMichael Stillfried,Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBBKarin Rettkowski,Niederlassungsberaterin der KVBB

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht-

mitglieder40 Euro

15.10.201415.00 - 18.00Potsdam

Die ärztliche LeichenschauDr. med. Wolfgang Mattig, FA f. Rechtsmedizin

Fortbildungspunkte

40 Euro

21.11.201416.00 - 19.3022.11.201409.00 - 17.30Potsdam

Moderatorentraining für QualitätszirkelDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress- undGesundheitsmanagement DINM

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht-

mitglieder100 Euro

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15 AUSGEBUCHT

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

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Fortbildung

Seite 50 | AUSGABE 09 / 2014

Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

05.11.201415.00 - 17.30Cottbus

EBM-Schulung für das PraxispersonalAbrechnungsmanagerinnen der KVBB

30 Euro

08.11.201409.00 - 16.00Potsdam

Das Praxispersonal als Visitenkarte Ihrer Praxis - professionell in schwierigen GesprächenDipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung

85 Euro

12.11.201414.00 - 19.00Potsdam

Telefontraining für das PraxispersonalDipl.-Phil. Joachim Hartmann,Personal- und Persönlichkeitsentwicklung

65 Euro

12.11.201415.00 - 18.00Cottbus

Notfälle in der Praxis mit ReanimationLehrrettungsassistent der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

40 Euro

AUSGEBUCHT

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

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Fortbildung

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Impressum

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor-Mendel-Str. 10-1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.-Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz

Redaktionsschluss:16. September 2014

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E-Mail: [email protected]

Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E-Mail: [email protected]

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.800 Exemplare

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