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KV-Intern 11/2014

Date post: 06-Apr-2016
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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.
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Intern 11 | 2014 70 Seiten, aber kaum Gesundheit: Koalitionsvertrag in Brandenburg steht/ Golze neue Gesundheitsministerin Medizinstudium und dann ...? KVBB warb auf Charité‐Campus für Niederlassung Informationen für den Praxisalltag: EBM‐Änderungen ab 1.1.2015 eGK: Teilweise auch ohne Foto gültig Überweisungen von Ermächtigten
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Page 1: KV-Intern 11/2014

Intern 11 | 2014

70 Seiten, aber kaum Gesundheit: Koalitionsvertrag in Brandenburg steht/

Golze neue Gesundheitsministerin

Medizinstudium und dann ...?KVBB warb auf Charité‐Campus

für Niederlassung

Informationen für den Praxisalltag:EBM‐Änderungen ab 1.1.2015

eGK: Teilweise auch ohne Foto gültigÜberweisungen von Ermächtigten

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AUSGABE 11 / 2014 | Seite 1

InternEditorial

Liebe Leserinnen und Leser,

aus MUGV wird MASGF. Alles klar? Falls nicht, hier die Langform der kryptischenBuchstabenkombinationen: Aus dem brandenburgischen Ministerium für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz wird das Ministerium für Arbeit, Soziales,Gesundheit, Frauen und Familie. Neue Gesundheitsministerin, wenn man sie dennbei solch einem Mammut‐Ressortzuschnitt so nennen darf, wird Diana Golze, diebisher für „Die Linke“ im Bundestag saß.

Zu ihrer Berufung in ihr erstes Ministeramt sagte die Rathenowerin im rbb‐Fernse‐hen, dass es „ein Sprung ins kalte Wasser“ sei. Da können wir nur hoffen, dass dieneue Ministerin nicht nur das Seepferdchen oder den Freischwimmer besitzt.Denn schon allein im Politikfeld Gesundheit weht bekanntlich häufig ein scharferWind, der Wellengang ist entsprechend hoch. Das wissen die BrandenburgerÄrzte am besten.

Denn in keinem anderen Bundesland war und ist die Arztdichte so gering – unddie vergleichsweise wenigen Ärzten behandeln zudem die ältesten Patienten, diehäufig unter Mehrfacherkrankungen leiden. Als KV haben wir daher die bundes‐weit wohl am weitesten entwickelte Instrumentensammlung zur bedarfsgerech‐ten Patientenversorgung initiiert und etabliert. Gerade in den ländlichen Regionenunterstützen wir so die vor Ort Niedergelassenen, die ambulante medizinischeVersorgung trotz teilweise schlechter Infrastruktur für die Menschen mit hoherQualität sichern.

Mit unseren Eigeneinrichtungen schließen wir Versorgungslücken, die zentralenGrundpfeiler der ambulanten Versorgung sind aber natürlich Sie ‐ die märkischenÄrztinnen und Ärzte. Denn Sie engagieren sich unter teils schwierigen Rahmenbe‐dingungen tagtäglich für die Gesundheit Ihrer Patienten. Um im Bild zu bleiben:Das Schwimmabzeichen in Gold haben Sie sich daher auf jeden Fall verdient – dieneue Ministerin muss sich dies hingegen erst noch erarbeiten.

Herzliche Grüße

Christian WehryPressesprecher der KVBB

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InhaltsverzeichnisIntern

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70 Seiten, aber kaum GesundheitKoalitionsvertrag von SPD und Die Linke in Brandenburg

Die Neue im Amt: Diana Golze

GKV‐VSG: Der Aufschlag ist gemacht

Medizinstudium und dann ...?KBV und KVen warben auf dem Charité‐Campusfür die Niederlassung

Aus der Taufe gehobenMedizinische Hochschule Brandenburg offiziellgegründet

Sonderumlage für KVBB‐Neubau hat keinesteuerliche Relevanz

KBV‐Hospitationsprogramm: Verwaltung sucht Praxis

EBM‐Änderungen ab dem 1.1.2015: Gespräch,nichtärztliche Praxisassistenten und PFG

EBM‐Änderungen ab dem 1.1.2015:Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen

eGK: In einigen Fällen auch ohne Foto gültig

Sie fragen ‐ wir antworten

Abgabetermine Quartalsabrechnung IV/2014

Überweisung: Keine pauschale Befugnis für Ermächtigte

Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP‐Unterlagen)

Berufspolitik 4

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Praxis aktuell 13

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InternInhaltsverzeichnis

Neue Qualitätssicherungs‐Vereinbarung zurintravitrealen Medikamenteneingabe

Assistentenrichtlinie der KVBB

Erfolgreiche Infoveranstaltung zur ambulantenspezialfachärztlichen Versorgung

Per Mausklick bundesweit zur FamulaturBrandenburger Ärzte können sich in Online‐Börseregistrieren

Vergoldeter KinospotKBV / KV‐Imagekampagne mit Econ‐Award ausgezeichnet

Aktuelle Informationen zu Ebola

Umfrage zum Projekt Diabetes‐Telemonitoring

Arztkinder in Not ‐ Jede Spende hilft!Spendenaufruf der Hartmannbundstiftung„Ärzte helfen Ärzten“

Tipp: Merkblatt „Arztbewertungsportale“

Niederlassungen im Oktober 2014

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeiten/Zulassungsförderungen

Praxisbörse

Fortbildungen

Impressum

Praxis aktuell 25

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Service 39

41

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Zügig und weitgehend geräuschloshaben sich Brandenburger Sozial‐demokraten und Linke auf eine Basisfür die Neuauflage einer rot‐rotenKoalition in der Mark verständigt.Knapp zwei Monate nach der Land‐tagswahl unterschrieben der alte‐neueMinisterpräsident und SPD‐Landes‐chef Dietmar Woidke und der Landes‐vorsitzende der Partei Die Linke,Christian Görke, den Koalitionsvertragam 3. November in Potsdam.

Bildung, Wirtschaft, Wissenschaft,Kommunales oder Brandenburg inEuropa – das Inhaltsverzeichnis desVertrages listet 11 Schwerpunktfelderauf. Allein nach „Gesundheit“ suchtman vergebens. Die findet man erstbeim Durchblättern des 70‐seitigenPapieres mit dem Titel „Sicher, selbst‐bewusst und solidarisch: Branden‐burgs Aufbruch vollenden“: im drittenKapitel als dritten Unterpunkt. Außer‐dem geht’s in diesem Kapitel noch umArbeit, Familien, Frauen und Soziales.

Knapp anderthalb Seiten widmendie Koalitionäre dem Thema „Gesund‐heit“. Sie formulieren Ziele, die wirken,als kämen sie direkt aus ihren Wahl‐programmen. Inhaltlich untersetzt

sind leider die wenigsten. Ideen, wiesie zu erreichen sind, sucht man ver‐geblich.

„Die medizinische Versorgung derländlichen Regionen wird über Ko‐operation von medizinischen Einrich‐tungen, Anreizen für die Facharztaus‐bildung und durch weitere Vernet‐zung von Angeboten, wie z. B. regio‐nalen Gesundheitskonferenzen, ge‐sichert“, heißt es beispielsweise. Auchambulante und stationäre Versorgungsollen noch stärker verzahnt, in Re‐gionen, wo Ärztemangel besteht,Medizinische Versorgungszentren ein‐gerichtet werden.

agneszwei soll nach dem Willen derKoalitionäre Standard in Brandenburgwerden. Sie wollen sich zudem für„eine bessere Entlohnung der Ge‐meindeschwestern“ einsetzen.

Doch auch in Sachen Ärzte‐Vergü‐tung haben sich die Parteien wasvorgenommen: „Nirgendwo inDeutschland betreuen die Ärzte mehrMenschen als in Brandenburg. Dasmuss sich auch in der Vergütung aus‐wirken. Wir werden uns politischdafür einsetzen, dass unseren Ärztin‐

Berufspolitik

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70 Seiten, aber kaum GesundheitKoalitionsvertrag von SPD und Die Linke in Brandenburg steht /Nur allgemeine Aussagen zur Gesundheitspolitik

Intern

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nen und Ärzten die notwendigen Mit‐tel der Krankenversicherung zur Ver‐fügung gestellt bekommen.“

Vage bleiben die Aussagen zur Aus‐bildung des Medizinernachwuchses.Es wird weiterhin auf die Kooperationmit der Charité Berlin „sowie anderenUniversitäten und Hochschulen“ ge‐setzt. „Mit der privat finanziertenMedizinischen Hochschule Branden‐

burg verbindet sich die Chance, dasskünftig mehr Studierende eine beruf‐liche Tätigkeit in Brandenburgaufnehmen.“

Weitere Ziele sind der Erhalt allerKrankenhausstandorte im Land, dieStärkung der Telemedizin sowie dieFörderung der Prävention.

ute

InternBerufspolitik

Die Neue imAmt: Diana Golze

Diana Golze (Die Linke) ist Bran‐denburgs neue Gesundheitsministe‐rin. Die 39‐Jährige steht an der Spit‐ze des neu zugeschnittenen Ministe‐riums für Arbeit, Soziales, Gesund‐heit, Frauen und Familie.

Die Diplom‐Sozialpädagogin ausdem Havelland ist stellvertretendeLinke‐Landesvorsitzende und sitzt seit2005 für ihre Partei im DeutschenBundestag. Dort ist sie die kinder‐ undjugendpolitische Sprecherin ihrerFraktion und Mitglied im Bundesaus‐schuss für Familie, Senioren, Frauenund Jugend.

Die verheiratete Mutter zweier Kin‐der tritt als Gesundheitsministerin dieNachfolge ihrer Parteigenossin AnitaTack an. Das Arbeits‐ und Sozialminis‐terium, in dessen Zuständigkeit auchder Bereich Pflege fällt, übernimmtsie vom SPD‐Politiker Günter Baaske.

Foto: MASGF

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Die Katze ist aus dem Sack: SeitAnfang Oktober liegt der so genannteReferentenentwurf für ein „Gesetzzur Stärkung der Versorgung in dergesetzlichen Krankenversicherung“,kurz Versorgungsstärkungsgesetz(GKV‐VSG) vor. Viele Punkte, die darinnun auf rund 140 Seiten zu Papier ge‐bracht sind, hatte Bundesgesund‐heitsminister Hermann Gröhe bereitsim Vorfeld immer und immer wiederthematisiert. Auch die von der Ärzte‐schaft heftig kritisierten Terminser‐vicestellen sind dabei. Ein Überblickausgewählter Inhalte:

Allgemeinmedizin: KassenärztlicheVereinigungen (KV) und Kranken‐kassen werden verpflichtet, die allge‐meinmedizinische Weiterbildung inPraxen und Medizinischen Versor‐gungszentren (MVZ) zu fördern. DieKosten dafür tragen beide hälftig. DieZuschüsse der Krankenkassen werdenaußerhalb der Gesamtvergütung ge‐zahlt. „Die Förderung ist von der Wei‐terbildungsstelle auf die im Kranken‐haus übliche Vergütung anzuhebenund an den Weiterzubildenden involler Höhe auszuzahlen“, heißt esweiter. Die Krankenkassen sind zu‐dem verpflichtet, die allgemeinmedi‐zinische Weiterbildung in Kranken‐häusern und Rehaeinrichtungen zufördern.

Bundesweit sollen insgesamt min‐destens 7.500 Weiterbildungsstellengefördert werden. Die KVen dürfendie Zahl nicht begrenzen.

Kassenärztliche Bundesvereinigung(KBV), GKV‐Spitzenverband undDeutsche Krankenhausgesellschaftmüssen innerhalb von drei Monatennach Inkrafttreten des Gesetzes De‐tails der Förderung regeln. Dazu ge‐hören die Verteilung der Förderstellenauf die KVen sowie ein Ausgleichsver‐fahren, wenn regional in unterschied‐lichem Umfang gefördert wird. Zuklären ist auch, wie ein reibungsloserWechsel der Weiterbildungsstelle, z. B.von einem Bundesland in ein anderesoder von der Klinik in die Praxis, mög‐lich ist und durchgehend gefördertwird.

Bereitschaftsdienst: Ein neuer Pas‐sus schreibt vor, dass KVen die Ver‐sorgung während der sprechstunden‐freien Zeiten „auch durch Koopera‐tion und eine organisatorische Ver‐knüpfung mit zugelassenen Kranken‐häusern sicherstellen“ sollen. Bereitsbestehende Kooperationen, beispiels‐weise Bereitschaftspraxen an Kliniken,sollen so gestärkt werden. Auch sindKooperationen mit den Rettungsleit‐stellen und Apothekerkammern vor‐gesehen.

Berufspolitik

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Der Aufschlag ist gemachtGKV‐VSG: Referentenentwurf liegt vor

Intern

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Delegation: Der flächendeckendeEinsatz von besonders qualifiziertenPraxisassistenten soll gefördert undnach Einheitlichem Bewertungsmaß‐stab „angemessen vergütet“ werden.Klargestellt wird zudem, dass delega‐tionsfähige ärztliche Tätigkeiten nichtlänger nur in unterversorgten Regio‐nen oder im häuslichen Umfeld desPatienten durchgeführt werden kön‐nen. Auch die Beschränkung auf denhausärztlichen Bereich soll entfallen.

Ermächtigung: Krankenhäusersollen leichter für die Teilnahme ander ambulanten medizinischen Ver‐sorgung ermächtigt werden, wennUnterversorgung droht oder herrscht.Hat der Landesausschuss einen ent‐sprechenden Beschluss gefasst, mussder Zulassungsausschuss Kliniken, diees wünschen, für die ambulante Ver‐sorgung ermächtigen.

Hausarztverträge: In der hausarzt‐zentrierten Versorgung dürfen künf‐tig auch Untersuchungs‐ und Behand‐lungsmethoden angeboten werden,die über die Regelversorgung dergesetzlichen Krankenversicherunghinausgehen. Das Bereinigungsver‐fahren soll zügiger erfolgen.

Honorar: BetriebswirtschaftlicheDaten aus sachgerechten Stichprobenmüssen künftig regelmäßig in dieHonoraranpassung einfließen.

Unbegründete regionale Unter‐schiede in der morbiditätsbedingtenGesamtvergütung (MGV) sollen zum1.1.2016 abgebaut werden. So soll in

bestimmten KV‐Regionen der sogenannte Aufsatzwert einmalig an‐gepasst und erhöht werden. Diestrifft auf jene KVen zu, deren durch‐schnittliche MGV unter dem Durch‐schnitt aller KVen liegt.

Zudem wird präzisiert, dass die„von fachärztlich tätigen Ärzten er‐brachten hausärztlichen Leistungennicht den hausärztlichen Teil derGesamtvergütungen und die vonhausärztlich tätigen Ärzten erbracht‐en fachärztlichen Leistungen nichtden fachärztlichen Teil der Gesamtver‐gütungen mindern“ sollen. Der Hono‐rarverteilungsmaßstab hat der „koope‐rativen Behandlung von Patienten indafür gebildeten Versorgungsformenangemessen Rechnung zu tragen“.

MVZ: MVZ können in Zukunft aucharztgruppengleich sein. Außerdemsoll es Kommunen ermöglicht werden,MVZ zu gründen.

Praxisnetze: Praxisnetze, „die einerVerbesserung der ambulanten Ver‐sorgung“ dienen und von der KV an‐erkannt sind, müssen von dieser ge‐fördert werden. So sind für aner‐kannte Praxisnetze „gesonderteVergütungsregelungen“ vorzusehen.Möglich sind auch „eigene Honorar‐volumen als Teil der morbiditätsbe‐dingten Gesamtvergütungen“.

Terminservicestellen: KVen sollenTerminservicestellen einrichten. Diesemüssen innerhalb einer Woche einenTermin benennen, wenn eine Über‐

InternBerufspolitik

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weisung vorliegt oder es sich umeinen Termin beim Augen‐, Kinder‐oder Frauenarzt handelt. Der benann‐te Termin darf maximal vier Wochenspäter liegen. Die Entfernung vomWohnort des Patienten zum vermit‐telten Arzt müsse „zumutbar“ sein.Was das konkret bedeutet, müssenKBV und GKV‐Spitzenverband im Bun‐desmantelvertrag festlegen.

Findet sich innerhalb von vierWochen kein Facharzttermin im am‐bulanten Bereich, aber eine Behand‐lung innerhalb dieser Frist ist aus me‐dizinischen Gründen erforderlich,muss ein Behandlungstermin in einemzugelassenen Krankenhaus angebo‐ten werden (Ausnahme: Psychothera‐pie‐Termine). In welchen Fällen eskeinen medizinischen Grund zur Eilegibt, müssen ebenfalls die Partner aufBundesebene regeln.

Vertreterversammlung: In denVertreterversammlungen von KBVund KVen sollen künftig über reinhausärztliche Belange nur Hausärzteund über ausschließlich fachärztlicheThemen nur die Fachärzte abstim‐men. Bei gemeinsamen Abstimmun‐gen sollen die Stimmen so gewichtetwerden, dass eine Parität besteht. DieDetails sollen in den Satzungen ge‐regelt werden.

Zudem soll es einen neuen beraten‐den Fachausschuss für angestellteÄrzte geben.

Wirtschaftlichkeitsprüfung:Regionale Vereinbarungen zwischenKVen und Krankenkassen sollen ab2017 die bundesweit einheitlichen Vor‐gaben für Wirtschaftlichkeitsprüfun‐gen ersetzen. Bei der Ausgestaltungder Prüfung seien die Partner auf Lan‐desebene grundsätzlich frei, so derEntwurf. Als Basis sollen aber Rah‐menvorgaben der Bundesebenedienen.

Niedergelassene und angestellteÄrzte sollen in den Plausibilitäts‐prüfungen künftig gleich behandeltwerden.

Zulassungsbeschränkungen: Ernstwill der Gesetzgeber beim Abbau vonPraxissitzen bei Überversorgungmachen. Bisher konnte ein Zulassungs‐ausschuss die Neubesetzung einesVertragsarztsitzes in einem überver‐sorgten Bereich ablehnen, nun soll er es.

ute

BerufspolitikIntern

Seite 8 | AUSGABE 11 / 2014

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„Der Elfenbeinturm ist die Metaphereines geistigen Ortes der Abgeschieden‐heit und Unberührtheit von der Welt.“So die Definition auf Wikipedia. Wennman sich den Referentenentwurf zumGesetz zur Stärkung der Versorgung inder gesetzlichen Krankenversicherung(GKV‐VSG) ansieht, fragt man sich,warum in der Online‐Enzyklopädieeigentlich das Bundesgesundheitsmi‐nisterium nicht als Paradebeispiel einesElfenbeinturms genannt wird. Dennder nun vorgelegte Entwurf kann nurin stiller Abgeschiedenheit entstandensein, die ambulante Versorgungsreali‐tät spiegelt sich darin jedenfalls nichtwider.

Da wäre zum Beispiel die vorgesehe‐ne Regelung zum verpflichtenden Pra‐xisaufkauf in überversorgten Regio‐nen. Allein in der Mark müssten dem‐nach über 400 Praxen schließen. Damitsoll eine Überversorgung abgebautwerden. Überversorgung? Branden‐burg ist doch schon heute das Bundes‐land mit der geringsten Arztdichte unddie Niedergelassenen hier arbeitendeutlich länger als ihre Kollegen imBundesgebiet.

In unterversorgten bzw. in von Unter‐versorgung bedrohten Regionen hinge‐gen sollen Krankenhäuser für die am‐bulante Versorgung geöffnet werden.Wissen die im Gesundheitsministeriumeigentlich, dass in Krankenhäusernkeine Hausärzte arbeiten und gerade

in strukturschwachen Regionen auchdie Krankenhäuser Schwierigkeitenhaben, qualifizierte und engagierteÄrzte zu finden?

Nicht zuletzt ist da natürlich noch dieIdee, Servicestellen für eine schnellereTerminvergabe bei den KVen einzu‐richten. Damit würde nur noch einweiteres bürokratisches Ungetümetabliert, das sinnlos Geld verschlingt.Geld, das aus den Portemonnaies derÄrzte zwangsentwendet würde ‐ ge‐nauso, wie die mehr als 44 Mio. Euro,aus denen die "goldenen Handschläge"für die 400 "überflüssigen" Praxen inBrandenburg finanziert werden. Dakönnte man es fast besser finden, zuden über 400 entsorgten Praxen zugehören, als zu den verbleibenden2.500, welche die 44 Mio. Euro aufbrin‐gen müssen (17.600 Euro/Praxis). ZumZielkonflikt zwischen dem geplantenPraxisaufkauf und den Terminservice‐stellen schweigt der Referentenent‐wurf übrigens.

Glücklicherweise ist ein Referenten‐entwurf nicht gleichbedeutend miteinem fertigen Gesetz. Es besteht alsonoch Hoffnung, dass die Verantwort‐lichen aus ihrem hohen Elfenbeinturmherabsteigen und ein Gesetz gemein‐sam mit denen entwerfen, die tagtäg‐lich die ambulante Versorgung gestal‐ten. Dann sind nämlich Regelungen imSinne der Patienten und der Ärztemöglich. cwe

InternBerufspolitik

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 9

Geschichten aus dem ElfenbeinturmKommentar

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Niederlassung macht Schule, oderbesser gesagt, Hochschule. Unterdem Motto „Fit für die Praxis“ habensich am 4. November zahlreiche Medi‐zinstudenten und junge Ärzte aufdem Medizincampus Mitte der Berli‐ner Charité über Voraussetzungenund Möglichkeiten der Niederlassunginformiert. Veranstaltet wurde dererste Infotag für den Medizinernach‐wuchs von der Kassenärztlichen Bun‐desvereinigung (KBV) und den Kassen‐ärztlichen Vereinigungen (KVen) imRahmen ihrer Kampagne „Lass dichnieder“.

Auch die KV Bran‐denburg war mit vonder Partie. Niederlas‐sungsberaterin KarinRettkowski und Chris‐tiane Völkel aus demFachbereich Sicher‐stellung ließen sichvon den jungen Leu‐ten mit Fragen„löchern“. WelcheFamulaturangebotegibt es in Branden‐burg? Wo kann ich inBrandenburg meineWeiterbildung in derAllgemeinmedizin

absolvieren? Welche Niederlassungs‐möglichkeiten gibt es? Wenn ich nichtgleich in die Niederlassung will, wel‐che anderen Formen gibt es, ambu‐lant zu arbeiten? Diese und viele wei‐tere Fragen beantworteten Frau Rett‐kowski und Frau Völkel in zahlreichenindividuellen Gesprächen.

Wer seine Frage lieber vor Publikumstellen wollte, hatte dazu in der mo‐derierten „Sprechstunde“ „Medizin‐studium und dann …?“ Gelegenheit.Vier Experten, darunter auch FrauRettkowski und KBV‐Chef Dr. AndreasGassen, standen Rede und Antwort.Nach einem zögerlichen Start trautesich dann doch der eine oder andereans Mikrofon: Ist eine Teilniederlas‐sung möglich? Wie läuft die Koopera‐tion zwischen Praxis und Klinik? Wieunterstützt mich die KV? Und wiesieht es mit Frustmomenten bei denNiedergelassenen aus?

Natürlich gebe es Frustmomentebei niedergelassenen Ärzten, so Dr. Gassen. Wie in jeder anderen Be‐rufsgruppe übrigens auch. Aber alsNiedergelassener sei man sein eige‐ner Chef und damit in der Lage, dieFrustrationspunkte aktiv zu beein‐flussen.

BerufspolitikIntern

Seite 10 | AUSGABE 11 / 2014

Medizinstudiumund dann …?KBV und KVen warben auf dem Charité‐Campus für die Niederlassung

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Doch nicht nur KBV und KVenbemühten sich um die angehendenMediziner – auch der Bundesgesund‐heitsminister schaute vorbei. Er wün‐sche sich, so Hermann Gröhe in sei‐nem Grußwort, dass es in fünf Jahrenan jeder medizinischen Fakultät inDeutschland einen Lehrstuhl für Allge‐meinmedizin gebe. Die Allgemeinme‐dizin müsse gestärkt und erkennbarerwerden. Dies werde man mit den Län‐dern diskutieren müssen.

Gröhe dankte den Veranstaltern fürdie Organisation des Infotages undäußerte abschließend eine Bitte: Vonder Leidenschaft und dem Engage‐ment der Ärzte für ihren Beruf müssein der Öffentlichkeit noch viel mehrspürbar werden.

Text und Fotos: ute

InternBerufspolitik

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 11

Aus der Taufe gehobenMedizinische Hochschule Brandenburg offiziell gegründet

Nun ist es verbrieft und besiegelt:Die Medizinische Hochschule Bran‐denburg Theodor Fontane (MHB)wurde am 28. Oktober in Neuruppinoffiziell gegründet. Das teilte die MHBauf ihrer Internetseite mit. Damit gibtes nun auch in der Mark eine eigeneMedizinerausbildung.

Prof. Dieter Nürnberg von den Rup‐piner Kliniken wurde zum erstenDekan der frisch gegründeten Hoch‐schule ernannt. Als Prodekane unter‐stützen ihn Prof. Wilfried Pommerien(Studium und Lehre) sowie Prof. RenéMantke (Forschung und Wissen‐schaft). Beide arbeiten am Städti‐schen Klinikum in Brandenburg/Havel.

Die ersten Studenten werden zumSommersemester 2015 in Neuruppin

erwartet. Auf dem Lehrplan stehendann neben dem Studiengang Medi‐zin auch das Bachelor‐Studium Psy‐chologie und der MasterstudiengangKlinische Psychologie und Psychothe‐rapie.

Die MHB befindet sich in privaterTrägerschaft. Neben den Ruppiner Kli‐niken, dem Städtischen KlinikumBrandenburg und der Immanuel Dia‐konie gehören auch die SparkasseOstprignitz‐Ruppin und die Stadtwer‐ke Neuruppin zur Trägergesellschaft.

Kooperationspartner sind die Lan‐desärztekammer, die KV Branden‐burg, der Hausärzteverband Branden‐burg und 39 märkische Kliniken.

ute

Page 14: KV-Intern 11/2014

BerufspolitikIntern

Seite 12 | AUSGABE 11 / 2014

Sonderumlage für KVBB‐Neubau hatkeine steuerliche Relevanz

Von einigen Ärzten erhielten wirden Hinweis, dass die Finanzämtergezielt prüfen, wie die Sonderumlagefür den Neubau der KV Brandenburgin den Einnahmenüberschussrechnun‐gen der Praxen berücksichtigt wurden.

Wir weisen Sie in diesem Zusam‐menhang deshalb darauf hin, dass dieeinbehaltenen Beträge nach Auffas‐sung des brandenburgischen Finanz‐ministeriums steuerrechtlich wie ein"zinsloses Darlehen" zu behandelnsind. Entsprechend darf die Sonder‐umlage nicht als Betriebsausgabe aus‐gewiesen werden und wirkt sich dem‐

nach weder gewinn‐ noch steuermin‐dernd aus. Das heißt, dass in derAbflussphase (Zahlung der Umlage)keine Steuerminderung geltendgemacht werden kann, aber ebenauch in der Zuflussphase (Rück‐zahlung der Umlage) auf dieseBeträge keine Steuern zu zahlen sind,da diese keine Erträge darstellen.Somit haben sie keine Auswirkungenauf den Gewinn und die darauf zuerhebende Einkommensteuer.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

KBV‐Hospitationsprogramm: Verwaltung sucht PraxisAuch in 2015 möchte die KBV ihren Führungskräften wieder die Möglichkeitgeben, in Arztpraxen zu hospitieren. Sinn und Zweck des Programms ist es,dass die KBV‐Mitarbeiter Bedürfnisse und Strukturen der Praxen besser kennenlernen.

Die KVBB unterstützt das Hospitationsprogramm und sucht Praxen, diebereit sind, sich für die KBV‐Führungskräfte zu öffnen. Grundsätzlich sind alleFachrichtungen und Niederlassungsformen interessant.

Wenn Sie sich an dem Programm beteiligen möchten, wenden Sie sich bittean Frau Juliane Jeschull, E‐Mail: [email protected], Tel.: 0331/28 68 123

Page 15: KV-Intern 11/2014

Mit Wirkung zum 1.1.2015 treten folgende EBM‐Änderungen in Kraft:

Problemorientiertes ärztliches GesprächKünftig ist für die Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP 03230/04230) nicht mehr der Zusammenhang mit einer „lebensverän‐dernden Erkrankung“, sondern lediglich die Erforderlichkeit aufgrund von Artund Schwere der Erkrankung maßgeblich. Die Änderung erleichtert die Abrech‐nungsfähigkeit.

Nichtärztliche PraxisassistentinAuch in nicht unterversorgten Regionen können Hausärzte ab 1. Januar 2015 fürdie Tätigkeit einer nichtärztlichen Praxisassistentin die neuen GOP 03060,03062 und 03063 abrechnen. Die Gebührenordnungspositionen können bereitsab Beginn der Ausbildung des Mitarbeiters berechnet werden. Die Ausbildungmuss bis zum 30.6.2016 abgeschlossen sein.

Praxis aktuell

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 13

EBM‐Änderungen ab dem 1.1.2015:Gespräch, nichtärztlichePraxisassistenten und PFG

Intern

GOP BeschreibungPunkten Euro

03060Zuschlag zur Strukturpauschale

GOP 0304022 2,25

03062Hausbesuch des Assistenten einschl.

Wegekosten166 17,05

03063Mitbesuch des Assistenten einschl.

Wegekosten122 12,53

Bemerkung

•max. für 600 Behandlungsfälle, d. h. 1.350 Euro

•Information des Arztes durch den Assistenten

über Befunde und Maßnahmen des Besuchs

spätestens am nächsten Werktag

•Extrabudgetäre Vergütung ohne

Mengenbegrenzung

•Allgemeinlabor und die GOP 31600 zusätzlich

berechnungsfähig

•Kostenpauschalen 40870, 40872 entfallen

Bewertung in

Page 16: KV-Intern 11/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 14 | AUSGABE 11 / 2014

Für die Abrechnung ist eine Genehmigung der KVBB erforderlich. Sie ist an folgende Voraussetzungen gebunden:• Anzeige der Anstellung einer nichtärztlichen Praxisassistentin für mindes‐

tens 20 Wochenstunden.• In Einzelpraxen: In den letzten vier Quartalen vor Antragstellung müssen je

vollem Hausarztsitz durchschnittlich mindestens 860 Behandlungsfälle je Quartal vorliegen oder 160 Patienten, die älter als 75 Jahre sind, behandelt worden sein.

• In Praxen mit mehreren Hausärzten: Je vollem Hausarztsitz erhöhen sich die o. g. 860 Behandlungsfälle um 640 bzw. die 160 Patienten um 120.

• Verbindliche Anmeldung bzw. Nachweis der Ausbildung zur nichtärztlichen Praxisassistentin.

Über die genauen Modalitäten informieren wir Sie in der Dezemberausgabevon „KV‐Intern“.

Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)Zu den bereits bestehenden PFG wird jeweils in den EBM eine Zuschlagszifferaufgenommen. Diese wird extrabudgetär vergütet und von der KVBB bei derAbrechnung der PFG zugesetzt.

Neu ist die mit 41 Punkten bewertete PFG für Schwerpunktinternisten samtZuschlagsziffer (s.o.). Sie ist in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denendie jeweilige Grundpauschale und/oder der von der KVBB zugesetzte Labor‐wirtschaftlichkeitsbonus (GOP 32001) zum Ansatz kommt.

Die gynäkologische PFG (GOP 08220) wird um 6 auf 24 Punkte gesenkt. ImGegenzug wird künftig die PFG in Fällen zugesetzt, in denen die GOP 01701(Laborpauschale) angesetzt wird. Die PFG ist nicht abrechenbar in Kombinationmit den GOP 01783, 01792, 01816, 01833 und 01840 (vgl. Anhang 3 EBM).

Außerdem wird die PFG (GOP 21218) aufgeteilt in eine psychiatrische Grund‐versorgung mit 44 Punkten sowie eine PFG für Nervenheilkunde mit 39 Punkten (GOP 21225).

Über weitere Details informiert die KBV auf www.kbv.de/html/newslet‐ter/1150_12242.php. Wir werden in einer der kommenden Ausgaben auf dieEinzelheiten näher eingehen.

Unser Service für SieAbrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 17: KV-Intern 11/2014

Der Gemeinsame Bundesausschusshat im letzten Jahr die Verringerungder Mindestteilnehmerzahlen bei dertiefenpsychologisch fundierten sowieanalytischen Gruppentherapie vonKindern und Jugendlichen in der Psy‐chotherapie‐Richtlinie beschlossen.

Diese Vorgaben werden ab dem1.1.2015 im EBM umgesetzt. Es wirdzukünftig zwischen Therapien in„großen Gruppen“ und „kleinenGruppen“ unterschieden.

Eine große Gruppe umfasst wie bisher6 ‐ 9 Teilnehmer oder – und das istneu – 5 ‐ 9 Kinder und Jugendliche.Ebenfalls neu ist die Möglichkeit vonTherapien in kleinen Gruppen beiKindern und Jugendlichen mit min‐

destens 3 und höchstens 4 Teil‐nehmern.

Als neue Gebührenordnungspositio‐nen (GOP) werden für die tiefenpsy‐chologisch fundierte Psychotherapiedie GOP 35205 (Kurzzeittherapie) unddie 35208 (Langzeittherapie) sowiefür die analytische Psychotherapie die35212 in den EBM aufgenommen.Diese sind ausschließlich für Thera‐pien in kleinen Gruppen vorgesehen.

Die bereits im EBM enthaltenen GOP35202, 35203 (tiefenpsychologischfundierte Psychotherapie mit Kurz‐oder Langzeittherapie) sowie die GOP 35211 (analytische Psychothera‐pie/Gruppenbehandlung) gelten alleinfür große Gruppen.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 15

EBM‐Änderungen ab dem 1.1.2015:Psychotherapie mit Kindern undJugendlichen

GOPForm Dauer

KreisErwach‐sene

Kinder/Jugendl.

Anzahl

je jeBehand‐lungstag

DauerBewertung inPunkten lautEBM

35202

35203

35205

35208

35211

35212

Tiefenpsycholo‐gisch fundiertePsychotherapie

Analytische Psychotherapie

Kurzzeit

Langzeit

Kurzzeit

Langzeit

große Gruppe

kleine Gruppe

große Gruppe

kleine Gruppe

6 bis 9

6 bis 9

5 bis 9

3 bis 4

5 bis 9

3 bis 4

max. 25

max. 25

max. 2 mind.

100 min.

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Praxis aktuellIntern

Seite 16 | AUSGABE 11 / 2014

eGK: In einigen Fällenauch ohne Foto gültig

Ab 1. Januar 2015 können gesetzlichkrankenversicherte Patienten nurnoch mit der elektronischen Gesund‐heitskarte (eGK) einen Arzt oder Psy‐chotherapeuten aufsuchen. Die bis‐herige Krankenversichertenkarte istdann nicht mehr gültig – unabhängigvom aufgedruckten Datum. (Sieheauch „KV‐Intern“ 9/2014.)

Ein wesentliches Kennzeichen dereGK ist das Foto des Versicherten.Allerdings gibt es einige Ausnahmen,darauf wies jetzt die KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV) noch ein‐mal hin: • Kinder unter 15 Jahren bekommen

von ihrer Krankenkasse generell eine eGK ohne Foto. Es könne aberdurchaus vorkommen, dass auch Jugendliche über 15 Jahren eine gültige eGK ohne Bild in der Praxis vorlegen. Der Grund: Ein Austausch der Karte wegen des fehlenden Fotos sei in diesem Fall nicht vor‐gesehen, so die KBV.

• Personen, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können,etwa weil sie bettlägerig sind oder in geschlossenen Einrichtungen leben, haben eine eGK ohne Bild.

• Bei Versicherten, bei denen sich Gründe gegen ein Foto aus der grundrechtlich geschützten Glaubens‐ und Gewissensfreiheit ergeben, ist die eGK ohne Lichtbildgültig.

Ein Plakatmit Patienteninformationen zur eGK liegt dieser Ausgabe von „KV‐Intern“ bei.

Bedruckung Personalienfeld

Die KBV weist zudem darauf hin,dass Ärzte und Psychotherapeutendie Quartalsupdates ihrer Praxisver‐waltungssysteme prinzipiell zumStichtag installieren müssen. Auch dieInstallation möglicher Korrektur‐Updates einzelner Softwareherstellersollte umgehend vorgenommen wer‐den, um neue Vorgaben einzuhalten.

Hintergrund: Es kursieren immernoch Formulare mit veralteten Be‐druckungsvorgaben für das Perso‐nalienfeld in der vertragsärztlichenVersorgung. Diese fehlerhafte Be‐druckung führe laut KBV zu gravieren‐den Problemen in Laboren oder Apo‐thekenrechenzentren.

Bitte achten Sie auch darauf, dassfür die Bedruckung des Personalien‐feldes ausschließlich die SchriftartenCourier bzw. Courier New in derSchriftgröße 12 verwendet werden.

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Die Abrechnungsberater erreichenüber die EBM‐Hotline unter derRufnummer 0331/98 22 98 03 täglicheine Vielzahl von Fragen. Auf die häufigsten möchten wir Ihnen hierregelmäßig antworten.

Gibt es für den Facharzt im EBMabrechnungsfähige GOP für die OP‐Vorbereitung?

Nein, im fachärztlichen Bereich istdie OP‐Vorbereitung eines Patientennicht gesondert berechnungsfähig.Präoperative Gebührenordnungsposi‐tionen sind im Abschnitt 31.1 EBM nurfür den hausärztlichen Bereich vor‐gesehen.

Wie kann die Narkose bei der intravi‐trealen Medikamentengabe abgerech‐net werden?

Die Narkose nach der Gebührenord‐nungsposition (GOP) 31821 / 36821EBM ist nur in medizinisch begründe‐ten Einzelfällen berechnungsfähig.Nach Präambel 31.5.1 EBM können dieGOP des Abschnittes 31.5.3 EBM nurvon Fachärzten für Anästhesie durch‐geführt werden. Die Anästhesie nachder GOP 31821/36821 EBM ist lautPräambel 31.5.3 EBM nur berech‐nungsfähig, wenn ein anderer Ver‐tragsarzt die intravitreale Medika‐mentengabe (GOP 31371 bis 31373bzw. 36371 bis 36373 EBM) durchführtund abrechnet.

Ist für die postoperative Nachsorgenach der Durchführung einer intravi‐trealen Medikamenteneingabe einÜberweisungsschein des Operateursnötig?

InternPraxis aktuell

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 17

Sie fragen – wir antworten

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Ja. Die Injektion von Medikamentenin den hinteren Augenabschnitt ge‐hört zu den ambulanten Operationendes Abschnittes 31.2 EBM. Für diepostoperative Nachsorge des weiter‐behandelnden Vertragsarztes ist lautPräambel 31.4.1 Satz 1 EBM eine Über‐weisung des Operateurs mit Angabeder GOP für die postoperative Be‐handlung erforderlich. ErmächtigteÄrzte können die postoperative Nach‐sorge durchführen, sofern diese zumUmfang ihrer Ermächtigung gehört.

Wie können Anfragen der Kranken‐kasse zur Arbeitsunfähigkeit abgerech‐net werden?

Übermittelt die Arztpraxis auf be‐sonderes Verlangen der Krankenkasseschriftliche Informationen und Aus‐künfte, erfolgt die Vergütung ent‐sprechend des Hinweises auf demVordruck. Bei Fragen zum Fortbeste‐hen der Arbeitsunfähigkeit (Muster 52)ist die GOP 01622 EBM abrechnungs‐fähig. Die Beantwortung von Anfra‐gen zum Zusammenhang von Arbeits‐unfähigkeitszeiten (Muster 53) werdenmit der GOP 01621 EBM abgerechnet.

Den Anfragen (Muster 52 und 53)ist durch die Krankenkasse einFreiumschlag beizulegen.

Muss eine Krankenhauseinweisung aufWunsch des Patienten ausgestellt werden?

Nein. Eine Krankenhausbehandlungdarf nur verordnet werden, wenn sieerforderlich ist, weil das Behandlungs‐ziel nicht durch ambulante Behand‐lung einschließlich häuslicher Kran‐

kenpflege erreicht werden kann. DieNotwendigkeit der Krankenhausbe‐handlung ist bei der Verordnung zubegründen, wenn sich die Begrün‐dung nicht aus der Diagnose oder denSymptomen ergibt. Der Arzt entschei‐det demnach über das Ausstelleneiner Einweisung in ein Krankenhaus.

In welchem Zeitraum der Schwanger‐schaft muss der orale Glukosetoleranz‐test (oGTT) zum Ausschluss/Nachweiseines Gestationsdiabetes bestimmtwerden?

Das Screening auf Schwanger‐schaftsdiabetes ist in den Richtlinienüber die ärztliche Betreuung wäh‐rend der Schwangerschaft und nachder Entbindung (Mutterschafts‐Richtlinien) für den Zeitraum 24+0und 27+6 Schwangerschaftswochenfestgelegt.

Kann eine radiologische Praxis, die ihreRöntgenbilder digital erstellt, dieKosten für die Bereitstellung einer CDdem Patienten in Rechnung stellen?

Nein. Die Übermittlung des Rönt‐genbildes in befundungsfähiger Forman den überweisenden Arzt gehörtzum Auftragsumfang (§ 28 Abs. 8RöV) und ist Inhalt der entsprechen‐den GOP. Die Kosten samt Materialfür den Ausdruck in Papierform oderdie Erstellung auf einem elektroni‐schen Datenträger trägt die Röntgen‐praxis. Eine Mehrausfertigung kann derPatient gegen Erstattung der Ausla‐gen erhalten.

Praxis aktuellIntern

Seite 18 | AUSGABE 11 / 2014

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Die Abrechnungsberater erreichenüber die EBM‐Hotline unter derRufnummer 0331/98 22 98 03 täglicheine Vielzahl von Fragen. Auf die häu‐figsten möchten wir Ihnen hierregelmäßig antworten.

Thema: Hautkrebsvorsorge

Wer kann die Hautkrebsvorsorgedurchführen und berechnen?

Grundsätzlich können hausärztlichtätige Fachärzte, Hautärzte und/oderFachärzte für Haut‐ und Geschlechts‐krankheiten die Hautkrebsvorsorgedurchführen und nach EinheitlichemBewertungsmaßstab (EBM) berech‐nen. Voraussetzung ist für alle glei‐chermaßen die Teilnahme an einemzertifizierten Fortbildungsprogrammfür das Hautkrebsscreening und eineentsprechende Genehmigung derKVBB.

Welche Gebührenordnungspositionen(GOP) nach EBM kommen zur Anwen‐dung?

Für alle o.g. Fachärzte gilt die GOP 01745.Hausärztlich tätige Fachärzte könnenalternativ die GOP 01746 als Zuschlagzur GOP 01732 EBM berechnen, wenndas Hautkrebsscreening mit einerGesundheitsuntersuchung durchge‐führt wird.

Wer hat Anspruch auf die Hautkrebs‐vorsorge?

Nach der Krebsfrüherkennungs‐Richtlinie des Gemeinsamen Bundes‐ausschusses haben Versicherte abdem Alter von 35 Jahren jedes zweiteJahr Anspruch auf vertragsärztlicheMaßnahmen zur Früherkennung vonHautkrebs. Eine erneute Früherken‐nungsuntersuchung auf Hautkrebs istjeweils erst nach Ablauf des auf dievorangegangene Untersuchung fol‐

InternPraxis aktuell

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 19

Sie fragen – wir antworten

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Page 22: KV-Intern 11/2014

genden Kalenderjahres möglich. Versi‐cherte sonstiger Kostenträger habeneinen Anspruch, sofern dieses ver‐traglich vereinbart wurde.

Gibt es ergänzende Verträge zurHautkrebsvorsoge? Für wen gelten sie?

Ja! Die genauen Regelungen kön‐nen Sie der folgenden Tabelle ent‐nehmen:

Praxis aktuellIntern

Seite 20 | AUSGABE 11 / 2014

Übersicht ergänzender Verträge zur Hautkrebsvorsorge

AnspruchsberechtigungVersicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (BARMER GEK: ab Vollendung 18. Lebensjahr; TK: ab Vollendung 20. Lebensjahr)

Teilnehmende Ärzte Hautärzte/Fachärzte für Haut‐ und Geschlechtskrankheiten(BKK: auch Hausärzte)

Behandlungsinhalt

•Information der Versicherten zu Versorgungsangebot und Anspruchsberechtigung,

•Anamnese,•körperliche Untersuchung (Untersuchung der Haut, der

Hautanhangsgebilde (bei BARMER GEK und TK) und der sichtbaren Schleimhäute ‐ Gesamthautuntersuchung), (wenn medizinisch erforderlich inkl. Auflichtmikroskopie (ALM) ‐ bei BARMER GEK, BKKn, Knappschaft)

•erstmalige Hauttypbestimmung (bei BARMER GEK,BKKn und TK),

•vollständige Dokumentation•eine Beratung über das Ergebnis der vorgenannten

Maßnahmen

Abrechnung und Vergütung SNR 94100 25 Euro (TK 25,62 Euro)

BARMER GEKTKBKK Landesverband Mitte (BKK LV Mitte), teilnehmende BKKn: siehe Liste teilnehmende BKKn Knappschaft

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InternPraxis aktuell

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 21

Anspruchsberechtigung Versicherte ab Vollendung des 18. bis zur Vollendung des35. Lebensjahres

Teilnehmende ÄrzteHautärzte/Fachärzte für Haut‐ und GeschlechtskrankheitenAuflichtmikroskopie im Zusammenhang mit Hautkrebs‐vorsorge gem. EBM auch für Hausärzte

Behandlungsinhalt mit Abrechnung und Vergütung

SNR 94100 25 Euro einmal innheralb von 2 Jahren•Information der Versicherten zu Versorgungsangebot

und Anspruchsberechtigung,•Anamnese,•körperliche Untersuchung (visuelle Ganzkörperinspektion

der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines),

•erstmalige Hauttypbestimmung,•vollständige Dokumentation•eine Beratung über das Ergebnis der vorgenannten

MaßnahmenSNR 94101 7 Euro•ALM. sofern medizinisch notwendig, im Zusammenhang

mit der Durchführung des o. g. Hautkrebsscreenings (SNR 94100)

Ab 35 Jahren:•ALM zusätzlich zur GOP 01745 und 01746 EBM

HEK ‐ Hanseatische Krankenkasse

Anspruchsberechtigung Versicherte ab Vollendung des 18. bis zur Vollendung des35. Lebensjahres

Teilnehmende Ärzte Am AOK‐Hausarztvertrag teilnehmende Hausärzte

Behandlungsinhalt

•Information der Versicherten zu Versorgungsangebot und Anspruchsberechtigung,

•Anamnese,•körperliche Untersuchung (Untersuchung der Haut, der

Hautanhangsgebilde und sichtbaren Schleimhäute‐‐ Gesamthautuntersuchung),

•erstmalige Hauttypbestimmung,•vollständige Dokumentation

Abrechnung und Vergütung SNR 01745H 21,68 Euro (im Jahr 2014)

AOK Nordost (Modul 6.2 zum Hausarztvertrag), derzeit befristet bis zum 31.12.2014

Page 24: KV-Intern 11/2014

Praxis aktuell

Seite 22 | AUSGABE 11 / 2014

Intern

Abgabefrist für dieQuartalsabrechnung IV/2014 endet am 8.1.2015Ungeachtet der verpflichtenden Online‐Abrechnung sind weiterhin einige Unter‐lagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzendenUnterlagen wie:

• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung,• Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für

Psycho‐/Verhaltenstherapie (Anerkennungsbescheid),• Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr

(sofern keine Versichertenkarte vorlag),• Abrechnungsscheine für Asyl‐ und Sozialämter

(sofern Abrechnung über die KVBB),• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte

Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag)

können zu den folgend benannten Zeiten entweder persönlich, mittels Kurieroder auf dem Postweg abgegeben werden.

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem‐Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Freitag, 2.1.2015 9 bis 17 Uhr 8 bis 17 Uhr

Montag, 5.1.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr

Dienstag, 6.1.2015 9 bis 17 Uhr

Mittwoch, 7.1.2015 9 bis 18 Uhr 9 bis 18 Uhr 9 bis 16 Uhr

Donnerstag, 8.1.2015 9 bis 17 Uhr

Abgabetermine für ergänzende Unterlagen zurQuartalsabrechnung IV/2014

Page 25: KV-Intern 11/2014

InternPraxis aktuell

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 23

Postweg: KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Straße 103, 14473 PotsdamBitte senden Sie Ihre gesamten Abrechnungsunterlagenan die Fax‐Nr. 0331/23 09 545.Bitte beachten Sie die Abgabefrist. Sie endet am Donnerstag, dem 8.1.2015.Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich undbegründet an die KV Brandenburg zu richten.Anträge können im Onlineportal gestellt werden oder sie werden an den FB Abrechnungsprüfung, FAX: 0331/23 09 382, gesandt.

Für die persönliche Beratung mit unseren Abrechnungsmanagerinnen bietenwir Ihnen einen Tag in Cottbus und Frankfurt/Oder an. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Zentrale Formularbestellung in PotsdamFax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05

• auch außerhalb der Annahmewoche• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer

Vorherige Terminvereinbarungfür Mittwoch, den 7.1.2015unter der KVBB‐Servicenummer der Abrechnungshotline: 0331/98 22 98 03

Bitte beachten Sie, dass die Restzahlung für das Quartal III/2014 am 22.1.2015 erfolgt.

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Aus gegebenem Anlass weisen wirerneut darauf hin, dass seit dem1.10.2013 ermächtigte Ärzte und er‐mächtigte ärztlich geleitete Einrich‐tungen Überweisungen nur ausstellendürfen, sofern dies zum Umfang ihrerErmächtigung gehört. Zudem sind dieDetailbestimmungen der i. d. R. einge‐schränkten Überweisungsbefugnis zubeachten.

Hintergrund ist eine seit dem1.10.2013 geltende Regelung im Bundes‐mantelvertrag (§ 24 Abs. 2 BMV Ä).

Vorsorglich weisen wir darauf hin,dass Vertragsärzte, die Überweisun‐

gen von ermächtigten Ärzten oderermächtigten Einrichtungen annehmen,nur dann einen Vergütungsanspruchgegenüber den Krankenkassenhaben, sofern die Überweisung recht‐mäßig ausgestellt wurde.

Eine Information, für welche Ein‐richtungen oder Ärzte Ermächtigun‐gen erteilt wurden und in welchemUmfang, ist regelmäßig in „KV‐Intern“enthalten. Sofern bei Überweisungs‐nehmern im Einzelfall Rückfragenbestehen, wenden Sie sich bitte andie Mitarbeiter des Infotelefons unterder Nummer 0331/98 22 98 01.

Praxis aktuellIntern

Seite 24 | AUSGABE 11 / 2014

Überweisung: Keine pauschaleBefugnis für Ermächtigte

Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP‐Unterlagen)Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Frühinformation/ WP‐Unterlagen wieder online zur Verfügung gestellt haben! Dies erfolgt grundsätzlich quar‐talsweise (Februar/ Mai/ August/ November). Sie werden über die Einstellungunter www.kvbb.de/praxis informiert. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie erstnach erfolgter Anmeldung über Datennerv (Benutzername und dazugehöri‐ges Passwort) Zugriff auf die WP‐Unterlagen unter https://datennerv.kvbb.kv‐safenet.de/praxis/meine‐praxis/wp‐unterlagen/erhalten! Oder geben Sie nach Anmeldung den Webcode „web017“ in dasSuchfeld ein.

Unser Service für Sie: Fachbereich Verordnungs‐ und Wirtschaftlichkeitsberatung/ Beschwerde, Tel.: 0331/28 68 612

Page 27: KV-Intern 11/2014

Mit Aufnahme der intravitrealenMedikamenteneingabe – kurz IVM –zum 1.10.2014 in den EBM trat zeitgle‐ich eine neue Qualitätssicherungs‐Vereinbarung dazu in Kraft (EBM‐GNRn 31371, 31372, 31373, 36371,36372, 36373). Vertragsärzte, diedieses Verfahren anwenden undabrechnen wollen, benötigen eineGenehmigung der KV.

Diese neue QS‐Vereinbarung IVMregelt für insgesamt sechs Indikatio‐nen die Anforderungen an die fach‐liche Befähigung, die räumliche undapparativ‐technische Ausstattung, diehygienischen Anforderungen und dieDokumentation als Voraussetzung fürdie Ausführung und Abrechnung vonLeistungen der intravitrealen Medika‐menteneingabe im Rahmen der ver‐tragsärztlichen Versorgung.

Um einen möglichst reibungslosenÜbergang von den derzeit bestehen‐den Regionalverträgen zur intravi‐trealen Medikamenteneingabegemäß EBM zu sichern, wurde eineÜbergangsregelung geschaffen. Sodürfen Augenärzte, die vor dem1.10.2014 Leistungen der intravitrealen

Medikamenteneingabe zu Lasten derGKV in einem Operationsraum er‐bracht haben, bis zur Entscheidungüber ihren Antrag, längstens jedochbis zum 31.3.2015 die entsprechendenEBM‐Leistungen abrechnen, wenn siebis zum 31.12.2014 eine Genehmigungbei der Kassenärztlichen Vereinigungbeantragen. Die fachlichen Anfor‐derungen nach § 3 und die räum‐lichen, apparativ‐technischen undhygienischen Anforderungen nach § 4der QS‐Vereinbarung müssen aber injedem Fall bis zum 31.12.2014 gegen‐über der Kassenärztlichen Vereini‐gung nachgewiesen werden.

Die QS‐Vereinbarung, die Antrags‐formulare und eine Praxisinformationfinden Sie auf unserer Homepageunter Praxis > Qualität > Genehmi‐gungspflichtige Leistungen. Odergeben Sie den Webcode „web001“ indas Suchfeld auf unserer Startseitewww.kvbb.de ein.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 25

Neue Qualitätssicherungs‐Vereinbarung zur intravitrealenMedikamenteneingabe

Unser Service für Sie:Fachbereich QualitätssicherungSilvia Hölzel 0331/23 09 317

Page 28: KV-Intern 11/2014

Fast jeder kommt sicherlich einmalin die Situation, einen Assistenten inseiner Praxis beschäftigen zu wollenoder zu müssen – sei es im Rahmender Weiterbildung oder aus Krank‐heitsgründen. Die dabei zu beachten‐den Vorschriften finden sich in ver‐schiedenen Normen im Vertragsarzt‐recht.

Um Ihnen das Prozedere rund umdie Beschäftigung eines Assistentenzu erleichtern, wurden die Regelun‐gen in Form einer Assistentenricht‐linie der KVBB zusammengefasst undkonkretisiert. Sie regelt die Beschäfti‐gung von Ärzten in Weiterbildung,Ausbildungsassistenten zum Psycho‐logischen Psychotherapeuten oderKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐

therapeuten und von Sicherstellungs‐assistenten. Es gibt darin klare Festle‐gungen, wann und in welcher Formder jeweilige Antrag zur Beschäfti‐gung eines Assistenten zu stellen ist,welches die Genehmigungsvorausset‐zungen sind und über welche Quali‐fikationen der Assistent verfügenmuss.

Hinweis: Regelungen zu den Bedin‐gungen der Beschäftigungen vonVertretungsärzten finden Sie im Sicherstellungsstatut.

Sie finden alle Details unterwww.kvbb.de. Wenn Sie den Web‐code „web018“ in das Suchfeldeingeben, gelangen Sie direkt zurAssistentenrichtlinie.

Praxis aktuellIntern

Seite 26 | AUSGABE 11 / 2014

Assistentenrichtlinie der KVBB

Erfolgreiche ASV‐InfoveranstaltungAmbulante spezialfachärztliche Ver‐

sorgung (ASV) – was ist das über‐haupt? Welche Krankheiten können inder ASV behandelt werden? WelcheÄrzte können daran teilnehmen? Wiewird das neue Versorgungsangebotbezahlt? Und wie bekommen dieÄrzte ihr ASV‐Honorar? Fragen, aufdie Dr. Peter Noack, der stellvertre‐tende Vorsitzende des Vorstandes derKV Brandenburg, in der jüngsten „KV‐Intern“‐Ausgabe Antwortengegeben hat, standen auch am

5. November im Mittelpunkt einerInfoveranstaltung der KV Branden‐burg. Rund 30 Vertreter von ärzt‐lichen Berufsverbänden waren derEinladung der KV zu der Veranstal‐tung gefolgt. Sie nutzten den Termin,um nicht nur über die Vorteile, son‐dern auch rege über potentielle Nach‐teile und Probleme des neuen Ange‐bots zu diskutieren. Damit hat die Ver‐anstaltung eines ganz deutlichgemacht: Das Interesse der märki‐schen Ärzte an der ASV ist da.

Page 29: KV-Intern 11/2014

InternPraxis aktuell

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 27

Per Mausklick bundesweitzur FamulaturBrandenburger Ärzte können sich in Online‐Börse registrieren

Eine bundesweite Famulaturbörseist im November auf www.lass‐dich‐nieder.de an den Start gegangen. DasBesondere: Medizinstudenten findendamit in einer einzigen Börse deutsch‐landweit freie Plätze – sowohl überdie Suche nach dem Fachgebiet alsauch per Wohnort‐ und Umkreissuche.

Wenn Sie in Ihrer Praxis eine Famu‐latur anbieten und damit in der Börseerscheinen möchten, können Sie sichonline registrieren. Unterhttps://famulaturboerse.lass‐dich‐nie‐der.de/arzt/registrierung steht ein For‐mular bereit, in das Sie Ihre Angabenzur Famulatur eintragen können.

Die Famulaturbörse ist ein Bausteinder im Mai dieses Jahres gestarteten

Nachwuchskampagne von Kassen‐ärztlicher Bundesvereinigung (KBV)und den 17 Kassenärztlichen Vereini‐gungen (KV). Sie richtet sich vor allenan Medizinstudenten und jungeÄrzte, um sie für die Arbeit im nieder‐gelassenen Bereich zu gewinnen.Herzstück dieser Aktion ist das Inter‐net‐Portal www.lass‐dich‐nieder.demit vielfältigen Informationen rundum Niederlassung und Praxisalltag.

Die Nachwuchs‐Offensive ist Teilder seit 2013 laufenden bundesweitenImagekampagne „Wir arbeiten für IhrLeben gern“ von KBV und KVen.

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Page 30: KV-Intern 11/2014

Die gemeinsame Imagekampagne„Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ vonKassenärztlicher Bundesvereinigung(KBV) und Kassenärztlichen Vereini‐gungen ist Gold wert. Am 23. Oktobererhielt die KBV den goldenen Econ‐Award in der Kategorie „Film undVideo“ für den „kürzesten Spielfilmaller Zeiten“.

Bei dem geehrten Film handelt essich um den Kinospot der Imagekam‐pagne: Ein junges verliebtes Paar imSchein der aufgehenden Morgen‐sonne. Dazu ein Abspann, der vielemedizinische und psychotherapeuti‐

sche Fachrichtungen aufzählt, die diejungen Menschen bereits in Anspruchgenommen haben – gespickt miteiner Prise Humor und Ironie.

Falls Sie den Spot noch nicht ken‐nen, können Sie ihn sich auf der Inter‐netseite der Kampagne anschauen:www.ihre‐aerzte.de/kampagne/kino‐spot.html

Mit dem Econ‐Award ehren Econ‐Verlag und Handelsblatt besondereBeispiele der Unternehmenskommu‐nikation.

Praxis aktuellIntern

Seite 28 | AUSGABE 11 / 2014

Vergoldeter KinospotKBV / KV‐Imagekampagne mit Econ‐Award ausgezeichnet

Aktuelle Informationen zu EbolaÜber die Vorgehensweise in der Praxis bei Verdacht auf oder Nachweis vonEbola informierten wir Sie bereits in der Oktober‐Ausgabe von „KV‐Intern“(Seite 25).

Auch über unsere Internetseite unter www.kvbb.de halten wir Sie dazu aktuell auf dem Laufenden. Wenn Sie den Webcode „web020“ in das Such‐feld eingeben, gelangen Sie direkt zu den Details.

Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat auch noch einmal alle wichtigen Hinweise zusammengestellt. Diese finden Sie als Beileger zu dieser Ausgabe von „KV‐Intern“.

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Trotz deutlicher Fortschritte in derVersorgung gibt es nach wie vor einhohes Optimierungspotential bei derBehandlung des Diabetes mellitus.Die Einbindung der Smartphone‐Tech‐nologie und in diesem Zusammen‐hang mobiler Applikationen bietet einmodernes Fundament, die Patientenin ihrem Alltag zu unterstützen undÄrzte langfristig zu entlasten.

Das Projekt Diabetes‐Telemonito‐ring der Fachhochschule Brandenburgmöchte in Zusammenarbeit mit derKV Brandenburg und den Kranken‐kassen eine Nutzerbefragung durch‐führen. Ziel dieser Befragung soll essein, die Bedürfnisse der Ärzte undPatienten mittels Fragebögen bezüg‐lich der Therapie zu ermitteln. Durchdie Beteiligung der Nutzer soll einumfangreiches Konzept für eine Tele‐monitoring‐Plattform entstehen,welches erstmalig den Fokus auf dieAkzeptanz der Nutzer legt, um einerFehlentwicklung entgegen zu wirken.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Um ein möglichst unterstützendesProdukt entwickeln zu können,

möchten wir Sie bitten, sich etwasZeit für die Umfrage zu nehmen (ca. 15 Minuten). Für die Teilnahme ander Umfrage können Sie den „KV‐Intern“ beiliegenden Frage‐bogen ausfüllen und uns diesen bittebis zum 31.1.2015 an die Fax‐Nr. 03381/355 199 zurücksenden.

Alternativ können Sie auch bis zum31.1.2015 online auf der Internetseiteder KVBB teilnehmen. Bitte geben Sieden Webcode „web019“ in das Such‐feld ein, und Sie gelangen direkt zurUmfrage.

Ihre Antworten sind die Basis einerstudentischen Masterarbeit an derFachhochschule Brandenburg. ImNamen der Fachhochschule bedankenwir uns ganz herzlich für Ihre Unter‐stützung im Projekt Diabetes‐Tele‐monitoring.

Ansprechpartner:Betreuender Professor: Prof. Dr. med. Eberhard Beck, Tel.: 03381/355 435

InternPraxis aktuell

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 29

Umfrage zum Projekt Diabetes‐Telemonitoring

Page 32: KV-Intern 11/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 30 | AUSGABE 11 / 2014

Arztkinder in Not – Jede Spende hilft!

Seit mehr als einem halben Jahrhundert kümmert sich die Hartmannbund‐stiftung „Ärzte helfen Ärzten“ um in Not geratene Arztfamilien mit einemzentralen Gedanken – kollegiale Hilfe zu leisten.

Die Unterstützung von Arztkindern, deren Eltern sich auf Grund von Not‐situationen oder persönlichen Schicksalsschlägen in finanziell prekärer Lagebefinden ist der Schwerpunkt der Stiftungsarbeit. Insbesondere die Zahl derHalbwaisen und Waisen aus Arztfamilien, die auf eine Unterstützung durchdie Stiftung angewiesen sind, hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Oftsind es ganz persönliche Einzelschicksale mit vielen Sorgen und Nöten. Aberauch die Hilfestellung bei der Berufseingliederung von Ärztinnen und Ärztensowie die schnelle und unbürokratische Unterstützung bei Schicksals‐schlägen und Notlagen als Hilfe zur Selbsthilfe sind ein wichtiger Bestandteilder Stiftungsarbeit.

Helfen Sie mit, diese unverzichtbare Hilfe aufrecht zu erhalten und auszubauen.

Unterstützen Sie mit Ihrer Spende die Arbeit der Hartmannbund‐Stiftung„Ärzte helfen Ärzten“ – damit wir auch in Zukunft dort Hilfe leisten kön‐nen, wo sie gebraucht wird.

Vielen Dank

Spendenkonto der Stiftung:Deutsche Apotheker‐ und Ärztebank eG StuttgartIBAN DE88 3006 0601 0001 4869 42BIC (SWIFT CODE) DAAEDEDDXXX

Online‐Spende unter www.aerzte‐helfen‐aerzten.de

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InternPraxis aktuell

Bei der Suche nach einem Arzt ist esfür viele Menschen inzwischen nor‐mal, auch im Internet zu recherchieren.Entsprechende Bewertungsportalestehen dabei hoch im Kurs. Aber wassagen die Praxisbewertungen in deneinschlägigen Portalen eigentlich aus?Und nach welchen Kriterien werdenÄrzte darin bewertet?

Antworten auf diese und weitereFragen gibt das neue Merkblatt „Arztbewertungsportale“ des NAV‐Virchow‐Bundes. Es enthält eine

Übersicht aller gängigen Portale undderen Unterscheidungsmerkmale. EinAbschnitt erläutert, wie Ärzte positiveBewertungen erzielen können. Fernerwerden die Möglichkeiten, gegennegative Bewertungen vorzugehen,vorgestellt.

Das Merkblatt kann – nach vorhe‐rigem Login – kostenlos auf der Inter‐netseite des NAV‐Virchow‐Bundesunter www.nav‐virchowbund.de/bestell‐center abgerufen werden.

Merkblatt „Arztbewertungsportale“

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Unser Info‐Tipp

Page 34: KV-Intern 11/2014

Katrin FirlejFÄ für Innere Medizin/HALiebenwalder Ende 2116348 Wandlitz/OT Stolzenhagen

Christin GorgasFÄ für Innere Medizin/HAHauptstr. 4114778 Roskow/OT Weseram(Übernahme der Praxis von Dr. med. Manfred Krumbach)

Dr. med. Christian KieslichFA für AllgemeinmedizinGörlitzer Str. 1503046 Cottbus

Dr. med. Miriam SchickhausFÄ für AllgemeinmedizinKarl‐Liebknecht‐Str. 216225 Eberswalde

Anke SommerFÄ für Innere Medizin/HAKarl‐Liebknecht‐Str. 216225 Eberswalde

Dr. med. Walter MildenbergerFA für Innere Medizin/HAPoststr. 4114612 Falkensee

Dr. med. Anke RibbeckFÄ für Innere Medizin/HAHavelplatz 2‐10 Aufgang 516761 Hennigsdorf

Kathrin NeubertFÄ für AllgemeinmedizinAm Dammtor 6‐814913 Jüterbog(Übernahme der Praxis von Dr. med. Renate Loth)

Heidrun RadkeInnere Medizin/HAJohannes‐R.‐Becher‐Str. 2415711 Königs Wusterhausen

Sicherstellung

Seite 32 | AUSGABE 11 / 2014

Niederlassungen im Oktober 2014

Intern

Planungsbereich Mittelbereich Bernau bei Bln.

Planungsbereich Mittelbereich Brandenburg

Planungsbereich Mittelbereich Cottbus

Planungsbereich Mittelbereich Eberswalde

Planungsbereich Mittelbereich Falkensee

Planungsbereich Mittelbereich Hennigsdorf

Planungsbereich Mittelbereich Jüterbog

Planungsbereich MittelbereichKönigs Wusterhausen

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Dr. med. Verena ErnstFÄ für Innere Medizin/HADortustr. 5814467 Potsdam(Übernahme der Praxis von Dr. med. Hans‐Georg Popien)

Dr. Marcin FlorczakFA für Innere Medizin/HAKeulweg 1, 17326 Brüssow

Dr. med. Julia StoyFÄ für Innere Medizin/HAHans‐Beimler‐Str. 1514554 Seddiner See/OT Neuseddin(Übernahme der Praxis von Dr. med. Anneke Vad)

Dr. med. Claas WildeFA für Innere Medizin/HASeebadallee 1, 15834 Rangsdorf

Dr. med. Anne WildeckFÄ für AugenheilkundePuschkinstr. 2, 15848 Beeskow

Melanie SchimmerFÄ für Hals‐Nasen‐OhrenheilkundeZehmeplatz 1415230 Frankfurt (Oder)(Übernahme der Praxis von Dr. med. Brigitte Schweizer)

Dipl.‐Psych. Petra MoschPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieFriedhofstr. 1015528 Spreenhagen

Matthias WoigkFA für Frauenheilkunde undGeburtshilfeHertefelder Str. 414641 Nauen(Übernahme der Praxis von Dipl.‐Med. Marlis Müller)

Dipl.‐Psych. Allia Hammami HauasliPsychologische Psychotherapeutin/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieBerliner Str. 5, 15345 Altlandsberg

Kerrin AdlungFÄ für Psychosomatische Medizin undPsychotherapieBergfelder Str. 1016547 Birkenwerder

InternSicherstellung

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 33

Planungsbereich MittelbereichPotsdam

Planungsbereich Mittelbereich Prenzlau

Planungsbereich MittelbereichWerder (Havel) ‐ Beelitz

Planungsbereich Mittelbereich Zossen

Planungsbereich Landkreis/kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) St./Oder‐Spree

Planungsbereich Landkreis Havelland

Planungsbereich Landkreis Märkisch‐Oderland

Planungsbereich Landkreis Oberhavel

Page 36: KV-Intern 11/2014

Dr. med. Arvid BoellertFA für AugenheilkundeOtto‐Grotewohl‐Str. 4 a‐e03222 Lübbenau/Spreewald

Wioletta WidawskaFÄ für Kinder‐ und JugendmedizinSchulstr. 8 a, 03185 Peitz(Übernahme der Praxis von Dr. med. Marion Schüler)

Dipl.‐Psych. Nadja KochPsychologischePsychotherapeutin/VerhaltenstherapieBerliner Allee 48c, 15806 Zossen

Dipl.‐Psych. Univ. Stephan SchwarzPsychologischerPsychotherapeut/VerhaltenstherapieBerliner Allee 48c15806 Zossen/OT Wünsdorf

Dr. med. Mandy WeidlichFÄ für Innere Medizin/SP Pneumologie(Sonderbedarfszulassung; nur Leistungen auf dem Gebiet der Pneumologie)Saarstr. 1 Haus 414943 Luckenwalde

Dr. med. Thomas HoppertFA für Innere Medizin/SP Kardiologie(Sonderbedarfszulassung; nur Leistungen auf dem Gebiet der Kardiologie)Berliner Str. 12, 15848 Beeskow

Dr. med. Beatrixe BeckerFÄ für Kinder‐ und Jugendpsychiatrieu. ‐psychotherapieHauptstr. 38‐4016547 Birkenwerder

Anke SommerFÄ für Innere Medizin/SP Hämatologieund Intern. OnkologieKarl‐Liebknecht‐Str. 216225 Eberswalde

SicherstellungIntern

Seite 34 | AUSGABE 11 / 2014

Planungsbereich Landkreis Oberspreewald‐Lausitz

Planungsbereich Landkreis Spree‐Neiße

Planungsbereich Landkreis Teltow‐Fläming

Planungsbereich Raumordnungs‐region Havelland‐Fläming

Planungsbereich Raumordnungs‐region Oderland‐Spree

Planungsbereich Raumordnungs‐region Prignitz‐Oberhavel

Planungsbereich Raumordnungs‐region Uckermark‐Barnim

Page 37: KV-Intern 11/2014
Page 38: KV-Intern 11/2014

SicherstellungIntern

Seite 36 | AUSGABE 11 / 2014

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 12.1.2015

laufendeBewerbungs‐Kennziffer

Fachrichtung Planungsbereichgewünschter‐Übergabetermin

81/2014Allgemeinmedizin(1/2 Versorgungsauftrag)

Mittelbereich Potsdam 01.04.2015

82/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Beeskow 01.07.2015

83/2014Chirurgie(1/2 Versorgungsauftrag)

Ostprignitz‐Ruppin sofort

84/2014Innere Medizin/Gastroenterologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionHavelland‐Fläming

1.4.2015

85/2014Innere Medizin/Kardiologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionUckermark‐Barnim

01.04.2015

86/2014Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Märkisch‐Oderland 01.02.2015

87/2014 Kinder‐ u. Jugendpsychiatrie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionOderland‐Spree

sofort

88/2014 Anästhesiologie Land Brandenburg sofort

89/2014 Pathologie(1/2 Versorgungsauftrag)

Land Brandenburg 01.03.2015

90/2014 Urologie(1/2 Versorgungsauftrag)

Cottbus/Stadt sofort

91/2014 Nervenheilkunde Spree‐Neiße sofort

Page 39: KV-Intern 11/2014

InternSicherstellung

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 37

Bewerbungsfrist bis 8.12.2014

laufendeBewerbungs‐Kennziffer

Fachrichtung Planungsbereichgewünschter‐Übergabetermin

72/2014 Allgemeinmedizin Mittelbereich Seelow 01.04.2015

73/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Erkner 01.07.2015

74/2014Frauenheilkunde undGeburtshilfe(1/2 Versorgungsauftrag)

Dahme‐Spreewald 01.01.2015

75/2014Orthopädie(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark

sofort

76/2014Psychol. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam/Stadt sofort

77/2014Ärztl. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam/Stadt sofort

78/2014 Ärztl. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark

sofort

79/2014 Ärztl. Psychotherapeut Frankfurt (Oder)‐Oder‐Spree

01.04.2015

80/2014 Psychol. Psychotherapeut Frankfurt (Oder)‐Oder‐Spree

01.01.2015

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

Page 40: KV-Intern 11/2014

SicherstellungIntern

Seite 38 | AUSGABE 11 / 2014

Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. ge‐sperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseiteder KVBB unter www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Such‐feld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperrenbzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind aufder Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. GebenSie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zuden Beschlüssen.

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungengefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben,Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg, Zehdenick‐Gransee

Augenheilkunde: Mittelbereiche Elsterwerda‐Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Landkreis Spree‐Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse

Dermatologie:Landkreis Prignitz

Page 41: KV-Intern 11/2014

•Hausärztliche Praxis in Templinsucht ab 2015 Nachfolger/In. Die Pra‐xis ist barrierefrei und verfügt über 6 Räume auf 113 qm.

Kontakt: 03987/40204

• Praxis in Schönefeld/OT Großziethen(Dahme‐Spreewald) sucht ab April2015 Nachfolger/In. Die Praxis liegt amSüdrand von Berlin in unmittelbarerNähe der Stadtgrenze (200 m). DerOrtsteil hat eine ausgezeichnete Ver‐kehrsanbindung und eine hervorra‐gende Infrastruktur mit Schule undGymnasium, Kitas, Einkaufs‐ undFreizeitmöglichkeiten usw. Groß‐ziethen, überwiegend mit Ein‐ undZweifamilienhäusern bebaut, ver‐zeichnet ein dynamisches Wachstumder Bevölkerung. Der Ort ist auchnach Eröffnung des Flughafens BERnicht vom Fluglärm betroffen.

Kontakt: 03379‐4498619 [email protected]

•Gut gehende hausärztliche Praxis inOranienburg sucht ab 2016 eine/enNachfolger/in. Eine qualifizierte Arzt‐helferin steht Ihnen zur Seite.

Kontakt: 01732068398

•Große augenärztliche Praxis in Cott‐bus sucht in 2015/2016 Nachfolger/In.Wir sind eine konservative Augenarzt‐

praxis, die auf 150 qm 5 Praxisräumezur Verfügung hat. 3 Arzthelferinnenstehen Ihnen zur Seite.

Chiffre: PA/19/2014

•Facharzt für Allgemeinmedizin suchtab 2015 hausärztliche Praxis zur Über‐nahme.Bevorzugte Regionen: Potsdam undUmgebung und Falkensee.

Kontakt: [email protected]

•Facharzt für Allgemeinmedizin suchtab 2015 hausärztliche Praxis zur Über‐nahme in Märkisch‐Oderland.

Chiffre: PG/29/2014

•Fachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sucht ab 2016 Praxis imFachgruppendurchschnitt zur Über‐nahme. Bevorzugte Regionen: Barnim, Havelland, Oberhavel.

Chiffre: PG/30/2014

•Fachärztin für Allgemeinmedizinsucht ab Februar 2015 Anstellungs‐möglichkeit in einer hausärztlichenPraxis.Bevorzugte Region: Potsdam, Havelland, Teltow‐Fläming

Chiffre: AnKo/22/2014

Praxisbörse

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 39

Praxisbörse

Intern

Praxisabgabe

Praxissuche

Anstellungs‐ und Kooperationsan‐gebote und ‐gesuche

Page 42: KV-Intern 11/2014

Anzeige

•Gesucht wird ein/e Facharzt/ärztinfür Kinder‐ und Jugendmedizin füreinen frei werdenden Praxissitz ineiner Praxisgemeinschaft zum 1.1.2015mit der Option der späteren Über‐nahme 2016. Wir bieten u.a. Lungen‐funktion, EKG, Allergologie;Reisemedizin an.

Chiffre: AnKo/23/2014

•Hausarztpraxis in der Nähe vonPotsdam, verkehrsgünstig gelegensucht eine/n Kollegen/In zur Anstel‐lung. Praxisbesonderheiten sind u.a.Naturheilverfahren, Homöopathie,Neurofeedback.

Kontakt: 033205/54370 [email protected]

•Gesucht wird ein/e Allgemeinmedi‐ziner/in, hausärztlichen Internisten/inin Vollzeit angestellt oder zur Grün‐dung einer Gemeinschaftspraxis ingut eingeführter Hausarztpraxis inBrandenburg an der Havel. Wirbieten: Psychosomatik, geriatrischePalliativmedizin, NHV, Hausbesucheund ein nettes, gut ausgebildetesTeam, schöne Umgebung, wenigkassenärztliche Bereitschaftsdienste.Wir erwarten: Teamgeist, eigenver‐antwortliches Arbeiten, Empathie.

Kontakt: 0163 18 74 385

•Die MEG Guben sucht schnellst‐möglich eine/n Hausärztin/Hausarztzur Anstellung.

Kontakt: 03561‐403‐365 oderbuero.meg@naemi‐wilke‐stift.de

•Radiologische Praxis in Frankfurt(Oder) mit MRT, CT, digit. Radiogr.,Mammogr., Ultraschall mit Duplex‐sonogr. bietet ab sofort Anstellungs‐möglichkeit für einen FA/FÄ für Radio‐logie im Jobsharing. Anstellungsum‐fang und Arbeitszeit verhandelbar.

Kontakt: [email protected]

•Große augenärztliche Praxis in Cott‐bus bietet in 2015/2016 Anstellungs‐möglichkeit. Wir sind eine konserva‐tive Augenarztpraxis, die auf 150 qm 5 Praxisräume zur Verfügung hat. 3 Arzthelferinnen stehen Ihnen zurSeite.

Chiffre: AnKo/24/2014

PraxisbörseIntern

Seite 40 | AUSGABE 11 / 2014

Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322,[email protected]‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam

Approb. Arzt

für Übernahme meiner hausärztl.Bereitschaftsdienste

(Schönerlinde-Wandlitz-Prenden) gesucht.(VB)

[email protected] 0177-7 29 29 29

Page 43: KV-Intern 11/2014

Fortbildung

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 41

Intern

Als Fallmanagerin unterstützt dieagneszwei‐Fachkraft Arztpraxen,Ärztenetze oder weitere kooperativemedizinische Strukturen. Im Auftragdes behandelnden Arztes übernimmtsie bestimmte medizinische undorganisatorische Aufgaben fürbetreuungsintensive Patienten füreinen definierten Zeitraum. Zu ihrenAufgaben im Rahmen des Fallmana‐gements gehören u.a.:

• Betreuung und Begleitung entlang der Behandlungskette,

• Terminkoordination mit weiteren Fachärzten,

• Unterstützung bei strukturierten Behandlungsprogrammen,

• Überwachung der häuslichen Krankenpflege und Medikation,

• Unterstützung von Angehörigen und Vermittlung sozialer Dienste sowie

• Durchführung notwendiger Hausbesuche.

Die Schulung findet im ZeitraumMärz bis Juni 2015 statt und erfolgtüber zwei Module im Blockunterricht.Die Kursgebühr beträgt ca. 1.300 Eurobei entsprechender Mindestteil‐nehmerzahl.

In den zurückliegenden Jahren wur‐den insgesamt 90 agneszwei‐Fach‐kräfte für diese hochqualifizierteTätigkeit geschult. Nutzen Sie IhreChance, fördern Sie ihr Praxispersonalund entlasten Sie sich in ihrer täg‐lichen Arbeit. Der Einsatz einer Fach‐kraft wird mit 40 Euro pro Patient proMonat vergütet. Es sind nur nochwenige Plätze vorhanden.

Auf der Website der KVBBwww.kvbb.de/praxis/vertraege‐und‐recht, unter der Rubrik Verträge derKVBB, Verträge mit der AOK Nordostfinden Sie weitere Details. Die Ver‐träge bestehen derzeit mit der AOK Nordost, der BARMER GEK undder Techniker Krankenkasse. Weiteresind in Planung. Bitte beachten Sie dieKriterien zur Teilnahme am Vertrag.

Bei Interesse melden Sie sich bitte biszum 16. Dezember 2014 bei uns:

Ansprechpartner der KVBBSchulung: Isabel Thiele 0331/23 09 459Teilnahme am Vertrag: Katherina Schumacher 0331/23 09 458

März 2015: VierterSchulungsdurchgang füragneszwei‐Fachkräfte startet

Page 44: KV-Intern 11/2014

FortbildungIntern

Seite 42 | AUSGABE 11 / 2014

agneszwei: Abrechnung als nicht‐ärztliche Praxisassistentin möglich KVBB bietet Ergänzungsqualifikation an

Nach intensiven Gesprächen ist esDr. Helming gelungen, mit dem Bayerischen Hausärzteverband eineexklusive Kooperation zu schließen,dank der agneszwei‐Fachkäfte unkom‐pliziert eine Zusatzqualifikation zurnichtärztlichen Praxisassistentinabsolvieren können. Dadurch ist einezusätzliche Finanzierung der haus‐ärztlichen agneszwei‐Fachkräftemöglich.

Zum Hintergrund: Die KBV und der GKV‐Spitzenver‐

band haben sich auf Details zur ver‐tragsärztlichen Vergütung 2015 ver‐ständigt. Demnach sollen zusätzlich132 Millionen Euro im kommendenJahr in den hausärztlichen Versor‐gungsbereich fließen, um den Einsatznichtärztlicher Praxisassistentinnenwie VerAH, EVA und Mopra auch innicht unterversorgten Gebieten zufördern. Auch Praxen, in denen eineagneszwei im Einsatz ist, könnenunkompliziert an diesen Leistungenpartizipieren.

Die Spezialregelung für Brandenburg:

agneszwei‐ Fachkräfte können diefehlende Qualifikation zur nichtärzt‐lichen Praxisassistentin schnell nach‐holen. Dazu müssen sie an insgesamt82 Unterrichtseinheiten teilnehmen,die sich aus 62 Präsenzstunden zu denThemen Praxismanagement, Notfall‐management, Wundmanagement undTechnikmanagement sowie aus 20 Unterrichtseinheiten zu den The‐men häusliche Sterbebegleitung,Schmerzmanagement, Demenz,Workshop Ulcus Cruris zusammenset‐zen. Die Präsenzstunden können ineiner zusammenhängenden Wocheoder an zwei Wochenenden absol‐viert werden. Darüber hinaus ist ein40‐stündiges Praktikum erforderlich,für welches vorliegende Zeiten inanderen Einrichtungen im Gesund‐heitswesen oder vergleichbareErfahrungen anrechenbar sind.

Der Gesamtpreis für die Schulungliegt bei maximal 930 Euro netto.

Unser Service für Sie:Isabel Thiele, 0331/23 09‐459,[email protected]

Page 45: KV-Intern 11/2014

Acht agneszwei‐Fachkräfte, die innervenärztlichen Praxen tätig sind,trafen sich Mitte Oktober zu einerspeziellen Fortbildung in den Räumender KV Brandenburg in Potsdam. Ver‐anstalter war der Gesamtverband derNervenärzte des Landes Branden‐burg.

Inhaltliche Schwerpunkte waren, soVerbandsvorsitzender HolgerMarschner, wichtige Krankheitsbilderin der Neurologie und Psychiatriesowie deren diagnostische und thera‐peutische Grundlagen. Beispielsweisewurden ausführlich Themen wie Psy‐chopathologie, einfache Testsystemein der Neurologie, Depression und

Angst, Psychosen, Demenz undParkinson, Multiple Sklerose, speziellePharmakotherapie inklusive Injektion‐stechniken sowie Deeskalationsmeth‐oden für bestimmte schwierige Situa‐tionen erörtert.

Die Fortbildung bewertet HerrMarschner als Erfolg. Die Teilnehmer‐innen hätten sehr engagiert und inter‐essiert mitgearbeitet. Sein Verbanddenke schon konkret über eine Fort‐setzung im kommenden Jahr nach.Inhaltlicher Schwerpunkt werde danndie Vermittlung eines Prozessmana‐gements für relevante Krankheits‐bilder sein.

InternFortbildung

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 43

agneszwei: Berufsverband organisierte Fortbildung

Anzeige

Page 46: KV-Intern 11/2014

Fortbildung

Seite 44 | AUSGABE 11 / 2014

Intern

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

21.01.201515.00 ‐ 18.00Potsdam

Impfen in der PraxisDr. med. Ines Liebold, Klinikum Ernst vonBergmann, PotsdamMarianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KVBB

Fortbildungspunkte

50 Euro

23.01.201514.00 ‐ 19.00Potsdam

Fehler‐, Risiko‐ und BeschwerdemanagementDipl.‐Betriebswirt Andreas Schaupp,Qualitätsmanager im Gesundheitswesen

Fortbildungspunkte

85 Euro

11.02.201514.00 ‐ 20.0014.02.201509.00 ‐ 17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

13.02.201514.00 ‐ 19.0014.02.201509.00 ‐ 18.00Potsdam

Behandlungs‐ und Schulungsprogramm fürPatienten mit Hypertonie (ZI)Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

5

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426

4

8

5

Page 47: KV-Intern 11/2014

InternFortbildung

AUSGABE 11 / 2014 | Seite 45

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

28.01.201515.00 ‐ 18.00Potsdam

Interaktionsbezogene Fallarbeit als Möglich‐keit zur Qualitätssicherung in der psychothe‐rapeutischen PraxisDipl.‐Psych. Ilka Zänker, Psychologische Psychotherapeutin

(Zertifizierung beantragt)

40 Euro

20.02.201515.00 ‐ 18.00Potsdam

Die ärztliche LeichenschauMR Dr. med. Wolfgang Mattig, FA f. Rechtsmedizin Anna Trofimova, FÄ f. Rechtsmedizin

Fortbildungspunkte

45 Euro

4

Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

14.01.201515.00 ‐ 17.30Potsdam

EBM‐Schulung für das PraxispersonalAbrechnungsmanagerinnen der KVBB

35 Euro

21.01.201515.00 ‐ 18.00Frankfurt (O.)

Notfälle in der Praxis mit ReanimationLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e. V.

45 Euro

11.02.201514.00 ‐ 19.00Potsdam

Telefontraining für das PraxispersonalDipl.‐Phil. Joachim Hartmann,Personal‐ und Persönlichkeitsentwicklung

75 Euro

Page 48: KV-Intern 11/2014

Intern

Seite 46 | AUSGABE 11 / 2014

Impressum

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Christian Wehry

Redaktionsschluss:17. November 2014

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.900 Exemplare

Page 49: KV-Intern 11/2014

Rufnummern für KVBB‐Service

Funktion KVBB‐Service‐Rufnummer neu

Zentrale Einwahl 0331 98 22 98 00

Informationsdienst/KOSA 0331 98 22 98 01

Fortbildung 0331 98 22 98 02

EBM/Abrechnungsberatung 0331 98 22 98 03

Formularbestellung FAX 0331 98 22 98 04

Formularbestellung 0331 98 22 98 05

Benutzerservice DatenNerv/KV‐Safenet 0331 98 22 98 06

Beratung Beiräte und neue Mitglieder 0331 98 22 98 07

Bereitschaftsdienst‐Management FAX 0331 98 22 98 08

Bereitschaftsdienst‐Management 0331 98 22 98 09

Beratung zu Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung

0331 98 22 98 11

Betriebswirtschaftliche Beratung 0331 23 09 280

Niederlassungsberatung 0331 23 09 320

Patiententelefon 0331 98 22 98 51

Mahnwesen/Praxisgebühr 0331 98 22 98 52

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