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Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

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ANFORDERUNGEN UND LÖSUNGEN FÜR UPONOR FLÄCHENHEIZUNGEN UND INSTALLATIONSSYSTEME Energetisch optimieren im Neubau und Bestand
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A N F O R D E R U N G E N U N D L Ö S U N G E N F Ü R U P O N O R F L Ä C H E N H E I Z U N G E N U N D I N S TA L L AT I O N S S Y S T E M E

Energetisch optimieren im Neubau und Bestand

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Energetisch optimieren mit Uponor

Dabei beginnt energiebewusstes Bauen und Modernisieren schon bei der Planung, egal ob es sich um eine Altbausanierung oder einen Neu-bau handelt. Zum Einen wird hier-durch bei heutigen Neubauten ein deutlich besseres energetisches Qualitätsniveau erreicht als dies frü-her der Fall war. Aber auch bei umfangreicher Sanierung eines Alt-baus ist es durchaus möglich, den Energiebedarf des Gebäudes erheb-lich zu senken – eine lohnenswerte Investition, besonders vor dem Hin-tergrund stetig steigender Energie-preise. Maßgebliche Anforderungen an die energetische Qualität sind gesetzlich geregelt, z.B. mit der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Flächenheizungssysteme wie Boden-, Wand- und Deckenhei-zungen unterliegen als Bestand-

teil von Bauteilfl ächen diversen gesetzlichen und normativen Wär-medämmanfor-derungen. Das Glei-che gilt für Rohr leitungssysteme in der Heizungs- und Trinkwasser-installation. So stellt z. B. eine unzu-reichende Dämmung von Rohrleitun-gen oder oberer Geschossdecken gemäß EnEV 2014 erstmalig eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Die nachfolgenden Ausführungen vermitteln Ihnen die wichtigsten Inhalte der EnEV 2014 im Vergleich zur EnEV 2009, insbesondere für die Anwendungsbereiche Flächenhei-

zung und Installationssysteme. Weiterführende Informationen zur EnEV fi nden Sie unter www.enev-online.de

Ergänzend dazu enthält diese Unterlage aktuelle Wärmedämm- anforderungen und praxisgerechte Uponor Dämmlösungen, die Ihnen die Planung und Montage der Uponor Flächenheiz- und Installati-onssysteme erleichtern.

Besuchen Sie für weiterführende Informationen außerdem unsere Webseite www.uponor.de.

Der sparsame Umgang mit Energie ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen von elementarer Bedeutung. Die endlichen Primärenergiereserven sowie der fortschreitende Klimawandel zwingen zum Handeln. Ein Großteil der Energie wird immer noch zum Heizen von Gebäuden aufgewendet. Wenn man bedenkt, dass z. B. in Privathaushalten mehr als drei Viertel der genutzten Energie auf das Heizen ent-fällt, wird deutlich, welches Einsparpotenzial hier vorhanden ist.

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Inhalt

EnEV 2014 vs. EnEV 2009

Zweck und Anwendungsbereich der Verordnung, Verantwortlichkeiten ••••••••••••••• 4

Geänderte Anforderungen für den Neubau •••••••••••••••••••••••••••••••••••• 6

Geänderte Anforderungen für den Gebäudebestand ••••••••••••••••••••••••••••• 8

Energieausweis nach neuer EnEV 2014 •••••••••••••••••••••••••••••••••••••10

Auswirkungen der EnEV 2014 auf Flächenheizungen

Allgemeine Aspekte •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••12

Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen •••••••••••••••••••••••••••••13

Praxisbeispiele für die Uponor Flächenheizungsdämmung ••••••••••••••••••••••••19 Uponor Classic Nassbausystem •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••19 Uponor Tecto 14 – 17 Nassbausystem ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••21 Uponor Klett Nassbausystem •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••23 Uponor Nubos Nassbausystem •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••25 Uponor Tacker Nassbausystem ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••28 Uponor Siccus Nassbausystem ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••29 Uponor Minitec Nassbausystem •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••31 Uponor Magna Nassbausystem •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••32 Uponor Wandheizung ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••33 Uponor Deckenheizung/-kühlung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••37

Dämmanforderungen für Trinkwasser- und Heizungs-installationen

Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen nach EnEV 2014 •••••••••••••••39

Dämmung von Trinkwasserleitungen kalt nach DIN 1988-200•••••••••••••••••••••42

Dämmung von Trinkwasserleitungen warm sowie Armaturen nach DIN 1988-200 ••••••43

Ausführungsbeispiele Rohrleitungsdämmung •••••••••••••••••••••••••••••••••44

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf ••••••••••••••••••••••••••51

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4 E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D

Ziele und Maßnahmen

Der Zweck der EnEV 2014 wird im § 1 erstmals wie folgt erläutert:„Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäu-den. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grund-satzes der wirtschaft lichen Vertret-barkeit soll die Verordnung dazu bei-tragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbe-sondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Neben den Festle-gungen in der Verordnung soll dieses Ziel auch mit anderen Instrumenten,

insbesondere mit einer Modernisie-rungsoff ensive für Gebäude, Anrei-zen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan, verfolgt werden. Im Rahmen der dafür noch festzulegenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffi zienz von Niedrigstenergiegebäuden wird die Bundesregierung in diesem Zusam-menhang auch eine grundlegende Vereinfachung und Zusammenfüh-rung der Instrumente, die die Ener-gieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln, anstreben, um dadurch die energetische und ökonomische Opti-mierung von Gebäuden zu erleich-tern.“

Die EnEV gilt für:

Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden

Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft - und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden

Die EnEV gilt nicht für:

Produktionsprozesse (Energieein-satz) in Gebäuden

Betriebsgebäude, die überwie-gend zur Aufzucht oder zur Hal-tung von Tieren genutzt werden

Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck groß-fl ächig und langanhaltend off en-gehalten werden müssen

EnEV 2014 vs. EnEV 2009

Zweck und Anwendungsbereich der Verordnung, Verantwortlichkeiten

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5E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D

unterirdische Bauten, Unterglas-anlagen und Kulturräume für Auf-zucht, Vermehrung und Verkauf von Pfl anzen, Tragluft hallen und Zelte

Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zer-legt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren

Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind

Wohngebäude, die für eine Nut-zungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder für eine begrenzte jähr-liche Nutzungsdauer bestimmt

sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohnge-bäude weniger als 25 % des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt

sonstige handwerkliche, landwirt-schaft liche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.

Wenn allerdings in den zuvor genannten Gebäuden Heizkessel vorgesehen sind, so sind für die Inbetriebnahme die Anforderungen des § 13 zu erfüllen. Ebenso gelten für in derartige Gebäude installierte Klimaanlagen die Inspektionspfl ich-ten gemäß § 12 der EnEV 2014.

Verantwortliche für die Einhal-tung der EnEV-Vorschrift en

Gemäß § 26 ist für die Einhaltung der Vorschrift en der EnEV der Bau-herr verantwortlich, soweit in der EnEV nicht ausdrücklich ein andererVerantwortlicher bezeichnet ist. Des Weiteren sind für die Einhaltungder EnEV auch die Personen im Rah-men ihres jeweiligen Wirkungskreises verantwortlich, die im Auft rag des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.

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Eine Hauptforderung der EnEV ist es, Neubauten energieeffi zient zu errichten, wobei die folgenden Para-meter als Maßstab für die Energie-effi zienz dienen:

Der jährliche Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik

Der Wärmeschutz der Außenhülle Sommerlicher Wärmeschutz Die Luft dichtheit der Außenhülle Der Mindestluft wechsel im Wohn-gebäude

Verschärft er Energiestandard für den Neubau ab 2016

GeltungsbereichDie energetischen Anforderungen der EnEV 2014 für den Neubau wer-den ab 2016 steigen. Unter die ver-schärft en Anforderungen der EnEV 2016 fallen Bauvorhaben, für die der Bauherr entweder:

den Bauantrag ab 1. Januar 2016 einreicht;

die Bauanzeige ab 1. Januar 2016 erstattet;

weder eine Genehmigung noch eine Anzeige oder ein sonstiges

Verfahren benötigt, aber ab dem 1. Januar 2016 oder später mit der Ausführung beginnt;

verlangt, dass die Baubehörde nach dem verschärft en Standard beurteilt, wenn sie über den Bauantrag oder die Bauanzeige noch nicht bestandskräft ig ent-schieden hat.

Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um 25%Für die Berechnung des höchstzuläs-sigen Jahres-Primärenergiebedarfs des geplanten Neubaus wird auch in der EnEV 2014 das entsprechende Referenzgebäude zugrunde gelegt. Auch umfasst die Tabelle 1 der Anla-ge 1 (Wohngebäude) und Anlage 2 (Nichtwohngebäude) jeweils wie bis-her die Ausführung des Referenzge-bäudes. Jedoch fordert die EnEV 2014 in der ersten Zeile der Tabelle, dass der berechnete Jahres-Primär-energiebedarf des Referenzgebäudes ab dem 1. Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 multipliziert wird, was einer Senkung des zulässigen Höchstwertes um 25 % entspricht.

Verbesserter Wärmeschutz der Gebäudehülle um ca. 20%Grundsätzlich besteht nach der EnEV die Möglichkeit, mit Wärmeerzeu-gern mit niedrigen Primärenergiefak-toren (z. B. Holzheizungen) die Anforderungen an den Jahres-

Geänderte Anforderungen für den Neubau

Primärenergiebedarf auch dann zu erfüllen, wenn die Wärmeschutzwer-te des Referenzhauses unterschritten werden. Um die Anforderungen an den Wärmeschutz zu erhöhen for-dert die EnEV 2014 deshalb parallel zur Reduzierung des Jahres-Primär-energiebedarfs einen verbesserten Wärmeschutz der Gebäudehülle ab 2016. Für den Wohnbau bedeutet das konkret, dass ab 01.01.2016 der höchstzulässige spezifi sche, auf die wärmeübertragende Umfassungsfl ä-che bezogene Transmissionswärme-verlust H'T von neuen Wohngebäu-den den Wert aus der Tabelle nach Gebäudetypen (freistehende, einsei-tig angebaute und alle anderen Wohngebäude sowie Erweiterungen und Ausbauten über 50 m³ Nutzfl ä-che) nicht überschreiten darf. Gleich-zeitig dürfen auch die U-Werte der Bauteile des Referenz-Wohngebäu-des nicht überschritten werden. Für Nichtwohngebäude defi niert die EnEV 2014 in der Anlage 2, Tabelle 2 die Höchstwerte der Wärmedurch-gangskoeffi zienten (U-Werte) der wärmeübertragenden Umfassungs-fl äche für Außenbauteile. Darin sind für Räume mit Heiz-Solltemperatu-ren ≥19°C die jeweiligen U-Werte für drei Anforderungsniveaus festge-legt (nach EnEV 2009, für Neubau-vohaben bis zum 31.12.2015 und für Neubauvohaben ab dem 01.01.2016). Für Räume mit Heiz-Solltemperaturen 12 bis < 19°C ist jeweils nur ein U-Wert je Bauteiltyp ohne Unterscheidung nach Anforde-rungsniveaus vogegeben.

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 7

Neue EnEV-Ausnahme: Ferien-häuser

Wie bereits die EnEV 2009 defi niert die neue EnEV 2014 die Gebäude, die nicht unter ihre Anforderungen fallen. Dabei war schon gemäß EnEV 2009 ein neues Wohnhaus, das jähr-lich unter vier Monaten genutzt wer-den soll, von den Anforderungen der EnEV 2009 – bis auf die installierte Heizungs- und Klimatechnik – befreit. Entsprechend den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2010 erweitert die EnEV 2014 die Defi ni-tion auf Wohngebäude, die für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwar-tende Energieverbrauch der Wohn-gebäude weniger als 25 % des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt.

EnEV-Easy: Nachweiserleichte-rung für standardisierte, ungekühlte Wohngebäude

Die EnEV 2014 sieht vor, dass für neue, ungekühlte Wohngebäude kei-ne Berechnungen nach § 3, Absatz 3 als EnEV-Nachweis für das Gebäude erforderlich sind, wenn

der Jahres-Primärenergiebedarf den zulässigen Wert, der sich durch ein Referenzhaus ergeben würde, nicht überschreitet;

der Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle den zuläs-sigen Wert, den die EnEV vorgibt, nicht überschreitet;

der sommerliche Wärmeschutz des Hauses den Vorgaben der Verord-nung entspricht.

Die Nachweiserleichterung ist jedoch nur dann anwendbar, wenn das Haus mit einer vordefi nierten Standard-ausstattung ausgeführt wird. Diese Austattung bezieht sich auf die Grö-

ße, Form, die Ausrichtung, die Dicht-heit des Wohnhauses sowie auf die Vermeidung von Wärmebrücken und auf den Außenbau-Anteil an der gesamten, wärmeübertragenden Umfassungsfl äche.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann im Einvernehmen mit dem Bundes-ministerium für Wirtschaft und Tech-nologie für Gruppen von nicht gekühlten Wohngebäuden auf der Grundlage von Modellberechnungen bestimmte Ausstattungsvarianten beschreiben, die unter dort defi nier-ten Anwendungsvoraussetzungen die Anforderungen nach § 3, Absät-ze 1, 2 und 4 generell erfüllen. Diese Ausstattungsvarianten werden im Bundesanzeiger veröff entlicht.

Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

Bereits in der EnEV 2009 ist in § 5, Absatz 1 festgelegt, dass, wenn in einem neu zu errichtenden Gebäu-de Strom aus erneuerbaren Ener-gien (Solare Energie, Windenergie) eingesetzt wird, dieser Strom von dem errechneten Endenergiebedarf abgezogen werden darf. Vorausset-zung dafür ist, dass der Strom

im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird und

vorrangig in dem Gebäude unmit-telbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die über-schüssige Energiemenge in ein öff entliches Netz eingespeist wird.

Es darf jedoch höchstens die Strom-menge angerechnet werden, die dem berechneten Strombedarf der jewei-ligen Nutzung entspricht.

In der EnEV 2014 sind jetzt erstmals auch entsprechende Berechnungs-verfahren zur Ermittlung des Strom-bedarfs und der Stromerträge fest-gelegt. Der Strombedarf wird nach DIN V 18599 für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude als Monats-wert bestimmt. Der monatliche Stro-mertrag aus Photovoltaik und Wind-energie wird auf der Grundlage des Referenzklimas Potsdam nach DIN V 18599, Teil 10 (Nutzungsrandbedin-gungen, Klimadaten), Ausgabe Dezember 2011 berechnet.

Sommerlicher Wärmeschutz bei gekühlten Wohnhäusern

Wenn ein Wohnhaus auch mit einer Raumkühlung ausgestattet werden soll, ist gemäß DIN 4108-2 (2013) rechnerisch zu ermitteln, ob und welche bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz vorzu-sehen sind. Diese Maßnahmen sind jedoch nur dann umzusetzen, wenn sich die zusätzlichen Investitionen innerhalb der üblichen Nutzungs-dauer durch die eingesparte Kühl-energie amortisieren würden (Wirt-schaft lichkeit).Daraus lässt sich schlussfolgern:

(Aktive) Kühlsysteme mit hohem Energieeinsatz rechtfertigen auch größere bauliche Maßnahmen zur Senkung der Kühlenergie.

Bei passiven Kühlsystemen (z. B. "Free Cooling" über Flächensy-steme) mit relativ geringen Kühl-energieeinsatz sind größere bau-liche Maßnahmen zum Wärme-schutz nicht wirtschaft lich.

Der letztgenannte Aspekt ist auch für den Fall interessant, wenn z. B.aus architektonischer Sicht eine Außenverschattung nicht gewünscht ist.

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Präzisierte Bauteil-Anforderun-gen

Eigentümer von Altbauten waren bislang oft der Auff assung, dass sie im Rahmen von Teilsanierungen von Außenbauteilen (Fassadenbereiche, Dachfl ächen, einzelne Fenster) laut EnEV 2009 die gesamte Fassade, Dach oder bzw. alle Fenster sanieren müssten. Im § 9 der EnEV 2014 ist nun unmissverständlich festgelegt, dass nur diejenigen Flächen eines Außenbauteils die EnEV-Anforde-rungen (maximale U-Werte gemäß Anlage 3) erfüllen müssen, die tat-sächlich geändert bzw. energetisch saniert werden.

EnEV-Nachweis für Anbau und Ausbau

Während die EnEV 2009 im § 9 davon ausging, dass bei einer Erwei-terung (An- und Ausbau) eines Gebäudes um beheizte oder gekühl-te Räume die vorhandene Heizungs-anlage weiter genutzt wird und sich die Anforderungen nur danach rich-teten, wie groß die neu hinzuge-kommene, zusammenhängende beheizte oder gekühlte Nutzfl äche war, unterscheidet die EnEV 2014 zwischen Erweiterung mit und ohne neuer Heizung. Dadurch soll der EnEV-Nachweis für Erweiterungen vereinfacht werden.

Geänderte Anforderungen für den Gebäudebestand

Erweiterung bis 50 m2 ohne neue HeizungWenn die hinzugekommene Nutzfl ä-che höchstens 50 m² groß ist, müs-sen die betroff enen Außenbauteile die EnEV-Anforderungen für die Bauteil-Sanierung im Bestand (EnEV 2014 , Anlage 3) erfüllen.

Erweiterung über 50 m2 ohne neue HeizungWenn die hinzugekommene Nutzfl ä-che 50 m² übersteigt, muss zusätz-lich auch der sommerliche Wärme-schutz nachgewiesen werden.

Erweiterung mit neuer HeizungWenn der Eigentümer im Rahmen einer Erweiterung eine neue Heizung installiert, muss der neue Gebäude-teil, unabhängig von der hinzuge-kommenen Nutzfl äche, die Neubau-Anforderungen der EnEV 2014 erfüllen. Das bedeutet u.a., dass für die Erweiterung die Höchstwerte für den Wärmeschutz der Gebäudehülle (aus den Tabellen in den Anlagen für neue Wohn- und Nichtwohnge-bäude) nicht überschritten werden dürfen. Allerdings sind derartige Erweiterungen von der 25%igen Verschärfung des Energiestandards, den die EnEV 2014 ab 2016 ein-führt, nicht betroff en.

Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Dämmpfl icht für oberste GeschossdeckenIm Gegensatz zur EnEV 2009 defi -niert die EnEV 2014 jetzt unmissver-ständlich den erforderlichen Wärme-schutz für oberste Geschossdecken. Sie legt dabei als Kriterium den Min-destwärmeschutz gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinspa-rung in Gebäuden), Teil 2 (Mindest-anforderungen an den Wärme-schutz), Ausgabe Februar 2013 fest. Demnach müssen zugängliche Decken beheizter Räume gegen einen unbeheizten Dachraum bis Ende 2015 auf einen maximalen U-Wert von 0,24 Watt/(m²K) gedämmt werden, wenn sie die Anforderungen der DIN 4108 nicht erfüllen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, anstelle der Decke, das darüber liegende Dach entsprechend zu dämmen.

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Austausch von HeizkesselnHeizkessel, die mit fl üssigen oder gasförmigen Brennstoff en betrieben werden und die vor dem 1.10.1978 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen laut EnEV 2014, § 10 nicht mehr betrieben werden. Wurden der-artige Kessel vor dem 01.01.1985 eingebaut, so war der Betrieb noch bis 2015 zulässig. Für Heizkessel, die mit fl üssigen oder gasförmigen Brennstoff en betrieben werden und nach dem 01.01.1985 eingebaut wurden, ist in der EnEV 2014 fest-gelegt, dass diese maximal über einen Zeitraum von 30 Jahre betrie-ben werden dürfen.

Weiterhin sind folgende Heizungs-Anlagen von der Austauschpfl icht befreit und dürfen vom Eigentümer weiter betrieben werden:

Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwert-Heizkessel, Heizungsanlagen mit einer Nenn-leistung unter vier Kilowatt (kW) oder über 400 kW,

Anlagen, mit denen nur das war-me Wasser bereitet wird,

Küchenherde, Geräte, die hauptsächlich ausge-legt sind, um den Raum, in dem sie aufgestellt sind, zu beheizen, die jedoch auch Warmwasser für die Zentralheizung und für sons-tigen Gebrauch liefern.

Ordnungswidrigkeiten erheblich erweitert

Verstöße gegen die EnEV können je nach Tatbestand erhebliche Buß-gelder zu Folge haben. Die neue EnEV 2014 verweist, wie auch schon die EnEV 2009, auf das geltende Energieeinsparungsgesetz, jetzt in der aktuellen Fassung (EnEG 2013). In diesem Gesetz sind die jeweiligen Bußgelder geregelt, die bei Ord-nungswidrigkeit anfallen können.

Nachfolgend sind auszugsweise die in der EnEV 2014, § 27 zusätzlich aufgeführten Tatbestände mit den entsprechenden Bußgeldstaff elun-gen aufgelistet:

Bußgeld bis zu 50.000 Eurokönnen folgende Tatbestände nach sich ziehen:

Nutzung alter Heizkessel trotz Betriebsverbot;

ungedämmte Leitungen nicht wie gefordert wärmedämmen;

oberste zugängliche Geschossde-cke, die nicht der Baunorm (DIN 4108) entspricht, nicht pfl ichtge-mäß dämmen.

Bußgeld bis zu 15.000 Eurodroht, wenn ein Verpfl ichteter vor-sätzlich oder leichtfertig

den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert übergibt oder vorlegt,

die Pfl ichtangaben in kommerziel-len Anzeigen nicht veröff entlicht (verpfl ichtend seit 01.05.2015).

Bußgeld bis zu 5.000 Eurokann anfallen, wenn ein Sachver-ständiger

die zugeteilte Registriernummer nicht einträgt

die Unterlagen und Daten für die Stichprobenkontrolle nicht wie gefordert an die zuständige Behörde übermittelt.

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Muster für Energieausweise

Muster für den Energieausweis für WohngebäudeMustervorlagen für Enegieausweise für Wohngebäude sind, wie bereits in der EnEV 2009, in der Anlage 6 des § 16 aufgeführt. Gegenüber der EnEV 2009 enthält die EnEV 2014 diesbezüglich jedoch zwei Neue-rungen:

Änderung der Energieeffi zienz-klassenDie Energieeffi zienz eine Wohnge-bäudes wird in den Mustern weiter-hin in Form eines Bandtachos darge-stellt. Die Energieeffi zienzklassen wurden jedoch in der EnEV 2014

Energieausweis nach neuer EnEV 2014

neu festgelegt. Sie ergeben sich gemäß der nachfolgenden Tabelle unmittelbar aus dem Endenergie-verbrauch oder dem Endenergiebe-darf. Die Tabelle ist in der EnEV 2014 in Anlage 10 hinterlegt.

Muster für die Modernisierungs-empfehlungenIn der EnEV 2009 war das Muster für Modernisierungsempfehlungen in der Anlage 10 hinterlegt. Da die Modernisierungsempfehlungen jedoch zwingender Bestandteil des Energieausweises sind, ist das inhalt-lich überarbeitete Muster in der EnEV 2014 jetzt sinnvollerweise in die Anlage 6 (Energieausweise für Wohngebäude) und Anlage 7 (Ener-gieausweise für Nichtwohngebäude) integriert. In die dadurch freigewor-dene Anlage 10 hat nun die bereits zuvor beschriebene Tabelle mit den Effi zienzklassen für Wohngebäude Einzug gefunden.

Pfl ichtangaben in Immobilienan-zeigen

Wer ein Gebäude ganz oder teilweise verkaufen oder neu vermieten will und zu ddiesem Zweck eine Immobi-lienanzeige in einem kommerziellen Medium schaltet, muss seit dem 1. Mai 2014 nach EnEV 2014 auch bestimmte Energiekennwerte mit angeben. Die Pfl ichtangaben sind im neuen § 16a beschrieben und nach-folgend stichpunktartig aufgelistet:

die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Ener-gieverbrauchsausweis

den im Energieausweis genannten Endenergiebedarf oder Endener-gieverbrauch für das Gebäude,

die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Gebäudeheizung,

bei Wohngebäuden das im Ener-gieausweis genannte Baujahr

bei Wohngebäuden die im Ener-gieausweis genannte Energieeffi -zienzklasse.

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1)

Aussteller

Datum Unterschrift des Ausstellers

1) Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2) Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang nachträglich einzusetzen. 3) Mehrfachangaben möglich 4) bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedin-gungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen über-schlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen – siehe Seite 5). Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4).

Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig.

Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt (Energieverbrauchsausweis). Die Ergeb-nisse sind auf Seite 3 dargestellt.

Datenerhebung Bedarf / Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).

Hinweise zur Verwendung des Energieausweises

Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.

1Gültig bis: Registriernummer 2) :

Gebäude

Gebäudetyp

Gebäudefoto (freiwillig)

Adresse

Gebäudeteil

Baujahr Gebäude3)

Baujahr Wärmeerzeuger3) 4)

Anzahl Wohnungen

Gebäudenutzfläche (AN) nach § 19 EnEV aus der Wohnfläche ermittelt

Wesentliche Energie-träger für Heizung und Warmwasser 3)

Erneuerbare Energien Art: Verwendung:

Art der Lüftung / Kühlung Fensterlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Anlage zur Kühlung Schachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung

Anlass der Ausstellung des Energieausweises

Neubau Modernisierung Vermietung / Verkauf (Änderung / Erweiterung)

Sonstiges (freiwillig)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1)

Vergleichswerte Endenergie

Erläuterungen zum Verfahren

Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs unterschiedliche Verfahren zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbeson-dere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte der Skala sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäu-denutzfläche (AN), die im Allgemeinen größer ist als die Wohnflä-che des Gebäudes.

2

1) siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2) siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3) freiwillige Angaben 4) nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV 5) nur bei Neubau 6) nur bei Neubau im Fall der Anwendung von § 7 Absatz 1 Nr. 2 EEWärmeG 7) EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus

Angaben zum EEWärmeG 5)

Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien-Wärme-gesetzes (EEWärmeG)

Art: Deckungsanteil: %

%

%

Ersatzmaßnahmen 6)

Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch die Ersatzmaß-nahme nach § 7 Absatz 1 Nr. 2 EEWärmeG erfüllt.

Die nach § 7 Absatz 1 Nr. 2 EEWärmeG verschärften Anforderungs-werte der EnEV sind eingehalten.

Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um % verschäften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten

Verschäfter Anforderungswert Primärenergiebedarf kWh/(m2 · a)

Verschäfter Anforderungswert für die energetische Qualität der Gebäudehülle H

T‘ kWh/(m2 · K)

Energiebedarf

Anforderungen gemäß EnEV 4)

Primärenergiebedarf

Ist-Wert kWh/(m2 · a) Anforderungswert kWh/(m2 · a)

Energetische Qualität der Gebäudehülle HT'

Ist-Wert W/(m2 · K) Anforderungswert W/(m2 · K)

Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten

Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren

Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10

Verfahren nach DIN V 18599

Regelung nach § 3 Absatz 5 EnEV

Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV

Endenergiebedarf dieses Gebäudes (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen)

Effiz

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40

MFH

Neu

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EFH

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EFH

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t

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250

7)

A+ A B C D E F G H

Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Registriernummer 2) :

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250

Endenergiebedarf dieses Gebäudes

kWh/(m2

Primärenergiebedarf dieses GebäudeskWh/(m2

A+ A B C D E F G H

kWh/(m2

CO2 -Emissionen 3) kg/(m2 · a)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1)

3

1) siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2) siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3) gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge, Warmwasser- oder Kühlpauschale in kWh 4) EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfanilienhaus

Energieverbrauch

Endenergieverbrauch dieses Gebäudes (Pflichtangaben für Immobilienanzeigen)

Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser

Zeitraum Energieträger 3) Primär- energie-

faktor

Energieverbrauch Wärme [kWh]

Anteil Warmwasser

[kWh]

AnteilHeizung

[kWh]

Klima- faktor

von bis

Erläuterungen zum Verfahren

Das Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte der Skala sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der Energieeinsparverordnung, die im Allgemeinen größer ist als die Wohnfläche des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändern den Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauch ab.

Vergleichswerte Endenergie

Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte be-ziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird.

Soll ein Energieverbrauch eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen wer-den, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 bis 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselhei-zung zu erwarten ist.

Effiz

ienz

haus

40

MFH

Neu

bau

EFH

Neu

bau

EFH

ene

rget

isch

gut m

oder

nisi

ert

Dur

chsc

hnit

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Woh

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äude

best

and

MFH

ene

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sier

t

EFH

ene

rget

isch

nic

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mod

erni

sier

t

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250

4)

A+ A B C D E F G H

Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Registriernummer 2) :

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250

Endenergieverbrauch dieses Gebäudes

kWh/(m2

Primärenergieverbrauch dieses GebäudeskWh/(m2

A+ A B C D E F G H

kWh/(m2

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1)

4

Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung

Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind möglich sind nicht möglich

Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen

empfohlen (freiwillige Angaben)

Nr. Bau- oder Anlagenteile

Maßnahmenbeschreibung in einzelnen Schritten

in Zusammen-hang mit größerer

Modernisierung

als Einzelmaß-nahme

geschätzte Amortisations-

zeit

geschätzte Kosten pro

eingesparte Kilowattstunde

Endenergie

Weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt

Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.

Genauere Angaben zu den Empfehlungen sind erhältlich bei / unter:

Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis (Angaben freiwillig)

1) siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2) siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises

Empfehlungen des Ausstellers Registriernummer 2) :

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1)

Angabe Gebäudeteil – Seite 1Bei Wohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 6 auf den Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Wohngebäude zu behandeln ist (siehe im Einzelnen § 22 EnEV). Dies wird im Energie-ausweis durch die Angabe „Gebäudeteil“ deutlich gemacht.

Erneuerbare Energien – Seite 1Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum EEWärmeG) dazu weitere Angaben.

Energiebedarf – Seite 2Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, stan-dardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage beur-teilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingun-gen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.

Primärenergiebedarf – Seite 2Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die sogenannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneu-erbare Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die Res-sourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2 -Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden.

Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfas-sungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzei-chen in der EnEV: HT‘). Er beschreibt die durchschnittliche ener-getische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen guten baulichen Wärmeschutz. Außerdem stellt die EnEV Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.

Endenergiebedarf – Seite 2Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berech-nete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Stan-dardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude unter der Annahme von standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbe-darf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.

Angaben zum EEWärmeG – Seite 2 Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs nutzen. In dem Feld „Angaben zum EEWärmeG“ sind die Art der eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld „Ersatzmaßnahmen“ wird ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG teilweise oder vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfüllt werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde als Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatz-maßnahme und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden ver-schärften Anforderungswerte der EnEV.

Endenergieverbrauch – Seite 3Der Endenergieverbrauch wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heiz-kostenverordnung oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchs-daten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohneinheiten zugrunde gelegt. Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird anhand der konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umge-rechnet. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem ein-zelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Endenergieverbrauch gibt Hinweise auf die energe-tische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Ein klei-ner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohnein-heiten stark differieren, weil sie von der Lage der Wohneinheiten im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und dem individuellen Verhalten der Bewohner abhängen. Im Fall längerer Leerstände wird hier für ein pauschaler Zuschlag rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Im Interesse der Vergleich-barkeit wird bei dezentralen, in der Regel elektrisch betriebenen Warmwasseranlagen der typische Verbrauch über eine Pauschale berücksichtigt: Gleiches gilt für den Verbrauch von eventuell vorhandenen Anlagen zur Raumkühlung. Ob und in wieweit die genannten Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, ist der Tabelle „Verbrauchserfassung“ zu entnehmen.

Primärenergieverbrauch – Seite 3Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude ermit-telten Endenergieverbrauch hervor. Wie der Primärenergiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, die die Vor-kette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen.

Pflichtangaben für Immobilienanzeigen – Seite 2 und 3Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in § 16a Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforder-lichen Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart der Seite 2 oder 3.

Vergleichswerte – Seite 2 und 3Die Vergleichswerte auf Endenergieebene sind modellhaft ermit-telte Werte und sollen lediglich Anhaltspunkte für grobe Verglei-che der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten anderer Gebäude sein. Es sind Bereiche angegeben, innerhalb derer unge-fähr die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen.

5

1) siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises

Erläuterungen

Bestandteile eines vollständigen EnergieausweisesBeispiel: Muster für Wohngebäude gemäß EnEN 2014, Anlage 6

2a1 2b

3 41 Gebäudedaten

2a Energieverbrauchsdaten und Energieeffi zienzklasse, alternativ

2b Energiebedarfssdaten und Energieeffi zienzklasse

3 Modernisierungsempfehlungen

4 Erläuterungen

Energie-effi zienz-klasse

Endenergie[kWh/(m2a)]

A+ < 30

A < 50

B < 75

C < 100

D < 130

E < 160

F < 200

G < 250

H > 250

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 11

Bei Nichtwohngebäuden ist der End-energiebedarf oder Endenergiever-brauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzu-führen.

Auch ältere, aktuell noch gültige Energieausweise erkennt die EnEV 2014 als Grundlage für die Energie-angaben in kommerziellen Immobi-lienanzeigen ggf. an. Näheres dazu regelt die EnEV 2014 im § 29 (Übergangsvorschrift en für Energie-ausweise und Aussteller).

Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Anforderungen an die Ausstel-lung eine EnergieausweisesIn der EnEV 2014 ist, ergänzend zu den Angaben in der EnEV 2009, im § 16 Abs. 1 geregelt, wer für die Anforderung des Energieausweises verantwortlich ist und wann die Übergabe an den Bauherrn bzw. Eigentümer zu erfolgen hat. Dem-nach hat der Bauherr bzw. Eigentü-mer sicher zu stellen, dass ihm unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ein Energieausweis mit den relevanten energetischen Daten als Original oder Kopie ausgehän-digt wird.

Übergabe des Energieausweises an einen Käufer oder NeumieterNach EnEV 2009 war es ausrei-chend, einem Käufer, Pächter oder Neumieter den Energieausweis nach dem Verkauf oder der Ver-pachtung/Neuvermietung – jedoch spätestens auf dessen Verlangen – zu zeigen.

Abweichend dazu ist nach EnEV 2014, §16 Abs. 2 der Verkäufer/Verpächter/Vermieter jetzt verpfl ich-tet, dem potentiellen Käufer/Päch-ter/Neumieter den Energieausweis bereits bei der Besichtigung – jedoch spätestens auf dessen Verlangen – vorzulegen oder den Energieausweis bei der Besichtigung gut sichtbar auszuhängen.

Aushang in öff entlichen Gebäuden mit mehr als 250 m2 Nutzfl äche und mit starkem Publikumsverkehr Seit dem 08.07.2015 ist der Eigen-tümer eines behördlich genutzten Gebäudes mit starkem Publikums-verkehr gemäß EnEV 2014, § 16 Abs. 3 dazu verpfl ichtet, den Ener-gieausweis für das Gebäude ausstel-len zu lassen und, ggf. auszugswei-se, gut sichtbar im Gebäude auszu-hängen, wenn die Nutzfl äche mehr als 250 m2 beträgt. Wenn der Eigen-tümer nicht der Nutzer ist, hat er dem Nutzer den Engergieausweis zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen.

Aushang in privaten Gebäuden mit mehr als 500 m2 Nutzfl äche und mit starkem Publikums-verkehr Auch für Eigentümer privater Gebäude mit starkem Publikums-verkehr gilt eine Aushangpfl icht. Gemäß EnEV 2014, § 16 Abs. 4 ist er dazu verpfl ichtet, den Energie-ausweis für das Gebäude (sobald dieser vorliegt) gut sichtbar im Gebäude auszuhängen, wenn die Nutzfl äche mehr als 500 m2 beträgt.

Registrierung und Kontrolle von Energieausweisen

Die EnEV 2014 führt erstmalig ein neues System ein, welches den Behörden ermöglichen soll, stichpro-benartig Energieausweise auszuwäh-len und anhand der Unterlagen zu kontrollieren (§ 26d). Dazu können Aussteller von Energie-ausweisen seit dem 01.05.2014 online (ausnahmsweise auch in Papierform) eine Registriernummer bei der zuständigen Behörde bean-tragen. Einzelheiten dazu sind in der EnEV 2014, § 26c festgelegt. Mit dem Antrag sind folgende Informati-onen an die Behörde zu übermitteln:

Name und Anschrift des Antrag-stellers,

Bundesland und Postleitzahl des Gebäudestandorts,

Ausstellungsdatum des Energie-ausweises,

Art der Energieausweises (Ener-gieverbrauch oder -bedarf),

Art des Gebäudes (Wohn- oder Nichtwohngebäude, Neubau oder Bestandsgebäude)

Die zugewiesene Registriernummer muss in den Energieausweis einge-tragen werden. Deshalb hat die Registrierstelle dem Antragsteller die Registriernummer unverzüglich nach Antragstellung zu erteilen. Bis zur endgültigen Einrichtung entspre-chender Kontrollstellen auf Länder-ebene übernimmt gemäß EnEV 2014, § 30 seit dem 01.05.2014 das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) übergangsweise (für maximal 7 Jahre) die Funktion der zentralen Kontrollstelle.

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D12

Auswirkungen der EnEV 2014 auf Flächenheizungen

Vorteilhaft er Einsatz von strom-betriebenen Wärmepumpen mit Flächenheizungen

Im Vergleich zur EnEV 2009 wird gemäß EnEV 2014 der Primärener-giefaktor für bezogenen Strom inzwei Schritten von 2,6 auf einen Wert von 1,8 ab dem 01.01.2016 reduziert. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber, dass der Anteil an erneuerbaren Energien aus z. B. Windenergie und Photovoltaik an der gesamten Stromerzeugung stark angestiegen ist und weiter anstei-gen wird. In dem EnEV 2014 Refe-renz-Wohngebäude aus Anlage 6 ist

Allgemeine Aspekte

noch ein Brennwert-Wärmeerzeuger als Standard vorgesehen. Jedoch werden mit der Absenkung des Pri-märenergiefaktors strombetriebene Wärmepumpen stetig ökologischer, denn für die Antriebsenergie Strom ist der Einsatz von deutlich weniger Primärenergie notwendig. In Kom-bination mit einer Flächenheizung, die den COP-Wert der Wärmepumpe und die JAZ der Anlage gegenüber einer Radiatorenheizung erheblich verbessert, lassen sich jetzt Sys-temlösungen realisieren, welche die ab dem 01.01.2016 verschärft en energetischen Anforderungen der EnEV 2014 weit übertreff en.

Anforderungen an Vorlauft em-peraturreglung unverändert

Gegenüber der EnEV 2009 bleibt die Forderung einer Vorlauft empe-raturregelung in Zentralheizungen auch in der EnEV 2014 unverän-dert. Gemäß § 14 sind Zentralhei-zungen weiterhin mit Vorlauft empe-raturregelungen auszustatten, die die Vorlauft emperatur nach der Au-ßentemperatur oder einer anderen Führungsgröße und der Zeit regeln (z. B. witterungsgeführte Vorlauf-temperaturregelung mit zentraler Nachtabsenkung). Heizungsanla-gen ohne eine derartige Regelung müssen unverzüglich nachgerüstet werden.

Einzelraumregelung für Räume < 6 m2 nicht mehr Pfl icht

Grundsätzlich sind auch nach EnEV 2014 alle heiztechnischen Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen, mit Einzelraumtemperaturrege-lungen auszustatten. Fußbodenhei-zungen, die vor dem 1. Februar 2002 eingebaut wurden, brauchen nicht nachgerüstet werden, wenn sie über Einrichtungen zur raumwei-sen Anpassung der Wärmeleistung verfügen (z. B. Einstellventile am Heizkreisverteiler). Erstmalig sind mit Erscheinen der EnEV 2014 Fuß-bodenheizungen in Räumen mit einer Nutzfl äche < 6 m2 von der Pfl icht einer Einzelraumregelung ausgenommen. So kann jetzt z.B. das Gäste-WC in Abstimmung mit dem Auft raggeber an einen anderen Regelkreis mit gleicher Raumtempe-ratur angehängt werden.

Systembeispiel: Luft /Wasser Wärmepumpe für die Raumheizung und Trinkwasser-erwärmung, kombiniert mit einer Fußbodenheizung

Quelle: STIEBEL-ELTRON

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 13

Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen

Hinsichtlich der Wärmedämmung von Flächenheizungen sind folgende Verordnungen und Normen heran-zuziehen:

EnEV 2014 – Wärmschutz von Flächenheizungen in der Gebäu-

dehülle bzw. in Bauteilen, die an Räume mit deutlich niedrigeren Temperaturen angrenzen

DIN EN 1264 – Wärmeschutz von Flächenheizungen allge-mein und im Besonderen von Flächenheizungen in Bauteilen,

die Räume annähernd gleicher Temperatur trennen.

Die Regelungen zur Wärmedäm-mung von Flächenheizungen sind auf Fußboden-, Wand- und Deckenheizungen anzuwenden.

Die Wärmedämmanforderungen für Bauteile des Gebäudes gelten unab-hängig vom Heizsystem, so dass sich für Flächenheizungen keine höheren Anforderungen an den Wärmeschutz ergeben.

WohngebäudeDie Dämmanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Bauteilanfor-derungen des Referenzgebäudes. Der in Anlage 1, Tabelle 1 Zeile 1.3 für die Bauteile „Wand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen“ festgelegte U-Wert von 0,35 W/(m2K) bleibt unverändert. Aufbauvarianten aller Uponor Fußbodenheizungssysteme zu diesem Wert sind im weiteren Ver-lauf dieser Broschüre dargestellt.

Wärmedämmanforderungen gemäß EnEV 2014 im Neubau

Höchstwerte des spezifi schen, auf die wärmetauschende Umfassungsfl äche bezogenen Transmissionswärmeverlusts H’T

(Gebäudebeispiele in Anlehnung an Anlage 1, Tabelle 2)

Gebäude Gebäude Doppelhaushälft e Reihenmittelhausfreistehend freistehend Reihenendhaus Baulücke/AN ≤ 350 m² AN > 350 m² angebaut* Erweiterungen

0,4 W/(m²K) 0,5 W/(m²K) 0,45 W/(m²K) 0,65 W/(m²K)

* Einseitig angebaut ist ein Wohngebäude, wenn von den vertikalen Flächen dieses Gebäudes, die nach einer Himmelsrichtung weisen, ein Anteil von 80 % oder mehr an ein anderes Wohngebäude oder an ein Nichtwohngebäude mit einer Raum-Solltemperatur von mindestens 19 Grad Celsius angrenzt.

Zeile Bauteile/Systeme Referenzausführung/Wert (Maßeinheit)

Eigenschaft (zu Zeilen 1.1 bis 3)

1.1 Außenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollla-denkästen), Geschossdecke gegen Außenluft

Wärmedurchgangskoeffi zient U = 0,28 W/(m²·K)

1.2 Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen

Wärmedurchgangskoeffi zient U = 0,35 W/(m²·K)

1.3 Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten Wärmedurchgangskoeffi zient U = 0,20 W/(m²·K)

Ausführung des Referenz-Wohngebäudes (Auszug aus Anlage 1, Tabelle 1)

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D14

Zu errichtende Nichtwohngebäu-de sind so auszuführen, dass die Höchstwerte der mittleren Wär-medurchgangskoeffi zienten der wärmeübertragenden Umfas-sungsfl äche nach Anlage 2 Tabelle 2 nicht überschritten werden.

NichtwohngebäudeHierzu heißt es im § 4 Absatz 2 der EnEV 2014 wie folgt:"Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte der mittleren Wärme-durchgangskoeffi zienten der wärme-übertragenden Umfassungsfl äche nach Anlage 2 Tabelle 2 nicht über-schritten werden."Tabelle 2 der Anlage 2 enthält demnach Mittelwerte U für das Bauteil, so dass ggf. verschiedene Wärmedurchgangskoeffi zienten der Bauteilbestandteile über deren Flächenanteile zu mitteln sind.

Bei der Berechnung des Mittel-werts der an das Erdreich angren-zenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 m vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind.

Die Tabelle 2 enthält in Zeile 1 Wer-te für sämtliche opaken (also licht-undurchlässigen) Bauteile. Dazu zählt auch die Sohlplatte von Nicht-wohngebäuden, die an das Erdreich grenzt.

Zeile Bauteile Anforderungs-niveau

Zonen mit Raum-Solltempe-raturen im Heizfall ≥ 19°C

Zonen mit Raum-Solltempe-raturen im Heizfall von 12 bis < 19°C

1a Opake Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Zeilen 3 und 4 enthalten

nach EnEV 2009 U = 0,35 W/(m²K) 0,5 W/(m²K)1b für Neubauvorha-

ben bis zum 31.12.2015

U = 0,35 W/(m²K) 0,5 W/(m²K)

1c für Neubauvorha-ben ab dem 01.01.2016

U = 0,28 W/(m²K) 0,5 W/(m²K)

Höchstwerte der gemittelten Wärmedurchgangskoeffi zienten der wärmeübertragenden Umfassungsfl äche von Nichtwohngebäuden gemäß Anlage 2, Tabelle 2 (Auszug)

Die Wärmedurchgangskoeffi zienten von Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräume) oder Erdreich sind zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Dadurch wird die im Vergleich zu außen-luft angrenzenden Bauteilen geringe Temperaturdiff erenz zum Erdreich berücksichtigt.

Das Referenz – Nichtwohngebäude weist allerdings einen U – Wert der erdreichangrenzenden Bauteile von 0,35 W/(m²K) auf, der im Vergleich zu einem theoretisch möglichen Wert von 0,70 W/(m²K) einen deutlich besseren Wärmeschutz abbildet.

Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:

Für die Wärmedämmung der erdreichangrenzenden (auch beheizten) Bauteile von Nichtwohngebäuden mit einer Raumtemperatur von mindestens 19°C wird gemäß EnEV 2014 empfohlen, einen Wärmedurch-gangskoeffi zienten U = 0,70 W/(m²K) und eine max. Streifenbreite von 5 m einzuhalten.

Anhand von Wirtschaft lichkeits-betrachtungen unter Berücksich-tigung der DIN EN 13370 kann, abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben, die optimale Wärmedämmung gewählt werden. Dabei sind die Gebäude-konstruktion (z.B. Gebäudeform und charakteristisches Boden-plattenmaß B’, Ausführung der Gebäudegründung), die Höhe des Grundwasserstandes unter der Sohlplatte und der Typ der Wärmedämmung (Wärmeleitfä-higkeit) zu berücksichtigen.

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 15

Die Anforderungen an die Wärme-dämmung bestehender Gebäude und Anlagen sind in der EnEV 2014, Abschnitt 3, § 9 „Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden“ mit Verweis auf die Anlage 3 geregelt.

Änderungen im Sinne der Anlage 3 (Nummer 1 bis 6) bei beheizten oder gekühlten Räumen von Gebäu-den sind so auszuführen, dass die in Tabelle 1 der Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffi zienten der betroff enen Außenbauteile nicht überschritten werden.

Die Anforderungen des § 9 Absatz 1 gelten als erfüllt, wenn nachfol-gendes eingehalten wird:

Geänderte Wohngebäude dürfen insgesamt den Jahres-Primär-energiebedarf des Referenzgebäu-des nach § 3 Absatz 1 und den Höchstwert des spezifi schen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfl äche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2, um nicht mehr als 40 % überschrei-ten.

Geänderte Nichtwohngebäude dürfen insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf des Refe-renzgebäudes nach § 4 Absatz 1 und die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangs-koeffi zienten der wärmeübertra-genden Umfassungsfl äche nach Anlage 2 Tabelle 2, um nicht mehr als 40 % überschreiten.

Baulicher Wärmeschutz bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen (Gebäudebestand)

Die Angaben zu den Höchst werten der Wärmedurchgangskoeffi zienten Umax gelten auch für Bauteile, die im Zusammenhang mit dem Umbau mit Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen ausgestattet werden. (Anlage 3, Tab. 1, Zeilen 1 sowie 4a bis 5c). Zunächst ist für das Bestandsgebäude zu prüfen, ob das zu verändernde Bauteil bereits den Anforderungen des baulichen Wärmeschutzes entspricht. Nach EnEV 2014 gilt dieser Nachweis z. B. für einen Fußboden, eine Wand oder eine Decke als erbracht, wenn das Bauteil unter Einhaltung ener-giesparrechtlicher Vorschrift en nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden ist.

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffi zienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen gemäß Anlage 3, Tabelle 1 (Auszug)

Zeile Bauteil Maßnahme nach Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäudenmit Innentemperaturen≥ 19°C

Zonen vonNichtwohngebäudenmit Innentemperaturenvon 12 bis < 19°C

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffi zienten Umax

1 Außenwände Nr. 1 Satz 1 und 2 0,24 W/(m²K) 0,35 W/(m²K)

4a Dachfl ächen einschließlich Dachgauben, Wände gegen unbeheizten Dachraum (ein-schließlich Abseitenwänden), oberste Geschossdecken

Nr. 4. Satz 1 und 2 Buchstabe a, c und d

0,24 W/(m²K) 0,35 W/(m²K)

4b Dachfl ächen mit Abdich-tung

Nr. 4 Satz 2 b 0,20 W/(m²K) 0,35 W/(m²K)

5a Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräu-men) sowie Decken nach unten gegen Erdreich oder unbeheizte Räume

Nr. 5 Satz 1 und 2 a und c

0,30 W/(m²K) keine Anforderung

5b Fußbodenaufbauten Nr. 5 Satz 2 b 0,50 W/(m²K) keine Anforderung5c Decken nach unten an

Außenluft Nr. 5 Satz 1 und 2 a und c

0,24 W/(m²K) 0,35 W/(m²K)

Page 16: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

Ausnahmeregelung für Bau-denkmälerBesonders erhaltenswerte Bausub-stanz, wie z. B. Baudenkmäler, sind unter bestimmten Voraussetzungen von den Anforderungen der EnEV ausgenommen.

Bagatell-Sanierungen sindnicht nachweispfl ichtigEigentümer, die nur kleine Moderni-sierungen durchführen, könnensich auf die Bagatellklausel (§ 9, Abs. 3) berufen. Sie müssen keinen Nachweis für den Wärmeschutz der geänderten Außenbauteile oder für die Energieeffi zienz des sanierten Bestandsgebäudes erbringen. Bei Änderungen an Gebäuden oder Bauteilen darf nach Abs. 3 die Bagatellklausel nur angewandt werden, wenn nicht mehr als 10 % einer Bauteilfl äche des gesamten Gebäudes betroff en sind. Allerdings darf der Eigentümer die Außen-bauteile auch in diesen Bagatell-fällen energetisch nicht verschlech-tern und muss auf jeden Fall den Mindestwärmeschutz gemäß den aaRdT (z. B. DIN 4108-2 für Außenbauteile) gewährleisten.

Anforderungen nur für tatsäch-lich betroff ene Bauteilfl ächenIn der EnEV 2014 ist in § 9 Abs. 1 Satz 1 jetzt unmissverständlich festgelegt, dass ausschließlich die Bauteilfl äche, die Gegenstand der (Sanierungs-)Maßnahme ist, den Anforderungen an den in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangsko-effi zienten genügen muss und nicht etwa das gesamte Bauteil.

Unternehmererklärung für durchgeführte MaßnahmenGemäß § 26a müssen diejenigen Fachleute, die geschäft smäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten durchführen, dem Eigen-tümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schrift lich bestätigen, dass die von ihnen geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der EnEV ent-sprechen (Unternehmererklärung).Mit der Unternehmererklärung erfüllen die betroff enen Fachleute ihre Nachweispfl icht gemäß EnEV. Folgende Arbeiten am Gebäude erfordern diesen privaten Nachweis: Änderung von Außenbauteilen Dämmung oberster Geschossde-

cken erstmaliger Einbau oder

Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersyste-men, von Verteilungseinrichtun-gen oder Warmwasseranlagen, Klima- oder sonstigen Anlagen der Raumluft technik

Die Unternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der nach Lan-desrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

16 E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D

§ 24 EnEV Ausnahmen1 Soweit bei Baudenkmälern

oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderun-gen dieser Verordnung die Substanz oder das Erschei-nungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewi-chen werden.

2 Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu (sogenannte "Innovationsklausel").

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 17

§ 5 EnEG Gemeinsame Vor-aussetzungen für Rechtsver-ordnungen (Auszug)1 Die in den Rechtsverordnun-

gen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaft lich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaft lich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendun-gen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaft et werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.

2 In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den Anforderun-gen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemesse-nen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.

Technisch begründete Ausnah-meregelungenBei Bauteilen, die nicht von den Anforderungen ausgenommen sind, kann die praktische Umsetzung zusätzlicher Dämmmaßnahmen ggf. technisch nicht realisierbar sein. Im solchen Fällen gelten nach EnEV 2014 die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämm-schichtdicke (bei einem Bemes-sungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK)) eingebaut wird.Alternativ zur Einhaltung der Anforderungen an den Wärme-durchgangskoeffi zienten der betrof-fenen Bauteilfl äche besteht die Möglichkeit, für das ganze Gebäude Berechnungen zum Jahres-Primär-energiebedarf und zur Dämmung der Gebäudehülle durchzuführen, die dann im Ergebnis die Neubau-anforderungen um nicht mehr als 40 % überschreiten dürfen.

Unwirtschaft lichkeit von EnEV MaßnahmenFür Maßnahmen, die im Zuge einer Altbausanierung eigentlich per EnEV vorgeschrieben sind, kann die EnEV-Pfl icht zur Umsetzung entfallen, wenn diese Maßnahmen unwirtschaft lich sind. §25 der EnEV

2014 erlaubt, sich im Einzelfall von den Aufl agen befreien zu lassen, wenn diese einen „unangemessenen Aufwand“ erfordern oder „zu einer unbilligen Härte führen“. Die liegt dann vor, „wenn die erforderlichen Aufwendungen bei Neubauten innerhalb der üblichen Nutzungs-dauer und bei bestehenden Gebäuden innerhalb einer ange-messenen Frist durch die eintreten-den Einsparungen nicht erwirt-schaft et werden können".

§ 25 EnEV Befreiungen1 Die nach Landesrecht

zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforde-rungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforde-rungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Auf- wand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwen-dungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehen-de Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaft et werden können.

2 Absatz 1 ist auf die Vorschrif-ten des Abschnitts 5 nicht anzuwenden.

Rechtliche Grundlage für Aus-nahmeregelungenDas Energieeinspargesetz EnEG (Novelle gültig ab 1. April 2009) ist der Energieeinsparverordnung übergeordnet und enthält mit dem § 5 die Grundlage für Ausnahme-regelungen.

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D18

Wirtschaft lichkeitsnachweisFür den Wirtschaft lichkeitsnachweis sind folgende Richtlinien heranzu-ziehen: VDI 2067 Wirtschaft lichkeit

gebäudetechnischer Anlagen VDI 6025 Betriebswirtschaft liche

Berechnungen für Investitions-güter und Anlagen

Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:

Ausnahmeregelungen auf der Grundlage eines unangemessenen

Aufwands oder einer unbilligen Härte können prinzipiell für sämtliche Vorgaben der EnEV getroff en werden.

Zulässige Ausnahmeregelungen auf der Grundlage des EnEG 2009 und der EnEV 2014 können bei Flächenheizungen angewendet werden, wenn z.B. die erforderliche Konstruktions-höhe nicht zur Verfügung steht.

Prüfungen zur Anwendbarkeit dieser Ausnahmeregelungen beziehen sich z.B. auf den Verzicht von Wärmedämmmaß-

nahmen bei folgenden Flächen-heizungen:

– Industriefl ächenheizung (Uponor Magna)

– Dünnschichtige beheizte Fußbodenkonstruktion (Uponor Minitec).

Die in der EnEV 2014 benannte, nach Landesrecht zuständige Behörde ist z.B. das Bauordnungsamt der Stadt-verwaltung. Hier wird der formlose Antrag auf Befreiung von den Pfl ich-ten der Verordnung eingereicht, durch die Behörde beurteilt und entschieden.

Flächenheizungen, die weder in der Außenhülle des Gebäudes noch in Bauteilen zwischen Räumen sehr unterschiedlicher Temperaturen integriert sind, unterliegen hin-sichtlich der Wärmedämmung nicht der EnEV 2014.

Die "Fußbodenheizungsnorm" DIN EN 1264 enthält jedoch Angaben zur Wahl der Wärmedämmung von Flächenheizungen, um einen

möglichst großen Transmissions-wärmestrom zum genutzten Raum erzielen zu können.

Die DIN EN 1264 ist aus Betrach-tungen zur klassischen Fußboden-heizung entstanden und enthält teilweise noch die begrenzte Zuordnung zu einem „Fußboden – Heizungssystem“. Die angegebe-nen Mindestwärmeleitwiderstände sind jedoch sinngemäß auch auf

Wand- und Deckenheizungen anzu-wenden.

In der Norm wird darauf hingewie-sen, dass nationale Bauvorschrift en höhere Dämmwerte erfordern können. In diesem Zusammenhang gelten für nicht oder mit Unterbrechungen beheizte oder direkt auf dem Untergrund liegende Räume die bereits beschriebenen Anforde-rungen der EnEV 2014.

Mindest-Wärmeleitwiderstände der Dämmschichten (m²K/W) unter der Fußbodenheizung nach DIN EN 1264, Tabelle 1

1) Bei einem Grundwasserspiegel ≤ 5 m sollte ein höherer Wert angesetzt werden.

Für andere beheizte oder gekühlte Flächen müssen die geforderten Mindestdämmwerte und die maxi-malen Energieverluste unter

Berück sichtigung der Art des angrenzenden Raums und des Auslegungs- Temperaturniveaus festgelegt werden.

Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen in Gebäudetrenndecken und -wänden nach DIN EN 1264

Darunter liegender beheizter Raum

Unbeheizter oder in Abständen beheizter darunter liegender Raum oder direkt auf dem Erdreich1)

Außentemperatur unterhalbAuslegungs-außentemperatur

Td ≥ 0 °C

Auslegungs-außentemperatur

0 °C ≥ Td ≥ -5 °C

Auslegungs-außentemperatur

0 °C ≥ Td ≥ -15 °C

Wärmeleitwider-stand (m²K/W)

0,75 1,25 1,25 1,5 2

Page 19: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 19

Praxisbeispiele für die Uponor Flächenheizungsdämmung

Fußbodenaufbau Uponor Classic 17

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

Die geringere Zementestrichdicke bzw. höhere Nutzlast setzt zwingend die Verwendung der vor-gegebenen Uponor Dämmstoff e und Uponor Estrichkomponenten sowie eine Zementqualität entsprechend Portland CEM I 32,5 voraus.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärme-leitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbesserungs-maß Decken-aufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 30 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 65 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4 23h

A

PRO30 = 30

0,75 28 ≥ 83 ≥ 88 ≥ 98 ≥ 118

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

23

hA

N

PRO30 = 30+PUR52 = 52 = 82

2,83 28 ≥ 135 ≥ 140 ≥ 150 ≥ 170

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

23

hA

N

PRO30 = 30+PUR70 = 70 = 100

3,55 28 ≥ 153 ≥ 158 ≥ 168 ≥ 188

2,0 kN/m2 5 kN/m2

Page 20: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D20

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

Die geringere Zementestrichdicke bzw. höhere Nutzlast setzt zwingend die Verwendung der vor-gegebenen Uponor Dämmstoff e und Uponor Estrichkomponenten sowie eine Zementqualität entsprechend Portland CEM I 32,5 voraus.

Fußbodenaufbau Uponor Classic 20

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärme-leitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbesserungs-maß Decken-aufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 30 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 65 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4 26

h

A

PRO30 = 30

0,75 28 ≥ 86 ≥ 91 ≥ 101 ≥ 121

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

26

hA

N

PRO30 = 30+PUR52 = 52 = 82

2,83 28 ≥ 138 ≥ 143 ≥ 153 ≥ 173

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

26

hA

N

PRO30 = 30+PUR70 = 70 = 100

3,55 28 ≥ 156 ≥ 161 ≥ 171 ≥ 191

2,0 kN/m2 5 kN/m2

Page 21: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 21

Fußbodenaufbau Uponor Tecto ND 30-2

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

Die geringere Zementestrichdicke bzw. höhere Nutzlast setzt zwingend die Verwendung der vor-gegebenen Uponor Dämmstoff e und Uponor Estrichkomponenten sowie eine Zementqualität entsprechend Portland CEM I 32,5 voraus.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärme-leitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbesserungs-maß Decken-aufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 30 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 65 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4N22h

A

ND30-2 = 30

= 30

0,75 28 ≥ 82 ≥ 87 ≥ 97 ≥ 117

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

N22

hA

ND30-2 = 30+PUR52 = 52 = 82

2,83 28 ≥ 134 ≥ 139 ≥ 149 ≥ 169

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

N22

hA

ND30-2 = 30+PUR70 = 70 = 100

3,55 28 ≥ 152 ≥ 157 ≥ 167 ≥ 197

2,0 kN/m2 5 kN/m2

Page 22: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D22

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

Die geringere Zementestrichdicke bzw. höhere Nutzlast setzt zwingend die Verwendung der vor-gegebenen Uponor Dämmstoff e und Uponor Estrichkomponenten sowie eine Zementqualität entsprechend Portland CEM I 32,5 voraus.

FußbodenaufbauUponor Tecto ND 11

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärme-leitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbesserungs-maß Decken-aufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 30 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 65 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4N22h

A

ND11 = 11+PRO20 = 20 31

0,775 26 ≥ 83 ≥ 88 ≥ 98 ≥ 118

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

N22

hA

ND11 = 11+PUR70 = 70 81

3,075 0 ≥ 133 ≥ 138 ≥ 148 ≥ 168

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

N22

hA

ND11 = 11+PUR80 = 80 91

3,457 0 ≥ 143 ≥ 148 ≥ 158 ≥ 178

2,0 kN/m2 5 kN/m2

Page 23: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 23

Fußbodenaufbau Uponor Klett 35-3

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärmeleitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbes-serungsmaß Deckenaufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4 14(16)h

AN

KP/KR35-3 = 35

= 35

0,778 29 ≥ 94 (96) ≥ 84 (86)

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

14(16)

hA

N

KP/KR30-3 = 30+EPS-DEO85 = 85 = 115

2,792 29 ≥ 174 (176) ≥ 164 (166)

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

14(16)

hA

N

KP/KR30-3 = 30+PUR70 = 70 = 100

3,467 29 ≥ 159 (161) ≥ 149 (151)

2,0 kN/m2 2,0 kN/m2

Page 24: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D24

Fußbodenaufbau Uponor Klett 30-2

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

Die geringere Zementestrichdicke bzw. höhere Nutzlast setzt zwingend die Verwendung der vor-gegebenen Uponor Dämmstoff e und Uponor Estrichkomponenten sowie eine Zementqualität entsprechend Portland CEM I 32,5 voraus.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärme-leitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbesserungs-maß Decken-aufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 30 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 65 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4 14(16)h

AN

KP/KR30-2 = 30

= 30

0,75 28 ≥ 74 (76) ≥ 79 (81) ≥ 89 (91) ≥ 109 (111)

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

14(16)

hA

N

KP/KR30-2 = 30+PUR52 = 52 = 82

2,83 28 ≥ 126 (128) ≥ 131 (133) ≥ 141 (143) ≥ 161 (163)

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

14(16)

hA

N

KP/KR30-2 = 30+PUR70 = 70 = 100

3,55 28 ≥ 144 (146) ≥ 149 (151) ≥ 159 (161) ≥ 179 (181)

2,0 kN/m2 5 kN/m2

Page 25: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 25

Fußbodenaufbau Uponor Nubos ND 30-2

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

Die geringere Zementestrichdicke bzw. höhere Nutzlast setzt zwingend die Verwendung der vor-gegebenen Uponor Dämmstoff e und Uponor Estrichkomponenten sowie eine Zementqualität entsprechend Portland CEM I 32,5 voraus.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärme-leitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbesserungs-maß Decken-aufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 30 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 65 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4N18h

A

PRO30-2 = 30

= 32

0,75 28 ≥ 78 ≥ 83 ≥ 93 ≥ 113

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

N18

hA

PRO30-2 = 30+PUR52 = 52 = 82

2,83 28 ≥ 130 ≥ 135 ≥ 145 ≥ 165

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

N18

hA

PRO30-2 = 30+PUR70 = 70 = 100

3,55 28 ≥ 148 ≥ 153 ≥ 163 ≥ 193

2,0 kN/m2 5 kN/m2

Page 26: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D26

Fußbodenaufbau Uponor Nubos ND 11

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

Die geringere Zementestrichdicke bzw. höhere Nutzlast setzt zwingend die Verwendung der vor-gegebenen Uponor Dämmstoff e und Uponor Estrichkomponenten sowie eine Zementqualität entsprechend Portland CEM I 32,5 voraus.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärme-leitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbesserungs-maß Decken-aufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 30 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 65 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4N18h

A

ND11 = 11+PRO20 = 20 = 31

0,775 26 ≥ 79 ≥ 84 ≥ 94 ≥ 114

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

N18

hA

ND11 = 11+PUR70 = 70 = 81

3,075 0 ≥ 129 ≥ 134 ≥ 144 ≥ 164

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

N18

hA

ND11 = 11+PUR80 = 80 = 91

3,457 0 ≥ 139 ≥ 144 ≥ 154 ≥ 174

2,0 kN/m2 5 kN/m2

Page 27: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 27

Fußbodenaufbau Uponor Nubos Noppenfolie

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

Wenn die Uponor Nubos Noppenfolie auf einer Trittschalldämmung verlegt wird, darf die Zusam-mendrückbarkeit der Trittschalldämmung 2 mm nicht überschreiten.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

Bei Dämschichtdicke > 100 mm ist eine um 5 mm dickere Estrichdicke N einzuplanen.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärmeleitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbes-serungsmaß Deckenaufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4N18h

A

PRO30 = 30

= 30

0,75 28 ≥ 93 ≥ 83

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

N18

hA

PRO30 = 30+PUR52 = 52 = 82

2,83 28 ≥ 145 ≥ 135

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

N18

hA

PRO30 = 30+PUR70 = 70 = 100

3,55 28 ≥ 163 ≥ 153

2,0 kN/m2 2,0 kN/m2

Page 28: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D28

Fußbodenaufbau Uponor Tacker 35-3/30-3

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 5) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohn-gebäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Tritt-schalldämmung (DES) zu berück-sichtigen.

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Mit einer fl ächenbezogenen Estrich-masse ≥ 70 kg/m2.

2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m

3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202, Tab.2 und 3, beachten.

Bei Dämschichtdicke > 100 mm ist eine um 5 mm dickere Estrichdicke N einzuplanen.

4) Estrichdicke herstellerabhängig5) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärmeleitwider-stand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Trittschall-Verbes-serungsmaß Deckenaufl age1)

DIN 4109ΔLw,R (VMR)[dB]

Aufbauhöhe A3) Aufbauhöhe A3)

CT+VD 450/VD 550N

N ≥ 45 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4 14 (17)h

AN

TP/TR35-3 = 35

= 35

0,777 29 ≥ 94 (97)≥ 101

≥ 84 (87)≥ 91

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

14 (17)

hA

N

TP/TR30 -3 = 30+EPS-DEO85 = 85 = 115

2,792 29 ≥ 174 (177)≥ 181

≥ 164 (167)≥ 171

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

14 (17)

hA

N

TP/TR30 -3 = 30+PUR70 = 70 = 100

2,902 29 ≥ 159 (162)≥ 166

≥ 149 (152)≥ 156

2,0 kN/m2 2,0 kN/m2

Page 29: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 29

Fußbodenaufbau Uponor Siccus in der Gebäuderenovierung

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden

Aufbauten die europäischen Mindest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 7) und Mindestwärme-schutz gemäß EnEV 2014 in der Gebäude renovierung.

Aufgrund der diversen Schallschutz-anforderungen und unterschiedlichen Decken ist die Konstruktion zur Erfüllung der DIN 4109 zu überprüfen.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Verbrauch KB 650 N ca. 1,5 l/m2 bei N = 30 mm2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für

Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202,

Tab.3, beachten.

(bei CT+ KB 650 N und CAF -> gemäß Zeile 3, bei TE -> min. gemäß Zeile 4)4) Estrichdicke herstellerabhängig5) Mit EPS/DEO-Dämmung (min. WLG 040) zwischen den

Balken, ohne Trittschallschutzanforderungen6) Bei Einsatz von Trittschalldämmung ist deren Eignung mit

dem Trockenestrichhersteller abzustimmen7) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dickeh = h1 + h2

h[mm]

Wärmeleit -widerstand Dämmung

Rλ, ins[m2 K/W]

Aufbauhöhe A3)

TE6)

N ≥ 25 mm[mm]

CT+KB 650 N1)

N ≥ 30 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4

N Ah

hu

Siccus25 = 25

EPS-DEO/Min6)

10 = 10

0,87 ≥ 50 ≥ 55 ≥ 60

ANh

Siccus25 = 25+Trittschall = 6 = 31

0,75 ≥ 56 ≥ 61 ≥ 66

Decken gegen unbeheizte Räume bei außenseitiger Erneuerung (unterhalb der Kellerdecke)

Referenzwert nach EnEVU = 0,30 W/m2K

N Ah

hu

Siccus25 = 25+EPS-DEO/Min5)

100 = 100

3,122 ≥ 50 ≥ 55 ≥ 60

Decken gegen unbeheizte Räume oder Erdreich bei innenseitiger Erneuerung2) (Fußbodenaufbau)

Referenzwert nach EnEVU = 0,50 W/m2K

N

Ah

Siccus25 = 25+PUR40 = 40 = 65

2,222 ≥ 90 ≥ 95 ≥ 100

Geschossdecken gegen Außenluft

Referenzwert nach EnEVU = 0,24 W/m2K

N

Ah

hu

Siccus25 = 25+PUR40 = 40 = 65PUR46 = 46

4,062 ≥ 90 ≥ 95 ≥ 100

2,0 kN/m2

Page 30: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D30

Fußbodenaufbau Uponor Siccus im Neubau

Durch die Kombination der Däm-mungen erfüllen die nachfolgenden Aufbauten die europäischen Min-dest-Dämmanforderungen gemäß DIN EN 1264-4 6) und die Refe-renzwerte gemäß EnEV 2014 für Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude. Zusätz liche Planungshin-weise für hiervon abweichende

spezielle Dämmanforderungen für Nichtwohngebäude sind im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“ beschrieben.

Hinsichtlich des Schallschutznach-weises nach DIN 4109 für die gesamte Bauteilkonstruktion ist das Trittschallverbesserungsmaß der Uponor Wärme- und Trittschalldäm-mung (DES) zu berücksichtigen.

Sollte ein höherer baulicher Wärmeschutz insbe-sondere bei Bauteilen erreicht werden, die von den Vorgaben der EnEV 2014 betroff en sind, ist die bauvorhabenbezogene Ausführungsplanung für die Montage der Wärmedämmung maßgebend.

Die geringere Zementestrichdicke bzw. höhere Nutzlast setzt zwingend die Verwendung der vor-gegebenen Uponor Dämmstoff e und Uponor Estrichkomponenten sowie eine Zementqualität entsprechend Portland CEM I 32,5 voraus.

CT = ZementestrichCAF = Anhydrit-FließestrichN = Mindest-EstrichdickeTd = AuslegungsaußentemperaturVM = Trittschallverbesserungsmaß

1) Verbrauch KB 650 N ca. 1,5 l/m2 bei N = 30 mm2) Zusätzliche Konstruktionshöhe für

Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195 beachten.

Grundwasserspiegel ≥ 5 m3) Maßtoleranzen gemäß DIN 18202,

Tab.3, beachten.

(bei CT+ KB 650 N und CAF -> gemäß Zeile 3, bei TE -> min. gemäß Zeile 4)4) Estrichdicke herstellerabhängig5) Mit EPS/DEO-Dämmung (min. WLG 040) zwischen den

Balken, ohne Trittschallschutzanforderungen6) Bei Einsatz von Trittschalldämmung ist deren Eignung mit

dem Trockenestrichhersteller abzustimmen7) bzw. DIN EN 15377

Wärmeschutz-anforderungen

Dämmkombination Dämmschicht-dicke

h[mm]

Wärmeleit -widerstand DämmungRλ, ins[m2 K/W]

Aufbauhöhe A3)

TE5)

N ≥ 25 mm[mm]

CT+KB 650 N1)

N ≥ 30 mm[mm]

CAF4)

N ≥ 35 mm[mm]

Wohnungstrenndecke gegen beheizte Räume

DIN EN 1264-4

NAh

Siccus25 = 25+PRO20 = 20 = 45

1,122 ≥ 70 ≥ 75 ≥ 80

Bodenplatten2), Decken gegen unbeheizte Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Referenzwert nach EnEVU = 0,35 W/m2K

N

Ah

Siccus25 = 25+PUR60 = 60 = 85

3,022 ≥ 110 ≥ 115 ≥ 120

Geschossdecken gegen Außenluft in Wohn- und Nichtwohngebäuden (ϑi ≥ 19 °C)

Referenzwert nach EnEVU = 0,28 W/m2K

N

Ah

Siccus25 = 25+PUR70 = 70 = 95

3,422 ≥ 120 ≥ 125 ≥ 130

2,0 kN/m2

Page 31: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 31

Decken gegen beheizte RäumeUponor Minitec als dünnschichtige beheizte Fußbodenkonstruktion ist eine Sonderkonstruktion, die in der DIN EN 1264 nicht erwähnt wird. Deshalb sind zunächst die in dieser Norm für Fußbodenheizungen der Bauarten A, B und C angegebenen Wärmedurchlasswiderstände R nicht bindend.

Sollte eine Wärme- und/oder Tritt-schalldämmung erforderlich sein, ist zunächst die Bestandsdecke zu überprüfen. Werden deren Werte für nicht ausreichend befunden, kann Uponor Minitec auf einer vom Hersteller dafür freigegebenen Dämmlage verlegt werden.

Bodenaufbauten mit Uponor Minitec in der Gebäuderenovierung

Uponor Minitec kann beispielsweise auf einer Trenn- oder Dämmlage mit Systemkomponenten der Fa. Knauf montiert werden. Die Dämmlage besteht dabei entweder aus Knauf Steico Standard Trittschalldäm-mung oder aus Knauf Therm Wärme-dämmplatten EPS 035/040 DEO und wird mit einer Dicke von 10 oder 20 mm verarbeitet.

Uponor Minitec auf Trennlage- oder Dämmung (Beispiele)

Verbindung zum Untergrund im Verbund auf Trennlage auf 10 mm Dämmung auf 20 mm Dämmung

Gesamtbaudicke ≥ 20 mm ≥ 32 mm ≥ 42 mm ≥ 52 mm

Nivellierestrichdicke 8 mm über Rohr 20 mm über Rohr 20 mm über Rohr 20 mm über Rohr

Uponor Minitec Folienelement 12 mm 12 mm 12 mm 12 mm

Gewicht 40 kg/m² 64 kg/m² 64 – 66 kg/m² 64 – 68 kg/m²

Trittschallverbesserung – – bis 18 dB (Knauf WF) bis 18 dB (Knauf WF)

Wärmeschutz – – ● ●

Brandschutz – – F 60 F 60

Decken gegen unbeheizte Räume und gegen ErdreichWird das Bauteil Fußboden mit einer Fläche erneuert, die mehr als 10 % der Gesamtfl äche beträgt, gelten die Forderungen der EnEV 2014 § 9 Abschnitt 3. Wird der Fußboden aufbau raumseitig erneu-ert (Regel-fall bei Uponor Minitec), ist ein Wärmedurchgangskoeffi zient U = 0,50 W/(m²K) einzuhalten. Diese Anforderung gilt auch als erfüllt, sofern ein Fußbodenaufbau mit der höchstmöglichen Dämm-schichtdicke bei einem Bemessungs-wert der Wärmeleitfähigkeit mit

λ = 0,04 W/(m²K) ausgeführt wird, ohne dass die Türzargen und -durchgangshöhen verändert werden können bzw. sollen.

Wird das gesamte Bauteil Decke mit einem Flächenanteil von mehr als 10% erneuert, muss der Wärmedurchgangskoeffi zient U = 0,30 W/(m²K) betragen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob eine Wärmedämmung unterhalb der Decke bei zulässiger Durchgangs-höhe zum Einhalten des genannten Wertes führt.

Sind in beiden Fällen die Ziele der EnEV 2014 wirtschaft lich nicht zu erreichen, kann ein Antrag auf Befreiung von diesen Anforderun-gen gemäß § 25 dazu führen, Uponor Minitec ohne Wärmedäm-mung einbauen zu können.

Nähere Informationen hierzu befi nden sich im Kapitel „Wärme-dämmanforderungen für Flächenheizungen“.

Page 32: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D32

Wichtige Planungshinweise:

Nach EnEV bzw. DIN 4108-2 ist i.d.R. eine Randdämmung bis zu einer Raumtiefe von 5 m erforderlich.

Mögliche Bauwerksabdich-tung gem. DIN 18195 mit bahnenförmigem Werk -stoff beim Übergang der Randdämmung auf den ungedämmten Bereich.

1 Verschleißschicht

2 Beton

3 Uponor Comfort Pipe PLUS

4 Trenn-/Gleitschicht

5 Wärmedämmschicht z. B. aus Extruderschaum-platten

6 bahnenförmige Bauwerksabdichtung gem. DIN 18195 mit evtl. Zwischenfolie

7 Sauberkeitsschicht

8 Tragschicht

9 Untergrund

A B

1

2

3

45

67

8

9

5 m5 m5 m

5 m

5 m

5 m

A BB

B

B

Wärmedämmung für die Uponor Magna Industriefl ächenheizung

Die Anforderungen zum baulichen Wärmeschutz von Nichtwohnbauten ist in der EnEV 2014 im § 4 Absatz 2 wie folgt geregelt:

Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte der mittleren Wärme-durchgangskoeffi zienten der wärmeübertragenden Umfassungs-fl äche nach Anlage 2 Tabelle 2

nicht überschritten werden. Als Höchstwert gilt für opake Bauteile und somit auch für die Sohlplatte von Indus triehallen ein mittlerer Wärmedurchgangskoeffi zient U = 0,35 W/(m²K) bzw. 0,50 W/(m²K). Der Wärmedurchgangskoeffi zient U ist für die Sohlplatte mit einem Faktor von 0,5 zu wichten, da die-ses Bauteil nicht an die Außenluft , sondern an das Erdreich grenzt. Mit dieser Wichtung werden die instati-onären Wärmetransportvorgänge im Erdreich berücksichtigt. Wärmedäm-

manforderungen an Sohlplatten ab einer Raumtiefe von 5 m bestehen nicht, sollten aber in Abhängigkeit des Grundwasserstandes geprüft werden.

Es wird empfohlen, auf das jeweilige Bauvorhaben bezogene Wirtschaft -lichkeitsbetrachtungen zur Wahl der Wärmedämmung durchzuführen. Nähere Informationen hierzu im Kapitel „Wärmedämmanforderungen für Flächenheizungen“.

Wärmedämmschichten

Bei Industriefußbodenheizungen wird die Wärmedämmung, falls erfor-derlich, i.d.R. unter der Betonplatte – also gegen Erdreich – als sog. Perimeterdämmung verlegt. Sie kann z. B., je nach geforderter stati-scher Belastbarkeit, aus stoßweise verlegten Extruderschaumplatten oder aus (in Heißbitumen oder stoßweise verlegten) Schaumglas-platten bestehen. Voraussetzung für die Verwendung ist, dass das

Dämmmaterial feuchtigkeitsunemp-fi ndlich und für die auft retenden Belastungen im Industriebau geeig-net ist. Gemäß DIN 4108 dürfen für die Berechnung des U-Wertes einer Bodenkonstruktion nur Bodenschich-ten bis zur Bauwerksabdichtung mit eingerechnet werden. Liegt die Perimeterdämmung unterhalb der Bauwerksabdichtung und nicht stän-dig im Grundwasser, so ist mit dem Hersteller der Dämmung abzuklären, ob für die Dämmplatten eine bau-aufsichtliche Zulassung vorliegt, die

es erlaubt, die Dämmwerte bei der Berechnung des U-Wertes des Bodenaufbaus mit einzubeziehen.Bei mehrgeschossigen Industriehallen gleichartiger Nutzung sollte unter-halb der Betondecke in Anlehnung an die DIN EN 1264-4 eine Wärme-dämmung mit Rλ,Dä = 0,75 m² K/W vorgesehen werden, sofern die Industriefl ächenheizung innerhalb der Betondecke montiert wird. Die Verlegung der Wärmedämm-schicht erfolgt i.d.R. durch das Bau-gewerk.

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 33

17 ≥ 15

gem. EnEV

25

12,5

Uponor Wandheizung auf Außenwänden mit Dämmanfor-derungen gemäß EnEV 2014 Wird eine Heizung für die Außen-wand eines neu zu errichtenden Gebäudes geplant, unterliegt des-sen baulicher Wärmeschutz den Anforderungen der EnEV 2014. Der zum EnEV-Nachweis heranzu-

Beispiel: Uponor Außenwand-heizung mit Uponor SiccusDie Verlegeplatte hat bereits einen Wärmeleitwiderstand von 0,622 m2K/W. Entsprechend ist die restliche Zusatzdämmung je nach Wärmedämmanforderung zu ermitteln. Für die Holzlattenkonst-ruktion ergibt sich dann die ent-sprechende Aufbauhöhe. Ist die Zusatzdämmung bereits in der Wand integriert, bietet sich eine 50 x 30 mm (H x B) Holzlatte an. Je nach berechnetem Feuchte-verlauf im Wandaufbau (Taupunkt) kann eine Dampfsperre unterhalb der Trockenbauplatte erforderlich sein.

Außenwand mit Uponor Siccus mit Zusatzdäm-mung (vertikaler Schnitt)

1 Trockenbauplatte

2 Uponor Siccus Wärmeleitlamelle

3 Uponor Comfort Pipe PLUS 14 x 2 / MLCP RED 14 x 1,6

4 Uponor Siccus Verlegeplatte

5 Zusatzdämmung

6 Holzlattenkonstruk-tion

7 Mauerwerk

8 Außenputz

9 ggf. Dampfsperre

ziehende U-Wert der Außenwand bestimmt die Bauteilkonstruktion auch dann, wenn eine Heizung inte-griert wird. Wird die Außenwand im Sinne der EnEV 2014 verändert und liegen Anforderungen an einen verbesserten baulichen Wärmeschutz vor, ist die Montage einer zusätzli-chen Wärmedämmung an der raumzugewandten Seite der Außen-

wand möglich. Hierbei sind die Temperatur- und vor allem die Feuchteverläufe (Wasserdampfdif-fusionsberechnung) im Bauteil zu kontrollieren. Mindestdämmwer-te für Neubau und Renovierung fi nden Sie im Kapitel „Wärmedäm-manforderung für Flächenheizun-gen“.

1

2

3

4

5

6

78

Beispiel: Uponor Außenwand-heizung als NassputzsystemDie Uponor Wandheizung als Nass-putzsystem enthält keine Wärme-dämmung. Somit muss bei der Sys-temverlegung die Außenwandkon-struktion bereits die geforderten Wärmedämmeigenschft en auf-weisen. Trotz der guten bauphysi-kalischen Voraussetzungen sollte sicherheitshalber eine Wasser-dampfdiff usionsberechnung (Tau-punkt) bei der Planung erfolgen.

Außenwand mit Uponor Wandheizungals Nassputzsystem(vertikaler Schnitt)

1 Wandputz

2 Uponor Wandschiene 14

3 Uponor Comfort Pipe PLUS 14 x 2 / MLCP RED 14 x 1,6

4 Mauerwerk

5 Dämmung

6 Klinker

1

2

3

4

5

6

9

Page 34: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

34

Beispiel: Uponor Außenwand-heizung mit Uponor Renovis und Dämmung auf der Außen-seiteFalls sich die erforderliche Wärme-dämmung auf der Außenseite der Außenwand befi ndet, kann Uponor Renovis i.d.R. ohne zusätzliche Innendämmung eingesetzt werden. Allerdings sollte, insbesondere bei unbekannten Wandaufbauten (z. B. bei der energetischen Sanie-rung von Bestandsgebäuden) sicherheitshalber vorab der Tau-punkt im Wandaufbau berech-net werden.

Beispiel: Uponor Außenwand-heizung mit Uponor Renovis und Dämmung auf der Raum-seiteWenn eine erforderliche Dämmung – z. B. aus Gründen des Denk-malschutzes – nicht auf der Wand-außenseite angebracht werden darf, kann auf der Innenseite mit einer diff usionsoff enen Dämmung (z. B. TecTem® Insulation Board Indoor) gedämmt werden. Die TecTem® Dämmplatten werden dabei zunächst mit der Innenseite der tragfähigen Außenwand ver-klebt und auf der Raumseite grun-diert. Anschließend werden die Uponor Renovis Panels mittels Knauf "Perlfi x"-Batzen mit den Dämmplatten verbunden. Die Lage des Taupunktes in der Wandkon-struktion ist bei der Planung zu ermitteln, um Bauteilschäden durch Kondensation zu vermeiden.

≥ 50

15

Uponor Renovis auf außengedämmter Außenwand (vertikaler Schnitt)

1 Uponor Renovis Panel mit Uponor Comfort Pipe 9,9 x 1,1 mm

2 CD Profi l (hier: 27/60)

3 Mauerwerk

4 Außendämmung

5 Außenputz

1

2

34

5

gem. EnEV

15

Uponor Renovis auf innengedämmter Außen-wand (vertikaler Schnitt)

1 Uponor Renovis Panel mit Uponor Comfort Pipe 9,9 x 1,1 mm

2 Klebespachtel

3 grundierte, diff usionsoff ene Wärmedämmung TecTem® Insulation Board Indoor

4 Knauf Perlfi x

5 Mauerwerk

6 Außenputz

1

4

5

6

3

2

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35E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D

17 ≥ 15

≥ 30

≥ 525

12,5

Uponor Wandheizung auf Innenwänden

Flächenheizungen, die weder in der Außenhülle des Gebäudes noch in Bauteilen zwischen Räumen sehr unterschiedlicher Temperaturen integriert sind, unterliegen hinsicht-lich der Wärmedämmung nicht der

Beispiel: Uponor Innenwand-heizung mit Uponor SiccusDie Verlegeplatte hat bereits ein-en Wärmeleitwiderstand von 0,622 m²K/W. Entsprechend ist die restliche Zusatzdämmung je nach Anwendungsfall zu ermitteln. Für die Holzlattenkonstruktion ergibt sich dann die entsprechen-de Aufbauhöhe. Ist die Zusatz-dämmung bereits in der Wand integriert oder befi ndet sie sich auf der Rückseite der Wand, bie-tet sich eine 50 x 30 mm (H x B) Holzlatte an.

Innenwand mit Uponor Siccus mit Zusatzdäm-mung (vertikaler Schnitt)

1 Trockenbauplatte

2 Uponor Siccus Wärmeleitlamelle

3 Uponor Comfort Pipe PLUS 14 x 2 / MLCP RED 14 x 1,6

4 Uponor Siccus Verlegeplatte

5 Zusatzdämmung

6 Holzlattenkonstruk-tion

7 Mauerwerk

8 Wandputz

EnEV 2014. Die DIN EN 1264-4 enthält jedoch Angaben zur Wahl der Wärmedämmung von Flächen-heizungen, um einen möglichst großen Transmissionswärmestrom zum genutzten Raum erzielen zu können. Beide Normen sind aus Betrachtungen zur klassischen Fuß-bodenheizung entstanden und

enthalten teilweise noch die begrenzte Zuordnung zu einem „Fußboden – Heizungssystem“. Die angegebenen Mindestwärme-leitwiderstände sind jedoch sinnge-mäß auch auf Wandheizungen an-zuwenden. Mindestdämmwerte fi n-den Sie im Kapitel „Wärmedämm an-forderung für Flächenheizungen“.

1

2

3

4

5

6

7

8

Beispiel: Uponor Innenwand-heizung als NassputzsystemIn Kombi nation mit einer Uponor Wandheizung als Nassputzsystem (z. B. Uponor Minitec) kann die ggf. erforderliche Wärmedämmung üblicherweise auf der Wandrück-seite aufgebracht werden.

Innenwand mit Uponor Wandheizungals Nassputzsystem(vertikaler Schnitt)

1 Wandputz

2 Uponor Wandschiene 14

3 Uponor Comfort Pipe PLUS 14 x 2 / MLCP RED 14 x 1,6

4 Mauerwerk

5 ggf. Dämmung

6 Wandputz

1

2

3

4

5

6

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36 E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D

≥ 40

75

12,512,5

Beispiel: Uponor Innenwand-heizung mit Uponor Siccus SWStandard-Ständerwände werden auf-grund der erforderlichen Feuerwi-derstandsklasse vielfach mit Mine-ralfaserdämmung WLS 040 und einer Dicke ≥ 40 mm ausgestattet und erfüllen damit automatisch die Dämmanforderung der DIN EN 1264 für eine Innenwand mit dahinter liegendem beheiztem Raum.

1

2

45

6

3

Innenwand mit Uponor Siccus SW in Einfachstän-derwand CW 75 mit Dämmung (horizontaler Schnitt)

1 Trockenbauplatte

2 Uponor Siccus SW Element

3 Uponor Comfort Pipe PLUS 14 x 2 / MLCP RED 14 x 1,6

4 Luft raum

5 Dämmung

6 CW Profi l

1

Beispiel: Uponor Innenwand-heizung mit Uponor RenovisAls Wandheizung auf Innenwänden kann Uponor Renovis auf einer Unterkonstruktion aus CD Profi len 27/60 i.d.R. ohne zusätzliche Dämmung eingesetzt werden. Wenn Wärmedämmanforderungen z. B. gemäß DIN EN 1264 zu berücksich-tigen sind, kann die erforderliche Dämmung problemlos in die Unter-konstruktion integriert werden.

≥ 50

15

Uponor Renovis auf gedämmter Innenwand (vertikaler Schnitt)

1 Uponor Renovis Panel mit Uponor Comfort Pipe 9,9 x 1,1 mm

2 CD Profi l (hier: 27/60)

3 Wärmedämmung gem. DIN EN 1264

4 Mauerwerk

5 Putz

1

2

45

3

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 37

Decken mit Uponor Decken-heizung/-kühlung und Dämm-anforderung gemäß EnEV

Wird eine Flächenheizung/-küh-lung für die Decke gegen Außen-luft oder gegen eingeschränkt beheizte bzw. unbeheizte Räume eines neu zu errichtenden Gebäu-des geplant, unterliegt dessen

baulicher Wärmeschutz den Anfor-derungen der EnEV. Der zum EnEV-Nachweis heranzuziehende U-Wert der Decke bestimmt die Bauteil-konstruktion auch dann, wenn eine Heizung/Kühlung integriert wird. Wird die Decke im Sinne der EnEV 2014 verändert und liegen Anfor-derungen an einen verbesserten baulichen Wärmeschutz vor, ist die

Montage der Wärmedämmung sowohl an der raumzugewandten Seite als auch an der Oberseite der Decke möglich. Mindestdämm-werte für Neubau und Renovie-rung fi nden Sie im Kapitel „Wärme-dämmanforderung für Flächen-heizungen“.

≥ 50

15

Uponor Renovis unter Decke mit Dämmungauf der Decken-oberseite(vertikaler Schnitt)

1 Uponor Renovis Panel mit Uponor Comfort Pipe 9,9 x 1,1 mm

2 CD Profi l (hier: 27/60)

3 Tragfähige Raumdecke

4 Wärmedämmung gemäß EnEV

1

2

4

3

Beispiel: Oberseitig gedämmte Decke mit Uponor Renovis Falls sich die erforderliche Wärme-dämmung auf der Oberseite der Decke befi ndet, kann Uponor Renovis i.d.R. ohne zusätzliche Innendämmung eingesetzt werden. Allerdings sollte, insbesondere bei unbekannten Deckenaufbauten (z. B. bei der energetischen Sanie-rung von Bestandsgebäuden) sicherhaltshalber vorab der Tau-punkt im Deckenaufbau berechnet werden.

Page 38: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

38 E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D

Beispiel: Uponor Renovis unter einer Decke zwischen gleichar-tig beheizten RäumenUponor Renovis kann mit entspre-chender Unterkonstruktion grund-sätzlich direkt unter die vorhandene tragfähige Raumdecke montiert werden. Die erforderliche Wärme-dämmung ist i.d.R. bereits im Bodenaufbau des darüber befi nd-lichen beheizten Raumes integriert.Falls eine zusätzliche Wärmedäm-mung gewünscht ist, kann diese einfach in die Unterkonstruktion der Renovis Elemente integriert werden. Bei der Festlegung der Gesamtaufbauhöhe der Renovis Deckenheizung/-kühlung ist die verbleibende Raumhöhe zu prüfen.

≥ 50

15

Uponor Renovis unter Decke zwischen gleichartig beheizten Räumen (vertikaler Schnitt)

1 Uponor Renovis Panel mit Uponor PE-Xa Rohr 9,9 x 1,1 mm

2 CD Profi l (hier: 27/60)

3 Tragfähige Raumdecke

4 Wärmedämmung z. B. gemäß DIN EN 1264

5 ggf. zusätzliche Wärmedämmung

6 Estrich

12

4

5

3

Wärmedämmanforderungen für Deckenheizungen/-kühlungen

Flächenheizungen/-kühlungen, die weder in der Außenhülle des Gebäudes noch in Bauteilen zwi-schen Räumen sehr unterschied-licher Temperaturen integriert sind, unterliegen hinsichtlich der

Wärmedämmung nicht der EnEV 2014. Die DIN EN 1264 enthält jedoch Angaben zur Wahl der Wär-medämmung von Flächenheizun-gen, um einen möglichst großen Transmissionswärmestrom zum genutzten Raum erzielen zu kön-nen. Beide Normen sind aus Betrachtungen zur klassischen Fußbodenheizung entstanden

und enthalten teilweise noch die begrenzte Zuordnung zu einem „Fußboden – Heizungssystem“. Die angegebenen Mindestwärmeleit-widerstände sind jedoch sinngemäß auch auf Deckenheizungen/-küh-lungen anzuwenden. Mindest-dämmwerte fi nden Sie im Kapitel „Wärmedämmanforderung für Flächenheizungen“.

6

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39E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D

Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

nach EnEV 2014

Anforderungen im Neubau

Die EnEV 2014 enthält im § 14 Absatz 5, die Forderung, dass beim erstmaligen Einbau und bei der Ersetzung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie von Armaturen in Gebäuden deren Wärmeabgabe nach Anlage 5 zu begrenzen ist. Begriffl ich wird dabei zwischen einer Wärmedämmung von 100% (Zeilen 1 bis 4 der Tabelle 1) und 50% (Zeilen 5 und 6) unterschieden.An Außenluft grenzende Wärme-verteilungs- und Warmwasserlei-tungen sind mit dem Zweifachen der Mindestdicke nach Tabelle 1 Zeile 1 bis 4 zu dämmen. Das ent-spricht einer Wärmedämmung von 200%.

Außerdem sind Kälteleitungen nun mit einem Mindestwärmeschutz auszustatten. Dieser wird mit einem Dämmstoff der Dicke von 6 mm und einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) erreicht.Gemäß § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, wenn sich Wär-meverteilungsleitungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheiz-ten Räumen eines Nutzers befi nden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinfl usst werden kann. Gemäß § 10 Absatz 2 und des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzu-wenden auf Warmwasserleitungen mit einem Wasserinhalt ≤ 3l in beheizten Räumen, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezo-

gen noch mit elektrischer Begleit-heizung ausgestattet sind (Stichlei-tungen).

Anforderungen im Gebäude-bestand

Gemäß EnEV 2014, § 10 Absatz 2 müssen Eigentümer von Gebäuden dafür sorgen, dass bei heizungstech-nischen Anlagen bisher ungedämm-te, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheiz-ten Räumen befi nden, zur Begren-zung der Wärmeabgabe nach Anlage 5 gedämmt sind.

Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen gemäß Anlage 5 (zu EnEV 2014, § 10 Abs. 2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4)

Tabelle 1: Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m K)

1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm

2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm

3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser

4 Innendurchmesser über 100 mm 100 mm

5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und ½ der Anforderungen Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an der Zeilen 1 bis 4 Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern

6 Wärmeverteilungsleitungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach ½ der Anforderungen dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen der Zeilen 1 bis 4 verschiedener Nutzer verlegt werden.

7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm

8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen1) sowie Armaturen von 6 mm Raumluft technik- und Klimakältesystemen

1) Hierbei handelt es ausschließlich um Rohrleitungen für die Versorgung von Klima- und Raumluft systemen (keine Trinkwasserleitungen)

Dämmanforderungen für Trinkwasser- und Heizungsinstallationen

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D40

Mindestdicke der Dämmschicht für Uponor Installationsrohre (100 % gemäß EnEV 2014, Anlage 5, Tabelle 1, Zeile 1 – 4)

In den folgenden Tabellen sind für die Uponor Verbundrohre und PE-Xa Rohre die Mindestdämmschichtdicken bei unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeiten λ dargestellt.

Info:

Die exzentrischen DHS Dämmungen von Uponor besitzen eine allgemeine bauaufsicht-liche Zulassung und sind somit für folgende Anforderungen einsetzbar:

DHS 9 (9 mm) – für Leitungen von Zentral-heizungen im Fußbodenaufbau zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer nach EnEV (Anhang 5, Tabelle 1, Zeile 7)

DHS 26 (26 mm) - verwendbar für Leitungen von Zentralheizungen im Fußbodenaufbau mit Dämmanforderung 100 % nach EnEV (Anhang 5, Tabelle 1, Zeile 1).

Wärme-leitfähig-keit λ[W/mK}

Rohrdimension

14 x 2 16 x 2 18 x 2 20 x 2,25 25 x 2,5 32 x 3 40 x 4 50 x 4,5 63 x 6 75 x 7,5 90 x 8,5 110 x 10

100 % gemäß EnEV 2014, Anlage 5, Tabelle 1, Zeile 1 – 40,025 10 11 11 11 12 17 18 24 30 36 44 54

0,030 15 15 15 15 16 23 24 32 40 47 57 71

0,035 20 20 20 20 20 30 30 41 51 60 73 90

0,040 27 26 26 26 25 38 38 51 63 74 91 112

0,050 46 44 42 41 39 59 57 77 95 112 136 168

50 % gemäß EnEV 2014, Anlage 5, Tabelle 1, Zeile 5 – 6)0,025 6 6 6 6 6 9 9 13 16 19 23 29

0,030 8 8 8 8 8 12 12 17 21 24 30 37

0,035 10 10 10 10 10 15 15 21 26 30 37 45

0,040 13 13 13 13 12 18 18 25 31 36 44 54

0,050 21 20 20 19 18 27 26 36 44 51 62 76

Leitungen im Fußbodenaufbau gemäß EnEV 2014, Anlage 5, Tabelle 1, Zeile 7)035 6 6 6 6 6

040 9 9 9 9 9

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 41

Reduzierte Dämmschicht-

dicke durch WLS 035Vorisolierte Uni Pipe PLUS Rohre mit WLS 035 Niedrigere Aufbauhöhe und Einsparung von bis zu 6 mm Bodendämmung bei Verlegung auf dem Rohfußboden gegenüber einer WLS 040 Wärmedämmung

Vorgedämmte Uni Pipe PLUS und PE-Xa Installationsrohre von Uponor nach EnEV 2014

Dämmanforderung nach EnEV 2014

Trinkwasserleitung warm (PWH) Wärmeverteilungsleitungen

Keine Anforderung(Die Schallschutzanforderungen sind zu beachten)

Uponor Uni Pipe PLUS im Schutzrohr für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

Uponor Aqua Pipe im Schutz-rohr für Dimensionen 16 x 2,2, 20 x 2,8 und 25 x 3,5 mm

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 4 für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

Uponor Uni Pipe PLUS im Schutzrohr für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

Uponor Radi Pipe im Schutz-rohr für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,0 mm

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 4 für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

6 mm Mindest-Dämmanforderung(Tabelle 1, Zeile 7,8)

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 6 WLS 035 für Dimensionen 16 x 2, 20 x 2,25 und 25 x 2,5 mm

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt DHS 9 für Dimensio-nen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

50 % Mindest-Dämmanforderung(Tabelle 1, Zeile 5)

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 10 WLS 035 für Dimensionen 16 x 2, 20 x 2,25 und 25 x 2,5 mm

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 10 WLS 035 für Dimensionen 16 x 2, 20 x 2,25 und 25 x 2,5 mm Uponor Smart Radi Kreuzfi t-

tings für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

100 % Mindest-Dämmanforderung(Tabelle 1, Zeile 1–4)

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt DHS 26 für Dimensio-nen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

Uponor Smart Radi Anschluss-blöcke, h = 215 und 240 mm

Montagefertig vorgedämmt – Uponor Smart Radi Kreuzfi tting mit Dämmbox S-Press und Uponor Smart Radi Anschlussblock.

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D42

Einbausituation Erforderliche Dämm-schichtdicke 1)

Vorgedämmte MLC Trinkwasserleitungen kalt von Uponor

Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheizten Räumen. Umgebungstemperatur ≤ 20 ˚C (nur Tauwasserschutz)

9 mm (WLS 040)6 mm (WLS 035)

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 6 WLS 035 für Dimensionen 16 x 2, 20 x 2,25 und 25 x 2,5 mm

Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur ≤ 25 ˚C

13 mm (WLS 040)10 mm (WLS 035)

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 10 WLS 035 für Dimensionen 16 x 2, 20 x 2,25 und 25 x 2,5 mm

Rohrleitungen verlegt. z.B. in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen ≥ 25 ˚C

Dämmung wie Warmwasserleitungen

Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen in Vorwandinstallationen

Rohr-in-Rohr oder 4 mm

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 4 für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

Uponor Uni Pipe PLUS im Schutz-rohr für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

Uponor Aqua Pipe im Schutzrohr für Dimensionen 16 x 2,2, 20 x 2,8 und 25 x 3,5 mm

Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Trinkwasserleitungen warm) 2)

Rohr-in-Rohr oder 4 mm

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 4 für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

Uponor Uni Pipe PLUS im Schutz-rohr für Dimensionen 16 x 2 und 20 x 2,25 mm

Uponor Aqua Pipe im Schutzrohr für Dimensionen 16 x 2,2, 20 x 2,8 und 25 x 3,5 mm

Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen 2)

13 mm (WLS 040)10 mm (WLS 035)

Uponor Uni Pipe PLUS gedämmt S 10 WLS 035 für Dimensionen 16 x 2, 20 x 2,25 und 25 x 2,5 mm

Trinkwasserleitungen kalt müssen vor Erwärmung und Schwitzwasser-bildung geschützt werden. Grund-sätzlich muss darauf geachtet wer-

den, dass die Wasserqualität nicht durch Erwärmung beeinträchtigt wird. Die folgende Tabelle gibt die Mindestdämmschichtdicke von

Dämmung von Trinkwasserleitungen kalt nach DIN 1988-200

1) Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen; Referenztemperatur für die angegebene Wärmeleitfähigkeit: 10 ˚C.2) In Verbindung mit Fußbodenheizungen sind die Rohrleitungen für Trinkwasser kalt so zu verlegen, dass die Anforderungen nach 3.6 der DIN 1988-200 eingehalten werden.

Richtwerte für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt gemäß DIN 1988-200 Tabelle 8

Trinkwasserleitungen bei einer angenommenen Wassertemperatur von 10 ˚C, nach Tabelle 8 der DIN 1988-200, an.

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 43

Uponor Smart ISI Box* – Wärmedämmung inclusive

Uponor Smart ISI Boxen sind vorgefertigte Module für die einfache und schnelle Montage in Ständerwandsysteme. Sie bestehen aus einem schall- und wärmedämmenden Isolierkörper mit integrierten und vor-montierten Trinkwasserkomponenten aus dem bewährten Uponor Verbund rohrsystem. Uponor Smart ISI Boxen sind bereits ab Werk anschluss fertig mit Uponor Verbundrohren 16 mm ausgestattet und dank integrierter Uponor U-Wandscheiben für alle T-Stück-, Reihen- und Ringinstallationen bestens geeignet.

Trinkwasserleitungen warm müssen zur Begrenzung der Wärmeabgabe gemäß den Vorgaben der Tabelle 9 der DIN 1988-200 gedämmt werden. Dies betriff t alle Leitungen, welche in das Zirkulationssystem einbezogen sind oder mit Temperaturhalteband ausgestattet sind. Die Mindestdämm-schichtdicken beziehen sich auf den Innendurchmesser der Rohrlei-tungen.

Dämmung von Trinkwasserleitungen warm sowie Armaturen

nach DIN 1988-200

Einbausituation Dämmschichtdicke bei λ= 0,035 W/(mK) 1)

1. Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm

2. Innendurchmesser größer 22 mm bis 35 mm 30 mm3. Innendurchmesser größer 35 mm bis 100 mm = Innendurchmesser4. Innendurchmesser größer 100 mm 100 mm5. Leitungen und Armaturen nach den Einbausituatio-

nen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungs-verbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetz-verteilern

Hälft e der Anforderungen für Einbausituationen 1 bis 4

6. Trinkwasserleitungen warm, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit einem Temperaturhalteband ausgestattet sind, z.B. Stockwerks- oder Einzelzuleitungen mit einem Wasserinhalt ≤ 3l

Keine Dämmanforderungen gegen Wärmeabgabe 2)

1) Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen; Referenztemperatur für die angegebene Wärmeleitfähigkeit: 10 ˚C.

2) Bei Unterputzverlegung ist eine Dämmung erforderlich (z.B. Rohr-in-Rohr oder 4 mm als mechanischer Schutz oder Korrosionsschutz)

Mindestdämmschichtdicken zur Wärmedämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser warm gemäß DIN 1988-200 Tabelle 9

43

* ISI = Isolierung, Schallschutz, Installation

Die Uponor Smart ISI Box wird waagerecht zwischen die vormontierten Trockenbau-profi le platziert.

Nach Defi nition der Einbauhöhe wird das Befestigungsblech mit den Profi len vercrimpt – fertig!

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D44

Ausführungsbeispiele Rohrleitungsdämmung

Rohrleitungsdämmung Einfamilienhaus (Heizung) nach EnEV 2014

keine Anforderung* Heizungsleitungen und Armaturen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers, wenn ihre Wärmeabgabe durch freiliegende Absperrarmaturen beeinfl usst werden kann

50 % Mindestdämmanforderung Heizungsleitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von (Tabelle 1, Zeile 5) Heizungsleitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Netzverteilern

100 % Mindestdämmanforderung Heizungsleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen (z.B. Kellern) (Tabelle 1, Zeile 1 – 4) Heizungsleitungen und Armaturen in Bauteilen (z.B. Schacht oder Unterputz), die an/gegen unbeheizte Räume, Erdreich oder Außenluft grenzen

* Die Schallschutzanforderungen sind zu beachten. In der Regel ist es aus baufachlicher und wirtschaft licher Sicht sinnvoll, zumindest ein Schutzrohr oder eine Dämmung einzusetzen, auch wenn die EnEV dies nicht verlangt.

ohne Anforderung an die Dämmung100 % Mindestdämmung50 % Mindestdämmung

unbeheizter RaumAußenluft und Erdreich

unbeheizter RaumAußenluft und Erdreich

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 45

Rohrleitungsdämmung Mehrfamilienhaus (Heizung) nach EnEV 2014

keine Anforderung* Heizungsleitungen und Armaturen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers, wenn ihre Wärmeabgabe durch freiliegende Absperrarmaturen beeinfl usst werden kann absperrbare Heizungsleitungen in der Sockelleiste in beheizten Räumen eines Nutzers

50 % Mindestdämmanforderung** Heizungsleitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von (Tabelle 1, Zeile 5 und 6) Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Netzverteilern Heizungsleitungen in Bauteilen (z.B. Schacht, Unterputz) zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer

100 % Mindestdämmanforderung Heizungsleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen (z.B. Kellern) (Tabelle 1, Zeile 1 – 4) Heizungsleitungen und Armaturen in Bauteilen (z.B. im Schacht oder Unterputz), die an/gegen unbeheizte Räume, Erdreich oder Außenluft grenzen Heizungsleitungen und Armaturen (z.B. Steigleitungen) frei verlegt oder Aufputz zur Versorgung mehrerer Nutzer in beheizten Räumen

6 mm Dämmanforderung Heizungsleitungen im Fußbodenaufbau zwischen verschiedenen Nutzern (Tabelle 1, Zeile 7)

Achtung:* Die Schallschutzanforderungen sind zu beachten. In der Regel ist es aus baufachlicher und wirtschaft licher Sicht sinnvoll, zumindest ein Schutzrohr oder eine Dämmung einzusetzen, auch wenn die EnEV dies nicht verlangt.** Des Weiteren sind die gesetzlichen Aufl agen, wie sie z.B. für den Brandschutz (Verhütung der Übertragung von Feuer und Rauch in andere Brandabschnitte) in den novellierten Landesbauordnungen und den Einführungserlässen technischer Bauabstimmungen (ETB) enthalten sind, besonders zu beachten.

Bei Anforderungen an den Brandschutz müssen die brenn-baren Dämmstoff e bei Durchführungen durch Decken und Wänden im Bereich des Bauteiles ent-fernt und durch eine Durchführung mit ABP/ABZ ersetzt werden.

Nutzereinheit 1Nutzereinheit 2

Nutzereinheit 3Nutzereinheit 4

Nutzereinheit 5Nutzereinheit 6

ohne Anforderung an die Dämmung6 mm WLS 035 oder 9 mm WLS 040 Mindestdämmung100 % Mindestdämmung50 % Mindestdämmung

unbeheizter RaumAußenluft und Erdreich

unbeheizter RaumAußenluft und Erdreich

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D46

Rohrleitungsdämmung Einfamilienhaus (Trinkwasser) nach EnEV 2014

keine Anforderung* Warmwasserleitungen mit einem Volumen ≤ 3l (Stichleitungen) in beheizten Räumen, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind

50 % Mindestdämmanforderung Warmwasserleitungen und deren Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungs- (Tabelle 1, Zeile 5) bereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Netzverteilern

100 % Mindestdämmanforderung Warmwasserleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen (z.B. Kellern) (Tabelle 1, Zeile 1 – 4) Warmwasserleitungen und Armaturen in Bauteilen, die an/gegen unbeheizte Räume, Erdreich oder Außenluft grenzen Warmwasserleitungen und Armaturen, die in den Zirkulationskreislauf einbezogen oder mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind

Mindestdämmanforderung Trinkwasserleitungen kalt nach DIN 1988-200

Achtung:* Die Schallschutzanforderungen sind zu beachten. In der Regel ist es aus baufachlicher und wirtschaft licher Sicht sinnvoll, zumindest ein Schutzrohr oder eine Dämmung einzusetzen, auch wenn die EnEV dies nicht verlangt.

unbeheizter RaumAußenluft und Erdreich

unbeheizter RaumAußenluft und Erdreich

Trinkwasserleitung kalt nach DIN 1988-200ohne Anforderung an die Dämmung100 % Mindestdämmung50 % Mindestdämmung

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 47

Rohrleitungsdämmung Mehrfamilienhaus (Trinkwasser) nach EnEV 2014

keine Anforderung* Warmwasserleitungen mit einem Volumen ≤ 3l (Stichleitungen) in beheizten Räumen, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind

50 % Mindestdämmanforderung Warmwasserleitungen und deren Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich (Tabelle 1, Zeile 5) von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Netzverteilern

100 % Mindestdämmanforderung Warmwasserleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen (z.B. Kellern) (Tabelle 1, Zeile 1 – 4) Warmwasserleitungen und Armaturen in Bauteilen, die an/gegen unbeheizte Räume, Erdreich oder Außenluft grenzen Warmwasserleitungen und Armaturen, die in den Zirkulationskreislauf einbezogen oder mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind

Mindestdämmanforderung Trinkwasserleitungen kalt nach DIN 1988-200

Achtung:* Die Schallschutzanforderungen sind zu beachten. In der Regel ist es aus baufachlicher und wirtschaft licher Sicht sinnvoll, zumindest ein Schutzrohr oder eine Dämmung einzusetzen, auch wenn die EnEV dies nicht verlangt.

Bei Anforderungen an den Brandschutz müssen die brenn-baren Dämmstoff e bei Durchführungen durch Decken und Wänden im Bereich des Bauteiles ent-fernt und durch eine Durchführung mit ABP/ABZ ersetzt werden.

unbeheizter RaumAußenluft und Erdreich

unbeheizter RaumAußenluft und Erdreich

Trinkwasserleitung kalt nach DIN 1988-200ohne Anforderung an die Dämmung100 % Mindestdämmung50 % Mindestdämmung

Nutzereinheit 5Nutzereinheit 6

Nutzereinheit 3Nutzereinheit 4

Nutzereinheit 1Nutzereinheit 2

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E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D48

Rohrdimension Mindestaufbauhöhe h [mm] der Heizungsleitungenda [mm] im Schutzrohr vorgedämmt S 4 mm

14 25 mm

16 25 mm 24 mm

18 28 mm

20 28 mm 28 mm

Die Uponor Installationsrohre können ohne Rohrdämmung verlegt werden, wenn der Nutzer die Wärmeabgabe durch freiliegende Absperreinrich-tungen (z.B. mit Thermostatventil) beeinfl ussen kann. Zum Schutz der

Fußbodenaufbauten nach EnEV 2014

Aus den EnEV Anforderungen ergeben sich die folgenden Bodenkonstruktionen:

Heizungsleitungen in Fußbodenkonstruktionen auf Decken zwischen beheizten Räumen eines Nutzers

Achtung: Die geltenden Schallschutz-anforderungen sind gegebe-nenfalls zu beachten. In der Regel empfi ehlt es sich aus baufachlicher und wirtschaft -licher Sicht, auch in diesem Fall eine Dämmung einzuset-zen, obwohl der Verordnungs-text der EnEV dies nicht zwingend verlangt.

Rohrleitungen vor mechanischen Beschädigungen sollten die Uponor Heizungsrohre in Fußbodenauf-bauten gegen beheizte Räume eines Nutzers im Schutzrohr oder S 4 mm vorgedämmt verlegt werden.

h

Decke zwischen beheizten Räumeneines Nutzers

h 123

Wärme- und AusgleichsdämmungTrittschalldämmung mit PE-Estrichfolie 0,2 mmGebundene Schüttung

1

2

3

123

Heizungsleitungen in Fußbodenkonstruktionen auf Decken zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer nach EnEV

Rohrdimension Mindestaufbauhöhe h [mm] der Heizungsleitungen mitda [mm] konzentrischer Rohrdämmung exzentrischer Rohrdämmung sd = 6 mm mit WLS 035 sd = 9 mm mit WLS 040 DHS 9 mm

14 h ≥ 26 h ≥ 32

16 h ≥ 28 h ≥ 34 h ≥ 34

18 h ≥ 30 h ≥ 36

20 h ≥ 32 h ≥ 38 h ≥ 38

25 h ≥ 37 h ≥ 43

32 h ≥ 44 h ≥ 50

Decke gegen beheizte Räumeverschiedener Nutzer

Wärme- und AusgleichsdämmungTrittschalldämmung mit PE-Estrichfolie 0,2 mmWärme-, Trittschall- und Ausgleichsdämmung mit PE-Estrichfolie 0,2 mmGebundene Schüttung

h h

sd

124

3 1

2

3

4

Page 49: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 49

Rohrdimension Mindestaufbauhöhe h [mm] der Heizungsleitungen mit da [mm] konzentrischer Rohrdämmung WLS 040 exzentrischer Rohrdämmung DHS 26

14 h ≥ 66

16 h ≥ 68 h ≥ 55

18 h ≥ 70

20 h ≥ 72 h ≥ 59

25 h ≥ 77

32 h ≥ 108

Heizungsleitungen in Fußbodenkonstruktionen auf Decken gegen unbeheizte Räume, Außenluft oder gegen Erdreich nach EnEV

hh

Decke gegen unbeheizte Räume,Außenluft oder Erdreich

Trittschalldämmung mit PE-Estrichfolie 0,2 mmWärme- und AusgleichsdämmungGebundene Schüttung

1

2

3

23

11

2

Fußbodenkonstruktionen auf Decken gegen beheizte Räume verschiedener Nutzer mit Trinkwasser-leitungen kalt (Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen) nach DIN 1988-200 neben Heizungsleitungen nach EnEV

Rohrdimension Aufbauhöhe h [mm] der kalt- Aufbauhöhe h [mm] der Heizungsleitungen mit da [mm] gehenden Leitung mit konzentrischer Rohrdämmung konzentrischer Rohrdämmung exzentrischer Rohrdämmung sk = 10 mm, WLS 035 sw = 6 mm, WLS 035 DHS 9 mm

14 h ≥ 34 h ≥ 26

16 h ≥ 36 h ≥ 28 h ≥ 34

18 h ≥ 38 h ≥ 30

20 h ≥ 40 h ≥ 32 h ≥ 38

25 h ≥ 45 h ≥ 37

32 h ≥ 52 h ≥ 44

Die erforderliche Mindestaufbauhöhe h der Wärme- und Ausgleichsdäm-mung wird durch die Leitung mit der höchsten Aufbauhöhe bestimmt.

Decke gegen beheizte Räumeverschiedener Nutzer

Wärme- und AusgleichsdämmungTrittschalldämmung mit PE-Estrichfolie 0,2 mmGebundene Schüttung

h h

sk

1

23

1

2

3

1

23

swsk

Page 50: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D50

Decke gegen unbeheizte Räume,Außenluft oder Erdreich

Wärme- und AusgleichsdämmungTrittschalldämmung mit PE-Estrichfolie 0,2 mmGebundene Schüttung

1

2

3

sk sw sk sk

1

23

1

23

123h h

Die erforderliche Mindestaufbauhöhe h der Wärme- und Ausgleichsdämmung wird durch die Leitung mit der höchsten Aufbauhöhe bestimmt.

Fußbodenkonstruktionen auf Decken gegen unbeheizte Räume, Außenluft oder gegen Erdreich mit Trinkwasserleitungen kalt (Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen) nach DIN 1988-200 neben Heizungsleitungen nach EnEV

Rohrdimension Aufbauhöhe h [mm] der kalt- Aufbauhöhe h [mm] der Heizungsleitungen mit da [mm] gehenden Leitung mit konzentrischer Rohrdämmung konzentrischer Rohrdämmung exzentrischer Rohrdämmung sk = 10 mm, WLS 035 sw = 26 mm, WLS 040 DHS 26 mm

14 h ≥ 34 h ≥ 66

16 h ≥ 36 h ≥ 68 h ≥ 55

18 h ≥ 38 h ≥ 70

20 h ≥ 40 h ≥ 72 h ≥ 59

25 h ≥ 45 h ≥ 77

32 h ≥ 52 h ≥ 108

Uponor Installationsrohre als Trink-wasserleitungen warm ohne Zirkula-tionskreislauf oder elektrischer Begleitheizung können innerhalb

Trinkwasserleitungen warm in beheizten Räumen ohne Zirkulationskreislauf oder elektrischer Begleit-heizung nach EnEV 2014

Achtung: Die geltenden Schallschutz-anforderungen sind gegebe-nenfalls zu beachten. In der Regel empfi ehlt es sich aus baufachlicher und wirtschaft -licher Sicht, auch in diesem Fall eine Dämmung einzuset-zen, obwohl der Verordnungs-text der EnEV dies nicht zwingend verlangt.

von beheizten Räumen ohne Rohr-dämmung verlegt werden. Zum Schutz der Rohrleitungen vor mechanischen Beschädigungen

Liegen Rohrleitungen in frostge-fährdeten Bereichen, so kann bei Stillstandzeiten auch eine Däm-mung keinen ausreichenden Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z.B.

durch Begleitheizung) geschützt werden. Bei Stagnationszeiten kann auch eine Dämmung keinen ausrei-chenden Schutz vor Erwärmung bieten.

Rohrdimension Mindestaufbauhöhe h [mm] der Trinkwasserleitung warmda [mm] im Schutzrohr vorgedämmt S 4 mm

14 25 mm

16 25 mm 24 mm

18 28 mm

20 28 mm 28 mm

25 34 mm

hh

Wärme- und AusgleichsdämmungTrittschalldämmung mit PE-Estrichfolie 0,2 mmGebundene Schüttung

123

1

2

3

123

und Tauwasserbildung (Erwärmung und Abkühlung) sollten sie jedoch im Schutzrohr oder S 4 mm vorge-dämmt verlegt werden.

Page 51: Ti uponor waermedaemmung 1047973 08 2015

E N E RG E T I S C H O P T I M I E R E N I M N E U B AU U N D B E STA N D 51

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1047

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