Date post: | 11-Mar-2016 |
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&rechnungswesen
Geld muss arbeiten
controlling 4·10
Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen
Oftmals werde ich in Bezug auf Geldanla-
gen um Rat gefragt. Mal geht es um die
Altersvorsorge, mal um Aktienanlagen,
Hypothekarzinsen und anderes mehr.
Heute beantworte ich – zusammen mit
besonders gescheiten Leuten – einige der
häufigsten Fragen. Aber denken Sie da-
bei immer daran: Eine Hand voll Geld ist
besser als beide Hände voller Ratschläge.
Aber wie kommt man zu Geld? Einigkeit
herrscht darüber nicht! Meint John D. Ro-
ckefeller: «Es ist wichtiger, einen Tag über
sein Geld nachzudenken, als einen Monat
dafür zu arbeiten», entgegnet Karl Marx:
«Die einzige Quelle des Mehrwerts ist die
lebendige Arbeit.» Selbst Goethe mischt
sich in diese Diskussion ein: «Mehr Kredit
als Geld, so kommt man durch die Welt.»
Ich halte es daher heute mit André Gide:
«Alles ist schon einmal gesagt worden,
da aber niemand zuhört, bleibt uns nichts
anderes übrig, als es immer wieder von
neuem zu sagen.»
Werden wir konkret: Gerade beim lang-
fristigen (Alters)sparen spielt der Zinses-
zins-Effekt eine entscheidende Rolle. Er
wird aber meistens unterschätzt oder ist
gar nicht bekannt, dabei hielt ihn an-
scheinend Albert Einstein für die grösste
mathematische Entdeckung aller Zeiten.
Denn: durch den Zinseszins-Effekt steigt
das Vermögen nicht proportional (linear)
an, sondern exponentiell, d.h. es wächst
immer schneller und nach einiger Lauf-
dauer «explodiert» es regelrecht. Ausser
der notwendigen Zeit ist die stete Wie-
deranlage des Ertrages Voraussetzung.
Aber nun kommt ein wesentliches Ele-
ment hinzu, welches für alle Anlagen gilt:
Schenken Sie den Kosten hohe Aufmerk-
samkeit, denn sie «fressen» die Rendite
auf. Das Gemeine: Kosten sind oftmals
versteckt und nicht transparent – bei-
spielsweise in Finanzprodukten, die selbst
die Berater nicht verstehen. Aber eigent-
lich habe ich keine Angst um Sie, liebe
Leserinnen und Leser, denn schon Bertolt
Brecht wusste zu vermelden: «Geldleute
lesen gründlicher als Bücherliebhaber –
sie wissen besser, was für Nachteile aus
flüchtiger Lektüre entstehen können.»
Fazit: Gerade für die Altersvorsorge ist es
wichtig, rechtzeitig mit Sparen zu begin-
nen und dies am besten mit einem mög-
lichst langweiligen Produkt, beispielswei-
se mit der steuerlich privilegierten Säule
3a (nur Sparen, ohne Aktien- oder Versi-
cherungsteil).
Nicht, dass Sie jetzt denken, ich wäre
gegen Aktien. Man kommt ja eigentlich
nicht an ihnen vorbei. Aber Achtung:
Kein noch so treffsicherer Prophet weiss,
welche Aktien Sie wann kaufen – aber
auch wieder verkaufen – sollen. Mit zu-
nehmendem Lebensalter sollte die Ak-
tienquote wegen ihrer hohen Volatilität
(Schwankungen) gleichzeitig abnehmen.
Fonds? In der Regel zu teuer. Dies gilt be-
sonders für aktiv gemanagte Produkte –
in Relation zur langfristig nicht erreichten
Überrendite gegenüber dem Markt. Das
Fortsetzung auf Seite 3
ErfolgskursSwiss GAAP FER: Immer aktuell und des-
halb auch als veb.ch Zertifikatslehrgang
besonders gefragt. Und das schon seit
2004.
Seite 9
Alles im FlussAbzocker-Initiative, Boni-Fragen: die Ak-
tien- und Rechnungslegungsrechtsreform
wird kontrovers diskutiert. Wir betrachten
den derzeitigen Stand.
Seite 12
StandardisiertKMUs als Adressaten: veb.ch entwickelt
einen neuen Standard für ein einheitli-
ches Controlling in der ganzen Schweiz.
Um Feedback wird gebeten!
Seite 38
Und wieder 131 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen.
6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grös-ste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch
veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30
Wir heissen 131 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.
Philipp E. Achermann · Iskender Akgün · Christian Allenbach · Manuela Ambühl · Joerg Andenmatten · Peter Bachmann · Marco Bachmann · Annina Bearth · Marisa Beeler · Armando Bernasconi · Roland Bischofberger · Judith Blaser · Robert Blaser · Cornelia Boss · Marco Bossi · Kwame Buckman · Ueli Bühler · Daniel Burkhardt · Thomas Cadusch · Arlette Christ · Christian Dällenbach · Sascha Donat · Roger Eberle · Michael Fasel · Roger Fluri · Julia Frank · Beat Friedli · Hans Peter Friedli · Natascha Furrer · Esther Gall · Thierry Gehrig · Sibylle Giesler · Damian Gort · Sabrina Gottier · Barbara Gruen-hut · Elsbeth Hauser · Ulrich Heeb · Matthias Hennig · Melanie Heule · Barbara Hodel · Priska Hofer · Stefan Hofstetter · Ursula Hubmann · Sven Hugentobler · Hirsbrunner Irene · René Iten · Claude Jacot-des-Combes · Yvonne Jäger · Mischa Kälin · Reto Kämpf · Christoph Kaufmann · Raphael Keller · Daniel Kneubühler · Snjezana Kresko · Gabriel Kundert · Pia Kunz · Markus Lanter · Lars Laue · Susanne Leuenberger · Cindy Liechti · Helga Lucio · Marijana Luso · Reto Lutz · Sandro Marazzi · Alfred Marti · Jonas Mastel · Ute Maus · Norayk Menevis · Beat Messerli Gafner · Thomas Meyer · Christof Möri · Christoph Müller · Ronny Müller · Beatrice Nagel · Sandrine Neukom · Fatih Özonar · Kathrin Pajarola · Loris Papaleo · Jan Pobuda · Barbara Reber · Anthony Rebmann · Michael Renggli · Petra Renggli-Felix · Marina Rickenbacher · Angela Ritter · Margrith Roth · Timon Rubin · Jsabelle Maria Ruhstaller · Franco Rütti · Martina Rykart · Robert Ryser · Karin Schäfer · Armin Schaller · Michael Scheidegger · Maja Schelling · Franziska Schmid · Carmen Schmid · Klaus Schmidle · Steivan Schmidt · Michael Schwab · Sandra Schwager · Daniel Schweizer · Antonio Sciulli · Patrik Seiz · Erika Sommer · Nicole Steinhauser · Daniel Stoop · Sandra Strub · Erich Suter · Florian Thoma · Fadri Tiefenthal · Christine Todt · Verena Trachsler · Thomas Tschui · Yvonne Ueltschi · Giacomo Vitali · Anita Vollenweider · Tania von Aesch · Verena von Allmen · Nadeem Wain · Marcel Wallimann · Liselotte Walser · Dieter Weisskopf · Monika Wendler · Natalie Wenger · Gabriela Wick · Yves Wunderlin · André Wyler · Reto Zellweger · Michael Zuber · Daniel Zysset
4·10 &rechnungswesen
controlling 3
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trollin
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oder alles Kapital schon vorher aufge-
braucht sein. Eine Rente bietet mehr Si-
cherheit. In vielen Fällen dürfte aber auch
hier die Lösung in einem sinnvollen Mix
liegen.
Und zuletzt: Trauen Sie Niemandem,
der Ihnen mit hohen Erträgen das Blaue
vom Himmel verspricht. Rendite und Ri-
siko stehen immer im Verhältnis 1:1! An-
scheinend hat schon Leonardo da Vinci
schmerzhafte Erfahrungen gemacht:
«Wer in einem Tag reich werden will,
wird in einem Jahr hängen.» Und Bernie
Cornfeld weiss es aus eigener Erfahrung:
«Niemand ist so reich, dass er nicht durch
eine falsche Entscheidung arm werden
könnte.»
Ihr Geld muss arbeiten, Tag und Nacht,
möglichst langweilig und kein Heu fres-
send. Ihr Lohn: ein bisschen Rendite –
hoffentlich mehr als die Inflation – und
vor allem ruhiger Schlaf. Denn: Finanzge-
nie ist man nur bis zum Bankrott.
Herbert Mattle, Präsident veb.ch
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an und für sich einfache und kostengüns-
tige Instrument der Indexfonds wird leider
durch die Innovationsorgien der Finanz-
branche zunehmend verkompliziert und
für den Anleger intransparenter. Obwohl
nicht den Grundsätzen der Diversifikation
entsprechend – wobei hier eben nicht nur
die Gefahren, sondern auch die Chancen
«wegdiversifiziert» werden – empfeh-
le ich Anlagen in langjährig bewährte
«Schlachtschiffe» mit guten Perspektiven
wie Nestlé oder Roche. Gerade bei tiefem
Zinsniveau und korrigierten Märkten sind
auch deren Aktienrenditen ansehnlich.
Fazit: Setzen Sie auf erstklassige Aktien
und lassen Sie Ihr Kapital dann liegen,
denn schon in Kostolany’s Zeiten muss es
so gewesen sein: «Hin und her macht Ta-
schen leer». Immerhin freut es die Bank.
Ja, die tiefen Zinsen. Mit Obligationen
in Schweizer Franken ist zurzeit wirklich
nichts zu verdienen. Aber, und es ist ein
grosses Aber: Man lasse sich deshalb
nicht dazu verleiten, diese tiefen Zinsen
nun langfristig anzubinden oder in höher
verzinsliche Fremdwährungsanleihen zu
investieren, denn hier ist das Devisenrisi-
ko beträchtlich und kann schlussendlich
wesentlich mehr kosten als der Zinsvorteil
bringt.
Die seit längerem tiefen Zinsen verleiten
überdies auch dazu, sich schnell einmal
für Immobilieneigentum zu verschul-
den. Da fragt man mich natürlich nach
meinem Favoriten: Soll es eine variable
oder festverzinsliche Hypotheke sein? Ich
gebe immer die gleiche Antwort: Je nach
Gesamtvermögen und Einkommensver-
hältnissen ist es wichtig zu wissen, bei
welchem Zinsniveau die finanzielle Trag-
barkeit nicht mehr gegeben ist und die
Existenz gefährdet sein könnte. Diese
Tragbarkeit gilt es in erster Linie abzusi-
chern. Persönlich empfehle ich zurzeit,
die tiefen Zinsen jetzt langfristig anzubin-
den oder auf einen Mix von variablen und
festverzinslichen Hypotheken zu setzen.
Und nun zur letzten häufig gestellten
Frage: Stichwort «Pensionierung». Bezug
von Rente oder Kapital? Auch dies hängt
von der persönlichen Vermögenslage ab
und wird zudem von der persönlichen
Lebenserwartung bestimmt, und die wird
im Durchschnitt immer höher. Um es
ganz genau zu sagen: Im Alter von 65 hat
ein Mann heute noch 17 Jahre, eine Frau
21 Jahre vor sich. Je nach Lebensstandard
kann aus dieser Perpektive auch recht viel
Inhaltsverzeichnis Ausgabe 4.10 / Dezember 2010
Editorial
Geld muss arbeiten 1
Politik
«Im Wahljahr werden zu viele unnötige, oft unsinnige Vorstösse eingereicht.» 4
Persönlich
Interview mit Hans Kaufmann 6
Controlling
Ansätze einer rollierenden Liquiditätsplanung 10
Rechnungslegung
Aktien- und Rechnungslegungsrechts- reform: Übersicht und Stand 12
IFRS aktuell: Aus der Arbeit des IASB 14
Steuern
Privilegierte Liquidationsgewinn- besteuerung 17
MWST-Corner News 18
Ausbildung
Executive MBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting 22
Höhere Berufsbildung: Chance Europa 24
Personalwesen
Tipps für die Personalauswahl 26
Suisse romande
La formation professionelle supérieur: L‘Europe, und Chance 29
Aus dem veb.ch
75. Generalversammlung 30
Verschiedenes
veBlog 32
Netzwerk veb.ch 36
Vernehmlassung Controlling Standard 38
Aus der veb.ch Geschäftsstelle 39
Veranstaltungen und Adressen 40
Und wieder 131 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen.
6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grös-ste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch
veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30
Wir heissen 131 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.
Philipp E. Achermann · Iskender Akgün · Christian Allenbach · Manuela Ambühl · Joerg Andenmatten · Peter Bachmann · Marco Bachmann · Annina Bearth · Marisa Beeler · Armando Bernasconi · Roland Bischofberger · Judith Blaser · Robert Blaser · Cornelia Boss · Marco Bossi · Kwame Buckman · Ueli Bühler · Daniel Burkhardt · Thomas Cadusch · Arlette Christ · Christian Dällenbach · Sascha Donat · Roger Eberle · Michael Fasel · Roger Fluri · Julia Frank · Beat Friedli · Hans Peter Friedli · Natascha Furrer · Esther Gall · Thierry Gehrig · Sibylle Giesler · Damian Gort · Sabrina Gottier · Barbara Gruen-hut · Elsbeth Hauser · Ulrich Heeb · Matthias Hennig · Melanie Heule · Barbara Hodel · Priska Hofer · Stefan Hofstetter · Ursula Hubmann · Sven Hugentobler · Hirsbrunner Irene · René Iten · Claude Jacot-des-Combes · Yvonne Jäger · Mischa Kälin · Reto Kämpf · Christoph Kaufmann · Raphael Keller · Daniel Kneubühler · Snjezana Kresko · Gabriel Kundert · Pia Kunz · Markus Lanter · Lars Laue · Susanne Leuenberger · Cindy Liechti · Helga Lucio · Marijana Luso · Reto Lutz · Sandro Marazzi · Alfred Marti · Jonas Mastel · Ute Maus · Norayk Menevis · Beat Messerli Gafner · Thomas Meyer · Christof Möri · Christoph Müller · Ronny Müller · Beatrice Nagel · Sandrine Neukom · Fatih Özonar · Kathrin Pajarola · Loris Papaleo · Jan Pobuda · Barbara Reber · Anthony Rebmann · Michael Renggli · Petra Renggli-Felix · Marina Rickenbacher · Angela Ritter · Margrith Roth · Timon Rubin · Jsabelle Maria Ruhstaller · Franco Rütti · Martina Rykart · Robert Ryser · Karin Schäfer · Armin Schaller · Michael Scheidegger · Maja Schelling · Franziska Schmid · Carmen Schmid · Klaus Schmidle · Steivan Schmidt · Michael Schwab · Sandra Schwager · Daniel Schweizer · Antonio Sciulli · Patrik Seiz · Erika Sommer · Nicole Steinhauser · Daniel Stoop · Sandra Strub · Erich Suter · Florian Thoma · Fadri Tiefenthal · Christine Todt · Verena Trachsler · Thomas Tschui · Yvonne Ueltschi · Giacomo Vitali · Anita Vollenweider · Tania von Aesch · Verena von Allmen · Nadeem Wain · Marcel Wallimann · Liselotte Walser · Dieter Weisskopf · Monika Wendler · Natalie Wenger · Gabriela Wick · Yves Wunderlin · André Wyler · Reto Zellweger · Michael Zuber · Daniel Zysset
4 4·10&rechnungswesen
controlling
Politik
«Im Wahljahr werden zu viele unnötige, oft unsinnige Vorstösse eingereicht.»Gespräch mit Hans Kaufmann, SVP, seit 1999 im Nationalrat. Mitglied verschiedener Kommissionen sowie der EFTA-Delegation.
Die Vorlagen können vom Bundesrat ein-
gebracht werden, von Kantonen oder als
Petitionen oder Volksinitiativen von den
Bürgern. Die meisten Vorstösse stammen
aber aus dem Parlament selber. Volksini-
tiativen gibt es pro Session vielleicht eine
zu behandeln, Vorstösse der Parlaments
mehrere hundert. Die Volksinitiativen
werden jedoch sehr ernst genommen.
Deshalb darf dazu jeder im Rat sprechen,
während die Rednerzeit für Parlaments-
vorstösse stark eingeschränkt wird. Die
meiste Zeit im Parlament benötige ich zur
Bekämpfung von Vorstössen. Je früher
man unerwünschte Vorstösse ablehnt,
umso besser, denn mit jeder Hürde, die
ein Vorstoss nimmt, wird der Aufwand
grösser, diesen von der Agenda zu brin-
gen. Es beginnt mit den Diskussionen in
den Kommissionen, ob ein Handlungsbe-
darf besteht. Wird dies bejaht, beginnt
die Detailberatung. Wird dann eine Vorla-
ge am Schluss dennoch abgelehnt, dann
hat man viel Zeit für nichts investiert.
Wie bilanzieren Sie Ihre eigene Arbeit im Parlament?Wenn ich auf meine zehn Jahre Parla-
mentsarbeit zurückschaue, dann liege ich
mit meiner Anzahl von Vorstössen etwa
im oberen Mittelfeld. Nicht wenige Vor-
stösse habe ich auch im Namen der SVP-
Fraktion eingereicht, um das Verfahren
zu beschleunigen. Fraktions- und Kom-
missionsvorstösse haben nämlich Vorrang
vor persönlichen Anträgen. Ich habe bis
jetzt vielleicht mit vier oder fünf Einzel-
Vorstössen Erfolg gehabt. Das ist im
Kollegenvergleich ein anständig gutes Er-
gebnis. Es gibt Parlamentarier, die haben
noch keinen eigenen Vorstoss erfolgreich
bis in die Schlussrunde gebracht. Ich habe
beispielsweise ein Anti-Spam Gesetz ent-
worfen, damit man klagen kann, wenn
man über das Internet mit Spams über-
häuft wird. Der Gesetzesentwurf wurde
ins Fernmeldegesetz eingebaut, dazu
habe ich eingewilligt, da ich nicht aus
blossen Prestigegründen eine Lex Kauf-
mann wollte. Kurz vor dem Abschluss
steht mein Vorstoss «zollfreies Einkaufen
im Tax-free-Shop bei der Rückkehr aus
dem Ausland». Unter dem Namen der
Fraktion eingegeben habe ich eines der
wohl bedeutendsten Geschäfte dieser
Ein Blick hinter die Kulissen der Ta-gespolitik gefällig? Nationalrat Hans Kaufmann berichtet aus dem Näh-kästchen und findet dabei durchaus pointierte Worte.
Hans Kaufmann, Sie zählen zu den er-fahrensten Parlamentariern im Bun-deshaus. Was reizt Sie nach so langer Aktivität noch an der Bundespolitik?Hans Kaufmann: Die politischen Rah-
menbedingungen spielen eine wichtige
Rolle für unseren Wohlstand. Diese will
ich mitgestalten. Dank meiner Erfahrung
bin ich heute in der Lage, innerhalb der
SVP-Fraktion die Verantwortung und Füh-
rung auch für grosse, komplexe Vorlagen
zu übernehmen. Ich versuche, mein Fach-
wissen betreffend Finanzsektor, Wirtschaft
und Altersvorsorge zum Wohle unseres
Landes zu nutzen. Ich stelle auch fest,
dass sich Krisen häufen und da will ich zu
praktikablen Lösungen beitragen, damit
die Schweiz möglichst keinen Schaden
nimmt. Schliesslich will ich mich in Bern
für eine liberale, eigentumsfreundliche
Wirtschaftspolitik einsetzen.
Gab es früher mehr Konsens?Heute wird im Nationalrat, wo die eigent-
lichen politischen Auseinandersetzungen
stattfinden, oft keine Sachpolitik mehr
betrieben. Vielmehr werden gebets-
mühlenhaft Teile der Parteiprogramme
heruntergeleiert, vor allem dann, wenn
das Fernsehen dabei ist. Dann hat die
Selbstdarstellung und die Verbreitung
von Ideologien meist mehr Gewicht als
die Sachpolitik. Früher konnte man vor
allem unter den Bürgerlichen noch eng
zusammenarbeiten. Auch diese Zusam-
menarbeit hat sich leider verschlechtert.
Heute sind im Nationalrat rund zwei Drit-
tel der CVP dem linken Lager zuzuord-
nen, bei der FDP etwa ein Drittel. Dieses
Auseinanderdriften innerhalb der bürger-
lichen Parteien führt bei Abstimmungen
im Nationalrat oft zu einer Pattsituation.
Deshalb kommt es immer häufiger auf
die Präsenz, auf jede einzelne Stimme an,
ob man gewinnt oder verliert.
Ist die Arbeit im Parlament dadurch komplexer und komplizierter gewor-den?
Ich würde sagen unberechenbarer. Es
gibt auch vermehrt unheilige Allianzen,
die Vorlagen zu Fall bringen. Den einen
geht ein Entscheid zu wenig weit, den an-
deren zu weit, man kann sich nicht mehr
in der Mitte treffen. Das ist ein grosser
Unterschied zur Privatwirtschaft. Nicht
ein einzelner Chef oder ein Management
hat das Sagen. Einzig oft zufällige Mehr-
heiten im Parlament entscheiden, auch
wenn die Beschlüsse unsinnig erscheinen.
Und deshalb muss man auch einen Plan B
für den Fall haben, dass man überstimmt
wird. Dies kann im Extremfall die Ableh-
nung einer ganzen Vorlage in der Schluss-
abstimmung bedeuten, wenn zu viele
Detailforderungen oder ein Kernanliegen
einer Partei nicht erfüllt werden.
Welche Parlamentssession hat Sie be-sonders beeindruckt? Am emotionellsten und interessantesten
waren die Krisensitzungen. Ich denke an
das Swissair-Grounding, aber auch an
die Bankenkrise. Diese Ereignisse haben
mich als Zürcher Nationalrat besonders
beschäftigt, weil ich aus einem Kanton
komme, in welchem jeder fünfte Arbeits-
platz vom Finanzsektor abhängt und wo
die Swissair ihren Standort hatte. Nicht
zuletzt aus beruflichen Gründen – ich
berate auch Pensionskassen – interes-
siere ich mich auch für die Probleme der
Altersvorsorge, weshalb mich die Ableh-
nung der Korrektur des Umwandlungs-
satzes schmerzte. Selbstverständlich hat
mich auch die unfaire Abwahl von Bun-
desrat Christoph Blocher tief getroffen.
Für mich persönlich erachte ich als einen
der Höhepunkte meiner politischen Kar-
riere, dass ich als Sprecher der Finanz-
kommission das Budget 2008 mit einem
Allzeitrekordüberschuss im Parlament
präsentieren durfte. Ich war während
acht Jahren Mitglied der Finanzkom-
mission. Dieses Rekordbudget war dann
gewissermassen die Krönung. Dann
liegt es nahe, dass man zurücktritt und
sagt: «Damals, als ich noch dabei war,
da haben wir noch Rekordüberschüsse
erzielt!»
Was kann das Parlament überhaupt bewirken, wie kommt ein Thema auf die Agenda?
4·10 5&rechnungswesen
controlling
Politik
gibt etwa 140 Parlamentarier-Clubs und
es ist klar, dass die Parlamentarier, die
auf irgendeinem Gebiet spezialisiert sind,
auch von den entsprechenden Lobbyis-
ten informiert werden. Wenn sich daraus
Handlungsbedarf zum Wohle der Bran-
che und des Volkes ergibt, dann macht
man gerne einen Vorstoss.
Ist der Einfluss der Verwaltung tat-sächlich grösser geworden? Er ist gross, Tendenz steigend. Vor allem
stört mich, dass über den Weg einer Ver-
ordnung, die von der Verwaltung ausge-
arbeitet wird, ein Gesetz, das im Parla-
ment beschlossen wurde, praktisch auf
den Kopf gestellt werden kann. Dagegen
ist das Parlament weitgehend machtlos.
Noch schwächer ist die Position des Parla-
mentes bei internationalen Verträgen, wo
man zwar gelegentlich konsultiert wird,
aber die Verwaltung bzw. der Bundesrat
setzen sich oft über diese Empfehlungen
hinweg. Deshalb segnen wir nun Gesetze
zumindest in den Kommissionen oft erst
dann ab, wenn wir die dazugehörige Ver-
ordnung gesehen haben.
Es heisst immer wieder, grosse Ver-bände können eigentlich alles bestim-men. Wie sehen Sie das Verhältnis von grösseren und kleineren Verbänden?Wenn jeweils die Sessions-Vorbereitungs-
zeit naht, dann wird man mit Post über-
häuft. Mein Briefkasten wird vollgestopft
und der Milchkasten meistens auch.
Dann sortiere ich die Zuschriften gemäss
den Vorlagen, die zur Behandlung anste-
hen. Wenn ich dann die Geschäfte vor-
bereite, lese ich durchaus auch die Lob-
byisten-Post durch, um zu erfahren, was
die Verbände meinen. Aber es ist nicht so,
dass wir Parlamentarier einfach die Brief-
träger der Verbände sind, wie uns immer
wieder unterstellt wird. Entscheidend ist,
Legislatur, die Einsetzung einer Exper-
tenkommission zum Thema «Too big to
fail». Das war meine Idee und ich habe
den Vorstoss auch formuliert. Der Vor-
stoss war zeitgerecht und substanziell und
er wird einen wesentlichen Beitrag zur
Stärkung des Finanzplatzes leisten.
Am meisten Vorstösse reichen die Parla-
mentarier im Wahljahr ein, damit man sei-
nen Wählern verkünden kann: «Seht, das
habe ich für euch gemacht!». Und nach
den Wahlen sind die meisten dann froh,
wenn die Ratskollegen diese Vorstösse
schon in der ersten Runde wegräumen,
denn sonst kommt Arbeit auf die Initian-
ten der Vorstösse zu. Aber dies hindert
die meisten nicht daran, sich auch mit
einer Niederlage noch auf Kosten der
Kollegen zu profilieren, indem sie be-
haupten: «Ich habe mich dafür einge-
setzt, aber die Mehrheit oder die politi-
schen Gegner im Rat waren dagegen».
Frisch gewählte Parlamentsmitglieder
müssen zu Beginn einer Legislatur vorerst
viele unnötige, oft unsinnige Vorstösse
erledigen, die im Wahljahr eingereicht
wurden.
Woher kommen denn die Themen, die etwas bewegen? Parlamentarier nehmen oft Probleme auf,
die das Volk oder einzelne Bürger drü-
cken. Wenn ich heute Morgen meine neu
eingegangenen E-Mails anschaue, dann
finde ich sicher vier oder fünf Zuschriften
von Mitbürgern, die etwas vorschlagen,
kritisieren oder fordern. Es gibt auch Leu-
te, die Meinungsverschiedenheiten mit
der Justiz oder einer Behörde haben und
meinen, man könne über die Politik ein-
greifen. Anstösse kommen nicht selten
auch von Lobbyisten, die den Ratsmitglie-
dern Probleme ihrer Kunden aufzeigen.
Ich bin in dieser Beziehung sehr offen. Es
wie gut die Verbände ihre Anliegen be-
gründen. Aber selbst dann muss man kri-
tisch bleiben. Ich bin zum Beispiel froh,
dass ich und meine Fraktion das FINMAG,
das Finanzmarktaufsichtsgesetz, abge-
lehnt haben, weil wir es als untauglich
erachteten. Und leider hatten wir Recht.
Es braucht jedoch Mut, gegen einen na-
hestehenden Verband zu politisieren.
Deshalb bin ich auch nicht sehr eng mit
Verbänden liiert, sonst wird man in sei-
ner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Am
besten kann man politisieren, wenn man
wirtschaftlich unabhängig und nicht auf
ein politisches Amt angewiesen ist.
Der veb.ch ist ein klassischer Fachver-band mit einem grossen Spezialwis-sen. Lesen Sie diese Post auch? Ja, Post von Fachverbänden nehme ich
besonders ernst, denn deren Mitglieder
werden ja durch die Gesetzgebung meist
direkt betroffen. Die Verbände vertreten
die Praxis, die Bundesverwaltung und die
Universitätsgutachten hingegen die The-
orie. Wir machen die Gesetze aber für die
Praxis und deshalb ist mir die Meinung
der Praktiker wichtig. Und dann kriegt
man manchmal auch Post von Leuten,
die aus ganz anderen Gründen mitreden
wollen. Das Rechnungslegungsrecht,
würde man beispielsweise denken, sei
eine Sache von Revisionsfirmen, veb.ch
und ähnlichen. Da kommt plötzlich
eine Alliance Sud, die Vereinigung der
Entwicklungshilfe-Organisationen, und
fordert, dass die Unternehmen für jedes
Land eine separate Rechnung mit den
Transferbuchungen von der Tochter- zur
Muttergesellschaft und untereinander
und die Einstandspreise ihrer Rohstoffe
offenlegen müssen. Diese Forderungen
haben nichts mit Rechnungslegung zu
tun, sondern mit Ideologie. Die Entwick-
lungshilfeorganisationen möchten die
Schweizer Multis politisch anprangern,
dass sie über manipulierte Verrechnungs-
preise Steuern sparen und dank Tieflöh-
nen im Ausland Gewinne erzielen. Aber
es fehlen ihnen die Fakten, die nun über
detaillierte Rechnungslegungsvorschrif-
ten beschafft werden sollen.
Was ist Ihr Credo für den politischen Alltag? Es ist mir ein Anliegen, über die Geschäf-
te, die ich betreue, mehr zu wissen als
meine Kollegen und vor allem will ich
auch die Meinung der Betroffenen ken-
nen. nnn
6 4·10&rechnungswesen
controlling
Persön
lich Private Banking und der Offshore Ver-mögensverwaltung? Wir werden klar Marktanteile verlieren.
Alleine seit dem Höchststand von 2007
haben die Banken in der Schweiz 459
Mrd. ausländische Privatkundengelder
verloren. Das Geschäft wird nach Fernost
auswandern. Wir haben noch eine Chan-
ce mit überdurchschnittlichem Service
und bei Anlagen in Franken, aber sol-
che Franken-Engagements müssen nicht
zwingend auf dem Finanzplatz Schweiz
erfolgen. Das Bevölkerungs- und Wohl-
standswachstum spricht für Asien. Und
es ist nicht nur die Bank Julius Bär, die
dort den neuen Schwerpunkt ihres Pri-
vate Bankings sieht, auch Herr Grübel,
der CEO der UBS, will in den nächsten
Jahren vor allem in Asien expandieren.
Dort spielen die Steuern bzw. die Steu-
erhinterziehung keine Rolle bei den
Anlegern. Sie wollen ihr Geld vor allem
einer sicheren Bank mit umfassendem
Finanz-Know-how und einem globalen
Netzwerk anvertrauen. In der Schweiz
existieren viele Monokultur-Banken, Spar-
und Hypotheken-Banken. Da darf sich die
Immobilienkrise 1992 nicht wiederholen,
sonst haben wir erneut ein Problem. Heu-
te kann man nicht mehr damit rechnen,
dass sich eine unserer Grossbanken wie
1992 auf Druck der Politik opfern wird,
notleidende Regionalbanken oder sogar
grössere Banken wie die Volksbank zu
übernehmen. Mit den neuen Eigenmittel-
Vorschriften wird nicht nur die Rentabi-
lität der Banken zurückgehen, sondern
auch der Steuerertrag, was Kantone wie
Zürich, Genf, Tessin und Basel besonders
treffen wird. Die wachstumsträchtigeren
spezialisierten Finanzboutiquen befinden
sich hingegen vor allem in den Kantonen
Schwyz, Zug und Appenzell.
Sehen Sie in der Schweiz beim Wohn-bau- und Hypothekarmarkt eine dro-hende Blase? Noch nicht. Die Preise für Wohnneubau-
ten sind zwar bereits auf dem Krebsgang.
Aber wir haben in den letzten 2 Jahren ei-
nen kräftigen Nachfrageschub durch den
Zuzug von gegen 200‘000 Immigranten
erlebt. Deshalb wurden die neuerstellten
Wohnungen weitgehend absorbiert und
es besteht trotz reger Bautätigkeit kein
«Jede Bank schaut sich heute die Hypothekarschuldner genau an.»
In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Nationalrat Hans Kauf-mann vor. Er ist ausgewiesener und be-kannter Spezialist im Bereich Finanzen und Banken. Das Interview führte Her-bert Mattle, Präsident veb.ch.
Herr Kaufmann, nach welchen Krite-rien beurteilen Sie ein Unternehmen?Wenn ich Aktiengesellschaften analysie-
re, dann schaue ich zuerst auf die mög-
lichen künftigen Erträge, die wesentlich
von der Branche, den Konkurrenten und
vom Management abhängen, dann auf
den sogenannten finanziellen (Verschul-
dung) und operationellen (Fixkosten) Le-
verage und weitere Risikofaktoren. Diese
Auswahlkriterien, Chancen und Risiken,
gewichte ich subjektiv und ziehe dann die
Schlüsse daraus. Ich habe vor Jahren ein
mathematisches Modell entwickelt, das
ich als bewährtes Hilfsmittel für die Ak-
tienauswahl verwende. Am schwierigsten
ist wohl die Beurteilung eines Manage-
ments. Manager sind unberechenbare
Menschen und deshalb immer ein Risiko.
Selbst gute Manager bedeuten eine Ge-
fahr, denn sie könnten ja ein Unterneh-
men verlassen.
Wenn Sie einen Entscheid fällen, Kauf oder Verkauf des Unternehmens, wie viel Anteil ist mathematisches Modell, wie viel Anteil ist Bauchgefühl?Ich erstelle zuerst eine tabellarische Über-
sicht, die im Wesentlichen die erwähnten
Details enthält. Die Resultate beurteile
ich aber dann anschliessend mit dem so
genannten gesunden Menschenverstand
oder dem Bauchgefühl. Dabei spielen
sicher auch Erfahrungen und subjekti-
ve Einschätzungen eine Rolle. Ich will
keine Namen nennen, aber es gibt viel-
leicht etwa zehn Verwaltungsräte oder
Manager in der Schweiz, die ziehen das
geschäftliche Unglück förmlich an. Wenn
diese Mitglied eines Verwaltungsrates
oder einer Geschäftsleitung waren oder
neu dazu stiessen, dann hatte ich oft ein
ungutes Bauchgefühl und in den meisten
Fällen waren meine gefühlsmässigen Be-
denken berechtigt.
Wie sehen Sie die Zukunft des Ban-kenplatzes Schweiz beim Offshore
Überhang an Leerwohnungen. Wir ha-
ben ja nur 0.9% freistehende Wohnun-
gen, in Amerika spricht man von 10%
Leerwohnungsbestand, das sind doch
ganz andere Verhältnisse. Es gibt aller-
dings lokale Exzesse, vor denen auch die
SNB warnt. Wenn ich in Crans-Montana
4 ½ - Zimmer-Apartments zu Preisen ab
6 Millionen offeriert sehe, dann hat das
damit zu tun, dass es viele reiche Russen
und Italiener, und neuerdings auch reiche
Inder gibt, die sich mit dem Kauf einer
Liegenschaft in der Schweiz Lebensquali-
tät in Form von frischer Luft, Freiheit und
Sicherheit sichern wollen. Die Rechts-
sicherheit ist in der Schweiz grösser als
anderswo. Jede Bank, und ich habe mit
den Grossen gesprochen, schaut sich
aber heute die Hypothekarschuldner ge-
nau an. Sie prüfen ob der Schuldner auch
in der Lage wäre, 5% Hypothekarzins zu
bezahlen.
Warum sind Sie so vehement gegen ein Steuerabkommen mit Deutsch-land?Wir öffnen da doch Tor und Tür für alle
anderen Länder. Wir werden eine Un-
gleichbehandlung der Ausländer gegen-
über den Inländern schaffen. Dies wird
uns von der EU bereits in Bezug auf die
Quellenbesteuerung für die Grenzgänger
vorgeworfen, die gegen Sinn und Geist
des bilateralen Abkommens verstossen
soll. Die vorgesehenen Abkommen zur
Einführung einer Abgeltungssteuer und
die Lieferung von Kundendaten an die
USA hat aber bereits zu einem massiven
Abfluss von ausländischen Privatkunden-
Hans Kaufmann, Nationalrat (SVP ZH); Herbert Mattle, Präsident veb.ch.
4·10 7&rechnungswesen
controlling
Persön
lich
geldern aus der Schweiz geführt. Gerade
in den ersten acht Monaten 2010 gin-
gen diese Bestände um 62 Milliarden auf
noch 619 Milliarden zurück, womit sie
weniger als 15% aller bei Banken in der
Schweiz deponierten Wertschriftenver-
mögen ausmachen. Ein bedeutender Teil
der ausländischen Privatkundenvermö-
gen wird in der Schweiz bereits besteuert,
sei es mit Verrechnungssteuern oder mit
der Zahlstellensteuer. Viele Auslandkun-
den werden nicht zuwarten bis die Ver-
handlungen über die Abgeltungssteuer
abgeschlossen sind, denn sie befürchten,
dass 15-20% ihrer Vermögen zur «Re-
gulierung der Altlasten» vom Fiskus be-
schlagnahmt werden.
Wenn wir die Schweizer Verrechnungs-
steuer und die Zahlstellensteuer zuguns-
ten einer Abgeltungssteuer aufgeben,
werden wir massive Ertragsausfälle von
über 1 Milliarde beim Bund erleiden. Die
EU stellt uns quellensteuerbefreite Inst-
rumente zur Verfügung. In der Schweiz
kann man deswegen Steuern hinterzie-
hen. Es wäre deshalb für die EU ein Leich-
tes, ihr Steuersubstrat zu sichern, wenn
sie EU-weit eine Verrechnungssteuer
einführen würde. Solange die EU selbst
Mittel in der Hand hat, die Steuerhinter-
ziehung zu unterbinden, besteht für die
Schweiz kein Anlass als souveräner Staat
für Drittstaaten Steuern einzutreiben. Ich
kenne die Details dieses geplanten Steu-
erabkommens noch nicht. Aber für mich
müsste auch die Reziprozität gesichert
sein. Das war bei der Zahlstellensteuer
schon nicht der Fall. Ich bin überzeugt,
es gibt viele Schweizer, die unterhalten
im süddeutschen Raum auch Euro-Konti,
weil man dort eine wesentlich höhere
Verzinsung anbietet als in der Schweiz.
Und vor allem haben die Schweizer An-
leger in der EU auch Treuhandgelder in
dreistelliger Milliardenhöhe angelegt.
Auch davon müssten dann Steuererträ-
ge an die Schweiz abgeführt werden.
Und schliesslich fordere ich einen freien
Zugang für Schweizer Anlagefonds in die
EU und einen freien Marktzutritt für Fi-
nanzdienstleister.
Was würden Sie mit dem starken Schweizer Franken tun, wenn Sie Prä-sident der Schweizerischen National-bank wären?Ich hätte nicht interveniert. Im schlimms-
ten Falle wird die SNB Milliardenverluste
einstecken müssen. Wir befinden uns
heute quasi in einem Währungskrieg. Fis-
kalpolitik und die Geldpolitik haben keine
Wirkung mehr, also versuchen Regierun-
gen mit Abwertungen Wachstum über
den Export zu erzeugen. Darum haben
Länder wie Brasilien und Thailand Rest-
riktionen für Auslandinvestitionen einge-
führt und in Fernost drohen Kapitalver-
kehrskontrollen. Die Schweiz hat wenig
Möglichkeiten, dem etwas entgegenzu-
setzen. Die SNB kann zwar Devisen und
Staatsanleihen von Euro-Ländern oder
US-Treasuries kaufen. Aber es erscheint
mir nicht sinnvoll, mit SNB-Geldern finan-
ziell marode fremde Staaten zu stützen.
Wehe wenn es zu einer Schuldenregulie-
rung kommt! Die Wirtschaft wird früher
oder später reagieren und weitere Ar-
beitsplätze ins Ausland verlagern müssen.
Die Schweiz soll ein neues Rechnungs-legungsgesetz bekommen. Wo ste-hen wir da im Moment?In meinen Augen herrscht ein Durchei-
nander. Schon die Ausgangslage für die
Revision des Obligationenrechtes war un-
günstig. Der Bundesrat hat über 140 Arti-
kel zur Revision vorgeschlagen, eine Kur-
packung, die für Laien in der zuständigen
Rechtskommission nur schwer zu verdau-
en war. Dazu kam noch während der Vor-
bereitung der Revision die Einreichung der
„Abzocker-Initiative“, die die Arbeiten im
Parlament ungemein erschwerte. Deshalb
erscheint es richtig, die Revision des Rech-
nungslegungsrechtes vorerst einmal von
der restlichen, umfangreicheren Revision
mit Schwerpunkt Corporate Governance
zu trennen. Die Nummerierung des OR ist
historisch gewachsen und bereits das bis-
herige Recht war für KMU-Vertreter sehr
schwierig zu lesen, denn die einen Artikel
beziehen sich auf börsenkotierte, ande-
re auf grosse Unternehmen, wozu aber
auch nichtkotierte zählen und wieder
andere Artikel regulieren alle, also auch
KMUs. Eine Trennung der Gesetzgebung
für kleine und grosse Unternehmen er-
schien deshalb eine Notwendigkeit. Aber
es ist keine leichte Aufgabe, eine Neu-
nummerierung bzw. Aufteilung der Artikel
vorzunehmen. Es existieren nämlich viele
andere Erlasse, Gesetze und Verordnun-
gen, die auf das bisherige Gesetz Bezug
nehmen. Ändert man die Nummerierung
des OR, dann müssen auch alle Bezüge
in anderen Gesetzestexten geändert wer-
den.
Die Detailberatung in den Fachkommis-
sionen des Parlaments führte zu weite-
ren Verwirrungen und Widersprüchen.
Nicht selten wurden internationale Rech-
nungslegungsstandards mit den bisheri-
gen Vorschriften des Obligationenrechts
oder den FER-Rechnungslegungsnormen
vermischt. Wenn ein Normalbürger den
Gesetzesentwurf liest, weiss er oft nicht,
ob er nun beispielsweise das vorsichti-
ge Niedrigstwert-Prinzip einhalten muss
oder ob er seine Aktiven und Passiven
zu Tageswerten bewerten soll, um den
Transparenzvorschriften zu genügen. Ich
bin eigentlich froh, dass wir in der Sep-
tember-Session des Nationalrates mit der
Revision noch nicht fertig geworden sind.
Wir werden zwar in der Fachkommission
nicht nochmals darüber beraten, aber der
eine oder andere Parlamentarier wird die
Pause nutzen, um nochmals über die Bü-
cher zu gehen. Von unserer Partei (SVP)
liebäugeln wir sogar mit einer Ablehnung
der Gesetzesrevision, sollte sie für die
KMUs nicht einfache und kostengüns-
tige Vorschriften bringen. Ein Kompro-
miss könnte darin bestehen, dass wir die
Rechnungslegungsnormen gänzlich aus
dem OR verbannen und in Verordnun-
gen regeln. Rechnungslegungsnormen
bleiben ja nicht einmal von Jahr zu Jahr
konstant. Damit besteht die Gefahr, dass
wir schon bald wieder veraltete Standards
im Gesetz vorfinden, die erneut revidiert
werden müssen. Der Normalbürger sollte
das Gesetz problemlos lesen können und
verstehen.
Was bringt die Revision am Ende noch gegenüber dem alten Rechnungsle-gungsgesetz?Die Zielsetzung war ja, das veraltete bis-
herige Gesetz den neuen Usanzen in der
Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 ZürichTelefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05www.controller-akademie.ch | [email protected]
Als einziges Schweizer Institut bereiten wir Sie in
enger Zusammenarbeit mit dem Chartered Institute of
Management Accountants CIMA, London, auf die
«Strategy Level Paper Exams» und auf die «TOPCIMA»-
Fallstudie vor. Ab 17. August 2011 in Zürich
Experten-StudiengangDiplom-Studiengänge
IFRS-AusbildungSeminare und Workshops
Speziell für dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling: berufsbegleitender Studiengang mit Erlass der ersten beiden Level
CIMAInternationale Qualifi kationin Management Accounting
Die Controller Akademie ist eine Institution von
4·10 9&rechnungswesen
controlling
abgegebenen Unterlagen auch eine sehr
nützliche Dokumentation für den Alltag,
denn nach dem Lehrgang können die
Teilnehmenden Swiss GAAP FER in Ihrem
Unternehmen einführen.
Von der Praxis für die Praxis
Der veb.ch bietet mit dem Lehrgang Swiss
GAAP FER einen seit sechs Jahren erfolg-
reichen und – auch dies immer wieder ein
Thema – im Vergleich zu Mitbewerbern
preiswerten Weg, sich in dieses teils doch
recht komplexe Thema effizient einzuar-
beiten. Das Angebot wird auch von den
Arbeitgebern als qualifizierte Weiterbil-
dung anerkannt.
Für die beständig hohe Qualität der Refe-
renten sorgen die Studierenden übrigens
gleich selbst: Nach jedem Kurs bewerten
die Teilnehmenden die Leistungen ihrer
Referenten. Der veb.ch weiss deshalb nicht
nur, wer am besten unterrichtet, sondern
hat zudem auch durchs Band von allen
Studierenden positive Rückmeldungen.
Weitere Infos für den nächsten Lehr-gang – beginnend am 9. März 2011 – finden Sie unter www.veb.ch, Ver-anstaltungen.
einem vielfach geäusserten Wunsch von
Lehrgangsteilnehmern, Arbeitgebern und
Personalberatern nach Transparenz nach.
Wir sehen diese Dienstleistung auch als
Schutz für Zertifikatsinhaber.
Wer bildet aus?
Swiss GAAP FER sind die Buchführungs-
richtlinien für die KMU. Auch das ge-
plante neue Rechnungslegungsgesetz
soll sich an ihnen ausrichten. Die Normen
werden von Spezialisten unterrichtet und
mit Beispielen aus der Praxis einfach und
verständlich erklärt. Auch Fragen der
Studenten aus dem Berufsalltag werden
beantwortet. Spezielle Vorkenntnisse sind
nicht nötig. Selbstverständlich sind die
Jeder Profi weiss es: Weiterbildung ist der Schlüssel, um die Karriere in Schwung zu halten. Ensprechend beliebt sind seriös aufgebaute Lern-module. Der veb.ch hat mit dem Zer-tifikatslehrgang zu Swiss GAAP FER schon vor Jahren einem starken Be-dürfnis entsprochen.
Pionierleistungen in der schulischen Bran-
che erweisen sich gelegentlich als Ein-
tagsfliegen. Andere werden oft erst rich-
tig und als wertvoll eingeschätzt, wenn
man sie Jahre später betrachtet. Doch
manche Angebote schlagen von Anfang
voll ein. So war das auch mit der vom
veb.ch im Herbst 2004 lancierten Weiter-
bildung Swiss GAAP FER. Die Nachfrage
war so gross, dass gleich vier Lehrgänge
durchgeführt werden konnten.
645 Teilnehmende haben sich seither für
unseren Lehrgang eingeschrieben, und
371 haben die die freiwillige Prüfung
erfolgreich bestanden, was auch durch
das Zertifikat von veb.ch «Experte Swiss
GAAP FER» bestätigt wird. Wer will, kann
sich danach auch noch im veb.ch Zerti-
fikatsregister eintragen lassen und ist
dann abrufbar unter www.veb.ch, Zer-
tifikatsregister. Damit kommt der veb.ch
Persön
lich
vielleicht kleinere Unternehmen von der Bürokratie entlastet werden, an-dererseits sind 500‘000 Franken doch schon ein rechter Umsatz.Wenn man als Unternehmer ein ausge-
feiltes Rechnungswesen für die Leitung
eines Betriebes benötigt, dann ist dies ja
nicht verboten. Aber gerade die Grenz-
werte beim Umsatz zeigen, worum es
letztlich geht. Der Staat will mehr Einblick
in die Unternehmen haben. Bei der Mehr-
wertsteuer liegt die Grenze bei 100‘000
Franken, und damit wird man schon
mehr oder weniger buchführungspflich-
tig. Rechnungslegung und Revisionen
sind für alle KMUs bedeutende Kosten-
faktoren. Selbst wenn der Jahresbericht
nur wenige Seiten umfasst, bezahlt man
für die Revision rasch 3000 Franken. Je
nach Branchenzugehörigkeit sind auch
Kleinunternehmen zusätzlich noch der
Gesetzgebung über die Geldwäscherei
unterstellt. Da kommen weitere 5000
Franken Revisions- und Aufsichts- und
Praxis anzupassen. Aber ich habe mehr
und mehr den Verdacht, da geht es in ers-
ter Linie um mehr Informationen für die
Steuerbehörden und um versteckte Steu-
ererhöhungen, indem man Unternehmen
zwingt, stille Reserven aufzulösen. Die
Steuerneutralität der Gesetzesänderung
ist für mich keineswegs nachgewiesen.
Das Ganze erinnert mich leider etwas an
die Lohnausweisdiskussion. Da ging es
auch nicht nur um eine Vereinheitlichung
und mehr Transparenz, sondern letztlich
um mehr Steuersubstrat und per Saldo
kassiert der Staat denn heute auch dank
der neuen Lohnausweise mehr Steuern
ein.
Wie sehen Sie das Spannungsfeld Regulierung-Deregulierung? Es stand zuerst im Entwurf, man könne für Un-ternehmen mit einem Jahresumsatz von 250‘000 Franken eine Milchbüch-lein-Rechnung machen, jetzt sollen es 500‘000 Franken sein. So können
Ausbildungskosten dazu. Auch wenn
man als Kleinunternehmer ohne Fremd-
kapital auf eine Revision verzichtet und
das so genannte Opting-out macht, be-
zahlt man für diesen Eintrag im Han-
delsregister und die Revisionsbestätigung
rasch weitere 1000 Franken. Es ist un-
glaublich, wie der Staat die KMUs abkas-
siert. Deshalb befürworte ich jede Entlas-
tung für die KMUs und dies heisst, dass
die Grenzwerte möglichst hoch angesetzt
werden sollen.
Wie geht es nun im Parlament weiter? Wir werden im Dezember 2010 im Nati-
onalrat die Revision weiterberaten. Dann
geht das Geschäft sicher noch einmal an
den Ständerat zurück. Wenn wir Glück
haben, wird die Überarbeitung im nächs-
ten Jahr fertig sein. Aber es kann auch
sein, dass wir das ganze Geschäft kippen.
Hans Kaufmann, herzlichen Dank für dieses facettenreiche Gespräch. nnn
Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 ZürichTelefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05www.controller-akademie.ch | [email protected]
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enger Zusammenarbeit mit dem Chartered Institute of
Management Accountants CIMA, London, auf die
«Strategy Level Paper Exams» und auf die «TOPCIMA»-
Fallstudie vor. Ab 17. August 2011 in Zürich
Experten-StudiengangDiplom-Studiengänge
IFRS-AusbildungSeminare und Workshops
Speziell für dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling: berufsbegleitender Studiengang mit Erlass der ersten beiden Level
CIMAInternationale Qualifi kationin Management Accounting
Die Controller Akademie ist eine Institution von
Beliebt und sehr bewährt:der veb.ch Zertifikatslehrgang Swiss GAAP FER.
veb.chSchweizerischer Verband der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen. Seit 1936
Lagerstrasse 1, Postfach 1262, 8021 ZürichTelefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33www.veb.ch
diplom-a1 3.11.2009 11:44 Uhr Seite 1
Zertifikat Experte Swiss GAAP FER
am veb.college besucht und die Zertifikatsprüfung erfolgreich abgelegt. Im Rahmen dieses Lehrgangs sind die Swiss GAAP FER Standards 1 bis 30 ausführlich interpretiert worden. Der Zertifikatsinhaber ist in der Lage, Swiss GAAP FER Standards einzuführen, anzuwenden und zu analysieren.
10 4·10&rechnungswesen
controlling
Co
ntro
lling
«Cash is a fact, Profit is an opinion»: Best Practice Ansätze einer rollierenden Liquiditätsplanung
René Linsner ist Principal bei der Ma-nagementberatung Horváth & Partners. Dr. Steffen Gross ist Managing Consul-tant bei Horváth & Partners am Standort Zürich.
Die Bedeutung ausreichender Li-quidität ist vielen Unternehmen im Zuge der Finanzkrise schmerzhaft vor Augen geführt worden. Inzwischen sind Sinn und Zweck einer Liquidi-tätssteuerung hinreichend thema-tisiert. Für viele Unternehmen stellt sich in der Praxis jedoch die Frage, wie eine Liquiditätssteuerung sinnvoll aufgebaut und in die bestehenden Planungs- und Berichtsprozesse inte-griert werden kann.
1. Ausgangssituation und Zielsetzung
Neben der kurzfristigen Liquiditätsdispo-
sition besteht in den Unternehmen ein In-
formationsbedarf hinsichtlich der mittel-
fristigen Liquiditätsentwicklung über die
nächsten Monate. Häufig werden diese
Daten indirekt aus der Erfolgsrechnung
und der Bilanz abgeleitet. Problematisch
daran ist aber die zeitliche Verschiebung
zwischen Aufwand und Auszahlung bzw.
Ertrag und Einzahlung. Aus diesem Grund
sind indirekt abgeleitete Liquiditätspläne
tendenziell ungenau. Eine bessere Liqui-
ditätssteuerung kann durch eine direkte
Liquiditätsplanung erfolgen, die zukünfti-
ge Zahlungsströme mit Hilfe von Informa-
tionen z.B. aus Fälligkeitslisten der Buch-
haltung oder Zahlungsplänen aus dem
Vertragsmanagement ableitet. Das Ziel
ist eine rollierende Liquiditätsplanung, die
ausreichend zuverlässig Handlungsfelder
zur Steuerung der Liquidität aufzeigt.
2. Ansätze zur Ausgestaltung der Liquiditätsplanung
Um eine möglichst aktuelle Versorgung
mit Liquiditätsdaten sicherzustellen,
sollte die Liquiditätsplanung monatlich
stattfinden (ergänzend zur kurzfristigen
Liquiditätsdisposition). Es bietet sich an,
den zeitlichen Horizont der Liquiditätspla-
nung nicht auf das aktuelle Kalenderjahr
zu beschränken, sondern eine rollierende
Planung für die nächsten sechs bis zwölf
Monate durchzuführen. Aus Gründen
einer möglichst präzisen Liquiditätssteue-
rung sollte der erste Monat der Planungs-
periode auf wöchentlicher Basis geplant
werden. In der folgenden Abbildung wird
ein möglicher Ansatz zur Ausgestaltung
der Liquiditätsplanung dargestellt.
Ausgangspunkt für die Liquiditätspla-
nung sind die Ist-Werte der verfügbaren
Liquidität zum Periodenanfang (Liquidi-
tätsbestand vom letzten Kalendertag des
Vormonats). Diese Position beinhaltet
normalerweise die Positionen Banken/
Kasse und Cash-Pool, falls Intercompa-
ny-Liquiditätsverbindungen bestehen.
Darauf aufbauend werden die nächsten
vier oder fünf Wochen des ersten Monats
sowie die weiteren fünf bis elf Monate
geplant. Für die Planung des ersten Mo-
nats kann z.B. auf Fälligkeitslisten aus den
Debitoren- und Kreditorensystemen zu-
gegriffen werden, um die Ein- und Aus-
zahlungen abzuschätzen. Als Grundlage
für die Planung der Monate 2-12 können
dagegen Planumsätze und Planaufwände
dienen, sowie Daten des Vertrags- und
Projektmanagements (z.B. Zahlungsplä-
ne) und historische Zahlungskurven. Falls
z.B. auf Planumsätze und Planaufwände
zurückgegriffen wird, sind Modifikatio-
nen der Werte erforderlich, um die zeit-
liche Verschiebung zwischen Umsatz und
Einzahlung bzw. zwischen Aufwand und
Auszahlung zu berücksichtigen. Ein Bei-
spiel ist die Verschiebung der Planumsät-
ze um einen Monat, um die Zahlungssicht
zu erzeugen, falls das Zahlungsziel im
Durchschnitt 30 Tage beträgt.
3. Inhalt der Liquiditätsplanung
Die Liquiditätsplanung umfasst idealer-
weise fünf wesentliche Teile, die sich an
der Struktur der Kapitalflussrechnung ori-
entieren:
1. Verfügbare Liquidität zum Perioden-
anfang (Liquiditätsbestand Banken/
Kasse und Cash-Pool zum Perioden-
anfang)
2. Cash Flow aus operativer Geschäftstä-
tigkeit
3. Cash Flow aus Investitionen
4. Cash Flow aus Finanzierung
5. Verfügbare Liquidität am Periodenen-
de (Summe der Positionen 1 bis 4)
Daneben wird meist noch die potentiell
verfügbare Liquidität betrachtet, die sich
Disposition: Woche 1-4, Monat 1
Start: Ist-Werte
M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11M12 M1
M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2
M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11M12 M1 M2 M3
M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4
M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4 M5
M8 M9 M10 M11M12 M1 M2 M3 M4 M5
M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4 M5
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2
Jahr 1 Jahr 2
Monat 2
Monat 3
Monat 4
Monat 5
Monat 6
Monat 7
Monat 8
M2 M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10M11 M12
Planung: Monat 2 - 12
M6
M6 M7
Q3
Die Liquiditätsplanung erfolgt in einem rollierenden Prozess mit einer detaillierteren Disposition der ersten Wochen
4·10 11&rechnungswesen
controlling
aus dem Liquiditätsbestand am Perioden-
ende zuzüglich bestätigter Kreditlimiten
bei Banken ergibt.
Die Positionsliste für den Liquiditätsplan,
also die einzelnen Positionen der Einzah-
lungen und Auszahlungen, leitet sich aus
dem Geschäftsmodell des Unternehmens
ab. Für den Cash Flow aus operativer Ge-
schäftstätigkeit können die Einzahlungen
z.B. nach den grossen Umsatzblöcken
getrennt werden. Die Kostenpositionen
lassen sich z.B. nach betrieblichen Aus-
zahlungen (Material, Mieten etc.), Per-
sonalzahlungen und nicht betrieblichen
Auszahlungen (Ertragssteuern, Mehr-
wertsteuer etc.) unterteilen. Beim Cash
Flow aus Investitionen sind z.B. die Zah-
lungsströme der grossen Projekte sepa-
rat zu planen, während kleinere Projekte
zusammengefasst werden können. Der
Cash Flow aus Finanzierung umfasst u.a.
Dividendenzahlungen, Mittelaufnahme
und Mittelrückzahlung.
Grundsätzlich gilt es, so wenig Einzel-
positionen wie möglich zu planen, aber
zumindest so viele vorzusehen, dass zum
einen Positionen mit hoher Unsicherheit
(was die Ein- oder Auszahlung betrifft)
transparent gehalten werden, sowie
wesentliche Liquiditätstreiber (der Höhe
nach) sichtbar werden.
Ja nach Position ist dann für die Berech-
nung eine Extrapolation (z.B. Gehaltszah-
lungen), eine Durchschnittsplanung (z.B.
Zinszahlungen) oder eine Einzelplanung
der Zahlungsströme (z.B. Investitionspla-
nung) angebracht.
Der rollierende Liquiditätsplanungsansatz
ermöglicht, dass Informationen zur Li-
quiditätsentwicklung frühzeitig vorliegen
und kurzfristige “Sprünge” in der Liqui-
ditätsentwicklung vor dem Hintergrund
der langfristigen Entwicklung betrachtet
werden können. Ein Vorteil ist zudem die
Möglichkeit zur unterjährigen Steuerung
ohne Gefahr eines typischen Hockey-
Stick Effekts zum Periodenende.
4. Projektbestandteile bei der Einfüh-rung einer Liquiditätsplanung
Um eine Liquiditätsplanung im Unterneh-
men einzuführen, sind folgende Themen
im Konzept zu definieren, bevor mit der
Umsetzung gestartet wird:
n Beschreibung der Liquiditätsplanungs-
positionen und der Sichten (z.B. Liqui-
dität aufgeteilt nach Gesellschaften,
Plan-/Ist-Vergleiche etc.)
n Klärung der Inhalte der Liquiditäts-
planung (inhaltliche Ausprägung der
Positionen, Herkunft der Information
etc.)
n Beschreibung erforderlicher Berichte
und Erfassungstemplates
n Beschreibung des Planungsprozesses
und der notwendigen organisatori-
schen Verankerung
n Ausprägung wesentlicher technischer
Rahmenparameter (Datenmodell,
Stammdaten, Nennung der Schnitt-
stellen, Berechtigungen etc.)
n Beschreibung einer sinnvollen System-
architektur, welche insbesondere in
das Gesamtkonzept der jeweiligen
Systemausgestaltung in einem Unter-
nehmen passt
5. Ansatz zur Verzahnung von Ergebnis- und Liquiditätssteuerung
In der Praxis lässt sich feststellen, dass die
Ergebnis- und Liquiditätssteuerung zwar
elementare Bestandteile des Finanzwe-
sens aller Unternehmen sind, aber den-
noch nicht ausreichend integriert arbei-
ten. Den Fokus nur auf die Ergebnisseite
zu legen, birgt jedoch die Gefahr von
Fehlsteuerungen. So kann zum Beispiel
aufgrund einer stark ergebnisorientier-
ten Steuerung die Gefahr bestehen,
dass die Cash-Wirkung entsprechender
Entscheidungen dem Management zu
wenig bekannt ist. Durch ein effektives
Liquiditäts-Management lässt sich der
Cash Flow signifikant erhöhen, wofür die
Liquiditätsplanung einen zentralen Stell-
hebel darstellt. Eine fehlende Liquiditäts-
planung kann dagegen den Gestaltungs-
spielraum zur Optimierung des Cash
Flows beträchtlich reduzieren. Das Risiko
einer Liquiditäts-Unterversorgung ist ent-
sprechend höher. Zumindest aber muss
eine ungenaue Liquiditätsplanung durch
eine höhere Sockelliquidität (hohe Op-
portunitätskosten für nicht eingesetztes
Kapital), oder grössere Refinanzierungs-
spielräume (hohe Verfügungszinsen) aus-
geglichen werden.
Idealerweise ist die Liquiditätsplanung mit
dem Controlling-Regelkreislauf (Planung,
Reporting und Steuerung) verzahnt. Dies
gelingt über folgende Ansätze: n Abstimmung und Plausibilisierung der
Ergebnisse der Budgetierung mit der
rollierenden Liquiditätsplanung zur Si-
cherstellung einer konsistenten Planung
n Identifizierte Ergebnis- und Liquiditäts-
kennzahlen und deren Werttreiber als
zentraler Bestandteil der Zielverein-
barungen und Managementberichte.
Liquiditätskennzahlen werden dann
aber nicht nach dem Prinzip «Ma-
ximum» oder «Minimum» verfolgt,
sondern dienen häufig als Ober- oder
Untergrenze in Verbindung mit Ergeb-
niszielen
n Regelmässiges (automatisiertes) Re-
porting des Ist-Cash Flow aus den
Zahlungsverkehrs- sowie FI-Systemen
n Plan-/Ist-Liquiditäts-Vergleiche zur Ab-
weichungsanalyse
n Ergreifung frühzeitiger, zielgerichteter
Gegenmassnahmen bei Abweichun-
gen des Cash Flows zur Schliessung
der Ziellücke
n Klare Definition der Aufgaben von
Treasury und Controlling. Steuerungs-
massnahmen sollten in Regelterminen
zwischen Treasury und Controlling ab-
gestimmt werden. Integrierte Berichts-
kalender und Prozesse werden dabei
idealerweise herausgearbeitet
6. Fazit
Eine liquiditätsorientierte Steuerung er-
fordert die Verankerung von Liquiditäts-
kennzahlen im Managementreporting.
Die rollierende Liquiditätsplanung sollte
fester Bestandteil im Planungs- und Be-
richtskalender werden. Wichtig ist eine
regelmässige Betrachtung der Liquidität,
deshalb muss der Liquiditätsplan immer
sehr zeitnah erfolgen. Bei einer Beschrän-
kung der Einzelplanung auf die wesentli-
chen zahlungswirksamen Positionen lässt
sich der Prozess beschleunigen. Wichtig
ist weiterhin eine zentrale Verantwortung
für die Liquiditätsplanung, welche den
Prozess koordiniert und auch inhaltlich
unterstützen kann. Durch eine technische
Verankerung werden weitere Automatis-
men geschaffen, welche dann eine effi-
ziente Liquiditätsplanung ermöglichen.
nnn
Co
ntro
lling
12 4·10&rechnungswesen
controlling
Rech
nu
ng
slegu
ng
Aktien- und Rechnungslegungsrechtsreform:Übersicht und Stand der Arbeiten
Michael Annen, lic. oec. HSG, dipl. Wirt-schaftsprüfer, Partner der SRG Schweize-rischen Revisionsgesellschaft AG und der Buchhaltungs- und Revisions-AG, zuge-lassener Revisionsexperte RAB, www.srgch.ch / www.brag.ch; Andres Keller, dipl. Treuhandexperte, Partner bei der SRG Schweizerischen Revisionsgesell-schaft AG sowie bei der Dutler & Partner Revision AG, zugelassener Revisionsex-perte RAB, www.srgch.ch / www.dup.ch
Die Abzocker-Initiative und Boni-Fra-gen haben dazu geführt, dass heute die Aktienrechtsreform kontrovers diskutiert wird. Der folgende Artikel befasst sich mit den wichtigsten Inhal-ten und dem derzeitigen Stand.
Ein Blick zurück: Gemäss Botschaft zur
Aktienrechts- und Rechnungslegungs-
reform hat sich der Bundesrat folgende
Ziele gesetzt
1. Verbesserung der Corporate Gover-
nance
2. flexible Kapitalstrukturen
3. Modernisierung Generalversammlung
4. Zeitgemässes Buchführungs- und
Rechnungslegungsrecht
1. Verbesserung der Corporate Governance
Hier geht es um eine verbesserte und
transparentere Unternehmensführung.
Dazu gehören auch die Themen Vergü-
tungen und Abzockerinitiative, welche in
diesem Artikel nicht behandelt werden.
Die Reform erstrebt «harte» Massnah-
men, welche den Schutz der Minderhei-
ten und der Aktionäre im Generellen ver-
bessern soll. Die Schwellenwerte für die
Ausübung verschiedener Aktionärsrechte
werden gesenkt und zum Teil ganz abge-
schafft. Die Informationsrechte der Aktio-
näre werden verstärkt.
Der Art. 725 OR wird ergänzt, wonach
bei einer begründeten Zahlungsunfähig-
keit der Gesellschaft ein Liquiditätsplan
erstellt werden muss. Dieser Liquiditäts-
plan ist durch einen zugelassenen Revisor
zu prüfen. Die übrigen Bestimmungen be-
treffend Massnahmen zum Kapitalverlust
und zur Überschuldung bleiben erhalten.
Im Gesetz ist auch vorgesehen, dass bei
einer Überschuldung in der zu erstellen-
den Zwischenbilanz die Veräusserungs-
werte höher festgesetzt werden dürfen
als die gesetzlich vorgesehenen Höchst-
werte, sofern beabsichtigt ist, die ent-
sprechenden Vermögenswerte innert der
nächsten 12 Monate zu veräussern und
eine Veräusserung voraussichtlich mög-
lich ist.
Organvertretung und das Depotstimm-
recht werden abgeschafft und durch eine
unabhängige Stimmrechtsvertretung er-
setzt, wobei diese nur aufgrund von Wei-
sungen ausgeübt werden darf. Die Klage
auf Rückerstattung von nicht gerecht-
fertigten Leistungen soll mit der Reform
erleichtert werden und der Verwaltungs-
rat kann Genehmigungsentscheide unter
dem Vorbehalt des Generalversamm-
lungsbeschlusses fällen. Dies ist ein No-
vum, wird dabei doch in die Verwaltungs-
ratskompetenz eingegriffen.
2. Flexiblere Kapitalstrukturen
Im neuen Aktienrecht soll mittels eines
Kapitalbands mehr Flexibilität geschaf-
fen werden. Das Kapitalband wird
für mögliche Kapitalerhöhungen und
-herabsetzungen eingesetzt und lässt ei-
nen Spielraum von plus/minus 50% des
ausgegebenen Aktienkapitals zu. Die
Generalversammlung kann den Verwal-
tungsrat in den Statuten ermächtigen,
während einer Dauer von längstens drei
Jahren das Aktienkapital im Rahmen des
Kapitalbandes zu verändern. Der Gläu-
bigerschutz bei der Kapitalherabsetzung
wird auf den Zeitpunkt der Schaffung des
Kapitalbandes vorgelegt. Die genehmigte
Kapitalerhöhung wird mit der Einführung
des Kapitalbands abgeschafft. Der Nenn-
wert der Aktien kann in Rappen ange-
geben werden und muss grösser als null
Rappen sein.
Die Reserven werden neu in gesetzliche
Kapitalreserven und gesetzliche Gewinn-
reserven unterteilt. Den gesetzlichen Ka-
pitalreserven werden das Aufgeld (Agio)
bei der Ausgabe von Aktien über dem
Nennwert, Einlagen und Zuschüsse durch
die Aktionäre sowie ein aus einer Kapital-
herabsetzung entstandener Buchgewinn
zugewiesen. Die Gewinnreserven werden
durch die Zuweisung von 5% des Jahres-
gewinnes geäufnet, bis diese 50% des
im Handelsregister eingetragenen Akti-
enkapitals erreicht haben. Die Holding-
gesellschaften werden privilegiert behan-
delt, sie müssen diese Zuweisung nur bis
höchstens 20% des eingetragenen Akti-
enkapitals vornehmen. Die Zuweisung an
freie Reserven oder statutarische Reser-
ven ist weiterhin möglich.
Eine Zwischendividende soll ebenfalls
möglich werden, wobei die Statuten der
Gesellschaft dies vorsehen müssen. (Art.
675a E-OR).
3. Modernisierung Generalversammlung
Generalversammlungen, wie wir sie heu-
te von grösseren Publikumsgesellschaften
kennen, könnten wohl bald Geschichte
sein. Das Aktienrecht berücksichtigt die
neuen technischen Möglichkeiten und
Kommunikationsmittel und lässt ein fle-
xibles Abhalten der Generalversammlung
zu. Sie kann, sofern die Statuten dies
vorsehen, an mehreren Orten im In- und
Ausland oder sogar ohne Tagungsort
abgehalten werden. Die virtuelle Ge-
neralversammlung kann durchgeführt
werden, wenn sämtliche Aktionäre sich
damit einverstanden erklären und keine
Beschlüsse gefasst werden, die der öf-
fentlichen Beurkundung bedürfen. Sollte
die Generalversammlung aufgrund tech-
nischer Probleme nicht abgehalten wer-
den können, muss sie wiederholt werden.
Bereits beschlossene Traktanden müssen
nicht nochmals traktandiert werden.
4. Buchführungs- und Rechnungs legungsrecht
Die Basis des neuen Rechts ist eine ein-
heitliche Regelung für alle Rechtsformen.
4·10 13&rechnungswesen
controlling
Rech
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Es soll die rechtsformneutrale Rechnungs-
legung mit Abstufung nach Grösse und
Bedeutung der Unternehmung einge-
führt werden. Die Buchhaltung kann in
einer Fremdwährung sowie in englischer
Sprache (nebst den Landesprachen) ge-
führt werden (Art. 958d E-OR). Das Vor-
sichtsprinzip bei der Bewertung ist immer
noch die oberste Maxime - dies im Ge-
gensatz zu Rechnungslegungsstandards,
bei welchen das «true and fair» Prinzip
als Grundlage gilt. Die Grundsätze der
ordnungsmässigen Rechnungslegung
und Buchführung gelten auch beim neu-
en Gesetz. Der Anhang wird für grössere
Unternehmen ausgeweitet.
Buchführungspflichtig wird, wer sich
im Handelsregister eintragen muss oder
gewisse Umsatzschwellen erreicht: Die
Mehrheit des Ständerates möchte neu
einen Schwellenwert für die Rechnungs-
legungspflicht bei einem Umsatz von CHF
250‘000 ansetzen und auf das Kriterium
Handelsregistereintrag verzichten; der
Nationalrat wünscht die Umsatzschwelle
bei CHF 500‘000 anzusetzen. Als grosse
Unternehmen gelten jene, die der or-
dentlichen Revision unterliegen (10-20-
50–Regel). Inzwischen wurde der Schwel-
lenwert vom Stände- und Nationalrat auf
20-40-250 (20 Mio. Bilanzsumme, 40
Mio. Umsatz, 250 Vollzeitstellen) angeho-
ben. Unternehmen die nicht verpflichtet
sind, sich im Handelsregister eintragen zu
lassen, müssen lediglich Buch führen über
die Einnahmen und Ausgaben sowie über
die Vermögenslage.
Im Art. 958 E-OR wird festgehalten, dass
die Rechnungslegung die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens so darstellen
soll, dass sich Dritte ein zuverlässiges Ur-
teil bilden können. Bedeutet dies, dass
alle buchführungspflichtigen Unterneh-
men nun die Jahresrechnung nach true-
and fair view erstellen müssen? Nein!
Was nach einem geradezu mutigen An-
satz des Gesetzgebers aussieht, wird im
Art. 960a Abs. 4 E-OR wieder relativiert,
indem zusätzliche Abschreibungen und
Wertberichtigungen für Wiederbeschaf-
fungszwecke und zur Sicherung des dau-
ernden Gedeihens der Unternehmung
zugelassen werden. Stille Reserven sind
somit weiterhin erlaubt.
Die Bilanz, Erfolgsrechnung und der An-
hang unterliegen einer Mindestgliede-
rung, wobei sich diese an den internatio-
nalen Gepflogenheiten resp. Swiss GAAP
FER orientiert. Die Aktiven müssen nach
Liquiditätsgrad, beginnend mit den Flüs-
sigen Mitteln und die Passiven ihrer Fäl-
ligkeit entsprechend, beginnend mit den
kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Liefe-
rung und Leistung, aufgeführt werden.
Aktiven mit einem Börsenkurs können
zum Marktwert bewertet werden, selbst
wenn der Anschaffungs- oder Nennwert
tiefer liegt. Art. 960b sieht für diese Ak-
tiven vor, dass eine Schwankungsreserve
zulasten der Erfolgsrechnung gebildet
werden kann. Diese ist gesondert in der
Bilanz oder dem Anhang auszuweisen.
Dafür wurde der Art. 670 OR, welcher
eine Aufwertung der Grundstücke und
Beteiligungen im Sanierungsfall ermög-
licht, ersatzlos gestrichen. Noch nicht
fakturierte Leistungen müssen neu bilan-
ziert werden. Zudem definiert der Gesetz-
geber, was ein Anlagegut darstellt und
somit zu aktivieren ist. Das Fremdkapital
muss in verzinsbare und nicht verzinsbare
Verbindlichkeiten unterteilt werden. Die
Erfolgsrechnung kann wie bisher nach
den bekannten Verfahren erstellt werden.
Der Anhang wurde leicht angepasst. Auf
den Ausweis der Brandversicherungswer-
te wird verzichtet. Auch die Risikobeur-
teilung hatte nur ein kurzes Gastspiel im
Anhang zur Jahresrechnung; sie fällt weg
für Gesellschaften, welche nicht ordent-
lich geprüft werden. Dafür müssen nun
ausserordentliche, einmalige oder peri-
odenfremde Positionen der Erfolgsrech-
nung erläutert werden. Ebenso sind im
Anhang Angaben zu machen, ob die An-
zahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
nicht über 10, über 50 bzw. über 200
lag. Speziell ist, dass im Anhang von den
Steuerbehörden nicht akzeptierte Ab-
schreibungen, Wertberichtigungen und
Rückstellungen als Gesamtbetrag offen
gelegt werden müssen. Die Offenlegung
soll in dem Jahr erfolgen, in welchem die
Veranlagung rechtskräftig wurde. Was
diese Offenlegung bringen soll, ist nicht
klar. Eine Vergleichbarkeit ist aufgrund
verschiedener kantonaler Handhabungen
sowieso nicht möglich. Zudem wird die
Veranlagung Jahre später rechtskräftig
und somit werden Aussagen über Sach-
verhalte gemacht, die weder die aktuelle
Berichtsperiode und nur selten die Vor-
jahresperiode betreffen.
Die Auflösung stiller Reserven ist nach wie
vor im Anhang aufzuführen. Allerdings ist
die Formulierung etwas unglücklich, denn
bisher wurde die Nettoauflösung der stil-
len Reserven umschrieben. Im E-OR ist
einzig die Rede, dass der Gesamtbetrag
aufgelöster stiller Reserven im Anhang
auszuweisen ist. Dass allfällig neugebil-
dete stille Reserven mit den aufgelösten
verrechnet werden können, findet keine
Erwähnung mehr.
Einzelunternehmen und Personengesell-
schaften können auf die Erstellung des
Anhangs verzichten, wenn sie nicht den
Rechnungslegungsvorschriften für gros-
se Unternehmen unterliegen (Art. 959c
Abs. 3 E-OR).
Für die grossen Unternehmen sind im
E-OR zusätzliche Bestimmungen vorgese-
hen. Im Anhang müssen die Verbindlich-
keiten weiter nach Fälligkeiten (1 Jahr, 5
Jahre oder mehr als 5 Jahre) und auch die
Revisionshonorare, unterteilt nach Revi-
sionsdienstleistung und sonstige Dienst-
leistungen, offengelegt werden. Als zu-
sätzlicher Bestandteil der Jahresrechnung
ist eine Geldflussrechnung zu erstellen.
Zudem ist anstelle des Geschäftsbe-
richtes ein Lagebericht zu erstellen. In
diesem sind Angaben über die Anzahl
Vollzeitstellen, die Durchführung einer
Risikobeurteilung, die Bestellungs- und
Auftragslage, die Forschungs- und Ent-
wicklungstätigkeit, aussergewöhnliche
Ereignisse und die Zukunftsaussichten zu
machen.
Eine vorläufige Beurteilung
Das neue Aktienrecht bringt notwendige
Anpassungen an die veränderten Rah-
menbedingungen. Das Gesetz hat wohl
zum Ziel, dass die Jahresrechnung ein
tatsächliches Bild über die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage zeigen soll. Mit
der Bildung von stillen Reserven entsteht
allerdings ein Widerspruch.
Die Steuerrechtspraxis hat keinen Eingang
in das neue Recht gefunden. Man denke
dabei zum Beispiel an die Pauschale für
Delkrederebildung, Warendrittel sowie
die Einmal- und Sofortabschreibung. Die-
se pauschalen Wertberichtigungen sind
mit den Bewertungsregeln des Gesetzes
und insbesondere mit dem Stetigkeits-
prinzip nicht konsistent. Zudem führt das
neue Gesetz zu Widersprüchlichkeiten
im Verhältnis zu anderen Gesetzen: Nach
neuem MWST Gesetz ist das MWST-
pflichtige Kleinstunternehmen faktisch
immer noch verpflichtet, eine ordnungs-
gemässe Buchhaltung zu führen. Es kann
unterm Strich festgehalten werden, dass
die Neuregelung zu einer besseren Über-
sichtlichkeit der Normen führt und das
Buchführungs- und Rechnungslegungs-
recht adäquat modernisiert wird – ganz
im Sinne der heutigen gesellschaftlichen
Entwicklung. nnn
14 4·10&rechnungswesen
controlling
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IFRS aktuell: Aus der Arbeit des IASB
Peter Ising, Dipl.-Kfm., IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mit-arbeiter am Institut für Rechnungswesen und Controlling, Universität Zürich
Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuel-le Informationen zur internationa-len Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Com-mittee, die Überarbeitung beste-hender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautba-rungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.
Aktuelle Projekte des IASB
Rahmenkonzept Phase A: Das IASB gab
zusammen mit dem FASB Ende Septem-
ber 2010 die endgültige Version zur Pha-
se A «Zielsetzung und qualitative Anfor-
derungen» der beiden Rahmenkonzepte
heraus. Das gemeinsame Projekt startete
2004 und hat als Ziel, ein einheitliches
Rahmenkonzept als Grundlage für beide
Rechnungslegungsstandards zu erarbei-
ten, die prinzipienorientiert, miteinander
konsistent und international vergleichbar
sind. Das Rahmenkonzept wird in acht
Phasen (Phase A bis H) gegliedert, von de-
nen die erste nun abgeschlossen ist. Für
Phase D «Berichtseinheit» wird zum Ende
des Jahres die finale Version geplant,
während für Phase C «Bewertung» vor-
aussichtlich im zweiten Halbjahr 2011 ein
Entwurf publiziert wird. Für die restlichen
Phasen ist eine zeitliche Planung noch
nicht avisiert (Phase B «Elemente und An-
satz»; Phase E «Ausweis und Angaben»;
Phase F «Zweck und Status des Rahmen-
konzepts»; Phase G «Anwendbarkeit
auf nicht-gewinnorientierte Einheiten»;
Phase H behandelt sonstige Sachverhalte,
falls diese erforderlich sind).
Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen
Arbeitsentwurf zum Thema Konso-lidierung: Ende September 2010 hat
das IASB einen Arbeitsentwurf über das
Thema Konsolidierung mit den bisheri-
gen Bestimmungen bereitgestellt. Er ist
das vorläufige Ergebnis des Projekts zur
Ablösung von IAS 27 «Konzern- und se-
parate Abschlüsse nach IFRS» und SIC-12
«Konsolidierung – Zweckgesellschaften».
Das Ziel ist die Erstellung eines einzigen
Standards zum Sachverhalt der Konso-
lidierung; dieser soll eine Definition des
Begriffs «control» sowie dazugehörige
Anwendungshinweise beinhalten. Aus-
serdem soll ein Standard ausgearbeitet
werden, der eine umfassende Offen-
legung von konsolidierten und nicht-
konsolidierten Unternehmen vorgibt. Im
vorliegenden Entwurf ist bereits die De-
finition des wichtigen Begriffs «control»
festgelegt, in der auch Zweckgesellschaf-
ten (Special Purpose Entities) angespro-
chen sind. Zugehörige Angabepflich-
ten sind noch nicht aufgeführt, werden
jedoch bald folgen. Der Zeitpunkt des
Inkrafttretens ist noch nicht festgelegt,
allerdings wird der finale Standard Ende
dieses Jahres erwartet. Das FASB wird
sich eventuell ebenfalls dieses Standards
bedienen.
Standardentwurf zu IFRS 1: Ende Sep-
tember hat das IASB Änderungen am
IFRS 1 «Erstmalige Anwendung der IFRS»
veröffentlicht, die sich auf eine akute Hy-
perinflation beziehen. Diese beinhalten
Erleichterungen für Unternehmen, deren
funktionale Währung von einer massiven
Hochinflation beeinflusst ist und die des-
halb für eine bestimmte Zeitperiode der
Einhaltung der IFRS nicht nachkommen
müssen. Der Übergangszeitpunkt auf die
IFRS ist dadurch der früheste Zeitpunkt,
zu dem sich die funktionale Währung
wieder normalisiert. Die Eröffnungsbilanz
zum Übergangszeitpunkt soll alle Werte
zum Fair Value statt den Anschaffungs-
kosten enthalten. Die Kommentierungs-
frist dauerte bis Ende November.
Entwurf zu einem neuen Standard für Versicherungsverträge (bisher IFRS 4): Das IASB publizierte Ende Juli 2010 einen
Entwurf für die Bilanzierung von Versi-
cherungsverträgen und führte Anfang
August eine öffentliche Internetkonfe-
renz zu dessen Erklärung durch. Bisher
regelt IFRS 4 diesen Sachverhalt. Jedoch
ist er nur als Übergangslösung gedacht
und wird demzufolge in der Zukunft er-
setzt. Ein neuer Standard muss sorgfältig
ausgearbeitet werden, ist doch mit den
Versicherungsunternehmen eine welt-
weit bedeutende Branche betroffen. Der
bisherige Entwurf macht keinen Unter-
schied zwischen Leben- und Nicht-Leben-
bereich. Er sieht erhebliche Änderungen
für die Rechnungslegung von Erst- und
Rückversicherern sowie weiteren Unter-
nehmen vor, die als Vertragsemittenten
gemäss des Standards zu behandeln sind.
Die Gültigkeit würde dadurch – je nach-
dem was früher ist, mit dem Zeitpunkt
von Unterzeichnung des Versicherungs-
vertrages oder der Gewährung der De-
ckung entstehen. Das Modell beinhaltet
die aktuelle Beurteilung des Vertrages
als Erwartungswert, der auf gewichteten
Zahlungsströmen, einem Risiko sowie ei-
ner Marge basiert. Der neue IFRS verlangt
zukünftig quantitative und qualitative
Angaben über die Beträge im Abschluss
sowie den Risiken aus den Verträgen. Ein
endgültiger Standard wird im zweiten
Quartal 2011 erwartet. Der Standardent-
wurf konnte bis Ende November 2010
kommentiert werden.
4·10 15&rechnungswesen
controlling
Rech
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Änderungen an IFRS 7: Das IASB veröf-
fentlichte im Oktober 2010 Änderungen
zu Angaben bei Ausbuchungen von Fi-
nanzinstrumenten. Mit Hilfe der Anpas-
sungen sollen die Finanzberichte künftig
übersichtlicher werden und damit An-
wendern bei Transaktionen hinsichtlich
der Übertragung von Vermögenswerten,
bspw. Verbriefungen, mehr Einsicht ge-
währen. Zusätzlich wird eine wesentliche
Vereinheitlichung der Angabepflichten
nach IFRS und US-GAAP erreicht. Die ver-
öffentlichten Vorschläge sind Bestandteil
der umfassenden Review von off-balan-
ce-sheet Transaktionen des IASB und sind
für Geschäftsjahre ab dem 1.7.2011 an-
zuwenden.
Erweiterung des IFRS 9: Ende Oktober
2010 gab das IASB die Erweiterung für
IFRS 9 heraus. Anfang November fand
dazu eine Internetkonferenz (Webcast)
statt. Derartige Informationsveranstal-
tungen sind seit einiger Zeit etabliert, um
die Adressaten besser über Änderungen
zu informieren. Wie angekündigt, wurde
nun die bilanzielle Behandlung von Fi-
nanzverbindlichkeiten geregelt, nachdem
die äquivalente Regelung für Vermögens-
werte bereits im Jahr 2009 verabschiedet
wurde. Zusätzlich wurde nun für beide
Arten die Thematik der Ausbuchung
dargelegt, die weiterhin denen des IAS
39 entsprechen. Bei finanziellen Verbind-
lichkeiten muss demzufolge im Rahmen
der Fair-Value-Option der Teil der Wertän-
derung, die durch das unternehmerische
Kreditrisiko entstand, im Other Compre-
hensive Income erfasst werden. In Kraft
tritt IFRS 9 verpflichtend für Geschäfts-
jahre ab dem 1.1.2013, eine vorzeitige
Anwendung ist zulässig.
Erwartete Veröffentlichungen von Standards im 1. Quartal 2011: IFRS
1-Änderungen (Entfernung von festen
Zeitpunkten) / Standard zur Darstellung
des Other Comprehensive Income / Stan-
dard mit Leitlinien zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert (Fair Value Mea-
surement Guidance) / IAS 19 – Leistun-
gen an Arbeitnehmer (Überarbeitung des
Standards).
Sonstiges
Künftige Strategie der IFRS Found-ation: Anfang November hat die IFRS
Founda tion die erste Stufe ihres Konsul-
tationsdokuments publiziert, um die Mei-
nung von interessierten Personen über
ihre zukünftige Strategie einzuholen. Die-
se Überprüfung entstand aus der zweiten
Satzungsüberarbeitung, die bereits früher
dieses Jahr stattgefunden hat. Stellung-
nahmen hierzu können noch bis Ende
Januar 2011 eingereicht werden.
Neuer Vorsitzender des IASB in 2011: Der aktuelle Vorsitzende des IASB, Sir
David Tweedie, wird zum 30.7.2011 tur-
nusgemäss ausscheiden. Zum Nachfolger
wurde der Vorsitzende der niederländi-
schen Finanzmarktaufsicht Hans Hoo-
gervorst ernannt. Der neue Stellvertreter
wird Ian Mackintosh sein.
Handbuch für XBRL: XBRL ist eine er-
weiterbare, lizenzfreie Sprache, mit der
Unternehmen untereinander Informati-
onen kommunizieren können. Dadurch
erhalten Unternehmen, Regulierungsbe-
hörden, Investoren, Analysten und wei-
tere Nutzer die Möglichkeit, von einem
leichteren Austausch der Rechnungs-
legungsdaten zu profitieren. Seit Mit-
te Oktober liegt das weltweit nutzbare
Handbuch für XBRL (eXtensible Business
Reporting Language) vor. Es enthält Leit-
linien zur Erstellung, Einreichung und
Validierung von Datensätzen, die in XBRL
verfasst sind. Dies gilt sowohl für Daten.
die mit der IFRS-Taxonomie, der EDINET-
Taxonomie als auch mit der US-GAAP-Ta-
xonomie erstellt wurden. Das Handbuch
dient damit der weltweiten Harmonisie-
rung der Architekturen.
Links
Rahmenkonzept Phase A: Die Pres-
semitteilung kann abgerufen wer-
den unter: http://www.ifrs.org/NR/
rdonlyres/074DF10F-2DB6-446E-8F78-
E10489418325/0/conceptualframework-
PRSept20103.pdf
Arbeitsentwurf zum Thema Konsolidie-rung: Weitere Informationen zum Projekt
sowie der Arbeitsentwurf können unter fol-
gendem Link bezogen werden: http://www.
ifrs.org/Current+Projects/IASB+Projects/
Conso l ida t ion /Conso l+d i sc losure /
Staff+draft/staff+draft.htm
Standardentwurf zu IFRS 1: Der Ent-
wurf ist einsehbar unter: http://www.ifrs.
org/NR/rdonlyres/3E73194B-86E7-4C07-
BB4C-6351FD366EAD/0/EDAmendment-
sIFRS1Sept2010.pdf
Entwurf zu einem neuen Standard für Versicherungsverträge (bisher IFRS 4): Der Standardentwurf kann unter fol-
gendem Link eingesehen werden: http://
www.ifrs.org/NR/rdonlyres/508B3E26-
4355-46E6-ACCF-248E76AD3457/0/ED_
Insurance_Contracts_Standard_WEB.pdf
Änderungen an IFRS 7: Die Presseerklä-
rung ist abrufbar unter: http://www.ifrs.
org/NR/rdonlyres/1D56E7C7-C93E-400E-
AE26-3E0BFB58A27F/0/PRDerecognitio-
n7October2010.pdf
Erweiterung des IFRS 9: Die Presse-
erklärung kann unter folgendem Link
abgerufen werden: http://www.ifrs.org/
NR/rdonlyres/1408FA90-272C-4CE9-
8423-68EBC725C0EC/0/PRIFRS9Financi-
alLiabilitiesOct10.pdf
Künftige Strategie der IFRS Founda-tion: Die Presserklärung kann unter fol-
gendem Link eingesehen werden: http://
www.ifrs.org/NR/rdonlyres/D6E8F83A-
3563-4F97-B56C-105D7261EE0E/0/
PRTrusteesinvitecommentsonstrategyre-
view.pdf
Neuer Vorsitzender des IASB in 2011: Die
Pressemitteilung ist abrufbar unter: http://
www.ifrs.org/NR/rdonlyres/F4CF60AF-
A3DA-4D63-8CAC-9316FDD7A8A1/0/
PRchairappointment2.pdf
Handbuch für XBRL: Die Projektüber-
sicht sowie das Handbuch können un-
ter folgendem Link eingesehen wer-
den: http://www.ifrs.org/News/XBRL/
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4·10 17&rechnungswesen
controlling
Steuern
Martin Loosli, dipl. Steuerexperte, Steuer- und Unternehmensberatung
Privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung geregelt im neuen Kreisschreiben Nr. 28 vom 3. November 2010
Worum geht es?
Mit der Unternehmenssteuerreform II ist es für Selbständigerwerbende bzw. deren Erben möglich, bei einer defi-nitiven Geschäftsaufgabe von einer privilegierten Besteuerung der anfal-lenden Liquidationsgewinne zu profi-tieren. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.
Generelles
Wurden bisher bei definitiver Beendi-
gung des selbständigen Erwerbs die im
Geschäftsbetrieb enthaltenen stillen Re-
serven dem ordentlichen steuerbaren
Einkommen hinzugerechnet, so werden
diese ab dem 1. Januar 2011 separat
vom restlichen Einkommen zu einem
privilegierten Steuersatz von 1/5 des or-
dentlichen Tarifs besteuert, wenn die Ge-
schäftstätigkeit ab dem Erreichen des 55.
Altersjahrs oder infolge Invalidität defini-
tiv beendet wird. Als Liquidationsgewin-
ne gelten:
n Realisationsgewinne der aufgedeck-
ten stillen Reserven der letzten zwei
Geschäftsjahre
n ./. Beitragsüberhänge (Teil des BVG-
Einkaufs, der nicht mit dem ordentlich
besteuerten Einkommen verrechnet
werden konnte)
n ./. fiktiver Einkauf (vgl. unten)
n ./. im Kausalzusammenhang mit den
Realisationsgewinnen stehende Auf-
wendungen
n ./. Verluste und Verlustvorträge, die
nicht mit dem Einkommen aus selb-
ständigem Erwerb verrechnet werden
konnten
Die steuerliche Privilegierung des Liqui-
dationsgewinns ist einmalig. Wird ein
selbständiger Erwerb nachträglich wieder
aufgenommen, unterliegen die Liquidati-
onsgewinne dieser Geschäftstätigkeit der
ordentlichen Besteuerung nach den bis
jetzt geltenden Normen.
Wird die Geschäftstätigkeit im Jahr 2011
aufgegeben, sind die Liquidationsgewin-
ne des Geschäftsjahrs 2010 heranzuzie-
hen. Ist in solchen Fällen diese Steuerpe-
riode schon definitiv veranlagt, sind die
entsprechenden Steuerfaktoren im Revi-
sionsverfahren zu korrigieren.
Weitergehender Erwerb
Eine geringfügige selbständige Tätigkeit
soll nach der Geschäftsaufgabe dennoch
erlaubt sein, ohne das Steuerprivileg zu
gefährden. Dies namentlich dann, wenn
diese Tätigkeit ohne feste Einrichtung
und ohne Personal ausgeübt wird und
das resultierende Einkommen nicht hö-
her als die BVG-Eintrittsschwelle ist (heu-
te CHF 19‘890). Zudem kann nach der
Geschäftsaufgabe gefahrlos ein unselb-
ständiger Erwerb aufgenommen werden
und dies sogar in einer vom ehemaligen
Unternehmer selbst beherrschten juristi-
schen Person.
Werden die Aktiven und Passiven des
ehemaligen Geschäftsbetriebs steuerneu-
tral auf die vom ehemaligen Unternehmer
selbst beherrschten juristischen Person
übertragen und wird eine Mehrheit dieser
Körperschaft innerhalb von fünf Jahren
veräussert, so erfolgt eine anteilige privi-
legierte Besteuerung der stillen Reserven
des untergegangenen Geschäftsbetriebs
im Zeitpunkt der Aufgabe des selbstän-
digen Erwerbs im Nachsteuerverfahren.
Verhältnis zu den neuen Aufschub-tatbeständen nach Art. 18a DBG
Wird anlässlich einer Geschäftsaufgabe
eine Liegenschaft aus dem Geschäftsver-
mögen ins Privatvermögen übertragen,
so unterliegen nur die wiedereingebrach-
ten Abschreibungen der privilegierten Be-
steuerung. Die Besteuerung des Wertzu-
wachsgewinns wird bis zur Veräusserung
dieser Liegenschaft aufgeschoben. Dieser
Gewinn unterliegt dann der ordentlichen
Besteuerung. Der Wertzuwachsgewinn
wird aber dennoch privilegiert besteuert,
wenn eine Veräusserung noch in der Li-
quidationsphase erfolgt, d.h. im Liquida-
tionsjahr oder im Liquidationsvorjahr.
Wird ein verpachteter Geschäftsbetrieb
ins Privatvermögen überführt, erfolgt
ebenfalls eine privilegierte Besteuerung
der entsprechenden stillen Reserven.
Die den Betrieb übernehmenden Erben
können beantragen, dass die Besteue-
rung der stillen Reserven der ausscheiden-
den Erben bis zur späteren Realisierung
aufgeschoben wird. Veräussern oder li-
quidieren die den Betrieb weiterführen-
den Erben den Geschäftsbetrieb, können
diese dann aber erst wieder von der pri-
vilegierten Besteuerung profitieren, wenn
sie selbst entweder das 55. Altersjahr
erreicht haben oder invalid werden. Die
anderen Erben profitieren, anstelle des
Erblassers, von der Steuerprivilegierung.
Fiktiver Einkauf
Auf Antrag kann der geschäftsaufgeben-
de Unternehmer einen fiktiven BVG-Ein-
kaufsabzug vom privilegiert besteuerten
Liquidationsgewinn verlangen.
Berechnung des fiktiven Einkaufs:
Anrechenbare Beitragsjahre * Durch-schnittseinkommen * Altergutschrif-tensatz von 15 % ./. Säule 2 und Säule 3a-Guthaben und etwaige Vorbezüge.
Die anrechenbaren Beitragsjahre stel-
len das Alter des Unternehmers bei Ge-
schäftsaufgabe abzüglich 25 dar.
Das Durchschnittseinkommen berech-
net sich aus dem Jahresdurchschnitt des
AHV-Einkommens aus selbständigem Er-
werb der letzten fünf Jahre vor dem Li-
quidationsjahr, abzüglich der im Vorjahr
realisierten stillen Reserven.
Der fiktive Einkauf darf weder höher als
der Liquidationsgewinn noch höher als
der zehnfache Grenzbetrag nach BVG
(momentan CHF 795‘600) sein.
Dieser Abzug ist separat von jeglichen an-
deren Einkommensteilen zum Rentensatz
gleichzeitig wieder zu versteuern. nnn
18 4·10&rechnungswesen
controlling
Steuern
Uwe Mehrwald, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, MWST-Experte FH, Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST externe Prüfung, Mitarbeit bei den neuen Publikationen, Dozent an verschiedenen Lehrgängen im Finanz- und Rechnungswesen
MWST-Corner News
CO2-Rückerstattungen
Im MWST-Corner der Ausgabe 3.10 des
R&C wurde die MWST-Praxis-Info 02 (MPI
02) «Mehrwertsteuerliche Behandlung
von CO2-Emissionsrechten» (Ausgabe
vom 28.6.2010) insbesondere die Ziff.
2.3 «Vorsteuerkürzung bei der Vertei-
lung/Rückerstattung der CO2-Abgabe»
behandelt.
Auf den 24.9.2010 hat die ESTV die Ziff.
2.3 der MPI 02 überarbeitet. Die Ver-
teilung und Rückerstattung der CO2-
Abgaben haben beim empfangenden
steuerpflichtigen Unternehmen keine
mehrwertsteuerlichen Folgen mehr. Diese
Rückerstattung führt zu keiner Vorsteuer-
kürzung, ist aber immer noch als Subven-
tion unter Ziff. 900 der Abrechnung zu
deklarieren.
Steuersatzerhöhungen per 1.1.2011
Ebenfalls in der Ausgabe 3.10 des R&C
wurde die Steuersatzerhöhung per
1.1.2011 behandelt. Mit der MWST-Pra-
xis-Info 03 vom 4.10.2010 hat die ESTV
zu Ziff. 2.5 «Periodische Leistungen, die
teilweise vor und nach der Steuersatzer-
höhung erbracht werden» der MWST-In-
fo 19 eine Praxispräzisierung vorgenom-
men.
Eine Aufteilung der Leistungen zum alten
und neuen Steuersatz ist dann nicht not-
wendig, wenn folgende Voraussetzungen
kumulativ erfüllt sind:
n Das Entgelt für die gesamte Lei-
stung wird vollumfänglich bis zum
31.12.2010 in Rechnung gestellt be-
ziehungsweise vereinnahmt;
n es handelt sich um eine im Voraus
bestimmte Anzahl einzelner, nicht pe-
riodischer Leistungen und nicht um
Leistungen im Rahmen von Dauer-
schuldverhältnissen wie Abonnemen-
te für Zeitungen, General-, Halbtax-,
Strecken- und Ski-Saisonabonnemen-
te oder Service und Wartungsverträge;
n der Leistungserbringer weiss im Zeit-
punkt des Verkaufs der Leistung nicht,
wann einzelne Bezüge von Leistungen
durch den Leistungsempfänger erfol-
gen.
Wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt
sind, können die erbrachten Leistungen
zum alten Steuersatz abgerechnet wer-
den. Beispiele: Mehrfachkarten des öf-
fentlichen Verkehrs, Mehrfacheintritte ins
Hallenbad, Verkauf von Autowaschkarten
usw.
Publikationen MWST-Infos (MI)
Ende November 2010 wurde die MI 08
Privatanteile definitiv durch die ESTV pu-
bliziert. Diese MI ist eine wichtige Publi-
kation im Hinblick auf die anstehenden
Jahresabschlussarbeiten der Steuerpflich-
tigen. Fragen: Wie und zu welchen Ansät-
zen sind die Privatanteile abzurechnen?
Wann ist ein Aktionär eine eng verbun-
dene Person? Wie ist die mehrwertsteu-
erliche Behandlungen von Leistungen,
die im Lohnausweis aufzuführen sind?
oder Welche Leistungen müssen neu ab
1.1.2010 von Steuerpflichtigen, die mit
der Abrechnungsmethode Saldosteuer-
satz abrechnen, deklariert werden?).
Ende Dezember 2010 sollte dann noch
die letzte der 19 MI‘s, die MI 09 Vor-
steuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
durch die ESTV publiziert sein. Diese MI
beinhaltet u.a. auch detaillierte Ausfüh-
rungen zum Vorsteuerabzug beim Halten
von Beteiligungen und für Holdinggesell-
schaften.
Ebenfalls im Laufe des Monats Dezember
2010 wurden die MI‘s 12 Saldosteuer-
sätze (SSS) und 13 Pauschalsteuersätze
im Zuge der Steuersatzerhöhung per
1.1.2011 mit den neuen Saldo- oder
Pauschalsteuersätzen publiziert. Auch
die «Verordnung der ESTV über die Höhe
der Saldosteuersätze nach Branchen und
Tätigkeiten» wurde aufgrund der Steu-
ersatzerhöhung überarbeitet. Einzelne
Branchen und Tätigkeiten haben ent-
weder einen tieferen oder höheren SSS
zugeteilt erhalten. Die Steuerpflichtigen
sollten ihren für das Jahr 2011 gültigen
SSS anhand der neuen Publikationen
überprüfen.
Publikationen MWST-Branchen-Infos (MBI)
Per Ende des Jahres 2010 sollten von den
26 geplanten folgende 15 MBI‘s definitiv
publiziert sein:
n 01 Urproduktion und nahestehende
Bereiche
n 02 Gärtner und Floristen
n 03 Druckerzeugnisse
n 04 Baugewerbe
n 06 Detailhandel
n 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen
n 08 Hotel und Gastgewerbe
n 13 Telekommunikation und elektroni-
sche Dienstleistungen
n 19 Gemeinwesen
n 20 Bildung
n 21 Gesundheitswesen
n 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige
und karitative Einrichtungen
n 23 Kultur
n 25 Forschung und Entwicklung
n 26 Betreibungs- und Konkursämter
Die restlichen MBI‘s werden im Jahr 2011
laufend publiziert.
Es gilt zudem noch zu beachten, dass
alle Entwürfe der MBI‘s, die ab Juli 2010
von der ESTV publiziert wurden und wer-den, bis zu definitiven Publikation auf der
Website der ESTV verbleiben. Die Entwür-
fe dieser MBI‘s zeigen die Richtung der zu
einem späteren Zeitpunkt (gilt insbeson-
dere für die MBI‘s, die im Jahr 2011 pub-
liziert werden) erscheinenden definitiven
4·10 19&rechnungswesen
controlling
Steuern
Publikationen auf. Sie sind jedoch nicht
als endgültig und rechtsverbindlich anzu-
sehen und können bis zum definitiven Er-
scheinen der jeweiligen MBI immer noch
wesentliche Änderungen erfahren.
UID-Nummer
Der Bundesrat hat entschieden, dass das
UID-Gesetz per 1.1.2011 in Kraft tritt.
Jedem Unternehmen in der Schweiz wird
eine einheitliche Identifikationsnummer
zugeteilt, damit der Datenverkehr, die ad-
ministrativen Abläufe sowie statistische
Auswertungen auf einfache und siche-
re Art erfolgen können. Die neue UID-
Nummer (z.B. CHE-123.456.789) wird
die alte 6-stellige MWST-Nummer (z.B.
123‘456) ersetzen. Als Referenzregister
für die Vergabe der UID-Nummer dient
das Betriebs- und Unternehmensregister
des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die
UID-Nummer enthält keine Informatio-
nen, wird unentgeltlich und nur einmal
zugewiesen. Zudem kann der Nummern-
kreis der UID-Nummer nicht ausgewählt
werden. Das UID-Register wird durch das
BFS betrieben. Gewisse Daten im UID-
Register sind öffentlich und können von
Dritten abgefragt werden. Die knapp
320‘000 MWST-Pflichtigen haben mit
der letzten MWST-Abrechnung des Jah-
res 2010 eine erste Information durch die
ESTV erhalten.
In der Zeit von Januar bis Juni 2011 wird
den knapp 570‘000 Unternehmen mit ei-
nem aktivem Handelsregistereintrag eine
UID-Nummer zugeteilt, die im UID-Regis-
ter veröffentlicht wird. Im gleichen Zeit-
raum werden alle MWST-Pflichtigen (u.a.
auch die Unternehmen, die die Gruppen-
besteuerung haben) durch die ESTV und
das BFS über ihre UID-Nummer und die
Ablösung der MWST durch die UID-Num-
mer informiert. Innerhalb der nächsten 3
bis 5 Jahre wird die UID-Nummer alle bis-
herigen Register-Nummern (AHV, MWST,
Handelsregister usw.) ablösen. Wenn ein
Unternehmen im MWST- und im Handels-
register eingetragen ist, so muss die UID-
Nummer beispielsweise wie folgt lauten:
CHE-123.456.789 MWST/HR oder
CHF-123.456.789 HR/MWST
Zum Schluss: Eine Empfehlung zur UID-Nummer
Die Anpassungen bei der Informatik, den
Rechnungen oder anderen Dokumenten
für die UID-Nummer als Ersatz der 6-stelli-
gen MWST-Nummer sollten wenn immer
möglich erst ab dem Jahr 2012 erfolgen.
Weshalb? Bis dann sollten alle Unklarhei-
ten und/oder offenen Fragen, die auf-
grund der Einführung der UID-Nummer
entstehen werden oder bestehen, besei-
tigt sein. nnn
Weiterbildungsangebote MWST 2011
Montag, 7. März bis 20. Juni
CH-MWST, Zertifikatslehrgang
An acht Nachmittagen werden Sie mit
den MWST-Broschüren vertraut. Sie ken-
nen die MWST-Vorschriften und wissen,
wie die Buchhaltung organisiert werden
muss. Die richtigen Steuersätze anwen-
den, die verschiedenen Umsatzformen
unterscheiden oder das ganze Thema
Vorsteuer: Nach dieser Ausbildung sind
Sie in diesen und vielen anderen Themen
für die Praxis gerüstet.
Mittwoch, 2. März bis 22. Juni
EU-MWST, Zertifikatslehrgang
Werden Sie ein Experte in der EU-MWST
und lernen Sie an sieben Nachmittagen
Grundzüge der Mehrwertsteuerregelun-
gen von mehreren verschiedenen Mit-
gliedstaaten (z.B. Deutschland, Belgien,
Holland, Frankreich, Italien, Tschechische
Republik) kennen. Auch die steuerlichen
Transaktionen wie innergemeinschaftli-
che Lieferung, die ZM und Intrastat Mel-
dung oder die Folgen der Incoterm Be-
stimmungen für die MWST in der EU sind
ein Thema und vieles mehr.
Mit der freiwilligen Prüfung bei beiden Lehrgängen erwerben Sie das Zertifikat von
veb.ch, welches in der Wirtschaft einen hohen Bekanntheitsgrad hat.
Das detaillierte Programm zu diesen Angeboten finden Sie unter www.veb.ch, Veran-
staltungen, oder rufen sie uns an: 043 336 50 30
20 4·10&rechnungswesen
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Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling
Auftakt für 125 Studierende: Ende Ok-
tober 2010 begann der 11. Studiengang
in Brunnen mit einem Kickoff-Seminar.
Ebenfalls startete unser Kooperations-
partner Bern mit einem Einführungsse-
minar in Interlaken und auch die Basler
führen eine Klasse.
CIMA
Wer über die Landesgrenzen hinaus und
in einem internationalen Konzern tätig
ist, für den ist CIMA (Chartered Institute
of Management Accountants) die richtige
Ausbildung. Als einziges Schweizer Insti-
tut bereitet die Controller Akademie auf
die Strategy Level Paper Exams und die
TOPCIMA-Fallstudie vor. Der Unterricht
erfolgt in englischer Sprache.
Die Alternative: Modul-Studiengang Controlling in einem Semester
Auch dieser Lehrgang startete zum zwei-
ten Mal. Er vermittelt ausschliesslich Con-
trolling-Wissen für Personen, welche die
Experten-Ausbildung (noch) nicht absol-
vieren wollen.
Excel für Controller
Im März 2011 wird ein zweitägiges Semi-
nar in Excel speziell für Controller durch-
geführt.
Am PC werden in einer Gruppe von ma-
ximal 12 Personen die Spezialitäten von
Excel erarbeitet.
Spa- und Wellness-Controlling
Für leitende Angestellte, Manager und Ei-
gentümer von Spa-, Wellness-, Thermal-
und Fitnesseinrichtungen bietet die Cont-
roller Akademie eine Ausbildung in sechs
Modulen an. Behandelt werden das stra-
tegische und operative Controlling, die
Kostenrechnung, die Kennzahlensysteme
und die Praxisanwendungen anhand von
Fallstudien.
Aus der Controller Akademie
Swiss GAAP-FER
Für kleinere und mittlere Unternehmen,
Verbände, Non-Profit-Organisationen und
Krankenversicherer bieten wir einen Stu-
diengang mit Diplomprüfung mit Unter-
richt an sechs ganzen Tagen an, im Mai
und Juni 2011. Dabei werden die Swiss
GAAP FER ausgiebig erläutert und an
Fallbeispielen eingeübt, so dass die An-
wendung und Umsetzung sofort erfolgen
kann.
Studiengang Wirtschaftskriminalität
Interessant für Inhaber des Fachausweises
und des Diploms und Mitarbeitende von
KMU dürfte der Studiengang zur Proble-
matik der Wirtschaftskriminalität werden.
In sechs Modulen werden verschiedene
Aspekte vermittelt: Mögliche deliktische
Handlungen, rechtliche Folgen, Straf-
recht, Computer als Tatwaffe, Ermittlung
und Prävention.
Für genaue Daten, weitere Informationen
und Download der Prospekte besuchen
Sie unsere Homepage unter www.cont-
roller-akademie.ch.
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zur Meisen. Nebst Grussbotschaften von
Nationalrätin Chantale Galladé, VR-Prä-
sident Peter Vonlanthen und Geschäfts-
führer Hansueli von Gunten hat Rudolf
Strahm, ehemaliger Preisüberwacher und
Nationalrat, im Hauptreferat aufgezeigt,
wie wichtig unser einzigartiges duales
Bildungssystem und insbesondere die hö-
here Berufsbildung für eine wirtschaftlich
gesunde und erfolgreiche Schweiz ist und
wie sie uns im internationalen Markt ech-
te Wettbewerbsvorteile bringt.
An dieser Stelle danke ich unserem Part-
ner KV Zürich, meinen VR-Kollegen und
insbesondere Peter Vonlanthen als um-
Controller Akademie AG – 10 Jahre Erfolgsstory
Im Jahre 2000 gründeten veb.ch und KV
Zürich die Controller Akademie AG in Zü-
rich. Der Gründungsverwaltungsrat mit
Peter Vonlanthen (dazumal Geschäftsfüh-
rer KV Zürich, heute Präsident), Dr. Pei-
der Signorell (Rektor KV Business School
Weiterbildung), Prof. Dr. Dieter Pfaff (Uni
Zürich und veb.ch Vizepräsident) sowie
Herbert Mattle als Präsident von veb.ch
waren aufgrund der Ausgangslage vom
Erfolg überzeugt: Zwei starke, sich ergän-
zende Partner mit einem gemeinsamen
Ziel! Für die kontinuierliche Weiterent-
wicklung der Controller Akademie spricht
übrigens auch, dass der Verwaltungsrat
seit 10 Jahren in unveränderter Zusam-
mensetzung seine Aufgaben mit grossem
Engagement wahrnimmt.
Das Angebot der Controller Akademie
wird ständig weiterentwickelt: so bietet
sie nicht nur die Lehrgänge zum dipl.
Experten in Rechnungslegung und Con-
trolling an – übrigens in Kooperationen
auch in Basel, Bern, Luzern und St. Gallen
– sondern ist u.a. auch Marktführer in der
Ausbildung zum IFRS Spezialisten.
10 Jahre müssen gefeiert werden: rund
160 Gäste folgten der Einladung der Con-
troller Akademie in den Zürcher Zunftsaal
Jubiläum: 10 Jahre Controller Akademie
sichtigen Präsident, unserem Geschäfts-
führer Hansueli von Gunten und seinen
Mitarbeiterinnen und Dozenten und
Dozentinnen für die stets angenehme
Zusammenarbeit und ihr grosses Enga-
gement. Ich bin überzeugt, dass weitere
äusserst erfolgreiche Jahre folgen wer-
den. Ein besonders grosser Dank gehört
aber auch allen unseren ehemaligen Ab-
solventen und Studierenden, wobei wir
uns immer sehr über deren Feedback
freuen, denn nur so kommen wir weiter!
Herbert Mattle, Vizepräsident des VR der Controller Akademie AG
22 4·10&rechnungswesen
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Am 5. November 2010 konnten 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Executive Master of Business Adminis-tration (EMBA)-Studiengangs ihr Di-plom von der Berner Fachhochschule entgegennehmen. Sie haben sich ein Jahr lang intensiv mit Strategie, Füh-rung und Consulting auseinanderge-setzt und eine Masterarbeit verfasst. Ein Rückblick mit Stimmen der Studie-renden.
Geschafft!
Durch Teppich gedämpfte Schritte, Mar-
morböden und goldene Ränder, dazwi-
schen Gruppen von Menschen in fröhli-
chem Gespräch. Die Erleichterung und
die Freude über das Geschaffte sind
spürbar. Die erste Klasse von Expertinnen
und Experten in Rechnungslegung und
Controlling, welche den EMBA in nur ei-
nem Jahr absolviert haben, feiert den Ab-
schluss des Studiums mit der Diplomüber-
gabe. Beim Apéro werden die Erlebnisse
der einsamen Masterarbeitsphase ausge-
tauscht, die Kämpfe mit Literatursuche
und die Zweifel an den Schlussfolgerun-
gen Revue passieren gelassen. Erinnerun-
gen an die Stärken und die Schwächen
der Dozierenden kommen hoch und die
Herausforderungen aus dem durchlau-
fenen Assessment Center geben Anlass
zum Schmunzeln.
Der Studiengang
Die Absolventinnen und Absolventen be-
gannen ihren einjährigen Studiengang
im November 2009. Der EMBA mit Ver-
tiefung in Controlling & Consulting exis-
tierte damals zwar bereits seit mehreren
Jahren, wurde aber erstmals in dieser
kompakten Form angeboten. Die kurze
Studiendauer wurde möglich dank einer
Anrechnung des Controlling-Fachwissens
der Expertinnen und Experten.
Zuerst besuchten die Studierenden ein
Unterrichtssemester zu Themen wie Stra-
tegisches Management, Leadership und
Consulting. Die Themenauswahl folgte
dem Leitbild des Studiengangs, wonach
Controlling an der Schnittstelle zwischen
Management und Finanz-Fachperson
stattfindet. Controlling-Fachwissen ist
zwar eine notwendige, aber keine hinrei-
chende Voraussetzung für Erfolg in dieser
Funktion. Sogenannte «soft skills» wie
gewinnendes Auftreten und empfänger-
gerechte Kommunikation, aber auch ein
Verständnis für strategische Überlegun-
gen gehören daher im EMBA dazu.
Im Anschluss an das Unterrichtssemester
verfassten die Teilnehmenden eine Mas-
terarbeit zu einem Thema ihrer Wahl. Im
Rahmen dieser Arbeiten wurden Strategi-
en definiert, Budgetprozesse überarbei-
tet, das Working Capital reduziert oder
alternative Finanzierungsmodelle vergli-
chen. Die Studierenden vertieften dabei
ihr Fachwissen durch eigenständiges Ein-
lesen in die aktuelle Literatur und übten
sich in strukturierter Problemlösung, so
dass am Ende praktische Handlungsemp-
fehlungen resultierten.
Stimmen der Teilnehmenden
Was sagen aber die Absolventinnen und
Absolventen selbst im Rückblick zum Exe-
cutive MBA? Hat es sich gelohnt, nach
der Expertenprüfung nochmals die Schul-
bank zu drücken?
Giovanna Rebmann, Finance Director bei
der CEA Pharma Systems AG, schätz-
te die Gelegenheit, bekannte Fachthe-
Stephanie Thomet, lic. rer. pol., Berner Fachhochschule, Studienleiterin EMBA Controlling & Consulting.
Erfolg auf der ganzen Linie: Executive MBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting erfolgreich abgeschlossen.
Absolventinnen und Absolventen EMBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting, Herbst 2010Bitterli Beat, Lostorf
Brönnimann Jürg, Interlaken
Christen Priska, Riehen
Forster Christophe, Kilchberg
Hauri Martin, Thun
Jacomet Edmar, Gontenschwil
Lörtscher Roger, Elgg
Loser Christian, Nürensdorf
Möckli Sara-Ida, Ennetbürgen
Neff Hans, Zurzach
Rebmann Giovanna, Pratteln
Schena Karin, St. Pelagiberg
Scherer Kurt, Luzern
Trepp Martin, Winkel
Wegmüller Pia, Wabern
Zbinden Thomas, Schenkon
4·10 23&rechnungswesen
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men zu vertiefen, sie aus einem anderen
Blickwinkel zu sehen und miteinander
zu verbinden. Das professionelle Assess-
ment-Center hat ihr zudem ein persön-
liches Weiterkommen ermöglicht. Auch
Sara-Ida Möckli, CFO mit langjähriger
Führungserfahrung, gefielen die Leader-
ship-Themen: «Dem Dozenten ist es ein-
drücklich gelungen, die Bedeutung der
Kommunikation in der Führungsarbeit
zu illustrieren. Zudem profitierte ich von
Rhetorik und strategischer Verhandlungs-
führung.» Neben der Führungsentwick-
lung sind auch der fallstudienorientierte
Unterricht im strategischen Management
sowie die spielerische Integration der
Führungsfunktionen in der Unterneh-
menssimulation gut bei den Studierenden
angekommen.
Knacknuss Masterarbeit
Der Masterarbeit blickten etliche Teilneh-
mende mit gemischten Gefühlen entge-
gen. Das Verfassen einer umfangreichen,
methodisch fundierten, schriftlichen Ar-
beit stellte für die meisten Neuland dar.
Nach der Vertiefung in die Literatur,
den geführten Interviews und Umfragen
reichten die Studierenden ihre Arbeiten
aber mit sichtlichem Stolz ein. Christian
Loser, CFO der Amag Leasing AG: «Ich
empfand die Masterarbeit als herausfor-
dernde, aber auch sehr wertvolle Erfah-
rung. Ich konnte ein Problem, welches bei
meinem Arbeitgeber sowieso anstand,
analytisch und unter Einbezug aktueller
Fachliteratur lösen.»
Abgesehen von den Inhalten bot das
Studium auch einen stimulierenden
Rahmen. Roger Lörtscher, Head Global
Controlling Products bei Rieter Textile
Systems: «Spannend waren auch die
Diskussionen vor und nach dem Unter-
richt mit Dozenten und Studienkollegen.
Diese Begegnungen werden ebenso wie
die interessanten Fachdiskussionen im
Unterricht positiv in Erinnerung bleiben.
Der professionell-kollegiale Rahmen des
Studiums hat es mir einfach gemacht, die
notwendige Zeit dafür aufzuwenden.»
EMBA mit Vertiefung in Controlling & ConsultingEidg. dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling können seit
2009 in nur einem Jahr das Executive MBA Studium der Berner Fachhochschule ablegen.
Das Studium umfasst ein Unterrichtsemester mit 26 Präsenztagen sowie die Masterar-
beit.
Eckdaten:
Nächster Studienbeginn: November 2011, Anmeldungen ab sofort möglich
Dauer: 1 Jahr (inkl. Masterarbeit)
Zeitmodell: 14-tägiger Rhythmus, jeweils Freitag (von 13.15 – 19.15 Uhr) und Samstag
(von 08.45 – 17.15 Uhr), unter Berücksichtigung der normalen Schulferien. 5 Mal be-
ginnt der Unterricht bereits am Donnerstag Vormittag.
Studienort: Zürich, Altstetterstrasse
Kosten: CHF 14’600.–
Informationen unter: www.wirtschaft.bfh.ch/controlling
Auskunft: Karin Kipfer, T +41 31 848 34 11, E-Mail [email protected]
Es geht weiter
Für die Diplomierten hat sich also die
Investition von Zeit, Geld und Herzblut
gelohnt. Sie konnten sich in komple-
mentären Fachthemen vertiefen, als
Führungskräfte weiterentwickeln und
eine Masterarbeit auf Hochschulniveau
verfassen. Zudem führen sie einen Titel,
welcher auch in international ausgerich-
teten Firmen ein Begriff ist. Und der Stu-
diengang stösst weiterhin auf Interesse:
Im November 2010 hat sich eine neue
Gruppe von Expertinnen und Experten in
Zürich auf den Weg zum Executive Mas-
ter gemacht. nnn
[ Unabhängiger Verwaltungsrat ]
Profitieren Sie von meiner hohen fachlichen Kompetenz und Reputation, von meiner langjährigen
Erfahrung in Unternehmens- und Verbandsführung sowie als Verwaltungsrat.
eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controllingstaatlich zugelassener Revisionsexperte
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Wie können die Schweizer Berufsab-schlüsse international verständlich gemacht, wie kann ihre Qualität für eine schulisch-akademisch geprägte Sichtweise «übersetzt» werden? Sol-che Fragen prägten eine gemeinsame Fachtagung von BBT, SQUF und dual-stark.
Wirtschaft und Arbeitsmarkt globalisie-
ren sich, Bologna harmonisiert die akade-
mische Bildungslandschaft europaweit,
und vor allem die Höhere Berufsbildung
steht vor der Herausforderung, sich in der
Konkurrenz mit den Hochschulen und im
internationalen Umfeld zu behaupten.
Dafür muss sie gleichzeitig zwei Hür-
den überwinden, um nicht unter Wert
gelesen zu werden. Zentral ist dabei die
«Übersetzbarkeit» von Schweizer Berufs-
abschlüssen, die Ende September im Zen-
trum einer Fachtagung unter dem Titel
«Europäische Zusammenarbeit als Chan-
ce für die Positionierung der höheren Be-
rufsbildung» stand.
Als erste Hürde erweist sich die Landes-
grenze: Eine betrieblich basierte Berufsbil-
dung kennen nur vier EU-Mitgliedsstaaten
(Deutschland, Österreich, Dänemark und
Holland), wie Thomas Mayr, Experte der
Wirtschaftskammer Österreich für Euro-
päische Bildungspolitik, in seinem Referat
ausführte. Dominant sind schulische Sys-
teme beruflicher Bildung (z.B. Schweden,
Frankreich), aber auch informelle Bildung
wie in Portugal oder Grossbritannien.
Vor allem aber kennt kein anderes Land
ein vergleichbares System praxisbasierter
höherer Bildung. Weil in den allermeis-
ten Ländern höhere Qualifikationen nur
akademisch erworben werden können,
wird die Qualität der Schweizer Berufsab-
schlüsse oft verkannt.
Aber auch der akademischen Welt sind
die Qualitäten der Höheren Berufsbil-
dung alles andere als vertraut. Diese
zweite Hürde führt nicht nur im Aus-
land, sondern auch auf dem heimischen
Markt zu Benachteiligungen: Gerade in
multinationalen Konzernen fällt immer
häufiger ein ausländisches, akademisch
geprägtes Management die Personal-
entscheide. Was nicht den Titel Bachelor
die Gleichwertigkeit zu beanspruchen
wagt, sobald eine «Übersetzbarkeit» in
Reichweite ist.
Die Tagungsworkshops bestätigten, wie
dringlich die internationale Anschlussfä-
higkeit der Höheren Berufsbildung beur-
teilt wird. Ob Marketing, Versicherungs-
wirtschaft oder Höhere Fachschulen: Wer
kann und wer dem Druck internationaler
Märkte ausgesetzt ist, sucht sektorielle
Lösungen für die Anerkennung eigener
Bildungsleistungen.
Noch sind die Konturen der künftigen Ein-
stufung von Schweizer Berufsabschlüssen
nicht scharf erkennbar. Der Wert der
Fachtagung lag neben der Vermittlung
aktueller Grundlagen nicht zuletzt darin,
dass sich die Akteur/innen der Höheren
Berufsbildung über das gemeinsame Pro-
blemverständnis auf ein Commitment zur
intensiven Suche nach praxistauglichen
Lösungen verständigt haben, die den
Wert der bewährten Schweizer Berufsab-
schlüsse auch in die Zukunft zu tragen im
Stande ist.
Ausführliches Glossar zu «Kopenhagen»:
http://www.kvschweiz.ch/Bildung/Publi-
kationen nnn
oder Master trägt, ist für sie nichts wert.
Unterschiedliche Bildungssysteme bein-
halten aber auch für Unternehmen eini-
ge Brisanz. Mayr führte als Beispiel einen
lukrativen Auftrag für Liftanlagen in Tel
Aviv an: Die bewerbende österreichische
Firma konnte den Zuschlag schon darum
nicht erhalten, weil die Ausschreibung
eine Mindestakademikerquote enthielt,
österreichische Ingenieure aber nicht-
akademisch ausgebildet werden.
Laura Antonelli Müdespacher, Leiterin Eu-
ropäische Zusammenarbeit, führte als ein
wichtiges Ziel des BBT die internationale
Anerkennung der Schweizer Bildungsab-
schlüsse an – wobei Anerkennung nicht
im rechtlichen Sinn zu verstehen sei, son-
dern als faktische Anerkennung im Bil-
dungssystem und auf dem Arbeitsmarkt.
Zentral ist hierfür der Europäische Qualifi-
kationsrahmen (EQF), mit dessen Hilfe ein
Nationaler Qualifikationsrahmen (NQF)
alle Abschlüsse des Schweizer Bildungs-
systems – ob schulisch oder praxisbasiert
– in die Bildungssysteme anderer Länder
«übersetzt».
Dabei soll die Berufserfahrung als Kern
des Schweizer (Berufs-)Bildungssystems
im NQF auch adäquat abgebildet wer-
den: Die höchsten Niveaus 6 bis 8 bleiben
nicht wie in anderen Ländern den akade-
mischen Abschlüssen vorbehalten. Und
nicht alle gleichartigen Titel (Fachaus-
weise, Diplome) sind zwingend auf dem
jeweils gleichen Niveau zu verorten. Der
Einreihung werden die Wegleitungen der
eidg. Prüfungen bzw. die Rahmenlehrplä-
ne der Höheren Fachschulen zu Grunde
gelegt.
Sinn und Nutzen dieser aufwändigen
Übung waren den Tagungsteilnehmer/
innen klar: der Schieflage zwischen aka-
demischer und berufsbildender Welt ent-
gegenzuwirken: Was zählt, ist das, was
jemand kann – und nicht, auf welchem
Weg er sich die Kompetenz erworben
hat. Dieser Lernergebnis-Ansatz soll den
Output bzw. Outcome sicht- und messbar
machen. Kein Wunder, meinte Mayr auf-
grund seiner Erfahrungen in Österreich
etwas maliziös, wehren sich Hochschulen
vielerorts gegen unliebsame Konkurrenz,
Höhere Berufsbildung: Chance Europa
Ralf Margreiter, Stabsstelle Bildungspo-litik, Kaufmännischer Verband Schweiz.
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Die höhere Berufsbildung qualifi-ziert Berufsleute für anspruchsvolle Tätigkeiten und ermöglicht es ihnen, Fach- oder Führungsverantwortung zu übernehmen. Der Wert dieser Ab-schlüsse wird jedoch oft verkannt.
In Biel hat am 25.10.2010 die von Bun-
despräsidentin Doris Leuthard einberu-
fene und präsidierte 6. Lehrstellenkonfe-
renz stattgefunden. Vertreterinnen und
Vertreter von Bund, Kantonen und Orga-
nisationen der Arbeitswelt sind sich einig:
Das schweizerische Berufsbildungssystem
ist kein «Auslaufmodell». Zwei von drei
Jugendlichen setzen auf diesen Weg.
Die höhere Berufsbildung ist von grosser
Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit
unseres Landes. Die Ausbildungen beru-
hen auf einer engen Verknüpfung von
Theorie und Praxis und stellen den Bedarf
an ausgewiesenen Fach- und Führungs-
kräften für die Wirtschaft sicher. Im Jahr
2009 wurden rund 28‘000 Diplome und
Fachausweise der höheren Berufsbildung
vergeben, davon 550 Fachausweise im
Finanz- und Rechnungswesen und 150
Diplome Experte in Rechnungslegung
und Controlling. Der Wert der höheren
Berufsbildung wird jedoch national und
international oft verkannt. Die Titel er-
fahren nicht die gleiche gesellschaftliche
Wertschätzung wie die akademischen
Abschlüsse.
Vier konkrete Massnahmen:
1. Ein «Nationaler Qualifikationsrah-
men» soll die Schweizer Abschlüsse
in ein 8-Stufensystem einordnen und
europaweit vergleichbar machen.
2. Abschlüsse sollen mit den sogenann-
ten «Diploma Supplements» besser
verständlich werden. Wie bei den
Hochschultiteln soll künftig auch den
Abschlüssen der höheren Berufsbil-
dung ein Beiblatt auf Englisch beige-
fügt werden, das die erworbenen Qua-
lifikationen beschreibt. Dies erhöht die
Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und
im internationalen Bildungssystem.
3. Die Vorteile und die Eigenarten des
Schweizer Berufsbildungssystems sol-
len durch eine engere internationale
Zusammenarbeit gestärkt werden.
Unser Verband steht bei der Förderung
der höheren Berufsbildung an vorderster
Front und sorgt schon seit Jahren mit ei-
nem wirkungsvollen Massnahmenpaket
für die Stärkung unserer Fachausweise
und Diplome. So haben wir unter ande-
rem
n die Prüfungen auf 2011 den verän-
derten Anforderungen aus Wirtschaft
und Verwaltung angepasst.
n bereits im Jahr 2006 ein Zertifikat auf
Deutsch und Englisch für unsere Mit-
glieder eingeführt (s. Box am Ende des
Artikels).
n grosse Marketinganstrengungen un-
ternommen zur Erhöhung des Be-
kanntheitsgrades und Anerkennung
unserer Ausbildung bei Unternehmen,
Verwaltung und Politik.
n uns unter «Dual stark» mit anderen
Verbänden zusammengeschlossen, um
unsere Interessen gemeinsam zu ver-
treten.
Fazit: Der veb.ch führt nicht nur äusserst
erfolgreich Seminare und Lehrgänge
durch. Wir setzen uns auch an vorderster
Front – ganz im Interesse unserer Mitglie-
der – für eine hervorragende Positionie-
rung von Fachausweis und Diplom auf
dem nationalen wie aber auch auf dem
internationalen Markt ein. HM nnn
Eine engere Kooperation ist insbe-
sondere mit den dual ausgerichteten
Ländern wie Deutschland, Österreich,
Dänemark oder Luxemburg sowie im
Rahmen der Organisation für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung OECD geplant.
4. Die Informationsmassnahmen im In-
und Ausland sollen Transparenz bei
der Titelvielfalt schaffen.
Parallel zu den verabschiedeten Positio-
nierungsmassnahmen verfolgen Bund,
Kantone und Verbundpartner die Fra-
gen der Finanzierung sowie der besseren
Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit
der höheren Berufsbildung zu anderen
Bildungsbereichen weiter.
veb.ch an vorderster Front
Besonders erfreulich für unseren Verband
ist, dass unser Präsident Herbert Mattle
als einziger Vertreter eines Fachverban-
des zur Lehrstellenkonferenz eingeladen
wurde. Er konnte in einem 10-minütigen
Referat die Anliegen von veb.ch und sei-
nen Mitgliedern darlegen. Dies ist nicht
zuletzt der Verdienst der intensivierten
Öffentlichkeitsarbeit in Bundesbern, und
zeigt auch, dass veb.ch zunehmend zur
Kenntnis genommen wird und sich einen
guten Namen geschaffen hat.
Mehr Bedeutung für die höhere Berufsbildung – und was macht der veb.ch?
Exklusiv für veb.ch-Mitglieder:Wertvolle Ergänzung des offiziellen, eidgenössisch anerkannten Fachausweises und des
Diplomes. Es erfüllt die Anforderungen des Arbeitsmarktes, besonders des internatio-
nalen.
n Das Zertifikat ist gültig im Zusammenhang mit Diplom oder Fachausweis.
n In englischer oder deutscher Sprache.
n Mit allen Studien- und Prüfungsfächern und Erläuterungen des Prüfungsstoffes.
n Mit Hinweis auf die ECTS-Punkte.
n In Übereinstimmung mit dem BBT.
Das persönliche Zertifikat kostet CHF 100.
Bestellungen und weitere Informationen:
veb.ch · Lagerstrasse 5 · Postfach 1262 · 8021 Zürich
Telefon 043 336 50 30 · Fax 043 336 50 33 · www.veb.ch · [email protected]
26 4·10&rechnungswesen
controlling
Person
alwesen
Person
alwesen
Gut vorbereitet zum ZielTipps für die Personalauswahl
Je knapper die spezialisierten Fach-kräfte werden, umso intensiver die Anstrengungen der Firmen, bei der Rekrutierung möglichst viele Unwäg-barkeiten auszuräumen. Die Mittel? Höchst unterschiedlich. Auf der einen Seite werden komplette Rekrutie-rungsprozesse ausgelagert, anderer-seits verlassen sich die verantwortli-chen Rekrutierungspersonen einfach auf ihr Bauchgefühl.
Es stellt sich dabei nicht die Frage, was
richtig oder falsch ist, sondern wie ich
als rekrutierende Person genau diejenige
Person finden kann, die meinen Vorstel-
lungen am besten entspricht. Im Dschun-
gel der Angebote ist es unerlässlich, sich
genau zu überlegen, welche Methoden
und Techniken mir und der Firma helfen,
die richtigen Personen zu finden.
Oft nur geringe Vorhersagekraft
Wenn wir die statistisch erfasste Aussage-
kraft der unterschiedlichen Instrumente
betrachten, fällt auf, dass deren Vorher-
sagekraft (Korrelationskoeffizient) – ein-
zeln angewendet – zum Teil sehr klein ist:
Persönlichkeitstest 0.27Unstrukturiertes Interview 0.33Assessment 0.37Strukturiertes Interview 0.44Test kognitive Kompetenz 0.62(Quelle: Kersting M., Qualität in der Di-
agnostik und Personalauswahl – der DIN
Ansatz. Göttingen: Hogrefe, www.kers-
ting-internet.de)
Davon ausgehend können wir festhalten,
dass ein Instrument, einzeln angewendet,
nur einen bedingten Zusatznutzen bei
der Personalselektion bietet. Erfahrungs-
gemäss ist es unerlässlich, verschiedene
Instrumente miteinander zu kombinieren.
Oft wird dazu ein Erstinterview mit einem
Assessment und eventuell einem dritten
Element kombiniert. Vor allem Assess-
ments haben in letzter Zeit in der Perso-
nalselektion an Bedeutung gewonnen.
Personalverantwortliche und operative Li-
nie wollen sich möglichst sicher sein, die
richtige Person auszuwählen und einen
Kompetenzen und dem Verhalten stellen.
Für die Umsetzung und die anschlies-
sende Ausgestaltung bieten sich dann
externe Partner sehr gut an, denn nicht
jede Unternehmung hat die Zeit und das
Know-how, die Ausgestaltung eines As-
sessments selbst in die Hand zu nehmen.
Wenn Sie aber die Basisarbeit leisten und
damit genau definieren können, was Sie
mit einem Assessment erreichen wollen,
werden Sie viel Geld, Zeit und Ressourcen
sparen.
Das Interview als ideale Ergänzung?
Nun wird ein Assessment selten als allei-
niges Instrument in der Personalauswahl
verwendet. Wie die Statistiken zeigen,
sind vor allem auch unstrukturierte Inter-
views wenig aussagekräftig. Sie können
die Aussagekraft allerdings erheblich stei-
gern, wenn das Interview «strukturiert»
wird. Dazu verwenden Sie dieselben
Kompetenzen wie für das Assessment.
Da wir aus psychologischer Sicht von ei-
nem vergangenen Verhalten auf ein zu-
Fehler zweiten Grades ausschliessen (eine
abgewiesene Person hätte die bessere
Performance gezeigt).
Assessment: Wann und wie?
Es stellt sich nun die berechtigte Frage:
Was genau kann ein Assessment aussa-
gen und wie setze ich es sinnvoll ein? Ein
Assessment ist nur so gut, wie es auf Ihre
bestimmten Bedürfnisse abgestimmt ist.
Es ist einer Unternehmung nicht geholfen,
wenn sie ein standardisiertes Assessment
einkauft und dieses nun giesskannenartig
bei jeder Rekrutierung anwendet. Viel-
mehr ist es absolut zentral, sich die Frage
zu stellen, was das Assessment aussagen
soll. Dazu muss sich die verantwortliche
Person zusammen mit der Linie die Frage
nach den Schlüsselkompetenzen stellen.
Kompetenzen definieren
Die Definition der Kompetenzen für die
zu besetzenden Stellen ist aber oft der
schwierigste Punkt. Wir definieren ohne
weiteres die verschiedenen Aufgaben,
sind uns aber nicht bewusst, welche
Schlüsselkompetenzen für die Funktion
matchentscheidend sind. Nehmen Sie
sich die Zeit und definieren Sie fünf bis
sechs Kompetenzfelder, die für die Funk-
tion massgeblich sind.
In einem zweiten Schritt geht es dann
darum, das gewünschte Verhalten in den
entsprechenden Kompetenzen zu defi-
nieren. Wenn Sie diesen Schritt erfolg-
reich bewältigt haben, ist ein grosser Teil
der Aufgabe erfüllt.
Auf Grund der nun definierten Ver-
haltensmuster können Sie die entspre-
chenden Übungen auswählen und als
Gesamtpaket zu einem Assessment zu-
sammenfügen. Wichtig ist, dass Sie sich
wirklich auf die ausgewählten Kompeten-
zen beschränken und nicht versuchen, zu
viel in ein Assessment einzubauen.
Breites Angebot
Es gibt auf dem Markt viele Anbieter, die
Sie in diesen Arbeitsschritten unterstüt-
zen können. Es ist aber unabdingbar, dass
Sie sich vorgängig die Frage nach den
Jost Gloor, DAS in Leadership & Ma-nagement ZHAW/IAP, COO Contaplus Group, Bern
4·10 27&rechnungswesen
controlling
Person
alwesen
künftiges Verhalten schliessen können,
bietet es sich an, die zu beurteilende
Person bezüglich der gewünschten Kom-
petenzen und Verhaltensweisen zu befra-
gen. Ein mögliches Vorgehen:
1. Warm-up Frage, Hinweis auf die Kom-
petenz
2. Frage, was die Kompetenz für die Per-
son bedeutet
3. Frage nach Verhalten in der Vergan-
genheit, bei dem die Person diese
Kompetenzen beweisen musste
4. Frage nach Lerneffekt
Durch das mehrstufige Vorgehen und
dank dem behutsamen Herausschä-
len von vergangenem Verhalten, ist die
Wahrscheinlichkeit sehr viel besser, zu
einem realitätsnahen Ergebnis zu gelan-
gen, als wenn man unstrukturiert einen
bestimmten Interviewbogen abhakt.
Wenn Sie nun diese beiden «Puzzleteile»
kombinieren, haben Sie zwei zusätzliche
Faktoren, die Sie für Ihre Entscheidung
einsetzen können. Selbstverständlich sind
damit nicht sämtliche Fragen und Unklar-
heiten aus dem Weg geräumt. Sie haben
jedoch die Möglichkeit, mit den Ergebnis-
sen dieser Elemente ihr «Bauchgefühl» zu
validieren und sich zu überlegen, worauf
dieses Bauchgefühl eigentlich gründet.
Fazit
Ein Assessment oder ein strukturiertes
Interview kann Ihnen nie die hundertpro-
zentige Sicherheit geben, die perfekte
Person rekrutiert zu haben. Die beiden,
und auch andere, Instrumente ermögli-
chen es Ihnen aber, Ihre Unsicherheiten
zu reflektieren, zu hinterfragen, ob Sie
auch die richtigen Kompetenzen ge-
wählt haben. Wenn Sie so diese beiden
Punkte klären können, haben Sie schon
viel erreicht. Schlussendlich ist die Rekru-
tierung immer auch ein emotionsbehaf-
teter Vorgang. Sie werden nie absolute
Objektivität erreichen. Mit der gezielten
Wahl Ihrer Instrumente und dem dafür
sorgfältig ausgearbeiteten Hintergrund
besteht jedoch die Chance, Ihre Objekti-
vität zu steigern und sicherzustellen, dass
die verantwortlichen Personen «über das
Gleiche» sprechen. nnn
Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus
Stand Oktober 2010 April 10 Mai 10 Juni 10 Juli 10 Aug. 10 Sept. 10 Okt. 101. Alle Berufe, ganze CH 62.7 66.1 54.5 66.3 70.3 76.3 51.6
2. Einzelne Berufsgruppen, ganze SchweizSachbearbeiter 55.9 59.2 54.1 61.1 61.0 64.1 44.9Buchhalter 64.8 72.3 58.4 62.2 61.0 65.9 58.6Controller 35.0 33.5 28.0 50.8 84.7 76.4 55.6Führungskräfte 67.5 68.1 56.3 49.1 55.1 65.4 50.9Andere 88.0 93.8 73.4 97.7 82.1 101.6 48.0Alle 62.7 66.1 54.5 66.3 70.3 76.3 51.6
3. Alle Berufsgruppen, SprachregionenDeutschschweiz 63.4 64.8 53.9 66.9 70.3 78.8 51.9Suisse Romande (inkl. Tessin) 60.2 70.9 56.8 64.0 70.1 66.6 50.7Ganze Schweiz 62.7 66.1 54.5 66.3 70.3 76.3 51.6
4. Alle Berufsgruppen, WirtschaftsregionenZürich 47.2 48.1 38.8 57.3 61.4 78.9 39.3Basel 95.1 84.8 68.7 79.4 74.7 76.7 56.9Bern 81.4 84.4 70.8 70.6 102.3 96.5 73.2Aargau / Solothurn 85.9 84.9 71.8 90.9 97.5 103.4 86.8Ost-Schweiz 66.1 73.7 59.0 90.5 61.5 66.0 22.9Zentralschweiz 71.9 83.8 68.2 66.7 67.1 64.2 44.3FR / NE / JU / BE 38.1 43.5 33.4 19.6 57.7 36.8 58.7Waadt / Genf 66.0 80.8 62.2 73.0 71.1 69.8 58.5
Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern?
Der Contaplus-Stellenindex misst zuverläs-
sig und regelmässig die Stellenangebote
in Rechnungslegung, Controlling, Finanz-
und Rechnungswesen, die in Schweizer
Printmedien und im Internet annonciert
werden. Contaplus ist veb.ch- Partnerin
und bedeutendste schweizerische Spezia-
listin für fest angestelltes und temporäres
Personal im Finanz- und Rechnungswe-
sen.
Seit seinem ersten Erscheinen Anfang
2005 hat sich der Index bei Fachleuten,
bei Arbeitgebern und Stellensuchenden
als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmark-
tes etabliert. Er wertet zum einen die An-
gebote für verschiedene Berufsgruppen
aus, zum anderen beobachtet er alle Wirt-
schafts- und Sprachregionen der Schweiz.
«100er-Basis» ist der Durchschnitt der
Monate September bis Dezember 2004.
Publiziert wird der Index in «rechnungs-
wesen & controlling» und in der «Finanz
und Wirtschaft». nnn
Frage
Was verstehen Sie unter Kom-
munikationsfähigkeit
Wann mussten Sie ihre Kom-
munikationsfähigkeit beson-
ders unter Beweis stellen
Etc.
Kommunikationsfähigkeit
SIB SCHWEIZER ISCHESINSTITUT FÜR BETR IEBSÖKONOMIE
ZÜR IC H/C I T YW W W. SIB .C H043 322 26 66
DIE SCHWEIZER K ADERSCHMIEDE
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4. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung
Nächster Start: April 2011
4·10 29&rechnungswesen
controlling
Suisse ro
man
de
Comment les diplômes professionnels suisses peuvent-ils être reconnus au niveau européen, comment «tradu-ire» vos capacités et qualités profes-sionnelles? L’OFFT, le SQUF et dualstark ont organisé conjointement un con-grès afin de répondre à ce genre de questions.
Le secteur économique et le marché du
travail se mondialisent. Bologne harmo-
nise dans toute l’Europe le paysage de
la formation académique. La formation
professionnelle supérieure doit relever le
défi de s’imposer face aux grandes écoles
et à l’environnement international. A cet
effet, elle doit surmonter simultanément
deux barrières afin que sa valeur ne soit
pas sous-estimée. La «traductibilité» des
diplômes professionnels suisses était dès
lors le point central de la conférence
«Collaboration européenne, une chance
pour le positionnement de la formation
professionnelle supérieure» qui s’est te-
nue à fin septembre.
Les frontières sont le premier obstacle,
relève Thomas Mayr, expert auprès de la
chambre économique autrichienne pour
la politique professionnelle européenne:
seuls quatre états membres de l’UE recon-
naissent une formation professionnelle
basée sur la pratique (Allemagne, Autri-
che, Danemark et Pays Bas). Les systèmes
scolaires de formation professionnelle
que l’on retrouve par exemple en Suède
ou en France, et la formation informelle
telle qu’elle est donnée au Portugal et au
Royaume Uni prédominent. Aucun aut-
re pays de l’UE ne dispose en effet d’un
système basé sur la pratique, tel qu’en Suisse. La reconnaissance des qualifications
supérieures ne pouvant s’acquérir, dans la
majorité des pays, que par la voie acadé-
mique, la qualité de la formation suisse
est souvent méconnue.
Il en va de même pour le monde univer-
sitaire qui méconnait encore grandement
la qualité de la formation professionnelle
supérieure. Ce second obstacle, que nous
retrouvons tant à l’étranger que dans le
marché intérieur, présente un inconvé-
nient majeur: la responsabilité du personnel
des entreprises multinationales incom-
be toujours plus souvent à un manager
étranger issu et imprégné du monde
n’y aura pas de miracle. Les universitaires
continueront de se défendre contre la
concurrence indésirable en revendiquant
la mise en équivalence dès qu’une «tra-
ductibilité» risquera d’aboutir.
Les différents workshops qui se sont tenus
ont confirmé l’urgence d’une collabora-
tion internationale de la formation profes-
sionnelle supérieure. Que ce soit dans le
secteur du marketing, de l’assurance ou
des écoles supérieures: Quiconque est ex-
posé à la pression des marchés interna-
tionaux, et qui en a les moyens, recherche
des solutions propres à son secteur pour
la reconnaissance de sa formation et de
ses titres.
Pourtant le canevas de la future classifi-
cation des niveaux professionnels suisses
n’est pas clairement perceptible. Ce con-
grès avait pour objectif la transmission des
principes fondamentaux afin que chaque
acteur de la formation professionnelle
supérieure comprenne la problématique
d’ensemble et s’engage intensivement à
la recherche de solutions pratiques pour
qu’à l’avenir les diplômes suisses issus de
la formation professionnelle supérieure
soient reconnus à leur juste valeur.
Glossaire détaillé sur «Kopenhagen» (en
allemand): http://www.kvschweiz.ch/Bil-
dung/Publikationen nnn
académique. Qui ne porte pas le titre de
«bachelor» ou de «master» n’a aucune
valeur! Différents systèmes de forma-
tion présentent cependant également
d’énormes avantages. Mayr présentait à
titre d’exemple un contrat juteux pour
une installation d’ascenseurs à Tel-Aviv.
Une entreprise autrichienne soumission-
naire n’a pas été retenue car son dossier
de mise au concours ne présentait pas le
minimum requis en matière de formation.
Les ingénieurs étaient reconnus en Autri-
che mais ne bénéficiaient pas de titre uni-
versitaire.
Laura Antonelli Müdespacher, responsa-
ble de la coopération européenne, souli-
gne l’importance de la reconnaissance des
diplômes voulue par l’OFFT. Cette agré-
gation ne doit cependant pas être com-
prise au sens juridique, mais comme une
reconnaissance de facto dans le système
éducatif et le marché du travail.
A cette fin, le cadre européen des certifi-
cations (CEC) (outil créé par la Commu-
nauté Européenne pour favoriser la com-
paraison des formations et des diplômes)
est un point central. Un cadre national de
qualifications (CNC) établi sur les mêmes
bases et contenant tous les titres délivrés
par le système de formation suisse – soit
par les écoles, soit basé sur la pratique -
doit être mis sur pied. Ce cadre présente-
ra pour chaque titre la «traduction» pour
les autres pays, à savoir son équivalence
au niveau européen. L’expérience profes-
sionnelle devra y être le noyau du système
de formation professionnelle suisse. Con-
trairement aux autres pays, les niveaux
les plus élevés, de 6 à 8, ne seront pas
l’exclusivité des diplômes universitaires.
Les titres similaires ne devront en outre
pas tous être évalués au même niveau
(brevets, diplômes). La classification devra
dépendre des instructions des examens
fédéraux, respectivement des plans ca-
dres des hautes écoles professionnelles.
La signification et l’utilité de cet exerci-
ce complexe étaient claires pour tous les
participants: contrecarrer le déséquilibre
entre les mondes académique et de la
formation professionnelle. L’important
est la compétence de chacun et non le
moyen par lequel les connaissances ont
été acquises. Et Mayr de conclure que, sur
la base de son expérience en Autriche, il
La formation professionnelle supérieur:L‘Europe, une chance
Ralf Margreiter, politique de formation, sec suisse
30 4·10&rechnungswesen
controlling
Au
s dem
veb.ch
Gisela Widmer und die unbändige Lust am Schreiben
Da beide grosse Theaterfans sind, war
London für sie ein Paradies. Sie genossen
das kulturelle Angebot und die anderen
Vorzüge der Weltstadt und das schöne
Haus mit Garten während elf Jahren –
und freuten sich immer wieder auf die
Ferien in Indien. Denn die Menschen,
ihre Lebensanschauungen, der Lebens-
stil, die Farben, die landschaftliche und
kulturelle Vielfalt auf dem Subkontinent
haben tiefere Spuren hinterlassen als das
Kulturangebot Londons und der britische
way of life. Ihr Fazit: «Es tönt wie eine
Binsenwahrheit, aber erfahren muss man
es trotzdem selber. Die Inder beweisen
auf Schritt und Tritt, dass es keine ab-
Dass Gisela Widmer eine waschechte Luzernerin ist, beweist ihr lupenreiner Luzerner Dialekt, den sie auch nach vielen Jahren als Zeitungs- und Radio-korrespondentin in Südasien und Eng-land nicht verloren hat. Heute schreibt sie Bücher und Theaterstücke und begeistert das Publikum in den Klein-theatern mit ihren Lesungen aus sati-rischen Texten, die sie für die Sendung «Zytlupe» im Radio verfasst hat.
Schreiben wollte sie schon immer, schon
als Schulmädchen. Einfach schreiben.
Damals. Als 14-jährige schrieb sie The-
aterstücke. Was lag mit dieser Lust am
Schreiben näher, als Journalistin zu wer-
den?
Als 18-jährige wollte Gisela Widmer ein
Gespräch mit Jürg Tobler, dem damali-
gen Chefredaktor der Luzerner Neusten
Nachrichten (LNN). Sie bekam den Termin
und wollte wissen, ob er ihr «garantie-
ren» könne, dass sie nach der Ausbildung
an der Schule für angewandte Linguistik
bei der LNN arbeiten dürfe. Das Couvert
mit der Anmeldung für die Schule hatte
Gisela Widmer in der Tasche. Nach dem
Gespräch, das «gefühlte drei Stunden»
dauerte, wie sich Gisela Widmer erinnert,
teilte ihr der Chefredaktor mit, es sei
nicht nötig, dass sie diese Schule besu-
che. Sie könne sofort als Mitarbeiterin in
seiner Redaktion einsteigen.
«Und weil ich so wild entschlossen war,
zu schreiben und Journalistin zu werden,
packte ich die Gelegenheit beim Schopf
und begann über alles und jedes zu
schreiben, wie das im Lokaljournalismus
zum Alltag gehörte», sagt Gisela Wid-
mer. Es gebe keine bessere Ausbildung
zum Schreiben als der Lokaljournalismus.
Man müsse sich mit den unterschiedlichs-
ten Themen und allen möglichen Men-
schen befassen und müsse ganz genau
und sehr sorgfältig arbeiten. Zudem sei
sie von der Redaktion sehr gut betreut
worden und habe in jeder Beziehung viel
gelernt und den Grundstein für alles Spä-
tere gelegt.
Später arbeitete sie auch für die Schwei-
zerische Depeschenagentur, für das Re-
gionaljournal und das Vaterland, das
später mit den LNN zur Neuen Luzerner
Zeitung fusioniert wurde. Bald lernte sie
ihren späteren Mann kennen, den Jour-
nalisten Peter Isenegger. Zusammen be-
schlossen sie 1986, beide jung und unbe-
kümmert, ihren Arbeitsort in die indische
Hauptstadt Dehli zu verlegen und Aus-
landkorrespondenten zu werden. Damit
ging ein Traum für beide in Erfüllung.
Ausdauer und Beharrlichkeit seien die
Grundvoraussetzungen gewesen, damit
alles so gut gelaufen sei. Ungefähr ein
Jahr habe es gedauert, bis sie sich als Aus-
landkorrespondenten so richtig etabliert
hätten. Da sie bereits Radioerfahrungen
gehabt habe, sei später auch Radio DRS
als Kunde dazu gekommen.
Nach vier Jahren bot sich dem Ehepaar
Widmer/Isenegger die Gelegenheit als
Korrespondenten für das Schweizer Ra-
dio und verschiedene Zeitungen nach
London zu ziehen – gerade im richtigen
Augenblick. Gisela Widmer: «Als die Ber-
liner Mauer fiel, interessierten sich die
Medien nur noch für den Osten Europas.
Indien, Pakistan, Afghanistan, Nepal und
Sri Lanka, all die Länder, über die mein
Mann und ich berichteten, waren plötz-
lich nicht mehr so wichtig.»
Die Jahre in Indien waren für das Ehepaar
Widmer/Isenegger in vielen Beziehungen
prägend: «Ich hätte diesen Job nie allein
und nie mit Kindern machen können»,
betont Gisela Widmer. Obwohl sie nicht
an Glück glaube, müsse sie es doch als
Glück bezeichnen, dass sie einen Mann
gefunden habe, der auch nie den Wunsch
verspürte, Kinder zu haben. «Sonst wäre
unser Leben ganz anders verlaufen. Un-
abhängigkeit ist uns wichtig.»
Einmalig war dann die Möglichkeit, dass
beide nach England gehen und arbeiten
konnten. Gisela Widmer: «Obwohl ich
nie auch nicht eine Spur von Anglophi-
lie in mir spürte, mussten wir die Chance
packen und die neue Herausforderung
annehmen. Dass ich in England für das
Radio arbeiten und mein Mann für einen
Pool von Zeitungen arbeiten konnte, war
eine Chance, die wir packen mussten».
Gisela Widmer wurde am 12. November 1958 in Luzern geboren. Sie ist heute frei-schaffende Autorin, schreibt Bücher und Theaterstücke und tourt durch alle Klein-theater der deutschen Schweiz und liest aus ihren gesammelten Geschichten und ihren Zytlupe vor. 2004 veröffentliche Gisela Widmer den Erzählband Liebes-grund, der es auf die Bestsellerliste schaff-te. 2006 führte das Luzerner Theater ihr Stück Atoll vor ständig ausverkauftem Haus auf. Für die Freilichtspiele Tribschen adaptierte sie den Sommernachtstraum und Marlow’s Dr. Faustus in die Luzerner Mundart. Und im Auftrag der Theater-produktion Annette Windlin schrieb Gi-sela Widmer die komische Tragödie Not-glück. Im März 2011 wird «Biedermanns.umgezogen» – ein «Modernes Drama» über die Islamdebatte am Luzerner The-ater uraufgeführt.
4·10 31&rechnungswesen
controlling
Au
s dem
veb.ch
Während ihr Mann weiterhin journalis-
tisch arbeitete, widmete sich Gisela Wid-
mer in Luzern ausschliesslich dem kreati-
ven Schreiben und begann ihre Erntezeit,
wie sie das nennt: «Ich habe durch den
Journalismus so ungeheuer viel erfahren
und gelernt, konnte mit Staatspräsiden-
ten, allein erziehenden Müttern oder
Gurus reden, dass diese Jahre wie ein
dauerndes bezahltes Studium waren. Ich
fühlte mich immer in einer höchst privile-
gierten Situation und wollte diesen Fun-
dus an Wissen als Autorin in Büchern und
Theaterstücken kreativ umsetzen.»
Zudem begann sie aus ihren satirischen
Texten in Kleintheatern zu lesen und stell-
te erstaunt fest, wie bekannt sie in der
Schweiz durch die Satiresendung «Zytlu-
pe» von Radio DRS geworden war. «Das
hat mir den Neustart in der Schweiz sehr
erleichtert», bekennt sie.
Allerdings stellt Gisela Widmer immer
wieder fest, dass es Frauen zwischen vier-
zig und sechzig nicht einfach haben: «Ein
Verleger sagte mir einmal, mein Manu-
skript sei zwar gut, doch eine Autorin in
meinem Alter könne nicht mehr verkauft
werden...» Und sie fragt sich: «Wo sind
eigentlich die Frauen in meinem Alter?
Beim Fernsehen beispielsweise scheinen
sie nicht mehr zu existieren. Während
Männer wie Kurt Aeschbacher bis zur
solute Wahrheiten gibt. Indien hat mich
zum permanenten Nachdenken über al-
les angeregt, auch über mich und unsere
eigene Kultur und unser ganzes Leben.»
Es sei ihr dabei nie ums Werten oder
Vergleichen gegangen, aber sie habe
gelernt, dass ein Holztisch nicht nur ein
Ort sein könne, an dem sich Menschen
zum Essen einfinden, sondern nach hin-
duistisch-buddhistischer Vorstellung eben
auch der Ernährung von Holzwürmern
dienen könne. Die indischen Denkweisen
seien eine ständige Aufforderung, alles in
Frage zu stellen. Eine grosse Bereicherung
seien auch die Inder, mit ihrer ehrlichen,
offenen und fröhlichen Art.
Vor elf Jahren beschloss Gisela Widmer
mit dem Journalismus aufzuhören, das
schöne Haus in London zu verlassen, in
die Schweiz zurückzukehren und neu an-
zufangen. Sie hatte gemerkt, dass sie in
einen Trott, eine Routine geraten war. Als
sie merkte, dass sich immer wieder alles
wiederholte und sie vieles aus dem Archiv
hätte heraus ziehen können, schien ihr
und ihrem Mann der Zeitpunkt gekom-
men, einen kompletten Wechsel zu voll-
ziehen. Gisela Widmer: «Mein Mann und
ich waren uns bewusst, dass wir in Lon-
don ein Leben aufgaben, um das uns vie-
le beneidet hatten. Aber wir mussten der
Selbstzufriedenheit einen Riegel schieben
und aufhören, uns selber zu zitieren.»
Nie und Nimmer
Welchen Vorwurf möchten Sie nie hö-ren? Ich hätte mein Leben dem Schicksal über-
lassen.
Was möchten Sie nie erleben? Folter. Flucht. Krieg. Ein totalitäres Re-
gime.
Was werden Sie nie vergessen? Die vielen Reisen im Jeep durch Indien.
Welche politische Initiative würden Sie nie unterschreiben? Abschaffung der Eigenverantwortung.
Was würden sie nie sagen? Das bereue ich.
Wohin würden Sie nie reisen? Ins Jammertal.
Was würden Sie nie essen? Schlangenfleisch. Hab ich aber schon
mal. Leider.
Wem möchten Sie nie begegnen? Hey, ich bin im Herzen Journalistin. Da
gibt es diese Frage nicht.
Was würden Sie nie lesen? Ich lese alles, was mir vor die Augen
kommt. Allerdings nicht immer bis zum
Schluss.
Pensionierung und darüber hinaus mode-
rieren dürfen, müssen die Frauen auf dem
Bildschirm alle jung sein. Ist das gerecht?»
Und sie stellt fest, dass viele Frauen erst
wieder ab 80, 90 attraktiv werden, wie
Stephanie Glaser. Frauen müssen immer
entweder lieblich und sexy oder dann ur-
alt sein; und beides trifft auf uns 50-jähri-
ge eben nicht zu.
Gisela Widmer hat ihren Platz trotzdem
gefunden.
Den redaktionellen Beitrag hat Heinz Eckert, Journalist BR, verfasst. nnn
VoranzeigeGisela Widmer wird an der Jubiläums GV 2011 von veb.ch die satirische Lesung
Zytlupe live vortragen.
Reservieren Sie bereits heute in Ihrer Agenda das Datum: 27. Mai 2011, Zürich.
32 4·10&rechnungswesen
controlling
veBlo
g
Schweizer Verleger wittern seit dem Ver-
kauf des iPads wieder Morgenluft. Seit
längerer Zeit wird in Schweizer Verlags-
kreisen nämlich geklagt, dass sich die On-
line-Inhalte nicht genügend refinanzieren
lassen. Allerdings verstecken Schweizer
Verlage ihre Inhalte auch nicht hinter Be-
zahlschranken. Mit dem iPad ist jetzt aber
seit einigen Monaten ein Gerät auf dem
Markt, auf dem User offensichtlich eher
bereit sind, für die Inhalte zu bezahlen.
Zwar sind mit den bisher schätzungswei-
se 60‘000 verkauften iPads noch nicht
sehr viele Geräte auf dem Schweizer
Markt und damit wird deshalb selbst mit
zahlungswilligen Usern noch kein grosser
Umsatz generiert. Mit der Zeit, und mehr
verkauften Geräten, könnte aber durch-
aus ein genügend grosser Umsatz erzielt
werden.
Schweizer Verlagsprodukte auf dem iPad
Das Angebot von Schweizer Verlagen im
App-Store ist aber noch bescheiden. Zu
viele der Angebote sind technisch noch
nicht ausgereift. Unterscheiden muss
man dabei zwischen dem Angebot von
Tageszeitungen und Magazinen. Die
Produzenten haben für die Gestaltung
der iPad-Inhalte bei Wochenmagazinen
deutlich mehr Zeit – deshalb ist es nicht
verwunderlich, dass gerade die Magazin-
Angebote mit neuen Ideen überzeugen,
während sich die iPad-Versionen von
Tageszeitungen meist auf eine E-Reader-
Version beschränken – also einfach ein
PDF der Druckausgabe in einer App ver-
fügbar machen. Diesen Weg geht auch
die NZZ, doch die iPad-App der «alten
Tante» hat einige gravierende Schwä-
chen.
NZZ kann nicht überzeugen
Was an der neuen Applikation der «Neu-
en Zürcher Zeitung» für das iPad auffällt,
ist zunächst die Preisgestaltung: 111
Franken für drei Monate. Ein stolzer Preis.
Für den gleichen Zeitraum kostet die ge-
druckte NZZ 154 Franken. Weitaus stö-
render als die hohen Abo-Kosten ist, dass
keine einzelne Tagesausgabe gekauft
werden kann. Mit dem hochpreisigen
Abo-Modell will die NZZ ein Geschäfts-
modell, wie man es von den Printverlagen
kennt, an der digitalen Realität vorbei-
schleusen. Dabei zeichnet sich das digita-
le Mediennutzungsverhalten doch gerade
dadurch aus, dass selektiv und mit einer
grossen internationalen Auswahl je nach
Lust und Laune Angebote konsumiert
werden können.
Tageszeitungen als E-Paper
Neben dem hohen Preis und dem Abo-
Zwang ist bei der NZZ-App vor allem die
Qualität zu bemängeln. Die Zeitung, die
als digitales Äquivalent der gedruckten
Ausgabe daherkommt, ist qualitativ zu
schlecht, um eine angenehme Lektüre
zu ermöglichen. Sie lässt sich nicht belie-
big vergrössern. Die maximale Grösse ist
schlicht zu klein, um sie richtig zu lesen.
Dass es auch anders geht, zeigt die fran-
zösische Sportzeitung «l‘Equipe». Auch
bei starker Vergrösserung erscheint die
Schrift gestochen scharf, wird also ska-
liert dargestellt. Obschon viele Nutzer
iPad-spezifischere Aufbereitungen erwar-
tet hätten - gegen eine einfache «E-Pa-
per-Version» von Tageszeitungen spricht
vorerst nichts. Denn die Anbieter sollen
sich ruhig Zeit lassen, um eine ausgereif-
te, multimediale und anwenderfreundli-
che Applikation zu programmieren. PDFs
sind für den Moment in Ordnung – aber
das absolute Minimum ist in einem sol-
chen Fall eine skalierbare Version. Doch
auch die anderen Tageszeitungsangebo-
te aus der Schweiz hinterlassen eher ein
zwiespältiges Bild. So sind die beiden
Sonntagstitel, die «Sonntagszeitung»
von Tamedia und der «Sonntag» der AZ-
Medien auch mit E-Paper-Versionen am
Start. Insbesondere bei der iPad App der
AZ-Medien fehlt wie bei der NZZ eine ver-
nünftige Qualität, weil auch hier der Text
nicht stufenlos skaliert werden kann.
Best Practice kommt aus Frankreich
Wie man es besser macht, zeigt nicht nur
die «l’Equipe», die einen tadellosen E-
Reader hat, sondern ein weiteres Angebot
aus Frankreich. Radio Monte Carlo (RMC)
bietet eine der besten Medien-Apps, die
es derzeit auf dem iPad gibt. Bezeich-
Schweizer hinken mit Verlagsangeboten auf dem iPad dem Ausland hinterher
nend ist, dass ausgerechnet ein Radio alle
Printangebote übertrumpft. Gute Beispie-
le gibt es auch aus der Schweiz, einfach
nicht von Tageszeitungen.
Magazine mit schönen Umsetzungen
International wie national fallen vor allem
die Magazin-Angebote auf. Von Spiegel
über Stern bis zu Wired gibt es schöne
und interessante Magazin-Umsetzungen
für das iPad. In der Schweiz sticht im Mo-
ment die iPad-Version der «Schweizer Il-
lustrierten» (SI) heraus.
Zunächst einmal ist die iPad-Version der SI
auch wirklich konsequent für das iPad ge-
dacht. Die Bilderstrecken sind sehr schön
aufgemacht und eine Art «Infobox» oder
«Mehr zum Thema» bietet weitere Bilder,
eigene Videos und sogar externe Links
und Videos (YouTube). Das ist eine gute
Grundlage für Querverweise. Der Inhalt
bleibt nicht abgeschlossen. Schön gelöst
ist, dass die Links in der App geöffnet
werden und das Programm nicht verlas-
sen wird.
Schweizer Illustrierte mit multimedia-lem Mehrwert
Neben der multimedialen Umsetzung
haben iPad-Versionen auch die Chance,
Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch
4·10 33&rechnungswesen
controlling
veBlo
g
Noch weiter will offenbar der Medienmo-
gul Rupert Murdoch gehen. Anfang des
nächsten Jahres will er eine neue Tages-
zeitung herausgeben, die nur noch auf
dem iPad erscheint. Zum Preis von 99
Cents kann ein Wochen-Abo der neu-
en Zeitung «Daily» gekauft werden und
über 100 Journalisten sollen schon ange-
stellt sein. Dies ist ein gutes Beispiel, wie
mit dem Verzicht auf eine Druckversion
hohe Druck- und Vertriebskosten gespart
werde, und der Verkaufspreis entspre-
chen niedrig gehalten werden kann. Al-
lerdings werden hier die Schweizer Ange-
bote mehr Mühe haben, weil sie auf den
Schweizer oder maximal den deutschen
Sprachraum begrenzt sind. «Daily» wird
als englischsprachiges Angebot profitie-
ren können. Denn anders als bei einer
Printausgabe sind die Grenzkosten null,
wo hingegen jede einzelne Ausgabe ei-
ner gedruckten Zeitung Mehrkosten für
Druck und Vertrieb generieren. nnn
mit zusätzlichen Inhalten Mehrwehrt an-
zubieten. Im direkten Vergleich mit der
Printausgabe wird schnell deutlich, dass
auf dem iPad mehr vorhanden ist. Viele
zusätzliche Fotos, Videos und eben, ganz
wichtig, weiterführende Links. Die zu-
sätzlichen Fotos, ebenso wie die Videos,
machen bei einem People-Magazin sicher
Sinn. Und es geht dabei nicht um lieblo-
se Resteverwertung, sondern um echten
Mehrwert.
Noch konsequenter geht das «Maga-
zin», die Beilage von Tages-Anzeiger und
Berner Zeitung. Die Webseite vom «Ma-
gazin» existiert nicht mehr – die einzige
elektronische Form des «Magazins» ist
die iPad-Version, die zum Preis von 1.10
Franken verkauft wird. Das ist im Mo-
ment ein ziemlich radikaler Schnitt und
hat entsprechend negative Äusserungen
von enttäuschten Nutzern der Webseite
hervorgerufen.
Der veb.ch Podcast-TippAuf der Webseite von veb.ch gibt es
unter dem Menüpunkt veblog jeweils
ausgewählte Vorträge aus den veb.ch-
Seminaren zum Nachhören. Ab Anfang
Jahr gibt es an dieser Stelle Beispiele aus
den Seminaren über das MWST-Update.
Alle vier Seminare, die Ende Jahr statt-
gefunden haben, waren innerhalb kür-
zester Zeit ausgebucht. Deshalb bietet
veb.ch allen, die sich nicht mehr anmel-
den konnten, aber auch für Teilnehmer
zum Nachhören, noch einmal die wich-
tigsten Vorträge in Form von Audio-
Podcasts.
Die NZZ ist auf dem iPad mit einem E-Paper vertreten und bietet
mit der Minimallösung leider keine skalierbaren Texte.
Die iPad App der «Schweizer Illustrierten»: Gleicher Inhalt, ande-
re Aufmachung und multimedialer Mehrwert.
34 4·10&rechnungswesen
controlling
getA
bstract
getA
bstract
Sind Manager tatsächlich Abzocker, die sich auf Kosten der Mitarbeiter, des Unternehmens und der Gesell-schaft insgesamt bereichern?
Skandale hat es zweifellos genug gege-
ben. Zwar wird in solchen Fällen immer
wieder ins Feld geführt, dass es nur ein
einzelnes schwarzes Schaf gewesen sei.
Doch stimmt vielleicht mit den Vergü-
tungssystemen generell etwas nicht?
Dieser Frage geht Stephan Hostettler in
seinem Buch nach.
Die Arbeit und vor allem die gebührende
Entlohnung von Managern ist umstrit-
ten. Nicht zuletzt im Zuge der Finanzkrise
sind viele Diskussionen um das Thema
entbrannt. Hohe Zahlungen bei frühzei-
tigem Ausscheiden aus einer Firma («gol-
dener Fallschirm») sorgen für Unmut,
aber auch Antrittszahlungen («goldener
Handschlag») sind nicht in jedermanns
Sinn – selbst wenn sie, wie argumentiert
wird, nur ausgleichen sollen, was einem
Neueinsteiger durch die Kündigung beim
alten Arbeitgeber an Aktienpaketen ent-
geht.
So oder so: Die Diskussionen über Ma-
nagergehälter sind nicht folgenlos ge-
blieben. So gibt es in den USA Vergü-
tungsregeln für Banken, die vom Staat
unterstützt werden. In der Schweiz wur-
de 2007 für börsennotierte Firmen ein
Gesetz eingeführt, das zu mehr Transpa-
renz bei der Höhe von Managergehältern
führen soll.
Kein Zweifel, Managerlöhne sind ein hei-
ßes Eisen und ein ausgesprochen kom-
plexes Thema zugleich. Doch dieses Buch
schafft es, die Materie so aufzubrechen,
dass Unternehmer nach der Lektüre tat-
sächlich in der Lage sind, ein gerechtes
Belohnungssystem im Unternehmen ein-
zuführen. Das liegt u.a. daran, dass der
Autor eindeutig Stellung bezieht und
wertet. Hostettler, Unternehmensbera-
ter in Zürich und Lehrbeauftragter in St.
Gallen, macht klar, was die guten und
was die schlechten Seiten einzelner Ver-
gütungsvarianten sind, und er kennt alle
Fallstricke, die bei der Einführung eines
neuen Modells lauern. Daran erkennt
man, dass er aus der Praxis für die Praxis
schreibt – wenngleich sein theoretisches
Fundament (Stichwort: Homo oecono-
micus) nicht mehr ganz zeitgemäß er-
scheint. Positiv auch, dass jedem Kapitel
eine Zusammenfassung vorangestellt
ist: Man weiß in Sekundenschnelle, ob
etwas lesenswert oder bereits bekannt
ist. getAbstract empfiehlt das Buch allen
Mitgliedern von Aufsichtsratsgremien,
Firmeninhabern sowie Mitarbeitern der
Personalabteilung.
Buchrezension: Managersaläre
«Managersaläre» von Stephan Hostettler, Orell Füssli 2010, 128 Seiten, Rating: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusam-menfassung des Buches und 6000 weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.
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4·10 35&rechnungswesen
controlling
Svizzera italiana
Gli ultimi anni sono stati turbolenti per
l’ambiente bancario, e più in generale
per tutti gli operatori finanziari. Queste
turbolenze hanno caratterizzato anche
forti e sostanziali cambiamenti interve-
nuti nell’ambito della revisione. Evidente-
mente anche il mondo della contabilità e
del controlling non è stato risparmiato da
questi eventi, necessitando in concreto di
un ammodernamento del settore.
La commissione d’esami si è chinata per
tempo sui contenuti degli esami di «Spe-
cialista in finanza e contabilità» e di «Es-
perto in finanza e controlling» allestendo
nuovi regolamenti e direttive applicabili
dall’esame 2011.
In realtà, nel complesso, non vi sono
stati degli stravolgimenti dell’esame, ma
piuttosto una ridefinizione delle compe-
tenze. Per questo motivo alcune materie
che fino al 2010 erano di competenza
dell’esame superiore sono state introdot-
te, in virtù della definizione professionale,
nel curriculum dello specialista, mentre
altri ambiti fino ad ora esaminati sono
considerati già acquisiti nella formazione
di base.
In occasione dell’assemblea generale
dell’ACF, tenutasi a Bellinzona in data
10.6.2010, il membro di commissione
Thomas Ernst ha evidenziato la particolare
situazione della Svizzera di lingua italiana.
Da un lato la mancanza di documentazio-
ne settoriale in lingua italiana e dall’altro
lato il cronico ritardo con cui si viene a
conoscenza di tendenze e pratiche della
contabilità influenzano negativamente
i risultati degli esami. Questi fattori non
sono sufficienti, però, a giustificare per-
centuali di quasi il 30% inferiori alla me-
dia della Svizzera tedesca (per l’attestato).
Inoltre quasi il 60% di coloro che hanno
conseguito l’attestato nel 2010 hanno
avuto un risultato insufficiente nella ma-
teria principale della contabilità.
Con l’introduzione dei nuovi regolamenti
2011 sono state introdotte delle nuove
ponderazioni che renderanno ardua la ri-
uscita dell’esame con una nota inferiore
al 4 nelle materie contabili; su un totale
di 10 note ponderate, 6 sono di compe-
tenza delle materie «Contabilità» (pon-
derazione 4) e «Studio casi» (ponderato
con 2). Un mero calcolo statistico confer-
merebbe che la percentuale dei promossi
della sessione d’esami 2010, sarebbe, con
l’applicazione del regolamento 2011 ulte-
riormente ridotto ad un misero 15%.
Questo dato non deve solo preoccupare
ma indurre tutte le parti in causa a una
seria riflessione sul futuro di questo im-
portante esame.
La commissione d’esami e i responsabili
di materia hanno un accresciuto compito
d’informazione a favore degli enti inseg-
nanti e degli studenti alfine di permettere
una sinergia a livello di conoscenze atte
a facilitare l’apprendimento delle materie
oggetto d’esame.
Le scuole hanno il dovere di intensificare
gli sforzi per migliorare contenuti e mo-
dalità d’insegnamento se non vogliono
incorrere a seri problemi di credibilità. In
quest’ambito concreti passi sono già stati
intrapresi e altri se ne aggiungeranno nel
prossimo futuro per favorire un insegna-
mento mirato ed efficace.
Gli studenti infine sono chiamati a mag-
gior impegno e applicazione nello studio.
Deve essere evidenziato il concetto che
gli istituti scolastici non propongono, in
questo caso, una formazione alla quale
si può assistere passivamente, bensì del-
le nozioni di base, da affinare con studi
e ricerche personali nonché con conos-
cenze specifiche acquisite nella pratica
professionale. Prerogative queste che
vengono ulteriormente concretizzate con
l’introduzione dello studio casi anche a
livello di esame di specialista.
Ho fede che i nostri candidati agli esami
sapranno considerare con la dovuta
«ponderazione» i cambiamenti interve-
nuti e che si prepareranno di conseguen-
za in maniera appropriata. nnn
2011: nuove direttive e vecchie sfide
Thomas Ernst, e il rappresentante del veb.ch in seno all’ACF
36 4·10&rechnungswesen
controlling
Netzw
erk veb.ch
Einfachheit siegt – auch im Büro!
n Nicht die Arbeitsplatzreduktion, son-
dern die Reduktion von Verschwen-
dung ist das oberste Ziel.
n Der Mitarbeitende wird als Experte be-
trachtet.
n Office-Kaizen steht für die Anwendung
der Kaizen-Philosophien innerhalb der
Administration, Verwaltung und Büro.
Vor Jahrzehnten übernahmen westliche
Firmen, zuerst die Automobilhersteller,
von Japan den Ansatz für Verbesserungen
in kleinen Schritten. Die daraus resultieren-
den Erfolge füllten jahrelang Bücher und
Zeitschriften. Vor 10 bis 15 Jahren wurden
Stimmen laut, dass die administrative Seite
der steigenden Geschwindigkeit der Ver-
änderung in der Produktion nicht nach-
komme. Würden nicht bald dementspre-
chende Massnahmen getroffen, so hiess
es, verliere das einzelne Unternehmen in
der Administration grosse Teile der Einspa-
rung aus der Produktion. Getan wurde ge-
gen diese Misere bislang meist nichts, von
löblichen Ausnahmen auf der Unterneh-
menslandkarte einmal abgesehen.
Was für Zustände treffen wir im Büro an?
Chaos, unnötige Lagerbestände, übervolle
Terminkalender, zugemüllte E-Mail-Boxen,
überfüllte Archive, Dreifachablagen, Struk-
turlosigkeit elektronischer Daten, überflüs-
sige Sitzungen, demotivierte Mitarbeiten-
de, permanenter Platzmangel, fehlende
Nachschubregelungen von Verbrauchs-
material, Gärtchen-Denken, erschreckend
schlechte IT-Kenntnisse …
Das ist vielerorts der Büroalltag. Es wer-
den keine Fragen gestellt, wie Probleme
«Kaizen» heisst das japanische System der ständigen Verbesserung in kleinen Schritten. In den Schweizer Produkti-onsstätten hat es erfolgreich und vie-lerorts Einzug gehalten. Doch wie steht es mit den Büros? Ein veb.ch-Netzwerk-Anlass propagiert Veränderungen!
In der Produktion wird seit Jahrzehnten
optimiert, dass sich die Balken biegen. Je-
der Handgriff wird dem Menschen vorge-
schrieben. Absolut nichts wird dem Zufall
überlassen, um Zeit, Material und Kosten
einzusparen. Kaizen – die ständige Verbes-
serung in kleinen Schritten aus Japan – ist
der wohl erfolgreichste Lösungsansatz
hierfür. Auf der anderen Seite des Unter-
nehmens, im nichtproduktiven Bereich,
arbeitet jeder, wie er möchte, und dies
betrifft alle Stufen der Hierarchie. Eine bei-
nahe autonome Welt fernab von jeglicher
Optimierung und effizientem Arbeiten?
Vielleicht! Eine oft gehörte Aussage: «Wir
lassen uns nicht vorschreiben, wie wir
arbeiten müssen!» Dieses Verhalten der
Mitarbeitenden besitzt beinahe schon den
Status eines Menschenrechts.
Der Kostenfaktor der Ablehnung
Seit Langem ist bekannt, dass diese Hal-
tung zu hohen wie unnötigen Kosten führt
und gleichzeitig die Effizienz des Unter-
nehmens behindert oder sogar vollständig
lähmt. Wir leben heute im Jahr 2010, besit-
zen moderne Gerätschaften und dennoch
arbeiten die Bürolisten oft wie vor mindes-
tens 20 Jahren. Viele Firmen versuchen mit
diversen Systemen nachhaltig bessere Re-
sultate zu erreichen. Nicht wenige setzen
dabei auf das Office-Kaizen, Synonym für
die Anwendung von Kaizen im Büro, und
konnten damit massive Einsparungen bei
gleichzeitiger Steigerung von Effizienz, Zu-
friedenheit und Umsatz erreichen.
Netwerkanlass mit Grosserfolg
«Ist Kaizen ein Wundermittel? Ist das wie-
der ein Arbeitsplatz-Vernichter? Wie kann
ich so etwas für mich oder meine Firma
nutzen?»
Diese oder ähnliche Fragen stellten sich
über 300 Kolleginnen und Kollegen und
besuchten schweizweit den Netzwerkan-
lass «Office-Kaizen – Radikal aber geni-
al!». Offenbar drückt bei diesem Thema
der Schuh. Das besagt zumindest der
unerwartete Andrang. In Zürich war der
Abend gar ausgebucht. Jede der sechs
veranstaltenden Regionalgruppen zeigte
dabei unverwechselbar ihr Profil. Von der
Lokalität über die Zusammensetzung der
anwesenden Personen: Überall war die At-
mosphäre der jeweiligen Region spürbar.
Verändern oder im alten Still weiter arbeiten?
Die Gespräche der einzelnen Abende be-
stärkten mich in der Meinung, dass das
Interesse an nachhaltiger positiver Opti-
mierung der Schweizer Bürolandschaft
vorhanden ist. Trotzdem ergeben sich «die
Leute» oft lieber dem täglichen Schicksal,
anstatt etwas zu verändern.
Wäre es aber nicht angenehmer, die Arbeit
ginge einfacher und sorgenfreier von der
Hand? Auf humorvolle und provokative
Art wurden die Teilnehmenden dazu be-
wegt, ihre eigene Haltung zu überdenken
und zu hinterfragen. Etliche Teilnehmende
begannen in den darauffolgenden Tagen
ihre Büroräumlichkeiten neu zu organisie-
ren oder das eigene Team auf Missstände
hinzuweisen. Ziel erreicht!
Danke!
Den Regionalpräsidenten bzw. deren Ver-
tretungen gilt mein besonderer Dank. Sie
haben massgeblich dazu beigetragen, dass
die Anlässe nicht nur stattfanden, sondern
einen bleibenden Eindruck bei allen Betei-
ligten hinterlassen haben. Für mich per-
sönlich war diese Netzwerkveranstaltung
keiner der üblichen Anlässe, bei welchen
vor allem neue Kontakte gewonnen wer-
den. Vielmehr erinnere ich mich an diesen
Anlass als interessante Reise voller Überra-
schungen und spannenden Diskussionen.
Office-Kaizen für die Daheimgeblie-benen
Das Wichtigste in Kürze:
n Kaizen ist nicht «dasjenige» Wunder-
mittel, kann aber dennoch kleine Wun-
der vollbringen.
Frédéric Jordan, eidg. FA im Finanz- und Rechnungswesen, Spezialgebiet Optimie-rung und Effizienzsteigerung.
4·10 37&rechnungswesen
controlling
Netzw
erk veb.ch
Person entscheidet frei, was sie täglich
benötigt. Gegenstände, die selten genutzt
werden, gehören grundsätzlich nicht auf
den Tisch. Anschliessend sind eigene Ar-
beitsstandards zu definieren. Wie erstelle
ich meine Ablage? Wann beantworte ich
meine E-Mails? Wie wird der Terminka-
lender organisiert? Die genannten Punkte
müssen regelmässig wiederholt werden.
Nur so wird die Nachhaltigkeit gewähr-
leistet.
Merke: Wer Freiraum und Ordnung um
sich hat, arbeitet ruhiger, schneller und
sorgenfreier, denn Chaos belastet den
Menschen.
Und weiter gehts
Der zweite Schritt beschäftigt sich mit
der Zusammenarbeit. Diese wird durch
das Erstellen von Standards verbessert.
Ein Standard ist die einfachste, schnellste
und sicherste Methode, eine Arbeit zu er-
ledigen. Beispiel: Ein in der Nähe der Türe
stationiertes Ablagefach pro Person ist
nützlicher, als wenn jeder eines auf dem
Arbeitstisch stehen hat. Der Arbeitsplatz
erhält sofort Freiraum für Wichtigeres. Als
Nebeneffekt nehmen die Störungen rapi-
de ab. Die Frage: «Wo kann ich die Post
hinlegen?», entfällt. Wie kommuniziert
oder informiert wird, kann ebenso wie
Regelungen für den Nachschub von Papier
oder Toner als Standard gesetzt werden.
Merke: Standards müssen periodisch
überprüft werden.
In aller Munde: die Prozessoptimierung
Nun erst kommt es zur Prozessoptimie-
rung. Wird gleich mit dieser Stufe begon-
nen, schliesst man jedoch die Hauptur-
sache für Fehler – den Menschen – von
Beginn weg aus. Sind die ersten beiden
Stufen durchlaufen, so haben sich auto-
matisch unzählige Kleinigkeiten in den
Prozessen bereits verändert. Mittels Pro-
zessmapping werden zu untersuchende
Abläufe möglichst simpel erfasst (z.B.
Zettel an Wand) und sogleich vor Ort der
ersten Analyse im Plenum unterzogen.
Ist es korrekt, was wir machen? Braucht
es diesen Schritt? Bereits mit diesen ein-
fachen Fragen können Prozesse verändert
werden. Selten benötigt es vertiefte Ana-
lysetechniken, die durchschnittliche Büro-
Mitarbeitende weder erfassen können
noch wollen oder sollen. Sehr komplexe
beseitigt werden könnten, es wird lieber
diskutiert, wie neuer Platz für Ablagen ge-
schaffen werden kann. Sinnfreie Meetings
werden nicht weggelassen, lieber wird
eine Umfrage darüber erstellt und man
bespricht die Resultate auf allen Ebenen
ausführlich. Der Leser mag darüber la-
chen, es sei jedoch bedacht, dass solche
Zustände je nach Firmengrösse locker Mil-
lionenbeträge verschlingen können. Nicht
eingerechnet sind all die Kundenaufträge,
welche aufgrund der genannten Probleme
zusätzlich verlorengehen.
Das Problem aus der Sicht der Wissen-schaft
n 150 Stunden im Jahr verbringen wir
nur mit Suchen
n die Bearbeitung von E-Mails kostet
mindestens 1 Stunde pro Tag
n schlechte Selbst- und Arbeitsorganisati-
on
n 70% aller Beschwerdeursachen entste-
hen am Bürotisch
n mangelhafte IT-Kenntnisse
n Meetings aufgrund schlechter Daten-
aufbewahrung und Weitergabe
n nur gerade 1% der Zeit wird für die
Wertschöpfung genützt
Die Bilanz: 70 Arbeitstage pro Jahr gehen
dadurch verloren. Dabei handelt es sich
wohlgemerkt um jene Tage, an denen die
Mitarbeitenden anwesend sind.
Was ist nun zu tun?
Es gibt praxiserprobte Systeme, wie sol-
che Probleme gezielt angegangen wer-
den können. Nachfolgend die ersten vier
Schritte eines Sechs-Stufen-Systems.
1. Selbst- und Arbeitsorganisation
2. Zusammenarbeit verbessern
3. Prozessoptimierungen
4. Optimierung im Team
Der erste Schritt auf neuen Wegen
Zu allererst wird der eigene Arbeitsplatz
und die Umgebung aufgeräumt, gereinigt
und neu organisiert. Dafür eignet sich eine
5A-Aktion im Teamverbund. Überflüssi-
ges, wie zu viel oder veraltetes Büromate-
rial, gelesene Zeitungen/Zeitschriften, ver-
altete Anleitungen, defekte Gerätschaften
und anderes wird entfernt. Beim Rest
muss überlegt werden, ob es wirklich be-
nötigt wird. Wenn ja, wo wird es verstaut.
Beliebt ist die Cockpit-Anordnung für die
wichtigsten Dinge auf dem Tisch. Jede
Prozesse können mittels Wertstromdesign
gründlicher auf den Verbrauch von Durch-
laufzeiten und die dahinterstehenden Kos-
ten untersucht werden.
Merke: Der Mensch steht über dem Pro-
zess, denn der Mensch definiert ihn.
Teamwork und Führung
Der vierte Schritt handelt von der Optimie-
rung innerhalb des Teams und beinhaltet
Punkte wie: Kennzahlen, Visuelles Ma-
nagement und Führen mit Zielen. Zuerst
werden klare Kennzahlen gebildet, wel-
che zwingend messbar sind. Kennzahlen
müssen allen in visueller Art sichtbar und
zugänglich gemacht werden (z. B. Team-
board). Die entstehenden Abweichungen,
Erkenntnisse und Fehleraufdeckung sind
die Grundlage für gute Ziele. «Du musst
Dein Budget besser in den Griff kriegen»
– ist kein sinnvolles Ziel.
Merke: Schlechte Ziele binden Mitarbei-
tende zeitlich und kosten das Unterneh-
men zusätzliches Geld.
Was zu erreichen ist
Seit Jahren untersuchen renommierte In-
stitute die Zahlen im Zusammenhang mit
den angestrebten Verbesserungen. Das
brachliegende Potential ist gewaltig. Nicht
ausgeschöpfte Potentiale:
n 20% allgemeine Effizienzsteigerung
n Zeitgewinn bis zu 40%
n Raumgewinn bis 50%
n Senkung Verwaltungskosten bis zu
40%.
Das Ich als Blockade
Widerstände wie «Wofür etwas ändern,
wir machen das schon immer so?» zeigen,
wo das eigentliche Problem «sitzt». Es liegt
am eigenen Willen, ob man eine transpa-
rente sowie effiziente Arbeit schätzt und
damit einen angenehmen Arbeitsalltag
erhält. Oder ob zugunsten der Intranspa-
renz der ständig wachsende Druck still-
schweigend angenommen und deswegen
auf Verbesserungen verzichtet wird. Sie
haben es selber in der Hand, welche Seite
Sie wählen und was Sie verändern wollen.
Wann beginnen Sie damit? nnn
38 4·10&rechnungswesen
controlling
Reg
ion
algru
pp
en
Markus Speck entwickelt. Jährlich soll in
der Folge mindestens ein Standard zu aus-
gewählten Bereichen geschaffen werden.
Was meinen Sie dazu?
Ihre Meinung ist veb.ch sehr wichtig.
Falls Sie Stellung nehmen möchten – Sie
finden den Entwurf unter www.veb.ch,
Publikationen, Controlling –, senden Sie
Ihren Input bitte bis 10. Januar 2011 an
[email protected] oder per Post an
veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich. Von
Interesse sind dabei insbesondere die fol-
genden beiden Themenkreise:
1. Fachlicher Input zum Entwurf «Investi-
tionsrechnung». Entspricht er der Pra-
xis? Was fehlt? Was ist Ihrer Meinung
nach nicht korrekt? Würden Sie damit
arbeiten? Oder entspricht der Entwurf
schon ganz Ihren Vorstellungen?
2. Welchen Teilbereich des Controllings
sollten wir für den 2. Standard ange-
hen?
Der veb.ch dankt Ihnen bereits jetzt für
Ihre Stellungnahme – auch im Namen al-
ler zukünftiger Anwender!
Umfeld gerecht werden und dem An-
wender – wie aber in der Folge auch den
verschiedenen Empfängern und Stakehol-
dern – durch seine klaren Grundsätze eine
wertvolle Hilfe sein. veb.ch ist überzeugt,
damit für die Schweizer Wirtschaft ein
wertvolles, einheitliches Instrument für
die finanzielle Führung zu schaffen und
sie dadurch in ihrer Wettbewerbskraft
weiter zu stärken. Aus diesem Grunde
plant unser Verband eine breite Vertei-
lung der Standards in der Schweizer Wirt-
schaft und in Fachkreisen.
Von Beginn weg professionell
Der vorliegende Entwurf des 1. Standards
zum Thema «Investitionsrechnung» wur-
de von der beauftragten Arbeitsgruppe
mit den veb.ch Vorstandsvertretern Die-
ter Pfaff und Herbert Mattle sowie den
Kollegen André Meier, Niklaus Meier und
Die veb.ch Regionalgruppen bilden, ne-
ben ihren gesellschaftlichen Aufgaben,
für die Mitglieder einen wichtigen fach-
lichen Treffpunkt in der Region. Dieses
Netzwerk ist für die Kontakt- und Bezie-
hungspflege sowie für den gesellschaft-
lichen und fachlichern Erfahrungsaus-
tausch auf hohem Niveau von hohem
Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die
Veranstaltungen unter dem Titel netz-
werk veb.ch, welche das Networking
aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz:
«Wer alleine arbeitet addiert, wer ge-
meinsam arbeitet multipliziert».
Regionalgruppen
Bern Espace Mittelland
Andrea Hostettler
Landoltstrasse 95
3007 Bern
Telefon P 031 387 72 10
Nordwestschweiz
Roland Vannoni, Präsident
Mischelistrasse 37
4153 Reinach
Telefon 061 267 92 68
Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein
Franz J. Rupf, Präsident
Quaderstrasse 5, 7000 Chur
Telefon 081 252 07 22
Fax 081 253 33 73
Zentralschweiz
Karl Gasser, Präsident
Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen
Telefon 041 660 63 85
Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch
einer Regionalgruppe angeschlossen. Die
Regionalgruppe kann mit dem persönli-
chen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt
Daten aktualisieren, geändert werden.
Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung auf-
grund des Wohnortes.
Zürich
Peter Herger, Präsident
Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil
Telefon G 081 710 56 00
veb.ch setzt sich nicht nur für seine Mitglieder oder Prüfungen in Öffent-lichkeit und Wirtschaft ein, sondern hat gemäss seinen Statuten auch den Auftrag, nachhaltig und sichtbar Ein-fluss auf die Entwicklung und Einfüh-rung neuer, zweckmässiger Formen des Rechnungswesens und Control-lings in der Schweiz zu nehmen.
Kürzlich hat der Vorstand von veb.ch
beschlossen, für das Controlling in der
Schweiz einen eigenen Standard zu
schaffen. Zielrichtung: KMU. Grossen
Wert legte man dabei auf den erfolgrei-
chen Grundsatz «Von der Praxis für die
Praxis».
Was will man erreichen?
Der neue Standard soll der heutigen
Praxis in der Schweiz und im aktuellen
Ein neuer Controlling-Standard für die Schweiz!
Aktuelle Veranstaltungen Zürich
nAnlass Steuern, 20. Januar,
Achtung neue Lokalität: Zunfthaus zur
Schmiden, Zürich
4·10 39&rechnungswesen
controlling4·10 &rechnungswesen
controlling
Wer kann Mitglied werden?
Diese Frage wird uns sehr oft gestellt. In
unseren Statuten steht folgendes:
Aktivmitglieder sind diplomierte Exper-
ten in Rechnungslegung und Controlling,
Fachleute im Finanz- und Rechnungswe-
sen mit Fachausweis sowie alle gemäss
gültigem Reglement der eidgenössischen
Diplomprüfung für Experten in Rech-
nungslegung und Controlling zur Prüfung
zugelassenen Personen. Dazu gehören
Inhaber eines Fachausweises oder eines
Diploms einer höheren Fachprüfung (Bei-
spiel: Treuhandexperten, Steuerexperten,
Wirtschaftsprüfer) oder eines Diploms ei-
ner Fachhochschule. Weiter zählen dazu
Inhaber eines Bachelor-Abschlusses einer
Hochschule oder Fachhochschule.
Passivmitglieder sind natürliche und juristische Personen, welche dem veb.ch
fachlich und gesellschaftlich verbunden
sind. Als Passivmitglied hat man kein
Stimmrecht an der Generalversammlung
und das Logo veb.ch darf nicht für die
Werbung verwendet werden (Briefschaft,
Internetaufritt).
Der Mitgliederbeitrag beträgt für die
natürlichen Personen beider Kategorien
CHF 120.
Jahresbeitrag 2011
In der zweiten Januarhälfte 2011 versen-
den wir die Beitragsrechnungen. In Ihren
persönlichen Mitgliederdaten ist festge-
halten, an welche Adresse Sie diese Rech-
nung wünschen. Mit Ihrem persönlichen
Login (E-Mailadresse und Passwort) kön-
nen Sie die Daten mutieren und so auch
eine andere Rechnungsadresse erfassen.
Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine
solche Mutation bis am 10. Januar 2011
vornehmen, damit dann die Beitragsrech-
nung auch richtig adressiert wird. Selbst-
verständlich nehmen wir Ihre gewünschte
Rechnungsadresse auch mit einem E-Mail
an [email protected] entgegen.
Anerkennung Weiterbildung gem. RAG
Im Revisionsgesetz Art. 12 ist geregelt,
dass staatlich beaufsichtigte Revisions-
unternehmen Massnahmen für die Qua-
litätssicherung ihrer Revisionsdienstleis-
tungen treffen müssen. Dazu zählt unter
anderem die Aus- und Weiterbildung in
Revisionsthemen. Die Revisionsaufsichts-
behörde erteilt den Weiterbildungsan-
bietern keine pauschale Anrechnung in
Tagen oder Stunden, welche die Quali-
tätssicherung bestätigen könnten. Wenn
Sie sich für ein Weiterbildungsangebot
entscheiden, dann müssen Sie persönlich
bei der RAB anfragen, ob diese Weiter-
bildung im Sinne der Qualitätssicherung
durch die RAB anerkannt wird.
Titel in Fremdsprachen
Immer wieder fragen Fachausweis- und
Diplominhaber, wie die Titel in Englisch
heissen.
Fachfrau/Fachmann im Finanz und Rech-
nungswesen mit eidg. Fachausweis heisst
Swiss certified specialist for finance and
accounting
Expertin/Experte in Rechnungslegung
und Controlling heisst
Swiss certified expert for accounting and
controlling
Die Titelbezeichnungen in französich und
italienisch finden Sie auf www.veb.ch un-
ter dem Menüpunkt Ausbildung.
getAbstract
Seit dem 1. August 2007 haben alle Mit-
glieder Zugriff auf die weltweit grösste
Plattform von Businessbuch-Zusammen-
fassungen. Aktuell stehen über 6000
Abstracts zum Herunterladen bereit. Die
Zutrittsberechtigung erfolgt über den
geschützten Bereich auf www.veb.ch, Lo-
gin. Das Angebot ist exklusiv für unsere
Mitglieder. Seit der Aufschaltung haben
wir bereits mehr als 2000 aktive Benutzer
dieser Dienstleistung. Haben Sie Fragen
zu Ihrem Login? Rufen Sie an, wir unter-
stützen Sie gerne.
Zum Jahresabschluss
Ihnen, unseren vielen langjährigen und
neuen Mitgliedern und Lesern unserer
Fachzeitschrift, danke ich herzlich für das
Interesse an unseren Dienstleistungen.
Wir freuen uns, Ihnen auch im neuen Jahr
wieder einige, wie immer praxisorien-
tierte Angebote unterbreiten zu dürfen.
Auch ein herzliches Dankeschön für die
vielen sympathischen und bereichernden
Kontakte, sei es am Telefon oder an unse-
ren Veranstaltungen. Ich wünsche Ihnen
für das Jahr 2011 alles Gute, und mögen
Ihre Wünsche in Erfüllung gehen. nnn
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veb.ch
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Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.
Aus der veb.ch-Geschäftsstelle
4·10&rechnungswesen
controlling40
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Veranstaltungen und Adressen
veb.ch demnächstveb.college, Sihlhof, Zürich
Tagesseminare Jahresabschlussplanung 2010:
20. Januar 2011
Englische Fachbegriffe: 12. Mai 2011
Lehrgänge EU-Mehrwertsteuer: Start am 2. März
2011
Nachfolgeregelung, Unternehmens-
bewertung: Start am 2. März 2011
IFRS Überblick: Start am 3. März 2011
CH-Mehrwertsteuer: Start am 7. März
2011
Experte Swiss GAAP FER: Start am 9.
März 2011
IKS und Risikobeurteilung: Start am 6.
April 2011
Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.
Unsere Partner
veb.ch
Lagerstrasse 1, Postfach 1262
8021 Zürich
Telefon 043 336 50 30
Fax 043 336 50 33
www.veb.ch, [email protected]
acf.ch
Ass. dei contabili-controller diplomati
federali – Gruppo della svizzera italiana
Ines Guarisco, Presidente
6963 Lugano-Cureggia
Telefono/Fax 091 966 03 35
www.acf.ch, [email protected]
swisco.ch
Chambre des experts en finance
et en controlling
Rue de Neuchâtel 1
1400 Yverdon-les-Bains
Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71
www.swisco.ch, [email protected]
Controller Akademie AG Zürich
17.01.2011: 2. Tag des Rechnungswe-
sens, Zürich
09. + 23.03. oder 10. + 24.03.: Excel
für Controller, Zürich
08.04.2011: Beginn Studiengang Spa-
und Wellness-Controlling, div. Orte
11.05.2011: Beginn Modul-Studien-
gang Wirtschaftskriminalität, Zürich
11.05.2011: Beginn Diplom-Studien-
gang , in Swiss GAAP FER, Zürich
17.08.2011: Beginn Vorbereitung
CIMA: Strategy Level Papers und TOP-
CIMA, Zürich
07.09.2011: Beginn 17. Durchfüh-
rung Studiengang «Diploma as IFRS-
Accountant, Certified by Controller
Akademie and Ernst&Young», Zürich
23.10.2011: Beginn Studiengang für
Expertinnen/Experten in Rechnungs-
legung und Controlling (in 5 oder 3
Semestern), Zürich
26.10.2011: Beginn Controlling-Pra-
xisstudium in sechs Modulen (Dauer 1
Semester), Zürich
26.+27.10.11: IFRS Update, Zürich
Impressum
«rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in
Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungs-
wesen veb.ch
Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 9500 Exemplaren
Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofber-
ger, Geschäftsführerin
Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30,
Fax 043 336 50 33, [email protected], www.veb.ch
Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon
Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum
Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/Fachzeitschriften)
Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion
gestattet.
Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.