+ All Categories
Home > Documents > Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

Date post: 12-Jul-2015
Category:
Upload: thomas-ferber
View: 459 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
Description:
Leseprobe des Buches "Praxisratgeber vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren"Die Fristen in Vergabeverfahren sind eines der Themen, deren strikte Einhaltung für Bieter und Vergabestelle zentrale Bedeutung haben. Dieses Buch beschäftigt sich detailliert mit den Fristen bei Vergabeverfahren, behandelt die Fristen gemäß GWB, VgV, VOB/A, VOL/A sowie SektVO und behandelt dabei viele konkrete Fragen.Es werden die Fristen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (Verhandlungsverfahren, Offenes Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Wettbewerblicher Dialog) und unterhalb der EU-Schwellenwerte (freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung) behandelt.Im Detail werden die Fristen für die verschiedenen Verfahren besprochen und Tipps für die Vergabeverfahren aus Sicht der Vergabestelle und aus Sicht der Bieter gegeben.
113
Transcript
Page 1: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

Page 2: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

Fachverlag Thomas FerberPraxisratgeber VergaberechtFristen im Vergabeverfahren

Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 3: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 4: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

Praxisratgeber VergaberechtFristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber

1. Auflage 2011

Fachverlag Thomas Ferber

Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 5: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

Dieses Buch wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem konnen Fehlerund Irrtumer nicht vollstandig ausgeschlossen werden. Verlag und Autorubernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung f ur inhalt-liche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender istdaher aufgefordert alle Angaben in eigener Verantwortung zu prufen.

Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigenKennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass die-se von jedermann frei benutzt werden durfen. Vielmehr kann es sich auchdann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschutzte Kennzeichenhandeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Uber Ruckmeldungen und Anmerkungen zu diesem Buch freuen wir [email protected]

ISBN 978-3-942766-00-5

Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in derDeutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind imInternet uber http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Auflage 2011

c 2011 Fachverlag Thomas Ferber

Heinestr. 56

64295 Darmstadthttp://www.fachverlag-ferber.de

Dieses Werk einschließlich aller Abbildungen ist urheberrechtlichgeschutzt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheber-rechtsgesetzes ist ohne ausdruckliche Zustimmung des Verlages unzulassigund strafbar. Das gilt insbesondere f ur Vervielf altigungen, Ubersetzungen,Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektro-nischen Systemen.

Satz: Thomas Ferber mit Hilfe von LATEX

Lektorat: Christina FerberDruck und Bindung: TZ-Verlag & Print GmbH, Roßdorf bei DarmstadtPrinted in Germany

www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 6: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

Dieses Buch widme ich meinen fruheren

Kollegen im Forschung-und-Lehre-Team

bei Sun Microsystems:

Bea, Regina, Andreas, Axel, Frank,

Gregor, Mathias, Matthias, Michael,

Rolf, Stefan, Thorsten, Torsten, Wilfried

und Wolfgang

sowie unserem Chef Eckhard.

Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 7: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 8: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

das offentliche Beschaffungswesen besitzt eine erheblichewirtschaftliche Bedeutung. Fur die Europaische Union ging man2004 von einem Marktvolumen bei offentlichen Beschaffungen von1.500 Mrd. e aus.1 Das sind 16% des gesamten Bruttoinlands-produktes der EU. Allein f ur die Bundesrepublik Deutschland

machte das offentliche Beschaffungswesen 2002 ca. 17% desBruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Das sind etwa 360 Mrd. epro Jahr.2 Diese Bedeutung des offentlichen Beschaffungswesenszeigt sich auch in der Anzahl der Ergebnisse f ur den Suchbegriff 

”¨ Offentliches Beschaffungswesen“  bei Google.3

Bei dieser Bedeutung des offentlichen Beschaffungswesensund damit des Vergaberechts verwundert es kaum, dass auch dieAnzahl der Literatur daruber sehr umfangreich ist. Und jetzt noch

ein weiteres Buch. Da stellt sich naturlich zu Recht die Frage:Warum, wof ur? Gibt es denn nicht schon genug Bucher zu diesemThema?

Es gibt wirklich sehr viele und sehr gute Bucher uber die

1Siehe hierzu IP/04/149.2Siehe hierzu Gutachten Nr. 2/07 - Offentliches Beschaffungswesen. Wissen-

schaftlicher Beirat beim Bundesministerium f ur Wirtschaft und Technologie,Dezember 2007.

3Der Suchbegriff ”

¨ offentliches Beschaffungswesen“  ergab am 28.12.2010 un-gef ahr 101.000 Ergebnisse.

iFachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 9: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

Vorwort

Themen Vergaberecht, Vergabeverfahren und offentliches Beschaf-fungswesen. Viele dieser Bucher waren mir in den letzten Jahreneine große Hilfe. Gefehlt hat mir aber die ganzen Jahre ein Buch,

das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen beschaftigt unddiese griffbereit zur Verf ugung stellt. Und so entstand schließlichdie Idee zu diesem Buch.

Fristen haben aufgrund der Formstrenge der Vergabeverfah-ren eine besondere Bedeutung. Ein Verstoß gegen diese Fristenzum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist kann zueiner Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens f uhren. Eine zuspate Abgabe auch um nur eine Minute f uhrt zwangslaufig zum

Ausschluss des Bieters.

In diesem Buch finden Sie alles uber Angebotsfristen, Fristenzur Teilnahme, Bewerbungsfristen, Zuschlagsfristen, Bindefristen,Wartefristen, Fristverkurzungen, Fristverlangerungen und vielesmehr. Sie erfahren, wann Fristen beginnen und wann diese endensowie welche Regeln f ur Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezugauf die Fristen gelten. Behandelt werden die Verfahren gemaßVOL/A, VOB/A, VOF und SektVO und soweit zutreffend die Ver-

gabearten offentliche Ausschreibung, beschrankte Ausschreibung,freihandige Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren,Verhandlungsverfahren sowie der wettbewerbliche Dialog.

Auf der Webseite www.fachverlag-ferber.de finden Sieaktuelle Erganzungen bzw. Korrekturen zu diesem Buch.

Ich wunsche Ihnen viel Freude mit diesem Buch, Erfolg f urIhre Ausschreibung als Auftraggeber bzw. viel Erfolg als Bieter.Uber Ruckmeldungen, Anregungen, Hinweise und Kritik perEmail [email protected] freue ich mich sehr.

So eine Arbeit wird eigentlich nie fertig, man muss sie f   ur fertig 

erkl   aren, wenn man nach Zeit und Umst   anden das m   oglichste

getan hat.

J. W. von Goethe, Italienische Reise, 16. Marz 1787

Darmstadt, im Januar 2011 Thomas Ferber

iiwww.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 10: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Vorwort i

I. Grundlagen des Vergaberechts 1

1. Einleitung 31.1. Was ist Vergaberecht? . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.2. Auftragsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

1.2.1. Lieferauftrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101.2.2. Bauauftrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111.2.3. Dienstleistungsauftrage . . . . . . . . . . . . 11

1.3. Die Regeln f ur die Vergabe . . . . . . . . . . . . . . 111.3.1. Die Regeln f ur die Vergabe von Bauauftragen 121.3.2. Die Regeln f ur die Vergabe von Liefer- und

Dienstleistungsauftragen . . . . . . . . . . . . 131.3.3. Die Regeln f ur die Vergabe von nicht vorab

eindeutig beschreibbaren freiberuflichen Leis-tungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

1.3.4. Die Regeln f ur die Vergabe im Sektorenbereich 151.4. Die EU-Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

1.4.1. Die EU-Schwellenwerte f ur den Sektorenbereich 191.4.2. Der EU-Schwellenwert f ur Bauleistungen . . . 19

iiiFachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 11: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Inhaltsverzeichnis 

1.4.3. Der EU-Schwellenwert f ur Lieferungen undDienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . 19

1.5. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen

(GWB), vierter Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221.6. Die Vergabeverordnung (VgV) . . . . . . . . . . . . 221.7. Die Vergabe- und Vertragsordnung f ur Bauleistungen

(VOB/A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241.8. Die Vergabe- und Vertragsordnung f ur Leistungen

(VOL/A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251.9. Die Sektorenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . 271.10. Schatzung des Auftragswertes . . . . . . . . . . . . . 28

1.10.1. Keine Manipulation des Schatzwertes . . . . 29

1.10.2. Zeitpunkt der Schatzung . . . . . . . . . . . . 291.10.3. Objektivitat der Schatzung . . . . . . . . . . 30

2. Die Vergabearten 332.1. Offenes Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

2.1.1. Der Ablauf im offenen Verfahren . . . . . . . 372.2. Nicht offenes Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . 38

2.2.1. Der Ablauf im nicht offenen Verfahren . . . . 392.2.2. Grunde f ur ein nicht offenes Verfahren gemaß

§ 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . 402.2.3. Grunde f ur ein nicht offenes Verfahren gemaß

§ 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412.3. Verhandlungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

2.3.1. Grunde f ur ein Verhandlungsverfahren gemaߧ 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

2.3.2. Grunde f ur ein Verhandlungsverfahren gemaߧ 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

2.4. Wettbewerblicher Dialog . . . . . . . . . . . . . . . . 502.4.1. Grunde f ur einen wettbewerblichen Dialoggemaß § 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . 51

2.4.2. Grunde f ur einen wettbewerblichen Dialoggemaß § 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . 53

II. Fristen 57

3. Fristen und Termine 593.1. Die Dimension der Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . 59

ivwww.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 12: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Inhaltsverzeichnis 

3.2. Begriffsdefinition Frist . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

3.2.1. Fristbeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

3.2.2. Fristende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

3.3. Zusammenfassung Fristberechnung . . . . . . . . . . 683.4. Begriffsdefinition Termin . . . . . . . . . . . . . . . . 69

3.5. Feiertage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

3.6. Berucksichtigung der Feiertage bei europaweitenAusschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

3.7. Berucksichtigung der Feiertage bei nationalen Aus-schreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

4. Fristen im Vergabeverfahren 714.1. Veroffentlichungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

4.1.1. Regeln f ur die Bekanntmachung gemaß VOL/A 73

4.1.2. Regeln f ur die Bekanntmachung gemaß VOB/A 78

4.1.3. Regeln f ur die Bekanntmachung gemaß SektVO 81

4.2. Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84

4.2.1. Beginn der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . 84

4.2.2. Ende der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 85

4.2.3. Dauer der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 904.2.4. Bearbeitungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . 94

4.3. Frist f ur Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) . . . . . 96

4.3.1. Angemessene Frist . . . . . . . . . . . . . . . 98

4.3.2. Mindestfristen f ur den Teilnahmewettbewerbf ur Vergaben unterhalb der Schwellenwerte . 99

4.3.3. Standard-Mindestfristen f ur den Teilnahme-wettbewerb f ur Vergaben ab Erreichen derSchwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

4.3.4. Verkurzung der Fristen durch elektronischeUbersendung der Bekanntmachung . . . . . . 101

4.3.5. Verkurzte Fristen durch besondere Dringlich-keit (beschleunigtes Verfahren) . . . . . . . . 103

4.3.6. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . 106

4.4. Frist f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . . . . . . 108

4.4.1. Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellen-werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108

4.4.2. Auskunftsfristen unterhalb der Schwellenwerte 1104.4.3. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . 110

vFachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 13: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Inhaltsverzeichnis 

4.5. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . . . . . 1114.5.1. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen

ab Erreichen der Schwellenwerte . . . . . . . 111

4.5.2. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagenunterhalb der Schwellenwerte . . . . . . . . . 1134.6. Bindefrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1144.7. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1154.8. Die Frist zur Bekanntmachung uber die Auftragser-

teilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1184.9. Die Fristen bei Rugen und Nachprufungen . . . . . . 120

4.9.1. Entscheidungen der Vergabekammern . . . . 124

5. Informations- und Wartepflicht 1275.1. Informationsinhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1285.2. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1305.3. Unwirksamkeit des Vertrages . . . . . . . . . . . . . 132

6. Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwer-te gemaß VOB 1356.1. Fristen in der offentlichen Ausschreibung gemaß

VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1366.1.1. Ende der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 1386.1.2. Angebotsfrist - Eroffnungstermin . . . . . . . 1386.1.3. Rucknahme von Angeboten . . . . . . . . . . 1396.1.4. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

6.2. Fristen in der beschrankten Ausschreibung gemaßVOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140

6.3. Fristen bei der freihandigen Vergabe gemaß VOB/A 140

7. Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwer-te gemaß VOL/A 143

8. Fristen beim offenen Verfahren 1478.1. Fristen beim offenen Verfahren gemaß VOL/A . . . 148

8.1.1. Fristverkurzungen beim offenen Verfahrengemaß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . 150

8.1.2. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 1538.1.3. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 154

8.1.4. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 1558.1.5. Zuruckziehen von Angeboten . . . . . . . . . 155

viwww.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 14: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Inhaltsverzeichnis 

8.2. Fristen beim offenen Verfahren gemaß VOB/A . . . 1568.2.1. Fristverkurzungen beim offenen Verfahren

gemaß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . 157

8.2.2. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 1608.2.3. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 161

8.2.4. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 1628.2.5. Zuruckziehen von Angeboten . . . . . . . . . 162

8.3. Fristen beim offenen Verfahren gemaß SektVO . . . 163

8.3.1. Fristverkurzungen beim offenen Verfahrengemaß SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . 164

8.3.2. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 168

8.3.3. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 168

8.3.4. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 169

9. Fristen beim nicht offenen Verfahren 1719.1. Fristen beim nicht offenen Verfahren gemaß VOL/A 172

9.1.1. Frist f ur den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173

9.1.2. Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren . 174

9.1.3. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 179

9.1.4. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 1799.1.5. Zuruckziehen von Angeboten . . . . . . . . . 179

9.2. Fristen beim nicht offenen Verfahren gemaß VOB/A 1809.2.1. Frist f ur den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-

frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180

9.2.2. Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren . 1819.2.3. Frist zum Versenden der Unterlagen . . . . . 1869.2.4. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 186

9.2.5. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 1869.2.6. Zuruckziehen von Angeboten . . . . . . . . . 187

9.3. Fristen beim nicht offenen Verfahren gemaß SektVO 188

9.3.1. Regelfristen gemaß SektVO . . . . . . . . . . 1889.3.2. Verkurzte Fristen gemaß SektVO . . . . . . . 1899.3.3. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 194

9.3.4. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 1949.3.5. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 195

10. Fristen beim Verhandlungsverfahren 19710.1. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . 198

viiFachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 15: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Inhaltsverzeichnis 

10.2. Fristen beim Verhandlungsverfahren gemaß VOL/A 198

10.2.1. Frist f ur den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199

10.2.2. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 20310.2.3. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 204

10.2.4. Zuruckziehen von Angeboten . . . . . . . . . 204

10.3. Fristen beim Verhandlungsverfahren gemaß VOB/A 205

10.3.1. Frist f ur den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205

10.3.2. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 207

10.3.3. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 207

10.3.4. Zuruckziehen von Angeboten . . . . . . . . . 20810.4. Fristen beim Verhandlungsverfahren gemaß SektVO 209

10.4.1. Regelfristen gemaß SektVO . . . . . . . . . . 209

10.4.2. Verkurzte Fristen gemaß SektVO . . . . . . . 209

10.4.3. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 214

10.4.4. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 214

10.4.5. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 215

10.5. Fristen beim Verhandlungsverfahren gemaß VOF . . 216

10.5.1. Verkurzte Fristen gemaß VOF . . . . . . . . . 21610.5.2. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 218

10.5.3. Verlangerung der Bewerbungs- und Ange-botsfristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218

11. Fristen beim wettbewerblichen Dialog 219

11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemaß VOL/A 219

11.1.1. Frist f ur den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-

frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22011.1.2. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 222

11.1.3. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 222

11.1.4. Zuruckziehen von Angeboten . . . . . . . . . 223

11.2. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemaß VOB/A 224

11.2.1. Frist f ur den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224

11.2.2. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 226

11.2.3. Verlangerung der Angebotsfristen . . . . . . . 22611.2.4. Zuruckziehen von Angeboten . . . . . . . . . 227

viiiwww.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 16: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Inhaltsverzeichnis 

12.Beispiele und Tipps f ur die Praxis 22912.1. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229

12.1.1. Der Expressversand, Kurierdienst hat nicht

punktlich abgegeben! . . . . . . . . . . . . . . 22912.1.2. Punktlich abgegeben? . . . . . . . . . . . . . 23012.1.3. Abgabe nach Abgabetermin aber vor Offnung

der Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23112.1.4. Verlangerung der Angebotsfrist . . . . . . . . 23112.1.5. Die Sommerzeit: 10:00 Uhr MEZ vs 10:00 Uhr

MESZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23212.2. Tipps f ur die Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232

12.2.1. Angemessene Fristlange . . . . . . . . . . . . 232

12.2.2. Faire Abgabetermine . . . . . . . . . . . . . . 23312.2.3. Verlangerung der Fristen . . . . . . . . . . . . 23312.2.4. Korrekte Berechnung der Fristen . . . . . . . 23312.2.5. Das Risiko der verspateten Abgabe - Kurier-

und Expressdienste . . . . . . . . . . . . . . . 23412.2.6. Das Risiko der verspateten Abgabe - der rich-

tige Abgabeort . . . . . . . . . . . . . . . . . 23512.2.7. Die unverzugliche Ruge . . . . . . . . . . . . 235

12.2.8. Fristen f ur zusatzliche Auskunfte . . . . . . . 236

III. Gesetze und Verordnungen 237

13.Burgerliches Gesetzbuch (BGB) 239

14.Richtlinie (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 241

15.Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen (GWB) 245

16. Vergabeverordnung (VgV) 267

17.Vergabe und Vertragsordnung f ur Leistungen - Teil A(VOL/A) 275

18.Vergabe- und Vertragsordnung f ur Bauleistungen Teil A -VOB/A 315

19.Sektorenverordnung - SektVO 353

ixFachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 17: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Inhaltsverzeichnis 

20. Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG 385

21.Gesetze uber Feiertage 387

22.Abkurzungen 399

23.Lexikon 407

Literaturverzeichnis 423

Index 427

xwww.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 18: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

Tabellenverzeichnis

4.1. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte . . . 100

4.2. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren gemaß SektVO . . . . . . . . . . . 106

4.3. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren gemaß VOF ab Erreichen derSchwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107

4.4. Abkurzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107

4.5. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren gemaß VOB/A ab Erreichen derSchwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107

4.6. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren gemaß VOL/A ab Erreichen derSchwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108

4.7. Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellenwerte . . 111

6.1. Fristen in der offentlichen Ausschreibung gemaßVOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136

6.2. Fristen in der beschrankten Ausschreibung gemaßVOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

8.1. Fristen im offenen Verfahren gemaß VOL/A . . . . . 148

xiFachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 19: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Tabellenverzeichnis 

8.2. Fristverkurzungen beim Offenen Verfahren gemaßVOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150

8.3. Fristen im Offenen Verfahren gemaß VOB/A . . . . 156

8.4. Fristen im Offenen Verfahren gemaß SektVO . . . . 1638.5. Fristverkurzungen beim Offenen Verfahren gemaßSektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

9.1. Fristen im nicht offenen Verfahren gemaß VOL/A . . 1729.2. Fristverkurzungen beim nicht offenen Verfahren

gemaß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1749.3. Angebotsfristverkurzungen beim nicht offenen Ver-

fahren gemaß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . 176

9.4. Fristen im nicht offenen Verfahren gemaß VOB/A . 1809.5. Fristverkurzungen beim nicht offenen Verfahrengemaß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182

9.6. Angebotsfristverkurzungen beim nicht offenen Ver-fahren gemaß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . 183

9.7. Fristen im nicht offenen Verfahren gemaß SektVO . . 1889.8. Fristverkurzungen beim nicht offenen Verfahren

gemaß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191

10.1. Fristen im Verhandlungsverfahren gemaß VOL/A . . 19910.2. Fristverkurzungen beim Verhandlungsverfahrengemaß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202

10.3. Fristen im Verhandlungsverfahren gemaß VOB/A . . 20510.4. Fristverkurzungen beim Verhandlungsverfahren

gemaß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20710.5. Fristen im Verhandlungsverfahren gemaß SektVO . . 20910.6. Fristverkurzungen beim nicht offenen Verfahren

gemaß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212

11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemaß VOL/A 22011.2. Fristen im wettbewerblichen Dialog gemaß VOB/A . 224

xiiwww.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 20: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Abbildungsverzeichnis

1.1. Die erste europaische Wahrung - romische Munzen . 31.2. Rechtsubersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.3. Gesetze und Verordnungen f ur Bauleistungen . . . . 13

1.4. Gesetze und Verordnungen f ur Liefer- und Dienstleis-tungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141.5. Gesetze und Verordnungen f ur freiberufliche Leistungen 161.6. Gesetze und Verordnungen im Sektorenbereich . . . 171.7. Die aktuellen Schwellenwerte seit 1. Januar 2010 . . 181.8. Der aktuelle EU-Schwellenwert im Sektorenbereich . 191.9. Der aktuelle EU-Schwellenwert f ur Bauleistungen . . 201.10. EU-Schwellenwert f ur Lieferungen und Dienstleistun-

gen der oberen und obersten Bundesbehorden . . . . 21

1.11. EU-Schwellenwert f ur Lieferungen und Dienstleistun-gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

1.12. Weichenstellung in der VgV . . . . . . . . . . . . . . 241.13. Die Struktur der VOB . . . . . . . . . . . . . . . . . 251.14. Die erste VOB von 1926 . . . . . . . . . . . . . . . . 261.15. Die Struktur der VOL . . . . . . . . . . . . . . . . . 271.16. Die erste VOL von 1936 . . . . . . . . . . . . . . . . 27

2.1. Nationale und europaweite Vergabeverfahren . . . . 33

2.2. Rechts- und Verordnungsubersicht bei nationalenVergaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

xiiiFachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 21: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Abbildungsverzeichnis 

2.3. Die Vergabearten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372.4. Der Ablauf im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . 382.5. Der Ablauf im nicht offenen Verfahren . . . . . . . . 40

2.6. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . 442.7. Der Ablauf im wettbewerblichen Dialog . . . . . . . 50

3.1. Der Mond als eine der Grundlagen f ur unseren Kalender 603.2. Fristendefinition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613.3. Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Montag . . . 643.4. Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Freitag . . . 643.5. Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Samstag . . 643.6. Fristende f allt auf einen Samstag . . . . . . . . . . . 67

3.7. Fristende f allt auf einen Sonntag . . . . . . . . . . . 673.8. Fristende f allt auf einen Feiertag . . . . . . . . . . . 673.9. Fristende f allt auf einen Werktag . . . . . . . . . . . 683.10. Gesetze und Verordnungen zur Fristberechnung . . . 69

4.1. Frist f ur die Veroffentlichung der Vergabebekanntma-chung bei elektronischer Ubermittlung . . . . . . . . 76

4.2. Frist f ur die Veroffentlichung der Vergabebekanntma-chung bei nichtelektronischer Ubermittlung . . . . . 76

4.3. Frist zur Veroffentlichung der Bekanntmachung beielektronischer Ubermittlung . . . . . . . . . . . . . . 76

4.4. Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauffor-derung an einem Montag . . . . . . . . . . . . . . . . 85

4.5. Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauffor-derung an einem Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . 85

4.6. Eroffnungstermin und Zuschlagsfrist . . . . . . . . . 884.7. Abgabetermin, Angebotsoffnung und Bindefrist . . . 89

4.8. Ende der veroffentlichten Angebotsfrist f allt auf einenSamstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904.9. Ende der veroffentlichten Angebotsfrist f allt auf einen

Sonntag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904.10. Ende der veroffentlichten Angebotsfrist f allt auf einen

Feiertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904.11. Die Zeit f ur die Erstellung der Angebote bei nicht-

elektronischer Bekanntmachung im offenen Verfahren 954.12. Arbeitstage zur Bearbeitung der Ausschreibung . . . 96

4.13. Die f ur die Bearbeitung und Angebotserstellungverf ugbaren Werktage . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

xivwww.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 22: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Abbildungsverzeichnis 

4.14. Die f ur die Bearbeitung und Angebotserstellungverf ugbaren Werktage, Monat mit Feiertagen . . . . 97

4.15. vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb . . . . . . . . 98

4.16. Die Standard-Mindestfrist f ur Teilnahmeantrage . . 1004.17. Durch elektronische Ubermittlung verkurzteMindestfrist f ur Teilnahmeantrage . . . . . . . . . . 102

4.18. Maximal verkurzte Mindestfrist f ur Teilnahmean-trage gemaß VOB/A, VOL/A und VOF . . . . . . . 104

4.19. Maximal verkurzte Mindestfrist f ur Teilnahmean-trage gemaß SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105

4.20. Berechnung der Auskunftsfristen . . . . . . . . . . . 1094.21. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . . 112

4.22. Bindefrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1154.23. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1164.24. Frist gemaß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB . . . . . . . . . 123

5.1. Wartefrist vor Zuschlagserteilung . . . . . . . . . . . 1285.2. Wartepflicht bei Versenden der Information per Post 1295.3. Wartepflicht bei elektronischem Versenden der Infor-

mation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1305.4. Informationspflicht gemaß § 101a GWB - 15 Tage . . 1315.5. Informationspflicht gemaß § 101a GWB - 10 Tage,

Fristende an einem Sonntag . . . . . . . . . . . . . . 1315.6. Informationspflicht gemaß § 101a GWB - 10 Tage in-

klusive Feiertage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132

6.1. Unterhalb des Schwellenwertes von 4.845.000Euro f ur Bauleistungen konnen die Vergabearten¨ offentliche Ausschreibung, beschr   ankte Ausschrei-

bung  und freih   andige Vergabe genutzt werden. . . . . 1356.2. Die Fristen bei offentlichen Ausschreibungen gemaßVOB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136

6.3. Ende der veroffentlichten Angebotsfrist f allt auf einenSamstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138

6.4. Ende der veroffentlichten Angebotsfrist f allt auf einenSonntag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138

6.5. Ende der veroffentlichten Angebotsfrist f allt auf einenFeiertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

6.6. Die Fristen bei beschrankten Ausschreibungen gemaßVOB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

xvFachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 23: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Abbildungsverzeichnis 

7.1. Unterhalb des Schwellenwertes von 193.000 Euro f urLiefer- und Dienstleistungen konnen die Vergabear-ten ¨ offentliche Ausschreibung, beschr   ankte Ausschrei-

bung  und freih   andige Vergabe genutzt werden . . . . 1437.2. Unterhalb des Schwellenwertes von 125.000 Eurof ur Liefer- und Dienstleistungen der oberstenund oberen Bundesbehorden konnen die Verga-bearten ¨ offentliche Ausschreibung, beschr   ankteAusschreibung  und freih   andige Vergabe genutzt werden144

7.3. Die Fristen bei offentlichen Ausschreibungen gemaßVOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

7.4. Die Fristen bei beschrankten Ausschreibungen gemaß

VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145

8.1. Fristen im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . 149

8.2. verkurzte Fristen im offenen Verfahren durch Vorin-formation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151

8.3. kurzteste erlaubte Fristen im offenen Verfahren durchKumulation aller Verkurzungsmoglichkeiten . . . . . 151

8.4. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . . 154

8.5. Fristen im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . 1578.6. verkurzte Fristen im offenen Verfahren durch Vorin-

formation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159

8.7. kurzteste erlaubbare Fristen im offenen Verfahrendurch Kumulation aller Verkurzungsmoglichkeiten . 159

8.8. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . . 161

8.9. Fristen im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . 163

8.10. verkurzte Fristen im offenen Verfahren durch Vorin-formation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

8.11. kurzeste erlaubte Fristen im offenen Verfahren durchKumulation aller Verkurzungsmoglichkeiten . . . . . 166

9.1. Der Ablauf im nicht offenen Verfahren . . . . . . . . 171

9.2. Fristen beim Nicht-Offenen-Verfahren . . . . . . . . 175

9.3. Fristen im beschleunigten nicht offenen Verfahrengemaß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178

9.4. Fristen beim Nicht-Offenen-Verfahren . . . . . . . . 182

9.5. Fristen im beschleunigten nicht offenen Verfahrengemaß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

xviwww.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 24: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Abbildungsverzeichnis 

9.6. Regelfristen beim nicht offenen Verfahren gemaßSektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189

9.7. verkurzte Fristen beim nicht offenen Verfahren gemaß

SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190

10.1. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . 19810.2. Die Regelfrist im Verhandlungsverfahren gemaß

VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20010.3. Die durch elektronische Ubermittlung verkurzte Frist

im Verhandlungsverfahren gemaß VOL/A . . . . . . 20110.4. Die verkurzte Frist beim beschleunigten Verhand-

lungsverfahren gemaß VOL/A . . . . . . . . . . . . . 203

10.5. Fristen im beschleunigten Verhandlungsverfahrengemaß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20810.6. Regelfristen beim Verhandlungsverfahren gemaß

SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21010.7. verkurzte Fristen beim Verhandlungsverfahren

gemaß SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21110.8. Die Regelfrist im Verhandlungsverfahren gemaß VOF 21610.9. Die verkurzte Frist beim beschleunigten Verhand-

lungsverfahren gemaß VOF . . . . . . . . . . . . . . 217

11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemaß VOL/A 22011.2. Die durch elektronische Ubermittlung verkurzte Frist

beim wettbewerblichen Dialog gemaß VOL/A . . . . 22211.3. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemaß VOB/A 22511.4. Die durch elektronische Ubermittlung verkurzte Frist

beim wettbewerblichen Dialog gemaß VOB/A . . . . 226

xviiFachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 25: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 26: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Teil I.

Grundlagen desVergaberechts

1Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 27: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 28: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

KAPITEL 1

Einleitung

1.1. Was ist Vergaberecht?

Vergabeverfahren sind keine Erfindung der Neuzeit. Bereits in derAntike wurden offentliche Bauten und Dienstleistungen teilweisein offentlichen Verfahren vergeben. Beispielhaft seien hierzu dieBauvergabe des Zeus-Tempels 1 im griechischen Livadia im 2.Jahrhundert vor Christus sowie die Vergabe uber den Bau einerMauer2 im romischen Puteoli im Jahr 105 vor Christus genannt.

Abbildung 1.1.: Die erste europaische Wahrung - romische Munzen

1Siehe hierzu Centralblatt der Bauverwaltung Nr. 1, S. 5; Nr. 2, S. 11-12, 1882.2Siehe hierzu T. Wiegand. Die Puteolanische Bauinschrift, 1894; P. Ries, Bau-

vertrage im romischen Recht, Dissertation Munchen 1989.

3Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 29: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

1. Einleitung 

Die zur Lizitation (Versteigerung) an einem vorher bekanntgege-benen Tag offentlich auf dem Forum anstehenden Verdingungen(Vergaben) wurden bereits bei der Ankundigung des Termins durch

Anschlag bekannt gemacht. Geboten wurde durch Fingerzeichen.Den Zuschlag bekam bei der Verdingung von Werk-, Dienst- undSachleistungen derjenige, der f ur das geringste Entgelt bereit wardiese Leistungen zu erbringen.3 Sinn und Zweck dieser Verfahrenwar die Leistungen zum gunstigsten Preis einzukaufen.

Mit der Industrialisierung Europas wurde das Verdingungs-wesen (Submissionswesen, Vergabewesen) wieder neu entdeckt. Zielwar auch hier die Vergabe zum gunstigsten Preis. In der ersten

Halfte des 20. Jahrhundert wurden schließlich in Deutschlanddie beiden Verdingungsordnungen f ur Bauleistungen (VOB)und Leistungen (VOL) erarbeitet und verabschiedet. BeideVerdingungsordnungen wurden haushaltsrechtlich im deutschenRecht verankert. Mit der Entwicklung der Europaischen Unionund dem Ausbau des europaischen Binnenmarktes ergab sich dieNotwendigkeit Regeln f ur einen gemeinsamen Markt zu schaffen.Dies wurde von der europaischen Kommission durch Richtlinien,die in nationale Gesetze und Vorschriften zu transformieren waren,

umgesetzt.

Durch die europaischen Vergaberichtlinien sind die folgendendrei Grundsatze im deutschen Vergaberecht verankert worden:

• Wettbewerbsprinzip

•Transparenzprinzip

• Gleichbehandlungsprinzip

Das Bundesverfassungsgericht gab zum Begriff des Vergaberechtsdie folgende Definition:

3W. Kunkel, Staatsordnung und Staatspraxis der Romischen Republik, ZweiterAbschnitt, Munchen 1995, 446 ff..

4www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 30: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

1.1. Was ist Vergaberecht? 

Definition des Begriffs Vergaberecht

Als Vergaberecht wird die Gesamtheit der Normen

bezeichnet, die ein Trager offentlicher Verwaltung bei derBeschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, dieer zur Erf ullung von Verwaltungsaufgaben benotigt, zubeachten hat.4

Das heißt beim Vergaberecht handelt es sich um ein Regelwerkund um Vorschriften, die die Umsetzung des Beschaffungswesensbeschreiben. Bei der Beschaffung kann es sich um Guter oderLeistungen handeln.

Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt in einen Bereichab Erreichen der Schwellenwerte5 und einen Bereich unterhalb derSchwellenwerte.

Unterhalb der EG-Schwellenwerte ist das deutsche Vergabe-recht dem Haushaltsrecht des Bundes, der Bundeslander und der

Gemeinden zuzurechnen mit den Grundsatzen der Sparsamkeit undWirtschaftlichkeit und findet sich in § 30 Haushaltsgrundsatzegesetz(HGrG) sowie in § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO).

§ 30 HGrG - Gesetz uber die Grundsatze desHaushaltsrechts des Bundes und der Lander

Dem Abschluß von Vertragen uber Lieferungen undLeistungen muß eine

¨offentliche Ausschreibung vorausge-

hen, sofern nicht die Natur des Geschafts oder besondereUmstande eine Ausnahme rechtfertigen.

4Bundesverfassungsgericht, 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03, siehe hierzu Ver-gabeR 2006, 871

5Die Begriffe Schwellenwert, EU-Schwellenwert und EG-Schwellenwert werdenim weiteren synonym benutzt.

5Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 31: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

1. Einleitung 

§ 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

(1) Dem Abschluß von Vertragen uber Lieferungen und

Leistungen muß eine offentliche Ausschreibung vor-ausgehen, sofern nicht die Natur des Geschafts oderbesondere Umstande eine Ausnahme rechtfertigen.

(2) Beim Abschluß von Vertragen ist nach einheitlichenRichtlinien zu verfahren.

Die entsprechenden Bestimmungen finden sich auch in denHaushaltsordungen der 16 Bundeslander bzw. den Gemeindehaus-haltsverordnungen (GemHVO).

§ 55 Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)

(1) Dem Abschluss von Vertragen uber Lieferungen undLeistungen muss eine offentliche Ausschreibung vor-ausgehen, sofern nicht die Natur des Geschafts oder

besondere Umstande eine Ausnahme rechtfertigen.

(2) Beim Abschluss von Vertragen ist nach einheitlichenRichtlinien zu verfahren.

6www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 32: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

1.1. Was ist Vergaberecht? 

§ 22 GemHVO - Vergabe von Auftragen

(1) Der Vergabe von Auftragen muss eine offentliche Aus-schreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur desGeschafts oder besondere Umstande eine beschrankteAusschreibung oder eine freihandige Vergabe rechtfer-tigen.

(2) Bei der Vergabe von Auftragen und dem Abschlusssonstiger Vertrage sind die Grundsatze und Richtli-nien zu beachten, die das fachlich zustandige Minis-

terium durch Verwaltungsvorschrift bestimmt.

Die Grundsatze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werdendurch Wettbewerb unter den Bietern und das Ermitteln desgunstigsten Angebotes erreicht. Geregelt wird die Vergabe durchVerwaltungsvorschriften, die auf die entsprechenden Vergabe- undVertragsordnungen verweisen.

Bei Auftragswerten oberhalb der EG-Schwellenwerte ist dasdeutsche Vergaberecht in einer sogenannten Kaskade aufgebaut. Anranghochster Stelle steht dabei der vierte Teil des GWB (Gesetzgegen Wettbewerbsbeschrankungen), mit dem die europaischenRichtlinien in deutsches Gesetz umgesetzt wurden. Die Verga-beverordnung (VgV) hat eine sogenannte

”Scharnierfunktion“

zwischen GWB und den verschiedenen Verdingungsordnungen.In der VgV werden die Weichen zur Anwendung der relevanten

Verdingungsordnung gestellt:

• Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsauftragen wirdauf den 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung f   ur Leistungen (VOL/A) verwiesen. 6

• Bei der Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen wird auf die Vergabeordnung f   ur freiberufliche Leistungen (VOF) ver-wiesen. 7

6Siehe hierzu § 4 VgV.7Siehe hierzu § 5 VgV.

7Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 33: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

1. Einleitung 

Abbildung 1.2.: Rechtsubersicht

• Bei der Vergabe von Bauleistungen wird auf den 2. Ab-

schnitt der Vergabe- und Vertragsordnung f   ur Bauleistungen (VOB/A) verwiesen. 8

Handelt es sich um die Vergabe von Auftragen im Bereichder Trinkwasserversorgung, Elektrizitatsversorgung, Gasversor-gung, Warmeversorgung sowie den Verkehrsbereich (Flughafen,Schienenverkehr, Hafen, . . . ) so werden unterhalb des GWB inder sogenannten Sektorenverordnung (SektVO) die Regeln zurAuftragsvergabe in diesem Bereich beschrieben.

1.2. Auftragsarten

Die verschiedenen Arten der offentlichen Auftrage werden in § 99Abs. 2 bis 6 GWB definiert.Auftrage, die Mischformen der definierten Auftragsarten darstellen,werden durch § 99 Abs. 7 und 8 GWB behandelt und Regeln zurZuordnung beschrieben.

8Siehe hierzu § 6 VgV.

8www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 34: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

KAPITEL 3

Fristen und Termine

3.1. Die Dimension der Zeit

Die Dimension der Zeit gehort zu den Grundlagen des menschlichenLebens. Die Einteilung der Zeit ist seit der fruhsten Menschheitsge-schichte durch die astronomischen Gegebenheiten wie Umdrehungs-periode der Erde, Umlaufperiode der Erde um die Sonne sowie dieUmlaufperiode des Mondes um die Erde gepragt.

Ausgangspunkt der Zeiteinteilung war und ist der Tag. Die

Lange des Tages kann man recht genau bestimmen, wenn manden hochsten Sonnenstand zweier aufeinander folgender Tagebetrachtet. Das Zeitintervall zwischen diesen beiden Zeitpunktenhat die Lange eines Tages.

Grundlage unserer heutigen Zeitrechnung ist der von Papst Gre-gor XIII seit dem 15. Oktober 1582 eingef uhrte Kalender (grego-rianischer Kalender), der den von Julius Casar im Jahr 46 v. Chr.eingef uhrten julianischen Kalender in der Schalttagregelung modi-

fizierte und abloste.

59Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 35: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3. Fristen und Termine 

Abbildung 3.1.: Der Mond als eine der Grundlagen f ur unserenKalender

Gesetzliche Zeit, § 4 Abs. 1. EinhZeitGDie gesetzliche Zeit ist die mitteleuropaische Zeit. Dieseist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hin-

zuf ugung einer Stunde.

Gesetzliche Zeit, § 4 Abs. 2. EinhZeitGFur den Zeitraum ihrer Einf uhrung ist die mitteleu-ropaische Sommerzeit die gesetzliche Zeit . Die mitteleu-ropaische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierteWeltzeit unter Hinzuf ugung zweier Stunden.

In den Vergabeverfahren ist die genaue Definition von Fristen undTerminen und deren Bestimmung von besonderer Bedeutung. Beieinem formal strengen Verfahren muss ohne jeglichen Spielraum f ur

alle Beteiligten klar sein, wann eine Frist beginnt und wann sie en-det.

60www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 36: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3.2. Begriffsdefinition Frist

Abbildung 3.2.: Fristendefinition

3.2. Begriffsdefinition Frist

Eine Frist ist ein abgegrenzter, d. h. ein bestimmt bezeichneter oderbestimmbarer Zeitraum. Die Dauer kann dabei durch ein Datum(zeitlich feste Begrenzung) oder einen unbestimmten Begriff (z. B.unverzuglich) bestehen. Eine Frist hat einen Anfangs- und einenEndtermin. 1

Beispiele f ur unberstimmte Fristbegriffe finden sich in § 10 VOL/Aoder § 107 GWB.

§ 10 Abs. 1 VOL/AFur die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeantrageund der Angebote sowie f ur die Geltung der Angebote sindausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots und Binde-

fristen vorzusehen.

1siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuchmit Einf uhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186Rn. 5, Berlin 2004 ; Munchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2006, § 186RN 4.

61Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 37: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3. Fristen und Termine 

§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWBDer Antrag ist unzulassig, soweit der Antragsteller dengerugten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe-

verfahren erkannt und gegenuber dem Auftraggeber nichtunverzuglich gerugt hat.

Ein Beispiel f ur eine Frist mit einem bestimmt bezeichnetenZeitraum findet sich in § 101 GWB.

§ 101a GWB Abs. 1, Satz 3

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung derInformation nach den Satzen 1 und 2 geschlossen werden.

Fur die Fristberechnungen im Vergaberecht gilt ganz allgemein dieGrundregel, dass die Fristen nach ganzen Tagen berechnet werden.Eine Frist beginnt mit dem Anfang eines Kalendertages (Fristbe-ginn)um 0:00 Uhr und endet mit dem Ende eines Kalendertages

(Fristende) um 24:00 Uhr.

3.2.1. Fristbeginn

Fristbeginn gemaß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr.1182/71

Gemaß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Ratesvom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln f ur die Fristen, Datenund Termine, Abl. EG Nr. L 124 vom 8. Juni 1971 gilt f ur den

Anfang einer Frist:

62www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 38: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

3.2. Begriffsdefinition Frist

Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr.1182/71Ist f ur den Anfang einer nach Tagen, Wochen, Monaten

oder Jahren bemessenen Frist der Zeitpunkt maßgebend,in welchem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vor-genommen wird, so wird bei der Berechnung dieser Fristder Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder dieHandlung f allt.

Fristbeginn gemaß § 187 BGB

Fristbeginn gemaß § 187 BGBIst f ur den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in denLauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wirdbei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet,in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt f allt.

Beispiele

Die folgenden Beispiele sollen die Berechnungsmethode zum Fristbe-ginn verdeutlichen. In Abbildung 3.3 findet das fristauslosende Er-

eignis, zum Beispiel das Absenden der Vergabebekanntmachung, amMontag um 11:00 Uhr statt. Unter Anwendung von § 187 BGB bzw.Artikel 3 EWG/EURATOM Nr. 1182/71 wird f ur die Berechnungder Frist der darauffolgende Tag 0:00 Uhr als Fristbeginn eingesetzt.

Fur die Fristberechnung gilt gemaß § 187 BGB bzw. (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

• Der Fristbeginn ist immer am folgenden Tag des auslosenden

Ereignisses oder Zeitpunktes.

2

Fur den Fristbeginn ist es dabei2Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch

63Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 39: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3. Fristen und Termine 

Abbildung 3.3.: Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Montag

Abbildung 3.4.: Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Freitag

Abbildung 3.5.: Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Samstag

unerheblich, ob der Tag auf einen Werktag, ein Wochenende

oder einen Feiertag f allt.

• Die Frist beginnt mit dem Anfang eines Kalendertages um0:00 Uhr.3

mit Einf uhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil §§ 164-240 (Allgemeiner Teil 5), § 187 Rn. 5; Palandt. BGB 68. Aufl 2009. § 187Rn. 1.

3Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuchmit Einf uhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil §§ 164-240 (Allgemeiner Teil 5), § 187 Rn. 4

64www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 40: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3.2. Begriffsdefinition Frist

3.2.2. Fristende

Da die Fristen mit dem Anfang eines Kalendertages (Fristbeginn)um

0:00 Uhr beginnen, enden die Fristen mit dem Ende eines Kalender-tages (Fristende) um 24:00 Uhr. In § 193 BGB bzw. Artikel 3 Abs. 4(EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 werden die Auswirkungen von Sams-tagen, Sonntagen und Feiertagen auf die Fristen geregelt.

Fristende gemaß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

Gemaß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Ratesvom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln f ur die Fristen, Datenund Termine, Abl. EG Nr. L 124 vom 8. Juni 1971 gilt f ur das Endeeiner Frist:

Artikel 3 Abs. 2 lit. b) EWG-Euratom Nr. 1182/71:Eine nach Tagen bemessene Frist beginnt am Anfang derersten Stunde des ersten Tages und endet mit Ablauf der

letzten Stunde des letzten Tages der Frist.

Artikel 3 Abs. 3 EWG-Euratom Nr. 1182/71:Die Fristen umfassen die Feiertage, die Sonntage und dieSonnabende, soweit diese nicht ausdrucklich ausgenommenoder die Fristen nach Arbeitstagen bemessen sind.

Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71:Fallt der letzte Tag einer nicht nach Stunden bemessenenFrist auf einen Feiertag, einen Sonntag oder einen Sonn-abend, so endet die Frist mit Ablauf der letzten Stunde desfolgenden Arbeitstags.

65Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 41: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3. Fristen und Termine 

Fristende gemaß § 188 BGB

Fristende gemaß § 188 Abs. 1 BGBEine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

Der Einfluß von Sonn- und Feiertagen sowie Sonnabenden auf 

das Fristende gemaß § 193 BGB

Fristende gemaß § 193 BGBIst an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eineWillenserklarung abzugeben oder eine Leistung zu bewir-ken und f allt der bestimmte Tag oder der letzte Tag derFrist auf einen Sonntag, einen am Erklarungs- oder Leis-tungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder

einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tagesder nachste Werktag.

Beispiel

Das Fristende f allt auf einen Samstag In Abbildung 3.6 ist dasBeispiel eines Fristendes an einem Samstag mit Verschiebung desFristendes auf den nachsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist-ende ein Samstag angegeben, tritt an Stelle des Samstags gemaßArtikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. § 193 BGB dernachstfolgende Werktag.

Das Fristende f allt auf einen Sonntag In Abbildung 3.7 ist dasBeispiel eines Fristendes an einem Sonntag mit Verschiebung des

Fristendes auf den nachsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist-ende ein Sonntag angegeben, tritt an Stelle des Sonntags gemaß

66www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 42: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3.2. Begriffsdefinition Frist

Abbildung 3.6.: Fristende f allt auf einen Samstag

Abbildung 3.7.: Fristende f allt auf einen Sonntag

Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. § 193 BGB dernachstfolgende Werktag.

Das Fristende f allt auf einen Feiertag In Abbildung 3.8 ist dasBeispiel eines Fristendes an einem Feiertag mit Verschiebung desFristendes auf den nachsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist-

Abbildung 3.8.: Fristende f allt auf einen Feiertag

ende ein Feiertag angegeben, tritt an Stelle des Feiertags gemaß

67Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 43: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3. Fristen und Termine 

Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. § 193 BGB dernachstfolgende Werktag.

Das Fristende f allt auf einen Werktag In Abbildung 3.9 ist dasBeispiel eines Fristendes an einem Werktag dargestellt.

Abbildung 3.9.: Fristende f allt auf einen Werktag

3.3. Zusammenfassung Fristberechnung

Fur Auftrage, deren geschatzte Auftragswerte großer oder gleich denSchwellenwerten sind, erfolgt die Berechnung der Fristen gemaß derVerordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni1971 zur Festlegung der Regeln f ur die Fristen, Daten und Termine.4

Bei Auftragen, deren geschatzte Auftragswerte kleiner den Schwel-lenwerten sind, erfolgt die Berechnung der Fristen gemaß BGB Buch 1. Abschnitt 4 Fristen, Termine §§186-193 .5

4Da in allen EU-Mitgliedsstaaten f ur europaweite Ausschreibungen die Ver-ordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zurFestlegung der Regeln f ur die Fristen, Daten und Termine verwendet wird,ist eine europaweit einheitliche Fristendefinition und Fristenberechnung si-chergestellt.

5Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuchmit Einf uhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil §§ 164-240 (Allgemeiner Teil 5), §§186-193.

68www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 44: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3.4. Begriffsdefinition Termin

Abbildung 3.10.: Gesetze und Verordnungen zur Fristberechnung

3.4. Begriffsdefinition Termin

Definition TerminEin Termin ist im Unterschied zur Frist ein Zeitpunkt, andem etwas geschehen soll oder Rechtswirkungen eintreten.6

3.5. FeiertageZur Fristenberechnung werden Kalendertage verwendet, so dass zu-erst einmal Feiertage keine Rolle spielen. Fallt das Fristende aller-dings auf einen Feiertag, dann verschiebt sich das Fristende auf dennachsten Werktag. Wichtig ist hier der Ort an dem die Vergabestattfindet. Die dort geltenden Feiertage finden Berucksichtigungbei der Vergabe.

3.6. Berucksichtigung der Feiertage beieuropaweiten Ausschreibungen

Bei europaweiten Ausschreibungen sind die Feiertage zuberucksichtigen, die in dem Mitgliedsstaat vorgesehen sind, bei demdie Ausschreibung stattfindet. Ein Auftraggeber in Osterreich hatzum Teil andere Feiertage zu berucksichtigen als ein Auftraggeber

6siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuchmit Einf uhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186RN 8; Munchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2006, § 186 RN 4;

69Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 45: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

3. Fristen und Termine 

in Deutschland.

Artikel 1 Satz 1 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

Fur die Anwendung dieser Verordnung sind die Feiertage zuberucksichtigen, die als solche in dem Mitgliedsstaat oderin dem Organ der Gemeinschaften vorgesehen sind, bei demeine Handlung vorgenommen werden soll.

Artikel 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71Zu diesem Zweck ubermittelt jeder Mitgliedsstaat der Kom-mission die Liste der Tage, die nach seinen Rechtsvor-schriften als Feiertage vorgesehen sind. Die Kommissionveroffentlicht im Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaf-ten die von den Mitgliedstaaten ubermittelten Listen, diedurch Angabe der in den Organen der Gemeinschaften alsFeiertage vorgesehenen Tage erganzt worden sind.

Fur 2010 wurden die folgenden Feiertage von Deutschland an dieEU ubermittelt7: 1.1, 2.4, 5.4, 1.5, 13.5, 24.5, 3.10, 24.12, 25.12,26.12, 31.12.

3.7. Berucksichtigung der Feiertage beinationalen Ausschreibungen

Bei nationalen Ausschreibungen also Ausschreibungen, die unter-halb der Schwellenwerte liegen,sind die Feiertage zu berucksichtigen,die in dem Bundesland vorgesehen sind, bei dem die Ausschreibungstattfindet. Die Feiertagsgesetze f ur die 16 Bundeslander finden sichim Kapitel 21.

7Amtsblatt der Europaischen Union vom 15.1.2010, C 9/31

70www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 46: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

KAPITEL 4

Fristen im Vergabeverfahren

Vergabeverfahren bestehen aus einer großen Anzahl von fristenbe-zogenen Vorschriften, die der Transparenz des Verfahrens und derGleichbehandlung der Bieter dienen.1

Veroffentlichungsfrist: Bei der Veroffentlichungsfrist handelt essich um die Frist nach Absendung der Vergabebekannt-machung an das Amt f ur amtliche Veroffentlichungen derEuropaischen Gemeinschaft bis zur Veroffentlichung im Sup-plement zum Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften.2

Angebotsfrist: Bei der Angebotsfrist handelt es sich um die Zeit,

die den Bietern f ur das Erstellen und Einreichen der Angebotezur Verf ugung steht.3 Bei der Angebotsfrist handelt es sichum eine Ausschlußfrist, so dass Angebote, die nicht bis zuFristende vorliegen vom Verfahren auszuschließen sind.

Frist f ur Teilnahmeantrag: Bei der Frist f ur den Teilnahmeantraghandelt es sich um die Zeit, die den Bietern f ur das Erstellen

1Jan Ziekow. Der Faktor Zeit bei der Vergabe: Schafft das Vergaberecht Bere-

chenbarkeit . VergabeR S. 861-869. 20102Siehe hierzu § 12a VOB/A, § 15 EG VOL/A3Siehe hierzu § 10, § 10a VOB/A, § 12, § 12 EG VOL/A

71Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 47: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

und Einreichen der Teilnahmeantrage f ur einen Teilnahme-wettbewerb zur Verf ugung steht.4

Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, den der Auf-traggeber zur Prufung und Entscheidung uber den Zuschlagbenotigt.

Bindefrist: Die Bindefrist bezeichnet die Zeitspanne, bis zu derenAblauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist.

Eroffnungstermin: Bei Ausschreibungen gemaß VOB/A ist f  urdie Offnung und Verlesung (Eroffnung) der Angebote einEroffnungstermin abzuhalten.5

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit ist der Zeitraum, die derBieter vom Beginn der Uberprufung der Angebotsunterlagenbis zur Fertigstellung des Angebotes hat.6

4.1. Veroffentlichungsfrist

Bei der Veroffentlichungsfrist handelt es sich um die Frist nachAbsenden der Vergabebekanntmachung an das Amt f ur amtli-che Veroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaft bis zurVeroffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EuropaischenGemeinschaften. 7

Der Auftraggeber muss seine beabsichtigte Auftragsvergabe (beiprognostizierten Auftragswerten ab oder oberhalb der Schwellen-werte) durch eine europaweite Veroffentlichung bekanntmachen.

Die notwendigen Regelungen dazu finden sich in den folgenden Pa-ragraphen: § 12a VOB/A, § 15 EG VOL/A, § 9 VOF, § 16 SektVO.

4Siehe hierzu § 10a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, § 12 EG VOL/A5§ 14 Abs. 1 VOB/A;6siehe hierzu von Wietersheim in Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 17.

Aufl. 2010, § 10 VOB/A Rn 8.7Siehe hierzu § 12a VOB/A, § 15 EG VOL/A

72www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 48: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.1. Ver offentlichungsfrist

4.1.1. Regeln f ur die Bekanntmachung gemaßVOL/A

Verbindliche Verwendung von Standardformularen

Fur die Veroffentlichung der Bekanntmachung der beabsichtigtenAuftragsvergabe werden einheitliche Standardformulare verwen-det.8

§ 15 EG Abs. 1 VOL/ADie Bekanntmachung einer beabsichtigten Auftragsver-gabe wird nach dem in Anhang II der Verordnung

(EG) zur Einf uhrung von Standardformularen f ur dieVeroffentlichung von Vergabebekanntmachungen im Rah-men von Verfahren zur Vergabe offentlicher Auftrage gemaßder Richtlinie 2004/17/EG und der Richtlinie 2004/18/EGdes Europaischen Parlaments und des Rats in der jeweilsgeltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt.

Ubermittlung der Bekanntmachung

Das Internetportal SIMAP (Informationssystem f ur die Europaischeoffentliche Auftragsvergabe) http://simap.europa.eu/ verschafftden Zugang zu den wichtigsten Informationen uber die offentlicheAuftragsvergabe in Europa. In diesem Portal finden sich:

• Online-Formulare f ur die Bekanntmachungen offentlicher Auf-trage → eNotices

• Dienst f ur die elektronische Ubermittlung von Bekanntma-chungen offentlicher Auftrage → eSenders

• Elektronischer Zugriff auf das Supplement zum Amtsblatt derEuropaischen Union (ABl. S) → TED

8VERORDNUNG (EG) Nr. 1564/2005 DER KOMMISSION vom 7. Septem-ber 2005 zur Einf uhrung von Standardformularen f ur die Veroffentlichungvon Vergabebekanntmachungen im Rahmen von Verfahren zur Vergabeoffentlicher Auftrage gemaß der Richtlinie 2004/17/EG und der Richtlinie2004/18/EG des Europaischen Parlaments und des Rates

73Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 49: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Die Ubermittlung der Bekanntmachung sollte vorrangig auf elektro-nischem Wege erfolgen.

§ 15 EG Abs. 2 Satze 1 und 2 VOL/ADie Bekanntmachung ist auf elektronischem oder auf anderem Wege unverzuglich dem Amt f  ur amtlicheVeroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaften zuubermitteln. Sofern keine elektronische Ubermittlung derBekanntmachung erfolgt, ist der Inhalt der Bekanntma-chung auf ca. 650 Worte beschrankt.

In den Fallen besonderer Dringlichkeit, bei denen Fristverkurzungenim Vergabeverfahren in Anspruch genommen werden sollen, mussdie Ubermittlung der Bekanntmachung elektronisch (zum Beispielmit eNotices oder eSenders) oder mittels Telekopie (zum BeispielFAX) erfolgen.

§ 15 EG Abs. 2 Satz 3VOL/AIn Fallen besonderer Dringlichkeit muss die Bekannt-machung mittels Telekopie oder auf elektronischem Wegubermittelt werden.

Der Tag der Absendung muss dokumentiert werden und muss nach-weisbar sein.

§ 15 EG Abs. 2 Satz 4 VOL/A

Die Auftraggeber muss den Tag der Absendung nachweisenkonnen.

Dies ist aus den folgenden Grunden wichtig:

• Zur Berechnung der Fristen. Das Vergabeverfahren startet mitder Ubermittlung (Absendung) der Bekanntmachung.

• Zum Nachweis, dass die nationale Veroffentlichung der Be-kanntmachung nicht vor der Ubermittlung an das Amt f ur

74www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 50: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.1. Ver offentlichungsfrist

amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaftenerfolgt ist.

• Zur Kontrolle, dass die Veroffentlichung im Supplement zumAmtsblatt der Europaischen Union (ABl. S) innerhalb der vor-gegebenen Fristen erfolgt ist.

Frist zur Veroffentlichung

Die Frist zur Veroffentlichung hangt von der Ubermittlungsart ab.Wird die Bekanntmachung elektronisch ubermittelt mittels

eNotices Online-Formulare f ur die Bekanntmachungen offentlicherAuftrage oder

eSenders Dienst f ur die elektronische Ubermittlung von Bekannt-machungen offentlicher Auftrage,

dann muss die Veroffentlichung im Supplement zum Amtsblattder Europaischen Union (ABl. S) innerhalb von f unf Tagenerfolgt sein. Bei nicht elektronisch erstellten und ubersandtenBekanntmachungen verlangert sich die Frist zur Veroffentlichungauf 12 Tage.

§ 15 EG Abs. 3, Satz 1 VOL/AElektronisch erstellte und ubersandte Bekanntmachungenwerden spatestens f unf Tage nach ihrer Absendung an dasAmt f ur amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Ge-meinschaften veroffentlicht.

§ 15 EG Abs. 3, Satz 2 VOL/ANicht elektronisch erstellte und ubersandte Bekanntma-chungen werden spatestens zwolf Tage nach der Absendungveroffentlicht.

75Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 51: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Abbildung 4.1.: Frist f ur die Veroffentlichung der Vergabebekannt-machung bei elektronischer Ubermittlung

Abbildung 4.2.: Frist f ur die Veroffentlichung der Vergabebekannt-machung bei nichtelektronischer Ubermittlung

Wichtig f ur die Fristberechnung: Der Tag der Absendung wird beider Fristberechnung nicht mitgezahlt. Die Frist beginnt um 0:00 Uhr

des Folgetages und endet mit Ablauf der letzten Stunde des letztenTages der Frist, das heißt am letzten Tag um 24:00 Uhr.

Abbildung 4.3.: Frist zur Veroffentlichung der Bekanntmachung beielektronischer Ubermittlung

76www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 52: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.1. Ver offentlichungsfrist

Europaweite Veroffentlichung

Nachdem die Bekanntmachung an das Amt f  ur amtliche

Veroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaft ubertragenwurde, werden in einem ersten Schritt die Pflichtangaben einer all-gemeinen Prufung unterzogen. Nach der erfolgreichen Prufung wirddie Bekanntmachung durch das Amt f ur amtliche Veroffentlichungender Europaischen Gemeinschaft innerhalb der vorgegebenen Fristim Supplement zum Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaftenveroffentlicht.

§ 15 EG Abs. 3, Satz 3 VOL/ADie Bekanntmachungen werden unentgeltlich ungekurzt imSupplement zum Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaf-ten in der jeweiligen Originalsprache und eine Zusammen-fassung der wichtigsten Bestandteile davon in den anderenAmtssprachen der Gemeinschaft veroffentlicht; hierbei istnur der Wortlaut in der Originalsprache verbindlich.

Zusatzliche nationale Veroffentlichung

Zusatzlich zur Veroffentlichung im Supplement zum Amtsblatt derEuropaischen Gemeinschaften darf die Bekanntmachung auch inner-halb Deutschlands veroffentlicht werden.9

Zur Sicherstellung der gleichen Wettbewerbschancen zwischendeutschen und auslandischen Unternehmen darf die nationaleVeroffentlichung nicht vor dem Absenden der Bekanntmachung andas Amt f ur amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Gemein-schaften erfolgen. Des weiteren darf die nationale Veroffentlichungauch nicht mehr Informationen enthalten als die europaweite.

9Zum Beispiel in amtlichen Veroffentlichungsblattern, Internetportalen oderTageszeitungen.

77Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 53: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

§ 15 EG Abs. 4, Satz 1 VOL/ADie Bekanntmachung darf in der Bundesrepublik Deutsch-land nicht vor dem Tag der Absendung an das Amt f ur amt-

liche Veroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaftenveroffentlicht werden.

§ 15 EG Abs. 4, Satz 2 VOL/A

Diese Veroffentlichung darf keine anderen Angaben enthal-ten als die an das Amt f ur amtliche Veroffentlichungender Europaischen Gemeinschaften abgesandten Bekannt-machung oder als in einem Beschafferprofil veroffentlichtwurden.

§ 15 EG Abs. 4, Satz 3 VOL/AAuf das Datum der Absendung der europaweiten Bekannt-machung an das Amt f ur amtliche Veroffentlichungen derEuropaischen Gemeinschaften ist in der nationalen Be-kanntmachung hinzuweisen.

4.1.2. Regeln f ur die Bekanntmachung gemaßVOB/A

Die Regeln f ur die Bekanntmachung gemaß VOB/A (§ 12a VOB/A)

stimmen inhaltlich weitgehend mit der VOL/A (§ 15 EG VOL/A)uberein.

78www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 54: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.1. Ver offentlichungsfrist

Verbindliche Verwendung von Standardformularen

§ 12a Abs. 2, Nr. 2 Satz 1 VOB/ASie sind dem Amt f ur amtliche Veroffentlichungen der Eu-ropaischen Gemeinschaften unverzuglich, in Fallen des be-schleunigten Verfahrens per Telefax oder elektronisch zuubermitteln. Die Bekanntmachung soll sich auf ca. 650Worter beschranken.

Ubermittlung der Bekanntmachung

§ 12a Abs. 2, Nr. 2 Satz 2VOB/ASie sind dem Amt f ur amtliche Veroffentlichungen der Eu-ropaischen Gemeinschaften unverzuglich, in Fallen des be-schleunigten Verfahrens per Telefax oder elektronisch zuubermitteln. Die Bekanntmachung soll sich auf ca. 650Worter beschranken.

§ 12a Abs. 2, Nr. 3 VOB/ADer Tag der Absendung an das Amt f  ur amtlicheVeroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaften muss

nachgewiesen werden konnen.

79Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 55: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Frist zur Veroffentlichung

§ 12a Abs. 2, Nr. 6 VOB/A

Bekanntmachungen, die uber das Internetportal des Amtesf ur amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Gemein-schaften auf elektronischem Wege erstellt und ubermitteltwurden (elektronische Bekanntmachung), werden abwei-chend von Nummer 4 spatestens 5 Kalendertage nach ihrerAbsendung veroffentlicht.

§ 12a Abs. 2, Nr. 4, Satz 1 VOB/ADie Bekanntmachung wird unentgeltlich, spatestens 12 Ta-ge nach der Absendung im Supplement zum Amtsblattder Europaischen Gemeinschaften in der Originalspracheveroffentlicht.

§ 12a Abs. 2, Nr. 4, Satz 2 VOB/AEine Zusammenfassung der wichtigsten Angaben wirdin den ubrigen Amtssprachen der Gemeinschaftenveroffentlicht; der Wortlaut in der Originalsprache istverbindlich.

Zusatzliche nationale Veroffentlichung

§ 12a Abs. 2, Nr. 5, Satz 1 VOB/ADie Bekanntmachungen konnen auch inlandischveroffentlicht werden, z. B. in Tageszeitungen, amtli-chen Veroffentlichungsblattern oder Internetportalen.

80www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 56: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.1. Ver offentlichungsfrist

§ 12a Abs. 2, Nr. 5, Satz 2 VOB/ASie durfen nur die dem Amt f ur amtliche Veroffentlichungender Europaischen Gemeinschaften ubermittelten Angabenenthalten und durfen nicht vor Absendung an dieses Amtveroffentlicht werden.

4.1.3. Regeln f ur die Bekanntmachung gemaßSektVO

Verbindliche Verwendung von Standardformularen

§ 16 Abs. 1 SektVOBekanntmachungen mussen alle Informationen enthalten,

die in den Musterbekanntmachungen der Anhange XIII bisXVI, XVIII und XIX der Richtlinie 2004/17/EG aufgef uhrtsind. Sie mussen daruber hinaus alle weiteren von dieserVerordnung vorgeschriebenen Angaben enthalten. Die Auf-traggeber ubermitteln die Bekanntmachungen der Kommis-sion unter Verwendung der Standardformulare der Verord-nung (EG) Nr. 1564/2005.

Ubermittlung der Bekanntmachung

§ 16 Abs. 2 SektVOBekanntmachungen sind auf elektronischem oder auf an-derem Weg an die Kommission zu ubermitteln. Dabei sinddie Merkmale f ur die Veroffentlichung nach Anhang XX der

Richtlinie 2004/17/EG zu beachten.

81Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 57: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Frist zur Veroffentlichung

Artikel 44 Abs. 3 Satz 1 Richtlinie 2004/17/EGBekanntmachungen, die gemaß dem Muster und unterBeachtung der Verfahren bei der Ubermittlung in An-hang XX Nummer 3 auf elektronischem Wege erstellt undubermittelt wurden, werden spatestens f unf Tage nach ihrerAbsendung veroffentlicht.

Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 Richtlinie 2004/17/EGBekanntmachungen, die nicht gemaß dem Muster und unterBeachtung der Verfahren bei der Ubermittlung in AnhangXX Nummer 3 auf elektronischem Wege ubermittelt wur-den, werden spatestens zwolf Tage nach ihrer Absendungveroffentlicht.

Artikel 44 Abs. 3 Satz 3 Richtlinie 2004/17/EGJedoch wird in Ausnahmef allen die in Artikel 42 Absatz 1Buchstabe c genannte Bekanntmachung auf Verlangen desAuftraggebers innerhalb von f unf Tagen veroffentlicht, so-fern sie per Fax ubermittelt worden ist.

Zusatzliche nationale Veroffentlichung

§ 16 Abs. 3, Satz 1 SektVOAuftraggeber haben daf ur zu sorgen, dass Bekanntmachun-gen in Deutschland nicht vor dem Tag veroffentlicht werden,

an dem sie diese der Kommission senden.

82www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 58: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.1. Ver offentlichungsfrist

§ 16 Abs. 3, Satz 2 SektVODie im Inland veroffentlichten Bekanntmachungen durfennur die Angaben enthalten, die auch die Bekanntmachun-gen enthalten, die der Kommission gesendet oder die ineinem Beschafferprofil veroffentlicht wurden.

§ 16 Abs. 3, Satz 3 SektVOSie mussen zusatzlich auf das Datum hinweisen, an demdie Bekanntmachung an die Kommission gesendet oder imBeschafferprofil veroffentlicht wurde.

§ 16 Abs. 3, Satze 4 und 5 SektVODie Informationen nach Anhang 3 durfen nicht in einem Be-schafferprofil veroffentlicht werden, bevor die Ankundigungdieser Veroffentlichung an die Kommission abgesendet wur-de. Das Datum der Absendung muss in den Informationenangegeben werden.

§ 16 Abs. 3, Satz 6 SektVOAuftraggeber mussen nachweisen konnen, an welchem Tagsie die Bekanntmachungen abgesendet haben.

83Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 59: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

4.2. Angebotsfrist

Die Angebotsfrist ist der Zeitraum vom Absenden der Bekanntma-chung bis zum Abgabetermin f ur die Angebote. Fur die Berechnungder Fristen finden unterhalb der Schwellenwerte die §§ 187 - 193BGB Anwendung. Oberhalb der Schwellenwerte ist die VerordnungEWG/EURATOM Nr. 1182/71 zu verwenden.

4.2.1. Beginn der Angebotsfrist

Fur den Beginn der Angebotsfrist kommt es nicht darauf an

• wann die interessierten potentiellen Bieter die Vergabeunter-lagen zur Verf ugung haben oder

• wann die interessierten potentiellen Bieter Kenntnis von derAusschreibung erhalten haben oder

• wann die Veroffentlichung der Bekanntmachung erfolgt ist.

Fur den Beginn der Angebotsfrist kommt es nur auf den Tag derAbsendung an. 10

Beginn der AngebotsfristDie Angebotsfrist beginnt am Tag nach der Absendung derBekanntmachung um 0:00 Uhr.11

Im Gegensatz zum Fristende ist es f ur den Fristbeginn unerheblich,ob er auf ein Wochenende oder einen Feiertag f allt. In den beiden

Abbildungen 4.4 und 4.5 finden sich Beispiele f ur die Berechnungdes Angebotsfristbeginns. Unabhangig vom Wochentag ergibt sichimmer der nachste Kalendertag mit Startuhrzeit 0:00 Uhr alsAngebotsfristbeginn.

10siehe hierzu Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht kompakt, 1. Aufl. 2008, S.645, RN 4; Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 17. Aufl. 2010, § 10VOB/A RN 2.

11Der Fristbeginn ergibt sich f ur die Vergabeverfahren unterhalb der Schwel-lenwerte gemaß § 187 BGB und ab Erreichen der Schwellenwerte aus derVerordnung EWG/EURATOM Nr. 1182/71.

84www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 60: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.2. Angebotsfrist

Abbildung 4.4.: Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauf-forderung an einem Montag

Abbildung 4.5.: Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauf-forderung an einem Freitag

4.2.2. Ende der Angebotsfrist

Bei der Angebotsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, sodass Angebote, die nicht bis zu Fristende vorliegen, vom Verfahren

auszuschließen sind.

§ 10, Absatz 1, lit a VOB/AAuszuschließen sind Angebote, die im Eroffnungstermindem Verhandlungsleiter bei Offnung des ersten Angebotsnicht vorgelegen haben, ausgenommen Angebote nach § 14Absatz 6.

85Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 61: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

§ 14 Absatz 6, Nr. 1 VOB/AEin Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebots-frist dem Auftraggeber zugegangen war, aber bei Offnung

des ersten Angebots aus vom Bieter nicht zu vertretendenGrunden dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, istwie ein rechtzeitig vorliegendes Angebot zu behandeln.

§ 16, Absatz 3, lit e VOL/AAusgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder frist-gerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies

nicht zu vertreten.

§ 19 EG, Absatz 3, lit e VOL/AAusgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder frist-gerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat diesnicht zu vertreten.

Die Bieter sind grundsatzlich selbst f ur den rechtzeitigen Eingangihrer Angebote beim Auftraggeber verantwortlich. Das Risiko einesverspateten Eingangs tragt der Bieter, es sei denn, der Bieter hatdies nicht zu vertreten. Ein verspateter Eingang des Angebots ist nurdann nicht dem Bieter zuzurechnen, wenn die Verspatung entwederder Auftraggeber oder niemand, z.B. Naturereignisse, zu vertretenhaben. Eine andere Auslegung ist mit dem Gleichheitsgrundsatz aus§ 97 Abs. 2 GWB nicht vereinbar. 12

Reale Beispiele finden sich in Abschnitt 12.1.

Ende der Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemaß VOB/A

Bei Vergabeverfahren gemaß VOB/A endet die Angebotsfrist, so-bald der Verhandlungsleiter im Eroffnungstermin mit der Offnungder Angebote beginnt.

12Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Beschluss vom01.04.2008, Az.: 21.VK - 3194 - 09/08.

86www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 62: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.2. Angebotsfrist

§ 10 Abs. 2 VOB/ADie Angebotsfrist lauft ab, sobald im Eroffnungstermin derVerhandlungsleiter mit der Offnung der Angebote beginnt.

Der Eroffnungstermin muss mit Datum und Stunde bekanntgegebensein.

§ 14 Abs. 1 VOB/ABei Ausschreibungen ist f ur die Offnung und Verlesung(Eroffnung) der Angebote ein Eroffnungstermin abzuhal-

ten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmachtigten zu-gegen sein durfen. Bis zu diesem Termin sind die zuge-gangenen Angebote auf dem ungeoffneten Umschlag mitEingangsvermerk zu versehen und unter Verschluss zu hal-ten. Elektronische Angebote sind zu kennzeichnen und ver-schlusselt aufzubewahren.

Mit dem Er¨offnungstermin und dem Ende der Angebotsfrist beginnt

die Zuschlagsfrist.

§ 10 Abs. 5 VOB/ADie Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eroffnungstermin.

Ende der Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemaß VOL/A

Bei Vergabeverfahren gemaß VOL/A gibt es kein Anwesen-heitsrecht der Bieter wie in § 14 Abs. 1 VOB/A vorgesehen.Im Gegensatz zu den Vergabeverfahren gemaß VOB/A mussbei den Vergabeverfahren gemaß VOL/A der Zeitpunkt desAblaufs der Angebotsfrist (Abgabetermin) und der Zeitpunkt derAngebotsoffnung (nichtoffentlich) unterschieden werden.

Auch wenn die beiden Termine entkoppelt sind und die Regelungaus der VOL/A 2006

”Die Verhandlung zur Offnung der Angebote

87Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 63: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Abbildung 4.6.: Eroffnungstermin und Zuschlagsfrist

soll unverzuglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfinden.“ in deraktuellen VOL/A entfallen ist, sollte aus Grunden eines zugigenVergabeverfahrens sowie einer nicht unnotig langen Bindefrist, der

Zeitraum zwischen Abgabetermin und Angebotsoffnung moglichstkurz gehalten werden.

Rucknahme von Angeboten

§ 10 Abs. 3 VOB/ABis zum Ablauf der Angebotsfrist konnen Angebote inTextform zuruckgezogen werden.

§ 10 Abs. 2 VOL/ABis zum Ablauf der Angebotsfrist konnen Angebote in allenf ur deren Einreichung vorgesehenen Formen zuruckgezogenwerden.

88www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 64: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.2. Angebotsfrist

Abbildung 4.7.: Abgabetermin, Angebotsoffnung und Bindefrist

§ 12 EG Abs. 10 VOL/ABis zum Ablauf der Angebotsfrist konnen Angebote in allenf ur deren Einreichung vorgesehenen Formen zuruckgezogenwerden.

Diese Regelungen erlauben den Bietern, die bereits fruhzeitig ihrAngebot abgegeben haben auf den Eintritt von nachtraglichenUmstanden zu reagieren und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ihr

Angebot zuruckzuziehen und ein neues Angebot abzugeben odersich ganz aus dem Ausschreibungsverfahren zuruckzuziehen.

Wurde als Ende der Angebotsfrist ein Samstag oder Sonn- oderFeiertag angegeben, tritt an Stelle des Samstags oder Sonn- oderFeiertags der nachstfolgende Werktag.13

13Das Fristende ergibt sich f ur die Vergabeverfahren unterhalb der Schwellen-werte gemaß §§ 188, 193 BGB und ab Erreichen der Schwellenwerte aus derVerordnung EWG/EURATOM Nr. 1182/71.

89Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 65: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Abbildung 4.8.: Ende der veroffentlichten Angebotsfrist f allt auf einen Samstag

Abbildung 4.9.: Ende der veroffentlichten Angebotsfrist f allt auf einen Sonntag

Abbildung 4.10.: Ende der veroffentlichten Angebotsfrist f allt auf einen Feiertag

4.2.3. Dauer der Angebotsfrist

Die Dauer der Angebotsfristen ist in immer in Kalendertagen ange-geben. In den Vorschriften/Verordnungen werden immer Mindest-fristen angegeben. Um eine angemessene Angebotsfrist vorzusehen,

sollte sich der Auftraggeber die Angebotsfrist in die folgenden dreiAbschnitte unterteilen und eine angemessene Zeit daf ur schatzen:

90www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 66: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.2. Angebotsfrist

• Uberlegungsfrist f ur die Bewerber, ob sie sich an der Aus-schreibung beteiligen wollen oder konnen

• Zeitdauer f ur die Zusendung der Vergabeunterlagen

• Bearbeitungszeit f ur die Ausschreibung

– Zeit f ur die Uberprufung der Angebotsunterlagen

– unter Umstanden Zeit zur Besichtigung von Baustellen,Beschaffung von Unterlagen, Verhandeln mit Unterauf-tragnehmern, Zeichnung von Planen

– Erstellen des Angebotes

• Zeit f ur das Einreichen der Angebote. Wenn die Angebote inschriftlicher Form (nichtelektronisch) abzugeben sind, spieltdie Entfernung zwischen dem moglichen Bieter und dem Ortder Angebotsabgabe eine wichtige Rolle.

Die Angebotsfristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellen-

werte finden sich in den folgenden Paragraphen

• § 10 VOB/A

• § 10 VOL/A

und bei Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte in denfolgenden Paragraphen

• § 10a VOB/A

• § 12 EG VOL/A

• § 17 SektVO

• § 7 VOF

Siehe hierzu auch den Abschnitt 4.2.4

91Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 67: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Tipp f ur die Vergabe:

Eine zu kurz gewahlte Angebotsfrist schrankt den

Wettbewerb stark ein und erhoht zwangslaufig die Preise.Die Fristen sollten der Komplexitat der Ausschreibungangemessen gewahlt werden. Zu kurze Fristen schreckenzum einen potentielle Anbieter ab bzw. erhohen ande-rerseits die Preiskalkulationen, da die Anbieter durchdie Kurze der Zeit nicht detailliert genug kalkulierenkonnen und Risikozuschlage mitaufnehmen. Des weiterenmussen gerade bei sehr großen Unternehmen komplexeRabattgenehmigungsprozesse durchlaufen werden, die Zeitin Anspruch nehmen.

Angebotsfristen bei Vergabeverfahren unterhalb derSchwellenwerte

Bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemaß VOB/A

findet sich in der VOB/A eine konkrete Mindestfrist von zehnKalendertagen. Diese Mindestfrist darf auch bei besondererDringlichkeit nicht unterschritten werden.

§ 10 Abs. 1 VOB/AFur die Bearbeitung und Einreichung der Angebote ist eineausreichende Angebotsfrist vorzusehen, auch bei Dringlich-keit nicht unter 10 Kalendertagen. Dabei ist insbesondere

der zusatzliche Aufwand f ur die Besichtigung von Baustel-len oder die Beschaffung von Unterlagen f ur die Angebots-bearbeitung zu berucksichtigen.

Bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemaßVOL/A findet sich keine konkrete Mindestfrist f ur die An-gebotsfrist. Es wird aber gefordert, dass der Auftraggeber

f ur die Bearbeitung der Ausschreibung und die Ausarbei-tung der Angebote ausreichende Fristen vorzusehen hat.

92www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 68: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.2. Angebotsfrist

§ 10 Abs. 1 VOL/AFur die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeantrage

und der Angebote sowie f ur die Geltung der Angebote sindausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots und Bindefris-ten) vorzusehen.

Verlangerung der Angebotsfristen

In den folgenden vorliegenden Fallen mussen die Angebotsfristennach objektiven Kriterien entsprechend verlangert werden.

§ 12 EG Abs. 9, VOL/AKonnen die Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung oderEinsichtnahme in nicht ubersandte Vergabeunterlagen er-stellt werden oder konnten die Fristen nach Absatz 7 oder8 nicht eingehalten werden, so sind die Angebotsfristen ent-sprechend zu verlangern.

§ 10a Abs. 1, Nr. 3 VOB/AKonnen die Vertragsunterlagen, die zusatzlichen Unterla-gen oder die geforderten Auskunfte wegen ihres großen Um-fangs nicht innerhalb der in § 12a Absatze 4 und 5 ge-nannten Fristen zugesandt bzw. erteilt werden, sind die inden Nummern 1 und 2 vorgesehenen Fristen angemessen zuverlangern.

93Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 69: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

§ 17 SektVOWerden die Vergabeunterlagen und die zusatzlichen Unter-lagen oder Auskunfte trotz rechtzeitiger Anforderung nicht

innerhalb der in den §§ 18 und 19 festgesetzten Fristen zu-gesandt oder erteilt oder konnen die Angebote nur nacheiner Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in Anlagen zuden Vergabeunterlagen vor Ort erstellt werden, so hat derAuftraggeber die jeweilige Frist angemessen zu verlangern.Dies gilt nicht, wenn die Frist im gegenseitigen Einverneh-men festgelegt worden ist.

4.2.4. Bearbeitungsfrist

Die Zeit, die die Unternehmen zur Bearbeitung/Erstellung der An-gebote zur Verf ugung haben, ist kurzer als die Angebotsfrist, da

• die Zeit zur Veroffentlichung und

• die Zeit von der Anforderung bis zum Erhalt der Vergabeun-terlagen

nicht als Bearbeitungszeit zur Verf ugung stehen.

Zum Verstandnis, wie sich die Zeit f ur die Bearbeitung derAusschreibung und das Erstellen der Angebote verkurzt, soll hierdas Beispiel in Abbildung 4.11 dienen. Die Angebotsfrist betragt im

offenen Verfahren mindestens 52 Tage. Wird die Bekanntmachungnicht elektronisch an das Amt f ur amtliche Veroffentlichungen derEuropaischen Gemeinschaft ubertragen, so wird die Bekanntma-chung spatestens zwolf Tage nach der Absendung im Supplementzum Amtsblatt der Europaischen Union (ABl. S) veroffentlicht.Aus den 52 Tagen bleiben somit nur noch 40 Tage ubrig.

Sind die Vergabeunterlagen und alle zusatzlichen Unterlagennicht auf elektronischem Weg frei, direkt und vollstandig verf ugbar,

mussen diese innerhalb von 6 Tagen nach Eingang eines Antragsvon der Vergabestelle versendet werden. Dadurch verkurzen sich

94www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 70: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.2. Angebotsfrist

Abbildung 4.11.: Die Zeit f ur die Erstellung der Angebote beinichtelektronischer Bekanntmachung im offenenVerfahren

die verbliebenen 40 Tage um weitere sechs Tage auf 34 Tage. Nichtberucksichtigt sind dabei

• die Postlaufzeit f ur das Versenden der Vergabeunterlagen biszum Empfang beim anfragenden Bieter,

• die Laufzeit f ur das Versenden der Angebote vom Bieter zurVergabestelle,

• die Zeit von der Veroffentlichung der Bekanntmachung im Sup-plement zum Amtsblatt der Europaischen Union bis zum Le-sen der Bekanntmachung durch den potentiellen Bieter,

• die Zeit f ur die Entscheidung, die Vergabeunterlagen anzufor-dern sowie

• die Laufzeit f ur die Anforderung der Vergabeunterlagen.

Die Zeit, die den Bietern in diesem Beispiel real f ur die Ausschrei-

bung zur Verf ugung steht, verkurzt sich damit auf weniger als 30Tage. Und hier sind Kalendertage und nicht Werktage gemeint.

95Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 71: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Abbildung 4.12.: Arbeitstage zur Bearbeitung der Ausschreibung

Bearbeitungsfrist ohne Feiertage

Am Beispiel in Abbildung 4.13 sieht man anschaulich wie aus 28 Ka-lendertagen Bearbeitungszeit 20 Arbeitstage Bearbeitungszeit wer-den.

Bearbeitungsfrist mit Feiertagen

Im Beispiel in Abbildung 4.14 sind die 28 Kalendertage Bearbei-tungszeit durch zusatzliche Feiertage (Christi Himmelfahrt, Pfingst-montag und Fronleichnam) auf 17 Arbeitstage reduziert.

4.3. Frist f ur Teilnahmeantrag(Bewerbungsfrist)

Bei den Vergabearten nicht offene Ausschreibung, Verhandlungsver-

fahren und wettbewerblicher Dialog f ur Vergabeverfahren ab Errei-chen des Schwellenwertes sowie unterhalb der Schwellenwerte f ur

96www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 72: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.3. Frist f ur Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist)

Abbildung 4.13.: Die f ur die Bearbeitung und Angebotserstellungverf ugbaren Werktage

Abbildung 4.14.: Die f ur die Bearbeitung und Angebotserstellungverf ugbaren Werktage, Monat mit Feiertagen

die beschrankte Ausschreibung ist in der Regel vor der Phase derAngebotserstellung ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.

97Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 73: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Abbildung 4.15.: vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb

4.3.1. Angemessene Frist

Der Auftraggeber darf sich nicht stur auf die Mindestfristenzuruckziehen. Vielmehr muss er unter Berucksichtigung der Komple-xitat und sonstiger bekannter Randbedingungen, wie z. B. Urlaubs-zeit, Bruckentage durch Feiertage, Zusatzzeiten zum Beschaffennotwendiger Bescheinigungen, eine angemessene Frist bestimmen.

§ 10 Abs. 1 VOL/AFur die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeantrageund der Angebote sowie f ur die Geltung der Angebote sindausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots- und Bindefris-ten) vorzusehen.

98www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 74: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.3. Frist f ur Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist)

§ 12 EG Abs. 1, Satz 1 VOL/ABei der Festsetzung der Fristen f ur den Eingang der An-gebote und der Antrage auf Teilnahme berucksichtigen

die Auftraggeber unbeschadet der nachstehend festgelegtenMindestfristen insbesondere die Komplexitat des Auftragsund die Zeit, die f ur die Ausarbeitung der Angebote erfor-derlich ist.

§ 10 Abs. 4 VOB/AFur die Einreichung von Teilnahmeantragen bei Be-schrankter Ausschreibung nach Offentlichem Teilnahme-wettbewerb ist eine ausreichende Bewerbungsfrist vorzuse-hen.

§ 7 Abs. 4 VOFKonnen die Teilnahmeantrage oder Angebote nur nacheiner Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in nichtubersandte Unterlagen erstellt werden oder konnen dieAuftraggeber die Auskunfte nicht rechtzeitig erteilen, sosind die Bewerbungs- oder Angebotsfristen entsprechendzu verlangern..

4.3.2. Mindestfristen f ur den Teilnahmewettbewerbf ur Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

Fur Vergaben unterhalb der Schwellenwerte ist f ur die Teilnahme-wettbewerbe keine Mindestfrist vorgegeben. Gemaß den §§ 10 Abs.

4 VOB/A und 10 Abs. 1 VOL/A (siehe hierzu Abschnitt 4.3.1) sindausreichende Fristen vorzusehen.

99Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 75: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Bewerbungsfrist Referenz

VOL/A angemessen § 10 Abs. 1VOB/A angemessen § 10 Abs. 4

Tabelle 4.1.: Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte

4.3.3. Standard-Mindestfristen f ur denTeilnahmewettbewerb f ur Vergaben abErreichen der Schwellenwerte

Die Standard-Mindestfrist f ur die Teilnahmeantrage betragt 37 Ta-

ge f ur die nicht elektronische Ubersendung der Bekanntmachung andas Amt f ur amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Gemein-schaft.

Abbildung 4.16.: Die Standard-Mindestfrist f ur Teilnahmeantrage

§ 12 EG Absatz 4 Satz 1 VOL/ABeim nicht offenen Verfahren, wettbewerblichen Dialog undim Verhandlungsverfahren mit offentlichem Teilnahmewett-bewerb betragt die von den Auftraggebern festzusetzendeFrist f ur den Antrag auf Teilnahme mindestens 37 Tage abdem Tag der Absendung der Bekanntmachung.

100www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 76: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.3. Frist f ur Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist)

§ 10a Abs. 1, Nr. 1, Satz 1 VOB/ABeim Nichtoffenen Verfahren betragt die Frist f ur den Ein-

gang der Antrage auf Teilnahme (Bewerbungsfrist) mindes-tens 37 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendungder Bekanntmachung.

§ 7 Abs. 1, Satz 1 VOFDie von den Auftraggebern festgesetzte Frist f ur den Antragauf Teilnahme betragt mindestens 37 Tage ab dem Tag derAbsendung der Bekanntmachung.

§ 17 Abs. 1, Satz 1 SektVOBei nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren mitBekanntmachung betragt die Frist f ur den Eingang vonTeilnahmeantragen mindestens 37 Kalendertage, gerechnetab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung;

4.3.4. Verkurzung der Fristen durch elektronischeUbersendung der Bekanntmachung

Bei elektronischer Ubersendung der Bekanntmachung an das Amtf ur amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaftverkurzt sich die Mindestfrist f ur die Teilnahmeantrage um 7 Tage.

101Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 77: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Abbildung 4.17.: Durch elektronische Ubermittlung verkurzte Min-

destfrist f ur Teilnahmeantrage

§ 10a Abs. 2, Nr. 2 VOB/ADie Bewerbungsfrist kann bei elektronischen Bekanntma-chungen gemaß Absatz 1 Nummer 4 um 7 Kalendertageverkurzt werden.

§ 10a Abs. 3 VOB/ABeim Wettbewerblichen Dialog ist entsprechend Absatz 2Nummer 1 Satz 1 und Nummer 2 und beim Verhandlungs-verfahren mit Vergabebekanntmachung ist entsprechendAbsatz 2 Nummern 1 und 2 zu verfahren.

§ 12 EG Abs. 6, Satz 1 VOL/ABei elektronisch erstellten und ubermittelten Bekanntma-chungen konnen die Fristen nach Abs. 2 und 3 Buchstabeb) und Abs. 4 Satz 1 um 7 Tage verkurzt werden.

102www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 78: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.3. Frist f ur Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist)

§ 18 Abs. 2 SektVOBei elektronisch erstellten und versandten Bekanntmachun-gen konnen die Auftraggeber folgende Fristen um siebenKalendertage verkurzen:

1. im offenen Verfahren die Angebotsfrist,

2. im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfah-ren mit Bekanntmachung die Frist f ur den Eingangder Teilnahmeantr

¨age.

§ 7 Abs. 1, Satz 2 VOFBei elektronisch erstellten und ubermittelten Bekanntma-

chung kann diese Frist um 7 Tage verkurzt werden.

4.3.5. Verkurzte Fristen durch besondereDringlichkeit (beschleunigtes Verfahren)

Die Mindestfrist f ur die Teilnahmeantrage kann bei Vergaben gemaßVOB/A, VOL/A und VOF auf bis zu 10 Tage verkurzt werden.Diese extreme Verkurzung der Teilnahmefrist ist nur bei einer nachobjektiven Gesichtspunkten gebotenen Dringlichkeit gerechtfertigt.

103Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 79: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Abbildung 4.18.: Maximal verkurzte Mindestfrist f ur Teilnahmean-

trage gemaß VOB/A, VOL/A und VOF

§ 12 EG Abs. 4, Satz 2 VOL/AIn Fallen besonderer Dringlichkeit (beschleunigtes Verfah-

ren) beim nicht offenen Verfahren und Verhandlungsver-fahren mit offentlichem Teilnahmewettbewerb betragt die-se Frist mindestens 15 Tage oder mindestens 10 Tage beielektronischer Ubermittlung, jeweils gerechnet vom Tag derAbsendung der Bekanntmachung an.

§ 10a Abs. 1, Nr. 1, Satz 2 VOB/AAus Grunden der Dringlichkeit kann die Bewerbungsfristauf 15 Kalendertage verkurzt werden.

104www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 80: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.3. Frist f ur Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist)

§ 10a Abs. 2, Nr. 4 VOB/AAus Grunden der Dringlichkeit konnen diese Fristen wiefolgt verkurzt werden:

a) auf mindestens 15 Kalendertage f ur den Eingang derAntrage auf Teilnahme bzw. mindestens 10 Kalender-tage bei elektronischer Bekanntmachung gemaß Ab-satz 1 Nummer 4,

§ 7 Abs. 2 VOFIn den Fallen besonderer Dringlichkeit betragt die Frist f urden Antrag auf Teilnahme mindestens 15 Tage, oder min-destens 10 Tage bei elektronischer Ubermittlung, jeweils abdem Tag der Absendung der Bekanntmachung (Beschleu-nigtes Verfahren).

Bei Vergaben im Sektorenbereich kann die Mindestfrist bis auf 15Tage verkurzt werden.

Abbildung 4.19.: Maximal verkurzte Mindestfrist f ur Teilnahmean-trage gemaß SektVO

105Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 81: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4. Fristen im Vergabeverfahren

§ 17 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 SektVOsie darf nicht kurzer sein als 15 Kalendertage, wenn die Be-

kanntmachung auf elektronischem Weg oder mittels Telefaxzur Veroffentlichung ubermittelt wurde.

§ 17 Abs. 3 Nr. 1 Satz 3 SektVODie Frist darf auf keinen Fall kurzer sein als 22 Kalender-

tage, wenn die Bekanntmachung nicht auf elektronischemWeg oder per Telefax zur Veroffentlichung ubermittelt wur-de;

4.3.6. Zusammenfassung

Die Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f ur Vergabe-verfahren gemaß SektVO sind in Tabelle 4.2 zusammengefasst. Daim Sektorenbereich kein wettbewerblicher Dialog vorgesehen ist,besitzen nur die beiden Verfahrensarten nicht offenes Verfahren undVerhandlungsverfahren  einen vorgeschaltenen Teilnahmewettbe-werb. Fur beide Verfahrensarten werden in der Sektorenverordnungf ur die Fristen der Teilnahmeantrage die gleichen Mindestfristenangegeben.14

Bewerbungsfrist

Standard (Regelfrist) 37 Tage

elektronische Ubermittlung der Bekanntmachung 30 Tage

Mindestfrist ohne elektron. Ubermittlung 22 Tage

Mindestfrist bei elektron. Ubermittlung 15 Tage

Tabelle 4.2.: Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren gemaß SektVO

14§ 17 Abs. 3 SektVO.

106www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 82: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.3. Frist f ur Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist)

Bei Vergabeverfahren gemaß VOF (Vergabeordnung f ur freiberufli-che Dienstleistungen) gibt es nur eine einzige Verfahrensart, das Ver-handlungsverfahren. In Tabelle 4.3 sind die Bewerbungsfristen bei

Teilnahmewettbewerben inklusive deren Verkurzungsmoglichkeitenzusammengefasst.

Bewerbungsfrist

Standard (Regelfrist) 37 Tage

elektronische Ubermittlung der Bekanntmachung 30 Tage

beschleunigtes Verfahern 15 Tage

beschleunigtes Verfahren + elektron. Ubermittlung 10 Tage

Tabelle 4.3.: Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren gemaß VOF ab Erreichen derSchwellenwerte

In den beiden Tabellen 4.5 und 4.6 werden Abkurzungen benutzt,die in Tabelle 4.4 erklart werden.

Abkurzung Bedeutung

elektr.Ubermittl. elektronische Ubermittlung der Bekanntmachung

beschl. Verf. beschleunigte Verfahren

NOV nicht offenes Verfahren

WD wettbewerblicher Dialog

VV Verhandlungsverfahren

Tabelle 4.4.: Abkurzungen

NOV WD VV

Regelfrist 37 Tage 37 Tage 37 Tage

elektr.Ubermittl. 30 Tage 30 Tage 30 Tage

beschl. Verf. 15 Tage - 15 Tage

beschl. Verf.+elektr.Ubermittl. 10 Tage - -

Tabelle 4.5.: Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren gemaß VOB/A ab Erreichen derSchwellenwerte

Die Regelfristen von 37 Tagen f ur die Bewerbungsfrist in Tabelle4.6 sind in § 12 EG Abs. 4 Satz 1 beschrieben. Die Moglichkeit

107Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 83: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4. Fristen im Vergabeverfahren

NOV WD VV

Regelfrist 37 Tage 37 Tage 37 Tage

elektr.Ubermittl. 30 Tage 30 Tage 30 Tage

beschl. Verf. 15 Tage - 15 Tagebeschl. Verf.+elektr.Ubermittl. 10 Tage - 10 Tage

Tabelle 4.6.: Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f urVergabeverfahren gemaß VOL/A ab Erreichen derSchwellenwerte

der Verkurzung um sieben Tage der Regelfristen durch elektroni-sche Ubertragung der Bekanntmachung ist in § 12 EG Abs. 6 Satz

1 beschrieben. Die Verkurzung der Fristen durch besondere Dring-lichkeit (beschleunigtes Verfahren) ist in § 12 EG Abs. 4 Satz 2beschrieben.

4.4. Frist f ur zusatzliche Auskunfte

Die zusatzlichen Auskunfte sind rechtzeitig erteilt, wenn sie recht-zeitig versendet wurden. Um Laufzeiten zu sparen und eine Gleich-

behandlung der Bieter zu gewahrleisten, sollten die Auskunfte perEmail oder Fax erfolgen.15 Alle gestellten Fragen sollten anonymi-siert werden und dann die Fragen und die Antworten allen Bieternrechtzeitig zur Verf ugung gestellt werden.16

4.4.1. Auskunftsfristen ab Erreichen derSchwellenwerte

Die Fristlangen zur Auskunfterteilung f ur Vergabeverfahren ab Er-

reichen der Schwellenwerte bewegen sich zwischen 4 und 6 Tagenvor Ablauf der Angebotsfrist und finden sich in den folgenden Pa-ragraphen:

• § 12 EG Abs. 8, VOL/A

• § 12a Abs. 5 VOB/A

• § 19 Abs. 2 SektVO

15siehe hierzu Oliver Schubert in Willenbruch/Wieddekind (Hrsg.), Vergabe-recht Kompaktkommentar , 2. Aufl. 2011, § 12a Rn. 18.

16Greb/Muller. Kommentar zur SektVO, § 19 Rn. 9.

108www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 84: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.4. Frist f ur zus atzliche Ausk unfte 

• 7 Abs. 3 VOF

Zur Berechnung der Auskunftsfrist wird der Tag des Abgabetermins(Eroffnungstermin) nicht mitgezahlt.17 Gerechnet wird vom Tag vor

dem Abgabetermin an und zwar ruckwarts in Kalendertagen. 18

In Abbildung 4.20 ist der Fall einer Auskunftsfrist von 6 Tagendargestellt.

Abbildung 4.20.: Berechnung der Auskunftsfristen

§ 12 EG Abs. 8, VOL/A

Die Auftraggeber mussen rechtzeitig angefordertezusatzliche Auskunfte uber die Vergabeunterlagen unddas Anschreiben spatestens 6 Tage, beim nicht offenenVerfahren oder beschleunigten Verhandlungsverfahrenspatestens 4 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen.

§ 12a Abs. 5 VOB/A

Rechtzeitig beantragte Auskunfte uber die Vergabeunter-lagen sind spatestens 6 Kalendertage vor Ablauf der An-gebotsfrist zu erteilen. Bei Nichtoffenen Verfahren und be-schleunigten Verhandlungsverfahren nach § 10a Absatz 2Nummer 4a betragt diese Frist 4 Kalendertage.

17Die Regeln zur Fristberechnung sind in Kapitel 3 beschrieben.18siehe hierzu Oliver Schubert in Willenbruch/Wieddekind (Hrsg.), Vergabe-

recht Kompaktkommentar , 2. Aufl. 2011, § 12a Rn. 17.

109Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 85: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4. Fristen im Vergabeverfahren

§ 19 Abs. 2 SektVOZusatzliche Auskunfte zu den Unterlagen hat der Auftrag-

geber spatestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Ein-gangsfrist f ur Angebote zu erteilen, sofern die zusatzlichenAuskunfte rechtzeitig angefordert worden sind.

§ 7 Abs. 3 VOF

Die Auftraggeber mussen rechtzeitig angeforderte,zusatzliche Auskunfte uber die Aufgaben spatestens 6Tage, im Beschleunigten Verfahren spatestens 4 Tage vorAblauf der Bewerbungsfrist, erteilen.

4.4.2. Auskunftsfristen unterhalb der Schwellenwerte

Unterhalb der Schwellenwerte bestehen die Fristen aus demunbestimmten Begriff  unverzuglich.

§ 12 Abs. 7 VOB/AErbitten Bewerber zusatzliche sachdienliche Auskunfte

uber die Vergabeunterlagen, so sind diese Auskunfte allenBewerbern unverzuglich in gleicher Weise zu erteilen.

4.4.3. Zusammenfassung

In Tabelle 4.7 sind die Auskunftfristen f ur alle Vergabearten undVergabeordnungen zusammengestellt.

110www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 86: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.5. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen

Verfahren gemaß VOL/A

OV NOV WD VV

Regelfrist 6 Tage 4 Tage 6 Tage 6 Tage

beschleunigt - 4 Tage - 4 TageVerfahren gemaß VOB/A

OV NOV WD VV

Regelfrist 6 Tage 4 Tage 6 Tage 6 Tage

beschleunigt - 4 Tage - 4 Tage

Verfahren gemaß SektVO

OV NOV WD VV

Regelfrist 6 Tage 6 Tage - 6 Tage

beschleunigt - - - -Verfahren gemaß VOF

OV NOV WD VV

Regelfrist - - - 6 Tage

beschleunigt - - - 4 Tage

Tabelle 4.7.: Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellenwerte

4.5. Frist zur Absendung derVergabeunterlagen

4.5.1. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen abErreichen der Schwellenwerte

Bei europaweiten offenen Verfahren ist die Frist von maximal sechsTagen zur Absendung der Vergabeunterlagen in den folgenden Pa-ragraphen geregelt:

• § 12 EG Abs. 7 VOL/A

• § 12a Abs. 4 VOB/A

• 19 Abs. 1 SektVO

Sind die Unterlagen auf elektronischem Weg frei, direkt undvollstandig verf ugbar, entf allt die Verpflichtung des Auftraggebers

zur Absendung der Unterlagen. Dies gilt auch, wenn der Zugriff auf die Unterlagen nur durch vorherige kostenlose Registrierung moglich

111Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 87: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4. Fristen im Vergabeverfahren

ist.19

Abbildung 4.21.: Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen

§ 12 EG Abs. 7 VOL/AMachen die Auftraggeber die Vergabeunterlagen und allezusatzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem Weg frei,direkt und vollstandig verf ugbar und sind die Vergabeun-terlagen und die zusatzlichen Unterlagen rechtzeitig ange-fordert worden, so mussen die Auftraggeber die genanntenUnterlagen innerhalb von 6 Tagen nach Eingang des An-

trags an die Unternehmen absenden.

19siehe hierzu Oliver Schubert in Willenbruch/Wieddekind (Hrsg.), Vergabe-recht Kompaktkommentar , 2. Aufl. 2011, § 12a Rn. 16.

112www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 88: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.5. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen

§ 12a Abs. 4 VOB/ASind bei Offenen Verfahren die Vergabeunterlagen nicht auf 

elektronischem Weg frei, direkt und vollstandig verf ugbar,werden die Vergabeunterlagen den Bewerbern binnen 6 Ka-lendertagen nach Eingang des Antrags zugesandt, soferndieser Antrag rechtzeitig vor dem Schlusstermin f ur denEingang der Angebote eingegangen ist.

§ 19 Abs. 1 SektVOMacht der Auftraggeber die Vergabeunterlagen und al-le zusatzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem Wegvollstandig verf ugbar, hat er diese Unterlagen unverzuglich,

  jedoch spatestens am sechsten Kalendertag nach Eingangeines entsprechenden Antrags an die Unternehmen zu sen-den, sofern dieser Antrag rechtzeitig innerhalb der Ein-gangsfrist f ur Angebote eingegangen war.

Ein Auftraggeber sollte sich aber bewusst daruber sein, dass erdurch die Inanspruchnahme der Sechstagesfrist f ur die Absendungder Unterlagen die Netto-Bearbeitungszeit f ur die Bieter weitereinschrankt. Hierzu sei auf Abbildung 4.12 auf Seite 96 verwiesen.

4.5.2. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagenunterhalb der Schwellenwerte

§ 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/ADie Vergabeunterlagen sind den Bewerbern unverzuglich ingeeigneter Weise zu ubermitteln.

113Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 89: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4. Fristen im Vergabeverfahren

§ 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/ADie Vergabeunterlagen sind bei Beschrankter Ausschrei-

bung und Freihandiger Vergabe an alle ausgewahlten Be-werber am selben Tag abzusenden.

4.6. Bindefrist

Die Bindefrist bezeichnet die Zeitspanne, bis zu deren Ablauf einBieter an sein Angebot gebunden ist.

Gemaß § 10 Abs.1 VOL/A bzw. § 12 EG Abs. 1 VOL/A sind f urdie Geltung der Angebote ausreichende Bindefristen vorzusehen.

§ 10 Abs.1 VOL/AFur die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeantrageund der Angebote sowie f ur die Geltung der Angebote sindausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots und Bindefris-ten) vorzusehen.

§ 12 EG Abs. 1, Satz 2 VOL/ADie Auftraggeber bestimmen eine angemessene Frist, inner-halb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bin-defrist).

Kann der Auftraggeber bis zum Ende der Bindefrist der Angebotekeinen Zuschlag vornehmen, muss er die Bieter, die in die engere

Wahl zur Zuschlagserteilung kommen, um eine Verlangerung derBindefrist ihrer Angebote bitten.

114www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 90: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.7. Zuschlagsfrist

Abbildung 4.22.: Bindefrist

4.7. Zuschlagsfrist

Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum vom Eroffnungstermin bis zurZuschlagserteilung. Dieser Zeitraum beinhaltet:

• die Zeit, die der Auftraggeber von der Offnung der Angebo-te benotigt, um die Angebote zu prufen, zu werten und dieEntscheidung f ur ein Angebot zu treffen und

• die Wartefrist gemaß §101a GWB, bevor ein Vertrag geschlos-sen werden darf.

§ 10 Abs. 5 VOB/A

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eroffnungstermin.

115Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 91: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

Abbildung 4.23.: Zuschlagsfrist

§ 10 Abs. 6 VOB/ADie Zuschlagsfrist soll so kurz wie moglich und nicht langer

bemessen werden, als der Auftraggeber f ur eine zugigePrufung und Wertung der Angebote (§ 16) benotigt. Ei-ne langere Zuschlagsfrist als 30 Kalendertage soll nur inbegrundeten Fallen festgelegt werden. Das Ende der Zu-schlagsfrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeich-nen.

§ 10 Abs. 7 VOB/AEs ist vorzusehen, dass der Bieter bis zum Ablauf der Zu-schlagsfrist an sein Angebot gebunden ist.

Das Fristende ist gemaß § 10 Abs. 6 VOB/A durch die Angabeeines Kalendertages genau bestimmt. Kann der Auftraggeber biszum Ende der Zuschlagsfrist (Bindefrist der Angebote) keinen

Zuschlag vornehmen, muss er die Bieter, die in die engere Wahl zurZuschlagserteilung kommen, um eine Verlangerung der Bindefrist

116www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 92: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.7. Zuschlagsfrist

ihrer Angebote bitten.

§ 18 Abs. 1 VOB/A

Der Zuschlag ist moglichst bald, mindestens aber so recht-zeitig zu erteilen, dass dem Bieter die Erklarung noch vorAblauf der Zuschlagsfrist (§ 10 Absatze 5 bis 8) zugeht.

§ 18 Abs. 2 VOB/AWerden Erweiterungen, Einschrankungen oder Anderungen

vorgenommen oder wird der Zuschlag verspatet erteilt, soist der Bieter bei Erteilung des Zuschlags aufzufordern, sichunverzuglich uber die Annahme zu erklaren.

117Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 93: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

4.8. Die Frist zur Bekanntmachung uber dieAuftragserteilung

Zur Sicherstellung von transparenten Vergabeverfahren sind dieAuftraggeber bei europaweiten Vergaben zur Bekanntmachunguber die Auftragserteilung verpflichtet. Die Bekanntmachung mussinnerhalb von 48 Tagen an das Amt f ur amtliche Veroffentlichungender Europaischen Gemeinschaft zu ubermitteln.

§ 23 EG Abs. 1, Satz 1 VOL/ADie Auftraggeber machen innerhalb von 48 Tagen nachVergabe des Auftrags uber jeden vergebenen AuftragMitteilung nach dem im Anhang III der Verordnung(EG) zur Einf uhrung von Standardformularen f ur dieVeroffentlichung von Vergabebekanntmachungen im Rah-men von Verfahren zur Vergabe offentlicher Auftrage gemaßder Richtlinie 2004/18/EG des Europaischen Parlaments

und des Rats in der jeweils geltenden Fassung an das Amtf ur amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Gemein-schaften.

§ 23 EG Abs. 1, Satz 2 VOL/ADie Auftraggeber brauchen bestimmte Angaben uber die

Auftragsvergabe jedoch nicht mitzuteilen, wenn die Wei-tergabe den Gesetzesvollzug vereiteln wurde oder diesdem offentlichen Interesse zuwiderlauft, die legitimengeschaftlichen Interessen einzelner offentlicher oder priva-ter Unternehmen beruhrt oder den fairen Wettbewerb zwi-schen den Unternehmen beeintrachtigen wurde.

118www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 94: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.8. Die Frist zur Bekanntmachung  uber die Auftragserteilung 

§ 18a Abs. 1 VOB/A

1. Die Erteilung eines offentlichen Auftrages im Sinne von§ 3a Absatz 1 ist bekannt zu machen.

2. Die Bekanntmachung ist nach dem in Anhang IIIder Verordnung(EG) Nummer 1564/2005 enthaltenenMuster zu erstellen.

3. Angaben, deren Veroffentlichung

a) den Gesetzesvollzug behindern,

b) dem offentlichen Interesse zuwiderlaufen,

c) die berechtigten geschaftlichen Interessenoffentlicher oder privater Unternehmen beruhrenoder

d) den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen be-eintrachtigen wurden, sind nicht in die Bekannt-machung aufzunehmen.

§ 18a Abs. 2 VOB/A

Die Bekanntmachung ist dem Amt f  ur amtlicheVeroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaftenin kurzester Frist - spatestens 48 Kalendertage nachAuftragserteilung - zu ubermitteln.

119Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 95: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

§ 14 Abs. 1 VOFDie Auftraggeber machen uber jeden vergebenen AuftragMitteilung anhand einer Bekanntmachung. Sie wird nach

dem im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005enthaltenen Muster erstellt und ist spatestens 48 Ta-ge nach Vergabe des Auftrags an das Amt f ur amtlicheVeroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaften zuubermitteln.

4.9. Die Fristen bei Rugen undNachprufungen

Nachprufungen vor der Vergabekammer sind nur dann zulassig,wenn es sich um einen Auftrag handelt, der in den Anwendungsbe-reich des Kartellvergaberechts f allt, das heißt ein Auftrag, dessenAuftragswert uber den Schwellenwerten liegt.

Gemaß § 104 Abs. 1 GWB wird die Nachprufung der Vergabeoffentlicher Auftrage durch die Vergabekammern des Bundes f ur diedem Bund zuzurechnenden Auftrage wahrgenommen. Entsprechendnehmen die Vergabekammern der Lander die Nachprufungen derdiesen Landern zuzurechnenden Auftrage wahr.

Nachprufungsverfahren werden von den Vergabekammern nur auf Antrag von Unternehmen eingeleitet, die

• ein Interesse am Auftrag haben,

• eine Verletzung der Vergabevorschriften geltend machen,

• einen Schaden durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften erlitten haben

• oder denen ein Schaden zu entstehen droht.

Dies wird im § 107 Abs. 1 und 2 beschrieben.

120www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 96: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4.9. Die Fristen bei Rugen und Nachpr ufungen

§ 107 Abs. 1 GWBDie Vergabekammer leitet ein Nachprufungsverfahren nurauf Antrag ein.

§ 107 Abs. 2 GWBAntragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse amAuftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §

97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unterneh-

men durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrif-ten ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Die Voraussetzung f ur ein Nachprufungsverfahren ist eine vorge-nommene Ruge beim Auftraggeber, um diesem die Moglichkeit

einzuraumen den erkannten und beanstandeten Vergaberechts-verstoß zu beseitigen und damit ein Nachprufungsverfahren zuvermeiden Die Ruge unterliegt keiner besonderen Formvorgabesollte aber aus Grunden der Nachweisbarkeit schriftlich und/oderelektronisch per Email oder Fax erfolgen.20

Erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstoße sind un-verzuglich zu rugen. Zur Begrifflichkeit unverz   uglich  gibt esin den Entscheidungen der Vergabekammern und der Gerichte

unterschiedlichste Fristenauffassungen, die die Rugefrist bis auf 1 -3 Tage gekurzt haben.21

20Ruhland in Muller-Wrede (Hrsg.) GWB-Vergaberecht § 107 Rn. 15.21Cornelia Erdl,R¨ ugefrist ein Tag – das Ende des effektiven Rechtsschutzes? 

VergabeR 2007, Seite 450 - 457.

121Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 97: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

4. Fristen im Vergabeverfahren

§ 107 Abs. 3, Nr. 1 GWBDer Antrag ist unzulassig, soweit der Antragsteller dengerugten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe-

verfahren erkannt und gegenuber dem Auftraggeber nichtunverzuglich gerugt hat,

Unabhangig wie kurz oder lang die Rugefrist im Einzelfallaufgrund einer bestehenden Komplexitat etc. auszulegen ist: istder Verstoß bereits in der Vergabebekanntmachung erkennbar undwird nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten

Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenuber demAuftraggeber gerugt, dann ist der Nachprufungsantrag unzulassig.

§ 107 Abs. 3, Nr. 2 GWBDer Antrag ist unzulassig, soweit Verstoße gegen Vergabe-vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, nicht spatestens bis Ablauf der in der Bekanntma-chung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Be-werbung gegenuber dem Auftraggeber gerugt werden,

Ist der Vergabeverstoß noch nicht in der Bekanntmachung erkenn-bar, sondern erst in den Vergabeunterlagen, so muss auch hierbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurAngebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenuber dem Auftraggebergerugt werden, ansonsten ist der Nachprufungsantrag unzulassig.

§ 107 Abs. 3, Nr. 3 GWBDer Antrag ist unzulassig, soweit Verstoße gegen Vergabe-vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, nicht spatestens bis zum Ablauf der in der Bekannt-machung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Be-werbung gegenuber dem Auftraggeber gerugt werden,

Fur den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung auf die ein-

122www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 98: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4.9. Die Fristen bei Rugen und Nachpr ufungen

gegangene Ruge zu reagieren und dem rugenden Bieter eineErklarung abzugeben.22 Der Auftraggeber hat die Moglichkeit derSelbstkorrektur, muss diese aber nicht nutzen.

Erfolgt durch den Auftraggeber eine Mitteilung an den Auf-traggeber, dass der Ruge nicht abgeholfen wird, beginnt eine Fristvon 15 Tagen zu laufen, innerhalb der der Bieter einen Antrag auf Nachprufung bei der Vergabekammer stellen muss.

Abbildung 4.24.: Frist gemaß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB

§107 Abs. 3, Nr. 4 GWBDer Antrag ist unzulassig, soweit mehr als 15 Kalendertage

nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rugenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

22Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Auflage 2010 § 107 Rn. 81.

123Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 99: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprob

4. Fristen im Vergabeverfahren

4.9.1. Entscheidungen der Vergabekammern

Eine innerhalb von drei Werktagen platzierte Ruge

Eine innerhalb von drei Werktagen platzierte Ruge ist regelmaßig

”unverzuglich“, eine noch kurzere Frist ware schlichtweg nicht mehr

praktikabel. 23

Eine innerhalb von vier Werktagen platzierte Ruge

Eine Ruge innerhalb von vier Tagen nach Kenntnisnahme vomvermeintlichen Vergaberechtsverstoß kann noch als unverzuglich imSinne von § 107 Abs. 3 GWB gelten. 24

Erkannte Verfahrensverstoße sind unverzuglich zu rugen

Nach § 107 Abs. 3 Satz GWB sind von den Bietern erkannte Ver-fahrensverstoße unverzuglich, also ohne schuldhaftes Zogern (§ 121BGB) zu rugen, um der Vergabestelle die Moglichkeit einzuraumen,die behaupteten Verfahrensfehler fruhzeitig zu korrigieren. 25

Verspatete Ruge

Eine Ruge, die erst nach Ablauf von acht Tagen nach Erhalt derMitteilung nach § 13 VgV und f unf Tage nach Kenntnis eines Ver-stoßes erhoben worden ist, ist verspatet (§ 107 Abs. 3 GWB). 26

Sofortige Ruge bei unzureichender Vorabinformation

Die Beanstandung, die Vorabinformation nach§

13 VgV sei unzu-reichend, muss noch am Tage ihres Zugangs, spatestens jedoch amFolgetag erfolgen. Eine insoweit erfolgte spatere Ruge ist nicht mehrunverzuglich. 27

23Vergabekammer bei der Bezirksregierung Dusseldorf, VK - 12/2006 - L.24Vergabekammer Schleswig-Holstein, Az.: VK-SH 02/06.25Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Beschluss vom

01.02.2008, Az.: 21.VK - 3194 - 54/07.26Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Beschluss vom

07.07.2008, Az.: 21.VK - 3194 - 31/08.27Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Beschluss vom

26.08.2009, Az.: 21.VK - 3194 – 30/09.

124www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 100: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

4.9. Die Fristen bei Rugen und Nachpr ufungen

Bereits in der Bekanntmachung erkennbare Vergabeverstoße

Im Verhandlungsverfahren mussen Rugen wegen Verstoßen gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, spatestens bis zum Ablauf der Frist f ur die Einreichung vonTeilnahmeantragen erhoben werden (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB). 28

28Vergabekammer Schleswig-Holstein, Az.: VK-SH 18/08.

125Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 101: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 102: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

KAPITEL 5

Informations- und Wartepflicht

Vor Ablauf der Wartefrist durch die in § 101a Abs. 1 GWB

(fruher durch § 13 VgV) beschriebene Informationspflicht darf keinZuschlag erfolgen und damit kein Vertrag geschlossen werden. EinVerstoß gegen §101a GWB hat gemaß § 101b Abs. 1, Nummer 1GWB die Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages zur Folge.

§ 101a GWB Abs. 1, Satz 1Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebo-te nicht berucksichtigt werden sollen, uber den Namen des

Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,uber die Grunde der vorgesehenen Nichtberucksichtigungihres Angebots und uber den fruhesten Zeitpunkt des Ver-tragsschlusses unverzuglich in Textform zu informieren.

Textform bedeutet, dass aus Dokumentations- und Nach-weisgrunden eine mundliche oder telefonische Informationnicht ausreichend ist. Der Auftraggeber kann aber zwischen

Brief, Fax oder auch Email frei wahlen. Bei der Verwendungvon Email wird das Absenden der Vorabinformation durch

127Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 103: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 104: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

Literaturverzeichnis

[1] Ax, T., Schneider, M. Auftragsvergabe. Erich Schmidt Verlag,Berlin (2007)

[2] Bechtold, R. GWB, Kartellgesetz, Gesetz gegen Wettbewerbs-beschr   ankungen . Verlag C.H. Beck; 5. Auflage (2008)

[3] Buhr, Barbara . Die Richtlinie 2004/18/EG und das deutscheVergaberecht. Duncker und Humblot, Berlin 2009

[4] Byok, Jan. Kommentar zum Vergaberecht: Erl   auterungen zu den vergaberechtlichen Vorschriften des GWB und der VgV.2. Auflage, Verlag Recht und Wirtschaft (2004)

[5] Dagef orde, Angela . Einf   uhrung in das Vergaberecht  lexxionBerlin 2008.

[6] Ebert, Eva Dorothee. M   oglichkeiten und Grenzen im Verhand-lungsverfahren  . Bundesanzeiger Verlag; 2005

[7] Fabry/Meininger/Kayser. Vergaberecht in der Unternehmen-spraxis. Gabler 2007.

[8] Feil, Thomas; Leitzen, Werner . EVB-IT Kommentar  VerlagDr. Otto Schmidt, Koln 2003

[9] forum vergabe e.V. Vergaberecht 2006. Teilband 1: NationalesRecht . Bundesanzeiger Verlag; 2007.

423Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 105: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

Literaturverzeichnis 

[10] forum vergabe e.V. Vergaberecht 2008. Teilband 2: Eu-rop¨ aisches und internationales Recht . Bundesanzeiger Verlag;2008.

[11] Greb, Klaus. Kommentar zur SektVO. , Werner Verlag (2010)

[12] Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß. juris Praxiskommentar . ju-ris 2008.

[13] Herrmann, Dr. Michael Begrenzung der Aufhebungsbed   urftigkeit vergaberechtswidriger Vertr   age. 249-262, 2009 VergabeR

[14] Hertwig, Stefan. Praxis der ¨ offentlichen Auftragsvergabe. Verlag

C. H. Beck 2009.[15] Ingenstau/Korbion VOB - Teile A und B: Kommentar . Werner

Verlag, Neuwied; 17. Auflage (2010).

[16] Kauerhof, Rico . Grundbegriffe des Vergaberechts Leipziger Uni-versitatsverlag 2008.

[17] Knauff. Neues europ¨ aisches Vergabeverfahrensrecht: Der wett-bewerbliche Dialog . VergabeR 2004, 287.

[18] Knauff. Neues europ¨ aisches Vergaberecht: Rahmenvereinbarun-gen . VergabeR 2006, 24.

[19] Kulartz; Kus; Portz (Hrsg.). Kommentar zum GWB-Vergaberecht . Werner Verlag 2009

[20] Kunkel, Wolfgang and Wittmann, Roland (Hrsg.). Staatsord-nung und Staatspraxis der r   omischen Republik . Verlag C. H.Beck 1995.

[21] Leinemann, Ebert, Kirch. Die Vergabe ¨ offentlicher Auftr   age .Werner Verlag; 4. Auflage 2007

[22] Leinemann, Ralf . Das neue Vergaberecht. Werner Verlag 2010.

[23] Luber, Herrmann Der formalistische Angebotsausschluss, dasWettbewerbsprinzip und der Grundsatz der sparsamen Mittel-verwendung im Vergaberecht  . Seite 14, 2009 VergabeR

[24] Muller-Wrede (Hrsg.). Verdingungsordnung f   ur Leistungen,VOL/A, Kommentar  . Bundesanzeiger Verlag; 3. Auflage 2010

424www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 106: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

Literaturverzeichnis 

[25] Muller-Wrede (Hrsg.). VOL und VOF 2009 . BundesanzeigerVerlag 2010.

[26] Muller-Wrede (Hrsg.). GWB-Vergaberecht : Kommentar  . Carl

Heymanns Verlag; 2009

[27] Noch, R. . Vergaberecht kompakt: Handbuch f   ur die Praxis. Wer-ner Verlag, Neuwied; 4. Auflage (2008)

[28] Palandt, Otto B   urgerliches Gesetzbuch. Verlag C.H. Beck 2009.

[29] Pietzcker, Jost . Der Staatsauftrag als Instrument des Verwal-tungshandelns. Verlag Mohr Siebeck Tubingen 1978.

[30] Priess, Hans-Joachim. Handbuch des europ¨ aischen Vergabe-rechts. Heymann 2005.

[31] Reidt, Olaf; Stickler, Thomas; Glahs, Heike; Diehr, Matthias.Vergaberecht: Kommentar. Verlag O. Schmidt 2011.

[32] Schmidt, Reiner; Vollmoller, Thomas . Kompendium ¨ Offentliches Witschaftsrecht. Springer 2007

[33] Schneider, Tobias Helmut . Der wettbewerbliche Dialog im 

Spannungsfeld der Grunds¨ atze des Vergaberechts. Duncker undHumblot, Berlin 2009

[34] Schonebeck, Karl-Heinz. Das Vergaberecht in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis. Verlag Erich Schmidt 2003.

[35] Gursky/Peters/Repgen/Schilken. J. von Staudingers Kommen-tar zum B   urgerlichen Gesetzbuch: Mit Einf   uhrungsgesetz und Nebengesetzen  Verlag de Gruyter 2004.

[36] Stemmer, Michael . Vergaberecht - Grunds¨ atzliches und aus-gew   ahlte Fragen. Richard Boorberg Verlag 2008

[37] Vollink, Uwe-Carsten; Meckler, Markus A. . Vergaberecht 2006 Beuth Verlag 2007

[38] Vollink, Uwe-Carsten Auswahl, Bekanntmachung und Gewich-tung von Zuschlagskriterien im Lichte aktueller Rechtspre-chung . S. 352 - 362, 2009 VergabeR

[39] Willenbruch, Klaus; Wieddekind,Kristina. Vergaberecht, Kom-paktkommentar. 2. Auflage, Werner Verlag 2011.

425Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 107: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

Literaturverzeichnis 

[40] Zeiss, Christopher (Hrsg.). Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte. Bundesanzeiger-Verl. 2010.

426www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 108: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe

Index

Offentlicher Auftraggeber, 415Offentliches Beschaffungswesen, i

Bedeutung, i

Ablauf 

Offenes Verfahren, 37Akteneinsicht, 408Amtsblatt

Supplement, 408Amtsblatt der Europaischen

Union, 408Angebot

Rucknahme, 88, 155, 162,179, 187, 204, 208, 223,227

Zuruckziehen, 162

Angebotsfrist, 71, 84, 409angemessene, 90Beginn, 84Dauer, 90Ende, 85–87Fristverkurzung, 151, 157,

158, 164, 213Mindestfrist, 212nicht offenes Verfahren, 174,

181offenes Verfahren, 156Regelfrist, 156unterhalb Schwellenwerte, 92

Verlangerung, 93, 155, 160,168, 186, 194, 204, 207,214, 222, 226

AngebotsfristenMindestfristen, 192

Angebotsrucknahme, 409Angebotsunterlagen, 409Angebotswertung, 409Anschreiben, 410Antike, 3Antrag auf Nachprufung, 410Aufhebung der Ausschreibung, 410Auftragnehmer, 410Auftragsarten, 8

Mischformen, 8Auftragswert, 35, 410

Schatzung, 28Auschlußfrist, 85Ausschreibung

Aufhebung, 410

BauauftrageBauausf uhrung durch Dritte,

11Bauleistungen, 11Bautragervertrag, 11Definition, 11Planungs- und Bauleistun-

gen, 11Regeln, 12

427Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 109: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

Index 

Bearbeitungsfrist, 94Bearbeitungszeit, 72, 94

Verkurzung, 94Bekanntmachung

Ubermittlung, 73, 79Amtsblatt der EU, 77Internetportale, 77Standardformulare, 81Tageszeitungen, 77Veroffentlichungsblatter, 77

bekanntmachungUbermittlung, 81

beschleunigtes Verfahren, 177, 184,201

nicht offenes Verfahren, 184

beschleunigtes verfahren, 174, 206Bewerber, 411Bewerbungsfrist, 96BGB, 400BHO, 5Bieter, 412Bindefrist, 72, 114, 412Bruttoinlandsprodukt, i

Common Procurement Vocabulary,412

CPV, 400, 412CPV-Nomenklatur, 412

De-Facto-Vergabe, 132, 412Dienstleistungsauftrage

Definition, 11Regeln, 13

Dienstleistungsauftrag, 412Diskriminierungsverbot, 412Dringlichkeit, 177DVA, 401

DVAL, 401Dynamisches Beschaffungssystem,

413

EDV, 401EG, 401Elektrizitatsversorgung, 8Elektronische Auktion, 413eNotices, 73Eroffnung, 72, 87, 413Eroffnungstermin, 38, 39, 72, 87eSenders, 73EU, 401

Bekanntmachungen, 408Rechtsvorschriften, 408

EuGH, 401EURATOM, 401

Europaische UnionAmtsblatt, 408Mitgliedslander, 17, 417

EVB-IT, 413Uberlassung Typ A, 413Uberlassung Typ B, 413Dienstleistung, 413Instandhaltung, 413Kauf, 413Pflege S, 413System, 413

EWG, 401

freiberufliche LeistungenRegeln, 15

freihandige Vergabe, 414Frist, 414

Absendung der Unterlagen,153, 161

bestimmt, 62Definition, 61Teilnahmeantrag, 173, 199,

205, 220, 224unbestimmt, 61Unterlagen versenden, 168,

186, 194zusatzliche Auskunfte, 162,

169, 186, 195, 203, 222,226

Frist zur Veroffentlichung, 75Fristbeginn

gemaß (EWG/-Euratom) Nr.1182/71, 62

gemaß BGB, 63Fristberechnung, 414Fristen

nicht offenes Verfahren, 171offenes Verfahren, 147Verhandlungsverfahren, 197wettbewerblicher Dialog, 219,

224zusatzliche Auskunfte, 154

FristendeBeispiele, 66Einfluß von Feiertagen, 66Einfluß von Sonnabenden, 66

428www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 110: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

Index 

Einfluß von Sonntagen, 66Feiertag, 67gemaß (EWG/-Euratom) Nr.

1182/71, 65

gemaß BGB, 66Samstag, 66Sonntag, 66Werktag, 68

FristverkurzungAngebotsfrist, 151, 157, 158,

164, 213elektronische Ubermittlung,

153elektronische Verf ugbarkeit,

153

Vorinformation, 152, 158,166, 177

Fristverkurzungennicht offenes Verfahren, 193offenes Verfahren, 150, 164Verhandlungsverfahren, 209

Gasversorgung, 8GATT, 402GemHVO, 6, 402Gleichbehandlungsprinzip, 4

Government ProcurementAgreement, 17, 417

Mitgliedslander, 17, 417GPA, 16, 402, 417GWB, 22, 402

Haushaltsgrundsatzegesetz, 5Haushaltsordnung, 5

Bundeshaushaltsordnung, 6Gemeindehaushaltsordnung,

7

Landeshaushaltsordnung, 6Haushaltsordung

Bundeslander, 6Gemeinden, 6

Haushaltsrecht, 5, 35HGrG, 5

Informations- und Wartepflicht,127

Kalendergregorianischer, 59 julianischer, 59

Kaskadenprinzip, 414Klassifikationssystem, 412

Leistungsbeschreibung, 414

LHO, 403Lieferant, 415Lieferauftrage, 10

Definition, 10Regeln, 13

Lieferauftrag, 415Lizitation, 4

Marktvolumen, iMindestfrist

Angebotsfrist, 212

Teilnahmeantrag, 210Mindestfristen

Angebotsfristen, 192Teilnahmeantrag, 190

NachprufungAntrag, 410

NachprufungsantragFristen, 120Unzulassigkeit, 123

Nicht offenes Verfahren, 38, 415

Ablauf, 39, 171Ausnahmegrunde (VOB/A),

41Ausnahmegrunde (VOL/A),

40Definition, 38, 172

nicht offenes Verfahren, 171Angebotsfrist, 174, 181Fristverkurzungen, 193SektVO, 188VOB/A, 180

VOL/A, 172

Offenes Verfahren, 36, 415Ablauf, 37Definition, 36

offenes VerfahrenAngebotsfrist, 156Fristen, 147Fristverkurzungen, 150, 164SektVO, 163VOB/A, 156VOL/A, 148Vorrang, 34

429Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 111: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

Index 

OLG, 403

Praqualifikation, 416Preiskalkulation, 92, 232

Primarrechtsschutz, 416Puteolanische Bauinschrift, 3

Rucknahme von Angeboten, 88,162

Ruge, 416erka´nnte Vergabeverstoße,

124sofortige, 124unverzuglich, 124verspatet, 124

RugenFristen, 120

Rugepflicht, 417Rabattgenehmigungen, 92Rahmenvereinbarung, 416Rechtsvorschriften

EU, 408Regelfrist

Teilnahmeantrag, 220Regierungsbeschaffungsvereinbarung,

17, 417

Risikozuschlage, 92, 232

Schatzung des Auftragswertes, 28Dokumentation, 28, 30Genauigkeit, 30Manipulation, 29Obketivitat, 30Regeln, 28Zeitpunkt, 29

Schalttagregelung, 59Schwellenwert

f ur Bauleistungen, 19f ur Lieferungen und

Dienstleistungen, 19f ur Sektorenbereich, 19

Schwellenwerte, 5, 16Uberprufung, 18

SDR, 17, 417Sektorenbereich

Regeln, 15Sektorenverordnung, 8, 27SektVO, 27, 404

nicht offenes Verfahren, 188regelfristen, 188

Verhandlungsverfahren, 209verkurzte Fristen, 189

SIMAP, 73, 417Sonderziehungsrechte, 17, 417

Special Drawing Rights, 17, 417Standardformulare, 73, 411StGB, 404Submissionstermin, 38, 39Supplement zum Amtsblatt, 408SZR, 17, 404, 417

TED, 73, 404, 418Teilnahmeantrag, 96, 180

Frist, 96, 173, 199, 205, 220,224

Mindestfrist, 210Mindestfristen, 190Regelfrist, 220wettbewerblicher Dialog, 220

Telekopie, 74Tenders Electronic Daily, 418Termin

Definition, 69Transparenz, 418Transparenzprinzip, 4Trinkwasserversorgung, 8

TS, 404

UN, 404

Veroffentlichungsfrist, 71, 72, 419Verdingungsordnungen, 418Verdingungsunterlagen, 418Vergabearten, 33

europaweite, 33nationale, 33Nicht offenes Verfahren, 38Offenes Verfahren, 36Verhandlungsverfahren, 43Wettbewerblicher Dialog, 50,

219Vergabekammer, 419Vergabekammern

Entscheidungen, 124Vergabekoordinierungsrichtlinie,

17Vergaberecht, 419Vergabeunterlagen, 419Vergabeverordnung, 22Vergabeverstoße

430www.fachverlag-ferber.de

Leseprobe

Page 112: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-

Index 

erkennbare, 125Verhandlungsverbot, 43Verhandlungsverfahren, 43, 197

Ablauf, 198

Ausnahmegrunde (VOB/A),47

Ausnahmegrunde (VOL/A),43

Definition, 43, 198Fristen, 197Fristverkurzungen, 209SektVO, 209VOB/A, 205VOL/A, 198

Verkehrsbereich, 8

VgRAG, 405VgV, 22, 405VKR, 405VOB, 405VOB/A, 24, 405

offenes Verfahren, 156Verhandlungsverfahren, 205wettbewerblicher Dialog, 224

VOB/B, 405VOF, 405VOL, 405

VOL/A, 25, 405nicht offenes Verfahren, 172Verhandlungsverfahren, 198wettbewerblicher Dialog, 219

VOL/B, 405Vorabinformation, 127, 420Vorinformation, 152, 158, 166, 177

Warmeversorgung, 8Ware

Aggregatzustand, 10Computer Software, 10Computer-Hardware, 10Einrichtungsgegenstande, 10Energietrager, 10Maschinen, 10Wasser, 10

Waren, 10Warenbeschaffung

Kauf, 10Leasing, 10Miete, 10Pacht, 10Ratenkauf, 10

Wartepflicht gemaß §101a GWB,127

Wettbewerblicher Dialog, 50, 219Ausnahmegrunde (VOB/A),

53Ausnahmegrunde (VOL/A),51

Definition, 50, 219wettbewerblicher Dialog, 420

Fristen, 219, 224Teilnahmeantrag, 220VOB/A, 224VOL/A, 219

Wettbewerbsprinzip, 4Wirtschaftsteilnehmer, 420

Zeitgesetzliche, 60koordinierte Weltzeit, 60Mitteleuropaische, 60Mitteleuropaische Sommer-

zeit, 60Zeus-Tempel, 3Zuschlagsfrist, 72, 115, 421zuschlagsfrist, 87zweistufiges Verfahren, 38

431Fachverlag Thomas Ferber 

Leseprobe

Page 113: Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe

5/11/2018 Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren- Leseprobe - slidepd...

http://slidepdf.com/reader/full/praxisratgeber-vergaberecht-fristen-im-vergabeverfahren-leseprobe-


Recommended