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POLITISCHE BILDUNG

Date post: 14-Jan-2016
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POLITISCHE BILDUNG. GRUNDKENNTNISSE ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES. Sehr geehrte Frau Kollegin. Sehr geehrter Herr Kollege!. Die vorliegenden Arbeitsblätter mit weiteren Infos sollen eine Handreichung - PowerPoint PPT Presentation
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POLITISCHE POLITISCHE BILDUNG BILDUNG GRUNDKENNTNISSE ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES
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Page 1: POLITISCHE BILDUNG

POLITISCHE POLITISCHE BILDUNGBILDUNG

GRUNDKENNTNISSE

ÜBER

AUFBAU UND WESENTLICHE

FUNKTIONEN DES STAATES

Page 2: POLITISCHE BILDUNG

Sehr geehrte Frau Kollegin.Sehr geehrte Frau Kollegin.Sehr geehrter Herr Kollege!Sehr geehrter Herr Kollege!

Die vorliegenden Arbeitsblätter mit weiteren Infos sollen eine Handreichung

insbesonders für Schularten ohne spezielle Unterrichtsgegenstände wie

„Politische Bildung“ oder „Staatsbürgerkunde“ und „Rechtskunde“ darstellen.

Darüber hinaus soll die Umsetzung des Unterrichtsprinzips „Politische

Bildung“ erleichtert werden.

Wünschenswert wäre ,dass ein Schulabgänger derartige Grundkenntnisse über

Aufbau und Funktionen des Staates aus seiner Schulzeit mitbringt. Die

methodisch-didaktische Umsetzung ist selbstverständlich dem unterrichtenden

Lehrer überlassen.

AL Hofrat Mag. Hans BÉDÉ-KRAUT

BOL Ing. Walter ECKERL

BOL Regierungsrat Anton SALESNY

BOL Christian BAUER

Page 3: POLITISCHE BILDUNG

GRUNDKENNTNISSEÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Basis der Politischen Bildung in und außerhalb der Schule ist die Kenntnis des demokratischen Aufbaus unseres Staatswesens. Jede politische Betätigung des Staatsbürgers, sei es als Wähler oder Träger einer öffentlichen Funktion, setzt das Wissen und Verständnis der „Spielregeln“ unseres Gemeinwesens voraus.

Erst auf Basis dieses kognitiven Zieles ist auch das Verständnis und das Eintreten für affektive Inhalte (Haltungen) möglich. Auch jede Weiterentwicklung des politischen Systems bedarf des Fundaments gesicherten Wissens um unseren Staat und seine Funktionen.

Die vorliegenden Arbeitsblätter sind eine Handreichung für den unterrichtenden Lehrer.

Diese Inhalte sollen als Minimalkenntnisse jedem Schulabgänger und Staatsbürger bewusst sein. Pauschalangriffe auf den Staat und Radikalismen haben ihre Grundlage nahezu immer in der Unkenntnis und dem Unverständnis unseres Gemeinwesens und der Möglichkeiten jedes einzelnen Mitglieds.

Jedes Thema kann als Unterrichtssequenz in ca. 10 – 15 Minuten mit den Schülern abgesprochen werden. In allen Themen ist das gemeinsame Ziel, das Verständnis desArtikel 1 unserer Bundesverfassung

„Österreich ist eine demokratische Republik.

Ihr Recht geht vom Volk aus“

zu wecken. Der „Souverän“ des Staates ist nicht irgendein Funktionsträger, sondern der Staatsbürger. Jedes staatliche Organ, ja die Verfassung selbst, ist in der Artikulation des Staatsbürgers begründet.

Möge es der Schule gelingen, den staatlichen Aufbau unserer Republik und ihre Ideale der Jugend nahe zubringen und so für eine positive Zukunft zu wirken.

Page 4: POLITISCHE BILDUNG

POLITISCHE BILDUNGPOLITISCHE BILDUNG

GRUNDKENNTNISSE

ÜBER

AUFBAU UND WESENTLICHE

FUNKTIONEN DES STAATES

Themen: Die Verfassung

Politische Willensbildung in Österreich

Der Bundespräsident

Der Nationalrat

Der Bundesrat

Der Landtag

Die BundesregierungDie Landesregierung

Die Gemeinde

Sozialpartnerschaft

Österreich und Europa

Anhang: Aufgaben des Bundesheeres

Page 5: POLITISCHE BILDUNG

Die VERFASSUNGDie VERFASSUNG

STATUT (GRUNDGESETZ) REGELT AUFBAU UND FUNKTION DER

REPUBLIK ÖSTERREICH

DEMOKRATISCHE REPUBLIK

BUNDESSTAAT

RECHTSSTAAT

ZUSÄTZLICH

GRUND- UND FREIHEITSRECHTE DES ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERS

ALS

Page 6: POLITISCHE BILDUNG

DIE BUNDESVERFASSUNGDIE BUNDESVERFASSUNG

Die österreichische. Bundesverfassung entstand 1920. Sie wurde oftmals novelliert ( ergänzt, teilweise geändert).

GRUNDSÄTZE:– DEMOKRATISCH Österreich ist eine demokratische

Republik, ihr Recht geht vom Volk aus

– BUNDESSTATLICH Österreich besteht aus 9 selbständigen Bundesländern (= Föderalismus)

– RECHTSSAATLICH Die gesamte Vollziehung erfolgt aufgrund von Gesetzen.

(also keine Willkür)

DIE GRUND- UND FREIHEITSRECHTEGarantieren dem Staatsbürger „Freiheit gegenüber dem Staat“z.B.: Vereins- und Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit usw.

Verfassung

Bundesgesetze

Verordnung Bescheid Amtshandlung Urteil Beschluss

ÄNDERUNGEN der Verfassung:Teiländerungen - durch 2/3 Mehrheit im NationalratGesamtänderungen - durch Volksabstimmung

(z.B. Umwandlung von Republik in Monarchie)

Page 7: POLITISCHE BILDUNG

POLITISCHE WILLENSBILDUNGPOLITISCHE WILLENSBILDUNG

MITTELBARE DEMOKRATIEDer Wähler entscheidet indirekt (mittelbar) durch Wahl von Vertrauenspersonen. Diese entscheiden dann im Auftrag des Wählers.( NATIONALRAT, LANDTAG, GEMEINDERAT; BUNDESPRÄSIDENT)

UNMITTELBARE DEMOKRATIEDer Wähler entscheidet direkt:

VOLKSABSTIMMUNG(z.B.: Beitritt Österreichs zur EU)

VOLKSBEGEHRENVOLKSBEFRAGUNGBÜRGERINITIATIVEStaatsbürger wenden sich mit einem Anliegen

direkt an die öffentlichen Entscheidungsträger

OBERSTER HERRSCHER (SOUVERÄN) IM STAAT IST DER STAATSBÜRGER. NACH SEINER STIMME WERDEN ALLE POLITISCHEN GREMIEN ZUSAMMENGESETZT.

Page 8: POLITISCHE BILDUNG

DER BUNDESPRÄSIDNTDER BUNDESPRÄSIDNT

IST DAS STAATSOBERHAUPT.

VOM VOLK FÜR

6 JAHRE GEWÄHLT

SEINE AUFGABEN:VERTRETUNG DER REPUBLIK NACH AUSSEN

BEGLAUBIGUNG AUSLÄNDISCHER GESANDTER

ABSCHLUSS VON STAATSVERTRÄGEN

EINBERUFUNG/AUFLÖSUNG DES NATIONALRATES

UNTERZEICHNUNG VON GESETZEN

OBERBEFEHL ÜBER DAS BUNDESHEER

ERNENNUNG/ENTLASSUNG DER BUNDESEGIERUNG

ERNENNUNG HOHER BEAMTER; OFFIZIERE

VERLEIHUNG VON BERUFSTITEL UND EHRENZEICHEN

ERNENNUNG DER HÖCHSTEN RICHTER

BEGNADIGUNGEN

Page 9: POLITISCHE BILDUNG

Der BundespräsidentDer Bundespräsident

WAHL:Direkte Wahl durch die Staatsbürger, einmal Wiederwahl möglich.Passives Wahlrecht besteht für jeden Staatsbürger, der am 1. Jännerdes Wahljahres das 35. Lebensjahr vollendet hat.

ANGELOBUNG:erfolgt durch die Bundesversammlung(=Nationalrat und Bundesrat)

Bundespräsidenten seit 1945:

Dr. Karl RENNER 1945 - 1950Theodor KÖRNER 1951 - 1957Dr. Adolf SCHÄRF 1957 - 1965Franz JONAS 1965 - 1974Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER 1974 - 1986Dr. Kurt WALDHEIM 1986 - 1992Dr. Thomas KLESTIL 1992 - 2004Dr. Heinz FISCHER 2004 -

Page 10: POLITISCHE BILDUNG

DER NATIONALRATDER NATIONALRAT

STAATSVOLK

wählt

183 ABGEORDNETE

AUF 4 JAHRE

AUFGABEN:BESCHLUSS VON BUNDESGESETZEN

KONTROLLE DER REGIERUNG

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Der NATIONALRATDer NATIONALRAT

DERZEITIGE ZUSAMMENSETZUNG Stand:NR-Wahl 24.11.200279 Abgeordnete: ÖVP Präsident des Nationalrates:69 Abgeordnete: SPÖ Univ. Prof. Dr. Andreas Khol18 Abgeordnete: FPÖ II. Präsident des Nationalrates:17 Abgeordnete: GRÜNE Mag. Barbara Prammer

III. Präsident des Nationalrates:Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn

Aufgaben:Antrag, Beratung und Beschluss von BUNDESGESETZEN, Kontrolle der Bundesregierung

politisch -Fragerecht, Mißtrauensbeschlussrechtlich -Ministeranklagefinanziell -Budget (=Bundesfinanzgesetz)

Wahlberechtigung:

Aktiv Passiv

(selbst wählen) (gewählt zu werden)

jeder Staatsbürger, der am jeder Staatsbürger, der

1. Jänner des Wahljahres das das 19. Lebensjahr voll-

18. Lebensjahr überschritten hat. endet hat.

WAHLGRUNDSÄTZE:allgemein - jeder Staatsbürgergleich - jede Stimme zählt gleichdirekt - direkte Wahl v. Personen lt. Listegeheim - geheime Stimmabgabepersönlich - keine Stellvertretung möglichVerhältniswahl - Mandate werden auf Parteilisten im

Verhältnis der abgegebenen Stimmen vergeben

Der Wählerkann eine Stimme für eine Parteiliste und innerhalb der Parteiliste Vorzugstimmen für Regionalkandidaten abgeben.Bei der Nationalratswahl ist Österreich in 9 Landeswahlkreise und43 Regionalwahlkreise unterteilt.

Page 12: POLITISCHE BILDUNG

BURGENLAND NIEDERÖSTERREICH KÄRNTEN OBERÖSTERREICH

SALZBURG STEIERMARK TIROL VORARLBERG WIEN

9 Landtage

e n t s e n d e n

62 M i t g l i e d e rin den

BUNDESRAT

Aufgaben

Vertretung der Bundesländerinteressen:

Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates

Anträge auf Bundesgesetze

DER BUNDESRATDER BUNDESRAT

LandtagLandtag

B-3 NÖ-12 K-4 OÖ-11

S-4 ST-9 T-5 V-3 W-11

LandtagLandtag

LandtagLandtag LandtagLandtag LandtagLandtag LandtagLandtag

LandtagLandtag LandtagLandtag LandtagLandtag

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Der BundesratDer Bundesrat

Österreich hat ein „Zwei-Kammer System.“ Neben dem Nationalrat ist der Bundesrat als Ländervertretung die „Zweite Kammer.“

Sein Gewicht ist jedoch dadurch eingeschränkt, dass er bei Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates kein absolutes Vetorecht hat. Der Nationalrat kann durch einen Beharrungsbeschluss das Veto des Bundesrates aufheben.

Die Mitglieder des Bundesrates werden auf die Dauer ihrer Landtage gewählt. Im Vorsitz wechseln sie halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge.

Derzeitige Zusammensetzung: Stand: Sept. 2006 SPÖ 28 Abgeordnete ÖVP 26 Abgeordnete Grüne 4 Abgeordnete FPÖ 3 Abgeordneter

Page 14: POLITISCHE BILDUNG

Österreich ist ein Bundesstaat und besteht aus 9 selbständigen Bundesländern!

Der Niederösterreichische Landtag besteht aus 56 Abgeordneten, vom nö. Volk auf 5 Jahre gewählt!

wählt

NÖ. LANDTAG

AufgabenBeschluss von Landesgesetzen

Wahl der LandesregierungWahl der nö. Mitglieder des Bundesrates

Der LANDTAGDer LANDTAG

ÖVP SPÖÖVP SPÖ

FPÖ GrüneFPÖ Grüne

Page 15: POLITISCHE BILDUNG

Der LandtagDer LandtagNiederösterreich hat ca. 1.550.000 Einwohner (Stand 2002).

Das Land ist in 21 Bezirke und 4 Städte mit eigenem Statut unterteilt.

LANDESSYMBOLE:Wappen: 5 gelbe Adler auf blauem Schild mit

Bürgerkrone

Landesfarben: blau - gelb

Landeshymne: „O Heimat, dich zu lieben...“

MANDATSVERTEILUNG: Stand:Landtagswahl 30.5.2003 Präsident d. nö. Landtags:ÖVP 31 Mag. Edmund FreibauerSPÖ 19 II. Präsident d. nö. Landtags: GRÜNE 4 Ewald SacherFPÖ 2 III.Präsident d. nö. Landtags:

Ing. Hans Penz

LANDESGESETZE

gelten im jeweiligen Bundesland( In der Bundesverfassung sind die Angelegenheiten, die vom Nationalrat für ganz Österreich durch Bundesgesetze zu regeln sind, genau aufgezählt. Alle übrigen Angelegenheiten kann jedes Bundesland selbständig durch Landesgesetze regeln.)

BUNDESRAT

Der nö. Landtag entsendet 12 Mitglieder in den Bundesrat ( insgesamt 62 Mitglieder)

Page 16: POLITISCHE BILDUNG

DIE BUNDESREGIERUNGDIE BUNDESREGIERUNG

Auswertige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik

Wirtschaft und Arbeit Dr. M. Bartenstein

Soz. Sicherheit, Generationen u. Konsumentenschutz

Ursula Haubner

Finanzen Mag. K.H. Grasser

Landes-verteidigung Günther Platter

Gesundheit und Frauen M. Rauch-Kallat

Inneres Lise Prokop

Justiz Mag.Karin Gastinger

Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach

Land- u. Forstwirt- schaft, Umwelt- u. Wasserwirtschaft Dipl.Ing. Josef Pröll

Bildung, Wissenschaft u. Kultur Elisabeth Gehrer

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer

Staatssekretär im BM f. Finanzen Dr. Alfred Finz

Staatssekretär im BM für soziale Sicherheit und Generationen Sigisbert Dolinschek

Staatssekretär im BM f. Verkehr, Inno- vatiuon u. Technologie Mag.Helmut Kukacka

Staatssekretär im BM f. Verkehr, Inno- vatiuon u. Technologie Mag.Eduard Mainoni

Staatssekretär im BM f. Auswertige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler

REGIERUNGSFORMENREGIERUNGSFORMEN

GROSSE KOALITION 2 GroßparteienKLEINE KOALITION Einer Groß- und einer Kleinpartei

ALLEINREGIERUNG Eine Partei

KONZENTRATIONSREGIERUNG Alle im NR vertretenen Parteien

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel

Vizekanzler u. Bundesminister f.

soziale Sicherheit u. Generationen

Hubert Gorbach

Page 17: POLITISCHE BILDUNG

DIE BUNDESREGIERUNGDIE BUNDESREGIERUNG

BESTELLUNG

Die Bundesregierung wird vom Bundespräsident bestellt und angelobt (ausschlaggebend für die Zusammensetzung der Bundesregierung ist das Ergebnis der Nationalratswahl)

KONTROLLE

Der Nationalrat kontrolliert die Bundesregierung

politisch rechtlich

Mißtrauensbeschluss Ministeranklage

(=Enthebung aus Regierung)

Fragerecht

BUNDESVERWALTUNG

Ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllt die Bundesregierung

durch Organe der

unmittelbaren mittelbaren

Bundesverwaltung

=eigene Behörden = Landeshauptmann

z.B. Finanzämter = Landesbehörden

= Bezirkshauptmann

und BürgermeisterREGIERUNGSFORMEN SEIT 19451945 - 1966 große Koalition (ÖVP - SPÖ)

1966 - 1970 Alleinregierung (ÖVP)

1970 - 1971 Minderheitsregierung (SPÖ)

1971 - 1983 Alleinregierung (SPÖ)

1983 - 1986 Kleine Koalition (SPÖ - FPÖ)

1986 - 2000 Große Koalition (SPÖ - ÖVP)

2000 - Kleine Koalition (ÖVP - FPÖ)

Page 18: POLITISCHE BILDUNG

DIE LANDESREGIERUNGDIE LANDESREGIERUNG

Vom Landtag aufgrund der Landtagswahl gewählt und kontrolliert

Aufgaben

Landesverwaltung Übertragene

Bundesverwaltung

DURCH

AMT DER LANDESREGIERUNG

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT

BÜRGERMEISTER (GEMEINDEAMT)

Page 19: POLITISCHE BILDUNG

DIE LANDESREGIERUNGDIE LANDESREGIERUNGNiederösterreichNiederösterreich

Landeshauptmann: Dr. Erwin PRÖLL (ÖVP)Landeshauptm.Stv.: Ernst GABMANN (ÖVP)

Heidemaria ONODI (SPÖ)Landesräte: Mag.Sobotka (ÖVP)

Dipl.-Ing. Plank (ÖVP)Mag.Mikl-Leitner (ÖVP) Petra Bohuslav (ÖVP) Kranzl (SPÖ) Schabl (SPÖ)

DIE LANDESVERWALTUNGerfolgt durch das Amt der Landesregierung,

die Bezirksverwaltungsbehörden,die Bürgermeister (Gemeindeämter)

DIE ÜBERTRAGENE (MITTELBARE) BUNDESVERWALTUNGDie Vollziehung der Bundesgesetze kann durch eigene Behörden (z.B. Finanzämter) oder als übertragene Bundesverwaltung durch den

Landeshauptmanndem Amt der Landesregierungbzw. die Bürgermeister

erfolgen.

Page 20: POLITISCHE BILDUNG

Die BezirkshauptmannschaftDie Bezirkshauptmannschaft( BH )( BH )

Die Bezirkshauptmannschaft (BH) führt Bundes- und Landesverwaltung auf der Ebene des politischen Bezirks durch.

An der Spitze der BH steht als leitender Beamter der Bezirkshauptmann ( =Verwaltungsjurist, kein Politiker)

Städte mit eigenem Statut bilden eigene politische Bezirke.

In diesen Städten werden die Aufgaben der BH vom Magistrat wahrgenommen.

Erste Anlaufstelle einer BH ist die jeweilige Bürgerservicestelle.

Aufgabenbereiche:Allgemeine Verwaltung

Wirtschaft und Umwelt

Sicherheit und Ordnung

Gesundheit, Jugend u.Soziales

Land- u. Forstwirtschaft

Page 21: POLITISCHE BILDUNG

GEMEINDEBEVÖLKERUNGwählt

GEMEINDEVORSTANDBÜRGERMEISTER

SELBSTÄNDIGE ÜBERTRAGENE AUFGABENGEMEINDEAUFGABEN VON BUND UND LANDZ.B. Z.B.SPORTSTÄTTENBAU, MELDEAMT,WOHNBAU... WAHLORGANISATION...

AUFSICHTDURCH

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT

DIE GEMEINDEDIE GEMEINDE

Page 22: POLITISCHE BILDUNG

DIE GEMEINDEDIE GEMEINDE

Die Gemeinde ist ein „Selbstverwaltungskörper“, d.h. sie hat eigene Einnahmen und kann über die Art der Ausgaben selbst entscheiden = EIGENER WIRKUNGSBEREICH!

Zusätzlich hat die Gemeinde übertragene Aufgaben von Bund und Land = ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH

K in d erg artenS C H U L E N

G em ein d es traß enG em ein d ew eg e M ü ll K an a l

EIGENERW IRKUNGSBEREICH

W ä h le rverze ich n isW ah len

M eld ew esenS tan d esam t

ÜBERTRAGENERW IRKUNGSBEREICH

AUFGABENder

GEM EINDE

Der GEMEINDERAT wählt aus seiner Mitte den GEMEINDEVORSTAND (= geschäftsführende Gemeinderäte oder Stadträte) und den Bürgermeister u. Vizebürgermeister.

In Niederösterreich gibt es insgesamt 573 Gemeinden, davon 4 Städte mit eigenem Statut ( = Stadt und Bezirksverwaltungsbehörde) -

St.Pölten

Krems

Waidhofen/Ybbs

Wr.Neustadt

u. 67 Städte

Die Gemeinde hat für das tägliche Leben des Bürgers und auch für den Umweltschutz größte Bedeutung!

Page 23: POLITISCHE BILDUNG

SOZIALPARTNERSCHAFTSOZIALPARTNERSCHAFTFreiwillige Zusammenarbeit von

Arbeitnehmern Unternehmern Landwirten

AK ÖGB BWK LWK

ANTRÄGE GEMEINSAME VORSCHLÄGE

LÖSUNGEN

AN

REGIERUNGEN ÖFFENTLICHKEIT

PARTEIEN ANDERE VERBÄNDE

Paritätische Kommission

ÖGB AK BWK BUNDESREGIERUNG

PREISUNTERAUSSCHUSS

LOHNUNTERAUSSCHUSS

BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS -UND SOZIALFRAGEN

LWR

Page 24: POLITISCHE BILDUNG

SOZIALPARTNERSCHAFTSOZIALPARTNERSCHAFT

Begriffe:

AK Kammer*) für Arbeiter und Angestellte ( Pflichtmitgliedschaft aller Arbeiter, Angestellten und Lehrlinge)

ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund (Freiwillige Mitgliedschaft von Arbeitnehmern)

BWK Bundeswirtschaftskammer (Pflichtmitgliedschaft aller Unternehmer)

LWK Landwirtschaftskammer (Pflichtmitgliedschaft aller Landwirte)

Kammern sind „Körperschaften öffentlichen Rechts“, d.h. sie

sind lt. Gesetz als Vertretungen mit Pflichtmitgliedschaft eingerichtet.

Aufgaben: „Ausgleich am grünen Tisch“ in Lohn- und Preisfragen, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Konsumentenfragen.

Weiters haben die Interessensvertretungen die Möglichkeit, durch

Stellungnahmen bei der Entstehung von Bundesgesetzen mitzuwirken.

Page 25: POLITISCHE BILDUNG

Österreich und EuropaÖsterreich und Europa

Weg zur europäischen Integration:1947: Europäischer Wiederaufbau, ERP-Marshall-

Plan

1951: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS

1957: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG Europäische Atomgemeinschaft, AWG

1960: Europäische Freihandelszone, EFTA

1967: EG entsteht aus EGKS, EWG u. EAG

1973: Freihandelsabkommen zwischen EG u. EFTA

1992: Schaffung der EU (Maastricht)

1993: EG und EFTA bilden den EWR

1995: Österreich wird Mitglied in der EU2001: Einführung des Euro in 13 Staaten der EU

2004: Erweiterung der EU um 10 neue Staaten:Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland,

Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta

Die wichtigsten Außenhandelspartner Österreichs:Werte in % Import ExportDeutschland 40,8% 3139%Italien 7 % 8,7%Schweiz 3,3% 5,1%Frankreich 4,8% 4,4%

Page 26: POLITISCHE BILDUNG

Österreich und EuropaÖsterreich und EuropaAufbau und Organe derAufbau und Organe der

Europäischen UnionEuropäischen Union

Kommission: „Regierung“ der EU

17 Mitglieder

Ministerrat: „Gesetzgeber“ der EU12 Mitglieder (Außenminister oder Fachminister)

Europäischer Rat: „Grundsatzentscheidungen“

12 Regierungschefs

Europäisches „Berater, Kritiker, Kontrolleur“

Parlament: 518 Abgeordnete auf 5 Jahre

EUROPÄISCHER „Wächter“ über Verträge

Gerichtshof:

Wirtschafts- und „Beratung“

Sozialausschuß: Vertreten sind

Sozialpartner, Selbständige,

Landwirte, Verbraucher.

Page 27: POLITISCHE BILDUNG

AnhangAnhang

Aufgaben d. Bundesheeres Schutz der Grenzen Schutz d. verfassungsmäßigen Einrichtungen Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen Mitwirkung bei Friedenssicherung und Katastrophenhilfe

im Ausland

Für den Inhalt verantwortlich:PI NÖ Abt. BS, Dechant-Pfeifer-Str. 3, 2020 Hollabrunn

Redaktion: BOL Christian Bauer; Email: [email protected]

Stand: 1. September 2006


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