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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 6 · 2016. 8. 10. · BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6,...

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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE GUTE STIMMUNG TROTZ REGENWETTERS: VERBANDSTAG 2011 IN MIESBACH S. 4 HOCHSCHULPREIS DES BAYERISCHEN BAUGEWERBES GEHT AN CHRISTOPH GOTTANKA S. 6 TARIFRUNDE 2011: DER SCHIEDSSPRUCH VOM 14. APRIL 2011 S. 13 FUSSBODENMESSE ESTRICHPARKETTFLIESE 2011 (EPF) HANDWERKSQUALITÄT TRIFFT PRODUKT- INNOVATION S. 29 B 4890 E 6 20 11 BEILAGEN: Mindestlohn ab 01.07.2011 Steuerpraxis für den Bauunternehmer Nr. 149 Tariflöhne und Tarifgehälter Messeplaner der EPF 2011 Großkunden- Konditionen Ford BauAkademie Aktuell 1/11
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  • INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE

    GUTE STIMMUNG TROTZ REGENWETTERS:VERBANDSTAG 2011 IN MIESBACH

    S. 4

    HOCHSCHULPREIS DES BAYERISCHEN BAUGEWERBES GEHT AN CHRISTOPH GOTTANKA

    S. 6

    TARIFRUNDE 2011: DER SCHIEDSSPRUCHVOM 14. APRIL 2011

    S. 13

    FUSSBODENMESSEESTRICHPARKETTFLIESE2011 (EPF)HANDWERKSQUALITÄTTRIFFT PRODUKT-INNOVATION

    S. 29B 4890 E

    6 2011BEILAGEN:• Mindestlohn ab 01.07.2011

    • Steuerpraxis für den Bauunternehmer Nr. 149

    • Tariflöhne und Tarifgehälter

    • Messeplaner der EPF 2011

    • Großkunden-Konditionen Ford

    • BauAkademie Aktuell 1/11

  • STANDPUNKT

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    spätestens seit der Atomkatastrophe in Japan ist das Thema „Energie“ zum politischen Top-Thema in Deutschland aufgestiegen. Die Bundesregierung will diewesentlichen Parameter für die „Energiewende“ bis Ende Juni festgezurrt ha-ben. Die Länder sollen bereits Anfang Juli das Gesamtpaket im Bundesrat be-schließen.

    Bei der Diskussion geht es – auch wenn die Presseberichterstattung manchmal die-sen Eindruck erweckt – nicht nur um den Atomausstieg. Für die Bauwirtschaft kommtes vielmehr darauf an, klarzumachen, dass gerade die Energieeffizienz im Gebäu-debereich der Schlüssel zum Erfolg einer beschleunigten Energiewende ist. Auf denGebäudebereich entfallen rd. 40 % des Energieverbrauchs. Einsparungen in diesemBereich sind damit die nachhaltigste Energiequelle, die zudem in Deutschland um-fänglich verfügbar ist. Um dieses Potential zu heben, bedarf es aber einer entspre-chenden Förderung und steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten. Ein Wegfall derFörderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren ab 2012, wie er noch bis vorkurzem im Raum stand, würde die Ziele der Energiewende konterkarieren und diePolitik unglaubwürdig machen. Um das von der Bundesregierung festgelegte Zieleiner Verdoppelung der Sanierungsquote auf 2 % zu erfüllen, wäre mittelfristig einFördervolumen von 5 Mrd. Euro jährlich notwendig.

    Erfreulicherweise hat Bayern dies erkannt. Im Bayerischen Energiekonzept „Energie innovativ“ ist vorgesehen, dass Bayern sich dafür einsetzt, das CO2-Ge-bäudesanierungsprogramm der KFW für Wohngebäude mit 4 Mrd. Euro jährlichdauerhaft deutlich besser auszustatten und um eine Fördervariante für den Ersatz-neubau zu erweitern. Außerdem soll für alle bestehenden Wohn- und Betriebsge-bäude ein deutlicher Impuls zur hochwertigen energetischen Sanierung durchSchaffung steuerlicher Anreize gegeben werden. Bayern verspricht, sich beim Bundfür entsprechende steuerliche Rahmenbedingungen für energiesparende Gebäud-einvestitionen einzusetzen.

    Positiv ist auch, dass der Bund eine langjährige Forderung des Baugewerbes end-lich aufgegriffen und einen Referentenentwurf für ein Gesetz über die energetischeSanierung von vermietetem Wohnraum vorgelegt hat. Findet dieser Entwurf einepolitische Mehrheit, würden zumindest energetische Modernisierungen von bis zu3 Monaten Dauer nicht mehr zu einer Mietminderung berechtigen. Die formalenAnforderungen an die Begründungspflichten des Vermieters bei Modernisierungenwürden gesenkt.

    Bleibt also zu hoffen, dass Bund und Länder den aufgrund der zu erwartendenSteuermehreinnamen derzeit entstehenden finanziellen Spielraum nutzen, um diefinanziellen Anreize zu setzten, die erforderlich sind, um die energetische Gebäu-desanierung dauerhaft in Schwung zu bringen. Bayern zeigt mit seinem Konzept,wie es gehen könnte!

    Ihr Andreas Demharter

    2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    STANDPUNKT

    Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Bavariaring 3180336 München,Telefon 0 89/76 79 -119Telefax 0 89/76 79 -154

    Verantwortlich für den Inhalt:RA Andreas DemharterBavariaring 3180336 München

    Anzeigen: Andreas BüschlerBavariaring 3180336 München

    Realisation: Grafisches Konzept: Artkrise kommunikation]s[designRosenthaler Straße 2410119 Berlinwww.artkrise.de

    Satzerstellung: Satzstudio RößlerAindlinger Straße 386167 Augsburgwww.satzstudio-roessler.de

    Druck: Negele Druck GmbHTerlaner Straße 686165 Augsburg

    Erscheinungsweise: 11 x im JahrDie Ausgaben 07/2011 und 08/2011werden zusammengefasst.

    Die Bezugsgebühr ist im Mitgliederpreis enthalten.

    Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

    Titelseite: Bilder: Quelle ZDB

  • INHALTSVERZEICHNIS

    3BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    AKTUELLES

    4 ..... Gute Stimmung trotz Regenwetters: Verbandstag 2011 in Miesbach

    6 ..... Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes geht an Christoph Gottanka

    8 ..... Ferienreiseverordnung 2011

    8 ..... Ergebnisse der Mitgliederumfrage 2011: Hohes Niveau der Dienstleistungen bestätigt

    RECHT

    9 ..... Übergabe von Ausführungs-plänen in Papierform

    9 ..... Abgabe mehrerer Hauptangebote

    10... Nebenangebote bei Preis als einzigem Zuschlagskriteriumdoch zulässig?

    STEUERN

    11... Haushaltsplanung 2012 –Städtebauförderung

    11... Umsatzsteuer – Der Bundesfinanzhof (BFH) stärkt den Umsatz-steueranspruch des Fiskus im Insolvenzfall

    12... Lohnsteuer – Ausländische Mitarbeiter

    12... Umsatzsteuer

    12... Die wichtigsten Steuern iminternationalen Vergleich 2010

    28... Wettbewerb: „Auf dem Weg zum EffizienzhausPlus“,Bewerbung bis 30. Juni 2011

    BAYERISCHE BAUAKADEMIE

    29... Fußbodenmesse EstrichParkett-Fliese 2011 (EPF)Handwerksqualität trifft Produktinnovation

    TERMINE

    30... Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen (Juli/August/September 2011)

    33... Aus- und Fortbildungstätten der Bauinnungen (Juli/August/September 2011)

    PERSÖNLICHES

    34... Ehrung verdienter Persönlichkeiten zum Verbandstag 2011 der Bayerischen Baugewerbeverbände

    36... Straßenbauermeister Josef Kandler, Straubing, verstorben

    36... Baumeister Kurt Großkopf, Pegnitz, verstorben

    LITERATUR

    37... AVA-PraxisAusschreibung – Vergabe – Abrechnung

    38... Kalkulation von Baupreisen

    WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

    39... Die wirtschaftliche Entwicklungdes Baugewerbes in Bayern im Jahr 2011im Vergleich zum Vorjahr

    INHALTSVERZEICHNIS

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    13... Tarifrunde 2011: Der Schiedsspruch vom 14. April 2011

    14... Tarifheftchen für das Bayerische Baugewerbe

    15... Neue Mindestlöhne ab 1. Juli 2011

    WIRTSCHAFT

    16... Forderungen des Baugewerbes zum Energiekonzept der Bundesregierung

    17... Entwicklung der Baumaterialpreise

    18... Wohnungsbau und Gewerblicher Bau im Aufschwung

    18... Maschinen für die Bauwirtschaft

    19... Geschäftslage könnte noch besser sein

    19... Wettbewerb „Auf IT gebaut –Bauberufe mit Zukunft“

    TECHNIK

    22... Recycling-Beton – Neue Informationen

    22... Normgerechter Schallschutz im Trockenbau gesichert

    BERUFSBILDUNG

    24... Berufsbildung im Baugewerbe –Statistik

    25... 60. Bundesleistungswettbewerbwieder in der Bayerischen BauAkademie

    FACHGRUPPEN

    26... Tarifsituation im feuerungs-technischen Gewerbe: Betriebliche Gestaltungs-möglichkeiten

    27... Neue Lohntafeln für das bayerische Fliesen-, Platten- und Mosaiklegergewerbe

    28... Wie arbeiten Vergleichsbetriebe im Fliesenlegerhandwerk

  • AKTUELLES

    4 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    AKTUELLES

    Gute Stimmung trotz Regenwetters: Verbandstag 2011 in Miesbach

    Am 27. und 28. Mai 2011 herrschten im Oberland Gewitter, Platzregen undkühle Temperaturen vor. Aber bis auf das Wetter stimmte alles: Gut gelaunteGäste und Delegierte, eine reibungslose Organisation, ein attraktives Tagungs-hotel, ein interessantes Programm mit einem gelungenem Festabend und nicht zuletzt die sehr engagierten Gastgeber der Bauinnung Bad Tölz sorgtendafür, dass der Verbandstag 2011 bei allen Teilnehmern in guter Erinnerungbleiben wird.

    Tag des Bayerischen Baugewerbes im Wildbad Kreuth

    Zum 4. Mal veranstaltete der LBB auf seinem 66. Verbandstag seit der Neu-gründung der Bayerischen Baugewerbe-verbände im Jahre 1945 einen Tag desBayerischen Baugewerbes.

    Über 260 Gäste kamen am 27. Mai indie Hanns-Seidel-Stiftung in WildbadKreuth. Die Delegierten unserer 70 Bau-innungen und Gäste wurden vom Präsi-denten der Bayerischen Baugewerbever-bände Dipl.-Ing. Franz Xaver Peteranderl,Dipl.-Ing. (FH) Josef Janker, 1. Bürger-meister der Stadt Bad Tölz und vomObermeister der Bauinnung Bad Tölz,Herbert Kozemko, begrüßt.

    Viel Beifall für Bad Tölzer Bürgermeister Josef JankerIn seinem mit großem Beifall aufgenom-menen Grußwort stellte der Bad TölzerBürgermeister nicht nur mit großer Be-geisterung seine Stadt vor, sondern öff-nete auch den Blick auf die an-strengenden und spannenden Seiten derKommunalpolitik. Josef Janker warb fürein stärkeres Engagement des Handwerksin der Kommunalpolitik. „Wir brauchen

    Handwerkerinnen und Handwerker, echteMacher und Leistungsträger im Gemein-derat, im Stadtrat, in der Politik. StellenSie sich zur Verfügung für ein Ehrenamt,für Ihre Gemeinde oder Stadt, dies ist dereinzige Weg, die einzige Möglichkeit,wirklich Einfluss zu nehmen und Dinge zuändern. Dann drehen Sie an den Stell-schrauben, geben Sie die Richtung unddie Entwicklung in Ihrer Gemeinde vor.“Er räumte Defizite in der Wahrnehmungder jeweiligen Aufgaben und Problemeder jeweils anderen Seite ein und appel-lierte an eine Verbesserung der Zusam-menarbeit beider Seiten – Handwerk undKommunalpolitik – um das gegenseitigeVerständnis zu entwickeln und zu pfle-gen. Josef Janker, der vor seinem Bürger-meisteramt das Amt des Obermeisters derBauinnung Bad Tölz inne hatte, forderteauch, sich als Baugewerbe deutlich zupositionieren und für ein besseres Imageund Standing des Bauhandwerks einzu-treten, das gerade jetzt gute Zeiten vorsich hat.

    Präsident Franz Xaver Peteranderl begrüßt Energiewende Präsident Franz Xaver Peteranderl wies inseiner Rede auf die großen Herausfor-derungen hin, die mit der jetzt von der

    Aufmerksame Zuhörer beim TAG DES BAYERISCHEN BAUGEWERBES in der Hanns-Seidel-Stiftung in Kreuth

  • 5BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    AKTUELLES

    mit einem Plus von 4,4 % getragen wird,zu rechnen.

    Deutscher Baumarkt ist Zugpferd der europäischen BaukonjunkturDer Hauptredner des Tages, Erich Gluchvom ifo Institut für Wirtschaftsforschungin München, analysierte die Perspektivender deutschen Bauwirtschaft in den voruns liegenden Jahren. Er zeichnete einsehr optimistisch stimmendes Bild. Für daslaufende Jahr prognostiziert sein Institutein Bauinvestitionsplus von 2,2 % und fürdas kommende Jahr sogar von 2,4 %.„Deutschland trägt vor allem mit Zuwäch-sen im Gewerbebau und im Wohnungs-bau ganz wesentlich zur Erholung deseuropäischen Bauvolumens bei“, so seinFazit.

    Delegiertenversammlung verabschiedet Beschlüsse zur Förderung des ländlichen Raums

    Zu den wichtigsten, in diesem Jahr vonder Delegiertenversammlung verabschie-deten Beschlüssen, zählte die Umsetzungzweier von den Bezirken Oberfranken,Oberpfalz und Niederbayern jeweils ge-meinsam eingebrachter Anträge.

    Einstimmig verabschiedet wurde der An-trag, der LBB möge darauf hinwirken, dieAnzahl der Bauberufe durch Zusammen-fassung einzelner Berufsbilder reduzieren.Die seit 13 Jahren unverändert bestehen-den Bauberufsbilder sollen moderner undattraktiver werden und dazu beitragen,das Image des Bauhandwerks bei jungenMenschen vor allem auch im ländlichenRaum zu steigern. Die entsprechendenFachgruppengremien werden unter Koor-dinierung durch den Berufsbildungs-

    Bundesregierung beschlossenen Energie-wende verbunden sind. Er betonte dasgroße Potential der ehrgeizigen Ziele derBundesregierung für die Bauwirtschaft,das sich aus dem langfristigen energe-tischen Umbau des gesamten Gebäude-bestands ergibt. Es sei „eine der zentralenAufgaben für die baugewerblichen Ver-bände, diese Energiewende zu unter-stützen und voranzubringen.“ PräsidentPeteranderl betonte, dass das Bauge-werbe die im Mai 11 von der BayerischenStaatsregierung getroffenen Beschlüssezur Energiewende im Gebäudesektor un-terstützt und sich wie die Staatsregierungfür eine Ausweitung und Verstetigung desFördervolumens der CO2-Gebäudesanie-rungsprogramme auf 4 Mrd. € einsetzt.Neue Klimaschutzabschreibungen könn-ten diese Programme steuerlich flankie-ren.

    Um den Wohnungsbau, der sich in denvergangenen Monaten nach Jahren desRückgangs erfreulich entwickelt hat, wei-ter voranzubringen, empfahl der LBB-Prä-sident steuerliche Flankierungen, wie eineVerdoppelung der linearen Afa für Immo-bilien und die Einbeziehung des Ersatz-neubaus in die Förderung.

    An die Adresse der Städte und Gemein-den gerichtet, forderte der Präsident einestetigere und mutigere Investitionspolitik.Er forderte eine Investitionsquote der Öffentlichen Hand von mindestens 15 %.

    Mit optimistischen Worten beschriebFranz Xaver Peteranderl die Konjunktur-situation. Nach Einschätzung des ZDB seiin diesem Jahr mit einem Umsatzwachs-tum von rund 2 %, das im Wesentlichenvom Wohnungsbau mit einem Plus von4,4 % und dem Wirtschaftsbau, ebenfalls

    ausschuss des LBB die Arbeit aufnehmen,um diesen Beschluss der Delegiertenver-sammlung umzusetzen.

    Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurdeder Antrag, der Verband möge sich ge-genüber der bayerischen Politik dafüreinsetzen, dass die ländlichen Räumegleichwertig zu den Leistungszentren beiNeubau, Sanierung und Erhaltung der In-frastruktur gefördert werden und derLandflucht entgegengewirkt wird.

    Wahlen: Präsident Franz Xaver Peteranderl im Amt bestätigt

    Franz Xaver Peteranderl wurde von denDelegiertenversammlungen des Landes-verbands Bayerischer Bauinnungen unddes Vereins baugewerblicher Unterneh-mer Bayerns e. V. (Bayerische Baugewer-beverbände) einstimmig in seinem Amt als Präsident dieser Verbände in seiner 2. Wahlperiode bestätigt. Franz XaverPeteranderl hat dieses Amt seit dem Jahr2009 inne.

    Als Vizepräsident der Bayerischen Bau-gewerbeverbände wurde Dipl.-Ing. (FH)Rudolf Pfister im Amt bestätigt, ebensoDipl.-Ing. (FH) Rudolf Töppel aus Vohen-strauß, der im Präsidium der Verbändeden Raum Nordbayern vertritt. Als wei-tere Präsidialmitglieder wurden für denRaum Südbayern Dipl.-Ing. (FH) Rudolf-Georg Haller und der neue Vorsitzendedes tarif- und sozialpolitischen Ausschus-ses der Verbände, Dipl.-Ing. (FH) UweGoebel gewählt.

    Erich Gluch, ifo-Institut, analysierte die Perspektiven der Bauwirtschaft

    Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände

    Josef Janker, 1. Bürgermeister der Stadt Bad Tölz

  • 1. Preis: Frühwarnsystem für Unternehmenskrisen

    Das deutsche Baugewerbe weist im Branchenvergleich ein überdurchschnitt-lich hohes Insolvenzrisiko auf. Ergeb-nisse der Erfolgsfaktorenforschung in der Bauwirtschaft weisen zudem ein starkes Gefälle zwischen erfolgreichenund insolvenzgefährdeten Bauunterneh-men hin.

    Der Preisträger hat sich in seiner Arbeitzum Ziel gesetzt ein Frühwarnsystem zuentwickeln, das – neben der frühzeitigenErkennung von Unternehmenskrisen an-hand von Krisenindikatoren – auch fürUnternehmen, die sich weit entfernt einerKrise befinden, Denkanstöße zu liefernum wettbewerbsfähiger bzw. krisenresis-

    Franz-Xaver Peteranderl, Präsident derBayerischen Baugewerbeverbände, zeich-nete im Oskar von Miller Forum in Mün-chen Herrn Christoph Gottanka für seineam Lehrstuhl für Bauprozessmanagementvon Prof. Dr.-Ing. Zimmermann an der TUMünchen erstellte Master's Thesis mit dem1. Preis aus. Der Sieger des Hochschul-wettbewerbs konnte sich über ein Preis-geld von 2.000 Euro freuen.

    In der ausgezeichneten Arbeit wird einFrühwarnsystem für drohende Unterneh-menskrisen für mittelständische Bauunter-nehmen entwickelt. Präsident Peteranderlwürdigte in seiner Laudatio den hohenGrad an eigenen, kreativen Ideen zur Lösung eines praktischen Problems derUnternehmensführung in der Bauwirt-schaft.

    tenter zu werden. Nach einem systemati-schen Analyse- und Definitionsteil wirdauf der Grundlage mehrerer wirtschafts-theoretischer Ansätze ein Krisenphasen-modell entwickelt.

    Vor diesem Hintergrund ordnet der Preis-träger – nach drei verschiedenen Pla-nungszeiträumen, strategisch, taktischund operativ getrennt – den fünf Unter-nehmensbereichen verschiedene Krisen-indikatoren zu.

    Jeder Krisenindikator wird mit einem Soll-Wert bzw. einen Soll-Bereich, einem Ist-Wert, einer Tendenz-Aussage undMaßnahmen und Handlungsempfehlun-gen zur Krisenvorsorge beschrieben.Zudem wird ein Zyklus zur Pflege desFrühwarnsystems festgelegt.

    Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes geht an Christoph Gottanka

    Der Hochschulpreis 2011 des Bayerischen Baugewerbes wurde für die Entwicklung eines Frühwarnsystems für drohendeUnternehmenskrisen in mittelständischen Baufirmen verliehen.

    6 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    AKTUELLES

    Prof. Gebbeken im Gespräch mit Präsident Peteranderl, Prof. Zimmermann und Prof. Fischer.

    Preisträger Gottanka verfolgt aufmerksam das Fachkolloquium.

    Meinungsaustausch zwischen Bayerischen Baugewerbe und Hochschulen nach der Preisverleihung.

    Preisträger Gottanka präsentiert eindrucksvoll seine Master’s Thesis.

  • 7BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    AKTUELLES

    2. Preis: Verbesserung der Projektabwicklungskompetenz

    Der zweite Preis wurde an KorbinianKrämmel verliehen, der sich in seiner,ebenfalls an der TU München verteidig-ten, Master’s Thesis mit der Entwicklungvon Kriterien zur Beschreibung der Pro-jektabwicklungskompetenz von Bauunter-nehmen auseinandersetzte.

    Bauunternehmen müssen ihre Projekt-abwicklungskompetenz beschreiben, z. B.im Zusammenhang mit der Einstufung inRisikoklassen als Darlehensnehmer. Dassind Vorgaben der Baseler Eigenkapital-vereinbarung „Basel II“. Die Projektab-wicklungskompetenz bildet sich in denKonditionen der Unternehmensfinanzie-rung und der Avalkredite ab. Aber auchin Vergabeverfahren VOB/A kann dasKriterium Projektabwicklungskompetenzbei der Bewertung von Angeboten hin-sichtlich der Wirtschaftlichkeit berück-sichtigt werden. PrivatwirtschaftlicheAuftraggeber beurteilen häufig in ihrenVergabeverfahren die Projektabwick-lungskompetenz der Bieter. Herr Krämmel

    Präsident Peteranderl mit den Preisträgern: Christoph Josef Gottanka, Korbinian Krämmel, Robert Thomas und Markus Schönaich (von links nach rechts), es fehlt Carsten Reuter.

    Das Oskar von Miller Forum bietet einen hervorragenden Rahmen für dieVerleihung des Hochschulpreises des Bayerischen Baugewerbes.

    hat sich in seiner Arbeit nach ausführ-licher Analyse möglicher wirtschaftstheo-retischer Ansätze für das Sensitivitäts-modell von Frederic Vester entschieden,um Projektabwicklungskompetenz mo-dellhaft zu beschreiben.

    Die maßgeblichen Einflussfaktoren derProjektabwicklungskompetenz wurdensystematisch beschrieben. Dieses Wissenkönnen Bauunternehmen gezielt nutzenum ihre Marktposition zu stärken.

    Weitere Sachpreise fürgute Wettbewerbsbeiträge

    Drei weitere Sachpreise wurden an Robert Thomas, Marco Schönaich undCarsten Reuter, alle TU München, ver-liehen. Die eingereichten Arbeiten be-schäftigen sich u. a. mit den Anforde-rungen, die Kommunen zu bewältigenhaben, um mit regenerativen Energienenergieautark zu werden, mit messbarenKriterien für die Projektabwicklungskom-petenz von Bauunternehmen und mit denBedingungen für ein innovationsfreund-liches Umfeld für das mittelständischeBaugewerbe.

    Fachkolloquium stellt Eurocodes auf Praxis-Prüfstand

    Im Vorfeld der Preisverleihung fand einFachkolloquium statt, das die Diskussionund den Meinungsaustausch zwischendem Baugewerbe und den Hochschulenüber die Praxistauglichkeit europäischerBaunormen, der sog. Eurocodes, fördernsoll. Erst zu Jahresbeginn war die Initia-tive Praxis Regeln Bau e. V., eine breit getragene Initiative der wichtigsten bau-wirtschaftlichen Verbände sowie der

    Ingenieurkammern und -verbände ge-gründet worden, die sich für eine praxis-gerechte Überarbeitung der Eurocodeseinsetzt.

    In einem interessanten und trotz des trockenen Themas kurzweilig präsen-tierten Vortrag erläuterte Prof. Dr. IngGebbeken, Ordinarius für Baustatik amInstitut für Mechanik und Statik der Uni-versität der Bundeswehr in München undVizepräsident der bayerischen Ingenieu-rekammer Bau, die Entwicklung der Bau-normung und zeigte Fehlentwicklun-gen der Anfang 2011 eingeführten Euro-codes auf.

    Bei den technischen Beratungen, die derLandesverband Bayerischer Bauinnungenfür seine Mitglieder erbringt, wird zuneh-mend festgestellt, dass der zeitliche Auf-wand und die Kosten, um sich das Wissenin den Normen zu erschließen, für Prak-tiker nicht mehr vertretbar sind. Das führtdazu, dass Mängel, Streitigkeiten undGerichtsprozesse verursacht werden, weilNormen während Planung und Bau nichtmehr beachtet werden. Der volkswirt-schaftliche Schaden, der daraus resultiert,ist enorm. Für die Bauunternehmen aberauch die Partner am Bau, die Architektenund Bauingenieure, sind die unternehme-rischen Risiken, die durch praxisfremdeBaunormen entstanden sind, nicht mehrakzeptabel.

    Deshalb setzt sich der LBB dafür ein, zu-künftig wieder Normen zu haben, dieallen am Bauprozess Beteiligten Hilfe-stellung geben, nicht aber Hemmnis oderRisiko sind.

    Der zweite Preisträger: Korbinian Krämmel

  • 8 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    die zuständigen Straßenverkehrsbehör-den der Bundesländer.

    Hinweis: Die aktuellen Verbotsstre-cken für das Samstagsfahrverbot inder Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr kön-nen Sie im Internet unter www.lbb-bayern.de/Bau- und Vergaberechtherunterladen.

    Lastkraftwagen mit einem zulässigen Ge-samtgewicht über 7,5 t sowie Anhängerhinter Lastkraftwagen dürfen an allenSamstagen vom 1. Juli bis 31. August 2011in der Zeit zwischen 7.00 bis 20.00 Uhrnicht auf wichtigen Autobahnen und Bun-desstraßen fahren. Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr fürdas gesamte Straßennetz geltende Fahr-verbot gilt unverändert. Ausnahmegeneh-migungen erteilen in begründeten Fällen

    Ferienreiseverordnung 2011

    In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2011 ist der schwere LKW-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

    Die Auswertung durch die unabhängigeBV’M, eine Beratergruppe für Verbands-management, zeigte, dass unsere Mit-glieder weit überwiegend mit unserenDienstleistungen und unserer Arbeit zu-frieden sind.

    Die Ergebnisse zeigen aber auch, wo wiruns noch verbessern müssen. Dazu zählendie bautechnische Beratung durch unse-ren Verband und unser Berufsförderungs-werk, die Bayerische BauAkademie, aberauch unser Internetservice.

    Wir hatten die Mitgliedsbetriebe unsererBauinnungen in diesem Frühjahr gebeten,sich an unserer großen Mitgliederum-frage 2011 zu beteiligen. 360 Betriebewaren unserem Aufruf gefolgt und habendie Fragebogen ausgefüllt und zurückgesendet. Wir möchten allen, die sich be-teiligt haben herzlich danken, ermögli-chen sie es uns doch, unsere Stärken undSchwächen zu erkennen und noch besserzu werden, nicht zuletzt auch deshalb,weil wir die Ergebnisse mit denen unsererersten Mitgliederumfrage von 2007 ver-gleichen konnten.

    Ergebnisse der Mitgliederumfrage 2011: Hohes Niveau der Dienstleistungen bestätigt

    Mit über 360 Teilnehmern beteiligten sich knapp 10 % der Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes an der Mitglie-derumfrage 2011. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass sich unser Verband auf dem richtigen Weg befindet.

    AKTUELLES

    www.lbb-bayern.de

    Auf unserer Homepage finden Sieauch die Ausgaben von BlickpunktBau sowie unsere Tarifsammlung-online im Mitgliederbereich.

    Schauen Sie doch mal rein!

  • RECHT

    9BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    Übergabe von Ausführungs-plänen in Papierform

    Ein öffentlicher Auftraggeber muss dem Auftragnehmer die für die Ausführungnotwendigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B unentgeltlich und rechtzeitigin Papierform übergeben.

    Der Fall:Ein öffentlicher Auftraggeber schließt miteinem Auftragnehmer einen Bauvertragüber Hochbauarbeiten zum Umbau einerSchule auf der Grundlage der VOB Aus-gabe 2009. Der Vertrag enthält keine besonderen Regelungen über das Aus-drucken und Vervielfältigen von Ausfüh-rungsunterlagen. Der Auftraggeber stelltdem Auftragnehmer die für die Ausfüh-rung erforderlichen Zeichnungen, Pläneund sonstigen Unterlagen ausschließlichin elektronischer Form per E-Mail über einexternes Ingenieurbüro zur Verfügung.Der Auftragnehmer verlangt eine zusätz-liche Vergütung für das Ausdrucken undVervielfältigen der ihm per E-Mail über-sandten Dokumente. Der Auftraggeberlehnt einen zusätzlichen Vergütungsan-spruch ab.

    Die Entscheidung:Die VOB-Stelle Niedersachsen hat hierzuam 10. August 2010 entschieden (Fall1614), dass der Auftragnehmer einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütungfür das Ausdrucken und Vervielfältigender ihm per E-Mail übersandten Doku-mente hat, sofern die Vertragsbedingun-

    gen nichts Gegenteiliges enthalten. DieVOB-Stelle weist ausdrücklich darauf hin,dass der Auftraggeber nach § 3 Abs. 1VOB/B die Pflicht hat, die für die Ausfüh-rung notwendigen Unterlagen dem Auf-tragnehmer unentgeltlich und rechtzeitigin Papierform zu übergeben.

    Hinweis: Die VOB-Stelle Nieder-sachsen hat mit dieser Entscheidungihre bisherige Entscheidung vom 23. März 2009 (Fall 1570) nochmalsinhaltlich bestätigt. Dort hatte ein öffentlicher Auftraggeber einen Plan-pool unter einer bestimmten Inter-netadresse eingerichtet und den Auf-tragnehmer verpflichtet, alle für dieErbringung seiner Leistungen notwen-digen Planunterlagen aus dem Plan-pool herunterzuladen und zu ver-vielfältigen. Auch hier sah die VOB-Stelle einen Verstoß gegen § 3 Abs. 1VOB/B, weil der Auftraggeber denKopieraufwand für die Planunter-lagen auf den Auftragnehmer verla-gert und damit die Unentgeltlichkeitnicht mehr gegeben ist.

    RECHT

    Abgabe mehrerer Hauptangebote

    Ein Bieter kann mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen technischen Lösungen abgeben. Gibt ein Bieter ein Angebot mit einem anderen Fabrikatals dem ausgeschriebenen Leitfabrikat ab, so handelt es sich nicht um ein Nebenangebot, sondern um ein Hauptangebot.

    Der Fall:Ein öffentlicher Auftraggeber schreibt in einem Offenen Verfahren Verblend-mauerwerk aus Klinker aus. Im Leistungs-verzeichnis wird ein konkreter Klinker als Leitfabrikat vorgegeben. Gleichwer-tige Produkte sind ausdrücklich zuge-lassen. Nebenangebote sind für be-stimmte andere Positionen zugelassen,

    nicht jedoch hinsichtlich der Klinkerarbei-ten. Ein Bieter gibt ein Haupt- und zweiNebenangebote ab. In dem Hauptange-bot wird als Klinker nicht das Leitfabrikat,sondern ein anderes „gleichwertiges“ Fabrikat A angeboten. In dem Neben-angebot 1 wird das Leitfabrikat angebo-ten, in dem Nebenangebot 2 ein andererKlinker B „in Anlehnung an das aus-

  • Hinweis: Das OLG Schleswig stelltsich mit der Entscheidung in Wider-spruch zu der Auffassung des OLGDüsseldorf. Leider hat das OLGSchleswig eine Vorlage an den Bun-desgerichtshof nicht für erforderlichgehalten, so dass eine höchstrichter-liche Klarstellung noch aussteht.

    In BLICKPUNKT BAU 10/2010, Seite 6,haben wir über die Entscheidung desOLG Düsseldorf berichtet, wonach Ne-benangebote im Oberschwellenbereichnicht gewertet werden dürfen, wenn allei-niges Zuschlagskriterium der billigstePreis ist. Das OLG Schleswig hat nun am15.04.2011 (Az.: 1 Verg 10/2010) ent-schieden, dass Nebenangebote auchdann gewertet werden müssen, wenn beieiner öffentlichen Baumaßnahme imOberschwellenbereich der billigste Preisals einziges Zuschlagskriterium benanntund Nebenangebote zugelassen sind.

    Nebenangebote bei Preis als einzigem Zuschlagskriterium doch zulässig?

    Das OLG Schleswig hat – entgegen dem OLG Düsseldorf – entschieden, dass Nebenangebote im Oberschwellenbereichauch dann zulässig sind, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.

    10 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    ausgeschriebene Leitfabrikat angebotenund nicht eine von der Leistungsbeschrei-bung abweichende Leistung. Die Falsch-bezeichnung als „Nebenangebot“ ändertdaran nichts. Nach Ansicht des Gerichtswar unschwer allein durch Blick in dasAngebot festzustellen, dass der Bieter dieLeistung entsprechend dem Leistungsver-zeichnis angeboten hat. Bei dem Neben-angebot 2 hat der Bieter einen Klinker „inAnlehnung an das ausgeschriebene Leit-fabrikat“ angeboten und damit zwar dieGleichwertigkeit des angebotenen Klin-kers nicht ausdrücklich behauptet, aberdoch zum Ausdruck gebracht, dass einqualitativer Unterschied nicht besteht. Obdiese Darlegung zutreffend ist, ist Gegen-stand der späteren technischen Ange-botsprüfung. Der Bieter ist auch nichtgehindert, mehrere Hauptangebote ab-zugeben. Für den Bieter kann es dann einBedürfnis geben, mehrere Hauptangebotemit unterschiedlichen technischen Lösun-gen abzugeben, wenn er aus vertretbarenGründen im Unklaren darüber ist, ob dievon ihm angebotene Leistung vom Auf-traggeber als gleichwertig gemäß § 13Abs. 2 VOB/A angesehen wird.

    geschriebene Richtfabrikat“. Das Haupt-angebot wird vom Auftraggeber ausge-schlossen, weil der Bieter nicht nach-gewiesen hat, dass die angebotenen Klin-ker A die geforderte Rohdichteklasse auf-weisen. Diesen Ausschluss erkennt derBieter an. Der Auftraggeber möchte je-doch auch die beiden Nebenangebotevon der Wertung ausschließen, da Ne-benangebote für die Leistung „Klinker“nicht zugelassen sind. Hiergegen wendetsich der Bieter mit einem Nachprüfungs-verfahren.

    Die Entscheidung:Das OLG Düsseldorf gibt dem Bieter inseinem Beschluss vom 09.03.2011 (Az.:Verg 52/2010) Recht und stellt fest, dassdie beiden sog. „Nebenangebote“ nichtvon der Wertung ausgeschlossen werdendürfen. Entgegen der ausdrücklichen Be-zeichnung handelt es sich bei den Ne-benangeboten 1 und 2 inhaltlich umHauptangebote. Ein Nebenangebot liegtnur vor, wenn Gegenstand des Angebotsein von der geforderten Leistung abwei-chender Bietervorschlag ist. Bei dem Nebenangebot 1 wurde aber gerade das

    Hinweis: Grundsätzlich muss eineBauleistung produktneutral aus-geschrieben werden. Nur unter denVoraussetzungen von § 7 Abs. 8VOB/A kann der Auftraggeber zurBeschreibung der technischen Spezi-fikationen des Auftragsgegenstandesein Leitfabrikat angeben. Der Bieterkann dann statt des Leitfabrikates ein anderes „gleichwertiges“ Fabri-kat anbieten. Mit seinem Angebotmuss der Bieter jedoch die Gleich-wertigkeit nachweisen. Bei einem sol-chen Angebot handelt es sich nichtum ein Nebenangebot, sondern umein Hauptangebot. Ist sich der Bieterunklar, ob er gegenüber dem Auf-traggeber die Gleichwertigkeit mitdem Angebot nachweisen kann, sokann er mehrere Hauptangebote mitunterschiedlichen technischen Spe-zifikationen (inklusive jeweiligemNachweis der Gleichwertigkeit) ab-geben.

    RECHT

  • 11BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    STEUERN

    STEUERN

    Haushaltsplanung 2012 Städtebauförderung

    Bauminister Ramsauer spricht sich gegenüber dem ZDB für eine Beibehaltungder Städtebauförderung in 2012 aus.

    In einem gemeinsamen Schreiben an dieBundesministerien für Wirtschaft, Finan-zen, Verkehr, Bau und Stadtentwicklungsowie die Bundestagsausschüsse Bau/Wirtschaft/Haushalt hatten sich der Zen-tralverband Deutsches Baugewerbe undder deutsche Städte- und Gemeindebunddafür ausgesprochen, das Budget für dieStädtebauförderung in der Haushaltspla-nung 2012 wieder auf das Niveau von550 Mio. Euro anzupassen. In seinemAntwortschreiben hat Herr Bundesminis-ter Ramsauer nun erklärt, sich mit Nach-druck in den fortlaufenden Gesprächen

    zur Haushaltsplanung 2012 dafür ein-zusetzen, die Städtebauförderung zu-mindest auf dem Niveau des Vorjahres2011, d. h. bei 455 Mio. Euro halten zuwollen.

    Hinweis: Das Antwortschreiben kannbei der Hauptgeschäftsstelle FrauHauer, unter Telefax 089/76 79 -154oder [email protected] ange-fordert werden.

    Umsatzsteuer – Der Bundesfinanzhof (BFH) stärkt den Umsatzsteueranspruch des Fiskus im Insolvenzfall

    Das Urteil führt zu einer deutlichen Schmälerung der Insolvenzmasse. Verein-nahmt ein Insolvenzverwalter Entgelt für eine vor Eröffnung des Insolvenzver-fahrens ausgeführte Leistung, muss er die volle Umsatzsteuer an das Finanzamtabführen.

    Wird über das Vermögen eines Unterneh-mers, der umsatzsteuerpflichtige Leistun-gen erbringt, das Insolvenzverfahreneröffnet, vereinnahmen Insolvenzverwal-ter häufig Forderungen aus Leistungen,die der Unternehmer bis zur Verfahrens-eröffnung erbracht hat. Diese Forde-rungen setzen sich aus dem sog. Entgeltund dem Umsatzsteueranteil für die er-brachte Leistung zusammen. Zieht der Insolvenzverwalter z. B. eine Forderungüber 1.190 € ein, ist hierin bei Leistungen,die dem Regelsteuersatz von 19 % unter-liegen, ein Umsatzsteueranteil von 190 €enthalten.

    Bisher wurde die Forderung in der Praxisder Insolvenzverwaltung in voller Höhefür die Masse vereinnahmt, so dass derFiskus den Umsatzsteueranspruch nur alssog. Insolvenzforderung zur sog. Insol-venztabelle anmelden konnte und er le-diglich wie ein Insolvenzgläubiger quotal

    befriedigt wurde. Trotz der Vereinnah-mung des vollen Steueranteils von 190 €durch den Insolvenzverwalter erhielt derFiskus bei einer Insolvenzquote von z. B.5 % nur 9,50 €. Der BFH ist dem entge-gentreten, so dass die vom Insolvenzver-walter vereinnahmte Umsatzsteuer füreine vor Verfahrenseröffnung erbrachteLeistung eine voll zu befriedigenden Mas-severbindlichkeit ist.

    Hinweis für die Praxis:Dem Urteil kommt große Bedeu-tung für die Praxis der Unterneh-mensinsolvenz zu. Das Urteil führtim Vergleich zur bisher allgemeingeübten Praxis zu einer deutlichenSchmälerung der Insolvenzmasse,da der volle Umsatzsteueranteilals Masseverbindlichkeit an denFiskus auszukehren ist.

  • nehmer erhält der ausländische Arbeit-nehmer eine Lohnsteuerkarte. Bis zur end-gültigen Umstellung auf das elektronischeVerfahren wird eine Ersatzlohnsteuerkartevom Wohnsitzfinanzamt des Arbeitneh-mers ausgestellt. Der Arbeitgeber hat denLohnsteuerabzug wie bei einem deut-schen Arbeitnehmer vorzunehmen, dieStaatsangehörigkeit des Arbeitnehmersspielt insofern keine Rolle. (Anzumerkenist, dass lediglich eine Unterkunft auf derBaustelle noch keinen Wohnsitz inDeutschland begründet.)

    Hat der ausländische Arbeitnehmer kei-nen Wohnsitz und gewöhnlichen Auf-enthalt im Inland, ist er beschränkt steu-erpflichtig, d. h. nur mit seinen inländi-

    Wenn ein deutscher Bauunternehmereinen ausländischen Arbeitnehmer im In-land beschäftigt, hängt die Lohnsteuer-pflicht von den jeweiligen persönlichenVerhältnissen des Arbeitnehmers ab.

    Grundsätzlich ist der deutsche Arbeit-geber lohnsteuerabzugspflichtig.

    Hat der ausländische Arbeitnehmer einenWohnsitz in Deutschland (§ 8 Abgaben-ordnung, AO) oder hat er hier seinen ge-wöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO), ist erunbeschränkt steuerpflichtig, d. h. er istmit seinem gesamten Welteinkommen inDeutschland steuerpflichtig.

    Als unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeit-

    schen Einkünften. Der Arbeitnehmer erhältauf seinen Antrag hin vom Betriebsstät-tenfinanzamt eine Lohnsteuerabzugsbe-scheinigung nach § 39 d Abs. 1 EStG mitSteuerklasse I, die er mit Eintritt in das Arbeitsverhältnis, bzw. am Beginn desKalenderjahres dem Arbeitgeber vorzu-legen hat. Der Arbeitgeber nimmt dannden Lohnsteuerabzug vor. Wird dem Ar-beitgeber eine solche Bescheinigung nichtvorgelegt, muss er grundsätzlich nach derungünstigeren Klasse VI besteuern.

    Die o. g. Regelungen gelten für alle aus-ländischen Arbeitnehmer, egal, ob sie ausder EU oder einem Drittland kommen. FürGrenzgänger gelten Sonderregelungen.

    Lohnsteuer – Ausländische Mitarbeiter

    Was ist bei der Lohnsteuer zu beachten, wenn ein deutscher Bauunternehmer einen ausländischen Arbeitnehmer für Tätigkeiten im Inland einstellt?

    Betriebe bis 500.000 Euro Umsatz dieSteuer auf diesen Ertrag weiterhin erstdann abführen müssen, wenn ihr Kun-de die Rechnung auch bezahlt hat. Ohne eine solche Entfristung würden sich

    Der Bundesrat hatte sich im März 2011dafür ausgesprochen, die Ist-Versteue-rungsgrenze von 500.000 Euro beizube-halten. Die Entscheidung des Bundestagssteht allerdings noch aus. Damit sollen

    die Ist-Versteuerungsgrenzen ab dem 1. Januar 2012 auf 250.000 Euro halbie-ren. Damit würde sich bei vielen mittel-ständischen Baubetrieben die Liquiditätverschlechtern.

    Umsatzsteuer

    Die endgültige Entscheidung über die Entfristung der derzeitigen Ist-Versteuerungsgrenzen bei der Umsatzsteuer zum31. Dezember 2011 steht noch aus.

    12 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    STEUERN

    Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2010

    Das Bundesfinanzministerium hat eineBroschüre veröffentlicht, die u. a. die Lohn-steuer- und Abgabenbelastung von Ar-beitnehmern und die Mehrwertsteuer-sätze im internationalen Vergleich auf-zeigt.

    Die Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2010“ be-leuchtet verschiedene Seiten der Besteue-rung in ausgewählten Ländern (von derUnternehmensbesteuerung über die Ein-kommensbesteuerung bis hin zur Umsatz-besteuerung). Interessant ist insbesondere

    die Darstellung der Lohnsteuer- und Ab-gabenbelastung von Arbeitnehmern so-wie der Mehrwertsteuersätze im interna-tionalen Vergleich.

    Die Vergleiche basieren auf der nomina-len Steuerbelastung und umfassen alleEU-Staaten sowie einige andere ausge-wählte Industriestaaten (USA, Kanada,Japan, Schweiz und Norwegen).

    Die dargestellten Vergleiche sind zumEnde des Jahres 2010 erstellt. Sie enthal-ten folglich keine Maßnahmen, die bisher

    zwar beschlossen wurden, sich jedocherst ab 2011 auswirken werden.

    Hinweis: Interessierte Mitgliedsunter-nehmen können die Vergleichsstudie(65 Seiten) als PDF-Datei bei derHauptgeschäftsstelle, Frau Hauer perE-Mail unter [email protected].

  • 13BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    TARIF- UND

    Tarifrunde 2011: Der Schiedsspruch vom 14. April 2011

    Da die freien Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe ohne Ergebnis ab-gebrochen wurden, war ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Die Zentral-schlichtungsstelle fällte am 14. April 2011 einen Schiedsspruch, der von denZentralen Tarifvertragsparteien des Baugewerbes innerhalb der Erklärungsfrist,die am 28. April 2011 ablief, mehrheitlich angenommen wurde.

    Nach dem Schiedsspruch vom 14. April2011 treten nunmehr folgende tariflicheÄnderungen in Kraft:

    1. Mindestlöhne

    Die Mindestlöhne werden in den neuenBundesländern am 1. Januar 2012 undam 1. Januar 2013 um jeweils 0,25 € er-höht. In den alten Bundesländern wirdder Mindestlohn 1 lediglich einmal mitWirkung vom 1. Januar 2012 um 0,05 €und der Mindestlohn 2 in zwei Schrittenam 1. Januar 2012 um 0,40 € und am 1. Januar 2013 um 0,30 € erhöht.

    Die derzeit geltende Rechtsverordnungüber die Allgemeinverbindlicherklärungdes Mindestlohntarifvertrages vom 23.Mai 2009 tritt am 30. November 2011ohne Nachwirkung außer Kraft. DerNachfolgetarifvertrag soll daher mit Wir-kung vom 1. Dezember 2011 in Kraft tre-ten und für allgemeinverbindlich erklärtwerden.

    Der neue Mindestlohn-Tarifvertrag hateine Laufzeit von 25 Monaten (1. Dezem-ber 2011 bis 31. Dezember 2013). ImDezember 2011 bleiben die Mindest-löhne aber unverändert.

    2. Löhne und Gehälterin den alten Bundesländern

    In den alten Bundesländern werden dieLöhne und Gehälter nach einem Nullmo-nat (April 2011) ab 1. Mai 2011 um 3,0 % und ab 1. Juni 2012 um weitere2,3 % erhöht. Die Lohn- und Gehalts-tarifverträge weisen für den Monat April2011 die unveränderten Löhne und Ge-hälter aus.

    Die Möglichkeit, durch Firmentarifvertragvon den tariflich geregelten Löhnen umbis zu 6 % abweichende Löhne zu verein-

    baren (vgl. § 8 Abs. 3 TV Lohn/West)bleibt erhalten.

    3. Löhne und Gehälterin den neuen Bundesländern

    In den neuen Bundesländern werden dieLöhne und Gehälter nach zwei Null-monaten (April und Mai 2011) ab 1. Juni2011 um 3,4 % und ab 1. August 2012um weitere 2,9 % erhöht.

    4. Zusätzlicher ZVK-Beitrag

    Nachdem auch in den Verhandlungender Zentralschlichtungsstelle der von derArbeitgeberseite angestrebte Festbetrag(Einmalzahlung), durch welchen die dau-erhaft tabellenwirksame Lohnerhöhungvermindert werden sollte, nicht durchsetz-bar war, ist auf Vorschlag des Schlichtersvereinbart worden, stattdessen – zeitlichbefristet – im Kalenderjahr 2012 einenzusätzlichen Beitrag zur Alterssicherungzu erheben. Dieser zusätzliche ZVK-Bei-trag beträgt 0,3 % der Löhne der ge-werblichen Arbeitnehmer in den altenBundesländern und im Land Berlin. DerZVK-Beitrag für die Angestellten wird indiesem Zeitraum von 67,00 € um 9,00 €auf 76,00 € erhöht.

    Eine tarifvertragliche Umsetzung dieserRegelung des Schiedsspruches wird imRahmen der Neufestsetzung der Sozial-kassenbeiträge für das Kalenderjahr2012 erfolgen.

    5. Ausbildungsvergütungen

    Die Ausbildungsvergütungen erhöhensich in den alten Bundesländern ab 1. Mai 2011 um 3,0 % und ab 1. Juni2012 um weitere 2,6 % sowie in denneuen Bundesländern ab 1. Juni 2011 um3,4 % und ab 1. August 2012 um weite-re 2,9 %. Die sich daraus ergebendenAusbildungsvergütungen sind auf volle

    SOZI

    ALP

    OLI

    TIK

  • 7. Löhne für Stuck-, Putz-und Trockenbauarbeiten

    Die Lohnregelungen für das Stuckge-werbe sind inhaltlich unverändert geblie-ben. Die Löhne werden in demselbenprozentualen Umfang erhöht wie im üb-rigen Baugewerbe. Lediglich aus § 4 Abs. 3 der Lohntarifverträge ergeben sich die derzeit geltenden Malerlöhne,die zu gegebener Zeit an die sich ausdem nächsten Tarifabschluss für das Malerhandwerk ergebenden Löhne anzu-passen sind.

    Aus dem Schiedsspruch ergibt sich darü-ber hinaus, dass eine Arbeitsgruppe ein-gesetzt werden soll, die bis zum 30. Junidiesen Jahres über die Löhne in den Be-trieben des Stuck- und Putzgewerbes be-raten soll.

    8. Löhne im Straßenbau

    Eine besondere Lohnregelung für dasStraßenbaugewerbe ergibt sich aus demSchiedsspruch nicht. Die Wettbewerbs-verzerrungen zwischen dem Steinpflaster-bau und dem Garten- und Landschafts-bau sollen aber in einer Arbeitsgruppeanalysiert werden. Dazu sollen sowohlwirtschaftspolitische als auch sozialpoli-tische Gesichtspunkte berücksichtigt wer-den. Bis Ende Juni 2012 soll die Arbeits-gruppe konkrete Ergebnisse vorlegen.

    Euro-Beträge kaufmännisch gerundetworden.

    Die sich in den alten Bundesländern um0,3-Prozentpunkte ergebende höhereProzentzahl für die Erhöhung der Aus-bildungsvergütungen ab 1. Juni 2012 erklärt sich daraus, dass für die Aus-zubildenden kein ZVK-Beitrag an dieSOKA-BAU abzuführen ist, für die ge-werblichen Arbeitnehmer in den altenBundesländern aber im Jahre 2012 ein zusätzlicher ZVK-Beitrag in Höhe von 0,3-Prozentpunkten zu zahlen seinwird.

    6. Löhne im feuerungs-technischen Gewerbe

    Die Löhne für die Arbeitnehmer im feue-rungstechnischen Gewerbe setzen sichzukünftig aus den Gesamttarifstunden-löhnen nach § 2 LohnTV zuzüglich derFeuerungsbauzuschläge zusammen, diesich aus einem gesonderten Tarifver-trag ergeben werden. Durch den Ab-schluss eines gesonderten Tarifvertra-ges über Feuerungsbauzuschläge hat die IG BAU der Arbeitgeberseite dieMöglichkeit eingeräumt, in den seit ei-nem Jahr laufenden Tarifverhandlungenfür das feuerungstechnische Gewerbeauch weiterhin über die zukünftige Höhedieser Feuerungsbauzuschläge zu ver-handeln.

    9. Weiterentwicklung derZusatzversorgung im Baugewerbe

    Erstmals hat sich die Gewerkschaft imRahmen der Verhandlungen der Zentral-schlichtungsstelle für das Baugewerbedazu bekannt, die tarifvertragliche Ren-tenbeihilfe zu einem System der beitrags-orientierten Leistungszusage weiter zuentwickeln. Eine entsprechende System-umstellung soll möglichst zum 1. Januar2013 in Kraft gesetzt werden. Nacheinem solchen Systemwechsel sollen an-stelle der auf der Grundlage des Tarif-vertrages über Rentenbeihilfen im Bau-gewerbe gewährten Leistungen („Gene-rationenvertrag“) zukünftig nur noch in-dividuelle, beitragsabhängige, tariflicheRentenbeihilfen gewährt werden. Die Beratungen über einen solchen System-wechsel und die damit verbundenen Fi-nanzierungsfragen sind zwischen denZentralen Tarifvertragsparteien unter Ein-beziehung des Versicherungsmathema-tikers der ZVK bereits aufgenommen wor-den.

    Die neuen Tarifverträge können Sie im Internet unter

    www.lbb-bayern.de, Mitgliederbereich in der Rubrik

    „Tarifsammlung online“ herunterladen.

    14 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    Tarifheftchen für das Bayerische Baugewerbe

    Sie finden in dieser Broschüre die nachdem Tarifabschluss auf Grund desSchiedsspruchs vom 14. April 2011 aktuellen Tariflöhne aus dem Lohntarif-vertrag kombiniert mit den Tätigkeits-beschreibungen der einzelnen Lohn-gruppe aus dem Bundesrahmentarif-vertrag für das Baugewerbe.

    Entsprechendes haben wir für die An-gestellten zusammengefasst, nämlich dieGehaltsgruppen aus dem Gehalts-tarifvertrag und die Tätigkeitsbeschrei-bungen aus dem Rahmentarifvertrag

    für die Angestellten und Poliere des Bau-gewerbes.

    Ergänzend hierzu sind die Tarifge-hälter der Poliere in Bayern sowie dieVergütungen der Auszubildenden abge-druckt.

    Das Tarifheftchen liegt dieser Ausgabevon BLICKPUNKT BAU als Verleger-beilage bei.

    Tariflöhne und Tarifgehälter

    für dasBayerische Baugewerbe

    vom 1. Mai 2011bis 31. März 2013

    Auf vielfachen Wunsch aus dem Kreis unserer Mitgliedsbetriebe haben wir auch nach Abschluss der Tarifrunde 2011 das DIN-A6-Heftchen „Tariflöhne und Tarifgehälter“ neu aufgelegt.

  • 15BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    Allgemeine Hinweise zur Mindest-lohnregelung im Baugewerbe

    1. Abgrenzung Mindestlohn 1 – Mindestlohn 2

    Der Mindestlohn 1 ist für die Ausführungeinfacher Bau- und Montagearbeitennach Anweisung und für einfache War-tungs- und Pflegearbeiten an Baumaschi-nen und Geräten nach Anweisung zuzahlen, für die keine Regelqualifikationvorausgesetzt wird. Einige typische Tätig-keitsbeispiele hierfür sind in § 5 Nr. 3 desBundesrahmentarifvertrages für das Bau-gewerbe (BRTV) genannt. Der Mindest-lohn 2 ist für die Ausführung fachlichbegrenzter Arbeiten (Teilleistungen einesBerufsbildes oder angelernter Spezialtä-

    Der bereits in der Tarifrunde 2009 ab-geschlossene Tarifvertrag zur Regelungder Mindestlöhne im Baugewerbe im Ge-biet der Bundesrepublik Deutschland vom23. Mai 2009 mit einer Laufzeit bis zum30. November 2011 sieht eine dreistufigeErhöhung der Mindestlöhne vor. Wir hat-ten hierüber zuletzt in BLICKPUNKT BAUSeptember 2010, Seite 7 berichtet. In derTarifrunde 2011 wurden weitere Erhö-hungen mit Wirkung ab 1. Januar 2012vereinbart (s. BLICKPUNKT BAU Aus-gabe 5, Mai 2011). Die bis 30. No-vember 2011 vereinbarten Mindestlöhnegelten damit auch im Dezember 2011.

    Die Entwicklung der Mindestlöhne imBaugewerbe kann der nachstehendenÜbersicht entnommen werden.

    tigkeiten) nach Anweisung zu zahlen. Diehierfür vorausgesetzte Regelqualifikationsowie Tätigkeitsbeispiele ergeben sichebenfalls aus § 5 Nr. 3 BRTV.

    2. Lohn der Baustelle

    Nach § 3 TV Mindestlohn gilt der Min-destlohn der Arbeitsstelle. Auswärts be-schäftigte Arbeitnehmer behalten jedochden Anspruch auf den Mindestlohn ihresEin-stellungsortes. Ist der Mindestlohn derauswärtigen Arbeitsstelle höher, so habensie Anspruch auf diesen, so lange sie aufdieser Arbeitsstelle tätig sind. Dies be-deutet, dass z.B. ein Arbeitnehmer einerostdeutschen Baufirma, der auf einerBaustelle in Bayern tätig ist, für diese ZeitAnspruch auf den Mindestlohn-West hat.

    Das Informationsblatt zu den aktuellen Mindestlöhnen finden Sieals Verlegerbeilage in diesem Heft.

    Es kann auch unter www.lbb-bayern.de/

    Mitgliederbereich/Arbeits- und Sozialrecht/Mustervereinbarungen

    herunter geladen werden.

    Neue Mindestlöhne ab 1. Juli 2011

    Am 1. Juli 2011 treten neue Mindestlöhne für das Baugewerbe in Kraft.

    MINDESTLÖHNE IM BAUGEWERBE

    OST WEST BERLINML 1 ML 1 ML 2 ML 1 ML 2

    01.09.2010 9,50 10,90 12,95 10,90 12,75

    01.07.2011 9,75 11,00 13,00 11,00 12,85

    01.01.2012 10,00 11,05 13,40 11,05 13,25

    01.01.2013 10,25 11,05 13,70 11,05 13,55

  • Forderungen des Baugewerbes zum Energiekonzept der Bundesregierung

    Die Bundesregierung hat ein Energiekonzept entwickelt, dass sich intensiv mitder zukünftigen Energieversorgung beschäftigt. Die Steigerung der Energie-effizienz von Gebäuden spielt dabei eine zentrale Rolle, denn 40 % des Primär-energieaufwandes wird für den Gebäudebestand, für Heizung und Warm-wasser, aufgewandt. Das bedeutet, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogrammwie auch die steuerlichen Anreize für Investoren und private Bauherren entschie-den verbessert werden müssen.

    Im vom Bundeskabinett verabschiedetenGesetzgebungsvorhaben wird anerkannt,dass die größten Energiepotenziale imGebäudebereich zu heben sind. Die angesprochene Ausweitung und Verste-tigung des Budgets im KfW-Gebäude-sanierungsprogramm auf jährlich wieder2 Mrd. € wird vom Baugewerbe aus-drücklich unterstützt.

    Um die energetischen Sanierungsmaß-nahmen für Eigennutzer attraktiv zu ge-stalten, halten wir die geplante Ein-führung einer Klimaschutzabschreibungfür unabdingbar. Die energetische Mo-dernisierung von Gebäuden und Woh-nungen, die für Wohnzwecke genutztwerden, sollen dabei durch eine steuerli-che Abschreibung in Höhe von 10 % fürdas Jahr der Erstellung und für die darauffolgenden 9 Jahre gefördert werden. Dassetzt voraus, dass die Energieeinsparungnach der Modernisierung das Neubau-niveau der jeweils geltenden Energieein-sparverordnung erreicht. Nur bei einerSanierung, die die Gebäudehülle (Fas-sade, Fenster, Kellerdecke und Dach) umfasst, kann die gewünschte Energie-effizienzsteigerung erzielt werden.

    Der Gesetzentwurf betont, dass sich Um-satz und Gewinn des Baugewerbes durchdie steuerliche Förderung positiv ent-wickeln werden.

    Bis zur Verabschiedung des Gesetzespa-ketes wird es für uns darauf ankommen, negative Veränderungen gerade diesersteuerlichen Förderung zu verhindern unddarauf zu dringen, dass eine steuerlicheFörderung immer nur dann erfolgen kann,wenn auch tatsächlich Baumaßnahmenstattfinden.

    Hinweis:Das Konzeptpapier der Bundesregie-rung mit dem Titel „Der Weg zurEnergie der Zukunft“ sowie das Ge-setz zur steuerlichen Förderung vonenergetischen Sanierungen kann beider Hauptgeschäftsstelle, Frau Hauerunter Telefax 0 89/76 79-154 [email protected], angefordertwerden.

    WIRTSCHAFT

    16 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    WIRTSCHAFT

  • 17BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    WIRTSCHAFT

    Auch wenn diese Zahlen für abzuge-bende Angebote nicht unmittelbar ver-wendet werden können, bieten sie doch

    Damit soll ein Überblick über die Ent-wicklung dieser Kosten in der jüngstenVergangenheit vermittelt werden.

    – je nach Einzelfall – brauchbare An-haltspunkte.

    Entwicklung der Baumaterialpreise

    Die nachfolgende Übersicht enthält auszugsweise wichtige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Preismessziffernfür Baumaterialen im Bereich der Metallerzeugnisse.

    INDEX 2005 = 100 VERÄND. IN %MÄRZ 2010

    JAN. FEB. MÄRZ GEGENÜBER2011 2011 2011 MÄRZ 2011

    Metalle 128,1 131,2 130,4 18,5Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 115,8 120,2 121,5 25,5

    Warmgewalzte Flach- und LangerzeugnisseWalzdraht, Betonstahl, warmgewalzte und geschweißte Profile 115,2 120,7 121,6 26,1

    Bandstahl mit einer Breite v. weniger als 600 mm 119,8 125,3 127,4 24,2

    Breitflachstahl, Quartoblech

    Betonstahl Stäbe, warmgewalzt

    Stab- und Flachstahl (warmgewalzt) aus ungeliertem Qualitätsstahl

    Stab- und Flachstahl (warmgewalzt) aus nichtrostendem o. a. legiertem Stahl

    Schwere Profile, Formstahl (ohne Breitflansch-träger) aus unlegiertem Stahl, 80 mm u. m.

    Schwere Profile, Breitflanschträger,aus ungeliertem Stahl, 80 mm u. m.

    Kaltgewalzte und oberflächenveredelte Flach-erzeugnisse, mit einer Breite von 600 mm o. m.

    Kaltgewalztes Blech in Rollen o. Tafeln, mit einerBreite von 600 mm oder mehr aus unleg. Stahl

    Stahlrohre, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl

    Rohre und Hohlprofile aus Eisen oder Stahl

    NE-Metalle und Halbzeug daraus

    Halbzeug aus Kupfer und Kupferlegierungen

    Gießereierzeugnisse

    Teile aus nicht verformbaren Gusseisen

    122,5

    159,4

    98,7

    116,9

    114,5

    112,5

    116,9

    108,7

    112,5

    125,9

    170,3

    198,7

    111,6

    107,9

    125,8

    169,8

    101,9

    116,9

    119,4

    115,3

    119,6

    110,9

    113,6

    123,8

    174,1

    204,4

    112,1

    108,6

    130,1

    160,4

    101,4

    118,6

    116,9

    112,8

    121,7

    113,1

    115,3

    125,2

    168,2

    191,1

    112,3

    109,2

    38,6

    34,0

    8,9

    15,5

    4,7

    14,6

    25,6

    22,1

    13,4

    9,2

    18,9

    18,3

    5,5

    7,4

  • 18 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    WIRTSCHAFT

    Im Frühjahrsgutachten haben sich die führenden Wirtschaftsforschungsinstituteauch mit den Perspektiven der deutschenBauwirtschaft beschäftigt. Und die sehengut aus.

    Nach einer Zunahme der realen Bauin-vestitionen um 2,8 Prozent im vergange-nen Jahr wird nun für 2011 und 2012 mit einer erneuten Steigerung um 2,2 und2,4 Prozent gerechnet. Getragen wird dieEntwicklung von den wichtigsten Sekto-ren, dem Wohnungsbau und dem Ge-werblichen Bau.

    Wohnungsbau und Gewerblicher Bau im Aufschwung

    91,192,593,493,493,594,695,095,996,796,597,6

    100,0101,4102,8105,4108,8109,7

    ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)

    2005 = 1001) in % zum Vorjahr

    JD 1994JD 1995JD 1996JD 1997JD 1998JD 1999JD 2000JD 2001JD 2002JD 2003JD 2004JD 2005JD 2006JD 2007JD 2008JD 2009JD 2010

    0,41,51,00,00,11,20,40,90,8

    – 0,21,12,51,41,42,53,20,8

    Maschinen für die Bauwirtschaft

    Das Statistische Bundesamt hat den Erzeugerpreisindex für Baumaschinen mitgeteilt. Das Basisjahr ist das Jahr 2005(2005 = 100 %).

    ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)

    2005 = 1001) in % zum Vorjahr

    2011JanuarFebruarMärz

    110,9111,1111,0

    2,01,41,4

    1) Werte nach neuer Systematik des Statistischen Bundesamtesmit Basisjahr 2005 = 100

    Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

  • 19BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    WIRTSCHAFT

    Seit im Rahmen des monatlichen ifo-Kon-junkturtests für das Bauhauptgewerbe ge-samtdeutsche Ergebnisse ausgewiesenwerden, hat es niemals einen positivenWert für das Geschäftsklima gegeben –bis jetzt.

    Denn: Die April-Umfrage ergab einenWert von +2 Punkten. Deutlich positivsind derzeit die Geschäftserwartungenmit per saldo +12 Punkten. Die aktuelleGeschäftslage könnte aber noch bessersein, hier überwiegen weiter die negati-ven Nennungen ( Saldo: – 8 Punkte).

    Geschäftslage könnte noch besser sein

    den dritten Platz 1.000 Euro ausgelobt.Eingereicht werden können Einzel- aberauch Gruppenarbeiten.

    An Themen ist alles gefragt was kreativam Computer oder mit neuen Medien erstellt wurde und die Baubranche wei-terbringt – von kreativen Websites, demWeblog oder Ausbildungsplattformenbis hin zu Animationen, Simulationenoder Berechnungstools. Natürlich könnenauch Ausbildungsarbeiten, Studien- oder Diplomarbeiten zu IT-Anwendungen imBaubereich eingereicht werden. DieSpannweite möglicher Themen ist großund umfasst die gesamte Wertschöp-fungskette Bauen.

    Nutzen Sie Ihre Chance und präsentierenSie Ihre Arbeiten auf der „Build IT in Ber-lin“ im Februar 2012 einem breitem Fach-publikum. Im Rahmen der Messe werdendie Sieger des elften Jugendwettbewerbs

    Gesucht werden innovative und praxis-nahe IT-Lösungen für die Bauwirtschaft.Der Wettbewerb richtet sich an Auszubil-dende, Studierende und Beschäftigte derBauwirtschaft. Der ausgelobte Wett-bewerb dient zur Imageförderung derBaubranche und zur Gewinnung qua-lifizierter Nachwuchskräfte. Für viele Teilnehmer am Wettbewerb war Ihr En-gagement der Beginn einer erfolgreichenBeruflichen Karriere.

    Preise werden in den Kategorien:

    • Gewerblich-technischer Bereich • Bauingenieurwesen • Baubetriebswirtschaft • Architektur

    vergeben.

    Es werden jeweils für den ersten Platz2.500 Euro, den 2. Platz1.500 Euro und

    „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft”ausgezeichnet. (Reise- und Übernach-tungskosten des jeweiligen Siegerteamswerden für bis zu 3 Personen übernom-men).

    Alle weiteren Teilnehmer erhalten eine Ur-kunde sowie eine Einladung zur Preisver-leihung im Rahmen der bautec 2012 inBerlin.

    Eine Anmeldung zum Wettbewerb istbis zum 10. Oktober 2011 vorzuneh-men. Die Arbeiten sind dann bis zum24. Oktober 2011 einzureichen.

    Teilnahmeunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie

    unter www.aufitgebaut.de.

    Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“

    Zum elften Mal haben junge Baufachleute wieder die Chance, mit pfiffigen IT-Lösungen die Zukunft der Branche mitzu-gestalten und attraktive Preisgelder in Höhe von 20.000 Euro zu gewinnen.

  • Recycling-Beton – Neue Informationen

    Bei Recycling-Beton handelt es sich um einen Beton mit Zuschlagstoffen, derdurch die Aufbereitung von Bauschutt gewonnen wird. Recycling-Beton kann dieUmwelt durch Ressourcenschonung und Abfallvermeidung entlasten.

    Zur Herstellung von Baustählen, vonKunststoff-Fensterprofilen oder Kunststoff-rohren werden bereits seit vielen Jahrensekundäre Rohstoffe verwendet. Dies istbei mineralischen Baustoffen im Hochbaubisher nur in wenigen Ausnahmefällenüblich. „Auch für diese Baustoffe sollte esdas Ziel sein, Kreisläufe möglichst zuschließen“ so die Herausgeber einer In-formationsbroschüre für Recycling-Beton. In der Praxis setzt sich der Recycling-Beton (auch RC-Beton genannt) aber nurlangsam durch. Praktiker wissen bisher zuwenig über das Material. In der Bro-schüre „RC-Beton im Baubereich – Infor-

    mationen für Bauherren, Planer und Un-ternehmen“ stellt das Institut für Energie-und Umweltforschung Heidelberg GmbH(IFEU) die wichtigsten Informationen fürdie Praxis von Bauherren, Planern undUnternehmen zusammen.

    Die Broschüre „RC-Beton im Baubereich– Informationen für Bauherren, Planerund Unternehmen“ kann unter ifeu.org heruntergeladen werden. Weitere Infor-mationen zu konkreten RC-Beton-Bauvor-haben im Raum Stuttgart und Heilbronnsind unter rc-beton.de erhältlich.

    TECHNIK

    22 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    TECHNIK

    dichte der Gipsplatten neue Schallschutz-messungen für den Bauteilkatalog er-forderlich machte, deren Finanzierung je-doch ungeklärt war. Somit wäre eineschallschutztechnische Bemessung vonTrockenbaukonstruktionen nach DIN-Norm zukünftig nicht mehr möglich undeine Jahrzehnte lang für Akustik undSchallschutz bewährte Bauweise nichtmehr normkonform anwendbar gewesen.Stattdessen wären ausschließlich System-produkte mit bauaufsichtlicher Zulassunganwendbar gewesen.

    Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)stellte eine Förderung der notwendigenSchallschutzmessungen unter der Bedin-gung in Aussicht, dass eine entspre-chende Co-Finanzierung von Seiten derWirtschaft erfolgt. Durch intensive Ge-spräche vermochte der GesprächskreisAusbau verschiedene Hersteller von Tro-ckenbauprodukten von der Notwendig-

    Trockenbaukonstruktionen sind zur Um-setzung bau- und raumakustischer Anfor-derungen hervorragend geeignet. Dieschallschutztechnischen Eigenschaftender bewährten Trockenbaukonstruktionensind in der derzeit gültigen DIN 4109„Schallschutz im Hochbau“ geregelt.Dem Bauteilkatalog der DIN 4109 sindfür die unterschiedlichen Trockenbau-Konstruktionen Schalldämm-Maße zuentnehmen. Ferner sind in DIN 4109 auchRechenwerte für die Flankenschall-übertragung angegeben, so dass einefachgerechte Schallschutzplanung mitTrockenbaukonstruktionen nach DIN4109 möglich ist.

    Im Zuge der anstehenden Novellierungder DIN 4109 drohte ein Teil der Tro-ckenbaukonstruktionen aus dem Bauteil-katalog für Leichtbauweisen zu entfallen.Hintergrund war, dass die vor einigenJahren herstelltechnisch reduzierte Roh-

    Normgerechter Schallschutz im Trockenbau gesichert

    Der Gesprächskreis Ausbau hat sich mit Beteiligung des Zentralverbands desDeutschen Baugewerbes erfolgreich für eine Komplettierung des Bauteilkata-logs im Zuge der Novellierung der DIN 4109 eingesetzt.

  • 23BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    TECHNIK

    keit eines vollständigen Bauteilkatalogsund einer Finanzierung der erforderlichenSchallschutzmessungen zu überzeugen.

    Nachdem die Finanzierung nun gesichertist, haben nunmehr die Schallschutzmes-sungen an der MPA Stuttgart begonnen,so dass die neue DIN 4109 einen voll-ständigen Bauteilkatalog für den Trocken-bau enthalten wird.

    Sehr schnell wird damit ein oftmals überJahrzehnte angespartes Vermögen aufge-braucht, das für einen sorgenfreien drittenLebensabschnitt oder auch für die eige-nen Kinder oder Enkel vorgesehen war.Darüber hinaus will kein Pflegebedürfti-ger seinen Kindern auch noch finanziell„auf der Tasche liegen“.

    Umfragen zeigen zwar, dass die Notwen-digkeit einer zusätzlichen Absicherungfür den Pflegefall immer stärker ins Be-wusstsein der Bevölkerung rückt, dochbislang wurden in Deutschland nur rund1,5 Mio. Verträge für private Pflegezu-satzversicherung abgeschlossen. Diesenwichtigen Schutz braucht aber Jeder!Konkrete Fälle in der Praxis zeigen, dasseine Pflegebedürftigkeit die Menschenmeist unvorhergesehen trifft. Leider wur-den dann aber weder finanzielle noch or-ganisatorische Vorkehrungen getroffen.Neben einer ausreichenden finanziellenAbsicherung ist oftmals auch schnelle undpraktische Hilfe gefordert. Die Abwick-lung aller bürokratischen Schritte oderauch einfach die Suche nach einem ge-eigneten Pflegeheim sind ohne schnelleund unbürokratische Hilfe nur schwer zumeistern.

    Schon heute leben in Deutschland ca. 2,5 Mio. Pflegebedürftige. Bis 2030steigt diese Zahl auf ca. 3,4 Mio. Men-schen. Da mit zunehmendem Alter auchdie Wahrscheinlich steigt, ein Pflegefallzu werden, müssen wir in Deutschland inden nächsten Jahrzehnten das ThemaPflegefall als enormes sozialpolitisches,aber auch finanzielles Problem meistern.Der Gesetzgeber hat bereits vor Jahrenmit der Einführung einer gesetzlichen Pfle-gepflicht-Versicherung auf diese demo-graphische Entwicklung und das zu-nehmende Pflegefallrisiko reagiert. EinemPflegebedürftigen in Pflegestufe III stehendaraus maximal 1.510 Euro zur Ver-fügung. Da die Kosten für ein Pflege-heim in Pflegestufe 3 aber häufig über3.000 Euro monatlich liegen, ist eine Ver-sorgungslücke vorprogrammiert. Daherist eine zusätzliche private Absicherungdes Pflegefallrisikos unverzichtbar.

    Selbst wenn man zu den Leistungen derPflegepflicht-Versicherung noch die ge-setzliche Rente hinzurechnet, reicht das inder Regel nicht aus, die Kosten in einemPflegeheim zu decken. Um diese finan-zielle Lücke zu schließen, sieht der Ge-setzgeber vor, zuerst einmal die gesamtewirtschaftliche Leistungsfähigkeit desPflegebedürftigen zu betrachten. Das be-deutet, dass auch Zinsen aus Erspartemoder Einkünfte aus Vermietung und Ver-pachtung, das eigene Sparvermögenoder sogar das eigene Wohneigentumzur Finanzierung des Pflegeheimes heran-gezogen werden. Auch die Kinder wer-den zur Kasse gebeten. Hier gilt derSpruch „Kinder haften für ihre Eltern“.

    Der Generationen-Versicherer MÜN-CHENER VEREIN bietet mit seiner schonmehrfach ausgezeichneten DEUTSCHENPRIVAT PFLEGE eine private Pflegeversi-cherung, die genau das leistet, was derMensch wirklich braucht. Neu dabei ist,dass sich der Kunde seinen persönlichenPflegeschutz individuell, wie mit einemBaukasten, zusammenstellen kann.

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    • Freie Wahl der Tagegeldhöhe in allen 3 Pflegestufen

    • Beitragsbefreiung im Pflegefall• Wahl ob Schutz bei ambulanter

    und stationärer oder nur bei stationärer Pflege

    • Voller Schutz auch für Laienpflege, z. B. durch einen Angehörigen

    • Dynamik für wertstabilen Versicherungsschutz

    • Zukunftsoption garantiert auch bei Änderung des Pflegebegriffs Versicherungsschutz

    • 24-Stunden-Pflegeplatzgarantie• 24-Stunden-Pflegehotline über

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    Da mit einer privaten Pflegeabsicherungnicht nur das eigene Vermögen, sondernauch das der Kinder gesichert wird, ist sieein privates Erbenschutzprogramm.

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  • Berufsbildung im Baugewerbe – Statistik

    Die Zahl der Lehrlinge im Baugewerbe hat sich in der Zeit vom 1. April 2010bis 31. März 2011 in den alten Bundesländern (ohne Berlin/West) um 1,7 %auf 30.187 und in den neuen Bundesländern (ohne Berlin/Ost) um 10,7 % auf4.462 verringert.

    Aus den statistischen Zahlen der Urlaubs-und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft, Wiesbaden, sowie der Sozialkas-sen des Berliner Baugewerbes über dieBerufsausbildung im Baugewerbe (Stand:31. März 2011) ergibt sich folgendeEntwicklung:

    I. Alte Bundesländer

    1. Am 31. März 2010 waren 30.712Ausbildungsplätze registriert. DieseZahl verringerte sich bis zum 31. März2011 um 525 = 1,7 % auf 30.187.

    2. Die Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahrerhöhte sich von 9.619 um 574 = 6,0 % auf 10.193.

    3. Die Zahl der Lehrlinge im 2. Lehrjahrverringerte sich von 11.127 um 122 = 1,1 % auf 11.005.

    4. Die Zahl der Lehrlinge im 3. und 4. Lehrjahr (einschl. derjenigen, dieeine Wiederholungsprüfung ablegenmüssen) verringerte sich von 9.966 um 977 = 9,8 % auf 8.989.

    5. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe hatsich von 13.317 um 112 = 0,8 % auf13.205 verringert.

    6. Die Leistungen der Kasse an die Ausbildungsbetriebe (Erstattung derAusbildungsvergütungen, der über-betrieblichen Ausbildungskosten, derFahrtkosten sowie der Urlaubsvergü-tungen) erhöhten sich gegenüber demVorjahreszeitraum von 65,0 Mio. € um3,3 Mio. € = 5,1 % auf 68,3 Mio. €.

    II. Neue Bundesländer

    1. Am 31. März 2010 waren 4.996 Aus-bildungsverhältnisse registriert. DieseZahl verringerte sich bis zum 31. März2011 um 534 = 10,7 % auf 4.462.

    2. Die Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahrerhöhte sich von 1.543 um 57 = 3,7 % auf 1.600.

    3. Die Zahl der Lehrlinge im 2. Lehrjahrverringerte sich von 1.727 um 224 = 13,0 % auf 1.503.

    4. Die Zahl der Lehrlinge im 3. und 4. Lehrjahr (einschließlich derjenigen,die eine Wiederholungsprüfung ab-legen müssen) verringerte sich von1.726 um 367 = 21,3 % auf 1.359.

    5. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe verringerte sich von 1.865 um 176 =9,4 % auf 1.689.

    BERUFSBILDUNG

    24 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    BERUFSBILDUNG

  • 25BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    BERUFSBILDUNG

    6. Die Leistungen der Kasse an die Ausbildungsbetriebe (Erstattung derAusbildungsvergütungen, der über-betrieblichen Ausbildungskosten, derFahrtkosten sowie der Urlaubsver-gütungen) verringerten sich gegen-über dem Vorjahreszeitraum von 10,0 Mio. € um 0,3 Mio. € = 3,0 %auf 9,7 Mio. €.

    III. Alte und neue Bundesländer(ohne Berlin)

    1. Am 31. März 2010 waren 35.708Ausbildungsverhältnisse registriert.Diese Zahl verringerte sich bis zum 31. März 2011 um 1.059 = 3,0 % auf34.649.

    2. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe hatsich von 15.182 um 288 = 1,9 % auf14.894 verringert.

    3. Die Leistungen der Kasse an die Aus-bildungsbetriebe erhöhten sich gegen-über dem Vorjahreszeitraum von 75,0Mio. € um 3,0 Mio. € = 4,0 % auf78,0 Mio. €.

    IV. Land Berlin

    In Berlin verringerte sich die Zahl der re-gistrierten Ausbildungsverhältnisse von573 um 62 = 10,8 % auf 511.

    werks gezielt zu präsentieren und damiteinen Beitrag zur Verbesserung desImages der Bauberufe zu leisten.

    Die Qualifizierung erfolgt über die Lan-deswettbewerbe. Der LBB ruft seine Mit-gliedsbetriebe auf, verstärkt geeignete

    Durch die Ausrichtung der WorldSkills inLeipzig im Juli 2013 ist mit einer verstärk-ten öffentlichen Wahrnehmung der Leis-tungswettbewerbe des Handwerks zurechnen. Sie bieten eine Möglichkeit, dieAusbildungsleistungen des Bauhand-

    Kandidaten zur Wettbewerbsteilnahmezu animieren bzw. die Teilnahme an denWettbewerben zu ermöglichen und zufördern.

    60. Bundesleistungswettbewerb wieder in der Bayerischen BauAkademie

    Vom 12. bis zum 14. November findet in der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen der Bundesleistungswettbewerbfür die Bauberufe des Deutschen Handwerks 2011 statt – „PLW – Profis leisten was“. Die Wettbewerbssieger könnensich für die EuroSkills 2012 in Belgien und die WorldSkills 2013 in Leipzig qualifizieren.

  • FACHGRUPPEN

    Tarifsituation im feuerungstechnischen Gewerbe:Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten

    Obwohl die Tarifverhandlungen im feuerungstechnischen Gewerbe über diespeziellen Erschwerniszuschläge, Fahrtkostenregelungen und Sonn-, Nachts- undFeiertagszuschläge noch nicht abgeschlossen sind, wurden im Rahmen derSchlichtung der Tarifrunde 2011 im Baugewerbe die Löhne im feuerungstech-nischen Gewerbe neu geregelt.

    Mit Rundschreiben vom 14. Januar 2011hatten wir die Mitglieder der Landesfach-gruppe über die von der Arbeitgeberseiteausgesprochene Kündigung des Zusatz-tarifvertrages für das feuerungstechnischeGewerbe zum 31. März 2011 informiert.

    Die erste Tarifverhandlung mit der IGBAU über den Zusatztarifvertrag endeteim Februar ergebnislos. Die Arbeitgeber-vertreter haben ihre Forderungen hin-sichtlich der Absenkung von Erschwernis-zuschlägen, Fahrtkosten sowie Sonn-,Nacht- und Feiertagszuschlägen einge-bracht, um die Wettbewerbssituation derBetriebe des feuerungstechnischen Ge-werbes insbesondere im Hinblick auf dieab 1. Mai 2011 geltende Arbeitnehmer-freizügigkeit gegenüber den neuen Mit-gliedsstaaten der Europäischen Union zuverbessern. Die IG BAU hat in dieser ersten Verhandlung ihrerseits zahlreicheGegenforderungen erhoben.

    Im Rahmen der Tarifrunde 2011 im Bau-hauptgewerbe hat die Arbeitgeberseitezudem die Forderung nach einer Anrech-nung der Tariflohnerhöhung auf die Feue-rungsbauzuschläge erhoben, um die nochimmer bestehenden erheblichen Unter-

    schiede zwischen den allgemeinen Bau-löhnen und den besonderen Tariflöhnenim Feuerungs- und Schornsteinbau zu ver-ringern.

    In der Schlichtung (vgl. auch BLICK-PUNKT BAU, Heft 5/2011, Beilage)wurde vereinbart, diese Frage in den Ver-handlungen über den Zusatztarifvertragfür das feuerungstechnische Gewerbe zu behandeln. Mit der Annahme desSchiedsspruches vom 14. April 2011 stelltsich die Tarifsituation im feuerungstechni-schen Gewerbe nunmehr wie folgt dar:

    Die Löhne im feuerungstechnischen Ge-werbe setzen sich ab 1. April 2011 ausdem Gesamttarifstundenlohn (= allge-meiner Baulohn) und dem sog. Feuerungs-bauzuschlag der jeweiligen Lohngruppezusammen. Die Gesamttarifstundenlöh-ne der Arbeitnehmer im feuerungstech-nischen Gewerbe im Tarifgebiet West(Lohngruppen 3 bis 6 im Feuerungs- undOfenbau sowie im Schornsteinbau) er-geben sich seit 1. April 2011 aus § 2 desLohntarifvertrages-West, hinsichtlich derLohngruppe 2 aus dem Mindestlohn-Tarifvertrag. Die bisherigen §§ 5 (Löhnefür das feuerungstechnische Gewerbe)

    FEUERUNGSBAU

    26 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    FACHGRUPPEN

  • 27BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    FLIESEN UND NATURSTEIN

    FACHGRUPPEN

    der jeweiligen Lohntarifverträge (West/Ost) enthalten dagegen keine gesondertausgewiesenen Gesamttarifstundenlöhnefür die Arbeitnehmer im Feuerungs- undOfenbau sowie Schornsteinbau mehr.Aufgrund der Kündigung des Zusatztarif-vertrages zum 31. März 2011 befindetsich dieser seit dem 1. April 2011 in derNachwirkung. Die Tarifverhandlungenüber den Zusatztarifvertrag für das feue-rungstechnische Gewerbe werden fortge-setzt.

    Die Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft HDB und ZDB haben einen Arbeitgeber-Leitfaden „Rechtsfolgen der Kündigung des Tarifvertrages für das feuerungstechnische Gewerbe/Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebe desFeuerfest- und Schornsteinbaues“ herausgegeben.

    Dieser Leitfaden kann auf den Internetseiten unseres Verbandes unter www.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/Rubrik Fachgruppe Feuerungs-, Schornstein- undIndustrieofenbau heruntergeladen werden.

    Informationen: Holger Seit, Tel. 089-76 79 - 133, [email protected]

    und die jeweils geltenden Mindestlöhne1 und 2 sind in den Lohntafeln aufgeführt.Fliesenverlegearbeiten werden gemäß § 6 des allgemeinverbindlich erklärtenZusatztarifvertrages für das Fliesen- undPlattenlegergewerbe in Bayern vom 19.März 1991 grundsätzlich in Stücklohn(Akkord) durchgeführt. Es gelten die imAnhang zum Tarifvertrag aufgeführtenStücklohnsätze.

    Der Stücklohn ist durch Multiplikation derStücklohnstunden mit dem Tarifstunden-lohn der jeweiligen Lohngruppe des Arbeitnehmers (ohne Bauzuschlag) zu er-

    Seit 2001 gibt es keinen eigenständigenbayerischen Stundenlohntarifvertrag fürdas Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-handwerk mehr.

    Es gelten die für ganz Westdeutschlandvereinbarten Tarifstundenlöhne. Diesesind derzeit im Tarifvertrag zur Regelungder Löhne und Ausbildungsvergütungenim Baugewerbe im Gebiet der Bundes-republik Deutschland mit Ausnahme derfünf neuen Länder und des Landes Berlin(TV Lohn/West) vom 28. April 2011 ge-regelt. Die seit 1. Mai 2011 sowie ab 1. Juni 2012 geltenden Tarifstundenlöhne

    rechnen. Gemäß § 6 des Zusatztarifver-trages sind abweichende Vereinbarungenzwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmermöglich. Kommt keine Vereinbarung zu-stande, ist der Tarifstundenlohn zu zah-len. Zu den Einzelheiten wird auf denWortlaut des § 6 des Zusatztarifvertra-ges, abgedruckt in Nr. 710, verwiesen.

    Die Lohntafeln finden Sie im Internetunter www.lbb-bayern.de/

    Mitgliederbereich/Rubrik Tarifsammlung/Nr. 711

    Neue Lohntafeln für das bayerische Fliesen-, Platten- und Mosaiklegergewerbe

    Ab 1. Mai 2011 gelten neue Lohn- und Gehaltstarifverträge im Baugewerbe. Die gültigen Stundenlohnsätze für Fliesen-verlegearbeiten haben wir in aktuellen Lohntafeln dargestellt.

  • 1. Erkenntnisgewinn zu Umsetzung, Kos-ten und Verbrauch hoch effizienter Gebäude.

    2. Qualifizierung von Fachleuten durchVeröffentlichung planungs- und um-setzungsrelevanter Informationen zuenergieeffizientem Bauen und Sanieren.

    3. Schaffung von Best-Practice Gebäu-den, die zur Nachahmung anregen.

    Aus den Bewerbungen werden 40 Ein- undMehrfamilienhäuser ausgewählt. Voraus-setzungen für die Teilnahme an dem Mo-dellvorhaben sind, dass mit dem Bau bzw.der Sanierung noch nicht begonnen wurdeund bei Bestandsgebäuden das Datum

    Die Europäische Richtlinie zur Gesamt-energieeffizienz von Gebäuden (EPBD II)gibt vor: Ab 2019/2021 müssen Neubau-ten als Niedrigst-Energiehäuser gebautwerden. Außerdem soll laut Energiekon-zept der Bundesregierung der Gebäude-bestand in Deutschland bis 2050 nahezuklimaneutral sein. Die dena will im Rahmendieses Projektes überprüfen, mit welchenKonzepten der Weg zum Zukunftsstan-dard „EffizienzhausPlus“ beschritten undGebäude klimaneutral gebaut bzw. sa-niert werden können.

    Ziele des Modellvorhabens sind darüberhinaus:

    des Bauantrags vor dem 01.01.1995 lie-gen muss. Ferner wird die dena die Mo-dellhäuser nach der Fertigstellung dreiweitere Jahre begleiten, um die Ver-brauchsdaten zu erfassen und die Ergeb-nisse zu evaluieren.

    Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular

    für die Teilnahme finden Interessierte unter www.zukunft-haus.info/

    effizienzhausplus.

    Wettbewerb: „Auf dem Weg zum EffizienzhausPlus“,Bewerbung bis 30. Juni 2011

    Die Deutsche Energie-Agentur (dena) fordert Bauträger, Bauherren, Architekten und Planer auf, sich am Wettbewerb mitModellbauvorhaben, die aufzeigen, wie ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden kann, zu beteiligen.

    28 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ERFOLGSRECHNUNG € %

    Betriebsleistung Ø 514.328 100,0./. Subunternehmer 55.133 10,7

    = Eigene Betriebsleistung 459.195 89,3

    ./. Materialeinsatz 145.822 28,4

    ./. Handelswareneinsatz 9.300 1,8

    ./. Gesamte Personalkosten 158.878 30,9

    ./. AfA, GWG, sonstiger Aufwand 80.769 15,7

    ./. Kalkulatorische Kosten 60.690 11,8

    = Betriebswirtschaftliches Ergebnis 3.736 0,7

    LEISTUNGSKENNZAHLEN

    Eigene Betriebsleistung je Beschäftigten 86.641€

    Betriebsleistung Handwerk je produktiv Beschäftigten 122.529 €

    Nachfolgend ein Auszug aus der Gesamtauswertung:

    Hinweis:Der gesamte Betriebsvergleich

    kann bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle

    des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH),

    Auf’m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf,

    Telefon 0211/30 10 8-0, Telefax 0211/30 10 8-540,

    [email protected], www.Igh.de

    bezogen werden.

    Wie arbeiten Vergleichsbetriebe im Fliesenlegerhandwerk

    Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfällischen Handwerks e.V. veröffentlichte den „Betriebsvergleich2009 Fliesenleger“.

    FACHGRUPPEN

    HOCHBAU

  • 29BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    BAYERISCHE BAUAKADEMIE

    Fußbodenmesse EstrichParkettFliese 2011 (EPF)Handwerksqualität trifft Produktinnovation

    Vom 30. Juni bis 2. Juli 2011 ist die Internationale Fußbodenmesse EstrichParkettFliese 2011 in der Bayerischen BauAkademie die wichtigste Anlaufstelle rundum den Fußbodenbau.

    Rahmenprogramm – Größer, Bunter, Informativer

    Die EPF 2011 ist wieder ein Stück ge-wachsen: Die Messe legt in diesem Jahrstolze 10 Prozent Aussteller-Wachstumvor. Fast 200 Aussteller informieren überihre Produktneuheiten. Erstmals sind auchFliesenhersteller vertreten. Dabei spieltdas großzügige Gelände der Bayeri-schen BauAkademie in Feuchtwangeneine entscheidende Rolle. Hier steht reich-lich Platz für Präsentationen und Vorfüh-rungen aus den Bereichen Estrich, Parkett,Fliesen und Zubehör zur Verfügung. Einhervorragender Service und der boden-ständige Charakter sind für Besucher weitere große Pluspunkte. Eine Kommuni-kationsinsel als zentrale Anlaufstelle imMessezelt rundet das Angebot mit Live-Events und fachkundiger Beratung derBranchen-Verbände ab. Praxis-Highlightsim Einsatz bietet der weitläufige Außen-bereich. Hier wird u.a. ein überdimensio-naler, fast drei Meter langer Turnschuhnach allen Regeln der Kunst mit kerami-schen Fliesen von Fliesenleger-Championsgestaltet.

    Handwerks-Kompetenz und technischeInnovation bietet auch das Vortragspro-gramm, das den Besucher erwartet. DasAngebot an Themen reicht von energeti-scher Bodensanierung bis hin zu Hoch-leistungsestrichen. Die genauen Themenund die Terminliste können im Internetunter www.epf-messe.de herunter gela-den werden. Speziell für Führungskräfteaus Unternehmen des Fußbodenbaus fin-det bereits am ersten Messetag ein kos-tenloser Workshop zum Thema „NeueChancen für Aufträge im Fußbodenbau“statt.

    Zum umfangreichen Rahmenprogrammgehört der neue „Tag der Ausbildung“

    der Bundesfachschule Estrich + Belag e.V..Eingeladen zu dieser am Donnerstag, den30.06.2011 um 11.00 Uhr stattfindendenVeranstaltung sind Auszubildende undausbildende Betriebe aus der ganzenBundesrepublik um sich über die vielfäl-tigen Möglichkeiten rund um den Berufdes Estrichlegers zu informieren. AuchHandwerksbetriebe, die zukünftig ausbil-den wollen, erhalten dort fach- und sach-kundigen Rat.

    An den ersten beiden Messetagen findendarüber hinaus jeweils um 11 Uhr Po-diumsdiskussionen zu den heiß diskutier-ten Themen „bauaufsichtliche Zulassungfür Bodenbeläge“ bzw. „Estrichfeuchte-messung“ statt.

    Messe für den Bauhandwerker

    Die EPF ist eine Messe für den Mittel-standshandwerker. Sie deckt diese Ziel-gruppe mit nahezu 100 % ab. Das machtdie Messe in Feuchtwangen zum richtigenOrt für Führungskräfte aus den Fußbo-dengewerken: 50 % der Besucher sindselbstständig oder Geschäftsführer bzw.Prokuristen mit Entscheidungsfunktion. Fürdie Hälfte von ihnen ist die EPF aus-schlaggebend für ihren Einkauf und Beschaffung. Für weitere 20 % ist er mit-entscheidend und 18 % sehen die Funk-tion der EPF als beratend für ihreInvestitionen an.

    BAYERISCHEBA

    UA

    KA

    DEM

    IE

    Alle Veranstaltungen der Bayerischen BauAkademie finden Sie im Internet unterwww.baybauakad.deoder fordern Sie kostenloses Informationsmaterial an unter [email protected]

  • Bautechnik

    Massivbau

    BM 71 Fortbildung für Ausbilder überbetrieblicherAusbildungsstätten05.09. – 07.09.2011

    BM 92 Sachkundelehrgang für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten14.09. – 15.09.2011

    BM 85-I Energieberaten (BBA) nach EnEV 2009 – Modular

    Modul 123.09. – 24.09.2011

    Modul 207.10. – 08.10.2011

    Modul 314.10. – 15.10.2011

    Modul 421.10. – 22.10.2011

    Modul 528.10. – 29.10.2011

    Modul 618.11. – 19.11.2011

    Modul 725.11. – 26.11.2011

    TERMINE

    Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen(Juli/August/September 2011)

    30 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    TERMINE

    Modul 802.12. – 03.12.2011

    Modul 909.12. – 10.12.2011

    BM 59 Sicher Abdichten im allgemeinen Hochbau28.09.2011

    BM 50 ExpertenForum Sachverständige29.09. – 30.09.2011

    Tiefbau

    BT 42 Fachkraft für Kanalsanierung12.09. – 16.09.2011und weiter19.09. – 23.09.2011und weiter26.09. – 30.09.2011

    BT 41 Zertifizierter Kanalsanierungsberater19.09. – 23.09.2011und weiter10.10. – 14.10.2011und weiter07.11. – 12.11.2011und weiter28.11. – 03.12.2011

    Estrich und Belag

    BE 31 Vorbereitung zur Meisterprüfung im Estrichleger-Handwerk

  • 31BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    BF 02 Schnitttechnikfür Fliesenleger29.08. – 02.09.2011

    Wärme-, Kälte-, Schallschutz

    BW 31 Vorbereitung zur Meisterprüfung im WKS-Isolierer-HandwerkTeil I „Fachpraxis“ und Teil II „Fachtheorie“Module einzeln buchbar

    Modul 3Fachzeichnen, Sicherheitstechnik,Fachkunde Kälteschutz, Fachrechnen04.07. – 15.07.2011

    Modul 4Wärme- und Feuchteschutz im Anlagenbau, Fachkunde Kälteschutz, praktische Übungen25.07. – 05.08.2011

    Modul 5Leistungsverzeichnis, Kalkulation,

    TERMINE

    Teil I „Fachpraxis“ und Teil II „Fachtheorie“Module einzeln buchbar

    Modul 4Estrichtechnologie, Toleranzen, Abdichtung, Güteschutz04.07. – 15.07.2011

    Modul 5Aufmaß und Abrechnung, Trittschalldämmung, Bauphysik25.07. – 05.08.2011

    BE 66 Vorbereitung von Estrichen für Bodenbelagsarbeiten27.09. – 28.09.2011

    Fliesen und Naturstein

    BF 31 Vorbereitung zur Meisterprüfung im Fliesenleger-Handwerk Teil I „Fachpraxis“ und Teil II „Fachtheorie“Module einzeln buchbar

    Modul 4Hygieneanforderungen, Sanierungsmaßnahmen, Auftragsbeschaffung,Gestaltung mit EDV04.07. – 15.07.2011

    Modul 5Angebotsbearbeitung, Auftragsabwicklung,Kostenstrukturen, Qualitätsmanagement25.07. – 05.08.2011

    Modul 6Praktische Schnitttechnik29.08. – 09.09.2011

    Modul 7Arbeitsorganisation, Aufmaß und Abrechnung,Nachkalkulation,Mitarbeiterführung26.09. – 07.10.2011

    Modul 8Meisterprüfungsprojekt24.10. – 28.10.2011

    Fachgespräch02.11.2011

  • 32 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    MF 42-5 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer

    Modul 5 – Ladungssicherung: 15.07.201116.07.2011

    MF 31 C/CE-Führerschein inkl. Ladungssicherung u.a.29.08. – 16.09.2011

    MF 41 Beschleunigte Grundqualifikation zum EU-Berufskraftfahrer29.08. – 23.09.2011

    MF 91 Ladungssicherung nach VDI 270009.09.2011

    MF 15 Führerschein L – selbstfahrende Arbeits-maschinen bis 25 km/h19.09. – 22.09.2011

    Hochbau

    MH 05 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an Turmdrehkranen22.08. – 26.08.201126.09. – 30.09.2011

    MH 32 „Befähigte Person“ für Portal- und Brückenkrane19.09. – 21.09.2011

    MH 06 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an kleinen Erdbaumaschinen26.09. – 30.09.2011

    MH 39 Sicherheitstechnische Unterweisung für LKW-Ladekranfahrer26.09.2011

    MH 09 Sicherheitstechnische Unterweisung an Turmdrehkranen28.09.2011

    MH 77 „Befähigte Person“ für handgeführte Elektrowerkzeuge28.09. – 29.09.2011

    technischer Schallschutz, Ortschaum22.08. – 02.09.2011

    Modul 6Rechenbeispiele im Wärme- und Feuchteschutz, Thermografie, Fachrechnen19.09. – 23.09.2011

    Modul 7Fachpraktische Prüfung/mündliche Prüfung26.09. – 30.09.2011

    Baumaschinentechnik

    Führerscheine

    MF 42-4 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer

    Modul 4 – Schaltstelle Fahrer09.07.201114.07.2011

    MF 42 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer Modul 1 – 511.07. – 15.07.2011

    MF 42-1 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer

    Modul 1 – Eco-Training11.07.2011

    MF 42-2 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer

    Modul 2 – Vorschriften für den Güterverkehr12.07.201102.08.2011

    MF 42-3 Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer

    Modul 3 – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit13.07.201130.07.2011

    TERMINE

    Tiefbau

    MT 16 Radladerfahrer für Beton- und Asphaltmisch-anlagen11.07. – 15.07.2011

    MT 41 Mobilhydraulik – Anfänger05.09. – 16.09.2011

    MT 45 Mobilhydraulik – Fortgeschrittene12.09. – 16.09.2011

    MT 09 Sicherheitstechnische Unterweisung an Erdbaumaschinen30.09.2011

    Management

    SM 70 Übungsseminar Kalkulation23.09.2011

    EDV

    EA 25-1 Digitale Fotografie und Dokumentation30.09.2011

    EW 12-1 EDV für WKSB-Isolierer (ISO-WIN-Anwenderschulung)23.09.2011

    EW 12-2 EDV für WKSB-Isolierer (ISO-WIN-Anwenderschulung)24.09.2011

    Anmeldung und detaillierte Auskünfte:Bayerische BauAkademie Ansbacher Straße 2091555 FeuchtwangenTelefon 09852/9002-0Telefax 09852/[email protected]

  • 33BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 6, Juni 2011

    TERMINE

    Teilnahmevoraussetzungen:– Zulassung zur Meisterprüfung durch

    die zuständige Handwerkskammer– Dringend empfohlen:

    Mehrjährige praktische Berufserfahrung

    LehrgangszeitTeil II (Theorie)10.09.2011 – 13.12.2011

    Teil I (Praxis)09.01.2012 – 10.02.2012

    PrüfungenTeil II (Theorie)14.12.2011 – 16.12.2011 bei Bedarf mündlich:Jan./Feb. 2012

    Bauinnung München

    Vorbereitungs-Lehrgang auf die Teile I und II derMeisterprüfung für Stuckateure/TrockenbauerVollzeit-Lehrgang im Ausbildungsjahr 2011/2012

    LehrgangszielIm theoretischen Lehrgangsteil werdendie fachtheoretische Kenntnisse vermittelt,die Grundlage für eine handwerklicheBetriebsführung sind und die auch in dertheoretischen Meisterprüfung abgeprüftwerden.

    Im praktischen Lehrgangsteil werden vorausgesetzte handwerkliche Fertig-keiten in Vorbereitung auf die anschlie-ßende praktische Meisterprüfung vertieft.

    Teil I (Praxis)13.02.2012 – 17.02.2012evtl. Fachgespräch24.02.2012

    Anmeldung und detaillierte Auskünfte: Bauinnung MünchenWestendstraße 17980686 MünchenTelefon 089/570704-32Telefax 089/570704-31www.bauinnung-muenchen.de (unter Fortbildung, mittig oben)

    Aus- und Fortbildungsstätten der Bauinnungen(Jul


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