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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE 11€¦ · 2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November...

Date post: 19-Oct-2020
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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG (ENEV) 2014/2016 ZWEIMAL 12,5 % VERSCHÄRFUNG GEPLANT! S. 4 AUTHENTIFIZIERUNGSPFLICHT BEI DER ÜBERMITTLUNG VON STEUERLICHEN VORANMELDUNGEN S. 9 VORAUSSICHTLICHE BEITRAGSBEMESSUNGS- GRENZEN IN DER SOZIALVERSICHERUNG IM JAHR 2013 S. 11 EMPFEHLUNGS- PORTAL FÜR BAUUNTERNEHMEN S. 24 B 4890 E 2 0 12 BEILAGEN: Aufstiegsfortbildungen in der Bauwirtschaft Geld sparen mit einer Telefonkosten-Optimierung der Clever Group AG 11
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  • INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE

    ENERGIEEINSPAR-VERORDNUNG (ENEV)2014/2016 ZWEIMAL 12,5 % VERSCHÄRFUNG GEPLANT!

    S. 4

    AUTHENTIFIZIERUNGSPFLICHTBEI DER ÜBERMITTLUNG VON STEUERLICHEN VORANMELDUNGEN

    S. 9

    VORAUSSICHTLICHE BEITRAGSBEMESSUNGS-GRENZEN IN DER SOZIALVERSICHERUNGIM JAHR 2013

    S. 11

    EMPFEHLUNGS-PORTAL FÜR BAUUNTERNEHMEN

    S. 24

    B 4890 E

    2012

    BEILAGEN:• Aufstiegsfortbildungen

    in der Bauwirtschaft

    • Geld sparen mit einer Telefonkosten-Optimierungder Clever Group AG 11

  • STANDPUNKT

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Energiewende ist in Deutschland derzeit sicherlich eines der politischen Top-Themen. Leider konzentriert sich die öffentliche Diskussion fast ausschließlich aufdas Thema Strom. Dabei sollte doch auf der Hand liegen, dass der Schlüssel zumErfolg der Energiewende vor allem darin liegt, möglichst viel Energie gar nicht erstzu verbrauchen. An dieser Stelle kommt der Immobilienbereich, in dem in Deutsch-land rund 40 % der Energie verbraucht werden, ins Spiel – und mit ihm der soebenvorgelegte Referentenentwurf für die neue Energieeinsparverordnung (siehe hierzuSeite 4 in diesem Heft).

    Für eine detaillierte Bewertung des Entwurfs ist es sicherlich noch zu früh – deshalbnur einige erste Anmerkungen: Positiv hervorzuheben ist die Regelung zumGebäude bestand. Hier wird es bis auf weiteres keine wesentlichen Verschärfungengeben. Eine teilweise geforderte Sanierungsplicht für Hauseigentümer wird es –richtigerweise – nicht geben.

    Für den Neubau sieht der Entwurf hingegen eine Verschärfung in zwei Schritten mitjeweils 12,5 % Steigerung der Energieeffizienz vor. Dies ergibt in Summe zwar eineVerschärfung von „nur“ 25 % gegenüber den ursprünglich geplanten 30 %, gleich-wohl aber eine deutliche Steigerung der Baukosten im Neubaubereich. Der Entwurfselbst spricht in seiner Begründung von 1,7 % zusätzlichen Baukosten je Stufe – ob das ausreichend ist, bleibt abzuwarten.

    Besonders interessant ist, dass der Verordnungsgeber in der Präambel zu dem Ent-wurf selbst davon spricht, dass neben den Festlegungen der Verordnung auch Anreize in der Förderpolitik erforderlich sind („fordern und fördern“). Besonders effektiv wären hier – das zeigt die Erfahrung – steuerliche Anreize. Hier wäre dienunmehr seit Monaten im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fest-hängende steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zumindestein Einstieg.

    Gerade in diesen Tagen mehren sich aber die Pressemeldungen, dass ein Kompro-miss mit den Ländern zumindest in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr hinzu-bekommen sein wird. Eine Stärkung der energetischen Sanierungsprogramme derKfW durch die eigentlich für die steuerliche Förderung vorgesehenen Bundesmittelwird dies nicht aufwiegen können.

    Damit zeichnet sich ab, dass in den nächsten Jahren die energetischen Anforde-rungen im Neubaubereich, und damit die Baukosten, deutlich steigen werden, ohnedass dies durch eine ausreichende staatliche Förderung flankiert wird. Dies mag inZeiten niedriger Zinsen und Inflationsängste und der damit verbundenen „Flucht“in Sachwerte noch ohne wesentliche Auswirkungen auf die Bauinvestitionen bleiben.Sobald sich jedoch der Euroraum stabilisiert und/oder die Zinsen steigen, werdenInvestoren den Immobiliensektor meiden. Das gefährdet den Erfolg der Energie-wende und schadet der Bauwirtschaft!

    IhrAndreas Demharter

    2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    STANDPUNKT

    Informationsdienst für das Bayerische Baugewerbe: BLICKPUNKT BAU ist der Informationsdienst für die Mitgliedsbetriebe der im Landesverband Bayerischer Bauinnungen zusammengeschlossenen Innungen.

    Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen im Internet: www.lbb-bayern.de

    Die Bezugsgebühr ist im Mitgliederpreis enthalten.

    Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Bavariaring 3180336 München,Telefon 0 89/76 79 -119Telefax 0 89/76 79 -154

    Verantwortlich für den Inhalt:RA Andreas DemharterBavariaring 3180336 München

    Anzeigen: Andreas BüschlerBavariaring 3180336 München

    Realisation: Grafisches Konzept: Artkrise kommunikation]s[designRosenthaler Straße 2410119 Berlinwww.artkrise.de

    Satzerstellung: Satzstudio RößlerAindlinger Straße 386167 Augsburgwww.satzstudio-roessler.de

    Druck: Druck +VerlagErnst Vögel GmbHKalvarienbergstraße 2293491 Stamsriedwww.verlag-voegel.de

    Erscheinungsweise: 11 x im JahrDie Ausgaben 07/2012 und 08/2012werden zusammengefasst.

    Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

    Titelseite: Bilder: Quelle ZDB und fotolia

  • INHALTSVERZEICHNIS

    3BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    16... Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2012 –Sieger auf Landesebene in den Bauberufen

    18... Neue Aufstiegsfortbildung in BayernVorarbeiter und Werkpoliere

    FACHGRUPPEN

    20... Landesleistungswettbewerb im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk in derBayerischen BauAkademie in Feuchtwangen

    21... Verkehrsministerkonferenz für stetige Förderung der Verkehrsinfrastruktur durch Bund

    22... Neues FGSV-Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweiseund Anwendung von Mischbindemitteln

    22... Betonwerkstein-Kalender 2013

    23... Neuwahlen des Vorstandes der Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau im ZDB

    NACHRICHTEN

    24... Empfehlungsportal für Bauunternehmen

    26... „4. Aktionstag für Lehrer“Haupt- und Realschullehrer konnten Bauberufe hautnah erleben

    WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

    27... Die wirtschaftliche Entwicklungdes Baugewerbes in Bayern im Jahr 2012im Vergleich zum Vorjahr

    INHALTSVERZEICHNIS

    AKTUELLES

    4 ..... Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 Zweimal 12,5 % Verschärfung geplant!

    RECHT

    5 ..... Verjährung prüfen!

    6 ..... VOB/B 2012 im Bereich der kommunalen Bauvergaben

    7 ..... Aktualisierung des VHB Bayern

    STEUERN

    8 ..... Aktuelles zum Start der ELStAM-Datenbank

    9 ..... Authentifizierungspflicht bei der Übermittlung von steuerlichen Voranmeldungen

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    10... Bauunternehmer zu Haftstrafe verurteilt

    10... Kein Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld für Werkpoliere

    11... Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2013

    12... Bundesrahmentarifvertrag für das BaugewerbeTarifliche Arbeitszeit – Übersicht Kalenderjahr 2013

    WIRTSCHAFT

    13... Handwerk fordert Befreiung von Kleinstkapitalgesellschaftenvon Offenlegungspflicht

    14... Entwicklung der Baumaterialpreise

    15... Preisentwicklung der Bau-maschinen seit dem Jahr 2005

    15... Durchführung von Bonitäts-prüfungen im Handwerk – Zahlungsausfälle vermeiden

    BERUFSBILDUNG

    16... Zweimal Gold für das Baugewerbe-Nationalteam bei den EuroSkills 2012

  • AKTUELLES

    4 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 Zweimal 12,5 % Verschärfung geplant!

    Die Referentenentwürfe zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und zum Energie-einsparungsgesetz (EnEG) sind erschienen. Wie bereits der Tagespresse zu ent-nehmen war, haben sich die Befürchtungen bestätigt, dass eine weitereAnhebung der energetischen Anforderungen im Neubau in zwei Schritten ge-plant ist.

    Nach erster Einschätzung der geplantenÄnderungen ist davon auszugehen, dass

    • die bereits in der EnEV 2009 bestehen-den energetischen Anforderungen beiGebäudesanierungen weitgehend er-halten bleiben,

    • im Wohnungsneubau das energetischeAnforderungsprofil durch das Refe-renzgebäude sich bis Ende 2015 um12,5 % und ab Anfang 2016 um wei-tere 12,5 % erhöht werden,

    • die Anforderungen an die Wärme-dämmung der Außenhaut sich im ersten Schritt je nach Gebäudetypzwischen 5 % (Einfamilienhäuser) und 31 % (Reihenmittelhäuser) erhöhenund sich

    • im zweitem Schritt ab Anfang 2016 erneut um 5 % (Einfamilienhäuser) bis16 % (Reihenmittelhäuser) abermals erhöhen sowie

    • die energetischen Anforderungen anNichtwohngebäude ebenfalls in zweiSchritten um jeweils 12,5 % erhöhtwerden sollen.

    Darüber hinaus sind eine Reihe von büro -kratischen Zusatzregelungen rund umden Energieausweis geplant. Zukünftigwerden Energieausweise registriert undstichprobenartig kontrolliert; die Bundes-länder müssen alle drei Jahre der Bundes-regierung über die wesentlichen Er-fahrungen mit den Stichprobenkontrollenberichten. Für Immobilienverkäufer, Ver-mieter, Verpächter und Leasinggeber werden die Verwendungspflichten vonEnergieausweisen ausgeweitet. Eigen -tümer eines Gebäudes mit mehr als 500 m2 Nutzfläche und starkem Publi-kumsverkehr, müssen den Energieausweisan einer für die Öffentlichkeit gut sicht-baren Stelle aushängen. Immobilien-anzeigen sollen Angaben über den End-energiebedarf bzw. -verbrauch, der Artdes Energieausweises und den Energie-träger für die Heizung enthalten.

    Den aktuellen Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung

    (EnEV) 2014/2016 und weitere Fachinformationen

    finden sie unter www.lbb-bayern.de/Bautechnik

    AKTUELLES

    Quelle: ZDB

  • RECHT

    5BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Verjährung prüfen!

    Rechtzeitig vor Jahresende sollte geprüft werden, ob die Verjährung von Ver-gütungsansprüchen aus Werkverträgen droht.

    Ist ein Anspruch verjährt, so ist einSchuldner berechtigt, die Leistung zu ver-weigern. Es sollte daher anhand dernachstehenden Punkte dringend überprüftwerden, ob evtl. bei einzelnen Vergü-tungsforderungen zum Jahresende Ver-jährung droht.

    Verjährungsfrist: Vergütungsansprücheverjähren – unabhängig davon, ob füreinen Privatmann oder einen gewerb -lichen Auftraggeber gebaut wurde – ein-heitlich in 3 Jahren.

    Beginn der Verjährung: Die Verjährungbeginnt mit dem Schluss des Jahres zulaufen, in dem der Vergütungsanspruchfällig geworden ist.

    VOB-Vertrag:

    Hinweis: Nachfolgend wird dieRechtslage bei Vereinbarung derVOB/B in ihren früheren Fassungendargelegt, nicht in der Fassung derVOB/B 2012. Die VOB/B 2012enthält neue Fälligkeitsfristen, überdie wir bereits berichtet haben(BLICKPUNKT BAU Ausgabe 7/8Seite 12). Von der Verjährung zumJahresende 2012 „bedroht“ sindForderungen aus „Altverträgen“, dieim Jahr 2009 fällig geworden sind.

    Bei einem Vertrag, in den die VOB/B a. F.wirksam einbezogen ist, wird der Vergü-tungsanspruch spätestens 2 Monate nachZugang der prüffähigen Schlussrechnungbeim Auftraggeber fällig (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 VOB/B a. F.).

    Beispiel: Bei einem VOB-Vertragstellt der Auftragnehmer nach derAbnahme am 23.11.2009 dieSchlussrechnung, die dem Auftrag-geber am 24.11.2009 zugeht. Dabei einem VOB-Vertrag a. F. der Vergütungsanspruch bei nicht er-

    folgter früherer Schlussrechnungs-prüfung durch den Auftraggebererst 2 Monate nach Zugang derSchlussrechnung fällig wird, alsoam 24.01.2010, beginnt die Ver-jährungsfrist erst am 01.01.2011 zulaufen und endet am 31.12.2013.Die Einrede der Verjährung ist erstab 01.01.2014 möglich.

    BGB-Vertrag:

    Hinweis: Nachfolgend wird dieRechtslage nach der derzeit gülti-gen Fassung des BGB dargestellt,die für die „Altverträge“ gilt. Ineinem aktuellen Referentenentwurfzur Umsetzung der europäischenZahlungsverzugsrichtlinie 2011/EUist die Einführung eines § 271 aBGB vorgesehen, der die Verein-baurng neuer Zahlungsfristen von30 bzw. 60 Tagen regelt. Über die-sen, von der Bauwirtschaft heftigstkritisierten Referentenentwurf habenwir bereits berichtet in BLICK-PUNKT BAU Ausgabe 5 Seite 7.Wann und letzt endlich in welcherFassung eine Gesetzesänderungrechtskräftig wird, kann derzeitnicht beurteilt werden. Die Frist zurUmsetzung der Richtlinie in deut-sches Recht endet am 16.03.2013.

    Bei einem BGB-Werkvertrag, in den dieVOB/B nicht einbezogen ist, wird derZahlungsanspruch mit der Abnahme derLeistung durch den Auftraggeber fällig (§641 Abs. 1 BGB in der derzeit gültigenFassung).

    Beispiel: In einem Vertrag, in dendie VOB/B nicht einbezogen ist,nimmt der Bauherr die Leistungendes Auftragnehmers am 10.12.2009ab. Zu diesem Zeitpunkt ist der Ver-

    RECHT

  • 6 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Geläufigstes Mittel zur Hemmung derVerjährung ist die Einleitung eines Mahn-verfahrens. Dazu ist es erforderlich, einenMahnantrag beim Zentralen Mahngerichtin Coburg vor Eintritt der Verjährungsfristeinzureichen. Einen Mahnbescheidsan-trag (sog. Barcode-Verfahren) kann manonline unter www.online-mahnantrag.deausfüllen und zur postalischen Versen-dung ausdrucken.

    Die Hemmung bewirkt, dass der Zeitraumwährend dessen die Verjährung gehemmtist, nicht in die Verjährungsfrist einge -rechnet wird, so § 209 BGB. Die Ver -jährungsfrist läuft jedoch weiter, wenn die Hemmungswirkung wegfällt. Wird ein Mahnverfahren bei eingelegtem Widerspruch nicht weiter betrieben, soendet die Hemmungswirkung gem. § 204 Abs. 2 BGB 6 Monate nach der letztenVerfahrenshandlung.

    Beispiel: Die seit 24.01.2009 fäl-lige Forderung des AN droht am31.12.2012 zu verjähren. Der ANbeantragt einen Mahnbescheid, derdem AG am 30.12.2012 zugestelltwird. Der AG legt am 05.01.2013Widerspruch ein. Betreibt der AGdas Verfahren nicht weiter, dannendet die Hemmungswirkung am05.07.2013. Die Verjährungsfristläuft weiter. Mit 06.07.2013 läuftder letzte Tag der Dreijahresfrist ab.Am 07.07.2013 ist die Forderungverjährt.

    gütungsanspruch des Auftragneh-mers fällig. Die Verjährungsfrist be-ginnt am 01.01.2010 zu laufen. Sieendet nach 3 Jahren am 31.12.2012. Die Einrede der Verjährungist ab 01.01.2013 möglich. Ob derAuftragnehmer die Schlussrechnungnoch 2009 oder erst 2010 gestellthat, ist unerheblich. Anders als beim VOB-Vertrag kommt es beimBGB-Werkvertrag für die Fälligkeithierauf nicht an.

    Mit Ablauf des Jahres 2012 droht Ver-jährung bei Vergütungsansprüchen,die im Jahr 2009 fällig geworden sind!

    Das sind also BGB-Verträge, bei denendie Abnahme im Jahr 2009 stattfand,sowie VOB-Verträge, bei denen die Prüf-frist für die Schlussrechnung im Jahr 2009ablief bzw. bei denen die Schlussrech-nung vom Auftraggeber im Jahr 2009 ge-prüft wurde.

    Hemmung/Neubeginn: Droht die Ver-jährung von Vergütungsansprüchen, mussversucht werden, eine „Hemmung“ zu er-reichen. Gehemmt werden kann die Ver-jährung z. B. durch

    – Klageerhebung,– Zustellung eines Mahnbescheides

    im Mahnverfahren,– Prozessaufrechnung,– Streitverkündung,– Anmeldung zum Insolvenzverfahren.

    Neben der Hemmung – durch die Hem-mung verlängert sich die Verjährungsfristum den Hemmungszeitraum – kann auchversucht werden, den Neubeginn der Verjährung zu erreichen. Zu einem Neu -beginn kommt es z. B. durch ein Aner-kenntnis des Schuldners.

    Im Einzelfall kann es sich empfehlen, unterAndrohung eines Gerichtsverfahrens denSchuldner rechtzeitig mit Fristsetzung zumVerzicht auf die Einrede der Verjährungaufzufordern. In diesem Fall weiß derSchuldner, dass er auf einen Eintritt derVerjährung nicht zu hoffen braucht unddass ohne den Verzicht zusätzliche Kos-ten für die Einleitung eines Gerichtsver-fahrens auf ihn zukommen. Verzichtet derSchuldner dennoch nicht auf die Einrededer Verjährung, ist eine andere Maß-nahme zur Hemmung oder Unterbre-chung der Verjährung zu ergreifen.

    A c h t u n g :Durch ein

    einfaches Mahnschreiben wird die Verjährung

    weder gehemmt noch der Neubeginn

    der Verjährung erreicht!

    RECHT

    VOB/B 2012 im Bereich der kommunalen Bauvergaben

    Die VOB/B 2012 mit der neuen Regelung zur Fälligkeit von Schlusszahlungen wurde bisher noch nicht vom Bayerischen Staatsministerium des Innern für die Kommunen

    im Unterschwellenbereich eingeführt.

    Es ist derzeit nicht absehbar, wann dies geschehen wird. Im Oberschwellenbereich gilt die VOB/B 2012 jedoch bereits seit 19. Juli 2012

    mit in Kraft treten der neuen Vergabeverordnung.

  • 7BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

    Die Formblätter 211 und 211EU wurdenvollkommen neu aufgebaut und erhaltennunmehr eine einheitliche Fassung mit denBereichen Straßenbau und Wasserbau.Insbesondere im Bereich der Anlagenhaben diese Formblätter eine wesentlicheÄnderung erfahren. Künftig sind nur nochTeile der Vergabeunterlagen zurückzuge-ben, in denen Bieter Eintragungen vorneh-men müssen.

    3. Besondere Vertragsbedingungen

    In den Formblättern 214.H, 214.LE und214.StB wurden Möglichkeiten vorgese-hen, Fristverlängerungen für die Schluss-zahlungen zu vereinbaren.

    4. Lohngleitklausel

    Die bisherigen Formblätter 224.H und224.StB wurden vereinheitlicht zu einemFormblatt 224. Die Vergabestelle gibtdie Abschnittsnummer, die Abschnittsbe-zeichnung und die voraussichtliche Lohn-steigerung im Formblatt vor, der Bietergibt den (angebotenen) Betrag des ent-sprechenden Abschnitts, den v.T.-Satz undden sich aus der Multiplikation ergeben-den Änderungsbetrag an, um den sichseine Abschnittssumme erhöht. NachAbzug des Selbstbehalts von der Summeder Änderungsbeträge der einzelnen Ab-schnitte ergibt sich ein Änderungsbetrag,der in einen separaten Titel/Abschnitt desLeistungsverzeichnisses übertragen undsomit Bestandteil der (zu verlesenden) An-gebotssumme wird. Hierzu wurde im VHBBayern ein Leistungsbereich „Lohnände-rung LB 895“ aufgenommen und alsAscii-Datei im Internet zur Verfügung ge-

    Am 19. Juli 2012 traten die Vergabever-ordnung (VgV) und die Vergabeverord-nung für die Bereiche Verteidigung undSicherheit (VSVgV) in Kraft. Damit sindkraft Gesetzes im Oberschwellenbereichder 2. und 3. Abschnitt der VOB/A 2012anzuwenden. Für den Unterschwellenbe-reich wurde der 1. Abschnitt der VOB/A2012 mit Wirkung zum 20. August 2012im Bereich des Bayerischen Staatsbauseingeführt. Damit wurde in Bayern be-wusst von den Einführungszeitpunktendes Bundes (Bundeshochbau mit Wirkungzum 26. Juli 2012 und Bundesfernstra-ßenbau mit Wirkung zum 1. November2012) abgewichen, um einerseits Verga-ben im Oberschwellenbereich möglichstrasch rechtskonform ermöglichen zu kön-nen und andererseits gleichzeitig für denUnterschwellenbereich die korrespondie-renden Formblätter und Richtlinien bereit-stellen zu können.

    Das VHB Bayern, Stand August 2012,gilt ab sofort für die Vergaben im Bereichder Bayerischen Staatsbauverwaltung.Wichtige inhaltliche Änderungen sind:

    1. Eigenerklärung des Bieters zur Eignung

    Das bisherige Formblatt 124 wurdedurch Fußnoten ergänzt. Demnach wirdder Bieter nur eine Unbedenklichkeitsbe -scheinigung der tariflichen Sozialkassevorlegen, soweit er bzw. sein Betrieb bei-tragspflichtig ist. Weiterhin wird der Bie-ter eine Unbedenklichkeitsbescheinigungdes Finanzamtes nur dann vorlegen, so-weit das Finanzamt derartige Bescheini-gungen ausstellt. Die Unterschrift desFormblattes ist nunmehr nur erforderlich,wenn diese Eigenerklärung nicht Bestand-teil eines unterschriebenen Angebotes ist.

    stellt. Im Leistungsverzeichnis ist für Lohn-änderung ein eigener Abschnitt „AngebotLohnänderung“ einzufügen und die Posi-tion entsprechend dem neuen Leistungs-bereich LB 895 zu beschreiben.

    5. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

    Künftig gibt es nur noch ein Formblatt233 für nationale Vergaben mit durchden Bieter anzukreuzenden Kästchen, ausdenen ersichtlich ist, ob der Betrieb desBieters auf die Leistung eingerichtet ist.

    6. Neue Formblätter

    Neu hinzugekommen sind die Formblätter441.H (Zustandsfeststellung gemäß § 4Abs. 10 VOB/B), 443.H (Abnahme vonMängelbeseitigungsleistungen) und diedazugehörigen Richtlinien 442-443.

    Hinweis: Der Bund hat ebenfallssein Vergabe- und Vertragshand-buch für die Baumaßnahmen desBundes am 19. September 2012entsprechend geändert. WeitereEinzelheiten zur den Änderungendes VHB Bayern und des VHB desBundes können der Bekanntma-chung der Obersten Baubehörde imBayerischen Staatsministerium desInnern vom 13. August 2012 unddem Erlass des Bundesministeriumfür Verkehr, Bau und Stadtentwick-lung vom 19. September 2012 ent-nommen werden.

    Diese sind im Internet abrufbarunter www.lbb-bayern.de/Mitglie-derbereich/Bau- und Vergaberecht.

    Aktualisierung des VHB Bayern

    Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern hat das Vergabehandbuch Bayern für Bau -leistungen (VHB Bayern) aktualisiert und als „Ausgabestand August 2012“ bekanntgemacht.

    RECHT

  • STEUERN

    8 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Aktuelles zum Start der ELStAM-Datenbank

    Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) gehen zum 01.01.2013an den Start. Für alle Arbeitgeber besteht die Pflicht, die relevanten Daten fürden Lohnsteuerabzug elektronisch abzurufen. Jedoch wird von der Finanzver-waltung bis zum Jahresende 2013 eine Kulanzfrist gewährt. In jedem Fall müssendie Arbeitnehmer ihre Freibeträge neu beantragen.

    Der Arbeitgeber kann während derDauer der Kulanzfrist flexibel entschei-den, wann er vom bisherigen Papier -verfahren (Lohnsteuerkarte) auf daselektronische Verfahren ELStAM umstellt.Der Einstieg sollte grundsätzlich immer inAbsprache mit dem jeweiligen Software-hersteller und ggf. mit dem Steuerberatererfolgen. Die Softwarehersteller werdenUpdates zum Abruf der Daten anbieten.Der Arbeitgeber ist während der Kulanz-frist in seiner Entscheidung frei, ob ergleichzeitig mit allen Arbeitnehmern,Schritt für Schritt mit einer selbst gewähl-ten Anzahl von Arbeitnehmern oder be-stimmten Abteilungen/Betriebsstätten inden Abruf einsteigt. Damit können Organisationserfordernisse berücksichtigtwerden.

    Der Abruf der Daten kann bereits auffreiwilliger Basis ab dem 01. November2012 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt stehtdie Datenbank für alle Arbeitgeber zurVerfügung. Für den Abruf der Daten benötigt der Arbeitgeber von jedem Ar-beitnehmer dessen Steuer-Identifikations-nummer und das Geburtsdatum.

    Bis zur Umstellung auf den elektronischenAbruf der Daten der Arbeitnehmer ist dasbisherige Verfahren anzuwenden, d. h. eswerden die bisher verwendeten Daten(Lohnsteuerkarte, Ersatzbescheinigung)genutzt. Eine Rückrechnung ist nicht vor-zunehmen.

    Nach erfolgter Umstellung informiert derArbeitgeber die Arbeitnehmer, dass dievorhandene Lohnabrechnung anhand dererstmalig abgerufenen elektronischenDaten erfolgt ist. Änderungen ergebensich insoweit, wie die gespeichertenLohnkonten beim Arbeitgeber nicht mit

    den an den Arbeitgeber übermitteltenELStAM-Daten übereinstimmen. Ist eineÄnderung der ELStAM notwendig, mussder Arbeitnehmer diese beim Finanzamtvornehmen lassen.

    Stellt der Arbeitgeber nach dem erstenAbruf der Daten fest, dass diese nicht mitden aktuell gespeicherten Lohndatenübereinstimmen, hat er innerhalb von 6Monaten die Möglichkeit, die Abwei-chungen durch den Arbeitnehmer klärenzu lassen. In dieser Zeit darf der Arbeit-geber die bisher geltenden Daten derLohnsteuerkarte verwenden. Nach Ab-lauf der 6 Monate ist der Arbeitgeberverpflichtet, die abgerufenen und evtl.zwischenzeitlich geänderten Daten, fürdie Lohnabrechnung zu nutzen. Arbeit-nehmer müssen zwingend ihre Freibe-träge für das Jahr 2013 neu beantragen.

    Leitfaden für das Lohnbüro Als gezielte Information für die Arbeitgeber wurde ein Leitfaden für die Lohnbüros erstellt. Der Leit-faden soll in Kürze auch unterhttp://www.elster.de elektronischabrufbar sein.

    Vorab können Sie den Leitfaden jedoch auch bei der Hauptge-schäftsstelle, Frau Hauer, [email protected] anfordern.

    Im Leitfaden werden Fragen beant-wortet und Hilfestellungen für Pro-bleme gegeben, die während derUmstellung auf das elektronischeVerfahren und den ersten Abruf derELStAM auftreten können.

    STEUERN

  • 9BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    WICHTIG: Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifi-kat benötigt. Dieses erhält man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portalwww.elsteronline.de/eportal.

    Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, sich schon jetzt zu registrieren zu lassen. Das Zertifikat kann auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.

    Auch die Voranmeldungen für Dezember 2012 bzw. bei Dauerfristverlängerungauch für November 2012, wenn diese nach dem 1.1.2013 übermittelt werden,müssen authentifiziert übertragen werden.

    Bislang können Umsatzsteuer-Voranmel-dungen und Lohnsteuer-Anmeldungen alselektronische Steuererklärungen mit demVerfahren ELSTER ohne Authentifizierungan das Finanzamt übermittelt werden.

    Ab dem 1. Januar 2013 müssen (Vor-)An-meldungen aufgrund einer Änderung derbundesweit geltenden Steuerdaten-Über-mittlungsverordnung zwingend authenti-fiziert übermittelt werden.

    Authentifizierungspflicht bei der Übermittlung von steuerlichen Voranmeldungen

    Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1. Januar 2013bundesweit nur noch mit Authentifizierung zulässig. Soweit noch nicht geschehen, sollten sich die betroffenen Unternehmerund Arbeitgeber bereits jetzt elektronisch bei ELSTER registrieren, um das für die Authentifizierung benötigte Zertifikatzu erhalten.

    STEUERN

    Leitner Lymphenburger Hoefe

  • TARIF- UND

    10 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Bauunternehmer zu Haftstrafe verurteilt

    Ein Jahr und zehn Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Münchengegen einen 38-jährigen Bauunternehmer aus München. Er hatte über 325.000Euro Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt und die Agentur für Arbeit ummehr als 254.000 Euro betrogen.

    Zum Verhängnis wurde dem Unternehmerein Hinweis der Agentur für Arbeit Mün-chen an die Zöllner der FinanzkontrolleSchwarzarbeit des Hauptzollamts Rosen-heim. Der Verdacht: Vorenthalten undVeruntreuen von Arbeitsentgelt. Begrün-dung: nachdem die Firma des Angeklag-ten angeblich Pleite ging, stellten mehr als50 seiner Arbeiter einen Antrag auf In-solvenzgeld, obwohl er lediglich knapp30 als Vollzeitbeschäftigte zur Sozialver-sicherung angemeldet hatte.

    Umfangreiche Ermittlungen des Rosenhei-mer Zolls ergaben schließlich, dass derBauunternehmer im Jahr 2009 mehr als20 Bauarbeiter schwarz beschäftigte undzur Verschleierung mittels Scheinrechnun-gen an eine nicht mehr existierende Firmaim Raum Stuttgart deren Löhne schwarzauszahlte.

    Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits einenInsolvenzantrag gestellt, obwohl er garnicht zahlungsunfähig war. Die Agenturfür Arbeit hatte also zu Unrecht mehr alseine Viertelmillion Euro Insolvenzgeld andie Bauarbeiter ausbezahlt.

    Wegen Vorenthaltens und Veruntreuensvon Arbeitsentgelt sowie Betrugs wurdeder Angeklagte jetzt zu einer Freiheits-straße von einem Jahr und zehn Monatenverurteilt. Wegen des hohen Schadenssahen die Richter von einer Bewährungs-strafe ab.

    Quelle: Pressemitteilung des Hauptzoll-amtes Rosenheim vom 12.10.2012

    SOZI

    ALP

    OLI

    TIK

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    Kein Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld für Werkpoliere

    Werkpoliere haben ab der Schlechtwetterzeit 2012/2013 keinen Anspruchauf Saison-KuG und Zuschuss-Wintergeld mehr. Der Anspruch auf Mehrauf-wands-Wintergeld und die Verpflichtung zur Zahlung der Winterbeschäfti-gungs-Umlage bleiben jedoch unverändert bestehen.

    In BLICKPUNKT BAU Ausgabe 5, Mai2012, Seite 11 f. haben wir über eine Ent-scheidung des Bundesarbeitsgerichts zumLohnanspruch von Werkpolieren bei Sai-sonkurzarbeit berichtet. Mit Urteil vom25. Januar 2012 hat das Bundesarbeits-gericht entschieden, dass Werkpoliere in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit unabhängig davon, ob die Arbeitsleis-tung aus zwingenden Witterungsgründen(Schlechtwetter) oder aus wirtschaftlichenGründen (Auftragsmangel) unmöglich ist,auf Grund der Sonderregelung in § 11Nr. 1 BRTV einen Anspruch auf Lohnfort-zahlung gegenüber ihrem Arbeitgeber

    haben. Damit ist die noch in der letztenSchlechtwetterzeit geltende Praxis derBundesagentur für Arbeit, wonach fürWerkpoliere zumindest bei wirtschaftli-chem Arbeitsausfall Saison-Kurzarbeiter-geld gewährt werde konnte, nicht mehrmöglich.

    Die Bundesagentur für Arbeit hat die Ar-beitsagenturen nunmehr unter Hinweisauf die Entscheidung des Bundesarbeits-gerichts darüber informiert, dass beiWerkpolieren ab der Schlechtwetterzeit2012/2013 der Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld entfallen ist. Da der Ar-

  • 11BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    Die den Sozialversicherungsrechengrö-ßen 2013 zugrunde liegende Einkom-mensentwicklung im Jahr 2012 betrug inden alten Bundesländern 3,07 Prozentund in den neuen Bundesländern 2,95Prozent. Für die Fortschreibung der bun-deseinheitlich geltenden Jahresarbeits-entgeltgrenzen in der gesetzlichen Kran-

    Mit der Verordnung über die Sozialversi-cherungsrechengrößen 2013 werden diemaßgeblichen Rechengrößen der Sozial-versicherung gemäß der Einkommens-entwicklung im vergangenen Jahr ange-passt. Die Festlegung der Werte und dasVerordnungsverfahren erfolgen wie injedem Jahr auf Grundlage gesetzlicherBestimmungen.

    kenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamt-deutschland im Jahr 2011 in Höhe von3,09 Prozent zugrunde gelegt.

    Die Beitragsbemessungsgrenzen stei-gen im Jahr 2013 gegenüber demJahr 2012 wie folgt:

    Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2013

    Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 10. Oktober 2012 die Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr2013 beschlossen.

    Beitragsberechnung von versicherungs-pflichtigen Selbständigen in der gesetz -lichen Rentenversicherung), erhöht sich für das Jahr 2013 auf 2.695 EUR/Monat(West) (2012: 2.625 EUR/Monat). DieBezugsgröße (Ost) steigt auf 2.275 EUR/

    Die Bezugsgröße, die für viele Werte inder Sozialversicherung Bedeutung hat(unter anderem für die Festsetzung derMindestbeitrags-Bemessungsgrundlagenfür freiwillige Mitglieder in der gesetz -lichen Krankenversicherung und für die

    Monat (2012: 2.240 EUR/Monat).

    Die Verordnung bedarf noch der Zu-stimmung des Bundesrats.

    WESTDEUTSCHLAND 2013 2013 2012 2012JÄHRLICH MONATLICH JÄHRLICH MONATLICH

    Renten- und Arbeitslosenversicherung 69.600 EUR 5.800 EUR 67.200 EUR 5.600 EUR

    Kranken- und Pflegeversicherung 47.250 EUR 3.937,50 EUR 45.900 EUR 3.825 EUR

    OSTDEUTSCHLAND 2013 2013 2012 2012JÄHRLICH MONATLICH JÄHRLICH MONATLICH

    Renten- und Arbeitslosenversicherung 58.800 EUR 4.900 EUR 57.600 EUR 4.800 EUR

    Kranken- und Pflegeversicherung 47.250 EUR 3.937,50 EUR 45.900 EUR 3.825 EUR

    beitgeber in diesen Fällen aufgrund dertariflichen Regelung des § 11 Nr. 1 Sätze2 und 3 BRTV zur Lohnfortzahlung ver-pflichtet ist, können die Werkpoliere auch nicht mehr verpflichtet werden,

    Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung derInanspruchnahme von Saison-Kurzarbei-tergeld einzubringen. Dies wiederum hatzur Folge, dass auch der Anspruch aufZuschuss-Wintergeld entfällt.

    Für die im Förderzeitraum tatsächlich ge-leisteten Arbeitsstunden kann den Werk-polieren jedoch unverändert Mehrauf-wands-Wintergeld in Höhe von 1 Europro Stunde gewährt werden.

  • • Sommerarbeitszeit:41 Stunden in den Monaten April bis November(werktägliche Arbeitszeit: Mo – Do = 8,5 Stunden, Fr = 7 Stunden)

    Das sich ergebende Arbeitszeitvolumenfür die einzelnen Kalendermonate desJahres 2013 kann der nachstehendenÜbersicht entnommen werden. DieseÜbersicht hat für die betriebliche Lohn-abrechnung folgende Bedeutung:

    Seit 1. Januar 2006 beträgt die durch-schnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stun-den. In Betrieben, in denen keine be-triebliche Arbeitszeitverteilung nach § 3Nr. 1.4 BRTV (Arbeitszeitflexibilisierung)vereinbart wird, gilt folgende gespalteneWochenarbeitszeit:

    • Winterarbeitszeit:38 Stunden in den Monaten Januar bis März und Dezember(werktägliche Arbeitszeit: Mo – Do = 8 Stunden, Fr = 6 Stunden)

    In Betrieben ohne Arbeitszeitflexibilisie-rung ist die tarifliche Arbeitszeit bei derAbrechnung von Lohnansprüchen, Kurz-arbeitergeld und Mehraufwands-Winter-geld zugrunde zu legen.

    In Betrieben mit Arbeitszeitflexibilisierungkann die Übersicht der Lohnabrechnungdann zugrunde gelegt werden, wenn an-stelle des tarifvertraglich vorgesehenenMonatslohnes (178 GTL im Sommer, 164 GTL im Winter) ein betrieblicher Monatslohn auf der Basis der tariflichenArbeitszeit gewährt wird.

    Bundesrahmentarifvertrag für das BaugewerbeTarifliche Arbeitszeit – Übersicht Kalenderjahr 2013

    Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über das tarifliche Arbeitszeitvolumen im Kalenderjahr 2013.

    ÜBERSICHT: TARIFLICHE ARBEITSZEIT IM BAUGEWERBE

    2013 TARIFLICHE ARBEITSZEITVERTEILUNG ARBEITSZEITVOLUMENNACH § 3 NR. 1.2 BRTV1 IM KALENDERMONAT2

    Januar 19 AT x 8 Std. +(23 Arbeitstage)3 4 AT x 6 Std. = 176 Stunden

    Februar 16 AT x 8 Std. +(20 Arbeitstage) 4 AT x 6 Std. = 152 Stunden

    März 16 AT x 8 Std. +(21 Arbeitstage) 5 AT x 6 Std. = 158 Stunden

    April 18 AT x 8,5 Std. +(22 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. = 181 Stunden

    Mai 18 AT x 8,5 Std. +(23 Arbeitstage) 5 AT x 7 Std. = 188 Stunden

    Juni 16 AT x 8,5 Std. +(20 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. = 164 Stunden

    Juli 19 AT x 8,5 Std. +(23 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. = 189,5 Stunden

    August 17 AT x 8,5 Std. +(22 Arbeitstage) 5 AT x 7 Std. = 179,5 Stunden

    September 17 AT x 8,5 Std. +(21 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. = 172,5 Stunden

    Oktober 19 AT x 8,5 Std. +(23 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. = 189,5 Stunden

    November 16 AT x 8,5 Std. +(21 Arbeitstage) 5 AT x 7 Std. = 171 Stunden

    Dezember 16 AT x 8 Std. +(20 Arbeitstage)4 4 AT x 6 Std. = 152 Stunden

    Summe 2013: 259 AT 2.073 Stunden

    1) Winterarbeitszeit in den Kalendermonaten Januar bis März und Dezember (Mo – Do = 8 Stunden, Fr = 6 Stunden)Sommerarbeitszeit in den Kalendermonaten April bis November (Mo – Do = 8,5 Stunden, Fr = 7 Stunden)

    2) Arbeitszeitvolumen einschließlich Wochenfeiertage3) Arbeitstage (Montag – Freitag) einschließlich Wochenfeiertage 4) ohne 24. und 31. Dezember (unbezahlte Freistellungstage)

    12 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

  • 13BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Handwerk fordert Befreiung von Kleinst-kapitalgesellschaften von Offenlegungspflicht

    Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) spricht sich dafür aus, dassKleinstkapitalgesellschaften in Gänze von der Pflicht zur elektronischen Offen-legung ihrer Bilanz im Unternehmensregister entbunden werden. Die ursprünglichim Jahre 2007 im Sinne der Wettbewerbstransparenz geschaffene Offenle-gungspflicht soll sich nicht zu Lasten kleinerer und mittelständischer Betriebeauswirken.

    Offenlegungspflichtige Unternehmen müs-sen ihre Rechnungsunterlagen spätestensein Jahr nach Abschluss eines Geschäfts-jahres offenlegen, damit sich Geschäfts-partner, Gläubiger oder Gesellschafterschnell und problemlos über die wirt-schaftlichen Verhältnisse einer Firma in-formieren können.

    Kommt ein Unternehmen der Offenle-gungspflicht nicht rechtzeitig nach, leitetdas Bundesamt für Justiz ein Ordnungs-geldverfahren ein. In einem nicht verlän-gerbaren Zeitraum von sechs Wochenmüssen die Betriebe unter Androhungeines Ordnungsgeldes von mindestens2.500 Euro die Unterlagen nachreichen.

    97 Prozent der Ordnungsgeldverfahrentreffen kleine Unternehmen, so eine Antwort auf eine kleine Anfrage an dieBundesregierung 2011. Wenngleich sichdas Ordnungsgeld bei Einhaltung der gesetzten Fristen auf 10 Prozent der ursprünglichen Forderung reduzierenkann, bedrohen die in der Praxis oftmalshoch angesetzten Ordnungsgelder undder fehlende Ermessensspielraum bei derFestsetzung und Erhebung bei kleinen Unternehmen schnell die wirtschaftlicheExistenz.

    Persönliche Hindernisse oder praktischeSchwierigkeiten greifen nicht als Einwandfür eine verspätete Abgabe: Im Falle einerschweren Erkrankung eines (alleinigen)Geschäftsführers, welche zu einer Ver -zögerung der Erstellung des Jahresab-schlusses führte, kann er sich gegen dieAndrohung und Festsetzung des Ord-nungsgeldes nicht zur Wehr setzen. Weildas Bundesamt der Justiz nach der jetzi-gen Regelung kein Ermessen ausübenkann, finden außergewöhnliche Um-stände, die das Unternehmen an einer

    beabsichtigten Offenlegung hindern,keine Berücksichtigung. Auch die Neue-rung, nach der Kleinstkapitalgesellschaf-ten ihre Bilanzen nur noch digitalhinterlegen müssen, ändert nichts an derHandhabung des Ordnungsgeldverfah-rens.

    Das Handwerk setzt sich daher dafür ein,dass sich die 2007 ursprünglich im Sinneder Wettbewerbstransparenz geschaf-fene Offenlegungspflicht nicht zulastenkleinerer und mittelständischer Betriebeauswirkt. Das Interesse von Geschäfts-partnern und Gläubigern darf nichthöher bewertet werden als die Geschäfts-tätigkeit kleinerer Unternehmen, für diedie Offenlegung eine verwaltungstechni-sche Herausforderung ist.

    Auf der Grundlage der EU-Micro-Richt-linie spricht sich das Handwerk dafür aus, dass Kleinstkapitalgesellschaften inGänze von der Pflicht zur elektronischenOffenlegung ihrer Bilanz entbunden wer-den. Gleichzeitig sollte ein genereller Ermessensspielraum eingeräumt werden,damit von wettbewerbsgefährdendenOrdnungsgeldern im Einzelfall abgese-hen werden kann. Auch die unverhältnis-mäßige Mindesthöhe des Ordnungs-geldes von 2.500 Euro sollte deutlich abgesenkt und bei der Androhung desOrdnungsgeldes zusätzlich die Unterneh-mensgröße berücksichtigt werden. Zu-gleich könnten die Ordnungsgeldergestaffelt werden.

    Im BLICKPUNKT BAU 09/2012, Seite 11berichteten wir, das die Bundesregierungfür die Kleinstkapitalgesellschaften, ge-mäß Bilanzänderungsgesetz, die Ver -öffentlichungspflicht nun erleichtern will.

    WIRTSCHAFT

    WIRTSCHAFT

  • 14 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    WIRTSCHAFT

    Auch wenn diese Zahlen für abzuge-bende Angebote nicht unmittelbar ver-wendet werden können, bieten sie doch

    Damit soll ein Überblick über die Ent-wicklung dieser Kosten in der jüngstenVergangenheit vermittelt werden.

    – je nach Einzelfall – brauchbare An-haltspunkte.

    Entwicklung der Baumaterialpreise

    Die nachfolgende Übersicht enthält auszugsweise wichtige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Preismessziffernfür Baumaterialen im Bereich der Metallerzeugnisse.

    INDEX 2005 = 100 VERÄND. IN %AUGUST 2012

    JUNI JULI AUGUST GEGENÜBER2012 2012 2012 AUGUST 2011

    Metalle 125,0 124,3 124,3 – 4,1Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 114,2 112,4 112,9 – 5,3

    Warmgewalzte Flach- und LangerzeugnisseWalzdraht, Betonstahl, warmgewalzte und geschweißte Profile 113,0 110,7 111,2 – 6,4

    Bandstahl mit einer Breite v. weniger als 600 mm 120,2 118,7 118,2 – 5,3

    Breitflachstahl, Quartoblech

    Betonstahl Stäbe, warmgewalzt

    Stab- und Flachstahl (warmgewalzt) aus ungeliertem Qualitätsstahl

    Stab- und Flachstahl (warmgewalzt) aus nichtrostendem o. a. legiertem Stahl

    Schwere Profile, Formstahl (ohne Breitflansch-träger) aus unlegiertem Stahl, 80 mm u. m.

    Schwere Profile, Breitflanschträger,aus ungeliertem Stahl, 80 mm u. m.

    Kaltgewalzte und oberflächenveredelte Flach-erzeugnisse, mit einer Breite von 600 mm o. m.

    Kaltgewalztes Blech in Rollen o. Tafeln, mit einerBreite von 600 mm oder mehr aus unleg. Stahl

    Stahlrohre, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl

    Rohre und Hohlprofile aus Eisen oder Stahl

    NE-Metalle und Halbzeug daraus

    Halbzeug aus Kupfer und Kupferlegierungen

    Gießereierzeugnisse

    Teile aus nicht verformbaren Gusseisen

    114,3

    150,8

    108,9

    118,5

    102,5

    101,3

    115,8

    106,7

    120,1

    136,4

    157,6

    170,3

    113,3

    112,1

    114,7

    141,3

    108,7

    117,8

    102,7

    97,6

    114,4

    105,5

    118,3

    133,2

    158,6

    174,8

    113,2

    112,1

    114,0

    147,3

    108,3

    117,5

    97,4

    97,9

    115,0

    105,6

    116,9

    132,1

    158,2

    172,2

    113,1

    112,0

    – 10,7

    – 5,8

    2,9

    – 5,2

    – 10,5

    – 6,8

    – 4,2

    – 5,0

    – 2,7

    – 3,0

    – 4,1

    – 3,8

    – 0,4

    0,5

    Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

  • 15BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Acht von zehn Betrieben haben Forde-rungsausfälle zu beklagen.

    Wie jüngst eine Erhebung der Hand-werkskammern ergab, hatten insgesamt80 Prozent der befragten Handwerksbe-triebe aus den Bereichen Ausbau und Bauin den letzten fünf Jahren Forderungsaus-fälle zu beklagen. Dennoch führen 25 %– überproportional kleine Betriebe –überhaupt keine Überprüfung ihrer Kun-den durch, um sich über deren Zahlungs-vermögen Klarheit zu verschaffen.

    Quelle: Volkswirtschaftliches Institut fürMittelstand und Handwerk an der Univer-sität Göttingen (ifh)

    Durchführung von Bonitätsprüfungen im Handwerk – Zahlungsausfälle vermeiden

    WIRTSCHAFT

    100,0101,4102,8105,4108,8109,7111,5

    ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)

    2005 = 1001) in % zum Vorjahr

    JD 2005JD 2006JD 2007JD 2008JD 2009JD 2010JD 2011

    2,51,41,42,53,20,81,6

    Preisentwicklung der Baumaschinen seit dem Jahr 2005

    Die Baumaschinenpreise sind seit 2005 um 16 % teurer geworden.

    ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)

    2005 = 1001) in % zum Vorjahr

    2012JanuarFebruarMärzAprilMaiJuniJuliAugustSeptember

    113,4113,8113,8115,6115,6115,7115,7115,7115,7

    2,32,42,53,83,83,93,63,83,7

    1) Werte nach neuer Systematik des Statistischen Bundesamtes mit Basisjahr 2005 = 100

    Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

  • Organisator des diesjährigen Landes-wettbewerbs war die Handwerkskammerfür Schwaben. Die Ehrungen fanden am 26.10.2012 statt. Wir danken allenWettbewerbsteilnehmern und den Ausbil-

    Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2012 –Sieger auf Landesebene in den Bauberufen

    In den von den Bayerischen Bauinnungen betreuten Berufen wurden beim dies-jährigen praktischen Leistungswettbewerb des Handwerks im Oktober die Lan-dessieger ermittelt.

    BERUFSBILDUNG

    16 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Zweimal Gold für das Baugewerbe-Nationalteambei den EuroSkills 2012

    Die dritten EuroSkills fanden vom 4. bis 7. Oktober 2012 auf der RennstreckeSpa-Franchorchamps in Belgien statt. Die Wettbewerbsteilnehmer des Deut-schen Baugewerbes schnitten dabei mit zwei Goldmedaillen und zwei gutenvierten Plätzen sehr erfolgreich ab.

    Die Straßenbauer Robin Berger ausSachsen und Thorben Peper aus Nieder-sachsen errangen Gold im Teamwett -bewerb für die Straßenbauer. Der imBundesleistungswettbewerb ErstplatzierteSebastian Full aus Unterfranken konnteverletzungsbedingt nicht am Wettbewerbteilnehmen.

    Ebenfalls Gold ging an den FliesenlegerBjörn Bohmfalk aus Niedersachsen. Her-

    vorragende vierte Plätze konnten sich derMaurer Sebastian Wichern (Niedersach-sen) und die Stuckateure Andreas Schenkund Kadir Uzunsakaloglu (beide Baden-Württemberg) sichern.

    Das Bayerische Baugewerbe gratuliertden erfolgreichen Wettbewerbsteilneh-mern, ihren Ausbildungsbetrieben undden Trainern.

    BERUFSBILDUNG

    dungsbetrieben für ihr besonderes En -gagement bei der Ausbildung und beimWettbewerb. Den Siegern gratulieren wirherzlich und wünschen Ihnen in ihrem be-ruflichen Werdegang viel Erfolg.

    Quelle: ZDB

  • 17BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Der Bundesleistungswettbewerb in den bauhandwerklichen Berufen findet in diesem Jahr das erste Mal in Rheinland-Pfalzstatt.

    BERUFSBILDUNG

    StraßenbauerHerr Christian VeitWernsbach 2991629 Weihenzell

    Ausbildungsbetrieb:FNB Pflaster- & Gartenbau GmbHUnterheßbach 2491611 Lehrberg

    Die Landessieger 2012 sind:

    Beton- und StahlbetonbauerHerr Jörg DaschnerBurgleite 396260 Weismain

    Ausbildungsbetrieb:Dechant Hoch- und Ingenieurbau GmbHAbt- Knauer- Straße 396260 Weismain

    Vom 10. – 12. November messen sich die Landessieger in denbaugewerblichen Berufen im Berufsbildungs- und Technologie-zentrum Bau in Kenn bei Trier.

    Fliesen,- Platten- und MosaiklegerFrau Stephanie BillnerZum Sommerkeller 1991171 Greding

    Ausbildungsbetrieb:Richard ForchheimerLohen 3091177 Thalmässing

    MaurerHerr Daniel StollLimbach 991619 Obernzenn

    Ausbildungsbetrieb:Ruf & Helbig GmbH BauunternehmenCadolzburger Weg 190579 Langenzenn

    StuckateureFrau Leibold, JuliaMühlsteig 1390542 Eckental

    Ausbildungsbetrieb:Leibold AlfredOrchideenstraße 1190542 Eckental

    Wärme-, Kälte- SchallschutzisoliererHerr Reinhold RothkopfSchönauer Straße 594556 Neuschönau

    Ausbildungsbetrieb:Reinhold Rothkopf GmbHSchönauer Straße 594556 Neuschönau

    EstrichlegerHerr Niko KellerKreuzstraße 1196199 Zapfendorf

    Ausbildungsbetrieb:Barbara PianskiLandsknechtstraße 5096103 Hallstadt

    ZimmererHerr Simon RehmWeinsfeld A 3991161 Hilpotstein

    Ausbildungsbetrieb:Rupprecht Holbau GmbHStaufener Hauptstraße 1792318 Neumarkt

  • OBERFRANKENOBERFRANKEN

    NIEDERBAYERNNIEDERBAYERN

    OBERPFALZOBERPFALZ

    UNTERFRANKENUNTERFRANKEN

    MITTEL-MITTEL-FRANKENFRANKEN

    OBERFRANKEN

    OBERBAYERNOBERBAYERNOBERBAYERN

    NIEDERBAYERN

    OBERPFALZ

    SCHWABENSCHWABENSCHWABEN

    UNTERFRANKEN

    MITTEL-FRANKEN

    18 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    rischen Ausbildungszentrum erfolgreichabgelegt, wird ihm diese bereits erbrachteLeistung auf den Werkpolierkurs, der seiteinigen Jahren ausschließlich in der Baye-rischen BauAkademie ange boten wird,angerechnet. Der Werkpolierlehrgangverkürzt sich dadurch entsprechend.

    In den vergangenen drei Jahren wurdenin Bayern jeweils mehr als 250 Vorarbei-ter pro Jahr (Tabelle 1 und 2) im Hoch-und Tiefbau fortgebildet. Bezogen aufdie Ausbildungszahlen im ersten Lehrjahrder baugewerblichen Ausbildung mit ca.1500 Auszubildenden pro Jahr ergibtsich ein Verhältnis von einem Vorarbeiterauf sechs Facharbeiter bzw. Gesellen proJahr. Unterstellt man eine typische Kollo-nenstärke von drei bis vier Arbeitern,kommt man zu dem Schluss, dass dieseFortbildungsleistung noch nicht ausrei-chend sein dürfte um den Bedarf am ge-werblichen Führungspersonal zu decken.

    Zu Werkpolieren wurden in den vergan-genen drei Jahren durchschnittlich ca. 80 Vorarbeiter pro Jahr fortgebildet (Tabelle 3).

    Das entspricht einer Fortbildungsquotevon eins zu einundzwanzig (Werkpolierezu Lehrlingen im ersten Lehrjahr) unddürfte ebenfalls dem Bedarf hinterher -hinken.

    Das Bayerische Baugewerbe verfügt be-reits über ein einheitliches und weitge-hend flächendeckendes Angebot (sieheBild: Vorarbeiterkurse in Bayern) an Vor-arbeiterkursen.

    Neben der Bayerischen BauAkademie �werden Vorarbeiterkurse an den Aus -bildungszentren in Würzburg �, Nörd-lingen �, Regensburg �, Augsburg �,Memmingen �, München � und Rosen-heim angeboten.

    Vorarbeiterkurse in Bayern

    Die Kurse werden seit vielen Jahren nach einem einheitlichen Lehrplan, dervon der Bayerischen BauAkademie ent-wickelt wurde, abgehalten. Hat ein Vor-arbeiter seine Prüfung an einem Baye-

    Neue Aufstiegsfortbildung in BayernVorarbeiter und Werkpoliere

    Das gewerbliche Führungspersonal auf den Baustellen des Baugewerbes trägt eine hohe Verantwortung für die Qualitätund den wirtschaftlichen Erfolg der auszuführenden Arbeiten. Am 1. Juli 2012 ist die neue Aufstiegsfortbildung derDeutschen Bauwirtschaft in Kraft getreten (Blickpunkt Bau, Ausgabe 7/8 2012). Der Artikel informiert über die Situationder Aufstiegsfortbildung in Bayern.

    BERUFSBILDUNG

    Was ändert sich mit der Einführung der neuen Aufstiegsfortbildung?

    Gegenüber den in Bayern bis einschließ-lich 2012 abgehaltenen Vorarbeiter -kursen wird zukünftig das Fach Mit-arbeiterführung intensiver gelehrt.

    Dies wurde von Mitgliedsbetrieben desBayerischen Baugewerbes immer wie-der gefordert. Grundsätzlich wird dasgesamte Stoffgebiet auf der Grund-lage des in der baugewerblichen Aus -bildung bereits seit vielen Jahren prakti-zierten handlungs orientierten Ansatzesvermittelt.

    Auch die Prüfung wird zukünftighandlungs orientiert abgehalten und wirddadurch für Prüflinge und Prüfer auf -wendiger. Insgesamt wird sich die Lehr-gangsdauer für Vorarbeiter einschließlichPrüfung jedoch nicht verlängern.

    Der Werkpolierlehrgang wird im wesent-lichen durch die zusätzlichen Lerninhalteim Bereich Mitarbeiterführung und Per -sonalmanagement, sowie durch diehandlungsorientierten Lehr- und Prüfungs-methoden zukünftig um eine Lehrgangs-woche verlängert werden müssen.

    Quelle : fotolia

  • 19BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    BERUFSBILDUNG

    Tabelle 1

    VORARBEITERKURSE TIEFBAU IN ZAHLEN (TEILNEHMER) 2009 2010 2011

    Bayerische BauAkademie 72 68 60

    Bauinnung Würzburg 7 11 9

    Bauinnung Augsburg 8 6 8

    Bayerisches Baugewerbe 87 85 77

    Tabelle 2

    VORARBEITERKURSE HOCHBAU IN ZAHLEN (TEILNEHMER) 2009 2010 2011

    Bayerische BauAkademie FeuchtwangenFeuchtwangen 111 119 83

    Bauinnung Würzburg 7 10 8

    HWK Niederbayern-OberpfalzRegensburg 10 9 6

    Bauinnung Donau-RiesNördlingen 11 12 12

    Bauinnung AugsburgAugsburg 8 3 11

    HWK SchwabenMemmingen 17 17 15

    Bauinnung München 10 17 13

    HWK München und OberbayernRosenheim 0 0 27

    Bayerisches Baugewerbe 174 187 175

    Tabelle 3

    WERKPOLIERKURSE IN ZAHLEN (TEILNEHMER) 2009 2010 2011

    Bayerische BauAkademie – Hochbau 46 51 37

    Bayerische BauAkademie – Tiefbau 50 30 28

    Bayerisches Baugewerbe 96 81 65

  • FACHGRUPPEN

    20 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Landesleistungswettbewerb im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk in der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen

    Am 12. Oktober fand in der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen derLandesleistungswettbewerb der jungen Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerge-sellinnen und -gesellen statt. Dort traten die besten jungen Fliesenleger der 7 bayerischen Handwerkskammerbezirke an, um den Landessieger zu ermitteln.

    Wie in jedem Jahr wurde beim Landes-leistungswettbewerb der Handwerks -jugend auch im Fliesen-, Platten- undMosaiklegerhandwerk Bayerns besterjunger Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerermittelt.

    Augsburger Zirbelnuß war anspruchsvolle Aufgabe

    Der aufrecht stehende Zapfen einer Zir-belkiefer, eingebettet in ein rot-weißesSchild – dies war die anspruchsvolle Auf-gabe für den Wettbewerb der bestenFliesenleger/-innen Bayerns in diesemJahr. Während des eintägigen Wettbe-werbs erstellten die jungen Gesellinnenund Gesellen als Arbeitsprobe ein Flie-senabbild vom Augsburger Wappen. Aus roten, weißen, grünen und orangenFliesen mussten die Bezirksbesten einenWandbelag im Dünnbettverfahren mit vielraffinierter Schnitttechnik und Rundungenherstellen.

    Erarbeitet wurde die Wettbewerbsauf-gabe auch in diesem Jahr vom ehemali-gen Obermeister der mittelfränkischenFliesenlegerinnung Dieter Knörr. Bewertetwurden die Handfertigkeit und Sorgfaltder Bearbeitung ebenso wie die Maß -haltigkeit und der optische Eindruck derverschiedenen Arbeitsproben. Die Prü-fungskommission unter Vorsitz von DieterKnörr, war mit den Ergebnissen der Ar-beitsproben zufrieden.

    Landessieger erstmals eine junge Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin

    Erstmals wurde eine junge Fliesen-, Plat-ten- und Mosaiklegergesellin 1. Landes-siegerin in diesem Handwerk. StephanieBillner aus Greding, ausgebildet beimAusbildungsbetrieb Richard Forchheimer,Thalmässing, verwies Michael Wiesingeraus Kirchroth, Ausbildungsbetrieb Wie-singer GmbH, Kirchroth, als 2. Landessie-ger und Alexander Fries aus Mainaschaff,Ausbildungsbetrieb Walter Fries ausMainaschaff, auf die Plätze.

    Bundesleistungswettbewerb im November

    Die Siegerin des Landesleistungswettbe-werbs darf sich nun während des Bundes-leistungswettbewerbes vom 10. – 12.November 2012 in Kenn (Trier) mit denFliesenlegern aus dem gesamten Bundes-gebiet messen.

    FLIESEN UD NATURSTEIN

    FACHGRUPPEN

    Landessiegerin Stephanie Billner neben ihrer Arbeitsprobe

  • 21BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    kommunalen Straßenbau und im sozialenWohnungsbau finanziert werden. Dievom Bundesfinanziminsterium vorgeleg-ten Vorschläge sind nach Auffassung derVerkehrsministerkonferenz nicht geeignet,die notwendigen Investitionen abzu -sichern. Die Verkehrsministerkonferenzforderte den Bund deshalb auf, die Fi-nanzhilfen zur Verbesserung der Ver-kehrsverhältnisse der Kommunen auchnach 2013 entsprechend des nachgewie-senen Bedarfs auszustatten, sie aber zu-mindest in bisheriger Höhe fortzuführen.

    Hinweis: Wir haben dazu einSchwerpunktthema „Stärkung derBauinvestitionen des Freistaats Bayern und der Kommunen – füreine Fortführung von Finanzuwei-sungen nach dem Entflechtungs -gesetz!“ erarbeitet, dass Sie aufden Internetseiten des LBB unterwww.lbb-bayern.de herunterladenkönnen.

    Gegenüber den bayerischen Land-tagsabgeordneten haben wir ge -fordet, die Verlängerung und Aufrechterhaltung der Bundeszu-weisungen an die Länder mindes-tens auf dem bisherigen Niveauüber 2013 hinaus beizubehalten.Das heißt für Bayern für die kom-munale Infrastruktur mindestens 196 Mio. Euro, für den Wohnungs-bau mindestens 61 Mio. Euro undfür die Wohnraumförderung und für den Hochschulbau mindestens120 Mio. Euro jährlich.

    Die am 04/05. Oktober 2012 tagen-de Konferenz der Verkehrsminister undBundesländer erzielte folgende Bespre-chungsergebnisse:

    Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

    Im Hinblick auf die künftige Finanzierungder Verkehrsinfrastruktur wurde der Zwi-schenbericht der sog. Daehre-Kommissionvorgelegt. Diese Kommission soll Lö-sungsvorschläge entwickeln, um die vonden Ländern berechnete jährliche De-ckungslücke von rund 7 Mrd. Euro in denVerkehrshaushalten für den Erhalt der In-frastruktur schließen zu können. Bis zumJahresende wird der Bericht nunmehrqualifiziert, um als Entscheidungshilfe fürdie Zeit nach der Bundestagswahl derdann gewählten Regierung zur Verfügungzu stehen.

    Bundesverkehrsminister Ramsauer identi-fiziert im Verkehrsbereich eine strukturelleUnterfinanzierung. Bund, Länder undKommunen hätten nicht genügend Gelder,um alle notwendigen Neubau- und Aus-bauprojekte und deren Erhalt zu gewähr-leisten. Er sprach sich für eine breiteDiskussion darüber aus, wie ein modernesleistungsfähiges Straßennetz dauerhafterhalten werden könne.

    Entflechtungsgesetz

    Großen Wert legen die Verkehrsministerauf eine angemessene Dimensionierungder Bundesmittel mit Blick auf das Aus-laufen des sog. Entflechtungsgesetzes,über das wesentliche Investitionen im

    Bundesverkehrswegeplan

    Die Bundesregierung will bis Ende 2013ein Konzept vorlegen, das Kriterien be-nennt, nach denen die Prioritäten imneuen Bundesverkehrswegeplan künftigentwickelt werden. Geplant ist, das An-gebot für den Ausbau der Verkehrsinfra-struktur mit demographischen Datenabzugleichen und dem Erhalt Vorrangvor dem Neubau zu geben. Nach Ab-schluss der Bedarfsanalyse werden kon-krete Festlegungen erst nach derBundestagswahl erfolgen können.

    Einschätzung: Es ist erfreulich, dass nun auch Bundesverkehrsmi-nister Dr. Peter Ramsauer für eineAufrechterhaltung der bisherigen Bundeszuweisungen für Verkehrs-investitonen auf dem bisherigen Niveau eintritt. Gleichzeitig ist zubeobachten, dass sich künftig derSchwerpunkt der Förderungen unddes Mittelflusses wohl stärker alsbisher vom Neubau auf den Sanie-rungsbereich verschieben wird.

    Verkehrsministerkonferenz für stetige Förderung der Verkehrsinfrastruktur durch Bund

    Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich für die Beibehaltung der Mittelzuweisungen des Bundes im Verkehr nach 2013auf mindestens bisherigem Niveau aus.

    FACHGRUPPEN

    STRASSEN- UND TIEFBAU

  • 22 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Bereiche des Bauwesens kann diesesMerkblatt ebenfalls herangezogen wer-den. Die in dem Merkblatt enthaltenentechnischen Empfehlungen für die Pla-nung und Ausführung sollen dazu bei -tragen, Bodenverfestigungen und Boden-verbesserungen mit Mischbindemittelnsachgerecht und nach einheitlichenGrundsätzen herzustellen.

    Das Merkblatt befasst sich mit der Her-stellung, der Wirkungsweise, den Eigen-schaften und der Anwendung vonMischbindemitteln für die Verfestigungvon Böden und Baustoffen (natürliche undkünstliche Gesteinskörnungen und Recyc-ling-Baustoffe – RC-Baustoffe) beim Bauvon Straßen und Verkehrsflächen gemäßZTV E-StB und TL BuB E-StB. Für andere

    Das Merkblatt wird von der FGSV Verlag GmbH vertrieben.

    Information und Kontakt: www.fgsv-verlag.de

    Neues FGSV-Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweise und Anwendung von Mischbindemitteln

    Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat das Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweiseund Anwendung von Mischbindemitteln, Ausgabe 2012, neu veröffentlicht.

    Der Betonwerkstein-Kalender ist ein Ar-beitsmittel, welches dem Praktiker auf derBaustelle die Arbeit erleichtert, Rechtssi-cherheit schaffen und Fehler vermeidenhilft. Gerade durch die große Bandbreitean Informationen, die der Kalender bietet,eignet er sich auch für die Aus- und Weiterbildung. Darüber hinaus kann derBetonwerkstein-Kalender Planern, Archi-tekten und Bauleitern als Nachschlage-werk sowie für die tägliche Arbeit vor Ortdienen.

    Herausgeber: Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturstein im ZDB und der Dachverband der Betonstein- und Terrazzohersteller e.V.

    Der Betonwerkstein-Kalender ist ein prak-tisches Kalendarium und enthält wichtigetechnische Regelwerke und Toleranzbe-stimmungen des neuesten Standes für dasBetonwerksteingewerbe sowie wesent -liche Hinweise für eine fachgerechte Ausführung. Neben Kostenermittlungsfor-mularen, Massenermittlungs- und Auf-maßblättern finden sich auf 480 Seitenauch VOB-Musterblätter, technische Ar-beitsblätter sowie ein Handwerkerver-trag.

    Im Betonwerkstein-Kalender 2013 wur-den ein neues Merkblatt zur Montagevon Fertigteilen sowie Auszüge des neuenMerkblatts „Treppen“ eingefügt, womitwieder hochaktuelle Neuerungen für dieBranche enthalten sind.

    Bezug:AD-Media GmbHIndustriestraße 180, 50999 KölnTelefon 0 22 36/96 239 - 0Telefax 0 22 36/96 239 - 6 [email protected] beim Verlag: Herr Rolf Gerdun.

    Onlinebestellung: www.betonwerksteinkalender.de

    Bis zum 30.11.2012 ist der Betonwerkstein-Kalender 2013 zum Subskriptionspreis von 19,80 € erhältlich, danach beträgt der reguläre Preis 24,80 €.

    Betonwerkstein-Kalender 2013

    Der Betonwerksteinkalender 2013 kann ab sofort bezogen werden.

    FACHGRUPPEN

    BETONWERKSTEIN, FERTIGTEILE, TERRAZZO UND NATURSTEIN

  • 23BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    – Herr Karl-Heinz Nibler, BFB Behmann Feuerfestbau GmbH,Bremen

    – Herr Dipl.-Ing. Herbert Wuschek, Wuschek Feuerungsbau und Co. KG,Langenneufnach.

    Anlässlich der turnusgemäß anstehenden Neuwahl des Vorstandes wurden folgende weitere Vorstandsmitglieder gewählt:

    Diese Herren sind zugleich auch Ver-treter der Bundesfachgruppe Feuerungs-,Schornstein- und Industrieofenbau desZDB im Deutschen Ausschuss für Feuer-fest- und Schornsteinbau sowie Mitglie-der der Tarifkommission für das feue-rungstechnische Gewerbe.

    Neuwahlen des Vorstandes der Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau im ZDB

    Anlässlich der Fachversammlung der Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau im ZDB am 27. September 2012 in Bregenz wurde Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Schweida, L. Gussenbauer & Sohn Spezialbauunter-nehmung GmbH aus Nürnberg, als Vorsitzender der Bundesfachgruppe wieder gewählt.

    FACHGRUPPEN

    FEUERUNGS-, SCHORNSTEIN- UND INDUSTRIEOFENBAU

    Der neu gewählte Vorstand der Bundesfachgruppe Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau im ZDB, Dritter von rechts: Vorsitzender Dipl.-Ing. Wolfgang Schweida

    – Herr Dipl.-Ing. Rene Gleser, M. Gleser GmbH Feuerfestbau, Dillingen

    – Herr Dipl.-Ing. Markus Horn, Jünger + Gräter Feuerfestbau GmbH,Schwetzingen

    www.lbb-bayern.de

    Auf unserer Homepage finden Sieauch die Ausgaben von BlickpunktBau sowie unsere Tarifsammlung-online im Mitgliederbereich.

    Schauen Sie doch mal rein!

  • 24 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    Empfehlungsportal für Bauunternehmen.

    Das Internetportal www.gute-bauunternehmen.de wird getragen von der na-tionalen Initiative „Neue Qualität des Bauens – INQA-Bauen“ und bietet eineneutrale und unabhängige Plattform zur Bewertung von Bauunternehmen durchihre Kunden.

    Die Initiative vereint alle wesentlichenVerbände und Organisationen in derBauwirtschaft – von Bauherrenverbän-den, über Architekten- und Ingenieurkam-mern, bis hin zu den Sozialpartnern inder Bauwirtschaft und Ministerien sowie

    Unternehmen und Dienstleistern. Zu denPartner dieser Initiative gehört auch un-sere Qualitätsinitiative Bauen mit In-nungs-Qualität e.V. Die Geschäftsstellevon INQA-Bauen liegt beim Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales (BMAS).

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    NACHRICHTEN

    Das neue Empfehlungs-Portal

    Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

    Unter www.gute-bauunternehmen.de fin-den private Bauherren transparente undverlässliche Informationen über Bauunter-nehmen in ihrer Nähe. Sie als Bauunter-nehmer wiederum können sich auf diesenSeiten kurz und standardisiert mit Ihrenwesentlichen Leistungsmerkmalen präsen-tieren.

    Sie geben Auskunft über Ihre Kon-taktdaten, Mitarbeiterzahl, Leistungs-spektrum, Innungs- und Verbandsmit-gliedschaft, Ausbildung, Präqualifikation,Zertifizierung, Gütesiegel sowie Absiche-rung des Bauherren (Sicherheitseinbehalt,Bürgschaft, Versicherungslösungen). Au-ßerdem haben Sie die Möglichkeit, IhrenBetrieb kurz zu beschreiben.

    Die Bewertung ist das KernelementKernelement von www.gute-bauunter -nehmen.de ist die integrierte Bauherren-bewertung. Mit Fragebögen könnenBauherren nach einem Auftrag die gelis-teten Unternehmen bewerten und so ihreZufriedenheit zum Ausdruck bringen. Kri-terien wie Vertrag und Vereinbarungen,Beratung, Organisation, Sauberkeit,Kommunikation, Termin, Qualität, Bauab-nahme, Preise und Zufriedenheit könnenhier auf einer Scala von – – bis + + be-wertet werden.

    Bevor eine Bewertung jedoch online geht,können Sie als Betrieb diese einsehen.Wenn Ihnen diese missfällt, haben Sie dieMöglichkeit, die Veröffentlichung abzu-lehnen. Dass eine Bewertung unterdrücktwurde, kann der Nutzer jedoch sehen.

  • 25BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    (IQ-Betriebe gelangen direkt auf diePlattform. Es ist lediglich erforderlich, denBetrieb frei zu halten. Die Adressdatensind bereits im System hinterlegt. Die Gül-tigkeit beträgt ein Jahr. Danach müssenauch IQ-Betriebe eine Selbstbewertungvon CASA-Bauen ausfüllen.

    Welche Vorteile bietet das Empfehlungs-Portal für Bauunternehmen?

    Sie nutzen eine Chance, sich nicht nur imInternet dazustellen sondern sich auchvon Ihren Wettbewerbern zu unterschei-den. Basis ist die Empfehlung aus Kun-densicht. Zudem wird das teilnehmendeUnternehmen in der Suchmaschine des In-ternet schneller gefunden, je öfter es dortdurch die Anzahl der Bewertungen gelis-tet ist.

    NACHRICHTEN

    Darstellung aller Bewertungen auf der Betriebsseite. Diese kann auch auf die eigene Homepage eingebettet werden.

    Insgesamt neun Themenfelder werden von Bauherren bewertet)

    Für den Fall, dass es rund um die Bewer-tung zu Problemen zwischen Ihnen undIhren Kunden kommt, kann eine Schlich-tungsstele eingeschaltet werden. Dasalles ist sowohl für Sie als auch für Bau-herren kostenfrei.

    So kommt Ihr Unternehmen auf die Empfehlungs-Plattform:

    Es gibt drei Möglichkeiten:

    1. Ihr Unternehmen hat schon eine Selbst-bewertung mit CASA-bauen (CASAsteht für „Chancen ausloten, systema-tisch arbeiten“) durchgeführt.

    2. Ausfüllen der Selbstbewertung- undErklärung von CASA-Bauen. Nacheiner Vollständigkeitsprüfung derSelbstbewertung wird der Betrieb indie Liste aufgenommen.

    3. Ihr Unternehmen besitzt eines der folgenden Qualitätssiegel:

    – AMS BAU– Bauen mit IQ– Präqualifikation (PQ VOB)– Qaualitätsverbund

    umweltbewusster Betrieb (QuB)– Meisterhaft– Fachbetrieb Ausbau

  • 26 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

    und Südbayern an. In diesem Jahr habensich – dank des persönlichen Einsatzesunserer Herren Obermeister – über 80 Lehrer zu dieser außergewöhnlichenInformationsveranstaltung angemeldet,die im Bauindustriezentrum in Stockdorfam 18.10.2012 stattgefunden hat.Neben der Präsentation der umfangrei-chen Informationsmappe, konnten dieLehrer die einzelnen Bauberufe bei prak-tischen Demonstrationen hautnah erlebenund waren angehalten, auch selbst Handanzulegen.

    Ziel der Aktion war es, den Lehrern dieMöglichkeiten und Chancen einer Ausbil-dung am Bau näher zu bringen, um ihrenSchülern die berufliche Perspektiven inder Baubranche besser vermitteln zu kön-nen. Nachdem die Erfahrung zeigt, dassSchüler der Abschlussklassen häufig nurüber wenige, oft klischeebeladene Infor-

    Was soll ich werden?“ – diese Frage beschäftigt Schüler der Haupt- und Real-schulen spätestens ab den Jahrgangs -stufen 7 und 8. Aus diesem Grund habendie Verbände der Bayerischen Bauwirt-schaft und die IndustriegewerkschaftBauen-Agrar-Umwelt bereits Anfang2009 eine Informationsmappe für Schu-len unter dem Motto „Bauen hat Zukunft“entwickelt. Diese wurde anschließend vonunseren 70 Innungen bzw. Obermeisternan alle Hauptschulen in Bayern überge-ben. Zwischenzeitlich sind bereits über4.000 Exemplare dieser „Lehrer-Mappe“an Bayerischen Schulen im Umlauf.

    Damit sich die Lehrer nicht nur theoretischsondern auch praktisch auf ihren berufs-kundlichen Unterricht vorbereiten können,bieten die Verbände der BayerischenBauwirtschaft jährlich einen „Aktionstagfür Lehrer“ (Lehrertag) im Wechsel Nord-

    mationen zum Berufsangebot der Bau-wirtschaft verfügen, haben wir den Leh-rern mit dieser Veranstaltung detaillierteEinblicke in die Bauberufe vermittelt. DieLehrer konnten erfahren, dass die Berufs-bilder im Baugewerbe sowohl vielfältigals auch modern aufgestellt sind undschon lange nicht mehr das verstaubteImage von einst verkörpern. Interessantfür die Lehrer war zudem, dass die Bau-berufe zahlreichen Aufstiegs- und Karrie-rechancen bieten.

    So waren die Lehrer dann auch mit gro-ßem Engagement, Interesse und Spaßdabei, als es hieß, selbst Hand anzu -legen.

    Unter fachkundiger Anleitung wurde an unterschiedlichen Stationen eifrig ge-mauert, gesägt, isoliert, Estrich und Fliesen gelegt.

    „4. Aktionstag für Lehrer“ Haupt- und Realschullehrer konnten Bauberufe hautnah erleben

    Auch der 4. Aktionstag für Lehrer war ein voller Erfolg. Bei strahlendem Sonnenschein informierten sich rund 80 Lehrkräfteüber die Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten am Bau.

    NACHRICHTEN

    An insgesamt 11 Bauberufe-Ständen konnten die rund 80 Lehrkraf̈te unter fachkundiger Anleitung selbst Hand anlegen.

  • JEWEILS JANUAR – AUGUST 2011 2012 %

    Anzahl der Beschäftigten (im Monatsdurchschnitt)

    Tätige Personen im Bauhauptgewerbe 127 674 129 081 1,1

    Bruttoentgeltsumme in 1000 €

    Bruttolöhne und -gehälter 2 284 699 2 358 699 3,2

    Geleistete Arbeitsstunden in 1000

    Wohnungsbau 44 406 44 185 – 0,5

    Gewerblicher und industrieller Bau 27 792 28 002 0,8

    davon: Hochbau 16 947 16 982 0,2Tiefbau 10 845 11 020 1,6

    Öffentlicher und Verkehrsbau 27 354 24 987 – 8,7

    davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 1 710 1 633 – 4,5für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 5 325 4 550 – 14,6

    davon: TiefbauStraßenbau 9 979 9 580 – 4,0für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 10 340 9 224 – 10,8

    insgesamt 99 552 97 174 – 2,4

    Umsatz ohne USt. in 1000 €

    Wohnungsbau 4 036 665 4 090 708 1,3

    Gewerblicher und industrieller Bau 3 487 187 3 609 395 3,5

    davon: Hochbau 2 428 326 2 533 360 4,3Tiefbau 1 058 861 1 076 035 1,6

    Öffentlicher und Verkehrsbau 2 779 734 2 771 461 – 0,3

    davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 138 634 147 054 6,1für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 628 378 583 405 – 7,2

    davon: TiefbauStraßenbau 1 025 777 1 109 291 8,1für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 986 945 931 711 – 5,6

    Baugewerblicher Umsatz 10 303 586 10 471 564 1,6

    Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbesin Bayern im Jahr 2012 im Vergleich zum VorjahrBeschäftigte, Löhne, Gehälter, geleistete Arbeitsstunden und Umsätze in Bayern

    Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Dienststelle Schweinfurt

    WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

    WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

    27BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012

  • BAUEN MIT INNUNGS-QUALITÄT e.V.

    BRUNNENBAUSPEZIALTIEFBAUUND GEOTECHNIK

    WÄRME-, KÄLTE-, SCHALL- UND BRANDSCHUTZISOLIERER

    STUCK UND PUTZ

    TROCKENBAU

    ESTRICH UND BELAG

    STRASSEN- UND TIEFBAU

    BETONWERKSTEIN,FERTIGTEILE, TERRAZZO UND NATURSTEIN

    HOCHBAU

    FLIESEN UND NATURSTEIN

    BAHNBAU

    FEUERUNGS-, SCHORNSTEIN- UND INDUSTRIEOFENBAU


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