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Vergabeverfahren - Sprachkurse · 2016-12-19 · Nicht öffnen . Angebot zum Vergabeverfahren...

Date post: 13-Aug-2020
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Vergabeverfahren „Sprachkurse“ Verfahrensbedingungen Vergabeverfahren - Sprachkurse Öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an § 3 Abs. 1 VOL/A vom 19.12.2016
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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen Vergabeverfahren - Sprachkurse Öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an § 3 Abs. 1 VOL/A vom 19.12.2016

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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1. Vergabestelle, Auftraggeber und Meilensteine des Verfahrens 1.1 Auftraggeber

IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung Geschäftsführung Eupener Straße 157 50933 Köln Internet-Adresse (URL): http://www.ihk-stiftung-koeln.de

1.2 Vergabestelle

IHK Köln Recht und Steuern Unter Sachsenhausen 10-26 50677 Köln Herr Dr. Tobias Rolfes Frau Sonja Spisla Tel.: +49 221 1640 - 305 Fax: +49 221 1640 - 349 E-Mail: [email protected]; [email protected] Internet-Adresse (URL): http://www.ihk-koeln.de/vergabeplattform

1.3 Meilensteine

Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:

Meilensteine Termin

Ablauf der Frist, bis zu der Fragen zur Bekanntma-chung und den Vergabeunterlagen gestellt werden können

27. Januar 2017

Ablauf der Angebotsfrist 03. Feburar 2017, 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist 10. Februar 2017

Die vorgenannten Termine können sich verschieben. Etwaige Terminverschiebungen werden den Bietern rechtzeitig mitgeteilt.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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2. Darstellung des Auftragsgegenstandes

Die IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung ist eine rechtsfähige Stif-tung bürgerlichen Rechts. Sie nahm im August 2014 ihre Tätigkeit auf und verfolgt aus-schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbe-günstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Das Ziel der IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung ist es, insbeson-dere jungen Menschen mit erschwertem Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt den Weg in eine nachhaltige berufliche Integration zu ebnen. Es ist ein Anliegen der IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung, für eine nachhaltige Fach-kräftesicherung in der Region, Maßnahmen der Weiterbildung, Qualifizierung und beruf-lichen Integration zu fördern und umzusetzen. Dabei spricht sie Menschen aus dem ge-samten IHK-Bezirk an, zu dem neben Köln und Leverkusen der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische und der Rhein-Erft-Kreis gehören.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Sprachkursen für Flüchtlinge und Asylbewerber. Hierbei beinhalten die Sprachkurse neben der Vermitt-lung von Sprachkenntnissen mit dem Abschlussziel Niveaustufe B2 gemäß des Ge-meinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) auch die Betreuung der Kursteilnehmer während eines Praktikums in einem Betrieb. Dabei richten sich die ersten vier Lose an Flüchtlinge mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Be-rufserfahrung („ArbeitsPerspektive“), während die Lose fünf bis acht auf junge Flüchtlin-ge ohne Ausbildungsabschluss abzielen („AusbildungsPerspektive“).

3. Allgemeine Bewerbungsbedingungen

Folgende Vorgaben sind von den Bietern zu beachten: 3.1 Geltung der VOL/A und des GWB

Bei der IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung handelt es sich um eine Stiftung des privaten Rechts, die keine Staatsgebundenheit aufweist. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Sie führt zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung in An-lehnung an den ersten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie die VOL/A finden keine unmittelbare Anwendung.

3.2 Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden und sind im Übrigen vertraulich zu behandeln.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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3.3 Zusätzliche Auskünfte zum Vergabeverfahren

Falls Sie Rückfragen haben, richten Sie diese bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter Verwendung der oben unter 1.2 genannten Kontaktdaten an die Vergabe-stelle.

Mündlich gestellte Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebotes bezüglich aller Unternehmen nicht beantwortet werden.

Die Vergabestelle wird die Fragen zum Vergabeverfahren - soweit sie für alle Bieter re-levant sind - anonymisieren, beantworten und die Fragen sowie Antworten auf der Inter-netseite http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform einstellen. Die Bieter sind daher gehalten, die vorgenannte Internetseite laufend im Hinblick auf entsprechende Informa-tionen zu kontrollieren.

Etwaige Auskünfte zu den Vergabeunterlagen und der vorliegenden Aufforderung zur Angebotsabgabe können bis zum 27.01.2017 erfragt werden. Nach diesem Datum ge-stellte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

3.4 Losaufteilung

Der Auftrag ist in acht Lose aufgeteilt. Dabei richten sich die ersten vier Lose an Flücht-linge mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Berufserfahrung („ArbeitsPer-spektive“), während die Lose fünf bis acht auf junge Flüchtlinge ohne Ausbildungsab-schluss abzielen („AusbildungsPerspektive“). Die Rahmenbedingungen der ersten vier Lose sind gleich, die von Los 5 unterscheidet sich in Teilnehmeranzahl und Dauer. Zu Einzelheiten wird auf die beiden Leistungsbeschreibungen verwiesen:

Los 1: Durchführung von Deutschkursen B2 in Köln für Flüchtlinge mit einer abge-

schlossenen Berufsausbildung oder Berufserfahrung

Los 2: Durchführung eines Deutschkurses B2 in Leverkusen oder im Rheinbergischen-Kreis am Standort Bergisch Gladbach für Flüchtlinge mit einer abgeschlosse-nen Berufsausbildung oder Berufserfahrung

Los 3: Durchführung eines Deutschkurses B2 im Rhein-Erft Kreis (Wahlweise in einer

der folgenden Städte: Brühl, Hürth, Bergheim, Kerpen, Frechen, Erftstadt) für Flüchtlinge mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Berufserfahrung

Los 4: Durchführung eines Deutschkurses B2 im Oberbergischen-Kreis am Standort

Gummersbach für Flüchtlinge mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Berufserfahrung

Los 5: Durchführung von Deutschkursen B2 in Köln für junge Flüchtlinge ohne Aus-

bildungsabschluss.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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Los 6: Durchführung eines Deutschkurses B2 in Leverkusen oder im Rheinbergischen-Kreis am Standort Bergisch Gladbach für junge Flüchtlinge ohne Ausbildungs-abschluss.

Los 7: Durchführung eines Deutschkurses B2 im Rhein-Erft Kreis (Wahlweise in einer

der folgenden Städte: Brühl, Hürth, Bergheim, Kerpen, Frechen, Erftstadt) für junge Flüchtlinge ohne Ausbildungsabschluss.

Los 8: Durchführung eines Deutschkurses B2 im Oberbergischen-Kreis am Standort Gummersbach für junge Flüchtlinge ohne Ausbildungsabschluss.

Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.

3.5 Nebenangebote / Änderungen der Vertragsunterlagen

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorge-nommen worden sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bieters.

3.6. Frist zur Angebotsabgabe

Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am

Freitag, den 03. Februar 2017, 12:00 Uhr.

Angebote, die nicht fristgerecht eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bie-ter hat dies nicht zu vertreten.

3.7 Form der Angebotsabgabe

Das Angebot ist an der vorgesehenen Stelle am Ende des Vordrucks „Angebotsschrei-ben“ zu unterzeichnen. Das Angebot und sämtliche Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Das Angebot ist 2-fach in schriftlicher Form sowie in 1-facher identi-scher Ausfertigung digital auf CD, DVD oder USB-Stick im pdf-Format zu richten an die

IHK Köln Recht und Steuern

z.Hd. Herrn Dr. Rolfes; Frau Spisla Unter Sachsenhausen 10 - 26

50667 Köln

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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oder dort in Raum 2.06 (2. Etage) persönlich abzugeben. Eine Angebotsübermittlung per Telefon, Fax oder in elektronischer Form (z.B. E-Mail) ist nicht zulässig.

Das Angebot ist fest zu verschließen. Der Umschlag darf kein Sichtfenster enthalten und muss den folgenden Vermerk tragen:

Nicht öffnen

Angebot zum Vergabeverfahren „Sprachkurse“

3.8 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Angebote zurückgezogen, geändert oder berichtigt werden. Für Änderungen oder Berichtigungen des Angebots ist die nach Ziffer 3.7 festgelegte Form einzuhalten. Aus dem Angebotsanschreiben muss dabei eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine Änderung oder Berichtigung des bisherigen Angebo-tes handelt. Soweit nur Teile des bisherigen Angebots geändert werden sollen, muss ohne weiteres erkennbar sein, welche Teile hiervon betroffen sind.

Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinem Angebot nicht zweifelsfrei sind, werden ausgeschlossen.

3.9 Bietergemeinschaften

Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft muss diese alle ihre Mitglieder sowie eines ih-rer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der in Vertretung und auf Rechnung aller Mitglieder bzw. im Namen der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft handeln kann.

In diesem Fall haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch, d.h. jedes Mitglied der Bieter-gemeinschaft haftet im Außenverhältnis gegenüber der IHK-Stiftung für die Erbringung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen unabhängig davon, welchen Teil der Gesamtleistung er im Innenverhältnis der Bietergemeinschaft zu erbringen hat.

Es ist anzugeben, welche Teilaufgaben von den einzelnen Mitgliedern der Bieterge-meinschaft federführend erbracht werden.

Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu verwenden.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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3.10 Unterauftragnehmer

Soweit ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, hat er/sie im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Hierfür ist das Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen“ zu verwenden.

Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.

Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zu-schlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benann-ten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Un-terauftragnehmer erbringen werden. Hierfür ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden.

3.11 Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt am 06. Februar 2017. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

3.12 Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am

10. Februar 2017.

Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes bis zu diesem Datum an sein Ange-bot gebunden zu sein.

3.13 Kostenerstattung für die Erstellung des Angebotes

Eine Vergütung oder Kostenerstattung für die Erstellung des Angebots erfolgt nicht.

3.14 Aufhebung des Verfahrens

Ein etwaiger Verzicht auf die Auftragsvergabe sowie die Gründe für diese Entscheidung werden den Bietern schriftlich mitgeteilt.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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3.15 Informationen über die Nichtberücksichtigung eines Angebots

Alle Bieter, deren Angebote nicht für den Zuschlag berücksichtigt werden sollen, werden über die Nichtberücksichtigung informiert.

3.16 Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen

Sollte der Bieter Nachweise oder Erklärungen, die mit dem Angebot einzureichen sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt haben, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung vor. Dies gilt grundsätzlich nicht für fehlende Preisangaben (§ 16 Abs. 2 VOL/A).

Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungs-frist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 16 Abs. 3 Buchst. a VOL/A). Die Nachforderung erfolgt per Fax oder per E-Mail. Die Frist beginnt am Tage nach Absen-dung der Nachforderung durch die Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesiche-rung.

4. Prüfung der Eignung der Bieter

Zum Nachweis der Eignung gilt Folgendes:

4.1 Formale Anforderungen an die Nachweise

Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizu-fügen. Die Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Sofern aktuelle Bescheinigungen oder Nachweise mit dem Angebot vorzulegen sind, dürfen diese bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein. Der Auftraggeber be-hält sich vor, sich die Erklärungen der Bieter durch die in den Formblättern für die Ei-generklärungen genannten Belege bestätigen zu lassen.

Soweit in dem Land, in dem der Bieter seinen Sitz hat, die Erstellung einzelner Nach-weise nicht vorgeschrieben oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, werden sich der Auftraggeber und der Bieter über die Vorlage gleich geeigneter Dokumente abstim-men.

Für die geforderten Eigenerklärungen sind die anliegenden Formblätter zu verwenden. Die geforderten Formblätter sind mit einem Datum und einem Firmenstempel zu verse-hen und zu unterzeichnen.

4.2 Nachweise von Bietergemeinschaften

Die Angaben von Bietergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen.

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Verfahrensbedingungen

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Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft festgestellt werden können. Daher ist die nachstehende „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ für jedes Mit-glied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Die „Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ ist ebenfalls von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Im Übrigen müssen die eingereichten Nachweise es dem Auftraggeber ermöglichen, zu beurteilen, ob die Bietergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der mitgeteil-ten Arbeitsteilung - über die erforderlichen fachlichen und sonstigen Kapazitäten verfügt.

4.3 Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern

Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.

Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen.

4.4 Eignungsleihe bei Dritten

Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen beru-fen, haben sie die nachstehend geforderten Eignungsnachweise mit dem Angebot bei-zubringen.

Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Un-ternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderli-chen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - entsprechend den Anforderungen an die Bieter - auffor-dern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenann-te Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.

4.5 Geforderte Nachweise der Eignung

Zum Nachweis seiner persönlichen Lage, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leis-tungsfähigkeit sowie seiner technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bie-ter mit dem Angebot folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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a) Zuverlässigkeit

Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Zuverlässig-keit“. Im Einzelnen:

(1) Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintra-gung in das Berufs- oder Handelsregister nicht besteht.

Der Auftraggeber behält sich vor, sich von den Bietern eine Gewerbean-meldung bzw. einen Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Vereinsregister (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Ge-meinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorlegen zu lassen.

(2) Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleich-bares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein In-solvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.

(3) Eigenerklärung darüber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z.B. wirksames Berufs-verbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).

(4) Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Unter-nehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten 2 Jahre rechtskräftig verur-teilt ist wegen einer der folgenden Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten:

- § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bil-dung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

- § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

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- § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Be-kämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Geset-zes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstel-lung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafge-richtshofes,

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Beste-chung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammen-hang mit internationalem Geschäftsverkehr),

- § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Ge-setzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.

(5) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter

- im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,

- in seinem Unternehmen keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt sind,

- nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist und

- nicht gegen die Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (Zahlung von Min-destentgelten) oder gegen eine Verpflichtung aus § 9 Absatz 1 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (Verpflichtung von Nachunternehmern zur Zahlung von Mindestentgelten) schuldhaft verstoßen hat.

Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bun-des-/Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz oder eine gleich-wertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands des betreffenden Unternehmens zu fordern bzw. an-zufordern.

(6) Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsge-mäß erfüllt wurde/wird.

Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheini-gung des Finanzamtes vorlegen zu lassen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate).

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(7) Eigenerklärung darüber, welche zwei Träger der gesetzlichen Kranken-versicherung am häufigsten im Betrieb des Bieters vertreten sind.

Der Auftraggeber behält sich vor, sich Bescheinigungen der in vorgenann-ter Eigenerklärung bezeichneten zwei Träger der gesetzlichen Kranken-versicherung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung vorlegen zu lassen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate).

(8) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.

Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheini-gung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versiche-rungsträgers vorlegen zu lassen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate).

b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Form-blatt „Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“. In-soweit ist eine Erklärung abzugeben über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er mit den jeweils in Rede stehenden Leistungen vergleichbar ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, soweit er für den Zuschlag vor-gesehen ist und soweit rechtlich vorgeschrieben oder vorhanden, eine Bestäti-gung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend tes-tierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrech-nungen anzufordern.

c) Technische und fachliche Leistungsfähigkeit

(1) Angaben zu Referenzen aus den letzten drei Jahren über Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Projekttitels, Beschreibung der Leistung, insbesondere unter Angabe der Kursgröße sowie des angestrebten Abschlussziels gemäß des Gemeinsa-men Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Angaben zum Auftrag-geber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner), des Orts der Leistungserbringung, Ausführungszeitraums sowie des Rechnungswertes gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und fachlichen Leis-tungsfähigkeit“.

(2) Die Bieter müssen zur Durchführung von Sprachkursen und Sprachprüfun-gen mit dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Refe-renzrahmen für Sprachen (GER) über eine entsprechende gültige Lizenz der telc gGmbH verfügen. Zulässig sind auch entsprechende Nachweise zur Durchführung von Sprachkursen und Sprachkursen mit dem Niveau B2

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des Goethe-Instituts. Die entsprechenden Lizenzen bzw. Nachweise sind in Kopie einzureichen.

(3) Die für die Leistungsausführung vorgesehenen Dozenten müssen die Zu-lassungsvoraussetzungen für die Zertifizierung als Lehrkraft für den Unter-richt in Integrationskursen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge er-füllen. Die entsprechenden Voraussetzungen sind der den Vergabeunterla-gen beiliegenden Matrix „Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrations-kursen“ zu entnehmen. Die entsprechenden Qualifizierungen und Nach-weise über Sprachlehrererfahrungen sind für alle für die Leistungserbrin-gung vorgesehenen Lehrkräfte in Kopie einzureichen.

(4) Soweit die Bieter hinsichtlich des Sprachkurses B2 eine telc-Prüfung ab-nehmen, müssen die für die Prüfung und Bewertung vorgesehenen Perso-nen über eine gültige Prüfer- bzw. Bewerterlizenz der telc gGmbH verfü-gen. Die entsprechenden Lizenzen sind in Kopien einzureichen.

(5) Darstellung der Erreichbarkeit der für die Leistungsausführung vorgesehe-nen Räumlichkeiten für die Kursteilnehmer. Hierbei ist es als Mindestanfor-derung für alle Bieter zu beachten, dass die jeweiligen Räumlichkeiten in angemessener Zeit für die Kursteilnehmer erreichbar sein müssen. Eine Angemessenheit wird für die einzelnen Lose angenommen, wenn diese in-nerhalb einer halben Stunde - gemessen von einem Verkehrsknotenpunkt (wie z.B. Hauptbahnhof, Busbahnhof) - erreicht werden können.

5. Verpflichtungserklärungen nach TVgG-NRW

Zur Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) haben die Bieter mit dem Angebot folgende Verpflichtungser-klärungen abzugeben:

(1) Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie

(2) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förde-rung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Für die Erfüllung der zu vergebenden Leistungen ist nach Auffassung des Auftraggebers ein Mindestentgelt derzeit weder durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifver-trag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben.

Der nach Mindestlohngesetz zu zahlende Mindestlohn beträgt derzeit brutto 8,50 Euro je Zeitstunde.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Vor diesem Hintergrund müssen die Bieter nach Auffassung des Auftraggebers zur Er-füllung der Vorgaben des TVgG-NRW ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende), die am Standort Deutschland tätig sind, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 TVgG-NRW in Verbindung mit der Verordnung zur Anpassung des Mindeststundenentgelts (Vergabe-Mindestentgelt-Verordnung - VgMinVO) vom 19. No-vember 2014 in Höhe von 8,85 Euro zahlen.

Soweit Bieter in den Anwendungsbereich des Tarifvertrages zur Regelung des Mindest-lohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 in der Fassung des Ände-rungstarifvertrags Nr. 2 vom 27. Januar 2015, verbindlich durch die dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 10. Dezember 2015 fallen, gilt in-sofern (derzeit) im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen ein Mindestentgelt in Höhe von 14,00 Euro.

Auf die von den Bietern abzugebende Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung wird verwiesen.

Soweit die Ausführung des Auftrags vom Bieter einem Unterauftragnehmer übertragen werden soll oder bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden sol-len und die Unterauftragnehmer bzw. die Verleiher von Arbeitskräften bereits bei Ange-botsabgabe bekannt sind, haben die Unterauftragnehmer bzw. die Verleiher von Ar-beitskräften ebenfalls die Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung mit dem Angebot abzugeben.

Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Verpflichtungserklärungen nach TVgG-NRW für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen.

6. Wertungskriterien / Zuschlag

Die IHK-Stiftung wird den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen.

6.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung

Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der nachstehenden Kriterien und de-ren Bewertung ermittelt:

1. Preis 30 %

2. Erfahrung der Dozenten 25 %

3. Qualität des Kurskonzepts 22,5 %

4. Qualität der Lehrmaterialien 22,5 %

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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Hinweis: Die IHK-Stiftung unterliegt bei der Vergabe der hier in Rede stehenden Leis-tungen einer Budgetobergrenze. Diese beträgt für das Los 1 189.000 EUR brutto, für die Lose 2 bis 4 je 31.500 EUR brutto, für das Los 5 87.500 EUR Euro brutto und je 17.500 EUR brutto für die Lose 6 bis 8. Angebote, die die Budgetobergrenze überschreiten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Fahrtkosten sind als durchlaufende Posten zu betrachten.

6.2 Erfahrung der Dozenten

Die Erfahrung der Personen, die die Sprachkurse durchführen werden, hat erheblichen Einfluss auf die Qualität der Auftragsausführung. Vor diesem Hintergrund wird vorlie-gend die Erfahrung der mit der Durchführung der hier in Rede stehenden Leistungen be-trauten Personals bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt. Daher ist der Bieter gehalten, in seinem Angebot die Personen, die die hier zu vergebenden Leistungen im Zuschlagsfall durchführen werden, namentlich zu benennen und deren jeweilige bishe-rige Erfahrung mit Kursen mit Ziel B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Refe-renzrahmen für Sprachen (GER) der vorliegenden Art mit der hier angesprochenen Zielgruppe darzulegen. Für die entsprechenden Angaben ist das den Vergabeunterla-gen beiliegende Formblatt „Angaben zu den Lehrkräften“ zu verwenden.

6.3 Geforderte Angaben im Kurskonzept

Das Kurskonzept ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen. In dem Konzept muss auf die einzelnen Unterrichtseinheiten sowie die angewendeten Unterrichtsmethoden eingegangen werden. Zudem muss das Konzept detaillierte Ausführungen zu folgenden Aspekten enthalten:

- Art und Weise der Vermittlung allgemeinsprachlicher und berufsbezogener Sprach-kenntnisse

- Vermittlung von Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Ab-schlüsse

- Vermittlung von Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt

- Bewerbungstraining

- Vermittlung von allgemeinen Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatz-suche

- Vorbereitung auf das betriebliche Praktikum

- Betreuung während des Praktikums

- Berufsorientierung

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

Seite 16 von 19

6.4 Geforderte Angaben hinsichtlich der Lehrmaterialien

Die Bieter haben mit dem Angebot Muster der Lehrmaterialien für 3 Unterrichtseinheiten einzureichen, die sie in dem Kurs einsetzen wollen. Eine Unterrichtseinheit entspricht hinsichtlich der einzureichenden Lehrmaterialien einem Kurstag (5 Stunden).

Die Lehrmittelauswahl muss sich an der Liste zugelassener Lehrwerke des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge orientieren und aufbauende Literatur für den Abschluss B2 der jeweiligen Verlage verwenden. Die Liste der zugelassenen Lehrwerke ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

6.5 Wertungsmatrix

Bei der Bewertung der Angebote wird nachstehende Wertungsmatrix verwendet:

Zuschlagskriterien Bewertungsmerkmal Maximale Punkt-zahlX

Gewich-tung Y in %

Erreichte Punktzahl X x Y

Preis

30 %

Bruttopreis pro Teilnehmer 5 30

Erfahrungen der Do-

zenten

25 %

Erfahrungen der für die Leistungsausführung vor-gesehenen Dozenten mit der hier angesprochenen Zielgruppe für die Sprach-kurse und dem Ziel B2

5 25

Qualität des Kurs-

konzepts

22,5 %

Überzeugungskraft des Konzeptes im Hinblick auf das Kursziel Abschluss B2 und die übrigen Kursinhal-te sowie die Betreuung während des Praktikums

5 22,5

Qualität der Kursma-

terialien

22,5 %

Didaktisches Konzept (11,25 %) 5 22,5

Aufbereitung/Darstellung der Lehrinhalte (11,25 %)

6.5 Methodik der Angebotswertung

Die Bewertung erfolgt für jedes Zuschlagskriterium durch eine Vergabe von bis zu 5 Wertungspunkten. Die vergebenen Wertungspunkte werden anschließend gewichtet. Dazu werden die bei einem Zuschlagskriterium vergebenen Wertungspunkte mit der in

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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der Wertungsmatrix benannten, prozentualen Gewichtung multipliziert (ohne allerdings durch 100 zu teilen). Hieraus ergibt sich die für das jeweilige Zuschlagskriterium erreich-te, gewichtete Punktzahl. Eine Addition sämtlicher gewichteter Punktzahlen zu den ein-zelnen Zuschlagskriterien ergibt die Gesamtpunktzahl. Das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält den Zuschlag.

Darüber hinaus gilt für die qualitative bzw. preisliche Angebotswertung folgendes:

a) Punktevergabe für das Kriterium „Preis“

In die Bewertung des Preises fließt der im Preisblatt genannte Bruttopreis pro Teilnehmer ein.

Der niedrigste in der Wertung verbliebene Bruttopreis wird als Referenzwert her-angezogen und erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Für alle anderen Angebotspreise (der anderen Bieter) wird die prozentuale Abweichung zum Refe-renzwert berechnet. Der Punktabzug von der maximalen Punktzahl wird im sel-ben Verhältnis vorgenommen.

Die Wertungspunkte werden dabei mit einer Genauigkeit von zwei Stellen nach dem Komma vergeben. Im Übrigen werden die Wertungspunkte ab 0,005 auf- und bis 0,004 abgerundet.

Für die Ermittlung der gewichteten Punktzahl wird, wie oben beschrieben, verfah-ren.

b) Punktevergabe für das Kriterium „Erfahrung der Dozenten“

Die Bewertung der Erfahrung der Dozenten erfolgt anhand der von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Lehrkräften bisher geleisteten Unterrichts-einheiten (UE) Sprachlehrererfahrung in der Zielgruppe Flüchtlinge und Asylbe-werber mit dem Lernziel B2. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten Unter-richt.

- mehr als 1000 UE Sprachlehrererfahrung in der Zielgruppe Flüchtlinge und Asylbewerber mit dem Lernziel B2 = 5 Punkte

- 750 - 1000 UE Sprachlehrererfahrung in der Zielgruppe Flüchtlinge und Asylbewerber mit dem Lernziel B2 = 4 Punkte

- 500 - 749 UE Sprachlehrererfahrung in der Zielgruppe Flüchtlinge und Asyl-bewerber mit dem Lernziel B2 = 3 Punkte

- 250 - 499 UE Sprachlehrererfahrung in der Zielgruppe Flüchtlinge und Asyl-bewerber mit dem Lernziel B2 = 2 Punkte

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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- 1 - 249 UE Sprachlehrererfahrung in der Zielgruppe Flüchtlinge und Asylbe-werber mit dem Lernziel B2 = 1 Punkt

- keine Sprachlehrererfahrung in der Zielgruppe Flüchtlinge und Asylbewerber mit dem Lernziel B2 = 0 Punkte

c) Methodik des Kriteriums „Qualität des Kurskonzepts“

Die Bewertung der Angebote betreffend das Kriterium „Qualität des Kurskon-zepts“ erfolgt nach folgender Methodik:

- 5 Punkte, wenn die betreffende Darstellung im Hinblick auf das Kursziel Ab-schluss B2 sowie die übrigen Kursinhalte sowie die Betreuung während des Praktikums in hohem Maße überzeugend ist;

- 4 Punkte, wenn die betreffende Darstellung im Hinblick auf das Kursziel Ab-schluss B2 sowie die übrigen Kursinhalte sowie die Betreuung während des Praktikums überzeugend ist;

- 3 Punkte, wenn die betreffende Darstellung im Hinblick auf das Kursziel Ab-schluss B2 sowie die übrigen Kursinhalte sowie die Betreuung während des Praktikums größtenteils überzeugend ist;

- 2 Punkte, wenn die betreffende Darstellung im Hinblick auf das Kursziel Ab-schluss B2 sowie die übrigen Kursinhalte sowie die Betreuung während des Praktikums gerade noch überzeugend ist;

- 1 Punkt, wenn die betreffende Darstellung im Hinblick auf das Kursziel Ab-schluss B2 sowie die übrigen Kursinhalte sowie die Betreuung während des Praktikums nur in Teilen überzeugend ist

- 0 Punkte, wenn die betreffende Darstellung betreffende Darstellung im Hin-blick auf das Kursziel Abschluss B2 sowie die übrigen Kursinhalte sowie die Betreuung während des Praktikums kaum noch überzeugend ist.

d) Methodik der Kriteriums „Qualität des Kursmaterials“

Die Bewertung der Angebote betreffend das Kriterium „Qualität des Kursmateri-als“ erfolgt nach folgender Methodik:

- Zur Bewertung der Qualität werden die unter Punkt 6.5 der Verfahrensbedin-gungen dargestellten Aspekte „didaktisches Konzept“ sowie „Aufberei-tung/Darstellung der Lehrinhalte“ herangezogen.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verfahrensbedingungen

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- Vor dem vorgenannten Hintergrund erfolgt für alle der in der oben dargestell-ten Tabelle dargestellten Unterkriterien des Kriteriums „Qualität des Kursma-terials“ eine Vergabe der Punkte wie folgt:

-- 5 Punkte, wenn die Kursmaterialien im Hinblick auf das didaktische Kon-zept und die Aufbereitung/Darstellung der Lehrinhalte in hohem Maße überzeugend sind;

-- 4 Punkte, wenn die Kursmaterialien im Hinblick auf das didaktische Kon-zept und die Aufbereitung/Darstellung der Lehrinhalte überzeugend sind;

-- 3 Punkte, wenn die Kursmaterialien im Hinblick auf das didaktische Kon-zept und die Aufbereitung/Darstellung der Lehrinhalte größtenteils über-zeugend sind;

-- 2 Punkte, wenn die die Kursmaterialien im Hinblick auf das didaktische Konzept und die Aufbereitung/Darstellung der Lehrinhalte gerade noch überzeugend sind;

-- 1 Punkt, wenn die Kursmaterialien im Hinblick auf das didaktische Kon-zept und die Aufbereitung/Darstellung der Lehrinhalte nur in Teilen über-zeugend sind;

-- 0 Punkte, wenn die Kursmaterialien im Hinblick auf das didaktische Kon-zept und die Aufbereitung/Darstellung der kaum noch überzeugend sind.

Es werden die eingereichten Kursmaterialien für alle drei Unterrichtseinheiten (Kurstage; 1 Kurstag = 5 Stunden) insgesamt bewertet und nicht jede Kurseinheit einzeln.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse “

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Sprachkurse B2 - Lose 1 bis 4 Die IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung unterstützt die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und fördert Sprachkurse mit Abschluss B2 (gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Hierzu beauftragt die IHK-Stiftung Sprachkursträger mit der Durchführung von Sprachkursen B2. Zielsetzung der Sprachkurse B2 • Verbesserung der allgemeinsprachlichen Deutschkenntnisse in den Bereichen Wortschatz,

Grammatik, schriftlicher und mündlicher Ausdruck sowie Lese- und Hörverstehen auf ein fortgeschrittenes Sprachniveau B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Dieser Abschluss befähigt zur selbständigen Sprachverwendung und beinhaltet folgende Lernziele: - Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen;

versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. - Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit

Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. - Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen

Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

• Erweiterung der fachsprachlichen und berufsbezogenen Deutschkenntnisse • Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt und Verbesserung der Kenntnisse des

Bewerbungsverfahrens • Stärkung der berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten • Berufsorientierung Kursaufbau und Teilnehmeranzahl • Kursdauer: 4 Monate Sprachkurs mit anschließendem Praktikum zwischen 3 und 8 Wochen • 400 Unterrichtsstunden, 5 Unterrichtsstunden täglich • Pro Kurs 15 TeilnehmerInnen (hierbei wird die Zahlung für 10 Teilnehmer pro Kurs von der IHK-

Stiftung garantiert) Vom Auftragnehmer geschuldete Leistungen Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der oben genannten Ziele folgende Leistungen zu erbringen:

- Akquise der TeilnehmerInnen für die Kurse, wobei die IHK-Stiftung aber ein vorrangig zu beachtendes Vorschlagsrecht besitzt.

- Durchführung von Einstufungstests, wenn keine Zertifikate über das Sprachniveau B1 vorliegen - Umsetzung des Kurskonzeptes zur Erreichung der oben genannten Ziele - Bereitstellung und Einsatz des entsprechenden Lehr- und Lernmaterials - Bereitstellung eines Ordners (schmal) pro TeilnehmerIn für Bewerbungsunterlagen und wichtige

Dokumente (Aushändigung zum Kursstart). - Der Auftragnehmer stellt jedem/r TeilnehmerIn zur Speicherung der von ihm/ihr erarbeiteten

Aufgaben, Texte u.ä. einen USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt bei dem/der TeilnehmerIn zur weiteren Verwendung und geht in sein Eigentum (Aushändigung zum Kursstart).

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Vergabeverfahren „Sprachkurse “

Leistungsbeschreibung

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- Bereitstellen der Kursräume (Kursräume sowie Sozialräume) - Zurverfügungstellung der sächlichen/technischen Ausstattung der Kursräume - Vorhaltung und Einsatz geeigneter Medien zur Unterstützung der anzuwendenden Methodik - Abschluss einer Unfallversicherung während der gesamten Programmdauer (inklusive

Praktikumseinsatz in einem Betrieb), - Abschluss einer Versicherung gegen Schäden (außer grober Fahrlässigkeit und Vorsatz), die

durch die TeilnehmerInnen während der gesamten Programmdauer (inklusive Praktikumseinsatz im Betrieb) verursacht werden

- Vermittlung allgemeinsprachlicher und berufsbezogener Sprachkenntnisse - Vermittlung von Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse nach

Vorgabe der IHK-Stiftung (Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt) - Vermittlung von Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt nach Vorgabe der IHK-Stiftung

(Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt) - Vermittlung von Informationen über das Duale Ausbildungssystem nach Vorgabe der IHK-

Stiftung (Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt) - Bewerbungstraining (u.a. Erstellung von Bewerbungsunterlagen, ggf. Berufsorientierungstest)

nach Vorgabe der IHK-Stiftung (Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt) - Durchführung eines Interkulturellen Workshops im Umfang von zwei Unterrichtstagen. - Vermittlung von allgemeinen Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche - Vorbereitung auf das betriebliche Praktikum - Organisatorische Abwicklung des Kursstarts – Unterschriebene Dokumente seitens

TeilnehmerInnen (Teilnahmevereinbarung etc.) an die IHK-Stiftung übermitteln (Dokumente werden zugeschickt)

- Dokumentation der Anwesenheit der TeilnehmerInnen nach Vorgabe der IHK-Stiftung (Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt).

- Durchleitung der Fahrtkosten an die TeilnehmerInnen nach Vorgabe der IHK-Stiftung (s. Allgemeine Vertragsbedingungen § 5, Anlage L 6 )

- Zusammenarbeit mit dem/der ProjektkoordinatorIn der IHK-Stiftung bei der Vorbereitung und Vermittlung in Praktika. Hierzu zählt eine Zusammenarbeit mit dem/der ProjektkoordinatorIn der IHK-Stiftung beim Profiling der einzelnen KursteilnehmerInnen im Hinblick auf den jeweils vorgesehenen Praktikumsplatz (Dauer: ca. 1 Stunde pro Kursteilnehmer). Die Ansprache von Praktikumsbetrieben erfolgt durch die IHK-Stiftung.

- Durchführung von vier Gruppenworkshops zur Praxisreflexion während der Praktika: alle zwei Wochen jeweils freitags von 13:00 bis 18:00 Uhr

- Individuelle Unterstützung der TeilnehmerInnen, die sich noch nicht im Praktikum befinden. Hierzu zählen folgende Leistungen:

o Recherche von Praktikums-, Ausbildungs- und/oder Arbeitsstellen o Erstellung und Anpassung der Bewerbungsunterlagen o Versenden der Bewerbungen nach Absprache mit dem/der Projektkoordinator/in

- Durchführung einer internen Sprachprüfung unter realistischen Bedingungen und Erstellung eines Zertifikates für die TeilnehmerInnen bis zum Ende des Sprachkurses

- Bereitstellung bzw. Durchführung einer Abschlussprüfung mit dem Ziel B2 - Ausstellen der Zertifikate - Durchführung einer Widerholungsprüfung mit dem Ziel B2. Auswahl der TeilnehmerInnen, die an

der Widerholungsprüfung teilnehmen, erfolgt durch die IHK Stiftung.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse “

Leistungsbeschreibung

Seite 3 von 5

Zielgruppe • Anerkannte Flüchtlinge, die über einen Berufsabschluss oder Berufserfahrung verfügen und

einen Integrationskurs mit B1 abgeschlossen haben. • AsylbewerberInnen, die einen Sprachkurs mit B1 abgeschlossen haben und eine gute

Bleibeperspektive besitzen. Eine gute Bleibeperspektive liegt vor, wenn sie aus einem nicht sicheren Herkunftsstaat kommen und eine Anerkennung/Aufenthaltserlaubnis zu erwarten ist.

• Ein Zertifikat B1 ist entbehrlich, wenn ein positiver Einstufungstest vorliegt. Durchführungszeitraum und Durchführungsort • Programmzeitraum: 06.03.2017 bis 29.03.2018 • Durchführungsorte: Köln, Leverkusen (oder im Rheinbergischen-Kreis am Standort Bergisch

Gladbach), Rhein-Erft Kreis (in einer der folgenden Städte: Brühl, Hürth, Bergheim, Kerpen, Frechen, Erftstadt), Gummersbach

• Ein Wechsel des Kursortes im Programmzeitraum ist nur mit vorheriger Genehmigung der IHK-Stiftung möglich

• Die Anzahl der Kurse pro Region und die Termine der Kurse ergeben sich aus den unten stehenden Angaben zu den Losen

Räumlichkeiten und Ausstattung

Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers zur Durchführung der Sprachkurse müssen für die TeilnehmerInnen ausgehend von einem Verkehrsknotenpunkt (wie z.B. Hauptbahnhof, Busbahnhof), in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Eine Angemessenheit wird für die einzelnen Lose angenommen, wenn diese innerhalb einer halben Stunde - gemessen von einem Verkehrsknotenpunkt (wie z.B. Hauptbahnhof, Busbahnhof) - erreicht werden können. Der Auftragnehmer muss für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung zur Verfügung stellen. Hierzu gehören Unterrichtsräume und Sozialräume. Es sind geeignete Medien zur Unterstützung der anzuwendenden Methodik vorzuhalten und einzusetzen. Die Räumlichkeiten müssen folgende technische Ausstattung haben:

• Für die Bewerbungsaktivitäten der TeilnehmerInnen sind vernetzte PC-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.

• PC-Arbeitsplätze (PC, Bildschirm, Software und Drucker), welche für Teilnehmer eingesetzt werden, müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn der PC mindestens mit einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z.B. MS-Office, Open Office) ausgestattet ist und mindestens die vom Hersteller für das eingesetzte Betriebssystem und die eingesetzte Office- und Anwendersoftware empfohlenen Hardwarevoraussetzungen erfüllt.

• Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang auszustatten. • Der Auftragnehmer stellt jedem/r TeilnehmerIn zur Speicherung der von ihm/ihr erarbeiteten

Aufgaben, Texte u.ä. einen USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt bei dem/der TeilnehmerIn zur weiteren Verwendung und geht in sein Eigentum über.

• Etwaige noch auf dem PC/Laptop vorhandene teilnehmerbezogene Daten sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu löschen. Die Aufbewahrungsfrist findet hier keine Anwendung.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse “

Leistungsbeschreibung

Seite 4 von 5

Diese Arbeitsplätze müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen:

• Rechner ohne serverbasierte Softwarelösung: Intel Core i3 (oder vergleichbar) mit 4 GB Arbeitsspeicher, Internet DSL 2000, aktuellste Browserversion (Internet Explorer oder Firefox)

• Bei serverbasierten Softwarelösungen/Clients: Intel Core i3 (oder vergleichbar) mit ausreichend Arbeitsspeicher in Abhängigkeit zur serverbasierten Softwarelösung (512 MB), Internet DSL 2000, aktuellste Browserversion (Internet Explorer oder Firefox)

• Bildschirm 17 Zoll • Möglichkeiten zum Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (CD, DVD, USB-Stick) • Software zum Erstellen und Lesen von Dokumenten im Microsoft Office Format (DOC, TXT, XLS,

PPT) • PDF-Generator, PDF-Reader • Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte,

Bewerbungsunterlagen u.ä. erforderlichenfalls in Farbe ausdrucken kann.

Qualifikationen der Dozenten Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Sprachkurse sind fachlich qualifizierte und erfahrene DozentenInnen. Die DozentenInnen müssen die Voraussetzungen für die Zulassung als Lehrkräfte in Integrationskursen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfüllen. Budgetobergrenze

Die IHK-Stiftung unterliegt einer Budgetobergrenze. Diese beträgt für Los 1 die Budgetobergrenze 189.000 €. Für Los 2, Los 3 und Los 4 jeweils 31.500 € brutto. Darüber hinaus zahlt die IHK-Stiftung dem Auftragnehmer kein Entgelt für die Auftragsdurchführung. Die Fahrtkosten sind als durchlaufende Posten zu betrachten. Lose

Der Auftrag ist in vier Lose aufgeteilt: Los 1: Durchführung von B2-Deutschkursen in Köln

Anzahl Kurse und Starttermine Sechs Kurse à 15 TeilnehmerInnen, insgesamt voraussichtlich maximal 90 Plätze • Start 1. Kurs: 06.03.2017 bis 01.09.2017 • Start 2. Kurs: 06.03.2017 bis 01.09.2017 • Start 3. Kurs: 22.05.2017 bis 10.11.2017 • Start 4. Kurs: 12.06.2017 bis 01.12.2017 • Start 5. Kurs: 28.08.2017 bis 23.02.2018 • Start 6. Kurs: 25.09.2017 bis 29.03.2018

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Vergabeverfahren „Sprachkurse “

Leistungsbeschreibung

Seite 5 von 5

Los 2: Durchführung von B2-Deutschkursen in Leverkusen oder im Rheinbergischen-Kreis am Standort Bergisch Gladbach

Anzahl Kurse und Starttermine Ein Kurs à 15 TeilnehmerInnen • Kurs: 24.04.2017 bis 13.10.2017 Los 3: Durchführung von B2-Deutschkursen im Rhein-Erft Kreis (wahlweise in einer der folgenden Städte: Brühl, Hürth, Bergheim, Kerpen, Frechen) Anzahl Kurse und Starttermine Ein Kurs à 15 TeilnehmerInnen • Kurs: 24.04.2017 bis 13.10.2017

Los 4: Durchführung von B2-Deutschkursen in Gummersbach Anzahl Kurse und Starttermine Ein Kurs à 15 TeilnehmerInnen • Kurs: 28.08.2017 bis 23.02.2018

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Sprachkurse B2 - Lose 5 bis 8 Die IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung unterstützt die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und fördert Sprachkurse mit Abschluss B2 (gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Hierzu beauftragt die IHK-Stiftung Sprachkursträger mit der Durchführung von Sprachkursen B2. Zielsetzung der Sprachkurse B2 • Verbesserung der allgemeinsprachlichen Deutschkenntnisse in den Bereichen Wortschatz,

Grammatik, schriftlicher und mündlicher Ausdruck sowie Lese- und Hörverstehen auf ein fortgeschrittenes Sprachniveau B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Dieser Abschluss befähigt zur selbständigen Sprachverwendung und beinhaltet folgende Lernziele: - Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen;

versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. - Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit

Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. - Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen

Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

• Erweiterung der fachsprachlichen und berufsbezogenen Deutschkenntnisse • Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt und Verbesserung der Kenntnisse des

Bewerbungsverfahrens • Stärkung der berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten • Berufsorientierung Kursaufbau und Teilnehmeranzahl • Kursdauer: 4 Monate Sprachkurs mit anschließendem Praktikum bis 3 Wochen. • 400 Unterrichtsstunden, 5 Unterrichtsstunden täglich • Pro Kurs wird eine Teilnehmeranzahl von 10 angestrebt. Die IHK-Stiftung behält sich aber vor,

den Kurs auch mit weniger Teilnehmern durchführen zu lassen. In diesem Fall wird die Zahlung für 10 Teilnehmer pro Kurs garantiert.

Vom Auftragnehmer geschuldete Leistungen Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der oben genannten Ziele folgende Leistungen zu erbringen:

- Akquise der TeilnehmerInnen für die Kurse, wobei die IHK-Stiftung ein vorrangig zu beachtendes Vorschlagsrecht besitzt.

- Durchführung von Einstufungstests, wenn keine Zertifikate über das Sprachniveau B1 vorliegen - Umsetzung des Kurskonzeptes zur Erreichung der oben genannten Ziele - Bereitstellung und Einsatz des entsprechenden Lehr- und Lernmaterials - Bereitstellung eines Ordners (schmal) pro TeilnehmerIn für Bewerbungsunterlagen und wichtige

Dokumente (Aushändigung zum Kursstart).

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Leistungsbeschreibung

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- Der Auftragnehmer stellt jedem/r TeilnehmerIn zur Speicherung der von ihm/ihr erarbeiteten Aufgaben, Texte u.ä. einen USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt bei dem/der TeilnehmerIn zur weiteren Verwendung und geht in sein Eigentum (Aushändigung zum Kursstart).

- Bereitstellen der Kursräume (Kursräume sowie Sozialräume) - Zurverfügungstellung der sächlichen/technischen Ausstattung der Kursräume - Vorhaltung und Einsatz geeigneter Medien zur Unterstützung der anzuwendenden Methodik - Abschluss einer Unfallversicherung während der gesamten Programmdauer (inklusive

Praktikumseinsatz in einem Betrieb), - Abschluss einer Versicherung gegen Schäden (außer grober Fahrlässigkeit und Vorsatz), die

durch die TeilnehmerInnen während der gesamten Programmdauer (inklusive Praktikumseinsatz im Betrieb) verursacht werden

- Vermittlung allgemeinsprachlicher und berufsbezogener Sprachkenntnisse - Vermittlung von Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse nach

Vorgabe der IHK-Stiftung (Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt) - Vermittlung von Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt nach Vorgabe der IHK-Stiftung

(Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt) - Vermittlung von Informationen über das Duale Ausbildungssystem nach Vorgabe der IHK-

Stiftung (Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt) - Bewerbungstraining (u.a. Erstellung von Bewerbungsunterlagen, ggf. Berufsorientierungstest)

nach Vorgabe der IHK-Stiftung (Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt) - Durchführung eines Interkulturellen Workshops im Umfang von zwei Unterrichtstagen. - Vermittlung von allgemeinen Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche - Vorbereitung auf das betriebliche Praktikum - Organisatorische Abwicklung des Kursstarts – Unterschriebene Dokumente seitens

TeilnehmerInnen (Teilnahmevereinbarung etc.) an die IHK-Stiftung übermitteln (Dokumente werden zugeschickt)

- Dokumentation der Anwesenheit der TeilnehmerInnen nach Vorgabe der IHK-Stiftung (Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zugeschickt).

- Durchleitung der Fahrtkosten an die TeilnehmerInnen nach Vorgabe der IHK-Stiftung (s. Allgemeine Vertragsbedingungen § 5, Anlage L 6)

- Zusammenarbeit mit dem/der ProjektkoordinatorIn der IHK-Stiftung bei der Vorbereitung und Vermittlung in Praktika. Hierzu zählt eine Zusammenarbeit mit dem/der ProjektkoordinatorIn der IHK-Stiftung beim Profiling der einzelnen KursteilnehmerInnen im Hinblick auf den jeweils vorgesehenen Praktikumsplatz (Dauer: ca. 1 Stunde pro Kursteilnehmer). Die Ansprache von Praktikumsbetrieben erfolgt durch die IHK-Stiftung.

- Individuelle Unterstützung der TeilnehmerInnen, die sich noch nicht im Praktikum befinden. Hierzu zählen folgende Leistungen:

o Recherche von Praktikums-, Ausbildungs- und/oder Arbeitsstellen o Erstellung und Anpassung der Bewerbungsunterlagen o Versenden der Bewerbungen nach Absprache mit dem/der Projektkoordinator/in

- Durchführung einer internen Sprachprüfung unter realistischen Bedingungen und Erstellung eines Zertifikates für die TeilnehmerInnen bis zum Ende des Sprachkurses

- Bereitstellung bzw. Durchführung einer Abschlussprüfung mit dem Ziel B2 - Ausstellen der Zertifikate - Durchführung einer Widerholungsprüfung mit dem Ziel B2. Auswahl der TeilnehmerInnen, die an

der Widerholungsprüfung teilnehmen, erfolgt durch die IHK Stiftung.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Leistungsbeschreibung

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Zielgruppe • Anerkannte Flüchtlinge ohne Ausbildungsabschluss, die einen Integrationskurs mit B1

abgeschlossen haben. • AsylbewerberInnen, die einen Sprachkurs mit B1 abgeschlossen haben und eine gute

Bleibeperspektive besitzen. Eine gute Bleibeperspektive liegt vor, wenn sie aus einem nicht sicheren Herkunftsstaat kommen und eine Anerkennung/Aufenthaltserlaubnis zu erwarten ist.

• Ein Zertifikat B1 ist entbehrlich, wenn ein positiver Einstufungstest vorliegt. Durchführungszeitraum und Durchführungsort • Programmzeitraum: 06.03.2017 bis 29.03.2018

• Durchführungsort: Köln, Leverkusen (oder im Rheinbergischen-Kreis am Standort Bergisch Gladbach), Rhein-Erft Kreis (in einer der folgenden Städte: Brühl, Hürth, Bergheim, Kerpen, Frechen, Erftstadt), Gummersbach

• Ein Wechsel des Kursortes im Programmzeitraum ist nur mit vorheriger Genehmigung der IHK-Stiftung möglich

• Die Anzahl der Kurse pro Region und die Termine der Kurse ergeben sich aus den unten stehenden Angaben zu den Losen

Räumlichkeiten und Ausstattung

Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers zur Durchführung der Sprachkurse müssen für die TeilnehmerInnen ausgehend von einem Verkehrsknotenpunkt (wie z.B. Hauptbahnhof, Busbahnhof), in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Eine Angemessenheit wird für die einzelnen Lose angenommen, wenn diese innerhalb einer halben Stunde - gemessen von einem Verkehrsknotenpunkt (wie z.B. Hauptbahnhof, Busbahnhof) - erreicht werden können. Der Auftragnehmer muss für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung zur Verfügung stellen. Hierzu gehören Unterrichtsräume und Sozialräume. Es sind geeignete Medien zur Unterstützung der anzuwendenden Methodik vorzuhalten und einzusetzen. Die Räumlichkeiten müssen folgende technische Ausstattung haben:

• Für die Bewerbungsaktivitäten der TeilnehmerInnen sind vernetzte PC-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.

• PC-Arbeitsplätze (PC, Bildschirm, Software und Drucker), welche für Teilnehmer eingesetzt werden, müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn der PC mindestens mit einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z.B. MS-Office, Open Office) ausgestattet ist und mindestens die vom Hersteller für das eingesetzte Betriebssystem und die eingesetzte Office- und Anwendersoftware empfohlenen Hardwarevoraussetzungen erfüllt.

• Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang auszustatten.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Leistungsbeschreibung

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• Der Auftragnehmer stellt jedem/r TeilnehmerIn zur Speicherung der von ihm/ihr erarbeiteten Aufgaben, Texte u.ä. einen USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt bei dem/der TeilnehmerIn zur weiteren Verwendung und geht in sein Eigentum über.

• Etwaige noch auf dem PC/Laptop vorhandene teilnehmerbezogene Daten sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu löschen. Die Aufbewahrungsfrist findet hier keine Anwendung.

Diese Arbeitsplätze müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen:

• Rechner ohne serverbasierte Softwarelösung: Intel Core i3 (oder vergleichbar) mit 4 GB Arbeitsspeicher, Internet DSL 2000, aktuellste Browserversion (Internet Explorer oder Firefox)

• Bei serverbasierten Softwarelösungen/Clients: Intel Core i3 (oder vergleichbar) mit ausreichend Arbeitsspeicher in Abhängigkeit zur serverbasierten Softwarelösung (512 MB), Internet DSL 2000, aktuellste Browserversion (Internet Explorer oder Firefox)

• Bildschirm 17 Zoll • Möglichkeiten zum Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (CD, DVD, USB-Stick) • Software zum Erstellen und Lesen von Dokumenten im Microsoft Office Format (DOC, TXT, XLS,

PPT) • PDF-Generator, PDF-Reader • Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte,

Bewerbungsunterlagen u.ä. erforderlichenfalls in Farbe ausdrucken kann.

Qualifikationen der Dozenten Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Sprachkurse sind fachlich qualifizierte und erfahrene DozentenInnen. Die DozentenInnen müssen die Voraussetzungen für die Zulassung als Lehrkräfte in Integrationskursen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfüllen. Budgetobergrenze

Die IHK-Stiftung unterliegt einer Budgetobergrenze. Diese beträgt für das Los 5 87.500 € und für die Lose 6, 7 und 8 je 17.500 € brutto. Darüber hinaus zahlt die IHK-Stiftung dem Auftragnehmer kein Entgelt für die Auftragsdurchführung. Die Fahrtkosten sind als durchlaufende Posten zu betrachten. Los 5: Durchführung von B2-Deutschkursen in Köln

Anzahl Kurse und Starttermine Ein Kurs à 10 TeilnehmerInnen, Kursstart: • Start 1. Kurs: 06.03.2017 bis 11.08.2017 • Start 2. Kurs: 24.04.2017 bis 29.09.2017 • Start 3. Kurs: 12.06.2017 bis 10.11.2017 • Start 4. Kurs: 11.09.2017 bis 16.02.2017 • Start 5. Kurs: 09.10.2017 bis 23.03.2018

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Leistungsbeschreibung

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Los 6: Durchführung von B2-Deutschkursen in Leverkusen oder im Rheinbergischen-Kreis am Standort Bergisch Gladbach

Anzahl Kurse und Starttermine Ein Kurs à 10 TeilnehmerInnen, Kursstart: 17.07.2017 bis 08.12.2017 Los 7: Durchführung von B2-Deutschkursen im Rhein-Erft Kreis (wahlweise in einer der folgenden Städte: Brühl, Hürth, Bergheim, Kerpen, Frechen)

Anzahl Kurse und Starttermine Ein Kurs à 10 TeilnehmerInnen, Kursstart: 17.07.2017 bis 08.12.2017 Los 8: Durchführung von B2-Deutschkursen in Gummersbach

Anzahl Kurse und Starttermine Ein Kurs à 10 TeilnehmerInnen, Kursstart: 24.04.2017 bis 29.09.2017

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer führt Kurse für Flüchtlinge und Asylbewerber mit dem Abschlussziel B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entsprechend der Ausschreibungsbedingungen durch. Es handelt sich hierbei um die Kursangebote der „ArbeitsPerspektive“ (Lose 1 - 4 der Ausschreibung) sowie der „AusbildungsPerspektive“ (Lose 5 bis 8 der Ausschreibung). Die vorgenannten Kurse haben jeweils eine Dauer von 6 Monaten bei Losen 1 bis 4 bzw. 5 Monaten bei Losen 5 bis 8. Hiervon umfasst der Sprachkurs mit dem Abschlussziel B2 vier Monate mit anschließendem Praktikum mit einer Laufzeit zwischen 3 und 8 Wochen.

Im Übrigen gelten die Vorgaben der Leistungsbeschreibung.

§ 2 Kursteilnehmer

Die Kursteilnehmer werden grundsätzlich durch den Auftragnehmer eigenständig akquiriert. Hierzu schlägt der Auftragnehmer der IHK-Stiftung Kandidaten für die Teilnahme an der Maßnahme vor. Die IHK-Stiftung wird die Eignung der Kandidaten prüfen. Der IHK-Stiftung steht zudem ein jederzeitiges, vorrangig zu beachtendes Vorschlagsrecht für Teilnehmer zu.

Die IHK-Stiftung kann verlangen, dass in einzelnen Kursen mehr als 15 Teilnehmer (in Kursen der Lose 1 – 4) bzw. 10 Teilnehmer (in Kursen der Lose 5 – 8) unterrichtet werden, solange dies nicht zu einer Überschreitung der Budgetobergrenze führt und dies für den Auftragnehmer nicht unzumutbar ist.

§ 3 Versicherung

Der Auftragnehmer hat für die gesamte Programmdauer (inklusive Praktikumseinsatz in einem Betrieb) eine Unfallversicherung für die Kursteilnehmer abzuschließen.

Zudem hat der Auftragnehmer während der gesamten Programmdauer (inklusive Praktikumseinsatz im Betrieb) eine Versicherung gegen Schäden abzuschließen, die durch die Teilnehmer während der gesamten Programmdauer verursacht werden. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die durch die Teilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

Die entsprechenden Versicherungspolicen sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Allgemeine Vertragsbedingungen

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§ 4 Entgelt

(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen zu dem von ihm im Preisblatt angebotenen Preis pro Teilnehmer. Die IHK-Stiftung garantiert insoweit die Zahlung für 10 Teilnehmer, soweit der Kurs stattfindet.

(2) Teilnehmer, die den Kurs frühzeitig abbrechen, können von dem Auftragnehmer bis zu dem Monat des Abbruchs in Rechnung gestellt werden. Weitere Monate können nur in Rechnung gestellt werden, wenn die Teilnehmerzahl niedriger als 11 ist (siehe § 4 (1)). Teilnehmer, die verspätet (bis 2 Kurswochen) mit dem Sprachkurs beginnen, können durch den Auftragnehmer für den gesamten Monat in Rechnung gestellt werden. Teilnehmer, die den Kurs in den ersten zwei Kurswochen abbrechen, werden nicht in Rechnung gestellt.

(3) Mit der Vergütung sind alle Aufwendungen zur Durchführung der Maßnahme abgegolten. Diese Aufwendungen sind insbesondere:

- Kosten für Lizenzen bzw. Prüfaufträge der telc gGmbH bzw. des Goethe-Instituts

- Kosten für Programminhalte (Kosten für Personal, Sachkosten einschließlich der Kosten für Lehr- und Lernmittel)

- Kosten für die Unfallversicherung während der gesamten Programmdauer (inklusive Praktikumseinsatz in einem Betrieb)

- Absicherung (Versicherung) gegen Schäden (außer grober Fahrlässigkeit und Vorsatz), die durch die Teilnehmer während der gesamten Programmdauer (inklusive Praktikumseinsatz im Betrieb) verursacht werden

- Durchführung von Einstufungstests

(4) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende. Die Rechnungstellung hat bis zum 15ten des Folgemonats zu erfolgen, ansonsten verfällt der Anspruch auf Erstattung der Kosten. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.

(5) Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt für die Maßnahme bis zu einer Budgetobergrenze von 189.000€ für das Los 1 und je 31.500€ für die Lose 2, 3 und 4. Für das Los 5 gilt eine Budgetobergrenze von 87.500€ und für die Lose 6 bis 8 eine Budgetobergrenze von je 17.500€.

§ 5 Fahrtkosten

(1) Die Fahrkosten der Teilnehmer werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse des öffentlichen Beförderungsmittels erstattet. Für Fahrten mit anderen Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 0,20 € je Kilometer zurückgelegter Strecke analog

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Allgemeine Vertragsbedingungen

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zu § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 5 Abs.1 des Bundesreisekostengesetzes. Der Auftragnehmer übernimmt die Auszahlung dieser notwendigen Kosten an die Teilnehmer. Sollte der Teilnehmer über kein Konto verfügen, werden die Fahrtkosten in bar ausgezahlt.

(2) Die IHK-Stiftung zahlt an den Auftragnehmer monatlich die Fahrtkosten aus. Das geschieht bis zu einer Summe von 50 EUR brutto pro Teilnehmer und Monat. Die Auszahlung erfolgt nach der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Für die Abrechnung stellt die IHK-Stiftung eine Vorlage/ Belegliste zur Verfügung (wird nach Zuschlagserteilung zugeschickt). Die Abrechnung ist bis zum 15. des Folgemonats schriftlich einzureichen. Bei verspäteter Abrechnung verfällt der Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten durch die IHK-Stiftung.

§ 6 Laufzeit

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Abschluss des letzten Kurses (voraussichtlich am 29.03.2018). Mit der Ausführung der geschuldeten Leistungen ist unmittelbar nach der Zuschlagserteilung zu beginnen. Mit der Durchführung der Sprachkurse ist am

06.03.2017 (Lose 1 und 5),

24.04.2017 (Lose 2, 3 und 8),

28.08.2017 (Los 4) sowie

17.07.2017 (Lose 6 und 7) zu beginnen.

§ 7 Kündigung aus wichtigem Grund

Der Auftraggeber kann den Vertrag insbesondere dann außerordentlich teilweise kündigen, wenn die Teilnehmerzahl in einem Kurs nicht eine Stärke von 5 Teilnehmern aufweist. In diesem Fall fällt auch die Vergütung nach § 4 Abs. 1 S. 2 dieses Vertrags nicht an.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Formerfordernis.

(3) Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.

(4) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen

Die Bieter haben mit ihrem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:

a) Ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt „Angebotsschreiben“,

b) Ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Preisblatt“,

c) Ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ nach Punkt 4.5.a) der Verfahrensbedingungen,

d) Ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ nach Punkt 4.5.b) der Verfahrensbedingungen,

e) Ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit“ nach Punkt 4.5.c)(1) der Verfahrensbedingungen,

f) Kopie der Lizenz der telc gGmbH zur Durchführung von Sprachkursen und Sprachprüfungen mit dem Niveau B2 oder Kopie entsprechender Nachweise zur Durchführung von Sprachkursen und Sprachkursen mit dem Niveau B2 des Goethe-Instituts nach Punkt 4.5.c)(2) der Verfahrensbedingungen,

g) Kopien der Nachweise über Qualifizierungen und Sprachlehrererfahrungen der für die Leistungsausführung vorgesehenen Dozenten nach Punkt 4.5.c)(3) der Verfahrensbedingungen,

h) Ggf. Kopien der gültigen Prüfer- bzw. Bewerterlizenzen der telc gGmbH gemäß Punkt 4.5.c)(4) der Verfahrensbedingungen,

i) Darstellung der Erreichbarkeit der für die Leistungsausführung vorgesehenen Räumlichkeiten für die Kursteilnehmer nach Punkt 4.5.c)(5) der Verfahrensbedingungen,

j) Ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Angaben zu den Lehrkräften“ nach Punkt 6.2 der Verfahrensbedingungen,

k) Kurskonzept nach Punkt 6.3 der Verfahrensbedingungen,

l) Muster der Lehrmaterialien für 3 Unterrichtseinheiten nach Punkt 6.4 der Verfahrensbedingungen,

m) Ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung nach Punkt 5.(1) der Verfahrensbedingungen,

m) Ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung nach § 19 TVgG-NRW nach Punkt 5.(2) der Verfahrensbedingungen,

o) Ggf. von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung nach Punkt 3.9 der Verfahrensbedingungen (nur bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft),

p) Ggf. ausgefülltes Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen“ nach Punkt 3.10 der Verfahrensbedingungen hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen, die im Auftragsfall von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen.

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IHK-Stiftung für Ausbildungskräfte und Fachkräftesicherung Geschäftsführung Eupener Straße 157 50933 Köln Eingang 12

Betreff: Öffentliche Ausschreibung „Sprachkurse“

Angebotsschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bieten wir, die ____________________________________________ (Bezeichnung des

Bieters/der Bietergemeinschaft), Ihnen die Leistungen betreffend die Sprachkurse für Flüchtlinge und Asylbewerber gemäß den Vorgaben der von Ihnen übersandten Vergabeunterlagen an.

Wir bieten die Ausführung der Leistung zu dem von uns im Preisblatt eingesetzten Preis an.

Die Unterlagen, die nach der abschließenden Liste mit dem Angebot einzureichen sind, haben wir Ihnen anliegend vollständig beigefügt.

Bestandteile unseres Angebots sind ebenfalls:

- die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie

- die Besonderen Vertragsbedingungen nach TVgG-NRW.

Wir erklären, dass die auf der Internetseite http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform bekannt gemachten Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. An unser Angebot halten wir uns bis zum 10. Februar 2017 gebunden.

Wir bestätigen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens oder sonstige Regelungen, die von den vorgenannten Bestimmungen abweichen, nicht Gegenstand des Vertrages werden. Dies gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Ferner bestätigen wir, dass wir alle uns übergebenen Vergabeunterlagen einer vollständigen und umfassenden Prüfung unterzogen haben und die Leistungen sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für die Angebotserstellung erforderlichen Genauigkeit beurteilen konnten.

___________________________________________________ (Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift)

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Preisblatt

Ich/Wir biete(n) die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen zu folgendem Preis pro Teilnehmer an, in dem alle sonstigen Leistungen inkludiert sind:

Der Preis pro Teilnehmer für Los 1 beträgt : ______________ Euro brutto.

Der Preis pro Teilnehmer für Los 2 beträgt : ______________ Euro brutto.

Der Preis pro Teilnehmer für Los 3 beträgt : ______________ Euro brutto.

Der Preis pro Teilnehmer für Los 4 beträgt : ______________ Euro brutto.

Der Preis pro Teilnehmer für Los 5 beträgt : ______________ Euro brutto.

Der Preis pro Teilnehmer für Los 6 beträgt : ______________ Euro brutto.

Der Preis pro Teilnehmer für Los 7 beträgt : ______________ Euro brutto.

Der Preis pro Teilnehmer für Los 8 beträgt : ______________ Euro brutto.

___________________________________________________ (Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift)

Hinweis: Die Bieter sind nicht gehalten, für alle Lose ein Angebot abzugeben. Vielmehr sind die Bieter frei darin, Angebote für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abzugeben.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Zutreffendes bitte ankreuzen / ausfüllen:

Bieter: _________________________________________________________________

Mitglied der Bietergemeinschaft: _____________________________________________

Unterauftragnehmer: ______________________________________________________

I. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

Ich bin/Wir sind im Berufs- oder Handelsregister eingetragen.

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister verpflichtet.

Der Auftraggeber behält sich vor, sich zur Bestätigung der Erklärung eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Vereinsregister (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in das Unternehmen ansässig ist, vorlegen zu lassen.

II. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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III. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

- Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).

- Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten 2 Jahre rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der folgender Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten:

-- § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

-- § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

-- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

-- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

-- § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,

-- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

-- § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.

- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/haben.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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- Ich/Wir erklären(n), dass in meinem/unserem Unternehmen keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt sind.

- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

- Ich/Wir erklären(n), dass mein/unser Unternehmen nicht gegen die Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (Zahlung von Mindestentgelten) oder gegen eine Verpflichtung aus § 9 Absatz 1 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (Verpflichtung von Nachunternehmern zur Zahlung von Mindestentgelten) schuldhaft verstoßen habe(n).

Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundes-/Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands des betreffenden Unternehmens zu fordern bzw. anzufordern.

IV. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfalle/unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Bei folgender gesetzlichen Krankenversicherung sind die meisten Beschäftigten meines/unseres Betriebes versichert:

______________________________________________________________________

Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes1 (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) und eine aktuelle Bescheinigung der in vorgenannter Eigenerklärung bezeichneten gesetzlichen Krankenversicherung (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung vorlegen zu lassen.

VI. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

1 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen zu lassen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden.

___________________________________________________ (Ort, Datum, Stempel und Unterschrift)

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Bieter: ____________________________________________________________________

Mitglied der Bietergemeinschaft: _______________________________________________

Anderes Unternehmen (z.B. Unterauftragnehmer): _________________________________

Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er mit den hier in Rede stehenden Leistungen vergleichbar ist:

Umsatz Geschäftsjahr ______________: _________________________________ €

Umsatz Geschäftsjahr ______________: _________________________________ €

Umsatz Geschäftsjahr ______________: _________________________________ €

Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, soweit er für den Zuschlag vorgesehen ist und soweit rechtlich vorgeschrieben oder vorhanden, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.

___________________________________________________ (Ort, Datum, Stempel und Unterschrift)

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Eigenerklärung zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit

Bieter: _________________________________________________________________

Mitglied der Bietergemeinschaft: _____________________________________________

Unterauftragnehmer: ______________________________________________________

Ich/ Wir haben in den letzten 3 Jahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Hinweis: Die Bieter sind nicht gehalten, drei Referenzen anzugeben. Die nachstehende Nummerierung dient lediglich der Gliederung dieses Formblatts. Auch steht es den Bietern frei, mehr als drei Referenzen - auf gesonderter Anlage - anzugeben.

1. Referenz

Projekttitel: _____________________________________________________________

Beschreibung der Leistung (insbesondere unter Angabe der Kursgröße sowie des angestrebten Abschlussziels gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen): __________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

Angaben zum Auftraggeber:

Name: ____________________________________________________________________

Anschrift: ________________________________________________________________

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Telefonnummer: ___________________________________________________________

Ansprechpartner: ___________________________________________________________

Ort der Leistungserbringung: ________________________________________________

Ausführungszeitraum: ________________________________________________________

Rechnungswert der beschriebenen Leistungen: ___________________________________

2. Referenz

Projekttitel: _____________________________________________________________

Beschreibung der Leistung (insbesondere unter Angabe der Kursgröße sowie des angestrebten Abschlussziels gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen): __________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

Angaben zum Auftraggeber:

Name: ____________________________________________________________________

Anschrift: ________________________________________________________________

Telefonnummer: ___________________________________________________________

Ansprechpartner: ___________________________________________________________

Ort der Leistungserbringung: ________________________________________________

Ausführungszeitraum: ________________________________________________________

Rechnungswert der beschriebenen Leistungen: ___________________________________

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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3. Referenz

Projekttitel: _____________________________________________________________

Beschreibung der Leistung (insbesondere unter Angabe der Kursgröße sowie des angestrebten Abschlussziels gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen): __________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

Angaben zum Auftraggeber:

Name: ____________________________________________________________________

Anschrift: ________________________________________________________________

Telefonnummer: ___________________________________________________________

Ansprechpartner: ___________________________________________________________

Ort der Leistungserbringung: ________________________________________________

Ausführungszeitraum: ________________________________________________________

Rechnungswert der beschriebenen Leistungen: ___________________________________

Weitere Referenzen können auf gesonderter Anlage angegeben werden.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse “

Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie1

Ich erkläre / Wir erklären2: - Zutreffendes bitte ankreuzen – 1. Anwendbarkeit von § 19 TVgG – NRW

Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer / -innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten)

� Ja, weiter mit 2. � Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich).

2. 2.1 Unternehmensgröße Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:

� über 500 Beschäftigte (Es sind mindestens vier der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).

� über 250 bis 500 Beschäftigte

(Es sind mindestens drei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).

� über 20 bis 250 Beschäftigte

(Es sind mindestens zwei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).

2.2 Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf

und Familie

In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung diesen öffentlichen Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/-innen folgende Maßnahme/-n umgesetzt:

1 Stand: 27.03.2013 2 Die bei der Durchführung diesen Auftrages eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind

nicht verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach § 19 TVgG - NRW umzusetzen.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse “

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� Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht-verbaler oder physischer Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich gemacht, eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden,

� explizite Ermutigung von Frauen sich zu bewerben, wenn im Betrieb Ausbildungs- und Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu besetzen sind,

� Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil,

� Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitszeitwünschen, Auswertung einschließlich Einleitung von Umsetzungsschritten betreffend ihrer Tätigkeit,

� Angebot von Teilzeitarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen als Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie,

� Entwicklung und Umsetzung von Modellen vollzeitnaher Teilzeitarbeit für die Beschäftigen, � Einrichtung bzw. Ausbau von Telearbeit für die Beschäftigen, � Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern für die Beschäftigten, � Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Pflegemöglichkeiten, � Angebot betrieblich organisierter Kinderbetreuung, � Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses, � Angebot von Ferienprogrammen zur Überbrückung der Betreuungslücke für Kinder

berufstätiger Eltern in Kindergarten- bzw. Schulferien, � Unterstützung von Mitarbeitern mit pflegebedürftigen Angehörigen durch individuelle

Betreuung und Hilfeleistung oder Abschluss einer Vereinbarung einer Familienpflegeteilzeit,

� Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit,

� Bereitstellung von innerbetrieblichen Paten und Patinnen für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger,

� Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente,

� Analyse der Entwicklung der Leistungsvergütung in den letzten 5 Jahren nach Geschlecht, � Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für ein betriebliches Praktikum,

insbesondere in den männerdominierten Berufen sowie � Angebot spezieller Bildungsmaßnahmen für Frauen, die diese auf die Übernahme von

höherwertigen und leitenden Positionen vorbereiten.

2.3 Ausnahmen (ggf. anzugeben)

� Ich/wir werden keine weiteren der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen anbieten, da mein/unser Unternehmen in den letzten 12 Monaten bereits durch Zuschlag zur Umsetzung von Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien im Rahmen des TVgG – NRW verpflichtet worden ist. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die Durchführung oder Einleitung der Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor Zuschlagserteilung nachweisen.

� Ich/wir haben bereits alle der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen der

Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien durchgeführt oder eingeleitet. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die

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Vergabeverfahren „Sprachkurse “

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Durchführung der umgesetzten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisen.

� Ich/wir sind aus nachfolgend aufgeführten objektiv belegbaren Gründen nicht in der Lage,

bei den im Rahmen der Durchführung dieses öffentlichen Auftrags eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung durchzuführen.

Angabe der Gründe (ggf. gesonderte Anlage verwenden): � Für mich/uns ist die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauen- oder

Familienförderung im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Mitarbeiter im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes unverhältnismäßig und unzumutbar.

Erläuterungen (ggf. gesonderte Anlage verwenden)

3. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre/-n mich/uns darüber hinaus im Fall der konkreten Auftragsdurchführung mit

folgenden Verpflichtungen einverstanden:

− Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers weise/-n ich/wir die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nach.

− Ich/Wir werde/-n die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Zwecke der Überprüfbarkeit3 dokumentieren und im Betrieb bekanntgeben.

− Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die

Verpflichtungen aus dieser Verpflichtungserklärung gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

3 Der Inhalt der Dokumentation sowie die Aufbewahrungsfrist ergibt sich auch § 20 Abs. 2 und 3 der RVO TVgG - NRW.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse “

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Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber führen können. ______________________________________ (Datum, Unterschrift, Firmenstempel)

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen

unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz

Nordrhein-Westfalen - NRW)

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. 1. Ich erkläre/Wir erklären

□ bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)1 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. In diesem Fall ist keine weitere Angabe erforderlich. □ kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)2 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. Weiter mit 2..

2. Ich erkläre/Wir erklären

-Eine der nachfolgenden Alternativen ist zwingend anzukreuzen. Danach weiter mit 3. -

□ dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes3 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind, und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.

1 Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I

S. 453) zu sein. 2 wie vor 3 ersetzt durch das Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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□ dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen, und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.

□ dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende), die am Standort Deutschland tätig

sind, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.

3. weitere Pflichtangaben 3.1 Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen):

□ Es liegt keine tarifliche Bindung vor (danach weiter mit 3.2).

□ Es liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist nachfolgend anzugeben (danach weiter mit 3.2): ……………………………………………… …………………………………………………………… 3.2 Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungs-

erbringung eingesetzten Beschäftigten: ……………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………. Ich erkläre/Wir erklären, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung

− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, − den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der

Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird,

− nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. ___________________ ________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen1 1) Mindestentgelte Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, ihren bzw. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802- 2, veröffentlichten bereinigten Fassung für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind,

(2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, ihren bzw. seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens das jeweils geltende Mindeststundenentgelt von derzeit 8,85 Euro zu zahlen, sofern die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist,

(3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden,

(4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre bzw. seine regulär Beschäftigten.

2) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) ihren bzw. seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw.

Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen, (2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw.

Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und –bedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können,

1 Stand:27.03.2013

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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(3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen dem Auftraggeber vorzulegen,

(4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Erklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen,

(5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,

(6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden,

(7) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen.

Die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW zu § 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberührt. 3) Kontrolle Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung

von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vorzulegen,

(2) seine bzw. ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,

(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. § 11 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bei der Beauftragung von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen,

(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bereitzuhalten, auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer, Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräfte vertraglich sicherzustellen.

4) Sanktionen Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen gilt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser / diesem eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Beauftragung der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, ihre bzw. seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus § 9 Absatz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses. Die Bestimmungen des § 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen

Bieter/Bietergemeinschaft: ____________________________________________________

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benennen wir / benenne ich Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung wie folgt:

Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

Auf Verlangen des Auftraggebers werden wir / werde ich die Namen der Unterauftragnehmer benennen.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

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Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Bieter: ____________________________________________________________________

Wir/Ich verpflichte(n) uns/mich, im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des vorstehend genannten Bieters, diesem mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) unseres/meines Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.

Leistungsbereich Beschreibung der Mittel/Kapazitäten

Name des sich verpflichtenden Unternehmens:

__________________________________________________________________________

Ort Datum Stempel und Unterschrift

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Erklärung der Bietergemeinschaft

Wir, die unten näher bezeichneten Unternehmen, bilden für das Vergabeverfahren „Sprachkurse“ eine Bietergemeinschaft. Wir werden im Falle einer Zuschlagserteilung auf unser Angebot die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen.

Der Bietergemeinschaft gehören folgende Unternehmen an:

- _________________________________________________________________________

- _________________________________________________________________________

- _________________________________________________________________________

- _________________________________________________________________________

- _________________________________________________________________________

Die vorstehenden Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.

Bevollmächtigter Vertreter: ____________________________________________________

Der vorstehende bevollmächtigte Vertreter wird von uns bevollmächtigt, die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Seite 2 von 2

Folgende Teilaufgaben werden von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft federführend erbracht werden:

Teilaufgabe Mitglied der Bietergemeinschaft

Ort Datum Stempel und Unterschrift

Ort Datum Stempel und Unterschrift

Ort Datum Stempel und Unterschrift

Ort Datum Stempel und Unterschrift

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Formblatt „Angaben zu den Lehrkräften“ Angaben zu den Lehrkräften

Bieter: ____________________________________________________________________

Mitglied der Bietergemeinschaft: _______________________________________________

Anderes Unternehmen (z.B. Unterauftragnehmer): _________________________________

Für die Durchführung der hier zu vergebenden Sprachkurse B2 für Flüchtlinge und Asylbewerber werden folgende Lehrkräfte eingesetzt, die über nachstehende Erfahrungen mit Lehrtätigkeiten in Sprachkursen B2 für Flüchtlinge und Asylbewerber aufweisen:

Name der Lehrkraft Erfahrungen Lehrtätigkeit in Sprachkursen B2 für Flüchtlinge und Asylbewerber (insbesondere Kursgröße, Kursdauer, Kursort, Kursträger, Anzahl Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten))

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Vergabeverfahren „Sprachkurse“

Formblatt „Angaben zu den Lehrkräften“

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Name der Lehrkraft Erfahrungen Lehrtätigkeit in Sprachkursen B2 für Flüchtlinge und Asylbewerber (insbesondere Kursgröße, Kursdauer, Kursort, Kursträger, Anzahl Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten))

___________________________________________________ (Ort, Datum, Stempel und Unterschrift)

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Bearbeitungsstand: 01.10.2016 Seite 1 / 7

Liste der zugelassenen Lehrwerke

in Integrationskursen

Stand: OKTOBER 2016

Die Liste ist folgendermaßen gegliedert:

o Lehrwerke für den Integrationskurs

Sprachkurs – kurstragende Lehrwerke

Orientierungskurs – kurstragende Lehrwerke

o Unterrichtsmaterialien für den Alphabetisierungskurs

Alpha-Sprachkurs – Lehrwerke

Alpha-Sprachkurs – Zusatzmaterialien

Unter der Rubrik „Lehrwerke für den Integrationskurs“ finden Sie die zugelassenen kurstragenden Lehrwerke für den Sprach- und Orientierungskurs des Integrationskurses. Wichtigste Bedingung: In-halt und Aufbau der Lehrwerke müssen eine Ausgestaltung des Unterrichts im Sinne des Konzepts für

einen bundesweiten Integrationskurs und der jeweiligen Kurskonzepte für spezielle Zielgruppen er-möglichen. Eines dieser Lehrwerke muss die Grundlage für den Unterricht bilden.

HINWEIS: Die Rubriken „Sprachkurs – Zusatzmaterialien“ und „Orientierungskurs – Zusatzmateria-lien und Alpha“ wurden mit Stand 01.10.2016 eingestellt. Dies gilt auch für die dort vertretenen digi-talen Lernangebote und Sprachlernzeitschriften.

Unter der Rubrik „Unterrichtsmaterialien für den Alphabetisierungskurs“ finden Sie empfohlene Lehrwerke für den Alpha-Sprachkurs, die auch in Kombination verwendet werden können. Unter „Alpha-Sprachkurs – Zusatzmaterialien“ werden Materialien aufgeführt, deren punktueller Einsatz im Alphabetisierungskurs eine sinnvolle Ergänzung zu den zuvor genannten Lehrmitteln bieten kann. In den sehr fortgeschrittenen Kursabschnitten des Alphabetisierungskurses können zunehmend auch Lehrmaterialien aus dem DaZ-Bereich eingesetzt werden.

Die Zulassung von Lehrwerken beantragen Verlage direkt beim Referat 321 des Bundesamtes.

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Lehrwerke in Integrationskursen

Bearbeitungsstand: 01.10.2016 Seite 2 / 7

Lehrwerke für den Integrationskurs

Sprachkurs – kurstragende Lehrwerke

Für den Unterricht in Sprachkursen gelten grundsätzlich die Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die im „Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs“ und im „Rahmencurriculum für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache“ niedergelegt sind. Für die speziellen Integrationskurse sind darüber hinaus die entsprechenden Kurskonzepte zu beachten. Folgende Lehrwerke wurden vorbehaltlich einer Änderung der Zulassungskriterien als geeignetes Unterrichtsmaterial eingestuft. Sie sind gegebenenfalls durch zusätzliche Materialien zu ergänzen.

Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.

Ab 2007 erschienen:

Aussichten Teilbände der Niveaustufen A1, A2, B1

Klett Verlag

Begegnungen

(A1/A2/B1) Nur in Intensivkursen kurstragend einsetzbar!

Schubert Verlag

Berliner Platz NEU (A1/A2/B1) Klett-Langenscheidt Deutsch 1 und 2 1. Auflage 2012

Band 1, 2 (A1-B1) inlingua International

Einfach gut! Deutsch für die Integration (A1/A2/B1)

telc gGmbH

eurolingua Deutsch 1 bis 3 – NEUE Ausgabe

(A1/A2/B1) Cornelsen Verlag

Ja genau! Band 1-2/A1, Band 1-2/A2 und Band 1-2/B1

Cornelsen Verlag

Linie 1 Deutsch in Alltag und Beruf (A1/A2)

Klett-Langenscheidt

Menschen (A1/A2/B1) Mit dem Arbeitsbuch „Menschen hier, Deutsch als Zweitsprache“ (A1/A2/B1)

Hueber Verlag

Motive (A1/A2/B1) Nur in Intensivkursen kurstragend einsetzbar!

Hueber Verlag

Netzwerk Deutsch als Fremdsprache (A1/A2/B1)

Klett-Langenscheidt

Panorama (A1/A2.1) Mit dem Übungsbuch „Leben in Deutschland, Deutsch als Zweitsprache“ (A1/A2.1)

Cornelsen Verlag

Pluspunkt Deutsch – Leben in Deutschland

Deutsch als Fremdsprache (A1/A2/B1)

Cornelsen Verlag

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Lehrwerke in Integrationskursen

Bearbeitungsstand: 01.10.2016 Seite 3 / 7

Lehrwerke für den Integrationskurs

Sprachkurs – kurstragende Lehrwerke

Pluspunkt Deutsch – NEUE Ausgabe

Band 1-3 (A1/A2/B1) Cornelsen Verlag

Schritte PLUS Band 1-6 (A1/A2/B1) Hueber Verlag

Schritte PLUS NEU Band 1-3 (A1/A2.1) Hueber Verlag

studio [21] Das Deutschbuch (A1/A2/B1) Mit dem Arbeitsbuch „Intensivtraining, mit Extra-seiten für Integrationskurse” (A1/A2/B1)

Cornelsen Verlag

Vor 2007 erschienen:

Berliner Platz Band 1-3 (A1/A2/B1)

Klett-Langenscheidt

Delfin Band 1-3 (A1/A2/B1)

Hueber Verlag

Lagune

Band 1-3 (A1/A2/B1)

Hueber Verlag

Optimal

Band 1-3 (A1/A2/B1)

Klett-Langenscheidt

Passwort Deutsch

Band 1-5 (A1/A2/B1)

Ernst Klett Sprachen

Pluspunkt Deutsch

Band 1-3 (A1/A2/B1)

Cornelsen Verlag

Schritte Band 1-6 (A1/A2/B1)

Hueber Verlag

studio d Band 1-3 (A1/A2/B1)

Cornelsen Verlag

Tangram AKTUELL

Band 1-3 (A1/A2/B1)

Hueber Verlag

Themen AKTUELL

Band 1-3 (A1/A2/B1)

Hueber Verlag

[Fortsetzung auf der nächsten Seite]

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Lehrwerke in Integrationskursen

Bearbeitungsstand: 01.10.2016 Seite 4 / 7

Lehrwerke für den Integrationskurs

Orientierungskurs – kurstragende Lehrwerke Für den Unterricht in Orientierungskursen gelten grundsätzlich die Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die im „Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs“ und im „Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs“ niedergelegt sind. Folgende Lehrwerke wurden vorbehaltlich einer Änderung der Zulassungskriterien als geeignetes Unterrichtsmaterial eingestuft. Sie sind gegebenenfalls durch zusätzliche Materialien zu ergänzen. 45 Stunden Deutschland Ernst Klett Sprachen 60 Stunden Deutschland Mit Testvorbereitung

„Leben in Deutschland“ Ernst Klett Sprachen

miteinander leben Unterrichtsmaterial für Orientierungs- und Sprachkurse

Neuauflage 2014

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Orientierungskurs Geschichte – Institutionen – Leben in Deutschland

Klett-Langenscheidt

Orientierungskurs Grundwissen Politik, Geschichte und Gesellschaft in Deutschland

Neuauflage 2016: mit Testvorbereitung „Leben in Deutschland“

Cornelsen Verlag

Pluspunkt Deutsch – Der Orientierungskurs

Cornelsen Verlag

Zur Orientierung

5. Auflage: mit Testvorberei-tung „Leben in Deutschland“

Hueber Verlag

[Fortsetzung auf der nächsten Seite]

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Lehrwerke in Integrationskursen

Bearbeitungsstand: 01.10.2016 Seite 5 / 7

Unterrichtsmaterialien für den Alphabetisierungskurs

Alpha-Sprachkurs – Lehrwerke Alphabetisierung & Deutsche Sprache

Lernsoftware: CD-ROM Admovi Verlag

Alpha-Basis-Projekt Erwachsene Neulinge erobern die Schrift

Band 1 und 2 Books on Demand

Alphamar Wege in die Alphabetisierung für erwachsene Deutschlernende (A1)

Klett-Langenscheidt

Alphaplus Band 1 (Basiskurs Deutsch als Zweitsprache) und Band 2 (Aufbaukurs) (A1)

Cornelsen Verlag

Berliner Platz – Einstiegskurs Vorkurs-Band Klett-Langenscheidt

Berliner Platz NEU – Einstiegskurs

Vorkurs-Band Klett-Langenscheidt

Der Einstieg Vorkurs-Band Cornelsen Verlag

Der Vorkurs Vorkurs-Band Ernst Klett Sprachen Erste Schritte (plus) Vorkurs-Band Hueber Verlag Hamburger ABC Kurs- und Arbeitshefte

(Einzelheft-Sammlung) Arbeitsgemeinschaft Karolinenviertel e.V.

Ihr Start ins Deutsche Ein Alphabetisierungskurs für Erwachsene

Band 1 und 2 sowie Lehrerhandbuch (A1)

Hempen-Verlag

Kompakt Set Alpha Band 1 und 2 und Lehrerhandbuch

Mari Aradgoli Verlag

Lesen und Schreiben Band 1 und 2 und Lehrerhandbuch

Hueber Verlag

Mosaik Cornelsen Verlag Projekt Alphabet Neu Klett-Langenscheidt Schritte plus Alpha Band 1-3

Kursbuch für die Kursabschnitte 1 bis 3 ff. des Alphabetisierungskurses

Hueber Verlag

Schritte plus Alpha kompakt Kompaktband besonders geeignet für Kurse mit Zweitschriftlernenden

Hueber Verlag

Von A bis Z – Alphabetisierungskurs A1

Band 1 (A1) Deutsch als Zweitsprache für Erwachsene Kursbuch + Übungsbuch

Ernst Klett Sprachen

[Fortsetzung auf der nächsten Seite]

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Lehrwerke in Integrationskursen

Bearbeitungsstand: 01.10.2016 Seite 6 / 7

Unterrichtsmaterialien für den Alphabetisierungskurs

Alpha-Sprachkurs – Zusatzmaterialien

Alphabetisierung Lesen und Schreiben lernen

Lernsoftware: CD-ROM, Audio-CD Arbeitsblätter, Hörübungen, Teste

Admovi Verlag

Alphabetisierung & Deutsche Sprache – Beiheft

Didaktisch-methodische Empfehlungen zur Gestaltung des Unterrichts

Admovi Verlag

Alphabetisierung & Deutsche Sprache – Beiheft

Curriculum zur Planung und Gestaltung von Lernprozessen

Admovi Verlag

Bild- und Wortlexikon zum Lesen- und Schreibenlernen

Übungsblätter Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Bild- und Wortlexikon zum Lesen- und Schreibenlernen in acht Teilen

Übungsblätter Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Buchstaben und Bilder Freiarbeitsmaterial: Buchstabenkarten

Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Buchstaben und Zahlen Freiarbeitsmaterial: Kartonierte Buchstaben- und Zahlenkarten

Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V

Deutsch lesen und schreiben Übungsmaterialien Band 1 und Band 2 (Version A und B)

Books on Demand

Druck- und Schreibbuchstaben

Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Komm rein! Deutsch für Flüchtlinge und Asylbewerber mit Begleitheft

Langenscheidt

Laute, Silben, Wörter Lesen lernen für Erwachsene Lernsoftware: CD-ROM

Admovi Verlag

Lernquiz Einfache Rätselübungen für den Deutsch- oder DaZunterricht

Books on Demand

Lernwerkstatt Lesen und Schreiben

Teil 1 und Teil 2 Rechtschreibung – Übungsbuch für Erwachsene

Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. KAROLA – Internationaler Treffpunkt für Frauen und Mädchen e.V.

Leselotto Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Lehrwerke in Integrationskursen

Bearbeitungsstand: 01.10.2016 Seite 7 / 7

Unterrichtsmaterialien für den Alphabetisierungskurs

Alpha-Sprachkurs – Zusatzmaterialien

Mein Deutschland Ordner besonders geeignet für die ersten Kursabschnitte

Langenscheidt

Silbenschieber Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Silbentabellen

Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Verstehst du? 1/2/3/4 Einfache Alltagsgeschichten/ Dialogtraining

Books on Demand

Von A bis Z – Alpha-Portfolio – A1

Kopiervorlagen/A1 Ernst Klett Sprachen

Von A bis Z – Leseheft für den Alphabetisierungskurs

Lesestufe 1 und 2 Ernst Klett Sprachen

Von A bis Z – Schreibtrainer Alphabetisierung

Übungsheft zu Alphabet und Grundzahlen

Ernst Klett Sprachen

Vom Bild zum Laut zum Buchstaben

Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Vom Bild zum Laut zum Buchstaben (mit Artikeln)

Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Wendekarten

Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Wortkarten und Bildkarten

Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

200/1300 wichtige Wörter Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.

Spezielle Lernsoftware für PC: ich-will-deutsch-lernen.de Lernportal u.a. mit 15 Lektionen

im Lernbereich „Lesen und Schreiben lernen & Deutsch hören und sprechen“

Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.

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Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen

1 Bei ausländischen Studienabschlüssen, die eine Lehrbefähigung attestieren, ist der Nachweis von Unterrichtspraxis im Umfang von einem Jahr in Anlehnung an das deutsche Referendariat nachzuweisen. Bei fehlender

Praxis siehe Spalte B bzw C.

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen neben der fachlichen Qualifikation auch Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 mit gutem Prädikat entsprechend dem

Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachzuweisen sind. Ausgenommen sind Personen, die ein deutsches Abitur oder einen deutschsprachigen Hochschulabschluss in einem deutsch-

sprachigen Land erworben haben.

Hochschulabschluss in Deutsch als Fremd-

sprache/Deutsch als Zweitsprache (auch

als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder

Nebenfach) in Deutschland erworben

Hochschulabschluss und einschlägig aner-

kannte (Hochschul)Zertifikate DaF/DaZ

2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch

oder eine moderne Fremdsprache (einschl.

Grundschullehramt)1

Hochschulabschluss Germanistik oder

andere Neuphilologien und andere

DaF/DaZ-Zertifikate (mind. 100 UE)

A keine Zusatzqualifizierung B verkürzte Zusatzqualifizierung (70 UE)

C unverkürzte Zusatzqualifizierung (140 UE)

Hochschulabschluss Germanistik oder andere Neuphilo-

logien (einschl. 1. Staatsexamen Grundschullehramt)

Hochschulabschluss Übersetzer

2. Staatsexamen / Lehrbefähigung für andere Schulfä-

cher 1

Hochschulabschluss Pädagogik / Sozialpädagogik /

Sonderpädagogik, Erwachsenenbildung, Erziehungswis-

senschaft, Psychologie

Hochschulabschluss und andere DaF/DaZ-Zertifikate

(mind. 100 UE)

Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung / vergleichba-

re Abschlüsse Hochschulabschluss und andere DaF/DaZ-

Zertifikate (mind. 100 UE)

Hochschulabschluss

Kein formaler Hochschulabschluss, aber sprachlicher Be-

rufsabschluss

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Hochschulabschluss Germanistik oder

andere Neuphilologien (einschl. 1. Staats-

examen Grundschullehramt)

Hochschulabschluss Übersetzer

Hochschulabschluss Pädagogik / Sozialpädagogik / Son-

derpädagogik, Erwachsenenbildung, Erziehungswissen-

schaft, Psychologie

Hochschulabschluss und andere DaF/DaZ-Zertifikate

(mind. 100 UE)

Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung / vergleichbare

Abschlüsse

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge| Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen|August 2015


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