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Schule aktuell - kultusministerium.hessen.de · Dr. Thomas Schäfer am 7. Juni den Startschuss für...

Date post: 14-Oct-2019
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Hessisches Kultusministerium Informationsservice für Schulleitung und Kollegium Schule aktuell Liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Schulleitungen, das Schuljahr 2017/18 steht nun kurz vor sei- nem Ende. Sie können mit Stolz darauf blicken, wie viele Schülerinnen und Schüler dank Ihrer Arbeit erfolgreich ins nächste Schuljahr wech- seln werden. Zehntausende Schülerinnen und Schüler haben auch in diesem Jahr mit Erfolg die zentralen Abschlussprüfungen für die Haupt- und Realschule, das Landesabitur oder die Fachhochschulreife absolviert. Das sind Ziele, auf die die Schulgemeinden als Ganzes über Monate hingefiebert haben — und die sicherlich an vielen Schulen einen würdigen Abschluss im Rahmen von Abschlussfeiern gefunden haben. Darüber hinaus beschäftigen uns Themen wie die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundver- ordnung (DS-GVO) — sei es im Privaten oder an Ihrem Arbeitsplatz in der Schule — oder die Einstellung von sozialpädagogischen Fach- kräften zur Unterstützung und Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer. Die ersten von ihnen sind bereits an zahlreichen Grundschulen angekommen; viele weitere werden in den kommenden Wochen und Monaten folgen. Hier stellt sich für viele die Frage: Wie und für welche Aufgaben setzen wir die neuen Kolleginnen und Kol- legen ein? Anhand einiger Beispiele wollen wir Ihnen Fallkonstellationen schildern und Tipps zu Einsatz und Integration dieser Kräfte ins Schulleben geben. Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Überblick, wie der Ganztagsausbau im kommenden Jahr voranschreiten wird und mit welchen Mitteln Hessen und der Bund den Bau und die Sanierung von Schulen fördern — ein Bereich, für den eigentlich die großen Städte und Landkreise als Schulträger verantwort- lich sind. „KIP macht Schule!“ — so der Titel des zweiten Kommunalen Investi- tionsprogramms. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lek- türe und erholsame Sommerferien! Mit herzlichen Grüßen Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz » 3/2018 . Juni Ein Fall für UBUS? 2 Ganztagsausbau im Schuljahr 2018/19 4 Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung 6 KIP macht Schule! 8 Weitere Themen 9
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Hessisches Kultusministerium

Informationsservice für Schulleitung und KollegiumSchuleaktuell

Liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Schulleitungen,

das Schuljahr 2017/18 steht nun kurz vor sei-nem Ende. Sie können mit Stolz darauf blicken, wie viele Schülerinnen und Schüler dank Ihrer Arbeit erfolgreich ins nächste Schuljahr wech-seln werden. Zehntausende Schülerinnen und Schüler haben auch in diesem Jahr mit Erfolg die zentralen Abschlussprüfungen für die Haupt- und Realschule, das Landesabitur oder die Fachhochschulreife absolviert. Das sind Ziele, auf die die Schulgemeinden als Ganzes über Monate hingefiebert haben — und die sicherlich an vielen Schulen einen würdigen Abschluss im Rahmen von Abschlussfeiern gefunden haben.

Darüber hinaus beschäftigen uns Themen wie die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundver-ordnung (DS-GVO) — sei es im Privaten oder an Ihrem Arbeitsplatz in der Schule — oder die Einstellung von sozialpädagogischen Fach-kräften zur Unterstützung und Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer. Die ersten von ihnen sind bereits an zahlreichen Grundschulen angekommen; viele weitere werden in den kommenden Wochen und Monaten folgen. Hier stellt sich für viele die Frage:

Wie und für welche Aufgaben setzen wir die neuen Kolleginnen und Kol-legen ein? Anhand einiger Beispiele wollen wir Ihnen Fallkonstellationen schildern und Tipps zu Einsatz und Integration dieser Kräfte ins Schulleben geben.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Überblick, wie der Ganztagsausbau im kommenden Jahr voranschreiten wird und mit welchen Mitteln Hessen und der Bund den Bau und die Sanierung von Schulen fördern — ein Bereich, für den eigentlich die großen Städte und Landkreise als Schulträger verantwort-lich sind. „KIP macht Schule!“ — so der Titel des zweiten Kommunalen Investi-tionsprogramms.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lek-türe und erholsame Sommerferien!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

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3/2018 . Juni

Ein Fall für UBUS? 2Ganztagsausbau im Schuljahr 2018/19 4Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung 6KIP macht Schule! 8Weitere Themen 9

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Ein Fall für UBUS? Die Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte an weiterführenden Schulen

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Beispiel 1

In der Klasse 5 d haben auch vier Wochen nach Schuljahresbeginn im-mer dieselben fünf Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsmaterialien nicht vollständig dabei. Nach mehrfa-cher Aufforderung durch die Klassen-lehrkraft und Notiz im Aufgabenheft mit Unterschrift der Eltern funktioniert es kurzzeitig, dann aber wieder doch nicht.

Ein Fall für UBUS!

Beispiel 2

Im Jahrgang 6 sind acht Kinder aus der Intensiv-Klasse in die Regelklasse gewechselt. Die UBUS-Kraft bietet in den ersten drei Monaten des neuen Schuljahres einmal pro Tag eine Sprechzeit für diese Kinder im Trakt von Jahrgang 6 an. Die Kinder können mit Fragen zu ihr kommen, ihr Herz ausschütten, zu Aufgaben nachfragen, sagen, was sie nicht verstanden haben.

Ein Fall für UBUS!

Beispiel 3

Alle Klassen im Jahrgang 7 planen gemeinsam einen Aktionstag zum Thema „Feuer-wehr“. In den Klassen und im Lehrkräfte-Team sind Ideen und Kontakte gesammelt worden. Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern soll die konkrete Planung für den Aktionstag ausarbeiten. Die Leitung der klassenübergreifenden Arbeits-gruppe —

ein Fall für UBUS!

Beispiel 4

Im Jahrgang 9 ist im Ethikunterricht das Thema „Geschlechterrollen“ ge-plant. Die Lehrkraft unterrichtet Mäd-chen und Jungen zeitweise getrennt, um Fragen zum Rollenverhalten offen besprechen zu können. Dann wird gewechselt. Die jeweils andere Hälfte der Lerngruppe erhält einen Arbeits-auftrag zur Bearbeitung einer Dilem-ma-Geschichte in Partnerarbeit. Doch wer beaufsichtigt die andere Hälfte der Lerngruppe?

Ein Fall für UBUS!

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Solche und ähnliche Überlegungen und Fragestellungen werden Sie in Ihren Schulen in den kommenden Wochen vielerorts beschäftigen. Sie werden sich fragen, welche Schü-lerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Lehrkräfte-Teams rund um den Unterricht sozialpä-

dagogische Unterstützung benötigen. Sie werden schauen, welche Kinder und Jugendliche in welchen Jahrgängen und in welchen Unterrichtssituationen Unterstützung durch eine zusätzliche Person benötigen, um besser in der Schule und im Unterricht zurechtzukommen. Der Austausch dazu in der Schulgemeinde dient der Vorbe-reitung von schulbezogenen Ausschreibungen für zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte, die mit Beginn des kommen-den Schuljahres eingestellt werden können. Damit sollen Schülerinnen und Schüler ergänzend zum Unterricht beim Lernen unterstützt und Lehrkräfte entlastet werden.

Sie als Schulleiterinnen und Schulleiter, als Lehrkräfte und als Personalräte an Schulen kennen sicherlich weitere Beispiele für einen sinnvollen und dem Profil der einzelnen Schule ent-sprechenden Einsatz der neuen Unterrichtsbegleitenden Un-terstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte, kurz UBUS. Deren Aufgaben sind in dem „Erlass für die Unterrichtsbeglei-tende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen“ seit dem 1. Februar 2018 bereits beschrieben. Die dort aufgeführten Aufgaben gelten unverändert auch für die Ausschreibungen im Bereich der weiterführenden Schulen.

Die bereits an vielen Schulen seit Jahren gut eingeführten Projekte und Programme der Schulsozialarbeit nach SGB VIII sind für Schulen unverzichtbar. Die dort tätigen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben in Absprache zwischen Schul-leitung, Kollegium, Personalrat und dem jeweiligen Träger der Schulsozialarbeit vor Ort Programme entwickelt, die von Streitschlichtung über das Angebot von Pausenspielen und Berufsorientierungs-Projekten bis hin zur Einzelunterstützung der Schülerinnen und Schüler bei familiären Problemen reichen. Diese Programme der Schulsozialarbeit werden nun durch die sozialpädagogischen Fachkräfte nach UBUS ergänzt, die mit und für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte rund um den Unterricht und das Lernen tätig werden sollen.

Schulleitung, Kollegium, Personalrat, Schulsozialarbeit und UBUS-Kraft verständigen sich, wer welche Aufgaben sinnvollerweise übernehmen soll und kann, so dass im Endeffekt eine gemeinsame Unterstützung zum Wohle der Kinder und Jugendlichen realisiert wird. Jede Berufsgruppe trägt auf ihre eigene Art und Weise zum Gelingen bei.

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G GA ANZT

Ganztagsausbau im Schuljahr 2018/19:

Nach den Sommerferien werden mittler-weile zum vierten Mal Schulträger und Schulen neu in den „Pakt für den Nachmit-tag“ aufgenommen. So kommen im Schul-jahr 2018/19 vier Schulträgerregionen und insgesamt 42 Schulen neu hinzu.

Zu den 21 Schulträgerregionen, die schon jetzt im Pakt für den Nachmittag sind, kommen die Stadt Rüsselsheim, der Wetteraukreis, der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau hinzu. Damit nehmen drei Viertel der Schulträgerregionen in Hessen teil.

Aus den vier neuen Regionen starten zehn Schulen in den Pakt für den Nachmittag,

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32 weitere kommen aus den Schulträger-regionen, die schon länger dabei sind. Zusammen mit den Schulen, die bereits im laufenden Schuljahr partizipieren, werden im Schuljahr 2018/19 insgesamt 208 Schulen im Pakt für den Nachmittag ganztägig arbeiten.

Außerdem erhalten erstmals alle am Pakt für den Nachmittag teilnehmenden Grundschulen — unabhängig von ihrer Größe — eine Sockelzuweisung im Um-fang einer vollen Lehrerstelle.

Darüber hinaus werden auch im regulä-ren Ganztagsprogramm neue Angebote geschaffen oder bestehende ausgebaut.

Schülerinnen und Schüler an 70 Prozent aller Schulen in Hessen können Ganztagsangebote in Anspruch nehmen

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G GA ANZTDurch eine Verlängerung der Antragsfrist profitieren so viele Regionen und Schulen vom Ausbau der Ganztagsangebote wie nie zuvor.

Vor allem für die weiterführenden Schu-len ist aber auch der Ausbau im regulären Ganztagsprogramm von hoher Bedeutung. So können sich Schulen im kommenden Schuljahr mit zusätzlichen Ressourcen in ihren Profilen weiterentwickeln, in eines der Profile neu einsteigen oder einen Profilwechsel vornehmen: Im Schuljahr 2018/19 werden 26 Schulen neu in das reguläre Ganztagsprogramm des Landes aufgenommen, davon 25 in Profil 1 und eine Neugründung sogleich in Profil 3, also als gebundene Ganztagsschule.

Darüber hinaus haben 200 Schulen eine Erweiterung in den bestehenden

Profilen beantragt, die allesamt ge-nehmigt worden sind. Durch eine höhere Stellenzuweisung erhalten sie nun die Möglichkeit, ihre Angebote im bestehenden Profil sowohl quantitativ als auch qualitativ zu erweitern.

Und schließlich werden im kommenden Schuljahr insgesamt 87 Schulen einen Profilwechsel vornehmen und somit in einem höheren Profil arbeiten.

Damit rückt das Land seinem Ziel, lan-desweit zusätzliche Bildungs- und Be-treuungsangebote am Nachmittag zu schaffen, immer näher und kommt dem Wunsch vieler Eltern nach, die sich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Fa-milie wünschen.

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Sie finden die Broschüre Ganztägig arbeitende Schulen unter https://kultusministerium.hessen.de/presse/infomaterial/9

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Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung — kein Grund zur SorgeIn diesen Tagen ist das Thema „Datenschutz“ in aller Munde, denn die von der EU erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt, wie sich aus ihrem Artikel 99 Absatz 2 ergibt, seit dem 25. Mai 2018. Gleichzeitig ist das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) in Kraft getreten und hat das bisherige Hessische Datenschutzgesetz (HDSG) abgelöst. Das HDSIG ist aber nur ergänzend zur DS-GVO heranzuziehen. Entsprechendes gilt für das — ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft getretene — Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soweit dieses für öffentliche Stellen der Länder maßgeblich ist. Vorrangig ist die DS-GVO anzuwenden, denn die DS-GVO gilt in der ganzen Europäischen Union und damit auch in Deutschland und in Hessen unmittelbar, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedürfte.

Auch wenn sich die maßgeblichen Rechtsquellen geändert haben und der unmittelbare Rückgriff auf europäisches Recht in diesem thematischen Zusammenhang für manche Rechtsanwender ungewohnt ist, besteht kein Anlass zu Unruhe oder gar Panik. Im Ge-genteil: Die DS-GVO lässt wesentliche inhaltliche Kernelemente des bislang geltenden Datenschutzrechts und damit viele bekannte, bewährte und gut handhabbare Regelun-gen wie etwa die zur Datenübermittlung unangetastet.

Wer die Vorgaben des Datenschutzrechts in der Vergangenheit eingehalten hat, muss auch mit Blick auf die DS-GVO grundsätzlich keinen Grund zur Sorge haben. Gleich-wohl wirkt sich die DS-GVO auf die Tätigkeit des Hessischen Kultusministeriums, der Staatlichen Schulämter, der Hessischen Lehrkräfteakademie sowie der Schulen aus. So werden beispielsweise sämtliche Rechtsvorschriften des Kultusressorts fortlaufend auf ihre Vereinbarkeit mit der DS-GVO überprüft und, soweit nötig, entsprechend ange-passt.

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Den Schulen stehen in den Staatlichen Schulämtern fachlich kompetente Ansprech-partnerinnen und Ansprechpartner zu allen relevanten Fragen des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis zur Verfügung. Darüber hinaus sind im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums (Ausgabe Juni 2018) Hinweise zur behördeninternen Umsetzung der DS-GVO im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums abgedruckt. Mit Blick auf die rechtlich und technisch komplexe Materie stellt das Dokument eine zwar anspruchsvolle, aber gleichwohl lohnende Lektüre dar.

Schließlich gilt es auf die Materialien hinzuweisen, die der Hessische Datenschutzbeauftrag-te in seinem Internetauftritt (https://datenschutz.hessen.de/infothek) zum Download bereit-gestellt hat.

Der Datenschutz besitzt in Hessen seit jeher einen hohen Stellenwert. Die DS-GVO trägt dazu bei, dass das hohe Schutzniveau, welches in der Vergangenheit im schulischen Bereich gegeben war, auch zukünftig erhalten bleiben wird.

Aktuelle Rechtsquellen: > Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO, ABl. EU Nr. L 119 S. 1, Nr. L 314 S. 72)

> Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82)

> Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097)

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KIP macht Schule!Land und Bund fördern Hessens Schulen mit über 558 Millionen Euro

Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hat gemeinsam mit Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am 7. Juni den Startschuss für die praktische Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogramms „KIP macht Schule!“ gegeben.

Hessens Schulträgern steht mit „KIP macht Schule!“ nun ein Investitionsvolumen von mehr als einer halben Milliarde Euro zur Verfügung: Über 558 Millionen Euro, die für die Schülerinnen und Schüler investiert werden können, um das Lernen, Lehren und Leben an den Schulen in Hessen weiter zu verbessern. Die ersten Förderzusagen über 26 Projekte mit einem Volumen von rund 8 Millionen Euro konnten bereits an den Landkreis Limburg-Weilburg übergeben werden. Insgesamt liegen schon rund 50 Anmeldungen vor.

„KIP macht Schule!“ steht für eine breite Unterstützung der Schulen durch die Hessische Landesregierung: Neben einer sehr guten Versorgung mit Lehrkräften und deren best-möglicher Ausbildung greift das Land damit auch den Schulträgern unter die Arme und

unterstützt sie dabei, für Schüler und Lehrkräfte moderne Schulgebäude zu bauen, sie zu sanieren oder in die Aus-stattung zu investieren.

„KIP macht Schule!“ sorgt nicht nur dafür, dass die hessischen Schülerinnen und Schü-ler in zeitgemäßen und modernen Schulge-bäuden unterrichtet werden, es unterstützt auch wichtige bildungspolitische Vorhaben der Landesregierung. Insbesondere beim Ausbau ganztägiger Bildungsangebote schafft KIP gemeinsam mit den umfassenden Investitionen in neue Lehrerstellen bei den Schulträgern vor Ort Möglichkeiten, um die von den Eltern gewünschten Ganztagsplätze anbieten zu können.

„KIP macht Schule!“ wird auch der Digitalisie-rung und der Medienbildung in den Schulen

zusätzlichen Schwung verleihen, weil die dafür fortgebildeten Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen dank einer Breitbandanbindung und der entsprechenden IT-Ausstattung den Unter-richt zeitgemäß pädagogisch gestalten können. Und nicht zuletzt greift KIP den Schulen bei der weiteren Umsetzung der inklusiven Beschulung unter die Arme.

Wie bei Investitions- und Konjunkturprogrammen üblich, beteiligen sich die Kommunen zu einem Teil an den Investitionskosten, damit Projekte nicht nur wegen des zur Verfü-gung stehenden Bundes- oder Landesgeldes umgesetzt werden, sondern auch, weil sie den Kommunen selbst etwas wert sind. Bund und Land tragen bei „KIP macht Schule!“ jeweils 75 Prozent der Kosten, die Schulträger steuern 25 Prozent bei.

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Herausgeber: Hessisches Kultusministerium • Verantwortlich: Stefan Löwer • Luisenplatz 10 • 65185 Wiesbaden • Telefon: +49 611 368-2014 • Fax: +49 611 32715-2014 • E-Mail: [email protected] • www.kultusministerium.hessen.de • Gestaltung: Sabine Stahl

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50 Jahre Mathematik-WettbewerbIn 50 Jahren haben sich schon ganze Generationen von Schülerinnen und Schülern auf den Mathematik-Wettbewerb vorbereitet und dabei ihr Können mit Zahlen und im räum-lichen Denken an den Tag gelegt. Im Jubiläumsjahr haben sich fast 51.000 Schülerinnen und Schüler der achten Klassen aus 509 Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien beteiligt. Die Siegerinnen und Sieger wurden in Anwesenheit von Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz auf einer Feier in Babenhausen gewürdigt:

https://kultusministerium.hessen.de/presse/ pressemitteilung/50-jahre-mathematik- wettbewerb-des-landes-hessen

AusblickIn der nächsten Ausgabe der Schule aktuell, die nach den Sommerferien erscheinen wird, erwarten Sie folgende Themen:

» Neues zum Schuljahresbeginn

» Wie gehen wir künftig mit Förderplänen um?

» Die Ergebnisse des Landesabiturs 2018

Franz-Leuninger-Schule Mengerskirchen und Liebfrauenschule Frankfurt erfolgreich beim Deutschen Schulpreis

Mit Spannung haben die Schuldelegationen der Franz-Leun-inger-Schule in Mengerskirchen und der Liebfrauenschule Frankfurt am 14. Mai der Verleihung des Deutschen Schul-preises in Berlin entgegen gesehen. Am Ende belegte die Franz-Leuninger-Schule den 2. Platz bundesweit.

Kultusstaatssekretär Dr. Manuel Lösel begrüßte die Delegationen im Garten der Hessischen Landesvertre-tung und gratulierte beiden Schulen zu ihrer hervorragenden und vorbildlichen Arbeit. Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz gratulierte einen Tag später persönlich in der Franz-Leuninger-Schule in Mengerskir-chen. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/ zwei-hessische-schulen-mit-dem-deutschen-schulpreis-ausgezeichnet

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