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31. MAI 2013 Eine Publikation der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns TRANSPARENT NR. 10/2013 www.kzvb.de Barrierefreies Bayern Sozialministerin Haderthauer lobt Engagement der Zahnärzte Der demografische Wandel gilt als eine der größten Herausforderungen der Zukunft. Das haben auch die Zahnärzte erkannt, die die Alterszahnheilkunde stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer fordert nun einen Aktionsplan für ein barrierefreies Bayern. Wir sprachen mit ihr darüber, was sie konkret erreichen will. Transparent: Bayern soll bis 2025 barrierefrei werden. Was war der Auslöser für Ihre Forderung nach einem entsprechenden Investitions- programm? Haderthauer: Das Stich- wort lautet „Inklusion“. Das bedeutet nichts anderes, als auch Menschen mit Behin- derung und in ihrer Beweg- lichkeit eingeschränkten Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu er- möglichen. Diese Heraus- forderung müssen wir jetzt gemeinsam und entschlos- sen anpacken. Hier ist die ganze Gesellschaft gefor- dert. Inklusion muss viel stärker mitgedacht und mit- gemacht werden! Es geht darum, allen Menschen eine selbstbestimmte und gleich- berechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Ich will ge- rade den Lebensalltag für Menschen mit Behinde- rung, ältere Menschen, aber auch Familien mit kleinen Kindern spürbar erleichtern und verbessern. Für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behin- derung in allen Lebensbereichen ist Barrierefreiheit eine wesentliche Voraussetzung. Transparent: Wie wollen Sie dieses Ziel konkret errei- chen? Haderthauer: Natürlich ist das nicht von heute auf morgen zu erreichen. Umso wichtiger ist ein kraftvoller Einstieg. Dazu möchte ich in der nächsten Legislatur- periode ein Programm „Bay- ern barrierefrei 2025“ star- ten, das Kommunen und freie Träger dabei unterstützt, Barrierefreiheit bei Einrich- tungen und Gebäuden, Stra- ßen und Plätzen aber auch in den Kommunikations- strukturen zu realisieren. Hier gibt es viel zu tun, da müssen Gemeinde, Städte und Landkreise gemeinsam anpacken. Ich werbe für ein staatliches Sonderinvestiti- onsprogramm, wie wir es für den Krippenplatz- Der demografische Wandel wird dazu führen, dass immer mehr Patienten in ihrer Beweglichkeit einge- schränkt sind. Darauf sollten die Praxen auch durch bauliche Maßnahmen reagieren. >>> Foto: mottto / Fotolia.com
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1kzvb TransparenT 10/2013

31. mai 2013

Eine Publ ikat ion der Kassenzahnärzt l ichen Vereinigung Bayerns

transparentnr. 10/2013

www.kzvb.de

Barrierefreies BayernS ozialminis terin Hader thauer lob t Engagement der Zahnär z te

Der demografische Wandel gilt als eine der größten Herausforderungen der Zukunft. Das haben auch die Zahnärzte

erkannt, die die Alterszahnheilkunde stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Bayerns Sozialministerin

Christine Haderthauer fordert nun einen Aktionsplan für ein barrierefreies Bayern. Wir sprachen mit ihr darüber,

was sie konkret erreichen will.

Transparent: Bayern soll bis 2025 barrierefrei werden. Was war der Auslöser für Ihre Forderung nach einem entsprechenden Investitions-programm?

Haderthauer: Das Stich-wort lautet „Inklusion“. Das bedeutet nichts anderes, als auch Menschen mit Behin-derung und in ihrer Beweg-lichkeit eingeschränkten Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu er-möglichen. Diese Heraus-forderung müssen wir jetzt gemeinsam und entschlos-sen anpacken. Hier ist die ganze Gesellschaft gefor-dert. Inklusion muss viel stärker mitgedacht und mit-gemacht werden! Es geht darum, allen Menschen eine selbstbestimmte und gleich-berechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Ich will ge-rade den Lebensalltag für Menschen mit Behinde-rung, ältere Menschen, aber

auch Familien mit kleinen Kindern spürbar erleichtern und verbessern. Für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behin-

derung in allen Lebensbereichen ist Barrierefreiheit eine wesentliche Voraussetzung.

Transparent: Wie wollen Sie dieses Ziel konkret errei-chen?

Haderthauer: Natürlich ist das nicht von heute auf morgen zu erreichen. Umso wichtiger ist ein kraftvoller Einstieg. Dazu möchte ich in der nächsten Legislatur- periode ein Programm „Bay-ern barrierefrei 2025“ star-ten, das Kommunen und freie Träger dabei unterstützt, Barrierefreiheit bei Einrich-tungen und Gebäuden, Stra-ßen und Plätzen aber auch in den Kommunikations-strukturen zu realisieren. Hier gibt es viel zu tun, da müssen Gemeinde, Städte und Landkreise gemeinsam anpacken. Ich werbe für ein staatliches Sonderinvestiti-onsprogramm, wie wir es für den Krippenplatz-

Der demograf ische Wandel wird dazu führen, dass immer mehr Patienten in ihrer Beweglichkeit einge-schränkt sind. Darauf sollten die Praxen auch durch bauliche Maßnahmen reagieren.

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ausbau hatten. Staatliche Investiti-onszuschüsse sollen bewirken, dass Bayern in allen Landesteilen bis 2025 barrierefrei ist.

Transparent: Das wird viel Geld kos-ten. Glauben Sie, dass Sie die dafür nötigen politischen Mehrheiten be-kommen?

Haderthauer: Von der Barrierefrei-heit des öffentlichen Raums profi-tieren alle: Menschen mit Behinde-rung, aber auch ältere Menschen und Familien. Denn nicht nur für Roll-stuhlfahrer stellen hohe Schwellen ein unüberwindbares Hindernis dar, sondern auch für ältere Menschen mit Rollatoren oder Familien mit Kinder-wägen. Alltägliche Tätigkeiten sind für sie oft nur unter großen Mühen zu bewältigen. Dies reicht von Erle-digungen im Rathaus bis zum Besuch

im Schwimmbad. Auch die Busfahrt, der Schulbesuch oder das Stöbern in der Bücherei stellt da leider oft keine Ausnahme dar. Aber Barrierefreiheit bedeutet nicht nur den Abbau von baulichen Barrieren und den unein-geschränkten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auch die akustische

und visuelle Benutzbarkeit von Syste-men der Informationsverarbeitung ist ein zentraler Punkt.

Transparent: Ihre Maßnahmen rich-ten sich ausschließlich auf öffentliche Gebäude. Doch auch die Barrierefrei-heit von Arzt- und Zahnarztpraxen ist doch sehr wichtig.

Haderthauer: Private Investitionen sind in derartigen Fällen aus Steuer-geldern bisher nicht förderfähig. Ich halte es aber für wichtig, dass gera-de der Staat bei der Barrierefreiheit mit gutem Beispiel voran geht. Au-ßerdem sind schon heute viele Arzt- und Zahnarztpraxen barrierefrei. Ich danke den Praxisbetreibern

Bayerns Sozialministerin Christine Ha-derthauer lobt im Transparent-Interview das Engagement der Zahnärzte für alte und behinderte Patienten.

Fortsetzung von Seite 1

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ausdrücklich, die in entsprechende Baumaßnahmen investiert haben. Sie leisten dadurch einen wichtigen Bei-trag für die Inklusion.

Transparent: Wussten Sie, dass die bayerischen Zahnärzte auch Patienten in Pflegeeinrichtungen behandeln?

Haderthauer: Selbstverständlich ist mir dieses Engagement bekannt. Wir hatten auch einen Runden Tisch, der sich mit dem Thema „Ärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen“ beschäftigt hat. Hier konnten wir in den letzten Jahren spürbare Verbes-serungen erzielen. Der Runde Tisch hat einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem die Arbeit der bayerischen

Zahnärzte ausdrücklich gelobt wird. Ich begrüße es auch, dass es nun end-lich neue Positionen im Leistungska-talog der gesetzlichen Krankenversi-cherung gibt, damit diese Leistungen nicht komplett unentgeltlich erbracht werden müssen.

Transparent: Vielen Dank für das Gespräch!

Fortsetzung von Seite 3

Neuer Vorstand Führungswechsel b ei n ordbayerischer Zahnte chnikerinnnung (nBZi)

Bei der Innungsversammlung am 27. April haben die Mit-

glieder der NBZI den Vorstand für eine neue dreijährige Legislaturpe-riode gewählt. Obermeister Werner Schmelz, der dieses Amt seit 2006 innehatte, stand für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Ihm folgt Helmut Knittel, der bisherige stellver-tretende Obermeister. Zum stellvertre-tenden Obermeister wurde Dr. Peter Finke gewählt. Werner Schmelz wur-de zum Ehrenobermeister ernannt.

rED

Der neue Obermeister der NBZI Helmut Knittel (l .) bedankte sich bei seinem Vorgänger Werner Schmelz für seinen langjährigen Einsatz.Fotos: NBZI

Der neue Vorstand der NBZI (v.l .): Ulrich Wieprecht, Hel-mut Knittel, Marina Kersch-baum, Dr. Peter M. Finke, Klaus Kasper und Guido Braun

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Der Frühjahrsempfang von Kassen-zahnärztlicher Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer ist mittlerweile eine feste Größe im Veranstaltungskalender der Bundeshauptstadt. Auch die baye-rischen Zahnärzte waren mit einer großen Delegation in Berlin ver-treten und nutzten den Empfang für Hintergrundgespräche mit den politischen Entscheidungsträgern. Unser Bild zeigt (v.l.) Dr. Frank Portugall, Dr. Walter Donhauser, Dr. Janusz rat, Dr. Axel Wieden-mann und Dr. Cornelius Haffner im Gespräch mit dem CSU-Sozialex-perten Johannes Singhammer, MdB (2.v.l.). Einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung f inden Sie auch in der Juni-Ausgabe des Baye-rischen Zahnärzteblatts.

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kzvb Info

Befragung ab JuniKos tens truk turerhebung 2012

Um in der Politik Gehör für die Forderungen der Zahnärzte-

schaft zu bekommen, sind die Körper-schaften auf eine solide Datengrund-lage angewiesen. Auch für das Jahr 2012 führt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) deshalb eine bundesweite Kostenstrukturer-hebung in den Zahnarztpraxen durch, um zuverlässige Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung im Be-rufsstand treffen zu können. Ab Juni werden die Fragebögen für die Erhe-bung der notwendigen Daten von den KZVen an eine repräsentative Aus-wahl von Zahnarztpraxen verschickt. Die Teilnahme ist freiwillig. Die KZBV ist aber auf die Mitarbeit mög-lichst vieler Praxen angewiesen. rED

Lob für Zahnarzt-ZweitmeinungZDF - magazin WiSO b eschäf tig t sich mit Zahner sat z

Die Kosten von Zahnersatz waren Mitte Mai Thema des

ZDF-Magazins WISO. In einem Bei-trag ging es um die hohe Eigenbetei-ligung der Patienten. Einsparmöglich-keiten gebe es auf Auktionsportalen im Internet. Der Autor gab aber zu bedenken, dass auch für Nachbesse-rungen der Auktionszahnarzt, und nicht der Hauszahnarzt zuständig sei.

Danach ging es um die zahnärzt-liche Untersuchung einer jungen Frau. Die vier Zahnärzte, die WiSo testete, machten weit auseinander liegende Kostenvoranschläge. Das ZDF wies auf die Zweitmeinungsstellen der zahnärztlichen Körperschaften hin. „Der Rat der Zweitmeinungsstelle hat unserer Patientin wirklich geholfen“,

so das Fazit der Sendung. Einen be-stimmten Zahnarzt empfehlen dürften die Zweitmeinungsstellen zwar nicht. „Aber so konnte die junge Patientin die Heil- und Kostenpläne richtig ver-stehen und ihre eigene Entscheidung treffen.“

Im Vorfeld der Sendung hatte die Pressestelle der KZVB die WISO-Redaktion auf die Bedenken der Zahnärzteschaft gegenüber den Auk-tionsportalen aufmerksam gemacht und die Zahnarzt-Zweitmeinung als seriöse Alternative empfohlen.

Es ist erfreulich, dass die Redakti-on diese Anregung aufgegriffen und damit für eine ausgewogene Bericht-erstattung zum Thema Zahnersatz ge-sorgt hat. HO

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Der Böhmsche RatS chnit ts tellen z wischen B ema und GOZ

Vor Kurzem haben die baye-rischen Vertragszahnärzte

von der Bundes-KZV den Leitfaden „Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ“ erhalten, der in Zusammen-arbeit von mehreren KZVen und der Bundes-KZV entstanden ist.

Außerdem wurde die Kommentie-rung der GOZ-Nummern inhaltlich abgestimmt mit den Auffassungen der Bundeszahnärztekammer mit dem Stand vom 9. Februar 2013.

In dem Leitfaden ist beschrieben, wann und unter welchen Vorausset-zungen zahnärztliche Leistungen bei einem GKV-Patienten aus dem ver-tragszahnärztlichen Behandlungs-umfang herausfallen, in welchem Umfang diese Leistungen privat nach privater Gebührenordnung GOZ be-rechnet werden können und welche rechtlichen Voraussetzungen damit verknüpft sind. Dies möchte ich mit praxisnahen Beispielen erläutern.

Beispiel 1Bei einem GKV-Patienten wird eine

dreiflächige Amalgamfüllung gelegt. Die Füllungstherapie wird innerhalb des Sachleistungssystems erbracht. In einer separaten Sitzung werden die äl-teren Amalgamfüllungen nachpoliert.

Das Nachpolieren einer vorhandenen Restauration ist nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung und deshalb mit dem GKV-Patienten im Rahmen einer Privatbehandlung zu vereinbaren.

Kann für eine vorausgegangene Fül-lung (hier für Zahn 25) auch die GOZ-Nr. 2130 mit dem GKV-Patienten ver-einbart werden? Die Antwort lautet: nein. In der Leistungsbeschreibung der Nr. 13 ist auch das Polieren als Bestandteil genannt.

Selbst die Anwendung besonders aufwendiger Methoden oder teurer Apparaturen rechtfertigen keine (Zu-)Zahlung des GKV-Patienten.

Bitte beachten Sie, dass der Patient vor der Behandlung über die Vertrags-leistung und mögliche Behandlungsal-ternativen aufzuklären ist.

Datum Zahn nr. Leistung

08.05.2013

13.05.2013

252525

15162627

40 (i)13c (F 3)12 (bmF)

GOZ 2130GOZ 2130GOZ 2130GOZ 2130

infiltrationsanästhesieFüllung, dreiflächigBesondere maßnahmen beim Präparieren

Kontrolle, Finieren/Polieren einer restauration in separater Sitzung, auch nachpolieren einer vorhandenen restauration

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Beispiel 2Bei einem Patienten wird anstatt ei-ner dreiflächigen Amalgamfüllung eine Kunststofffüllung mit Anwen-dung der Dentin-Adhäsiv-Ätztechnik gelegt. Entscheidet sich der Patient für eine aufwendigere Füllungsthe-rapie, so besteht die Möglichkeit, mit dem Patienten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung gemäß § 28 Abs. 2 SGB V abzuschließen. Die-ser lautet: „(…) Wählen Versicher-te bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen. In Fällen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Die Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden (…).“ Diese Mehrkostenver-einbarung ist vor Beginn der Behand-lung sowohl vom Patienten als auch

vom Zahnarzt zu unterschreiben. Fer-ner muss aus dieser Vereinbarung für den Patienten eindeutig hervorgehen, in welcher Höhe und für welche Leis-tungen Mehrkosten verlangt werden. Es wurde bereits durch die Rechtspre-chung entschieden, dass nur mündlich geschlossene Mehrkostenvereinba-rungen wegen der fehlenden, aber ge-setzlich vorgeschriebenen Schriftform unwirksam (§§ 125, 126 BGB) und deshalb nicht gerichtlich durchsetz-bar sind (vgl. Schnittstellen zwischen Bema und GOZ, Seite 11).

Im Beispiel 2 werden die Begleit-leistungen nach Nr. 40 (I) als Sach-leistung abgerechnet, da diese bei ei-ner GKV-Füllung auch nötig gewesen wären. Die Versorgung des Zahnes 26 mit einer Kompositfüllung erfordert die absolute Trockenlegung, welche nur mittels eines Spanngummis (Kof-ferdam) erreicht wird. Der Spanngum-mi (Kofferdam) wäre bei einer reinen Sachleistung nicht angefallen und kann deshalb nach GOZ abgerechnet werden. In der GOZ ist das Anlegen eines Spanngummis als selbstständige zahnärztliche Leistung aufgeführt (GOZ-Nr. 2040).

Datum Zahn nr. Leistung

08.05.2013 2626

26

26

40 (i)GOZ 2100

GOZ 2040

13c (F 3)

infiltrationsanästhesiePräparieren einer Kavität und re-stauration mit Kompositmateri-alien, in adhäsivtechnik (Konditionieren), dreiflächiganlegen von Spanngummi, je Kie-ferhälfte oder Frontzahnbereichabzüglich Kassenleistung der nr. 13c (F 3) entsprechend dem gelten-dem Punktwert

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B&R-KZVB Eigen-23:B&R-KZVB Eigen 02.12.2011 11:58 Uhr Seite 1

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Nr. 14/2013

26.07.2013

12.07.3013

Nr. 13/2013

12.07.2013

28.06.3013

Nr. 12/2013

28.06.2013

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Beispiel 3Bei einem Patienten wird an Zahn

15 eine Endo-Behandlung durchge-führt. Der Zahn erfüllt die Bestim-mungen der Endo-Richtlinien und kann als Sachleistung erbracht und ab-gerechnet werden. Wieso wird neben dem zahnärztlichen Honorar für die Endo-Behandlung noch ein Honorar nach GOZ berechnet?

Mit der Bema-Umstrukturierung 2004 wurde die Leistung nach Nr. 33 (Phys) ersatzlos gestrichen. Hingegen ist in der GOZ die zusätzliche Anwen-dung elektrophysikalisch-chemischer Methoden in der Nr. 2420 beschrie-ben.

Im Bema ist vorgesehen, dass die Längenbestimmung des Wurzelkanals mit konventionellen Wurzelkanal-instrumenten und einer endodon-tischen Meßaufnahme erfolgen soll.

Die elektronische Längenmessung stellt auch im Rahmen einer vertrags-zahnärztlichen endodontischen Be-handlung keine vertragszahnärztliche

Leistung dar. Für beide Leistungen gilt, dass diese im Rahmen einer Pri-vatbehandlung mit dem GKV-Pati-

enten vereinbart werden können, da eine vergleichbare Leistung im Bema nicht enthalten ist.

Datum Zahn nr. Leistung

06.05.2013 1515

15

1515

15

40 (i)28 (VitE)

32 (WK)

35 (WF)GOZ 2420

GOZ 2400

infi ltrationsanästhesieExstirpation der vitalen Pulpa, je Kanalaufbereiten eines Wurzelkanal-systems, je KanalWurzelkanalfüllung, je KanalZusätzliche anwendung elektro-physikalisch-chemischer metho-den, je KanalElektrometrische Längenbestim-mung eines Wurzelkanals

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Kontakt: IfzL – Stefanie Lohmeier Bad Trißl Straße 39 D-83080 Oberaudorf Tel: +49 (0) 8033–9799620 E-Mail: [email protected] Internet: www.ifzl.de

Referenten: Wolfgang Lüder, Zahnarzt & Lachgastrainer: Lachgassedierung in der Erwachsenenzahnheilkunde Andreas Martin, Facharzt für Anästhesie Cynthia von der Wense, Dr. Isabell von Gymnich, Kinderzahnärztinnen: N O in der Kinderzahnheilkunde Malte Voth: Notfalltrainer für Zahnärzte

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Aktuelle Termine unter: www.ifzl.de

2

Lachgas

FortbildungExklusivschulungen - Individuelles Lernen in kleinen Gruppen:

Hamburg 07. / 08.06. 2013Wien 14. / 15.06. 2013Rosenheim 05. / 06.07. 2013Düren 06. / 07.09. 2013Kitzbühel 13. / 14.09. 2013Leipzig 20. / 21.09. 2013Wiesbaden 27. / 28.09. 2013Amberg 15. / 16.11. 2013Rosenheim 29. / 30.11. 2013

Beide Fortbildungsmöglichkeiten werden mit Fortbildungspunkten gemäß BZÄK und DGZMK validiert

10 kzvb TranSParEnT 10/2013

Beispiel 4Bei einem Patienten wird die Endo-Be-handlung an Zahn 35 mittels eines Ope-rationsmikroskops durchgeführt. Der Zahn entspricht den Anforderungen, wie in den Behandlungs-Richtlinien für endodontische Maßnahmen be-schrieben. Im Bema ist die Behandlung mittels Verwendung eines Operations-mikroskops nicht vorgesehen. Im Zuge der Einführung der neuen GOZ 2012

wurde der Zuschlag für die Anwen-dung eines Operationsmikroskops mit der GOZ-Nr. 0110 aufgenommen. Die-ser Zuschlag ist an die GOZ-Nrn. 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170 gebun-den. Die Abrechnung des Zuschlags ist also ohne GOZ-Hauptleistungen nicht möglich. Daraus ergibt sich, dass eine Vereinbarung des Zuschlags nach der GOZ-Nr. 0110 mit dem GKV-Patienten

neben den Bema-Nummern nicht mög-lich ist. Die gesamte Endo-Behandlung ist mit dem Patienten im Rahmen einer Privatbehandlung zu vereinbaren. Aus-nahme: BKK-Versicherte mit Wohnsitz in Bayern, die sich zu einer Endo-Be-handlung mit Mehrkostenvereinba-rung entschieden haben. Diese enthält die entsprechenden GOZ-Ziffern, ggf. die Materialkosten, das in Abzug ge-brachte Bema-Honorar und die tat-sächlich vom Patienten zu zahlenden Kosten.

Datum Zahn nr. Leistung

07.05.2013 3535

35

35

35

3535

GOZ 0100GOZ 2360

GOZ 2410

GOZ 2420

GOZ 2400

GOZ 2440GOZ 0110

intraorale LeitungsanästhesieExstirpation der vitalen Pulpa ein-schließlich Exkavieren, je Kanal aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren SitzungenZusätzliche anwendung elektrophysika-lisch-chemischer methoden, je KanalElektrometrische Längenbestimmung eines WurzelkanalsFüllung eines WurzelkanalsZuschlag für die anwendung eines Ope-rationsmikroskops bei den Leistungen nach den nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170

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Dr. STEFAN BöHM

STV. KZVB-

VOrSITZENDEr

Fortsetzung von Seite 9

11kzvb TransparenT 10/2013

Dr. Manfred Albrecht Moderator für Aktualisie-rung im Strahlenschutz

Ort: Tagungszentrum Onoldia Nürnberger Straße 91522 Ansbach

Kosten: �AZ- und FZM-Mitglieder 50 Euro, mit Aktualisie-rung der FK im Strahlen-schutz 75 Euro Nichtmitglieder 100 Euro, mit Aktualisierung der FK im Strahlenschutz 125 Euro

Anmeldung: Praxis Dr. Albrecht Am Markt 8 91583 Schillingsfürst Tel.: 09868 1022

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kzvb ServiceKZVB/BLZKBerufspolitische Bildung, Basiskurs-Serie 2013, Teil 2��29. Juni: Grundlagen der Rheto-

rik. Referent: Joachim Roscher��28. September: VWL für Standes-

politiker. Prof. Dr. Peter ThuyOrt: Zahnärztehaus MünchenKurszeiten:jeweils Samstag, 9.30 bis 17 UhrKursgebühr:500 Euro Eigenanteil pro JahrAnmeldung: eazf, Rita PucheltTel. 089 72480-440Sieben Fortbildungspunkte proVeranstaltung

KZVBWorkshop (bereits ausgebucht – weitere sind in Planung)Thema: ZE-Festzuschüsse –

Wiederherstellungen (Befundklasse 6)

Referent: Dr. Peter Klotz Referent der KZVB für das Honorarwesen

Termine: 10. Juli 17. Juli 24. Juli jeweils Mittwoch 9 bis 16 Uhr

Kosten: 95 Euro pro Person und Schulung einschließlich Unterlagen, Mittagessen und Getränken

Die Schulungen richten sich an das mit den Abrechnungen betreute Praxispersonal.Ort: Zahnärztehaus München

KZVB/BLZK/DGAZ54. Bayerischer ZahnärztetagTermin: 24. bis 26. Oktober Thema: Biss im Alter –

die Zahnbehandlung des gealterten Patienten

Ort: The Westin Grand Mün-chen Arabellapark Arabellastraße 6

Anmeldung und weitere Informatio-nen unter: www.bayerischer-zahnaerztetag.de

TermineAktionsgemeinschaft Zahngesundheit AnsbachFortbildungsveranstaltungTermin: 22. Juni, 9 bis ca. 17 UhrThema: Parodontologie – Update

Aktuelle Klinische Paro-dontologie – das Würz-burger Konzept Aktualisierung der Fach-kunde im Strahlenschutz für Zahnärzte

Referenten: �Prof. Dr. Ulrich Schla-genhauf, Universität Würzburg Poliklinik für Zahnerhaltung und Paro-dontologie

Redaktionsschlussfür das nächste kzvb TRANSPARENT

ist am Montag, 3. Juni 2013. Die Ausgabe 11/2013 erscheint am Montag, 17. Juni 2013.

Impressumkzvb TRANSPARENT Eine Publikation der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB)Internet: www.kzvb.dewww.facebook.com/KZVBayerns

HERAUSGEBERKZVB, Fallstraße 34 81369 München

VERANTWoRTLicH Dr. Janusz Rat (V. i. S. d. P.), Vorsitzender des Vorstands der KZVB REDAKTioNLeo Hofmeier (LH), Tobias Horner (HO), Ilka Helemann (HLM), Ute Pokoj (UP), Dr. Michael Gleau (MG)Tel.: 089 72401-163, Fax: -276E-Mail: [email protected]

ANZEiGENmARKETiNG UND -VERWALTUNGB & R MedienService GmbH Zeithstraße 30-38,53721 SiegburgTel.: 02241 1774-13, Fax: -20Mail: [email protected]

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12 kzvb TranSParEnT 10/2013

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