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Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

Date post: 31-Dec-2016
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ANHÖRUNG ZU FRACKING-GESETZ Wasserwirtschaft dringt auf Nachbesserungen REMIT FORDERT ENERGIEVERSORGER HERAUS GELSENWASSER-Expertin im Gespräch über die neuen Meldepflichten Mai 2015 WASSERWIRTSCHAFT FORDERT WEITERGEHENDEN SCHUTZ VOR NITRATBELASTUNG DISKUSSION UM NEUE DÜNGEVERORDNUNG MIT FACHBEILAGE ABWASSER SPEZIAL © Olha Rohulya - Fotolia.com
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Page 1: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

ANHÖRUNG ZU FRACKING-GESETZWasserwirtschaft dringt auf Nachbesserungen

REMIT FORDERT ENERGIEVERSORGER HERAUSGELSENWASSER-Expertin im Gespräch über die neuen Meldepfl ichten

Mai 2015

WASSERWIRTSCHAFT FORDERT WEITERGEHENDEN SCHUTZ VOR NITRATBELASTUNG

DISKUSSION UM NEUE DÜNGEVERORDNUNG

MIT FACHBEILAGE

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Page 2: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

Die Bundesregierung plant ein Gesetz zum umstrittenen Ein-satz von Fracking bei der Förderung von Erdgas aus unkonven-tionellem Schiefer- und Kohlefl özgestein (s. Ausgabe 1/2015). Für Gelsen wasser steht fest: Um einen wirksamen Schutz unserer Wasserressourcen zu gewährleisten, besteht an einigen Stellen noch Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf.

Im Dezember 2014 haben Bundesumwelt- und Bundeswirtschafts-ministerium umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Fracking vorgelegt. Die folgende Aufzählung fasst die wichtigsten Vorschrif-ten aus Sicht der Wasserwirtschaft zusammen:

» Fracking-Verbot oberhalb von 3.000 m in Schiefergestein und Kohlefl özgestein; das Verbot kann durch Entscheidung einer sechsköpfi gen Expertenkommission aufgehoben werden

» wissenschaftliche Erprobungsmaßnahmen oberhalb von 3.000 m zulässig

» Fracking-Verbot in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutz-gebieten, Naturschutzgebieten, Einzugsgebieten von Talsper-ren und Seen mit direkter Trinkwassernutzung (z. B. Bodensee, Baden-Württemberg)

» wasserrechtliches Fracking-Verbot in Einzugsbereichen von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung oder für die unmittelbare Verwendung in Lebensmitteln (z. B. Getränken) bei Besorgnis einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit

» Beweislast für mögliche Bergschäden beim Fracking-Anwen-der oder Bergbautreibenden

» verpfl ichtende Umweltverträglichkeitsprüfung mit dazugehöri-gen umfangreichen Untersuchungen für alle Tiefbohrungen

» Möglichkeit der Einführung eines Stoffregisters für verwendete Additive

» strengere Regeln für die Versenkung von Lagerstättenwasser und Flowback

» weitergehende eigene Regelungsmöglichkeiten für Bundesländer

Im Kern fi nden sich einige Forderungen der Wasserwirtschaft wie-der. Das unerwartete Fracking-Verbot oberhalb von 3.000 m wur-de von den Fachleuten grundsätzlich begrüßt. Bei einer Anhörung zu den geplanten Gesetzen am 12. Februar 2015 in Berlin stellten die Wasserversorgungsverbände jedoch klar, dass Nachbesserun-gen zwingend erforderlich sind.

» Talsperren zur mittelbaren und unmittelbaren Trinkwassernut-zung und deren Wassereinzugsgebiete müssen als Ausnahme-gebiete defi niert werden. Fracking und die Versenkung von Lagerstättenwasser können nicht in Gebieten stattfi nden, aus denen der Oberfl ächenabfl uss über oberirdische Gewässer in eine Talsperre gelangt, die der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung dient.

» In ehemaligen Steinkohlebergbaugebieten im Ruhrgebiet wä-ren die Folgen tausender neuer Fracking-Bohrungen unabseh-bar. Fracking und die Versenkung von Lagerstättenwasser in Einzugsgebieten von Wasserversorgungsanlagen, in denen im Untergrund Steinkohle abgebaut wurde, müssen daher verbo-ten werden, notfalls auch über eine Länderklausel.

» Die Entsorgung des Lagerstättenwassers muss nach dem Stand der Technik erfolgen. In diesem kritischen Punkt darf keine niederschwellige Lösung gewählt werden.

» Die Expertenkommission ist ausgewogen zu besetzen. Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden, um sicher-zustellen, dass auch mit vereinzelt geäußerten Bedenken eine sorgfältige Auseinandersetzung stattfi ndet.

Ohne diese Ergänzungen bliebe das Trinkwasser in NRW deut-lich schlechter geschützt als in anderen Bundesländern wie etwa Baden-Württemberg. Entsprechend wird sich Gelsenwasser wei-

ter dafür stark machen. Mit einer Verabschie-dung der Gesetze ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

EDITORIAL02

IMPRESSUM

Herausgeber:GELSENWASSER AGWilly-Brandt-Allee 26 · 45891 GelsenkirchenTelefon: 0209 708-0 · Telefax: 0209 708-650www.gelsenwasser.de

Redaktion:Antje Antoni0209 [email protected]

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INHALT

TITELTHEMA | Wasserwirtschaft fordert weitergehenden Schutz vor Nitratbelastung 04

UNTERNEHMEN | UmweltschutzWasserwirtschaft dringt auf Nachbesserungen beim Fracking-Gesetz 03

| Forschung & EntwicklungAutomatisierte Effizienz für kommunale Liegenschaften 16

| PositionStellungnahme zu potenziellen Auswirkungen von Freihandelsabkommen 18

LEISTUNGEN | AbwasserwirtschaftStadt Dortmund baut mit GELSENWASSER und AGG 06

| SystemlösungenGELSENWASSER+ punktet mit „System“ und „Service“ 08

| StromversorgungGELSENWASSER und Beteiligungen liefern Öko-Heizstrom 11

| Regenerative EnergienGELSENWASSER+ im Einsatz für Windenergieprojekt in Castrop-Rauxel 14

PARTNER | Gespräch3 Fragen an Christoph TescheBürgermeister der Stadt Recklinghausen 07

| VerträgeGWN bleibt Netzbetreiber in Alpen und Uchte 10

HINTERGRUND | EnergiepolitikGELSENWASSER-Expertin im Gespräch über die neuen Meldepflichten 12

EXTRA | Sponsoring Aktuelle Bewerbungsphase für Bildungsprojekt noch bis 5. Juni 2015 10

KURZ NOTIERT » Hohe Standards bei Technik und Sicherheit 20» Ein starkes Team auf der E-world 20» Neue Gaskonzession für Technische Werke Delitzsch 20

Die aktuelle transparent steht im Zeichen von Verordnungen, Gesetzen und Abkommen, die derzeit die Energie- und Wasserwirtschaft be-schäftigen. Ein Beispiel ist die bevorstehende neue Düngeverordnung, die der Nitratbelastung deutscher Gewässer einen Riegel vorschieben soll. Ebenfalls noch in diesem Jahr werden die endgültigen gesetzlichen Regelungen zum um-strittenen Fracking erwartet. Dann wäre da noch die Frage nach der richtigen und rechtzeitigen Vorbereitung auf die im Oktober 2015 startenden Meldepfl ichten gemäß EU-Verordnung REMIT. Und nicht zuletzt werden Freihandelsabkommen wie TTIP diskutiert, mit denen Kommunen und Versorgungswirtschaft die Gefahr unerwünsch-ter Einfl üsse auf sämtlichen Gebieten der Da-seinsvorsorge verbinden. Lesen Sie, wie Gelsen-wasser sich zu all diesen Themen einbringt und positioniert – im Interesse von Region und Res-sourcen, Partnern und eigenen Perspektiven.

Herzlichst

Antje Antoni

UNTERNEHMEN | Umweltschutz

Ansprechpartner: Ulrich PeterwitzWasserwirtschaft0209 [email protected]

ANHÖRUNG ZU FRACKING-GESETZWasserwirtschaft dringt auf Nachbesserungen

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Page 3: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

KOOPERATIVER RESSOURCENSCHUTZ

Die GELSENWASSER AG hat bereits 1989 eine Ko-operation zwischen Land- und Wasserwirtschaft ini-tiiert. Diese fi nanziert u. a. die Beratung der Landwirte im Hinblick auf eine gewäs-serschonende Bewirtschaftung. Ferner werden die Anschaf-fung von Geräten zur Bestimmung des Nährstoffgehalts der Gülle, der Zwischenfruchtanbau sowie Stickstoffuntersu-chungen im Boden (Nmin) bezuschusst. Zahlreiche Probe-nahmen und Analysen in den Wassereinzugsgebieten dienen dazu, die Effektivität der Kooperation zu überwachen. Dar-über hinaus wird aktuell z. B. getestet, ob Unterfußdüngung im Mais die Nährstoffe wirkungsvoller an die Pfl anze bringt.

Denkbar wäre zukünftig auch, etwa die Anschaffung von zu-sätzlichem Gülle-Lagerraum oder einen verringerten Einsatz organischen Düngers in Stickstoff-Hotspot-Regionen zu be-zuschussen. Selbst bei bestem Willen können die Maßnah-men der Kooperation allein die Stickstoff- bzw. Nitrat-Proble-matik jedoch nicht lösen. Eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Düngeverordnung, ist daher auf jeden Fall erforderlich.

Jahresdurchschnitt der Nitratkonzentrationen, Bericht der EU-Kommission Okt. 2013

0504 TITELTHEMATITELTHEMA

Wegen Nichteinhaltung der europäischen Nitratrichtlinie hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Da der Einsatz von Dünge-mitteln in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle spielt, stehen die politisch Verant-wortlichen in der Pfl icht, die Düngeverordnung (DüV) zu novellieren. Ein Entwurf liegt seit dem 18. Dezember 2014 vor, muss nach Ansicht der Wasserverbände jedoch dringend nachgebessert werden – eine Forderung, die Gelsenwasser mit Nachdruck unterstützt.

Untersuchungen des Umweltbundesamts und des Sachverständi-genrats für Umweltfragen bescheinigen Deutschland ein Stickstoff-Problem. So wird der zulässige Nitrat-Gehalt von 50 mg/l in Grund-wasser und Oberfl ächengewässern an zahlreichen Messstellen überschritten – mit steigender Tendenz. Neben großen Mengen Stickstoffoxiden aus Kraftwerken und dem Personen- und Gü-terverkehr trägt vor allem eine intensive Landwirtschaft zu dieser Entwicklung bei. Überschüsse stickstoffhaltiger Düngemittel ver-bleiben nach der Ernte im Boden und gelangen, umgewandelt in Nitrat, durch Abschwemmung und Versickerung ins Oberfl ächen- und Grundwasser.

Auch in den Einzugsgebieten der Wasserwerke der GELSEN-WASSER AG gibt es lokale Brennpunkte, an denen die Nitratwer-te bedenklich ansteigen. Teilweise sind die Einträge so hoch, dass das natürliche Nitrat-Abbaupotenzial im Boden schon zur Hälf-te aufgebraucht ist. In anderen Regionen ist ein solches Potenzial aufgrund der Bodenbeschaffenheit erst gar nicht vorhanden. Die Belastung wird sich also in den nächsten Jahren noch verschärfen.

Prävention im FokusDer Nitratgehalt in deutschen Gewässern nimmt zu, obwohl sich die Landwirte in aller Regel an die Gesetze halten. Daraus ergibt sich zwingend, dass die hierzulande geltenden gesetzlichen Re-gelungen Umwelt- und Gesundheitsanforderungen nicht mehr ge-recht werden. Entsprechend fordert die EU von Deutschland eine Novellierung der DüV als maßgebliches Steuerungsinstrument.

Die Wirksamkeit der hier zu treffenden Vorkehrungen ist umso be-deutsamer, als technische Wasseraufbereitungsverfahren zur Sen-kung des Nitratgehalts aufwendig und teuer sind. Auch der Ver-such einiger Versorger, die Brunnen zu vertiefen, um nitratärmeres Rohwasser zu gewinnen, ist auf Dauer keine Alternative: Je mehr Wasser aus den tiefen Schichten entnommen wird, desto mehr „junges“, nitratreicheres Wasser läuft von oben nach. Nachhaltig effektiv lässt sich dem Problem also nur begegnen, indem weite-re Nitrateinträge in die Gewässer verhindert werden. Dabei sollte auch hier das Verursacherprinzip gelten.

Gesetzentwurf im ÜberblickIm Dezember 2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Entwurf für eine novellierte DüV vorge-legt. Wesentlich sind dabei die folgenden neuen Inhalte:

» Die organische Düngung wird jährlich auf max. 170 kg Stick-stoff (N) pro Hektar (ha) beschränkt.

» Bilanzüberschüsse* dürfen ab 2020 maximal 50 kg N/ha ausmachen; allerdings sind bis dahin noch bis zu 60 kg N/ha zulässig.

» Uferrandstreifen müssen mindestens 4 m breit sein.

DISKUSSION UM NEUE DÜNGEVERORDNUNGWasserwirtschaft fordert weitergehenden Schutz vor Nitratbelastung

Forderungen der WasserwirtschaftIm Zuge der Anhörung am 20. Januar 2015 erklärten die Wasser-verbände, der Entwurf ginge nicht weit genug. Um die vereinbar-ten Gewässerschutzziele zu erreichen, seien folgende Änderun-gen unverzichtbar:

» Die DüV muss an die Nitratrichtlinie gekoppelt werden, die u. a. auch Gegenmaßnahmen bei Überschreitung des Grenzwerts vorschreibt.

» Für alle Betriebe ist die sog. Hoftorbilanz verbindlich einzufüh-ren. Gemessen werden dabei die Stickstoffmengen, die über Dünger oder Tierfutter auf den Hof gelangen, sowie diejenigen, die den Hof in Form landwirtschaftlicher Produkte wieder ver-lassen.

» Die Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger (Gülle) müssen mindestens für die in sechs Monaten aufkommende Menge ausreichen, in Problemregionen mindestens für neun Monate. Damit wäre sichergestellt, dass die im Zeitraum des Ausbrin-gungsverbots anfallende Gülle zusammen mit Restbeständen zwischengelagert werden kann und ein Sicherheitspuffer vor-handen ist.

» Uferrandstreifen müssen eine Mindestbreite von 5 m aufwei-sen. Bei größerer Hangneigung kann der Pfl ichtabstand zum Gewässer auf bis zu 10 m angehoben werden.

Gelsenwasser schließt sich diesen Forderungen uneingeschränkt an. Im Rahmen der Anhörung hat das BMEL in Aussicht gestellt, die Einwände der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen. Die neue DüV soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

* Stickstoff eintrag über Düngemittel abzgl. Stickstoff entnahme über Ernte = Bilanzüberschuss

Ansprechpartner: Ulrich PeterwitzWasserwirtschaft0209 [email protected]

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< 25 25 – 40 40 – 50 ≥ 50 mg Nitrat je Liter

Wasserwirtschaft fordert weitergehenden Schutz vor NitratbelastungWasserwirtschaft fordert weitergehenden Schutz vor Nitratbelastung

UM NEUE DÜNGEVERORDNUNGDISKUSSION

© Dirk Vonten - Fotolia.com

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3 FRAGEN AN CHRISTOPH TESCHE

Bürgermeister der Stadt Recklinghausen

Vor fast 125 Jahren schloss die GELSENWASSER AG mit der Stadt Recklinghausen einen der ersten Konzessionsverträ-

ge der Unternehmensgeschichte. Heute sind hier eine Betriebsdi-rektion und das Kunden-Service-Center des Versorgers ansässig. Recklinghäuser genießen aber nicht nur frisches Trinkwasser von hervorragender Qualität. Sie schätzen ihre Heimat für at-traktive Kultur- und Freizeitangebote, vielfältige Einkaufsmög-lichkeiten und eine ausgezeichnete Infrastruktur.

Im Herbst letzten Jahres haben Sie das neue Einkaufszent-rum Palais Vest in der Innenstadt eingeweiht. Wie profitiert die Altstadt von diesem neuen Magneten?Das moderne Einkaufszentrum – mit einem Investitionsvolumen von über 200 Mio. € und einer Vielzahl neuer Geschäfte – ergänzt das gute Angebot vor Ort, bindet Kaufkraft, gewinnt neue Kunden für die gesamte Altstadt und schafft Arbeitsplätze für Menschen aus der Region und aus Recklinghausen. Das Palais Vest ist nun Teil von Recklinghausen, und unsere schöne Altstadt ist seitdem noch attraktiver geworden.

In Ihrer Online-Kolumne haben Sie Ihren Lesern all die Feste und Events ans Herz gelegt, die Recklinghausen in nächster Zeit zu bieten hat. Was sind Ihre ganz persönlichen Highlights? Unsere Stadt bietet so viele tolle und vielseitige Veranstaltungen, da ist es natürlich schwer, sich konkret auf einige wenige festzu-legen. Jetzt im Frühling freue ich mich z. B. auf die Ruhrfestspiele und auf die „Woche des Sports“ mit vielen Turnieren und Wettbe-

werben und dem internationalen Marktplatzspringen im Mai. Sehr zu empfehlen ist „Zu Gast in Recklinghausen“ mit den leckeren Speisen und der tollen Atmosphäre auf dem Rathausplatz im Som-mer. Dann bin ich schon gespannt auf „Recklinghausen leuchtet“, das in diesem Jahr übrigens zehnjähriges Jubiläum feiert. Am bes-ten wirft man einfach einen Blick in unsere Broschüre „Feste fei-ern in Recklinghausen“: Darin werden alle großen Veranstaltungen aufgelistet, und ich bin mir sicher, dass für jeden etwas dabei ist.

Inzwischen sind Sie fast ein Jahr im Amt. Was sind Ihre spannendsten Projekte, und was steht in den kommenden fünf Jahren in Ihrem Fokus?Wir haben in sehr vielen Bereichen Besonderes vor. Stadtentwick-lung z. B. ist immer zukunftsgerichtet und darum sehr spannend. Mit unseren zahlreichen Projekten streben wir eine fortwährende und richtungweisende Entwicklung an. Derzeit und in den kom-menden Jahren arbeiten wir etwa am Stadtteilkonzept Hillerheide und da auch an der Entwicklung der Trabrennbahn. Die Zukunft des Saalbaus ist ebenfalls ein Thema. Dann ist mir der Runde Tisch Soziales, den ich ins Leben gerufen habe, wichtig. Ziel ist es, mit Fachleuten aus der Verwaltung, mit Vertretern der großen Sozial-verbände und Kirchen gemeinsam über Probleme zu diskutieren und diese zu lösen.

PARTNER | Gespräch06 07LEISTUNGEN | Abwasserwirtschaft

KOOPERATIONSKONZEPT FÜR KANALSANIERUNGStadt Dortmund baut mit GELSENWASSER und AGG

Im vergangenen Jahr schrieb die Stadt Dortmund für umfassende Sanierungsmaßnahmen in der Kanalisation die fachliche Unterstützung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung aus. Für die Projektsteuerung sowie für die örtliche Bauüberwachung erteilte sie der GELSENWASSER AG den Zuschlag. Ausschlaggebend war ein Gesamtkonzept, das die Bündelung der Kompetenzen und Ressourcen von Gelsenwasser und dem Netzwerkpartner Abwassergesellschaft Gelsenkirchen GmbH (AGG) vorsieht.

Die Stadtentwässerung Dortmund betreibt und unterhält ein rd. 2.000 km langes Kanalnetz. Das ge-

sammelte Abwasser wird den Kläranlagen der Wasserverbände zugeleitet. Untersuchungen ergaben für die kommenden Jahre ei-nen erhöhten Sanierungsbedarf, der auch im Investitionsplan fest-geschrieben ist. Um eine nachhaltige Umsetzung der anstehenden Maßnahmen zu gewährleisten, suchte die Stadt 2014 per öffent-licher Ausschreibung kompetente Partner, die den Eigenbetrieb unterstützen. Gefordert waren hohe fachliche Qualifikation sowie umfangreiche Berufserfahrung des ausführenden Personals. Hier setzte die GELSENWASSER AG von Beginn an auf die Zusam-menarbeit mit der AGG, an der sie auch beteiligt ist. Seit Dezem-ber 2014 sind nun zwei AGG- und drei Gelsenwasser-Mitarbei-ter in das Dortmunder Projekt eingebunden, die gemeinsam die Projektsteuerung und die örtliche Bauüberwachung verantworten.

Die Projektsteuerung umfasst alle Prozesse, die mit der Planung und Umsetzung von Bau- sowie Sanierungs- bzw. Reparatur-maßnahmen in der Kanalisation zusammenhängen. Dabei wur-den zunächst bestehende Verwaltungsabläufe analysiert. Auf die-ser Basis entsteht derzeit ein Projektrahmenhandbuch, das als

durchgängiger Leitfaden für die Verwaltung von der Maßnahmen-initiierung bis zur Projektdokumentation alle Arbeitsschritte defi-niert. Ziel ist es, den im Investitionsplan der Stadtentwässerung ausgewiesenen erhöhten Sanierungsbedarf der nächsten Jahre effizient abzuarbeiten.

Die örtliche Bauüberwachung wertet das vorhandene Sanierungs-konzept aus und veranlasst anschließend die notwendigen Schrit-te. Gleichartige Maßnahmen sollen kombiniert und in Ausschrei-bungspaketen definiert werden, die terminlich und qualitativ eine bestmögliche Ausführung versprechen. Besonders gravierende Schäden werden zeitnah behoben.

Die Mitarbeiter aller beteiligten Unternehmen arbeiten eng zusam-men. Dabei bringt die Stadtentwässerung Dortmund der GELSEN-WASSER AG und der AGG ein hohes Maß an Vertrauen entgegen.

Ansprechpartner: Guido SteinertAbwasserplanung und -projekte0209 [email protected]

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Page 5: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

WETTBEWERBSVORTEIL „SERVICE“ Optimierte Kundenbetreuung und -abrechnung

Die Welt der Ver- und Entsorgung wird immer prozesslastiger; Auf-lagen und Kostendruck nehmen ebenso zu wie die Ansprüche der Endverbraucher. Damit Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit nicht in Widerstreit geraten, muss die eigene Effi zienz kontinuierlich gesteigert und gleichzeitig maximale Servicequalität realisiert wer-den. Wer seine Kundenbetreuung mithilfe erprobter dynamischer Prozesse nachhaltig optimieren möchte, kommt mit „Service“ in je-der Marktrolle schnell und einfach ans Ziel.

Individualisierbare Komplettlösung Das Rundum-sorglos-Paket liefert maßgeschneiderte Betreu-ungsprozesse, die den Anforderungen von Markt, Gesetzgeber und Kunden langfristig gerecht werden und zugleich wirtschaftlich überzeugen. Grundlage ist ein ausgereiftes Modell, das in Unter-nehmen der Gelsenwasser-Gruppe seit Jahren genutzt und konti-nuierlich weiterentwickelt wird. Das Angebot richtet sich an Stadt-werke und Versorger, Abwasserentsorger und Kommunen und bietet Leistung nach Bedarf: Die einzelnen Bausteine werden den konkreten Rahmenbedingungen angepasst und gemäß den Wün-schen des Auftraggebers zusammengestellt.

Full Service für jede Marktrolle Nach inhaltlichen, strukturellen und technischen Vorgaben des Kunden entsteht das zukünftige Servicesystem: ein maßgeschnei-derter separater Mandant mit Buchungskreisen im Gelsenwasser-

SAP-System, in den alle relevanten Stamm- und Bewegungsda-ten einfl ießen. Auf dieser Basis werden jeweils spezifi sche Module für die verschiedenen Marktrollen bereitgestellt. Die Leistungen für Lieferanten und Netzbetreiber reichen von der telefonischen und schriftlichen Kundenbetreuung über die Abrechnung von Kunden bzw. Netznutzungsentgelten bis hin zum außergerichtlichen Mahn-wesen und der Marktkommunikation. Zusätzlich werden spezi-fi sche Verpfl ichtungen übernommen, wie sie sich z. B. aus Kon-zessionen oder EEG-Anlagen ergeben. Für Messstellenbetreiber organisiert das Expertenteam die Zählwertbeschaffung und ge-währleistet die Kommunikation mit Kunden und Dienstleistern.

Kosteneffizienz mit QualitätssicherheitJedes Modul des Pakets stärkt Kundenbindung und Marktposi-tion. Dafür garantiert ein bewährtes System, mit dem die Nutzer auch an jeder künftigen Weiterentwicklung teilhaben. „Das jeweils gewünschte Service-Level wird effi zient umgesetzt. Unsere Kun-den sparen Kosten durch Synergieeffekte und können sich darauf verlassen, dass wir alle gesetzliche Vorgaben berücksichtigen und für Datenschutz und Datensicherheit sorgen.“ So fasst Ralph Rom-beck, Leiter des „Service“-Teams, die Vorteile des Angebots zu-

sammen. Interessenten steht er jederzeit gern für eine kostenlose, unverbindliche Erstbera-tung zur Verfügung.

WASSERVERSORGUNG MIT „SYSTEM“Auf direktem Weg zu zukunftsfähigen Konzepten

Hohe Betriebskosten, sanierungsbedürftige Netze, rückläufi ger Wasserabsatz, steigende technische und gesetzliche Aufl agen: Wer sein Wasserversorgungssystem zukunftssicher aufstellen will, steht aktuell vor einer hoch komplexen Aufgabe. Wie lassen sich Wasserverluste oder Trübungsrisiken reduzieren? Welche Inves-titionen zahlen sich dauerhaft aus? Wo liegen Einsparpotenziale, und wie lassen sie sich nutzen? Überzeugende Antworten auf die-se Fragen liefert das Dienstleistungspaket „System“ von GELSEN-WASSER+, das Technik und Prozesse nachhaltig optimiert.

Ganzheitlicher Ansatz Im Rahmen der Systemlösung wird die gesamte Versorgungsket-te von der Wassergewinnung bis zur Verteilung sorgfältig unter-sucht, um sie zukünftigen Anforderungen anzupassen. Ergebnis ist ein Konzept, das die gewünschte Versorgungsqualität mittel- und langfristig mit geringstmöglichem Aufwand sicherstellen hilft. Das Angebot richtet sich an Stadtwerke, Versorger und Unternehmen und berücksichtigt alle relevanten Aspekte. Die „System“-Baustei-ne stehen einzeln oder als Gesamtpaket zur Verfügung und wer-den auf die individuelle Situation des Kunden abgestimmt.

Schritt für Schritt zur optimierten VersorgungBasis ist ein STANET®-Rechennetzmodell; Vergleichsmessung und Netzkalibrierung sorgen für maximale Planungssicherheit. Maßga-be des weiteren Vorgehens ist die zu erfüllende Versorgungsauf-

gabe: Die entsprechenden Kennzahlen werden gemeinsam mit dem Kunden defi niert. Daraufhin analysieren Experten den Istzu-stand und vergleichen verschiedene Planungsvarianten in techni-scher und wirtschaftlicher Hinsicht. Daraus ergibt sich die Emp-fehlung eines zukunftsfähigen Versorgungskonzepts, bei dem alle Bestandteile optimal ineinandergreifen. Der nächste Schritt liefert den Umsetzungsplan für den Netzumbau zum Zielversorgungssys-tem. Zusätzlich stellt „System“ optional eine Reihe weiterer Leis-tungen bereit, mit denen sich bekannte Schwachstellen gezielt be-seitigen lassen – von der Druckstoßanalyse bis hin zur effektiven, praxisoptimierten Netzspülstrategie.

Vielfältige NutzeffekteInsgesamt ermöglicht die Systemlösung damit eine langfristig be-darfsgerechte Ausgestaltung des jeweiligen Wasserversorgungs-systems. Dabei profi tieren Kunden u. a. von praxiserprobten, mehrfach optimierten Lösungen, hoher Planungssicherheit und deutlichen Effi zienzsteigerungen. „Wie bereits realisierte Projekte gezeigt haben, lassen sich Kosten in Millionenhöhe einsparen“, er-klärt der Leiter des „System“-Teams Bernd Heyen. Für Rückfragen zu Vorgehensweise und individueller Ausgestaltung können Inter-

essenten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Anspruch nehmen.

0908 LEISTUNGEN | SystemlösungenLEISTUNGEN | Systemlösungen

Ansprechpartner: Bernd Heyen0209 [email protected]

Ansprechpartner: Ralph Rombeck0209 [email protected]

VORTEILE IN SERIEGELSENWASSER+ punktet mit „System“ und „Service“

DAS PLUS IM NETZSeit Anfang Februar gibt eine eigene Website ausführlich Auskunft über die neue Servicemarke. Unter www.gelsenwasser-plus.de erhalten Sie einen Überblick über alle verfügbaren Systemlösun-gen: Neben Kurzdarstellungen der Leistungsbestandteile und Nutzeffekte fi nden Sie Referenzen, Kontakte sowie Download-links zu Infobroschüren. Da sich das Angebotsspektrum kontinu-ierlich erweitert, lohnt es sich, immer mal wieder vorbeizuschau-en. So erfahren Sie auch von aktuellen Fachveranstaltungen, auf denen Sie die Experten von GELSENWASSER+ antreffen.

Auf der diesjährigen E-world energy & water präsentierte sich die neue Servicemarke GELSENWASSER+ erstmals der Fachöff entlich-keit. Wie die beachtliche Resonanz bewies, ist die Ausrichtung am konkreten Bedarf gelungen; zahlreiche Vertreter von Kommunen, Ver- und Entsorgern sowie Unternehmen zeigten Interesse an den Systemlösungen, die aktuelle Aufgabenstellungen kompetent und effi zient bewältigen helfen. Dazu zählen auch die beiden Angebote aus den Bereichen Wasser und Kaufmännische Services, die wir Ihnen in dieser Ausgabe der transparent vorstellen.

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SYSTEMLÖSUNGEN

VOM PROFIwww.gelsenwasser-plus.de

Page 6: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

BILDUNGSFÖRDERUNG „VON KLEIN AUF“ NUTZEN!Aktuelle Bewerbungsphase läuft noch bis 5. Juni 2015

EXTRA | Sponsoring

Pro Jahr stellen die Gelsenwasser-Unternehmen 500.000 € für die Unterstützung von Bildungs-projekten in Schulen und Kindergärten bereit. Im Mittelpunkt steht die Erleichterung von Über-gängen: von der frühkindlichen Betreuung zur Schule, von der Grundschule zur weiterführen-den Schule, zum Abitur und in die Berufsausbildung. „1.095 Vorhaben bewähren sich bereits in der Praxis und es bestätigt sich, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, wie die Gel-der möglichst nachhaltig und mit größter Wirkung eingesetzt werden können“, so Henning R. Deters, Vorstandsvorsitzender der GELSENWASSER AG.

Förderberechtigt sind Einrichtungen des Elementarbereichs und allgemeinbildende wei-terführende Schulen bis zur Sekundarstufe I aus 75 Kommunen im Versorgungsgebiet der Gelsenwassser-Gruppe in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Anträge kön-nen jederzeit und ausschließlich über die Webseite unter www.vonkleinaufbildung.de ein-gereicht werden. Eine unabhängige Jury entscheidet mehrmals im Jahr über die Mittel-

vergabe. Die nächste Bewerbungsfrist endet am 5. Juni 2015; für Rückfragen steht das Projektbüro gern zur Verfügung.

Eckdaten im Überblick

Auftraggeber: Eigenbetriebe der Stadt BillerbeckAusbaugröße Kläranlage: 20.000 EWAuslastung:12.900 m³

Belebungsbeckenvolumen: 3.750 EWEnergieverbrauch: 31,9 kWh / (EW*a) = 38 % Unterschreitungshäufi gkeit

ABWASSER SPEZIAL | MAI

IST EINE FREMDWASSERREDUZIERUNG VORTEILHAFT?Stadt Billerbeck erhält Antwort dank ZAKEN

Gefördert von der NRW.Bank, haben die Abwasserbetriebe Billerbeck im vergangenen Jahr das dy-namische Simulationsmodell ZAKEN von Gelsen wasser für eine umfassende Analyse ihrer Kläranla-ge genutzt. Auf die Ermittlung der verfahrenstechnischen und energetischen Eigenschaften folgte nun der Auftrag, die Auswirkungen einer nachhaltigen Fremdwasserreduzierung zu simulieren.

Die Abwasserbetriebe der Stadt Billerbeck sind seit Jahren bemüht, durch Bau- und Sanierungs-maßnahmen den Fremdwasserzufl uss ihrer Klär-anlage mit einer Ausbaugröße von 25.000 EW zu senken. Um festzustellen, ob eine weitergehen-de Fremdwasserreduzierung für die gewünschten Einsparungen sorgen würde, griff man erneut auf ZAKEN zurück: Gelsenwasser wurde beauftragt, mithilfe des vorhandenen aktuellen Simulations-modells die verfahrenstechnischen und energeti-schen Auswirkungen zu prüfen.

Auf Basis der Zulaufdaten aus dem Jahr 2013 und des gleitenden Minimums ermittelte ein In-genieurbüro die täglichen Fremdwassermen-gen. Die sich anschließende Simulation bewerte-te zwei Varianten: Bei gleichbleibender Belüftung wurden die Zulaufmengen zugrunde gelegt, die sich aus einer Fremdwassersenkung um 50 % sowie um 75 % ergäben.

Als Ergebnis zeigte sich, dass die Fremdwasser-reduzierung die Ablaufkonzentrationen ansteigen

ließe, wobei die eingeleitete Fracht leicht verrin-gert werden kann. Energetisch würde sich kei-ne wesentliche Optimierung ergeben: Da die Zu-lauffracht zur Kläranlage gleich bliebe, müsste die gleiche Luftmenge wie bisher aufgebracht werden. Zudem hatte die erste Energieanalyse Handlungsbedarf beim Zulaufhebewerk aufge-deckt, sodass auch hier derzeit nur geringe Ein-sparungen durch die geringere Zulaufmenge zu erwarten wären.

„Damit verfügt der Abwasserbetrieb über die notwendigen Fakten, um die Auswirkungen der Fremdwasserreduzierungen auf der Kläran-lage zu bewerten“, so Rainer Hein, Werk leiter der Eigenbetriebe. „Dabei ist von besonderem Interesse, dass mit dem jetzigen System der Einleitüberwachung auf Grundlage der Ablauf-konzentrationen und nicht der Frachten eine wei-tere Fremdwasserreduzierung wirtschaftlich nicht darstellbar ist.“

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NEUER ALTER GASKONZESSIONÄRGWN bleibt Netzbetreiber in Alpen und Uchte

Sowohl am Niederrhein als auch in Niedersachsen geht die Kooperation mit der GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) in die Verlängerung. Zuvor hatte die Netzgesellschaft in öff entlichen Ausschreibungen der Gemeinde Alpen und der vier Kommunen der Samtgemeinde Uchte überzeugt und für weitere 20 Jahre die jeweiligen Gaskonzessionen gewonnen.

Während sich in Alpen Bürgermeister Thomas Ahls über die Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Netzbetreiber GWN freute, äu-ßerten sich in Uchte gleich fünf Bürger-

meister zufrieden über den Ausgang des Vergabewettbewerbs. Samtgemeinde-Bürgermeister Reinhard Schmale, Bürger-meisterin Annegret Trampe (Flecken Die-penau), sowie die Bürgermeister Heinrich Stellhorn (Gemeinde Raddestorf), Jürgen Sievers (Flecken Uchte) und Karsten Hei-neking (Gemeinde Warmsen) gratulierten im Rahmen der Vertragsunterzeichnung am 2. März 2015 ihrem neuen und alten Mitstreiter. GWN-Geschäftsführer Heiner Krietenbrink bedankte sich bei allen Part-nern für das erwiesene Vertrauen und ver-

sicherte, der Gasnetzbetrieb werde auch künftig zuverlässig und in gewohnt hoher Qualität geführt.

GWN betreut am Niederrhein und in Ostwestfalen bzw. dem angrenzenden Niedersachsen insgesamt etwa 3.100 km Gasrohrnetz in 34 Kommunen.

Freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit in Alpen: Bürgermeister Thomas Ahls (r.) und Heiner Krietenbrink (Geschäftsführer GWN)

Ansprechpartnerin: Jennifer KownatzkiUnternehmens kommunikation0209 708-456info@von klein auf bildung.de

Ansprechpartner: Heiner KrietenbrinkGELSENWASSER Energienetze GmbH0209 [email protected]

PARTNER | Verträge

Ansprechpartner: Stefan HurzlmeierVerfahrenstechnik Abwasser09451 [email protected]

Ansprechpartner: Stefan GarrißFachbereich Abwasser0209 708 [email protected]

Page 7: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

Blick auf den Zulaufb ereich der neuen zweistraßigen Vorklärung. Je nach

Abwasser anfall wird nur eine oder beide Straßen beschickt.

Spezielle AnforderungenIm Sinne nachhaltiger Ergebnisse sollte jeder-zeit die Möglichkeit zur Abdeckung der neuen zweistraßigen Vorklärung bestehen. Daraus er-gab sich die Notwendigkeit, zwei Ex-Schutz-Kon-zepte zu erarbeiten. Alle elektrischen Geräte, die sich im Abdeckungsfall in einer Ex-Zone befän-den, wurden von vornherein für die entsprechen-de Ex-Schutz-Klasse ausgelegt.

Aufgrund der hohen Salzkonzentration im Abwas-ser der Kläranlage Emmerich stellte auch die Aus-wahl der geeigneten Betonqualität eine Herausfor-derung dar. Hier zog man einen Gutachter hinzu und führte sehr engmaschige Qualitätskontrollen durch. Um in der Wasserwechselzone Betonkor-

rosion durch Schwefelwasserstoff zu verhindern, wurden die Wände von der Becken oberkante bis zu 30 cm unterhalb des Mindestwasserspiegels mit PE-Kunststoffplatten ausgekleidet.

Eine weitere Besonderheit ergab sich aus der Lage in der Deichschutzzone 3. Bei hohen Rhein-Pegelständen kommt es zu hohen Grund-wasserständen, die eine Entleerung der Becken verbieten. Diese Aufl age war sowohl für die Bau-phase als auch für den späteren Betrieb zu be-rücksichtigen. Dazu wurde auf der Kläranlage Emmerich im Zuge der Neubaumaßnahme eine Grundwasserpegelmessung installiert und de-ren Signal auf das Prozessleitsystem aufgeschal-tet. Bei Hochwasser wird ein Alarm ausgelöst, sodass das Betriebspersonal die nötigen Maß-nahmen einleiten kann.

Überzeugendes ErgebnisTechnisch auf dem neuesten Stand, qualitativ hochwertig und für zukünftige Anforderungen ge-rüstet: Neben diesen Erwartungen galt es auch im Bereich Arbeitsschutz höchsten Ansprüchen gerecht zu werden. Da die vielfältigen Vorschrif-ten ständigen Änderungen unterliegen, müssen sich Verantwortliche für Planung und Bau konti-nuierlich auf dem Laufenden halten. Das galt hier umso mehr, als die Kläranlage während des Neu-baus in Betrieb bleiben sollte – eine Vorgabe, die auch den Abstimmungsbedarf mit Baufi rmen und Betriebspersonal deutlich erhöhte.

Trotz der hohen Komplexität der Aufgabe ist es gelungen, die neue Vorklärung termingerecht und

zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers fer-tigzustellen. Dabei hat die TWE u. a. die konst-ruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie deren hohes Engagement ausdrücklich hervor-gehoben.

Auf der Kläranlage der Stadt Emmerich am Rhein hat die GELSEN WASSER AG im Auftrag der Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE) das runde Vorklärbecken durch zwei parallele Längsbecken ersetzt. Die „alte“ Vorklärung wurde zum Puff erbecken um-funktioniert. Die Bauarbeiten dauerten von Oktober 2013 bis Ende Januar 2015. Am 17. Februar 2015 fand die behördliche Abnahme statt; im Anschluss wurden die neuen Anlagenteile an die TWE übergeben und die neue Vorklärung konnte in Betrieb gehen.

AnlassAuf der von der TWE betriebenen Kläranlage Emmerich wird kom-munales und industrielles Abwasser gemeinsam behandelt; das Rohabwasser ist stark industriell geprägt. Nach Durchlauf der me-chanischen Reinigungsstufe, bestehend aus Rechen, Sandfang und Vorklärung, wird es in jeweils drei Belebungs- und Nachklä-rungsbecken aerob biologisch gereinigt.

Die Verweildauer des Rohabwassers in der „alten“ Vorklärung be-trug bei Trockenwetterzufl uss mehrere Stunden. Unerwünschte an-aerobe Prozesse waren die Folge: Wasserstoffsulfi d entstand und der Primärschlamm neigte zu einer starken Schwimmschlamm-bildung. Da der anfallende Schwimmschlamm direkt der nachge-schalteten Belebung zugeführt wurde, konnte er nicht in der Fau-lung verwertet werden. Zudem ließ sich die Vorklärung wegen ihrer einstraßigen Ausführung nicht an unterschiedliche Zulauf- und Be-lastungssituationen anpassen. Als Anfang 2012 dann noch ein we-sentlicher Großeinleiter ankündigte, seine Abwassermengen ab 2013 bei gleichbleibender Fracht deutlich zu reduzieren, ergab sich ein klarer Handlungsbedarf. Im Sommer 2012 beauftragte TWE dann eine Vorplanung für die Umgestaltung der Vorklärung.

Grundlagenermittlung und VorplanungIm Zuge von Grundlagenermittlung und Vorplanung wurden ab Oktober 2012 die Randbedingungen festgelegt und anschließend verschiedene Varianten geprüft. Daraus ergaben sich zwei Opti-onen: Man konnte das alte Vorklärbecken so umgestalten, dass es sich wechselnden Wassermengen fl exibel anpassen ließ, oder

eine neue, zweistraßige Vorklärung bauen und das alte Vorklär-becken als Pufferbecken nutzen. Obwohl sich die erste Variante preislich günstiger darstellte, fi el die Entscheidung für den Neubau. Haupt argumente waren die größere Flexibilität im Betrieb sowie eine höhere Pufferkapazität im Havariefall; zudem hätte die Klär-anlage sonst während der einjährigen Bauphase ohne Vorklärung betrieben werden müssen.

Ein geeigneter Bauplatz für die neue Vorklärung befand sich zwi-schen der weißen Halle (ehem. Flotation) und dem bisherigen Vorklärbecken, das zukünftig als Pufferbecken für hydraulische Spitzen und Frachtstöße dienen sollte. Neben einem sehr leistungs-fähigen Schwimmschlammabzug berücksichtigte das Neubaukon-zept auch die Zuführung des Schwimmschlamms zur Faulung.

UmsetzungNach Freigabe der Vorplanungsergebnisse beauftragte Gelsen-wasser das Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. K.-U. Rudolph GmbH mit den weiteren Planungsstufen. Dieser Prozess sollte bis Ende Juli 2013 abgeschlossen sein, sodass die Ausschreibung noch im August erfolgen konnte. Vier Lose waren zu vergeben: Bau- und Rohrleitungsverlegung, EMS-Technik, Pumpen und Schlamm-räumung mittels Kettenräumer. Alle Angebote mussten bis Mitte September eingereicht sein; die Vergabe erfolgte im Oktober, und bereits im November wurde mit dem Bau begonnen. Dass dieser äußerst enge Zeitplan eingehalten werden konnte, ist dem Engage-ment aller beteiligten Abteilungen und nicht zuletzt der genehmigen-den Behörde zu verdanken.

OPTIMIERTE VORKLÄRUNG

Betriebsleiter Bernhard Rembarz zeigt stolz die neu installierten Pumpen für den Schwimmschlammabzug.

Die neue Vorklärung in Zahlen

» Bemessungsvolumenstrom: 600 m³/h

» Aufenthaltszeit im Vorklärbecken: 0,5 h

» Beckenabmessungen (L x B x T): 16 m x 9 m x 2,5 m

» Volumen je Straße: 180 m³

» Volumen gesamt: 360 m³

Ansprechpartnerin: Ingrid GerardGruppenleiterin Verfahrenstechnik (Abwasser)0209 [email protected]

Sowohl der Schwimmschlamm als auch der Bodenschlamm werden mittels Kettenräumer aus dem Becken entfernt.

Page 8: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

SPÜLFAHRZEUGE IM LEISTUNGSCHECKStädtische Werke Magdeburg lassen Fuhrpark prüfen

Eine Fachdienstleistung des IKT – Institut für Un-terirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen, haben vor Kurzem die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM) in Anspruch genommen: Sie ließen ihre Hochdruck-Spülfahrzeuge vor Ort umfassend prüfen und schulten gleichzeitig ihre Mitarbeiter auf eine optimale Bedienung.

Mit dem „Fahrzeug-Check für Hochdruckspül- und Saugfahrzeuge“ hält das IKT ein besonders nützliches Angebot für Abwasserbetriebe be-reit. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Pum-pen, Düsen und Schläuchen, die wesentlichen Einfluss auf Leistungsfähigkeit und Zuverlässig-keit haben. Ein korrekt funktionierendes Fahr-zeug spart nicht nur Betriebsstoffe, es garantiert auch eine materialschonende und effiziente Rei-nigung. Auf Wunsch wird dieser Check nach in-dividueller Terminvereinbarung auch direkt beim Unternehmen durchgeführt – wie jüngst bei den SWM in Magdeburg.

Macht die Pumpe ausreichend Druck? Kommt der Druck auch an der Düse an? Wie wird optimal gereinigt? Zur Beantwortung dieser und weite-rer betriebsrelevanter Fragen trat das Kanalreini-gungsteam mit insgesamt vier Hochdruck-Spül-fahrzeugen zum Fahrzeug-Check an. Zunächst wurde die Technik überprüft – angefangen beim Soll-Ist-Vergleich der maximalen Leistung der HD-Pumpe im Feinstrahl bis hin zur Ermittlung

von Düsendruck und Sprühstrahlleistungsdich-te nach DIN 19523.

Im Anschluss fand die Schulung der Mitarbeiter statt. Sie lernten ihre Fahrzeuge besser kennen und erhielten zahlreiche Anstöße für Verbesse-rungen im Alltag. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf den richtigen Druck beim Spülen ge-legt. Einen zu hohen gilt es zu vermeiden, wenn man die Leitungen nicht schädigen und optimal reinigen möchte. Eine hilfreiche Basis liefert hier das Leistungsdatenblatt, das die Ergebnisse des technischen Checks pro HD-Spülfahrzeug zu-sammenfasst und nun als Arbeitshilfe im Reini-gungsalltag eingesetzt wird.

Fahrzeugführer Jörg Glockmann (SWM, l.) mit Alexander Lücke (IKT) beim Leistungscheck am HD-Spülfahrzeug

Teilnehmer am Leistungscheck, das Team Kanalreinigung der SWM Magdeburg mit Gruppenleiter Dieter Müller (l.) und den Projektmitarbeitern des IKT, Alexander Lücke und Frank Bersuck (r. außen)

Projektmitarbeiter Frank Bersuck vorn IKT (vorn, Mitte) mit Gerd Kühntopp, Dieter Müller und Ronny Harnpel (v. l.) bei der Auswertung des Leistungschecks

Ansprechpartner: Andreas LehnertSWM/Abwasserentsorgung0391 [email protected]

In den 1950er und 1960er Jahren war Heizstrom für Nachtspeicheröfen noch eine interessante Alternative zu Kohle und Öl, doch in den 1970er Jahren ging die Nachfrage wegen der zunehmenden Nutzung von Fernwärme und Gas stark zurück. Erst in jüngerer Zeit, seit etwa 2009, erfährt Heizstrom eine Renaissance; der Einbau von Wärmepumpen in etwa jedem vierten Neubau lässt den Bedarf spürbar ansteigen.

Diese Entwicklung hat die GELSENWASSER AG veranlasst, ihr Portfolio in der Stromsparte zum 1. Januar 2015 zu erweitern. Das neue Heizstrom-Angebot stammt – wie inzwischen alle Strompro-dukte der Unternehmensgruppe – zu 100 % aus Wasserkraftwer-ken und richtet sich an Haushalte mit Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen. Je nach Zähleranlage können sie zwischen zwei Tarifen wählen: Bei „ÖkoHeizstrom“ wird der Verbrauch der klimafreundlichen Energie mit einem separaten Zähler gemessen, bei „ÖkoHeizstrom Kombi“ zusammen mit dem übrigen Stromver-brauch erfasst. Relativ geringe Arbeitspreise ergeben sich vor al-lem aus ca. 30 % niedrigeren Netzentgelten (gemäß § 14a EnWG) und günstigeren Beschaffungskosten aufgrund der Abnahme in Schwachlastzeiten.

Vier Monate nach der Einführung bei Gelsenwasser haben die Tochterunternehmen NGW GmbH am Niederrhein und WESTFALICA GmbH in Ostwestfalen sowie die Stadtwerke Cas-trop-Rauxel das Angebot in ihr Produktportfolio übernommen. Grundversorgte Heizstromkunden – immerhin 98 % aller Verbrau-cher mit elektronischer Wärmebereitstellung – können bei einem Beispielverbrauch von 3.500 kWh Tagstrom und 7.500 kWh Nacht-strom bis zu 300 € pro Jahr sparen.

LEISTUNGEN | Stromversorgung

NEUES VERSORGUNGSANGEBOTGELSENWASSER und Beteiligungen liefern Öko-Heizstrom

Ansprechpartner: Patrick MutertVertriebssteuerung Absatzportfoliomanagement0209 [email protected]

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IKT – Institut für Unter-irdische Infrastruktur

Das IKT ist ein neutrales, unabhängiges und gemeinnütziges Institut. Es arbeitet praxis- und anwendungsorientiert an Fragen des unterirdischen Leitungsbaus. Schwerpunkt ist die Kanalisation.

Leistungsspektrum

Bau, Betrieb und Sanierung unter-irdischer Infrastruktureinrichtungen:

» Forschungsprojekte

» Prüfungen

» Warentests

» Beratungen

» Seminare

Page 9: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

GLOSSARACER: Die European Agency for the Cooperation of Energy Regu-lators ist eine dezentrale Agentur der Europäischen Union mit Sitz in Ljubljana, Slowenien. Die 2009 gegründete Behörde überwacht und reguliert die europäischen Energiemärkte mit Blick auf Trans-parenz und Stabilität. Sie soll u. a. die Arbeit der nationalen Regulie-rungsbehörden unterstützen und koordinieren und die Entwicklung auf den Energiemärkten überwachen.

Registered Reporting Mechanisms (RRMs): Sie sollen die Meldung von Transaktionsdaten unter REMIT übernehmen. Dazu sind um-fangreiche Anforderungen zu erfüllen, die neben der Informations-technik auch das Berichtswesen und den Bereich Compliance be-treffen.

Ansprechpartnerin: Jenny ArndtPortfoliomanagement0209 [email protected]

REMIT FORDERT ENERGIEVERSORGER HERAUSGELSENWASSER-Expertin im Gespräch über die neuen Meldepfl ichten

REMIT – Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency: So heißt die 2011 erlassene EU-Verordnung, die Trans-parenz und Stabilität der europäischen Energiemärkte erhöhen soll. Neben dem Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation werden dazu umfassende Meldepfl ichten für alle Unternehmen eingeführt, die Strom- und/oder Gaslieferungsverträge oder entspre-chende Transportverträge abschließen. Das betriff t vor allem Energieversorgungsunternehmen (EVU), aber auch Großkunden mit der technischen Möglichkeit, 600 GWh und mehr pro Jahr zu verbrauchen. Zu Beginn dieses Jahres wurden die Anforderungen konkreti-siert. transparent fragte bei der Gelsenwasser-Expertin Jenny Arndt nach, wie sich der Regionalversorger darauf vorbereitet hat, welche Pfl ichten und Fristen zu beachten sind und was sich an Dienstleister delegieren lässt.

Welche Maßnahmen hat Gelsenwasser ergriffen, um die REMIT-Vorgaben zu erfüllen?Arndt: Wir haben sehr früh begonnen, uns mit diesem Thema aus-einanderzusetzen und dafür ein Team aus Fachkräften gebildet, die mit Mechanismen und Geschäftstypen im Energiehandel umfas-send vertraut sind. Wir haben die für uns geltenden Reporting-Vor-schriften und -Fristen im Detail zusammengestellt und notwendige Entscheidungen für eine reibungslose Umsetzung herbeigeführt.

Dazu gehörte nicht zuletzt die Entwicklung des Anforderungska-talogs für eine geeignete IT-Lösung.

Welche Fristen müssen Marktteilnehmer beachten, und welche Pflichten sind zu erfüllen?Arndt: Bis zum Beginn der Meldepfl icht muss sich jeder Markt-teilnehmer bei der nationalen Regulierungsbehörde registrieren. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur, die dafür im März

13HINTERGRUND | Energiepolitik

2015 ein Online-Portal eingerichtet hat. Da es sich um ein auf-wendigeres Verfahren handelt, empfi ehlt sich eine frühzeitige Re-gistrierung. Ab dem 7. Oktober 2015 sind dann zunächst alle Ge-schäftsabschlüsse und -anfragen (Order) an sog. organisierten Marktplätzen zu melden. Börsen und Brokerplattformen sind auf-gefordert, ihren Kunden einen entsprechenden Meldedienst an-zubieten. Die größere Herausforderung für die meisten EVU ergibt sich mit dem Start der zweiten Phase am 7. April 2016: Von da an müssen sämtliche Energieliefer- und Transportgeschäfte gemel-det werden; auch Transaktionen mit größeren Endkunden gehö-ren dazu.

Sind die EVU alleine für die Meldung verantwortlich?Arndt: Nein, prinzipiell sind immer beide Parteien einer Transakti-on meldepfl ichtig; die Meldung kann allerdings auch delegiert wer-den – z. B. an den Lieferanten. Die Daten sind über sog. Registe-red Reporting Mechanisms (RRMs) an die EU-Behörde ACER zu liefern. Theoretisch kann sich jeder Marktteilnehmer als RRM qua-lifi zieren, die Anforderungen an Organisation und IT sind allerdings hoch komplex. Insbesondere kleinere und mittlere EVU werden daher eher auf den Lieferanten oder einen Dienstleister auswei-chen. Als Lieferant wird die GELSENWASSER AG ihren Kunden eine Meldung anbieten.

Kleine EVU können es sich also relativ leicht machen?Arndt: Das denken einige. Doch auch wenn Unternehmen einen Dienstleister beauftragen, müssen sie alle meldepfl ichtigen Ge-schäfte selbst identifi zieren, die zugehörigen Daten zusammen-stellen und dem Dienstleister zur Verfügung stellen, sofern sie ihm nicht bereits vorliegen. Die Meldeverantwortung unter REMIT bleibt beim Marktteilnehmer und kann nicht, wie die Meldung an sich, an einen Dienstleister vergeben werden.

Der Teufel steckt oft im Detail. Können Sie eingrenzen, für welche Vorgänge welche Fristen gelten?Arndt: Der Gesetzgeber unterscheidet Standard- und Nicht-Stan-dardgeschäfte. Erstere umfassen alle Geschäfte, die an einem

organisierten Marktplatz getätigt werden könnten – auch wenn sie an anderer Stelle stattfi nden. Um für Sicherheit in der Anwen-dung zu sorgen, wird ACER eine vollständige Liste aller Standard-geschäftstypen veröffentlichen. Für sie gilt eine Meldefrist von 24 Stunden nach Abschluss; alle anderen Verträge wie z. B. Energie-geschäfte mit fl exibler Abnahme- und Preisstruktur fallen in die Rubrik Nicht-Standard und müssen innerhalb eines Monats nach Abschluss gemeldet werden. Zusätzlich schreibt die REMIT Mel-dungen über den Lebenszyklus einer Transaktion vor: Stehen bei Vertragsunterzeichnung Liefermenge und Preis noch nicht fest, werden Modifi zierungsmeldungen fällig.

Den meisten EVU bleibt noch gut ein Jahr bis zum Start der Transaktionsmeldungen unter REMIT. Reicht das aus, um sich vorzubereiten?Arndt: Ein genauerer Blick in die gesetzlichen Anforderungen und die komplexen Strukturen mancher Energiegeschäfte zeigt, dass diese Zeitspanne auf jeden Fall notwendig ist. Neben der Anpassung der vorhandenen Informationstechnik müssen Kont-rollmechanismen implementiert und unter Umständen Dienstleis-tungsverträge geschlossen werden – das sind komplizierte und aufwendige Prozesse. Hier wird Gelsenwasser seine Netzwerk-Partner mit einem REMIT-Leitfaden und einer geeigneten IT-Lö-sung unterstützen.

Vielen Dank für das Gespräch.

12 HINTERGRUND | Energiepolitik

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Page 10: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

15LEISTUNGEN | Regenerative Energien

Herausforderung SchallschutzAls besondere Herausforderung erwies sich die Erfüllung der Schallschutzaufl agen. Entscheidend sind die für umliegende Wohngebiete gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Bei der Aus-wahl der Windenergieanlage war hier nicht nur die Geräuschent-wicklung der vorhandenen Windräder zu berücksichtigen. Auch weitere Schallimmissionen – z. B. einer benachbarten Biogasan-lage und der Lüftungsanlagen eines Supermarkts – mussten in die Berechnung einbezogen werden. Unter diesen Voraussetzungen fi el die Entscheidung für eine Windenergieanlage, die über ein neu-es Rotorblattdesign ein optimiertes Schallverhalten aufweist. Dafür sorgen sog. „Trailing Edge Serrations“: Die zackenförmigen Kanten

sind den am äußeren Ende aufgefächerten Schwingen von Greif-vögeln nachempfunden, mit denen sie sich nahezu lautlos durch die Luft bewegen.

Im März 2015 hat die ARGE den Antrag auf Genehmigung der Windenergieanlage beim Kreis Recklinghausen gestellt. Inzwi-schen bereitet sie gemeinsam mit der GELSENWASSER AG ihre Umwandlung in eine Betreibergesellschaft sowie Finanzierung und Kauf der Windenergieanlage vor.

Ansprechpartner: Stephan DoheProjektentwicklung/M & A0209 [email protected]

KURZ ERKLÄRT: REPOWERING

Repowering bezeichnet den Ersatz älterer Windräder durch neue Anlagen, die in mehrfacher Hinsicht Vorteile bieten. So arbeitet moderne Windenergietechnik effektiver, zuverlässiger, umwelt-schonender und stromnetzverträglicher. Schallimmissionen und Schattenwurf sind ebenso deutlich reduziert wie der Wartungs-aufwand. Genehmigungsrechtlich unterliegt ein Repowering zwar den gleichen Anforderungen wie die Errichtung komplett neuer Windenergieanlagen; ein Ersatzbau wird jedoch von Anliegern in der Regel eher akzeptiert.

Die Anforderungen an den Antrag auf Genehmigung der Windenergieanlage sind sehr umfangreich. 20 Ordner mit Planungsunterlagen, Gutachten und technischen Spezifi kati-onen des Windrads hat die ARGE bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen eingereicht.

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optimales Projektmanagement bereit. Dabei überzeugen die ausführenden Experten in hohem Maße durch

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14 LEISTUNGEN | Regenerative Energien

Die Gelsenwasser-Beteiligung Stadtwerke CASTROP-RAUXEL GmbH plant zusammen mit einem ansässigen Grundstückseigentümer eine neue Windenergieanlage im Süden der Stadt. Zur Umsetzung des Vorhabens gründeten die Partner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts; für die Projektentwicklung kommt die Systemlösung „Dynamik“ von GELSENWASSER+ (s. 1/2015). zum Einsatz. Im März wurde ein erster Meilenstein erreicht: Der Antrag auf Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz konnte gestellt werden.

Das erste Windrad drehte sich in Castrop-Rauxel schon in den 1990er Jahren: Ein Landwirt errichtete es im Stadtteil Schwerin auf dem mit 127 m höchsten Punkt der Stadt als Hofanlage. Mit einer Höhe von rd. 45 m und 80 kW Nennleistung war es die erste Anla-ge im Windvorranggebiet Westhofsches Feld. Daraus ist bis heute ein Windpark mit insgesamt sechs Windenergieanlagen erwach-sen, die unterschiedliche technische Entwicklungsstufen reprä-sentieren. Als die Stadt 2012 den Flächennutzungsplan neu auf-stellte, untersuchte sie auch das Potenzial zusätzlicher Flächen für die Windenergie. Die Erweiterung des Westhofschen Felds schaff-te den hier notwendigen Raum für eine sog. Repowering-Maß-nahme (s. Infokasten).

Fachpartner StadtwerkeInzwischen ist das erste Windrad in Castrop-Rauxel über 20 Jahre alt. Da sein Betreiber in dem vergrößerten Windvorranggebiet über ein geeignetes Grundstück verfügt, möchte er hier eine moderne Anlage errichten. Das ist in diesem Fall jedoch nur als Repowering möglich: Wegen der Schallemissionen der alten Technik würde je-des zusätzliche Windrad am Standort zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen. Um eine neue, leistungsstärkere Anlage aufzu-stellen, muss die alte daher abgebaut werden. Auf der Suche nach einem geeigneten Fachpartner entschied sich der Landwirt für die Stadtwerke CASTROP-RAUXEL GmbH, die neben dem klassi-schen Energievertrieb auch die Erzeugung und Nutzung regene-rativer Energie fördert. Die neue Anlage mit einer Nabenhöhe von 138 m und 2,3 MW Nennleistung wird pro Jahr klimafreundlichen Strom für ca. 1.700 Haushalte produzieren. Kunden der Stadtwer-

ke sollen sich zu einem späteren Zeitpunkt an der Windenergiean-lage beteiligen können.

Zur Umsetzung des Projekts haben die Projektpartner die Arbeits-gemeinschaft CAS Wind GbR (ARGE) gegründet, die später in eine Betreibergesellschaft umgewandelt werden soll. Mit der gesam-ten Projektierung – von der Planung über das Finanzierungskon-zept, den Anlagenkauf und die Bauleitung bis hin zur Inbetrieb-nahme – wurde auf Basis des Dienstleistungsangebots „Dynamik“ die GELSEN WASSER AG beauftragt.

Umfassende PrüfungsaufgabenDie erste große Hürde besteht darin, den Bauantrag für die Wind-energieanlage so vorzubereiten, dass er den umfangreichen Auf-lagen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz gerecht wird. Dafür müssen unabhängige Planungsbüros zahlreiche technische und umweltschutzrechtliche Belange prüfen. Gefordert sind u. a.

» Schall- und Schattengutachten, » Turbulenz- und Baugrundgutachten sowie » artenschutzrechtliche Prüfung und landschaftspfl egerische Begleitplanung.

Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Thema ab und beträgt mindestens einen Monat; die letztgenannte Aufgabe dauert rd. ein Jahr, da am Standort vorkommende Vögel und Fledermäuse über eine gesamte Vegetationsperiode kartiert werden müssen.

REPOWERING MIT „DYNAMIK“ GELSENWASSER+ im Einsatz für Windenergieprojekt in Castrop-Rauxel

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Page 11: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

17UNTERNEHMEN | Forschung & Entwicklung

Produkt entwickelt haben, das pro Liegenschaft die zehn wesent-lichen Verbraucher erkennt bzw. 80 % des jeweiligen Stromver-brauchs den „Verursachern“ zuordnet. Dazu zählen z. B. Pumpen, Beleuchtungsanlagen oder PCs, Aufzüge und weitere Einzelver-braucher. Warum die Grundlast in einzelnen Gebäuden beson-ders hoch ist, ob nachts das Licht in einer abgelegenen Sporthalle noch brennt, eine Pumpe oder Lüftung außerhalb der Gebäude-nutzungszeiten läuft – solche und ähnliche praktische Fragen sol-len mithilfe des Systems schnell und einfach zu beantworten sein.

Erstes Teilziel erreichtDer zu betreibende Anwendungsaufwand hat sich im Projektver-lauf bereits reduziert. Ging man zu Anfang noch davon aus, in je-der Liegenschaft eine eigenständige Messeinheit hinter dem Zähler installieren zu müssen, kann man mittlerweile auch auf vorhande-ne intelligente Zähler aufsetzen. Vorausgesetzt, die Datenqualität des intelligenten Zählers an einer definierten Schnittstelle ist aus-reichend, wird dieser einfach um ein aufsteckbares Smart-E-Box-Modul ergänzt. Damit lassen sich Materialeinsatz sowie Installati-onsaufwand deutlich verringern.

In den kommenden Monaten wird die Technik so perfektioniert, dass sie relevante Signaturen sicher und automatisch erkennt und die Stromabnahme ganzer Liegenschaften auf zuverlässige Aus-sagen über den Verbrauch einzelner Geräte herunterbricht. Später sollen dann auch die Daten der Medien Wasser und Wärme ein-bezogen werden, um ein umfassendes Monitoring- und Analyse-produkt für das kommunale Energiemanagement bereitzustellen.

Sie möchten mehr über Technik, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile von „Smart-E-Box kommunal“ wissen? Die Projektverant-wortlichen freuen sich darauf, Ihre Fragen zu beantworten – gerne auch in einem persönlichen Gespräch.

Ansprechpartnerin: Dr. Agnes JandaUnternehmensstrategie0209 [email protected]

SMART-E-BOX-TECHNIKSmart-E-Box ist ein lernendes, automatisiertes Energieoptimie-rungssystem, welches ohne weitere Messverkabelung einzelne elektrische Verbraucher an deren Signatur erkennt und so Lauf-zeiten und Energieverbräuche bestimmt. Auf diese Weise lassen sich signifikante Verbraucher ausmachen und anhand von Richt-werten Energieeinsparpotenziale identifizieren. Sind die Daten einmal ausgelesen und verarbeitet, kann der Anwender sie über eine gesicherte Netzwerkverbindung standortunabhängig abfra-gen. Dazu ist weder eine Server- noch eine Softwareinstallation beim Kunden nötig. Da es sich um sensible Daten handelt, wer-den sie verschlüsselt und jeweils erst bei Abruf in lesbare Zah-len umgewandelt.

16 UNTERNEHMEN | Forschung & Entwicklung

GELSENWASSER ENTWICKELT SMART-E-BOXAutomatisierte Effizienz für kommunale Liegenschaften

Energie effizient einsetzen und sparen: Dieser Anspruch ist für Kommunen in den letzten Jahren zum ständigen Wegbegleiter gewor-den. Städte und Gemeinden nehmen hier – auch politisch gewollt – eine Vorbildfunktion für andere Akteure in der Gesellschaft ein. Entsprechend haben Klimaschutzprogramme und Energieberichte längst in den meisten Rathäusern Einzug gehalten. Kontinuierlich Verbesserungen zu ermitteln und konkrete Maßnahmen umzusetzen, ist jedoch in der Praxis oft nur schwer zu bewerkstelligen. Manch eine Kommune kann bereits das ständige Monitoring der Energiedaten aufgrund akuten Personalmangels kaum leisten. Für Gelsen-wasser Ansporn genug, ein praxisorientiertes Instrument für das kommunale Energiemanagement zu entwickeln.

Der VorlaufBefeuert wurde diese Idee durch ein Forschungs- und Entwick-lungsprojekt, das Gelsenwasser ab Ende des Jahres 2013 mit ei-nem kleinen Technologieunternehmen aus dem Ruhrgebiet reali-sierte. Dabei wollte man sich die Tatsache zunutze machen, dass jeder elektrische Verbraucher ein typisches Lastgangprofil auf-weist: Es ging darum, den Stromlastgang in einem privaten Haus-halt an einer einzigen Stelle zu messen und durch Analyse der Da-ten mittels mathematischer Algorithmen die dahinter liegenden Einzelverbraucher zu erkennen. Nach dem erfolgreichen Test ei-nes Pilotprodukts mit dem Namen „Smart-E-Box privat“ entstand der Plan, diese Technik auch für kommunale Objekte zu erschlie-ßen. Das Projekt „Smart-E-Box kommunal“, bisher bekannt unter

dem Arbeitstitel „SmartCare“, startete Ende 2014 in drei ausge-wählten Pilotkommunen des Gelsenwasser-Versorgungsgebiets.

Das PilotprojektDie Städte Haltern am See und Castrop-Rauxel sowie die Gemein-de Saerbeck stellen insgesamt 15 „typische“ Liegenschaften zur Verfügung und unterstützen mit ihren technischen Ansprechpart-nern vor Ort die Entwicklung des kommunalen Energieeffizienz-produkts. In Haltern am See und Castrop-Rauxel sind zudem die lokalen Stadtwerke in die Produktentwicklung eingebunden. Im ersten Halbjahr wurden die technischen Einheiten in Schulen, Turn-hallen, Kindergärten, Rathäusern und weiteren Einrichtungen ver-baut. Bis zum Jahresende will Gelsenwasser ein standardisiertes

Marc Borgers (l.) aus dem Fachbereich Technische Dienste der Stadt Haltern und Markus Kramp aus der Abteilung Energietechnik der GELSENWASSER AG mit der ersten Smart-E-Box, die in einer Turnhalle in Haltern verbaut worden ist.

Page 12: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

19UNTERNEHMEN | Position

es zu Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit noch keine ge-sicherten oder ausreichenden Erkenntnisse gibt. Dieses Prinzip könnte z. B. bei TTIP zur Diskussion stehen, weil es mit der US-amerikanischen „Trial and Error“-Logik beim Chemikalieneinsatz nicht vereinbar und im Sinne der Abkommen als „Handelshinder-nis“ zu verstehen wäre.

Nach Auffassung von Wasserwirtschaft und Kommunen dürfen jedoch bei Um-welt- und Verbraucherschutzstandards keinesfalls Abstriche gemacht werden, zumal diese einen gesellschaftlichen Konsens widerspiegeln. Im Gegen-teil: Regierungen dürfen nicht nur auf den Status quo festgelegt sein, son-

dern müssen in der Lage sein, ihre Standards weiterzuentwickeln, wenn dies notwendig erscheint. Dies fi ndet der angedachte Re-gulierungsrat , dem neue Gesetzesvorschläge, bevor sie zum EU-Parlament gehen, vorgelegt werden sollen, bedenklich. Gerade die unbestritten hohe Qualität unseres Trinkwassers muss weiterhin auch vor „nur“ potenziell schädlichen Einfl üssen geschützt werden.

Viele kommunale Entscheidungsträger fordern zu Recht, sozia-le Errungenschaften zu erhalten. So könnten auch Zuwendungen für Wohlfahrtsverbände, Sozialchartas im Wohnungsbau, das Ge-schäftsmodell der Sparkassen bis hin zum steuerlichen Querver-bund als Handelshindernisse eingestuft und abgeschafft werden. Die Konsequenzen für Bildung, Kultur und Lebensstandard in den Städten und Gemeinden wären kaum abzusehen.

Zukunftssicherheit für die Daseinsvorsorge Im Zuge der Freihandelsabkommen könnten auch solche Bran-chen liberalisiert werden, bei denen ein Staat wegen ihrer be-sonderen Bedeutung für das tägliche Leben der Menschen oder aufgrund eines natürlichen Monopols entschieden hatte, nur be-stimmte Eigentümer oder Rechtsformen zuzulassen. In Deutsch-land gilt das insbesondere für den Bereich der öffentlichen Da-seinsvorsorge: Nach dem deutschen Grundgesetz entscheiden Kommunen selbst, ob sie die damit verbundenen Aufgaben ei-genständig erfüllen oder Dritten übertragen und wen sie beauftra-gen. Würde sich bei einem Abkommen der sog. „Negativlisten-An-satz“ durchsetzen, unterläge künftig jeder Sektor den vereinbarten Markt- und Wettbewerbsbestimmungen, der nicht explizit ausge-nommen wäre – auch die Trinkwasserver- und Abwasserentsor-gung. In die kommunale Organisationsfreiheit würde dies in wo-möglich verfassungswidriger Weise eingreifen.

Verzicht auf internationale SchiedsgerichteAls regulärer Bestandteil eines Freihandelsabkommens zielt der In-vestorenschutz vor allem darauf, ausländische Unternehmen vor wi-derrechtlicher Enteignung und Benachteiligung gegenüber inländi-

schen Wettbewerbern zu schützen. Auf Kritik stößt hier vielfach die vorgesehene Option, ein internationales Schiedsgericht anzurufen. Das sei zwischen Staaten mit funktionierendem Rechtssystem nicht nötig und berge die Gefahr, dass Unternehmen auf diesem Weg un-liebsame, aber demokratisch und rechtsstaatlich legitimierte politi-sche und administrative Maßnahmen als Handelshindernis infrage stellen. So haben Förderkonzerne etwa gegen Moratorien für Fra-cking bereits Schiedsgerichtsverfahren angestrengt.

„Im Recht zu sein“ stellt dabei keinen ausreichenden Schutz dar. Angesichts von Kosten in Millionenhöhe, einem komplizierten Rechtsgebiet und der Durchführung in englischer Sprache würde bereits die Androhung eines sol-chen Verfahrens erheblichen Druck auf kommunale Verantwortliche ausüben.

Erhalt des Vergaberechts in der WasserversorgungÜberdies bewahrt der Investorenschutz nicht nur erzielte Gewin-ne, sondern bereits Gewinnerwartungen vor Beeinträchtigungen durch politische Entscheidungen. In diesem, sehr weit gefass-ten Sinn ließen sich auch Konzessionen als Investitionen begrei-fen, was die bewährten Partnerschaften zwischen Versorgern und Kommunen gefährden und insbesondere die Konzessionsverga-be in der Wasserwirtschaft infrage stellen könnte. Die bei der letz-ten Reform des Vergaberechts erkämpfte Ausnahme für die Was-serversorgung in der europäischen Konzessionsrichtlinie bietet im Rahmen der derzeit diskutierten Freihandelsregeln womöglich kei-nen hinreichenden juristischen Schutz.

Einbindung der Kommunen Wegen der Bedeutung der Freihandelsabkommen für die Kom-munen sollten sie in die Verhandlungen einbezogen werden. Einen ersten Schritt in diese Richtung stellt der neue TTIP-Beirat dar, in dem auch der Deutsche Städtetag vertreten ist. Neben den politi-schen Entscheidungsträgern im Einzugsgebiet wird Gelsenwasser in den kommenden Monaten auch die Branchenverbände in ihren Bemühungen unterstützen, die Qualitätsstandards für unser Trink-wasser zu erhalten. Ein unverzichtbarer Garant dafür ist die Hoheit der Kommunen über die Daseinsvorsorge.

Ansprechpartner: Dr. Arnt BaerGrundsatzfragen0209 [email protected]

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DASEINSVORSORGE

18 UNTERNEHMEN | Position

GEFÄHRDUNG DER DASEINSVORSORGE?Stellungnahme zu potenziellen Auswirkungen von Freihandelsabkommen

Die Europäische Kommission verhandelt derzeit u. a. die hoch umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und TiSA (mit 23 Staaten); eine entsprechende Übereinkunft mit Kanada (CETA) steht zur Entscheidung an. Öff entlich zugänglich ist lediglich das über 1.500 Seiten starke CETA-Vertragswerk, das für Versorgungsunternehmen wie die GELSENWASSER AG und die Kommunen als Träger und Geschäftspartner gravierende Fragen aufwirft.

Ein Freihandelsabkommen zielt darauf, die wirtschaftlichen Be-ziehungen zwischen den beteiligten Staaten zu intensivieren. Um den Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produk-te und Dienstleistungen wechselseitig zu erleichtern, kommen alle Handelshemmnisse auf den Prüfstand: Zölle, Sicherheitsstandards und Wettbewerbsregeln, aber auch Sozialpolitik sowie Arbeitneh-mer-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Genau hier sehen Kriti-ker ein grundlegendes Problem, denn um Schranken abzubau-en, einigt man sich häufi g auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Daraus ergeben sich auch für die Kernfelder der „Daseinsvorsor-ge“ wie die Wasserversorgung erhebliche Risiken, die es auszu-schließen gilt.

Bewahrung des VorsorgeprinzipsWesentlicher Bestandteil der aktuellen europäischen Umwelt- und Gesundheitspolitik ist das Vorsorgeprinzip. Danach besteht eine Verpfl ichtung zu vorbeugendem Handeln, um Umwelt- oder ge-sundheitliche Schäden zu vermeiden – und zwar auch dann, wenn

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Page 13: Businessletter transparent, Ausgabe 2/2015

KURZ NOTIERT

HOHE STANDARDS BEI TECHNIK UND SICHERHEITDas Technische Sicherheitsmanagement (TSM) bei Gelsenwasser ist einwandfrei. Mit der offiziellen Übergabe der TSM-Urkunden er-hielten am 30. Januar 2015 nicht nur die GELSENWASSER AG und die GELSENWASSER Energienetze GmbH (s. 1/2015) diese Be-stätigung schwarz auf weiß. Sechs Beteiligungen schnitten in Ver-bindung mit den o. g. Partnern in den Sparten Gas und/oder Was-ser ausgezeichnet ab und freuten sich über das begehrte Zertifikat. Um das hohe Niveau zu halten, hinterfragen und optimieren die Ver-antwortlichen permanent Prozesse, Qualifikationen und technische Ausstattung. So können sie auch der nächsten offiziellen Prüfung durch die unabhängigen Experten des DVGW (Deutscher Verband des Gas- und Wasserfaches e. V.) und des FNN (Forum Netztech-nik/Netzbetrieb) gelassen entgegensehen.

EIN STARKES TEAM AUF DER E-WORLDMit Rekordbeteiligung zeigte sich die 15. E-world energy & water erneut als wichtigste europäische Plattform der Energiebranche. Davon profitierte auch die GELSENWASSER AG, die sich mit ih-ren Partnerunternehmen und den Kerngeschäftsfeldern Wasser, Abwasser und Energie präsentierte. Unter dem Motto „Ein star-kes Team“ stand die Vielfalt der Kompetenzen und Leistungen im Gelsenwasser-Netzwerk im Fokus; auf große Resonanz stießen da-bei nicht zuletzt die bedarfsorientierten Systemlösungen der neuen Marke GELSENWASSER+. Zum Abschluss des rundum gelunge-nen Messeauftritts tauschten sich SchülerInnen beim „Dialog mit der Jugend“ mit dem Vorstandsvorsitzenden Henning R. Deters aus und ließen sich von Gelsenwasser-Azubis über die Ausbildung im Unternehmen informieren.

NEUE GASKONZESSION FÜR TECHNISCHE WERKE DELITZSCHDer Stadtrat von Delitzsch hat die Gaskonzession für das Gemein-degebiet Döbernitz zum 1. Januar 2015 an die Gelsenwasser-Be-teiligung Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) vergeben. „Für die Bürger bedeutet dies kurze Wege und in allen Netzangelegen-heiten einen kompetenten Service vor Ort.“ So erklärt Oberbürger-meister Dr. Manfred Wilde die Entscheidung, bei der auch die jah-relange Erfahrung der TWD im Bau und Betrieb von Strom- und Gasnetzen eine Rolle spielte. Mit der Übernahme vergrößert sich ihr Versorgungsgebiet um ca. 15 km Leitungen und nahezu 300 Haus-anschlüsse. Dem Technischen Leiter Michael Denef zufolge hat das Unternehmen in den vergangenen Wochen bereits rd. 135.000 € in das neue Netz investiert.

Sie freuen sich gemeinsam: Vertreter der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG, hertenwasser GmbH, Vereinigte Gas-und Wasserversorgung GmbH, Gemeindewerke Hünxe GmbH, Wasserversorgung Voerde GmbH, Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, GELSENWASSER AG und GELSENWASSER Energienetze GmbH bei der Urkundenübergabe


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