Monatsbericht des BMF Mai 2016
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Die wichtigsten Steuern im internationalenVergleich
Kurzfassung der aktualisierten Broschüre des BMF1
Die deutsche Abgabenquote - d. h. die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben imVerhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) - lag mit 36,6% auch im Jahr 2014 international imMittelfeld,
Bei der steuertariflichen Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften bleibt Deutschlandweiterhin unter der im internationalen Vergleich wichtigen von 30%.
Der Steuer- und Abgabenbelastung stehen in Deutschland vielfältige staatliche Leistungen undein gut ausgebautes soziales Sicherungssystem gegenüber. Gezielte steuerliche Entlastungen -insbesondere der Abbau kalter Progression, ein und verbesserteFamilienleistungen - starken zudem Arbeitsanreize und Kaufkraft.
1 Einleitung....................................................................................................................................................182 Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen....................................................................................................... 183 Steuerliche Belastung desGewinnsvon Kapitalgesellschaften.......................................................,.203.1 Körperschaftsteuertarife..........................................................................................................................203.2 Periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftsteuer .............................234 Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen....................................................................245 Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern ...................................................................256 Umsatzsteuersatze..................................................................................................................................... 287 Fazit..............................................................................................................................................................28
1 Einleitung
Der folgende Beitrag stelIt überblicksartiggrundlegende Vergleiche zur internationalenBesteuerung an. Die Ländervergleicheerstrecken sich auf die EU-Staaten und einigeandere Industriestaaten, namentlich die USA,Kanada, Japan, die Schweiz und Norwegen.
1 Die ausführliche Broschüre „Die wichtigstenSteuern im internationalen Vergleich 2015" kannim Internetangebot des BMF bestellt oder direkt alsPDF-Dokument heruntergeladen werden (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2016-05-13-wichtigsten-steuern-im-internationalen-vergleich-2015.html).
Sie geben grundsätzlich den Rechtsstand zumEnde des Jahres 2015 wieder. Angekündigteoder beschlossene Maßnahmen, die sich erstab 2016 auswirken, sind nicht erfasst.
GesamtwirtschaftlicheKennzahlen
Gesamtwirtschaftliche Steuerquotenmessen die Belastung durch in einer Volks-wirtschaft gezahlte Steuern bezogen aufdie Wirtschaftsleistung. Die Aussagekraftdieser Steuerquoten ist aber begrenzt, weildie in den Vergleich einbezogenen Staatenihre staatlichen Sozialversicherungssystemein unterschiedlichem Ausmaß über eigen-
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ständige Beiträge, die nicht in der Steuerquoteenthalten sind, oder aus allgemeinen Haus-haltsmitteln und damit über entsprechendhohe Steuern finanzieren. Erst die Abgaben-quote, die sowohl Steuern als auch Beiträgezur Sozialversicherung ins Verhältnis zumjeweiligen BIPsetzt, machtdieBelastung
mit Steuern und Abgaben internationalvergleichbar.
Abbi Idung 1 zeigt, dass nach den Abgrenzungs-merkmalen der Organisation für wirtschaft-liche Zusammenarbeit und Entwicklung(OECD) die Abgabenquote insbesondere in
Abbildung 1: Steuer- und Abgabenquoten 2014inXdesBIP
50.850.9
0 10 20• Steuerquote • Abgabenquote
•Stand: 2013.
Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2014. Paris 2015: eigene Berechnungen.
30 40 50 60
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den skandinavischen Staaten, aber auch inFrankreich, Belgien, Italien und Österreich,vergleichsweise hoch ist(> 40%). Dagegenweisen die USA, die Schweiz und Irland relativniedrige Abgabenquoten auf (< 30%). Diedeutsche Abgabenquote bewegt sich imMittelfeld und ist 2014 mit 36,6 % im Vergleichzum Vorjahr (36,5 %) nahezu unverändertgeblieben. Die niedrigste relative Abgaben-belastung haben weiterhin mit 26,0% die USA,und die höchste Abgabenquote findet sichebenfalls unverändert zum Vorjahr mitnunmehr 50,9 % in Dänemark. Die deutscheSteuerquote blieb im Jahr 2014 konstantbei 22,6%. Hier rahmen die Slowakei amunteren und nach wie vor Dänemark amoberen Rand das Feld der Vergleichsstaatenein.
3 Steuerliche Belastungdes Gewinns von Kapital-gesellschaften
Die nominale Steuerbelastung von Kapital-gesellschaften lässt sich leicht anhandder Steuergesetze feststellen. Ihr kanneine bedeutende Signalfunktion bei derinternationalen Verteilung von Buchgewinnenund -Verlusten zugesprochen werden. Dietatsächliche oder auch effektive Steuer-belastung ergibtsich aus dem Zusammen-spiel von Steuerbemessungsgrundlageund Steuersatz. Im Folgenden werden dieSteuersätze und Eckpunkte der Bemessungs-grundlagen verglichen.
3.1 Körperschaftsteuertarife
Um Doppelbelastungen ausgeschütteterGesellschaftsgewinne durch die Körperschaft-steuer der GeselIschaft und die Einkommen-steuer des Anteilseigners zu verhindern oderzumindest abzumildern, haben inzwischenfast alle Staaten Systeme zur Entlastung derDividenden beim Anteilseigner eingeführt.Von den europäischen Staaten sehenIrland und die Schweiz keine Entlastung
ausgeschütteter Gewinne auf der Ebene desAnteilseigners vor (klassische Systeme ohneTarifermäßigung). Diese Staaten haben aberals Ausgleich nach wie vor vergleichsweiseniedrige allgemeine Körperschaftsteuertarife.Drei EU-Staaten - Estland, die Slowakeiund Zypern - besteuern die Gewinne nurbei der Gesel Ischaft, sodass Dividendenbeim Anteilseigner steuerfrei bleiben. Zumgleichen wirtschaftlichen Ergebnis kommtauch Malta, indem die Körperschaftsteuer aufausgeschüttete Gewinne dem Einkommen-steuersatz auf Dividenden entspricht und vollauf die Einkommensteuer angerechnet wird(sogenanntes Vol lanrechnungsverfahren).
Im Vergleich zum Vorjahr blieben in denmeisten der hier untersuchten Staaten die(nominalen) Körperschaftsteuersätze unverän-dert. Abbildung 2 zeigt die im Jahr 2015geltenden Körperschaftsteuersätze (ohneSteuern nachgeordneter Gebietskörper-schaften). Seit der Absenkung des deutschenKörperschaftsteuersatzes im Rahmen derUnternehmensteuerreform 2008 auf 15 % istdie Stellung Deutschlands im internationalenVergleich deutlich wettbewerbsfähiger.
Über die zentralstaatliche Ebene hinauserheben in mehreren Staaten nachgeordneteGebietskörperschaften - Einzelstaaten,Provinzen, Regionen, Gemeinden usw. -nocheigene Körperschaftsteuern oder ihnenähnliche Steuern, wie z. B. in Deutschlandund Luxemburg die Gewerbesteuer. Hinzukommen vielfach Zuschläge auf verschiede-nen staatlichen Ebenen. Die Höhe all dieserdie Kapitalgesellschaften belastendenUnternehmensteuern, die bei der Ermittlungder Bemessungsgrundlage den Gewinnzugrunde legen, ist in Abbildung 3 dargestellt.Zu beachten ist, dass die von lokalen Gebiets-körperschaften erhobenen Steuern vonder Steuerbemessungsgrundlage derübergeordneten Gebietskörperschaften inmanchen Staaten abzugsfähig sind, z. B. inder Schweiz und in den USA. Die Gesamt-steuerbelastung auf Unternehmensebeneergibtsich demzufolge aus einer abgestuften
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Abbildung 2: Körperschaftsteuersätze2öt5 - Standardsätze in %Ohne Zuschläge und Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften
SchweizBulgarien
IrlandZypern
DeutschlandKanada
LettlandLitauen
RumänienSlowenien
PolenTschechien
UngarnEstland
FinnlandKroatien
Vereinigtes Königreich 1
LuxemburgPortugal
SchwedenSlowakei
DänemarkJapan
NiederlandeÖsterreichNorwegen
ItalienSpanien
GriechenlandBelgien
FrankreichMalta
USA
••••••••• 8.5^ •l M^M 10 — --•— - --—. —— - —— — — - . -.._——__
10 15 20 25 30 35 40
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern.
Berechnung und nicht als einfache Additionder nominalen Steuersatze der einzelnenSteuern. Bis 2008 minderte die Gewerbesteuerauch in Deutschland als Betriebsausgabe dieBemessungsgrundlage. Um die Transparenzder Besteuerung zu erhöhen (additive Steuer-belastungsermittlung) und die Finanzströmeder unterschiedlichen öffentlichen
Gebietskörperschaftsebenen zu entflechten,ist die Gewerbesteuer seitdem nicht mehr alsBetriebsausgabe abziehbar. Die steuertariflicheGesamtbelastung von Kapitalgesellschaftenreicht von 10% in Bulgarien bis hin zu fast 40%in den USA. Deutschland bleibt mit 29,83%unter der im internationalen Vergleichwichtigen Marke von 30%.
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Abbildung 3:des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2015 {nominal) in %
und vergleichbare des
Bulgarien j g^ggggggg^ 10
Irland " •••••••••••H 12.5 ~ " " —•—----- - ~~ ™ — -• — —•—Zypern ••••••••••••• 12,5_ ^ ^ __
Lettland gggjgjjgj ^ggggjgjjj ! 5 ^ " ~ ^ ^ "
Litauen ••••••••••••••• 1 ____ ________ _________Rumänien ••••••••••••••••• je ______ __ _____ __ ^_Slowenien ••••••••••••••••••i 17___ _ ___ _ ^^_^^Polen" "••*|'|||fi'li!!''''"''S'SS|iSiiii ^ ~mZI_ _" ~~~I"IL —ZZZT"
Tschechien •••••••••••••••••••19 ^ ^ __ _Estland ~HBHMBHBHMHBHHMHHBHBi B 20 ~^'~~ ~~~ ^ - ^ ^ -— ^-^-
Finnland •••••••••••••••••••• 20Kroatien •••••••••••••••••••• 20
Vereinigtes Königreich •••••••••••••••••••••1 20Ungarn mm ||mm|p | ggm||||l l 20,62
Schweiz (Zürich) ' MMHMBHHiBBaB iHBMBHBHaBiHBHM 20.65Schweden ' ••• ••••••••••••••••i 22 _"Slowakei ~ •••••••JHMMHlilililBBHBMBi 22 ' -----^.----- ..-..----
Portugal ••••••••••••••••••••••••l 22.5 ~^~^ "Dänemark ' |||B|B| |HyH|||||y| |H>||Bg||||BHH| 23.s
Niederlande •••••••••••••••••••••••• 25Osterreich •••••••••••••••••••••••••B 25 ^
Kanada (Ontario) JiiiJJiJiiiiiiiHiiiiHHHiiiii ^ 263Norwegen ••••••••••••••••••••••••••i 27
Spanien 2sGriechenland 29
Luxemburg 29^2 ^Deutschland ' iiiiiiiiiiiii ' ^
ItalienJapan
Belgien ijjiBiiiiiiiiiiiiiiiiiii ^ 'Malta
Frankreich 3s~USA (New York)
10 15 20 25 30 35 40 45
Quälte: Bundeszentrafemt für Steuern.
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3.2 PeriodenübergreifendeVerlustberücksichtigung bei derKörperschaftsteuer
Einen nichtzu unterschätzenden Einflussauf die tatsächliche steuerliche Belastungvon Unternehmen hat auch die in Tabelle 1dargestellte periodenübergreifendeVerlustberücksichtigung bei der Körper-
schaftsteuer in Form des Verlustrück-beziehungsweise -vortrags. H ierbei weisendie einzelnen Staaten sehr unterschiedlicheRegelungen auf. So sind die überperiodischenVerlustausgleichsregeln mehrheitlichrestriktiver als in Deutschland ausgestaltet.Dies zeigt sich vor allem daran, dass vieleStaaten keinen Verlustrücktrag kennen.In Deutschland, aber auch in Frankreich,
Tabelle 1: Periodenübergreifende Verlustberüeksichtigung bei derKörperschaftsteuer 2015
Verlustrücktrag
Belgien UnbegrenztBulgarien "S-Jahr«
Dänemark- - -
(biszu 7747 500 DKKproJat» vo* abzugs«hig, darüber hinaus
-
Deutschland
Estland
Finnland
IJahr(begrenzt auf 1 Mio. €)
Keine Regelung erforderlich
-
"Unbegrenzt(bis zulMio.eproJahrvollabzug^ar .dartJberhiraus Verrechnungnurbtszu60%derlMio.۟bersteigendenEinl(unfte)Keine Regelung erforderlich
TOJahre
Frankreich
Uahr(begrenzt auf 1 Mio. €, Vertustrücktrag führtzu Steuergutschrift, die in dendarauffolgenden 5 Jahren mit künftigenSteuerschulden verrechnet und derenRestbetrag im 6. Jahr erstattet wird)
Unbegrenzt(bis zu1Mw.€rxo Jahr voll abzugsfflh , darüber rHraus Verrechnungnur bis zu 50%der1Mio.eübersteigerid9n Einkünfte)
Griechenland
Irland
Italien
KroatienLettland
-
1 Jahr (bei Betriebsaufgabe 3 Jahre)
-
Unbegrenzt(für Veriusteaus dar gleichen Quelle)Unbegrenzt(Verrecr«iungnurbtszu80%derjar»1icrtenEinkaifte)
-
Unbegrenzt
LitauenUnbegrenzt(Verredv»^ nur r 70%derjar»1kJienEirta]rifte; Beschränkung giltnicht für kleine Unternehmen, die dam ermaöigten Steuersatz von 5 %unterfegeo)___________________________
Luxemburg UnbegrenztMalta UnbegrenztNiedertande Uahr 9 Jahre
Österreich Unbegrenzt(Verrechnung nur bis zu 75%derjähr»crien BnkOnfte)
Polen5 Jahre(Verrechnung nur bis zu 50% des entstandenenVertustes proBerucksicfrtigungsjahr)
Portugal
Rumänien
12 Jahre(Verrecruiung nur bis zu 70»o jahrtichen Einkünfte)7 Jahre
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noch Tabelle 1: Periodenpbergreifende Vertustberücksichtigung bei derKörperschaftsteuer 2015
VerlustrQcktrag
Schweden (indirekter Verlustrücktragjedoch möglichdurch Auflösung sogenannterPeriodisierungsrücklagen aus den Vorjahren)
Unbegrenzt
Slowakei
Slowenien
Spanten
Tschechien
Ungarn
ViroMgtesKorigrelch ( i Betriebsaufgabe 3 Jahre)
Zypern
4 Jahre(Verrechnung pro Jahr nur bis zu 25 »des Gesamtvertustvortrags)Unbegrenzt(Verrechnung nur bb zu 50% der jarrllchen Einkünfte)Unbegrenzt(bei Unternehmen, deren UrmatzbesttnmtBBe&ageOherschreftBt,VOTechnurigr btezu50*bzw.25*derjarr1lchenEinlcuntte)
5 Jahre
5 Jahre(¥eiract««g«»Wsai50XdarJSl»IW»nElr«»ifte)
Unbegrenzt
5 Jahre
Japan
Uahr(wird für Steuerjahre, die zwischen dem1. April 1992 und dem 31. März 2016 enden,nicht gewahrt, ausgenommen für bestimmtekleine und mittlere Unternehmen und beiLiquidation)_________________
9 Jahre(Verrechnung nur bis zu 65%derjahrlichenEinkunfte, ausgenommenWeine und mittlere Unternehmen)
Kanada 3 Jahre 20 Jahre
Norwegen (ein Rucktrag auf die vorangegangenen Unbegrenzt2 Jahre ist bei Liquidation zulassig)
Schweiz 7 JahreUSA 2 Jahre 20 Jahre
Die Übersicht stett Regelungen fürVeriuste dar, die ab dem I.Januar 2015 anfallen. Beschrankungen durch Gese«schafterwechsei sowie Verluste ausder Veräußerung betriebltcnen Anjagevermögens (capital losses), die in verschiedenen Staaten Sonclen-egein uritenlegen, wurden nicht betrachtet.Queue: Bundeszentrafamt für Steuern.
Irland, den Niederlanden, dem VereinigtenKönigreich, Japan, Kanada und den USA, führtdie Möglichkeit, Verluste zurückzutragen,zu einer Liquiditätszufuhr in wirtschaftlichweniger ertragreichen Zeiten. VorgetrageneVerluste können in einigen Staaten zeitlichunbegrenzt mit Gewinnen verrechnet werden;in anderen Staaten ist eine Verlustverrechnunghingegen nur innerhalb einer bestimmtenZeitspanne möglich. Deutschland erlaubteinen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag.Gegebenenfalls wird derjährliche Abzug
begrenzt, was zu einer Verluststreckung führt(sogenannteMindestgewinnbesteuerung).
Nominale Ertragsteuerbelas-tung natürlicher Personen
Die Mehrzahl der hier untersuchten Staaten,die einen Grundfreibetrag beziehungsweiseeine Nullzone imTarif haben, hatdiese imJahr 2015 angepasst. Die Eingangssteuersätze
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blieben in den meisten Fällen im Vergleichzum Vorjahr unverändert. Frankreich hatden Eingangssteuersatz bei gleichzeitigermerklicher Erhöhung des Grundfreibetragserheblich angehoben. Spanien senkte seinenEingangssteuersatz ausgehend von einemhöheren Niveau deutlich ab.
Bei der Interpretation dieser Daten mussbeachtet werden, dass in mehreren Staaten mitvergleichsweise hohen Tarifeingangssätzen dieBeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherungabgedeckt werden, so z. B. in den nordischenStaaten und den Niederlanden. Dies erschwertdie Vergleichbarkeit. Auch die Ehegattenbe-steuerung ist unterschiedlich geregelt. Ineinigen Staaten wird eine Einzelveranlagungvorgenommen (u. a. in Österreich), in andereneine Zusammenveranlagung, wobei diesemit Splitting (etwa in Deutschland) oderohne (z. B. in den USA) durchgeführt werdenkann. In Deutschland oder etwa Spanienkönnen Ehepaare auch zwischen Einzel- undZusammenveranlagung selbst entscheiden.
Die Einkommensteuerspitzensätze bliebenim Jahr 2015 in den meisten untersuchtenStaaten unverändert. Spanien schaffteseinen Zuschlag zum Spitzensteuersatz ab,während Japan eine Tarifanhebung um rundfünf Prozentpunkte für hohe Einkommenvornahm. Estland und Lettland reduziertenihre einheitlichen Flat-Tax-Tarifeumjeweilseinen Prozentpunkt. Moderate Anhebungensind in Dänemark, Italien, Luxemburg undSchweden zu verzeichnen. Abbildung 4 zeigtdie höchstmöglichen Steuersätze im Rahmender Einkommensbesteuerung natürlicherPersonen. Dabei sind die Einkommen-steuern der zentralstaatlichen Ebene und
der Gebietskörperschaften sowie sonstigeZusch läge berücksichtigt. Die Spitzen-steuersätze bewegen sich zwischen 10% inBulgarien und 56,99 % in Schweden. Derdeutsche Spitzensteuersatz ist mit 47,48 % imoberen Mittelfeld angesiedelt.
5 Einkommen-/Lohnsteuer-belastung von Arbeit-nehmern
Für Arbeitnehmerhaushalte in verschiedenenFamilienverhältnissen und Einkommens-gruppen veröffentlicht die OECD regelmäßigeine international vergleichende Untersu-chung. Abbildung 5 zeigt die Belastungdes durchschnittlichen Bruttoarbeitslohnseines Arbeitnehmerhaushalts durch dieLohn- oder Einkommensteuer, klassifiziertnach verschiedenen Familienverhältnissen(alleinstehend, Familieais Allein-und alsDoppelverdiener). Die Vergleichbarkeit derErgebnisse ist stark eingeschränkt, da dieOECD Transferzahlungen länderspezifischunterschiedlich berücksichtigt. Zum Beispielwird das Kindergeld in der Belastungs-rechnung für Deutschland als Steuergutschriftbehandelt, wenn die Berücksichtigung vonKindern in Form von Kindergeld erfolgt.Andernfalls werden die Kinderfreibeträge beider Steuerberechnung abgezogen (Günstiger-prüfung). Damitwird die Steuerbelastungs-quote für Haushalte mit Kindern erheblichverringert. In anderen Staaten, wie z. B.Frankreich, wird das Kindergeld alsseparate Transferleistung außerhalb des Be-steuerungssystems behandelt und mindertdaher nicht die Steuerbelastungsquote.
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Abbildung 4: Zentralstaaten undderGebietskörperschaften
BulgarienLitauen
RumänienUngarnEstland
TschechienLettlandSlowakei
PolenMalta
ZypernNorwegen
Schweiz (Zürich)Griechenland
LuxemburgVereinigtes Königreich
SpanienKroatien
USA (New York)Deutschfand
IrlandItalien
Kanada (Ontario)ÖsterreichSlowenien
FinnlandDänemark
NiederlandeBelgien
FrankreichJapan
PortugalSchweden
Quelle: Burtdeszenualamt für Steuern.
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P Anatysen und Berichte
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Abbildung 5: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2015in % des Bruttoarbeitslohns
Polen
Japan
Griechenland
Slowakei
Schweiz
Slowenien
Tschechien
Vereinigtes Königreich
Frankreich
Spanien
Irland
Kanada
Ungarn
Niederlande
Estland
Österreich
Portugal
Schweden
Luxemburg
USA
Deutschland
Norwegen
Finnland
Italien
Belgien
Dänemark
-10 10 15 20 25 30 35 40
•Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen
• Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen
a Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseinkommen+ 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 20T4-2015, Paris 2016.
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Die wichtigsten Steuern im international en Vergleich
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6 Umsatzsteuersätze
In den untersuchten Industriestaaten bliebendie Umsatzsteuersatze im Vergleich zumVorjahr nahezu unverändert. 2015 erhöhtelediglich Luxemburg seinen Normalsatzvon 15% auf 17%. Der in Deutschland erhobeneUmsatzsteuernormalsatz von 19% liegt im EU-Vergleich nach wie vor in der unteren Hälfte.
7 Fazit
Die Übersichten und Grafiken unterstreichen,dass Deutschland über ein internationalwettbewerbsfähiges Steuersystem verfügt.
Verlässliche steuerliche Rahmenbedingungenund gezielte Entlastungen leisten hierzu ihrenBeitrag. Die Steuer-und Abgabenquote liegtim internationalen Vergleich weiterhin imMittelfeld. Zum einen werden dadurch Bürgerund Unternehmen finanziell nicht überfordertund Leistungsanreize gewahrt. Zum anderenstehen der Steuer- und Abgabenbelastungein für ein hochentwickeltes Industrielandangemessenes Niveau an öffentlichen Leis-tungen und ein gut ausgebautes sozia lesSicherungssystem gegenüber. Auch Unter-nehmer berücksichtigen bei der Standort-auswahl neben der nominalen Steuerbelas-tung insbesondere die „Leistungsseite" einesStandorts, wie etwa Infrastruktur, Qualifi-kationsniveau der Arbeitnehmer, öffentlicheSicherheit und eine effiziente Verwaltung.
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