Date post: | 05-Apr-2015 |
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Internationale Umweltsteuern
Silke Ötsch | Attac Kampagnengruppe internationale Steuern | www.attac.de/internationale-steuern/neu
Grundmerkmale von internationalen Steuern:
● Fehlentwicklungen der neoliberalen Globalisierung entgegensteuern● Steuer international koordiniert einführen und erheben● Einnahmen für globale öffentliche Güter verwenden
Vorschläge für internationale Umweltsteuern:
CO2- oder Kerosinsteuer
Abgabe auf Flugtickets oder die Nutzung von Luftkorridoren
Nutzungsabgabe für Meerengen
Abgabe auf Emissionen und/oder Gefahrgütertransporte auf der See
Steuer auf die Reduktion der Artenvielfalt
Steuer auf Wüstenbildung
Steuer auf Radioaktivität
Prinzip Internalisierung
Externalisierung:● VerursacherInnen kommen nicht für Kosten auf● Kosten werden stattdessen der Gesellschaft aufgebürdet
Internalisierung:● Umweltschädigende werden Praktiken mit den Kosten belegt, die
möglichst der verursachten Zerstörung entsprechen
Lenkungswirkung
Steuersatz muss so hoch angesetzt sein, dass ProduzentInnen und
KonsumentInnen ihr Verhalten ändern
„Preiselastizität“: Verhältnis
Nutzung von Energie/Preissteigerungsrate
zu beachten: Umweltsteuern wirken häufig langfristig
Einnahmen
● ältere Konzepte: zweckgebunden● bei einigen Umweltsteuern überwiegt der Einnahmeaspekt (Bsp.
Mineralölsteuer)● „doppelte Dividende“: Umweltverbrauch verteuern, Arbeit verbilligen.
Typisch für ökologische Steuerreformen der 80er/90er● Finanzierung der MDGs; zugleich Umweltverscchmutzung und Armut
bekämpfen
Bemessungsgrundlage● Ressourcen (z.B. Betrag pro Gigajoule des Energieträgers)● Emissionen ( Preis für die Abgase wie CO2)● Art des Energieträgers oder Schadstoffs, der besteuert wird
Stelle der Energienutzungskette, an der die Steuer ansetzt:
a) Steuer auf Primärenergieträger:
Anreiz für ProduzentInnen umweltschonend zu wirtschaften, ökologisch
sinnvoll
b) Steuer auf Endenergieträger: KonsumentInnen zahlen auf
Endverbrauch, kein Konflikt wegen “Wettbewerbsverzerrung”
Sozialer Zuschnitt der Umweltsteuer
● Umweltsteuern sind nicht per se unsozial: Frage der Ausgestaltung
● Beispiel Flugticketabgabe in Frankreich: Abgabe für First und Business
Class ist zehnmal so teuer wie die für Economy Class
● In bestimmten Fällen sind ausgleichende Maßnahmen notwendig
● Entwicklungsländer: Steuerhöhe angepassen oder Hilfe zum
umweltverträglichen Umbau leisten
● Unter Umweltschäden leiden besonders Arme
Die Vorstufe: Nationale Umweltsteuern
Ökologische Steuerreformen wurden ab Ende der 80er Jahre umgesetzt:
Dänemark, Finnland, die Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen,
Großbritannien und später auch Italien und Deutschland
Hintergrund: steigende Massenarbeitslosigkeit + Umweltbewegung
Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Umweltverschmutzung wird
teurer, der „Faktor Arbeit“ billiger
Umweltsteuern auf EU-Ebene
1990: EG-Kommission schlägt gemeinsame CO2-Energiesteuer
vorverpufft wegen "Konditionalitätsklausel" (Steuer darf nur eingesetzt werden, wenn andere OECD-Staaten ähnliche Regelungen einführen
2004: EU-Energierichtlinie statt CO2-Steuer:
Mindeststeuersätze auf Energieträger. Problem Ausnahmen,
Sonderregelungen, niedrige bis 2012 festgeschriebene Sätze,
Endenergie wird besteuert
2006: Entschließungsantrag »zur Verringerung der
Klimaauswirkungen des Luftverkehrs«
Arten von internationalen Umweltsteuern: CO2-Steuer
● CO2 ist Hauptverursacher des Treibhauseffektes
● CO2-Steuer wird auf Energieträger erhoben, die Kohlendioxid in
die Atmosphäre emittieren
● Höhe der CO2-Steuer steht im Verhältnis zur globalen Emission
von Kohlendioxid
Nur wenige Staaten haben auf nationaler Ebene CO2-Steuern
eingeführt: Finnland, die Niederlande, Norwegen, Schweden,
Dänemark und die Schweiz.
CO2-Steuer
● ist besonders effektiv, weil sie zugleich unterschiedliche
verschmutzende Aktivitäten erfasst, beispielsweise die
Stromerzeugung, den Transport und die Heizung
● ökologische Lenkungswirkung ist hoch, da sie als
Primärenergiesteuer erhoben werden kann.
● Hohes Aufkommen: 50 Milliarden US-Dollar allein in Industriestaaten
bei einem Steuersatz von 0,01 € pro Liter Benzin
CO2-Steuer
Internationale CO2-Steuer: Staaten sollen im Rahmen
eines internationalen Abkommens die Steuer- bzw.
eine Mindeststeuer festlegen.
Industriestaaten sollten einen Teil der Einnahmen
internationalen Organisationen zukommen lassen die
globale öffentliche Güter bereitstellen.
Internationale Steuern auf Verkehrsmittel
Auf dem Land benutzte Verkehrsmittel sind mit verschiedenen
Steuern belegt und werden über die Emissionsquoten des Kyoto-
Protokolls erfasst. Internationale See- und Luftverkehr davon
ausgenommen.
Luftverkehr und die Schifffahrt profitieren besonders von der Globalisierung:
Schifffahrt:● 80% des globalen Güterhandels werden über Schiffe transportiert● 2005-2010: jährliches Wachstum von ca 5%
Luftfahrt:● Flugverkehr nimmt seit 1960 nimmt der um jährlich 8% zu● Von heute bis zum Jahr 2015: Zuwachsrate ca 5%
Arten der Besteuerung der Schifffahrt
Wasserstraßengebühren und Hafengebühren
● werden bereits heute erhoben,
● einige Länder erlassen Schiffen Gebühren, die Umweltstandards
einhalten.
● funktioniert nur begrenzt wegen Standortwettbewerb
Arten der Besteuerung der Schifffahrt
Emissionssteuer (z.B. CO2)
● Zahlungen könnten mit den Hafengebühren eingenommen und
direkt von den Schiffsbetreibern eingezogen werden.
● Steuern erheben über International Oil Pollution Compensation
Fund (IOPC)
● Die Einführung einer Emissionsabgabe für die Schifffahrt im
Rahmen der EU wurde bereits diskutiert
Besteuerung von Schiffstreibstoffen
● Anreiz zur Modernisierung der Motoren
● Steuersatz in Höhe von 10% der Treibstoffkosten
-> 1 Mrd. US-Dollar Einnahmen
● Landau-Report: Satz von 150% der Treibstoffkosten
-> 20 Mrd. US-Dollar Einnahmen
● Steuer auf Schiffstreibstoff auf globaler Ebene einführen,
damit sie nicht umgangen wird, indem große Tanker durch
Schiffe betankt werden, die Treibstoff aus Staaten mitführen,
die keine Umweltsteuern erheben
Nutzungsabgabe auf Meerengen
● An Meerengen kommt es zu Staus, Risiko eines
Zusammenstoßes, die potentiellen Umweltschäden sind
besonders hoch
● durchschnittliche Abgabe von 13.000 US-Dollar auf die
Durchfahrt des Ärmelkanals (umgerechnet auf den Wert der
Ladung eines kleineren Tankers macht der Betrag nur 0,2% aus)
● Abgabe darf nicht zu hoch sein, damit Schiffe die Meerenge
nicht umfahren
● Die Abgabe auf den Ärmelkanal: 1 Mrd. US-Dollar
● Mit Meerengen in Asien (Straße von Malacca) : ca 3,6 Mrd.
US-Dollar
Besteuerung des Flugverkehrs
Warum die Flugverkehrsbranche besteuern?
● Energieverbrauch sinkt wegen technischer Fortschritte im Jahr
um 1-2%
● Nachfrage erhöht sich um 4-6%
● 3 bis 30 Mrd. Euro pro Jahr sind mindestens notwendig um die
durch den Flugverkehr entstandenen Schäden zu kompensieren
(nach WBGU)
● internationaler Flugverkehr ist im Gegensatz zu anderen
Transportarten sowohl vom Kyoto-Protokoll, als auch von der
Kerosin- und Mehrwertsteuer befreit
Zu bedenken bei der Besteuerung des Flugverkehrs:
● Nachfrage nach Flügen würde sich durch höhere Flugpreise nur
minimal verringern -> angestrebt: technische Verbesserungen anstatt
auf Verhaltensveränderung
● Umweltsteuern wirken sich in diesem Sektor erst langfristig aus, da
Flugzeuge in der Regel über 25 Jahre geflogen werden und die
Zulassung neuer Technologien extrem lange dauert.
● Kurzfristige Wirkungen: bessere Planung der Routen und den Einsatz
größerer Maschinen
Besteuerung von Kerosin
● Betrag pro Liter oder prozentualer Aufschlag auf die Flugstrecke
● Die Steuer kann einfach erhoben werden, wenn die Infrastruktur der
Treibstofflieferanten genutzt wird.
●Aus ökologischen Gründen sinnvoll: ca. 10-25% der Betriebskosten
der Fluggesellschaften entfallen auf Treibstoffe -> Anreiz zur zur
Verbesserung der Motoren
Besteuerung von Kerosin
Rückgang der Emissionen von ca 25–35% bis zum Jahr
2025
bei einer EU-weiten Besteuerung von Kerosin (20 Cent pro
Liter)
Einnahmen (bei einem Satz von 5 Cent pro Liter) :
14 Mrd. Euro in der EU
13-21 Mrd. Euro weltweit
Problem/Durchsetzungsmöglichkeit der Kerosinsteuer:
● Etwa 2.000-3.000 bilaterale Abkommen verbieten die
grenzüberschreitende Besteuerung von Kerosin zwischen den
Staaten.
● Die Chicago Convention von 1944 verbietet die internationale
Besteuerung von Flugzeugbenzin.
● EU-Direktive von 2002 lässt lediglich die nationale, aber nicht
die internationale Besteuerung von Kerosin zu.
● Ab 2003 dürfen auch grenzüberschreitende Flüge in der EU
besteuert werden, wenn dazu ein Abkommen zwischen den
Mitgliedsstaaten geschlossen wird.
Steuern auf Emissionen von Flugzeugen
● Einführung einer internationalen Steuer auf Emissionen ist juristisch
unkompliziert
● ähnlicher Rückgang der Emissionen wie bei der Kerosinsteuer
● vergleichbare Einnahmen wie bei der Kerosinsteuer
● ökologische Wirkung der Emissionssteuer ist besonders hoch:
verschiedene Emissionsarten werden erfasst (wirksamer als die
Kerosinsteuer)
Die Besteuerung von Luftkorridoren
● weitere Möglichkeit, die bilateralen Abkommen zur Steuerbefreiung von
Kerosin zu umgehen
● Wenn ein Flugzeug einen Korridor durchfliegt, zahlt die Gesellschaft
dafür eine Abgabe. Auf diese könnte einfach ein Aufschlag erhoben
werden, dessen Höhe vom Flugzeugtyp oder dem Kerosinverbrauch
abhängt.
● Der Aufschlag lässt sich kaum umgehen, da eine Umleitung des
Flugzeuges in ein benachbartes Land nicht sinnvoll wäre.
Der Einstieg: die Flugticketabgabe
Der Einstieg: die Flugticketabgabe
Mitmachen!
Nächstes Treffen der Kampagnengruppe internationale Steuern:19./20.01.07 in Kassel. Anmelden: [email protected]
Umsteuern –Globalisierungsgewinnefairteilen!
Silke Ötsch | Attac Kampagnengruppe internationale Steuern | www.attac.de/internationale-steuern/neu