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Caritas –für ein soziales Europa...Elke Tießler-Marenda Lebenslanges Lernen und Kompetenz...

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Caritasthemen in der Europapolitik Die Caritas in Europa Europäische Förderpolitik spezial 1 • Mai 2014 PO LI TIK•PRA XIS•FOR SCHUNG s p e z i a l E 50668 Caritas – für ein soziales Europa
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Caritasthemen in der Europapolitik

Die Caritas in Europa

Europäische Förderpolitik

spe zi al 1 • Mai 2014

P O �L I �T I K � • � P R A �X I S � • � F O R �S C H U N G

s p e z i a l

E 50668

Caritas – für ein soziales Europa

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2 neue caritas spezial 1/2014

inhaltinhalt

1. Caritasthemen in der EuropapolitikPosition des DCV zur Europawahl 2014 und zur sozialen Lage in Europa 4Vorstand�des�DCV

Flüchtlinge brauchen Solidarität 8Martin�Beißwenger

EU-Binnenmigration: Jeder Mensch darf sich frei bewegen 10Elke�Tießler-Marenda

Lebenslanges Lernen und Kompetenz zählen 12Franz�Fink

EU-Wettbewerbs- und Vergaberecht: den Nutzer im Blick behalten 15Michael�Müller

Sozialunternehmen verdienen Förderung 17Anne�Wagenführ

Die EU-Jugendstrategie: europäisch denken, lokal handeln 20Roland�Fehrenbacher

Europa 2020 fördert soziale Ziele 22Verena�Liessem

2. Die Caritas in EuropaLobbyarbeit für ein sozialeres Europa 24Anne�Wagenführ

Caritas Europa – mehr als ein Netzwerk 25Jorge�Nuño�Mayer�

3. Die Europäische UnionGeschichte, Struktur und Entwicklung 27Kristina�Hölscher

4. Europäische FörderpolitikAus dem EU-Topf geschöpft – eine Chance für die Caritas 30Lisa�Schüler

Mit „Rückenwind“ Projekte starten 31Andrea�Hitzemann

EU-Programme fördern europäische Caritas-Projekte 34Lisa�Schüler

5. AnhangAktionsprogramme, Ansprechpartner, Anmerkungen 37

Impressum 21

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3neue caritas spezial 1/2014

vorwort

DIE BEDEUTUNG europapolitischer Ent-wicklungen hat in den letzten Jahren, auch undgerade für die Caritas, stetig zugenommen. InBrüssel getroffene Entscheidungen wirken sichimmer häufiger unmittelbar oder mittelbar aufbenachteiligte Menschen oder auf die Diensteund Einrichtungen der Caritas aus. Als Bürge-rinnen und Bürger der EU haben wir alle am25. Mai dieses Jahres die Möglichkeit, durch dieAbgabe unserer Stimme bei den Europawahlenüber den künftigen Kurs der Europäischen Uni-on mitzubestimmen.

Das Europäische Parlament hat sich in derLegislaturperiode 2009 bis 2014 für viele konkre-te Anliegen eingesetzt, die aus Caritassicht zubegrüßen sind. So konnte das Parlament etwadurchsetzen, dass in der neuen Förderperiode ab 2014 der Europäische Sozialfonds (ESF)20 Prozent seiner Mittel für die soziale Einglie-derung benachteiligter Menschen verausgabenmuss. Weiterhin hat sich das Europäische Parla-ment gemeinsam mit der Europäischen Kommis-sion erfolgreich dafür eingesetzt, dass es künftigin allen Mitgliedstaaten ein „Girokonto fürjedermann“ geben wird. Die Schuldnerbe ratun -gen der Caritas forderten in Deutschland schonlange ein Recht auf ein Zahlungskonto unabhän-gig von Einkommen und Schuldenstand.

Auch dass weiterhin in Deutschland die Mitt-lere Reife als Zugangsvoraussetzung zur Pflege-ausbildung bestehen bleiben kann und sozialeDienstleistungen in aller Regel nicht europaweitausgeschrieben werden müssen, ist maßgeblichdem Einfluss des Europäischen Parlamentes imGesetzgebungsprozess zu verdanken.

Zugleich hat in den letzten Jahren die Wirt-schafts- und Währungskrise die europäischePolitik stark geprägt. Die sozialen Auswirkun-gen der Krise sind in vielen Mitgliedstaaten sogravierend, dass die zentrale Erwartung der

Bürger(innen) an die Europäische Union in derneuen Legislaturperiode 2014 bis 2019 sein wird,den sozialen Zusammenhalt in Europa zu fördern und Lösungen für die am stärksten vonder Krise betroffenen Menschen zu finden.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) willund wird hierzu einen Beitrag leisten. Mit seinerJahreskampagne 2014 „Weit weg ist näher, alsdu denkst“ thematisiert die Caritas gesellschaft-liche Herausforderungen, die über den nationa-len Tellerrand hinausreichen. Ein Anliegen derKampagne ist es, deutlich zu machen, dass Solidarität auch und gerade in Europa Staats-grenzen überschreiten muss. Der Deutsche Caritasverband stellt sich entschlossen gegenpopulistische und nationalistische Bewegungen.Er bejaht den europäischen Integrationsprozessund setzt sich für eine stärkere soziale Aus -richtung der EU ein.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung möch-te der Deutsche Caritasverband den Ein stieg ineuropäische Themen erleichtern. Hierzu vermit-telt das Heft einen ersten Überblick über dieFunktionsweise der EU und die für die Caritaszentralen europäischen Themen.

Das erste Kapitel liefert einen Einblick inThemenfelder wie Migration, Integration undPflege oder das Vergabe- und Beihilfenrecht. Im Anschluss daran werden die Strukturen, Auf-gaben und Ziele der Europaarbeit der Caritaserläutert (Kapitel 2) und die Funktionsweise derEU insbesondere mit Blick auf die Sozial politik(Kapitel 3) grundlegend erklärt. Kapitel 4 ent-hält eine Einführung in die EU-Förderpolitik.

Aus der Fülle der Themen konnte nur einTeil herausgegriffen werden. Ich hoffe, dass dieAuswahl Ihr Interesse weckt und Ihnen hilft,sich einen schnelleren Einstieg in EU-Themenzu verschaffen.

Peter Neher

Caritas steht für Solidarität

Prälat�Dr.�Peter�Neher

Präsident des Deutschen CaritasverbandesE-Mail: [email protected]

Europapolitik

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4 neue caritas spezial 1/2014

ENDE MAI 2014 finden in der Europäi-schen Union die Wahlen zum Europäi-schen Parlament statt. In Deutschland wirdam 25. Mai gewählt. Im Herbst 2014 wirddann eine neue Europäische Kommissioneingesetzt. Die Europawahlen stehenunter dem Eindruck der Wirtschafts- undWährungskrise, die die europäische Politikin den vergangenen Jahren geprägt hat.Inzwischen sind in vielen Mitgliedstaatendie sozialen Auswirkungen der Krise sogravierend, dass die zentrale Erwartungder Bürger(innen) an die EuropäischeUnion in der neuen Legislaturperiode seinwird, den sozialen Zusammenhalt inEuropa zu fördern und Lösungen für dieam stärksten von der Krise betroffenenMenschen zu finden. Auch der DeutscheCaritasverband (DCV) lenkt mit seinerJahreskampagne 2014 „Weit weg ist näher,als du denkst“ den Blick auf gesellschaftli-che Herausforderungen, die über dennationalen Tellerrand hinausreichen. EinAnliegen der Kampagne ist es, deutlich zumachen, dass Solidarität auch und geradein Europa auch Staatsgrenzen überschrei-ten muss.

Das Europäische Parlament ist das ein-zige direkt von den EU-Bürger(inne)ngewählte Organ der Europäischen Union.Es besitzt wichtige Mitentscheidungs-,Kontroll- und Informationsrechte und istin den meisten Politikfeldern gleichbe-rechtigter Gesetzgeber mit dem Rat, indem die nationalen Regierungen durch diejeweiligen Fachminister(innen) vertretensind. 2014 werden die im EuropäischenParlament vertretenen europäischen Par-teien zum ersten Mal Kandidat(inn)en fürdas Amt des Präsidenten der Europäi-schen Kommission nominieren. Denn seit

dem Vertrag von Lissabon sind bei derWahl des Kommissionspräsidenten/derKommissionspräsidentin die Ergebnisseder Europawahl zu berücksichtigen.

Im Laufe der Krise ist in der Öffentlich-keit der Eindruck entstanden, die Leitlini-en der Krisenbewältigungspolitik würdenin wenig transparenten Prozessen zwi-schen einigen wenigen Staats- und Regie-rungschefs ausgehandelt. Gerade ein star-kes Europäisches Parlament kann durchseine unmittelbare demokratische Legiti-mation wirksam auf mehr Transparenzdringen. Um das Parlament politisch zustärken, bedarf es einer hohen Wahlbetei-ligung bei den anstehenden Europawah-len.

Seit dem Beginn der weltweiten Wirt-schafts- und Finanzkrise ist die Zahl dervon Armut und sozialer Exklusion bedroh-ten Menschen in der Europäischen Unionwieder gestiegen. Die zwischen, aber auchinnerhalb der EU-Mitgliedstaaten vorhan-denen Unterschiede in der (Jugend-)Ar -beitslosigkeit und bei den Haushaltsein-kommen sowie soziale Ungleichheiten unddie Armutsquote haben sich in den vergan-genen Jahren vergrößert.1 Diese Entwick-lungen haben unter anderem dazu geführt,dass die Wahlchancen europaskeptischerund/oder rechtsradikaler Parteien in dergesamten EU deutlich gestiegen sind. Essteht zu befürchten, dass antieuropäischeKräfte im Europäischen Parlament ab2014 eine eigene Koalition bilden undihren Einfluss auf europäische Politiksomit ausbauen können.

Der DCV stellt sich entschlossen gegenpopulistische und nationalistische Bewe-gungen. Er bejaht den europäischen In -tegrationsprozess und setzt sich für eine

starke soziale Kohäsion in der EU ein.Anlässlich der Wahlen zum EuropäischenParlament weist der DCV auf einige derdringlichsten europapolitischen Heraus-forderungen hin.

1.�Bekämpfung�der�sozialenUngleichgewichte�innerhalbund�zwischen�den�Mitglied-staaten�

Eine der zentralen Herausforderungen fürdie Europäische Union und die Regierun-gen der Mitgliedstaaten wird es in dernächsten Legislaturperiode sein, den sozia-len Ungleichgewichten innerhalb, aber ins-besondere auch zwischen den Mitglied-staaten entgegenzuwirken. Nur wenn esgelingt, den Bürger(inne)n in den amstärksten von der Krise betroffenen Mit-gliedstaaten eine Zukunftsperspektiveaufzuzeigen, werden grundlegende Errun-genschaften, wie etwa das Freizügigkeits-recht der EU-Bürger(innen), ihre Akzep-tanz nicht verlieren. Hierzu ist es aus Sichtdes DCV erforderlich, die Anstrengungenim Kampf gegen Armut und soziale Exklu-sion zu verstärken.

1.1.�Die�wichtige�Rolle�der�sozialen

�Sicherungssysteme

Hintergrund

Während der Wirtschafts- und Währungs-krise haben die Sozialschutzsysteme in denMitgliedstaaten zumindest in den erstenzwei Jahren ihre Wirkung als automatischeStabilisatoren entfalten können. Die Euro-päische Kommission hat in ihrer Mittei-lung zu Sozialinvestitionen2 aus dem Jahr2013 darüber hinaus unterstrichen, dassgerade die europäischen Länder mit den

1. Caritasthemen in der EuropapolitikPosition des DCV zur Europawahl 2014 und zur sozialen Lage in Europa

inhaltposition Caritasthemen in der Europapolitik

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effizientesten Sozialsystemen und den aus-geprägtesten Sozialpartnerschaften zu denerfolgreichsten und wettbewerbsfähigstenVolkswirtschaften der Welt gehören. Inmanchen Mitgliedstaaten wurden diesozialen Sicherungssysteme durch eineverstärkte Politik der Haushaltskonsoli-dierung jedoch unter großen Druckgesetzt. So unvermeidlich die Haushalts-konsolidierung zum Erhalt der politischenHandlungsfähigkeit der politischen Syste-me der Mitgliedstaaten ist, haben die Spar-programme den sozialen Zusammenhaltinnerhalb mancher Mitgliedstaatengefährdet und zu einer Zunahme vonArmut und sozialer Ausgrenzung geführt.Gleichzeitig ließen die großen Unterschie-de zwischen den Mitgliedstaaten Rufenach einem „europäischen Sozialmodell“lauter werden.

Bewertung und Handlungsbedarf

Sozialausgaben stellen nicht lediglich fis-kalische Belastungen, sondern auch Inves-titionen in die Zukunft unserer Gesell-schaft dar. Auch und gerade im Rahmender Politiken zur Bewältigung der Krisemüssen die EU und ihre Mitgliedstaatenstets die sozialen Auswirkungen aller Maß-nahmen in den Blick nehmen. Die Einfüh-rung der sozialen Querschnittsklauseldurch den Vertrag von Lissabon (Art.  9AEUV) war hierbei ein Schritt in die rich-tige Richtung.

Auch wenn die sozialen Sicherungssys-teme nach wie vor nationalstaatlich orga-nisiert und finanziert werden, werden die-se doch inzwischen grenzüberschreitendeuropäisch in Anspruch genommen. Einewichtige Aufgabe für die europäische Ebe-ne ist es deshalb, dafür Sorge zu tragen,dass Sozialschutzsysteme der gestiegenenMobilität innerhalb der Union Rechnungtragen. Dabei kann es nicht darum gehen,ein einheitliches europäisches Sozial-schutzsystem zu entwickeln. Es gibt guteGründe, die dafür sprechen, auf absehbareZeit die Organisationshoheit für den Sozi-alschutz auf Ebene der Mitgliedstaaten zubelassen. Zum einen sind die jeweiligenSysteme europaweit zu unterschiedlich, als

dass diese kurzfristig harmonisiert werdenkönnten. Zum anderen ermöglicht derWettbewerb zwischen den verschiedenenModellen ein gegenseitiges Voneinander-lernen der Mitgliedstaaten. Zudem ist dasdemokratische Defizit im institutionellenGefüge der EU derzeit noch zu groß, alsdass zentrale sozialpolitische Entscheidun-gen auf dieser Ebene getroffen werdenkönnten.

Gleichzeitig ist aber anzuerkennen,dass es in einigen Mitgliedstaaten Heraus-forderungen gibt, welche die jeweiligennationalen Sozialschutzsysteme überfor-dern. Die enorme Jugendarbeitslosigkeitetwa werden Griechenland und Spanienalleine kaum kurzfristig nachhaltig absen-ken können. In derart außergewöhnlichen(Krisen-)Situationen sind nach Ansichtdes DCV die betroffenen Mitgliedstaatenauf die Solidarität der stärkeren Partner inder Union angewiesen. Das gerade in dereuropäischen Sozialpolitik häufig zitierteSubsidiaritätsprinzip ist keine Einbahn-straße zur Verhinderung weiterer Kompe-tenzzuwächse auf europäischer Ebene. Esmuss vielmehr auch in umgekehrter Rich-tung gelten: Sind einzelne Mitgliedstaatennicht in der Lage, anstehende Problemeeigenständig zu lösen, muss sich die höhe-re (europäische) Ebene dieser Problemeannehmen und darf sich nicht aus dergemeinsamen Verantwortung stehlen.

1.2.�Die�Europa-2020-Strategie�als�

gutes�Beispiel�der�europäischen�

Koordinierung

Ein gutes Beispiel, wie die EU im Rahmenvon Selbstverpflichtungen der Mitglied-staaten sowie Koordinierung und Empfeh-lungen durch die Europäische Kommissi-on Einfluss ausüben kann, ist die Euro pa-2020-Strategie.

Hintergrund

Die Europa-2020-Strategie ist die für daslaufende Jahrzehnt angelegte Beschäfti-gungs- und Wachstumsstrategie der EU,die 2010 von den Staats- und Regierungs-chefs verabschiedet wurde. Ihr Ziel ist es,den wirtschaftlichen, sozialen und territo-

rialen Zusammenhalt in der EuropäischenUnion zu fördern.

Mit der Strategie setzen sich die Mit-gliedstaaten fünf konkrete quantifizierteZiele, die im laufenden Jahrzehnt erfülltwerden sollen. Die dabei von den Mitglied-staaten erzielten Fortschritte werden vonder Kommission im sogenannten „Euro-päischen Semester“ jährlich überprüft.Drei der fünf Ziele betreffen Aufgaben derCaritas. Es geht dabei um die Erhöhungder Beschäftigungsquote (auf 75 Prozentbei den 20- bis 64-Jährigen), die Verringe-rung der Zahl der frühen Schulabgänger(auf unter zehn Prozent) und die Senkungder Armutsquote (um 20 Millionen Perso-nen) in der EU.

Bewertung und Handlungsbedarf

Der DCV hat die in den fünf Kernzielender Strategie festgeschriebene Selbstver-pflichtung der EU begrüßt.3 Damit dieEU-Mitgliedstaaten die europäischenZiel vorgaben, die sie sich selbst gesetzthaben, bis 2020 erreichen, bedarf es ausSicht des DCV einer ambitionierterenUmsetzung als in den vergangenen Jahren.Die Halbzeitbewertung der Europa-2020-Strategie im Jahr 2015 sollte dazu genutztwerden, die nationalen Zielsetzungenquantitativ und qualitativ zu überprüfen.Mitgliedstaaten wie Deutschland, die ein-zelne Ziele bereits erreicht haben, sollteneine Vorbildfunktion einnehmen und dieZiele nach oben anpassen. In Deutschlandsollte insbesondere bei der Armutsbe-kämpfung nachgebessert und der Indika-tor der erwerbslosen Haushalte (Langzeit-arbeitslose) noch einmal überprüftwerden, da Arbeitslosigkeit ein Grund fürArmut ist, es aber auch andere Gründegibt, warum man trotz Erwerbstätigkeitarm sein kann.

Das Europäische Parlament und dieZivilgesellschaft sind aufgefordert, denProzess der Europa-2020-Strategie aktivzu begleiten, Kritik zu üben, aber auch Vor-schläge zu unterbreiten, wie eine Zielerrei-chung sichergestellt werden kann. Gleich-zeitig müssen diese von der Kommissionund den Mitgliedstaaten stärker als bislang

dffuduff-sudffuspositionCaritasthemen in der Europapolitik

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einbezogen werden, um ihre Rolle ange-messen wahrnehmen zu können und einegrößere Transparenz des Prozesses herzu-stellen. Auf europäischer Ebene ist zu prü-fen, wie den Zielvereinbarungen eine grö-ßere Verbindlichkeit gegeben werdenkann. Leider ist für einige Mitgliedstaatendie Berichterstattung in den NationalenReformprogrammen eher lästige Aufgabeals Motivation, sich stärker zur Erreichungder selbstgesteckten Ziele in die Pflicht zunehmen. Deutschland ist hier, nach denWorten von Bundeskanzlerin Angela Mer-kel, keine Ausnahme.4

Die Europa-2020-Strategie stellt bei-spielhaft dar, dass sozialpolitische Zielset-zungen in der EU nur dann erreicht wer-den können, wenn die verschiedeneneuropäischen Institutionen untereinander,mit den Mitgliedstaaten und gemeinsammit der Zivilgesellschaft eng zusammenar-beiten. Den Mitgliedern des EuropäischenParlaments kommt hier als Vertreter(in -nen) der europäischen Bürger(innen) einebesondere Rolle zu.

2.�Unterstützung�der�besonders�von�der�Krise�betroffenen�GruppenZu den weiteren Herausforderungen fürdie Europäische Union wird in der nächs-ten Legislaturperiode gehören, die von densozialen Auswirkungen der Wirtschafts-und Währungskrise besonders betroffenenPersonengruppen zu unterstützen. Zweidieser besonders vulnerablen Gruppensind die unter 25-Jährigen in den von hoherJugendarbeitslosigkeit betroffenen Mit-gliedstaaten sowie Menschen, die aus wirt-schaftlichen und anderen Gründengezwungen sind, ihre Heimat zu verlassenund innerhalb der Union oder aus Dritt-staaten migrieren.

2.1.�Jugendarbeitslosigkeit

Hintergrund

Ein besonders akutes Problem stellt die ineinigen Mitgliedstaaten enorm hoheJugendarbeitslosigkeit dar. In Ländern wieGriechenland und Spanien ist derzeit etwajeder zweite junge Mensch arbeitslos.

Expert(inn)en befürchten dort inzwischendas Entstehen einer „verlorenen“ Genera-tion junger Menschen, denen jeglicheZukunftschancen fehlen.

Bewertung und Handlungsbedarf

Der DCV begrüßt die europäische Jugend-garantie und fordert, dass die Mitgliedstaa-ten diese zügig umsetzen. Allerdings sinddie für den Zeitraum bis 2020 vorgesehe-nen Finanzmittel in Höhe von rund achtMilliarden Euro unzureichend und müssenaufgestockt werden. Außerdem sollten alleMitgliedstaaten anhand angemessenerIndikatoren regelmäßig über ihre Fort-schritte zur Erhöhung der Beschäftigungs-quote junger Menschen an die Kommissi-on berichten.

Auch die von der Kommission vorge-schlagene Empfehlung des Rates für einenQualitätsrahmen für Praktika ist einSchritt in die richtige Richtung. Mit demVorschlag verfolgt die Kommission dasZiel, die Qualität von Praktika im Hinblickauf Lerninhalte und Arbeitsbedingungenzu steigern sowie den Übergang von derSchule ins Berufsleben zu erleichtern.Allerdings sollte eine solche Empfehlungaus Sicht der Caritas nicht nur für freiwil-lige, sondern insbesondere auch fürPflichtpraktika gelten.

Aus Sicht des DCV verlangt die, jeden-falls in einigen Mitgliedstaaten, aktuell alsdramatisch zu bezeichnende Lage darüberhinaus einen europaweiten solidarischenImpuls. Deshalb sollte in der neuen Legis-laturperiode geprüft werden, inwieweitzukünftig die Mittel aus den EU-Struktur-fonds noch zielgerichteter und flexibler zurBekämpfung verfestigter Krisensituatio-nen eingesetzt werden können. Hierzu istein grundsätzliches Umdenken erforder-lich. Insbesondere müssen Staaten wieetwa Deutschland, die vergleichsweise gutdurch die Krise gekommen sind, bereitsein, zugunsten anderer Mitgliedstaatenkünftig größere Einschnitte bei der Inan-spruchnahme von EU-Geldern hinzuneh-men. Finanzielle Unterstützung der betrof-fenen Mitgliedstaaten kann dabei nurerfolgreich sein, wenn diese auch die not-

wendigen strukturellen Reformen ange-hen. Dann kann der gezielte Einsatz vonEU-Fördermitteln allerdings den notwen-digen Umbau erleichtern und soziale Ver-werfungen abfedern. Wenn es außerdemgelingt, die Arbeitsmarktsituation jungerMenschen in den betroffenen Staaten zuverbessern, wird dies langfristig der gesam-ten EU zugutekommen.

2.2.�EU-Binnenmigration

Hintergrund

Eine Folge der Wirtschafts- und Wäh-rungskrise und des Auseinanderdriftensder Lebensstandards der Mitgliedstaatender Union ist eine Verstärkung der soge-nannten „Armutswanderung“. In seinenEinrichtungen und Diensten bemerkt derDCV seit mehr als zwei Jahren die Zu -nahme rat- und hilfesuchender EU-Bür-ger(innen). Besonders betroffen sind hier-von neben den Migrationsdiensten dieWohnungslosenhilfe und die Schwange-renberatung.

Im Fokus der öffentlichen Wahrneh-mung stehen dabei vor allem EU-Bürger(innen), die unter besonders prekä-ren Bedingungen in Deutschland leben.Berichte über verwahrloste Wohnquartie-re in Städten wie Berlin, Duisburg oderDortmund stehen dabei im Mittelpunktder öffentlichen Aufmerksamkeit. Häufigwerden diese von rumänischen oder bul -garischen Roma bewohnt. In der vonÜbertreibungen geprägten öffentlichenDebatte spielten Forderungen nach Ein-schränkungen des Freizügigkeitsrechtsund Verhinderung von „Sozialleistungs-missbrauch“ eine zentrale Rolle.

Bewertung und Handlungsbedarf

Das Recht auf Freizügigkeit innerhalb derUnion gehört zum Kerngehalt der Unions-bürgerschaft. Auf dieses können sich alle(auch arme) EU-Bürger(innen) gleichbe-rechtigt berufen. Der Vorwurf, gering qua-lifizierte EU-Bürger(innen) kämen vor-rangig nach Deutschland, um hiermissbräuchlich Sozialleistungen zu erhal-ten, lässt sich nicht belegen. Ein Gleichstel-len von EU-Bürger(inne)n, die von ihrem

inhaltposition Caritasthemen in der Europapolitik

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Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen, mitSozialleistungsbetrüger(in ne)n schwächtdie Akzeptanz der Freizügigkeit und damitdes europäischen Einigungsprozesses ins-gesamt.

Um vorhandene Probleme anzugehen,sind Lösungen sowohl in den Herkunfts-als auch in den Aufnahmeländern zu fin-den. Nationalstaaten und EU müssen dazuLösungen zugunsten der betroffenen Per-sonen erarbeiten, ohne die leider bisherhäufig geäußerten öffentlichen Schuld -zuweisungen an die jeweils andere Ebene.Die EU kann vor allem über den gezieltenEinsatz der Europäischen Strukturfonds(ESF, EFRE und Kohäsionsfonds) erheb-liche Verbesserungen bewirken. In einigenHerkunftsländern wurde bisher allerdingsein Großteil der zur Verfügung stehendenFördermittel nicht abgerufen. Aus Sichtdes DCV müssen deshalb die betroffe -nen Mitgliedstaaten beim Aufbau der fürdas Abrufen von EU-Fördergeldern not-wendigen Verwaltungs- und Kontrollsyste-me unterstützt werden. Daneben bedarf esaber auch weiterer Unterstützung der vorOrt tätigen zivilgesellschaftlichen Ak -teure. Nur wenn bei diesen hinreichendeKenntnis über Voraussetzungen und Mög-lichkeiten der Strukturfonds vorliegt, istein sinnvoller Mitteleinsatz zu gewähr -leisten. Die Caritas will über ihre euro -paweite Vernetzung hier ihren Beitrag leisten.

Daneben muss die Europäische Unionsich sehr deutlich dafür einsetzen, dass inallen Mitgliedstaaten Bürger(innen), dieeiner Minderheit wie etwa den Romaangehören, nicht diskriminiert werden.Menschenrechte sind keine innere Angele-genheit der Mitgliedstaaten. Hierzu ist esdringend erforderlich, den Kampf gegendie Armut zu verstärken. Die EuropäischeUnion muss deshalb sicherstellen, dasszukünftig Fördermittel in substanziellerHöhe zur Verfügung stehen, wenn es umdie Überwindung von krisenhaften Situa-tionen in einzelnen Mitgliedstaaten oderder Union geht. Eine Mittelkonzentrationzugunsten wohlhabender Länder wäre indiesem Zusammenhang kontraproduktiv.

Die Herkunftsländer selbst werden ohneden massiven Einsatz europäischer För-dermittel nicht in der Lage sein, die not-wendigen Investitionen in Infrastruktur,Bildungseinrichtungen, Gesundheitsver-sorgung und aktive Arbeitsmarktpolitik zutätigen.

In den Aufnahmeländern wie etwaDeutschland sollten die Mittel, insbeson-dere des ESF, künftig noch zielgerichtetereingesetzt werden, um den Zuwanderernund Zuwanderinnen mittels Sprachkursen,Bildungsangeboten und anderer Maßnah-men die Integration im Aufnahmeland zuerleichtern und Zugänge zum Arbeits-markt zu eröffnen.

2.3.�Flucht�und�Vertreibung�aus�

Drittstaaten

Hintergrund

Alleine im Jahr 2012 haben mehr als330.000 Menschen in den Mitgliedstaatender EU Schutz gesucht. Nachdem die Ein-reise über den Landweg, etwa über die Tür-kei und Griechenland, aufgrund der Kon-trollen immer schwieriger wird, versuchenmehr und mehr Menschen über dengefährlichen Seeweg über das Mittelmeerin die EU zu gelangen. Häufig begeben siesich dazu in die Hände von kriminellenSchlepperbanden. Allein 2012 sind beimVersuch, Europa zu erreichen, mehr als500 Personen ums Leben gekommen, dieDunkelziffer liegt vermutlich weit höher.

Personen, die auf illegalem Wege in dieEU eingereist sind, unterliegen der soge-nannten Dublin-Verordnung, wonach derStaat für die Prüfung des Schutzantragszuständig ist, in den der Schutzsuchendezuerst eingereist ist. Tatsächlich sind dieAufnahme- und Verfahrensbedingungenin den Mitgliedstaaten sehr unterschied-lich. In Griechenland etwa haben Schutz-suchende nur erschwert Zugang zu anwalt-licher Beratung und erhalten häufig kaummedizinische Hilfe.

Bewertung und Handlungsbedarf

Katastrophen wie das Bootsunglück vorLampedusa Anfang Oktober 2013, beidem mehr als 350 Menschen ums Leben

kamen, haben zwar kurzfristig die öffent -liche Aufmerksamkeit auf die europäischeFlüchtlingspolitik gelenkt, aber keinenachhaltigen Änderungen bewirken kön-nen. Aus Sicht des DCV besteht hier drin-gender Handlungsbedarf. Eine Eindäm-mung der Tätigkeit krimineller Schlepper,die den Tod von Menschen in Kauf neh-men, wird nur dann gelingen, wenn es vermehrt legale Wege für Schutzsuchendeund andere Migrant(inn)en gibt, um in die EU einzureisen. Sie nehmen die Dienste von Schleppern in Anspruch, umauf das Territorium der EU zu gelangenund um dann ihren Antrag auf interna -tionalen Schutz überhaupt erst stellen zukönnen.

Das Grenzschutzsystem der Europäi-schen Union darf die Menschenwürde derSchutzsuchenden nicht unterminieren.Alle Mitgliedstaaten müssen den Grund-satz der Nichtzurückweisung auf hoherSee achten. In der Praxis bedeutet dies,dass auf hoher See aufgegriffene Schutz -suchende zur Prüfung ihrer Schutzbedürf-tigkeit in einen EU-Mitgliedstaat gebrachtwerden müssen. Weiterhin gilt es, Mittelund Wege zu finden, Menschen in den Herkunftsländern besser über ihre Rechteund Pflichten aufzuklären und gegen or -ganisierte Schlepperbanden vorzugehen.

Für Flüchtlinge, die in einem Mitglied-staat der EU angekommen sind, muss eineinheitliches hohes Schutzniveau in ver-fahrensrechtlicher und materieller Hin-sicht gewährleistet werden. Auf Ebene deseuropäischen Asylrechts müssen Wegegefunden werden, um zu einer gerechtenVerantwortungsteilung zwischen den Mit-gliedstaaten zu kommen.

Freiburg, 10. März 2014Deutscher Caritasverband e.V.

VorstandPRÄLAT DR. PETER NEHER

Präsident

Kontakt: [email protected];[email protected]

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Flüchtlinge brauchen SolidaritätAlle Mitgliedstaaten der EU stehen in der Verantwortung. Die Caritas fordert einen

menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen. Entscheidend ist, wie die EU künftig ihre

Flüchtlingspolitik auch ethisch legitimiert.

Martin�Beißwenger

IM VERTRAG ÜBER DIE Arbeits-weise der Europäischen Union haben essich die Mitgliedstaaten der EU zur Aufga-be gemacht, eine gemeinsame Asylpolitikzu entwickeln. Jedem Drittstaatsangehöri-gen, der internationalen Schutz benötigt,soll ein angemessener Status angebotenwerden. Darüber hinaus soll der Grund-satz der Nichtzurückweisung im Sinne derGenfer Flüchtlingskonvention gewährleis-tet werden.5 Mehr als 330.000 Menschenhaben auf dieser Grundlage im Jahr 2012in den Mitgliedstaaten der EuropäischenUnion Schutz vor Verfolgung gesucht.

Bild: Margit W

ild

In�jedem�Hafen�ein�anderes�Asylrecht?�Überall�in�der�EU�müssen�die�gleichen�Standardsgelten.

Die Katastrophe vor der Küste der ita-lienischen Insel Lampedusa im Oktober2013, bei der etwa 350 Menschen zu Todegekommen sind, hat jedoch einmal mehrauf tragische Weise in den Fokus der Welt-öffentlichkeit gerückt, was sich bereits seitJahren in regelmäßigen Abständen aufdem Mittelmeer ereignet. Immer wiederversuchen Migrantengruppen auf ihremWeg aus Nordafrika, in meist seeuntaugli-chen Booten die Außengrenzen der EU zuerreichen. Häufig erleiden sie Schiffbruchund verlieren dabei ihr Leben. Allein imJahr 2013 sind auf diese Weise über 700

Menschen ums Leben gekommen. DieZahl derer, die in den letzten zwei Jahr-zehnten auf diese Weise ihr Leben verlo-ren haben, geht mittlerweile in die Tausen-de. Dass hier alle Staaten der EU in derVerantwortung stehen, Lösungen zu fin-den, um die wiederkehrenden humanitä-ren Tragödien zu verhindern, steht für denDeutschen Caritasverband außer Frage.

Schlepper�nehmen�den�Todvon�Flüchtlingen�in�KaufHintergrund der gefährlichen Fluchtroutenüber das Mittelmeer ist die Notwendigkeit,erst in die EU einreisen zu müssen, umeinen Antrag auf internationalen Schutz ineinem Mitgliedstaat der Europäischen Uni-on stellen zu können. Angesichts einerungenügenden Ausgestaltung legaler Ein-reisemöglichkeiten in die Staaten der EUversuchen die Menschen deshalb, auf ver-schlungenen Pfaden ohne Einreiseerlaub-nis auf das Territorium der EuropäischenUnion zu gelangen. An der Bereitschaft derMenschen, selbst ihr Leben hierfür aufsSpiel zu setzen, ist abzulesen, in welch aus-wegloser Situation sich die Betroffenenzumeist befinden. Diese Ausweglosigkeitmachen sich skrupellose Schlepper zunut-ze, die solche gefährlichen Fahrten über dasMittelmeer organisieren und dabei ausGewinninteresse den Tod der Schutzlosenbilligend in Kauf nehmen. Eine Eindäm-mung des Schlepperwesens geht daherimmer auch einher mit den zur Verfügungstehenden Möglichkeiten der legalen Ein-reise in die EU. Der DCV fordert, dassBemühungen unternommen werden müs-sen, die Menschen in den Hauptherkunfts-ländern auch über die kriminellen Prakti-ken des Schlepperwesens aufzuklären.

8 neue caritas spezial 1/2014

inhaltflüchtlinge Caritasthemen in der Europapolitik

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dffuduff-sudffus

flüchtlingeCaritasthemen in der Europapolitik

Einmal auf hoher See, sind die Men-schen ihrem Schicksal ausgeliefert. Immerwieder wird davon berichtet, dass sie dortauch mit rechtswidrigen sogenannten„Push back“-Operationen konfrontiertund damit am Erreichen der EU-Außen-grenzen gehindert werden. Derartige Maß-nahmen widersprechen auf eklatante Weise dem menschen- und flüchtlings-rechtlichen Grundsatz der Nichtzurück-weisung, der nach europäischem Rechtauch auf hoher See gilt. Bei vorverlagertenGrenzkontrollen jenseits der Staatsgren-zen auf hoher See sind die gleichen men-schenrechtlichen Schutzstandards anzu-wenden, wie bei Kontrollen, die direkt ander Staatsgrenze durchgeführt werden.Der DCV vertritt daher die Auffassung,dass alle Mitgliedstaaten der EU aufgefor-dert sind, den Grundsatz der Nichtzurück-weisung auf hoher See gegenüber Men-schen, die internationalen Schutz suchen,anzuerkennen und entsprechend umzuset-zen. Auf hoher See abgefangene und auf-gegriffene Schutzsuchende sollen zur Prü-fung ihres Antrags in einen EU-Staatgebracht werden. Ein Grenzschutzsystemmuss sich immer auch an der Menschen-würde der Schutzsuchenden orientieren.

Mitgliedstaaten�haben�einuneinheitliches�SchutzniveauDiejenigen, die das Festland der EU tat-sächlich erreichen, sind oft mit weiterenSchwierigkeiten konfrontiert. Wird einAntrag auf internationalen Schutz gestelltund ist die Einreise in einen Mitgliedstaatder EU, wie in den meisten Fällen, illegalerfolgt, also ohne eine Erlaubnis zur Ein-reise oder zum dortigen Aufenthalt zubesitzen, so ist der Ersteinreisestaat für diePrüfung des Antrages auf internationalenSchutz zuständig. Schutzsuchende, diebereits innerhalb der EU in einen anderenMitgliedstaat weitergereist sind und erstdort einen Antrag auf internationalenSchutz stellen, werden deshalb zur Prüfungihres Antrags in den Ersteinreisestaatzurücküberstellt. Nun herrscht jedoch bis-lang nicht in allen Mitgliedstaaten derEuropäischen Union ein einheitliches

Schutzniveau, wenngleich die Erreichungdesselben das eigentliche Ziel des Ge -meinsamen Europäischen Asylsystems ist.Die Schutzsuchenden sind vielmehr inmanchen Mitgliedstaaten mit mangelhaf-ten Standards bei den Aufnahmebedin-gungen und im Asylverfahren konfron-tiert.

Derartige Mängel können Anhalts-punkte für die Überlastung eines mitglied-staatlichen Asylsystems sein. Die damiteinhergehende Nichteinhaltung europa-rechtlicher Verpflichtungen ist dann Aus-druck dieser Überforderung. Der DCVweist daher darauf hin, dass alle EU-Mit-gliedstaaten gehalten sind, ein einheitli-ches hohes Schutzniveau in verfahrens-rechtlicher und materieller Hinsicht zugewährleisten. Dazu gehört auch, dass dieSchutzsuchenden menschenwürdig unter-gebracht werden. Ist ein EU-Mitgliedstaatmit der Aufnahme von Flüchtlingen über-fordert, müssen Wege gefunden werden,dass die Flüchtlinge angemessen behan-delt werden, gegebenenfalls auch andern-orts. Die Mitgliedstaaten selbst müssenbeim Aufbau eines wirksamen Schutzsys-tems unterstützt werden.

Zwischen den EU-Mitgliedstaaten giltfür die Asylpolitik der Europäischen Uni-on und für die Umsetzung dieser Politikder Grundsatz der Solidarität und dergerechten Aufteilung der Verantwortlich-keiten. Das europäische Asylrecht in Formvon Richtlinien und Verordnungen kon-kretisiert letztlich diesen Grundsatz. NachAuffassung des Deutschen Caritasverban-des muss die Europäische Union über dieabstrakte Zuständigkeitsbestimmunghinaus ein System entwickeln, das gleich-zeitig sowohl der gerechten Verantwor-tungsteilung zwischen den Mitgliedstaatenals auch dem wirksamen individuellenSchutz von Schutzsuchenden dient. DieSchutzsuchenden dürfen nicht in Europahin- und hergeschickt werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine menschen-würdige Behandlung gewährleisten.

Die Caritas setzt sich auf vielfältigeWeise dafür ein, dass Flüchtlinge eine men-schenwürdige Behandlung erfahren.

Neben der politischen Arbeit begleitet undinformiert die Caritas die Schutzsuchen-den in den Mitgliedstaaten der EU überdas Dublin-Verfahren und das Asylverfah-ren. Die Flüchtlingsberatungsstellen derCaritas geben in diesem Zusammenhangunterstützende Hilfestellung in allen ver-fahrensrechtlichen und in allen lebens-praktischen Fragen. Die Caritasverbändein den EU-Mitgliedstaaten an der EU-Außengrenze engagieren sich unter ande-rem in den Aufnahmelagern und der Erst-versorgung der Neuankömmlinge.

Caritas�setzt�sich�ein�für�Solidarität�mit�FlüchtlingenDie EU will jedem Drittstaatsangehöri-gen, der internationalen Schutz benötigt,einen angemessenen Status anbieten undden Grundsatz der Nichtzurückweisung imSinne der Genfer Flüchtlingskonventiongewährleisten. Die Erreichung dieser Zie-le wird wohl entscheidend davon abhän-gen, welche Möglichkeiten die EU bereitist, den Schutzsuchenden einzuräumen, umihre Schutzgesuche tatsächlich stellen zukönnen. Darüber hinaus wird ausschlagge-bend sein, inwieweit es den Mitgliedstaa-ten gelingen wird, ein einheitliches ange-messenes Schutzniveau zu verwirklichen.

Bedeutsam wird jedoch auch sein, wel-che ethische Legitimation der Flüchtlings-politik der Europäischen Union künftigzugrunde gelegt wird. Der Deutsche Cari-tasverband wird sich weiterhin dafür ein-setzen, dass im Umgang mit Flüchtlingendie Menschenwürde und die Solidaritätmit den Schutzsuchenden im Vordergrundstehen.

Martin�Beißwenger

Referent Migration und Integration im DCV, FreiburgE-Mail: [email protected]

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10 neue caritas spezial 1/2014

Elke�Tießler-Marenda

DER FREIE VERKEHR von Personenist neben dem freien Verkehr von Waren,Dienstleistungen und Kapital eine der vierFreiheiten, die seit den Römischen Verträ-gen von 19576 zu den Grundprinzipen derEuropäischen Union (EU) gehören. Seit1970 genießen wirtschaftlich aktive EU-Bürger(innen) auf der Grundlage derArbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlas-sungsfreiheit und der Dienstleistungsfrei-heit volle Freizügigkeit innerhalb der EU.1992 wurde mit dem Vertrag von Maas-tricht die Unionsbürgerschaft eingeführt,zu deren Kerngehalt die allgemeine Frei-zügigkeit gehört.7 Schon die sogenanntenGrundfreiheiten hatten im Verein mit demVerbot der Diskriminierung aufgrund derStaatsangehörigkeit zu einer weitgehen-den rechtlichen Gleichstellung von zuge-wanderten mit einheimischen Unionsbür-ger(inne)n geführt. Mittlerweile ist dasRecht auf Freizügigkeit und Aufenthalts-freiheit ein Bürgerrecht (Art. 45 der Charta der Grundrechte). Damit hat dasFreizügigkeitsrecht der Unionsbür ger(in -nen) in der EU einen vergleichbaren Stel-lenwert wie in Deutschland das Grund-recht aller Deutschen, sich imBundesgebiet frei zu bewegen (Art. 11GG). Auch die Freizügigkeit der Unions-bürger(innen) ist grundrechtlich geschütz-te Binnenmigration, obwohl dabei Lan-desgrenzen überschritten werden.

Die EU wurde ursprünglich als Euro-päische Wirtschaftsgemeinschaft gegrün-

det, doch sie diente von Anfang an auchdem Ziel eines in Frieden vereintenEuropas. Entsprechend entwickelte siesich im Verlauf der Jahrzehnte zu einerpolitischen Union.8 Kritische Stimmenmeinen, dass die ökonomischen Wurzelndie EU bis heute dominieren und diemenschliche Seite sowie soziale Fragen zukurz kommen. Gerade die Freizügigkeithatte aber immer auch den Menschen undnicht nur den Markt vor Augen. So sollte„die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalbder Gemeinschaft […] für den Arbeitneh-mer eines der Mittel sein, die ihm die Mög-lichkeit einer Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen garantieren unddamit auch seinen sozialen Aufstiegerleichtern, wobei gleichzeitig der Bedarfder Wirtschaft der Mitgliedstaaten befrie-digt wird; allen Arbeitnehmern der Mit-gliedstaaten muss das Recht zuerkanntwerden, eine von ihnen gewählte Tätigkeitinnerhalb der Gemeinschaft auszuüben“9.

Der�Familienbegriff�in�der�EU�ist�weit�gefasstDie Familienzusammenführung galt alsnotwendige Bedingung für ein Leben inWürde und Freiheit. Umfasst sind nichtnur die Ehegatten und minderjährigenKinder, sondern alle Abkömmlinge, ältereKinder und die eigenen Eltern. Der Fami-lienbegriff in der EU war also von Anfangan sehr viel lebensnäher als der des engendeutschen Ausländerrechts, der nur die

sogenannte Kernfamilie (Ehegatten undminderjährige Kinder) umfasst. DieUmsetzung dieser an Freiheit, Würde undGleichberechtigung orientierten Vorgabenhat der Deutsche Caritasverband immerkritisch begleitet. Aus deutscher Sicht sinddie anderen Unionsbürger(in nen) bis heu-te vor allem Ausländer(in nen). Das führtdazu, dass immer wieder Denkweisen undInstrumente des gewohnten, sicherheits-rechtlich geprägten deutschen Ausländer-rechts Anwendung finden wie zum Bei-spiel in der alten und aktuell geführtenDebatte über eine (in der Regel europa-rechtswidrige) Ausweisung von EU-Bür-ger(inne)n bei Sozialhilfebezug oder überden gleichberechtigten Zugang von inDeutschland lebenden erwerbstätigenEU-Bürger(inne)n zu allen sozialen Leis-tungen. Es war und es ist nicht immer ein-fach, das freiheitlich geprägte europäischeFreizügigkeitsrecht durchzusetzen. Teil-weise mussten EU-Bürger(innen) ihrRecht vor Gericht erstreiten. Der DCV hatviele bei der Rechtsdurchsetzung in seinenBeratungseinrichtungen und mit Hilfeeines von der Caritas mitfinanziertenRechtsberaternetzwerks beraten und be -gleitet.

Die Bürger(innen) der EU-Mitglied-staaten haben von den Möglichkeiten, dieihnen anfangs als Marktteilnehmer(innen)zukamen und heute als Unionsbürger(in -nen) zustehen, regen Gebrauch gemacht.Derzeit leben circa 14 Millionen der gut

inhaltmobilität Caritasthemen in der Europapolitik

EU-Binnenmigration: Jeder Mensch darf sich frei bewegen Die Personenfreizügigkeit gehört zu den Grundprinzipien in der EU. Dieses Recht steht

auch armen EU-Bürgern zu. Die Caritas dringt darauf, in Debatten um angeblichen

Missbrauch von Sozialleistungen die Personenfreizügigkeit als Bürgerrecht zu achten.

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11neue caritas spezial 1/2014

dffuduff-sudffusmobilitätCaritasthemen in der Europapolitik

Grafik: End

station Rec

hts

Anders,�als�es�die�populistische�Stimmungsmache�erwarten�lässt:�Östliche�Länder�wie�Polen,�Rumänien�oder�Bulgarien�freuen�sich�überBevölkerungszuwachs.�

500 Millionen EU-Bürger(innen) in einemanderen Mitgliedstaat.10 Eine ungezählteZahl nutzt die Freizügigkeit zu Urlaubs-oder Dienstreisen oder um Leistungen inAnspruch zu nehmen, wenn etwa Deut-sche den preiswerteren Zahnersatz inUngarn machen lassen. In Deutschlandhält eine Mehrheit die Freizügigkeit füreinen identifikationsstiftenden Faktor derEU.11

Trotz dieser positiven Effekte ist dieFreizügigkeit für alle EU-Bürger(innen)nicht unumstritten. Mit fast jeder Er -wei terungsrunde der EU gab es Befürch-tungen, dass die Staatsangehörigen derärmeren Mitgliedstaaten in die reicherenstreben werden und dort entweder denArbeitsmarkt „überfluten“ oder die höhe-ren So zialleistungen ausnutzen wollen.Ent sprechend gab es Beschränkungen derArbeitnehmerfreizügigkeit, wie zuletztbeim Beitritt Kroatiens. Allerdings zeigtendie vergangenen Jahre, dass diese Be -

schränkung migrationswillige EU-Bür-ger(innen) aus den mittel- und südost -europäischen EU-Staaten nicht daran hinderte, von ihren verbliebenen Freizü-gigkeitsrechten Gebrauch zu machen.Polen ist seit Jahren ein Auswanderungs-land, und viele Polen kamen nach Deutsch-land. Das Gleiche gilt für Bulgarien undRumänien.

Wegen der Mobilität von Bulgar(inn)enund Rumän(inn)en, die infolge der Wirt-schaftskrise seit 2008 zu Hunderttausen-den ihre Heimat verließen, wendeten sichim Jahr 2013 Deutschland, England, dieNiederlande und Österreich an die EU-Kommission, um diese zu Maßnahmengegen die Zuwanderung aus Bulgarien undRumänien in die genannten Staaten aufzu-fordern.12 Es kämen zu viele Arme und zuviele Geringqualifizierte. Etwas verklausu-liert wird auch bemängelt, es kämen zu vie-le Roma. Von deutscher Seite wird – aller-dings ohne dies statistisch untermauern zu

können – beanstandet, dass EU-Bürger(in -nen) einwanderten, ohne über ein ausrei-chendes Einkommen und gute Qualifika-tionen zu verfügen. Diese Personenwürden einreisen, um „zu Dumpinglöhnenzu arbeiten oder der Prostitution sowie derBettelei nachzugehen“13. Infolgedessenwurden Forderungen nach einer – europa-rechtswidrigen – Einschränkung der Frei-zügigkeit für diese EU-Bürger(innen) laut.Derartige Aussagen zeigen eine Verken-nung des Freizügigkeitsrechts und derMotivation derer, die es in Anspruch neh-men. Dieses Recht steht allen und ganzbesonders auch armen EU-Bürger(inne)nzu, die von der oben genannten Möglich-keit der individuellen Verbesserung derLebens- und Arbeitsbedingungen und dessozialen Aufstiegs durch Mobilität träu-men. Denjenigen, denen es nicht alleingelingt, diesen Traum zu verwirklichen,steht die Caritas mit Rat und Tat zur Seite.Weiter fordert sie, die Kriminalisierung

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12 neue caritas spezial 1/2014

Franz�Fink

DER DEMOGRAFISCHE Wandelerfordert neue Lösungen für die Personal-politik in allen sozialen und Gesundheits-berufen. Aufgrund der prognostiziertenBevölkerungsentwicklung besonders inDeutschland werden der Anteil der altenMenschen und die Wahrscheinlichkeiteines damit verbundenen Unterstützungs-bedarfs zunehmen. Die bestehende Kon-kurrenz zwischen verschiedenen Beschäf-tigungsfeldern (technische/wirtschaftlicheBerufsfelder versus soziale/gesundheitli-che Berufsfelder) wird sich verschärfen.Seit dem Jahr 2013 gibt es den Rechtsan-spruch auf einen Platz in einer Kinderta-gesstätte: Erziehung und Betreuung von

Kindern wird zunehmend in die öffentli-che Hand gelegt. Trotz eines zu erwarten-den Rückgangs der Kinderzahlen wirddaher mindestens genauso viel oder sogarmehr Personal in diesem Beschäftigungs-feld benötigt.

Das Potenzial der Erwerbspersonenkann erweitert werden durch verstärkteZuwanderung und durch die Ausweitungder Erwerbsbeteiligung (zum BeispielVollzeit statt Teilzeit, Gewinnung vonBerufsrückkehrer(inne)n, Ausweitung derErwerbstätigkeit von Frauen und älterenPersonen). Um dieses Ziel zu erreichen, isteine bessere Vereinbarkeit von Familieund Beruf notwendig, die wiederum eine

Ausweitung der sozialen Dienstleistungenfür Betreuung und Erziehung von Kindernsowie für die Pflege von Angehörigenvoraussetzt. Die gesellschaftliche undsoziale Integration von Zuwanderer(in -ne)n muss durch entsprechende Angebotebegleitet und die Folgen der Wanderungs-bewegung in den Herkunftsländernberücksichtigt werden.

Die Herausforderungen für die Ein-richtungen und Träger, trotz abnehmen-dem Fachkräftepotenzial die Dienste undEinrichtungen fortzuführen, steigen in denkommenden Jahren massiv an. Bereits seitdem Jahr 2010 ist in jeder zweiten Caritas-Einrichtung der Fachkräftemangel deut-

inhaltfachkräfte Caritasthemen in der Europapolitik

Lebenslanges Lernen und Kompetenz zählenDas Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es, auch Fachkräfte aus dem

europäischen Ausland anzuwerben. Um dem Fachkräftemangel in Pflege und Erziehung

zu begegnen, ist deshalb mehr Durchlässigkeit innerhalb der Bildungssysteme gefragt.

von armen oder gering qualifizierten EU-Bürger(inne)n zu unterlassen. Damit wer-den nur Ressentiments bedient und dieAkzeptanz der Personenfreizügigkeit inder EU geschwächt.

Caritas:�Das�Recht�auf�Freizügigkeit�ist�BürgerrechtDer Deutsche Caritasverband hat sich indie teilweise populistisch geführte Debat-te über die Mobilität der EU-Bürger(in -nen) immer wieder eingebracht und unteranderem gefordert, das Recht auf Freizü-gigkeit als Bürgerrecht zu achten.14 Aktu-ell sieht sich Deutschland durch dieZuwanderung von EU-Bürger(inne)nherausgefordert, die wegen ihrer Problemeinsbesondere im Bereich der Daseinsvor-sorge oder wegen Störungen des nachbar-schaftlichen Zusammenlebens auffallen.In der öffentlichen Wahrnehmung sind das

vor allem Angehörige der Roma-Minder-heiten in Bulgarien und Rumänien, diehier in ähnlich desolaten Verhältnissenleben wie in ihren Heimatländern. Kom-munen, die in besonderer Weise herausge-fordert sind, benötigen Unterstützungdurch den Bund und die Länder. Weiter istein vollständiges Ausschöpfen der zur Ver-fügung stehenden EU-Mittel in Deutsch-land und in den anderen Mitgliedstaatenanzustreben. Insgesamt muss in Deutsch-land die gesellschaftliche und soziale Inte-gration von EU-Bürger(inne)n stärker inden Blick genommen werden. Die Caritasträgt dazu mit ihren Diensten und Einrich-tungen bei. Ein besonderes Augenmerkgilt dabei der Integration in den Arbeits-markt und fairen Arbeitsbedingungen, derSicherung der Gesundheitsversorgungsowie der Integration der Kinder in das all-gemeine Bildungssystem.

Die Diskriminierung von Roma gilt esabzubauen – und das nicht nur in den ande-ren EU-Staaten, sondern auch in Deutsch-land. Neben der politischen Arbeit leistetdie deutsche Caritas gemeinsam mit denCaritasverbänden in anderen EU-Staatenauch dazu einen Beitrag.

Auch in Zukunft wird die Freizügigkeitein wichtiger Motor für das Zusammen-wachsen und die Akzeptanz der EU sein.Der Deutsche Caritasverband setzt sichdafür ein, dass dies nicht durch das Bedie-nen populistischer Ressentiments gefähr-det wird.

Dr.�Elke�Tießler-Marenda

Referentin Migration undIntegration im DCV, FreiburgE-Mail: elke.tiessler- [email protected]

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13neue caritas spezial 1/2014

dffuduff-sudffus

fachkräfteCaritasthemen in der Europapolitik

lich spürbar. Die Erhebung zur wirtschaft-lichen Lage in der Caritas 2011 ergab, dassjeder zweite Träger von Caritas-Einrich-tungen im vergangenen Jahr im Vergleichzum Vorjahr größere Schwierigkeiten hat-te, Mitarbeiter(innen) zu gewinnen.

112 Tage dauert die Wiederbesetzungeiner freien Stelle für Gesundheits- undKrankenpflegekräfte nach einer Analyseder Bundesagentur für Arbeit im Dezem-ber 2012. In der Altenhilfe beträgt dieVakanzzeit sogar 124 Tage und liegt damitüber 50 Prozent höher als im Durchschnittaller Berufsfelder. Auf 100 freie gemelde-te Stellen kommen nur 35 arbeitslose Fach-kräfte.

Arbeitnehmerfreizügigkeit�ist�eine�LösungUm die Herausforderungen zu bewältigen,ist ein ganzes Bündel von Maßnahmenerforderlich. Eine Option bietet dieArbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb derEuropäischen Union: So ist es grundsätz-lich möglich, Fachkräfte für eine Tätigkeitin Deutschland anzuwerben.

Der Anteil von aus dem Ausland ange-worbenen Arbeitskräften ist jedoch bis-lang minimal: Im Jahr 2010 wurden nur 116Arbeitsgenehmigungen für Pflegekräfteaus Nicht-EU-Staaten erteilt und 2357Arbeitsgenehmigungen sowohl für ein-schlägig ausgebildete als auch ungelernteArbeitskräfte aus den neuen EU-Staa-ten.15

Demnach ist einiges zu verändern:Berufsanerkennungsverfahren auf derGrundlage von Kompetenzanerkennungs-verfahren sind zu vereinheitlichen. DieBeschäftigungsverordnung muss geändertwerden, so dass Pflegekräfte und Erzie-her(innen) ohne Vorrangprüfung zumdeutschen Arbeitsmarkt Zugang finden.Die sogenannten EU-Bluecard-Regelun-gen für akademische und vergleichbareFachkräfte im Sozial- und Gesundheitswe-sen müssen geöffnet werden. Die Zulas-sung zur Ausbildung im Sozial- undGesundheitswesen für Nicht-EU-Auslän-der(innen) ist neu zu regeln. Aber auch dieFolgen der Fachkräftemigration in den

Herkunftsländern sind zu berücksichtigen.Die Caritas versucht, dies auch in ihren

Projekten zu beachten. So gibt es beispiels-weise ein Kooperationsprojekt zwischender Caritas Polen und dem Caritasverbandfür das Erzbistum Paderborn16, um dieSituation der polnischen Haushaltshilfenin Deutschland zu verbessern. DieKolleg(inn)en der polnischen Caritasinformieren und beraten Frauen, die aneiner Arbeit als Haushaltshilfe in Deutsch-land interessiert sind, über die Anforde-rungen einer Tätigkeit hierzulande. Eswird gemeinsam geprüft, ob die familiäreSituation einen Auslandsaufenthalt zulässtoder ob eine andere Option gesucht wer-den sollte. In den Schulungen werden dieFrauen auf die Aufgaben in deutschenHaushalten, insbesondere durch das Erler-nen der deutschen Sprache, vorbereitet.Während des Aufenthalts in Deutschlandstehen die Mitarbeiter(innen) des polni-schen Caritasverbandes in engem Kontaktmit dem Caritasverband in Deutschland.17

Dieses Projekt ist auch ein Beispiel dafür,dass es nicht mehr nur um Fachkräfteman-gel, sondern um einen grundsätzlichenMangel an Menschen geht, die sich inner-halb des beruflichen wie auch innerhalbdes nicht beruflichen Hilfesystems umMenschen kümmern, die in ihrer selbstbe-stimmten Teilhabe eingeschränkt sind.

Berufliche�und�nicht�beruf�-liche�Hilfe�wirkt�zusammenErwartet wird in der Gesellschaft und inden politischen Strukturen eine deutlichekommunalpolitische Weichenstellung hinzu einem Mehr an Bürgerbeteiligung undan verlässlichen Beteiligungsmöglichkei-ten (bei Projekten: Sorge um Projektnach-haltigkeit sowohl in personeller als auch infinanzieller Hinsicht). Erforderlich sindMenschen, die sich vom Hilfebedarf einerbetroffenen Personengruppe ansprechenlassen (zivilgesellschaftliche Solidarität imNahraum). Dazu ist es notwendig,Bürger(innen) zu befähigen. Dies kanngelingen, indem Beratungs- und Unterstüt-zungssettings zur Artikulierung undUmsetzung ihrer Anliegen bereitgestellt

werden. Bei der Lösung von sozialen Pro-blemen oder der Umsetzung selbstbe-stimmter Teilhabe in der Alten- und Behin-dertenhilfe ist es Voraussetzung, allerelevanten Akteure des Gemeinwesensgezielt zu vernetzen.

Hinsichtlich einer partnerschaftlichenZusammenarbeit von beruflichem undnicht beruflichem Hilfesystem muss dasSelbstverständnis geklärt und gelebt wer-den. Es dürfen keine zwei unterschiedli-chen Leitbilder bei einem Träger vorhan-den sein. Die Verantwortlichen vor Ortmüssen bereit sein, sich als Teil einer Sozi-albewegung zu sehen, die dazu beiträgt,dass Menschen wieder Verantwortung für-einander übernehmen. Neue oder alte,reaktivierte Formen der Caritasarbeitmüssen umgesetzt werden. Die Diensteund Einrichtungen müssen sich auf dasGemeinwesen und seine Gegebenheiteneinlassen.

Die Förderung von Mobilität, interna-tionaler Wettbewerbsfähigkeit und vonBeschäftigungsfähigkeit in Europa wurdezunächst vorrangig auf den Hochschulbe-reich (Bologna-Prozess 1999) bezogen. AlsZiel wurde formuliert: Bis zum Jahr 2010ist die Europäische Union der wettbe-werbsfähigste und dynamischste wissens-basierte Wirtschaftsraum der Welt (Lissa-bon-Strategie 2000). Im nächsten Schrittwurde die Stärkung der europäischenZusammenarbeit in der beruflichen Bil-dung (Kopenhagen-Prozess 2002) ange-strebt. Schließlich wurde die Notwendig-keit erkannt, berufliche Bildungattraktiver zu machen. Es wurde ein Man-dat erteilt, ein europäisches Leistungs-punktesystem (ECVET) und einen euro-päischen Qualifikationsrahmen (EQR)(Maastricht-Deklaration 2004) zu entwi-ckeln.

Berufsfelder�müssen�neu�organisiert�werdenLange Zeit wurde – und wird immer noch –die Fachkräfte-Rekrutierung sowie dieAus-, Fort- und Weiterbildung linear fort-gesetzt, nach dem Muster „mehr vom sel-ben“. Es wird immer deutlicher, dass die-

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ses Muster nicht hilfreich ist. Darum sindneue Lösungswege erforderlich. Dazugehören:nneue Organisation der Beschäftigungs-

felder und Verteilung der Aufgaben undVerantwortlichkeiten;

n jene Menschen in die Berufsfelder holen,die bisher als „ungeeignet“ galten.

Unterstützt werden diese Lösungswegedurch die Vorgaben und Prinzipien dereuropäischen Bildungspolitik:nVergleichbarkeit: Das traditionelle

Berufsverständnis wird verändert undsoll durch die Beschreibung von Bil-dungsniveaus und durch Kompetenzpro-file ergänzt oder ersetzt werden.

nGrundlegende Durchlässigkeit inner-halb der Bildungs- und der Praxissyste-me: Um ein bestimmtes Bildungsniveauoder Kompetenzprofile zu erreichen,sind sie vergleichbar und modular aufzu-bauen.

nLernort „unabhängiges Lernen“: Durchein System von „credits“ sollen bestimm-te Kompetenzen auch außerhalb des for-mellen Bildungssystems erworben wer-den.

n„Outcome“- statt „Input“-Orientierungdes Lernens: Nicht die Anzahl der Stun-den oder bestimmte Lernformen oder -orte sind maßgebend, sondern die nach-gewiesenen Kompetenzen.

nLebenslanges Lernen: Wenn sichLebens- und Handlungsfelder ändern,müssen sich Kompetenzen ändern.

Die�Bildungspolitik�der�EU�inDeutschland�aufgreifenDamit Lösungsmöglichkeiten für dieHerausforderungen des demografischenWandels gefunden werden können, sollteder Impuls aus der europäischen Bildungs-politik aufgegriffen und umgesetzt wer-den. Der Deutsche Caritasverband hat sichin verschiedenen Initiativen und Projektendazu positioniert: Die Veröffentlichung„Heute Berufe – morgen Kompetenzen?!Wegweiser für lebenslanges Lernen in derCaritas“ (neue caritas spezial 3/2013)nimmt die wesentlichen innovativenMerkmale der europäischen Bildungspoli-

tik, besonders zum Konzept der „Kompe-tenzprofile statt Berufe“ auf und bereitetsie als Beitrag zur Bewältigung zukünftigerHerausforderungen in allen gesundheitli-chen, sozialen und pädagogischen Berufenauf.

Mehr�Schuljahre�machen�noch�keine�besseren�PflegerAm 19. Dezember 2011 wurde der Vor-schlag der Europäischen Kommission zurÄnderung der Berufsqualifikationen –Richtlinie 2005/36/EG von der Kommis -sion vorgelegt. Der Vorschlag sah unteranderem vor, dass die Zulassungsvor -aussetzungen für die Ausbildung in denBerufen Krankenschwester beziehungs-weise -pfleger und Hebamme von einerzehnjährigen allgemeinen Schulausbil-dung auf zwölf Jahre heraufgesetzt wirdoder eine bestandene Aufnahmeprüfungvon gleichwertigem Niveau vorzuweisenist. Die Kommission begründete ihren Vor-schlag nicht zuletzt mit den immer komple-xeren Aufgaben der Pflegekräfte. Insbe-sondere in Deutschland hatten sich vieleAkteure, unter ihnen auch der DeutscheCaritasverband mit seiner BrüsselerHauptvertretung, für den Erhalt desModells der dualen Krankenpflege-Aus-bildung eingesetzt.

Nachfolgende Argumente zeigen, dasseine solche scheinbare Aufwertung derBerufe durch ein höheres Qualifikations-niveau ungeeignet ist: In Deutschland ent-spricht eine zwölfjährige Schulausbildungin der Regel der Hochschulreife. Um dieKenntnisse, Fertigkeiten und psychischenDispositionen zu erwerben, die sich ausden Anforderungen des Tätigkeitsfeldesder Pflege ergeben, ist ein mittlerer Bil-dungsabschluss ausreichend. Diese Zu -gangsvoraussetzung hat sich seit vielenJahren bewährt. Aus dem Vorschlag derKommission ging hervor, dass sich dieRichtlinie auf die allgemeine Pflegebezieht. Die Frage stellte sich, ob alle Pfle-gekräfte akademisch ausgebildet sein müs-sen, die für die allgemeine Pflege verant-wortlich sind. In Deutschland werden auchakademisch ausgebildete Pflegekräfte

gebraucht. Sie übernehmen aber andereAufgaben als die allgemeine Pflege. Durchdie Einführung der zwölfjährigen Schul-ausbildung als Voraussetzung für dieberufliche Bildung würde mit Sicherheitdie Zahl der möglichen Bewerber(innen)verringert, ohne dass dies notwendig wäre.Das ist gerade in einer Zeit unverantwort-lich, in der Fachkräfte in diesem Tätigkeits-feld allein durch die demografische Verän-derung dringend benötigt werden.Schließlich widerspricht die einseitigeFestlegung der Zugangsvoraussetzung aufdie Anzahl von Schuljahren für eine beruf-liche Bildung dem Grundgedanken desEuropäischen Qualifikationsrahmens(EQR). Wie oben dargestellt, verlangt derEQR unter anderem Lernen, das am Out-put und nicht am Input orientiert ist.

Das Europäische Parlament und derRat der EU haben in ihren AbstimmungenEnde 2013 dieser Argumentation Rech-nung getragen und den Kommissionsvor-schlag in seiner ursprünglichen Form abge-lehnt. Stattdessen schlugen sie einZweisäulenmodell vor. Danach gibt es fürdie automatische Anerkennung des Kran-kenpflegeberufs künftig zwei Optionen:eine zwölfjährige allgemeine Schulbil-dung, gefolgt von einer akademischen Aus-bildung oder eine mindestens zehnjährigeallgemeine Schulbildung mit einer an -schließenden berufsfachschulischen Aus-bildung. Beide Wege müssen die notwen-digen Kernqualifikationen vermitteln.Damit bleibt das deutsche Modell der dua-len Ausbildung erhalten und wird europa-weit anerkannt.

14 neue caritas spezial 1/2014

inhaltfachkräfte Caritasthemen in der Europapolitik

Dr.�Franz�Fink

Leiter des Referats Alter,Pflege, Behinderung imDCV, FreiburgE-Mail: [email protected]

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15neue caritas spezial 1/2014

Michael�Müller

NEBEN DER EU-SOZIALPOLITIKund den europäischen Förderprogrammensind das Binnenmarkt- und Wettbewerbs-recht aus Sicht der Caritas die zentralenInteressenfelder der EU-Politik bezie-hungsweise des Europarechts. Für Unter-nehmensverantwortliche in der Sozial-und Gesundheitswirtschaft ist es heutegeradezu unerlässlich, sich auch mit denGrundzügen von europäischem Beihilfe-und Vergaberecht auseinanderzusetzen.Die beiden zentralen Fragen lauten dabei:Sind staatliche Zuwendungen für Dienst-leistungserbringer europarechtskonform?Und: Müssen soziale Dienstleistungenvonseiten der öffentlichen Hand europa-weit ausgeschrieben werden?

Seit vielen Jahren wird in der Euro -päischen Union über das Verhältnis derErbringung sozialer Dienste zu denRegeln des europäischen Binnenmarktesdiskutiert. Während einerseits die Aus -gestaltung der nationalen Sozialschutz -systeme nach wie vor weitestgehend in der Zuständigkeit der Mitgliedstaatenliegt, gibt es andererseits einen nicht zuvernachlässigenden Einfluss des europäi-schen Binnenmarkt- und Wettbewerbs-rechts auf die Erbringung von sozialenDienstleistungen. Nachdem in den Jahren2012 und 2013 sowohl das EU-Beihilfe-recht, soweit es soziale Dienstleistungenbetrifft, als auch das EU-Vergaberechtüberarbeitet wurden, lohnt eine Bestands-aufnahme.

Das EU-Beihilferecht ist Teil des Wett-bewerbsrechts und wird für gemeinnützigeSozialleistungserbringer in Deutschlanddort relevant, wo diese ihre Dienste imWettbewerbsverhältnis mit anderenAnbietern erbringen. Ratio des Beihilfe-rechts ist es nämlich, dafür Sorge zu tragen,dass im gemeinsamen Binnenmarkt nichteinzelne Mitgliedstaaten protektionisti-sche Maßnahmen zugunsten der einheimi-schen Wirtschaft ergreifen und damit Wett-bewerber aus anderen Mitgliedstaatendiskriminieren. Sich mit den entsprechen-den Vorschriften zu befassen, ist für Unter-nehmensverantwortliche in der Caritasschon deshalb anzuraten, weil über allenZuwendungen das Damoklesschwert derRückforderung schwebt. Beihilfen, die sichim Zuge einer Überprüfung als europa-rechtswidrig herausstellen, sind vomZuwendungsempfänger zurückzuerstat-ten. Diese strikte und mitunter für dasbetroffene Unternehmen ruinöse Folgegilt es durch vorausschauende Beachtungder relevanten Vorschriften zu vermeiden.

Hausaufgabe�für�Caritasun-ternehmen:�das�Beihilferecht

Kern der Vorschriften ist die Frage, inwelchem Umfang öffentliche Mittel zurFinanzierung von im Wettbewerb stehen-den Marktteilnehmern herangezogen wer-den können. Dabei geht das Europarechtin Art. 107 Abs. 1 AEUV18 davon aus, dassderartige geldwerte Unterstützungsleis-

tungen mit dem Binnenmarkt unvereinbarsind, soweit sie den Wettbewerb verfäl-schen oder zu verfälschen drohen. Es gibtalso ein grundsätzliches Beihilfeverbot imEuroparecht. Beihilfen in diesem Sinnesind im Übrigen nicht lediglich Subventio-nen im engeren Sinne, sondern alle geld-werten Vorteile, denen keine marktüblicheGegenleistung gegenübersteht (wie Steu-erermäßigungen, -erlasse, zinslose Darle-hen oder Bürgschaften).

Parallel dazu erkennen auch die EU-Verträge an, dass dem Erfordernis einesfairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarktdie Notwendigkeit einer stabilen und nach-haltigen Finanzierung von sozialen Dienst-leistungen in den Mitgliedstaaten gegen-übersteht. Aus diesem Grunde lässt Art.106 Abs. 2 AEUV für soziale und andereDaseinsvorsorgedienste gewisse Ausnah-men vom Wettbewerbsrecht zu. Genau die-se Ausnahmevorschriften wurden im Jahr2012 im sogenannten Almunia-Paket19,benannt nach EU-WettbewerbskommissarJoaquín Almunia, re formiert.

Das Reformpaket besteht aus mehre-ren Bestandteilen, von denen für die freieWohlfahrtspflege vor allem der sogenann-te Freistellungsbeschluss20, die De-mini-mis-Verordnung21 sowie die Mitteilung22

der Kommission von Interesse sind. Nichtim Paket enthalten war die Überarbeitungder Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung (AGVO)23. Diese wurde in derersten Jahreshälfte 2014 zum Abschluss

vergaberechtCaritasthemen in der Europapolitik

EU-Wettbewerbs- und Vergaberecht: den Nutzer im Blick behalten Wie sich soziale Dienstleistungen zu den Regeln des europäischen Binnenmarktes ver -

halten, ist ein vieldiskutiertes Thema in der EU. Beim Umsetzen des europäischen Vergabe-

und Beihilferechts sollte Deutschland die Bedürfnisse der Nutzer berücksichtigen.

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gebracht. Die AGVO bezieht sich aufbestimmte Arten von Zuwendungen, etwafür kleine und mittlere Unternehmen(KMU), zur Ausbildung von Beschäftigtenoder für benachteiligte oder behinderteArbeitnehmer(innen). Zur Anwendungkommt diese etwa bei der Umsetzung zahl-reicher Programme des EuropäischenSozialfonds (ESF), wie etwa der Partner-schaftsrichtlinie „Rückenwind“24, die vonder Bundesarbeitsgemeinschaft der FreienWohlfahrtspflege (BAGFW) und demBundesministerium für Arbeit und Sozia-les (BMAS) verwaltet wird.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dassdie Kommission ihrem mit der Reformselbst gesteckten Ziel, die Vorschriften zuvereinfachen, nur teilweise gerecht wurde.Positiv ist sicherlich zu werten, dass mit derneuen De-minimis-Verordnung für denBereich der Daseinsvorsorge eine langjäh-rige Forderung des DCV umgesetzt wurde.Zuwendungen, die unter der De-minimis-Schwelle liegen, sind mangels Relevanz fürden innergemeinschaftlichen Handel vomBeihilferecht ausgenommen. Gleichwohlbietet auch diese neue De-minimis-Regelmit ihrem Schwellenwert von 500.000Euro (Höhe aller Zuwendungen an einUnternehmen in drei Steuerjahren) allen-falls für kleine Zuwendungsempfängereinen Ausweg aus dem Beihilferecht.

Alle Unternehmen, die wegen Über-schreitens des Schwellenwertes nicht unterdie De-minimis-Regel fallen, bleibt in derRegel lediglich der Weg über den Freistel-lungsbeschluss. Dessen Rechtsfolge ist,dass es sich bei den betroffenen Zuwen-dungen zwar um Beihilfen im Sinne desArt. 107 Abs. 1 AEUV handelt, diese abermit dem Binnenmarkt vereinbar sind undnicht bei der Kommission notifiziert wer-

den müssen. Für die beihilferechtliche Wür-digung der jeweiligen Zuwendung geltendabei die bekannten Kriterien des Urteilsdes Europäischen Gerichtshofes (EuGH)in der Rechtssache Altmark-Trans25

(Betrauung, objektive Ex-ante-Kostenpa-rameter, keine Überkompensation).

Der Deutsche Caritasverband begrüßt,dass die Reform mit der neuen De-mini-mis-Regel, der schwellenwertunabhängi-gen Einbeziehung aller Sozialdienstleis-tungen in den Freistellungsbeschluss undder Klärung einiger begrifflicher Unklar-heiten durch die Mitteilung der Kommissi-on gewisse Erleichterungen geschaffenhat. Gleichwohl bleibt der Verwaltungs-aufwand, der mit der Anwendung des Frei-stellungsbeschlusses verbunden ist, hochund kann insbesondere von kleinerenDiensten und Einrichtungen kaum geleis-tet werden.

Nach wie vor offen ist leider auch diebeihilferechtliche Behandlung der Steuer-vorteile aus der Gemeinnützigkeit. Dazuhat die Kommission in der Reform keineAussage getroffen. Es gibt zwar gute Argu-mente, die dafür sprechen, die Steuervor-teile nicht als Beihilfe im Sinne des AEUVzu werten. Rechtssicherheit besteht bis zueinem klärenden Urteil des EuGH aberleider nicht. Der DCV vertritt die Auffas-sung, dass sich gemeinnützige Unterneh-men aufgrund der zahlreichen mit derGemeinnützigkeit einhergehenden Ein-schränkungen der unternehmerischenHandlungsfreiheit nicht in einer tatsäch-lich und rechtlich vergleichbaren Situationmit gewinnorientierten Unternehmenbefinden. Dies wäre aber Voraussetzungfür das Vorliegen einer Beihilfe im Sinnedes Europarechtes. Die Kommission hatsich dieser Argumentation in einem jünge-ren Beschwerdeverfahren angeschlossen –dies allerdings nur für den betroffenenEinzelfall ohne präjudizielle Wirkung füretwaige Folgeverfahren.

Sozialrechtliches�Dreieck�besteht�trotz�VergaberechtsDie Modernisierung des europäischen Ver-gaberechts wurde Anfang 2014 abgeschlos-

sen. Die Mitgliedstaaten haben nach der imMärz 2014 erfolgten Veröffentlichung imAmtsblatt zwei Jahre Zeit, die Vorgabenaus Brüssel in nationales Recht umzuset-zen. Aus Sicht freigemeinnütziger Sozial-leistungserbringer sind die Ergebnisse derReform überwiegend zu begrüßen.

Als sicherlich wichtigster Lobbyerfolgkonnte erreicht werden, dass die neuenRichtlinien zur Vergabe öffentlicher Auf-träge (RL 2014/24/EU) sowie von Dienst-leistungskonzessionen (RL 2014/23/EU)nicht dazu geführt haben, dass die im deutschen Sozialrecht vorherrschendeLeistungserbringung im klassischen sozial-rechtlichen Dreiecksverhältnis künftig for-mellen Vergabeverfahren unterworfenwird. Die Richtlinien stellen nämlich injeweils einem Erwägungsgrund (Nr. 4 derVergaberichtlinie und Nr. 13 der Konzes -sionsrichtlinie) klar, dass reine Zulassungs-verfahren nicht in ihren Anwendungsbe-reich fallen. Wenn also wie im sozial-rechtlichen Dreiecksverhältnis alle Anbie-ter, die die gesetzlichen Voraussetzungenerfüllen, zur Leistungserbringung zugelas-sen werden, sind auch künftig keine for-mellen Vergabeverfahren notwendig.

Diese Klarstellung dürfte künftig natio-nalen Versuchen, mit Verweis auf ver-meintliche europarechtliche Vorgaben dassozialrechtliche Dreiecksverhältnis demVergaberecht zu unterwerfen, einen Rie-gel vorschieben.

Sehr erfreulich ist auch, dass der Ret-tungsdienst (anders als der Krankentrans-port), sofern er von gemeinnützigen Orga-nisationen ausgeübt wird, nicht in denAnwendungsbereich der Richtlinie fällt.

Soweit die Vergabe von Sozial-,Gesundheits- oder Arbeitsmarktdienst-leistungen unter die Richtlinie fällt, gilt fürdiese ein erhöhter Schwellenwert von750.000 Euro sowie ein erleichtertes Ver-gaberegime. Dieses lässt den Mitgliedstaa-ten einen großen Ermessensspielraum, umfür diese besonderen Dienstleistungengeeignete Verfahren zu entwickeln. Festge-schrieben wurden allerdings gewisse dabeivon den Mitgliedstaaten zu achtendeGrundsätze, wie etwa die Qualität, Konti-

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inhaltvergaberecht Caritasthemen in der Europapolitik

„Gesetzgeber muss den Ball der EU-Kommission

aufgreifen“

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nuität, Bezahlbarkeit und Zugänglichkeitder Dienstleistungen sowie das Erforder-nis, den besonderen Bedürfnissen benach-teiligter und schutzbedürftiger Nutzer(in -nen) gerecht zu werden. Als zusätzlicheformelle Anforderung kommt zur nach-träglichen Veröffentlichung der Verga-beergebnisse eine Pflicht zur Ex-ante-Bekanntmachung der Vergabeabsichthinzu. Mit diesem Erfordernis möchte dieKommission insbesondere die Transparenzbei der Vergabe der betroffenen Dienst-leistungen erhöhen.

Aus Sicht der freien Wohlfahrtspflegekommt es nun entscheidend darauf an,dass der Bundesgesetzgeber den Ball derEU-Kommission aufgreift. Die Verbändebieten der Bundesregierung ihre Erfah-rungen im Umgang mit Ausschreibungs-verfahren im Bereich sozialer Dienstleis-tungen an. Ziel der nationalen Umsetzungder Richtlinien muss es sein, auf Grundla-ge der europäischen Vorgaben ein deut-sches Sozialvergaberecht zu entwickeln,das den Bedürfnissen der Nutzer(innen)entspricht und deren Wunsch- und Wahl-

recht achtet und nicht den günstigstenPreis eines Anbieters zum entscheidendenKriterium für den Zuschlag macht.

dffuduff-sudffus

sozialwirtschaftCaritasthemen in der Europapolitik

Sozialunternehmen verdienen FörderungDie europäische Kommission schätzt die Arbeit von Sozialunternehmen und unterstützt

diese in der Förderperiode 2014 bis 2020 ausdrücklich. Dazu müssen Rahmenbedingun-

gen verbessert, Finanzmittel zugänglicher und Vorschriften einfacher gemacht werden.

Anne�Wagenführ

LAUT EINER STUDIE des For-schungsinstituts Ciriec beschäftigt dieSozialwirtschaft derzeit über elf MillionenMenschen. Das entspricht 6,7 Prozent dererwerbstätigen Bevölkerung in der EU.26

Sozialunternehmen und sozialwirtschaftli-che Organisationen spielen eine zentraleRolle bei der Schaffung von Arbeitsplät-zen. Diese Arbeitsplätze zeichnen sich oftdurch ihre hohe Qualität aus. So sind Sozi-

Sozialunternehmen�förderndie�Teilhabe�am�Arbeitsleben,während�die�EU�ihnen�selbstden�Boden�bereitet.

Michael�Müller

Leiter der HauptvetretungBrüssel des DCVE-Mail: [email protected]

Bild: Margit W

ild

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neue caritas spezial 1/2014

alunternehmen häufig lokal verwurzelt,wandern selten ab, planen langfristig undleisten dadurch einen nachhaltigen Beitragzur lokalen Wirtschaftsentwicklung. Ineinem durch hohe Arbeitslosigkeit gepräg-ten europäischen Kontext wird daher aufnationaler wie auf europäischer Ebene seiteinigen Jahren verstärkt thematisiert, wieman möglichst gute Rahmenbedingungenfür Sozialunternehmen und soziale Inno-vationen schaffen kann.

Die Europäische Kommission hat des-halb im Jahr 2011 eine Initiative für sozia-les Unternehmertum ins Leben gerufen.Sie beschreibt Sozialunternehmen in ihrerMitteilung zur Initiative vom 25. Novem-ber 2011 als „Unternehmen, für die dassoziale oder gesellschaftliche gemeinnützi-ge Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstä-tigkeit darstellt, was sich oft in einemhohen Maße an sozialer Innovationäußert, deren Gewinne größtenteils wiederinvestiert werden, um dieses soziale Ziel zuerreichen und deren Organisationsstruk-tur oder Eigentumsverhältnisse dieses Zielwider spiegeln, da sie auf Prinzipien derMitbestimmung oder Mitarbeiterbeteili-gung basieren oder auf soziale Gerechtig-keit ausgerichtet sind“ 27.

Unter diese weitgefasste Umschrei-bung können auch Wohlfahrtsverbändewie die Caritas beziehungsweise ihre Ein-richtungen und Dienste fallen.

Sozialunternehmen�brauchengute�RahmenbedingungenIn drei zentralen Bereichen will die Euro-päische Kommission die Rahmenbedin-gungen für Sozialunternehmen verbessernund innovative unternehmerische Lösun-gen für gesellschaftliche Probleme för-dern: Erstens soll der Zugang zu Finanz-

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mitteln für Sozialunternehmen verbessertund vereinfacht werden. Dies betrifft dieFonds der Europäischen Union ebenso wieprivate Finanzmittel. Zweitens soll dieSichtbarkeit des sozialen Unternehmer-tums erhöht und drittens das regulatori-sche Umfeld vereinfacht werden.

Diese Prioritäten spiegeln sich auch inden Ergebnissen einer empirischen Studiezu Innovationen wider, die auf einer Befra-gung von Trägern in der Sozial- undGesundheitswirtschaft in Deutschlandbasiert.28 Bei der Sonderauswertung fürdie Daten der Caritas stand bei der Frage,welche Bedingungen für Innovationen för-derlich seien, der Bürokratieabbau mit fast80 Prozent an erster Stelle, gefolgt von denfinanziellen Rahmenbedingungen und derVereinfachung des Zugangs zu öffentlicherProjektförderung. In seinem Eckpunkte-papier „Soziale Innovationen“ fordert derDeutsche Caritasverband, „innova -tionshemmende gesetzliche Regelungenabzubauen, unterstützende Maßnahmenfür Sozialunternehmen auszubauen unddurch geeignete politische Programme undInitiativen ein innovationsfreundlichesKlima für die Sozialwirtschaft in Deutsch-land und Europa zu fördern“. 29

�Finanzmittel�müssen�besserzugänglich�seinSozialunternehmen haben oft Schwierig-keiten, die nötige Finanzierung sicherzu-stellen: Finanzielle Herausforderungenergeben sich unter anderem aus der Prio-rität von Sachzielen, qualitativen Zielen,aus der Beschäftigung von benachteiligtenArbeitnehmer(inn)n oder dem Gemein-nützigkeitsstatus, der neben manchenErleichterungen (zum Beispiel weitgehen-de Befreiung von der Körperschaftsteuer)auch einschränkende Vorgaben (zum Bei-spiel Verbot der Gewinnausschüttung)umfasst. Darüber hinaus scheuen Geldge-ber oder potenzielle Investoren die angeb-lich höheren Risiken beziehungsweise diegeringere Rentabilität von Sozialunter-nehmen oder sind unzureichend über diesozialen Auswirkungen bestimmter Soli-darinvestmentfonds informiert. Daher

prüft die Europäische Kommission denbesseren Zugang zu europäischen Fondsund privaten Finanzmitteln.

In der neuen EU-Förderperiode 2014bis 2020 will die Kommission die Fondsverstärkt zur Unterstützung von Sozialun-ternehmen nutzen. EU-Mitgliedstaatensollen bei Abrufung europäischer Mittelermutigt werden, umfassendere Schrittezur Unterstützung von Sozialunternehmenzu entwickeln. So haben die Verordnungendes Europäischen Sozialfonds (ESF) unddes Europäischen Fonds für RegionaleEntwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 einenInvestitionsschwerpunkt „Sozialunterneh-men“ zum Inhalt.

Außerdem gibt es im Programm fürBeschäftigung und soziale Innovation(EaSI) das Unterprogramm Mikrofinan-zierung und soziales Unternehmertum.„Im Zeitraum 2014–2020 werden [imEaSI-Programm] 92 Millionen Euro fürdie Unterstützung sozialer Unternehmerund bis zu 500.000 Euro pro Unternehmenbereitgestellt. Bedingung ist jedoch, dassder Jahresumsatz des Unternehmens unter30 Millionen Euro liegt.“ 30

Private Investor(inn)en, die sozial ver-antwortlich investieren möchten, will dieEuropäische Kommission unter anderemdadurch unterstützen, dass sie im Frühjahr2013 einen europäischen Regelungsrah-men für Solidarinvestmentfonds verab-schiedet hat. Durch das neue Gütesiegel

inhaltsozialwirtschaft Caritasthemen in der Europapolitik

ESF-Verordnung�fördertSozialunternehmen

ESF-Verordnung Nr. 1304/2013, Art. 3

Interventionsbereich:

„Im Rahmen des thematischen Ziels

‚Förderung der sozialen Inklusion und

Bekämpfung von Armut und jeglicher

Diskriminierung‘: […]

Förderung des sozialen Unternehmer-

tums und der beruflichen Eingliederung

in Sozialunternehmen und der Sozial-

und Solidarwirtschaft zwecks Erleichte-

rung des Zugangs zur Beschäftigung;“

„Für Caritas sind nicht alleArten der Finanzierung

von Interesse“

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dffuduff-sudffus

sozialwirtschaftCaritasthemen in der Europapolitik

Europäischer Fonds für soziales Unter-nehmertum31 können Investor(inn)enleichter Fonds identifizieren, die in Sozial-unternehmen investieren.

Inwiefern sich der Zugang zu Finanz-mitteln dadurch auch für die Dienste undEinrichtungen der Caritas verbessert, musssich nun zeigen. Es sind auch nicht unbe-dingt alle Arten der Finanzierung für sievon Interesse. Ob für ein Caritasunterneh-men beispielsweise eine Finanzierungdurch einen europäischen Fonds für so -ziales Unternehmertum interessant ist,wird sicherlich im Einzelfall auf die kon-krete Ausgestaltung des Fonds und dieBedürfnisse des Unternehmens ankom-men.

Außerdem muss, neben dem verbesser-ten Zugang für Sozialunternehmen zuFinanzmitteln, auch eine stabile und lang-fristige Finanzierung in den Blick genom-men werden. So verweist der DeutscheCaritasverband in seinem Eckpunktepa-pier „Soziale Innovationen“ auf dieSchwierigkeit, erfolgreiche Projekte in dieRegelarbeit zu überführen.

Vorschriften�vereinfachen�Bei der Vereinfachung des regulatorischenUmfelds nimmt die Europäische Kommis-sion etwa die Vorschriften über das öffent-liche Beschaffungswesen oder staatlicheBeihilfen in den Blick. Als eine der Schlüs-selmaßnahmen im öffentlichen Beschaf-fungswesen schlägt sie in der Initiative fürsoziales Unternehmertum vor, bei öffent-licher Auftragsvergabe (besonders beiDienstleistungen im Sozial- und Gesund-heitsbereich) verstärkt die Qualität derDienstleistungen in den Blick zu nehmen,insbesondere, was die Arbeitsbedingungenbetrifft. Zudem möchte die Kommissionerreichen, dass Vereinfachungen bei derAnwendung des Beihil fenrechts für sozia-le und lokale Dienstleistungen, vor allemauch Sozialunternehmen, zugutekommen.Aus Sicht des Deutschen Caritasverban-des, der sich aktiv für einen fairen Wettbe-werb in der Sozial- und Gesundheitswirt-schaft einsetzt, sind diese Bestrebungensehr zu begrüßen.

Was die Sichtbarkeit betrifft, so hat dieEuropäische Kommission in den letztenJahren mehrere Broschüren und Leitfädenveröffentlicht. Auch organisierte sie imJanuar 2014 die zweitägige KonferenzSozialunternehmer(innen): Ihre Meinungzählt!32, bei der mehr als 2000 Teilnehme -r(innen) aus Wissenschaft, Politik, Wirt-schaft und Verbänden aus ganz Europaüber Sozialunternehmertum und die Viel-falt der Sozialwirtschaft diskutierten. Auchder DCV und andere deutsche Wohlfahrts-verbände waren durch mehrere Red -ner(in nen) und Teilnehmer(innen) vertre-ten. Der hohen politischen Bedeutung derKonferenz wurde unter anderem dadurchAusdruck verliehen, dass alle drei Kom-missare, die die Initiative für sozialesUnternehmertum koordinieren, sowie derPräsident des Europäischen Parlaments,Martin Schulz, anwesend waren. Die imAnschluss an die Konferenz verfassteStraßburger Erklärung33 benennt zehnPunkte, die in der europäischen Legislatur-periode (2014 bis 2019) weiter verfolgtwerden müssen, um das Potenzial der Sozi-alunternehmen auszuschöpfen. Sie fordertunter anderem, dass ein Dienst innerhalbder Strukturen der Europäischen Kommis-sion sich spezifisch mit der Umsetzung derStraßburger Empfehlungen auseinander-setzt. Somit bleibt zu vermuten, dass demThema auch in den nächsten fünf Jahreneine große Bedeutung zukommen wird.

Schließlich hat die Europäische Kom-mission im Sommer 2012 eine Sachver-ständigengruppe soziales Unternehmer-tum34 ins Leben gerufen, in der aufHinwirken der Bundesarbeitsgemein-schaft der Freien Wohlfahrtspflege auchein Vertreter der deutschen freien Wohl-fahrtspflege sitzt. Dieser wird sich bis 2017weiter mit der Verbesserung der Rahmen-bedingungen für Sozialunternehmenbeschäftigen.

Eventuelle�Risiken�sind�zuberücksichtigenDie Anstrengungen der europäischenInstitutionen und insbesondere der Euro-päischen Kommission, möglichst gute

Rahmenbedingungen für Sozialunterneh-men und soziale Innovationen zu schaffen,sind aus Caritassicht insgesamt zu begrü-ßen und bieten neue Chancen. Der hiereindeutige Fokus auf die Chancen dieserInitiativen darf jedoch nicht dazu verlei-ten, Risiken der Diskussion auszublenden.So dürfen Sozialunternehmen etwa kei-nesfalls als Ersatz für einen sich aufgrundknapper öffentlicher Kassen zurückzie-henden Sozialstaat instrumentalisiert werden. Nicht alle sozialen und gesell-schaftlichen Probleme lassen sich unter-nehmerisch mit marktfähigen Produktenoder Dienstleistungen lösen.

Weiterhin sollte die Debatte auf euro-päischer Ebene nicht dazu führen, dass ein bestimmtes Modell eines Sozialunter-nehmens vorangetrieben wird, in dessenenges Korsett andere sich zwängen müs-sen. Bewährte Unterschiede in den EU-Mitgliedstaaten müssen bewahrt werden.Es wird Aufgabe der Lobbyarbeit der Cari-tas für die nächsten Jahre sein, dieses The-ma weiterzuverfolgen und als Ansprech-partner für die Politik zur Verfügung zustehen.

Anne�Wagenführ

Referentin in der Hauptver-tretung Brüssel des DCVE-Mail: [email protected]

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inhaltjugendhilfe Caritasthemen in der Europapolitik

Die EU-Jugendstrategie: europäisch denken, lokal handelnDie EU legt mit ihrer Jugendstrategie 2010–2018 besonderes Gewicht auf die europäische

Zusammenarbeit im Bereich der Jugend: Alle Mitgliedstaaten sollen junge Menschen

sozial eingliedern und ihnen Chancen in Bildung und auf dem Arbeitsmarkt eröffnen.

Roland�Fehrenbacher

MIT DER Veröffentlichung des Weiß-buchs „Neuer Schwung für die Jugend inEuropa“ im Jahr 2001 hat die EU ihreAktivitäten für Kinder und Jugendlichedeutlich erhöht. Das Weißbuch gilt als weg-weisend für die Jugendpolitik in Europa.Es folgten weitere wichtige Dokumenteund Entscheidungen des EU-Jugendminis-terrates, mit dem Ziel, die Jugendpolitik inEuropa zu stärken und neue Impulse fürdie Jugendarbeit beziehungsweise -hilfe inden Mitgliedstaaten zu setzen.

Beispiele hierfür sind die Verabschie-dung des „Pakts für die Jugend“ (2005), dieBenennung des „strukturierten Dialogs“als ein wesentliches Instrument der offe-nen Methode der Koordinierung (2006)sowie eine Resolution des Jugendminister-rates im Jahr 2007 „Gleiche Chancen unduneingeschränkte gesellschaftliche Betei-ligung für alle jungen Menschen“, mitdenen eine konsequente Umsetzung desEuropäischen Pakts für die Jugend gefor-dert wurde.

Der Beschluss des Rates im Jahr 2009,den Rahmen für die europäische Zusam-menarbeit im Bereich der Jugend zuerneuern (2010 bis 2018), markiert einenweiteren Meilenstein in der jüngerenGeschichte der EU-Jugendpolitik. Dieserals EU-Jugendstrategie bezeichneteerneuerte Rahmen hat zum Inhalt, dass dieMitgliedstaaten der EU-Kommission alledrei Jahre über die Umsetzung von Maß-nahmen berichten, die sich auf die jeweili-

gen Prioritäten der EU-Jugendstrategiebeziehen. In diesem Kontext wurde derEuropäische Jugendbericht eingeführt, derinzwischen zum zweiten Mal veröffentlichtwurde.

Die EU-Jugendstrategie verfolgt einenübergreifenden Ansatz in der Jugendpoli-tik und greift damit eine zentrale Aussagedes Weißbuchs wieder auf, Jugendarbeitals Ressort- und als Querschnittsaufgabeder EU zu verstehen und zu gestalten. DieMitgliedstaaten sind in acht gemeinsamvereinbarten Aktionsfeldern dazu aufge-fordert, diese europäischen Impulse aufnationaler Ebene umzusetzen.

Ziele�werden�verbindlicherIm Kern ist der erneuerte jugendpolitischeRahmen der EU eine weiterentwickelteoffene Methode der Koordinierung, mitder ein Mehr an Verbindlichkeit bei denstrategischen Zielen und ein intensivererfachlicher Austausch erreicht werden soll.Dies spiegelt sich in den Zielen für die Zeitbis 2018 wider. Es sollen:nmehr Möglichkeiten und mehr Chancen-

gleichheit für alle jungen Menschen imBildungswesen und auf dem Arbeits-markt geschaffen sowie

ndas gesellschaftliche Engagement, diesoziale Eingliederung und die Solidaritätaller jungen Menschen gefördert wer-den.

Im Mittelpunkt der Umsetzung inDeutschland steht entsprechend der föde-

ralen Strukturen in der deutschen Jugend-politik eine enge Bund-Länder-Zusam-menarbeit. Diese beruht auf demBeschluss der Jugend- und Familienminis-terkonferenz vom 17./18. Juni 2010. In einerArbeitsgruppe stimmen sich Bund undLänder über die gemeinsamen Fragen derUmsetzung ab. Sie haben sich für die erste Phase (2010 bis 2013) auf folgendedrei Themen geeinigt, bei denen sie miteuropäischen Impulsen die fachliche undfachpolitische Entwicklung voranbringenwollen:nNeue Lernfelder für Jugendliche und

Fachkräfte ermöglichen – die EU-Jugendstrategie unterstützt die Integra-tion sozial benachteiligter junger Men-schen in das Regelsystem von Bildung,Ausbildung und Arbeit.

nPartizipation fördern und Demokratiestärken – die EU-Jugendstrategie unter-stützt die wirksame Beteiligung Jugend-licher durch Ansprache neuer Zielgrup-pen und Implementierung neuerFormate.

nKompetenzen der Jugendlichen sowieBildungsangebote der Jugendarbeit stär-ken – die EU-Jugendstrategie unter-stützt die Anerkennung und Sichtbarma-chung der nicht formalen undinformellen Lernangebote in derJugendarbeit.

Die Themen sind in der deutschen Jugend-politik nicht neu. Aber sie spiegeln aktuel-le gesellschaftliche Herausforderungen

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jugendhilfeCaritasthemen in der Europapolitik

wider. Der Bund verfolgt die Realisierungder EU-Jugendstrategie in eigenen Pro-grammen und Initiativen („Jugend stär-ken“, „Partizipation fördern“, „DialogInternet“) durch die Initiierung undUmsetzung multilateraler Kooperations-projekte mit anderen Mitgliedstaaten(„Peer-Learning“-Verfahren) sowie durchden nationalen Dialog zur Umsetzung derEU-Jugendstrategie mit der Fachwelt(zum Beispiel Beirat des Bundes) und derJugend (Strukturierter Dialog).

Die Länder entwickeln spezifischeAngebote in jeweils eigener Verantwor-tung. Dabei orientieren sie sich an einemgemeinsamen Handlungsrahmen, dessenMaßnahmen ihren grundsätzlichenjugendpolitischen Auftrag repräsentieren:nInformationsservice für die Kommunen

und Träger zu den Themen und Hand-lungsoptionen der EU-Jugendstrategieund zu deutschen wie europäischen Pra-xismodellen;

nUnterstützung querschnittlicher ju -gendpolitischer Ansätze auf der kommu-nalen Ebene (Bildungs-, Arbeitsmarkt-,Gesundheits-, Sozialpolitik);

nBeratung der Akteure der Jugendhilfe zuallen Fragen der Europäisierung derJugendhilfepraxis;

nFortbildung der jugendpolitischenAkteure (Qualifizierung zu Themen wie

Mobilität oder EU-Förderinstrumente)und Anpassung eigener Landesprogram-me.

Die Umsetzung der EU-Jugendstrategiewird durch das Deutsche Jugendinstitut(DJI) wissenschaftlich begleitet. Es be -schreibt in sogenannten Themenpapierenden möglichen Wirkungskreis, der mitImpulsen aus Europa in den drei Themen-bereichen angereichert werden könnteund evaluiert die einzelnen Projekte. Sokönnte zum Beispiel die EU-Jugendstrate-gie die grenzüberschreitende Zusammen-arbeit von Fachkräften und Jugendlichenfördern.

Mit dem am 1. Januar 2014 in Kraftgetretenen neuen Programm „Erasmus +“ist es nach vielen Anstrengungen in derLobbyarbeit gelungen, ein „Jugendkapi-tel“ mit einer eigenen Budgetlinie zu erhal-ten, das für den neuen Förderzeitraum bis2020 sogar mehr Mittel zur Verfügungstellt, insbesondere auch für solche trans-nationalen Mobilitätsmaßnahmen. Einebesondere Herausforderung dabei bestehtdarin, benachteiligte junge Menschen inden europäischen Jugendaustausch einzu-beziehen.

Deutschland�sieht�sich�aufeinem�guten�WegMit dem nationalen Bericht Deutschlandsan die Europäische Kommission vom Feb-ruar 2012, der in enger Zusammenarbeitmit den Ländern erstellt wurde, ist die ers-te Phase der Umsetzung der EU-Jugend-strategie 2010 bis 2012 in Deutschland vonder Bundesregierung beschrieben undpositiv bewertet worden.

Für den zweiten Zyklus 2014 bis 2016hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe

auf eine fachlich vertiefte und an konkre-ten Maßnahmen ausgerichtete Beschäfti-gung mit den einzelnen Themenschwer-punkten aus der ersten Phase verständigt.Dabei soll besonders im Fokus stehen,Entscheidungsträger und Fachkräfte aufder kommunalen Ebene zu erreichen undSchritte zugunsten benachteiligter Ziel-gruppen anzuregen.

In diesem Kontext wird zum Beispielam 15. Kinder- und Jugendhilfetag derArbeitsgemeinschaft für Kinder- undJugendhilfe (AGJ) im Juni 2014 in Berlinzum ersten Mal ein eigener Veranstal-tungszyklus zur Jugendpolitik in Europamit über 60 Fachveranstaltungen stattfin-den.

Die Europäisierung der Facharbeitbeziehungsweise der Jugendhilfe kannletztlich nur wirksam gelingen, wennEuropa mehr als bisher auf der örtlichenEbene ankommt, dort eine stärkereBeachtung und Bedeutung gewinnt undkonkrete Mobilitätserfahrungen undtransnationale Begegnungsräume für jun-ge Menschen eröffnet. „Europäisch den-ken, lokal handeln“ wäre ein passendesMotto für die zweite Phase der Umsetzungder EU-Jugendstrategie.

Roland�Fehrenbacher

Leiter des Referats Kinder,Jugend, Familie, Genera-tionen im DCV, FreiburgE-Mail: [email protected]

Im pres sum neue ca ri tas spezial

PO LI TIK PRA XIS FOR SCHUNGHerausgeber: Deutscher Caritasverband e.V.Herausgebervertreter: Dr. Tho mas Be ckerRedaktion: Michael Müller, Ger trud Rogg (Chef re dak -teurin), Christine Mittelbach (CvD), Manuela Blum

Re dak ti ons sek re ta ri at: Christiane Stieff,Tel.: 0761/200-410, Fax: 0761/200-509, E-Mail: [email protected]

Re dak ti onsassistenz: Ingrid Jehne, Tel.: 0761/200-417, Fax: 0761/200-509,E-Mail: ingrid.jehne@ca ri tas.de

An schrift für Re dak ti on und Ver trieb:

neue ca ri tas, Lo renz-Werth mann-Haus,

Karlstr. 40, 79104 Frei burg,

E-Mail: [email protected]

Lay out: Peter Blöcher

Ti tel fo to: Klemens Bögner

Druck: Dru cke rei Hofmann GmbH

„Europa muss mehr alsbisher auf der örtlichenEbene ankommen“

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inhalteuropa 2020 Caritasthemen in der Europapolitik

Europa 2020 fördert soziale ZieleDrei Wachstumsziele hat sich Europa mit der 2020-Strategie auf die Fahnen geschrieben:

intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Bei der Umsetzung der Ziele in

Deutschland weist die Caritas auf die Themen Armut, Beschäftigung und Bildung hin.

Verena�Liessem

DIE EUROPA-2020-Strategie umfasst imKern eine Vision, wie sich das Wachstumund die Beschäftigung in der EuropäischenUnion bis zum Jahr 2020 entwickeln sollen.Sie wurde im Jahr 2010 von den europäi-schen Staats- und Regierungschefs verab-schiedet. Nach der Europa-2020-Strategiesollen wirtschaftlicher Erfolg, sozialerZusammenhalt und ökologische Verant-wortung miteinander vereint werden. Dazuwerden drei Wachstumsziele definiert:intelligentes Wachstum, nachhaltigesWachstum und integratives Wachstum.

Mit „intelligentem Wachstum“ istgemeint, dass das europäische Wachstumauf Wissen und Innovation beruhen soll.Damit verbunden sind Ziele im BereichBildung, Forschung, Wissenstransfer undinnovationsfreundliche Regelungen.

„Nachhaltiges Wachstum“ hat ökologi-sche Aspekte wie die Reduzierung vonEmissionen und eine nachhaltige Ressour-cennutzung zum Inhalt.

Mit „integrativem Wachstum“ werdenZiele im Bereich Beschäftigung, Kompe-tenzsicherung und -erweiterung und sozia-le Sicherung verbunden.

Den Wachstumszielen werden siebensogenannte Leitinitiativen zugeordnet.35

Außerdem hat die Europäische Union fol-gende fünf Kernziele definiert, die bis 2020erreicht sein und die durch quantitativeIndikatoren gemessen werden sollen:n„Beschäftigung fördern“ (Bereich integra-

tives Wachstum): Ziel ist es, dass 75 Prozentder 20- bis 64-Jährigen erwerbstätig seinsollen. Dieses Ziel soll auch durch eine bes-

sere Beschäftigungsquote von Frauen,Jugendlichen, älteren Arbeitnehmer(in -ne)n, geringqualifizierten Menschen undMigrant(inn)en erreicht werden.

n„Bedingungen für Innovation, For-schung und Entwicklung verbessern“(Bereich intelligentes Wachstum): Zielist es, dass die öffentlichen und privatenInvestitionen in Forschung und Entwick-lung bei drei Prozent des Bruttoinlands-produkts liegen.

n„Treibhausgasemissionen reduzieren,erneuerbare Energien und Energieeffi-zienz vorantreiben“ (Bereich nachhalti-ges Wachstum): Hier werden gleich dreiIndikatoren benannt. Die Treibhausgas-emissionen sollen gegenüber dem Jahr1990 um 20 Prozent verringert werden.Außerdem soll der Anteil der erneuerba-ren Energien am Gesamtenergiever-brauch auf 20 Prozent steigen und dieEnergieeffizienz um 20 Prozent gegen-über der prognostizierten Entwicklungerhöht werden.

n„Bildungsniveau verbessern“ (Bereichintelligentes Wachstum): Das Bildungs-niveau soll verbessert werden, indem derAnteil der frühen Schulabgän ger(innen)(ohne Abschluss der Sekundarstufe II)auf unter zehn Prozent fallen soll und derAnteil der 30- bis 34-Jährigen mit Hoch-schulabschluss (oder einem gleichwerti-gen Abschluss) auf mindestens 40 Pro-zent steigt.

n„Soziale Eingliederung vor allem durchArmutsbekämpfung fördern“ (Bereichintegratives Wachstum): Die Zahl der

von Armut und Ausgrenzung bedrohtenoder betroffenen Menschen soll um min-destens 20 Millionen sinken. Zur Mes-sung dieses Ziels wurde ein Indikatorentwickelt, der drei weitere Indikatorenkombiniert: Das Armutsrisiko, die Zahlder Personen, die in Haushalten mitgeringer Erwerbsintensität leben und diematerielle Deprivation.36

Die einzelnen Mitgliedstaaten haben sichverpflichtet, zur europäischen Zielerrei-chung beizutragen, indem sie auf nationa-ler Ebene die oben genannten Kernzieledurch eigene Zielsetzungen verfolgen.

Eingebettet ist die Umsetzung der Stra-tegie in den Prozess des EuropäischenSemesters, ein im Rahmen der Euro-Ret-tung eingeführter Mechanismus zur stär-keren wirtschafts- und haushaltspoliti-schen Koordinierung unter denMitgliedstaaten. Mit dieser Verknüpfungmöchte die Union sicherstellen, dass diezur Umsetzung der Europa-2020-Strategienotwendigen Strukturreformen und dieMaßnahmen der finanz- und wirtschafts-politischen Koordinierung besser aufei-nander abgestimmt werden.

Europäische�Kommissionbegutachtet�die�ProgrammeUm die Ziele der Europa-2020-Strategieumzusetzen und den Erfolg zu überprüfen,senden die Mitgliedstaaten jährlich soge-nannte Nationale Reformprogramme an dieEuropäische Kommission, in denen sie so -wohl die nationalen makroökonomischenEntwicklungen darlegen als auch den natio-

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nalen Beitrag zur Zielerreichung der EU-2020-Strategie. Dafür werden zum einen derStand der maßgeblichen Indikatoren veröf-fentlicht und zum anderen die Reformpro-zesse in den betreffenden Ge bieten aufge-zeigt. Die Europäische Kommission begut-achtet die Nationalen Reformprogramme(sowie weitere nationale Dokumente) undentwirft sogenannte länderspezifische Emp-fehlungen. Diese müssen vom EuropäischenRat gebilligt werden, bevor sie offiziell an dieMitgliedstaaten ausgesprochen werden. Inden länderspezifischen Empfehlungen wirdaufgezeigt, wo die Europäische Union Nach-holbedarf sieht. Die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten werden also kritisch einge-schätzt und kommentiert. Im darauf folgen-den Nationalen Reformprogramm sollen dieMitgliedstaaten darlegen, wie sie auf diejeweiligen länderspezifischen Empfehlungender Kommission eingehen wollen.

Wie�Deutschland�seine�Zieleerreicht�Die Ziele, die sich die deutsche Bundesregie-rung in den Bereichen der Kernziele gesetzthat, sind zum Teil identisch mit denen dergesamten Union, zum Teil weichen sie auchab. Sie werden im Folgenden wiedergegeben(aktueller Stand in Klammern37):

Ziele�Bereich�„Beschäftigung�fördern“:

nErwerbstätigenquote für 20- bis 64-Jäh-rige: 77 Prozent (2012: 76,7 Prozent);

nErwerbstätigenquote für Ältere zwi-schen 55 und 64 Jahren: 60 Prozent (2011:59,9 Prozent);

nErwerbstätigenquote für Frauen: 73 Pro-zent (2012: 71,5 Prozent).

Ziele�Bereich�„Bedingungen�für�Innova-

tion,�Forschung�und�Entwicklung�ver-

bessern“:

nForschungs- und Entwicklungsausgaben:drei Prozent des BIP, davon zwei Dritteldurch den privaten und ein Drittel durchden öffentlichen Sektor (2012: 2,92 Pro-zent (geschätzt));

nAusgaben für Bildung und Forschung bis2015: zehn Prozent des BIP (2010: 9,5Prozent).

Ziele�Bereich�„Treibhausgasemissionen

reduzieren,�erneuerbare�Energien�und

Energieeffizienz�vorantreiben“:

nTreibhausgasemissionen bis 2020 um 40Prozent gegenüber 1990 verringern, bis2050 um 80 Prozent (2012: um 25,6 Pro-zent gegenüber 1990 verringert);

nAnteil der erneuerbaren Energien bis2020 auf 18 Prozent des gesamten Brut-toendenergieverbrauchs, bis 2050 auf 60Prozent und im Strombereich auf min-destens 80 Prozent steigern (2012: 12,6Prozent des gesamten Endenergiever-brauchs);

nPrimärenergieverbrauch bis 2020 um 20Prozent, bis 2050 um 50 Prozent gegen-über 2008 senken (2012: um 2,1 Prozentgegenüber 2008 verringert).

Ziel�Bereich�„Bildungsniveau�

verbessern“:

nAnteil der 30- bis 34-Jährigen mit einemtertiären oder gleichwertigen Abschlussauf 42 Prozent erhöhen (2011: FrüheSchulabgänger 11,5 Prozent; 2012: 30- bis34-Jährige mit tertiärem oder gleichwerti-gem Bildungsabschluss 42,2 Prozent).

Ziel�Bereich�„Soziale�Eingliederung�vor

allem�durch�Armutsbekämpfung�

fördern“:

nAnzahl der Langzeitarbeitslosen bis2020 um 20 Prozent gegenüber 2008 ver-ringern (2011 Verringerung um 27 Pro-zent gegenüber 2008).

Deutschland steht bezüglich der meistenZiele, die es sich im Rahmen der EU-2020-Strategie gesetzt hat, relativ gut da. Im Jahr2015 hat die EU-2020-Strategie ihre„Halbzeit“ erreicht, und es steht eineÜberprüfung an. Es ist möglich und wün-schenswert, dass sich die Bundesregierungim Rahmen dieser Überprüfung auchneue, ambitioniertere Ziele in einzelnenBereichen setzt.

Nachholbedarf sieht der Wissenschaft-liche Dienst des Europäischen Parlamentsbei der deutschen Umsetzung der länder-spezifischen Empfehlungen: Sie wird inmehreren Bereichen als ungenügendbezeichnet, wie beispielsweise im Hinblick

auf die Integration von schwer vermittel-baren Langzeitarbeitslosen in den Arbeits-markt oder die Verbesserung der Bil-dungschancen für benachteiligte Gruppen.

Caritasthemen�sind�Armut,Beschäftigung�und�BildungFür den Deutschen Caritasverband sindinsbesondere die Bereiche Beschäftigung,Bildung und Armutsbekämpfung der EU-2020-Strategie relevant. Hier bringt er sichsowohl auf nationaler als auch auf europäi-scher Ebene immer wieder ein. Jährlichgeschieht das durch Eingaben und Gesprä-che zum deutschen Nationalen Reformpro-gramm und durch die Mitwirkung amSchattenbericht von Caritas Europa zurEU-2020-Strategie38, in dem die Erfahrun-gen von 23 Mitgliedstaaten aus Sicht derCaritas gebündelt dargestellt werden. Auchim Schattenbericht wird ein Schwerpunktauf Armut, Beschäftigung und Bildunggelegt, was ein gewisses Gegen gewicht zuder sehr ökonomisch geprägten Darstel-lungsweise in den Nationalen Re form -programmen bilden soll. Auf europäischerEbene wird über den Schatten bericht vonCaritas Europa und Gespräche der Haupt-vertretung in Brüssel auch versucht, Ein-fluss auf die länderspezifischen Empfeh-lungen zu nehmen, die an Deutsch landweitergegeben werden.

Die EU-2020-Strategie mit ihrengemeinsam gesetzten Zielen und Vorha-ben ist ein geeignetes Mittel, um auchsoziale Ziele in der EU voranzutreiben. Esist zu hoffen, dass sie durch eine sinnvolleHalbzeitüberprüfung eine Revitalisierungerfährt und ihre sozialen Zielsetzungenauch in Zeiten der Wirtschafts- undFinanz krise aufrechterhalten werden.

dffuduff-sudffus

europa 2020Caritasthemen in der Europapolitik

Dr.�Verena�Liessem

Referentin KoordinationSozialpolitik im DCV, FreiburgE-Mail: [email protected]

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neue caritas spezial 1/201424

Anne�Wagenführ

DER DEUTSCHE Caritasverband(DCV) unterhält für die Vertretung seinerInteressen auf europäischer Ebene eineHauptvertretung (HV) in Brüssel39, denndie Entscheidungen der EuropäischenUnion werden für das gerechte und solida-rische Miteinander der Menschen inDeutschland und Europa immer wichtiger.Auch im Bereich der sozialen Dienstleis-tungen setzt Brüssel neue Maßstäbe. Nichtzuletzt bieten die Förderprogramme derEU für Caritasorganisationen interessanteMöglichkeiten.

Die Mitarbeiter(innen) des BrüsselerBüros des DCVnvertreten die europapolitischen Interes-

sen der Caritas in Deutschland, insbe-sondere die Belange von benachteiligtenMenschen sowie von Diensten und Ein-richtungen;

nbringen die Positionen in die Institutio-nen der Europäischen Union und inunterschiedliche Netzwerke ein;

nanalysieren und kommentieren die euro-päische Sozialpolitik;

n informieren die Caritas in Deutschlandüber aktuelle europäische Entwicklungen;

n informieren über EU-Förderpolitik und nunterstützen die Europäisierung der

Facharbeit im DCV.Die Europa-Arbeit des DCV findet aufnationaler und europäischer Ebene statt.Deshalb müssen alle Arbeitsbereiche derCaritas die europäische Dimension mit -einbeziehen, wenn sie Positionen erar -beiten. Die Mitarbeiter(innen) der EU-Vertretung des DCV in Brüssel beraten,

fördern und unterstützen diesen Prozessder Europäisierung der Caritas inDeutschland. nDie Mitarbeiter(innen) des Brüsseler

Büros stehen in regelmäßigem Aus-tausch mit den Fachreferaten des DCV.

nDie Konsultationsbeiträge und Stellung-nahmen des DCV in Brüssel zu Maßnah-men und Vorschlägen von EU- Institutionen entstehen in engerAbstimmung zwischen Zentrale, Berli-ner Büro und Brüsseler Büro.

nDarüber hinaus stehen die Mitar bei -ter(innen) des Brüsseler Büros im regel-mäßigen Austausch mit den EU-Refe-rent(inn)en der Diözesan-Caritasver-bände, um Fragen und Anliegen derregionalen und lokalen Ebene in dieArbeit einfließen zu lassen.

nSie engagieren sich in verschiedenenArbeitsstrukturen, etwa in der Bundes-arbeitsgemeinschaft der Freien Wohl-fahrtspflege (BAGFW), dem DeutschenVerein für öffentliche und private Für-sorge, bei Caritas Europa oder in derSocial Platform, dem zentralen Verbundeuropäischer Netzwerke im Bereich derSozialpolitik, und anderen europäischenNetzwerken.

nSie veröffentlichen gemeinsam mit derBank für Sozialwirtschaft (BfS) den ver-bandsinternen EUFIS-Newsletter mitsozial- und förderpolitischen Informatio-nen.

nSie bieten eine förderpolitische Orientie-rungsberatung sowie Seminare zur EU-Förderpolitik, aber auch zu Grundlagen

der Europaarbeit in Kooperation mit derFortbildungs-Akademie des DCV.

nSie unterstützen außerdem Besucher-gruppen, die sich im Brüsseler Büro zumAustausch oder zu Veranstaltungen tref-fen.

Ein Arbeitsschwerpunkt des BrüsselerBüros des DCV ist die Vertretung der Belan-ge ausgegrenzter und von Armut betroffenerMenschen. So begleitet das Brüsseler Bürointensiv die Umsetzung der Europa-2020-Strategie und insbesondere das Ziel, dieZahl der von Armut oder sozialer Ausgren-zung bedrohten Menschen in der EU bis2020 um 20 Millionen zu senken.

Die�deutsche�Caritas�mischtsich�einGroße Relevanz für die Caritas als Dienst-leistungserbringer hat daneben auch dieEinmischung in die politische Diskussionüber den Einfluss des wettbewerbsorien-tierten europäischen Binnenmarktes aufdie Erbringung sozialer Dienstleistungen.Weitere Themen sind Migration und Asyl,Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik,Gesundheit-, Familien-, Anti-Diskriminie-rungs- sowie Bildungs- und Jugendpolitik.

Bei ihrer Lobbyarbeit tritt die Caritasfür die sozialen Grundrechte ein, wie siezum Beispiel in der Europäischen Grund-rechte-Charta niedergelegt sind. Sie machtsich stark für Maßnahmen, die benachtei-ligten Menschen Perspektiven und Schutzbieten und wirbt für die Anpassung euro-päischer Regelungen an die besonderenAnforderungen sozialer Dienste.

inhaltdcv Die Caritas in Europa

2. Die Caritas in EuropaLobbyarbeit für ein sozialeres EuropaDas Brüsseler Büro vertritt den Deutschen Caritasverband auf europäischer Ebene.

Ein Schwerpunkt der Arbeit sind die Belange von armen und ausgegrenzten Menschen.

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Sinn: Da, wo Menschen in Not sind, soll dieCaritas ihren Dienst leisten.

Aber Caritas Europa? Was ist das?Wozu ist eine Caritas Europa überhauptda? Wie hilft sie den Menschen?

Caritas Europa ist das Netzwerk von 49nationalen Caritasorganisationen in 46europäischen Ländern; in der Ukraine undim Vereinigten Königreich gibt es zwei,beziehungsweise drei Mitgliedsorganisa-tionen. Caritas Europa ist auch eine dersieben Weltregionen von Caritas Interna-

tionalis, der internationalen Konföderati-on von 163 nationalen Caritasorganisatio-nen in fünf Kontinenten. Caritas Europahat ein kleines Sekretariat in Brüssel mit 14Mitarbeiter(inne)n. Ein Großteil derArbeit wird aber von mehr als 80 Kol -leg(inn)en der europäischen Mitgliedsor-ganisationen in Arbeitsgruppen geleistet.

Caritasorganisationen in Europa sindsehr unterschiedlich: dienstleistungsorien-tiert, projektorientiert, gemeinde-/pfarrei-orientiert oder anwaltschaftlich tätig, pro-

Jorge�Nuño�Mayer

EINE CARITAS-Beratungsstelle fürMigrant(inn)en, das Caritas-Altenheim,die Gemeindecaritas oder der Diözesan-Caritasverband, all das ist landläufig be -kannt. Der Deutsche Caritasverband alsSpitzenverband der deutschen Caritas istfür die Leser(innen) dieser Zeitschriftsicherlich auch eine einleuchtende Sache.Wer ein bisschen in Europa und der Weltherumgekommen ist, hat womöglich auchhier und da eine Caritas-Einrichtung gese-hen und sich gefreut. Es macht ja auch

dffuduff-sudffus

caritas europaDie Caritas in Europa

Caritas Europa – mehr als ein Netzwerk49 nationale Caritasorganisationen in 46 europäischen Ländern: Das ist die formale

Struktur von Caritas Europa. Doch über das Netzwerk hinaus bietet die europäische

Caritas den Raum, um Europa im Dienste der Menschen mitzugestalten.

Ein�Beispiel,�wie�die�europäische�Caritasfamilie�zusammenwirkt:�Mit�ihrem�Know-how�aus�der�Flutbewältigung�konnte�die�Caritas�Rumänien�den�später�betroffenen�mitteleuropäischen�Verbänden�helfen.

Bild: Caritas internationa

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inhaltcaritas europa Die Caritas in Europa

fessionalisiert oder freiwillig engagiert, mitFokus auf Armutslagen und konkreteBedürfnisse Hilfebedürftiger vor Ort oderauf die in der internationalen Entwick-lungsarbeit Tätigen – oder aber eineMischung von alledem.

Allen Mitgliedsorganisationen gemein-sam ist die Identität: Caritas ist ein authen-tischer Ausdruck der Diakonie der katho-lischen Kirche an den Menschen; dieWerke der Gerechtigkeit, des Friedens undder Entwicklung von Mensch undGemeinwesen sind Zeugen der LiebeChristi für die Menschheit. Die Vision derCaritas ist eine Kultur der Liebe und derGerechtigkeit, in der jedes menschlicheWesen gedeihen und in Frieden und Wür-de als Teil der einen Menschheitsfamilieleben kann.

Drei Prioritäten definieren die Aktionder Caritas auf europäischer Ebene: dieanwaltschaftliche Arbeit, humanitäre Ko -ordination und Lernen sowie die Stärkungdes Netzwerkes.

Anwaltschaftliche�Arbeit�istSchwerpunktHeutzutage sind circa 80 Prozent der poli-tischen Entscheidungen auf nationaler,regionaler und lokaler Ebene eine Umset-zung von Rahmenentscheidungen, die inden Europäischen Institutionen getroffenwerden. Wie werden die Bedürfnisse derMenschen in Not und die Erfahrungen derlokalen Caritas an die Entscheidungsträ-ger herangetragen? Wie können die Werteder Caritas, die zentrale Stellung des Men-schen, die ganzheitliche menschliche Ent-wicklung, die Gemeinschaft und die sozia-le Gerechtigkeit, wie kann die gelebtekatholische Soziallehre diese Rahmenent-scheidungen beeinflussen, die dann ja Aus-

wirkungen auf das praktische Leben derMenschen in Europa haben? – Über Cari-tas Europa!

Caritas Europa verfolgt mit wachemAuge die politischen Debatten und Pro -zesse in den Bereichen der Sozialpolitik,Migration, Asyl, Entwicklungshilfe undhumanitäre Hilfe. Sie leistet eine an Be -dürfnissen ebenso wie an Rechten von hil-febedürftigen Menschen orientierte Lob-byarbeit – eine Lobbyarbeit, die in dertäglichen Erfahrung der lokalen Caritasverankert ist.

So hat Caritas Europa zum Beispiel imvergangenen Jahr erreicht, dass die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme„Investitionen in Kinder: den Kreislauf derBenachteiligung durchbrechen“ acht vonzehn Empfehlungen zur Bekämpfung derKinderarmut übernommen hat.

Humanitäre�Hilfe�wird�koordiniertAuch Europa wird immer häufiger vonKatastrophen heimgesucht. Es handeltsich um humanitäre Krisen, die durchNatur oder Mensch verursacht werden. Sowurde zum Beispiel die gesamte europäi-sche Caritasfamilie aktiv, als Überschwem-mungen weite Gebiete Deutschlands,Österreichs und der Tschechischen Repu-blik Ende 2012 heimsuchten. Nicht nureine koordinierte finanzielle Unterstüt-zung fand statt, sondern es wurden auchLernerfahrungen anderer Caritasorganisa-tionen genutzt. So wurde ein informativesHeft „Was tun nach der Überschwem-mung?“, das von Caritas Rumänien entwi-ckelt wurde, ins Deutsche übersetzt und anTausende Haushalte in Deutschland undÖsterreich verteilt.

Caritas Europa unterstützt auch aktivdie internationale humanitäre Koordinati-on, die von Caritas Internationalis in Romgeleistet wird.

Caritas�Europa�fördert�dieUnterstützung�untereinanderWeiterhin fördert Caritas Europa diegegenseitige Unterstützung und Vernet-zung ihrer Mitglieder. Durch den Aus-

tausch soll der Dienst an den Menschenverbessert werden. Caritasmitarbei te -r(innen) und Freiwillige interagieren miteinander in gemeinsamen Foren, Bil-dungsmaßnahmen und Arbeitsgruppen.Gemeinsame Reflexion sowie Austauschvon Informa tion und von bewährten Prak-tiken führen zu einer Weiterentwicklungder Caritas-Aktionen. Caritas Europa ent-wickelt derzeit ein System der Kapazitäts-bildung. Gemeinsame Managementstan-dards bieten einen Rahmen für dieQualität der Caritasorganisationen. Cari-tas Europa informiert auch regelmäßigihre Mitglieder über interessante EU-För-derprogramme.

Last but not least hat Caritas Europaeinen neuen Solidaritäts-Fonds. Teilneh-mende Caritasorganisationen in Europaentwerfen einen Organisationsentwick-lungsplan, der die Nachhaltigkeit ihrerOrganisation untermauern soll; dieseOrganisationsentwicklungspläne werdenvon dem Fonds über drei Jahre finanziert.Caritas-Europa-Mitgliedsorganisationen,aber auch andere Organisationen, sind ein-geladen, in diesen Solidaritäts-Fonds ein-zuzahlen.

Caritas Europa ist somit nicht nur einSekretariat in Brüssel. Caritas Europa istmehr als ein Netzwerk. Caritas Europa ist ein Raum der „Communio“: der Zu -sammenarbeit, des gemeinsamen Lernens,der Innovation, der Teilnahme und Teilha-be, der Mitgestaltung Europas aus derCaritaserfahrung heraus – im Dienste der Menschen.

Jorge�Nuño�Mayer�

Generalsekretär von Caritas Europa, BrüsselE-Mail: [email protected]

„Die Vision der Caritas ist eine Kultur der Liebeund Gerechtigkeit“

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dffuduff-sudffus

entwicklungEuropäische Union

Kristina�Hölscher

Infolge der zwei Weltkriege in Europa ent-wickelte der damalige französische Außen-minister Robert Schuman einen Plan: Diekriegsrelevanten Sektoren Kohle undStahl sollten einer gemeinsamen europäi-schen Behörde unterstellt werden. DieserVorschlag führte 1951 zur Gründung derEuropäischen Gemeinschaft für Kohleund Stahl (EGKS). Um Europa als Frie-densprojekt zu fördern und den wirtschaft-lichen Wohlstand zu sichern, wurde 1957mit den Römischen Verträgen die Grün-dung der Europäischen Wirtschaftsge-meinschaft (EWG) beschlossen. 1968 tratdie Zollunion in Kraft, durch die Zölle imHandel innerhalb der EWG aufgehobenwurden, was den Handel erleichterte. DerBinnenmarkt, der die Grundlage für dieWirtschafts- und Währungsunion ist, wur-de mit dem Vertrag von Maastricht (1993)weitgehend realisiert. Ziel des Binnen-marktes ist die Verwirklichung der vierGrundfreiheiten: freier Verkehr vonWaren, Personenfreizügigkeit, Dienstleis-tungsfreiheit und der freie Kapital- undZahlungsverkehr. Die wirtschaftliche Inte-gration wurde zehn Jahre später durch dieEinführung des Euros als gemeinsameWährung in zwölf Mitgliedstaaten ergänzt.Inzwischen umfasst die Eurogruppe 18Staaten.

Neben der Stärkung der Wirtschaftsge-meinschaft wurde in verschiedenen Schrit-ten auch die politische Integration voran-getrieben. Dazu zählten beispielsweise dieerste Europawahl zum Europäischen Par-lament (1979) sowie die Einheitliche Euro-

päische Akte (1987), mit denen die Zusam-menarbeit auf weitere Politikfelder ausge-dehnt wurde. Mit dem Vertrag von Maas-tricht (1993) wurde schließlich dieEuropäische Union gegründet und zu einerpolitischen Union ausgebaut. Zudem wur-den die Gemeinsame Außen- und Sicher-heitspolitik (GASP) und die polizeilicheund justizielle Zusammenarbeit als weiterePolitikbereiche integriert. Mit dem Vertragvon Nizza (2003) und dem 2009 in Kraftgetretenen Vertrag von Lissabon wurde dieEuropäische Union institutionell refor-miert, um auch mit einer größeren Mitglie-derzahl handlungsfähig zu bleiben.

Die Anzahl der Mitgliedstaaten hat sichin verschiedenen Erweiterungsrunden vonsechs Gründungsmitgliedern auf inzwi-schen 28 Staaten erhöht. Weitere Beitritts-kandidaten, wie beispielsweise Montene-gro, verhandeln derzeit über eineMitgliedschaft in der Europäischen Union.Um EU-Mitglied werden zu können, mussein Staat bestimmte politische und wirt-schaftliche Kriterien erfüllen. Zu den poli-tischen Kriterien zählen die Garantie fürdemokratische und rechtsstaatliche Ord-nung sowie die Wahrung der Menschen-rechte und der Schutz von Minderheiten.Eine funktionsfähige Marktwirtschaft unddie Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck undden Marktkräften innerhalb der Unionstandzuhalten, sind für die Erfüllung deswirtschaftlichen Kriteriums notwendig.Darüber hinaus verpflichtet sich ein Land,den „Besitzstand“ („acquis communautai-re“), das heißt alle EU-Verträge, Richtlini-

en, Entscheidungen und Empfehlungen, zuübernehmen.

Insgesamt zeigt sich also, dass die wirt-schaftliche, politische und geografischeIntegration Europas intensiviert wurdeund von Erweiterungsrunden gekenn-zeichnet ist. Darüber hinaus haben auchRückschläge, wie beispielsweise dieAblehnung einer Europäischen Verteidi-gungsgemeinschaft (1954) oder dergescheiterte Vertrag über eine Verfassungfür Europa (2004), den Integrationspro-zess geprägt.

Die�rechtlichen�Grundlagen�der�EUBei den rechtlichen Grundlagen wird zwi-schen primärem und sekundärem Rechtunterschieden. Das Primärrecht setzt sichaus den Gründungsverträgen der EU, denVerträgen und Rechtsakten zur Revisionund Anpassung sowie den Verträgen überdie Beitritte einzelner Länder zusammen.Das Sekundärrecht bezieht sich auf Rechts-akte der Gemeinschaftsorgane, die aufGrundlage der Verträge beschlossen wur-den. Es werden vier Formen unterschieden:nVerordnungen: Diese sind direkt in allen

Mitgliedstaaten gültig. Eine weitereUmsetzung durch die nationalen Gesetz-geber ist nicht notwendig.

nRichtlinien: Europäische Richtlinienmüssen noch in nationales Recht umge-setzt werden. Das Ziel und derZeitrahmen sind vorgegeben. Dabei sinddie Mittel zur Umsetzung den Mitglied-staaten freigestellt. Ò

3. Die Europäische UnionGeschichte, Struktur und Entwicklung Der Grundstein für die Europäische Union wurde schon in den 50er Jahren gelegt. Seither

hat sich die EU zu einer wichtigen Größe in der europäischen Sozialpolitik entwickelt.

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nEntscheidungen: Eine Entscheidung istin allen ihren Teilen für den Adressaten-kreis, den sie betrifft (zum Beispiel EU-Mitgliedstaat oder Unternehmen) ver-bindlich und unmittelbar anwendbar.

nStellungnahmen und Empfehlungen:Diese sind Instrumente, die es den EU-Institutionen erlauben, Äußerungenoder Vorschläge zu machen, die jedochrechtlich nicht verbindlich sind.

Fünf�Organe�sind�an�Entscheidungen�beteiligt�Das politische System der EuropäischenUnion ist einzigartig. In bestimmten Poli-tikfeldern haben die Mitgliedstaaten Kom-petenzen auf die supranationale, das heißtauf die europäische Ebene übertragen. Ins-besondere in der Handelspolitik verfügtdie Europäische Union über exklusiveKompetenzen. In anderen Politikfeldern(zum Beispiel Sozialpolitik oder Verbrau-cherschutz) sind die Zuständigkeiten zwi-schen der EU und den Mitgliedstaatengeteilt. Vertraglich festgelegt ist auch, dass die Europäische Union in der Wirt-schafts- und Beschäftigungspolitik ledig-lich eine koordinierende Funktion erfüllt.Der politische Entscheidungsprozess ist je nach Politikfeld vertraglich geregelt. ImAllgemeinen sind an den Entscheidungs-prozessen maßgeblich fünf Organe betei-ligt:nEuropäischer Rat,nEuropäische Kommission,nRat der EU (Ministerrat),nEuropäisches Parlament,nEuropäischer Gerichtshof.Der Europäische Rat ist das Gremium derStaats- und Regierungschefs. Auf den Gip-feltreffen, welche mindestens zweimal proJahr stattfinden, werden politische Leitlini-en entwickelt. Bei schwierigen Fragen zurEntwicklung der EU werden Kompromis-se zwischen den Mitgliedstaaten ausgehan-delt. Der Europäische Rat kann alsImpulsgeber für Reformen angesehenwerden. Er entscheidet beispielsweise überVertragsänderungen oder über den Bei-tritt neuer Staaten, besitzt jedoch keinelegislative Funktion.

Die Europäische Kommission bestehtderzeit aus 27 Kommissar(inn)en undeinem/einer Präsident(in). Die Staats- undRegierungschefs schlagen unter Berück-sichtigung des Wahlergebnisses der Euro-pawahlen einvernehmlich eine(n) Präsi-dent(in) vor. Die weiteren Kommissarewerden ebenfalls von den nationalenRegierungen vorgeschlagen. Der/Die Prä-sident(in) und die 27 weiteren Kommissa-re müssen vom Europäischen Parlamentbestätigt werden. Jede(r) Kommissar(in)ist für einen bestimmten Politikbereichzuständig (zum Beispiel Beschäftigung,Soziales und Inklusion oder Gesundheitund Verbraucher). Die politische Führungder Kommission obliegt dem Präsidenten.Seine Aufgabe ist es unter anderem, Sit-zungen des Kollegiums einzuberufen unddiese zu leiten. Die Beschlüsse der Kom-mission werden nach dem Kollegialprinzipgefällt, was bedeutet, dass die Entschei-dungsfindung entweder im Konsens oderdurch Mehrheit erfolgt. Im Gesetzge-bungsprozess verfügt die Kommissionüber das Initiativrecht, daher wird sie häu-fig als „Motor der Integration“ beschrie-ben. Darüber hinaus ist sie für die Kontrol-le bei der Durchführung und Umsetzungvon europäischen Rechtsakten zuständigund überwacht die Einhaltung der Ver -träge.

Im Rat der EU (auch: Ministerrat) tref-fen sich die jeweiligen nationalen Fachmi-nister(innen). Der Vorsitz des Rates wech-selt alle sechs Monate. Diese rotierendePräsidentschaft führt dazu, dass immer einLand für die inhaltliche und organisa -torische Arbeit der Ausschusssitzungenzuständig ist. Im Gesetzgebungsprozess istder Rat gemeinsam mit dem EuropäischenParlament das Beschluss- und Rechtset-zungsorgan. Die Entscheidungsfindung imRat ist vertraglich geregelt. Je nach Politik-bereich wird mit einfacher Mehrheit, qua-lifizierter Mehrheit oder im Konsens ent-schieden.

Das Europäische Parlament besteht aus750 Abgeordneten sowie einem Präsiden-ten, die sich über die nationalen Länder-grenzen hinweg zu Fraktionen zusammen-

schließen. Es ist die direkt gewählte Vertre-tung der EU-Bürger(innen). Für eine sach-gerechte Behandlung der verschiedenenThemen gibt es im Europäischen Parla-ment Ausschüsse (zum Beispiel „Wirt-schaft und Währung“ oder „Beschäftigungund soziale Angelegenheiten“), in denenspezifische Sachbereiche bearbeitet unddie Entscheidungen der Plenarsitzungenvorbereitet werden. Im Gesetzgebungs-prozess verabschiedet das Parlamentgemeinsam mit dem Rat der EU dieRechtsvorschriften, die von der Europäi-schen Kommission vorgeschlagen werden.In vielen Politikfeldern hat das Parlamentein Mitentscheidungsrecht, und seineBefugnisse wurden in der Vergangenheitstetig erweitert.

Der�Europäische�Gerichtshofwird�bei�Klage�tätigDer Europäische Gerichtshof (EuGH) istnicht unmittelbar am Gesetzgebungspro-zess beteiligt. Als unabhängiges Recht-sprechungsorgan überwacht der EuGHjedoch die Rechtmäßigkeit der Handlun-gen der Union und stellt die einheitlicheAuslegung sowie Umsetzung des Unions-rechts sicher. Allerdings muss er durch eineKlage oder Anfrage dazu aufgefordertwerden und kann nicht von sich aus tätigwerden.

Zwei weitere Organe sind die Europäi-sche Zentralbank und der Rechnungshof.Als beratende Ausschüsse sind zudem derEuropäische Wirtschafts- und Sozialaus-schuss (EWSA) sowie der Ausschuss derRegionen (AdR) im Gesetzgebungspro-zess eingebunden. Im Wirtschafts- undSozialausschuss sind Arbeitgeber-, Arbeit-nehmer- und andere Interessenorganisa-tionen wie Verbraucherverbände oderHandelskammern vertreten. Auch die

inhaltentwicklung Europäische Union

„Die Rolle des Parlamentswurde im Bereich

Sozialpolitik gestärkt“

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29neue caritas spezial 1/2014

Kristina�Hölscher�

Ehemals Trainee in derHauptvertretung Brüsseldes DCV E-Mail: [email protected]

Bundesarbeitsgemeinschaft der FreienWohlfahrtspflege hat im EWSA regelmä-ßig eine(n) Vertreter(in). Der Ausschussder Regionen ist die Versammlung derRegional- und Kommunalvertreter(innen)in der Europäischen Union.

Sozialpolitik�in�der�EU�gewinnt�an�GewichtDie Sozialpolitik spielte auf der euro -päischen Ebene lange nur eine unter -geordnete Rolle. Dies liegt unter anderemdaran, dass sie traditionell als Domäne derNationalstaaten gesehen wird. Doch mitder zunehmenden wirtschaftlichen Inte-gration wurde deutlich, dass es zumindesteiner sozialpolitischen Flankierung desEU-Binnenmarktes bedarf. Marktprozes-se müssen im Interesse der Bürger(innen)sozial gestaltet werden.

In den 70er Jahren wurden grundlegen-de Regelungen verabschiedet, die dieSituation von Arbeitneh mer(in ne)n, dievon den Regelungen zur FreizügigkeitGebrauch machten, verbessern sollten.Dazu zählten beispielsweise die Regelun-gen über die Koordinierung der nationalenSozialschutzsysteme oder die Gleichbe-handlungsrichtlinie. Das „Protokoll überdie Sozialpolitik“ stellte als Zusatz des Ver-trags von Maastricht (1992) einen wichti-gen Schritt für den Ausbau der Sozialpoli-tik der Europäischen Union dar. Mit demVertrag von Lissabon (2009) wurde danndie soziale Dimension der EuropäischenUnion gestärkt und präzisiert. Im Vertragüber die Arbeitsweise der EuropäischenUnion (AEUV) wurden die Ziele derEuropäischen Sozialpolitik formuliert.Dazu zählen die Förderung der Beschäfti-gung, die Verbesserung der Lebens- undArbeitsbedingungen, ein angemessenersozialer Schutz, der soziale Dialog und dieBekämpfung von Ausgrenzungen. Darü-ber hinaus enthält der Vertrag eine sozialeQuerschnittsklausel (Artikel 9, AEUV),wonach die Union bei allen Maßnahmendie sozialen Belange berücksichtigenmuss. Mit dem Vertrag von Lissabon wur-de auch die „Charta der Grundrechte derEuropäischen Union“ rechtskräftig. Dem-

nach gibt es erstmals einen rechtlich ver-bindlichen Katalog von Bürgerfreiheitenund Grundrechten.

Vorrang�hat�das�SubsidiaritätsprinzipIm Primärrecht der Europäischen Unionwerden die Kompetenzen zwischen denNationalstaaten und der europäischenEbene in Bezug auf die Sozialpolitik fest-gelegt. Von zentraler Bedeutung ist dasSubsidiaritätsprinzip. Nach diesem Prinzipist Sozialpolitik in erster Linie Angelegen-heit der Mitgliedstaaten. Nur falls diesenicht in der Lage sind, ihre sozialpoliti-schen Aufgaben zu erfüllen, kann die EUaktiv werden. Mit dem Subsidiaritätsprin-zip wird die Vielfalt der einzelstaatlichenAusgestaltung der Sozialpolitik berück-sichtigt, denn diese ist insbesondere auf-grund der verschiedenen Sozialsystemesehr unterschiedlich geprägt.

Durch den Lissabonner Vertrag stelleneinige Aspekte der Sozialpolitik nun einegemeinsame Zuständigkeit von Union undMitgliedstaaten dar. Somit kann der Ratder EU-Maßnahmen in den BereichenGesundheit und Sicherheit der Arbeitneh-mer(innen) mit qualifizierter Mehrheitund Maßnahmen zum sozialen Schutz derArbeitnehmer(innen), zum Kündigungs-schutz und zu weiteren Fragen einstimmigbeschließen. Die Rolle des Parlamentswurde im Bereich der Sozialpolitik ge -stärkt. Seit dem Vertrag von Lissabon giltbei den Rechtsetzungsverfahren, die in denBereich der gemeinsamen Zuständigkeitfallen, das Mitentscheidungsverfahren, sodass der Rat der EU gemeinsam mit demEuropäischen Parlament entscheidet.

In der Europäischen Sozialpolitik istzwischen politischen, finanziellen undrechtlichen Instrumenten zu unterscheiden.Da die Europäische Union auf einigen Fel-dern der Beschäftigungs- und Sozialpolitikweiterhin über geringe Kompetenzen ver-fügt, ist es ihre Aufgabe, die Mitgliedstaatenin diesen Bereichen zu unterstützen. Dieoffene Methode der Koordinierung, diebereits mit dem Vertrag von Amsterdam(1999) eingeführt wurde, stellt ein politi-

sches Instrument dar und gehört zu denwichtigsten Instrumenten der Sozialpolitik.Nach diesem Verfahren verständigt mansich im Rat auf Politikziele, die in einemvorgegebenen Zeitraum erreicht werdensollen. Die Mitgliedstaaten berichten derEuropäischen Kommission über die natio-nalen Entwicklungen, auf deren Basis siemiteinander verglichen werden. Darüberhinaus werden die Erfahrungen in diesemPolitikbereich zwischen den EU-Mitglie-dern ausgetauscht. Angewendet wird dieMethode der offenen Koordinierung unteranderem in den Politikfeldern Beschäfti-gung, soziale Inklusion und Rente.

Zu den weiteren Instrumenten derEuropäischen Sozialpolitik gehören zudemdie europäischen Förderprogramme, wiebeispielsweise der Europäische Sozial-fonds, der Beschäftigungsmaßnahmen un -terstützt, oder der Europäische Fonds fürregionale Entwicklung, welcher insbeson-dere wirtschaftlich ärmere Regionen för-dert. Im Detail wird auf die EuropäischenFörderprogramme im vierten Kapitel die-ser Veröffentlichung eingegangen.

In Ergänzung zu der offenen Methodeder Koordinierung und den finanziellenInstrumenten können (neben Beschlüssenund Stellungnahmen) auch Richtlinien imBereich der Sozialpolitik verabschiedetwerden. Diese beziehen sich häufig auf dieArbeitsmarktregulierung (zum BeispielEntsenderichtlinie, Arbeitszeitrichtlinie)und begründen sozialpolitische Mindest-standards.

dffuduff-sudffus

entwicklungEuropäische Union

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30 neue caritas spezial 1/2014

Lisa�Schüler

NICHT NUR POLITISCH wirkt sichdie Europäische Union auf viele Bereicheunseres Alltags- und Berufslebens aus.Durch zahlreiche Förderprogramme werden auch ganz konkret Projekte vonEinrichtungen und Trägern der Caritasfinanziell unterstützt. Werden Fördersyste-matik und die Hintergründe der EU-För-derung verstanden, bietet die EuropäischeUnion große Chancen für die Projektar-beit in der Caritas.

Trotz der Erweiterung ihrer Kompeten-zen im Laufe ihrer Geschichte hat die EUnoch immer eine vor allem wirtschafts-und arbeitsmarktpolitische Ausrichtung.Im Bereich der Sozialpolitik bleiben dieBefugnisse der EU beschränkt, was auchAuswirkungen auf die Förderung von Pro-jekten hat: Hat die EU für einen bestimm-ten Bereich keine klaren Kompetenzen,hat sie auch keine Berechtigung, Gelderdafür auszugeben. Bei der Beantragungvon Fördergeldern müssen daher immerdie vertraglichen Kompetenzen und Zieleder EU beachtet werden. Der Beitrag deseigenen Projekts zur Zielerfüllung derEuropa-2020-Strategie (unter anderemErhöhung der Beschäftigungsquote, Ver-ringerung der Zahl der Schulab bre cher(in -nen) und Senkung der Armutsquote) soll-te daher eine Schlüsselrolle in derAntragstellung spielen. Es muss also ver-sucht werden, Schnittmengen zwischen

den europäischen Zielen und dem Bedürf-nis der eigenen Zielgruppe sowie der Kom-petenz der eigenen Einrichtung herauszu-finden. Bei der Unübersichtlichkeit undVielzahl der Förderprogramme lohnt essich, sich auf die Programme zu konzen-trieren, die die Kernkompetenz der eige-nen Einrichtung ansprechen.

Geld�von�der�EU�gibt’s�meistals�KofinanzierungGrundsätzlich wird zwischen Aktionspro-grammen und Investitions- und Struktur-fonds unterschieden. Während die Akti-onsprogramme von verschiedenenEbenen oder der Europäischen Kommissi-on direkt umgesetzt werden, unterstehendie Investitions- und Strukturfonds einergeteilten Zuständigkeit. Dies bedeutet,dass jeder Mitgliedstaat in enger Abstim-mung mit der Europäischen Kommissionund auf Grundlage der europäischen Ver-ordnungen pro EU-Fonds ein operationel-les Programm entwickelt. In Deutschlandreichen sowohl der Bund als auch die Bun-desländer eigene Programme ein. An -sprechpartner sind daher normalerweise inden behördlichen Strukturen des Bundesund der Bundesländer zu finden.

Europäische Fördergelder werdenzumeist nach dem Prinzip der Kofinanzie-rung vergeben. Dies bedeutet, dass die EUeinen bestimmten Anteil der geschätzten

Kosten für ein Projekt übernimmt (meistzwischen 60 und 90 Prozent der tatsächli-chen förderfähigen Kosten). Der restlicheBetrag muss vom Projektträger selbst auf-gebracht werden. Durch dieses System sol-len europäische Gelder multipliziert wer-den. In der aktuellen Förderperiode 2014bis 2020 können in bestimmten Fällen Kos-ten über Pauschalen (sogenannte „unitcosts“40) abgerechnet werden. Teilweisekönnen die Kosten für freigestelltes Perso-nal als Kofinanzierung angesetzt werden.

Lisa�Schüler

Assistentin des Leiters derHauptvertretung Brüsseldes DCVE-Mail: [email protected]

inhaltgrundlagen Europäische Förderpolitik

4. Europäische FörderpolitikAus dem EU-Topf geschöpft – eine Chance für die CaritasDie EU bietet viele Fördermöglichkeiten auch für Einrichtungen und Dienste der Caritas.

Es lohnt sich, einen Blick auf die Grundlagen der EU-Förderung zu werfen: Die Projekt-

arbeit der Caritas kann davon sehr profitieren.

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31neue caritas spezial 1/2014

Andrea�Hitzemann

DIE NEUE FÖRDERPERIODE derEU hat am 1. Januar 2014 begonnen. Überdie nächsten sieben Jahre, bis Ende 2020,werden insgesamt 960 Milliarden Euro inden europäischen Wirtschaftsraum inves-tiert. Damit soll eine ausgeglichene Ent-wicklung der europäischen Wirtschaft undihrer staatlichen und nichtstaatlichenAkteure erreicht werden. Auch die Sozial-

wirtschaft in Deutschland und mit ihr dieEinrichtungen und Unternehmen derCaritas werden von diesem Finanzrahmenprofitieren können.

Die Kohäsions- und Strukturpolitik istein zentraler Politikbereich der Europäi-schen Union. Sie stärkt den wirtschaftli-chen und sozialen Zusammenhalt zwi-schen den Mitgliedstaaten in Europa. Das

Bundesministerium für Wirtschaft undEnergie koordiniert in Deutschland dieEU-Strukturpolitik.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) istTeil dieser Strukturpolitik. Das Bundesmi-nisterium für Arbeit und Soziales (BMAS)ist für die korrekte Umsetzung des ESFzuständig. Korrekte Umsetzung heißtdabei nicht nur die zeitnahe Ausgabe der

Mit „Rückenwind“ Projekte startenFür Sozialwirtschaft und Caritas ist der Europäische Sozialfonds der interessanteste der

vier Strukturfonds. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortet in der

neuen EU-Förderphase zehn Programme in dem Fonds, so zum Beispiel „Rückenwind“.

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sozialfondsEuropäische Förderpolitik

Rückenwind�fördert�weibliche�Führungskräfte�in�der�Caritas�durch�ein�Mentorinnen-Projekt�in�Deutschland.

Bild: Jean

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tolia.com

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32 neue caritas spezial 1/2014

Mittel, sondern vor allen Dingen auchnachweislich das Erreichen der vorab mitder EU-Kommission verabredeten Ergeb-nisse. Ansonsten droht die Rückzahlungder Gelder an die EU.

Der Europäische Sozialfonds ist zwarnur einer von vier Strukturfonds, aber fürdie Sozialwirtschaft und die Unternehmender Caritas der wichtigste. Aber auch derEuropäische Fonds für regionale Entwick-lung (EFRE) und der Europäische Land-wirtschaftsfonds (ELER) können mitihren Programmen für die Caritas interes-sant sein. Hier ist es ebenfalls wichtig, sichauf dem Laufenden zu halten.

Nachdem mit der Kommission eingemeinsamer strategischer Rahmen erar-beitet und ein Partnerschaftsvertraggeschlossen wurde, entwickelt die Bundes-regierung sogenannte Operationelle Pro-gramme des Bundes. Parallel dazu existie-

ren auch operationelle Programme auf derEbene der Länder, da es neben dem Bun-des-ESF auch Länder-ESF gibt, bei denendie Verantwortung für die Umsetzunggemeinsam bei Bund und Ländern liegt.Auch diese sind für die Caritas wichtig undsollten aufmerksam verfolgt werden.

Das BMAS ist zwar für den ESF verant-wortlich, aber auch andere Ministerien wiedas Familien-, Bildungs-, Verkehrs-,Umwelt- und letztlich das Wirtschaftsmi-nisterium setzen den ESF mit zahlreichenProgrammen um.41

41�Caritas-Projekte�habenvon�„Rückenwind“�profitiertDas BMAS selbst verantwortet zehn ver-schiedene Programme im EuropäischenSozialfonds. Zwei davon sind sogenannteESF-Partnerschaftsprogramme, bei denendas BMAS gemeinsam mit den Sozialpart-nern beziehungsweise mit der Bundes -arbeitsgemeinschaft der Freien Wohl-fahrtspflege (BAGFW) über die Inhalteund die Umsetzung des Programms unddie Verwendung der finanziellen Mittelentscheiden. Die „Richtlinie Sozialwirt-schaft“, die diese Partnerschaft regelt, wirdgemeinsam von BMAS und BAGFW fer-tiggestellt. Das Partnerschaftsprogrammmit der BAGFW ist „Rückenwind“, das inder letzten Förderperiode über eine Steue-rungsgruppe aus je sechs Vertreter(inne)ndes BMAS und der sechs Wohlfahrts -verbände verwaltet wurde. So ist es auchfür die neue Förderperiode 2014 bis 2020vorgesehen. Eine Regiestelle in derBAGFW soll dazu wieder eingerichtetwerden.

In der letzten Förderperiode haben 41Caritas-Projekte insgesamt 26 MillionenEuro aus dem Programm „Rückenwind“erhalten. Gerade weil es in der neuen För-derperiode circa 35 Prozent weniger Mittel

sozialfonds Europäische Förderpolitik

Die�Allgemeine�Gruppenfreistellungsverordnung�(AGVO)

Die Europäische Union untersagt Beihilfen aus staatlichen Mitteln, die durch die Be-

günstigung bestimmter Unternehmen den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaa-

ten zu verfälschen drohen.

Daher überprüft die Kommission von den Mitgliedstaaten geplante Beihilfemaßnah-

men auf ihre Europarechtmäßigkeit. Hierzu sind die Mitgliedstaaten in der Regel ver-

pflichtet, geplante Beihilfen vorab bei der Kommission anzuzeigen.

Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden bestimmte

staatliche Beihilfemaßnahmen, die einen spürbaren Beitrag zur Schaffung von Ar-

beitsplätzen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa leisten, von der

Anmeldungs- und Genehmigungspflicht bei der Kommission freigestellt. ah

Im Programm „Rückenwind“ geförderte Vorhaben

Systematische�Personalentwicklung�zur�Verbesserung�der�Anpassung�undBeschäftigungsfähigkeit

Systematische�Organisations�-entwicklung�zur�Verbesserung�der�Demografiefestigkeit�sozial�-wirtschaftlicher�Unternehmen

altersgerechte Personalentwicklung gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen

berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und

CoachingVereinbarkeit von Familie und Beruf

Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungs -

fähigkeit insbesondere älterer

Arbeitnehmer(innen)

Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungs-

positionen

Einstiegs- und AnpassungsqualifizierungenBegleitung von Quer- und

Wiedereinsteiger(inne)n

Personalgewinnung: Kampagnen zur Nach-

wuchsgewinnung, Begleitung von an der

Sozialwirtschaft interessierten Personen

Führung und Unternehmenskultur

Personalentwicklung im SozialraumEntwicklung von lebensphasenorientierten

Arbeitszeitmodellen

Diversity Management und Förderung der

Inklusionsfähigkeit

Förderung der Innovationsfähigkeit (auch im Hin-

blick auf regionale Abstimmungsprozesse

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33neue caritas spezial 1/2014

sozialfondsEuropäische Förderpolitik

Projektbeispiel:�Gleichgestellt�in�Führung�gehen

Vom 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2014 setzt der Deutsche Caritasverband das Pro-

jekt „Gleichgestellt in Führung gehen: Schaffung eines gleichberechtigten Zugangs

von Frauen und Männern zu Führungspositionen der Caritas“ um. Ziel ist es, den An-

teil weiblicher Führungskräfte in der Caritas zu erhöhen. Obwohl rund 80 Prozent der

Caritasbeschäftigten weiblich sind, sind die Führungsebenen männlich dominiert.

Das Projekt soll Voraussetzungen und Instrumente für den gleichberechtigten Zu-

gang zu Führungspositionen in der Caritas schaffen. Dabei werden zunächst durch

eine wissenschaftliche Studie die Ursachen des geringen Anteils von Frauen in Füh-

rungspositionen untersucht. Daraufhin werden an fünf Pilotstandorten weibliche

Führungskräfte qualifiziert, ein Mentorinnenprogramm aufgelegt und ein bundeswei-

tes Austauschforum für Frauen in Führungspositionen aufgebaut. Begleitet wird der

Prozess durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, wie etwa über die Publikation der Pro-

jektergebnisse und die Ausrichtung einer Abschlusskonferenz. Die Erfahrungen aus

den Pilotstandorten gehen in eine Arbeitshilfe für Unternehmen ein, die über den

Projektzeitraum hinaus wirken soll. Zusätzlich wird ein Instrument für die Erhebung

der Geschlechteranteile in Führungspositionen entwickelt. Das gesamte Projekt wird

von einem Fachbeirat aus Expert(inn)en der Caritas sowie von Wissenschaft und

Wirtschaft begleitet, der von der Gender-Beauftragten des Deutschen Caritas -

verbandes, Irme Stetter-Karp, geleitet wird. ls

Andrea�Hitzemann

Referentin für EuropäischeFörderpolitik und Beauf-tragte für Caritas interna-tional im Berliner Büro desDCVE-Mail: [email protected]

geben wird (5,6 Milliarden Euro für denESF in Deutschland, davon 2,46 Milliardenfür den Bund), ist der Ansporn groß, mög-lichst interessante, das heißt innovativeProjektideen einzureichen und umzuset-zen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nochnicht klar, wie hoch die Mittel für das Pro-gramm „Rückenwind“ sein werden – wennes in der beabsichtigten Weise an den Startgehen kann. Denn nur unter der Voraus-setzung, dass das Operationelle Programmdes Bundes wie geplant bis zum Sommer2014 genehmigt wird und dass die neueAllgemeine Gruppenfreistellungsverord-nung (AGVO) (siehe Info-Kasten S. 32oben), die Ausnahmen vom europarechtli-chen Beihilfeverbot festlegt, das geplanteFörderprogramm für die Sozialwirtschaftüberhaupt „umsetzbar“ macht, gilt folgen-der Zeitplan:

Die Richtlinie „Rückenwind II“ wirdvoraussichtlich nach der Sommerpause2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht.Zur Interessenbekundung könnte dannerstmals im September/Oktober aufgeru-fen werden. Ein realistischer Beginn fürProjekte des ersten Aufrufs wäre dann der1. März 2015.

Neuerungen�im�Programm„Rückenwind“In der neuen Förderphase in Bezug auf„Rückenwind“ werden nur integrierte Vor-haben zur Personal- und Organisationsent-wicklung gefördert. Anträge müssen alsozum einen Elemente der systematischenPersonalentwicklung enthalten, die dieAnpassungs- und Beschäftigungsfähigkeitverbessern. Zum anderen müssen sieAspekte der systematischen Organisati-onsentwicklung umfassen, die die Demo-grafiefestigkeit sozialwirtschaftlicherUnternehmen optimieren. Beide Bereiche,Personalentwicklung und Organisations-entwicklung, sind in sechs bis acht Unter-kapitel aufgefächert, aus denen derAntragsteller sich jeweils eines heraus-sucht und seinen Projektantrag daraufhinausrichtet (siehe hier Tabelle „Im Pro-gramm ,Rückenwind‘ geförderte Vorha-ben“ auf S. 32 unten).

Die Projekte können für drei Jahrebeantragt werden. Ob das Projekt die vol-len drei Jahre gefördert wird, hängt jedochvon einer Überprüfung bestimmter Indi-katoren nach zwei Jahren Laufzeit ab.Zahlreiche Voraussetzungen wie Zu -schusshöhe, Kofinanzierung, Freistellungs-kosten oder Beihilferecht werden zubeachten sein.

Wer einen Überblick über exemplari-sche Projekte aus der letzten Förderperi-ode im Programm „Rückenwind“ sucht,kann eines der sechs sehr anschaulichenDossiers konsultieren, die von der Regie-stelle der BAGFW zu diesem Programmerstellt wurden. Sie können unter anderemauf der Webseite www.bagfw-esf.de herun-tergeladen oder bei der BAGFW bestelltwerden (E-Mail: [email protected]). Ein Projektbeispiel sei hier mit„Gleichgestellt in Führung gehen“ desDCV erwähnt (siehe Info-Kasten oben).

Aus der letzten Förderperiode habensich zwei „Rückenwind-Trägernetzwerke“ge bildet (in NRW und Berlin-Branden-burg). Ihr Ziel ist der regelmäßige förder-technische Erfahrungsaustausch durch dieVorstellung von Projekten. Es werden

auch Fragen des Ergebnistransfers bespro-chen und erfolgreiche Personalentwick-lungsinstrumente ausgetauscht. Nichtzuletzt war die Abrechnung der „Rücken-wind“-Projekte im direkten Austausch mitdem Bundesverwaltungsamt in der letztenFörderperiode ein nicht zu unterschätzen-der Zeitaufwand. Hier hat man dazuge-lernt: Es ist mit wesentlichen Erleichterun-gen zu rechnen.

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aktionsprogramme Europäische Förderpolitik

neue caritas spezial 1/201434

Lisa�Schüler

EUROPÄISCHE PROJEKTE bringenEinrichtungen und Trägern der Caritas vie-le Vorteile: Es werden nicht nur Impulsefür die eigene Arbeit geschaffen, neueAnsätze und Methoden erlernt underprobt sowie Fremdsprachenkenntnisseund kulturelles Feingefühl der Mitarbei-ter(innen) gefördert. Die eigene Einrich-tung kann sich vielmehr auch als innovati-ver und internationaler Akteur profilieren.Neben den dargestellten Strukturfondsbietet die Europäische Union spezielleAktionsprogramme zur Förderung vonProjekten mit europäischem Mehrwertan.42 In der Vergangenheit haben bereitszahlreiche innovative Caritas-Projekte vondiesen europäischen Fördermitteln profi-tiert.

Die europäischen Aktionsprogrammewerden im Gegensatz zu den Struktur-fonds je nach Programm von der Europäi-schen Kommission direkt oder auf anderenEbenen verwaltet. Um die Antragstellungund Umsetzung der Programme zu verein-fachen, hat die Europäische Kommissionfür einige Programme Kontaktstellen ein-gerichtet, die für die nationale Umsetzungeines bestimmten Programms und dieBewilligung der Anträge zuständig sind.Diese jeweiligen nationalen Kontaktstel-len bereiten potenzielle Antragstel -ler(innen) mit umfassenden Informatio-nen und Förderseminaren auf dieAntragstellung vor und stehen für Fragenzur Verfügung.

Mit den Aktionsprogrammen soll durchdie Zusammenarbeit verschiedener Pro-

jektteilnehmer(innen) europäische Politikumgesetzt werden. Dafür stellt die EU in verschiedenen Programmen und Unter-programmen Gelder für Projekte unteranderem in den Bereichen Bildung, Justiz,Migration oder sozialer Zusammenhaltbereit. In der Regel wird dabei eine Koope-ration mit Partnern aus anderen europäi-schen Ländern vorausgesetzt. GeförderteProjekte sollen einen Mehrwert auf euro-päischer Ebene erbringen und zur Umset-zung der Ziele der Europa-2020-Strategiebeitragen.

Viele�Programme�lohnen�sich�für�die�CaritasIn der Förderperiode 2014 bis 2020 gibt eseine Vielzahl an Programmen zu denunterschiedlichsten Bereichen. Beispiel-haft werden im Folgenden vier besondersinteressante Programme herausgegriffenund vorgestellt.

Für den gesamten Bereich Bildung,Jugend und Sport ist das Programm „Eras-mus+“ zuständig, das in verschiedenenUnterprogrammen Projekte in der Schul-,Berufs-, Erwachsenen- und Hochschulbil-dung sowie nicht formales und informellesLernen und Sport fördert. Dafür werdendie bekannten Markennamen „Comenius“für die Schulbildung, „Erasmus“ für dieHochschulbildung, „Leonardo da Vinci“für die Berufsbildung, „Grundtvig“ für dieErwachsenenbildung sowie „Youth inAction“ für nicht formales und informellesLernen verwendet. Das Programm ist indrei Leitaktionen gegliedert, entlang derer

die Förderungen ausgeschrieben werden:nLeitaktion 1: Mobilität von Einzelperso-

nen;nLeitaktion 2: Kooperationen für Innova-

tion und den Austausch bewährter Prak-tiken;

nLeitaktion 3: Unterstützung von Politik-Reformen.

Ziel des Programms ist es, die hoheArbeitslosigkeit in der EU zu bekämpfen,die Entwicklung von Sozialkapital bei jun-gen Menschen zu fördern und politischeReformen in den Mitgliedstaaten zu unter-stützen. Um diese Ziele zu erreichen, bie-tet „Erasmus+“ Fördermöglichkeiten fürAustauschprojekte und Mobilität vonSchüler(inne)n oder Mitarbeitenden inverschiedenen Bildungseinrichtungen.Auch strategische Partnerschaften, indenen verschiedene Einrichtungen inunterschiedlichen Mitgliedstaaten zusam-menarbeiten, können gefördert werden.Dabei sollen sogenannte Best Practicesund innovative Ideen ausgetauscht wer-den. In größerem Rahmen können auchWissensallianzen oder branchenspezifi-sche Allianzen Förderung erhalten.

Das Programm „Erasmus+“ wird inDeutschland von der Nationalen Agenturbeim Bundesinstitut für Berufsbildung(NA-BIBB) betreut, die Ansprechpartnerfür alle Fragen ist. Anträge für Förderungunter „Erasmus+“ können normalerweisezweimal jährlich bei der NA-BIBB einge-reicht werden. Für den Zeitraum 2014 bis2020 sind insgesamt knapp 14,8 MilliardenEuro vorgesehen.

EU-Programme fördern europäische Caritas-ProjekteNicht nur Strukturfonds, sondern auch Aktionsprogramme sind für die Caritas interessant,

will sie gezielt Projekte mit europäischem Mehrwert gefördert wissen. Geld gibt es zum

Beispiel für die Bereiche Bildung, Justiz, Migration oder sozialer Zusammenhalt.

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aktionsprogrammeEuropäische Förderpolitik

neue caritas spezial 1/2014 35

Das Programm „Europa für Bürgerin-nen und Bürger“ soll den Bürger(inne)nein besseres Verständnis von der Europäi-schen Union, ihrer Geschichte und ihrerVielfalt vermitteln sowie die Unionsbür-gerschaft fördern und Bedingungen für diedemokratische Teilhabe der Bürger(in -nen) auf EU-Ebene verbessern. Hinter-grund ist die Einführung einer neuenDimension der partizipatorischen Demo-kratie durch Artikel 11 des Vertrags überdie Europäische Union (EUV). Auch die-ses Programm wird von einer nationalenKontaktstelle, der Kontaktstelle Deutsch-land „Europa für Bürgerinnen und Bür-ger“ bei der kulturpolitischen Gesellschaft(KS EfBB) umgesetzt. Für die Caritasbesonders interessant ist der zweite Pro-grammbereich „Demokratisches Engage-ment und Bürgerbeteiligung“. Beantragtwerden können sowohl eine Struktur- alsauch eine Projektförderung.

Direkt von der Generaldirektion Justizverwaltet wird das Programm „Gleichstel-lung, Rechte und Unionsbürgerschaft“, dasProjekte in einem breiten Feld von Nicht-

diskriminierung, Bekämpfung von Frem-denfeindlichkeit, Gleichstellung, Schutzvon Personen mit Behinderung und Kin-dern sowie Förderung der Unionsbürger-schaft (Art. 4 der VO 1381/2013) finanziellunterstützt. Gefördert werden zum Beispiel nanalytische Tätigkeiten wie die Entwick-

lung von Methoden, Studien oder For-schungsarbeiten;

nSchulungstätigkeiten wie Personalaus-tausche oder Seminare;

nwechselseitiges Lernen, Zusammenar-beit sowie Sensibilisierungs- und Ver-breitungsaktivitäten (Art. 5 der VO1381/2013).

Insgesamt stehen knapp 440 MillionenEuro zur Verfügung.

Das Programm für Beschäftigung undsoziale Innovation (EaSI) umfasst dieUnterprogramme „Progress“, „Eures“sowie „Mikrofinanzierung und sozialesUnternehmertum“. „Progress“ soll dieEntwicklung, Umsetzung, Überwachungund Evaluierung von Instrumenten undStrategien der EU im Hinblick auf die Ziele der Europa-2020-Strategie unter-stützen. Für die Caritas wichtig sind ins besondere die Bekämpfung der Jugend -arbeitslosigkeit (20 Prozent der „Pro-gress“-Mittel), Sozialschutz, soziale In -klusion sowie Armutsbekämpfung (50Prozent der „Progress“-Mittel) undArbeitsbedingungen (zehn Prozent der„Progress“-Mittel) (Art. 14 der VO1296/2013). „Eures“ stellt die europäischeArbeitsvermittlung dar und das Unter -programm „Mikrofinanzierung und sozia-les Unternehmertum“ unterstützt sozialschwache Gruppen, Kleinstunterneh -mer(in nen) und Sozialunternehmen beimZugang zu Mikrokrediten. Insgesamt ste-hen für 2014 bis 2020 circa 920 MillionenEuro zur Verfügung. Dabei sollen 61 Pro-zent für das Unterprogramm „Progress“,18 Prozent für „Eures“ und 21 Prozent für die „Mikrofinanzfazilität“ ausgegebenwerden.

Projektbeispiel:�Lernen�in�Europa

Caritas�in�Europa�–�Promoting�Together�Solidarity�(„CAPSO“)In dem Projekt „CAPSO: Caritas in Europa – Promoting Together Solidarity“

(2013–2015) entsendet der Landes-Caritasverband Bayern in Kooperation mit dem

Caritasverband für das Erzbistum Berlin und Caritas in Nordrhein-Westfalen 32 Cari-

tas-Beschäftigte in Caritas-Organisationen in verschiedenen Ländern. Die Teilneh-

mer(innen) sollen in zweiwöchigen individuellen Lernaufenthalten lernen, wie die So-

zialsysteme in anderen europäischen Ländern funktionieren, welche Aufgaben die

Caritas dabei übernimmt, und in welcher Tradition, mit welcher Geschichte und mit

Hilfe welcher Strukturen die Caritas dabei arbeitet. Ziel des Aufenthaltes ist es, dass

die Teilnehmer(innen) die europäische Perspektive in ihren Arbeitsalltag übernehmen

und ihre interkulturellen und fremdsprachlichen Fähigkeiten verbessern. Zudem sol-

len sie als Multiplikator(inn)en europäische Impulse an ihre Kolleg(inn)en weitergeben.

Die einzelnen Lernergebnisse werden nach dem Austausch von einem Projektkon-

sortium gesammelt und aufbereitet, so dass eine europaweite Kontaktdatenbank von

Caritas-Organisationen entstehen kann. Die wichtigsten Inhalte werden zusätzlich

veröffentlicht und allen Interessierten zur Verfügung gestellt.

Gefördert wird das Projekt über das Programm für lebenslanges Lernen (2007 bis

2013), das seit 2014 in das Programm „Erasmus+“ eingegliedert ist. Auch in der ak-

tuellen Förderperiode 2014 bis 2020 können über „Erasmus+“ individuelle Lernauf-

enthalte unterstützt werden. Allerdings müssen die Teilnehmer(innen) Schüler oder

Beschäftigte einer Bildungseinrichtung sein. ls

Projektbeispiel:�Wohnformen�für�Pflegebedürftige

Angebote�und�Wohnformen�für�pflegebedürftige�Menschen�im�Alter�(AMA)Da sich traditionelle Muster von Pflege verändern, gleichzeitig aber immer mehr Men-

schen pflegebedürftig werden, initiierte der Diözesan-Caritasverband Osnabrück ge-

meinsam mit der Hauptvertretung Brüssel des DCV und weiteren Caritasverbänden

das viertägige Symposium AMA: Angebote und Wohnformen für pflegebedürftige

Menschen im Alter. Auf dem Symposium, das aus Mitteln des Programms „Europa

für Bürgerinnen und Bürger“ finanziert wurde, trafen sich im Oktober 2010 rund 50

Teilnehmer(innen) aus verschiedenen Ländern, um über das Thema zu diskutieren.

Das Symposium diente als Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen und einen ver-

stärkten Austausch auf europäischer Ebene. ls

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aktionsprogramme

neue caritas spezial 1/201436

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Grafik: Lisa Schüler

Europäische Förderpolitik

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37neue caritas spezial 1/2014

anhang

5. AnhangÜbersicht zu den Aktionsprogrammen

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Page 38: Caritas –für ein soziales Europa...Elke Tießler-Marenda Lebenslanges Lernen und Kompetenz zählen 12 Franz Fink EU-Wettbewerbs- und Vergaberecht: den Nutzer im Blick behalten 15

38 neue caritas spezial 1/2014

anhang

Bereich

Unterprogramm/

Thematische�Abschnitte

Fördermöglichkeiten

EU-Förderung

Ansprechpartner

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Page 39: Caritas –für ein soziales Europa...Elke Tießler-Marenda Lebenslanges Lernen und Kompetenz zählen 12 Franz Fink EU-Wettbewerbs- und Vergaberecht: den Nutzer im Blick behalten 15

39neue caritas spezial 1/2014

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40 neue caritas spezial 1/2014

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Aktionsprogramme

Page 41: Caritas –für ein soziales Europa...Elke Tießler-Marenda Lebenslanges Lernen und Kompetenz zählen 12 Franz Fink EU-Wettbewerbs- und Vergaberecht: den Nutzer im Blick behalten 15

41neue caritas spezial 1/2014

anhang

Ansprechpartner DCV Referent(in) E-Mail, Telefon

DCV, Berliner Büro Hitzemann, Andrea [email protected], 0049 (0)30 284444747

DCV, EU-Vertretung Müller, Michael [email protected], 0049 (0)761 200-701

DCV, EU-Vertretung Wagenführ, Anne [email protected], 0049 (0)761 200-702

Ansprechpartner Diözesan-Caritasverbände

Referent(in) E-Mail, Telefon

DiCV Aachen Brülls, Dr. Mark [email protected], 0049 (0)241 431214

DiCV AugsburgHiermeier, Petra

[email protected], 0049 (0)821 3156344

DiCV BambergHelldörfer, LenaPohl, Peter

[email protected], 0049 (0)951 [email protected], 0049 (0)951 8604442

DiCV Berlin Busch, Christina [email protected], 0049 (0)30 6 66331147

DiCV Dresden Fiedler, Andrea [email protected], 0049 (0)351 4 983770

DiCV EichstättDirr, HartwigPapenfoth, Melanie

[email protected], 0049 (0)8421 [email protected], 0049 (0)8421 50966

DiCV Erfurt Kokott, Simon [email protected], 0049 (0)361 6729120

DiCV Essen Stockmann, Martin [email protected], 0049 (0)201 2478581

DiCV FreiburgHahn, Dr. UlrikeLitterst, Clemens

[email protected], 0049 (0)761 [email protected], 0049 (0)761 8974-131

DiCV Fulda Erb, Ansgar [email protected], 0049 (0)661 24280

DiCV Görlitz Schmidt, Matthias [email protected], 0049 (0)355 3806533

DiCV HildesheimKühn, ReinhardNagel, Peter

[email protected], 0049 (0) 5121 [email protected], 0049 (0)5121 938145

DiCV KölnFörster, UlrichRaab, Andrea

[email protected], 0049 (0)221 [email protected], 0049 (0)221 2010335

DiCV LimburgKirchberg, PeterPeichl, Sonja

[email protected], 0049 (0)6431 [email protected], 0049 (0)6431 997245

DiCV Magdeburg Nörenberg, Liane [email protected], 0049 (0)391 6053239

DiCV Mainz Ohler, Hermann [email protected], 0049 (0)6131 2826273

DiCV München und Freising Dräxler, Wilhelm [email protected], 0049 (0)89 55169471

DiCV Münster Evers, Beate [email protected], 0049 (0)251 8901284

DiCV OsnabrückKreftsiek, StefanUhlen, Thomas

[email protected], 0049 (0)541 [email protected], 0049 (0)541 34978166

DiCV PaderbornKrautkrämer, JosefWesterbarkey, Heinrich

[email protected], 0049 (0)5251 [email protected], 0049 (0)5251 209334

DiCV Passau N.N. 0049 (0)851 39 20

DiCV Regensburg Rieder, Thomas [email protected], 0049 (0)941 5021138

DiCV Rottenburg-Stuttgart Sommer, Ulrike [email protected], 0049 (0)711 26331560

DiCV Speyer Du Bellier, Vinzenz [email protected], 0049 (0)6232 209222

DiCV Trier Warnking, Anna [email protected], 0049 (0)651 9493240

DiCV Würzburg Hüttner, Gabriel [email protected], 0049 (0)931 38666692

Ansprechpartner Landes-Caritasverbände u.a.

Referent(in) E-Mail, Telefon

EU Fördermittel CVe NRW Jungbecker, Heiko [email protected], 0049 (0)221 2010237

LCV BayernAchmann, UlrikeSchüßler, Christa

[email protected], 0049 (0)89 [email protected], 0049 (0)89 54497124

LCV Hamburg Edele, Michael [email protected], 0049 (0)40 28014053

LCV Mecklenburg Kukla, Gerhard [email protected], 0049 (0)385 5917912

LCV Oldenburg/Vechta Hilgefort, Josef [email protected], 0049 (0)4441 8707-623

Kontakte

Page 42: Caritas –für ein soziales Europa...Elke Tießler-Marenda Lebenslanges Lernen und Kompetenz zählen 12 Franz Fink EU-Wettbewerbs- und Vergaberecht: den Nutzer im Blick behalten 15

42 neue caritas spezial 1/2014

anhang

Anmerkungen

1. EUROSTAT: „Smarter, greener, more inclu -

sive? – Indicators to support the Europe 2020

strategy“,

http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_

OFFPUB/KS-02-13-238/EN/KS-02-13-238-

EN.PDF, S. 127ff.

2. Mitteilung der Europäischen Kommission

„Sozialinvestitionen für Wachstum und sozia-

len Zusammenhalt – einschließlich Durchfüh-

rung des Europäischen Sozialfonds

2014–20“, KOM(2013) 83, S. 2.

3. Gemeinsame Stellungnahme zur Konsul -

ta tion „EU 2020“ von Diakonie, EKD, Caritas

und dem Kommissariat der deutschen

Bischöfe vom Januar 2010.

4. Regierungserklärung von Bundeskanzlerin

Merkel zum Europäischen Rat am 19./20.

Dezember 2013.

5. Art. 78 Absatz 1 Vertrag über die Arbeits-

weise der Europäischen Union (AEUV).

6. Die Römischen Verträge wurden am 25.

März 1957 von Belgien, Deutschland, Frank-

reich, Italien, Luxemburg und den Niederlan-

den in Rom unterzeichnet. Damit gründeten

die Unterzeichnerstaaten die Europäische

Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Euro-

päische Atomgemeinschaft (EURATOM).

7. Zur Unionsbürgerschaft: http://ec.europa.

eu/justice/citizen/index_de.htm (letzter Aufruf

21. März 2014).

8. Artikel 3 Vertrag über die Europäische

Union (EUV).

9. Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates

vom 15.Oktober 68, Abl. L 257 1968, Er -

wägungsgründe.

10. http://epp.eurostat.ec.europa.eu/statis-

tics_explained/index.php/Migration_and_

migrant_population_statistics#Further_Euros-

tat_information (letzter Aufruf 21. März 2014).

11. SACHVERSTäNDIGENRAT DEUTSCHER STIFTUNGEN

(SVR): Erfolgsfall Europa? Jahresgutachten

2013 mit Migrationsbarometer. Berlin, 2013.

12. www.zeit.de/politik/ausland/2013-04/

eu-innenminister-zuwanderung (letzter Aufruf

21. März 2014).

13. Antwort der Bundesregierung auf die Klei-

ne Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und

anderen zu Frage 16 (Drs. 17/123322).

14. Siehe Position des Deutschen Caritasver-

bandes zur EU-Mobilität, insbesondere zur

Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien.

In: neue caritas Heft 20/2013, S. 32 ff.; NEHER,

Peter: Sachlich und mit Fakten. In: neue cari-

tas Heft 3/2014, S. 3

15. www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/

migration/pflegeundmigrationineuropa

16. www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/

jahrgang2010/artikel/rausausdergrauzone

17. Siehe auch „Information des Deutschen

Caritasverbandes zu den Rahmenbedingun-

gen der Beschäftigung von Haushaltshilfen in

Haushalten von Pflegebedürftigen“ vom

6.2.2014.

18. Vertrag über die Arbeitsweise der Euro-

päischen Union.

19. Eine ausführliche Erläuterung und Bewer-

tung der Vorschriften findet sich im neue cari-

tas spezial Heft 3/2012 „Europäisches Bei -

hilferecht – Wettbewerbsregeln für soziale

Dienstleistungen“ erschienen im Oktober

2012. Erhältlich ist die Veröffentlichung über

die Hauptvertretung Brüssel des Deutschen

Caritasverbandes.

20. Beschluss der Kommission, 2012/21/EU,

ABl. L 7, S. 3.

21. Verordnung Nr. 360/2012, ABl. L 114,

S. 8.

22. Mitteilung der Kommission vom 20.

Dezember 2011, K(2011), 9404 endgültig.

23. Verordnung EG Nr. 800/2008, ABl. L 214,

S. 3.

24. Siehe auch: www.bagfw-esf.de

25. EuGH, Rs. C-280/00, Slg. 2003, I-7747;

dabei ging es um Zuschüsse zur Erbringung

von öffentlichen Personennahverkehrsdienst-

leistungen, die die Mehrkosten ausgleichen

sollten, die durch die Bedienung wirtschaftlich

unrentabler Strecken entstanden.

26. CIRIEC: Die Sozialwirtschaft in der Europäi-

schen Union. www.socialeconomy.eu.org/

IMG/pdf/DE_web.pdf

27. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU-

riServ.do?uri=COM:2011:0682:FIN:DE:PDF

28. Vgl. BANGERT, Christopher; PANJAS, Jennifer:

Soziale Innovationen: Nur wer wagt, gewinnt.

In: neue caritas Heft 12/2013, S. 22–27.

29. www.caritas.de/soziale-innovation

30. Sozial Agenda Nr. 35. 11/2013. S. 22.

31. Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Euro-

päische Fonds für soziales Unternehmertum.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri-

Serv.do?uri=CELEX:32013R0346:DE:NOT

32. http://ec.europa.eu/internal_market/con-

ferences/2014/0116-social-entrepreneurs/in-

dex_de.htm

33. http://ec.europa.eu/internal_market/con-

ferences/2014/0116-social-

entrepreneurs/docs/strasbourg-

declaration_de.pdf

34. http://ec.europa.eu/internal_market/

social_business/expert-group/index_de.htm

35. http://ec.europa.eu/europe2020/europe-

2020-in-a-nutshell/flagship-

initiatives/index_de.htm

36. Materielle Deprivation bezeichnet materiel-

le Entbehrungen. Sie wird anhand von Fragen

danach, was der Haushalt sich leisten kann,

gemessen.

37. Quellen: Nationales Reformprogramm

2013; Eurostat

(http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page

/portal/europe_2020_indicators/headline_

indicators)

38. www.caritas.eu/functions/policy-advo -

cacy/europe-2020-strategy

39. www.caritas.de/europa

40. Pauschalen werden beispielsweise in

Erasmus+ für Reisekosten pro Person oder

pro Austauschteilnehmer vergeben.

41. Neben den Aktionsprogrammen und

Strukturfonds gibt es zudem Finanzmittel über

besondere Haushaltslinien wie die Linien

„Gesundheit für Wachstum“ oder „Soziale

Lage, Demographie und Familie“, die regel-

mäßig von der zuständigen Generaldirektion

der Kommission ausgeschrieben werden.

42. BMFSFJ: Bundesministerium für Familie,

Senioren, Frauen und Jugend; BMBF: Bun-

desministerium für Bildung und Forschung;

BMVI: Bundesministerium für Verkehr und

digitale Infrastruktur; BMUB: Bundesministeri-

um für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-

torsicherheit; BMWI: Bundesministerium für

Wirtschaft und Energie.

Anmerkungen

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The publication is supported by the European Community Programme for Employment and Social Solidarity PROGRESS (2007-2013)

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Welfare in itself is a concept that is dependent on cultural diffe-rences. These provide an explanation for the different historically-rooted welfare concepts throughout European countries. For our research we have consciously focused on twenty European Union member countries.The report provides an analysis of fi ve different welfare models that currently co-exist in the European Union. It reveals conside-rable differences in the way that European Member States guarantee adequate levels of social protection to their citizens and it raises several interesting questions in relation to the future of welfare states in Europe. It suggests that the impact of the recent economic crisis combined with other factors such as changing demographics across Member States have strengthe-ned the case for reform of welfare systems. At the end the most important questions remain: How can we overcome the austerity paradigm and move towards a cohesive society where everyone participates according to his means?And how can we agree on a minimum socket of social rights in all European Countries?

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