Date post: | 06-Jul-2015 |
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Web-Seminar Praxisratgeber VergaberechtFreihändige Vergaben gemäß VOB/A
Thomas Ferber
[email protected]://www.fachverlag-ferber.de
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Thomas FerberIch habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen.
Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter.
Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig. Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an. Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen.
Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.
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Vergabearten
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Vergabearten
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Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
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VOB
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Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A: „Bei Freihändiger Vergabe werden Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
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Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A: „Bei Freihändiger Vergabe werden Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-dingungen zu verhandeln.“
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● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist in der VOB/A nicht geregelt. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb vorzuschalten (Horn in jurisPK-vergabeR § 3 VOB/A Rn. 58).
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden.
Freihändige Vergabe
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Grundprinzipien im Vergaberecht
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Grundprinzipien des Vergaberechts
● Wettbewerbsgrundsatz● Tranzparenzgebot● Diskriminierungsverbot
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Grundsätze
● Gebot der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
● Gebot der Angemessenheit der Preise
● Mittelstandsförderung - Grundsatz der Losaufteilung
● Markterkundungsverbot
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§ 2 VOB/A Grundsätze
(1)1. Bauleistungen werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige
Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren vergeben.
2. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen.
(2) Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert werden.
(3) Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird.
(4) Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung ist unzulässig.
(5) Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.
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Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“
Bei der Freihändigen Vergabe von Bauleistungen gibt es keine Vorgabe zur Mindestanzahl von Bewerbern. Es empfiehlt sich aber im Regelfall mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Mehrere Bieter
Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes, Richtlinien zu 111, 1.1.3: „Auch bei einer Freihändigen Vergabe sind grundsätzlich mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Anwendung der Wertgrenze nach § 3 Abs. 5 VOB/A gilt dies ausnahmslos.“
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Eignung der Bieter
§ 6 Abs 3, Nr. 6 VOB/A: „Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ist vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Eignung der Bewerber zu prüfen. Dabei sind die Bewerber auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet; dies bedeutet, dass sie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen.“
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Wechsel der Bewerber
§ 6 Abs 2, Nr. 3 VOB/A: „Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe soll unter den Bewerbern möglichst gewechselt werden.“
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Freihändige Vergabe
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Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
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Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe - VOB/A
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Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung
§3 Abs. 2 VOB/A: „Öffentliche Ausschreibung muss stattfinden, soweit nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen.“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Satz 1 VOB/A: „Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 1 VOB/A: „wenn für die Leistung aus besonderen Gründen (z. B. Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 2 VOB/A: „wenn die Leistung besonders dringlich ist,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A: „wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 4 VOB/A: „wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 5 VOB/A: „wenn es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist,“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 6 VOB/A: „wenn sich eine kleine Leistung von einer vergebenen größeren Leistung nicht ohne Nachteil trennen lässt.“
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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 VOB/A: „Freihändige Vergabe kann außerdem bis zu einem Auftragswert von 10 000 € ohne Umsatzsteuer erfolgen.“
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Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für Ausschreibungen gemäß VOB/A
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Wertgrenzen bei Bauleistungen gemäß VOB/A
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro (§ 3 Abs. 5 VOB/A)10.000 Euro (§ 3 Abs. 5 VOB/A)
(§ 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)(§ 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)
50.000 € für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke,
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Bayern, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)30.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
10.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)30.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
Beschaffungsstellen des Landes50 000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Beschaffungsstellen der Kommunen125.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
50.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
250.000 € für alle übrigen Gewerke,,
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Berlin, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro 10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
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Brandenburg, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
20.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
20.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
Beschaffungsstellen des Landes50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Beschaffungsstellen der Kommunen1.000.000 €
Seite 36 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bremen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro 10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 37 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Hamburg, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro 100.000 Euro
1.000.000 €
Seite 38 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Hessen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro je Fachlos 100.000 Euro je Fachlos
1.000.000 € je FachlosInteressenbekundungsverfahren ab 100.000 Euro (HVergG)
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Mecklenburg-Vorpommern, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro 100.000 Euro
1.000.000 €
Seite 40 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Niedersachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
25.000 Euro 25.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 41 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
NRW, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) 100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
Beschaffungsstellen des Landes50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Beschaffungsstellen der Kommunen1.000.000 €
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Rheinland-Pfalz, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro 10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 43 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Saarland, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro 10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 44 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
25.000 Euro 25.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 45 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
25.000 Euro 25.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 46 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen-Anhalt, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro 10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
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Schleswig-Holstein, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro 100.000 Euro
1.000.000 €
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Thüringen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
50.000 Euro 50.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
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Dokumentation
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§20 Abs. 3 VOB/A Dokumentation
Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese Dokumentation muss mindestens enthalten:
1. Name und Anschrift des Auftraggebers,2. Art und Umfang der Leistung,3. Wert des Auftrags,4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl,5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für die
Ablehnung,6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten,7. Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot,8. Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit bekannt,9. bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe Gründe für die Wahl des
jeweiligen Verfahrens,10. gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags
verzichtet hat.Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den Ablauf der mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren zu dokumentieren.
Seite 51 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation
Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der Dokumentation zu begründen.
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§20 Abs. 1 VOB/A Dokumentation
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer
2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
a) Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,b) gewähltes Vergabeverfahren,c) Auftragsgegenstand,d) Ort der Ausführung,e) Name des beauftragten Unternehmens.
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● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist in der VOB/A nicht geregelt. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb vorzuschalten (Horn in jurisPK-vergabeR § 3 VOB/A Rn. 58).
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden.
Zusammenfassung
Seite 54 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Die Freihändigen Vergabe ist zulässig, wenn
● Der Auftragswert unterhalb der vorgegebenen Wertgrenzen liegt oder
● Ein sachlicher Grund gemäß § 3 Abs. 5 Nr. 1 – Nr. 6 vorliegt.
Zusammenfassung
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Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
Seite 56 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Web-Seminare zum Vergaberecht
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html
Seite 57 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Einführung in das Vergaberecht
Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html
Seite 58 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - Bieterstrategien
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
Seite 59 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
Seite 60 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
Seite 61 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 TabellenHardcover69,- Euro (inkl. MwSt.)
Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren
Seite 62 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Fristen im Vergabeverfahren
Vielen Dank!
Thomas Ferber
[email protected]://www.fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.dehttp://vergaberecht-schulung.de
https://twitter.com/t_ferber
Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.