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Buchführung und Bilanzierung - … · 2 VORBEMERKUNG Diese Unterlage stellt eine die...

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1 Buchführung und Bilanzierung WS 2014/15 Lehrbeauftragter: Nico Heuing
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Buchführung und Bilanzierung

WS 2014/15

Lehrbeauftragter: Nico Heuing

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VORBEMERKUNG Diese Unterlage stellt eine die Veranstaltungen unterstützende Hilfestellung dar. Bei der Verwendung sind folgende Punkte zu beachten:

Diese Unterlage kann nicht den Besuch der Veranstaltungen ersetzen. Probleme, die beim alleinigen Lesen der Unterlage leicht übersehen werden können, werden oftmals erst im Rahmen der Veranstaltungen erkannt. Im Rahmen der Veranstal-tungen hat der Dozent die Möglichkeit, besonders wichtige Gesichtspunkte heraus-zustellen, Rückfragen zu beantworten und Unklarheiten durch weiterführende Bei-spiele zu beseitigen. Unter anderem bedingt durch die zeitliche Distanz zwischen der Anfertigung der Unterlagen und der Nutzung durch die Studierenden kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Passagen nicht mehr dem aktuellen Stand der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung entsprechen. Auch derartige Mißverständnisse lassen sich ebenfalls nur durch den Besuch der Veranstaltungen vermeiden. Der für den Lernerfolg relevante Stoff ergibt sich somit nur aus einer Kombination von Veranstaltungen und Unterlagen.

Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Vielmehr sollen die Grundlagen, die Gegenstand der Veranstaltungen sind, in schriftlicher Form fest-gehalten werden, um damit die Nacharbeit zu erleichtern. Bestimmte Ausführun-gen können daher nicht ausreichend erscheinen. In diesem Zusammenhang sind weiterführende Literaturstudien unerläßlich.

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Hinweis zum Rechtsstand:

Diese Unterlagen basieren auf dem Rechtstand 2014.

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AllgemeinVeranstaltungsgrundlage/ Literatur:

• Schmolke, S./ Deitermann, M: Industrielles Rechnungswesen - IKR, 42. Aufl. 2013

Vorlesung:

• Raum 02.61/63 Di 12:45 – 14:15

Kontakt:

[email protected]

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GliederungI. Grundlagenteil

1. Einordnung: Aufgaben, Bereiche, Grundlagen

2. Inventur - Inventar - Bilanz

3. Grundlagen Jahresabschluss

4. Bestandskonten: Inhalt und Buchungen

5. Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

6. Eröffnungsbilanzkonto/ Schlussbilanzkonto

7. Veränderung des Eigenkapitals

8. Umsatzsteuer

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GliederungII. Buchungen in wichtigen Bereichen des Betriebs

1. Buchungen im Bereich der Sachanlagen

2. Buchungen im Beschaffungsbereich der Einsatzstoffe

3. Buchungen im Absatzbereich der Produkte/ Bestandsveränderung

4. Buchungen im Finanz- und Zahlungsbereich

5. Periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

6. Buchungen in Zusammenhang mit Steuern

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GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

3. Bilanzierung der Höhe nach

4. Bilanzierung des Anlagevermögens

5. Bilanzierung des Umlaufvermögens

6. Bilanzierung des Eigenkapitals

7. Bilanzierung des Fremdkapitals

8. Bilanzierung sonstiger Posten

9. Gewinn- und Verlustrechnung

10. Anhang und Lagebericht

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GliederungI. Grundlagenteil

1. Einordnung: Aufgaben, Bereiche, Grundlagen

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Rechnungswesen

Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung

- Erfassung Geschäftsvorfälle

- Jahresabschluss

-- Bilanz und GuV

- Kostenrechnung

- Statistik

- Planungsrechnung

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Aufgaben Buchführung

Dokumentation Information / Rechenschaft

- alle Geschäftsvorfälle -- erfassen und -- aufzeichnen ("buchen")

Wirtschaftliche Situation des Unternehmens- Stand und Veränderung

-- des Vermögens-- der Schulden

- Erfolg der Periode-- Aufwendungen-- Erträge

- Anforderungen:-- laufend-- lückenlos-- sachlich geordnet

Beweismittel; Besteuerungsgrundlage; Basis interner Kontrollen

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Gesetzliche Grundlagen

Buchführungspflicht

Inhalt §§ 238 ff. HGB

- nach Handelsrecht

-- § 238 HGB für Kaufmann

- Führen von Büchern-- Handelsgeschäfte -- Lage des Vermögens

- Aufstellung Inventar

- nach Steuerrecht-- abgeleitete Pflicht § 140 AO-- besondere Pflicht § 141 AO

- Aufstellung Abschluss-- Bilanz -- GuV

- Bewertung des Vermögensund der Schulden

- Aufbewahrung

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Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Anforderung an die Beschaffenheit der Buchführung: Ein sachverständiger Dritte muss sich - innerhalb angemessener Zeit- einen Überblick über die -- Geschäftsvorfälle und -- die Lage des Unternehmens

verschaffen können

Klarheit Vollständigkeit Richtigkeit Belegprinzip

Wichtige Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

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GliederungI. Grundlagenteil

1. Einordnung: Aufgaben, Bereiche, Grundlagen

2. Inventur - Inventar - Bilanz

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Inventur

Arten

Körperliche Inventur: mengenmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögen-gegenstände und Schulden durch Zählen, Messen, Wiegen

Buchinventur: erstreckt sich auf alle nicht körperlichen Vermögensgegenstände und Schulden

Verfahren für das Vorratsvermögen

Stichtagsinventur: zeitnahe körperliche Bestandsaufnahme

Verlegte Inventur: vor- bzw. nachverlegte körperliche Bestandsaufnahme

Permanente Inventur: laufende Inventur anhand der Lagerkartei

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Inventar

Aufbau:

Vermögen: - Anordnung nach steigender Liquidität- Anlagevermögen- Umlaufvermögen

Schulden: - Anordnung nach Fristigkeit- Langfristige Verbindlichkeiten- Kurzfristige Verbindlichkeiten

Eigenkapital: - Summe Vermögen – Summe Schulden

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Bilanz

- Inventar als Informationsinstrument für Dritte ungeeignet, daher zusätzliche Verpflichtung einer jährlichen Bilanz

- Aufbau in Kontenform

- Gegenüberstellung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital

- Zusammenfassung der Einzelpositionen des Inventars zu Gruppen

- Keine Mengenangaben mehr und somit weniger Detailinformationen und größere Übersichtlichkeit

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Bilanz 31. Dezember XXXX

AKTIVA PASSIVA

Mittel - Verwendung Mittel - Herkunft

Vermögen Kapital

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Eigenkapital

Fremdkapital

Soll Haben

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A. AnlagevermögenI. Immaterielle Vermögensgegenstände (Bsp.:

Lizenzen, Patente)II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Gebäude (GuG)2. Technische Anlagen und Maschinen3. Andere Anlagen, betriebs- und

Geschäftsausstattung (BGA)III. Finanzanlagen (Bsp.: Wertpapiere des AV)

B. UmlaufvermögenI. Vorräte

1. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe2. Unfertige Erzeugnisse/Leistungen3. Fertige Erzeugnisse, Waren

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. WertpapiereIV. Kassenbestände, Bankguthaben

C. RechnungsabgrenzungspostenD. Aktive latente SteuernI. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der

Vermögensverrechnung

A. EigenkapitalB. RückstellungenC. Verbindlichkeiten

I. Langfristige VerbindlichkeitenII. Kurzfristige Verbindlichkeiten

D. RechnungsabgrenzungspostenE. Passive latente Steuern

Aktiva Bilanz Passiva

Vereinfachte Gliederung der Bilanz (vgl. § 266 HGB):

Summe Aktiva Summe Passiva

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GliederungI. Grundlagenteil

1. Einordnung: Aufgaben, Bereiche, Grundlagen

2. Inventur - Inventar - Bilanz

3. Bestandskonten: Inhalt und Buchungen

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Bilanz 31. Dezember XXXX

AKTIVA PASSIVA

AV

UV

EK

FK

Kauf einer Maschinegegen Bankscheck

+ TAM

./. Bank ./.

+

"Aktivtausch"

Soll Haben

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Bilanz 31. Dezember XXXX

AKTIVA PASSIVA

AV

UV

EK

FK./.

+

Umwandlung einer Lieferantenverbind-lichkeit in eine Dar-lehensverbindlichkeit

"Passivtausch"

+ Darlehensverb.

./. Verb. LL

Soll Haben

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Bilanz 31. Dezember XXXX

AKTIVA PASSIVA

AV

UV

EK

FK+ + Verb. LL

++ RHB

Kauf von Rohstoffenauf Ziel

"Aktiv-Passiv-Mehrung"

Soll Haben

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Bilanz 31. Dezember XXXX

AKTIVA PASSIVA

AV

UV

EK

FK./. ./. Verb. LL

./../. Bank

Zahlung einerLieferantenver-bindlichkeit durchBanküberweisung

"Aktiv-Passiv-Minderung"

Soll Haben

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GliederungI. Grundlagenteil

1. Einordnung: Aufgaben, Bereiche, Grundlagen

2. Inventur - Inventar - Bilanz

3. Bestandskonten: Inhalt und Buchungen

4. Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

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Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

Aktiva Eröffnungsbilanz Passiva

TAM 60.000,00 EK 70.000,00

Rohstoffe 35.000,00 Darlehensverbindl. 20.000,00

Kasse 5.000,00 Verb.a.LL 10.000,00

100.000,00 100.000,00S TAM H

AB 60.000,00

S Rohstoffe H

AB 35.000,00

S Kasse H

AB 5.000,00

S EK H

AB 70.000,00

S Darlehensverbindl. H

AB 20.000,00

S Verb.a.LL H

AB 10.000,00

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Bilanz 31. Dezember XXXX

AKTIVA PASSIVA

AB

AB

AB

AB

+ Zugänge

./. Abgänge

EB

+ Zugänge

+ Zugänge

./. Abgänge

AB

AB

AB

AB

+ Zugänge

+ Zugänge

+ Zugänge

./. Abgänge

./. Abgänge

EB

Soll Haben

Soll Haben

Soll Haben

Haben

Haben

Soll

Soll

Soll

Soll

Soll

Soll Haben

Haben

Haben

Haben

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Buchung von Geschäftsvorfällen und Abschluss der Bestandskonten

Aktiva Eröffnungsbilanz Passiva

TAM 50.000,00 EK 50.000,00

Forderungen 20.000,00 Darlehensverbindl. 40.000,00

Bank 30.000,00 Verb.a.LL 10.000,00

100.000,00 100.000,00S TAM H

AB 50.000,00

S Forderungen H

AB 20.000,00

S Bank H

AB 30.000,00

S EK H

AB 50.000,00

S Darlehensverbindl. H

AB 40.000,00

S Verb.a.LL H

AB 10.000,00

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Buchung von Geschäftsvorfällen und Abschluss der Bestandskonten

Geschäftsvorfälle

1. Ein Kunde begleicht eine Forderung per Banküberweisung in Höhe von 5.000 Euro.

2. Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.500 Euro zur Begleichung einer kurzfristigen Verbindlichkeit.

3. Kauf von einer Maschine auf Ziel für 15.000 Euro.

4. Begleichung einer Lieferantenverbindlichkeit per Überweisung in Höhe von 2.500 Euro.

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Buchung von Geschäftsvorfällen und Abschluss der Bestandskonten

S TAM H

AB 50.000,00 EB 65.000,00

3) 15.000,00

S Forderungen H

AB 20.000,00 1) 5.000,00

EB 15.000,00

S Bank H

AB 30.000,00 4) 2.500,00

1) 5.000,00 EB 32.500,00

S EK H

EB 50.000,00 AB 50.000,00

S Darlehensverbindl. H

EB 42.500,00 AB 40.000,00

2) 2.500,00

S Verb.a.LL H

2) 2.500,00 AB 10.000,00

4) 2.500,00 3) 15.000,00

EB 20.000,00

Verbuchung der Geschäftsvorfälle auf den jeweiligen Konten

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Buchung von Geschäftsvorfällen und Abschluss der Bestandskonten

Ergebnis

1. Verbuchung immer mindestens auf zwei Konten

2. Mindestens eine Soll- und eine Habenbuchung

3. Summe der Sollbuchungen = Summe der Habenbuchungen

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Buchung von Geschäftsvorfällen und Abschluss der Bestandskonten

Buchungssatz

Geschäftsvorfall Soll-Konto an Haben-Konto Soll-Betrag Haben-Betrag

1. Bank an Forderungen 5.000,00 5.000,00

2. Verbind. a. LL. an Darlehen 2.500,00 2.500,00

3. TAM an Verbind.a.LL 15.000,00 15.000,00

4. Verbindl.a.LL an Bank 2.500,00 2.500,00

Abschluss der Bestandskonten

1. Addition der wertmäßig stärkeren Seite

2. Übertragung dieser Summe auf die wertmäßig schwächere Seite

3. Ermittlung des Saldos als Unterschiedsbetrag zwischen Soll und Haben, also des Schlussbestandes durch Nebenrechnung und Eintragung des Saldos auf der schwächeren Seite, damit das Konto im Soll und im Haben summenmäßig gleich ist.

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Welche Konten berührt der Geschäftsvorfall ?

Entsprechendes für das zweite Konto !

Welche Kontoseite des ersten Kontos ist zu buchen ?

Liegt ein Zu- oder Abgang beim ersten Konto vor ?

Sind es Passiv- oder Aktivkonten ?

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GliederungI. Grundlagenteil

1. Einordnung: Aufgaben, Bereiche, Grundlagen

2. Inventur - Inventar - Bilanz

3. Bestandskonten: Inhalt und Buchungen

4. Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

5. Eröffnungsbilanzkonto/ Schlussbilanzkonto

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Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und Schlussbilanzkonto (SBK)

Aktiva Eröffnungsbilanz Passiva

AB der Aktivposten AB der Passivposten

Aktiva Eröffnungsbilanzkonto (EBK) Passiva

AB der Passivposten AB der Aktivposten

Aktiva Aktivkonto Passiva Aktiva Passivkonto Passiva

Anfangsbestand Anfangsbestand

Aktiva Schlussbilanzkonto (SBK) Passiva

SB der PassivpostenSB der Aktivposten

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Buchungssätze für das EBK und das SBK

EBK

Aktivkonto an EBK

EBK an Passivkonto

SBK

SBK an Aktivkonto

Passivkonto an SBK

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GliederungI. Grundlagenteil

1. Einordnung: Aufgaben, Bereiche, Grundlagen

2. Inventur - Inventar - Bilanz

3. Bestandskonten: Inhalt und Buchungen

4. Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

5. Eröffnungsbilanzkonto/ Schlussbilanzkonto

6. Veränderung des Eigenkapitals

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Veränderung des Eigenkapitals

Erfolgswirksame Vorgänge Erfolgsneutrale Vorgänge

Erfolgskonten

Aufwandskonten Ertragskonten

Entnahmen

Einlagen

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Eigenkapital

Anfangsbestand

Zugänge durch Einlagen

Zugänge durch ErträgeAbgänge durch Aufwendungen

Abgänge durch Entnahmen

G u

VHabenSoll

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Zugänge

Soll SollHaben Haben

EB EB

Aufwendungen Erträge

Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwand Ertrag

Abgänge ZugängeAbgänge

Abschluss der Erfolgskosten: Buchungssätze

GuV-Konto an Aufwand Ertrag an GuV-Konto

Soll Haben

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Aufwendungen

Soll SollHaben Haben

Verlust Gewinn

Verlust Gewinn

Eigenkapital

GVK GVK

Erträge ErträgeAufwendungen

Abschluss des GVK: Buchungssätze

EK an GuV-Konto GuV-Konto an EK

HabenSoll

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Eigenkapital

Anfangsbestand

Zugänge durch Einlagen

Zugänge durch ErträgeAbgänge durch Aufwendungen

Abgänge durch Entnahmen

G u

VP

RIV

AT

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Privatkonto

Zugänge durch EinlagenAbgänge durch Entnahmen

Bar- Sach-

Bank (VG) an Privat

Bar- Sach-

Privat an Entnahme v.G.u.s.Lan Umsatzsteuer

Unentgeltliche Entnahme v.Gegenständen / s. Leistungen (umsatzsteuerpflichtig)

Privat an Bank

Sonderfälle1. Private PKW-Nutzung2. privater Anteil Telefonkosten

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Eigenkapital (EK) = Vermögen (V) ./. Schulden (S)

Gewinn = Zunahme des EK (ohne Privat)

Privat (P) = Zunahme EK durch Einlagen= Abnahme EK durch Entnahmen

Privateinlagen und Entnahmen verändern das Eigenkapital, berühren aber den Gewinn nicht !

Gewinn = Zunahme des EK + Entnahmen (Minderung EK)./. Einlagen (Erhöhung EK)

Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich

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GliederungI. Grundlagenteil

1. Einordnung: Aufgaben, Bereiche, Grundlagen

2. Inventur - Inventar - Bilanz

3. Bestandskonten: Inhalt und Buchungen

4. Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

5. Eröffnungsbilanzkonto/ Schlussbilanzkonto

6. Veränderung des Eigenkapitals

7. Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer bei Ein- und Verkauf (S. 64)

Stufen Einkauf Verkauf Mehrwert Vorsteuer Umsatzsteuer Zahllast

Warenweg EUR EUR EUR EUR EUR EUR

(1) (2) (3) = (2) - (1) (4) = 0,19 * (1) (5) = 0,19 * (2) (6) = (5) - (4)

Forstbetrieb 0 1.000 1.000 0 190 190

Möbelwerk 1.000 3.000 2.000 190 570 380

Möbelgroßhandel 3.000 4.000 1.000 570 760 190

Möbeleinzelhandel 4.000 5.000 1.000 760 950 190

Endverbraucher zahlt den Bruttoverkauspreis von 5.950 (5.000 Nettowarenwert + 950 USt)

Forderung FA Verbindlichkeit FA

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Lie

fera

ntK

aufm

ann

Ver

brau

cher

AR 678:Material: 1.000USt 190brutto 1.190

ER 567Material: 1.000USt 190brutto 1.190

HS Bilanz (Kaufmann)

Vorsteuer 190

Verb. LL1.190

Rohstoffe 1.000

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Lie

fera

ntK

aufm

ann

Ver

brau

cher

AR 678:Material: 1.000USt 190brutto 1.190

ER 567

AR 912Möbel: 3.000USt 570brutto 3.570

GuV (Kaufmann)S H

HS Bilanz (Kaufmann)

Umsatzerlöse3.000

Forderung3.570

Umsatzsteuer570

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Kau

fman

n

ER 567:

Material: 1.000USt 190brutto 1.190

AR 912

Möbel: 3.000USt 570brutto 3.570

GuV (Kaufmann)S H

HS Bilanz (Kaufmann)

Materialaufwand1.000

Vorsteuer 190

Umsatzerlöse3.000

Umsatzsteuer570

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Kau

fman

n

ER 567:

Material: 1.000USt 190brutto 1.190

AR 912

Möbel: 3.000USt 570brutto 3.570

VorsteuerS H

HS Umsatzsteuer

ER 567190

AR 912570

HS SBKBuchungen Zahllast1. Ermittlung: USt an VSt 1902a. Zahlung: USt an Bank 3802b. Bilanzierung: USt an SBK 380

1) 190

1) 1902b) 380

2b) USt380

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GliederungII. Buchungen in wichtigen Bereichen des Betriebs

1. Buchungen im Bereich der Sachanlagen

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Sachanlagen: Anschaffung

Anschaffung I- Aktivierung: ANK, nachtr. AK

# 0700 TAM# 2600 Vorsteuer

an # 4400 Verbindlichkeiten LL.

# 4400 Verbindlichkeiten LL. an # 0700 TAMan # 2600 Vorsteueran # 2800 Bank

# 0700 TAMan # 5300 Aktivierte Eigenleistungen

Anschaffung II- Abzug AK-Minderungen

(hier z.B. Skontozahlung)

Herstellung III- selbst erstellte Anlagen

Anschaffung IV- geleistete Anzahlungen - Anlagen im Bau

# 0900 Geleistete Anzahlungen# 2600 Vorsteuer

an # 2800 Bank

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52

Sachanlagen: Abschreibungen

Planmäßige Abschreibungen- linear - degressiv - Leistung

# 6520 Abschreibungen Sach-AVan # 0700 TAM

Sofortabschreibung von GWG

Außerplanmäßige Abschreibungen

# 6550 AußerplanmäßigeAbschreibungen Sach-AV

an # 0700 TAM

# 6540 Abschreibungen auf GWGan # 0890 GWG

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53

Abschreibungen (AfA)

Linear: gleich bleibende AfA Degressiv: fallende AfA

Wertverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens

Anschaffungskosten

AfA-Satz: 100 % / ND

AfA: AK * AfA-Satz

Anschaffungskosten

AfA-Satz: 2,5 * lin. Satz, max. 25 %

AfA: RBW * AfA-Satz

Leistungs-AfA

Anschaffungskosten

AfA-Betrag je LE

AfA: LE * AfA-Betrag

Ggf. zeitanteilige AfA im Jahr der Anschaffung

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Sachanlagen: Ausscheiden

Verkauf

- Erfassung Erlös

- Buchwertabgang

- Erfassung anteil. Jahres-AfA# 6520 planmäßige Abschreibungen

an # 0700 TAM

# 2800 Bankan # 5410 Erlöse Anlagenabgängean # 4800 Umsatzsteuer

# 6979 Anlagenabgänge an # 0700 TAM

Entnahme

- Buchwertabgang

- Erfassung Entnahme

# 6979 Anlagenabgänge an # 0700 TAM

# 3001 Privatan # 5420 Entnahme v. G. u .s. L.an # 4800 Umsatzsteuer

- Erfassung anteil. Jahres-AfA

# 6520 planmäßige Abschreibungen an # 0700 TAM

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GliederungII. Buchungen in wichtigen Bereichen des Betriebs

1. Buchungen im Bereich der Sachanlagen

2. Buchungen im Beschaffungsbereich der Einsatzstoffe

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Beschaffungsbereich: Werkstoffeinkauf

Bestandsorientierte Verbuchung; Grundfall Aufw....

Einkauf Verbrauch

# 2000 (Rohstoff)# 2600 (Vorsteuer)

an # 4400 (Verb. LL)

Laufend: Material-ES:# 6000 (Aufwand Rohstoff)

an # 2000 (Rohstoff)(sowie ggf. Inventurdifferenzen)

Nachträglich: Inventur

# 8010 (SBK) an # 2000 (Rohstoff)

# 6000 (Aufwand Rohstoff) an # 2000 (Rohstoff)

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Bestandsorientierte Verbuchung Beschaffung

1. Bezugskosten Erfassung als ANK der RHB

# 2000 (Rohstoffe)# 2001 (Bezugskosten Roh)# 2600 (Vorsteuer)

an # 4400 (Verb. LL)

2. Gewährte Rabatte (bei Lieferung)

Direkte Erfassung als Minderung der AK der RHB

# 2000 (Rohstoffe)# 2600 (Vorsteuer)

an # 4400 (Verb. LL)

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Bestandsorientierte Verbuchung Beschaffung

3. Rücksendung Rückabwicklung

# 4400 (Verb. LL)an # 2000 (Rohstoffe)an # 2600 (Vorsteuer)

4. Nachträgliche Preisnachlässe

Gesonderte Erfassung als Minderung der AK der RHB

# 4400 (Verb. LL)an # 2002 (Nachlässe Rohstoffe)an # 2600 (Vorsteuer)

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Bestandsorientierte Verbuchung Beschaffung

# 4400 (Verb. LL)an # 2002 (Nachlässe Rohstoffe)an # 2600 (Vorsteuer)an # 2800 (Bank)

5. SkontiGesonderte Erfassung als Minderung der AK der RHB

6. (Monatliche) Umbuchung der gesondert verbuchten Bezugskosten (# 2001) und Nachlässe (# 2002) auf das Bestandskonto (# 2000)

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Beschaffungsbereich: Werkstoffeinkauf

Aufwandsorientierte Verbuchung; Grundfall Best ....

Einkauf („Verbrauch“) Verbrauch („Korrektur“)

# 6000 (Aufwand Rohstoff)# 2600 (Vorsteuer)

an # 4400 (Verb. LL)

Inventur

# 8010 (SBK)an # 2000 (Rohstoff)

# 6000 (Aufwand Rohstoff)an # 2000 (Rohstoff)(sofern Minderbestand)

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Aufwandsorientierte Verbuchung Beschaffung

1. Bezugskosten Erfassung als ANK der RHB

# 6000 (Aufwand Rohstoff)# 6001 (Bezugskosten)# 2600 (Vorsteuer)

an # 4400 (Verb. LL)

2. Gewährte Rabatte (bei Lieferung)

Direkte Erfassung als Minderung der AK der RHB

# 6000 (Aufwand Rohstoff)# 2600 (Vorsteuer)

an # 4400 (Verb. LL)

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62

Aufwandsorientierte Verbuchung Beschaffung

3. Rücksendung Rückabwicklung

# 4400 (Verb. LL)an # 6000 (Aufwand Rohstoffe)an # 2600 (Vorsteuer)

4. Nachträgliche Preisnachlässe

Gesonderte Erfassung als Minderung der AK der RHB

# 4400 (Verb. LL)an # 6002 (Nachlässe)an # 2600 (Vorsteuer)

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63

Aufwandsorientierte Verbuchung Beschaffung

# 4400 (Verb. LL)an # 6002 (Nachlässe)an # 2600 (Vorsteuer)an # 2800 (Bank)

5. SkontiGesonderte Erfassung als Minderung der AK der RHB

6. (Monatliche) Umbuchung der gesondert verbuchten Bezugskosten (# 6001) und Nachlässe (# 6002) auf das Aufwandskonto (# 6000)

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GliederungII. Buchungen in wichtigen Bereichen des Betriebs

1. Buchungen im Bereich der Sachanlagen

2. Buchungen im Beschaffungsbereich der Einsatzstoffe

3. Buchungen im Absatzbereich der Produkte/ Bestandsveränderung

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Absatzbereich: Erfassung Umsatzerlöse und Vertriebskosten

Grundfall:

Verkauf eigener Erzeugnisse

# 2400 (Forderungen a. LL)an # 5000 (Umsatzerlöse)an # 4800 (Umsatzsteuer)

Vertriebskosten:

Erfassung als Aufwand

# 6140 (Frachten)# 2600 (Vorsteuer)

an # 4400 (Verbindlichkeiten a. LL)

Weiterbelastung Vertriebskosten: Erfassung als Erlöse

# 2400 (Forderungen a. LL) an # 5000 (Umsatzerlöse)an # 4800 (Umsatzsteuer)

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Absatzbereich: Erfassung Umsatzerlöse und Vertriebskosten

Rücksendung

(Gutschrift)# 5000 (Umsatzerlöse)# 4800 (Umsatzsteuer)

an # 2400 (Forderungen LL)

Nachträgliche Preisnachlässe

# 5001 (Erlösberichtigungen)# 4800 (Umsatzsteuer)

an # 2400 (Forderungen LL)

Skonti # 2800 (Bank)# 5001 (Erlösberichtigungen) # 4800 (Umsatzsteuer)

an # 2400 (Forderungen LL)

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Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

A.) produzierte > verkaufte Menge

Mehrlagerbestand: FE/UE an Bestandsveränderung

B.) produzierte < verkaufte Menge

Minderlagerbestand: Bestandsveränderung an FE/UE

Grundsatz:

• keine laufende Aktivierung der produzierten Stücke• laufende Erfassung des Materialaufwands zur Herstellung Der

Produkte und der Erlöse für die abgesetzten Produkte• periodische Buchung der Veränderung des Bestandes der

Produkte

Buchungen der Bestandsveränderungen an FE / UE

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68

Gewinn- und VerlustrechnungS H

Umsatzerlöse für 1.000 Stück

Aufwand zur Herstellungfür 1.000 Stück

• Verbrauch RHB• Personal• Maschinen (AfA)• ....

Gewinn

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69

Gewinn- und VerlustrechnungS H

Umsatzerlöse für 1.000 Stück

Aufwand zur Herstellungfür 1.100 Stück

• Verbrauch RHB• Personal• Maschinen (AfA)• ....

GewinnBestandsveränderung

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70

Gewinn- und VerlustrechnungS H

Umsatzerlöse für 1.000 Stück

Aufwand zur Herstellungfür 900 Stück

• Verbrauch RHB• Personal• Maschinen (AfA)• ....

Gewinn

Bestandsveränderung

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GliederungII. Buchungen in wichtigen Bereichen des Betriebs

1. Buchungen im Bereich der Sachanlagen

2. Buchungen im Beschaffungsbereich der Einsatzstoffe

3. Buchungen im Absatzbereich der Produkte/ Bestandsveränderung

4. Buchungen im Finanz- und Zahlungsbereich

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72

Finanz- und Zahlungsbereich: Anzahlungen

Anzahlungen

- geleistete Anzahlungen(# 2300; # 0900)

# 0900 Gel. Anzahlungen SachAV# 2600 Vorsteuer

an # 2800 Bank

# 0700 Technische Anlagen# 2600 Vorsteuer

an # 4400 Verbindlichkeiten a. LL.

Erhalt der Endabrechnung

- Buchung Endabrechnung

- Buchung der Abwicklung

- Buchung der Restzahlung

# 4400 Verbindlichkeiten a. LL.an # 0900 gel. Anzahlungen SachAVan # 2600 Vorsteuer

# 4400 Verbindlichkeiten a. LL.an # 2800 Bank

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73

Finanz- und Zahlungsbereich: Anzahlungen

Anzahlungen

- erhaltene Anzahlungen(# 4300)

# 2400 Forderungen a. LL.an # 5000 Umsatzerlösean # 4800 Umsatzsteuer

Endabrechnung

- Buchung Endabrechnung

- Buchung der Abwicklung

- Buchung der Restzahlung

# 4300 erhaltene Anzahlungen # 4800 Umsatzsteuer

an # 2400 Forderungen a. LL.

# 2800 Bankan # 2400 Forderungen a. LL.

# 2800 Bankan # 4300 erhaltene Anzahlungenan # 4800 Umsatzsteuer

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74

Finanz- und Zahlungsbereich: Darlehensaufnahme mit Disagio

Auszahlung mit Disagio

(Verbuchung Disagio als Zinsaufwand)

Verbuchung der Zinsen

- jährliche Zinszahlungen # 7510 Zinsaufwendungen an # 2800 Bank

# 2800 Bank# 7510 Zinsaufwendungen

an # 4250 langfristige Bankverbindl.

Tilgung # 4250 langfristige Bankverbindl.an # 2800 Bank

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75

Finanz- und Zahlungsbereich: Darlehensaufnahme mit Disagio

Auszahlung mit Disagio

(Verteilung Disagio auf Laufzeit)

# 7510 Zinsaufwendungenan # 2900 ARAP

Verbuchung der Zinsen

- Auflösung ARAP

- jährliche Zinszahlungen # 7510 Zinsaufwendungen an # 2800 Bank

# 2800 Bank# 2900 ARAP

an # 4250 langfristige Bankverbindl.

Tilgung # 4250 langfristige Bankverbindl.an # 2800 Bank

Page 76: Buchführung und Bilanzierung - … · 2 VORBEMERKUNG Diese Unterlage stellt eine die Veranstaltungen unterstützende Hilfestellung dar. Bei der Verwendung sind folgende Punkte zu

76

GliederungII. Buchungen in wichtigen Bereichen des Betriebs

1. Buchungen im Bereich der Sachanlagen

2. Buchungen im Beschaffungsbereich der Einsatzstoffe

3. Buchungen im Absatzbereich der Produkte/ Bestandsveränderung

4. Buchungen im Finanz- und Zahlungsbereich

5. Periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

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77

Sonstige Forderungen

# 5400 Mieterträgean # 8020 GuV-Konto

Buchung am Ende des Jahres # 8010 Schlussbilanzkonto

an # 2690 Sonstige Forderungen

# 2690 Sonstige Forderungenan # 5400 Mieterträge

Buchung im neuen Jahr

# 2690 Sonstige Forderungenan # 8000 Eröffnungsbilanzkonto

# 2800 Bankan # 2690 Sonstige Forderungen

Buchung Ertrag

(Beispiel: Miete)

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78

Sonstige Verbindlichkeiten

# 8020 GuV-Kontoan # 6700 Mietaufwendungen

Buchung am Ende des Jahres # 4890 Sonstige Verbindlichkeiten

an # 8010 Schlussbilanzkonto

# 6700 Mietaufwendungenan # 4890 Sonstige Verbindlichkeiten

Buchung im neuen Jahr

# 8000 Eröffnungsbilanzkontoan # 4890 Sonstige Verbindlichkeiten

# 4890 Sonstige Verbindlichkeitenan # 2800 Bank

Buchung Aufwand

(Beispiel: Miete)

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79

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)

# 2900 ARAPan # 6700 Mietaufwendungen

Buchung am Ende des Jahres # 8020 GuV-Konto

an # 6700 Mietaufwendungen

# 6700 Mietaufwendungenan # 2800 Bank

Buchung Aufwand

(Beispiel: Miete)

# 8010 Schlussbilanzkontoan # 2900 ARAP

# 2900 ARAPan # 8000 Eröffnungsbilanzkonto

# 6700 Mietaufwendungenan # 2900 ARAP

Buchung im neuen Jahr

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80

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)

# 2900 ARAPan # 6700 Mietaufwendungen

Buchung am Ende des Jahres # 8020 GuV-Konto

an # 6700 Mietaufwendungen

# 6700 Mietaufwendungenan # 2800 Bank

Buchung Aufwand

(Beispiel: Miete)

# 8010 Schlussbilanzkontoan # 2900 ARAP

# 2900 ARAPan # 8000 Eröffnungsbilanzkonto

# 6700 Mietaufwendungenan # 2900 ARAP

Buchung im neuen Jahr

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81

Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP)

# 5400 Mieterträgean # 4900 PRAP

Buchung am Ende des Jahres # 5400 Mieterträge

an # 8020 GuV-Konto

# 2800 Bankan # 5400 Mieterträge

Buchung Ertrag

(Beispiel: Miete)

# 4900 PRAPan # 8010 Schlussbilanzkonto

# 8000 Eröffnungsbilanzkontoan # 4900 PRAP

# 2900 PRAPan # 5400 Mieterträge

Buchung im neuen Jahr

Page 82: Buchführung und Bilanzierung - … · 2 VORBEMERKUNG Diese Unterlage stellt eine die Veranstaltungen unterstützende Hilfestellung dar. Bei der Verwendung sind folgende Punkte zu

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Übersicht

Geschäftsvorfall Vorgang Buchung zum 31. Dezember

im alten Jahr im neuen Jahr

Von uns noch zu zahlender Aufwand

Aufwand Ausgabe AufwandskontoanSonstige Verbindlichkeiten

Noch zu vereinnahmender Ertrag

Ertrag Einnahme Sonstige Forderungenan Ertragskonto

Von uns im Voraus bezahlter Aufwand

Ausgabe Aufwand ARAPanAufwandskonto

Im Voraus vereinnahmender Ertrag

Einnahme Ertrag ErtragskontoanPRAP

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83

GliederungII. Buchungen in wichtigen Bereichen des Betriebs

1. Buchungen im Bereich der Sachanlagen

2. Buchungen im Beschaffungsbereich der Einsatzstoffe

3. Buchungen im Absatzbereich der Produkte/ Bestandsveränderung

4. Buchungen im Finanz- und Zahlungsbereich

5. Periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträge

6. Buchungen in Zusammenhang mit Steuern

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Buchhalterische Behandlung der Steuern

Aktivierungspflichtige Steuern: ANK- Grunderwerbsteuer - Zölle, ...

Betriebliche Steuern (abzugsfähige BA)- Gewerbesteuer - Grundsteuer- KfZ-Steuer - ...

# 0500 Grundstückean # 2800 Bank

Durchlaufende Posten- Umsatzsteuer- Lohnsteuer

# 7700 Gewerbesteueran # 2800 Bank

Personensteuern: keine BA- Einkommensteuer / Soli / KiSt

# 3001 Privat an # 2800 Bank

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85

GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

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Grundlagen

1. Das Rechnungswesen der Unternehmung

2. Bilanzen

3. Jahresabschluss: Inhalt und Aufgaben

4. Rechtsgrundlagen

5. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

6. Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz

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Rechnungswesen (RW)

• Systematische Ermittlung

• Aufbereitung

• Darstellung

• Analyse

• und Auswertung

von Zahlen (Menge; Wert) über gegenwärtige / zukünftige Tatbestände und Vorgänge im Betrieb sowie dessen Umweltbeziehungen

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88

Teilgebiete des RW

• Externes RW: – Finanzbuchhaltung

• Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle

• Inventar

• Jahresabschluss

• Nebenbuchhaltungen

• Internes RW– Betriebsbuchhaltung; Kosten- und Leistungsrechnung

– Planungsrechnung

– Betriebsstatistik

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Externes Rechnungswesen

– Erfassung der Vorgänge zwischen Unternehmen und Umwelt

– Zwecke: • Dokumentation des Unternehmensgeschehens und der

Bestandswerte

• Rechenschaftslegung gegenüber Externen

• Information der Unternehmensleitung

• Nachweis der Besteuerungsgrundlagen

• Beweismittel

– Orientierung an Zahlungsströmen

– Stichtags- oder Zeitraumrechnung

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90

Finanzbuchhaltung• Die Finanzbuchhaltung

– erfaßt in einer ganz bestimmten Methodik die reinenZahlungsvorgänge sowie die Veränderungen imBereich der Wirtschaftsgüter und Verpflichtungen,wobei – soweit möglich – an Zahlungen angeknüpftwird

– ermittelt den Erfolg (Gewinn oder Verlust) füreinzelne Zeiträume und

– gibt darüber hinaus eine Übersicht über bestimmteVermögens– und Eigenkapitalbestände sowie über dieSchulden einer Unternehmung in der Bilanz

(Engelhardt/u.a.: Grundzüge der doppelten Buchhaltung,5. Auflage 2002)

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Bilanzen

• Konto mit identischer Höhe der Soll- und Habenseite

• Gegenüberstellung von AKTIVA und PASSIVA– Herkunft der Finanzierungsmittel: PASSIVA

– Verwendung der Finanzierungsmittel: AKTIVA

• Informationsgehalt abhängig vom verfolgten Zweck der Bilanzierung– Informationsziel: Erfolg, Vermögen, Liquidität,...

– Adressaten: interne und externe Bilanzen

– Anzahl der Unternehmen: Einzelbilanz, Konzernbilanz

– Häufigkeit der Erstellung: laufende Bilanzen oder Sonderbilanzen

– Maßgebende Rechtsnormen: Handelsbilanz, Steuerbilanz,...

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Inhalt des Jahresabschlusses (§§ 242 Abs. 3, 264 Abs. 1 HGB)

– Bilanz: Bestände an Vermögen (AKTIVA) und Kapital (PASSIVA) zum Stichtag

– Gewinn- und Verlustrechnung: Aufwendungen und Erträge des Zeitabschnitts

– Anhang bei Kapitalgesellschaften (zusätzlich Lagebericht)

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Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

• Dokumentation – des Unternehmensgeschehens im Geschäftsjahr

– der Bestandswerte am Geschäftsjahresende

• Information bzw. Rechenschaft– Information über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des

Unternehmens• an Anteilseigner, Gläubiger, Management, Arbeitnehmer, Öffentlichkeit,...

– Rechenschaftslegung der Unternehmensleitung über die Verwendung anvertrauten Kapitals (insbes. Anteilseigner, Banken,…)

• Gewinnermittlungs- und Zahlungsbemessungsfunktion

– Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Kapitalerhaltung)– Ausschüttungssperre; Gläubigerschutz

– Besteuerungsgrundlage

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Allgemeine handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften

• Buchführung und Inventar (§§ 238-241 HGB)

• Allgemeine Vorschriften zum Jahresabschluss (§§242-245 HGB)

• Ansatzvorschriften: Aktivierungs- und Passivie-rungsvorschriften (§§ 246-251 HGB)

• Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 HGB)

• Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten (§§ 257-261 HGB)

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Besondere handelsrechtliche Vorschriften für KapG

• Strengere Rechnungslegungsvorschriften (§§ 264-289 HGB): Jahresabschluss und Lagebericht– Aufstellung und Gliederung (§§ 264 f. HGB)

– Vorschriften zur Bilanz ( §§ 266-274a HGB)

– Vorschriften zur GuV (§§ 275-278 HGB)

– Bewertungsvorschriften (§§ 279-283 HGB)

– Anhang und Lagebericht (§§ 284-289)

• Konzernrechnungslegung

• Prüfung, Offenlegung, ...

• Anwendung auch auf bestimmte Personengesellschaften

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Größenklassen (§ 267 HGB)

• Abhängigkeit der Rechnungslegungspflichten der KapG von der Unternehmensgröße– Kleine / Mittelgroße / Große Kapitalgesellschaften

• Größenmerkmale § 267 HGB (Klein / Groß)– Bilanzsumme (4,840 / 19,250 Mio EUR)

– Umsatzerlöse (9,680 / 38,500 Mio EUR)

– Anzahl der Arbeitnehmer (50 / 250)

• Großunternehmen nach § 1 PublG

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Sondervorschriften

• §§ 29, 41 ff. GmbHG– Gewinnverteilung

– Buchführungspflicht, Bilanzierungsgrundsätze, Feststellung des Jahresabschlusses

• §§ 58, 150 ff. AktG– Verwendung des Jahresüberschusses

– Jahresabschluss und Lagebericht

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Allgemein anerkannte Regeln über

• die Führung der Handelsbücher (Dokumentation), sowie

• die Erstellung des Jahresabschlusses von Unternehmen.

Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff,der überall dort eingreift, wo Gesetzeslücken auftretenbzw. Vorschriften der Auslegung bedürfen.

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

• Materielle Ordnungsmäßigkeit– Rahmengrundsätze

– Ergänzende Grundsätze

• Formelle Ordnungsmäßigkeit– Form

– Belegprinzip

– Unverzüglichkeit

– Aufbewahrung

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100

Rahmengrundsätze• Richtigkeit

– Aufzeichnungen entsprechen den tatsächlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten

• Willkürfreiheit– Erforderlichen Schätzungen sind die wahrscheinlichsten

Annahmen zugrunde zu legen; keine Bilanzmanipulationen

• Klarheit– Qualität der äußeren Gestaltung: Bezeichnung, Ordnung;

abgeleitet: Einzelbewertung und Saldierungsverbot

• Vollständigkeit– Erfassung aller betrieblichen Vermögensgegenstände und

Schulden (betriebliche Vorgänge und Informationen)

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101

GoB: Ergänzende Grundsätze (I)• Stetigkeit

– Bilanzidentität

– Vergleichbarkeit erfordert Beibehaltung der verwendeten Erfassungs-, Ausweis- und Bewertungsmethoden

• Vorsichtsprinzip– Vorsichtige Bilanzierung, damit kein zu optimistischer

Eindruck von der Lage des Unternehmens vermittelt wird• Zukunftsbezogene Wertansätze (Rückstellungen,...)

• Abgrenzungsgrundsätze (I)– Realisationsprinzip

• Zentrales Abgrenzungsprinzip: Bestimmung des Zeitpunktes der Gewinnentstehung (Realisation) betrieblicher Leistungen; Bewertung unrealisierter Leistungen

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102

GoB: Ergänzende Grundsätze (II)• Abgrenzungsgrundsätze (II)

– Grundsatz der sachlichen Abgrenzung• Zuordnung der durch die Leistungserstellung verursachten

Aufwendungen; Aktivierung von nicht verkauften Leistungen zu Herstellungskosten

– Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung• Proportionale Periodisierung von zeitraumbezogenen

Vermögensänderungen (Miete, Zinsen, Abschreibungen)

– Imparitätsprinzip• Antizipation unrealisierter Wertminderungen bei

Vermögensgegenständen und Leistungen

– Niederstwertprinzip

– Drohverlustrückstellungen

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103

Verhältnis zwischen Handels-und Steuerbilanz

• Handelsbilanz– Vorsichtige Bilanzie-

rung zum Schutz der Gläubiger

Verknüpfung über das Maßgeblichkeitsprinzip

• Steuerbilanz• Erfassung des „wirk-

lichen“ Gewinns für Besteuerungszwecke

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104

GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

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105

Bilanzierung dem Grunde nach• Bilanzierungsfähigkeit: Eignung als Aktiv- bzw. Passiv-

posten in der Bilanz berücksichtigt werden zu können:– Vermögensgegenstand oder Schuld sowie RAP

– Persönliche Zurechnung und betriebliche Nutzung

• Kein Bilanzierungsverbot (§§ 248, 249 Abs. 2 HGB)

• Gesetzliche Bilanzierungspflicht, wenn kein ausdrück-liches Wahlrecht besteht (§§ 246 f. HGB)– Bilanzierungswahlrechte: §§ 250 Abs. 3 HGB

• Bilanzierungshilfen zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung (§§ 274 Abs. 2, 249 Abs. 1, Abs. 2 HGB)

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Vermögensgegenstand

• Wirtschaftliche Werte (zukünftiger Nutzen)– Sachen,

– Rechte,

– sonstige wirtschaftliche Vorteile,

• die selbstständig verwertbar sind.

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107

Schulden

• Alle Vermögensbelastungen,– die auf einer rechtlichen oder wirtschaftlichen

Verpflichtung des Unternehmens beruhen.

– Aus der Verpflichtung resultiert eine wirt-schaftliche Belastung für das Unternehmen,

– die quantifizierbar ist.

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108

GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

3. Bilanzierung der Höhe nach

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109

III. Bilanzierung der Höhe nach• Allgemeine Bewertungsgrundsätze

– Einzelbewertungsprinzip: § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB

– Vorsichtsprinzip: § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB • Ausweis realisierter Gewinne; Antizipation drohender Verluste

• Bewertungszeitpunkt ist der Abschlussstichtag (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 240 Abs. 2 HGB)– Verhältnisse des Bilanzstichtags

– Wertaufhellung § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB

• Wertmaßstäbe– Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (ggf. abzüglich

planmäßiger Abschreibungen)

– Niedrigerer beizulegender Wert; niedrigerer Börsen- oder Marktpreis

– Rückzahlungsbetrag; Barwert, Wert nach vern. kfm. Beurteilung

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110

Habi Anlagevermögen § 253 III HGB Umlaufvermögen § 253 IVHGB

abnutzbar nicht abnutzbar

Ausganswert:(Obergrenze)

AK/HK§ 253 I Satz 1 HGB

AK/HK§ 253 I Satz 1

HGBAK/HK

§ 253 I Satz 1 HGB

./. planmäßige Aschreibung

Plm Abschreibung§ 253 III Sätze 1, 2

HGB--- --- 1.

Bestimmung Ausgangswert

StichtagsbezogeneKorrekturwerte

§ 253 III Satz 3 f. HGB: beizulegender Wert

§ 253 IV HGB: Börsen- oder Marktpreis/ bzW

2.Prüfung der

Stichtagsbezog-enen

Korrekturwerte

a) dauerhaft gesunkener Wert Pflicht zur aplm. Abschreibung Pflicht zur aplm. Abschreibung

b) vorübergehend gesunkener Wert

Wahlrecht zur aplm. Abschreibung nur bei Finanzanlagen Pflicht zur aplm. Abschreibung

Wertaufholung § 253 V HGB: WertaufholungsgebotAusnahme: GoF

Bewertung der Vermögensgegenstände (Grundfälle)

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111

Ordnung der Wertmaßstäbe• Ausgangswerte

– Vermögensgegenstände: Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten – Eigenkapital: Nennbetrag– Rückstellungen: vernünftige kaufmännische Beurteilung

Beurteilung notwendiger Erfüllungsbetrag– Verbindlichkeiten: Erfüllungsbetrag

• Stichtagsbezogene Korrekturwerte (Imparitätsprinzip)– Vermögensgegenstände (abnutzbar):AK/ HK –planmäßige

Abschreibungen– Korrektur für alle Vermögensgegenstände niedrigerer Börsen-

oder Marktpreis bzw. beizulegender Wert (außerplanmäßige Abschreibung)

– Verbindlichkeiten: entsprechend höherer Erfüllungsbetrag

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112

Niederstwertprinzip• Umlaufvermögen:

– § 253 Abs. 4 HGB: strenges NWP

– Pflicht stets (auch bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wert-minderung)

Anlagevermögen§ 253 Abs. 3 HGB:

gemildertes NWP

Pflicht bei voraus-sichtlich dauerhafter Wertminderung

Wahlrecht nur bei Finanzanlagen bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wertminderung

Wertaufholungspflicht § 253 Abs. 5 HGBAusnahme: GoF

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Anschaffungskosten• Bewertungsobergrenze für erworbene Güter

• Definition: § 255 Abs. 1 HGB: – Aufwendungen zum Erwerb eines Vermögensgegenstandes

im betriebsbereiten Zustand

– Einzelzurechenbarkeit

• Komponenten:– Anschaffungspreis

– Nebenkosten (GrESt, Transport, Montage, Provisionen, Versicherungen...)

– nachträgliche Anschaffungskosten

– Minderungen (Rabatte, Skonti, Boni,...)

– Fremdwährung

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Herstellungskosten• Bewertungsobergrenze für selbst hergestellte

Güter

• Definition: § 255 Abs. 2 und 3 HGB– Aufwendungen für die Herstellung , Erweiterung

oder wesentliche Verbesserung eines Vermögens-gegenstandes

• Umfang:– Verbrauch von Gütern oder Inanspruchnahme von

Dienstleistungen

– Wahl- und Pflichtbestandteile gem. gesetzlicher Aufzählung (aber: Steuerbilanz: R 6.3 EStR)

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Herstellungskosten

Handelsbilanz Herstellungskosten Steuerbilanz R 6.3 EStR

Pflicht Material- u. Fertigungseinzelkosten Pflicht

Pflicht Material- u. Fertigungsgemeinkosten Pflicht

Pflicht Fertigungsbedingte Abschreibungen Pflicht

Wahlrecht Verwaltungsgemeinkosten Wahlrecht

Wahlrecht Sozialgemeinkosten Wahlrecht

Wahlrecht Fertigungsbedingte Fremdkapitalkosten Wahlrecht

Verbot Vertriebskosten Verbot

Verbot Forschungskosten Verbot

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Bewertungsmaßstäbe Schulden

• Rückzahlungsbetrag (allgemeiner: Erfüllungsbetrag)– Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet

werden muss • Nennbetrag bei Geldleistungsverpflichtungen

• aufzuwendender Geldbetrag bei Sachleistungsverpflichtungen

• Betrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung:– Betrag, der bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur

Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist

• Barwert (Zeitwert einer künftigen Zahlungsreihe)– Abzinsung der Zahlungsströme mit einem Diskontierungs-

faktor

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GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

3. Bilanzierung der Höhe nach

4. Bilanzierung des Anlagevermögens

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Bilanzierung des Anlagevermögens

• Begriff: § 247 Abs. 2 HGB:– Gegenstände, die dauerhaft dem Betrieb dienen

– maßgeblich ist die Zweckbestimmung

• Positionen: § 266 Abs. 2 A. HGB– Immaterielle Vermögensgegenstände

– Sachanlagen

– Finanzanlagen

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Immaterielle Vermögensgegenstände• Konzessionen: stellen befristete Genehmigungen einer

öffentlichen Behörde zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit dar (Beispiel: LKW-Konzession)

• Gewerbliche Schutzrechte: stellen rechtlich geschützte technisch verwertbare geistige Leistungen dar (Beispiel: Patente)

• Lizenzen: vertraglich vereinbarte Berechtigung zur Nutzung eines Rechtes gegen Entgelt (Beispiel: Lizenzen über Patente)

• GoF: Differenz zw. Gesamtwert eines Unternehmens und dem Wert der einzelnen Vermögengensgegenstände (Beispiel: Kundenstamm)

• Geleistete Anzahlungen: Geleistete Anzahlungen für den Erwerb von imm. Vermögensgegenständen

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Sachanlagen

• Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten...

– auch unselbständige Gebäudebestandteile (Heizung, Beleuchtung, Aufzüge,...)

• Technische Anlagen und Maschinen

– auch wesentliche Bestandteile eines Grundstücks, sofern sie der Produktion dienen (Hochofen, Kühlturm,...)

• Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

– Fuhrpark, Werkstatteinrichtung,Werkzeuge,...

• Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

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121

Bewertung des Anlagevermögens• Ausgangswert und Obergrenze: AK/HK

• Folgebewertung: Zunächst plm Abschreibung, sofern der Vermögensgegenstand aufgrund einer zeitlich begrenzten Nutzungsfähigkeit einem plm. Werteverzehr unterliegt (§ 253 Abs. 3 S. 1-2 HGB); ggf. aplm. Abschreibung gilt für das gesamte AV

• Geltung des gemilderten Niederstwertprinzips § 253 Abs. 3 HGB

• Pflicht zur Wertaufholung (Folgejahr nach einer außerplm. Abschreibung), den gestiegenen Wert anzusetzen, jedoch bis max. um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten AK/HK § 253 Abs. 5 HGB

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Einzelfragen Bewertung (I)

• Festbewertung § 240 Abs. 3 i.V. m. 256 HGB– Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung

– Ansatz mit gleichbleibender Menge und Wert

– Voraussetzungen:• Sachanlagevermögen; Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

• Regelmäßiger Ersatz

• Wert von nachrangiger Bedeutung

• Geringe Schwankungen (Menge, Wert, Zusammensetzung)

– Inventur alle 3 Jahre; ggf. Anpassung

– Aufwand in Höhe der Zugänge

Bsp: Werkzeuge, Schreibmaschinen, Gerüstteile,...

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Einzelfragen Bewertung (II)

• Abgrenzung: Erhaltungs- bzw. Herstellungsaufwand – Erhaltungsaufwand führt zu sofort abzugsfähigem Aufwand

– Herstellungsaufwand führt zu (nachträglichen) HK

• Abgrenzungskriterien (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB) – Wiederherstellung ("Neuschaffung")

– Substanzmehrung eines Anlagegutes (Erweiterung, Anbau)

– Erhebliche Wesensänderung (veränderte Nutzungsmöglichkeit)

– Wesentliche Verbesserung• erhebliche Kapazitätssteigerung, Verlängerung Lebensdauer

• deutliche Erhöhung des Nutzungs- oder Gebrauchswerts

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GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

3. Bilanzierung der Höhe nach

4. Bilanzierung des Anlagevermögens

5. Bilanzierung des Umlaufvermögens

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Bilanzierung des Umlaufvermögens• Keine gesetzliche Definition

– Umkehrschluss: Interpretation als Vermögensteile, die nicht zum Anlagevermögen zählen (§ 247 Abs. 2 HGB)

• 4 Hauptpositionen (§ 266 Abs. 2 B. HGB)- Vorräte

- Forderungen / sonstige Vermögensgegenstände

- Wertpapiere

- Liquide Mittel

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Bewertung des Umlaufvermögens• Ausgangswert und Obergrenze: AK/HK

• Folgebewertung: Geltung des strengen Niederstwertprinzip § 253 Abs. 4 HGB

• Pflicht zur Wertaufholung (Folgejahr nach einer außerplm. Abschreibung), den gestiegenen Wert anzusetzen, Obergrenze bilden die AK/HK § 253 Abs. 5 HGB

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Vorräte• Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

– Rohstoffe gehen als Grundstoffe unmittelbar in das Produkt ein

– Hilfsstoffe von untergeordneter Bedeutung

– Betriebsstoffe werden durch Herstellung verbraucht

• Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen– Aufwendungen für noch nicht verkaufsfähige Produkte

oder Dienstleistungen

• Fertige Erzeugnisse und Waren– Selbstgefertigte Vermögensgegenstände nach Ab-

schluss der Verarbeitung und gekaufte VG

• Geleistete Anzahlungen– Zahlungen an Lieferanten für den Erwerb von Vorräten

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Bewertung der Vorräte• Anschaffungskosten; Herstellungskosten

• Niederstwertprinzip § 253 Abs. 4 HGB– Beschaffungsmarkt bei RHB sowie UE/FE (sofern

Fremdbezug möglich)

– Absatzmarkt (verlustfreie Bewertung) bei Überbeständen an RHB sowie UE/FE (kein Fremdbezug)

– beide Märkte bei Handelsware und Überbeständen an UE/FE

• Wertaufholung § 253 Abs. 5 HGB

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129

Mit welchem Einstandswert (100 oder 130 Euro/ME) ist der Wareneinsatz (aus dem Verkauf von 40 ME) zu bewerten?

Mit welchem Einstandswert (100 oder 130 Euro/ME) ist der Endbestand von 110 ME zu bewerten?

Grundbeispiel Ware A (Schüttgut):

Probleme:

Alle Transaktionen erfolgen per Bank:

Anfangsbestand 100 ME zu Einstandspreis von 100 Euro/ME = 10.000 Euro

(1) Kauf 50 ME zu Einstandspreis von 130 Euro/ME = 6.500 Euro

(2) Verkauf 40 ME zu Verkaufspreis von 200 Euro/ME = 8.000 Euro

Endbestand: 110 ME zu Einstandspreis von ??? Euro/ME = ??? Euro

Bewertung Vorratsvermögen - variable Einstandswerte

Beispiel zur Problematik der Bewertung von gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens

Bewertungsvereinfachungsverfahren

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130

Lösungsmöglichkeit: Für jeden unterschiedlichen Preis eine getrennte Lagerung

Fall 1: Verkauf aus der Lagerung mit EW von 100 Euro/ME

Wareneinsatz: 40 ME zu 100 Euro/ME = 4.000

Endbestand: 60 ME zu 100 Euro/ME = 6.000

50 ME zu 130 Euro/ME = 6.500

= 12.500

Erfolg:

Verkaufswert ./. Wareneinsatz = Warenrohgewinn

200 Euro/ME x 40 ME ./. 4.000 Euro = 4.000 Euro

Fall 2: Verkauf aus der Lagerung mit EW von 130 Euro/ME

Erfolg:

Verkaufswert ./. Wareneinsatz = Warenroherfolg

200 Euro/ME x 40 ME ./. 5.200 Euro = 2.800 Euro

Aber: Aus Wirtschaftlichkeitsgründen bei Füll-, Schütt- und Massengütern keine getrennte Lagerung möglich.

Keine individuelle Zuordnung der Einstandswerte möglich � Vereinfachungsverfahren

Wareneinsatz: 40 ME zu 130 Euro/ME = 5.200

Endbestand: 10 ME zu 130 Euro/ME = 1.300

100 ME zu 100 Euro/ME = 10.000

= 11.300

Bewertungsvereinfachungsverfahren

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131

§ 256 S. 1 HGB § 240 Abs. 4 HGB

Bewertung des Wareneinsatzes und Endbestands mit Hilfe von Verbrauchsfolgeverfahren (Unterstellung einer fiktiven zeitlichen Folge der Warenabgänge)

Beschaffungszeitbestimmte Verfahren:

1) First in first out (Fifo)

2) Last in first out (Lifo)

Aber: Anforderung der GoB-Konformität (Bsp.: Niederstwertprinzip); ebenso kein offensichtlicher Widerspruch zu der tatsächlichen möglich Folge der Abgänge (keine Lifo-Methode bei verderblichen Gütern)

Bewertung Vorratsvermögen - variable Einstandswerte

Vereinfachungsregeln des Gesetzgebers

Bewertung des Wareneinsatzes und Endbestands mit Hilfe von Gruppenbewertungsverfahren

3) Periodendurchschnittsverfahren

→ nur bei M. m. I. anwendbar

4) (Gleitendes Durchschnittsverfahren)

Bewertungsvereinfachungsverfahren

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132

Warenroherfolg = Verkaufswert ./. Wareneinsatz

= 200 Euro/ME x 40 ME ./. 4.000 Euro = 4.000 Euro

= 12.500 Euro

Zuerst beschaffte Waren werden zuerst veräußert.

Wareneinsatz: 40 ME zu 100 Euro/ME = 4.000 Euro

Endbestand: 60 ME zu 100 Euro/ME = 6.000 Euro

50 ME zu 130 Euro/ME = 6.500 Euro

§ 256 S. 1 HGB: Verbrauchsfolgeverfahren

Fifo (First in – first out)

Warenroherfolg = Verkaufswert ./. Wareneinsatz

= 200 Euro/ME x 40 ME ./. 5.200 Euro = 2.800 Euro

= 11.300 Euro

Zuletzt beschaffte Waren werden zuerst veräußert.

Wareneinsatz: 40 ME zu 130 Euro/ME = 5.200 Euro

Endbestand: 100 ME zu 100 Euro/ME = 10.000 Euro

10 ME zu 130 Euro/ME = 1.300 Euro

Lifo (Last in – first out)

Bewertungsvereinfachungsverfahren

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133

Erweitertes Beispiel zu den Durchschnittsverfahren: hier variable Einstandswerte

§ 240 Abs. 4 HGB: Durchschnittsverfahren

Probleme:

Bewertung Wareneinsatz? Bewertung Endbestand?

Warentransaktionen (per Bank):

Anfangsbestand Ware A: 100 ME zu Einstandspreis von 100 Euro/ME = 10.000 Euro

(1) Kauf 50 ME zu Einstandspreis von 130 Euro/ME = 6.500 Euro

(2) Verkauf 40 ME zu Verkaufswert von 200 Euro/ME = 8.000 Euro

(3) Kauf 90 ME zu Einstandspreis von 150 Euro/ME = 13.500 Euro

(4) Verkauf 120 ME zu Verkaufswert von 200 Euro/ME = 24.000 Euro

Endbestand Ware A: 80 ME zu Einstandspreis von ??? Euro/ME

Bewertungsvereinfachungsverfahren

Page 134: Buchführung und Bilanzierung - … · 2 VORBEMERKUNG Diese Unterlage stellt eine die Veranstaltungen unterstützende Hilfestellung dar. Bei der Verwendung sind folgende Punkte zu

134

+ (3) Kauf 90 ME zu 150 Euro/ME = 13.500 Euro

AB 100 ME zu 100 Euro/ME = 10.000 Euro

+ (1) Kauf 50 ME zu 130 Euro/ME = 6.500 Euro

240 ME = 30.000 Euro

Durchschnittlicher Einstandswert:

�30.000 Euro/240 ME = 125 Euro/ME

EB (laut Inventur): 80 ME zu 125 Euro/ME = 10.000 Euro Wareneinsatz: 160 ME zu 125 Euro/ME = 20.000 Euro

Nur bei M. m. I. anwendbar, da erst am Ende der Periode alle Zugänge bekannt sind !

§ 240 Abs. 4 HGB: Durchschnittsverfahren

Bewertungsvereinfachungsverfahren

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135

Bewertung der Forderungen

• Anwendung der allgemeinen Bestimmungen für die Bewertung des Umlaufvermögens

• Besonderheiten: – Nennbetrag gilt als AK

– NWP: Abschreibungen auf zweifelhafte bzw. uneinbringliche Forderungen

• Einzelwertberichtigungen (spezielle Risiken)

• Pauschalwertberichtigungen (allgemeines Kreditrisiko)

– Währungsforderungen

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136

GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

3. Bilanzierung der Höhe nach

4. Bilanzierung des Anlagevermögens

5. Bilanzierung des Umlaufvermögens

6. Bilanzierung des Eigenkapitals

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137

Zusammensetzung des Eigenkapitals

KapG (I):

Nominalkapital (Gezeichnetes Kapital)

• Wert der ausgegebenen Kapitalanteile/ Wert des von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellte Kapital

• Grundsätzlich unveränderlich; Veränderungen nur durch Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung

• Stammkapital der GmbH/ Grundkapital der AG

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138

Zusammensetzung des Eigenkapitals

KapG (II):

Rücklagen

• Veränderte Eigenkapitalkosten

• Entstehung durch Zuführungen (Kapitaleinlage) von außen durch Gesellschafter oder von innen insbesondere durch Verzicht auf Ausschüttungen (Thesaurierung)

• Reduktion durch Ausschüttungen oder Ausgleich von Verlusten

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139

Zusammensetzung des Eigenkapitals

KapG (III):

Gewinnvortrag/ Verlustvortrag

• Unverwendete Ergebnisteile aus Vorjahren

Jahresergebnis

• Ausweis des im Geschäftsjahr erzielten Ergebnisses als Saldo von Erträgen und Aufwendungen

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140

Bilanzierung des EK

• Gem. § 266 Abs. 3 HGB erste Kategorie auf der Passivseite

• Gezeichnetes Kapital gem. § 272 Abs. 1 HGB:Haftungsbeschränkung der Gesellschafter

Page 141: Buchführung und Bilanzierung - … · 2 VORBEMERKUNG Diese Unterlage stellt eine die Veranstaltungen unterstützende Hilfestellung dar. Bei der Verwendung sind folgende Punkte zu

141

GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

3. Bilanzierung der Höhe nach

4. Bilanzierung des Anlagevermögens

5. Bilanzierung des Umlaufvermögens

6. Bilanzierung des Eigenkapitals

7. Bilanzierung des Fremdkapitals

Page 142: Buchführung und Bilanzierung - … · 2 VORBEMERKUNG Diese Unterlage stellt eine die Veranstaltungen unterstützende Hilfestellung dar. Bei der Verwendung sind folgende Punkte zu

142

Bilanzierung des Fremdkapitals• Zeitlich befristete Kapitalüberlassung durch Externen

• Oberbegriff Schulden – Verpflichtung, mit der

– eine wirtschaftliche Belastung des Unternehmens verbunden ist, die

– quantifizierbar ist.

• Als Schulden i.S.d. § 246 Abs. 1 HGB kommen in Betracht– (gewisse) Verbindlichkeiten

– (ungewisse) Rückstellungen

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Rückstellungen• Passivposten zur gewinnmindernden Erfassung be-

stimmter künftiger Ausgaben bzw. Aufwandsüber-schüsse – statische / dynamische Interpretation

• Katalog der Rückstellungen § 249 HGB– Rückstellungen mit (Außen-) Verpflichtungscharakter

• Ungewisse Verbindlichkeiten

• Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

– Aufwandsrückstellungen („Innenverpflichtungen“)

• Rückstellungspositionen (§ 266 Abs. 3 HGB)– Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen,

– Steuerrückstellungen,

– Sonstige Rückstellungen.

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Rückstellungsarten § 249 HGB

• Passivierungspflicht für Rückstellungen– Ungewisse Verbindlichkeiten

– Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

– Aufwandsrückstellung

– Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung

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Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

• Kriterien: – Dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Außen-

verpflichtungen • zivilrechtliche, öffentlich-rechtliche sowie faktische Verpflichtungen

– Rechtliche Entstehung / wirtschaftliche Verursachung

– Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

• Beispiele– Pensionsrückstellungen

– Steuerrückstellungen

– Rückstellungen für Provisionen, Boni

– Rückstellungen für Prozeßkosten

– Rückstellungen für Garantieverpflichtungen

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Drohverlustrückstellungen• Zweck: Antizipation drohender Verluste aus

schwebenden Geschäften

• Voraussetzungen: – Schwebende Geschäfte, d.h. Leistungsverpflichteter hat noch

nicht erfüllt (grundsätzlich keine Bilanzierung mangels Umsatzakt)

– Objektive Verlusterwartung

• Arten von schwebenden Geschäften– Schwebende Beschaffungsgeschäfte

– Schwebende Absatzgeschäfte (Vorrang Abschreibung)

– Schwebende Dauerschuldverhältnisse

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Passivierungspflichtige Aufwandsrückstellungen

• Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung oder für Abraumbeseitigung (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB)– Instandhaltung:

• Instandsetzungsmaßnahmen, Wartung, Inspektion

• Abgrenzungen gegenüber aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand

– Nachholung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres

• im Wesentlichen beendet

– Abraumbeseitigung mit Nachholung im folgenden Geschäftsjahr

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Bewertung der Rückstellungen

• § 253 Abs. 1 Satz 2 2 HS HGB: nur in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist– Voraussichtlicher Erfüllungsbetrag

– Verpflichtungsüberschuss bei Drohverlustrückstellungen

– Höchstwertprinzip

– keine Wertuntergrenze ? (siehe: AK als Obergrenze bei Vermögensgegenständen)

– Berechnung nach den Verhältnissen des Bilanzstichtags

– Abzinsung nur bei Zinsanteil im Erfüllungsbetrag

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Verbindlichkeiten

• Passivposten zur Erfassung künftiger Ausgaben (Vermögensminderungen) aufgrund einer Leistungsverpflichtung– statische / dynamische Interpretation

• Merkmale:– Außenverpflichtung

• dem Grunde und der Höhe nach gewiss

– Wirtschaftliche Belastung

– Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

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Gliederung der Verbindlichkeiten• Gliederung gem. § 266 Abs. 3 HGB

– Anleihen (davon konvertibel)

– Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

– Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

– Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel,...

– Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

– Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

– Sonstige Verbindlichkeiten

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Bewertung der Verbindlichkeiten• § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB: Erfüllungsbetrag

– Ausgangswert und Untergrenze: „Anschaffungskosten“

• Darlehensverpflichtungen: Nennwert

• Sach- und Dienstleitungen: Geldwert der Aufwendungen (Vollkosten)

– Höchstwertprinzip

– Disagio bzw. Damnum bei Darlehensverbindlichkeiten

• Passivierung des gesamten Rückzahlungsbetrags

• Aktivierung des Zinsanteils als RAP möglich (§ 250 Abs. 3 HGB)

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Fremdwährungsverbindlichkeiten

• Verbuchung bei Entstehung– Erfüllungsbetrag in EUR

– Umrechnung mit Devisenkurs am Zugangstag

• Bewertung am Bilanzstichtag– Ansatz des gestiegenen Erfüllungsbetrages infolge

Devisenkursänderung

– Kein Ansatz des gefallenen Erfüllungsbetrages infolge Devisenkursänderung

• Verbuchung bei Erfüllung– Ausbuchung der Verbindlichkeit

– Differenz zum Kassakurs führt zu einem realisierten Währungsergebnis

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GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

3. Bilanzierung der Höhe nach

4. Bilanzierung des Anlagevermögens

5. Bilanzierung des Umlaufvermögens

6. Bilanzierung des Eigenkapitals

7. Bilanzierung des Fremdkapitals

8. Bilanzierung sonstiger Posten

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Bilanzierung sonstiger Posten

• Rechnungsabgrenzungsposten

• Erfassung neben VG und S (§ 246 Abs. 1 HGB)– § 250 HGB: nur transitorische Posten: Ausgaben/Ein-

nahmen vor dem Stichtag und Aufwand/Ertrag für be-stimmte Zeit danach

– Aktivierungs- und Passivierungspflicht § 250 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGB

– Anwendungsbereich: Verträge mit Leistungen für eine bestimmte Zeit, bei denen Leistung und Gegenleistung auseinander fallen

• Bsp.: Miete, Pacht, Zinsen, Versicherungen,...

– Wahlrechte: § 250 Abs. 3 HGB

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GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

3. Bilanzierung der Höhe nach

4. Bilanzierung des Anlagevermögens

5. Bilanzierung des Umlaufvermögens

6. Bilanzierung des Eigenkapitals

7. Bilanzierung des Fremdkapitals

8. Bilanzierung sonstiger Posten

9. Gewinn- und Verlustrechnung

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Gewinn- und Verlustrechnung• Zeitraumrechnung: Zusammenstellung der Auf-

wendungen und Erträge einer Berichtsperiode

• Einblick in die Ertragslage des Unternehmens

• Staffelform § 275 HGB – Gesamtkostenverfahren:

• Alle Aufwendungen einer Periode werden den Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen gegenübergestellt; Berücksichtigung der Bestands-veränderung bei den UE und FE als Korrekturposten

– Umsatzkostenverfahren:• Den Erlösen der Periode werden die durch die Umsätze verursachten

Aufwendungen gegenübergestellt

– Größenabhängige Erleichterungen § 276 HGB für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften

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GliederungIII. Erstellung des Jahresabschlusses

1. Grundlagen

2. Bilanzierung dem Grunde nach

3. Bilanzierung der Höhe nach

4. Bilanzierung des Anlagevermögens

5. Bilanzierung des Umlaufvermögens

6. Bilanzierung des Eigenkapitals

7. Bilanzierung des Fremdkapitals

8. Bilanzierung sonstiger Posten

9. Gewinn- und Verlustrechnung

10. Anhang und Lagebericht

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Anhang und Lagebericht• Anhang § 284 – 288 HGB

– Pflichtbestandteil für KapG § 264 I HGB– Informationszweck der Rechnungslegung

• Erläuterungs- Ergänzung-, Korrektur-, bzw. Entlastungsfunktion gegenüber Bilanz und GuV• Pflicht- und Wahlpflichtangaben

– Bestimmte größenabhängige Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesell-schaften: §§ 288, 274a HGB

• Lagebericht § 289 HGB– Pflicht zur Erweiterung des JA für (nicht kleine) KapG § 264 I HGB– Aufgaben:

• Verdichtung der Jahresabschlussinformationen• Ergänzung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht

– Inhalt:• Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage • Ausgewogene und umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage • Einbeziehung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren in die Analyse• Erläuterung und Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen

Chancen und Risiken• Sonstige Angaben

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Vorgehensweise beim Jahresabschluss

Ansatz:

• Bilanzierungsgrundlage: § 246 HGB…

Bewertung:

• Bewertungsvorschriften: § 253 I HGB…

Berechnung:

• AK oder HK-Ermittlung

• Abschreibungsberechnung (plm., aplm.,…)

• Entscheidung ob dauerhafte oder vorübergehende Wertminderung

• Sofern Wahlrechte bestehen ist deren Ausübung anzugeben und zu begründen

• …

Buchung und Gewinnauswirkung:


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