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Aus dem Verwaltungsbericht der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) vom 31. März 1925 für das...

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Aus dem Verwaltungsbericht der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) vom 31. März 1925 für das Geschäftsjahr 1924 Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 42. Jahrg., H. 2 (1925), pp. 279-287 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40906598 . Accessed: 15/06/2014 11:05 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.2.32.152 on Sun, 15 Jun 2014 11:05:03 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions
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Aus dem Verwaltungsbericht der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) vom 31. März 1925für das Geschäftsjahr 1924Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 42. Jahrg., H. 2 (1925), pp. 279-287Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40906598 .

Accessed: 15/06/2014 11:05

Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at .http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp

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Aus dem Verwaltungsbericht der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) vom 31. März 1925

für das Geschäftsjahr 1924 1). Das Jahr 1924 war das Jahr der Stabilisierung der deutschen Währung, das

damit den Beginn der Erholung der deutschen Wirtschaft von dem beispiellosen Tiefstand des Inflations] ahres 1923 brachte. Hemmungen für diese Erholung lagen, abgesehen von dem anfänglichen Misstrauen gegen die Haltbarkeit der im November 1923 erschienenen Rentenmark, in wichtigen innen- und aussenpolitischen Mo- menten, namentlich in der bedrängten Lage des besetzten Gebietes, wo unter der Herrschaft fremder Mächte der schwere Druck der Micumverträge und die Des- organisation des Verkehrs, verbunden mit Streiks, das Wirtschaftsleben lähmten. Ganz besonders einschneidend war die gewaltige Kapital- und Kreditnot, die sich namentlich nach der am 7. April 1924 aus währungspolitischen Rücksichten erfolgten Kreditrestriktion der Reichsbank stark hemmend geltend machte und nicht nur zu Zahlungseinstellungen führte, sondern auch industrielle Betriebe zur Einschränkung und Stilllegung ihrer Tätigkeit zwang. Die Banken, deren fremde Mittel infolge geringer privater Kapitalbildung sich nur langsam vermehrten, waren ausserstande, den an sie herantretenden Gesuchen um Gewährung längerf ristigen Betriebskredits auch nur annähernd gerecht zu werden, und mussten sich schon mit Rücksicht auf ihre Liquidität grosse Zurückhaltung auferlegen. Hieraus entstand der für das Jahr 1924 charakteristische ungesunde und in der Oeffentlichkeit be- kämpfte Zustand, dass einer gewissen Fülle am Markte für kurzfristiges Geld ein grosser unbefriedigter Kapitalbedarf von Handel, Industrie und Landwirtschaft gegenüberstand. Zeitweilig wurden Warenvorräte und Wertpapiere zwecks Be- triebsmittelbeschafíung abgestossen; eine vorübergehende leichte Preissenkung war die Folge.

Die Handelsbilanz war und blieb passiv. Für die allgemeine Lage der Land- wirtschaft war die schlechte Ernte des Berichtsjahres von einschneidender Be- deutung. Die Börse entbehrte unter den dargelegten Verhältnissen der gesunden Anregung. Nach dem Ende der Inflationshausse im Februar ging das Kursniveau, zum Teil auch unter der Auswirkung der missglückten Frankenspekulation, längere Zeit zurück, um sich aus besonderen Anlässen, wie z. B. bei der Intervention der Banken am Wertpapiermarkt im Juni oder infolge von Aufwertungshoffnungen bei den festverzinslichen Werten vorübergehend zu heben. Die im April und No- vember erfolgte Ermässigung der Börsenumsatzsteuer und der Provision sowie der Abbau der Devisengesetzgebung Hessen dagegen die erwartete stimulierende Wirkung vermissen. Immerhin schloss das Jahre 1924 mit erhöhten Kursen.

An wesentlichen Ereignissen, die für das Wirtschaftsleben bedeutsam waren, brachte das Jahr 1924 Ende April die Eröffnung der Golddiskontbank, die solchen Unternehmungen, welche infolge ihrer Exporttätigkeit auf Valutaeingänge rechnen konnten, Kredite zur Verfügung stellte, Ende August die Genehmigung des Reichs- tags zu dem Londoner Abkommen (Dawes-Plan) und in dessen Ausführung die erfolgreiche deutsche Reparationsanleihe über 800 Mill. GM., ferner die Umbildung der Reichsbank durch das neue Bankgesetz vom 30. August 1924 und die Schaffung der Reichsmarkwährung durch das neue Münzgesetz vom gleichen Tage.

Die Preussische Staatsbank teilte im Geschäftsjahre 1924 die allgemeine Lage der anderen Banken. Sie erfreute sich, von einigen Ausnahmen abgesehen, einer

*) Vgl. dazu den Bericht für 1923 Finanzarchiv 42 (1925) S. 281. 591

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28Q Aus dem Verwaltungsbericht der Pr'eussischen Staatsbank (Seehandlung) usw.

beträchtlichen Geldflüssigkeit, die zum Teil mit dem allmählichen Anwachsen der öffentlichen Gelder zusammenhing und zeitweise so gross war, dass sie zur Ver- meidung schädlicher Zins Verluste infolge zu hohen Kassenbestandes das ihr seit langem gewohnheitsmässig zufliessende tägliche Geld der Banken zu ihrem Be- dauern mehrfach zurückweisen musste. Die Kurve der fremden Gelder hat sich, abgesehen von natürlichen, hauptsächlich mit dem periodischen Geldbedarf der Preussischen Finanzverwaltung zusammenhängenden Schwankungen, in steigender Richtung bewegt, ohne aber Ende Dezember 1924 die Höhe der Vorkriegszeit (31. März 1914) erreicht zu haben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den damaligen Einlagen der Ausgleichsfonds der Eisenbahn Verwaltung enthalten war, der der Staatsbank auf lange Zeit zur Verfügung stand, während die heutigen fremden Gelder überwiegend täglich oder nur kurzfristig gegeben sind.

Bei dieser Sachlage machte die sichere und liquide Anlage der fremden Gelder der Staatsbank Schwierigkeiten. Das Effekten-Lombardgeschäft, in dem sie vor dem Kriege Hunderte von Millionen investiert hatte, blieb, obwohl entgegen den bei der Reichsbank geltenden Grundsätzen Aktien in den Kreis der lombardfähigen Wertpapiere einbezogen waren, in der Entwicklung zurück, weil eine genügende Menge solcher Unterlagen den kreditsuchenden Kreisen im allgemeinen nicht zur Verfügung stand. Privatdiskonten, die in der Vorkriegszeit ebenfalls eine grosse Rolle gespielt hatten, gab es noch nicht wieder. Gute Warenwechsel waren anfangs selten und wurden von den Banken als eigene Anlage zurückbehalten. Reichs - Schatzanweisungen wurden seitens der Reichsfinanzverwaltung nur beschränkt abgegeben. Unter diesen Umständen stellen die von der Staatsbank vorgenom- menen umfangreichen unmittelbaren Kreditbewilligungen an Industrie- und Handelskreise Versuche auf dem Gebiete dar, der notleidenden Wirtschaft, die von anderer Seite keine ausreichende Kreditbefriedigung erlangen konnte, nach besten Kräften zu helfen und auf eine Ermässigung der Zinssätze durch Gewährung billiger Kredite hinzuwirken. Dabei sind in mehreren Fällen schwere und verlust- bringende Missgriffe vorgekommen, die für die Staatsbank umso schmerzlicher sind, als sie von jeher bestrebt gewesen ist, in Uebereinstimmung mit der Kredit- politik der Reichsbank Kredite nur zu wirtschaftlich gesunden Zwecken zu geben. Die Schuldfrage hinsichtlich der seit dem November 1924 die Oeffentlichkeit be- schäftigenden Vorfälle kann angesichts der schwebenden parlamentarischen und gerichtlichen Untersuchungen noch nicht in vollem Umfange beantwortet werden, doch darf schon jetzt als feststehend angesehen werden, dass die der Staatsbank erwachsenden Schäden zwar auch auf Mängel der im übrigen bewährten Art der Geschäftsführung und der inneren Organisation, besonders aber auf das Versagen der mit der Kreditgewährung befassten Persönlichkeiten, deren Erfahrung sich nicht als genügend erwiesen hat, zurückzuführen sind.

Umso erfreulicher ist es, dass eine Reihe grosser er Geschäfte abgeschlossen werden konnte, deren hoher volkswirtschaftlicher Nutzen zutage liegt. Neben den auf eine Gesamthöhe von 40 Mill. M. festgesetzten Getreide- und Mühlenkrediten, die den Zweck verfolgten, dem kapitalschwachen Handel die Aufnahme der Ge- treideernte von 1924 zu erleichtern und ferner den Mühlen Mittel zum Ankauf und zur Verarbeitung von Getreide zuzuführen, war es besonders der grosse Ernte- bergungskredit, der in der Form eines Diskontkredites im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien des Reichs und Preussens und mit der Reichsbank Mitte Juli beschlossen worden war, um der Landwirtschaft über ihre Zentralinstitute Mittel bis zum Gesamtbetrage von rund 200 Mill. M. behufs Einbringung der Ernte zur Verfügung zu stellen. Der Diskontsatz wurde für die Zentralinstitute auf 10 v. H. und für den letzten landwirtschaftlichen Kreditnehmer auf den für damalige Verhältnisse niedrigen Satz von 13 v. H. festgesetzt. Das Gesamtkontingent wurde fast vollständig in Anspruch genommen; die Mittel hierzu wurden, von vereinzelten Rediskontierungen und Lombardierungen bei der Reichsbank abgesehen, von der Staatsbank zur Verfügung gestellt. Dieser ursprünglich kurzfristig gedachte Kredit musste aus Witterungs- und anderen wichtigen Gründen teilweise prolongiert werden, doch soll seine Abdeckung im Jahre 1925 stattfinden. Ende 1924 liefen solche landwirtschaftlichen Wechsel noch im Nennbetrage von rund 127 Mill. M„

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Aus dem Verwaltungsbericht der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) usw. 281

Ausserdem wurden grosse Kredite gegeben, die der Industrie zugute kamen. Zur Erlangung weiterer Anlagemöglichkeiten bot die Staatsbank im Juli den

Berliner Grossbanken die Abnahme guter Warenwechsel an, wodurch jene Gelegen- heit erhalten sollten, ihrerseits reichlichere Diskontierungen vorzunehmen. Wegen des damaligen allenthalben herrschenden Ueberflusses an kurzfristigem Gelde wurde von diesem Anerbieten anfangs nur geringer, in der Folge aber ständig wachsender Gebrauch gemacht. In diesem Geschäft ist der Anfang des heute schon zu sehr beträchtlichem Umfange angewachsenen Wechselverkehrs zwischen Staatsbank und Bankwelt zu erblicken.

Das Börsengeschäft blieb hinter demjenigen des Vorjahrs zurück. Es erlangte seinen Höhepunkt im Januar, seinen Tiefstand im Juli 1924, um sich von da ab entsprechend dem Steigen der Kurse wieder zu beleben.

Das Anleihe- und Konsortialgeschäft bewegte sich im Berichtsjahre in engen Grenzen; wegen der einzelnen Geschäfte wird auf den zweiten Teil dieses Berichts verwiesen.

Auf dem Gebiete des Siedlungswesens hat die Staatsbank im Berichtsjahre den gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften zur Durchführung ihrer dringlichsten Aufgaben Wechselkredite bis zu 14 Mill. M. gewährt. Erst im Dezember 1924 sind für die Zwischenkreditgewährung neue staatliche Mittel in Höhe von 10 Mill. M. bewilligt worden.

Im Berichtsjahr ermöglichte die Abschwächung des Geschäftsganges eine er- hebliche Personalverminderung von 1135 Köpfen auf 768 (gegen 354 am 1. Juli 1914). Nach Massgabe der Preussischen Abbau Verordnung wurden auch 24 plan- mässige Beamte in den dauernden bzw. einstweiligen Ruhestand versetzt, während zwei planmässige Beamte nach den Bestimmungen der Abbauverordnung freiwillig ausschieden.

Gegen Schluss des Geschäftsjahres wurden die Beratungen über die Bildung eines der Staatsbank beizugebenden beirätlichen Ausschusses, die unabhängig von den die Oeffentlichkeit beschäftigenden Vorfällen seit längerem aufgenommen waren, zu Ende geführt. Der Ausschuss wurde durch die in der Anlage A mit- geteilte Verfügung des Preussischen Staatsministeriums, datiert vom 6. Januar 1925, gebildet. Die erste Sitzung des Ausschusses, der aus dem Staatsbankpräsidenten als Vorsitzenden und 15 vom Preussischen Staatsministerium ernannten Mit- gliedern aus den Kreisen der Wirtschaft, des Parlaments und der Ministerien be- steht, fand am 20. Januar 1925 statt.

Das im Jahre 1923 erworbene Grundstück Taubenstrasse , 29 wurde einem noch nicht beendeten völligen Umbau unterzogen, dessen Kosten aus den laufenden Einnahmen der Staatsbank zu bestreiten sind. Dabei wird dringend notwendiger Tresorraum gewonnen werden.

Wegen der Einzelheiten des Hauptabschlusses nebst Gewinn- und Verlust- rechnung wird auf den zweiten Teil dieses Berichts, besonders auf Anlage B und C Bezug genommen. Hier sei zunächst erwähnt, dass die Staatsbank, die seit Ok- tober 1924 der Reichsbank die üblichen, demnächst zur Veröffentlichung gelangen- den Zweimonatsbilanzen liefert, die Bilanz diesmal nach dem von der Bankwelt angewandten Muster aufgestellt hat. Gegenüber der Goldmarkeröffnungsbilanz ist mit Ausnahme des Grundstückskontos ein Anschwellen aller Positionen zu erkennen. Der erhöhte Bestand an eigenen Wertpapieren, die vorsichtig bewertet sind, wird im laufenden Jahr durch gewinnbringende Verkäufe langsam ver- mindert. Die von der Staatsbank hereingenommenen fremden Gelder werden durch die ersten vier Positionen der Aktiva zuzüglich der durch börsengängige Wertpapiere gedeckten Lombarddarlehen zu rund 67 v. H. gedeckt.

Der ausgewiesene Reingewinn wird unter einer besonderen Bilanzposition in Reserve gestellt. Es steht schon fest, dass der aus dem Geschäftsverkehr mit zweifel- haften Schuldnern erwachsende Verlust höher sein wird als der Reinertrag des Jahres 1924, ohne dass indessen die Inanspruchnahme der gesetzlichen Garantie des Preussischen Staates in den Kreis der Erwägungen gezogen zu werden braucht. In dem ausgewiesenen Reinertrag sind die von den zweifelhaften Schuldnern für das Jahre 1924 zu zahlenden Zinsen nicht enthalten. Wenn abgesehen von diesen

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Zinsen von Abschreibungen auf die gefährdeten Forderungen diesmal noch Abstand genommen worden ist, so ist es aus dem Grunde geschehen, weil sämtliche Abwick- lungen in vollem Gange sind und das Endergebnis im Einzelfalle sich zurzeit noch nicht übersehen lässt. Die Staatsbank wünscht überdies, die Verluste, die aus den vereinzelten Missgriffen entstanden sind, in voller Höhe bilanzmässig zum Ausdruck zu bringen ; sie nimmt an, dass bei normalem Fortgang der Geschäfte die Verluste aus den Erträgnissen der nächsten Jahre beglichen werden können.

Die am Schlüsse ihres Verwaltungsberichts für 1923 ausgesprochene Erwar- tung der Staatsbank, aus ihren Erträgnissen allmählich ein grösseres Kapital an- sammeln zu können, hat sich im abgelaufenen Jahre leider nicht erfüllt. Es wird angestrengter Arbeit bedürfen, um die Folgen der entstandenen Schäden zu be- seitigen. Zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle sind Sicherungsmassnahmen ge- troffen worden, die in strengeren Richtlinien für die Kreditgewährung und in Aenderungen der Organisation des inneren Betriebes bestehen. Gestützt auf ihr traditionelles Geschäft, strebt die Staatsbank danach, neben den ihr bereits voll zufliessenden öffentlichen Geldern Preussens, auch öffentliche Reichsgelder zu nor- malen Bedingungen weitgehend an sich zu ziehen, soweit sie aus der Preussischen Wirtschaft aufkommen und nicht der Reichsbank mit Rücksicht auf die Währung zufliessen müssen. Vermöge der hierdurch eintretenden volkswirtschaftlich nütz- lichen Geldkonzentration wird sie alsdann nicht nur in der Lage sein, auf Senkung der Zinssätze hinzuwirken, sondern auch in grossem Masse der Wirtschaft Kredite in Uebereinstimmung mit der Kredit- und Zinspolitik der Reichsbank zu gewähren. Hierbei wird sich die Staatsbank, die Filialen nicht hat und nicht haben soll, über- wiegend der Vermittlung der Banken bedienen, die infolge ihrer engeren Beziehung zu Handel, Gewerbe und Landwirtschaft zur Pflege des unmittelbaren Kredit- verkehrs mit diesen Wirtschaftskreisen berufen sind.

Staatliches Leihamt.

Die nach Einführung der Rentenmark im Dezember 1923 einsetzende günstige Entwicklung des Betriebes hat auch im Geschäftsjahre 1924 angehalten. Das ausserordentliche Kreditbedürfnis weitester Bevölkerungsschichten führte zu einer starken Inanspruchnahme des Instituts, so dass die Abwicklung des Geschäfts- verkehrs oftmals mit grossen Schwierigkeiten verbunden war. Die zur Verfügung stehenden Betriebsmittel reichten anfänglich trotz weitgehender Rationierung nicht aus, den Ansprüchen der Darlehnsucher, deren Kreis sich infolge des Abbaues und der zunehmenden Stellungslosigkeit immer mehr erweiterte, auch nur an- nähernd gerecht zu werden. Erst mit zunehmender Flüssigkeit am Geldmarkte und nach vermehrter Zuteilung von Betriebsmitteln lenkte der Verkehr allmählich in normale Bahnen.

Entsprechend der zunehmenden Ausleihungsmöglichkeit vermehrte sich der Pf ander bestand erheblich und erreichte am Schlüsse des Geschäftsjahres mit 38,514 Pfändern mehr als das Sechsfache des Anfangsbestandes, während sich das ausgeliehene Pfandkapital von 12,120 auf 985,361 RM., etwa um das 81fache, vermehrte.

Die Rückzahlung der Darlehen erfolgte nur zögernd, wogegen die Zahl der erneuerten Pfandgeschäfte ständig grosser wurde. Der Zinssatz, welcher im Februar 1924 von 6 v. H. auf 8 v. H. erhöht, dann aber im Oktober wieder auf 6 v. H. ermässigt worden ist, wurde allgemein als zu hoch empfunden. Er wurde am 1. Dezember 1924 auf 4 v. H. monatlich ermässigt. Unter diesen Umständen war ein grosser Teil der Darlehnsnehmer nicht in der Lage, die erforderlichen Zinsen aufzubringen und musste die Pfänder verfallen lassen. Die Zahl der Auk- tionspfänder stieg bedeutend, z. B. von 45 Pfändern in der Februar auktion auf 669 in der Mai-, 1700 in der September- und 1429 in der Novemberauktion.

Die zufolge Verfügung des Herrn Finanzministers vom 27. Dezember 1923 zugelassene abgekürzte Beleihungsfrist von 2 Monaten ist während des ganzen Geschäftsjahres beibehalten worden. Wenngleich dadurch eine beschleunigte

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Aus dem Verwaltungabericht der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) usw. 283

Zinsenzahlung erreicht worden ist, so darf doch nicht unbemerkt bleiben, dass durch das öftere Erscheinen der Zinszahler ein grösserer Andrang an den Erneuerungs- kassen hervorgerufen wurde, wodurch die Abfertigung des einzelnen sich natur- gemäss verzögerte. Durch ein mit Verfügung vom 30. April 1924 (1 235) genehmigtes vereinfachtes Erneuerungsverfahren wurde dieser Mangel nach Möglichkeit be- hoben.

Bei der Goldankaufsstelle war das Angebot zunächst ziemlich rege, Hess aber in den letzten Monaten etwas nach. Etwa 40 v. H. der Angebote führten zu keinem Geschäftsabschluss, weil die Erwartungen der Verkäufer durch den angebotenen Preis nicht erfüllt wurden. Im Jahre 1924 sind 1412 Ankaufsgeschäfte mit einem Gesamtwerte von 39,240 RM. getätigt worden. Der Gesamtumsatz der Gold- ankauf ss teile hat nach Abzug der Unkosten einen Reingewinn von 7485 RM. er- bracht, welcher Betrag den besonderen Einnahmen des Leihamts zugeführt wor- den ist.

Anlage A Beschluss über Bildung

eines Ausschusses der Preussischen Staatsbank (Seehandlung). § i.

Zur beirätlichen Mitwirkung bei den Geschäften der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) wird ein Ausschuss gebildet.

Der Ausschuss besteht aus dem Präsidenten der Preussischen Staatsbank und bis zu 15 vom Staatsministerium zu ernennenden Mitgliedern.

Der Präsident der Preussischen Staatsbank führt den Vorsitz im Ausschuss und wird im Behinderungsfalle durch ein vom Finanzminister zu benennendes Mitglied vertreten.

§2. Dem Ausschuss ist Kenntnis von dem gesamten Stande der Geschäfte zu

geben. Der Finanzminister und der Präsident der Preussischen Staatsbank sind befugt, ihn über alle den Geschäftsbereich der Bank berührenden Fragen gut- achtlich zu hören. Der Ausschuss ist berechtigt, seinerseits Vorschläge über etwa gebotene Massregeln zu machen.

Insbesondere ist der Ausschuss gutachtlich zu hören über 1. die Grundsätze für die Kreditgewährung, 2. die Grundsätze für die Annahme von Einlagen, 3. die Bilanz und die Gewinnberechnung. Allgemeine Geschäftsanweisungen und Dienstinstruktionen sind dem Aus-

schusse alsbald nach ihrem Erlass zur Kenntnisnahme mitzuteilen.

§ 3. Der Ausschuss ist wenigstens einmal in jedem Vierteljahr, sonst nach Bedarf

von dem Vorsitzenden zusammenzuberufen. Die Berufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Mitteilung der Tages-

ordnung. Mit Genehmigung des Vorsitzenden können auch nachträgliche Gegen- stände auf die Tagesordnung gesetzt werden.

§ 4.

Der Ausschuss beschliesst nach Mehrheit der anwesenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 5. Die nicht dem Ausschuss angehörenden Mitglieder der Generaldirektion

können an den Sitzungen des Ausschusses mit beratender Stimme teilnehmen. 595

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§ 6.

Der Vorsitzende bestellt für jede Sitzung einen Schriftführer, der nicht Mit- glied des Ausschusses zu sein braucht. Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden, zwei von dem Ausschuss zu ernennenden Mitgliedern und dem Schriftführer zu vollziehen. Abschrift des Verhandlungsberichts ist dem Finanzminister zu über- senden.

§ 7.

Die Tätigkeit der Mitglieder des Ausschusses ist eine ehrenamtliche. Jedoch können sie aus Mitteln der Preussischen Staatsbank nach näherer Bestimmung des Finanzministers Reisekosten und Aufwandsentschädigungen erhalten.

Berlin, den 6. Januar 1925.

Das Preussische Staatsministerium gez. Braun In Vertretung des Finanzministers

gez. Weber

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Aus dem Verwaltungsbericht der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) usw. 285

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2gg Aus dem Verwaltungsbericht der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) usw.

Hauptabschluss der Freussischen Staatsbank Aktiv a

~ m Pf. R1VL PfT

1 Kasse und fremde Geldsorten 3 505 375,52 2 Guthaben bei der Reichsbank

und dem Postscheckamt . . 28 603 288,89 3 Wechsel 190 519 331,21 4 Nostroguthaben bei Banken

und Bank firmen 12 441605,90 5 Lombarddarlehen

a) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere . 33 521395,26

b) gedeckt durch sonstige Sicher- heiten 49 582 001,79 83 103 397,05

6 Eigene Wertpapiere a) Anleihen und verzinsliche Schatz-

anweisungen des Reichs und der Länder 1551699,55

b) Sonstige bei der Reichsbank be- leihbare Wertpapiere .... 817743,80

c) Sonstige börsengängige Wert- papiere 4 947 857,03

d) Sonstige Wertpapiere .... 717686,24 8 034 986,62

7 Konsortialbeteiligungen . . 5150 304,02

8 Schuldner in laufender Ree h- nung a) gedeckte 67 802 492,73 b) ungedeckte ]) . 17 062 094,98 c) Staatliches Leihamt (Betriebs-

kapital) 754 894,16 85 619 481,87 ausserdem Bürgschaftsschuldner 2 013 000 RM.

9 Bankgebäude 3958821,40

10 Sonstiger Grundbesitz . . . 867300,-

11 Sonstige Aktiva 180135,87 davon Einrichtung 1. - RM.

421984 028,35 I! Der Reingewinn wird als „Rückstellung für Kreditverluste" verwendet.

Berlin, den 31. März 1925. Generaldirektion der Preussischen

*) Diese 17,062,074.98 RM. sollen das Höchstmass der zu erwartenden Verluste darstellen, die sich aber je nach der Verwertbarkeit der Masse noch verkleinern können. Dem würden zum Ausgleich gegenüberstehen 4,798,253.93 RM. Gewinn, 3 Mill. RM. Rücklage und 10 Mill. RM. Grundkapital. D. H.

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Aus dem Verwaltungsbericht der Preussischen Staatsbank (Seehandlung) usw. 287

Anlage C

(Seehandlung) am 31. Dezember 1924. Passiva

~~ ~~" ~ KM. Pf. KM. Pf.

1 Grundkapital 10000000,-

2 Rücklage 3000000,-

3 Gläubiger a) Nostroverpflichtungen .... - b) Guthaben Deutscher Banken und

Bankfirmen 77 472 916,83 c) Guthaben von Reichs- und Staats-

behörden, innerhalb 7 Tagen fällig 140 900 253,11 darüber hinaus bis zu 3 Monaten fällig 101 525 014,35 nach 3 Monaten fällig .... 25 000 000,-

d) Sonstige Guthaben, innerhalb 7 Tagen fällig 27 634 809,84 darüber hinaus bis zu 3 Monaten fällig . . . m 30 417 294,02 402 950 288,15

Bürgschaftsverpflichtungen m

2 013 000 RM.

4 Sonstige Passiva 1235 486,27

5 Reingewinn 4 798 253,93

421984 028,35

Staatsbank (Seehandlung)

Schroeder

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