+ All Categories
Home > Documents > Arbeitgeber aktuell

Arbeitgeber aktuell

Date post: 22-Mar-2016
Category:
Upload: bda
View: 215 times
Download: 1 times
Share this document with a friend
Description:
Der „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen sind am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung zu finden. Die Rubrik „Kurz notiert“ enthält zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen. "Arbeitgeber aktuell" erscheint viermal jährlich und ersetzt den bisherigen Halbjahresbericht.
25
AUS DER ARBEIT DER BDA JUNI 2011
Transcript
Page 1: Arbeitgeber aktuell

AUS DER ARBEIT DER BDAJUNI 2011

Page 2: Arbeitgeber aktuell

Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwer-punkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden Sie am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ erhalten Sie zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen.

ARBEITGEBER AKTUELL

Page 3: Arbeitgeber aktuell

ArbeitnehmerschutzBetriebsratswahlen

Antidiskriminierung

Mitbestimmung

Mitbestimmung

ComplianceElternzeit

Antidiskriminierung

Befristungen

Öffentliches RechtKorruptionsbekämpfungInsolvenzrecht

Flexi II Insolvenzanfechtung

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Unternehmensmitbestimmung

BeschäftigtendatenschutzPraktikanten Betriebsverfassung

TarifeinheitMediationsrichtlinie Bürokratieabbau

Arbeitsschutz Europäischer SozialfondsZeitarbeitsrichtlinie Europäische Betriebsräte

Unternehmerbild

HaushaltskonsolidierungSteuerrecht

Globalisierung Chancengleic

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung StatistikUnternehmensteuer

Europäische ZentralbankProduktivität

WachstumPersonalzusatzkosten

Volkseinkommen

AußenhandelBürokratieabbau

Kirche-Wirtschaft

Geldpolitik

KonsumFamilienpolitik Subventionen

EngagementNachhaltigkeit

Stabilitäts- und Wachstumspakt

BerufsorientierungÖkonomische Bildung

Quartäre Bildung

MINT

Wettbewerb

SchuleBerufsorientierung

Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFTÖkonomische BildungAusbildungsreife

AusbildungsreifeDuales System

Bologna-Prozess Bachelor/Master AusbildungsmarktWeiterbildung Europäischer Bildungsraum

HochschuleFrühkindliche Bildung

Sprachförderung

BildungsfinanzierungSprachförderung

Ganztagsschule

Zeitarbeit Zeitarbeit

Arbeitszeitpolitik

Differenzierungsklausel

Differenzierungsklausel

TarifeinkommenArbeitnehmer-Entsendegesetz

Arbeitskampfrecht

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Entgeltpolitik

Hauptausschuss

Hauptausschuss

Tarifautonomie

Tarifvertragsrecht ArbeitszeitpolitikTarifbindung ArbeitskostenTarifverhandlungen

TarifverhandlungenTarifrecht

Internationale Tarifpolitik

ÖffnungsklauselnTariffähigkeit

Tarifpolitik13

Bildung16

Europa und Internationales19

Wirtschaft und Gesellschaft22

AKTUELLE ARBEITSSCHWERPUNKTE

VERANSTALTUNGEN

4

24

EuGH-Rechtsprechung

Arbeitsrecht4

Stabilität EU-Beihilferecht

Europäischer Datenschutz

EU-HaushaltGlobal Jobs Pact

ILOOECD-Studien G20-Prozess

Europäische Gesetzgebung

Europäische Beschäftigungspolitik

FlexicurityEuropäische Aktiengesellschaft SE

EU-BildungspolitikBinnenmarktCSR

Menschenrechte und Unternehmen

EU-2020-Strategie

Beschäftigung7

Schwerbehindertenrecht

Diversity Management

Beschäftigung Älterer

ArbeitslosenversicherungBetriebliche Personalpolitik

Altersteilzeit

Chancengleichheit

ArbeitsmarktVereinbarkeit von Familie und Beruf

Fachkräftesicherung

Agentur für Arbeit

Insolvenzgeld Insolvenzgeld

IntegrationSchwerbehindertenrecht

Unternehmensstruktur

Europäischer SozialfondsKombi-Einkommen

Arbeitslosengeld IIIllegale Beschäftigung

Arbeitsmarkt

Soziale Sicherung10

Europäische SozialpolitikArbeitsmedizin

GesundheitswesenDemografie

Normung

AlterssicherungGesetzliche Rentenversicherung

Rationalisierungsstrategien

Pensions-Sicherungs-Verein

SozialgerichtsbarkeitELENA

UnfallversicherungArbeitswissenschaften

GesamtsozialversicherungsbeitragLohn- und GehaltsabrechnungGesetzliche Krankenversicherung

AltersarmutLebensarbeitszeit

ELENA

Page 4: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht4

Wirtschaft, Wissenschaft und auch Recht-sprechung fordern schon lange eine gesetzliche Regelung des Konzerndatenschutzes. Konzerne und Unternehmensverbünde sind auf Regelungen angewiesen, die die interne Datennutzung und den unbürokratischen Einsatz von Programmen der Personalentwicklung unterstützen. Bisher bleibt vielfach nur die Möglichkeit der Auftragsda-tenverarbeitung, die dazu führt, dass eng zusam-menarbeitende Unternehmen miteinander kom-munizieren müssen wie eine Bundesoberbehörde mit einer nachgeordneten Verwaltungsstelle. Die BDA setzt sich daher für eine gesetzliche Rege-lung ein, die in solchen Situationen den Datenaus-tausch z. B. auf der Grundlage einer Interessen-abwägung ermöglicht.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Datenschutz

Sicherung der Tarifeinheit

Infolge der Entscheidung des Bundesarbeits-gerichts (BAG) vom Sommer letzten Jahres, den Grundsatz der Tarifeinheit aufzugeben, ist das erfolgreiche System der Branchentarifver-träge in Gefahr. Ohne Tarifeinheit können Spar-tengewerkschaften auch dann Tarifverträge für einzelne Arbeitnehmergruppen oder Betriebe erstreiken, wenn bereits Branchentarifverträge für alle Arbeitnehmer gelten. Damit droht die Zersplitterung des Tarifvertragssystems.

Gemeinsam haben BDA und DGB in den letzten Monaten für eine funktionsfähige Tarifauto-nomie geworben. Es ist daher sehr zu bedauern, dass der DGB-Bundesvorstand Anfang Juni auf-grund des negativen Votums des Gewerkschafts-rats von ver.di beschlossen hat, nicht weiter aktiv auf eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit hinzuwirken. Im Beschluss des DGB-Bundesvor-stands heißt es: „Das politische Ziel der Tarifein-heit ist und bleibt richtig, um die Tarifpolitik zu stärken und die Tarifautonomie sicherzustellen. Der DGB sieht allerdings unter den gegebenen Bedingungen keine Möglichkeit, die Initiative von BDA und DGB weiterzuverfolgen.“

ARBEITSRECHT

Beschäftigtendatenschutz

Am 20. Mai 2011 hat im Innenausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Rege-lung des Beschäftigtendatenschutzes stattge-funden. Die Mehrzahl der Sachverständigen machte in ihren Stellungnahmen deutlich, dass der Entwurf verbesserungsbedürftig ist. So wird z. B. die Pflicht der Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt, Kriminalität und Korruption zu vermeiden und aufzuklären. Die Praxis benötigt Regelungen, die einen Miss-brauch von Arbeitnehmerdaten verhindern und die Einhaltung von Gesetzen und Aufla-gen sicherstellen helfen.

Die BDA hält den Abschluss von Betriebsver-einbarungen zum Beschäftigtendatenschutz, die als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von Daten dienen, für unverzichtbar. Eine praxisgerechte betriebliche Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorschriften ist vielfach ausgeschlossen, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat nicht die Möglichkeit haben, be-triebliche Besonderheiten durch Betriebsverein-barungen hinreichend zu berücksichtigen. Die BDA setzt sich dafür ein, dass die Möglichkeit des Arbeitnehmers gesichert bleibt, in die Nutzung seiner Daten einzuwilligen. Das gilt ganz beson-ders für Betriebe, in denen der Abschluss einer Betriebsvereinbarung nicht möglich ist, z. B. weil sie keinen Betriebsrat haben. Es gilt auch für Ar-beitnehmergruppen, die – wie z. B. die leitenden Angestellten – von einer Betriebsvereinbarung gar nicht erfasst würden. Viele Betriebe nutzen darüber hinaus die Möglichkeit der Einwilligung auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen. Auch dies muss im Gesetz hinreichend gesichert bleiben. Insbesondere zur Aufdeckung von Straf-taten ist eine gezielte nicht öffentlich gemachte Videoüberwachung unverzichtbar. Schon heute stellt die Rechtsprechung hieran – zu Recht – sehr hohe Anforderungen. Wenn ein konkreter Tatverdacht besteht, der sich auf eine abgrenz-bare konkrete Personengruppe bezieht, ist eine solche gezielte Videoüberwachung für den Arbeit-geber vielfach die einzige Möglichkeit der Aufde-ckung von schweren Pflichtverstößen.

Page 5: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht 5

Arbeitnehmer geltenden Branchentarifvertrags erstreikt werden, untergräbt dies das Vertrauen in die Friedenswirkung des Tarif vertragssystems und stellt damit die Akzeptanz der Tarifautonomie selbst in Frage.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifautonomie

Unternehmensmitbestimmung

Die Kompromisssuche bei der Einführung der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) in Brüssel geht weiter. Hauptstreitpunkt ist die Beteiligung der Arbeitnehmer. Dieser Streit darf die schnelle Einführung der EPG nicht behindern und macht erneut die Reformbe-dürftigkeit der deutschen Unternehmensmit-bestimmung deutlich.

BDA und BDI treten für eine Öffnung der deutschen Unternehmensmitbestimmung für Ver-einbarungslösungen ein. Konkrete Vorschläge haben wir bereits im Jahr 2004 mit dem Bericht der gemeinsamen Kommission „Mitbestimmung modernisieren“ vorgelegt. Die Entwicklung des europäischen Gesellschaftsrechts, die Rechtspre-chung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die fehlende Akzeptanz für das deutsche System der Mitwirkung der Arbeitnehmer in Lei-tungsorganen der Gesellschaft unterstreichen die-sen Veränderungsbedarf. Vereinbarungslösungen müssen z. B. die Berücksichtigung ausländischer Belegschaften, Änderungen der Größe des Auf-sichtsrats und Art und Umfang der Mitwirkung der Arbeitnehmervertreter ermöglichen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Unternehmensmitbestimmung

Eine gesetzliche Regelung ist für die Siche-rung und Weiterentwicklung des Tarifvertragssys-tems weiterhin unverzichtbar. Ohne Tarifeinheit ist das System der auf eine Verantwortungspartner-schaft gegründeten Tarifautonomie nicht denkbar. Eine funktionsfähige Tarifautonomie setzt voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, wo-ran sie sind. Um die Tarifverträge in den Betrie-ben anwenden zu können, muss durch eine ge-setzliche Regelung klargestellt werden, welcher Tarifvertrag gilt, wenn sich Tarifverträge in ihrem Geltungsbereich überschneiden. Durch eine ge-setzliche Regelung muss darüber hinaus die Frie-densordnung des Tarifvertragssystems wieder stabilisiert werden, die durch die Entscheidung des BAG gefährdet ist.

In nur zehn Monaten hat bereits die For-mierung von fünf völlig neuen Gewerkschaften begonnen oder ist eine solche Formierung ange-kündigt. Zum 1. Mai 2011 hat sich die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft in die Neugründungen eingereiht. Bereits zu Beginn dieses Jahres hatte sich zudem die Gewerkschaft der Servicekräfte in Krankenhäusern neu gegründet. Ohne diese Servicekräfte kann ein Krankenhaus nicht erfolg-reich betrieben werden. Zu dieser Gruppe gehö-ren z. B. die Mitarbeiter, die die Operationssäle reinigen. Wenn solche Arbeitnehmer ihre Arbeit niederlegen, kann nicht mehr operiert werden.

Eine funktionsfähige Tarifautonomie braucht eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit mit der Klarstellung, dass während der Geltung des vorrangigen Tarifvertrags Friedenspflicht gilt. Der jüngste Streik der GDL unterstreicht diese Not-wendigkeit nachdrücklich. Die GDL versucht nun schon das zweite Mal, durch einen Arbeitskampf, der sich insbesondere auch gegen die Bahnkun-den wendet, einen eigenen Tarifvertrag durchzu-setzen, obwohl schon für alle Arbeitnehmer in den betroffenen Unternehmen ein Mehrheitstarifver-trag gilt. Solch ein Verhalten untergräbt das höchst erfolgreiche System der Branchentarifverträge, das einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass die größte Wirtschaftskrise seit dem Zwei-ten Weltkrieg ohne einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen beendet werden konnte. Können Spartentarifverträge jederzeit trotz eines für alle

Page 6: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht6

Familienpflegezeit als Fördergesetz vorgesehen

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2011 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Familien-pflegezeit beschlossen. Aufgrund vielfältiger Initi-ativen der BDA wurde das ursprüngliche Konzept aufgegeben, einen starren Rechtsanspruch ge-setzlich festzuschreiben. Der beschlossene Ent-wurf sieht nun vor, dass ein individueller Anspruch auf Familienpflegezeit allein auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen kann. Nach wie vor enthält der Entwurf aber auch kritische Regelun-gen, insbesondere zum Kündigungsschutz, und führt zu neuen bürokratischen Belastungen für die Arbeitgeber.

LAG erklärt Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter für unwirksam

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat entschieden, dass die Urlaubsstaffelung des MTV Einzelhandel NRW nach § 10 AGG altersdiskrimi-nierend ist. Das Gericht nahm beim Urlaubsan-spruch der Klägerin eine Angleichung nach oben vor. Nach Auffassung des Gerichts fehle es an einem legitimen Ziel für die Ungleichbehandlung wegen des Alters. Insbesondere das Argument der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie überzeugte die Richter nicht. Ausweislich der konkreten Formulierung des MTV Einzelhan-del NRW diene der Urlaub ausdrücklich der Er-haltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft. Nicht berücksichtigt wird dabei, dass nach stän-diger Rechtsprechung des EuGH auch die Wah-rung der Tarifautonomie als sozialpolitisches Ziel gerechtfertigt sein kann. Sehr fragwürdig ist die Anerkennung eines längeren Urlaubsanspruchs. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in die Tarif-autonomie dar, da genau dieser von den Tarifver-tragsparteien nicht gewollt war.

KURZ NOTIERT

EBRG bleibt praxistauglich

Am 6. Juni 2011 ist das neue Europäische Be-triebsrätegesetz (EBRG) in Kraft getreten. Das EBRG gewährleistet auch in Zukunft eine pra-xistaugliche Zusammenarbeit zwischen Unter-nehmensleitung und Europäischem Betriebsrat (EBR). Dies ist ein deutlicher Fortschritt gegen-über anderen Umsetzungsgesetzen europäischer Richtlinien, bei denen der Gesetzgeber immer wieder weit über das durch die Richtlinie Vorge-gebene hinausgeht. Durch einen intensiven Dia-log zwischen den europäischen Sozialpartnern unter maßgeblicher Mitarbeit der BDA ist 2009 die Grundlage für diese Fortschreibung des EBRG geschaffen worden. Mit der Einigung in Brüssel und dem Umsetzungsgesetz wird sichergestellt, dass die Philosophie der EBR (Vorfahrt für maß-geschneiderte unternehmensindividuelle Lösun-gen) erhalten bleibt.

BAG schränkt Beschäftigungsverbot ein

Das BAG hat entschieden, dass eine sachgrund-lose Befristung bei demselben Arbeitgeber nach Ablauf einer Frist von drei Jahren erneut möglich ist. Der Zweck des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, Befristungsketten zu verhindern, rechtfertige bei lange Zeit zurückliegenden Beschäftigungen we-der eine Beschränkung der Vertragsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien noch eine Einschränkung der Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 12. Juni 2008 – C-364/07) ist sogar ein Zeitraum von drei Monaten ausreichend, um als Arbeitnehmer erneut einen befristeten Arbeitsvertrag abschlie-ßen zu dürfen. Die BDA fordert daher den Gesetz-geber auf, wenigstens den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zeitraum von zwölf Monaten gesetz-lich einzuführen, der verstreichen muss, bis wie-der ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann.

Page 7: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Beschäftigung 7

Fachkräftesicherung

Am 22. Juni 2011 fand unter Leitung der Bundeskanzlerin der sog. Fachkräftegipfel in Meseberg statt. Am gleichen Tag hat die Bundesregierung ihr Konzept zur Fachkräfte-sicherung beschlossen. Das Thema soll nun insbesondere in der Arbeitskräfteallianz beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) unter Mit-wirkung der Spitzenverbände der Wirtschaft weiter verfolgt werden.

Auf dem Gipfel in Meseberg, an dem für die BDA Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Dieter Hundt teilgenommen hat, gab es einen Konsens über die Notwendigkeit einer umfassenden Gesamtstrate-gie zur Fachkräftesicherung vor dem Hintergrund wachsender Fachkräfteengpässe und des sich verschärfenden demografischen Wandels. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Fachkräfte-konzept und in der gemeinsamen Erklärung mit Wirtschaft und Gewerkschaften erfreulicherweise auch dazu bekannt, die Rahmenbedingungen für die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte fort-zuentwickeln. Die bürokratische Einzelfall-Vor-rangprüfung für Maschinen-, Fahrzeugbau-, und Elektroingenieure wurde nach der Verabschie-dung des Fachkräftekonzepts umgehend aus-gesetzt. Außer dem wurde vereinbart, ausländi-schen Absolventen deutscher Hochschulen „eine dauerhafte rechtlich abgesicherte Perspektive am deutschen Arbeitsmarkt zu bieten.“ Dies sind erste wichtige Schritte im Zuwanderungsrecht, die von der BDA lange gefordert wurden. Die in dem Konzept der Bundesregierung zur Fachkräf-tesicherung genannten „Fünf Pfade“ (Aktivierung, Qualifizierung, Integration und qualifizierte Zu-wanderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Bildungschancen) sind prinzipiell richtig. Es handelt sich insgesamt aber weniger um ein echtes strategisches Konzept mit weiter gehen-den Handlungsmaximen, sondern in erster Linie um eine Ist-Analyse der Fachkräftesituation mit ei-ner Auflistung bereits bestehender Initiativen bzw. Maßnahmen. Immerhin setzt sich die Bundes-regierung darin auch klare „wirkungsorien tierte Ziele“ für einzelne Handlungsfelder, wie z. B. die Erhöhung der Erwerbstätigenquote 55- bis 64-Jähriger bis zum Jahr 2020 auf 60 %. Jetzt

BESCHÄFTIGUNG

kommt es entscheidend darauf an, die sowohl in der gemeinsamen Erklärung als auch im Konzept der Bundesregierung enthaltenen Aussagen zur Ausschöpfung aller inländischen Potenziale – insbesondere von Frauen und Älteren – und die angekündigten weiteren Verbesserungen für eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderung in konkrete Schritte zu fassen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Fachkräftesicherung

Frauen in Führungspositionen

Die öffentliche Diskussion über eine gesetzli-che Quote für Frauen in Vorständen und Auf-sichtsräten hält an. Ungeachtet der nationalen Gespräche und Erklärungen zwischen den DAX-Unternehmen und der Bundesregierung fordert die EU-Justizkommissarin Viviane Reding die Unternehmen in Deutschland auf, eine Selbstverpflichtung mit starren Quoten für Vorstand und Aufsichtsrat bis 2015 von 30 % und 2020 von 40 % zu unterzeichnen.

Die BDA weist nachdrücklich darauf hin, dass starre Quoten und ein enger zeitlicher Rah-men betriebliche Realitäten ignorieren und kein sinnvoller Weg sind, den Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen. Ge-rade in technisch ausgerichteten Unternehmen wäre schon eine Quote von 30 % aufgrund der geringeren Zahlen weiblicher Studierender in technischen Fächern kaum zu erreichen. Deshalb bedarf es umfassenderer und insbesondere auch auf mehr weibliche Absolventen technischer Stu-dienfächer ausgerichteter Strategien, um den An-teil von Frauen in Führungspositionen dauerhaft zu steigern. Am 30. März 2011 fand ein Treffen zwischen Bundesregierung und Personalvorstän-den der DAX-30-Unternehmen zur Beratung künf-tiger Wege für mehr Frauen in Führungspositio-nen statt, das die BDA vorbereitet und koordiniert hat. Dabei haben die Unternehmen der Bundesre-gierung eine gemeinsame Erklärung übergeben, in der sie sich u. a. zu spezifischen und differen-zierten Zielen zur Erhöhung des Frauenanteils in Belegschaften und Führungspositionen verpflich-

Page 8: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Beschäftigung8

konnte, hat sich die BDA daher entschieden, so-wohl im nationalen Spiegelgremium des DIN als auch in den relevanten internationalen Gremien aktiv mitzuarbeiten, um dort die Interessen der Wirtschaft zu vertreten. Ziel muss es sein, jedwe-de bindende Wirkung zu verhindern und darauf zu drängen, dass die Standards den Charakter eines freiwilligen Leitfadens für Unternehmen bekom-men. Das ANSI ist derzeit aufgefordert, seinen umfassenden Vorhabensentwurf mit der Interna-tionalen Arbeitsorganisation (ILO) abzustimmen, da der Normungsvorschlag in seiner jetzigen Form mit bereits bestehenden Regelungen der ILO konkurriert. Eine erste Sitzung auf internatio-naler Ebene ist für Herbst 2011 geplant.

KURZ NOTIERT

Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit Licht und Schatten

Ende Mai 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ be-schlossen. Dieser bestätigt den durch das Eck-punktepapier und den Referentenentwurf vermit-telten Eindruck einer Instrumentenreform mit Licht und Schatten. Gleichwohl konnte die BDA bereits bedeutende Verbesserungen erwirken. So wurde u. a. erreicht, dass die Einstiegsqualifizierung als spezielles, beim Arbeitgeber verankertes Förder-instrument erhalten bleibt. Die BDA setzt sich im Gesetzgebungsverfahren für weitere Korrekturen insbesondere hinsichtlich der ausufernden Finan-zierungsverantwortung der Bundesagentur für Ar-beit und der öffentlich geförderten Beschäftigung ein. Die Stellungnahme der BDA zum Gesetzent-wurf kann unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitsmarktpolitik abgerufen werden.

BDA beteiligt sich am NAP der Bundesregie-rung für Menschen mit Migrationshintergrund

Seit Anfang 2011 beteiligt sich die BDA an der von der Bundesregierung beschlossenen Wei-terentwicklung des Nationalen Integrationsplans zu einem Nationalen Aktionsplan (NAP). Ziel ist

ten. Über die Ergebnisse soll regelmäßig berichtet werden. Um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, muss jetzt vor allem auch die Politik ihren Beitrag leisten: Vor allem Fehlanreize in der Steuer-, Sozial- und Familienpolitik, die das Er-werbsverhalten von Frauen negativ beeinflussen, müssen konsequent abgebaut und die Dynamik beim Ausbau einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung deutlich beschleu-nigt werden, um bis 2013 750.000 Betreuungs-plätze bereitstellen zu können. Die BDA wird sich weiter für mehr Frauen in Führungspositionen, aber entschieden gegen bürokratische Lösungen vom „grünen Tisch“ einsetzen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Chancengleichheit

ISO-Standards für betriebliche PersonalpolitikDie Internationale Organisation für Normung (ISO) hat kürzlich einem Vorschlag des Ameri-can National Standards Institute (ANSI) zuge-stimmt, globale Standards im Bereich des Hu-man-Resources-Managements zu entwickeln. Die stetig zunehmende Normierung nichttech-nischer Bereiche bedroht erneut die Flexibili-tät der Führung in Unternehmen.

Das Vorhaben des ANSI zielt ab auf eine um-fassende Normierung aller relevanten Bereiche der betrieblichen Personalpolitik, u. a. Aus- und Fortbildung, Personalauswahl, Gleichstellungspo-litik und Diversity, aber auch die Entlohnung oder das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Dies birgt die Gefahr einer Koregulierung auf nationa-ler und internationaler Ebene und einer weiteren Bürokratisierung der Personalarbeit. Die BDA hat frühzeitig gegenüber dem Deutschen Institut für Normung (DIN) ihre großen Bedenken geäußert und in den entsprechenden Ausschüssen gegen den Normungsantrag votiert. Das DIN hat unsere Kritik aufgegriffen und sich in der internationalen Abstimmung gegen das Vorhaben ausgespro-chen. Die Mehrheit der ISO-Mitglieder unterstützt jedoch die ANSI-Initiative. Nachdem das Vorha-ben als solches leider nicht verhindert werden

Page 9: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Beschäftigung 9

es, die Integration von Migranten in Arbeit und Gesellschaft voranzubringen und dazu auch wei-tere geeignete Instrumente bzw. Maßnahmen zu erarbeiten. Hierzu wurden insgesamt elf sog. Di-alogforen gebildet. Die BDA beteiligt sich an den Dialogforen „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“ (Federführung BMAS) sowie „Bildung, Ausbil-dung, Weiterbildung“ (Leitung Bundesbildungs-ministerium) und setzt sich vor allem für bessere Rahmenbedingungen zur Hebung der Beschäfti-gungspotenziale von Migranten sowie mehr Teil-habe- und Aufstiegschancen durch Reformen im Bildungssystem ein.

NAP zur Umsetzung der VN-Behinderten-rechtskonvention verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2011 den NAP zur Umsetzung des Übereinkommens der Verein-ten Nationen (VN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Deutlich prob-lematische Punkte enthält der Aktionsplan nicht, jedoch hatte die BDA an verschiedenen Stellen Klarstellungsbedarf angemeldet. Seitens der Ver-bände von behinderten Menschen werden massiv weiter gehende Forderungen zur verstärkten Re-gulierung (z. B. höhere Beschäftigungspflichtquo-te) erhoben. Dem tritt die BDA weiter nachdrück-lich entgegen. Bei der Umsetzung des NAP darf es zu keinen neuen zusätzlichen bürokratischen Belastungen der Betriebe kommen, weil dies für das richtige und wichtige Ziel, auch die Beschäf-tigungspotenziale behinderter Menschen noch besser auszuschöpfen, kontraproduktiv wäre. Stattdessen wirbt auch die BDA dafür, den not-wendigen Bewusstseinswandel für mehr Teilhabe und Integration behinderter Menschen gemeinsam voranzubringen. Die Stellungnahme der BDA kann unter www.arbeit geber.de >Themen A–Z > Berufli-che Rehabilitation abgerufen werden.

Antragsverfahren zum ESF-Sozialpartner-programm „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ verkürzt

Das aufwändige Antragsverfahren hat viele Un-ternehmen bisher davon abgehalten, praxisna-he Projekte im Rahmen des ESF-Sozialpartner-programms zur Förderung der Chancengleichheit

zu beantragen. Das BMAS hat die Anregungen der BDA für eine Vereinfachung aufgegriffen und Anfang März 2011 ein beschleunigtes Antragsver-fahren für Projekte mit einer Förderhöhe von unter 100.000 € auf den Weg gebracht. Nach dem neu-en einstufigen Antragsverfahren entfällt die vor-geschaltete Interessenbekundung und Anträge können sofort gestellt werden.

Praktika sind unverzichtbar

Aufgrund aktueller Gesetzesinitiativen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stehen das Thema „Praktika“ und vermeintliche missbräuchliche Gestaltungen wieder verstärkt im Blickpunkt der Öffent lichkeit. Bestehende Statistiken und Ana-lysen belegen jedoch, dass die Bedingungen für Praktika gut sind und auch die Praktikanten selbst ihre Situation so einschätzen. Ein gesetzgeberi-sches Tätigwerden ist nicht notwendig, sondern würde sich im Zweifel kontraproduktiv auf das Angebot von Praktikumsstellen auswirken. In Ko-operation mit der Bundesregierung arbeiten BDA, DIHK, ZDH und BFB zurzeit an außergesetzlichen Alternativen, insbesondere an einem Leitfaden zu Praktika.

Page 10: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Soziale Sicherung10

Pflegepläne der Koalition

Das Bundesgesundheitsministerium will in diesem Jahr eine Reform der Pflegeversiche-rung auf den Weg bringen. In der Regierungs-koalition wird erkennbar über eine kräftige Beitragssatzanhebung und über Leistungs-ausweitungen nachgedacht. Wie die Vorga-be des Koalitionsvertrags umgesetzt werden soll, eine ergänzende Kapitaldeckung zur Ab-sicherung des Pflegerisikos einzuführen, ist noch völlig offen.

Die derzeit diskutierten Vorschläge gehen vollständig in die falsche Richtung und gehören schnell wieder zurück in die Schublade: Statt die Pflegebeiträge anzuheben, sollten weitere Be-lastungen für Wirtschaft und Arbeit vermieden werden. Bereits zum 1. Januar 2011 sind die Bei-tragszahler durch Beitragssatzsteigerungen in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung mit rd. 8 Mrd. € zusätzlich zur Kasse gebeten und die Personalzusatzkosten der Betriebe kräftig erhöht worden. Statt die Ausgaben durch zusätzliche Leistungsausweitungen noch stärker in die Höhe zu treiben, sollte das Ausgabenwachstum viel-mehr begrenzt werden. Die Pflegeversicherung war von Beginn an als eine Teilkaskoversicherung konzipiert, mehr war und ist nicht finanzierbar. Statt – wie derzeit – über einen kollektiven Ka-pitalstock in mittelbarer Staatsverwaltung nach-zudenken, sollte – wie im Koalitionsvertrag rich-tigerweise vorgesehen – eine individualisierte kapitalgedeckte Vorsorge eingeführt werden. Nur so kann die Gefahr eines staatlichen Zugriffs auf die angesparten Mittel gebannt werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen > Soziale Sicherung > Pflegeversiche-rung

EU-Pensionsfondsrichtlinie

Die EU-Kommission bereitet aktuell die Über-arbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie vor. Ihre bisherigen Überlegungen hat sie im sog. „Call for Advice“ im April 2011 zusammenge-fasst und die neue europäische Aufsichtsbe-

hörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) um Stellungnahme bis zum 16. Dezember 2011 gebeten. Auf Grundlage dieser Stellungnah-me plant die EU-Kommission, einen Vor-schlag zur Überarbeitung der Pensionsfonds-richtlinie 2012 vorzulegen.

Die bisherigen Überlegungen der EU-Kom-mission zur Pensionsfondsrichtlinie sind überwie-gend enttäuschend. Obwohl im „Call for Advice“ beteuert wird, die Besonderheiten der betriebli-chen Altersvorsorge berücksichtigen zu wollen, ist weiterhin vorgesehen, wesentliche Teile der Eigenmittelvorgaben für Versicherungsunter-nehmen (Solvency II) auch auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge zu übertragen. Dies würde aber die betriebliche Altersvorsorge erheblich verteuern und ignorieren, dass sich in Deutschland die Risiken der betrieblichen Al-tersvorsorge schon allein wegen der subsidiären Arbeitgeberhaftung grundlegend von denen der Lebensversicherungen unterscheiden. Der euro-päische Spitzenverband der Arbeitgeber BUSI-NESSEUROPE hat daher – vor allem auf Initiati-ve der BDA – gemeinsam mit dem europäischen Gewerkschaftsverband EGB gegenüber den zu-ständigen EU-Kommissaren im April dieses Jah-res eindringlich davor gewarnt, Solvency II auf die betriebliche Altersvorsorge zu übertragen. Die BDA dringt deshalb darauf, den Änderungsbedarf der Pensionsfondsrichtlinie behutsam zu prüfen und bei der Weiterentwicklung der Richtlinie den Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge Rechnung zu tragen.

Sozialversicherungswahl

Am 1. Juni 2011 hat die Sozialversicherungs-wahl stattgefunden. Rund 48 Mio. Mitglieder der gesetzlichen Renten- und Krankenversi-cherung waren dazu aufgerufen, ihre Vertre-ter für die Gremien der Selbstverwaltung zu wählen. Die Selbstverwaltungsorgane setzen sich grundsätzlich paritätisch aus Arbeitge-ber- und Versichertenvertretern zusammen.

SOZIALE SICHERUNG

Page 11: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Soziale Sicherung 11

Die BDA hat bei vier Sozialversicherungsträ-gern die Listen für die Arbeitgebervertreter koordi-niert und fristgerecht eingereicht. Da sich die Ar-beitgeber auf jeweils eine Liste verständigt hatten, galten die auf der gemeinsamen Liste der Arbeit-geber vorgeschlagenen Vertreter mit Ablauf des 1. Juni als gewählt. Die Selbstverwaltung ist ein grundlegendes Prinzip der Sozialversicherung. Sie verschafft der Sozialversicherung eine eigene Stimme gegenüber Politik und Gesetzgebung und übernimmt zugleich eine Wächterfunktion, indem sie sich dafür einsetzt, dass keine Beitragsgelder in den Bundeshaushalt überführt und zweckent-fremdet werden. Durch die Mitwirkung von Versi-cherten und Arbeitgebern in der Selbstverwaltung wird der Bezug zum Arbeitsleben und zur betrieb-lichen Praxis gewährleistet. Die BDA aktualisiert derzeit ihre Broschüre „Soziale Selbstverwal-tung – Bedeutung, Organisation, Aufgaben“. Die Broschüre unterrichtet die Organmitglieder knapp und übersichtlich über ihre Handlungs- und Ge-staltungsmöglichkeiten und die Bedeutung der Selbstverwaltung. Die Neuauflage wird rechtzeitig zu den konstituierenden Sitzungen der Selbstver-waltungsorgane im Herbst erscheinen.

4. SGB-IV-Änderungsgesetz

Am 25. Mai 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines 4. SGB-IV-Änderungsgesetzes beschlossen. Vorgesehen ist insbesondere, die Sozialversicherungspflicht von Teilneh-mern an dualen Studiengängen gesetzlich festzuschreiben. Sie sollen den zur Berufs-ausbildung Beschäftigten gleichgestellt wer-den. Zudem sollen künftig die Arbeitslosen- und Rentenversicherung – und nicht mehr der Bund – die Rentenbeiträge für behinderte Menschen im Eingangs- und Berufsbildungs-bereich von Werkstätten tragen. Bei der Beset-zung von Kammern der Sozialgerichte sollen künftig auch Ärzte als ehrenamtliche Richter über den Umfang von Leistungen der gesetzli-chen Krankenversicherung entscheiden.

Die BDA hat in ihrer Stellungnahme und zahlreichen Gesprächen, u. a. mit dem feder-führenden Bundesarbeitsministerium, deutlich

gemacht, dass eine Änderung des sozialversi-cherungsrechtlichen Status von dual Studieren-den unterbleiben muss. Eine Versicherungspflicht würde die betroffenen Betriebe nicht nur mit zu-sätzlichen Kosten, sondern auch mit enormem Bürokratieaufwand belasten. In einem gemeinsa-men Schreiben mit dem DGB an die Bundesregie-rung hat die BDA zudem die geplante Entlastung des Bundeshaushalts zu Lasten der Sozialversi-cherung bei Rentenbeiträgen für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen scharf kritisiert und deren Rücknahme gefordert. Eindeutig ge-samtgesellschaftliche Aufgaben dürfen nicht vom Bund auf die Beitragszahler verlagert werden. Darüber hinaus sind DGB und BDA gemeinsam gegenüber der Bundesregierung dafür eingetre-ten, dass in sozialgerichtlichen Angelegenheiten des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die vertragsärztliche Versorgung betreffen, nicht Ver-treter der Ärzte, sondern weiter Vertreter der Ar-beitgeber und Versicherten die ehrenamtlichen Richter stellen. Nicht die Vertreter der Leistungs-erbringer, sondern Vertreter der Beitragszahler sollten in gerichtlichen Angelegenheiten über die Frage der den Ärzten vergüteten Versorgung ent-scheiden.

KURZ NOTIERT

Verbreitungsgrad der Riester-Rente nimmt weiter zu

Der Verbreitungsgrad der staatlich geförderten Riester-Rente hat im Jahr 2010 weiter zugenom-men. Unter Berücksichtigung von Stornierungen nahm der Bestand an abgeschlossenen Alters-vorsorgeverträgen um 1,14 Mio. auf nunmehr 14,40 Mio. zu (+8,6 %). Um den Aufbau der pri-vaten kapitalgedeckten Altersvorsorge weiter zu stärken, fordert die BDA, die Riester-Förderung auf Selbstständige auszuweiten. Damit würde die kapitalgedeckte Altersvorsorge gestärkt und der Gefahr entgegengewirkt, dass gering verdienen-de Selbstständige später in Altersarmut fallen und auf Grundsicherung angewiesen sind.

Page 12: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Soziale Sicherung12

Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeits- schutzstrategie (GDA) ab 2013 bestimmt

Die nationale Arbeitsschutzkonferenz hat auf der Basis von Positionspapieren von Bund, Ländern, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern drei Ziele für die GDA-Periode ab 2013 festge-legt. Unumstritten waren die beiden Ziele „Ver-besserung der Organisation des betrieblichen Ar-beitsschutzes“ und „Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Erkrankungen“. Gegen die Vorbehalte der Arbeitgeber wurde das Ziel „Stärkung der psychischen Gesundheit bei der Arbeit“ beschlossen. Die Vorbehalte beziehen sich vor allem auf die vergleichsweise geringe präventive Beeinflussbarkeit und die nur z. T. vor-handene Arbeitsbedingtheit.

Eigenverantwortung durch mehr Selbstbeteiligung ausbauen

Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags hat im April 2011 einen Antrag der Fraktion „Die Linke“ beraten, sämtliche Zuzah-lungen in der Krankenversicherung zu streichen. Zuzahlungen – wie die Praxisgebühr – seien „zu-tiefst unsozial“. Die BDA hat dem entschieden widersprochen. Der Gesetzgeber hat zum einen die Zuzahlungsregelungen durch Belastungs-obergrenzen ausreichend sozial flankiert. Zum anderen liegt das deutsche Zuzahlungsniveau unter dem internationalen Durchschnitt. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > The-men > Soziale Sicherung > Krankenversicherung

Elektronischer Datenaustausch Entgeltersatzleistungen startet

Am 1. Juli 2011 löst das elektronische „Datenaus-tauschverfahren Entgeltersatzleistungen“ zur Be-rechnung von Krankengeld, Verletztengeld, Über-gangsgeld und Mutterschaftsgeld das bisherige papiergebundene Kommunikationsverfahren zwi-schen Arbeitgebern und Sozialversicherung ab. Umfängliche Informationen zum neuen Verfahren finden sich unter www.gkv-datenaustausch.de > Arbeitgeber > Entgeltbescheinigungen. Besonders hinzuweisen ist auf die ausführliche Praxiskom-mentierung der Datensätze, die unter Mitwirkung

der BDA sowie Mitgliedern des BDA-Arbeits-kreises Lohnabzugsverfahren erstellt wurde.

Abgabenlast in Deutschland weiterhin sehr hoch

Kaum ein anderes Land belastet Löhne und Ge-hälter so sehr mit Abgaben wie Deutschland. Das geht aus Berechnungen der OECD für das Jahr 2010 hervor. Die Höhe des Abgabenkeils zwischen Arbeitskosten und Nettolöhnen beträgt in Deutschland für einen alleinstehenden Durch-schnittsverdiener ohne Kinder 49,1 % (OECD-Durchschnitt: 34,9 %). Verantwortlich für den breiten Abgabenkeil sind vor allem die hohen Sozialversicherungsbeiträge, die beim ledigen Durchschnittsverdiener rd. zwei Drittel des Ab-stands zwischen Bruttoarbeitskosten und Netto-arbeitsentgelt ausmachen. Wer Arbeit von Abga-ben entlasten will, muss deshalb in erster Linie die lohnbezogenen Sozialbeiträge senken.

Page 13: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Tarifpolitik 13

wirtschaft, in Tarifgebieten des Einzelhandels, der Druckindustrie und den Zeitungsredakteuren, mit Blick auf die Beschäftigungssicherung von ihren hohen Forderungen abkommen und auf einen Kurs maßvoller Tariflohnanhebungen bzw. notwendiger struktureller Veränderungen umschwenken.

Zeitarbeit

Der Gesetzgeber konnte in den Gesetzge-bungsverfahren zur Änderung der Zeitarbeit überzeugt werden, dass es Aufgabe der Tarif-vertragsparteien der Zeitarbeit ist, die Tarif-verträge der Zeitarbeit weiterzuentwickeln.

Die BDA konnte im Gesetzgebungsverfah-ren insbesondere die gesetzliche Einführung von Equal Pay/Treatment abwehren. Die Tarifvertrags-parteien der Zeitarbeit sind nun am Zuge, ihre Ta-rifverträge entsprechend weiterzuentwickeln. Es gibt bereits zahlreiche Beispiele, in denen eine Vergütung der Zeitarbeitnehmer in Anlehnung an Equal Pay getroffen wurde. Dies beweist nicht nur, dass solche Regelungen möglich sind. Es beweist auch, dass in der Praxis der gesetzliche Gleich-stellungsgrundsatz nicht umsetzbar ist, denn kei-ne dieser Regelungen sieht ein wirkliches Equal Pay/Treatment vor. Auch die Gewerkschaften müssen einräumen, dass dieser auch von ihnen immer wieder geforderte Grundsatz nicht praxis-tauglich ist und in den meisten Fällen das Aus für die Zeitarbeit bedeutet.

Mit dem Blick auf die notwendigen Tarif-verhandlungen ist die Fusion der BDA-Mitglieds verbände Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e. V. (BZA) und Arbeit-geberverband Mittelständischer Personaldienst-leister e. V. (AMP) zum Bundesarbeitgeberver-band der Personaldienstleister e. V. (BAP) zu einem schlagkräftigen Arbeitgeberverband der Zeitarbeit zu begrüßen. Der BAP bündelt die Kräfte der Personaldienstleister und setzt sich dafür ein, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personaldienstleistung zu wahren und zu fördern.

Tarifpolitik

Die Tarifrunde 2011 setzt bislang den Kurs einer produktivitätsorientierten und differenzierten Tariflohnentwicklung fort. Somit werden auch die jüngsten Tarifergebnisse des zweiten Quartals der jeweiligen Branchenkonjunktur gerecht. Die Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren im Frühjahrsgutachten einen verlangsamten Produktivitätsanstieg sowie einen erneuten Arbeitskostenanstieg für 2011.

Nicht nur vor dem Hintergrund der Progno-sen aus den Frühjahrsgutachten ist es wichtig, den Weg einer wirtschaftskonformen, differenzier-ten und flexiblen Tarifpolitik konsequent weiter-zugehen und damit den positiven Trend auf dem Arbeitsmarkt zu stützen. Mitte April dieses Jahres erzielte das Baugewerbe im Schlichtungsverfahren unter dem Vorsitz von Wolfgang Clement ein Ta-rifergebnis. Bei einer 24-monatigen Laufzeit sieht der Abschluss für das Tarifgebiet West nach einem Nullmonat zwei Entgeltanhebungen von 3,0 % und 2,3 % zum 1. Mai 2011 und 1. Juni nächsten Jahres sowie eine befristete Komponente zur Alterssiche-rung von 0,3 % von Januar bis Dezember 2012 vor. Im Tarifgebiet Ost werden die Entgelte nach zwei Nullmonaten um 3,4 % und 2,9 % zum 1. Juni 2011 und 1. August 2012 angehoben. Insgesamt wird eine weitere Angleichung der Ost- an die Westlöh-ne erreicht. Die stärkere Anpassung des Mindest-lohns in Ostdeutschland an den Mindestlohn I in Westdeutschland ist zudem ein weiterer Schritt zu einem einheitlichen Tarifgebiet im Baugewerbe.

Für den Groß- und Außenhandel haben die Tarifvertragsparteien in Baden-Württemberg in der vierten Verhandlungsrunde am 20. Mai 2011 einen für die Branche richtungsweisenden Tarifabschluss erzielt. Nach einem Nullmonat werden die Entgelte um 3,0 % zum 1. Mai 2011 sowie um 2,4 % zum 1. Mai 2012 erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Ge-samtlaufzeit von 24 Monaten. Es ist davon auszu-gehen, dass dieses Ergebnis Grundlage für wei-tere Abschlüsse in den anderen Tarifgebieten ist.

Es bleibt zu hoffen, dass die Gewerkschaften, insbesondere bei den laufenden und anstehenden Tarifverhandlungen wie bei der Versicherungs-

TARIFPOLITIK

Page 14: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Tarifpolitik14

Tarifunfähigkeit CGZP – Vorgehen der SozialversicherungsträgerDie Sozialversicherungsträger haben an-gekündigt, auch für die Vergangenheit von der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) und der Unwirksamkeit der von der CGZP abge-schlossenen Tarifverträge auszugehen und Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern – obwohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 die Tarifun-fähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen festgestellt hat.

Die BDA hat dieser Ansicht nachdrücklich widersprochen und konnte erreichen, dass die Sozialversicherungsträger den Zeitarbeitsunter-nehmen mehr Zeit zur Beitragsnachentrichtung einräumen und – wenn rechtlich möglich – Stun-dungsvereinbarungen zustimmen. Konkret haben die Spitzenorganisationen der Sozialversiche-rung die betroffenen Zeitarbeitsunternehmen auf-gefordert, Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Mai 2011 für die vergangenen vier Jahre nachzuentrichten. Andernfalls würden Säumnis-zuschläge ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung des BAG am 14. Dezember 2010 erhoben. Ungeachtet der umstrittenen Rechts-auffassung der Sozialversicherungsträger, wel-che Gesichtspunkte wie z. B. das Vertrauen in bestehende Tarifverträge völlig unberücksichtigt lässt, ist die gesetzte Frist zur Nachentrichtung von Beiträgen und Korrektur von Meldungen – mit Blick auf den immensen (Nachforschungs-)Aufwand bis zurück ins Jahr 2006 – viel zu kurz. Dies hat die BDA in mehreren Gesprächen deut-lich gemacht. Die Rentenversicherungsträger haben daraufhin klargestellt, dass sie auch dann keine Säumnis zuschläge erheben werden, wenn sich die Ermittlungen bei den Arbeitgebern über den 31. Mai 2011 hinaus hinziehen bzw. ohne ein Zutun der Rentenversicherungsträger nicht mög-lich sind und „sich die Arbeitgeber ernsthaft und nachvollziehbar um die Durchführung und den Ab-schluss entsprechender Ermittlungen bemühen“.

Zudem werden die Sozialversicherungsträger Stundungsersuchen von Betrieben – wenn dies möglich ist – zustimmen.

KURZ NOTIERT

Tarifbindung bleibt stabil

Die aktuellen Zahlen der Tarifbindung unterstrei-chen die ungebrochene Bedeutung der Tarifau-tonomie in Deutschland. Nach der Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden 2010 60 % aller Betriebe mit 80 % aller Beschäftigten in Deutschland direkt oder in-direkt durch Tarifverträge erfasst. Den Auswertun-gen des IAB zufolge hat auch die Wirtschaftskrise 2009 keine Austrittswelle der Betriebe aus der Tarifbindung ausgelöst. Dies bestätigt den erfolg-reichen Kurs hin zu einer modernden, produktivi-tätsorientierten und differenzierten Tarifpolitik.

Arbeitszeit wieder auf Vorkrisenniveau

Die Arbeitszeitflexibilität war in den letzten zwei-einhalb Jahren eine überaus wichtige Stellschrau-be für die Betriebe, um im Krisenjahr trotz massi-ver Auftragseinbrüche Beschäftigung sichern und im unerwartet schnellen Konjunkturaufschwung 2010 die Arbeitszeiten zügig an die neuen An-forderungen anpassen zu können. Nach Berech-nungen des IAB ist 2010 die durchschnittliche Arbeitszeit aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs wieder gestiegen – um 2,5 % auf durchschnittlich 1.668 Stunden gegenüber 2009. Die durchschnitt-liche Wochenarbeitszeit ging im selben Zeitraum von 38,07 Stunden auf 38,24 Stunden nach oben. Nach den Prognosen wird sich diese Tendenz bei anhaltend positiver Konjunkturentwicklung 2011 fortsetzen. Die Arbeitszeitpuffer werden sich voll-ständig regenerieren und die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit mit 38,35 Stunden Vorkrisenniveau erreichen.

Page 15: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Tarifpolitik 15

Studie zur Zeitarbeit in Deutschland veröffentlicht

Eine im Mai 2011 von der IW Consult GmbH ver-öffentlichte Studie zur Zeitarbeit in Deutschland ergab u. a., dass der wichtigste Grund für den Ein-satz von Zeitarbeit personalpolitische Flexibilität ist. Die Zeitarbeit hat in der Wirtschaftskrise gehol-fen, Massenentlassungen zu verhindern und im Aufschwung Personalressourcen schnell wieder bereitzustellen. Dabei haben 2010 50 % der Un-ternehmen mit Zeitarbeitnehmern sowohl die Zahl der Mitarbeiter der Stammbelegschaft als auch die der Zeitarbeitnehmer parallel erhöht. Rund 14 % der Zeitarbeitnehmer wurden letztes Jahr von Kundenunternehmen übernommen – in der Me-tall- und Elektroindustrie sind es sogar 16 %.

Mindestlohnverordnung für Sicherheitsdienstleistungen in Kraft

Die Mindestlohnverordnung für Sicherheits-dienstleistungen tritt zum 1. Juni 2011 in Kraft. Danach gilt ein nach Bundesländern differenzier-tes Mindest entgelt von 6,53 € bis 8,60 €, das ab Januar 2013 auf 7,50 € bis 8,90 € ansteigt. Die Verordnung gilt für alle Betriebe und selbststän-digen Betriebsabteilungen, die überwiegend Si-cherheitsdienstleistungen für Dritte durchführen.

Page 16: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Bildung16

Neue Positionierung zu frühkindlicher BildungGute Bildungssysteme zeichnen sich im in-ternationalen Vergleich dadurch aus, dass die Förderung der Kinder weit vor der Schule beginnt. Der in Deutschland besonders enge Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg muss vor allem durch eine frühe Förderung weiter entkoppelt werden. Da-rüber herrscht mittlerweile Konsens – dennoch ist angesichts knapper öffentlicher Kassen zu beobachten, dass hinter dem quantitativen Auf-bau der Betreuung der qualitative Ausbau zu Bildungseinrichtungen zurücktritt. Sprachför-derung besteht keineswegs überall; Bildungs-pläne sind nicht flächendeckend umgesetzt.

Die BDA hat sich zum Ausbau der Kinderta-geseinrichtungen als erste Stufe des Bildungssys-tems bekannt. Aus der Beobachtung heraus, dass zurzeit zu wenig auf Qualität gesetzt wird und da-her die gewünschten Effekte verfehlt werden, mel-det sich die BDA wieder zu Wort: In der aktuellen und konzentrierten Positionierung „Frühkindliche Bildung voranbringen“ stellt sie die entscheiden-de Bedeutung der frühen Förderung heraus und mahnt ihre Realisierung an. In einem 8-Punkte-Katalog formuliert sie konkrete Forderungen für einen Qualitätsausbau. Die Positionierung wird im Juli 2010 im Rahmen eines Pressegesprächs veröffentlicht.

Erhalt der Einstiegs-qualifizierungenZu einer zunehmenden Belastung auf dem Ausbildungsmarkt wird der Bewerberman-gel. Dennoch bieten die Unternehmen aktu-ell deutlich mehr Ausbildungsplätze an als im Vorjahr. Die Arbeitsagenturen verzeichne-ten bis Mai 2011 einen Zuwachs von 12 %. Im Rahmen der Nachwuchssicherung nehmen Unternehmen dabei verstärkt auch schwä-chere Jugendliche in den Blick. Ein gutes Instrument, diese an Ausbildung heranzu-führen, stellen die betrieblichen Einstiegs-qualifizierungen (EQ) dar. Im Rahmen der ak-

tuellen Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente drohte dieses erfolgreiche Inst-rument de facto abgeschafft zu werden.

Die BDA hat sich daher gemeinsam mit den Paktpartnern insbesondere aus der Wirtschaft intensiv für den Erhalt dieses Instruments ein-gesetzt. Denn die geplante Trägerverankerung der EQ hätte den Erfolg dieses Instruments gefährdet. Die hohen Übergänge in Ausbildung gelingen vor allem durch einen Klebeeffekt, der nur bei betrieblicher Verankerung möglich ist. Erfreulich ist, dass der vom Bundeskabinett nun verabschiedete Gesetzentwurf vorsieht, die EQ in ihrer bisherigen Form bis Ende 2014 weiterzuführen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird die BDA noch versuchen, eine unbefristete Fortsetzung der EQ zu erreichen.

Ausschreibung Arbeitgeberpreisfür Bildung 2011Die Potenziale und Talente jedes Einzelnen zu entfalten ist eine gesellschaftliche und gerade angesichts des zunehmenden Fachkräfteman-gels eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Vor allem bei jungen Menschen mit Migrationshin-tergrund gelingt dies aber vielfach nicht. Dies ist umso bedenklicher, als gute Bildungsvor-aussetzungen maßgeblich für Integration und Teilhabechancen sind. Die gezielte Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund muss im Bildungssystem intensiviert werden.

Wie dies gelingen kann, möchte die BDA mit dem diesjährigen Arbeitgeberpreis für Bildung zeigen, der unter dem Motto „Integration leben – Potenziale entfalten“ steht. In den vier Kategorien frühkindliche, schulische, berufliche und hochschu-lische Bildung werden Bildungseinrichtungen aus-gezeichnet, die die Potenzialentfaltung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Mittel-punkt ihrer Arbeit stellen sowie die interkulturellen Kompetenzen aller jungen Menschen fördern. Ziel ist, vorbildliche Bildungseinrichtungen bekannt zu machen und andere zum Nachahmen anzure-gen. Dank der erneuten Kooperation mit Tele kom und Deutscher Bahn als Partnern des Deutschen

BILDUNG

Page 17: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Bildung 17

Arbeitgeberpreises kann auch in diesem Jahr in jeder Kategorie ein Preisgeld von 10.000 € ver-geben werden. Bewerbungen können bis zum 25. Juli 2011 bei der BDA eingereicht werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber-preis-fuer-bildung.de

Rechtsgutachten zur Wieder- einführung von DiplomtitelnDie Unternehmen brauchen mehr und besser qualifizierte Hochschulabsolventen. Wichtig war daher, dass mit der Bologna-Reform wich-tige Schritte hin zu mehr Qualität in der Hoch-schulausbildung unternommen wurden. Diese Reform darf nun nicht verwässert oder gar zu-rückgedreht werden. Ende 2010 hat allerdings der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, die bereits vor einigen Jahren bundesweit abgeschafften Diplomgrade für Masterabschlüsse wiedereinzuführen. Mit die-sem Schritt sind erhebliche rechtliche Risiken für die Hochschulen und vor allem für die Stu-dierenden verbunden. Denn Masterstudiengän-ge mit Diplomabschluss entsprechen nicht den von den Bundesländern einstimmig vereinbar-ten Qualitätskriterien und können daher nicht die vorgeschriebene Akkreditierung erhalten. Absolventen müssen mit Problemen bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst sowie bei der Zulassung zur Promotion rechnen.

BDA und BDI haben bereits während des Gesetzgebungsverfahrens in Mecklenburg-Vor-pommern mehrfach und gemeinsam mit zahlrei-chen Partnern – etwa der IG Metall, dem Verein Deutscher Ingenieure und den Fachhochschu-len – auf die erheblichen negativen Konsequen-zen einer Rückkehr zum Diplom hingewiesen. Mit maßgeblicher Unterstützung einiger Landes-vereinigungen hat die BDA bei dem Hamburger Staatsrechtler Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Risiken für Hochschulen und Studierende eindeutig be-legt. Die häufig vorgebrachte Behauptung, man könne das Diplom Bologna-konform wiederein-führen, erweist sich damit als fataler Irrtum. Fol-

gerichtig hat der Akkreditierungsrat auf seiner Sitzung am 8. Juni 2011 auf Antrag von Arbeit-gebern und Gewerkschaften den einstimmigen Beschluss gefasst, dass Studiengänge, welche optional die Vergabe eines Bachelor- oder Mas-tergrads und eines Diplomgrads vorsehen, den ländergemeinsamen Strukturvorgaben wider-sprechen und daher nicht akkreditierungsfähig sind. Studiengängen, in denen nach Erteilung der Akkreditierung die Möglichkeit der Vergabe eines Diplomgrads eröffnet wird, ist die Akkre-ditierung zu entziehen. Die BDA wird sich wei-terhin nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Diskussion über Abschlussbezeichnungen rasch beendet wird.

Studienkompass

Im Herbst 2011 wird in Berlin ein neues Schul-fach eingeführt: der Ergänzungskurs „Studium und Beruf“. Zur Unterstützung beim Start die-ses neuen Ergänzungskurses bietet das För-derprogramm STUDIENKOMPASS kostenfreie Lehrerfortbildungen an und gibt dabei sein in den vergangenen vier Jahren erfolgreich er-probtes Wissen auf dem Feld der Studien- und Berufsorientierung gezielt an Berliner Schulen weiter. Der STUDIENKOMPASS ist eine Initi-ative der Accenture-Stiftung, der Deutsche Bank Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft und motiviert seit 2007 Schüler für ein Studium, in deren Familien noch niemand studiert hat. Das langfristige Ziel der STUDIEN-KOMPASS-Initiatoren und Programmpartner ist, dass junge Menschen deutschlandweit schon in der Schule eine professionelle Unter-stützung bei ihrer Berufswahl erhalten.

Ein weiteres neues Angebot aus dem mehr-jährigen Erfahrungsschatz des Programms ist der ELTERNKOMPASS, ein neuartiger Informations-service für Eltern zum Thema „Stipendien für Stu-dierende“. Über eine Hotline können Mütter und Väter sich jetzt auf den aktuellen Stand bringen, Fragen stellen und Tipps für ihren Nachwuchs ein-holen. Besonders in Familien, die keine Erfahrun-gen mit „Studium und Stipendien“ haben, ist hier der Bedarf groß.

Page 18: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Bildung18

Nähere Informationen unter www.studienkom-pass.de und www.elternkompass.info

KURZ NOTIERT

Preisverleihung „Starke Schule“

Höhepunkt und Abschluss des Wettbewerbs „Star-ke Schule“ war die feierliche Preisverleihung durch Bundespräsident Christian Wulff am 11. Mai 2011 in Schloss Bellevue. Schulen aus Olpe (Nordrhein-Westfalen), Backnang (Baden-Württemberg) und Ransbach-Baumbach (Rheinland-Pfalz) erhielten dotierte Preise, sieben weitere Schulen Ehrungen. Rund um die Preisverleihung nahmen die Sieger-schulen an der „Netzkonferenz“ der BDA im Haus der Deutschen Wirtschaft teil. Dabei konnten sie sich in Workshops über die Konzepte der Sieger-schulen, das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und die „Checkliste Berufsorientierung“ von Bun-desagentur für Arbeit und SCHULEWIRTSCHAFT informieren.

Multidimensionales Hochschulranking entwickelt

Ein europäisches Forschungskonsortium hat in einem zweijährigen Projekt ein Instrument entwi-ckelt, um das vielfältige Leistungsspektrum von Hochschulen weltweit zu messen, vergleichbar zu machen und abzubilden. Die Ergebnisse sind am 9. Juni 2011 der Europäischen Kommission, die das Vorhaben finanziert hat, vorgestellt worden. Erstmals sind auch die Leistungen in Studium und Lehre, bei der Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen sowie beim Wissens- und Techno-logietransfer, die bisher kaum Gegenstand von Rankings waren, enthalten. Die BDA hat während der Entwicklung des Instruments die Interessen der Arbeitgeber vertreten und eingebracht, insbe-sondere mit Blick auf die Berücksichtigung des Ar-beitsmarktbezugs im Ranking.

Berufswahl-SIEGEL zeichnet Schulen für gute Berufsorientierung aus

Mit dem Berufswahl-SIEGEL werden Schulen mit

besonderem Engagement für gute Berufsorientie-rung ausgezeichnet. Es wird in vielen Regionen in Deutschland in Kooperation mit dem jeweiligen Kultusministerium und mit vielen Partnern und Förderern erfolgreich umgesetzt. Seit Ende De-zember 2010 ist die Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Träger des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL. Der Projektstart wurde mit Unterstützung der Siemens AG ermöglicht. Ziel der Bundesarbeitsgemeinschaft ist es, das Netz-werk Berufswahl-SIEGEL systematisch zu einem bundesweiten Netzwerk auszubauen, eine qualita-tiv hochwertige Dachmarke aufzubauen, bundes-weite Qualitätsstandards zur Berufsorientierung zu entwickeln und damit die Berufsorientierung an Schulen zu verbessern.

Erfolgreicher Auftritt beim Evangelischen Kirchentag in Dresden

Vom 1. bis 5. Juni 2011 fand in Dresden der 33. Deutsche Evangelische Kirchentag statt. Zahlreiche Kirchentagsbesucher informierten sich auf dem „Markt der Möglichkeiten“ über die SCHULEWIRTSCHAFT-Arbeit der Arbeitgeber-verbände und rätselten bei einem Wirtschaftsquiz engagiert mit. Am Samstag, 4. Juni 2011, disku-tierten auf einer der Marktbühnen Peter Clever, BDA, Johannes Stockmeier, Diakonie, Ulrich Wiethaup, SCHULE WIRTSCHAFT, und Dr. Eva-Maria Stange, SPD Sachsen, zum Thema „Migra-tion. Qualifikation. Integration – Kulturelle Vielfalt und berufliche Perspektiven“. Nähere Informatio-nen unter www.wirtschaft-kirchentag.de

Page 19: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Europa und Internationales 19

Trilogverhandlungen zur Koordination in der Eurozone Die Verhandlungen zwischen Rat und Europäi-schem Parlament (EP) über die Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Koordination in der Eurozone, dem sog. Six-Pack, befinden sich auf der Zielgerade. Mit den Gesetzesvor-schlägen verfolgt die EU-Kommission zwei Ansätze, um die Eurozone für die Zukunft krisenfester gegen Verschuldungen einzelner Mitgliedstaaten zu machen.

Zum einen soll der Stabilitätspakt als ord-nungspolitisches Fundament des Euro gestärkt werden. Hierbei ist zentraler Streitpunkt, inwie-weit das Sanktionsverfahren für Verstöße gegen die Stabilitätskriterien in Zukunft automatisch eingeleitet werden soll. Die BDA unterstützt die Forderung des EP einer weitgehenden Automa-tisierung von Sanktionsprozessen in Form einer „umgekehrten Mehrheit“ – einen Wechsel vom Zustimmungs- auf das Widerspruchsprinzip – ausdrücklich. Denn damit werden die politischen Spielräume, die die disziplinierende Wirkung des Stabilitätspakts untergraben, verkleinert, ohne sie gänzlich zu eliminieren. Zum anderen will die EU-Kommission durch eine stärkere Überwachung der makroökonomischen Ungleichgewichte inner-halb der Eurozone die Gefahr eines Auseinander-driftens der Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten eindämmen. Zentraler Streit-punkt hierbei ist, wie genau die EU-Kommission diese Überwachung vornehmen will und ob eine negative Beurteilung letztlich auch zu Sanktionen gegen einzelne Mitgliedstaaten führen kann. Die BDA sieht eine engere wirtschaftliche Abstim-mung innerhalb der Eurozone als wichtigen Fak-tor für die Stabilität der gemeinsamen Währung an. Soweit die nationale Lohnausgestaltung in die Kommissionsbeurteilung mit einfließt, weist die BDA jedoch an die in Deutschland garantierte Autonomie der Tarifpartner hin. Nach dem Treffen der EU-Finanzminister am 20. Juni 2011 bleibt als letzter Streitpunkt die „umgekehrte Mehrheit“ bestehen – das EP macht seine Zustimmung zu dem gesamten „Six-Pack“ von der Lösung dieser Frage abhängig. Hier sollte der Rat dem EP fol-

gen. Die Lösung kommt dem von der BDA gefor-derten Sanktionsautomatismus am nächsten.

Binnenmarktakte

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation anhand von 50 Vorschlägen zur Neubelebung des Binnenmarkts hat die EU-Kommission im April 2011 die Binnenmarktakte vorgelegt. Die EU-Kommission identifiziert darin zwölf Be-reiche, zu denen sie in den kommenden Mo-naten konkrete Vorschläge vorlegen wird, die bis Ende 2012 – dem 20-jährigen Bestehen des Binnenmarkts – verabschiedet werden sollen. Dazu gehören auch sozialpolitisch höchst re-levante Vorschläge.

Die BDA hat sich in enger Abstimmung mit BUSINESSEUROPE intensiv an dem Konsul-tations- und Meinungsbildungsprozess der EU-Kommission beteiligt. Gerade bei einem für die Arbeitgeber sehr relevanten Thema – der Ent-sendung von Arbeitnehmern – ist es gelungen, die endgültige Fassung der Binnenmarktakte zu verbessern: Die EU-Kommission erklärt eindeutig, sich auf eine bessere Umsetzung der bestehen-den Entsenderichtlinie zu beschränken und nicht etwa, wie von den Gewerkschaften gefordert, die komplette Richtlinie zu überarbeiten. Allerdings gibt es auch Vorschläge, z. B. zur Regulierung der betrieblichen Altersvorsorge, zu neuen nichtfinan-ziellen Berichtspflichten für Unternehmen sowie zum Verhältnis von Grundfreiheiten und sozialen Grundrechten, die für den Binnenmarkt schäd-liches Potenzial enthalten und damit dem selbst gesteckten Ziel der Kommission entgegenlaufen, durch die Vollendung des Binnenmarkts die Wett-bewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen. Die BDA wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die EU-Kommission diese Vorschläge nicht weiterverfolgt, sondern sich auf sinnvolle Maßnahmen zur Vollen-dung des Binnenmarkts, z. B. im Dienstleistungs-bereich oder beim Patentschutz, konzentriert.

INTERNATIONALESEUROPA UND

Page 20: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Europa und Internationales20

EU-Umstrukturierungsrahmen

Nachdem die EU-Kommission im Oktober 2010 angekündigt hat, die Sozialpartner zu einem europäischen Rahmen für die Antizipation von Umstrukturierungen zu konsultieren, erarbei-tet sie gegenwärtig ein entsprechendes Kon-sultationsdokument. Ziel der EU-Kommission ist es, dass die Sozialpartner die 2003 erar-beiteten „Orientierungshilfen“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema „Umstruktu-rierungen“ überarbeiten und in einem neuen Rahmen festlegen.

Angesichts eines bereits umfassenden euro-päischen Regulierungsrahmens für Umstrukturie-rungen (u. a. Richtlinien zum Betriebsübergang, zur Einrichtung von Europäischen Betriebsräten oder zu Massenentlassungen) ist nicht ersichtlich, welchen Mehrwert ein zusätzlicher europäischer Rahmen darstellen soll. Da aber die BDA beim Umgang mit Umstrukturierungen ihre Schlüs-selrolle aktiv wahrgenommen hat, werden die Arbeitgeber die anstehende Konsultation auch jetzt konstruktiv begleiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die EU-Kommission ein aus-gewogenes Papier als Grundlage für die Beratun-gen vorlegt, in dem Umstrukturierungen nicht von vornherein als etwas im Wesentlichen Negatives dargestellt werden, und anerkannt wird, dass fort-laufende Anpassungsprozesse in einer globali-sierten Wirtschaft notwendig sind.

Richtlinienvorschlag „Konzern-interne Entsendung von Drittstaatsangehörigen (ICT)“

Mit dem Richtlinienvorschlag verfolgt die Eu-ropäische Kommission das Ziel, den konzern-internen Transfer von Hochqualifizierten aus Drittstaaten in die EU und innerhalb der EU zu vereinfachen und zu standardisieren. Dadurch soll die innereuropäische Mobilität erleich-tert und die EU als Arbeitsstandort für multi-nationale Unternehmen wettbewerbsfähiger und attraktiver gemacht werden.

Die BDA unterstützt diese Zielsetzung nach-drücklich. Aus Sicht der Unternehmen ist eine Regelung, die es den Unternehmen ermöglicht, schnell und unbürokratisch Personal in allen Un-ternehmensteilen einzusetzen, längst überfällig. Gleichzeitig warnt die BDA allerdings vor der Ge-fahr von möglichen Verwerfungen für den Bausek-tor und verwandte Wirtschaftszweige (sog. nicht-stationäres Gewerbe). Bei dieser Richtlinie kommt das Mitentscheidungsverfahren zur Anwendung und damit erhält die Stellungnahme des EP zur Ausgestaltung der Richtlinie großes Gewicht. Im EP haben die Beratungen zu diesem Gesetzge-bungsvorschlag kürzlich begonnen und die BDA ist bereits im intensiven Dialog mit dem Bericht-erstatter im EP, Salvatore Iacolino MdEP (EVP, Italien), sowie den „Schattenberichterstattern“ der anderen Fraktionen. Es geht darum, dass die Richtlinie im Allgemeinen so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet wird, so dass sie die einfa-che Ausgestaltung der Zulassungsregelungen ermöglicht und gleichzeitig spezifisch möglichen Verwerfungsgefahren für den Arbeitsmarkt im Be-reich des Bausektors vorgebeugt wird, z. B. durch Herausnahme des Baus aus dem Anwendungsbe-reich der Richtlinie.

OECD-Leitsätze

Die überarbeiteten OECD-Leitsätze für multi-nationale Unternehmen sind am 25. Mai 2011 unterzeichnet worden. Nachdem der Überar-beitungsprozess zunächst aus dem Ruder lief, ist es schließlich gelungen, die Arbeiten zu ei-nem für alle Beteiligten sehr guten Ergebnis zu Ende zu führen.

Durch das persönliche Engagement von Prof. Randolf Rodenstock, Vizepräsident der BDA und Vorstandsmitglied bei BIAC, der sich direkt an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gewandt hatte, wurde eine entscheidende Wende erreicht. Der nun von Regierungen, der Wirtschaft, den Ge-werkschaften und Nichtregierungsorganisationen gemeinsam getragene Text ist eine gute Lösung, weil seine Praxistauglichkeit die weitere Verbrei-tung der OECD-Leitsätze erleichtert. Bisher hatten die Leitsätze Maßstäbe gesetzt, an welche die

Page 21: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Europa und Internationales 21

Unternehmen individuell gebunden waren. Der BDA ist es in intensiven Verhandlungen gelungen, darauf hinzuwirken, dass die neuen Leitsätze zum Ausdruck bringen, dass die Unternehmen sich künftig auch bemühen, bei den Geschäftspartnern in der Zulieferkette für die Einhaltung der Maßstä-be zu werben, ohne für deren mögliches Fehlver-halten formal in Haftung genommen zu werden. Damit bringen die OECD-Leitsätze noch deutlicher als bisher ihren Anspruch zum Ausdruck, auf glo-bale Verbreitung hin angelegt zu sein. Nun kommt es darauf an, die weltweite Verbreitung voranzu-treiben. Insbesondere wirtschaftlich bedeutende Länder wie China, Indien, Russland oder Südaf-rika sollten rasch für die Annahme der Leitsätze gewonnen werden. Die OECD-Leitsätze bieten erstmalig einen sehr konkreten und praktikablen Ansatz, Bedingungen für fairen globalen Wettbe-werb zu befördern. Die BDA wird sich weiterhin stark für die Verbreitung der Leitsätze einsetzen und Unternehmen durch Fachtagungen und Leit-fäden bei der Umsetzung der Leitsätze helfen.

KURZ NOTIERT

EP lehnt Regulierung von CSR ab

Das EP hat sich mit der Verabschiedung des Be-richts von Richard Falbr MdEP zur außenpoliti-schen Dimension der Sozialpolitik und sozialer Verantwortung von Unternehmen eindeutig gegen jegliche europäische Regulierung zu Corporate Social Responsibility (CSR) ausgesprochen. Ent-scheidend ist Ziffer 31, die auf Antrag von Thomas Mann MdEP aus dem Beschäftigungsausschuss eingefügt wurde und lautet: „Das EP unterstreicht mit Nachdruck, dass auf der EU-Ebene keine Richt-linie zur Regelung der sozialen Verantwortung der Unternehmen angenommen werden sollte.“ Die BDA begrüßt diesen Beschluss und dankt dem EP für die klare Orientierung. Damit erteilt das EP dem Vorstoß von Binnenmarktkommissar Michel Barnier eine Absage, der nach französischem Vorbild EU-weit verpflichtende Sozialberichte einführen will.

Endbericht „Menschenrechte und multinatio-nale Unternehmen“ vor Verabschiedung

Im Juni 2011 wurde vom UN-Menschenrechtsrat der Endbericht zum Thema „Menschenrechte und multinationale Unternehmen“ von John Ruggie verabschiedet. Der Endbericht enthält Empfehlun-gen zur Stärkung der unternehmerischen Verant-wortung. Die Empfehlungen richten sich sowohl an Staaten wie auch direkt an Unternehmen. Ziel ist es, mit den Empfehlungen das Konzept „Pro-tect, Respect and Remedy“ von John Ruggie, das der UN-Menschenrechtsrat bereits 2008 an-genommen hat, zu operationalisieren. Diskutiert wird zurzeit als Follow-up die Einrichtung eines Multistakeholder-Gremiums, das die Umsetzung der Empfehlungen befördert und begleitet. Die BDA setzt sich dafür ein, dass dieses Gremi-um, falls es eingerichtet wird, von dem Interna-tionalen Arbeitgeberverband (IOE) geführt wird.

Effektive Homebase-Regelung notwendig

Die BDA hat sich erfolgreich in die laufenden Ratsberatungen zu dem Richtlinienvorschlag zur Änderung der Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme (VO 883/2004/EG) eingeschaltet. Ziel der Intervention war, dass für Flugpersonal zukünftig nur noch an die sog. Homebase angeknüpft werden soll, um die ein-schlägige nationale Sozialversicherung zu ermit-teln. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag dagegen zusätzlich an einer Tätigkeitsbemes-sungsgrenze festgehalten, welche in der Praxis für Unternehmen und Sozialversicherungen einen enormen Bürokratieaufwand bedeuten würde. Die von der Kommission vorgeschlagene Regelung wäre zudem anfällig für das Unterlaufen sozial-versicherungsrechtlicher Standards. Im Rat wur-den die dagegen erhobenen Einwände der BDA aufgenommen und die Weichen für eine entspre-chende Anpassung der Verordnung gestellt.

Page 22: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Wirtschaft und Gesellschaft22

Wirtschaft haben bereits erste eigene Vor-schläge zur Fortentwicklung des Reisekosten-rechts entwickelt.

Die BDA begrüßt das Vorhaben der Finanz-verwaltung, das bestehende steuerliche Reise-kostenrecht zu vereinfachen. Insbesondere im lohnsteuerlichen Massenverfahren ist das der-zeitige Reisekostenrecht wegen der umfangrei-chen Dokumentations- und Nachweispflichten nur schwer handhabbar. Die BDA hat gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft einen ersten gemeinsamen Entwurf für eine Re-form des Reisekostenrechts entwickelt. Dieser sieht vor allem vor, dass künftig jeder Arbeitneh-mer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte je Dienstverhältnis haben kann. Dabei handelt es sich um die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der ein Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet, zugeordnet ist und die er typi-scherweise arbeitstäglich aufsucht oder bei der er überwiegend, d. h. zu mehr als der Hälfte seiner regelmäßigen Arbeitszeit, tätig wird. Erforderlich ist zudem eine Fortentwicklung der Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand, die sich vor al-lem auf die Vereinfachung der Abrechnung kon-zentriert. Voraussichtlich nach der parlamentari-schen Sommerpause wird die Finanzverwaltung ihre konkreten ersten Vorschläge vorlegen und dann in den weiteren Dialog mit der Wirtschaft eintreten. Bis Ende 2011 soll dann von der Fi-nanzverwaltung ein Abschlussbericht für die Bun-desregierung erstellt werden.

Bürokratieabbau

Für die Wirtschaft wurde im Jahr 2006 eine bürokratische Belastung von ca. 50 Mrd. € ge-messen. Damit geht der Wirtschaft durch Bü-rokratie Investitionskapital in beträchtlichem Umfang verloren. Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, bis 2011 25 % netto von dieser Belastung abzubauen. Wie sie diesen Plan vollständig umsetzen will, ist bislang nicht ersichtlich. Unter anderem mit dem geplanten Beschäftigtendatenschutzge-setz droht im Gegenteil sogar der Aufbau neu-er Bürokratie.

Steuerschätzung und HaushaltskonsolidierungDie vom Arbeitskreis Steuerschätzung Mit-te Mai 2011 vorgelegten Prognosen für die Steuereinnahmen der Jahre 2011 bis 2015 se-hen wieder stark steigende Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden vor. Nach den Schätzungen wird 2012 das Vorkrisen-niveau des Jahres 2008 mit 561 Mrd. € um gut 20 Mrd. € überschritten werden.

Die BDA unterstützt die Bundesregierung darin, der Haushaltskonsolidierung weiterhin oberste Priorität einzuräumen. Die der guten wirt-schaftlichen Entwicklung geschuldete erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden und die damit verbun-denen Mehreinnahmen begründen keine Abkehr von der dringend erforderlichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Ziel muss es viel-mehr sein, möglichst bald einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erreichen. Zugleich sind die fiskalischen Spielräume nicht allzu groß, da der Haushaltseckwertebeschluss vom 16. März 2011 die bessere konjunkturelle Entwicklung und da-mit höhere Steuereinnahmen eingepreist hatte. Unberücksichtigt bleiben jedoch nach wie vor die bestehenden Haushaltsrisiken durch die zusätzli-chen Verpflichtungen im Rahmen der Etablierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und durch die nicht vollständige Umsetzung des im vergangenen Jahr beschlossenen Sparpakets sowie Belastungen durch ein anziehendes Zins-niveau.

Reform des Reisekostenrechts

Der Koalitionsausschuss hat im Dezem-ber 2010 eine Reform des steuerlichen Reise-kostenrechts in Aussicht gestellt. Dieser Reformwille wurde nochmals im Rahmen des Referentenentwurfs eines Steuerverein-fachungsgesetzes 2011 durch das Bundes-finanzministerium (BMF) bekräftigt. Das BMF beabsichtigt, nach der Sommerpause ein Kon-zept zur Reform des Reisekostenrechts vor-zulegen. Die Spitzenverbände der deutschen

GESELLSCHAFTWIRTSCHAFT UND

Page 23: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Wirtschaft und Gesellschaft 23

Die BDA setzt sich dafür ein, dass die Inves-titionsbremse Bürokratie weiter gelöst wird. In ei-ner Vielzahl von Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern hat die BDA darauf ge-drängt, auch über das Nettoabbauziel hinaus den Abbau bürokratischer Hemmnisse entschieden voranzutreiben, um Kapital für Beschäftigung und Wachstum freizusetzen. Im Rahmen eines Spit-zentreffens im Bundeskanzleramt am 1. April 2011 wurden bürokratische Hemmnisse insbesondere auch im sozialpolitischen Bereich mit dem zustän-digen Staatsminister und den Staatssekretären der Bundesministerien ausführlich erörtert.

Auch auf Betreiben der BDA hin wurde der Normenkontrollrat (NKR), der die Bundesregie-rung beim Bürokratieabbau berät und unterstützt, mit Wirkung ab 22. März 2011 gestärkt. Anders als bislang wird als Bürokratie künftig nicht mehr nur der mit staatlichen Vorgaben verbundene Aufwand zur Erfüllung von Informationspflich-ten erfasst, sondern sämtlicher Aufwand. Damit kann der NKR Gesetzgebungsvorhaben sehr viel umfassender auf unnötige Bürokratie überprü-fen. Kritik hat die BDA allerdings an der von der Bundesregierung geplanten Ermittlung des Erfül-lungsaufwands geübt, da diese kein realistisches Bild der für die Wirtschaft zu erwartenden Belas-tungen ermöglicht. Sie wird hier weiter auf Kor-rekturen drängen. Denn erste Voraussetzung für einen wirkungsvollen Abbau von Bürokratie ist es, dass Bürokratie als solche identifiziert wird.

Die Bundesregierung wird nach dem Ab-schluss der ersten Mandatszeit des NKR im Sep-tember 2011 Bilanz ziehen. Die BDA hat – auch vor diesem Hintergrund – ihren Forderungskata-log mit umfangreichen Vorschlägen zum Bürokra-tieabbau aktualisiert.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Presse > Stellungnahmen sowie unter www.ar beit-geber.de > Themen A–Z > Bürokratieabbau

KURZ NOTIERT

CSR Germany zeigt sich in neuem Design

CSR Germany (www.csrgermany.de), das CSR-Internetportal der deutschen Wirtschaft, ist grund-legend überarbeitet worden und zeigt sich in neuem Design. Zudem sind der Deutsche Indust-rie- und Handelskammertag sowie der Zentralver-band des Deutschen Handwerks jetzt Partner bei CSR Germany, das die BDA zusammen mit dem BDI vor über sechs Jahren aufgebaut hat. Seit-dem hat sich das Portal zu einem der führenden deutschen CSR-Internetportale entwickelt. Ziel des Portals ist es, das umfangreiche und vielfäl-tige gesellschaftliche Engagement der Unterneh-men zu zeigen, ein CSR-Netzwerk zu schaffen und den Erfahrungsaustausch zu fördern. Herz-stück des CSR-Portals ist der Praxisbereich, in dem alle Unternehmen die Möglichkeit haben, ihr gesellschaftliches Engagement kostenlos und unbürokratisch vorzustellen. Ansprechpartner ist Matthias Thorns (T +49 30 2033-1911, [email protected]).

EU-Vergleich der Arbeitskosten und Personalzusatzkosten

Die BDA sieht im aktuellen EU-Ländervergleich der Arbeitskosten und Personalzusatzkosten keine Entlastung der Arbeitgeber. Deutschland lag im Jahr 2010 sowohl bei den Arbeitskos-ten als auch bei den Personalzusatzkosten auf Rang 7. Mit durchschnittlich 29,20 € je geleistete Arbeitsstunde im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich lag Deutschland bei den Arbeitskosten im Jahr 2010 um 32 % über dem EU-Durchschnitt. Im verarbeitenden Gewer-be kostete eine Arbeitsstunde durchschnittlich 33,10 €. Eine Stunde Arbeit in der deutschen In-dustrie war damit 47 % teurer als im EU-Durch-schnitt. Die BDA fordert daher weiterhin Entlas-tungen bei den Sozialbeiträgen, um Arbeits- und Personalzusatzkosten zu begrenzen.

Page 24: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Veranstaltungen24

werden muss. Welche Elemente der vielfältigen Schulreformen in den deutschen Bundesländern zur Leistungsverbesserung genau beigetragen haben, wollen wir im Rahmen einer großen Ta-gung „PISA 2009: Den Reformkurs fortsetzen“ am Montag, 7. November 2011, 11.00–15.30 Uhr, in der BDA mit Experten aus Bildungsforschung, Schulen, Wirtschaft, Elternschaft und Politik ana-lysieren und prüfen, welche weiteren Schritte der Qualitätsverbesserung noch erfolgen müssen.

Parlamentarischer Abend

Der diesjährige Parlamentarische Abend von BDA, BDI und DIHK findet am 6. September 2011 ab 19.00 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt. Als Eröffnungsredner wird das Mit-glied der Europäischen Kommission Günther H. Oettinger sprechen.

Deutscher Arbeitgebertag

Der Deutsche Arbeitgebertag 2011 findet am 22. November erneut im Maritim Hotel Berlin am Tiergarten statt. Die entsprechende Voran-kündigung wurde bereits versandt. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, wenden Sie sich bit-te an Frau Hanka Köppen (T +49 30 2033-1148, adress. [email protected]).

VERANSTALTUNGEN

Symposion „Arbeitnehmerdatenschutz – Anforderungen der Unternehmenspraxis“

Aus Anlass des Gesetzgebungsverfahrens zum Beschäftigtendatenschutz veranstaltet die BDA am 28. Juni 2011 im Hotel Courtyard Marriott Ber-lin ein Symposion. Unternehmenspraktiker, Bera-ter und Wissenschaftler stellen die Anforderungen an einen modernen Arbeitnehmerdatenschutz dar, um diese in der anschließenden Podiumsdis-kussion mit Politikvertretern zu diskutieren.

Fachmesse Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Vom 18. bis 21. Oktober 2011 wird die weltweit größte und wichtigste Fachmesse mit ange-schlossenem internationalem Kongress für Ar-beitsschutz und Arbeitsmedizin, die A+A 2011, in Düsseldorf stattfinden. Die BDA wird mit einem Messestand in Halle 10 der Messe Düsseldorf vertreten sein und dort über die Positionen der Arbeitgeber im Bereich des Arbeits- und Ge-sundheitsschutzes sowie zur Unfallversicherung informieren.

„PISA 2009 – Reformkurs fortsetzen“

Die Ergebnisse der letzten PISA-Studie sind Ende 2010 erschienen und zeigen eine positi-ve Entwicklung in den Schulen, die fortgesetzt

www.arbeitgeber.deNutzer haben auf mehr als 309.000 Seiten des BDA-Internetauftritts zugegriffen.

Zeitraum: 1. Januar bis 31. Mai 2011

105.000Dies ergibt eine Steigerung der Nutzerzahl um 58 % und der Seitenzugriffe um 32 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Page 25: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Veranstaltungen 25

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarkt- und Gesellschaftspolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mit-gliedschaft in 6.500 Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Positionen der BDA sind überparteilich und stellen den sozial- und tarifpolitischen Grundkonsens der gesamten deutschen Wirtschaft dar.

BDA | Bundesvereinigung derDeutschen Arbeitgeberverbände

Mitglied von BUSINESSEUROPE

Hausadresse:Breite Straße 29 | 10178 Berlin

Briefadresse:11054 Berlin

T +49 30 2033-1070F +49 30 2033-1075

[email protected]

Stand: 23. Juni 2011


Recommended