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Arbeitgeber aktuell - April 2012

Date post: 13-Feb-2016
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Der „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen sind am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung zu finden. Die Rubrik „Kurz notiert“ enthält zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen. "Arbeitgeber aktuell" erscheint viermal jährlich und ersetzt den bisherigen Halbjahresbericht.
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AUS DER ARBEIT DER BDA APRIL 2012
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Page 1: Arbeitgeber aktuell - April 2012

Aus der Arbeit der bdAApril 2012

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Aus der Arbeit der bdAApril 2012

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Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwer-punkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden Sie am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ erhalten Sie zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen.

ArbeitGeber AKtuell

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Aktuelle Arbeitsschwerpunkte

VerAnstAltungen

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WerkverträgeWerkverträge

Werkverträge

WerkverträgeFamilienbericht

FamilienberichtTarifautonomie

TarifautonomieTarifautonomie

tarifeinheitbeschäftigtendatenschutz

beschäftigtendatenschutz

Whistleblowing

WhistleblowingWhistleblowing

bürokratieabbauUrlaubsansprüche Urlaubsansprüche

Pfändungsschutz

Auskunftanspruch

Auskunftanspruch

AuskunftanspruchStreik

StreikErfüllungsaufwand

ErfüllungsaufwandErfüllungsaufwand

ZuwanderungZuwanderung

Fachkräftesicherung

FachkräftesicherungChancengleichheit Familienfreundlichkeit

Familienfreundlichkeit

Arbeitslosenversicherung

Ältere Arbeitnehmer

Ältere Arbeitnehmer

KurzzeitbeschäftigungKurzzeitbeschäftigung

PflegeversicherungsreformPflegeversicherungsreform

psV-beitragsstrukturMeldeverfahren

Meldeverfahren

Expertenbeirat Pflege

Expertenbeirat PflegeArbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung

ArbeitsstättenverordnungPräventionsstrategie

Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung

EMF-Richtlinie

EMF-Richtlinie

Elektronische Arbeitsbescheinigungen Elektronische Arbeitsbescheinigungen

Elektronische Arbeitsbescheinigungen

ELENA

ELENAPflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit

MindestlohnMindestlohnZeitarbeit

Zeitarbeit

Zeitarbeit

tarifverhandlungen

tarifverhandlungenTariflohnpolitik

TariflohnpolitikVergaberecht

VergaberechtArbeitszeit

ArbeitszeitArbeitskostenArbeitnehmerüberlassungsgesetz

ArbeitnehmerüberlassungsgesetzFamilienbewusste Arbeitszeiten

Familienbewusste ArbeitszeitenGewerkschaftlicher Organisationsgrad

Gewerkschaftlicher Organisationsgrad

Tariftreue

SozialpartnerSozialpartner

Bundesagentur für ArbeitBundesagentur für Arbeit

schuleWirtschAft

schuleWirtschAftstudienanfänger

studienanfänger

Deutscher Qualifikationsrahmen

Deutscher Qualifikationsrahmen

Arbeitgeberpreis für BildungArbeitgeberpreis für Bildung

Arbeitgeberpreis für Bildung

Arbeitgeberpreis für BildungBoys’ DayMINT-Studium MINT-Studium

Starke Schule Starke SchuleSchulleiterkongressSchulleiterkongress

Schulleiterkongress

Jugendwohnen

Jugendwohnen

Netzwerk

Ausbildung

Ausbildung

Bundeselternrat

Entgeltgleichheit Europäische Kommission

Fortschrittsbericht

Fortschrittsbericht

GleichstellungGleichstellungUmstrukturierungen

Umstrukturierungen

UmstrukturierungenEntgeltgleichheitArbeitsprogramm Sozialer Dialog

EU-NormungEU-Normung

Konzerninterne EntsendungKonzerninterne Entsendung

Konzerninterne Entsendung

Arbeitnehmerentsendung

Arbeitnehmerentsendung

streikrechtstreikrecht

Weißbuch rentenWeißbuch renten

Nationales reformprogramm

Nationales reformprogramm

reisekostenrechtinvestmentbesteuerung

europäische staatsschuldenkrise

europäische staatsschuldenkriseZeitarbeit

Zeitarbeit

Zeitarbeit

Statistikerfassung

Statistikerfassung

Statistikerfassung

Umsatzsteuerbefreiung UmsatzsteuerbefreiungUmsatzsteuerbefreiung

Fiskalpakt FiskalpaktSozialindikatoren

SozialindikatorenStaatsanleihenStrukturfonds

Strukturfonds

Steuern

Steuern

Steuern

tarifeinheit

Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Eingliederungsbeitrag

EingliederungsbeitragArbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

Fachkräftesicherung ChancengleichheitArbeitslosenversicherung

ArbeitslosengeldEU-Blue-Card

Page 6: Arbeitgeber aktuell - April 2012

4 bdA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht4

beschäftigtendatenschutz

die europäische Kommission hat einen Ver-ordnungsentwurf zum datenschutz vorge-legt. dieser kann auch Auswirkungen auf den deutschen beschäftigtendatenschutz haben. Nach dem Verordnungsentwurf sollen die Mit-gliedstaaten einzelstaatliche regelungen im bereich des beschäftigtendatenschutzes nur in den Grenzen der eu-Verordnung festsetzen können. Wie diese Grenzen genau aussehen, ist aber vielfach unklar. die eu-Kommission soll sich häufig des Instruments der „delegier-ten rechtsakte“ bedienen und weitere rege-lungen schaffen können.

Es besteht die große Gefahr, dass die EU-Kommission die Möglichkeit, Daten aufgrund ei-ner Einwilligung des Arbeitnehmers zu verarbei-ten, ausschließen will. Dies ist nicht akzeptabel, denn die Einwilligung ist unverzichtbar. Zur Frage, ob in Zukunft Tarifverträge und Betriebsvereinba-rungen zum Datenschutz abgeschlossen werden können, fehlt eine klare Aussage im Verordnungs-vorschlag. Solche Vereinbarungen sind für einen praxisnahen Datenschutz aber zwingend erfor-derlich. Zu Recht haben daher nach intensiven Gesprächen der BDA mit den Berichterstattern von CDU/CSU und FDP auch die Koalitionsfrak-tionen beschlossen, bei ihren Erwägungen zum nationalen Beschäftigtendatenschutz Einwilligung und Kollektivregelungen als Rechtsgrundlage zu erhalten. Der ursprünglich vorgesehene faktische Ausschluss von Einwilligung, Betriebsvereinba-rungen und Tarifverträgen ist weitgehend rück-gängig gemacht worden. Eine Regelung zum konzerninternen Datenverkehr ist ebenfalls vor-gesehen. Die BDA steht auf nationaler und euro-päischer Ebene im intensiven Austausch mit allen relevanten Akteuren, um für klare und rechtssi-chere, Privat- und Betriebsautonomie stärkende Regelungen zu werben. Zum Entwurf der Euro-päischen Datenschutzverordnung nimmt die BDA gemeinsam mit dem BDI Stellung.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Datenschutz

Arbeitsrecht

tarifeinheit

die erfolgreiche deutsche tarifautonomie ist ohne tarifeinheit nicht denkbar. die aktuelle streikentwicklung in der luftfahrt, der streik der Vorfeldlotsen am flughafen frankfurt/M. und der Versuch, diesen durch einen unter-stützungsstreik der towerlotsen eskalieren zu lassen, belegen erneut, dass eine gesetzliche regelung der tarifeinheit unverzichtbar ist. Am frankfurter flughafen gilt ein tarifvertrag mit der repräsentativen Mehrheitsgewerkschaft für alle Arbeitnehmer. dennoch haben nicht einmal 200 Vorfeldlotsen versucht, gegen die interessen von mehr als 20.000 beim flughafen beschäftigten Arbeitnehmern das größte flug-drehkreuz deutschlands lahmzulegen. der dadurch entstandene gesamtwirtschaftliche schaden bewegt sich – trotz vielfacher erfolg-reicher Anstrengung, diesen gering zu halten – im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich.

Schneller als erwartet belegt dies erneut die mit der Rechtsprechungsänderung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2010 verbun-denen Risiken für eine funktionierende Tarifauto-nomie. Kleine Spartenorganisationen können mit ihrem Erpressungspotenzial auch große Betriebe lahmlegen. Hat eine Spartenorganisation mit ei-nem solchen Erpressungsversuch erst einmal Er-folg, wird dies Nachahmer in allen Branchen finden und letztlich die gesamte Industrie in Deutschland erfassen. Der ursprünglich gemeinsam von BDA und DGB unterbreitete Vorschlag, durch eine schlanke Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes Rechtssicherheit zu schaffen und die Friedenswir-kung der bestehenden Tarifordnung zu sichern, bietet eine verfassungsgemäße Grundlage, dies zu verhindern. Wie Verfassungsrechtler bestäti-gen, gestaltet der Vorschlag in verfassungsgemä-ßer Weise die Koalitionsfreiheit aus, unterstützt damit die Ordnung des Arbeitslebens und sichert die Friedensordnung des Tarifvertragssystems. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, woran sie sind. Die BDA wird daher weiterhin mit Nachdruck auf eine entsprechende gesetzliche Regelung der Tarifeinheit hinwirken.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifeinheit

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bdA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht 5

Die BDA führt seit Februar 2012 im Rah-men der Projektgruppe „Einfacher beschäftigen“ Gespräche mit dem Bundesarbeitsministerium, um Vereinfachungsmaßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht zu erörtern. In ausgewählten Berei-chen soll der Erfüllungsaufwand gemessen und reduziert werden. Die BDA hat erreicht, dass in einem ersten Schritt der Erfüllungsaufwand bei den Meldeverfahren im Bereich der sozialen Si-cherung untersucht wird. Zudem hat die Bundes-regierung auf Initiative der BDA zugesagt, eine Standardisierung und bedarfsgerechte Ausgestal-tung von Entgeltbescheinigungen vorzubereiten. Die BDA wird sich bei den künftigen Gesprächen für weitere Projekte zum Bürokratieabbau einset-zen. Ein Beitrag dazu kann die Einführung einer einjährigen Wartezeit bei der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit dem-selben Arbeitgeber sein. Wichtig bleibt, dass das bereits für Ende 2011 angepeilte Abbauziel von 25 % der bürokratischen Belastung für die Wirt-schaft gegenüber 2006 erreicht wird. Dazu gehört insbesondere, dass die zugesagte Reduzierung der Aufbewahrungsfristen nach dem Steuer-, Handels- und Sozialversicherungsrecht auf fünf Jahre mit einem Entlastungspotenzial von bis zu 800 Mio. € bald umgesetzt wird.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Bürokratieabbau

kurZ nOtiert

kein Auskunftsanspruch für abgelehnte bewerber

Abgelehnte Bewerber sollen grundsätzlich keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem potenziel-len Arbeitgeber haben, ob und aufgrund welcher Kriterien ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Dafür plädiert Generalanwalt Mengozzi beim Eu-ropäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlus-santrägen in der Rechtssache „Meister“ (vom 12. Januar 2012 – C-415/10 – auf den Vorlage-beschluss des BAG vom 20. Mai 2010 – 8 AZR 287/08 [A]). Allerdings bleibt seiner Ansicht nach das Schweigen des Arbeitgebers auf ein solches

whistleblowing

die fraktion der spd (Gesetzentwurf vom 7. februar 2012) fordert eine gesetzliche re-gelung zum schutz von hinweisgebern. Am 5. März fand hierzu eine Anhörung im bundes-tagsausschuss für Arbeit und soziales statt.

Die BDA hat in der Anhörung ihre Position

klargestellt, dass eine solche Regelung über-flüssig ist, weil die geltende Rechtslage einen ausreichenden Schutz gewährleistet. Neben den bereits existierenden spezialgesetzlich geregel-ten Anzeigerechten ist ein allgemeines Anzei-gerecht schon heute von der Rechtsprechung anerkannt. Das BAG hat wichtige Leitlinien auf-gestellt, in welchen Fällen Arbeitnehmer zur An-zeige gegenüber Dritten berechtigt sind. Zudem existiert in Deutschland ein allgemeiner Schutz für Hinweisgeber (§ 612a BGB), der ein gene-relles Maßregelungsverbot im Arbeitsverhältnis vorschreibt. Die geltende Rechtslage unterstützt die Verbreitung von betrieblichen, jeweils auf die Unternehmen maßgeschneiderten Regelungen. Pauschalisierende gesetzliche Regelungen wi-dersprechen der notwendigen Differenziertheit bestehender Vereinbarungen und innerbetrieb-licher Regelungen. Dies belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit neuer und vor allem überflüs-siger Rechtsunsicherheit. Die BDA wird weiter darauf hinwirken, dass eine solche überflüssige Regelung unterbleibt.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > argumente > Whistleblowing – neue Gesetze überflüssig!

bürokratieabbau

in den letzten Jahren ist die vom statistischen bundesamt erfasste bürokratiebelastung der deutschen Wirtschaft deutlich gesunken. das Ziel, die bürokratiebelastung gegenüber 2006 bis ende 2011 um 25 % zu reduzieren, wurde dennoch nicht ganz erreicht. umso wichtiger war es, dass die bundesregierung mit ihrem am 28. März 2012 beschlossenen „Arbeitspro-gramm bessere rechtssetzung“ weitere Maß-nahmen zum bürokratieabbau beschlossen hat.

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6 bdA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht

urlaubsansprüche erlöschen auch bei krankheit spätestens nach 15 Monaten

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart hat am 21. Dezember 2011 entschieden (10 Sa 19/11), dass Urlaubsansprüche nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache KHS (22. Novem-ber 2011, C-214/10) spätestens nach 15 Monaten erlöschen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeit-nehmer lang andauernd erkrankt ist. Ausdrücklich weist das LAG darauf hin, dass eine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung hierzu nicht erforderlich ist.

pfändungsschutz nur noch über p-konto

Seit dem 1. Januar 2012 ist der Kontopfändungs-schutz nur noch über das sog. P-Konto möglich. Jeder Kontoinhaber kann von seiner Bank ver-langen, dass sein Girokonto künftig als P-Konto geführt wird. Dieses bietet einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungs-freibetrags (zurzeit 1.028,89 €/Monat). Der Frei-betrag kann erhöht werden, wenn der Konto-inhaber anderen Personen Unterhalt gewährt oder für Dritte bestimmte Sozialleistungen ent-gegennimmt. Diese Voraussetzungen kann der Schuldner bei seiner Bank u. a. durch eine Be-scheinigung des Arbeitgebers nachweisen. Der Nachweis ist für den Arbeitgeber freiwillig. Ein An-spruch des Arbeitnehmers besteht nicht.

Auskunftsverlangen nicht in jedem Fall ohne rechtliche Folgen. Der EuGH folgt den Schlussan-trägen in den meisten Fällen, so dass mit einem gleichlautenden Urteil in den nächsten Wochen zu rechnen ist.

werkverträge – unentbehrlich für wachstum und beschäftigung

Werkverträge sind für Wirtschaft und Beschäfti-gung unverzichtbar. Ein großer Teil der industri-ellen Wertschöpfungskette wird durch Leistun-gen im Rahmen von Werkverträgen erbracht. Im Bundestag wird aktuell diskutiert, den Einsatz von Werkverträgen durch gesetzliche Regeln zu erschweren. Dabei wird erwogen, eine Umkehr der Beweislast gesetzlich zu verankern. Danach müsste der Nutzer eines Werkvertrags beweisen, dass es sich nicht um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Dies widerspricht der verfassungsrecht-lich geschützten Unternehmerfreiheit und verbaut Beschäftigungschancen. Ein entsprechender Ent-schließungsantrag wurde im Bundesrat am 30. März 2012 zu Recht abgelehnt.

Vereinbarkeit von beruf und Familie – Veröffentlichung des 8. Familienberichts

Der 8. Familienbericht wurde von einer Sachver-ständigenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Thüsing erarbeitet und enthält Vorschläge für eine familienfreundliche Arbeitszeitpolitik, u. a. zur Neuausrichtung des Teilzeitanspruchs, zur Fle-xibilisierung der Elternzeit sowie zur Einführung einer Großelternzeit. Der Sachverständigenbe-richt und die Stellungnahme der Bundesregierung wurden am 14. März 2012 im Kabinett beschlos-sen und als 8. Familienbericht dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Der Bericht enthält eine Vielzahl problematischer Vorschläge und ist in der vorliegenden Form ungeeignet, arbeitsrechtliche Flankierung für die Unterstützung von Familien zu bieten.

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7bdA | Arbeitgeber aktuell | beschäftigung

Finanzierung der Arbeitslosen-versicherung

der bundesagentur für Arbeit (bA) sollen bis 2016 weitere rd. 4,5 Mrd. € entzogen werden: Ab kommendem Jahr sollen ihr die bisher anteilig zufließenden Mittel aus der letzten Mehrwertsteuererhöhung komplett entzogen werden, obwohl sie dieses Geld – wie von der politik gewollt – 1:1 an die beitragszahler wei-tergibt. Zugleich soll der eingliederungsbeitrag entfallen. Über diesen und über dessen Vor-gängerregelung, den Aussteuerungsbetrag, hat die Arbeitslosenversicherung mittlerweile rd. 30 Mrd. € für das steuerfinanzierte Grundsi-cherungssystem an den bund abgeführt.

Es ist richtig, dass die Bundesregierung end-lich den Eingliederungsbeitrag streichen will. Nach Überzeugung der BDA verstößt diese Regelung gegen das verfassungsrechtliche Verbot, Beitrags-mittel für aus Steuern zu finanzierende Aufgaben zu verwenden. Deshalb hatte die BDA Klagever-fahren von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ange-stoßen und unterstützt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber zu erreichen, ob eine solche system- und zweckwidrige Abfüh-rung von Beitragsmitteln zur Arbeitslosenversiche-rung in den Bundeshaushalt mit dem Grundge-setz vereinbar ist. Völlig falsch ist es jedoch, die geplante Streichung des Eingliederungsbeitrags mit dem nunmehr vollen Entzug der Mittel zu verknüpfen, die die BA seit der letzten Mehrwert-steuererhöhung ausdrücklich zur zusätzlichen Bei-tragssatzsenkung erhält. Durch den Wegfall des Zuflusses in Höhe eines Mehrwertsteuerpunkts, der für den BA-Haushalt allein eine Belastung von insgesamt 8 Mrd. € pro Jahr bedeutet, wird die BA trotz sehr guter Konjunktur keineswegs in der Lage sein, für wirtschaftliche Schwächephasen dringend notwendige, angemessene Rücklagen aufzubauen. Das schränkt ihre Möglichkeiten ein, aus eigener Kraft als arbeitsmarktpolitischer Sta-bilisator zu wirken. Dabei hat in der letzten Krise aber genau diese Kraft zur relativ guten Arbeits-marktlage wesentlich beigetragen. Die BDA wird dies weiter gegenüber Öffentlichkeit und politisch Verantwortlichen mit Nachdruck verdeutlichen.

beschÄftiGuNG

Nähere Informationen unter www.arbeit geber.de > Themen A–Z > Eingliederungsbeitrag

beschäftigung älterer Arbeitnehmer

die entwicklung der Arbeitsmarktlage Älterer steht weiter im öffentlichen und politischen fokus. Vor allem von den Gewerkschaften wird die rente mit 67 aufgrund angeblich schlechter beschäftigungschancen für Älte-re weiterhin als „Rentenkürzungsprogramm“ diffamiert. dabei ist der vor allem von den Ar-beitgebern angestoßene paradigmenwechsel zu mehr beschäftigung Älterer höchst erfolg-reich. bis zum frühjahr 2012 will die bundes-regierung eine ressortübergreifende demo-grafiestrategie erarbeiten.

Wie die BDA in der öffentlichen Diskussion immer wieder hervorhebt, haben sich die Arbeits-marktperspektiven älterer Arbeitnehmer in den letzten Jahren erheblich verbessert. So hat sich z. B. die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über 55 Jahre in den letzten zehn Jahren um fast 60 % von 2,6 Mio. auf 4,2 Mio. erhöht. Außerdem konnte die BDA nachweisen, dass in den rentennahen Jahrgängen bereits heute zwei von drei der für den Arbeitsmarkt ver-fügbaren Personen einer sozialversicherungs-pflichtigen Tätigkeit nachgehen, womit sie die Diskussion über die Beschäftigungschancen Äl-terer auf eine neue Faktenbasis gestellt hat. Die z. B. von der SPD als Voraussetzung für eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters ge-forderte Beschäftigungsquote Älterer von 50 % wird damit schon heute weit übertroffen. Auch im Hinblick auf die geplante Demografiestrate-gie der Bundesregierung wird die BDA weiterhin verdeutlichen, dass die vielfältigen von den Un-ternehmen auf den Weg gebrachten Initiativen, um ältere Mitarbeiter länger im Betrieb zu halten, wirksam von der Politik flankiert werden müssen. Notwendig sind ein weiterer Abbau gesetzlicher Frühverrentungsanreize vor allem im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Politik, die klare Signale und Rahmenbedingun-gen setzt, dass eine längere Lebensarbeitszeit ohne Alternative ist. Nicht nur die Unternehmen,

Page 10: Arbeitgeber aktuell - April 2012

8 bdA | Arbeitgeber aktuell | beschäftigung

destens ein Jahr gearbeitet worden sein muss. Die BDA wird sich deshalb gegenüber den poli-tischen Entscheidungsträgern und auch im Rah-men eines Gesetzgebungsverfahrens weiterhin nachdrücklich für die Beibehaltung dieses Prin-zips einsetzen.

initiative neue Qualität der Arbeit

Nachdem die bdA sich im sommer letzten Jahres wegen der damals bestehenden orga-nisatorischen und strukturellen unzulänglich-keiten aus dem initiatorenkreis der initiative Neue Qualität der Arbeit (iNQA) zurückgezo-gen hatte, hat sie seitdem mit dem bundes-arbeitsministerium intensive und letztlich erfolgreiche Gespräche hinsichtlich einer strukturellen Neuausrichtung geführt: iNQA wird seitens des bundesarbeitsministeriums inhaltlich breiter aufgestellt. so werden er-gänzend zur bisherigen Ausrichtung auf ge-sundheitserhaltende und -fördernde Arbeits-bedingungen die Themen „Personalführung“, „Chancengleichheit“ und „Diversity“ sowie „Wissens- und Kompetenzmanagement“ in den blick genommen. der Neustart von iNQA ist für den 18. April 2012 vorgesehen.

Die BDA wird sich zukünftig wieder bei INQA beteiligen, weil die strukturelle Neuausrichtung wesentliche Forderungen der BDA aufgreift. Ins-besondere konnte die BDA erreichen, dass im Steuerungskreis, der als zentrales Leitungsgre-mium von INQA u. a. über Fördergelder entschei-det, neben dem Ministerium auch beide Seiten der Sozialpartner ein eigenständiges Vetorecht haben werden. Daher ist es zukünftig nicht mehr möglich, dass gegen den Willen der Arbeitgeber wesentliche Entscheidungen bei der Projektför-derung getroffen werden. Zudem ist sicherge-stellt, dass im Rahmen des öffentlichen Auftritts von INQA (insbesondere Internetauftritt) nur In-halte publiziert werden, die von allen beteiligten Partnern mitgetragen werden können. Die Au-ßendarstellung von INQA hat sich in der Vergan-genheit häufig als problematisch erwiesen, da unter INQA und damit auch dem Logo der BDA Fremdveröffentlichungen eingestellt wurden, die

sondern auch die Arbeitnehmer selbst müssen hierfür noch mehr sensibilisiert werden und etwa beim lebenslangen Lernen und der Gesund-heitsvorsorge auch selbst stärker Verantwortung übernehmen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Ältere Mitarbeiter

Arbeitslosengeld für kurzzeit beschäftigte

Anfang februar 2012 haben spd und bünd-nis 90/die Grünen Anträge in den bundestag eingebracht, die darauf abzielen, durch eine Verlängerung der rahmenfrist und eine Verkür-zung der Anwartschaftszeit Kurzeitbeschäftig-ten vorzeitige Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu verschaffen. Auch die union plant, die spezi-ell für Kulturschaffende und Künstler geschaf-fene, bis 1. August 2012 befristete sonder-regelung einer verkürzten Anwartschaftszeit von sechs Monaten zu verlängern und auf wei-tere personen auszudehnen.

Die BDA setzt sich gegen den erleichterten Zugang zur Versicherungsleistung Arbeitslosen-geld ein. Solche Regelungen zugunsten Kurzzeit-beschäftigter sind nicht sinnvoll und gegenüber den anderen, oftmals langjährigen Beitragszah-lern in der Arbeitslosenversicherung auch nicht vertretbar. Eine verkürzte Anwartschaftszeit wür-de für zahlreiche Versicherte den starken Fehlan-reiz setzen, sich im Falle von Arbeitslosigkeit nicht unmittelbar um eine neue Beschäftigung zu bemühen, sondern sich in dem Modell eines ständigen Wechsels aus Kurzzeitbeschäftigung und Arbeitslosengeldbezug einzurichten. Der Charakter der Arbeitslosenversicherung als Risi-koversicherung würde zudem konterkariert, wenn typische Berufsverläufe, bei denen wiederkeh-rende Zeiten der Arbeitslosigkeit von vornherein bewusst in Kauf genommen werden, regelmäßig mit Arbeitslosengeld durchfinanziert würden. Aus gutem Grund gilt in der Arbeitslosenversicherung seit Jahren das grundsätzliche Prinzip, dass für den Erwerb von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren min-

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9bdA | Arbeitgeber aktuell | beschäftigung

mit den BDA-Positionen unvereinbar waren. Ge-rade vor dem Hintergrund des verbreiterten The-menspektrums ist es wichtig, dass die BDA in der Zukunft wieder bei INQA mitwirkt und damit Ein-fluss auf die Aktivitäten nehmen kann.

kurZ nOtiert

erleichterungen für die Zuwanderung von Fachkräften auf gutem weg

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Hochqualifizierten-richtlinie (sog. EU-Blue-Card) wird derzeit in den Bundestagsausschüssen beraten. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf begrüßt, jedoch – wie die BDA – noch Verbesserungsbedarf gesehen. Die Regierungskoalition brachte inzwischen selbst umfangreiche Änderungsanträge ein. Die BDA hat die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Änderungsanträge ausführlich bewertet. Sie wird sich weiter für eine zügige Umsetzung der drin-gend notwendigen Verbesserungen einsetzen.

initiativen zur Fachkräftesicherung in der Pflegebranche

Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik und öffentli-che Verwaltung wollen im Rahmen einer Ausbil-dungs- und Qualifizierungsoffensive in der Alten-pflege gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis ergreifen. Die BDA setzt sich in diesem Zusammenhang seit langem dafür ein, dass seitens der zuständigen Bundesländer Möglichkeiten zur Verkürzung der Umschulungs-dauer bei bereits beruflich qualifizierten Be-werbern konsequent genutzt werden. Die Bun-desländer sind aufgerufen, auch im Alten- und Krankenpflegebereich – wie bei allen anderen Umschulungen aus einem erfolgreich absolvier-ten Berufsabschluss – eine Umschulungszeit von zwei Jahren durch Landesgesetz festzulegen. Zur Ergänzung der Offensive sollte zudem die gezielte Anwerbung von Pflegefachkräften aus dem Ausland zumindest in weiteren Pilotprojek-ten erprobt werden.

„5. bilanz chancengleichheit“ wird erstellt

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und die Bundesregierung haben die gemeinsa-me Arbeit zur Erstellung der „5. Bilanz Chan-cengleichheit“ aufgenommen. Erneut werden aktuelle Entwicklungen und Initiativen in den Handlungsfeldern Aus- und Weiterbildung, Ver-einbarkeit von Familie und Beruf, Frauen in Füh-rungspositionen sowie Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern beleuchtet. Besondere Be-rücksichtigung erfahren in der „5. Bilanz Chan-cengleichheit“, die im Frühjahr 2013 vorgelegt wird, die individuellen und klassischen gesell-schaftlichen Rollenbilder mit ihren Auswirkungen auf die gemeinsame Zielsetzung der Chancen-gleichheit.

Moderne Familienpolitik statt betreuungsgeld

Trotz zunehmender interner Diskussion hält die Regierungskoalition immer noch an der Einfüh-rung eines Betreuungsgelds fest. Die BDA drängt mit Nachdruck weiter darauf, dass die Koalition ihr Vorhaben aufgibt. Das Betreuungsgeld birgt erhebliche Kosten und wirkt arbeitsmarktpolitisch negativ. Es setzt gerade für Frauen den falschen Anreiz, für längere Zeit aus dem Beruf auszustei-gen, und vergrößert damit auch das Risiko von Al-tersarmut. Zudem birgt es die Gefahr, dass solche Kinder von der Kinderbetreuung ausgeschlossen werden, für deren Entwicklung sie besonders wichtig wäre und die am meisten davon profitieren würden. Ein Betreuungsgeld wäre damit nicht nur teuer, sondern auch arbeitsmarkt- und bildungs-politisch unsinnig.

Page 12: Arbeitgeber aktuell - April 2012

bdA | Arbeitgeber aktuell | soziale sicherung10

rentenpaket

das bundesarbeitsministerium hat am 25. März 2012 mit dem referentenentwurf für ein rV-lebensleistungsanerkennungsgesetz das „Rentenpaket“ vorgestellt. Wichtig ster bestandteil ist die einführung einer sog. Zu-schussrente, mit der die Altersrenten von personen aufgestockt werden sollen, die ihr leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und dennoch nur eine Altersrente von unter 850 € im Monat zu er-warten haben. Zudem sieht der referenten-entwurf eine erhöhung des leistungsniveaus der erwerbsminderungsrente sowie eine erweiterung der hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (Kombirente) vor. das bundesarbeitsministerium hat außer-dem angekündigt, für selbstständige eine Altersvorsorgepflicht zu beschließen. Am 16. Mai 2012 soll das rentenpaket vom bun-deskabinett beschlossen werden.

Im Rentendialog hat die BDA vor allem da-rauf gedrungen, dass das Rentenpaket nicht zu erhöhten Belastungen der Beitragszahler führt. Insbesondere dürfen die in den kommenden Jah-ren vorhandenen Spielräume für Beitragssatzsen-kungen nicht zur Finanzierung der Zuschussrente verwendet werden. Dem trägt der Referentenent-wurf nicht ausreichend Rechnung. Denn für die vorgeschlagenen Leistungsausweitungen ist ins-gesamt keine ausreichende Gegenfinanzierung vorgesehen. Allein durch die Zuschussrente wür-de die Rentenversicherung bis 2016 um mehr als 1 Mrd. € zusätzlich belastet. Ebenso fehlt noch eine Gegenfinanzierung für die geplanten Ver-besserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Die BDA wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Mehrbelastungen der Beitragszahler unter-bleiben bzw. zumindest eng begrenzt werden.

Die vorgelegten Eckpunkte für eine Alters-vorsorgepflicht von Selbstständigen beruhen maßgeblich auf einem von der BDA entwickelten und von ihr in den Rentendialog eingebrachten Konzept. Es ist erfolgreich gelungen, für den BDA-Vorschlag eines echten Wahlrechts zwischen gesetzlicher Rentenversicherung einerseits und

privater Altersvorsorge andererseits politische Un-terstützung zu erreichen. Dadurch konnten Pläne für eine ausschließliche bzw. vorrangige Absiche-rung der Selbstständigen in der gesetzlichen Ren-tenversicherung abgewehrt werden.

Pflegeversicherungsreform

die regierungskoalition hat die reform der sozialen Pflegeversicherung in zwei Bereiche aufgeteilt. Das Pflege-Neuausrichtungs-Ge-setz (pNG) ist am 28. März 2012 vom bundes-kabinett beschlossen worden. Wird der ent-wurf in der jetzigen fassung Gesetz, werden die beitragszahler (Versicherte und Arbeit-geber) zur finanzierung der leistungsaus-weitungen zusätzlich kräftig und dauerhaft belastet. An einem Gesetzentwurf für eine staatlich geförderte, freiwillige private Pfle-gezusatzversicherung arbeitet derzeit noch das Bundesfinanzministerium.

Das geplante PNG führt weder zu einer nach-haltigen Finanzierung noch zu einer Neuausrich-tung: Das demografieanfällige Umlageverfahren wird durch die Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte bzw. der Beitragsbelastung um 1,2 Mrd. € ab 2013 weiter ausgeweitet. Vor allem aber ist die Finanzierung der geplanten Leistungs-ausweitungen lediglich bis 2015 gesichert. Die Bundesregierung räumt selbst ein, dass mit der Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Beitrags-satzpunkte die Leistungsverbesserungen nur bis Ende 2015 finanziert werden können. Damit drohen weitere wachstums- und beschäftigungsfeindliche Beitragssatzerhöhun gen. Erschwerend kommt hin-zu, dass nicht einmal die Finanzierung des beste-henden Leistungskatalogs der Pflegeversicherung dauerhaft gesichert ist. Das gilt insbesondere für die schon beschlossene Dynamisierung der Leis-tungen ab 2015. Immerhin ist es der BDA gelun-gen, sehr viel deutlichere Beitragserhöhungen und Leistungsausweitungen, wie sie zwischenzeitlich diskutiert wurden, zu verhindern.

Die Förderung einer Pflegezusatzversiche-rung macht, wie die BDA nachdrücklich betont hat, nur Sinn, wenn Leistungen aus der Umla-

sOZiAle sicheruNG

Page 13: Arbeitgeber aktuell - April 2012

bdA | Arbeitgeber aktuell | soziale sicherung 11

gefinanzierung der sozialen Pflegeversicherung genommen und in die Eigenverantwortung des Einzelnen überführt werden. Denn sonst ist hier-durch keine Entlastung der Beitragszahler zu erreichen. Ein Kapitalstock muss zudem außer-halb der Sozialversicherung angesiedelt sein, um von vornherein einen staatlichen Zugriff auf die Rücklagen bzw. eine missbräuchliche Verwendung der angesammelten Reserven für politisch motivierte Leistungsausweitungen und zum Ausgleich von finanziellen Engpässen aus-zuschließen.

psV-beitragsstruktur

bereits seit 2005 wird in den Gremien der bdA über die frage einer stärker risikoori-entierten psV-beitragsstruktur diskutiert. die veränderten strukturen der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere die zunehmen-de Ausfinanzierung von Altersversorgungs-verpflichtungen und die weitere Verbreitung rückgedeckter unterstützungskassen, haben bei vielen unternehmen Zweifel aufkommen lassen, ob die bisherige, ausschließlich am durchführungsweg orientierte psV-beitrags-struktur sinnvoll und gerecht ist. die bdA hat sich dieser frage in den letzten Jahren intensiv angenommen und unter beteiligung ihres zuständigen Ausschusses betriebliche Altersvorsorge und ihrer Mitgliedsverbände einen Konzeptentwurf für eine stärker risiko-orientierte beitragsstruktur des pensions-sicherungs-Vereins (psV) erarbeitet.

Der erarbeitete Konzeptentwurf sieht vor, die PSV-Beitragsstruktur nicht mehr nur nach Durchführungswegen zu differenzieren, son-dern auch am Vorhandensein von separierten Sicherungsmitteln, vor allem Treuhandvermö-gen (Contractual Trust Arrangements, CTA), Rückdeckungsversicherungen und Pensions-fondsvermögen. Dabei trägt der Entwurf dem wichtigen Erfordernis einer weiterhin unbüro-kratischen Feststellung der PSV-Beitragspflicht Rechnung. Deshalb ändert er nichts am Bei-tragsfeststellungsverfahren für PSV-Mitglieder, die keine separierten Sicherungsmittel haben.

Aber auch für die PSV-Mitglieder mit separier-tem Vermögen ist die Veranlagung zum PSV-Beitrag weitgehend ohne zusätzlichen Aufwand möglich. Dieser Kerngedanke des Konzeptent-wurfs ist seit zwei Jahren unverändert geblieben und wurde 2011 durch das Gutachten der Heu-beck AG wissenschaftlich bestätigt. Er wurde zuvor intensiv zwischen den Beteiligten disku-tiert.

Da eine Veränderung der PSV-Beitrags-struktur zu einer Verschiebung der Belastung in-nerhalb der PSV-Mitgliedschaft und damit nicht nur zu Ent-, sondern auch zu Mehrbelastungen einzelner Arbeitgeber führt, bedarf ein entspre-chender Vorschlag einer breiten Unterstützung innerhalb der BDA-Mitgliedschaft, wenn er an den Gesetzgeber herangetragen werden soll. Die Rückmeldungen auf eine im März durchgeführ-te schriftliche Befragung der BDA-Mitgliedschaft und des BDA-Ausschusses Betriebliche Alters-vorsorge haben zwar eine überwiegende Unter-stützung für den erarbeiteten Vorschlag gebracht, allerdings hat ein wesentlicher Teil der Mitglieder sich wegen weiteren Abstimmungsbedarfs noch nicht positionieren können. Der BDA-Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge wird sich im Herbst erneut mit der Thematik beschäftigen.

Meldeverfahren in der sozialen sicherung

die Arbeitgeber werden in hohem Maße durch Meldungen und bescheinigungen an die so-zialversicherungsträger belastet. Nach dem scheitern des eleNA-projektes, das diesen bürokratischen Aufwand verringern sollte, hat das bundesarbeitsministerium nun das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen sicherung“ (OMs) gestartet. dabei soll gemeinsam mit den zuständigen bundes-ressorts geprüft werden, inwieweit die beste-henden Meldewege zwischen Arbeitgebern und sozialversicherungsträgern unter Nut-zung der bei eleNA gewonnenen erfahrun-gen optimiert und vereinfacht werden können. Ziel ist es, bis 2013 im rahmen einer Machbar-keitsstudie Optimierungsmöglichkeiten in den

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beitrags- und Meldeverfahren, in den Antrags-verfahren und im bescheinigungswesen zu erarbeiten.

Der Start des OMS-Projekts beruht maßgeb-lich auf einer Initiative der BDA, die im vergange-nen Jahr mit einem entsprechenden Vorschlag an die zuständigen Bundesministerien herangetreten war. Ergebnisse sollen im Juni 2013 vorgelegt werden. Mit dem Projekt besteht insbesondere die Chance, bestehende elektronische Meldever-fahren zu vereinfachen (z. B. durch Zusammen-fassung inhaltlich ähnlicher oder sich überschnei-dender Datensätze) und bislang papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen in elektronische Verfahren zu integrieren. Auf diese Weise können bürokratische Belastungen für die Unternehmen reduziert werden. Zur Ausarbeitung der Optimie-rungsvorschläge werden Arbeitsgruppen einge-richtet, in denen auch Vertreter der Arbeitgeber aus der betrieblichen Praxis mitwirken. Dafür hat-te sich die BDA frühzeitig ausgesprochen, denn für den Erfolg des Projekts sind die Erfahrungen der Betriebspraktiker unverzichtbar. Die BDA wird die Mitwirkung der Arbeitgebervertreter in den Ar-beitsgruppen koordinieren und das Projekt zudem im Projektbeirat eng begleiten.

kurZ nOtiert

NeuerExpertenbeirat„Pflege“konstituiert

Am 1. März 2012 hat sich der „Expertenbeirat zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbe-griffs“ unter Leitung von Herrn Zöller MdB (Patien-tenbeauftragter, CSU) und Herrn Voß (ehemaliger Vorstand des GKV-Spitzenverbands) konstituiert. Dieser Expertenbeirat soll bis Ende der Legislatur-periode auf der Basis der bereits seit 2009 vorlie-genden Empfehlungen des früheren „Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ die noch nicht hinreichend konkretisierten fachlichen, administrativen und rechtstechnischen Fragen klären. Die BDA wird sich im Expertenbeirat dafür einsetzen, dass mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs keine Mehrbelastun-gen der Beitragszahler verbunden sind.

umsetzungsfrist für eMF-richtlinie soll verlängert werden

Die BDA hat sich erfolgreich für eine Verlänge-rung der Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor elektromagne-tischen Feldern eingesetzt, die ursprünglich auf den 30. April 2012 festgesetzt war. Unter dem Zeitdruck der Umsetzungsfrist hätte die Qualität der fachlich hochkomplexen Überarbeitung der Richtlinie gelitten. Die geplante Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Jahre eröffnet die Möglichkeit, eine fachlich ausgereifte und praxis-taugliche Richtlinie zu erarbeiten.

projekt „beA“ vor dem testbetrieb

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat An-fang 2012 das Projekt „BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen“ gestartet. Damit soll Arbeitgebern zukünftig die freiwillige Option er-öffnet werden, Arbeitsbescheinigungen elektro-nisch an die BA zu übermitteln. Der Testbetrieb soll im Juli 2013 beginnen. Die BDA setzt sich für eine möglichst unkomplizierte Umsetzung der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit und die Integration in bestehende elektronische Mel-deverfahren ein. Um die Bürokratiebelastung der Unternehmen zu reduzieren, strebt die BDA zudem eine Gesetzesänderung an, so dass Ar-beitsbescheinigungen künftig nur bei Bedarf ab-gegeben werden müssen.

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zwischen der IG BCE und BAP soll Grundlage eines Tarifvertrags werden, um in Stufen nach drei Monaten eine Anpassung an Equal Pay vor-zunehmen. Parallel zu den Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie verhandeln die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit mit der IG Metall.

Nähere Informationen unter www.arbeit geber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

eine Arbeitsgruppe der cdu/csu-fraktion diskutiert derzeit die umsetzung des leipzi-ger cdu-parteitagsbeschlusses zur einfüh-rung einer lohnuntergrenze. Verlautbarun-gen zufolge soll sich eine mit sozialpartnern besetzte Mindestlohnkommission auf eine für nach unten abweichende tarifverträge offene lohn untergrenze einigen. Weitere einzelhei-ten sind offen, insbesondere die frage nach der differenziertheit der lohnuntergrenze und die lösung, wer bei fehlender einigkeit der sozialpartner über das schlichtungsverfahren entscheiden soll.

Sollte das Ergebnis eine flächendeckende Lohnuntergrenze sein, wäre dies letztlich nichts anderes als ein allgemeiner gesetzlicher Mindest-lohn. Sollte es nur um die sog. weißen Flecken gehen, wo keine Tarifverträge gelten, bedarf es keines neuen Gesetzes, denn dafür gibt es bereits das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Die BDA lehnt einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn unabhängig von der Frage ab, ob dieser von der Bundesregierung selbst oder einer vorgelagerten Kommission festgesetzt wird. Im Ergebnis steht immer ein politisch motivierter Mindestlohn, der Arbeitsplätze gefährdet – und zwar vor allem die der Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt. Darauf weist die BDA immer wieder sowohl gegenüber Politik und Wissenschaft als auch in Pressemittei-lungen, auf Pressekonferenzen bzw. in Interviews hin. Daran kann auch eine Öffnung für nach un-ten abweichende Tarifverträge nichts ändern. Die Gewerkschaften wären kaum bereit, solche Tarif-

tarifrunden 2012

in vielen branchen stehen im tarifjahr 2012 tarifverhandlungen an. das frühjahr wird ge-prägt durch die tarifrunden in der Metall- und elektroindustrie und der chemischen indus-trie. die fortsetzung einer produktivitätsori-entierten, differenzierten und flexiblen Tarif-lohnpolitik ist notwendig, damit die positive entwicklung am Arbeitsmarkt nicht ausge-bremst wird. die forderungen der Gewerk-schaften liegen auf dem hohen Niveau des Vorjahrs, obwohl 2012 die erwartungen an das Wirtschaftswachstum nicht einmal halb so hoch sind wie zu beginn von 2011.

Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt hat mit Blick auf die anstehenden Tarifrunden betont, dass er die skeptischen Konjunkturprognosen der Forschungsinstitute für 2012 nicht teilt. Die wirtschaftliche Lage der Unternehmen sei über-wiegend positiv und die deutsche Wirtschaft insgesamt gut aufgestellt. Doch das diesjährige Produktivitäts- und Wirtschaftswachstum werde keinesfalls an die Zahlen von 2011 herankom-men. Für die Tarifpolitik ist aber die Entwicklung der Produktivität das wichtigste Orientierungskri-terium. Deshalb hat auch der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit Entgeltsteigerungen von insgesamt 6,3 % keine Signalfunktion für die Privatwirtschaft. Klar ist: Die Tariflohnsteigerungen werden 2012 nicht so hoch sein können wie im Vorjahr. Es gilt zudem, die konjunkturellen Unsicherheiten zu berücksich-tigen. Die tarifpolitischen Instrumente bieten dazu genügend Stellschrauben.

Von zentraler Bedeutung sind die in der Zeitarbeitsbranche laufenden Tarifverhandlun-gen. Die BDA unterstützt das Ziel, die Zeitarbeit als Flexibilitätsinstrument zu erhalten, und steht dazu im ständigen Dialog mit dem größten Arbeit-geberverband der Zeitarbeit BAP, ihren übrigen Mitgliedsverbänden sowie der Politik. Es bedarf fairer tarifvertraglicher Regelungen in der Zeitar-beit. Verhandelt wird über Branchenzuschläge, durch die das Entgelt der Zeitarbeitnehmer in Stufen an die Tariflöhne der Stammarbeitnehmer angenähert werden soll. Eine erste Vereinbarung

tArifpOlitiK

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verträge zu vereinbaren, so dass die Festsetzung faktisch zu einer zwingenden Lohnuntergrenze für alle würde.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mindestlohn

neuregelung in der Zeitarbeit

in umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie wurde in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Hinweis aufgenommen, dass Zeitarbeit „vorü-bergehend“ ist. diese Klarstellung hat zu Ver-unsicherungen geführt, da die Gewerkschaf-ten darüber eine zeitliche beschränkung des Zeitarbeitseinsatzes erwirken wollen.

Der Gesetzgeber und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben ausdrücklich betont, dass es sich bei dem eingefügten Passus „vorüber-gehend“ lediglich um eine Klarstellung handele, die keine Änderungen nach sich ziehe. Über die Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie auf nati-onaler Ebene soll keine Wiedereinführung einer Höchstüberlassungsdauer bewirkt werden. Die BDA tritt in Gesprächen und Publikationen den Versuchen entgegen, über den Begriff „vorüber-gehend“ die Zeitarbeit zu beschränken. Schließ-lich sind auch längerfristige Einsätze von Zeitar-beitnehmern stets nur vorübergehend, da nach dem deutschen Modell der Zeitarbeit der Zeitar-beitnehmer nach Beendigung seines Einsatzes immer zu seinem Arbeitgeber, dem Zeitarbeits-unternehmen, zurückkehrt. Allerdings verweigern Betriebsräte – von Gewerkschaften geschult – z. T. ihre Zustimmung zu längerfristigen Einsätzen unter Berufung auf eine einschränkende Ausle-gung des „vorübergehend“. Erste arbeitsgericht-liche Entscheidungen erklären diese Lesart aber für unzulässig.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zeitarbeit

tariftreue und Mindestlohn im Vergaberecht

inzwischen koppeln zehn bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nur an die einhaltung allgemeinverbindlicher tarifstan-dards, sondern auch an vergabespezifische Mindestlöhne. solche Vorgaben widersprechen dem Zweck der öffentlichen Auftragsvergabe. Zudem besteht mittlerweile in sechs bundes-ländern ein vergabespezifischer Mindeststun-denlohn, der nicht nur rechtlich fraglich ist.

Die BDA lehnt Tariftreueregelungen und ver-gabespezifische Mindestlöhne ab. Die politische Beliebigkeit eines vergabespezifischen Mindest-lohns lässt sich bereits an den Mindestlohnhöhen zwischen aktuell 7,50 € (Berlin) und 8,62 € (NRW) erkennen. Diskutiert werden in Brandenburg so-gar 10 €. Die Landesvergabegesetze enthalten außerdem Erklärungs- und Nachweispflichten so-wie z. T. sog. Nachunternehmerklauseln, die die Auftragnehmer verpflichten, für die Einhaltung der Tariftreuevorgaben auch bei den beteiligten Nach- und Subunternehmern zu sorgen. Durch diese Klauseln wird faktisch über die Ländergrenzen hinweg ein bundesweiter gesetzlicher Mindest-lohn installiert. Lohnvorgaben bei der öffentlichen Auftragsvergabe sind verfehlt und widersprechen dem Ziel einer transparenten und unbürokrati-schen öffentlichen Auftragsvergabe. Die BDA unterstützt ihre Mitgliedsverbände sowohl in der Auseinandersetzung mit den Gesetzgebungsvor-haben als auch bei der Suche nach praktischen Lösungen nach ihrer Umsetzung.

kurZ nOtiert

entwicklungen in der Zeitarbeit – aktuelle Zahlen der bundesagentur für Arbeit

Dass die Zeitarbeit ein wichtiges arbeitsmarktpo-litisches Flexibilitätsinstrument und eine wertvolle Brücke in Beschäftigung ist, bestätigen aktuelle Zahlen der BA. Wie die BA betont, lässt sich an der Entwicklung der Zeitarbeit erkennen, dass die

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Betriebe zu Beginn des Aufschwungs verstärkt den Personalbedarf durch Zeitarbeitnehmer deckten, später jedoch dazu übergingen, Perso-nal fest einzustellen. Insgesamt lag die Zahl der Zeitarbeitnehmer im Juni 2011 bei rd. 910.000 und stieg damit gegenüber 2010 um 13 %. Nä-here Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zeitarbeit

Arbeitszeit 2011 wieder fast auf Vorkrisenniveau

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bekräftigt die Analyse der BDA, dass neben der Kurzarbeit vor allem die Ar-beitszeitkonten Auftragsschwankungen während und nach der Krise gut abfedern konnten. So sind die Salden der Arbeitszeitkonten 2008 um 1,2 % und 2009 um 9,1 % gesunken und 2010 um 3,8 % bzw. 2011 um 3,6 % gestiegen. Mit 38,07 Stunden lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 2011 fast wieder auf dem Niveau von vor Beginn der Wirtschaftskrise. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitszeit

Arbeitskosten stark gestiegen – aktuelle Zahlen des statistischen bundesamts

Wie aktuelle Zahlen zur Arbeitskostenentwicklung zeigen, liegt die BDA mit ihrer Forderung rich-tig, am Kurs einer produktivitätsorientierten und flexiblen Lohnpolitik festzuhalten. 2011 sind die Arbeitskosten gegenüber 2010 mit 3,2 % so stark wie seit Jahren nicht mehr gestiegen. Zurückzu-führen ist dies auf hohe Lohnsteigerungen und Sonderzahlungen sowie auf gestiegene Lohnne-benkosten. Mit durchschnittlichen Arbeitskosten von 29,20 € pro Stunde liegt Deutschland deutlich über dem EU-Schnitt von 22,20 €. Nähere Infor-mationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitskosten

gewerkschaftlicher Organisationsgrad im europäischen Vergleich

Die Mitgliederzahl der DGB-Gewerkschaften be-lief sich Ende letzten Jahrs auf 6,2 Mio. und ist damit gegenüber 2010 um 0,6 % zurückgegan-gen. Insgesamt lag der Nettoorganisationsgrad

aller Gewerkschaften in Deutschland mit 14 % im europäischen Mittelfeld (15 %). Niedrigere Orga-nisationsgrade finden sich vor allem in Osteuropa, z. B. in Estland (5 %), Tschechien (7 %) oder Po-len (8 %). Die höchsten Organisationsgrade gibt es in den skandinavischen Ländern (Dänemark 61 %, Finnland 59 %, Schweden 55 % und Nor-wegen 47 %) (Quelle: ESS, IW-Köln).

schröder und hundt gemeinsam für familienbewusste Arbeitszeiten

Bei der Tagung „Familienbewusste Arbeitszeitor-ganisation der Zukunft“ am 10. Februar 2012 im Haus der Deutschen Wirtschaft unterstrichen die Bundesfamilienministerin Dr. Schröder und Arbeit-geberpräsident Prof. Dr. Hundt die Notwendigkeit familienfreundlicher Arbeitszeitregelungen. Bun-desministerin Dr. Schröder warb insbesondere für eine familienfreundliche Arbeitszeitkultur in den Betrieben. Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt hob die aktive Rolle der Tarif- und Sozialpartner bei der Umsetzung familienbewusster Arbeitszei-ten hervor und lobte die Vielfalt der bereits beste-henden betrieblichen Lösungen. Im Anschluss an die beiden Reden diskutierten Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Forschungsinstituten über aktuelle und künftige Herausforderungen ei-ner familienbewussten Arbeitszeitorganisation.

Zwischenbericht „Familienfreundliche Arbeitszeiten“ veröffentlicht

Das Bundesfamilienministerium hat einen Zwi-schenbericht zu der mit BDA, DIHK, ZDH und DGB getragenen Initiative für familienbewusste Arbeitszeiten vorgelegt. Dieser enthält die we-sentlichen Ergebnisse der Dialogkreise, die das Ministerium mit Personalverantwortlichen aus Unternehmen durchgeführt hat. Anhand der The-men „Arbeitszeitkultur“, „Schichtarbeit“, „Wieder-einstieg“ und „Führung“ werden die Herausforde-rungen und Lösungsansätze bei der Umsetzung einer flexiblen familienbewussten Arbeitszeitor-ganisation vorgestellt. Der Bericht „Familienbe-wusste Arbeitszeiten – Herausforderungen und Lösungsansätze aus der Unternehmenspraxis“ ist unter www.bmfsfj.de erhältlich.

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schuleWirtschAft aktiv

Rückläufige Schülerzahlen erschweren es unternehmen zunehmend, geeigneten Nach-wuchs zu finden. Deshalb setzen immer mehr unternehmen auf schulkooperationen. schule WirtschAft, getragen auf bun-desebene von der bdA und dem institut der deutschen Wirtschaft Köln (iW), bietet seit fast 60 Jahren einen rahmen, in dem Wirtschafts-vertreter und lehrkräfte zur Verbesserung der Ausbildungsreife und berufsorientierung der schüler kooperieren. Mit vielfältigen initiati-ven und projekten unterstützt schuleWirt-schAft das engagement der unternehmen.

Unter der Schirmherrschaft des Bundes-wirtschaftsministers und unter dem Motto „Mein Engagement macht Schule!“ werden im Netz-werk aktive Unternehmen ermuntert, sich über www.schulewirtschaft.de für die Auszeichnung als vorbildlich für die Berufsorientierung enga-giertes Unternehmen zu bewerben. Das Projekt „Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Ostdeutsch-land“ vereint gute Ideen und engagierte Men-schen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, Fach-kräfte für die neuen Bundesländer zu gewinnen. Für den Austausch innovativer Projektansätze zu den Themenschwerpunkten „Ausbildungs-landschaft Ost: Jugendliche entdecken regiona-le Berufsperspektiven“, „StartChancen: benach-teiligte Jugendliche fördern“ und „MINTalente entwickeln“ steht dem Netzwerk u. a. eine neue Website zur Verfügung: www.schulewirtschaft-ostdeutschland.de. Damit Jugendliche am Ende ihrer Schullaufbahn über die notwendigen ökono-mischen Grundkenntnisse verfügen, müssen ins-besondere Schulbücher das Thema „Wirtschaft“ in geeigneter Weise aufgreifen. Um gute Beispie-le für Lehrkräfte und Eltern sichtbar zu machen und Verlage zur Nachahmung anzuregen, vergibt SCHULEWIRTSCHAFT zusammen mit dem Bun-deswirtschaftsministerium den Preis „Schulbuch des Jahres Ökonomische Bildung 2012“. Schul-buchverlage können sich mit ihren Büchern seit dem 1. April 2012 bewerben.

Nähere Informationen unter www.schulewirt-schaft.de

wettbewerb und netzwerk „starke schule“

schulen arbeiten oft unter erschwerten be-dingungen und erfahren dennoch wenig Wert-schätzung für ihre pädagogische leistung. diese fehlende unterstützung wird von ihnen als demotivierend empfunden. Vielen fehlen Anregung und Anleitung, aber auch der Aus-tausch mit anderen schulen über erfolgreiche Konzepte in unterricht, schulmanagement und berufsorientierung.

Genau hier setzen der Wettbewerb und das Netzwerk „Starke Schule“ an: Deren Zielsetzung ist es, einerseits Schulen öffentlich auszuzeichnen und damit Wertschätzung zu zeigen und ande-rerseits Schulen zusammenzubringen, damit sie voneinander lernen können. Das Herausstellen guter Beispiele in allen Bundesländern und Regi-onen ist eine Hilfestellung für die Schulen selbst, aber auch für die Bildungspolitik. Die neue Runde im Wettbewerb „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ hat gerade begonnen. Alle Schulen der Sekun-darstufe 1, die zur Ausbildungsreife führen, außer Gymnasien, können sich bis zum 1. Juni 2012 online bewerben. Träger von „Starke Schule“ ist die BDA gemeinsam mit der Hertie-Stiftung, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Bank Stiftung. Die Jury wurde unter Mitwirkung aller Landesarbeitgeberverbände gebildet und erwei-tert, so dass die Wirtschaft noch besser vertreten ist. Die Preisträger werden in ein Netzwerk auf-genommen, das ihnen zur Schul- und Organisati-onsentwicklung Fortbildungen, Hospitationen und Förderungen bietet. Zukünftig sollen die ausge-zeichneten Schulen flächendeckender vernetzt werden. Die Erfahrungen aus den Schulbesuchen werden von der BDA systematisch ausgewertet und fließen in politische Positionierungen ein. So ist die BDA nah dran an der Schulpraxis.

Nähere Informationen unter www.starke schule.ghst.de

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Zahl der studienanfänger

Am 10. februar 2012 hat die Kultusminister-konferenz eine neue prognose zur entwicklung der studienanfängerzahlen bis zum Jahr 2025 vorgelegt. demnach wird der Andrang an den hochschulen sich noch über viele Jahre ver-stärken und erst am ende des prognosezeit-raums wieder auf das Niveau von 2009 zurück-gehen. die berechnungen fallen für jedes Jahr um ca. 75.000 studienanfänger höher aus als in der 2009 vorgelegten prognose. in der sum-me ergibt sich allein bis zum Jahr 2020 ein plus von rd. 750.000 studienanfängern. die Neuberechnung war auch durch die entwick-lung der vergangenen zwei Jahre notwendig geworden: 2011 schrieben sich über 50.000 mehr junge Menschen an den hochschulen ein, als 2009 erwartet worden waren.

Die BDA begrüßt das große Interesse jun-ger Menschen, sich über ein Hochschulstudium für eine anspruchsvolle Berufstätigkeit zu quali-fizieren – gerade auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der demografischen Ent-wicklung. Sie setzt sich dafür ein, dass die Hoch-schulen für zusätzlich erbrachte Leistungen auch zusätzliche Mittel erhalten. Mit einer kurzfristigen Aufstockung der Mittel ist es allerdings nicht ge-tan. Die Zahlen zeigen vielmehr, dass nachhaltige Anreize zum Aufbau von Studienkapazitäten not-wendig sind. Die BDA fordert daher im Rahmen von Gesprächen und Stellungnahmen einen lang-fristig verlässlichen Finanzierungsmechanismus für Studienplätze, ein gemeinsames finanzielles Engagement von Bund und Ländern sowie eine wesentlich stärkere Orientierung der Hochschul-finanzierung an Aufgaben und Leistungen der Hochschulen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Hochschule

DeutscherQualifikationsrahmen

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll Qualifikationen des deutschen Bildungs-systems transparent und damit vergleichbar machen. durch eine Kopplung an den euro-päischen Qualifikationsrahmen soll das Ver-ständnis von Qualifikationen innerhalb der EU erleichtert und die berufliche Mobilität über die Grenzen hinweg gesteigert werden. der dQr kann aber nur funktionieren, wenn Ar-beitgeber einen Mehrwert darin erkennen und den einstufungen vertrauen. die bdA ist da-her seit beginn des dQr-prozesses aktiv an der entwicklung beteiligt.

Zentrales Element des DQR sind die Be-schreibungen der acht Niveaus, in die alle Quali-fikationen eingeordnet werden sollen. Es ist auch durch den Einsatz der BDA in den DQR-Gremien gelungen, diese an Lernergebnissen und nicht am Lernort zu orientieren und so offen zu for-mulieren, dass alle Niveaus über alle Bildungs-wege erreicht werden können. Dadurch können berufliche und hochschulische Qualifikationen gleichwertig auf den höchsten Niveaus eingeord-net werden. Die Spitzenorganisationen der Wirt-schaft, der DGB und die zuständigen Bundesmi-nisterien haben sich nach langer Kontroverse mit der Kultusministerkonferenz darauf verständigt, zunächst nur fachliche Qualifikationen dem DQR zuzuordnen und keine allgemeinbildenden Ab-schlüsse. Damit besteht nicht mehr die Gefahr, dass z. B. das Abitur höher eingestuft wird als dreijährige Berufsausbildungen. Diese Einigung ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Umsetzung des DQR. Geklärt werden muss nun insbesondere, wie der DQR rechtlich verankert wird, wer über Zuordnungen letztlich entschei-det, auf welchen Zeugnissen die Zuordnung erscheint, ob und wie z. B. Angebote der freien Weiterbildung berücksichtigt werden. Die BDA wird sich diesbezüglich in den DQR-Gremien für praxisnahe Lösungen einsetzen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > DQR

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kurZ nOtiert

Deutscher Arbeitgeberpreis für bildung 2012 ausgeschrieben

Unter dem Motto „Lehrende qualifizieren – Bil-dungserfolge sichern“ hat die BDA gemeinsam mit Deutscher Bahn und Telekom den Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung 2012 ausgeschrie-ben. Gesucht werden Bildungseinrichtungen, die sich in besonderem Maße in der Personalentwick-lung engagieren und die Fähigkeit der Lehrenden zur Kompetenzfeststellung und -entwicklung der Lernenden optimal fördern. Bildungseinrich-tungen können sich in einer der folgenden vier Kategorien bewerben: frühkindliche, schulische, berufliche und hochschulische Bildung. In jeder Kategorie wird ein Preisgeld von jeweils 10.000 € ausgelobt. Bewerbungsfrist ist der 31. Mai 2012. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber-preis-fuer-bildung.de

bDA und bundeselternrat rufen zum boys’ Day auf

Eltern sind die wichtigsten Ratgeber ihrer Kin-der, auch bei der Berufswahl. Dass hergebrach-te Vorurteile gegenüber bestimmten Berufen der Berufsorientierung nicht im Wege stehen dürfen, betonten BDA und Bundeselternrat in einer ge-meinsamen Stellungnahme zum Boys’ Day am 26. April 2012. Wie mit dem bereits gut etablierten Girls’ Day junge Frauen für sog. männliche Berufe gewonnen werden sollen, gilt es, auch junge Män-ner stärker für Berufe zu gewinnen, die traditionell von Frauen nachgefragt werden, und ihnen auch in diesen Bereichen Chancen aufzuzeigen.

großes interesse am Deutschen schulleiterkongress 2012

Der erste Deutsche Schulleiterkongress am 17./18. März 2012 in Düsseldorf fand enormen Zulauf. Der Bedarf der Schulleitungen an Infor-mation und Unterstützung in Führungsfragen ist groß. Die BDA stellte in zwei Praxisforen unter Leitung von BDA-Vizepräsident Dr. Braun und dem Vorsitzenden von SCHULEWIRTSCHAFT Baumann neu entwickelte Konzepte zur Schule als lokalem Standortfaktor und zur Selbstständi-gen Schule vor.

Jugendwohnen unterstützt Ausbildung

Im Zuge der Instrumentenreform des SGB III wurde das Jugendwohnen neu geregelt. Für die Mobilität der Auszubildenden in der beruflichen Bildung wie für Blockschüler in den Berufsschulen ist es wichtig, dass Jugendliche vor Ort Unterkunft finden. Aufsichtspersonen in den Einrichtungen können ggf. die Jugendlichen beraten, bei Prob-lemen mit dem Betrieb vermitteln und Abbrüche vermeiden helfen. Die BDA begleitet den Prozess intensiv und achtet auf Vorgehensweisen, die un-bürokratisch die Unterstützung der Ausbildung durch das Jugendwohnen gewährleisten.

erfolgreiche ermunterung zum Mint-studium

Mehr als 80 % eines Jahrgangs beteiligter Schüler sagen Ja zum MINT-Studium – das ist die Zwi-schenbilanz des Programms „MINToring – Studie-rende begleiten Schülerinnen und Schüler“. Die gemeinsame Initiative der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, des Bundesbildungsministeriums und regionaler Partner ermuntert seit 2008 dazu, ein Studium im ingenieur- oder naturwissenschaftli-chen Bereich aufzunehmen. Individuelle Betreu-ung und Studienberatung bereits in den letzten beiden Schuljahren sind die Erfolgsfaktoren. Bis-her wurden insgesamt 928 junge Menschen in das Programm aufgenommen. Am 31. August 2013 läuft die Förderung durch den Bund aus. Dank der Unterstützung regionaler Arbeitgeberverbände und Stiftungen wird „MINToring“ an zunächst vier von neun Standorten fortgeführt.

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gesetzespaket zu Arbeitnehmer-entsendung und streikrecht

die europäische Kommission hat nach lang-wierigen beratungen am 21. März 2012 ein Ge-setzespaket verabschiedet, das aus Vorschlä-gen für eine Verordnung über die Ausübung des rechts auf durchführung kollektiver Maß-nahmen, insbesondere des streikrechts, im Kontext der Niederlassungs- und der Dienst-leistungsfreiheit (sog. Monti-ii-Verordnung) und für eine richtlinie zur durchsetzung der eu-entsenderichtlinie (durchsetzungsrichtli-nie) besteht. das Gesetzespaket ist vor dem Hintergrund der „Laval“-Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs zu sehen, die die Gewerkschaften scharf kritisiert hatten. sie hatten deshalb gefordert, die eu-entsende-richtlinie zu überarbeiten und eine soziale fortschrittsklausel im primärrecht einzufü-gen, wonach soziale Grundrechte im Konflikt-fall Vorrang vor den Grundfreiheiten des bin-nenmarkts haben.

Den Vorschlag zur Monti-II-Verordnung lehnt die BDA mangels Regelungskompetenz der EU ab: Der Vorschlag stützt sich wie die Vorentwürfe auf Art. 352 AEUV, auf den die EU nur zurückgrei-fen darf, wenn die EU innerhalb der in den Ver-trägen festgelegten Politikbereiche tätig wird. Das in dem Vorschlag geregelte Streikrecht wird aber von Art. 153 Abs. 5 AEUV ausdrücklich von der Rechtsetzungsbefugnis der EU ausgenommen. Die BDA wird sich energisch bei den weiteren Be-ratungen im Europäischen Parlament und im Rat gegen diesen Verordnungsvorschlag ausspre-chen.

Bei der Durchsetzungsrichtlinie begrüßt die BDA, dass die Europäische Kommission von der ursprünglich geplanten kompletten Überarbeitung der Entsenderichtlinie Abstand genommen hat und sich auf die bessere Durchsetzung der bestehen-den Richtlinie konzentrieren will. Teilweise wer-den die dafür vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Einführung einer Generalunternehmerhaftung und eines Verbandsklagerechts für Gewerkschaf-ten sowie ein abschließender Katalog mit Verwal-

tungs- und Kontrollmaßnahmen, diesem Ziel aber gerade nicht gerecht. Die BDA wird sich nach-drücklich dafür einsetzen, dass unnötige Maßnah-men wie das Verbandsklagerecht aufgegeben und in Deutschland bewährte und effektive Praktiken zur Überwachung der Einhaltung der Entsende-richtlinie nicht in Frage gestellt werden.

weißbuch renten

Am 16. februar 2012 hat die europäische Kommission ihr lange angekündigtes Weiß-buch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige pensionen und renten“ vor-gelegt. es enthält konkrete Vorschläge für po-litische Konzepte und initiativen auf eu-ebe-ne, wobei der schwerpunkt der angekündigten gesetzlichen initiativen auf der betrieblichen Altersvorsorge liegt. so beabsichtigt die eu-Kommission, einen Vorschlag zur Überarbei-tung der pensionsfondsrichtlinie und einen Vorschlag für eu-weite Mindestvorausset-zungen für den erwerb und die Wahrung von betriebsrentenansprüchen vorzulegen. diese initiativen bergen jedoch für die betriebliche Altersvorsorge erhebliche Gefahren, die dem Ziel der Verbreitung der betrieblichen Alters-vorsorge entgegenstehen würden.

Besonders besorgniserregend ist die An-kündigung im Weißbuch, die Solvency-II-Vorga-ben, die ab dem Jahr 2014 für Versicherer gelten sollen, als Ausgangspunkt zur Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie zu nehmen. Die BDA wendet sich gegen diesen Ansatz, so z. B. in der öffentlichen Anhörung der EU-Kommission am 1. März 2012, und hat mit ihren Aktivitäten maß-geblich dazu beigetragen, dass auch die Bun-desregierung ihre Ablehnung erklärt hat. Durch eine – auch nur teilweise – Übertragung der Solvency-II-Vorgaben auf Einrichtungen der be-trieblichen Altersvorsorge wären Arbeitgeber ge-zwungen, die Eigenmittel ihrer Pensionskassen und Pensionsfonds um viele Milliarden aufzu-stocken, ohne dass für die Berechtigten zusätz-liche Sicherheit entstünde. Denn Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden sich fundamental von Versicherungen, da für

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die Zusagen stets auch der Arbeitgeber und bei Pensionsfonds darüber hinaus der Pensions-Sicherungs-Verein als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung haftet. Negative Wirkungen für die betriebliche Altersvorsorge drohen durch die von der Kommission angekündigte Wieder-aufnahme der Arbeiten an der Portabilitätsricht-linie, die 2007 aus guten Gründen vom EU-Rat gestoppt wurde. Nach dem damaligen Entwurfs-stand sollen insbesondere die Unverfallbarkeits-fristen drastisch gesenkt werden, was die BDA schon aufgrund der damit verbundenen Mehr-kosten und der zusätzlichen Bürokratie ablehnt. Durch diese Maßnahme würde die betriebliche Altersvorsorge zudem als wichtiges personal-politisches Instrument zur Bindung von Mitar-beitern nahezu entwertet werden. Derzeit führt die Europäische Kommission Studien durch, um eine genauere Zahlengrundlage für ihre weiteren Initiativen, insbesondere die Revision der Pen-sionsfondsrichtlinie, zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Studien sollen vor dem Sommer veröf-fentlicht werden, was für die BDA die Grundlage sein wird, ihre Folgeneinschätzung gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europä-ischen Parlament weiter zu präzisieren.

Fortschrittsbericht „Frauen in Führungspositionen“

die europäische Kommission will den Anteil von frauen in führungspositionen erhöhen und erwägt hierzu bindende Maßnahmen. sie hat am 5. März 2012 einen fortschrittsbericht „Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungs-positionen in der eu“ vorgelegt sowie eine öffentliche Konsultation eingeleitet. in dem fortschrittsbericht stellt die Kommission fest, dass der Gesamttrend keine „erhebliche Ver-besserung“ aufzeige und von freiwilligen Maß-nahmen der Unternehmen „kein deutlicher impuls“ ausgehe. rechtliche regelungen und Sanktionen würden jedoch einen „substan-ziellen fortschritt“ belegen. darauf basierend wurde eine öffentliche Konsultation zur Wirk-samkeit regulativer Maßnahmen eingeleitet. Erfragt werden konkrete, quantifizierbare Ziele zur erhöhung des frauenanteils in entschei-

dungsgremien sowie ob die Vorgaben binden-den oder empfehlenden charakter haben soll-ten. Auf Grundlage der eingehenden beiträge will die zuständige eu-Vizepräsidentin Viviane reding entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen wird.

Die BDA hält für bedenklich, dass schon die Art der Fragestellungen in der Konsultation ein-deutig auf mehr Regulierung in Form einer ge-setzlichen Quotenregelung zielt. Unberücksichtigt bleiben dabei die komplexen und vielfältigen Ursa-chen für den in den Mitgliedstaaten variierenden Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten. In Deutschland fehlt es z. B. weiterhin vor allem an ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Unberücksichtigt bleibt auch, dass deutsche Un-ternehmen bereits vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, um den beruflichen Aufstieg von Frauen zu erleichtern und den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Die BDA wird sich an der bis zum 28. Mai 2012 laufenden Kon-sultation beteiligen, um die Debatte im Interesse der Arbeitgeber mitzugestalten. Die Antworten werden auch auf der BDA-Internetseite zu finden sein.

kurZ nOtiert

eu-normung mit Augenmaß weiterentwickeln

Das Europäische Parlament verhandelt derzeit auf der Grundlage eines Verordnungsvorschlags der Kommission intensiv über die Weiterentwick-lung des Europäischen Normungssystems. Aus Sicht der BDA ist entscheidend, dass dabei be-währte Grundsätze der nationalen Normung nicht ausgehebelt werden. Hierzu gehört das nationale Delegationsprinzip, das die Meinungsbildung in Gremien der nationalen Normungsorganisationen sicherstellt. Der direkten Beteiligung europäischer Interessengruppen an der Normung, ausgestattet mit eigenen Stimmrechten, erteilt die BDA genau-so eine klare Absage wie Versuchen, Grundsät-ze der Normungsfinanzierung auf europäischer Ebene festzulegen. Normung darf auch zukünftig nicht als „Nebenrecht“ verstanden werden und

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muss sich klar an der Marktrelevanz ausrichten. Die BDA ist hierzu im intensiven Dialog mit Abge-ordneten des Europäischen Parlaments.

eu-konsultation zu umstrukturierungen

Die BDA hat als Antwort auf das Grünbuch „Um-strukturierung und Veränderungen“ der Europäi-schen Kommission eine Stellungnahme erarbei-tet, um die Debatte im Sinne der Arbeitgeber zu gestalten. Darin betont die BDA insbesondere, dass die Gründe für Umstrukturierungen vielfältig sind und die damit verbundenen Herausforderun-gen je nach Unternehmen und konkreter Situation stark variieren. Daher dürfen Strategien für die Bewältigung von Umstrukturierungen kein einheit-liches Vorgehen („one size fits all“) vorsehen. Die Stellungnahme kann unter www.arbeitgeber.de > Themen > Europa/Internationales > Europäische Gesetzgebung: Arbeit und Soziales abgerufen werden.

Arbeitsprogramm sozialer Dialog 2012–2014 setzt richtige prioritäten

Das Arbeitsprogramm des Europäischen Sozia-len Dialogs 2012–2014 wurde am 1. März 2012 vorgestellt. Ausgehandelt wurde es zwischen BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB. Wichtige Themen wie Jugendarbeitslosigkeit und Beschäftigung konnten als erste Prioritäten plat-ziert werden. Eine Verpflichtung zur Verhandlung von Rahmenvereinbarungen konnte abgewendet werden, es geht vielmehr um die inhaltsorientierte Analyse der Probleme und die Entwicklung hand-lungsorientierter Maßnahmen zur Bewältigung der beschäftigungspolitischen Herausforderun-gen in den EU-Mitgliedstaaten.

bDA für baubereichsausnahme bei konzerninterner entsendung

Der Richtlinienentwurf zur konzerninternen Ent-sendung hat die volle Unterstützung der BDA, weil damit global agierenden Unternehmen ermöglicht werden soll, ihr Personal effektiv und schnell in all ihren Unternehmensteilen weltweit einzuset-zen. Dies macht die EU für multinationale Unter-nehmen attraktiver und stärkt damit den Standort

Europa. Eine Herausnahme des Baugewerbes aus dem Anwendungsbereich des Richtlinienvor-schlags ist aber wichtig, um der erhöhten Miss-brauchsgefahr im nichtstationären Gewerbe zu begegnen. Im Hinblick auf die Verhandlungen im Rat hat die BDA in einem gemeinsamen Schrei-ben mit dem DGB an die Bundesregierung erneut für eine Bereichsausnahme des Baugewerbes geworben.

gleiches entgelt für Männer und Frauen

Im Europäischen Parlament wird aktuell der Ini-tiativbericht „Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit“ beraten. Aufgestellt werden u. a. Forderungen nach gesetzlichen Regelun-gen zur Überwindung von Lohndiskriminierungen. Lohndiskriminierung ist aber nach geltendem natio nalem und europäischem Recht bereits un-zulässig. Eine zusätzliche Regulierung ist damit nicht nur überflüssig, sondern geht auch an den eigentlichen Ursachen für Entgeltunterschiede vorbei. Denn diese begründen sich durch struk-turelle Unterschiede beim Erwerbsverhalten von Frauen und Männern, wie familienbedingte Er-werbsunterbrechungen, ein eingeschränkteres Berufswahlspektrum oder auch reduzierte Ar-beitszeiten bei Frauen. Hierauf hat die BDA wie-derholt hingewiesen.

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ursprünglichen Konsolidierungspakt des Jahres 2010 gerade einmal rd. die Hälfte der Maßnah-men umgesetzt worden. Nicht akzeptabel sind insbesondere die in die mittelfristige Finanzpla-nung 2012 bis 2016 jetzt neu aufgenommenen Maßnahmen zu Lasten der Beitragszahler der Sozialversicherungen. Die zur Entlastung des Bundeshaushalts geplanten Mittelkürzungen bei den Sozialversicherungen werden an den Aus-gaben der Sozialversicherung nichts ändern, so dass die Beitragszahler im Ergebnis die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle auffangen müs-sen. Insgesamt werden die Beitragszahler da-durch um mehr als 10 Mrd. € bis 2016 zusätzlich belastet. Die BDA wird sich auch künftig entschie-den für eine strikte Haushaltskonsolidierung und für die Einhaltung der Schuldenbremse sowie ge-gen Umfinanzierungsmaßnahmen zu Lasten der Beitragszahler einsetzen.

nationales reformprogramm 2012

das bundeswirtschaftsministerium hat das Nationale reformprogramm (Nrp) 2012 vor-gelegt. damit erfüllt die bundesregierung ihre Verpflichtung gegenüber der EU-Kom-mission, die im rahmen der eu-2020-strate-gie erzielten fortschritte bei der umsetzung europäischer und nationaler Verpflichtun-gen darzulegen.

Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundes-regierung das Ziel gesetzt hat, die Erwerbstä-tigenquote 20- bis 64-Jähriger auf 77 % zu er-höhen. Die dafür von ihr geplanten Maßnahmen sind jedoch unzureichend. Darauf hat die BDA bereits frühzeitig in einem Verbändegespräch zum NRP 2012 mit dem Bundeswirtschaftsminis-terium hingewiesen. In einer Stellungnahme zum NRP-Entwurf weist die BDA der Bundesregie-rung eine Vielzahl ungenutzter Beschäftigungs-potenziale nach. So dürfen die Anstrengungen zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und damit für eine erhöhte Erwerbstätigkeit von Frauen nicht durch das beschäftigungs- und bildungspolitisch kontraproduktive Betreuungs-geld unterlaufen werden. Notwendig sind zudem Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlanreizen,

europäische staatsschuldenkrise

die lage auf den finanzmärkten hat sich nach der bereitstellung von liquidität durch die europäische Zentralbank, dem Vorziehen des europäischen stabilitätsmechanismus und dem griechischen schuldenschnitt ent-spannt. Neben der haushaltskonsolidierung rücken zunehmend Maßnahmen zur förde-rung von Wachstum und beschäftigung in den fokus der Krisenbewältigung.

Die BDA begrüßt das beschlossene Maß-nahmenbündel trotz mancher Bedenken im Einzelnen. Die gesunkenen Renditen italieni-scher und spanischer Staatsanleihen und die geräuschlose Umschuldung Griechenlands ver-schaffen Zeit für Reformen. Die BDA fordert tief-greifende Strukturreformen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft und warnt eindringlich davor, schwieri-ge Strukturreformen zugunsten politisch leichter durchsetzbarer Investitionsprojekte zu verschie-ben. Sie wird sich weiter dafür einsetzen, dass finanzielle Unterstützungsmaßnahmen streng an die Umsetzung genau solcher Strukturreformen gekoppelt werden.

Mittelfristige Finanzplanung des bundes

das bundeskabinett hat am 21. März 2012 die eckwerte zum bundeshaushalt 2013 und zum finanzplan 2012 bis 2016 sowie den Nach-tragshaushalt 2012 verabschiedet. die staats-ausgaben sollen 2012 bis 2016 leicht von 312 auf gut 309 Mrd. € gesenkt und die steuer-einnahmen deutlich von knapp 250 auf gut 287 Mrd. € im Jahr 2016 gesteigert werden. Zudem ist geplant, die Nettokreditaufnahme kontinuierlich von knapp 35 auf 1,1 Mrd. € im Jahr 2016 zu verringern.

Die mittelfristige Haushaltsplanung der Bundesregierung ist mehr als enttäuschend, da trotz kräftig sprudelnder Steuereinnahmen im Zeitraum 2012 bis 2016 der Bund über 80 Mrd. € neue Schulden eingeplant hat. Zugleich sind vom

GesellschAftWirtschAft uNd

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die Arbeitslose dazu verleiten, sich dauerhaft im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II einzu-richten. Unverständlich ist, dass die Entlastung des Faktors Arbeit, die nicht nur die BDA, son-dern auch OECD und Europäischer Rat fordern, weiter aufgeschoben wird. Der beste Weg, um den Abgabenkeil zwischen Arbeitskosten und Nettolöhnen zu verringern, ist die Senkung der lohnbezogenen Sozialbeiträge durch Ausgaben reduzierende Strukturreformen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Presse > Stellungnahmen

reform des reisekostenrechts

Das sehr komplex gestaltete steuerliche reisekostenrecht belastet Arbeitgeber und finanzverwaltung mit unverhältnismäßig hohem bürokratie- und prüfaufwand. dem beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. dezember 2010 folgend legte die finanz-verwaltung ende dezember 2011 einen re-formbericht vor. Voraussichtlich noch vor der parlamentarischen sommerpause ist mit der einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen.

Die BDA konnte zusammen mit sieben an-deren Spitzenverbänden bereits erreichen, dass zentrale Vorschläge aus der Wirtschaft zur Re-form des steuerlichen Reisekostenrechts be-rücksichtigt werden. So nimmt der Bericht der Fi-nanzverwaltung z. B. die Festlegung höchstens einer regelmäßigen Arbeitsstätte je Beschäftig-tem sowie die grundsätzliche Vereinfachung des steuerfreien Ersatzes von Verpflegungsmehrauf-wendungen auf. Die BDA setzt sich gleichwohl unverändert dafür ein, dass neue Regelungen vor ihrem Inkrafttreten einen Praxistest durch-laufen, damit Umstellungsprobleme möglichst frühzeitig erkannt und beseitigt werden können. Änderungen dürfen zudem bei den Unternehmen keine höheren Reisekostenausgaben oder eine Ausweitung der Sozialversicherungspflicht be-wirken oder zu einer Schlechterstellung auswärts tätiger Personen führen. Dabei gilt es zu be-rücksichtigen, dass von einem einfacheren Rei-

sekostenrecht nicht nur Arbeitgeber profitieren, sondern vor allem auch die Finanzverwaltung. Im Mittelpunkt einer Reform des steuerlichen Reise-kostenrechts muss ein echter Bürokratieabbau (bei der Erfassung, dem Nachweis, der Prüfung, der Auswertung) und nicht fiskalische Erwägun-gen stehen. Dies wird die BDA auch weiterhin gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einfordern.

neukonzeption der investment-besteuerungdie derzeitige besteuerung von inländischen und ausländischen investmentvermögen ist durch eine außerordentlich hohe Komplexi-tät geprägt. die finanzministerkonferenz hat deshalb eine bund-länder-Arbeitsgruppe ins leben gerufen, die bis ende 2012 ein einfa-ches und aufkommenssicheres investment-besteuerungssystem erarbeiten soll.

Gemeinsam mit sieben anderen Spitzenver-bänden der Wirtschaft hat sich die BDA in einer Stellungnahme nachdrücklich gegen die im Be-richtsentwurf vorgesehene Beeinträchtigung der betrieblichen Altersvorsorge gewandt. Aufgrund der geplanten Vorabbesteuerung der Dividenden mit 15 % stünden Unternehmen, die zur Finan-zierung ihrer Betriebsrentenverpflichtungen in Aktien investieren, weniger Mittel für betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Da die Altersvor-sorgeleistungen bei den ehemaligen Arbeitneh-mern regelmäßig in vollem Umfang nachgelagert besteuert werden, ergäbe sich ggf. sogar eine Mehrfachbesteuerung der Erträge. Ein derartiges Ergebnis wäre steuersystematisch nicht zu recht-fertigen. Daher wird sich die BDA bei der vorge-sehenen Neukonzeption der Investmentbesteue-rung gegen einen derartigen Rückschritt bei der betrieblichen Altersvorsorge einsetzen.

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Fiskalpakt unterzeichnet

Am Rande des EU-Frühjahrsgipfels haben 25 EU-Mitgliedstaaten den sog. Fiskalpakt unterzeich-net. Dieser verpflichtet die Staaten zu annähernd ausgeglichenen Haushalten und zur Einführung nationaler Schuldenbremsen. Zudem hängen Hilfen aus dem Europäischen Stabilitätsmecha-nismus (ESM) zukünftig von der Ratifizierung des Fiskalpakts ab. Die SPD, deren Zustimmung für die Ratifikation des Fiskalpakts in Bundestag und Bundesrat notwendig ist, macht ihre Zustimmung von einer Verständigung zur Finanztransaktions-steuer abhängig. Es ist nicht verantwortlich, mit dem Scheitern der zur finanziellen Stabilität Eu-ropas notwendigen Maßnahmen zu drohen, um eigene – und zudem noch falsche – politische Ziele zu erreichen.

umsatzsteuerbefreiung des ehrenamts

Nach § 4 Nr. 26 Buchstaben a und b UStG sind die Umsätze einer ehrenamtlichen Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit. Für Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt dies unbeschränkt. In allen anderen Fällen muss die Entschädigungs-leistung angemessen sein. Mit Schreiben vom 2. Januar 2012 hat das Bundesfinanzministe-rium (BMF) erstmals einheitlich mit 50 € je Stun-de eine Höchstgrenze für die Angemessenheit der Entschädigung für Zeitversäumnis einer eh-renamtlichen Tätigkeit nach § 4 Nr. 26b UStG festgelegt. Das BMF-Schreiben enthält allerdings bürokratische Anforderungen, die gerade für kleine und mittelständisch geprägte Verbände Erschwernisse mit sich bringen. Die BDA konnte sich erfolgreich für eine Anwendungsverschie-bung einsetzen, so dass die Regelung nicht bereits zum 1. April 2012, sondern erst ab 2013 greift.

kurZ nOtiert

Zeitarbeit: neutrale statistikerfassung rückt näher

Die BDA und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) haben gegenüber dem Statistischen Bundesamt wiederholt dafür geworben, dass für Zeitarbeitsverhältnisse neu-trale Begriffe in Veröffentlichungen der amtlichen Statistik verwendet werden. Diese längst überfäl-lige Anpassung der Sprache an Veränderungen der Arbeitswelt wurde jedoch bisher blockiert. Im letzten Jahresgutachten hat der Sachver-ständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirt-schaftlichen Entwicklung nun ebenfalls die Mo-dernisierung dieser Begrifflichkeiten befürwortet. Die Präsidenten von BDA und BAP haben dies zum Anlass genommen, in einem gemeinsamen Schreiben an das Statistische Bundesamt vorzu-schlagen, Zeitarbeit wertungsfrei als „flexible Be-schäftigungsform“ zu erfassen.

eurOstAt verbessert Aussagekraft von sozialindikatoren

Nach einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts sind in Deutschland sieben von zehn Arbeitslosen armutsgefährdet – der höchs-te Wert in Europa. Die von EUROSTAT stam-menden Zahlen sind für europäische Vergleiche jedoch nur sehr eingeschränkt geeignet. So ken-nen andere EU-Länder keine Übernahme nicht-monetärer Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit, wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Anders als in Deutschland müssen sich die Be-troffenen dort selbst versichern. Auf Drängen der BDA wird EUROSTAT künftig auf diesen wichti-gen Sachverhalt hinweisen. Die BDA setzt sich dafür ein, dass auch das Statistische Bundesamt die Aussagekraft seiner Sozialindikatoren über-prüft und verbessert.

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netzkonferenz „starke schule“am 3./4. Mai 2012

Die Preisträgerschulen der letzten Jahre treffen sich am 3./4. Mai 2012 im Haus der Deutschen Wirtschaft zur jährlichen Netzkonferenz der BDA im Rahmen des Wettbewerbs „Starke Schule“. Prämierte Schulen stellen dabei ihre vorbildlichen Konzepte zur Förderung der Ausbildungsreife vor. Die BDA präsentiert den Schulen aus der SCHULE WIRTSCHAFT-Arbeit das Siegel „Be-rufswahlfreundliche Schule“ und das neue Plan-spiel „Beachmanager“. Das Feedback der Schu-len auf die Netzkonferenzen der letzten Jahre fiel stets außerordentlich positiv aus.

bDA-Fachtagung „FachkräftesicherungdurchQualifizierung“

Qualifizierung ist ein wesentlicher Baustein für Fachkräftesicherung. Welche Ansätze sich be-währt haben und wo Handlungsbedarf besteht, wird auf der BDA-Tagung „Fachkräftesicherung durch Qualifizierung“ am 9. Mai 2012 in Berlin dis-kutiert. Anhand konkreter Praxisbeispiele aus Un-ternehmen und Verbänden sollen vor allem Fra-gen zur frühzeitigen Ansprache von Jugendlichen, zur Förderung leistungsschwächerer Schulabgän-ger, zur Gewinnung leistungsstarker Jugendlicher sowie zu der Hebung der Potenziale An- und Un-gelernter diskutiert werden. Nähere Informationen und Anmeldung unter www.arbeitgeber.de > Ver-anstaltungen

rkw-kongress „Fachkräftesicherung“

Das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW) veran-staltet am 18./19. Juni 2012 in Kassel unter Be-teiligung der BDA seinen jährlichen Kongress, diesmal zum Thema „Fachkräftesicherung“. Im Rahmen des Kongresses werden insbesondere personalpolitische Themenfelder wie Führung im demografischen Wandel, Arbeitgeberattraktivität und Employer Branding oder auch Diversity Ma-nagement im Mittelpunkt von Vorträgen, Podiums-diskussionen und Panels stehen.

save the Date: parlamentarischer Abend 2012

Am 11. September 2012 findet der gemeinsame Parlamentarische Abend der Spitzenverbände BDA, BDI und DIHK im Haus der Deutschen Wirt-schaft in Berlin statt. Bitte merken Sie sich den Termin schon jetzt vor. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

25bdA | Arbeitgeber aktuell | Veranstaltungen

VerANstAltuNGeN

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bdA | bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände

Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeber-verbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 52 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.

bdA | Bundesvereinigung derDeutschen Arbeitgeberverbände

Mitglied von BUSINESSEUROPE

hausadresse:Breite Straße 29 | 10178 Berlin

briefadresse:11054 Berlin

t +49 30 2033-1070f +49 30 2033-1075

[email protected]

stand: 11. April 2012

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