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Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Date post: 30-Mar-2016
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Anwaltsblatt Mediadaten 2010
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Anwaltsblatt 2010 Mediadaten Nr. 38 ra e ist ein Produkt der JURASOFT Kanzleiorganisation anwalt im 21. jahrhundert www.ra-e.de Jetzt kostenlos downloaden unter Neu: Flatrates inklusive Grundgebühr & DSL www.telego.de + EUR 35,- DAV Start- guthaben ad Sales & Services Pikartenkamp 14 22587 Hamburg Fon: 040 86628467 Fax: 040 86628468 [email protected]
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Page 1: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Anwaltsblatt 2010 Mediadaten Nr. 38

ra e ist ein Produkt der JURASOFT Kanzleiorganisation

anwalt im 21. jahrhundert

www.ra-e.de

Jetzt kostenlos downloaden unter

Neu: Flatrates inklusive Grundgebühr & DSL www.telego.de

+ EUR 35,-DAV Start- guthaben

Titelklinker_Anwaltsblatt-tg7_091 1 08.04.2009 09:06:34

ad Sales & Services Pikartenkamp 14 22587 Hamburg

Fon: 040 86628467 Fax: 040 86628468 [email protected]

Page 2: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

2 InhaltMediadaten 2010

Titelporträt

Auflagen- und Verbreitungsanalyse

Leser-Struktur-Analyse

Media-Profil

Kurzfassung der Erhebungsmethode zur Leser-Struktur-Analyse

Anzeigenpreisliste Nr. 38

Anzeigenformate und Preise

Anzeigenformate und Preise

Informationsblatt Einhefter

Informationsblatt Beilagen

Informationsblatt Sonderwerbeformen

Stellenmarkt Print und Online

Stellenmarkt Print und Online

Informationsblatt Digitale Druckunterlagen

Termin- und Themenplan

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1.

2.

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Page 3: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

1Mediadaten 2010 1Titelporträt 3

Kurzcharakteristik Offizielles Organ des Deutschen Anwaltvereins. Anwälte informieren Anwälte über aktuelle Entwicklungen in allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte: Rechtsprechung, Haftungsfragen sowie Anwaltsvergütung und -gebühren. Wissenschaftliche Aufsätze zur Berufs- und Rechtspolitik runden das Themenangebot ab.

Erscheinungsweise monatlich, am 1. Werktag Jahrgang 60. Jahrgang 2010

Web-Adresse (URL) www.anwaltsblatt.de

Mitgliedschaften keine

Organ Offizielles Organ des Deutschen Anwaltvereines

Herausgeber Deutscher Anwaltverein Felix Busse, Dr. Peter Hamacher, Dr. Michael Kleine-Cosack, Wolfgang Schwackenberg

Verlag Deutscher AnwaltverlagHaus-/Postanschrift Wachsbleiche 7 53111 Bonn Telefon 0228 91911-0 Fax 0228 91911-23 Internet www.anwaltverlag.de E-Mail [email protected]

Redaktion Leitung: Dr. Nicolas Lührig, Rechtsanwalt Redaktionelle Mitarbeit: Manfred Aranowski und Udo Henke, Rechtsanwälte

Sitz der Redaktion Deutscher Anwaltverein Littenstraße 11, 10179 Berlin Telefon 030 726152-141 Fax 030 736152-191 E-Mail [email protected]

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9.1.

Anzeigen Ingrid Anna OestreichTelefon 040 86628467 E-Mail [email protected]

Vertrieb Deutscher Anwaltverein Sandra Petzschner Littenstraße 11, 10179 Berlin Telefon 030 726152-141 Fax 030 726152-191 E-Mail [email protected]

Bezugspreis Jahresabonnement Inland 132,- Euro (inkl. MwSt. + Versandkosten) Einzelverkaufspreis 13,- Euro (inkl. MwSt. + Versandkosten)

ISSN 0171-7227

Umfang-Analyse 2008 =11 Ausgaben*Format der Zeitschrift DIN A4Gesamtumfang 1.428 Seiten = 100 %Redaktionsteil 1034 Seiten = 72 %Anzeigenteil 394 Seiten = 28 %davonEinhefter 24 Seiten = 6,1 %Beilagen 23 StückVerlags-/Verbandseigene Anzeigen 157 Seiten = 39,8 % vom Anzeigenumfang

Inhalts-Analyse nicht erhobenRedaktion

* davon 1 Doppelnummer

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Page 4: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 2 4 Auflagen- und Verbreitungs-Analyse

Auflagenkontrolle

Auflagen-Analyse Exemplare pro Ausgabe im Durchschnitt für die Zeit vom 1. Juli 2008 - 30. Juni 2009

Druckauflage 69.659 Exemplare

Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA): 68.873 davon Ausland 627

Verkaufte Auflage 66.089 davon Ausland 627Abonnement 66.089 davon Mitgliederstücke 66.089 Einzelverkauf 0 Sonstiger Verkauf 0

Freistücke 2.999

Geographische Anteil an tatsächlichVerbreitungs- verbreiteter AuflageAnalyse Wirtschaftsraum in % Exemplare

Inland 99,1 68.246 Ausland 0,9 627 Tatsächlich verbreitete Auflage 100,0 68.873

16.

17.

18.

Verbreitung nach Nielsen-Gebieten Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage

in % Exemplare

Nielsen-Gebiet 1 16,79 11.564 Schleswig-Holstein 2,69 1.853 Hamburg 4,28 2.945 Bremen 1,73 1.194 Niedersachsen 8,09 5.572Nielsen-Gebiet 2 26,67 18.366 Nordrhein-Westfalen 26,67 18.366Nielsen-Gebiet 3a 14,93 10.282 Hessen 9,82 6.763 Rheinland-Pfalz 3,76 2.591 Saarland 1,35 928Nielsen-Gebiet 3b 13,66 9.410 Baden-Württemberg 13,66 9.410Nielsen-Gebiet 4 13,89 9.564 Bayern 13,89 9.564Nielsen-Gebiet 5 6,23 4.290 Berlin 6,23 4.290Nielsen-Gebiet 6 5,58 3.846 Mecklenburg-Vorpommern 0,91 630 Brandenburg 1,13 781 Sachsen 2,45 1.689 Sachsen-Anhalt 1,08 746 Nielsen-Gebiet 7 1,32 909 Thüringen 1,32 909

Ausland 0,93 642

Tatsächlich verbreitete Auflage 100 68.873

.18.1.

Page 5: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 Leser-Struktur-Analyse 3-L 5

Branchen/Wirtschaftszweige/Unternehmenstypen Anteil der ermittelten Leser (WLK) % Projektion (circa)

Nummer der EmpfängergruppenGrundsystematik74.11.1 Anwaltsnotar 4 2.860 74.11.2 Rechtsanwalt 91 59.000 74.11.15 Syndikus-Anwalt 2 1.300 74.12.3 Rechtsanwalt und Steuerberater 1 780 In Ausbildung, Referendar, Student 1 520 Sonstige 0,4 260 keine Angabe 0,4 260 Check 100 64.980

Größe der Wirtschaftseinheit Ein Beschäftigter 18 12.020 2 bis 4 Beschäftigte 39 25.410 5 bis 9 Beschäftigte 20 12.870 10 bis 19 Beschäftigte 10 6.300 20 bis 49 Beschäftigte 4 2.600 50 bis 99 Beschäftigte 1 780 100 und mehr Beschäftigte 3 1.820 keine Angabe 5 3.120 Rundungsdifferenz 60 Check 100 64.980

19.

20.

Position im Betrieb Anteil der ermittelten Leser (WLK)

% Projektion (circa)

Managing Partner/Geschäftsführer/Inhaber 52 33.530 Sozietätspartner 31 20.730 Leitender Angestellter 4 2.340 Angestellter 7 4.480 Freier Mitarbeiter 2 1.300 Sonstige 4 2.560 Rundungsdifferenz 40 Check 100 64.980

Alter Bis 29 Jahre 3 1.820 30 bis 39 Jahre 30 19.750 40 bis 49 Jahre 29 19.230 50 bis 59 Jahre 28 17.930 60 Jahre und älter 10 6.240 Rundungsdifferenz 10 Check 100 64.980

21.2.

23.

Page 6: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 Media-Profil 4 6

Seitenkontaktchance Anteil der ermittelten Leser (WLK) in %

Alle, fast alle Seiten (100%) 27 Etwa drei Viertel der Seiten (75%) 18 Etwa die Hälfte der Seiten (50%) 28 Etwa ein Viertel der Seiten (25%) 19 Nur wenige Seiten (10%) 6 Keine, fast keine Seiten (5%) 1 keine Angabe 1 100 Seitenkontaktchance: 61%

Lesezeit Bis unter 15 Minuten 21 15 bis unter 30 Minuten 41 30 bis unter 45 Minuten 18 45 Minuten bis unter 1 Stunde 14 1 Stunde bis unter 1,5 Stunden 4 Länger als 2 Stunden 1 keine Angabe 1 100 Durchschnitt: 30 Minuten

Leseort Am Arbeitsplatz 85 Zu Hause 41 Unterwegs, auf Dienstreisen 26 (Mehrfachnennungen) 151 Archivierungsverhalten Durch Sammeln der gesamten Ausgaben 75 Durch Sammeln einzelner besonders interessanter Ausgaben 12 Durch jährliches Binden der Ausgaben 25 Durch Sammeln bzw. Kopieren einzelner Beiträge 36 Das Anwaltsblatt gehört nicht zu meiner ständigen Bibliothek 8 (Mehrfachnennungen) 156

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Titelprofil (Top Two Werte Note 1 und 2) enthält fachlich kompetente Beiträge 77 ist gut lesbar, verständlich geschrieben 74 kann man weiterempfehlen 71 klar und übersichtlich gegliedert 68 greift interessante Entwicklungen auf 63 gibt nützliche Tipps und Anregungen für die berufliche Praxis 58 vertritt eine klare Meinung, ist problemorientiert und kritisch 52 es macht Spaß das Anwaltsblatt zu lesen 41 Durchschnittswerte auf der Schulnotenskala 1=sehr gut bis 6=ungenügend Mehrfachnennungen

Beurteilung der Themenauswahl (Top Two Werte Note 1 und 2) Haftpflichtfragen 81 Rechtsprechung 75 Aufsätze 55 Kommentare 55 Nachrichten und Veranstaltungshinweise 46 Internet-Hinweise 40 Aus der Arbeit des DAV 40

Durchschnittswerte auf der Schulnotenskala 1=sehr gut bis 6=ungenügend Mehrfachnennungen

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Page 7: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 Kurzfassung der Erhebungsmethode zur Leser-Struktur-Analyse

7

1. Untersuchungsmethode: Leser-Struktur-Analyse durch telefonische Erhebung – Stichproben-Erhebung 2. Beschreibung der Empfängerschaft zum Zeitpunkt der Datenerhebung:

2.1 Beschaffenheit der Datei: In der Empfängerdatei sind die Anschriften aller Abonnenten und Empfänger von Freistücken auf EDV erfasst. Aufgrund der vorhandenen postalischen Angaben kann die Datei nach Postleitzahlen bzw. Inland- und Auslandsempfängern sortiert werden.

2.2 Gesamtzahl Empfänger in der Datei 64.982

2.3 Gesamtzahl wechselnder Empfänger 0

2.4 Struktur der Empfängerschaft einer durchschnittlichen Ausgabe nach Vertriebsformen: - verkaufte Auflage 61.493 davon Mitglieder-Abonnenten 61.493 - ständige Freistücke 3.489 -----------

Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA) 64.982 - davon Bundesrepublik Deutschland 64.413 - davon Ausland 569

Diese Untersuchung entspricht in der Anlage, Durchführung und Berichterstattung dem ZAW-Rahmenschema für Werbeträger-Analysen in der aktuellen Fassung.

3. Beschreibung der Untersuchung

3.1 Grundgesamtheit (untersuchter Anteil): Grundgesamtheit (tvA) 64.982 = 100 % Davon in der Untersuchung nicht erfasst: - Ausland 569 = 0,9 % - Freistücke 3.489 = 5,4 % Die Untersuchung repräsentiert von der Grundgesamtheit (tvA) 60.924 = 93,8 % 3.2 Tag der Stichproben-Ziehung: 3. April 2006

3.3 Beschreibung der Stichproben-Erhebung: Einfache Random-Auswahl per Schrittziffer aus der Datei der Empfänger

Ausgangs-Stichprobe: 408 Fälle = 100,0 %

Adressenbezogene Ausfälle: 57 Fälle = 14,0% Leser nicht zu ermitteln 12 Fälle = 2,9 % Adresse/Telefonnummer falsch/ nicht ermittelbar 45 Fälle = 11,0 %

Brutto-Stichprobe: 351 Fälle = 100 %

Ausfälle: 101 Fälle = 28,8 % Zielperson nicht erreicht 57 Fälle = 16,2 % Zielperson verreist, krank 2 Fälle = 0,6 % Beantwortung der Berfragung verweigert 42 Fälle = 12,0 %

Netto-Stichprobe (auswertbare Fälle) 250 Fälle = 71,2 %

3.4 Zielperson der Untersuchung: Befragt wurde der hauptsächliche Leser

3.5 Definition des Lesers: hauptsächlicher Leser (Leser im WLK)

3.6 Befragungszeitraum: 06.04.2006 bis 09.05.2006

3.7 Durchführung der Untersuchung: TNS Emnid, Bielefeld

Page 8: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 Anzeigenpreisliste Nr. 38Gültig ab 01.01.2010 P 8

Auflage Druckauflage: 69.659 Exemplare Tatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt (lt. AMF-Schema 2, Ziffer 17): 68.873 Exemplare

Zeitschriftenformat DIN A4 210 x 297 mm beschnitten 216 x 303 mm unbeschnitten 3 mm Beschnitt je Anschnittkante

Satzspiegel 175 mm breit x 252 mm hoch 2 Spalten je 85 mm 3 Spalten je 55 mm

Druck- und Offsetdruck, Rückenheftung, digitale Druckunterlagen bis 60er Bindeverfahren Raster (siehe Informationsblatt „Digitale Druckunterlagen“)

Termine Erscheinungsweise monatlich, 11 Ausgaben Erscheinungstermine 1. Werktag d. MonatsAnzeigenschluss 4 Wochen vor Erscheinungstermin Druckunterlagen 4 Tage nach Anzeigenschlusstermin

1.

2.

3.

4.

Verlag Deutscher AnwaltverlagHaus-/Postanschrift Wachsbleiche 7 53111 Bonn Internet www.anwaltverlag.de E-Mail [email protected] 0228 91911-0 Fax 0228 91911-23

Anzeigenverwaltung ad Sales & ServicesHaus-/Postanschrift Pikartenkamp 14 22587 HamburgInternet www.anwaltsblatt-media.deE-Mail [email protected] 040 86628467Fax 040 86628468

Zahlungsbedingungen 2 % Skonto bei Vorauskasse oder Bankeinzug bis 5 Tage nach Rechnungsdatum sofern keine älteren Rechnungen offen stehen. Netto 14 Tage nach Rechnungsdatum.

Bankverbindung: Deutsche Bank PGK (BLZ 200 700 24) Konto-Nr. 212 1481 00 IBAN: DE60 200 70024 0212 1481 00 BIC/Swift-Code: DEUTDEDBHAM

5.

5.1.

6.

Page 9: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 Anzeigenpreisliste Nr. 38Gültig ab 01.01.2010 P 9

Anzeigenformate und Preise*

Größe in Seitenteilen Breite x Höhe mm Breite x Höhe mm **Grundpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben Vierfarbanzeigen Satzspiegel Anschnitt Euro Euro Euro Euro

Zusatzfarben sind nicht rabattierbar!

2/1 durchgehend über Bund 380 x 252 420 x 297 7.800 8.800 9.800 10.800

1/1 175 x 252 210 x 297 3.900 4.400 4.900 5.400

3/4 175 x 188 210 x 222 3.000 3.400 3.800 4.200

2/3 quer 175 x 167 210 x 198 2.700 3.000 3.300 3.600

1/2 quer 175 x 124 210 x 148 1.950 2.200 2.450 2.700

1/2 hoch 85 x 252 105 x 297 1.950 2.200 2.450 2.700

1/3 quer 175 x 82 210 x 99 1.400 1.550 1.700 1.850

1/4 quer 175 x 61 --- 990 1.140 1.290 1.440

1/4 hoch 85 x 124 --- 990 1.140 1.290 1.440

1/8 quer 175 x 29 --- 490 540 590 640

1/8 hoch 85 x 61 --- 490 540 590 640

1/16 85 x 29 --- 265 315 365 415

* Alle Preise zuzügl. MwSt.** Für Heft 3 erhöht sich der Grundpreis um 50 %. Der Grundpreis für 1/1 Seite s/w beträgt z.B. 5.850 Euro.

7.

Page 10: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 Anzeigenpreisliste Nr. 38Gültig ab 01.01.2010 P 10

Zuschläge (nicht rabattierbar)Farbe Euroskala nach DIN 16539 Zuschlag siehe Nr. 7: Anzeigenformate + PreisePlatzierung Bindende Platzierungsvorschriften 400,- Euro 2. und 3. Umschlagseite 500,- Euro 4. Umschlagseite 600,- Euro

Rubrikanzeigen Nachlässe Reise-/Ferien-/Kur-/Immobilien-Angebote 10 % Lehrgangs- und Seminarangebote 10 % Bürogemeinschaft/Zusammenarbeit/ Praxis-/Sozietätsangebote 15 % juristische Buch- und Zeitschriftenangebote 40 % (Zuschläge Chiffregebühren 12,- Euro) Sonderwerbeformen siehe Informationsblatt Seite 15 Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres (Beginn mit Erscheinen der ersten Anzeige) Malstaffel 3 Anzeigen 3 % 6 Anzeigen 5 % 11 Anzeigen 10 % Mengenstaffel 3 Seiten 5 % 6 Seiten 10 % 11 Seiten 15 %

Kombinationen keine

8,

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Einhefter 4-seitig, pro Tsd. 125,- Euro 8-seitig, pro Tsd. 160,- Euro 12-seitig, pro Tsd. 200,- Euro benötigte Liefermenge: 70.500 Exemplare Rabatt 3 Einhefter 5 % 6 Einhefter 15 % 11 Einhefter 20 %

Beilagen lose eingelegt, Höchstformat 205 x 290 mm Gesamtbeilagen bis 25 Gramm pro Tsd. 120,- Euro bis 50 Gramm pro Tsd. 130,- Euro Teilbeilagen bis 25 Gramm pro Tsd. 128,- Euro bis 50 Gramm pro Tsd. 138,- Euro

(Preise zuzügl. Portomehrkosten)

Aufgeklebte Postkarte, pro Tsd. 80,- EuroWerbemittel Andere Drucksachen auf Anfrage Benötigte Liefermenge: 70.500 Exemplare

Lieferanschrift Für Positionen 13-15 L.N. Schaffrath DruckMedien Marktweg 42-50 47608 Geldern

Die Begleitpapiere müssen Angaben über die Stückzahl der Transport- einheiten, Zeitschriftentitel und Heftnummer enthalten. Außerdem muss an jeder Verpackungseinheit sichtbar ein Muster angebracht sein

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14,

15,

16,

Page 11: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 11

Einhefter sind fest in die Zeitschrift eingeheftete /vorgeklebte Drucksachen/ Prospekte.

Einhefterpreise (pro 1000 Exemplare) Rabatte

4 Seiten 125,- Euro 3 Einhefter 5 %8 Seiten 160,- Euro 6 Einhefter 15 %12 Seiten 200,- Euro 11 Einhefter 20 %

Die Preise können sich erhöhen, wenn die Beschaffenheit des Einhefters die Verarbeitung erschwert und dadurch Mehrkosten verursacht.

Bei vorgeklebten Produkten entstehen zusätzliche Klebekosten – deren Höhe bei Auftragserteilung ermittelt wird.

BelegungsmöglichkeitenGesamtauflage 70.500 StückTeilauflagen auf Anfrage Die tatsächlich benötigte Anzahl muss bei Auftragserteilung abgestimmt werden.

AnnahmeschlussDie Annahmeschlusstermine entnehmen Sie bitte dem Terminplan.

MusterBei Auftragserteilung ist die Vorlage eines Musters erwünscht, diese müssen jedoch spätestens zum Einhefterschlusstermin vorliegen. Der Auftrag wird für den Verlag erst nach Billigung des Musters verbindlich.

Technische Daten

Einhefter/ Durchhefteroffenes Format: 436 mm breit x 307 mm hochlinke Seite 213 mm breitrechte Seite 223 mm breit (inkl. 10 mm Greiffalz)5 mm Beschnitt am Kopf

vorgeklebter Einhefteroffenes Format; 422 mm breit x 307 mm hochlinke Seite 211 mm breitrechte Seite 211 mm breit

PapierqualitätPapiergewicht/ -qualität: mindestens 90 g/qm maximal 220 g/qm

AnlieferungEinhefter, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, müssen mit „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Zur Überprüfung evtl. presserechtlich notwendiger Kenntlichmachung mit dem Wort „Anzeige“ benötigen wir vor Druckbeginn des Einhefters eine Blaupause bzw. einen Andruck.Bei angelieferten Einheftern setzen wir eine über die Gesamtauflage gleichbleibende, tech-nisch einwandfreie Qualität gemäß unseren Vorgaben voraus. Eine Wareneingangskontrolle in unserer Druckerei ist nicht möglich.

Die Einhefter müssen einwandfrei verpackt, gefalzt und maschinell verarbeitungsfähig termingerecht (siehe Terminplan) geliefert werden an:

L.N. Schaffrath DruckMedien Marktweg 42-50 47608 Geldern

Die Begleitpapiere müssen Angaben über die Stückzahl der Transporteinheiten, Zeitschriften-titel und Heftnummer enthalten. Außerdem muss an jeder Verpackungseinheit sichtbar ein Muster angebracht sein.

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InformationsblattEinhefter

Ergänzung zur Preisliste Nr. 38 vom 01.01.2010

Alle Preise zuzügl. MwSt.

Page 12: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 InformationsblattBeilagen

12

Beilagensind der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen. Sie müssen verarbeitungsfähig vom Auf-traggeber zur Verfügung gestellt werden.

Beilagenpreise (pro 1000 Exemplare) zuzügl. PortomehrkostenGesamtauflage bis 25 Gramm Einzelgewicht 120,- Euro bis 50 Gramm Einzelgewicht 130,- EuroTeilauflagen bis 25 Gramm Einzelgewicht 128,- Euro bis 50 Gramm Einzelgewicht 138,- EuroRabatte 3 Gesamtbeilagen 5 % 6 Gesamtbeilagen 15 % 11 Gesamtbeilagen 20 %

BelegungsmöglichkeitenGesamtauflage 70.500 StückTeilauflagen nach Nielsengebiet oder Postleitzonen ohne StreuplanDie Mindestauflage einer Teilbeilage beträgt 5.000 Stück. Die tatsächlich benötigte Auflage muss bei Auftragserteilung abgestimt werden.

Technische DatenMindestformat 105 x 148 mmHöchstformat 205 x 290 mm

Beilagen müssen auf einer Seite geschlossen sein. Einzelne Teile müssen so verbunden sein, dass sie als ein Teil weiterverarbeitet werden können.

Beilagen mit aufgeklebter PostkartePostkarten sind in der Beilage innen anzukleben. Sie müssen dabei im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden.

PortokostenBei Belegung der Postauflage fallen zusätzliche Portokosten an. Diese errechnen sich nach Beilagengewicht - exakte Kosten auf Anfrage.Für Portokosten kann weder Provision, Rabatt noch Skonto gewährt werden.

Beikleber sind Postkarten oder rechteckige, ungefalzte Drucksachen, die auf eine Anzeige (Mindest-format 1/1 Seite ) so aufgeklebt werden, dass sie mühelos abgelöst und verwendet werden können. Beikleberpreise je angefangenen Tausend (ohne Nachlässe)Postkarten 80,- Euroandere Drucksachen auf AnfrageBeikleber sind nicht rabattfähig.Bei Schwierigkeiten in der Produktion können Mehrkosten entstehen. Einzelkalkulation nach Probelauf.

BelegungsmöglichkeitenBeikleber können nur in der Gesamtauflage in Verbindung mit einer Anzeige (Mindestfor-mat 1/1 Seite) gebucht werden. Die Platzierung und der Stand des Beiklebers bedürfen der Absprache mit der Anzeigenverwaltung.

Technische DatenMindestformat 70 mm x 100 mmHöchstformat 180 mm x 270 mmPapiergewicht mindestens 135 g/qm höchstens 250 g/qmBei Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Beiklebung.

Anlieferung Beilagen/BeikleberBeilagen und Beikleber müssen einwandfrei verpackt und maschinell verarbeitungsfähig – termingerecht (siehe Terminplan) geliefert werden an:

L.N. Schaffrath DruckMedien Marktweg 42-50 47608 Geldern

Die Begleitpapiere müssen Angaben über die Stückzahl der Transporteinheiten, Zeitschriften-titel und Heftnummer enthalten. Außerdem muss an jeder Verpackungseinheit sichtbar ein Muster angebracht sein.

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Ergänzung zur Preisliste Nr. 38 vom 01.01.2010

Alle Preise zuzügl. MwSt.

Page 13: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 13 Informationsblatt Sonderwerbeformen

Ergänzung zur Preisliste Nr. 38 vom 01.01.2010

Preise sind nicht rabattierbar. Alle Preise zuzügl. MwSt.

Titelspot80 mm breit x 90 mm hoch 4-c4.500 Euro

Inhaltsverzeichnis1/2 Seite einspaltig 4-c 3.680 Euro

RechtsprechungPlatzierung rechte Aussenspalte,aufeinanderfolgend

3 x 1/16 Seite (85 mm breit x 29 mm hoch) 4-c

Mindestabnahme 3 aufeinanderfolgende Ausgaben2.570 Euro

Titel-Klinker85 mm breit x 29 mm hoch 4-c1.690 Euro

AnzeigePlatzierung Seite 6, 8 oder 1055 mm breit x 252 mm hoch 4-c3.125 Euro

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Page 14: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 StellenmarktPrint und Online P 14

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Page 15: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 15 StellenmarktPrint und Online P

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Page 16: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 InformationsblattDigitale Druckunterlagen

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Übernahme digitaler Daten für AnzeigenVor einer digitalen Anzeigenübermittlung muss der Anzeigenverwaltung ein entsprechender Anzeigenauftrag vorliegen. Es gelten die allgemeinen Anzeigenschluss-Termine (Seite 14).Zur Kontrolle der übermittelten Anzeige wird ein 1:1 Ausdruck benötigt, bzw. bei Farbanzei-gen ein farbverbindliches Proof oder ein Andruck.

DatenformateWir empfehlen die Anlieferung von PDF-Daten, in diese müssen alle Schriften, Bilder und Grafiken eingebunden sein. Bilder müssen eine Auflösung von 300 dpi (Halbtonbilder) und 600 dpi (Strichbilder) aufweisen. Die Datei darf nur CMYK beinhalten (kein RGB oder Spotfarben). Ansonsten senden Sie bitte unseparierte Dateien im Format EPS (Schriften in Kurven gewandelt) oder TIFF (Halbtonbilder 300 dpi, Strichbilder 600 dpi); offene Dateien sind zu vermeiden. Sollten Sie offene Dateien nicht vermeiden können, so müssen diesen alle Schriften und Bilder/Grafiken im Original beigefügt werden.

ProgrammsoftwareApple Freehand bis Version X, Photoshop bis Version 6, QuarkXPress bis Version 6.5Windows Corel Draw 10 (abgespeichert als EPS-Datei - Schrift als Zeichenweg) Adobe Illustrator CS2, Photoshop CS2, Indesign CS2

Microsoft OfficeOffice-Programme (Word, Excel, Powerpoint etc.) können keine hochwertigen farbigen Druckvorlagen erzeugen (Programme aus MS Office kennen keine Farbseparation) und können deshalb von uns nicht verarbeitet werden.

FarbraumDie Zeitschrift wird im standardisierten Offsetdruck auf Rollen- oder Bogenmaschinen hergestellt. Gedruckt wird mit den Grundfarben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz (CMYK), Sonderfarben sind nicht möglich.Zur Konvertierung und Kontrolle des Farbraums (ICC-ColorManagement) kann auf die Standard-Offsetprofile der ECI verwiesen werden (kostenloser Bezug des Pakets „ECI_Offset2004“ bei www.eci.org). Zu verwenden sind die Profile „eciRGBv10.icc“ (RBG-Farbraum) und „ISOcoated.icc“ (CMYK-Farbraum).

ProofDigital erstelle Prüfdrucke sollten zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA Medien-keil enthalten (kostenpflichtig zu beziehen bei www.fogra.org). Andrucke sollten ebenfalls den FOGRA-Druckkontrollstreifen aufweisen.

AnzeigenübermittlungMail: [email protected] Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ingrid A. Oestreich, Telefon 040 86628467

DatenträgerCD-ROM, DVD

Angaben bei Übermittlung - Zeitschriftenname- Heftnummer- Farbigkeit- Größe- Anzeigen unter Kundennamen abspeichern- Personenname und Telefonnummer für evtl. Rückfragen

Lieferadresse für DatenträgerJürgen Dittko, media-dp gbr, Baunscheidtstr. 19, 53113 Bonn, Tel.: 0228 39 180 25

DatenarchivierungAlle Daten werden 6 Monate archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Regel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen.

Gewährleistung/ZusatzaufwandBei Anlieferung von unvollständigen oder abweichenden Daten (Texte, Farben, Abbildungen) übernehmen wir keine Haftung für das Druckergebnis. Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden nach Aufwand berechnet. Dies gilt auch für zusätzliche Satz- oder Litho-arbeiten sowie für die Erstellung fehlender Proofs.

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Page 17: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 Termin- und Themenplan T

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Heft Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Anlieferung Anlieferung Beilagen Besonderheiten Ein-, Vor-, Durchhefter & Postkarten

1 02.01.2010 03.12.2009 07.12.2009 22.12.2009 22.12.2009

2 01.02.2010 07.01.2010 11.01.2010 21.01.2010 21.01.2010

3 01.03.2010 04.02.2010 08.02.2010 19.02.2010 19.02.2010

4 01.04.2010 05.03.2010 12.03.2010 23.03.2010 23.03.2010

5 03.05.2010 08.04.2010 12.04.2010 20.04.2010 20.04.2010 Kongressbegleitende Ausgabe mit DAT-Fachprogramm und Referentenfotos

6 01.06.2010 06.05.2010 10.05.2010 20.05.2010 20.05.2010

7 01.07.2010 08.06.2010 14.06.2010 21.06.2010 21.06.2010 Berichterstattung DAT 2010

8+9 16.08.2010 15.07.2010 19.07.2010 27.07.2010 27.07.2010

10 01.10.2010 09.09.2010 13.09.2010 21.09.2010 21.09.2010

11 01.11.2010 07.10.2010 11.10.2010 21.10.2010 21.10.2010

12 01.12.2010 09.11.2010 11.11.2010 21.11.2010 21.11.2010

Erhöhte Auflage 130.000 Exemplare > erhöhter GrundpreisSonderverteiler mit Programminformationenzum Deutschen Anwaltstag (DAT) in Aachen (DAT 13.-15.5.2010)

Page 18: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 Allgemeine Geschäftsbedingungen 18

Ziffer 1 Anzeigenauftrag„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Einhefter eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

Ziffer 2 AbwicklungAnzeigen und Einhefter sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsab-schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge-räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

Ziffer 3 AuftragserweiterungBei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 ge-nannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

Ziffer 4 NachlasserstattungWird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Anzeigenverwaltung nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Anzeigenverwaltung zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Anzeigenverwaltung beruht.

Ziffer 5 Textteilanzeigen IBei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

Ziffer 6 PlazierungsangabenAufträge für Anzeigen, Einhefter und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer-den sollen, müssen so rechtzeitig bei der Anzeigenverwaltung eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Ziffer 7 Textteilanzeigen IITextteilanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Anzeigenverwaltung mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

Ziffer 8 AblehnungsbefugnisDie Anzeigenverwaltung behält sich vor, aufgrund eigener Beurteilung oder auf Weisung des Heraus-gebers Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Einhefter-Beila-genaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist.

Beilagen- und Einhefteraufträge sind für die Anzeigenverwaltung und den Herausgeber erst nach Vor-lage eines Musters der Beilage oder des Einhefters und deren Billigung bindend. Beilagen und Einhef-ter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Ziffer 9 DruckunterlagenFür die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beila-gen und der Einhefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschä-digte Druckunterlagen fordert die Anzeigenverwaltung unverzüglich Ersatz an.

Die Anzeigenverwaltung gewährleistet, die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

Ziffer 10 Haftung und SchadensersatzDer Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Ab-druck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die Anzeigenverwaltung eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenser-satzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorherseh-baren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Anzeigenverwaltung und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der Anzeigenverwaltung für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Anzeigenverwaltung darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haf-tung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg bei der Anzeigenverwaltung geltend gemacht werden.

Ziffer 11 ProbeabzügeProbeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwor-tung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Anzeigenverwaltung berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Ziffer 12 AbdruckhöheSind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsäch-liche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

Page 19: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Mediadaten 2010 Allgemeine Geschäftsbedingungen 19

Ziffer 13 AbrechnungFalls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste er-sichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Kleinanzeigen werden nur gegen Vorauskasse oder Bankeinzug veröffentlicht.

Ziffer 14 ZahlungsverzugBei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die An-zeigenverwaltung kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Anzeigenverwal-tung berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzei-gen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Ziffer 15 AnzeigenbelegDie Anzeigenverwaltung liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnum-mern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbind-liche Bescheinigung der Anzeigenverwaltung oder des Herausgebers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

Ziffer 16 ZusatzleistungenKosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftragge-ber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Ziffer 17 AuflagenminderungAus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preis-minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden In-sertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Expl. 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100.000 Expl. 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500.000 Expl. 10 v. H. bei einer Auflage über 500.000 Expl. 5 v. H. beträgt.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Anzeigen-verwaltung dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

Ziffer 18 Chiffre-(Ziffern-)AnzeigenBei Ziffernanzeigen wendet die Anzeigenverwaltung für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Zuschriften auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Wertvolle Unterlagen sendet die Anzeigenverwaltung zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Die Anzeigenverwaltung behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist die Anzei-genverwaltung nicht verpflichtet.

Ziffer 19 GerichtsstandsregelungErfüllungsort ist Hamburg.Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Hamburg. Soweit Ansprüche der Anzeigen-verwaltung nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftragge-bers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt o. hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen der AnzeigenverwaltungZiffer I Die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen der Anzeigenverwaltung gelten sinn-gemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Anzeigenverwaltung rechtsverbindlich.

Ziffer II Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich die Anzeigenverwaltung vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.

Ziffer III Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Herausgeber und die Anzeigenverwaltung von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Herausgeber und die Anzeigenverwaltung erwachsen. Die Anzeigenverwaltung ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

Ziffer IV Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

Page 20: Anwaltsblatt Mediadaten 2010

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ingrid Anna Oestreich, Telefon: 040 86628467


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