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Anwaltsblatt Karriere 1/2012

Date post: 08-Mar-2016
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Anwaltsblatt Karriere 1/2012
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1/ 2012 sonderausgabe Mit Stellenmarkt für Anwalts-, Stations- und Praktikastellen 5 Jahre Anwaltsblatt Karriere
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1/2012

sonderausgabe

Mit Stellenmarkt für Anwalts-, Stations- und Praktikastellen

5 Jahre Anwaltsblatt Karriere

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Liebe junge Kolleginnen und Kollegen,

unsere Stammleser staunen: Auf dem Cover sind die Titel vonelf Heften versammelt. Und richtig: Fünf Jahre AnwaltsblattKarriere werden mit diesem Heft gefeiert. Zu jedem Semesterhat der Deutsche Anwaltverein (DAV) seit dem Frühjahr 2007Portraits, Interviews, Reportagen, Berichte, Kommentare,Meldungen, Übersichten zu Fakultäten und Referendariat oderden inzwischen auch in der Anwaltschaft nachgefragten Ein-stellungs- und Gehälterreport veröffentlicht. Der Stellenmarktdes DAV hat sich fest etabliert. Fast alles findet sich inzwischenauf der gänzlich neuen Website unter www.anwaltsblatt-karriere.de für die nachfolgenden Ausbildungsgenerationen.Denn wir wissen: Die erste Generation von Absolventen, dieAnwaltsblatt Karriere einen wesentlichen Teil der Ausbildungbegleitet hat, wird inzwischen Anwältin und Anwalt sein – undich hoffe, dank Anwaltsblatt Karriere aus Überzeugung undmit Leidenschaft.Bei einem Jubiläum freut sich der Jubilar häufig ammeisten

über sich selbst. Darüber sollten wir nicht vergessen, dass esAnwältinnen und Anwälten, egal welchen Alters, in Deutsch-land ziemlich gut geht. Lesen Sie das Schlussplädoyer auf derletzten Heftseite! Erfahrungen wie diejenigen des KollegenPavel Sapelka aus Belarus zeigen, welch hohes Maß an Rechts-staatlichkeit wir in Deutschland erreicht haben – und machenzugleich deutlich, wie wichtig es ist und wie sehr es sich lohnt,energisch gegen alle Tendenzen zum Abbau rechtsstaatlicherGarantien zu kämpfen. Auch wenn für Studierende und Refe-

rendare natürlich ganz viele konkrete Themen – wie der Wett-bewerb auf dem Anwaltsmarkt, die Vereinbarkeit von Familieund Beruf sowie die richtige Spezialisierung – wichtig sind,bedenken Sie immer: Der engagierte Einsatz jedes einzelnenAnwalts für die Rechte seiner Mandanten und der Einsatz derAnwaltschaft für die Stärkung und den Erhalt des Rechtsstaatssind zwei Seiten derselben Medaille. Das gilt für Anwälte ininternationalen Top-Sozietäten genauso wie für einen Asyl-rechtler. Nicht jede Minute, jede Stunde, jeden Tag: Aber jedeAnwältin, jeder Anwalt erlebt irgendwann diese Situation, inder Engagement und Verantwortung gefordert sind. Deshalbgilt: Die Unterstützung von Anwälten, denen in anderen Staa-ten wegen ihres Engagements für ihre Mandanten Schwierig-keiten gemacht werden – bei Pavel Sapelka der Entzug der Zu-lassung – ist nicht nur ein Akt der Solidarität gegenüber denbetroffenen Kollegen, sondern dient auch den Bürgerinnenund Bürgern. Denn nur dann, wenn es entschlossene undfurchtlose Anwältinnen und Anwälte gibt, werden die Bürge-rinnen und Bürger ihre Rechte durchsetzen können. Dass da-rüber hinaus der Anwaltsberuf viele Facetten hat, werden Sie indiesem Jubiläumsheft feststellen. Kein anderer juristischer Be-ruf lässt so viele Entfaltungsmöglichkeiten zu (schauen Sie nurauf die Seiten 50 bis 58) – und gibt so viel Freiraum, das Lebenberuflich wie privat nach dem eigenen Entwurf zu gestalten.

Mit besten GrüßenIhr Prof. Dr. Wolfgang EwerPräsident des Deutschen Anwaltvereins

editorial

Hier Woanders

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inhalt

„Ich unterschreibe jetzt nicht“ S. 14,Fünf Jahre danach: Wie einerReferendarin und einemReferendar der Einstieg in dieAnwaltswelt gelungen ist S. 48,Benelux: Klein, aber oho S. 76,Stellenmarkt S. 90, …

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anwaltsblatt karriere / 5

inhalt

anwaltsköpfe

14 portrait Dr. Barbara Reinhard – Mit Recht viel Arbeit38 interview Jörn Vinnen – In Hochphasen und in Tiefphasen

anwaltszukunft

12 kommentar Der Syndikusanwalt ist „echter“ Anwalt, Martin W. Huff, Leverkusen20 report Arbeitsrecht, Verkehrsrecht + Urheber- und Medienrecht –

Einstiegsgehälter, Einstellungschancen33 trends Zukunft > Arbeitsrecht34 Zukunft > Erbrecht36 Zukunft > Bank- und Kapitalmarktrecht44 gastkommentar Der Anwalt als Spezialist, Prof. Dr. Martin Henssler, Köln48 bericht Den ganzen Kuchen bekommt keiner50 reportage Arbeit, Macht, Kultur – Konferenzräume in Anwaltskanzleien66 existenzgründung Die Kanzlei ohne Kanzlei75 mandantenfragebogen Der Mandant: Geschäftsführer der Deutschen Anwaltakademie Philipp Wendt

anwaltsausbildung

28 station Neugier und Erfahrung46 haftungsfallen Zwei sind mehr als einer60 rechtsprechung Anwaltsrecht64 kommentar Geld hat der Anwalt zu haben, Dr. Volker Römermann, Hamburg/Hannover68 examen Strafrecht: Original-Aktenvortrag und Lösungsskizze76 report Benelux: Klein, aber oho – viele Angebote für ausländische Juristen82 referendariat Einstellungstermine, Wartezeiten, Adressen, Durchfallquoten

anwaltsstellen

86 bewerbungstipps Es darf ein bisschen mehr sein …90 stellenmarkt Anwaltsstellen93 Anwaltsstationen94 Anwaltspraktika

3 editorial Hier + Woanders, Prof. Dr. Wolfgang Ewer6 nachrichten Rechtsrat wird zum Business8 Jura in Kolumbien10 Kurzmeldungen95 gewinnspiel, leserbriefe

96 autoren, impressum

98 schlussplädoyer Pavel Sapelka ist Rechtsanwalt.

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Die große Berufsrechtsreform in Englandwird auch Folgen für die Ausbildungjunger Anwälte haben. Die Details unter-sucht derzeit eine britische Studie, derenErgebnisse Ende des Jahres vorgestelltwerden sollen. Diese Studie beschäftigtsich zwar in erster Linie mit den Auswir-kungen auf englische Nachwuchsjuris-ten. Deutsche Referendare oder Studie-rende, die eine Ausbildungsstation oderein Praktikum in England planen, soll-ten aber die Augen offen halten.Ein neues Gesetz namens „Legal

Services Act“ hat in England und Walesdie größte Reform des Anwaltsrechtsseit vielen Jahrzehnten losgetreten. ImZentrum steht ein Ende des Fremdbe-sitzverbotes. Das bedeutet, dass sichkünftig auch Supermarktketten, HedgeFonds oder Versicherungsgesellschaftenin englische Kanzleien einkaufen oderdiese ganz übernehmen können. Mitder Reform wollen die Engländer dieWettbewerbsfähigkeit ihrer Kanzleiensteigern und den Verbraucherschutz fürdie Mandanten verbessern.Die Reform wird an der bisherigen

Anwaltsausbildung in England nichtspurlos vorbeigehen. Der Chef der LawSociety, John Wotton, hat bereits ange-deutet, dass die Ausbildung für die eng-lischen Jurastudenten zum „solicitor“oder „barrister“ in Zukunft zusammen-gelegt werden könnte: „Ich glaube, dassdie Entwicklung unvermeidbar dazuführt, die getrennte Ausbildung beiderBerufszweige auf den Prüfstand zu stel-len“, sagte Wotton Anfang des Jahres.Derzeit laufen beide Berufsgruppen bisauf einige Ausnahmen parallel neben-

einander her. „Solicitors“ arbeiten ähn-lich wie deutsche Anwälte und habenden Erstkontakt mit den Mandanten,während „barristers“ in erster Linie fo-rensisch tätig sind.Ganz wichtig wird das Ergebnis der

Studie sein, die den etwas sperrigen Na-men Legal Education Training Review(LETR) trägt. Präsentiert sie Ende desJahres umfangreiche Vorschläge für eineReform der Ausbildung, dann könnte dasnach Angaben der Law Society auch einen

Domino-Effekt für ausländische und da-mit auch deutsche Nachwuchsanwältehaben, die nach England kommen.Referendare und Studenten aus

Deutschland sollten aber schon jetzt beiihren Bewerbungen daran denken, dassbald nicht nur klassische Kanzleien,sondern auch Ableger von Wirtschafts-unternehmen Rechtsrat anbieten undeine entsprechend interessante Ausbil-dungsstation bieten können. Der Schwer-punkt wird dabei auf verbraucherorien-tierten Rechtsgebieten wie Miet-, Arbeits-oder Erbecht liegen. Wer sich also fürGesellschaftsrecht und das klassischeM&A-Geschäft interessiert, dürfte imZweifel immer noch besser in einerklassischen „law firm“ aufgehoben sein.

Wer sich wiederum für eine bestimmteWirtschaftsbranche wie den Einzelhandeloder das Versicherungswesen interessiert,der bekommt neue Chancen, mit einerStation schon früh Punkte zu sammeln.Die britische Supermarktkette „Co-

operative“, eine Genossenschaft, bietetbeispielsweise schon seit langem Rechts-rat für ihre Mitglieder an und will dasAngebot nun deutlich erweitern und zu-sätzliche Stellen schaffen. Bislang bildeteder Einzelhändler in seiner Anwaltsspartefünf Trainees pro Jahr aus, die bislangalle aus England kamen. Diese Zahl derTrainees wird nun nach Angaben einesSprechers steigen, auch wenn noch nichtbekannt ist, wie viele Plätze „Co-operative“künftig anbieten wird. Überhaupt darfman nicht vergessen, dass es sicher nochein paar Monate dauern wird, bis dieersten Firmen und Kanzleien die Zu-stimmung der jeweiligen Regulierungs-behörden besitzen und sich dann auchnoch Gedanken über die Ausbildungihres Nachwuchses gemacht haben.Die Befürworter der Reform hoffen,

dass sie frisches Geld in die Kanzleienspült, mit dem sich beispielsweise mo-derne IT einkaufen oder das ein oder an-dere Talent zum Wechsel von einer kon-kurrierenden Kanzlei überreden ließe.Die Unternehmen wie „Co-operative“hingegen erwarten, dass ihr eingeführ-ter und bewährter Markenname genugZugkraft entwickelt, um künftig nichtnur Kunden für die Supermärkte, son-dern auch Mandanten anzulocken. DieUmsetzung der Berufsrechtsreform hattesich über mehrere Jahre hingezogenund war teilweise heftig umstritten. //

nachrichten

Rechtsrat wird zum BusinessEnglische Anwaltsreform als Chance für deutsche Referendare

Text: Nicola de Paoli, Edinburgh

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nachrichten

Jura in KolumbienStudieren zwischen Guerilla und Paramilitär

Sophia Katharina Zimmer schreibt regelmäßig für Anwaltsblatt Karriere. Ihren Studienberichthat sie im Oktober 2011 gegen Ende eines zweisemestrigen Studienaufenthaltes inKolumbien/Barranquilla an der Universidad del Atlántico geschrieben.

Gleichgültig redet Luis Alfredo Garavitoüber fast 200 Kinder, die er ermordethat. Ein Lächeln gleitet über sein Ge-sicht. Seit 12 Jahren sitzt er nun imGefängnis. Obwohl er zur Höchststrafevon 40 Jahren verurteilt wurde, kommter vielleicht schon bald frei. Garavitohat sich gut verhalten. Sogar taufen hater sich lassen. „Ist doch egal, wann erfrei kommt“, sagt eine Studentin. „DieGerechtigkeit holt man sich auf derStraße!“ Die Klasse des StudiengangesRechtswissenschaft beginnt wild durch-einander zu schreien. Es ist eine öffent-liche Universität in Kolumbien. Das En-gagieren eines Auftragsmörders ist fürviele Studenten eine nachvollziehbareMethode – schnell, effektiv und gerecht.Anders als die kolumbianische Justiz.An der Universidad del Atlántico inBarranquilla ist man abgehärtet. Hierstudieren die Ärmsten.Die Universität ist seit mehr als zehn

Jahren ein Ort der Gewalt. RegelmäßigeMorde an Studenten und Professorenhaben ihr in der Gegend einen schlech-ten Ruf eingehandelt. Dabei ist die Uni-versidad del Atlántico vor allem eins: einSpiegel des Landes. Die Hochschule istim Konflikt. Hier scheint es besondersleicht, jungeMenschen für radikale Ideenzu motivieren. Extremistische Gruppenhaben diese Möglichkeit schon seit lan-gem erkannt und machen die Univer-sität zu einem unsicheren Ort. Sympa-thien für Guerilla oder Paramilitär werdenvon den Studenten in heftigen Protestenausgedrückt. Kommunistische Graffitifinden sich an den Hochschulgebäuden.Kommt ein Hellhäutiger in die Nähe der

Universität, wird er angefeindet: WeißerKapitalist. Hässliche Weißhaut.Diese Art von Erfahrungen musste

auch die Programmdirektorin des Fach-bereichs Jura machen: „Vorher habe ichan einer privaten Universität gearbeitet,weswegen ich hier als Bourgeoisie ange-feindet werde. Bei meinem Weg in dieUni wird mir regelmäßig im Vorbeige-hen gedroht. Beim letzten Protest kamendrei oberkörperfreie maskierte Männerin mein Büro. Mit Gewalt haben sie michaus der Universität entfernt. Ich sollemich hier nicht mehr blicken lassen.“Die Programmdirektorin kann mittler-weile gut einschätzen, an welchen Tagensie die Uni lieber meiden sollte.Neben kommunistischen Graffiti

gibt es aber auch eine ganz andere Artvon Wandmalereien an den Hochschul-gebäuden. Die grauen Wände bilden ei-ne Kommunikationsplattform zwischenvermeintlichen Guerillas und Paramili-tärs. Hier wird Revier markiert. Zwanzigneue Graffiti entstanden im Namen derparamilitärischen Gruppe AUC: „Reini-gung der Universität. Tod – einer nachdem anderen“ lauten sie oder: „Für eineUniversität ohne Guerilla“.Ein Student initiiert eine Reinigungs-

aktion, um die Malereien zu beseitigen.Kurz darauf erhält er eine Todesdro-hung: „Du hast 72 Stunden Zeit, dieStadt zu verlassen. Im Krieg muss dasBlut fließen.“ Der Student verteidigtsich: Er habe doch nur gewollt, dass allewieder in Ruhe studieren können. Erund andere Studenten, die die Neutra-lität der Hochschule wahren wollen, ha-ben ein schlechtes Los gezogen.

Auch der Dekan des FachbereichsJura bleibt von Graffiti nicht verschont:„Raus mit dem Dekan – das verkaufteStück Dreck. Es lebe Karl Marx!“ DieStudenten sind in ständiger Feindschaftmit den Obrigkeiten. Doch ganz grund-los ist diese Ablehnung nicht. „Es ist einoffenes Geheimnis, dass die Professorendie Studenten erpressen. Manchmal for-dern sie Sex, manchmal Geld oder andereGefallen. GuteNoten kannman auch überKontakte bekommen“, sagt eine Jurastu-dentin aus dem siebten Semester. DieNormalität dieser Vorgänge ist schockie-rend. Viele Studenten fangen schon mit15 oder 16 Jahren an zu studieren. Kön-nen sie den universitären Anforderungennicht entsprechen, müssen sich die jun-gen Menschen entscheiden: Entwederkommen sie den Forderungen der Pro-fessoren nach oder sie vertun die Chance,ihrem Leben in Armut zu entfliehen.Jura in Kolumbien – was denken

Studenten, die in diesemUmfeld studie-ren über ihr eigenes Rechtssystem?„Theoretisch ist das Rechtssystem gut.Seit dem Jahr 1991 haben wir eine neueVerfassung. Es existiert ein Haufen anGesetzen. Aber es fehlt an ihrer Umset-zung“, sagt ein Student der Rechtswis-senschaft. „Viele Studenten an dieserUniversität studieren Jura, um Heldenzu sein und die Realität von heute zuverändern. Die Wurzel aller Probleme,die wir in Kolumbien haben, ist der Kon-flikt zwischen Guerilla und Paramilitär.“Und dieser macht auch vor den Hoch-schulen keinen Halt. Der Konflikt inKolumbien ist auf allen Ebenen desStaates präsent. //

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nachrichten

Zur Prüfung durchden MetalldetektorDas Justizprüfungsamt in Niedersachsenschickt seine Prüflinge jetzt durchMetalldetektoren. So sollen Täuschungs-versuche mittels digitaler Geräte aufge-deckt werden. Das Verfahren dient derWahrung der Chancengleichheit derPrüflinge. Dazu müssen sich die Prü-fungskandidaten 15 Minuten vor Beginnder Klausuren am Prüfungsort einfinden.Dort findet dann die Eingangskontrollestatt. Seit Januar 2012 müssen Prüflingedie Detektoren durchqueren. //

Dem Palandt anden Kragen

Als BGB-Kommentar ist im ZweitenStaatsexamen bisher nur der „Palandt“aus dem Hause C.H. Beck zugelassen.Der Verlag Wolters Kluwer will ihm nunan den Kragen. Das teilt der Verlag überdie von ihm herausgegebene Website„Legal Tribune Online“ mit. Der BGB-Kommentar „Prütting/Wegen/Weinreich“ist bewusst als Konkurrenz zum „Pa-landt“ konzipiert. Seit 2006 erscheintder Kommentar im Luchterhand Verlagvon Wolters Kluwer und hat einen ähn-lichen Umfang und Preis. Die Landes-prüfungsämter lehnten es jedoch ab,auch diesen Kommentar zum ZweitenStaatsexamen zuzulassen. Wolters Kluwersah das als unzulässigen Eingriff in denWettbewerb und zog vor die Verwaltungs-gerichte Mainz und Düsseldorf. Dorthatte der Verlag jedoch keinen Erfolg.Bei der Entscheidung der Prüfungsämterhandele es sich nicht um eine Maßnah-me, die in die Berufsfreiheit der Verlageeingreife. Der „Palandt“ habe eine über-ragende Marktstellung und dürfe somitvon den Prüfungsämtern ausgewähltwerden. Gegen die Entscheidung willWolters Kluwer Rechtsmittel einlegen. //

In deutschen Gerichten herrscht Frauen-mangel. Das zeigt die Richterstatistikdes Bundesamts für Justiz vom 31. De-zember 2010. Von insgesamt 20.411Richtern in Deutschland sind rund 38Prozent Frauen. Die höchste Frauen-quote findet sich in den Sozialgerichten.Hier sind es rund 43 Prozent. Die meis-ten Frauen finden sich im größten Be-reich, dem der ordentlichen Gerichte.Von 14.929 Richtern sind rund 39 Pro-zent weiblich. In den Arbeitsgerichten(rund 35 Prozent) und den Verwaltungs-gerichten (rund 32 Prozent) ist die Frau-enquote unterdurchschnittlich, aberimmerhin höher als beim Bundes-patentgericht (rund 26 Prozent) und bei

den Finanzgerichten (rund 27 Prozent).Keine einzige Frau als Richterin gibt esin den Truppendienstgerichten. Auchim Bundesverfassungsgericht lag derweibliche Anteil Ende 2010 bei nur fast19 Prozent. In der Statistik findet sichaußerdem die Anzahl der Staatsan-wältinnen. Unter den insgesamt 5.246Staatsanwälten gibt es 2.152 Frauen. DieStatistik „Zahl der Richter, Staatsanwälteund Vertreter des öffentlichen Interes-ses in der Rechtspflege der Bundesrepu-blik Deutschland am 31. Dezember2010“ kann auf der Homepage desBundesamts für Justiz und des Bundes-ministeriums der Justiz eingesehenwerden. //

Richterinnen immer noch in der Unterzahl

Verhandeln will gelernt sein. Gelehrtwird es jedoch an deutschen Universitä-ten kaum. Dabei sollte jeder erfolgreicheJurist auch ein guter Verhandlungsführersein. Das finden zumindest die „BonnNegotiators“ an der Fakultät für Rechts-und Staatswissenschaften der UniversitätBonn. Die Gruppe orientiert sich amamerikanischen Vorbild der Universität

Harvard. Sie trifft sich regelmäßig zumTraining anhand von Verhandlungssi-mulationen. So soll das Studium praxis-näher gestaltet werden. „Als Jurist ver-handelt man täglich, doch der deutschenJuristenausbildung fehlt oftmals nochein entsprechendes Lehrangebot“, sagtDr. René Pfromm, Dozent an der Univer-sität Bonn und Initiator der Gruppe. //

Verhandlungstraining für Jurastudenten

Immermehr Kanzleien versuchen durchdas Angebot von Teilzeitarbeit attrakti-ver für Bewerber und Mitarbeiter zuwerden. So nun auch Hengeler Mueller.Die Kanzlei beschloss auf der jüngstenPartnerversammlung ihren Equity-Part-nern Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Bis-her war das nur Partnerinnen möglich.Pro Kind konnten sie die Arbeitszeit fürdrei Jahre um bis zu fünfzig Prozent re-duzieren. Nun können sowohl Frauenals auch Männer ohne Einschränkun-

gen in Teilzeit arbeiten. Hengeler willzudem projektbezogene Teilzeitarbeitfördern. Die Anwälte sollen so die Mög-lichkeit haben, Transaktionsmandate inleitender Funktion aktiv mitzusteuern.Nach Abschluss des Projektes könnensie dann eine ruhige Phase einlegen.„Wir sind darauf angewiesen, die bestenTalente für uns zu gewinnen – und dazugehören Frauen ebenso wie Männer“,sagt Dr. Viola Sailer-Coceani, Recruit-ment-Partnerin bei Hengeler Mueller. //

Teilzeitpartnerschaft für alle jetzt auchbei Hengeler Mueller möglich

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nachrichten

anwaltsblatt karriere / 11

Wie viele europäische Anwälte gibt es ei-gentlich in Deutschland? Die Bundes-rechtsanwaltskammer gibt in einer Stel-lungnahme vom August 2011 Antwortund erläutert die Situation der ausländi-schen Anwälte. Im Januar 2010 habe es350 europäische Anwälte in Deutsch-land gegeben, davon 111 in Frankfurtund 86 in München. In Thüringen,Sachsen-Anhalt, Brandenburg undMecklenburg-Vorpommern hätten sichbisher keine europäischen Anwälteniedergelassen. Diese relativ geringeZahl hänge nicht mit dem Zugang zu-sammen. Dieser sei sehr liberal. JederAnwalt aus einem Mitgliedstaat der Eu-ropäischen Union kann sich als europä-ischer Rechtsanwalt in Deutschland

niederlassen. Laut der Bundesrechtsan-waltskammer schreckt die Anwälte vorallem eins ab: der hart umkämpfte Ar-beitsmarkt. Die Niederlassung im Aus-land mache nur Sinn, wenn man damitseinen Lebensunterhalt verdienen kön-ne. Auch die deutsche Sprache undKenntnisse der nationalen Rechtsord-nung seien Hindernisse für ausländi-sche Anwälte. Wer hingegen nach War-tezeit oder Prüfung zum vollintegrierteneuropäischen Anwalt werde, werdedann nur noch als Rechtsanwalt oderRechtsanwältin in der Statistik geführt.Somit sei die Gesamtzahl der Rechtsan-wälte die ihre Qualifikation in einem an-deren Mitgliedstaat erworben haben hö-her als 350. //

Hart umkämpfter deutscher Arbeitsmarktschreckt ausländische Anwälte ab

Bis zu 50 Tage Jahresurlaub bietet dieinternationale Kanzlei Mayer Brown ineinem neuen Arbeitszeitmodell. Bewer-ber können sich im neuen System fürein Einstiegsgehalt von 100.000 Eurooder mehr Freizeit entscheiden. Ge-wählt werden kann zwischen dem üb-lichen Urlaubsanspruch von 28 Tagenbei einem Einstiegsgehalt von 100.000Euro oder einem Urlaubsanspruch von40 oder 50 Tagen bei entsprechend redu-zierten Bezügen. „Wir haben festgestellt,

dass vielen Bewerbern persönliche Ent-wicklungschancen und ein ausgewoge-nes Verhältnis zwischen Beruf und Pri-vatleben zunehmend wichtiger werden.Diesem Bedürfnis wollen wir mit unse-rem Angebot nachkommen“, sagt Dr.Heinrich von Bünau, Partner für Recruit-ing in Deutschland. Auf die Entwick-lungsmöglichkeiten in der Kanzlei solles keine Auswirkung haben, wenn mansich für das Modell mit mehr Freizeitentscheidet. //

Rechtsabteilungen inUnternehmen machenKanzleien Konkurrenz

In den USA zeigt sich ein zukunftswei-sender Trend: Der Ausbau internerRechtsabteilungen. Vermehrt stockenUnternehmen ihre eigenen Kapazitätenan Anwälten auf, um dadurch auf exter-ne Rechtshilfe verzichten zu können.„Ich bin der größte Konkurrent derKanzleien“, sagte Mark J. Ohringer aufder “Law Practice Management FuturesConference“ am 28. Oktober 2011 inChicago, „und ich glaube nicht, dass siedas so sehen“. Ohringer ist ExecutiveVice President, Global General Counselund Corporate Secretary bei Jones Lang,einer Firma für Global Real Estate undInvestment Management. Genug habeer von den „himmelhohen“ Preisen derexternen Kanzleien. In den letzten Jah-ren hat Ohringer 60 Anwälte im Unter-nehmen angestellt. Am liebsten wäre esihm, nur noch interne Anwälte zu be-schäftigen, um gar nicht mehr auf exter-ne Rechtshilfe zugreifen zu müssen.Die Kosten für einen im Unternehmenarbeitenden Anwalt sind gering, nichtzuletzt aufgrund des hart umkämpftenArbeitsmarktes. Und so befindet Ohrin-ger: „Wenn ich hundert Prozent der Ar-beit von internen Anwälten erledigenlassen könnte, würde ich es tun.“ //

Höheres Einstiegsgehalt oder mehr Urlaub

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€€€ oder

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kommentar

Als Rechtsanwalt in einem Unternehmen, in einem Verbandzu arbeiten, ist heute eine Selbstverständlichkeit geworden.Genau 26,2 Prozent derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechts-anwälte, die sich im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln imJahr 2011 neu zugelassen haben oder dorthin gewechselt sind,waren Syndikusanwälte. Dabei ist der Bogen weit gespannt,von der klassischen Tätigkeit in einer Rechtsabteilung, derMitarbeit in einem Verband, als Arbeitsrechtler in der Personal-abteilung, als Datenschutzbeauftragter oder als Compliance-Mitarbeiter reichten die mitgeteilten Tätigkeiten. „Das Nullum“(so Kleine-Cosack vor vier Jahren im Heft 1/2008 von Anwalts-blatt Karriere) ist also wirklich lebendig. Es zeigt auch, dassrechtlicher Rat nicht mehr nur von externen Rechtsanwältengegeben werden kann, sondern dass zu Recht viele Arbeitgeberdiese Expertise in ihrem Haus haben möchten – und zwar be-wusst und gewollt durch einen Rechtsanwalt mit Zulassungund nicht „nur“ durch einen Volljuristen. Sie wissen dabeiheute auch, dass wenn sie einen Rechtsanwalt beschäftigen,dieser in der Einteilung seiner Arbeit mehr Freiraum hat, alsandere Arbeitnehmer. Die Erteilung der so genannten unwider-ruflichen Freistellungserklärung für die anwaltliche Tätigkeitauch außerhalb der Angestellten-Tätigkeit stellt meistens keinProblem dar.Doch die berufsrechtliche Stellung des Syndikusanwalts –

wie er meistens genannt wird – ist immer noch umstritten. Istder Anwalt auch Anwalt bei seiner Tätigkeit für den Arbeitge-ber? Wo liegen die Unterschiede zur Tätigkeit als angestellterRechtsanwalt in einer Kanzlei, der oftmals den gleichen Arbeits-vertrag wie die Kollegin, der Kollege im Unternehmen hat?Liest man den § 46 BRAO unbelastet von allen Vorkennt-

nissen, so scheint die Rechtslage eindeutig: Ein Rechtsanwaltdarf in einem ständigen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisstehen. Nur sind ihm gewisse Grenzen bei der erlaubten Tätig-keit gesetzt. So einfach und klar hat es jetzt auch das Sozialge-richt in Köln (Urt. v. 15.12.2011 – S 31 R 865/10, AnwBl 2012,370) gesehen und sich zu Recht gefragt, was die ganze Diskus-sion um die Rechtsstellung eigentlich soll. Zu Recht hat daherauch Präsident des Deutschen Anwaltvereins RechtsanwaltProf. Dr. Wolfgang Ewer auf dem Anwaltstag 2011 in Stras-bourg ausdrücklich klargestellt, dass Syndikusanwälte ein we-

sentlicher und selbstverständlicher Teil der Anwaltschaft sind.Wenn auch der Bundesgerichtshof das endlich einsähe, wäre

vielleicht auch eine jahrelange Diskussion zu Ende. Doch voreinem Jahr (Beschl. v. 7.2.2011, AnwBl. 2011, 494, siehe dazuHuff, AnwBl. 2011, 473) hat der Anwaltssenat noch einmal dieAuffassung vertreten, dass die Tätigkeit als angestellter Rechts-anwalt in einem Unternehmen keine anwaltliche Tätigkeit sei.Der regelmäßig in diesem Zusammenhang folgende Hinweisauf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 87, 287) ist unzu-treffend. Denn das Karlsruher Gericht hat nie entschieden,dass die Tätigkeit als Syndikusanwalt keine anwaltliche Tätig-keit ist. Und der BGH verkennt auch, wie Syndikusanwälteheute tätig sind (siehe hier Prütting, AnwBl 2009, 402, zuletztKammerforum 2012, 4). Eine Klarstellung in § 46 BRAO, wiejetzt vom Deutschen Anwaltverein vorgeschlagen, würde end-lich die Diskussionen beenden.Auch der Rechtsanwalt als angestellter Rechtsanwalt ist

nach meiner Überzeugung, egal ob in einer Kanzlei oder in ei-nem Unternehmen, dann als Rechtsanwalt tätig, wenn er eineanwaltliche Tätigkeit ausübt, also insbesondere rechtsberatendund rechtsgestaltend tätig wird. Zudem ist eine gewisse Wei-sungsunabhängigkeit bei der rechtlichen Tätigkeit erforder-lich, also dass man seine Meinung auf jeden Fall frei formulie-ren und darlegen kann. Das dabei im Ergebnis immer derMandant oder der Arbeitgeber entscheidet, ob er dem Votumdes Rechtsanwalts folgt, liegt in der Natur der anwaltlichen Tä-tigkeit als Rechtsberater. Dabei haben hier sogar die Anwälte inUnternehmen und Verbänden nicht selten weiterreichendeBefugnisse als externe Rechtsanwälte. Denn sie entscheidenoftmals völlig eigenständig, ob sie eine Kündigung ausspre-chen, einen Vertrag abschließen oder einen kompliziertenSchaden regulieren.Der Syndikusanwalt lebt also – und wird lange leben. //

Der Autor ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist. Er ist Geschäftsführerder Rechtsanwaltskammer Köln und Sprecher des AusschussesSyndikusanwälte im Kölner Anwaltverein.

Der Syndikusanwalt ist „echter“ AnwaltDas Recht im Unternehmen durchsetzen

Text: Rechtsanwalt Martin W. Huff, Leverkusen

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Dr. RechtsanwältinBarbara Reinhard ist durchund durch Arbeitsrechtlerin.

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pMit Mitte zwanzig sitzt der Zug auf der Schiene: Dr. Barbara Reinhard wird Arbeits-richterin, macht Halt im Ministerium, könnte als Bundesrichterin kandidieren.Dann stellt sie die Weichen neu. Die Juristin verzichtet auf eine Laufbahn undentscheidet sich für eine Karriere – als Rechtsanwältin in Frankfurt.

Barbara Reinhard reist oft in die eigene Vergangenheit, ihr Job bringt das mit sich:Abfahrt in Frankfurt amMain um acht Uhr morgens an einem Donnerstag im Januar,Reinhard lässt den Sportwagen aus der Garage gleiten und fädelt sich ein in den Be-rufsverkehr. Die Bankentürme der City verschwinden, der zähe Verkehr löst sich auf,die Landschaft wird hügeliger auf demWeg ins pfälzische Pirmasens. Vor dem Arbeits-gericht löst sie ein Parkticket, durchschreitet die verwinkelten Flure des Gebäudesund betritt leise den Gerichtssaal. Vorn, auf dem Richterstuhl, sitzt ein junger Mannund versucht, erst den Streit zu entwirren, in den sich Chef und Angestellter verwi-ckelt haben, dann die Gemüter zu beruhigen und schließlich einen Vergleich vorzu-schlagen. „Als Richter darf man bei einer Argumentation nie unterliegen.“, flüstertReinhard, „Man ist eigentlich über viele Stunden hinweg der Alleinunterhalter.“Diese Rolle hat sie neun Jahre lang ausgefüllt, „es war eine gute Zeit“, sagt sie,

doch seit 2009 nimmt Barbara Reinhard als Anwältin vor dem Richtertisch Platz. IhrSeitenwechsel von der Arbeitsrichterin zur Rechtsanwältin hat manch alten Kollegenverblüfft, von langer Hand war er nicht geplant und Reinhard leugnet nicht, dass erihr schlaflose Nächte bereitet hat. „Heute würde ich sagen, er war logisch, im Nach-hinein ist das aber ziemlich leicht gesagt.“Es war im Jahr 2009, als sie den Sprung wagte, mit Ende dreißig, raus aus dem

öffentlichen Dienst und rein in die unübersichtliche Welt der Anwaltschaft. Sie fingzunächst bei der Großkanzlei Beiten Burkhardt an, seit Januar ist sie Partnerin imFrankfurter Büro der Arbeitsrechtsboutique Kliemt & Vollstädt. „Die Jahre alsRichterin waren ideale Lehrjahre“, sagt Reinhard, „eine bessere fachliche Vor-bereitung kann ich mir für meinen Beruf heute nicht vorstellen.“Der Fall, den sie an diesem Tag in Pirmasens als Anwältin vertritt, ist keine kom-

plizierte Angelegenheit, aber das Mandat ist ihr wichtig. Dafür nimmt sie die zweiStunden hin und die zwei Stunden zurück von Frankfurt nach Pirmasens in Kauf,für eine Verhandlung, die knapp zehn Minuten dauert. „Das gehört dazu. Der Man-dant hat mich darum gebeten, dann fahre ich natürlich“, sagt Reinhard. Das Arbeits-recht, so scheint es, lebt mitunter von symbolischen Akten: Es geht darum, zu zeigen,wie ernst man es mit einem Fall meint. „Arbeitsrecht ist eines der sensibelstenGebiete“, sagt Reinhard, „Wenn es um das Verhältnis eines Angestellten zu seinemArbeitgeber geht, kochen solche Verfahren schnell hoch“, sagt sie. „Es geht dann umnichts Geringeres als die Lebensleistung eines Menschen.“Der Angestellte eines Frischemarktes hatte sich in einer E-Mail, adressiert an

zwei andere Filialen des Unternehmens, gegenüber der Geschäftsleitung deutlichim Ton vergriffen. Publik wurde das Schreiben, weil es an die Sammeladresse des

portrait

Mit Recht viel ArbeitText: Jochen BrennerFotos: Ina Schoof

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Marktes adressiert war. Der Mitarbeiter wurde abgemahnt, als Betriebsratsmitgliedklagte er dagegen. Blieb die Frage: Schrieb er die Mail als einfacher Angestellter oderals Funktionär?Präzedenzfälle haben das Arbeitsrecht in den vergangenen Jahren ins Licht der

Öffentlichkeit gezogen. Berühmt wurde etwa „Emmely“, die Supermarkt-Kassiere-rin, die in vielen Talkshows davon berichtete, wegen eines Pfandbons imWert von1,30 Euro entlassen worden zu sein. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte dieKündigung schließlich für unverhältnismäßig. Bundestagsvizepräsident WolfgangThierse nannte das erstinstanzliche Kündigungsurteil „barbarisch“, Ex-Arbeitsminis-ter Norbert Blüm sprach von verschobener „Lebenswirklichkeit“.Die Bemerkungen illustrieren, wie sensibel die Öffentlichkeit inzwischen auf das

Arbeitsrecht reagieren kann. Der Fall der geklauten Suppendose, der Milchschnitten-,Frikadellen- und Maultaschenfall brachten es zu einiger Berühmtheit. Sie fielen in eineZeit der wirtschaftlichen Verunsicherung in Deutschland, als Banker im Verdachtstanden, sich auch auf dem Höhepunkt der Krise noch Boni auszahlen zu lassen.Und in den Arbeitsgerichten, so stellten es die Zeitungen dar, ließ man die kleinenLeute über die Klinge springen.Auch wenn Reinhards Verhandlung an diesemMorgen in Pirmasens nicht lange

dauert, zeigt sich doch auch im Kleinen, wie viel dramatisches Potential im Arbeits-gerichtsprozess steckt. Wenn Kläger und Beklagter mit ihren Anwälten vor demRichter sitzen und um die Logik ihrer Version von Wahrheit ringen, gleicht die Ver-handlung einem raffinierten Kammerspiel. Darin geht es darum, das richtige Gespürfür die spezielle Psychologie des Menschen in seiner Rolle als Arbeitnehmer zu ent-wickeln. Barbara Reinhard ist darin ziemlich gut.Sie redet klar, freundlich, in einfachen Sätzen. Aber als entgegenkommend würde

man ihre Strategie nicht zwangsläufig nennen: Deutlich vertritt sie den Willen ihresMandanten, der seinem Angestellten den rauen Ton der E-Mail nicht durchgehenlassen will.Und dann hat auch die Zehn-Minuten-Verhandlung in Pirmasens ihre eigene

Dramatik: Kurz vor Schluss stellt der Anwalt des Klägers auf stur, Reinhard muss mitihrem Mandanten telefonieren, es geht plötzlich nochmal ums Große und Ganze. Ineinem Urteil solle der Richter die grundsätzliche Rolle des Betriebsrates klarstellen,fordert der Anwalt. Schließlich gelingt es dem jungen Richter, den Kläger von einemVergleich zu überzeugen. „Alles andere wäre nicht besonders klug, wenn ich das malso sagen darf“, sagt er – und Reinhard nickt nicht, obwohl es nahe läge. Ein Zeichendes Triumphes, sei er noch so klein, könnte die Gegenseite noch in letzter Sekundezu einem Ausweichmanöver bringen.Als der Vergleich schon geschlossen ist, versucht Reinhard im Gespräch mit

dem abgemahnten Angestellten, die Wogen zu glätten: „Sie wollen doch noch einpaar Jahre zusammen arbeiten“, sagt sie. „Ob das so gut ist, darüber habe ich auchschon mal nachgedacht“, sagt er und Reinhard lässt sich nichts anmerken, aber ent-gegnet: „Kommen Sie auf mich zu, wenn Sie sich entschieden haben, da lässt sichwas machen.“Sie ist es gewohnt, den Ton auch mal anzuziehen. Als Richterin hatte es Reinhard

meist mit Menschen und ihren Einzelschicksalen zu tun. Heute, als Anwältin, sitzenihr an den Konferenztischen Partner gegenüber, die die Interessen von millionen-schweren Großkonzernen vertreten. DAX-Unternehmen, aber auch Mittelständler,Familienbetriebe gehören jetzt zu ihren Mandanten. Reinhard, jetzt auf Arbeitgeber-seite, verhandelt Betriebsvereinbarungen, Bonussysteme, es geht um die Implemen-

16 / anwaltsblatt karriere

portrait

1990 bis 1995Studium in Münster,Summer School in Cambridge

1995 bis 1997Referendariat im Bezirk des OLG Hamm

ab 1998Richterin an verschiedenen Arbeitsgerichtenin Nordrhein-Westfalen

2002/2003Auszeit in London und Promotion

2005 bis 2007Wissenschaftliche Mitarbeiterin amBundesarbeitsgericht in Erfurt

2007 bis 2009Abordnung an das Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales in Berlin

2009 bis 2011Salary Partnerin bei Beiten Burkhardt(Frankfurt am Main)

seit 2012Partnerin bei Kliemt & Vollstädt(Frankfurt am Main)

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anwaltsblatt karriere / 17

portrait

tierung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen, Sozialplanverhandlungen oderVereinbarungen zu betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. Und es geht um sehrviel Geld.Die Rechtswissenschaften kamen für die 40-Jährige nicht als Überraschung in ihr

Leben. Die Eltern sind Juristen, der Vater arbeitet als Anwalt in Dorsten. Mit ihrendrei Geschwistern spielt sie als Kind Büro und Kanzlei. Nach dem Abitur studiertsie in Münster und Cambridge, belegt schon damals Arbeitsrecht als Wahlfach. „DieLogik, der Umgang mit Sprache, die Systematik des Rechts, das alles hat mich faszi-niert“, sagt sie, „damit kommt man sehr weit, ohne sich im Studium früh für einenBeruf entscheiden zu müssen.“Dann geht aber doch alles sehr schnell: 1998 wird sie gleich nach dem Zweiten

Staatsexamen Richterin im Bezirk Hamm, zwei Prädikatsexamen ebnen den Wegin den Beruf, Barbara Reinhard ist da gerade 26 Jahre alt. „Da musste ich mich gegenso manchen Rechtsanwalt durchsetzen, der meinte, meine Jugend ausnutzen zukönnen“, sagt sie, „da hilft eine Robe ungemein.“ Als Proberichterin lernt sie dasGeschäft von der Pike auf kennen, arbeitet in Bielefeld, Dortmund, Münster, Gelsen-kirchen, Mönchengladbach. „Richter ist ein guter Einstieg in den Beruf. Irgendwann

Markus Schütz: „Seit ich nicht mehr in der KategorieSicherheit denke, bin ich überhaupt nicht mehr ängstlich.“

„Richter ist ein guter Einstieg in den Beruf. Irgendwannmuss man dann aber entscheiden, wie es damit weiter-geht“, sagt Rechtsanwältin Barbara Reinhard. „Ich empfeh-le den Beruf, weil er mit einer extrem hohen Lernkurveeinhergeht.“ Jede Woche tauchten Rechtsfragen auf, dienicht alltäglich seien. „Irgendwann nimmt diese Lernkurveab, dann muss man weitersehen“, sagt sie.

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muss man dann aber entscheiden, wie es damit weitergeht“, sagt sie. „Ich empfehleden Beruf, weil er mit einer extrem hohen Lernkurve einhergeht.“ Jede Woche tauch-ten Rechtsfragen auf, die nicht alltäglich seien. „Irgendwann nimmt diese Lernkurveab, dann muss man weitersehen“, sagt sie.Als ihr Mann, auch er Anwalt, von seiner Kanzlei zu einem Secondment nach

London entsandt wird, lässt sie sich kurzerhand vom Richteramt freistellen und ziehtmit an die Themse. Bis in die Nachmittage hinein schreibt Reinhard dort an ihrerDoktorarbeit, dann durchstreift sie die Stadt, ihre Museen, die Cafés. „Ich habe damalsschon geahnt, dass ich so viel Zeit nicht nochmal so schnell haben würde“, sagt sie.Zurück in Deutschland bekommt sie die Chance, am Bundesarbeitsgericht in

Erfurt wissenschaftliche Mitarbeiterin zu werden. Dort bereitet sie die Voten vor,schreibt die Gutachten, „die Lernkurve stieg wieder enorm an“, sagt Reinhard. „DieBundesrichter behandelten mich wie eine echte Kollegin, das war eine tolle Erfah-rung.“ Doch gleichzeitig wird der jungen Juristin klar, dass sie an die erste Instanznicht mehr zurückkehren will, erst recht nicht, als sie im zweiten Jahr ihrer Zeit inErfurt an den Ersten Senat versetzt wird. „Das war eine hochspannende Zeit.“Sie wechselt als Referentin für zwei Jahre ins Bundesarbeitsministerium nach

Berlin, Olaf Scholz führt als Minister die Geschäfte zu der Zeit. „Dort bekam das Tarif-recht plötzlich eine politische Dimension“, sagt sie. Ob sie politisch mit dem Chefharmonierte? Reinhard beantwortet die Frage indirekt: „Ich habe mich immer eherim Arbeitgeberlager verortet.“Die Ereignisse überschlagen sich dann ein wenig. Reinhard hat damals den

Wechsel in die Anwaltschaft schon im Kopf, als ihr Telefon klingelt und Erfurt dranist. „Wir möchten Sie gerne zur Bundesrichterin vorschlagen!“, meldet sich jemand,der es gut mit ihr meint. „Das war vier Stunden, bevor ich mich wegen eines Jobsmit einem Kollegen von Beiten Burkhardt traf“, sagt Reinhard. Sie sitzt dann mitdem Kollegen aus Frankfurt in der Berliner Newton-Bar und sagt schließlich zu demMann gegenüber: „Ich unterschreibe jetzt nicht.“Später, als die Wogen sich ein wenig geglättet haben, tut sie es dann doch. „Ich

habe Pro-Contra-Listen geschrieben, versucht, dem Bauchgefühl Sachlichkeit ent-gegenzusetzen und dem Verstand das Bauchgefühl.“ Sie fragt ihren Vater, die Mutterund den Ehemann um Rat und entscheidet sich schließlich. „Ich wollte immer schoneine erfolgreiche Anwältin werden. Dieser Idee bin ich gefolgt.“Seitdem führt Barbara Reinhard ein Leben für den Beruf. „Das habe ich ja so ent-

schieden“, sagt sie. In kurzer Zeit erarbeitet sie sich einen exzellenten Ruf, besondersim Betriebsverfassungsrecht. Die Bedingungen dafür sind hart, und trotzdem wirktdie Juristin nicht urlaubsreif. „Ich arbeite wohl lieber zu viel als zu wenig.“ Wenn sieetwas früher aus dem Büro kommt, gegen acht, geht sie manchmal noch laufen, fürdas Yoga aus Londoner Zeiten fehlt ihr die Zeit. Meist holt sie ihren Mann in derKanzlei ab, dann fahren sie nach Hause, kochen, reden, erzählen sich, was den Tagüber passierte, um dann noch ein Stündchen oder zwei an den Schreibtisch zu gehen.„Ich versuche, einen Tag in der Woche komplett abzuschalten.“In Kronberg im Taunus haben die beiden sich jüngst ein Haus gekauft, es soll ein

Refugium werden für die knappe freie Zeit. Doch wie es aussieht, wird sich an Rein-hards Pensum so schnell nichts ändern. „Das Arbeitsrecht ist für eine Anwältin einziemlich konjunkturunabhängiges Rechtsgebiet“, sagt sie, „In schlechten Zeitenmuss ich Restrukturierungen und Entlassungen juristisch begleiten, wenn es gut läuft,kann ich mich neben dem Üblichen um Themen wie Gesundheitsmanagement oderLebensarbeitszeitmodelle kümmern“, sagt Reinhard. „Ich kann nur gewinnen.“ //

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portrait

„Ich arbeite wohl lieber zu viel als zu wenig.“ Aber: „Ich ver-suche, einen Tag in der Woche komplett abzuschalten.“

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portrait

Ehrgeiz

Eine Kraft, die beflügelt. Aberman darf nicht die Boden-haftung verlieren.

Nur dann eine Enttäuschung,wenn man die Erkenntnis nichtzur Veränderung nutzt.

Innere Motivation – einHauptgewinn im Lotto.

Ernüchterung Motivation

Hier brauche ich mehr Platz:Bergluft und Apfelstrudel.Ein Krimi und Milchkaffee.Joggen mit Musik. Ein Abendvor dem Kamin … Genuss hatviele Gesichter!

Satz und Sieg! Geht nur auf, wenn manauthentisch bleibt.

Spiel TaktikGenuss

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{Arbeitsrecht}

Hamburg

Berlin

Düsseldorf

Stuttgart

München

Köln

Frankfurt

Das Arbeitsrecht ist in der Rückschau ein krisensicheresRechtsgebiet. Und doch: Im Vergleich zu 2007 haben sich dieEinstellungsgehälter viel stärker ausdifferenziert. Sie sind inder Spitze gestiegen und am unteren Rand auch gesunken –im Schnitt ist das Gehaltsniveau nicht mehr so hoch wie 2007.Dafür gibt es mehr Leistungskomponenten im Gehalt. Auffällig:Der Osten fällt nicht so stark ab. In den Anwaltshauptstädtenwird aber besser gezahlt und im Süden gibt es auch in kleinerenStädten echte Player mit guten Gehältern. Als Faustformel gilt:Die Kanzleien mit Stärken im kollektiven Arbeitsrecht zahlenam besten – und Kanzleien auf Arbeitgeberseite eher besser.

OstenØ 38.000 Euro(27.000 bis 46.000)

NordenØ 40.000 Euro(30.000 bis 46.000)

WestenØ 40.000 Euro(33.000 bis 50.000)

SüdenØ 45.000 Euro(36.000 bis 60.000)

+

AnwaltshauptstädteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main,Hamburg, Köln, München, StuttgartØ 47.000 Euro(34.000 bis 60.000)

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anwaltsblatt karriere / 21

reportr

Die Anwaltswelt ist schlichter und komplizierter zugleich geworden. Genau vorfünf Jahren hatte Anwaltsblatt Karriere schon einmal nach den Einstellungs-chancen und -gehältern für das Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie das Urheber-und Medienrecht gefragt. Die zweite Runde nach fünf Jahren offenbart: DerBewerbermarkt hat sich zweigeteilt. Auf der einen Seite die Top-Absolventenmit zwei Prädikatsexamen, fließend Englisch und LL.M. (oder Doktor) – und dannalle anderen. Damit einhergeht: Die Noten werden jenseits der Großkanzleienunwichtiger – die Vielfalt des Marktes bietet viele Chancen für den Nachwuchs.

„Die mit Doppelprädikat bewerben sich ohnehin nicht bei uns.“ Das haben wir nichtnur einmal bei den befragten Anwälten vor allem im Arbeitsrecht und Verkehrsrechtgehört. Wer als Top-Absolvent nach dem zweiten Examen in die Anwaltschaft strebt,fängt heute bei den Großkanzleien an. Gehälter von 80.000 bis 105.000 Euro, eineprofessionelle Ausbildung und zunehmend flexiblere Arbeitszeitmodelle locken ein-fach (siehe Seite 24). „Wir machen inzwischen sehr viel, was wir früher nicht gemachthätten, um die Besten der Besten an uns zu binden“, räumt ein Managing Partner ein.

Überall suchen Kanzleien Verstärkung

Doch die gute Botschaft dieses elften Einstellungs- und Gehälterreports von Anwalts-blatt Karriere für die Absolventen, die zumindest bei den Examensnoten nicht top sind:Alle Kanzleien wissen inzwischen, dass sie heute Bewerber viel genauer anschauenmüssen. Bei Bewerbungen legen sie auf alle Stationen, Kurse, Lehrgänge und Erfah-rungen Wert, die auf „unternehmerisches Verständnis“,, „Teamfähigkeit“, „Kommu-nikationsfähigkeit“, „sprachliches Können“ oder „Lebenserfahrung“ hindeuten. DasBewerbungsgespräch bekommt eine Schlüsselrolle: „Wir suchen eine runde Persön-lichkeit“, sagt ein Partner aus einer Vier-Personen-Kanzlei in einer Kreisstadt, dersein Geld im Verkehrsrecht verdient. „Selbstbewusstsein ohne Arroganz“ erwartet er.Im Arbeitsrecht heißt das dann regelmäßig „soziale Kompetenz“.Die Zahlen des Einstellungs- und Gehälterreports bestätigen den Wertverfall der

Note: Im Verkehrsrecht sind nur noch 41,5 Prozent der befragten Kanzleien „ein“Prädikatsexamen „wichtig“ oder „sehr wichtig“. 2007 waren es noch 75 Prozent. ImUrheber- undMedienrecht ist der Wert um 22 Prozent auf 53 Prozent zurückgegangen.Und war dort ein „ausreichend“ noch 2007 bei rund 73 Prozent der befragten Kanzleiendas Bewerbungsende, legen jetzt nur noch 38,2 Prozent die Bewerbung gleich zur Seite.

Gehälter- undEinstellungsreportArbeitsrecht, Verkehrsrecht + Urheber- und Medienrecht

Text: Rechtsanwalt Dr. Nicolas Lührig

Die Reports von Anwaltsblatt Karriere

Über fünf Jahre (und zehn Hefte) hatAnwaltsblatt Karriere für alle wichtigenRechtsgebiete Einstellungs- undGehälterreports veröffentlicht (abrufbar unterwww.anwaltsblatt-karriere.de). Fünf Jahresind heute im Anwaltsmarkt eine lange Zeit.In diesem Heft greift die Redaktion dieRechtsgebiete aus 2007 wieder auf:Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie dasUrheber- und Medienrecht. Wo hat derNachwuchs eine Chance? Wie entwickelnsich die Einstiegsgehälter? Und welcheVerschiebungen gibt es im Anwaltsmarkt?

Die ersten 10 Einstellungs- undGehälterreports

Sommersemester 2007Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie das Urheber- undMedienrechtWintersemester 2007/2008Familienrecht, Insolvenzrecht und MedizinrechtSommersemester 2008Immobilienrecht (mit Baurecht, Mietrecht und Vergaberecht)Wintersemester 2008/2009Regionale Topkanzleien, Bank- und Kapitalmarktrechtund StrafrechtSommersemester 2009Syndikusanwälte und IT-RechtWintersemester 2009/2010Steuerrecht, Erbrecht und SozialrechtSommersemester 2010Verwaltungsrecht, Umweltrecht, AgrarrechtWintersemester 2010/2011Versicherungsrecht, Kartellrecht, SportrechtSommersemester 2011Handels- und Gesellschaftsrecht, Transport- undSpeditionsrecht, EnergierechtWintersemester 2011/2012Zivilprozessrecht, Patentrecht, Ausländer- und Asylrechtsowie Litigation in Großkanzleien

Alle Reports sind abrufbar unterwww.anwaltsblatt-karriere.de.

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Mit den erst 2006 geschaffenen Fachanwaltschaften für gewerblichen Rechtsschutzsowie für Urheber- und Medienrecht ist das Rechtsgebiet weniger elitär geworden. Nurim Arbeitsrecht ist das „eine“ Prädikat immer noch rund drei Viertel der befragtenKanzleien „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Dafür ist das Doppelprädikat nur noch fünfProzent der Kanzleien „sehr wichtig“ (2007 noch 19 Prozent). Aber natürlich wissennicht nur die Anwälte im Arbeitsrecht inzwischen, dass die Noten im ersten Examendurchweg besser ausfallen – und die Professoren bei den Noten in der Schwerpunkt-prüfung großzügig sind. „Das Examenszeugnis ist mir egal, die Stationszeugnisse imReferendariat zählen“, sagt ein Personal-Partner einer mittelgroßen Kanzlei offen.Womit die Kandidaten noch punkten können? Auslandsaufenthalte und Fremd-

sprachen zählen viel. Im Urheber- und Medienrecht sind Fremdsprachen rund80 Prozent der befragten Kanzleien „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Im Arbeitsrechtliegt der Anteil immerhin noch bei mehr als 70 Prozent. Neu: ImUrheber- undMedien-recht wird immer häufiger auch eine zweite Fremdsprache gern gesehen. Beim Ver-kehrsrecht wird dagegen ein abgeschlossener Fachanwaltslehrgang sehr geschätzt(für 56 Prozent der befragten Kanzleien „wichtig“ oder „sehr wichtig“, 2007 warenes 35 Prozent). Aber auch im Arbeitsrecht ist dieses Qualifikationsmerkmal bedeut-samer geworden: Hier ist der Wert auf 42 Prozent gestiegen. Mit der Wertschätzungder theoretischen, anwaltsorientierten Fachanwaltsausbildung geht der Abstieg desDoktortitels einher. Im Verkehrsrecht ist er praktisch keiner Kanzlei mehr „sehrwichtig“, aber auch im Arbeitsrecht sowie Urheber- und Medienrecht spielt er nurnoch bei rund einem Viertel der Kanzleien eine „wichtige“ oder „sehr wichtige“ Rolle.Auch ein LL.M. ist nur bei wenigen Kanzleien ein Karrierebeschleuniger – allenfallsnoch im Urheber- und Medienrecht (14,7 Prozent der befragten Kanzleien findenihn „wichtig“ oder „sehr wichtig“). Wenn die Kanzleien am Ende auf etwas achten,das auch beim Gehalt zu Steigerungen führt, dann ist das „Berufserfahrung“.

Die unternehmerische Chance

Das Verkehrsrecht war vor fünf Jahren das Schlusslicht bei offenen Stellen: Nur 3 Pro-zent der befragten Kanzleien suchten Nachwuchs. Jetzt sind es mehr als 16 Prozent.Noch kein Spitzenwert, aber nach Jahren der Stagnation ist wieder Bewegung imMarkt.Das Geschäft ist angesichts des professionellen Schadensmanagement der Versicherernicht leichter geworden. Der Grund für die Nachwuchssuche: Es steht ein Generations-wechsel an. „Wenn ich jetzt keinen Nachfolger aufbaue, kann ichmeine Kanzlei nie über-geben“, sagt ein erfahrener Verkehrsrechtler. Im Arbeitsrecht wollen rund 23 Prozentder befragten Kanzleien 2012 einstellen – ein ähnlich hoherWert wie 2007. Ohne Frage:Im krisensicheren Arbeitsrecht gibt es einen kontinuierlichen Bedarf. ImUrheber- undMedienrecht ist der Anteil der Kanzleien, die im Jahr der Befragung eine Einstellungplanen, von 20 auf 11 Prozent gesunken – dafür haben aber mehr als 75 Prozent derbefragten Kanzleien in den vergangenen fünf Jahren eingestellt (ein Spitzenwert).Das war der Wachstumsschub nach Schaffung der neuen Fachanwaltschaften.Der Vergleich 2007 und 2012 zeigt: Der Einstieg in eine Kanzlei ist leichter

geworden, die Anwaltschaft sucht Nachwuchs. Gerade bei den kleineren Kanzleiengeht es – anders als bei den Großkanzleien – nach wie vor um zukünftige Partner.Bei den Einstiegsgehältern lässt sich eine viel stärkere Ausdifferenzierung als 2007erkennen – sowohl generell als auch im Einzelfall (durch leistungsbezogene Vergü-tungsanteile). Die Folge: Im Urheber- und Medienrecht sind die Gehälter – wie auchzum Teil im Arbeitsrecht – im Niveau gestiegen, im Verkehrsrecht eher gesunken.Nicht alles ist eben schlichter geworden. //

report

Die elfte Umfrage: 250 Kanzleien

Der Einstellungs- und Gehälterreport vonAnwaltsblatt Karriere in diesem Heft beruhtwieder auf einer Umfrage bei mittelständi-schen Kanzleien, bei Großkanzleien sowieRecherchen der Redaktion. Insgesamtwurden mehr als 250 mittelständische und29 Großkanzleien befragt. Die Resonanzwar bei der Umfrage im Wintersemester2011/2012 sehr gut. Besonders niedrig wardie Verweigerungsquote im Urheber- undMedienrecht. Etwas höher als üblich imVerkehrsrecht – ein Indiz dafür, dass imVerkehrsrecht viele Kanzleien nicht überdie Einstellung von Nachwuchs nachdenken.Die Rückläufe im Arbeitsrecht, Verkehrsrechtsowie im Urheber- und Medienrecht zeigen:Transparenz bei den Einstellungsgehälterngehört – nach fünf Jahren AnwaltsblattKarriere – für die Kanzleien heute dazu.Offen wie immer waren die internationalenSozietäten und die Großkanzleien, die mitihnen konkurrieren.

Die Großkanzleien erhielten einen Frage-bogen. Mit den mittelständischen Kanzleienwurden zwanzigminütige Telefoninterviewsgeführt. Gesprächspartner waren Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälte, die übereinen örtlichen Anwaltverein Mitglied imDeutschen Anwaltverein und – in der Regel– einer Arbeitsgemeinschaft des DAV sind(bei diesem Report für Arbeitsrecht, Ver-kehrsrecht oder Geistiges Eigentum undMedien). Die Gesprächspartner wurden ausdem Bestand der Deutschen Anwaltadresseaufgrund ihrer Tätigkeitsgebiete ausgewählt.Es wurden nur Anwälte befragt, die nach-haltig im jeweiligen Rechtsgebiet tätig sind.Die Ergebnisse der Umfrage wurden wiederdurch Recherchen der Redaktion beiAnwältinnen und Anwälten überprüft, die inörtlichen Anwaltvereinen, in den Landes-verbänden, den Arbeitsgemeinschaften oderim Vorstand des Deutschen Anwaltvereinsaktiv sind.

Page 23: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

{Verkehrsrecht}

Beim Verkehrsrecht hat es im Vergleich zu 2007 kaumVerschiebungen gegeben. Die regionalen Unterschiedesind im Verkehrsrecht nach wie vor nicht so stark aus-geprägt. Ausnahme: Der Osten fällt weiterhin stark ab.In den Anwaltshauptstädten ist die Spanne der Gehälternach wie vor am größten – am besten zahlen übrigensinzwischen eher die mittelgroßen Kanzleien mit drei bisfünf Berufsträgern. Allerdings: Mit Ausnahmen desSüdens sind die Gehälter in der Spitze durchweg leichtzurückgegangen, so dass auch die Gehälter im Schnittleicht gesunken sind. Der Kostendruck scheint groß zusein – und wer noch einstellt, trägt den Wettbewerb umden Nachwuchs nicht über die Gehälter aus.

Hamburg

Berlin

Düsseldorf

Stuttgart

München

Köln

Frankfurt

NordenØ 34.000 Euro(30.000 bis 42.000)

WestenØ 36.000 Euro(30.000 bis 45.000)

SüdenØ 35.000 Euro(27.500 bis 45.000)

OstenØ 31.000 Euro(24.000 bis 42.000)

+

AnwaltshauptstädteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main,Hamburg, Köln, München, StuttgartØ 35.000 Euro(27.000 bis 48.000)

{Urheber- und Medienrecht}

Gute Nachrichten aus dem kleinen Rechtsgebiet desUrheber- und Medienrechts: Das Niveau der Einstiegs-gehälter hat sich durchweg im Schnitt und am unterenEnde im Vergleich zu 2007 erhöht – in der Spitze hatsich dafür weniger getan. Die Konkurrenz der interna-tionalen Sozietäten scheint keine so große Rolle mehrzu spielen. Die Kanzleien scheinen mit anderen Vor-zügen zu punkten. München ist nach wie vor der Ort,an dem am besten gezahlt wird. Berlin hat seineSpitzenstellung im Vergleich zu 2007 eingebüßt: AnBewerbern mangelt es dort nicht. Auffällig: Kanzleienmit starken Schwerpunkten im Markenrecht oder imSoftware- und Datenbankrecht zahlen am besten.

Hamburg

Berlin

Düsseldorf

Stuttgart

München

Köln

Frankfurt

NordenØ 50.000 Euro(40.000 bis 60.000)

WestenØ 40.000 Euro(28.000 bis 50.000)

SüdenØ 50.000 Euro(30.000 bis 80.000)

OstenØ 51.000 Euro(45.000 bis 60.000)

+

AnwaltshauptstädteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main,Hamburg, Köln, München, StuttgartØ 55.000 Euro(42.00 bis 80.000)

Page 24: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

24 / anwaltsblatt karriere

report

Kanzlei An welchen Standorten Gibt es bestimmte Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht ?Ihrer Sozietät wird inDeutschland Arbeitsrechtangeboten?

Allen & Overy LLP

Ashurst

Baker & McKenzie

Beiten Burkhardt

Bird & Bird

Clifford Chance

Cleary Gottlieb Steen &Hamilton LLP

CMS Hasche Sigle

DLA Piper UK LLP

Freshfields BruckhausDeringer

Gleiss Lutz

Görg Rechtsanwälte

Graf von Westphalen

GSK Stockmann +Kollegen

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg

Frankfurt a.M., München

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., München

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., München,Nürnberg

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg, München

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,München

Frankfurt a.M., Köln

Berlin, Dresden,Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg, Köln, Leipzig,München, Stuttgart

Frankfurt a.M., Hamburg,Köln, München

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg, Köln

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., Hamburg,München, Stuttgart

Berlin, Frankfurt a.M., Köln

Berlin, Frankfurt a.M.,Hamburg, München

Berlin, Heidelberg

Beratung von nationalen und internationalen Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts,bei Sonderprojekten, Transaktionen und Restrukturierungen. Vertretung vor Gericht und in Einigungsstellenverfahren

Individual- und kollektivarbeitsrechtliche Gestaltung und Begleitung komplexer Übertragungs- undUmstrukturierungsvorgänge in Unternehmen, Betrieben + Betriebsteilen / Beratung von Führungskräften in dienstvertr.Angelegenheiten / Arbeitnehmerdatensicherheit und -übertragung, E-Mail + Internet im Arbeitsverhältnis

Beratung von Unternehmen bei Restrukturierungen im Personalbereich, einschließlich Personalabbaumaßnahmen;Beratung von Unternehmen zu arbeitsrechtlichen Fragen i.Z.m. gesellschaftsrechtlichen Reorganisationen, insbesondereim Bereich Post-Merger-Integration; Beratung von Unternehmen zu arbeitsrechtlichen Fragen i.Z.m. Reduzierung vonPersonalkosten; Beratung von Unternehmen zu den Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung

Beratung im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht; besondere Schwerpunkte: Restrukturierung, Tarifrecht,betriebliche Altersversorgung, Compliance, betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren

Kollektives Arbeitsrecht, Transaktionsarbeitsrecht, Internationales Arbeitsrecht

Allgemeine arbeitsrechtliche Beratung zu individuellem und kollektivem Arbeitsrecht, Beschäftigtendatenschutz,Mitbestimmung im Unternehmen, betriebliche Altersversorgung, Sozialversicherungsrecht (für Arbeitgeber relevante Themen);Beratung bei wichtigen strategischen oder wirtschaftlichen Themen, z.B. bei der Einstellung von Vorständen,Geschäftsführern und hochrangigen Führungskräften bzw. der Beendigung ihres Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrags;arbeitsrechtliche Begleitung bei Restrukturierungen, einschließlich bei Betriebsänderungen, Unternehmenskäufen,Joint Venture-Vereinbarungen, Umwandlungsvorgängen (z. B. Verschmelzungen oder Ausgliederungen),Outsourcing; arbeitsrechtliche Streitigkeiten (individualrechtliche und kollektive) aus allen Schwerpunktbereichen

Transaktionsbezogen, d.h. alle arbeitsrechtlichen Aspekte im Rahmen einer M&A-Transaktion; Vorstands-/Geschäfts-führerverträge; Restrukturierungen/Personalanpassungen. Unsere Arbeitsrechtler arbeiten gleichzeitig auch imM&A-/Gesellschaftsrecht.

Fachbereich Arbeitsrecht hat Excellenzcluster gebildet, die auf Sachthemen und einzelne Sektoren (Branchen) bezogen sind.Die Exzellenzcluster (nachstehend die alphabetische Reihenfolge) bilden die Aufgabenschwerpunkte des Fachbereichs ab.Exzellenzcluster: Aufsichtsrat, Vorstand + Geschäftsführung; Betriebliche Altersversorgung; Betriebsänderung + Betriebs-übergang; Compliance; Datenschutz + IT; Restrukturierung + Insolvenz; Strategische Restrukturierung (unternehmerischeMitbestimmung, SE, grenzüberschreitende Verschmelzung); Tarifrecht + Arbeitskampf; Energy + Utilities; Finanzdienstleister;Healthcare; Hotel + Leisure; TMT

Betriebliche Mitbestimmung, Restrukturierung von Unternehmen, betriebliche Altersversorgung, Gestaltung vonArbeitsverträgen, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, Internationale Entsendung von Mitarbeitern,Tarifrecht und Tarifverhandlungen, Antidiskriminierung, Ethikrichtlinien und Verhaltensregeln, Arbeitnehmer-Datenschutzund internationaler Datenaustausch, sämtliche Gebiete einschließlich der gerichtlichen Vertretung

Kollektiv- und Individualarbeitsrecht im Umfeld großer M&A-Transaktionen, Outsourcing, Restrukturierungen,grenzüberschreitende Unternehmensumwandlungen

Kollektives Arbeitsrecht – Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten; Restrukturierung von UnternehmenCompliance – Untersuchungen und Einrichtung von Compliance Systemen; Führung von Gerichtsverfahren,insbesondere von Musterverfahren bis hin zum BAG und BVerfG

Beratung auf Arbeitgeberseite, kollektives Arbeitsrecht, Restrukturierung

Arbeitsrechtliche Dauerberatung von Unternehmen (Vertragsgestaltung, Personalabbau u.s.w.); TransaktionsbegleitendesArbeitsrecht und Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen, Vertretung von Führungskräften, Beratung bei der Verhandlung vonBetriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen

Beratung des Mittelstandes sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht; Transaktionsberatung,Restrukturierungsberatung

Was bieten Großkanzleienim Arbeitsrecht

Page 25: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

Welche Voraussetzungen muss ein Kandidat im Bereich Arbeitsrecht mitbringen? Welches Einstiegsgehalt erhält ein Associate Wie viele Neuein- Neueinstel-im Bereich Arbeitsrecht in Ihrer Sozietät? stellungen sind lungen 2011

a) zwei vollbefrie- b) Dr. oder LL.M. c) Sonstiges (Angabe des Grundgehalts mit eventuellen Boni) im Arbeitsrechtdigende Examina 2012 geplant ?

report

anwaltsblatt karriere / 25

ja

ja

ja

ein vollbefriedigendesExamen, das zweitemindestens befriedi-gend

ja

ja

ja

ja, als Indiz für erst-klassiges fachlichesKönnen

ja

ja

ja

ja

ja, oder Dr. oderLL.M., sofern einExamen > 8 Punkte

ja

wünschenswert

nicht zwingend, abergerne gesehen

k. A.

wünschenswert, aberkeine zwingendeVoraussetzung

ja

beides erwünscht,jedoch keineBedingung

von Vorteil, aber keineBedingung

sehr willkommeneZusatzqualifikation,aber keineVoraussetzung

idealerweise

gern gesehen, aberkeine Bedingung

keine Voraussetzungfür den Berufseinstieg

Promotion: Ja, LL.M.:wünschenswert

ja, sofern ein Examen> 8 Punkte (keineVoraussetzung, sofernbeide Examenvollbefriedigend)

vorteilhaft, aber keineEinstellungs-voraussetzung

sehr gute Englischkenntnisse,Erfahrung im und Neigung zumArbeitsrecht

sehr gute Englischkenntnisse,erste Erfahrungen und Kennt-nisse im Bereich Arbeitsrecht

k. A.

mind. 17 Punkte aus beidenExamina

Englischkenntnisse

hervorragende Englisch-kenntnisse, Interesse an wirt-schaftlichen Zusammenhängen

sehr gute Englischkenntnisse

sehr gute Englischkenntnisse,Teamfähigkeit, unternehmeri-sches Denken

k. A.

gute Englischkenntnisse

sehr gute Englischkenntisse

k. A.

sehr gute Englischkenntnisse

k. A.

brutto 105.000 Euro p.a.

86.000 – 90.000 Euro zzgl. max. 10 % Bonus

105.000 Euro im ersten Jahr

75.000 – 85.000 Euro (Maximalgrenze nur bei her-ausragender Qualifikation, z.B. hervorragendeExamina, LL.M. Promotion) zzgl. bis zu 15.000 EuroBonus bei Erreichen bestimmter Leistungen

bis zu 95.000 Euro p.a.

100.000 Euro

110.000 – 115.000 Euro zzgl. Bonus

80.000 – 100.000 Euro

80.000 – 90.000 Euro plus Bonus

100.000 Euro plus Bonus

90.000 – 100.000 Euro (keine Boni)

bis 100.000 Euro

je nach Standort 70.000 – 75.000 Euro, beibesonderen Qualifikationen zzgl. max. 5.000 Euro

bis 75.000 Euro je nach Qualifikation zzgl. freiwilligemBonus

ca. 3 – 5

k. A.

6 Volljuristen (m/w)

10 Anwältinnenund Anwältedeutschlandweit

3

3 – 5

1 – 2 M&A-/Gesell-schaftsrechtler, dieauch am Arbeits-recht interessiertsind

10 – 12Neueinstellungen

5 in Deutschland

k. A.

mind. 7 Juristen

2

1 – 2

2

ca. 5

1

5 Volljuristen(m/w)

12 Anwältinnenund Anwältedeutschland-weit

6

3

k. A.

11 Neuein-stellungen

5 inDeutschland

k. A.

11 Juristen

2

keine

1

Page 26: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

26 / anwaltsblatt karriere

report

Kanzlei An welchen Standorten Gibt es bestimmte Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht ?Ihrer Sozietät wird inDeutschland Arbeitsrechtangeboten?

Hengeler Mueller

Hogan LovellsInternational LLP

Heuking Kühn LüerWojtek

Latham & Watkins LLP

Linklaters LLP

Luther Rechtsanwalts-gesellschaft mbH

Mayer Brown LLP

NOERR LLP

Orrick Hölters & Elsing

Oppenhoff & Partner

Shearman & Sterling

Taylor Wessing

Weil, Gotshal & MangesLLP

White & Case LLP

Wilmer Cutler PickeringHale and Dorr

schwerpunktmäßig inFrankfurt a.M.

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., Hamburg,München

Berlin, Chemnitz,Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg, Köln, München

Hamburg, München

Frankfurt, München

Berlin, Düsseldorf,Eschborn, Essen,Hamburg, Hannover, Köln,Leipzig, München, Stuttgart

Frankfurt a.M.

Berlin, Dresden,Düsseldorf, Frankfurt a.M.,München

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., München

Köln

Düsseldorf, Frankfurt a.M.

Berlin, Düsseldorf, Frankfurta.M., Hamburg, München

Frankfurt a.M.

Berlin, Düsseldorf, Frankfurta.M., Hamburg, München

Berlin, Frankfurt a.M.

Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich kollektivarbeitsrechtlicher Fragestellungen und der Begleitungvon Mandanten bei Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten in komplexen Projekten wie z.B. beiReorganisationsmaßnahmen, Einführungen neuer Produktlinien, dem Erwerb oder der Veräußerung von Geschäftsbereichensowie bei dem Aufsetzen von Vergütungssystemen.Bestandteil der allgemeinen arbeitsrechtlichen Beratung ist auch die Betreuung unserer Mandanten in den verschiedenstenFormen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen, sei es in Schlichtungs- oder Einigungsstellenverfahren oder in arbeits-gerichtlichen Auseinandersetzungen im Urteils oder Beschlussverfahren.Eine große Rolle spielen schließlich auch arbeitsrechtliche Beratungsthemen im Schnittbereich mit anderen Rechtsgebietenwie z.B. bei der Unternehmensmitbestimmung, der SG-Gründung und der grenzüberschreitenden Verschmelzung, beiMaßnahmen im Zusammenhang mit der Bankrettung (Bad Banks) oder im Zuge von kartellrechtlichen Bußgeldverfahren.

Unternehmensreorganisation und -umstrukturierung, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Betriebsratsstrukturen undMitbestimmung des Betriebsrats, Mitbestimmung auf Unternehmensebene, Transaktionsbegleitendes Arbeitsrecht,Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitnehmerüberlassung, Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeits- undDienstverhältnissen, Compliance (Arbeitsrecht & Personal) inkl. AGG, Prozessvertretung, Variable Vergütungsmodelle

k. A.

Full-service Arbeitsrechtspraxis mit ausgewogenem Verhältnis zwischen Transaktionsbegleitung und klassischem Arbeitsrecht(Individual-, Betriebsverfassungs- und Tarifrecht) mit klarem Schwerpunkt in der Arbeitgebervertretung

Das Arbeitsrechtsteam berät sowohl transaktionsbegleitend, also beispielsweise bei dem Verkauf / Kauf von Unternehmen /Assets, oder auch der Gründung von Europäischen Gesellschaften, als auch im Rahmen von sogenannten Stand-AloneMandaten. Hierzu zählen vorwiegend Beratung zu individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen, z.B. zu Klagen auf vari-able Vergütung, Kündigungsschutz sowie Verhandlungen zu Interessenausgleichen und Sozialplänen. Beide Tätigkeitsberichtebeinhalten meistens internationale Beratung – entweder sind die Mandanten bereits selbst international tätige Konzerne mitdenen es zu kommunizieren gilt – oder aber die Aufgabe beinhaltet das Bündel von internationalem Input.

Wir beraten in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Arbeitnehmerdatenschutz, betriebliche Altersversorgung, Vergütungssysteme, Restrukturierungen, Prozessführung,grenzüberschreitender Arbeitnehmerschutz, HR Compliance

Kollektives Arbeitsrecht, dabei Betriebsverfassungsrecht, Unternehmensmitbestimmung, Tarifrecht, Umstrukturierungen undBetriebsänderungen, Betriebsübergänge, Harmonisierung von Vergütungsmodellen

Wir beraten Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Einen Schwerpunkt hierbei bilden arbeitsrechtlicheThemen im Zusammenhang mit Merger & Acquisitions und Restrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit istdie Gestaltung der Dienstverträge mit Organvertretern, Compliance und Post Merger Integration-Fragen.

Wir beraten internationale und nationale Unternehmen in allen kollektiv- und individualrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts.Zu den Schwerpunkten zählen Umstrukturierungen und Outsourcing, Betriebsschließungen, M&A-Transaktionen und (grenz-überschreitende) Umwandlungen, internationale Mitbestimmungsstrukturen, Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgenund Betriebsvereinbarungen, Einführung von Gehaltssystemen sowie Gerichts- und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitsrecht bei Fusionen und Übernahmen, Umstrukturierung von Unternehmen, Betriebsverfassungsrecht,Dienstverträge für Organmitglieder, Arbeitnehmerdatenschutz

Wir beraten in allen Aspekten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir bieten einen Full-Service-Ansatzaus Arbeitgebersicht.

Transaktionsbezogene arbeitsrechtliche Fragestellungen, Restrukturierung, Anstellungsverträge von Vorständenund Geschäftsführern

Beratung von Unternehmen als Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie transaktionsbezogenes Arbeitsrecht

Restrukturierungen, laufende arbeitsrechtliche und taktische Beratung, transaktionsbegleitende Beratung, Prozessführung,kollektives Arbeitsrecht

Was bieten Großkanzleienim Arbeitsrecht

Page 27: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

Welche Voraussetzungen muss ein Kandidat im Bereich Arbeitsrecht mitbringen? Welches Einstiegsgehalt erhält ein Associate Wie viele Neuein- Neueinstel-im Bereich Arbeitsrecht in Ihrer Sozietät? stellungen sind lungen 2011

a) zwei vollbefrie- b) Dr. oder LL.M. c) Sonstiges (Angabe des Grundgehalts mit eventuellen Boni) im Arbeitsrechtdigende Examina 2012 geplant ?

report

anwaltsblatt karriere / 27

Unsere Bewerbe-rinnen und Bewerberhaben in der Regelmind. zwei „vollbefrie-digende“ Prädikats-examina. Wir nehmendiese Voraussetzungernst, aber betrachtenden Lebenslauf stetsals Ganzes.

ja

wäre wünschenswert

ja

ja

ja

ja

möglichst ja

zwei vollbefriedigendeExamina und eineZusatzqualifikation

ja

ja

grundsätzlich ja

ja, mit insg. mind.16 Punkten

ja

ja

Gern gesehen, abernicht zwingend erfor-derlich. Möglichkeiteines Secondment imAusland. Wir unterstüt-zen Associates, die amBeginn ihres Karriere-wegs eine Promotionoder einen LL.M. ein-schieben möchten.

gerne gesehen, aberkeine Voraussetzung

wäre wünschenswert

gerne gesehen, aberkeine Voraussetzung

k. A.

wünschenswert

beides erwünscht,aber keineVoraussetzung

wünschenswert, abernicht Voraussetzung;Gelegenheit zu einerPromotion ist geboten

Promotion, LL.M. undAnwaltszulassung imAusland

Doktortitel und/oderLL.M. sind erwünscht,aber keine zwingendeVoraussetzung.

Promotion erwünscht,keine Voraussetzung

gerne

gerne

erwünscht, aber nichtBedingung

von Vorteil

k. A.

gute Englischkenntnisse

sehr gute Englischkenntnisse

arbeitsrechtliche Vorkenntnisseund sehr gute Englischkenntnisse

k. A.

arbeitsrechtlich orientiertesGesamtbild der Ausbildung,theoretischer Teil desFachanwalts

sehr gute Englischkenntnisse,bevorzugt im Ausland erworben,Teamfähigkeit und Bereitschaftzum Blick über den Tellerrand

gute Englischkenntnisse,arbeitsrechtliche Vorkenntnisse

Unabdingbar ist die sichereBeherrschung der englischenSprache.

sehr gute, möglichst im Auslanderworbene Englischkenntisse,gute argumentative Fähigkeiten,wirtschaftliches Grundverständnis

k. A.

Anwaltspersönlichkeit,unternehmerisches Gespür

evtl. Fachanwalt für Arbeitsrecht

sehr gute Englischkenntnisse,Vorkenntnisse im Arbeitsrecht

verhandlungssicheres Englisch,arbeitsrechtliche Vorkenntnisse

100.000 Euro(105.000 Euro für Associates mit LL.M.)Dies gilt für alle Fachbereiche (nicht nur Arbeitsrecht).

90.000 – 100.000 Euro p.a. zzgl. möglichem Bonus

nach Absprache

100.000 Euro und bis zu 20.000 USD

100.000 Euro

abhängig von der Qualifikation

100.000 Euro

80.000 – 95.000 Euro; Bonus ab 3. Berufsjahr

100.000 Euro p. a. bei entprechender Qualifikation

95.000 Euro

110.000 Euro

90.000 Euro

95.000 bis 105.000 Euro zzgl. Bonus

bis zu 100.000 Euro inkl. Bonus

95.000 Euro, kein Bonus

Wir suchen ständigqualifizierte Berufs-einsteiger in allenFachbereichen.Erfahrungsgemäßstellen wir jährlichmindestensca. 40 – 50Associates ein.

ca. 10

3 – 5

insg. fürDeutschland 2 – 3

2

ca. 5

2

6 – 8

2

1 Associate

1 – 2

mind. 5

1

3 – 5

1

ca. 50Associates (alleFachbereiche)

9

3

keine

2

6

2

6

1

keine

keine

10

keine

3

3

Page 28: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

28 / anwaltsblatt karriere

station

Wenn man aus dem Fenster quer über den Innenhof schaut,sieht man sie schon: die neuen Büroräume der Kanzlei Graf vonWestphalen. „Wir platzen hier in Hamburg aus allen Nähten“,sagt Partner und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Winterhoff.Besonders im Öffentlichen Recht ist die Kanzlei in den letztenJahren gewachsen – mit sieben Partnern allein in Hamburg.„Im Öffentlichen Recht machen wir hier fast alles von Abfall-recht bis Zollrecht“, so Winterhoff, der sich überwiegend mitFragen aus dem Verfassungsrecht und der verwaltungsgericht-lichen Prozessführung beschäftigt.Mittlerweile ist er ein Vollblutanwalt, doch die Berufswahl

stand für ihn lange Zeit alles andere als fest. Er arbeitete an derUniversität, promovierte und setzte noch die Habilitationobendrauf. „Nebenbei und zunächst in Teilzeit begann ichim Jahr 2003 in der Kanzlei als Rechtsanwalt zu arbeiten“, soWinterhoff, der das Anwaltsleben mittlerweile nicht mehr mis-sen möchte. Besonders reizvoll für ihn am Anwaltsberuf: DerUmgang mit Mandanten – je nach Fall trifft er auf Menschenganz unterschiedlichen Alters und Herkunft, die ihn immerwieder herausfordern. Und dann die Highlights: „Eine münd-liche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht fühltsich an wie ein drittes Examen“, so Winterhoff.Auch wenn er als Anwalt schon lange am juristischen

Hochreck turnt – das Verständnis für die Schwierigkeiten derStudenten hat sich Winterhoff durch seine Tätigkeit an derUniversität bewahrt. Der außerplanmäßige Professor hält ander Universität Göttingen Vorlesungen im öffentlichen Wirt-schaftsrecht und prüft Studenten im Schwerpunktbereich und

im Examen. Der Kontakt zu den Studenten hilft ihm auch inder Zusammenarbeit mit Referendaren. „Sobald die Ausbil-dung nur ein paar Jahre zurück liegt, fällt es sonst unglaublichschwer einzuschätzen, was man von seinem Referendar anFachkenntnis erwarten darf“, sagt Winterhoff.Die Ansprüche der Kanzlei Graf von Westphalen an Refe-

rendare sind hoch: „Referendare sollten im Wesentlichen die-selben Qualifikationen mitbringen, die wir auch von unserenAnwälten erwarten“, so Winterhoff. Der ideale Bewerber solltealso ein Prädikatsexamen haben oder durch andere Leistungenwie etwa LL.M oder Promotion zeigen, dass in ihm ein über-durchschnittlich guter Jurist steckt. Viele Referendare (undspätere Anwälte) haben Winterhoff und seine Kollegen schonauf Absolventenmessen kennen gelernt – so auch die Referen-darin Anna Bodemann. Auf einer Veranstaltung der BuceriusLaw School in Hamburg kamen sie ins Gespräch, und es warschnell klar – das passt. Denn das Verfassungsrecht ist auchBodemanns Steckenpferd: Schon im Studium lag auf dem Ge-biet ihr Interessenschwerpunkt, später hat sie Verfassungsrechtals wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Uni unterrichtet.Doch nicht jeder Referendar muss sich schon vor seiner An-

waltsstation so stark auf ein Rechtsgebiet spezialisiert haben.„Viele Referendaremöchten sich bewusst ausprobieren undmüs-sen ihren Schwerpunktbereich noch finden“, so Winterhoff, „dasist für uns auch völlig in Ordnung.“ Doch auch wer – wie Refe-rendarin Bodemann – mit klaren Vorlieben für ein bestimmtesRechtsgebiet in die Kanzlei kommt, bekommt vielseitige Ein-blicke. Denn ein Referendar ist fast immer mehreren Partnernzugeordnet – bei einem Verhältnis von Partnern zu angestelltenAnwälten von etwa eins zu eins haben Partner auch tatsächlichnoch Luft, sich um die Referendarausbildung zu kümmern.Nicht nur fachlich können die Referendare viel lernen – einige

kommen auch mit falschen Vorstellungen über den Anwalts-beruf in die Station. „Manche denken,manmüsse sichmöglichstschnell durch die Akten hetzen“, so Winterhoff. In der Stationwill er vermitteln, wie wichtig es ist, sich Zeit für hochkomplexe

Verfassungsrechtmit Leidenschaft undRealitätssinnRechtsanwaltProf. Dr. Christian WinterhoffTexte: Alice Blezinger

Neugier

Page 29: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

anwaltsblatt karriere / 29

Der Anwalt mussmehr als JurakönnenReferendarin Anna Bodemann

Die Anwaltsstation bei Graf von Westphalen hat sich die Refe-rendarin Anna Bodemann ganz bewusst ausgesucht: ErfahreneVerfassungsrechtler wie Prof. Dr. Christian Winterhoff, die alsAnwalt arbeiten, gibt es in Deutschland schließlich nur wenige.Denn juristische Gutachten werden im Verfassungsrecht häu-fig nicht von Anwälten, sondern von Professoren verfasst. DieStation bietet Bodemann nun beides: Einblicke in die Anwalts-praxis und wissenschaftlichen Anspruch – der war ihr wichtig,schließlich hat sie nach dem ersten Examen zunächst an derHochschule gearbeitet und schreibt an ihrer Dissertation.Ihr bisher spannendster Fall in der Anwaltstation: Eine

Kommunalverfassungsbeschwerde für eine Gemeinde inSachsen-Anhalt. Dort wurden viele kleine Gemeinden aufge-löst und in größere Gemeinden eingegliedert. Die Bürger derkleineren eingegliederten Gemeinden wehren sich dagegen,dass sie nach der Eingliederung von dem Bürgermeister deraufnehmenden großen Gemeinde repräsentiert werden, ohne,dass sie ihn gewählt haben. Ein Ausweg wären Neuwahlen,doch hiergegen wenden sich die betroffenen Bürgermeister –sie berufen sich auf ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit.Demokratieprinzip gegen Berufsfreiheit – im Prinzip eine

klassische Grundrechtsprüfung mit Fragen zum Schutzbereich,zu Schranken und der Verhältnismäßigkeit. „Hier konnte ichauf Grundlagen aus dem Studium und meiner Zeit als wissen-schaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule zurückgreifen“, soBodemann. Doch schon allein der Umfang des Falles ist für eineReferendarin außergewöhnlich: Die Kommunalverfassungsbe-schwerde hat mehr als 100 Seiten, und auch in das spezielle

Kommunal- und ins Beamtenrecht musste sie sich zunächsteinlesen. Für Bodemannmacht das die Aufgabe erst spannend:„Der größte Reiz der Arbeit, aber auch eine Herausforderung,besteht für mich darin, das Spezielle immer wieder auf be-kannte Strukturen zurück zu führen.“ Gerade weil viele Fälleim Verfassungsrecht so umfangreich sind, versucht Winterhoffseine Referendare nach Möglichkeit in mehrere Fälle einzubin-den. „Denn nur so können sie in der kurzen Zeit verschiedeneEinblicke bekommen“.Während ihrer Station bei Graf von Westphalen konnte

Bodemann Klageschriften entwerfen und Kurzgutachten ver-fassen – auch ein Mandantengespräch hat sich am Schluss derStation noch ergeben. Bei so umfangreichen Fällen wie Verfas-sungsbeschwerden gibt es allerdings nicht unbedingt regelmä-ßig Mandantenkontakt. „Es ist dann Glückssache, in welcherPhase des Falles ein Referendar einsteigt“, so Winterhoff.Meistens sind zu Beginn des Mandats einige Treffen nötig, umden relevanten Sachverhalt zu ermitteln.Mindestens genauso wichtig wie der Kontakt mit den Man-

danten war Bodemann der Austausch mit den Anwältinnen undAnwälten. Von ihnen erhält Bodemann oft Rückmeldung aufihre Arbeit. Natürlich ist auch mal Kritik dabei, doch im Gegen-zug wird gute Arbeit auch bemerkt: „Es ist schön, in der Praxisals kompetente Gesprächspartnerin wahrgenommen zu wer-den“, so Bodemann. Eine weitere Gelegenheit, die Anwaltsweltbesser kennen zu lernen, waren die Kolloquien der Kanzlei –vom Vollstreckungsrecht bis hin zum Auftreten vor Gericht.Auch abseits der reinen Juristerei hat Bodemann in der Sta-

tion viel gelernt: „Gerade was die Arbeitsorganisation angeht,ist man als Referendar noch sehr unerfahren“. Was brauchtwie lange und welche Faktoren – etwa gesetzliche Fristen oderdie Zeit für Kommunikation mit den Mandanten – sind beimeiner Zeitplanung noch zu beachten? All das muss man erstherausfinden. „Man lernt, nicht vom Aktenumfang aufdie Komplexität der Materie oder die Bearbeitungsdauer zuschließen“, so Bodemann.„Gewöhnungsbedürftig ist am Anfang auch, dass man stän-

dig gedanklich zwischen den verschiedenen Themen der Man-date hin und her springen muss“, meint Bodemann. Eine uner-lässliche Fähigkeit als Anwalt – und ein großer Unterschied zuStudium und theoretischer Referendarausbildung, wo man sichoft wochenlang exklusiv einem Rechtsgebiet widmen kann.Für Bodemann jedenfalls war die Arbeit bei Graf von West-

phalen ein Glücksgriff: In der Station konnte sie die wissen-schaftliche Arbeit im Verfassungsrecht mit Einblicken in denAnwaltsberuf kombinieren. Ob sie später als Anwältin arbeitenwill, kann Bodemann noch nicht sagen. „Das Referendariat istfür mich eine Findungsphase“. Vorstellen kann sie es sichnach dieser Station schon.

sRechtsfragen zu nehmen. „Sehen Sie sich diese Frage genau an– wie lange das dauert, ist nicht ihr Problem“, ermuntert erseine Schützlinge. Winterhoff will weitergeben, worauf er stolzist: auf wissenschaftlichem Niveau arbeiten – und doch durchund durch anwaltlich zu denken. Am wichtigsten ist aber einePortion Neugier und ein gesunder Realitätssinn, findet Winter-hoff. Um die Bodenhaftung nicht zu verlieren, empfiehlt er sei-nen Referendaren, eine juristische Frage bis zum Ende zudurchdenken und sich klar zu machen, welche Konsequenzensich aus einer bestimmten Rechtsauffassung ergeben – sonstkomme es schnell zu einer juristischen Bruchlandung.

station

Page 30: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

30 / anwaltsblatt karriere

station

Die unternehmerischeAnwaltsseite vonder Pike auf lernenRechtsanwältin Ina Thimm

Die Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Ina Thimm, ChristianChristiani und Lydia Schwarz ist mitten im repräsentativen Ber-liner Regierungsviertel gelegen. Obwohl das große Kanzleischildzum Eintreten einlädt setzt Rechtsanwältin Ina Thimm nicht aufLaufkundschaft – die Mandantenakquise nimmt sie lieber selbstin die Hand. „Eine eigene Kanzlei ist nichts für jeden“, meintThimm, die selbst allerdings rundum zufrieden ist. „Man musseben ein Unternehmertyp sein“, meint sie „denn auf potentielleMandanten trifft man eigentlich überall“ – selbst auf Bahnfahr-ten hat Thimm schon zukünftige Kunden kennen gelernt.Ihre Mandanten berät die Fachanwältin für Arbeitsrecht und

ausgebildete Wirtschaftsmediatorin überwiegend im Arbeitsrechtaber auch imArzthaftungs-, Vertrags- und Erbrecht. Bei der Aus-wahl ihrer Mandanten betreibt Thimm kein Schwarz-Weiß-Denken – sie vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.Als Mediatorin tritt Rechtsanwältin Thimm dagegen nur

selten auf, genutzt hat ihr die Ausbildung dennoch viel: „In vie-len Fällen benutze ich Ansätze aus der Mediation im Umgangmit Mandanten und der Gegenseite“, so Thimm. Besonders inihrem Kerngebiet, dem Arbeitsrecht, profitiert sie von ihrenVermittlungsfähigkeiten: „Arbeitsrecht ist ein sehr emotiona-les Rechtsgebiet“, sagt Thimm. „Da schreibe ich oft nicht ein-fach einen Schriftsatz, sondern rufe auch einfach mal an, ummit der Gegenseite zu reden.“ Schließlich sollten die Parteieneinander auch nach der Auseinandersetzung noch ins Gesichtschauen können. „Was nützt es, die Kündigung abzuwenden,wenn der Mandant nach dem Verfahren gar nicht an den Ar-beitsplatz zurück möchte?“, sagt Thimm.

Die Kanzlei läuft gut. Das vergangene Jahr war das umsatz-stärkste Jahr bisher – und das trotz Schwangerschaft und Ge-burt ihres kleinen Atticus. In der Ecke des Arbeitszimmers,nicht weit von Thimms Schreibtisch, steht sein kleines Kinder-bett. Weil Atticus heute aber so ganz und gar nicht müde ist,robbt er auf dem Schreibtisch hin und her – ausnahmsweise,denn der ist eigentlich Thimms Revier.Dass sie irgendwann eine Familie gründen wollte, war für

Rechtsanwältin Thimm schon lange klar und ein weitererPunkt, der für eine eigene Kanzlei sprach. „Als Selbständigebin ich viel flexibler und kann auch mal für ein paar Tage vonzu Hause aus arbeiten, wenn ich keine Termine habe“, soThimm. Zusätzlich zu den Kanzleiräumen in Berlin arbeitetThimm auch regelmäßig von ihrem zweiten Büro in Salzgitteraus. In ihrem Heimatort hat sie viele Mandanten – und dieEltern können bei der Kinderbetreuung einspringen.Trotz Flexibilität bleibt ihr Arbeitspensum jedoch hoch: „Als

Rechtsanwalt ist man Dienstleister und dieMandanten erwartendaher, dass man für sie ansprechbar ist“, sagt Thimm. Mal ebenein halbes Jahr in Elternzeit zu gehen und sich komplett vonder Arbeit zu verabschieden, kam für sie deshalb nicht in Frage.Das Berufs- und Familienleben muss dann gut organisiert sein.Ihren Freiheiten als selbständige Anwältin gingen außerdemharte und vor allem arbeitsame Jahre voraus. Vor ihrem Schrittin die Selbständigkeit hat sie als Referentin im Bundestag undMitarbeiterin verschiedener Kanzleien gearbeitet – und neben-bei die Kanzlei aufgebaut. „Fürmich war es sehr hilfreich, vor derGründungmeiner eigenen Kanzlei einige Zeit als Angestellte zuarbeiten“, sagt Thimm. So kann man etwas Berufserfahrungsammeln, ohne gleich für alle Bereiche selbst verantwortlich zusein. Viele junge Anwälte unterschätzten auch die unterneh-merische Seite an der Selbständigkeit: Mandate kommen nichtvon alleine. Thimm hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrecht-lichen Themen vor Personalern und Führungskräften inUnternehmen – und nicht selten werden daraus Mandate.Referendare und auch Praktikanten hatte Rechtsanwältin

...Erfahrung

Page 31: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

anwaltsblatt karriere / 31

Fingerspitzengefühlund Erfahrung –was die Praxis lehrtReferendar Sebastian Hofer

Den Anwaltsberuf kannte Hofer vor seiner Station bei Rechts-anwältin Thimm noch nicht wirklich aus der Praxis. „Ich hatteim Studium ein kurzes Praktikum in einer Kanzlei gemacht“, soHofer, „aber als Referendar kann man viel selbständiger arbei-ten und mehr Verantwortung übernehmen“. Auf ein bestimm-tes Rechtsgebiet war er nicht festgelegt. Er wollte die Anwalts-station nutzen, um Einblicke in möglichst viele verschiedeneRechtsgebiete zu bekommen. Da trifft es sich gut, dass er nichtnur für Thimm, sondern auch für deren Kollegen ChristianChristiani und Lydia Schwarz Fälle bearbeiten kann. An derStation in einer kleineren Kanzlei gefällt ihm die selbständigeArbeitsweise und, dass man auch als Referendar schon nahe amGeschehen ist: Einige Fälle hat er bereits von vorne bis hintenbetreut und war direkter Ansprechpartner für die Mandanten.Gerade vor den ersten Gerichtsterminen war Hofer nervös:

„Das war das erste Mal, dass ich selbständig mit meinem Jura-Wissen in der Praxis etwas bewirken konnte.“ Die Erfahrung ausder Staatsanwaltsstation war dabei gut fürs Selbstbewusstsein– immerhin war es nicht der allererste Auftritt vor Gericht. Under war gut vorbereitet. Schon die Klageschrift hatte Hofer ver-fasst und hatte die juristischen Probleme deshalb gut vor Au-gen: Der Mandant, ein leitender Angestellter, war mit seinemArbeitgeber aneinandergeraten. Im Zuge der Auseinanderset-zung habe er, so die Behauptung, zu seinem Chef gesagt, dasser diese Führungsaufgaben nicht mehr wahrnehmen wolle.Nun musste der Richter klären, ob ein solcher Verzicht über-haupt mündlich wirksam ist.

„Ich war viel zu früh bei Gericht, weil ich so nervös war“,erinnert sich Hofer an die Güteverhandlung. „Dann ging allesganz schnell vorbei und ich war überrascht, dass die Verhand-lung so kurz war.“ Nach dem Termin hat Hofer auch den Anrufbeim Mandanten übernommen. „Das ist manchmal einschwieriger Spagat“, findet er. „Auf der einen Seite ist man per-sönlicher Ansprechpartner, auf der anderen Seite aber auch ju-ristischer Beistand“. Viele Mandanten sind extrem emotional,wollen etwa unter keinen Umständen zurück an ihren Arbeits-platz und am liebsten sofort kündigen. „Menschlich kann ichdie Aufregung oft gut nachvollziehen“, sagt Hofer, „trotzdemmuss ich ihnen dann als Anwalt manchmal etwas anderes ra-ten und sollte die Emotionen nicht zu sehr in den anwaltlichenSchriftsatz einfließen lassen.“Auch in die juristische Arbeit hat er sich schnell reingefun-

den und das, obwohl manche Fälle alles andere als gewöhnlichwaren: So hat er etwa im Fall eines englischen Mandanten, derin Deutschland lebt, aber viel Vermögen und Immobilien inSüdafrika hat, ein Testament mit entworfen und ins Englischeübersetzt. Hier galt es zu recherchieren, ob und wann Com-mon Law oder deutsches Recht anwendbar ist und wie sichdies im Erbfall auf den Pflichtteil auswirkt. „Gerade in kleine-ren Kanzleien bearbeitet man manchmal sehr außergewöhnli-che Fälle aus den verschiedensten Rechtsgebieten“, so Thimm.„Man muss daher flexibel bleiben und bereit sein, sich immerwieder auf etwas Neues einzustellen“. Für den ReferendarHofer war Internationales Privatrecht komplettes Neuland –aber den Umgang mit unbekannten Rechtsgebieten lernt manschließlich im Referendariat.Nachfragen muss er bei Ausbilderin Thimm eher bei ganz

praktischen Fragen: Wie ausführlich muss die Klageschriftwerden, welche Aspekte sollte man besser erwähnen, welchebesser weglassen – all das erfordert viel Fingerspitzengefühlund Erfahrung. „Solche Dinge kann man als Berufsanfängernicht wissen“, findet Thimm, die selbst auch erst einmal dieKniffs und Tricks der Anwaltspraxis lernen musste. „Ich habezum Beispiel eine Weile gebraucht, bis ich mich getraut habe,mit meinen Mandanten über Geld zu reden.“, sagt Thimm.Mittlerweile spricht sie dieses Thema meist offen an, schließ-lich ist keiner Seite damit gedient, wenn der Mandant beimLesen der Rechnung einen Schock bekommt.Im Vergleich zu seinen bisherigen Stationen gefällt Hofer,

dass es in der Kanzlei so schön unbürokratisch zugeht: „Es gibthier keine langen Dienstwege“. Außerdem schätzt er die fami-liäre Atmosphäre: „Vor der Station war mein Bild vom Anwalts-beruf sehr geprägt von dem typischen Image einer anonymenGroßkanzlei mit einem hohen Einstiegsgehalt und einer 80-Stunden-Woche ohne Mandantenkontakt“, so Hofer – das hatsich durch die Station bei Anwältin Thimm geändert. //

Thimm schon öfter, Referendar Sebastian Hofer ist seit Oktober2011 mit dabei. Am wichtigsten ist ihr, dass ein junger Juristmit Leidenschaft bei der Sache ist und Lust hat, sich in Themenrein zu denken. Viel Wert legt sie außerdem auf eine gewisse„Dienstleistungsmentalität“ – „ohne die geht heutzutage garnichts mehr!“, sagt Thimm. Dazu gehöre, dem Mandanten zu-zuhören, regelmäßig über den Stand des Verfahrens zu berich-ten und insbesondere auch komplizierte Probleme verständ-lich darzustellen. „Die Fremdwörter spare ich mir dann für denSchriftsatz auf“, so Thimm. Hier ist Thimm besonders zufrie-den mit Hofer: „Er hat ein sehr gutes Gespür für den Umgangmit Mandanten und kann aufmerksam zuhören.“

station

Page 32: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

Spezialisierungenin der SpezialisierungFür Berufseinsteiger wird die Kanzleigründung aus dem Stand fast unmöglich.

Gute Anwälte wissen, wo die Anwaltsmärkte von morgen liegen. Fünf Jahre nach dem ersten Heft fragt Anwaltsblatt Karrierebei den gleichen Anwälten nach. Was wird im Arbeitsrecht, Erbrecht und im Bank- und Kapitalmarktrecht kommen?Die Beiträge aus Heft 1/2007 sind unter www.anwaltsblatt-karriere.de abrufbar.

Page 33: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

anwaltsblatt karriere / 33

trends

1 Was hat den Tätigkeitsbereich von Arbeitsrechtlern inden vergangenen fünf Jahren am meisten geprägt?

Die größte Herausforderung imArbeitsrecht ist die immer weitervoranschreitende Europäisierung. Das offensichtlichste Beispielist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das auf europä-ischen Richtlinien beruht. Besonders das dem deutschen Rechtvorher unbekannte Verbot der Diskriminierung wegen desAlters, hat zum Umdenken gezwungen. Wer als Anwalt imArbeitsrecht bestehen will, muss sich über die europäischeRechtsentwicklung ständig auf dem Laufenden halten.

2 Was wird 2012 das bestimmende Ereignis werden?

Der Arbeitnehmerdatenschutz wird sicherlich ein großesThema sein. Ein Gesetz hierzu ist schon seit längerem in derVorbereitung. Die sogenannten Datenskandale der letzten Jahrehaben in der ersten Empörungmeines Erachtens zu überzogenenGesetzentwürfen geführt. Ich rechne damit, dass wir 2012 einGesetz bekommen und hoffe auf eine einigermaßen ausgewo-gene und praktikable Regelung. Auch die Diskussion um einenflächendeckenden Mindestlohn und die Einführung einer(starren) Frauenquote bei Top-Positionen wird sicherlichweitergehen. Bedeutsam wäre auch ein Gesetz zur Tarif-einheit, nachdem das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 denungeschriebenen Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben hat.Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände waren sich hierzuschon weitgehend einig. Der Gesetzgeber ist aber leider aufTauchstation gegangen.

3 Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeitsbereichfür Anwälte im Arbeitsrecht in fünf Jahren aussehen?

Die anwaltliche Praxis wird auch in fünf Jahren eine bunteMischung aus gerichtlicher und außergerichtlicher Tätigkeit,aus individuellem und kollektivem Arbeitsrecht sein. DerKonkurrenzdruck wird weiter zunehmen. Erfolg haben wirdim Arbeitsrecht nur, wer hierauf einen wesentlichen Schwer-punkt seiner Tätigkeit legt. Das Arbeitsrecht ist nicht zuletztaufgrund der europarechtlichen Einflüsse immer komplexergeworden und diese Komplexität wird sich in den nächstenfünf Jahren nicht reduzieren.

ArbeitsrechtEs ist komplexer geworden

Interview mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Stuttgart

4 Wo haben Berufsanfänger als Anwalt für Arbeitsrechtdie größten Chancen?

Ich rate nicht dazu, es nach demExamen unmittelbar als „Einzel-kämpfer“ zu versuchen. Der Anwaltsmarkt im Arbeitsrecht istschon relativ gesättigt, auch wenn es noch Wachstumschancengibt. Aber diese Chancen wird man kaum als neu einsteigenderEinzelanwalt wahrnehmen können. Besser ist es, als angestellterAnwalt in einer größeren Wirtschaftskanzlei oder einer auf Ar-beitsrecht spezialisierten „Boutique“ anzufangen. Dort hat mandie Chance, vielfältigeMandate undMandanten kennenzulernenund sogar an sich zu binden. Man profitiert von der Erfahrungder Kollegen, kann aber trotzdem schnell selbst Verantwortungübernehmen und eigenständig arbeiten. Sollte der Sprung in diePartnerschaft nicht geschafft werden, kann meist mit relativguten Chancen in kleinere Kanzleien gewechselt werden. Sogardie Gründung eines eigenen Büros kommt in Betracht, am be-sten, wenn zuvor schon der „Titel“ Fachanwalt für Arbeitsrechterworben worden ist.

5 Was vermitteln Studium und Referendariat nicht, waseine junge Anwältin für Arbeitsrecht oder ein jungerAnwalt für Arbeitsrecht braucht?

Wasman in der Praxis lernen muss, ist, dass es nicht immer imwohlverstandenen Interesse des Mandanten liegt, die Rechte,die ihm das Gesetz gibt, vollumfänglich durchzusetzen. Parade-beispiel ist der Kündigungsschutz: Das Gesetz sieht vor, dasseine nicht gerechtfertigte Kündigung unwirksam ist und derArbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Die meis-ten Arbeitnehmer wollen dies aber gar nicht, sondern sind aneiner Abfindung interessiert. Die Ziele des Mandanten zu ver-stehen, die Strategie daran auszurichten und den Mandanten„zu führen“, also nicht nur als sogenanntes „Mietmaul“ zufungieren, ist etwas, was man nur in der praktischen Arbeitund nicht an der Universität lernen kann. Das Referendariat istda schon besser geeignet. Umso bedauerlicher ist es, dass dasArbeitsrecht in manchen Bundesländern im Referendariatetwas vernachlässigt wird.

Der Autor ist Rechtsanwalt. Er ist Partner in der Sozietät Gleiss Lutzund Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses derArbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht.

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1 Was hat den Tätigkeitsbereich von Erbrechtlern inden vergangenen fünf Jahren am meisten geprägt?

Die fortschreitende Spezialisierung. Zwar werden viele erbrecht-liche Mandate immer noch von zivilrechtlichen Generalistenbearbeitet. Immer häufiger beauftragen Mandanten jedochAnwälte, die als Spezialisten ausgewiesen sind. Klar ist aber:Mit der Spezialisierung steigen die Anforderungen an denErbrechtsanwalt, er muss sich fortbilden (weit über die für denErhalt des Fachanwaltstitels vorgegebene Stundenzahl hinaus)und auch die an sein Fachgebiet angrenzenden Fragen (derMedizin, beispielsweise mit Blickrichtung auf die Testierfähig-keitsproblematik) im Auge behalten.

2 Was wird 2012 das bestimmende Ereignis werden?

Das Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung. Mit Inkrafttre-ten der Verordnung wird das Erbrecht imBewusstsein des Publi-kums und der Anwaltschaft zu einer „internationalen“ Rechts-materie. Zwar ist jedem Erbrechtler bewusst, dass der Nachlass,in dem sich ein Ferienhaus auf Mallorca befindet, Fragen desinternationalen Privatrechts aufwirft. Die Neigung, sich diesenFragen vertieft zu widmen, ist aber immer noch unterentwickelt.Die EU-Erbrechtsverordnung wird vorrangig Fragen des Verfah-rens und der Rechtswahl regeln, die Bezugspunkte zum mate-riellen Recht sind aber unübersehbar. Dies wird die Frage auf-werfen, ob nicht eine Rechtsvereinheitlichung auch auf mate-riellem Gebiet anzustreben ist. Bisher ist dies geradezu ein„Tabuthema“: Nationale Eigenheiten und kulturelle Besonder-heiten gelte es zu wahren. Aber: Vor Inkrafttreten des BGB gabes imDeutschen Reich über 100 Partikularrechte auf demGebietdes Erbrechts, die neben dem Gemeinen Recht galten.

3 Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeitsbereichfür Anwälte im Erbrecht in fünf Jahren aussehen?

Ich kann auf meine erste Antwort verweisen: Weitere Speziali-sierung. Es wird zunehmend Büros von drei bis zehn Anwäl-ten geben, die ausschließlich Erbrecht, Nachfolgeplanung undSteuerberatung anbieten. In diesen Büros wird es Unterspezia-lisierungen geben. Das Erbrechtsbüro ist Anlaufstelle für alleden Nachlass betreffenden Fragen, von der Prozessführung bis

ErbrechtDer Generalist hat ausgedient

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Frieser, Bonn

zur Stiftungsgründung. Die jeweiligen „Untergebiete“ werdenSpezialisten bearbeiten. Der Erbrechtsanwalt hilft auch inpraktischen Fragen, etwa bei der Verwertung und Bewertungvon im Nachlass vorhandener Kunst (natürlich in Zusammen-arbeit mit Fachleuten).

4 Wo haben Berufsanfänger als Anwalt im Erbrecht diegrößten Chancen?

Derjenige, der als unternehmerisch geprägte Persönlichkeitmit Pioniergeist seine Erbrechtskanzlei selbst aufbauen will,ist häufig darauf angewiesen, zunächst über Institutionen anerbrechtliche Mandate zu gelangen. Er kann sich etwa überNachlasspflegschaften oder Nachlassverwaltungen einenNamen machen. Wer sich eher in einem „Team“ wohlfühlt,wird die Mitarbeit bei einem erfahrenen Erbrechtsanwaltbevorzugen und sich dort im Rahmen praktischer Fallbearbei-tung ausbilden. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, bereitswährend des Studiums und des Referendariats einschlägigeErfahrungen zu sammeln, etwa durch die Wahl entsprechen-der Ausbildungsstationen.

5 Was vermitteln Studium und Referendariat nicht,was eine junge Anwältin für Erbrecht oder ein jungerAnwalt für Erbrecht braucht?

Zunächst: Vertiefte erbrechtliche Kenntnisse auf materiell-rechtlichem Gebiet. Allenfalls „Grundzüge“ sind Bestandsteildes Ausbildungskanons. Diese Lücken lassen sich im Berufs-alltag schließen. Wichtiger ist die Fähigkeit, sich in den Man-danten und dessen Situation einzufühlen. Die Erfahrung mitdem Tod, dem künftigen eigenen oder dem nahestehender Per-sonen, ist existenziell. Wer sich diesen Fragen und den häufigmit dem Erben einhergehenden Familienkonflikten nicht mitSensibilität widmet, ist fehl am Platz. Es geht um Empathie,aber auch um den Erwerb von Vertrauen, das überhaupt erstdie Möglichkeit schafft, Streitigkeiten beizulegen.

Der Autor ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Partner beiRedeker Sellner Dahs Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. Er istVorsitzender des Ausschusses Erbrecht des Deutschen Anwaltvereinsund Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeits-gemeinschaft Erbrecht im DAV.

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1 Was hat das Bank- und Kapitalmarktrecht in denvergangenen fünf Jahren am meisten geprägt?

Das Bank- und Kapitalmarktrecht erlebt in regelmäßigen Zyklenimmer wieder neueWellenbewegungen. Nachdem dieWelle dersog. Schrottimmobilienfälle durch weitgehende Klärung der auf-geworfenen Rechtsfragen gerade abgeebbt war, trat im Nach-gang zur Lehman-Pleite im Herbst 2008 eine regelrechte Klage-flut im Zusammenhang mit der Vermittlung von Zertifikatenund komplexen Finanzprodukten auf. Anwälte und Rechtspre-chung hatten sich neben den Problemen rund um die anlage-und anlegergerechte Beratung von Bankkunden vor allem mitder Frage zu beschäftigen, ob und wer über Innenprovisionen,über Rückvergütungen und über die Marge bei der Vermittlungund dem Verkauf von Anlageprodukten aufklären muss.

2 Was wird 2012 das bestimmende Ereignis werden?

Das Rechtsgebiet steckt voller Überraschungen. Jede spektakuläreInsolvenz von Anlageemittenten und -vermittlern, aber auchjede wirtschaftliche Fehlentwicklung bei massenhaft vertriebe-nen Anlageprodukten, eröffnet neue Beschäftigungsfelder mitimmer neuen zu klärenden Rechtsfragen. Bleiben diese aus,können zwei Themenfelder in den Fokus geraten: Die Recht-sprechung wird sich bei vielen noch vor dem 1.1.2012 erhobe-nen Klagen mit der Frage beschäftigen müssen, ob vor dem1.1.2002 entstandene Ansprüche aus der Verletzung von Auf-klärungs- und Beratungspflichten trotz der nach einer speziellenÜberleitungsvorschrift geltenden zehnjährigen Verjährungs-frist nicht bereits zuvor verjährt waren. Im Bereich der Bank-entgelte steht die Klärung der oberlandesgerichtlich umstritte-nen Frage an, inwieweit Kreditinstitute Gebühren für die Bear-beitung von Darlehensanträgen verlangen dürfen.

3 Wie wird der Tätigkeitsbereich für Anwälte im Bank-und Kapitalmarktrecht in fünf Jahren aussehen?

Im Vergleich zu heute wird sich der Tätigkeitsbereich kaum ver-ändern. Der im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Anwalt mussständig auf neue Entwicklungen im Bankenmarkt und perma-nente Änderungen der europäischen Vorgaben reagieren. DerZwang zur Spezialisierung ist schon heute gegeben und wird

Bank- und KapitalmarktrechtMehr Flut als Ebbe

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Fandrich, Stuttgart

sich fortsetzen. Nur noch wenigen Anwälten wird es gelingen,einen Überblick über das gesamte Rechtsgebiet zu behalten.

4 Wo haben Berufsanfänger als Anwalt für Bank- undKapitalmarktrecht die größten Chancen?

Mandantenbeziehungen zur Kreditwirtschaft, zu Unternehmenund zu Vermittlern sind zumeist durch ein in vielen Jahren er-worbenes gegenseitiges Vertrauen geprägt. Auf der Anleger-und Verbraucherseite sind neben regional verwurzelten An-waltskanzleien oft bundesweit tätige Spezialkanzleien ersteAnsprechpartner der Mandanten. Neu in denMarkt eintretendeBerufsanfänger haben deswegen nur selten die Möglichkeit,durch Gründung einer eigenen Kanzlei ein ausreichendes Ein-kommen zu erzielen. Gute Chancen haben Berufsanfänger, diesich in einer ausgewiesenen Kanzlei oder in der Rechtsab-teilung eines Kreditinstituts oder eines Prüfungsverbandes be-währen und nach einigen Jahren entscheiden, ob sie bleibenoder sich selbständig machen wollen. Je nach Neigung eröffnenüberregional tätige Kanzleien und Rechtsabteilungen genausogute Möglichkeiten wie regional verankerte Arbeitgeber.

5 Was vermitteln Studium und Referendariat nicht, waseine junge Anwältin oder ein junger Anwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht braucht?

Einiges. Die Juristenausbildung ist immer noch vom Berufsbilddes Richters geprägt, der einen ihm präsentierten Sachverhaltund die Rechtsfragen vor seiner Entscheidung sorgfältig abwägt.Gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Anwälte sind aberhäufig gezwungen, den relevanten Sachverhalt beimMandantenerst einmal regelrecht herauszuarbeiten und die Rechtslageverständlich zu erläutern. Auf Verbraucherseite muss man sichnicht selten mit wirtschaftlich existenzbedrohenden Fragen be-schäftigen. Das erfordert Einfühlungsvermögen, Fingerspitzen-gefühl und vor allem ein Verständnis für wirtschaftliche Fragen.Viele junge Anwälte erwerben sich das Bewusstsein, dassdie Interessen des zahlenden Mandanten vertreten werdenmüssen, häufig erst nach der Berufsausbildung.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Vorsitzender des (Gesetzgebungs-)Ausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Mitglied der Arbeits-gemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.

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In Hochphasenund in TiefphasenFamilienrecht ist mehr als Paare scheiden:Rechtsanwalt Jörn Vinnen

Familie sucht sich niemand aus, Lebenspartner schon. Und wenn das schiefgeht? Dann sind Anwältinnen und Anwälte gefordert. Kaum ein Rechtsgebiet istbeim Bürger so verankert wie das Familienrecht. Heirat, Geburt, Scheidung undheute auch die Verpartnerung – immer ist allen klar, dass das Recht im Spiel ist.Das Familienrecht – in der Juristenausbildung verkannt – ernährte über Jahr-zehnte angesehene Kanzleien. Doch aus der Königs- ist eine Spezialdisziplingeworden. Für internationale Großkanzleien nicht profitabel genug. Und fürGeneralisten immer unübersichtlicher. Warum im Familienrecht so vieleAnwältinnen arbeiten und welche Chancen Berufsanfänger haben, fragteAnwaltsblatt Karriere Rechtsanwalt Jörn Vinnen aus Hamburg.

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interview

Stört Sie der schlechte Ruf des Familienrechts: nicht profitabel, zu emotionalund juristisch langweilig?

In gewisser Weise leben wir davon. Großkanzleien besetzen das Familienrecht nicht– und greifen auf Spezialboutiquen zurück, wenn sie solche Mandate bearbeiten.Und doch: Der schlechte Ruf stört mich. Er ist nicht berechtigt. Wirklich nicht.

Wie viel Jura steckt im Familienanwalt?

100 Prozent. Erst recht, wenn man Recht nicht in einer kastrierten Betrachtungs-weise begreift und nicht nur im Schema F denkt. Die besten Lösungen gibt dasRecht manchmal nicht vor. Das Familienrecht ist im Übrigen eine sehr anspruchs-volle rechtliche Materie und die Bezüge zum Gesellschaftsrecht, zum Sozialversiche-rungsrecht, zum Erbrecht oder zum Internationalen Privatrecht sind allgegenwärtig.

Wie viel wirtschaftliches Verständnis braucht der Familienanwalt?

Ziemlich viel. Wir müssen auf der einen Seite ein Höchstmaß an psychologischemFeingefühl zeigen und auf der anderen Seite die wirtschaftlichen Konsequenzenunseres Handelns immer im Blick haben – und insoweit auch eine gewisse Härte anden Tag legen. An der Scheidung eines Unternehmers können Arbeitsplätze hängen,wenn der Ehemann keinen Ehevertrag hatte und der Zugewinn so hoch ist, dass erdas Unternehmen verkaufen müsste. Der Ehefrau geht es aber nicht um die Arbeits-plätze. Sie hat vielleicht auf eine Karriere verzichtet und will an den Früchten der Ehebeteiligt werden. Dann müssen sich die Anwälte etwas einfallen lassen. Da geht esum das wirtschaftliche Sein oder Nicht-Sein.

Wie wichtig ist Psychologie für den Familienanwalt?

Wenn ich jetzt sage, der Anwalt im Familienrecht braucht mehr Psychologie als alleanderen Anwälte, dann tue ich allen anderen Anwälten unrecht. Richtig ist aber:Psychologie spielt eine große Rolle, gerade wenn die Mandanten in einer der viel-leicht schwierigsten Phase ihres Lebens kommen. Es gibt fast immer zu Anfang denerklärten Willen aller, dass man sich gütlich einigen will – und dann wird bemerkt:Das geht nicht. Es folgt häufig eine hochemotionale Phase von Machtkämpfen. DerAnwalt muss auf jeden Fall versuchen, den Grundkonflikt im Mandat zu erkennen –und dann den richtigen Ton treffen. Hinzu kommt: Nicht nur die Empathie für deneigenen Mandanten ist wichtig. Der Anwalt muss auch Verständnis für die Gegen-partei, den gegnerischen Anwalt und alle sonstigen Beteiligten entwickeln können.Im Familienrecht spielt die emotionale Befangenheit aller Beteiligten immer eineRolle, sowohl in der Hochphase, als auch in der Tiefphase.

Zusammengefasst: Was zeichnet den guten Familienanwalt aus?

DieMischung – auf der einen Seite Nähe und Empathie: Die Erkenntnis, dassMenschennicht immer vernünftig sind und emotional reagieren – auf der anderen Seite Distanzund Abgeklärtheit: DasWissen um die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen,damit einer immer im Blick hat, welche Folgen das Handeln aller Beteiligten hat.

Und warum gibt es so viele Anwältinnen im Familienrecht?

Vielleicht gibt es in anderen Rechtsgebieten zu wenige Anwältinnen? Ich kanndie Frage nicht wirklich beantworten. Männer und Frauen können das gleich gutmachen. Vielleicht spielt eine Rolle, dass im Familienrecht sehr gut in Teilzeitgearbeitet werden kann.

5High Five

Was hat Sie als Berufsanfänger ammeisten am Beruf gestört?Die schlechte Bezahlung.

Was stört Sie heute am meisten?Die Arbeitsgeschwindigkeit der Justiz.

Wie viel Emotionen darf ein Anwalt haben?Man soll genauso viele Emotionen habenwie ein Nichtanwalt.

Kann Honorar auch Schmerzensgeld sein?Jaaa…

Man sieht sich immer zwei Mal im Leben –richtig oder falsch?Richtig. Gerade im Umgang mit Kollegen.

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Gibt es bei Mandanten Unterschiede im Umgang mit Scheidungen?

Die Bandbreite der Scheidungsgründe ist so groß wie die Bandbreite an Charakteren.Ehen sind total verschieden – und es kommen möglicherweise noch kulturelle Unter-schiede hinzu. Die Frage lässt sich weder geschlechts- noch altersspezifisch beant-worten. Gemeinsam ist aber allen Mandaten: Die Scheidung ist etwas anderes alsdas Einklagen einer Malerrechnung. Es geht nie nur ums Geld. Es geht darum, eineLebensperspektive zu eröffnen, die über den Scheidungstag hinausgeht – und dieim weitesten Sinne Zufriedenheit verspricht. Das ist bei gemeinsamen Kindern nochviel wichtiger. Das landläufige Vorurteil, dass sich Paare heute leichtfertig trennen,trifft nicht zu. Es geht fast immer um sehr nachvollziehbare Konflikte, die sich nichtleicht lösen lassen.

Was macht ein Familienanwalt noch außer Scheidungen?

Er berät vor allem rechtsgestaltend, Stichwort Eheverträge. Oder er steht dem Gesell-schaftsrechtler zur Seite, wenn es darum geht, Satzungen für Familienunternehmenzu formulieren. Es gibt Randbereiche des Familienrechts: Adoptionen. Und fast schonkurios: Streitigkeiten zwischen Unverheirateten. Das hat mit Familienrecht nichts zutun, ist pures Sachen- oder Schuldrecht, landet aber bei den Familienrechtlern. DiePaare fühlen sich eigentlich so wie verheiratet.

Wie viel Zeit verbringen Sie bei Gericht?

Viel. Die Forensik gehört dazu. Das kann ein Termin, das können aber auch mal12 Termine in der Woche sein.

Beneiden Sie Richter und Richterinnen?

Nein. Der Richter bekommt blitzlichtartig einen Eindruck von einer Sache und mussdann darüber entscheiden. Die wahre Geschichte erfährt er meistens nicht. Unddoch ist der Zusammenhalt zwischen Anwälten und Richtern im Familienrechtgroß: Wir sind am Ende doch Leidensgenossen. Wer im Familienrecht tätig ist, fühltVerantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind. Da gehört die professio-nelle Aussprache unter Anwälten und mit Richtern dazu.

Was unterscheidet denn am stärksten den Anwalt vom Richter?

Der Anwalt soll aus 1 und 1 drei machen und der Richter muss erkennen, dass 1 und1 zwei ist.

Welche Rolle spielt die Mediation – mehr als nur ein Trend?

DieMediation ist ein geeignetes Instrument zur Konfliktbewältigung und hat auch sogarmich – der ich kein Jünger der Mediation bin – überzeugt. Sie gehört zum Kanon derKonfliktbewältigungsmethoden dazu – gerade wenn die beste Lösung nicht darin be-steht, dass der BGH amEnde sagt, was jedem zusteht. Es ist erstaunlich, wie vieleMedia-tionen erfolgreich sind. Es ist aber ein Irrglaube, dass jede Mediation zum Erfolg wird.

Was unterscheidet Familien- und Erbrecht?

Überspitzt: Tote muss man nicht mehr scheiden. Das hat Konsequenzen für dieArbeit des Anwalts: Der Rhythmus des Erbrechts ist ein anderer. Im Erbrecht wirdin langen Zeiträumen gedacht, die Normen des Rechts werden nach allen Regelnder juristischen Kunst angewendet und die forensische Karte wird deutlich seltenergespielt. Doch die dicken Akten sind manchmal auch ein wenig tot.

interview

Rechtsanwalt Jörn Vinnen: „Vergessen Sie das Bild vomweichgespülten Wollsockenträger.“

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Was hat mehr Zukunft – Familien- oder Erbrecht?

Wir brauchen beides. Auch künftig wird es Ehen, Partnerschaften, Scheidungen,Vorsorgebedürfnisse und den Tod geben: Die Arbeit wird uns also voraussichtlichnicht ausgehen. Auch wird es bei der vorwiegend nationalen Prägung der Rechtsge-biete bleiben: Im Familien- und Erbrecht merken Sie, wie stark Menschen durch ihrenationale Herkunft rechtlich geprägt werden. Beispiel: Was hier „Mein“ am Tag vorder Eheschließung ist, bleibt auch „Mein“ am Tag danach, in den Niederlanden giltdas wegen der Gütergemeinschaft nicht.

Wie wird ein guter Anwalt ein guter Unternehmer?

Sie unterstellen, dass ich ein guter Unternehmer wäre … ich glaube, dass man sich Zah-len verbunden fühlen muss. Es geht um Geld, Kosten und Effizienz. Die Kanzlei mussalle rechtlichen Vorgaben erfüllen, aber auch wirtschaftlich sein – dazu gehört auchunternehmerisches Risiko. Akquise undMarketing sind damit noch gar nicht gemeint.

Welche Fähigkeiten braucht denn ein Anwalt noch, um eine Kanzlei zu führen?

Wenn er Personal hat, soll er sich mit dem richtigen Personal umgeben – und das isteine der schwersten Aufgaben. Personalführung machen Anwälte gerne nach Gefühl– und das ist im Grunde falsch.

Wie wichtig ist Anwaltswerbung?

Wir versuchen, so viele Kanäle wie möglich zu nutzen. Wir machen zum Beispiel auchRadiowerbung. Gutes Marketing ist immer mehrgleisig und spielt nichts Falsches vor.„Tu, was du sagst und sag, was du tust.“ Das ist schon ganz schön schwierig. In Groß-städten wie Hamburg geht es nur, wenn sich die Kanzlei auf ein konkretes Themafokussiert. Doch die allermeisten Mandanten kommen über Empfehlungen – vonehemaligen Mandanten oder von anderen Beratern. Am Ende müssen wir durchgute Arbeit überzeugen.

Macht es heute noch Sinn eine Kanzlei zu gründen?

Ja – und es gibt ganz viele Anwältinnen und Anwälte, die es tun und wahnsinnig er-folgreich damit sind. Auch in einem überfüllten Markt gibt es Marktlücken für Spezial-boutiquen: Der Wandel der Wirtschaft führt zu neuen Chancen auch im Recht. Vielesist noch immer in der Anwaltschaft von Traditionen bestimmt – da bleibt Raum fürGründer mit frischemWind.

Drei Tipps für die Kanzleigründung?

Eine Lehrzeit in einer Kanzlei ist heute empfehlenswert. Ganz ins kalte Wasser würdeich nicht springen. Von Anwaltskollegen lernt man ammeisten. Zweitens: Nicht alleine.Zu zweit ist alles leichter – nicht nur die Vertretungsregelung im Urlaub. Und drittens:Nicht da hingehen, wo sowieso schon alle sind – das kann gegen Großstädte sprechen.

Der Volksmund sagt, der Schuster hat die schlechtesten Schuhe. Sie sind ver-heiratet – mit Ehevertrag?

Ja. Das ist ein ordentlicher Ehevertrag. Die Konditionen stehen fest. Jeder der heiratet,schließt einen Ehevertrag ab – entweder zu den gesetzlichen oder zu seinen eigenenKonditionen. Warum sollen wir dem Gesetzgeber, der einen Durchschnittsfall regelnmöchte, das Schicksal unseres persönlichen Falles in die Hände geben? Und bedenkenSie: Der Gesetzgeber kann die Konditionen einfach ändern – durch eine Gesetzesreform.

interview

Zur Person

Jörn Vinnen, Jahrgang 1967, geboren inHoya/Weser ist seit 1995 Rechtsanwalt. AlsAnwalt war er zuerst in Bruchhausen-Vilsenim Landgerichtsbezirk Verden bei Brementätig und spezialisierte sich früh auf dasFamilienrecht. 1999 wurde er Fachanwalt fürFamilienrecht und wechselte 2000 zu seinerheutigen Kanzlei Schneider Stein & Partnerin Hamburg in der zur Zeit 12 Berufsträger,davon 9 Fachanwälte für Familienrecht fami-lien- und erbrechtliche Mandate betreuen.Den erst 2005 eingeführten Fachanwalt fürErbrecht erhielt er 2006. Das Referendariatabsolvierte Vinnen im Bezirk des Oberlandes-gerichts Celle, u.a. mit Stationen bei Anwalts-kanzleien in Hamburg und bei der deutschenAuslandshandelskammer in Taipeh. Jura stu-dierte er an den Universitäten Osnabrück,Göttingen und Leiden in den Niederlanden.Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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Das Interview führten RechtsanwaltFranz Peter Altemeier und RechtsanwaltDr. Nicolas Lührig, Berlin.

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gastkommentar

Seit mehr als 20 Jahren beobachtet und analysiert das Institutfür Anwaltsrecht an der Universität zu Köln die Entwicklungdes Anwaltsmarktes. Die wichtigste Veränderung bei der fach-lichen Tätigkeit des Anwalts ist die dynamische Entwicklunghin zu einer fortschreitenden Spezialisierung. Das hat Auswir-kungen bis in die Juristenausbildung hinein.Der Universalanwalt klassischer Prägung als Berater und

Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ist ein Auslaufmo-dell, als unternehmerisches Konzept ist er überholt. Der Trendzur Spezialisierung ist durch die Einführung der Fachanwalts-bezeichnungen noch forciert worden. Inzwischen sind mehr als42.000 Fachanwaltstitel verliehen worden – 2005 waren es mit20.000 weniger als die Hälfte. Deutschland ist mit dem Konzeptder mittlerweile 20 Fachanwaltschaften international Vorreiter.Viele andere europäische Staaten ahmen uns nach. Es ist keineallzu kühne Prognose: In wenigen Jahren wird es für den anwalt-lichen Nachwuchs ganz selbstverständlich sein, unmittelbarnach dem 2. Staatsexamen (oder dann vielleicht Bachelor undMaster) als weiteren Qualifikationsschritt einen Fachanwalts-titel zu erwerben – nicht umsonst wird die aktuelle Diskussionüber die Reform der Fachanwaltsordnung scherzhaft unter derÜberschrift „Einführung des 3. Staatsexamens“ geführt.Der dynamische Trend zur Spezialisierung wird auch Aus-

wirkungen auf die Juristenausbildung an den Universitätenhaben. Wir müssen ganz nüchtern realisieren, dass Absolventen,die den Anwaltsberuf ergreifen – und das sind immerhin über70 Prozent – als künftige Spezialisten nach ihrem Examenwachsende Teile ihres an der Universität erlernten Wissens niewieder benötigen werden. Was folgt daraus für die Universi-täten? Sicherlich nicht: Schon an der Hochschule mit einerSpezialisierung zu beginnen. Nein, ganz im Gegenteil, es be-deutet, dass sich die Universitäten noch stärker als bisherdarauf konzentrieren müssen, Grundverständnis, Grundstruk-turen und juristisches Denken zu vermitteln. Detailwissen,das allzu häufig vermittelt und abverlangt wird, wird von derMehrzahl der Studierenden nur gelernt, um sofort nach demExamen wieder vergessen zu werden.Schaut man auf die Entwicklung der Fachanwaltschaften,

so erweist sich eine zweite Besonderheit der klassischen Aus-bildung als problematisch. Universitäten sind weiterhin stark

von der traditionellen Dreiteilung in Zivilrecht, ÖffentlichesRecht und Strafrecht geprägt. Die Fachanwaltschaften zeich-nen ein ganz anderes Bild des Bedarfs der Praxis. Das gesamteStrafrecht betrifft nur eine von 20 Fachanwaltschaften, ebensodas gesamte Verwaltungsrecht. Klammert man einmal dieSondergebiete Sozialrecht und Steuerrecht aus, die für die Er-ste Juristische Prüfung keine Rolle spielen, so sind die übrigenFachanwaltsgebiete im Wesentlichen Untergebiete des Zivil-und Zivilverfahrensrechts, gelegentlich mit Bezügen zumÖffentlichen Recht. Noch deutlicher wird die Situation, wennman auf die Anzahl der Fachanwaltstitel schaut: Im Arbeits-und Familienrecht sind jeweils deutlich über 8.000 Fachan-waltstitel verliehen, im Strafrecht nur 2.500 und im Verwal-tungsrecht 1.400 – das sind kaummehr Fachanwaltstitel als siemit 1.200 im Erbrecht vergeben worden sind. Berücksichtigtman die geringe Bedeutung, die das Familien- und Erbrecht ander Universität spielt, muss man von einem krassen Miss-verhältnis zwischen an der Universität vermitteltem Wissenund in der Praxis gefordertem Wissen sprechen. Wenn alleinim Familienrecht doppelt so viele Spezialisten tätig sind als imgesamten Straf- und Verwaltungsrecht, dann muss die univer-sitäre Juristenausbildung hierauf reagieren.Ein zweites zentrales Thema gibt Anlass zu Nachdenklich-

keit: Es ist die Zukunft des Anwalts in ländlichen Gebieten. AlsSpezialist hat es der Anwalt dort naturgemäß deutlich schwe-rer als in der Stadt. Für Anwälte in diesen Regionen geht es da-rum, sich auf bestimmte Gebiete zu konzentrieren, die immerwieder nachgefragt werden: Familienrecht, Mietrecht, Ver-kehrsrecht. Wie aber stellen wir die Versorgung der recht-suchenden Bevölkerung mit Rechtsrat durch Spezialisten indiesen ländlichen Gebieten sicher? Wie schaffen wir aus-kömmliche Bedingungen für die dort tätigen Anwältinnen undAnwälte? Wie soll der Anwalt auf dem Land für sich werben?Die Antworten auf diese Fragen werden für viele Studierendevon heute über ihre berufliche Zukunft entscheiden. //

Der Autor ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- undWirtschaftsrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der Universitätzu Köln. Er ist seit 2006 Präsident des Deutschen Juristentags.

Der Anwalt als Spezialist… und die Folgen für die Juristenausbildungund den Anwaltsmarkt

Text: Prof. Dr. Martin Henssler, Köln

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haftungsfalle

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Wer Anwalt werden will, braucht eine eigene Haftpflichtver-sicherung – ohne Versicherung keine Zulassung. Was pas-siert aber, wenn der Anwaltsberuf gemeinsam mit anderenausgeübt wird?

Die Mindestversicherungssumme eines Anwalts beträgt250.000 Euro. Die Ausgestaltung der Versicherung regelt § 51BRAO. Die Berufshaftpflichtversicherer haben ihre AllgemeinenVersicherungsbedingungen (AVB) darauf ausgerichtet – unddamit den einzelnen Anwalt im Blick. Nur für die Anwalts-gesellschaft, also die GmbH, gibt es eine Sondervorschrift fürdie Mindestversicherungssumme (§ 59 j BRAO). Gesetzlichnicht geregelt sind versicherungsrechtliche Fragen für denFall, dass sich Anwälte in Form einer BGB-Gesellschaft oderPartnerschaftsgesellschaft zur gemeinsamen Berufsausübungzusammenschließen. Wer neu in eine Kanzlei eintritt, sollte dieVersicherungsverhältnisse klären und wissen, wie er „richtig“versichert ist. Das ist sogar für Rechtsreferendare relevant, so-weit sie in der Kanzlei nicht ausschließlich ihre Ausbildungs-station ableisten, sondern darüber hinaus „jobben“.Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz nämlich

nicht isoliert für den jeweiligen Anwalt und seine Berufsfehler.Vielmehr bestimmt § 12 AVB, den die allermeisten Berufshaft-pflichtversicherer in ihre Versicherungsbedingungen auf-genommen haben, dass der Versicherungsfall eines Sozius alsVersicherungsfall aller Sozien gilt und dass der oder die Ver-sicherer für die jeweiligen Sozien mit einer einheitlichenDurchschnittsleistung eintreten. Das gilt völlig unabhängigdavon, welche Sozien am Fall gearbeitet haben und wer diePflichtverletzung begangen hat, um die es geht. Mit anderenWorten: Die eigene Versicherung eines Anwalts tritt auch dann(lediglich) mit der Durchschnittsleistung ein, wenn dieser ausseinemMandat in Regress genommen wird; dementsprechendbesteht für die übrigen Sozien über deren Versicherung eben-falls Deckung mit der Durchschnittsleistung, so dass am Endewieder die volle Versicherungsleistung zur Verfügung steht,vorausgesetzt alle Sozien haben ausreichenden Versicherungs-schutz. Deshalb ist es keinesfalls sinnvoll, wenn ein Sozius,der Mandate mit der Höhe nach relativ geringem Risiko be-treut, für sich selbst geringe Versicherungssummen eindeckt,sofern weitere Sozien in der Kanzlei tätig sind, die in ihren

Mandaten höhere Risiken kalkulieren und sich dementspre-chend auch höher versichern. Andernfalls drohen Deckungs-lücken. Wenn zum Beispiel zwei Sozien vorhanden sind, dieeine Versicherungssumme von 1 Mio Euro bzw. 250.000 Euroeingedeckt haben und einem der beiden – gleichgültig wem –ein Berufsfehler unterläuft, der einen begründeten Regressan-spruch von 650.000 Euro auslöst, würden für einen Sozius –wäre er allein tätig – tatsächlich auch 650.000 Euro zur Ver-fügung stehen, während für den niedrig versicherten Soziuslediglich 250.000 Euro ausgezahlt werden könnten. Die Durch-schnittsleistung beträgt also 450.000 Euro. Damit wird deut-lich: Ausreichend Versicherungsschutz ist nur dann gewähr-leistet, wenn sich alle Sozien gleichmäßig hoch versichern,ausgerichtet am höchsten in der Kanzlei zu kalkulierendenRegressrisiko. Als Sozien gelten alle Berufsträger, die gemein-schaftlich nach außen hin ihren Beruf ausüben (auf das Innen-verhältnis kommt es nicht an).Wer – gleichgültig ob als Anwalt, als Assessor oder auch als

Referendar außerhalb der Ausbildungsstation – in der Kanzleimitarbeitet, ohne dass dies in irgendeiner Weise nach außenhin kundgetan wird, fällt nicht unter die Sozienklausel. Das be-deutet aber nicht, dass für diese Mitarbeiter kein Versiche-rungsschutz notwendig wäre. Vielmehr handelt es sich dannum zuschlagspflichtige Mitarbeiter im Sinne des § 11 b AVB,die dem Versicherer zu melden sind. In der Regel werden dieseMitarbeiter dann mit einem Nachlass von 20 Prozent auf dienormale Prämie bei einem der Sozien auf dessen Police mit-versichert. Denn natürlich erhöht die Mitarbeit von juristischausgebildetem Personal das Gesamtrisiko, weil grundsätzlichmehr Mandate abgearbeitet werden können. Werden solcheMitarbeiter nicht angezeigt, ist das eine Obliegenheitsver-letzung. Folge ist die Anwendbarkeit des § 13 AVB. Der nichtgemeldete (und daher nicht versicherte Mitarbeiter) wird wieein nicht versicherter Berufsträger im Rahmen des § 12 AVBbehandelt, das heißt dessen Anteil fällt bei der Berechnung derDurchschnittsleistung aus. Das kann – je nach Anzahl der inder Kanzlei beschäftigten Sozien und Mitarbeitern – zu emp-findlichen Deckungslücken führen. //

Der Autor ist bei der Allianz Versicherungs-AG tätig. Der Beitrag gibtseine persönliche Auffassung wieder.

Zwei sind mehr als einerAugen auf beim Thema Berufshaftpflichtversicherung

Text: Rechtsanwalt Bertin Chab, München

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Den ganzen Kuchenbekommt keinerFünf Jahre danach: Wie einer Referendarin und einem Referendarder Einstieg in die Anwaltswelt gelungen ist

Text: Frank Christiansen

2007 ............2012

Wie sieht er aus, „der“ optimale Einstieg in den Anwaltsberuf? Als Novizin beieiner der großen Adressen – oder in der selbst gegründeten Kanzlei? Vor fünfJahren stellte Anwaltsblatt Karriere zwei ambitionierte Referendare vor. IrisBuckenleib war kurz davor, die klassische Großkanzlei-Karriere einzuschlagen.Frank Riedel, einst Kapitän der Squash-Nationalmannschaft, hatte für seine An-waltslaufbahn bereits einen Fuß in einer Kölner Kanzlei. Und fünf Jahre danach?Zeit für eine Bilanz – oder: von geraden und ungeraden Wegen.

München, Karl-Scharnagl-Ring, zwischen bayerischer Staatskanzlei und Landtag.Moderne Bürogebäude säumen die vierspurige Straße. Hinter einer ihrer Fassadenschmieden 30 Anwälte der Großkanzlei Gleiss Lutz die juristischen Gerüste für oftmilliardenschwere Unternehmensübernahmen und Fusionen. Iris Buckenleib istgerade erst 32 Jahre alt geworden, gehört aber schon seit vier Jahren dazu. Die pro-movierte Kartellrechtlerin ist Senior Associate und auf dem Sprung zu einer assozi-ierten Partnerschaft. „Ich hoffe, dass ich das Auswahlverfahren überstehe.“ Dem-nächst geht es für einige Monate zum Stammsitz von Gleiss Lutz nach Stuttgart.

Auf der Überholspur

„Man lernt nirgends so schnell und so viel wie in einer Großkanzlei“, sagt Buckenleib.Kein Wunder bei einer 60-Stunden-Woche. Mit 16 wollte sie schon Anwältin werden,es blieb dabei. Später schälte sich noch die Spezialisierung heraus. Das Kartellrechtsollte es sein – und so ist es gekommen. So wird es zweifellos bis auf Weiteres bleiben:„Es macht mir nach wie vor viel Spaß.“ Die Antwort auf die Frage nach dem größtenNachteil kommt ohne Zögern: „Die Arbeitsbelastung. Die ist schon wesentlich höherals in der Justiz.“ Das liegt auch an der Zeitverschiebung im internationalen Geschäft:Spät abends haben die Kollegen in den USA Gesprächsbedarf, morgens die Asiaten.Die Bezahlung erlaubt das Wohnen in Deutschlands teuerster Innenstadt, lange

Wege zur Arbeit muss sie nicht in Kauf nehmen. Aber lässt sich so viel Arbeit mitKindern und Familie kombinieren? „Mit den Teilzeitmodellen der Kanzlei geht dasschon“, glaubt die Juristin und verweist auf ihre Mentorin Petra Linsmeier, Partnerinbei Gleiss Lutz undMutter von zwei Kindern. „Manmuss sich eben gut organisieren.“Die Gründung einer eigenen Kanzlei kam für die junge Anwältin nicht in Frage:

Im Kartellrecht ist die Großkanzlei der Standard, der einzeln arbeitende Kollege dieexotische Ausnahme. „Für mich wäre das keine Option. Sie können allein kein größeresMandat übernehmen. An manchen Fällen arbeiten wir mit zehn Anwälten im Team.“Bei der Arbeitszeit müssen die Großkanzleien flexibler werden und mehr auf die

Bedürfnisse der Anwälte eingehen, ist Buckenleib überzeugt. Die Zahl der Bewerber,die die Anforderungen erfüllten, werde zweifellos zurückgehen. Angehenden Juris-ten rät sie, „sich im Referendariat so viel wie möglich anzusehen und sich nicht vomnegativen Bild der Großkanzleien abschrecken zu lassen.“Dr. Iris Buckenleib

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bericht

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In Serpentinen bergauf

Dormagen, Vom-Stein-Straße. Die 63.000-Einwohner-Stadt grenzt im Süden an Köln.Von den Zentren Kölns und Düsseldorfs ist Dormagen binnen Minuten zu erreichen,vorausgesetzt, die Autobahn ist frei. Am Horizont sieht man die Dampfsäulen derchemischen Industrie, bevor man die Stadt sieht. Der Arbeitsplatz von RechtsanwaltFrank Riedel (46) liegt in einem ruhigen bürgerlichen Wohngebiet, abseits von Kraft-werken und Konvertern. Riedel ist seit zwei Jahren Anwalt bei der KSW-Gruppe inDormagen. Die Gruppe hat Dependancen in mehreren Bundesländern mit demSchwerpunkt wirtschafts- und steuerrechtliche Beratung. Riedel hat dort als Familien-rechtler angedockt.Vor fünf Jahren hatte der Ex-Squash-Profi bereits einen Fuß in der Tür einer

Anwaltskanzlei in Köln. Aber als es 2008 zum Schwur kommt, ist konjunkturellkeine Luft für eine zusätzliche Stelle. Als freier Mitarbeiter mehrerer Kanzleien undmit der eigenen „Wohnzimmer-Kanzlei“ geht es zunächst darum, sich wirtschaft-lich über Wasser zu halten: „Ich gebe zu: mehr schlecht als recht. Das war aus derNot geboren.“Für eine echte Kanzleigründung mit Business-Plan und einkalkulierten Anlauf-

verlusten fehlt das notwendige Startkapital – die Squash-Bundesliga ist nicht dieFußball-Bundesliga: „Das ist schön, um die Welt zu sehen, aber Rücklagen kannman davon wirklich nicht bilden“, sagt der Ex-Nationalspieler.Beim beruflichen Einstieg Riedels spielen daher Zufälle und die Musik eine Rolle.

Denn Riedel war vor dem Jura-Studium auch noch einige Jahre Marketing-Managerbei der nicht mehr existierenden Plattenfirma Rough Trade. Eine Bekannte findet,Riedel und ein Steuerberater der KSW-Gruppe hätten musikalisch einiges gemein-sam und vermittelt den Kontakt über die Karriereplattform Xing. Riedel schreibt einvergaberechtliches Gutachten für die KSW. Es bleibt zunächst der einzige Auftrag.Ein Aushang am Kölner Landgericht bringt den Anwalt dann erneut mit der

KSW-Gruppe in Kontakt, die nun einen Familienrechtler sucht. Das trifft sich gut,Riedel bildet sich gerade zum Fachanwalt für Familienrecht fort. Er wirft seinen Hutin den Ring, landet aber auf dem zweiten Platz.Anfang 2010 kommt der längst nicht mehr erwartete Anruf doch noch. Der Erst-

platzierte ist schwer erkrankt und muss ausscheiden. Nun geht alles sehr schnell.„Es war der Sprung ins kalte Wasser. Ich musste ein voll laufendes familienrechtli-ches Dezernat übernehmen. Das war schon heftig.“ Der Kaltstart glückt. Inzwischenhat der 46-Jährige alle Elemente für den Fachanwaltstitel in der Tasche: den theoreti-schen Teil bestanden und die notwendige Zahl der außergerichtlichen und gericht-lichen Fälle erreicht. „Ich fühle mich pudelwohl, die Kollegen sind supernett. Espasst menschlich und fachlich. Besser geht es – glaube ich – gar nicht. “ Auf demFlur zwischen Büros und Besprechungsräumen ist die alte E-Gitarre des Unterneh-mensgründers in einer Glasvitrine ausgestellt.Und die Work-Life-Balance? „Das läuft auf eine 50-Stunden-Woche hinaus. Zehn

Stunden am Tag sind Minimum.“ Kommen noch 70 Kilometer Autofahrten desWahl-Kölners hinzu. Die Arbeit als Familienrechtler ist bodenständig, es geht um dienormalen Leute und ihre Lebenskrisen. Das Schönste am Beruf? „Dass ich Menschenhelfen kann, die meistens in großer Not sind, die Stress haben, wenn sie hier vor mirsitzen. Dass ich mir nicht nur abstrakte Verträge im stillen Kämmerlein ausdenke.“Das gilt auch für die Auftritte vor Gericht: „Gerichtsverhandlungen machen mirSpaß. Die Familienrechtler kennen sich hier alle, das hat etwas Sportliches. MeineZukunft sehe ich hier.“ //

Frank Riedel

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Zukunft bei Freshfields Bruckhaus Deringer

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Arbeit

Macht

KulturKonferenzräume in Anwaltskanzleien

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In Konferenzräumen wird gearbeitet. Im Grunde könnten sieim Keller liegen, wenn er gut durchlüftet ist. Der Blick durchsFenster lenkt nur ab. Wasser muss es dort geben, aber keinBrot; zum Wachhalten vielleicht Kaffee, aber kein staubigesKonferenzgebäck aus den großen Blechdosen, deren Zu-sammenstellung sich seit 1957 nicht mehr geändert hat. Nurim Atombunker der Bundesregierung würden wir solche Räu-me finden, bei Anwälten sehen sie anders aus. Sie sind ein

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Text: Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen, BerlinFotos: Franz Brück

Runder Tisch bei Dr. Schackow & Partner

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reportage

wichtiger Teil unserer Corporate Identity, unsere Visitenkarte,auf der unendlich viele Informationen zwischen den Zeilen ge-schrieben stehen. Nicht nur an der Bibliothek erkennt man dieInteressen (und gelegentlich den Charakter) des Besitzers, dieKonferenzräume spiegeln immer die Unternehmenskultur derSozietät – oder wie sie gesehen werden will. Sie bilden einechiffrierte Botschaft, die sich um ein einziges Zentrum dreht:den Umgang mit der Macht.

Anwälte sind beim Betreten des Konferenzraums immermächtiger als ihre Mandanten, die von ihren Problemen nieder-gedrückt werden. Beide wollen sich das nicht anmerken lassen:Dem Anwalt sagt sein Taktgefühl, wie er mit seiner Überlegen-heit umgehen soll, der Mandant zeigt durch Energie und Ag-gressivität, dass er nichts auf der Welt fürchtet – besonders,wenn ihm klar ist, dass er nicht Recht haben kann. FriedrichSchiller – früher Militärarzt – ging von anderen Idealbildern

Tafelrunde bei Greffin & Greffin

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aus: „Es ist zu verwundern, dass solche Menschen nicht im Ge-fühl ihrer Nichtswürdigkeit augenblicklich verwesen.“ Arztund Patient kämpfen gemeinsam gegen die Krankheit undbeide wissen, dass sie damit auch das Leben bekämpfen. AmEnde haben sie keine Chance. Der Aggressivität fehlt ihr Ziel.In Rechtssystemen ist sie zuhause. Anwälte und Mandan-

ten treffen sich auf den fiktiven Feldern von Gut und Böse, aufdenen man sich lange genug in der Illusion abarbeiten kann,

da gäbe es etwas zu ernten. Konferenzräume sind Operations-säle, in denen Tränen fließen und Empörung hochkocht. Aberwir müssen cool bleiben und unseren Mandanten zeigen, wiedas geht: „Moralische Entrüstung ist die Würde der Idioten.[Marshall McLuhan]“. Sie gehört hier nicht hin. Denn Gerech-tigkeit, so wie die Menschen sie erwarten, gibt es selten – esgibt sie nur in ihrer rechtlichen Form, dem Urteil.Die Machtverhältnisse werden in den Konferenzräumen

Konzentriertes Wissen bei Pohl & Eis

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hinter kulturellen Zeichen versteckt. Wo sich individueller Ge-schmack zeigt, wie in einem alten Refektoriumstisch (Pohl &Eis) deutet das Design des Raums auf den Urheber hin, der ihnpersönlich gestaltet hat. Die Bibliothek hat die Aufgabe, auf dasWissen der Anwälte hinzudeuten, die Kunst entschuldigt dieMacht. Sie verdeckt die scharfen Kanten des Rechtsgeschäfts,ihre Schönheit überblendet die Verluste. Die Spezialisten desUrheberrechts können darin auch ihre Arbeitsgebiete zeigen.

Bei Raue erwartet man Rebecca Horn, Wolf Vostell und AndyWarhol. Bei Freshfields Bruckhaus Deringer wäre das zu indi-viduell. In diesen Räumen gibt es keine Bücher (das Wissen istselbstverständlich), und die Kunst verziert nichts: Diese Räu-me sind selbst Kunstwerke, gestaltet von unterschiedlichenDesignern, die Tische, Stühle, geheimes Wissen und Bilder mitder Lichtarchitektur zu einem Ensemble verbinden, das denBlick zugleich nach außen lenkt – der Blick durch die hohen

Moderne Kunst bei Raue – Rebecca Horn Raum

reportage

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Fenster zeigt das Büro im Zentrum der Macht, umgeben vonanderen Türmen, in deren Eingangshallen ein Türhüter stehtund hinter ihm noch weitere, von denen jeder mächtiger ist alsder vorhergehende. Schade, dass wir diese Räume nicht mor-gens um 3:00 Uhr sehen, nach 12 Stunden due diligence. Nurnoch Essensreste, Pizzaschachteln, klebrige Gläser und dreckigeTassen sind zu sehen. Draußen ist alles finster.Früher lagen die typischen Anwaltsadressen rund um die

Gerichte. Wer häufig prozessieren muss, braucht kurze Wege.Die großen Sozietäten senden andere Signale. Sie suchen sichweltweit ihre Büros in der Nähe der Banken und Regierungen(und zwar in dieser Reihenfolge). Das ist der point of sale.Frankfurt ist die einzige Stadt in Deutschland, deren Skylinedie Zusammenhänge auf den ersten Blick deutlich macht, aberauch in anderen Städten muss man nicht lange suchen: InMünchen liegen die richtigen Anwaltsadressen „nördlich vom

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Adrenalin bei Freshfields Bruckhaus Deringer

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reportage

Stachus“, wo die Banken hinter Barockfassaden hausen, inBerlin inzwischen in gestylten Quartieren zwischen PotsdamerPlatz und Brandenburger Tor, wo gleichzeitig die Regierungs-nähe ins Auge springt. Auch Rechtsanwalt Roback (Berlin)kennt den point of sale: sein Büro liegt in einer Szenestraße inKreuzberg in einem Ladenlokal – in Nähe zu seinenMandanten.

Doch Arbeit macht blind: Anwälten, die nur ihre eigenenKonferenzräume kennen, entgehen die Botschaften, die ihre

Mandanten nicht mitbringen können: Es ist deren eigene Ar-beitsumgebung, aus der man in vielen Fällen mehr schließenkann, als aus Verträgen, E-Mails, Webseiten oder Korresponden-zen. Wer den Metzgermeister, dessen Erbsache er bearbeitet, inseinem Laden aufsucht, wer in dem Restaurant speist, bei demgerade die Lebensmittelaufsicht war, wer die neue Produktions-straße im Autowerk gemeinsam mit dem stolzen Manager be-sichtigt, wird bald wissen, woher die Probleme stammen. //

Geborgenheit bei Rechtsanwalt Robak

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Elementar bei Geulen & Klinger

Freshfields BruckhausDeringer LLP,Hamburg,Hohe Bleichen

Dr. Schackow &Partner,Hamburg,Jungfernstieg

Greffin & Greffin,Berlin-Grunewald

Pohl & Eis,Berlin-Wilmersdorf

Raue LLP,Berlin-Tiergarten

Freshfields BruckhausDeringer LLP,Hamburg,Hohe Bleichen

RechtsanwaltNicolai Robak,Berlin-Kreuzberg

Geulen & Klinger,Berlin-Charlottenburg

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RechtsprechungTexte: Dr. Anja Tyzak

Bundesarbeitsgericht Erfurt

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r rechtsprechung

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BAG: Im Hamsterrad aufeigenes Risiko

Das Problem

Viele Berufsanfänger zieht es in die Großkanzlei, so es die Notehergibt. „Es“, das ist die Hoffnung auf das ganz große Mandat,vielleicht der Wunsch nach einer soliden Ausbildung in einernamhaften Kanzlei oder „es“ ist schlicht eine finanzielle Erwar-tungshaltung. Den frohen Erwartungen steht aber ein Opfergegenüber, welches mit Gewissheit erbracht wird: Man wirdviel arbeiten. Wer in der Großkanzlei Partner wird, für denmögen sich lange Nächte als Associate gelohnt haben; aberwas, wenn jemand dann doch nicht Partner wird? Darf er sichdie Überstunden der letzten Jahre auszahlen lassen? Ein ange-stellter Anwalt wollte es wissen. Er verdiente zunächst rund70.000 Euro, zuletzt 80.000 Euro brutto im Jahr, arbeitete viel –nach seiner eigenen Aufstellung kamen 930,33 Überstunden inzwei Jahren zusammen – und wollte sich nach dem Zerwürf-nis mit der Kanzlei die Überstunden zu 42,31 Euro/Stundenachträglich bezahlen lassen. Aber so geht es dann doch nicht,entschied das BAG. Zwar wurde die Vergütung von Überstun-den im Arbeitsvertrag nicht wirksam ausgeschlossen, dazuhieß es nämlich im Arbeitsvertrag:„§ 3 Vergütung• Der Mitarbeiter erhält für die vertragliche Tätigkeit ein monat-liches Bruttogehalt i.H.v. 5.833,33 Euro. [...]

• Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig not-wendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten.“

Weiteres Geld erhielt der Anwalt dennoch nicht, denn es istihm nicht gelungen, einen Anspruch auf Überstundenentgeltdarzulegen.

Die Leitsätze

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verletzt das Bestimmt-heitsgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sie vermeidbareUnklarheiten und Spielräume enthält. Lässt sich eine Klauselunschwer so formulieren, dass das Gewollte klar zu erkennenist, führt eine Formulierung, bei der das Gewollte allenfallsdurch eine umfassende Auslegung ermittelbar ist, zu vermeid-baren Unklarheiten (Leitsatz des Gerichts).Ein angestellter Anwalt in einer Großkanzlei mit einem

Bruttogehalt von 70.000 oder 80.000 Euro im Jahr hat für nichtvergütete Überstunden nach Kündigung durch die Sozietätkeinen nachträglichen Vergütungsanspruch auf Überstunden,auch wenn die Überstunden in der Hoffnung geleistet wurden,seine Aufnahme in die Partnerschaft zu fördern (Leitsatz derRedaktion).

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Eine Klausel des Inhalts, dass mit der Bruttovergütung eineetwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegol-ten ist, ist unwirksam, so das BAG. Die Klausel sei bewusstund vermeidbar unklar gehalten. Für den Arbeitnehmer seibei Abschluss des Arbeitsvertrages nicht ersichtlich, was ggf.„auf ihn zukommt“ und welche Leistung er für die verein-barte Vergütung maximal erbringen muss.

• Nach Wegfall der Klausel verhalte sich der Arbeitsvertrag we-der positiv noch negativ zu der Vergütung von Überstunden.Es komme daher auf § 612 BGB an. Der gewähre hier aberkeinen Anspruch. Die Leistung der Überstunden war den Um-ständen nach nicht nur gegen eine Vergütung zu erwarten.Es gäbe – gerade für Dienste höherer Art – keinen allgemei-nen Rechtsgrundsatz, nach welchem jede Mehrarbeitszeitoder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Ar-beitszeit hinaus zu vergüten sei. Schließlich habe der Klägerzunächst keine Vergütung im Sinne einer Geldzahlung er-wartet, sondern sich vielmehr die Aufnahme in die Partner-schaft erhofft.

• Ein Anspruch folge auch nicht analog § 612 BGB nach derRechtsfigur der fehlgeschlagenen – subjektiven – Vergütungs-erwartung. Danach werde ein (nachträglicher) Vergütungs-anspruch nur bejaht, „wenn die dem durch die Dienstleis-tung Begünstigten erkennbare Erwartung des die DiensteLeistenden bestand, durch eine in der Zukunft erfolgendeÜbertragung eines Vermögens oder Vermögensbestandteils,würden in der Vergangenheit geleistete Dienste abgegolten,die Dienste zunächst gar nicht oder deutlich unter Wertbezahlt wurden und ein unmittelbarer Zusammenhangzwischen der unterwertigen oder fehlenden Zahlung undder Erwartung bestand.“ Das BAG sah keine unterwertigeBezahlung. Im Übrigen sei nicht ersichtlich, dass die Sozietätdie Überstunden unter Hinweis auf die vom Kläger ange-strebte Partnerschaft verlangte oder die Partnerschaft beiNichtleistung der Überstunden als gefährdet dargestellthabe. Überstunden, die der angestellte Anwalt in der Hoff-nung erbracht habe, in die Partnerschaft aufgenommen zuwerden, habe er auf eigenes Risiko geleistet.

Die Entscheidung vom 17.08.2011 (5 AZR 406/10) ist in AnwBl 2011, 953 ff. abgedrucktund wird von Knöfel in AnwBl 2012, 153 f. besprochen.

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rechtsprechung

BGH: Härtefall auch beidauerhafter Belastung

Das Problem

Es gibt inzwischen 20 Fachanwaltstitel und gerade für den Ein-zelanwalt und die Einzelanwältin kann es von Vorteil sein, sichals Kenner der Materie ausweisen zu können. Das ist abernicht immer einfach. Es steht und fällt mit den Fällen, genauer:den Fallzahlen. Neben dem erfolgreichen Abschluss einesFachanwaltslehrgangs setzt der Titel nämlich praktische Erfah-rung voraus, die mit einer Fallliste belegt wird. So erfordert derFachanwalt für Erbrecht, dass der Anwalt innerhalb des Refe-renzzeitraums von drei Jahren vor Antragstellung persönlichund weisungsfrei 80 Fälle im Fachgebiet Erbrecht, davon min-destens 20 rechtsförmliche Verfahren (davon höchstens zehnVerfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) bearbeitet hat. Daswurde einer Anwältin schwer, weil sie außerdem auch Mutterwar und ihren schwerbehinderten Sohn mit Down-Syndrompflegte. Sie beantragte daher den Referenzzeitraum, in dem die80 Fälle gezählt werden, zu verlängern. Das ist nach der Fach-anwaltsordnung möglich. Der Referenzzeitraum verlängertsich danach umZeiten desMutterschutzes, bei der Inanspruch-nahme von Elternzeit um eben diese und er kann in Härtefällenauf Antrag verlängert werden.§ 5 Abs. 3 der Fachanwaltsordnung (FAO) lautet:a)Der Zeitraum des § 5 Abs. 1 verlängert sich um Zeiten einesBeschäftigungsverbotes nach den Mutterschutzvorschriften;

b)um Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit;c) um Zeiten, in denen der Antragssteller wegen besondererHärte in seiner anwaltlichen Tätigkeit eingeschränkt war.Härtefälle sind auf Antrag und bei entsprechendem Nach-weis zu berücksichtigen.Eine Verlängerung ist auf 36 Monate beschränkt.

Man könnte meinen, dass die dauerhafte Pflege eines Kindesmit Down Syndrom eine solche besondere Härte darstellt. Dassah der Anwaltsgerichtshof München allerdings anders: Nachdessen Meinung beziehe sich die Härtefallregelung nur aufUmstände, welche die anwaltliche Tätigkeit eingegrenzt auf ei-nen bestimmten Zeitraum einschränken. Die klagende Rechts-anwältin könne von ihr hingegen nicht profitieren, weil siedurch die Pflegebedürftigkeit ihres Kindes dauerhaft in ihrerBerufstätigkeit beeinträchtigt sei. Dieser Logik ist der BGHnicht gefolgt. Er nahm einen Härtefall an.

Der (redaktionelle) Leitsatz

Die Härtefallregelung zur Verlängerung der Drei-Jahres-Fristfür den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen

durch Falllisten erfasst auch Konstellationen, in denen die Be-einträchtigung der anwaltlichen Tätigkeit dauerhaft ist (hier:Pflege eines geistig behinderten Kindes mit der Pflegestufe 3„schwerstpflegebedürftig“ durch die Mutter).

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Dem Wortlaut des maßgeblichen § 5 Abs. 3 der Fachanwalts-ordnung sei nicht zu entnehmen, dass er unter einemHärte-fall nur eine Härte von eingeschränkter Dauer verstehe. Eswiderspreche außerdem dem allgemeinen Begriffsverständ-nis einer Härte, dass nur die zeitlich begrenzte Pflege einesAngehörigen, die zu einer beruflichen Einschränkung führt,als Härte berücksichtigt werden soll, dagegen eine unbe-grenzte oder in der Dauer zumindest offene und damit letzt-lich „härtere“ Pflegesituation nicht gemeint sein soll.

• DemWillen des Normgebers (Anm.: Das ist die Satzungsver-sammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)) seikein enges Verständnis der „Härte“ zu entnehmen. Ausweis-lich der Begründung sollte damit der „Erbringung von Pflege-leistungen für nahe Angehörige“ und „längerfristige[n]schwere[n] Erkrankungen“ Rechnung getragen werden.

• Schließlich gebiete es das Interesse der Rechtsuchendenan aktuellen Spezialkenntnissen eines Fachanwalts nicht,die Härtefallregelung enger zu fassen. Das rechtsuchendePublikum dürfe zwar grundsätzlich mit Recht erwarten, dasssich ein Rechtsanwalt, dem die Befugnis verliehen werde,sich als Fachanwalt auf einem bestimmten Gebiet zu be-zeichnen, mit seinen Erfahrungen auf der Höhe der Zeitbefinde. Die Erfüllung dieser Erwartung werde durch eineVerlängerung des Referenzzeitraums, in dem die Fälle ge-sammelt werden dürfen, relativiert. Der Normgeber habeaber entschieden, dass soziale Gründe die Belange der Rechts-suchenden überlagern können. Die damit verbundenenRisiken seien dadurch begrenzt, dass der Referenzzeitraummaximal um 36 Monate verlängert werden könne.

Die Entscheidung vom 10.10.2011 (AnwZ (Brfg) 9/11) ist in AnwBl 2012, 89 ff. abgedruckt.

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kommentar

Finanzielle Not – auch die unverschuldete – bedeutet fastimmer das Ende des Anwalts. Das ist die traurige Realitätdes Berufsrechts.

Beim BGH gibt es neben den durchnummerierten Straf- undZivilsenaten einige Senate mit Spezialzuständigkeit. Traditionellwerden der Kartellsenat und der Anwaltssenat als besondersherausgehoben angesehen – das unterstreicht die gesetzlichvorgeschriebene Geschäftsordnung: In beiden Senaten wirktder Präsident des BGH persönlich als Vorsitzender an derRechtsprechung mit. Womit beschäftigt sich dieser so bedeut-same Anwaltssenat? Die Antwort ist verblüffend: In aller Regelmit einer einzigen Norm, dem § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, demZulassungsentzug wegen Vermögensverfalls.Rückblende: Die Insolvenz von Anwälten ist kein moder-

nes Phänomen. Allerdings ist man früher damit anders um-gegangen als heute. Kam ein Pleitier in den 1920er Jahren –damals grassierte aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrisedie Armut auch in bis dahin eher gut betuchten Kreisen – zuseiner Anwaltskammer, so wurde er gefragt, wie man ihm hel-fen könne, wie viel Geld er denn benötige, um sein und seinerFamilie Überleben zu sichern. Gleiches taten der DeutscheAnwaltverein und die heute immer noch so geschriebeneHülfskasse Deutscher Rechtsanwälte. Der in Not gerateneRechtsanwalt konnte sich über Wasser halten und – hoffentlich– später wieder „freischwimmen“. Ihm die Zulassung wegzu-nehmen und damit seine wirtschaftliche Existenz zu vernich-ten, schien damals keine naheliegende Erwägung zu sein.Wann und wie der komplette Richtungswechsel im Verhal-

ten der Anwaltskammern eingesetzt hat, kann heute nichtmehr rekonstruiert werden. Die Praxis jedenfalls ist dazu über-gegangen, Anwälten im Regelfall die Zulassung sofort zu ent-ziehen, wenn sie in Vermögensverfall geraten (Ausnahmenumsichtiger Kammern bestätigen wie immer diese Regel). Inder Tat gibt es aus einer Krise immer zwei Auswege: Sanierungoder Vernichtung. Im Moment ist die Folge für die betroffenenRechtsanwälte typischerweise das wirtschaftliche „Aus“. Unddas ist von den Kammern durchaus „gut gemeint“: Zweck derRadikallösung ist es nämlich, die Mandanten vor einem etwai-gen Fehlverhalten des insolventen Anwalts zu bewahren. Manfürchtet, dass Rechtsanwälte in der Krise auf Gelder zugreifen

könnten, die ihnen anvertraut wurden – sogenannte „Fremd-gelder“ also. Die Realität zeigt indes, dass Insolvenz kein Indizfür kriminelle Neigung ist. Rechtsanwälte gehen oft nichtdeswegen pleite, weil sie Verbrecher oder schlechte Juristenwären, sondern weitaus öfter wegen verlustbringender Immo-bilieninvestitionen, Scheidungen, Krankheit – oder schlichtweil der Schein-Sozius auf dem Briefpapier für die veruntreutenGelder seines Arbeitgebers haften muss.Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist die „Zulassung zur Rechts-

anwaltschaft … zu widerrufen, … 7. wenn der Rechtsanwalt inVermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch dieInteressen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind; ein Ver-mögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahrenüber das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet oder derRechtsanwalt in das Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungs-gericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 InsO, § 915 ZPO)eingetragen ist“. Juristischer Streitpunkt ist immer wieder derSatzteil „es sei denn …“, also die Ausnahme zum Regelfall desZulassungswiderrufs.Wann sind Interessen von Mandanten gefährdet und wann

nicht? Und: Reicht eine abstrakte Gefährdung oder müssenkonkrete Anzeichen für Gefahren in genau diesem Einzelfallbei diesem betroffenen Rechtsanwalt vorliegen? Angesichtsder existenziellen Bedeutung für die Betroffenen nimmt esnicht Wunder, wenn über derartige Auslegungsfragen oft mitäußerster Vehemenz und zuweilen Verbitterung gestrittenwird. Nur in ganz seltenen Ausnahmekonstellationen hat derAnwaltssenat bisher die Gefährdung abgelehnt und demRechtsanwalt damit seine Zulassung belassen. Zuweilenscheint es, als habe ein Umdenken begonnen (Römermann,AnwBl. 2005, 178; 2007, 715), zuweilen kann die Erfolgsstoryeines geretteten Anwalts verkündet werden (Römermann,AnwBl 2010, 418), aber es gibt immer wieder Rückfälle in dierigide Wegnahme-Rechtsprechung (vgl. nur BGH AnwBl 2011,222; BGH ZInsO 2010, 1380). Ein Auslegungs-, aber auch einRichtungsstreit von enormer Bedeutung für die Anwälte, ihreFamilien, ihre Gläubiger, ihre Mandanten – und das anwalt-liche Berufsrecht. //

Der Autor ist Rechtsanwalt und u.a. Kommentator der anwaltlichenBerufsordnung.

Geld hat der Anwalt zu habenVermögensverfall ist fast immer das Ende

Text: Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann, Hamburg/Hannover

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existenzg

ründung

Die Kanzlei ohne KanzleiDer Apple unter den US-Anwälten – ein Modell für die Zukunft?

Text: Dr. Justus von Daniels

Das Ende der klassischen Anwaltskanzlei wird immer wie-der einmal ausgerufen. Im Jubiläumsheft zu fünf Jahren An-waltsblatt Karriere wirft die Redaktion einen Blick auf eineneue Entwicklung im Anwaltsmarkt der USA: Die Kanzleiohne Kanzlei. Sieht so die Zukunft in Deutschland aus?

Er hat es geschafft. MarkHarris hat in denUSA eine law firm auf-gebaut, die für so viel Wirbel sorgt, dass eigens eine PR-Agenturfür die Öffentlichkeitsarbeit der Kanzlei beauftragt wurde. An-wälte, die von zu Hause aus arbeiten und nachMaßstäben einerGroßkanzlei entlohnt werden. Auftraggeber vonMorgan Stanleybis Amazon. Und vor allem: Es gibt keine Büros. Das erregt na-türlich Aufmerksamkeit. Die Rechtsberatungsfirma Axiom gibteinen Vorgeschmack, wie sich neue Geschäftsmodelle in derRechtsberatung entwickeln und ganz nebenbei neue Arbeits-modelle für Anwälte entstehen, die weniger arbeiten wollen.

Es war eine riskante Geschäftsidee, als Harris mit einemKollegen vor zwölf Jahren den Plan fasste, eine Anwaltskanzleineuen Typs zu gründen. Denn er wollte in direkte Konkurrenzzu den etablierten Großkanzleien treten. Schon der NameAxiom macht deutlich, dass es sich nicht um eine übliche Part-nerschaftskanzlei handelt, sondern um eine Gesellschaft fürRechtsberatung. Die Idee war zunächst einfach: Rechtsabtei-lungen, die kurzfristig mit Arbeit überlastet sind, heuern An-wälte von Axiom an, die als Springer in den Unternehmen fürAbhilfe sorgen sollen. Für M&A-Tätigkeiten bei Banken undInvestmentfonds oder für Umstrukturierungen von Unterneh-men gibt es häufig Bedarf, für ein paar Monate zusätzlich An-wälte zu beschäftigen, die bei der Abwicklung von VerträgenUnterstützung leisten können. Axiom bietet Unternehmen dieMöglichkeit des „In-sourcings“: Anstatt Anwaltskanzleien zu

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beauftragen und die Geschäfte nach außen zu verlagern, holensich Unternehmen temporär Anwälte mit Pauschalvergütun-gen ins Haus, die bei Axiom angestellt sind. Es ist eine echteLücke, die effizient gefüllt wird. Bislang müssen Unternehmenbei erhöhtem Rechtsberatungsbedarf in komplexen VerfahrenArbeit an Großkanzleien abgeben, von denen sie verlässlicheQualität erwarten können. Interne Kostenprüfer monieren im-mer häufiger die enormen Anwaltskosten. Durch die Speziali-sierung auf das Ausleihen von Anwälten bietet Axiom die glei-che Leistung deutlich günstiger an.In der Gründungsphase war es allerdings nicht so leicht,

erfahrene Anwälte zu finden, die an den Erfolg dieses Modellsglaubten und bereit waren, gut dotierte Stellen in Großkanz-leien zu verlassen. Axiom war auf gute Anwälte angewiesen,um den Qualitätsstandard zu erfüllen, den große Unternehmeneinfordern. In den ersten Jahren gestaltete sich der Aufbau nochmühsam. Rechtsanwälte, die in großen Kanzleien arbeiteten,hielten die Aufträge für Zuträgertätigkeiten und nahmen dasAnwalt-start-up nicht richtig ernst – auch wenn Harris ihnenein vergleichbares Gehalt anbot. Vor allem konnten sie sich nichtvorstellen, in einer Firma zu arbeiten, die keine Büros hat.Aber das war das eigentliche Herzstück der Idee und zu-

gleich PR-Gag: Die „virtuelle“ Kanzlei. Da Axiom seine Anwältedirekt in die Rechtsabteilungen der Auftraggeber schickt oderdie Anwälte ihre Aufträge von zu Hause aus erledigen, konntendie sonst so hohen Kosten für repräsentative Büros eingespartwerden. Axiom musste keine Etagen in teuren Hochhäusernanmieten. Das Büromanagement ist auf ein Minimum redu-ziert. Lediglich an einigen Standorten unterhält Axiom kleineBüroräume, in denen Mitarbeiter zeitweilig arbeiten könnenoder die für Besprechungen genutzt werden. Die Honorare lie-gen vor allem wegen dieser sparsamen Infrastruktur teilweisebis zu 50 Prozent unter denen von Sozietäten, die in direkterKonkurrenz stehen.Mit dieser Art von hochqualifizierter Leiharbeit hat Axiom

im letzten Jahr nach eigenen Angaben immerhin 100 MillionenDollar Umsatz gemacht. Das Silicon Valley in Gestalt von Ciscound Yahoo gehört genauso zu ihren Kunden wie Credit Suisseoder Unilever. Mittlerweile arbeiten weltweit über 600 Anwältefür Axiom, das sich auf „soft routine medium level“-Tätigkeitenspezialisiert hat. Will heißen: Die Anwälte sind nicht feder-führend bei komplexen Vertragsgestaltungen oder an strategi-schen Planungen beteiligt, sondern sie begleiten die Arbeit derRechtsabteilungen, indem sie bestimmte Routinearbeiten imGesellschaftsrecht übernehmen. Für die Anwälte ist das einSpagat: Sie stehen nicht an vorderster Front, müssen aber in derLage sein, sich schnell in komplexe Verfahren einzugliedern.Insbesondere für M&A, für Due Diligence und für die imamerikanischen Recht bedeutsame Discovery wird Axiom ins

Haus bestellt. War Axiom am Anfang noch ganz auf spontaneSecondee-Aufträge angewiesen, werden Anwälte mittlerweileauch mit regelmäßigen Routinediensten beauftragt.Heute stehen gute Bewerber bei Axiom Schlange. Das liegt

auch daran, dass sich die Rechtsberatungsgesellschaft bemüht,ein ganz neues Image für die Arbeit als Rechtsanwalt zu ent-werfen. Auf der Website begegnen einem schlichte, eingängigeSlogans, wie sich Axiom von üblichen Kanzleien unterscheidet.Und in knappen Videoeinspielern werden Anwälte vorgestellt,die eine vollkommen neue Arbeitswelt für Juristen beschreiben:die von zu Hause arbeiten, denen Flexibilität bei der Annahmevon Aufträgen ermöglicht wird, damit sie sich um ihre Familiekümmern oder Hobbies wirklich ausleben können – und das beieiner Vergütung, die sich bei einem Einsatz an Großkanzleienorientiert. Viele betonen, dass sie genau aus diesen Gründengroße Kanzleien verlassen hätten. Es ist eine neue mid-career-Option: Nach ein paar Jahren bei einer Rechtsabteilung odereiner Kanzlei bietet Axiom eine leichte Entschleunigung an –bei überschaubaren Einkommensverlusten für Ruhephasen.Auf der firmeneigenen Präsentation legen viele MitarbeiterWert darauf, selbstbestimmter und projektbezogener arbeitenzu können. Andere heben die vielfältigen Einblicke in Unter-nehmen hervor, um sich später beruflich neu zu orientieren.Axiom präsentiert sich als eine Art Apple der Großkanz-

leien: Wenn alle Computer grau sind, reicht es schon, wennman erstmal das Design ändert und Änderungen am Arbeits-prozess vornimmt. Die Rechtsberatung wurde nicht neu erfun-den, aber Neuerungen werden geschickt kombiniert: Der Stileiner Unternehmensberatung wird auf die Rechtsberatungübertragen und gleichzeitig wird ein modernes Arbeitszeit-profil integriert, das den Mitarbeitern Flexibilität ermöglicht.Das bedeutet aber auch, dass man zu Hause arbeiten könnenmuss. Und die Flexibilität verlangt, das Privatleben spontan andie Arbeit anpassen zu können. Manch einer sehnt sich da viel-leicht doch eher nach der Routine und Übersicht im Büro.Der Markt für Firmen, die sich auf Springerdienste in

Rechtsabteilungen spezialisieren, ist auch in den USA über-schaubar. Schließlich fallen solche peaks vor allem bei Unter-nehmensumstrukturierungen oder Verkäufen an. In den letz-ten Jahren sind ein paar Firmen dem Beispiel von Axiom ge-folgt. Es sind kleinere Anwaltsfirmen entstanden, die sich eherregional orientieren, die Outside GC oder Paragon heißen. InDeutschland ist der Markt für diesen Bereich wahrscheinlichdeutlich kleiner. Aber auch hier werden Kostenanalysen ge-macht und es wird in Unternehmen genauer abgeschätzt,welche Rechtsangelegenheiten an wen abgegeben werdenkönnen. Nur sollte man sich nichts vormachen: Sogar in deninnovationsfreudigen USA brauchte Mark Harris viel Über-zeugungsarbeit, um sein Konzept zu etablieren. //

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elung“ von dem Angeschuldigten. Nachdem der gesondert Ver-folgte Schmidt sich entfernt hatte, beschwerte sich der ZeugeOssmann bei dem Angeschuldigten wegen des noch ausste-henden Restkaufpreises. Währenddessen begab sich der An-geschuldigte – begleitet von dem laut schimpfenden ZeugenOssmann – zu einem zuvor mit dem gesondert VerfolgtenSchmidt vereinbarten Treffpunkt. Angesichts des immer wü-tender werdenden Zeugen Ossmann befürchtete er jedoch,den Pass wieder abgenommen zu bekommen. Er rannte daherlos und wurde dabei von Ossmann verfolgt. Um den Pass be-halten zu können, zog der Angeschuldigte aus seiner Tascheein Messer mit einer Klingenlänge von 10 cm und hielt diesesin Richtung des Zeugen, der daraufhin von der weiteren Ver-folgung des Angeschuldigten Abstand nahm.

Verbrechen, strafbar gemäß §§ 250 II Nr. 1, 252 StGB.Beweismittel: (...)

Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:

I. Der am 3. März 1968 in Frankfurt/Oder geborene Ange-schuldigte ist deutscher Staatsangehöriger, ledig und kinder-los. Sein Auszug aus dem Bundeszentralregister weist keineEintragungen auf. Zur Tatzeit war er arbeitslos und bestritt sei-nen Lebensunterhalt durch den Bezug von Sozialleistungen inHöhe von 660,- Euro monatlich. Zudem unterstützte ihn seineMutter in unregelmäßigen Abständen. (...)

(Anmerkung des GJPA: Vom weiteren Abdruck der Anklageschriftwird abgesehen.)

Stahlmann, Staatsanwalt

Handaktenvermerk:

Nach Zustellung der Anklage wurde mit dem in Untersu-chungshaft befindlichen Mandanten besprochen, dass zu-nächst keinerlei Einlassung erfolgen und keine Stellungnahmeabgegeben werden soll.

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Anwältinnen und Anwälte müssen nicht nur das Recht kennen, sondern auch dasBeste für ihre Mandanten herausholen. Dafür kommt es nicht nur auf die richtigeBeurteilung der materiellen Rechtslage an, sondern es ist auch viel Erfahrung imProzessrecht und taktisches Fingerspitzengefühl erforderlich. Deswegen ist derAktenvortrag aus anwaltlicher Sicht im 2. Staatsexamen so anspruchsvoll. Daszeigt dieser Fall: Es soll ein Plädoyer entworfen (und gehalten) werden. Den Original-Aktenvortrag hat das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin undBrandenburg zur Verfügung gestellt.

Anwaltshandakten des Rechtsanwalts Ralf Roland (Auszug):

Staatsanwaltschaft Berlin 4. Januar 201057 Js 1277/09

An das Eilt! Haft!

Landgericht Berlin Fristablauf gem. §§ 121, 122 StPO:– Große Strafkammer – 22. Mai 2010

Anklageschrift

Der Einzelhandelskaufmann Mike Möhrke,geboren am 3. März 1968 in Frankfurt/Oder,zuletzt wohnhaft: Clayallee 13, 14195 Berlin,Deutscher, ledig, nicht bestraft,

– in dieser Sache am 22. November 2009 vorläufig festge-nommen und aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Tier-garten in Berlin – Geschäftsnummer: 349 Gs 1273/09 – vom23. November 2009 seit diesem Tag in Untersuchungshaft inder JVA Moabit, Buch-Nr. 377/09-2 –

Wahlverteidiger:Rechtsanwalt Ralf Roland, Zellerfelder Str. 16, 13187 Berlin

wird angeklagt, in Berlin am 30. September 2009

bei einemDiebstahl auf frischer Tat betroffen gegen eine PersonGewalt verübt zu haben, um sich in Besitz des gestohlenen Gu-tes zu erhalten, wobei er bei der Tat eine Waffe verwendet hat.

Dem Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:

Am 30. September 2009 gegen 22.45 Uhr verkaufte der ZeugeOtto Ossmann vor dem U-Bahnhof Hansaplatz, 10557 Berlin,seinen Reisepass mit der Ausweisnummer 47528920720, aus-gestellt durch das Bezirksamt Mitte von Berlin am 25. Juli2005, entsprechend einer zuvor getroffenen Absprache an denAngeschuldigten für einen Betrag in Höhe von 50,- Euro. Er er-hielt nach Übergabe des Passes, welche in Anwesenheit des ge-sondert verfolgten Sven Schmidt erfolgte, 20,- Euro als „Anzah-

ExamenAktenvortrag –Strafrecht ausanwaltlicher Sicht

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Die Vorsitzende stellt fest, dass die Anklage durch Be-schluss vom 26. Februar 2010 unverändert und unter Aufrecht-erhaltung der Haftverhältnisse zur Hauptverhandlung zuge-lassen worden ist.Der Angeklagte wird darauf hingewiesen, dass es ihm frei-

stehe, sich zu den ihm zur Last gelegten Taten zu äußern odernicht zur Sache auszusagen.Er erklärt daraufhin:„Ich will mich zu den Vorwürfen vorerst nicht äußern.“Es wird in die Beweisaufnahme eingetreten. Der Zeuge Ossmannwird hereingerufen. Er erscheint im Beistand von RechtsanwaltRatz als Zeugenbeistand, der auf den Umstand hinwies, dassder Angeklagte den Zeugen Ossmann in der Vergangenheit biszu dessen Verhaftung mehrfach unmittelbar und telefonischaufgefordert habe, seine Aussage besser zurückzunehmen,und ihm dabei mit einem Besuch seines Bruders gedroht habe,der Amateurboxer sei. Rechtsanwalt Ratz gab an, dass der ZeugeOssmann, dem seiner Ansicht nach ein umfassendes Aus-kunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zustehe, weil gegenihn in Zusammenhang mit dem Missbrauch von Ausweis-papieren ermittelt werde, aus Angst vor dem Angeklagten je-denfalls keine Aussage in dessen Gegenwart machen wolle,sondern schweigen wolle. Der Verteidiger und der Sitzungsver-treter der Staatsanwaltschaft gaben an, dass dies im Interesseder Sachaufklärung vermieden werden sollte. Daraufhin wurdeder Angeklagte aus dem Saal geführt und es erging imAnschlusshieran die folgende Anordnung des Vorsitzenden:„Nach Erörterung mit den Verfahrensbeteiligten und im

allseitigen Einvernehmen wird der Angeklagte für die Dauerder Vernehmung des Zeugen Ossmann aus dem Sitzungssaalentfernt.“Nunmehr erklärt der Zeuge zur Person: Otto Ossmann, 52

Jahre alt, Frührentner, wohnhaft in Berlin, mit dem Angeklag-ten nicht verwandt und nicht verschwägert.Der Zeuge wird gemäß § 55 StPO belehrt.

Zur Sache:

„Ich habe den Mike Anfang September 2009 angesprochen,dass ich Geld brauche und ob ich ihm vielleicht irgendwas ver-kaufen kann. Er fragte, was ich denn hätte, und so zum Spaßhabe ich gesagt „Willst Du meinen Pass haben?“ Den hatte ichgerade beim Aufräumen wiedergefunden; ich brauche ihn ei-gentlich nie. Er wollte darüber nachdenken und sprach michdann ein paar Tage später an, dass er mir 50,- Euro dafür gebenkönne. Also haben wir uns amU-Bahnhof Hansaplatz getroffen,das war am 30. September 2009 so gegen Viertel vor 11 Uhrabends. Er kam zusammen mit einem Kumpel, dem Sven

Ein Anruf bei dem Vorsitzenden der zuständigen 23. Straf-kammer ergab, dass die Kammer die Einschätzung des Ermitt-lungsrichters hinsichtlich der im Haftbefehl angenommenenFlucht- und Verdunkelungsgefahr wegen der fehlenden sozialenBindungen des Mandanten in Berlin, seiner Versuche, auf denZeugen Ossmann einzuwirken, und der beträchtlichen Strafer-wartung teilt. Der Vorsitzende teilte ergänzend mit, dass derfrühere Mitbeschuldigte Schmidt im Ermittlungsverfahrenvon seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemachthabe und inzwischen unbekannt verzogen sei. Er könne daherin der Hauptverhandlung nicht als Zeuge vernommen werden.Die Hauptverhandlung soll am 23. März 2010 beginnen

und am 26. März 2010 fortgesetzt werden. Der Stationsreferen-dar Herr Rührich wird mich begleiten, um eine an § 273 StPOorientierte umfassende Mitschrift des Ablaufs der Hauptver-handlung anzufertigen, die als Vorbereitung für meinenSchlussvortrag dienen soll.

Roland, 18. Februar 2010

Mitschrift des Referendars Rührich über den Ablauf derHauptverhandlung vor dem LG Berlin – 23. große Strafkam-mer – am 23. März 2010:

Strafsache gegen Mike M ö h r k ewegen schweren räuberischen Diebstahls pp.

Gegenwärtig:

Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Roh als Vorsitzender,Richter am Landgericht Roß als beisitzender Richter,Sabine Seusel, Stefan Schwarzsicht als Schöffen,Staatsanwalt Stahlmann als Vertreter der Staatsanwaltschaft,Justizsekretärin Juhnke als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Nach Aufruf der Sache wird festgestellt, dass erschienen sind:der Angeklagte – vorgeführt aus der Untersuchungshaft – mitseinem Verteidiger Herrn Rechtsanwalt Roland,als Zeugen: Otto Ossmann, PHM Willi Wuchtig, POM HeinzHerzig.

Die Zeugen werden gemäß § 57 StPO belehrt und verlassenden Saal.Zu seinen Personalien befragt, macht der Angeklagte die in

der Anklageschrift enthaltenen Angaben.Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verliest sodann den

Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 4. Januar 2010.

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Schmidt, ein übler Knochen ist das! Ich drückte Mike den Reise-pass in die Hand, aber er gab mir nur einen 20-Euro-Schein. Ermurmelte irgendwas von „Anzahlung“ und dass ich den Restspäter bekäme, weil Sven erst Geld besorgen müsse. Wir wür-den ihn dann später in der Turmstraße treffen. Sven warf nureinen kurzen Blick auf den Reisepass und machte sich dann ausdem Staub, Mike steckte den Pass in seine Jacke. Ich war ziem-lich verärgert, denn wenn man seinem Geld hinterher laufenmuss, ist das immer ein Problem. Also habe ich Mike gesagt,dass er mir sofort das restliche Geld geben solle. Er ging abereinfach los in Richtung Turmstraße. Ich bin neben ihm herge-gangen und habe weiter auf ihn eingeredet, ich war ziemlichsauer. Auf einmal rannte er los, aber ich bin an ihm dran ge-blieben. Dann – ca. 100 m weiter – blieb er plötzlich stehen,drehte sich um und hielt mir ein Messer entgegen; die Klingewar mindestens 10 cm lang. Ich bin natürlich stehen gebliebenund er rannte weg. Rausgekommen ist das Ganze, weil zufälligeine Zivilstreife genau in dem Moment an uns vorbeifuhr. Diehaben angehalten und ich habe ihnen dann alles erzählt, weil ichschon etwas unter Schock stand. Später hat mich Mike dannzwei- oder dreimal angerufen und mir gesagt, es wäre besser,wenn ich „alles vergessen“ würde, sonst müsste er mir seinenBruder vorbeischicken. Der boxt beim BSV Wedding in derSchwergewichtsklasse. Nach einer Weile habe ich dann gehört,dassMike in Untersuchungshaft gekommen ist; dann war Ruhe.“Auf Nachfrage des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft:„Ich bin neben Mike hergelaufen, weil ich mein restliches

Geld haben wollte. Mit dem Reisepass kann ich sowieso nichtsanfangen.“Der Zeuge wird unvereidigt entlassen.Der Angeklagte wird wieder in den Saal geführt und durch

den Vorsitzenden über den Inhalt der Aussage des ZeugenOssmann informiert.

(Anmerkung des GJPA: Die sodann folgende Vernehmung derPolizeibeamten Wuchtig und Herzig, die der Zeuge Ossmann inseiner Aussage erwähnt hat, ergibt eine Übereinstimmung mit denAngaben des Zeugen Ossmann. Von der inhaltlichen Darstellungder Aussagen wird daher abgesehen.)

Der Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten wirdverlesen. Er enthält keine Eintragungen.Die Hauptverhandlung wird auf Wunsch des Verteidigers

für 20 Minuten unterbrochen.Nach erneutem Aufruf erklärt der Angeklagte:„Ich möchte nach Rücksprache mit meinem Verteidiger

hier Folgendes sagen: Es war nicht richtig, den Otto Ossmannmit einem Besuch meines Bruders zu bedrohen. Das war so-

wieso nicht ernst gemeint, mein Bruder ist ein fairer Sportler,der würde sich für mich eh nicht die Finger schmutzig machen.Aber was Otto hier gesagt hat, stimmt einfach nicht. Dazumöchteich mich jedoch nicht weiter äußern. Bitte geben Sie mir trotz-dem die Chance, mein Leben wieder zu ordnen. Die Erfahrungder Untersuchungshaft war wirklich hart und lehrreich.“Nachdem keine Beweisanträge gestellt werden, wird die

Beweisaufnahme geschlossen.Die Hauptverhandlung wird unterbrochen. Termin zur

Fortsetzung ist der 26. März 2010, zu dem alle Verfahrensbetei-ligten bereits geladen sind.Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben signalisiert, am

nächsten Verhandlungstag plädieren zu wollen.

Vermerk für die Bearbeitung1. Versetzen Sie sich in die Lage von Rechtsanwalt Roland und ent-werfen Sie den Schlussvortrag des Verteidigers in wörtlicher Rede.Eine Darstellung des Sachverhalts, die über die im Rahmen desPlädoyers übliche Darstellung hinausgeht, ist erlassen. Ein konkre-ter Antrag zur Strafhöhe – soweit erforderlich – ist nicht zu stellen;die insoweit maßgeblichen grundsätzlichen Überlegungen sindjedoch vollständig darzustellen.

2. Gehen Sie dabei davon aus, dass die Mitschrift des ReferendarsRührich dem tatsächlichen Ablauf und Inhalt der Hauptverhandlungentspricht und dass die Angaben der Zeugen der Aktenlage inhalt-lich entsprechen.

3. Es ist davon auszugehen, dass der Reisepass im Eigentum derBundesrepublik Deutschland steht.

4. Straftatbestände außerhalb des Strafgesetzbuchs und Ordnungs-widrigkeiten sind nicht zu prüfen. Auch Ausführungen zur Kosten-und Auslagenentscheidung sind erlassen.

5. Es ist davon auszugehen, dass eine weitere Aufklärung desSachverhaltes nicht möglich ist. Die §§ 240, 257 StPO wurdenbeachtet. Unterstellen Sie, dass rechtliche Hinweise nach § 265StPO, soweit sie von der Verteidigung für erforderlich gehaltenwerden, erteilt worden sind.

6. Soweit nach Auffassung der Bearbeiter nicht alle aufgeworfenenRechtsfragen im Plädoyer des Verteidigers anzusprechen sind,sind diese ergänzend gutachtlich zu erörtern.Zugelassene Hilfsmittel: Schönfelder, Deutsche Gesetze (Loseblatt-sammlung); Sartorius, Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze;Trojahn, Gesetze über die Berliner Verwaltung oder v. Brünneck /Dombert, Nomos Texte Landesrecht Brandenburg; Fischer, Straf-gesetzbuch; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung.

Die ausführliche Original-Lösungsskizzedes Prüfungsamts ist zu finden unter:www.anwaltsblatt-karriere.de/aktenvortraege.html

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mandantenfragebogenm

Rechtsrat für Anwälte?An Anwälten mangelt es der Deutschen Anwaltakademie nicht. Über 600 Anwältinnenund Anwälte sind als Dozenten bei der Fortbildungstochter des Deutschen Anwalt-vereins beschäftigt. Mehr als 20.000 Anwältinnen und Anwälte werden jedes Jahrfortgebildet. Der Geschäftsführer der Deutschen Anwaltakademie Philipp Wendt istselbst Rechtsanwalt. „Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zumMandanten“,sagt der Volksmund. Und was macht ein Anwalt als Geschäftsführer einer GmbH?

Sie sind doch Anwalt. Wann brauchen Der Blick von außen ist unverzichtbar. In einem erfolgreichen Unternehmen ist manSie einen Anwalt? schnell von den eigenen (auch juristischen) Lösungsansätzen überzeugt.

Was schätzen Sie an externen Wir hatten mal eine Anwältin, die hat uns aus einem festgefahrenen SoftwareprojektAnwälten? gerettet. Wir verdanken ihr Geld, Zeit und Lebensqualität. Das schätze ich an

externen Anwälten.

Gibt es einen Punkt, der Sie an Nein. Anwälte sind toll.externen Anwälten richtig stört?

Was darf ein Anwalt bei Ihnen kosten? Wir wollen gute Leistung. Dafür zahlen wir auch angemessene Honorare.Das gilt für Dozenten und Berater gleichermaßen.

Schon einmal einen Anwalt privat Ja, in einer Mietsache. Mietsachen sind scheußlich.beauftragt?

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Benelux:Klein, aber ohoEuropa erleben – viele Angebote für ausländische Juristen

Text: Alice Blezinger

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Die drei Benelux-Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburglocken mit einem riesigen Angebot für ausländische Studen-ten. Das gilt für alle drei Länder: Obwohl nicht besonders groß,bieten sie neben renommierten Universitäten auch noch einewirklich internationale Erfahrung. Die Benelux-Staaten ziehenJuristen und angehende Juristen aus vielen Staaten an. Unddas liegt nicht nur daran, dass es schon allein in Belgien undLuxemburg jeweils drei Amtssprachen gibt. Der wichtigsteGrund: Viele europäische und internationale Organisationensitzen in einem Benelux-Staat. Sie prägen das Angebot vondualen Studiengängen über Praktika, Referendariatsstationen,Summer Schools bis hin zuMasterprogrammen – keine Regionbietet derart viele und hochkarätige Möglichkeiten für Juristenim Bereich des Europa- und Völkerrechts.Wen es gleich zu Studienbeginn ins Ausland zieht, der

kann etwa an der Universität Maastricht die European LawSchool besuchen – ein komplett englischsprachiges Bachelor-undMasterprogramm im Europarecht. Mit der entsprechendenFächerkombination kann man im Anschluss den so genannten„zivilen Effekt“ erlangen, die Berechtigung zur Ausbildung alsAnwalt in den Niederlanden. Wer über diesen Weg ein nieder-ländischer „Advocaat“ geworden ist, kann nach drei JahrenArbeit im deutschen Recht auch die Zulassung als Rechts-anwalt in Deutschland erlangen.Auch ein echtes Doppelstudium ist möglich, zum Beispiel

an der Uni Münster: Nach dem Grundstudium in Deutschlandlernen die Studenten drei Semester an der Radboud UniversitätNijmegen in denNiederlanden niederländisches Recht. Sobald siedas deutsche Staatsexamen gemeistert haben, erhalten sie dazunoch einen vollwertigen niederländischen Studienabschluss.Doch nicht jeder möchte gleich so lange fort – auch ein Aus-

landssemester bietet gute Möglichkeiten, Sprachkenntnisse zuverbessern und das Rechtssystem des Gastlandes kennen zulernen. Allerdings werden an der Heimatuniversität oft nurwenige Scheine anerkannt. Bevor es losgeht sollte man sich da-her unbedingt informieren, welche Kurse angerechnet werden– und kann geschickter Kurswahl das Semester dazu nutzen,einige Grundlagen- oder Sprachscheine zu machen. Auf derfaulen Haut liegen darf außerdem nicht, wer den Anspruch aufden Freischuss nicht verlieren will – hierfür muss man eineMindestanzahl an abgeschlossenen Kursen nachweisen.Die langjährige Erfahrung mit internationalen Studenten

macht sich nicht nur im akademischen Angebot bemerkbar,auch jenseits von Vorlesungen und Prüfungen sind die Univer-sitäten gut auf ihre Gäste vorbereitet: Viele Unis haben eineAnlaufstelle für internationale Studenten und Betreuer, die etwabei der Wohnungssuche behilflich sind. Wer auf diesem Wegnichts findet, kann zumindest in den Niederlanden noch aufsein Losglück hoffen. In vielen Städten gibt es Einrichtungen,

die Zimmer über eine Lotterie vergeben: Beim so genannten„loting“ werden zwei oder drei Bewerber ausgelost, die sichbeim Vermieter vorstellen dürfen. Wer gefällt, darf bleiben.Europa- und Völkerrechtler und solche, die es werden wollen,

können über Praktika, Referendarstationen oder Sommerakade-mien erste Praxiserfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen.Von der Europäischen Kommission über den InternationalenStrafgerichtshof bis hin zum Europaparlament – die meisteneuropäischen und internationalen Organisationen bilden Prak-

tikanten und Rechtsreferen-dare aus. In vielen internatio-nalen Organisationen hatman allerdings nicht nurdeutsche Mitbewerber – undbei beliebten Stellen ist dieKonkurrenz daher groß. Fürdie Bewerbung gilt: Frühzeitigloslegen – und möglichst aneinen Ansprechpartner ausDeutschland richten.Immer populärer werden

auch die Summer Schools.Veranstaltet von lokalen Universitäten, oft in Zusammenarbeitmit namhaften amerikanischen Universitäten, richten sichdiese Sommerakademien meist an Studenten fortgeschrittenerSemester oder an Praktiker mit erster Berufserfahrung. ImVergleich zu den moderaten Studiengebühren etwa für LL.M.-Programme, muss man für diese Sommerhäppchen allerdingstief in die Tasche greifen: Unter 1.000 Euro für wenige WochenUnterricht findet sich kaum ein Angebot.Die Zeit zwischen erstem Staatsexamen und Referendariat

lässt sich gut für einenMaster nutzen.Wermit diesemGedankenspielt, sollte sich nicht zu spät an die Vorbereitung machen:Professoren-Gutachten und Sprachnachweise, Motivationsauf-sätze und Stipendiumsbewerbungen dauern nicht selten längerals geplant – etwa, wenn man am notwendigen Ergebnis imTOEFL-Test vorbeischrammt und die Prüfungwiederholenmussoder der Professor des Vertrauens keine Zeit für das Gutachtenfindet. Hat man dann die Unterlagen zusammen, vergeht bis zurZusage der Uni oft noch einmal viel Zeit – um ein Stipendiumsollte man sich daher möglichst früh bewerben.Viele LL.M.-Programme in den Beneluxstaaten richten sich

an Juristen aus der ganzen Welt. Programmsprache ist daherEnglisch. Die meisten Universitäten bitten Nicht-EU-Bürgerallerdings erheblich stärker zur Kasse als Studenten aus EU-Ländern. Für deutsche Studenten dagegen kosten viele renom-mierte Programme nicht mehr als 2.000 Euro. Ein juristischerAbstecher in die Beneluxländer lohnt sich also – die ganze Weltzusammen und nur ein paar hundert Kilometer von zu Hause.

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Einen großen Trend gibt es in derJuristenausbildung: Ohne Fremd-sprachen sollte niemand auf einenEinstieg in den (Anwalts-)Berufhoffen. Anwaltsblatt Karriere stelltdaher vor, welche MöglichkeitenStudierende, Wartezeit-Referen-dare und Referendare für einenAuslandsaufenthalt haben.Im Heft 2/2011 fing die Serie mitFrankreich an. In diesem Heft:Die Benelux-Länder – so nah unddoch überraschend international.

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report

Studien-beginn

ErstesStaats-examen

Vorab-informationWelche Universitätbietet Auslands-kooperationen?Kann ich den Wahl-schwerpunkt kom-plett im Auslandablegen? Be

werbungundFinanzierung

8-10Monate vorher:Bewerbungum

Auslandssemester undggf.Stipendium

Bewerbungsunterlagen

Rechtzeitig

Sprachtestablegen

Empfehlungsschreibeneinholen

Stipendien

heraussuchen

Bewerbungsfristen beachten:

Start nurimSS/WS?

Bewerbung+Finanzierung

DirektnachErhalt derExamensnote

Unterkunft

3Monate vorher

Bewerbung

Mind. 6Monate vorher

Vor derBewerbungmit dem

Prüfungsamt

abklären,obdas Praktikumanerkannt wird.

Unterkunft

UnterkunftundSprachkurs

Ca. 3Monate vorher

Auslandssemester Praktikum LL.M. Programme

Referendarstationen und PraktikaBelgien

EU-Kommission in Brüsselq am besten direkt über die jeweilige Generaldirektion bewerben

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Brüsselq ec.europa.eu/dgs/olaf

Europäisches Parlament in Brüssel und Strasbourgq Referendare sollten direkt beim Büro des eigenen Europaabgeordneten anfragen,Sommerpause Juli/August beachten

Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei derEuropäischen Union in Brüsselq Bewerbung über das Auswärtige Amt

Deutscher Industrie- und Handelskammertag in Brüsselq http://www.dihk.de

Niederlande

Eurojust in Den Haag q www.eurojust.europa.eu

Europol in Den Haag q www.europol.europa.eu

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag q www.icc-cpi.int

Internationaler Gerichtshof in Den Haag q www.icj-cij.org

UN-Kriegsverbrechertribunal für das Ehemalige Jugoslawienin Den Haag q http://www.icty.org/

Deutsch-Niederländische Handelskammer q www.dnhk.org

Luxemburg

Europäischer Gerichtshof q http://curia.europa.eu

Station bei einem Generalanwalt (arbeitet wie ein Richter) odereinem Richter q direkt bei den Kabinetten der Richter und Generalanwälte bewerben

Juristische Ausbildungin den NiederlandenHilfreiche Links

q www.haguejusticeportal.net:Wichtige Informationen zu Praktika bei den zahlreichen inter-nationalen Gerichten und Organisationen in Den Haag

q www.niederlande.diplo.de:(über: Startseite/Internationale Organisationen/Arbeiten für Internationale Organisationen)

Liste mit Praktikums- und ReferendariatsmöglichkeitenListe deutscher Ansprechpartner in den jeweiligen Institutionen

q rsw.beck.de/CMS/?toc=JuS.30Viele Erfahrungsberichte über Referendarstationen

q www.e-fellows.net/wiki/index.php/Studieren_in_den_Niederlanden

LL.M. ProgrammeNLUniversität MaastrichtUniversität AmsterdamUniversität TilburgUniversität Leiden

LUXUniversité du Luxembourg

Ausführliche Übersicht befindet sich unter anwaltsblatt-karriere.de

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SprachnachweiseWas gilt es immer zu beachten?

q Information bei der Universität der Wahl darüber, welchen Test sieverlangt/ bevorzugt

q Rechtzeitige Anmeldung, Testplätze am nächstgelegenen Ort sindsonst möglicherweise ausgebucht

q Zeitpuffer zwischen Test und Bewerbungsschluss einplanenq Sich mit den verschiedenen Aufgabentypen vertraut machen(über Internetseite des Testanbieters oder Übungsbücher)

1. TOEFL

q Preis ca. 240 US-Dollar für Internet Based Test q Gültigkeit 2 Jahreq www.de.toefl.euAngebotene Versionen: Computer-Based, Paper-Based und Internet-Based – je nach Testversion fordern die Universitäten von den Bewer-bern bestimmte Mindestpunktzahlen (z.B. die Universität Maastrichtverlangt 233 Punkte cp, 575 Punkte pb und 90 Punkte in der ib Version)

2. IELTS (International English Language Testing Systems)

q Preis 190 Euro q Gültigkeit 2 Jahreq www.britishcouncil.de (veranstaltet Tests in Deutschland)

3. University of Cambridge ESOL Examinations,„Cambridge Certificates“ (English for Speakers of Other Languages.)

q Preis ca. 170 –190 Euro (je nach Prüfungszentrum) q Gültigkeit lebenslangq www.cambridgeesol.deUnter dem Namen „Cambridge Certificate“ verbergen sich verschiedeneSprachtests, die Universitäten fordern meist das so genannte„Cambridge Certificate of Advanced English (CAE)“ oder sogar diehöchste Stufe der Cambridge Certificates das „ Cambridge Certificateof Proficiency in English (CPE)“. Wer das CPE meistert, hat ein sehrhohes Niveau der Sprache erreicht und kann sich in fast jederSituation stilsicher und fehlerfrei verständigen.

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ZweitesStaatsexamen

SchriftlichePrüfungenZweitesStaats-examen

Referendariats-beginn

BewerbungReferendariat

Unterschiedezw. Bundesländern beachten:

Wieviel derReferendarszeitdarfimAusland

abgeleistet werden /welche Stationen?

Bewerbung

Bei Erhaltder Zusage:Bewerbungbei

AA/ UNO

/ EU

Unterkunft+Finanzierung

Bewerbung+Finanzierung

Verwaltungs-station

Wahlstation

Termin für die Prüfungzur Erlangung desSprachnachweises:i.d.R. 1–2 Monate vorder Bewerbung(Ergebnis kann meistnachgereicht werden)Gültigkeit: 2 Jahre

Anerkennung und AnrechnungWer Jura in Deutschland studiert, lernt zu allererst deut-sches Recht. Scheine im Recht des Gastlandes oder Prak-tika lassen sich deshalb nicht immer anrechnen – dennochlohnt sich ein Blick in die jeweilige Landesprüfungsordnung:

Scheine q Veranstaltungen in den Grundlagenfächern (etwa: Rechts-geschichte, Rechtssoziologie oder -philosophie) können als Grund-lagenschein, juristische Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache alsSprachschein anerkannt werden. Aber Vorsicht: Mündliche Prüfungenwerden nicht immer als ausreichender Leistungsnachweis von dendeutschen Prüfungsämtern akzeptiert.

Praktikum q Ein Praktikum im Gastland kann vom Justizprüfungs-amt als juristisches Pflichtpraktikum angerechnet werden. Der Ausbil-der muss aber ein Volljurist oder eine vergleichbar qualifizierte Personsein – im Zweifel beim Landesprüfungsamt nachhaken!

Freiversuch q Auslandssemester werden beim „Freischuss“ meistnicht mitgezählt, wenn Kurse im ausländischen Recht im Umfang vonmindestens 8 SWS oder 12 ECTS-Punkten belegt werden. Auch wennsie nicht als juristische Leistung in der Heimat angerechnet werden,sollte man sich daher unbedingt einen Nachweis über erworbeneScheine geben lassen.

Schwerpunktstudium q Manche Universitäten lassen Prüfungen,die im Auslandssemester abgelegt wurden, als Teil der Schwerpunktbe-reichsprüfung gelten (etwa: Freie Universität Berlin, Universität Münster).

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Wirklich international

Bernd Jütte (28) hat an der Universität Luxemburgseinen LL.M. gemacht, jetzt setzt er noch eine Promotionobendrauf.

Wie hat es Sie nach Belgien verschlagen?

Ein Faible für europäisches Recht hatte ich schon seit demStudium. Im Referendariat habe ich dann bei der KanzleiRödl & Partner in Brüssel meine Anwaltsstation gemacht undkonnte dort nach dem zweiten Examen direkt einsteigen.Während meines Studiums hatte ich schon jeweils ein Aus-landssemester in Frankreich und Schottland gemacht und wardaher fit in Englisch und Französisch – das hat mir den Ein-stieg hier sehr erleichtert.

Sie haben schon einige Jahre als Anwalt gearbeitet,warum jetzt ein LL.M.?

Nachdem ich länger im Bereich des europäischen Beihilfe-und Wettbewerbsrecht gearbeitet hatte, wollte ich jetzt nocheinmal meine akademischen Qualifikationen ausbauen undmich inhaltlich etwas anders ausrichten: Ich belege Kurse imeuropäischen Wirtschafts- und Finanzdienstleistungsrecht.Diese Themen sind aufgrund der europäischen Staatsschul-denkrise so aktuell wie nie zuvor, in der anwaltlichen Praxisbesteht daher ein großer Bedarf an Experten in diesem Be-reich. Das LL.M. Programm ist für mich außerdem eine guteMöglichkeit, Kontakte in meinem Fachbereich zu knüpfenund Netzwerke aufzubauen.

Und weshalb gerade die Universität Leuven?

Fest stand für mich, dass ich den LL.M. in Belgien machenwürde. Die Universität Leuven hat mich gereizt, weil dasLL.M.-Programm hier besonders praxisnah ist. In so genann-ten Clinics stellen regelmäßig auch Praktiker aus vielen Berei-chen des Europarechts ihre Arbeit vor und wir diskutieren zu-sammen aktuelle Entwicklungen. Durch die Nähe zu Brüsselist man am politischen Geschehen in Europa ganz nah dranund es besteht viel Austausch mit europäischen Institutionen.Außerdem haben viele Studenten hier schon Berufserfahrungund nutzen die Möglichkeit, den Master in Teilzeit zu machen.Die Erfahrungen aus ihrer Arbeit, zum Beispiel in der EU-Kommission oder im Parlament, bringen sie in die Diskussio-nen ein – das macht das Studium für mich spannend.

Europa zum Begreifen

Rechtsanwalt Andreas Schöpgens (40) hat mehrere Jahrefür die Kanzlei Rödl & Partner in Brüssel gearbeitet undmacht zurzeit einen LL.M. an der Universität Leuven.

Wie sind Sie auf die Universität Luxemburg gekommen?

An der Uni Greifswald habe ich den Bachelor of Laws ge-macht. Da ich nicht den klassischen deutschen Weg über diebeiden Staatsexamina gehen wollte, war ich auf der Suchenach einem guten LL.M.-Programm. Auf die UniversitätLuxemburg hat mich dann ein Professor gebracht. DieUniversität Luxemburg ist ja noch sehr jung und bevor ermich ansprach, wusste ich gar nicht, dass es sie überhauptgibt. Er hat mir das LL.M.-Studium dort schmackhaft gemachtund ich habe es nicht bereut.

Sie bleiben der Universität Luxemburg treu, was hatSie überzeugt?

Die Universität Luxemburg bietet ihren Doktoranden sehrgute Finanzierungsmöglichkeiten. Es gibt einen nationalen„Research Fund“, der Stipendien vergibt. Wer eine Arbeitschreibt, die in etwa im Forschungsschwerpunkt der Uni-versität liegt, hat sehr gute Chancen mit einem Stipendiumgefördert zu werden. Das hat sich auch schon bei vielen Nicht-Luxemburgern herumgesprochen. Auch ich habe für meineArbeit zum Thema „Europäisches Geistiges Eigentum“ einsolches Stipendium bekommen. Außerdem herrscht hieran der Uni eine ganz besondere Atmosphäre: Die Studentenkommen aus ganz Europa, viele auch aus den neueren EU-Mitgliedsstaaten. Gerade im Europarecht eröffnet das beiDiskussionen ganz neue Perspektiven.

Waren die Sprachen eine große Herausforderung?

In Luxemburg spricht man auf der Straße Luxemburgisch undmeistens Französisch. Das hatte ich lange in der Schule, trotz-dem habe ich am Anfang einen Sprachkurs belegt, um wiederrein zu kommen. Der Unterricht an der Uni ist auf Englischund Französisch. Man kann sich zwar oft aussuchen, inwelcher Sprache man eine Klausur schreiben will, sollte abertrotzdem beide Sprachen sehr gut beherrschen. Bei der Pro-motion hängt die Sprache ganz davon ab, welcher Professordie Arbeit betreut, meine Arbeit schreibe ich auf Englisch.Die vielen Sprachen – Luxemburgisch, Französisch, Englisch –sind zwar oft eine Herausforderung, gerade das macht aberdas Studium in Luxemburg aus.

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Referendar-geschäftsstellen

Einstellungstermine 2012

Wartezeit

Neu-Einstellungen 2010pro Jahr 2011

Stationsaufteilung

monatliche Brutto-Vergütung (Grundbetrag)

Prüfungstermine 2012Staatsexamen

2013

2. Staatsexamen:Prüfungsamt

Klausuren(davon Anwaltspraxis)

Mündliche Prüfung

Absolventen vollbe- 2009friedigend u. besser 2010

Durchfallquote 2009

2010(Bundesgebiet 2009=16%)

Notenverbesserungs-versuch vorgesehen

Kosten

rreferendariatInfos zum Referendariat

Bayern

Oberlandesgericht BambergWilhelmsplatz 1, 96047 BambergT (0951) 833-1112, F [email protected]/gericht/olg/ba

Oberlandesgericht MünchenPrielmayerstraße 5, 80335 MünchenT (089) 5597 02, F [email protected]/gericht/olg/m

Oberlandesgericht NürnbergFürther Straße 110, 90429 NürnbergT (0911) 32101-2324, F [email protected]/olg/n

Anfang April und Oktober

keine

1.222

1.261

PflichtstationenZivilstation (5 Monate)Strafstation (3 Monate)Verwaltung (4 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1072,40 €

Schriftlich: 11. bis 25. Juni, 27. Nov.bis 11. Dez.; Mündlich: Mitte Okt. bisEnde Nov., Mitte April bis Ende Mai

Schriftlich: 4. bis 18. Juni, 26. Nov.bis 10. Dez.; Mündlich: siehe 2012

Landesjustizprüfungsamt BayernPrielmayerstraße 7Justizpalast80335 MünchenT (089) 5597-1987, F -1812www.justiz.bayern.de/pruefungsamt

11 Klausuren (mindestens vier Aufga-ben sollen Leistungen aus dem Bereichder rechtsberatenden und rechtsgestal-tenden Berufe zum Gegenstand haben)

Prüfungsgespräch

203 von 1517 (= 13,39%)

211 von 1532 (= 13,77%)

195 von 1517 (= 12,85%)

202 von 1532 (= 13,19%)

Ja

Keine

Berlin

Kammergericht BerlinReferat fürReferendarangelegenheitenSalzburger Straße 21-2510825 BerlinT (030) 9013-0, F -2040www.kammergericht.de

1. Februar, 2. Mai, 1. August,1. September

Berliner Bewerber ca. 8 Monate, Aus-wärtige Bewerber ca. 19 Monate, Be-werber mit mind. 10 Pkte. ca. 3 Monate

728

688

PflichtstationenZivilsachen (4 Monate)Strafsachen (3 1/2 Monate)Verwaltung (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (4 Monate)

940,87 €

Schriftlich: März, Juni, Sept., Dez.;Mündlich: Februar, Mai, August, Nov.

Schriftlich: März, Juni, Sept., Dez.;Mündlich: Februar, Mai, August, Nov.

Gemeinsames JuristischesPrüfungsamt der Länder Berlinund BrandenburgSalzburger Straße 21-25,10825 BerlinT (030) 9013-0, F -2012www.berlin.de/sen/justiz/ausbildung/gjpa/index.html

7 Klausuren (Bis zu vier Aufgabenstammen aus der anwaltlichenBerufspraxis)

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag + 5 Min.Vertiefungsgespräch), Prüfungsgespräch(ca. 30 Min.), mündl. Prüfung insgesamtsoll 45 Min. pro Prüfl. nicht überschreiten

229 von 928 (= 24,68 %)

190 von 903 (= 21,04 %)

157 von 928 (= 16,92 %)

164 von 903 (= 18,16 %)

Ja

600 €

Brandenburg

BrandenburgischesOberlandesgericht- Referendarabteilung -Gertrud-Piter-Platz 1114770 Brandenburg an der HavelT (03381) 39-90, F -93 50www.olg.brandenburg.de

1. Februar, 1. Mai, 1. August,1. November

keine

111

156

PflichtstationenZivilstation (4 Monate)Strafstation (3 1/2 Monate)Verwaltungsstation (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (4 Monate)

1088,12 €

Schriftlich: März, Juni, September,Dezember; Mündlich: Februar, Mai,August, November

Schriftlich : März, Juni, Sept., Dez.;Mündlich: Februar, Mai, August, Nov.

Gemeinsames JuristischesPrüfungsamt der Länder Berlinund BrandenburgSalzburger Straße 21-25,10825 BerlinT (030) 9013-0, F -2012www.berlin.de/sen/justiz/ausbildung/gjpa/index.html

7 Klausuren (Bis zu vier Aufgabenstammen aus der anwaltlichenBerufspraxis)

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag + 5 Min.Vertiefungsgespräch), Prüfungsgespräch(ca. 30 Min.), mündl. Prüfung insgesamtsoll 45 Min. pro Prüfl. nicht überschreiten

41 von 294 (= 13,95 %)

18 von 242 (= 7,44 %)

54 von 294 (= 18,37 %)

53 von 242 (= 21,90 %)

Ja

600 €

Baden-Württemberg

Oberlandesgericht KarlsruheHoffstraße 10, 76133 KarlsruheT (0721) 926-3488, F [email protected]

Oberlandesgericht StuttgartOlgastraße 2, 70182 StuttgartT (0711) 212-0 (Vermittlung), F [email protected]

1. April, 1. Oktober

keine

598

551

PflichtstationenZivilstation (5 Monate)Strafstation (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt I (4 1/2 Monate)Verwaltung (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt II (4 1/2 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1.042,47 € (ab 1.3.2012)

mündlich: voraussichtlich April,Oktoberschriftlich: 1.–15. Juni

stehen noch nicht fest

Justizministerium Baden-WürttembergLandesjustizprüfungsamtPostfach 10 34 61, 70029 StuttgartT (0711) 279-0, F -2264www.jum.baden-wuerttemberg.de

8 Klausuren (Die Aufgaben haben imangemessenen Umfang Rechtsge-staltung und Rechtsberatung zumGegenstand)

PrüfungsgesprächAktenvortrag

191 von 1064 (= 17,95 %)

161 von 749 (= 21,49 %)

74 von 1064 (= 6,95 %)

78 von 749 (= 10,41 %)

Ja

500 €

82 / anwaltsblatt karriere

Page 83: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

anwaltsblatt karriere / 83

referendariat

Wir leben im Föderalismus. Für den juristischen Vorbereitungsdienstheißt das: Die Rahmenregelungen in einem Bundesgesetz, nämlich demDeutschen Richtergesetz, werden ausgefüllt durch 16 Landesjuristen-ausbildungsgesetze und -verordnungen. Wie ist das Referendariat in

Referendar-geschäftsstellen

Einstellungstermine 2012

Wartezeit

2010 Neu-Einstellungen

2011 pro Jahr

Stationsaufteilung

monatliche Brutto-Vergütung (Grundbetrag)

2012 PrüfungstermineStaatsexamen

2013

2. Staatsexamen:Prüfungsamt

Klausuren(davon Anwaltspraxis)

Mündliche Prüfung

2009 Absolventen vollbe-

2010 friedigend u. besser

2009 Durchfallquote

2010(Bundesgebiet 2009=16%)

Notenverbesserungs-versuch vorgesehen

Kosten

Hamburg

Oberlandesgericht HamburgPersonalstelle für ReferendareDammtorwall 13, 20354 HamburgT (040) 42843-0, F -1541www.olg-referendariat.hamburg.de

Anfang Februar, April, Juni, August,Oktober, Dezember

notenabhängig von 2,5 bis 24Monate

205

310

PflichtstationenStrafsachen (3 Monate)Zivilsachen (3 Monate)Verwaltung (3 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation6 Monate (2 Stationen à 3 Monate)

900,00 €

Februar, April, Juni, August, Oktober,Dezember

stehen noch nicht fest

Gemeinsames PrüfungsamtBremen, Hamburg, Schleswig-HolsteinDammtorwall 13, 20354 HamburgT (040) 428 43 2023, F -3883www.justiz.hamburg.de/2-examen

8 Klausuren (bis zu vier Aufsichtsar-beiten können Fragestellungen aus demTätigkeitsbereich der rechtsberaten-den Berufe zum Gegenstand haben)

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag +5 Min. Vertiefungsgespräch)Prüfungsgespräch: mind. 40 Minuten(ggf. mit angemessener Pause)

150 von 375 (= 40,00 %)

162 von 376 (= 43,09 %)

36 von 376 (= 9,60 %)

31 von 376 (= 8,24 %)

Ja

600 €

Hessen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main- Referendarabteilung -Zeil 42, 60313 Frankfurt am MainT (069) 1367- 01 (Zentrale)T (069) 1367- 2674, F -2976www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de

Januar, März, Mai, Juli, September,November

zur Zeit keine (für EinstellungsterminMärz 2012)

787

739

PflichtstationenZivilrechtspflege (4 Monate)Strafrechtspflege (4 Monate)Verwaltung (10 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

942,00 €

Januar, März, Mai, Juli, September,November

Januar, März, Mai, Juli, September,November

Justizprüfungsamt Hessen- Prüfungsabteilung II -Luisenstraße 13, 65185 WiesbadenT (0611) 32-2771, F -2994www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de

8 Klausuren (die Arbeiten berücksich-tigen die rechtsprechende, verwal-tende und rechtsberatende Praxis)

Aktenvortrag (10 bis max.12 Minuten)mündliche Prüfung

187 von 1238 (= 15,11%)

188 von 1180 (= 15,93%)

181 von 1238 (= 14,62%)

201 von 1180 (= 17,03%)

Ja

500 €

Meckl.-Vorpommern

Oberlandesgericht RostockWallstraße 3, 18055 RostockT (0381) 331-0, F (0381) [email protected]

1. Juni, 1. Dezember

keine

55

65

PflichtstationenZivilrechtspflege (5 Monate)Verwaltung (3 Monate)Strafrechtspflege (4 Monate)Rechtsberatung (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

875,00 €

Schriftlich: erste Januar- und ersteJulihälfte; Mündlich: jeweils im Juniund Dezember

Schriftl.: erste Januar- und erste Juli-hälfte; Münd.: jeweils im Juni und Dez.

LandesjustizprüfungsamtMecklenburg-VorpommernPuschkinstr.19-21, 19055 SchwerinT (03 85) 20 88-156, F -160www.regierung-mv.de(Justizministerium → Aufgaben)

8 Klausuren (Die Aufgaben habenim angemessenem Umfang Rechts-gestaltung und Rechtsberatungzum Gegenstand)

mündliche PrüfungAktenvortrag (10 Minuten)Prüfungsgespräch (ca. 50 Minuten)

7 von 101 (= 6,9 %)

6 von 89 (= 6,74 %)

22 von 101 (= 21,8 %)

18 von 89 (= 20,22 %)

Ja

600 €

Bremen

Oberlandesgericht BremenJustizzentrum Am Wall, Am Wall 198,28195 BremenT (0421) 361-2525/4535, F -17290verwaltung@office@oberlandesgericht.bremen.dewww.oberlandesgericht.bremen.de

1. Februar, 1. Juni, 1. Oktober

1 bis 2 Einstellungstermine

75

60

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Strafsachen (3 1/2 Monate)Verwaltung (3 1/2 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1.018,96 €

Februar, April, Juni, August, Oktober,Dezember

Februar, April, Juni, August, Oktober,Dezember

Gemeinsames PrüfungsamtBremen, Hamburg, Schleswig-HolsteinDammtorwall 13, 20354 HamburgT (040) 428 43 2023, F -3883www.justiz.hamburg.de/2-examen

8 Klausuren (bis zu vier Aufsichtsar-beiten können Fragestellungen aus demTätigkeitsbereich der rechtsberaten-den Berufe zum Gegenstand haben)

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag +5 Min. Vertiefungsgespräch)Prüfungsgespräch: mind. 40 Minuten(ggf. mit angemessener Pause)

16 von 96 (= 16,67 %)

19 von 96 (= 19,79 %)

15 von 96 (= 15,63 %)

22 von 96 (= 22,92 %)

Ja

600 €

Bremen aufgebaut? Wie sieht die mündliche Prüfung in Bayern aus?Gibt es in Berlin eine Wartezeit? Wann kann ich mein Referendariat inNRW beginnen, wann in Thüringen? Die Übersicht auf diesen Seitenbeantwortet viele Fragen und zeigt, wo es noch mehr Informationen gibt.

Page 84: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

Referendar-geschäftsstellen

Einstellungstermine 2012

Wartezeit

Neu-Einstellungen 2010pro Jahr 2011

Stationsaufteilung

monatliche Brutto-Vergütung (Grundbetrag)

Prüfungstermine 2012Staatsexamen

2013

2. Staatsexamen:Prüfungsamt

Klausuren(davon Anwaltspraxis)

Mündliche Prüfung

Absolventen vollbe- 2009friedigend u. besser 2010

Durchfallquote 2009

2010(Bundesgebiet 2009=16%)

Notenverbesserungs-versuch vorgesehen

Kosten

84 / anwaltsblatt karriere

referendariat

Nordrhein-Westfalen

Oberlandesgericht DüsseldorfCecilienallee 3, 40474 DüsseldorfT (0211) 4971-0, F [email protected]

Oberlandesgericht HammHeßlerstraße 53, 59065 HammT (02381) 272-0, F [email protected]

Oberlandesgericht KölnReichenspergerplatz 1, 50670 KölnT (0221) 7711-0, F [email protected]

zu jedem Monatsersten

2 bis 3 Monate

1762

1104 (ohne Köln)

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Strafsachen (3 Monate)Verwaltung (3 Monate)Rechtsanwalt (10 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1021,63 €

jeden Monat

stehen noch nicht fest

LandesjustizprüfungsamtNordrhein-WestfalenMartin-Luther-Platz 4040212 DüsseldorfT (0211) 8792-276, F [email protected]/JM/landesjustizpruefungsamt/index.php

8 Klausuren (Die Aufsichtsarbeiten sindjeweils dem gerichtlichen, behördl.,staatsanwaltschaftl. oder anwaltl.Tätigkeitsbereich zu entnehmen)

AktenvortragPrüfungsgespräch

523 von 3090 (= 16,93 %)

572 von 3000 (= 19,07 %)

673 von 3090 (= 21,78 %)

633 von 3000 (= 21,10 %)

Ja

600 €

Rheinland-Pfalz

Oberlandesgericht KoblenzStresemannstraße 1, 56068 KoblenzT (0261) 102-0, F [email protected]

Oberlandesgericht ZweibrückenSchloßplatz 7, 66482 ZweibrückenT (06332) 805-0, F [email protected]

jeweils der auf den 1. Mai und1. November folgende erste Arbeitstag

höchstens 6 Monate

355

305

PflichtstationenZivilrechtspflege (5 Monate)Verwaltung (4 Monate)Strafrechtspflege (3 Monate)Rechtsberatung (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1052,08 €

2.–17. April, 1.–12. Oktober

2.–15. April, 1.–15. Oktober

Landesprüfungsamt für Juristenbeim Ministerium der Justiz und fürVerbraucherschutzErnst-Ludwig-Straße 6–8,55116 MainzT (06131) 16-4903, F [email protected]

8 Klausuren (Aufsichtsarbeiten könnenauch aus dem Tätigkeitsbereich derrechtsberatenden Berufe stammen)

AktenvortragPrüfungsgespräch (Dauer:insgesamt 1 Std. pro Referendar/-ineinschließlich Aktenvortrag)

130 von 575 (= 22,61 %)

73 von 436 (= 16,74 %)

57 von 575 (= 9,91 %)

61 von 436 (= 13,99 %)

Ja

400 €

Saarland

Saarländisches OberlandesgerichtFranz-Josef-Röder-Straße 1566119 SaarbrückenT (0681) 501-05, F [email protected]/1537.htm

Februar, Mai, August, November

Keine

77

69

PflichtstationenRechtsanwalt I (6 Monate)Strafsachen (3 Monate)Verwaltung (3 Monate)Zivilsachen (5 Monate)Rechtsanwalt II (4 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1004,27 €

Januar, April, Juli, Oktober

Januar, April, Juli, Oktober

Ministerium der JustizLandesprüfungsamt für JuristenReferat PAFranz-Josef-Röder-Straße 1566119 SaarbrückenT (0681) 501-5318, F -5897www.saarland.de/1537.htm

7 Klausuren

AktenvortragPrüfungsgespräch

18 von 115 (= 15,65 %)

13 von 88 (= 14,77 %)

18 von 115 (= 15,65 %)

15 von 88 (= 17,05 %)

Ja

256 €

Niedersachsen

Oberlandesgericht BraunschweigBankplatz 6, 38100 BraunschweigT (0531) 488-0, F -2664poststelle@olg-bs.niedersachsen.dewww.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de

Oberlandesgericht CelleSchloßplatz 2, 29221 CelleT (05141) 206-0, F -208olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.dewww.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de

Oberlandesgericht OldenburgRichard-Wagner-Pl.1, 26135 Oldenburgpoststelle@olg-ol.niedersachsen.dewww.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

1. März, 1. Juni, 1. September,1. Dezember

keine

322

301

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Strafsachen (3 Monate)Verwaltung (3 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (4 Monate)

Anwärtergrundbetrag ca. 1015,00 €ab 1.1.2012

schriftlich: Anfang Januar, April, Juli,Oktober; mündlich: März, Juni,September, Dezember

schriftlich: Anfang Januar, April, Juli,Okt.; mündlich: März, Juni, Sept., Dez.

Niedersächsisches JustizministeriumLandesjustizprüfungsamtFuhsestraße 30, 29221 CelleT (05141) 5939-211bzw. 214Landesjustizprü[email protected]

8 Klausuren

Aktenvortrag (max. 10 Minuten +10 Minuten Vertiefungsgespräch)Prüfungsgespräch (ca. 45 Minuten)

109 von 660 (= 16,52 %)

117 von 699 (= 16,74 %)

102 von 660 (= 15,45 %)

159 von 699 (= 22,75 %)

Ja

400 €

Fortsetzung Infos zum Referendariat

Page 85: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

Referendar-geschäftsstellen

Einstellungstermine 2012

Wartezeit

2010 Neu-Einstellungen

2011 pro Jahr

Stationsaufteilung

monatliche Brutto-Vergütung (Grundbetrag)

2012 PrüfungstermineStaatsexamen

2013

2. Staatsexamen:Prüfungsamt

Klausuren(davon Anwaltspraxis)

Mündliche Prüfung

2009 Absolventen vollbe-

2010 friedigend u. besser

2009 Durchfallquote

2010(Bundesgebiet 2009=16%)

Notenverbesserungs-versuch vorgesehen

Kosten

anwaltsblatt karriere / 85

referendariat

Quellen: Angaben der Justizprüfungsämter und OLGs.Ergänzend Ausbildungsstatistik des BMJ für das Jahr 2010(www.bundesjustizamt.de).

Sachsen-Anhalt

Oberlandesgericht NaumburgDomplatz 10, 06618 NaumburgT (03445) 28-0, F -2000

[email protected]/olg

01. März, 01. September

keine

65

72

PflichtstationenZivilrecht (4 Monate)Strafrecht (4 Monate)Verwaltungsstation (4 Monate)Anwaltsstation (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1000,75 € (ab 1.1.2012)

schriftlich: April, Oktobermündlich: März, September

schriftlich: April, Oktobermündlich: März, September

Ministerium für Justiz und Gleich-stellung des Landes Sachsen-Anhalt-Landesjustizprüfungsamt-Klewitzstraße 4, 39112 MagdeburgT (0391) 567-01, F -5024poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.dewww.mj.sachsen-anhalt.de/ljpa

8 Klausuren (zwei Aufgaben mitanwaltlicher Aufgabenstellung)

Kurzvortrag5 Prüfungsgespräche

5 von 86 (= 5,81 %)

10 von 66 (= 15,15 %)

19 von 86 (= 22,09 %)

13 von 66 (= 19,70 %)

Ja

400 €

Schleswig-Holstein

Schleswig-HolsteinischesOberlandesgerichtGottorfstraße 2, 24837 SchleswigT (04621) 86-0, F [email protected]/olg

Jeweils zum 1. Werktag im Februar,April, Juni, August, Oktober, Dezember

keine

317

225

PflichtstationenStrafsachen (3 1/2 Monate)Zivilsachen (4 1/2 Monate)Verwaltung (4 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1023,13 €

schriftlich: Januar, Julimündlich: voraussichtlich Juni/Juli

stehen noch nicht fest

Gemeinsames PrüfungsamtBremen, Hamburg, Schleswig-HolsteinDammtorwall 13, 20354 HamburgT (040) 428 43-2023, F -3883www.justiz.hamburg.de/2-examen

8 Klausuren (bis zu vier Aufsichtsar-beiten können Fragestellungen aus demTätigkeitsbereich der rechtsberaten-den Berufe zum Gegenstand haben)

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag +5 Min. Vertiefungsgespräch)Prüfungsgespräch: mind. 40 Minuten(ggf. mit angemessener Pause)

64 von 502 (= 12,75 %)

65 von 502 (= 12,95 %)

103 von 502 (= 20,52 %)

99 von 502 (= 19,72 %)

Ja

600 €

Thüringen

Oberlandesgericht JenaRathenaustraße 13, 07745 JenaT (03641) 307-0, F [email protected]/olg

jeweils erster Werktag im Mai,November

keine

137

104

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Verwaltung (4 Monate)Strafsachen (3 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

derzeit: 1215,33 €ab April 2012: 1244,42 €

1.–15. Juni, 3.–14. Dezember

stehen noch nicht fest

Justizprüfungsamt ThüringenThüringer JustizministeriumWerner-Seelenbinder-Straße 599096 ErfurtT (0361) 3795-501, F -588www.thueringen.de/de/justiz/jpa/

8 fünfstündige Klausuren(„Zwei der Aufgaben […] sollen sichauf die Tätigkeit eines Rechtsanwaltsbeziehen“)

4 Prüfungsgespräche1 Aktenvortrag

18 von 161 (= 11,18%)

14 von 133 (= 10,53%)

25 von 161 (= 15,53%)

20 von 133 (= 15,04%)

Ja

500 €

Sachsen

Oberlandesgericht DresdenStändehausSchloßplatz 1, 01067 DresdenT (0351) 446-0, -1321, [email protected]://www.justiz.sachsen.de

1. Mai und 1. November

keine

150

149

PflichtstationenZivilsachen (5 Monate)Verwaltung (4 Monate)Strafsachen (3 Monate)Rechtsanwalt (9 Monate)Wahlstation (3 Monate)

1081,81 € (Stand: 1. Januar 2012)

Schriftliche Arbeitern zum ZJS2012/2: 1.– 18. Juni

Schriftliche Arbeiten zum ZJS2013/1: 3. –17. Dezember

Sächsisches Staatsministeriumder Justiz und für EuropaLandesjustizprüfungsamt SachsenHospitalstraße 7, 01097 DresdenT (0351) 564-0, F [email protected]

9 Klausuren (keine Angabe)

mündliche Prüfung

26 von 310 (= 8,39 %)

24 von 263 (= 9,13 %)

45 von 310 (= 14,52 %)

48 von 263 (= 18,25 %)

Ja

450 €

Page 86: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

Es darf ein bisschen mehr sein …… und warum die klassische Bewerbung bei Großkanzleienan Bedeutung verliert

Text: Martin Dommer, Hamburg

LL.M.

Examensnote

Dr.

Page 87: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

„Deutschlands Großkanzleien suchen derzeit händeringend nach Junganwälten“hatte Anwaltsblatt Karriere im ersten Heft im Frühjahr 2007 geschrieben. Undheute, fünf Jahre später? Der Kampf um die Talente ist trotz Wirtschafts- undFinanzkrise noch härter geworden. Anwaltsblatt Karriere verrät, was die Kanz-leien erwarten und wie man als Absolvent am besten damit umgeht.

Von einem erfahrenen Branchenbeobachter und Spötter, der seinen Namen hiernicht lesenmöchte, stammt der Ausspruch, dass die meisten Stellenangebote in derNJW schematisch einer klassischen Heiratsannonce in der FAZ entsprachen. Saloppformuliert, laute die Botschaft in etwa so: Ich (die Kanzlei) bin ganz große Klasse,und wenn Du (lieber Bewerber) auch ein toller Typ bist, dann werden wir beide eineirrsinnig intensive Partnerschaft haben. Unbestritten: Es ist natürlich schön, wenndas so klappt, doch selbst unter Anwälten soll es von flüchtigen Affären bis zumhandfesten Heiratsschwindel schon alles gegeben haben.Bewerbern und Job-Aspiranten, die keine „vollständige Kriegsbemalung“ vor-

weisen können – also ein doppeltes Prädikatsexamen, einen Master of Laws (L.L.M.)und den gern gesehenen Doktortitel – sei daher zugerufen: Lassen Sie sich nicht insBockshorn jagen! Bewahren Sie sich einen kritischen Blick und lesen Sie auch zwi-schen den Zeilen, wenn die Großen der Branche wieder einmal eine „Traumstelle“offerieren. Zum einen überzeugt der hinlänglich dokumentierte Deal – viel Lebens-zeit für wirklich viel Geld – längst nicht mehr alle „Indianer“. Stichwort: Work-Life-Balance. Zweitens hat schon verloren, wer nicht wagt.Wer also überzeugende Gründe hat, sich für fachlich und menschlich geeignet zu

halten, sollte auch dann eine Bewerbung an seine Traumkanzlei abschicken, wennneben einem Prädikat auch noch ein „befriedigend“ auf den Examenszeugnissensteht – und manchmal können sogar „nur“ zwei „befriedigend“ genügen. Notensind wichtig, aber nicht mehr allein entscheidend – das gilt auch in der Spitzenliga.Die Großkanzleien haben ihre Strategie beim so genannten Recruiting deutlich

differenziert. „Unser wichtigstes Tool dabei ist das Einstellen von Kollegen, die schoneinmal bei uns waren, vor allem Referendare, die wir ausbilden“, sagt ChristineKoziczinski, die für die Einstellung von juristischen Mitarbeitern im Bereich Corporatezuständige Partnerin von Clifford Chance in Frankfurt. Mitunter handele es sichauch um „wissenschaftliche Mitarbeiter, die neben ihrer Promotion schontageweise bei uns arbeiten, oder um ehemalige Praktikanten.“Für Koziczinski eine win-win-Situation: „Wir kennen die Kollegen dann schon

relativ gut, diese wiederum hatten Gelegenheit, sich mit den Arbeitsbedingungensowie Teams und Praxisgruppen in unserer Kanzlei vertraut zu machen.“Wie die meisten Mitbewerber, schaltet Clifford Chance zudem Print-Anzeigen,

inseriert in Fachzeitschriften und entsendet Mitarbeiter zu Bewerbermessen. Da-rüber hinaus ist die Sozietät Partnerunternehmen des Online-Karrierenetzwerks„e-fellows.net“ und hält Kontakt zu Universitäten und Professoren, um früh auf jungeTalente aufmerksam zu werden. Etwa 50 Berufsanfänger stellt die Großkanzlei inDeutschland pro Jahr ein.Aus Sicht von Christine Koziczinski ist es ein „verbreiteter Irrglaube unter Bewer-

bern“, dass sie bereits einen hohen Grad an Spezialisierung mitbringen müssen.Wichtiger seien eine fundierte juristische Ausbildung sowie Verständnis für wirt-schaftliche Zusammenhänge – und Leidenschaft für den Anwaltsberuf. „Man musskein fertiger M&A-Anwalt sein, wennman hier anfängt.“, sagt die Corporate-Partnerin,„Das Fach- und Expertenwissen wird hier zum einen durch die tägliche Arbeit aberauch in Kursen unserer Academy ausgebildet.“

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bewerbungstipps

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Das Herantasten an die Großkanzlei

Interessenten, Absolventen und Bewerber sind – so sagt Koziczinski – gut beraten,sich beizeiten durch ein Praktikum, eine wissenschaftliche Mitarbeit oder währenddes Referendariats ein Bild von der Tätigkeit in einer Großkanzlei zu machen. AuchGespräche auf Karrieremessen seien hilfreich, um sich darüber klar zu werden,welche Kanzlei den jeweiligen Zielen und Erwartungen am ehesten entspricht.„Wir nehmen den Kontakt zu Nachwuchstalenten sehr viel früher auf als vor Jah-

ren.“, sagt auch Axel Hamm, Hiring Partner von Baker & McKenzie Deutschland inFrankfurt amMain. Nach seiner Einschätzung hat die klassische Bewerbung an Bedeu-tung eingebüßt. Die akademischen Qualifikationen, also exzellente Examina und Zusatz-qualifikationen, blieben zwar die wichtigsten Kriterien für die Auslese des anwaltlichenNachwuchses. Den speziellen kanzleiinternen Instrumenten des Personalmarketingskomme aber eine steigende Bedeutung zu. Hamm verweist auf das vor vier Jahren ge-schaffene Career Mentorship Programme (CMP) in seinem Hause: Die aus Sicht derKanzlei bestqualifizierten Studenten und Referendare hätten dabei über längere Zeitdie Möglichkeit, „parallel zum verbleibenden Teil ihrer Ausbildung, an Seminaren derMentorship University und weiteren Veranstaltungen im Hause teilzunehmen.“ DasSpektrum reiche von „juristischen Fachthemen über die Soft Skills der anwaltlichen Pra-xis bis zum ‘training on the job’“. ImMittelpunkt steht das persönliche Coaching durcherfahrene Berufsträger. „Dabei geht es uns darum, einen persönlichen Draht zwischenNachwuchsjuristen in der Ausbildung und den erfahrenen Praktikern zu schaffen.“,sagt Hamm. Maximal 35 Teilnehmer umfasst das CMP derzeit. Die konsequente Aus-lese habe sich als „ausgesprochen interessantes und fruchtbares Instrument erwiesen.“Das Werben um die ambitionierten Juristen kommt nicht von ungefähr: Das Kon-

tingent an Top-Absolventen und Absolventinnen ist unverändert eng, während der Be-darf der Kanzleien eher wächst. Nach Zahlen des Bundesjustizministeriums könnennur etwa zehn Prozent der Absolventen des Zweiten Staatsexamens mit einem „voll-befriedigend“ oder noch bessere Zensur in beiden Examina aufwarten. Vor allem dieinternationalen Top-Kanzleien locken mit Einstiegsgehältern von bis zu 115.000 Euro,transatlantischem Flair und prestigeträchtigen Mandaten. Die Kehrseite der Medaille:Arbeitswochen mit 60 Stunden und mehr. „Es wird wohl einleuchten, dass es bei ei-nem Gehalt von 100.000 Euro pro Jahr, das wir Neueinsteigern bieten, nicht um eine40-Stunden-Woche gehen kann“, sagt Hedi Osenberg, Human Resources Managerinvon Freshfields Bruckhaus Deringer, beeilt sich aber im Anschluss klarzustellen, „dassWochenenden auch in unserem Haus, von Ausnahmen abgesehen, arbeitsfrei sind.“Examensnoten seien, so argumentiert Osenberg, die „einzig objektivierbaren Krite-

rien für die Befähigung zum guten Juristen.“ Neben einer auch formal ansprechendenBewerbung erwartet Freshfields von Job-Interessenten einen „ungewöhnlichen Lebens-lauf, der Engagement auch neben der Juristerei erkennen lässt, sei es für Sport, Musikoder Kunst.“ Osenberg: „Wir wollen nur die Besten; wo sie nicht zu bekommen sind,lassen wir im Zweifel lieber Lücken.“ Wer es in den erlesenen Kreis der jährlich rund100 neuen Associates geschafft hat, kann die Vorteile des Weiterbildungsprogrammseiner weltweit vernetzten Kanzlei nutzen, etwa mit Blick auf den Erwerb von Englisch-kenntnissen. „Teilnehmer unserer Sprachprogrammewerden in Gastfamilien in Londonuntergebracht.“, erklärt Hedi Osenberg. „Auf diese Weise leben sie für zwei Monateunter ‚native speakers‘ und können vollkommen in Kultur und Sprache des Gastlandeseintauchen.“ Auf ihrer Webseite wirbt die Sozietät mit ebenso groß klingendenWorten:ein Start bei Freshfields, heißt es ganz unbescheiden, sei nicht nur „ein Berufseinstieg,sondern der Schritt in einen besonderen Kreis: Step into the circle!“ //

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bewerbungstipps

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wantedDer Stellenmarkt des Deutschen AnwaltvereinsAnwaltsstellen, Anwaltsstationen, Anwaltspraktikaund mehr. Die Kombination: Im Internet unterwww.anwaltsblatt-karriere.de und gedruckt inAnwaltsblatt und Anwaltsblatt Karriere, der neuenZeitschrift für Studierende und Referendare.

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nmarkt Anwaltsstellen

Der Stellenmarkt des DAV erscheint hier, im monatlich er-scheinenden Anwaltsblatt und online. An erster Stelle:Kanzleien auf der Suche nach anwaltlichem Nachwuchs.Bitte verweisen Sie bei der Bewerbung auf AnwaltsblattKarriere 1/2012. > www.anwaltsblatt-karriere.de

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Wir sind eine wirtschaftsrechtlich ausgerichteteAnwaltskanzlei mit derzeit 25 Rechtsanwältenin Pforzheim. Für eine langfristige Zusammen-arbeit suchen wir eine(n) engagierte(n) Rechts-anwältin/Rechtsanwalt für den Bereich

Verwaltungsrecht/Immobilienrecht.

Wir erwarten eine überdurchschnittlicheQuali4kation, die durch Prädikatsexamen oderPromotion belegt sein sollte.

Wir bieten eine von Anfang an verantwortungs-volle und abwechlungsreiche Tätigkeit inkollegialer Atmosphäre.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an:

Ladenburger Neifeind Schmücker & HomannBahnhofstraße 3 ! 75172 Pforzheim

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Telefon: +49 7231 380334

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Mit derzeit 18 Rechtsanwälten, die für einen bundesweiten,vornehmlich aus Leistungserbringern im Gesundheits-wesen bestehenden Mandantenkreis ausschließlich imBereich Medizin-, Arbeits- und Sozialrecht tätig sind,zählen wir zu den renommierten Spezialkanzleien. Fürunseren Standort in Bochum suchen wir eine/n

Rechtsanwältin/Rechtsanwaltmit ausgeprägtem Interesse am Krankenhausrecht. Wirwünschen uns einen Bewerber mit mindestens zweijährigerBerufserfahrung und möglichst abgeschlossenem Fach-anwaltslehrgang Medizinrecht. In der Einarbeitungszeitund auch danach stehen Ihnen engagierte und hoch-quali6zierte Kollegen zur Seite. Unser BochumerStandort verfügt über ein modern ausgestattetes, kanzlei-eigenes Bürogebäude und eine angenehme Arbeits-atmosphäre, die unsere Mitarbeiter und Rechtsanwälte zuschätzen wissen.

Der Eintritt als Gesellschafter in unsere Kanzlei istsofort möglich. Die Höhe der Gewinnbeteiligung ergibtsich aus dem zu schließenden Gesellschaftsvertrag.Wir bitten um Übersendung der üblichen Bewerbungs-unterlagen bis zum 15.06.2012 an folgende Anschrift:

Zimmer ♦ Bregenhorn-WendlandSteinring 45 a, 44789 Bochum

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Vielfältige Förderprogramme, tolle Kollegen und frühe Verantwortung sprechen für sich.

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Wir sind eine alteingesessene Kanzlei mit derzeit vierBerufsträgern, die der Kanzleigründer, Kollege Dreisseit 1976, ab 1983 zusammen mit dem jetzigen Senior,Kollegen Lambeck in Reutlingen erfolgreich geführthat. Schwerpunkte der Tätigkeit sind das Arbeitsrecht,das Familienrecht, das Sozialrecht und das Miet- undWohnungseigentumsrecht. Für das Referat

Arbeitsrecht,in dem wir eine Reihe mittelständischer Unternehmensowohl aus dem privaten Bereich als auch aus demöffentlichen Dienst beraten und vertreten, suchen wir eine/nengagierte/n Kollegin/Kollegen, möglichst mit bereitserworbenen Kenntnissen und Erfahrungen im Arbeits-recht und dem Wunsch und der Bereitschaft, sich derbestehenden Stammklientel ebenso intensiv zu widmen,wie der Akquise neuer Mandate.

Bezüglich der Form der Zusammenarbeit besteht fürden Beginn Bereitschaft, auf Wünsche einzugehen,mittelfristig ist die Aufnahme in die Sozietät und Übernahmedes arbeitsrechtlichen Referats fest geplant.

Es erwartet Sie eine persönliche, freundliche undkollegiale Arbeitsatmosphäre in einem Gebäude imZentrum Reutlingens, gleichwohl quasi im Grünen, indem Sie sich von Anfang an wohlfühlen werden.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Dreis & LambeckRechtsanwälte

Gartenstraße 7 ! 72764 ReutlingenTel.: 07121 334191 ! Fax: 07121 340045

[email protected]

www.rae-gartenstrasse-7.de ID 11714

Für unsere Standorte in Berlin, Frankfurtam Main, Hamburg und München suchenwir regelmäßig engagierte

Referendarinnen/Referendare.

Bewerbungen bitte an:

Berlin RA Marcus SonnenscheinFrankfurt RA Guido HettingerHamburg RA Wilhelm Schulte HemmingMünchen RA Dr. Jens Bosbach

www.bvm-law.deID 11724

Als zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwältin und Fachan-wältin für Miet- und WEG-Recht und Verkehrsrecht sowie mitTätigkeitsschwerpunkt im Opferschutzrecht suche ich einen

Kollegen (m/w),zunächst in freier Mitarbeit und dem Interesse, zukünftig dieKanzlei gemeinsam fortzuführen und weiterzuentwickeln.Ihr Schwerpunkt wird auf den in einer Allgemeinkanzleiüblichen Gebieten liegen. Ihre Ambition, einen Fachanwaltstitelzu erlangen, unterstütze ich gerne. Sie verfügen über einsicheres, praxisorientiertes und zugewandtes Auftreten undsind dabei engagiert, dann freue ich mich, Sie über Ihreaussagekräftige Bewerbung, versehen mit vollständigenUnterlagen, kennen zu lernen.

Manuela Krahl-RöhnischPichelsdorfer Straße 97 ! 13595 Berlin

[email protected] ID 11716

KellerRechtsanwältePartnerschaftsgesellschaft

Zur Verstärkung suchen wir eine Kollegin odereinen Kollegen mit Interesse und Freude an der

Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen.

In einem spezialisierten und überschaubarenTeam übernehmen wir Verteidigungen undInteressenvertretungen in wirtschaftsstrafrecht-lichen Verfahren. Die Forensik stellt einenSchwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Zunehmendberaten wir Unternehmen bei allen strafrecht-lichen Problemstellungen.

Wenn Sie sich als Berufseinsteiger für dieStrafverteidigung entschieden haben und hervor-ragende Rechtskenntnisse sowie Sprachsicherheitin Wort und Schrift belegen können, richtenSie bitte Ihre Bewerbung an:

ID 11713

KellerRechtsanwältePartnerschaftsgesellschaftRechtsanwalt Alexander KellerFriedrich-Ebert-Anlage 3569117 Heidelberg

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nmarkt

Wir sind eine überörtliche Sozietät mit Standorten in Nürnbergund Ilmenau. Für unser seit mehr als 20 Jahren etabliertes Büro inIlmenau suchen wir eine Referendarin/einen Referendar mitInteresse an praktischer Anwaltstätigkeit. Die Schwerpunkteunserer Mandate am Standort Ilmenau liegen in den BereichenAllgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht. Wenn Sieneugierig und engagiert sind, den vielseitigen Beruf des Anwalts/der Anwältin praktisch kennen – und ausüben zu lernen, freuenwir uns über Ihre Kontaktaufnahme mit uns. Mit Menschenzusammenzuarbeiten, sich für sie einzusetzen, sie zu beratenund zu vertreten, gehört zum Alltag der anwaltlichen Tätigkeit.Eine gute juristische Quali8kation ist dafür Voraussetzung. Freudean der Zusammenarbeit im Team, Kommunikationsfähigkeit undEinsatzbereitschaft sollten vorhanden sein. Eine Zusammenarbeitüber das 2. Staatsexamen hinaus ist möglich.

Greger Woertge Jacob Leidigkeit RechtsanwälteHerrn Rechtsanwalt Rainer LeidigkeitErfurther Straße 32 ! 98683 Ilmenau

[email protected] ID 11715

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Suche Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zur Zusammen-arbeit in Bürogemeinschaft in Waiblingen in sehrschöner Lage. Die Kanzlei hat repräsentative Räume,ist gut ausgestattet mit allen erforderlichen technischenEinrichtungen und Kommunikationsmitteln und hateinen gut eingearbeiteten Stab. Anfragen werdenentweder unter der Chiffre 11720 erbeten an:

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Telefon: 08247 96 39 [email protected] ID 11717

Anwalt/Anwältin gesucht!Schwerpunkte: Zivil-, Verkehrs-, Familien- und

Verwaltungsrecht.

ID 11727

Hemmstraße 165 28215 Bremenwww.korzus-partner.de

anwaltsblatt karriere / 93

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nmarkt

Kanzlei PLZ Ort Rechtsgebiet Station/ IDNebentätigkeit

CMS Hasche Sigle 01097 Dresden alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11693

CMS Hasche Sigle 04109 Leipzig alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11693

GSK Stockmann & Kollegen 10117 Berlin verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11689

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 10117 Berlin alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11686

Noerr LLP 10117 Berlin alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11688

Hengeler Mueller 10117 Berlin alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11701

CMS Hasche Sigle 10785 Berlin alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11693

Linklaters 10785 Berlin verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11692

Hogan Lovells International LLP 10785 Berlin nationales u. internationales Wirtschaftsrecht Station/Nebentätigkeit 11696

Beiten Burkhardt 10787 Berlin verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11691Rechtsanwaltsgesellschaft

Laux Rechtsanwälte 13597 Berlin Arzthaftungsrecht, Schadensrecht, Station 11680Versicherungsrecht

Hogan Lovells International LLP 20095 Hamburg nationales u. internationales Wirtschaftsrecht Station/Nebentätigkeit 11696

GSK Stockmann & Kollegen 20354 Hamburg verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11689

CMS Hasche Sigle 20355 Hamburg alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11693

Esche Schümann Commichau 20459 Hamburg Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht Station 11677

Rechtsanwälte Korzus & Partner 28215 Bremen Familienrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht Station 11725

GSK Stockmann & Kollegen 40211 Düsseldorf verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11689

Linklaters 40212 Düsseldorf verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11692

CMS Hasche Sigle 40213 Düsseldorf alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11693

Mayer Brown 40213 Düsseldorf alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11690

Shearmann & Sterling 40213 Düsseldorf Gesellschaftsrecht, Merger & Acquisitions, Station/Nebentätigkeit 11700Kapitalmarktrecht, Kartellrecht

Hengeler Mueller 40213 Düsseldorf alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11701

Beiten Burkhardt 40474 Düsseldorf verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11691Rechtsanwaltsgesellschaft

Hogan Lovells International LLP 40476 Düsseldorf nationales u. internationales Wirtschaftsrecht Station/Nebentätigkeit 11696

Rechtsanwaltskanzlei Martin 45128 Essen Architektenrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht Station 11647

Oppenhoff & Partner 50668 Köln Wirtschaftsrecht Station/Nebentätigkeit 11687

Lenz und Johlen Rechtsanwälte 50676 Köln Zivilrecht, Immobilienrecht, Station 11685Partnerschaft öffentliches Recht

CMS Hasche Sigle 50678 Köln alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11693

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 50678 Köln alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11686

Anwaltsstationen Hier finden Sie Kanzleien, die Sie im Referendariat ausbilden möchten.Alles zu den Ausbildungskanzleien erfahren Sie im Online-Stellenmarktmit der einfachen ID-Suche unter > www.anwaltsblatt-karriere.deDort finden Sie auch Angebote für Wahlstationen im Ausland.

Ubert ● Hochmuth ● KasparRechtsanwälte in München

Wer möchte Fachanwalt für Erbrecht werden?Wir sind eine Sozietät von drei Fachanwälten für Erbrecht.Wir suchen einen Kollegen (m/w) mit überdurchschnittllichenExamensergebnissen, gerne auch Berufsanfänger oderReferendar mit abgeschlossenem schriftlichen Teil des 2.Staatsexamens, dem wir die Möglichkeit bieten, Fachanwaltfür Erbrecht zu werden. Wir erwarten, dass Sie an unserenerbrechtlichen Publikationen mitarbeiten und sich engagiertan unserer Vortrags- und Seminartätigkeit beteiligen. An-gestrebt wird eine langfristige Zusammenarbeit mit spätererAufnahme in die Sozietät. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an:

Ubert ● Hochmuth ● KasparTheatinerstraße 35, 80333 München

www.u-h-k.de ID 11707

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nmarkt

Wenn Sie Jura studieren, dann nutzen Sie Ihre Semesterferien auch fürAnwaltspraktika. Warum? Weil Sie den Anwaltsberuf kennen lernen undwomöglich schon Kontakte knüpfen können für eine spätere Stations-ausbildung oder eine Nebentätigkeit. > www.anwaltsblatt-karriere.de

Anwaltspraktika

Kanzlei PLZ Ort Rechtsgebiet ID

Anwaltskanzlei Karin Schulze 02625 Bautzen Familienrecht, Mietrecht, Zivilrecht 11675Dr. Hartmann & Partner 16515 Oranienburg Verkehrsrecht 11672Dannheisser Poley & Carballo 20148 Hamburg Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Spanisches Immobilienrecht 11667Graef Rechtsanwälte 20149 Hamburg Entertainment Law, Medienrecht 11660Rechtsanwälte Korzus & Partner 28215 Bremen Familienrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht 11726Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht 30459 Hannover Internetrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht 11681Dehne Ringe Grages Bolte 31137 Hildesheim Erbrecht, Landwirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht 11658Liebelt - Vogt - Theiss - Ulbrich 31666 Bückeburg Erbrecht, Strafrecht, Zivilrecht 11659Kanzlei für Arbeitnehmer Wolf 35037 Marburg Arbeitsrecht 11665Koltze, Rose & Partner 37073 Göttingen Baurecht, Mietrecht, Nachbarrecht 11661Anwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes 47802 Krefeld Arbeitsrecht, Familienrecht 11663Kanzlei Gedigk 53773 Hennef Arbeitsrecht, Medizinrecht 11670Kanzlei Dr. Blechner & Kollegen 64625 Bensheim Arbeitsrecht, Markenrecht, Vertragsrecht 11673Wolfgang Ruck Rechtsanwaltskanzlei 69124 Heidelberg Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht 11671Marion Leising Anwaltskanzlei 71638 Ludwigsburg Arbeitsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht 11664Dr. Schäder & Schittko 80339 München Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht 11662Mariscal & Asociados E-28001 Madrid Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht 11666

Kanzlei PLZ Ort Rechtsgebiet Station/ IDNebentätigkeit

Noerr LLP 60313 Frankfurt a. M. alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11688Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 60322 Frankfurt a. M. alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11686Shearmann & Sterling 60322 Frankfurt a. M. Gesellschaftsrecht, Merger & Acquisitions, Station/Nebentätigkeit 11700

Kapitalmarktrecht, KartellrechtMayer Brown 60323 Frankfurt a. M. alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11690Hengeler Mueller 60323 Frankfurt a. M. alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11701CMS Hasche Sigle 60325 Frankfurt a. M. alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11693GSK Stockmann & Kollegen 60325 Frankfurt a. M. verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11689Linklaters 60325 Frankfurt a. M. verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11692Gleiss Lutz 60325 Frankfurt a. M. verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11699Beiten Burkhardt 60327 Frankfurt a. M. verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11691RechtsanwaltsgesellschaftHogan Lovells International LLP 60329 Frankfurt a. M. nationales u. internationales Wirtschaftsrecht Station/Nebentätigkeit 11696Arnecke Siebold 60486 Frankfurt a. M. alle Rechtsgebiete Station 11678GSK Stockmann & Kollegen 69115 Heidelberg verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11689GSK Stockmann & Kollegen 70178 Stuttgart verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11689Gleiss Lutz 70469 Stuttgart verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11699CMS Hasche Sigle 70597 Stuttgart alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11693Schotten Fridrich Bannasch 79098 Freiburg öffentliches Recht, Zivilrecht Station 11694Shearmann & Sterling 80331 München Gesellschaftsrecht, Merger & Acquisitions, Station/Nebentätigkeit 11700

Kapitalmarktrecht, KartellrechtNoerr LLP 80333 München alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11688Ott Gerloff Rechtsanwälte 80335 München Insolvenzrecht Station/Nebentätigkeit 11625CMS Hasche Sigle 80335 München alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11693Beiten Burkhardt 80339 München verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11691RechtsanwaltsgesellschaftGSK Stockmann & Kollegen 80539 München verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11689Hogan Lovells International LLP 80539 München nationales u. internationales Wirtschaftsrecht Station/Nebentätigkeit 11696Gleiss Lutz 80539 München verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11699Hartmannsgruber Gemke Argyrakis 81245 München Medizinrecht Station 11676& Partner RechtsanwälteLinklaters 81675 München verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11692Beiten Burkhardt 90482 Nürnberg verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11691RechtsanwaltsgesellschaftHengeler Mueller B-1000 Brüssel alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11701

oder LondonGSK Stockmann & Kollegen B-1050 Brüssel verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11689CMS Hasche Sigle B-1040 Brüssel Europarecht, Beihilfenrecht, EU-Recht, Station/Nebentätigkeit 11693

KartellrechtArendt & Medernach L-2082 Luxembourg Gesellschaftsrecht, Bankenrecht, Station 11607

Wirtschafts- und Finanzrecht

Page 95: Anwaltsblatt Karriere 1/2012

Frage: Wie viele Fachanwaltsbe-zeichnungen darf ein Anwalt/eineAnwältin maximal führen?

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Die Gewinnerin/der Gewinner wird voraus-sichtlich im August 2012 benachrichtigt.Wir berücksichtigen nur Einsendungen mitvollständiger postalischer Anschrift.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mitarbeiter des Deutschen Anwaltvereinsund des Deutschen Anwaltverlags dürfennicht teilnehmen.

LeserbriefeGewinn-spiel

Wir haben unsere Leser gefragt, warum sieAnwaltsblatt Karriere lesen…

…weil es einen angenehmen Optimismus verbreitet. (Referendar Hamm)

…weil die Berichte mich während meines Studiums immer wieder motivieren, mehrGas zu geben. (Student Hannover)

…weil ein Jurist ohne Anwaltsblatt Karriere nur ein halber Jurist ist. Es beinhaltetalles, was aktuell wichtig ist und unterstützt mit Tipps und Reportagen. (Studentin Bonn)

…es eine gute Orientierungsmöglichkeit im praxisfernen Jurastudium ist. (Student München)

…weil sie informative Berichte enthält und die Aktenvorträge eine gute Vorbereitungfür das anstehende Referendariat sind. (Studentin Bochum)

…weil es keine einfachere Möglichkeit gibt, sich über potentielle Arbeitgeber zuinformieren. (Referendar Düsseldorf)

…weil jede Ausgabe eine gute Bildungsmotivation beinhaltet. (Student Bonn)

…die Zeitschrift so interessant ist, dass sie mir auch von den Nicht-Juristen in derFamilie aus den Händen gerissen wird! (Studentin Passau)

…weil Sie einen guten Karriereüberblick auch jenseits der Großkanzleien bieten.(Student Münster)

…weil Juristen immer informiert sein sollten. (Referendar Köln)

…weil es mich über Themen informiert, die in Vorlesungen nicht thematisiertwerden. (Studentin Jena)

…weil das Magazin eine gute Ergänzung/Hilfestellung ist für die Fragen, die sich imReferendariat ergeben. (Referendarin Stuttgart)

…weil ich nächstes Jahr mein 2. Staatsexamen mache und mich jetzt schoninformiere. (Referendar Berlin)

…weil ich mich jedes Mal in dem bestätigt sehe, was ich werden will – Anwalt.(Student Potsdam)

…weil es einem umfassende Infos zum Anwaltsberuf und allen interessantenThemen liefert. (Referendarin Brandenburg)

…weil es so gute Extras wie das Heft über die Klausurtaktik gibt. (Referendarin Celle)

lese

rbriefe

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autorena

Franz Peter Altemeier ist Rechtsanwaltund Mitglied der Redaktion AnwaltsblattKarriere. Er ist Geschäftsführer desDeutschen Anwaltvereins.

Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer istRechtsanwalt und Partner bei Gleiss Lutz.Er beantwortete bereits in der erstenAusgabe von Anwaltsblatt Karriere 1/2007die Trendfragen zum Arbeitsrecht. Bauer istVorsitzender der ArbeitsgemeinschaftArbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Alice Blezinger ist Rechtsanwältin inFrankfurt am Main und arbeitet alsSyndikusanwältin. Sie schrieb während derJuraausbildung regelmäßig für die FinancialTimes Deutschland.

Jochen Brenner ist Journalist in Hamburg.

Bertin Chab ist Rechtsanwalt in Münchenund bei der Allianz Versicherungs-AG tätig.

Frank Christiansen ist Redakteur beider Deutschen Presse-Agentur (dpa) inDüsseldorf.

Dr. jur. Justus von Daniels ist Autor ausBerlin und arbeitet zur Zeit in den USA. Erveröffentlicht u.a. im Tagesspiegel.

Martin Dommer ist freier Journalist undschreibt u.a. für die F.A.Z., Die Zeit undSpiegel Online. Er arbeitet als Fernsehautorfür den NDR.

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwaltin Kiel, ist Präsident des DeutschenAnwaltvereins.

Dr. Andreas Fandrich ist Rechtsanwalt ineigener Kanzlei in Stuttgart. Er beantwortetebereits in der ersten Ausgabe von Anwalts-blatt Karriere 1/2007 die Trendfragen zumBank- und Kapitalmarktrecht. Fandrich istVorsitzender des Ausschusses Bank- undKapitalmarktrecht sowie Mitglied der Arbeits-gemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrechtim Deutschen Anwaltverein.

Dr. Andreas Frieser ist Rechtsanwalt undFachanwalt für Erbrecht. Er arbeitet fürRedeker Sellner Dahs Rechtsanwälte Partner-schaftsgesellschaft. Er beantwortete bereitsin der ersten Ausgabe von AnwaltsblattKarriere 1/2007 die Trendfragen zum Erb-recht. Er ist Vorsitzender des AusschussesErbrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Dr. Ulrike Guckes ist Rechtsanwältin undMitglied der Redaktion Anwaltsblatt Karriere.Sie ist Geschäftsführerin des DeutschenAnwaltvereins.

Prof. Dr. Martin Henssler ist derGeschäftsführende Direktor des Instituts fürArbeits- und Wirtschaftsrecht sowie desInstituts für Anwaltsrecht an der Universitätzu Köln.

Prof. Dr. Benno Heussen ist Rechts-anwalt in Berlin sowie Honorarprofessor ander Universität Hannover.

Martin W. Huff ist Rechtsanwalt undGeschäftsführer der RechtsanwaltskammerKöln sowie Sprecher des Ausschusses derSyndikusanwälte im Kölner Anwaltverein.

Dr. Nicolas Lührig ist Rechtsanwalt undleitet die Redaktion Anwaltsblatt Karriere undAnwaltsblatt. Er ist Geschäftsführer desDeutschen Anwaltvereins und Mitglied derHauptgeschäftsführung des DAV.

Nicola de Paoli ist Gründungsredakteurinder Financial Times Deutschland. Sie lebtund arbeitet derzeit in Edinburgh.

Dr. Volker Römermann ist Rechtsanwalt.Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesell-schaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrechtund Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ferner ist erLehrbeauftragter der Humboldt-Universität zuBerlin und Vorstand der RömermannRechtsanwälte AG.

Dr. Anja Tyzak ist Richterin in Hamburg.Sie veröffentlichte seit dem Startheft im Mai2007 in Anwaltsblatt Karriere.

Impressum Anwaltsblatt Karriere

Herausgeber Deutscher Anwaltverein e.V.,Littenstr. 11, 10179 Berlin (Mitte),T 030-72 61 52-0, F -191,[email protected]

Redaktion Dr. Nicolas Lührig (Leitung),Dr. Ulrike Guckes, Franz Peter Altemeier, RechtsanwälteRedaktionelle Mitarbeit: Sophia Katharina ZimmerGrafik Eggers + Diaper, Potsdam

Verlag Deutscher Anwaltverlagund Institut der Anwaltschaft GmbHWachsbleiche 7, 53111 Bonn,T 0228 / 919 11-0, F -23,[email protected]

Anzeigen ad Sales & Services,Ingrid A. Oestreich,Pikartenkamp 14, 22587 Hamburg,T 040 / 86 62 84-67, F [email protected]

Druck L.N. Schaffrath GmbH & Co KG,Marktweg 42-50, 47608 Geldern;

Erscheinungsweise halbjährlich, Mai / November.Bezugspreis Heft 5 Euro zzgl. Versandkosten.Bestellungen Über jede Buchhandlung und beim Verlag.

FotonachweisePeter Adamik: S. 38, 40, 42Franz Brück: S. 50–58Andreas Burkhardt: S. 44, 98Ina Schoof: S. 14, 17, 18Ralf Roletschek: S. 60privat: S. 8, 12, 28, 29, 30, 31, 48, 49, 64, 80, 95elektraVisions: S. 19istockphoto: S. 3, 6, 11, 20, 24–27, 28, 30, 32, 46, 48, 66,68, 75, 76, 86, 95

Zuschriften Für die Redaktion bestimmte Zuschriften sindnur an die Adresse des Herausgebers zu richten. Honorarewerden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gezahlt.

V.i.S.d.P. für den redaktionellen Teil: Dr. Nicolas Lührig,Anschrift des Herausgebers;für Anzeigen: Ingrid A. Oestreich, Anschrift Anzeigen.

Copyright Alle Urheber-, Nutzungs- und Verlagsrechtesind vorbehalten. Das gilt auch für Bearbeitungen vongerichtlichen Entscheidungen und Leitsätzen. DerRechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oderähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertungausdrücklich der Einwilligung des Herausgebers.

ISSN 1864-4236

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schluss

plädoye

rs

Ich habe Jura studiert, weil …

… es mir im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Libera-lisierung in der Sowjetunion Ende der 1980er-Jahre schien,dass Juristen gebraucht werden.

Ich bin Anwalt geworden, weil …

… dieser Beruf mir im höchsten Maße Selbsterfüllung erlaubt– ohne meine Überzeugungen aufzugeben.

Ich wäre heute gerne noch Anwalt, weil…

… es viele Menschen in Belarus gibt, die meine Hilfe benötigen.

Mit Jura kann man …

… nicht nur als Jurist, sondern auch als Politiker oder alsManager tätig sein.

Ein Tipp für das Anwaltsleben:

Ein Anwalt muss prinzipientreu, unabhängig undaufrichtig sein.

… und doch darf er seit März 2011 nicht mehr als Rechtsanwaltpraktizieren. Sapelka zählt heute zu den bekanntesten Juristenin Belarus. Das liegt an seinem Engagement für die Menschen-rechte – und deswegen entzog ihm die Anwaltskammer Minskdie Lizenz. Geboren 1971 arbeitete er nach seinem Jura-studium in Minsk in verschiedenen Unternehmen, schwer-punktmäßig im Straf- und Zivilrecht. 1995 machte er sich alsRechtsanwalt selbständig und schnell einen Namen als Straf-verteidiger. Besondere Aufmerksamkeit in Europa fanden dieVerfahren gegen Oppositionelle vor belarussischen Gerichten,die nach den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 ver-haftet wurden. Darunter war auch der Präsidentschaftskandi-dat Andrei Sannikau. Trotz des Ausschlusses aus der Anwalt-schaft kämpft Sapelka weiter für die Menschenrechte: Heuteberät er das Menschenrechtszentrum „Viasna“ (deutsch „Früh-ling“). Es setzt sich für Regime-Opfer und deren Familien ein.Allerdings ist auch diese Arbeit nicht ohne Risiko: Im August2011 wurde zum Beispiel der Vorsitzende von „Viasna“, AlesBialiatski, unter dem Vorwand der Steuerhinterziehung zuviereinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Das wichtigsteAnliegen von Sapelka bleibt aber der Kampf gegen die Todes-strafe in Belarus. Bis zu 400 Hinrichtungen hat Amnesty Inter-national seit der Unabhängigkeit des Staates 1991 gezählt. //

Pavel Sapelka ist Rechtsanwalt ...

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