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Amtliches - Märkischer Kreis · 2014. 11. 5. · Betr.: Jahresabschluss 2012 des Sondervermögens...

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Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 30.10.2014 Stadt Hemer Tagesordnung zur 3. Sitzung des Rates der Stadt Hemer am 11.11.2014……………………………….1142 28.10.2014 Stadt Halver Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung…………………………...1142 28.10.2014 Zweckverband für Abfall- beseitigung Tagesordnung zur Sitzung der Verbandsver- Sammlung des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung am 27.11.2014……………………………………………...1143 30.10.2014 Stadt Altena (Westf.) Tagesordnung zur 1. Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses der Stadt Altena (Westf.) am 12.11.2014……..1144 28.10.2014 Stadt Altena (Westf.) Tagesordnung zur 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Altena (Westf.) am 10.11.2014………………………………………………1144 03.11.2014 Stadt Menden (Sauerland) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 „Grevenhofstraße“…………………………………………..1144 28.10.2014 Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfe Tagesordnung zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes für psychologische Beratungen und Hilfen am 26.11.2014……………………………………….1147 27.10.2014 Stadt Iserlohn Jahresabschluss 2012 des Sondervermögens Stadtentwässerung der Stadt Iserlohn……………………1148 28.10.2014 Stadt Lüdenscheid Tagesordnung zur Sitzung des Rates der Stadt Lüdenscheid am 10.11.2014……………………………….1149 27.10.2014 Stadt Lüdenscheid Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten und Aufruf ungepflegter Grabstätten auf den Kommunalfriedhöfen Wehberg und Piepersloh in Lüdenscheid………………...1149 29.10.2014 Stadt Menden (Sauerland) Entwurf 1. Nachtragsatzung zur Haushalts- satzung 2014/2015 für die Stadt Menden (Sauerland)…………………………………………………..1150 30.10.2014 Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde 11. formelle Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Dorfsanierung Wiblingwerde“; hier: Entwurfs- beschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)…………………………..1153 31.10.2014 Stadt Iserlohn Tagesordnung zur Sitzung des Rates der Stadt Iserlohn am 11.11.2014…………………………………….1156 1141
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Amtliches

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises-

Nr. 45 Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014

Jahrgang 2014

Inhaltsverzeichnis 30.10.2014 Stadt Hemer Tagesordnung zur 3. Sitzung des Rates der

Stadt Hemer am 11.11.2014……………………………….1142

28.10.2014 Stadt Halver Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung…………………………...1142

28.10.2014 Zweckverband für Abfall- beseitigung

Tagesordnung zur Sitzung der Verbandsver- Sammlung des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung am 27.11.2014……………………………………………...1143

30.10.2014 Stadt Altena (Westf.) Tagesordnung zur 1. Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses der Stadt Altena (Westf.) am 12.11.2014……..1144

28.10.2014 Stadt Altena (Westf.)

Tagesordnung zur 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Altena (Westf.) am 10.11.2014………………………………………………1144

03.11.2014 Stadt Menden (Sauerland) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 „Grevenhofstraße“…………………………………………..1144

28.10.2014 Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfe

Tagesordnung zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes für psychologische Beratungen und Hilfen am 26.11.2014……………………………………….1147

27.10.2014 Stadt Iserlohn Jahresabschluss 2012 des Sondervermögens Stadtentwässerung der Stadt Iserlohn……………………1148

28.10.2014 Stadt Lüdenscheid Tagesordnung zur Sitzung des Rates der Stadt Lüdenscheid am 10.11.2014……………………………….1149

27.10.2014 Stadt Lüdenscheid

Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten und Aufruf ungepflegter Grabstätten auf den Kommunalfriedhöfen Wehberg und Piepersloh in Lüdenscheid………………...1149

29.10.2014 Stadt Menden (Sauerland)

Entwurf 1. Nachtragsatzung zur Haushalts- satzung 2014/2015 für die Stadt Menden (Sauerland)…………………………………………………..1150

30.10.2014 Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde

11. formelle Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Dorfsanierung Wiblingwerde“; hier: Entwurfs- beschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)…………………………..1153

31.10.2014 Stadt Iserlohn Tagesordnung zur Sitzung des Rates der Stadt Iserlohn am 11.11.2014…………………………………….1156

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Bekanntmachung der Stadt Hemer

Am Dienstag, dem 11.11.2014, 17:00 Uhr, findet in der Aula des Friedrich-Leopold-Woeste-

Gymnasiums, Albert-Schweitzer-Str. 1, 58675 Hemer, die 3. Sitzung des Rates der

Stadt Hemer statt.

Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der

ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit

2. Fragestunde für Einwohner zu schrift-lich eingegangenen oder dringenden Anfragen

3. Prüfung der Niederschrift über die Sit-zung vom 16.09.2014

4. Eingänge für den Rat 5. Tätigkeitsbericht des Seniorenbeirates 6. Dank an den Seniorenbeirat 7. Bildung des Seniorenbeirates 2014

Vorlage: 09/2014-0107

8. Jahresabschluss der Stadt Hemer zum 31.12.2013 Vorlage: 09/2014-0119

9. Jahresabschluss der Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Hemer (GWG Hemer) für das Geschäftsjahr 2013 Vorlage: 09/2014-0108

10. Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2015 der Grundstücks- und Wirtschaftsförde-rungsgesellschaft für die Stadt Hemer mbH -GWG Hemer- Vorlage: 09/2014-0111

11. Märkischer Stadtbetrieb Iser-lohn/Hemer; hier: Jahresabschluss 2013 Vorlage: 09/2014-0112

12. Änderung der Verwaltungsgebühr für die Beglaubigung von Dokumenten Vorlage: 09/2014-0115

13. Ergänzungsvereinbarung zum Sanie-rungsvertrag der ehemaligen Sparkas-se Menden Vorlage: 09/2014-0126

14. Beteiligung der Stadt Hemer an der Kampagne "Fairtrade Stadt" Vorlage: 09/2014-0117

15. Mitteilungen des Bürgermeisters 16. Anfragen

II. Nichtöffentliche Sitzung Im nichtöffentlichen Teil wird der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW behandelt. Hemer, 30.10.14 gez. Michael Esken Bürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Halver

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetztes (WPflG) werden Vorname, Nachname und die ge-genwärtige Adresse von den Meldebehörden an das Bundesamt für Wehrverwaltung zur Übersendung von Informationsmaterial übermittelt. Betroffen sind alle Personen des Geburtsjahrgan-ges 1997. Für den Fall, das keine Datenübermitt-lung erwünscht ist, kann vom Widerspruchsrecht gemäß § 17 Absatz 7 Satz 2 des Melderechtsrah-mengesetzes Gebrauch gemacht werden. Dafür melden Sie sich bitte umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Meldebehörde.

Stadt Halver Thomasstraße 18

Zimmer 8

Bei der persönlichen Meldung ist der Personalaus-weis oder Reisepass mitzubringen. Halver, 28.10.2014 Der Bürgermeister Dr. Bernd Eicker

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ZWECKVERBAND FÜR ABFALLBESEITIGUNG

Sitzung der Verbandsversammlung des

Zweckverbandes für Abfallbeseitigung

Am Donnerstag, den 27.11.2014 um 13.00 Uhr, findet im Sitzungsraum des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung, Corunnastr. 50, 58636 Iserlohn, 1. Obergeschoss, Raum 10

eine Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung statt.

T A G E S O R D N U N G

I. Öffentlicher Teil 1. Wahl der/s Vorsitzenden der Verbandsversammlung 2. Wahl der Stellvertreterin / des Stellvertreters der/s Vorsitzenden der

Verbandsversammlung

3. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 hier: Feststellung Jahresabschluss, Feststellung der endgültigen

Verbandsumlage, Verwendung Jahresüberschuss und Entlastung des Verbandsvorstehers

4. Übertragung von Entsorgungsaufgaben an den Märkischen Kreis

5. Haushaltssatzung 2015

6. Mengenstatistik für das 1. Halbjahr 2014

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil liegen keine konkreten Tagesordnungspunkte vor.

Iserlohn, 28. Oktober 2014

Scheffler Vorsitzender der Verbandsversammlung

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Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)

1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Altena (Westf.)

am Mittwoch, dem 12.11.2014, 17:00 Uhr, großer

Sitzungssaal, Zi. 62.

T a g e s o r d n u n g : I. Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift des Jugend-

hilfeausschusses vom 18.06.2014 2. Beratung des Haushalts 2015 3. Mitteilungen 4. Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift des Jugend-

hilfeausschusses vom 18.06.2014 2. Mitteilungen 3. Anfragen Altena (Westf.) 30.10.2014 Kober Vorsitzender

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)

2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwick-lung der Stadt Altena (Westf.)

am Montag, dem 10.11.2014, 17:00 Uhr, großer Sit-

zungssaal, Zi. 62.

T a g e s o r d n u n g : I. Öffentlicher Teil 1. Einführung und Verpflichtung von Aus-

schussmitgliedern

2. Genehmigung der Niederschrift des Aus-

schusses für Stadtentwicklung vom 01.10.2014

3. Etat 2015 - Fachbereich 3 Planen und Bauen 4. Mitteilungen 5. Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift des Aus-

schusses für Stadtentwicklung vom 01.10.2014

2. Mitteilungen 3. Anfragen Altena (Westf.) 28.10.2014 Slejfir Vorsitzende

Bekanntmachung der Stadt Menden (Sauerland)

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 „Grevenhofstraße“

- Bekanntmachung des Aufstellungsbe-

schlusses des Bebauungsplans Nr. 204 „Grevenhofstraße“ der Stadt Menden gem. § 2 (1) BauGB sowie

- Bekanntmachung der Durchführung der öf-fentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Menden hat in seiner Sitzung am 12.09.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 204 „Greven-hofstraße“ in Menden aufzustellen. Auf Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 30.10.2014 soll nun die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Das Plangebiet befindet sich südlich des derzeit be-reits ausgebauten Teils der „Grevenhofstraße“ und östlich der Straße „Eichenkamp“ in Menden Bösperde. Der Geltungsbereich grenzt zudem süd-lich an den Bebauungsplan Nr. 113 „Bereich nörd-lich und südlich der Heidestraße“ an. Ziel des Be-bauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Vo-raussetzungen für fünf Wohnbaugrundstücke zu schaffen, wodurch die vorhandene angrenzende Wohnbebauung eine Arrondierung erfährt. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und ermöglicht eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von ca.

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1.448 m². Durch den Bebauungsplan werden zudem weder die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht un-terliegen, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter. Der Bebauungsplan er-füllt somit die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB und wird auf Beschluss des Aus-schusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 12.09.2013 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.

Entsprechend wird • von einer Umweltprüfung nach §

2 Abs. 4 BauGB, • vom Umweltbericht nach § 2a

BauGB, • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2

BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,

• sowie von der zusammenfassenden Erklä-rung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Das Monitoring nach § 4c BauGB entfällt ebenfalls. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebau-ungsplans zu erwarten sind gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 12.09.2013 verzichtet. Für den Bebauungsplan wurden eine Baugrundun-tersuchung durchgeführt und ein Geräusch-Immissions-Gutachten erstellt sowie die Auswir-kungen auf die Umwelt erfasst und bewertet. Als Ergebnis der Auswirkungen auf die Umwelt ist fest-zuhalten, dass keine Betroffenheit der Schutzgüter sowie keine Gefährdung auf Populationen beson-ders oder streng geschützter Arten zu erkennen ist. Ergänzend wurde gutachterlich belegt, dass auf-grund der ausreichenden Entfernung des Plange-bietes zum nächstgelegenen überörtlichen Ver-kehrsweg „Provinzialstraße“, zu zwei angrenzen-den landwirtschaftlichen Betrieben und dem Ge-werbegebiet Hämmer keine unzulässigen Lärmbe-lastungen zu erwarten sind. Auch konnte nachge-wiesen werden, dass von den zu berücksichtigen-den landwirtschaftlichen Betrieben keine unzulässi-gen Geruchsimmissionen auf das Plangebiet ein-wirken. Einschränkende Wirkungen des Plangebie-tes auf die landwirtschaftlichen Betriebe sind eben-falls nicht zu erwarten. Die Schmutzwasserentsor-gung der Bauflächen wird durch neu herzustellende Kanäle durch die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtentwässerung Menden“ (SEM) sichergestellt. Im Zentralen Abwasser-Plan (ZAP, hydraulische Rahmenplanung) ist für den Bereich des Bebau-ungsplans Nr. 204 die Entwässerung im Mischsys-

tem mit Anschluss an den vorhandenen Kanal in der Grevenhofstraße vorgesehen. Die Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück ist nicht möglich, da das vorhandene Grundwasser in einem gespannten Zustand an-steht und bis in geringe Höhe unter der Gelände-oberkante ansteigen kann. Der vom Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Menden gebilligte Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom 13.11. bis einschließlich 13.12.2014 zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden, Ab-teilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 3. Obergeschoss, Flurzone C, Zimmer 332, 336 und 337, während der Dienststunden montags bis frei-tags vormittags von 8.15 bis 12.30 Uhr und nachmit-tags montags bis mittwochs von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.30 bis 17.30 Uhr öffentlich aus. Die Unterlagen stehen über den gesamten Zeitraum zusätzlich im Internet unter www.menden.de/stadtplanung zur Verfügung. Während der Auslegungszeiten können von jeder-mann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Während der Dienststunden ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, insbe-sondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gel-tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wer-den können. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungspla-nes Nr. 204 “Grevenhofstraße“ der Stadt Menden (Sauerland) gemäß § 2 (1) BauGB und der Be-schluss zur Durchführung öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB werden hiermit bekannt ge-macht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

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Menden, 03.11.2014, Der Bürgermeister gez. Volker Fleige Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland) unter „www.menden.de - Leben in Menden - Bürgerservice & Politik - Verwaltung - Rathaus“ veröffentlicht.

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Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für psychologische Beratungen und Hilfen

Am Mittwoch, den 26. November 2014 um 14.00 Uhr, findet im Sitzungsraum des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung, Corunnastr. 50, 58636 Iserlohn, 1. Obergeschoss, Raum 10

eine Verbandsversammlung des Zweckverbandes für psychologische Beratungen und Hilfen statt.

T A G E S O R D N U N G

I. Öffentlicher Teil

1. Wahl der/s Vorsitzenden der Verbandsversammlung

2. Wahl der Stellvertreterin / des Stellvertreters der/s Vorsitzenden der Verbands-versammlung

3. Wahl des Verbandsvorstehers

4. Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorstehers

5. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 hier: Feststellung Jahresabschluss, Feststellung der endgültigen Verbandsumlage,

Verwendung Jahresüberschuss und Entlastung des Verbandsvorstehers

6. Haushaltssatzung 2015

7. Bericht des Arbeitskreises nach § 8 Verbandssatzung

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil liegen keine konkreten Tagesordnungspunkte vor.

Iserlohn, 28. Oktober 2014

Exler Vorsitzender der Verbandsversammlung

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Bekanntmachung der Stadt Iserlohn

Betr.: Jahresabschluss 2012 des Sondervermögens Stadtentwässerung der Stadt Iserlohn Der Jahresabschluss Sondervermögen Stadtentwässerung Iserlohn zum 31.12.2012 ist vom Rat der Stadt Iser-lohn am 30.09.2014 festgestellt worden. Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von € 2.519.215,32 wird an die Stadt Iserlohn ausgeschüttet. Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt € 106.466.211,91, das ausgewiesene Ei-genkapital € 36.780.554,13. Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Stadtentwässerung Iser-lohn. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2012 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft Naust, Hunecke & Partner GmbH, Iserlohn, bedient. Diese hat mit Datum vom 11.07.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk er-teilt:

“Wir haben den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, un-ter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Sondervermögens Stadtentwässerung der Stadt Iserlohn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchfüh-rung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Bür-germeisters. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-lung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzuge-ben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtig-keiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen inter-nen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewand-ten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdi-gung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahres-abschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertra-ges und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lage-bericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der La-ge der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.”

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Naust, Hunecke & Partner GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Ein-richtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden in der Zeit von 10.11.2014 bis 21.11.2014 öffentlich ausgelegt und können jeweils montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im 1. Untergeschoss, Zimmer U 119 des Rathauses eingesehen werden. Iserlohn, 27.10.2014 Stadt Iserlohn Dr. Peter-Paul Ahrens Bürgermeister

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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

Tagesordnung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des

Rates der Stadt Lüdenscheid, am Montag, dem 10.11.2014, 17:00 Uhr,

im Ratssaal

A) Öffentliche Sitzung

1.

Öffentliche Fragestunde

2.

Abwasserbeseitigungskonzept 2015 - 2020 mit integriertem Niederschlagswasserbeseitigungs-konzept 2015 - 2020 Vorlage: 245/2014

3.

Gebührenkalkulation des Stadtentwässerungs-betriebs Lüdenscheid -AöR- für das Jahr 2015 Vorlage: 243/2014

4.

Benennung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich Vogelberg-Kirchhahn, Stichstraße zur Willy-Bürger Straße in „Walter-Süskind-Straße“ Vorlage: 223/2014

5.

Umbesetzung von Ausschüssen; hier: Schul- und Sportausschuss und Jugendhilfeausschuss Vorlage: 244/2014

6.

Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln HJ 2014 hier: Aktualisierung Stadtgrundkarte Vorlage: 237/2014

7.

Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln HJ 2014 hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentschei-dung gem. § 60 GO NRW Vorlage: 236/2014

8.

Bewilligung von außerplanmäßigen Mitteln HJ 2014 hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentschei-dung gem. § 60 GO NRW Vorlage: 239/2014

9.

Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen und Anfragen

B) Nicht öffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Festlegung der zur Veröffentlichung freizuge-benden Punkte der Tagesordnung

3. Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen und Anfragen

Lüdenscheid, den 28.10.2014 Der Bürgermeister Dieter Dzewas

Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid

Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten und Aufruf ungepflegter Grabstätten auf den Kom-

munalfriedhöfen Wehberg und Piepersloh in Lüdenscheid

Ablauf von Nutzungsrechten Gemäß § 14 Abs. 6 der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Lüdenscheid vom 11.12.2013 endet, bzw. endete bei den nachfolgen-den angeführten Reihengräbern und Wahlgrabstät-ten das Nutzungsrecht. Da die Nutzungsberechtig-ten nicht zu ermitteln waren, ergeht an sie, bzw. de-ren Angehörigen auf diesem Wege die Aufforderung sich bei der Friedhofsverwaltung innerhalb von 6 Wochen, vom Tage dieser Veröffentlichung gerech-net, zu melden. Aufruf ungepflegter Grabstätten Gemäß § 25 der Friedhofssatzung sind für die Her-richtung und Unterhaltung von Reihen- und Wahl-grabstätten die Nutzungsberechtigten verantwort-lich. Da diese Verantwortlichen nicht zu ermitteln sind, ergeht auf diesem Wege die Aufforderung sich bei der Friedhofsverwaltung innerhalb von einem Monat, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, zu melden.Gemäß § 25 Abs. 6 der Friedhofssatzung sind eventuell auf den aufgerufenen Grabstätten be-findliche Grabmale und sonstiger Grabschmuck von den Verantwortlichen abzuräumen, andernfalls ge-hen sie in das Eigentum der Stadt Lüdenscheid über und werden vernichtet. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit gebeten, mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Lüdenscheid, STL, Am Fuhrpark 14, 58507 Lüdenscheid, Tel.: 02351 / 3652-452 Kontakt aufzunehmen. Wenn der Bitte um Kontaktaufnahme nicht innerhalb von 6 Wochen nachgekommen wird, werden die Grabstät-ten gemäß der Friedhofssatzung abgeräumt, einge-ebnet und bei Ablauf der Ruhezeit neu belegt.

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Kommunalfriedhof Wehberg Name Vorname Feld Nr. Grab Nr. Pätzmann Heinz Detlef 1200 45 - 46 Streppel Edith 3700 39 - 40 Kommunalfriedhof Piepersloh Name Vorname Feld Nr. Grab Nr. Petrat Frank 4450 9 -12 Stiebler Anton 5350 37 - 38 Nickel Ursula Irene 6100 52 Hoßfeld Klaus 6100 49 Nies Freimuth 6100 50 Groll Irmgard 6100 47 Richter Else 6100 51 Lüdenscheid, 27.10.2014 Der Bürgermeister Dieter Dzewas Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik "Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.

Bekanntmachung der Stadt Menden (Sauerland)

Entwurf 1. Nachtragsatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015 für die Stadt Menden (Sauerland)

Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015 mit Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Gem. § 81 Absatz 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013, liegt der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015 während der Dauer des Beratungsverfahren im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden, Abteilung Finanzverwal-tung, Zimmer A 211, öffentlich aus. Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015 mit Anlagen kann in der Zeit von: - montags bis freitags 08.15 Uhr bis 12.30 Uhr - donnerstags 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr eingesehen werden. Weiterhin ist der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015 mit Anlagen unter der Adres-se: www.menden.de im Internet verfügbar. Einwendungen gegen den Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015 können von allen Einwohnern und Abgabenpflichtigen in der Zeit vom 05.11.2014 bis zum 25.11.2014 mittags bei der obengenann-ten Stelle schriftlich erhoben oder während der Öffnungszeiten mündlich zu Protokoll gegeben werden. Menden (Sauerland), den 29.10.2014 gez. Fleige Bürgermeister

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1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Menden (Sauerland) für das Haushaltsjahr 2014/2015

- ENTWURF- Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma-

chung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S.878), hat der Rat der Stadt Menden (Sauerland) mit Beschluss vom xx.xx.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan erfolgen für das Haushaltsjahr 2014 keine Änderungen. Für das Haushaltsjahr 2015 werden

§ 2

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

§ 3

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Die bisher festgesetzte Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 und die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2014 werden nicht geändert. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2015 aufgrund des voraussichtlichen Jahresergeb-nisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 2.145.050 € um 944.550 € erhöht und damit auf

3.089.600 € festgesetzt.

§ 5

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 6

Die Steuersätze werden für das Jahr 2014 nicht geändert. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

die bisherigen festgesetzten

Gesamtbeträge

EUR

erhöht

um

EUR

vermin-

dert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplans ein-schl. Nachträge festgesetzt auf

EUR

Ergebnisplan Erträge 120.261.200 115.200 0 120.376.400 Aufwendungen 122.406.250 1.059.750 0 123.466.000 Finanzplan aus der laufenden Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen 115.840.800 311.200 0 116.152.000 Auszahlungen 114.816.350 2.449.250 0 117.265.600 aus der Investitionstätigkeit: Einzahlungen 4.096.000 1.128.700 0 5.224.700 Auszahlungen 4.749.300 1.087.200 0 5.836.500 aus der Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 1.879.300 0 0 1.879.300 Auszahlungen 2.553.900 47.000 0 2.600.900

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Steuerart bisher v. H.

erhöht um v. H.

vermindert v. H.

nunmehr v. H.

1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirt-

schaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

230 0 0 230

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)

455 40 0 495

2. Gewerbesteuer 440 10 0 450

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden durch besondere Hebesatzsatzung festgelegt, insoweit hat die Angabe der Steuersätze in der Nachtragssatzung nur deklaratorische Bedeutung.

§ 7

Mit dem Beschluss des Stärkungsgesetzes NRW vom 8.12.2011 ist ein Haushaltssanierungsplan aufzustellen. Mit dem aktuellen Haushaltsanierungsplan wird der Haushaltsausgleich voraussichtlich zum Ende des Jahres 2016 erstmals wieder erreicht und ab 2017 dauerhaft sichergestellt werden können. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

§ 8

1. Sofern im Stellenplan an einer Stelle im Beamten- oder Tarifbereich ein ku-Vermerk (künftig umzuwandeln) angebracht ist, muss im Falle der Neubesetzung der Stelle die neue Wertigkeit berücksichtigt und im nachfol-genden Stellenplan die Umwandlung der Stelle realisiert werden.

2. Soweit im Stellenplan an einer Stelle im Beamten- oder Tarifbereich der Vermerk kw (künftig wegfallend) an-gebracht ist, muss die Stelle nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers wegfallen.

3. Unterjährig dürfen Stellen im Beamten- und Tarifbereich gleichwertig mit Beschäftigten des jeweils anderen

Bereichs besetzt werden. Die Anpassung und Ausweisung der Stellen muss im nachfolgenden Stellenplan er-folgen.

§ 9

1. Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung gemäß § 21 (1) GemHVO NRW werden auf Produktebene grundsätz-

lich alle Erträge und Aufwendungen / Einzahlungen und Auszahlungen als gegenseitig deckungsfähig erklärt, sofern das im Produkt festgesetzte Ergebnis nicht vermindert wird. Ist die Mitteldeckung auf Produktebene nicht möglich, ist die Deckungsfähigkeit auf Produktgruppenebene oder auf Produktbereichsebene zu ge-währleisten. Die Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen die nach Satz 1 innerhalb eines Produktes ge-deckt werden können, gelten in diesen Fällen nicht als über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellungen.

2. Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung nach § 21 (2) GemHVO können auf Produktebene Mehrerträge für entsprechende Mehraufwendungen und Mehreinzahlungen für entsprechende Mehrauszahlungen verwendet werden, sofern die Erträge und Einzahlungen zweckgebunden sind (z. B. Zuwendungen) oder ein entspre-chender sachlicher Zusammenhang besteht (z. B. Schadenersatzleistungen). Die Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen.

3. Folgende Aufwendungen / Auszahlungen werden produktübergreifend zu jeweils einem oder mehreren De-ckungskreisen verbunden und für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

a. Personalaufwendungen b. Abschreibungen c. interne Leistungsbeziehungen d. alle Leistungen an den Mendener Baubetrieb (MBB) e. alle Aufwendungen an den Immobilien Service Menden (ISM) (hier u.a. Betriebskosten, Mieten)

4. Für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten darüber hinaus die Regelungen des § 83 GO NRW und die Zuständigkeitsregelungen für die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwen-dungen und Auszahlungen in der Fassung vom 05.02.2013.

Menden (Sauerland), den 29.10.2014 gez. Fleige (Bürgermeister)

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Bekanntmachung der Stadt Iserlohn

Sitzung des Rates der Stadt Iserlohn

Dienstag, 11.11.2014, 17:00 Uhr Ratssaal des Rathauses, Schillerplatz 7, 58636

Iserlohn T a g e s o r d n u n g:

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Einwohnerfragestunde

3.

Strategiebericht 2014

4.

Entwurf der Haushaltssatzung 2015

5.

Schlieperblock; hier: Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus

6.

Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwal-tung

7.

Beantwortung von Anfragen

Hinweis: Nach vorheriger Anmeldung (mindestens 1 Tag vor der Sitzung) bei der Stadtverwaltung Iserlohn (Tel. 217-2153) ist in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr während der Sitzung eine Kinderbetreuung möglich. Nichtöffentliche Sitzung: Im anschließenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden Personal-, Finanz- und Vertragsangelegenheiten beraten. Iserlohn, den 31.10.2014 Dr. Ahrens Bürgermeister

Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lü-denscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lü-denscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche An-forderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Be-kanntmachungsblatt erscheint wöchentlich.

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