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09.05.2007
Universität Duisburg-EssenLehrstuhl für BWL, insbesondere
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Übung zur Vorlesung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung
Dr. Axel Nientimp
Sommersemester 2007
2Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Universität Duisburg-EssenLehrstuhl für BWL, insbesondere
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
� Lehrbeauftragter: Dr. Axel Nientimp, Steuerberater
� Tel.: 0211-8772-3584
� E-Mail: anientimp@deloitte.de
� Sekretariat des Lehrstuhls: Sigrid Rittberger
� Tel.: 0201-183-2169
� E-Mail: Sigrid.Rittberger@uni-duisburg-essen.de
09.05.2007
3Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Organisation
Vorlesung: Do. 10 – 12 Uhr� PD Dr. Michael Hinz� Raum S05 T00 B08
Übung: Do. 08:30 – 10:00 Uhr
� StB Dr. Axel Nientimp
� Raum: R11 T04 C84
4Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Gliederungsübersicht
Kapitel 1
� Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
Kapitel 2
� Überblick über wichtige Steuern des Unternehmens
Kapitel 3
� Steuerwirkungen – Einfluss der Besteuerung auf ausgewählte ökonomische Entscheidungen
Kapitel 4
� Besteuerung internationaler Geschäftsbeziehungen
09.05.2007
5Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Basisliteratur
Steuergesetze
Haberstock, L; Breithecker, V.: Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. 12. Aufl., Bielefeld 2002.
Homburg, S.: Allgemeine Steuerlehre. 5. Aufl., München 2007.
Kußmaul, H.: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. 3. Aufl., München-wien 2003.
Schreiber, U.: Besteuerung der Unternehmen .Berlin-Heidelberg, 2005.
Schneider, D: Steuerlast und Steuerwirkung. München-Wien, 2002.
Siegel, T; Bareis, P.: Strukturen der Besteuerung – ArbeitsbuchSteuerrecht. 4. Aufl. München-Wien 2004
6Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Kapitel 1
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
09.05.2007
7Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Inhalt
1. Grundlagen
1.1 Unternehmensbesteuerung
1.2 Steuern, Gebühren und Beiträge
1.3 Rechtsgrundlagen und Merkmale von Steuern
1.4 Ein System der Steuerarten
1.5 Steuertarife
1.6 Übungsaufgaben
8Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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GrundlagenUnternehmensbesteuerung
„ I can‘t make a damm thing out of this tax problem. I listen to one side and they seem right, and then – God! – I talk to the other side and they seem to be right.“
Warren G. Harding, 29. Präsident der USA, 1922(aus Homburg: Allgemeine Steuerlehre, 2007, Vorwort.)
09.05.2007
9Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
GrundlagenUnternehmensbesteuerung
� Ökonomische Fragestellung:
� Welche Steuerlasten folgen aus der Besteuerung und für wen?
� Welche Steuerwirkungen folgen aus den Steuerlasten?
� Verändert die Besteuerung individuelle ökonomische Entscheidungen, etwa auf Arbeits-, Kapital und Gütermärkten?
� Unternehmensbesteuerung = ökonomische Analyse des Steuerrechts
� Normative Grundlagen der Besteuerung
� Entscheidungsneutralität der Besteuerung
� Steuerliche Gerechtigkeit
� Steuerrecht als Propädeutik
� Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
10Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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GrundlagenSteuern, Gebühren und Beiträge
� Steuerdefinition (§ 3 Abs. 1 AO):
� Geldleistungen
� keine Gegenleistung für besondere Leistung
� auferlegt von öff.-rechtlichem Gemeinwesen
� zur Einnahmeerzielung (auch Nebenzweck)
� Tatbestandsmäßigkeit
� Gebühren und Beiträge
� Para-Steuern
� Sozialabgaben
� Berufsgenossenschaftsumlagen
� Kammerbeiträge
� …
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11Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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GrundlagenRechtsgrundlagen und Merkmale von Steuern (1)
� Formelles Steuerrecht: AO, FGO� Materielles Steuerrecht
� Steuergesetze
• Einkommensteuergesetz
• Umsatzsteuergesetz
• Bewertungsgesetz• ...
� Sonstige Rechtsquellen
• Rechtsverordnungen
• Richtlinien
• Erlasse, Schreiben
• Rechtsprechung, FG, BFH, BVerfG, EuGH� Auslegung
� Auslegungsmethoden
� Wirtschaftliche Betrachtungsweise
12Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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GrundlagenRechtsgrundlagen und Merkmale von Steuern (2)
� Steuersubjekt
� Wer ist Steuerschuldner?
� Natürliche Person, Kapitalgesellschaften, …
� Steuerbemessungsgrundlage
� Was ist zu besteuern? An welchen Sachverhalt knüpft die Besteuerung an?
� z.B. Einkommen, Umsatz, Hubraum eines KfZ
� Steuertarif
� Wie hoch ist die Steuerschuld?
� Betrag oder Prozentsatz mit dem die Steuerbemessungsgrundlage in eine Steuerschuld umgerechnet wird; etwa 19% des Umsatz
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13Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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GrundlagenEin System der Steuerarten
� Ertragsteuern: auf Erträge/Erfolge� Einkommensteuer (ESt), einschl. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
� Körperschaftsteuer (KSt)
� Gewerbesteuer (GewSt)� Annexsteuern (etwa SolZ)
� Substanzsteuern: auf Bestandsgrößen� Grundsteuer (GrSt)
� Kfz-Steuer� Verkehr- und Verbrauchsteuern
� Umsatzsteuer (USt)
� Grunderwerbsteuer (GrESt)
� ...
� Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt)
14Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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GrundlagenSteuertarife (1)
� Tariffunktionen
� Steuersätze
� Durchschnittssteuersatzgesamte Steuer auf die gesamte Bemessungsgrundlage
� Grenzsteuersatzzusätzliche Steuer bei marginaler Erhöhung der Bemessungsgrundlage
� Differenzsteuersatzzusätzliche Steuer bei Erhöhung der Bemessungsgrundlage um X €
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15Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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GrundlagenSteuertarife (2)
Bemessungsgrundlage
Ste
uers
chul
d
proportionaler Tarif
Steuerschuld
Bemessungsgrundlage
Ste
uers
chul
d
progressiver Tarif
Steuerschuld
Durchschnitts-, Differenz-, Grenzsteuersatz
progressiver Tarif
Grenz-, DifferenzsteuersatzS
teue
rsat
z
Durchschnittssteuersatz
Bemessungsgrundlage
proportionaler Tarif
Ste
uers
atz
Bemessungsgrundlage
16Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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GrundlagenÜbungsaufgaben
1. Stellen Sie die Hauptaufgaben der „Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre“ dar und ordnen Sie diese in den Bereich der Steuerwissenschaften ein!
2. Erläutern und grenzen Sie die Begriffe „Abgaben“, „Steuern“, „Gebühren“ und „Beiträge“ voneinander ab! Geben Sie hierzu Beispiele! Welche Zwecke verfolgen Steuern?
3. Welche Rechtsquellen sind Ihnen bekannt? Welche Merkmale kennzeichnen eine Steuer? Wenden Sie diese Merkmale auf die Einkommensteuer an und erläutern Sie die sich daraus ergebenden Fragestellungen.
09.05.2007
17Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Kapitel 2
Überblick über wichtige Steuern des Unternehmens
18Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Inhalt
2. Grundzüge der Einkommensteuer
2.1 Persönliche Steuerpflicht 2.2 Sachliche Steuerpflicht
2.3 Methoden der Einkunftsermittlung
2.4 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
2.5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
2.6 Einkünfte aus selbständiger Arbeit
2.7 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
2.8 Einkünfte aus Kapitalvermögen
2.9 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
2.10 Sonstige Einkünfte2.11 Private Veräußerungsgeschäfte
2.12 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
2.13 Verlustverrechnung
2.14 Einordnung von Ausgaben/Aufwendungen
2.15 Übungsaufgaben
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19Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerPersönliche Steuerpflicht (1)
Persönliche Steuerpflicht
Alle natürlichen Personen unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit usw.
unbeschränkte Steuerpflicht beschränkte Steuerpflicht
normale unbeschränkte Steuerpflicht
§ 1 Abs. 1 EStG
erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
§ 1 Abs. 2 EStG
unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag
§ 1 Abs. 3 EStG
normale beschränkte Steuerpflicht
§ 1 Abs. 4 EStG
erweiterte beschränkte Steuerpflicht
§ 2 Abs. 1 AStG
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Inland
deutsche Staatsangehöri
ge ohne inländischen Wohnsitz/
gewöhnlichen Aufenthalt
Grenzpendler ohne Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Inland
weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im
Inland
20Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerPersönliche Steuerpflicht (2)
normale unbeschränkte Steuerpflicht
§ 1 Abs. 1 EStG
erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
§ 1 Abs. 2 EStG
unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag
§ 1 Abs. 3 EStG
normale beschränkte Steuerpflicht
§ 1 Abs. 4 EStG
erweiterte beschränkte Steuerpflicht
§ 2 Abs. 1 AStG
Alle Einkünfte
„Welteinkommensprinzip“Bestimmte inländische Einkünfte (§ 49 EStG)
„Territorialitätsprinzip“
alle Einkünfte ohne ausländ.
Einkünfte i.S.v. § 34c EStG wenn Summe >
EUR 16.500
S T E U E R G E G E N S T A N D
09.05.2007
21Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerPersönliche Steuerpflicht (3)
� Wohnsitz: innehaben einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass sie beibehalten und benutzt wird (§ 8 AO)
� Gewöhnlicher Aufenthalt: Aufenthalt unter Umständen, die erkennen lassen, dass nicht nur vorübergehendes Verweilen vorliegt (§ 9 AO); 183 Tage-Regel; Sechsmonatsgrenze
22Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerSachliche Steuerpflicht
Der Einkommensteuer unterliegende Arten von Einkünften
§ 2 Abs. 1 EStG
1. Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, §§ 13-14 EStG
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, §§ 15-17 EStG
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStG
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 EStG
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG
7. Sonstige Einkünfte i.S.d § 22 EStG
Die Aufzählung der Einkunftsarten 1-7 in § 2 Abs. 1 EStG ist abschließend
Gewinn-Einkünfte
Überschuss-Einkünfte
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23Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerMethoden der Einkunftsermittlung (1)
Gewinneinkunftsarten Überschusseinkunftsarten
Gewinnermittlung
Betriebsvermögensvergleich
Überschussermittlung
Einnahmen - Werbungskosten
Betriebsvermögen vorhanden kein Betriebsvermögen sondern Privatvermögen
vorhanden
Einkunftsermittlung als
24Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerMethoden der Einkunftsermittlung (2)
originäre Steuer-bilanz
Betriebsvermögens-vergleich
Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben-
Überschussrechnung
Gewinnermittlung Überschussermittlung
ordentliche Einkunftsermittlung
Durchschnittsatz-rechnung
§ 4 Abs.1 EStG
§ 5 EStG
§ 4 Abs.3 EStG
§ 13a EStG
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG
derivativeSteuer-bilanz
Subtraktion der Betriebsausgaben von den Betriebs-
einnahmen
Zusammenfassung von Grundbetrag,
Miet- und Pachtzinsen u.a.
Subtraktion der Werbungskosten
von den Einnahmen
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25Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (1)
Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen:
� Planmäßige Gewinnung von Pflanzen oder Pflanzenteilen mit Hilfe der Naturkräfte
� Landwirtschaftliche Tierhaltung, in den Grenzen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG
� Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Imkerei, Wanderschäferei und Saatzucht
� Die Tätigkeit der Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften
� Veräußerungsgewinn aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (§§ 14, 14a EStG
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfüllen steuerlich alle Merkmale des Gewerbebetriebs, sind begrifflich aber ausdrücklich von
diesem abgegrenzt
26Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (2)
Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen nicht:
� Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, soweit die Vieheinheitengrenzedes § 13 Abs. 1 S. 2 EStG überschritten ist
� Einkünfte aus dem An- und Verkauf (Handel) von land- und forstwirtschaftlichen Produkte. Der Zukauf von Produkten ist bis zu einer bestimmten Höhe unschädlich für die Qualifikation land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte.
09.05.2007
27Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus Gewerbebetrieb (1)
Gesetzliche Merkmale des Gewerbebetriebs:
Eine Tätigkeit, die:
� selbständig,
� nachhaltig
� mit Gewinnerzielungsabsicht und
� unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfolgt.
Eine Tätigkeit, die nicht:
� Land- und Forstwirtschaft,
� selbständige, Arbeit oder
� reine Verwaltung eigenen Vermögens darstellt.
4 positive Merkmale 4 negative Merkmale
28Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus Gewerbebetrieb (2)
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählen:
� Einkünfte aus gewerblichen Einzelunternehmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
� Der Gewinnanteil aus gewerblichen Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) nebst Vergütungen für Leistungen an die Gesellschaft (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
� Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn von Einzelunternehmen oder Anteilen an Personengesellschaften (§ 16 EStG)
� Der Veräußerungsgewinn von Anteilen an Kapitalgesellschaften, sofern eine Beteiligung von über 1% besteht (§ 17 EStG)
09.05.2007
29Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus Gewerbebetrieb (3)
Die Besonderheit des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG:
Besteuerung von Mitunternehmerschaften
MITUNTERNEHMERSCHAFT
Personengesellschaft
(Gesamthandsvermögen)
Sonderbetriebsvermögen Sonderbetriebsvermögen
A B
30Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus Gewerbebetrieb (4)
Abgrenzung des Gewerbebetriebs:
1. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung gem. § 15 Abs. 2 EStG
2. Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
� Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§2 Abs. 2 GewStG)
� Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), wenn die allgemeinen Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 EStG vorliegen
� gewerblich geprägte Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)
3. Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (gem. § 2 Abs. 3 GewStGi.V.m. § 14 AO)
09.05.2007
31Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus Gewerbebetrieb (5)
Voraussetzungen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG:
� Existenz einer Personengesellschaft
� Ausüben einer steuerbaren, jedoch keiner gewerblichen Tätigkeit
� nur eine oder mehrere Kapitalgesellschaften bzw. eine gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 EStG) als persönlich haftender Gesellschafter
� Geschäftsführung nur durch die vorgenannten Kapitalgesellschaften oder durch Nichtgesellschafter
GmbH & Co. KG
Komplementär GmbH
Kommanditisten
32Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus selbständiger Arbeit (1)
Tätigkeiten, bei denen die Wertschöpfung auf der eigenverantwortlichen Verwertung von Fachkenntnissen beruht.
Merkmale: Selbständigkeit, Einsatz der eigenen Arbeitskraft, Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr,
Ausübung für eine gewisse Dauer
Arten der Einkünfte aus selbständiger Arbeit:
� Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
� Selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
� Katalog-Berufstätigkeit (z.B. Wirtschaftsprüfer, Notare, Ärzte)
� Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (z.B. Testamentvollstrecker, Aufsichtsratsmitglieder)
� Gewinn aus der Veräußerung von Vermögen oder von Anteilen an Vermögen, das selbständiger Arbeit dient.
09.05.2007
33Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die aufgrund einer jetzigen oder früherenBeschäftigung im privaten oder öffentlichen Dienst zufließen.
Kennzeichnung nichtselbständiger Arbeit: Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 LStDV), Dienstverhältnis (§ 1 Abs. 2 S. 1 LStDV)
Dazu gehören:
� Gehälter, Löhne, Tantieme, Gratifikationen, der geldwerte Vorteil für die Kfz-Überlassung
� Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen
34Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus Kapitalvermögen
Kennzeichnung: Einkünfte aus der Nutzung von privatem Geldvermögen; Einkünfte aus der Überlassung oder Belassung von Kapital
Einnahmen aus Kapitalvermögen sind z.B.:
� Einnahmen (z.B.) Dividenden aus Kapitalanlagen in Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen (§ 20 Abs. 1. Nr. 1 EStG)
� Einnahmen aus einer Beteiligung als typischer stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
� Zinsen aus Kapitalanlagen ohne Beteiligungscharakter (§ 20 Abs.1 Nr.5-7 EStG)
Besonderheiten bei den Einkünften nach § 20 EStG:
� Ausschüttungen und Dividenden sind zur Hälfte steuerfrei (§ 3 Nr. 40 lit. d EStG)
� Sparerfreibetrag (§ 20 Abs.4 EStG) = ab VZ 2007 EUR 750) (für Ehegatten EUR 1.500)
09.05.2007
35Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Arten von Einkünften:
� Einkünfte aus der Überlassung von unbeweglichem Vermögen, z.B. von Grundstücken und Gebäuden (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
� Einkünfte aus der Überlassung von Sachinbegriffen (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
� Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, z.B. von Urheberrechten (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
� Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen ( 21 Abs. 1. Nr. 4 EStG)
Kennzeichnung: Einkünfte aus der zeitlich begrenzten Überlassung von nicht-geldlichen Vermögensteilen (insb. von Sachen und Rechten) durch Vermietung und Verpachtung oder aufgrund einer ähnlichen Abrede zur Nutzung durch andere Personen oder Institutionen
36Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerSonstige Einkünfte
Kennzeichnung: erschöpfende Aufzählung von Einkünften unterschiedlicher Art in §22 EStG
Sonstige Einkünfte sind:
� wiederkehrende Bezüge, Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil
� Unterhaltsgelder, soweit der Zahler diese als Sonderausgaben abgezogen hat
� Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG
� alle sonstigen Leistungen, soweit sie den Tatbestand der Einkünfteerzielungsabsicht erfüllen und von den übrigen Einkunftsarten nicht erfasst werden (Auffangtatbestand)
� Abgeordnetenbezüge und ähnliche Bezüge
� Renten aus Altersvorsorgeverträgen
09.05.2007
37Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerPrivate Veräußerungsgeschäfte
Durch den Besteuerungstatbestand des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG wird die im Privatvermögen nicht steuerbare Vermögensebene („Stamm“) erfasst.
� Veräußerung von Grundstücken innerhalb von 10 Jahren
� Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern innerhalb von einem Jahr (z.B. Aktien)
� Veräußerung vor Anschaffung (Leerverkauf)
� Termingeschäfte innerhalb eines Jahres
38Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerErmittlung des zu versteuernden Einkommens (1)
Schema zur Ermittlung der Einkommensteuer:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 –14a EStG)
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 –17 EStG)
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
4. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (§§ 19 –19a EStG)
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
7. Sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG
= Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 1)
09.05.2007
39Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerErmittlung des zu versteuernden Einkommens (2)
Summe der Einkünfte §( 2 Abs. 1)
(unbeschränkter horizontaler und idR. vertikaler Verlustausgleich)
./. Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3)
./. Altersentlastungsbetrag (§ 24a)
./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 b)
= Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3)
./. Verlustabzug nach § 10d
./. Sonderausgaben (§§ 10 bis 10c), außergewöhnliche Belastungen (§§33 bis 33b), Steuerbegünstigungen (z. B. §§ 10e -10i, § 7 FördG)
= Einkommen, § 2 Abs. 4
./. Freibetrag für Kinder (§§ 31, 32 Abs. 6)
./. Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV
= zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5)
40Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der EinkommensteuerVerlustverrechnung (1)
Verlustverrechnung
Verlustausgleich (§ 2 Abs. 3 EStG)
Verrechnung negativer Einkünfte mit positiven Einkünften bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte desselben Veranlagungszeitraums
Verlustabzug (§ 10d EStG)
Abzug der negativen Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte in anderen Veranlagungszeiträumen
interner Verlustausgleich
innerhalb einer Einkunftsart unbeschränkt
möglich
externer Verlustausgleich
weggefallen
Verlustrücktrag
Abzug bis zu €511.500 vom
Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar
vorangegangenen Veranlagungszeitraums
Verlustvortrag
i.H.v. € 1 Mio. unbeschränkt,
darüber hinaus zu 60%
09.05.2007
41Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der Einkommensteuer Verlustverrechnung (2)
Verluste aus
� der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen ( 2b EStG)
� sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG)
� privaten Veräußerungsgeschäften § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG
dürfen nur mit gleichartigen Gewinnen desselben oder des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums oder der folgenden Veranlagungszeiträume verrechnet werden
Sonderregelungen für
� negative ausländische Einkünfte gemäß § 2a EStG
� Verlustanteile beschränkt haftender Gesellschafter von Personengesellschaften, die den Haftungsbetrag übersteigen (§ 15 a EStG)
Verlustabzugsverbot nach § 10d EStG
42Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der Einkommensteuer Einordnung von Ausgaben/Aufwendungen (1)
durch bestimmte Einkunftsarten veranlasste Aufwendungen
mit Gewinneinkünften zusammenhängende Ausgaben (Bilanzprinzip)
mit Überschusseinkünften zusammenhängende
Ausgaben (Abflussprinzip)
Betriebsausgaben
voll abzugsfähig
eingeschränkt abzugsfähig
nicht abzugsfähig
§ 4 Abs. 4 EStG Aufwendungen, die durch den
Betrieb veranlasst sind
§ 4 Abs. 5,6 EStG z.B. Bewirtungs-aufwendungen
§ 4 Abs. 5 EStG z.B. Bußgelder
Werbungskosten
eingeschränkt abzugsfähig
§ 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung
und Erhaltung der Einnahmen
09.05.2007
43Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
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Grundzüge der Einkommensteuer Einordnung von Ausgaben/Aufwendungen (2)
Lebensführungsaufwendungen im weitesten Sinne
aus sozialen und anderen Gründen zum (teilweisen) Abzug zugelassen
nicht zum Abzug zugelassen
bedingt abzugsfähig bedingt abzugsfähig
§§ 10-10b EStG besonders benannte Aufwendungen, die weder Betriebsaus-
gaben noch Werbungskosten sind
§§ 33-33c EStG zwangsläufige größere Aufwendungen im Vergleich mit der
Mehrzahl der Steuerpflichtigen
- gleicher Einkommensverhältnisse, - gleicher Vermögensverhältnisse, - gleichen Familienstands
Lebensführungsaufwendungen § 12 EStG
Außergewöhnliche Belastungen
Sonderausgaben
44Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
1. a) Der libysche Staatsbürger A verstößt bei einem privaten Deutschlandsaufenthalt gegen deutsche Strafrechtsnormen und wird zu einer achtzehnmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Während der Haft erzielt er in- und ausländische Einkünfte. Steuerliche Folgen?
b) Eine russische Staatsbürgerin M besucht für 11 Monate ihre Enkel in Deutschland, bei denen Sie auch wohnt. Als Einkünfte erzielt M nur ihre russische Rente.
c) Eine deutsche Staatsbürgerin heiratet einen Japaner und zieht mit diesem nach Tokio. Ihre Eigentumswohnung in Essen vermietet sie.
d) Ein Gastarbeiter hält sich vom 1.1.2006 bis zum 15.4.2007 mit (3 Wochen Weihnachtsurlaub in der Heimat) in Deutschland auf. Er erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
09.05.2007
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Dr. Axel Nientimp
e) Der deutsche Botschafter in Frankreich erhält von der BRD ein monatliches Gehalt. Die letzen 2 Jahre hat er sich durchgehend in Frankreich aufgehalten.
f) Der Belgier S arbeitet 5 Tage in der Woche in Deutschland. JedenAbend kehrt er nach Belgien zurück. Sein befreundeter Landsmann hat sich in Deutschland eine feststehenden Wohnwagen gemietet. Er fährt ebenfalls jedes Wochenende nach Belgien zu seiner Familie.
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Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
2. a) Stellen Sie kurz die jeweiligen Merkmale der sieben Einkunftsarten dar!
b) Welche Bedeutung hat die Zuordnung zu der entsprechenden Einkunftsart? Gehen Sie dabei auch auf die „Gewinnermittlung“ein!
3. Ordnen Sie die nachfolgenden Sachverhalte einer Einkunftsart zu:
a) A. ist nach erfolgreich abgeschlossenem Studium als Steuerberater tätig. Er betreut in seiner Praxis eigenständig diverse Mandanten. Im Rahmen der Tätigkeit wurden ihm Zinsen in Höhe von 500 € gutgeschrieben.
b) B ist leitender Oberarzt der chirurgischen Ambulanz im St. Josefs Hospital.
09.05.2007
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Dr. Axel Nientimp
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c) C. besitzt drei Mehrfamilienhäuser. Er vermietet die Wohnungen sowohl an private als auch an gewerblich tätige Personen.
d) D. erhält jährlich Dividenden aus seiner Beteiligung an der Y AG.
e) E. veräußert seine vor 9 Monaten angeschafften Aktien an der Sony AG mit Gewinn.
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Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
4. Ordnen Sie die nachfolgenden Sachverhalte einer Einkunftsart zu:
a) Herr M ist stolzer Besitzer eines Wohnmobils. Da er beruflich sehr stark eingespannt ist und daher das Wohnmobil nur sehr selten nutzen kann, vermietet er sein Wohnmobil zeitweise an fremde Dritte.
b) Herr M. (aus Teilaufgabe a) möchte sich beruflich verändern. Da er Gefallen gefunden hat an der Vermietung von Wohnmobilen erwirbt er drei weitere Fahrzeuge.
c) Erbtante K. Inhaberin der Großhandelskette C&K, schenkt ihrem armen Neffen, Student, € 5.000 zu seinem 30. Geburtstag.
d) B. veräußert die Anteile an der A-GmbH, an der er in den letzten 5 Jahren mit 10 % beteiligt gewesen ist.
09.05.2007
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Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
5) Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte (VZ 2007) für Paul. Berücksichtigen Sie dabei die folgenden Sachverhalte:
a) Paul hat ein am 1.1.2001 gekauftes Privatgrundstück (AK 105.000 €) am 1.12.2006 für 150.000 € verkauft. Den Veräußerungserlös erhielt P vereinbarungsgemäß im März 2007. Die Veräußerungskosten von 4.000 € hat er im Januar 2007 verausgabt.
b) Wie ändert sich der Fall a), wenn Paul die Veräußerungskosten im Dezember 2006 (Februar 2008) verausgabt?
c) Als Aufsichtsratsmitglied des Unternehmens seines Bruders bezieht Paul in 2007 eine Vergütung von 44.000 €. Als Aufwendungen sind ihm hierfür 2.500 € entstanden.
d) Paul trainiert wöchentlich eine Basketballmannschaft für 40€ je Training.
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Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
e) Paul ist in einem Steuerbüro als Steuerberater mit einer Arbeitszeit von 30h/Woche angestellt und arbeit dort an 200 Tagen im Jahr. Er erhält hierfür feste Bezüge von 92.000 € und einer Überstundenvergütung von 11.000 €. Die Entfernung zwischen seiner Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 32 Km.
f) Vom 10.4 bis 16.5.2007 unternimmt Paul eine private Urlaubsreise in die USA. Am 1.3.2007 erwirbt er 7.000 US$ zum Kurs von je 0,88 €. Im Urlaub gibt er davon nur 2.100 US$ aus. Den Rest tauscht er am 23.7.2007 bei seiner Bank zurück und erhält 0,98 €.
g) In Essen betreibt Paul seit dem 18.3.2007 eine Praxis für Lebens- und Zukunftsberatung. Er erzielt hieraus Einnahmen von 19.200 €. Für Zeitungsinserate gibt er 2.400 € aus.
h) Aus Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften erhält er 220 €, dazu kommen 120 € Zinsen von einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
09.05.2007
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Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
6. Elfriede aus Erfstadt möchte ihre Einkommensteuerschuld für den Veranlagungszeitraum 2007 bestimmen. Bitte helfen Sie ihr dabei, die folgenden Sachverhalte des Jahres 2007 steuerlich zu berücksichtigen und berechnen Sie die entstehende Rück- bzw. Nachzahlung.
a) Die „eiserne Reserve“ von Elfriede, ein gewöhnliches Sparbuch, erwirtschaftet 1.290 € Zinsen. Da sie keinen Freistellungsauftrag gestellt hat, führt die Bank 30% Kapitalertragsteuer („Zinsabschlagsteuer“) an das Finanzamt Erfstadt ab.
b) Aus ihrem Aktiendepot bekommt Elfriede Dividenden i.H.v. 680 €. Die depotverwaltende Bank führt 20% Kapitalertragsteuer ab.
c) 2001 erbte Elfriede Anteile (12%) an einer GmbH, die damals 250.000 € wert waren. Im März 2007 verkauft sie diese Anteile für 300.000 €. Dabei entstehen Kosten i.H.v. 5000 €.
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d) Elfriede leitet als Angestellte ein Hotel. Ihr monatliches Bruttogehalt beträgt 4.950 €. Als Weihnachtsgeld erhält sie in 2007 weitere 3.800 €, dazu (aufgrund der guten Auslastung des Hotels) eine Prämie von 2.750 €. Ihr Arbeitgeber führte 20.420 € Lohnsteuer ab.
e) 2005 hat Elfriede ein 4-Familienhaus gebaut (Wohnungen je 100 m²). Drei der Wohnungen sind vermietet (Kaltmiete : 6,50 €/m²), eine nutzt sie selbst. Die Anschaffungskosten des Grundstücks betrugen 280.000 €, die Herstellungskosten des Gebäudes 930.000 €. Zur Finanzierung des Gebäudes hat Elfriede einen Kredit i.H.v. 480.000 € aufgenommen, (Zins: 10 %). Für die erfolgreiche Suche eines Nachmieters stellte der Makler eine Monatskaltmiete in Rechnung.
Hinweis: Bei Elfriede sind (vereinfachend), die „Summe der Einkünfte“und das „zu versteuernde Einkommen“ identisch.
09.05.2007
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Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
7. Eberhard Lecht hatte im Veranlagungszeitraum 2006 folgende Einnahmen:
-985.000 € aus dem gewerblichen Handel mit Hochseeyachten
+35.000 € aus seiner Diskothek
-260.000 € aus der Vermietung seiner Mehrfamilienhäuser und Villen
+30.000 € aus dem Verkauf von Aktien, die er im Februar 2005 erwarb
-10.000 € aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften
Er hatte keinerlei Ausgaben
a) Führen Sie den horizontalen Verlustausgleich durch. Geben Sie die dabei entstehenden Einkünfte an.
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Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
b) Welchen Betrag kann Herr Lecht in andere Veranlagungszeiträume übertragen? Welche Einschränkungen und Probleme treten dabei auf.
c) Nach welchen Kriterien bestimmen Sie die Höhe des Verlustvor-oder Rücktrages?
d) der Gesamtbetrag der Einkünfte des VZ 2005 beträgt 6.000 €, der des VZ 2007 voraussichtlich 1.7000.000 €. Führen Sie unter diesen Annahmen den Verlustabzug (sinnvoll) durch.
09.05.2007
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Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
8. a) Nennen Sie je ein Beispiel für eine Auszahlung, die
• als Werbungskosten
• als Sonderausgaben
• als Abzug von der Steuerschuld
bei der Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer berücksichtigt wird.
b) An welcher Stelle im Schema zur Ermittlung der Einkommensteuerschuld werden die drei Möglichkeiten aus a) berücksichtigt?
c) Sie sollen eine Auszahlung für den Steuerpflichtigen möglichst „günstig“ berücksichtigen. welche der drei Möglichkeiten aus a) wählen Sie im Gewinn- bzw. im Verlustfall? Nennen Sie evtl. notwendige Voraussetzungen.
56Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung SS 2007 - Universität Duisburg- Essen, Campus Essen
Dr. Axel Nientimp
Grundzüge der EinkommensteuerÜbungsaufgaben
d) Welche Auswirkungen haben Freibeträge und –grenzen auf Ihre Entscheidung aus c)?
e) Kann eine oder mehrere der drei Möglichkeiten aus a) über den Verlustabzug eine Wirkung auf die Steuerermittlung anderer Veranlagungszeiträume haben? Wenn ja welche?