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1 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms 1
Forum Geschäftsreisen
SHARING ECONOMY Rechtsfragen für den Travel Manager
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LCC Business Travel Fahrenkrog
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SHARING ECONOMY Rechtsfragen für den Travel Manager
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5 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Inhalt
1 Relevanz des Themas für Geschäftsreisen
2 Rechtliche Betrachtung
3 Empfehlungen
6 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Nutzen von Sharing Economy Diensten ist einer der großen Trends unserer Zeit Geändertes Besitz- und Konsumverhalten: „Weg vom
nutzlosen Besitzen hin zum besitzlosen Nutzen“
Transport: Uber, Lyft, Grab Taxi, Ola, Didi Chuxing… Beherbergung: Airbnb, 9 flats, Wimdu, couchsurfing…
1 Conrady, Definition Sharing Economy
7 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Uber und Airbnb sind die bekanntesten Vertreter der Sharing Economy
8 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Insbesondere Airbnb investiert sehr stark in Wachstum durch Geschäftsreisen,…
9 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
…bietet hierfür Unterkünfte mit besonderen Ausstattungsmerkmalen und
Stellt Airbnb zur Verfügung
10 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
…Services, die dem Unternehmen die Buchung & Abwicklung erleichtern…
11 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
…und das Controlling ermöglichen!
12 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Einige rechtliche Problemfelder sind Airbnb dabei bewusst und…
13 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
…es existieren schon jetzt Kooperationen mit namhaften TMCs!
14 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Eine Studie ergab, dass ca. 40% der Geschäfts-reisenden Uber/Airbnb nutzen
vgl. International SOS, Share Economy paper 2016
15 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Viele Geschäftsreisende erwarten, dass sie diese Dienste künftig stärker nutzen
vgl. International SOS, Share Economy paper 2016
16 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Geschäftsreisende sind unsicher, ob ihr Arbeitgeber Rechtmäßigkeit berücksichtigt
vgl. International SOS, Share Economy paper 2016
17 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Inhalt
1 Relevanz des Themas für Geschäftsreisen
2 Rechtliche Betrachtung
3 Empfehlungen
18 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Die rechtliche Betrachtung kann aus zwei Blickwinkeln erfolgen
Betrachtung aus Sicht des Reisenden
Betrachtung aus Sicht des Anbietenden
19 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Drei rechtliche Aspekte sind zunächst von Bedeutung
Zwischen wem bestehen Vertragsbeziehungen?
Wer haftet bei Schäden? Rechtsverhältnisse /
Haftung
Fürsorge-verpflichtungen
Datenschutz
Genügen AG ihren Fürsorge-verpflichtungen, wenn Mitarbeiter „Sharing-Dienste“ nutzen?
Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten?
20 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Fürsorgepflichten gelten bei Geschäfts-reisen von Arbeitnehmern ins Ausland
Pflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern. Sie dienen dem Schutz seiner Person und der von ihm in den Betrieb eingebrachten Sachen. Arbeitgeber müssen vor, während und nach der Geschäfts-reise alle möglichen und verhältnismäßigen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der reisenden Arbeitnehmer zu gewährleisten. Es drohen Schadensersatz und Reputationsschäden für Arbeitgeber
21 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Unternehmen sollten daher vor Nutzung von „Sharing-Diensten“ 3 Dinge prüfen
22 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Rechtmäßigkeit der Nutzung von „Sharing - Diensten“ im Ausland ist zu prüfen
Einzelne Länder, Regionen oder Städte haben auf „Sharing-Dienste“ mit Einschränkungen und Verboten reagiert
Meistens sanktionieren diese Regelungen den Anbieter, also Vermieter bzw. Fahrer
Unter Umständen kann auch das Nutzen solcher Dienste durch den Geschäftsreisenden ein zu sanktionierendes Vergehen darstellen
23 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Risikobeurteilung der Nutzung von „Sharing-Diensten“ vorzunehmen
Nutzung von Sharing-Diensten kann bequemer oder auch günstiger sein als herkömmliche Leistungsträger
Mögliche Nutzung von Sharing-Diensten sollte – genau wie bei
Hotels, B&B, Serviced Appartements bzw. privaten Fahrdiensten – destinationsbezogen und abhängig vom Profil des Reisenden und des Reiseplanes geprüft werden
Risikobeurteilung ist vorzunehmen
24 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Vergleich „sicherheitsrelevanter“ Kriterien zw. Beherbergungsdiensten und Hotels
25 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Vergl. „sicherheitsrelevanter“ Kriterien zw. Fahrdienstvermittlern und Taxis/Mietwägen
26 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Nutzung von „Sharing-Diensten“ ist in Reiserichtlinien zu regeln
Aus Haftungsgründen darf Nutzung von „Sharing-Diensten“ nicht in das Belieben der Geschäftsreisenden gestellt werden
Stattdessen klare Regelungen über Nutzung solcher Dienste
Überwachung der Einhaltung der Regelungen
27 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Drei rechtliche Aspekte sind zunächst von Bedeutung
Zwischen wem bestehen Vertragsbeziehungen?
Wer haftet bei Schäden? Rechtsverhältnisse /
Haftung
Fürsorge-verpflichtungen
Datenschutz
Genügen AG ihren Fürsorge-verpflichtungen, wenn Mitarbeiter „Sharing-Dienste“ nutzen?
Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten?
28 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Airbnb / Uber agieren als „Vermittler“- Keine Haftung für vermittelte Leistung
Airbnb / Uber selbst nicht Parteien des Miet- bzw- Beförderungsvertrages – agieren als reine „Vermittler“
Vertragspartner ist tatsächlicher Vermieter bzw. Beförderungs-unternehmer
Airbnb / Uber wickeln für die Vertragsparteien die Bezahlung ab
Vermieter Leistungsanbieter
Mieter Fahrgast
§535 BGB §631 BGB
29 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Sharing-Dienste schließen Haftung ggü. Reisenden in AGB weitestgehend aus
Besonderheiten in AirBnB AGB Stornierung, wenn es notwendig bzw. wünschenswert erscheint Löschen von Anzeigen im Ermessen von AirBnB Eingeschränkte Identitätsprüfungen der Mitglieder Garantie des Anbieters gegenüber AirBnB, Vorschriften einzuhalten Weite Garantiehaftung des Gastes für Schäden an Unterkunft Schiedsgerichtsklausel: American Association of Arbitration An Vereinbarkeit mit AGB Regelungsschranken bestehen Zweifel -
unangemessene Benachteiligung i.S.v. §307 BGB? Bislang keine Rechtsprechung hierzu
30 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Im Verhältnis Leistungserbringer - Reisender ist anwendbares Recht zu bestimmen
Ausland Vertragsrecht: Freie Rechtswahl. Ohne Rechtswahl gilt… Unterbringung: …das Recht des Staates, in dem Wohnung liegt
Beförderung: …das Recht des Staates, in dem Beförderer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Deliktsrecht: Recht des Staates, in dem Schaden erlitten bzw. Unfall stattfand
Vgl. Art. 4 Abs. 1 c), 5 Abs. 2 VO 593/2008 („Rom I VO“); Art. 4 Abs. 1 VO 864/2007 („Rom II VO); Art. 3 Abs. 1 b), 40 Abs.1 EGBGB
31 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Bei Verbrauchervertrag gilt inhaltlich nationales Verbraucherschutzrecht
Verbraucher Unternehmer
§13 BGB AN=Verbraucher
§14 BGB Anzahl der Objekte / der
Vermietungen
WICHTIG: Gilt nicht für Beförderungsverträge, Art. 6 IV b Rom I VO
Art. 6 I, II Rom I VO
32 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Wo sind Ansprüche geltend zu machen? Zuständigkeit der Gerichte
Ansprüche gegen Vermieter:
Art. 22 Nr. 1, 16 (1) VO (EG) 44/2001
Grundsätzlich zuständiges Gericht am Ort der Wohnung Bei Verbrauchervertrag Wohnsitz des Vermieters oder
des Verbrauchers Bei kurzem Gebrauch bis zu 6 Monaten und
gemeinsamem Wohnsitzstaat von Vermieter und Mieter, Wohnsitz des Vermieters
Ansprüche gegen Beförderer:
Art. 2 I, 5 Nr. 3 VO (EG) 44/2001
Gericht am Wohnsitz des Fahrers Bei deliktischen Ansprüchen Gericht des Ortes, an dem
das schädigende Ereignis eingetreten ist
33 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Drei rechtliche Aspekte sind zunächst von Bedeutung
Zwischen wem bestehen Vertragsbeziehungen?
Wer haftet bei Schäden? Rechtsverhältnisse /
Haftung
Fürsorge-verpflichtungen
Datenschutz
Genügen AG ihren Fürsorge-verpflichtungen, wenn Mitarbeiter „Sharing-Dienste“ nutzen?
Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten?
34 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Datenschutz im Rahmen von Geschäftsreisen grundsätzlich wichtiges Thema
Bei Reisebuchungen werden große Mengen relevanter personenbezogener Daten verarbeitet
Daten werden häufig grenzüberschreitend in Länder mit unterschiedlichen Datenschutzgesetzen transferiert
35 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Mobile Anwendungen der „Sharing- Dienste“ mit zusätzl. Herausforderungen
App‘s von Sharing-Diensten ermöglichen das Nachverfolgen des Reiseverhaltens von Geschäftsreisenden – „Tracking“
Grundeinstellung von Uber sieht „Tracking“ vor während der Interaktion mit Uber und „offener“ App, während der Fahrt – auch wenn App nicht geöffnet ist und bis zu 5 Minuten nach Ende der Fahrt (!)
Kopieren von Kontakten auf Server der Sharing-Dienste
36 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Regelung sind zu berücksichtigen
Erstellen von Mitarbeiterprofilen ist ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang, §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte einbeziehen Datenschutzrechtliche Aspekte innerhalb der Reiserichtlinie oder
separater Datenschutzrichtlinie regeln
37 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Die rechtliche Betrachtung kann aus zwei Blickwinkeln erfolgen
Betrachtung aus Sicht des Reisenden
Betrachtung aus Sicht des Anbietenden
38 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Wohnraumanbieter in Deutschland müssen einige Rechtsaspekte beachten
39 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Wohnraumanbieter in Deutschland müssen einige Rechtsaspekte beachten
40 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Wohnraumanbieter in Deutschland müssen einige Rechtsaspekte beachten
41 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Inhalt
1 Relevanz des Themas für Geschäftsreisen
2 Rechtliche Betrachtung
3 Empfehlungen
42 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Empfehlungen in Bezug auf die Wahrung der Fürsorgepflichten
Regelungen über Nutzung in Reiserichtlinie aufnehmen 1
Einzelfallregelungen vorsehen 4
Analysieren, in welche Länder/Regionen Mitarbeiter reisen 2
Bewertung der Länder/Regionen vornehmen 3
43 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Empfehlungen in Bezug auf datenschutz-rechtliche Aspekte
GF, Betriebsrat + Datenschutzbeauftragte(n) einbeziehen 1
Datenschutzrechtliche Aspekte analysieren 2
Regelung über Nutzung erlassen 3
44 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. iur. Tobias Ehlen Professor für Wirtschaftsrecht | Hochschule Worms Kontaktdetails: ehlen@hs-worms.de
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Weiter geht’s um 11.30 Uhr in den parallelen Fachforen
Einführung Travel Manager im Mittelstand Ihre Referentin: Barbara Heigenmoser, NTT DATA Deutschland Raum 1
Online Booking Engine (OBE) im Mittelstand Ihr Referent: Oliver Meinicke, Giesecke & Devrient GmbH Raum 2
Sicherheit auf Geschäftsreisen Ihre Referentin: Simone Riethmüller, Alfred Kärcher GmbH & Co. KG
Raum 3
Networking-Kaffeepause & Besuch der Ausstellerstände