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SHARING ECONOMY - VDR - der … · der großen Trends unserer Zeit Geändertes Besitz - und...

Date post: 18-Sep-2018
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1 Forum © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms 1 Forum Geschäftsreisen SHARING ECONOMY Rechtsfragen für den Travel Manager Powered by
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1 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms 1

Forum Geschäftsreisen

SHARING ECONOMY Rechtsfragen für den Travel Manager

Powered by

2 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Ihr Partner für Geschäftsreisen in Norddeutschland sehr guter Service kompetente Ansprechpartner persönliche Beratung

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LCC Business Travel Fahrenkrog

4 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms 4

Forum Geschäftsreisen

SHARING ECONOMY Rechtsfragen für den Travel Manager

Powered by

5 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Inhalt

1 Relevanz des Themas für Geschäftsreisen

2 Rechtliche Betrachtung

3 Empfehlungen

6 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Nutzen von Sharing Economy Diensten ist einer der großen Trends unserer Zeit Geändertes Besitz- und Konsumverhalten: „Weg vom

nutzlosen Besitzen hin zum besitzlosen Nutzen“

Transport: Uber, Lyft, Grab Taxi, Ola, Didi Chuxing… Beherbergung: Airbnb, 9 flats, Wimdu, couchsurfing…

1 Conrady, Definition Sharing Economy

7 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Uber und Airbnb sind die bekanntesten Vertreter der Sharing Economy

8 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Insbesondere Airbnb investiert sehr stark in Wachstum durch Geschäftsreisen,…

9 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

…bietet hierfür Unterkünfte mit besonderen Ausstattungsmerkmalen und

Stellt Airbnb zur Verfügung

10 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

…Services, die dem Unternehmen die Buchung & Abwicklung erleichtern…

11 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

…und das Controlling ermöglichen!

12 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Einige rechtliche Problemfelder sind Airbnb dabei bewusst und…

13 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

…es existieren schon jetzt Kooperationen mit namhaften TMCs!

14 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Eine Studie ergab, dass ca. 40% der Geschäfts-reisenden Uber/Airbnb nutzen

vgl. International SOS, Share Economy paper 2016

15 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Viele Geschäftsreisende erwarten, dass sie diese Dienste künftig stärker nutzen

vgl. International SOS, Share Economy paper 2016

16 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Geschäftsreisende sind unsicher, ob ihr Arbeitgeber Rechtmäßigkeit berücksichtigt

vgl. International SOS, Share Economy paper 2016

17 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Inhalt

1 Relevanz des Themas für Geschäftsreisen

2 Rechtliche Betrachtung

3 Empfehlungen

18 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Die rechtliche Betrachtung kann aus zwei Blickwinkeln erfolgen

Betrachtung aus Sicht des Reisenden

Betrachtung aus Sicht des Anbietenden

19 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Drei rechtliche Aspekte sind zunächst von Bedeutung

Zwischen wem bestehen Vertragsbeziehungen?

Wer haftet bei Schäden? Rechtsverhältnisse /

Haftung

Fürsorge-verpflichtungen

Datenschutz

Genügen AG ihren Fürsorge-verpflichtungen, wenn Mitarbeiter „Sharing-Dienste“ nutzen?

Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten?

20 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Fürsorgepflichten gelten bei Geschäfts-reisen von Arbeitnehmern ins Ausland

Pflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern. Sie dienen dem Schutz seiner Person und der von ihm in den Betrieb eingebrachten Sachen. Arbeitgeber müssen vor, während und nach der Geschäfts-reise alle möglichen und verhältnismäßigen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der reisenden Arbeitnehmer zu gewährleisten. Es drohen Schadensersatz und Reputationsschäden für Arbeitgeber

21 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Unternehmen sollten daher vor Nutzung von „Sharing-Diensten“ 3 Dinge prüfen

22 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Rechtmäßigkeit der Nutzung von „Sharing - Diensten“ im Ausland ist zu prüfen

Einzelne Länder, Regionen oder Städte haben auf „Sharing-Dienste“ mit Einschränkungen und Verboten reagiert

Meistens sanktionieren diese Regelungen den Anbieter, also Vermieter bzw. Fahrer

Unter Umständen kann auch das Nutzen solcher Dienste durch den Geschäftsreisenden ein zu sanktionierendes Vergehen darstellen

23 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Risikobeurteilung der Nutzung von „Sharing-Diensten“ vorzunehmen

Nutzung von Sharing-Diensten kann bequemer oder auch günstiger sein als herkömmliche Leistungsträger

Mögliche Nutzung von Sharing-Diensten sollte – genau wie bei

Hotels, B&B, Serviced Appartements bzw. privaten Fahrdiensten – destinationsbezogen und abhängig vom Profil des Reisenden und des Reiseplanes geprüft werden

Risikobeurteilung ist vorzunehmen

24 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Vergleich „sicherheitsrelevanter“ Kriterien zw. Beherbergungsdiensten und Hotels

25 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Vergl. „sicherheitsrelevanter“ Kriterien zw. Fahrdienstvermittlern und Taxis/Mietwägen

26 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Nutzung von „Sharing-Diensten“ ist in Reiserichtlinien zu regeln

Aus Haftungsgründen darf Nutzung von „Sharing-Diensten“ nicht in das Belieben der Geschäftsreisenden gestellt werden

Stattdessen klare Regelungen über Nutzung solcher Dienste

Überwachung der Einhaltung der Regelungen

27 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Drei rechtliche Aspekte sind zunächst von Bedeutung

Zwischen wem bestehen Vertragsbeziehungen?

Wer haftet bei Schäden? Rechtsverhältnisse /

Haftung

Fürsorge-verpflichtungen

Datenschutz

Genügen AG ihren Fürsorge-verpflichtungen, wenn Mitarbeiter „Sharing-Dienste“ nutzen?

Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten?

28 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Airbnb / Uber agieren als „Vermittler“- Keine Haftung für vermittelte Leistung

Airbnb / Uber selbst nicht Parteien des Miet- bzw- Beförderungsvertrages – agieren als reine „Vermittler“

Vertragspartner ist tatsächlicher Vermieter bzw. Beförderungs-unternehmer

Airbnb / Uber wickeln für die Vertragsparteien die Bezahlung ab

Vermieter Leistungsanbieter

Mieter Fahrgast

§535 BGB §631 BGB

29 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Sharing-Dienste schließen Haftung ggü. Reisenden in AGB weitestgehend aus

Besonderheiten in AirBnB AGB Stornierung, wenn es notwendig bzw. wünschenswert erscheint Löschen von Anzeigen im Ermessen von AirBnB Eingeschränkte Identitätsprüfungen der Mitglieder Garantie des Anbieters gegenüber AirBnB, Vorschriften einzuhalten Weite Garantiehaftung des Gastes für Schäden an Unterkunft Schiedsgerichtsklausel: American Association of Arbitration An Vereinbarkeit mit AGB Regelungsschranken bestehen Zweifel -

unangemessene Benachteiligung i.S.v. §307 BGB? Bislang keine Rechtsprechung hierzu

30 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Im Verhältnis Leistungserbringer - Reisender ist anwendbares Recht zu bestimmen

Ausland Vertragsrecht: Freie Rechtswahl. Ohne Rechtswahl gilt… Unterbringung: …das Recht des Staates, in dem Wohnung liegt

Beförderung: …das Recht des Staates, in dem Beförderer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Deliktsrecht: Recht des Staates, in dem Schaden erlitten bzw. Unfall stattfand

Vgl. Art. 4 Abs. 1 c), 5 Abs. 2 VO 593/2008 („Rom I VO“); Art. 4 Abs. 1 VO 864/2007 („Rom II VO); Art. 3 Abs. 1 b), 40 Abs.1 EGBGB

31 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Bei Verbrauchervertrag gilt inhaltlich nationales Verbraucherschutzrecht

Verbraucher Unternehmer

§13 BGB AN=Verbraucher

§14 BGB Anzahl der Objekte / der

Vermietungen

WICHTIG: Gilt nicht für Beförderungsverträge, Art. 6 IV b Rom I VO

Art. 6 I, II Rom I VO

32 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Wo sind Ansprüche geltend zu machen? Zuständigkeit der Gerichte

Ansprüche gegen Vermieter:

Art. 22 Nr. 1, 16 (1) VO (EG) 44/2001

Grundsätzlich zuständiges Gericht am Ort der Wohnung Bei Verbrauchervertrag Wohnsitz des Vermieters oder

des Verbrauchers Bei kurzem Gebrauch bis zu 6 Monaten und

gemeinsamem Wohnsitzstaat von Vermieter und Mieter, Wohnsitz des Vermieters

Ansprüche gegen Beförderer:

Art. 2 I, 5 Nr. 3 VO (EG) 44/2001

Gericht am Wohnsitz des Fahrers Bei deliktischen Ansprüchen Gericht des Ortes, an dem

das schädigende Ereignis eingetreten ist

33 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Drei rechtliche Aspekte sind zunächst von Bedeutung

Zwischen wem bestehen Vertragsbeziehungen?

Wer haftet bei Schäden? Rechtsverhältnisse /

Haftung

Fürsorge-verpflichtungen

Datenschutz

Genügen AG ihren Fürsorge-verpflichtungen, wenn Mitarbeiter „Sharing-Dienste“ nutzen?

Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten?

34 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Datenschutz im Rahmen von Geschäftsreisen grundsätzlich wichtiges Thema

Bei Reisebuchungen werden große Mengen relevanter personenbezogener Daten verarbeitet

Daten werden häufig grenzüberschreitend in Länder mit unterschiedlichen Datenschutzgesetzen transferiert

35 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Mobile Anwendungen der „Sharing- Dienste“ mit zusätzl. Herausforderungen

App‘s von Sharing-Diensten ermöglichen das Nachverfolgen des Reiseverhaltens von Geschäftsreisenden – „Tracking“

Grundeinstellung von Uber sieht „Tracking“ vor während der Interaktion mit Uber und „offener“ App, während der Fahrt – auch wenn App nicht geöffnet ist und bis zu 5 Minuten nach Ende der Fahrt (!)

Kopieren von Kontakten auf Server der Sharing-Dienste

36 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Regelung sind zu berücksichtigen

Erstellen von Mitarbeiterprofilen ist ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang, §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte einbeziehen Datenschutzrechtliche Aspekte innerhalb der Reiserichtlinie oder

separater Datenschutzrichtlinie regeln

37 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Die rechtliche Betrachtung kann aus zwei Blickwinkeln erfolgen

Betrachtung aus Sicht des Reisenden

Betrachtung aus Sicht des Anbietenden

38 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Wohnraumanbieter in Deutschland müssen einige Rechtsaspekte beachten

39 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Wohnraumanbieter in Deutschland müssen einige Rechtsaspekte beachten

40 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Wohnraumanbieter in Deutschland müssen einige Rechtsaspekte beachten

41 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Inhalt

1 Relevanz des Themas für Geschäftsreisen

2 Rechtliche Betrachtung

3 Empfehlungen

42 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Empfehlungen in Bezug auf die Wahrung der Fürsorgepflichten

Regelungen über Nutzung in Reiserichtlinie aufnehmen 1

Einzelfallregelungen vorsehen 4

Analysieren, in welche Länder/Regionen Mitarbeiter reisen 2

Bewertung der Länder/Regionen vornehmen 3

43 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Empfehlungen in Bezug auf datenschutz-rechtliche Aspekte

GF, Betriebsrat + Datenschutzbeauftragte(n) einbeziehen 1

Datenschutzrechtliche Aspekte analysieren 2

Regelung über Nutzung erlassen 3

44 Forum Geschäftsreisen Sharing Economy – Rechtsfragen für den Travel Manager © Prof. Dr. Tobias Ehlen, Hochschule Worms

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dr. iur. Tobias Ehlen Professor für Wirtschaftsrecht | Hochschule Worms Kontaktdetails: [email protected]

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Weiter geht’s um 11.30 Uhr in den parallelen Fachforen

Einführung Travel Manager im Mittelstand Ihre Referentin: Barbara Heigenmoser, NTT DATA Deutschland Raum 1

Online Booking Engine (OBE) im Mittelstand Ihr Referent: Oliver Meinicke, Giesecke & Devrient GmbH Raum 2

Sicherheit auf Geschäftsreisen Ihre Referentin: Simone Riethmüller, Alfred Kärcher GmbH & Co. KG

Raum 3

Networking-Kaffeepause & Besuch der Ausstellerstände


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