Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine

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Fristen haben aufgrund der Formstrenge der Vergabeverfahren eine besondere Bedeutung. Ein Verstoß gegen diese Fristen, zum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist, kann zu einer Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens führen. Dieser Vortrag erklärt, wie Fristen und Termine im Vergaberecht definiert sind, wann Fristen beginnen, wann diese enden, und wie mit Wochenenden und Feiertagen umgegangen wird.

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Seminar Praxisratgeber VergaberechtFristen im Vergabeverfahren – Teil II: Fristen und Termine

Thomas Ferber

thomas@fachverlag-ferber.dehttp://www.fachverlag-ferber.de

Die sorgfältige, objektive, realistische und nachvollziehbare Schätzung des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für das Vergabeverfahren

VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung

AngebotsfristAngebotsfrist

Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote

Wer

tun

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AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

War

tefr

ist

MO DI MI DO FR SA SO

MO DI MI DO FR SA SO

MO DI MI DO FR SA SO

Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6

Tag 8 Tag 9 Tag 10 Tag 11 Tag 12 Tag 13

Tag 15Tag 14

Tag 7

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Thomas Ferber

Seit 2004 Beschäftigung mit dem Vergaberecht als Key-Account-Manager für den Bereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems.

Langjährige Erfahrungen unter anderem mit komplexen IT-Ausschreibungen, HPC-Ausschreibungen, wettbe-werblichem Dialog und Verhandlungsverfahren, dem Aufbau von effizienten Angebotsprozessen, Strategien für Bieter , e-Vergabe, elektronischer Signatur.

Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare zum Vergaberecht an.

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Fristen und Termine, Fristbeginn, Fristende, Fristberechnung

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Was ist eine Frist?

FristFrist

FristbeginnFristbeginn FristendeFristende

Zeitraum

Eine Frist ist ein abgegrenzter, d. h. ein bestimmt bezeichneter oder bestimmbarer Zeitraum.

Die Dauer kann dabei durch ein Datum (zeitlich feste Begrenzung) oder einen unbestimmten Begriff (z. B. Unverzüglich) bestehen. Eine Frist hat einen Anfangs- und einen Endtermin. ( → siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186 Rn. 5, Berlin 2004 ; Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2006, § 186 RN 4.)

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Was ist ein Termin?

Ein Termin ist im Unterschied zur Frist ein Zeitpunkt, an dem etwas geschehen soll oder Rechtswirkungen eintreten.( → siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186 Rn. 6, Berlin 2004)

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Bearbeitungszeit (netto) vs. Angebotsfrist

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Bearbeitungszeit (netto) vs. Angebotsfrist

Frist zur Veröffentlichung der Bekanntmachung

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Bearbeitungszeit (netto) vs. Angebotsfrist

Frist zur Veröffentlichung der Bekanntmachung

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rist Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen

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Bearbeitungszeit (netto) vs. Angebotsfrist

Frist zur Veröffentlichung der Bekanntmachung

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rist Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen

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Postlaufzeiten etc.

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Bearbeitungszeit (netto) vs. Angebotsfrist

Frist zur Veröffentlichung der Bekanntmachung

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rist Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen

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Postlaufzeiten etc.

Wochenenden/Feiertage

Arbeitstage zur Bearbeitung

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Regeln für Fristen und Termine

BGB Buch 1. Abschnitt 4Fristen, Termine §§186-193

EWG/EURATOM Nr. 1182/71Regeln für

Fristen, Daten und Termine

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§ 187 Abs. 1 BGB

Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

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Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 RL (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71

Ist für den Anfang einer nach Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessenen Frist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, so wird bei der Berechnung dieser Frist der Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder die Handlung fällt.

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Wann beginnen Fristen?

MO DI MI DO FR SA SO

Maßgebliches EreignisFristbeginn um 0:00 Uhr

Fristbeginn gemäß § 187 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

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§ 188 Abs. 1 BGB

Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

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§ 193 BGB

Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

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Artikel 3 Abs. 2 lit. b) RL (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71

Eine nach Tagen bemessene Frist beginnt am Anfang der ersten Stunde des ersten Tages und endet mit Ablauf der letzten Stunde des letzten Tages der Frist.

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Artikel 3 Abs. 3 RL (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71

Die Fristen umfassen die Feiertage, die Sonntage und die Sonnabende, soweit diese nicht ausdrücklich ausgenommen oder die Fristen nach Arbeitstagen bemessen sind.

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Artikel 3 Abs. 4 RL (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71

Fällt der letzte Tag einer nicht nach Stunden bemessenen Frist auf einen Feiertag, einen Sonntag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf der letzten Stunde des folgenden Arbeitstags

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Wann enden Fristen?

MO DI MI DO FR SA SO

MO DI MI DO FR SA SO

21. März 22. März 23. März 24. März

26. März 27. März 28. März 29. März 30. März 31. März25. März

20. März19. März

Fristende

18. März

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Wann enden Fristen?

MO DI MI DO FR SA SO

MO DI MI DO FR SA SO

21. April 22. April 23. April 24. April

26. April 27. April 28. April 29. April 30. April 1. Mai25. April

20. April19. April

Fristende

18. April

Fristende gemäß § 193 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

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Wann enden Fristen?

Absendung der Informationgemäß § 101a GWB Fristbeginn um 0:00 Uhr

Fristende um 24:00 Uhr

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MO DI MI DO FR SA SO

Tag 1 Tag 2 Tag 3

Tag 5 Tag 6 Tag 7 Tag 8 Tag 9 Tag 10Tag 4

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ISBN 978-3-942766-03-6

3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 TabellenHardcover69,- Euro (inkl. MwSt.)59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis 31.10.2013

Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren

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Weitere Informationen

www.vergaberecht-schulung.de

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Thomas Ferber

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