Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser UBA ... · Europäische Regelungen...

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Für Mensch & Umwelt

UBA-Bewertungsgrundlagen

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser

UBA-Bewertungsgrundlagen

Dr. Thomas RappFachgebiet II 3.4 / Trinkwasserverteilung

Übersicht

1 EUROPÄISCHE REGELUNGEN

2 4(5)MS ZUSAMMENARBEIT

3 DEUTSCHE REGELUNG

4 FAZIT

UBA-Bewertungsgrundlagen

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser27.11.2014

4 FAZIT

Europäische Regelungen

UBA-Bewertungsgrundlagen

AEUV

• Warenverkehrsfreiheit (Art .34)

• Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit (Art. 36)

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser27.11.2014

Europäische Regelungen

UBA-Bewertungsgrundlagen

EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG)

• Regelt die Trinkwasserbeschaffenheit (Mindeststandards)

• Minimierungsgebot (Art. 4 und Art. 10)

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser27.11.2014

• Minimierungsgebot (Art. 4 und Art. 10)

• Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit TW zu regeln (Art. 10)

Europäische Regelungen

UBA-Bewertungsgrundlagen

Trinkw-RL BauProVOAndere

Produkt-RL

Ziele: • Transparenz der

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser27.11.2014

• Transparenz der Produkteigenschaften

• Handelshemmnisse beseitigen

Harmonisierung von Produkt-

normen und Prüfmethoden

Trinkwasser-

beschaffenheit

Europäische Regelungen

UBA-Bewertungsgrundlagen

Trinkw-RL BauProVOAndere

Produkt-RL

Trinkwasser-

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser27.11.2014

Trinkwasser-

beschaffenheit

Hygienische Eignung

von Werkstoffen im

Kontakt mit TW

Europäische Regelungen

UBA-Bewertungsgrundlagen

Aktuelle Situation

• Bauprodukten-EAS wird es nicht geben

• Überarbeitung der TW-RL verschoben

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=> Nationale Regelungen notwendig

• 4 MS-Zusammenarbeit:

- Angleich der nationalen Regelungen

- Vorschlag für andere MS und die Kommission

4(5)MS Zusammenarbeit

UBA-Bewertungsgrundlagen

• Formalisierung der Zusammenarbeit durch DECLARATION of INTENT

• Offen für andere MS

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− Mitglied der Gruppe zu werden

− Regelungsvorschläge zu übernehmen

− Verweis auf die Zertifizierung / Zulassung in anderen MS

4(5)MS Zusammenarbeit

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Ergebnisse der Zusammenarbeit

• 4MS approach for metallic materials (2008)

− Common Composition List

• 4MS approach for positive lists for organic materials

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser27.11.2014

• 4MS approach for positive lists for organic materials (2011)

− Common Positive Lists

• 4MS approach for cementitious materials

Deutsche Umsetzung

UBA-Bewertungsgrundlagen

Trinkwasserverordnung

• Umsetzung der EG-Trinkwasser-RL

• Ermächtigung im Infektionsschutzgesetz

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• Wird vom BMG erlassen – Zustimmung des Bundesrates notwendig

Deutsche Umsetzung

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Trinkwasserverordnung

§17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser

(1) Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein

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von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.

=> Technisches Regelwerk ist zu berücksichtigen!

Deutsche Umsetzung

UBA-Bewertungsgrundlagen

Trinkwasserverordnung§17

(2) Werkstoffe und Materialien, die für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen … und Kontakt mit Trinkwasser haben, dürfen nicht

1. den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen

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1. den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern,

2. den Geruch oder den Geschmack des Wassers nachteilig verändern oder

3. Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist.

Deutsche Umsetzung

UBA-Bewertungsgrundlagen

Trinkwasserverordnung

§17 (2) …

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Anlagen … haben sicherzustellen, dass bei der Neuerrichtung oder Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet

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Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die den in Satz 1 genannten Anforderungen entspricht.

Neu: Klare Benennung der Verantwortlichkeit!

Deutsche Umsetzung

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Trinkwasserverordnung

§17 (3)

Das Umweltbundesamt legt zur Konkretisierung der Anforderungen nach Abs. 2 Satz 1 Bewertungsgrundlagenfest. …

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fest. …

Deutsche Umsetzung

UBA-Bewertungsgrundlagen

Inhalt der Bewertungsgrundlagen:

• Prüfvorschriften mit Prüfparametern, Prüfkriterien und methodischen Vorgaben

• Positivlisten der Ausgangsstoffe einschl. Beschränkungen

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser27.11.2014

• Positivlisten der Ausgangsstoffe einschl. Beschränkungen

• Positivlisten von Werkstoffen und Materialieneinschl. Beschränkungen für deren Einsatz in best. Produkten und mit best. Trinkwässern

Deutsche Umsetzung

UBA-Bewertungsgrundlagen

Festlegung der Bewertungsgrundlagen:

• Antragsverfahren für Positivlisten

• Unterstützung durch BfR

• Anhörung der Länder, der Bundeswehr, des

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• Anhörung der Länder, der Bundeswehr, des Eisenbahn-Bundesamtes sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände

• Notifizierung nach Richtlinie 98/34/EG notwendig

Deutsche Umsetzung

UBA-Bewertungsgrundlagen

Verbindlichkeit der Bewertungsgrundlagen:

• 2 Jahre nach ihrer Festlegung

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Deutsche Umsetzung

UBA-Bewertungsgrundlagen

Erstellung der Bewertungsgrundlagen:

• Überführung der UBA-Leitlinien/Empfehlungen in Bewertungsgrundlagen

• Neuerstellung für zementgebundene Werkstoffe

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• Neuerstellung für zementgebundene Werkstoffe sowie Email / keramische Werkstoffe

• Keine Vorgaben zur Konformitätsbescheinigung (Prüfzeugnis, Zertifikat)

Deutsche Umsetzung

UBA-Bewertungsgrundlagen

Geplante Bewertungsgrundlagen:

• Metalle (2015)

• Organische Materialien (2016)– Kunststoffe– Elastomere

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– Elastomere– Beschichtungen– Schmierstoffe

• Zementgebundene Werkstoffe (?)

• Email / keramische Werkstoffe (2015)

Deutsche Umsetzung

UBA-Bewertungsgrundlagen

Trinkwasserverordnung

§17 (5)

Es wird vermutet, dass Produkte und Verfahren die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 erfüllen, wenn dies von einem für den Trinkwasserbereich akkreditierten

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von einem für den Trinkwasserbereich akkreditierten Zertifizierer durch ein Zertifikat bestätigt wird.

Fazit

UBA-Bewertungsgrundlagen

• D ist verpflichtet Art. 10 der Trinkw-RL umzusetzen

• Verwendungsbeschränkung (Einschränkung des Warenverkehrs nach Art 36 AEUV) gerechtfertigt

Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser27.11.2014

Warenverkehrs nach Art 36 AEUV) gerechtfertigt

• Regelung der Konformitätsbestätigung?

• Regelung zur Anerkennung notwendig?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.Dr. Thomas RappDr. Thomas Rapp

www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen