Informationen zum Besuch der Einführungsphase im Schuljahr 2014/2015 20.02.2014 Die gymnasiale...

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Informationen zum Besuch der Einführungsphaseim Schuljahr 2014/2015

20.02.2014

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Beratung und Information in der gymnasialen Oberstufe

Ber

atun

gsko

mpo

nent

en

Einzelberatung

Allg. Beratung

Laufbahn-Kontrolle

Verbindliche Informationen erhält man durch:

• Beratungslehrerin oder -lehrer• Oberstufenkoordinatorin oder

– koordinator• Schulleiterin oder Schulleiter• Informationsschrift• Ausbildungs u. Prüfungs-

ordnung für die gymnasiale Oberstufe

Informations-pflicht

Teilnahme-pflicht

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase (Block I) 1. Jahr der Qualifikationsphase

Versetzung (mittlerer Schulabschluss) Einführungsphase

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Abiturprüfung

Qualifikations-phase II

Qualifikations-

phase I

Einführungsphase

Max. 1 Jahr zur Wiederholung der

Abiturprüfung

+Höchstverweildauer: 4 Jahre

Regelverweildauer: 3 JahreEP

Q1

Q2

Dauer der gymnasialen Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Naturwissenschaft

Weitere Fremdsprache oder weiteres nat.-wiss. Fach (Schwerpunkt)

Religion (o. Philosophie)

Sport

Gesellschaftswissenschaft

Mathematik

Q2.1

Q1.1

Q1.2

Q2.2

DeutschFremdsprache

EP

2

EP

1GeZ/SwZ

Kunst/MusikLit., etc.

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Wahlen für die Einführungsphase

• Deutsch• eine fortgeführte Fremdsprache• Kunst oder Musik• eine Gesellschaftswissenschaft• Mathematik• eine Naturwissenschaft (Ph, Ch oder Bi)• Religion oder Philosophie• Sport• eine zweite Fremdsprache oder eine zweite

Naturwissenschaft oder Informatik• weitere Fächer

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Klausurverpflichtung in der EF

• Deutsch• Mathematik• alle Fremdsprachen• eine Gesellschaftswissenschaft*• eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, Bi)*

*hier kann das Fach auf schriftl. Antrag zum Halbjahr wechseln

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Besonderheiten

• Zentrale Klausuren am Ende der EF in Deutsch und Mathematik 2. Klausur im 2. Halbjahr keine Zweitkorrektur, aber schulinterne Evaluation

• Moderne Fremdsprachen: Möglichkeit der mündlichen Kommunikationsprüfung nach schulischer Entscheidung

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Versetzung in die Qualifikationsphase

§ 9 (3) APO-GOSt Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereiches (…) und in einem Kurs des Wahlbereiches (…)

§ 9 (4) APO-GOStDie Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. (…)

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Aus den Kursen der EF

In 4 Halbjahren:mind. 30 anrechenbare Grundkursegem. Pflichtbedingungenund weitere Kurse

1 LK muss sein:Deutschf. FremdspracheMathematikNaturwissenschaft

In 4 Halbjahren:8 Leistungskurse

8 LK + 27-32 GK® Gesamtqualifikation (Block I)

Der Projektkurszählt wie 2 GKs

7-8 Kurse (Pflichtkurse und

weitere GK)

2 LK

Wahlen für die Qualifikationsphase

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Klausurverpflichtung in der QF

• alle 4 Abiturfächer• Deutsch• Mathematik• eine Fremdsprache (immer die neueinsetzenden FS)• 1 Gesellschaftswissenschaft als Abiturfach• je nach Schwerpunkt:

eine weitere Sprache oder ein weiteres Fach aus Aufgabenfeld III

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Auslandsaufenthalt

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Auslandsaufenthalt

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Bilingualer Zug am Grashof Gymnasium

In der EF müssen zu dem Fach Englisch die Sachfächer Geschichte und Erdkunde bilingual belegt werden.

In der QF muss der LK Englisch belegt werden.Das Sachfach (Geschichte, u.U. Erdkunde) muss 3. oder 4. Abiturfach sein.

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

www.schulministerium.nrw.dewww.standardsicherung.dewww.grashof-gymnasium.deTelefon: Sekretariat: 85 69 030Telefon: E. Thunig (dienstl.): 85 69 034E-Mail: oberstufe@grashof-gymnasium.de

Noch Fragen – kein Problem!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!