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Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

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Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang
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Page 1: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang

Page 2: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

Ziele der gymnasialen OberstufeZiele der gymnasialen Oberstufe

• Unterstützung der Schüler in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit in sozialer Verantwortung

• Mitbestimmung in ihrer Schullaufbahn unter Einbeziehung ihrer persönlichen Fähigkeiten und Neigungen (z.B. individuelle Fächerwahl)

• Erwerb einer breiten Grundbildung auf der Grundlage eines wissenschaftspropädeutischen Unterrichts

allgemeine Studierfähigkei

t

Page 3: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

• Klassenverbände werden aufgelöst und durch ein Kurssystem ersetzt:– Grundkurse in der Einführungsphase– Grund- und Leistungskurse in der Qualifikationsphase

• Klassenlehrer werden durch Jahrgangsstufenleiter (BT-Lehrer)

ersetzt • Ab der Qualifikationsphase wird das Notensystem durch

ein Punktesystem ersetzt.

Was ändert sich beim Übergang Was ändert sich beim Übergang von der Sek I zur Sek II?von der Sek I zur Sek II?

Page 4: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

FHR schul. Teil

Die gymnasiale Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe

Page 5: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

Aufgabenfelder und FächerAufgabenfelder und Fächer

Page 6: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

WochenstundenWochenstunden und Kurseund Kurse

Anzahl der Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe:

insgesamt 102

Bandbreite je Jahrgangsstufe: 32 – 36 Wochenstunden

(durchschnittlich also 34 Wochenstunden).

Ein Kurs entspricht der Belegung eines Faches in einem Halbjahr

Page 7: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

• Die Endnote in einem schriftlich belegten Kurs ergibt sich aus den Leistungen aus den Beurteilungsbereichen Klausuren und Sonstige Mitarbeit.

Die Endnote wird gleichwertig aus denbeiden Beurteilungsbereichen gebildet.

• In einem nur mündlich belegten Kurs basiert die Endnote ausschließlich auf der Sonstigen Mitarbeit

Leistungsbewertung in derLeistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe gymnasialen Oberstufe

Page 8: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

- 11. + 12. Wahlkurs oder- 2 Vertiefungsfächer oder- 11. Wahlkurs plus Vertiefungsfach

und

• Jedes Fach wird 3-stündig unterrichtet.

Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache

(4-stündig),Vertiefungskurse: 2-stündig.

• Bei der Wahl ihrer Abiturfächer (Anfang der Q2) müssen die Schüler grundsätzlich auf die im 1. Halbjahr der Einführungsphase gewählten Fächer zurückgreifen.

Im weiteren Verlauf der Oberstufe können keine

neuen Fächer mehr hinzugewählt werden.

Die Einführungsphase - Die Einführungsphase - BelegverpflichtungenBelegverpflichtungen

10 Grundkurse

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Die Einführungsphase: Die Einführungsphase: 34 Wochenstunden - Beispiel34 Wochenstunden - Beispiel

Page 10: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

• Zweistündige Halbjahreskurse (bis zu 4 in der EP, bis zu 2 in der QP).

• Halbjährlicher Wechsel ist möglich.

• Förderung bei Leistungsdefiziten im Kernfachbereich: D, M, Fremdsprache.

• Über die Teilnahme entscheidet die Schule (Begrenzung der Teilnahme auf Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem Förderbedarf).

• Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen („teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „mit besonderem Erfolg teilgenommen“); Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt.

• Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam und keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation.

VertiefungsfächerVertiefungsfächer

Page 11: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

In der Eph sind in folgenden Fächern verbindlich Klausuren zu schreiben:

Je nach Neigung und Interesse können weitere Fächer als Klausurfächer benannt werden. Es wird ausdrücklich empfohlen weitere Fächer schriftlich zu wählen, um sich Wahlmöglichkeiten für potenzielle Abiturfächer offenzuhalten.

HINWEIS: Im 2. Halbjahr wird die 2. Klausur in Deutsch und Mathematik durch eine landeseinheitlich zentral gestellte Klausur ersetzt.

Die Klausurverpflichtung Die Klausurverpflichtung in der Einführungsphasein der Einführungsphase

Page 12: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

Grundlage der Versetzung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereichs und in einem des Wahlbereichs, die im zweiten Halbjahr der Einführungsphase erbracht wurden.

Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erbracht wurden. Eine mangelhafte Leistung bleibt für die Versetzung in die Qualifikationsphase ohne Konsequenzen bei mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Kursen.

Eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik oder der fortgeführten Fremdsprache muss durch mindestens eine befriedigende Leistung in einem Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.

In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich.

HINWEIS : Eine Zulassung zur Nachprüfung ist nur möglich, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem einzelnen Fach um eine Notenstufe genügt, um die Versetzungsbestimmung zu erfüllen.

Versetzung in die QualifikationsphaseVersetzung in die Qualifikationsphase

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und

Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet.

Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet.

Ausnahmen:

neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs)

Projektkurse: 2-stündig

- 8. Grundkurs oder- Projektkurs

Die QualifikationsphaseDie Qualifikationsphase

2 Leistungskurse7 Grundkurse

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Die Qualifikationsphase-Pflichtfächer

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• Angebot der Qualifikationsphase.

• Zweistündiger Jahreskurs in Q1

• Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend.

• Die Belegung ist optional.

• Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach).

• Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans.

• Gruppenarbeiten auch im Rahmen der Abschlussleistung sind möglich.

• Die Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit.

ProjektkurseProjektkurse

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16

LatinumLatinum

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In den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase • in ihren vier gewählten Abiturfächern• in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache• immer in der neu einsetzenden Fremdsprache

Zusätzlich• entweder in einer weiteren Fremdsprache oder • in einem weiteren Fach aus dem naturwissen-

schaftlich-technischen Aufgabenfeld

Im letzten Halbjahr gelten

Sonderregelungen!

• im 1. bis 3. Abiturfach und• in der in der Eph neu einsetzenden

Fremdsprache

Die Klausurverpflichtung in der Qualifikationsphase

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• Zwei Fächer aus dem Kanon „Deutsch, Mathematik, Fremdsprache“.

• Abdeckung aller drei Aufgabenfelder

• Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.

Wahl der vier Abiturfächer (2 LK und 2 GK)Wahl der vier Abiturfächer (2 LK und 2 GK)

Page 19: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen:

- zwei Naturwissenschaften (bzw. NW + nat.-tec. Fach) - Naturwissenschaft + Sport- Naturwissenschaft + Kunst/Musik

Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach:

– die Wahl von Kunst oder Musik – die Wahl von zwei Fremdsprachen– die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften

Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS)

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Block II: Abiturprüfung

(mind. 100 P., höchstens 300 P.)

Abiturprüfung:2 Fächer aus D, M, FS

Abdeckung der 3 Aufgabenfelder

Schullaufbahnberatung und -planung von der EP bis zum Abitur

1.

LK

2.

LK

3.

Fach

4.

Fach

Block I: Zulassung: 35 – 40 Kurse: mind. 200 P., höchstens 600 P. Qualifikationsphase:

Belegung von mindestens38 anrechenbaren Kursen (8 LK plus mind. 30 GK)• z.B. GK-Bereich: 7 + 7 + 8 + 8 • Vertiefungskurs nicht anrechenbar• Projektkurs anrechenbar

(wie 2 GK)

Versetzungsgrundlage: 10 Fächer

Q2

Q1Versetzung, mittlerer Schulabschluss

EP

Zentrale Klausuren

f FS KU/MU

GW NW RE (PL)

SP NW/ FS

Wahl-fach

Wahlfach

Vertiefungskurs (VK) nicht versetzungsrelevant.

D M VK VK

D M f FS KU/MU

GW NW RE (PL)

SP NW/ FS

Wahl-fach

Wahlfach

VK VK

Belegung von 38 – 40 anrechenbaren Kursen Fortführung als GK oder LK verpflichtend:• durchgehend bis zum Abitur:

D, M, eine FS, eine GW, eine NW, SP, zweite FS oder zweites nw-tc. Fach

• mind. bis Ende Q1: KU/MU (bzw. Ersatzkurse in Q2)

RE (ersatzweise PL)

FHR schul.

Teil

Die gymnasiale Oberstufe im ÜberblickDie gymnasiale Oberstufe im Überblick

Page 21: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte)

• Einbringung von 35 – 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase.• Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt.• Leistungskurse werden bei der Zahl der Schulhalbjahresergebnisse (S) doppelt, Grundkurse einfach

gewertet.• Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet

werden.• Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40; z.B.: 215 : 43 (27 GK plus 8 LK) x 40 = 200

E I = (Gesamt-)Ergebnis Block IP = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier SchulhalbjahrenS = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt).

Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte):Leistungen in den 4 Fächern der Abiturprüfung (je fünffache Wertung)

Berechnung der GesamtqualifikationBerechnung der GesamtqualifikationBasis: 102 WochenstundenBasis: 102 Wochenstunden

Page 22: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

Bei Einbringung von:

35 - 37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite38 - 40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite

Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.

Zulassung zum Abitur – Leistungsdefizite

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Alternative 1Nur für leistungsstarke SuS (VV 4.21zu § 4 APO-GOSt)

Mittlerer Schulabschluss nach Q 1

Alternative 2 Alternative 3

Q 2 Q 2

Q 2 Q 1 Q 1

Q 1 EPH Auslandsjahr

AuslandsjahrGgf. Latinumsbestimmungen beachten.

Auslandsjahr EPHSekundarstufe I (Klasse 9)

Ganzjähriger AuslandsaufenthaltGanzjähriger Auslandsaufenthalt

Page 24: Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

Bei halbjährigem Auslandsaufenthalt wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt.

1.Halbjahr EP: Mittlerer Schulabschluss und Latinum (bei Fortführung von Latein ab Klasse 5, 6 oder 8 nach Rückkehr) können erworben werden durch Versetzung bzw. ausreichende Leistungen im Fach Latein.

2.Halbjahr EP: Erwerb des mittleren Schulabschlusses nach erfolgreichem Durchgang durch das 1. Jahr der Qualifikationsphase.

Für den Erwerb des Latinums (bei Latein ab Klasse 5 bis 8) gelten die besonderen Bestimmungen für den ganzjährigen Auslandsaufenthalt entsprechend.

Halbjähriger Auslandsaufenthalt in der Halbjähriger Auslandsaufenthalt in der EinführungsphaseEinführungsphase

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Die gymnasiale Oberstufe

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Die gymnasiale Oberstufe

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufe


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