Post on 28-Aug-2020
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AUS- UNDWEITERBILDUNG 8 – 26
DUALES STUDIUM – AKADEMISIERUNG AUSBREMSEN – ASSISTIERTE AUS BILDUNG – AZUBIREKRUTIERUNG
www.frankfurt-main.ihk.de A 4836
139. Jahrgang 03.16
RECHTWettbewerbsrecht:
Werbung auf
Facebook & Co. 48
INNOVATIONNobelpreisträger
Paul Ehrlich und
die Industria 44
AUSBILDUNGKarriere mit Lehre:
Vom Hauptschüler
zum Manager 42
STANDORTPOLITIKInklusion im Betrieb:
Ein Thema mit
vielen Facetten 36
Unser Leben, unsere Glanzstücke,unsere Frankfurter Sparkasse „Ob maßgeschneiderter Karosseriebau oder originalgetreue Instandsetzung:Was wir machen, machen wir richtig. Genau wie unser Finanzpartner, dieFrankfurter Sparkasse.“
Alles im Lack – mit der Firmenkundenbetreuungder Frankfurter Sparkasse.
Henrik Schepler und Stephan BergerGeschäftsführer | Carl Friederichs GmbH | Firmenkunde seit 1956
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Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Für ihre 16 beruflichen Schulen mit mehr als 25 000 Schülern – rund
80 Prozent von ihnen sind Auszubildende im dualen System –
stellt die Stadt Frankfurt derzeit einen Schulentwicklungsplan
auf. Darin werden die Aufgabenverteilungen überprüft und bei Bedarf
geändert. Ziel ist ein gemeinsames Angebot, das den Bildungsinteres-
sen der jungen Menschen und dem Fachkräftebedarf der Wirtschaft
Rechnung trägt, keine Lücken oder Doppelstrukturen aufweist und
entwicklungsfähig ist.
Der Plan muss beachten: Frankfurt wächst dynamisch und ist
Arbeitsort nicht nur für die Menschen, die in Frankfurt leben, sondern
auch für zahlreiche Einpendler. Das schlägt sich auch in der Ausbildung
nieder. In Frankfurt werden nicht nur Frankfurter Jugendliche ausge-
bildet, sondern auch viele aus dem näheren und weiteren Umland. So
sichert sich die Wirtschaft in FrankfurtRheinMain die Fachkräfte, um
die die Regionen konkurrieren.
Der Schulentwicklungsplan handelt auch von der künftigen Zahl
der Gebäude, dem Raumangebot und den Standards der Ausstattung
der beruflichen Schulen Frankfurts – Themen, zu denen die Unterneh-
men auch im IHK-Bezirk Frankfurt befragt wurden. Dabei kam heraus:
Überdurchschnittlich viele Unternehmen waren unzufrieden, gerade
auch mit der Ausstattung der beruflichen Schulen. Jetzt besteht für
die Wirtschaft die Gelegenheit, sich in die Diskussion einzuschalten.
Das kann nur nutzen, denn in der öffentlichen Diskussion über Bil-
dungsfragen kommen berufliche Bildung und berufliche Schulen viel
zu selten vor.
Tilmann StoodtLeiter, Werner-von-Siemens-Schule,
Frankfurt
Berufsschulen stärken
„Berufliche Bildung kommt in der öffentlichen Diskussion über Bildungsfragen zu kurz.“
IHK WirtschaftsForum 03.16 3
Vorwort
08–26
VORWORT 303 Berufsschulen stärken Tilmann Stoodt,
Leiter, Werner-von-Siemens-Schule, Frankfurt
SPECIAL AUS- UND WEITERBILDUNG 308 Fachkräftenachwuchs Akademisierung ausbremsen
10 Assistierte Ausbildung Fachkräfte von morgen sichern
12 Ausbildungsqualität Erwartungen an die Ausbildung
14 Azubirekrutierung Neue Wege zum Erfolg
16 Duales Studium Eigene Akzente setzen
18 IHK-Berufsbildungsausschuss „Duale Ausbildung aufwerten“
20 IHK-Ausschuss Bildungswirtschaft Spiegel der Branchenvielfalt
22 Fortbildungen Werte richtig kommunizieren
24 Social Media Duales Studium immer beliebter
26 Initiative 1000 Chancen Jobperspektiven bieten
IHK WirtschaftsForum 03.164
INHALT 03.16
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Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegen eine Beilage der Beranek Management GmbH,
Aichen, sowie Teilbeilagen der accadis Bildung GmbH, Bad Homburg, und der Industrie-
und Handelskammer Frankfurt am Main bei. Wir bitten um freundliche Beachtung!
UNTERNEHMENSREPORT 328 Serie Existenzgründung Im Tandem zum Erfolg
STANDORTPOLITIK 330 IHK-Konjunkturumfrage Stimmungshoch trotz Turbulenzen
31 Väterbarometer Erfolgsfaktor Familie
32 Frankfurter Immobilienbörse Wohnungsmarktbericht 2015|2016
36 Inklusion Ein Thema mit vielen Facetten
AUS- UND WEITERBILDUNG 340 Bundesbestenehrung „Immer am Ball bleiben“
41 IHK-Bildungszentrum42 Karriere mit Lehre Vom Hauptschüler zum Manager
INTERNATIONAL 346 Iran „An frühere Erfolge anknüpfen“
47 Volksrepublik China Im Zeichen der neuen Normalität
RECHT UND STEUERN 348 Wettbewerbsrecht Werbung auf Facebook & Co.
50 IHK-Bezirk Frankfurt Keine Steuersenkungen in Sicht
52 Fremdpersonaleinsatz Abgrenzung ist oft schwierig
56 Grundpreisangaben Preise leichter vergleichen
58 Widerrufsbelehrungen Abmahnungen vermeiden
62 Marken- und Produktpiraterie Fast alle Branchen betroffen
67 IHK INTERN | VORSCHAU | IMPRESSUM 3
IHK WirtschaftsForum 03.16 5
INTERNATIONAL
Aussteller wollen mehr investieren
Die ausstellenden Unternehmen
in Deutschland wollen in 2016
und 2017 mehr Geld als bisher
in Messebeteiligungen investie-
ren. Im Durchschnitt wollen sie
in den beiden Jahren zusammen
326 000 Euro für ihre Messeprä-
senz ausgeben, 4,6 Prozent mehr
als 2014 / 2015. Ein solcher Anstieg
wurde in den vergangenen zehn
Jahren nur zweimal übertroffen.
Rund 27 Prozent der Aussteller
wollen 2016 / 2017 mehr investie-
ren, nur 14 Prozent weniger. Knapp
60 Prozent planen konstante Auf-
wendungen. Unter den produzie-
renden Firmen sind diejenigen mit
höheren Messeinvestitionen noch
deutlicher in der Mehrzahl: In
diesem Segment planen 31 Prozent
höhere Ausgaben, lediglich elf
Prozent geringere. Bei Handels-
und Dienstleistungsunternehmen
halten sich die Anteile der Firmen
mit mehr beziehungsweise weniger
Messeaufwendungen die Waage.
Das ergab eine Befragung von
500 repräsentativ ausgewählten
Unternehmen durch TNS Emnid
im November vergangenen Jahres
im Auftrag des Ausstellungs- und
Messe-Ausschusses der Deutschen
Wirtschaft. Die Studie ist online
unter www.auma.de (Rubrik „Pu-
blikationen“, Stichwort „Messe-
trends 2016“) abrufbar.
INTERNATIONAL
EU-Binnenmarktstrategie mehr auf KMUs ausrichten
Waren grenzüber-
schreitend anbieten
und Dienstleistun-
gen innerhalb der
Europäischen Union
erbringen, durch die
neue EU-Binnen-
marktstrategie soll
dies einfacher wer-
den. Dabei muss die
EU die kleinen und
mittleren Unterneh-
men stärker in den
Blick nehmen. Das
stellte DIHK-Chef-
justiziar Stephan Wernicke am
27. Januar in einer Anhörung
der Europäischen Volkspartei
(EPV) – Fraktion im Europäischen
Parlament klar. Gute Ansätze
dafür sind Erleichterungen beim
Papierkrieg vor einer Dienst-
leistungserbringung in ande-
ren Mitgliedsstaaten sowie ein
Online-Portal, das Fragen von
grenzüberschreitend tätigen Un-
ternehmen beantwortet. Aller-
dings muss noch viel stärker auf
die persönliche Beratung durch
die einheitlichen Ansprechpart-
ner gesetzt werden.
KULTUR
Luminale – das urbane Lichtlabor Die achte Ausgabe der Luminale
begleitet vom 13. bis 18. März die
Messe Light + Building mit rund
200 Lichtereignissen in Frank-
furt und Offenbach. Während auf
dem Messegelände die weltweit
führende Leistungsschau mehr
als 200 000 Experten Neuhei-
ten präsentiert, experimentieren
Lichtplaner, Architekten, Designer,
Künstler und Studierende mit dem
Medium Licht im urbanen Raum.
Projektionen, Installationen, Füh-
rungen und Vorträge sowie Per-
formances, Catwalks und Partys
laden Messebesucher und Bürger
ein, ihre Stadt auf den Spuren des
Lichts zu entdecken. Die Luminale
setzt auch in diesem Jahr wie-
der auf die Entdeckungslust und
professionelle Neugier der Gäste
sowie die Experimentierlust des
Nachwuchses. Das unterschei-
det die Frankfurter Luminale von
anderen Lichtfestivals. Zu den
Highlights zählt in diesem Jahr
die lichtkinetische Raumkunst-
Performance von Christopher
Bauder, der gemeinsam mit dem
Komponisten Robert Henke ein
eigenes Musikstück komponiert
hat. Eine kostenfreie Luminale-
Buslinie verbindet die Ereignisse
zwischen Frankfurt und Offenbach
miteinander. Weitere Infos online
unter www.luminale.de.
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IHK WirtschaftsForum 03.166
KURZMELDUNGEN
AUS- UND WEITERBILDUNG
Gefälschte IHK-Zeugnisse im Umlauf
Seit einiger Zeit kursieren im
Internet Angebote für selbst-
gebastelte Zeugnisse. Mittels ei-
nes Formular-Tools kann sich der
Interessent unter Eingabe der per-
sönlichen Daten diverse Zeugnisse
und Zertifikate erstellen. Auch
IHK-Abschlusszeugnisse aus den
Bereichen Aus- und Weiterbildung
sowie Sachkundenachweise be-
finden sich darunter. Mittlerweile
hat die Staatsanwaltschaft in
München Ermittlungen gegen
einen in Deutschland ansässigen
Anbieter aufgenommen. Um die
Strafverfolgung gegebenenfalls
um den Gesichtspunkt Urkun-
denfälschung und Betrug be-
ziehungsweise Beihilfe hierzu
erweitern zu können, bittet die
IHK Frankfurt Unternehmen oder
auch andere Stellen, denen im
Rahmen von Bewerbungen oder
Einstellungen derartige gefälschte
IHK-Zeugnisse vorgelegt wurden,
um entsprechende Informatio-
nen. Bei Bewerbungs- oder Ein-
stellungsgesprächen sollten sich
Unternehmen in jedem Fall das
Zeugnis im Original vorlegen las-
sen und hiervon selbst die Kopie
für die Akten anfertigen.
STANDORTPOLITIK
IHK-Bezirk Frankfurt in ZahlenDer IHK-Bezirk Frankfurt strotzt
vor wirtschaftlicher Stärke. Mit
mehr als 724 000 sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten, über
111 000 Mitgliedsunternehmen
und zehn Millionen Gästeüber-
nachtungen wurden Rekorde
gebrochen. Diese und weitere
wirtschaftliche Eckdaten aus der
Stadt Frankfurt, dem Hochtau-
nuskreis und dem Main-Taunus-
Kreis sind in der Studie IHK-Bezirk
Frankfurt in Zahlen 2015 / 2106
zusammengestellt worden. Der
Flyer kann in deutscher oder engli-
scher Sprache, bei Eva Bilz, Telefon
0 69 / 21 97-13 25, E-Mail e.bilz@
frankfurt-main.ihk.de oder online
unter www.frankfurt-main.ihk.de/
zahlenflyer bestellt werden.
KULTUR
Frankfurt in den Fünfzigerjahren
Das Frankfurt der Fünfzigerjahre
war eine Stadt des Übergangs.
Neben Neubauten lagen Trümmer,
Tausende warteten auf die Zutei-
lung einer Wohnung, während
das Wirtschaftswunder von der
Stadt Besitz ergriff und die provi-
sorischen Verkaufsstände auf der
Zeil den Einkaufspalästen Platz
machten. Bei allen Vorbehalten
den amerikanischen Besatzern
gegenüber, waren viele fasziniert
von den Versprechungen des Ame-
rican Way of Life, der mit Musik,
Film, Mode und Konsum im Alltag
an Bedeutung gewann. Frankfurt
gehörte zu den Kommunen in
Westdeutschland, die ihre alte
Stadtgestalt preisgaben, um dem
motorisierten Verkehr gerecht
zu werden. Der Wiederaufbau
Innenstadt, als Frankfurter Lö-
sung bekannt, gab dem zerstörten
Zentrum ein neues Gesicht. Der
Altstadtkern blieb von dem Auf-
bau ausgenommen; die damals
ungelöste Frage des Wiederauf-
baus begleitet die Frankfurter
bis heute. Die Fotoausstellung
„Schauplätze. Frankfurt in den
50er Jahren“ im Institut für Stadt-
geschichte im Karmeliterkloster,
Münzgasse 9, zeigt bis 6. No-
vember die Veränderungen der
Stadt in der Nachkriegs- und
Wirtschaftswunderzeit. Der Ein-
tritt ist frei. Infos online unter
www.stadtgeschichte-ffm.de. KULTUR
5. Hessischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht
Die Zahl der Arbeitsplätze in der
Kultur- und Kreativwirtschaft in
Hessen wächst. Das zeigt der 5. Hes-
sische Kreativwirtschaftsbericht, der
die Entwicklungen und Herausfor-
derungen der Branche aufzeigt und
damit auch eine Grundlage für die
Förderpolitik des Landes liefert.
„Die Kreativwirtschaft bietet über
120 000 Menschen in Hessen Arbeit
und hat weiteres Wachstumspoten-
zial“, sagte Hessens Wirtschaftsmi-
nister Tarek Al-Wazir. „Die Raumfra-
ge ist in nahezu allen Städten ein
Problem, gerade im Ballungsraum
RheinMain. Wir planen deswegen,
bei der Beratung der Raumvermitt-
lung verstärkt aktiv zu werden und
uns für vorhandene Kreativzent-
ren einzusetzen.“ Die Kultur- und
Kreativbranche erwirtschaftete
2013 in rund 20 400 Unternehmen
einen Jahresumsatz von 11,6 Mil-
liarden Euro. Mit 8,2 Prozent liegt
der Anteil der Kreativunternehmen
an der Gesamtzahl in Hessen vor
Bayern mit 7,8 Prozent, Nordrhein-
Westfalen mit 7,6 Prozent und deut-
lich vor Baden-Württemberg mit
6,8 Prozent. Der Kultur- und Krea-
tivwirtschaftsbericht ist online unter
www.kreativwirtschaft-hessen.de
(Suchbegriff „Kreativwirtschafts-
bericht“) abrufbar.
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IHK WirtschaftsForum 03.16 7
FACHKRÄF TENACHWUCHS
AKADEMISIERUNG AUSBREMSENPolitik und Wirtschaft sind gleichermaßen gefordert, die duale Berufsausbildung attraktiver zu gestalten,
deren Vorzüge stärker hervorzuheben und der Berufsorientierung in den Schulen mehr Raum zu geben.
Mit einem deutlichen Zuwachs im Vorjahresvergleich um genau
100 Ausbildungsverträge auf knapp 5 500 neu registrierte
Verträge begann das Ausbildungsjahr 2015 / 2016 für die
IHK Frankfurt recht positiv und deutlich gegenläufi g zum Hessentrend.
Dieser führte bei rund 23 000 Verträgen bei IHK-Unternehmen zu einem
Rückgang von knapp 290 im Vergleich zu 2014. Dennoch können die
IHK-Unternehmen im Bezirk Frankfurt damit nicht zufrieden sein: Rund
500 bei der Arbeitsagentur Frankfurt gemeldete Angebote von Frankfurter
Unternehmen blieben unbesetzt und gleichzeitig etwa 400 Bewerber in
Frankfurt unversorgt. Sowohl im Bezirk der Arbeitsagentur Frankfurt wie
auch in Bad Homburg deuten steigende unbesetzte Plätze bei gleich-
zeitig steigenden unvermittelten Bewerbern auf weiter zunehmende
Probleme bei der Passung hin. Aktionen wie das IHK-Speeddating für
Last-Minute-Bewerbungen wie auch die Nachvermittlungsbörse der
Frankfurter Arbeitsagentur wurden stärker als in den Vorjahren genutzt.
Angesichts des dringenden Bedarfs an Fachkräften aus dem beruf-
lichen Bereich – rund 90 Prozent des zukünftigen Bedarfs sollen über
eine Berufsausbildung und möglichst eine anschließende Aufstiegsfort-
bildung generiert werden – stellt sich seit Langem die Frage nach der
Attraktivitätssteigerung für die duale Berufsausbildung. Konkreter als
bisher hat das Bündnis für Ausbildung, die Nachfolgevereinbarung des
Hessischen Pakts für Berufsausbildung, diese Frage mit einem 25-sei-
tigen Katalog an Maßnahmen beantwortet. Diese setzen zum einen
auf Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen, zum anderen
auf deutliche Aktionen zu Berufsorientierung und Imageverbesserung.
Mit ihrer Neigung, sich möglichst alle Optionen off enzuhalten,
verhielten sich die heutigen Jugendlichen als „Egotaktiker“, meint der
Bildungsforscher Klaus Hurrelmann, Hertie School of Governance, Berlin,
in seinen Publikationen. Dementsprechend ist seit Jahren ein starker
Drang zu verspüren, das Abitur oder zumindest die Fachhochschul-
reife als Schulabschluss zu erreichen. So stieg der Anteil an Schülern,
die nach der Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe streben, in
Frankfurt von 2010 bis 2014 von 37 auf 42 Prozent aller Abgänger aus
der Sekundarstufe I, im Hochtaunuskreis von 40 auf 45 Prozent und im
Main-Taunus gar von 35 auf 43 Prozent.
Diesem Trend, der dem Willen der meisten Eltern entspricht, wagt
sich heute kein Bildungspolitiker mehr entgegenzustellen. Statt des-
sen werden Überlegungen wie in Frankfurt angestellt, gegen gültige
Das Bündnis für Ausbildung zielt unter anderem auf eine Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung.
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IHK WirtschaftsForum 03.168
Stadtplanung und Haushaltsplanung zu verstoßen und lang angedachte
Erweiterungs- und Umbauten für die Julius-Leber-Berufsschule, die
Verkehrs- und Touristikberufe unterrichtet, der Einrichtung eines neuen
Gymnasiums zu opfern.
Um diesen Trend der offenen Optionen in Richtung duale Be-
rufsausbildung zu lenken, haben sich die hessischen Industrie- und
Handelskammern gemeinsam mit der Vereinigung hessischer Unterneh-
merverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund in den Verhand-
lungen zum hessischen Bildungsgipfel und zum Bündnis für Ausbildung
im vergangenen Jahr für einen Hochschulzugang für Absolventen der
dualen Berufsausbildung starkgemacht. Bislang hatten diese nur nach
dreijähriger einschlägiger Berufsausbildung einen fachgebundenen
Zugang. Absolventen der Aufstiegsfortbildung, also Industriemeister,
Fachwirte oder Fachkaufleute, dagegen besitzen den allgemeinen
Hochschulzugang.
Auch wenn der Bildungsgipfel der Landesregierung als Gesamtver-
handlungswerk gescheitert ist, hat das hessische Wissenschaftsministe-
rium nun diese Forderung von Wirtschaft und Gewerkschaften aufgegrif-
fen. Es startet einen Modellversuch zur Öffnung des Hochschulzugangs
für Absolventen mit Berufsausbildung. Damit soll eine Gleichwertigkeit
zwischen Absolventen der Berufsausbildung und Schulabgängern mit
Fachhochschulreife hergestellt werden: Während die einen in einer
bundesweiten IHK-Prüfung ihre in einem von der IHK überwachten
Ausbildungsbetrieb erworbene Handlungsorientierung nachweisen und
ohne Abitur bislang dennoch keinen Zutritt zur Hochschule erhalten,
erreichen Fachoberschüler diesen Zugang in zwei Jahren nach einer lan-
desweiten Prüfung und mit einem nicht qualitätsgesicherten Praktikum.
Zwar scheint diese Erweiterung des Hochschulzugangs auch für
beruflich Ausgebildete auf den ersten Blick als ein weiterer Schritt in
Richtung Akademisierung. Dennoch wird mit dieser breiten Öffnung der
Hochschulen ein Paradoxon angestrebt: Mit dieser erhöhten Durchlässig-
keit erhoffen sich die Bildungsakteure im Land eine stärkere Orientierung
in Richtung duale Berufsausbildung und eine Milderung des Drucks im
allgemeinbildenden Schulsystem auf Schüler, deren Eltern und Lehrer,
den unbedingt höchsten Schulabschluss anzustreben. Gleichzeitig soll
damit die Wertigkeit der Mittleren Reife erhalten und die Entwertung
des Hauptschulabschlusses gestoppt werden.
Da diese Weichenstellung in Richtung Abitur bereits schon vor dem
Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule passiert, hat
die IHK Frankfurt damit begonnen, Grundschuleltern über die zukünftige
Arbeitsmarktentwicklung, den Fachkräftebedarf und die Durchlässigkeit
von Bildungswegen bei den Übergangsveranstaltungen für Grundschulen
zu informieren. Tabellen mit Gehaltsvergleichen zwischen Akademikern
und beruflichen Fachkräften sowie Rechnungen zu Bildungsrenditen
sind immer mit im Gepäck.
Die Informationen über die Chancen von beruflichen Fachkräften am
Arbeitsmarkt spielen auch eine wichtige Rolle in den Lehrerausbildungen
und -fortbildungen, der sich die IHK Frankfurt verstärkt widmet. Damit
soll versucht werden, der Berufsorientierung in der Schule mehr Raum zu
geben. Spätestens seit dem Bildungsgipfel sind nun auch die Gymnasien
dazu aufgefordert, sich mehr um die Berufs- und Studienorientierung
ihrer Schüler zu kümmern. Hier bietet sich für Unternehmen eine neue
Chance, Bewerber für sich und ihre Ausbildungsberufe oder duale
Studiengänge zu interessieren. Denn mit einer verstärkten Berufs- und
Studienorientierung wird die Nachfrage nach Praktika bei Unternehmen
auch von Schülern gymnasialer Zweige steigen.
Die IHK Frankfurt unterstützt dies mit der Erweiterung ihrer IHK-
Lehrstellenbörse um Praktikaangebote und mit Beratung zur optimalen
Gestaltung eines Praktikums. Ein gut konzipiertes und betreutes Prak-
tikum kann ein aufwendiges Rekrutierungsverfahren nahezu ersetzen.
Umfragen sowohl bei Schulabgängern wie auch bei Ausbildungsunter-
nehmen zeigen immer wieder, dass die Kontaktanbahnung zu zukünftigen
Bewerbern damit hervorragend gelingen kann.
Ein wichtiges Momentum bei der Berufsausbildung ist dabei die
Ausbildungsqualität. Diese kann sich – gerade bei der gut vernetzten
jungen Generation – ganz schnell auf das Image eines Ausbildungsberufs
oder eines einzelnen Unternehmens auswirken. Bereits vor Jahren hat
der Berufsbildungsausschuss der IHK Frankfurt hierzu einen Leitfaden
mit Hilfestellungen zu einzelnen Prozessschritten erstellt. Zudem ha-
ben die Mitglieder des Gremiums ein Profil des optimalen Ausbilders
entwickelt, mit dem ebenfalls eine gute Ausbildungsqualität erreicht
werden soll. Mit dem Hotel- und Gaststättenverband in Hessen ist ein
Ausbilderversprechen entwickelt worden, mit dem sich Hotel- und
Gastronomiebetriebe öffentlich zu fairem und förderndem Führungs-
verhalten bekennen. In Frankfurt haben sich schon über 47 Betriebe
diesem Versprechen angeschlossen.
Ausbildungsqualität hängt auch mit dem dualen Partner der Un-
ternehmen, der Berufsschule, zusammen. Die Berufsschulumfrage bei
IHK-Unternehmen förderte hier deutliche Kritik an der Ausstattung in
mancher Frankfurter Schule, aber auch an der Zusammenarbeit zwi-
schen Schule und Betrieb zutage. Bei der in diesem Jahr beginnenden
Entwicklungsplanung für die beruflichen Schulen in der Stadt Frankfurt
wird die IHK Frankfurt die Ergebnisse der Umfrage und die Positionierung
ihres Berufsbildungsausschusses einbringen.
Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Berufsschulen lässt
sich am besten durch eine konkrete Mitarbeit in den jährlich oder halb-
jährlich von der IHK organisierten oder begleiteten Lernortkooperationen
verbessern. Da die Ausbildungsqualität auch auf einer Wechselwirkung
zwischen Betrieb und Schule beruht, sollten die Ausbildungsbetriebe
unbedingt Zeit für diesen Gedankenaustausch mit Lehrern und anderen
Ausbildern vorsehen.
Vielleicht kann ja die Digitalisierung zur Attraktivitätssteigerung
und Imagepflege von dualer Berufsausbildung beitragen. Denn noch
mehr als bisher werden der für die junge Generation selbstverständ-
liche Umgang mit mobilen Endgeräten, die Vernetzung mit Kollegen
zum Finden von Lösungen und IT- und Medienkompetenzen eine Rolle
spielen. Unternehmen, die das Arbeiten in diesen Prozessen bei ihrem
Ausbildungsmarketing in den Vordergrund stellen, dürfte die Rekrutierung
von ausreichend Bewerbern gelingen.
AUTORINDR. BRIGITTE SCHEUERLEGeschäftsfüh - rerin, Aus- und Weiter bildung, IHK Frankfurtb.scheuerle@frank-furt-main.ihk.de
IHK WirtschaftsForum 03.16 9
Aus- und Weiterbildung
ASSISTIERTE AUSBILDUNG
FACHKRÄFTE VON MORGEN SICHERNSeit August gibt es das Förderinstrument Assistierte Ausbildung, kurz AsA. Im Rahmen der Initiative des
Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit wurde es bundesweit eingeführt, so auch in Frankfurt.
Die Assistierte Ausbildung dient sowohl der Anbahnung einer Ausbil-
dungsstelle als auch der intensiven Begleitung der Auszubildenden
während einer Berufsausbildung. Phase eins ist dabei optional, das
heißt, dass eine Förderung durch die Assistierte Ausbildung auch bei bereits
bestehenden Ausbildungsverhältnissen erfolgen kann. Die bisherigen Un-
terstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit, wie beispielsweise die
ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), werden als ergänzendes Instrument
weiterhin angeboten. In Frankfurt wird das neue Förderinstrument von
Ausbildungssuchenden, Auszubildenden und Unternehmen gut angenom-
men. Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Assistierte Ausbildung hilft.
Jonathan Karanja startete am 20. August in die Phase eins des ersten
Durchlaufs der Assistierten Ausbildung in Frankfurt. Er hat die deutsche
Staatsbürgerschaft und einen kenianischen Migrationshintergrund.
Der 18-Jährige hat die mittlere Reife abgeschlossen und während der
Schule ein Praktikum als Kaufmann für Büromanagement absolviert. Er
interessierte sich allerdings mehr für eine Ausbildung als Einzelhandels-
kaufmann oder Koch, aber seine Bewerbungen waren erfolglos geblieben.
Eigentlich unverständlich, da Karanja ein sehr aufgeweckter, freundlicher
und lernwilliger junger Mann ist.
Im Rahmen der Assistierten Ausbildung wurde festgestellt, dass
seine Bewerbungen weder dem erforderlichen Standard entsprachen
noch zielgerichtet versandt wurden. Mit dem Team des Bildungswerks
der hessischen Wirtschaft erarbeitete Karanja zunächst aussagekräftige
Bewerbungsunterlagen. Zudem wurden seine Talente und Kompetenzen
mit seinen präferierten Berufen abgeglichen. Gemeinsam wurde verein-
bart, dass er zunächst verschiedene Einzelhandelsbereiche im Praktikum
kennenlernt. Dabei entdeckte er, dass es ihm sehr viel Spaß macht, mit
Lebensmitteln umzugehen und Kundschaft zu bedienen.
Frauke vom Schemm, Mitarbeiterin des Bildungswerks, knüpfte
Kontakte zu entsprechenden Unternehmen, wobei natürlich auch die
Stärken und Schwächen des Ausbildungsplatzsuchenden zur Sprache
kamen. Die Metzgerei Hoos, Frankfurt, erklärte sich bereit, Karanja in
einem einwöchigen Praktikum kennenzulernen. Während des Praktikums
hielt von Schemm täglich Kontakt zu Betrieb und Praktikant. Die Metz-
gerei Hoos entschloss sich, Karanja mit Unterstützung der AsA einen
Ausbildungsplatz anzubieten.
Als Ausbildungsbegleiterin hält vom Schemm nach wie vor sehr
engen Kontakt zu beiden, denn die sozialpädagogische Begleitung ist
ein wichtiges Element der Assistierten Ausbildung. Karanja ist im Laden-
geschäft aufgrund seines fröhlichen und überaus freundlichen Wesens
WEITERE INFOS
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät Unternehmen zum
neuen Förderinstrument „Assistierte Ausbildung“ unter der Rufnummer
08 00 / 4 55 55 20.
Profi tiert vom Förderinstrument Assistierte Ausbildung: Jonathan Karanja erhielt die
Chance, in der Frankfurter Metzgerei Hoos eine Ausbildung im Einzelhandel zu beginnen.
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bei den Kunden sehr beliebt. Sollten während der Ausbildung dennoch
Probleme auftreten, kann jederzeit gegengesteuert werden: Der Abbau
von Sprach- und Bildungsdefi ziten, die Förderung fachtheoretischer
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Stabilisierung des
Berufsausbildungsverhältnisses sind wichtige Bestandteile der Assis-
tierten Ausbildung.
Auch Marc Easley, Azubi bei MBF Filmtechnik, profi tiert von der
Assistierten Ausbildung. Nach der vorzeitigen Beendigung der Fachober-
schule begann Easley seine Ausbildung bei dem Frankfurter Unternehmen.
Der 20-Jährige ist derzeit im zweiten Ausbildungsjahr zur Fachkraft für
Veranstaltungstechnik. Er stellt in der täglichen Arbeit handwerkliche
und technische Fertigkeiten unter Beweis, das Erlernen abstrakter Inhalte
fällt ihm allerdings etwas schwer.
Thomas Hoff mann, Ausbildungsstellenakquisiteur der Agentur für
Arbeit, informierte das Unternehmen MBF Filmtechnik über die Assistierte
Ausbildung – ein Angebot, das sich als passgenau für ihren Auszubilden-
den herausstellte. Sowohl der Geschäftsführer Uwe Heller als auch die
Ausbilderin Monika Schmitt wollten ihren Auszubildenden bestmöglich
unterstützen und nahmen Kontakt zum Träger der Assistierten Ausbildung,
dem Grone Bildungszentrum Frankfurt, auf.
Seitdem erhält Easley wöchentlich Fachunterricht und sozialpäda-
gogische Unterstützung. Der enge Kontakt zur Berufsschule ermöglicht
die individuelle Förderung des Auszubildenden und stellt eine große
Entlastung für den Betrieb dar. Easleys Wunsch ist es, die Ausbildung
mit der Note drei zu bestehen. Auf dieses Ziel arbeiten jetzt alle Akteure
gemeinsam hin. MBF Filmtechnik Frankfurt ist von dem Instrument der
Assistierten Ausbildung überzeugt und will auch künftig bei besonderen
Herausforderungen mit Auszubildenden das Angebot der Agentur für
Arbeit in Anspruch nehmen.
Die Assistierte Ausbildung bietet den Unternehmen eine gute Mög-
lichkeit, vermeintlich schwächere Jugendliche auszubilden und dabei
von Beginn an professionell unterstützt zu werden. Damit beweisen
die Unternehmen nicht nur soziales Engagement, sondern gewin-
nen ihre Fachkräfte von morgen. Angesichts der vielen unbesetzten
Ausbildungsstellen können es sich die Betriebe nicht leisten, auf das
wertvolle Potenzial junger Menschen, die auf den ersten Blick nicht den
Idealkandidaten entsprechen, zu verzichten. Mit dem neuen Instrument
besteht eine zusätzliche Möglichkeit für die Unternehmen, neue Wege
der Personalgewinnung zu gehen und damit die Wettbewerbsfähigkeit
ihres Unternehmens zu sichern.
Für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe entstehen keine Kosten.
In Frankfurt wird die Assistierte Ausbildung im Auftrag von Agentur
für Arbeit und Jobcenter durch die Bildungsträger Bildungswerk der
hessischen Wirtschaft (BWHW) und Grone Bildungszentren Hessen
durchgeführt.
AUTORMARCO SCHÖPPNERBereichsleiter Berufsberatung / Ausbildungsmarkt, Agentur für Arbeit, Frankfurt, frank-furt-main.bl 2@arbeitsagentur.de www.e-kern.com
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Mit Sprachen schneller am Ziel
IHK WirtschaftsForum 03.16 11
Aus- und Weiterbildung
AUSBILDUNGSQUALITÄT
ERWARTUNGEN AN DIE AUSBILDUNGAzubi-Befragungen zur betrieblichen Ausbildungsqualität offenbaren Verbesserungspotenziale. Junge Menschen
schätzen es, wenn sie schon früh Verantwortung übernehmen dürfen und regelmäßige Feedbacks erhalten.
Junge Menschen, die sich für eine duale Ausbildung entscheiden,
verbinden damit oftmals den Wunsch, praktisch zu arbeiten. Sie
kommen in die Ausbildung mit einem Bedürfnis nach „echter
Arbeit“. Das heißt, sie wollen in reale Arbeitsprozesse eingebunden
werden und Tätigkeiten übernehmen, die für den Betrieb von Nutzen
sind. Ein weiteres wichtiges Bedürfnis junger Menschen in Lern- und
Ausbildungssituationen: Anerkennung und Wertschätzung. Dazu gehört
eine wertschätzende, aber ehrliche Rückmeldung über die geleistete
Arbeit und konstruktive Hinweise, was noch verbessert werden kann.
Eine Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung unter an-
gehenden Mechatronikern aus dem Jahr 2011 verdeutlicht, dass diese
beiden zentralen Bedürfnisse in Betrieben unterschiedlich erfüllt werden.
So bewerteten von den insgesamt knapp 500 befragten Auszubildenden
25 Prozent in Großbetrieben ab 250 Mitarbeitern die Feedbackprozesse
in ihrem Ausbildungsbetrieb positiv, während diese Einschätzung nur
16 Prozent der Jugendlichen aus kleinen und mittleren Betrieben teilten.
Demnach gaben die Befragten in großen Betrieben häufi ger
an, Rückmeldegespräche mit ihren Ausbildern zu führen und eher
regelmäßiges schriftliches Feedback zu erhalten. Hingegen äußer-
ten sich Auszubildende aus kleineren Betrieben oftmals besonders
positiv im Hinblick auf die Verrichtung „echter“, für den Betrieb
bedeutsamer Arbeit. So gaben sie häufi ger an, verantwortungsvolle
Aufgaben bearbeiten zu können, auf deren Ergebnisse die anderen
Mitarbeiter angewiesen seien. Gut jeder Zweite aus einem kleinen
oder mittelständischen Unternehmen zeigte sich hier sehr zufrieden,
in Großbetrieben triff t dies nur auf 38 Prozent zu.
Vermutlich spiegeln diese Aussagen die zwei Seiten einer
Strukturierung der Ausbildungsprozesse wider: In größeren Be-
trieben sieht diese stärkere Strukturierung und Organisation der
Ausbildungsprozesse häufi gere und systematischere Rückmeldungen
an die Auszubildenden vor. In kleineren Betrieben ist es gerade
aufgrund der geringeren Strukturierung leichter, Auszubildende in
die täglichen Arbeitsprozesse einzubinden und ihnen Verantwortung
zu übertragen.
Die Befragung der Auszubildenden umfasste unterschiedliche
Aspekte der betrieblichen Ausbildungsqualität und nahm dabei
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Mit der Entscheidung für eine duale Ausbildung verbinden viele junge Men-
schen auch den Wunsch, in reale Arbeitsprozesse eingebunden zu werden.
IHK WirtschaftsForum 03.1612
insbesondere die Gestaltung der Arbeitsaufgaben sowie die sozialen
Interaktionen mit den Ausbildungsverantwortlichen und den Kollegen
in den Blick. Viele angehende Mechatroniker arbeiten jedoch nicht nur
im Betrieb, sondern verbringen vor allem zu Beginn ihrer Ausbildung
substanzielle Zeit in einer Lehrwerkstatt. Auszubildende, die eine
längere Zeit in einer Lehrwerkstatt gelernt hatten, blickten meist
positiv auf diese Erfahrungen. Die dortigen Aufgaben beurteilten
sie überwiegend als vielfältig und abwechslungsreich und zu ihren
Fähigkeiten passend. Auch die fachliche Unterstützung der Ausbilder
wurde zumeist positiv wahrgenommen. Arbeitsanweisungen seien
oftmals klar kommuniziert und Erklärungen verständlich gewesen.
Auch habe eine gewisse Toleranz gegenüber Fehlern bestanden.
Die Analysen der Befragungsdaten zeigen aber auch: Die Quali-
tätseinschätzungen der Auszubildenden spiegeln nicht nur betriebliche
Organisationsstrukturen wider, sondern hängen auch mit dem per-
sönlichen Hintergrund der Befragten zusammen. Eine vergleichende
Betrachtung der Qualitätseinschätzungen von Auszubildenden mit
einem mittleren Schulabschluss und einer (Fach-)Hochschulreife deckt
auf, dass diejenigen mit einem mittleren Bildungsabschluss einen
Großteil der betrieblichen Ausbildungsbedingungen günstiger bewer-
teten als die anderen Auszubildenden mit einer (Fach-)Hoch schulreife.
So äußerten sich 55 Prozent der Auszubildenden mit einem mittleren
Bildungsabschluss durchgehend positiv gegenüber der Aufgabenvielfalt
in ihrem Ausbildungsbetrieb. In der anderen Gruppe triff t dies nur auf
37 Prozent der Befragten zu. Auch die sozialen Kontakte im Betrieb
beurteilte die erstgenannte Gruppe positiver: Sie fühlen sich besser
fachlich unterstützt durch die Ausbilder und Kollegen, da diese sich
einerseits um sie kümmern und ihnen andererseits auch Lerngelegen-
heiten anbieten.
Die Ergebnisse sprechen dafür, dass möglicherweise während der
Schulzeit erworbene Erwartungen und Wünsche seitens der Auszu-
bildenden ursächlich für diese Unterschiede sind. Junge Menschen,
die die (Fach-)Hochschulreife erworben haben, verfügen in der Regel
nach dem Ende ihrer Schulzeit über mehr berufl iche Wahlmöglichkei-
ten. Wenn sie sich für eine duale Ausbildung entscheiden, dann kann
angenommen werden, dass sie diese bewusst gewählt haben. Wie aus
anderen Studien bekannt, verfügt diese Auszubildendengruppe aber
gleichzeitig oftmals über ein hohes Selbstbewusstsein, aus dem eine
gewisse Anspruchshaltung gegenüber der Ausbildung entstehen kann.
Eine solche Haltung bringt zumeist eine kritische Auseinandersetzung
mit den Ausbildungsinhalten und -bedingungen mit sich, wie sich in
der Befragung zeigte.
Ausbildungsverantwortliche sind an dieser Stelle gefordert, auf
die heterogenen Erwartungen und Anspruchshaltungen der unter-
schiedlichen Auszubildenden zu reagieren. Diese Herausforderung
stellt sich insbesondere in Ausbildungsberufen mit einem hohen
Anteil an Jugendlichen mit (Fach-)Hochschulreife. Das Rezept „one
size fi ts all“ ist an dieser Stelle zu kurz gedacht, es bedarf hier stärker
individualisierter Vorgehensweisen. Dazu bieten sich beispielsweise
gegenseitige Feedbackgespräche an, in denen die jungen Menschen
eine Rückmeldung zu ihrer Arbeit erhalten, aber gleichzeitig auch die
Gelegenheit bekommen, kritische Punkte der Ausbildung oder Wünsche
anzubringen. Die Äußerungen und Wünsche der Auszubildenden sollten
ernst genommen werden.
In einem nächsten Schritt können dann gemeinsam Möglichkeiten
diskutiert werden, welche Anpassungen des Ausbildungsprozesses
erforderlich sind. Attraktive Angebote wie Zusatzqualifi kationen oder
Auslandsaufenthalte stellen gute Möglichkeiten dar, das Aufgaben-
und Tätigkeitsfeld der jungen Erwachsenen zu erweitern und ihnen
die Chance zu eröff nen, neue Erfahrungen zu sammeln und diese für
ihr weiteres Berufsleben zu nutzen.
AUTORINSTEFANIE VELTENWissenschaftli-che Mitarbeiterin,Bundesinstitutfür Berufsbildung, Bonn, velten@bibb.de
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IHK WirtschaftsForum 03.16 13
Aus- und Weiterbildung
AZUBIREKRUTIERUNG
NEUE WEGE ZUM ERFOLGDer Bewerberpool für Fachkräfte wird immer kleiner. Das spüren vor allem kleinere und mittelständische
Unternehmen. Gezielte Kooperationen und ein neues Auswahlmodell können helfen, diese Lücken zu füllen.
Viele mittelständische Unternehmen stehen vor dem gleichen
Dilemma: Sie suchen händeringend nach geeigneten Bewerbern
für ihre Ausbildungsplätze – gleichzeitig ziehen immer mehr
junge Menschen ein Studium als Qualifi kation für den Berufseinstieg
einer dualen Ausbildung vor. Mittlerweile sind es mehr als 50 Prozent
der Abiturienten, die den Weg zur Hochschule wählen. Ein nicht un-
erheblicher Teil von ihnen bricht allerdings aus persönlichen Gründen
oder wegen Misserfolgs das Studium vorzeitig ab.
Der demografi sche Wandel verschärft die Fachkräftesituation für
die Unternehmen: So wird die Anzahl der Schulabgänger, vor allem
derjenigen mit Haupt- und Realschulabschluss, in den nächsten zehn
bis 15 Jahren noch stärker sinken. Dadurch ergibt sich bei der Ein-
stellung von Auszubildenden, insbesondere für die produktionsnahen
und technischen Berufe, eine Bewerberlücke. Diese hat sich in den
vergangenen Jahren bereits bei der Rekrutierung von Auszubildenden
bemerkbar gemacht. Hinzu kommt die immer stärker werdende Kon-
kurrenz um gute Bewerber.
Zusätzliche Potenziale erkennenTrotz dieser zunehmend schwierigen Ausgangssituation können
Unternehmer mit geeigneten Maßnahmen dazu beitragen, das Er-
folgsmodell duale Ausbildung wieder attraktiv zu machen und auf ein
größeres Bewerberpotenzial zurückzugreifen. Ein vielversprechender
Weg dahin ist ein neues Auswahlmodell, das in Zusammenarbeit mit
der Ludwig-Maximilians-Universität, Abteilung Psychologische Me-
thodenlehre und Diagnostik, in München entwickelt worden ist. Mit
diesem sogenannten kompensatorischen Modell – einer Mischung
aus Intelligenzstruktur- und Persönlichkeitstest – kann die Wahr-
scheinlichkeit berechnet werden, dass ein Bewerber die Ausbildung
erfolgreich beendet.
Das neue Auswahlmodell berücksichtigt im Unterschied zu den
bisherigen Verfahren stärker die Persönlichkeitsmerkmale eines Kan-
didaten. Dadurch können zukünftig zusätzliche Potenzialkandidaten
mit Schwächen bei bestimmten Fähigkeiten identifi ziert werden, die
aber aufgrund ihrer erfolgsrelevanten Persönlichkeitseigenschaften aus
den Bereichen Gewissenhaftigkeit, emotionale Stabilität, Off enheit,
Verträglichkeit und Extraversion dennoch erfolgreich eine Ausbildung
absolvieren können. Kognitive Schwächen können also zu einem ge-
wissen Grad kompensiert werden. Dadurch erhöht sich die Zahl der
potenziellen Ausbildungsplatzkandidaten im Vergleich zum bisherigen
Auswahlverfahren.
Frühzeitig Bindungen aufbauenViele Jugendliche wählen den Weg in die Hochschule auch, weil ihnen
Informationen über attraktive Ausbildungs- und Weiterbildungs-
möglichkeiten der ansässigen Unternehmen in ihrer Region fehlen.
Gerade kleinere und mittelständische Betriebe können hier durch eine
zielgerichtete Öff entlichkeitsarbeit und die verstärkte Kooperation mit
ansässigen Schulen und Arbeitsagenturen frühzeitig Wege bahnen.
Dabei gilt es auch, Lehrer und Eltern ins Boot zu holen, weil sie eine
nicht unerhebliche Rolle bei der Berufsorientierung und der Berufsent-
scheidungsfi ndung spielen. Mit kreativen Ideen – vom Tag der off enen
Tür, Gewinnspielen bis zu wiederholten Praktika oder Schnuppertagen –
können Unternehmen Bindungen zu potenziellen Bewerbern schon vor
dem Schulabschluss herstellen und pfl egen.
Ein Erfolgsmodell, um Schüler zu interessieren und aufmerk-
sam zu machen, kann auch der Erfahrungsaustausch mit aktuellen
oder ehemaligen Auszubildenden sein. Die Erzählungen von etwa
Die Konkurrenz um qualifi zierte Mitarbeiter wächst.
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IHK WirtschaftsForum 03.1614
Gleichaltrigen wirken erfahrungsgemäß glaubwürdiger und zei-
gen den Jugendlichen dadurch anschaulich Berufschancen und
Entwicklungsmöglichkeiten auf. Ein anderer erfolgreicher Weg der
Azubirekrutierung ist das gezielte Ansprechen von Studienabbre-
chern oder Umschülern. Diese Auszubildenden sind schon älter, oft
zielstrebiger und reifer.
Kooperationen nutzenViele kleine und mittelständische Betriebe, die gerne Auszubildende
einstellen möchten, haben oftmals weder das dafür geschulte Personal
noch die Kapazitäten, sich angemessen um die Rekrutierung zu küm-
mern. Hier lohnt es sich, zum einen Förderprogramme der Arbeitsagen-
turen wie die assistierte Ausbildung zu nutzen, zum anderen, sich mit
anderen Betrieben zusammenzuschließen. Auch die Zusammenarbeit
mit Bildungsdienstleistern, wie sie in der Industrie schon die Regel ist,
kann für mittelständische Betriebe lohnend sein. Da die Dienstleister
ihre Leistungen individuell zuschneiden und modular anbieten, sind
die Kosten auch für kleinere Unternehmen überschaubar.
Neue Programme für AbiturientenFür Abiturienten, die sich weder für ein Studium noch für eine Berufs-
ausbildung begeistern können, gibt es ebenfalls neue interessante Wege
für den Berufseinstieg. Ein beispielhaftes Programm dafür ist das Abitu-
rientenmodell von Lidl zur Qualifizierung von Einzelhandelskaufleuten
bis zum Handelsfachwirt und Ausbilder. Es stellt quasi einen Mittelweg
dar und bietet hervorragende Startchancen: Nach dem erfolgreichen
Abschluss können die Absolventen als Filialleiter einsteigen und sich
zum Verkaufsleiter weiterentwickeln.
Um Fachkräfte auch langfristig an das Unternehmen zu binden, ist
in jedem Fall wichtig, allen Interessierten schon beim Erstgespräch Wei-
terbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dazu gehören berufsbegleitende
Studiengänge oder attraktive IHK-Fortbildungskurse. Empfehlenswert
ist auch hier, sich bei der Fachkräfteentwicklung an kompetente Bil-
dungspartner zu wenden und auch über Kooperationen mit Betrieben
in der Region nachzudenken. Es gibt heute viele Möglichkeiten, neue
Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten – und das ist letztendlich der
Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg.
AUTORUDO LEMKEGeschäftsführer, Provadis Partner für Bildung und Beratung, Frankfurtudo.lemke@provadis.de
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IHK WirtschaftsForum 03.16 15
Aus- und Weiterbildung
DUALES STUDIUM
EIGENE AKZENTE SETZENDas Angebot von dualen Studiengängen bietet Unternehmen einen Mehrwert. Sie sichern dadurch nicht
nur ihre Fachkräfte von morgen, sondern profitieren auch von einem Wissens- und Technologietransfer.
Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich,
duale Studiengänge anzubieten. Dadurch profitieren sie insbe-
sondere vom Kontakt mit Hochschulen und Berufsakademien.
Denn aufgrund des intensiven Wissens- und Technologietransfers
werden sie Teil eines Netzwerks mit vielen Synergieeffekten.
Diese Erfahrung hat auch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-
Vermittlung gemacht. Der Industrieversicherungsmakler hat seinen
Sitz in Bad Homburg. „Außerhalb der Branche kennt man uns nicht
unbedingt“, sagt Hildegard Schweder, DVA-Personalverantwortliche.
Das gelte erst recht für Schüler. Trotzdem bewerben sich jedes
Jahr viele Abiturienten bei dem Unternehmen, denn es bietet
ein duales Bachelorstudium in Betriebswirtschaft, Fachrichtung
Versicherungsmakler.
„Schema F gibt es bei uns im dualen Studium nicht“, berichtet
Schweder. Die dualen Studenten durchlaufen alle Abteilungen
des Unternehmens und bekommen die Chance, einen Einsatz im
Ausland zu absolvieren. Sie sieht einen besonderen Vorteil darin,
dass Theorie- und Praxisphasen eng miteinander verzahnt sind.
„Dadurch kann der dual Studierende theoretisch umfassend und
zugleich optimal auf unsere Ansprüche und Erfordernisse in der
Praxis hin ausgebildet werden“, so Schweder. Darüber hinaus machen
interne Schulungen die dual Studierenden fit für innerbetriebliche
Themen. Sie übernehmen schon früh Verantwortung und können
eigene Akzente setzen. Kleinere und mittelständische Unternehmen
können in dieser Hinsicht besonders punkten, ermöglichen sie den
dual Studierenden doch in der Praxisphase durch kurze Wege und
flache Hierarchien früh eigenverantwortliches Arbeiten.
Angesichts sinkender Schülerzahlen und wachsender Studi-
enneigung bei den Gymnasiasten stellt das Angebot eines dualen
Studiums eine gute Möglichkeit dar, jungen Erwachsenen einen
frühzeitigen Einstieg in Unternehmen zu bieten. „Die Nachfrage nach
AZUBION – DEINE ERLEBNISTOUR
Samstag, 4. Juni, 14 bis 18 Uhr, Eschborn (Gewerbe gebiet Süd)
Bei der Azubion-Erlebnistour präsentieren 15 Eschborner Unternehmen
und Einrichtungen ihre Ausbildungsberufe, dualen Studiengänge und
Praktika. Zudem bieten sie den Schülern ein spannendes Aktions- und
Erlebnisprogramm und zum Abschluss ein Open-Air-Konzert der Band
So Green. Mit Shuttlebussen sind die Stationen zu erreichen. Die Teil-
nahme ist kostenfrei. Veranstalter ist die Stadt Eschborn, die IHK Frank-
furt ist Kooperationspartner. Start ist der Azubion-Meetingpoint ge-
genüber der Mergenthalerallee 61 im Gewerbegebiet Süd (gegenüber
der Deutschen Börse). Weitere Infos: Stadt Eschborn, Wirtschaftsförde-
rung, Dong-Mi Park-Shin, Telefon 0 61 96 / 49 01 07, E-Mail wirtschaft@
eschborn.de, Internet www.azubion.de und www.facebook.com/azubion.
DUALES STUDIUM
In Hessen gibt es derzeit rund 130 duale Studienmöglichkeiten; sie
werden auf Bachelor- und Masterniveau angeboten. Die ausbildungs-
integrierten Studiengänge führen sowohl zu einem IHK- als auch zu ei-
nem Bachelorabschluss. Die praxisorientierten Studiengänge schlie-
ßen mit einem Bachelor ab. Der zeitliche Wechsel der Theoriephasen
im Studium und der Praxisphasen im Unternehmen unterscheidet sich
je nach Hochschule und Fach. Weitere Infos: Informationsbüro Duales
Studium, IHK Darmstadt, Martina Winkelmann, Telefon 0 61 51 / 87 11 04,
E-Mail winkelmann@darmstadt.ihk.de. Ansprechpartner bei der IHK
Frankfurt: Michael Kaiser, Telefon 0 69 / 21 97-13 81, E-Mail m.kaiser@
frankfurt-main.ihk.de, und Sandra Sadighi, Telefon 0 69 / 21 97-13 23,
E-Mail s.sadighi@frankfurt-main.ihk.de.
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Mittwoch, 13. April 2016
8:00 bis 16:00 Uhr
Jahrhunderthalle
Pfaffenwiese 301
65929 Frankfurt am Main
Messtechnik
Steuerungstechnik
Regeltechnik
Prozessleitsysteme
Automatisierung
Führende Fachfirmen der Branche präsentieren ihre Geräte und Systeme und
zeigen neue Trends in der Automatisierung auf. Die Messe wendet sich an
alle Interessierten, die auf dem Gebiet der Mess-, Steuer- und Regeltechnik
sowie der Prozessautomation tätig sind.
Der Eintritt zur Messe, die Teilnahme an den Workshops und der Imbiss
sind für die Besucher kostenlos.
Weitere Informationen finden Interessierte auf unserer Internetseite.
einem dualem Studium steigt“, bestätigt Martina Winkelmann, Lei-
terin, Informationsbüro Duales Studium, IHK Darmstadt. „Ebenso hat
der Bedarf an praxisnah ausgebildeten Akademikern zugenommen,
denn die Arbeitswelt ist komplexer geworden.“ Insbesondere eigne
sich das duale Studium als Instrument der Fachkräftesicherung.
Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen bekämen den
Fachkräftemangel in einigen Branchen bereits deutlich zu spüren.
Solche Informationsbüros wurden an allen hessischen Industrie-
und Handelskammern eingerichtet, um zum einen die dualen Studi-
enangebote für Unternehmen und Studieninteressierte transparenter
zu machen und zum anderen Angebot und Nachfrage noch besser
zusammenzuführen. Die Informationsbüros aller hessischen IHKs
werden in Darmstadt koordiniert. Die Koordinationsstelle ist zudem
in den Steuerungsgruppen und Arbeitskreisen Duales Studium in
Hessen vertreten, die beim hessischen Wirtschaftsministerium sowie
beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst angesiedelt sind.
Die Kosten für einen dual Studierenden belaufen sich auf
etwa 1000 Euro im Monat. Die IHK empfiehlt den Unternehmen,
eine Ausbildungsvergütung zu zahlen, die etwa dem zweiten oder
dritten Lehrjahr eines verwandten Berufs entspricht, sowie die Stu-
diengebühren beziehungsweise Semesterbeiträge zu übernehmen.
„Die Kosten für das dreijährige Studium sparen die Unternehmen
dafür an anderer Stelle, zum Beispiel beim Recruiting“, sagt Win-
kelmann. Die meisten Absolventen setzen nämlich ihre Karriere im
Ausbildungsunternehmen fort. So lassen sich nicht nur die Kosten
für das Recruiting reduzieren, sondern auch die kostenintensive
Einarbeitungsphase entfällt.
Harald Biersack, Leiter Aus- und Weiterbildung, Taunus Spar-
kasse, betrachtet das duale Studium als gute Ergänzung zur dualen
Ausbildung. „Man bekommt einen anderen Input und arbeitet zudem
wissenschaftlicher und strategischer“, sagt er. Dual Studierende
müssten besonders engagiert und motiviert sein. Die Projektar-
beiten der Studenten bedeuteten zudem einen Mehrwert für das
Unternehmen. Wer im Aufnahmetest bei der Taunus Sparkasse den
Anforderungen nicht ganz genügt, bekommt die Möglichkeit, eine
duale Berufsausbildung mit anschließendem berufsbegleitenden
Studium zu absolvieren.
AUTORINSANDRA SADIGHIAusbildungs-beraterin, IHK Frankfurts.sadighi@ frankfurt-main.ihk.de
IHK WirtschaftsForum 03.16 17
Aus- und Weiterbildung
IHK-BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS
„DUALE AUSBILDUNG AUFWERTEN“Ein Gespräch mit Jörg Ferrando und Michael Krieger, alternierende Vorsitzende des IHK-Berufsbildungsausschusses,
über ein Kompetenzprofil für Ausbilder und die bundesweite Berufsschulumfrage der IHK-Organisation.
Herr Ferrando, Sie sind alternierender Vorsitzender und vertreten als Gewerkschafter die Arbeitnehmerbank im Berufsbildungsaus-schuss. Können Sie sich in einer Organisation wie der IHK, die das Gesamtinteresse von Gewerbetreibenden wahrnimmt, überhaupt wohlfühlen und sich Gehör verschaff en?FERRANDO: Das klappt in Frankfurt sehr gut. Die Arbeitsweise
ist größtenteils durch das Berufsbildungsgesetz vorgegeben. Es
schreibt vor, dass der Ausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten
der berufl ichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist. Insofern
berichten zum Beispiel die IHK-Ausbildungsberater, deren Arbeit
auch vom Berufsbildungsgesetz defi niert ist, regelmäßig und aus-
führlich über ihre Arbeit bei der Beratung und Überwachung von
Ausbildungsbetrieben.
Herr Krieger, wie sehen Sie das als Beauftragter der Arbeitgeberbank und ebenfalls alternierender Vorsitzender?KRIEGER: Da stimme ich mit meinem Kollegen Ferrando vollkommen über-
ein und kann eine absolut konstruktive Zusammenarbeit feststellen, was
übrigens die Lehrervertreter ausdrücklich miteinbezieht. Sehr hilfreich war
die Klarstellung des Gesetzgebers vor einigen Jahren, wonach der Ausschuss
im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität
der berufl ichen Bildung hinzuwirken hat. Da ziehen alle an einem Strang.
Wie hat man sich diese Qualitätsentwicklung konkret vorzustellen?KRIEGER: Der Ausschuss hat beispielsweise eine Empfehlung für ein
zukunftsweisendes Ausbilderprofi l verabschiedet, in dem ein Kompe-
tenzprofi l für die persönliche Eignung von Ausbildern beschrieben wird.
FERRANDO: Ausbilder haben damit eine gute Orientierungshilfe, um
als Lernbegleiter junge Menschen angemessen an die Berufswelt und
den gewählten Beruf heranzuführen.
KRIEGER: Ein weiteres anschauliches Beispiel aus jüngster Vergan-
genheit ist das Prüferprofi l. Auch dieses hat bundesweit Beachtung
und Nachahmer gefunden. IHK-Prüfer übernehmen mit dem Ehrenamt
gesellschaftliche Verantwortung für die Unternehmen und deren
Beschäftigte. Anspruchsvolles und verantwortungsvolles Handeln im
LINK ZUM THEMA
Der Berufsbildungsausschuss nimmt eine Sonderstellung bei den IHK-
Fachausschüssen ein: Ihm gehören jeweils sechs Beauftragte der Ar-
beitgeber, der Arbeitnehmer und Lehrer an berufsbildenden Schulen an,
die vom hessischen Wirtschaftsministerium berufen werden. Weitere
Infos online unter www.frankfurt-main.ihk.de/bba.
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Die alternierenden Vorsitzenden des Berufsbildungsausschusses
der IHK Frankfurt: Michael Krieger (l.) und Jörg Ferrando (r.).
IHK WirtschaftsForum 03.1618
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Bachelor of Arts m/w Studiengang BWL-Versicherung (Schwerpunkt Innendienst an der
DHBW Mannheim / Schwerpunkt Vertrieb an der DHBW Heidenheim)
Bachelor of Science m/w Kooperativer Studiengang Informatik. Partner Hochschule Darmstadt.
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Versicherung (Innendienst).
Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung oder Systemintegration.
Bankkaufmann/-frau
Prüfer-Ehrenamt stellt damit hohe Anforderungen an die Kompetenzen
der Prüfer. Der Berufsbildungsausschuss hat diese Anforderungen durch
das formulierte Prüferprofil und mit seinen Verhaltensempfehlungen
nachdrücklich unterstrichen und schafft gleichzeitig einen Leitfaden.
In der Presse war von nicht zeitgemäßer Technik und fehlendem Personal in Frankfurter Berufsschulen zu lesen. Was sagen die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses dazu?KRIEGER: Mit der Veröffentlichung der bundesweiten Berufsschulumfrage
der IHK-Organisation bot sich ein konkreter Anlass für den Ausschuss, auf-
grund der regionalen Umfrageergebnisse einen regionalen Forderungskata-
log an Schulträger und Kultusbehörde zu formulieren. Unsere Kernforderung
lautet, dass politisches Handeln die duale Berufsausbildung aufwerten
muss, etwa durch zeit- und zweckmäßig ausgestattete Berufsschulen
und einen Ausbau von Kooperationen mit Unternehmen und der Praxis.
FERRANDO: Natürlich brauchen gute Berufsschulen vor allem viele gut
ausgebildete, weitergebildete und engagierte Lehrer. Die fehlen aber
zunehmend, die Situation in Frankfurt droht, sich akut zu verschlechtern.
Der Unterrichtsausfall darf nicht zum Normalfall werden, die Berufs-
schulen brauchen ein tragfähiges Personalentwicklungskonzept. Wir
erkennen hier leider überhaupt keine Personalplanung und erwarten
von den Schulbehörden, dass sie in dieser Sache dringend aktiv werden.
Der Berufsbildungsausschuss beschließt auch Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen, soweit noch kein überregionaler Bedarf feststellbar ist.KRIEGER: Das ist ebenfalls eine Kernaufgabe des Gremiums. Ich erinnere
an den von uns neu eingeführten „Fachwirt für Medienmarketing und
-vertrieb“. Diese Fortbildungsprüfung war ein besonderes Anliegen
von den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie
dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die Digitalisierung von
Medienprodukten müssen Prüfungsteilnehmer ebenso berücksichtigen
können wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends.
Die erfolgreichen Absolventen werden in Medienunternehmen und in
Verlagen in verantwortungsvoller Position zum Einsatz kommen. Wir
sind gespannt auf die ersten Prüfungen.
INTERVIEWTHOMAS STETZStellvertretender Geschäftsführer, Aus- und Weiterbil-dung, IHK Frankfurtt.stetz@frankfurt-main.ihk.de
Für Schülerinnen und Schüler, die 2017 die Schule verlassen, bietet die Agentur für Arbeit Frankfurt umfassende Beratung zu Ausbildung oder Dualem Studium und einen kompetenten Vermittlungsservice
Die Berufsberatung lädt alle an Ausbildung oder dualem Studium Interessierte ein, sich so schnell wie möglich zur Beratung anzu-melden und unterstützt durch ihr umfang-reiches Vermittlungsangebot. Der Arbeitge-ber-Service der Agentur für Arbeit Frankfurt hat dazu zahlreiche Ausbildungsstellen im Angebot.
Der Vermittlungsservice der Agentur für Ar-beit bietet ein umfassendes Angebot: unter anderem mit Bewerbungsmappencheck, persönlichem, betreuten Account in der Jobbörse und Einladungen zu Veranstaltun-gen. Natürlich sind auch alle herzlich will-kommen, die noch nicht genau wissen, was sie werden möchten.
Beratungstermine – gerne auch mit Eltern – können unter der kostenfreien Telefonnum-mer 0800 4 5555 00 vereinbart werden.
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Übrigens: auch die Bundesagentur für Arbeit sucht kompetente und engagierte Bewerbe-rinnen und Bewerber, die Interesse an einem Arbeitsumfeld haben, bei der stets die Arbeit mit und für Menschen im Mittelpunkt steht.
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IHK WirtschaftsForum 03.16 19
Aus- und Weiterbildung
IHK-AUSSCHUSS BILDUNGSWIRTSCHAF T
SPIEGEL DER BRANCHENVIELFALTBerufliche Bildung ist ein wesentlicher Faktor für die Stärke, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft. Der Ausschuss wirkt mit dem Ziel einer Verbesserung der Standortbedingungen für Unternehmen
der Bildungswirtschaft und der Promotion dieser Branche.
Im Ausschuss Bildungswirtschaft ist eine heterogene Gruppe von
Bildungsanbietern vertreten, die ihre Aufgabe in der Qualifizierung
von Menschen und Unterstützung von Organisationen sehen“, sagt
Dr. Udo Lemke über das Gremium, das er seit sieben Jahren als Vorsit-
zender leitet. Ausschussmitglieder sind unter anderem Geschäftsführer
und Vorstände von Bildungsanbietern, die in der Aus- und Weiterbildung
tätig sind und beispielsweise duale und berufsbegleitende Studiengänge
oder unternehmensspezifische Bildungskonzepte anbieten. Manche
sind Spezialisten für bestimmte Berufe, etwa in der Luftfahrt- und
Touristikbranche oder für Fachwissen zu Investmentfonds. Der Fokus
liegt bei einigen auf E-Learning oder IT-Training. Sprachschulen gehören
ebenso dazu und solche, die fundiertes Fachwissen und umfassende
Methodenkompetenz im Bereich Managementsysteme vermitteln.
Die Zusammensetzung des Ausschusses spiegelt sich auch in der
Vielfalt der Themen wider, mit denen sich das Gremium in seinen
Sitzungen befasst. Es sind dies zunächst branchenspezifische Themen,
wie mögliche Änderungen im Umsatzsteuerrecht für Weiterbildungsan-
bieter sowie besondere Aspekte der gesetzlichen Unfallversicherung für
Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen in Bildungseinrichtungen.
Als Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums war Benjamin
Zasche in der Herbstsitzung zu Gast im Ausschuss. Er referierte zum
politisch hochaktuellen Thema „Transatlantisches Freihandelsabkom-
men – TTIP und dessen Auswirkungen auf die berufliche Bildung“. Er
versicherte, dass TTIP in Deutschland nicht zu Änderungen am öffent-
lichen Bildungssystem verpflichten werde. Marktöffnungen gelten
nur für die rein privat finanzierten Bildungsdienstleistungen, die in
der WTO bereits vor 20 Jahren geöffnet wurden. TTIP werde keine
weitergehenden Marktöffnungsverpflichtungen im Bildungsbereich
für Deutschland enthalten.
Der Ausschuss hat ferner zum vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung vorgelegten Entwurf des novellierten Aufstiegsfortbil-
dungsförderungsgesetzes (AFBG) durch Erarbeitung eines Forderungs-
katalogs Stellung genommen. Zu begrüßen ist, dass das Ministerium
den Forderungen in diversen Punkten gefolgt ist. So soll zum Beispiel
die Förderfähigkeit von Antragstellern künftig nicht mehr davon ab-
hängen, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein vergleichbarer
Berufsabschluss oder eine diesen Abschlüssen entsprechende Quali-
fikation vorliegt. Vielmehr soll es nur noch darauf ankommen, dass
diese die Prüfungszulassungsvoraussetzungen nach den jeweiligen
Fortbildungsordnungen erfüllen. Damit sollen – wie von der IHK-
Organisation gefordert – auch Bachelorabsolventen Zugang zu einer
Förderung haben. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen beruflicher
und akademischer Bildung erhöht.
Aktuell beschäftigt sich der Ausschuss mit der Flüchtlingsthematik
und diskutiert Möglichkeiten, die damit einhergehenden Herausforde-
rungen zu bewältigen. Ein erstes Engagement von Ausschussmitgliedern
lag bei der Unterstützung von Spracherwerb. „Dieses Thema wird uns
als Gesellschaft die nächsten Jahre intensiv beschäftigen – der Qualifi-
zierung von Flüchtlingen kommt dabei eine herausragende Bedeutung
zu“, betonte Lemke. „Fertige Konzepte gibt es bisher kaum, wir betreten
allesamt Neuland.“
LINK ZUM THEMA
Weitere Infos zum Ausschuss Bildungswirtschaft der IHK Frankfurt
online unter www.frankfurt-main.ihk.de/biwi.
INTERVIEWTHOMAS STETZStellvertretender Geschäftsführer, Aus- und Weiterbil-dung, IHK Frankfurtt.stetz@frankfurt-main.ihk.de
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Aus- und Weiterbildung
Sicher. Richtig. Spannend:Ausbildung bei der SV.
Was auch passiert:
FORTBILDUNGEN
WERTE RICHTIG KOMMUNIZIERENBildungsanbieter fragen sich bisweilen, warum einige Seminare schlecht besucht werden, obwohl Inhalt
und Leistung stimmen. Mit einigen klugen Maßnahmen lässt sich die Auslastung deutlich steigern.
Dienstleistung ist wie jede Leistung Bedürfnisbefriedigung. Doch
im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe oder dem Handel
kann bei der Dienstleistung ein höherer Erklärungsaufwand
zum inneren Wert der Leistung nötig sein. Dies gilt besonders für
Bildungsanbieter. Kommunikation hat hier direkte Auswirkungen auf
die Auslastung.
Für Interessenten bedeutet die im Raum stehende Teilnahme an
einer Bildungsveranstaltung zunächst den drohenden schmerzhaf-
ten Verlust von Geld und Zeit. Dies wird jedem Interessenten sofort
deutlich, wenn er erfährt, wie lange der Kurs dauert und wie viel er
kostet. Dem steht der antizipierte Gewinn in Form erwarteten neuen
Wissens und / oder Fähigkeiten entgegen, welcher oftmals aber nicht
deutlich erkennbar ist. Übersteigt dieser erwartete Gewinn in Summe
den bevorstehenden Verlust, wird der Teilnehmer diese Maßnahme
buchen.
Manchmal dauert es aber einige Zeit, bis dem Interessenten der
Wert der Bildungsveranstaltung klar wird. Und je länger es dauert,
umso geringer wird die Wahrscheinlichkeit seiner verbindlichen
Anmeldung. Dass Bildungsveranstaltungen aufgrund zu geringer
Teilnehmerzahlen häufi g abgesagt werden müssen, ist bei vielen
Anbietern traurige Realität. Bei einigen Dienstleistern beträgt
die Quote der abgesagten oder gar nicht erst genau terminierten
Veranstaltungen bis zu 50 Prozent. Der Aufwand für solche nicht
stattgefundenen Veranstaltungen (Planung und Marketing) muss aber
trotzdem getragen werden. Manche Veranstaltungen werden dann
über Jahre im Programm gehalten, in der verzweifelten Hoff nung,
endlich über die erhoff te Mindestteilnehmerzahl zu kommen, damit
die Maßnahme stattfi nden kann. Dass diese Veranstaltungen nicht
einfach gestrichen werden, ist ein Indiz dafür, dass der Bildungsan-
bieter vom Wert seines Angebotes überzeugt ist, dies aber im Markt
nicht kommunizieren kann.
Mithilfe von zwei Kommunikationsmaßnahmen, die miteinander
kombinierbar sind, lässt sich die Auslastung von Lehrgängen spürbar
steigern: Zum einen kann der Bildungsanbieter den Wert des Seminars
aus Kundensicht verdeutlichen. Zum anderen kann er seine Kunden
aktivieren, positive Erfahrungen weiterzugeben.
Wie geht das? Viele Anbieter machen sich zunächst nur wenige
Gedanken darüber, welche Bedürfnisse in einem Lehrgang oder Se-
minar wirklich bedient werden. Sie kommunizieren oft nur Inhalte,
Abschlüsse und Bedingungen. Anbieter sollten sich aber bemühen,
Know-how-Vorsprung dank Weiterbildung: Anbieter sollten den
Mehrwert ihrer Seminare für Interessenten klar kommunizieren.
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ihre Seminare und Lehrgänge weniger aus Anbieter-, sondern vielmehr
aus Nachfragersicht zu betrachten, und klar hervorheben, welchen
Wert das jeweilige Seminar den Teilnehmern bietet. Hier lässt sich oft
vielfältig und kreativ arbeiten. Nicht allein die fachlichen Dinge sind
dabei entscheidend. Auch weiche Faktoren sind einzuflechten, denn sie
spielen in vielen Bereichen beim Kunden in Wahrheit sogar die größere
Rolle. „Dem Kunden zuhören“ steht dabei an erster Stelle. Mit etwas
Geschick und der richtigen Technik kann der Dienstleister beispielsweise
mögliche Einkommensvorteile als Trigger des Kunden identifizieren, die
Lage des Standortes oder auch persönliche Reputation.
Um den Kern zu treffen, bieten sich Befragungen an. Nahezu jeder
Bildungsanbieter erstellt im Anschluss an seine Seminare Fragebögen,
die vom Kunden beantwortet werden – oder auch nicht. Doch dienen
die meisten dieser Befragungen dem Feedback über den Inhalt und die
Durchführung der Bildungsmaßnahme. Versäumt wird hingegen oft
eine Nachfassaktion beim Kunden in zeitlichem Abstand zum Kursende,
um etwas zur persönlichen Entwicklung zu erfahren. Bei geschicktem
Aufbau der Nachfassaktion wird hier der echte Kundennutzen für den
Veranstalter besser deutlich. Aufbereitet können die so gewonnenen
Erkenntnisse dann für die Interessentenansprache genutzt werden.
Mit zielgruppenspezifisch abgestimmter, kreativer Herangehensweise
werden sich genügend Teilnehmer äußern. Zudem erhöht intelligentes
Nachfassen auch die emotionale Zufriedenheit der Bestandskunden.
Das wiederum erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass aus Kursteilneh-
mern Multiplikatoren und Dauerkunden werden. Klar ist: Begeisterung
steckt an – und Begeisterung kann geweckt werden. Die Effizienz
der Kundenansprache steigt auch im Bildungssektor deutlich, wenn
Mundpropaganda und Empfehlungen nicht sich selbst überlassen
werden, sondern gezielt zum Einsatz kommen.
Teilnehmer wissen oft nämlich viel genauer als die Anbieter,
wer sich noch für entsprechende Bildungsmaßnahmen interes-
siert, und sprechen diese zielgenau an – wenn sie begeistert und
überzeugt sind. Im umgekehrten Fall verbreiten sich aber auch
negative Erfahrungen. Jeder Bildungsanbieter sollte daher über
sein aktuelles Empfehlungsmarketing nachdenken. Es zu vernach-
lässigen, wäre gerade in Zeiten von Social Media mehr als eine
vertane Chance.
AUTORMATTHIAS HISCHERInhaber, MC So-lution Kommuni-kationsberatung, Friedrichsdorfm.hischer@mc-solution.de
IHK WirtschaftsForum 03.16 23
Aus- und Weiterbildung
SOCIAL MEDIA
DUALES STUDIUM IMMER BELIEBTERFür kleinere und mittlere Unternehmen ergeben sich in der Zusammenarbeit mit Hochschulen im Rahmen
des dualen und berufsbegleitenden Studiums sowie eigener Forschungsarbeiten interessante Chancen.
Über Social-Media-Kanäle entfaltet sich die Kreativität der
Marketingabteilungen auf neuen Ebenen, und der direkte
Dialog mit Kunden und Interessenten wird auf ganz andere
Weise möglich. Beides hat aber auch Nachteile: Unternehmen
müssen Ressourcen zur Verfügung stellen. Social-Media-Marketing
beginnt bei der Erstellung von fi rmeneigenen Social-Media-Kanälen,
Konkurrenzanalysen und der Ideenfi ndung. Es geht über Konzep-
tion und fi nanzielle Planung zur Realisierung und mündet in der
Erfolgsanalyse und Konzeption von Nachfolgeprojekten. Für diese
Schritte müssen Mitarbeiter Zeit fi nden. Zudem unterschätzen
viele Unternehmen die Schnelllebigkeit der Social Media, mit der
sie mithalten müssen. Viele Mittelständler verankern ihr Social-
Media- Marketing deshalb in Medien- oder Werbeagenturen und
nehmen hohe Kosten in Kauf.
Doch genau hier springt das duale Studium ein. Social Media
und Onlinemarketing sind heute fester Bestandteil der Lehrinhalte
vieler dualer Studiengänge. So werden junge Mitarbeiter ausgebil-
det, die das für Entscheidungen nötige vorbereitende Know-how
mitbringen. Das Entscheidungswissen ist folglich im Unternehmen,
wo auch das der Agentur fehlende Produkt-Know-how beheimatet
ist. Die Agentur kümmert sich daher nur noch um die Umsetzung.
Somit können in den kleineren und mittelständischen Unternehmen
(KMU) immense Kosten gespart werden.
Das duale Studium geht über pure Theorie hinaus. In aller Regel
sind duale Studenten zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen in
Praxisprojekte eingebunden, die sich mit Fragen zum Social-Media-
Marketing beschäftigen. Gemeinsam mit Dozenten erarbeiten die
Studenten Lösungen. Auf diesem nahrhaften Boden verwachsen
wissenschaftliche Theorie und unternehmerische Praxis. Die
Erfahrung aus diesen Projekten setzen die dual Studierenden
im Anschluss direkt im Unternehmen um. Die Verbindung von
Theorie und Praxis im Studium wird immer beliebter. Für 2014
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Beim dualen Studium verwachsen wissenschaftliche Theorie und unternehmerische Praxis.
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listete die Ausbildung-Plus-Datenbank des Bundesinstituts für
Berufsbildung deutschlandweit rund 1500 duale Studiengänge für
die Erstausbildung; eine Zahl, die sich seit 2004 verdreifacht hat.
Auch auf Forschungsebene lohnt sich für KMUs die Zusammen-
arbeit mit Hochschulen: In Bachelor- oder Master-Theses arbeiten
Studenten Social-Media-Marketingstrategien für Unternehmen
aus. Meist haben sie zuvor ein mehrmonatiges Praktikum im Un-
ternehmen absolviert und kennen dessen Produkte und bisherige
Social-Media-Projekte. Im Rahmen von Promotions- und For-
schungsarbeiten oder Stiftungsprofessuren können sich KMUs das
Expertenwissen der Social-Media-Dozenten zunutze machen. Viele
Lehrende blicken auf jahrelange Erfahrung in der Wirtschaft zurück
und können KMUs sowohl in der Theorie als auch in der Praxis im
Social-Media-Marketing unterstützen.
AUTORDR. CHRISTOPH KEXELGeschäfts-führender Gesell-schafter, Accadis Hochschule Bad Homburgpresse@accadis.com
Berufsbildung 4.0Digitale Berufsausbildung auf dem Vormarsch
Freitag, 11. März, 9.30 bis 16.30 Uhr, IHK Frankfurt
Disruptive Technologien sind
derzeit auf dem Vormarsch und
ziehen gravierende Änderun-
gen in der Arbeitswelt und in
den Wertschöpfungsketten der
Unternehmen nach sich. Dies
führt zu Herausforderungen,
aber auch zu Chancen für die
duale Berufsausbildung. Es geht
längst nicht nur darum, neue
Anwendungen, Tools oder Apps
in die Berufsausbildung zu in-
tegrieren. Es geht auch darum,
Ausbildungsberufe an die digi-
tale Welt anzupassen und die
Medienkompetenz von Ausbil-
dern in Betrieb und Berufsschule
zu verbessern. Die Referenten
gehen zudem der Frage nach,
wie die Digitalisierung zur
Qualitätsentwicklung in der
Ausbildung und im Berufsschul-
unterricht beitragen kann. Die
Teilnahme ist kostenfrei. Pro-
gramm und Anmeldung online
unter www.frankfurt-main.ihk.
de/veranstaltungen. Weitere
Infos: Iris Grieser, IHK Frank-
furt, Aus- und Weiterbildung,
Telefon 0 69 / 21 97-12 23,
E-Mail i.grieser@frankfurt-
main.ihk.de.
Aus- und Weiterbildung
INITIATIVE 1000 CHANCEN
JOBPERSPEKTIVEN BIETEN Im vergangenen Jahr haben die Frankfurter Wirtschaftsjunioren erstmals an der Initiative „1000 Chancen“ teilgenommen.
Dies ist ein gemeinsames Projekt der Wirtschaftsjunioren Deutschland und des Bundesjugendministeriums.
Das Ziel der Wirtschaftsjunioren Frankfurt war es, Jugendlichen
durch die Teilnahme an dem Projekt eine Chance für eine
Ausbildung zu bieten. Angesprochen waren junge Menschen,
die nicht per se die erwarteten Voraussetzungen für die meisten
Unternehmen in Frankfurt mitbringen. Hierzu zählen insbesondere
auch junge Menschen aus anderen europäischen Nationen sowie
Flüchtlinge.
Aus dieser Überlegung heraus hat das Ressort Bildung und Wirt-
schaft der Wirtschaftsjunioren eine Partnerschaft mit den Jugend-
migrationsdiensten in Frankfurt aufgebaut, um insbesondere diesem
Personenkreis eine Jobperspektive anzubieten. Überwiegend waren
dies junge Menschen, die zwischen einem halben und drei Jahren
in Frankfurt leben und dort zur Schule gehen, um ihren Abschluss
zu machen. Daneben erhalten sie intensiven Deutschunterricht,
um ihr Sprachniveau und damit ihre Berufschancen zu verbessern.
Um einen Eindruck von den Interessen und Vorlieben der Ju-
gendlichen zu erhalten, haben die Ehrenamtlichen aus dem Kreis
der Wirtschaftsjunioren Steckbriefe an die Jugendmigrationsdienste
versendet, woraufhin diese durch ein internes Verfahren Jugend-
liche für die Initiative vorgeschlagen haben. Als Ergebnis wurden
25 Jugendliche ermittelt, die an verschiedenen Projekten, wie zum
Beispiel der Orientierungsveranstaltung, Gemeinsam aktiv, der
Berufsbildungsmesse der IHK sowie dem prämierten Projekt Ein
Tag Azubi teilnahmen.
Viele bekannte Unternehmen – wie zum Beispiel Steigenberger
Frankfurter Hof, ATU, Provadis, dm Drogerie Markt, DB Netz und
Rewe – haben sich dem Projekt Ein Tag Azubi angeschlossen. Die
Jugendlichen erhielten einen abwechslungsreichen Praxisalltag
und konnten ihren Berufswunsch hautnah erleben. Förderlich
waren dabei die große Motivation und der Ehrgeiz, der an diesem
Tag bei vielen Jugendlichen zum Vorschein kam – sicherlich der
Hauptgrund, warum im Anschluss sogar einige Praktika und sogar
Ausbildungsverträge vermittelt werden konnten. Hinsichtlich der
Arbeitserlaubnis der Jugendlichen erhielten die Unternehmen wiede-
rum durch die Unterstützung seitens der Fachdienste für Migration
eine umfassende Betreuung.
Aufgrund dieses positiven Ergebnisses haben sich die Wirt-
schaftsjunioren Frankfurt, die Jugendmigrationsdienste und bereits
auch einige Unternehmen entschlossen, in diesem Jahr erneut an
der Initiative 1000 Chancen und insbesondere am Projekt Ein Tag
Azubi am 22. November teilzunehmen.
WEITERE INFOS
Unternehmen, die 2016 an dem Projekt 1000 Chancen teilnehmen
möchten, können sich bei Viola Pawelczyk, Ansprechpartnerin für das
Ressort Bildung und Wirtschaft, unter v.pawelczyk@wj-frankfurt.de
melden. Weitere Infos online unter www.1000-chancen.de und
www.eintagazubi.de.
Die Wirtschaftsjunioren bei der IHK Frankfurt sind ein Netzwerk von
rund 300 Mitgliedern, darunter 200 junge Fach- und Führungskräfte
und Selbstständige von 18 bis 40 Jahren sowie 100 Förderkreismitglie-
der über 40 Jahre. Sie sind Teil der Wirtschaftsjunioren (WJ) Deutsch-
land, organisiert in über 200 WJ-Kreisen mit rund 10 000 aktiven Mit-
gliedern, und gehören dem weltweiten Dachverband Junior Chamber
International (JCI) an. Durch ehrenamtliches Engagement in Projekten
und Aktivitäten bauen die Wirtschaftsjunioren wichtige wirtschaftliche
Fähigkeiten in Führung, Unternehmertum sowie Kommunikation aus.
Weitere Infos online unter www.wj-frankfurt.de.
AUTORENSERDAR ÖZDEMIRRessortleiter 2015, Bildung und Wirt-schaft, Wirtschafts-junioren bei der IHK Frankfurts.oezdemir@wj-frankfurt.de
VIOLA PAWELCZYKRessortleiterin 2016, Bildung und Wirt-schaft, Wirtschafts-junioren bei der IHK Frankfurtv.pawelczyk@wj-frankfurt.de
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Die Initiative „1000 Chancen“ bietet jungen
Menschen eine Ausbildungsperspektive.
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Aus- und Weiterbildung
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RECHTArbeitsunfähigkeit: Rezepte für den Arbeitgeber 56
INTERNATIONALKolumbien, eine Exportplattform für Lateinamerika 54
INNOVATIONMittelstand: Hes si-sche Initiative für Energieberatung 52
STANDORTPOLITIKKommunalwahl: Wirtschaftspolitische Positionen 36
Special Heft | Erscheinungstermin | Anzeigenschluss
04 Mittel- und OsteuropaApril 2016 | 1. 4. 2016 | 8. 3. 2016
05 NachhaltigkeitMai 2016 | 2. 5. 2016 | 8. 4. 2016
06 UnternehmenssicherungJuni 2016 | 1. 6. 2016 | 9. 5. 2016
07 | 08 Metropolregion FrankfurtRheinMainJuli/August 2016 | 1. 7. 2016 | 9. 6. 2016
09 Arbeits- und SozialversicherungsrechtSeptember 2016 | 1. 9. 2016 | 10. 8. 2016
10 Digitale WirtschaftOktober 2016 | 4. 10. 2016 | 9. 9. 2016
SERIE EXISTENZGRÜNDUNG
IM TANDEM ZUM ERFOLGUm zu den Ursprüngen des Frankfurter Unternehmens Mentor Lane zu gelangen, muss man
zunächst etwas weiter reisen – nämlich über den großen Teich. Von dort, genauer aus Kalifornien,
kommt Colin Berr, der Initiator eines Mentoringprogramms für das RheinMain-Gebiet.
Beim Umzug nach Deutschland
hat Colin Berr vor allem seine
Begeisterung für das Konzept des
Mentorings mitgebracht, das in
den USA eine längere Tradition
als in Deutschland hat. Nicht
nur das kältere Wetter, auch die
deutsche Gründerszene hatte
es Berr angetan, sodass er nach
seinem Studium (Internationales
Management und BWL) in den
USA die Möglichkeit wahrnahm,
bei einem Mentoringprogramm in
Deutschland mitzuarbeiten. „Das
ist jedoch nach drei Monaten
auseinandergegangen, weil wir
unterschiedliche Vorstellungen
von Strategie und Methoden
hatten“, sagt Berr. Von seinem
ersten Scheitern dort ließ er sich
nicht unterkriegen und hatte den
Ehrgeiz, ein eigenes Programm
zu starten und damit auch die
eigenen Vorstellungen umzu-
setzen. So kam es zur Gründung
von Mentor Lane. Geholfen hat
ihm über all die Zeit sein eigener
Mentor, der ihm beistand und die
ersten Schritte begleitete.
Am Anfang stand vor allem
die Frage der Finanzierung im
Raum. Berr schaute sich verschie-
dene Finanzierungsmöglichkeiten
an. Drei Monate nach Gründung
konnte er sich noch selbst fi nan-
zieren, ab da lief ein KfW-Kredit
an. An zweiter Stelle stand für
ihn die Frage der Vernetzung.
Sein Ziel war es, möglichst viele
Gründer und Gleichgesinnte ken-
nenzulernen. Deswegen besuchte
er viele Veranstaltungen in der
RheinMain-Region. Zur selben
Zeit war Martin Kreitschmann
ebenfalls auf der Suche nach einer
Idee, die ihn begeistert und der
er sich anschließen kann. Beim
Kennenlernen stellte Berr seine
Idee vor und fragte Kreitschmann,
ob er mitmachen wolle. Somit
hatte Mentor Lane seinen zweiten
Gründer.
Schon nach kurzer Zeit war
klar, dass noch ein Entwickler im
Team fehlte. „Einen CTO braucht
man immer, aber die sind auch
immer schwer zu fi nden“, erzählt
Berr. Als zufällig im Büro nebenan
auf dem Goethe-Unibator-Flur
an der Uni ein anderes Start-
up aufgelöst wurde, wechselte
Fabian Golle als Entwickler zu
Mentor Lane. Er arbeitet seit ei-
nigen Jahren als IT-Freelancer und
Das Mentor-Lane-Gründerteam um Colin Berr (2. v. r.), Martin Kreitschmann (1. v. l.) und Fabian Golle (1. v. r.).
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studiert nebenher Informatik. „Bei
uns kam einfach alles Know-how
zusammen“, sagt Kreitschmann.
Das ist zum einen Berrs Erfahrung
als Mentor und Mentee, Golles
Erfahrung als IT-Spezialist und
Kreitschmanns Talent als Allroun-
der, sich Dinge schnell aneignen
zu können. „Das Team ergänzt
sich sehr gut. Wir haben genau
die richtige Mischung aus brem-
sen, antreiben und korrigieren“,
sagt Kreitschmann. Anfang 2015
war dann der offizielle Start von
Mentor Lane.
Das Konzept des Netzwer-
kens hat Berr mit seinem Team
beibehalten, um an erste Kun-
den zu kommen. „Es war eine
schöne Überraschung, wie gut
uns Weiterempfehlungen gehol-
fen haben“, so Berr. „Dadurch
konnten wir die ersten Sprün-
ge machen.“ Durch Liveevents,
wie einem Launch auf der Auf-
schwung-Messe mit kostenlosem
Matching, konnten die Gründer
viele Kontakte knüpfen. Unter-
schlupf haben sie beim Goethe-
Unibator gefunden, der für einen
bestimmten Zeitraum einen Raum
zu vergünstigten Konditionen zur
Verfügung stellt. Ende Februar ist
die Zeit abgelaufen und der Aus-
zug steht an. Für die Zeit danach
schwebt den Gründern eine Ko-
operation mit einem Café vor, eine
Art Mentorencafé. Falls der Plan
nicht so schnell in die Tat umzu-
setzen ist, haben sie aber auch
noch ein paar Ideen als Back-up
in der Schublade. Dabei haben
sie die Härten des Frankfurter
Büromarkts schon einmal zu spü-
ren bekommen. Warum die Wahl
für den Sitz des Unternehmens
trotzdem auf Frankfurt fiel? „Wir
wollen Teil einer aufblühenden,
aufstrebenden Start-up-Szene
sein“, sagt Berr. Diese sehen die
drei gerade in Frankfurt, in dessen
Gründerszene sich seit einem Jahr
sehr viel tut.
Doch wie funktioniert nun das
Mentoringprogramm? Ein Mentee
will sich beruflich weiterentwi-
ckeln. Er meldet sich bei Mentor
Lane zum Mentorenprogramm
für Berufstätige an. Er erhält ei-
nen Matching-Fragebogen, der
seine Ziele, Werte und Interessen
abfragt. Durch einen Matching-
Algorithmus und die wachsamen
Augen der Mentor-Lane-Gründer
findet das System den passenden
Mentor und das Mentoringpro-
gramm beginnt.
Sechs Monate lang wird sich
der Mentee in selbst festgelegten
Abständen mit seinem Mentor
treffen. Am Anfang haben der
Mentor und der Mentee sich ge-
meinsame Ziele gesetzt und über
die gegenseitigen Erwartungen
gesprochen. Während der sechs
Monate dienen diese als Richt-
werte für das gemeinsame halbe
Jahr. Das Team von Mentor Lane
steht den beiden dabei die ganze
Zeit über beratend zur Seite.
Den Algorithmus, der Mentor
und Mentee auf der Plattform zu-
sammenbringt, haben die Gründer
von Mentor Lane selber entwi-
ckelt. Dennoch ist der Algorithmus
ständig in Entwicklung und soll
als Nächstes beispielsweise im
Bereich der Persönlichkeitsent-
wicklung verstärkt werden. Trotz
Algorithmus läuft der Matching-
prozess nicht komplett automa-
tisiert ab. Das Programm macht
Vorschläge, welche Personen zuei-
nander passen könnten. Berr, Golle
und Kreitschmann schauen sich
aber jedes Match noch persönlich
an, ob es wirklich passt. Wenn
einmal kein Match gefunden oder
im Laufe eines bereits laufenden
Mentorenprogramms erkennbar
wird, dass die Chemie doch nicht
stimmt oder die Ziele nicht er-
reicht werden, machen sich die
Gründer auf die Suche nach einem
anderen Mentor.
Mit dieser Methode sind mitt-
lerweile rund 70 bis 80 Matches
zustande gekommen. Im Rhein-
Main-Gebiet gibt es mittlerweile
300 verfügbare Mentoren. Sie
kommen aus den unterschied-
lichsten Bereichen, sind CEOs,
Unternehmensgründer oder auch
Unternehmensberater, kommen
aus der Privatwirtschaft oder
dem öffentlichen Sektor. Auch
die Mentees sind bunt gemischt,
sie sind beispielsweise Berufsein-
steiger oder Jungunternehmer.
Mit ihrem Programm fo-
kussiert sich Mentor Lane fast
ausschließlich auf die berufliche
und persönliche Weiterentwick-
lung. Hauptzielgruppen sind da-
bei Gründer und Berufstätige.
Auf diese wird sich Mentor Lane
auch in Zukunft fokussieren, vor
allem im Bereich Marketing.
„Das Produkt an sich steht jetzt
und das Matching funktioniert.
Jetzt ist die Frage, auf welche
der beiden Zielgruppen wir das
Marketing ausrichten sollen“, sagt
Kreitschmann.
Die am häufigsten angefrag-
ten Themen sind vor allem die
berufliche Weiterentwicklung
unter Young Professionals und
alle Fragen rund um die Unterneh-
mensgründung. „Die Verteilung
liegt momentan bei fifty-fifty“,
sagt Berr. Im Bereich der berufli-
chen Weiterentwicklung geht es
den Mentees vor allem um Fragen,
wie sie im Unternehmen wachsen
und eine Führungspersönlichkeit
werden können. Unternehmens-
gründer möchten beim Mentoring
zum Beispiel ergründen, wie sie
ihr Unternehmen weiterentwi-
ckeln können. Einnahmen hat
das junge Unternehmen durch die
Programmgebühr, die die Mentees
zahlen. Die Mentoren arbeiten alle
ehrenamtlich. Bis zum ersten Ge-
halt nach etwa anderthalb Jahren
wurde Mentor Lane durch Kredite
getragen.
Ein Bereich von Mentor Lane,
den die Gründer noch ausbauen
wollen, ist das Messen von Erfol-
gen des Mentorings. Bisher fußt
die Messung auf der Rückspra-
che mit den Teilnehmern, wie das
Mentoring gelaufen ist. Doch oft
zeigen sich Effekte erst nach zwei
bis drei Jahren und sind dann noch
interessanter. Ein Ziel für dieses
Jahr ist, die Präsenz im Rhein-
Main-Gebiet zu verstärken und
sich später auf ganz Deutschland
und Europa auszubreiten.
KONTAKT
Mentor Lane
Senckenberganlage 31
60325 Frankfurt
Telefon 0 69 / 34 87 46 01
E-Mail hello@mentorlane.com
Internet www.mentorlane.com
Weitere Kontaktadressen und
Infos zum Thema Existenz-
gründung bei der IHK Frank-
furt, Team Finanzplatz, Unter-
nehmensförderung, Starthilfe,
Börsenplatz 4, 60313 Frank-
furt, Telefon 0 69 / 21 97-20 10,
E-Mail unternehmensfoerde-
rung@frankfurt-main.ihk.de.
AUTORINANNA KÜCHLERReferentin, Unternehmens-kommunikation, IHK Frankfurta.kuechler@frank-furt-main.ihk.de
IHK WirtschaftsForum 03.16 29
Unternehmensreport
IHK-KONJUNKTURUMFRAGE
STIMMUNGSHOCH TROTZ TURBULENZENDie hessischen Unternehmen bewerten ihre aktuelle Geschäftslage so positiv wie lange nicht. Die Kauflaune der
privaten Haushalte und der niedrige Ölpreis lassen die Lagebeurteilung auf ein Fünfjahreshoch steigen.
Die Stimmung der hessischen Un-
ternehmen ist trotz der unsicheren
Entwicklung der Weltwirtschaft
ungetrübt: 47 Prozent der Unter-
nehmen schätzen ihre derzeitige
Geschäftslage als gut ein, nur acht
Prozent berichten in der Umfrage
zum Jahresbeginn von schlecht
laufenden Geschäften. Die Betriebe
blicken auch zuversichtlich in die
Zukunft. Jedes vierte Unterneh-
men erwartet für die kommenden
Monate noch bessere Geschäf-
te, 62 Prozent rechnen mit einer
gleichbleibenden Entwicklung. Der
Geschäftsklimaindex verbessert
sich auf hohem Niveau um drei
Punkte und liegt über alle Bran-
chen hinweg bei 124 Punkten.
Vor allem die Industriebetriebe
legen zu, ihr Geschäftsklimaindex
verbessert sich um starke acht auf
überdurchschnittliche 126 Punkte.
Die Beschäftigungssituation
wird sich auch 2016 überdurch-
schnittlich gut entwickeln. Fast
jedes fünfte Unternehmen rechnet
mit einem Personalaufbau, nur
zwölf Prozent planen Stellen-
streichungen. Der Stellenaufbau
geht vor allem von den unter-
nehmensbezogenen Dienstleis-
tern aus: 27 Prozent wollen neue
Arbeitsplätze schaffen, nur neun
Prozent planen, ihre Belegschaft zu
reduzieren. Das Investitionsklima
kommt hingegen nur langsam in
Fahrt. Zwar wollen 24 Prozent
der Unternehmen ihr Investitions-
volumen ausweiten, 17 Prozent
rechnen aber mit geringeren In-
vestitionsbudgets. Vor allem aus
der Verkehrswirtschaft und von
den unternehmensbezogenen
Dienstleistern kommen Investi-
tionsimpulse. Bei ihnen liegt der
Saldo aus positiven und negativen
Antworten mit zehn beziehungs-
weise elf Punkten deutlich im Plus.
Die positiven Wachstumssig-
nale aus den Vereinigten Staa-
ten – Hauptabnehmer hessischer
Exporte – und aus Europa lassen
die hessischen Exporteure trotz
weltwirtschaftlicher Krisen zu-
versichtlich in die Zukunft blicken:
90 Prozent der Unternehmen rech-
nen in den kommenden Monaten
mit einem zunehmenden oder
stabilen Exportvolumen. Unklar
ist jedoch, wie sich der historisch
niedrige Ölpreis auf das weltwirt-
schaftliche Gefüge auswirkt. Zwar
überwiegen momentan die Vortei-
le. Den Verbrauchern steht mehr
Geld für andere Konsumgüter zur
Verfügung, die Verkehrsbetrie-
be profitieren von den niedrigen
Kraftstoffpreisen und die Industrie
kann ihre Produktionskosten sen-
ken. Dennoch hat der Ölpreisverfall
nicht nur positive Auswirkungen.
Einige erdölexportierende Länder
sitzen in der Preisfalle und sehen
ihre Staatshaushalte bedroht. Wie
sich diese Verwerfungen auf die
Weltmärkte auswirken, ist nicht
absehbar. Klar ist jedoch, dass sich
derartige Krisen auch auf die Un-
ternehmen im Exportland Hessen
auswirken können.
IHK-KONJUNKTURUMFRAGE HESSEN
Die IHK Frankfurt befragt dreimal jährlich mehr als 9 000 hessische
Unternehmen zu ihren Einschätzungen der konjunkturellen Entwick-
lung. Der komplette Bericht kann online unter www.ihk-hessen.de/
konjunkturbericht abgerufen werden. Unternehmen, die Interesse an
einer Teilnahme haben, melden sich bei Franziska Honheiser, E-Mail
f.honheiser@frankfurt-main.ihk.de.
AUTORENDR. RALF GERUSCHKATGeschäftsführer, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwick-lung, IHK Frankfurtr.geruschkat@frank- furt-main.ihk.de
FRANZISKA HONHEISERReferentin, Wirt-schaftspolitik und Metropolenentwick-lung, IHK Frankfurtf.honheiser@frank- furt-main.ihk.de
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GESCHÄFTSKLIMA FÜR ALLE BRANCHEN IN HESSEN
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IHK WirtschaftsForum 03.1630
VÄTERBAROMETER
ERFOLGSFAKTOR FAMILIEEine Befragung des Bundesfamilienministeriums zeigt: Deutschlands Männer wünschen sich väterbewusste Arbeit-
geber. Deutschlands Arbeitgeber glauben, dass sie das schon längst sind, weil sie sich familienfreundlich nennen.
Warum sollte sich ein Betrieb
in einer typischen Männerbran-
che um familienfreundliche
Personalpolitik kümmern? Mit
Freundlichkeit allein ist ihm bei
wachsendem Fachkräftebedarf
nicht geholfen. Er braucht eine
Zukunfts- und Personalstrategie,
die familienbewusst und damit
auch väterbewusst ist. Off en-
bar adressieren Arbeitgeber ihre
durchaus vorhandenen Angebote
noch nicht richtig und treff en die
Bedürfnisse der Mitarbeiter nur
ungenau.
Das erste Väterbarometer von
„Erfolgsfaktor Familie“ zeigt diese
Unterschiede zwischen Wahrneh-
mung und Wirklichkeit beim The-
ma väterbewusste Personalpolitik
auf. Repräsentativ befragt wurden
rund 1000 abhängig beschäftigte
Väter mit minderjährigen Kindern
und rund 300 Arbeitgeber aller
Branchen und Größen.
Die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie zu realisieren, ist für
Väter noch schwerer als für Müt-
ter. Viele fühlen sich vom Arbeit-
geber nicht genügend unterstützt.
Dabei haben viele Unternehmen
bereits entsprechende Angebote
im Programm. Off enbar nehmen
Arbeitgeber und beschäftigte Vä-
ter die Chancen für Männer, Fami-
lie und Beruf unter einen Hut zu
bekommen, unterschiedlich wahr.
So wünschen sich mehr als die
Hälfte der für das Väterbarometer
befragten Männer (54 Prozent)
kürzere Arbeitszeiten, 20 Prozent
möchten über die Lage der Arbeits-
zeit fl exibler entscheiden können.
Die meisten Arbeitgeber sagen,
dies sei möglich, und vier von fünf
Arbeitgebern bieten nach eigenen
Angaben auch Teilzeit an – für
beide Elternteile. Bei jedem zwei-
ten Arbeitgeber ist zudem mobiles
Arbeiten möglich.
Allerdings wissen viele Väter
davon nichts. Weniger als ein Drit-
tel sagen, es gebe für sie die Mög-
lichkeit, in Teilzeit zu arbeiten oder
ins Homeoffi ce zu gehen. Zudem
geben 40 Prozent der befragten
Väter an, es sei für sie nur schwer
oder gar nicht möglich, kurzfristig
freizubekommen, wenn spontan
die Kinderbetreuung ausfällt. Aber
nur 13 Prozent der Arbeitgeber
räumen ein, dass sie dies nicht
ermöglichen.
Dass sich beim Thema vä-
terbewusste Personalpolitik in
den Betrieben etwas tut, zeigt
sich daran, dass jüngere Väter
unter 30 Jahren ihre Arbeitgeber
in einigen Bereichen signifi kant
besser einschätzen. Hier scheint
sich ein Bewusstseinswandel in
den Unternehmen abzuzeichnen,
dass familiäre Verantwortung von
Vätern selbstverständlicher wird.
Fazit des Väterbarometers: Bei der
väterbewussten Personalpolitik in
Unternehmen gibt es noch viel
Potenzial nach oben. Arbeitgeber
müssen ihre Angebote besser be-
kannt machen und passgenauer
auf Väter zuschneiden. Dann kön-
nen sie auch entsprechend von der
höheren Arbeitgeberattraktivität
profi tieren.
Offi ziell richten Unternehmen
sich mit ihren familienfreundli-
chen Maßnahmen an beide Ge-
schlechter. Die Frage nach der
gezielten Ansprache von Män-
nern, nach einer väterbewussten
Personalpolitik kann für ein Un-
ternehmen die Nagelprobe sein,
wie ernst es ihm ist. Oft steckt
noch in den Köpfen, dass famili-
enfreundliche Maßnahmen eine
nette Sozialleistung für Mütter
sind. Werden die gleichen Ange-
bote väterbewusst ausgestaltet
und wahrgenommen, können
sie als Teil der strategischen be-
trieblichen Zukunftsplanung ernst
genommen werden. Dann geht
es um Gewinnung, Bindung und
Sicherung von Fachkräften, die
als ganze Menschen mit beruf-
lichen und familiären Bedarfen
und Interessen wahrzunehmen
sind. In diesem Sinne nutzt eine
väterbewusste Personalpolitik al-
len: den Vätern, den Müttern und
den Betrieben, die sich damit die
richtigen Teams für ihre Zukunft
sichern.
KONTAKT
Hessenstiftung – Familie hat
Zukunft , Darmstädter Stra-
ße 100, 64625 Bensheim, Te-
lefon 0 62 51 / 70 05 31, E-Mail
u.kuther@hessenstiftung.de,
Internet wwww.hessenstif-
tung.de
AUTORDR. ULRICH KUTHERGeschäftsführer, Hessenstiftung – Familie hat Zu-kunft, Bensheimu.kuther@hes-senstiftung.de
Väter haben es nach wie vor schwerer, Beruf
und Familie miteinander zu vereinbaren.
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IHK WirtschaftsForum 03.16 31
Standortpolitik
FRANKFURTER IMMOBILIENBÖRSE
WOHNUNGSMARKTBERICHT 2015 I2016
MietwohnungenDie Befragung der Mitglieder
der Frankfurter Immobilienbör-
se ergab, dass auch in 2015 in
einigen Stadtteilen Frankfurts
wieder leichte Mietpreissteige-
rungen festzustellen sind. In vielen
Stadtteilen blieben die Mietpreise
jedoch stabil. Leichte Anstiege in
der Spitze wurden beispielsweise in
den Bereichen Altstadt, Innenstadt,
Bahnhofsviertel, Bockenheim, Reb-
stock, Bornheim, Europaviertel,
Gutleutviertel, Gallus und Ostend
festgestellt. Höhere Schwerpunkt-
mieten wurden zum Beispiel in den
Stadtteilen Bornheim, Westend
und Westhafen sowie in einigen
Stadtteilen des Frankfurter Wes-
tens und Ostens registriert.
In Frankfurt werden für Woh-
nungen mittlerer bis guter Aus-
stattungsqualität unverändert
Mietpreise zwischen sieben und
16,50 Euro pro Quadratmeter
erzielt. Je nach Ausstattung und
Lage werden diese Preisspannen
im Westend und in ausgesuch-
ten Einzelfällen wieder deutlich
überschritten.
In den Landkreisen begin-
nen die Mietpreise bei vier Euro
pro Quadratmeter in einzelnen
Gemeinden des hinteren Hoch-
taunuskreises und reichen bis zu
13,50 Euro pro Quadratmeter in
Königstein und Kronberg bezie-
hungsweise 13 Euro pro Quadrat-
meter in Bad Homburg, Oberursel
und Bad Soden. Wie bereits im
Vorjahr blieben die Mieten rela-
tiv konstant. In Eschborn, Fried-
richsdorf, Kelkheim und Kronberg
wurde eine geringfügige Miet-
preissteigerung im Bereich der
Schwerpunktmiete beobachtet,
in Kronberg, Königstein, Kelkheim
und Hofheim auch ein leichter
Anstieg in der Spitze.
Die Nachfrage nach Mietwoh-
nungen, vor allem in Frankfurt
sowie in den bevorzugten Kern-
stadtlagen des Main-Taunus-Krei-
ses und des Hochtaunuskreises,
bleibt nach wie vor sehr hoch.
Wie schon in den Vorjahren steht
der hohen Nachfrage im unteren
Preissegment kein ausreichendes
Angebot gegenüber.
EigentumswohnungenDer Trend der Vorjahre hat sich
auch in 2015 fortgesetzt. Beim
Verkauf von Eigentumswohnun-
gen sind sowohl in Frankfurt als
auch im Vordertaunus zum Teil
deutliche Preissteigerungen zu
verzeichnen. Die Nachfrage nach
Wohneigentum, insbesondere als
Kapitalanlage, bleibt ungebrochen.
Das Angebot kann diese Nachfrage
in vielen Gemeinden und Stadttei-
len nach wie vor nicht bedienen.
Im Stadtgebiet von Frankfurt
werden für Eigentumswohnungen
Kaufpreise von bis zu 8 000 Euro
pro Quadratmeter erzielt. Im
Westend werden für Neubauwoh-
nungen im gehobenen Segment
vereinzelt auch Verkaufspreise
von über 10 000 Euro pro Quad-
ratmeter erreicht. Für Spitzen-
immobilien werden aber auch in
anderen Stadtteilen solche Preise
erreicht. Wiederverkaufspreise für
Wohnungen mit einfacher Aus-
stattungsqualität beginnen in den
Frankfurter Randlagen bei etwa
1000 Euro pro Quadratmeter.
In den Landkreisen liegen die
Preise für Eigentumswohnungen
in der Regel zwischen 800 und
4 800 Euro pro Quadratmeter. Die
höchsten Preise im Main-Taunus-
Kreis werden mit 4 800 Euro in
Bad Soden und mit 4 500 Euro
in Hofheim erreicht, im Hoch-
taunuskreis mit 4 800 Euro in
Bad Homburg und Oberursel. Für
Neubauwohnungen im Vordertau-
nus können vereinzelt aber auch
höhere Preise erzielt werden.
Reihenhäuser und DoppelhaushälftenFür Reihenhäuser und Doppel-
haushälften werden in Frankfurt
Preise zwischen 150 000 und
750 000 Euro erzielt, abhängig
von Größe und Lage der Immo-
bilie. In den Spitzenlagen des
Nordends und von Bockenheim,
besonders im Holzhausenviertel
und im Diplomatenviertel, können
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IHK WirtschaftsForum 03.1632
für Reihenhäuser und Doppel-
haushälften auch deutlich höhere
Preise erzielt werden.
In den Landkreisen liegen
die Preise in der Regel zwischen
90 000 und 650 000 Euro. Die
große Preisspanne ergibt sich da-
durch, dass in die Betrachtung der
Preisstruktur auch Gebäude mit
einfacherer Ausstattungsqualität
und hohem Sanierungsaufwand
einbezogen werden. Aufgrund des
begrenzten Angebots können im
Neubausegment auch hier zum
Teil deutlich höhere Verkaufsprei-
se erzielt werden.
Frei stehende Einfami-lienhäuser und größere DoppelhaushälftenIm Segment der frei stehenden
Einfamilienhäuser und größeren
Doppelhaushälften ergeben sich
für Frankfurt Preise zwischen
170 000 und 1,4 Millionen Euro.
In den Landkreisen beginnen
die Preise bei 100 000 Euro im
hinteren Hochtaunuskreis und
sind nach oben nicht limitiert.
Für Spitzenimmobilien sowohl in
Frankfurt als auch in den Land-
kreisen können mehrere Millionen
Euro aufgerufen werden. Im obe-
ren Preissegment liegt unverän-
dert der Vordertaunus, deutlich
niedrigere Kaufpreise werden in
den nicht optimal angebundenen
Taunusgemeinden erzielt.
BaugrundstückeDie Nachfrage nach Baugrundstü-
cken in präferierten Lagen mit gu-
ter Infrastruktur und Anbindung
ist unverändert hoch. Im Vergleich
zum Vorjahr konnten daher in
vielen Gemeinden wieder höhere
Preise registriert werden. In den
Landkreisen reicht die Preisspanne
von 80 Euro in Weilrod bis zu
1200 Euro pro Quadratmeter in
Bad Homburg. Die Quadratme-
terpreise von Baugrundstücken
für den Mietwohnungsbau sind
sehr unterschiedlich, da sie vom
Verhältnis der baurechtlich zu
realisierenden Wohnfläche zur
Grundstücksfläche bestimmt wer-
den. Im Durchschnitt wurden für
Baugrundstücke in guten Lagen
Preise von 500 Euro pro Quadrat-
meter realisierbarer Wohnfläche
vereinbart und in Spitzenlagen
entsprechend mehr.
RenditeobjekteDie Nachfrage nach Renditeobjek-
ten im Wohnbereich ist weiterhin
sehr hoch. Private und institutio-
nelle Investoren setzen auf Investi-
tionen in Wohnimmobilien als be-
ständige Wertanlage. Dieser hohen
Nachfrage steht ein deutlich zu
geringes Angebot gegenüber. Dies
führte vor allem in den stark nach-
gefragten Frankfurter Stadtteilen
zu Steigerungen der Kaufpreise, die
im Bereich des 13- bis 27-Fachen
der Netto-Jahreskaltmiete liegen.
Im Westend liegen sie teilweise
auch beim über 30-Fachen der
Netto-Jahreskaltmiete. In den
Landkreisen liegen die Kaufpreise
im Bereich des Neunfachen der
Netto-Jahreskaltmiete im hinte-
ren Hochtaunus und reichen bis
zum 20-Fachen in Bad Homburg,
Oberursel und Eschborn. Bestimmt
werden die Multiplikatoren durch
die jeweilige Einstiegs- bezie-
hungsweise Bestandsmiete bei
Erwerb.
FazitIn der von der Frankfurter Im-
mobilienbörse im Oktober 2015
durchgeführten Untersuchung
des Wohnimmobilienmarktes im
Bezirk der IHK Frankfurt hat sich
der Trend der Vorjahre verfestigt.
Nach wie vor besteht ein erhebli-
cher Nachfrageüberhang in nahezu
allen Segmenten des Wohnim-
mobilienmarktes. Vor allem in
den innerstädtischen Bezirken
Frankfurts und in den begehrten
Wohnlagen des Vordertaunus sind
durch die konstant hohe Nachfra-
ge weiterhin steigende Preise zu
verzeichnen. Wie in den zurück-
liegenden Jahren auch, steigen die
Preise für Wohneigentum dabei
schneller als die Mieten. Diese
Entwicklung wird durch das noch
immer relativ niedrige Zinsniveau
gefördert, das nach wie vor einen
guten Einstieg in Immobilieninves-
titionen ermöglicht.
Die sehr unterschiedlichen
Lagequalitäten, Infrastrukturaus-
stattungen und Entfernungen zum
Oberzentrum Frankfurt und zum
Flughafen lassen sich deutlich
an den ermittelten Marktdaten
ablesen. Vor allem die Anbindung
an den öffentlichen Personennah-
verkehr, die soziale Infrastruktur
(beispielsweise Kindergärten,
Schulen, Ärzteversorgung) so-
wie die vorhandenen Einkaufs-
möglichkeiten für den täglichen
Bedarf wirken sich erheblich auf
die Nachfrage und somit auf die
Preisgestaltung aus.
Das starke Bevölkerungs-
wachstum in Frankfurt und in
vielen angrenzenden Gemeinden
wird auch in den kommenden
Jahren für eine weiterhin hohe
Nachfrage auf dem Wohnungs-
markt sorgen. Alleine Frankfurt
soll nach jüngsten Prognosen bis
2030 um weitere 100 000 Ein-
wohner wachsen. Bei diesen Zah-
len sind die Anforderungen an den
Wohnungsmarkt durch die derzei-
tige Flüchtlingssituation noch gar
nicht eingerechnet. Hierdurch
wird sich der Wohnungsbedarf
noch einmal deutlich erhöhen.
Diese Entwicklung zielt direkt
auf die Zukunftsfähigkeit der Re-
gion, da seitens der Wirtschaft
in den kommenden Jahren nicht
nur Bedarf an akademisch qua-
lifizierten Fachkräften, sondern
vor allem Bedarf an technisch
und kaufmännisch qualifizierten
Fachkräften bestehen wird. Diese
Fachkräfte sind auf preisgünsti-
gen Wohnraum angewiesen. Es
bleibt daher eine der größten
Herausforderungen in Frank-
furtRheinMain, eine angemes-
sene Wohnraumversorgung für
Fachkräfte mit geringen bis mitt-
leren Einkommen zu ermöglichen.
Bedarf besteht insbesondere im
Geschosswohnungsbau entlang
der zentralen Achsen des öffent-
lichen Personennahverkehrs. Ne-
ben der Ausweisung zusätzlicher
Wohnbaulandentwicklungsareale
kommt der zügigen Aktivierung
bereits ausgewiesener Areale
hierbei eine entscheidende Be-
deutung zu.
WOHNUNGSMARKTBERICHT 2015 / 2016
Die Broschüre „Wohnungsmarktbericht, Ausgabe 2015 / 2016“ kann on-
line unter www.frankfurt-main.ihk.de/wohnungsmarktbericht herunter-
geladen werden. Bestellung der kostenlosen Printversion: IHK Frankfurt,
Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, Sebastian Trippen, Tele-
fon 0 69 / 21 97-12 15, E-Mail s.trippen@frankfurt-main.ihk.de.
FRANKFURTER IMMOBILIENBÖRSE
Die Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt ist ein Zusam-
menschluss von Maklern, Sachverständigen, Entwicklern, Verwaltern
und weiteren rund um die Immobilie engagierten Unternehmen und
Ins titutionen. Eines ihrer wichtigsten Ziele ist es, die Markttransparenz
auf dem Immobilienmarkt im IHK-Bezirk Frankfurt weiter zu verbes-
sern. Zudem bietet die Immobilienbörse ein Forum für den fachlichen
Austausch zwischen Immobilieninteressierten. Kontakt: IHK Frankfurt,
Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, Sebastian Trippen, Te-
lefon 0 69 / 21 97-12 15, E-Mail s.trippen@frankfurt-main.ihk.de. Infos
online unter www.frankfurter-immobilienboerse.ihk.de.
IHK WirtschaftsForum 03.16 33
Standortpolitik
INDUSTRIE 4.0
FLUCH ODER SEGENDie beiden Keynote Speaker des 6. Demografiekongresses über die Veränderungen
der Arbeitswelt, die speziellen Entwicklungen in FrankfurtRheinMain und die zentralen
Botschaften ihres Vortrags.
Herr Brzeski, bedeutet Indus-trie 4.0 Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt? BRZESKI: Das kann man wis-
senschaftlich nicht genau be-
legen. Das veränderte Umfeld,
die veränderte Welt, in der
Industrie 4.0 stattfindet, ist
für Deutschland sowohl Fluch
als auch Segen. Als Industrie-
nation wurde es höchste Zeit,
dass wir uns auf die Anfor-
derungen der Digitalisierung
einstellen. Deutlich ist, dass
in der globalisierten Welt die
Wahrscheinlichkeit groß ist,
dass Arbeitsplätze verschwin-
den werden und neue entste-
hen. Unterm Strich werden sich
Tätigkeiten und ganze Berufs-
bilder verändern.
Wie sehen Sie die Entwicklungen speziell in FrankfurtRheinMain? BRZESKI: Vor allem der Finanz-
sektor wird in den kommenden
Jahren noch vielen Veränderun-
gen unterliegen. Gleichzeitig
bleibt die strategische und infra-
strukturelle Lage der Region ein
wichtiges Plus im internationalen
Wettbewerb.
Sie sind einer der Keynote Speaker auf dem 6. Demogra-fiekongress am 14. April. Was erwartet uns in Ihrer Keynote? BRZESKI: Sicherlich keine Keynote
gegen Roboter. Meine Aufgabe
bei der Keynote ist es, die Zuhö-
rer zum Denken und Diskutieren
anzuregen. Ich werde mich dabei
auf die potenziellen negativen
Folgen von Automatisierung und
Robotisierung richten. Es wird ein
Denkanstoß mit Augenzwinkern.
Sie haben einen Wunsch frei: Wie wünschen Sie sich die Ar-beitswelt in 20 Jahren?BRZESKI: Mobil, flexibel, inter-
national und herausfordernd. Ich
wünsche mir eine Arbeitswelt, in
der jeder Einzelne sich nach sei-
nem Können und Wollen optimal
einbringen und entfalten kann.
Am liebsten Hand in Hand mit
den Robotern der Zukunft.
6. DemografiekongressDonnerstag, 14. April, 10 bis 16 Uhr, IHK Frankfurt
„FrankfurtRheinMain – 4.0 im
Licht der Zukunft“ ist das Motto
des diesjährigen Demografie-
kongresses. In den Beiträgen
und Diskussionen geht es unter
anderem um zentrale Fragen
zum Themenkomplex Indus-
trie 4.0: Jobmotor oder Jobkiller?
Flexibilisierung der Arbeit oder
Entgrenzung? Und welche Zu-
kunftsszenarien für Mobilität,
Gesundheit und Familien werden
durch Industrie 4.0 realistisch?
Der Kongress wird gemeinsam
von 13 Partnern, darunter die
IHK Frankfurt, unter dem Dach
des Demografienetzwerks Frank-
furtRheinMain durchgeführt.
Nach den Keynotes und dem
Bistro-Talk am Vormittag be-
handeln am Nachmittag drei
Foren (Arbeit 4.0, Metropolre-
gion, Willkommenskultur) ver-
schiedene Aspekte von Frank-
furtRheinMain 4.0. Die Teilnahme
kostet 150 Euro plus Mehrwert-
steuer (90 Euro für Vertreter von
Kommunen und Mitglieder von
Arbeitskreisen des Demografie-
netzwerks FrankfurtRheinMain).
Infos und Anmeldung: Mandel-
kern, Kongressorganisation, Te-
lefon 0 69 / 7 16 75 80 24, E-Mail
j.cimring@mandelkern.de, Inter-
net www.demografienetzwerk-
frm.de.
Carsten BrzeskiChefvolkswirt, ING-DiBa, Frankfurt
IHK WirtschaftsForum 03.16
Standortpolitik
34
Frau Dr. Hofmann, bedeutet Industrie 4.0 Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt? HOFMANN: Industrie 4.0 steht für
vieles: für den Einsatz von ver-
netzten Produktionstechnologien,
für Anlagen und Maschinen, die
sich selber steuern und keinen
menschlichen Eingriff mehr brau-
chen, für erschreckende Statistiken
zum voraussichtlichen Wegfall von
Jobs, aber auch für große Chancen
in einem exportorientierten, tech-
nologieintensiven Land mit großer
Historie und großen Erfolgen. Eines
ist sicher: Die Debatte um die Chan-
cen und Risiken hat in 2015 breite
Fahrt aufgenommen und einen
breiten Diskurs der Sozialpartner,
der breiten Öffentlichkeit erbracht.
Als arbeitswissenschaftliches Insti-
tut sehen wir vor allem die Chancen,
aber auch einen großen Bedarf an
bewusster Gestaltung, spezifischer
Forschung und eine breite Debatte
um die Bedeutung von Arbeit für
unsere Gesellschaft.
Wie sehen Sie die Entwicklungen speziell in FrankfurtRheinMain? HOFMANN: Die Region ist geprägt
durch einen starken Dienstleis-
tungssektor, wichtige Logistikun-
ternehmen, große Wirtschaftskraft
und eine gute Infrastruktur sowie
eine gute Bildungslandschaft –
alles sehr gute Voraussetzungen
für einen chancenorientierten
Umgang mit der Thematik.
Sie sind einer der Keynote Speaker auf dem 6. Demogra-fiekongress am 14. April. Was erwartet uns in Ihrer Keynote?HOFMANN: Meine Keynote hat den
Titel: „Arbeit 4.0: Die Chancen nut-
zen“. Ich möchte gerne aufzeigen,
dass unter dem Begriff der „Arbeit
4.0“ eine Vielzahl von Trends und
Entwicklungen subsumiert wer-
den, die große Chancen bieten.
Dazu gehören eine weitgehende
Mobilisierung und Flexibilisierung
von Arbeit, neue Anforderungen
nachwachsender Generationen
nach Beteiligung und Vereinbarkeit,
veränderte Kompetenzanforderun-
gen, Veränderungen in Jobprofilen.
Ich möchte gerne skizzieren, wel-
che Chancen und Anforderungen
sich abzeichnen, und was Orga-
nisationen, Führungskräfte und
Mitarbeiter tun können, um diese
Arbeitswelt gemeinsam gut zu
gestalten.
Sie haben einen Wunsch frei: Wie wünschen Sie sich die Ar-beitswelt in 20 Jahren?HOFMANN: Ich wünsche mir einen
intensiven Diskurs über die Bedeu-
tung der Arbeit für die Gesellschaft,
den Gleichklang von Selbstverwirk-
lichung und Selbstverantwortlich-
keit der Beschäftigten in der neuen
flexiblen Arbeitswelt, die kritische
Prüfung gesetzlicher, tariflicher und
betrieblicher Regelungen, wie zum
Beispiel des Arbeitszeitgesetzes, um
der zunehmenden Flexibilisierung
Raum zu geben, ohne wichtige
Schutzanforderungen der abhängig
Beschäftigten aufzugeben, mehr
Vielfalt in Lebens- und Karriere-
entwürfen in einer insgesamt ver-
längerten Erwerbsphase und eine
Neuorientierung von Führungs-
aufgaben primär an den Aufgaben
der Orientierung, Entwicklung und
Vernetzung der Mitarbeiter.
Dr. Josephine HofmannLeiterin, Competence Center Busi-
ness Performance Management,
Fraunhofer-Institut für Arbeitswirt-
schaft und Organisation, Stuttgart
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IHK WirtschaftsForum 03.16 35
INKLUSION
EIN THEMA MIT VIELEN FACETTENSeit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Sie fordert eine gleichberechtigte
Teilhabe behinderter und nicht behinderter Menschen am Erwerbsleben. Gerade für kleinere Unternehmen ist es eine
Herausforderung, die berufliche Kompetenz schwerbehinderter Menschen festzustellen.
Inklusion ist kein Selbstläufer. Sie
braucht Flankenschutz. Dieser
besteht vorrangig darin, mögliche
Vorbehalte und Ressentiments
in der Belegschaft abzubauen
und somit in Unternehmen Brü-
cken zu schlagen, sich auf die
Normalität schwerbehinderter
Menschen einzulassen. Das ist die
Einfl ugschneise, die Integrations-
fachdienste (IFD) in Kooperation
mit kleinen und mittelständischen
Unternehmen gestalten möchten.
Dabei gibt es in Unternehmen
einige Möglichkeiten, schwer-
behinderte Menschen in den Ar-
beitsprozess einzubinden.
SchülerpraktikumUnternehmen ermöglichen Schü-
lern einer Förderschule ein Prak-
tikum. Arbeitsaufträge erledigen,
dafür gelobt werden, aber auch
Grenzen erkennen, sich in ein
Team einfügen – das sind Erfah-
rungen, die lassen sich nicht in
der Schule simulieren. Sie funk-
tionieren nur in echt, das heißt in
konkreten Arbeitsbezügen. Gemäß
den Bedarfen des Unternehmens
unterstützt der IFD bei der Ent-
wicklung von Praktikumsmodulen,
die sich geschmeidig in den Be-
triebsablauf einbinden. Dadurch
bleibt der Einsatz personeller
Ressourcen überschaubar.
Kooperation mit WfbMDass Unternehmen in Werkstät-
ten für behinderte Menschen
(WfbM) produzieren lassen, ist
nichts Neues. Innovativ ist das
Geschäftsmodell der Frankfurter
Firma Spectron, eine Arbeitsgrup-
pe der WfbM nebst Anleiter in den
eigenen Betrieb zu integrieren.
Dadurch entfallen kostenintensive
Transp ortwege und Wartungen
externer Produktionsanlagen.
Aber auch für die WfbM ist dieser
Dienst beim Kunden ein echter
Zugewinn, wie Steff en Pohl, Werk-
stattleiter des Frankfurter Vereins
zu berichten weiß: „Entscheidend
ist die Normalität, mit der den
behinderten Mitarbeitern bei un-
seren Kunden begegnet wird.“
Es sei normal, den gleichen
Overall zu tragen wie die nicht
behinderten Kollegen auch („das
macht stolz“). Es sei zudem nor-
mal, den nicht behinderten Kol-
legen zuzuarbeiten („das moti-
viert“). Es sei normal, respektvoll
miteinander umzugehen und sich
Vorgesetzten und Kollegen gegen-
über angemessen zu verhalten.
„Das macht mitunter nachdenk-
lich, denn da kommen einige noch
an Grenzen, die es zu weiten gilt“,
sagt Pohl. Das funktioniere er-
staunlich gut, denn der Betref-
fende sei motiviert, seinen Platz
im Unternehmen zu behalten.
„Als wir die Aufträge noch in der
WfbM abgearbeitet haben, hat
genau dieser Anreiz gefehlt“, fügt
der Werkstattleiter hinzu.
Betriebsintegrierte BeschäftigungBetriebsintegrierte Beschäftigung
(BiB) eröff net Unternehmen die
Möglichkeit, Mitarbeitern einer
WfbM Beschäftigungen zu er-
schließen, die deren Fähigkeiten
entsprechen. Dabei handelt es sich
um Tätigkeiten, die Fachkräfte im
Unternehmen entlasten. Exempla-
risch seien genannt: interne und
externe Botendienste, Post- und
Mailservice, Telefondienste, Scan-
und Kopierservice, Zuarbeiten im
Hausmeisterservice, Catering,
Garten- und Landschaftsbau.
Ausgangspunkt all dieser Tätigkei-
WEITERE INFOS
Integrationsfachdienste (IFD) sind Fachberatungsstellen zur Umsetzung
von Inklusion. Sie beraten Arbeitgeber sowie schwerbehinderte und die-
sen gleichgestellte Arbeitnehmer zu allen Fragen, die sich im Zusam-
menhang mit der Einstellung und Beschäftigung dieser Personengruppe
ergeben. Finanziert werden die Leistungen der IFD durch die jeweiligen
Leistungsträger zur beruflichen Rehabilitation beziehungsweise durch
die Ausgleichsabgabe, welche durch das Integrationsamt erhoben wird.
Im Bezirk der IHK Frankfurt liegt die Zuständigkeit für die Stadt Frank-
furt beim IFD in Frankfurt (Internet www.ifd-rhein-main.de). Der Hoch-
taunuskreis wird beim IFD in Bad Homburg (Internet www.ifd-htk.de)
beziehungsweise in Oberursel (http://ib-ifd.de/main/kontakt/ifd-hoch-
taunus) und der Main-Taunus-Kreis durch die IFD in Frankfurt (Internet:
siehe unter IFD Frankfurt) und Wiesbaden (Internet www.wrw-wiesba-
den.de) betreut. Menschen mit einer Hörbehinderung und deren Arbeit-
geber können für den gesamten Bezirk der IHK Frankfurt beim IFD in
Frankfurt durch speziell qualifiziertes Fachpersonal beraten werden. Auf
Wunsch kann die Beratung auch in Gebärdensprache erfolgen.
Integrationsfachdienste beraten Unternehmen zum Thema Inklusion.
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ten ist ein Praktikum, das es dem
Unternehmen ermöglicht, geeig-
nete Mitarbeiter für die jeweilige
Aufgabe zu erproben. Ist die pas-
sende Person gefunden, wird ein
Vertrag zur betriebsintegrierten
Beschäftigung abgeschlossen,
der sich durch folgende Merkmale
auszeichnet:
Der Beschäftigte bleibt Mit-
arbeiter der WfbM und ist über
diese in der Sozialversicherung
angemeldet. Das Unternehmen
zahlt einen Lohn, der der er-
brachten Leistung entspricht.
Dieser ist fair ausgehandelt, un-
terliegt aber nicht dem gesetz-
lichen Mindestlohn. Außerdem
garantiert das Unternehmen den
tariflich geltenden beziehungs-
weise in der Branche üblichen
Urlaubsanspruch sowie die ent-
sprechende Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall.
Erweist sich die Zusammen-
arbeit als schwierig, kann der
Vertrag mit einer Frist von vier
Wochen zum Monatsende auf-
gelöst werden. Im Gegenzug hat
der Arbeitgeber allerdings auch
die einmalige Möglichkeit, einen
Mitarbeiter auf Herz und Nieren
zu prüfen, bevor er ihm bei ent-
sprechender Eignung ein reguläres
Arbeitsverhältnis anbietet.
Ausbildung und ArbeitAngesichts fast 13 500 arbeits-
los gemeldeter Menschen mit
Schwerbehinderungen in Hes-
sen sind die beschriebenen Ein-
flugschneisen immer auch ein
Türöffner, Arbeitgebern erste
Erfahrungen inklusiver Teilha-
be behinderter Menschen am
Erwerbsleben zu ermöglichen.
Arbeitgeber, die Menschen mit
einem Handicap in ihre Stamm-
belegschaft inkludieren, wissen
natürlich auch, dass die behin-
derungsbedingten Beeinträch-
tigungen mit der Unterschrift
unter dem Arbeitsvertrag nicht
aus der Welt sind. Umso wichti-
ger ist es, den neuen Mitarbeiter
im Rahmen von Praktika bezie-
hungsweise Probebeschäftigun-
gen kennenzulernen.
Das Förderinstrumentarium
der Arbeitsagenturen und Job-
center / optierenden Kommunen
beziehungsweise das durch das
Integrationsamt aufgelegte Hes-
sische Perspektivprogramm zur
Verbesserung der Arbeitsmarkt-
chancen schwerbehinderter Men-
schen (Hepas) schaffen hierzu
die Voraussetzung. Daneben gibt
es für Unternehmen zahlreiche
finanzielle Anreize.
Beispielhaft seien Einglie-
derungszuschüsse seitens der
Arbeitsvermittlung und Lan-
desmittel über Hepas genannt.
Diese finanziellen Förderungen
sind wichtige flankierende Maß-
nahmen, Unternehmen für einen
inklusiven Arbeitsmarkt zu ge-
winnen. Der alles entscheidende
Faktor für eine gelungene und
nachhaltige Inklusion im Einzelfall
ist und bleibt allerdings der per-
sönliche Kontakt zwischen dem
Unternehmen, dem Mitarbeiter
mit einem Handicap und dem
beteiligten Akteur der Arbeits-
vermittlung beziehungsweise des
Integrationsfachdienstes.
Häufig monieren Arbeitge-
ber, dass mit Förderprogrammen
einhergehende Ausführungs-
bestimmungen derart komplex
seien, dass sie lieber die Finger
davon lassen, als sich mit ihnen
auseinanderzusetzen. Um im Um-
gang mit all diesen Fragen keinen
Schiffbruch zu erleiden, benötigen
Unternehmen verlässliche Part-
ner, die sie aus einer Hand be-
raten – bei der Personalauswahl,
der Schaffung von Kompatibilität
zwischen behinderungsbedingten
Einschränkungen und Arbeits-
abläufen, der Beantragung von
Fördermitteln und der Sensibi-
lisierung und Schulung von Vor-
gesetzten und Kollegen in der
Begegnung mit behinderten Mit-
arbeitern. Partner, die auch dann
noch ansprechbar sind, wenn sich
nach einem, drei, fünf oder mehr
Jahren guter Zusammenarbeit
behinderungsbedingt Probleme
ergeben, die bis dahin nicht ab-
sehbar waren.
In allen Landkreisen und
kreisfreien Städten in Hessen sind
Integrationsfachdienste aufge-
stellt, Unternehmen zum Thema
Inklusion zu beraten, und nicht
erst dann, wenn demografischer
Wandel und Fachkräftemangel
irreversible Fakten geschaffen
haben, die eine inklusive Perso-
nalentwicklung in ihrer Beweg-
lichkeit deutlich einschränken.
In vielen Branchen gibt es erste
Erfahrungen gelungener Inklusion,
die allerdings eher im Verborgenen
blühen. Umso entscheidender ist
es, dass Firmen mit ihrer Initiative
zur Gestaltung einer inklusiven
Arbeitswelt an die Öffentlichkeit
gehen. In den meisten Fällen sind
Integrationsfachdienste an diesen
Prozessen beteiligt und in der
Lage, interessierte Unternehmen
mit bereits inklusionserfahrenen
zu vernetzen und ins Gespräch
zu bringen. Erweisen sich diese
gerade im Aufbau befindlichen
Netzwerke als tragfähig, wird es
zunehmend gelingen, Unterneh-
men für einen inklusiven Arbeits-
markt zu gewinnen.
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paydirekt ist der neue Banken-
standard fürs Online-Bezahlen.
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in Hessen
AUTORCHRISTOPHER WEBERLeiter, Integrations - fachdienst Rhein-Main, Frankfurtchristopher.we-ber@frankfurter-verein.de
IHK WirtschaftsForum 03.16 37
Standortpolitik
MIT TELSTAND
FINANZIERUNG SICHERNDerzeit zeigt sich in Deutschland ein entspanntes Bild beim Kreditzugang. Aber die Finanzierung von Gründungen
und jungen Unternehmen bleibt eine Herausforderung. Außerdem weiß bislang niemand, was geschieht, wenn
die Zinsen wieder steigen und die Finanzmarktregulierung in einem wieder normalen Umfeld so richtig greift.
Die Finanzierung des ersten
Wachstums bleibt eine große
Herausforderung. Gerade in-
novative Neugründungen sind
nicht einfach zu finanzieren.
Oft gibt es keine geeigneten
Vergleichswerte und keine zu-
verlässig bewertbaren Sicher-
heiten. Hier stößt die bei uns
sonst so erfolgreiche Bankfi-
nanzierung an ihre Grenzen.
Es gibt allerdings Instrumente,
die einen Bankkredit zwar nicht
ersetzen, aber gut ergänzen.
Hat ein Gründer etwa durch
Crowdfunding schon Geld auf-
genommen und einen ersten
Markttest bestanden, wird er
dadurch im Zweifelsfall erst
bankfähig – ebenso wie ein
Gründer, der zusätzliches Be-
teiligungskapital aufnimmt. Hier
kommt es darauf an, dass die
Instrumente zusammenpassen
und die Finanzierungspartner
gemeinsam ein passendes An-
gebot stricken.
BeteiligungskapitalVor allem besonders wachs-
tumsstarke Gründungen stehen
in Deutschland aber vor einem
Problem, und das liegt in unse-
rem Steuerrecht: Gerade in der
Anfangszeit laufen bei techno-
logieintensiven Unternehmen
erst einmal Verluste auf. Steigt
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IHK WirtschaftsForum 03.1638
ein Investor mit eigenem Kapital
ein, so kann er die Verluste nicht
mit Gewinnen in Folgejahren
verrechnen. Eine Finanzierung
mit einem Kredit bringt keine
derartigen Nebenwirkungen
mit sich. Dabei ist ein Einstieg
privater Investoren besonders
wichtig für das Gelingen und
das Wachstum innovativer
Gründungen, weil sie oft hohes
Branchen- und Spezialwissen
zur Beurteilung innovativer Pro-
jekte besitzen. Und zwei Drittel
der IHK-Gründungsberater sa-
gen: Fehlendes Beteiligungs-
kapital ist die Hauptbremse
für innovative Start-ups. Die
Koalition muss hier mit dem
versprochenen Wagniskapital-
gesetz endlich Abhilfe schaffen.
Aber auch im etablier-
ten Mittelstand stellen sich
wichtige Fragen. Denn un-
sere Tradition, Investitionen
mit langfristigen Krediten zu
festen Zinsen zu finanzieren,
ist international eher unge-
wöhnlich. Doch verschiedene
geplante Vorgaben des Baseler
Ausschusses würden diese Kul-
tur der Langfristfinanzierungen
einschränken. Dabei bietet unser
Drei-Säulen-Modell aus priva-
ten Banken, Sparkassen und
Genossenschaftsbanken auch
kleinen Unternehmen Angebote
zur Langfristfinanzierung.
FinanzierungspartnerErgänzend bieten die Bürg-
schaftsbanken gerade Gründern
Sicherheiten, und die Förder-
banken halten ergänzende Un-
terstützung bereit. So stehen
die Finanzierungspartner auch
dann zum Mittelstand, wenn
es Durststrecken gibt, was sich
gerade im heftigen konjunktu-
rellen Auf und Ab der vergan-
genen Jahre bewährt hat. Wenn
aber Finanzinstitute aufgrund
neuer Vorgaben des Baseler
Ausschusses etwa Risiken einer
Zinsänderung mit zusätzlichem
Eigenkapital unterlegen müssen,
steigen für Firmenkunden die Fi-
nanzierungskosten. Dabei haben
Banken weit mehr Erfahrung und
mehr Steuerungsmöglichkeiten,
Zinsrisiken zu begrenzen, als
der einzelne Firmenkunde, auf
den dieses Risiko letztendlich
verlagert würde.
Weitsichtige BankenregulierungDeswegen müssen die regula-
torischen Weichen unbedingt
so gestellt werden, dass die
langfristige Kreditvergabe nicht
leidet. Das könnte auch ein mög-
licherweise besserer Kapital-
marktzugang nicht ausgleichen.
So bleibt etwa ein Gang an den
Aktienmarkt auch in Zukunft
mit hohen Fixkosten und Trans-
parenzpflichten verbunden. Das
passt für viele Mittelständler
einfach nicht.
Zwar ist es für sich genommen
richtig, Bürokratie beim Kapi-
talmarktzugang abzubauen und
grenzüberschreitende Investitio-
nen weiter zu vereinfachen, wie es
die EU mit der Kapitalmarktunion
will. Ein Ersatz für eine weitsich-
tige Bankenregulierung ist das
aber nicht.
Auch der Markt selbst stellt
neue Herausforderungen. Schwer
bewertbare Vermögenswerte wie
selbst entwickelte Software ge-
winnen auch im klassischen Mit-
telstand an Bedeutung – Stich-
wort Industrie 4.0. Das Gleiche
gilt für neue E-Commerce-Platt-
formen, die am Anfang hohe,
schwer bewertbare Investitionen
in den Aufbau des Kundenstamms
erfordern. Hier müssen alle Be-
teiligten nach Lösungen suchen.
Vieles spricht dafür, dass auch
hier Eigenkapital an Bedeutung
gewinnen wird. Damit schließt
sich dann auch politisch der Kreis:
Die Beseitigung von Nachteilen
für die Eigenkapitalfinanzierung
durch ein vernünftiges Wagnis-
kapitalgesetz ist längst nicht nur
für Gründer relevant.
10. Aufschwung-MesseDonnerstag, 21. April, 9.30 bis 18 Uhr, IHK Frankfurt
Die Aufschwung-Messe ist
die Leitmesse rund um Exis-
tenzgründer und junge Un-
ternehmer in Hessen. Allein
im vergangenen Jahr strömten
2 700 Interessierte zur Auf-
schwung, informierten sich
und knüpften Kontakte. Auch
in diesem Jahr präsentieren
250 Experten aus Instituti-
onen, Gründernetzwerken
und Unternehmen während
der Messe ihre Angebote und
Dienstleistungen rund um die
berufliche Selbstständigkeit.
In mehr als 40 Vorträgen und
Praxisforen erfahren die Be-
sucher, wie sie beispielsweise
Zukunftstrends erkennen, neue
Geschäftsideen entwickeln,
Ideen, Produkte und Designs
schützen, Geldgeber von sich
überzeugen, Fördermittel be-
antragen, Kunden gewinnen
und sich im Wettbewerb be-
haupten können. Als Mitver-
anstalterin der Aufschwung
ist auch die IHK Frankfurt mit
ihren Beratern auf der Messe
präsent und informiert unter
anderem über Gewerberecht,
Finanzierungs- und Förder-
angebote sowie Businessplan-
erstellung. Die Tickets kosten
an der Tageskasse 20 Euro
und bei Onlineanmeldung (bis
15. April) 15 Euro. Mitglieds-
unternehmen der IHK Frank-
furt können kostenlose Gäste-
karten im IHK-Service-Center,
Schillerstraße 11, Frankfurt,
abholen. Weitere Infos und
Anmeldung online unter www.
aufschwung-messe.de.
WEITERE INFOS
Vor Ort leisten die 79 Industrie- und Handelskammern einen wichtigen
Beitrag dazu, dass die Finanzierung im Mittelstand gelingt. Die IHK-Ex-
perten führen jährlich Finanzierungsgespräche mit 100 000 Unterneh-
mern, erörtern mit ihnen Geschäftskonzepte, bereiten auf das Gespräch
mit Finanzierungspartnern vor, informieren zu Fördermöglichkeiten und
setzen sich in den Regionen und den Ländern, etwa im Rahmen der
Bürgschaftsbanken und bei Landesförderprogrammen, für gute Rah-
menbedingungen zur Mittelstandsfinanzierung ein. Kontakt: IHK Frank-
furt, Stefan Müller, Telefon 0 69 / 21 97-12 77, E-Mail s.mueller@frank-
furt-main.ihk.de.
AUTORDR. MARTIN WANSLEBENHauptgeschäfts-führer, DIHK, Berlin, evers.mark@dihk.de
IHK WirtschaftsForum 03.16 39
Unternehmensförderung und Starthilfe
BUNDESBESTENEHRUNG
„IMMER AM BALL BLEIBEN“Am 14. Dezember wurden Deutschlands Superazubis von DIHK-Präsident Eric Schweitzer in Berlin
ausgezeichnet. Von den insgesamt 230 Bundesbesten kamen 16 aus Hessen und sieben aus dem
IHK-Bezirk Frankfurt – unter ihnen Martin Brock.
Herr Brock, Sie sind Fach-kraft für Küchen-, Möbel- und Umzugsservice, ausgebildet bei Internationale Spedition H. & C. Fermont in Frankfurt. Was haben Sie vor Ihrer Aus-bildung gemacht?BROCK: Ich habe das Gymnasi-
um Klosterschule Roßleben in
Thüringen besucht. Leider habe
ich nach der elften Klasse ab-
gebrochen. In den Ferien habe
ich mir bei meinem Vater, der
selbstständig in der Umzugs-
branche tätig ist, ein wenig
Geld verdient.
Was hat Sie bewogen, die-sen Ausbildungsberuf zu ergreifen?BROCK: Mein Vater ist 1996
von Thüringen ins RheinMain-
Gebiet umgezogen. Seitdem ist
er in der Möbelbranche tätig
und nahm mich schon als Kind
auf Umzüge in ganz Europa
mit. Sobald ich alt genug war,
durfte ich mir dann auch in
den Ferien etwas dazuverdie-
nen. Da mir der Beruf sehr ge-
fiel, war nach der Schule klar,
ich folge meinem Vater und
beginne eine Ausbildung in
Frankfurt in der Möbelbranche.
Durch meinen Vater kam ich
an die Spedition Fermont, die
bereits seit vielen Jahren mit
ihm zusammenarbeitet.
Gab es Alternativen – und wenn ja, welche?BROCK: Nach dem Einstel-
lungstest war klar, dass meine
Leistungen eher für den Beruf
Kaufmann für Büromanage-
ment geeignet waren als für den
Beruf Fachkraft für Küchen-,
Möbel- und Umzugsservice.
Jedoch waren zu diesem Zeit-
punkt die Ausbildungsplätze in
diesem Beruf erschöpft, sodass
mir entweder die Ausbildung zur
Fachkraft für Küchen-, Möbel-
und Umzugsservice, ein Jahr
Wartezeit oder der Versuch in
einer anderen Spedition blie-
ben. Ich entschied mich für den
Ausbildungsberuf Fachkraft für
Küchen-, Möbel- und Umzugs-
service. Diesen Schritt bereue
ich keinesfalls.
Was hat Ihnen in der Aus-bildung besonders Freude gemacht?BROCK: Mir hat besonders die
körperliche Fitness gefallen, die
man in diesem Beruf benötigt
und auch beibehält. Außerdem
waren die besten Tage für mich
die, als ich als Monteur einge-
setzt war. Das Handwerkliche in
diesem Beruf lag mir sehr.
Was können Sie Berufsanfän-gern bei der Wahl des Berufs empfehlen?BROCK: Auch in meinem Ausbil-
dungsbetrieb gab es Azubis, die
abgebrochen haben. Sie haben
die besonders hohe Abbruch-
quote von etwa 60 Prozent in
diesem Ausbildungsberuf be-
stätigt. Man muss immer am
Ball bleiben, sich nicht hängen
lassen, auf die Zähne beißen
und durch. Viele schreckt der
Beruf „Möbelpacker“ ab, weil
er gesellschaftlich nicht hoch
anerkannt ist. Der Beruf bietet
aber viel mehr Facetten, als nur
Kisten und Möbel zu schleppen –
und wenn man das erkannt hat,
macht man seine Arbeit auch
mit Freude und Stolz.
Wie geht es nach der Ausbil-dung weiter?BROCK: Ich habe am 1. Septem-
ber meine zweite Ausbildung
zum Kaufmann für Büroma-
nagement begonnen. Wobei
ich diese Ausbildung nicht als
zweite Ausbildung sehe, son-
dern als Weiterbildung. Die
praktische Erfahrung aus der
ersten Ausbildung hilft mir
im Speditionsalltag sehr viel.
Ich bin dadurch Azubis aus
dem zweiten Lehrjahr voraus.
Ich möchte nach meiner Aus-
bildung als Umzugsberater
arbeiten. Das halbe Wissen
dafür habe ich als Fachkraft für
Küchen-, Möbel- und Umzugs-
service erlernt, nun kommt die
andere Hälfte.
INTERVIEWCHRISTOPH KOCHTeamleiter, kauf-männische Ausbil-dungsprüfungen, IHK Frankfurtc.koch@frankfurt-main.ihk.de
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Martin Brock, Fachkraft für Küchen-, Möbel- und Umzugsservice, hat
inzwischen noch eine zweite Ausbildung begonnen: „Diese Ausbildung
zum Kaufmann für Büromanagement sehe ich als Weiterbildung.“
IHK WirtschaftsForum 03.1640
IHK-SEMINAREEINFÜHRUNG VON CONTROLLING, TEIL I 195 Euro7. März 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon – 12 06
EINFÜHRUNG VON CONTROLLING, TEIL II 195 Euro8. März 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon – 12 06
DER WEG IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT 150 Euroab 8. März 2016 / 20 UE / 5-Abende-Seminarab 11. April 2016 / 20 UE / 5-Abende-Seminar Telefon – 14 15
KUNDENORIENTIERTE KOMMUNIKATION 335 Euro9. / 10. März 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 32
DIE ERFOLGREICHE GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG 695 Euroab 10. März 2016 / 20 UE / 5-Abende-Seminar Telefon – 12 95
FÜHREN DURCH ZIELE – MANAGEMENT BY OBJECTIVES (MBO) 335 Euro17. / 18. März 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 06
WORKSHOP CONTROLLING I 395 Euroab 18. März 2016 / 24 UE / jeweils an zwei Wochenenden Telefon – 12 06
TELEFONTRAINING, TEIL I 335 Euro23. / 24. März 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 32
GRUNDLAGEN DER BAUTECHNIK FÜR NICHTTECHNIKER 495 Euro12. / 13. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99
IMMOBILIEN-WERTERMITTLUNG, TEIL I 495 Euro14. / 15. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99
TYPISCHE SCHWACHSTELLEN AN GEBÄUDEN 495 Euro19. / 20. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99
EINFÜHRUNG IN DAS IMMOBILIEN-GESCHÄFT 495 Euro26. / 27. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99
EINFÜHRUNG IN DIE ERSTELLUNG VON BETRIEBSKOSTENABRECHNUNGEN 495 Euro28. / 29. April 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 12 99
STIL UND KNIGGE FÜR AUSZUBILDENDE 195 Euro19. Mai 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon – 14 03
PROFESSIONELL TELEFONIEREN FÜR AUSZUBILDENDE 195 Euro20. Mai 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon – 14 03
BERUFSBEGLEITENDE ZERTIFIKATSLEHRGÄNGEGRUNDLAGEN DER PERSONALARBEIT IM UNTERNEHMEN 495 Euroab 7. März 2016 / 60 UE / ca. 3 Monate Telefon – 12 06
GRUNDZÜGE DES ARBEITSRECHTS 475 Euroab 15. März 2016 / 50 UE / ca. 3 Monate Telefon – 12 06
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN FÜR FACH- UND FÜHRUNGSKRÄFTE 1955 Euroab 13. April 2016 / 256 UE / ca. 1 Jahr Telefon – 14 15
IMMOBILIENMAKLER/-IN (IHK) 1950 Euroab 26. April 2016 / 120 UE / ca. 5 Monate Telefon – 12 99
Änderungen vorbehalten.
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Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG,
Sontraer Straße 6, 60386 Frankfurt am Main,
Telefon 0 69/42 09 03-75
Die Textbeiträge in diesem Verlagsfocus wurden
von den werbenden Unternehmen verfasst.
04 | 2016
04 Veranstaltungen: Messen, Tagungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsorganisation, -beratung und -technikGolf in der Region FrankfurtRheinMain
05 Fahrzeuge: Gewerbe- und Nutzfahrzeuge, Fuhrpark management, FahrzeugleasingLogistik: vom Verpacken übers Lagern bis Transport und Versand
Anzeigenschluss für die
Ausgabe April: 8. 3. 2016
Aus- und Weiterbildung
KARRIERE MIT LEHRE
VOM HAUPTSCHÜLER ZUM MANAGERMarius Eich, Store Manager, Kingfisher-Screwfix, Gelnhausen, und sein ehemaligen Ausbilder, Manfred Hander,
Manager, Hornbach-Baumarkt, Frankfurt, erzählen, warum eine Abmahnung manchmal auch Initialzündung für
den Karrierestart sein kann.
Herr Eich, Sie sind in Fried-richsdorf zur Schule gegangen. Was für ein Schüler waren Sie damals?EICH: Ein fauler, und geschwänzt
habe ich auch. Von der fünften
Klasse des Gymnasiums zurück-
versetzt in die sechste Klasse
einer Förderschule, hat mein
Desinteresse gerade für den
Hauptschulabschluss gereicht.
Erst durch die Initiative eines
Bildungsträgers, der für die An-
wesenheit 100 Euro monatlich
zahlte, hatte ich den Anreiz,
wieder zur Schule zu gehen.
Den Platz für das zwingende
Jahrespraktikum habe ich durch
Zufall beim Hornbach-Baumarkt
in Frankfurt gefunden. Meine
Bewerbung wollte keiner sehen,
wahrscheinlich hätte ich damals
auch keine abgegeben – und
somit diese Riesenchance vertan.
So aber traf mein praktisches
Talent dort auf einen Marktleiter,
der das erkannte und unterstütz-
te. Heute sehe ich, dass dieses
Praktikum meinen weiteren Weg
sehr stark bestimmte.
Wie sind Sie zur Ausbildung als Verkäufer bei Hornbach gekommen? EICH: Mir haben die praktischen
Herausforderungen einfach
Spaß gemacht. Zudem hatte
ich mit Manfred Hander ei-
nen Chef, der mir Perspektiven
aufzeigte, kritisches Feedback
gab und Lösungsvorschläge
Karrierestart mit Hindernissen: Marius Eich (l.) und sein ehemaliger Ausbilder Manfred Hander (r.).
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JOC
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ER
IHK WirtschaftsForum 03.1642
anbot. Auch wenn ich noch
kein Traum-Azubi war, sah er
meine Stärken und empfahl mir
die Ausbildung zum Verkäufer.
Anfangs lief es dann auch noch
nicht optimal; erst eine Abmah-
nung hat den Knoten platzen
lassen. Meine Abschlussprüfung
mit 92 Punkten hat mich dann
motiviert, gleich die Ausbildung
zum Kaufmann im Einzelhandel
anzuschließen.
Diese haben Sie 2012 mit 87 Punkten abgeschlossen. Deshalb wurden Sie von der IHK für ein Stipendium im Rahmen der Begabtenförde-rung ausgewählt und haben 2013 bis 2014 eine Weiter-bildung zum Handelsfachwirt absolviert.EICH: Ja, ich wurde hungrig
nach mehr und brauchte neben
der Anerkennung von außen
auch neuen Input. Die Wei-
terbildung war gut berufsbe-
gleitend zu bewältigen, und
mit einem Jahr Dauer auch
überschaubar. Durch die höher
qualifizierte Ausbildung war
auch der Realschulabschluss in
der Tasche. Den Ausbilderschein
habe ich während der Weiterbil-
dung auch gleich mitgemacht.
Mit 21 hatte ich dann also das
Bachelorzertifikat und sechs
Jahre Berufserfahrung – nun
wäre sogar ein Masterstudium
drin.
Dass Sie ehrgeizig sind, hat nicht nur Ihr damaliger Ar-beitgeber gemerkt. Sie haben sich ja auch wegbeworben, sind aber vorerst nicht gegangen. Warum nicht? EICH: Weil mir eine Entwick-
lung zur Führungskraft ange-
boten wurde. Mein Anspruch:
„Sagen Sie mir, was ich besser
machen kann, aber nicht, ich
bin zu jung oder mir fehlt die
Erfahrung, denn daran kann ich
nichts ändern.“ Auch wenn
ich schon einige finanziell at-
traktive Angebote anderer Ar-
beitgeber hatte, entschied ich
mich doch, bei Hornbach meine
ersten Führungsaufgaben zu
übernehmen. Dass ich kürzlich
dennoch gewechselt habe, lag
daran, dass ich beim britischen
Baumarktkonzern Kingfisher-
Screwfix am Aufbau der Unter-
nehmenskette in Deutschland
und hier im RheinMain-Gebiet
mitwirken kann. Unternehmens-
portfolio und Philosophie des
Arbeitgebers passen einfach
zu mir. Und da es sich um ein
international ausgerichtetes
Unternehmen handelt, kann
ich auch gleich mein Englisch
aufbessern.
Sie arbeiten nun dort mit 22 Jahren als Store Manager. Woher nehmen Sie das Zutrau-en zu dieser anspruchsvollen Aufgabe?EICH: Bei Hornbach hatte ich
bereits Erfolg damit, mir die An-
erkennung älterer Kollegen als
Vorgesetzter zu erarbeiten. Zu-
künftig möchte ich Einfluss auf
die Unternehmensentwicklung
bekommen. Mittlerweile bin ich
auch Mitglied im Prüfungsaus-
schuss der IHK Frankfurt für die
Berufe Verkäufer und Kaufmann
im Einzelhandel.
Was wünschen Sie sich von ausbildenden Firmen?EICH: Sie sollten individuell auf
die Potenziale der Azubis schau-
en, Herausforderungen geben,
sie auch mal machen lassen, bei
Bedarf helfen. Anreize schaffen,
Innovationen zulassen, neue
Ideen herauskitzeln, Verant-
wortung übergeben, Einbinden
in die tatsächlichen Prozesse,
eigene Projekte mit Ernsthaf-
tigkeitscharakter anbieten, wie
zum Beispiel „Azubis führen
einen Markt“. Die Unternehmen
sollten hinter ihren Mitarbeitern
stehen.
Bei all dem beruflichen Erfolg: Haben Sie eigentlich noch Frei-zeit für Hobby oder Freundin? EICH: Ja, auch hier bin ich sehr
schnell, seit August verheiratet
und inzwischen bin ich Papa.
In meiner Freizeit spiele ich
Fußball, Altherrenverein, keine
Liga, weil ich dazu einfach nicht
die Zeit habe.
Herr Hander, Sie waren damals Marktleiter bei Hornbach. Wie war das, als Herr Eich bei Ihnen angefangen hat?HANDER: Er kam in den Markt
und fragte nach einem Jahres-
praktikum. Ich fragte, wann
er anfangen kann. Im Betrieb
zeigte er dann Interesse und
Einsatz. Er hat das Praktikum
ernst genommen, nachgefragt
und wollte die Zusammenhän-
ge verstehen. Deshalb haben
wir ihm nach diesem Jahr eine
Ausbildungsstelle als Verkäufer
angeboten.
Wie hat sich Herr Eich dann in seiner Ausbildung entwickelt? HANDER: Übertragene Auf-
gaben hat er zunehmend ei-
genverantwortlich erledigt,
auch zeigte er eine ausgeprägte
soziale Kompetenz zu anderen
Mitarbeitern und Kunden. Die
durch den Fehlstart notwendige
Abmahnung war dann offen-
sichtlich die richtige Maßnah-
me zur rechten Zeit.
Was hat aus Ihrer Sicht am meisten dazu beigetragen, dass er sich so gut weiterentwickeln konnte?HANDER: Er sagte einmal zu
mir: „Was muss ich tun, um et-
was zu erreichen?“ Das hat mich
beeindruckt. Mit Kritik konnte
Herr Eich sehr gut umgehen
und seine Flexibilität machte
ein gemeinsames Arbeiten sehr
angenehm. Um sein Potenzial zu
fördern, wurde er im Anschluss
an den Handelsfachwirt von
mir für die Nachwuchsförde-
rung vorgeschlagen, und wir
haben ihm die Entwicklungs-
möglichkeiten aufgezeigt. Füh-
rungsaufgaben im Alter von
Anfang 20 sind ja keine leichte
Sache, aber Herr Eich konnte die
unterschiedlichen Charaktere
seiner Mitarbeiter schon sehr
gut einschätzen. Leider hat er
sich dann aber für ein anderes
Unternehmen entschieden. Hin
und wieder fragt er mich aber
noch um Rat in seiner ersten
Führungsposition bei Screwfix,
das freut mich.
Was würden Sie anderen Unternehmen raten, wenn sich Hauptschüler oder et-was schwächere Realschüler bewerben?HANDER: Betriebe sollten mehr
Praktikumsplätze anbieten.
Denn nur so lernt man die jun-
gen Leute kennen.
Was macht einen guten Prak-tikumsplatz Ihrer Meinung nach aus? HANDER: Es sollte sich immer
ein Kümmerer finden, der genü-
gend Zeit für den Praktikanten
einplant. Ein junger Mensch
braucht einen Ansprechpartner,
der ihn als potenziellen Nach-
wuchs sieht und das Unterneh-
men ambitioniert repräsentiert.
Das Praktikum sollte interessant
und abwechslungsreich gestal-
tet werden.
INTERVIEWHEIKE WUNDERAusbildungs-beraterin, Aus- und Weiterbildung, IHK Frankfurth.wunder@frank-furt-main.ihk.de
IHK WirtschaftsForum 03.16 43
Aus- und Weiterbildung
WISSENSCHAF T
PAUL EHRLICH UND DIE INDUSTRIADer Todestag des Nobelpreisträgers Paul Ehrlich jährte sich in 2015 zum hundertsten Mal. Für seine zukunfts-
weisenden Erkenntnisse in der Immunologie erhielt der Frankfurter Forscher im Jahr 1908 den Nobelpreis.
„Industria“ ist lateinisch und
bedeutet „Fleiß“. Den Fleiß eines
Einzelnen, aber auch die orga-
nisierte Betriebsamkeit ganzer
Personengruppen oder Unter-
nehmungen. Industrie eben. Was
die „industria“ eines Einzelnen,
wenn noch der Genius hinzu-
kommt, vermag, sofern sie sich
wohlorganisiert mit dem Fleiß
anderer Einzelner und dem der
Industrie zusammenspannt, das
lehrt die Vita von Paul Ehrlich
(1854–1915).
Paul Ehrlich ist ein Kind der
Gründerzeit, des Aufbruchs des
Bürgertums in die industrialisier-
te Welt. 1854 kam er in Schlesien
zur Welt, als Spross einer jüdi-
schen Familie, als Sohn eines
Likörfabrikanten. Paul Ehrlich
wurde Mediziner. Dennoch wur-
den die „liquores“, die Säfte des
menschlichen Körpers, das Blut,
das Serum, sein wissenschaftli-
ches Arbeitsgebiet.
Er drückte noch die Bänke der
Volksschule in Strehlen, etwas
südlich von Breslau, da wurde
1864 in Frankfurt-Höchst die
„Theerfarbenfabrik Meister Lu-
cius und Compagnie“ gegrün-
det. „Meister Lucius“ war Eugen
Nicolaus Lucius (1834–1903),
ein Chemiker. Dass aus Lucius‘
Gründung die Farbwerke Hoechst
wurden, ist wohlbekannt. Als
Student der Medizin, aber auch
noch in seiner Zeit als Arzt an der
Charité in Berlin spielte Ehrlich
systematisch mit diesen Farben.
Denn „Theerfarben“, Pigmen-
te, die sich aus einem Abfallpro-
dukt der Eisenverhüttung, dem
Steinkohlenteer eben, in großer
Vielzahl und bunter Verschieden-
heit gewinnen ließen, färbten
nicht nur Gewebtes – also Tex-
tilien, wofür man sie eigentlich
erfand – sondern auch Gewebe –
nämlich die Zellen in Mensch und
Tier. Die konnte man vorher im
Mikroskop kaum sehen, weil sie
farblos sind. Außerdem färben
verschiedene dieser Pigmente
Verschiedenes, sie waren für be-
stimmte Zellen und Strukturen in
ihnen spezifi sch. Ja, manche die-
ser Farben machten auch Keime,
die Krankheiten auslösen, erst
sichtbar – zum Beispiel gelang es
Paul Ehrlich, diejenigen Bakterien
zu färben, die die Tuberkulose
erregen.
Und hier paaren sich nun
Genius und Fleiß. Paul Ehrlich
färbte und färbte bis tief in die
Nacht. Die Industrie lieferte
Farbstoff um Farbstoff, den er
erprobte – bis er auf die geniale
Idee kam, dass man, sofern man
Krankheitserreger spezifisch
färben kann, sie auch ebenso
spezifisch töten können müsste.
„Zauberkugeln“ nannte er die-
se Wirkstoffe – die modernen
Antibiotika sind eine Spielart
davon.
Die Idee kam Ehrlich schon
in den 1880er-Jahren, als er mit
Methylenblau experimentierte.
Dies färbte nämlich die Erreger
der Malaria, war aber als Medi-
kament noch unbrauchbar. Da-
mals war er noch in Berlin, als
Leiter eines staatlichen Insti-
tutes für Seren und Impfstoffe.
Verwirklichen konnte Ehr-
lich seine „Zauberkugel“ erst in
Frankfurt. Dorthin war im Jahre
1899 das Institut für Seren und
Impfstoff e umgezogen. Aus Meis-
ter Lucius‘ Theerfarbenfabrik war
mittlerweile ein ansehnlicher
Industriebetrieb, eben die „Farb-
werke“ entstanden. Nicht ohne
AUSSTELLUNG
Bis 3. April sind im Historischen Museum Frankfurt die Ausstellungen
„Arsen und Spitzenforschung. Paul Ehrlich und die Anfänge einer neu-
en Medizin“ und „Medizingeschichte in Flaschen. Die Sammlung Rosak“
zu sehen. Zu Ehrlichs 100. Todestag spürt die Schau den Arbeiten und
Ideen des genialen Wissenschaftlers nach und verfolgt seine visionären
Gedanken bis in unsere Zeit. Von 1899 bis zu seinem Tod 1915 forsch-
te er in Frankfurt und setzte Meilensteine in der Medizin, die bis heu-
te verbindlich sind und nachwirken. Gezeigt werden unter anderem Ex-
ponate aus dem Rockefeller Archive Centre (New York) sowie aus den
Sammlungen des Historischen Museums, des Paul-Ehrlich-Instituts,
Langen, und des Georg-Speyer-Hauses, Frankfurt. Weitere Infos online
unter www.historisches-museum-frankfurt.de.
Paul Ehrlich (1854–1915).
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IHK WirtschaftsForum 03.1644
Ehrlichs Mithilfe übrigens. Noch
in seiner Berliner Zeit hatte er –
zusammen mit Emil Behring – ein
Diphtherieserum entwickelt, das
von den Farbwerken produziert
wurde. Es rettete vielen Kindern
das Leben und war auch für die
Werke sehr profi tabel. Doch das
Serum gegen die Diphtherie, den
Krupp-Husten, war noch nicht
die „Zauberkugel“.
Die Wirksamkeit des Serums
beruhte nämlich darauf, dass es
die Giftstoff e, die die Diphtherie-
bakterien produzieren, neutrali-
sierte. Es richtete sich somit nicht
primär gegen die Erreger selbst.
Ehrlich aber wollte eine „thera-
pia sterilisans magna“, er wollte
dem Übel an die Wurzel und die
Krankheitskeime selbst elimi-
nieren. Zunächst probierte er
es – zusammen mit Robert
Koch – mit dem Erreger der
Schlafkrankheit und mit einer
Substanz namens „Atoxyl“, aber
das funktionierte nicht.
Ehrlichs Reaktion war die
Erfi ndung der systematischen
Wirkstoff suche, Screening würde
man heute dazu sagen. Die Farb-
werke und die Cassella-Werke,
auch die saßen in Frankfurt, lie-
ferten die Grundsubstanzen. Die
Chemiker in Paul Ehrlichs Institut
synthetisierten daraus Hunderte
von Derivaten. Die wurden im
Reagenzglas, in Kulturen und in
Versuchen mit infi zierten Tieren
auf Wirksamkeit und Neben-
wirkungen geprüft. Substanzen,
die Erfolg versprachen, wurden
von den Farbwerken in größeren
Mengen produziert und zu wei-
teren Prüfungen an Kollegen in
aller Welt versandt. Forschung
und Entwicklung im internatio-
nalen Netzwerk.
Tatsächlich bestand ein sehr
großer, wenn nicht der größte Teil
von Ehrlichs Arbeitszeit daraus,
zu kommunizieren, Briefe zu sch-
reiben, zu lesen, zu organisieren,
die Fäden des Netzes beieinan-
derzuhalten. Und kreativ zu sein,
die richtigen Knoten zu knüpfen,
intellektuell und personell. Als
der junge Japaner Sachahiro Hata
zu ihm ins Labor kam, gab er ihm
den Auftrag, ein Atoxyl-Derivat,
das bei der Schlafkrankheit nur
mäßig wirksam war, auch gegen
den Erreger der Syphilis zu erpro-
ben. Das war im Jahre 1909. Der
Rest ist Geschichte, Medizinge-
schichte, Industriegeschichte. Das
Präparat 606, die Zauberkugel, die
die Spirochäten tötet, die die Sy-
philis erregen, kam als Salvarsan
in den Handel und machte die
Farbwerke, die es produzierten,
zum Großunternehmen.
Die Zeitgenossen staunten
über den Therapieerfolg, und
wir, darüber hinaus, noch über
das Tempo. Denn das Salvarsan
kam schon im Jahr 1910 auf den
Markt – ein Jahr nur von der
Idee über die pharmakologische
und klinische Prüfung bis zur
Markteinführung. Sicherlich – die
Regularien waren damals weniger
strikt. Um genau zu sein: Es gab
gar keine, denn Paul Ehrlich hat
die experimentelle und klinische
Abfolge der Prüfungen eigentlich
erst erfunden – aber dennoch:
ein Jahr. Mehr als ein Jahrzehnt
dauert das heute. Im Jahr 1908
wurde Paul Ehrlich der Nobelpreis
verliehen. Und zwar nicht für
die Zauberkugel, die er damals
noch gar nicht erfunden hatte,
sondern für eine Theorie, die die
Wirkungsweise der Serum- und
Impftherapien, die er zusam-
men mit Behring vorangetrie-
ben hatte, erklärte. Diese Theorie
ist das Gründungsdokument der
Immunologie, der Wissenschaft
von den Abwehrvorgängen im
Organismus.
Paul Ehrlich ist 1915 gestor-
ben. Aus seinem facettenreichen
Leben wurde hier nur ein Aspekt
hervorgehoben: Der des Wis-
senschaftlers, dem es gelang –
frei von Berührungsängsten –,
Kooperationen zwischen Staat,
Industrie, Handel und Wissen-
schaft in Gang zu setzen, die die
Welt veränderten.
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AUTORENPROF. JOSEF PFEILSCHIFTER (l.)Direktor, Institut für Allgemeine Pharmakologie und Toxikologie, Goethe-Universität, Frankfurtpfeilschifter@em.uni-frankfurt.de
DR. HELMUT WICHT (r.) Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dr. Sen-ckenbergische Ana -tomie, Goethe-Uni-versität, Frankfurtwicht@em.uni-frankfurt.de
Die Nobelpreisurkunde des Frankfurter Forschers.
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IHK WirtschaftsForum 03.16 45
Innovation und Umwelt
IRAN
„AN FRÜHERE ERFOLGE ANKNÜPFEN“Ein Gespräch mit René Harun, Geschäftsführer, AHK Iran, über den Iran, der sich vom Tabuland zu einem
Hoffnungsträger der deutschen Wirtschaft entwickelt hat. Der DIHK hält einen Anstieg des Handelsvolumens
von aktuell 2,7 Milliarden Euro auf zehn Milliarden Euro in vier bis fünf Jahren für möglich.
Herr Harun, die Sanktionen ge-gen den Iran werden schrittweise aufgehoben. Welches Potenzial hat die iranische Wirtschaft? HARUN: Die Verschärfungen der
Sanktionen haben letztlich jegliche
Finanztransaktionen mit dem Iran
unmöglich gemacht. Dadurch kam
der gesamte Außenhandel fast zum
Erliegen, auch litten die gesamten
wirtschaftlichen Verbindungen in
allen Bereichen sehr. Aber viele der
alten Strukturen sind noch vorhan-
den und funktionieren. Sie müssen
nun modernisiert werden, zum
Beispiel im Maschinen- und An-
lagenbereich sowie im Bereich der
Medizintechnik und der gesamten
Infrastruktur. Der Iran verfügt also
über ein riesiges Potenzial und ist
ehrgeizig, wieder an seine früheren
Erfolge anzuknüpfen.
Welche Risiken gibt es bei Inves- titionen? HARUN: Das größte Risiko ist
sicher, dass aufgrund politischer
Entwicklungen die Sanktionen
wieder in Kraft treten beziehungs-
weise erst gar nicht abgebaut
werden. Zudem sind staatliche
Interventionen in der Privatwirt-
schaft nicht auszuschließen. Und
schließlich stellen natürlich die
innerstaatliche politische Insta-
bilität wie auch die zahlreichen
Konflikte in der Region, wie in
Syrien, dem Jemen und Afgha-
nistan, Gefahren für Investitionen
dar. Diese Risiken wie auch die
bestehenden Probleme sind der
iranischen Regierung bekannt,
und soweit dies möglich ist, wer-
den sie bereits angegangen.
In den Siebzigerjahren war der Iran das zweitwichtigste Export-land für Deutschland außerhalb Europas. Kann es gelingen, daran wieder Anschluss zu finden?HARUN: Mit dem schrittweisen
Abbau der Handelshemmnisse
eröffnen sich viele Möglichkeiten
für deutsche Unternehmen. Für
deutsche Firmen vorteilhaft ist,
dass sie hier dank der engen Be-
ziehungen aus der Vergangenheit
oftmals auf bestehende Partner-
schaften zurückgreifen können.
Diese Geschäftsbeziehungen gilt
es, nun wiederzubeleben. Auch
im Iran genießt made in Germa-
ny einen ausgezeichneten Ruf,
sodass die Firmen damit zusätz-
lich punkten können. So bietet
sich eigentlich jeder Bereich für
Investitionen und Exporte der
deutschen Wirtschaft an, man
muss nur eine Nische finden.
Obwohl der Iran nur an 50. Stel-le bei den deutschen Exporten steht, ist Ihre AHK mit mehr als 2 000 Mitgliedern die dritt-größte weltweit. Wie erklären Sie sich dies?HARUN: Das lässt sich vor allem
auf den großen Anteil iranischer
Firmen an unseren Mitglieds-
zahlen und auf unsere relativ
geringen Mitgliedsbeiträge zu-
rückführen. Zudem bieten wir
unseren Mitgliedern natürlich
auch gute Leistungen. In der
Zukunft wollen wir als bilate-
rale Auslandshandelskammer
vor allem den deutschen Part
weiter stärken, gerade jetzt in
dieser Öffnungsphase. Und ich
denke, wir sind auf einem sehr
guten Weg. Bereits jetzt habe ich
jeden Tag ein bis zwei Gespräche
mit deutschen Unternehmen. Es
gibt ein sehr großes Interesse
am Wirtschaftsstandort Iran,
aber auch an unseren Dienst-
leistungen, Unternehmen beim
Markteintritt und darüber hinaus
zu unterstützen.
Beenden Sie bitte den folgenden Satz: Der Iran ist ein attraktiver Investitions- und Exportmarkt, weil …HARUN: … das Land einen enor-
men Modernisierungsbedarf hat,
von dem deutsche Unternehmen
dank der vorhandenen Beziehun-
gen und ihres hervorragenden
Rufs stark profitieren können.
(DIHK)
KONTAKTE
Weitere Infos über die Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskam-
mer online unter www.dihk.co.ir und zum weltweiten Netzwerk der
Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) unter www.ahk.de. Ihre
Dienstleistungen zum Markteinstieg und -ausbau bieten die AHKs unter
der Servicemarke DEinternational an, Internet www.deinternational.de.
ZAHLEN, DATEN, FAKTEN
BIP pro Kopf (in US-Dollar, 2016*): 5 237,4
Wirtschaftswachstum, 2016 in Prozent, real*: 4,4
Beziehungen zu Deutschland 2014 (Veränderung gegenüber 2013):
Deutsche Einfuhren, in Millionen Euro: 295,9 (plus 8,0 Prozent) und
deutsche Ausfuhren, in Millionen Euro: 2 380,8 (plus 29,3 Prozent)
Hermes-Länderkategorie: 7
Ease of Doing Business 2016: 118 von 189 Ländern
(Quellen: GTAI 2015, Destatis / * Prognose)
IRAN: STÄRKEN UND SCHWÄCHEN DES STANDORTS
Stärken: große Rohstoffvorkommen, insbesondere Öl und Gas; traditio-
nell gute Beziehungen zu Deutschland; starker Modernisierungsbedarf in
vielen Bereichen; hohes Ausbildungsniveau der jungen Bevölkerung
Schwächen: schwierige Finanzierung und Währungsschwäche; anhal-
tender Reformstau; komplizierte staatliche Bürokratie; staatlich kont-
rollierte, konservative Gesellschaftsordnung
WIRTSCHAFTSFORUM IRAN
Freitag, 4. März, 9 bis 15 Uhr, IHK Frankfurt
Zu dem ganztägigen Iran-Wirtschaftstag wird der iranische Wirtschafts-
minister Ali Tayebnia mit einer 100-köpfigen hochrangigen Wirtschafts-
delegation erwartet. Das Programm bietet Möglichkeiten zu B2B-Ge-
sprächen und ausgiebigem Networking. Die Teilnahme kostet 90 Euro.
Infos und Anmeldung: IHK Frankfurt, International, Michael Fuhrmann,
Telefon 0 69 / 21 97-14 35, E-Mail m.fuhrmann@frankfurt-main.ihk.de,
Onlineanmeldung unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.
IHK WirtschaftsForum 03.1646
VOLKSREPUBLIK CHINA
IM ZEICHEN DER NEUEN NORMALITÄTDer Fünfjahresplan der Volksrepublik China sieht ein wirtschaftliches Wachstum von 6,5 Prozent und eine
Verdopplung des Bruttoinlandsproduktes vor. Gerade deutsche Unternehmen sollten das wissen.
Im März wird von der chinesischen
Regierung der 13. Fünfjahresplan
verabschiedet. Er gibt den Rahmen
für die wirtschaftliche Entwicklung
Chinas im Zeitraum von 2016 bis
2020 vor. Präsident Xi Jinping
gab als Wachstumsziel bereits
6,5 Prozent für die nächsten fünf
Jahre vor.
Im Rahmen des 40. China Jour
Fixe in der IHK Frankfurt sprach
Thaddäus Müller, Direktor, Fidu-
cia Management Consultants, zu
den Inhalten des neuen Plans. Er
betonte, dass der Fünfjahresplan
eher eine Staatsstrategie sei und
immer weniger mit fassbaren
Zielen verbunden. Als konkrete
Zahlen würden nur eine Verdopp-
lung des Bruttoinlandsprodukts
und der Einkommen genannt.
Darüber hinaus stehen im Fokus:
die Entwicklung des Dienstleis-
tungssektors, die Steigerung des
Binnenkonsums, Förderung von
Innovationen und die Digitalisie-
rung der Wirtschaft.
Eine wichtige Rolle im Fünf-
jahresplan nimmt die Bevölke-
rungsentwicklung ein, vor allem
die Überalterung der Gesellschaft.
Heute sind bereits zehn Prozent
der Bevölkerung über 65 Jahre,
diese Entwicklung wird langfristig
die Probleme auf dem Arbeits-
markt verschärfen. Mit der Ein-
führung der Zwei-Kind-Regelung
wurde bereits reagiert, damit
endete die 35 Jahre dauernde
Ein-Kind-Politik.
Für deutsche Unternehmen
sind laut Müller insbesondere drei
Branchen interessant: Zum einen
die Automatisierung, die aufgrund
der steigenden Löhne und Gehälter
gerade einen Boom erlebt und in
Zukunft von der Regierung mit
Milliarden-Subventionen geför-
dert werden soll. Zum anderen die
Lebensmittel- und Verpackungs-
industrie. Sie ist trotz der vielen
Lebensmittelskandale der vergan-
genen Jahre weiterhin im Aufwind,
genauso wie die Medizintechnik,
die von steigenden Einkommen
und der Alterung der Gesellschaft
profitiert.
Der größte Trend sind jedoch
die rasche technologische Entwick-
lung und das Thema E-Commerce.
China ist bereits jetzt der größte
Onlinemarkt der Welt, noch vor
den USA, und wird weiter an Be-
deutung gewinnen. Müller ver-
deutlichte, dass der chinesische
Konsument sein Mobiltelefon fast
rund um die Uhr nutzt: Morgens
lässt er sich davon wecken, danach
schreibt er online Nachrichten und
liest online die Zeitung. Mittags
bestellt er sein Essen über das
Mobiltelefon, bezahlt anschließend
bei Seven Eleven seine Strom-
rechnung und hört online Musik
über Xiaomi, während er arbeitet.
Abends bestellt er ein Taxi über
Didi und nutzt Dianping, um ein
passendes Restaurant zu finden.
Wieder daheim, kauft er Kleidung
über Taobao, und bevor er schlafen
geht, sieht er einen Film bei Youku.
Ein weiteres Großprojekt der
chinesischen Regierung, das im
neuen Fünfjahresplan behandelt
wird, ist One Belt, One Road. Bei
dieser Initiative handelt es sich um
ein gigantisches Infrastrukturpro-
jekt, das helfen könnte, die Überka-
pazitäten in manchen chinesischen
Industrien – wie zum Beispiel der
Stahlindustrie – abzubauen.
AUTORINSONJA MÜLLERDirector, China Competence Center, East Asia, IHK Frankfurtsonja.mueller@frankfurt-main.ihk.de
FRANKFURTER AUSSENWIRTSCHAFTSKALENDER
Wirtschaftstag Iran
Freitag, 4. März, IHK Frankfurt, ganz-
tags, Telefon 0 69 / 21 97-14 35
Workshop: Markterschließung Brasilien
Mittwoch, 9. März, IHK Frankfurt,
10 bis 16 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-12 94
Erfolgreiche Kommunikation mit
japanischen Geschäftspartnern
Montag, 14. März, IHK Frank-
furt, 9.30 bis 17.30 Uhr, Telefon
0 69 / 21 97-14 33
EEN – Informationsveranstaltung
„Horizon 2020“: Förderung der Lauf-
bahnentwicklung von Wissenschaft-
lern im Marie-Curie-Programm
Freitag, 18. März, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 60
Handelsvertreter Frühstück
Mittwoch, 13. April, IHK Frankfurt,
8 bis 10 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-14 35
Wirtschaftstag Mexiko
Montag, 2. Mai, IHK Frankfurt,
10 bis 15 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-12 94
Seminar: Amerikanische Standards
und Zertifizierungen (Exportinitiative
Energieeffizienz)
Donnerstag, 12. Mai, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-12 12
Wirtschaftstag Myanmar
Dienstag, 17. Mai, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-1460
E-Commerce in China: Neue Chancen
für deutsche Unternehmen
Dienstag, 24. Mai, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 33
Vertriebsoptimierung in Indien
Mittwoch, 8. Juni, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 60
Roundtable Ukraine / Belarus
Dienstag, 7. Juni, IHK Frankfurt,
10 bis 14 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-12 94
Deutsch-Amerikanischer Wirtschaftstag
Donnerstag, 16. Juni, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-12 12
Zertifizierung im Chinageschäft
Mittwoch, 29. Juni, IHK Frankfurt, 9 bis
17.30 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-14 33
Wirtschaftstag Korea
Donnerstag, 7. Juli, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 2197-14 33
Virtuelle Kommunikation mit chine-
sischen Geschäftspartnern
Freitag, 23. September, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 33
Erfolgreiche Kommunikation mit
japanischen Geschäftspartnern
Dienstag, 25. Oktober, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-14 33
Weitere Infos und Anmeldung zu den
Veranstaltungen online unter www.
frankfurt-main.ihk.de/veranstaltun-
gen.de. Die Teilnahme an den Veran-
staltungen ist teilweise gebühren-
pflichtig.
IHK WirtschaftsForum 03.16 47
International
WET TBEWERBSRECHT
WERBUNG AUF FACEBOOK & CO. Auch auf Social-Media-Plattformen gelten die Regeln des Wettbewerbsrechts. Zur Vorbeugung von Lauterkeitsver-
stößen gibt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs einen Überblick über die häufigsten Fehlerquellen.
Die sozialen Netzwerke wie Face-
book, Twitter und Google+ sind
aus der digitalen Welt nicht mehr
wegzudenken. Auch eine Vielzahl
von Unternehmen hat die von
den Social Media ausgehen-
de Breitenwirkung erkannt und
nutzt diese zunehmend zu Mar-
ketingzwecken. Viele Groß- und
Mittelstandsunternehmen sind
ebenso wie Kleingewerbetreiben-
de beispielsweise auf Facebook
mit einer eigenen Facebook-
Seite präsent und betreiben dort
sowohl Image- als auch gezielte
Produktwerbung.
Unternehmen, die sich auf
den Social-Media-Plattformen
bewegen, müssen jedoch sicher-
stellen, dass ihre Facebook-Seiten
wettbewerbskonform sind. Nicht
anders als bei einer herkömm-
lichen Homepage gelten auch
hier die lauterkeitsrechtlichen
Regeln. So ist insbesondere das in
§ 5 Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) normierte
Irreführungsverbot zu beachten.
Zur Vorbeugung von Lauterkeits-
verstößen soll im Folgenden auf
häufi ge Fehlerquellen hingewie-
sen werden.
Impressum Eine häufi ge Fehlerquelle ist die
fehlende oder nicht ausreichende
Anbieterkennzeichnung auf den
Facebook Pages der Unternehmen.
Sobald ein Facebook Account zu
Werbezwecken genutzt wird, muss
ein Impressum nach § 5 Abs.1 Tele-
mediengesetz (TMG) leicht erkenn-
bar und unmittelbar erreichbar zur
Verfügung gestellt werden. Dies
wurde bereits mehrfach gerichtlich
entschieden. Unternehmen sollten
dabei insbesondere auf die Plat-
zierung des Impressums und die
Beschriftung des Links, der zum
Impressum führt, achten.
An der leichten Erkennbarkeit
des Impressums fehlt es dann,
wenn dieses allenfalls über die
in dem Button „Info“ enthaltene
Verlinkung zum Internetauftritt
(Homepage) des Unternehmers
erreichbar ist. Alternativ kann der
Link, der zum Impressum führt,
mit den Begriff en „Kontakt“ oder
„Impressum“ bezeichnet werden.
Infolge diverser gerichtlicher Ent-
scheidungen hat Facebook extra
eine Impressumsrubrik für Face-
book Pages eingerichtet.
PreisangabenSoweit Unternehmen auf ihren Fa-
cebook-Seiten Produkte unter An-
gabe von Preisen bewerben, müssen
auch hier die preisangabenrechtli-
chen Vorgaben erfüllt werden. Da
die Facebook-Seiten grundsätzlich
allgemein zugänglich sind, muss der
für eine Ware genannte Preis der
sogenannte Gesamtpreis sein, der
die Mehrwertsteuer und sonstigen
Preisbestandteile bereits enthält.
Nicht zulässig ist es, Waren ledig-
lich unter Angabe der Nettopreise
anzubieten. Für Produkte, die nach
Volumen oder Gewicht angeboten
werden, ist zusätzlich der jeweilige
Grundpreis anzugeben.
WEITERE INFOS
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkon-
trollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige
Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern
und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirt-
schaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenüber-
greifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirt-
schaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften
im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Infor-
mationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fra-
gen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler
Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.
Weitere Infos online unter www.wettbewerbszentrale.de.
Unternehmen aller Branchen und Größen nutzen Social Media gezielt zu
Marketingzwecken. Doch Vorsicht: Auch hier gilt das Wettbewerbsrecht.
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IHK WirtschaftsForum 03.1648
IrreführungsverboteNeben den Verstößen gegen wettbewerbs-
rechtlich relevante Nebengesetze müssen
Unternehmen immer darauf achten, dass sie
mit ihren Facebook-Einträgen und Werbeaus-
sagen nicht gegen die Irreführungsverbote des
UWG verstoßen. Es gibt eine Reihe gerichtli-
cher Entscheidungen, in denen insbesondere
irreführende produkt- und unternehmens-
bezogene Angaben auf den Facebook Pages
untersagt wurden.
So wurden zum Beispiel diverse gesund-
heitsbezogene Wirksamkeitsaussagen aus
einer Schlankheitswerbung – wie „Verlieren
Sie bis zu 12 Kilogramm Körperfett in nur
21 Tagen!“ – wegen Verstoßes gegen das
heilmittelwerberechtliche und lauterkeits-
rechtliche Irreführungsverbot untersagt, da die
Wirksamkeitsangaben vom beklagten Unter-
nehmen nicht nachgewiesen werden konnten.
Wegen einer irreführenden Alleinstel-
lungswerbung wurde dagegen die Werbung
eines Jobvermittlungsportals auf unter an-
derem Twitter, Facebook, Youtube, Linkedin
und Google+ verboten. Das Unternehmen
hatte fälschlich damit geworben, die weltweit
erste Onlineplattform zu sein, auf der man
als Rentner seine Dienste anbieten und sich
mieten lassen könne.
Dass bereits die Angabe der eigenen Fir-
mierung eines Hörakustikers als „Kinder-
hörzentrum B.“ auf der Facebook-Seite im
Einzelfall irreführend sein kann, zeigt ein Urteil
des Oberlandesgerichts Bremen. Das Gericht
hielt diese Firmenbezeichnung für irreführend,
da durch den Begriff „Zentrum“ eine besondere
Größe und Bedeutung des Unternehmens auf
dem Markt suggeriert wurde, die es tatsächlich
nicht innehatte.
Haftung für Verstöße durch MitarbeiterUnternehmen haften auch für lauterkeits-
widrige Werbepostings ihrer Mitarbeiter
auf den Social-Media-Plattformen. In einem
Verfahren der Wettbewerbszentrale wurde
die Werbung eines Automobilverkäufers auf
Facebook untersagt, die von einem Mitar-
beiter in einem privaten Eintrag gepostet
wurde, die aber unter mehreren Gesichts-
punkten lauterkeitswidrig war. Das beklag-
te Automobilhandelsunternehmen berief
sich darauf, dass es sich bei dem privaten
Facebook-Eintrag eines Mitarbeiters nicht
um Werbung, sondern lediglich um einen
Hinweis im sozialen Netzwerk handele, sodass
es bereits an einer geschäftlichen Handlung
des Unternehmens fehle.
Das Gericht hat den Eintrag des Mitar-
beiters dagegen als mit der Absatzförderung
objektiv zusammenhängend bewertet, insbe-
sondere, weil ein konkretes Fahrzeug unter
Nennung der Motorleistung, des Preises und
der Dienstnummer des Mitarbeiters beworben
wurde. Das Gericht wies darauf hin, dass der
private Facebook-Eintrag des Mitarbeiters dem
beklagten Autohaus zuzurechnen ist, auch
wenn es keine Kenntnis von der Handlung des
Mitarbeiters hatte.
Gefakte FansBei der Außendarstellung der Unternehmen
spielt auch die Anzahl ihrer Facebook-Fans
eine nicht unerhebliche Rolle. Eine große
Anhängerschaft eines Unternehmens kann
seine besondere Beliebtheit widerspiegeln
und bei den Verbrauchern positive Assozia-
tionen hervorrufen. Irreführend kann es sein,
wenn die Beliebtheit des Unternehmens nur
vorgespiegelt wird. Das kann nach Ansicht
der Wettbewerbszentrale dann der Fall sein,
wenn es sich bei den angeblichen Fans nicht
etwa um reale Fans, sondern um sogenannte
Fake Fans handelt. Die Werbung mit gefakten
Fans ist unlauter. Unternehmen sollten daher
sensibel reagieren, wenn ihnen der käufliche
Erwerb von „Gefällt-mir-Klicks“ und „Face-
book-Fans“ angeboten wird und sich hinter
den zu vermittelnden Fans letztendlich nur
leere Hüllen verbergen.
Gewinnspielteilnahme In einem aktuell noch beim Oberlandesgericht
Hamburg anhängigen Verfahren der Wettbe-
werbszentrale geht es dagegen um die Frage,
ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel von
der Betätigung des Like-Buttons abhängig
gemacht werden darf und ob dies bereits
lauterkeitsrechtlich unzulässig ist.
AUTORINSENNUR PEKPAKRechtsanwältin, Zentrale zur Be - kämpfung un-lauteren Wettbe-werbs, Frankfurtpekpak@wettbe-werbszentrale.de
IHK WirtschaftsForum 03.16
Recht und Steuern
IHK-BEZIRK FRANKFURT
KEINE STEUERSENKUNGEN IN SICHT Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs bewirkt Steuererhöhungen in vielen Kommunen im Bezirk der
Industrie- und Handelskammer Frankfurt. Elf von 25 Gemeinden erhöhen ihren Gewerbesteuerhebesatz.
Auch in diesem Jahr müssen
Unternehmen in vielen Kommu-
nen des IHK-Bezirks Frankfurt
höhere Steuern zahlen. Elf von
25 Gemeinden erhöhen ihren
Gewerbesteuerhebesatz, sechs
ihren Grundsteuerhebesatz B.
Es erfolgt nur eine Senkung:
Kelkheim reduziert den Grund-
steuerhebesatz B von 450 auf
430 Prozent. Dies ist das Ergebnis
einer Umfrage der IHK Frankfurt,
zu deren Bezirk auch die Kommu-
nen des Hochtaunuskreises und
Main-Taunus-Kreises mit Aus-
nahme von Hochheim gehören.
Geringere ZuweisungenDie Kommunen begründen die
Erhöhungen mit der am 1. Januar
in Kraft getretenen Reform des
kommunalen Finanzausgleichs.
Diese hat unter anderem den
Gewerbesteuer-Nivellierungs-
hebesatzes für kreisangehörige
Kommunen von 310 auf 357 Pro-
zent angehoben. Die Erhöhung
stellt insbesondere für eine Kom-
mune mit einem niedrigeren
Hebesatz, von denen es bis zum
vergangenen Jahr noch viele im
IHK-Bezirk Frankfurt gab, ein
Problem dar. Dies deshalb, weil
im kommunalen Finanzausgleich
angenommen wird, sie habe ei-
nen Hebesatz von 357 Prozent.
Folglich wird der Kommune
unterstellt, sie beziehe höhere
Gewerbesteuereinnahmen als sie
tatsächlich erzielt. Das bedeutet,
sie wird reicher gerechnet als
sie ist. Im Gegenzug fallen die
Zuweisungen aus dem Finanz-
ausgleich geringer aus, Kreis-
sowie Schulumlage erhöhen sich
und gegebenenfalls muss eine
(höhere) Solidaritätsumlage, die
neu eingeführt wurde, gezahlt
werden. Dies reißt Löcher in die
Haushalte. Deshalb sehen sich
elf Kommunen gezwungen, in
diesem Jahr ihren Gewerbesteu-
erhebesatz zu erhöhen, um so
die Nachteile, die ihnen durch
die Neuregelung des kommuna-
len Finanzausgleichs entstehen,
auszugleichen. Solche Steuer-
erhöhungen verschlechtern die
Standortbedingungen für Un-
ternehmen und machen Inves-
titionen sowie Neuansiedlungen
unattraktiver.
Spirale in Gang gesetztDie IHK-Arbeitsgemeinschaft
Hessen befürchtete schon im
Planungsstadium der Reform des
kommunalen Finanzausgleichs
die jetzt in Gang gesetzte be-
ziehungsweise verstärkte kom-
munale Steuererhöhungsspirale.
Daher sah sie in ihrer Stellung-
nahme zu dem Reformentwurf
sowohl die Erhöhung des Gewer-
besteuer-Nivellierungshebesat-
zes als auch die Einführung der
Solidaritätsumlage kritisch.
Damit der Wirtschafts-
standort Hessen nicht weiter
geschwächt wird, sollte das Land
den Nivellierungshebesatz wieder
senken und die Solidaritätsum-
lage abschaffen. Unabhängig
davon sollten die Kommunen ihre
Haushalte noch stärker durch
Ausgabenkürzungen konsolidie-
ren und auf Steuererhöhungen
möglichst verzichten.
Landkreise Hochtaunus und Main-TaunusIm Main-Taunus-Kreis heben
Flörsheim und Kriftel ihren Ge-
werbesteuerhebesatz von 330
auf 360 Prozent, Bad Soden und
Eschborn von 310 beziehungs-
weise 280 auf 330 Prozent an.
Eppstein und Sulzbach erhöhen
ihren Gewerbesteuerhebesatz am
stärksten, jeweils um 50 Punkte
von 310 auf 360 Prozent. Die-
se Erhöhung bewirkt, dass eine
Kapitalgesellschaft, das sind ins-
besondere Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbH)
und Aktiengesellschaften (AG),
jetzt 12,6 (bisher 10,85) Prozent
ihres Gewinns beziehungsweise
Gewerbeertrags als Gewerbe-
steuer an die Kommune abführen
muss. Dies sind über 16 Prozent
mehr als bisher. Damit nähert
sich die Gewerbesteuerbelastung
in Eppstein und Sulzbach der
Körperschaftsteuerbelastung,
die deutschlandweit einheitlich
15 Prozent für Kapitalgesell-
schaften beträgt, immer mehr
an. Ob die Erhöhung bei Per-
sonenunternehmen eine zu-
sätzliche Belastung verursacht,
muss – wegen der bestehenden
Verrechnungsmöglichkeit mit
der Einkommensteuer – im Ein-
zelfall geprüft werden. Zu den
Personenunternehmen zählen
insbesondere Einzelunterneh-
men, Gesellschaften bürgerlichen
Rechts (GbR), Offene Handelsge-
sellschaften (OHG) und Komman-
ditgesellschaften (KG).
Im Hochtaunuskreis he-
ben Kronberg und Schmitten
ihren Gewerbesteuersatz mit
47 Prozentpunkten von 310 auf
das Nivellierungsniveau von
357 Prozent am stärksten an.
Weilrod und Steinbach erhöhen
um 30 beziehungsweise zehn
Punkte auf 360 Prozent. Den
höchsten Gewerbesteuerhebes-
atz im Hochtaunuskreis hat mit
385 Prozent nach wie vor Bad
Homburg, im Main-Taunus-Kreis
Hofheim mit 370 Prozent. Den
niedrigsten Gewerbesteuerhe-
besatz mit jeweils 330 Prozent
LINK ZUM THEMA
Eine Übersicht über die Ge-
werbesteuerhebesätze sowie
die Grundsteuerhebesätze B
im IHK-Bezirk Frankfurt on-
line unter www.frankfurt-main.
ihk.de (Suchbegriff „Realsteu-
eratlas“).
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Industrie- und Gewerbehallen
von der Planung und Produktion bis zur
schlüsselfertigen Halle
IHK WirtschaftsForum 03.1650
Recht und Steuern
Verkehrsrecht: Der Spezialist für Bußgeldsachen Nur ein spezialisierter Anwalt fi ndet sich in der Komplexität des Verfahrensrechts und den Möglich-keiten der effektiven Rechtswahrnehmung zurecht. UWE LENHART Rechtsanwälte sind ausschließ-lich im Verkehrsrecht sowie Wirtschafts- und Steuer-strafrecht tätig.
Rechtsanwalt Philip Leichthammer, Fachanwalt für Strafrecht, ist ausgewiesener Spezialist für Ord-nungswidrigkeiten, seine Mandanten setzen sich aus Einzelpersonen, Unternehmen und Fuhrparklei-tern zusammen. Er veröffentlicht sein breites Wis-sen und Erkenntnisse in Aufsätzen und Anmerkun-gen in Fachzeitschriften und hält Vorträge. PhilipLeichthammer ist Mitautor des Beck-Rechtsberaters im dtv „Straßenverkehrsrecht – Strafe, Punkte, Fahr-verbot, MPU“ (231 Seiten, € 17,90) und weist Erfah-rungen aus bisher fast 4.000 Bußgeldverfahren auf.
In den 2013, 2014 und 2015 erschie-nenen Focus-Listen der Top-Anwälte Deutschlands wird die Kanzlei mit einer herausragenden Anzahl von Kol-legenempfehlungen hervorgehoben.
lenhart-ra.de | T +49 69 91335024
haben im IHK-Bezirk Bad Soden,
Eschborn, Grävenwiesbach und
Kelkheim.
GrundsteuerhebesatzDer schon in den zurückliegenden
Jahren – zum Teil im Hinblick
auf die erwartete Reform des
kommunalen Finanzausgleichs –
zu verzeichnende Anstieg der
Gewerbesteuerhebesätze setzt
sich verstärkt fort. So steigt der
durchschnittliche Gewerbesteu-
erhebesatz im Vergleich zum ver-
gangenen Jahr im Main-Taunus-
Kreis von 330 auf 351 Prozent,
im Hochtaunuskreis von 344 auf
356 Prozent. Die Durchschnitts-
hebesätze erreichen somit bald
den Nivellierungshebesatz. Wäh-
rend im vergangenen Jahr noch
19 Kommunen im IHK-Bezirk
zum Teil weit unter 357 Pro-
zent lagen, liegen in diesem Jahr
lediglich elf – meist nur noch
geringfügig – darunter.
In Frankfurt beträgt der Ge-
werbesteuerhebesatz auch in
diesem Jahr 460 Prozent. Kapi-
talgesellschaften müssen somit
16,1 Prozent ihres Gewinns be-
ziehungsweise Gewerbeertrags
an die Stadt abführen. Dies ist
ein höherer Betrag als die Körper-
schaftsteuer, deren Satz deutsch-
landweit einheitlich 15 Prozent
beträgt.
Sechs Kommunen im IHK-
Bezirk heben den Grundsteuerhe-
besatz B an. Die größte Erhöhung
erfolgt in Sulzbach mit 115 Punk-
ten auf 365 Prozent. 365 Pro-
zent deshalb, weil die Reform des
kommunalen Finanzausgleichs
den Nivellierungshebesatz bei der
Grundsteuer B für kreisangehörige
Kommunen von 220 auf 365 Pro-
zent angehoben hat. Es folgen
Kriftel und Weilrod mit 50 Punkten
auf 450 beziehungsweise 380 Pro-
zent sowie Hofheim mit 40 Punk-
ten auf 480 und Steinbach mit
30 Punkten auf 560 Prozent. Da
der Grundsteuerhebesatz B für
alle Grundstücke mit Ausnahme
der land- und forstwirtschaftlichen
gilt, sind von dessen Anhebung
unter anderem auch Unternehmer
und Mieter betroffen. In Frankfurt
liegt der Grundsteuerhebesatz B
bei 500 Prozent.
AUTORALFRED SIEGLStellvertretender Geschäftsführer, Recht und Steuern, IHK Frankfurta.siegl@frankfurt-main.ihk.de
STEUERFÄLLIGKEITEN IM MÄRZ
Staatssteuern
Am 10. März 2016 werden fäl-
lig: Vorauszahlung auf die Kör-
perschaftsteuer sowie die Ein-
kommensteuer einschließlich
Solidaritätszuschlag und ge-
gebenenfalls Kirchensteuer der
Veranlagten für das erste Quar-
tal 2016.
Umsatzsteuer- / Mehrwertsteu-
er-Vorauszahlung für den Mo-
nat Februar 2016 der Monats-
zahler. Monatszahler ist jeder
Unternehmer, dessen Umsatz-
steuer im Kalenderjahr 2015
mehr als 7 500 Euro betragen
hat; Monatszahler sind auch
solche Unternehmer, die ihre
berufliche oder gewerbliche Tä-
tigkeit im Jahr 2015 oder 2016
aufgenommen haben (Existenz-
gründer).
Im Februar 2016 einbehaltene
Lohn- und Kirchensteuer sowie
einbehaltener Solidaritätszu-
schlag, wenn die für das Ka-
lenderjahr 2015 abzuführende
Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro
betragen hat.
Im Februar 2016 einbehaltene
Bauabzugsteuer (Abführung an
das für den beauftragten Bau-
unternehmer zuständige Fi-
nanzamt; weitere Infos online
unter www.finanzamt.de).
IHK WirtschaftsForum 03.16
FREMDPERSONALEINSATZ
ABGRENZUNG IST OFT SCHWIERIGDie Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung ist problematisch und wird
in der Praxis oft rechtsmissbräuchlich gehandhabt. Ein Gesetz soll nun Abhilfe schaffen.
Die Auslagerung von Aufgabenbe-
reichen gehört in vielen Branchen
zum Unternehmensalltag. Kein
Unternehmer ist daran gehindert,
von ihm nicht als Kerngeschäft
angesehene Aufgaben durch
fremdes Personal ausführen zu
lassen und hierdurch größtmögli-
che Flexibilität für seinen Betrieb
zu erreichen. Erfolgt der Einsatz
von Fremdpersonal auf dienst-
oder werkvertraglicher Basis, muss
er sich als „Auftraggeber“ damit
zufriedengeben, dass das mit
einem Arbeitsverhältnis einherge-
hende Weisungsrecht gegenüber
dem fremdbeschäftigten Personal
allein dem externen Unterneh-
mer – dem „Auftragnehmer“ – ge-
bührt. Macht er hingegen von der
Möglichkeit der Arbeitnehmer-
überlassung Gebrauch, fällt ihm
als „Entleiher“ ein Weisungsrecht
im Hinblick auf die ihm überlas-
senen Leiharbeitnehmer zu. Er hat
hierbei jedoch die bereits jetzt
geltenden strengen Vorgaben des
Arbeitnehmerüberlassungsgeset-
zes (AÜG) zu beachten.
Die Abgrenzung zwischen
Dienst- beziehungsweise Werk-
verträgen zum Instrument der
Arbeitnehmerüberlassung erweist
sich in der Praxis als schwierig.
Stets zu klären ist, ob die Mitar-
beiter des „Auftragnehmers“ von
diesem „in Erfüllung“ des Dienst-
oder Werkvertrags eingesetzt
werden oder ob nicht doch der
Auftragnehmer selbst Empfänger
der Arbeitsleistung ist. Handelt
es sich bei dem Auftragnehmer
um eine Einzelperson, ergibt sich
eine entsprechende Fragestellung:
Handelt dieser tatsächlich als
Selbstständiger oder in Wahr-
heit nicht doch als abhängig Be-
schäftigter? Die Regelungen des
Arbeitsrechts, insbesondere des
Arbeitnehmerüberlassungsgeset-
zes, und die genannten Abgren-
zungsschwierigkeiten verleiten
oftmals zu einer missbräuchli-
chen Vertragsgestaltung. Obwohl
nach dem Willen der Parteien
eine Arbeitnehmerüberlassung
beziehungsweise abhängige Be-
schäftigung gewollt war oder
tatsächlich gegeben ist, werden
Verträge zum Schein als freie
Mitarbeiter-, Dienst- oder Werk-
verträge gestaltet.
Die Bundesregierung hat es
sich nunmehr zur Aufgabe ge-
macht, solch missbräuchlichen
Gestaltungen einen Riegel vor-
zuschieben. Ihrer Ankündigung
im Koalitionsvertrag zufolge, die
Leiharbeit auf ihre Kernfunktion
zu beschränken und den Miss-
brauch von Werkvertragsgestal-
tungen zu verhindern, hat sie am
16. November den „Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetzes und
anderer Gesetze“ vorgelegt. Der
Der Fremdpersonaleinsatz birgt für Unternehmen weiterhin viele rechtliche Risiken.
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IHK WirtschaftsForum 03.1652
aktuelle Referentenentwurf ver-
spricht die Stärkung der Stellung
von Leiharbeitnehmern und sieht
neben einem neuen, die Merk-
male eines Arbeitsverhältnisses
festlegenden § 611a BGB-E sowie
klarstellenden Regelungen im Be-
triebsverfassungsgesetz (BetrVG)
und dem Schwarzarbeitsbekämp-
fungsgesetz überwiegend Ände-
rungen des AÜG vor.
Die bisher strittige Frage,
wie lange die Überlassung eines
Arbeitnehmers an den Entleiher
erfolgen darf, damit sie sich als
„vorübergehend“ im Sinne des
Gesetzes darstellt, soll mit einer
Begrenzung auf eine grundsätz-
liche Überlassungshöchstdauer
von 18 aufeinanderfolgenden
Monaten obsolet werden. Der
Zeitraum vorheriger Überlassun-
gen durch denselben oder einen
anderen Verleiher an denselben
Entleiher soll vollständig anzu-
rechnen sein, wenn zwischen den
Einsätzen nicht mehr als sechs
Monate liegen. Hierbei verfolgt
der Gesetzgeber wohl keine ar-
beitsplatz-, sondern eine arbeit-
nehmerbezogene Betrachtungs-
weise. Eine hiervon abweichende
Höchstüberlassungsdauer soll in
einem Tarifvertrag von den Ta-
rifvertragsparteien der Einsatz-
branche oder einer aufgrund eines
solchen Tarifvertrags getroffe-
nen Betriebs- beziehungsweise
Dienstvereinbarung festgelegt
werden können.
Ist von dem Vertragspartner
eine Arbeitnehmerüberlassung
gewollt, soll diese in dem Vertrag
zwischen Verleiher und Entleiher
ausdrücklich als solche gekenn-
zeichnet werden müssen. Zudem
ist die Person des Leiharbeitneh-
mers zu konkretisieren und vom
Verleiher über seine Tätigkeit als
Leiharbeitnehmer zu informieren.
Hiermit soll unter anderem der bis-
herigen Praxis vorgebeugt werden,
sich für den Fall der Aufdeckung
eines Scheindienst- beziehungs-
weise Scheinwerkvertrags über die
Vorlage einer sogenannten Vor-
ratserlaubnis vor den Konsequen-
zen einer dann illegalen Arbeit-
nehmerüberlassung zu schützen.
Wichtig für die Betriebspraxis
ist die beabsichtigte Ausdehnung
der Sanktionen. Bislang tritt die
Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
zwischen Leiharbeitnehmer und
Entleiher nur dann ein, wenn der
Verleiher nicht über eine Überlas-
sungserlaubnis verfügt. Künftig
soll diese Sanktion auf die Kon-
stellationen der Nichtbeachtung
der Kennzeichnungspflicht und –
vorbehaltlich eines entgegenste-
henden späteren Widerspruchs
des Leiharbeitnehmers – der
Höchstüberlassungsdauer aus-
geweitet werden.
Darüber hinaus wird der be-
reits jetzt kodifizierte Equal-Pay-
Grundsatz weiter konkretisiert.
Danach ist der Verleiher verpflich-
tet, dem Leiharbeitnehmer für
die Zeit der Überlassung an den
Entleiher die im Betrieb des Ent-
leihers für einen vergleichbaren
Arbeitnehmer geltenden Arbeits-
bedingungen einschließlich des
Arbeitsentgelts zu gewähren. Die
nach heutigem Recht bestehende
Möglichkeit, hiervon durch Tarif-
vertrag abzuweichen, wird zeitlich
auf die ersten neun beziehungs-
weise auf ein Maximum von zwölf
Monaten nach der Arbeitnehmer-
überlassung beschränkt.
Des Weiteren sieht der Re-
ferentenentwurf eine Privilegie-
rung des öffentlichen Dienstes
vor, indem juristische Personen
des öffentlichen Dienstes und
solche Einheiten, die Tarifverträge
des öffentlichen Dienstes zur An-
wendung bringen, aus dem AÜG in
seiner Gesamtheit ausgenommen
werden. Außerdem sollen Leih-
arbeitnehmer nicht mehr beim
Entleiher zum Einsatz kommen
dürfen, wenn dieser unmittelbar
durch einen Arbeitskampf be-
troffen ist, und schließlich soll
das Verbot des Weiterverleihs
von Leiharbeitnehmern gesetzlich
klargestellt werden.
Neu ist auch der Versuch, zur
Abgrenzung eines Fremdperso-
naleinsatzes gesetzliche Kriterien
festzuschreiben, nach denen ein
Arbeitsverhältnis vorliegen soll. So
müsste für die Frage, ob jemand in
eine fremde Arbeitsorganisation
eingegliedert ist und den dortigen
Weisungen unterliegt, eine Ge-
samtbetrachtung vorgenommen
werden, bei der insbesondere die
festgeschriebenen Kriterien zu
berücksichtigen wären.
Die im Referentenentwurf
vorgesehenen Neuregelungen
erweisen sich teilweise als zu
weitgehend und darüber hinaus
als wenig praxistauglich sowie
noch zu unbestimmt. In der be-
trieblichen Praxis wird bei Anwen-
dung des Equal-Pay-Grundsatzes
unter anderem wohl deshalb mit
vielfältigen Problemen zu rechnen
sein, weil eine genaue Definiti-
on des Begriffs des Arbeitsent-
gelts fehlt. Wie soll künftig mit
nicht teilbaren Sachleistungen
verfahren werden (zum Beispiel
einem zur Privatnutzung über-
lassenen Dienstwagen)? Wie soll
ein Verleiher dem Gleichheitssatz
Rechnung tragen, wenn er sei-
ne Arbeitnehmer an einzelnen
Tagen jeweils an verschiedene
Auftraggeber verleiht? Erweist
sich die gezogene Höchstgren-
ze von 18 Monaten nicht als zu
weitgehend, zumal viele Projekte,
insbesondere in der IT-Branche,
durchaus vorübergehend sind,
obwohl sie sich über mehrere Jah-
re erstrecken? Ist die gesetzliche
Festschreibung der Kriterien zur
Kennzeichnung einer abhängigen
Beschäftigung überhaupt sinnvoll
und verfügt sie über ausreichende
Kontur? Schon die Beachtung der
von der Rechtsprechung entwi-
ckelten Kriterien hat gezeigt, dass
stets schwierige Einzelbewer-
tungen vorzunehmen waren und
schon nach derzeitiger Rechtsla-
ge, mithin selbst bei Kenntnis der
Kriterien, von Rechtssicherheit
für die Vertragsparteien kaum die
Rede sein konnte.
Die umfassende Kritik, die be-
reits kurz nach dem Erscheinen
des Referentenentwurfs geäußert
wurde, geht in Teilen in diese
Richtung. Arbeitgeber beklagten
einen „Großangriff auf Hundert-
tausende selbstständige Unter-
nehmen“, die Gewerkschaften
bewerteten den Entwurf als zu zu-
rückhaltend. Das Bundeskanzler-
amt reagierte schnell und stoppte
den Vorschlag kurz nach seiner
Veröffentlichung bis auf Weiteres.
Der Fremdpersonaleinsatz birgt
auch weiterhin erhebliche Risiken
für Unternehmer.
FREMDPERSONALEINSATZ
Chancen und Risiken von Werk- und Dienstverträgen /
Mittwoch, 9. März, 15.30 bis 17.30 Uhr, IHK Frankfurt
Im Rahmen der Veranstaltung erfahren Unternehmer, was es beim Ein-
satz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen oder freien Mitarbeitern
zu beachten gilt. Insbesondere werden die aktuelle Rechtsprechung zur
Arbeitnehmerüberlassung und die jüngsten Reformvorhaben für Zeit-
arbeit und Werkverträge behandelt. Die Teilnahme kostet 75 Euro. An-
meldungen online unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltun-
gen. Kontakt: IHK Frankfurt, Recht und Steuern, Birgit Diehl, Telefon
0 69 / 21 97-13 13, E-Mail b.diehl@frankfurt-main.ihk.de.
AUTORDR. STEFFEN ALBICKERFachanwalt für Arbeits-, Handels- und Gesellschafts-recht, Büsing, Müffelmann & Theye, Frankfurtalbicker@bmt.eu
IHK WirtschaftsForum 03.16 53
Recht und Steuern
KOMMUNALFINANZEN
DEMOGRAFISCHEN WANDEL GESTALTENDer demografische Wandel bringt Herausforderungen für die Kommunen und die Wirtschaft gleichermaßen mit sich.
Gemeinsames Ziel muss ein gutes Wirtschaftsklima sein, um die Attraktivität der Region zu bewahren.
Der demografische Wandel ist
gekennzeichnet durch eine deutli-
che Alterung der Bevölkerung und
der Erwerbstätigen sowie durch
eine absehbare Schrumpfung
des Erwerbspersonenpotenzials.
Die Zahl der Schulabgänger ist
rückläufig, die geburtenstarken
Jahrgänge erreichen bald das
Rentenalter, was einen erhöhten
Bedarf an entsprechend quali-
fizierten Arbeitskräften auslöst.
Kommunen sollen Wohn- und
Arbeitsflächen sowie Infrastruktur
zur Verfügung stellen, ein brei-
tes Angebot an Dienstleistungen
bieten sowie den Zusammenhalt
und die Lebensqualität sichern –
wesentliche Faktoren auch für
Arbeitskräfte, ihren Lebensmit-
telpunkt zu wählen. Neben einem
wirtschaftsfreundlichen Klima
ist dabei auch der Einklang von
Lebens- und Wirtschaftsraum
zu beachten. Die finanziellen
Handlungsspielräume der Kom-
munen sind allerdings trotz der
derzeitigen guten Finanzsituation
begrenzt. Zudem birgt die de-
mografische Entwicklung lang-
fristig ebenfalls Risiken für die
Kommunalfinanzen. Sowohl sin-
kende Einwohnerzahlen als auch
eine veränderte Altersstruktur
der Bevölkerung haben Einfluss
auf die kommunalen Einnahmen
und Ausgaben. Gleichbleibende
Rahmenbedingungen unterstellt
und rein quantitativ betrachtet,
ist insgesamt mit einem Rück-
gang der Einnahmen und mit einer
Entlastung auf der Ausgabenseite
zu rechnen.
Bei Betrachtung der einzelnen
Kommunen kann sich dies ganz
unterschiedlich darstellen. Je stär-
ker demografische Veränderungen
sind, desto deutlicher werden die
Rückwirkungen der Demografie
auf den Haushalt spürbar. Es gibt
kommunale Aufgaben, in denen
sich demografische Veränderun-
gen in Form von steigender oder
sinkender Nachfrage nach öffent-
lichen Leistungen recht zügig aus-
wirken und damit Druck erzeugen,
Anpassungen vorzunehmen.
In anderen Bereichen sind de-
mografische Veränderungen zwar
zunächst weit weniger spürbar,
können aber mittel- bis langfristig
beachtliche Effekte entfalten. Da
demografische Veränderungen ins-
besondere durch eine Veränderung
der Kopfzahl sowie der Altersstruk-
tur der Bevölkerung charakterisiert
sind, gelten all jene kommunalen
Aufgaben als besonders demo-
grafiesensitiv, die auf bestimmte
Altersgruppen ausgerichtet sind.
Aufgrund dieser Altersstrukturab-
hängigkeit der kommunalen Haus-
halte bewirken Veränderungen in
der Bevölkerungsstruktur auch
Verschiebungen in der Verteilung
der Einnahmen und Ausgaben auf
die einzelnen Altersgruppen. Auch
sind die Anpassungsfähigkeit und
-geschwindigkeit von Budgets für
bestimmte Aufgaben zu berück-
sichtigen. Demografische Verän-
derungen führen zu einem poli-
tischen Entscheidungsbedarf, der
wiederum mit Verteilungseffekten
verbunden sein kann, die politisch
zu vertreten oft ausgesprochen
schwierig oder unpopulär ist.
Die steuerungsrelevante He-
rausforderung für die Kommunen
besteht darin, dass die Einnah-
menrückgänge quasi automatisch
eintreten werden, das sich ab-
zeichnende Potenzial an Ausga-
benentlastungen aber durch Um-
schichtungen oder Kürzungen in
den Budgets erarbeitet und durch
politische Beschlüsse auch umge-
setzt werden muss. Nicht zuletzt
vor dem Hintergrund der demo-
grafischen Entwicklung ist im Hin-
blick auf ein generationengerechtes
Haushaltsgebaren außerdem dem
Schuldenabbau eine hohe Priorität
einzuräumen. Diese Anforderungen
IHK WirtschaftsForum 03.1654
stehen in einem Spannungsfeld mit
notwendigen Impulsen für eine dy-
namische Entwicklung als attrak-
tives Arbeits- und Wohnumfeld.
Neben derzeit hohen Steuer-
erträgen und niedrigen Kreditzin-
sen stehen in den nächsten zehn
Jahren einem relativ hohen Anteil
an Erwerbspersonen an der Ge-
samtbevölkerung bereits weniger
Kinder und vor allem noch nicht
so viele Rentner gegenüber, das
Zeitfenster für eine zukunftsfä-
hige Ausrichtung ist somit ent-
sprechend eng. Es braucht die
Anstrengung aller handelnden
Akteure, der Kommunen und der
Wirtschaft, das vorhandene Er-
werbspersonenpotenzial zu bin-
den, besser auszuschöpfen sowie
neue Arbeitskräfte zu gewinnen.
Wenn die Bevölkerungszahl al-
lerdings insgesamt zurückgeht,
ist der Zugewinn einer Kommune
der Verlust einer anderen Kom-
mune. Das Denken in Regionen
wird nicht unbedingt dadurch
gefördert, dass zwischen den
Kommunen der Wettbewerb um
Einwohner forciert wird.
Gemeinsames Ziel muss ein
gutes Wirtschaftsklima in der
Region sein, das einer breiten Be-
völkerungsschicht Einkommens-
chancen in allen Segmenten des
Arbeitsmarkts anbietet. Indem
regionale Lösungen angestrebt
werden, lassen sich gemeinsa-
me Stärken besser hervorheben
und Schwächen einzelner Kom-
munen eher ausgleichen. Hier
ist insbesondere die kommunale
Wirtschaftsförderung gefragt.
Handlungsfelder der Zusam-
menarbeit von Kommunen und
Wirtschaft sind interkommunale
Gewerbegebiete und auch die
Bereiche Verkehr, Erreichbarkeit,
Mobilitätsformen und Bildung.
Gemeinsame Schnittstellen im
Bereich Bildung sind insbesondere
der Übergangsbereich von Schule
und Beruf sowie der Ausbildungs-
und Weiterbildungsbereich, um
Angebot und Nachfrage nicht
nur rechnerisch, sondern auch
im Hinblick auf die erforderliche
Qualifikation auszugleichen. Die
Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf trägt dazu bei, die Anzahl der
arbeitenden Familienmitglieder
zu erhöhen. Flexible Arbeitsmo-
delle und Betreuungsmöglichkei-
ten sind dabei zwei Seiten einer
Medaille.
Und nicht zuletzt bedarf es
eines gemeinsamen Standortmar-
ketings, um die Außenwahrneh-
mung einer Region zu verbessern
und Interesse bei Unternehmen,
Investoren, Fachkräften, Studie-
renden und Touristen zu wecken.
Es bestehen noch Defizite in
der Entwicklung interkultureller
Handlungskompetenz und mehr-
oder zumindest englischsprachi-
ger Informations-, Bildungs- und
Arbeitsangebote, sowohl bei den
Verwaltungen als auch in den
Betrieben. Diese sind nicht nur
vor dem Hintergrund einer zu-
nehmenden Internationalisierung
der Bevölkerung in den Blick zu
nehmen, sie sind auch Voraus-
setzungen für eine internationale
Außenkommunikation.
AUTORINBEATRICE DOTTReferentin, Kommunale Ge-meinschaftsstelle für Verwal-tungsmanagement, Kölnbeatrice.dott@kgst.de
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Recht und Steuern
GRUNDPREISANGABEN
PREISE LEICHTER VERGLEICHEN Die Angabe von Grundpreisen ermöglicht es dem Kunden, Preise miteinander zu vergleichen. Bei fehlenden
oder fehlerhaften Pflichtangaben laufen Shopbetreiber Gefahr, einen Wettbewerbsverstoß zu begehen.
Kaufabwägungen eines Ver-
brauchers richten sich in ers-
ter Linie nach dem Preis einer
Ware oder Dienstleistung. Eine
Abwägung kann nur dann er-
folgen, wenn dem Verbraucher
sachlich zutreffende und voll-
ständige Verbraucherinforma-
tionen vorliegen, die er mit
Produkten oder Dienstleistun-
gen gleicher Kategorie verglei-
chen kann. Der Preisvergleich
wird erheblich erleichtert,
wenn die Endpreise ins Ver-
hältnis zu einer gemeinsamen
Bezugsgröße gesetzt werden.
Dies soll auch bei Produkten
mit unterschiedlichen Qua-
litäten einen Preisvergleich
ermöglichen. Wird der Grund-
preis auf einem angebotenen
Produkt nicht angegeben, kann
das Ordnungsamt ein Bußgeld
verhängen. Obgleich der zu-
grunde liegenden Verordnung
kein unmittelbarer wettbe-
werbsrechtlicher Charakter
innewohnt, bejaht die Recht-
sprechung im Falle planmä-
ßigen Zuwiderhandelns einen
Wettbewerbsverstoß, der zu
einer Abmahnung führen kann.
Die Verpflichtung, den
Grundpreis auf angebotenen
Waren anzugeben, folgt aus § 2
Abs. 1 S. 1 Preisangabenverord-
nung (PAngV). Die Vorschrift
begründet in ihrem Anwen-
dungsbereich eine Pflicht zur
doppelten Preisangabe, nämlich
des Endpreises und des Prei-
ses für die Grundeinheit. Ein
Grundpreis stellt den anzuge-
benden Preis je Mengeneinheit
dar, einschließlich der Umsatz-
steuer und sonstiger Preisbe-
standteile. Betroffen sind alle
Waren, die in Fertigpackungen,
offenen Verpackungen oder als
Verkaufseinheiten ohne Umhül-
lung nach Gewicht, Volumen,
Länge oder Fläche angeboten
werden.
Deutlich lesbarDie gewerbliche Preisangabe
muss klar erkennbar und deut-
lich lesbar sein. Bei den Anfor-
derungen handelt es sich um
unbestimmte Rechtsbegriff e, die
der Ausfüllung durch Rechtspre-
chung und Literatur bedürfen.
Dies zeigte auch ein im Jahr
2013 geführter Rechtsstreit über
Der Preisvergleich wird deutlich erleichtert, wenn die Endpreise in
das Verhältnis zu einer gemeinsamen Bezugsgröße gesetzt werden.
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E-A
LLIA
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DP
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IHK WirtschaftsForum 03.1656
die Frage, ob die Grundpreisan-
gabe bei einer Schriftgröße von
zwei Millimetern noch deutlich
lesbar im Sinne der rechtlichen
Vorgaben sei.
Das Gericht kam zu der Ent-
scheidung, dass die Frage der
Lesbarkeit für jeden Einzelfall
gesondert zu beurteilen sei
und durch den Pflichtigen auf
unterschiedliche Weise erfüllt
werden könne. Zu berücksichti-
gen sei neben der Schriftgröße
auch das Druckbild, die Gliede-
rung, das Papier, die Farbe und
der Hintergrund. Im konkreten
Fall war die Schriftgröße von
zwei Millimetern nicht zu be-
anstanden, da gewährleistet
war, dass der Verbraucher, der
sich etwa 50 Zentimeter vor
dem Regal befand, das Schild
hätte lesen können. Dies ge-
nügte nach richterlichen Erwä-
gungen im konkreten Einzelfall
den gesetzlich vorgeschriebe-
nen Anforderungen. Grund-
und Endpreis müssen zudem
in unmittelbarer Nähe zuein-
ander aufgeführt werden, das
bedeutet, beide Preise müssen
auf einen Blick wahrgenommen
werden können.
Digitale AngeboteMit Blick auf digitale Angebote
führt die konkrete Ausgestaltung
jedoch zu Streitfällen. Grund-
sätzlich müssen auch digitale
Angebote den Anforderungen
der Preisangabenverordnung
entsprechen. Nach der aktu-
ellen Rechtsprechung ist das
Erfordernis der unmittelbaren
Nähe jedoch nicht gewahrt,
wenn sich Grund- und Endpreis
zwar auf derselben Internetseite
befi nden, der Verbraucher aber
weit herunterscrollen muss, um
den Grundpreis zu erkennen. Es
ist erforderlich, dass beide Preise
direkt beziehungsweise so nah
wie möglich beieinanderstehen.
Von der Verpflichtung der
Grundpreisangabe bestehen
auch Ausnahmen. So kann
etwa von der Angabe des
Grundpreises in den Fällen
abgesehen werden, in denen
Grund- und Endpreis denselben
Betrag ergeben. Auch bei Waren
mit weniger als zehn Gramm
oder Milliliter ist die Angabe
entbehrlich.
Besteht bei einem konkreten
Produkt Unsicherheit, ob Grund-
preisangaben zu machen sind
oder ein Ausnahmetatbestand
vorliegt, empfi ehlt es sich, die
Angaben zum Grundpreis an-
zubringen. Wenn der Grundpreis
bei einem Produkt angegeben
wird, obwohl ein Ausnahmetat-
bestand vorliegt, ist dies nicht
abmahnbar, wenn sie aber recht-
lich erforderlich gewesen wäre,
hingegen schon.
AUTORINANNA FECHRechtsreferendarin, Recht und Steuern, IHK Frankfurtf.hennig@frank-furt-main.ihk.de
Rechts- und Steuertipps
Kündigungsschreiben mit Einschreiben-Rückschein
Wird ein Kündigungsschreiben
als Einschreiben mit Rückschein
versandt, ersetzt der Zugang des
Benachrichtigungsschreibens
nicht den Zugang des Einschrei-
bens. Das hat das Landesarbeits-
gericht Hamburg im Fall eines
Bauhelfers entschieden. Als der
Arbeitnehmer nach einem Ur-
laub nicht zur Arbeit erschien,
übersandte der Arbeitgeber eine
fristgemäße Kündigung, die er
als Einschreiben mit Rückschein
versandte. Das Schreiben wur-
de nicht abgeholt und später an
den Arbeitgeber zurückgeschickt.
Zwischen den Vertragsparteien
war streitig, ob die Kündigung
das Arbeitsverhältnis fristge-
mäß beendet hatte. In seiner
Begründung weist das Gericht
darauf hin, dass ein Benachrich-
tigungsschein keinen Hinweis auf
den Absender und den Gegen-
stand des Schreibens enthalte.
Der Zugang eines Benachrich-
tigungsscheins ersetze keinen
Zugang des Einschreibebriefes.
Der Zugang erfolge erst dann,
wenn der Brief dem Empfänger
ausgehändigt werde. Ausnahms-
weise könne der Zugang eines
Kündigungsschreibens fi ngiert
werden, wenn drei Vorausset-
zungen erfüllt seien: Der Benach-
richtigungsschein müsse in den
Machtbereich des Empfängers
gelangt sein, der Empfänger habe
mit dem Zugang einer schrift-
lichen Nachricht rechnen und
Empfangsvorkehrungen treff en
müssen, und der Absender habe
nach Kenntnis der nicht erfolgten
Zustellung unverzüglich einen
neuen Zustellungsversuch un-
ternommen. Da diese Vorausset-
zungen vorliegend nicht erfüllt
seien, fehle es an einer wirksa-
men Kündigung.
(Urteil des Landesarbeitsgerichts
Hamburg vom 8. April 2015)
Voraussetzung für krank-heitsbedingte Kündigung
Bevor ein Arbeitgeber einem Ar-
beitnehmer wegen häufi ger krank-
heitsbedingter Fehlzeiten kündigen
darf, muss er die Beschäftigung
auf einem leidensgerechten Ar-
beitsplatz prüfen. Existiert ein sol-
cher Arbeitsplatz, hat der Arbeit-
nehmer einen Anspruch hierauf.
Das hat das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg im Fall einer
Sortiererin in einem Briefzent-
rum entschieden, die Zeiten der
Arbeitsunfähigkeit insbesondere
wegen Leiden im Wirbelsäulen-
und Schulterbereich aufwies. Im
Rahmen eines betrieblichen Ein-
gliederungsmanagements wurde
sie nach einer arbeitsmedizini-
schen Untersuchung im Bereich
Resthandsortierung von Groß- und
Maxibriefen eingesetzt. Nach wei-
teren erheblichen Krankheitszeiten
kündigte der Arbeitgeber frist-
gemäß aus personenbedingten
Gründen. In seiner Begründung
weist das Gericht darauf hin, dass
eine solche Kündigung unwirksam
sei, wenn sie durch mildere Mit-
tel vermieden werden könne. Als
eine solche Möglichkeit komme
vorliegend die Tätigkeit auf einem
anderen Arbeitsplatz, nämlich der
Eingangssortierung in Betracht.
Nach Überzeugung des Gerichts
sei dieser Arbeitsplatz leidensge-
rechter als der in der Resthandsor-
tierung. Die Kündigung sei daher
unwirksam. (Urteil des Landesar-
beitsgerichts Berlin-Brandenburg
vom 2. April 2015)
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Recht und Steuern
WIDERRUFSBELEHRUNGEN
ABMAHNUNGEN VERMEIDENBei Fernabsatzverträgen muss klar und verständlich über das Widerrufsrecht belehrt werden. Hierfür können Unter-
nehmer die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung nutzen. Bei einer fehlerhaften Belehrung drohen Abmahnungen.
Zunächst stellt sich die Frage, wo
ein Verkäufer über das Widerrufs-
recht informiert werden muss. Im
Onlineshop muss der Verbraucher
klar und deutlich über das Beste-
hen des Widerrufsrechts infor-
miert werden. Sofern die Wider-
rufsbelehrung im Bestellprozess
nicht vollständig abgebildet wird,
genügt auch ein sprechender Link
auf der Bestellseite. Dies bedeutet,
dass der Link eindeutig bezeichnet
und als solcher erkennbar sein
muss, zum Beispiel durch eine
Unterstreichung.
Dieser Hinweis auf die Infor-
mationen zum Widerrufsrecht
muss oberhalb des Bestellbut-
tons erfolgen. Ansonsten besteht
nämlich die Gefahr, dass sich
der Hinweis beim Betätigen des
Bestellbuttons außerhalb des
Blickfelds befi ndet. Damit wäre
eine klare und deutliche Infor-
mation nicht gegeben.
Zusätzlich muss dem Ver-
braucher die Widerrufsbeleh-
rung spätestens bei Lieferung
der Ware auf einem dauerhaf-
ten Datenträger zur Verfügung
gestellt werden. Es gibt zwei
Möglichkeiten, diese Anforde-
rung zu erfüllen: Erstens kann
die Widerrufsbelehrung in die
Bestellbestätigungsmail integ-
riert werden. Dabei ist Vorsicht
geboten, denn ein Link auf die
Belehrung im Shop genügt nicht.
Zweitens kann die Belehrung
der Warenlieferung in Papier-
form beigelegt werden. In beiden
Fällen darf das Muster-Wider-
rufsformular nicht vergessen
werden.
Zwei der häufi gsten Fehler
im Rahmen der Widerrufsbe-
lehrung sind relativ leicht zu
umgehen. Der erste Fehler ist
die Anpassung des Muster-Wi-
derrufsformulars oder gar der
Verzicht auf dieses Formular.
Das Muster-Widerrufsformular
gehört zur Informationspfl icht
über das Widerrufsrecht und
muss dem Verbraucher zur Ver-
fügung gestellt werden. Das
Problem besteht darin, dass ein
angepasstes Muster-Widerrufs-
formular die Informationspfl icht
nicht erfüllt, deshalb sollte es
eins zu eins eingesetzt werden.
Ob es praxistauglich ist, ist eine
andere Frage.
Der zweite häufi ge Fehler
betrifft die Information über
den Beginn der Widerrufsfrist.
Das Landgericht Frankfurt hat
mit Beschluss vom 21. Mai 2015
für unzulässig erklärt, verschie-
dene Möglichkeiten des Frist-
beginns zu kombinieren, wenn
der Eindruck erweckt wird, dass
gleichzeitig mehr als eine der
Varianten vorliegen kann. Es ist
daher empfehlenswert, nur eine
der möglichen Optionen in der
Widerrufsbelehrung zu verwen-
den. Beispiel: „Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag, an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht
der Beförderer ist, die letzte Ware
in Besitz genommen haben be-
ziehungsweise hat.“
Wenn eine der oben stehen-
den Anforderungen nicht erfüllt
wird, beginnt die Widerrufs-
belehrung nicht zu laufen. Im
Gegensatz zur alten Rechtslage
kann dies jedoch nicht zu einem
unendlichen Widerrufsrecht für
den Verbraucher führen. Falls
der Verbraucher nachträglich
ordentlich belehrt wird, beträgt
die Widerrufsfrist ab diesem
Zeitpunkt 14 Tage. Falls der
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Fehler bei der Widerrufsbelehrung sind Abmahngrund Nummer eins.
IHK WirtschaftsForum 03.1658
Verbraucher gar nicht belehrt
wird, endet sein Widerrufsrecht
zwölf Monate nach dem Ablauf
der Widerrufsfrist, die bei einer
ordentlichen Belehrung gelaufen
wäre, das bedeutet 14 Tage plus
zwölf Monate nach Erhalt der
letzten Ware.
Wenn der Verbraucher nicht
ordentlich über das Widerrufs-
recht informiert wurde, besteht
im Widerrufsfall nicht die Mög-
lichkeit, Wertersatz zu verlan-
gen. Hierfür ist die ordentliche
Belehrung Voraussetzung. Wenn
also fehlerhaft belehrt wird und
der Verbraucher zum Beispiel
sechs Monate danach widerruft,
kann kein Wertersatz verlangt
werden.
Um dem Verbraucher die un-
mittelbaren Kosten der Rücksen-
dung aufzuerlegen, ist dieser im
Rahmen der Widerrufsbelehrung
darüber zu informieren. Wird
der Verbraucher nicht über den
Umstand informiert, dass er die
Rücksendekosten im Widerrufs-
fall zu tragen hat, trägt in jedem
Fall der Händler die Kosten der
Rücksendung.
Sämtliche Fehler bei den In-
formationen zum Widerrufsrecht
sind Wettbewerbsverstöße und
damit abmahngefährdet. Fehler
bei der Widerrufsbelehrung sind
Abmahngrund Nummer eins.
Unternehmern wird empfoh-
len, die Muster-Widerrufsbeleh-
rung zu verwenden und auch
beim Muster-Widerrufsformular
nicht von den Musterformulie-
rungen und Standardformatie-
rungen abzuweichen. Individu-
alisierungen sollten hier nicht
ohne anwaltliche Begleitung
unternommen werden.
AUTORFRIEDER SCHELLELegal Consultant, Trusted Shops, Kölnfrieder.schelle@trustedshops.com
Rechts- und Steuertipps
Wann zählt Umkleiden zur Arbeitszeit?
Muss ein Arbeitnehmer aufgrund
einer Betriebsvereinbarung Dienst-
kleidung tragen und die Kleidung
ist durch auffällige Farbgestaltung
dem Betrieb eindeutig zuzuordnen,
wird das Tragen der Dienstkleidung
als fremdnützig eingestuft. Das
Tragen der Dienstkleidung ist dem
Arbeitnehmer insbesondere dann
nicht zumutbar, wenn die Kleidung
verschmutzt ist und nach Diesel
riecht. Die Zeit für den Kleidungs-
wechsel ist dann als Arbeitszeit zu
vergüten. Das hat das Arbeitsge-
richt Oberhausen im Fall eines Kfz-
Mechanikers entschieden, der von
seinem Arbeitgeber eine Vergütung
der Umkleidezeiten verlangte. In sei-
ner Begründung betont das Gericht,
Umkleidezeiten gehörten dann zur
vertraglich geschuldeten Arbeits-
leistung, wenn das Umkleiden einem
fremden Bedürfnis diene und nicht
zugleich ein eigenes Bedürfnis des
Arbeitnehmers erfülle. Vorliegend
habe eine Weisung des Arbeitgebers
bestanden, die eine private Nutzung
der Arbeitskleidung untersage, so-
dass der Arbeitnehmer die Arbeits-
kleidung während der Wegezeiten
nicht tragen durfte. Zudem wäre
es aufgrund der Verschmutzung
nicht zumutbar gewesen, die öl- und
fettverschmierte Arbeitskleidung
auf dem Heimweg zu tragen. Daher
seien die Zeiten für den Wechsel
der Arbeitskleidung zu vergüten.
Hinweis: Im Berufungsverfahren
vor dem Landesarbeitsgericht Düs-
seldorf haben die Parteien einen
bestandskräftigen Vergleich ge-
schlossen, der die Umkleidezeiten
mit jeweils zehn Minuten erfasste.
(Urteil des Arbeitsgerichts Oberhau-
sen vom 4. März 2015)
Arbeitsvertragliches Wett-bewerbsverbot und Karenzent-schädigung
Vereinbaren Arbeitgeber und Ar-
beitnehmer im Arbeitsvertrag ein
nachvertragliches Wettbewerbs-
verbot ohne Karenzentschädigung,
führt das in der Regel zur Nichtigkeit
des Wettbewerbsverbots. Anders
kann es sein, wenn der Vertrag
eine salvatorische Ersetzungsklau-
sel enthält mit der Folge, dass das
Wettbewerbsverbot bei Ergänzung
durch eine Karenzentschädigung in
gesetzlicher Höhe wirksam bleibt.
Das hat das Landesarbeitsgericht
Hamm im Fall einer Industriekauf-
frau in einem Unternehmen für den
Vertrieb von Kühltechnik entschie-
den. Der Arbeitsvertrag enthielt
ein Wettbewerbsverbot von zwei
Jahren nach Vertragsende, jedoch
keine Regelung zur Karenzentschä-
digung. Als die Arbeitnehmerin
nach Vertragsende eine Karenz-
entschädigung forderte, berief sich
der Arbeitgeber auf die Nichtigkeit
des Wettbewerbsverbots. In seiner
Begründung weist das Gericht da-
rauf hin, dass das nichtige Wett-
bewerbsverbot des Arbeitsvertrags
durch ein Wirksames ersetzt werde,
indem es um eine Karenzentschädi-
gungsregelung in der gesetzlichen
Mindesthöhe ergänzt werde. An die
salvatorische Klausel sei der Arbeit-
geber gebunden. Vorliegend erge-
be die Vertragsauslegung, dass der
mutmaßliche Wille der Vertragspar-
teien dahin ging, ein verbindliches
Wettbewerbsverbot zu regeln. Der
Anspruch auf die Karenzentschä-
digung sei daher begründet. (Urteil
des Landesarbeitsgerichts Hamm
vom 5. Juni 2015)
Angemessener Nacht-arbeitszuschlag
Bestehen in einem Unternehmen
keine tarifvertraglichen Rege-
lungen für Nachtarbeitnehmer,
ist regelmäßig ein Nachtarbeits-
zuschlag von 25 Prozent auf den
Bruttoarbeitslohn angemessen.
Bei Dauernachtarbeit liegt die An-
gemessenheit bei 30 Prozent. Das
hat das Bundesarbeitsgericht im
Fall eines Lkw-Fahrers im Paket-
linientransportdienst entschieden,
dessen Arbeitszeit von 20 bis 6 Uhr
dauerte. In seiner Begründung weist
das Gericht darauf hin, dass ein
Zuschlag von 25 Prozent oder eine
entsprechende Anzahl bezahlter
freier Tage angemessen im Sinne des
Arbeitszeitgesetzes sei. Eine Redu-
zierung dieses Zuschlags komme in
Betracht, wenn die Arbeitsbelastung
durch Arbeitsbereitschaft oder Be-
reitschaftsdienst geringer ausfalle.
Eine erhöhte Belastung, wie sie bei
Dauernachtarbeitszeit vorliege, füh-
re zu einem höheren Nachtarbeits-
zuschlag in Höhe von 30 Prozent.
Der Zuschlag bestehe für die Zeit
zwischen 23 und 6 Uhr. Unerheb-
lich sei, dass der Arbeitgeber einen
Zuschlag für die Zeit zwischen 21
und 23 Uhr gezahlt habe. Dieser sei
daher nicht auf den geschuldeten
Nachtarbeitszuschlag anrechenbar.
(Urteil des Bundesarbeitsgerichts
vom 9. Dezember 2015)
Arbeitgeber trägt Beweislast bei Kassenfehlbestand
Will ein Arbeitgeber einen Arbeit-
nehmer für Kassenfehlbestände
haftbar machen, trägt er die Dar-
legungs- und Beweislast dafür,
dass der Arbeitnehmer den Fehl-
bestand zu vertreten hat. Das hat
das Landesarbeitsgericht Köln im
Fall einer Verkaufskraft an einem
Imbissstand entschieden. Der Ar-
beitgeber forderte die Tagesein-
nahme von 624,13 Euro, die sich
nicht wie vorgesehen im Tresor be-
fand. In seiner Begründung weist
das Gericht darauf hin, dass der
Arbeitnehmer bei einer Verletzung
einer Pflicht aus dem Arbeitsver-
hältnis nur dann hafte, wenn er die
Pflichtverletzung zu vertreten habe.
Daraus folge, dass der Arbeitge-
ber im Schadenersatzprozess die
Darlegungs- und Beweislast hin-
sichtlich der Pflichtverletzung sowie
des Vertretenmüssens trage. Das
Risiko einer Schlechtleistung liege
grundsätzlich beim Arbeitgeber. Der
Arbeitnehmer schulde die Leistung
eines Dienstes, nicht einen Leis-
tungserfolg. Vorliegend habe der
Arbeitgeber nicht dargelegt und
bewiesen, dass der Arbeitnehmer
das Geld an sich genommen habe.
(Urteil des Landesarbeitsgerichts
Köln vom 29. September 2015)
IHK WirtschaftsForum 03.16 59
Recht und Steuern
VERGABERECHT
DIGITALISIERUNG NIMMT ZU Bundestag und Bundesrat haben kürzlich das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Damit
ist die erste Stufe der Umsetzung der novellierten EU-Richtlinien geschafft. Die zweite Stufe – die Verordnungen –
befindet sich seit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 20. Januar im Verabschiedungsverfahren.
Ziel des Gesetzes zur Moderni-
sierung des Vergaberechts ist
es, die Arbeit der Vergabestellen
zu erleichtern und den Aufwand
der Unternehmen bei der Bewer-
bung um öff entliche Aufträge
zu verringern. Bei dem EU-Ver-
gabepaket handelt es sich um
die Änderung der Richtlinie über
die öff entliche Auftragsvergabe,
die Sektorenvergabe und eine
neue zur Konzessionsvergabe.
Diese Regelungen müssen bis
zum 18. April in deutsches Recht
umgesetzt sein. Sie sollen die
Verfahren vereinfachen und den
Zugang für kleine und mittlere
Unternehmen zu öff entlichen
Aufträgen erleichtern.
Die Umsetzung in deutsches
Recht hat im Bereich der EU-
weit ausschreibungspfl ichtigen
Vergaben (Bau ab 5,225 Millionen
Euro, Liefer- und Dienstleistungen
ab 209 000 Euro) zu einer neuen
Struktur geführt: Das Gesetz ge-
gen Wettbewerbsbeschränkungen
enthält umfassendere Regelungen
zum Vergaberecht (vierter Teil)
und auch die Vergabeverordnung
wurde um die bisherigen Vor-
schriften der VOL/A, 2. Abschnitt,
ergänzt. Die Vergabe- und Ver-
tragsordnung für freiberufl iche
Leistungen wurde vollständig auf-
gehoben. Der Baubereich bleibt
bei seiner Struktur im Rahmen der
Vergabe- und Vertragsordnung.
Die Erleichterung der Verfah-
ren spiegelt sich auch im deut-
schen Recht wider: Das off ene
und das nichtoff ene Verfahren
mit vorgeschaltetem Teilnahme-
wettbewerb sind grundsätzlich
gleichgestellt. Zudem steht den
öff entlichen Auftraggebern mit
der Innovationspartnerschaft ein
neues Verfahren zur Entwicklung
bisher nicht bekannter, innovati-
ver Lösungen zur Verfügung.
Wichtig für alle Beteiligten –
die Vergabestellen und die Unter-
nehmen, die sich an öff entlichen
Aufträgen beteiligen wollen – ist
die zunehmende Digitalisierung
der Vergabeverfahren. Die soge-
nannte E-Vergabe wird zeitlich
gesehen in drei Stufen eingeführt.
Anfang 2018 werden alle Verfah-
ren von allen Vergabestellen nur
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts soll insbesondere auch der Auf-
wand von Unternehmen bei der Bewerbung um öff entliche Aufträge verringert werden.
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IHK WirtschaftsForum 03.1660
noch elektronisch durchgeführt
werden dürfen. Zu beobachten ist,
dass sich hieraus gewisse Zentra-
lisierungen ergeben. So schließen
sich bereits Kommunen zusam-
men, um diese Herausforderungen
zu meistern. Alternativ werden
Beschaffungen als Aufgabe auf
die nächsthöhere Kommunalebe-
ne verlagert.
Problematisch bei der Umset-
zung der Vergaberichtlinien sind
die umfassenden Möglichkeiten
der Kommunen, unter sich Auf-
träge zu erteilen. Die sogenannte
interkommunale Zusammenarbeit
funktioniert nicht nur horizontal
unter Gemeinden beziehungs-
weise Kreisen, sondern auch ver-
tikal, das heißt zwischen Müttern
und Töchtern beziehungsweise
Töchtern und Müttern. Sie alle
können sich gegenseitig beauf-
tragen, Leistungen für eine andere
kommunale Stelle durchzuführen.
Damit werden große Bereiche
aus dem Markt für Unternehmen
genommen. Es bleibt abzuwar-
ten, ob die Rechtsprechung hier
Beschränkungen vorsehen wird.
Die EU-Kommission hatte
als weiteres Ziel bei der Novel-
lierung des Vergabepakets auch
die Beachtung sozialer und Um-
weltaspekte verstärken wollen.
Der deutsche Gesetzgeber hat
hier strikt auf die Auftragsbezo-
genheit geachtet und teilweise
auch die Kontrollmöglichkeiten
der Einhaltung dieser Aspekte als
zusätzliches Kriterium ins Gesetz
aufgenommen. Damit sollen auch
die teilweise umfassenden Rege-
lungen in Landesvergabegeset-
zen beschränkt werden. Denn sie
führen dazu, dass Unternehmen
sich nicht mehr an öffentlichen
Aufträgen beteiligen, weil der bü-
rokratische Aufwand zum Nach-
weis der Einhaltung sozialer und
Umweltaspekte erheblich ist.
Beim Zuschlag wird das wirt-
schaftlichste Angebot noch ein-
mal stärker betont, insbesondere
sind zukünftig auch Lebenszyk-
luskosten zu beachten. Damit ist
die Hoffnung verbunden, dass
der Preis als allein entscheiden-
des Kriterium für den Zuschlag
weniger Bedeutung haben wird.
Neu geregelt wurden Mög-
lichkeiten für die öffentlichen
Auftraggeber, den mit einem Un-
ternehmen geschlossenen Vertrag
nachträglich zu kündigen. Dies
gilt insbesondere bei Schlecht-
leistung oder bei Nichteinhal-
tung geforderter und zugesagter
Anforderungen.
Für die Unternehmen und
ihre Entlastung von bürokrati-
schem Aufwand ist das Präqua-
lifizierungsverfahren weiterhin
möglich. Die EU-Kommission hat
das Muster einer einheitlichen
europäischen Eigenerklärung vor-
gelegt. Sie ist die Basis für die
öffentlichen Auftraggeber, um
zu dokumentieren, welche Nach-
weise sie konkret pro Auftrag von
dem potenziellen Bieter erwarten.
Die Vergabeverordnung sieht
in ihrem Entwurf vor, dass die
Industrie- und Handelskammern
ein amtliches Verzeichnis über
Unternehmen aus dem Liefer- und
Dienstleistungsbereich führen, die
ein Prüfungsverfahren bezüglich
ihrer Nachweise durchlaufen ha-
ben. Die Eintragung in dem Ver-
zeichnis hat die Konsequenz, dass
die Eignung der Unternehmen
vermutet wird. Diese Vermutung
darf nur in besonderen Ausnah-
mefällen von der Vergabestelle in
Zweifel gezogen werden. Geplant
ist ferner ein Gesetz zu einem
bundesweiten Vergabeausschluss-
register.
AUTORINANNETTE KARSTEDT- MEIERRIEKSReferatsleiterin, Wirtschaftsverwal-tungs-, Vergabe-recht, DIHK, Berlinkarstedt-meierrieks.annette@dihk.de
Rechts- und Steuertipps
Mindesturlaubsanspruch erfüllen
Der Arbeitgeber ist gegenüber
dem Arbeitnehmer verpflichtet,
den Mindesturlaubsanspruch zu
erfüllen. Das gilt auch dann, wenn
der Arbeitnehmer keinen Urlaubs-
antrag stellt. Das hat das Landes-
arbeitsgericht Berlin-Branden-
burg im Fall eines Sachbearbeiters
entschieden, der nach Beendigung
seines Arbeitsverhältnisses Scha-
denersatz für nicht gewährten
Resturlaub geltend machte. In
seiner Begründung weist das Ge-
richt darauf hin, dass die Verant-
wortung für die Inanspruchnahme
des Mindesturlaubs den Arbeit-
geber treffe, nicht den Arbeit-
nehmer. Erfülle der Arbeitgeber
diese Verpflichtung nicht, gehe
der Anspruch nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses in einen
Anspruch auf Schadenersatz über.
Der gesetzliche Mindesturlaub
gehöre nach deutschem und
nach Unionsrecht zum Gesund-
heitsschutz der Beschäftigten.
Arbeitgeber hätten aufgrund
ihrer Organisationsmacht ihre
Abläufe so zu organisieren, dass
arbeitsschutzrechtliche Vorgaben
eingehalten würden. Sofern Ar-
beitnehmer auch auf Nachfrage
keine Urlaubswünsche angeben,
habe der Arbeitgeber den Urlaub
einseitig festzulegen. Das gelte
allerdings nur für den gesetzlichen
Mindesturlaub, nicht jedoch für
darüber hinausgehenden Jahres-
urlaub, der vorliegend mit Ablauf
des Jahres untergegangen sei.
(Urteil des Landesarbeitsgerichts
Berlin-Brandenburg vom 7. Mai
2015)
Markenzusatz Germany be-deutet auch „made in Germany“
Ein Firmenlogo mit dem Zusatz
„Germany“ auf Produkten, die
nicht aus Deutschland kommen,
ist irreführend. Selbst die Eintra-
gung der Gemeinschaftsmarke
mit diesem Zusatz ist kein Grund
für eine andere Beurteilung, es
sei denn, der Produktionsort im
Drittland würde ausdrücklich
deutlich genannt. Die Angabe
muss daher den Kriterien für
„made in Germany“ genügen.
Der Sachverhalt betraf einen
Werkzeughersteller, der seine in
Deutschland hergestellten Pro-
dukte regelmäßig mit „made in
Germany“ kennzeichnete, wäh-
rend im Ausland hergestellte
Ware nur die Gemeinschafts-
marke, die den Zusatz „Germany“
enthält, führt. Das Gericht sah
darin eine irreführende geogra-
fische Herkunftsangabe, da der
Verkehr diese Praxis kaum kennen
kann. (Urteil des Oberlandesge-
richts Frankfurt vom 15. Oktober
2015; das Gericht folgt damit der
bekannten Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs; zuletzt BGH,
Urteil vom 27. November 2014)
Festlegung der Arbeits-zeiten durch Arbeitgeber
Im Rahmen des Direktionsrechts
kann der Arbeitgeber die Ar-
beitszeiten seiner Arbeitnehmer
verändern. Das hat das Landesar-
beitsgericht Hamm im Fall eines
Kommissionierers entschieden,
dessen Arbeitgeber die langjäh-
rig geltende Arbeitszeit von 6.00
bis 14.32 Uhr im Rahmen eines
Schichtmodells auf 11.00 bis
19.32 Uhr änderte. Der Arbeit-
nehmer verlangte weiterhin eine
Beschäftigung zu den gewohn-
ten Zeiten. In seiner Begründung
weist das Gericht darauf hin,
dass der Arbeitgeber berechtigt
sei, die Zeit der Arbeitsleistung
nach billigem Ermessen näher
zu bestimmen, soweit sie nicht
durch Arbeitsvertrag, Betriebs-
vereinbarung, Tarifvertrag oder
gesetzliche Vorschriften festge-
legt sei. Eine Konkretisierung auf
einen einseitig nicht mehr verän-
derlichen Vertragsinhalt ergebe
sich nicht allein dadurch, dass
der Arbeitnehmer längere Zeit in
derselben Zeitspanne eingesetzt
worden sei. Dafür müssten be-
sondere Umstände hinzutreten,
für die vorliegend keine konkreten
Anhaltspunkte bestünden. Das
Mitbestimmungsrecht des Be-
triebsrats bezüglich der Schicht-
arbeit sei beachtet worden. Die
Weisung des Arbeitgebers ent-
spreche auch billigem Ermessen
und sei daher wirksam.
(Urteil des Landesarbeitsgerichts
Hamm vom 9. Juli 2015)
IHK WirtschaftsForum 03.16 61
Recht und Steuern
MARKEN- UND PRODUKTPIRATERIE
FAST ALLE BRANCHEN BETROFFENUnternehmen sollten nicht tatenlos abwarten, bis ihre Produkte das Interesse von Marken- oder Produktpiraten
wecken. Schon im Vorfeld können sie den Schutzwall erhöhen und Abwehrmaßnahmen treffen.
In der deutschen Wirtschaft lie-
gen die wertbildenden Faktoren
eines Unternehmens oftmals in
dem besonderen Know-how für
qualitativ hochwertige Produk-
te. Abgesichert werden viele
dieser Entwicklungsergebnisse
durch gewerbliche Schutzrech-
te. Sie verleihen deren Eigen-
tümern das zeitlich begrenzte
ausschließliche Recht zur Ver-
wertung der eigenen Entwick-
lungen, um so das Risiko und
Aufwendungen für Forschung,
Entwicklung und Vermarktung
aufzufangen.
Schutzrechtsintensive Wirt-
schaftszweige repräsentieren
90 Prozent des Handelsvolu-
mens der EU mit der übrigen
Welt. Dies zeigt eine Studie des
Europäischen Patentamts und
des Harmonisierungsamts für
den Binnenmarkt. Auch werden
in diesen Wirtschaftszweigen
deutlich höhere Löhne und
Gehälter als in anderen Berei-
chen gezahlt, was wiederum
das Konsumpotenzial der dort
Beschäftigten erhöht.
Die hohe gesamtwirtschaft-
liche Bedeutung der schutz-
rechtsintensiven Wirtschafts-
zweige wird durch diese Fakten
sehr klar, woraus sich ergibt,
dass diese Unternehmensent-
wicklungen besonders geschützt
werden sollten. Leider versuchen
immer wieder zahlreiche Nach-
ahmer, das mühevoll erarbeitete
Wissen der Industrie unrecht-
mäßig für sich zu nutzen und
so eigene Aufwendungen für
Forschung, Entwicklung und
Vermarktung zu sparen. Im
Zweifelsfall wird billig produ-
ziert und nicht der eigene Name
für das Produkt verwendet. Ge-
rade wenn ein Unternehmen
seine Produkte global anbietet,
wird es auf vielen Märkten oder
im Internet mit Produkt- und
Markenpiraterie konfrontiert
LINK ZUM THEMA
Weitere Infos über den Akti-
onskreis gegen Produkt- und
Markenpiraterie online unter
www.markenpiraterie-apm.de.
Markenherstellern entstehen durch qualitätsärmere Imitationen nicht
nur potenzielle Umsatzeinbußen, sondern auch Imageschäden.
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LLIA
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IHK WirtschaftsForum 03.1662
sowie der Verletzung der eige-
nen gewerblichen Schutzrechte
ausgesetzt.
Es gibt kaum eine Branche,
die nicht von Produkt- und Mar-
kenpiraterie betroffen ist. 2014
beschlagnahmte allein der deut-
sche Zoll in über 45 000 Fällen
rechtswidrige Nachahmungen
an der Grenze. Dies ist jedoch
nur die Spitze des Eisbergs. Die
Bandbreite der Fälschungen ist
groß. Die Erfahrungen reichen
von sklavischen Nachbauten
bis hin zu Produkten, die es als
Original in dieser Ausführung
gar nicht gibt. Produkte mit
Schreibfehlern auf der Verpa-
ckung sowie gefälschte Web-
seiten ergänzen den Katalog.
Auch bösgläubige Anmeldungen
der eigenen Marke durch Dritte
in anderen Ländern führen im-
mer wieder zu Problemen beim
Markteintritt.
Neben den potenziellen Um-
satzeinbußen ist es vor allem
der Imageschaden durch qua-
litätsarme Imitationen, der den
Markenherstellern entsteht. Ein
Kunde, der unwissentlich ein
Plagiat kauft, kann sich endgül-
tig von einer Marke abwenden,
da er annimmt, dass der Herstel-
ler sein Qualitätsversprechen
gebrochen hat.
Um sich gegen diese Be-
drohung zu wappnen, steht am
Anfang, wie so oft, die Analyse,
welches die Kronjuwelen des
eigenen Unternehmens sind und
wie diese durch den Einsatz
gewerblicher Schutzrechte gesi-
chert werden können. Ohne die
Schutzrechte ist ein rechtliches
Vorgehen gegen Nachahmungen
oftmals nicht oder nur schwer
möglich. Die meisten Unterneh-
men gehen mit Verletzungen
ihrer Schutzrechte reaktiv um,
das heißt, sie ergreifen recht-
liche Schritte, wenn Fälschun-
gen ihrer Produkte festgestellt
wurden. Diese Verfahren können
jedoch je nach Markt langwie-
rig und kostspielig sein, daher
ist es besser, den Schutzwall
gegen Produktpiraterie schon
im Vorfeld proaktiv zu erhöhen.
Je nach Produkt und Branche
gibt es eine ganze Anzahl von
Abwehrmaßnahmen:
Kosten und Aufwand der
Imitation erhöhen: Dazu ge-
hören beispielsweise kurze
Innovationszyklen, eine Pro-
duktgestaltung, die den Nach-
bau erschwert, oder auch der
mögliche Einsatz von Echtheits-
merkmalen. Ebenso empfiehlt
sich eine sorgfältige Auswahl
der Geschäftspartner und das
Behalten von Schlüsselkompe-
tenzen im eigenen Haus.
Vermarktung von Nachah-
mungen einschränken: In allen
relevanten Märkten sollten die
eigenen Rechte gesichert wer-
den. Geschäftspartner und der
eigene Vertrieb müssen für das
Problem sensibilisiert werden.
Denn diese sind es, die den je-
weiligen Markt unmittelbar und
direkt auf Fehlentwicklungen
hin beobachten können. Das
Internet hat sich immer mehr als
Angebots- und Vertriebskanal
auch für Fälschungen etabliert.
Auch hier ist eine regelmäßige
Überwachung sinnvoll.
Rechtliches Risiko für Nach-
ahmer erhöhen: Das rechtliche
Instrumentarium reicht von zi-
vilrechtlichen Unterlassungs-,
Auskunfts- und Schadensersatz-
ansprüchen über strafrechtliche
Maßnahmen bis hin zur Grenz-
beschlagnahme durch den Zoll.
Produktpiraten registrieren sehr
genau, welches Unternehmen
sich zur Wehr setzt und welches
nicht. Wird ihnen das Risiko zu
hoch, steigt die Wahrscheinlich-
keit, dass auf andere Produkte
ausgewichen wird.
Auch ein gemeinsames Vor-
gehen von mehreren Rechte-
inhabern bietet sich an. Denn
oftmals kopiert derselbe Pro-
duktpirat auch die Produkte
anderer Hersteller. Durch ein
gemeinsames Vorgehen werden
die eigenen Kosten der Rechts-
verfolgung reduziert und der
Druck auf den Fälscher steigt.
Austausch mit anderen
Betroffenen: Strategien gegen
Produktpiraterie, Empfehlungen
hinsichtlich eines vielverspre-
chenden Vorgehens auf Dritt-
märkten oder eines kompeten-
ten Anwalts – es ist hilfreich,
sich branchenübergreifend
auszutauschen, um einen ei-
genen passenden Maßnahmen-
katalog gegen Produktpiraterie
zusammenzustellen.
Der Aktionskreis gegen Pro-
dukt- und Markenpiraterie för-
dert den Erfahrungsaustausch:
Unternehmen sollten sich gegen
Produkt- und Markenpirate-
rie schützen. Denn wenn ein
Produkt erfolgreich ist, besteht
auch stets die Gefahr, dass es
kopiert wird. Der Aktionskreis
gegen Produkt- und Marken-
piraterie bietet hierfür eine
Plattform. Der Verein fördert
den Erfahrungsaustausch zwi-
schen betroffenen Unternehmen
und zwischen Unternehmen und
Behörden.
AUTORVOLKER BARTELSVorsitzender, Aktionskreis gegen Produkt- und Mar-kenpiraterie, Berlininfo@apm.net
IHK WirtschaftsForum 03.16 63
Recht und Steuern
Änderung von SatzungsrechtÄnderung der Anlage zu § 1 Abs.1 der Gebührenordnung
Die Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main hat in ihrer Sitzung am 9. De-
zember 2015 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung
des Rechts der Industrie- und Handelskammern die folgenden Änderungen der
Gebührenordnung (Gebührentarif) der Industrie- und Handelskammer Frankfurt
am Main vom 14. April 2010, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversamm-
lung am 11. Dezember 2014, beschlossen:
Tarif-Nr. Gebührenpflichtige LeistungGebühr in Euro
15 Gebühren aus der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
15.1 Registrierung
15.1.1 Registrierung von Immobiliardarlehensvermittlern (§ 34i Abs. 8 Nr. 1 GewO) 75,00 €
15.1.2 Registrierung von Angestellten der Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 8 Nr. 2 GewO) 20,00 €
15.1.3 Änderungen der Registerdaten (§ 11a GewO / § 34i Abs. 8 Nr. 3 GewO) 25,00 €
15.1.4 Registrierung von Vermittlern mit Erlaubnis aus einem EU- / EWR-Staat (§ 34i Abs. 4 GewO) 50,00 €
15.1.5 Schriftliche Auskunft (§ 11a Abs. 2 GewO) 15,00 €
15.2 Durchführung der Sachkundeprüfung
15.2.1 Vollständige Prüfung / schriftlich und praktisch (§ 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO) 250,00 €
15.2.2 Wiederholung der praktischen Prüfung 100,00 €
15.2.3 Erstellung und Durchführung der spezifischen Sachkundeprüfung 100,00 € bis
500,00 €
Rücktritt nach Zulassung (Stornogebühr)
15.2.4 Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung 30 v. H.
15.2.5 Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme 50 v. H.
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138. Jahrgang 11.15
RECHTArbeitsunfähigkeit: Rezepte für den Arbeitgeber 56
INTERNATIONALKolumbien, eine Exportplattform für Lateinamerika 54
INNOVATIONMittelstand: Hes si-sche Initiative für Energieberatung 52
STANDORTPOLITIKKommunalwahl: Wirtschaftspolitische Positionen 36
HANDELSRICHTER
Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main hat auf gutachterli-
chen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Dr. Andrea Marlière ab
13. Januar 2016 für fünf Jahre zur Handelsrichterin bei dem Landgericht
Frankfurt am Main ernannt. Die Entscheidungen der Kammern für Handels-
sachen ergehen in aller Regel schnell und praxisnah, da sich der juristische
Sachverstand des Vorsitzenden Richters und die kaufmännischen Erfahrun-
gen der Handelsrichter in wirtschaftlichen Streitigkeiten ergänzen.
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Die Änderung der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung tritt am Tag nach
ihrer Verkündung in Kraft.
Frankfurt am Main, 9. Dezember 2015
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle
Präsident Hauptgeschäftsführer
Die Änderungen wurden vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung am 16. Februar 2016 (Az: III 4-1 – 041-d-06-
0006#011) genehmigt.
Die vorstehenden Änderungen werden hiermit ausgefertigt und öffentlich
bekannt gemacht.
Frankfurt am Main, 24. Februar 2016
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle
Präsident Hauptgeschäftsführer
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Emil VogtEmil Vogt, Geschäftsfüh-
rer, Creditreform Frank-
furt, vollendete am 15. Fe-
bruar sein 75. Lebensjahr.
Nach dem Abitur studierte
er Jura und BWL in Frank-
furt und Bordeaux, trat
in das Frankfurter Familienunter-
nehmen ein und ist hier seit 1970
auch Komplementär. Neben dem
unternehmerischen Erfolg hat sich
Vogt durch sein ehrenamtliches
Engagement einen Namen gemacht.
Für überbetriebliche Aufgaben der
Wirtschaft bringt er sich bei der
IHK Frankfurt seit 2000
als Mitglied im Außen-
wirtschaftsausschuss und
seit 2004 im Ausschuss
Finanzdienstleistungen
ein. Auch war er etliche
Jahre als Handelsrichter
beim Landgericht Frankfurt tätig.
Zudem ist er mit seinem Tochter-
unternehmen Creditreform-Polska
Gründungsmitglied der Deutsch-
Polnischen IHK in Warschau. Lange
Jahre hat er sich darüber hinaus eh-
renamtlich als Präsident von Credit-
reform-International engagiert.
Marion Freddy KrämerAm 22. Februar feierte
Marion Freddy Krämer ih-
ren 50. Geburtstag. Nach
der Ausbildung zur Ho-
telfachfrau sammelte sie
Erfahrungen in der deut-
schen und internationalen
5-Sterne-Hotellerie. 1993 entschied
sie sich für den Weg in die Bereiche
Personal und Training und war als
Training Manager und Area Training
Manager unter anderem in Häusern
der Kette Intercontinental Hotels &
Resorts im Middle East and Africa,
Asia und in Deutschland tätig. Seit
2004 begleitete sie im Be-
reich Human Resources
mehrere Pre-Opening- und
Opening-Phasen verschie-
dener Hotels. Seit 2011
ist sie im Steigenberger
Frankfurter Hof, Frankfurt,
als Director of Human Resources
tätig. Sie engagiert sich ehrenamt-
lich unter anderem als Richterin am
Arbeitsgericht Frankfurt, ist bei der
IHK Frankfurt Prüferin für den Aus-
bildungsabschluss Hotelfachmann /
-frau und seit August 2014 Mitglied
im Berufsbildungsausschuss.
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Main abonnieren. Das Jahresabo kostet
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exemplar 2,50 Euro. Das IHK Wirtschafts-
Forum erscheint am Anfang jeden Monats,
Doppel ausgaben im Juli/August und Dezem-
ber/Januar.
Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 1. April 2016.
VORSCHAU APRIL
SPECIAL MITTEL- UND OSTEUROPABeschaffungsmarkt Osteuropa – Litauen: Ein Jahr mit dem Euro – Fachkräfte: Slowakei
setzt auf duale Ausbildung – Ukraine: Hoffnung auf Stabilität und Wachstum – Software
aus Weißrussland und der Ukraine – Polen führt neue Steuer ein
STANDORTPOLITIKIntegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt – Programm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
INTERNATIONALIndien auf dem Weg zur wirtschaftlichen Großmacht – Chancen und Herausforderungen
in Mexiko
RECHT UND STEUERNWettbewerbsverbot bei Handelsvertretern – Werbung bei der Fußball-Europameisterschaft:
Rechtliche Fallstricke beachten
SPECIAL – STANDORTPOLITIK – UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE –
AUS- UND WEITERBILDUNG – INNOVATION UND UMWELT – INTERNATIONAL –
RECHT UND STEUERN – IHK-EHRENAMT – UNTERNEHMENSREPORT – IHK INTERN
MITTEL- UND OSTEUROPAFACH KRÄFTE: SLOWAKEI SETZT AUF DUALE AUS-BILDUNG – ULITAUEN: EIN JAHR MIT DEM EURO –
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die Möglichkeit, für runde oder individuelle Dienstjubiläen ab
dem fünften Jubiläumsjahr Ehrenurkunden für ihre Mitarbeiter
zu bestellen. Auf Wunsch wird das Jubiläum (ab 25 Jahren
Betriebszugehörigkeit) auch im IHK WirtschaftsForum veröf-
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können auch gerahmt geliefert werden. Der Preis pro Urkunde
beträgt 40 Euro. Weitere Infos und Onlinebestellung unter
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