1. Runder Tisch Kreis Viersen und Stadt Krefeld Bezirksregierung Düsseldorf – Geschäftsstelle...

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1. Runder Tisch Kreis Viersen und Stadt Krefeld

Bezirksregierung Düsseldorf – Geschäftsstelle Niers/Schwalm

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14.Februar 2008

Bezirksregierung Düsseldorf

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in NRW

1. Runder Tisch

Niers, Schwalm„Kreis Viersen und Stadt Krefeld“

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Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Einführung

TOP 2 Ablauf, Bedeutung und Ziele der „Runden Tische“

Einführung in die Maßnahmenplanung

Pause

TOP 3 Erläuterung der Gewässersituation

Grundlegende Maßnahmenoptionen

Pause

TOP 4 Diskussion und Aussprache

TOP 5 Zusammenfassung und Ausblick

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TOP 1

Begrüßung und Einführung

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Teilnehmerkreis

Vorstellung Herr Capito (Leiter der Geschäftsstelle und Ansprechpartner bei

der BR Düsseldorf) Herr Müller (fachliche Bearbeitung Oberflächengewässer bei der

BR Düsseldorf) Herr Lacombe (LANUV)

Erläuterung des Teilnehmerkreises (Grundlage Verteiler) Vollständigkeit überprüfen

kurze Vorstellungsrunde (Name, Institution, Funktion)

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Organisatorisches

Teilnehmer-/Adressenliste am EingangE-Mail Adresse deutlich, evtl. Sammeladressen

Getränke, Imbiss Pausenzeiten bitte einhalten Raucherzimmer Karten für Fragen

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TOP 2

Ablauf, Bedeutung und Ziele der

Runden Tische

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Ziele der WRRL

guter ökologischer und guter chemischer Zustand aller natürlichen Oberflächengewässer

gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand aller erheblich veränderten und künstlichen Oberflächengewässer

guter chemischer und guter mengenmäßiger Zustand des Grundwassers

Frist: 2015 (Möglichkeit der Verlängerung um 2 mal 6 Jahre)

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Zeitplan der WRRL

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Bedeutung der Runden Tische - Grundsätze

Gremium, in denen Maßnahmenträger, Betroffene sowie Vertreter von Allgemeinwohlbelangen an der Erarbeitung von Vorschlägen für die zukünftige Wasserbe-wirtschaftung mitwirken können

Diskussion und Erörterung von programmatischen Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Gewässerentwicklung unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen

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1. Örtliche Kenntnisse und Interessen einbringen

2. Konsensbildung zwischen Maßnahmenträgern

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Aufgaben / Inhalte der Runden Tische (1)

Qualitätssicherung der Maßnahmenprogramme durch Beteiligung der fachlich versierten Akteure vor-Ort.

Das Ergebnis 2008 (die Prioritätensetzung für Maßnahmenprogramme) hat Vorschlagscharakter.

Die Ergebnisse werden anschließend (2009) in der Öffentlichkeit nochmals diskutiert.

An den Runden Tischen wird auf der Ebene der Programmmaßnahmen diskutiert.

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Aufgaben / Inhalte der Runden Tische (2)

Einzelmaßnahmen oder lokale Maßnahmen werden nicht im Rahmen der Runden Tische detailliert behandelt.

Diese können ggf. in bilateralen Gesprächen oder im weiteren Verlauf der Runden eingebracht und dokumentiert werden.

Grundwasser/ Fische wird in separaten Runden Tischen bearbeitet.

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2007

- Gewässermonitoring

- Rahmenbedingungen

- Kausalanalyse

2008

- Maßnahmenvorschläge / Ausnahmenvorschläge

- Priorisierung der Maßnahmen

- Entwurf Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

- Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger

- Fertigstellung, Verabschiedungder Bewirtschaftungspläne

2009

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2007

2008

2009zunehmende

Breite und Tiefe

Information Stellungnahmen

Vorschläge einbringen, Vorschläge abstimmen

Entwurf abstimmen, Konsens herstellen

Behörden

Fach-öffentlichkeit

Bürgerinnen und Bürger

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Kooperationsregeln (1)

Die Bezirksregierungen koordinieren / moderieren die Runden Tische und sorgen für die Einhaltung der Kooperationsregeln.

Alle Teilnehmer erhalten im Verlauf der Planung Informationen über die Abstimmungsgegenstände

Alle Teilnehmer setzen sich mit den nötigen Informationen auseinander und stimmen sich mit den von ihnen vertretenen Gruppen ab.

Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem konstruktiven Dialog

Bei Konflikten werden Kompromisse gesucht.

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Kooperationsregeln (2)

Kann keine Einigung erzielt werden, so trifft die Bezirks-regierung als verantwortliche Behörde die abschließende Entscheidung.

Abweichende Auffassungen werden dokumentiert Zwischen– und Endergebnisse werden dokumentiert. Alle

Teilnehmer erhalten dazu Zugang. Am Ende der Runden Tische steht ein Vorschlag über die

Bewirtschaftungsplanung in der Planungseinheit. Der Vorschlag wird in der landesweiten Bewirtschaftungs-

planung berücksichtigt.

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Ablauf der Runden Tische in drei Schritten

1. Runder Tisch Ablauf und Ziele Erläuterung der Gewässersituation Vorstellung und Austausch über Maßnahmenoptionen

2. Runder Tisch Konkretisierung von Maßnahmen Diskussion von Potenzialen und Restriktionen

3. Runder Tisch• Vorstellung und Abstimmung von Maßnahmenprogrammen

einschließlich Prioritätensetzung in der Region

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Einführung in die Maßnahmenplanun

g

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Handlungsanleitung Bewirtschaftungsplanung

Beschreibung der Arbeitsschritte zur sach- und fristgerechten Durch-führung der Bewirtschaftungsplanung gemäß EG-WRRL.

Bericht über den Bewirtschaftungsplan

Bewirtschaftungsplan inkl. Maßnahmenprogramm

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Arbeitsablauf in NRW

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Programmmaßnahmen ↔ Einzelmaßnahmen

Programmmaßnahmen sind übergeordnete Maßnahmengruppen, die den Rahmen für die später im Detail zu ermittelnden Einzelmaßnahmen bilden.

Vollzugsmaßnahmen sind an die spezifische Situation vor Ort angepasst und werden im wasserwirtschaftlichen Vollzug umgesetzt.

An den Runden Tischen wird auf der Ebene der Programmmaßnahmen diskutiert.

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Programmmaßnahmen darstellen auf Ebene Planungseinheiten (PE) und Wasserkörpergruppen (WKG).

Welche Maßnahmen liegen konkret vor (z.B. Auenkonzept)?

Welche Wirkung haben die Maßnahmen auf die Qualitätskomponenten?

Vollzugsmaßnahmen erst bei der landwirtschaftlichen Beratung

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21 Programmmaßnahmen

DQ-GW: LW, nicht LW, PSM PQ-GW: Altlasten

DQ-OW: Erosion, Auswaschung, Direkteintrag, Drainage PQ-OW: KOM, IGL, Trennsystem. Mischsystem,

Kühlwasser, Sümpfung HYMO: Durchgängigkeit, Sohle-Ufer-Lauf, Gehölz, Aue,

Abflussspitzen Menge Mengenregulierung Sonstiges Einzelfall

ca. 260 Vollzugsmaßnahmen

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Programmmaßnahmen – Beispiel zur KonkretisierungMaßnahmen zur Verbesserung

der longitudinalen Durchgängigkeit

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Kaffeepause (15 Minuten)

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TOP 3

Erläuterung der Gewässersituation

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TOP 3: Erläuterung der Gewässersituation

Herr Lacombe - LANUV

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TOP 3: Erläuterung der Gewässersituation

Herr Müller – RP Düsseldorf

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Grundlegende Maßnahmenoptione

n

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Vorarbeiten

Kausalanalyse

Sammlung potentieller Maßnahmen in den Planungseinheiten

Integration Planungen Dritter (ABK,Auenkonzept,KNEF, etc)

Erwartungen an den Runden Tisch

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Kaffeepause (15 Minuten)

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TOP 4

Diskussion und Aussprache

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TOP 5

Zusammenfassung und Ausblick

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Ablauf und Vorgehensweise der Aufstellung der Maßnahmenprogramme in NRW sind allen Beteiligten klar.

Ziele, Aufgaben und Regeln der Runden Tische sind allen Beteiligten klar.

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Auf der bestehenden Datengrundlage wurden erste Einschätzungen zu Ursachen und Handlungsbedarf getroffen

Zahlreiche Zusammenhänge müssen noch mit weiteren Datenauswertungen überprüft und belegt werden

Die Gewässersituation wurde anhand ausgewählter Zwischenergebnisse erläutert

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Die Diskussion zeigte offene Fragen, z.B. zur Finanzierung oder Verbindlichkeit auf, die insbesondere auch auf Landesebene zu klären sind

Konkrete Bezüge zur PE ergänzen

Die 2. und 3. Runden Tische werden zusätzliche Daten und Auswertungen berücksichtigen.

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Ausblick

Die WRRL ist eine große HerausforderungIm Ergebnis erwarten wir einen Bewirtschaftungsplan,

- der allen Gewässernutzern gerecht wird,

- die gemeinsame Verantwortung für sauberes Wasser und

funktionierende Lebensräume beschreibt und

- der akzeptable, realistische, kooperative und bezahlbare

- Maßnahmen

- auf dem Weg zum guten Zustand der Gewässer in

Nordrhein-Westfalen zeigt.

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Ihre aktive Mitwirkung hilft unserem gemeinsamen Ziel!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Finanzierung des Maßnahmenprogramms

(1)Wer zahlt ?

Finanzierung grundsätzlich durch Maßnahmenträger (Gewässerunterhaltungspflichtiger -/Abwasserbeseitigungspflichtiger, etc.),

ggf. Maßnahmenkofinanzierung durch staatliche, europäische Förderung

Finanzierungsanteil des Maßnahmenträgers kann über Gebühren refinanziert werden (Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, etc.)

Es gibt Sonderfälle: z. B. Finanzierung von Durchgängigkeitsmaßnahmen über EEG-Mittel

Finanzierungsregelungen werden sich im Grundsatz auch für die Umsetzung der EG-WRRL nicht ändern

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Finanzierung des Maßnahmenprogramms

(2)Aktuelle Fördermöglichkeiten (national)

Im Bereich „Belastungen aus Punktquellen“: Förderrichtlinie „Investitionsprogramm Abwasser“ (2007: bis zu 40 Mio. Euro)

Im Bereich „Hydromorphologische Belastungen“: Förderrichtlinie „Wasserbau“ (2007: bis zu 10 Mio. Euro) und Förderrichtlinie „Aktionsprogramm“ (2007: bis zu 15 Mio. Euro)

Bewilligungsbehörden: Bezirksregierungen

Der Landesgesetzgeber weist über den Landeshaushalt Gelder zu. Die letzte Entscheidung über den Anteil dieser Finanzierung an der Gesamtfinanzierung liegt daher beim Landesgesetzgeber.

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Finanzierung des Maßnahmenprogramms

(3)Aktuelle Fördermöglichkeiten (Europa)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen

Raums (ELER), Interreg IV, EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE +), Europäischer Fischereifonds (EFF)

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Finanzierung des Maßnahmenprogramms

(4)Möglichkeiten zur Reduzierung von Kosten?

Bei Maßnahmenermittlung:

Maßnahmenplanung findet nicht am „Grünen Tisch“, sondern im Rahmen einer mehrstufigen Abstimmung mit den Beteiligten statt (optimaler Einsatz von Mitteln)

Maßnahmen sollten „optimiert“ werden (z. B. eigene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gezielt an Gewässer legen)

Bei Finanzierung:

Möglichkeit zur Gebührenumlage bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sollte verstärkt genutzt werden