Post on 06-Apr-2015
transcript
1
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sozialstaffel
Stand: 11.06.2008
2
Beschlusslage
Gem. Beschluss des Kreistages vom 06.12.2007
auf Empfehlung des JHA vom 21.11.2007sind folgende Eckpunkte zu
berücksichtigen:
Die einkommensunabhängige Geschwister-ermäßigung ist auf mindestens 50 % der Regeleltern-beiträge heraufzusetzen.
Der Bericht des Landesrechnungshofes vom 15.10.2007 ist auszuwerten und die Ergebnisse im Rahmen der neu zu erarbeitenden Richtlinien zu würdigen.
Die neuen Sozialstaffel-Richtlinien (SozStRL) sind zum Kindergartenjahr 2008/2009 in Kraft zu setzen.
3
Geschwisterermäßigung
Die Geschwisterermäßigung wird unabhängig von einer
Einkommensüberprüfung gewährt und beträgt für jedes
beitrags- oder gebührenpflichtige Geschwisterkind
50 %
(Nr. 5.1 der SozStRL)
4
Veränderungen aufgrund der Empfehlung des LRH Festlegung des maximalen erstattungsfähigen
Regelelternbeitrages (Nr. 5.2 SozStRL)- 35 % der anerkannten Betriebskosten- Zwecks annähernd gleicher Beteiligung der
Personensorgeberechtigten an den Betriebskosten- Zur besseren Planbarkeit der finanziellen Belastung
Regelung der Rückforderungsmodalitäten (Nr. 4, 6.5 SozStRL)- Bei Abwesenheit des Kindes von mehr als 4 Wochen- Rückforderungsansprüche gegen den
Personensorgeberechtigten (nicht gegen die KiTa)
Geltungsbereich (Nr. 2 SozStRL)- Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem
gewöhnlichen Aufenthalt (g. A.) des Personensorgeberechtigten
Prüfungsrechte (Nr. 7 SozStRL)- Jährliche fachaufsichtliche Prüfungen bei den
Bewilligungsbehörden
5
Weitere Veränderungen
• Herauslösen der Kinderbetreuungsstellen (Kibs) aus den Sozialstaffelrichtlinien– Neuzuordnung zu den Tagespflegerichtlinien
gemäß § 23 SGB VIII
– Fachliche Betreuung und Betriebserlaubnis zukünftig über die Tagespflegebörse
• Grundsätzliche Ermäßigungsgewährung im Rahmen der Regelgruppenöffnungszeit (4 Std./Tag)– Gewährung im Falle verlängerter
Öffnungszeiten vorrangig in den gesetzlich begründeten Ausnahmefällen (bei Erwerbstätigkeit, Eingliederung in Arbeit, Schulmaßnahmen, berufliche Bildungsmaß-nahmen, etc.)
– Möglichkeit der Gewährung einer Ermäßigung über den Regelfall hinaus wurde eröffnet.
6
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !