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Apr 11, 2023 - Folie 1
Willkommen
zum
Runden TischSieg PE_1200
11.06.2008
Apr 11, 2023 - Folie 2
Tagesordnung
1. Begrüßung und Einführung
2. Aktueller Stand der Arbeiten
3. Vorstellung und Diskussion der Zwischenergebnisse Maßnahmenvorschläge – Ergänzungen
Restriktionen und Potentiale
Maßnahmenschwerpunkte
Hydromorphologische Prioritäten (räumlich)
Kostenschätzung für hydromorphologische Maßnahmen
Priorisierung (zeitlich)
4. Zusammenfassung und Ausblick
Apr 11, 2023 - Folie 3
TOP 1
Begrüßung und Einführung
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Protokoll vom 07.04.2008 Stellungnahme der IHK Köln
Bereitgestellte Unterlagen auf www.sieg.nrw.de Tabelle Maßnahmenvorschläge, überarbeitet Übersicht Maßnahmenplanung
Tischvorlagen Tabelle hydromorphologische Priorisierung 2 Tabellen Kostenschätzung für hydromorphologische
Maßnahmen
Allgemeines
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Qualitätssicherung der Maßnahmenprogramme durch Beteiligung der fachlich versierten Akteure vor Ort.
Das Ergebnis 2008 (die Prioritätensetzung für Maßnahmenprogramme) hat Vorschlagscharakter.
Die Ergebnisse werden anschließend (2009) in der Öffentlichkeit nochmals diskutiert.
An den Runden Tischen wird auf der Ebene der Programmmaßnahmen diskutiert
Ablauf, Bedeutung und Ziele der Runden Tische
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TOP 2
Aktueller Stand der Arbeiten
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Ablauf der Bewirtschaftungsplanung in NRW
Ermittlung der Rahmenbedingungen
Vorstellung und Diskussion der Monitoringergebnisse
Vorstellung und Diskussion möglicher Ursachen für den Gewässerzustand
Vorstellung, Erarbeitung und Diskussion von Maßnahmenvorschlägen
Meldung geplanter Maßnahmen von den TeilnehmerInnen der Runden Tische
Rückblick auf den 1. und 2. Runden Tisch
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Denkmalschutz (Landschaftsverband Rheinland)
Fische (Fischereibehörden, Fischereiverbände, LANUV, Wasserverbände, Fischereiberater)
VCI
Wasserverbänden (Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis, Aggerverband)
Betreiber Wasserkraftanlagen (24. KW)
Arbeitsgespräche
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Rahmenvereinbarung
zwischenWestfälisch-Lippischem Landwirtschaftsverband e.V.
Rheinischem Landwirtschafts-Verband e.V.Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgemeinschaft der Wasser- und Bodenverbände Westfalen Lippe
Arbeitskreis für Hochwasserschutz und und Gewässerin NRWe .V.
und Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
undVerbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(MUNLV)
über Grundsätze zur Umsetzung
der EG-Wasserrahmenrichtlinie(WRRL)
in Nordrhein-Westfalen
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Vertragspartner
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband Rheinischer Landwirtschafts-Verband Landwirtschaftskammer NRW Arbeitsgemeinschaft der Wasser- und Bodenverbände
Westfalen-Lippe Arbeitskreis für Hochwasserschutz und Gewässer in NRW MUNLV
→ Beirat aus o. g. Vertragspartnern u. einer BezReg
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Kernaussagen
Vereinbarung einer engen Zusammenarbeit der Beteiligten zur Erreichung der Ziele der WRRL: Mitwirkung auf Landesebene Empfehlung zur Zusammenarbeit / Abschluss von Vereinbarungen
auf regionaler Ebene. Finanzierung
Wasserqualität: Gezielte Beratung , so dass Nachteile vermieden werden.
Gewässerökologie: FörderRiLi und Rahmenkonzepte für Finanzierung des Eigenanteils
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Maßnahmen Wasserqualität (GW und OW)
Ordnungsgemäße Landbewirtschaftung ist grundlegende Maßnahme. Trinkwasserkooperationen sind ergänzende Maßnahmen und werden
berücksichtigt. Soweit darüber hinaus Maßnahmenbedarf besteht:
Beratung durch die Kammer oder durch von ihr beauftragte Stellen, so dass Nachteile vermieden werden.
→ LWK stimmt sich mit Wasserbehörde ab.
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Maßnahmen Gewässerökologie
Keine Maßnahmen, die zu signifikant negativen Nutzungseinschränkungen führen.
Trittsteinkonzept und Prager Ansatz werden anerkannt. Es kann auch an HMWB – Gewässern Maßnahmenbedarf bestehen. Maßnahmen sollen auf regionaler Ebene gemeinsam erarbeitet
werden. Fristverlängerung mit Begründung möglich. Vereinbarung auf regionaler Ebene werden empfohlen.
Apr 11, 2023 - Folie 14
Vereinbarungen auf regionaler Ebene
Freiwillig Möglichst Kooperationen Vor-Ort Möglichst vertragliche Vereinbarung vor Flächentausch und
Flächenerwerb. Einvernehmen
Wasserqualität: Abstimmung über Vollzugsmaßnahmen zwischen LWK NRW und Wasserbehörde (i.d.R. UWB)
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Finanzierung
Einschlägige Förderrichtlinien Eigenanteil soll im Zusammenwirken der regionalen Partner aus
Drittmitteln erschlossen werden Ausgleich/Ersatz, REGIONALE 2010, … Eigentümer und Bewirtschafter werden zur Finanzierung nicht
herangezogen, soweit sich dies nicht aus grundsätzlichen rechtlichen Regelungen ergibt.
Fristverlängerungen können geprüft werden. Gründe sind darzulegen.
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Was bedeutet das für die Wasserbehörden
Auf Kooperationen / regionale Vereinbarungen hinwirken
Motor kann sein: der Kreis der sondergesetzliche Wasserverband interkommunale Initiativen
Bei Planungen an Gewässern in Zuständigkeit der BezReg Vereinbarung selbst treffen.
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Weiterentwicklung der Wasserkörpersteckbriefe
Räumliche Priorisierung Hydromorphologie Kostenschätzungen für Hydromorphologische Maßnahmen
Weitere Arbeiten
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Für alle Maßnahmen an Gewässern gilt folgendes:
Die Maßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn die Finanzierung einschließlich einer möglichen Landesfinanzierung oder durch Dritte sichergestellt ist
Die Maßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn die notwendigen Grundstücke zur Verfügung stehen
Die Maßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn die notwendigen Genehmigungen erteilt wurden
Die Möglichkeit der Umlage der Kosten der Maßnahmen durch die Verbände und Kommunen muss sichergestellt sein (Satzungen und Veranlagungsregeln)
Grundsätze zur Umsetzung der WRRL(aus Diskussion RT)
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Hydromorphologische Maßnahmen
Zielzustand: Anteil der Gewässerstrukturgüteklassen, der für die jeweilige Wasserkörpergruppe unter Berücksichtigung der Ist- und Nutzungs- und HMWB-Situation erreicht werden sollZieldefinition 70/30 (70 % der Fließstrecke > GSGK 5) nicht
ausreichend
Differenzierterer Ansatz: Mind. 10 % GSGK 1 (Ausbreitungskerne, Rückzugsbereiche)
Mind. 30 % GSGK 2 (ausreichende Habitat- und Reproduktionsbed.)
Ca. 30% GSGK 3-4
Max 30 % GSGK 5
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Hydromorphologische Maßnahmen
Konzept berücksichtigt: Intensive Nutzung in NRW Rand- und Strahleffekte der gut strukturierten Gewässerabschnitte
Schlecht und mäßig strukturierte Abschnitte können bis zu 60 % umfassen, sodass sich der Handlungsbedarf räumlich deutlich konzentriert
Bereitstellung von Entwicklungsräumen/Korridoren ( Ausdehnung abhängig von angestrebter Zustandklasse)
Für Entwicklungskorridore werden deutlich geringere Flächen angesetzt als in KNEFs (andere Zieldefinition)
Grundlage für Abschätzung Maßnahmenbedarf in PE ohne die Ziele und Maßnahmen im Detail verorten zu müssen
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Trittsteinkonzept
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„Strahlwirkung“
Projekt des Deutschen Rates für Landespflege:
Potenziale der Fließgewässer zur Kompensation von Strukturdefiziten (“Strahlwirkung“)
Elemente der “Strahlwirkung“:
Strahlursprung – Strahlweg – Trittstein
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Strahlursprung“ (-quelle)(Quelle: DRL)
Strahlursprung ist der Ausgangsbereich einer Strahlwirkung als
artenreicher, dem Gewässertyp entsprechend besiedelter
Gewässerabschnitt mit einer ökologischen Quellenfunktion für die
jeweiligen Organismen.
Merkmale: (reiche“) typspezifische biologische Ausstattung leitbildnahe Biozönose (und Habitatstrukturen:
Wasserbeschaffenheit und Gewässerstruktur) Mindestgröße Anbindung an Strahlweg(e) im Haupt- und/oder Nebenlauf
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Strahlweg (Quelle: DRL)
Strahlweg ist die Gewässerstrecke, auf der Organismen vom
Strahlursprung ausgehend im Wasser bewegt werden
oder sich aktiv bewegen.
Merkmale:
* Ausrichtung in oder entgegen Fließrichtung (organismenabhängig)
* strukturelle Defizite
* (longitudinale) Durchgängigkeit, v.a. der Gewässersohle als
typspezifisches Substrat und weitgehend auch der Uferstrukturen
* Anbindung an Strahlursprung
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Trittsteine (Quelle: DRL)
Trittsteine sind Elemente des Biotopverbunds, die den typkonformen,
organismenspezifischen Habitatansprüchen (wieder) genügen, aufgrund
ihrer geringen räumlichen Ausdehnung jedoch (fast) keine Funktion als
Strahlursprung (-quelle) haben.
Trittsteine verlängern bzw. unterstützen den Strahlweg („Kleinhabitate“,
Totholz etc.)
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Strahlwirkung auf Abundanz und Anzahl der relevanten Organismen in einem Gewässersystem (Schema)
(Quelle: DRL)
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Erste (vorläufige) Bemessungshinweise (Quelle: DLR)
in Fließ-richtung
entgegen Fließ-richtung
Makrozoobenthos bis 2,5 bis 2,0
Makrophyten, Phytobenthos bis 5,0 0,0
Fischfauna bis 7,5 bis 4,0
Makrozoobenthos bis 3,5 bis 1,5
Makrophyten, Phytobenthos bis 4,0 0,0
Fischfauna bis 12,5 bis 3,5
Makrozoobenthos bis 1,5 bis 1,5
Makrophyten, Phytobenthos bis 1,0 0,0
Fischfauna bis 5,5 bis 3,5
Makrozoobenthos bis 3,0 bis 1,0
Makrophyten, Phytobenthos bis 1,5 0,0
Fischfauna bis 3,5 bis 2,0
Makrozoobenthos bis 4,0 bis 1,5
Makrophyten, Phytobenthos bis 2,0 0,0
Fischfauna bis 20,0 bis 5,0
Zu erwartende Länge Strahlweg [km]
Mindestgröße Strahlursprung
[km]
1,5
2,5
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Prager Ansatz
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Prager Ansatz
Die Prager Methode, auch als „pragmatische“ Methode
bezeichnet, ist ein Verfahren zur Identifizierung weniger
strenger Umweltziele für erheblich veränderte und
künstliche Wasserkörper (HMWB/AWB)
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guter ökologischer Zustand
heutiger Zustand
nicht umsetzbare Maßnahmenwenig wirksame Maßnahmen
gutes ökologisches Potential
umsetzbare Maßnahmen(Ohne signifikante Nutzungseinschränkungen einschließlich Fristverlängerung 2021/ 2027)
potenziell notwendige Maßnahmen
Prager Ansatz
Apr 11, 2023 - Folie 31
Prager Ansatz
Fazit Die Prager Methode ermöglicht maßnahmenorientiert eine
Vorstellung vom guten ökologischen Potenzial zu entwickeln, ohne die Effizienz aus dem Auge zu verlieren
Dieser Weg erkennt die Nutzungsrestriktionen an, ohne die Tatsache zu vergessen, dass auch HMWB/AWB –Wasserkörper Maßnahmen erfordern
Weiterhin genügt der vorgestellte Ansatz der Vorgabe, das gute ökologische potenzial individuell für den Wasserkörper zu entwickeln
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Maßnahmenvorschläge
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Übersicht Maßnahmenplanung PE_1200
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Priorisierung HydromorphologieVortrag Nußbaum
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Kostenschätzung
Methodik
Kostenschätzung der Maßnahmenträger (Verbände, BR) Arbeitsgespräche
Kostenschätzung Ansatz MUNLV Bestandteil der Wasserkörpersteckbriefe spezifische Kosten für ausgewählte Maßnahmen ergänzt um Annahmen, Erfahrungswerte Mengengerüst (Längen, Flächen) auf Basis des Expertenurteils
Berechnung Basis Wasserkörper Auswertung für Wasserkörpergruppen und Planungseinheiten Umlage auf Einwohner und Jahr
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Kostenschätzung Kostenansätze MUNLV
Apr 11, 2023 - Folie 38
Kostenschätzung
Realisierung des Strahlwirkungskonzepts
Schätzung des erforderlichen Streckenbedarfs über folgende Annahmen:
Ausbreitungskerne, Rückzugsbereiche auf min. 10 % der Gewässerlänge (Strahlursprünge)
ausreichende Habitat- und Reproduktionsbedingungen auf min. 30 % Gewässerlänge (Strahlursprünge/Trittsteine)
Strahlwege mit naturfernem Charakter auf max. 30% der Gewässerlänge
Apr 11, 2023 - Folie 39
Kostenschätzung
weitere Annahmen: Der gestaffelte Kostenansatz wird in Abhängigkeit der
Einzugsgebietsgröße gewählt: bis 50 km² unterer Kostenansatz bis 200 km² mittlerer Kostenansatz über 200 km² oberer Kostenansatz
Für Wehre etc. wird eine empirische Funktion der Kosten in Abhängigkeit der Einzugsgebietsgröße aufgestellt:
Untergrenze 5.000 € pro Querbauwerk Obergrenze 350.000 € pro Querbauwerk Liegen keine verlässlichen Angaben zur Anzahl der QBW vor,
werden diese aus Quis geschätzt.
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KostenschätzungMatrix geplanter hydromorphologischer Maßnahmen PE Sieg 1200
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Kostenschätzung
Ermittlung der Maßnahmenlängen PE Sieg 1200
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Kostenschätzung
Ergebnisse der pauschalen Kostenschätzung, PE Sieg 1200
spezifische Kosten: 0,70 € / Jahr / Einwohner 153.000 EW, 19 Jahre
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Kostenschätzung
Ergebnisse der Kostenschätzung Maßnahmenträger, PE Sieg 1200
spezifische Kosten: 0,70 € / Jahr / Einwohner 153.000 EW, 19 Jahre
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Laufende und geplante Maßnahmen(Baseline)
Bereits umgesetzte Maßnahmen(Wirkungen spiegeln sich noch nicht in den Monitoringergebnissen wieder)
Aktuell umgesetzte Maßnahmen
Geplante und gesichert finanzierte Maßnahmen
Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder freiwilliger Vereinbarungen bis 2015 realisiert werden
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Priorisierung
(4)zeitnahe (bis 2012) Umsetzbarkeit nach fachlich-inhaltlichen
Kriterien und hohe Akzeptanz
(5)zeitnahe (bis 2012) Umsetzbarkeit nach fachlich-inhaltlichen Kriterien, geringe Akzeptanz,
(6)mittelfristige Umsetzbarkeit nach fachlich-inhaltlichen Kriterien, hohe Akzeptanz,
(7)mittelfristige Umsetzbarkeit nach fachlich-inhaltlichen Kriterien, geringe Akzeptanz.
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Priorisierung
Kriterien zur Festlegung von Prioritäten:
Fachliche Zwänge
Zusammenhang mit anderen Maßnahmen, z.B. Regionale, Stadtentwicklung
Planungsstand
Finanzierbarkeit
………
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Zusammenfassung und Ausblick
Die überarbeiteten Maßnahmenvorschläge wurden vorgestellt und diskutiert
Die Maßnahmenschwerpunkte in der Planungseinheit wurden vorgestellt und diskutiert
Kostenschätzung für hydromorphologische Maßnahmen wurde vorgestellt
Prioritäten, Machbarkeit und Umsetzungszeiträume (Fristverlängerungen) wurden diskutiert
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Wie geht es weiter
Nach den Runden Tischen werden die Informationen in den Wasserkörpersteck-briefen zusammengetragen. Auf Basis dieser Informationen sollen folgende Unterlagen erstellt werden:
Formaler Bewirtschaftungsplan inkl. Maßnahmenprogramm
Jeweils ein Bericht pro PE, pro TG und ein landesweiter Bericht als Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Ein Bericht für den Umweltausschuss des Landtags. Das vorgelegte Maßnahmenprogramm ohne Maßnahmendetails wird durch den Landtag verabschiedet.
Die Runden Tische werden nach dem 3. Durchgang abgeschlossen. In der daran anschließenden Phase wird in den Gebietsforen über den Fortgang der Arbeiten berichtet.
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Nächster Termin
Gebietsforum
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