Amtliches
Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises-
Nr. 23 Ausgegeben in Lüdenscheid am 04.06.2014
Jahrgang 2014
Inhaltsverzeichnis 30.05.2014 Stadt Menden (Sauerland) Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014……………703
23.05.2014 Märkischer Kreis
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrecht-lichen Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises zum Schutz gegen die Schweinepest bei Wildschweinen……..706
02.06.2014 Stadt Iserlohn Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Iserlohn am 25.05.2014…………………………..707
30.05.2014 Stadt Menden (Sauerland) Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationsrats- Wahl der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014…….710
02.06.2014 Stadt Iserlohn 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“……………………………………………711
28.05.2014 Gemeinde Herscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürger-meisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014………713
02.06.2014 Stadt Iserlohn Bebauungsplan Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“……………………………………………….714
28.05.2014 Gemeinde Schalksmühle
Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle der Ergebnisse der Gemeindewahlen am 25.05.2014 in der Gemeinde Schalksmühle…………………………….….716
30.05.2014 Stadt Meinerzhagen
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014…………………...718
28.05.2014 Stadt Hemer Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Hemer am 25.05.2014……………………………719
27.05.2014 Gemeinde Schalksmühle
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………………………...…..722
28.05.2014 Stadt Plettenberg
Wahlbekanntmachung der Stadt Plettenberg für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………………………...…..722
30.05.2014 Gemeinde Herscheid
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Herscheid für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014……………………….…………………...…..723
30.05.2014 Stadt Halver
Wahlbekanntmachung der Stadt Halver für die Stich- wahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..725
701
30.05.2014 Stadt Kierspe
Wahlbekanntmachung der Stadt Kierspe für die Stich- wahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..727
28.05.2014 Stadt Lüdenscheid
Wahlbekanntmachung der Stadt Lüdenscheid für die Stich- wahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..728
02.06.2014 Stadt Hemer
Wahlbekanntmachung der Stadt Hemer für die Stich- wahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..729
03.06.2014 Stadt Meinerzhagen
Wahlbekanntmachung der Stadt Meinerzhagen für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am 15.06.2014………………………………...…………………..730
27.05.2014 Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Lüdenscheid am 25.05.14….731
28.05.2014 Stadt Hemer Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bür-germeisters/in der Stadt Hemer am 25.05.2014…………..732
28.05.2014 Stadt Kierspe Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Kierspe am 25.05.2014……..733
27.05.2014 Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl Ratswahl der Stadt Lüdenscheid am 25.05.2014…………………….734
28.05.2014 Stadt Kierspe Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Kierspe am 25.05.2014……………………………….737
02.06.2014 Stadt Iserlohn Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Integra- tionsrates der Stadt Iserlohn am 25.05.2014……………...739
27.05.2014 Stadt Lüdenscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationswahl der Stadt Lüdenscheid am 25.05.2014…………………….740
30.05.2014 Stadt Iserlohn Entgeltordnung der Stadtbücherei Iserlohn mit Bekannt-machungsanordnung vom 30.05.2014……………………..741
28.05.2014 Gemeinde Herscheid Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Ver- tretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014………...743
30.05.2014 Stadt Meinerzhagen
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014………………………………………………..745
702
Bekanntmachungdes Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46bdes Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermitbekanntgegeben.
Wahlberechtigte 45082
Wähler/innen 19074
Ungültige Stimmen 310
Gültige Stimmen 18764
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber
Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)
CDU 22 8660 46,15 %
SPD 0 4845 25,82 %
FDP 0 1163 6,20 %
GRÜNE 0 2426 12,93 %
UWG 0 417 2,22 %
DIE LINKE 0 773 4,12 %
Einzelbewerber Dahl-mann
0 22 0,12 %
USF - Menden 0 458 2,44 %
gesamt 22 18764
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1. in den Wahlbezirken
Wahlbezirk Direktkandidat
Halingen/Bösperde Nölle, Franz Josef, CDU
Holzen Neff, Udo Peter, CDU
Bösperde Manger, Jutta Klara Martha, CDU
Schwitten Weber, Rudolf, CDU
Ostsümmern/Platte Heide - West Schnurbus, Peter, CDU
Holzener Str./Bismarckstraße Eggers, Matthias Julian, CDU
Platte Heide Schattner, Joachim Gerd, CDU
ehem. Kasernengelände/Grüner Weg Kroll, Robin Benjamin, CDU
Bräukerweg/Vollmersbusch Buß, Joachim, CDU
In den Liethen/Heimkerweg Schmidt, Sebastian, CDU
Fröndenberger Str./Werler Str. Erdem, Brigitta Henriette, CDU
Walburgisstr./Neumarkt Rossin-Kehne, Annette Helma, CDU
Lahrfeld/Schwitter Weg Haldorn, Bernd, CDU
Schwitter Weg/Menden - Mitte Karhoff, Heinrich Josef, CDU
Wahlbezirk Direktkandidat
Obsthof/Hassenbruch Maywald, Peter Gerhard Walter, CDU
Horlecke/Rauherfeld Schelte, Uwe Otto Heinrich, CDU
Berkenhofskamp/Salzweg Weische, Friedrich, CDU
Barge/Oesbern/Lürbke Wächter, Martin, CDU
Lendringsen - Mitte Schulte, Hubert Antonius, CDU
Hüingsen Exler, Wolfgang Andreas, CDU
Bieberberg/Friedhofstraße Dr. Ing. Jolk, Christian, CDU
Böingsen/Asbeck/Oberrödinghausen Erver, Annerose, CDU
2. aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat
SPDGutberlet, GisbertRichard
Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1
SPDAlban, Annegret Fran-ziska
Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2
SPD Alban, Bernd Friedrich Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 3
SPD Aeldert, Jutta Elisabeth Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 4
SPDGlörfeld, Horst WalterBruno
Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 5
SPDTönnesmann, GabrieleElisabeth
Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 6
SPD Dr. Langbein, Sven Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 7
SPDPeters, Ann-KristinJohanna
Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 8
SPD Hoßbach, Klaus Friedrich Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 9
SPDDr. Nossol-Geerds,Babette
Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 10
SPD Kruschinski, Mirko Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 11
SPD Peters, Friedhelm Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 12
SPD Meisterjahn, Sebastian Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 13
FDP Weige, Heinz Stefan Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1
FDP Kraatz, Sebastian David Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2
FDP Trippe, Marion Verena Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 3
GRÜNE Köhler, Peter Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1
GRÜNERosenthal-Rehbein,Doris
Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2
GRÜNESteinhage, Klaus PeterAlfons
Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 3
GRÜNE Reers, Martina Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 4
GRÜNESalmen, Andreas Ste-phan
Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 5
GRÜNE Band, Stefan Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 6
UWG Homberg, Fabian Max Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1
Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat
DIE LINKE Thiesmann, Thomas Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1
DIE LINKE Dehn, Rudi Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 2
USF - Menden Heinrich, Eugen Menden (Sauerland) Reservelistenplatz 1
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.
Menden, den 30.05.2014
Fleige
Märkischer Kreis Lüdenscheid, den 01.06.2014 Fachdienst Verbraucherschutz Und Veterinärwesen Der Landrat 58509 Lüdenscheid
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung
des Märkischen Kreises zum Schutz gegen die Schweinepest bei Wildschweinen
Aufgrund § 24 Schweinepest-Verordnung vom 20.12.2005 (BGBl I S. 3547) hebe ich meine Allgemeinverfügung der festgelegten ehemaligen Surveillance-Zonen vom 01.06.2013 auf. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Begründung: In der Sitzung des Standing Commitee on the Food Chain an Animal Health (SOFchAH) am 03./04. April 2012 wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest bei Wildschweinen in NRW aufgehoben. Mit Verfügung vom 11.04.2013 ordnete das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine Fortführung der virologischen und serologischen Untersuchungen der KSP (Klassische Schweinepest) für die ehemaligen Impfgebiete bis zum 01.06.2014 an. Lüdenscheid, den 23.05.2014 gez. Thomas Gemke
706
Bekanntmachungdes Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Iserlohn am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46bdes Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermitbekanntgegeben.
Wahlberechtigte 75440
Wähler/innen 32422
Ungültige Stimmen 336
Gültige Stimmen 32086
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber
Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)
CDU 18 12563 39,15 %
SPD 7 10382 32,36 %
GRÜNE 0 2219 6,92 %
FDP 0 1323 4,12 %
DIE LINKE 0 2245 7,00 %
UWG Iserlohn e. V. 0 718 2,24 %
AfD 0 1961 6,11 %
PIRATEN 0 675 2,10 %
gesamt 25 32086
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1. in den Wahlbezirken
Wahlbezirk Direktkandidat
01 Hennen/Rheinen/Drüpplingsen Lüffe, Ulrich, CDU
02 Hennen Stange, Gabriele, SPD
03 Kalthof/Leckingsen/Refflingsen Axourgos, Dimitrios, SPD
04 Sümmern-Ost/Rombrock Schwering, Thorsten Alfons Theodor, CDU
05 Sümmern-West/Griesenbrauck Schmitt, Michael, CDU
06 Iserlohner Heide Plötz, Angela, CDU
07 Iserlohner Heide /Gerlingsen Renzel, Hans-Georg, CDU
08 Gerlingsen Bien, Clemens, SPD
09 Nußberg Hufnagel, Michael, SPD
10 Dröscheder Feld/Karl-Arnold-Str. Dr. Schlüter, Kerstin Gudrun, CDU
11 Dördel Schick, Thorsten, CDU
12 Hemberg/Seilersee/Caller Weg Ziemiak, Paul, CDU
13 Bömberg/ Innenstadt Teckhaus, Jörg Alexander, CDU
14 Hansallee/Wiesengrund Kirchhoff, Eva-Barbara, CDU
Wahlbezirk Direktkandidat
15 Sonnenhöhe/Lau/Calle Bickert, Thomas, SPD
16 Wermingsen/Wohnpark Buchenwäldchen Fiesel, Horst Otto Robert, CDU
17 Ostbahnhof/Altstadt/Kesbern Korte, Benjamin, CDU
18 Bahnhof/Innenstadt Jakubanis, Matthias Stefan, CDU
19 Roden/Lössel Barth, Michael, CDU
20 Untergr./Tannenk./Stengl/Lasb. Beele, Dieter, SPD
21 Dröschede/Sonderhorst Höche, Ilona Frieda Hedwig, CDU
22 Oestrich/Grürmannsheide Scheffler, Michael Otto, SPD
23 Berl.Allee/Nordfeld/Stübbeken Tigges, Fabian, CDU
24 Letmathe-Zentrum Grobauer, Christian Ludwig, CDU
25 Dümpelacker/Genna Meininghaus, Karsten Andreas, CDU
2. aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat
CDUBogatzki, Hartmut Burg-hard Georg
Iserlohn Reservelistenplatz 5
CDU Ständeke, Frank Iserlohn Reservelistenplatz 8
SPD Simon, Annegret Iserlohn Reservelistenplatz 2
SPD Walther, Monika Iserlohn Reservelistenplatz 4
SPD Kaiser, Rolf Alfons Iserlohn Reservelistenplatz 5
SPD Langner, Ralf Iserlohn Reservelistenplatz 7
SPDMatner-Kißler, MartinaLuzia
Iserlohn Reservelistenplatz 8
SPD Mohr, Elmar Iserlohn Reservelistenplatz 10
SPD Keitmann, Volker Iserlohn Reservelistenplatz 11
SPD Leye, Peter Horst Iserlohn Reservelistenplatz 13
SPD Stake, Sabine Susanne Iserlohn Reservelistenplatz 14
GRÜNEOlbrich-Tripp, ElkeElfriede
Iserlohn Reservelistenplatz 1
GRÜNE Eufinger, Harald Iserlohn Reservelistenplatz 2
GRÜNEKowski, Carmen Ange-lika
Iserlohn Reservelistenplatz 3
FDP Köpke, Detlef Iserlohn Reservelistenplatz 1
FDP Dr. Dresp, Bernd Volker Iserlohn Reservelistenplatz 2
DIE LINKE Ruhnert, Oliver Iserlohn Reservelistenplatz 1
DIE LINKE Huff, Manuel Iserlohn Reservelistenplatz 2
DIE LINKE Seckelmann, Andreas Iserlohn Reservelistenplatz 3
DIE LINKEHenschel, Dieter WernerFritz
Iserlohn Reservelistenplatz 4
UWG Iserlohn e. V. Jobs, Reinhard Iserlohn Reservelistenplatz 1
AfD Dr. Müller, Michael Iserlohn Reservelistenplatz 1
AfD Langguth, Alexander Iserlohn Reservelistenplatz 2
Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat
AfD Neppe, Frank Iserlohn Reservelistenplatz 3
PIRATEN Herbers, Hans Immanuel Iserlohn Reservelistenplatz 1
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.
Iserlohn, den 02.06.2014
Wahlleiter
Bekanntmachungdes Ergebnisses der Integrationsratswahl
der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014
Der Wahlausschuss der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 das Ergebnis der Inte-grationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) festgestellt. Gemäß § 14 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durch-führung der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) werden die Namen der gewählten Bewerberhiermit bekanntgegeben.
Gemäß § 15 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauer-land) können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben. Wird gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben, so entscheidet der für die Inte-grationsratswahl gebildete Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiterschriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Stadt Menden (Sauerland), den 30.05.2014Fleige
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
DITIB - Islamische Gemeinde (DITIB - Islamische Gemeinde):Ekinci, Mehmet, Mendener Straße 8, 58710 Menden (Sauerland), AutomatendreherBüyükkilic, Ruhi, Carl-Schmöle-Straße 51a, 58706 Menden (Sauerland), Arbeitnehmer
Integration und Vielfalt (Integration und Vielfalt):Gröhlich-Ulmke, Gönül, Papenhausenstraße 27, 58706 Menden (Sauerland), VertriebsleiterKüpeli, Serdar, Unnaer Straße 48, 58706 Menden (Sauerland), Versicherungskaufmann
Einzelbewerber:Centorrino, Giuseppe, Kolpingstraße 18, 58706 Menden (Sauerland), Verkäufer
Griechische Gemeinde (Griechische Gemeinde):Paraschos, Nikolaus, Bräukerweg 46, 58708 Menden (Sauerland), KaufmannZachari, Eleni, Schwitter Weg 86, 58706 Menden (Sauerland), SteuerfachwirtinThomas, Christos, Pater-Alker-Weg 2, 58706 Menden (Sauerland), ElektromeisterBakalis, Vassilios, In den Gärten 16, 58710 Menden (Sauerland), Kaufmann
Einzelbewerber:Karakullukcu, Rasim Reis, Horlecke 18b, 58706 Menden (Sauerland), Dipl. Ing.
Bekanntmachung der Stadt Iserlohn
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“
a) Aufstellungsbeschluss b) Beteiligung der Öffentlichkeit Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.05.2014 be-schlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 3. Än-derung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ einzuleiten. Nach § 2 Abs. 3 der Bekanntma-chungsverordnung NRW (BekanntmVO, Stand 01.09.2009) bestätigt der Bürgermeister, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates überein-stimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Die Bekanntmachung wurde am 02.06.2014 angeordnet. Es handelt sich um eine Änderung des Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB. Ziel der Planung ist, die im Zuge einer Grundstücks-bereinigung aus dem Jahr 2013 nicht mehr benötigte Verkehrsfläche der angrenzenden Grundstücksflä-che des Hotels „Neuhaus“ zuzuteilen und die bisher festgesetzte Verkehrsfläche in Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zu ändern. Weiterhin soll die Grenze der überbaubaren Fläche geringfügig nach Westen er-weitert werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich be-kannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form der öffentlichen Auslegung fortge-setzt. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ nebst Begründung wird vom 16.06.2014 bis einschließlich 18.07.2014 im Rathaus II – Bereich Städtebauliche Planung, wäh-rend der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) ausgelegt. Des Weiteren ist die Einsichtnahme in den Planentwurf auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtent-wicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können während der Auslegungs-frist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse „[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entschei-det der Rat der Stadt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Be-schlussfassung über den Bauleitplan unberücksich-tigt bleiben. Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein spä-teres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel-tend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Iserlohn, 02.06.2014 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister
711
Bebauungsplan Nr. 176"Ortskern Lössel"
3. Änderung gem. § 13a BauGB
Abgrenzung des Plangebietes
Bekanntmachungdes Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014
Der Wahlausschuss der Gemeinde Herscheid hat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2014 das Ergebnis derWahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 festgestellt. Gemäß §§ 35 und 46b desKommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wird dasErgebnis hiermit bekannt gegeben:
Wahlberechtigte 6053
Wähler/innen 3204
Ungültige Stimmen 38
Gültige Stimmen 3166
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name)Name/n der Partei/en oderWählergruppe/n, Kennwort
Stimmen
Schmalenbach, Uwe Einzelbewerber Schmalenbach 2794
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Mehrheit der Wähler für den/die Bewerber/in gestimmt haben unddieser/diese damit gewählt ist.
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entschei-dung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. DerEinspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Herscheid, den 28.05.2014
Die Wahlleiterin
P l a t e - E r n s t
Bekanntmachung der Stadt Iserlohn
Bebauungsplan Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.05.2014 beschlossen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebau-ungsplans Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ nebst Begründung öffentlich auszulegen ist. Nach § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung NRW (BekanntmVO, Stand 01.09.2009) bestätigt der Bürgermeister, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Die Bekanntmachung wurde am 02.06.2014 angeordnet. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Parkhauses und die Errich-tung eines Verwaltungsgebäudes zu schaffen. Das Plangebiet liegt in der Iserlohner Heide, zwischen der Baarstraße im Osten und der Bahnlinie im Westen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche westlich der Friedrich-Kirchhoff-Straße und nördlich der Schmölestraße mit einer Gesamtfläche von ca. 13.000 m². Der Geltungsbereich des Planentwurfs ist auch aus der beigefügten Umrisszeichnung ersichtlich. Die voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen der Planung wurden im Rahmen einer Umweltprüfung er-mittelt und sind in dem gem. § 2a BauGB aufgestellten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbe-richt ist ein gesonderter Teil der Begründung. Inhaltlich sind die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Was-ser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen mit ihren jeweiligen Wechselwirkungen berücksichtigt worden. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Ausle-gung eingesehen werden: Arten der vorhandenen Information
Urheber Thematischer Bezug
Gutachten Büro Grünkonzept, Coesfeld Umweltbericht
Gutachten Ing.-Büro für Akustik und Lärm- u. Immissionsschutz, Hagen
Geräusch-u. Immissionsschutz Gutachten
Gutachten Büro Grünkonzept, Coesfeld Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ nebst Begründung sowie die we-sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 16.06.2014 bis einschließlich 18.07.2014 im Rathaus II – Bereich Städtebauliche Planung, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) ausgelegt. Des Wei-teren ist die Einsichtnahme in den Planentwurf auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse „[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnah-men entscheidet der Rat der Stadt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffe-nen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Iserlohn, 02.06.2014 Stadt Iserlohn Dr. Ahrens Bürgermeister
714
Abgrenzung des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 389"Iserlohner Heide - Schmölestraße"
gem. § 13a BauGB"
Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle
der Ergebnisse der Gemeindewahlen am 25.05.2014 in der Gemeinde Schalksmühle Nachdem der Wahlausschuss der Gemeinde Schalksmühle am 27.05.2014 die Wahlergebnisse festgestellt hat, werden gemäß §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl und der Wahl des Rates hiermit öffentlich bekannt gegeben. A. Wahl des Bürgermeisters Wahlberechtigte 9.054 Wähler 4.973 ungültige Stimmen 80 gültige Stimmen 4.893 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Weber, Jörg (CDU) 773 Siol, Michael (SPD) 1.194 Schönenberg, Jörg (Einzelbewerber) 2.926 Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Jörg Schönenberg, Am Hohlweg 9, 58579 Schalksmühle mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist. B. Wahl des Rates Wahlberechtigte 9.054 Wähler 4.975 ungültige Stimmen 90 gültige Stimmen 4.885 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Unabhängige Wählergemeinschaft Schalksmühle (UWG) 2.075 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1.073 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 1.191 Freie Demokratische Partei (FDP) 546 Aufgrund des Stimmenergebnisses entfallen auf die Parteien und Wählergruppen folgende Sitzzahlen: Unabhängige Wählergemeinschaft Schalksmühle (UWG) 12 Sitze Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) 6 Sitze Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 7 Sitze Freie Demokratische Partei (FDP) 3 Sitze I. In den Wahlbezirken wurden gewählt: Wahlbezirk
1 Lal, Enid, Rotthauser Straße 25, 58579 Schalksmühle UWG 2 Nelius, Klaus-Detlef, Reeswinkeler Weg 13, 58579 Schalksmühle UWG 3 Müller, Michael, Mollsiepen 6, 58579 Schalksmühle UWG 4 Schnepper, Folker, Auf dem Mühlenfeld 1, 58579 Schalksmühle UWG 5 Quenzel, Irmtraud Brigitte Anni, Am Rauhen Stück 24, 58579 Schalksmühle UWG 6 Müller, Bernd, Brucher Weg 6, 58579 Schalksmühle UWG 7 Potberg, Jochen, Klagebach 18, 58579 Schalksmühle UWG 8 Haböck, Harald, Flaßkamp 32, 58579 Schalksmühle UWG 9 Pahde, Guido, Am Linscheider Berg 16, 58579 Schalksmühle SPD 10 Schmidt, Ortwin, Im Dahl 35, 58579 Schalksmühle UWG
716
11 Trimpop, Manfred, Bussardweg 12, 58579 Schalksmühle UWG 12 Bachmann, Heide, Heedfelder Straße 11, 58579 Schalksmühle UWG 13 Fischer, Erhard, Albringwerde 7, 58579 Schalksmühle UWG II. Aus den Reservelisten wurden gewählt: Reserveliste der CDU Schwalm, Michael, Amphoper Straße 41, 58579 Schalksmühle Pfaffenbach, Kurt Ulrich, Mollsiepen 13, 58579 Schalksmühle Weber, Jörg, Am Nocken 39, 58579 Schalksmühle Schmitt, Paula Margarete Annegret, Lauenscheider Weg 6, 58579 Schalksmühle Krause, André Reinhard, Bergstraße 103, 58579 Schalksmühle Krampe, Thorsten, Eichendorffstraße 40, 58579 Schalksmühle Reserveliste der SPD Siol, Michael, Sperberweg 10, 58579 Schalksmühle Seggedi, Kathrin, Am Nocken 35, 58579 Schalksmühle Schäfer, Lutz, Ramsloher Wäldchen 21, 58579 Schalksmühle Kloß, Udo Carl, Löh 29, 58579 Schalksmühle Engels, Ralf, Unterm Ried 55, 58579 Schalksmühle Mackenbach, Inga, Dahlienstraße 1, 58579 Schalksmühle Reserveliste der FDP Schriever, Jan, Rotthauser Straße 23, 58579 Schalksmühle Daßler, Dietmar, Stallhaus 54, 58579 Schalksmühle Ebert, Jürgen, Falkenweg 6, 58579 Schalksmühle Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahlen • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenom-
men haben, sowie • die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses – also bis zum 04.07.2014 - Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für er-forderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Schalksmühle, 28.05.2014 Der Wahlleiter Gez. Voss
717
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagendes Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in
der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird diesesgem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung(KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte 15888
Wähler/innen 7262
Ungültige Stimmen 124
Gültige Stimmen 7138
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name)Name/n der Partei/en oderWählergruppe/n, Kennwort
Stimmen
Nesselrath, Jan CDU, SPD 3985
Krause, Kai Jens FDP 875
Deppe, Michael August Einzelbewerber Deppe 1321
Laufer, Iris Rita Einzelbewerberin Laufer 957
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Nesselrath, Jan (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 3985Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damitgewählt ist.
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 03.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.
Meinerzhagen, den 30.05.2014
Der Wahlleiter
gez. Pierlings
Bekanntmachungdes Ergebnisses der Ratswahlder Stadt Hemer am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46bdes Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermitbekanntgegeben.
Wahlberechtigte 28451
Wähler/innen 12728
Ungültige Stimmen 276
Gültige Stimmen 12452
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber
Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)
CDU 19 5810 46,66 %
SPD 0 3202 25,71 %
UWG 0 1298 10,42 %
GAH 0 1136 9,12 %
FDP 0 594 4,77 %
DIE LINKE 0 412 3,31 %
gesamt 19 12452
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1. in den Wahlbezirken
Wahlbezirk Direktkandidat
Wahlbezirk 010 Naujocks, Diana, CDU
Wahlbezirk 020 Kähler, Tobias, CDU
Wahlbezirk 030 Schulz, Jörg Karl Heinz, CDU
Wahlbezirk 040 Gropengießer, Martin Wilhelm Heinrich, CDU
Wahlbezirk 050 Tuschhoff, Renate, CDU
Wahlbezirk 060 Schmöle, Hans Ludwig, CDU
Wahlbezirk 070 Drobela, Carmen, CDU
Wahlbezirk 080 Nix, Ingo, CDU
Wahlbezirk 090 Römer, Wolfgang, CDU
Wahlbezirk 100 Klein, Walter, CDU
Wahlbezirk 110 Dr. Kopp, Fridtjof, CDU
Wahlbezirk 120 Fobbe, Sabine, CDU
Wahlbezirk 130 Susewind, Andree Martin, CDU
Wahlbezirk 140 Lingenberg, Heiko, CDU
Wahlbezirk 150 Lötters, Robin Peter, CDU
Wahlbezirk 160 Koch, Jochen, CDU
Wahlbezirk Direktkandidat
Wahlbezirk 170 Diekenbrock, Holm, CDU
Wahlbezirk 180 Stenner Genannt Borghoff, Karl Friedrich, CDU
Wahlbezirk 190 Dr. Rübsam, Michael, CDU
2. aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat
CDUHennecke, Herbert Wil-helm Josef
Hemer Reservelistenplatz 20
SPD Klein, Hans-Peter Hemer Reservelistenplatz 1
SPD Blask, Inge Rose Hemer Reservelistenplatz 2
SPDCamminadi, BernhardWolfgang Helmuth
Hemer Reservelistenplatz 3
SPD Schulte-Berg, Claudia Hemer Reservelistenplatz 4
SPD Fischer, Thomas Hemer Reservelistenplatz 5
SPD Strehl, Anke Hemer Reservelistenplatz 6
SPD Stegbauer, Stefan Hemer Reservelistenplatz 7
SPD Wipper, Christa Marie Hemer Reservelistenplatz 8
SPD Haas, Jürgen Ferdinand Hemer Reservelistenplatz 9
SPDPaufler-Klein, JohannaChristiane
Hemer Reservelistenplatz 10
SPDThienelt, Werner WilliDieter
Hemer Reservelistenplatz 11
UWGSchreiber, Klaus AlbertKarl
Hemer Reservelistenplatz 1
UWG Heilmann, Michael Bruno Hemer Reservelistenplatz 2
UWG Büchner, Guido Hemer Reservelistenplatz 3
UWG Gertitschke, Walter Hemer Reservelistenplatz 4
GAHBötcher-von Larcher,Antje
Hemer Reservelistenplatz 1
GAH Büttner, Marcel Hemer Reservelistenplatz 2
GAH Muhs, Josef Klemens Hemer Reservelistenplatz 3
GAHPiplak-Meier, Maria Wil-helmine
Hemer Reservelistenplatz 4
FDP Stopsack, Arne Hermann Hemer Reservelistenplatz 1
FDP Lipproß, Andrea Hemer Reservelistenplatz 2
DIE LINKE Wilke, Achim Erich Hemer Reservelistenplatz 1
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 28.06.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.
Hemer, den 28.05.2014
gez. Forsting
Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle
Wahlbekanntmachung
1. Am 15. Juni 2014 findet im Märkischen Kreis
eine Stichwahl zur Landratswahl statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in 14 Stimmbezirke einge-
teilt. Die 14 Stimmbezirke bilden gleichzeitig den Kreiswahlbezirk 20 des Wahlgebietes des Märkischen Kreises.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04. bis 04.05.2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Es sind 3 Briefwahlvorstände gebildet worden. Diese treten am 15.06.2014 um 15.00 Uhr, in Schalksmühle, Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 20, 25 und 38 zusammen. Die Ermitt-lung des Briefwahlergebnisses erfolgt durch die Briefwahlvorstände.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahl-
raum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben sich auf Verlangen über ih-re Person auszuweisen und haben deshalb einen amtlichen Ausweis mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäftes soll auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Je-der Wähler erhält bei Betreten des Wahlrau-mes den Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem be-sonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Landratsstichwahl eine Stimme. Er wählt, indem er durch Ankreuzen oder auf andere Weise kenntlich macht, wel-chem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel für die Landratsstichwahl ist weiß mit schwarzem Aufdruck.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an
die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimm-bezirk ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl-geschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können a) durch Stimmabgabe in einem belie-
bigen Stimmbezirk ihres Wahlge-bietes oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahl-briefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel - im ver-schlossenen Wahlumschlag - und dem unter-schriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht
nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er-gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Schalksmühle, 27.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung Gez. Voss
Bekanntmachung der Stadt Plettenberg
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, den 15.06.2014 findet in der Stadt
Plettenberg die Stichwahl zum Landrat des Märki-schen Kreises statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt ist in 18 Gemeindewahlbezirke mit insge-samt 24 Stimmbezirken eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlbe-rechtigten in der Zeit vom 21.04.2014 bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahl-bezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Er-mittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr im Rathaus, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg zu-sammen.
722
3. Jede/r Wähler/in kann grundsätzlich nur im Wahl-raum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wähler-verzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wähler/innen sollen ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbür-ger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reise-pass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichti-gung soll bei der Wahl abgegeben werden. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Jede/r Wähler/in erhält für die Landratswahl einen weißen Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck. Die/der Wähler/in hat eine Stimme. Die/Der Wähler/in gibt ihre/seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wäh-ler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekenn-zeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmab-gabe nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststel-lung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jeder-mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler/innen, die einen Wahlschein erhalten ha-ben, können an der Wahl a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-bezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich beim Wahlamt der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg einen Wahlschein, einen amtli-chen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimm-zettelumschlag sowie einen amtlichen roten Wahl-briefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettel-umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag an-gegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wähler/innen, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer kör-perlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in die Wahlurne zu werfen, können sich einer Hilfsper-son bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Er-gebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Plettenberg, den 28.05.2014 Der Bürgermeister gez. -Müller-
Wahlbekanntmachung
1. Am 15.06.2014 findet im Märkischen Kreis
eine Stichwahl zur Landratswahl statt. Die Wahl dauert von 08.00 Ushr bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in 11 allgemeine Wahl-bezirke eingeteilt. Der Wahlbezirk 10 ist in die Stimmbezirke 10/1 und 10/2 und der Wahlbezirk 11 in die Stimmbezirke 11/1 und 11/2 unterteilt. Die 11 allgemeinen Wahlbezirke bilden gleichzeitig den Kreis-wahlbezirk 27 des Märkischen Kreises.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04. bis 04.05.2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe-rechtigte zu wählen hat. Es sind 2 Briefwahlvorstände gebildet wor-den. Diese treten am 15.06.2014 um 15.30 Uhr, in Herscheid, Rathaus, Konferenz-raum Nr. 122 und Besprechungsraum 216, Plettenberger Straße 27, zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt durch die Briefwahlvorstände.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen und haben des-halb einen amtlichen Ausweis mitzu-bringen. Zur Erleichterung des Wahlge-schäftes soll auch die Wahlbenachrichti-gung mitgebracht werden. Die Wahlbe-nachrichtigung soll bei der Wahl abgege-ben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahl-raumes den Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Landratsstichwahl eine Stimme. Er wählt, indem er durch An-kreuzen oder auf andere Weise kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gel-ten soll. er Stimmzettel für die Landrats-stichwahl ist weiß mit schwarzem Aufdruck.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
723
Stimmbezirk ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können a) durch Stimmabgabe in einem belie-
bigen Stimmbezirk ihres Wahlge-bietes oder
b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlun-terlagen (einen amtlichen Stimmzettel, ei-nen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel - im verschlossenen Wahlumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so recht-zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag an-gegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben wer-den.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahl-recht nur einmal und nur persönlich ausü-ben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichti-ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Herscheid, 30.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung: P l a t e - E r n s t
724
1
STADT HALVER
Wahlbekanntmachung der Stadt Halver
Kommunalwahlen – Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises am 15. Juni 2014
1. Bei den Wahlen am 25.05.2014 hat keiner der Bewerber für das Amt des Landrats des Märkischen Kreises
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Es findet daher gemäß § 46 c Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die
höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Dies sind die Bewerber Thomas Gemke (CDU) und Lutz Vormann (SPD).
2. Die Stichwahl findet am
Sonntag, 15. Juni 2014,
statt.
Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Es wird aufgrund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der Wahl am 25. Mai 2014. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
3. Die Stadt Halver ist in 17 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis
zum 04.05.2014 übersandt (und bei einer Wahlteilnahme am 25. Mai 2014 zurückgegeben) worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Wahlbenachrichtigung ist weiterhin zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist. (Barrierefrei
zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.) Eine neue Wahlbenachrichtigung geht den Wahlberechtigten nicht zu.
4. Die drei Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.30 Uhr in
den Zimmern 12, 13 und 26 des Rathauses, Thomasstraße 18, 58553 Halver, zusammen. Zu den Räumen der Briefwahlvorstände hat jedermann Zutritt.
5. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen
gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen.
6. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln (weiß), die im Wahlraum bereitgehalten werden. 7. Der Wähler hat eine Stimme, die abgeben wird, in dem durch Ankreuzen oder in anderer Weise kenntlich
gemacht wird, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen
Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Danach wirft der Wähler den Stimmzettel in die Wahlurne.
8. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
9. Wähler, die einen Wahlschein haben, können in jedem Stimmbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl
wählen.
2
10. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13.06.2014, 18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Halver, Wahlamt, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt
werden. Der Wahlschein kann auch über die Homepage der Stadt Halver (www.halver.de) beantragt werden. Eine
telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt
werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (bis zum 14.06.2014), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wahlberechtigte, die bereits zur Wahl am 25. Mai 2014 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragt
hatten, wird von Amts wegen ein Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) erteilt und zugesandt.
11. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus
einen amtlichen gelben Wahlschein,
einen amtlichen weißen Stimmzettel zur Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises
einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“ und
einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“. Wer durch Briefwahl wählt,
kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen,
unterzeichnet die auf dem gelben Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter Angabe des Ortes und des Tages,
steckt den verschlossenen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen gelben Wahlschein in den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag,
verschließt den gelben Wahlbriefumschlag und
übersendet den Wahlbrief durch die Post so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei
der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefes darf er nicht mehr zurückgegeben werden.
Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag bzw. in den Wahlbriefumschlag zu legen und diesen zu verschließen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Hilfsperson hat auf dem Wahlschein durch Unterschreiben der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.
12. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. 13. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
11. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Thomasstraße 18, 58553 Halver, Zimmer 19
und 20, Telefon 73-112 und 73-110, Mail: [email protected] zur Verfügung. Halver, 30.05. 2014 Der Bürgermeister Dr. Bernd Eicker
Bekanntmachung der Stadt Kierspe
Kommunalwahl 2014; Wahlbekanntmachung zur Stichwahl des
Landrates des Märkischen Kreises
Am Sonntag, 15.06.2014, findet die Stichwahl des Landrates statt. Bei den Wahlen am 25.05.2014 hat kein Bewerber für das Amt des Landrates des Mär-kischen Kreises mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Daher findet gemäß § 46 c Ab-satz 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 25.05.2014 die höchsten Stimmenzah-len erhalten haben. Dies sind die Bewerber Thomas Gemke (CDU) und Lutz Vormann (SPD).
1. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt Kierspe ist in 17 allgemeine Wahl-
/Stimmbezirke eingeteilt, wobei die Wahlbe-zirke 5, 8 und 9 in jeweils zwei Stimmbezirke untergliedert sind.
3. Es wird aufgrund desselben Wählerverzeich-nisses gewählt wie bei der Wahl am 25.05.2014. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahl-berechtigten bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk (Stimmbe-zirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kier-spe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, Wahl-büro, Zimmer 12, eingesehen werden. Eine neue Wahlbenachrichtigung geht den Wahlberechtigten für die Stichwahl nicht zu.
4. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus, Springerweg 21, 58566 Kierspe, in den Zimmern 5, 10 und 40 zusammen. Zu den Räumen der Briefwahl-vorstände hat jedermann Zutritt.
5. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in des-sen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigung und einen amt-lichen Personalausweis oder einen Reise-pass, Unionsbürger einen gültigen Identitäts-ausweis, sind zur Wahl mitzubringen.
6. Gewählt wird mit amtlich hergestellten
Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehal-ten werden.
7. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein in einen Kreis gesetz-tes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in ei-nem besonderen Nebenraum gekennzeich-net und so gefaltet werden, dass nicht er-kannt werden kann, wie gewählt worden ist.
8. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss
an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk (Stimmbezirk) sind öffentlich. Je-dermann hat Zutritt, soweit das ohne Beein-trächtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
9. Wähler, die einen Wahlschein haben, kön-nen an der Stichwahl durch Stimmabgabe in jedem Stimmbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl wählen.
10. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Kierspe die Briefwahlunterla-gen beschaffen. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus
• einem amtlichen gelben Wahlschein • einem amtlichen weißen Stimmzet-
tel zur Stichwahl des Landrates des Märkischen Kreises
• einen amtlichen grünen Stimmzet-telumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“
• einem amtlichen gelben Wahlbrief-umschlag mit dem Aufdruck „Kom-munalwahlen“.
Wahlscheine können bis zum 13.06.2014, 18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Kierspe mündlich, schriftlich oder elektro-nisch (www.kierspe.de) beantragt werden. Der gelbe Wahlbrief mit dem Stimmzettel in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die Stadt Kierspe zu übersen-den, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Die Wahlbriefe können auch bei der Stadt Kierspe bis 16.00 Uhr ab-gegeben werden. Später eingehende Wahl-briefe werden nicht berücksichtigt.
727
11. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bun-desrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
12. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichti-ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Kierspe, den 30.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung Olaf Stelse Beigeordneter
Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid
Wahlbekanntmachung Am 15. Juni 2014 findet im Märkischen Kreis die Stichwahl des Landrates des Märkischen Kreises statt. 1. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Das Stadtgebiet Lüdenscheid ist in 81 allge-
meine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahl-berechtigten in der Zeit bis zum 04.05.2014 zu-gestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe-rechtigte zu wählen hat. Barrierefrei zugängli-che Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpikto-gramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt wäh-rend der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Lüdenscheid, Wahlamt, Telekomgebäude, Zimmer 14, Rathausplatz 2b, 58507 Lüden-scheid zur Einsichtnahme aus.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse am Wahltag um 15.00 Uhr im Bergstadt-Gymnasium, Saarlandstraße 5, 58511 Lüdenscheid, zusammen.
3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem
Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis - Unionsbürger einen
gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Wähler hat eine Stimme. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten oder linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf an-dere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin/ dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahl-raumes oder in einem besonderen Neben-raum gekennzeichnet und in der Weise ge-faltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an
die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimm-bezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge-schäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können
an der Wahl im Wahlbezirk für den der Wahl-schein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbe-zirks oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die Briefwahlunterlagen (einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.
6. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel im ver-
schlossenen Stimmzettelumschlag und dem un-terschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben wer-den.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur
einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er-gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Ge-bäude, in dem sich der Wahlraum befindet, so-wie in einem Bereich mit einem Abstand von
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weniger als zwanzig Metern von dem Gebäu-deeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.
Lüdenscheid, den 28.05.2014 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Theissen
Bekanntmachung der Stadt Hemer
Wahlbekanntmachung zur Stichwahl des Landrates
am 15.06.2014 Am 15.06.2014 findet im Märkischen Kreis die Stichwahl zur Wahl des Landrates statt. Die Wahl dauert von 8.00 - 18.00 Uhr. Die Stadt Hemer ist in 21 allgemeine Wahlbezirke aufgeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeich-nis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rat-haus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44 im Wahl-büro (Zimmer 106) zur Einsichtnahme aus. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 15:00 Uhr im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44 zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerver-zeichnis er eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispa-pier sind zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Stichwahl vorgelegt werden.
Gewählt wird mit dem amtlichen Stimmzettel. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraumes ei-nen amtlichen Stimmzettel für die Wahl ausgehän-digt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzel-le des Wahlraumes oder in einem besonderen Ne-benraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat. Für die Stichwahl zur Wahl des Landrates werden weiße Stimmzettel verwendet. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung der Kan-didaten und der Partei. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem unteren Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststel-lung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk (Stimmbe-zirk) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein für die Stichwahl zur Wahl des Landrates besitzen, können an der Wahl - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimm-bezirk des Wahlgebietes oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Hemer die folgenden Unterlagen beschaffen:
einen amtlichen weißen Stimmzettel einen amtlichen grünen Stimmzettel-
umschlag und einen amtlichen gelben Wahlbriefum-
schlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.
Der gelbe Wahlbrief mit dem Stimmzettel – im ver-schlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unter-schriebenen Wahlscheinen ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahl-briefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Um-schlägen genannten Stelle abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§25 Kommu-nalwahlgesetz).
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Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Er-gebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Hemer, 02.06.2014 Der Bürgermeister Gez. Michael Esken
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen
Wahlbekanntmachung für die Stichwahl des Landrats
des Märkischen Kreises am 15.06.2014 Am Sonntag, 15.06.2014, findet in der Stadt Mei-nerzhagen die Stichwahl des Landrats des Märki-schen Kreises statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Stadt Meinerzhagen ist in 17 allgemeine Wahl-bezirke mit insgesamt 20 Stimmbezirken eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten für die Wahl am 25.05.2014 bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberech-tigten zu wählen haben. Für die Stichwahl ist der Wahlraum für den Stimmbezirk 161 (Mehrzweckhal-le Rinkscheid) ausnahmsweise im Gebäude der Fa. W. u. H. Fernholz, Ihne 20, 58540 Meinerzhagen, eingerichtet. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind in der den Wahlberechtigten übersandten Wahlbenachrichtigung mit dem Zusatz „barrierefrei“ gekennzeichnet. Neue Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl werden nicht versandt. Die Briefwahlvorstände treten zur Vorbereitung der Auszählung und zur Ermittlung des Briefwahlergeb-nisses am Wahltag um 14.00 Uhr im Rathausge-bäude 2, Bahnhofstraße 13, zusammen. Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerver-zeichnis sie eingetragen sind. Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen und daher einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitäts-ausweis, zur Wahl mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäfts soll auch die Wahlbenachrichti-gung mitgebracht werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Die Wähler erhal-ten bei Betreten des Wahlraumes jeweils einen amt-lichen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt.
Die Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie im unteren Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem der beiden Wahlvorschläge sie gelten soll. Die Wähler haben bei der Stichwahl eine Stimme. Auf dem Stimmzettel kann nur ein Bewerber für das Amt des Landrats gekennzeichnet werden. Der Stimmzettel ist auf weißem Papier mit schwarzem Aufdruck im Format DIN A 5 erstellt. Er muss von den Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraums o-der in einem besonderen Nebenraum gekennzeich-net und so gefaltet werden, dass nicht erkannt wer-den kann, wie gewählt worden ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststel-lung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Märkischen Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Alle Wähler, die bereits bei der Wahl am 25.05.2014 Briefwahl für die Stichwahl beantragt hatten, erhal-ten die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt. Wer dies nicht beantragt hatte, aber bei der Stich-wahl per Brief wählen möchte, muss bei der Stadt Meinerzhagen, Bürgerbüro im Rathaus, Bahnhof-straße 15, Meinerzhagen, die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag) beantragen. Die Wahlunterlagen werden direkt im Bürgerbüro ausgehändigt oder an die Wohnanschrift übersandt. Die Beantragung ist auch über die städtische Inter-netseite www.meinerzhagen.de möglich. Bei der Briefwahl hat der Wähler der Stadt Meinerz-hagen in einem verschlossenen Wahlbrief-umschlag seinen Wahlschein mit der unterschrie-benen „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ und in einem besonders verschlossenen grünen Stimmzettelumschlag seinen gekennzeichneten Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Bürgerbüro abgegeben werden. Die Wahlunterlagen können ebenso unmit-telbar im Bürgerbüro ausgefüllt und in die Wahlurne eingeworfen werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Meinerzhagen, 03. Juni 2014 Der Bürgermeister gez. Pierlings
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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in
der Stadt Hemer am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird diesesgem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung(KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte 28451
Wähler/innen 12729
Ungültige Stimmen 216
Gültige Stimmen 12513
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name)Name/n der Partei/en oderWählergruppe/n, Kennwort
Stimmen
Esken, Michael CDU 9437
Klein, Hans-Peter SPD 2511
Wilke, Achim Erich DIE LINKE 565
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Esken, Michael (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 9437Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damitgewählt ist.
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 28.06.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.
Hemer, den 28.05.2014
gez. Forsting
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Kierspe am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte 13119
Wähler/innen 5825
Ungültige Stimmen 95
Gültige Stimmen 5730
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name) Name/n der Partei/en oder Wähler-gruppe/n, Kennwort Stimmen
Hentschel, Heinz-Jörg SPD 1421
Emde, Frank Einzelbewerber Emde 4309
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Emde, Frank (Wahlvorschlag Nr. 7) mit 4309 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist.
Gemäß § 39 KWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie - die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden, wenn sie eine Ent-scheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kierspe, 28.05.2014
Olaf Stelse
Wahlleiter
733
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Kierspe am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekannt-gegeben.
Wahlberechtigte 13119
Wähler/innen 5839
Ungültige Stimmen 91
Gültige Stimmen 5748
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe, Ein-zelbewerber Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)
CDU 13 2073 36,06 %
SPD 3 1630 28,36 %
UWG 1 967 16,82 %
GRÜNE 0 489 8,51 %
FDP 0 267 4,65 %
Freie Wählergemein- schaft Kierspe 0 322 5,60 %
gesamt 17 5748
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1. in den Wahlbezirken
Wahlbezirk Direktkandidat
Zum Alten Bahnhof Schriever, Eva, CDU
Quartiersbüro Erlhöfer, Ralf, CDU
Pestalozzischule Stahl, Helga, SPD
Seniorenzentrum der AWO Kleinfeld, Gerd, CDU
Kath. Gemeindehaus Kierspe / Bisitz Stubenrauch, Bernd, CDU
Ev. Gemeindehaus Rönsahl Fischer, Jörg, CDU
Bürgerhaus "Alte Post" Rönsahl Scheel, Holger, CDU
Neuenhaus / Bollwerk Grafe, Dieter, UWG
Volme / Freie Schule Erlen Pempe, Markus, CDU
Rathaus - Mehrzweckraum A Karloff, Matthias, CDU
Große Sporthalle Mehrzweckraum Baukloh, Monika, SPD
Gesamtschule Mensa Ullrich, Ralf, SPD
Vereinsheim Kleingärtner Rothstein, Kerstin, CDU
737
Gaststätte Zur Post Linde, Marie-Luise, CDU
Lutherhaus Treff, Uwe, CDU
Altes Amtshaus Aschenbrenner, Herbert, CDU
Hotel Unter den Linden Tofote, Jürgen, CDU
2. aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat
SPD Hentschel, Heinz-Jörg Kierspe Reservelistenplatz 1
SPD Voswinkel, Marc Kierspe Reservelistenplatz 3
SPD Reppel, Christian Kierspe Reservelistenplatz 5
SPD Wolf, Sigrun Kierspe Reservelistenplatz 6
SPD Busch, Oliver Kierspe Reservelistenplatz 7
SPD Sieffert-Meisterjahn, Manue-la Kierspe Reservelistenplatz 8
SPD Werner, Helga Kierspe Reservelistenplatz 10
UWG Wieland, Clemens Kierspe Reservelistenplatz 1
UWG Däumer, Rüdiger Kierspe Reservelistenplatz 3
UWG Weiland, Kirstine Kierspe Reservelistenplatz 4
UWG Fernholz, Friedhelm Kierspe Reservelistenplatz 5
UWG Bengelsträter, Karl Friedrich
Kierspe Reservelistenplatz 6
GRÜNE Reyher, Hermann Kierspe Reservelistenplatz 1
GRÜNE Jungmann, Detlef Kierspe Reservelistenplatz 2
GRÜNE Nies, Thomas Kierspe Reservelistenplatz 3
FDP Jung, Armin Kierspe Reservelistenplatz 1
FDP Rothstein, Jürgen Kierspe Reservelistenplatz 2
Freie Wählergemeinschaft Kierspe Schröder, Peter Christian Kierspe Reservelistenplatz 1
Freie Wählergemeinschaft Kierspe Schlüchting, Martin Kierspe Reservelistenplatz 2 Gemäß § 39 KWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl - jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, - die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie - die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden, wenn sie eine Ent-scheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kierspe, 28.05.2014 Olaf Stelse Wahlleiter
738
Bekanntmachungdes Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates
der Stadt Iserlohn am 25.05.2014
Der Wahlausschuss der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 das Ergebnis der Wahl des Inte-grationsrates der Stadt Iserlohn festgestellt. Gemäß § 19 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahldes Integrationsrat der Stadt Iserlohn werden die Namen der gewählten Bewerber hiermit bekanntgegeben.
Gemäß § 20 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohnkönnen gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich, Ein-spruch erheben. Wird gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben, so entscheidet der für die Integrati-onsrat gebildete Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlicheinzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
Türkische Gemeinde Iserlohn:Atay, Ercan, Rubensstraße 23, 58636 Iserlohn, -Icoglu, Vural, Sundernallee 62, 58636 Iserlohn, -
Die Liste der Deutschen aus Russland:Esaulov, Ludmila, Sebastian-Kneipp-Weg 12, 58638 Iserlohn, -Remisch, Rudolf, Griesenbraucker Straße 13, 58640 Iserlohn, -
ONE VOICE ISERLOHN (OVI) (OVI):Yavuz, Hasan, Hindenburgstraße 7, 58636 Iserlohn, -
SPD Migration & Vielfalt:El Bouziani, Mustafa, Gerlingser Weg 36, 58638 Iserlohn, -Eren, Erbil, Karnacksweg 11, 58636 Iserlohn, -Sentürk, Ali, Untergrüner Straße 97, 58644 Iserlohn, -Slominski, Olga, Königsberger Straße 103, 58638 Iserlohn, -
Einzelbewerber:Tairis, Ioannis, Görresstraße 22, 58636 Iserlohn, -
Stadt Iserlohn, den 02.06.2014Bürgermeister als Wahlleiter
Bekanntmachung der Stadt Iserlohn
Entgeltordnung
der Stadtbücherei Iserlohn mit Bekanntmachungsanordnung
vom 30.05.2014
I Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.Mai 2014 die nachstehende Satzung beschlossen. Diese Satzung beruht auf § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung.
§ 1 Für die Ausleihe von Medien aus der Stadtbücherei werden folgende Entgelte erhoben. Sofern nicht anders an-gegeben, handelt es sich dabei um Jahresentgelte.
A. Personen ab 18 Jahren (Hauptkarte)
10,00 €
B. Inhaber des Familienpasses der Stadt Iserlohn ab 18 Jah-
ren (Hauptkarte)
5,00 €
C. Zusatzkarte für weitere im selben Haushalt lebende voll-
jährige Familienmitglieder ersten Grades außer Schülern, Studenten, Auszubildenden und Freiwilligendienstleisten-den bis 25 Jahren einschließlich (mit gleicher Laufzeit wie die jeweilige Hauptkarte).
5,00 €
D. 3-Monats-Karte für Personen ab 18 Jahren
5,00 €
E. Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Iserlohn
5,00 €
Von der Zahlung des Jahresentgeltes sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren einschließlich, Schüler, Studen-ten, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 25 Jahren einschließlich sowie Bezieher von Sozialleistun-gen gegen entsprechenden Nachweis (Schüler-, Studenten-, Freiwilligenausweis, Sozialpass der Stadt Iserlohn, ALG II, Wohngeldbescheid) befreit. In wirtschaftlichen oder sozialen Notlagen kann auf schriftlichen Antrag eine Entgeltermäßigung oder Befreiung gewährt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung der Stadtbücherei im Einzelfall (Härtefallregelung).
§ 2
Für folgende Leistungen der Stadtbücherei werden Entgelte und/ oder Auslagenersatz gefordert:
A. für das Neuausstellen eines Büchereiausweises bei Ver-
lust oder Verschleiß
6,00 €
B. für das Vormerken eines Mediums aus dem Besitz der
Stadtbücherei
1,00 €
C. für das Ersetzen eines beschädigten oder entfernten
Strichcode-Etiketts
3,00 €
D. für das Beschaffen eines Mediums aus dem Leihverkehr
der Bibliotheken
2,00 €
741
E. als Bearbeitungsentgelt für das Ersetzen eines Mediums zusätzlich zu seinem Wert
5,00 €
F. als Bearbeitungsentgelt für die Meldung von offenen For-
derungen an den Bereich Recht zum Forderungseinzug pro Medieneinheit
5,00 €
§ 3
Bei Überschreitung der Ausleihfrist eines Mediums sind folgende Versäumnisentgelte zu entrichten: 1) für Bestseller, Filme, Musik-CDs, CD- und DVD-ROMs und Konsolenspiele
vom 1. bis 24. Öffnungstag der Bücherei je Öffnungstag und Medium
0,50 €
2) für alle anderen in der Bücherei entleihbaren Medien
ab dem 1. Öffnungstag der Bücherei je Medium
0,50 €
ab dem 6. Öffnungstag der Bücherei je Medium
1,50 €
ab dem 11. Öffnungstag der Bücherei je Medium
2,50 €
ab dem 16. Öffnungstag der Bücherei je Medium
3,50 €
ab dem 21. Öffnungstag der Bücherei je Medium
4,50 €
§ 4
Diese Entgeltordnung tritt am 5. Juni 2014 in Kraft.
II Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung NRW kann gem. § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer-den, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Iserlohn vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Iserlohn, 30.05.2014 Dr. Ahrens Bürgermeister
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Bekanntmachungdes Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014
Der Wahlausschuss der Gemeinde Herscheid hat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2014 das Ergebnis derWahl zur Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 festgestellt. Gemäß §§ 35 und 46 b des Kom-munalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wird das Ergebnishiermit bekannt gegeben:
Wahlberechtigte 6053
Wähler/innen 3207
Ungültige Stimmen 41
Gültige Stimmen 3166
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber
Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)
CDU 7 1299 41,03 %
SPD 4 1099 34,71 %
UWG 0 405 12,79 %
FDP 0 150 4,74 %
GRÜNE 0 213 6,73 %
gesamt 11 3166
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1. in den Wahlbezirken
Wahlbezirk Direktkandidat
1 Helle / Herscheid-Dorf Prinz, Klaus, CDU
2 Rahlenberg Bröker, Wolfgang Michael, CDU
3 Spielberg Köster, Uwe, SPD
4 Schmachtekorste Utermann, Jörg, SPD
5 Unter dem Dorf / Müggenbruch Hauswald, Kornelia, CDU
6 Müggenbruch - Höh Pierskalla, Erwin, SPD
7 Friedlin Voß, Dirk, CDU
8 Hüinghausen / Elsen Reinhardt, Peter Friedrich, SPD
9 Hüinghausen - Dorf Moos, Sebastian, CDU
10 Reblin / Holte Vedder, Caroline, CDU
11 Rärin / Schwarze Ahe Kaufmann, Eberhard, CDU
2. aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat
CDU Schröder, Sigrid Herscheid Reservelistenplatz 1
CDU Hartung, Thomas Herscheid Reservelistenplatz 5
SPD Vöpel, Wolfgang Herscheid Reservelistenplatz 1
SPD Haas, Gerhard Herscheid Reservelistenplatz 2
Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat
SPDHüttemeister, PetraUrsula
Herscheid Reservelistenplatz 4
SPD Pierskalla, Frank Herscheid Reservelistenplatz 5
UWG Mühlhoff, Frank Herscheid Reservelistenplatz 1
UWG Benecke, Peter Herscheid Reservelistenplatz 2
UWG Milkereit, Udo Erwin Herscheid Reservelistenplatz 3
FDP Zuchowski, Alexander Herscheid Reservelistenplatz 1
GRÜNE Golian, Ute Gertrud Herscheid Reservelistenplatz 1
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entschei-dung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. DerEinspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Herscheid, den 28.05.2014
Die Wahlleiterin
P l a t e - E r n s t
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagendes Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46bdes Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermitbekanntgegeben.
Wahlberechtigte 15888
Wähler/innen 7262
Ungültige Stimmen 117
Gültige Stimmen 7145
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,Einzelbewerber
Direktmandate Stimmen (absolut) Stimmen (Prozent)
CDU 16 3168 44,34 %
SPD 1 1749 24,48 %
FDP 0 723 10,12 %
UWG 0 668 9,35 %
GRÜNE 0 539 7,54 %
DIE LINKE 0 134 1,88 %
PIRATEN 0 164 2,30 %
gesamt 17 7145
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1. in den Wahlbezirken
Wahlbezirk Direktkandidat
Stadtwerke Meinerzhagen Nesselrath, Jan, CDU
Jugendzentrum Kritschker, Udo Herbert, CDU
Pfarrheim St. Martin Schluckwirth, Susanne Konstanze, CDU
Ev. Gemeindezentrum Blume, Nadine, CDU
Schulzentrum Rothenstein I Nolte, Benjamin, CDU
Schulzentrum Rothenstein II Schmitt, Frank Roland Andreas, CDU
AWO-Kindergarten Rüsche, Volkmar, CDU
CA Vending Hasek, Petra, CDU
Altes Rathaus Stracke, Thorsten, CDU
Kindergarten Hochstraße Lüttel, Frank Thomas, CDU
Schulzentrum Auf der Wahr Scholand, Matthias Johann, CDU
TUS-Turnhalle Blume, Jan, CDU
Lengelscheid / Willertshagen Busch, Stefan, CDU
Ebbeschule Valbert Hartmann, Ingo, CDU
Ebbehalle Valbert Goßen, Petra Maria, SPD
Wahlbezirk Direktkandidat
Halle Rinkscheid / Fa.Fernholz Turck, Hans Gerd, CDU
Hunswinkel / Haus Eckern Gelhausen, Torben Holger, CDU
2. aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe Kandidat Wohnort Mandat
CDU Turk, Wilfried Meinerzhagen Reservelistenplatz 9
SPD Wirth, Gerhard Walter Meinerzhagen Reservelistenplatz 1
SPD Schmidt, Rainer Meinerzhagen Reservelistenplatz 3
SPD Freudenreich, Petra Meinerzhagen Reservelistenplatz 4
SPD Puschkarsky, Rolf Meinerzhagen Reservelistenplatz 5
SPD Ostermann, Margit Meinerzhagen Reservelistenplatz 6
SPD Kamphaus, Peter Meinerzhagen Reservelistenplatz 7
SPD Friedrich, Silvia Meinerzhagen Reservelistenplatz 8
SPD Stermann, Dirk Meinerzhagen Reservelistenplatz 9
FDP Krause, Kai Jens Meinerzhagen Reservelistenplatz 1
FDP Walfort, Matthias Meinerzhagen Reservelistenplatz 2
FDP Sauer, Frank Meinerzhagen Reservelistenplatz 3
FDP Krause, Annika Meinerzhagen Reservelistenplatz 4
UWG Benger, Raimo Meinerzhagen Reservelistenplatz 1
UWG Fuchs, Heidrun Meinerzhagen Reservelistenplatz 2
UWG Fischer, Christine Meinerzhagen Reservelistenplatz 3
GRÜNEBarone, Paolino Salva-tore
Meinerzhagen Reservelistenplatz 1
GRÜNE Becker, Ingolf Meinerzhagen Reservelistenplatz 2
GRÜNE Kretschmer, Benjamin Meinerzhagen Reservelistenplatz 3
DIE LINKE Follert, Georg Meinerzhagen Reservelistenplatz 1
PIRATEN Hantschel, Rudolf Meinerzhagen Reservelistenplatz 1
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil-
genommen haben, sowie- die Aufsichtsbehördebinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 03.07.2014, einschließlich,Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstabena) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen odermündlich zur Niederschrift zu erklären.
Meinerzhagen, den 30.05.2014
Der Wahlleiter
gez. Pierlings
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Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lü-denscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lü-denscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche An-forderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Be-kanntmachungsblatt erscheint wöchentlich.
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