MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
Baden-Württemberg
Leitfaden
2 0 0 9
für die gymnasiale Oberstufe
WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Abitur
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Sie haben die Klasse 10 des achtjährigen Bildungs-
ganges bzw. die Klasse 11 des neunjährigen Bildungs-
ganges im allgemein bildenden Gymnasium oder die
Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums erreicht.
Sie befinden sich nun auf der Zielgeraden Ihrer
Schullaufbahn. Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen
mit seinen Informationen zur Orientierung dienen,
wie Sie Ihre weitere Schulzeit in der Kursstufe der
gymnasialen Oberstufe erfolgreich gestalten können.
Aufgabe der gymnasialen Oberstufe ist es, Sie umfas-
send und zuverlässig zu qualifizieren für die Anfor-
derungen, die Sie nach dem Abitur erwarten, sei es
an einer Hochschule oder in einem anspruchsvollen
Ausbildungsberuf. Im Zentrum steht deshalb eine
qualitativ hochwertige Grundbildung in Deutsch,
Mathematik und einer Fremdsprache. Daneben kön-
nen Sie, zum Beispiel durch die Wahl von Profil-
oder Neigungsfächern, viele individuelle Schwer-
punkte setzen.
Über die Vermittlung von Fachwissen hinaus geht es
um den Erwerb methodischer, sozialer und persona-
ler Kompetenzen. Diese werden Sie durch zuneh-
mend selbstständiges, projektorientiertes und fächer-
verbindendes Arbeiten üben und optimieren, Sie
werden im Team arbeiten, Ihre Ergebnisse präsen-
tieren und dabei die neuen Medien einsetzen.
Am Ende der Kursstufe stehen die Abiturprüfungen
in vier schriftlichen und einem mündlichen Prü-
fungsfach, wobei auch eine besondere Lernleistung –
Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb –
einbezogen werden kann.
Durch die vielfältigen Arbeits-, Lern- und Prüfungs-
formen werden Sie optimal auf die Anforderungen
vorbereitet, die in der Gesellschaft, auf der Hoch-
schule oder in der Arbeitswelt auf Sie zukommen.
Ich wünsche Ihnen, liebe Schülerinnen und Schüler,
eine in jeder Hinsicht bereichernde Zeit in der gym-
nasialen Oberstufe und viel Erfolg für das Abitur.
Helmut Rau MdLMinister für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg
Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln.Herbert Spencer (1820-1903), englischer Philosoph und Sozialwissenschaftler
DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN ALLGEMEIN BILDENDEN GYMNASIEN 04
BESONDERHEITEN BEIM ACHTJÄHRIGEN BILDUNGSGANG (G8) 04
1. EINFÜHRUNGSPHASE 051.1 Allgemeine Hinweise 051.2 Informationen 051.3 Zeitlicher Überblick 06
2. DIE KURSWAHLEN 072.1 Pflicht-/Wahlbereich und Aufgabenfelder 072.2 Kursarten 082.3 Vierstündige Fächer 082.4 Zweistündige Fächer 092.5 Weitere Wahlmöglichkeiten 09
3. DIE LEISTUNGSMESSUNG 103.1 Notengebung 103.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 103.3 Zeugnisse 10
4. DAS ABITUR 114.1 Allgemeine Hinweise 114.2 Die schriftliche Prüfung 114.3 Die mündliche Prüfung 114.4 Prüfungskombinationen 12
5. GESAMTQUALIFIKATION 135.1 Übersicht 135.2 Dritter Block 145.3 Zweiter Block 145.4 Erster Block 155.5 Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl 16
6. BESONDERHEITEN 176.1 Sport 176.2 Facharbeit 186.3 Besondere Lernleistung 196.3.1 Seminarkurse als besondere Lernleistung 206.3.2 Wettbewerbe als besondere Lernleistung 206.4 Religionslehre/Ethik als Prüfungsfach 206.5 Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum 21
7. NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLUNG 23
8. ANHANG 248.1 Fachhochschulreife 248.2 Auslandsaufenthalte 248.3 Beispiel-Wahl 25
DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN BERUFLICHEN GYMNASIEN 26
1. EINGANGSKLASSE (BISHER KLASSE 11) 27
2. JAHRGANGSSTUFEN 1 UND 2 292.1 Profilfächer - Kernkompetenzfächer 302.2 Zweifach gewertete Kurse 302.3 Kursangebot 312.4 Pflichtbelegung 322.5 Besondere Lernleistung 34
3. ABITURPRÜFUNG 35
4. LEISTUNGSBEWERTUNG 424.1 Punktesystem und Noten 424.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 42
5. GESAMTQUALIFIKATION 425.1 Erster Block 425.2 Zweiter Block 435.3 Dritter Block 43
6. GESAMTQUALIFIKATION UND DURCHSCHNITTSNOTE IM ABITUR 44
7. IHRE ENTSCHEIDUNGEN IN DER KURSSTUFE IM ZEITLICHEN ÜBERBLICK 45
SONSTIGES 46
BELEGPLAN-WAHLBOGEN (Muster) 48
ZEUGNIS (Muster) 50
Diesem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kultus-
ministeriums über die Jahrgangsstufen (= Kursstufe)
sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien der
Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit
Heim“ (NGVO) zu Grunde. IInnssooffeerrnn iisstt ddeerr vvoorrlliiee--
ggeennddee LLeeiittffaaddeenn eeiinnee IInnffoorrmmaattiioonnsssscchhrriifftt,, ddiiee nniicchhtt
ddiiee vveerrbbiinnddlliicchhee RReecchhttssqquueellllee iisstt..
Der Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg durch die gym-
nasiale Oberstufe begleiten und als Grundlage für
das Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor oder der
Oberstufenberaterin/dem Oberstufenberater bei be-
sonderen Fragestellungen dienen. Auch die Schullei-
tung wird Ihnen im Einzelfall mit Rat und Hilfe zur
Seite stehen.
Im achtjährigen Bildungsgang ist die gesamte gymna-
siale Oberstufe um ein Jahr vorgezogen. Die Einfüh-
rungsphase beginnt somit nicht in Klasse 11 (G9),
sondern schon in Klasse 10 (G8) und die Jahrgangs-
stufe 1 und 2 in den Klassen 11 und 12 (G8) aannssttaatttt
wwiiee bbiisshheerr iinn ddeenn KKllaasssseenn 1122 uunndd 1133 ((GG99)).
Für Schülerinnen und Schüler, die den achtjährigen
Bildungsgang bereits besuchen, sind im Folgenden
die Veränderungen gegenüber G9 in den jeweiligen
Absätzen aufgelistet.
4
Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
DDiiee ggyymmnnaassiiaallee OObbeerrssttuuffeeaann aallllggeemmeeiinn bbiillddeennddeenn GGyymmnnaassiieenn
Besonderheiten für Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Bildungsganges (G8)
Die gymnasiale Oberstufean allgemein bildenden Gymnasien
BESONDERHEITEN IN G8
DIE EINFÜHRUNGSPHASE (ZIFFER 1):
• Die gymnasiale Oberstufe teilt sich in zweiPhasen auf. Die Einführungsphase inKlasse 10 und die Qualifikationsphase inJahrgangsstufe 11 und 12;
• Für den Übergang in die Kursstufe ist das Ver-setzungszeugnis der Klasse 10 erforderlich.
PFLICHT-/WAHLBEREICH UND AUF-
GABENFELDER (ZIFFER 1.1) :
• Der Pflichtbereich besteht aus den Fächern,die in der Kursstufe besucht werden müs-sen und spätestens in Klasse 10 unterrich-tet wurden (Fremdsprache: ab Klasse 8).
VIERSTÜNDIGE FÄCHER (ZIFFER 2.3):
• Wenn Sie eine Fremdsprache als Kernkom-petenz-, Profil- oder Neigungsfach wählenmöchten, so müssen Sie spätestens abKlasse 8 den Pflichtunterricht in diesemFach besucht haben.
RELIGIONSLEHRE/ETHIK ALS PRÜ-
FUNGSFÄCHER (6.4) :
• Als schriftliches Prüfungsfach können Sie Re-ligionslehre oder Ethik nur wählen, wenn Sieden Unterricht in Klasse 10 besucht haben.
LATINUM, GROSSES LATINUM, GRAE-
CUM UND HEBRAICUM (ZIFFER 6.5):
LATINUM
• Latein als erste Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 9
sowie im Zeugnis der Klasse 9 mindestensdie Note „ausreichend“
• Latein als zweite Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 6 bis
10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindes-tens die Note „ausreichend“
• Latein als dritte Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 8 bis 10
und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.• Latein als spät beginnende Fremdsprache:
Mindestens dreistündige Arbeitsgemein-schaft in Latein spätestens in Klasse 10 inVerbindung mit vier Kursen in der Kurs-stufe (Wahlbereich) und das Besteheneiner Prüfung (mündliches Prüfungsfachim Rahmen der Abiturprüfung oder Ergän-zungsprüfung).
GROSSES LATINUM
• Latein als erste Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis
10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindes-
tens die Note „ausreichend“ oder das Be-stehen einer Ergänzungsprüfung.
• Latein als zweite Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 6 bis 10
und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.• Latein als Kernkompetenz-, Profil- oder Nei-
gungsfach.
GRAECUM
• Pflichtunterricht in Griechisch von Klasse 8
bis 10 und das Bestehen einer Ergänzungs-prüfung.
• Mindestens dreistündige Arbeitsgemein-schaft in Griechisch spätestens in Klasse
10, jeweils in Verbindung mit vier Kursen inder Kursstufe (Wahlbereich) und dem Be-stehen einer Prüfung (mündliches Prü-fungsfach im Rahmen der Abiturprüfungoder Ergänzungsprüfung).
• Griechisch als Kernkompetenz-, Profil- oderNeigungsfach in den Stufen 11 und 12.
HEBRAICUM
• Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch spätes-tens in Klasse 10, jeweils in Verbindungmit vier Kursen in der Kursstufe und demBestehen einer Prüfung.
1.1 ALLGEMEINE HINWEISE
Die gymnasiale Oberstufe teilt sich in zwei Phasen
auf: eine einjährige Einführungsphase und eine zwei-
jährige Qualifikationsphase. Die Qualifikationsphase
wird auch als Kursstufe (erste und zweite Jahrgangs-
stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre
1 bis 4 auf.
Während der Einführungsphase finden Informa-
tionsveranstaltungen an der Schule statt in denen Sie
detaillierte Auskünfte über die Kursstufe und Ihre
Wahlmöglichkeiten erhalten.
Gegen Ende der Einführungsphase finden die
Kurswahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest,
welche Kurse Sie in der Qualifikationsphase besu-
chen möchten. Welche Fächer das sind und wie Sie
genau wählen, erfahren Sie unter Ziffer 2.
Für den Übergang von der Einführungsphase in die
Kursstufe ist die Versetzung erforderlich.
1.2 INFORMATIONEN
Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium empfeh-
len wir Ihnen, sich vor der Kurswahl umfassend
über die Voraussetzungen zu informieren, die für ein
erfolgreiches Studium erfüllt werden müssen.
Der Deutsche Hochschulverband gibt Auskunft
über Erwartungen und Ansprüche, die an die Abitu-
rientinnen und Abiturienten gestellt werden. Bitte
nutzen Sie alle Möglichkeiten, sich über die
Studienfächer Ihrer Wahl beziehungsweise über ent-
sprechende Berufsfelder zu informieren.
Hierzu bieten auch die Studienberatungen an den
jeweiligen Hochschulen Informationsgespräche an
und stehen für die weiterführende Vermittlung zur
Verfügung.
Adresse:
Deutscher Hochschulverband
Rheinallee 18, 53173 Bonn
Telefon: 0228 90266-66
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hochschulverband.de
Zur Vergabe der Studienplätze vergleichen Sie das
aktuelle Kursbuch “Studium – Ausbildung” bezie-
hungsweise die Internetseiten www.kursbuch-bw.de
und www.studieninformation.de.
Falls für ein Studium Lateinkenntnisse erforderlich
sind, sollten Sie sich diese, wenn möglich, während
der Schulzeit aneignen. Wenn Sie das Latinum an
der Universität erwerben müssen, bedeutet das eine
zusätzliche Belastung Ihres Studiums. Unter welchen
Bedingungen Sie das Latinum erwerben können und
für welche Studiengänge es erforderlich ist, erfahren
Sie unter Ziffer 6.5.
Wenn Sie in Französisch als schriftlichem Prüfungs-
fach mindestens die Endnote „ausreichend“ (fünf
Notenpunkte) erzielt haben, können Sie auf Antrag
von Ihrer Schule eine Bescheinigung zur Vorlage bei
den französischen Universitäten erhalten. Sie wer-
den damit von der dortigen Sprachprüfung befreit.
5
1. Die Einführungsphase
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Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
1.3 ZEITLICHER ÜBERBLICK
> In der Einführungsphase finden
• Informationsveranstaltungen der Schule statt;• frühestens vier Wochen vor Unterrichtsende die Kurswahlen statt.
> Im dritten Halbjahr der Kursstufe bestimmen Sie
• spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts das vierte schriftliche Prüfungsfach.Falls Sie im Profil- oder Neigungsfach eine Fremdsprache gewählt haben, können Sie sich noch bis zu Beginn des dritten Halbjahres entscheiden, welches dieser Fächer als Kernkompetenz- und welches als Profil- beziehungsweise Neigungsfach zu werten ist.
• spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr die Kurse für den zweiten Block (siehe Ziffer 5.3) sowie das mündliche Prüfungsfach.
> Im vierten Halbjahr legen Sie spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung
• in Ihrem mündlichen Prüfungsfach vier Themen vor.
> Am Tag der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres erfahren Sie
• Ihre Ergebnisse in der schriftlichen Abiturprüfung; • welches Thema der Fachausschussvorsitzende für Ihre mündliche Abiturprüfung ausgewählt hat;• ob und ggf. welche zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern der
Prüfungsvorsitzende für Sie festgelegt hat.
> Spätestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung
entscheiden Sie
• über die anzurechnenden Kurse im ersten Block der Gesamtqualifikation; • ob Sie das mündliche Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen;• über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern.
Die Kurswahlen finden während der Einführungs-
phase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die Kurse
für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest.
Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist
allein die Schulleitung. Voraussetzungen für die Ein-
richtung eines Kurses sind das Vorhandensein von
ausreichend Lehrerwochenstunden für die Kursstufe
sowie das Profil der Schule. Mit der Wahl eines Kur-
ses besteht noch kein Anspruch darauf, dass dieser
Kurs tatsächlich zustande kommt.
Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach
und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehrkraft, die
dieses Fach unterrichtet.
Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse
oder ein Austritt aus einem Kurs nur in besonders
begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der Jahr-
gangsstufen innerhalb von zwei Wochen nach Unter-
richtsbeginn auf Ihren Antrag hin möglich. Die Ent-
scheidung hierüber trifft die Schulleitung.
Die gewählten Kurse des Pflichtbereichs sind in
allen vier Halbjahren zu belegen, die des Wahlbe-
reiches mindestens für ein Schuljahr.
7
2. Die Kurswahlen
AUFGABENFELD
I
sprachlich-
literarisch-
künstlerisch
II
gesellschafts-
wissenschaftlich
III
mathematisch-
naturwissenschaftlich-
technisch
ohne Zuordnung
zu einem Aufgabenfeld
PFLICHTBEREICH
Deutsch
spätestens in Klasse 9 (G8: Klasse 8) begonnene
Fremdsprache: Englisch, Französisch, Latein,
Griechisch, Russisch, Spanisch,Italienisch, Portugiesisch
Musik, Bildende Kunst
Geschichte, Erdkunde,Gemeinschaftskunde
Religionslehre/Ethik
Mathematik
Biologie, Chemie, Physik
Sport
WAHLBEREICH
spätestens in derEinführungsphase als
Arbeitsgemeinschaft begonneneFremdsprache:
Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch,Spanisch, Portugiesisch, Chine-
sisch, Japanisch, TürkischLiteratur
PhilosophiePsychologie
Astronomie Darstellende GeometrieProblemlösen mit einem
Computer-Algebra-System Geologie
Informatik
2.1 PFLICHT-/WAHLBEREICH UND AUFGABENFELDER
Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. Hierbei
sind auch innerhalb des Pflichtbereichs bestimmte Wahlmöglichkeiten gegeben.
Die einzelnen Fächer aus Pflicht- und Wahlbereich werden drei Aufgabenfeldern zugeteilt.
2.2 KURSARTEN
Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase
umfassen zwei oder vier Stunden pro Woche. Kurse
in den Fremdsprachen sind generell vierstündig (mit
Ausnahme der spät beginnenden Fremdsprachen im
Wahlbereich, die zwei- bis vierstündig unterrichtet
werden können). Der Seminarkurs (siehe Ziffer 6.3.1)
wird in der Regel dreistündig angeboten.
Die vierstündigen Kurse dienen vor allem der allge-
meinen Studienvorbereitung. Sie sollen in wissen-
schaftliche Methoden, Fragestellungen und Denk-
weisen einführen und erweiterte Kenntnisse und
Kompetenzen vermitteln.
Alle Kurse dienen der allgemeinen Orientierung im
Bereich eines Faches sowie der Sicherung einer brei-
ten Grundbildung. Sie vermitteln Ihnen Einblicke in
grundlegende Verfahrensweisen und prinzipielle Er-
kenntnisse über ein Fachgebiet sowie Formen selbst-
ständigen Arbeitens.
2.3 VIERSTÜNDIGE FÄCHER
In den vier Halbjahren der Kursstufe müssen im
Umfang von je vier Wochenstunden drei Kernkom-
petenzfächer, ein Profilfach und ein Neigungsfach
belegt werden.
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Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
DREI
KERNKOMPETENZ-
FÄCHER
EIN PROFILFACH
EIN NEIGUNGSFACH
Deutsch
Mathematik
Fremdsprache
ein beliebiges weiteres Fach aus dem Pflichtbereich
Fremdsprache
Biologie
oderChemie
oderPhysik
Bildende Kunst*
oderMusik*
oderSport*
oder
oder
* Sie können Bildende Kunst, Musik oder Sport nur als Profilfach, wählen, wenn Sie in den vorangehenden Klassen ein
dementsprechendes Profil besucht haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie dieses Fach nicht als Profilfach, jedoch
als Neigungsfach wählen.
Im Umfang von zwei Wochenstunden können Sie
sich zwischen den Fächern Bildende Kunst und Mu-
sik entscheiden. Das nicht gewählte Fach endet nach
Abschluss der Einführungsphase.
Des Weiteren müssen Sie einen zweistündigen Kurs
in Religionslehre oder Ethik und in Sport belegen.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am Sport-
unterricht nicht teilnehmen, müssen Sie anstelle des
Faches Sport ein anderes Fach aus dem Pflicht- oder
aus dem Wahlbereich belegen. Die besondere Lern-
leistung (siehe Ziffer 6.3) kann hierfür keinen Ersatz
leisten.
Die Belegpflicht im Bereich der Naturwissenschaf-
ten umfasst insgesamt je vier Kurse in zwei Natur-
wissenschaften. Dies ist unabhängig davon, ob sie als
zweistündige Kurse oder als Profil- oder Neigungs-
fächer gewählt wurden. Wenn Sie eine Natur-
wissenschaft als Profil- oder Neigungsfach belegen,
so kann eine besondere Lernleistung mit naturwis-
senschaftlichem Schwerpunkt die Belegpflicht einer
zweistündigen Naturwissenschaft ersetzen.
Die zweistündigen Kurse in Geschichte, Erdkunde
und Gemeinschaftskunde werden wie folgt angebo-
ten: Der zweistündige Kurs in Geschichte muss in
allen vier Halbjahren der Qualifikationsphase belegt
werden. Im ersten und vierten Halbjahr müssen Sie
Geschichte zusammen mit Gemeinschaftskunde, im
zweiten und dritten Halbjahr zusammen mit Erd-
kunde belegen. In jedem Halbjahr wird dann eine
gemeinsame Note erteilt.
2.5 WEITERE WAHLMÖGLICHKEITEN
Zusätzlich zu den vier- und zweistündigen Fächern,
die Sie belegen müssen, haben Sie die Möglichkeit,
Ihren Stundenplan individuell zu erweitern. Abhän-
gig vom Angebot der Schule werden Fächer aus dem
Wahlbereich angeboten.
Außerdem können Sie freiwillig weitere Fächer des
Pflichtbereichs belegen.
Die Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifika-
tion können Sie unter der Ziffer 5.4 erfahren.
9
FÄCHERKOMBINATION GESCHICHTE/
ERDKUNDE/GEMEINSCHAFTSKUNDE:
1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. HalbjahrG G G G
GK EK EK GK
Bildende Kunst oder Musik
Religionslehre oder Ethik
Sport
zwei Naturwissenschaften
aus Biologie, Chemie, Physik
Geschichte/Erdkunde/Gemeinschaftskunde
2.4 ZWEISTÜNDIGE FÄCHER
Folgende Fächer müssen im Umfang von je zwei
Wochenstunden belegt werden, sofern sie nicht
vierstündig gewählt werden:
3.1 NOTENGEBUNG
In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung werden
die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und
mitden ihnen zugeordneten Notenpunkten bewertet.
Bei der Leistungsbewertung werden die Notenpunk-
te nach folgender Tabelle einer Note zugeordnet:
3.2 KLAUSUREN UND ANDERE LEISTUNGS-
NACHWEISE
In den vierstündigen Kursen müssen Sie in den ers-
ten drei Halbjahren mindestens je zwei Klausuren,
im vierten Halbjahr mindestens eine Klausur schrei-
ben. In den zweistündigen Kursen ist in jedem Halb-
jahr mindestens eine Klausur pro Fach zu schreiben.
Die Bedingungen im Fach Sport können Sie der
Ziffer 6.1 entnehmen.
Zusätzlich zu den Klausuren müssen Sie besondere
Formen von Leistungsnachweisen erbringen. Diese
beziehen sich insbesondere auf schriftliche Hausar-
beiten, Projekte (darunter auch experimentelle Ar-
beiten im naturwissenschaftlichen Bereich), Refera-
te, mündliche Prüfungen oder anderweitige Präsen-
tationen.
Im Laufe der Kursstufe sind Sie zu drei solcher Leis-
tungen in verschiedenen Fächern verpflichtet. Sie
haben dabei die Möglichkeit, die Fächer in Abspra-
che mit Ihrer Fachlehrkraft zu wählen. Diese Leis-
tungsnachweise werden als Gleichwertige Feststell-
ung von Schülerleistungen (GFS) bezeichnet. Sie
zählen im Ergebnis wie Klausuren und müssen da-
her in den Anforderungen vergleichbar sein.
Über diese anderen Formen von Leistungsnachweisen
hinaus können überdurchschnittliche Leistungen in
den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester im
Fach Musik und in Schulsportwettbewerben im Fach
Sport bei der Leistungsbewertung in den Kursen auf
Ihren Antrag hin mit berücksichtigt werden.
3.3 ZEUGNISSE
Sie erhalten für jedes Halbjahr ein Zeugnis über die in
den einzelnen Kursen erreichten Leistungen. Diese
schließen in den ersten beiden Halbjahren auch Be-
wertungen über Ihr Verhalten und Ihre Mitarbeit ein.
Ein Kurs, in dem weniger als fünf Notenpunkte
erreicht werden, gilt als „unterbelegt“. Mit der
Note "ungenügend" (null Notenpunkte) bewer-
tete Kurse gelten als nicht besucht. Sofern
damit eine Belegpflicht nicht erfüllt ist, können
Sie nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden.
10
Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
3. Die Leistungsmessung
U N T E R B E L E G T
Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0+ 1 – + 2 – + 3 – + 4 – + 5 – 6
Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
4.1 ALLGEMEINE HINWEISE
Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Ober-
stufe. Im vierten Halbjahr müssen Sie eine vom Mi-
nisterium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Würt-
temberg zentral gestellte Abiturprüfung ablegen.
Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen
Abiturprüfung erfolgt nach den Bedingungen der
jeweils gültigen Rechtsverordnung.
Die Abiturprüfung gliedert sich in die schriftliche
und die mündliche Prüfungsphase. Hierbei haben
Sie fünf Prüfungsfächer: vier davon sind schriftlich
und eines mündlich zu absolvieren.
4.2 DIE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG
Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in vier Fächern:
• in den drei Kernkompetenzfächern (siehe Ziffer 2.3);
• im Profil- oder Neigungsfach (siehe Ziffer 2.3).
4.3 DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG
In dem von Ihnen gewählten mündlichen Prüfungs-
fach absolvieren Sie eine Präsentationsprüfung.
Hierfür legen Sie spätestens zwei Wochen vor der
Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und
Lehrpläne für die Jahrgangsstufen im Einvernehmen
mit der Fachlehrkraft schriftlich vor. Der Leiter des
Fachausschusses wählt eines dieser Themen als Prü-
fungsthema. Diese Entscheidung wird Ihnen etwa
eine Woche vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt.
Die Präsentationsprüfung können Sie durch eine be-
sondere Lernleistung ersetzen.
SSiiee mmüüsssseenn iinn jjeeddeemm FFaallll aabbeerr ddaarraauuff aacchhtteenn,, ddaassss SSiiee
mmiitt IIhhrreenn ffüünnff PPrrüüffuunnggssffääcchheerrnn aallllee ddrreeii AAuuffggaabbeenn--
ffeellddeerr aabbddeecckkeenn (siehe Ziffer 2.1).
Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftli-
chen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig
gewählt bzw. vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt
werden.
Die Prüfungsaufgaben werden aufgrund von Vor-
schlägen der Fachkraft im Rahmen der Bildungs- und
Lehrpläne der Oberstufe gestellt. Sie werden Ihnen
schriftlich vorgelegt und Sie können sich etwa 20
Minuten unter Aufsicht vorbereiten. Die Prüfung
dauert etwa 20 Minuten.
HINWEIS
Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Leitfadens
2009 sind Änderungen der Abiturverordnung Gym-
nasien (NGVO) in der gesetzlich vorgeschriebenen
Anhörung.
Danach werden bereits zum Abitur 2007 folgende
Änderungen in Kraft treten:
• Für das im Rahmen der besonderen Lernleistung
vorgesehene Kolloquium bildet der Schulleiter
einen Fachausschuss, dem er oder ein am Seminar-
kurs vorher nicht beteiligter Lehrer als Leiter und
die am Seminarkurs beteiligten Lehrer angehören.
• Die generelle Pflicht der Schüler zur Teilnahme an
der mündlichen Prüfung in einem der schriftlichen
Prüfungsfächer entfällt. Unberührt hiervon bleiben
das Recht des Schülers, sich in den schriftlichen
Prüfungsfächern zur mündlichen Prüfung zu mel-
den, und das Recht des Prüfungsausschussvor-
sitzenden, im Einzelfall eine mündliche Prüfung in
einem der schriftlichen Prüfungsfächer anzuordnen.
Für das Abitur 2009 ist mit folgenden weiteren
Änderungen zu rechnen:
• Im Block 1 werden im Fach Sport nicht mehr wie
bisher nur drei Kurse, sondern vier Kurse anrechen-
bar sein.
• Die besondere Lernleistung wird – falls sie nicht
das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block 1
anrechenbar sein, allerdings dann nur in zweifacher
Wertung, d. h. mit bis zu höchstens 30 Punkten.
Die entsprechenden Änderungen der NGVO wer-
den demnächst im Amtsblatt Kultus und Unterricht
bekannt gegeben und sind in dem vorliegenden
Leitfaden bereits berücksichtigt.
11
4. Das Abitur
12
Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
Wie schon unter Ziffer 4.2 beschrieben, müssen Sie
eine schriftliche Abiturprüfung in jedem Ihrer drei
Kernkompetenzfächer ablegen; diese decken die
Aufgabenfelder I und III ab.
Haben Sie als Profil- beziehungsweise Neigungsfach,
in dem Sie die vierte schriftliche Abiturprüfung ab-
legen, eines der Fächer im rot markierten Feld ge-
wählt, so können Sie im mündlichen Prüfungsfach
für die Präsentationsprüfung nur aus den Fächern im
nebenstehenden rosa Kasten auswählen.
Diese Fächer stammen deshalb aus dem Aufgaben-
feld II (siehe Ziffer 2.1), da Sie den gesellschaftswis-
senschaftlichen Aufgabenbereich in Ihren schriftli-
chen Prüfungen noch nicht abgedeckt haben.
Die Fächer im blauen Feld sind nur als Neigungsfach
wählbar. Lassen Sie sich in diesem Neigungsfach
schriftlich im Abitur prüfen, so decken Sie das Auf-
gabenfeld II ab.
Somit besteht für Sie die Möglichkeit, als Präsenta-
tionsprüfung im mündlichen Abitur ein beliebiges
Fach aus dem Pflichtbereich (grüner Kasten - siehe
Ziffer 2.1) zu wählen. Spätestens in der Einführungs-
phase können Arbeitsgemeinschaften in einer zu-
sätzlichen Fremdsprache oder in Informatik angebo-
ten werden. Werden diese Arbeitsgemeinschaften in
der Kursstufe als Kurse weitergeführt, so können Sie
in diesen Fächern eine Präsentationsprüfung ablegen.
4.4 PRÜFUNGSKOMBINATIONEN
Durch Ihre Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer 2.1) abgedeckt werden.
VIER SCHRIFTLICHE PRÜFUNGSFÄCHER:
drei Kernkom-
petenzfächer
Deutsch
Fremdsprache
Mathematik
Geschichte
Erdkunde
Gemeinschaftskunde
Religionslehre/Ethik
EIN MÜNDLICHES PRÜFUNGSFACH:
ein 4-stündiges oder 2-stündiges Fach
Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde
Religionslehre/Ethik
besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem
Schwerpunkt
Fremdsprache
Bildende Kunst*, Musik*
Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde
Religionslehre/Ethik
Biologie, Chemie, Physik
Informatik
Sport*
besondere Lernleistung
Profilfach oder Neigungsfach
Fremdsprache
Biologie, Chemie, Physik
Bildende Kunst*, Musik*
Sport*
* Sie können Bildende Kunst, Musik oder Sport nur als Profilfach wählen, wenn Sie in den vorangehenden Klassen ein
dementsprechendes Profil besucht haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie dieses Fach nicht als Profilfach, jedoch
als Neigungsfach wählen.
5.1 ÜBERSICHT
Die Gesamtqualifikation ist für die Zuerkennung
der allgemeinen Hochschulreife maßgebend. Sie
wird aus drei Blöcken ermittelt.
Die in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer
werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch
nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet.
Am Schema für die Gesamtqualifikation können Sie
erkennen, wie sich diese zusammensetzt:
Jedes Rechteck steht für die Abschlussbewertung
gemäß der Notengebung (vergleiche Ziffer 3.1) in
einem Kurs oder einer Prüfung. Die 15 Punkte ste-
hen für die maximal zu erreichende Punktzahl.
13
5. Gesamtqualifikation
Abiturprüfung
1. Hj. 2. Hj. 3. Hj. 4. Hj.
ER
ST
ER
BL
OC
K
Zweifach gewertete Kurse
Einfach gewertete Kurse
2 x 15 2 x 15 2 x 151. Prüfungsfach
(schriftlich)
2 x 15 2 x 15 2 x 152. Prüfungsfach
(schriftlich)
15 15 153. Prüfungsfach
(schriftlich)
15 15 154. Prüfungsfach
(schriftlich)
15 15 15
5. Prüfungsfach
(mündliches
Prüfungsfach)
15 15 15Weitere
Fächer
ggf. besondere
Lernleistung15 15 15
15 15 15
15
15
15
15
15
15
15
15
15 15
Kurse des 4. Hj. im
1. und 2. Prüfungsfach
oder Facharbeit *)
ZW
EIT
ER
BL
OC
K
DR
ITT
ER
BL
OC
K
*) Anstelle der einfach gewerteten Kurse des vierten Halbjahres des ersten und zweiten Prüfungsfaches können Sie die in einer Facharbeit erzielten
Punkte in zweifacher Wertung anrechnen (siehe Ziffer 6.2).
**) Die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb nach Ziffer 6.3) kann das mündliche Prüfungsfach ersetzen.
Die besondere Lernleistung geht dabei in vierfacher Wertung in den Abiturprüfungsblock (dritter Block) ein. Sie tritt dadurch an die Stelle der dreifach
gewerteten Notenpunkte des mündlichen Prüfungsfaches und der in diesem Fach erreichbaren Punkte des vierten Halbjahres.
schriftl. u. ggf.
mündl. Prüfung3 x 15
3 x 15schriftl. u. ggf.
mündl. Prüfung
3 x 15schriftl. u. ggf.
mündl. Prüfung
schriftl. u. ggf.
mündl. Prüfung3 x 15
15**)
mündl. Prüfung3 x 15
5.2 DRITTER BLOCK (ABITURPRÜFUNGS-
BLOCK)
Im dritten Block werden die Leistungen der Abitur-
prüfung erfasst. Er umfasst die vier schriftlichen Prü-
fungsfächer und das mündliche Prüfungsfach (Prä-
sentationsprüfung).
In den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport
werden die schriftlichen oder mündlichen Prüfun-
gen gegebenenfalls durch fachpraktische Prüfungen
ergänzt.
Zusätzlich zu den Leistungen der Abiturprüfungen
werden die Leistungen des vierten Halbjahres aller
Prüfungsfächer in diesem Block einfach angerechnet.
Die Punkte der Abiturprüfung sind wie folgt zu
ermitteln:
• Wurde in einem Fach nur schriftlich oder nur
mündlich geprüft, ist die in der Prüfung erreichte
Punktzahl dreifach zu werten.
• Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich ge-
prüft, wird die in der schriftlichen Prüfung erreich-
te Punktzahl zweifach und die in der mündlichen
Prüfung erreichte Punktzahl einfach gewertet.
Sie haben die Möglichkeit, sich anstelle Ihres münd-
lichen Prüfungsfaches eine besondere Lernleistung
(siehe Ziffer 6.3) anrechnen zu lassen; allerdings
müssen Sie darauf achten, dass mit den schriftlichen
Prüfungsfächern und der besonderen Lernleistung
alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind. Diese be-
sondere Lernleistung wird dann in vierfacher Wer-
tung in den dritten Block einbezogen.
5.3 ZWEITER BLOCK (ZWEIFACH GEWER-
TETE KURSE)
Aus den schriftlichen Prüfungsfächern müssen Sie
zwei Fächer auswählen (darunter muss mindestens
ein Kernkompetenzfach sein) die im zweiten Block
angerechnet werden. Die in diesen Kursen der ers-
ten drei Halbjahre erreichten Punktzahlen werden
doppelt angerechnet.
Weil die beiden Kurse aus dem vierten Halbjahr im
dritten Block bereits einfach angerechnet wurden,
können sie im zweiten Block nur noch einfach be-
rücksichtigt werden; sie können hier aber auch
durch eine doppelt gewertete Facharbeit ersetzt wer-
den (siehe Ziffer 6.2).
Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe
für das dritte Halbjahr entscheiden Sie, welche bei-
den Fächer Ihrer schriftlichen Prüfung zweifach ge-
wertet werden sollen.
14
Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
1. BLOCK
max.
330
Punkte
mind.
110
Punkte
max.
300
Punkte
mind. 100
Punkte
max.
210
Punkte
Gesamt:
max. 840 Punkte
mind. 280 Punkte
mind. 70
Punkte
2. BLOCK
3. BLOCK
ZUSAMMENSETZUNG DER GESAMT-
ERGEBNISSE
5.4 ERSTER BLOCK (EINFACH GEWERTE-
TE KURSE)
In diesen Block müssen 22 Kurse in einfacher Wer-
tung eingebracht werden. Darunter müssen sein:
(1) vierstündige Kurse:
alle Kurse in den Kernkompetenzfächern, dem Pro-
fil- und Neigungsfach, die nicht bereits im zweiten
oder dritten Block angerechnet wurden.
(2) im mündlichen Prüfungsfach:
die Kurse der ersten drei Halbjahre (unabhängig da-
von, ob zwei- oder vierstündig).
(3) zweistündige Kurse:
• zwei Kurse aus einem der Fächer Bildende Kunst
oder Musik*
• jeweils zwei Kurse aus zwei der Fächer Biologie,
Chemie, Physik*
• die Kurse aller vier Halbjahre in der jeweils vorge-
schriebenen Fächerkombination Geschichte-Erd-
kunde-Gemeinschaftskunde. Ausnahme: Ist eines
dieser Fächer einfach gewertetes Neigungsfach, so
reduziert sich die Anrechnungspflicht in den bei-
den anderen Fächern auf zwei Kurse.
Wenn die einzubringenden Kurse die Anrechnung
von Kursen in Religionslehre oder Ethik nicht
mehr zulassen, können dafür nach Wahl bis zu
zwei Kurse in der Fächerkombination Geschichte-
Erdkunde-Gemeinschaftskunde in den ersten bei-
den Halbjahren in der Anrechnung entfallen. Die
Kurse in den Prüfungsfächern müssen jedoch an-
gerechnet werden.
Über ggf. weitere anzurechnende Kurse entscheiden
Sie spätestens einen Tag nach Ausgabe des Zeugnis-
ses für das vierte Halbjahr. Die Schule macht Ihnen
hierbei einen optimierten Vorschlag.
15
einfach gewertetes Neigungsfach anrechnungspflichtige Kurse
Geschichte Ek + Gk (jeweils ein Kurs)Erdkunde G/Gk + G/Gk (1. und 4. Halbjahr)Gemeinschaftskunde G/Ek + G/Ek (2. und 3. Halbjahr)
*Anrechnungspflicht bereits abgedeckt, falls eines der Fächer Profil- oder Neigungsfach ist.
5.5 DURCHSCHNITTSNOTE UND GESAMTPUNKTZAHL
Die Durchschnittsnote ergibt sich laut nachfolgender Tabelle aus
der in den drei Blöcken erreichten Gesamtpunktzahl:
16
Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
Gesamtpunktzahl
840 - 768767 - 751750 - 734733 - 717716 - 701700 - 684683 - 667666 - 650649 - 633632 - 617616 - 600599 - 583582 - 566565 - 549548 - 533532 - 516515 - 499498 - 482481 - 465464 - 449448 - 432431 - 415414 - 398397 - 381380 - 365364 - 348347 - 331330 - 314313 - 297296 - 281
280
Durchschnittsnote
1,01,11,21,31,41,51,61,71,81,92,02,12,22,32,42,52,62,72,82,93,03,13,23,33,43,53,63,73,83,94,0
6.1 SPORT
Der Unterricht im Fach Sport gliedert sich in die
Sportbereiche 1, 2, 3 und 4.
Sportbereich 1
Der Sportbereich 1 umfasst Sporttheorie laut Lehr-
plan in enger Praxis-Theorie-Verknüpfung. Die
Sporttheorie orientiert sich an den praktisch ausge-
übten Sportarten aus den Sportbereichen 2, 3 und 4.
Sportbereich 2
Der Sportbereich 2 umfasst folgende vier Individual-
sportarten (die in Klammer aufgeführten Inhalte
müssen mindestens unterrichtet werden):
Gerätturnen (2 Geräte), Gymnastik/Tanz (ein Hand-
gerät, eine Stilrichtung), Leichtathletik (zwei Diszi-
plinen) und Schwimmen (2 Schwimmarten).
Außerdem gehört zum Sportbereich 2 ein Ausdauer-
training.
Sportbereich 3
Der Sportbereich 3 umfasst vier Mannschaftssport-
arten. Diese sind Basketball, Fußball, Handball und
Volleyball.
Sportbereich 4
Der Sportbereich 4 umfasst den Wahlbereich. In ihm
kann eine Sportart aus dem Wettbewerb JUGEND
TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) angeboten
werden, die nicht im Sportbereich 2 oder 3 erfasst ist.
Außerdem kann er zur Festigung und Vertiefung von
Inhalten aus den Sportbereichen 1, 2 oder 3 dienen.
Die Schule bietet nach ihren Möglichkeiten Kombi-
nationen aus den Sportbereichen 2, 3 und 4 an. Im
Pflichtfach ist neben der Sporttheorie und dem
Grundlagenausdauertraining mindestens eine Indivi-
dualsportart und eine Mannschaftssportart zu unter-
richten. Der Unterricht im Neigungs-/Profilfach um-
fasst eine Theoriestunde pro Woche und die praxis-
begleitende Theorie in den drei Praxisstunden.
Dabei sind mindestens drei Individualsportarten
und zwei Mannschaftssportarten zu unterrichten.
Klausuren und Leistungsnachweise
Im Fach Sport sind in den vierstündigen Kursen in
den ersten beiden Halbjahren zusammen mindes-
tens drei Klausuren (darunter pro Halbjahr minde-
stens eine Klausur) und im dritten und vierten
Halbjahr mindestens je eine Klausur zu schreiben.
Sport als Prüfungsfach
Sport als Prüfungsfach beinhaltet grundsätzlich
einen fachpraktischen und einen theoretischen Teil.
In der Regel können Sie Sport als Prüfungsfach nur
wählen, wenn Sie vom Unterricht in den besuchten
Kursen nicht teilweise befreit waren.
Sport als mündliches Prüfungsfach
Sie können Sport nur dann als fünftes (mündliches)
Prüfungsfach nehmen, wenn Sie zuvor alle Aufga-
benfelder abgedeckt haben. Hierzu muss Ihr viertes
(schriftliches) Prüfungsfach dem gesellschaftswissen-
schaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet sein.
Für den theoretischen Teil der Prüfung gelten die
gleichen Bedingungen wie für die Präsentationsprü-
fung in den anderen Fächern. Darüber hinaus wird
eine fachpraktische Prüfung abgelegt.
Sport als schriftliches Prüfungsfach
Belegen Sie Sport als Profil- oder Neigungsfach, kön-
nen Sie Sport als schriftliches Prüfungsfach wählen
(zu Sport als Profilfach beachten Sie Ziffer 4.2). Der
theoretische Anteil der Prüfung besteht dann aus
einer vierstündigen Klausur.
Eine zusätzliche mündliche Prüfung (wie bei den
anderen schriftlich geprüften Fächern) ist im Rahmen
der mündlichen Prüfungen an der Schule möglich.
Fachpraktischer Prüfungsteil
Dieser Prüfungsteil ist für beide Prüfungen (schrift-
lich und mündlich) identisch. Er setzt sich zusam-
men aus zwei Disziplinen, Geräten bzw. Prüfungstei-
len einer Individualsportart und der Überprüfung
der Ausdauerleistungsfähigkeit durch einen 12-min
Lauf (Coopertest) oder einem 12-min Schwimmen
sowie einer Sportart aus dem Sportbereich 3 (Mann-
schaftssportart). Unter besonderen Bedingungen
können auf Antrag der Schule beim zuständigen Re-
gierungspräsidium auch Sportarten des Wahlbe-
reichs Gegenstand der fachpraktischen Prüfung sein.
Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen
für die Abiturprüfung im Fach Sport.
17
6. Besonderheiten
6.2 FACHARBEIT
DDiiee FFaacchhaarrbbeeiitt iisstt eeiinnee sseellbbssttssttäännddiigg vveerrffaassssttee sscchhrriifftt--
lliicchhee HHaauussaarrbbeeiitt von etwa zehn bis 20 Seiten. Das
Thema ist genau begrenzt und aus einem der zwei-
fach gewerteten Fächer aus Block 2. Sie müssen das
Thema mit Ihrer Fachlehrerin/Ihrem Fachlehrer so
abstimmen, dass es den Anforderungen der gymna-
sialen Oberstufe entspricht und in einem Zeitraum
von etwa einem halben Jahr (im ersten bis dritten
Halbjahr) bearbeitet werden kann.
Durch die Anfertigung einer Facharbeit sollen zum
Beispiel folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten ge-
fördert werden:
• Probleme erkennen und formulieren;
• Techniken der Informationsbeschaffung erwerben;
• sich in neue Wissensgebiete einarbeiten;
• Arbeitsschritte planen;
• Gliederung einer Arbeit entwerfen;
• Methoden des jeweiligen Fachgebietes reflektieren
und anwenden;
• Lösungen anschaulich darstellen und sprachlich
korrekt formulieren;
• Schlussfolgerungen ziehen.
Qualifizierte Arbeiten von Teilnehmerinnen/Teil-
nehmern an Wettbewerben können ebenfalls als
Facharbeit angenommen werden, wenn sie den for-
malen Bedingungen der Facharbeit angepasst wer-
den und eine zur Facharbeit vergleichbare Bewer-
tung erfolgen kann. Gruppenarbeiten sind möglich,
wenn die Einzelleistungen deutlich erkennbar sind.
Die Bestandteile der Facharbeit sind:
• Deckblatt, das den Namen der Schülerin/des
Schülers und das Thema der Arbeit enthält;
• Versicherung über die selbstständige Anfertigung;
• Inhaltsverzeichnis;
• Textteil;
• Literaturverzeichnis;
• Anhang (zum Beispiel Tabellen, Karten).
Die von der Fachlehrkraft bewertete Facharbeit wird
Ihnen bis zum Ende des dritten Halbjahres zurück-
gegeben.
Nach Ausgabe des Zeugnisses für das vierte
Kurshalbjahr entscheiden Sie, ob Sie die Note der
Facharbeit in die Gesamtqualifikation einbeziehen:
Hier kann die Facharbeit im zweiten Block anstelle
der beiden einfach gewerteten Kurse des vierten
Halbjahres der doppelt gewerteten Fächer in zweifa-
cher Wertung angerechnet werden (siehe Ziffer 5.3).
18
Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
6.3 BESONDERE LERNLEISTUNG
Sie haben die Möglichkeit, eine besondere Lernleis-
tung zu erbringen und diese entweder im dritten
oder ersten Block unter bestimmten Voraussetzun-
gen (siehe Ziffer 4.3) anrechnen zu lassen. Die be-
sondere Lernleistung kann ein Seminarkurs oder ein
umfassender Beitrag aus einem von den Ländern
oder vom Bund geförderten Wettbewerb sein.
Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu doku-
mentieren.
In einem Kolloquium stellen Sie die Ergebnisse
Ihrer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese
und antworten auf Fragen. Bei Arbeiten, an denen
mehrere Schülerinnen/Schüler beteiligt waren, ist die
Bewertung der individuellen Leistung erforderlich.
19
ZUORDNUNG DER BESON-
DEREN LERNLEISTUNG
ZUM AUFGABENFELD
I
sprachlich-
literarisch-
künstlerisch
II
gesellschafts-
wissenschaftlich
III
mathematisch-
naturwissenschaftlich-
technisch
MÖGLICHKEIT DER BERÜCKSICHTIGUNG DER
BESONDEREN LERNLEISTUNG
Die Anrechnung als mündliches Prüfungsfach ist nur möglich, wenndas Aufgabenfeld II schon mit einem schriftlichen Prüfungsfach abge-deckt wurde.
Die Anrechnung als mündliches Prüfungsfach ist auch dann möglich,wenn das Aufgabenfeld II schon mit einem schriftlichen Prüfungsfachabgedeckt wurde.
Die Anrechnung als mündliches Prüfungsfach ist nur möglich, wenndas Aufgabenfeld II schon mit einem schriftlichen Prüfungsfach abge-deckt wurde.
Haben Sie im Profil- oder Neigungsfach eine Naturwissenschaftbelegt, so müssen Sie keinen Kurs in einer zweiten Naturwissenschaftbesuchen, sofern Sie mindestens einen Punkt erreicht haben.
Falls Sie das mündliche Prüfungsfach nicht durch die besondere Lernleistung ersetzen, besteht die Möglichkeit,
diese im ersten Block (allerdings dann nur in zweifacher Wertung) anrechnen zu lassen.
6.3.1 Seminarkurse als besondere Lernleistungen
Bewertung der Leistungen im Seminarkurs
Der Besuch eines Seminarkurses wird nach folgen-
den Kriterien bewertet:
1. für den Unterricht in den ersten beiden Halbjahren;
2. für die Dokumentation;
3. für das Kolloquium.
Bei der Gesamtbewertung werden die Notenpunkte
für die beiden halbjährigen Kurse zur Hälfte, das
Kolloquium und die Dokumentation zu je einem
Viertel gewertet.
Die sich daraus ergebende Punktzahl wird, falls im
dritten Block anrechenbar, vierfach gewertet (maxi-
mal 60 Punkte).
Wenn Sie einen Seminarkurs belegt haben, den Sie
nicht im dritten Block zur Anrechnung bringen kön-
nen oder wollen, dann besteht statt dessen die Mög-
lichkeit, die ermittelte Punktzahl in zweifacher Wer-
tung (maximal 30 Punkte) im ersten Block anrechnen
zu lassen.
Seminarkursthemen
Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die
gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung erfor-
derlichen Niveaus über die inhaltliche Ausgestal-
tung der Seminarkurse selbst. Es besteht die Mög-
lichkeit, neue fächerverbindende Themenkreise zu
erproben oder für das Schulprofil relevante Projekte
durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen
bei der Themenfindung einbezogen werden.
6.3.2 Wettbewerbe als besondere Lernleistung
Es ist möglich, geeignete Arbeiten beziehungsweise
umfassende Beiträge aus einem von den Ländern
oder vom Bund geförderten oder veranstalteten
Wettbewerb als besondere Lernleistung einzubrin-
gen. Arbeiten aus Wettbewerben müssen gemäß der
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Ober-
stufe folgende Bedingungen erfüllen:
• oberstufen- und abiturgerechtes Niveau;
• studienvorbereitende Arbeitsformen;
• fachübergreifende Ansätze;
• schriftliche Dokumentation;
• zeitlicher Aufwand und methodische Ansätze müs-
sen in etwa dem Seminarkurs entsprechen;
• Möglichkeit der Präsentation im Rahmen eines
Kolloquiums;
• bei Teamarbeiten: Möglichkeit der Bewertung der
individuellen Schülerleistung;
• für Beiträge aus Wettbewerben gilt zusätzlich, dass
keine anderweitige Berechnung im Rahmen der Ge-
samtqualifikation möglich ist; die Bewertung erfolgt
durch Fachlehrkräfte der Schule.
6.4 RELIGIONSLEHRE ODER ETHIK ALS
PRÜFUNGSFÄCHER
Religionslehre können Sie nur als Prüfungsfach wäh-
len, wenn Sie in der letzten Klasse vor Eintritt in die
Kursstufe am Religionsunterricht teilgenommen ha-
ben. Ersatzweise kann zu Beginn des ersten Halbjah-
res der Qualifikationsphase eine Prüfung durch eine
Fachlehrkraft erfolgen, in der Sie die entsprechen-
den Kenntnisse nachweisen müssen.
Als schriftliches Prüfungsfach können Sie Religions-
lehre oder Ethik nur wählen, wenn Sie den Unter-
richt in der Einführungsphase besucht haben. Das-
selbe gilt für das Fach Ethik.
Nach § 10 (3) der Abiturverordnung für Gymnasien
der Normalform NGVO können Sie, sofern Sie kei-
ner Religionsgemeinschaft angehören oder wenn an
Ihrer Schule in dem betreffenden Halbjahr keine Re-
ligionslehre Ihrer eigenen Religionsgemeinschaft an-
geboten wird, auch Kurse in Religionslehre mit Zu-
stimmung der hierfür verantwortlichen Religions-
gemeinschaft besuchen. Darüber hinaus können Sie
mit Zustimmung der betroffenen Religionsgemein-
schaften den Religionsunterricht der anderen Kon-
fession besuchen, wenn ein Härtefall vorliegt. Diese
Regelung gilt auch für die Wahl als Neigungsfach.
Grundsätzlich sind jedoch die vier Kurse in Reli-
gionslehre der Religionsgemeinschaft zu besuchen,
der Sie angehören. Haben Sie nach Maßgabe von §10
(3) NGVO vier Kurse in Religionslehre besucht,
welcher Sie nicht angehören, können Sie Religions-
lehre nur dann als Prüfungsfach wählen, wenn vier
Kurse in Religionslehre derselben Religionsgemein-
schaft besucht worden sind.
20
Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
6.5 LATINUM, GROSSES LATINUM, GRAE-
CUM UND HEBRAICUM
Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Voraus-
setzungen wird mit dem Abiturzeugnis die jeweils
angegebene Qualifikation erworben:
Latinum
Latein als erste Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 10 sowie
im Zeugnis der Klasse 10 mindestens die Note „aus-
reichend“.
Latein als zweite Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 7 bis 11 sowie
im Zeugnis der Klasse 11 mindestens die Note „aus-
reichend“.
Latein als dritte Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 9 bis 11 und
das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.
Latein als spät beginnende Fremdsprache:
Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaften in
Latein spätestens in Klasse 11 in Verbindung mit vier
Kursen in der Kursstufe (Wahlbereich) und das Be-
stehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im
Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprü-
fung).
Latein als Arbeitsgemeinschaften:
Arbeitsgemeinschaften in Latein im Umfang von
mindestens neun Jahreswochenstunden und das Be-
stehen einer Ergänzungsprüfung.
Großes Latinum
Latein als erste Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 11 sowie
mindestens die Note „ausreichend“ im Zeugnis der
Klasse 11 ooddeerr das Bestehen einer Ergänzungsprü-
fung.
Latein als zweite Fremdsprache:
Pflichtunterricht in Latein von Klasse 7 bis 11 uunndd
das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.
Latein als Kernkompetenz-, Profil oder Neigungsfach.
Graecum
Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen-
den Voraussetzungen erfüllt ist:
• Pflichtunterricht in Griechisch von Klasse 9 bis 11
und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung;
• Griechisch als Kernkompetenz-, Profil- oder Nei-
gungsfach;
• mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaften in
Griechisch spätestens in Klasse 11, jeweils in Verbin-
dung mit vier Kursen (Wahlbereich) in der Kurs-
stufe und dem Bestehen einer Prüfung (mündliches
Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder
Ergänzungsprüfung);
• Arbeitsgemeinschaften in Griechisch im Umfang
von mindestens neun Jahreswochenstunden und das
Bestehen einer Ergänzungsprüfung.
Hebraicum
Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der fol-
genden Voraussetzungen erfüllt ist:
• Arbeitsgemeinschaften in Hebräisch spätestens in
Klasse 11, jeweils in Verbindung mit vier Kursen
(Wahlbereich) in der Kursstufe und dem Bestehen
einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen
der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung);
• Arbeitsgemeinschaften in Hebräisch im Umfang
von mindestens neun Jahreswochenstunden und das
Bestehen einer Ergänzungsprüfung.
Prüfungsnoten
Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän-
zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation
mindestens die Note „ausreichend“ (= fünf Noten-
punkte) erforderlich.
Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar aus
den genannten Voraussetzungen ergibt, sind die Re-
gierungspräsidien für die Zuerkennung der jeweili-
gen Qualifikation zuständig.
Bei einem Wechsel der Sprachenfolge finden die Re-
gelungen Anwendung, die für den vor der Kurspha-
se zuletzt besuchten Bildungsgang gelten.
21
Studiengänge, für die das Latinum beziehungs-
weise das Graecum erforderlich ist
Latein- und Griechischkenntnisse sind für viele Stu-
diengänge von großem Nutzen, zum Beispiel für Me-
dizin, Pharmazie und Jura. Für eine Reihe von Stu-
diengängen ist der Nachweis von Lateinkenntnissen
(Großes Latinum, Latinum) und von Griechisch-
kenntnissen (Graecum) durch die Prüfungsordnun-
gen vorgeschrieben.
Die folgende Übersicht informiert Sie über die ent-
sprechenden Anforderungen. Falls nichts anderes
vermerkt ist, genügt das Latinum.
Magisterstudiengänge (Hauptfach)*• Anglistik• Archäologie• Ethnologie• Germanistik• Klassische Philologie• Geschichte• Kunstgeschichte• Musikwissenschaft• Orientalistik• Ostasienwissenschaften• Pädagogik• Philosophie• Romanistik• Slawistik• Theologie• Volkskunde
Lehramtsstudiengänge Gymnasium (Hauptfach)
• Englisch• Französisch• Geschichte• Griechisch• Italienisch• Spanisch• Latein (auch Graecum)• Evangelische Theologie• Katholische Theologie• Philosophie/Ethik (Latinum oder Graecum)
Theologie (kirchliches Examen)
• Latinum oder Graecum
Anmerkungen:
1. Für Englisch ist das Latinum oder die Kenntnis
einer der folgenden europäischen Fremdsprachen
erforderlich: Französisch, Italienisch, Spanisch.
2. Die Magisterstudiengänge werden je nach ihren
fachlichen Schwerpunkten an den Universitäten un-
terschiedlich bezeichnet.
3. Bei evangelischer und katholischer Theologie sind
auch für das Studium des Beifaches Kenntnisse in
Latein und Griechisch erforderlich.
4. Die Prüfungsordnungen für Promotionen und Ma-
gisterstudiengänge sind an den Universitäten unter-
schiedlich geregelt. Dies gilt auch für die Anforde-
rungen in den alten Sprachen. Einzelne Universitä-
ten setzen für die Magisterstudiengänge Archäologie,
Klassische Philologie und Geschichte das Große
Latinum voraus.
22
Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
*Neueinschreibungen spätestens abSommersemester 2010 nicht mehr möglich.
Mindestqualifikationen
Die Auflagen/Mindestqualifikationen im ersten,
zweiten und dritten Block sind erfüllt, wenn:
• im ersten Block unter den 22 Kursen nicht mehr
als fünf Kurse mit jeweils weniger als fünf Noten-
punkten enthalten sind;
• im zweiten Block in den ersten drei Halbjahren
nicht mehr als zwei Kurse mit weniger als fünf
Notenpunkten (einfache Wertung) bewertet sind;
• im dritten Block in den fünf Prüfungsfächern zu-
sammen mindestens 100 Punkte erreicht wurden;
dabei müssen in zwei Prüfungsfächern, darunter
einem zweifach gewerteten Fach, mindestens je
20 Punkte (schriftliche + mündliche Prüfung)
erreicht werden (siehe auch Zusammensetzung
des Gesamtergebnisses, Ziffer 5.1).
IImm eerrsstteenn BBlloocckk mmüüsssseenn mmiinnddeesstteennss 111100 vvoonn
mmaaxxiimmaall 333300 PPuunnkktteenn eerrrreeiicchhtt wweerrddeenn..
IImm zzwweeiitteenn BBlloocckk mmüüsssseenn mmiinnddeesstteennss 7700 vvoonn
mmaaxxiimmaall 221100 PPuunnkktteenn eerrrreeiicchhtt wweerrddeenn..
IImm ddrriitttteenn BBlloocckk mmüüsssseenn mmiinnddeesstteennss 110000 vvoonn
mmaaxxiimmaall 330000 PPuunnkktteenn eerrrreeiicchhtt wweerrddeenn..
EEiinn AAuussgglleeiicchh zzwwiisscchheenn ddeenn BBllööcckkeenn iisstt nniicchhtt
mmöögglliicchh..
Wiederholung und Entlassung
Zum Absatz „Wiederholung und Entlassung“ beach-
ten Sie § 29 der NGVO:
(1) Die Jahrgangsstufen können außer in den Fällen
der Absätze 2 bis 4 nicht wiederholt werden.
(2) Wenn bereits am Ende des zweiten Halbjahres
feststeht, dass die Zulassung zur schriftlichen Prü-
fung nicht möglich ist, kann die erste Jahrgangsstufe
einmal wiederholt werden, falls nicht bereits die vor-
angehende Klasse wiederholt worden ist. Darüber
hinaus kann der Schulleiter in besonderen Här-
tefällen eine Wiederholung der ersten Jahrgangsstu-
fe oder des zweiten und dritten Halbjahres zulassen,
falls nicht bereits die vorangehende Klasse wieder-
holt wurde.
(3) Schülerinnen/Schüler, denen die allgemeine
Hochschulreife zum ersten Mal nicht zuerkannt
wurde, können einmal wiederholen, und zwar
1. bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung:
a) das zweite und das dritte Halbjahr oder
b)die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weite-
rem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum
Ende des Schuljahres oder
c) das dritte Halbjahr nach halbjähriger Unterbre-
chung des Schulbesuchs;
2. in den übrigen Fällen das dritte und vierte Halbjahr.
(4) Schülerinnen/Schüler des vierten Halbjahres, bei
denen zu erwarten ist, dass Sie zum Ende des Halb-
jahres die im ersten und zweiten Block der Gesamt-
qualifikation erforderlichen Leistungen nicht erbrin-
gen werden, können auf Antrag mit Zustimmung
des Schulleiters nach Absatz 3 Nr. 1 einmal wieder-
holen. Dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemei-
nen Hochschulreife.
(5) DDiiee WWiieeddeerrhhoolluunngg lleeddiigglliicchh eeiinnzzeellnneerr KKuurrssee iisstt
nniicchhtt zzuulläässssiigg..
(6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschul-
reife ist weder eine Wiederholung der Oberstufe
noch eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.
23
7. Nichtbestehen undWiederholung
8.1 FACHHOCHSCHULREIFE
Wer das Gymnasium frühestsens nach Abschluss des
zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des
Kurssystems ohne Abitur verlässt, hat bei Erreichen
bestimmter Mindestleistungen den schulischen Teil
der Fachhochschulreife ohne besondere Prüfung
erworben.
Für den berufsbezogenen Teil der Fachhochschul-
reife ist eine abgeschlossene, mindestens zweijährige
• Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbil-
dungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder
der Handwerksordnung oder in einem gleichwer-
tig geregelten Ausbildungsberuf oder
• schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in
Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
• Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis nachzuweisen.
Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine für das
Studium an einer Fachhochschule förderliche Be-
rufserfahrung von mindestens fünf Jahren, wobei der
erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule
bis zu einem Jahr angerechnet werden kann.
8.2 AUSLANDSAUFENTHALTE
Die Dauer von Auslandaufenthalten kann bis zu
einem Schuljahr betragen. Es gibt zahlreiche Vereine
und Austauschorganisationen, deren Hilfe Sie bei
der Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslands-
aufenthaltes in Anspruch nehmen können.
Wenn Sie sich im Verlauf der Einführungsphase zum
Schulbesuch im Ausland entscheiden, kann Ihnen
diese Zeit auch auf den Schulbesuch in Baden-Würt-
temberg angerechnet werden. Das heißt, Sie müssen
das Schuljahr nicht wiederholen. Voraussetzung da-
für ist, dass Sie im Ausland an einem Einzelschüler-
austausch teilgenommen und dort die Schule be-
sucht haben. Eine Anrechnung der im Ausland er-
reichten Leistungen auf die Qualifikationsphase ist
nicht möglich.
Alle vier Halbjahre der Qualifikationsphase müssen
belegt werden.
Ganz wichtig ist, dass Sie sich vor dem Auslands-
aufenthalt gründlich von Ihrer Schule beraten lassen.
24
Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien
8. Anhang
25
Eine vollständige Kurswahl könnte wie obenstehend aussehen. Falls Sie Ihre eigene Kurswahl durchführen
möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf der Internetseite des Landesschülerbeirats unter wwwwww..llssbbrr..ddee in der
Rubrik “Downloads” im Ordner “Software” eine solche Kurswahl durchzuführen.
Kernkompetenzfach
Profilfach
Deutsch Deutsch Deutsch
Mathematik Mathematik Mathematik
Englisch
Französisch
Französisch
Physik
Latein
Physik
Neigungsfach Erdkunde Geschichte Chemie
Bildende Kunst oder Musik Bildende Kunst Musik Bildende Kunst
Religionslehre oder Ethik Religionslehre Religionslehre Ethik
Sport Sport Sport Sport
Natur-
wissen-
schaften
aus
Biologie
Chemie
Physik
Biologie
Physik
Chemie
in Kombi-
nation
Geschichte
Erdkunde
Gemein-schafts-kunde
Wahlbereich
Geschichte
GK GK
Psychologie Informatik Besondere Lernleistung
Informatik Philosophie
Gesamtstundenzahl
pro Halbjahr38 36 34 36 32 32 32 32 35 35 30 30
GK GK GK GK
Erdkunde Erdkunde
Geschichte
8.3 WAHLBEISPIELE:
Lars Ina Yassin
Diesem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kultus-
ministeriums über die Jahrgangsstufen1) 1 und 2 so-
wie über die Abiturprüfung an beruflichen Gymna-
sien (BGVO)“ in der jeweils gültigen Fassung zu
Grunde. IInnssooffeerrnn iisstt ddeerr vvoorrlliieeggeennddee LLeeiittffaaddeenn eeiinnee
IInnffoorrmmaattiioonnsssscchhrriifftt,, ddiiee nniicchhtt ddiiee vveerrbbiinnddlliicchhee
RReecchhttssqquueellllee iisstt..
Das berufliche Gymnasium Baden-Württemberg be-
reitet auf das Studium an einer Hochschule und in
besonderer Weise auf die Berufswelt vor. Es ist da-
her in verschiedene Richtungen gegliedert. Sie
zeichnen sich jeweils durch einen berufsbezogenen
Fächerkanon aus. Das berufliche Gymnasium Baden-
Württemberg umfasst folgende Richtungen:
• agrarwissenschaftliche Richtung (AG)
• biotechnologische Richtung (BTG)
• ernährungswissenschaftliche Richtung (EG)
• sozialpädagogische Richtung (SG)
an einigen wenigen Standorten• technische Richtung (TG)
• wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG),
darunter ein Abendgymnasium in Radolfzell.
Das berufliche Gymnasium Baden-Württemberg ist
ein Gymnasium der Aufbauform. Es umfasst die
gymnasiale Oberstufe mit der Eingangsklasse und
den Jahrgangsstufen 1 und 2.
Das an fünf Schulen des Landes eingerichtete beruf-
liche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG) be-
ginnt bereits mit der Klasse 8.
Am beruflichen Gymnasium kann erworben werden:
• die allgemeine Hochschulreife
(mit zwei Fremdsprachen) oder• der schulische Teil der Fachhochschulreife unter
bestimmten Voraussetzungen nach der Jahrgangs-stufe 1 (zum Erwerb der Fachhochschulreife sieheim Übrigen Seite 24).
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
26
Die gymnasiale Oberstufe an beruflichen Gymnasien
1) Abkürzung: Jgstufe/n
Stundentafel und Stundenplan gelten für alle Schü-
lerinnen und Schüler in gleicher Weise. Die Noten
werden in den herkömmlichen Notenstufen eins bis
sechs erteilt.
Der Eingangsklasse (bisher Klasse 11) an den beruf-
lichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform
wächst eine erweiterte Aufgabe zu. Die Schülerin-
nen und Schüler kommen aus verschiedenen Schul-
arten in das berufliche Gymnasium. Daher muss
zunächst ihr Wissensstand angeglichen werden (Ge-
lenkfunktion). Darüber hinaus bereitet die Ein-
gangsklasse auf die Jahrgangsstufen 1 und 2 vor. In
besonderen Informationsveranstaltungen werden Sie
mit dem Aufbau, den Anforderungen und den Lehr-
plänen der Oberstufe vertraut gemacht. Ihnen wer-
den die Wahlmöglichkeiten und die zu beachtenden
Bedingungen eingehend erläutert, vor allem werden
Sie in die Arbeitsweise in den Kursen eingeführt.
Spätestens zu Beginn der Eingangsklasse erfahren
Sie die Bedingungen zum Erwerb der allgemeinen
Hochschulreife. Diese Bedingungen sind unter-
schiedlich, je nachdem, welche Vorkenntnisse Sie in
einer zzwweeiitteenn FFrreemmddsspprraacchhee mitbringen.
Die Stundentafel ist gegliedert in den Pflichtbereich
sowie den Wahlpflichtbereich und den Wahlbereich
entsprechend dem Schulangebot. Bei den Wahl-
pflicht- und den Wahlfächern ist zu beachten, dass
die Wahl als Kursfach in den Jahrgangsstufen 1 und
2 davon abhängt, ob Sie bereits in der Eingangsklasse
am Unterricht teilgenommen haben.
Für alle Fragen, die die Oberstufe betreffen, stehen
Ihnen Oberstufenberater und Oberstufenberaterin-
nen beziehungsweise die Schulleitung zur Verfügung.
Für den Übergang nach Jahrgangsstufe 1 ist das Ver-
setzungszeugnis am Ende der Eingangsklasse erfor-
derlich.
Die mit der Eingangsklasse abgeschlossenen Fächer
sowie die im Versetzungszeugnis in diesen Fächern
erreichten Noten werden im Zeugnis der Hoch-
schulreife aufgeführt (ohne Anrechnung auf die Ge-
samtqualifikation).
27
1. Eingangsklasse (bisher Klasse 11)
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
28
Mit der zweiten Pflichtfremd-sprache in den Klassen 7 bis 10** sind die Voraussetzungenzum Erwerb der allgemeinenHochschulreife erfüllt.
Informationen zum Unterrichtsbesuch einer zweiten Fremdsprache am beruflichen Gymnasium zum Erwerb der all-
gemeinen Hochschulreife aus dem Angebot der Schule
Schüler/in
Herkunft Vorkenntnisse in der
zweiten Fremdsprache
Realschule
Wahlpflichtfach Englisch mitUnterricht in den Klassen 7 bis10: Mit der zweiten Pflichtfremd-sprache in den Klassen 7 bis 10sind die Voraussetzungen zumErwerb der allgemeinen Hoch-schulreife erfüllt.
Kein oder kein ausreichender Unterricht in einer zweitenFremdsprache (zum BeispielArbeitsgemeinschaft).
Kein oder kein ausreichender Unterricht in einer zweitenFremdsprache (zum BeispielArbeitsgemeinschaft).
Unterricht in Französisch oderSpanisch als zweite Pflicht-fremdsprache.
Unterricht in Französisch alszweite Pflichtfremdsprache.
Unterricht in Latein als zweitePflichtfremdsprache.
Berufsfach-oderBerufsauf-bauschule
SechsjährigesWirtschafts-gymnasium
Gymnasiumin Aufbauformmit Heim (sechsjähriger Aufbauzug)
Gymnasium
Unterrichtsbesuch in einer zweiten Fremdsprache* (in der Eingangsklasse versetzungsrelevant)Niveau A: weitergeführte FremdspracheNiveau B: neu beginnende Fremdsprache
Niveau B wahlweise Französisch (bei Englisch als Pflichtfremdsprache ander Realschule), Italienisch, Russisch, Spanisch in der Eingangsklasseund in den Jahrgangsstufen 1 und 2.
Niveau B wahlweise Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch in derEingangsklasse und in den Jahrgangsstufen 1 und 2.
Fortführung der zweiten Pflichtfremdsprachein Niveau A in der Eingangsklasse.
Fortführung der zweiten Pflichtfremdsprachein Niveau A in der Eingangsklasse.
Niveau B wahlweise Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch in derEingangsklasse und in den Jahrgangsstufen 1 und 2.
FreiwilligerBesuch von Niveau A in der fortgeführten Fremdsprache
oder
freiwilligerBesuch von Niveau B in einer neu beginnenden Fremdsprache(Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch).
FreiwilligerBesuch von Niveau A in der weitergeführten Fremdsprache
oder
freiwilligerBesuch von Niveau B in einer neu beginnenden Fremdsprache(Italienisch, Spanisch, Russisch).
Wahlpflichtfach Französischmit Unterricht in den Klassen 7bis 10: Mit der zweiten Pflicht-fremdsprache in den Klassen 7bis 10 sind die Voraussetzungenzum Erwerb der allgemeinenHochschulreife erfüllt.
FreiwilligerBesuch von Niveau A in der weitergeführten Fremdsprache
oder
freiwilligerBesuch von Niveau B in einer neu beginnenden Fremdsprache(Italienisch, Spanisch, Russisch).
*Die Zuweisung in Niveau A (weitergeführte Fremdsprache) und Niveau B (neu beginnende Fremdsprache) erfolgt durch die Schule entsprechend den Vorkenntnissen der Schülerin oder des Schülers. Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprachen der Klassen 7 bis 10 der Realschule oder des Gymnasiums können nur auf Niveau A weitergeführt werden.
** Für Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges (G8) sind die Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hoch-schulreife erfüllt, wenn versetzungserheblicher Unterricht in vier aufeinander folgenden Schuljahren in der zweiten Fremdsprache nachgewiesen wird.
Das Unterrichtsangebot der Jahrgangsstufen 1 und 2
umfasst einen Pflicht- und einen Wahlbereich.
Der Pflichtbereich erstreckt sich auf drei Fächergrup-
pen (die Aufgabenfelder) sowie auf das Fach Sport.
Es werden folgende Aufgabenfelder unterschieden
(siehe Seite 32):
1. das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgaben-
feld (AF l),
2. das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld
(AF ll),
3. das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische
Aufgabenfeld (AF lll).
Durch die verbindliche Belegung von Fächern in
den drei Aufgabenfeldern sowie des Faches Sport
sichern Sie sich eine breite Grundbildung und ver-
meiden eine einseitige Ausbildung.
Das Unterrichtsangebot des Wahlbereichs tritt
ergänzend zu dem des Pflichtbereichs. Die Fächer
des Wahlbereichs dienen am beruflichen Gymna-
sium der berufsorientierten Schwerpunktbildung.
Die Unterrichtsfächer der Jahrgangsstufen 1 und 2
werden in Kursen angeboten (Kurssystem). Ein
Kurs dauert ein halbes Schuljahr. In den meisten
Fächern, die an einer Schule unterrichtet werden,
werden in den Jahrgangsstufen 1 und 2 vier Kurse
durchgehend angeboten. Die Kurse sollen in wis-
senschaftliche Methoden, Fragestellungen und
Denkweisen einführen und erweiterte Kenntnisse
vermitteln.
Diese Organisationsform des Unterrichts führt teil-
weise zur Aufgabe des festen Klassenverbandes.
Neben der Klassengemeinschaft entstehen Gruppie-
rungen von Schülerinnen und Schülern, die durch
die gemeinsame Fächerwahl bedingt sind.
Innerhalb von Rahmenbedingungen wählen Sie die
Unterrichtsfächer, welche Sie in einzelnen Kursen
belegen. Insofern beeinflussen Sie auch Ihren
Stundenplan selbst. Bereits am Ende der Eingangs-
klasse müssen Sie sich überlegen, welche Fächer für
Sie als Prüfungsfächer in Betracht kommen. Im Lau-
fe der Jahrgangsstufe 1 werden Sie sich dann über
die endgültige Prüfungsfächerkombination im Kla-
ren sein müssen. Sowohl bei der Wahl der Unter-
richtsfächer als auch bei der Entscheidung für die
Prüfungsfächer stehen Ihnen Oberstufenberater und
Oberstufenberaterinnen unterstützend zur Seite.
Auch besteht die Möglichkeit, dass verschiedene
Gymnasien (insbesondere in Schulzentren) mitein-
ander kooperieren, um ein möglichst breites Kurs-
angebot sicherzustellen.
29
2. Jahrgangsstufen 1 und 2
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
30
Richtung Profilfach
Agrarwissenschaftlich AG Agrarbiologie AF III
Biotechnologisch BTG Biotechnologie AF III
Ernährungswissenschaftlich EG Ernährungslehre mit Chemie AF III
Sozialpädagogisch SG Pädagogik und Psychologie AF II
Wirtschaftswissenschaftlich WG Wirtschaft AF II
Technik AF III
Technisch TG Informationstechnik AF III
Gestaltungs- und Medientechnik AF III
2 .1 PROFILFÄCHER – KERNKOMPETENZ-
FÄCHER
Sie belegen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 die vier
zeitlich aufeinander folgenden Kurse in dem sechs-
stündigen richtungsbezogenen PPrrooffiillffaacchh und in den
vierstündigen KKeerrnnkkoommppeetteennzzffääcchheerrnn. Kernkompe-
tenzfächer sind MMaatthheemmaattiikk,, DDeeuuttsscchh und FFrreemmdd--
sspprraacchheenn (weitergeführte und neu beginnende Fremd-
sprache).
Das sechsstündige Profilfach ist bei jeder Richtung
des beruflichen Gymnasiums spezifisch ausgestaltet
und verbindlich festgelegt:
2.2 ZWEIFACH GEWERTETE KURSE
DDaass PPrrooffiillffaacchh wwiirrdd zzwweeiiffaacchh ggeewweerrtteett (siehe Ziffer
2.1). EEiinn wweeiitteerreess FFaacchh aus den Fächern der schriftli-
chen Prüfung wird ebenfalls zweifach gewertet.
Hierbei muss es sich um eines der sscchhrriiffttlliicchh ggeepprrüüff--
tteenn KKeerrnnkkoommppeetteennzzffääcchheerr handeln, nämlich: Mathe-
matik, Deutsch oder weitergeführte Fremdsprache
(Niveau A).
Zweifach gewertetes
Kernkompetenzfach:
AF I Deutsch oderEnglisch A oderFranzösisch A oder Spanisch A oder
AF III Mathematik
Jgstufe 1
44444
Jgstufe 2
44444
Erläuterung:
AF I: sprachlich-literarisch-künstlerisches AufgabenfeldAF II: gesellschaftswissenschaftliches AufgabenfeldAF III: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Wochenstunden
31
Aufgabenfelder
Aufgabenfeld I (AF I):
sprachlich-literarisch-künstlerischesAufgabenfeld
Aufgabenfeld II (AF II):
gesellschafts-wissenschaftlichesAufgabenfeldohne Zuordnung zueinem AufgabenfeldAufgabenfeld III (AF III):
mathematisch-naturwissenschaftlich-technischesAufgabenfeld
Aufgabenfeld II (AF II):
gesellschafts-wissenschaftlichesAufgabenfeld
ohne Zuordnung zueinem Aufgabenfeld
Richtung
des beruflichen
Gymnasiums
gemeinsam für alle Richtungen
richtungsbezogen
DeutschEnglisch/Niveau A1
Französisch/Niveau A1
Spanisch/Niveau A1
Französisch/Niveau B1
Italienisch/Niveau B1
Spanisch/Niveau B1
Russisch/Niveau B1
Geschichte mitGemeinschaftskundeReligionslehrebeziehungsweise EthikSport
Mathematik (AG, BTG, EG, SG, WG)Mathematik (TG)Physik1
Physik1,3
Physik (TG)1,2
Chemie1
Chemie1,3
Chemie (BTG)Chemie (TG)1,2
Biologie1
Biologie1,3
Datenverarbeitung4
(AG, EG, SG, WG)Bioinformatik (BTG)Wirtschaftslehre (AG, BTG, EG, SG, TG)Wirtschaftsgeografie (WG)
Kurs aus Pflichtbereich Kurs aus Wahlbereich
LiteraturMusikBildende KunstProfilbezogenes Englisch5
Philosophie Seminarkurs
Physik (BTG)Physik (BTG, TG)Chemie (TG)
Biologie (TG)Biologie (TG)Biotechnologie (AG, EG)Sondergebiete derBiowissenschaften (BTG)Computertechnik (TG)
Kommunikation und Medien(SG)
LandwirtschaftlicheProduktionstechnik (AG)Agrar- und Umwelttechnologie (AG)Ergänzende Fertigungstechnik (TG)Ernährungsökologie (EG)Einführung in die Sozialpäda-gogik/Sozialarbeit (SG)
1
44444444
2
22
4
442
4+1424
4+1422
22
2
2
44444444
2
22
4
442
4+1422
4+1422
22
2
1
222
3
422
422
22
2
2
222
422
422
22
2
2
2
222222
2.3 KURSANGEBOT
Es können folgende Kurse in den jeweiligen Richtungen des beruflichen Gymnasiums angeboten werden:
Stundenpro Woche___________
Stufe
Stundenpro Woche___________
Stufe
} (AG, EG, SG, WG)
} (AG, SG, WG)
} (EG, SG, WG)
1 Zugleich Fächer des Wahlbereichs.2 Die zweite Zahl gibt die Wochenstunden für zusätzliche
Laborübungen an.3 Im Pflichtbereich nur möglich in Verbindung mit insgesamt vier
Kursen DV in den Jahrgangsstufen 1 und 2.4 In Jahrgangsstufe 2 als Fach des Pflichtbereichs nur in Verbindung
mit insgesamt vier Kursen einer zweistündigen Naturwissenschaft.5 Für Schülerinnen und Schüler, die Englisch A nach der
Eingangsklasse abwählen.
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
32
Sie müssen zunächst - unabhängig von der Wahl
Ihrer Prüfungsfächer - je nach Richtung des berufli-
chen Gymnasiums eine bestimmte Anzahl von Kur-
sen aus dem Pflichtbereich verbindlich belegen.
Beachten Sie bitte, dass Sie mindestens 25 einfach
gewertete Kurse besuchen müssen (zur Abrechnung
der Kurse in der Gesamtqualifikation siehe Seite 42
ff.). Die Pflichtbelegung können Sie folgender Über-
sicht entnehmen:
1 AG: 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie jeweils 4-stündig und DV in Jahrgangsstufe 1 oder 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie jeweils 2-stündig und DV in den Jahrgangsstufen 1 und 2 BTG: 4 Kurse im Fach Chemie (in Jahrgangsstufe 1 4-stündig und in Jahrgangsstufe 2 2-stündig)EG: 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Biologie jeweils 4-stündig und DV in Jahrgangsstufe 1 oder 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Biologie jeweils 2-stündig und DV in den Jahrgangsstufen 1 und 2SG: 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie jeweils 4-stündig und DV in Jahrgangsstufe 1 oder
4 Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie jeweils 2-stündig und DV in den Jahrgangsstufen 1 und 2WG: 4 Kurse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik jeweils 4-stündig und DV in Jahrgangsstufe 1 oder
4 Kurse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik jeweils 2-stündig und DV in den Jahrgangsstufen 1 und 22 4-stündig oder 2-stündig3 4 Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie4 Die zweite Zahl gibt die Wochenstunden für zusätzliche Laborübungen an.
verpflichtend zu belegende Kurse
• im sprachlich-literarisch-künstlerischenAufgabenfeld (AF I):- Deutsch- Fremdsprache / Niveau A oder Niveau B
• im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (AF II):- Geschichte mit Gemeinschaftskunde- Religionslehre beziehungsweise Ethik- Wirtschaftslehre- Wirtschaftsgeografie
• im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (AF III):- Mathematik- Physik- Chemie- Biologie- Datenverarbeitung- Bioinformatik
• Sport
44
222-
44/22
4/22
-2-2
44
444-
4-
41
--44
AG BTG EG SG TG WG
Anz
ahl
Kur
se
Wo
che
n-
stu
nd
en
Anz
ahl
Kur
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n-
stu
nd
en
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Anz
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Anz
ahl
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se
Wo
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stu
nd
en
Anz
ahl
Kur
se
Wo
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stu
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en
44
222-
4-
4/2--22
44
222-
44/22
-4/22
2-2
44
222-
44/22
4/22
4/22
2-2
44
222-
44+14
4+14
---2
44
22-2
44/22
4/22
4/22
2-2
2.4 PFLICHTBELEGUNG
{
44
444-
4
8/61
-4
{
44
444-
4
8/61
-4
44
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4
8/61
-4
{ {
44
444-
4
43
---4
{
44
444-
4
8/61
-4
33
- Bei der Wahl einer zweiten Fremdsprache als Prü-fungsfach gelten besondere Bestimmungen je nach-dem, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen. Der Un-terricht in diesem Fach muss in jedem Fall in der Ein-gangsklasse besucht worden sein.
- Musik und Bildende Kunst können wie andereFächer aus dem Wahl(pflicht)bereich nur dann alsfünftes Prüfungsfach gewählt werden, wenn derUnterricht durchgängig ab der Eingangsklasse in die-sen Fächern besucht wurde.
- Religionslehre kann nur dann als Prüfungsfach ge-wählt werden, wenn Sie in der Eingangsklasse amReligionsunterricht teilgenommen oder in einerÜberprüfung zu Beginn der Jahrgangsstufe 1 durchden/die Fachlehrer/in des Kurses Religionslehre ent-sprechende Kenntnisse nachgewiesen haben.
- Ethik kann nur dann als Prüfungsfach gewählt wer-den, wenn Sie in der Eingangsklasse am Ethikunter-richt teilgenommen oder in einer Überprüfung zuBeginn der Jahrgangsstufe 1 durch den/die Fachleh-rer/in des Kurses Ethik entsprechende Kenntnissenachgewiesen haben.
- Geschichte mit Gemeinschaftskunde kann alsviertes oder fünftes Prüfungsfach gewählt werden.
- Sport kann als fünftes Prüfungsfach gewählt wer-den. Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prü-fung und einem fachpraktischen Teil (siehe S. 17,Ziffer 6.1). Näheres regeln die Durchführungsbestimmungenfür die Abiturprüfung im Fach Sport.
- Das vierte oder fünfte Prüfungsfach kann unter be-stimmten Voraussetzungen durch die Einbringungeiner besonderen Lernleistung ersetzt werden.
• Mit der Note „ungenügend“ (null Punkte) bewer-tete Kurse gelten als nicht besucht.
• Die vier Pflichtfremdsprachen-Kurse Niveau Aoder B sind in derselben Fremdsprache in den Jahr-gangsstufen 1 und 2 zu besuchen.
• Im Fach Literatur und Philosophie können nurzwei Kurse besucht werden.
• Im Bereich der Naturwissenschaften sind die vor-geschriebenen Kurse in einer der möglichen Natur-wissenschaften zu belegen.Im Fach Datenverarbeitung (AG,EG,SG,WG) sind diezwei Kurse der Jahrgangsstufe 1 zu belegen, wennin Jahrgangsstufe 1 und 2 eine vierstündige Natur-wissenschaft belegt wird. Bei Belegung einer zwei-
stündigen Naturwissenschaft in der Jahrgangsstu-fe 1 und 2 sind in der Datenverarbeitung die vier Kur-se der Jahrgangsstufe 1 und 2 zu belegen.
• In den vier Halbjahren der Jahrgangsstufen 1 und2 können Sie innerhalb des Fächerangebots der je-
weiligen Schule weitere Kurse belegen (Wahl-
kurse).
• Wenn Sie hinsichtlich der zweiten Fremdsprache
noch nicht den für die Zuerkennung der allgemei-
nen Hochschulreife erforderlichen Unterricht be-sucht haben, müssen Sie ihn im Wahlpflichtbereichder Eingangsklasse und im Pflichtbereich der Jahr-gangsstufen nachholen.
Im Einzelnen gelten an den beruflichen Gymnasien für die Wahl des vierten und fünften Prüfungs-
faches sowie für die Kursbelegung noch folgende Bedingungen:
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
34
2.5 BESONDERE LERNLEISTUNG
(SIEHE SEITE 19 FF)
Für die Durchführung von Seminarkursen an beruf-
lichen Gymnasien gilt:
• Im Rahmen des schulischen Unterrichtsangebotes
können Sie eine besondere Lernleistung wählen, die
aus der Teilnahme an zwei halbjährigen, in der Regel
dreistündigen Kursen der beiden ersten Schulhalbjah-
re mit fächerübergreifender Themenstellung besteht.
Die Themenstellung des Kurses soll sich am Profil
des jeweiligen beruflichen Gymnasiums orientieren.
• Im Rahmen des Seminarkurses fertigen Sie einzeln
oder in Gruppen bis zum Ende des zweiten Halb-
jahres über die Beiträge zum Seminarkurs, über das
methodische Vorgehen und die Ergebnisse sowie
über das Gesamtergebnis des Seminarkurses eine
sscchhrriiffttlliicchhee DDookkuummeennttaattiioonn an. Bei Gruppenarbei-
ten müssen Ihre jeweiligen individuellen Schüler-
leistungen erkennbar sein.
• Der Seminarkurs wird am Ende des zweiten Halb-
jahres mit einem Kolloquium abgeschlossen. Hierzu
können auch Gruppen von Schülerinnen/Schülern
gebildet werden. Das Kolloquium dauert pro Schü-
ler und Schülerin etwa 20 bis 30 Minuten. Die
Schulleitung kann im Benehmen mit den Fachlehr-
kräften und mit Zustimmung der betroffenen Schü-
ler und Schülerinnen Lehrkräfte der Schule sowie
Schülerinnen/Schülern der Eingangsklasse und der
beiden Jahrgangsstufen als Zuhörer zulassen.
• Statt der Teilnahme am Seminarkurs können Sie
auch eine dem oberstufen- und abiturgerechten An-
forderungsprofil entsprechende geeignete Arbeit aus
einem WWeettttbbeewweerrbb einbringen.
• Unter gleichgewichtiger Berücksichtigung der je-
weils in den einzelnen Kursen, der Dokumentation
und dem Kolloquium erzielten Leistungen wird eine
GGeessaammttnnoottee ermittelt. Bringen Sie statt des Seminar-
kurses eine Wettbewerbsleistung ein, wird die Ge-
samtnote unter Berücksichtigung der Dokumenta-
tion, des Kolloquiums und gegebenenfalls einer prak-
tischen Leistung gebildet (siehe Seite 20, Ziffer 6.3.2).
• Sie können die besondere Lernleistung unter be-
stimmten Voraussetzungen auf das vviieerrttee PPrrüüffuunnggss--
ffaacchh der schriftlichen Prüfung, sofern dieses nicht
zweifach gewertet wird, oder die mmüünnddlliicchhee PPrrüüffuunngg
anrechnen lassen, wenn Ihre besondere Lernleistung
mit mindestens fünf Punkten (einfache Wertung)
bewertet wurde.
• Wenn Sie die besondere Lernleistung nicht auf das
vierte Prüfungsfach oder die mündliche Prüfung
anrechnen lassen, dann besteht statt desssen die
Möglichkeit, die in der besonderen Lernleistung
erzielten Punkte in zweifacher Wertung (also maxi-
mal 30 Punkte) im ersten Block anrechnen zu lassen.
Voraussetzungen für die Anrechnung auf ein schrift-
liches Prüfungsfach:
• Der fachliche Schwerpunkt weist Profilbezug auf.
• Die besondere Lernleistung kann eindeutig einem
Fach zugeordnet werden, das als schriftliches Prü-
fungsfach hätte gewählt werden können.
Wird die besondere Lernleistung angerechnet, gilt
sie insoweit als Prüfungsfach. Lassen Sie die beson-
dere Lernleistung anrechnen, sind Sie bei der An-
rechnung als schriftliche Prüfungsleistung von der
Pflicht zur schriftlichen Prüfung im vierten Prü-
fungsfach oder bei der Anrechnung als mündliche
Prüfungsleistung von der Pflicht zur Prüfung im
mündlichen Prüfungsfach befreit.
Die vorgeschriebene Prüfung in einer Fremdsprache
(WG, SG) kann nicht durch eine besondere Lern-
leistung ersetzt werden.
Die Anrechnung der besonderen Lernleistung auf die
Prüfung bedeutet jedoch nicht, dass zugleich auch die
Verpflichtung, Kurse bestimmter Fächer im Rahmen
der Gesamtqualifikation anzurechnen (hierzu S. 42 f.),
entfällt. Soweit eine solche Anrechnungspflicht be-
steht, sind die entsprechenden Kurse auch dann
anzurechnen, wenn eines der betroffenen Fächer zu-
nächst als Prüfungsfach gewählt war, der Prüfling
dann jedoch auf Grund der Anrechnung der besonde-
ren Lernleistung von der Prüfung befreit wurde.
Beispiel: In allen beruflichen Gymnasium sind in der
Regel 4 Kurse des Faches Geschichte mit Gemein-
schaftskunde verpflichtend im Rahmen der Gesamt-
qualifikation anzurechnen. Ist Geschichte mit Ge-
meinschaftskunde Prüfungsfach, sind drei Kurse im
ersten und ein Kurs im dritten Block der Gesamt-
qualifikation anzurechnen; ist Geschichte mit Ge-
meinschaftskunde nicht Prüfungsfach, sind die vier
Kurse im ersten Block der Gesamtqualifikation an-
zurechnen. Wenn nun Geschichte mit Gemein-
schaftskunde zunächst z. B. als viertes schriftliches
Prüfungsfach gewählt wurde, die Prüfung dann je-
doch entfiel, weil die besondere Lernleistung auf das
vierte schriftliche Prüfungsfach angerechnet wurde,
sind die Kurse des Faches Geschichte mit Gemein-
schaftskunde zwar nicht mehr als Kurse eines Prü-
fungsfaches in die Anrechnung einzubeziehen – die
Prüfung ist entfallen – sie sind aber dennoch (im
ersten Block der Gesamtqualifikation) anzurechnen,
weil für sie die erwähnte zusätzliche eigene Anrech-
nungsverpflichtung besteht, die dann ihre Wirkung
entfaltet, wenn die jeweiligen Kurse nicht bereits als
Kurse eines Prüfungsfaches angerechnet werden.
35
3. Abiturprüfung
Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Ober-
stufe. Sie findet in der zweiten Hälfte der Jahrgangs-
stufe 2 statt. In der Abiturprüfung werden Sie in ffüünnff
FFääcchheerrnn geprüft.
Die schriftliche Prüfung erfolgt in vier Fächern:
• in allen Richtungen im jeweiligen Profilfach und in
Mathematik;
• in allen Richtungen in Deutsch oder der Fremd-
sprache Niveau A;
• im SG und WG in einer Fremdsprache A, wenn
nicht die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache
Niveau A oder Niveau B abgelegt wird;
• sowie in einem weiteren von Ihnen zu benennen-
den vierten schriftlichen Prüfungsfach.
Die mmüünnddlliicchhee PPrrüüffuunngg erstreckt sich auf das ge-
wählte fünfte Prüfungsfach. Im SG und WG muss
das eine Fremdsprache sein, wenn die Fremdsprache
Niveau A nicht schriftliches Prüfungsfach ist.
Darüber hinaus können Sie auch weitere Fächer der
schriftlichen Prüfung als mündliche Prüfungen be-
nennen beziehungsweise kann dies vom Vorsitzen-
den des Prüfungsausschusses festgelegt werden.
Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung
durchgeführt und dauert in der Regel 2200 MMiinnuutteenn je
Prüfungsfach und Prüfling.
Das vierte schriftliche oder das fünfte mündliche
Prüfungsfach kann unter bestimmten Bedingungen
(siehe S. 34) durch eine besondere Lernleistung er-
setzt werden.
Für die einzelnen Richtungen des beruflichen Gym-
nasiums sind mögliche Kombinationen von Prü-
fungsfächern auf den Seiten 36 bis 41 dargestellt.
HINWEIS
Für das Abitur 2009 ist mit folgenden Änderungen
der Abiturverordnung berufliche Gymnasien
(BGVO) zu rechnen:
• Im Block 1 werden im Fach Sport nicht mehr wie
bisher nur drei Kurse, sondern vier Kurse anrechen-
bar sein.
• Die besondere Lernleistung kann, sofern mit ihr
nicht die Prüfung im vierten schriftlichen Prüfungs-
fach oder die mündliche Prüfung (fünftes Prüfungs-
fach) ersetzt wird, in Block 1 der Gesamtqualifikation
mit doppelter Wertung, d.h. höchstens 30 Punkten,
angerechnet werden.
• Die Vorgaben für die Abiturprüfung am WG und
am SG werden geändert und hierdurch weitere
Möglichkeiten für die Wahl der Prüfungsfächer
eröffnet.
Die genannten Änderungen sind in diesem Leit-
faden bbeerreeiittss bbeerrüücckkssiicchhttiiggtt.
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
36
AF III: Agrarbiologie1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)
2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.
BERUFLICHES GYMNASIUM DER AGRARWISSENSCHAFTLICHEN RICHTUNG (AG)
Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren
(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-
gebenen Richtwertsystems möglich ist.)
AF III: Mathematik
AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre
AF I
Englisch A oder Französisch A oderSpanisch AAF III
Physik oder Chemie oder Biotechnologie
AF I
Deutsch oder weitere Fremdsprache AAF III
Physik oder Chemie oderBiotechnologie
AF II
Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre
5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.
AF I
Bildende Kunst oder Musik oderEnglisch A, Französisch Aoder Spanisch A, Französisch B, Spanisch B, Italienisch Boder Russisch BAF II
Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder WirtschaftslehreAF III
Physik oder Chemieoder Datenverarbeitungoder Biotechnologie
Sport1
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oderWirtschaftslehre
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oderWirtschaftslehre
AF I
Bildende Kunst oderMusik oder Deutschoder weitere Fremd-sprache A oder Französisch B, Spanisch B, Italienisch Boder Russisch BAF II
Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder WirtschaftslehreAF III
Physik oder Chemieoder Datenverarbeitungoder Biotechnologie
Sport1
1 siehe Seite 33
37
AF III: Biotechnologie1. Prüfungsfach:
Profilfach (schriftlich geprüft)
2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.
BERUFLICHES GYMNASIUM DER BIOTECHNOLOGISCHEN RICHTUNG (BTG)
Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren
(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-
gebenen Richtwertsystems möglich ist.)
AF III: Mathematik
AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre
AF I
Englisch A oder Französisch A oderSpanisch AAF III
Chemie oder Physik
AF I
Deutsch oder weitere Fremdsprache AAF III
Chemie oder Physik
AF II
Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oderWirtschaftslehre
5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.
AF I
Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A,Französisch A, Spanisch A oder Französisch B, Spanisch B, Italienisch B oder Russisch BAF II
Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Religionslehre oder Ethikoder WirtschaftslehreAF III
Chemie oder Physikoder Bioinformatik oderSondergebiete der Bio-wissenschaftenSport1
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre
AF II
Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Reli-gionslehre oder Ethikoder Wirtschaftslehre
AF I
Bildende Kunst oder Musik oder Deutschoder weitere Fremd-sprache A oder Französisch B, Spanisch B, Italienisch B oder Russisch BAF II
Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Reli-gionslehre oder Ethikoder WirtschaftslehreAF III
Chemie oder Physikoder Bioinformatik oderSondergebiete der Bio-wissenschaftenSport1
1 siehe Seite 33
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
38
AF III: Ernährungslehre mit Chemie1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)
2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.
BERUFLICHES GYMNASIUM DER ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFTLICHEN RICHTUNG (EG)
Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren
(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-
gebenen Richtwertsystems möglich ist.)
AF III: Mathematik
AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre
AF I
Englisch A oder Französisch A oderSpanisch AAF III
Physik oder Biologie oder Biotechnologie
AF I
Deutsch oder weitere Fremdsprache AAF III
Physik oder Biologie oder Biotechnologie
AF II
Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre
5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.
AF I
Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A,Französisch A oderSpanisch A oder Französisch B, Spanisch B, Italienisch Boder Russisch BAF II
Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Re-ligionslehre oder Ethikoder Wirtschaftslehre AF III
Physik oder Biologieoder Datenverarbeitungoder Biotechnologie
Sport1
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre
AF I
Bildende Kunst oderMusik oder Deutschoder weitere Fremd-sprache A oder Franzö-sisch B, Spanisch B,Italienisch B oderRussisch BAF II
Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Reli-gionslehre oder Ethikoder Wirtschaftslehre AF III
Physik oder Biologieoder Datenverarbeitungoder Biotechnologie
Sport1
1 siehe Seite 33
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik AF III
Chemie oderPhysik oder Biologie
AF I
Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1
AF I
Deutsch oder weitere Fremdsprache A1
AF II
Geschichte mit Gemeinschaftskunde oderReligionslehre oder Ethik AF III
Chemie oder Physik oder Biologie
AF I
Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oderRussisch B1
AF I
Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A1
oder Französisch A1 oderSpanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oderRussisch B1
AF II
Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Religionslehre oder Ethikoder Kommunikationund MedienAF III
Chemie oder Physikoder Biologie oderDatenverarbeitungSport2
AF I
Bildende Kunst oder Musik oder Deutsch oderEnglisch A1 oder Französisch A1 oder Spanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1
oder Italienisch B1 oder Russisch B1
AF II
Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik oder Kommunikation und MedienAF III
Chemie oder Physik oder Biologie oderDatenverarbeitung
Sport2
2 siehe Seite 33
39
AF II: Pädagogik und Psychologie1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)
2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.
BERUFLICHES GYMNASIUM DER SOZIALPÄDAGOGISCHEN RICHTUNG (SG)
Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren
(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-
gebenen Richtwertsystems möglich ist.)
AF III: Mathematik
AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A1
5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.
1 Die verbindlich vorgeschriebene Fremdsprache kann nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
40
AF III: Technik oder Gestaltungs- und Medientechnik oder Informationstechnik1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)
2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.
BERUFLICHES GYMNASIUM DER TECHNISCHEN RICHTUNG (TG)
Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren
(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-
gebenen Richtwertsystems möglich ist.)
AF III: Mathematik
AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik
AF I
Englisch A oder Französisch A oderSpanisch AAF III
Chemie oder Physik oder Biologie
AF I
Deutsch oder weitere Fremdsprache AAF III
Chemie oder Physik oder Biologie
AF II
Geschichte mit Ge-meinschaftskunde oderReligionslehre oder Ethik
5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.
AF I
Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A,Französisch A oderSpanisch A oder Franzö-sisch B, Spanisch B,Italienisch B oderRussisch BAF II
Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Re-ligionslehre oder Ethik AF III
Chemie oder Physik oder Biologie oderComputertechnik
Sport1
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik
AF I
Bildende Kunst oderMusik oder Deutschoder weitere Fremd-sprache A oder Franzö-sisch B, Spanisch B,Italienisch B oderRussisch BAF II
Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Reli-gionslehre oder Ethik AF III
Chemie oder Physik oder Biologie oderComputertechnik
Sport1
1 siehe Seite 33
AF II
Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder EthikAF III
Chemie oderPhysik oder Biologie
AF I
Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1
AF I
Deutsch oder weitere Fremdsprache A1
AF II
Geschichte mit Gemeinschaftskunde oderReligionslehre oder Ethik AF III
Chemie oder Physik oder Biologie
AF I
Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oderRussisch B1
AF I
Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oderRussisch B1
AF II
Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik AF III
Chemie oder Physikoder Biologie oderDatenverarbeitungSport2
AF I
Bildende Kunst oder Musik oder Deutsch oderEnglisch A1 oder Französisch A1 oder Spanisch A1
oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oder Russisch B1
AF II
Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik AF III
Chemie oder Physik oder Biologie oderDatenverarbeitung
Sport2
2 siehe Seite 33
41
AF II: Wirtschaft1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)
2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)
4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.
BERUFLICHES GYMNASIUM DER WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHEN RICHTUNG (WG)
Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren
(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-
gebenen Richtwertsystems möglich ist.)
AF III: Mathematik
AF I: Fremdsprache A1AF I: Deutsch
5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.
2 siehe Seite 331 Die verbindlich vorgeschriebene Fremdsprache kann nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.
5. Gesamtqualifikation
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
42
4. Leistungsbewertung
Im sseecchhssssttüünnddiiggeenn PPrrooffiillffaacchh müssen Sie in jedem
Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 1 und im ersten
Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 2 mmiinnddeesstteennss drei
Klausuren und im zweiten Schulhalbjahr der Jahr-
gangsstufe 2 mmiinnddeesstteennss zwei Klausuren schreiben.
In den vviieerrssttüünnddiiggeenn KKuurrsseenn müssen Sie in jedem
Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 1 und im ersten
Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 2 mmiinnddeesstteennss zwei
Klausuren und im zweiten Schulhalbjahr der Jahr-
gangsstufe 2 mmiinnddeesstteennss eine Klausur schreiben.
In den zzwweeiissttüünnddiiggeenn KKuurrsseenn (außer im Fach Sport)
müssen Sie in jedem Schulhalbjahr mmiinnddeesstteennss eine
Klausur pro Fach schreiben.
Neben den Klausuren müssen Sie aannddeerree gglleeiicchhwweerr--
ttiiggee LLeeiissttuunnggssnnaacchhwweeiissee erbringen, die sich insbe-
sondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte, dar-
unter auch experimentelle Arbeiten im naturwissen-
schaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebe-
nenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen
Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere
Präsentationen beziehen. Zu diesen Leistungen sind
Sie im Laufe der Jahrgangsstufen in mmiinnddeesstteennss ddrreeii
FFääcchheerrnn vveerrppfflliicchhtteett..
Im Verlauf der ersten drei Schulhalbjahre kann die
jeweilige Fachlehrkraft in den einzelnen Fächern je-
weils eine der Klausuren durch eine gleichwertige
Leistungsfeststellung ersetzen.
4.1 PUNKTESYSTEM UND NOTEN (SIEHE SEITE 10)
4.2. KLAUSUREN UND ANDERE LEISTUNGSNACHWEISE (Besonderheiten an beruflichen Gymnasien)
Im ersten Block müssen 22 einfach gewertete Kurse
(mehr als null Punkte) aus den Jahrgangsstufen 1
und 2 angerechnet werden. Unter diesen Kursen
dürfen hhööcchhsstteennss ffüünnff KKuurrssee mmiitt wweenniiggeerr aallss ffüünnff
PPuunnkktteenn sein. Insgesamt müssen Sie im ersten Block
mmiinnddeesstteennss 111100 PPuunnkkttee erreichen.
Unter den 22 anzurechnenden einfach gewerteten
Kursen müssen sein:
1. die Kurse der Jahrgangsstufe 1 und des ersten
Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 2 der drei einfach
gewerteten Prüfungsfächer; die Kurse im zweiten
Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 2 in diesen Fächern
werden im Rahmen der Abiturprüfung angerechnet;
2. je nach Richtung des beruflichen Gymnasiums,
ssoowweeiitt nniicchhtt dduurrcchh ddiiee ffüünnff PPrrüüffuunnggssffääcchheerr bbeerreeiittss
eeiinnggeebbrraacchhtt::
BESONDERHEITEN AN BERUFLICHEN GYMNASIEN
5.1 ERSTER BLOCK (EINFACH GEWERTETE KURSE)
43
ZAHL DER KURSE
5.2 ZWEITER BLOCK
(ZWEIFACH GEWERTETE KURSE)
Das PPrrooffiillffaacchh wird zzwweeiiffaacchh ggeewweerrtteett. EEiinn wweeiitteerreess
FFaacchh aus den Fächern der schriftlichen Prüfung wird
ebenfalls zweifach gewertet. Hierbei muss es sich um
ein sscchhrriiffttlliicchh ggeepprrüüfftteess KKeerrnnkkoommppeetteennzzffaacchh handeln.
Ihnen werden sechs zweifach gewertete Kurse der
Halbjahre 1/1 bis 2/1 angerechnet. Die in den zwei-
fach gewerteten Kursen des Halbjahres 2/2 erworbe-
nen Punkte werden im zweiten Block einfach gewer-
tet. Statt der einfach gewerteten Kurse im zweiten
Block können Sie auch die in einer FFaacchhaarrbbeeiitt aus
einem zweifach gewerteten Fach erzielten Punkte in
doppelter Wertung einbringen (siehe dazu Seite 44:
Ausgleichsregelung). Genaueres zur Facharbeit fin-
den Sie auf Seite 18.
Unter den zweifach gewerteten Kursen der Halb-
jahre 1/1 bis 2/1 dürfen hhööcchhsstteennss zzwweeii KKuurrssee mmiitt
wweenniiggeerr aallss ffüünnff PPuunnkktteenn (einfache Wertung) sein.
Im zweiten Block müssen zusammen mmiinnddeesstteennss 7700
PPuunnkkttee erreicht werden.
5.3 DRITTER BLOCK
(ABITURPRÜFUNGSBLOCK)
Teile des Abiturprüfungsblocks sind:
• jeweils die in der sscchhrriiffttlliicchheenn PPrrüüffuunngg erzielten
Punkte in dreifacher Wertung;
• die Punkte der mmüünnddlliicchheenn Prüfung in dreifacher
Wertung;
• die Punkte der beiden ddooppppeelltt ggeewweerrtteetteenn FFääcchheerr
des Halbjahres 2/2 in einfacher Wertung;
• die Punkte der ddrreeii eeiinnffaacchh ggeewweerrtteetteenn PPrrüüffuunnggss--
ffääcchheerr des Halbjahres 2/2 in einfacher Wertung.
In den fünf Prüfungsfächern müssen zusammen mmiinn--
ddeesstteennss 110000 PPuunnkkttee erreichtwerden.
Dabei müssen in zwei Prüfungsfächern, darunter
einem doppelt gewerteten Fach, mmiinnddeesstteennss jjee 2200
PPuunnkkttee erreicht werden (Anrechnung der besonde-
ren Lernleistung siehe Seite 34).
1 Die verpflichtend zu belegende Fremdsprache.2 Wenn die verbindlich einzubringenden Kurse die Anrechnung von Kursen in Religion und Ethik nicht mehr zulassen, können nach
Wahl des Schülers/der Schülerin bis zu zwei Kurse des Faches Geschichte mit Gemeinschaftskunde der ersten Jahrgangsstufe ersetzt werden.
3 AG: vier Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie, DV; davon mindestens zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie.BTG: vier Kurse in einem der Fächer Chemie und Bioinformatik; davon mindestens zwei Kurse Chemie.EG: vier Kurse in einem der Fächer Physik, Biologie, DV; davon mindestens zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Biologie.SG: vier Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie, DV; davon mindestens zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie oder Biologie.TG: vier Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie.WG: vier Kurse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik.
4 Anzurechnen ist ein Kurs nach den Anforderungen der zweiten Jahrgangsstufe nur für Schüler/innen, welche hinsichtlich der zweitenFremdsprache noch nicht den für die Zuerkennung der allgemeine Hochschulreife erforderlichen Unterricht besucht haben und als verpflichtend zu belegende und abzurechnende Fremdsprache die weitergeführte Fremdsprache gewählt haben.
FÄCHER
• Deutsch• Fremdsprache1 / Niveau A oder B• Geschichte mit Gemeinschaftskunde• Mathematik• Physik• Chemie• Biologie• Datenverarbeitung• 2. Fremdsprache / Niveau B
SGEGBTGAG TG WG
VERPFLICHTEND ANZURECHNENDE KURSE
4442
4
43
14
4442
4
43
14
4442
4-43
-Bioinformatik3
14
4442
4
43
14
4442
4
43
--14
4442
4
43
214
} } } } }
Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien
44
6. Schema für die Gesamtqualifikation
und Durchschnittsnote im Abitur
Abiturprüfung
1. Hj. 2. Hj. 3. Hj. 4. Hj.
ER
ST
ER
BL
OC
K
Zweifach gewertete Kurse
Einfach gewertete Kurse
2 x 15 2 x 15 2 x 15
1. Prüfungsfach
(schriftlich)
Profilfach
2 x 15 2 x 15 2 x 152. Prüfungsfach
(schriftlich) Kern-
kompetenzfach *)
15 15 153. Prüfungsfach
(schriftlich)
15 15 154. Prüfungsfach
(schriftlich)
15 15 15
5. Prüfungsfach
(mündliches
Prüfungsfach)
15 15 15
15 15 15
15 15 15
15
15
15
15
15
15
15
15
15 15Kurse des 4. Hj. im
1. und 2. Prüfungsfach
oder Facharbeit **)
ZW
EIT
ER
BL
OC
K
DR
ITT
ER
BL
OC
K
1. BLOCK
max.
330 Pkt.
mind.
110 Pkt.
max.
300 Pkt.
mind.
100 Pkt.
max.
210 Pkt.
Gesamt:
max. 840 Pkt.
mind. 280 Pkt.
mind.
70 Pkt.
2. BLOCK
3. BLOCK
schriftl. Prüfung3 x 15
3 x 15 schriftl. Prüfung
3 x 15 schriftl. Prüfung
schriftl. Prüfung3 x 15
15***)
***)
mündl. Prüfung3 x 15
Am Schema für die Gesamtqualifikation können Sie
erkennen, wie sich die Gesamtqualifikation zusam-
mensetzt:
Jedes Rechteck steht für die Abschlussbewertung
eines Kurses oder für eine Prüfung. Es können je-
weils maximal 15 Punkte erreicht werden.
Dabei werden zwei der schriftlichen Prüfungsfächer
(das Profilfach und ein Kernkompetenzfach) in den
ersten drei Kurshalbjahren doppelt gewertet, die Er-
gebnisse in den Abiturprüfungen dreifach.
In den dargestellten drei Blöcken müssen Sie folgen-
de Mindestpunktzahlen erreichen:
• mindestens 110 Punkte im ersten Block
(einfach gewertete Kurse),
• mindestens 70 Punkte im zweiten Block
(zweifach gewertete Kurse) und
• mindestens 100 Punkte im dritten Block
(Abiturprüfungsblock).
Die Punktzahl in der Gesamtqualifikation ergibt die
Durchsschnittsnote im Abitur nach der Tabelle Seite 16.
*) Mathematik, Deutsch oder weitergeführte Fremdsprache (Niveau A).
**) Ausgleichsregelung: Anstelle der einfach gewerteten Kurse des vierten Schulhalbjahres des ersten und zweiten Prüfungsfaches können Sie die in einer Facharbeit erzielten Punkte in zweifacher Wertung anrechnen (siehe Ziffer 6.2).
***) Die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb nach Ziffer 6.3) kann unter bestimmten Bedingungenauf das vierte Prüfungsfach der schriftlichen Prüfung oder die mündliche Prüfung angerechnet werden. Die in der besonderen Lernleistungerreichten Punkte gehen in vierfacher Wertung in den Abiturprüfungsblock (dritter Block) ein. Sie treten damit an die Stelle der Punkte, dieüber das ersetzte Prüfungsfach in den Abiturprüfungsblock hätten eingebracht werden müssen.
****) Wenn die besondere Lernleistung nicht auf das vierte Prüfungsfach oder die mündliche Prüfung angerechnet wird, kann die in derbesonderen Lernleistung erreichte Punktzahl in zweifacher Wertung (also maximal 30 Punkte) in den ersten Block eingebracht werden.
Weitere
Fächer ****)
45
7. Zeitlicher Überblick
> Vor Eintritt in das berufliche Gymnasium
entscheiden Sie über das zweifach gewertete Profilfach.
> Vor Eintritt in die Jahrgangsstufe 1
entscheiden Sie, welche Kurse Sie belegen.
> Im dritten Schulhalbjahr der Kursstufe
entscheiden Sie• nach Ausgabe des Zeugnisses für das zweite Schulhalbjahr, spätestens zwei Wochen nach Beginn des
Unterrichts des dritten Schulhalbjahres, welche Fächer schriftliche Prüfungsfächer sein sollen und ob gegebenenfalls die besondere Lernleistung als schriftliches Prüfungsfach angerechnet werden soll.
> Im vierten Schulhalbjahr der Kursstufe
entscheiden Sie• einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Schulhalbjahr, welches schriftlich geprüfte
Kernkompetenzfach zweifach gewertet werden soll1) und in welchem Fach Sie mündlich geprüft wer-den wollen.
• spätestens am zweiten auf die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung folgenden Schultag, ob Sie statt der Teilnahme an der mündlichen Prüfung (fünftes Prüfungsfach) die besondere Lernleistung anrechnen wollen und eventuell in welchen Fächern der schriftlichen Prüfung Sie auch mündlich geprüft werden wollen.
• zwei Schultage nach Ausgabe des Zeugnisses für das vierte Schulhalbjahr, welche weiteren einfach gewerteten Kurse im Block I der Gesamtqualifikation zusätzlich zu den verpflichtenden Kursen angerechnet werden sollen.
1) Dies entspricht der Rechtslage zur Zeit der Drucklegung des Leitfadens 2009. Sofern sich hier bis zum Abitur 2009 eine Änderung ergibt, wird diese den Schulen rechtzeitig mitgeteilt.
• EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT
Auf Wunsch können sich Schülerinnen und Schüler
ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten im außerschuli-
schen Bereich von den betreffenden Vereinen der
Sportbünde, der Musik- und Laienverbände, den
anerkannten Trägern der freien Jugendarbeit sowie
der sozialen Dienste auf einem Zeugnisbeiblatt be-
scheinigen lassen. Das Formular gibt es in den Schul-
sekretariaten.
Ehrenamtliche Aufgaben im schulischen Bereich,
zum Beispiel in Chor oder Orchester, Mentorentä-
tigkeit, Arbeitsgemeinschaften und SMV (Schüler-
mitverantwortung), werden auf Ihren Wunsch unter
der Rubrik „Bemerkungen“ im Zeugnis eingetragen.
• KÜNSTLERISCHE FÄCHER
Schülerinnen und Schüler, welche an einer Pädago-
gischen Hochschule des Landes das Haupt- bezie-
hungsweise Nebenfach Musik beziehungsweise
Kunst studieren möchten, benötigen neben der
Hochschulzugangsberechtigung eine erfolgreich ab-
solvierte Eignungsprüfung. Dabei sind Fähigkeiten
nachzuweisen, die in den Studiengängen Musik be-
ziehungsweise Kunst für die Lehrämter an Grund-,
Haupt- und Realschulen erforderlich sind. Die Prü-
fung hat auch beratenden Charakter. Die Studien-
gänge an einer Musikhochschule beziehungsweise
Kunsthochschule, die mit der künstlerischen Prü-
fung für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen
werden, setzen eine erfolgreich absolvierte Aufnah-
meprüfung voraus.
Interessierten Schülerinnen und Schülern wird ge-
raten, rechtzeitig die Melde- und Prüfungstermine
beim Sekretariat der vorgesehenen Pädagogischen
Hochschule beziehungsweise Musik- oder Kunst-
hochschule zu erfragen.
• SPORTEINGANGSPRÜFUNG
Die Studiengänge an den Instituten für Sportwissen-
schaft setzen eine erfolgreiche Absolvierung einer
Aufnahmeprüfung voraus. Den Termin der Aufnah-
meprüfung geben die Institute für Sportwissenschaft
bekannt.
• PRÄSENZPFLICHT
Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom
21. 3.1983 (K. u. U. S. 387):
„Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, den
Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstal-
tungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß
zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten.
Der/die Schüler/in ist auch bei Arbeitsgemeinschaf-
ten zur Teilnahme verpflichtet, solange er/sie nicht
ordnungsgemäß abgemeldet ist.“
46
Sonstiges
• WIEDERHOLUNG DER KURSSTUFE UND
DER ABITURPRÜFUNG
(1) Die Kursstufe kann – außer in den Fällen der
Absätze 2 bis 4 – nicht wiederholt werden. Eine frei-
willige Wiederholung ist nicht möglich.
(2) Schülerinnen und Schüler, bei denen bereits am
Ende des zweiten Halbjahres der Kursstufe feststeht,
dass sie zur schriftlichen Prüfung nicht zugelassen
werden können, können die Kursstufe einmal wie-
derholen, falls sie nicht bereits die Klasse 10 (G8)
beziehungsweise die Klasse 11 (G9) wiederholt haben.
In besonderen Härtefällen kann die Schulleitung
eine Wiederholung der ersten beiden Halbjahre
oder des zweiten und dritten Halbjahres der Kurs-
stufe zulassen, falls nicht bereits die Klasse 10 (G8)
beziehungsweise 11 (G9) wiederholt wurde.
(3) Schülerinnen und Schüler, denen die allgemeine
Hochschulreife zum ersten Mal nicht zuerkannt wur-
de, können einmal wiederholen, und zwar
• bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung:
a) das zweite und dritte Halbjahr
ooddeerr
b) das dritte und vierte Halbjahr der Kursstufe nach
weiterem Besuch bis zum Ende des Schuljahres
ooddeerr
c) das dritte Halbjahr nach halbjähriger Unter-
brechung des Schulbesuchs;
• in den übrigen Fällen das dritte und vierte
Halbjahr der Kursstufe.
(4) Schülerinnen und Schüler des vierten Halbjah-
res, bei denen zu erwarten ist, dass sie am Ende des
Halbjahres die im ersten und zweiten Block der
Gesamtqualifikation erforderlichen Leistungen nicht
erbringen werden, können auf Antrag mit Zustim-
mung der Schulleitung nach Absatz 3 einmal wie-
derholen. Dies gilt als Nichtzuerkennung der allge-
meinen Hochschulreife.
(5) Die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist
nicht zulässig.
(6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschulrei-
fe ist weder eine Wiederholung der Oberstufe noch
eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.
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Auszug aus dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (berufliche Gymnasien)
Übersicht für die Schülerinnen und Schüler zur Dokumentation ihrer Leistungen in den Jahrgangsstufenund in der Abiturprüfung.
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HERAUSGEBER:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergPostfach 10 34 42, 70029 StuttgartTelefon 0711 279-2835 und -2611Fax 0711 279-2838E-Mail: poststelle@km-bw.dewww.km-bw.dewww.bildung-staerkt-menschen.dewww.ls-bw.de
REDAKTION:
VERANTWORTLICH:Stephan Burk, Johannes Lambert, Uli Richard Liebler, Volker Maurer, Günter Reinhart
MITARBEIT:Eduard Bruckner, Claudia Grimm, Rolf Springmann, Dr. Peter Stein
TITELFOTO:
Reiner Löbe, Bingen
GESTALTUNG:
P.ART Design, Stuttgart
DRUCK:
Willmy PrintMedia GmbH, Nürnberg
AUFLAGE:
85.000
Dezember 2006
IIMMPPRREESSSSUUMMWAHLWERBUNGSVERBOT:
„Diese Informationsschrift wird vom Ministeriumfür Kultus, Jugend und Sport Baden-Württembergim Rahmen seiner verfassungsmäßigen Verpflich-tung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit heraus-gegeben. Sie darf weder von Parteien noch vonderen Kandidatinnen/Kandidaten oderHelferinnen/Helfern während eines Wahlkampfeszum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden.Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbe-sondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen,an Informationsständen der Parteien sowie dasEinlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipoliti-scher Informationen oder Werbemittel. Untersagtist auch, die Broschüre an Dritte zur Verwendungbei der Wahlwerbung weiterzugeben. Auch ohnezeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahldarf die vorliegende Druckschrift nicht so verwen-det werden, dass dies als Parteinahme des He-rausgebers zugunsten einzelner politischerGruppen verstanden werden könnte. DieseBeschränkungen gelten unabhängig davon, wann,auf welchem Weg und in welcher Anzahl dieseInformationsschrift dem Empfänger zugegangenist. Es ist den Parteien jedoch erlaubt, dieseInformationsschrift zur Unterrichtung ihrerMitglieder zu verwenden.“
Ein Beruf mit Zukunft:
LEHRERIN / LEHRER
an beruflichen Schulen
Studium an einer Hochschule >>>
Praxis in Betrieb und Schule >>>
Vorbereitungsdienst >>>
Zweite Staatsprüfung >>>
Einstellung in den Schuldienst >>>
Karriere >>>
Informationen >>>
Lust auf ...
- den Umgang mit jungen Menschen?
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Dann sind Sie hier genau richtig! Und so geht's:
Zum höheren Lehramt an beruflichen Schulen führen
•berufspädagogische Studiengänge an Universitäten (Technikpädagogik, Wirtschaftspädagogik)
•berufspädagogische Studiengänge an Fachhochschulen in Kooperation mit Pädagogischen Hochschulen (Masterabschluss Gewerbelehrer/in)
• Studiengang Pflegewissenschaft an der Universität Heidelberg für das Lehramt an beruflichen Schulen.
•Studiengänge an Universitäten für das Lehramt an Gymnasien•sowie bestimmte andere fachwissenschaftliche Studiengänge
an Universitäten (in Bereichen ohne Lehramtsstudienangebot, z.B. Lebensmitteltechnologie, Sozialpädagogik).
Das Studium schließt nach 9-10 Semestern (Regelstudienzeit) mitdem Diplom, der Ersten Staatsprüfung oder dem Master ab.
Das Studium enthält Praxisphasen an der Schule, zusätzlich ist fürdas berufliche Lehramt eine betriebliche Praxis nachzuweisen.
Im Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die pädagogisch-didaktische Ausbildung an einer Schule sowie an einem derStaatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate undschließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Mit Erwerb der Zweiten Staatsprüfung ist die Bewerbung umEinstellung in den beruflichen Schuldienst möglich. Aus heutigerSicht werden auch für die nächsten Jahre gute Einstellungs-chancen prognostiziert.
In der Laufbahn für Lehrkräfte des höheren Dienstes gibt es dieÄmter Studienrat/Studienrätin und Oberstudienrat/Oberstudienrätinsowie darüber hinaus Funktionsstellen in der Schulleitung und derSchulverwaltung bis hin zum Amt des Oberstudiendirektors/derOberstudiendirektorin.
Weitere Informationen unter www.km-bw.de > “Lehrer/innen” > “Berufsziel Lehrer/in”.
Einführungsphase Klasse 11 (zu G8 vgl. S. 4)
Qualifikationsphase Klasse 12 und 13 (zu G8 vgl. S. 4)
Kursstufe Qualifikationsphase
Jahrgangsstufe 1 und 2 Qualifikationsphase
Schulhalbjahre Die Qualifikationsphase ist in die Halbjahre 1 bis 4 aufgeteilt.
Kurs Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahrs
Pflichtbereich Fächer, die verpflichtend belegt werden müssen (zum Beispiel Deutsch, Mathematik) oder im Rahmen einer Wahlpflicht zu belegen sind.
Wahlbereich 1) Fächer, die spätestens ab Klasse 11 als Arbeits-gemeinschaften besucht wurden und in der Kursstufe weitergeführt werden können.
2) Fächer, die in der Kursstufe zusätzlich belegt werden können.
Aufgabenfelder I sprachlich-literarisch-künstlerischII gesellschaftswissenschaftlichIII mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch
Wahlfächer zusätzlich belegbare Fächer zur Erweiterung des Stundenplans (zum Beispiel Psychologie)
Orchideenfach Wahlfach
Kernkompetenzfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache
Profilfach a) Fremdsprache, Biologie, Chemie, Physikb) Bildende Kunst, Musik, Sport (falls ein
entsprechendes Profil zuvor besucht wurde)
Neigungsfach beliebiges Fach des Pflichtbereichs (außer Deutsch und Mathematik)
fortgeführte Fremdsprache Fremdsprache, in der spätestens seit Klasse 9 der Pflichtunterricht besucht wurde.
„unterbelegen“ einen Kurs mit weniger als fünf Notenpunkten abschließen
„unterpunkten“ „unterbelegen“
Fächerkombination mit
Geschichte: 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. HalbjahrG + GK G + EK G + EK G + GK
GFS Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen:Eine besondere Form von Leistungsnachweis; es müssen drei GFS in jeweils verschiedenen Fächern im Laufe der Kursstufe abgelegt werden.
schriftliche Abiturprüfung Prüfung in den drei Kernkompetenzfächern und im Profil- oder Neigungsfach
mündliche Abiturprüfung Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
Präsentationsprüfung Abiturprüfung im mündlichen Prüfungsfach
besondere Lernleistung Seminarkurs oder Wettbewerbsarbeit mit Dokumentation und Kolloquium
Facharbeit ausführliche Hausarbeit in einem zweifach gewerteten Fach
erster Block Verrechnung von 22 einfach gewerteten Kursen
zweiter Block Verrechnung der zweifach gewerteten Kurse
dritter Block Abiturprüfungsblock: Verrechnung der Leistungen der Abiturprüfung und des vierten Halbjahres in den Prüfungsfächern
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Einführungsphase Eingangsklasse beziehungsweise Klasse 11 (am 6 WG)
Qualifikationsphase Jahrgangsstufen 1 und 2
Kursstufe Qualifikationsphase
Schulhalbjahre Die Qualifikationsphase ist in die Halbjahre 1 bis 4 aufgeteilt.
Kurs Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahrs
Pflichtbereich Fächer, die belegt werden müssen.
Wahlpflichtbereich In der Eingangsklasse ist aus dem Wahlpflichtbereich ein Fach verpflichtend zu belegen.
Wahlbereich Fächer, die wahlweise besucht werden können.
Aufgabenfelder AF I: sprachlich-literarisch-künstlerisch;AF II: gesellschaftswissenschaftlich;AF III: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch
Kernkompetenzfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen
Profilfach Je nach Richtung beziehungsweise Profil des beruflichen Gymnasiums ist ein sechsstündiges verpflichtendes Profilfach festgelegt. - Agrarbiologie (AG)- Biotechnologie (BTG)- Ernährungslehre mit Chemie (EG)- Pädagogik und Psychologie (SG)- Technik (TG)- Gestaltungs- und Medientechnik (TG)- Informationstechnik (TG)- Wirtschaft (WG)
Fremdsprache Niveau A weitergeführte Fremdsprache
Fremdsprache Niveau B neu beginnende Fremdsprache
„unterbelegen“ einen Kurs mit weniger als fünf Notenpunkten abschließen
„unterpunkten“ „unterbelegen“
GFS Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen:Eine besondere Form von Leistungsnachweis; es muss in mindestens drei Fächern jeweils eine GFS im Laufe der Kursstufe nachgewiesen werden
schriftliche Abiturprüfung Prüfung in den vier schriftlichen Prüfungsfächern
mündliche Abiturprüfung Prüfung im fünften Prüfungsfach und ggf. in Fächern der schriftlichen Prüfung
besondere Lernleistung Seminarkurs oder Wettbewerbsarbeit mit Dokumentation und Kolloquium
Facharbeit ausführliche Hausarbeit in einem zweifach gewerteten Fach
erster Block Verrechnung von 22 einfach gewerteten Kursen
zweiter Block Verrechnung der zweifach gewerteten Kurse
dritter Block Abiturprüfungsblock: Verrechnung der Leistungen der Abiturprüfung und des vierten Halbjahres in den Prüfungsfächern
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