+ All Categories
Home > Documents > WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND...

WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND...

Date post: 18-Sep-2018
Category:
Upload: trannguyet
View: 214 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
58
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Baden-Württemberg Leitfaden 2009 für die gymnasiale Oberstufe WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Abitur
Transcript
Page 1: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

Baden-Württemberg

Leitfaden

2 0 0 9

für die gymnasiale Oberstufe

WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Abitur

Page 2: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Sie haben die Klasse 10 des achtjährigen Bildungs-

ganges bzw. die Klasse 11 des neunjährigen Bildungs-

ganges im allgemein bildenden Gymnasium oder die

Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums erreicht.

Sie befinden sich nun auf der Zielgeraden Ihrer

Schullaufbahn. Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen

mit seinen Informationen zur Orientierung dienen,

wie Sie Ihre weitere Schulzeit in der Kursstufe der

gymnasialen Oberstufe erfolgreich gestalten können.

Aufgabe der gymnasialen Oberstufe ist es, Sie umfas-

send und zuverlässig zu qualifizieren für die Anfor-

derungen, die Sie nach dem Abitur erwarten, sei es

an einer Hochschule oder in einem anspruchsvollen

Ausbildungsberuf. Im Zentrum steht deshalb eine

qualitativ hochwertige Grundbildung in Deutsch,

Mathematik und einer Fremdsprache. Daneben kön-

nen Sie, zum Beispiel durch die Wahl von Profil-

oder Neigungsfächern, viele individuelle Schwer-

punkte setzen.

Über die Vermittlung von Fachwissen hinaus geht es

um den Erwerb methodischer, sozialer und persona-

ler Kompetenzen. Diese werden Sie durch zuneh-

mend selbstständiges, projektorientiertes und fächer-

verbindendes Arbeiten üben und optimieren, Sie

werden im Team arbeiten, Ihre Ergebnisse präsen-

tieren und dabei die neuen Medien einsetzen.

Am Ende der Kursstufe stehen die Abiturprüfungen

in vier schriftlichen und einem mündlichen Prü-

fungsfach, wobei auch eine besondere Lernleistung –

Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb –

einbezogen werden kann.

Durch die vielfältigen Arbeits-, Lern- und Prüfungs-

formen werden Sie optimal auf die Anforderungen

vorbereitet, die in der Gesellschaft, auf der Hoch-

schule oder in der Arbeitswelt auf Sie zukommen.

Ich wünsche Ihnen, liebe Schülerinnen und Schüler,

eine in jeder Hinsicht bereichernde Zeit in der gym-

nasialen Oberstufe und viel Erfolg für das Abitur.

Helmut Rau MdLMinister für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg

Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln.Herbert Spencer (1820-1903), englischer Philosoph und Sozialwissenschaftler

Page 3: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN ALLGEMEIN BILDENDEN GYMNASIEN 04

BESONDERHEITEN BEIM ACHTJÄHRIGEN BILDUNGSGANG (G8) 04

1. EINFÜHRUNGSPHASE 051.1 Allgemeine Hinweise 051.2 Informationen 051.3 Zeitlicher Überblick 06

2. DIE KURSWAHLEN 072.1 Pflicht-/Wahlbereich und Aufgabenfelder 072.2 Kursarten 082.3 Vierstündige Fächer 082.4 Zweistündige Fächer 092.5 Weitere Wahlmöglichkeiten 09

3. DIE LEISTUNGSMESSUNG 103.1 Notengebung 103.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 103.3 Zeugnisse 10

4. DAS ABITUR 114.1 Allgemeine Hinweise 114.2 Die schriftliche Prüfung 114.3 Die mündliche Prüfung 114.4 Prüfungskombinationen 12

5. GESAMTQUALIFIKATION 135.1 Übersicht 135.2 Dritter Block 145.3 Zweiter Block 145.4 Erster Block 155.5 Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl 16

6. BESONDERHEITEN 176.1 Sport 176.2 Facharbeit 186.3 Besondere Lernleistung 196.3.1 Seminarkurse als besondere Lernleistung 206.3.2 Wettbewerbe als besondere Lernleistung 206.4 Religionslehre/Ethik als Prüfungsfach 206.5 Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum 21

7. NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLUNG 23

8. ANHANG 248.1 Fachhochschulreife 248.2 Auslandsaufenthalte 248.3 Beispiel-Wahl 25

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN BERUFLICHEN GYMNASIEN 26

1. EINGANGSKLASSE (BISHER KLASSE 11) 27

2. JAHRGANGSSTUFEN 1 UND 2 292.1 Profilfächer - Kernkompetenzfächer 302.2 Zweifach gewertete Kurse 302.3 Kursangebot 312.4 Pflichtbelegung 322.5 Besondere Lernleistung 34

3. ABITURPRÜFUNG 35

4. LEISTUNGSBEWERTUNG 424.1 Punktesystem und Noten 424.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 42

5. GESAMTQUALIFIKATION 425.1 Erster Block 425.2 Zweiter Block 435.3 Dritter Block 43

6. GESAMTQUALIFIKATION UND DURCHSCHNITTSNOTE IM ABITUR 44

7. IHRE ENTSCHEIDUNGEN IN DER KURSSTUFE IM ZEITLICHEN ÜBERBLICK 45

SONSTIGES 46

BELEGPLAN-WAHLBOGEN (Muster) 48

ZEUGNIS (Muster) 50

Page 4: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Diesem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kultus-

ministeriums über die Jahrgangsstufen (= Kursstufe)

sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien der

Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit

Heim“ (NGVO) zu Grunde. IInnssooffeerrnn iisstt ddeerr vvoorrlliiee--

ggeennddee LLeeiittffaaddeenn eeiinnee IInnffoorrmmaattiioonnsssscchhrriifftt,, ddiiee nniicchhtt

ddiiee vveerrbbiinnddlliicchhee RReecchhttssqquueellllee iisstt..

Der Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg durch die gym-

nasiale Oberstufe begleiten und als Grundlage für

das Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor oder der

Oberstufenberaterin/dem Oberstufenberater bei be-

sonderen Fragestellungen dienen. Auch die Schullei-

tung wird Ihnen im Einzelfall mit Rat und Hilfe zur

Seite stehen.

Im achtjährigen Bildungsgang ist die gesamte gymna-

siale Oberstufe um ein Jahr vorgezogen. Die Einfüh-

rungsphase beginnt somit nicht in Klasse 11 (G9),

sondern schon in Klasse 10 (G8) und die Jahrgangs-

stufe 1 und 2 in den Klassen 11 und 12 (G8) aannssttaatttt

wwiiee bbiisshheerr iinn ddeenn KKllaasssseenn 1122 uunndd 1133 ((GG99)).

Für Schülerinnen und Schüler, die den achtjährigen

Bildungsgang bereits besuchen, sind im Folgenden

die Veränderungen gegenüber G9 in den jeweiligen

Absätzen aufgelistet.

4

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

DDiiee ggyymmnnaassiiaallee OObbeerrssttuuffeeaann aallllggeemmeeiinn bbiillddeennddeenn GGyymmnnaassiieenn

Besonderheiten für Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Bildungsganges (G8)

Die gymnasiale Oberstufean allgemein bildenden Gymnasien

BESONDERHEITEN IN G8

DIE EINFÜHRUNGSPHASE (ZIFFER 1):

• Die gymnasiale Oberstufe teilt sich in zweiPhasen auf. Die Einführungsphase inKlasse 10 und die Qualifikationsphase inJahrgangsstufe 11 und 12;

• Für den Übergang in die Kursstufe ist das Ver-setzungszeugnis der Klasse 10 erforderlich.

PFLICHT-/WAHLBEREICH UND AUF-

GABENFELDER (ZIFFER 1.1) :

• Der Pflichtbereich besteht aus den Fächern,die in der Kursstufe besucht werden müs-sen und spätestens in Klasse 10 unterrich-tet wurden (Fremdsprache: ab Klasse 8).

VIERSTÜNDIGE FÄCHER (ZIFFER 2.3):

• Wenn Sie eine Fremdsprache als Kernkom-petenz-, Profil- oder Neigungsfach wählenmöchten, so müssen Sie spätestens abKlasse 8 den Pflichtunterricht in diesemFach besucht haben.

RELIGIONSLEHRE/ETHIK ALS PRÜ-

FUNGSFÄCHER (6.4) :

• Als schriftliches Prüfungsfach können Sie Re-ligionslehre oder Ethik nur wählen, wenn Sieden Unterricht in Klasse 10 besucht haben.

LATINUM, GROSSES LATINUM, GRAE-

CUM UND HEBRAICUM (ZIFFER 6.5):

LATINUM

• Latein als erste Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 9

sowie im Zeugnis der Klasse 9 mindestensdie Note „ausreichend“

• Latein als zweite Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 6 bis

10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindes-tens die Note „ausreichend“

• Latein als dritte Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 8 bis 10

und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.• Latein als spät beginnende Fremdsprache:

Mindestens dreistündige Arbeitsgemein-schaft in Latein spätestens in Klasse 10 inVerbindung mit vier Kursen in der Kurs-stufe (Wahlbereich) und das Besteheneiner Prüfung (mündliches Prüfungsfachim Rahmen der Abiturprüfung oder Ergän-zungsprüfung).

GROSSES LATINUM

• Latein als erste Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis

10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindes-

tens die Note „ausreichend“ oder das Be-stehen einer Ergänzungsprüfung.

• Latein als zweite Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 6 bis 10

und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.• Latein als Kernkompetenz-, Profil- oder Nei-

gungsfach.

GRAECUM

• Pflichtunterricht in Griechisch von Klasse 8

bis 10 und das Bestehen einer Ergänzungs-prüfung.

• Mindestens dreistündige Arbeitsgemein-schaft in Griechisch spätestens in Klasse

10, jeweils in Verbindung mit vier Kursen inder Kursstufe (Wahlbereich) und dem Be-stehen einer Prüfung (mündliches Prü-fungsfach im Rahmen der Abiturprüfungoder Ergänzungsprüfung).

• Griechisch als Kernkompetenz-, Profil- oderNeigungsfach in den Stufen 11 und 12.

HEBRAICUM

• Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch spätes-tens in Klasse 10, jeweils in Verbindungmit vier Kursen in der Kursstufe und demBestehen einer Prüfung.

Page 5: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

1.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Die gymnasiale Oberstufe teilt sich in zwei Phasen

auf: eine einjährige Einführungsphase und eine zwei-

jährige Qualifikationsphase. Die Qualifikationsphase

wird auch als Kursstufe (erste und zweite Jahrgangs-

stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

1 bis 4 auf.

Während der Einführungsphase finden Informa-

tionsveranstaltungen an der Schule statt in denen Sie

detaillierte Auskünfte über die Kursstufe und Ihre

Wahlmöglichkeiten erhalten.

Gegen Ende der Einführungsphase finden die

Kurswahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest,

welche Kurse Sie in der Qualifikationsphase besu-

chen möchten. Welche Fächer das sind und wie Sie

genau wählen, erfahren Sie unter Ziffer 2.

Für den Übergang von der Einführungsphase in die

Kursstufe ist die Versetzung erforderlich.

1.2 INFORMATIONEN

Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium empfeh-

len wir Ihnen, sich vor der Kurswahl umfassend

über die Voraussetzungen zu informieren, die für ein

erfolgreiches Studium erfüllt werden müssen.

Der Deutsche Hochschulverband gibt Auskunft

über Erwartungen und Ansprüche, die an die Abitu-

rientinnen und Abiturienten gestellt werden. Bitte

nutzen Sie alle Möglichkeiten, sich über die

Studienfächer Ihrer Wahl beziehungsweise über ent-

sprechende Berufsfelder zu informieren.

Hierzu bieten auch die Studienberatungen an den

jeweiligen Hochschulen Informationsgespräche an

und stehen für die weiterführende Vermittlung zur

Verfügung.

Adresse:

Deutscher Hochschulverband

Rheinallee 18, 53173 Bonn

Telefon: 0228 90266-66

E-Mail: [email protected]

Internet: www.hochschulverband.de

Zur Vergabe der Studienplätze vergleichen Sie das

aktuelle Kursbuch “Studium – Ausbildung” bezie-

hungsweise die Internetseiten www.kursbuch-bw.de

und www.studieninformation.de.

Falls für ein Studium Lateinkenntnisse erforderlich

sind, sollten Sie sich diese, wenn möglich, während

der Schulzeit aneignen. Wenn Sie das Latinum an

der Universität erwerben müssen, bedeutet das eine

zusätzliche Belastung Ihres Studiums. Unter welchen

Bedingungen Sie das Latinum erwerben können und

für welche Studiengänge es erforderlich ist, erfahren

Sie unter Ziffer 6.5.

Wenn Sie in Französisch als schriftlichem Prüfungs-

fach mindestens die Endnote „ausreichend“ (fünf

Notenpunkte) erzielt haben, können Sie auf Antrag

von Ihrer Schule eine Bescheinigung zur Vorlage bei

den französischen Universitäten erhalten. Sie wer-

den damit von der dortigen Sprachprüfung befreit.

5

1. Die Einführungsphase

Page 6: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

6

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

1.3 ZEITLICHER ÜBERBLICK

> In der Einführungsphase finden

• Informationsveranstaltungen der Schule statt;• frühestens vier Wochen vor Unterrichtsende die Kurswahlen statt.

> Im dritten Halbjahr der Kursstufe bestimmen Sie

• spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts das vierte schriftliche Prüfungsfach.Falls Sie im Profil- oder Neigungsfach eine Fremdsprache gewählt haben, können Sie sich noch bis zu Beginn des dritten Halbjahres entscheiden, welches dieser Fächer als Kernkompetenz- und welches als Profil- beziehungsweise Neigungsfach zu werten ist.

• spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr die Kurse für den zweiten Block (siehe Ziffer 5.3) sowie das mündliche Prüfungsfach.

> Im vierten Halbjahr legen Sie spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung

• in Ihrem mündlichen Prüfungsfach vier Themen vor.

> Am Tag der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres erfahren Sie

• Ihre Ergebnisse in der schriftlichen Abiturprüfung; • welches Thema der Fachausschussvorsitzende für Ihre mündliche Abiturprüfung ausgewählt hat;• ob und ggf. welche zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern der

Prüfungsvorsitzende für Sie festgelegt hat.

> Spätestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung

entscheiden Sie

• über die anzurechnenden Kurse im ersten Block der Gesamtqualifikation; • ob Sie das mündliche Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen;• über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern.

Page 7: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Die Kurswahlen finden während der Einführungs-

phase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die Kurse

für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest.

Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist

allein die Schulleitung. Voraussetzungen für die Ein-

richtung eines Kurses sind das Vorhandensein von

ausreichend Lehrerwochenstunden für die Kursstufe

sowie das Profil der Schule. Mit der Wahl eines Kur-

ses besteht noch kein Anspruch darauf, dass dieser

Kurs tatsächlich zustande kommt.

Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach

und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehrkraft, die

dieses Fach unterrichtet.

Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse

oder ein Austritt aus einem Kurs nur in besonders

begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der Jahr-

gangsstufen innerhalb von zwei Wochen nach Unter-

richtsbeginn auf Ihren Antrag hin möglich. Die Ent-

scheidung hierüber trifft die Schulleitung.

Die gewählten Kurse des Pflichtbereichs sind in

allen vier Halbjahren zu belegen, die des Wahlbe-

reiches mindestens für ein Schuljahr.

7

2. Die Kurswahlen

AUFGABENFELD

I

sprachlich-

literarisch-

künstlerisch

II

gesellschafts-

wissenschaftlich

III

mathematisch-

naturwissenschaftlich-

technisch

ohne Zuordnung

zu einem Aufgabenfeld

PFLICHTBEREICH

Deutsch

spätestens in Klasse 9 (G8: Klasse 8) begonnene

Fremdsprache: Englisch, Französisch, Latein,

Griechisch, Russisch, Spanisch,Italienisch, Portugiesisch

Musik, Bildende Kunst

Geschichte, Erdkunde,Gemeinschaftskunde

Religionslehre/Ethik

Mathematik

Biologie, Chemie, Physik

Sport

WAHLBEREICH

spätestens in derEinführungsphase als

Arbeitsgemeinschaft begonneneFremdsprache:

Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch,Spanisch, Portugiesisch, Chine-

sisch, Japanisch, TürkischLiteratur

PhilosophiePsychologie

Astronomie Darstellende GeometrieProblemlösen mit einem

Computer-Algebra-System Geologie

Informatik

2.1 PFLICHT-/WAHLBEREICH UND AUFGABENFELDER

Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. Hierbei

sind auch innerhalb des Pflichtbereichs bestimmte Wahlmöglichkeiten gegeben.

Die einzelnen Fächer aus Pflicht- und Wahlbereich werden drei Aufgabenfeldern zugeteilt.

Page 8: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

2.2 KURSARTEN

Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase

umfassen zwei oder vier Stunden pro Woche. Kurse

in den Fremdsprachen sind generell vierstündig (mit

Ausnahme der spät beginnenden Fremdsprachen im

Wahlbereich, die zwei- bis vierstündig unterrichtet

werden können). Der Seminarkurs (siehe Ziffer 6.3.1)

wird in der Regel dreistündig angeboten.

Die vierstündigen Kurse dienen vor allem der allge-

meinen Studienvorbereitung. Sie sollen in wissen-

schaftliche Methoden, Fragestellungen und Denk-

weisen einführen und erweiterte Kenntnisse und

Kompetenzen vermitteln.

Alle Kurse dienen der allgemeinen Orientierung im

Bereich eines Faches sowie der Sicherung einer brei-

ten Grundbildung. Sie vermitteln Ihnen Einblicke in

grundlegende Verfahrensweisen und prinzipielle Er-

kenntnisse über ein Fachgebiet sowie Formen selbst-

ständigen Arbeitens.

2.3 VIERSTÜNDIGE FÄCHER

In den vier Halbjahren der Kursstufe müssen im

Umfang von je vier Wochenstunden drei Kernkom-

petenzfächer, ein Profilfach und ein Neigungsfach

belegt werden.

8

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

DREI

KERNKOMPETENZ-

FÄCHER

EIN PROFILFACH

EIN NEIGUNGSFACH

Deutsch

Mathematik

Fremdsprache

ein beliebiges weiteres Fach aus dem Pflichtbereich

Fremdsprache

Biologie

oderChemie

oderPhysik

Bildende Kunst*

oderMusik*

oderSport*

oder

oder

* Sie können Bildende Kunst, Musik oder Sport nur als Profilfach, wählen, wenn Sie in den vorangehenden Klassen ein

dementsprechendes Profil besucht haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie dieses Fach nicht als Profilfach, jedoch

als Neigungsfach wählen.

Page 9: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Im Umfang von zwei Wochenstunden können Sie

sich zwischen den Fächern Bildende Kunst und Mu-

sik entscheiden. Das nicht gewählte Fach endet nach

Abschluss der Einführungsphase.

Des Weiteren müssen Sie einen zweistündigen Kurs

in Religionslehre oder Ethik und in Sport belegen.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am Sport-

unterricht nicht teilnehmen, müssen Sie anstelle des

Faches Sport ein anderes Fach aus dem Pflicht- oder

aus dem Wahlbereich belegen. Die besondere Lern-

leistung (siehe Ziffer 6.3) kann hierfür keinen Ersatz

leisten.

Die Belegpflicht im Bereich der Naturwissenschaf-

ten umfasst insgesamt je vier Kurse in zwei Natur-

wissenschaften. Dies ist unabhängig davon, ob sie als

zweistündige Kurse oder als Profil- oder Neigungs-

fächer gewählt wurden. Wenn Sie eine Natur-

wissenschaft als Profil- oder Neigungsfach belegen,

so kann eine besondere Lernleistung mit naturwis-

senschaftlichem Schwerpunkt die Belegpflicht einer

zweistündigen Naturwissenschaft ersetzen.

Die zweistündigen Kurse in Geschichte, Erdkunde

und Gemeinschaftskunde werden wie folgt angebo-

ten: Der zweistündige Kurs in Geschichte muss in

allen vier Halbjahren der Qualifikationsphase belegt

werden. Im ersten und vierten Halbjahr müssen Sie

Geschichte zusammen mit Gemeinschaftskunde, im

zweiten und dritten Halbjahr zusammen mit Erd-

kunde belegen. In jedem Halbjahr wird dann eine

gemeinsame Note erteilt.

2.5 WEITERE WAHLMÖGLICHKEITEN

Zusätzlich zu den vier- und zweistündigen Fächern,

die Sie belegen müssen, haben Sie die Möglichkeit,

Ihren Stundenplan individuell zu erweitern. Abhän-

gig vom Angebot der Schule werden Fächer aus dem

Wahlbereich angeboten.

Außerdem können Sie freiwillig weitere Fächer des

Pflichtbereichs belegen.

Die Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifika-

tion können Sie unter der Ziffer 5.4 erfahren.

9

FÄCHERKOMBINATION GESCHICHTE/

ERDKUNDE/GEMEINSCHAFTSKUNDE:

1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. HalbjahrG G G G

GK EK EK GK

Bildende Kunst oder Musik

Religionslehre oder Ethik

Sport

zwei Naturwissenschaften

aus Biologie, Chemie, Physik

Geschichte/Erdkunde/Gemeinschaftskunde

2.4 ZWEISTÜNDIGE FÄCHER

Folgende Fächer müssen im Umfang von je zwei

Wochenstunden belegt werden, sofern sie nicht

vierstündig gewählt werden:

Page 10: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

3.1 NOTENGEBUNG

In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung werden

die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und

mitden ihnen zugeordneten Notenpunkten bewertet.

Bei der Leistungsbewertung werden die Notenpunk-

te nach folgender Tabelle einer Note zugeordnet:

3.2 KLAUSUREN UND ANDERE LEISTUNGS-

NACHWEISE

In den vierstündigen Kursen müssen Sie in den ers-

ten drei Halbjahren mindestens je zwei Klausuren,

im vierten Halbjahr mindestens eine Klausur schrei-

ben. In den zweistündigen Kursen ist in jedem Halb-

jahr mindestens eine Klausur pro Fach zu schreiben.

Die Bedingungen im Fach Sport können Sie der

Ziffer 6.1 entnehmen.

Zusätzlich zu den Klausuren müssen Sie besondere

Formen von Leistungsnachweisen erbringen. Diese

beziehen sich insbesondere auf schriftliche Hausar-

beiten, Projekte (darunter auch experimentelle Ar-

beiten im naturwissenschaftlichen Bereich), Refera-

te, mündliche Prüfungen oder anderweitige Präsen-

tationen.

Im Laufe der Kursstufe sind Sie zu drei solcher Leis-

tungen in verschiedenen Fächern verpflichtet. Sie

haben dabei die Möglichkeit, die Fächer in Abspra-

che mit Ihrer Fachlehrkraft zu wählen. Diese Leis-

tungsnachweise werden als Gleichwertige Feststell-

ung von Schülerleistungen (GFS) bezeichnet. Sie

zählen im Ergebnis wie Klausuren und müssen da-

her in den Anforderungen vergleichbar sein.

Über diese anderen Formen von Leistungsnachweisen

hinaus können überdurchschnittliche Leistungen in

den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester im

Fach Musik und in Schulsportwettbewerben im Fach

Sport bei der Leistungsbewertung in den Kursen auf

Ihren Antrag hin mit berücksichtigt werden.

3.3 ZEUGNISSE

Sie erhalten für jedes Halbjahr ein Zeugnis über die in

den einzelnen Kursen erreichten Leistungen. Diese

schließen in den ersten beiden Halbjahren auch Be-

wertungen über Ihr Verhalten und Ihre Mitarbeit ein.

Ein Kurs, in dem weniger als fünf Notenpunkte

erreicht werden, gilt als „unterbelegt“. Mit der

Note "ungenügend" (null Notenpunkte) bewer-

tete Kurse gelten als nicht besucht. Sofern

damit eine Belegpflicht nicht erfüllt ist, können

Sie nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden.

10

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

3. Die Leistungsmessung

U N T E R B E L E G T

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0+ 1 – + 2 – + 3 – + 4 – + 5 – 6

Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

Page 11: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

4.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Ober-

stufe. Im vierten Halbjahr müssen Sie eine vom Mi-

nisterium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Würt-

temberg zentral gestellte Abiturprüfung ablegen.

Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen

Abiturprüfung erfolgt nach den Bedingungen der

jeweils gültigen Rechtsverordnung.

Die Abiturprüfung gliedert sich in die schriftliche

und die mündliche Prüfungsphase. Hierbei haben

Sie fünf Prüfungsfächer: vier davon sind schriftlich

und eines mündlich zu absolvieren.

4.2 DIE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG

Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in vier Fächern:

• in den drei Kernkompetenzfächern (siehe Ziffer 2.3);

• im Profil- oder Neigungsfach (siehe Ziffer 2.3).

4.3 DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG

In dem von Ihnen gewählten mündlichen Prüfungs-

fach absolvieren Sie eine Präsentationsprüfung.

Hierfür legen Sie spätestens zwei Wochen vor der

Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und

Lehrpläne für die Jahrgangsstufen im Einvernehmen

mit der Fachlehrkraft schriftlich vor. Der Leiter des

Fachausschusses wählt eines dieser Themen als Prü-

fungsthema. Diese Entscheidung wird Ihnen etwa

eine Woche vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt.

Die Präsentationsprüfung können Sie durch eine be-

sondere Lernleistung ersetzen.

SSiiee mmüüsssseenn iinn jjeeddeemm FFaallll aabbeerr ddaarraauuff aacchhtteenn,, ddaassss SSiiee

mmiitt IIhhrreenn ffüünnff PPrrüüffuunnggssffääcchheerrnn aallllee ddrreeii AAuuffggaabbeenn--

ffeellddeerr aabbddeecckkeenn (siehe Ziffer 2.1).

Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftli-

chen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig

gewählt bzw. vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt

werden.

Die Prüfungsaufgaben werden aufgrund von Vor-

schlägen der Fachkraft im Rahmen der Bildungs- und

Lehrpläne der Oberstufe gestellt. Sie werden Ihnen

schriftlich vorgelegt und Sie können sich etwa 20

Minuten unter Aufsicht vorbereiten. Die Prüfung

dauert etwa 20 Minuten.

HINWEIS

Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Leitfadens

2009 sind Änderungen der Abiturverordnung Gym-

nasien (NGVO) in der gesetzlich vorgeschriebenen

Anhörung.

Danach werden bereits zum Abitur 2007 folgende

Änderungen in Kraft treten:

• Für das im Rahmen der besonderen Lernleistung

vorgesehene Kolloquium bildet der Schulleiter

einen Fachausschuss, dem er oder ein am Seminar-

kurs vorher nicht beteiligter Lehrer als Leiter und

die am Seminarkurs beteiligten Lehrer angehören.

• Die generelle Pflicht der Schüler zur Teilnahme an

der mündlichen Prüfung in einem der schriftlichen

Prüfungsfächer entfällt. Unberührt hiervon bleiben

das Recht des Schülers, sich in den schriftlichen

Prüfungsfächern zur mündlichen Prüfung zu mel-

den, und das Recht des Prüfungsausschussvor-

sitzenden, im Einzelfall eine mündliche Prüfung in

einem der schriftlichen Prüfungsfächer anzuordnen.

Für das Abitur 2009 ist mit folgenden weiteren

Änderungen zu rechnen:

• Im Block 1 werden im Fach Sport nicht mehr wie

bisher nur drei Kurse, sondern vier Kurse anrechen-

bar sein.

• Die besondere Lernleistung wird – falls sie nicht

das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block 1

anrechenbar sein, allerdings dann nur in zweifacher

Wertung, d. h. mit bis zu höchstens 30 Punkten.

Die entsprechenden Änderungen der NGVO wer-

den demnächst im Amtsblatt Kultus und Unterricht

bekannt gegeben und sind in dem vorliegenden

Leitfaden bereits berücksichtigt.

11

4. Das Abitur

Page 12: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

12

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

Wie schon unter Ziffer 4.2 beschrieben, müssen Sie

eine schriftliche Abiturprüfung in jedem Ihrer drei

Kernkompetenzfächer ablegen; diese decken die

Aufgabenfelder I und III ab.

Haben Sie als Profil- beziehungsweise Neigungsfach,

in dem Sie die vierte schriftliche Abiturprüfung ab-

legen, eines der Fächer im rot markierten Feld ge-

wählt, so können Sie im mündlichen Prüfungsfach

für die Präsentationsprüfung nur aus den Fächern im

nebenstehenden rosa Kasten auswählen.

Diese Fächer stammen deshalb aus dem Aufgaben-

feld II (siehe Ziffer 2.1), da Sie den gesellschaftswis-

senschaftlichen Aufgabenbereich in Ihren schriftli-

chen Prüfungen noch nicht abgedeckt haben.

Die Fächer im blauen Feld sind nur als Neigungsfach

wählbar. Lassen Sie sich in diesem Neigungsfach

schriftlich im Abitur prüfen, so decken Sie das Auf-

gabenfeld II ab.

Somit besteht für Sie die Möglichkeit, als Präsenta-

tionsprüfung im mündlichen Abitur ein beliebiges

Fach aus dem Pflichtbereich (grüner Kasten - siehe

Ziffer 2.1) zu wählen. Spätestens in der Einführungs-

phase können Arbeitsgemeinschaften in einer zu-

sätzlichen Fremdsprache oder in Informatik angebo-

ten werden. Werden diese Arbeitsgemeinschaften in

der Kursstufe als Kurse weitergeführt, so können Sie

in diesen Fächern eine Präsentationsprüfung ablegen.

4.4 PRÜFUNGSKOMBINATIONEN

Durch Ihre Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer 2.1) abgedeckt werden.

VIER SCHRIFTLICHE PRÜFUNGSFÄCHER:

drei Kernkom-

petenzfächer

Deutsch

Fremdsprache

Mathematik

Geschichte

Erdkunde

Gemeinschaftskunde

Religionslehre/Ethik

EIN MÜNDLICHES PRÜFUNGSFACH:

ein 4-stündiges oder 2-stündiges Fach

Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde

Religionslehre/Ethik

besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem

Schwerpunkt

Fremdsprache

Bildende Kunst*, Musik*

Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde

Religionslehre/Ethik

Biologie, Chemie, Physik

Informatik

Sport*

besondere Lernleistung

Profilfach oder Neigungsfach

Fremdsprache

Biologie, Chemie, Physik

Bildende Kunst*, Musik*

Sport*

* Sie können Bildende Kunst, Musik oder Sport nur als Profilfach wählen, wenn Sie in den vorangehenden Klassen ein

dementsprechendes Profil besucht haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie dieses Fach nicht als Profilfach, jedoch

als Neigungsfach wählen.

Page 13: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

5.1 ÜBERSICHT

Die Gesamtqualifikation ist für die Zuerkennung

der allgemeinen Hochschulreife maßgebend. Sie

wird aus drei Blöcken ermittelt.

Die in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer

werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife

mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch

nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet.

Am Schema für die Gesamtqualifikation können Sie

erkennen, wie sich diese zusammensetzt:

Jedes Rechteck steht für die Abschlussbewertung

gemäß der Notengebung (vergleiche Ziffer 3.1) in

einem Kurs oder einer Prüfung. Die 15 Punkte ste-

hen für die maximal zu erreichende Punktzahl.

13

5. Gesamtqualifikation

Abiturprüfung

1. Hj. 2. Hj. 3. Hj. 4. Hj.

ER

ST

ER

BL

OC

K

Zweifach gewertete Kurse

Einfach gewertete Kurse

2 x 15 2 x 15 2 x 151. Prüfungsfach

(schriftlich)

2 x 15 2 x 15 2 x 152. Prüfungsfach

(schriftlich)

15 15 153. Prüfungsfach

(schriftlich)

15 15 154. Prüfungsfach

(schriftlich)

15 15 15

5. Prüfungsfach

(mündliches

Prüfungsfach)

15 15 15Weitere

Fächer

ggf. besondere

Lernleistung15 15 15

15 15 15

15

15

15

15

15

15

15

15

15 15

Kurse des 4. Hj. im

1. und 2. Prüfungsfach

oder Facharbeit *)

ZW

EIT

ER

BL

OC

K

DR

ITT

ER

BL

OC

K

*) Anstelle der einfach gewerteten Kurse des vierten Halbjahres des ersten und zweiten Prüfungsfaches können Sie die in einer Facharbeit erzielten

Punkte in zweifacher Wertung anrechnen (siehe Ziffer 6.2).

**) Die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb nach Ziffer 6.3) kann das mündliche Prüfungsfach ersetzen.

Die besondere Lernleistung geht dabei in vierfacher Wertung in den Abiturprüfungsblock (dritter Block) ein. Sie tritt dadurch an die Stelle der dreifach

gewerteten Notenpunkte des mündlichen Prüfungsfaches und der in diesem Fach erreichbaren Punkte des vierten Halbjahres.

schriftl. u. ggf.

mündl. Prüfung3 x 15

3 x 15schriftl. u. ggf.

mündl. Prüfung

3 x 15schriftl. u. ggf.

mündl. Prüfung

schriftl. u. ggf.

mündl. Prüfung3 x 15

15**)

mündl. Prüfung3 x 15

Page 14: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

5.2 DRITTER BLOCK (ABITURPRÜFUNGS-

BLOCK)

Im dritten Block werden die Leistungen der Abitur-

prüfung erfasst. Er umfasst die vier schriftlichen Prü-

fungsfächer und das mündliche Prüfungsfach (Prä-

sentationsprüfung).

In den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport

werden die schriftlichen oder mündlichen Prüfun-

gen gegebenenfalls durch fachpraktische Prüfungen

ergänzt.

Zusätzlich zu den Leistungen der Abiturprüfungen

werden die Leistungen des vierten Halbjahres aller

Prüfungsfächer in diesem Block einfach angerechnet.

Die Punkte der Abiturprüfung sind wie folgt zu

ermitteln:

• Wurde in einem Fach nur schriftlich oder nur

mündlich geprüft, ist die in der Prüfung erreichte

Punktzahl dreifach zu werten.

• Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich ge-

prüft, wird die in der schriftlichen Prüfung erreich-

te Punktzahl zweifach und die in der mündlichen

Prüfung erreichte Punktzahl einfach gewertet.

Sie haben die Möglichkeit, sich anstelle Ihres münd-

lichen Prüfungsfaches eine besondere Lernleistung

(siehe Ziffer 6.3) anrechnen zu lassen; allerdings

müssen Sie darauf achten, dass mit den schriftlichen

Prüfungsfächern und der besonderen Lernleistung

alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind. Diese be-

sondere Lernleistung wird dann in vierfacher Wer-

tung in den dritten Block einbezogen.

5.3 ZWEITER BLOCK (ZWEIFACH GEWER-

TETE KURSE)

Aus den schriftlichen Prüfungsfächern müssen Sie

zwei Fächer auswählen (darunter muss mindestens

ein Kernkompetenzfach sein) die im zweiten Block

angerechnet werden. Die in diesen Kursen der ers-

ten drei Halbjahre erreichten Punktzahlen werden

doppelt angerechnet.

Weil die beiden Kurse aus dem vierten Halbjahr im

dritten Block bereits einfach angerechnet wurden,

können sie im zweiten Block nur noch einfach be-

rücksichtigt werden; sie können hier aber auch

durch eine doppelt gewertete Facharbeit ersetzt wer-

den (siehe Ziffer 6.2).

Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe

für das dritte Halbjahr entscheiden Sie, welche bei-

den Fächer Ihrer schriftlichen Prüfung zweifach ge-

wertet werden sollen.

14

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

1. BLOCK

max.

330

Punkte

mind.

110

Punkte

max.

300

Punkte

mind. 100

Punkte

max.

210

Punkte

Gesamt:

max. 840 Punkte

mind. 280 Punkte

mind. 70

Punkte

2. BLOCK

3. BLOCK

ZUSAMMENSETZUNG DER GESAMT-

ERGEBNISSE

Page 15: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

5.4 ERSTER BLOCK (EINFACH GEWERTE-

TE KURSE)

In diesen Block müssen 22 Kurse in einfacher Wer-

tung eingebracht werden. Darunter müssen sein:

(1) vierstündige Kurse:

alle Kurse in den Kernkompetenzfächern, dem Pro-

fil- und Neigungsfach, die nicht bereits im zweiten

oder dritten Block angerechnet wurden.

(2) im mündlichen Prüfungsfach:

die Kurse der ersten drei Halbjahre (unabhängig da-

von, ob zwei- oder vierstündig).

(3) zweistündige Kurse:

• zwei Kurse aus einem der Fächer Bildende Kunst

oder Musik*

• jeweils zwei Kurse aus zwei der Fächer Biologie,

Chemie, Physik*

• die Kurse aller vier Halbjahre in der jeweils vorge-

schriebenen Fächerkombination Geschichte-Erd-

kunde-Gemeinschaftskunde. Ausnahme: Ist eines

dieser Fächer einfach gewertetes Neigungsfach, so

reduziert sich die Anrechnungspflicht in den bei-

den anderen Fächern auf zwei Kurse.

Wenn die einzubringenden Kurse die Anrechnung

von Kursen in Religionslehre oder Ethik nicht

mehr zulassen, können dafür nach Wahl bis zu

zwei Kurse in der Fächerkombination Geschichte-

Erdkunde-Gemeinschaftskunde in den ersten bei-

den Halbjahren in der Anrechnung entfallen. Die

Kurse in den Prüfungsfächern müssen jedoch an-

gerechnet werden.

Über ggf. weitere anzurechnende Kurse entscheiden

Sie spätestens einen Tag nach Ausgabe des Zeugnis-

ses für das vierte Halbjahr. Die Schule macht Ihnen

hierbei einen optimierten Vorschlag.

15

einfach gewertetes Neigungsfach anrechnungspflichtige Kurse

Geschichte Ek + Gk (jeweils ein Kurs)Erdkunde G/Gk + G/Gk (1. und 4. Halbjahr)Gemeinschaftskunde G/Ek + G/Ek (2. und 3. Halbjahr)

*Anrechnungspflicht bereits abgedeckt, falls eines der Fächer Profil- oder Neigungsfach ist.

Page 16: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

5.5 DURCHSCHNITTSNOTE UND GESAMTPUNKTZAHL

Die Durchschnittsnote ergibt sich laut nachfolgender Tabelle aus

der in den drei Blöcken erreichten Gesamtpunktzahl:

16

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

Gesamtpunktzahl

840 - 768767 - 751750 - 734733 - 717716 - 701700 - 684683 - 667666 - 650649 - 633632 - 617616 - 600599 - 583582 - 566565 - 549548 - 533532 - 516515 - 499498 - 482481 - 465464 - 449448 - 432431 - 415414 - 398397 - 381380 - 365364 - 348347 - 331330 - 314313 - 297296 - 281

280

Durchschnittsnote

1,01,11,21,31,41,51,61,71,81,92,02,12,22,32,42,52,62,72,82,93,03,13,23,33,43,53,63,73,83,94,0

Page 17: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

6.1 SPORT

Der Unterricht im Fach Sport gliedert sich in die

Sportbereiche 1, 2, 3 und 4.

Sportbereich 1

Der Sportbereich 1 umfasst Sporttheorie laut Lehr-

plan in enger Praxis-Theorie-Verknüpfung. Die

Sporttheorie orientiert sich an den praktisch ausge-

übten Sportarten aus den Sportbereichen 2, 3 und 4.

Sportbereich 2

Der Sportbereich 2 umfasst folgende vier Individual-

sportarten (die in Klammer aufgeführten Inhalte

müssen mindestens unterrichtet werden):

Gerätturnen (2 Geräte), Gymnastik/Tanz (ein Hand-

gerät, eine Stilrichtung), Leichtathletik (zwei Diszi-

plinen) und Schwimmen (2 Schwimmarten).

Außerdem gehört zum Sportbereich 2 ein Ausdauer-

training.

Sportbereich 3

Der Sportbereich 3 umfasst vier Mannschaftssport-

arten. Diese sind Basketball, Fußball, Handball und

Volleyball.

Sportbereich 4

Der Sportbereich 4 umfasst den Wahlbereich. In ihm

kann eine Sportart aus dem Wettbewerb JUGEND

TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) angeboten

werden, die nicht im Sportbereich 2 oder 3 erfasst ist.

Außerdem kann er zur Festigung und Vertiefung von

Inhalten aus den Sportbereichen 1, 2 oder 3 dienen.

Die Schule bietet nach ihren Möglichkeiten Kombi-

nationen aus den Sportbereichen 2, 3 und 4 an. Im

Pflichtfach ist neben der Sporttheorie und dem

Grundlagenausdauertraining mindestens eine Indivi-

dualsportart und eine Mannschaftssportart zu unter-

richten. Der Unterricht im Neigungs-/Profilfach um-

fasst eine Theoriestunde pro Woche und die praxis-

begleitende Theorie in den drei Praxisstunden.

Dabei sind mindestens drei Individualsportarten

und zwei Mannschaftssportarten zu unterrichten.

Klausuren und Leistungsnachweise

Im Fach Sport sind in den vierstündigen Kursen in

den ersten beiden Halbjahren zusammen mindes-

tens drei Klausuren (darunter pro Halbjahr minde-

stens eine Klausur) und im dritten und vierten

Halbjahr mindestens je eine Klausur zu schreiben.

Sport als Prüfungsfach

Sport als Prüfungsfach beinhaltet grundsätzlich

einen fachpraktischen und einen theoretischen Teil.

In der Regel können Sie Sport als Prüfungsfach nur

wählen, wenn Sie vom Unterricht in den besuchten

Kursen nicht teilweise befreit waren.

Sport als mündliches Prüfungsfach

Sie können Sport nur dann als fünftes (mündliches)

Prüfungsfach nehmen, wenn Sie zuvor alle Aufga-

benfelder abgedeckt haben. Hierzu muss Ihr viertes

(schriftliches) Prüfungsfach dem gesellschaftswissen-

schaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet sein.

Für den theoretischen Teil der Prüfung gelten die

gleichen Bedingungen wie für die Präsentationsprü-

fung in den anderen Fächern. Darüber hinaus wird

eine fachpraktische Prüfung abgelegt.

Sport als schriftliches Prüfungsfach

Belegen Sie Sport als Profil- oder Neigungsfach, kön-

nen Sie Sport als schriftliches Prüfungsfach wählen

(zu Sport als Profilfach beachten Sie Ziffer 4.2). Der

theoretische Anteil der Prüfung besteht dann aus

einer vierstündigen Klausur.

Eine zusätzliche mündliche Prüfung (wie bei den

anderen schriftlich geprüften Fächern) ist im Rahmen

der mündlichen Prüfungen an der Schule möglich.

Fachpraktischer Prüfungsteil

Dieser Prüfungsteil ist für beide Prüfungen (schrift-

lich und mündlich) identisch. Er setzt sich zusam-

men aus zwei Disziplinen, Geräten bzw. Prüfungstei-

len einer Individualsportart und der Überprüfung

der Ausdauerleistungsfähigkeit durch einen 12-min

Lauf (Coopertest) oder einem 12-min Schwimmen

sowie einer Sportart aus dem Sportbereich 3 (Mann-

schaftssportart). Unter besonderen Bedingungen

können auf Antrag der Schule beim zuständigen Re-

gierungspräsidium auch Sportarten des Wahlbe-

reichs Gegenstand der fachpraktischen Prüfung sein.

Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen

für die Abiturprüfung im Fach Sport.

17

6. Besonderheiten

Page 18: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

6.2 FACHARBEIT

DDiiee FFaacchhaarrbbeeiitt iisstt eeiinnee sseellbbssttssttäännddiigg vveerrffaassssttee sscchhrriifftt--

lliicchhee HHaauussaarrbbeeiitt von etwa zehn bis 20 Seiten. Das

Thema ist genau begrenzt und aus einem der zwei-

fach gewerteten Fächer aus Block 2. Sie müssen das

Thema mit Ihrer Fachlehrerin/Ihrem Fachlehrer so

abstimmen, dass es den Anforderungen der gymna-

sialen Oberstufe entspricht und in einem Zeitraum

von etwa einem halben Jahr (im ersten bis dritten

Halbjahr) bearbeitet werden kann.

Durch die Anfertigung einer Facharbeit sollen zum

Beispiel folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten ge-

fördert werden:

• Probleme erkennen und formulieren;

• Techniken der Informationsbeschaffung erwerben;

• sich in neue Wissensgebiete einarbeiten;

• Arbeitsschritte planen;

• Gliederung einer Arbeit entwerfen;

• Methoden des jeweiligen Fachgebietes reflektieren

und anwenden;

• Lösungen anschaulich darstellen und sprachlich

korrekt formulieren;

• Schlussfolgerungen ziehen.

Qualifizierte Arbeiten von Teilnehmerinnen/Teil-

nehmern an Wettbewerben können ebenfalls als

Facharbeit angenommen werden, wenn sie den for-

malen Bedingungen der Facharbeit angepasst wer-

den und eine zur Facharbeit vergleichbare Bewer-

tung erfolgen kann. Gruppenarbeiten sind möglich,

wenn die Einzelleistungen deutlich erkennbar sind.

Die Bestandteile der Facharbeit sind:

• Deckblatt, das den Namen der Schülerin/des

Schülers und das Thema der Arbeit enthält;

• Versicherung über die selbstständige Anfertigung;

• Inhaltsverzeichnis;

• Textteil;

• Literaturverzeichnis;

• Anhang (zum Beispiel Tabellen, Karten).

Die von der Fachlehrkraft bewertete Facharbeit wird

Ihnen bis zum Ende des dritten Halbjahres zurück-

gegeben.

Nach Ausgabe des Zeugnisses für das vierte

Kurshalbjahr entscheiden Sie, ob Sie die Note der

Facharbeit in die Gesamtqualifikation einbeziehen:

Hier kann die Facharbeit im zweiten Block anstelle

der beiden einfach gewerteten Kurse des vierten

Halbjahres der doppelt gewerteten Fächer in zweifa-

cher Wertung angerechnet werden (siehe Ziffer 5.3).

18

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

Page 19: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

6.3 BESONDERE LERNLEISTUNG

Sie haben die Möglichkeit, eine besondere Lernleis-

tung zu erbringen und diese entweder im dritten

oder ersten Block unter bestimmten Voraussetzun-

gen (siehe Ziffer 4.3) anrechnen zu lassen. Die be-

sondere Lernleistung kann ein Seminarkurs oder ein

umfassender Beitrag aus einem von den Ländern

oder vom Bund geförderten Wettbewerb sein.

Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu doku-

mentieren.

In einem Kolloquium stellen Sie die Ergebnisse

Ihrer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese

und antworten auf Fragen. Bei Arbeiten, an denen

mehrere Schülerinnen/Schüler beteiligt waren, ist die

Bewertung der individuellen Leistung erforderlich.

19

ZUORDNUNG DER BESON-

DEREN LERNLEISTUNG

ZUM AUFGABENFELD

I

sprachlich-

literarisch-

künstlerisch

II

gesellschafts-

wissenschaftlich

III

mathematisch-

naturwissenschaftlich-

technisch

MÖGLICHKEIT DER BERÜCKSICHTIGUNG DER

BESONDEREN LERNLEISTUNG

Die Anrechnung als mündliches Prüfungsfach ist nur möglich, wenndas Aufgabenfeld II schon mit einem schriftlichen Prüfungsfach abge-deckt wurde.

Die Anrechnung als mündliches Prüfungsfach ist auch dann möglich,wenn das Aufgabenfeld II schon mit einem schriftlichen Prüfungsfachabgedeckt wurde.

Die Anrechnung als mündliches Prüfungsfach ist nur möglich, wenndas Aufgabenfeld II schon mit einem schriftlichen Prüfungsfach abge-deckt wurde.

Haben Sie im Profil- oder Neigungsfach eine Naturwissenschaftbelegt, so müssen Sie keinen Kurs in einer zweiten Naturwissenschaftbesuchen, sofern Sie mindestens einen Punkt erreicht haben.

Falls Sie das mündliche Prüfungsfach nicht durch die besondere Lernleistung ersetzen, besteht die Möglichkeit,

diese im ersten Block (allerdings dann nur in zweifacher Wertung) anrechnen zu lassen.

Page 20: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

6.3.1 Seminarkurse als besondere Lernleistungen

Bewertung der Leistungen im Seminarkurs

Der Besuch eines Seminarkurses wird nach folgen-

den Kriterien bewertet:

1. für den Unterricht in den ersten beiden Halbjahren;

2. für die Dokumentation;

3. für das Kolloquium.

Bei der Gesamtbewertung werden die Notenpunkte

für die beiden halbjährigen Kurse zur Hälfte, das

Kolloquium und die Dokumentation zu je einem

Viertel gewertet.

Die sich daraus ergebende Punktzahl wird, falls im

dritten Block anrechenbar, vierfach gewertet (maxi-

mal 60 Punkte).

Wenn Sie einen Seminarkurs belegt haben, den Sie

nicht im dritten Block zur Anrechnung bringen kön-

nen oder wollen, dann besteht statt dessen die Mög-

lichkeit, die ermittelte Punktzahl in zweifacher Wer-

tung (maximal 30 Punkte) im ersten Block anrechnen

zu lassen.

Seminarkursthemen

Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die

gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung erfor-

derlichen Niveaus über die inhaltliche Ausgestal-

tung der Seminarkurse selbst. Es besteht die Mög-

lichkeit, neue fächerverbindende Themenkreise zu

erproben oder für das Schulprofil relevante Projekte

durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen

bei der Themenfindung einbezogen werden.

6.3.2 Wettbewerbe als besondere Lernleistung

Es ist möglich, geeignete Arbeiten beziehungsweise

umfassende Beiträge aus einem von den Ländern

oder vom Bund geförderten oder veranstalteten

Wettbewerb als besondere Lernleistung einzubrin-

gen. Arbeiten aus Wettbewerben müssen gemäß der

Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Ober-

stufe folgende Bedingungen erfüllen:

• oberstufen- und abiturgerechtes Niveau;

• studienvorbereitende Arbeitsformen;

• fachübergreifende Ansätze;

• schriftliche Dokumentation;

• zeitlicher Aufwand und methodische Ansätze müs-

sen in etwa dem Seminarkurs entsprechen;

• Möglichkeit der Präsentation im Rahmen eines

Kolloquiums;

• bei Teamarbeiten: Möglichkeit der Bewertung der

individuellen Schülerleistung;

• für Beiträge aus Wettbewerben gilt zusätzlich, dass

keine anderweitige Berechnung im Rahmen der Ge-

samtqualifikation möglich ist; die Bewertung erfolgt

durch Fachlehrkräfte der Schule.

6.4 RELIGIONSLEHRE ODER ETHIK ALS

PRÜFUNGSFÄCHER

Religionslehre können Sie nur als Prüfungsfach wäh-

len, wenn Sie in der letzten Klasse vor Eintritt in die

Kursstufe am Religionsunterricht teilgenommen ha-

ben. Ersatzweise kann zu Beginn des ersten Halbjah-

res der Qualifikationsphase eine Prüfung durch eine

Fachlehrkraft erfolgen, in der Sie die entsprechen-

den Kenntnisse nachweisen müssen.

Als schriftliches Prüfungsfach können Sie Religions-

lehre oder Ethik nur wählen, wenn Sie den Unter-

richt in der Einführungsphase besucht haben. Das-

selbe gilt für das Fach Ethik.

Nach § 10 (3) der Abiturverordnung für Gymnasien

der Normalform NGVO können Sie, sofern Sie kei-

ner Religionsgemeinschaft angehören oder wenn an

Ihrer Schule in dem betreffenden Halbjahr keine Re-

ligionslehre Ihrer eigenen Religionsgemeinschaft an-

geboten wird, auch Kurse in Religionslehre mit Zu-

stimmung der hierfür verantwortlichen Religions-

gemeinschaft besuchen. Darüber hinaus können Sie

mit Zustimmung der betroffenen Religionsgemein-

schaften den Religionsunterricht der anderen Kon-

fession besuchen, wenn ein Härtefall vorliegt. Diese

Regelung gilt auch für die Wahl als Neigungsfach.

Grundsätzlich sind jedoch die vier Kurse in Reli-

gionslehre der Religionsgemeinschaft zu besuchen,

der Sie angehören. Haben Sie nach Maßgabe von §10

(3) NGVO vier Kurse in Religionslehre besucht,

welcher Sie nicht angehören, können Sie Religions-

lehre nur dann als Prüfungsfach wählen, wenn vier

Kurse in Religionslehre derselben Religionsgemein-

schaft besucht worden sind.

20

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

Page 21: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

6.5 LATINUM, GROSSES LATINUM, GRAE-

CUM UND HEBRAICUM

Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Voraus-

setzungen wird mit dem Abiturzeugnis die jeweils

angegebene Qualifikation erworben:

Latinum

Latein als erste Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 10 sowie

im Zeugnis der Klasse 10 mindestens die Note „aus-

reichend“.

Latein als zweite Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 7 bis 11 sowie

im Zeugnis der Klasse 11 mindestens die Note „aus-

reichend“.

Latein als dritte Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 9 bis 11 und

das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.

Latein als spät beginnende Fremdsprache:

Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaften in

Latein spätestens in Klasse 11 in Verbindung mit vier

Kursen in der Kursstufe (Wahlbereich) und das Be-

stehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im

Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprü-

fung).

Latein als Arbeitsgemeinschaften:

Arbeitsgemeinschaften in Latein im Umfang von

mindestens neun Jahreswochenstunden und das Be-

stehen einer Ergänzungsprüfung.

Großes Latinum

Latein als erste Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 11 sowie

mindestens die Note „ausreichend“ im Zeugnis der

Klasse 11 ooddeerr das Bestehen einer Ergänzungsprü-

fung.

Latein als zweite Fremdsprache:

Pflichtunterricht in Latein von Klasse 7 bis 11 uunndd

das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.

Latein als Kernkompetenz-, Profil oder Neigungsfach.

Graecum

Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen-

den Voraussetzungen erfüllt ist:

• Pflichtunterricht in Griechisch von Klasse 9 bis 11

und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung;

• Griechisch als Kernkompetenz-, Profil- oder Nei-

gungsfach;

• mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaften in

Griechisch spätestens in Klasse 11, jeweils in Verbin-

dung mit vier Kursen (Wahlbereich) in der Kurs-

stufe und dem Bestehen einer Prüfung (mündliches

Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder

Ergänzungsprüfung);

• Arbeitsgemeinschaften in Griechisch im Umfang

von mindestens neun Jahreswochenstunden und das

Bestehen einer Ergänzungsprüfung.

Hebraicum

Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der fol-

genden Voraussetzungen erfüllt ist:

• Arbeitsgemeinschaften in Hebräisch spätestens in

Klasse 11, jeweils in Verbindung mit vier Kursen

(Wahlbereich) in der Kursstufe und dem Bestehen

einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen

der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung);

• Arbeitsgemeinschaften in Hebräisch im Umfang

von mindestens neun Jahreswochenstunden und das

Bestehen einer Ergänzungsprüfung.

Prüfungsnoten

Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän-

zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation

mindestens die Note „ausreichend“ (= fünf Noten-

punkte) erforderlich.

Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar aus

den genannten Voraussetzungen ergibt, sind die Re-

gierungspräsidien für die Zuerkennung der jeweili-

gen Qualifikation zuständig.

Bei einem Wechsel der Sprachenfolge finden die Re-

gelungen Anwendung, die für den vor der Kurspha-

se zuletzt besuchten Bildungsgang gelten.

21

Page 22: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Studiengänge, für die das Latinum beziehungs-

weise das Graecum erforderlich ist

Latein- und Griechischkenntnisse sind für viele Stu-

diengänge von großem Nutzen, zum Beispiel für Me-

dizin, Pharmazie und Jura. Für eine Reihe von Stu-

diengängen ist der Nachweis von Lateinkenntnissen

(Großes Latinum, Latinum) und von Griechisch-

kenntnissen (Graecum) durch die Prüfungsordnun-

gen vorgeschrieben.

Die folgende Übersicht informiert Sie über die ent-

sprechenden Anforderungen. Falls nichts anderes

vermerkt ist, genügt das Latinum.

Magisterstudiengänge (Hauptfach)*• Anglistik• Archäologie• Ethnologie• Germanistik• Klassische Philologie• Geschichte• Kunstgeschichte• Musikwissenschaft• Orientalistik• Ostasienwissenschaften• Pädagogik• Philosophie• Romanistik• Slawistik• Theologie• Volkskunde

Lehramtsstudiengänge Gymnasium (Hauptfach)

• Englisch• Französisch• Geschichte• Griechisch• Italienisch• Spanisch• Latein (auch Graecum)• Evangelische Theologie• Katholische Theologie• Philosophie/Ethik (Latinum oder Graecum)

Theologie (kirchliches Examen)

• Latinum oder Graecum

Anmerkungen:

1. Für Englisch ist das Latinum oder die Kenntnis

einer der folgenden europäischen Fremdsprachen

erforderlich: Französisch, Italienisch, Spanisch.

2. Die Magisterstudiengänge werden je nach ihren

fachlichen Schwerpunkten an den Universitäten un-

terschiedlich bezeichnet.

3. Bei evangelischer und katholischer Theologie sind

auch für das Studium des Beifaches Kenntnisse in

Latein und Griechisch erforderlich.

4. Die Prüfungsordnungen für Promotionen und Ma-

gisterstudiengänge sind an den Universitäten unter-

schiedlich geregelt. Dies gilt auch für die Anforde-

rungen in den alten Sprachen. Einzelne Universitä-

ten setzen für die Magisterstudiengänge Archäologie,

Klassische Philologie und Geschichte das Große

Latinum voraus.

22

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

*Neueinschreibungen spätestens abSommersemester 2010 nicht mehr möglich.

Page 23: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Mindestqualifikationen

Die Auflagen/Mindestqualifikationen im ersten,

zweiten und dritten Block sind erfüllt, wenn:

• im ersten Block unter den 22 Kursen nicht mehr

als fünf Kurse mit jeweils weniger als fünf Noten-

punkten enthalten sind;

• im zweiten Block in den ersten drei Halbjahren

nicht mehr als zwei Kurse mit weniger als fünf

Notenpunkten (einfache Wertung) bewertet sind;

• im dritten Block in den fünf Prüfungsfächern zu-

sammen mindestens 100 Punkte erreicht wurden;

dabei müssen in zwei Prüfungsfächern, darunter

einem zweifach gewerteten Fach, mindestens je

20 Punkte (schriftliche + mündliche Prüfung)

erreicht werden (siehe auch Zusammensetzung

des Gesamtergebnisses, Ziffer 5.1).

IImm eerrsstteenn BBlloocckk mmüüsssseenn mmiinnddeesstteennss 111100 vvoonn

mmaaxxiimmaall 333300 PPuunnkktteenn eerrrreeiicchhtt wweerrddeenn..

IImm zzwweeiitteenn BBlloocckk mmüüsssseenn mmiinnddeesstteennss 7700 vvoonn

mmaaxxiimmaall 221100 PPuunnkktteenn eerrrreeiicchhtt wweerrddeenn..

IImm ddrriitttteenn BBlloocckk mmüüsssseenn mmiinnddeesstteennss 110000 vvoonn

mmaaxxiimmaall 330000 PPuunnkktteenn eerrrreeiicchhtt wweerrddeenn..

EEiinn AAuussgglleeiicchh zzwwiisscchheenn ddeenn BBllööcckkeenn iisstt nniicchhtt

mmöögglliicchh..

Wiederholung und Entlassung

Zum Absatz „Wiederholung und Entlassung“ beach-

ten Sie § 29 der NGVO:

(1) Die Jahrgangsstufen können außer in den Fällen

der Absätze 2 bis 4 nicht wiederholt werden.

(2) Wenn bereits am Ende des zweiten Halbjahres

feststeht, dass die Zulassung zur schriftlichen Prü-

fung nicht möglich ist, kann die erste Jahrgangsstufe

einmal wiederholt werden, falls nicht bereits die vor-

angehende Klasse wiederholt worden ist. Darüber

hinaus kann der Schulleiter in besonderen Här-

tefällen eine Wiederholung der ersten Jahrgangsstu-

fe oder des zweiten und dritten Halbjahres zulassen,

falls nicht bereits die vorangehende Klasse wieder-

holt wurde.

(3) Schülerinnen/Schüler, denen die allgemeine

Hochschulreife zum ersten Mal nicht zuerkannt

wurde, können einmal wiederholen, und zwar

1. bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung:

a) das zweite und das dritte Halbjahr oder

b)die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weite-

rem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum

Ende des Schuljahres oder

c) das dritte Halbjahr nach halbjähriger Unterbre-

chung des Schulbesuchs;

2. in den übrigen Fällen das dritte und vierte Halbjahr.

(4) Schülerinnen/Schüler des vierten Halbjahres, bei

denen zu erwarten ist, dass Sie zum Ende des Halb-

jahres die im ersten und zweiten Block der Gesamt-

qualifikation erforderlichen Leistungen nicht erbrin-

gen werden, können auf Antrag mit Zustimmung

des Schulleiters nach Absatz 3 Nr. 1 einmal wieder-

holen. Dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemei-

nen Hochschulreife.

(5) DDiiee WWiieeddeerrhhoolluunngg lleeddiigglliicchh eeiinnzzeellnneerr KKuurrssee iisstt

nniicchhtt zzuulläässssiigg..

(6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschul-

reife ist weder eine Wiederholung der Oberstufe

noch eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.

23

7. Nichtbestehen undWiederholung

Page 24: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

8.1 FACHHOCHSCHULREIFE

Wer das Gymnasium frühestsens nach Abschluss des

zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des

Kurssystems ohne Abitur verlässt, hat bei Erreichen

bestimmter Mindestleistungen den schulischen Teil

der Fachhochschulreife ohne besondere Prüfung

erworben.

Für den berufsbezogenen Teil der Fachhochschul-

reife ist eine abgeschlossene, mindestens zweijährige

• Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbil-

dungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder

der Handwerksordnung oder in einem gleichwer-

tig geregelten Ausbildungsberuf oder

• schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in

Verbindung mit einem Berufspraktikum oder

• Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen

Dienstverhältnis nachzuweisen.

Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine für das

Studium an einer Fachhochschule förderliche Be-

rufserfahrung von mindestens fünf Jahren, wobei der

erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule

bis zu einem Jahr angerechnet werden kann.

8.2 AUSLANDSAUFENTHALTE

Die Dauer von Auslandaufenthalten kann bis zu

einem Schuljahr betragen. Es gibt zahlreiche Vereine

und Austauschorganisationen, deren Hilfe Sie bei

der Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslands-

aufenthaltes in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie sich im Verlauf der Einführungsphase zum

Schulbesuch im Ausland entscheiden, kann Ihnen

diese Zeit auch auf den Schulbesuch in Baden-Würt-

temberg angerechnet werden. Das heißt, Sie müssen

das Schuljahr nicht wiederholen. Voraussetzung da-

für ist, dass Sie im Ausland an einem Einzelschüler-

austausch teilgenommen und dort die Schule be-

sucht haben. Eine Anrechnung der im Ausland er-

reichten Leistungen auf die Qualifikationsphase ist

nicht möglich.

Alle vier Halbjahre der Qualifikationsphase müssen

belegt werden.

Ganz wichtig ist, dass Sie sich vor dem Auslands-

aufenthalt gründlich von Ihrer Schule beraten lassen.

24

Abitur 2009 · Allgemein bildende Gymnasien

8. Anhang

Page 25: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

25

Eine vollständige Kurswahl könnte wie obenstehend aussehen. Falls Sie Ihre eigene Kurswahl durchführen

möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf der Internetseite des Landesschülerbeirats unter wwwwww..llssbbrr..ddee in der

Rubrik “Downloads” im Ordner “Software” eine solche Kurswahl durchzuführen.

Kernkompetenzfach

Profilfach

Deutsch Deutsch Deutsch

Mathematik Mathematik Mathematik

Englisch

Französisch

Französisch

Physik

Latein

Physik

Neigungsfach Erdkunde Geschichte Chemie

Bildende Kunst oder Musik Bildende Kunst Musik Bildende Kunst

Religionslehre oder Ethik Religionslehre Religionslehre Ethik

Sport Sport Sport Sport

Natur-

wissen-

schaften

aus

Biologie

Chemie

Physik

Biologie

Physik

Chemie

in Kombi-

nation

Geschichte

Erdkunde

Gemein-schafts-kunde

Wahlbereich

Geschichte

GK GK

Psychologie Informatik Besondere Lernleistung

Informatik Philosophie

Gesamtstundenzahl

pro Halbjahr38 36 34 36 32 32 32 32 35 35 30 30

GK GK GK GK

Erdkunde Erdkunde

Geschichte

8.3 WAHLBEISPIELE:

Lars Ina Yassin

Page 26: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Diesem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kultus-

ministeriums über die Jahrgangsstufen1) 1 und 2 so-

wie über die Abiturprüfung an beruflichen Gymna-

sien (BGVO)“ in der jeweils gültigen Fassung zu

Grunde. IInnssooffeerrnn iisstt ddeerr vvoorrlliieeggeennddee LLeeiittffaaddeenn eeiinnee

IInnffoorrmmaattiioonnsssscchhrriifftt,, ddiiee nniicchhtt ddiiee vveerrbbiinnddlliicchhee

RReecchhttssqquueellllee iisstt..

Das berufliche Gymnasium Baden-Württemberg be-

reitet auf das Studium an einer Hochschule und in

besonderer Weise auf die Berufswelt vor. Es ist da-

her in verschiedene Richtungen gegliedert. Sie

zeichnen sich jeweils durch einen berufsbezogenen

Fächerkanon aus. Das berufliche Gymnasium Baden-

Württemberg umfasst folgende Richtungen:

• agrarwissenschaftliche Richtung (AG)

• biotechnologische Richtung (BTG)

• ernährungswissenschaftliche Richtung (EG)

• sozialpädagogische Richtung (SG)

an einigen wenigen Standorten• technische Richtung (TG)

• wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG),

darunter ein Abendgymnasium in Radolfzell.

Das berufliche Gymnasium Baden-Württemberg ist

ein Gymnasium der Aufbauform. Es umfasst die

gymnasiale Oberstufe mit der Eingangsklasse und

den Jahrgangsstufen 1 und 2.

Das an fünf Schulen des Landes eingerichtete beruf-

liche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform

wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG) be-

ginnt bereits mit der Klasse 8.

Am beruflichen Gymnasium kann erworben werden:

• die allgemeine Hochschulreife

(mit zwei Fremdsprachen) oder• der schulische Teil der Fachhochschulreife unter

bestimmten Voraussetzungen nach der Jahrgangs-stufe 1 (zum Erwerb der Fachhochschulreife sieheim Übrigen Seite 24).

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

26

Die gymnasiale Oberstufe an beruflichen Gymnasien

1) Abkürzung: Jgstufe/n

Page 27: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Stundentafel und Stundenplan gelten für alle Schü-

lerinnen und Schüler in gleicher Weise. Die Noten

werden in den herkömmlichen Notenstufen eins bis

sechs erteilt.

Der Eingangsklasse (bisher Klasse 11) an den beruf-

lichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform

wächst eine erweiterte Aufgabe zu. Die Schülerin-

nen und Schüler kommen aus verschiedenen Schul-

arten in das berufliche Gymnasium. Daher muss

zunächst ihr Wissensstand angeglichen werden (Ge-

lenkfunktion). Darüber hinaus bereitet die Ein-

gangsklasse auf die Jahrgangsstufen 1 und 2 vor. In

besonderen Informationsveranstaltungen werden Sie

mit dem Aufbau, den Anforderungen und den Lehr-

plänen der Oberstufe vertraut gemacht. Ihnen wer-

den die Wahlmöglichkeiten und die zu beachtenden

Bedingungen eingehend erläutert, vor allem werden

Sie in die Arbeitsweise in den Kursen eingeführt.

Spätestens zu Beginn der Eingangsklasse erfahren

Sie die Bedingungen zum Erwerb der allgemeinen

Hochschulreife. Diese Bedingungen sind unter-

schiedlich, je nachdem, welche Vorkenntnisse Sie in

einer zzwweeiitteenn FFrreemmddsspprraacchhee mitbringen.

Die Stundentafel ist gegliedert in den Pflichtbereich

sowie den Wahlpflichtbereich und den Wahlbereich

entsprechend dem Schulangebot. Bei den Wahl-

pflicht- und den Wahlfächern ist zu beachten, dass

die Wahl als Kursfach in den Jahrgangsstufen 1 und

2 davon abhängt, ob Sie bereits in der Eingangsklasse

am Unterricht teilgenommen haben.

Für alle Fragen, die die Oberstufe betreffen, stehen

Ihnen Oberstufenberater und Oberstufenberaterin-

nen beziehungsweise die Schulleitung zur Verfügung.

Für den Übergang nach Jahrgangsstufe 1 ist das Ver-

setzungszeugnis am Ende der Eingangsklasse erfor-

derlich.

Die mit der Eingangsklasse abgeschlossenen Fächer

sowie die im Versetzungszeugnis in diesen Fächern

erreichten Noten werden im Zeugnis der Hoch-

schulreife aufgeführt (ohne Anrechnung auf die Ge-

samtqualifikation).

27

1. Eingangsklasse (bisher Klasse 11)

Page 28: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

28

Mit der zweiten Pflichtfremd-sprache in den Klassen 7 bis 10** sind die Voraussetzungenzum Erwerb der allgemeinenHochschulreife erfüllt.

Informationen zum Unterrichtsbesuch einer zweiten Fremdsprache am beruflichen Gymnasium zum Erwerb der all-

gemeinen Hochschulreife aus dem Angebot der Schule

Schüler/in

Herkunft Vorkenntnisse in der

zweiten Fremdsprache

Realschule

Wahlpflichtfach Englisch mitUnterricht in den Klassen 7 bis10: Mit der zweiten Pflichtfremd-sprache in den Klassen 7 bis 10sind die Voraussetzungen zumErwerb der allgemeinen Hoch-schulreife erfüllt.

Kein oder kein ausreichender Unterricht in einer zweitenFremdsprache (zum BeispielArbeitsgemeinschaft).

Kein oder kein ausreichender Unterricht in einer zweitenFremdsprache (zum BeispielArbeitsgemeinschaft).

Unterricht in Französisch oderSpanisch als zweite Pflicht-fremdsprache.

Unterricht in Französisch alszweite Pflichtfremdsprache.

Unterricht in Latein als zweitePflichtfremdsprache.

Berufsfach-oderBerufsauf-bauschule

SechsjährigesWirtschafts-gymnasium

Gymnasiumin Aufbauformmit Heim (sechsjähriger Aufbauzug)

Gymnasium

Unterrichtsbesuch in einer zweiten Fremdsprache* (in der Eingangsklasse versetzungsrelevant)Niveau A: weitergeführte FremdspracheNiveau B: neu beginnende Fremdsprache

Niveau B wahlweise Französisch (bei Englisch als Pflichtfremdsprache ander Realschule), Italienisch, Russisch, Spanisch in der Eingangsklasseund in den Jahrgangsstufen 1 und 2.

Niveau B wahlweise Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch in derEingangsklasse und in den Jahrgangsstufen 1 und 2.

Fortführung der zweiten Pflichtfremdsprachein Niveau A in der Eingangsklasse.

Fortführung der zweiten Pflichtfremdsprachein Niveau A in der Eingangsklasse.

Niveau B wahlweise Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch in derEingangsklasse und in den Jahrgangsstufen 1 und 2.

FreiwilligerBesuch von Niveau A in der fortgeführten Fremdsprache

oder

freiwilligerBesuch von Niveau B in einer neu beginnenden Fremdsprache(Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch).

FreiwilligerBesuch von Niveau A in der weitergeführten Fremdsprache

oder

freiwilligerBesuch von Niveau B in einer neu beginnenden Fremdsprache(Italienisch, Spanisch, Russisch).

Wahlpflichtfach Französischmit Unterricht in den Klassen 7bis 10: Mit der zweiten Pflicht-fremdsprache in den Klassen 7bis 10 sind die Voraussetzungenzum Erwerb der allgemeinenHochschulreife erfüllt.

FreiwilligerBesuch von Niveau A in der weitergeführten Fremdsprache

oder

freiwilligerBesuch von Niveau B in einer neu beginnenden Fremdsprache(Italienisch, Spanisch, Russisch).

*Die Zuweisung in Niveau A (weitergeführte Fremdsprache) und Niveau B (neu beginnende Fremdsprache) erfolgt durch die Schule entsprechend den Vorkenntnissen der Schülerin oder des Schülers. Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprachen der Klassen 7 bis 10 der Realschule oder des Gymnasiums können nur auf Niveau A weitergeführt werden.

** Für Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges (G8) sind die Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hoch-schulreife erfüllt, wenn versetzungserheblicher Unterricht in vier aufeinander folgenden Schuljahren in der zweiten Fremdsprache nachgewiesen wird.

Page 29: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Das Unterrichtsangebot der Jahrgangsstufen 1 und 2

umfasst einen Pflicht- und einen Wahlbereich.

Der Pflichtbereich erstreckt sich auf drei Fächergrup-

pen (die Aufgabenfelder) sowie auf das Fach Sport.

Es werden folgende Aufgabenfelder unterschieden

(siehe Seite 32):

1. das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgaben-

feld (AF l),

2. das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld

(AF ll),

3. das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische

Aufgabenfeld (AF lll).

Durch die verbindliche Belegung von Fächern in

den drei Aufgabenfeldern sowie des Faches Sport

sichern Sie sich eine breite Grundbildung und ver-

meiden eine einseitige Ausbildung.

Das Unterrichtsangebot des Wahlbereichs tritt

ergänzend zu dem des Pflichtbereichs. Die Fächer

des Wahlbereichs dienen am beruflichen Gymna-

sium der berufsorientierten Schwerpunktbildung.

Die Unterrichtsfächer der Jahrgangsstufen 1 und 2

werden in Kursen angeboten (Kurssystem). Ein

Kurs dauert ein halbes Schuljahr. In den meisten

Fächern, die an einer Schule unterrichtet werden,

werden in den Jahrgangsstufen 1 und 2 vier Kurse

durchgehend angeboten. Die Kurse sollen in wis-

senschaftliche Methoden, Fragestellungen und

Denkweisen einführen und erweiterte Kenntnisse

vermitteln.

Diese Organisationsform des Unterrichts führt teil-

weise zur Aufgabe des festen Klassenverbandes.

Neben der Klassengemeinschaft entstehen Gruppie-

rungen von Schülerinnen und Schülern, die durch

die gemeinsame Fächerwahl bedingt sind.

Innerhalb von Rahmenbedingungen wählen Sie die

Unterrichtsfächer, welche Sie in einzelnen Kursen

belegen. Insofern beeinflussen Sie auch Ihren

Stundenplan selbst. Bereits am Ende der Eingangs-

klasse müssen Sie sich überlegen, welche Fächer für

Sie als Prüfungsfächer in Betracht kommen. Im Lau-

fe der Jahrgangsstufe 1 werden Sie sich dann über

die endgültige Prüfungsfächerkombination im Kla-

ren sein müssen. Sowohl bei der Wahl der Unter-

richtsfächer als auch bei der Entscheidung für die

Prüfungsfächer stehen Ihnen Oberstufenberater und

Oberstufenberaterinnen unterstützend zur Seite.

Auch besteht die Möglichkeit, dass verschiedene

Gymnasien (insbesondere in Schulzentren) mitein-

ander kooperieren, um ein möglichst breites Kurs-

angebot sicherzustellen.

29

2. Jahrgangsstufen 1 und 2

Page 30: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

30

Richtung Profilfach

Agrarwissenschaftlich AG Agrarbiologie AF III

Biotechnologisch BTG Biotechnologie AF III

Ernährungswissenschaftlich EG Ernährungslehre mit Chemie AF III

Sozialpädagogisch SG Pädagogik und Psychologie AF II

Wirtschaftswissenschaftlich WG Wirtschaft AF II

Technik AF III

Technisch TG Informationstechnik AF III

Gestaltungs- und Medientechnik AF III

2 .1 PROFILFÄCHER – KERNKOMPETENZ-

FÄCHER

Sie belegen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 die vier

zeitlich aufeinander folgenden Kurse in dem sechs-

stündigen richtungsbezogenen PPrrooffiillffaacchh und in den

vierstündigen KKeerrnnkkoommppeetteennzzffääcchheerrnn. Kernkompe-

tenzfächer sind MMaatthheemmaattiikk,, DDeeuuttsscchh und FFrreemmdd--

sspprraacchheenn (weitergeführte und neu beginnende Fremd-

sprache).

Das sechsstündige Profilfach ist bei jeder Richtung

des beruflichen Gymnasiums spezifisch ausgestaltet

und verbindlich festgelegt:

2.2 ZWEIFACH GEWERTETE KURSE

DDaass PPrrooffiillffaacchh wwiirrdd zzwweeiiffaacchh ggeewweerrtteett (siehe Ziffer

2.1). EEiinn wweeiitteerreess FFaacchh aus den Fächern der schriftli-

chen Prüfung wird ebenfalls zweifach gewertet.

Hierbei muss es sich um eines der sscchhrriiffttlliicchh ggeepprrüüff--

tteenn KKeerrnnkkoommppeetteennzzffääcchheerr handeln, nämlich: Mathe-

matik, Deutsch oder weitergeführte Fremdsprache

(Niveau A).

Zweifach gewertetes

Kernkompetenzfach:

AF I Deutsch oderEnglisch A oderFranzösisch A oder Spanisch A oder

AF III Mathematik

Jgstufe 1

44444

Jgstufe 2

44444

Erläuterung:

AF I: sprachlich-literarisch-künstlerisches AufgabenfeldAF II: gesellschaftswissenschaftliches AufgabenfeldAF III: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

Wochenstunden

Page 31: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

31

Aufgabenfelder

Aufgabenfeld I (AF I):

sprachlich-literarisch-künstlerischesAufgabenfeld

Aufgabenfeld II (AF II):

gesellschafts-wissenschaftlichesAufgabenfeldohne Zuordnung zueinem AufgabenfeldAufgabenfeld III (AF III):

mathematisch-naturwissenschaftlich-technischesAufgabenfeld

Aufgabenfeld II (AF II):

gesellschafts-wissenschaftlichesAufgabenfeld

ohne Zuordnung zueinem Aufgabenfeld

Richtung

des beruflichen

Gymnasiums

gemeinsam für alle Richtungen

richtungsbezogen

DeutschEnglisch/Niveau A1

Französisch/Niveau A1

Spanisch/Niveau A1

Französisch/Niveau B1

Italienisch/Niveau B1

Spanisch/Niveau B1

Russisch/Niveau B1

Geschichte mitGemeinschaftskundeReligionslehrebeziehungsweise EthikSport

Mathematik (AG, BTG, EG, SG, WG)Mathematik (TG)Physik1

Physik1,3

Physik (TG)1,2

Chemie1

Chemie1,3

Chemie (BTG)Chemie (TG)1,2

Biologie1

Biologie1,3

Datenverarbeitung4

(AG, EG, SG, WG)Bioinformatik (BTG)Wirtschaftslehre (AG, BTG, EG, SG, TG)Wirtschaftsgeografie (WG)

Kurs aus Pflichtbereich Kurs aus Wahlbereich

LiteraturMusikBildende KunstProfilbezogenes Englisch5

Philosophie Seminarkurs

Physik (BTG)Physik (BTG, TG)Chemie (TG)

Biologie (TG)Biologie (TG)Biotechnologie (AG, EG)Sondergebiete derBiowissenschaften (BTG)Computertechnik (TG)

Kommunikation und Medien(SG)

LandwirtschaftlicheProduktionstechnik (AG)Agrar- und Umwelttechnologie (AG)Ergänzende Fertigungstechnik (TG)Ernährungsökologie (EG)Einführung in die Sozialpäda-gogik/Sozialarbeit (SG)

1

44444444

2

22

4

442

4+1424

4+1422

22

2

2

44444444

2

22

4

442

4+1422

4+1422

22

2

1

222

3

422

422

22

2

2

222

422

422

22

2

2

2

222222

2.3 KURSANGEBOT

Es können folgende Kurse in den jeweiligen Richtungen des beruflichen Gymnasiums angeboten werden:

Stundenpro Woche___________

Stufe

Stundenpro Woche___________

Stufe

} (AG, EG, SG, WG)

} (AG, SG, WG)

} (EG, SG, WG)

1 Zugleich Fächer des Wahlbereichs.2 Die zweite Zahl gibt die Wochenstunden für zusätzliche

Laborübungen an.3 Im Pflichtbereich nur möglich in Verbindung mit insgesamt vier

Kursen DV in den Jahrgangsstufen 1 und 2.4 In Jahrgangsstufe 2 als Fach des Pflichtbereichs nur in Verbindung

mit insgesamt vier Kursen einer zweistündigen Naturwissenschaft.5 Für Schülerinnen und Schüler, die Englisch A nach der

Eingangsklasse abwählen.

Page 32: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

32

Sie müssen zunächst - unabhängig von der Wahl

Ihrer Prüfungsfächer - je nach Richtung des berufli-

chen Gymnasiums eine bestimmte Anzahl von Kur-

sen aus dem Pflichtbereich verbindlich belegen.

Beachten Sie bitte, dass Sie mindestens 25 einfach

gewertete Kurse besuchen müssen (zur Abrechnung

der Kurse in der Gesamtqualifikation siehe Seite 42

ff.). Die Pflichtbelegung können Sie folgender Über-

sicht entnehmen:

1 AG: 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie jeweils 4-stündig und DV in Jahrgangsstufe 1 oder 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie jeweils 2-stündig und DV in den Jahrgangsstufen 1 und 2 BTG: 4 Kurse im Fach Chemie (in Jahrgangsstufe 1 4-stündig und in Jahrgangsstufe 2 2-stündig)EG: 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Biologie jeweils 4-stündig und DV in Jahrgangsstufe 1 oder 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Biologie jeweils 2-stündig und DV in den Jahrgangsstufen 1 und 2SG: 4 Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie jeweils 4-stündig und DV in Jahrgangsstufe 1 oder

4 Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie jeweils 2-stündig und DV in den Jahrgangsstufen 1 und 2WG: 4 Kurse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik jeweils 4-stündig und DV in Jahrgangsstufe 1 oder

4 Kurse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik jeweils 2-stündig und DV in den Jahrgangsstufen 1 und 22 4-stündig oder 2-stündig3 4 Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie4 Die zweite Zahl gibt die Wochenstunden für zusätzliche Laborübungen an.

verpflichtend zu belegende Kurse

• im sprachlich-literarisch-künstlerischenAufgabenfeld (AF I):- Deutsch- Fremdsprache / Niveau A oder Niveau B

• im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (AF II):- Geschichte mit Gemeinschaftskunde- Religionslehre beziehungsweise Ethik- Wirtschaftslehre- Wirtschaftsgeografie

• im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (AF III):- Mathematik- Physik- Chemie- Biologie- Datenverarbeitung- Bioinformatik

• Sport

44

222-

44/22

4/22

-2-2

44

444-

4-

41

--44

AG BTG EG SG TG WG

Anz

ahl

Kur

se

Wo

che

n-

stu

nd

en

Anz

ahl

Kur

se

Wo

che

n-

stu

nd

en

Anz

ahl

Kur

se

Wo

che

n-

stu

nd

en

Anz

ahl

Kur

se

Wo

che

n-

stu

nd

en

Anz

ahl

Kur

se

Wo

che

n-

stu

nd

en

Anz

ahl

Kur

se

Wo

che

n-

stu

nd

en

44

222-

4-

4/2--22

44

222-

44/22

-4/22

2-2

44

222-

44/22

4/22

4/22

2-2

44

222-

44+14

4+14

---2

44

22-2

44/22

4/22

4/22

2-2

2.4 PFLICHTBELEGUNG

{

44

444-

4

8/61

-4

{

44

444-

4

8/61

-4

44

44-4

4

8/61

-4

{ {

44

444-

4

43

---4

{

44

444-

4

8/61

-4

Page 33: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

33

- Bei der Wahl einer zweiten Fremdsprache als Prü-fungsfach gelten besondere Bestimmungen je nach-dem, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen. Der Un-terricht in diesem Fach muss in jedem Fall in der Ein-gangsklasse besucht worden sein.

- Musik und Bildende Kunst können wie andereFächer aus dem Wahl(pflicht)bereich nur dann alsfünftes Prüfungsfach gewählt werden, wenn derUnterricht durchgängig ab der Eingangsklasse in die-sen Fächern besucht wurde.

- Religionslehre kann nur dann als Prüfungsfach ge-wählt werden, wenn Sie in der Eingangsklasse amReligionsunterricht teilgenommen oder in einerÜberprüfung zu Beginn der Jahrgangsstufe 1 durchden/die Fachlehrer/in des Kurses Religionslehre ent-sprechende Kenntnisse nachgewiesen haben.

- Ethik kann nur dann als Prüfungsfach gewählt wer-den, wenn Sie in der Eingangsklasse am Ethikunter-richt teilgenommen oder in einer Überprüfung zuBeginn der Jahrgangsstufe 1 durch den/die Fachleh-rer/in des Kurses Ethik entsprechende Kenntnissenachgewiesen haben.

- Geschichte mit Gemeinschaftskunde kann alsviertes oder fünftes Prüfungsfach gewählt werden.

- Sport kann als fünftes Prüfungsfach gewählt wer-den. Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prü-fung und einem fachpraktischen Teil (siehe S. 17,Ziffer 6.1). Näheres regeln die Durchführungsbestimmungenfür die Abiturprüfung im Fach Sport.

- Das vierte oder fünfte Prüfungsfach kann unter be-stimmten Voraussetzungen durch die Einbringungeiner besonderen Lernleistung ersetzt werden.

• Mit der Note „ungenügend“ (null Punkte) bewer-tete Kurse gelten als nicht besucht.

• Die vier Pflichtfremdsprachen-Kurse Niveau Aoder B sind in derselben Fremdsprache in den Jahr-gangsstufen 1 und 2 zu besuchen.

• Im Fach Literatur und Philosophie können nurzwei Kurse besucht werden.

• Im Bereich der Naturwissenschaften sind die vor-geschriebenen Kurse in einer der möglichen Natur-wissenschaften zu belegen.Im Fach Datenverarbeitung (AG,EG,SG,WG) sind diezwei Kurse der Jahrgangsstufe 1 zu belegen, wennin Jahrgangsstufe 1 und 2 eine vierstündige Natur-wissenschaft belegt wird. Bei Belegung einer zwei-

stündigen Naturwissenschaft in der Jahrgangsstu-fe 1 und 2 sind in der Datenverarbeitung die vier Kur-se der Jahrgangsstufe 1 und 2 zu belegen.

• In den vier Halbjahren der Jahrgangsstufen 1 und2 können Sie innerhalb des Fächerangebots der je-

weiligen Schule weitere Kurse belegen (Wahl-

kurse).

• Wenn Sie hinsichtlich der zweiten Fremdsprache

noch nicht den für die Zuerkennung der allgemei-

nen Hochschulreife erforderlichen Unterricht be-sucht haben, müssen Sie ihn im Wahlpflichtbereichder Eingangsklasse und im Pflichtbereich der Jahr-gangsstufen nachholen.

Im Einzelnen gelten an den beruflichen Gymnasien für die Wahl des vierten und fünften Prüfungs-

faches sowie für die Kursbelegung noch folgende Bedingungen:

Page 34: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

34

2.5 BESONDERE LERNLEISTUNG

(SIEHE SEITE 19 FF)

Für die Durchführung von Seminarkursen an beruf-

lichen Gymnasien gilt:

• Im Rahmen des schulischen Unterrichtsangebotes

können Sie eine besondere Lernleistung wählen, die

aus der Teilnahme an zwei halbjährigen, in der Regel

dreistündigen Kursen der beiden ersten Schulhalbjah-

re mit fächerübergreifender Themenstellung besteht.

Die Themenstellung des Kurses soll sich am Profil

des jeweiligen beruflichen Gymnasiums orientieren.

• Im Rahmen des Seminarkurses fertigen Sie einzeln

oder in Gruppen bis zum Ende des zweiten Halb-

jahres über die Beiträge zum Seminarkurs, über das

methodische Vorgehen und die Ergebnisse sowie

über das Gesamtergebnis des Seminarkurses eine

sscchhrriiffttlliicchhee DDookkuummeennttaattiioonn an. Bei Gruppenarbei-

ten müssen Ihre jeweiligen individuellen Schüler-

leistungen erkennbar sein.

• Der Seminarkurs wird am Ende des zweiten Halb-

jahres mit einem Kolloquium abgeschlossen. Hierzu

können auch Gruppen von Schülerinnen/Schülern

gebildet werden. Das Kolloquium dauert pro Schü-

ler und Schülerin etwa 20 bis 30 Minuten. Die

Schulleitung kann im Benehmen mit den Fachlehr-

kräften und mit Zustimmung der betroffenen Schü-

ler und Schülerinnen Lehrkräfte der Schule sowie

Schülerinnen/Schülern der Eingangsklasse und der

beiden Jahrgangsstufen als Zuhörer zulassen.

• Statt der Teilnahme am Seminarkurs können Sie

auch eine dem oberstufen- und abiturgerechten An-

forderungsprofil entsprechende geeignete Arbeit aus

einem WWeettttbbeewweerrbb einbringen.

• Unter gleichgewichtiger Berücksichtigung der je-

weils in den einzelnen Kursen, der Dokumentation

und dem Kolloquium erzielten Leistungen wird eine

GGeessaammttnnoottee ermittelt. Bringen Sie statt des Seminar-

kurses eine Wettbewerbsleistung ein, wird die Ge-

samtnote unter Berücksichtigung der Dokumenta-

tion, des Kolloquiums und gegebenenfalls einer prak-

tischen Leistung gebildet (siehe Seite 20, Ziffer 6.3.2).

• Sie können die besondere Lernleistung unter be-

stimmten Voraussetzungen auf das vviieerrttee PPrrüüffuunnggss--

ffaacchh der schriftlichen Prüfung, sofern dieses nicht

zweifach gewertet wird, oder die mmüünnddlliicchhee PPrrüüffuunngg

anrechnen lassen, wenn Ihre besondere Lernleistung

mit mindestens fünf Punkten (einfache Wertung)

bewertet wurde.

• Wenn Sie die besondere Lernleistung nicht auf das

vierte Prüfungsfach oder die mündliche Prüfung

anrechnen lassen, dann besteht statt desssen die

Möglichkeit, die in der besonderen Lernleistung

erzielten Punkte in zweifacher Wertung (also maxi-

mal 30 Punkte) im ersten Block anrechnen zu lassen.

Voraussetzungen für die Anrechnung auf ein schrift-

liches Prüfungsfach:

• Der fachliche Schwerpunkt weist Profilbezug auf.

• Die besondere Lernleistung kann eindeutig einem

Fach zugeordnet werden, das als schriftliches Prü-

fungsfach hätte gewählt werden können.

Wird die besondere Lernleistung angerechnet, gilt

sie insoweit als Prüfungsfach. Lassen Sie die beson-

dere Lernleistung anrechnen, sind Sie bei der An-

rechnung als schriftliche Prüfungsleistung von der

Pflicht zur schriftlichen Prüfung im vierten Prü-

fungsfach oder bei der Anrechnung als mündliche

Prüfungsleistung von der Pflicht zur Prüfung im

mündlichen Prüfungsfach befreit.

Die vorgeschriebene Prüfung in einer Fremdsprache

(WG, SG) kann nicht durch eine besondere Lern-

leistung ersetzt werden.

Die Anrechnung der besonderen Lernleistung auf die

Prüfung bedeutet jedoch nicht, dass zugleich auch die

Verpflichtung, Kurse bestimmter Fächer im Rahmen

der Gesamtqualifikation anzurechnen (hierzu S. 42 f.),

entfällt. Soweit eine solche Anrechnungspflicht be-

steht, sind die entsprechenden Kurse auch dann

anzurechnen, wenn eines der betroffenen Fächer zu-

nächst als Prüfungsfach gewählt war, der Prüfling

dann jedoch auf Grund der Anrechnung der besonde-

ren Lernleistung von der Prüfung befreit wurde.

Beispiel: In allen beruflichen Gymnasium sind in der

Regel 4 Kurse des Faches Geschichte mit Gemein-

schaftskunde verpflichtend im Rahmen der Gesamt-

qualifikation anzurechnen. Ist Geschichte mit Ge-

meinschaftskunde Prüfungsfach, sind drei Kurse im

ersten und ein Kurs im dritten Block der Gesamt-

qualifikation anzurechnen; ist Geschichte mit Ge-

meinschaftskunde nicht Prüfungsfach, sind die vier

Kurse im ersten Block der Gesamtqualifikation an-

zurechnen. Wenn nun Geschichte mit Gemein-

schaftskunde zunächst z. B. als viertes schriftliches

Prüfungsfach gewählt wurde, die Prüfung dann je-

doch entfiel, weil die besondere Lernleistung auf das

vierte schriftliche Prüfungsfach angerechnet wurde,

sind die Kurse des Faches Geschichte mit Gemein-

schaftskunde zwar nicht mehr als Kurse eines Prü-

fungsfaches in die Anrechnung einzubeziehen – die

Prüfung ist entfallen – sie sind aber dennoch (im

ersten Block der Gesamtqualifikation) anzurechnen,

weil für sie die erwähnte zusätzliche eigene Anrech-

nungsverpflichtung besteht, die dann ihre Wirkung

entfaltet, wenn die jeweiligen Kurse nicht bereits als

Kurse eines Prüfungsfaches angerechnet werden.

Page 35: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

35

3. Abiturprüfung

Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Ober-

stufe. Sie findet in der zweiten Hälfte der Jahrgangs-

stufe 2 statt. In der Abiturprüfung werden Sie in ffüünnff

FFääcchheerrnn geprüft.

Die schriftliche Prüfung erfolgt in vier Fächern:

• in allen Richtungen im jeweiligen Profilfach und in

Mathematik;

• in allen Richtungen in Deutsch oder der Fremd-

sprache Niveau A;

• im SG und WG in einer Fremdsprache A, wenn

nicht die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache

Niveau A oder Niveau B abgelegt wird;

• sowie in einem weiteren von Ihnen zu benennen-

den vierten schriftlichen Prüfungsfach.

Die mmüünnddlliicchhee PPrrüüffuunngg erstreckt sich auf das ge-

wählte fünfte Prüfungsfach. Im SG und WG muss

das eine Fremdsprache sein, wenn die Fremdsprache

Niveau A nicht schriftliches Prüfungsfach ist.

Darüber hinaus können Sie auch weitere Fächer der

schriftlichen Prüfung als mündliche Prüfungen be-

nennen beziehungsweise kann dies vom Vorsitzen-

den des Prüfungsausschusses festgelegt werden.

Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung

durchgeführt und dauert in der Regel 2200 MMiinnuutteenn je

Prüfungsfach und Prüfling.

Das vierte schriftliche oder das fünfte mündliche

Prüfungsfach kann unter bestimmten Bedingungen

(siehe S. 34) durch eine besondere Lernleistung er-

setzt werden.

Für die einzelnen Richtungen des beruflichen Gym-

nasiums sind mögliche Kombinationen von Prü-

fungsfächern auf den Seiten 36 bis 41 dargestellt.

HINWEIS

Für das Abitur 2009 ist mit folgenden Änderungen

der Abiturverordnung berufliche Gymnasien

(BGVO) zu rechnen:

• Im Block 1 werden im Fach Sport nicht mehr wie

bisher nur drei Kurse, sondern vier Kurse anrechen-

bar sein.

• Die besondere Lernleistung kann, sofern mit ihr

nicht die Prüfung im vierten schriftlichen Prüfungs-

fach oder die mündliche Prüfung (fünftes Prüfungs-

fach) ersetzt wird, in Block 1 der Gesamtqualifikation

mit doppelter Wertung, d.h. höchstens 30 Punkten,

angerechnet werden.

• Die Vorgaben für die Abiturprüfung am WG und

am SG werden geändert und hierdurch weitere

Möglichkeiten für die Wahl der Prüfungsfächer

eröffnet.

Die genannten Änderungen sind in diesem Leit-

faden bbeerreeiittss bbeerrüücckkssiicchhttiiggtt.

Page 36: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

36

AF III: Agrarbiologie1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)

2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.

BERUFLICHES GYMNASIUM DER AGRARWISSENSCHAFTLICHEN RICHTUNG (AG)

Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren

(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-

gebenen Richtwertsystems möglich ist.)

AF III: Mathematik

AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre

AF I

Englisch A oder Französisch A oderSpanisch AAF III

Physik oder Chemie oder Biotechnologie

AF I

Deutsch oder weitere Fremdsprache AAF III

Physik oder Chemie oderBiotechnologie

AF II

Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre

5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.

AF I

Bildende Kunst oder Musik oderEnglisch A, Französisch Aoder Spanisch A, Französisch B, Spanisch B, Italienisch Boder Russisch BAF II

Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder WirtschaftslehreAF III

Physik oder Chemieoder Datenverarbeitungoder Biotechnologie

Sport1

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oderWirtschaftslehre

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oderWirtschaftslehre

AF I

Bildende Kunst oderMusik oder Deutschoder weitere Fremd-sprache A oder Französisch B, Spanisch B, Italienisch Boder Russisch BAF II

Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder WirtschaftslehreAF III

Physik oder Chemieoder Datenverarbeitungoder Biotechnologie

Sport1

1 siehe Seite 33

Page 37: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

37

AF III: Biotechnologie1. Prüfungsfach:

Profilfach (schriftlich geprüft)

2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.

BERUFLICHES GYMNASIUM DER BIOTECHNOLOGISCHEN RICHTUNG (BTG)

Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren

(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-

gebenen Richtwertsystems möglich ist.)

AF III: Mathematik

AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre

AF I

Englisch A oder Französisch A oderSpanisch AAF III

Chemie oder Physik

AF I

Deutsch oder weitere Fremdsprache AAF III

Chemie oder Physik

AF II

Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oderWirtschaftslehre

5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.

AF I

Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A,Französisch A, Spanisch A oder Französisch B, Spanisch B, Italienisch B oder Russisch BAF II

Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Religionslehre oder Ethikoder WirtschaftslehreAF III

Chemie oder Physikoder Bioinformatik oderSondergebiete der Bio-wissenschaftenSport1

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre

AF II

Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Reli-gionslehre oder Ethikoder Wirtschaftslehre

AF I

Bildende Kunst oder Musik oder Deutschoder weitere Fremd-sprache A oder Französisch B, Spanisch B, Italienisch B oder Russisch BAF II

Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Reli-gionslehre oder Ethikoder WirtschaftslehreAF III

Chemie oder Physikoder Bioinformatik oderSondergebiete der Bio-wissenschaftenSport1

1 siehe Seite 33

Page 38: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

38

AF III: Ernährungslehre mit Chemie1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)

2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.

BERUFLICHES GYMNASIUM DER ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFTLICHEN RICHTUNG (EG)

Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren

(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-

gebenen Richtwertsystems möglich ist.)

AF III: Mathematik

AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre

AF I

Englisch A oder Französisch A oderSpanisch AAF III

Physik oder Biologie oder Biotechnologie

AF I

Deutsch oder weitere Fremdsprache AAF III

Physik oder Biologie oder Biotechnologie

AF II

Geschichte mit Gemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre

5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.

AF I

Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A,Französisch A oderSpanisch A oder Französisch B, Spanisch B, Italienisch Boder Russisch BAF II

Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Re-ligionslehre oder Ethikoder Wirtschaftslehre AF III

Physik oder Biologieoder Datenverarbeitungoder Biotechnologie

Sport1

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik oder Wirtschaftslehre

AF I

Bildende Kunst oderMusik oder Deutschoder weitere Fremd-sprache A oder Franzö-sisch B, Spanisch B,Italienisch B oderRussisch BAF II

Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Reli-gionslehre oder Ethikoder Wirtschaftslehre AF III

Physik oder Biologieoder Datenverarbeitungoder Biotechnologie

Sport1

1 siehe Seite 33

Page 39: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik AF III

Chemie oderPhysik oder Biologie

AF I

Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1

AF I

Deutsch oder weitere Fremdsprache A1

AF II

Geschichte mit Gemeinschaftskunde oderReligionslehre oder Ethik AF III

Chemie oder Physik oder Biologie

AF I

Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oderRussisch B1

AF I

Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A1

oder Französisch A1 oderSpanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oderRussisch B1

AF II

Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Religionslehre oder Ethikoder Kommunikationund MedienAF III

Chemie oder Physikoder Biologie oderDatenverarbeitungSport2

AF I

Bildende Kunst oder Musik oder Deutsch oderEnglisch A1 oder Französisch A1 oder Spanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1

oder Italienisch B1 oder Russisch B1

AF II

Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik oder Kommunikation und MedienAF III

Chemie oder Physik oder Biologie oderDatenverarbeitung

Sport2

2 siehe Seite 33

39

AF II: Pädagogik und Psychologie1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)

2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.

BERUFLICHES GYMNASIUM DER SOZIALPÄDAGOGISCHEN RICHTUNG (SG)

Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren

(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-

gebenen Richtwertsystems möglich ist.)

AF III: Mathematik

AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A1

5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.

1 Die verbindlich vorgeschriebene Fremdsprache kann nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.

Page 40: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

40

AF III: Technik oder Gestaltungs- und Medientechnik oder Informationstechnik1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)

2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.

BERUFLICHES GYMNASIUM DER TECHNISCHEN RICHTUNG (TG)

Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren

(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-

gebenen Richtwertsystems möglich ist.)

AF III: Mathematik

AF I: Deutsch AF I: Fremdsprache A

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik

AF I

Englisch A oder Französisch A oderSpanisch AAF III

Chemie oder Physik oder Biologie

AF I

Deutsch oder weitere Fremdsprache AAF III

Chemie oder Physik oder Biologie

AF II

Geschichte mit Ge-meinschaftskunde oderReligionslehre oder Ethik

5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.

AF I

Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A,Französisch A oderSpanisch A oder Franzö-sisch B, Spanisch B,Italienisch B oderRussisch BAF II

Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Re-ligionslehre oder Ethik AF III

Chemie oder Physik oder Biologie oderComputertechnik

Sport1

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder Ethik

AF I

Bildende Kunst oderMusik oder Deutschoder weitere Fremd-sprache A oder Franzö-sisch B, Spanisch B,Italienisch B oderRussisch BAF II

Geschichte mit Gemein-schaftskunde oder Reli-gionslehre oder Ethik AF III

Chemie oder Physik oder Biologie oderComputertechnik

Sport1

1 siehe Seite 33

Page 41: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

AF II

Geschichte mitGemeinschaftskundeoder Religionslehre oder EthikAF III

Chemie oderPhysik oder Biologie

AF I

Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1

AF I

Deutsch oder weitere Fremdsprache A1

AF II

Geschichte mit Gemeinschaftskunde oderReligionslehre oder Ethik AF III

Chemie oder Physik oder Biologie

AF I

Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oderRussisch B1

AF I

Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A1 oder Französisch A1 oderSpanisch A1 oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oderRussisch B1

AF II

Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik AF III

Chemie oder Physikoder Biologie oderDatenverarbeitungSport2

AF I

Bildende Kunst oder Musik oder Deutsch oderEnglisch A1 oder Französisch A1 oder Spanisch A1

oder Französisch B1 oder Spanisch B1 oder Italienisch B1 oder Russisch B1

AF II

Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik AF III

Chemie oder Physik oder Biologie oderDatenverarbeitung

Sport2

2 siehe Seite 33

41

AF II: Wirtschaft1. Prüfungsfach:Profilfach (schriftlich geprüft)

2. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

3. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft)

4. Prüfungsfach:(schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als viertesPrüfungsfach gewählt werden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderfünftes Prüfungsfach ist.

BERUFLICHES GYMNASIUM DER WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHEN RICHTUNG (WG)

Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren

(Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorge-

gebenen Richtwertsystems möglich ist.)

AF III: Mathematik

AF I: Fremdsprache A1AF I: Deutsch

5. Prüfungsfach:(mündlich geprüft, gegebenenfalls besondereLernleistung)Es darf kein Fach als fünf-tes Prüfungsfach gewähltwerden, welches bereitserstes, zweites, drittes oderviertes Prüfungsfach ist.

2 siehe Seite 331 Die verbindlich vorgeschriebene Fremdsprache kann nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.

Page 42: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

5. Gesamtqualifikation

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

42

4. Leistungsbewertung

Im sseecchhssssttüünnddiiggeenn PPrrooffiillffaacchh müssen Sie in jedem

Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 1 und im ersten

Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 2 mmiinnddeesstteennss drei

Klausuren und im zweiten Schulhalbjahr der Jahr-

gangsstufe 2 mmiinnddeesstteennss zwei Klausuren schreiben.

In den vviieerrssttüünnddiiggeenn KKuurrsseenn müssen Sie in jedem

Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 1 und im ersten

Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 2 mmiinnddeesstteennss zwei

Klausuren und im zweiten Schulhalbjahr der Jahr-

gangsstufe 2 mmiinnddeesstteennss eine Klausur schreiben.

In den zzwweeiissttüünnddiiggeenn KKuurrsseenn (außer im Fach Sport)

müssen Sie in jedem Schulhalbjahr mmiinnddeesstteennss eine

Klausur pro Fach schreiben.

Neben den Klausuren müssen Sie aannddeerree gglleeiicchhwweerr--

ttiiggee LLeeiissttuunnggssnnaacchhwweeiissee erbringen, die sich insbe-

sondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte, dar-

unter auch experimentelle Arbeiten im naturwissen-

schaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebe-

nenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen

Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere

Präsentationen beziehen. Zu diesen Leistungen sind

Sie im Laufe der Jahrgangsstufen in mmiinnddeesstteennss ddrreeii

FFääcchheerrnn vveerrppfflliicchhtteett..

Im Verlauf der ersten drei Schulhalbjahre kann die

jeweilige Fachlehrkraft in den einzelnen Fächern je-

weils eine der Klausuren durch eine gleichwertige

Leistungsfeststellung ersetzen.

4.1 PUNKTESYSTEM UND NOTEN (SIEHE SEITE 10)

4.2. KLAUSUREN UND ANDERE LEISTUNGSNACHWEISE (Besonderheiten an beruflichen Gymnasien)

Im ersten Block müssen 22 einfach gewertete Kurse

(mehr als null Punkte) aus den Jahrgangsstufen 1

und 2 angerechnet werden. Unter diesen Kursen

dürfen hhööcchhsstteennss ffüünnff KKuurrssee mmiitt wweenniiggeerr aallss ffüünnff

PPuunnkktteenn sein. Insgesamt müssen Sie im ersten Block

mmiinnddeesstteennss 111100 PPuunnkkttee erreichen.

Unter den 22 anzurechnenden einfach gewerteten

Kursen müssen sein:

1. die Kurse der Jahrgangsstufe 1 und des ersten

Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 2 der drei einfach

gewerteten Prüfungsfächer; die Kurse im zweiten

Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 2 in diesen Fächern

werden im Rahmen der Abiturprüfung angerechnet;

2. je nach Richtung des beruflichen Gymnasiums,

ssoowweeiitt nniicchhtt dduurrcchh ddiiee ffüünnff PPrrüüffuunnggssffääcchheerr bbeerreeiittss

eeiinnggeebbrraacchhtt::

BESONDERHEITEN AN BERUFLICHEN GYMNASIEN

5.1 ERSTER BLOCK (EINFACH GEWERTETE KURSE)

Page 43: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

43

ZAHL DER KURSE

5.2 ZWEITER BLOCK

(ZWEIFACH GEWERTETE KURSE)

Das PPrrooffiillffaacchh wird zzwweeiiffaacchh ggeewweerrtteett. EEiinn wweeiitteerreess

FFaacchh aus den Fächern der schriftlichen Prüfung wird

ebenfalls zweifach gewertet. Hierbei muss es sich um

ein sscchhrriiffttlliicchh ggeepprrüüfftteess KKeerrnnkkoommppeetteennzzffaacchh handeln.

Ihnen werden sechs zweifach gewertete Kurse der

Halbjahre 1/1 bis 2/1 angerechnet. Die in den zwei-

fach gewerteten Kursen des Halbjahres 2/2 erworbe-

nen Punkte werden im zweiten Block einfach gewer-

tet. Statt der einfach gewerteten Kurse im zweiten

Block können Sie auch die in einer FFaacchhaarrbbeeiitt aus

einem zweifach gewerteten Fach erzielten Punkte in

doppelter Wertung einbringen (siehe dazu Seite 44:

Ausgleichsregelung). Genaueres zur Facharbeit fin-

den Sie auf Seite 18.

Unter den zweifach gewerteten Kursen der Halb-

jahre 1/1 bis 2/1 dürfen hhööcchhsstteennss zzwweeii KKuurrssee mmiitt

wweenniiggeerr aallss ffüünnff PPuunnkktteenn (einfache Wertung) sein.

Im zweiten Block müssen zusammen mmiinnddeesstteennss 7700

PPuunnkkttee erreicht werden.

5.3 DRITTER BLOCK

(ABITURPRÜFUNGSBLOCK)

Teile des Abiturprüfungsblocks sind:

• jeweils die in der sscchhrriiffttlliicchheenn PPrrüüffuunngg erzielten

Punkte in dreifacher Wertung;

• die Punkte der mmüünnddlliicchheenn Prüfung in dreifacher

Wertung;

• die Punkte der beiden ddooppppeelltt ggeewweerrtteetteenn FFääcchheerr

des Halbjahres 2/2 in einfacher Wertung;

• die Punkte der ddrreeii eeiinnffaacchh ggeewweerrtteetteenn PPrrüüffuunnggss--

ffääcchheerr des Halbjahres 2/2 in einfacher Wertung.

In den fünf Prüfungsfächern müssen zusammen mmiinn--

ddeesstteennss 110000 PPuunnkkttee erreichtwerden.

Dabei müssen in zwei Prüfungsfächern, darunter

einem doppelt gewerteten Fach, mmiinnddeesstteennss jjee 2200

PPuunnkkttee erreicht werden (Anrechnung der besonde-

ren Lernleistung siehe Seite 34).

1 Die verpflichtend zu belegende Fremdsprache.2 Wenn die verbindlich einzubringenden Kurse die Anrechnung von Kursen in Religion und Ethik nicht mehr zulassen, können nach

Wahl des Schülers/der Schülerin bis zu zwei Kurse des Faches Geschichte mit Gemeinschaftskunde der ersten Jahrgangsstufe ersetzt werden.

3 AG: vier Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie, DV; davon mindestens zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie.BTG: vier Kurse in einem der Fächer Chemie und Bioinformatik; davon mindestens zwei Kurse Chemie.EG: vier Kurse in einem der Fächer Physik, Biologie, DV; davon mindestens zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Biologie.SG: vier Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie, DV; davon mindestens zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie oder Biologie.TG: vier Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie.WG: vier Kurse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik.

4 Anzurechnen ist ein Kurs nach den Anforderungen der zweiten Jahrgangsstufe nur für Schüler/innen, welche hinsichtlich der zweitenFremdsprache noch nicht den für die Zuerkennung der allgemeine Hochschulreife erforderlichen Unterricht besucht haben und als verpflichtend zu belegende und abzurechnende Fremdsprache die weitergeführte Fremdsprache gewählt haben.

FÄCHER

• Deutsch• Fremdsprache1 / Niveau A oder B• Geschichte mit Gemeinschaftskunde• Mathematik• Physik• Chemie• Biologie• Datenverarbeitung• 2. Fremdsprache / Niveau B

SGEGBTGAG TG WG

VERPFLICHTEND ANZURECHNENDE KURSE

4442

4

43

14

4442

4

43

14

4442

4-43

-Bioinformatik3

14

4442

4

43

14

4442

4

43

--14

4442

4

43

214

} } } } }

Page 44: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Abitur 2009 · Berufliche Gymnasien

44

6. Schema für die Gesamtqualifikation

und Durchschnittsnote im Abitur

Abiturprüfung

1. Hj. 2. Hj. 3. Hj. 4. Hj.

ER

ST

ER

BL

OC

K

Zweifach gewertete Kurse

Einfach gewertete Kurse

2 x 15 2 x 15 2 x 15

1. Prüfungsfach

(schriftlich)

Profilfach

2 x 15 2 x 15 2 x 152. Prüfungsfach

(schriftlich) Kern-

kompetenzfach *)

15 15 153. Prüfungsfach

(schriftlich)

15 15 154. Prüfungsfach

(schriftlich)

15 15 15

5. Prüfungsfach

(mündliches

Prüfungsfach)

15 15 15

15 15 15

15 15 15

15

15

15

15

15

15

15

15

15 15Kurse des 4. Hj. im

1. und 2. Prüfungsfach

oder Facharbeit **)

ZW

EIT

ER

BL

OC

K

DR

ITT

ER

BL

OC

K

1. BLOCK

max.

330 Pkt.

mind.

110 Pkt.

max.

300 Pkt.

mind.

100 Pkt.

max.

210 Pkt.

Gesamt:

max. 840 Pkt.

mind. 280 Pkt.

mind.

70 Pkt.

2. BLOCK

3. BLOCK

schriftl. Prüfung3 x 15

3 x 15 schriftl. Prüfung

3 x 15 schriftl. Prüfung

schriftl. Prüfung3 x 15

15***)

***)

mündl. Prüfung3 x 15

Am Schema für die Gesamtqualifikation können Sie

erkennen, wie sich die Gesamtqualifikation zusam-

mensetzt:

Jedes Rechteck steht für die Abschlussbewertung

eines Kurses oder für eine Prüfung. Es können je-

weils maximal 15 Punkte erreicht werden.

Dabei werden zwei der schriftlichen Prüfungsfächer

(das Profilfach und ein Kernkompetenzfach) in den

ersten drei Kurshalbjahren doppelt gewertet, die Er-

gebnisse in den Abiturprüfungen dreifach.

In den dargestellten drei Blöcken müssen Sie folgen-

de Mindestpunktzahlen erreichen:

• mindestens 110 Punkte im ersten Block

(einfach gewertete Kurse),

• mindestens 70 Punkte im zweiten Block

(zweifach gewertete Kurse) und

• mindestens 100 Punkte im dritten Block

(Abiturprüfungsblock).

Die Punktzahl in der Gesamtqualifikation ergibt die

Durchsschnittsnote im Abitur nach der Tabelle Seite 16.

*) Mathematik, Deutsch oder weitergeführte Fremdsprache (Niveau A).

**) Ausgleichsregelung: Anstelle der einfach gewerteten Kurse des vierten Schulhalbjahres des ersten und zweiten Prüfungsfaches können Sie die in einer Facharbeit erzielten Punkte in zweifacher Wertung anrechnen (siehe Ziffer 6.2).

***) Die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb nach Ziffer 6.3) kann unter bestimmten Bedingungenauf das vierte Prüfungsfach der schriftlichen Prüfung oder die mündliche Prüfung angerechnet werden. Die in der besonderen Lernleistungerreichten Punkte gehen in vierfacher Wertung in den Abiturprüfungsblock (dritter Block) ein. Sie treten damit an die Stelle der Punkte, dieüber das ersetzte Prüfungsfach in den Abiturprüfungsblock hätten eingebracht werden müssen.

****) Wenn die besondere Lernleistung nicht auf das vierte Prüfungsfach oder die mündliche Prüfung angerechnet wird, kann die in derbesonderen Lernleistung erreichte Punktzahl in zweifacher Wertung (also maximal 30 Punkte) in den ersten Block eingebracht werden.

Weitere

Fächer ****)

Page 45: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

45

7. Zeitlicher Überblick

> Vor Eintritt in das berufliche Gymnasium

entscheiden Sie über das zweifach gewertete Profilfach.

> Vor Eintritt in die Jahrgangsstufe 1

entscheiden Sie, welche Kurse Sie belegen.

> Im dritten Schulhalbjahr der Kursstufe

entscheiden Sie• nach Ausgabe des Zeugnisses für das zweite Schulhalbjahr, spätestens zwei Wochen nach Beginn des

Unterrichts des dritten Schulhalbjahres, welche Fächer schriftliche Prüfungsfächer sein sollen und ob gegebenenfalls die besondere Lernleistung als schriftliches Prüfungsfach angerechnet werden soll.

> Im vierten Schulhalbjahr der Kursstufe

entscheiden Sie• einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Schulhalbjahr, welches schriftlich geprüfte

Kernkompetenzfach zweifach gewertet werden soll1) und in welchem Fach Sie mündlich geprüft wer-den wollen.

• spätestens am zweiten auf die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung folgenden Schultag, ob Sie statt der Teilnahme an der mündlichen Prüfung (fünftes Prüfungsfach) die besondere Lernleistung anrechnen wollen und eventuell in welchen Fächern der schriftlichen Prüfung Sie auch mündlich geprüft werden wollen.

• zwei Schultage nach Ausgabe des Zeugnisses für das vierte Schulhalbjahr, welche weiteren einfach gewerteten Kurse im Block I der Gesamtqualifikation zusätzlich zu den verpflichtenden Kursen angerechnet werden sollen.

1) Dies entspricht der Rechtslage zur Zeit der Drucklegung des Leitfadens 2009. Sofern sich hier bis zum Abitur 2009 eine Änderung ergibt, wird diese den Schulen rechtzeitig mitgeteilt.

Page 46: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

• EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT

Auf Wunsch können sich Schülerinnen und Schüler

ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten im außerschuli-

schen Bereich von den betreffenden Vereinen der

Sportbünde, der Musik- und Laienverbände, den

anerkannten Trägern der freien Jugendarbeit sowie

der sozialen Dienste auf einem Zeugnisbeiblatt be-

scheinigen lassen. Das Formular gibt es in den Schul-

sekretariaten.

Ehrenamtliche Aufgaben im schulischen Bereich,

zum Beispiel in Chor oder Orchester, Mentorentä-

tigkeit, Arbeitsgemeinschaften und SMV (Schüler-

mitverantwortung), werden auf Ihren Wunsch unter

der Rubrik „Bemerkungen“ im Zeugnis eingetragen.

• KÜNSTLERISCHE FÄCHER

Schülerinnen und Schüler, welche an einer Pädago-

gischen Hochschule des Landes das Haupt- bezie-

hungsweise Nebenfach Musik beziehungsweise

Kunst studieren möchten, benötigen neben der

Hochschulzugangsberechtigung eine erfolgreich ab-

solvierte Eignungsprüfung. Dabei sind Fähigkeiten

nachzuweisen, die in den Studiengängen Musik be-

ziehungsweise Kunst für die Lehrämter an Grund-,

Haupt- und Realschulen erforderlich sind. Die Prü-

fung hat auch beratenden Charakter. Die Studien-

gänge an einer Musikhochschule beziehungsweise

Kunsthochschule, die mit der künstlerischen Prü-

fung für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen

werden, setzen eine erfolgreich absolvierte Aufnah-

meprüfung voraus.

Interessierten Schülerinnen und Schülern wird ge-

raten, rechtzeitig die Melde- und Prüfungstermine

beim Sekretariat der vorgesehenen Pädagogischen

Hochschule beziehungsweise Musik- oder Kunst-

hochschule zu erfragen.

• SPORTEINGANGSPRÜFUNG

Die Studiengänge an den Instituten für Sportwissen-

schaft setzen eine erfolgreiche Absolvierung einer

Aufnahmeprüfung voraus. Den Termin der Aufnah-

meprüfung geben die Institute für Sportwissenschaft

bekannt.

• PRÄSENZPFLICHT

Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom

21. 3.1983 (K. u. U. S. 387):

„Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, den

Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstal-

tungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß

zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten.

Der/die Schüler/in ist auch bei Arbeitsgemeinschaf-

ten zur Teilnahme verpflichtet, solange er/sie nicht

ordnungsgemäß abgemeldet ist.“

46

Sonstiges

Page 47: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

• WIEDERHOLUNG DER KURSSTUFE UND

DER ABITURPRÜFUNG

(1) Die Kursstufe kann – außer in den Fällen der

Absätze 2 bis 4 – nicht wiederholt werden. Eine frei-

willige Wiederholung ist nicht möglich.

(2) Schülerinnen und Schüler, bei denen bereits am

Ende des zweiten Halbjahres der Kursstufe feststeht,

dass sie zur schriftlichen Prüfung nicht zugelassen

werden können, können die Kursstufe einmal wie-

derholen, falls sie nicht bereits die Klasse 10 (G8)

beziehungsweise die Klasse 11 (G9) wiederholt haben.

In besonderen Härtefällen kann die Schulleitung

eine Wiederholung der ersten beiden Halbjahre

oder des zweiten und dritten Halbjahres der Kurs-

stufe zulassen, falls nicht bereits die Klasse 10 (G8)

beziehungsweise 11 (G9) wiederholt wurde.

(3) Schülerinnen und Schüler, denen die allgemeine

Hochschulreife zum ersten Mal nicht zuerkannt wur-

de, können einmal wiederholen, und zwar

• bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung:

a) das zweite und dritte Halbjahr

ooddeerr

b) das dritte und vierte Halbjahr der Kursstufe nach

weiterem Besuch bis zum Ende des Schuljahres

ooddeerr

c) das dritte Halbjahr nach halbjähriger Unter-

brechung des Schulbesuchs;

• in den übrigen Fällen das dritte und vierte

Halbjahr der Kursstufe.

(4) Schülerinnen und Schüler des vierten Halbjah-

res, bei denen zu erwarten ist, dass sie am Ende des

Halbjahres die im ersten und zweiten Block der

Gesamtqualifikation erforderlichen Leistungen nicht

erbringen werden, können auf Antrag mit Zustim-

mung der Schulleitung nach Absatz 3 einmal wie-

derholen. Dies gilt als Nichtzuerkennung der allge-

meinen Hochschulreife.

(5) Die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist

nicht zulässig.

(6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschulrei-

fe ist weder eine Wiederholung der Oberstufe noch

eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.

47

Page 48: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

______

MUSTER

______

Page 49: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

______

MUSTER

______

**)

Page 50: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

______

MUSTER

______

Page 51: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Auszug aus dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (berufliche Gymnasien)

Übersicht für die Schülerinnen und Schüler zur Dokumentation ihrer Leistungen in den Jahrgangsstufenund in der Abiturprüfung.

______

MUSTER

______

Page 52: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

52

Neuigkeiten zum Nulltarif!

SchulNews onlineTipps und Infos für Schülerinnen und Schüler

Den Newsletter können Sie abonnieren unter:

www.km-bw.de >>> Service >>> Newsletter Archiv

Page 53: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

53

Gehen Sie uns ins Netz!

www.km-bw.de

www.bildung-staerkt-menschen.de

Page 54: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

HERAUSGEBER:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergPostfach 10 34 42, 70029 StuttgartTelefon 0711 279-2835 und -2611Fax 0711 279-2838E-Mail: poststelle@km-bw.dewww.km-bw.dewww.bildung-staerkt-menschen.dewww.ls-bw.de

REDAKTION:

VERANTWORTLICH:Stephan Burk, Johannes Lambert, Uli Richard Liebler, Volker Maurer, Günter Reinhart

MITARBEIT:Eduard Bruckner, Claudia Grimm, Rolf Springmann, Dr. Peter Stein

TITELFOTO:

Reiner Löbe, Bingen

GESTALTUNG:

P.ART Design, Stuttgart

DRUCK:

Willmy PrintMedia GmbH, Nürnberg

AUFLAGE:

85.000

Dezember 2006

IIMMPPRREESSSSUUMMWAHLWERBUNGSVERBOT:

„Diese Informationsschrift wird vom Ministeriumfür Kultus, Jugend und Sport Baden-Württembergim Rahmen seiner verfassungsmäßigen Verpflich-tung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit heraus-gegeben. Sie darf weder von Parteien noch vonderen Kandidatinnen/Kandidaten oderHelferinnen/Helfern während eines Wahlkampfeszum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden.Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbe-sondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen,an Informationsständen der Parteien sowie dasEinlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipoliti-scher Informationen oder Werbemittel. Untersagtist auch, die Broschüre an Dritte zur Verwendungbei der Wahlwerbung weiterzugeben. Auch ohnezeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahldarf die vorliegende Druckschrift nicht so verwen-det werden, dass dies als Parteinahme des He-rausgebers zugunsten einzelner politischerGruppen verstanden werden könnte. DieseBeschränkungen gelten unabhängig davon, wann,auf welchem Weg und in welcher Anzahl dieseInformationsschrift dem Empfänger zugegangenist. Es ist den Parteien jedoch erlaubt, dieseInformationsschrift zur Unterrichtung ihrerMitglieder zu verwenden.“

Page 55: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Ein Beruf mit Zukunft:

LEHRERIN / LEHRER

an beruflichen Schulen

Studium an einer Hochschule >>>

Praxis in Betrieb und Schule >>>

Vorbereitungsdienst >>>

Zweite Staatsprüfung >>>

Einstellung in den Schuldienst >>>

Karriere >>>

Informationen >>>

Lust auf ...

- den Umgang mit jungen Menschen?

- einen abwechslungsreichen Beruf?

- einen sicheren Arbeitsplatz?

Dann sind Sie hier genau richtig! Und so geht's:

Zum höheren Lehramt an beruflichen Schulen führen

•berufspädagogische Studiengänge an Universitäten (Technikpädagogik, Wirtschaftspädagogik)

•berufspädagogische Studiengänge an Fachhochschulen in Kooperation mit Pädagogischen Hochschulen (Masterabschluss Gewerbelehrer/in)

• Studiengang Pflegewissenschaft an der Universität Heidelberg für das Lehramt an beruflichen Schulen.

•Studiengänge an Universitäten für das Lehramt an Gymnasien•sowie bestimmte andere fachwissenschaftliche Studiengänge

an Universitäten (in Bereichen ohne Lehramtsstudienangebot, z.B. Lebensmitteltechnologie, Sozialpädagogik).

Das Studium schließt nach 9-10 Semestern (Regelstudienzeit) mitdem Diplom, der Ersten Staatsprüfung oder dem Master ab.

Das Studium enthält Praxisphasen an der Schule, zusätzlich ist fürdas berufliche Lehramt eine betriebliche Praxis nachzuweisen.

Im Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die pädagogisch-didaktische Ausbildung an einer Schule sowie an einem derStaatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung.

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate undschließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Mit Erwerb der Zweiten Staatsprüfung ist die Bewerbung umEinstellung in den beruflichen Schuldienst möglich. Aus heutigerSicht werden auch für die nächsten Jahre gute Einstellungs-chancen prognostiziert.

In der Laufbahn für Lehrkräfte des höheren Dienstes gibt es dieÄmter Studienrat/Studienrätin und Oberstudienrat/Oberstudienrätinsowie darüber hinaus Funktionsstellen in der Schulleitung und derSchulverwaltung bis hin zum Amt des Oberstudiendirektors/derOberstudiendirektorin.

Weitere Informationen unter www.km-bw.de > “Lehrer/innen” > “Berufsziel Lehrer/in”.

Page 56: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Einführungsphase Klasse 11 (zu G8 vgl. S. 4)

Qualifikationsphase Klasse 12 und 13 (zu G8 vgl. S. 4)

Kursstufe Qualifikationsphase

Jahrgangsstufe 1 und 2 Qualifikationsphase

Schulhalbjahre Die Qualifikationsphase ist in die Halbjahre 1 bis 4 aufgeteilt.

Kurs Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahrs

Pflichtbereich Fächer, die verpflichtend belegt werden müssen (zum Beispiel Deutsch, Mathematik) oder im Rahmen einer Wahlpflicht zu belegen sind.

Wahlbereich 1) Fächer, die spätestens ab Klasse 11 als Arbeits-gemeinschaften besucht wurden und in der Kursstufe weitergeführt werden können.

2) Fächer, die in der Kursstufe zusätzlich belegt werden können.

Aufgabenfelder I sprachlich-literarisch-künstlerischII gesellschaftswissenschaftlichIII mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch

Wahlfächer zusätzlich belegbare Fächer zur Erweiterung des Stundenplans (zum Beispiel Psychologie)

Orchideenfach Wahlfach

Kernkompetenzfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache

Profilfach a) Fremdsprache, Biologie, Chemie, Physikb) Bildende Kunst, Musik, Sport (falls ein

entsprechendes Profil zuvor besucht wurde)

Neigungsfach beliebiges Fach des Pflichtbereichs (außer Deutsch und Mathematik)

fortgeführte Fremdsprache Fremdsprache, in der spätestens seit Klasse 9 der Pflichtunterricht besucht wurde.

„unterbelegen“ einen Kurs mit weniger als fünf Notenpunkten abschließen

„unterpunkten“ „unterbelegen“

Fächerkombination mit

Geschichte: 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. HalbjahrG + GK G + EK G + EK G + GK

GFS Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen:Eine besondere Form von Leistungsnachweis; es müssen drei GFS in jeweils verschiedenen Fächern im Laufe der Kursstufe abgelegt werden.

schriftliche Abiturprüfung Prüfung in den drei Kernkompetenzfächern und im Profil- oder Neigungsfach

mündliche Abiturprüfung Prüfung im mündlichen Prüfungsfach

Präsentationsprüfung Abiturprüfung im mündlichen Prüfungsfach

besondere Lernleistung Seminarkurs oder Wettbewerbsarbeit mit Dokumentation und Kolloquium

Facharbeit ausführliche Hausarbeit in einem zweifach gewerteten Fach

erster Block Verrechnung von 22 einfach gewerteten Kursen

zweiter Block Verrechnung der zweifach gewerteten Kurse

dritter Block Abiturprüfungsblock: Verrechnung der Leistungen der Abiturprüfung und des vierten Halbjahres in den Prüfungsfächern

WWiicc

hhttii

ggee BB

eeggrrii

ffffeeAAllllggeemmeeiinn bbiillddeennddee GGyymmnnaassiieenn

Page 57: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Einführungsphase Eingangsklasse beziehungsweise Klasse 11 (am 6 WG)

Qualifikationsphase Jahrgangsstufen 1 und 2

Kursstufe Qualifikationsphase

Schulhalbjahre Die Qualifikationsphase ist in die Halbjahre 1 bis 4 aufgeteilt.

Kurs Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahrs

Pflichtbereich Fächer, die belegt werden müssen.

Wahlpflichtbereich In der Eingangsklasse ist aus dem Wahlpflichtbereich ein Fach verpflichtend zu belegen.

Wahlbereich Fächer, die wahlweise besucht werden können.

Aufgabenfelder AF I: sprachlich-literarisch-künstlerisch;AF II: gesellschaftswissenschaftlich;AF III: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch

Kernkompetenzfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen

Profilfach Je nach Richtung beziehungsweise Profil des beruflichen Gymnasiums ist ein sechsstündiges verpflichtendes Profilfach festgelegt. - Agrarbiologie (AG)- Biotechnologie (BTG)- Ernährungslehre mit Chemie (EG)- Pädagogik und Psychologie (SG)- Technik (TG)- Gestaltungs- und Medientechnik (TG)- Informationstechnik (TG)- Wirtschaft (WG)

Fremdsprache Niveau A weitergeführte Fremdsprache

Fremdsprache Niveau B neu beginnende Fremdsprache

„unterbelegen“ einen Kurs mit weniger als fünf Notenpunkten abschließen

„unterpunkten“ „unterbelegen“

GFS Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen:Eine besondere Form von Leistungsnachweis; es muss in mindestens drei Fächern jeweils eine GFS im Laufe der Kursstufe nachgewiesen werden

schriftliche Abiturprüfung Prüfung in den vier schriftlichen Prüfungsfächern

mündliche Abiturprüfung Prüfung im fünften Prüfungsfach und ggf. in Fächern der schriftlichen Prüfung

besondere Lernleistung Seminarkurs oder Wettbewerbsarbeit mit Dokumentation und Kolloquium

Facharbeit ausführliche Hausarbeit in einem zweifach gewerteten Fach

erster Block Verrechnung von 22 einfach gewerteten Kursen

zweiter Block Verrechnung der zweifach gewerteten Kurse

dritter Block Abiturprüfungsblock: Verrechnung der Leistungen der Abiturprüfung und des vierten Halbjahres in den Prüfungsfächern

BBeerruufflliicchhee GGyymmnnaassiieenn

WWiicc

hhttii

ggee BB

eeggrrii

ffffee

Page 58: WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND …max-born-gymnasium.de/archiv/unsermbg/kursstufe/leitfaden/... · 8.1 Fachhochschulreife 24 ... stufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre

Recommended