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Information über den Bildungsgang in der
gymnasialen Oberstufe–
Das Abiturprüfungsverfahren
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Bedingungen an die 4 Abiturfächer (2 LK + 2 GK)
2 Fächer aus dem Kanon
„Deutsch, Fremdsprache, Mathematik“
Abdeckung aller drei Aufgabenfelder
●Ku und Mu können das Aufgabenfeld I nicht abdecken!
●Religion kann das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten.
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Konsequenzen der Bedingungenfür die Wahl der Abiturfächer
Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen:
zwei Naturwissenschaften
eine Naturwissenschaft + Kunst/Musik
Folgende Fächer/Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach:
Kunst/Musik
zwei Gesellschaftswissenschaften
zwei Fremdsprachen
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Abgabe des Wahlzettels für das 3. + 4. Abiturfach:• spätestens bis Dienstag, 18.09.2018, 2. große Pause
• bei Euren Beratungslehrern
• Ca. eine Woche später wird ein Aushang am Q2-Brett erfolgen, dort bitte die Abiturfächer noch mal per Unterschrift bestätigen.
• Zur Erinnerung: Es können nur solche Fächer als 3. und 4. Abiturfach gewählt werden, die mindestens seit der Q1.1 schriftlich belegt worden sind.
• Wichtig: Im Abitur zählen alle 4 Abiturfächer gleich viel, im 4. Abiturfach kann man keine Nachprüfung ablegen, daher ist diese Wahl sorgfältig zu bedenken!
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. In die Gesamtqualifikation einzubringende Kurse
• jeweils 4 Kurse in Deutsch, Mathematik und in einer Fremdsprache
• zwei aufeinander folgende Kurse in Kunst, Musik oder Literatur
• 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft
• jeweils 2 Kurse in Geschichte und Sozialwissenschaften
• jeweils 4 Kurse in einer der Naturwissenschaften Bi, Ch oder Ph
• 2 Kurse in Religion oder Philosophie (falls Pl Abifach, 2 Kurse in einer weiteren Gesellschaftswissenschaft)
• die 2 Kurse der Q2 der 2. Fremdsprache oder der 2. Naturwissenschaft
• falls in der SI keine 2. FS belegt wurde, die 2 Kurse der Q2 der neu begonnenen FS; falls die aus der SI fortgeführte FS nach der EF abgewählt wurde, alle 4 Kurse der neu begonnenen FS
• alle 4 Kurse der 4 Abiturfächer
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. Abiturzeugnis
Welche Kurse müssen auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen werden?
Alle Kurse, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Alle weiteren Pflichtkurse (z. B. Sport).
Alle weiteren Kurse müssen nicht aufgeführt werden. Falls dies gewünscht sein sollte, auf dem Blatt zur Abfrage persönlicher Daten (wird im Dezember ausgeteilt) nach vorheriger Rücksprache angeben. Ansonsten werden alle Kurse aufgeführt!
(Falls Ihr dies noch nachträglich entscheiden möchtet, müsst Ihr Euch
selbstständig an die Beratungslehrer wenden.)
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Zulassung zum Abitur
zulässige Anzahl der Defizite:• bei Einbringung von 35 – 37 Kursen: 7• bei Einbringung von 38 – 40 Kursen: 8• höchstens 3 LK-Defizite
Kein zu belegender Kurs darf in einem Halbjahr mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.(D. h. im Durchschnitt muss jeder Kurs mit mind. 5 Punkten abgeschlossen werden.)
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. Berechnung von Block I – Beispiel 1
Fach Abi-fach
Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 anrechenb.Kurse
D 3. 8 7 5 6 4
E 5 5 4
F 6 6 4
Ku 7 6 8 4
PA LK 2 5 6 5 4
SW 9 10 8 10 4
GE 11 11 2
M 4. 5 4
BI LK 1 10 9 10 11 4
KR 11 12 2
SP 12 13 12 14 4
VTM (x)
WStd. 36 34 34 34 40
1. 30 Pflichtkurse (gelb)2. Aufstockung auf mind. 35 Kurse (grün)3. Prüfung, ob die zulässige Anzahl der Defizite
überschritten wurde: nein4. Berechnung des Punktedurchschnitts:
LK-Bereich: 60 x 2 = 120GK-Bereich: 211Summe: 331Durchschnitt: 331/43 = 7,70 P.(43 = 27 GK + 2 x 8 LK)
5. Prüfung, ob weitere Kurse über dem Durchschnitt liegen: ja (violett)
6. Punktsumme: 120 + (211 + 8) = 3397. Anwendung der Formel
EI = (P/S) x 40 = 339/44 x 40 308,18 308
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. Berechnung von Block I – Beispiel 2
Fach Abi-fach
Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 anrechenb.Kurse
D LK 1 5 7 6 7 4
E 7 7 5 4
Mu 8 7 6 6 4
GE 6 6 2
SW 5 5 4
PA 3. 7 7 8 8 4
Pl 4. 7 7 6 6 4
M LK 2 5 4
BI 7 7 4
CH 6 5 4
SP 9 9 9 9 4
WStd. 34 34 37 37 41
1. 32 Pflichtkurse (gelb)2. Aufstockung auf mind. 35 Kurse (grün)3. Prüfung, ob die zulässige Anzahl der Defizite
überschritten wurde: nein, aber 8 Defizite Einbringung drei weiterer Kurse (türkis)
4. Berechnung des Punktedurchschnitts:LK-Bereich: 42 x 2 = 84GK-Bereich: 211Summe: 295Durchschnitt: 295/46 = 6,41 P.(46 = 30 GK + 2 x 8 LK)
5. Prüfung, ob weitere Kurse über dem Durchschnitt liegen: nein
6. Punktsumme (unverändert): 2957. Anwendung der Formel
EI = (P/S) x 40 = 295/46 x 40 256,52 257
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Verfahren bei Nichtzulassung zum Abitur
Zwei Möglichkeiten (unbedingt Beratung durch die Beratungslehrer)
Eingliederung in die Q1• Nur möglich, falls die Verweildauer nicht überschritten wird.• 1. Schultag nach den Osterferien bei den Beratungslehrern der
Q1 (Frd/Wey) um 7.45 Uhr melden.• Leistungen aus dem ersten Durchgang der Q2 werden
unwirksam.
Verlassen der Schule (ggf. mit FHR)• Nur möglich, falls die Schulpflicht bereits erfüllt ist, ansonsten
muss eine andere Schule (Berufskolleg) besucht werden
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Rücktritt von der Abiturprüfung (§ 23 APO-GOSt)Rücktritt auf Antrag möglich bis zur Zulassungsentscheidung (Do, 11.04.2019), sofern die Höchstverweildauer nicht überschritten wird
Entscheidung über den Antrag trifft die Jahrgangsstufenkonferenz
Kriterien gelten analog zu denen für eine freiwillige Wiederholung während der Q1 („Wer in dem ersten Jahr der Qualifikationsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann, …“ § 19 Absatz (1) APO-GOSt)
Wiederholung der Q2, aber direkte Aufnahme des Unterrichts in der derzeitigen Q1
Wenn Ihr über einen Rücktritt nachdenkt, sprecht die Beratungslehrer oder den Oberstufenkoordinator spätestens in der vorletzten Woche vor den Osterferien an!
Bei Rücktritt nach der Zulassungsentscheidung gilt die Prüfung als nicht bestanden.
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Abitur 2018 - TermineFr, 05.04., 14.00 Uhr Belehrung (Forum) (Anwesenheitspflicht!)
Fr, 12.04. letzter Unterrichtstag(11.00 Uhr: Ausgabe der Zulassungen)
Di, 30.04. GK/LK: D
Do, 02.05. GK: L (einschl. Erweiterungsprüfung)
Fr, 03.05. GK/LK: M
Mi, 08.05. GK/LK: E
Do, 09.05. LK: Ku, Ek, Pa, Ge, SW
Fr, 10.05. GK/LK: F
Di, 14.05. GK/LK: Bi, Ch, Ph, If
Mi, 15.05. GK: Ku, Mu, Ek, Pa, Ge, SW, Pl, KR, ER
Do, 16.05. – Mi, 29.05. Nachschreibtermine
Standardsicherung NRW googlenAbitur gymnasiale
OberstufeTermine 2019 ⁞oder in Kürze Nelly-Homepage (pdf-Version)!
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. Abitur 2018 – Termine (Änderungen möglich!)
Mi, 29.05. Aushang des Prüfungsplanes (4. Abifach),Kenntnisnahme muss mit Unterschrift persönlich bestätigt werden (auch von Prüfungen, die am AvH stattfinden)!
Di, 05.06./ Mi, 06.06. mündliche Abiturprüfungen (4. Abiturfach)
Mi, 12.06. Bekanntgabe der schriftlichen Abiturergebnisse (Anwesenheitspflicht!)
bis spätestensDo, 13.06, 12.00 Uhr
persönliche(!) Meldung zu freiwilligen mündl. Prüfungen sowie Bestimmung der Reihenfolge d. mündl. Prüfungen(1. – 3. Fach)
Mi, 19.06. Aushang des Prüfungsplanes (1. – 3. Abifach),Kenntnisnahme muss mit Unterschrift persönlich bestätigt werden (auch von Prüfungen, die am AvH stattfinden)!
Di, 25.06. – Do, 27.06. mündl. Abiturprüfungen im 1. – 3. Fach
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. Abitur 2018 – Termine (Änderungen möglich!)
Fr, 05.07., 17.00 Uhr18.30 Uhr
Abitur-GottesdienstEntlassfeier (Forum)
Sa, 06.07. Abiball
Generell gilt:Ihr seid bis zum 05.07.2019 Schüler_in unserer Schule und müsst dementsprechend auch bei Terminverschiebungen etc. in diesem Zeitraum jederzeit in der Schule anwesend sein können!!!
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Hinweise für die schriftlichen Abiturprüfungen
• Dauer:
LK ohne Auswahl: 4 h 15 min
LK mit Auswahl: 4 h 45 min
GK ohne Auswahl: 3 h
GK mit Auswahl: 3 h 30 min
Ku/Ph: Verlängerung um maximal 1 h möglich
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Hinweise für die schriftlichen Abiturprüfungen
• Bei Prüfungen mit Auswahl durch den Prüfling
Alle Aufgaben verbleiben bei dem Prüfling.
Ein Wechsel während der Prüfungszeit ist möglich, wenn auch in der Regel nicht empfehlenswert!
Deutlich kennzeichnen, welche Aufgabe gewertet werden soll!
Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit und äußere Form: Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei
Notenpunkten bei gehäuften Verstößen
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Hinweise für die mündlichen AbiturprüfungenGestaltung der mündlichen Prüfung (§ 37 + 38 APO-GOSt):
1. Übergabe der Prüfungsaufgabe
Erklärt der Prüfling, dass er aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen die Aufgabe nicht bearbeiten kann, erfolgt eine neue Aufgabenstellung.
2. Vorbereitungszeit (mindestens 30 min)
Aufzeichnungen machen!
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Hinweise für die mündlichen Abiturprüfungen
Gestaltung der mündlichen Prüfung (§ 37 + 38 APO-GOSt):
3. Prüfung (insgesamt 20 min, maximal 30 min):
1. Teil (10 min, maximal 15 min):
Selbstständiges Lösen der Aufgabe in einem zusammenhängenden Vortrag.
Bloßes Vorlesen der Aufzeichnungen ist unzulässig!
Nicht auf das Thema bezogene Wiedergabe von gelerntem Wissen wird nicht als Prüfungsleistung anerkannt.
Bei vorzeitigem Ende noch mal die Unterlagen durchsehen.
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Hinweise für die mündlichen Abiturprüfungen
Gestaltung der mündlichen Prüfung (§ 37 + 38 APO-GOSt):
3. Prüfung:
2. Teil (10 min, maximal 15 min):
Prüfungsgespräch über größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge
Prüfungskommission: Prüfer/in, Vorsitzende/r, Protokollant/in
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Fachliche Vorgaben, Hinweise und Materialien auf:
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/(einfach „Standardsicherung NRW Zentralabitur Fächer“ googlen)Anmelden: Login:
Passwort:Erfahrt Ihr von Euren Fachlehrern oder
Beratungslehrern.
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Berechnung von Block II
Leistungen in den 4 Abiturfächern jeweils fünffach gewertet
Höchstpunktzahl: 300 Punkte
Einbringung einer besonderen Lernleistung
Vierfachwertung jeder Leistung
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Bedingungen an die Leistungen im Block II
Mindestpunktzahl: 100 Punkte
In zwei Prüfungsfächern, darunter in mindestens 1 LK, müssen jeweils 25 Punkte erreicht.(Bei Einbringung einer besonderen Lernleistung 20 Punkte)
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Hinweise für die mündlichen Abiturprüfungenim 1. – 3. Fach
• Mündliche Prüfungen sind zwingend erforderlich, falls das Abitur noch nicht bestanden ist. eine Abweichung von der DPZ von 4 oder mehr Punkten
vorliegt.
• Freiwillige Meldung zur Verbesserung der Note möglich.
• Bei mehreren Prüfungen bestimmt der Prüfling die Reihenfolge (ausgenommen: Prüfungen an kooperierenden Schulen).
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Hinweise für die mündlichen Abiturprüfungenim 1. – 3. Fach
• Bildung des Prüfungsergebnisses:
𝑷 =𝟐𝒔+𝒎
𝟑∙ 𝟓 (d. h.: schriftl. Pr. : mündl. Pr. = 2 : 1)
(bzw. bei Einbringung einer bes. Lernleistung: 𝑃 =2𝑠+𝑚
3∙ 4 )
P: endgültige Punktsumme; s/m: Ergebnis der schriftlichen/mündlichen Prüfung
• Bei mehreren Prüfungen werden die nachfolgenden abgesetzt, wenn
die Abiturprüfung bestanden ist;
die Abiturprüfung nicht mehr bestanden werden kann.
(Auf Wunsch des Prüflings werden die Prüfungen dennoch angesetzt.)
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Hinweise für die mündlichen Abiturprüfungenim 1. – 3. Fach
Zu beachten ist:
Bei freiwilligen Prüfungen:
Man kann sich auch verschlechtern.
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird auf jeden Fall auf dem Abiturzeugnis aufgeführt.
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Bildung der Abiturdurchschnittsnote1. Addition der Gesamtpunktzahlen von Block I und II2. Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote entsprechend folgender Tabelle:
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Klausuren in der Q2.2
jeweils eine Klausur im 1. bis 3. Abiturfach
Die Noten der Q2.2 zählen genauso viel wie die Noten der restlichen drei Halbjahre!
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Weitere Berechtigungen
Latinum, falls L0 seit der EF belegt wurde:• Latinumsprüfung im Rahmen des Abiturso 3-stündige Klausur am Tag der schriftlichen L-Abiturprüfungo mündliche Prüfung (15 – 20 min) an den Tagen der
mündlichen Prüfungen des 4. Abiturfachso Falls L0 3. oder 4. Abiturfach ist, so ersitzt diese Teilleistung
den entsprechenden Teil der Latinumsprüfung
Kleines Latinum, falls L0 seit der EF belegt wurde:
• bei mindestens 5 Punkten am Ende der Q2.2
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Weitere Berechtigungen
Fachhochschulreife (schulischer Teil):
in zwei aufeinander aufeinander folgenden Halbjahren
• insgesamt mindestens 40 Punkte in den 4 Kursen der beiden LKs bei doppelter Wertung, darunter mindestens 2 Kurse mit mindestens 5 Punkten
• insgesamt mindestens 55 Punkte in 11 Grundkursen bei einfacher Wertung, darunter mindestens 7 Kurse mit mindestens 5 Punkten
• Pflichtkurse:Je 2 Kurse D, Fremdsprache, Mathe, Naturwissenschaft (Bi, Ch, Ph), Gesellschaftswissenschaft
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Kurzer Ausblick:Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen
Unregelmäßigkeiten (§ 24 APO-GOSt)
Die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten(Mobiltelefone, Tablet-PC, MP3-Player, Smart-Watches u. Ä.) im Prüfungsraum – auch im ausgeschalteten Zustand – ist nicht gestattet und wird als schwerer Täuschungsversuch gewertet.
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Kurzer Ausblick: Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis (§ 23 APO-GOSt)
Bei Versäumnis von Prüfungsteilen aus Krankheit oder aus nicht vom Prüfling zu vertretenden Gründen gilt:
Ärztliches Attest ist unverzüglich (an demselben Tag)vorzulegen bzw. die Gründe müssen unverzüglich (an demselben Tag) schriftlich dem ZAA mitgeteilt werden.
Bereits abgelegte Prüfungsteile werden gewertet.
Fehlende Prüfungsteile können (ggf. nach Genesung) nachgeholt werden.