ÖNORM EN 1610
Hr. Ing. Troppmair HermannInitiative KunststoffrohrePOLOPLAST Kunststoffwerk
ÖNORM B 2503
ÖNORM EN 1610
Veröffentlichung 1. Juli 1998
IDENT MIT EN 1610 : 1997 (offizielle deutschsprachige Fassung)
Die Europäische Norm EN 1610 hat den Status einer Österreichischen Norm.
NATIONALES VORWORT
ÖNORM EN 1610 gemeinsam mit ÖNORM B 2503 - Kanalanlagen: Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und Prüfung
Veröffentlichung 1. Februar 1999 Ersatz für ÖNORM B 2503, Ausgabe 1992 -09
ANWENDUNGS-BEREICH
Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen u. -kanälen
• erdverlegt• oberirdisch verlegt• Freispiegelbedingungen• Druckleitungen (EN 805)
örtliche oder nationale Bestimmungen
ALLGEMEINES
TECHNISCHE GRUNDLAGEN Zusammenwirken von Bauteilen, Bettung und Verfüllung ist Grundlage für Stand- und Betriebssicherheit
SICHERSTELLUNG DER LASTANNAHMEN Nachweis der Tragfähigkeit einer Rohrleitung Kontrolle der Lastannahmen, absichern oder anpassen Änderungsfaktoren
BAUTEILE UND BAUSTOFFE
Bauteile und Baustoffe müssen nationalen Normen, die, falls vorhanden, Europäische Normen umsetzen, oder Europäischen Technischen Zulassungen entsprechen. Sind Normen oder Europäische TechnischeZulassungen nicht vorhanden, müssen Bauteile und Baustoffe mit denAnforderungen des Planers übereinstimmen.
- BAUTEILE- BAUSTOFFE FÜR LEITUNGSZONE
allgemein (22mm für DN 200, 40mm bis DN 600) anstehender Boden angelieferte Baustoffe sonstige Baustoffe
ANSTEHENDER BODEN
Übereinstimmung mit den Planungsanforderungen;
verdichtbar, falls gefordert;
frei von allen rohrschädigenden Materialien (z.B. „Überkorn“ - je nach Rohrwerkstoff, Wanddicke und Durchmesser-, Baumwurzeln, Müll, organisches Material, Tonklumpen > 75 mm, Schnee und Eis)
Anforderungen wie angelieferte Baustoffe
ANGELIEFERTE BAUSTOFFE
Körnige, ungebundene Baustoffe
Ein-Korn-Kies Material mit abgestufter Körnung Sand Korngemische (All-In) Gebrochene Baustoffe
Hydraulisch gebundene Baustoffe
stabilisierter Boden Leichtbeton Magerbeton unbewehrter Beton bewehrter Beton
Sie müssen mit den Planungsanforderungen übereinstimmen
BAUSTOFFE FÜR DIE HAUPTVERFÜLLUNG
Anforderungen wie für Leitungszone (angelieferte Baustoffe, Baustoffe anstehender Boden)
Aushubmaterial (keine Steine > 300 mm Korngröße oder deren Größe max. der Dicke der Abdeckung)
HERSTELLUNG DES LEITUNGSGRABENS
GRÄBEN
Bemessung und Ausführung sollten fachgerechten und sicheren Einbau der Rohrleitung ermöglichen
Mindestarbeitsraum zu Bauwerken 0,50 m
Abstand bei Doppelkanal bis DN 700 0,35 m > DN 700 0,50 m
HERSTELLUNG DES LEITUNGSGRABENS
GRABENBREITE größte Grabenbreite Mindestgrabenbreite
STANDSICHERHEIT D. GRABENSGRABENSOHLEWASSERHALTUNG
LEITUNGSZONE VERBAU (PÖLZUNG)
entsprechend den Planungsanforderungen Baustoffe (Korngröße und Verbau/Pölzung) entsprechend
- DN- Rohrwerkstoff und Wanddicke- Bodeneigenschaften
Breite der Bettung = Grabenbreite Abdeckung c mind. 150 mm über Rohrschaft 100 mm über Verbindung Bodenaustausch
AUSFÜHRUNG DER BETTUNG
BETTUNG TYP 1 für jede Leitungszone
für jede Größe und Form der Rohre Bettungsschicht a unter Rohrschaft
100 mm bei normalen Bodenverhältnissen;150 mm bei Fels oder festgelagerten Böden
Die Dicke b der oberen Bettungsschicht muß der statischen Berechnung entsprechen.
AUSFÜHRUNG DER BETTUNG
BETTUNG TYP 2 für gleichmäßigen, relativ lockeren, feinkörnigen Boden
Rohre dürfen direkt auf vorgeformte und vorbereitete
Grabensohle verlegt werden
AUSFÜHRUNG DER BETTUNG
BETTUNG TYP 3 für gleichmäßigen, relativ feinkörnigen Boden
Rohre direkt auf vorbereitete Grabensohle verlegen
BESONDERE AUSFÜHRUNGEN VON BETTUNG ODER TRAGKONSTRUKTION geringe Tragfähigkeit der Grabensohle (Torf, Fliessand) Bodenaustausch, Pfähle, Platten, Balken
bei Lieferung und vor Einbau auf Schäden überprüfen
EINBAU
ABSTECKUNG
unteriridische Einrichtungen eruieren Kanalachse, Schächte einmessen
LIEFERUNG, BE- u. ENTLADEN u. TRANSPORT AUF DER BAUSTELLE
ausreichend gekennzeichnet
EINBAU
LAGERUNG
in geeigneter Weise Verunreinigungen oder Beschädigungen vermeiden Rohre sichern, Stapelhöhen
ABLASSEN IN DEN ROHRGRABEN
geeignete Geräte und Verfahren
VERLEGEN
RICHTUNG UND HÖHENLAGE
Verlegung lt. Planung (Grenzwerte) keine Verlegekorrekturen durch Herummurksen
VERBINDUNGEN
Endverschlüsse mit Schutzfunktion Rohroberflächen im Verbindungsbereich unbeschädigt, sauber empfohlenes Gleitmittel
VERLEGEN
ABLÄNGEN VON ROHREN
geeignete Werkzeuge
VORKEHRUNGEN FÜR SPÄTERE ANSCHLÜSSE
Verbindungsfunktion
ANSCHLÜSSE AN ROHRE UND SCHÄCHTE
Verwendung von vorgefertigten Bauteilen Tragfähigkeit der Rohrleitungen anzuschließendes Rohr darf nicht hinausragen Anschluß muß dicht sein diverse Anschlußmöglichkeiten - Abzweiger - Anschlußformstücke - Sattelstücke
VERFÜLLUNG
Einbau von Seiten- u. Hauptverfüllung ERSTwenn Rohrverbindungen u. Bettung zur Aufnahme von Lasten geeignet ist.
VERFÜLLUNG
VERDICHTUNG (ÖNORM B 5016)
Verdichtungsgrad entsprechend der statischen Berechnung mit Verdichtungsgerät prüfen
Verdichtungsgerät, Verdichtungsdurchgänge, Schichtdicke abstimmen auf Material und Rohrleitung
Überdeckungshöhe über Rohrscheitel mind. 300 mm für mechanische Verdichtung der Hauptverfülllung
VERFÜLLUNG
AUSFÜHRUNG DER LEITUNGSZONE
Materialverlagerungen verhindern
Verwendung von Geotextilien oder Filterkies (Grundwasser)
Schutz der Leitungszone gegen schädliche Veränderungen der Tragfähigkeit, Standsicherheit oder Lage Ursache: - Entfernung des Verbaues - Grundwasser - angrenzende Erdarbeiten bei Einbau der Leitungszone besonders zu beachten:
- Richtung und Höhenlage der Rohrleitung - obere Bettungsschicht sorgfältig einbauen, Zwickel
unter Rohr verfüllen
VERFÜLLUNG
AUSFÜHRUNG DER HAUPTVERFÜLLUNG
Setzungen vermeiden
ENTFERNEN DES VERBAUS (PÖLZUNG)
Die Entfernung des Verbaus (Pölzung) sollte während der Herstellung der Leitungszone fortschreitend erfolgen.ANMERKUNG: Das Entfernen des Verbaus (Pölzung) aus der Leitungszone oder darunterliegenden Bereichen nachdem die Hauptverfüllung eingebaut wurde, kann zu ernsthaften Folgen für Tragfähigkeit, Richtung und Höhenlage führen.
Wo das Entfernen des Verbaus (Pölzung) vor Fertigstellung der Verfüllung nicht möglich ist, z.B. Spundwände, Verbausysteme, sind besondere Maßnahmen erforderlich, z.B.: Besondere statische Berechnungen
WIEDERHERSTELLUNG DER OBERFLÄCHE
ABSCHLUSS-UNTERSUCHUNGENNACH VERFÜLLUNG
SICHTPRÜFUNG
Richtung der Höhenlage Verbindungen Beschädigungen oder Deformation Anschlüsse Auskleidung und Beschichtungen
LEITUNGSZONE UND HAUPTVERFÜLLUNG
Prüfung der Verdichtung Rohrverformung
PRÜFUNG MIT WASSER(VERFAHREN „W“)
Die Prüfanforderung ist erfüllt, wenn das Volumen des zugefügtenWassers nicht größer ist, als:
0,15 l/m2 in 30 min für Rohrleitungen
0,20 l/m2 in 30 min für Rohrleitungen einschließlich Schächte
0,40 l/m2 in 30 min für Schächte und Inspektionsöffnungen
PRÜFUNG EINZELNER VERBINDUNGEN
möglich > DN 1000 Prüfung „W“, Prüfdruck 50 kPa am Rohrscheitel Prüfung „L“, Bedingungen gleich
PRÜFUNG VON DRUCKROHRLEITUNGEN
nach pr EN 805
QUALIFIKATIONEN
entsprechend ausgebildetes u. erfahrenes Personal zur Überwachung und Ausführung des Bauvorhabens einsetzen
ANHANG A (informativ)
Wasserhaltung offene Wasserhaltung im Bereich der Grabensohle Tiefbrunnen Vakuumabsenkung mit Vertikalrohren
ANHANG B (informativ)Zusätzliche Informationen hinsichtlich der Eigenschaften vonkörnigen, ungebundenen Baustoffen einheitliche Abstufung von Zuschlagsstoffen nicht möglich
ANHANG C (informativ)
Auszug aus der EG Richtlinie über die Vergabebedingungen an Firmen Prüfung, Auswahl und Auftragsvergabe
ÖNORM B 2503
0. VORBEMERKUNG
Die ÖNORM B2503 (Ausgabedatum: 1.2.1999) ist zusammen mit der ÖNORM EN 1610 anzuwenden
Im Hinblick auf die Prüfung von Freispiegelkanälen (Dichtheitskontrolle) enthält diese Ausgabe der ÖNORM B 2503 nur
Festlegungen für Bereiche, die in der ÖNORM EN 1610 oder anderen zutreffenden europ. Normen nicht geregelt sind, jedoch bisher gemäß ÖNORM B 2503: 1992-09 einer Regelung unterworfen waren, sowie
Festlegung für die Prüfung von Kanälen und Hausanschlüssen mit Wasser oder mit Luft und für die Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen nur mit Wasser
GEGENÜBERSTELLUNG
ÖNORM B 2503Ortskanalanlagen (Straßenkanäle)Ausgabe: 1.9.1992 / 1.3.1988
1. Anwendungsbereich2. Allgemeines3. Werkstoffe3.1. Allgemeines3.2. Rohre3.3. Ortbetonkanäle3.4. Zementgebundene Werkstoffe bei Vorhandensein aggressiver Wässer und Böden3.5. Unlegierte und niedriglegierte Eisenwerkstoffe bei Vorhandensein aggressiver Wässer und Böden3.6. Oberflächenschutz
ÖNORM B 2503Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und PrüfungAusgabe: 1.2.1999
Vorbemerkung1. Anwendungsbereich2. Normative Verweisungen3. Allgemeines4. Werkstoffe
GEGENÜBERSTELLUNG
ÖNORM B 2503Ortskanalanlagen (Straßenkanäle)Ausgabe: 1.9.1992 / 1.3.1988
4. Bauausführung4.1. Befördern und Lagern der Kanalleitungsteile4.2. Herstellen des Kanalgrabens4.3. Rohrkanäle4.4. Einbau der Kanalleitungsteile4.5. Verbinden der Rohre, Formstücke und sonstigen Rohrleitungsteile4.6. Einbetten des Kanals und Wiederverfüllen des Grabens4.7. Besondere Einbau- bzw. Verlegefälle4.8. Ortbetonkanäle4.9. Kanäle in Verbundbauweise4.10. Unterirdische Kanalerneuerung (Relining)4.11. Einsteigschächte4.12. Straßenabläufe4.13. Sonderbauwerke
ÖNORM B 2503Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und PrüfungAusgabe: 1.2.1999
5. Bauausführung
GEGENÜBERSTELLUNG
ÖNORM B 2503Ortskanalanlagen (Straßenkanäle)Ausgabe: 1.9.1992 / 1.3.1988
ÖNORM B 2503Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und PrüfungAusgabe: 1.2.1999
6. Verfahren und Anforderungen für die Prüfung von Freispiegelkanälen, Schächten und Inspektionsöffnungen
7. Kanalkataster
8. Betrieb, Wartung und Inspektion
ANHANG A (informativ): Literaturhinweise
5. Prüfung der Kanäle5.1. Prüfung der projektgemäßen Ausführung5.2. Prüfung der Dichtheit
6. Kanalkataster
7. Bezugsnormen und Rechtsvorschriften
8. Hinweis auf andere Unterlagen
1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese ÖNORM ist für die Planung und Ausführung von Kanalanlagen gemeinsam mit den ÖNORMEN EN 476, EN 752-1 bis -7 und EN 1610 anzuwenden.
Abschnitt 6 dieser ÖNORM gilt generell für die Prüfung von Abwasserkanälen, in Sonderfällen auch für die Prüfung von Regenwasserkanälen.
Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken werden zusätzlich in der ÖNORM B 2501, zwischen Gebäuden und Abwasserkanal die ÖNORM EN 752-1 bis -7 sowie ÖNORM EN 476 behandelt!
2. NORMATIVE VERWEISUNGEN
Verweisung auf weitere ÖNORMEN, DIN, Schutzverordnungen und ÖWAV - Regelblatt 21
3. ALLGEMEINES
Ausführung von Kanalanlagen nur aufgrund einer Planung befugte Fachkräfte mit ausreichenden Erfahrungen Wirtschaftlichkeit bezogen auf Funktionsdauer statische Berechnung, entsprechend örtl. Gegebenheiten Standsicherheits- und Verformungsnachweis Dichtheit frostfreie Verlegung maßgebliche Rückstauebene
Für Kanalanlagen dürfen nur solche Werkstoffe verwendetwerden, die gegen physikalische und chemische Einwirkungen genügend widerstandsfähig sind und die Herstellungdauernd wasserdichter Kanäle ermöglichen. Die technische Eignung der verwendeten Werkstoffe muß durch Prüfzeugnissegemäß den jeweiligen nationalen Produktnormen von einer österr.akkreditierten Prüfanstalt nachgewiesen werden.
4. WERKSTOFFE
KANALLEITUNGSTEILE Transport, Handhabung und Lagerung Einbau entsprechend den Angaben der Hersteller und ÖNORM B 5012-1, B 5016 und EN 1610
KANALGRABENHerstellung und Arbeiten unter Berücksichtung: Arbeitnehmer/Innenschutzgesetz (AschG) Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) Festlegungen ÖNORMEN B 5012-1, B 5016 und EN 1610
5. BAUAUSFÜHRUNG
ORTBETONKANÄLE UND KANÄLE IN VERBUNDBAUWEISE Stahl- oder Spannbeton
EINSTIEGSCHÄCHTE Mindestmaß, Ausgestaltung, Anforderungen und Prüf- bestimmungen lt. ÖNORM B2504 über gesamte Bauhöhe wasserdicht Schachtabstand für DN < 200 150 m DN < 200 200 m nicht überschreiten
5. BAUAUSFÜHRUNG
6. VERFAHREN UND
ANFORDERUNGEN FÜR DIE
PRÜFUNG VON
FREISPIEGELKANÄLEN SCHÄCHTEN UND INSPEKTIONSÖFFNUGEN
Prüfdruck beim Druckaufbau max. 15% höher als vorgegebener Prüfdruck Prüfausrüstung: Stand der Technik Überdruckventil gegen Zerstörung geeichte Meßmittel mit unabhängigen Prüfern/Prüfstellen Prüfberichte vor Ort erstellen gemäß ÖNORM EN 45001;1990-6 Festlegung dicht oder undicht Schächte, Inspektionsöffnungen und Behälter aus sicherheitstechn. Gründen
6.1 ALLGEMEINES
! nur mit Wasser zu prüfen ! Infiltrationsprüfung
Ergänzung zur ÖNORM EN 1610
Die Prüfverfahren LE und LF mit Luft sind adäquat zu denPrüfverfahren WE und WF mit Wasser (siehe 6.3)
6.2 PRÜFUNG MIT LUFT
(Verfahren „L“)
6.3.1. PRÜFDRUCKGemäß ÖNORM EN 1610: 1998-07, Prüfdruck in allen Fällen - 50 kPa (entspricht 5m Wassersäule)Der Prüfdruck darf jedoch gemäß dieser ÖNORM an keiner Stelle der Kanalsohle 30 kPa unterschreiten.
6.3.2. VORBEREITUNGSZEIT(1 Stunde)
6.3.3. PRÜFDAUER(30+/- 1) min
6.3 PRÜFUNG MIT WASSER
(Verfahren „W“)
6.3.4. PRÜFUNGSANFORDERUNGEN FÜR ROHRLEITUNGEN
Klasse WE zulässige Wasserzugabe: 0,06 l/m2 benetzter innerer OberflächeFehlergrenze: 4 % der gesamt zulässigen Wasserzugabe
Klasse WFfür Rohre aus Beton (ausgenommen Rohre aus Hochleistungsbeton,Stahlbeton bzw. Stahlfaserbeton)
zulässige Wasserzugabe: 0,10 l/m2 benetzter innerer OberflächeFehlergrenze: 4 % der gesamt zulässigen Wasserzugabe
6.3.5. PRÜFUNG EINZELNER SCHÄCHTE, INSPEKTIONS- ÖFFNUNGEN UND BEHÄLTER
6.3 PRÜFUNG MIT WASSER
(Verfahren „W“)
Über alle Kanäle sind Bestandspläne (Lagepläne, Längs- und Querschnitte sowie Pläne der Sonderbauwerke) anzufertigen undevident zu halten. Liegt ein Einbaukataster vor, so sind die Kanälein diesen einzutragen.
7. KANALKATASTER
Pro Jahr ist in der Regel eine Inspektion der Leitungen und Schächtenotwendig. Die Wartung ist je nach Erfordernis durchzuführen.Im übrigen wird auf die Bestimmungen in ÖNORM EN 752-7 verwiesen.
8. BETRIEB, WARTUNG und
INSPEKTION