Arbeitskreis Rechnungswesen
SteuervereinfachungFür wen wird es eigentlich einfacher?
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PwC
Steuervereinfachung aus Sicht der Beratung
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Jahressteuergesetz 2010Verzicht auf wesentliche Umbrüche,weiter so im klein, klein …
3PwC
Änderungen bei der Ertragsbesteuerung von Unternehmen
• Untergang Verlustvortrag - Anpassung der Stille-Reserven-Klausel Maßgebende stille Reserven:
Im Inland steuerpflichtige Reserven des Betriebsvermögens (inländisch und ausländisch)
Ermittlungsschema bei negativem steuerlichen Eigenkapital:
Gemeiner Wert des Betriebsvermögens (ggf. anteilig)
./. steuerliches Eigenkapital (ggf. anteilig)= stille Reserven
• Verschärfung bei der Feststellung von Verlustvorträgen• Modifizierung der Eigenkapital-Zwangsumgliederung• Einlage von Wirtschaftsgütern in ein Betriebsvermögen –
Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage (AfA-BMG= Einlagewert ./. bisherige AfA)
Jahressteuergesetz 2010
4PwC
Änderungen bei der Abgeltungsteuer
• Erweiterung der Mitwirkungspflichten bei der unentgeltlichen Übertragung von Konten/Depots zur Vermeidung der KapESt
• Einführung des materiellen Korrespondenzprinzips bei verdeckten Gewinnausschüttungen
• Ausweitung der Steuerneutralität auf inländischen Anteilstausch
• Klarstellung der Steuerpflicht von Stückzinsen aus vor dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren
• Keine rückwirkende Korrektur von Fehlern beim Kapitalertragsteuerabzug
Jahressteuergesetz 2010
5PwC
Weitere Änderungen im Privatbereich
• Steuerpflicht auf Erstattungszinsen
• Abzugsmöglichkeit von max. EUR 1.250 beim häuslichen Arbeitszimmer, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
• Steuerfreie Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs
• Einschränkungen bei der Berücksichtigung von Handwerkerleistungen, wenn Maßnahmen durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse gefördert werden
• Teilabzugsverbot auch im Zusammenhang mit Beteiligungen, aus denen keine Einnahmen erzielt wurden (§ 3c Abs. 2 EStG ab Vz 2011)
Jahressteuergesetz 2010
6PwC
Änderungen in der Abgabenordnung
• Erleichterungen bei der Verlagerung der Buchführung ins Ausland
Verzicht auf die Zustimmung der ausländischen Stelle/Zwingende Rückverlagerung der Buchführung bei Beeinträchtigung der Besteuerung
• Sanktionen bei Verstoß gegen Aufzeichnungspflicht des Warenausgangs
• Rechtsverordnungen zur Auslegung von DBA‘s möglich
Änderungen bei der Lohnsteuer
• Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale frühestens 2012 möglich, deshalb bleibt die Lohnsteuerkarte für 2010 bleibt vorerst gültig , Finanzamt ist Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zuständig
Jahressteuergesetz 2010
7PwC
Änderungen im Umsatzsteuerrecht
• Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Jahressteuererklärung ab 2011
• Ausweitungen bei dem Übergang der Steuerschuldnerschaft auf Leistungsempfänger, z.B. Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen etc., wenn Leistungsempfänger Unternehmer ist
• Einschränkungen beim Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke (Abschaffung des Seeling-Modells)
• Änderungen bei den Ortsbestimmungen für die Lieferung von Kälte oder Wärme
Änderungen im Erbschaftsteuer- , Schenkungsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht
• Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Steuerklasse
Jahressteuergesetz 2010
PwC
Steuervereinfachung aus Sicht der Finanzverwaltung
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Die E-Bilanz und was das Finanzamt schon immer wissen wollte …
PwC
Einführung
• Ausgangslage- Steuerpflichtiger:
◦ Erstellung der Steuererklärung erfolgt vielfach manuell◦ Steuererklärung wird unterschrieben und dem Finanzamt
zugesendet
- Finanzverwaltung:◦ manuelle Erfassung der Erklärungsdaten◦ manuelle Weiterbearbeitung der Daten bei der
Betriebsprüfung
• Keine einheitliche Struktur und Form der Übermittlung von Jahresabschlüssen
• Fazit: manuelle Prozesse verursachen (unnötige) Kosten sowohl bei Unternehmen als auch Finanzverwaltung
SteuBAG (2008): „Elektronik statt Papier“
E-Bilanz
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PwC
Finanzamt mit Risiko-Prüfungsansatz
Risikomanagementsystem (RMS) in der Finanzverwaltung
ELSTER-Online
StB-Software
Bescheid
Bearb. durch SB
• Prüfhinweise• Auffälligkeiten• Stichproben
ELSTER Risiko-Manage-ment-System
Amtl. Formulare
Scan
Vorausgef. Erklär.
WISO, Taxman …
Ziel: Massengeschäft soll elektronisch abgewickelt werden
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E-Bilanz
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SteuBAG und KONSENS-Projekte
• Generelle Verpflichtung (mit Ausnahmen) zur elektronischen Abgabe von- allen Unternehmensteuererklärungen, insbesondere KSt-,
Feststellungs-, GewSt-Erklärungen und GewSt-Zerlegung- allen Anmeldungen von Unternehmen- ESt-Erklärungen für Gewinneinkünfte (LuF, G, S)- Bilanz und GuV, auch EÜR
• Rahmenbedingungen- Unterschrift: grundsätzlich qualifizierte elektronische
Signatur oder anderes sicheres Verfahren- Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein
Risikomanagementsystem (§ 88 Abs. 3 AO)- keine Übermittlungspflicht für private ESt-Erklärungen
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E-Bilanz
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Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereichvon § 5b EStG
• Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen(§ 52 Abs. 15a EStG)
• Ergebnis Anhörung BMF zur E-Bilanz am 11.10.2010 -> ab VZ 2012Voraussetzung: Rechtsverordnung und Zustimmung des Bundesrates(§ 51 Abs. 4 Nr. 1c EStG)
• Anwenderkreis: Unternehmen, die Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 oder § 5a EStG ermitteln
• Keine größenklassenabhängige Erleichterungen bzw. Unterscheidung (z.B. geringere Veröffentlichungsanforderungen wie im HGB),dh. erforderliche Pflichtangaben sind von allen bilanzierenden Unternehmen zu machen
• Bestimmung des Umfangs der Pflichtangaben durch BMF im Einvernehmen mit obersten Finanzbehörden der Länder
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E-Bilanz
PwC
Projekt “E-Bilanz”
• Im Rahmen des Verwaltungsabkommens KONSENS (“Koordinierte Neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung” zwecks Vereinheitlichung der Steuersoftware von Bund und Ländern) wurde Projekt “E-Bilanz” ins Leben gerufen
Ziel:
• Konzeption / Realisierung elektronischer Übermittlungs- & Nutzungs-möglichkeiten von Jahresabschlüssen für steuerliche Zwecke
• Modernisierung der ArbeitsabläufeErstellung -> Übermittlung -> Verarbeitung
• Abbau von steuerlicher Bürokratie durch automatisierte Erstellung und Übermittlung der Jahresabschlüsse aus der elektronischen Unternehmensbuchhaltung sowie Abschaffung der Notwendigkeit einer Einreichung in Papierform 13
E-Bilanz
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Übermittlungsformat - xBRL™
• : eXtensible Business Reporting Language
• International verbreiteter Standard für elektronischen Austausch finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensinformationen, dh. kein einseitig von der Finanzverwaltung vorgegebener Standard
• Weltweit in Wirtschaft, staatlichen Stellen und öffentlichen Organisationen verbreitet, z.B.
- seit 2007 elektronischer Bundesanzeiger
- alle SEC gelisteten Unternehmen müssen bis spätestens 2011 ihre Berichte in XBRL vorlegen
- Standard für die gesamte öffentliche Administration des spanischen Finanzministeriums
- Börsen Japan, Australien, Korea14
E-Bilanz
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Dateninhalt
•Definition des Dateninhalts mittels „Taxonomie“
•Gegliedertes Datenschema, ähnlich einem Kontenrahmen
•Veröffentlichung der allgemeinen Taxonomie durch Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung von Bilanzen und GuV‘s
vom 31.08.2010
•Branchenspezifische Taxonomien noch nicht vorhanden
• Finanzverwaltung behält sich eine regelmäßige Überprüfung/Aktualisierung der Taxonomie vor
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E-Bilanz
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Bislang vorgesehene Mindestangaben
• Ausgangspunkt GAAP HGB der xBRL, dh. grundsätzliche Orientierung an Gliederungsvorgaben der §§ 266, 275 HGB
• Anpassung an Einzelbesteuerungsvorschriften, dh. zusätzliche Angaben zu steuerlich relevanten Werten
Umfangreiche Differenzierungen und Ergänzungen zum HGB
• Abbildung der Gliederungstiefe durch „Mussfelder“
• Angabe von NIL-Werten (Leer-Übermittlung), sofern Wertangabe aufgrund Rechtsform oder mangels Buchungskonto nicht möglich
• Zusätzliche Auffangpositionen, für den Fall dass die vorgesehene Differenzierung nicht in Buchhaltung nicht abgebildet wird
• Darüber hinaus Kontennachweise „erwünscht“16
E-Bilanz
17PwC
Umfang der erforderlichen Angaben
Umfang der meldepflichtigen Mussfelder
Muss-felder
Summen-mussfelder
Summe Mussfelder
Kann-felder
Gesamt
Einzel-unternehmen
190 66 256 400 656
Körperschaften 188 67 255 454 709
Personen-gesellschaften
250 79 329 523 852
E-Bilanz
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Beispiel 1: Anteile an verbundenen Unternehmen
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E-Bilanz
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Beispiel 2: Umsatzerlöse
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E-Bilanz
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Beispiel 3: Auszug aus SBE (GKV)
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E-Bilanz
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Sanktionsmöglichkeiten
• Bilanz und GuV-Rechnung sind nach h.M. kein Teil der Steuererklärung, daher darf Nichtübermittlung dieser Daten keine Auswirkung auf Einhaltung der Fristen für Abgabe der Steuererklärung haben
• Keine Sanktionsmöglichkeiten
- bei fälschlicher Leerübermittlung (ggf. Zwangsgeld)
- bei Übermittlung unrichtiger Werte einzelner Positionen
• Durch Plausibilitätsprüfungen soll sichergestellt werden, dass Datensätze zurückgewiesen werden, die nicht konsistent sind(z.B. Summe Aktiva = Summe Passiva)
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E-Bilanz
PwC
Steuervereinfachung aus Sicht der Regierung
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Steuervereinfachungsgesetz 2011Als Tiger gesprungen als Bettvorleger gelandet ...
PwC
• Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 € auf 1.000 €
• Entfernungspauschale grundsätzlich 0,3 €/km
Günstigerprüfung: Nachweis einzelner Kosten muss bezogen auf das Gesamtjahr zum höheren Wert führen
• Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben Aufteilung Sonderausgaben/WK entfällt
• Kinderfreibetrag/KindergeldWegfall der Einkunftsgrenze von 8.004 €
• Erstattung Sonderausgaben (insbes. Kirchensteuer)Erstattungsüberhang von Kirchensteuer erhöht den Gesamtbetrag der Einkünfte
Besteuerung von Privatpersonen
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Steuervereinfachungsgesetz 2011
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Besteuerung von Unternehmen/natürliche Personen
• Neuregelung Betriebsaufgabe/Betriebsaufspaltung explizite Aufgabeerklärung erforderlich
• Abgabe Körperschaftsteuererklärung bei Vereinen (Überschusseinkünfte) alle 2 Jahre
• Abgabe Einkommensteuererklärung alle 2 Jahre; wenn nur Überschusseinkünfte erzielt werden und Einkünfte, die keinem Steuerabzug unterliegen < 13.000 €
• VeranlagungswahlrechteWahl der Veranlagung bei Abgabe der SteuererklärungTarifminderung zum Ausgleich bestimmter Nachteile bei nachträglicher Änderung der Vorteilhaftigkeit
Steuervereinfachungsgesetz 2011
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Steuervereinfachungsgesetz 2011
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• Keine Gebühr für verbindliche Auskünfte bei Gegenstandswert unter 10.000 € oder Bearbeitungszeit unter 2 Stunden
• Förmliche Feststellung der erbschaftsteuerliche relevanten Lohnsumme
• KSt-Zerlegungserklärung elektronisch abgeben
• Elektronische RechnungReduktion der Anforderungen (elektr. Signatur oder EDI) auch pdf, Computerfax, E-Mail sollen zulässig sein
• Elektronische Übermittlung Erwerbsanzeigen bei der GrESt
Sonstiges
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Steuervereinfachungsgesetz 2011
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Steuervereinfachung aus Sicht der Parteien
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Weitblick im Superwahljahr 2011 oderwer hat bei wem abgeschrieben?
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• Wachstum und Aufschwung
› Sofortprogramm krisenentschärfender Maßnahmen
› Steuervereinfachungen
› Reform der Erbschaftsteuer
› Neustrukturierung Verlustverrechnungsmöglichkeiten
› Einführung einer modernen Gruppenbesteuerung
•Investitionsbremsen lösen
› Bürokratieabbau
› Genehmigungsverfahren verkürzen und beschleunigen
› Vergaberecht vereinfachen und transparenter gestalten
› Unternehmensfinanzierungen verbessern
› Reform des Insolvenzrechts
Kernpunkte des Koalitionsvertrages 2009
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Steuerkonzepte der Parteien
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• Reformierung und Vereinfachung der Umsatzsteuer
• Einkommensteuer
› Senkung Eingangssteuersatz zur Vermeidung des Mittelstandsbauches
› Erhöhung des Betrages ab dem der Spitzensteuersatzes von 42 % zur Anwendung kommt auf € 60.000
› Beibehaltung von Ehegattensplitting
› Beibehaltung der Abgeltungssteuer
Steuerkonzept der CDU – aktuelle Fassung?
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Steuerkonzepte der Parteien
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• Vereinfachte Regeln, mehr Pauschalierung und verständliche Vordrucke
› Werbungskostenpauschale von 2 %
› Pauschale für Arbeitszimmer und doppelte Haushaltsführung
› Verständliche Erklärungsvordrucke, vorausgefüllte Steuererklärung!
• Gerechter und fairer Steuertarif für die Bürger
› Einführung eines 5-Stufentarifs bei der Einkommensteuer
• Besteuerung der Unternehmer, wettbewerbsfähig und krisenfest
› Zeitnahe Betriebsprüfung
› Vereinfachung von Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisen
› Gruppenbesteuerung statt Organschaft
› Abschaffung der Gewerbesteuer
Steuerkonzept der FDP – Eckdaten 2010
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Steuerkonzepte der Parteien
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• Einkommensteuer
› Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45 % (ab € 60.000)
› Abschaffung Ehegattensplittings
› Abgeltungssteuer abschaffen
› Ökologische Besteuerung von Dienstwagen
• Besteuerung von Flugbenzin
• 15% F&E-Steuergutschrift für Unternehmen mit weniger als 250 MA
• Schaffung einer Bundessteuerverwaltung
• Einführung einer Vermögensabgabe (Aufkommen € 100 Mrd. über 10 Jahre)
• Aufkommenserhöhung der Erbschaftsteuer (für größere Erbschaften)
• Ökologische Grundsteuer (Verteuerung Flächenverbrauch)
Steuerkonzept der Grünen – aktuelle Fassung
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Steuerkonzepte der Parteien
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• Einkommensteuer
› Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 % (ab € 100.000)
› Eingangssteuersatz absenken
› Modifizierung (Reduzierung) des Ehegattensplittings
› Abgeltungssteuer auf bis zu 30 % anheben
• Wiedereinführung der Vermögensteuer (Aufkommen € 10 Mrd.)
• Erbschaftsteueraufkommen signifikant erhöhen
Steuerkonzept der SPD – Vorstandsvorlage 2010
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Steuerkonzepte der Parteien