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Vorschlag für Daniel Mustermann - versicherung-rechner.de · Analyse Krankenversicherung Dieser...

Date post: 05-Jun-2020
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Analyse Krankenversicherung Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht durch: finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter Liebknechtstraße 28 , 99510 Apolda Telefon: 03644 / 51 80 18 , Mobil: 0173 / 57 15 099 , Telefax: 03644 / 51 80 19 Email: info@finanz-profil.de , Internet: www.versicherung-rechner.de Vorschlag für Daniel Mustermann
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Analyse Krankenversicherung

Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht durch:

finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Liebknechtstraße 28 , 99510 ApoldaTelefon: 03644 / 51 80 18 , Mobil: 0173 / 57 15 099 , Telefax: 03644 / 51 80 19Email: [email protected] , Internet: www.versicherung-rechner.de

Vorschlag für

Daniel Mustermann

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Analyse Krankenversicherung

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Angaben zur Person

Vorname: Daniel

Nachname: Mustermann

Geburtsdatum: 05.11.1981

Geschlecht: Mann

Berufsgruppe: Arbeitnehmer/in

Status: Versicherungsnehmer

Berechnungsvorgaben

Versicherungsbeginn: 01.08.2019

Tarifgebiet: West

Tarifarten: KrankenvollversicherungKrankentagegeld 100 € ab 43. Tag

Vorgeschlagene Tarife

Anhand Ihrer Vorgaben habe ich folgende Tarife aus über 35 privaten Krankenversicherungsanbietern für Sie ermittelt.Auf den folgenden Seiten werden die Tarife näher erläutert.

Versicherer Tarif/e Monatsbeitrag

Süddeutsche AM13 S1 Z9 PPN TA 6 705,24 €

Alte Oldenburger A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 737,03 €

Barmenia einsA prima+ 1 PVN T42+ 591,17 €

HanseMerkur AZP PS3 PSV PVN T43 710,19 €

Universa uni-introPrivat 300 uni-SZ II plus uni-ZZ PVN uni-KT 43 479,70 €

GKV GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN KT43 880,29 €

Wenn Sie Fragen zu den vorgeschlagenen Produkten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Analyse Krankenversicherung

Tarifkurzbeschreibungen und Beiträge

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Anhand Ihrer Angaben und Wünsche habe ich folgende Tarife für Sie ermittelt. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 271,22 €

Ambulanter Tarif mit 30%Selbstbeteiligung, max. 960 EUR p.a.(hälftige SB bis zum Ende desKalenderjahres, in dem das 15. Lebensjahrvollendet wird)

Beitragsrabatt von 15% für Apotheker undderen in häuslicher Gemeinschaft lebendenFamilienangehörigen- bei Verzicht auf Kostenerstattung fürArznei- und Verbandmittel

Tarifstand: 01.05.2017

A90/100 359,99 €

Ambulanter Tarif mit 10%Selbstbeteiligung, max. 165,- € p.a.

Tarifstand: 01.01.2019

einsA prima+ 1 451,22 €

Ambulant:100% Ambulante Heilbehandlungbei Einhaltung Primärarztprinzip (sonst80%)80% Heilpraktiker80% Psychotherapie

Stationär:100% Regel- u. Wahlleistungen100% 2-Bettzimmer100% Wahlärztliche Behandlung

Zahn:100% Zahnbehandlung80% Zahnersatz80% Kieferorthopädie

Selbstbehalt:300 € Selbsthalt p.a. (Kinder hälftige SB)

Tarifstand: 01.01.2018

AZP 414,07 €

Kompakttarif mit 100% Erstattung fürambulante Behandlung, 100%Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz u.Kieferorthopädie.Sofortige Stundung i.H. von 50% desJahresbeitrags bei Leistungsfreiheit.Rückzahlung bei Inanspruchnahme vonErstattungen.

Tarifstand: 01.01.2017

uni-introPrivat 300 311,73 €

Kompakttarif:- 100% Erstattung für ambulanteBehandlung Hausarztprinzip (75%Erstattung bei Nichteinhaltung)- 75% Heilpraktiker- 75% Heilmittel- 75% Hilfsmittel (Eigenanteil bei größerenHilfsmitteln auf 1.000 EUR p. a. begrenzt)- 75% Arznei- und Verbandmittel, max.Selbstbeteiligung 625 EUR p. a.- 100% Regelleistungen (Mehrbettzimmer,Belegarzt)- 100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatzu. Kieferorthopädie.300,- € Selbstbehalt auf den gesamtenTarif p.a.

Tarifstand: 01.01.2019

GKV Arbeitnehmer (DAK) 730,54 €

Gesetzliche Krankenversicherung (BeispielDAK)Höchstbeitrag für Arbeitnehmer.

Es wird eine fiktive Selbstbeteiligung von600 EUR p.a. unterstellt.

Bis Alter 18 wird der Beitrag für freiwilligversicherte Kinder inkl. Pflegepflichtbeitragangezeigt!

Tarifstand: 01.01.2019

S1 198,22 €

Stationärer Tarif:- Regel- und Wahlleistungen (1- oder 2-Bettzimmer, Wahlarzt, Belegarzt)

Tarifstand: 01.01.2019

K20 157,61 €

Stationärer Tarif: Erstattung der Regel- u.Wahlleistungen (2-Bettzimmer, Wahlarzt).

Tarifstand: 01.01.2018

PS3 112,81 €

Stationärer Tarif100% Regelleistungen (Mehrbettzimmer,Belegarzt)

Tarifstand: 01.01.2018

uni-SZ II plus 39,24 €

Stationäre Zusatzversicherung fürBeihilfeberechtigte (in Ausbildung),Tarifregion Ost (uni-intro/Privat-Spezial)und uni-intro/Privat 300

- 2-Bettzimmer- Privatarzt- Krankentransporte

Tarifstand: 01.10.2016

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Tarifkurzbeschreibungen und Beiträge

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

Z9 96,88 €

Zahntarif:

- Zahnbehandlung/Prophylaxe: 100%- Zahnersatz: 90%- Kieferorthopädie: 90%

Tarifstand: 01.05.2017

Z100/80 73,63 €

Zahntarif: 100% Zahnbehandlung, 80%Zahnersatz u. Kieferorthopädie.

Tarifstand: 01.01.2019

PSV 42,55 €

Stationär:100% 1- o. 2-Bettzimmer100% Wahlärztliche Behandlung

Tarifstand: 01.01.2017

uni-ZZ 11,57 €

Ergänzungstarif für zahnärztlicheHeilbehandlung für Versicherte nachTarifstufe uni-intro|Privat 300

20% für- zahntechnische Leistungen bei Inlays- zahnärztliche und zahntechnischeLeistungen bei Zahnersatz- zahnärztliche bzw. kieferorthopädischeund zahntechnische Leistungen zurBeseitigung/Besserung von Kiefer- undZahnfehlstellungen- funktionsanalytische undfunktionstherapeutische Leistungen

Tarifstand: 01.01.2019

Gesetzlicher Zuschlag: 56,63 € Gesetzlicher Zuschlag: 59,12 € Gesetzlicher Zuschlag: 45,12 € Gesetzlicher Zuschlag: 56,94 € Gesetzlicher Zuschlag: 36,25 €

PPN 39,29 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 38,88 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 39,83 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 40,22 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 40,11 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 149,74 €

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung.(Höchstbeitrag, inkl. Kinderlosenzuschlag)

Tarifstand: 01.01.2019

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Tarifkurzbeschreibungen und Beiträge

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

TA 6 43,00 €

Krankentagegeld ab dem 43. Tag.

Sofern Tarif TA nicht mit einemKrankheitskostentarif zusammen besteht,erhöht sich der Beitrag um 40%.

max. versicherbarer Tagessatz 250 EUR

Tarifstand: 01.01.2018

KTV 6 47,80 €

Krankentagegeld ab dem 43. Tag inVerbindung mit einer Vollversicherung beider Alten Oldenburger.

AVB: Teil I (MB/KT 2009) und Teil II(Tarifbedingungen), Stand 01/2018

max. Tagessatz: Voranfrage beim/vomVersicherer erwünscht

Tarifstand: 01.01.2014

T42+ 55,00 €

Krankentagegeld ab dem 43. Tag.

max. versicherbarer Tagessatz:- mit Barmenia-Vollversicherung: 300 EUR- ohne Barmenia-Vollversicherung: 150EUR- für GKV-Versicherte < KV-Pflichtgrenze:25 EUR

Tarifstand: 01.01.2019

T43 43,60 €

Krankentagegeld ab dem 43. Tag.

Fassung Januar 2018: MB/KT 2009 + TB/KT 2009 (MBKT 01.18), Tarif T (T 01.18)

Tarifstand: 01.01.2017

uni-KT 43 40,80 €

Krankentagegeld ab dem 43. Tag.

Tarifstand: 01.01.2018

KT43 0,01 €

Krankengeldanspruch i.H. von 101,50 € abdem 43. Tag

Tarifstand: 01.01.2017

Gesamtbeitrag mtl.:Arbeitnehmeranteil mtl.:Effektivbeitrag inkl.SB mtl.:

705,24 €362,57 €442,57 €

737,03 €394,56 €408,31 €

591,17 €295,59 €320,59 €

710,19 €367,05 €367,05 €

479,70 €239,85 €264,85 €

880,29 €500,84 €550,84 €

Effektivbeitrag: Fiktiver monatlicher Beitrag inkl. 1/12 des jährlichen Selbstbehaltes.

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Analyse Krankenversicherung

Erläuterung zur Darstellung:

7 - 9 grüne Level = hoher Leistungsumfang

4 - 6 blaue Level = mittlerer Leistungsumfang

1 - 3 rote Level = geringer Leistungsumfang

* SB Art: A:Ambulanter Selbstbehalt, S:Stationärer Selbstbehalt, Z:Selbstbehalt bei Zahnleistungen, %:Prozentualer Selbstbehalt** Effektivbeitrag: Fiktiver monatlicher Beitrag inkl. 1/12 des jährlichen Selbstbehaltes.

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Übersicht der Leistungsstärke

Die folgende Übersicht soll Ihnen einen Überblick über die Leistungsstärke der angezeigten Tarife geben.Die Darstellung der Leistungsstärke basiert auf einer subjektiven Bewertung durch den Hersteller der Analysesoftware Levelnine undkann eine individuelle Beratung hinsichtlich der Eignung eines Produktes nicht ersetzen.

Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPNTA 6

A90/100 K20Z100/80 PVN KTV 6

einsA prima+ 1PVN T42+

AZP PS3 PSV PVNT43

uni-introPrivat 300uni-SZ II plus uni-ZZ

PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN KT43

Monatsbeitrag:Selbstbehalt p.a.:SB Art *:Arbeitnehmeranteil:Effektivbeitrag **:

705,24 €960,00 €

A %362,57 €442,57 €

737,03 €165,00 €

A %394,56 €408,31 €

591,17 €300,00 €

ASZ295,59 €320,59 €

710,19 €

367,05 €367,05 €

479,70 €300,00 €

ASZ239,85 €264,85 €

880,29 €600,00 €

ASZ500,84 €550,84 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

GOÄ/GOZ

Ambulant

Vorsorge

Heilpraktiker

Psychotherapie

Heil- und Hilfsmittel

Stationär

1-BettzimmerWahlarzt

2-BettzimmerWahlarzt

2-BettzimmerWahlarzt

1-BettzimmerWahlarzt

2-BettzimmerWahlarzt

keine Wahlleistungen

Zahn

ZahnbehandlungZahnersatzKieferorthopädie

100 %90 %90 %

100 %80 %80 %

100 %80 %80 %

100 %80 %80 %

100 %80 %80 %

100 %50 %80 %

Krankentagegeld

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Leistungsvergleich Ambulant

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Erläuterung zur Darstellung:

Kriterium erfüllt

Dieser Leistungspunkt wurde gewünscht, jedoch bedingungsgemäß nicht erfüllt

Hier existiert ein wichtiger Hinweis. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung.Ku

nden

wun

sch

Süddeutsche

AM13 S1 Z9 PPNTA 6

Alte Oldenburger

A90/100 K20Z100/80 PVN KTV 6

Barmenia

einsA prima+ 1PVN T42+

HanseMerkur

AZP PS3 PSV PVNT43

Universa

uni-introPrivat 300uni-SZ II plus uni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN KT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Selbstbeteiligung

- SB max. ... € p.a.(Erwachsene)

960,00 €

Hinweis: DieSelbstbeteiligung giltnicht fürlebenserhaltendeHilfsmittel undHilfsmittel, die überden Hilfsmittelservicedes Versicherersbezogen werden.

165,00 € 300,00 € 0,00 € 300,00 € 600,00 €

Hinweis: In dergesetzlichenKrankenversicherunggibt es keinepauschaleObergrenze. Aufgrundder diversenSelbstbehalte wirdeine jährliche SB voninsgesamt 600 EURfiktiv unterstellt.

- Beispielhaft für Erw.:Eigenanteil bei 2.500 €ambulanten Kosten p.a.

750,00 € 165,00 € 500,00 € 0,00 € 675,00 €

- SB nur ambulant (bzw.keine SB)

- SB prozentual (bzw. keineSB)

- SB für Kinder reduziert(bzw. keine SB)

- Vorsorge wird nicht aufSelbstbehalt angerechnet

Haus-/Primärarztprinzip

Verzicht auf Haus-/Primärarztprinzip

Hinweis:Hausarztprinzipvorhanden: DerHausarzt ist demVersicherer spätestensbei der erstenInanspruchnahme vonLeistungen ausdiesem Tarif sowie voreinem Wechsel desHausarztes mit Nameund Adresseschriftlich zubenennen.

- nachträglich "heilbar"(für Folgebehandlungen)?

- keine zeitliche Befristungder Haus-/Primärarztüberweisung

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Alte Oldenburger

A90/100 K20Z100/80 PVN KTV 6

Barmenia

einsA prima+ 1PVN T42+

HanseMerkur

AZP PS3 PSV PVNT43

Universa

uni-introPrivat 300uni-SZ II plus uni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN KT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- gilt nicht beiAkutversorgung imAusland Hinweis: Im Ausland

gilt dasHausarztprinzip nicht,die VergütungärztlicherHeilbehandlungenaußerhalb der BRD istjedoch generell auf75% dererstattungsfähgenAufwendungenbegrenzt.

- gilt weder für Not- nochBereitschaftsärzte

- Maximierung Eigenanteilbei Nichteinhaltung unter5.000 €

- Reduzierung Erstattungbei Nichteinhaltung auf ...%

100 % 100 % 80 % 100 % 75 %

Gebührenordnung ambulant

- GOÄ mind. bis Höchstsatz(3,5)

Hinweis: GKVHöchstbeitrag:Erstattungsfähig sindca. 60% derprivatärztlichenRechnung (ca. 1,7facher Satz der GOÄ-Gebührenordnung fürÄrzte).

- GOÄ keine Begrenzungauf die Höchstsätze (>3,5)

- Übernahme derortsüblichen Kosten b.gezielterAuslandsbehandlung

Hinweis: DerVersicherer erstattetdie Mehrkosten fürmediz. notw.Heilbehandlung imAusland in Notfällenund wenn diese inDeutschland nichtoder nur teilweisedurchführbar gewesenwäre.

Heilpraktiker

Heilpraktiker

Hinweis: Kosten fürPsychotherapie durchHeilpraktiker sindnicht versichert.

Hinweis:PsychotherapeutischeBehandlungen sindnichterstattungsfähig.

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Alte Oldenburger

A90/100 K20Z100/80 PVN KTV 6

Barmenia

einsA prima+ 1PVN T42+

HanseMerkur

AZP PS3 PSV PVNT43

Universa

uni-introPrivat 300uni-SZ II plus uni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN KT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- xx % Erstattung 100 % 100 % 80 % 100 % 75 %

- xx € Erstattung im Schnittp.a.

1.000,00 €

Hinweis: VomHeilpraktikerverordnete Arznei-,Heil- undVerbandmittel fallennicht unter dieErstattungsgrenze von1.000 EUR.

unbegrenzt 800,00 € unbegrenzt unbegrenzt

- mind. bis HöchstsatzGebüH

- erweiterteNaturheilverfahren/Hufelandlandverzeichnis(über GebüH hinaus)

Hinweis: DerVersicherer hat einePositivliste dererstattungsfähigenNaturheilverfahren,die aber NICHTBestandteil derVertragsbedingungenist (sie dient NUR alsOrientierungshilfe fürseineLeistungspraxis).

- alternative Heilmethoden/Hufeland durch Ärzte

Hinweis: DerVersicherer hat einePositivliste dererstattungsfähigenNaturheilverfahren,die aber NICHTBestandteil derVertragsbedingungenist (sie dient NUR alsOrientierungshilfe fürseineLeistungspraxis).

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Leistungsvergleich Ambulant

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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A90/100 K20Z100/80 PVN KTV 6

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einsA prima+ 1PVN T42+

HanseMerkur

AZP PS3 PSV PVNT43

Universa

uni-introPrivat 300uni-SZ II plus uni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN KT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Vorsorge

- über gesetzlicheProgramme

Hinweis: Erstattetwerden auch dieKosten für pränatal-diagnostischeMaßnahmen alserweiterteSchwangerschaftsvorsorge (z. B.Dopplersonografie,3D/4D-Ultraschall,kardiale Echografie,Nackentransparenztest, Triple-/Quadruple-Test); jedoch keinegenetischenUntersuchungen mitdem Ziel der Klärungeiner erst künftigauftretendenErkrankung oder einergesundheitlichenStörung beiNachkommen, ohnedass sich Symptomeeiner Krankheit zeigen(prädiktive Gen-Tests).

- Schutzimpfungen

Heilmittel

DefinitionHeilmittelkatalog

- Erstattung in % 100 % 100 % 80 %

Hinweis: DieerstattungsfähigenAufwendungenwerden bis zu einemBetrag von insgesamt2.000,00 EUR imKalenderjahr zu 80%,darüber hinaus zu100% ersetzt.

100 % 75 % 90 %

- max. Selbstbehalt p.a. € 0,00 € 0,00 € 400,00 € 0,00 € unbegrenzt unbegrenzt

- keine pauschalenBeschränkungen

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: 10%Selbstbeteiligung beiHeilmitteln plus 10,- €je Verordnung.

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Keine Begrenzung aufPreis-/Lstg.verz.,Beihilfesätze, angemessenePreise o. ä.

- Logopädie durchLogopäden

- Ergotherapie durchErgotherapeuten

Hilfsmittel

DefinitionHilfsmittelkatalog

- Erstattung in % 100 % 100 % 80 %

Hinweis: DieErstattung beträgt jeHilfsmittel(ausgenommenlebenserhaltendeHilfsmittel) 80%, jelebenserhaltendemHilfsmittel 100% dererstattungsfähigenAufwendungen.

100 % 75 % 90 %

- max. Selbstbehalt p.a. € 0,00 € 0,00 € unbegrenzt 0,00 €

Hinweis: Bei größerenHilfsmitteln ist derEigenanteil auf 1.000EUR pro Kalenderjahrbegrenzt.

120,00 €

- offener Hilfsmittelkatalog

- offen im BereichlebenserhaltenderHilfsmittel

- keine Begrenzung aufeinfache/funktionaleStandardausführung

- keine Beschränkungender Bezugsart/Zusageerfordernis

- Atemmonitor (Heimgerät)

- Herzmonitor (Heimgerät)

- Beatmungsgerät(Heimgerät)

- Heimdialysegerät

- Krankenfahrstühle ohneSummenbegrenzung

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Hör-/Sprechgeräte

Hinweis:Erstattungsfähig sindauch Tinnitus-Masker/Noiser.

Hinweis: Hörgerätesind bis zu einemRechnungsbetrag von1.500 EUR je zuversorgendem Ohrerstattungsfähig,Sprechhilfen ohnebetraglicheBegrenzung.

- Orthopädische Schuhe

Hinweis:Orthopädische SchuheundSchuhzurichtungensind bis zu einemRechnungsbetrag von750,00 EUR proKalenderjahrerstattungsfähig.

- Blindenhund o.Blindenleitgerät

Hinweis: Der VorstandALTE OLDENBURGERhat am 12.11.2015schriftlich bestätigt:Die ALTEOLDENBURGERbeteiligt sichentgegenkommendbei Vorlage dermedizinischenIndikation an denKosten für dieAnschaffung undAusbildung desHundes bzw. desHundeführers.Laufende Kosten wieFutter, Tierarzt,Haftpflicht, Steuernusw. werden nichterstattet.

Hinweis: Die Kostenfür einen Blindenhundsind erstattungsfähig,sofern derBlindenhund alstechnisches Mittelvom Versichererangesehen wird.

- Blindenlese-/Vorlesegerät

- Körperersatzstücke ohneSummenbegrenzung

- Prothesen

- Kunstaugen

- Orthesen

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Sehhilfen

- Erstattung xx € 1.000,00 €

Hinweis: Operationender refraktivenChirurgie (z. B. Lasik)werden übernommen,sofern die versichertePersonununterbrochen 36Monate in derKrankheitskosten-Vollversicherungversichert ist - bismax. 3.000 EUR proAuge undVersicherungsfall.Sind nach einersolchen Operationandere Sehhilfen(Brille, Kontaktlinsen)nötig, so sind diese imtariflichen Umfangversichert.

unbegrenzt

Hinweis: Brillen oderKontaktlinsen werdenbis 160 EUR zu 100%erstattet, darüberhinaus zu einemDrittel.

Der Vorstand ALTEOLDENBURGER hatam 12.11.2015schriftlich bestätigt:Die ALTEOLDENBURGERerkennt grundsätzlichLasik alsBehandlungsmöglichkeit zur Korrektur einerFehlsichtigkeit an. DieKosten hierfür könnennach Feststellung dermedizinischenNotwendigkeitentsprechend derGOÄ abgerechnetwerden.

240,00 €

Hinweis: OperativeMaßnahmen zurBehebung derFehlsichtigkeit (z. B.LASIK) sind bis zueinemRechnungsbetrag voninsgesamt 1.000,00EUR je Augeerstattungsfähig.

260,00 €

Hinweis: Alternativwerden die Kosten füreineSehschärfenkorrekturmittelsLasertechnologie (wieLASIK-Operationen)bis 260 EUR erstattet.

125,00 €

Hinweis: GKVHöchstbeitrag:Sehhilfen sind nur beiKindern u.Jugendlichen bis Alter18 erstattungsfähig.

- Anspruch mind. alle 24Monate

Psychotherapie

- Anzahl psychotherap.Sitzungen p.a.

unbegrenzt

Hinweis:Behandlungen zurberuflichen,schulischen odersozialen Anpassungoder Förderung (z. B.Ehe-, Erziehungs- oderLebensberatung)werden nichtübernommen.

unbegrenzt unbegrenzt 50 50 unbegrenzt

- im Delegationsverfahren(nicht nur durch Ärzte)

- ohne besondereEinschränkungen/Selbstbehalte

- mind. 20 Sitzungen ohnevorherige Zusage

Hinweis: ÄrztichePsychotherapie istohne vorherigeGenehmigungerstattungsfähig.

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GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN KT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Ambulant

Ambulante Transporte

Ambulante Transporte

- zur Chemotherapie,Dialyse undStrahlenbehandlung

- bei Gehunfähigkeit

Hinweis: Erstattetwerden auch Fahrtenund Transporte zumund vom nächstengeeignetenBehandelnden oderKrankenhaus zuambulantenOperationen,nachoperativenBehandlungen, zurambulantenAnschlussheilbehandlung oderRehabilitation; beiNutzung einesprivatenKraftfahrzeugs 0,30EUR pro Kilometer.

Hinweis:Erstattungsfähig sindFahrten bei:- ambulantenOperationen (am Tagder Operation)- ambulantenBehandlungen, wenneineSchwerbehinderungmit dem Zusatz aG(außergewöhnlicheGehbehinderung), Bl(Blindheit) bzw. H(Hilflosigkeit) vorliegt- beiPflegebedürftigkeit abPflegegrad 3.

Hinweis:Transportkostenwerden aucherstattet, wenn derTransport wegen derFolgen ambulantdurchgeführterOperationenmedizinischnotwendig ist.

- bis nächstgeeignetemBehandler (auch wenngehfähig) Hinweis: Fahrten und

Transporte zu und voneiner ambulantenHeilbehandlung sindbei Gehfähigkeit nurerstattungsfähig,wenn eine Seh- oderFahruntüchtigkeit, dieauf einer Krankheitoder ärztlichenBehandlung beruht,vorliegt (oder zuambulantenOperationen,nachoperativenBehandlungen, zurambulantenAnschlussheilbehandlung oderRehabilitation).

- ambulanteNotfalltransporte

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN KT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Arznei-/Verbandmittel

- ohne zusätzliche SB

Hinweis: WerdenOriginalpräparatebezogen, obwohl fürdiese Generikavorhanden sind, sinddiese zu 80 %erstattungsfähig.Erstattet werdendarüber hinaus nurverordnetete,verschreibungspflichtige Arzneien undverordneteVerbandmittel.

- medikamentenähnlicheNährmittel (über enteral/parenteral hinaus)

sonstiges

- ambulante Behandlung inmediz. Versorgungszentren(MVZ)

- HäuslicheBehandlungspflege/Krankenpflege Hinweis: Lt.

verbindlicherErklärung derUniversa „KV-Leistung“ (NICHTBestandteil derBedingungen) istmedizinischnotwendigeBehandlungspflegeerstattungsfähig,wenn sie ärztlichverordnet ist, durchanerkanntePflegediensteausgeführt wird unddie Aufwendungen fürdie einzelnenVerrichtungen nichthöher sind alsvergleichbareärztliche Leistungen.

- ambulantePalliativversorgung (SAPV)

Kurleistung ambulant

Kurleistung ambulant

- Verzicht auf Kurortklausel

Ambulant

sonstiges

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Leistungsvergleich Stationär

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GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN KT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Stationär

1-Bettzimmer

2-Bettzimmer

Mehrbettzimmer

Wahlärztliche Behandlung(Chefarzt/Spezialist)

- Wahlleistungen nur beiUnfall / bestimmtenKrankheiten

Gebührenordnung Stationär

- GOÄ mind. bis Höchstsatz(3,5)

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: DieGKV erstattet nachdemSachleistungsprizinplaut Sozialgesetzbuch.

- GOÄ keine Begrenzungauf den Höchstsatz (>3,5)

- Übernahme derortsüblichen Kosten b.gezielterAuslandsbehandlung

Hinweis: DerVersicherer erstattetdie Mehrkosten fürmediz. notw.Heilbehandlung imAusland in Notfällenund wenn diese inDeutschland nichtoder nur teilweisedurchführbar gewesenwäre.

Anschlussreha (AHB)

- AHB bei bestimmtenDiagnosen ohne Zusageversichert

- AHB ohne vorherigeZusage versichert

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Leistungsvergleich Stationär

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Privatkliniken

Privatkliniken

Hinweis:Aufwendungen fürKrankenhausleistungen in Krankenhäusern,die nicht derBundespflegesatzverordnung bzw. demKrankenhausentgeltgesetz unterliegen, sindnicht erstattungsfähig- es sei denn, eshandelt sich um eineNotfalleinweisung.

- allg.Krankenhausleistungenmind. 100% überKHEntgG/BPflV

- ges. berechenbareUnterkunft ohneBegrenzung (+ Privatarzt)

Stationär

Krankentransporte bis zumnächstgeeignetenKrankenhaus Hinweis: Erstattet

werden auch Fahrtenund Transporte zuund von einerstationärenHeilbehandlung beieiner Geh-, Seh- oderFahruntüchtigkeit,wenn diese auf einerKrankheit oderärztlichen Behandlungberuht/beruhen. DererstattungsfähigeRechnungsbetragbeträgt zusammenmit Leistungen ausanderen Tarifen max.250 EUR proKalenderjahr; beiNutzung einesprivatenKraftfahrzeugswerden 0,30 EUR proKilometer ersetzt.

Ersatzkrankenhaustagegeld

Verzicht auf rechtzeitigeMeldungKrankenhausaufenthalt

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Leistungsvergleich Stationär

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Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Gemischte Anstalten -keine ZusageerfordernisNotfall, Versorgungs-KH,Akutversorgung

Stationäre Psychotherapieuneingeschränkt

Hospizkosten

Begleitperson für Kinder imKrankenhaus (Rooming in)

Kurleistung stationär

sonstiges

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: ImKrankenhaus und beieiner stationären Kursind zehn Euro proTag zu entrichten. BeieinerKrankenhausbehandlung und einerAnschlussrehabilitation ist die Zuzahlungauf 28 Tage imKalenderjahrbeschränkt. Nichtzuzahlen müssenPatienten bis zum 18.Lebensjahr.

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Leistungsvergleich Zahn

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Zahn

Zahnbehandlung % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %

Hinweis: uni-ZZ:ZahntechnischeLeistungen bei Inlays(Einlagefüllungen ausMetall, Kunststoffoder Keramik) werdenzu 20% erstattet.uni-introPrivat 300:Inlays: ZahnärztlicheLeistungen werden zu100% erstattet,zahntechnischeLeistungen zu 60%.

100 %

Zahnersatz % 90 % 80 % 80 % 80 % 80 %

Hinweis: 100%Erstattung fürzahntechnischeLeistungen, sofern dieVersorgungnachweislichaufgrund eines Unfallsnotwendig wurde undsich der Unfall nachVertragsabschlussereignet hat.

50 %

Kieferorthopädie % 90 % 80 % 80 % 80 % 80 %

Hinweis: 100%Erstattung fürzahntechnischeLeistungen, sofern dieVersorgungnachweislichaufgrund eines Unfallsnotwendig wurde undsich der Unfall nachVertragsabschlussereignet hat.

80 %

- Leistungsanspruch bisAlter xx (beiBehandlungsbeginn)

unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Hinweis:Kieferorthopädie wirdin der Regel nur bisAlter 18 erstattet.

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GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN KT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Gebührenordnung Zahn

- GOZ bis Höchstsatz (3,5)

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: DieKrankenkassen zahlenseit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen,Brücken, Prothesen)einen festgelegtenBetrag.

- GOZ keine Begrenzungauf den Höchstsatz (>3,5)

- Übernahme derortsüblichen Kosten b.gezielterAuslandsbehandlung

Hinweis: DerVersicherer erstattetdie Mehrkosten fürmediz. notw.Heilbehandlung imAusland in Notfällenund wenn diese inDeutschland nichtoder nur teilweisedurchführbar gewesenwäre.

Zahn

Keine Begrenzung aufPreis-/Lstg.verzeichnis,ortsübl./angemessenePreise o. ä.

Summenbegrenzung max.... Jahre

4 3 unbegrenzt 6 unbegrenzt 0

Summenbegrenzungentfällt bei Unfall

Heil- u. Kostenplan - keineKürzung bei Nichtvorlage

Inlays & Implantate ohnepauschale Begrenzungen

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: DieKrankenkassen zahlenseit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen,Brücken, Prothesen)einen festgelegtenBetrag.

Inlays - Erstattung ingleicher Höhe wieZahnbehandlung

Hinweis:ZahnärztlicheLeistungen bei Inlayswerden wieZahnbehandlung zu100% erstattet.

- sonstiges

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Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Allgemeine Kriterien / Ausland / Antrag

- Markteinführung desTarifes (Jahr):

2017 2013 2013 2013 2016

- Tarif nicht mehr imVerkauf seit (Jahr):

0 0

- MarkteinführungBiSex-"Vorgängertarif"(Jahr):

0 1973 0 2005

Antragsfragen/Annahmerichtlinien

- Fragezeitraum ambulanteBehandlungen: max. 3Jahre

- FragezeitraumPsychotherapie: max. 3Jahre

- Fragezeitraum stationäreBehandlungen: max. 5Jahre

- Keine Frage nach"unbehandeltenBeschwerden/Krankheiten"

Zahn: fehlende Zähne -Annahme soll möglich seinbis xx Zähne

3 4 2 unbegrenzt

Kinder alleine versicherbarab Alter

0 6 0 0 16 0

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Ausland

- WeltweiterVersicherungsschutz mind.... Monate

unbegrenzt 3 1 unbegrenzt

Hinweis: Ab Beginndes 2. Monats einesvorübergehendenAufenthaltes imaußereuropäischenAusland verringernsich die tariflichenLeistungen um einDrittel, wenn nicht vorder Ausreise etwasanderes vereinbartwurde. Muss derAufenthalt wegennotwendigerHeilbehandlung übereinen Monat hinausausgedehnt werden,so wird der volleVersicherungsschutzso lange gewährt, bisdie versicherte Persondie Rückreise ohneGefährdung derGesundheit antretenkann.

3

Hinweis: Es bestehtwährend einesAufenthaltes imaußereuropäischenAusland auch ohnebesondereVereinbarungVersicherungsschutzentweder bis zu 36Monaten, sofern eineKrankheitskostenvollversicherung (mitAnspruch mindestensauf ambulanteLeistungen sowieallgemeineKrankenhausleistungen) besteht, derenVersicherungsbeginnmindestens 36Monate zurückliegtoder bis zu dreiMonaten in allenanderen Fällen.Muss der Aufenthaltwegen notwendigerHeilbehandlung überdie jeweils geltendeLeistungsdauer hinausausgedehnt werden,bestehtVersicherungsschutz,solange dieversicherte Person dieRückreise nicht ohneGefährdung ihrerGesundheit antretenkann.

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: Esbesteht beivorübergehendenAuslandsaufenthaltennurVersicherungsschutzin Ländern mitbestehendemSozialversicherungsabkommen.

- Rücktransport aus demAusland

- Wohnsitzverlegung EU/EWR/Europa - wennvorübergehend nicht aufdeut. Kostenniveaubegrenzt

- Wohnsitzverlegung EU/EWR/Europa - wenndauerhaft nicht auf deut.Kostenniveau begrenzt

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- Wohnsitzverlegung insaußereuropäische Ausland

Hinweis: Lt.schriftlicher Info derBarmenia bezieht sichdiese Regelung nichtnur aufvorübergehendeAufenthalte imaußereuropäischenAusland, sondernauch auf dauerhafteAufenthalte (=Wohnsitzverlegung).

Optionsrecht auf Höherversicherung

Optionsrecht aufHöherversicherung

Hinweis: Die Höhe derSelbstbeteiligungkann immer zum 1.des nächsten Monatsgeändert werden - aufAntrag in Textform(Brief, E-Mail, Fax).

- Anzahl festeOptionszeitpunkte

5

Hinweis: AM13, S1,Z9:5 festeOptionszeitpunkte beieinem Eintrittalter <30.

3 unbegrenzt

Hinweis:Optionszeitpunkte fürdieHöherversicherung:- einer(altersunabhängig):zum Monatserstennach Ablauf von 3Jahren ab Beginn- mehrere (vorVollendung des 50.Lebensjahres derversicherten Person):zum Monatserstennach Ablauf von 8bzw. 13 Jahren abBeginn und dannkontinuierlich nachjeweils weiteren fünfJahren.

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- anlassbezogenesOptionsrecht

Hinweis: AM13, S1,Z9:Bei Elternzeit,Altersteilzeit,Pflegezeit,Arbeitslosigkeit oderSabbatjahr kann aufAntrag derVersicherungsschutzin einen Tarif mitniedrigeren oderweniger Leistungenumgestellt werden -spätestens 2 Monatenach Eintritt desEreignisses, welchesnachgewiesen werdenmuss.Ist das Ereignisbeendet, wird aufVerlangen desVersicherunsnehmersderVersicherungsschutzohne erneuteGesundheitsprüfungin den ursprünglichenTarif umgestellt.

- Verzicht aufRisikozuschläge/Ausschlüsse für neueErkrankungen

Hinweis: Der Wechselzum 1. und 2.Optionstermin (nachAblauf von 3 bzw. 8Jahren) ist ohneGesundheitsprüfungmöglich.

- keine Beschränkung derZieltarife

- Optionsrecht auch fürüberKindernachversicherungversicherte Personen

- keine Einschränkung desOptionsrechtes durchVorversicherung

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Optionsrecht bestehtmind. bis Alter ...

50

Hinweis: AM13, S1,Z9:Das anlassbezogeneOptionsrecht kannohne festgelegteAltersgrenze ausgeübtwerden.

unbegrenzt unbegrenzt

Hinweis: Das ersteOptionsrecht (nachAblauf von dreiJahren) kannaltersunabhängugausgeübt werden, dieweiterenOptionsrechte nur vorVollendung des 50.Lebensjahres.

Allgemeine Kriterien / Ausland / Antrag

- Entziehungsmaßnahmen -100% Erstattung/mind. 3Maßnahmen

- Kinderwunschbehandlung- nicht ausgeschlossen

- Beitragsfreiheit/Zusatzleistung nachEntbindung

- Beitragsrückerstattunggarantiert

- Beitragsrückerstattungmind. ... Monatsbeiträgeim 1. Jahr

3 2 1 6

Hinweis: Die imRahmen desProgramms fürVorsorgeuntersuchungen durchgeführteVorsorgeuntersuchungen (freiwilligeLeistungen desVersicherers; Art undUmfang derLeistungen werdenjedes Jahr neufestgelegt) habenkeinen Einfluss auf diePauschalerstattung.

1

- Wartezeiten - generellerVerzicht bei Neuabschluss

- Kindernachversicherung -Klarstellung angeborenerGeburtsschäden/Anomalien

- Umwandlungsrecht Voll-in gleichwertigeZusatzversicherung

- Verbesserte Kriegsklausel

- Mindestvertragsdauer,Kündigungszeitpunkt

1 2 2 2 2 0

sonstiges

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Leistungsvergleich Krankentagegeld

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Krankentagegeld

Tagegeld auch überNettogehalt versicherbar(Arbeitnehmer) Hinweis: Besteht bei

dem Versicherer aucheineKrankheitskostenvollversicherung, sind beiArbeitnehmernzusätzlich zumNettoeinommen dieBeiträge zur privatenKrankheitskostenvollversicherung/Pflegepflichtversicherung und gesetzlichenRentenversicherungabsicherbar.

bei Wechsel inSelbständigkeit keineRisikoprüfung/Wartezeiten

Arbeitslosigkeit:Versicherungsschutz überMB/KT hinaus

Tagegeld auch überNettoeinkommenversicherbar(Selbstständige)

Hinweis: Besteht beidem Versicherer aucheineKrankheitskostenvollversicherung, ist beiselbstständigGewerbetreibendender Gewinn abzüglichSteuern absicherbar.Wenn zu der Höhe derSteuern keine Angabemöglich ist, sind 75%des Gewinns(Betriebseinnahmender letzten zwölfMonate vorAntragstellung bzw.vor derArbeitsunfähigkeitabzüglichBetriebsausgaben)absicherbar.Bei Freiberuflern sinddie Betriebs- bzw.Praxiseinnahmen derletzten zwölf Monatevor Antragstellungbzw. vor derArbeitsunfähigkeit zu75% absicherbar.

Hinweis: DermaximaleKrankengeldanspruchbeträgt pro Tag 83,13EUR bzw. 2.493,30EUR monatlicht(Stand 2006).

Existenzgründergeschätzter vor. Gewinnversicherbar?

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Leistung bei BU über MB/KT hinaus

BU: KT-Anspruch endetnicht automatisch beiBezug einer BU-Rente

Übergang KT zur BUnahtlos (KT & BU beimgleichen VR versichert)

Leistung auch bei Kur-/Rehamaßnahme einesgesetzlichen Trägers

Alkoholgenuss: keinAusschluss

Entziehungsmaßnahmenmitversichert

Gemischte Anstalten -schriftl. Zusage nichtgenerell notwendig

Leistung bei Erkrankungeines Kindes

Schwangerschaft: Leistungbei Arbeitsunfähigkeit

Entbindungspauschale

KT Anspruch innerhalb EUnicht auf stationärBehandlung beschränkt

Anspruch auch außerhalbdes Wohnortes (wenn keinKrankenhausaufenthalt/keine Rückreise mgl.)

Hinweis: Kein Verzichtauf Kurortklausel.

Hinweis: Kein Verzichtauf Kurortklausel.

Hinweis: Kein Verzichtauf Kurortklausel.

Hinweis: Keingenereller Verzichtauf Kurortklausel, nurAufweichung für med.notw. stat.Krankenhausbehandlung.

Rückfallerkrankung -Karenzzeiten werdenzusammengezählt Hinweis:

Selbständige: ZeitenwiederholterArbeitsunfähigkeitwegen der gleichenKrankheit werdennichtzusammengerechnet.

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Leistung bei Teil-Arbeitsunfähigkeit/Wiedereingliederungsversuch

Hinweis: DerLeistungsanspruchbesteht nur fürArbeitnehmer miteinem festenAnstellungsverhältnis,für die beimVersicherer eineKrankheitskostenvollversicherung fürambulante undstationäreBehandlung besteht.

Erhöhung Tagegeld beiEinkommenserhöhungohne Gesundheitsprüfung

Stationärer KH-Aufenthalt:früherer Leistungsbeginn

Begrenzung ordentliches Kündigungsrecht

- GKV-Versicherte (KT-Zusatz bei PKV)

Hinweis: Nein. DerVersicherer verzichtetnicht auf dasordentlicheKündigungsrecht, erbeschränkt es jedochauf den Ablauftermindes 2. und 3.Versicherungsjahres.

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Selbstständige: KT + PKV-Voll nicht beim selben VR

Hinweis:Arbeitnehmer:Information wirdnachgeliefert/Antwortdes Versicherers stehtnoch aus

Hinweis:Selbstständige: Nein.Der Versichererverzichtet nicht aufdas ordentlicheKündigungsrecht, erbeschränkt es jedochauf den Ablauftermindes 2. und 3.Versicherungsjahres.

Arbeitnehmer: Für denVersicherer ist dasordentlicheKündigungsrechtausgeschlossen,sofern derKrankentagegeldtarifarbeitgeberzuschussfähig ist und derArbeitgeber auch beisolo bestehenderKrankentagegeldversicherung den Zuschussgewährt (ansonstenbeschränkt er dasKündigungsrecht aufden Ablauftermin des2. und 3.Versicherungsjahres).

- Selbstständige: KT + PKV-Voll beim selben VR

Krankentagegeld

Abschluss mit PKV beianderem VU versicherbar

Mindestvertragsdauer 1 2 2 2 1

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sonstiges

Hinweis: BeiArbeitsunfähigkeitwird Krankengeldwegen der gleichenKrankheit fürlängstens 78 Wocheninnerhalb von dreiJahren gezahlt -gerechnet vom Tagedes Beginns derArbeitsunfähigkeit an.Wenn während derArbeitsunfähigkeiteine weitereKrankheithinzukommt,verlängert sichdadurch nicht dieDauer derKrankengeldzahlung.

Zeiten, in denen derAnspruch aufKrankengeld ruht oderfür die dasKrankengeld versagtwird, werden wieZeiten des Bezugs vonKrankengeldangesehen.

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Selbstbeteiligung

- Selbstbehalt pro Jahr für Erwachsene? Die Selbstbeteiligung beträgt 30% und ist auf 960EUR pro Kalenderjahr begrenzt.

Im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns reduziertsich die Selbstbeteiligung für jeden nicht versichertenMonat um 1/12. Das gilt auch, wenn dieVersicherung nach diesem Tarif im Laufe einesKalenderjahres endet. Diese Regelung gilt außerdem,wenn sich die Selbstbeteiligung ändert.Hinweis: Die Selbstbeteiligung gilt nicht fürlebenserhaltende Hilfsmittel und Hilfsmittel, die überden Hilfsmittelservice des Versicherers bezogenwerden.

Die Selbstbeteiligung beträgt 10% ist auf 165,- € proKalenderjahr begrenzt.Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, soermäßigt sich der Betrag um jeweils 1/12 für jedennicht versicherten Monat.

Die Selbstbeteiligung ist auf 300,- € pro Kalenderjahrbegrenzt.

Der Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung ist auf 300 EUR proKalenderjahr begrenzt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssenVersicherte die folgenden Zuzahlungen leisten:

Medikamente und Hilfsmittel: 10% desAbgabepreises, mind. 5,00 EUR, max. 10,00 EUR.(Seit dem 1. Juli 2006 sind besonders preiswerteMedikamente, d.h. vor allem Generika, von derZuzahlung befreit.)Krankenhaus: 10,00 EUR pro Kalendertag, maximalfür 28 TageRehabilitation: 10,00 EUR pro KalendertagHeilmittel: 10,00 EUR Verordnungsgebühr, zusätzlich10 % des AbgabepreisesHaushaltshilfe: 10% der Leistung pro Tag, mind.5,00 EUR, max. 10,00 EUR.Fahrkosten: 10% der Erstattung pro Fahrt, mind.5,00 EUR, max. 10,00 EUR.

Man kann sich von den Zuzahlungen für einKalenderjahr befreien lassen. Dabei sind vorhermindestens 2 % der Familienbruttoeinkünfte zumLebensunterhalt (abzüglich gewisser Freibeträge fürFamilienangehörige) an Zuzahlungen zu leisten.Ist ein Familienmitglied schwerwiegend chronischkrank, kann sich die Grenze auf 1 % halbierenHinweis: In der gesetzlichen Krankenversicherunggibt es keine pauschale Obergrenze. Aufgrund derdiversen Selbstbehalte wird eine jährliche SB voninsgesamt 600 EUR fiktiv unterstellt.

- Selbstbehalt bei 2.500 € ambulanten Kosten(Arztbesuche, Medikamente, Heil-/Hilfsmittel) proJahr für Erwachsene?

Der Eigenanteil beträgt im Beispiel pro Kalenderjahr:750 EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR – 70%Erstattung = 700 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR – 70%Erstattung = 350 EUR- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR – 70%Erstattung = 560 EUR- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR - 70%Erstattung = 140 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Arztbesuche,Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel beträgtinsgesamt 210 EUR.

Der Eigenanteil beträgt im Beispiel pro Kalenderjahr:165 EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR – 90%Erstattung = 900 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR – 90%Erstattung = 450 EUR- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR – 90%Erstattung (bis 150 EUR RB), darüber hinaus 100% =785 EUR- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR – 100%Erstattung = 200 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Arztbesuche,Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel beträgtinsgesamt 0 EUR.

Der Eigenanteil beträgt (bei Einhaltung desPrimärarzt-/Hausarztprinzips) im Beispiel proKalenderjahr: 500 EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR – 100%Erstattung ./. 300 EUR SB = 700 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR – 100%Erstattung = 500 EUR*- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR – 80%Erstattung = 640 EUR- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR – 80%Erstattung = 160 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Hilfsmittel,Heilmittel beträgt insgesamt 4.500 EUR (Hilfsmittel:unbegrenzt (lebenserhaltende Hilfsmittel werden zu100% erstattet), Heilmittel: 360 EUR).Die Summe aller Selbstbehalte für ambulante undstationäre Leistungen ist nach § 193 Abs. 3 VVG auf5.000 EUR begrenzt.* bei Bezug von Generika oder Originalpräparaten,für die es keine Generika gibt

Der Eigenanteil beträgt im Beispiel pro Kalenderjahr:0 EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR – 100%Erstattung = 1.000 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR – 100%Erstattung = 500 EUR- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR – 100%Erstattung = 800 EUR- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR – 100%Erstattung = 200 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Arztbesuche,Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel beträgtinsgesamt 0 EUR.

Der Eigenanteil (bei Einhaltung des Primär-/Hausarztprinzips) beträgt im Beispiel proKalenderjahr: 675 EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR - 100%Erstattung ./. 300 EUR SB = 700 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR - 75%Erstattung = 375 EUR- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR - 75%Erstattung = 600 EUR- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR - 75%Erstattung = 150 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Medikamente,Hilfsmittel, Heilmittel beträgt insgesamt 4.325 EUR(Medikamente: 500 EUR, Heilmittel und "kleinere"Hilfsmittel: unbegrenzt (bei "größeren" Hilfsmittelnmax. 1.000 SB)).Die Summe aller Selbstbehalte für ambulante undstationäre Leistungen ist nach § 193 Abs. 3 VVG auf5.000 EUR begrenzt.

- Selbstbehalt nur ambulant? Die Selbstbeteiligung gilt nur für den ambulantenBereich.

Die Selbstbeteiligung gilt nur für den ambulantenBereich.

Die Selbstbeteiligung gilt über alle Bereiche(ambulant, stationär, Zahn).

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung gilt über alle Bereiche(ambulant, stationär, Zahn).

In der GKV sind Selbstbeteiligungen/Zuzahlungen inallen Bereichen vorgesehen.

- prozentualer Selbstbehalt? Ja, die Selbstbeteiligung wird prozentualangerechnet.Es erfolgt somit eine anteilige Erstattung fürRechnungsbeträge bis zum Erreichen der maximalenEigenbeteiligung.

Ja, die Selbstbeteiligung wird prozentualangerechnet.Es erfolgt somit eine anteilige Erstattung fürRechnungsbeträge bis zum Erreichen der maximalenEigenbeteiligung.

Nein, die Selbstbeteiligung wird nicht prozentualangerechnet.Es erfolgt eine Erstattung für Rechnungsbeträgeoberhalb der Selbstbeteiligung.

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Nein, die Selbstbeteiligung wird nicht prozentualangerechnet.Es erfolgt nur eine Erstattung für Rechnungsbeträgeoberhalb der Selbstbeteiligung.

Nein, die Selbstbeteiligung wird nicht prozentualangerechnet.Es erfolgt nur eine Erstattung für Rechnungsbeträgeoberhalb der Selbstbeteiligung.

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Selbstbehalt für Kinder reduziert? Für Kinder gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, indem das 15. Lebensjahr vollendet wird, die hälftigeSelbstbeteiligung.

Für Kinder gilt die gleiche Selbstbeteiligung wie fürErwachsene.

Für Kinder und Jugendliche halbiert sich dieserJahresselbstbehalt bis zum 31. Dezember des Jahres,in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden.

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Für Kinder gilt die gleich Selbstbeteiligung wie fürErwachsene.

Bis zum Alter 18 sind Kinder u. Jugendliche teilweiseoder vollständig von Zuzahlungen bei Arznei-, Heil-und Hilfsmitteln befreit.

- Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf denSelbstbehalt?

Keine Selbstbeteiligung für Vorsorgeuntersuchungenund Schutzimpfungen bis zu erstattungsfähigenRechnungsbeträgen von insgesamt 500 EUR proKalenderjahr, vorausgesetzt, diese Leistungen sind inden Rechnungen als eigenständigeVorsorgeleistungen ausgewiesen (separateRechnung).

Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Leistungenfür Sehhilfen werden nicht auf die 10%igeSelbstbeteiligung angerechnet.

Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen (auchzahnprophylaktische Leistungen) undSchutzimpfungen fallen nicht unter den Selbstbehalt,sofern sie in den jeweiligen Rechnungen ausdrücklichals Vorsorgeleistungen bzw. Schutzimpfungenbezeichnet werden.

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen werden auf dieSelbstbeteiligung angerechnet.

In der GKV ist keine pauschale Selbstbeteiligungvorgesehen.

Haus-/Primärarztprinzip

- volle Erstattung auch bei direkterFacharztkonsultation?

Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip. Nein. Primärarztprinzip vorhanden.

Für die ambulante Heilbehandlung muss zuerst einPrimärarzt aufgesucht werden. Als Primärarzt geltenausschließlich:- Ärzte für Allgemeinmedizin,- praktische Ärzte,- Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung,- Augenärzte,- Gynäkologen,- Kinderärzte,- Notärzte oder Bereitschaftsärzte.

Für die Mit- oder Weiterbehandlung durch andereÄrzte ist eine Überweisung des Primärarzteserforderlich. Die Notwendigkeit muss vor der Mit-oder Weiterbehandlung schriftlich bestätigt und dieBestätigung zusammen mit der Rechnung desanderen Arztes zur Erstattung eingereicht werden.

Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip. Die Heilbehandlung muss durch einen Primärzterfolgen oder durch einen nicht als Primärarztgeltenden Facharzt, wenn der Primärarzt dies zuvorveranlasst hat (Überweisung (muss zusammen mitder Facharztrechnung vorgelegt werden)).

Als Primärarzt gelten ausschließlich:- Hausarzt (Facharzt für Innere undAllgemeinmedizin bzw. Facharzt fürAllgemeinmedizin bzw. praktischer Arzt – jeweilsohne weitere Facharztbezeichnung),- Augenarzt,- Frauenarzt,- Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung,- Notarzt oder- Bereitschaftsarzt.

Im besonders begründeten Ausnahmefall kann durcheine schriftliche Vereinbarung mit dem Versichererabweichend ein hausärztlich tätiger Internist ohneSchwerpunktbezeichnung als Hausarzt festgelegtwerden.Hinweis: Hausarztprinzip vorhanden: Der Hausarztist dem Versicherer spätestens bei der erstenInanspruchnahme von Leistungen aus diesem Tarifsowie vor einem Wechsel des Hausarztes mit Nameund Adresse schriftlich zu benennen.

Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip.

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- werden die Kosten von Folgebehandlungen zu100% erstattet, wenn eine nachträglicheÜberweisung durch den Haus-/Primärarzt vorgelegtwird?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Ja. Wird direkt ein anderer Arzt ohne vorherigeÜberweisung des Primärarztes aufgesucht, verringertsich die tarifliche Leistungshöhe nur für dieseBehandlung, wenn für zukünftige Behandlungen -auch für denselben Versicherungsfall - eineÜberweisung des Primärarztes eingeholt wird.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Die uniVersa Krankenversicherung a. G. hat am05.10.2016 folgende verbindliche Erklärung zumThema „nachträgliche Heilung fürFolgebehandlungen im Rahmen des Hausarzt-/Primärarztprinzips“ (gültig für die Tarife: uni-intro/Privat, uni-intro/Privat-Spezial, uni-VE 900 K)abgegeben:

Hiermit erklären wir verbindlich, dass einenachträgliche Heilung für Folgebehandlungenmöglich ist.

Erfolgt die Erstbehandlung direkt durch den Facharztohne Überweisung durch einen Primärarzt so kommtder reduzierte Erstattungsprozentsatz zum Tragen(75 % für uni-intro/Privat bzw. uni-intro/Privat-Spezial und 80 % für uni-VE 900 K).

Eine nachträgliche Überweisung für dieErstbehandlung können wir nicht anerkennen.

Wird jedoch eine eventuelle Folgebehandlung durcheinen Primärarzt durchgeführt bzw. durch einenFacharzt mit Überweisung durch den Primärarzt,werden die Kosten für die Folgebehandlung mit 100% erstattet.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Verzicht auf eine Frist (z.B. 6 Monate), nach dererneut die Überweisung durch einen Haus-/Primärarzt erfolgen muss?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Die Überweisung durch den Primärarzt gilt bis zumAbschluss der angeratenen Behandlung, längstensjedoch für sechs Monate. Besteht die Notwendigkeitder Mit- oder Weiterbehandlung danach fort, ist eineerneute Überweisung durch den Primärarzterforderlich.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Ja, es besteht keine zeitliche Befristung, nach derenAblauf eine erneute Überweisung durch denPrimärarzt erforderlich ist.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Verzicht bei akuter Erkrankung im Ausland auf dieEinhaltung des Haus-/Primärarztprinzipes?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Ja, bei akuter Erkrankung im Ausland gilt dasPrimärarztprinzip nicht.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Im Ausland gilt das Hausarztprinzip nicht,die Vergütung ärztlicher Heilbehandlungenaußerhalb der BRD ist jedoch generell auf 75% dererstattungsfähgen Aufwendungen begrenzt.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Verzicht bei Not- und Bereitschaftsärzten auf dieEinhaltung des Haus-/Primärarztprinzipes?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Ja, das Primärarztprinzip gilt nicht bei Behandlungendurch Not- und Bereitschaftsärzte im Rahmen einesNot- oder Bereitschaftsdienstes (muss aus Rechnungersichtlich sein).

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Ja, das Hausarztprinzip gilt nicht bei Behandlungendurch Not- und Bereitschaftsärzte im Rahmen einesNot- oder Bereitschaftsdienstes (muss aus Rechnungersichtlich sein).

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Begrenzung des Eigenanteiles, der bei Verletzungdes Haus-/Primärarztprinzipes zusätzlich entsteht?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Nein, es besteht keine zeitliche oder summenmäßigeBegrenzung des Eigenanteiles, sofern die versichertePerson das Primärarztprinzip nicht eingehalten hat.Nach VVG ist der Eigenanteil jedoch auf 5.000 EURp.a. maximiert.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Nein, es besteht keine zeitliche oder summenmäßigeBegrenzung des Eigenanteiles, sofern die versichertePerson das Hausarztprinzip nicht eingehalten hat.Nach VVG ist der Eigenanteil jedoch auf 5.000 EURp.a. maximiert.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Höhe der Erstattung, wenn das Haus-/Primärarztprinzip verletzt wurde

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Bei Nichteinhaltung des Primärarztprinzips reduziertsich die Erstattung auf 80%.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Bei Nichteinhaltung des Hausarztprinzips reduziertsich die Erstattung auf 75%.

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

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GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

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Gebührenordnung ambulant

- Erstattung mind. bis zum Höchstsatz der GOÄ? Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)vorhanden.

Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Die GKV erstattet nach dem Sachleistungsprizinplaut Sozialgesetzbuch.Seit 2004 können Versicherte das sog.Kostenerstattungsprinzip wählen. Erstattungsfähigsind ca. 60% der privatärztlichen Rechnung (ca. 1,7facher Satz der GOÄ-Gebührenordnung für Ärzte).Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Erstattungsfähig sindca. 60% der privatärztlichen Rechnung (ca. 1,7facher Satz der GOÄ-Gebührenordnung für Ärzte).

- Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus? Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der GOÄ vorhanden.

Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Erstattungsfähig sind ca. 60% der privatärztlichenRechnung (ca. 1,7 facher Satz der GOÄ-Gebührenordnung für Ärzte).

- Erstattung bei gezielter Auslandsbehandlung nichtauf deutsches Kostenniveau begrenzt?

Ja. Bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalbDeutschlands sind die Kosten für ärztlicheAbrechnungen (Liquidationen) versichert, die dergeltenden Gebührenordnung für den jeweiligenBehandelnden und/oder den sonstigenRechtsvorschriften am Ort der Behandlungentsprechen. Erstattet wird auch eine in derärztlichen Abrechnung enthaltene, der deutschenUmsatzsteuer vergleichbare Steuer.

Versichert ist auch die im Ausland stattfindendeEntbindung, max. bis zu dem Betrag, der bei einerBehandlung im Heimatland der versicherten Personoder in Deutschland angefallen wäre (es wird derniedrigere Betrag zugrunde gelegt). Die Begrenzungentfällt, wenn die versicherte Person innerhalb derletzten 12 Monate vor der Entbindung mindestens182 Tage zusammenhängend in dem Land verbrachthat, in dem die Entbindung stattfindet.

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

Keine Leistungspflicht besteht für Mehrkosten einerHeilbehandlung im Ausland, sofern der Versichertezum Zwecke der Heilbehandlung ins Ausland gereistist.Hinweis: Der Versicherer erstattet die Mehrkosten fürmediz. notw. Heilbehandlung im Ausland in Notfällenund wenn diese in Deutschland nicht oder nurteilweise durchführbar gewesen wäre.

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ (Gebührenordnungfür Ärzte).Leistungen von Heilbehandlern im Ausland sind nurdann ohne Begrenzung erstattungsfähig, sofern derVersicherungsfall akut und unvorhersehbareingetreten ist und der höhere Rechnungsbetrag inden ortsüblichen Abrechnungsbedingungen und -höhen der Heilbehandler vor Ort begründet liegt(max. 75%).

Heilpraktiker

- Heilpraktiker Heilpraktikerleistungen sind erstattungsfähig.Hinweis: Kosten für Psychotherapie durchHeilpraktiker sind nicht versichert.

Heilpraktikerleistungen sind erstattungsfähig. Heilpraktikerleistungen sind erstattungsfähig. Heilpraktikerleistungen sind erstattungsfähig. Heilpraktikerleistungen sind erstattungsfähig.Hinweis: Psychotherapeutische Behandlungen sindnicht erstattungsfähig.

Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.

- Erstattung für Behandlungen durch Heilpraktiker in%?

Heilpraktikerleistungen werden zu 100% erstattet. Heilpraktikerleistungen sind zu 100%erstattungsfähig.

Heilpraktikerleistungen sind zu 80% erstattungsfähig. Heilpraktikerleistungen werden zu 100% erstattet. Heilpraktikerleistungen sind zu 75%erstattungsfähig.

- Höchsterstattung pro Jahr in €? Heilpraktikerleistungen werden bis max. 1.000 EURp. a. erstattet.Hinweis: Vom Heilpraktiker verordnete Arznei-, Heil-und Verbandmittel fallen nicht unter dieErstattungsgrenze von 1.000 EUR.

Heilpraktikerleistungen sind ohne jährlicheSummenbegrenzung erstattungsfähig.

Die Aufwendungen werden bis insgesamt 800 EUR(incl. Naturheilverfahren durch Ärzte) im Kalenderjahrerstattet.

Heilpraktikerleistungen werden ohne jährlicheSummenbegrenzung erstattet.

Heilpraktikerleistungen sind ohne jährlicheSummenbegrenzung erstattungsfähig.

- mind. bis zum Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen sind imRahmen des Gebührenverzeichnisses fürHeilpraktiker (GebüH) erstattungsfähig.

Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen sind imRahmen des GebüH. erstattungsfähig.

Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen sind biszum einfachen Satz des GebüH. erstattungsfähig.

Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen sind imRahmen des GebüH erstattungsfähig.

Heilpraktikerleistungen werden bis zu der Höheübernommen, die für vergleichbare ärztlicheVerrichtungen bis zum Regelhöchstsatz der GOÄerstattungsfähig wären.

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Sind erweiterte Naturheilverfahren/Hufelandlandverzeichnis (über GebüH hinaus)erstattungsfähig?

Ja. Erstattungsfähig sind alle Naturheilverfahrennach dem Hufelandverzeichnis in der jeweils gültigenFassung (bis insgesamt (inkl. Abrechnungen nachdem GebüH) 1.000 EUR p. a.).

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Der Versicherer hat eine Positivliste dererstattungsfähigen Naturheilverfahren, die aberNICHT Bestandteil der Vertragsbedingungen ist (siedient NUR als Orientierungshilfe für seineLeistungspraxis).

Behandlungskosten nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis sind erstattungsfähig.

Behandlungskosten nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis sind erstattungsfähig.Der Versicherer behält sich vor, darüber hinausErstattungen für neue, den Grundgedanken derNaturheilkunde entsprechenden Therapienvorzusehen, die über das Hufeland-Leistungsverzeichnis der BesonderenTherapierichtungen hinausgehen.

Nein, es sind keine Leistungen über dasGebührenverzeichnis für Heilpraktiker hinausvorgesehen.

Für alternative Heilmethoden erstattet derVersicherer ggf. Untersuchungs- oderBehandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich inder Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährthaben wie die von der Schulmedizin überwiegendanerkannten Methoden/Arzneimittel oder dieangewandt werden, weil keine schulmedizinischenMethoden/Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Keine Leistung vorhanden.

Sind alternative Heilmethoden/Hufeland durch Ärzteerstattungsfähig?

Ärztliche Leistungen für alternative Heilmethodensowie für Methoden nach Hufelandverzeichnis sindnicht vorgesehen. Für alternative Heilmethodenerstattet der Versicherer ggf. Untersuchungs- oderBehandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich inder Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährthaben wie die von der Schulmedizin überwiegendanerkannten Methoden/Arzneimittel oder dieangewandt werden, weil keine schulmedizinischenMethoden/Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Erstattungsfähig sind naturheilkundlicheBehandlungen durch Ärzte.

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Der Versicherer hat eine Positivliste dererstattungsfähigen Naturheilverfahren, die aberNICHT Bestandteil der Vertragsbedingungen ist (siedient NUR als Orientierungshilfe für seineLeistungspraxis).

Versicherungsschutz besteht für die im Hufeland-Leistungsverzeichnis der BesonderenTherapierichtungen (Stand 2009) aufgeführtenUntersuchungs- und Behandlungsmethoden.Erstattungsfähig sind in diesem RahmenAufwendungen für Beratungen, Besuche undVerrichtungen einschließlich der in diesemZusammenhang verordneten Arznei- undVerbandmittel - zu 80% bis zu einemRechnungsbetrag von insgesamt 1.000 EUR (incl.Heilpraktikerleistungen) im Kalenderjahr.

Erstattet werden zu 100% die im Rahmen einerambulanten Heilbehandlung angewandtennaturheilkundlichen Untersuchungs- undBehandlungsmethoden, die im jeweils geltendenHufeland-Leistungsverzeichnis der BesonderenTherapierichtungen aufgeführt sind (bis zu denHöchstsätzen, die für vergleichbare ärztlicheLeistungen im Rahmen der GOÄ liegen und derenBemessungsgrundsätzen entsprechen) sowie die indiesem Zusammenhang verordnetennaturheilkundlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel.Der Versicherer behält sich vor, darüber hinausErstattungen für neue, den Grundgedanken derNaturheilkunde entsprechenden Therapienvorzusehen, die über das Hufeland-Leistungsverzeichnis der BesonderenTherapierichtungen hinausgehen.

Leistungen für alternative Heilmethoden sowie fürMethoden nach Hufelandverzeichnis sind nichtvorgesehen. Für alternative Heilmethoden erstattetder Versicherer ggf. Untersuchungs- oderBehandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich inder Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährthaben wie die von der Schulmedizin überwiegendanerkannten Methoden/Arzneimittel oder dieangewandt werden, weil keine schulmedizinischenMethoden/Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Vorsorge

- über gesetzl. Programme hinaus? Ja. Versichert sind ambulanteVorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung vonKrankheiten und zur Schwangerschaftsvorsorge.Nicht versichert sind Kosten für private unddienstliche Zwecke (z. B. Untersuchungen zurFlugtauglichkeit).Hinweis: Erstattet werden auch die Kosten fürpränatal-diagnostische Maßnahmen als erweiterteSchwangerschaftsvorsorge (z. B. Dopplersonografie,3D/4D-Ultraschall, kardiale Echografie,Nackentransparenztest, Triple-/Quadruple-Test);jedoch keine genetischen Untersuchungen mit demZiel der Klärung einer erst künftig auftretendenErkrankung oder einer gesundheitlichen Störung beiNachkommen, ohne dass sich Symptome einerKrankheit zeigen (prädiktive Gen-Tests).

Vorsorgeuntersuchungen sind auch über gesetzlicheingeführte Programme hinaus erstattungsfähig.Vorsorgeuntersuchungen sind bis zu 160,– EUR jeVorsorgeuntersuchung, darüberhinaus zu einemDrittel.Hierzu zählen sämtliche zur Früherkennung vonKrankheiten medizinisch notwendigen ambulantenUntersuchungen.

Gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennungvon Krankheiten nach gesetzlich eingeführtenProgrammen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) ohneBerücksichtigung der dort genanntenAltersbeschränkungen sowie im Rahmen der"Mutterschafts-Richtlinien". VorsorgeuntersuchungenzurFrüherkennung von Krankheiten sowie im Rahmender "Mutterschafts-Richtlinien", die darüberhinausgehen, sind bis zu einem Rechnungsbetrag voninsgesamt 500,00 EUR im Kalenderjahrerstattungsfähig.

Vorsorgeuntersuchungen sind auch über gesetzlicheingeführte Programme hinaus erstattungsfähig, z.B.zusätzl. Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8,10, 12 und 14 Jahren; Jugendliche (Alter 15 - 19Jahre): Eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Vergütunganalog einer Gesundheitsuntersuchung zurFrüherkennung von Krankheiten eines Erwachsenen).Für Erwachsene je nach Alter: erweiterteKrebsvorsorge, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG; Blutentnahme; Blutsenkung, Blutbild,Differenzialblutbild; Blutuntersuchung, Untersuchungzur Glaukom-Früherkennung, Doppler-Sonographiezur Schlaganfallvorsorge.

Vorsorgeuntersuchungen sind im Rahmen gesetzlicheingeführter Programme, jedoch ohneAltersbegrenzung und ohne festgelegte zeitlicheAbstände erstattungsfähig.

Vorsorgeuntersuchungen sind innerhalb gesetzlicheingeführter Programme erstattungsfähig.

- Schutzimpfungen? Erstattet werden Schutzimpfungen, die die StändigeImpfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO)empfiehlt sowie darüber hinaus:- die Grippeschutzimpfung,- die Zeckenschutzimpfung (FSME),- die Malaria-Prophylaxe,- Impfungen für berufsbedingte Aufenthalte imAusland sowie Reiseimpfungen.

Laut Aussage Alte Oldenburger werden generell allemedizinisch notwendigen Impfungen erstattet.Ausnahme ist die Reiseprophylaxe sowie Hepatitis-BImpfung bei nicht medizinischen Berufen.

Erstattungsfähig sind ärztlich angeratene unddurchgeführte Schutzimpfungen; erstattungsfähigsind z. B. die Aufwendungen für Schutzimpfungengemäß den Empfehlungen der StändigenImpfkommission (STIKO) beim Robert-Koch- Institut(RKI).Ausgenommen sind berufsbedingte Schutzimpfungenund solche aus Anlass von privaten Auslandsreisen.

Als Versicherungsfall gelten auch Schutzimpfungen,die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) derBundesrepublik Deutschland nach dem neuestenStand allein in Abhängigkeit von Alter undGeschlecht - unabhängig von Beruf, Reisen undFreizeitgewohnheiten - für alle empfohlen werden. Eswerden die Aufwendungen für Schutzimpfungeneinschließlich Impfstoff vor Auslandsreisen bis zu 100EUR pro Versicherungsjahrerstattet. Versichert sind Impfungen gegen Cholera,Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Erstattet werden Aufwendungen fürSchutzimpfungen (einschließlich Impfstoff) nach demjeweils aktuellen Impfkalender (Standardimpfungen)der Ständigen Impfkommision beim Robert-Koch-Institut (STIKO) für Säuglinge, Kinder, Jugendlicheund Erwachsene.Schutzimpfungen anlässlich einer Reise, auf Grundvon Freizeitgewohnheiten oder aus beruflichenGründen sind nicht erstattungsfähig.

Ärztlich angeratene Schutzimpfungen einschließlichImpfstoff (außer zu Reisezwecken) sinderstattungsfähig.

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Heilmittel

- Heilmittel-Definition Versichert sind z. B. Hydrotherapie, Massagen, Kälte-und Wärmetherapie, Inhalationen, mechanischeBehandlung, Lichttherapie, Bestrahlungen undandere Anwendungen des elektrischen Stromes,Atmungsbehandlung, logopädische Behandlungeinschließlich Stimmbildungen,Schwangerschaftsgymnastik,Geburtsvorbereitungskurse sowie Rückbildungs- undWochenbettgymnastik, Krankengymnastik undÜbungsbehandlungen, Beschäftigungstherapie(Ergotherapie), osteopathische Behandlung,medizinische Fußpflege (Podologie), TherapeutischesReiten (Hippotherapie), Bewegungstherapie(Heileurythmie).

Bei medizinischer Notwendigkeit werden auch dieKosten für einen Hausbesuch ersetzt.

Heilmittel sind physikalisch-medizinischeHeilmaßnahmen durch Angehörige staatlichanerkannter Heilberufe (Inhalationen,Krankengymnastik, Übungsbehandlung, Logopädie,Ergotherapie, Podologie, Massagen, Hydrotherapieund Packungen, Wärmebehandlung, Elektrotherapie,Lichttherapie).

Erstattungsfähig sind medizinische Bäder, Massagen,Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstigephysikalische sowie logopädische, ergotherapeutischeund podologische Behandlungen. Außerdem sind beieiner Schwangerschaft Geburtsvorbereitungskurseund Schwangerschaftsgymnastiksowie nach der Entbindung Rückbildungsgymnastikerstattungsfähig.

Als Heilmittel gelten: Licht-, Wärme- und sonstigephysikalische Behandlungen, Ergotherapie,Logopädie, Schwangerschaftsgymnastik, Massagensowie medizinische Bäder jeder Art sowie alleanderen in den Bundesbeihilfevorschriften alsbeihilfefähig anerkannten Heilmittel.

Zu den Heilmitteln gehören insbesondereInhalationen, Übungsbehandlungen (z.B.Krankengymnastik, medizinische Trainingstherapie),Massagen, Hydrotherapie, Packungen undmedizinische Bäder, Kälte- undWärmebehandlungen, Elektro- und Lichttherapie,Stimm-, Sprech- und Sprachübungsbehandlungen(Logopädie), Ergotherapie, Hippotherapie,medizinische Fußpflege (Podologie) einschließlichärztlich verordneter medizinisch notwendigerHausbesuche und Fahrtkosten bei ärztlichverordneten medizinisch notwendigenHausbesuchen.

Heilmittel, wie zum Beispiel die physikalischeTherapie (Massagen, Krankengymnastik), dieStimm-, Sprech- und Sprachtherapie und dieErgotherapie werden den Versicherten aufKassenrezept zur Verfügung gestellt.

- Erstattung von Heilmitteln in %? Erstattungsfähige Heilmittel werden zu 100%erstattet.

Erstattungsfähige Heilmittel werden zu 100%erstattet.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Die erstattungsfähigen Aufwendungenwerden bis zu einem Betrag von insgesamt 2.000,00EUR im Kalenderjahr zu 80%, darüber hinaus zu100% ersetzt.

Erstattungsfähige Heilmittel werden zu 100%erstattet.

Erstattungsfähige Heilmittel werden zu 75%erstattet.

Bei Heilmitteln sind zehn Prozent der Kosten selbstzu übernehmen. Außerdem fällt eine Zuzahlung vonzehn Euro je Verordnung an.

- Selbstbeteiligung bei Heilmitteln p.a. €? Für Heilmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Für Heilmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Der Eigenanteil für Heilmittel ist auf 400 EUR p.a.begrenzt.

Für Heilmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Der Selbstbehalt ist nicht in der Höhe begrenzt. Bei Heilmitteln sind zehn Prozent der Kosten selbstzu übernehmen. Außerdem fällt eine Zuzahlung vonzehn Euro je Verordnung an.

- Verzicht auf unübliche Beschränkungen (z.B: max.10 Behandlungen pro Jahr etc.)?

Keine unüblichen Beschränkungen. Keine unüblichen Beschränkungen. Keine unüblichen Beschränkungen. Keine unüblichen Beschränkungen. Keine unüblichen Beschränkungen. Bei Heilmitteln sind zehn Prozent der Kosten selbstzu übernehmen. Außerdem fällt eine Zuzahlung vonzehn Euro je Verordnung an.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: 10% Selbstbeteiligungbei Heilmitteln plus 10,- € je Verordnung.

- Verzichtet der Tarif auf ein Preis-/Leistungsverzeichnis, eine Begrenzung aufBeihilfesätze, "ortsübliche" oder "angemessene"Preise o. ä.?

Erstattet werden die tatsächlich entstandenenKosten, wenn diese für Deutschland üblich sind.

Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung inangemessener Höhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein„intern“ erstelltes Preis-/Leistungsverzeichnis odersonstiges Richtlinien bei der Leistungsabwicklungnutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden. Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden (da angelehntan Bundesbeihilfe).

Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung inangemessener Höhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein„intern“ erstelltes Preis-/Leistungsverzeichnis odersonstiges Richtlinien bei der Leistungsabwicklungnutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

- Logopädie Logopädische Behandlungen einschließlichStimmbildungen sind erstattungsfähig.

Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig.

- Ergotherapie Beschäftigungstherapie (Ergotherapie) isterstattungsfähig.

Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig.

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Analyse Krankenversicherung

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Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Hilfsmittel

Hilfsmittel Versichert sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, dieBehinderungen und Folgen einer Krankheit odereines Unfalls direkt mildern oder ausgleichen undden Erfolg einer Heilbehandlung sichern oder dasLeben erhalten sowie Geräte für diagnostische odertherapeutische Zwecke.Neben der Erstattung von Wartungs- undReparaturkosten werden auch Trainingsmaßnahmender versicherten Person zum Umgang mit Hilfsmittelnersetzt.

Hilfsmittel (außer Brillen und Kontaktlinsen):Hierunter fallen technische Mittel, die körperlicheBehinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichensollen, nicht jedoch Brillen und Kontaktlinsen. Dazugehören Bruchbänder, Geh- und Stützapparate,Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte (jedoch keineBatterien), Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle,Sprechhilfen sowie orthopädische Schuhe bzw.Schuheinlagen.Erstattet werden auch Aufwendungen für dasAusleihen von Hilfsmitteln (bis max. zur Kostenhöhedes Anschaffungspreises) und zur Reparatur oderWartung der Hilfsmittel, jedoch keine Batterien fürHörgeräte.

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürtechnische Mittel und Körperersatzstücke (z. B.Prothesen, Epithesen und Haarersatz), dieBehinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgenunmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, sowiefür Behandlungs- und Kontrollgeräte...

Hilfsmittel sind technische Mittel undKörperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits-oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern, sowielebenserhaltende Hilfsmittel, wenn dielebenserhaltende Funktion durch kein in denTarifbedingungen genanntes Hilfsmittel gewährleistetwerden kann.Zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln gehören u. a.die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenenBandagen und Kompressionsstrümpfe,orthopädischen Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate,Einlagen und Schuhzurichtungen,Blutgerinnungsmessgeräte (wie z. B. „Coagu-Chek“),Insulin- und Medikamentenpumpen, Absauggeräte;Rollatoren, Stoma- undInkontinenzversorgungsartikel;Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff,Pulsoxymeter (werden vom Versicherer zur Verfügunggestellt), Pumpen und technisches Zubehör zurVerabreichung einer künstlichen Ernährung (enteraleErnährung) sowie die entsprechenden medizinischenNährlösungen.

Erstattungsfähig sind:

- kleinere Hilfsmittel: Blutzuckermessgerät,Bruchbänder, Bandagen, Einlagen, Leibbinden undKompressionsstrümpfe und- weitere (größere) Hilfsmittel wie z. B. Haarersatzbei entstellenden Unfall-, Bestrahlungs- oderOperationsnarben, Gehapparat (Rollator, Deltarad,Gehgestell), Gehstützen, Blutgerinnungsmessgerätbei erforderlicher Dauerantikoagulation undkünstlichem Herzklappenersatz (s. auchnachfolgende Punkte zu einzelnen Hilfsmitteln).

Nach ärzticher Verordnung durch einenzugelassenen Kassenarzt sind Hilfsmittelerstattungsfähig, sofern sie nicht alsGebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oderBagatellhilfsmittel gelten. Für die Erstattung geltenHöchstgrenzen (Festbeträge).Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln:10%, mind. 5,- €, max. 10,- €. Für zum Verbrauchbestimmte Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10% jePackung, max. 10,- € monatlich.

- Erstattung von Hilfsmitteln in %? Erstattungsfähige Hilfsmittel werden zu 100%erstattet.

Erstattungsfähige Hilfsmittel werden zu 100%erstattet.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Die Erstattung beträgt je Hilfsmittel(ausgenommen lebenserhaltende Hilfsmittel) 80%, jelebenserhaltendem Hilfsmittel 100% dererstattungsfähigen Aufwendungen.

Erstattungsfähige Hilfsmittel werden zu 100%erstattet.

Hilfsmittel werden zu 75% erstattet. Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln:10%, mind. 5,- €, max. 10,- €. Für zum Verbrauchbestimmte Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10% jePackung, max. 10,- € monatlich.

- Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln p.a. in €? Für Hilfsmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Für Hilfsmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Der prozentuale Eigenanteil für Hilfsmittel ist nicht inder Höhe begrenzt.

Für Hilfsmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Bei kleineren Hilfsmitteln ist der Selbstbehalt nicht inder Höhe begrenzt.Hinweis: Bei größeren Hilfsmitteln ist der Eigenanteilauf 1.000 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.

Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln:10%, mind. 5,- €, max. 10,- €. Für zum Verbrauchbestimmte Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10% jePackung, max. 10,- € monatlich.

- offener Hilfsmittelkatalog? Ja, es existiert ein offener Hilfsmittelkatalog. Offener Hilfsmittelkatalog im Bereich dertechnischen Hilfsmittel. "Hilfsmittel: Hierunter fallentechnische Mittel, die körperliche Behinderungenunmittelbar mildern oder ausgleichen sollen,..."

Ja, es existiert ein offener Hilfsmittelkatalog. Ja, es existiert ein offener Hilfsmittelkatalog. Ja, es existiert ein offener Hilfsmittelkatalog. Offener Hilfsmittelkatalog vorhanden.

- lebenserhaltende Hilfsmittel uneingeschränkt? Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Besteht eine Begrenzung auf einfache/funktionaleStandardausführung?

Bei Hilfsmitteln ist keine Beschränkung auf dieeinfache Ausführung o.ä. vorhanden.

Bei Hilfsmitteln ist keine Beschränkung auf dieeinfache Ausführung o.ä. vorhanden.

Bei Hilfsmitteln ist keine Beschränkung auf dieeinfache Ausführung o.ä. vorhanden.

Bei Hilfsmitteln ist keine Beschränkung auf dieeinfache Ausführung o.ä. vorhanden.

Bei Hilfsmitteln ist keine Beschränkung auf dieeinfache Ausführung o.ä. vorhanden.

Bei Hilfsmitteln ist die einfache Ausführungerstattungsfähig.

- Verzicht auf Beschränkungen der Bezugsart (Miete,Leihe, wer liefert)?

Es ist weder eine Beschränkung der Bezugsart vonHilfsmitteln vorhanden, noch ist eine Zusageerforderlich.Der Versicherer unterstützt bei der Auswahl undAnschaffung eines geeigneten Hilfsmittels überseinen Hilfsmittelservice. Eine Liste der Hilfsmittel,die über den Hilfsmittelservice beschafft werdenkönnen, gibt es unter www.sdk.de.

Es ist keine Beschränkung der Bezugsart vonHilfsmitteln vorhanden.

Bei Hilfsmitteln, deren Aufwendungen einenRechnungsbetrag von voraussichtlich 1.500,00 EURüberschreiten werden, ist dem Versicherer vor Bezugder Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag vorzulegen (zurPrüfung einer günstigeren Versorgungsmöglichkeit).Wird kein KVA vorgelegt bzw. macht die VP von einergünstigeren Versorgung keinen Gebrauch, sind dieAufwendungen zu 80% erstattungsfähig und werdenzu 80% bzw. bei lebenserhaltenden Hilfsmitteln zu100% ersetzt.

Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff,Beatmungsgeräte, Herz- und Atemmonitore sowiePulsoxymeter werden vom Versicherer zur Verfügunggestellt.

Es ist keine Beschränkung der Bezugsart vonHilfsmitteln vorhanden.

Es ist keine Beschränkung der Bezugsart vonHilfsmitteln vorhanden.

- Atemmonitore (Heimgerät)? Atemmonitore sind erstattungsfähig. Atemmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Atemmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Atemmonitore sind erstattungsfähig(werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt).

Atemmonitore und die Miete vonÜberwachungsmonitoren für Säuglinge sinderstattungsfähig.

Atemmonitore sind erstattungsfähig.

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Herzmonitore (Heimgerät)? Herzmonitore sind erstattungsfähig. Herzmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Herzmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Herzmonitore sind erstattungsfähig(werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt).

Herzmonitore und die Miete vonÜberwachungsmonitoren für Säuglinge sinderstattungsfähig.

Herzmonitore sind erstattungsfähig.

- Beatmungsgeräte (Heimgerät)? Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig. Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig. Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig. Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig (werden vomVersicherer zur Verfügung gestellt).

Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig. Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig.

- Heimdialyse? Kosten für Heimdialysegeräte sind erstattungsfähig. Kosten für Heimdialysegeräte sind erstattungsfähig. Kosten für Heimdialysegeräte sind erstattungsfähig. Kosten für Heimdialysegeräte sind erstattungsfähig. Heimdialysegeräte bei Nierenversagen sinderstattungsfähig.

Die Bedingungen sehen keine Kostenübernahme fürHeimdialysegeräte vor.

- Krankenfahrstühle ohne Summenbegrenzung? Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

Krankenfahrstühle sind bis zu einemRechnungsbetrag von 15.000 EUR erstattungsfähig;bei medizinisch notwendigen Spezialanfertigungenkönnen nach vorheriger Zusage des Versicherers auchhöhere Beträge erstattet werden.

Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

- Hör- u. Sprechgeräte? Hörgeräte und Sprechgeräte sind erstattungsfähig.Hinweis: Erstattungsfähig sind auch Tinnitus-Masker/Noiser.

Hörgeräte und Sprechgeräte sind erstattungsfähig. Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Hörgeräte sind bis zu einemRechnungsbetrag von 1.500 EUR je zu versorgendemOhr erstattungsfähig, Sprechhilfen ohne betraglicheBegrenzung.

Hörgeräte und Sprechgeräte sind erstattungsfähig. Hörhilfen (elektronisches Hörgerät) undelektronische Sprechhilfen nach Kehlkopfoperationsind erstattungsfähig.

Hörgeräte und Sprechgeräte sind erstattungsfähig.

- Orthopädische Schuhe? Orthopädische Schuhe sind erstattungsfähig. Orthopädische Schuhe sind erstattungsfähig. Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Orthopädische Schuhe undSchuhzurichtungen sind bis zu einemRechnungsbetrag von 750,00 EUR pro Kalenderjahrerstattungsfähig.

Orthopädische Schuhe sind erstattungsfähig. Orthopädische Schuhe sind erstattungsfähig. Orthopädische Schuhe sind erstattungsfähig.

- Blindenhund/Blindenleitgerät? Die Kosten für die Anschaffung einesBlindenführtieres einschließlich Training zurOrientierung und Mobilität sind erstattungsfähig.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Der Vorstand ALTE OLDENBURGER hat am12.11.2015 schriftlich bestätigt:Die ALTE OLDENBURGER beteiligt sichentgegenkommend bei Vorlage der medizinischenIndikation an den Kosten für die Anschaffung undAusbildung des Hundes bzw. des Hundeführers.Laufende Kosten wie Futter, Tierarzt, Haftpflicht,Steuern usw. werden nicht erstattet.

Die Kosten für einen Blindenhund (Anschaffung undAusbildung) sind erstattungsfähig.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Die Kosten für einen Blindenhund sinderstattungsfähig, sofern der Blindenhund alstechnisches Mittel vom Versicherer angesehen wird.

Blindenführhunde (Anschaffung und Ausbildungbzw. Einarbeitung) sind erstattungsfähig.

Die Kosten für einen Blindenhund sinderstattungsfähig.

- Blindenlese-/Vorlesegerät? Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig. Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig. Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig. Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig. Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig. Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig.

- Körperersatzstücke? Ja, die Kosten für Körperersatzstücke sind ohneSummenbegrenzung erstattungsfähig (z.B.Beinprothesen, Armprothesen, Brustprothesen,Epithesen, Perücken, Kunstaugen).

Ja, Körperersatzstücke sind - ohneSummenbegrenzung - in den Bedingungenaufgeführt. Erstattungsfähig sind somit z.B.Beinprothesen, Armprothesen, Brustprothesen undKunstaugen.

Ja, die Kosten für Körperersatzstücke sind ohneSummenbegrenzung erstattungsfähig (z.B.Beinprothesen, Armprothesen, Brustprothesen,Epithesen, Perücken, Kunstaugen...).

Ja, die Kosten für Körperersatzstücke (Prothesen,Epithesen) sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

Körperersatzstücke sind - ohne Summenbegrenzung- in den Bedingungen aufgeführt. Erstattungsfähigsind somit z.B. Beinprothesen, Armprothesen,Brustprothesen und Kunstaugen.

Körperersatzstücke in den Bedingungen aufgeführt.Erstattungsfähig sind somit z.B. Beinprothesen,Armprothesen, Brustprothesen und Kunstaugen.

- Prothesen uneingeschränkt (z.B. Arm-, Bein-,Brustprothesen)?

Ja, die Kosten für Prothesen sind erstattungsfähig. Ja, Prothesen sind in den Bedingungen aufgeführt. Ja, die Kosten für Prothesen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Prothesen (z.B. Beinprothesen,Armprothesen, Brustprothesen) sind erstattungsfähig.

Ja, Prothesen sind erstattungsfähig. Ja, Prothesen sind in den Bedingungen aufgeführt.

- Kunstaugen? Ja, die Kosten für Kunstaugen sind erstattungsfähig. Kunstaugen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Kunstaugen sind erstattungsfähig. Kunstaugen sind erstattungsfähig. Kunstaugen sind erstattungsfähig. Kunstaugen sind erstattungsfähig.

- Orthesen (z.B. Stützkorsett nach Bandscheiben-OP)?

Ja, die Kosten für Orthesen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Orthesen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Orthesen sind erstattungsfähig. Ja, Orthesen und orthopädische Rumpf-, Arm- undBeinstützapparate sind erstattungsfähig.

Ja, erstattungsfähig sind Stützapparateeinschließlich Liegeschalen.

Ja, die Kosten für Orthesen sind erstattungsfähig.

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Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

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Sehhilfen

- Höhe der Erstattung für Sehhilfen in €? Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinseneinschließlich Reparaturen werden bis max. 1.000EUR erstattet.Hinweis: Operationen der refraktiven Chirurgie (z. B.Lasik) werden übernommen, sofern die versichertePerson ununterbrochen 36 Monate in derKrankheitskosten-Vollversicherung versichert ist - bismax. 3.000 EUR pro Auge und Versicherungsfall.Sind nach einer solchen Operation andere Sehhilfen(Brille, Kontaktlinsen) nötig, so sind diese imtariflichen Umfang versichert.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Brillen oder Kontaktlinsen werden bis 160EUR zu 100% erstattet, darüber hinaus zu einemDrittel.

Der Vorstand ALTE OLDENBURGER hat am12.11.2015 schriftlich bestätigt:Die ALTE OLDENBURGER erkennt grundsätzlich Lasikals Behandlungsmöglichkeit zur Korrektur einerFehlsichtigkeit an. Die Kosten hierfür können nachFeststellung der medizinischen Notwendigkeitentsprechend der GOÄ abgerechnet werden.

Brillen und Kontaktlinsen sind zu 80% bis zu einemRechnungsbetrag von 300,00 EUR erstattungsfähig.Hinweis: Operative Maßnahmen zur Behebung derFehlsichtigkeit (z. B. LASIK) sind bis zu einemRechnungsbetrag von insgesamt 1.000,00 EUR jeAuge erstattungsfähig.

Brillen und Kontaktlinsen werden zu 100% bis zueinem Rechnungsbetrag von 260,00 EUR erstattet.Hinweis: Alternativ werden die Kosten für eineSehschärfenkorrektur mittels Lasertechnologie (wieLASIK-Operationen)bis 260 EUR erstattet.

Sehhilfen (Brillengläser und Brillengestelle,Kontaktlinsen) werden zu 75% bis max. 125 EURerstattet.

Sehhilfen sind nur bei Kindern u. Jugendlichen bisAlter 18 erstattungsfähig.Kontaktlinsen werden nur in Ausnahmefällenerstattet, wenn die medizinisch zwingenderforderlich ist.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Sehhilfen sind nur beiKindern u. Jugendlichen bis Alter 18erstattungsfähig.

- Sehhilfen mind. alle 24 Monate erstattungsfähig? Sehhilfen sind innerhalb von jeweils 3Kalenderjahren ab Versicherungsbeginnerstattungsfähig.

Sehhilfen sind einmal pro Versicherungsjahrerstattungsfähig.

Ein Leistungsanspruch für den erneuten Bezug einerSehhilfe entsteht nach zwei Jahren seit dem letztenBezug. Vor Ablauf von zwei Jahren entsteht erneuterAnspruch für eine Sehhilfe bei einer festgestelltenVeränderung der Sehschärfe von mindestens 0,5Dioptrien.

Sehhilfen (alternativ Sehschärfenkorrektur) sindinnerhalb von jeweils 24 Monaten erstattungsfähig.

Sehhilfen sind innerhalb von 2 Kalenderjahrenerstattungsfähig.

Sehhilfen sind nur bei Kindern u. Jugendlichen bisAlter 18 erstattungsfähig.

Psychotherapie

- Anzahl Sitzungen sind pro Jahr? Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.Hinweis: Behandlungen zur beruflichen, schulischenoder sozialen Anpassung oder Förderung (z. B. Ehe-,Erziehungs- oder Lebensberatung) werden nichtübernommen.

Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.

Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.

Es sind bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungenerstattungsfähig.

Es sind bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungenerstattungsfähig.

Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.

- Psychotherapie im Delegationsverfahren (nicht nurdurch Ärzte, auch z.B. durch Dipl. Psychologen)?

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

Ja. Wenn eine fachärztliche Feststellung derErkrankung erfolgte, werden Leistungen auch fürpsychotherapeutische Behandlungen durchPsychologische Psychotherapeuten sowie Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten erbracht (nachZusage).

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

- Verzicht auf pauschalen Einschränkungen? Keine unüblichen Einschränkungen. Keine unüblichen Einschränkungen. 20% Selbstbeteiligung bei ambulanterPsychotherapie.

10% Selbstbeteiligung bei ambulanterPsychotherapie.

25% Selbstbeteiligung bei ambulanterPsychotherapie.

Keine unüblichen Einschränkungen.

- sind mind. 20 Sitzungen ohne vorherige Zusage desVersicherers versichert?

Es sind alle psychotherapeutischen Sitzungen ohnevorherige Genehmigung erstattungsfähig.

Leistungen von approbierten PsychologischenPsychotherapeuten sowie Kinder- undJugendlichenpsychotherapeuten sind nurerstattungsfähig, wenn der der Versicherer vor demeigentlichen Behandlungsbeginn – nach maximal 5probatorischen Sitzungen – eine schriftliche Zusageerteilt hat.Hinweis: Ärztiche Psychotherapie ist ohne vorherigeGenehmigung erstattungsfähig.

Es sind alle psychotherapeutischen Sitzungen ohnevorherige Genehmigung erstattungsfähig.

Ambulante Psychotherapie ist nicht ohne vorherigeGenehmigung durch den Versicherererstattungsfähig.

Es sind alle 50 psychotherapeutischen Sitzungenohne vorherige Genehmigung erstattungsfähig.

Psychotherapie ist ohne vorherige Genehmigungerstattungsfähig.

Ambulant

- ambulante Krankentransporte? Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden.

Ambulante Transporte

- Fahrten/Transporte (zur Chemotherapie, Dialyseund Strahlenbehandlung) ohne weitereVoraussetzungen auf z.B. Gehunfähigkeit?

Erstattet werden Fahrten und Transporte zum undvom nächsten geeigneten Behandelnden oderKrankenhaus zur Dialyse, Chemotherapie undStrahlentherapie; bei Nutzung eines privatenKraftfahrzeugs 0,30 EUR pro Kilometer.

Erstattungsfähig sind auch die Kosten eines Hin- undRücktransports vom und zum Wohnsitz desVersicherten zur Dialysebehandlung, zur Chemo- undzur Strahlentherapie, sofern eine Fahruntauglichkeitärztlich bescheinigt wird.

Transporte zur Dialyse-, Strahlenbehandlung,Chemotherapie sind erstattungsfähig.

Fahrten (z.B. zur Dialyse-, Strahlenbehandlung,Chemotherapie) sind erstattungsfähig.

Erstattungsfähig sind der medizinisch notwendigeHin- und Rücktransport zu einer Dialysebehandlung,einer Chemo- oder Strahlenbehandlung, wenn derVersicherer vor Beginn des Transports eineschriftliche Zusage erteilt hat.

Es können für Patienten in Ausnahmefällen Fahrtenzur ambulanten Dialyse sowie zur onkologischenChemotherapie und onkologischen Strahlentherapieverordnet werden.10% Zuzahlung, höchstens 10 Euro aber mindestens5 Euro.

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Fahrten/Transporte bei Gehunfähigkeit? Ja, Fahrten und Transporte zu und von einerambulanten Heilbehandlung bei einer Geh-, Seh-oder Fahruntüchtigkeit sind erstattungsfähig, soferndie Geh-, Seh- oder Fahruntüchtigkeit auf einerKrankheit oder ärztlichen Behandlung beruht.Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag beträgtzusammen mit Leistungen aus anderen Tarifenmaximal 250 EUR pro Kalenderjahr; bei Nutzungeines privaten Kraftfahrzeugs werden 0,30 EUR proKilometer ersetzt.Hinweis: Erstattet werden auch Fahrten undTransporte zum und vom nächsten geeignetenBehandelnden oder Krankenhaus zu ambulantenOperationen, nachoperativen Behandlungen, zurambulanten Anschlussheilbehandlung oderRehabilitation; bei Nutzung eines privatenKraftfahrzeugs 0,30 EUR pro Kilometer.

Nein, ambulante Fahrt-/Transportkosten beiGehunfähigkeit sind nicht erstattungsfähig.

Ambulante Transportkosten bei Gehunfähigkeit sindnicht erstattungsfähig.Hinweis: Erstattungsfähig sind Fahrten bei:- ambulanten Operationen (am Tag der Operation)- ambulanten Behandlungen, wenn eineSchwerbehinderung mit dem Zusatz aG(außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit)bzw. H (Hilflosigkeit) vorliegt- bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3.

Ja, ambulante Fahrt-/Transportkosten beiGehunfähigkeit sind erstattungsfähig.Hinweis: Transportkosten werden auch erstattet,wenn der Transport wegen der Folgen ambulantdurchgeführter Operationen medizinisch notwendigist.

Ja, ambulante Fahrt- und Transportkosten beiattestierter Gehunfähigkeit sind erstattungsfähig.

Kosten für Taxi- und Mietwagenfahrten werden inder ambulanten Versorgung nur in besonderenAusnahmefällen nach Genehmigung durch dieKrankenkasse übernommen. Versicherte leisten danneine Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 Euro undhöchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die gesamtenTransportkosten.

- Fahrten/Transporte bis zum nächstgeeignetemBehandler (unabhängig, ob der Versicherte gehfähigist)?

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Fahrten und Transporte zu und von einerambulanten Heilbehandlung sind bei Gehfähigkeitnur erstattungsfähig, wenn eine Seh- oderFahruntüchtigkeit, die auf einer Krankheit oderärztlichen Behandlung beruht, vorliegt (oder zuambulanten Operationen, nachoperativenBehandlungen, zur ambulantenAnschlussheilbehandlung oder Rehabilitation).

Nein, ambulante Transportkosten zumnächstgeeigneten Behandler sind nichterstattungsfähig.

Nein, ambulante Transportkosten zumnächstgeeigneten Behandler sind nichterstattungsfähig.

Nein, ambulante Transportkosten zumnächstgeeigneten Behandler sind nichterstattungsfähig.

Nein, ambulante Transportkosten zumnächstgeeigneten Behandler sind nichterstattungsfähig.

Kosten für Taxi- und Mietwagenfahrten werden inder ambulanten Versorgung nur in besonderenAusnahmefällen nach Genehmigung durch dieKrankenkasse übernommen. Versicherte leisten danneine Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 Euro undhöchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die gesamtenTransportkosten.

- Ambulante Notfalltransporte? Ja. Erstattet werden Fahrten und Transporte zum undvom nächsten geeigneten Behandelnden oderKrankenhaus bei medizinischen Notfällen oderUnfällen; bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs0,30 EUR pro Kilometer.

Erstattungsfähig sind Transportkosten durchanerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nacheinem Unfall oder medizinischen Notfall.

Ja, ambulante Rettungstransporte (ohneanschließende stationäre Behandlung) sinderstattungsfähig.

Ja, ambulante Rettungstransporte (ohneanschließende stationäre Behandlung) sinderstattungsfähig.

Ja, ambulante Rettungstransporte (ohneanschließende stationäre Behandlung) sinderstattungsfähig.

Ja, ambulante Rettungstransporte (ohneanschließende stationäre Behandlung) sinderstattungsfähig.Versicherte leisten dann eine Zuzahlung von 10 %,mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, abernicht mehr als die gesamten Transportkosten.

Arznei-/Verbandmittel

- ohne zusätzliche Selbstbeteiligung? Arznei-/Verbandmittel sind ohne zusätzlicheSelbstbeteiligung erstattungsfähig.

Arznei-/Verbandmittel sind ohne zusätzlicheSelbstbeteiligung erstattungsfähig.

Arznei-/Verbandmittel sind ohne zusätzlicheSelbstbeteiligung erstattungsfähig.Hinweis: Werden Originalpräparate bezogen, obwohlfür diese Generika vorhanden sind, sind diese zu 80% erstattungsfähig.Erstattet werden darüber hinaus nur verordnetete,verschreibungspflichtige Arzneien und verordneteVerbandmittel.

Arznei-/Verbandmittel sind ohne zusätzlicheSelbstbeteiligung erstattungsfähig.

Arznei-/Verbandmittel werden zu 75% erstattet,wobei der 25%ige Eigenanteil auf max. 625 proKalenderjahr begrenzt ist.

Die Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel beträgt10 % des Abgabepreises, mindestens aber 5 Euround höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als dieKosten des Mittels. Nicht verschreibungspflichtigeArzneimittel werden aus dem Leistungskatalog dergesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.Davon ausgenommen sind Verordnungen für Kinderbis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mitEntwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.Weitere Ausnahmen gelten für schwerwiegendeErkrankungen, bei denen diese Arzneimittel zumTherapiestandard gehören.

- medikamentenähnliche Nährmittel bei schwerenErkrankungen (über enteral/parenteral hinaus)?

Ja. Erstattet werden z. B.:- Nährstofflösungen,- Zubehör und Applikationshilfen zur künstlichenErnährung,- Teststreifen für Blut- und Harnstoffmessungensowie- Stoma-, Tracheostoma- und Inkontinenz-Artikel,- Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel (auchsexuelle) und Desinfektionsmittel, wenn diesemedizinisch notwendig sind.

Medikamentenähnliche Nährmittel sind im Rahmenlebenserhaltender Maßnahmen erstattungsfähig.

Als Arzneimittel gelten auch medikamentenähnlicheNährmittel, wenn sie im Zusammenhang mit derBehandlung von schweren Erkrankungen verordnetwerden oder wenn nur diese Mittel im Rahmen einerErkrankung als Nahrung eingesetzt werden können.

Als Arzneimittel, auch wenn sie als solche verordnetsind, gelten nicht Nähr- und Stärkungsmittel,Mineralwasser, Desinfektions- und kosmetischeMittel, Diät- und Säuglingskost u. dgl.

Medikamentenähnliche Nährmittel sind nichterstattungsfähig.

Erstattungsfähig sind Nähr- und Stärkungsmittel zurenteralen und parenteralen Ernährung (künstlicheErnährung) sowie Mittel, die im Rahmenlebenserhaltender Maßnahmen verabreicht werden.

Als Arzneimittel gelten auch medikamentenähnlicheNährmittel, wenn sie im Zusammenhang mit derBehandlung von schweren Erkrankungen verordnetwerden oder wenn nur diese Mittel im Rahmen einerErkrankung als Nahrung eingesetzt werden können.

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Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

sonstiges

- medizinische Versorgungszentren? Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

- häusliche Behandlungs-/Krankenpflege? Ja. Versichert ist die medizinisch notwendige undärztlich angeordnete häusliche Behandlungspflegedurch Pflegefachkräfte (medizinischeBehandlungspflege). Intensiv-Behandlungspflege(besonders hoher Bedarf an medizinischerBehandlungspflege, der die ständige Anwesenheitund Einsatzbereitschaft einer Pflegefachkraft zurindividuellen Kontrolle erfordert) wird auch instationären Einrichtungen (z. B. Pflegeheim)erstattet. Der Versicherer empfiehlt, ab einemvoraussichtlichen Pflegebedarf von 5 Stunden proTag (Intensiv-Behandlungspflege), Art und Dauer derBehandlungspflege mit ihm abzustimmen.Häusliche Krankenpflege (Grundpflege,hauswirtschaftliche Versorgung, medizinischeBehandlungspflege), sofern ärztlich verordnet, wirderstattet, wenn eine Behandlung im Krankenhausnötig, aber nicht durchführbar ist oder dadurch eineBehandlung im Krankenhaus vermieden oderverkürzt wird - pro Versicherungsfall max. 4 Wochen.

Kosten, für die ein anderer Kostenträger (vor allemdie Pflegepflichtversicherung) leisten muss, werdennicht vergütet.

Nein, die Kosten für häusliche Behandlungspflegesind nicht erstattungsfähjig.

Ja, die Kosten für häusliche Behandlungspflege sinderstattungsfähig.

Ja, die Kosten für häusliche Behandlungspflege sinderstattungsfähig.

In den Bedingungen ist die Kostenübernahmehäuslicher Behandlungspflege nicht geregelt.Hinweis: Lt. verbindlicher Erklärung der Universa„KV-Leistung“ (NICHT Bestandteil der Bedingungen)ist medizinisch notwendige Behandlungspflegeerstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet ist,durch anerkannte Pflegedienste ausgeführt wird unddie Aufwendungen für die einzelnen Verrichtungennicht höher sind als vergleichbare ärztlicheLeistungen.

Ja, die Kosten für häusliche Behandlungspflege sinderstattungsfähig.

- Palliativversorgung? Ärztlich verordnete spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung ist versichert, vorausgesetzt, es liegt eineunheilbare und fortschreitende Krankheit mitbegrenzter Lebenserwartung vor und die Palliativ-Versorgung ermöglicht die Betreuung in dervertrauten häuslichen oder familiären Umgebung derversicherten Person (auch Altersheime, stationärePflegeeinrichtungen und Hospize). Erstattet werdenärztliche und pflegerische Leistungen undOrganisation bis zu dem Betrag, der auch für einenGKV-Versicherten für die Versorgung abgerechnetwird.Kosten, für die ein anderer Kostenträger (vor allemdie Pflegepflichtversicherung) leisten muss, werdennicht vergütet.

Erstattungsfähig sind die über die Leistungen derPflegeversicherung hinausgehenden Aufwendungenfür spezialisierte ambulante Palliativversorgung(SAPV) entsprechend den Richtlinien desGemeinsamen Bundesausschusses. Voraussetzungist, dass die versicherte Person unter einer nichtheilbaren, fortschreitenden und weitfortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzterLebenserwartung leidet und eine besondersaufwendige Versorgung benötigt. Die Kosten sindsoweit erstattungsfähig, wie sie für die Versorgungeines GKV-Versicherten aufzuwenden wären bzw.innerhalb der GOÄ liegen.

Erstattungsfähig sind die über die Leistungen derPflegeversicherung hinausgehenden Aufwendungenfür spezialisierte ambulante ärztlichePalliativversorgung (SAPV) entsprechend denRichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.Voraussetzung ist, dass die versicherte Person untereiner nicht heilbaren, fortschreitenden und weitfortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzterLebenserwartung leidet und eine besondersaufwendige Versorgung benötigt. Die Gebühren sindinnerhalb des Gebührenrahmens der GOÄ zu 100%bis zu der Höhe erstattungsfähig, die für dieVersorgung eines GKV-Versicherten aufzuwendenwären. Ein Leistungsanspruch besteht auch fürVersicherte in stationären Pflegeeinrichtungen undAltersheimen.

Ambulante Palliativversorgung ist erstattungsfähig,soweit die Aufwendungen über die Leistungen ausder Pflegeversicherung hinausgehen.

Ambulante Palliativversorgung ist nichterstattungsfähig.

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Analyse Krankenversicherung

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Kurleistung ambulant

- Kuren ambulant? Erstattet werden bei ambulanten (und stationären)Kuren (auch Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren)Unterbringung, Verpflegung, ärztliche Behandlungsowie Arznei- und Heilmittel - bis insgesamt max.2.000 EUR innerhalb von jeweils 3 Kalenderjahren abVersicherungsbeginn.

Ambulante Kuren sind nicht erstattungsfähig. Eswird ein separater Kurtarif angeboten.

Bei einer Genesungskur (es muss eine mind.zehntägige stationäre Krhs.behandlungvorausgegangen und die mediz. Notwendigkeit durchein Attest des behandelnden Krhs.arztesnachgewiesen sein) oder sonstigen Kur in einemHeilbad oder Kurort sowie in einer Heilstätte(Krankenanstalt gemäß § 4 (5) Satz 1 MB/KK 09,Sanatorium), die unter ständiger ärztlicher Leitungsteht, fallen unter den Versicherungsschutz dieAufwendungen für:a) ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen;b) Arznei- und Verbandmittel;c) Heilmittel, und zwar Bäder, Massagen,Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstigephysikalische Behandlungen;d) Kurplan;e) Kurtaxe.

Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sindhöchstens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahrenerstattungsfähig.Das Genesungsgeld beträgt je Tag 100 EUR. Es wirdje Kur längstens für die Dauer von vier Wochengezahlt.

Erstattungsfähig sind ärztliche Behandlungen, Arznei-und Verbandmittel sowie Heilmittel, wenn sie imRahmen einer ärztlich verordneten und medizinischnowendigen ambulanten Kur in Deutschland anfallen.Eine Inanspruchnahme dieser Leistung ist nur alle 3Jahre möglich. Unterbringungs-, Verpflegungs- undFahrkosten sowie Kurtaxe werden nicht erstattet.

Ambulante Kuren sind nicht erstattungsfähig. Eswird ein separater Kurtarif angeboten.

Besteht eine ärztlich nachgewieseneBehandlungsnotwendigkeit, werden die Kostenwährend des gesamten Kuraufenthaltes unbegrenztvon der GKV übernommen, wobei, wie auch beistationären Behandlungen, ein Eigenanteilvorgesehen ist. Besteht für eine Kur keinemedizinische Notwendigkeit, muss diese vomVersicherten (bis auf einen kleinen Zuschuss der GKVvon 7,50 EUR) selbst finanziert werden.

Der Rentenversicherungsträger oder die GKV kannnur alle vier Jahre eine Kur und beiAnschlussheilbehandlungen über einen Zeitraum von3 Wochen, eine Unterstützung von 6,- bzw. 4,50EUR gewähren.

- Verzicht auf die Anwendung der Kurortklausel? Es wird auf die Anwendung der Kurortklauselverzichtet. In einem Heilbad oder Kurort besteht dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort derversicherten Person.

Es wird auf die Anwendung der Kurortklauselverzichtet. In einem Heilbad oder Kurort besteht dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort derversicherten Person.

Ja. Die Leistungseinschränkung für eine ambulanteHeilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort entfällt;in einem Heilbad oder Kurort besteht hierfür dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort.

Es wird auf die Anwendung der Kurortklauselverzichtet. In einem Heilbad oder Kurort besteht dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort derversicherten Person.

Es wird auf die Anwendung der Kurortklauselverzichtet. In einem Heilbad oder Kurort besteht beiambulanter Heilbehandlung der gleicheLeistungsanspruch wie am Wohnort der versichertenPerson.

Es wird auf die Anwendung der Kurortklauselverzichtet. In einem Heilbad oder Kurort besteht dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort derversicherten Person.

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GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Ambulant

Sonstiges Versichert sind auch:- Frühförderung als Heilbehandlung wegenKrankheit, sofern Sozialhilfeträger nicht leistet- Soziotherapie - max. 120 Stunden proVersicherungsfall innerhalb von 3 Kalenderjahren- Behandlung in Sozialpädiatrischen ZentrenBei Fachkräften für Soziotherapie werden nur dieKosten erstattet, die für die Versorgung eines GKV-Versicherten abgerechnet werden- medizinisch notwendige ambulanteAnschlussheilbehandlungen innerhalb von 28 Tagen(aus medizinischen Gründen ggf. auch später) nachEntlassung aus dem Krankenhaus; bei einervoraussichtlichen Dauer von mehr als 4 Wochen istfür die Weiterbehandlung eine vorherige schriftlicheZusage erforderlich- ambulante Maßnahmen zur RehabilitationKeine Erstattung, wenn andere Kostenträger (z. B.Rentenversicherungsträger) leistungspflichtig sind- Präventionskurse (Kurse zur gesunden Ernährungoder persönlichen Ernährungsberatung,Nichtraucherseminare (Teilnahme von mind. jeweils80% muss nachgewiesen werden), präventivesRückentraining, Herz-Kreislauf-Training,Rheumaliga/-sport, autogenes Training, progressiveMuskelentspannung) – bis zu erstattungsfähigenRechnungsbeträgen von insgesamt max. 500 EURinnerhalb von 3 KalenderjahrenKeine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen inSportvereinen oder Fitnesszentren- Kinderbetreuungspauschale von 250 EUR p. a.- Kommunikationshilfen (z. B. Gebärden- oderSchriftdolmetscher) zur Inanspruchnahme dertariflichen Leistungen- medizinische Erst- und Folgeschulungen fürchronisch Kranke, bis max. 500 EUR innerhalb von 3Kalenderjahren- Haushaltshilfen: max. 10 EUR pro Stunde/75 EURtäglich für längstens 28 Tage p. a. (Selbstbeteiligungwird angerechnet)

Die genauen/weiteren Voraussetzungen/Leistungensind den Bedingungen zu entnehmen.

Der Vorstand ALTE OLDENBURGER hat am12.11.2015 schriftlich bestätigt:- Die Aufwendungen für eine ambulanteAnschlussheilbehandlung sind erstattungsfähig,sofern kein anderer Kostenträger vorhanden ist.- Die von der Hebamme erbrachten Leistungen imRahmen von Kursen oder Gruppenstunden werdenauch ohne ärztliche Verordnung tariflich erstattet.Aufwendungen für Geburtsvorbereitung können nurfür die Schwangere selbst berücksichtigt werden. DerKostenanteil des am Kurs teilnehmenden Partnerskann keine Berücksichtigung finden.

Erstattet werden auch:- Geburtsvorbereitungskurse,Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastik- Lebendorganspende- Soziotherapie- ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bzw.Anschlussheilbehandlungen, wenn und soweit keinanderer Kostenträger leistungspflichtig ist- Kinderbetreuungspauschale von 200 EUR p. a. - bisAlter 11 - ab dem 4. Tag der Erkrankung

Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind denTarifbedingungen zu entnehmen.

Bei ambulanten Operationen wird neben derKostenerstattung zur Abgeltung anderweitigerAufwendungen (z. B. Haushaltshilfe, häuslicheKrankenpflege) ein Betrag von 150 EUR gezahlt,sofern der Eingriff im Indikationskatalog aufgeführtist. Ein ggf. bestehender Anspruch aufPauschalerstattung oder auf Beitragsrückerstattungbleibt erhalten.

Anschlussheilbehandlungen können auch (unter denin den Bedingungen genannten Voraussetzungen)ambulant oder teilstationär erbracht werden.Zusätzlich werden ambulanteRehabilitationsmaßnahmen bei einerPolyneuropathie, einer Multiplen Sklerose undGefäßoperationen tariflich erstattet. Leistungenanderer Kostenträger, die zunächst in Anspruch zunehmen sind, werden bei alllenRehabilitationsmaßnahmen in Abzug gebracht.Besteht eine medizinische Notwendigkeit für einenTransport, werden die hierdurch entstehendenAufwendungen für eine ambulante oder teilstationäreRehabilitation im tariflichen Umfang bis zu einemGesamtrechnungsbetrag von 1.000 EUR anerkannt;bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen sind dieseAufwendungen auf den Betrag beschränkt, der für dieFahrt in die nächstgelegene geeignete Einrichtungund zurück anfällt.

Keine Leistung vorhanden. Die Leistung ist vorhanden.

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Stationär

- 1-Bettzimmer? Erstattungsfähig sind die Kosten für dieUnterbringung im 1-Bettzimmer.

PS3:Kosten für gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmersind nicht erstattungsfähig.PSV:Kosten für gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmersind erstattungsfähig.

uni-SZ II plus, uni-introPrivat 300:Kosten für gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmersind nicht erstattungsfähig.

- 2-Bettzimmer? Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.

Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.

Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.

PSV:Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.PS3:Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind nicht erstattungsfähig.

uni-SZ II plus:Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.uni-introPrivat 300:Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind nicht erstattungsfähig.

- Regelleistungen? Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Ja, erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

- Wahlärztliche Behandlung (Freie Arztwahl,Spezialisten)?

Ja, privatärztliche Behandlung ist erstattungsfähig. Gesondert berechnete privatärztliche Behandlung(Chefarzt) ist erstattungsfähig.

Ja, die gesondert berechnete wahlärztlicheBehandlung ist erstattungsfähig.

PSV:Gesondert berechnete privatärztliche Behandlung(Chefarzt) ist erstattungsfähig.PS3:Nein, privatärztliche Behandlung (Chefarzt) ist nichterstattungsfähig, aber belegärztliche Leistungen.

uni-SZ II plus:Ja, privatärztliche Behandlung ist erstattungsfähig.uni-introPrivat 300:Nein, privatärztliche Behandlung (Chefarzt) ist nichterstattungsfähig, aber belegärztliche Leistungen.

Gesondert berechnete privatärztliche Behandlung(Chefarzt) ist nicht erstattungsfähig.

Sollen Wahlleistungen nur bei Unfall/bestimmtenErkrankungen versichert sein?

Gebührenordnung Stationär

- Erstattung mind. bis zum Höchstsatz der GOÄ? Privatärztliche Leistungen sind über die Höchstsätzeder GOÄ hinaus erstattungsfähig.

Im stationären Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im stationären Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

PS3:PS3: Belegärztliche Leistungen sind bis zu denHöchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig.PSV:Im stationären Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden, wenndies durch besondere krankheitsbedingteErschwernisse begründet ist und die Aufwendungennach den Bemessungskriterien dieserGebührenordnungen angemessen sind.

uni-introPrivat 300:Belegärztliche Leistungen sind bis zu denHöchstsätzen der GOÄ erstattungsfähig.uni-SZ II plus:Privatärztliche Leistungen sind über die Höchstsätzeder Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinauserstattungsfähig.

Die GKV erstattet nach dem Sachleistungsprizinplaut Sozialgesetzbuch.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Die GKV erstattet nachdem Sachleistungsprizinp laut Sozialgesetzbuch.

- Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus? Es ist keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄvorhanden.

Im stationären Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im stationären Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

PS3:Die Erstattung für belegärztliche Leistungen ist auf dieHöchstsätze der GOÄ begrenzt.PSV:Im stationären Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden, wenndies durch besondere krankheitsbedingteErschwernisse begründet ist und die Aufwendungennach den Bemessungskriterien dieserGebührenordnungen angemessen sind.

uni-SZ II plus:Es ist keine Begrenzung auf die Höchstsätze derGOÄ vorhanden.uni-introPrivat 300:Die Erstattung für belegärztliche Leistungen ist aufdie Höchstsätze der GOÄ begrenzt.

Die GKV erstattet nach dem Sachleistungsprizinplaut Sozialgesetzbuch.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Stationär

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Erstattung bei gezielter Auslandsbehandlung nichtauf deutsches Kostenniveau begrenzt ?

Ja. Bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalbDeutschlands sind die Kosten für ärztlicheAbrechnungen (Liquidationen) versichert, die denGebührenordnungen für den jeweiligenBehandelnden und/oder den sonstigenRechtsvorschriften am Ort der Behandlungentsprechen. Erstattet werden die Kosten derBehandlung durch einen dem deutschen Belegarztvergleichbaren Arzt sowie separat berechenbareprivatärztliche Behandlungen (und eine in derärztlichen Abrechnung enthaltene, der deutschenUmsatzsteuer vergleichbare Steuer).

Versichert ist auch die im Ausland stattfindendeEntbindung, max. bis zu dem Betrag, der bei einerBehandlung im Heimatland der versicherten Personoder in Deutschland angefallen wäre (es wird derniedrigere Betrag zugrunde gelegt). Die Begrenzungentfällt, wenn die versicherte Person innerhalb derletzten 12 Monate vor der Entbindung mindestens182 Tage zusammenhängend in dem Land verbrachthat, in dem die Entbindung stattfindet.

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

Keine Leistungspflicht besteht für Mehrkosten einerHeilbehandlung im Ausland, sofern der Versichertezum Zwecke der Heilbehandlung ins Ausland gereistist.Hinweis: Der Versicherer erstattet die Mehrkosten fürmediz. notw. Heilbehandlung im Ausland in Notfällenund wenn diese in Deutschland nicht oder nurteilweise durchführbar gewesen wäre.

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ (Gebührenordnungfür Ärzte/Zahnärzte).

uni-SZ II plus:Ja, der Versicherer verzichtet bei der Erstattung aufeine tarifliche Bindung an die deutsche GOÄ.uni-introPrivat 300:Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ (Gebührenordnungfür Ärzte).Leistungen von Heilbehandlern im Ausland sind nurdann ohne Begrenzung erstattungsfähig, sofern derVersicherungsfall akut und unvorhersehbareingetreten ist und der höhere Rechnungsbetrag inden ortsüblichen Abrechnungsbedingungen und -höhen der Heilbehandler vor Ort begründet liegt.

Anschlussreha (AHB)

- Anschlussheilbehandlungen bei bestimmtenDiagnosen (z.B. Herztransplantation, Schlaganfall...)ohne vorherige Zusage?

Ja. Medizinisch notwendige stationäreAnschlussheilbehandlungen sind ohne Beschränkungauf bestimmte Diagnosen auch ohne vorherigeZusage erstattungsfähig, wenn sie innerhalb von 28Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhausbeginnen (aus medizinischen ggf. auch ein später).Bei einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 4Wochen ist für die Weiterbehandlung eine vorherigeschriftliche Zusage erforderlich.Versichert sind auch stationäre Maßnahmen zurRehabilitation.Keine Kostenerstattung bei Leistungspflicht andererKostenträger (z. B. ein Rentenversicherungsträger).

Ja, Anschlussreha/Anschlussheilbehandlungen sinderstattungsfähig, wenn es sich um eine medizinischnotwendige stationäre Anschlussheilbehandlung(AHB) handelte, die innerhalb von 8 Tagen nach derstationären Akutbehandlung angetreten wurde.

Ja, Anschlussreha/Anschlussheilbehandlungen sindauch ohne vorherige Zusage des Versichererserstattungsfähig.

Ja, Anschlussheilbehandlungen in gemischtenAnstalten sind auch ohne vorheriger schriftl. Zusagebei bestimmten Erkrankungen erstattungsfähig, wennes sich um eine medizinisch notwendige stationäreAnschlussheilbehandlung (AHB) handelt, die innerhalbvon zwei Wochen nach der stationärenAkutbehandlung angetreten wurde und die aufgrundeiner der folgenden Indikationen medizinischnotwendig war: Bypass-Operation am Herzen, akuterHerzinfarkt, Operation am offenen Herzen,Wirbelsäulen-Operation, Schlaganfall, Gelenkersatzmit Knie- oder Hüftgelenksprothesen oder Nagelungvon Oberschenkelhalsbrüchen, sofern kein Anspruchgegen einen anderen Kostenträger besteht.

Aufwendungen für Anschlussheilbehandlungen sindim tariflichen Rahmen erstattungsfähig, wennhinsichtlich der Anschlussheilbehandlung keingesetzlicher Rehabilitationsträger in Anspruchgenommen werden kann.

Nein, Anschlussheilbehandlungen sind nichtbedingungsgemäß bei bestimmten Diagnosen ohnevorherige Zusage des Versicherers erstattungsfähig.

- Anschlussheilbehandlungen ohne vorherigeZusage?

Ja. Medizinisch notwendige stationäreAnschlussheilbehandlungen sind ohne vorherigeZusage erstattungsfähig, wenn sie innerhalb von 28Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhausbeginnen (aus medizinischen ggf. auch ein später).Bei einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 4Wochen ist für die Weiterbehandlung eine vorherigeschriftliche Zusage erforderlich.Versichert sind auch stationäre Maßnahmen zurRehabilitation.Keine Kostenerstattung bei Leistungspflicht andererKostenträger (z. B. ein Rentenversicherungsträger).

Ja, Anschlussreha/Anschlussheilbehandlungen sinderstattungsfähig, wenn es sich um eine medizinischnotwendige stationäre Anschlussheilbehandlung(AHB) handelte, die innerhalb von 8 Tagen nach derstationären Akutbehandlung angetreten wurde.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bzw.Anschlussheilbehandlungen fallen unter denVersicherungsschutz, wenn und soweit kein andererKostenträger leistungspflichtig ist und eine stationäreDurchführung aus medizinischen Gründenerforderlich ist. Eine vorherige Zusage desVersicherers ist nicht erforderlich.Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bzw.Anschlussheilbehandlungen fallen unter denVersicherungsschutz, wenn und soweit kein andererKostenträger leistungspflichtig ist.

Nein, Anschlussheilbehandlungen sind nur beibestimmten Erkrankungen ohne vorherige Zusage desVersicherers erstattungsfähig.

Aufwendungen für Anschlussheilbehandlungen sindim tariflichen Rahmen erstattungsfähig, wennhinsichtlich der Anschlussheilbehandlung keingesetzlicher Rehabilitationsträger in Anspruchgenommen werden kann.

Nein, für medizinisch notwendigeAnschlussheilbehandlungen(AHB) wird aufGrundlage des SGB nur nach vorheriger Zusagedurch die Krankenkasse geleistet.

Privatkliniken

Privatkliniken Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Aufwendungen für Krankenhausleistungenin Krankenhäusern, die nicht derBundespflegesatzverordnung bzw. demKrankenhausentgeltgesetz unterliegen, sind nichterstattungsfähig - es sei denn, es handelt sich umeine Notfalleinweisung.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Stationär

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Sind allg. Krankenhausleistungen in Privatkliniken(gemäß §4 (4) MBKK) uneingeschränkt versichert?

Ja. Versicherungsschutz besteht für die medizinischnotwendige stationäre Heilbehandlung inKrankenhäusern, die unter ständiger fachärztlicherLeitung stehen, ausreichend diagnostische undtherapeutische Möglichkeiten haben undKrankengeschichten führen.

Erstattungsfähig sind nur die AllgemeinenKrankenhausleistungen nach derBundespflegesatzverordnung bzw. demKrankenhausentgeltgesetz.

Sind die allgemeinen Krankenhausleistungen nichtnach den Grundsätzen desKrankenhausentgeltgesetzes, derBundespflegesatzverordnung und der Verordnungzum Fallpauschalensystem für Krankenhäuserberechneten Fallpauschalen, Zuschläge und sonstigenEntgelte berechnet, gelten als allgemeineKrankenhausleistungen die Inanspruchnahme vonDrei- und Mehrbettzimmern (einschließlichmedizinisch begründeter Nebenkosten und ärztlicherLeistungen, soweit sie ohne besondere Vereinbarungberechnet werden dürfen).

Soweit Krankenhäuser nicht nach derBundespflegesatzverordnung (BPflV) oder demKrankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abrechnen,werden Aufwendungen für AllgemeineKrankenhausleistungen im tariflichen Rahmen bis zuder Höhe erstattet, die gemäß BPflV oder KHEntgGangefallen wäre.

Keine Leistung vorhanden.

Ist die gesondert berechenbare Unterkunft ohneBegrenzung (+ Privatarzt) erstattungsfähig?

Ja. Versicherungsschutz besteht für die medizinischnotwendige stationäre Heilbehandlung inKrankenhäusern, die unter ständiger fachärztlicherLeitung stehen, ausreichend diagnostische undtherapeutische Möglichkeiten haben undKrankengeschichten führen.

Erstattungsfähig sind nur die Kosten eines 2-Bettzimmers als Wahlleistung gem.Bundespflegesatzverordnung bzw.Krankenhausentgeltgesetz + privatärztlicheBehandlung.

Ja, Unterbringung im 2-Bettzimmer und wahlärztlicheLeistungen werden erstattet.

PSV:Soweit Krankenhäuser nicht nach derBundespflegesatzverordnung (BPflV) oder demKrankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abrechnen,werden Aufwendungen für Wahlleistungen imtariflichen Rahmen bis zu der Höhe erstattet, diegemäß KHEntgG angefallen wäre.PS3:Es sind keine Wahlleistungen versichert.

Bei medizinisch notwendiger stationärerHeilbehandlung hat die versicherte Person freieWahl unter den öffentlichen und privatenKrankenhäusern, die unter ständiger ärztlicherLeitung stehen, über ausreichende diagnostischeund therapeutische Möglichkeiten verfügen undKrankengeschichten führen.

Stationär

- Krankentransporte stationär uneingeschränkt? Ja. Versichert sind:- medizinisch notwendiger Transport zum und vomnächsten, geeigneten und aufnahmebereitenKrankenhaus- medizinisch notwendige Verlegung in ein anderesKrankenhaus sowie für den medizinisch notwendigenHin- und Rücktransport zu einer auswärtigenambulanten Untersuchung während einer stationärenBehandlung, sofern sie nicht bereits in denallgemeinen Krankenhausleistungen enthalten sind- medizinisch nicht notwendige Verlegung(Wunschverlegung); 1x pro Versicherungsfall, sofernsich das Krankenhaus sich im selben Land wie dasvorherige Krankenhaus befindet und der Transportüber Land stattfindet (z. B. mit einemKrankenwagen); keine intensivmedizinischeBetreuung während des Transports- Bergungskosten bis max. 12.000 EUR proVersicherungsfall, sofern kein anderer Kostenträger(z. B. private Unfallversicherung) leistungspflichtigtist.Hinweis: Erstattet werden auch Fahrten undTransporte zu und von einer stationärenHeilbehandlung bei einer Geh-, Seh- oderFahruntüchtigkeit, wenn diese auf einer Krankheitoder ärztlichen Behandlung beruht/beruhen. Dererstattungsfähige Rechnungsbetrag beträgtzusammen mit Leistungen aus anderen Tarifen max.250 EUR pro Kalenderjahr; bei Nutzung einesprivaten Kraftfahrzeugs werden 0,30 EUR proKilometer ersetzt.

Der notwendige Transport zum und vomnächstgelegenen behandlungsfähigen Krankenhausist erstattungsfähig.

Der notwendige Transport zum und vomnächstgelegenen geeigneten Krankenhaus isterstattungsfähig.

Erstattet werden die Kosten medizinisch notwendigerTransporte zum und vom nächstgelegenen, für dieHeilbehandlung erforderlichen Krankenhaus.

uni-introPrivat 300:Erstattungsfähig sind Krankentransporte zum undvom nächsterreichbaren, derBundespflegesatzverordnung bzw. demKrankenhausentgeltgesetz unterliegendem und fürdie Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus ineinem hierfür vorgesehenen Spezialfahrzeug(einschließlich Rettungshubschrauber).uni-SZ II plus:Krankentransportkosten zum und vomnächsterreichbaren und für die Heilbehandlunggeeigneten Krankenhaus sind erstattungsfähig,sofern unmittelbar eine vollstationäre Behandlungvorgesehen ist bzw. stattfand.

Krankentransport in Rettungsfahrzeugen undKrankenwagen zur stationären Behandlung werdenabzüglich einer Eigenbeteiligung von 10,- €erstattet.

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Leistungsvergleich Stationär

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf dieWahlleistungen?

Wird für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltesein 2-Bettzimmer gewählt, werden 20 EUR täglichgezahlt, bei Unterbringung in einem Mehrbettzimmer40 EUR und bei Verzicht auf separat vereinbarteprivatärztliche Behandlung 60 EUR.Bei teilstationärer, vor- und nachstationärerBehandlung sowie bei ambulantenstationsersetzenden Operationen erfolgt keineZahlung.

Bei Unterkunft im Mehr-Bett-Zimmer werden 16,- €pro Tag gezahlt. Bei Verzicht auf wahlärztlicheBehandlung werden pro Tag 32,00 € gezahlt.

Es ist keine Leistung bei Verzicht auf dieWahlleistungen vorhanden.

PSV:Bei Verzicht auf die gesonderte Unterkunft im Ein-oder Zweibettzimmer werden 35 EUR pro Tag gezahlt.Bei Verzicht auf privatärztliche Behandlungwerden 25EUR pro Tag gezahlt.PS3:Es sind in diesem Tarif keine Wahlleistungenversichert.

uni-introPrivat 300:Es sind in diesem Tarif keine Wahlleistungenversichert.

Bei Verzicht auf jegliche Kostenerstattung für dieversicherte Leistung zahlt der Versicherer mitAusnahme des Entlassungstages für jeden Tag einervollstationären Unterbringung im Krankenhaus einKrankenhaustagegeld von 125 EUR.uni-SZ II plus:Für jeden Tag, für den keine Kosten für bessereUnterbringung oder privatärztliche Behandlunggeltend gemacht werden, wird einKrankenhaustagegeld von 30 EUR bzw. 60 EURgezahlt.

Es sind keine Wahlleistungen versichert.

- Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhaus-Aufenthaltes (§9 MB/KK)?

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes. § 4 Abs. 5 (gemischteAnstalten) bleibt hiervon unberührt.

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes. § 4 Abs. 5 (gemischteAnstalten) bleibt hiervon unberührt.

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes. § 4 Abs. 5 (gemischteAnstalten) bleibt hiervon unberührt.

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes. § 4 Abs. 5 (gemischteAnstalten) bleibt hiervon unberührt.

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes. § 4 Abs. 5 (gemischteAnstalten) bleibt hiervon unberührt.

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes.

Gemischte Krankenanstalten - keineZusageerfordernis bei Notfall,Versorgungskrankenhaus, bei Akutversorgung

Der Versicherer kann sich auf die fehlendeLeistungszusage nicht berufen, wenn:- die stationäre Einrichtung an der versichertenPerson nur Heilbehandlungen durchführt, für die einestationäre Behandlung notwendig ist oder- eine Einweisung wegen eines Notfalls erfolgt istoder- es sich um das einzige Versorgungskrankenhaus inder Umgebung des Aufenthaltsortes der versichertenPerson handelt oder- während des Aufenthaltes in einer gemischtenstationären Einrichtung eine akute Erkrankungauftritt, die eine stationäre Behandlung notwendigmacht oder- es sich um eine Anschlussheilbehandlung(Rehabilitation) handelt.

Ja. Auf eine fehlende Leistungszusage wird sich nichtberufen, wenn:- es sich um eine medizinisch notwendige stationäreAnschlussheilbehandlung (AHB) handelte, dieinnerhalb von 8 Tagen nach der stationärenAkutbehandlung angetreten wurde- es sich um eine Notfalleinweisung handelte- die Krankenanstalt das einzigeVersorgungskrankenhaus in der Umgebung desWohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltes desVersicherten war- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalteine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinischnotwendige stationäre Behandlung erforderte.

Keine vorherige Zusage ist erforderlich- wenn ausschließlich medizinisch notwendigeHeilbehandlungen bzw. Anschlussheilbehandlungendurchgeführt werden, die eine stationäre Behandlungerfordern- bei Notfallbehandlung- bei Behandlung wegen einer während desAufenthalts akut eingetretenen Erkrankung, die nichtmit dem eigentlichen Behandlungszweckzusammenhängt und stationäreKrankenhausbehandlung erfordert. Dies gilt für dienotwendige Behandlungsdauer der akutenErkrankung.- sofern die Krankenanstalt das einzige Krankenhausfür die stationäre Akutversorgung ist

Ja, eine Zusage ist nicht erforderlich, wenn- ausschließlich medizinisch notwendigeHeilbehandlungen durchgeführt werden, die einestationäre Akutbehandlung erfordern,- eine Notfalleinweisung (bei Unfällen oderlebensbedrohlichen Zuständen) erfolgte,- es sich um eine medizinisch notwendige stationäreAnschlussheilbehandlung handelt (nur bei bestimmtenDiagnosen),- die Krankenanstalt das einzigeVersorgungskrankenhaus in der Umgebung desWohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltes desVersicherten ist oder- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eineakute Erkrankung auftrat. Die Leistungen sind auf denZeitraum der stationären Behandlung dieser akutenErkrankung begrenzt.

Eine Leistungszusage ist nicht erforderlich, wenn- es sich um eine Notfalleinweisung handelte oder- die Krankenanstalt das einzigeVersorgungskrankenhaus in der Umgebung desWohnortes des Versicherten war oder- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalteine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinischnotwendige stationäre Behandlung erforderte oder- sich innerhalb von zwei Wochen nach Beendigungeiner leistungspflichtigen Krankenhausbehandlungeine Anschlussheilbehandlung anschließt.

- stationäre Psychotherapie ohne pauschaleBeschränkungen?

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig.

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig.

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig

uni-SZ II plus, uni-introPrivat 300:Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig.

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig.

- Hospiz (zur Sterbebegleitung)? Ja. Versichert ist die stationäre und teilstationäreVersorgung in Hospizen, die palliativ-medizinischeBehandlungen durchführen. Es werden die Kostenerstattet, die für die Versorgung eines GKV-Versicherten abgerechnet werden. Kosten, für die einanderer Kostenträger leisten muss (vor allem dieprivate Pflegepflichtversicherung), werden nichtersetzt.

Ersattungsfähig sind Aufwendungen (nachVorleistung der Pflegepflichtversicherung) fürstationäre oder teilstationäre Versorgung in einemvon der Gesetzlichen Krankenversicherungzugelassenen Hospiz, in dem palliativ-mediznischeBehandlungen erbracht wird, wenn die versichertePerson keiner Krankenhausbehandlung bedarf undeine ambulante Versorgung im Haushalt oder derFamilie der versicherten Person nicht erbrachtwerden kann.Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden biszu der Höhe erstattet, die für die Versorgung einesVersicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungaufzuwenden wäre.

Ja, die Kosten für die Unterbringung in einem Hospizsind bedingungsgemäß erstattungsfähig.

Ja, die Kosten für die Unterbringung in einem Hospizsind bedingungsgemäß erstattungsfähig.

Ja, erstattungsfähig sind nach Vorleistung derPflegepflichtversicherung 100% der verbleibendenAufwendungen für stationäre oder teilstationäreVersorgung in einem von der gesetzlichenKrankenversicherung zugelassenen Hospiz.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Stationär

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Sind Kosten für eine Begleitperson von Kindern imKrankenhaus erstattungsfähig?

Ja. Wird neben einem versicherten Kind, das das 12.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch einElternteil als Begleitperson stationär aufgenommen,werden die Unterbringungs- und Verpflegungskostender Begleitperson erstattet, wenn diese nicht in denallgemeinen Krankenhausleistungen enthalten ist.

Die Kosten für eine Begleitperson sinderstattungsfähig, sofern die Mitaufnahme ausmedizinischen Gründen notwendig ist.

Kosten für eine Begleitperson sind nichterstattungsfähig.

PSV:Erstattungsfähig sind die zusätzlich entstehendenKosten für die Unterbringung und Verpflegung einesElternteils als Begleitperson, wenn die Leistung nichtüber die allgemeinen Krankenhausleistungenabgedeckt ist - bis zum Ende des Kalenderjahres, indem das versicherte Kind das 14. Lebensjahr vollendet.PS3:"Rooming in" ist nicht versichert.

Die aus medizinischen Gründen notwendigeMitaufnahme einer Begleitperson des Patienten isterstattungsfähig.

- Kuren stationär? Erstattet werden bei stationären (und ambulanten)Kuren (auch Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren)Unterbringung, Verpflegung, ärztliche Behandlungsowie Arznei- und Heilmittel - bis insgesamt max.2.000 EUR innerhalb von jeweils 3 Kalenderjahren abVersicherungsbeginn.

Stationäre Kuren sind nicht erstattungsfähig. Es wirdein separater Kurtarif angeboten.

Bei einer Genesungskur (es muss eine mind.zehntägige stationäre Krhs.behandlungvorausgegangen und die mediz. Notwendigkeit durchein Attest des behandelnden Krhs.arztesnachgewiesen sein) oder sonstigen Kur in einemHeilbad oder Kurort sowie in einer Heilstätte(Krankenanstalt gemäß § 4 (5) Satz 1 MB/KK 09,Sanatorium), die unter ständiger ärztlicher Leitungsteht, fallen unter den Versicherungsschutz dieAufwendungen für:a) ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen

Stationäre Kuren sind nicht erstattungsfähig. Es wirdein separater Kurtarif angeboten.

uni-introPrivat 300:Stationäre Kuren sind nicht erstattungsfähig. Eswird ein separater Kurtarif angeboten.uni-SZ II plus:Stationäre Kuren sind nicht erstattungsfähig.

Besteht eine ärztlich nachgewieseneBehandlungsnotwendigkeit, werden die Kostenwährend des gesamten Kuraufenthaltes unbegrenztvon der GKV übernommen, wobei, wie auch beistationären Behandlungen, ein Eigenanteilvorgesehen ist. Besteht für eine Kur keinemedizinische Notwendigkeit, muss diese vomVersicherten (bis auf einen kleinen Zuschuss derGKV von 7,50 EUR) selbst finanziert werden.

Der Rentenversicherungsträger oder die GKV kannnur alle vier Jahre eine Kur und beiAnschlussheilbehandlungen über einen Zeitraumvon 3 Wochen, eine Unterstützung von 6,- bzw. 4,50EUR gewähren.

Sonstiges Versichert sind auch:- ambulante stationsersetzende Operationen beiVorlage eines Kostenvoranschschlages vorBehandungsbeginn + Fahrten und Transporte (beiNutzung eines privaten Kraftfahrzeugs 0,30 EUR proKilometer); keine Erstattung der Kosten, die indirektmit der Operation zusammenhängen (z. B. fürÜbernachtungen und/oder Verpflegung)- Kinderbetreuungspauschale von 250 EUR p. a.- Kommunikationshilfen (z. B. Gebärden- oderSchriftdolmetscher) zur Inanspruchnahme dertariflichen Leistungen- Haushaltshilfen: max. 10 EUR pro Stunde/75 EURtäglich für längstens 28 Tage p. a.

Die genauen/weiteren Voraussetzungen/Leistungensind den Bedingungen zu entnehmen.

Bei einem Krankenhausaufenthalt außerhalb derBRD gelten Aufwendungen der niedrigstenPreiskategorie für Krankenhaus- und ärztlicheLeistungen des Krankenhauses als erstattungsfähig;auch wenn die Aufwendungen dafür höherausfallen sollten als für in diesem Tarif versichertestationäre Heilbehandlung in Deutschland.

Im Krankenhaus und bei einer stationären Kur sindzehn Euro pro Tag zu entrichten. Bei einerKrankenhausbehandlung und einerAnschlussrehabilitation ist die Zuzahlung auf 28Tage im Kalenderjahr beschränkt. Nicht zuzahlenmüssen Patienten bis zum 18. Lebensjahr.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Im Krankenhaus undbei einer stationären Kur sind zehn Euro pro Tag zuentrichten. Bei einer Krankenhausbehandlung undeiner Anschlussrehabilitation ist die Zuzahlung auf28 Tage im Kalenderjahr beschränkt. Nicht zuzahlenmüssen Patienten bis zum 18. Lebensjahr.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Zahn

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Zahn

Zahnbehandlung (%)? Zahnbehandlung und Prophylaxemaßnahmen (inkl.professioneller Zahnreinigung, ausgenommenBleaching) sind zu 100% erstattungsfähig.

Zahnbehandlung ist zu 100% erstattungsfähig. Zahnbehandlung ist zu 100% erstattungsfähig. Zahnbehandlung ist zu 100% erstattungsfähig. Zahnbehandlung ist zu 100% erstattungsfähig.Hinweis: uni-ZZ:Zahntechnische Leistungen bei Inlays(Einlagefüllungen aus Metall, Kunststoff oderKeramik) werden zu 20% erstattet.uni-introPrivat 300:Inlays: Zahnärztliche Leistungen werden zu 100%erstattet, zahntechnische Leistungen zu 60%.

Sofern die Behandlung im Rahmen derkassenärztlichen Versorgung durchgeführt wird,werden 100% erstattet.

Zahnersatz (%)? Zahnersatz ist zu 90% erstattungsfähig. Zahnersatz ist zu 80% erstattungsfähig. Zahnersatz ist zu 80% erstattungsfähig. Zahnersatz ist zu 80% erstattungsfähig. uni-ZZ:Zahnärztliche und zahntechnische Leistungen fürZahnersatz (prothetische Versorgung, oraleImplantate, Kronen, Eingliederung vonAufbissbehelfen und Schienen sowie alle damit imZusammenhang stehenden Maßnahmen underforderlichen Vor- und Nachbehandlungen) werdenzu 20% erstattet.Funktionsanalytische und funktionstherapeutischeLeistungen (zahnärztliche Maßnahmen zur Diagnose,Behebung oder Besserung einer Störung der Funktionvon Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Zähnen)werden zu 20% erstattet.uni-introPrivat 300:Zahnersatz ist zu 60% erstattungsfähig.Hinweis: 100% Erstattung für zahntechnischeLeistungen, sofern die Versorgung nachweislichaufgrund eines Unfalls notwendig wurde und sich derUnfall nach Vertragsabschluss ereignet hat.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag. Dieser orientiert sich amkonkreten Befund (z.B. "fehlender Zahn imUnterkiefer"). Das bedeutet: Alle Versichertenbekommen bei gleichem Befund den gleichen Betragvon ihrer Kasse erstattet.Diese Neuregelung belohntwie bisher eigene Aktivitäten zur Zahngesundheitdurch entsprechend höhere Festzuschüsse.

- Kieferorthopädie (%)? Kieferorthopädie ist zu 90% erstattungsfähig. Kieferorthopädie ist zu 80% erstattungsfähig. Kieferorthopädie ist zu 80% erstattungsfähig. Kieferorthopädie ist zu 80% erstattungsfähig. uni-introPrivat 300:Kieferorthopädie ist zu 60% erstattungsfähig.uni-ZZ:Zahnärztliche bzw. kieferorthopädische undzahntechnische Leistungen zur Beseitigung oderBesserung von Kiefer- und Zahnfehlstellungenwerden zu 20% erstattet.Funktionsanalytische und funktionstherapeutischeLeistungen (zahnärztliche Maßnahmen zur Diagnose,Behebung oder Besserung einer Störung der Funktionvon Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Zähnen)werden zu 20% erstattet.Hinweis: 100% Erstattung für zahntechnischeLeistungen, sofern die Versorgung nachweislichaufgrund eines Unfalls notwendig wurde und sich derUnfall nach Vertragsabschluss ereignet hat.

Kieferorthopädie ist zu 80% erstattungsfähig (nachBehandlungsabschluß zu 100%). Wer bei einerkieferorthopädischen Behandlung noch Zuschuss zurGrundversorgung erhält, hängt vom Bedarfsgrad(KIG) ab. Es gibt 5 Grade. Ab Grad 3 istKassenzuschuss möglich.

Bis zu welchem Alter (bei Behandlungsbeginn) sindKosten für kieferorthopädische Maßnahmenerstattungsfähig?

Aufwendungen für Kieferorthopädie sind ohneAltersbeschränkung erstattungsfähig.

Kieferorthopädie ist ohne Altersbeschränkungerstattungsfähig.

Aufwendungen für Kieferorthopädie sind ohneAltersbeschränkung erstattungsfähig.

Kieferorthopädie ist ohne Altersbeschränkungerstattungsfähig.

Kieferorthopädie ist ohne Altersbeschränkungerstattungsfähig.

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Kieferorthopädie wird in der Regel nur bisAlter 18 erstattet.

Gebührenordnung Zahn

- Erstattung mind. bis zum Höchstsatz der GOZ? Im Zahnbereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ) vorhanden.

Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung begrenzt.

Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung begrenzt.

Im Zahnbereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

uni-introPrivat 300:Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) begrenzt.uni-ZZ:Die Erstattungsfähigkeit von Heilbehandlerhonorarenrichtet sich nach der Tarifstufe uni-intro|Privat 300.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Die Krankenkassenzahlen seit Anfang 2005 für Zahnersatz (Kronen,Brücken, Prothesen) einen festgelegten Betrag.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Zahn

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Erstattung über die Höchstsätze der GOZ hinaus? Im Zahnbereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der GOZ vorhanden.

Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung begrenzt.

Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung begrenzt.

Im Zahnbereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

uni-introPrivat 300:Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung begrenzt.uni-ZZ:Die Erstattungsfähigkeit von Heilbehandlerhonorarenrichtet sich nach der Tarifstufe uni-intro|Privat 300.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag.

- Erstattung bei gezielter Auslandsbehandlung nichtauf deutsches Kostenniveau begrenzt ?

Ja. Bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalbDeutschlands sind die Kosten für ärztlicheAbrechnungen (Liquidationen) versichert, die dergeltenden Gebührenordnung für den jeweiligenBehandelnden und/oder den sonstigenRechtsvorschriften am Ort der Behandlungentsprechen.Eine in der ärztlichen Abrechnung enthaltene, derdeutschen Umsatzsteuer vergleichbare Steuer wirderstattet.

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

Keine Leistungspflicht besteht für Mehrkosten einerHeilbehandlung im Ausland, sofern der Versichertezum Zwecke der Heilbehandlung ins Ausland gereistist.Hinweis: Der Versicherer erstattet die Mehrkosten fürmediz. notw. Heilbehandlung im Ausland in Notfällenund wenn diese in Deutschland nicht oder nurteilweise durchführbar gewesen wäre.

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

uni-introPrivat 300:Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOZ (Gebührenordnung fürZahnärzte).Leistungen von Heilbehandlern im Ausland sind nurdann ohne Begrenzung erstattungsfähig, sofern derVersicherungsfall akut und unvorhersehbareingetreten ist und der höhere Rechnungsbetrag inden ortsüblichen Abrechnungsbedingungen und -höhen der Heilbehandler vor Ort begründet liegt.uni-ZZ:Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOZ.

Zahn

Verzichtet der Tarif auf ein Preis-/Leistungsverzeichnis oder eine Begrenzung auf z. B."ortsübliche" oder "angemessene" Preise?

Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung inangemessener Höhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein„intern“ erstelltes Preis-/Leistungsverzeichnis odersonstiges Richtlinien bei der Leistungsabwicklungnutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung inangemessener Höhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein„intern“ erstelltes Preis-/Leistungsverzeichnis odersonstiges Richtlinien bei der Leistungsabwicklungnutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung inangemessener Höhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein„intern“ erstelltes Preis-/Leistungsverzeichnis odersonstiges Richtlinien bei der Leistungsabwicklungnutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden. uni-introPrivat 300, uni-ZZ:Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung inangemessener Höhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein„intern“ erstelltes Preis-/Leistungsverzeichnis odersonstiges Richtlinien bei der Leistungsabwicklungnutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Zahn

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Summenbegrenzung in den ersten Jahren? Für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlunggelten folgende erstattungsfähige Rechnungsbeträge:- 3.000 EUR vom 1. bis zum 2. Kalenderjahr- 5.000 EUR vom 1. bis zum 3. Kalenderjahr- 7.500 EUR vom 1. bis zum 4. Kalenderjahr.

Summenbegrenzung für Zahnersatz, Inlays undKieferorthopädie:1.000 € im 1. Kalenderjahr, 1.500 € im 1. bis 2.Kalenderjahr, 2.000 € im 1. bis 3. Kalenderjahr,unbegrenzt ab dem 4. Kalenderjahr.

Für Zahnersatz (einschl. Reparaturen) undKieferorthopädie gelten (bei bis zu einem fehlendenZahn) folgende erstattungsfähigeRechnungshöchstbeträge:- vom 1. bis 3. Kalenderjahr (KJ) insgesamt 7.500EUR- ab dem 4. KJ bis 15.000 EUR pro KJ.

Bei 2 fehlenden Zähnen: 250 EUR im 1. KJ, 500 EURim 2. KJ, 750 EUR im 3. KJ, ab dem 4. KJ bis 15.000EUR pro KJ.Bei 3 fehlenden Zähnen: 125 EUR im 1. KJ, 250 EURim 2. KJ, 375 EUR im 3. KJ, ab dem 4. KJ bis 15.000EUR pro KJ.

Zu Beginn der Versicherung gelten nachstehendeErstattungshöchstbeträge für Zahnersatz undKieferorthopädie:- insgesamt 1.600 EUR bis zum Ende des 2.Versicherungsjahres- insgesamt 3.200 EUR bis zum Ende des 4.Versicherungsjahres- insgesamt 6.400 EUR bis zum Ende des 6.Versicherungsjahresab dem 7. Versicherungsjahr unbegrenzt.

uni-introPrivat 300:Erstattungsfähiger Betrag (Höchstbetrag) fürZahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie:

- 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr- 2.000 EUR im 1. bis 2. Kalenderjahr- 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr- 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr- 5.000 EUR im 1. bis 5. Kalenderjahr- 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahruni-ZZ:Erstattungsfähiger Betrag (Höchstbetrag) fürZahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie:- 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr- 2.000 EUR im 1. bis 2. Kalenderjahr- 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr- 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr- 5.000 EUR im 1. bis 5. Kalenderjahr- 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr

Auf den jeweiligen Höchstbetrag werden zuerst diefür zahnärztliche Leistungen erstattungsfähigenBeträge für vorbeugende Maßnahmen,Zahnbehandlung und Inlays und danach dieerstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz, Zahn- undKieferregulierung, funktionsanalytische undfunktionstherapeutische Maßnahmen sowie fürzahntechnische Leistungen für Inlays angerechnet.

Keine Summenbegrenzung in den ersten Jahren.

- entfällt die Summenbegrenzung bei Unfall? Die Höchstbeträge gelten nicht, wenn die Kostendurch einen Unfall entstanden sind.

Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall. Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall. Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall. uni-introPrivat 300, uni-ZZ:Die Höchstbeträge gelten nicht für einennachweislich durch Unfall verursachtenVersicherungsfall, sofern sich der Unfall nachVertragsabschluss ereignet hat.

Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall.

- Heil- u. Kostenplan vorgeschrieben? Wenn die voraussichtlichen Kosten für Zahnersatzhöher sind als 3.000 EUR, muss dem Versicherer einHeil- und Kostenplan vorgelegt werden, ansonstenwerden von dem 3.000 EUR übersteigendenerstattungsfähigen Rechnungsbetrag nur 70%erstattet.

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ist ein Heil- undKostenplan erforderlich. Bei Nichtvorlage reduziertder Versicherer die Leistung auf 60%.

Dem Versicherer ist vor Beginn der Behandlung einHeil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzulegen,wenn die voraussichtlichen Aufwendungen1.500,00 EUR überschreiten werden. Bei Nichtvorlagedes Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginnwerden die über 1.500,00 EUR hinausgehendenerstattungsfähigen Aufwendungen um 50 % gekürzt.

Ein Heil- und Kostenplan ist nicht zwingendvorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

uni-introPrivat 300, uni-ZZ:Für Inlays, Zahnersatz sowie Zahn- undKieferregulierung wird nur geleistet, wenn undsoweit der Versicherer vor Beginn der Behandlungaufgrund eines Heil- und Kostenplanes desBehandlers dies schriftlich zugesagt hat.

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ist ein Heil- undKostenplan erforderlich.

- Inlays & Implantate ohne pauschale Begrenzungen? Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.

Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.

Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.

Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.

Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Die Krankenkassenzahlen seit Anfang 2005 für Zahnersatz (Kronen,Brücken, Prothesen) einen festgelegten Betrag.

- werden Inlays in gleicher Höhe wieZahnbehandlung erstattet?

Inlays werden wie Zahnbehandlung erstattet."Anfertigen und Eingliedern von Aufbissbehelfen(beispielsweise Schienen)" und "funktionsanalytischeund -therapeutische Leistungen (Gnathologie)"zählen ebenfalls zur Zahnbehandlung.

Inlays werden wie Zahnbehandlung erstattet. Inlays werden wie Zahnersatz erstattet. Inlays werden wie Zahnersatz erstattet. Zahntechnische Leistungen bei Inlays werden zu 60%erstattet.Hinweis: Zahnärztliche Leistungen bei Inlays werdenwie Zahnbehandlung zu 100% erstattet.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 für Inlayseinen festgelegten Betrag (ca. 30,- €).

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Sonstiges Wenn Leistungsansprüche bei anderen Kostenträgernbestehen, werden diese auf den Erstattungsbetragangerechnet. Auf Verlangen muss die andereLeistung nachgewiesen werden.

Erstattungsfähig sind auch Fahrten und Transporte zuund von einer ambulanten Heilbehandlung bei einerGeh-, Seh- oder Fahruntüchtigkeit, sofern diese aufeiner Krankheit oder ärztlichen Behandlung beruht/beruhen. Der erstattungsfähige Rechnungsbetragbeträgt zusammen mit Leistungen aus anderenTarifen maximal 250 EUR pro Kalenderjahr.

Ist für eine Zahnersatz- oderKieferorthopädiemaßnahme eine stationäreBehandlung medizinisch notwendig, so werdenMaterial- und Laborkosten zu 80% erstattet.

uni-ZZ: Solange die versicherte Person im Anschlussan eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt,wird der Tarif für die versicherte Person beitragsfreiweitergeführt - längstens jedoch für sechs Monate.Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherersändert sich in dieser Zeit nicht.Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZversicherten Vater, wenn er anstelle der Mutter inden ersten sechs Lebensmonaten des Kindes keineErwerbstätigkeit ausübt.

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Allgemeine Kriterien / Ausland / Antrag

Markteinführung des Tarifes (Jahr): AM13, S1, Z9:Markteinführung: 03.2017TA 6:Markteinführung: 01.2013PPN:Markteinführung: 1995

K 20, A90 100, Z100 80, KTV 6:Markteinführung: 01.2013

einsA prima plus 1, T42 plus:Markteinführung: 01.2013

PS3, PSV, T43, AZP:Markteinführung: 01.2013

uni-introPrivat 300, uni-KT 43:Markteinführung: 01.2013uni-SZ II plus, uni-ZZ:Markteinführung: 10.2016

Tarif nicht mehr im Verkauf seit (Jahr): AM13, S1, Z9:Tarif ist aktuell.

uni-SZ II plus, uni-ZZ:Tarif ist aktuell.

Markteinführung BiSex-"Vorgängertarif" (Jahr): AM13, S1, Z9:Kein Vorgängertarif.TA 6:Markteinführung Vorgängertarif "TA 6": 1979

K 20:Markteinführung Vorgängertarif "K20": 1972KTV 6:Markteinführung Vorgängertarif "KTV 6": 2005Z100 80:Markteinführung Vorgängertarif "Z100/80": 1990A90 100:Markteinführung Vorgängertarif "A 90/100":11.1973

Markteinführung Vorgängertarif "T43": 2004 uni-introPrivat 300:Markteinführung Vorgängertarif "intro|Privat 300":05.2005uni-ZZ:Kein Vorgängertarif vorhanden.

Antragsfragen/Annahmerichtlinien

- Rückfragezeitraum im Antrag bei ambulantenBehandlungen max. 3 Jahre rückwirkend?

Nein. Bei Beobachtungen/Untersuchungen/Behandlungen z. B. in einem Krankenhaus und beiambulanten Operationen beträgt derAbfragezeitraum 5 Jahre, bei Sucht-/Kinderwunschbehandlung, Essstörung 10 Jahre (inallen anderen Fällen 3 Jahre).

Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulantenBereich max. 3 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulantenBereich max. 3 Jahre (Kinderwunschbehandlungzeitlich unbegrenzt).

Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulantenBereich max. 3 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulantenBereich max. 3 Jahre.

Keine Fragen zum Gesundheitszustand.

- Rückfragezeitraum im Antrag beipsychotherapeutischen Behandlungen max. 3 Jahrerückwirkend?

Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapiebeträgt 10 Jahre.

Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapiebeträgt 10 Jahre rückwirkend.

Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapiebeträgt 10 Jahre.

Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapie beträgt5 Jahre.

Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapie beträgt10 Jahre.

Keine Fragen zum Gesundheitszustand.

- Rückfragezeitraum im Antrag bei stationärenBehandlungen max. 5 Jahre rückwirkend?

Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

K 20, A90 100:Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

PS3, PSV:Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

Keine Fragen zum Gesundheitszustand.

- Verzichtet der Versicherer auf Fragen nach"unbehandelten Beschwerden/Krankheiten"?

Nein. Im Antrag wird gefragt: "Bestehen (...)andauernde oder wiederkehrende Beschwerden (...),die in den oben abgefragten Zeiträumen nichtbehandelt oder untersucht wurden?".

Ja, der Versicherer verzichtet im Antrag auf Fragennach unbehandelten Beschwerden/Krankheiten inder Vergangenheit.

Nein. Im Antrag wird gefragt "(...) oder bestandenKrankheiten, Behinderungen oder Beschwerden, dienicht behandelt worden sind?"

Nein. Im Antrag wird gefragt: "Bestehen oderbestanden in den letzten 3 Jahren – auch nichtbehandelte – Beschwerden, Krankheiten, Anomalienoder liegt eine Beeinträchtigung des Sehvermögensvor?

- bis wie viele fehlende Zähne ist ggf. eine Annahmemöglich?

Keine Leistung vorhanden. A90 100, Z100 80, PVN, KTV 6:Es liegen leider keine Informationen vor.

1 fehlender Zahn: ohne Auswirkung2 und 3 fehlende Zähne: begrenztere Zahnstaffel (s.Punkt "Summenbegrenzung max. ....Jahre")ab 4 fehlende Zähne: Ablehnung (im Regelfall)

Eine Annahme ohne Erschwernis ist bei einemfehlenden Zahn möglich.2 bis max. 4 fehlende Zähne sind versicherbar mitLeistungsausschluss, ab 5 fehlende Zähne =Ablehnung.

Einzelfallprüfung bei mehr als 2 fehlenden Zähnen(ggf. zahnärztlicher Untersuchungsbericht,Vereinbarung eines Leistungsauschlusseserforderlich).

Keine Fragen zum Gesundheitszustand.

- sind Kinder alleine (ohne Elternteil) versicherbar? Kinder sind auch alleine versicherbar, sofern mind.ein Elternteil in einer PKV vollversichert ist.

Wird für Kinder, die bereits das 6. Lebensjahrvollendet haben, ein Antrag gestellt, ohne das einElternteil bereits bei der AO versichert ist oder sichgleichzeitig bei der AO versichern möchte, werdenfür die Gesundheitsprüfung folgende Unterlagenbenötigt:- alle U-Berichte- aktueller zahnärztlicher Befundbericht

Kinder sind auch alleine versicherbar. Kinder sind auch alleine versicherbar. Kinder sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres auchalleine versicherbar.

Kinder sind auch alleine versicherbar.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Sonstiges

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Ausland

- Dauer des weltweiten Versicherungsschutzes? AM13, S1, Z9:Es besteht - zeitlich unbegrenzter - weltweiterVersicherungsschutz für Heilbehandlung.

A90 100, Z100 80:Bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb Europasbesteht bis zu 3 Monaten auch ohne besondereVereinbarung Versicherungsschutz.Bei einem längeren Aufenthalt verpflichtet sich derVersicherer, den Versicherungsschutz gegen Zahlungeines vom Versicherer festgelegtenBeitragszuschlags fortzuführen, sofern diesspätestens drei Monate nach Beginn desAuslandsaufenthalts außerhalb von Europabeantragt wird.

Während des ersten Monats eines Aufenthaltes imaußereuropäischen Ausland besteht auch ohnebesondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Mussder Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlungüber den einen Monate hinaus ausgedehnt werden,so besteht Versicherungsschutz, solange dieversicherte Person die Rückreise nicht ohneGefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.

Der Versicherungsschutz ist zeitlich unbegrenzt,wenn für die versicherte Person bei der Barmenia imRahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung u.a. sowohl Versicherungsschutz für die allgemeinenKrankenhausleistungen als auch für dieUnterbringung im Einbettzimmer sowieprivatärztliche Behandlung im Krankenhaus besteht.Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn imRahmen der Krankheitskosten-Vollversicherung fürdie Dauer des jeweiligen Auslandsaufenthaltes einezusätzliche Vereinbarung (z. B. Tarif WSU) getroffenwird. Im Rahmen dieser zusätzlichen Vereinbarungist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen.

Der Versicherungsschutz ist zeitlich nicht begrenzt.

Bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischenoder außereuropäischen Ausland kann durchBesondere Bedingungen (angemessenerBeitragszuschlag) die volle tarifliche Leistung ohneBegrenzung auf die Bundespflegesatzverordnung(BPflV), auf das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)oder auf die deutschen amtlichenGebührenordnungen vereinbart werden. Ansonstenist der Versicherer nur zu den Leistungen verpflichtet,die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringenhätte.Hinweis: Ab Beginn des 2. Monats einesvorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischenAusland verringern sich die tariflichen Leistungen umein Drittel, wenn nicht vor der Ausreise etwasanderes vereinbart wurde. Muss der Aufenthaltwegen notwendiger Heilbehandlung über einenMonat hinaus ausgedehnt werden, so wird der volleVersicherungsschutz so lange gewährt, bis dieversicherte Person die Rückreise ohne Gefährdungder Gesundheit antreten kann.

Dauert der Aufenthalt über die jeweils geltendeLeistungsdauer von 3 bzw. 36 Monaten an, kann derVersicherungsnehmer den Abschluss einerVereinbarung über die Fortführung derKrankheitskostenvollversicherung beantragen. DerVersicherer ist zur Annahme des Antragesverpflichtet, wenn dieser vor Ablauf der geltendenLeistungsdauer beim Versicherer eingeht. DerVersicherer ist jedoch berechtigt, einenangemessenen Beitragszuschlag zu verlangen und/oder die Verlängerung des Versicherungsschutzes zubefristen. Während der Leistungsdauer und solangeeine besondere Vereinbarung besteht, ist eineBeendigung der Versicherung ausgeschlossen.Wird vor einem Aufenthalt im außereuropäischenAusland, der die Leistungsdauer überschreitet, keineVereinbarung getroffen, so bleiben 50% dertariflichen Leistungen erhalten.Hinweis: Es besteht während eines Aufenthaltes imaußereuropäischen Ausland auch ohne besondereVereinbarung Versicherungsschutz entweder bis zu36 Monaten, sofern eineKrankheitskostenvollversicherung (mit Anspruchmindestens auf ambulante Leistungen sowieallgemeine Krankenhausleistungen) besteht, derenVersicherungsbeginn mindestens 36 Monatezurückliegt oder bis zu drei Monaten in allen anderenFällen.Muss der Aufenthalt wegen notwendigerHeilbehandlung über die jeweils geltendeLeistungsdauer hinaus ausgedehnt werden, bestehtVersicherungsschutz, solange die versicherte Persondie Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrerGesundheit antreten kann.

Es besteht bei vorübergehendenAuslandsaufenthalten nur Versicherungsschutz inLändern mit bestehendemSozialversicherungsabkommen (Belgien, Dänemark,Estland, Finnland, Frankreich mit seinenüberseeischen Departments Französisch-Guayana,Guadeloupe, Martinique und Réunion, Griechenland,Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland,Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,Schweden, Schweiz ,Slowakei, Slowenien,Tschechien, Spanien, Ungarn und Zypern(griechischer Teil)).Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Es besteht beivorübergehenden Auslandsaufenthalten nurVersicherungsschutz in Ländern mit bestehendemSozialversicherungsabkommen.

- med. notwendige Rücktransport aus dem Ausland? S1:Versichert ist der medizinisch notwendigeRücktransport zur stationären Weiterbehandlung imHeimatland bei Krankheit oder Unfall:- bei einem versicherten Elternteil: inkl. derentstehenden Kosten für die Rückreise mitreisenderminderjähriger Kinder, sofern kein andererKostenträger leistungspflichtig ist- bei versicherten minderjährigen Kindern: inkl. derKosten einer notwendigen BegleitpersonDer Versicherer organisiert den Transport.

Im Todesfall sind die Kosten für die Überführung derversicherten Person an ihren ständigen Wohnsitzoder die notwendigen Kosten einer Bestattung imAusland bis maximal 12.000 EUR versichert.Bergungskosten werden bis max. 12.000 EUR proVersicherungsfall erstattet, wenn kein andererKostenträger leistungspflichtig ist (z. B. privateUnfallversicherung).AM13:Rücktransporte aus dem Ausland sind nichterstattungsfähig.

Keine Leistung vorhanden. Rücktransport aus dem Ausland ist erstattungsfähig. PSV:Die Kosten eines medizinisch notwendigen undärztlich angeordneten Rücktransports aus demAusland nach Deutschland werden erstattet.Dies gilt nicht, wenn eine ausreichende ärztlicheVersorgung im Ausland sichergestellt ist. Wurde dieAuslandsreise gegen ärztlichen Rat angetreten,erfolgt die Leistung nur im Falle eines Unfalls. BeiAuslandsreisen werden ferner nach dem Tod einerversicherten Person die Überführungskosten nachDeutschland oder Bestattungskosten im Ausland biszur Höhe der Aufwendungen erstattet, die bei einerÜberführung entstanden wären. DieserVersicherungsschutz gilt für kurzfristigeAuslandsreisen bis zu einer planmäßigen Dauer vondrei Monaten.AZP:Rücktransport aus dem Ausland ist nichterstattungsfähig.

Keine Leistung vorhanden. Rücktransport aus dem Ausland ist nichterstattungsfähig.

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- besteht bei vorübergehender Verlegung desWohnsitzes innerhalb EU/EWR/Europa volle tarifl.Leistung? (Keine Begrenzung auf Kosten wie inDeutschland)

S1:Ja. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb der EU/des EWR sind die Kosten fürärztliche Abrechnungen (Liquidationen) versichert,die der geltenden Gebührenordnung für denjeweiligen Behandelnden und/oder den sonstigenRechtsvorschriften am Ort der Behandlungentsprechen. Erstattet werden die Kosten derBehandlung durch einen dem deutschen Belegarztvergleichbaren Arzt sowie separat berechenbareprivatärztliche Behandlungen (und eine in derärztlichen Abrechnung enthaltene, der deutschenUmsatzsteuer vergleichbare Steuer).

Versichert ist auch die im Ausland stattfindendeEntbindung, max. bis zu dem Betrag, der bei einerBehandlung im Heimatland der versicherten Personoder in Deutschland angefallen wäre (es wird derniedrigere Betrag zugrunde gelegt). Die Begrenzungentfällt, wenn die versicherte Person innerhalb derletzten 12 Monate vor der Entbindung mindestens182 Tage zusammenhängend in dem Land verbrachthat, in dem die Entbindung stattfindet.Z9:Ja. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb der EU/des EWR sind die Kosten fürärztliche Abrechnungen (Liquidationen) versichert,die der geltenden Gebührenordnung für denjeweiligen Behandelnden und/oder den sonstigenRechtsvorschriften am Ort der Behandlungentsprechen.Eine in der ärztlichen Abrechnung enthaltene, derdeutschen Umsatzsteuer vergleichbare Steuer wirderstattet.AM13:Ja. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb der EU/des EWR sind die Kosten fürärztliche Abrechnungen (Liquidationen) versichert,die der geltenden Gebührenordnung für denjeweiligen Behandelnden und/oder den sonstigenRechtsvorschriften am Ort der Behandlungentsprechen. Erstattet wird auch eine in derärztlichen Abrechnung enthaltene, der deutschenUmsatzsteuer vergleichbare Steuer.

Versichert ist auch die im Ausland stattfindendeEntbindung, max. bis zu dem Betrag, der bei einerBehandlung im Heimatland der versicherten Personoder in Deutschland angefallen wäre (es wird derniedrigere Betrag zugrunde gelegt). Die Begrenzungentfällt, wenn die versicherte Person innerhalb derletzten 12 Monate vor der Entbindung mindestens182 Tage zusammenhängend in dem Land verbrachthat, in dem die Entbindung stattfindet.

Ja, bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb der EU/EWR ist die Fortsetzung möglich.Gegen einen vom Versicherer festgelegten Zuschlagentfällt die Begrenzung auf das deutscheKostenniveau.

Nein. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb EU/EWR/Schweiz ist die Fortsetzungmöglich, tarifliche Leistung jedoch max. wie inDeutschland.

Bei Wohnsitzverlegung in einen anderen StaatEuropas (hierzu werden auch die außereurpäischenTeile der Türkei und Russlands gezählt) kann durchBesondere Bedingungen (angemessenerBeitragszuschlag) die volle tarifliche Leistung ohneBegrenzung auf die Bundespflegesatzverordnung(BPflV), auf das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)oder auf die deutschen amtlichenGebührenordnungen gemäß der Tarifbedingungvereinbart werden. Ansonsten ist der Versichererhöchstens zu den Leistungen verpflichtet, die er beieinem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.

Nein, bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesist die Fortsetzung möglich, Leistung max. wie inDeutschland.

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GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- besteht bei dauerfhafter Verlegung des Wohnsitzesinnerhalb EU/EWR/Europa volle tarifl. Leistung?(Keine Begrenzung auf Kosten wie in Deutschland)

S1:Ja. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb der EU/des EWR sind die Kosten fürärztliche Abrechnungen (Liquidationen) versichert,die der geltenden Gebührenordnung für denjeweiligen Behandelnden und/oder den sonstigenRechtsvorschriften am Ort der Behandlungentsprechen. Erstattet werden die Kosten derBehandlung durch einen dem deutschen Belegarztvergleichbaren Arzt sowie separat berechenbareprivatärztliche Behandlungen (und eine in derärztlichen Abrechnung enthaltene, der deutschenUmsatzsteuer vergleichbare Steuer).

Versichert ist auch die im Ausland stattfindendeEntbindung, max. bis zu dem Betrag, der bei einerBehandlung im Heimatland der versicherten Personoder in Deutschland angefallen wäre (es wird derniedrigere Betrag zugrunde gelegt). Die Begrenzungentfällt, wenn die versicherte Person innerhalb derletzten 12 Monate vor der Entbindung mindestens182 Tage zusammenhängend in dem Land verbrachthat, in dem die Entbindung stattfindet.Z9:Ja. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb der EU/des EWR sind die Kosten fürärztliche Abrechnungen (Liquidationen) versichert,die der geltenden Gebührenordnung für denjeweiligen Behandelnden und/oder den sonstigenRechtsvorschriften am Ort der Behandlungentsprechen.Eine in der ärztlichen Abrechnung enthaltene, derdeutschen Umsatzsteuer vergleichbare Steuer wirderstattet.AM13:Ja. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb der EU/des EWR sind die Kosten fürärztliche Abrechnungen (Liquidationen) versichert,die der geltenden Gebührenordnung für denjeweiligen Behandelnden und/oder den sonstigenRechtsvorschriften am Ort der Behandlungentsprechen. Erstattet wird auch eine in derärztlichen Abrechnung enthaltene, der deutschenUmsatzsteuer vergleichbare Steuer.

Versichert ist auch die im Ausland stattfindendeEntbindung, max. bis zu dem Betrag, der bei einerBehandlung im Heimatland der versicherten Personoder in Deutschland angefallen wäre (es wird derniedrigere Betrag zugrunde gelegt). Die Begrenzungentfällt, wenn die versicherte Person innerhalb derletzten 12 Monate vor der Entbindung mindestens182 Tage zusammenhängend in dem Land verbrachthat, in dem die Entbindung stattfindet.

Ja, bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb der EU/EWR ist die Fortsetzung möglich.Gegen einen vom Versicherer festgelegten Zuschlagentfällt die Begrenzung auf das deutscheKostenniveau.

Nein. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesinnerhalb EU/EWR/Schweiz ist die Fortsetzungmöglich, tarifliche Leistung jedoch max. wie inDeutschland.

Bei Wohnsitzverlegung in einen anderen StaatEuropas (hierzu werden auch die außereurpäischenTeile der Türkei und Russlands gezählt) kann durchBesondere Bedingungen (angemessenerBeitragszuschlag) die volle tarifliche Leistung ohneBegrenzung auf die Bundespflegesatzverordnung(BPflV), auf das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)oder auf die deutschen amtlichenGebührenordnungen gemäß der Tarifbedingungvereinbart werden. Ansonsten ist der Versichererhöchstens zu den Leistungen verpflichtet, die er beieinem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.

Nein, bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltesist die Fortsetzung möglich, Leistung max. wie inDeutschland.

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Wohnsitzverlegung in das außereuropäischeAusland möglich?

AM13, S1, Z9:Ja. Bei Wohnsitzverlegung (es werden mehr als 182Tage zusammenhängend in einem Staat außerhalbder EU/des EWR verbracht (vorübergehendeUnterbrechungen zählen dabei mit zu demAufenthalt im Ausland)) kann das Vertragsverhältnisforgesetzt werden; der Versicherer darf dann aber abdem 183. Tag einen länderspezifischenBeitragszuschlag erheben, ansonsten endet dasVersicherungsverhältnis oder kann in eineAnwartschaft umgestellt werden.

Bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb Europasbesteht bis zu drei Monaten auch ohne besondereVereinbarung Versicherungsschutz.Bei einem längeren Aufenthalt verpflichtet sich derVersicherer, den Versicherungsschutz gegen Zahlungeines vom Versicherer festgelegtenBeitragszuschlags fortzuführen, sofern diesspätestens drei Monate nach Beginn desAuslandsaufenthalts außerhalb von Europabeantragt wird.

Bei einem Auslandsaufenthalt im außereuropäischenAusland besteht zeitlich unbegrenzterVersicherungsschutz, wenn folgendeVoraussetzungen erfüllt sind:a) Für die versicherte Person besteht bei derBarmenia im Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung sowohl Versicherungsschutz für dieallgemeinen Krankenhausleistungen als auch für dieUnterbringung im Einbettzimmer sowieprivatärztliche Behandlung im Krankenhaus. DieseVoraussetzung ist auch erfüllt, wenn im Rahmen derKrankheitskosten-Vollversicherung für die Dauer desjeweiligen Auslandsaufenthaltes eine zusätzlicheVereinbarung (z. B. Tarif WSU) getroffen wird. ImRahmen dieser zusätzlichen Vereinbarung ist einzusätzlicher Beitrag zu zahlen.b) Die private Pflegepflichtversicherung wirdwährend des Auslandsaufenthaltes fortgeführt. DieseVoraussetzung ist auch erfüllt, wenn die privatePflegepflichtversicherung in Form der großenAnwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.Hinweis: Lt. schriftlicher Info der Barmenia beziehtsich diese Regelung nicht nur auf vorübergehendeAufenthalte im außereuropäischen Ausland, sondernauch auf dauerhafte Aufenthalte (=Wohnsitzverlegung).

Nur unter Vorbehalt: Bei Verlegung kann der Vertragaufgrund besonderer Vereinbarung - ggf. mitangemessenem Beitragszuschlag - fortgesetztwerden. Bei nur vorübergehender Verlegung kann dieUmwandlung in Anwartschaft verlangt werden.

Dauert der Aufenthalt über die 36 Monate (s."Weltweiter Versicherungsschutz mind. .... Monate")an, kann der Versicherungsnehmer den Abschlusseiner Vereinbarung über die Fortführung derKrankheitskostenvollversicherung beantragen. DerVersicherer ist zur Annahme des Antragesverpflichtet, wenn dieser vor Ablauf der geltendenLeistungsdauer beim Versicherer eingeht. DerVersicherer ist jedoch berechtigt, einenangemessenen Beitragszuschlag zu verlangen und/oder die Verlängerung des Versicherungsschutzes zubefristen. Während der Leistungsdauer und solangeeine besondere Vereinbarung besteht, ist eineBeendigung der Versicherung ausgeschlossen.Wird vor einem Aufenthalt im außereuropäischenAusland, der die 36 Monate überschreitet, keineVereinbarung getroffen, so bleiben 50% dertariflichen Leistungen erhalten.

Optionsrecht auf Höherversicherung

- Optionsrecht auf Höherversicherung in bessereTarife?

AM13, S1, Z9:Optionsrecht auf Höherversicherung enthalten.Hinweis: Die Höhe der Selbstbeteiligung kann immerzum 1. des nächsten Monats geändert werden - aufAntrag in Textform (Brief, E-Mail, Fax).

Keine Leistung vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Keine Leistung vorhanden. Ja, es besteht ein Optionsrecht auf Höherversicherung(und ein Optionsrecht auf Nachversicherungwahlweise eines Tarifes für eineKrankenhaustagegeldversicherung oder einePflegetagegeldversicherung mit max. 60 EURTagegeldleistung ohne erneute Wartezeiten/Gesundheitsprüfung, sofern das Optionsrecht aufHöherversicherung nicht wahrgenommen wird).

Keine Leistung vorhanden.

Option - Anzahl der Zeitpunkte, an denen dasOptionsrecht ausgeübt werden kann (ohnebestimmte Anlässe)?

AM13, S1, Z9:Bei Erreichen des 30., 35., 40., 45. oder 50.Lebensjahres kann der Versicherungsschutz ohneerneute Gesundheitsprüfung in einen Tarif mithöheren oder umfassenderen Leistungen umgestelltwerden. Termin der Umstellung ist der 1. desGeburtsmonats; Antragstellung mindestens 6Monate vor dem gewünschten Termin.Der höhere oder umfassendere Versicherungsschutzwird auch für laufende Versicherungsfälle zumTermin der Umstellung wirksam.Hinweis: AM13, S1, Z9:5 feste Optionszeitpunkte bei einem Eintrittalter <30.

Optionsrecht in höheren Tarif oder geringere SB-Stufe nach 3 oder 5 oder 7 Versicherungsjahren.

(Optionszeitpunkte für die Nachversicherung:- zum Monatsersten nach Ablauf von 3 Jahren abBeginn, sofern dieser Stichtag nach Vollendung des50. Lebensjahres der versicherten Person liegt- zum Monatsersten nach Ablauf von 8 oder 13Jahren oder danach kontinuierlich nach jeweilsweiteren fünf Jahren, je nachdem, welcher Terminerals letzter vor der Vollendung des 50. Lebensjahresder versicherten Person liegt.)Hinweis: Optionszeitpunkte für dieHöherversicherung:- einer (altersunabhängig): zum Monatsersten nachAblauf von 3 Jahren ab Beginn- mehrere (vor Vollendung des 50. Lebensjahres derversicherten Person): zum Monatsersten nach Ablaufvon 8 bzw. 13 Jahren ab Beginn und dannkontinuierlich nach jeweils weiteren fünf Jahren.

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Option - beinhaltet der Tarif ein anlassbezogenesOptionsrecht (z.B. bei Heirat, Ausbildungsende)?

AM13, S1, Z9:Ja, das Optionsrecht kann auch zu folgendenEreignissen ausgeübt werden:- bei Entsendung ins Ausland, wenn derAuslandsaufenthalt an die berufliche Tätigkeitgebunden ist,- bei Aufenthalten im Ausland, die länger als 182Tage zusammenhängend dauern,- einmalig bei einem Wechsel zwischen einemAngestelltenverhältnis und einer selbständigenTätigkeit,- je einmalig bei Beginn oder Abschluss derBerufsausbildung oder eines Studiums einesmitversicherten Kindes der versicherten Person,- bei Abschluss einer akademischenWeiterqualifizierung (z. B. Facharztausbildung,Bachelor, Master, Staatsexamen), sofern eine derAusbildung entsprechende berufliche Tätigkeitausgeübt wird.- bei Heirat/Eintragung einer Lebenspartnerschaft,- bei Scheidung/Aufhebung einer eingetragenenLebenspartnerschaft,- bei Aufnahme einer Berufstätigkeit durch einen derEhepartner/Lebenspartner, wenn beide Partner nachdiesem Tarif versichert sind. Beide Partner haben dasRecht auf eine Umwandlung des Tarifs,- bei einer Einkommenserhöhung von mindestens20% innerhalb eines Kalenderjahres ausnichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit (beiSelbstständigen: Einkommensnachweis der letzten 3Jahre erforderlich).

Die Umstellung muss spätestens 2 Monate nachEintritt des jeweiligen Ereignisses, welchesnachzuweisen ist, beantragt werden.Der höhere oder umfassendere Versicherungsschutzwird auch für laufende Versicherungsfälle zumTermin der Umstellung wirksam.Hinweis: AM13, S1, Z9:Bei Elternzeit, Altersteilzeit, Pflegezeit,Arbeitslosigkeit oder Sabbatjahr kann auf Antrag derVersicherungsschutz in einen Tarif mit niedrigerenoder weniger Leistungen umgestellt werden -spätestens 2 Monate nach Eintritt des Ereignisses,welches nachgewiesen werden muss.Ist das Ereignis beendet, wird auf Verlangen desVersicherunsnehmers der Versicherungsschutz ohneerneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichenTarif umgestellt.

Es ist anlassbezogenes Optionsrecht aufHöherversicherung enthalten:Zusätzlich innerhalb von 15 Versicherungsjahren zufolgenden Anlässen:- Abschluss Berufsausbildung- einmalig bei beruflichem Statuswechsel zwischenAngestelltentätigkeit und Selbstständigkeit- Entsendung der versicherten Person ins AuslandNach Reduktion des Versicherungsschutzes (max. 2mal, Rückumstellung nach 2 Jahren in zuvorbestehenden Tarif)

Nein, es besteht kein anlassbezogenes Optionsrecht.

Option - verzichtet der Tarif auf zusätzlicheRisikozuschläge/Ausschlüsse für nachVersicherungsbeginn aufgetretene Erkrankungen?

AM13, S1, Z9:Für Erkrankungen, die nach Versicherungsbeginndieses Tarifes auftreten, werden bei Ausübung desOptionsrechtes keine zusätzlichen Risikozuschlägeoder Ausschlüsse vereinbart.

Für Erkrankungen, die nach Versicherungsbeginndieses Tarifes auftreten, werden bei Ausübung desOptionsrechtes keine zusätzlichen Risikozuschlägeoder Ausschlüsse vereinbart.

Bei einem Wechsel zum 3. Optionstermin (nachAblauf von 13 Jahren) kann der Versicherer einenRisikozuschlag von max. von 40% verlangen.Ab dem 4. Optionstermin ist ein Risikozuschlag vonmax. 60% möglich.Hinweis: Der Wechsel zum 1. und 2. Optionstermin(nach Ablauf von 3 bzw. 8 Jahren) ist ohneGesundheitsprüfung möglich.

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Option - gilt das Optionsrecht für die versichertePerson uneingeschränkt in alle möglichen Zieltarifedes Versicherers?

S1:Ja, es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich derZieltarife bei Ausübung der Option.Z9:Ja, es gibt keine grundsätzlichen Beschränkungenhinsichtlich der Zieltarife bei Ausübung der Option,nur allgemeine Voraussetzungen:- der gewünschte Tarif ist zu dem Wechselzeitpunktfür neue Versicherte geöffnet oder- der gewünschte Tarif ist im Teil IIz der allgemeinenVersicherungsbedingungen enthalten,- und die versicherte Person ist im gewünschten Tarifversicherungsfähig.AM13:Ja, es gibt keine grundsätzlichen Beschränkungenhinsichtlich der Zieltarife bei Ausübung der Option,nur allgemeine Voraussetzungen:- der gewünschte Tarif ist zu dem Wechselzeitpunktfür neue Versicherte geöffnet oder- der gewünschte Tarif ist im Teil IIa der allgemeinenVersicherungsbedingungen enthalten,- und die versicherte Person ist im gewünschten Tarifversicherungsfähig.

Ja, es gibt keine Beschränkung hinsichtlich derZieltarife bei Ausübung der Option.

Eine Umstellung ist in alle verkaufsoffenen Tarifemöglich (Stand 04.2014).

Option - gilt das Optionsrecht auch für überKindernachversicherung versicherte Personen?

AM13, S1, Z9:Ja, der Versicherungsnehmer kann verlangen, dassauch ein mitversichertes Kind in einen Tarif mithöheren oder umfassenderen Leistungen ohneGesundheitsprüfung umgestellt wird:- gemeinsam mit einem versicherten Elternteil,- einmalig bei Abschluss der Schulausbildung,- je einmalig bei Beginn oder Abschluss einerBerufsausbildung oder eines Studiums.Die Umstellung muss spätestens 2 Monate nachEintritt des Ereignisses beantragt werden.

Ja, für mitversicherte Personen (z.B. mitversicherteKinder) gelten die gleichen Optionsrechte wie für dieerste versicherte Person.

Nein. Das Optionsrecht gilt nicht für Personen, die imRahmen der Kindernachversicherung versichertwurden.

Option - gilt die Option uneingeschränkt auch dann,sofern die VP bereits vorher in einem anderen Tarifdes VR versichert war?

AM13, S1, Z9:Das Optionsrecht besteht auch, wenn vor Abschlussdieses Tarifs für die versicherte Person eine andereKrankheitskostenvollversicherung beim Versichererbestanden hat.

Das Optionsrecht besteht nur dann, wenn in demletzten Monat vor Beginn des Tarifs für dieversicherte Person keine andere Krankheitskosten-Vollversicherung bei der BarmeniaKrankenversicherung a. G. bestand.

Sofern vor Abschluss dieses Tarifs für die versichertePerson eine andere Krankheitskostenvollversicherungbeim Versicherer bestanden hat, gilt das Optionsrechtnicht (eine Krankheitskostenvollversicherung, diezuvor beim Versicherer ausschließlich in Form einerAnwartschaftsversicherung geführt wurde oder einanderer Tarif mit Anrecht auf eine substitutiveKrankheitskostenvollversicherung zählt nicht alsVorversicherung).

Option - bis zu welchem Alter besteht dasOptionsrecht?

AM13, S1, Z9:Das "normale" Optionsrecht muss spätestens zum50. Lebensjahr ausgeübt werden.Hinweis: AM13, S1, Z9:Das anlassbezogene Optionsrecht kann ohnefestgelegte Altersgrenze ausgeübt werden.

Das Optionsrecht kann ohne festgelegte Altersgrenzeausgeübt werden.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Das erste Optionsrecht (nach Ablauf vondrei Jahren) kann altersunabhängug ausgeübtwerden, die weiteren Optionsrechte nur vorVollendung des 50. Lebensjahres.

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Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

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Allgemeine Kriterien / Ausland / Antrag

- Entziehungsmaßnahmen - 100% Erstattung/mind. 3Maßnahmen?

AM13:Versichert sind insgesamt drei ambulante (undstationäre) Maßnahmen zur Entwöhnung - proDiagnose (keine Nikotinnsucht), sofern kein andererKostenträger leistungspflichtig ist (z. B.Rentenversicherungsträger).S1:Versichert sind insgesamt drei stationäre (undambulante) Maßnahmen zur Entwöhnung - proDiagnose (keine Nikotinnsucht), sofern kein andererKostenträger leistungspflichtig ist (z. B.Rentenversicherungsträger).

Erstattet werden während der gesamtenVertragslaufzeit insgesamt höchstens dreiambulante/stationäre Entziehungsmaßnahmen(außer bei Nikotinsucht) zu 80%, sofern keinanderweitiger Anspruch auf Kostenerstattung oderSachleistung besteht und der Versicherer vorab eineLeistungszusage erteilt hat. Bei stationärenMaßnahmen werden max. die allgemeinenKrankenhausleistungen übernommen (zu 80%).

Erstattet werden insgesamt drei ambulante/stationäre Entziehungsmaßnahmen, sofern dieversicherte Person keinen anderweitigen Anspruchauf Kostenerstattung oder Sachleistung hat undErfolgsaussichten bestehen. Bei stationärenMaßnahmen werden max. die allgemeinenKrankenhausleistungen übernommen. Ansprüchegegenüber anderen Kostenträger werdenangerechnet.

AZP:Ambulant: Erstattungsfähig sind nach vorherigerschriftlicher Zusage 70% der ärztlichen,psychotherapeutischen und medikamentösen Kostenvon zwei, max. jeweils 6 Monate dauernden,Entwöhungsbehandlungen bei stoffgebundenerAbhängigkeit (keine Nikotinsucht), soweit keinAnspruch gegen einen anderen Kostenträger besteht.Vollständig durch andere Kostenträger finanzierteambulante Entwöhnungsbehandlungen werdenangerechnet.PS3:Stationär: Erstattungsfähig sind nach vorherigerschriftlicher Zusage 70% der allgemeinenKrankenhausleistungen für eine max. 6-wöchigeEntwöhnungsbehandlung bei stoffgebundenerAbhängigkeit (keine Nikotinsucht) in einementsprechend qualifizierten Krankenhaus, das von derGKV dafür zugelassen ist, soweit kein Anspruchgegen einen anderen Kostenträger besteht und bishernoch keine stationäre Entwöhnungsbehandlungerfolgt ist (auch nicht durch Finanzierung einesanderen Kostenträgers).

Sofern kein anderer Kostenträger leistet, werdennach vorheriger Zusage bei stoffgebundenenSuchterkrankungen (keine Nikotinsucht) während dergesamten Vertragslaufzeit insgesamt max. dreiEntwöhnungsbehandlungen zu 70% erstattet, bis zueiner Dauer von jeweils sechs Monaten (ambulant)bzw. drei Monaten stationär.

Entziehungsmaßnahmen in Krankenhäusern, dienicht der Bundespflegesatzverordnung bzw. demKrankenhausentgeltgesetz unterliegen, sind nichterstattungsfähig.

- Kinderwunschbehandlung nicht ausgeschlossen Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung(künstliche Befruchtung) sind versichert, wenn- bei Behandlungsbeginn die Frau das 40. und derMann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet habenund- eine organisch bedingte Sterilität der versichertenPerson besteht, die allein durch künstlicheBefruchtung überwunden werden kann und- die Behandlung bei verheirateten oder ineheähnlicher Gemeinschaft lebenden Paaren erfolgtund- eine hinreichende Erfolgsaussicht für die gewählteBehandlungsmethode besteht und- nur Ei- und Samenzellen der jeweiligen Paareverwendet werden.Erstattungsfähig sind während der gesamtenVertragslaufzeit bis zu 8 Inseminationen sowie 8Versuche der In-vitro-Fertilisation/IVF und/oderIntracytoplasmatischen Spermieninjekti-on/ICSI.Hat eine an der Behandlung beteiligte, aber nicht beiuns versicherte Person einen Anspruch auf Leistungbei einem anderen Kostenträger, müssen nur dienach Vorleistung des anderen Kostenträgers (z. B.GKV) verbleibenden Kosten erstattet werden.Der Versicherer empfiehlt zur Vermeidung möglicherLeistungskürzungen, vorab Art und Umfang derBehandlung über ihn zu klären.

Reproduktionsmedizinische Maßnahmen sind zu100% erstattungsfähig.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen/Tarifbedingungen ist kein Ausschluss geregelt.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen/Tarifbedingungen ist kein Ausschluss geregelt.

Aufwendungen für assistierte Reproduktion(„künstliche Befruchtung“) bei unerfülltemKinderwunsch sind nicht erstattungsfähig.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Sonstiges

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

- Zusatzleistungen bei Entbindung? Keine Beitragsfreiheit/Zusatzleistung nachEntbindung.

Keine Leistung vorhanden. Beitragsbefreiung für max. 6 Monate, wenn dieversicherte Person Elterngeld bezieht und sie zumZeitpunkt des erstmaligen Bezugs unmittelbar zuvormindestens 8 Monate im Tarif einsA prima+versichert ist.

Bei einer Hausentbindung (muss ausdrücklich alssolche in der Rechnung bezeichnet werden) wirdeinmalig eine Pauschale von 500 EUR gezahlt (keineAnrechnung auf die Selbstbeteiligung).

Aufwendungen für eine Haushaltshilfe werdenerstattet, sofern nach ärztlichen Attest wegenSchwangerschaft und Entbindung der Haushalt nichtweitergeführt werden kann (bis zu 10 EUR proStunde, max. 75 EUR pro Tag für bis zu 90 Tage).

Bei Hausentbindungen wird neben derKostenerstattung zur Abgeltung anderweitigerAufwendungen (z. B. Haushaltshilfe, häuslicheKrankenpflege) ein Betrag von 1.000 EUR gezahlt.

Solange die versicherte Person im Anschluss an eineEntbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird derTarif für die versicherte Person beitragsfreiweitergeführt - längstens jedoch für sechs Monate.Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherersändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung giltsinngemäß für den in Tarif uni-intro|Privatversicherten Vater, wenn er anstelle der Mutter inden ersten sechs Lebensmonaten des Kindes keineErwerbstätigkeit ausübt.

Bezieher von Erziehungsgeld bleiben in der GKVbeitragsfrei weiter versichert, wenn sie dortPflichtmitglied waren. Wenn freiwillig VersicherteErziehungsgeld erhalten, müssen sie zusätzlich fürsonstige Einkünfte Beiträge entrichten. Dies bedeutetbeispielsweise auch, dass freiwillig versicherte, nichterwerbstätige Mitglieder, deren Beitragsbemessungauf der anteiligen Zurechnung vonErwerbseinkommen des nicht gesetzlichkrankenversicherten Ehegatten beruht, während desErziehungsgeldbezugs den gleichen Beitrag wievorher zu entrichten haben, da der Unterhalt ausdem Verdienst des Ehegatten nicht entfällt.

Garantierte Beitragsrückerstattung? AM13, Z9:Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist nicht vertraglichgarantiert.

Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist nicht vertraglichgarantiert.

Die Beitragsrückerstattung ist nicht vertraglichgarantiert.

Die Beitragsrückerstattung (= tarilichePauschalerstattung) ist vertraglich garantiert.

Die Beitragsrückerstattung ist nicht vertraglichgarantiert.

Keine Leistung vorhanden.

- Höhe der Beitragsrückerstattung nach 1leistungsfreien Jahr?

S1:Es wird keine Beitragsrückerstattung aus diesemTarif gezahlt.AM13:Die BRE beträgt zzt. 3 Monatsbeiträge für ein - imambulanten Bereich - leistungsfreies Kalenderjahr(anteilige BRE bei unterjährigem Beginn).

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen biszu erstattungsfähigen Rechnungsbeträgen voninsgesamt 500 EUR pro Kalenderjahr sind BRE-unschädlich.Z9:Die BRE beträgt zzt. 3 Monatsbeiträge für ein - imZahnbereich - leistungsfreies Kalenderjahr (anteiligeBRE bei unterjährigem Beginn).

Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen bis zuRechnungsbeträgen von insgesamt 500 EUR proKalenderjahr sind BRE-unschädlich, vorausgesetzt,diese Leistungen sind in den Rechnungen alseigenständige Vorsorgeleistungen ausgewiesen(separate Rechnung).

Die BRE beträgt:- 2 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit* in 2018- 3 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit* in 2018und 2017- 4 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit* in 2018und 2017 und 2016* (ambulant, stationär und zahnärztlich)

Grundlage für die Berechnung einesMonatsbeitrages ist 1/12 des Jahresbeitrags desambulanten Tarifes ohne gesetzlichen Zuschlag.

Vorsorgeuntersuchungen nach den Gebührenziffern23-29, 687-688 (GOÄ) und 0010, 1000, 1010, 1020,1040, 2000, 4050, 4055, 4060 (GOZ) gefährdennicht den BRE-Anspruch.

Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn in2018 wird die BRE anteilig berechnet.

Die Beitragsrückerstattung (BRE) beträgt zzt.:1 Monatsbeitrag für 1 leistungsfreies Jahr1,5 Monatsbeiträge für 2 leistungsfreie Jahre2,0 Monatsbeiträge für 3 leistungsfreie Jahre2,5 Monatsbeiträge für 4 leistungsfreie Jahre3,0 Monatsbeiträge für 5 und mehr leistungsfreieJahre

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen undzahnprophylaktische Leistungen bzw. dieEntbindungspauschale sind BRE-unschädlich, sofernsie in den jeweiligen Rechnungen entsprechendbezeichnet sind bzw. erkennbar ist, dass es sich umeine Hausentbindung gehandelt hat.

Hat eine versicherte Person für ein Versicherungsjahrkeine Leistungen in Anspruch genommen, so erhältder Versicherungsnehmer eine Pauschalerstattung inHöhe der Hälfte des tariflichen Zahlbeitrags. Dieserfolgt ab Versicherungsbeginn durch Stundung einesentsprechenden Beitragsanteils.Nimmt die versicherte Person für einVersicherungsjahr Leistungen in Anspruch, so entfälltder Anspruch auf Pauschalerstattung für das gesamteVersicherungsjahr, in dem die Behandlungstattgefunden hat, sowie für das folgendeVersicherungsjahr. Werden Leistungen für zweiunmittelbar folgende Versicherungsjahre in Anspruchgenommen, entfällt der Anspruch auf diePauschalerstattung für ein weiteresVersicherungsjahr. Für jedes weitere unmittelbarfolgende Versicherungsjahr mit Leistungen verlängertsich der Zeitraum ohne Anspruch aufPauschalerstattung um jeweils 12 Monate.Bei Beendigung des Tarifs werden die nochausstehenden gestundeten hälftigen tariflichenZahlbeiträge sofort fällig.Hinweis: Die im Rahmen des Programms fürVorsorgeuntersuchungen durchgeführteVorsorgeuntersuchungen (freiwillige Leistungen desVersicherers; Art und Umfang der Leistungen werdenjedes Jahr neu festgelegt) haben keinen Einfluss aufdie Pauschalerstattung.

Die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitbeträgt zzt.:

1,0 Monatsbeitrag (MB) für 1 bis 2 Kalenderjahre (KJ)1,5 MB für 3 bis 4 KJ2,0 MB für 5 KJ2,5 MB für 6 KJ3,0 MB für 7 KJ3,5 MB für 8 KJ4 MB für 9 oder mehr KJ

anteilige BRE bei unterjährigem Beginn

Keine Leistung vorhanden.

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Leistungsvergleich Sonstiges

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Allgemeines - Verzicht auf die Einhaltung derWartezeiten bei Neuabschluss?

Wartezeiten bestehen nicht. A90 100, Z100 80:Kein genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten. Bei Übertritt aus GKV oderPKV oder Vorlage eines ärztl.Untersuchungsberichtes können die Wartezeitenentfallen. Bei Zahnbehandlung wird auf dieEinhaltung der besonderen Wartezeit verzichtet. BeiUnfällen entfallen die besonderen Wartezeiten fürZahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten.

Kein genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten. Bei Übertritt aus GKV oderPKV oder Vorlage eines ärztl. Untersuchungsberichteskönnen die Wartezeiten entfallen.Die allgemeine Wartezeit entfällt zusätzlich beifolgenden akuten Infektionskrankheiten: Röteln,Masern, Windpocken, Scharlach, Diphterie,Keuchhusten, Ziegenpeter (Mumps), spinaleKinderlähmung, epidemische Genickstarre, Ruhr,Paratyphus, Typhus, Flecktyphus, Cholera, Pocken,Wechselfieber und Rückfallfieber. Die besondereWartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz(Zahnprothetik, Stiftzähne, Brücken, Überkronungensowie Implantate) und Kieferorthopädie verkürzt sichauf 6 Monate.

Personen, die aus der GKV, einem öffentlichen Dienstmit Anspruch auf freie Heilfürsorge oder aus einemanderen Vertrag über eineKrankheitskostenvollversicherung ausgeschieden sindund im unmittelbaren Anschluss daran zur uniVersawechseln, wird die nachweislich dort ununterbrochenzurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeitenangerechnet.Ein Wartezeitenerlass kann auch mit einer ärztlichen/zahnärztl. Untersuchung innerhalb eines Monats abAntragstellung beantragt werden. Die Kosten derUntersuchung trägt der Antragsteller.

Genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten.

- bedingungsgemäße Klarstellung hinsichtlichangeborener Anomalien/Geburtsschäden?

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, umfasst der Versicherungsschutz auchGeburtsschäden, angeborene Krankheiten undandere körperliche Beeinträchtigungen (z. B.Behinderungen).

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, besteht ab Geburt Versicherungsschutzauch für alle vor Vollendung der Geburtentstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen,Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten undAnomalien.

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, besteht ab Geburt Versicherungsschutz auchfür alle vor Vollendung der Geburt entstandenengesundheitlichen Beeinträchtigungen,Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten undAnomalien.

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, besteht ab Geburt Versicherungsschutz auchfür alle vor Vollendung der Geburt entstandenengesundheitlichen Beeinträchtigungen,Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten undAnomalien.

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, besteht ab Geburt Versicherungsschutz auchfür Geburtsschäden sowie für angeboreneKrankheiten und Gebrechen.

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, besteht ab Geburt Versicherungsschutz auchfür alle vor Vollendung der Geburt entstandenengesundheitlichen Beeinträchtigungen,Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten undAnomalien.

- garantiertes Recht auf Umwandlung beiBeendigung der Vollversicherung in einegleichwertige Zusatzversicherung?

Das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung undWartezeiten vertraglich geregelt.

Bei Kündigung nach § 13 Abs. 3 MB/KK 2009verpflichtet sich der Versicherer zur Annahme einesAntrags auf Zusatzversicherung ohne erneuteRisikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten,soweit Zusatzversicherung und gesetzlicherVersicherungsschutz zusammen den bisherigenLeistungsumfang nicht übersteigen. DieZusatzversicherung muss dabei in unmittelbaremAnschluss an die gekündigten Tarife beginnen undder Antrag zugleich mit der Kündigung gestelltwerden.

Das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung undWartezeiten vertraglich geregelt (sofern keinhöherwertiger Versicherungsschutz beantragt wird).

Das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ist ohne Gesundheitsprüfungvertraglich geregelt (sofern kein höherwertigerVersicherungsschutz beantragt wird).

Das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung undWartezeiten vertraglich geregelt (sofern keinhöherwertiger Versicherungsschutz beantragt wird).

Nein, das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung undohne Wartezeiten ist nicht vertraglich geregelt.

- Ausschluss Krieg/Terror (§5 1.a MB/KK)? Ja. Leistungspflicht besteht für Folgen vonKriegsereignissen außerhalb Deutschlands, wenn dasAuswärtige Amt für das betreffende Land vor Beginndes Aufenthalts im Ausland keine Reisewarnungausgesprochen hat. Wird eine Reisewarnungwährend des Aufenthalts im Ausland ausgesprochen,besteht solange Versicherungsschutz, bis dieAusreise aus dem Kriegsgebiet möglich ist.Durch Terrorereignisse verursachte Krankheiten undFolgen eines Unfalls sind weltweit versichert.

Für durch Kriegsereignisse in Deutschlandverursachte oder als Wehrdienstbeschädigunganerkannte Krankheiten sowie deren Folgen undFolgen von Unfällen und Todesfälle wird nichtgeleistet.

A90 100, Z100 80:Ja, sofern zum Zeitpunkt des Eintritts desVersicherungsfalls keine Kriegsereignisse mehr imAufenthaltsland stattfinden, gewährt der Versichererunter der Bedingung, dass für das Aufenthaltslandkeine Reisewarnung durch das Auswärtige Amtbesteht, Versicherungsschutz für Krankheiten undUnfälle, die mittelbar durch Kriegsereignisseverursacht werden.

Terroristische Anschläge und deren Folgen zählennicht zu den Kriegsereignissen im Sinne des § 5Abs.1 a) MB/KK 2009.

Ja, terroristische Anschläge und deren Folgen zählennicht zu den Kriegsereignissen im Sinne des Absatz 1.a).

Ja, Leistungspflicht besteht auch für solcheKrankheiten einschließlich Folgen & für Folgen vonUnfällen und für Todesfälle, die durchKriegsereignisse verursacht sind, sofern dasauswärtige Amt nicht bereits vor Beginn desAuslandsaufenthaltes eine Reisewarnungausgesprochen hat.\nFür anerkannte, nachVersicherungsbeginn eingetreteneWehrdienstbeschädigungen (§§ 80 ff.Soldatenversorgungsgesetz) und deren Folgenbesteht Anspruch auf die tariflichen Leistungen fürdie Aufwendungen, die trotz der gesetzlichenLeistungen notwendig bleiben. Ansprüche desVersicherungsnehmers auf Krankenhaustagegeldbleiben von der Vorleistung durch die gesetzlicheHeilfürsorge unberührt.

Leistungsplicht besteht für Terroranschläge sowiewährend der ersten beiden Monate einesvorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischenAusland für solche Krankheiten einschließlich ihrerFolgen sowie für Folgen von Unfällen, die durchKriegsereignisse verursacht worden sind.Für Wehrdienstbeschädigungen, die nachVersicherungsbeginn eintreten, wird ebenfallsgeleistet (Leistungsansprüche gegenüber anderenKostenträgern werden angerechnet).

Leistungspflicht besteht auch für solche Krankheiteneinschließlich Folgen & für Folgen von Unfällen undfür Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursachtoder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind.

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Leistungsvergleich Sonstiges

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Allgemeines - wie ist die Mindestvertragsdauergeregelt?

Der Vertrag wird in der Regel für einVersicherungsjahr abgeschlossen. AlsVersicherungsjahr gilt die Zeit vom 1. Juli einesJahres bis 30. Juni des Folgejahres. Das ersteVersicherungsjahr ist die Zeit vomVersicherungsbeginn bis zum 30. Juni.

A90 100, Z100 80:Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist nicht identisch mit demKalenderjahr. Es beginnt mit demVersicherungsbeginn laut Versicherungsschein.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist nicht identisch mit demKalenderjahr. Es beginnt mit demVersicherungsbeginn laut Versicherungsschein.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. desBeginnjahres.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist nicht identisch mit demKalenderjahr. Es beginnt mit dem imVersicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.

Bestehen beim Versicherer bereitsKrankenversicherungsverträge, so endet das ersteVersicherungsjahr mit dem Schluss desVersicherungsjahres des zuerst abgeschlossenenVertrags, das zur Zeit des Vertragsabschlusses läuft.Vertragsänderungen oder nachträglicheMitversicherung von Personen haben keinen Einflussauf Beginn und Ende des Versicherungsjahres.

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. FürVersicherte besteht nach einem Kassenwechselgrundsätzlich eine Bindungsfrist von 18 Monaten(Erhöht die bisherige Krankenkasse jedoch denBeitragssatz, gilt diese Bindungsfrist nicht mehr,ebenso bei einem Wechsel in die privateKrankenversicherung für freiwillig Versicherte).

Sonstiges Der Versicherer bietet Gesundheitsdienstleistungenzur Vorbeugung und im Krankheitsfall,beispielsweise medizinische Beratung oderAssistanceleistungen (Hilfs- undUnterstützungsleistungen), zu finden unter:www.sdk.de.

Beitragsbefreiung- bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 fürdie Dauer der Pflegebedürftigkeit- ab dem 91. Tag eines ununterbrochenenmedizinisch notwendigen stationärenKrankenhausaufenthalts für die weitere Verweildauerbis zur Beendigung des Krankenhausaufenthalts(jedoch nicht bei Anschlussheilbehandlungen sowiebei Aufenthalten, die schwerpunktmäßigRehabilitations- oder Kurcharakter haben)

Keine Leistung vorhanden. Keine Leistung vorhanden.

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Leistungsvergleich Krankentagegeld

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Krankentagegeld

Ist das Tagegeld bei Arbeitnehmern auch überNettogehalt versicherbar?

Das Krankentagegeld kann max. bis zumNettoeinkommen zzgl. der Versicherungsbeiträge fürdie gesetzliche Rentenversicherung sowie derprivaten Krankenversicherung (ink.Pflegepflichtversicherung) versichert werden.

Als Nettoeinkommen im Sinne derVersicherungsbedingungen gelten beiArbeitnehmern: 1/12 des jährlichenNettoeinkommens zuzüglich der Beiträge für dieKrankheitskostenvoll- und Pflegepflichtversicherungsowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungbzw. gleichzusetzende berufsständischeVersorgungswerke (Bemessungsgrundlage sind 80%des Arbeitsentgeltes, max. 80% derBeitragsbemessungsgrenze in derRentenversicherung).

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigenKrankentage- und Krankengeldern das auf denKalendertag umgerechnete, aus der beruflichenTätigkeit herrührende Nettoeinkommen nichtübersteigen. Maßgebend für die Berechnung desNettoeinkommens ist das Nettoeinkommen beiAntragstellung bzw. bei Eintritt derArbeitsunfähigkeit.Hinweis: Besteht bei dem Versicherer auch eineKrankheitskostenvollversicherung, sind beiArbeitnehmern zusätzlich zum Nettoeinommen dieBeiträge zur privatenKrankheitskostenvollversicherung/Pflegepflichtversicherung und gesetzlichenRentenversicherung absicherbar.

Maßgebend für die Berechnung desNettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst derletzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vorEintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Anstelle des Nettoeinkommens der versichertenPerson gelten als Bemessungsgrundlage 80 % dernach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzesermittelten Summe der Einkünfte aus beruflicherTätigkeit in Land- und Forstwirtschaft,Gewerbebetrieb, selbstständiger undnichtselbstständiger Arbeit in den letzten 12 Monatenvor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Bei der Ermittlung des versicherbarenKrankentagegeldes können folgende Beträge demversicherbaren Nettoeinkommen hinzugerechnetwerden: a) Beitragszahlungen zur Abdeckung vonAusfallzeitenin der gesetzlichen Rentenversicherung, b)Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungund an die Bundesanstalt für Arbeit, soweit diesevom Krankengeld einer gesetzlichenKrankenversicherung abgezogen werden, c) Beiträgezu einer privaten Krankenversicherung.

Der Krankengeldanspruch beträgt in der Regel 70% des Bruttoverdienstes, maximal 90 % desNettoarbeitsentgelts (jeweils begrenzt auf dieBeitragsbemessungsgrenze in der gesetzl.Krankenversicherung).

Arbeitnehmer: bei Wechsel in Selbständigkeit keineRisikoprüfung/Wartenzeiten (bei Verkürzung derKarenzzeit)?

Beim Wechsel in die Selbständigkeit kann dieversicherte Person innerhalb von 2 Monaten in Tarifemit kürzerer Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfungund ohne Wartezeiten wechseln. Dies gilt auch fürArbietnehmer, wenn sich die dauer derLohnfortzahlung verkürzt.

Bei Wechsel in die Selbständigkeit sind fürLeistungserhöhungen (Verkürzung der Karenzzeit,Erhöhung des versicherten Tagegeldsatzes)bedingungsgemäße Wartezeiten einzuhalten undeine Gesundheitsprüfung ist erforderlich.

Bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit hat derVersicherungsnehmer das Recht, die Fortsetzung derVersicherung hinsichtlich der betroffenenversicherten Person in demselben oder einemanderen Krankentagegeldtarif zu verlangen, soweitdie Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeiterfüllt sind - ggf. mit besonderen Vereinbarungen.

Der Versicherer verpflichtet sich, denVersicherungsschutz zum Ersten des auf den Antragdes Versicherungsnehmers folgenden Monats ohnedie sonst übliche Risikoprüfung und unter Verzichtauf Wartezeiten den geänderten Verhältnissenanzupassen, wenn und soweit durch eine Änderungder Dauer der Fortzahlung des Arbeitsentgelts imKrankheitsfall oder Aufnahme einer selbstständigenTätigkeit der Wechsel nach einer Tarifstufe mitgeringeren Karenzzeiten erforderlich wird.

Bei Wechsel in die Selbständigkeit sind fürLeistungserhöhungen (Verkürzung der Karenzzeit,Erhöhung des versicherten Tagegeldsatzes)bedingungsgemäße Wartezeiten einzuhalten und eineGesundheitsprüfung ist erforderlich.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird keineGesundheitsprüfung vorgenommen.

Wird bei Arbeitslosigkeit über MB/KT hinausgeleistet?

Wird die versicherte Person nach Eintritt desVersicherungsfalles arbeitslos im Sinne desArbeitsförderungsgesetzes, ohne Anspruch aufgesetzliche Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zuhaben, so endet das Versicherungsverhältnisspätestens mit Ablauf des sechsten Monats nachEintritt der Arbeitslosigkeit.

Es wird nicht über die Regelungen der MB/KT hinausgeleistet. Die Krankentagegeldversicherung endetnach Eintritt der Arbeitslosigkeit zum Monatsende -bei Arbeitsunfähigkeit in einem zu diesem zeitpunktbereits eingetrenen Versicherungsfall spätestens 3Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Wird die versicherte Person nach Eintritt desVersicherungsfalls arbeitslos, ohne Anspruch aufgesetzliche Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zuhaben, endet das Versicherungsverhältnis spätestensmit Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt derArbeitslosigkeit.

Wird die versicherte Person arbeitslos und hatgrundsätzlich Anspruch auf gesetzliche Leistungen,endet das Versicherungsverhältnis nicht, es erfolgtjedoch eine Herabstufung des Tagessatzes (fürgekürzten Satz kann eine Anwartschaft vereinbartwerden). Das Versicherungsverhältnis endet erst,wenn feststeht, dass die betroffene versichertePerson eine neue Tätigkeit nicht mehr aufnehmenwill oder auf Grund objektiver Umstände feststeht,dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungenohne Erfolg bleiben wird.

Die Krankentagegeldversicherung wird fortgesetzt,solange die versicherte Person vorübergehendarbeitslos ist, sich aber sogleich und ernsthaft(Einschalten Arbeitsamt/Arbeitsvermittlungsstellen,regelmäßige/ernsthafte Bewerbungen auf dem freienArbeitsmarkt - muss ggf. nachgewiesen werden) umdie Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bemüht undsich diese Bemühungen aufgrund objektiverUmstände nicht als aussichtslos darstellen; ansonstenendet das Versicherungsverhältnis und kann für dieDauer der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit alsAnwartschaftsversicherung fortgeführt werden (mussinnerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung desVersicherers über die Beendigung beantragt werden).

Wird die versicherte Person nach Eintritt desVersicherungsfalles arbeitslos, ohne Anspruch aufLeistungen wegen Arbeitslosigkeit zu haben, soverlängert sich die Drei-Monats-Frist des § 15a) aufzwölf Monate. Spätestens mit Ablauf dieser Fristendet das Versicherungsverhältnis. Unberührt bleibt §15b).

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld ruhtder Krankengeldanspruch.Bei Bezug einer Erwerbsminderungs- oderAltersrente erlischt der Anspruch.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Krankentagegeld

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Ist das Tagegeld bei Selbständigen auch überNettoeinkommen versicherbar?

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigenKrankentage- und Krankengeldern das auf denKalendertag umgerechnete, aus der beruflichenTätigkeit herrührende Nettoeinkommen nichtübersteigen. Maßgebend für die Berechnung desNettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst derletzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vorEintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinenanderen Zeitraum vorsieht.Zusätzlich zum "Nettoeinkommen" kann auch derBeitrag zur privaten Kranken- undPflegepflichtversicherung (SDK) versichert werden.

Tarif für Arbeitnehmer - Leistungsmerkmal nichtrelevant.

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigenKrankentage- und Krankengeldern das auf denKalendertag umgerechnete, aus der beruflichenTätigkeit herrührende Nettoeinkommen nichtübersteigen. Maßgebend für die Berechnung desNettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst derletzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vorEintritt der Arbeitsunfähigkeit.Hinweis: Besteht bei dem Versicherer auch eineKrankheitskostenvollversicherung, ist beiselbstständig Gewerbetreibenden der Gewinnabzüglich Steuern absicherbar. Wenn zu der Höheder Steuern keine Angabe möglich ist, sind 75% desGewinns (Betriebseinnahmen der letzten zwölfMonate vor Antragstellung bzw. vor derArbeitsunfähigkeit abzüglich Betriebsausgaben)absicherbar.Bei Freiberuflern sind die Betriebs- bzw.Praxiseinnahmen der letzten zwölf Monate vorAntragstellung bzw. vor der Arbeitsunfähigkeit zu75% absicherbar.

Maßgebend für die Berechnung desNettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst derletzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vorEintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinenanderen Zeitraum vorsieht.

Anstelle des Nettoeinkommens der versichertenPerson gelten als Bemessungsgrundlage 80 % dernach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzesermittelten Summe der Einkünfte aus beruflicherTätigkeit in Land- und Forstwirtschaft,Gewerbebetrieb, selbstständiger undnichtselbstständiger Arbeit in den letzten 12 Monatenvor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Als Nettoeinkommen gilt bei Selbständigen dervereinbarte Vomhundertsatz - höchstens jedoch 75Prozent - des nach den Vorschriften desEinkommensteuergesetzes ermittelten Gewinns vorSteuern in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt derArbeitsunfähigkeit. Bei der Ermittlung desversicherbaren Krankentagegeldes können folgendeBeträge dem versicherbaren Nettoeinkommenhinzugerechnet werden: a) Beitragszahlungen zurAbdeckung von Ausfallzeiten in der gesetzl.Rentenversicherung, b) Pflichtbeiträge zur gesetzl.Rentenversicherung und an die Bundesanstalt fürArbeit, soweit diese vom Krankengeld einergesetzlichen Krankenversicherung abgezogenwerden, c) Beiträge zu einer privaten Krankenvers.

Das Krankengeld beträgt 70 % des letztenbeitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal 90 %des Nettoarbeitsentgelts (bei Selbständigen/Freiberuflern: Arbeitsentgelt = Gewinn vorSteuern).Die Beitragsbemessungsgrenze nach SGB(Sozialgesetzbuch) beschränkt zusätzlich die Höhedes Krankengeldes. Der maximaleKrankengeldanspruch beträgt pro Tag 83,13 EURbzw. 2.493,30 EUR monatlicht (Stand 2006).Hinweis: Der maximale Krankengeldanspruchbeträgt pro Tag 83,13 EUR bzw. 2.493,30 EURmonatlicht (Stand 2006).

Können Existenzgründer auch den voraussichtlichgeschätzten Gewinn versichern, wenn keine anderenDaten vorliegen?

Nein, bedingungsgemäß gibt es keineSonderregelung für Existenzgründer hinsichtlich derHöhe des zu versichernden Einkommens.

Tarif für Arbeitnehmer - Leistungsmerkmal nichtrelevant.

Ja, laut Barmenia-Existenzgründer-Zertifikat vom26.04.2010 können Existenzgründer bis zu 60 EURpro Tag (Freiberufler mit eigener Kanzlei/Büro undHandwerksmeister mit eigenem Betrieb bis zu 120EUR pro Tag) absichern, ohne dass im Leistungsfalleine Kürzung aufgrund eines zu geringenEinkommens vorgenommen wird.

Nein, bedingungsgemäß gibt es keine Sonderregelungfür Existenzgründer hinsichtlich der Höhe des zuversichernden Einkommens.

Wird bei Berufsunfähigkeit über MB/KT hinausgeleistet?

Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich derbetroffenen versicherten Personen mit Eintritt derBerufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenndie versicherte Person nach medizinischem Befund imbisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeitmehr als 50% erwerbsunfähig ist. DasVersicherungsverhältnis endet hinsichtlich derbetroffenen versicherten Person spätestens mitAblauf des sechsten Monats nach Eintritt derBerufsunfähigkeit.

Besteht bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in einembereits eingetretenen VersicherungsfallArbeitsunfähigkeit, so endet dasVersicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenenPerson spätestens nach Ablauf des sechsten Monatsnach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich derbetroffenen versicherten Personen mit Eintritt derBerufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenndie versicherte Person nach medizinischem Befundim bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeitmehr als 50% erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zudiesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenenVersicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet dasVersicherungsverhältnis spätestens aber sechsMonate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich derbetroffenen versicherten Personen mit Eintritt derBerufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenndie versicherte Person nach medizinischem Befund imbisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeitmehr als 50% erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zudiesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenenVersicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet dasVersicherungsverhältnis spätestens aber drei Monatenach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich derbetroffenen versicherten Personen mit Eintritt derBerufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenndie versicherte Person nach medizinischem Befund imbisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeitmehr als 50% erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zudiesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenenVersicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet dasVersicherungsverhältnis spätestens aber drei Monatenach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Krankengeld wird bis zur Anerkennung einerErwerbsminderungs- oder Altersrente gezahlt.Der Krankengeldanspruch verringert sich um evtl.Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Endet der KT-Anspruch nicht automatisch bei Bezugeiner BU-Rente?

Ja, der Tarif sieht keine Einschränkung vor. Ja, der Tarif sieht keine Einschränkung vor. Ja, der Tarif sieht keine Einschränkung vor. Nein. Der Bezug einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente steht der Berufsunfähigkeitim Sinne der MB/KT 2009 (§§ 11 und 15 Abs. 1Buchst. b) gleich.

Ja, der Tarif sieht keine Einschränkung vor. Ja, der Tarif sieht keine Einschränkung vor.

Leistet die BU bei Einstellung des KT-Zahlung sofort?(wenn KT & BU beim gleichen VR abgeschlossen)

Es ist kein nahtloser Übergang Krankentagegeld -Berufsunfähigkeitsversicherung vertraglich geregelt.

Es ist kein nahtloser Übergang Krankentagegeld -Berufsunfähigkeitsversicherung vertraglich geregelt.

Verdienst-Sicherungs-Programm (VerSiPro) beigleichzeitigem Abschluss einer BU-Versicherung beider Barmenia Lebensversicherung a.G. Die Barmenialeistet bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oderbei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Die Barmeniaprüft die Ansprüche "aus einer Hand". Keinezeitliche Verzögerung beim Übergang desKrankentagegeldes auf die Berufsunfähigkeitsrente.

Es ist kein nahtloser Übergang Krankentagegeld -Berufsunfähigkeitsversicherung vertraglich geregelt.

Nahtloser Übergang Krankentagegeld -Berufsunfähigkeitsversicherung vertraglich geregelt(sofern BU-Versicherung auch beim gleichenVersicherer besteht).Weitere Voraussetzungen:Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit (Risiko-)Lebens- oderRentenversicherung bei der uniVersaLebensversicherung a.G..Einstufung in die Berufsgruppen 1 bis 3 der BUZ-Annahmerichtlinien und Beantragung von unisafe|HQmittels eines speziellen Antragsformulars.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet keineBerufsunfähigkeitsversicherung an.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Krankentagegeld

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Kur/Reha: Leistung auch bei Kur-/Rehamaßnahmegesetzlichen Trägers?

Abweichend von § 5 (1) g) MB/KT 94 wird währendeiner Kuroder Sanatoriumsbehandlung sowiewährend einer Rehabilitationsmaßnahme einesgesetzlichen Rehabilitationsträgers Krankentagegeldgezahlt, wenn – die medizinische Notwendigkeit fürArt und Dauer dieser Behandlung bzw. Maßnahmedurch ein ausführliches ärztliches Attestnachgewiesen wird und – unmittelbar vor ihremBeginn eine seit mindestens vier Wochenununterbrochen andauernde Arbeitsunfähigkeitbestanden hat.Etwaige Leistungen gesetzlicher Rehabilitationsträger(z.B. Übergangsgeld) werden auf das zu zahlendeKrankentagegeld angerechnet.

Nach einem stationären Krankenhausaufenthaltwerden die Leistungen auch bei notwendigenMaßnahmen zur Wiederherstellung derArbeitsfähigkeit erbracht, wenn die Notwendigkeitder Maßnahmen durch den Versicherer schriftlichaufgrund eines ärztlichen Attestes anerkannt wordenist.

Bei einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung odereiner Rehabilitationsmaßnahme eines gesetzlichenRehabilitationsträgers wird geleistet, sofernvollständige Arbeitsunfähigkeit mindestens 14 Tagevor der Kur- und Sanatoriumsbehandlung bzw. derRehabilitationsmaßnahme bestand. Zum Ausgleicheines Einkommensausfalls erbrachte Zahlungen einesRehabilitationsträgers werden auf dasKrankentagegeld angerechnet.

Für Arbeitsunfähigkeit bei Kur- undSanatoriumsbehandlung sowieRehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichenRehabilitationsträger nach einer seit mindestens 6Wochen bestehenden Arbeitsunfähigkeit kannKrankentagegeld gezahlt werden, wenn derVersicherer dieses aufgrund eines ausführlichenAttestes vorher zugesagt hat.

Abweichend von § 5 (1) g) wird Krankentagegeldgezahlt, wenn im Verlauf einer Arbeitsunfähigkeiteine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung bzw. einestationäre Rehabilitationsmaßnahme erforderlichwird. Voraussetzung ist, dass der Versicherer vorhereine schriftliche Zusage gegeben hat. Dies gilt auchfür Schonzeiten im Anschluss an eine Kur- oderSanatoriumsbehandlung.

Ja, bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bestehtKrankengeldanspruch.

Wird auf den Ausschluss wegen Alkoholgenussverzichtet?

Es besteht keine Einschränkung der Leistungspflichtwegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf einedurch Alkoholgenuß bedingte Bewußtseinsstörungzurückzuführen sind.

Es besteht keine Einschränkung der Leistungspflichtwegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf einedurch Alkoholgenuß bedingte Bewußtseinsstörungzurückzuführen sind.

Es besteht keine Einschränkung der Leistungspflichtwegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf einedurch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörungzurückzuführen sind.

Das Krankentagegeld wird auch beiArbeitsunfähigkeit auf Grund der insgesamt erstendrei ambulanten oder stationärenEntziehungsmaßnahmen (auch wg. nichtstoffgebundener Suchterkrankungen) gezahlt - zu80%, wenn Erolgsaussichten bestehen und wennund soweit kein anderer Kostenträgerleistungspflichtig ist.

Es besteht keine Einschränkung der Leistungspflichtwegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf einedurch Alkoholgenuß bedingte Bewußtseinsstörungzurückzuführen sind.

Es besteht keine Einschränkung der Leistungspflichtwegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf einedurch Alkoholgenuß bedingte Bewußtseinsstörungzurückzuführen sind.

Es besteht keine Einschränkung der Leistungspflichtwegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf einedurch Alkoholgenuß bedingte Bewußtseinsstörungzurückzuführen sind.

Sind Entziehungsmassnahmen mitversichert? Keine Leistungspflicht besteht bei Arbeitsunfähigkeitwegen Entziehungsmaßnahmen.

Keine Leistungspflicht besteht bei Arbeitsunfähigkeitwegen Entziehungsmaßnahmen.

Leistungen werden bei den ersten dreiEntziehungsmassnahmen erbracht.

Keine Leistungspflicht besteht bei Arbeitsunfähigkeitwegen Entziehungsmaßnahmen.

Keine Leistungspflicht besteht bei Arbeitsunfähigkeitwegen Entziehungsmaßnahmen.

Die GKV sieht keine Einschränkung vor.

Gemischte Anstalten - schriftl. Zusage nicht generellnotwendig

Bei medizinisch notwendiger stationärerHeilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kurenbzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oderRekonvaleszenten aufnehmen, werden die tariflichenLeistungen nur dann erbracht, wenn der Versichererdiese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagthatZusage ist nicht erforderlich bei:- Notfallbehandlung- Akute Behandlung während Aufenthalt- Einziges geeignetes Krankenhaus am Wohnsitz

Bei medizinisch notwendiger stationärerHeilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kurenbzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oderRekonvaleszenten aufnehmen, werden die tariflichenLeistungen nur dann erbracht, wenn der Versichererdiese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagthat

"Bei medizinisch notwendiger stationärerHeilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kurenbzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oderRekonvaleszenten aufnehmen, werden die tariflichenLeistungen nur dann erbracht, wenn der Versichererdiese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagthatZusage ist nicht erforderlich bei:- med. notw. Heilbehandlung- Notfallbehandlung- Akute Behandlung während Aufenthalt"

"Bei medizinisch notwendiger stationärerHeilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kurenbzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oderRekonvaleszenten aufnehmen, werden die tariflichenLeistungen nur dann erbracht, wenn der Versichererdiese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagthatZusage ist nicht erforderlich bei:- Anschlussheilbehandlung"

Bei medizinisch notwendiger stationärerHeilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kurenbzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oderRekonvaleszenten aufnehmen, werden die tariflichenLeistungen nur dann erbracht, wenn der Versichererdiese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagthat

Die GKV sieht keine Einschränkung vor.

Erfolgt bei Erkrankung eines Kindes eine Leistung? Nein, es besteht kein Leistungsanspruch beiErkrankung eines eigenen Kindes.

Ein Leistungsanspruch besteht, wenn- der Versicherungsnehmer ist berufstätig und keinArbeitsentgelt in der Zei erhältt, während diesersein Kind pflegt- das Kind ist gesetzlich versichert- im Haushalt gibt es niemanden, der an Stelle desElternteils das Kind pflegen könnte- der Versicherungsnehmer hat selbst einenAnspruch auf Krankengeld- ein Arzt bescheinigt, dass das erkrankte Kindbeaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss.- das Kind ist jünger als 12 Jahre (wenn esbehindert und auf Hilfe angewiesen ist, gibt eskeine Altersgrenze)

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Wird auch bei Arbeitsunfähigkeit wg.Schwangerschaft geleistet?

Abweichend von § 5 (1) d) MB/KT 94 bestehtausserhalb der gesetzlichen MutterschutzfristenLeistungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit ausschließlichwegen Schwangerschaft, ferner wegen medizinischnotwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburtund Entbindung. Dies gilt sinngemäß auch fürSelbständige.

außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen:Leistungsanspruch besteht im tariflichen Umfang.Zeiten des gesetzlichen Beschäftigungsverboteswerden auf die bis zum tariflichen Leistungsbeginnzurückzulegenden Tage nicht angerechnet. Dies giltauch für Frauen, die keine Leistungen nach demMutterschutzgesetz erhalten.

während der Mutterschutzfristen und amEntbindungstag: Der Versicherer zahlt - nach Ablaufder Karenzzeit - das vereinbarte Krankentagegeld,wenn die Versicherte in diesem Zeitraum nicht odernur eingeschränkt beruflich tätig ist(Verdienstausfall), anderweitige Leistungen(Mutterschaftsgeld, Elterngeld o. ä.) werdenangerechnet; alle Leistungen zusammen dürfen dasauf den Kalendertag umgerechnete, aus derberuflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen(Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vorBeginn der Mutterschutzfrist) nicht übersteigen.Ist/Wird die Versicherte während derMutterschutzfristen/am Entbindungstagarbeitsunfähig mit Anspruch auf Bezug vonKrankentagegeld, wird das Krankentagegeld nureinmal bis zur vereinbarten Höhe gezahlt.Eintritt und Dauer der Schutzfristen und derEntbindungstag sind durch denVersicherungsnehmer - auf seine Kosten -nachzuweisen.Die Wartezeit beträgt acht Monate abVersicherungsbeginn.

Die Einschränkung der Leistungspflicht beiArbeitsunfähigkeit ausschließlich wegenSchwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch undFehlgeburt findet außerhalb der Mutterschutzfristenkeine Anwendung. Dies gilt sinngemäß auch fürselbstständig Tätige.

Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft,Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt, Entbindungbesteht Anspruch auf das tarifliche Krankentagegeld.Während der gesetzlichen Beschäftigungsverbote fürwerdende Mütter und Wöchnerinnen in einemArbeitsverhältnis wird für die Zeit der stationärenUnterbringung in einem Krankenhaus oder einemEntbindungsheim - ohne Rücksicht auf die tariflichenKarenzzeiten - das Krankentagegeld gezahlt (gilt auchfür selbstständig Tätige).

Während der Mutterschutzfristen und amEntbindungstag zahlt der Versicherer - nach Ablaufder Karenzzeit - das vereinbarte Krankentagegeld,wenn die Versicherte in diesem Zeitraum nicht odernur eingeschränkt beruflich tätig ist(Verdienstausfall), anderweitige Leistungen(Mutterschaftsgeld, Elterngeld o. ä.) werdenangerechnet; alle Leistungen zusammen dürfen dasauf den Kalendertag umgerechnete, aus derberuflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen(bemisst sich sinngemäß nach den Tarifbedingungenb und c zu § 4 Abs. 2 MB/KT 2009 und b zu § 4 Abs.2 bis 4 MB/KT 2009) nicht übersteigen.Ist/Wird die Versicherte während derMutterschutzfristen/am Entbindungstagarbeitsunfähig mit Anspruch auf Bezug vonKrankentagegeld, wird das Krankentagegeld nureinmal bis zur vereinbarten Höhe gezahlt.Eintritt und Dauer der Schutzfristen und derEntbindungstag sind durch den Versicherungsnehmer- auf seine Kosten - nachzuweisen.Die Wartezeit beträgt acht Monate abVersicherungsbeginn.

Die Leistungseinschränkung nach § 5 (1) d) entfälltbei Fehlgeburt, bei Schwangerschaftsabbruchaufgrund medizinischer, eugenischer und ethischerIndikation sowie bei durch Schwangerschaftbedingten Krankheiten außerhalb der gesetzlichenBeschäftigungsverbote für werdende Mütter undWöchnerinnen (Mutterschutz). Die Bestimmungenüber die Mutterschutzfristen gelten sinngemäß auchfür selbständig Tätige.

Leistungspflicht besteht auch bei Arbeitsunfähigkeitausschließlich wegen Schwangerschaft,Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt undEntbindung.

Wird eine Entbindungspauschale gezahlt? Entbindungspauschale in Höhe des zwölffachenKrankentagegeldes.

Während der gesetzlichen Beschäftigungsverbote fürwerdende Mütter und Wöchnerinnen wird für die Zeitder stationären Unterbringung in einem Krankenhausoder einem Entbindungsheim - ohne Rücksicht auf dietariflichen Karenzzeiten das Krankentagegeld gezahlt.

Entbindungspauschale in Höhe des zehnfachenKrankentagegeldes.

Es wird keine Entbindungspauschale gezahlt.

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Leistungsvergleich Krankentagegeld

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Gelten Bedingungsverbesserungen hinsichtlich desGeltungsbereiches?

Nein, ausserhalb Deutschlands wird bei ambulanterArbeitsunfähigkeit keine Leistung erbracht.

Nein, ausserhalb Deutschlands wird bei ambulanterArbeitsunfähigkeit keine Leistung erbracht.

Bei einem Aufenthalt im Ausland wird für dorteingetretene Krankheiten oder Unfälle dasKrankentagegeld frühestens ab dem 43. Tag einerArbeitsunfähigkeit, bei einer versicherten Tarifstufemit längerer Karenzzeit entsprechend später, beieiner medizinisch notwendigen ambulantenHeilbehandlung gezahlt, wenn folgendeVoraussetzungen erfüllt sind:a) Für die versicherte Person besteht bei derBarmenia Krankenversicherung a. G. bei stationärerHeilbehandlung im Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung sowohl Versicherungsschutz für dieallgemeinen Krankenhausleistungen als auch für dieUnterbringung im Einbettzimmer sowie dieprivatärztliche Behandlung im Krankenhaus. DieseVoraussetzung ist auch erfüllt, wenn im Rahmen derKrankheitskosten-Vollversicherung für die Dauer desjeweiligen Auslandsaufenthaltes eine zusätzlicheVereinbarung (z. B. Tarif WSU) getroffen wird. ImRahmen dieser zusätzlichen Vereinbarung ist einzusätzlicher Beitrag zu zahlen.b) Die private Pflegepflichtversicherung wirdwährend des Auslandsaufenthaltes fortgeführt. DieseVoraussetzung ist auch erfüllt, wenn die privatePflegepflichtversicherung in Form der großenAnwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.

Nein, ausserhalb Deutschlands wird bei ambulanterArbeitsunfähigkeit keine Leistung erbracht.

Nein, ausserhalb Deutschlands wird bei ambulanterArbeitsunfähigkeit keine Leistung erbracht.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf dieBundesrepublik Deutschland.

Anspruch auch außerhalb des Wohnortes (wenn keinKrankenhausaufenthalt/Rückreise mgl.)

Keine Leistung für Arbeitsunfähigkeit, wenn sich dieversicherte Person nicht an ihrem gewöhnlichenAufenthaltsort oder Wohnort aufhält.Hinweis: Kein Verzicht auf Kurortklausel.

Keine Leistung für Arbeitsunfähigkeit, wenn sich dieversicherte Person nicht an ihrem gewöhnlichenAufenthaltsort oder Wohnort aufhält.Hinweis: Kein Verzicht auf Kurortklausel.

Ja, der Tarif sieht keine Einschränkung vor. Keine Leistung für Arbeitsunfähigkeit, wenn sich dieversicherte Person nicht an ihrem gewöhnlichenAufenthaltsort oder Wohnort aufhält.Hinweis: Kein Verzicht auf Kurortklausel.

Keine Leistung für Arbeitsunfähigkeit, wenn sich dieversicherte Person nicht an ihrem gewöhnlichenAufenthaltsort oder Wohnort aufhält.Ausnahme: vorherige schriftl. Zusage oder vorherigeMitteilung an Versicherer.Hinweis: Kein genereller Verzicht auf Kurortklausel,nur Aufweichung für med. notw. stat.Krankenhausbehandlung.

Die GKV sieht keine Einschränkung vor.

Werden Karenzzeiten bei wiederholterArbeitsunfähigkeit zusammengezählt?

Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit, die einArbeitgeber bei der Fortzahlung des Entgelteszusammenzählen darf, werden auch hinsichtlich dertariflichen Karenzzeiten zusammengezählt. FürSelbständige gilt dies sinngemäß.

Tritt innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende einerArbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit oderUnfallfolge erneut Arbeitsunfähigkeit ein, so werdendie in den letzten 12 Monaten vor Beginn dererneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Zeitender Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheitoder Unfallfolge auf die Karenzzeit angerechnet.

Wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Endeeiner Arbeitsunfähigkeit eine erneuteArbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oderUnfallfolge ärztlich festgestellt, so werden die in denletzten zwölf Monaten vor Beginn der erneutenArbeitsunfähigkeit nachgewiesenenArbeitsunfähigkeitszeiten wegen dieser Krankheitoder Unfallfolge auf die Karenzzeit angerechnet.

Tritt innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende einerArbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeitinfolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ein, sowerden die in den letzten 12 Monaten vor Beginn dererneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenenArbeitsunfähigkeitszeiten wegen dieser Krankheitoder Unfallfolge auf die Karenzzeit angerechnet.

Hat der Arbeitgeber Zeiten wiederholterArbeitsunfähigkeit bei der Gehalts- oderLohnfortzahlung berechtigterweisezusammengerechnet, so werden sie bei Beginn derKrankentagegeldleistungen ebenfallszusammengefasst.Hinweis: Selbständige: Zeiten wiederholterArbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheitwerden nicht zusammengerechnet.

Bei stationärer Krankenhausbehandlung oderBehandlung in einer Vorsorge-/Reha-Einrichtungentsteht ein Krankengeldanspruch ab Beginn.In anderen Fällen wird Krankengeld aufgrundderselben Krankheit für max. 78 Wochen gezahlt.Es ruht während des Bezuges vonArbeitseinkommen.

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Leistungsvergleich Krankentagegeld

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

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Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Leistet der Versicherer auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit/Wiedereingliederungsversuch?

Bei Teil-Arbeitsunfähigkeit besteht keineLeistungspflicht aus diesem Tarif.

Besteht im unmittelbaren Anschluss an eine völligeArbeitsunfähigkeit von mind. dreimonatiger Dauer,für die die ALTE OLDENBURGER (AO)Krankentagegeldleistungen erbracht hat,Teilarbeitsunfähigkeit, zahlt die AO für längstens 91Tage die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes.Teilarbeitsunfähigkeit (AU) im Sinne dieserBestimmung liegt vor, solange eine AU vonmindestens 50 % besteht, die stufenweiseAufnahme der beruflichen Tätigkeit mediz. angezeigtist u. ärztlich bescheinigt wird.

Bei Teil-Arbeitsunfähigkeit besteht keineLeistungspflicht aus diesem Tarif.

Der Versicherer leistet bei Teilarbeitsunfähigkeit vonArbeitnehmern, wenn im unmittelbaren Anschluss aneine vollständige Arbeitsunfähigkeit von mindestenszwölfwöchiger Dauer die berufliche Tätigkeit wiederstufenweise aufgenommen wird und solange eineArbeitsunfähigkeit von mehr als 50%, welche vomArzt zu bescheinigen ist, besteht.Es wird für maximal vier Wochen die Hälfte desversicherten Krankentagegeldes gezahlt. DasKrankentagegeld darf zusammen mit etwaigenEntgeltzahlungen des Arbeitgebers dasNettoeinkommen vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeitnicht übersteigen.Hinweis: Der Leistungsanspruch besteht nur fürArbeitnehmer mit einem festen Anstellungsverhältnis,für die beim Versicherer eineKrankheitskostenvollversicherung für ambulante undstationäre Behandlung besteht.

Bei Teil-Arbeitsunfähigkeit besteht keineLeistungspflicht aus diesem Tarif.

Während einer schrittweisen Wiederaufnahme derArbeit bleibt der Krankengeldanspruch erhalten.Bei Arbeitnehmern, die in dieser Zeit ein Gehalt fürihre Arbeit erhalten, verringert sich dasKrankengeld entsprechend (max. vorherigeresNettoeinkommen).Wer als Selbstständiger eine Wiedereingliederungdurchführt, erhält ebenfalls weiter Krankengeld. Eswird anteilig für die Stunden gekürzt, in denen derSelbständige gearbeitet hat.

Ist eine Erhöhung d. Tagegeldes ohneGesundheitsprüfung bei Einkommenserhöhungmöglich?

Der Versicherer bietet den Versicherungsnehmernmindestens alle 3 Jahre Gelegenheit, in denKrankentagegeldtarifen mit einem versichertenKrankentagegeld von mindestens EUR 25,– dasvereinbarte Krankentagegeld zu erhöhen. Dabei wirddie Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in dergesetzlichen Rentenversicherung zugrunde gelegt.Sofern eine darüber hinausgehende Erhöhung desNettoeinkommens nachgewiesen wird, erfolgt dieseAnpassung aufgrund der individuellen Entwicklungdes Nettoeinkommens. Für Arbeitnehmer wird auchausserhalb des 3-Jahres-Zeitraumes bei einerErhöhung des Nettoeinkommens auf Antrag desVersicherungsnehmers das vereinbarte Tagegeldangepasst.

Der Versicherer bietet den Versicherungsnehmernmindestens alle drei Jahre Gelegenheit, in denKrankentagegeldtarifen mit einem versichertenKrankentagegeld von mindestens EUR 30,– dasvereinbarte Krankentagegeld zu erhöhen. Dabei wirddie Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in dergesetzlichen Rentenversicherung zugrunde gelegt.

Der Versicherungsnehmer kann bei einer Erhöhungdes Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit eineentsprechende Erhöhung des Krankentagegeldesbeantragen. Der Versicherungsschutz kann insoweitangepasst werden, dass maximal die Erhöhungendes Nettoeinkommens der dem Anpassungszeitpunktvorausgegangenen zwei Jahre ausgeglichen werden.

Der Versicherer wird ferner demVersicherungsnehmer von Zeit zu Zeit eine Erhöhungdes versicherten Krankentagegeldes ohneGesundheitsprüfung entsprechend der allgemeinenEinkommensentwicklung zum Ausgleich einesveränderten Nettoeinkommens anbieten.

Der Versicherer verpflichtet sich, denVersicherungsschutz zum Ersten des auf den Antragdes Versicherungsnehmers folgenden Monats ohnedie sonst übliche Risikoprüfung und unter Verzichtauf Wartezeiten den geänderten Verhältnissenanzupassen, wenn und soweit durch eine Änderungder regelmäßigen Einkünfte eine Erhöhung desvereinbarten Krankentagegeldes notwendig ist, umdas vorherige prozentuale Verhältnis desKrankentagegeldes zu den Einkünftenwiederherzustellen.

Dem Versicherungsnehmer wird alle zwei JahreGelegenheit gegeben, das vereinbarteKrankentagegeld entsprechend der allgemeinenEinkommensentwicklung zu erhöhen. Die Anpassungwird allen Versicherungsnehmern angeboten, derenVertrag zur Zeit der Anpassung mindestens ein Jahrbestanden hat und für die ein Krankentagegeld vonmindestens 15 EUR versichert ist. Erhöht sich dasNettoeinkommen oder ändert sich bei Arbeitnehmerndie Fortzahlungsdauer des Arbeitsentgeltes, so erfolgtauf Antrag des Versicherungsnehmers eineentsprechende Anpassung des Versicherungsschutzes(Erhöhung des versicherten Krankentagegeldes oderWechsel der Tarifstufe, wenn diese spät. 2 Mnatenach Änderung beantragt wird)

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird dasKrankengeld automatisch ohne Gesundheitsprüfungan das Einkommen angepasst.Der maximale Krankengeldanspruch beträgt proTag 83,13 EUR bzw. 2.493,30 EUR monatlicht(Stand 2006).

Wird bei einem stationärem KH-Aufenthalt frühergeleistet?

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wirdnicht vor Ablauf der vereinbarten Karenzzeit geleistet.

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wirdnicht vor Ablauf der vereinbarten Karenzzeitgeleistet.

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wirdnicht vor Ablauf der vereinbarten Karenzzeitgeleistet.

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wirdnicht vor Ablauf der vereinbarten Karenzzeit geleistet.

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wirdnicht vor Ablauf der vereinbarten Karenzzeit geleistet.

Bei stationärer Krankenhausbehandlung oderBehandlung in einer Vorsorge-/Reha-Einrichtungentsteht ein Krankengeldanspruch ab Beginn.

Begrenzung ordentliches Kündigungsrecht

Verzichtet der Versicherer auf sein ordentlichesKündigungsrecht bei GKV-Versicherten?

Nein. Der Versicherer verzichtet nicht auf dasordentliche Kündigungsrecht.

Tarif für PKV-Vollversicherte - Leistungsmerkmalnicht relevant

Ja. Der Versicherer verzichtet auf das ordentlicheKündigungsrecht.

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Nein. Der Versicherer verzichtet nicht aufdas ordentliche Kündigungsrecht, er beschränkt esjedoch auf den Ablauftermin des 2. und 3.Versicherungsjahres.

Nein. Der Versicherer verzichtet nicht auf dasordentliche Kündigungsrecht.

Verzichtet der Versicherer bei Selbstständigen(Freiberuflern) auf sein ordentlichesKündigungsrecht, wenn die Krankenvollversicherungbei einer anderer PKV besteht?

Selbstständige: Nein. Der Versicherer verzichtet nichtauf das ordentliche Kündigungsrecht.Hinweis: Arbeitnehmer: Information wirdnachgeliefert/Antwort des Versicherers steht noch aus

Tarif nur in Verbindung mit PKV-Voll beim selbenVersicherer versicherbar - Leistungsmerkmal nichtrelevant

Ja. Der Versicherer verzichtet auf das ordentlicheKündigungsrecht.

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Selbstständige: Nein. Der Versichererverzichtet nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht,er beschränkt es jedoch auf den Ablauftermin des 2.und 3. Versicherungsjahres.

Arbeitnehmer: Für den Versicherer ist das ordentlicheKündigungsrecht ausgeschlossen, sofern derKrankentagegeldtarif arbeitgeberzuschussfähig istund der Arbeitgeber auch bei solo bestehenderKrankentagegeldversicherung den Zuschuss gewährt(ansonsten beschränkt er das Kündigungsrecht aufden Ablauftermin des 2. und 3. Versicherungsjahres).

Nein. Der Versicherer verzichtet nicht auf dasordentliche Kündigungsrecht.

Krankengeld ist in der GKV nicht alleineversicherbar.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Krankentagegeld

Vorschlag für Daniel Mustermann Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3898116221098055349, Erstellt: 10.04.2019 11:41:21

SEITE 70

Süddeutsche Alte Oldenburger Barmenia HanseMerkur Universa GKV

AM13 S1 Z9 PPN TA 6 A90/100 K20 Z100/80 PVN KTV 6 einsA prima+ 1 PVN T42+ AZP PS3 PSV PVN T43 uni-introPrivat 300 uni-SZ II plusuni-ZZ PVN uni-KT 43

GKV Arbeitnehmer (DAK) PVNKT43

Monatsbeitrag: 705,24 € 737,03 € 591,17 € 710,19 € 479,70 € 880,29 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 91 % 79 % 77 % 76 % 65 % 52 %

Verzichtet der Versicherer bei Selbstständigen(Freiberuflern) auf sein ordentlichesKündigungsrecht), wenn die Krankenvollversicherungbei ihm besteht?

Ja. Der Versicherer verzichtet auf das ordentlicheKündigungsrecht.

Tarif für Arbeitnehmer - Leistungsmerkmal nichtrelevant

Ja. Der Versicherer verzichtet auf das ordentlicheKündigungsrecht.

Ja. Der Versicherer verzichtet auf das ordentlicheKündigungsrecht.

Ja. Der Versicherer verzichtet auf das ordentlicheKündigungsrecht.

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Krankentagegeld

Ist ein Abschluss möglich, wenn die PKV bei einemanderen Versicherer besteht?

Ja, dieser Krankentagegeldtarif kann auch inVerbindung mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung bei einem anderen Versichererabgeschlossen werden - auf den Krankentagegeldtariffällt dann ein 40%iger Beitragszuschlag an.

Nein, dieser Krankentagegeldtarif darf nur inVerbindung mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung beim selben Versichererabgeschlossen werden.

Ja, dieser Krankentagegeldtarif kann auch inVerbindung mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung bei einem anderen Versichererabgeschlossen werden.

Ja, dieser Krankentagegeldtarif kann auch inVerbindung mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung bei einem anderen Versichererabgeschlossen werden.

Ja, dieser Krankentagegeldtarif kann auch inVerbindung mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung bei einem anderen Versichererabgeschlossen werden.

Mindestvertragsdauer Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr. DasVersicherungsjahr beginnt am 01.07. und endet am30.06. eines Jahres.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist nicht identisch mit demKalenderjahr. Es beginnt mit demVersicherungsbeginn laut Versicherungsschein.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist nicht identisch mit demKalenderjahr. Es beginnt mit dem imVersicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. desBeginnjahres.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr. DasVersicherungsjahr ist nicht identisch mit demKalenderjahr. Es beginnt mit demVersicherungsbeginn laut Versicherungsschein.

Sonstiges? Bei Entbindungen wird nach Vorlage der amtlichenGeburtsurkunde eine Pauschale in Höhe deszwölffachen Krankentagegeldes gezahlt, höchstensjedoch das 60fache des Monatsbeitrages.

Besteht im unmittelbaren Anschluss an eine völligeArbeitsunfähigkeit von mind. dreimonatiger Dauer,für die die ALTE OLDENBURGER (AO)Krankentagegeldleistungen erbracht hat,Teilarbeitsunfähigkeit, zahlt die AO für längstens 91Tage die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes.Teilarbeitsunfähigkeit (AU) im Sinne dieserBestimmung liegt vor, solange eine AU vonmindestens 50 % besteht, die stufenweiseAufnahme der beruflichen Tätigkeit mediz. angezeigtist u. ärztlich bescheinigt wird.

Besteht für einen Arbeitnehmer während der erstenvier Wochen eines Arbeitsverhältnisses keinAnspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, wirddas vereinbarte Krankentagegeld auch nach einerKarenzzeit von drei Tagen für jeden Tag einervölligen Arbeitsunfähigkeit längstens bis zum Ablaufder vierten Woche des Arbeitsverhältnisses gezahlt.

Bei Entbindungen erhalten weibliche Versichertegegen Vorlage einer Geburtsurkunde ein pauschalesTagegeld in Höhe des zehnfachen des versichertenKrankentagegeldes (Entbindungsgeld).

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wennes nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass siezur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihreserkrankten und versicherten Kindes (sofern das 12.Lebensjahr noch nicht vollendet wurde) der Arbeitfernbleiben und eine andere in ihrem Haushaltlebende Person das Kind nicht beaufsichtigen,betreuen oder pflegen kann.Die Bezugsdauer beim Kinderkrankengeld beträgtzehn Tage für jedes Kind, bei Alleinerziehenden 20Arbeitstage. Für Versicherte mit mehr als zweiKindern sind jedoch Grenzen gesetzt. Sie könnensich maximal für 25 (Alleinerziehende 50)Arbeitstage im Kalenderjahr von der Arbeitfreistellen lassen.Hinweis: Bei Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeldwegen der gleichen Krankheit für längstens 78Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt -gerechnet vom Tage des Beginns derArbeitsunfähigkeit an. Wenn während derArbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheithinzukommt, verlängert sich dadurch nicht dieDauer der Krankengeldzahlung.

Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruhtoder für die das Krankengeld versagt wird, werdenwie Zeiten des Bezugs von Krankengeld angesehen.


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