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Vorschlag für Max Musteranalyse - versicherung-rechner.de · 2019. 4. 10. · Analyse...

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Analyse Krankenversicherung Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht durch: finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter Liebknechtstraße 28 , 99510 Apolda Telefon: 03644 / 51 80 18 , Mobil: 0173 / 57 15 099 , Telefax: 03644 / 51 80 19 Email: info@finanz-profil.de , Internet: www.versicherung-rechner.de Vorschlag für Max Musteranalyse
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Page 1: Vorschlag für Max Musteranalyse - versicherung-rechner.de · 2019. 4. 10. · Analyse Krankenversicherung Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht durch: finanz-profil GmbH & Co.

Analyse Krankenversicherung

Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht durch:

finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Liebknechtstraße 28 , 99510 ApoldaTelefon: 03644 / 51 80 18 , Mobil: 0173 / 57 15 099 , Telefax: 03644 / 51 80 19Email: [email protected] , Internet: www.versicherung-rechner.de

Vorschlag für

Max Musteranalyse

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Analyse Krankenversicherung

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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Angaben zur Person

Vorname: Max

Nachname: Musteranalyse

Geburtsdatum: 16.12.1975

Geschlecht: Mann

Berufsgruppe: Mediziner/in angestellt

Status: Versicherungsnehmer

Berechnungsvorgaben

Versicherungsbeginn: 01.09.2019

Tarifgebiet: West

Tarifarten: Krankenvollversicherung

Vorgeschlagene Tarife

Anhand Ihrer Vorgaben habe ich folgende Tarife aus über 35 privaten Krankenversicherungsanbietern für Sie ermittelt.Auf den folgenden Seiten werden die Tarife näher erläutert.

Versicherer Tarif/e Monatsbeitrag

Barmenia VHV1C+ PVN 666,34 €

AXA - DBV VA6-U Prem Zahn-U PVN 686,93 €

Barmenia VHV2C+ PVN 621,82 €

Inter JA U JE U PVN 650,84 €

LKH A101 S201 Z90 PVN 598,91 €

GKV GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN 880,28 €

Wenn Sie Fragen zu den vorgeschlagenen Produkten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Analyse Krankenversicherung

Tarifkurzbeschreibungen und Beiträge

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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Anhand Ihrer Angaben und Wünsche habe ich folgende Tarife für Sie ermittelt. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ 562,35 €

Kompakttarif für Ärzte, deren Ehegatten/Lebenspartner und Kinder sowie fürMedizinstudenten

Ambulant:100% Ambulante Heilbehandlung100% Heilpraktiker85% Psychotherapie

Stationär:100% Regelleistungen100% Wahlleistungen (1- o. 2-Bettzimmer,Privatarzt)

Zahn:100% Zahnbehandlung85% Zahnersatz85% Kieferorthopädie

Selbstbehalt: 300 EUR p. a.

Tarifstand: 01.01.2018

VA6-U 491,02 €

Ambulant:100% Ambulante Heilbehandlung100% Heilpraktiker80-100% Psychotherapie

Stationär:100% 1- o. 2-Bettzimmer100% Wahlärztliche Behandlung100% Regelleistungen

Tarif für Ärzte und derenFamilienangehörige.

Tarifstand: 01.01.2018

VHV2C+ 521,88 €

Kompakttarif für Ärzte, deren Ehegatten/Lebenspartner und Kinder sowie fürMedizinstudenten

Ambulant:100% Ambulante Heilbehandlung100% Heilpraktiker85% Psychotherapie

Stationär:100% Regelleistungen100% Wahlleistungen (2-Bettzimmer,Privatarzt)

Zahn:100% Zahnbehandlung85% Zahnersatz85% Kieferorthopädie

Selbstbehalt: 300 EUR p. a.

Tarifstand: 01.01.2019

JA U 542,65 €

Kompakttarif mit 100% Erstattung fürambulante Behandlung, Regel- u.Wahlleistungen (2-Bettzimmer, Wahlarzt),100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatzu. Kieferorthopädie.Tarif für Ärzte, deren Ehegatten u. Kinder.

Tarifstand: 01.01.2018

A101 269,06 €

100% Erstattung für ambulanteBehandlung (ohne Heilpraktiker), 80% fürZahnbehandlung

Tarif für Ärzte (keine Zahn- oder Tierärzte),deren Ehegatten/Lebenspartner gem.Lebenspartnergesetz und Kinder

Kinder, die- in häuslicher Gemeinschaft mit dem VNleben und- eine schulische Ausbildung oder einStudium durchlaufen,sind nach A101A/A121A und S201Aversicherbar (über "Alttarif hinzufügen"angezeigbar)

Tarifstand: 01.01.2018

GKV Arbeitnehmer (DAK) 730,54 €

Gesetzliche Krankenversicherung (BeispielDAK)Höchstbeitrag für Arbeitnehmer.

Es wird eine fiktive Selbstbeteiligung von600 EUR p.a. unterstellt.

Bis Alter 18 wird der Beitrag für freiwilligversicherte Kinder inkl. Pflegepflichtbeitragangezeigt!

Tarifstand: 01.01.2019

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Tarifkurzbeschreibungen und Beiträge

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

Prem Zahn-U 89,64 €

Zahntarif:100% Zahnbehandlung90% Zahnersatz90-100% Kieferorthopädie

Tarifstand: 01.01.2018

JE U 5,58 €

1-Bettzimmer.Ergänzungsbaustein zu Tarif JA.

Tarifstand: 01.01.2019

S201 168,02 €

Stationärer Tarif (1- und 2-Bettzimmer,Chefarzt, Belegarzt, Regelleistungen).

50 EUR Kurtagegeld

Kinder, die- in häuslicher Gemeinschaft mit dem VNleben und- eine schulische Ausbildung oder einStudium durchlaufen,sind nach S201A und A101A/A121Aversicherbar (über "Alttarif hinzufügen"angezeigbar)

Tarifstand: 01.01.2017

Z90 63,86 €

Zahntarif:

- Zahnbehandlung: 20%- Zahnersatz und Kieferorthopädie: 90%

Tarifstand: 01.01.2018

Gesetzlicher Zuschlag: 56,23 € Gesetzlicher Zuschlag: 58,07 € Gesetzlicher Zuschlag: 52,19 € Gesetzlicher Zuschlag: 54,82 € Gesetzlicher Zuschlag: 50,09 €

PVN 47,75 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 48,20 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 47,75 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 47,79 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 47,88 €

Pflegepflichtversicherung.

Tarifstand: 01.01.2019

PVN 149,74 €

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung.(Höchstbeitrag, inkl. Kinderlosenzuschlag)

Tarifstand: 01.01.2019

Gesamtbeitrag mtl.:Arbeitnehmeranteil mtl.:Effektivbeitrag inkl.SB mtl.:

666,34 €333,17 €358,17 €

686,93 €343,46 €343,46 €

621,82 €310,91 €335,91 €

650,84 €325,42 €325,42 €

598,91 €299,46 €299,46 €

880,28 €500,83 €550,83 €

Effektivbeitrag: Fiktiver monatlicher Beitrag inkl. 1/12 des jährlichen Selbstbehaltes.

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Analyse Krankenversicherung

Erläuterung zur Darstellung:

7 - 9 grüne Level = hoher Leistungsumfang

4 - 6 blaue Level = mittlerer Leistungsumfang

1 - 3 rote Level = geringer Leistungsumfang

* SB Art: A:Ambulanter Selbstbehalt, S:Stationärer Selbstbehalt, Z:Selbstbehalt bei Zahnleistungen, %:Prozentualer Selbstbehalt** Effektivbeitrag: Fiktiver monatlicher Beitrag inkl. 1/12 des jährlichen Selbstbehaltes.

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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Übersicht der Leistungsstärke

Die folgende Übersicht soll Ihnen einen Überblick über die Leistungsstärke der angezeigten Tarife geben.Die Darstellung der Leistungsstärke basiert auf einer subjektiven Bewertung durch den Hersteller der Analysesoftware Levelnine undkann eine individuelle Beratung hinsichtlich der Eignung eines Produktes nicht ersetzen.

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-UPVN

VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag:Selbstbehalt p.a.:SB Art *:Arbeitnehmeranteil:Effektivbeitrag **:

666,34 €300,00 €

ASZ333,17 €358,17 €

686,93 €

343,46 €343,46 €

621,82 €300,00 €

ASZ310,91 €335,91 €

650,84 €

325,42 €325,42 €

598,91 €

299,46 €299,46 €

880,28 €600,00 €

ASZ500,83 €550,83 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

GOÄ/GOZ

Ambulant

Vorsorge

Heilpraktiker

Psychotherapie

Heil- und Hilfsmittel

Stationär

1-BettzimmerWahlarzt

1-BettzimmerWahlarzt

2-BettzimmerWahlarzt

1-BettzimmerWahlarzt

1-BettzimmerWahlarzt

keine Wahlleistungen

Zahn

ZahnbehandlungZahnersatzKieferorthopädie

100 %85 %85 %

100 %90 %90 %

100 %85 %85 %

100 %80 %80 %

100 %90 %90 %

100 %50 %80 %

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Leistungsvergleich Ambulant

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Erläuterung zur Darstellung:

Kriterium erfüllt

Dieser Leistungspunkt wurde gewünscht, jedoch bedingungsgemäß nicht erfüllt

Hier existiert ein wichtiger Hinweis. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung.Ku

nden

wun

sch

Barmenia

VHV1C+ PVN

AXA - DBV

VA6-U Prem Zahn-U PVN

Barmenia

VHV2C+ PVN

Inter

JA U JE U PVN

LKH

A101 S201 Z90PVN

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Selbstbeteiligung

- SB max. ... € p.a.(Erwachsene)

300,00 € 0,00 € 300,00 € 0,00 € 0,00 € 600,00 €

Hinweis: In dergesetzlichenKrankenversicherunggibt es keinepauschaleObergrenze. Aufgrundder diversenSelbstbehalte wirdeine jährliche SB voninsgesamt 600 EURfiktiv unterstellt.

- Beispielhaft für Erw.:Eigenanteil bei 2.500 €ambulanten Kosten p.a.

300,00 € 0,00 € 300,00 € 0,00 € 0,00 €

- SB nur ambulant (bzw.keine SB)

- SB prozentual (bzw. keineSB)

- SB für Kinder reduziert(bzw. keine SB)

- Vorsorge wird nicht aufSelbstbehalt angerechnet

Haus-/Primärarztprinzip

Verzicht auf Haus-/Primärarztprinzip

- nachträglich "heilbar"(für Folgebehandlungen)?

- keine zeitliche Befristungder Haus-/Primärarztüberweisung

- gilt nicht beiAkutversorgung imAusland

- gilt weder für Not- nochBereitschaftsärzte

- Maximierung Eigenanteilbei Nichteinhaltung unter5.000 €

- Reduzierung Erstattungbei Nichteinhaltung auf ...%

100 % 100 % 100 % 100 % 100 %

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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Kund

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Barmenia

VHV1C+ PVN

AXA - DBV

VA6-U Prem Zahn-U PVN

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VHV2C+ PVN

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JA U JE U PVN

LKH

A101 S201 Z90PVN

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Gebührenordnung ambulant

- GOÄ mind. bis Höchstsatz(3,5)

Hinweis: GKVHöchstbeitrag:Erstattungsfähig sindca. 60% derprivatärztlichenRechnung (ca. 1,7facher Satz der GOÄ-Gebührenordnung fürÄrzte).

- GOÄ keine Begrenzungauf die Höchstsätze (>3,5)

Hinweis: AmbulanteHeilbehandlungendurch Ärzte (incl.ambulanteOperationen) sindüber die Höchstsätzeder GOÄ hinauserstattungsfähig,sofern der Versicherervorab eine schriftlicheZusage erteilt hat.

- Übernahme derortsüblichen Kosten b.gezielterAuslandsbehandlung

Heilpraktiker

Heilpraktiker

- xx % Erstattung 100 % 100 % 100 %

- xx € Erstattung im Schnittp.a.

unbegrenzt 2.000,00 € unbegrenzt

- mind. bis HöchstsatzGebüH

- erweiterteNaturheilverfahren/Hufelandlandverzeichnis(über GebüH hinaus)

Hinweis: Arzneimittelder klassischenHomöopathie, derPhytotherapie und deranthroposophischenMedizin sind imRahmen deralternativen Medizinerstattungsfähig.

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Kund

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VHV1C+ PVN

AXA - DBV

VA6-U Prem Zahn-U PVN

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Inter

JA U JE U PVN

LKH

A101 S201 Z90PVN

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- alternative Heilmethoden/Hufeland durch Ärzte

Hinweis: Über dieAllgemeinenVersicherungsbedingungen hinaus sind nurArzneimittel derklassischenHomöopathie, derPhytotherapie und deranthroposophischenMedizin im Rahmender alternativenMedizinerstattungsfähig.

Vorsorge

- über gesetzlicheProgramme

Hinweis:Vorsorgeuntersuchungen innerhalbgesetzlicheingeführterProgramme (gezielteVorsorgeuntersuchungen) sind zu 100%erstattungsfähig.DarüberhinausgehendeVorsorgeuntersuchungen (z. B. Check-Up)werden zu 80%erstattet.

- Schutzimpfungen

Heilmittel

DefinitionHeilmittelkatalog

- Erstattung in % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 %

- max. Selbstbehalt p.a. € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € unbegrenzt

- keine pauschalenBeschränkungen

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: 10%Selbstbeteiligung beiHeilmitteln plus 10,- €je Verordnung.

- Keine Begrenzung aufPreis-/Lstg.verz.,Beihilfesätze, angemessenePreise o. ä.

- Logopädie durchLogopäden

- Ergotherapie durchErgotherapeuten

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VA6-U Prem Zahn-U PVN

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VHV2C+ PVN

Inter

JA U JE U PVN

LKH

A101 S201 Z90PVN

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Hilfsmittel

DefinitionHilfsmittelkatalog

- Erstattung in % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 %

- max. Selbstbehalt p.a. € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 120,00 €

- offener Hilfsmittelkatalog

- offen im BereichlebenserhaltenderHilfsmittel

- keine Begrenzung aufeinfache/funktionaleStandardausführung Hinweis: Hilfsmittel,

die nicht in denAllgemeinenVersicherungsbedingungen genannt und imEinzelfall medizinischnotwendig sind, umschweregesundheitlicheSchäden zu begrenzenoder zu vermeiden,werden infunktionellerStandardausführungübernommen.

- keine Beschränkungender Bezugsart/Zusageerfordernis

- Atemmonitor (Heimgerät)

- Herzmonitor (Heimgerät)

- Beatmungsgerät(Heimgerät)

- Heimdialysegerät

- Krankenfahrstühle ohneSummenbegrenzung

- Hör-/Sprechgeräte

Hinweis: Hörgeräte(inklusive Otoplastikund Erstausstattungmit Batterien) sind bismax. 1.450 EUR proHörgeräterstattungsfähig,Sprechhilfen (inklusiveErstausstattung mitBatterien) ohnebetraglicheBegrenzung.

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AXA - DBV

VA6-U Prem Zahn-U PVN

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JA U JE U PVN

LKH

A101 S201 Z90PVN

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Orthopädische Schuhe

Hinweis:Orthopädische Schuhe(undSchuhzurichtungen)sind bis zu einemRechnungsbetrag von1.500 EUR p. a.erstattungsfähig.

Hinweis:Orthopädische Schuhe(undSchuhzurichtungen)sind bis zu einemRechnungsbetrag von1.500 EUR p. a.erstattungsfähig.

Hinweis:Orthopädische Schuhewerden bis zu 410EUR pro Paarerstattet.

- Blindenhund o.Blindenleitgerät

- Blindenlese-/Vorlesegerät

Hinweis: ElektronischeLesegeräte sind bismaximal 2.450 EURerstattungsfähig.

- Körperersatzstücke ohneSummenbegrenzung

- Prothesen

- Kunstaugen

- Orthesen

Sehhilfen

- Erstattung xx € 400,00 €

Hinweis: Bei einerSehschwäche vonmindestens 8,0Dioptrien erhöht sichder erstattungsfähigeRechnungsbetrag um50%.

Erstattungsfähig sindnach Ablauf von zweiJahren - gerechnetvomVersicherungsbeginnan - operativeMaßnahmen zurBehebung vonFehlsichtigkeit (z. B.LASIK) einschließlichder erforderlichenVor- undNachuntersuchungenbis zu 2.000 EUR jeAuge.

300,00 €

Hinweis: Sehhilfen(BrillengläsereinschließlichBrillengestelle oderKontaktlinsen)werden wir folgterstattet:- Einstärkengläser/Einstärkenlinsen bis 6Dioptrien bis 300EUR, bei stärkererFehlsichtigkeit bis 600EUR- Mehrstärkengläser/Mehrstärkenlinsen bis6 Dioptrien bis 700EUR, bei stärkererFehlsichtigkeit bis1.000 EUR

OperativeSehschärfenkorrektur(z. B. Lasik, Lasek,Linsenimplantate) beimedizinischerNotwendigkeit ist zu100%erstattungsfähig.

400,00 €

Hinweis: Bei einerSehschwäche vonmindestens 8,0Dioptrien erhöht sichder erstattungsfähigeRechnungsbetrag um50%.

Erstattungsfähig sindnach Ablauf von zweiJahren - gerechnetvomVersicherungsbeginnan - operativeMaßnahmen zurBehebung vonFehlsichtigkeit (z. B.LASIK) einschließlichder erforderlichenVor- undNachuntersuchungenbis zu 2.000 EUR jeAuge.

260,00 € 300,00 €

Hinweis:Aufwendungen fürrefraktiveHornhautchirurgie(z.B. Lasik) sind zu100%erstattungsfähig.

Hinweis: GKVHöchstbeitrag:Sehhilfen sind nur beiKindern u.Jugendlichen bis Alter18 erstattungsfähig.

- Anspruch mind. alle 24Monate

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Psychotherapie

- Anzahl psychotherap.Sitzungen p.a.

unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

- im Delegationsverfahren(nicht nur durch Ärzte)

- ohne besondereEinschränkungen/Selbstbehalte

Hinweis: AmbulantePsychotherapie wirdje Versicherungsfallbis zur 30. Sitzung zu100% erstattet. Abder 31. Sitzung fällteine Selbstbeteiligungvon 20% an.

- mind. 20 Sitzungen ohnevorherige Zusage

Ambulant

Ambulante Transporte

Ambulante Transporte

- zur Chemotherapie,Dialyse undStrahlenbehandlung

- bei Gehunfähigkeit

Hinweis:Erstattungsfähig sindFahrten bei:- ambulantenOperationen (am Tagder Operation)- ambulantenBehandlungen, wenneineSchwerbehinderungmit dem Zusatz aG(außergewöhnlicheGehbehinderung), Bl(Blindheit) bzw. H(Hilflosigkeit) vorliegt- beiPflegebedürftigkeit abPflegegrad 3.

Hinweis:Erstattungsfähig sindFahrten bei:- ambulantenOperationen (am Tagder Operation)- ambulantenBehandlungen, wenneineSchwerbehinderungmit dem Zusatz aG(außergewöhnlicheGehbehinderung), Bl(Blindheit) bzw. H(Hilflosigkeit) vorliegt- beiPflegebedürftigkeit abPflegegrad 3.

Hinweis:Erstattungsfähig sindFahrten (Taxi,öffentlichesVerkehrsmittel (2.Klasse), privatesKraftfahrzeug):- zum und vom Arzt/Facharzt oderKrankenhaus am Tageiner (im Katalognach § 115b SGB Vgenannten)ambulantenOperation bisinsgesamt 150 EURpro Kalenderjahr- für Untersuchungen,welche dieFahrtauglichkeiteinschränken (z.B.Magen- oderDarmspiegelung).Bei Benutzung einesprivatenKraftfahrzeugswerden für jedengefahrenen Kilometer0,30 EUR erstattet.

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Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- bis nächstgeeignetemBehandler (auch wenngehfähig) Hinweis:

Transportkosten zuoder von dernächsterreichbarengeeignetenambulantenHeilbehandlung/Therapieeinrichtungsind bei Gehfähigkeitnur erstattungsfähig,wenn eine ärztlichbestätigteSehunfähigkeitvorliegt – die Kostenwerden dann zu100% übernommen.

- ambulanteNotfalltransporte

Arznei-/Verbandmittel

- ohne zusätzliche SB

Hinweis: Zu denerstattungsfähigenArzneimitteln zählenauch ärztlichverordneteInfusionslösungenund Teststreifen fürBlutmessungen. AlsVerbandmittel geltenauch Stoma- sowieTracheostoma-Verbandmittel undInkontinenzartikel(aufsaugende undauffangende Mittel).

Hinweis: Zu denerstattungsfähigenArzneimitteln zählenauch ärztlichverordneteInfusionslösungenund Teststreifen fürBlutmessungen. AlsVerbandmittel geltenauch Stoma- sowieTracheostoma-Verbandmittel undInkontinenzartikel(aufsaugende undauffangende Mittel).

- medikamentenähnlicheNährmittel (über enteral/parenteral hinaus) Hinweis:

Vitaminmonopräparate zur gezieltenBehandlung vonVitaminmangelerkrankungen werdenerstattet.Nach ärztlicherVerordnung sind auchAufwendungen fürSondennahrung(enterale) undparenterale Ernährungerstattungsfähig,sofern aufgrund einermedizinischenIndikation einenormaleNahrungsaufnahmenicht möglich ist.

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LKH

A101 S201 Z90PVN

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

sonstiges

- ambulante Behandlung inmediz. Versorgungszentren(MVZ)

- HäuslicheBehandlungspflege/Krankenpflege

- ambulantePalliativversorgung (SAPV)

Kurleistung ambulant

Kurleistung ambulant

- Verzicht auf Kurortklausel

Ambulant

sonstiges

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Leistungsvergleich Stationär

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GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Stationär

1-Bettzimmer

2-Bettzimmer

Mehrbettzimmer

Wahlärztliche Behandlung(Chefarzt/Spezialist)

- Wahlleistungen nur beiUnfall / bestimmtenKrankheiten

Gebührenordnung Stationär

- GOÄ mind. bis Höchstsatz(3,5)

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: DieGKV erstattet nachdemSachleistungsprizinplaut Sozialgesetzbuch.

- GOÄ keine Begrenzungauf den Höchstsatz (>3,5)

Hinweis: Wahl- undbelegärztlicheLeistungen (incl.Beleghebamme) sindüber die Höchstsätzeder GOÄ hinauserstattungsfähig,sofern der Versicherervorab eine schriftlicheZusage erteilt hat.

- Übernahme derortsüblichen Kosten b.gezielterAuslandsbehandlung

Anschlussreha (AHB)

- AHB bei bestimmtenDiagnosen ohne Zusageversichert

- AHB ohne vorherigeZusage versichert

Privatkliniken

Privatkliniken

- allg.Krankenhausleistungenmind. 100% überKHEntgG/BPflV

- ges. berechenbareUnterkunft ohneBegrenzung (+ Privatarzt)

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Leistungsvergleich Stationär

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GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Stationär

Krankentransporte bis zumnächstgeeignetenKrankenhaus

Ersatzkrankenhaustagegeld

Hinweis: DasErsatzkrankenhaustagegeld wird fürhöchstens 28 Tage jeKalenderjahr gezahlt.

Verzicht auf rechtzeitigeMeldungKrankenhausaufenthalt

Gemischte Anstalten -keine ZusageerfordernisNotfall, Versorgungs-KH,Akutversorgung

Stationäre Psychotherapieuneingeschränkt

Hospizkosten

Begleitperson für Kinder imKrankenhaus (Rooming in)

Kurleistung stationär

sonstiges

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: ImKrankenhaus und beieiner stationären Kursind zehn Euro proTag zu entrichten. BeieinerKrankenhausbehandlung und einerAnschlussrehabilitation ist die Zuzahlungauf 28 Tage imKalenderjahrbeschränkt. Nichtzuzahlen müssenPatienten bis zum 18.Lebensjahr.

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GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Zahn

Zahnbehandlung % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %

Zahnersatz % 85 % 90 % 85 % 80 % 90 % 50 %

Kieferorthopädie % 85 % 90 %

Hinweis: Wenn dieMaßnahme vorVollendung des 18.Lebensjahresbegonnen wurde,werden 100%erstattet.

85 % 80 % 90 % 80 %

- Leistungsanspruch bisAlter xx (beiBehandlungsbeginn)

unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Hinweis:Kieferorthopädie wirdin der Regel nur bisAlter 18 erstattet.

Gebührenordnung Zahn

- GOZ bis Höchstsatz (3,5)

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: DieKrankenkassen zahlenseit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen,Brücken, Prothesen)einen festgelegtenBetrag.

- GOZ keine Begrenzungauf den Höchstsatz (>3,5)

Hinweis: DerErstattungsbetrag fürzahnärztlicheLeistungen wird fürjede versichertePerson in-nerhalb derersten 48 Monateihrer Versicherungnach Tarif JE (1. bis 4.Leistungsjahr)begrenzt aufhöchstens 500 EURpro Leistungsjahr.

- Übernahme derortsüblichen Kosten b.gezielterAuslandsbehandlung

Zahn

Keine Begrenzung aufPreis-/Lstg.verzeichnis,ortsübl./angemessenePreise o. ä.

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Leistungsvergleich Zahn

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LKH

A101 S201 Z90PVN

GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Summenbegrenzung max.... Jahre

0

Hinweis: Zahnstaffel:- bei 2 fehlendenZähnen: 250 EUR im1. Kalenderjahr (KJ),500 EUR im 2. KJ, 750EUR im 3. KJ- bei 3 fehlendenZähnen: 125 EUR im1. KJ, 250 EUR im 2.KJ, 375 EUR im 3. KJ

4

Hinweis: Zahnstaffelbei bis zu 5 fehlendenZähnen:- Wartezeit in denersten zwei Jahren- im 3. Jahr bis 525EUR Rechnungsbetrag- im 4. Jahr bis 1.050EUR Rechnungsbetrag- ab dem 5. Jahrwerden die tariflichenLeistungen erbracht

0

Hinweis: Zahnstaffel:- bei 2 fehlendenZähnen: 250 EUR im1. Kalenderjahr (KJ),500 EUR im 2. KJ, 750EUR im 3. KJ- bei 3 fehlendenZähnen: 125 EUR im1. KJ, 250 EUR im 2.KJ, 375 EUR im 3. KJ

4 unbegrenzt 0

Summenbegrenzungentfällt bei Unfall

Heil- u. Kostenplan - keineKürzung bei Nichtvorlage

Inlays & Implantate ohnepauschale Begrenzungen

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: DieKrankenkassen zahlenseit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen,Brücken, Prothesen)einen festgelegtenBetrag.

Inlays - Erstattung ingleicher Höhe wieZahnbehandlung

- sonstiges

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Allgemeine Kriterien / Ausland / Antrag

- Markteinführung desTarifes (Jahr):

2013 2013 2013 2013 2013

- Tarif nicht mehr imVerkauf seit (Jahr):

- MarkteinführungBiSex-"Vorgängertarif"(Jahr):

2009 1994 2009 1984

Antragsfragen/Annahmerichtlinien

- Fragezeitraum ambulanteBehandlungen: max. 3Jahre

- FragezeitraumPsychotherapie: max. 3Jahre

- Fragezeitraum stationäreBehandlungen: max. 5Jahre

- Keine Frage nach"unbehandeltenBeschwerden/Krankheiten"

Zahn: fehlende Zähne -Annahme soll möglich seinbis xx Zähne

3 6 3 5 unbegrenzt

Kinder alleine versicherbarab Alter

0 16 0 1 0 0

Ausland

- WeltweiterVersicherungsschutz mind.... Monate

unbegrenzt 6

Hinweis: DerVersicherungsschutzerstreckt sich nacheinerVersicherungsdauervon 12 Monaten auchauf dasaußereuropäischeAusland (während derersten 6 Monate ohnebesondereVereinbarungen). FürAufenthalte bis zu 6Wochen imaußereuropäischenAusland bestehtbereits in den ersten12 MonatenVersicherungsschutz.

3 6 1

Hinweis: GKVHöchstbeitrag: Esbesteht beivorübergehendenAuslandsaufenthaltennurVersicherungsschutzin Ländern mitbestehendemSozialversicherungsabkommen.

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GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Rücktransport aus demAusland

Hinweis: S201: Es istnur der Rücktransportaus demaußereuropäischenAusland (abzüglicheines Eigenanteils von500 EUR)erstattungsfähig.

- Wohnsitzverlegung EU/EWR/Europa - wennvorübergehend nicht aufdeut. Kostenniveaubegrenzt

- Wohnsitzverlegung EU/EWR/Europa - wenndauerhaft nicht auf deut.Kostenniveau begrenzt

- Wohnsitzverlegung insaußereuropäische Ausland

Hinweis: Lt.schriftlicher Info derBarmenia bezieht sichdiese Regelung nichtnur aufvorübergehendeAufenthalte imaußereuropäischenAusland, sondernauch auf dauerhafteAufenthalte (=Wohnsitzverlegung).

Hinweis: Lt.schriftlicher Info derBarmenia bezieht sichdiese Regelung nichtnur aufvorübergehendeAufenthalte imaußereuropäischenAusland, sondernauch auf dauerhafteAufenthalte (=Wohnsitzverlegung).

Optionsrecht auf Höherversicherung

Optionsrecht aufHöherversicherung

- Anzahl festeOptionszeitpunkte

3 1 3

- anlassbezogenesOptionsrecht

- Verzicht aufRisikozuschläge/Ausschlüsse für neueErkrankungen

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GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- keine Beschränkung derZieltarife

Hinweis: VA6-U: Es istjedoch keineUmstellung in Tarife,die auch Leistungenfür Zahnbehandlung,Zahnersatz undKieferorthopädieenthalten, möglich,wenn diese vorAusübung der OptionvomVersicherungsschutznicht umfasst wurden.

- Optionsrecht auch fürüberKindernachversicherungversicherte Personen

Hinweis: Für imRahmen derKindernachversicherung mitversichertePersonen gilt dasOptionsrecht zuBeginn des 6.Versicherungsjahresnicht.

- keine Einschränkung desOptionsrechtes durchVorversicherung

Hinweis: DasOptionsrecht zuBeginn des 6.Versicherungsjahresdarf nur ausgeübtwerden, wenn mitdiesem Tarif erstmaligeineKrankheitskostenvollversicherung beimVersichererabgeschlossen wurde.

- Optionsrecht bestehtmind. bis Alter ...

unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Allgemeine Kriterien / Ausland / Antrag

- Entziehungsmaßnahmen -100% Erstattung/mind. 3Maßnahmen

- Kinderwunschbehandlung- nicht ausgeschlossen

- Beitragsfreiheit/Zusatzleistung nachEntbindung

- Beitragsrückerstattunggarantiert

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GKV

GKV Arbeitnehmer(DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Beitragsrückerstattungmind. ... Monatsbeiträgeim 1. Jahr

1 1

Hinweis:Verhaltensbonus:- BodyMassIndexzwischen 18,5 und 25:25 EUR jährlich (abAlter 20)- Nichtraucher: 25EUR jährlich (ab Alter20)- Sportabzeichen: 50EUR- aktive Mitgliedschaftim Fitness-Studio: 50EUR (ab Alter 20)

1 1

Hinweis: Regelung fürNeukunden: BeiununterbrochenerLeistungsfreiheit seitBeginn desVersicherungsverhältnisses werden für das1. bzw. das 1. und 2.bzw. das 1.-3.Kalenderjahr jeweils 3MMB gezahlt (ab dem4. KJ bzw. beiUnterbrechung derLeistungsfreiheiterfolgt dieAuszahlung wie obenbeschrieben).Bei unterjährigemVersicherungsbeginnwird für das 1. KJ fürjeden vollenversicherten Monat1/4 des MMB gezahlt.Die erhöhte BRE giltauch bei derNachversicherung vonz. B. Ehegatten undKindern; sie entfällt,wenn dieVersicherung in Ruhegesetzt wird.

2

- Wartezeiten - generellerVerzicht bei Neuabschluss

- Kindernachversicherung -Klarstellung angeborenerGeburtsschäden/Anomalien

- Umwandlungsrecht Voll-in gleichwertigeZusatzversicherung

- Verbesserte Kriegsklausel

- Mindestvertragsdauer,Kündigungszeitpunkt

2 2 2 1 2 0

sonstiges

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Selbstbeteiligung

- Selbstbehalt pro Jahr für Erwachsene? Die Selbstbeteiligung ist auf 300 EUR proKalenderjahr begrenzt.

Der Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist auf 300 EUR proKalenderjahr begrenzt.

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Der Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssenVersicherte die folgenden Zuzahlungen leisten:

Medikamente und Hilfsmittel: 10% desAbgabepreises, mind. 5,00 EUR, max. 10,00 EUR.(Seit dem 1. Juli 2006 sind besonders preiswerteMedikamente, d.h. vor allem Generika, von derZuzahlung befreit.)Krankenhaus: 10,00 EUR pro Kalendertag, maximalfür 28 TageRehabilitation: 10,00 EUR pro KalendertagHeilmittel: 10,00 EUR Verordnungsgebühr, zusätzlich10 % des AbgabepreisesHaushaltshilfe: 10% der Leistung pro Tag, mind.5,00 EUR, max. 10,00 EUR.Fahrkosten: 10% der Erstattung pro Fahrt, mind.5,00 EUR, max. 10,00 EUR.

Man kann sich von den Zuzahlungen für einKalenderjahr befreien lassen. Dabei sind vorhermindestens 2 % der Familienbruttoeinkünfte zumLebensunterhalt (abzüglich gewisser Freibeträge fürFamilienangehörige) an Zuzahlungen zu leisten.Ist ein Familienmitglied schwerwiegend chronischkrank, kann sich die Grenze auf 1 % halbierenHinweis: In der gesetzlichen Krankenversicherunggibt es keine pauschale Obergrenze. Aufgrund derdiversen Selbstbehalte wird eine jährliche SB voninsgesamt 600 EUR fiktiv unterstellt.

- Selbstbehalt bei 2.500 € ambulanten Kosten(Arztbesuche, Medikamente, Heil-/Hilfsmittel) proJahr für Erwachsene?

Der Eigenanteil beträgt im Beispiel pro Kalenderjahr:300 EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR – 100%Erstattung ./. 300 EUR SB = 700 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR – 100%Erstattung = 500 EUR- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR – 100%Erstattung = 800 EUR- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR – 100%Erstattung = 200 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Arztbesuche,Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel beträgtinsgesamt 0 EUR.

Der Eigenanteil beträgt im Beispiel pro Kalenderjahr: 0EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR – 100%Erstattung = 1.000 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR – 100%Erstattung = 500 EUR- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR – 100%Erstattung = 800 EUR (bei Einschaltung VR)- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR – 100%Erstattung = 200 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Arztbesuche,Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel beträgtinsgesamt 0 EUR.

Der Eigenanteil beträgt im Beispiel pro Kalenderjahr:300 EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR – 100%Erstattung ./. 300 EUR SB = 700 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR – 100%Erstattung = 500 EUR- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR – 100%Erstattung = 800 EUR- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR – 100%Erstattung = 200 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Arztbesuche,Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel beträgtinsgesamt 0 EUR.

Der Eigenanteil beträgt im Beispiel proKalenderjahr: 0 EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR – 100%Erstattung = 1.000 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR – 100%Erstattung = 500 EUR- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR – 100%Erstattung = 800 EUR*- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR – 100%Erstattung = 200 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Arztbesuche,Medikamente, Hilfsmittel*, Heilmittel beträgtinsgesamt 0 EUR.* bei Einschaltung VR

Der Eigenanteil beträgt im Beispiel pro Kalenderjahr:0 EUR- 10 Arztbesuche je 100 EUR = 1.000 EUR – 100%Erstattung = 1.000 EUR- 10 Medikamente je 50 EUR = 500 EUR – 100%Erstattung = 500 EUR- 1 Hilfsmittel zu 800 EUR = 800 EUR – 100%Erstattung = 800 EUR- 10 Heilmittel je 20 EUR = 200 EUR – 100%Erstattung = 200 EURDie danach für dasselbe Kalenderjahr max. nochverbleibende Selbstbeteiligung für Arztbesuche,Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel beträgtinsgesamt 0 EUR.

- Selbstbehalt nur ambulant? Die Selbstbeteiligung gilt über alle Bereiche(ambulant, stationär, Zahn).

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung gilt über alle Bereiche(ambulant, stationär, Zahn).

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

In der GKV sind Selbstbeteiligungen/Zuzahlungen inallen Bereichen vorgesehen.

- prozentualer Selbstbehalt? Nein, die Selbstbeteiligung wird nicht prozentualangerechnet.Es erfolgt nur eine Erstattung für Rechnungsbeträgeoberhalb der Selbstbeteiligung.

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Nein, die Selbstbeteiligung wird nicht prozentualangerechnet.Es erfolgt nur eine Erstattung für Rechnungsbeträgeoberhalb der Selbstbeteiligung.

Der Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Der Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Nein, die Selbstbeteiligung wird nicht prozentualangerechnet.Es erfolgt nur eine Erstattung für Rechnungsbeträgeoberhalb der Selbstbeteiligung.

- Selbstbehalt für Kinder reduziert? Für Kinder gilt die gleiche Selbstbeteiligung wie fürErwachsene.

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Für Kinder gilt die gleiche Selbstbeteiligung wie fürErwachsene.

Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Bis zum Alter 18 sind Kinder u. Jugendliche teilweiseoder vollständig von Zuzahlungen bei Arznei-, Heil-und Hilfsmitteln befreit.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Ambulant

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 23

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf denSelbstbehalt?

Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen (auchzahnprophylaktische Leistungen) undSchutzimpfungen fallen nicht unter den Selbstbehalt,sofern sie in den jeweiligen Rechnungen ausdrücklichals Vorsorgeleistungen bzw. Schutzimpfungenbezeichnet werden.

Dieser Tarif beinhaltet keine pauschaleSelbstbeteiligung.

Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen (auchzahnprophylaktische Leistungen) undSchutzimpfungen fallen nicht unter den Selbstbehalt,sofern sie in den jeweiligen Rechnungen ausdrücklichals Vorsorgeleistungen bzw. Schutzimpfungenbezeichnet werden.

Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. In der GKV ist keine pauschale Selbstbeteiligungvorgesehen.

Haus-/Primärarztprinzip

- volle Erstattung auch bei direkterFacharztkonsultation?

Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein Haus-/Primärarztprinzip.

- werden die Kosten von Folgebehandlungen zu100% erstattet, wenn eine nachträglicheÜberweisung durch den Haus-/Primärarzt vorgelegtwird?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Verzicht auf eine Frist (z.B. 6 Monate), nach dererneut die Überweisung durch einen Haus-/Primärarzt erfolgen muss?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Verzicht bei akuter Erkrankung im Ausland auf dieEinhaltung des Haus-/Primärarztprinzipes?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Verzicht bei Not- und Bereitschaftsärzten auf dieEinhaltung des Haus-/Primärarztprinzipes?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Begrenzung des Eigenanteiles, der bei Verletzungdes Haus-/Primärarztprinzipes zusätzlich entsteht?

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

- Höhe der Erstattung, wenn das Haus-/Primärarztprinzip verletzt wurde

Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden. Kein Haus-/Primärarztprinzip vorhanden.

Gebührenordnung ambulant

- Erstattung mind. bis zum Höchstsatz der GOÄ? Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Nach vorheriger schriftlicher Zusage des Versichererssind ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte (incl.ambulante Operationen) auch über die Höchstsätzeder GOÄ hinaus erstattungsfähig.

Die GKV erstattet nach dem Sachleistungsprizinplaut Sozialgesetzbuch.Seit 2004 können Versicherte das sog.Kostenerstattungsprinzip wählen. Erstattungsfähigsind ca. 60% der privatärztlichen Rechnung (ca. 1,7facher Satz der GOÄ-Gebührenordnung für Ärzte).Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Erstattungsfähig sindca. 60% der privatärztlichen Rechnung (ca. 1,7facher Satz der GOÄ-Gebührenordnung für Ärzte).

- Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus? Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

JE U:Bei ambulanten und stationären ärztlichen oderzahnärztlichen Behandlungen, die nach Tarif JALbzw. JA erstattungsfähig sind, erstattet derVersicherer - in Höhe der in den Tarifen JAL bzw. JAfestgelegten Erstattungsprozentsätze für diejeweiligen Leistungen - die Honoraranteile, die überdie in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw.Zahnärzte (GOZ) aufgeführten Höchstsätzehinausgehen, soweit eine gültigeHonorarvereinbarung zugrunde liegt.JA U:Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte(incl. ambulante Operationen) sind über dieHöchstsätze der GOÄ hinaus erstattungsfähig,sofern der Versicherer vorab eine schriftliche Zusageerteilt hat.

Erstattungsfähig sind ca. 60% der privatärztlichenRechnung (ca. 1,7 facher Satz der GOÄ-Gebührenordnung für Ärzte).

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Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Erstattung bei gezielter Auslandsbehandlung nichtauf deutsches Kostenniveau begrenzt?

Ja. Gebühren sind im tariflichen Umfang auch überdie Höchstsätze der in dem jeweiligen Landbestehenden Gebührenordnungen, sonstigenPreisverzeichnisse, preislichen Regelwerke oderPreislisten hinaus erstattungsfähig.

Ja, der Versicherer verzichtet auch bei einermedizinisch notwendigen Heilbehandlung außerhalbder EU bzw. des EWR auf eine tarifliche Bindung andie deutsche GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), wenndie Behandlung in der Bundesrepublik Deutschlandnicht oder nur teilweise durchführbar gewesen wäreoder der Versicherer die Kostenübernahme vorReiseantritt schriftlich zugesagt hat.

Ja. Gebühren sind im tariflichen Umfang auch überdie Höchstsätze der in dem jeweiligen Landbestehenden Gebührenordnungen, sonstigenPreisverzeichnisse, preislichen Regelwerke oderPreislisten hinaus erstattungsfähig.

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

Heilpraktiker

- Heilpraktiker Heilpraktikerleistungen sind erstattungsfähig. Heilpraktikerleistungen sind erstattungsfähig. Heilpraktikerleistungen sind erstattungsfähig. Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig. Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig. Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.

- Erstattung für Behandlungen durch Heilpraktiker in%?

Heilpraktikerleistungen sind zu 100%erstattungsfähig.

Heilpraktikerleistungen - außer Psychotherapie -werden zu 100% erstattet.

Heilpraktikerleistungen sind zu 100%erstattungsfähig.

Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.

- Höchsterstattung pro Jahr in €? Heilpraktikerleistungen sind ohne jährlicheSummenbegrenzung erstattungsfähig.

Heilpraktikerleistungen einschließlich verordneterArzneimittel werden bis max. 2.000 EUR p.a. erstattet.

Heilpraktikerleistungen sind ohne jährlicheSummenbegrenzung erstattungsfähig.

Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.

- mind. bis zum Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen sind überdie Höchstsätze des GebüH erstattungsfähig.

Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen sind biszum Höchstsatz des GebüH erstattungsfähig.

Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen sind überdie Höchstsätze des GebüH erstattungsfähig.

Keine Leistung vorhanden. Heilpraktikerleistungen sind nicht erstattungsfähig.

Sind erweiterte Naturheilverfahren/Hufelandlandverzeichnis (über GebüH hinaus)erstattungsfähig?

Keine Leistung vorhanden. Es wird ein separaterZusatz-Ergänzungstarif für Naturheilverfahrenangeboten.

Leistungen für alternative Heilmethoden sowie fürMethoden nach Hufelandverzeichnis sind nichtvorgesehen. Für alternative Heilmethoden erstattetder Versicherer ggf. Untersuchungs- oderBehandlungsmethoden, die von der Schulmedizinüberwiegend anerkannt sind und in der Praxis alsebenso erfolgsversprechend bewährt haben.Hinweis: Arzneimittel der klassischen Homöopathie,der Phytotherapie und der anthroposophischenMedizin sind im Rahmen der alternativen Medizinerstattungsfähig.

Keine Leistung vorhanden. Es wird ein separaterZusatz-Ergänzungstarif für Naturheilverfahrenangeboten.

Leistungen für alternative Heilmethoden sowie fürMethoden nach Hufelandverzeichnis sind nichtvorgesehen. Für alternative Heilemthoden erstattetder Versicherer ggf. Untersuchungs- oderBehandlungsmethoden und Arzneimittel, die vonder Schulmedizin überwiegend anerkannt sind undin der Praxis als ebenso erfolgsversprechendbewährt haben.

Nein, es sind keine Leistungen über dasGebührenverzeichnis für Heilpraktiker hinausvorgesehen.

Der Versicherer erstattet Untersuchungs- oderBehandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich inder Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährthaben wie die von der Schulmedizin überwiegendanerkannten Methoden/Arzneimittel oder dieangewandt werden, weil keine schulmedizinischenMethoden/Arzneimittel zur Verfügung stehen - erkann jedoch seine Leistungen auf den Betragherabsetzen, der bei der Anwendung vorhandenerschulmedizinischer Methoden oder Arzneimittelangefallen wäre.

Keine Leistung vorhanden.

Sind alternative Heilmethoden/Hufeland durch Ärzteerstattungsfähig?

Keine Leistung vorhanden. Es wird ein separaterZusatz-Ergänzungstarif für Naturheilverfahrenangeboten.

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Über die AllgemeinenVersicherungsbedingungen hinaus sind nurArzneimittel der klassischen Homöopathie, derPhytotherapie und der anthroposophischen Medizinim Rahmen der alternativen Medizin erstattungsfähig.

Keine Leistung vorhanden. Es wird ein separaterZusatz-Ergänzungstarif für Naturheilverfahrenangeboten.

Aufwendungen für Methoden der besonderenTherapierichtungen durch Ärzte sind nichterstattungsfähig.

Für alternative Heilmethoden erstattet derVersicherer ggf. Untersuchungs- oderBehandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich inder Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährthaben wie die von der Schulmedizin überwiegendanerkannten Methoden/Arzneimittel oder dieangewandt werden, weil keine schulmedizinischenMethoden/Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Erstattungsfähig sind medizinisch anerkannte und inder Praxis bewährte Naturheilverfahren, die vonÄrzten durchgeführt werden.

Vorsorge

- über gesetzl. Programme hinaus? Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen zurFrüherkennung von Krankheiten sowie im Rahmender "Mutterschafts-Richtlinien".

Vorsorgeuntersuchungen sind im Rahmen gesetzlicheingeführter Programme, jedoch ohne Beschränkungauf Altersgrenzen erstattungsfähig.

Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen zurFrüherkennung von Krankheiten sowie im Rahmender "Mutterschafts-Richtlinien".

Vorsorgeuntersuchungen sind innerhalb gesetzlicheingeführter Programme erstattungsfähig.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Vorsorgeuntersuchungen innerhalbgesetzlich eingeführter Programme (gezielteVorsorgeuntersuchungen) sind zu 100%erstattungsfähig. Darüber hinausgehendeVorsorgeuntersuchungen (z. B. Check-Up) werden zu80% erstattet.

Vorsorgeuntersuchungen sind innerhalb gesetzlicheingeführter Programme erstattungsfähig.

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Schutzimpfungen? Erstattungsfähig sind ärztlich angeratene unddurchgeführte Schutzimpfungen (z. B. solche gemäßden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission(STIKO) beim Robert-Koch-Institut).Schutzimpfungen aus Anlass privater Reisen sinderstattungsfähig, wenn sie gemäß den Empfehlungender STIKO in Verbindung mit den Reisehinweisen desAuswärtigen Amtes angeraten sind.Berufsbedingte Schutzimpfungen sinderstattungsfähig, wenn sie gemäß den Empfehlungender STIKO angeraten sind, der Arbeitgeber aber nachder Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorgenicht verpflichtet ist, die Kosten hierfür zuübernehmen.

Der Versicherer leistet für Schutzimpfungen, die vonder "Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes" empfohlen werden und nicht ausschließlichaus Anlass einer prvaten Auslandsreise angeratensind/durchgeführt werden.

Erstattungsfähig sind ärztlich angeratene unddurchgeführte Schutzimpfungen (z. B. solche gemäßden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission(STIKO) beim Robert-Koch-Institut).Schutzimpfungen aus Anlass privater Reisen sinderstattungsfähig, wenn sie gemäß den Empfehlungender STIKO in Verbindung mit den Reisehinweisen desAuswärtigen Amtes angeraten sind.Berufsbedingte Schutzimpfungen sinderstattungsfähig, wenn sie gemäß den Empfehlungender STIKO angeraten sind, der Arbeitgeber aber nachder Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorgenicht verpflichtet ist, die Kosten hierfür zuübernehmen.

Erstattet werden:Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen sowieImpfungen, die von der Ständigen Impfkommission(STIKO) am Robert-Koch-Institut bzw. von denzuständigen Behörden der Bundesländer nicht nuraus beruflichen Gründen oder Reisen empfohlenwerden. Sofern die Impfungen nur für bestimmtePersonengruppen empfohlen werden (z.B. aufgrundvon Altersgrenzen), muss die versicherte Persondiesem Personenkreis angehören.Reiseimpfungen gegen folgende Krankheiten:Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber undCholera.

Schutzimpfungen und Impfstoffe nach denEmpfehlungen der Ständigen Impfkommission desRobert-Koch-Instituts (STIKO) werden - mitAusnahme von beruflich bedingten Impfungen undReiseschutzimpfungen - erstattet.

Ärztlich angeratene Schutzimpfungen einschließlichImpfstoff (außer zu Reisezwecken) sinderstattungsfähig.

Heilmittel

- Heilmittel-Definition Als Heilmittel gelten medizinische Bäder, Massagen,Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstigephysikalische sowie logopädische,ergotherapeutische und podologische Behandlungen.

Als Heilmittel gelten die Anwendungen derphysikalischen Medizin (z. B. Krankengymnastik,Massagen und Bäder), Ergotherapie und Logopädie.

Als Heilmittel gelten medizinische Bäder, Massagen,Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstigephysikalische sowie logopädische,ergotherapeutische und podologische Behandlungen.

Heilmittel: Hierzu gehören Inhalationen,Physiotherapie (Krankengymnastik,Bewegungstherapie, Übungsbehandlung,Traktionsbehandlung, manuelle Lymphdrainage,Massagen, Hydrotherapie, Packungen und Bäder,Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie,Lichttherapie), Logopädie, Ergotherapie, Podologie.Mehraufwendungen für die Behandlung außerhalbder Praxis des Behandlers sind nichterstattungsfähig.

Als Heilmittel gelten ausschließlich Inhalationen,Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen,Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder(nicht aber Sauna-, Thermal- und ähnliche Bäder),Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie,Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie undPodologie.

Heilmittel, wie zum Beispiel die physikalischeTherapie (Massagen, Krankengymnastik), dieStimm-, Sprech- und Sprachtherapie und dieErgotherapie werden den Versicherten aufKassenrezept zur Verfügung gestellt.

- Erstattung von Heilmitteln in %? Erstattungsfähige Heilmittel werden zu 100%erstattet.

Erstattungsfähige Heilmittel werden zu 100%erstattet.

Erstattungsfähige Heilmittel werden zu 100%erstattet.

Erstattungsfähige Heilmittel werden zu 100%erstattet.

Erstattungsfähige Heilmittel werden zu 100%erstattet.

Bei Heilmitteln sind zehn Prozent der Kosten selbstzu übernehmen. Außerdem fällt eine Zuzahlung vonzehn Euro je Verordnung an.

- Selbstbeteiligung bei Heilmitteln p.a. €? Für Heilmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Für Heilmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Für Heilmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Für Heilmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Für Heilmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Bei Heilmitteln sind zehn Prozent der Kosten selbstzu übernehmen. Außerdem fällt eine Zuzahlung vonzehn Euro je Verordnung an.

- Verzicht auf unübliche Beschränkungen (z.B: max.10 Behandlungen pro Jahr etc.)?

Keine unüblichen Beschränkungen. Keine unüblichen Beschränkungen. Keine unüblichen Beschränkungen. Keine unüblichen Beschränkungen. Keine unüblichen Beschränkungen. Bei Heilmitteln sind zehn Prozent der Kosten selbstzu übernehmen. Außerdem fällt eine Zuzahlung vonzehn Euro je Verordnung an.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: 10% Selbstbeteiligungbei Heilmitteln plus 10,- € je Verordnung.

- Verzichtet der Tarif auf ein Preis-/Leistungsverzeichnis, eine Begrenzung aufBeihilfesätze, "ortsübliche" oder "angemessene"Preise o. ä.?

Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung in angemessenerHöhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein „intern“ erstelltesPreis-/Leistungsverzeichnis oder sonstiges Richtlinienbei der Leistungsabwicklung nutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden. Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung in angemessenerHöhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein „intern“ erstelltesPreis-/Leistungsverzeichnis oder sonstiges Richtlinienbei der Leistungsabwicklung nutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden, da angelehntan Bundesbeihilfe (bis zum 1,15fachen der dortgenannten Höchstbeträge erstattungsfähig).

Die Aufwendungen sind bis zu 25% über denHöchstbeträgen nach der Gebührenübersicht für dieselbstständigen Angehörigen der Gesundheits- undMedizinalberufe (GebüH) erstattungsfähig.

Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

- Logopädie Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Logopädie sind nach Mitteilung desVersicherers zu 100% erstattungsfähig.

Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Logopädie sind erstattungsfähig.

- Ergotherapie Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Ergotherapie sind nach Mitteilungdes Versicherers erstattungsfähig.

Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig. Die Kosten für Ergotherapie sind erstattungsfähig.

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Leistungsvergleich Ambulant

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Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Hilfsmittel

Hilfsmittel Erstattungsfähig sind Aufwendungen für technischeMittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen,Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildernoder ausgleichen sollen, sowie für Behandlungs- undKontrollgeräte. Dazu zählen auch Aufwendungen fürorthopädische Schuhzurichtungen, Einlagen,Bandagen, Kompressionsstrümpfe,Kommunikationshilfen (inklusiveGebärdendolmetscher) und künstliche Ernährung.Unter Versicherungsschutz fallen auchlebenserhaltende Hilfsmittel.

Als Hilfsmittel gelten technische Mittel undKörperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits-oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sowielebenserhaltende Hilfsmittel.

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für technischeMittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen,Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildernoder ausgleichen sollen, sowie für Behandlungs- undKontrollgeräte. Dazu zählen auch Aufwendungen fürorthopädische Schuhzurichtungen, Einlagen,Bandagen, Kompressionsstrümpfe,Kommunikationshilfen (inklusiveGebärdendolmetscher) und künstliche Ernährung.Unter Versicherungsschutz fallen auchlebenserhaltende Hilfsmittel.

Erstattungsfähig sind Hilfsmittel, die körperlicheBehinderungen unmittelbar mildern oderausgleichen.Erstattungsfähig sind auch medizinisch notwendigeHilfsmittel zur Therapie und Diagnostik (z.B.motorische Bewegungsschienen,Blutzuckermessgeräte, TENS-Geräte).

Als Hilfsmittel gelten technische Hilfsmittel, die dazubestimmt sind, Behinderungen, Krankheits- oderUnfallfolgen zu mildern oder auszugleichen oderlebensnotwendige Funktionen aufrecht zu erhalten.Die tarifliche Leistungen werden für Hilfsmittel inerforderlicher Ausführung im Rahmen einermedizinisch notwendigen Versorgung erbracht.

Nach ärzticher Verordnung durch einenzugelassenen Kassenarzt sind Hilfsmittelerstattungsfähig, sofern sie nicht alsGebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oderBagatellhilfsmittel gelten. Für die Erstattung geltenHöchstgrenzen (Festbeträge).Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln:10%, mind. 5,- €, max. 10,- €. Für zum Verbrauchbestimmte Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10% jePackung, max. 10,- € monatlich.

- Erstattung von Hilfsmitteln in %? Erstattungsfähige Hilfsmittel werden zu 100%erstattet.

Erstattet werden:- zu 100%: orthopädische Schuhzurichtungen,orthopädische Schuheinlagen (max. 4 Paar p. a.),Bandagen- zu 100% bei möglichem Bezug über den Versichereroder im Rahmen einer unfallbedingten Behandlunginnerh. v. 2 Tagen (ansonsten zu 75%): orthopädischeMaßschuhe (abzg. Eigenanteil von 25 EUR pro Schuh),Sprechhilfen, Körperersatzstücke, Orthesen,Herzschrittmacher, Gehstützen,Kompressionsstrümpfe, Stoma-, Tracheostoma- undInkontinenzartikel, Milchpumpen, enterale Ernährungund Zubehör, Sauerstoffversorgung mit Sauerstoff-Konzentratoren, Flüssigsauerstoff,Flaschenversorgung, Beatmungsgeräte,Überwachungsmonitore, Insulin-, Infusions- undSchmerzpumpen, Inhalationsgeräte, Absauggerätesowie Schlafapnoetherapiegeräte (CPAP),Iontophoresegeräte, Gerinnungsmonitore,Blutzuckermessgeräte, Blutdruckmessgeräte,Krankenfahrstühle, Rollatoren, Heimdialysegeräte,Blindenstock, Blindenhund- elektronische Lesegeräte bis max. 2.450 EUR- Hörgeräte bis max. 1.450 EUR pro Hörgerät- Perücken bis zu max. 520 EUR- Bettnässertherapiegerät bis max. 120 EUR- Allergikerbettwäsche (= Encasings) bis max. 200EUR p. a.- Bewegungsschienen bis max. 600 EUR proVersicherungsfall- Tens-/EMS-Geräte bis max. 150 EUR pro Gerät- weitere Hilfsmittel, die im Einzelfall medizinischnotwendig sind, um schwere gesundheitliche Schädenzu begrenzen oder zu vermeiden, in funktionellerStandardausführungLeistungen anderer Kostenträger werden angerechnet.

Erstattungsfähige Hilfsmittel werden zu 100%erstattet.

Hilfsmittel* werden zu 100% erstattet, wenn sienicht mehr als 300 EUR kosten. Teurere Hilfsmittel*werden entsprechend erstattet, wenn sie über denVersicherer bzw. nach vorheriger Zusage bezogenwerden, andernfalls werden 80% vergütet.

* Sehhilfen, Hörgeräte und orthopädische Schuhewerden generell zu 100% erstattet, aber fürSehhilfen und orthopädische Schuhe geltenErstattungshöchstbeträge (s. nachfolgendeLeistungspunkte).

Medizinisch notwendige Hilfsmittel werden zu 100%erstattet, wenn sie nicht mehr als 1.000 EUR kosten.Teurere Hilfsmittel sind ebenfalls zu 100%erstattungsfähig, wenn der Versicherer vorab eineschriftliche Leistungszusage erteilt hat; ansonstenreduziert sich die Erstattung auf 80%.

Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln:10%, mind. 5,- €, max. 10,- €. Für zum Verbrauchbestimmte Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10% jePackung, max. 10,- € monatlich.

- Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln p.a. in €? Für Hilfsmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Es fällt nur dann eine separate Selbstbeteiligung - von25% - an bei Hilfsmitteln, die nicht über denVersicherer oder im Rahmen einer unfallbedingtenBehandlung bezogen werden und nicht summenmäßigbegrenzt sind (außer orthopädischeSchuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen).

Für Hilfsmittel fällt keine separate Selbstbeteiligungan.

Für Hilfsmittel fällt nur dann eine Selbstbeteiligung -von 20% - an, wenn es mehr als 300 EUR kostetund nicht über die INTER bzw. ohne vorherigeZusage bezogen wird (gilt nicht für Sehhilfen,Hörgeräte und orthopädische Schuhe, s.nachfolgende Leistungspunkte).

Für Hilfsmittel, die bis 1.000 EUR kosten oder dievorab vom Versicherer zugesagt wurden, fällt keineseparate Selbstbeteiligung an. Für Hilfsmittel über1.000 EUR - ohne Zusage - beträgt der Eigenanteil20%, er ist nicht in der Höhe begrenzt.

Selbstbeteiligung bei Hilfsmitteln:10%, mind. 5,- €, max. 10,- €. Für zum Verbrauchbestimmte Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10% jePackung, max. 10,- € monatlich.

- offener Hilfsmittelkatalog? Ja, es existiert ein offener Hilfsmittelkatalog. Ja, es existiert ein offener Hilfsmittelkatalog. Ja, es existiert ein offener Hilfsmittelkatalog. Ja, es existiert ein offener Hilfsmittelkatalog. Ja, es existiert ein offener Hilfsmittelkatalog. Offener Hilfsmittelkatalog vorhanden.

- lebenserhaltende Hilfsmittel uneingeschränkt? Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Ja, es sind alle lebenserhaltenden Hilfsmittelversichert.

Page 27: Vorschlag für Max Musteranalyse - versicherung-rechner.de · 2019. 4. 10. · Analyse Krankenversicherung Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht durch: finanz-profil GmbH & Co.

Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Ambulant

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 27

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Besteht eine Begrenzung auf einfache/funktionaleStandardausführung?

Bei Hilfsmitteln ist keine Beschränkung auf dieeinfache Ausführung o.ä. vorhanden.

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Hilfsmittel, die nicht in den AllgemeinenVersicherungsbedingungen genannt und im Einzelfallmedizinisch notwendig sind, um schweregesundheitliche Schäden zu begrenzen oder zuvermeiden, werden in funktionellerStandardausführung übernommen.

Bei Hilfsmitteln ist keine Beschränkung auf dieeinfache Ausführung o.ä. vorhanden.

Bei Hilfsmitteln ist keine Beschränkung auf dieeinfache Ausführung o.ä. vorhanden.

Bei Hilfsmitteln ist keine Beschränkung auf dieeinfache Ausführung o.ä. vorhanden; sie werden inerforderlicher Ausführung erstattet.

Bei Hilfsmitteln ist die einfache Ausführungerstattungsfähig.

- Verzicht auf Beschränkungen der Bezugsart (Miete,Leihe, wer liefert)?

Es ist keine Beschränkung der Bezugsart vonHilfsmitteln vorhanden.

Für einen vollen tariflichen Leistungsanspruch müssenalle nicht summenmäßig begrenzten Hilfsmittel (außerorthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen,Bandagen) über den Versicherer bezogen oderbeschafft werden (sofern dies möglich ist) oder imRahmen einer unfallbedingten Behandlung innerhalbvon zwei Tagen nach dem Unfall bezogen werden -ansonsten wird die Erstattung um 25% gekürzt.

Es ist keine Beschränkung der Bezugsart vonHilfsmitteln vorhanden.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen, Hörgeräte undorthopädische Schuhe), die mehr als 300 EURkosten, müssen über den Versicherer bezogen odervon ihm vorab zugesagt werden, ansonstenverringert sich die Erstattung um 20%.

Ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR ist einevorherige Leistungszusage erforderlich, ansonstenwerden 80% (statt 100%) erstattet.

Es ist keine Beschränkung der Bezugsart vonHilfsmitteln vorhanden.

- Atemmonitore (Heimgerät)? Die Kosten für Atemmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Atemmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Atemmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Atemmonitore sind erstattungsfähig. Atemmonitore sind erstattungsfähig. Atemmonitore sind erstattungsfähig.

- Herzmonitore (Heimgerät)? Die Kosten für Herzmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Herzmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Herzmonitore sind erstattungsfähig. Herzmonitore sind erstattungsfähig. Die Kosten für Herzmonitore sind erstattungsfähig. Herzmonitore sind erstattungsfähig.

- Beatmungsgeräte (Heimgerät)? Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig. Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig. Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig. Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig. Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig. Beatmungsgeräte sind erstattungsfähig.

- Heimdialyse? Kosten für Heimdialysegeräte sind erstattungsfähig. Kosten für Heimdialysegeräte sind erstattungsfähig. Kosten für Heimdialysegeräte sind erstattungsfähig. Kosten für Heimdialysegeräte sind erstattungsfähig. Kosten für Heimdialysegeräte sind erstattungsfähig. Die Bedingungen sehen keine Kostenübernahme fürHeimdialysegeräte vor.

- Krankenfahrstühle ohne Summenbegrenzung? Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

Krankenfahrstühle (in erforderlicher Ausführung)sind ohne Summenbegrenzung erstattungsfähig.

Krankenfahrstühle sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig.

- Hör- u. Sprechgeräte? Hörgeräte und Sprechgeräte sind erstattungsfähig. Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Hörgeräte (inklusive Otoplastik undErstausstattung mit Batterien) sind bis max. 1.450EUR pro Hörgerät erstattungsfähig, Sprechhilfen(inklusive Erstausstattung mit Batterien) ohnebetragliche Begrenzung.

Hörgeräte und Sprechgeräte sind erstattungsfähig. Hörgeräte und Sprechgeräte sind - ohne betraglicheBegrenzung - zu 100% erstattungsfähig.

Hörgeräte und Sprechgeräte sind erstattungsfähig. Hörgeräte und Sprechgeräte sind erstattungsfähig.

- Orthopädische Schuhe? Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Orthopädische Schuhe (undSchuhzurichtungen) sind bis zu einemRechnungsbetrag von 1.500 EUR p. a.erstattungsfähig.

Orthopädische Schuhe sind erstattungsfähig. ProSchuh fällt ein Eigenanteil von 25 EUR an.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Orthopädische Schuhe (undSchuhzurichtungen) sind bis zu einemRechnungsbetrag von 1.500 EUR p. a.erstattungsfähig.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Orthopädische Schuhe werden bis zu 410EUR pro Paar erstattet.

Orthopädische Schuhe sind erstattungsfähig. Orthopädische Schuhe sind erstattungsfähig.

- Blindenhund/Blindenleitgerät? Die Kosten für einen Blindenhund (Anschaffungeinschließlich der erforderlichenTrainingsmaßnahmen) sind erstattungsfähig.

Anschaffung und Ausbildung - nicht aber derUnterhalt eines Blindenhundes - sind erstattungsfähig.

Die Kosten für einen Blindenhund (Anschaffungeinschließlich der erforderlichenTrainingsmaßnahmen) sind erstattungsfähig.

Die Kosten für einen Blindenhund (Anschaffung undAusbildung) sind erstattungsfähig.

Die Kosten für einen Blindenhund sinderstattungsfähig.

Die Kosten für einen Blindenhund sinderstattungsfähig.

- Blindenlese-/Vorlesegerät? Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig. Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Elektronische Lesegeräte sind bis maximal2.450 EUR erstattungsfähig.

Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig. Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig. Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig. Blindenlese-/Vorlesegeräte sind erstattungsfähig.

- Körperersatzstücke? Ja, die Kosten für Körperersatzstücke sind ohneSummenbegrenzung erstattungsfähig (z.B. Prothesen,Epithesen, Haarersatz).

Ja, Körperersatzstücke sind - ohneSummenbegrenzung - in den Bedingungen aufgeführt.Erstattungsfähig sind somit z.B. Beinprothesen,Armprothesen, Brustprothesen und Kunstaugen.

Ja, die Kosten für Körperersatzstücke sind ohneSummenbegrenzung erstattungsfähig (z.B. Prothesen,Epithesen, Haarersatz).

Körperersatzstücke sind - ohne Summenbegrenzung- in den Bedingungen aufgeführt. Erstattungsfähigsind somit z.B. Beinprothesen, Armprothesen,Brustprothesen und Kunstaugen.

Körperersatzstücke sind ohne Summenbegrenzungerstattungsfähig (z.B. Beinprothesen, Armprothesen,Brustprothesen und Kunstaugen).

Körperersatzstücke in den Bedingungen aufgeführt.Erstattungsfähig sind somit z.B. Beinprothesen,Armprothesen, Brustprothesen und Kunstaugen.

- Prothesen uneingeschränkt (z.B. Arm-, Bein-,Brustprothesen)?

Ja, die Kosten für Prothesen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Prothesen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Prothesen sind erstattungsfähig. Ja, Prothesen sind in den Bedingungen aufgeführt. Ja, die Kosten für Prothesen sind erstattungsfähig. Ja, Prothesen sind in den Bedingungen aufgeführt.

- Kunstaugen? Ja, die Kosten für Kunstaugen sind erstattungsfähig. Kunstaugen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Kunstaugen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Kunstaugen sind erstattungsfähig. Kunstaugen sind erstattungsfähig. Kunstaugen sind erstattungsfähig.

- Orthesen (z.B. Stützkorsett nach Bandscheiben-OP)?

Ja, erstattungsfähig sind Geh- und Stützapparate. Ja, die Kosten für Orthesen sind erstattungsfähig. Ja, erstattungsfähig sind Geh- und Stützapparate. Ja, die Kosten für Orthesen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Orthesen sind erstattungsfähig. Ja, die Kosten für Orthesen sind erstattungsfähig.

Page 28: Vorschlag für Max Musteranalyse - versicherung-rechner.de · 2019. 4. 10. · Analyse Krankenversicherung Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht durch: finanz-profil GmbH & Co.

Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Ambulant

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 28

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Sehhilfen

- Höhe der Erstattung für Sehhilfen in €? Brillen und Kontaktlinsen (auch beiRefraktionsbestimmung durch den Optiker) werdenbis 400 EUR erstattet.Hinweis: Bei einer Sehschwäche von mindestens 8,0Dioptrien erhöht sich der erstattungsfähigeRechnungsbetrag um 50%.

Erstattungsfähig sind nach Ablauf von zwei Jahren -gerechnet vom Versicherungsbeginn an - operativeMaßnahmen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (z. B.LASIK) einschließlich der erforderlichen Vor- undNachuntersuchungen bis zu 2.000 EUR je Auge.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Sehhilfen (Brillengläser einschließlichBrillengestelle oder Kontaktlinsen) werden wir folgterstattet:- Einstärkengläser/Einstärkenlinsen bis 6 Dioptrien bis300 EUR, bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600 EUR- Mehrstärkengläser/Mehrstärkenlinsen bis 6 Dioptrienbis 700 EUR, bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000EUR

Operative Sehschärfenkorrektur (z. B. Lasik, Lasek,Linsenimplantate) bei medizinischer Notwendigkeit istzu 100% erstattungsfähig.

Brillen und Kontaktlinsen (auch beiRefraktionsbestimmung durch den Optiker) werdenbis 400 EUR erstattet.Hinweis: Bei einer Sehschwäche von mindestens 8,0Dioptrien erhöht sich der erstattungsfähigeRechnungsbetrag um 50%.

Erstattungsfähig sind nach Ablauf von zwei Jahren -gerechnet vom Versicherungsbeginn an - operativeMaßnahmen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (z. B.LASIK) einschließlich der erforderlichen Vor- undNachuntersuchungen bis zu 2.000 EUR je Auge.

Brillen und Kontaktlinsen: erstattungsfähig sind zu100% die Aufwendungen bis zu einemRechnungsbetrag von 260,00 EUR für eine Sehhilfe.

Aufwendungen für Sehhilfen (Brillengläser,Brillengestelle und Kontaktlinsen) werden bis zu 300EUR erstattet.Hinweis: Aufwendungen für refraktiveHornhautchirurgie (z.B. Lasik) sind zu 100%erstattungsfähig.

Sehhilfen sind nur bei Kindern u. Jugendlichen bisAlter 18 erstattungsfähig.Kontaktlinsen werden nur in Ausnahmefällenerstattet, wenn die medizinisch zwingenderforderlich ist.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Sehhilfen sind nur beiKindern u. Jugendlichen bis Alter 18erstattungsfähig.

- Sehhilfen mind. alle 24 Monate erstattungsfähig? Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht nach zweiJahren seit dem letzten Bezug oder bei Änderung derSehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.

Sehhilfen sind innerhalb von 2 Kalenderjahren oderbei dauerhafter Änderung der Sehschärfe seit demBezug der letzten Sehhilfe erstattungsfähig.

Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht nach zweiJahren seit dem letzten Bezug oder bei Änderung derSehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürSehhilfen bis zu einem Erstattungsbetrag voninsgesamt 260 EUR innerhalb von zwei Jahren.

Sehhilfen sind einmal pro Kalenderjahrerstattungsfähig.

Sehhilfen sind nur bei Kindern u. Jugendlichen bisAlter 18 erstattungsfähig.

Psychotherapie

- Anzahl Sitzungen sind pro Jahr? Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.

Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.

Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.

Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.

Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.

Psychotherapie ist ohne Sitzungszahlbegrenzungerstattungsfähig.

- Psychotherapie im Delegationsverfahren (nicht nurdurch Ärzte, auch z.B. durch Dipl. Psychologen)?

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondern auchim Delegationsverfahren erstattungsfähig.

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

Psychotherapie ist nicht nur durch Ärzte, sondernauch im Delegationsverfahren erstattungsfähig.

- Verzicht auf pauschalen Einschränkungen? 15% Selbstbeteiligung bei ambulanterPsychotherapie.

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Ambulante Psychotherapie wird jeVersicherungsfall bis zur 30. Sitzung zu 100%erstattet. Ab der 31. Sitzung fällt eineSelbstbeteiligung von 20% an.

15% Selbstbeteiligung bei ambulanterPsychotherapie.

Keine unüblichen Einschränkungen. Keine unüblichen Einschränkungen. Keine unüblichen Einschränkungen.

- sind mind. 20 Sitzungen ohne vorherige Zusage desVersicherers versichert?

Es sind alle psychotherapeutischen Sitzungen ohnevorherige Genehmigung erstattungsfähig.

Es sind alle psychotherapeutischen Sitzungen ohnevorherige Genehmigung erstattungsfähig.

Es sind alle psychotherapeutischen Sitzungen ohnevorherige Genehmigung erstattungsfähig.

Es sind alle psychotherapeutischen Sitzungen ohnevorherige Genehmigung erstattungsfähig.

Es sind alle psychotherapeutischen Sitzungen ohnevorherige Genehmigung erstattungsfähig.

Psychotherapie ist ohne vorherige Genehmigungerstattungsfähig.

Ambulant

- ambulante Krankentransporte? Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden.

Ambulante Transporte

- Fahrten/Transporte (zur Chemotherapie, Dialyseund Strahlenbehandlung) ohne weitereVoraussetzungen auf z.B. Gehunfähigkeit?

Fahrten bei Dialyse, Strahlen- und Chemotherapiesind erstattungsfähig.

Transporte (Serienfahrten bei Strahlentherapie/Chemotherapie oder Nierendialyse) werden zu 100%erstattet, wenn diese durch den Versichererorganisiert werden (ansonsten zu 75%).

Fahrten bei Dialyse, Strahlen- und Chemotherapiesind erstattungsfähig.

Erstattet werden Fahrten mit einem Taxi oder einemprivaten Kraftfahrzeug (hin und zurück) zur:- ambulanten Chemotherapie oder ambulantenStrahlenbehandlung (bis insgesamt 1.500 EUR proKalenderjahr)- Dialysebehandlung (bis insgesamt 3.000 EUR proKalenderjahr).Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs werdenfür jeden gefahrenen Kilometer 0,30 EUR erstattet.

Fahrten (z.B. zur Dialyse-, Strahlenbehandlung,Chemotherapie) sind nur dann erstattungsfähig,wenn eine Gehunfähigkeit oderVerkehrsuntauglichkeit ärztlich bescheinigt wurdeund der Versicherer vorab eine schrifltiche Zusageerteilt hat.

Es können für Patienten in Ausnahmefällen Fahrtenzur ambulanten Dialyse sowie zur onkologischenChemotherapie und onkologischen Strahlentherapieverordnet werden.10% Zuzahlung, höchstens 10 Euro aber mindestens5 Euro.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Ambulant

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 29

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Fahrten/Transporte bei Gehunfähigkeit? Ambulante Transportkosten bei Gehunfähigkeit sindnicht erstattungsfähig.Hinweis: Erstattungsfähig sind Fahrten bei:- ambulanten Operationen (am Tag der Operation)- ambulanten Behandlungen, wenn eineSchwerbehinderung mit dem Zusatz aG(außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit)bzw. H (Hilflosigkeit) vorliegt- bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3.

Transportkosten zu oder von der nächsterreichbarengeeigneten ambulanten Heilbehandlung/Therapieeinrichtung werden bei ärztlich bestätigterGehunfähigkeit zu 100% erstattet.

Ambulante Transportkosten bei Gehunfähigkeit sindnicht erstattungsfähig.Hinweis: Erstattungsfähig sind Fahrten bei:- ambulanten Operationen (am Tag der Operation)- ambulanten Behandlungen, wenn eineSchwerbehinderung mit dem Zusatz aG(außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit)bzw. H (Hilflosigkeit) vorliegt- bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3.

Ambulante Transportkosten bei Gehunfähigkeit sindnicht erstattungsfähig.Hinweis: Erstattungsfähig sind Fahrten (Taxi,öffentliches Verkehrsmittel (2. Klasse), privatesKraftfahrzeug):- zum und vom Arzt/Facharzt oder Krankenhaus amTag einer (im Katalog nach § 115b SGB Vgenannten) ambulanten Operation bis insgesamt150 EUR pro Kalenderjahr- für Untersuchungen, welche die Fahrtauglichkeiteinschränken (z.B. Magen- oder Darmspiegelung).Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs werdenfür jeden gefahrenen Kilometer 0,30 EUR erstattet.

Ja, ambulante Fahrt-/Transportkosten beiGehunfähigkeit/Verkehrsuntauglichkeit sind nachvorheriger Zusage erstattungsfähig.

Kosten für Taxi- und Mietwagenfahrten werden inder ambulanten Versorgung nur in besonderenAusnahmefällen nach Genehmigung durch dieKrankenkasse übernommen. Versicherte leisten danneine Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 Euro undhöchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die gesamtenTransportkosten.

- Fahrten/Transporte bis zum nächstgeeignetemBehandler (unabhängig, ob der Versicherte gehfähigist)?

Nein, ambulante Transportkosten zumnächstgeeigneten Behandler sind nichterstattungsfähig.

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Transportkosten zu oder von dernächsterreichbaren geeigneten ambulantenHeilbehandlung/Therapieeinrichtung sind beiGehfähigkeit nur erstattungsfähig, wenn eine ärztlichbestätigte Sehunfähigkeit vorliegt – die Kostenwerden dann zu 100% übernommen.

Nein, ambulante Transportkosten zumnächstgeeigneten Behandler sind nichterstattungsfähig.

Nein. Ambulante Transportkosten zumnächstgeeigneten Behandler sind nichterstattungsfähig.

Nein, ambulante Transportkosten zumnächstgeeigneten Behandler sind nichterstattungsfähig.

Kosten für Taxi- und Mietwagenfahrten werden inder ambulanten Versorgung nur in besonderenAusnahmefällen nach Genehmigung durch dieKrankenkasse übernommen. Versicherte leisten danneine Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 Euro undhöchstens 10 Euro, aber nicht mehr als die gesamtenTransportkosten.

- Ambulante Notfalltransporte? Ja, erstattungsfähig sind der notwendige Transportzum und vom Arzt oder Krankenhaus zurErstversorgung nach einem Notfall oder Unfall.

Transportkosten zu oder von der nächsterreichbarengeeigneten ambulanten Heilbehandlung/Therapieeinrichtung werden bei Unfall/Notfall zu100% erstattet, wenn für die Erstversorgung einestationäre Behandlung nicht erforderlich ist.

Ja, erstattungsfähig sind der notwendige Transportzum und vom Arzt oder Krankenhaus zurErstversorgung nach einem Notfall oder Unfall.

Erstattungsfähig sind Fahrten oder Transporte(Krankenwagen, Feuerwehr, Rettungshubschrauber,Taxi, privates Kraftfahrzeug) zum nächsterreichbaren, geeigneten Arzt/Facharzt oderKrankenhaus bei Unfällen (am Unfalltag) bzw. zurErstversorgung bei akuten, lebensbedrohlichenZuständen.Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs werdenfür jeden gefahrenen Kilometer 0,30 EUR alsAufwendungen zugrunde gelegt.

Erstattungsfähig sind Fahrten oder Transporte beiUnfällen (am Unfalltag) und zur Versorgung vonakut lebensbedrohlichen Zuständen.

Ja, ambulante Rettungstransporte (ohneanschließende stationäre Behandlung) sinderstattungsfähig.Versicherte leisten dann eine Zuzahlung von 10 %,mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, abernicht mehr als die gesamten Transportkosten.

Arznei-/Verbandmittel

- ohne zusätzliche Selbstbeteiligung? Arznei-/Verbandmittel sind ohne zusätzlicheSelbstbeteiligung erstattungsfähig.Hinweis: Zu den erstattungsfähigen Arzneimittelnzählen auch ärztlich verordnete Infusionslösungenund Teststreifen für Blutmessungen. AlsVerbandmittel gelten auch Stoma- sowieTracheostoma-Verbandmittel und Inkontinenzartikel(aufsaugende und auffangende Mittel).

Arznei-/Verbandmittel sind ohne zusätzlicheSelbstbeteiligung erstattungsfähig.

Arznei-/Verbandmittel sind ohne zusätzlicheSelbstbeteiligung erstattungsfähig.Hinweis: Zu den erstattungsfähigen Arzneimittelnzählen auch ärztlich verordnete Infusionslösungenund Teststreifen für Blutmessungen. AlsVerbandmittel gelten auch Stoma- sowieTracheostoma-Verbandmittel und Inkontinenzartikel(aufsaugende und auffangende Mittel).

Arznei-/Verbandmittel sind ohne zusätzlicheSelbstbeteiligung erstattungsfähig.

Arznei-/Verbandmittel sind ohne zusätzlicheSelbstbeteiligung erstattungsfähig.

Die Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel beträgt10 % des Abgabepreises, mindestens aber 5 Euround höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als dieKosten des Mittels. Nicht verschreibungspflichtigeArzneimittel werden aus dem Leistungskatalog dergesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.Davon ausgenommen sind Verordnungen für Kinderbis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mitEntwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.Weitere Ausnahmen gelten für schwerwiegendeErkrankungen, bei denen diese Arzneimittel zumTherapiestandard gehören.

- medikamentenähnliche Nährmittel bei schwerenErkrankungen (über enteral/parenteral hinaus)?

Als Arzneimittel gelten auch medikamentenähnlicheNährmittel, wenn sie im Zusammenhang mit derBehandlung von schweren Erkrankungen verordnetwerden oder wenn nur diese Mittel im Rahmen einerErkrankung als Nahrung eingesetzt werden können.

Nähr- und Stärkungsmittel gelten nicht alsArzneimittel.Hinweis: Vitaminmonopräparate zur gezieltenBehandlung von Vitaminmangelerkrankungen werdenerstattet.Nach ärztlicher Verordnung sind auch Aufwendungenfür Sondennahrung (enterale) und parenteraleErnährung erstattungsfähig, sofern aufgrund einermedizinischen Indikation eine normaleNahrungsaufnahme nicht möglich ist.

Als Arzneimittel gelten auch medikamentenähnlicheNährmittel, wenn sie im Zusammenhang mit derBehandlung von schweren Erkrankungen verordnetwerden oder wenn nur diese Mittel im Rahmen einerErkrankung als Nahrung eingesetzt werden können.

Als Arzneimittel gelten auch bestimmte zwingenderforderliche medikamentenähnliche Präparate zurenteralen und parenteralen Ernährung sowiemedikamentenähnliche Präparate, die im Rahmenlebenserhaltender Maßnahmen verabreicht werden.Versichert sind auch Vitaminpräparate undNahrungsergänzungsmittel, die zur Behandlung vonMangelerkrankungen medizinisch notwendig sind.

Sondennahrung, Aminosäuremischungen,Eiweißhydrolysate und Elementardiäten gelten alsArzneimittel, wenn aufgrund einer medizinischenIndikation eine normale Nahrungsaufnahme nichtmöglich ist.

Als Arzneimittel gelten auch medikamentenähnlicheNährmittel, wenn sie im Zusammenhang mit derBehandlung von schweren Erkrankungen verordnetwerden oder wenn nur diese Mittel im Rahmen einerErkrankung als Nahrung eingesetzt werden können.

sonstiges

- medizinische Versorgungszentren? Bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlunghat die versicherte Person die freie Wahl auch untermedizinischen Versorgungszentren undDiagnosezentren.

Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

Bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlunghat die versicherte Person die freie Wahl auch untermedizinischen Versorgungszentren undDiagnosezentren.

Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

Ja, die ambulante Behandlung in medizinischenVersorgungszentren ist erstattungsfähig.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Ambulant

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 30

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- häusliche Behandlungs-/Krankenpflege? Ja, erstattungsfähig sind die Kosten für häuslicheKrankenpflege (Behandlungs- und Grundpflege sowiehauswirtschaftliche Versorgung von bis zu vierWochen Dauer).

Ja, die Kosten für häusliche Krankenpflege sinderstattungsfähig (betragsmäßige/zeitlicheBegrenzungen beachten). Der Versicherer bittet umKontaktaufnahme vor Inanspruchnahme der Leistung.

Ja, erstattungsfähig sind die Kosten für häuslicheKrankenpflege (Behandlungs- und Grundpflege sowiehauswirtschaftliche Versorgung von bis zu vierWochen Dauer).

Zu 100 % erstattungsfähig sind nach vorherigerschriftlicher Zusage die Aufwendungen für häuslicheBehandlungspflege, wenn diese ärztlichverordnet ist.Erstattungsfähig sind auch: psychiatrische Pflege,spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV),Intensiv-Behandlungspflege (z.B. Beatmung,Überwachung der Vitalparameter, trachealesAbsaugen).

Ja, Aufwendungen für ärztlich verordnete häuslicheBehandlungspflege durch geeignetePflegefachkräfte sind nach Maßgabe der Richtliniendes Gemeinsamen Bundesausschusses in Höhe desBetrages, der für die Versorgung einer versichertenPerson der gesetzlichen Krankenversicherungaufzuwenden wäre, zu 100% erstattungsfähig.

Ja, die Kosten für häusliche Behandlungspflege sinderstattungsfähig.

- Palliativversorgung? Erstattungsfähig sind die über die Leistungen derPflegeversicherung hinausgehenden Aufwendungenfür spezialisierte ambulante ärztlichePalliativversorgung (SAPV) entsprechend denRichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.Voraussetzung ist, dass die versicherte Person untereiner nicht heilbaren, fortschreitenden und weitfortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzterLebenserwartung leidet und eine besondersaufwendige Versorgung benötigt. Die Gebühren sindzu 100% bis zu der Höhe erstattungsfähig, die für dieVersorgung eines GKV-Versicherten aufzuwendenwären. Ein Leistungsanspruch besteht auch fürVersicherte in stationären Pflegeeinrichtungen undAltersheimen.

Erstattungsfähig sind zu 100% ärztlich verordneteAufwendungen für spezialisierte ambulantePalliativversorgung gemäß § 37b SGB V.Voraussetzung ist, dass die versicherte Person untereiner nicht heilbaren, fortschreitenden und weitfortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzterLebenserwartung leidet und eine besondersaufwendige Versorgung benötigt.Anspruch auf Erstattung der Leistungen haben auchVersicherte in stationären Pflegeeinrichtungen.Leistungen der Pflegepflichtversicherung werdenangerechnet.Nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Wochen kannder Versicherer jederzeit die medizinischeNotwendigkeit einer Verlängerung durch einen vonihm beauftragten Arzt überprüfen lassen.

Erstattungsfähig sind die über die Leistungen derPflegeversicherung hinausgehenden Aufwendungenfür spezialisierte ambulante ärztlichePalliativversorgung (SAPV) entsprechend denRichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.Voraussetzung ist, dass die versicherte Person untereiner nicht heilbaren, fortschreitenden und weitfortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzterLebenserwartung leidet und eine besondersaufwendige Versorgung benötigt. Die Gebühren sindzu 100% bis zu der Höhe erstattungsfähig, die für dieVersorgung eines GKV-Versicherten aufzuwendenwären. Ein Leistungsanspruch besteht auch fürVersicherte in stationären Pflegeeinrichtungen undAltersheimen.

Ambulante Palliativversorgung ist erstattungsfähig. Aufwendungen für ärztlich verordnete spezialisierteambulante Palliativversorgung sinderstattungsfähig, soweit sie darauf abzielen, dieBetreuung der versicherten Person in der vertrautenhäuslichen Umgebung zu ermöglichen und dieversicherte Person unter einer nicht heilbaren,fortschreitenden und weit fortgeschrittenenErkrankung leidet und bei einer daher zugleichbegrenzten Lebenserwartung eine besondersaufwändige Versorgung benötigt.Der Anspruch besteht auch für versicherte Personenin stationären Pflegeeinrichtungen.

Kurleistung ambulant

- Kuren ambulant? Erstattet werden bei einer Genesungskur (mind.zehntägige stationäre Krankenhausbehandlung mussvorausgegangen sein) oder sonstigen Kur - jeweilsNachweis der medizinischen Notwendigkeit durchärztliches Attest erforderlich (bei sonstigen Kuren vorKurantritt) - in einem Heilbad oder Kurort sowie ineiner Heilstätte ("gemischte Krankenanstalt",Sanatorium) 100% der Aufwendungen für:ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen,Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, und zwarBäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme-und sonstige physikalische Behandlungen, Kurplan,Kurtaxe.

Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sindhöchstens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahrenerstattungsfähig. Dieser Zeitraum rechnet ab dem01.01. des Kalenderjahres, in dem zuletzt Leistungenfür eine sonstige Kur gezahlt wurden.

Bei einer Genesungskur wird zusätzich einGenesungsgeld von 200 EUR pro Tag für längstensvier Wochen gezahlt.

Ambulante Kuren sind nicht erstattungsfähig. Es wirdein separater Kurtarif angeboten.

Erstattet werden bei einer Genesungskur (mind.zehntägige stationäre Krankenhausbehandlung mussvorausgegangen sein) oder sonstigen Kur - jeweilsNachweis der medizinischen Notwendigkeit durchärztliches Attest erforderlich (bei sonstigen Kuren vorKurantritt) - in einem Heilbad oder Kurort sowie ineiner Heilstätte ("gemischte Krankenanstalt",Sanatorium) 100% der Aufwendungen für:ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen,Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, und zwarBäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme-und sonstige physikalische Behandlungen, Kurplan,Kurtaxe.

Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sindhöchstens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahrenerstattungsfähig. Dieser Zeitraum rechnet ab dem01.01. des Kalenderjahres, in dem zuletzt Leistungenfür eine sonstige Kur gezahlt wurden.

Bei einer Genesungskur wird zusätzich einGenesungsgeld von 200 EUR pro Tag für längstensvier Wochen gezahlt.

Ärztliche Leistungen und Kurmittel, bei einer ärztlichverordneten ambulanten Kurbehandlung bis zurDauer von 28 Tagen. Nach Inanspruchnahmewerden diese Leistungen frühestens nach Ablaufvon zwei Jahren erneut gewährt.

Bei einer ambulanten Kur sind ärztlicheBehandlungen und Wegegeld, Heilmittel, Arznei-und Verbandmittel erstattungsfähig.Der Anspruch hierauf entsteht erstmals nach Ablaufvon 24 Monaten. Wurden Leistungen erbracht,entsteht ein erneuter Anspruch im drittendarauffolgenden Kalenderjahr.

Besteht eine ärztlich nachgewieseneBehandlungsnotwendigkeit, werden die Kostenwährend des gesamten Kuraufenthaltes unbegrenztvon der GKV übernommen, wobei, wie auch beistationären Behandlungen, ein Eigenanteilvorgesehen ist. Besteht für eine Kur keinemedizinische Notwendigkeit, muss diese vomVersicherten (bis auf einen kleinen Zuschuss der GKVvon 7,50 EUR) selbst finanziert werden.

Der Rentenversicherungsträger oder die GKV kannnur alle vier Jahre eine Kur und beiAnschlussheilbehandlungen über einen Zeitraum von3 Wochen, eine Unterstützung von 6,- bzw. 4,50 EURgewähren.

- Verzicht auf die Anwendung der Kurortklausel? Ja. Die Leistungseinschränkung für eine ambulanteHeilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort entfällt;in einem Heilbad oder Kurort besteht hierfür dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort.

Es wird auf die Anwendung der Kurortklauselverzichtet. In einem Heilbad oder Kurort besteht dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort derversicherten Person.

Ja. Die Leistungseinschränkung für eine ambulanteHeilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort entfällt;in einem Heilbad oder Kurort besteht hierfür dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort.

Es wird auf die Anwendung der Kurortklauselverzichtet. In einem Heilbad oder Kurort besteht dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort derversicherten Person.

Ja. Die Leistungseinschränkung für eine ambulanteHeilbehandlung in einem Heilbad oder Kurortentfällt; in einem Heilbad oder Kurort besteht hierfürder gleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort.

Es wird auf die Anwendung der Kurortklauselverzichtet. In einem Heilbad oder Kurort besteht dergleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort derversicherten Person.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Ambulant

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 31

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Ambulant

Sonstiges Erstattet werden auch:- Geburtsvorbereitungskurse,Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastik- Lebendorganspende- Soziotherapie- ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bzw.Anschlussheilbehandlungen, wenn und soweit keinanderer Kostenträger leistungspflichtig ist- Kinderbetreuungspauschale von 200 EUR p. a. - bisAlter 11 - ab dem 4. Tag der Erkrankung

Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind denTarifbedingungen zu entnehmen.

Erstattet werden auch:- Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastiksowie Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen- Sozialpädiatrie und Frühförderung- Soziotherapie und Haushaltshilfe nach vorherigerZusage- ambulante Anschlussheilbehandlung

Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind denTarifbedingungen/AllgemeinenVersicherungsbedingungen zu entnehmen.

Erstattet werden auch:- Geburtsvorbereitungskurse,Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastik- Lebendorganspende- Soziotherapie- ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bzw.Anschlussheilbehandlungen, wenn und soweit keinanderer Kostenträger leistungspflichtig ist- Kinderbetreuungspauschale von 200 EUR p. a. - bisAlter 11 - ab dem 4. Tag der Erkrankung

Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind denTarifbedingungen zu entnehmen.

Erstattet werden auch Schwangerschaftsgymnastik,Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.Nicht erstattungsfähig sind Kosten fürHeilpädagogik, Beeinflussung von Lern- undErziehungsschwierigkeiten.

Die Leistung ist vorhanden.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Stationär

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 32

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Stationär

- 1-Bettzimmer? Kosten für gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmersind erstattungsfähig.

Kosten für gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmersind erstattungsfähig.

Kosten für gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmersind nicht erstattungsfähig.

JE U:Die Mehrkosten für die gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmer sind erstattungsfähig.JA U:Kosten für gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmersind nicht erstattungsfähig.

Kosten für gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmersind erstattungsfähig.

- 2-Bettzimmer? Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.

Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.

Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.

Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.

Kosten für gesonderte Unterkunft im 2-Bettzimmersind erstattungsfähig.

- Regelleistungen? Ja, erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Ja, erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen fürallgemeine Krankenhausleistungen (Regelleistung).

- Wahlärztliche Behandlung (Freie Arztwahl,Spezialisten)?

Ja, privatärztliche Behandlung ist erstattungsfähig. Ja, privatärztliche Behandlung ist erstattungsfähig. Ja, privatärztliche Behandlung ist erstattungsfähig. Gesondert berechnete privatärztliche Behandlung(Chefarzt) ist erstattungsfähig.

Ja, privatärztliche Behandlung ist erstattungsfähig. Gesondert berechnete privatärztliche Behandlung(Chefarzt) ist nicht erstattungsfähig.

Sollen Wahlleistungen nur bei Unfall/bestimmtenErkrankungen versichert sein?

Gebührenordnung Stationär

- Erstattung mind. bis zum Höchstsatz der GOÄ? Privatärztliche Leistungen sind über die Höchstsätzeder GOÄ hinaus erstattungsfähig.

Privatärztliche Leistungen sind über die Höchstsätzeder GOÄ hinaus erstattungsfähig.

Privatärztliche Leistungen sind über die Höchstsätzeder GOÄ hinaus erstattungsfähig.

Im stationären Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Nach vorheriger schriftlicher Zusage des Versichererssind ärztliche Leistungen auch über die Höchstsätzeder GOÄ hinaus erstattungsfähig.

Die GKV erstattet nach dem Sachleistungsprizinplaut Sozialgesetzbuch.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Die GKV erstattet nachdem Sachleistungsprizinp laut Sozialgesetzbuch.

- Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus? Es ist keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄvorhanden.

Es ist keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄvorhanden.

Es ist keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄvorhanden.

JE U:Bei ambulanten und stationären ärztlichen oderzahnärztlichen Behandlungen, die nach Tarif JALbzw. JA erstattungsfähig sind, erstattet derVersicherer - in Höhe der in den Tarifen JAL bzw. JAfestgelegten Erstattungsprozentsätze für diejeweiligen Leistungen - die Honoraranteile, die überdie in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw.Zahnärzte (GOZ) aufgeführten Höchstsätzehinausgehen, soweit eine gültigeHonorarvereinbarung zugrunde liegt.JA U:Im stationären Bereich ist die Erstattung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Wahl- und belegärztliche Leistungen (incl.Beleghebamme) sind über die Höchstsätze der GOÄhinaus erstattungsfähig, sofern der Versicherer vorabeine schriftliche Zusage erteilt hat.

Die GKV erstattet nach dem Sachleistungsprizinplaut Sozialgesetzbuch.

- Erstattung bei gezielter Auslandsbehandlung nichtauf deutsches Kostenniveau begrenzt ?

Ja. Gebühren sind im tariflichen Umfang auch überdie Höchstsätze der in dem jeweiligen Landbestehenden Gebührenordnungen, sonstigenPreisverzeichnisse, preislichen Regelwerke oderPreislisten hinaus erstattungsfähig.

Ja, der Versicherer verzichtet auch bei einermedizinisch notwendigen Heilbehandlung außerhalbder EU bzw. des EWR auf eine tarifliche Bindung andie deutsche GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte),wenn die Behandlung in der BundesrepublikDeutschland nicht oder nur teilweise durchführbargewesen wäre oder der Versicherer dieKostenübernahme vor Reiseantritt schriftlichzugesagt hat.

Ja. Gebühren sind im tariflichen Umfang auch überdie Höchstsätze der in dem jeweiligen Landbestehenden Gebührenordnungen, sonstigenPreisverzeichnisse, preislichen Regelwerke oderPreislisten hinaus erstattungsfähig.

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Stationär

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 33

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Anschlussreha (AHB)

- Anschlussheilbehandlungen bei bestimmtenDiagnosen (z.B. Herztransplantation, Schlaganfall...)ohne vorherige Zusage?

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bzw.Anschlussheilbehandlungen sind unabhängig vonbestimmten Diagnosen ohne vorherige Zusage desVersicherers erstattungsfähig, wenn und soweit keinanderer Kostenträger leistungspflichtig ist und einestationäre Durchführung aus medizinischen Gründenerforderlich ist.

Ja, Anschlussheilbehandlungen in gemischtenAnstalten sind auch ohne vorheriger schriftlicheZusage bei bestimmten Erkrankungen(Herztransplantationen, Bypassoperationen, akutemHerzinfarkt und/oder Reinfarkt,Bandscheibenoperationen, Gelenkersatzoperationen,Hirninfarkt und -blutung (Schlaganfall), schwerenSchädel-Hirnverletzungen, Krebsoperationen bzw. -bestrahlungen, Nierentransplantation)erstattungsfähig, wenn diese innerhalb von 4Wochen nach Entlassung aus dem Akutkrankenhausbeginnt.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bzw.Anschlussheilbehandlungen sind unabhängig vonbestimmten Diagnosen ohne vorherige Zusage desVersicherers erstattungsfähig, wenn und soweit keinanderer Kostenträger leistungspflichtig ist und einestationäre Durchführung aus medizinischen Gründenerforderlich ist.

Ja, Aufwendungen für die medizinisch notwendigestationäre Weiterbehandlung nach einem Aufenthaltim Akutkrankenhaus (Anschlussheilbehandlung) sinderstattungsfähig, soweit anderweitig kein Anspruchgeltend gemacht werden kann. Voraussetzung ist,dass die Anschlussheilbehandlung spätestens 14Tage nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhausbeginnt.

Nein, Anschlussheilbehandlungen sind nichtbedingungsgemäß bei bestimmten Diagnosen ohnevorherige Zusage des Versicheres erstattungsfähig.

Nein, Anschlussheilbehandlungen sind nichtbedingungsgemäß bei bestimmten Diagnosen ohnevorherige Zusage des Versicherers erstattungsfähig.

- Anschlussheilbehandlungen ohne vorherigeZusage?

Ja, stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bzw.Anschlussheilbehandlungen sind ohne vorherigeZusage des Versicherers erstattungsfähig, wenn undsoweit kein anderer Kostenträger leistungspflichtigist und eine stationäre Durchführung ausmedizinischen Gründen erforderlich ist.

Nein, Anschlussheilbehandlungen sind ohnevorherige schriftliche Zusage nur bei bestimmtenErkrankungen erstattungsfähig.

Ja, stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bzw.Anschlussheilbehandlungen sind ohne vorherigeZusage des Versicherers erstattungsfähig, wenn undsoweit kein anderer Kostenträger leistungspflichtigist und eine stationäre Durchführung ausmedizinischen Gründen erforderlich ist.

Ja, Aufwendungen für die medizinisch notwendigestationäre Weiterbehandlung nach einem Aufenthaltim Akutkrankenhaus (Anschlussheilbehandlung) sinderstattungsfähig, soweit anderweitig kein Anspruchgeltend gemacht werden kann. Voraussetzung ist,dass die Anschlussheilbehandlung spätestens 14Tage nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhausbeginnt.

Nein, Anschlussheilbehandlungen und medizinischeRehabilitation sind nur nach vorheriger Zusageerstattungsfähig .

Nein, für medizinisch notwendigeAnschlussheilbehandlungen(AHB) wird aufGrundlage des SGB nur nach vorheriger Zusagedurch die Krankenkasse geleistet.

Privatkliniken

Privatkliniken Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden. Die Leistung ist vorhanden.

Sind allg. Krankenhausleistungen in Privatkliniken(gemäß §4 (4) MBKK) uneingeschränkt versichert?

Sind die allgemeinen Krankenhausleistungen nichtnach den Grundsätzen desKrankenhausentgeltgesetzes, derBundespflegesatzverordnung und der Verordnungzum Fallpauschalensystem für Krankenhäuserberechneten Fallpauschalen, Zuschläge undsonstigen Entgelte berechnet, gelten als allgemeineKrankenhausleistungen die Inanspruchnahme vonDrei- und Mehrbettzimmern (einschließlichmedizinisch begründeter Nebenkosten und ärztlicherLeistungen, soweit sie ohne besondere Vereinbarungberechnet werden dürfen).

Entgelte, die nicht nach derBundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw. demKrankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zu berechnensind, unterliegen der Leistungspflicht, soweit sie dieim Vergleich zu den durch die BPflV bzw. demKHEntgG vorgegebenen Entgelte um nicht mehr als50% überschreiten. Verfügt die Klinik nicht über einemit einer Hauptabteilung eines Plankrankenhausesvergleichbaren Abteilung, gilt als Vergleichsmaßstabder reduzierte Erstattungssatz nach dem KHEentgG.(bei Berechnung nach Pflegeklassen: 1. Pflegeklasse= 1-Bettzimmer, 2. Pflegeklasse = 2-Bettzimmer, 3.Pflegeklasse = allgemeine Krankenhausleistungeines Krankenhauses).

Bei Krankenhausaufenthalten im Ausland wird aufdie Einschränkung verzichtet.

Sind die allgemeinen Krankenhausleistungen nichtnach den Grundsätzen desKrankenhausentgeltgesetzes, derBundespflegesatzverordnung und der Verordnungzum Fallpauschalensystem für Krankenhäuserberechneten Fallpauschalen, Zuschläge undsonstigen Entgelte berechnet, gelten als allgemeineKrankenhausleistungen die Inanspruchnahme vonDrei- und Mehrbettzimmern (einschließlichmedizinisch begründeter Nebenkosten und ärztlicherLeistungen, soweit sie ohne besondere Vereinbarungberechnet werden dürfen).

In Krankenhäusern, die nicht nach demKrankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), demKrankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. derBundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen,werden die allgemeinen Krankenhausleistungen(Mehrbettzimmer einschließlich ärztlicher Leistungen(ohne gesondert berechenbare privatärztlicheLeistungen) + Krankenhausnebenkosten) inangemessener Höhe erstattet. Als angemessengelten Beträge, die die durch das KHG/KHEntgG bzw.die BPflV vorgegebenen Entgelte um nicht mehr als100% überschreiten.

Bei Behandlungen in Krankenhäusern, die nicht dengesetzlichen Entgeltregelungen unterliegen, sind dieentstandenen Aufwendungen bis zu 25% über dieKosten hinaus erstattungsfähig, die in demnächstgelegenen den gesetzlichen Entgeltregelungenunterliegenden geeigneten Krankenhaus derMaximalversorgung (z. B. Universitätskrankenhaus)angefallen wären. Wird die betreffende Behandlung ineinem Krankenhaus der Maximalversorgung nichtangeboten, sind die Aufwendungen hierfür bis zu 25%über die Kosten hinaus erstattungsfähig, die in demnächstgelegenen den gesetzlichen Entgeltregelungenunterliegenden Krankenhaus angefallen wären, dasdie betreffende Behandlung anbietet.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Stationär

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 34

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Ist die gesondert berechenbare Unterkunft ohneBegrenzung (+ Privatarzt) erstattungsfähig?

Ja, Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer undwahlärztliche Leistungen werden erstattet.

Erstattungsfähig sind Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer + privatärztliche Behandlung:Entgelte, die nicht nach derBundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw. demKrankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zu berechnensind, unterliegen der Leistungspflicht, soweit sie dieim Vergleich zu den durch die BPflV bzw. demKHEntgG vorgegebenen Entgelte um nicht mehr als50% überschreiten. Verfügt die Klinik nicht über einemit einer Hauptabteilung eines Plankrankenhausesvergleichbaren Abteilung, gilt als Vergleichsmaßstabder reduzierte Erstattungssatz nach dem KHEentgG.(bei Berechnung nach Pflegeklassen: 1. Pflegeklasse= 1-Bettzimmer, 2. Pflegeklasse = 2-Bettzimmer, 3.Pflegeklasse = allgemeine Krankenhausleistungeines Krankenhauses).

Bei Krankenhausaufenthalten im Ausland wird aufdie Einschränkung verzichtet.

Ja, Unterbringung im 2-Bettzimmer undwahlärztliche Leistungen werden erstattet.

JA U:Wahlleistungen (gesondert berechenbareprivatärztliche Leistungen und Unterkunft im 2-Bettzimmer) sind erstattungsfähig.JE U:Die Differenzkosten 1-Bettzimmer sinderstattungsfähig.

Bei Behandlungen in Krankenhäusern, die nicht dengesetzlichen Entgeltregelungen unterliegen, sind dieentstandenen Aufwendungen bis zu 25% über dieKosten hinaus erstattungsfähig, die in demnächstgelegenen den gesetzlichen Entgeltregelungenunterliegenden geeigneten Krankenhaus derMaximalversorgung (z. B. Universitätskrankenhaus)angefallen wären. Wird die betreffende Behandlung ineinem Krankenhaus der Maximalversorgung nichtangeboten, sind die Aufwendungen hierfür bis zu 25%über die Kosten hinaus erstattungsfähig, die in demnächstgelegenen den gesetzlichen Entgeltregelungenunterliegenden Krankenhaus angefallen wären, dasdie betreffende Behandlung anbietet.

Stationär

- Krankentransporte stationär uneingeschränkt? Der notwendigen Transport zum und vomKrankenhaus ist erstattungsfähig.

Der notwendigen Transport zum und vomnächstgelegenen geeigneten Krankenhaus isterstattungsfähig.

Der notwendigen Transport zum und vomKrankenhaus ist erstattungsfähig.

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungenfür die Fahrt oder den Transport zum und vomKrankenhaus bis zu jeweils 100 km, mindestensjedoch bis zum nächst erreichbaren, geeignetenKrankenhaus oder für einen Verlegungstransport inein anderes Krankenhaus.

Der notwendige Transport zum und vomnächstgelegenen geeigneten Krankenhaus isterstattungsfähig.

Krankentransport in Rettungsfahrzeugen undKrankenwagen zur stationären Behandlung werdenabzüglich einer Eigenbeteiligung von 10,- €erstattet.

- Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf dieWahlleistungen?

Bei Verzicht auf die Unterbringung im 1-Bettzimmerbzw. gesondert berechenbare ärztliche Leistungenwerden jeweils 25 EUR pro Tag gezahlt. Wird auf diegesondert berechnete Unterkunft im 1- oder 2-Bettzimmer verzichtet, werden 50 EUR pro Taggezahlt.

Bei Verzicht auf gesondert berechenbare Unterkunftim 1- oder 2-Bettzimmer werden 30 EUR pro Taggezahlt.

Bei Verzicht auf die Unterbringung im 2-Bettzimmerbzw. gesondert berechenbare ärztliche Leistungenwerden jeweils 25 EUR pro Tag gezahlt.

JE U:Wird bei vollstationärer Behandlung keine Unterkunftim Einbettzimmer in Anspruch genommen, wird einKrankenhaustagegeld von 16 EUR (Kinder 0 - 15Jahre hälftig) gezahlt.JA U:Bei Unterkunft im Mehr-Bett-Zimmer werden 15,50,-€ pro Tag gezahlt. Bei Verzicht auf wahlärztlicheBehandlung werden pro Tag 15,50,- € gezahlt. BeiVerzicht auf wahlärztliche Behandlung und beiUnterkunft im Mehr-Bett-Zimmer werden pro Tag31,- € gezahlt.

Bei Verzicht auf gesondert berechenbareprivatärztliche Leistungen werden für jedenBelegungstag 100 EUR (bis Alter 20: 50 EUR) gezahlt.Wird keine gesondert berechenbare Unterkunft inAnspruch genommen, werden für jedenBelegeungstag 35 EUR gezahlt.Hinweis: Das Ersatzkrankenhaustagegeld wird fürhöchstens 28 Tage je Kalenderjahr gezahlt.

Es sind keine Wahlleistungen versichert.

- Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhaus-Aufenthaltes (§9 MB/KK)?

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes. § 4 Abs. 5 (gemischteAnstalten) bleibt hiervon unberührt.

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes. § 4 Abs. 5 (gemischteAnstalten) bleibt hiervon unberührt.

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes. § 4 Abs. 5 (gemischteAnstalten) bleibt hiervon unberührt.

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes. Der Aufenthalt in sog."gemischten Anstalten" bleibt hiervon unberührt.

Kein Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes.

Verzicht auf die rechtzeitige Meldung einesKrankenhausaufenthaltes.

Gemischte Krankenanstalten - keineZusageerfordernis bei Notfall,Versorgungskrankenhaus, bei Akutversorgung

Keine vorherige Zusage ist erforderlich- wenn ausschließlich medizinisch notwendigeHeilbehandlungen bzw. Anschlussheilbehandlungendurchgeführt werden, die eine stationäreBehandlung erfordern- bei Notfallbehandlung- bei Behandlung wegen einer während desAufenthalts akut eingetretenen Erkrankung, die nichtmit dem eigentlichen Behandlungszweckzusammenhängt und stationäreKrankenhausbehandlung erfordert. Dies gilt für dienotwendige Behandlungsdauer der akutenErkrankung.- sofern die Krankenanstalt das einzige Krankenhausfür die stationäre Akutversorgung ist

Ja. Es wird sich nicht auf die fehlende vorherigeschriftlich Leistungszusage berufen, wenn es sich umeine Notfalleinweisung handelte oder dieKrankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhausin der Umgebung des Aufenthaltsortes desVersicherten war.Tritt während des Aufenthaltes in der Krankenanstaltabweichend vom bisherigen Behandlungszweck eineakute Erkrankung auf, die eine medizinischnotwendige stationäre Behandlung erfordert, leistetder Versicherer auch ohne vorherige Leistungszusagefür die medizinisch notwendige Behandlungsdauerdieser Erkrankung.

Keine vorherige Zusage ist erforderlich- wenn ausschließlich medizinisch notwendigeHeilbehandlungen bzw. Anschlussheilbehandlungendurchgeführt werden, die eine stationäreBehandlung erfordern- bei Notfallbehandlung- bei Behandlung wegen einer während desAufenthalts akut eingetretenen Erkrankung, die nichtmit dem eigentlichen Behandlungszweckzusammenhängt und stationäreKrankenhausbehandlung erfordert. Dies gilt für dienotwendige Behandlungsdauer der akutenErkrankung.- sofern die Krankenanstalt das einzige Krankenhausfür die stationäre Akutversorgung ist

Eine vorherige schriftliche Leistungszusage ist nichterforderlich, wenn

- zu einer unverzüglich medizinisch notwendigenNotfallbehandlung einzig eine gemischte Anstalt zurVerfügung steht.- eine medizinisch notwendige Heilbehandlung nur ineiner gemischten Anstalt angeboten wird und dieseBehandlung als einzig erfolgversprechendeBehandlung angesehen werden muss.- eine medizinisch notwendigeAnschlussrehabilitation durchgeführt wird.

Eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich, wenn undsoweit die stationäre Behandlung eines akutmedizinischen Notfalls vorliegt und die gemischteKrankenanstalt das nächstgelegene, geeigneteKrankenhaus ist.

- stationäre Psychotherapie ohne pauschaleBeschränkungen?

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig.

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig.

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig.

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig.

Stationäre Psychotherapie ist ohne unüblicheEinschränkungen erstattungsfähig.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Stationär

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 35

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Hospiz (zur Sterbebegleitung)? Ja, die Kosten für die Unterbringung in einem Hospizsind bedingungsgemäß erstattungsfähig.

Ja, die Aufwendungen für eine stationäre oderteilstationäre Hospizversorgung sinderstattungsfähig.

Ja, die Kosten für die Unterbringung in einem Hospizsind bedingungsgemäß erstattungsfähig.

Die INTER leistet für Aufwendungen (bis zu der Höheder GKV) einer notwendigen stationären Versorgungin einem Hospiz, wenn- die versicherte Person an einer schweren,unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankungleidet,- eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oderwenigen Monaten zu erwarten ist,- eine ärztliche Verordnung vorliegt und- das Hospiz von der gesetzlichenKrankenversicherungdurch Versorgungsvertrag zugelassen ist.

Ja, die Kosten für die Behandlung im Hospiz sinderstattungsfähig in Höhe des Betrages, der für dieBehandlung einer versicherten Person von der GKVaufzuwenden wäre. Leistungen aus derPflegepflichtversicherung werden angerechnet.

Sind Kosten für eine Begleitperson von Kindern imKrankenhaus erstattungsfähig?

Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr eines nachdiesem Tarif versicherten Kindes werdenUnterbringung und Verpflegung für ein Elternteil alsBegleitperson zu 100% erstattet.

Aus der Versicherung eines Kindes, das das 5.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden dieUnterbringungskosten für eine Begleitpersonerstattet, sofern sie nicht mit den allgemeinenKrankenhausleistungen gemäß desKrankenhausentgeltgesetzes bzw. derBundespflegesatzverordnung abgegolten sind.Die Kosten werden für längstens 5 Tage gezahlt undwerden je Tag bis zum zweifachen Satz derWahlleistung für ein Zweibettzimmer desaufgesuchten Krankenhauses erstattet.

Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr eines nachdiesem Tarif versicherten Kindes werdenUnterbringung und Verpflegung für ein Elternteil alsBegleitperson zu 100% erstattet.

"Rooming in" ist nicht versichert. "Rooming in" ist nicht versichert.

- Kuren stationär? Erstattet werden bei einer Genesungskur (mind.zehntägige stationäre Krankenhausbehandlung mussvorausgegangen sein) oder sonstigen Kur - jeweilsNachweis der medizinischen Notwendigkeit durchärztliches Attest erforderlich (bei sonstigen Kuren vorKurantritt) - in einem Heilbad oder Kurort sowie ineiner Heilstätte ("gemischte Krankenanstalt",Sanatorium) 100% der Aufwendungen für:ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen,Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, und zwarBäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme-und sonstige physikalische Behandlungen, Kurplan,Kurtaxe.

Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sindhöchstens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahrenerstattungsfähig. Dieser Zeitraum rechnet ab dem01.01. des Kalenderjahres, in dem zuletzt Leistungenfür eine sonstige Kur gezahlt wurden.

Bei einer Genesungskur wird zusätzich einGenesungsgeld von 200 EUR pro Tag für längstensvier Wochen gezahlt.

Stationäre Kuren sind nicht erstattungsfähig. Es wirdein separater Kurtarif angeboten.

Erstattet werden bei einer Genesungskur (mind.zehntägige stationäre Krankenhausbehandlung mussvorausgegangen sein) oder sonstigen Kur - jeweilsNachweis der medizinischen Notwendigkeit durchärztliches Attest erforderlich (bei sonstigen Kuren vorKurantritt) - in einem Heilbad oder Kurort sowie ineiner Heilstätte ("gemischte Krankenanstalt",Sanatorium) 100% der Aufwendungen für:ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen,Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, und zwarBäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme-und sonstige physikalische Behandlungen, Kurplan,Kurtaxe.

Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sindhöchstens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahrenerstattungsfähig. Dieser Zeitraum rechnet ab dem01.01. des Kalenderjahres, in dem zuletzt Leistungenfür eine sonstige Kur gezahlt wurden.

Bei einer Genesungskur wird zusätzich einGenesungsgeld von 200 EUR pro Tag für längstensvier Wochen gezahlt.

Stationäre Kuren sind nicht erstattungsfähig. Es wirdkein separater Kurtarif angeboten.

Bei stationären Kuren und Sanatoriumsbehandlungensind die Aufwendungen bis zu 50 EUR täglicherstattungsfähig. Der Anspruch hierauf entstehterstmalig nach Ablauf von 24 Monaten. WurdenLeistungen erbracht, entsteht ein neuer Anspruch imdritten darauf folgenden Kalenderjahr nach demletzten Kuraufenthalt.

Besteht eine ärztlich nachgewieseneBehandlungsnotwendigkeit, werden die Kostenwährend des gesamten Kuraufenthaltes unbegrenztvon der GKV übernommen, wobei, wie auch beistationären Behandlungen, ein Eigenanteilvorgesehen ist. Besteht für eine Kur keinemedizinische Notwendigkeit, muss diese vomVersicherten (bis auf einen kleinen Zuschuss derGKV von 7,50 EUR) selbst finanziert werden.

Der Rentenversicherungsträger oder die GKV kannnur alle vier Jahre eine Kur und beiAnschlussheilbehandlungen über einen Zeitraumvon 3 Wochen, eine Unterstützung von 6,- bzw.4,50 EUR gewähren.

Sonstiges Keine Leistung vorhanden. Aus der Versicherung eines Kindes, das das 5.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden dieUnterbringungskosten für eine Begleitpersonerstattet, sofern sie nicht mit den allgemeinenKrankenhausleistungen gemäß desKrankenhausentgeltgesetzes bzw. derBundespflegesatzverordnung abgegolten sind.Die Kosten werden für längstens 5 Tage gezahlt undwerden je Tag bis zum zweifachen Satz derWahlleistung für ein Zweibettzimmer desaufgesuchten Krankenhauses erstattet.

Keine Leistung vorhanden. Im Krankenhaus und bei einer stationären Kur sindzehn Euro pro Tag zu entrichten. Bei einerKrankenhausbehandlung und einerAnschlussrehabilitation ist die Zuzahlung auf 28Tage im Kalenderjahr beschränkt. Nicht zuzahlenmüssen Patienten bis zum 18. Lebensjahr.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Im Krankenhaus undbei einer stationären Kur sind zehn Euro pro Tag zuentrichten. Bei einer Krankenhausbehandlung undeiner Anschlussrehabilitation ist die Zuzahlung auf28 Tage im Kalenderjahr beschränkt. Nicht zuzahlenmüssen Patienten bis zum 18. Lebensjahr.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Zahn

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 36

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Zahn

Zahnbehandlung (%)? Zahnbehandlung ist zu 100% erstattungsfähig. Zahnbehandlung ist zu 100% erstattungsfähig. Zahnbehandlung ist zu 100% erstattungsfähig. Zahnbehandlung ist zu 100% erstattungsfähig. Z90:Zahnbehandlung ist zu 20% erstattungsfähig.A101:Zahnbehandlung (incl. Zahn- und kieferchirurgischerLeistungen) ist zu 80% erstattungsfähig.

Sofern die Behandlung im Rahmen derkassenärztlichen Versorgung durchgeführt wird,werden 100% erstattet.

Zahnersatz (%)? Zahnersatz ist zu 85% erstattungsfähig. Zahnersatz ist zu 90% erstattungsfähig. Zahnersatz ist zu 85% erstattungsfähig. Zahnersatz ist zu 80% erstattungsfähig. Z90:Zahnersatz ist zu 90% erstattungsfähig.A101:Die Kosten für Zahnersatz sind aus diesem Tarif nichterstattungsfähig.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag. Dieser orientiert sich amkonkreten Befund (z.B. "fehlender Zahn imUnterkiefer"). Das bedeutet: Alle Versichertenbekommen bei gleichem Befund den gleichen Betragvon ihrer Kasse erstattet.Diese Neuregelung belohntwie bisher eigene Aktivitäten zur Zahngesundheitdurch entsprechend höhere Festzuschüsse.

- Kieferorthopädie (%)? Kieferorthopädie ist zu 85% erstattungsfähig. Kieferorthopädie ist zu 90% erstattungsfähig.Hinweis: Wenn die Maßnahme vor Vollendung des18. Lebensjahres begonnen wurde, werden 100%erstattet.

Kieferorthopädie ist zu 85% erstattungsfähig. Kieferorthopädie ist zu 80% erstattungsfähig. Z90:Kieferorthopädie ist zu 90% erstattungsfähig.A101:Die Kosten für Kieferorthopädie sind aus diesem Tarifnicht erstattungsfähig.

Kieferorthopädie ist zu 80% erstattungsfähig (nachBehandlungsabschluß zu 100%). Wer bei einerkieferorthopädischen Behandlung noch Zuschuss zurGrundversorgung erhält, hängt vom Bedarfsgrad(KIG) ab. Es gibt 5 Grade. Ab Grad 3 istKassenzuschuss möglich.

Bis zu welchem Alter (bei Behandlungsbeginn) sindKosten für kieferorthopädische Maßnahmenerstattungsfähig?

Aufwendungen für Kieferorthopädie sind ohneAltersbeschränkung erstattungsfähig.

Aufwendungen für Kieferorthopädie sind ohneAltersbeschränkung erstattungsfähig.

Aufwendungen für Kieferorthopädie sind ohneAltersbeschränkung erstattungsfähig.

Kieferorthopädie ist ohne Altersbeschränkungerstattungsfähig.

Kieferorthopädie ist ohne Altersbeschränkungerstattungsfähig.

Keine Leistung vorhanden.Hinweis: Kieferorthopädie wird in der Regel nur bisAlter 18 erstattet.

Gebührenordnung Zahn

- Erstattung mind. bis zum Höchstsatz der GOZ? Im Zahnbereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im Zahnbereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ) vorhanden.

Im Zahnbereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung begrenzt.

Z90, A101:Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung begrenzt.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Die Krankenkassenzahlen seit Anfang 2005 für Zahnersatz (Kronen,Brücken, Prothesen) einen festgelegten Betrag.

- Erstattung über die Höchstsätze der GOZ hinaus? Im Zahnbereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

Es wird auch über die Höchstsätze der GOZ hinausgeleistet, wenn eine rechtsgültigeHonorarvereinbarung gemäß § 2 GOZ getroffenwurde und die Leistungen entsprechend derGebührenordnung abgerechnet wurden.

Im Zahnbereich ist keine Begrenzung auf dieHöchstsätze der Gebührenordnung vorhanden.

JA U:Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung begrenzt.JE U:Bei ambulanten und stationären ärztlichen oderzahnärztlichen Behandlungen, die nach Tarif JAL bzw.JA erstattungsfähig sind, erstattet der Versicherer - inHöhe der in den Tarifen JAL bzw. JA festgelegtenErstattungsprozentsätze für die jeweiligen Leistungen- die Honoraranteile, die über die in derGebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte(GOZ) aufgeführten Höchstsätze hinausgehen, soweiteine gültige Honorarvereinbarung zugrunde liegt.Hinweis: Der Erstattungsbetrag für zahnärztlicheLeistungen wird für jede versicherte Person in-nerhalbder ersten 48 Monate ihrer Versicherung nach Tarif JE(1. bis 4. Leistungsjahr) begrenzt auf höchstens 500EUR pro Leistungsjahr.

Z90, A101:Im Zahnbereich ist die Erstattung auf die Höchstsätzeder Gebührenordnung begrenzt.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Zahn

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 37

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Erstattung bei gezielter Auslandsbehandlung nichtauf deutsches Kostenniveau begrenzt ?

Ja. Gebühren sind im tariflichen Umfang auch überdie Höchstsätze der in dem jeweiligen Landbestehenden Gebührenordnungen, sonstigenPreisverzeichnisse, preislichen Regelwerke oderPreislisten hinaus erstattungsfähig.

Ja, der Versicherer verzichtet auch bei einermedizinisch notwendigen Heilbehandlung außerhalbder EU bzw. des EWR auf eine tarifliche Bindung andie deutsche GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte),wenn die Behandlung in der BundesrepublikDeutschland nicht oder nur teilweise durchführbargewesen wäre oder der Versicherer dieKostenübernahme vor Reiseantritt schriftlichzugesagt hat.

Ja. Gebühren sind im tariflichen Umfang auch überdie Höchstsätze der in dem jeweiligen Landbestehenden Gebührenordnungen, sonstigenPreisverzeichnisse, preislichen Regelwerke oderPreislisten hinaus erstattungsfähig.

Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

Z90, A101:Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielterBehandlung im Ausland nicht auf eine tariflicheBindung an die deutsche GOÄ/GOZ(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte).

Zahn

Verzichtet der Tarif auf ein Preis-/Leistungsverzeichnis oder eine Begrenzung auf z. B."ortsübliche" oder "angemessene" Preise?

Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung inangemessener Höhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein„intern“ erstelltes Preis-/Leistungsverzeichnis odersonstiges Richtlinien bei der Leistungsabwicklungnutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden. Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung inangemessener Höhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein„intern“ erstelltes Preis-/Leistungsverzeichnis odersonstiges Richtlinien bei der Leistungsabwicklungnutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung in angemessenerHöhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein „intern“ erstelltesPreis-/Leistungsverzeichnis oder sonstiges Richtlinienbei der Leistungsabwicklung nutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Z90, A101:Kein Preis-/Leistungsverzeichnis vorhanden.

Wichtige allgemeine Information:Es kann sein, dass Versicherer, die kein tariflichesPreis-/Leistungsverzeichnis haben oder die in ihrenBedingungen nicht von einer „Begrenzung aufortsübliche oder in Deutschland übliche oderangemessene Preise oder Erstattung inangemessener Höhe o. ä.“ sprechen, dennoch ein„intern“ erstelltes Preis-/Leistungsverzeichnis odersonstiges Richtlinien bei der Leistungsabwicklungnutzen.Man kann daher nicht zwingend davon ausgehen,dass keine bedingungsgemäße Begrenzung imUmkehrschluss bedeutet, dass diese VersichererPreise in jeglicher Höhe akzeptieren.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag.

- Summenbegrenzung in den ersten Jahren? Keine Summenbegrenzung in den ersten Jahren,sofern keine Zähne fehlen.Hinweis: Zahnstaffel:- bei 2 fehlenden Zähnen: 250 EUR im 1.Kalenderjahr (KJ), 500 EUR im 2. KJ, 750 EUR im 3.KJ- bei 3 fehlenden Zähnen: 125 EUR im 1. KJ, 250 EURim 2. KJ, 375 EUR im 3. KJ

Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz undKieferorthopädie sind, sofern keine Zähne fehlen,wie folgt begrenzt:

- 2.000 EUR im ersten Versicherungsjahr- 4.000 EUR in den ersten 2 Versicherungsjahren- 6.000 EUR in den ersten 3 Versicherungsjahren- 8.000 EUR in den ersten 4 VersicherungsjahrenHinweis: Zahnstaffel bei bis zu 5 fehlenden Zähnen:- Wartezeit in den ersten zwei Jahren- im 3. Jahr bis 525 EUR Rechnungsbetrag- im 4. Jahr bis 1.050 EUR Rechnungsbetrag- ab dem 5. Jahr werden die tariflichen Leistungenerbracht

Keine Summenbegrenzung in den ersten Jahren,sofern keine Zähne fehlen.Hinweis: Zahnstaffel:- bei 2 fehlenden Zähnen: 250 EUR im 1.Kalenderjahr (KJ), 500 EUR im 2. KJ, 750 EUR im 3.KJ- bei 3 fehlenden Zähnen: 125 EUR im 1. KJ, 250 EURim 2. KJ, 375 EUR im 3. KJ

Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden fürjede versicherte Person begrenzt auf einenRechnungsbetrag von höchstens1.000 EUR innerhalb der ersten 12 Monate,2.000 EUR innerhalb der ersten 24 Monate,3.000 EUR innerhalb der ersten 36 Monate,4.000 EUR innerhalb der ersten 48 Monate.

A101:Keine Summenbegrenzung ist den ersten Jahren.Z90:Aufwendungen für Zahnersatz undkieferorthopädische Behandlung werden in denersten drei Kalenderjahren bis zu einemRechnungsbetrag von insgesamt 3.000 EUR, ab demvierten Kalenderjahr bis zu einem Rechnungsbetragvon 20.000 EUR je Kalenderjahr berücksichtigt.

Keine Summenbegrenzung in den ersten Jahren.

- entfällt die Summenbegrenzung bei Unfall? Keine Summenbegrenzung ist den ersten Jahren. Bei unfallbedingter zahnärztlicher bzw.kieferorthopädischer Behandlung entfällt dieZahnstaffel.

Keine Summenbegrenzung ist den ersten Jahren. Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall. A101:Keine Summenbegrenzung ist den ersten Jahren.Z90:Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall.

Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall.

- Heil- u. Kostenplan vorgeschrieben? Bei Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung ist demVersicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- undKostenplan des Zahnarztes vorzulegen, wenn dievoraussichtlichen Aufwendungen 1.500 EURüberschreiten werden, ansonsten werden die über1.500 EUR hinausgehenden erstattungsfähigenAufwendungen um 50% gekürzt.

Ein Heil- und Kostenplan ist bei Zahnersatz ab einemRechnungsbetrag von 1.000 EUR erforderlich. BeiNichtvorlage reduziert der Versicherer die Leistungum 50%.

Bei Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung ist demVersicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- undKostenplan des Zahnarztes vorzulegen, wenn dievoraussichtlichen Aufwendungen 1.500 EURüberschreiten werden, ansonsten werden die über1.500 EUR hinausgehenden erstattungsfähigenAufwendungen um 50% gekürzt.

Bei Zahnersatz mit einem voraussichtlichenKostenaufwand (Rechnungsbetrag) von 2.600 EURoder mehr ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- undKostenplan mit Begründung der medizinischenNotwendigkeit der Maßnahme einzureichen.

Z90, A101:Ein Heil- und Kostenplan ist nicht zwingendvorgeschrieben.

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ist ein Heil- undKostenplan erforderlich.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Zahn

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 38

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Inlays & Implantate ohne pauschale Begrenzungen? Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.

Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.

Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.

Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.

Z90:Inlays & Implantate sind ohne unüblicheBegrenzungen erstattungsfähig.A101:Inlays & Implantate sind aus diesem Tarif nichterstattungsfähig.

Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürZahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einenfestgelegten Betrag.Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Die Krankenkassenzahlen seit Anfang 2005 für Zahnersatz (Kronen,Brücken, Prothesen) einen festgelegten Betrag.

- werden Inlays in gleicher Höhe wieZahnbehandlung erstattet?

Inlays werden wie Zahnbehandlung erstattet. Inlays werden wie Zahnersatz erstattet. Inlays werden wie Zahnbehandlung erstattet. Inlays werden wie Zahnersatz erstattet. Inlays werden wie Zahnersatz erstattet. Die Krankenkassen zahlen seit Anfang 2005 fürInlays einen festgelegten Betrag (ca. 30,- €).

Sonstiges Zahnprophylaktische Leistungen werden nicht aufden Selbstbehalt angerechnet, sofern sie in denjeweiligen Rechnungen ausdrücklich entsprechendbezeichnet werden.

Transportkosten zu oder von der nächsterreichbarengeeigneten ambulanten zahnärztlichenHeilbehandlung werden bei ärztlich bestätigter Geh-oder Sehunfähigkeit zu 100% erstattet.

Amalgamaustausch ohne nachweisbare medizinischeNotwendigkeit ist nicht versichert.

Zahnprophylaktische Leistungen werden nicht aufden Selbstbehalt angerechnet, sofern sie in denjeweiligen Rechnungen ausdrücklich entsprechendbezeichnet werden.

Keine Leistung vorhanden.

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Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Sonstiges

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 39

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Allgemeine Kriterien / Ausland / Antrag

Markteinführung des Tarifes (Jahr): Markteinführung: 01.2013 VA6-U:Markteinführung: 04.2013Prem Zahn-U:Markteinführung: 01.2013

Markteinführung: 01.2013 JE U, JA U:Markteinführung: 01.2013

A101:Markteinführung: 01.2013Z90:Markteinführung: 07.2014

Tarif nicht mehr im Verkauf seit (Jahr):

Markteinführung BiSex-"Vorgängertarif" (Jahr): Markteinführung Vorgängertarif "VHV 1C":01.2009

Markteinführung Vorgängertarif "VHV2C": 04.1994 JA U:Markteinführung Vorgängertarif "JA": 09.1989JE U:Markteinführung Vorgängertarif "JE": 2009

Markteinführung Vorgängertarif "101":12.1984

Antragsfragen/Annahmerichtlinien

- Rückfragezeitraum im Antrag bei ambulantenBehandlungen max. 3 Jahre rückwirkend?

Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulantenBereich max. 3 Jahre (Kinderwunschbehandlungzeitlich unbegrenzt).

Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulantenBereich max. 3 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulantenBereich max. 3 Jahre (Kinderwunschbehandlungzeitlich unbegrenzt).

Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulantenBereich max. 3 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulantenBereich max. 3 Jahre (5 Jahre bei ambulantenOperationen).

Keine Fragen zum Gesundheitszustand.

- Rückfragezeitraum im Antrag beipsychotherapeutischen Behandlungen max. 3 Jahrerückwirkend?

Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapiebeträgt 10 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum für ambulantepsychotherapeutische Behandlungen beträgt 3 Jahre(stationär 5 Jahre).

Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapie beträgt10 Jahre.

Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapie beträgt10 Jahre.

Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapiebeträgt 5 Jahre.

Keine Fragen zum Gesundheitszustand.

- Rückfragezeitraum im Antrag bei stationärenBehandlungen max. 5 Jahre rückwirkend?

Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthaltebeträgt max. 5 Jahre.

Keine Fragen zum Gesundheitszustand.

- Verzichtet der Versicherer auf Fragen nach"unbehandelten Beschwerden/Krankheiten"?

Nein. Im Antrag wird gefragt "(...) oder bestandenKrankheiten, Behinderungen oder Beschwerden, dienicht behandelt worden sind?"

Nein. Im Antrag wird gefragt "(...) oder bestandenKrankheiten, Behinderungen oder Beschwerden, dienicht behandelt worden sind?"

Nein. Im Antrag wird gefragt: "(...) oder liegen zzt.gesundheitliche Beschwerden vor?"

- bis wie viele fehlende Zähne ist ggf. eine Annahmemöglich?

1 fehlender Zahn: ohne Auswirkung2 und 3 fehlende Zähne: Zahnstaffel (s. Punkt"Summenbegrenzung max. ....Jahre")ab 4 fehlende Zähne: Ablehnung (im Regelfall)

bei bis zu 5 fehlenden Zähnen: begrenztereZahnstaffel (s. Punkt "Summenbegrenzung max.....Jahre")bei 6 fehlenden Zähnen: Leistungsausschluss

1 fehlender Zahn: ohne Auswirkung2 und 3 fehlende Zähne: Zahnstaffel (s. Punkt"Summenbegrenzung max. ....Jahre")ab 4 fehlende Zähne: Ablehnung (im Regelfall)

Eine Annahme ist bei bis zu 5 fehlenden Zähnenmöglich. 1–3 fehlende Zähne: Risikozuschlagnotwendig i.H. von 5,- € je fehl. Zahn4–5 fehlendeZähne: es ist ein Zahnstatus erforderlich. Für dieangegebenen fehlenden Zähne wird einLeistungsausschluss vereinbart. Dieser kann nachAblauf von 5 Jahren überprüft werden.Ab 6fehlenden Zähnen: Antrag kann nicht angenommenwerden.Sind 6 oder mehr Zähne ersetzt, überkrontund/oder mit einem selbst herausnehmbarenZahnersatz versorgt, die älter als 5 Jahre sind, ist einaktueller Zahnstatus erforderlich.

Z90:Es liegen derzeit keine Informationen des Anbietersvor.A101:Es liegen leider keine Informationen vor.

Keine Fragen zum Gesundheitszustand.

- sind Kinder alleine (ohne Elternteil) versicherbar? Kinder sind auch alleine versicherbar. Kinder sind erst ab dem 16. Lebensjahr alleineversicherbar.

Kinder sind auch alleine versicherbar. Kinder sind ab Vollendung des 1. Lebensjahres auchalleine versicherbar, VN muss aber mindestens einenKrankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldtarifbeim Versicherer abschließen/abgeschlossen haben.

Kinder sind auch alleine versicherbar. Kinder sind auch alleine versicherbar.

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Analyse Krankenversicherung

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Ausland

- Dauer des weltweiten Versicherungsschutzes? Bei vorübergehenden Aufenthalten besteht zeitlichunbegrenzter Versicherungsschutz.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nacheiner Versicherungsdauer von 12 Monaten auch aufdas außereuropäische Ausland (während der ersten6 Monate ohne besondere Vereinbarungen). FürAufenthalte bis zu 6 Wochen im außereuropäischenAusland besteht bereits in den ersten 12 MonatenVersicherungsschutz.

Während der ersten drei Monate eines Aufenthaltesim außereuropäischen Ausland besteht auch ohnebesondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Mussder Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlungüber drei Monate hinaus ausgedehnt werden, sobesteht Versicherungsschutz, solange die versichertePerson die Rückreise nicht antreten kann.

Der Versicherungsschutz ist zeitlich unbegrenzt, wennfür die versicherte Person bei der Barmenia imRahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung u. a.sowohl Versicherungsschutz für die allgemeinenKrankenhausleistungen als auch für dieUnterbringung im Einbettzimmer sowie privatärztlicheBehandlung im Krankenhaus besteht. DieseVoraussetzung ist auch erfüllt, wenn im Rahmen derKrankheitskosten-Vollversicherung für die Dauer desjeweiligen Auslandsaufenthaltes eine zusätzlicheVereinbarung (z. B. Tarif WSU) getroffen wird. ImRahmen dieser zusätzlichen Vereinbarung ist einzusätzlicher Beitrag zu zahlen.

Weltweiter Versicherungsschutz besteht für 6Monate. Kann die versicherte Person aus Gründen,die sie nicht zu vertreten hat, nicht bis zum Ablaufvon sechs Monaten nach Beginn des Aufenthalts imAusland zurückreisen, gilt als Zeitpunkt derVerlegung des gewöhnlichen Aufenthalts der Tag, andem die Rückreise möglich ist.

Weltweiter Versicherungsschutz besteht ohnebesondere Vereinbarung für 6 Wochen bzw. für dieDauer nachgewiesener Transportunfähigkeit.

Es besteht bei vorübergehendenAuslandsaufenthalten nur Versicherungsschutz inLändern mit bestehendemSozialversicherungsabkommen (Belgien, Dänemark,Estland, Finnland, Frankreich mit seinenüberseeischen Departments Französisch-Guayana,Guadeloupe, Martinique und Réunion, Griechenland,Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland,Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,Schweden, Schweiz ,Slowakei, Slowenien, Tschechien,Spanien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil)).Hinweis: GKV Höchstbeitrag: Es besteht beivorübergehenden Auslandsaufenthalten nurVersicherungsschutz in Ländern mit bestehendemSozialversicherungsabkommen.

- med. notwendige Rücktransport aus dem Ausland? Mehrkosten für den Rücktransport aus dem Auslandsind erstattungsfähig - Rettungsflüge ohneBegrenzung, sonstige Krankentransporte max. biszu den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse imLinienverkehr für eine Person.Überführungskosten und Bestattungskosten amSterbeort im Ausland werden analog sonstigerKrankentransporte erstattet.

Die Mehrkosten für einen aus medizinischenGründen erforderlichen Rücktransport aus demAusland sind erstattungsfähig. Unter Beachtung dermedizinischen Gegebenheiten ist die jeweilskostengünstigste Transportart zu wählen.Überführungskosten in das Heimatland werden biszu 5.200 EUR erstattet.

Mehrkosten für den Rücktransport aus dem Auslandsind erstattungsfähig - Rettungsflüge ohneBegrenzung, sonstige Krankentransporte max. bis zuden fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse imLinienverkehr für eine Person.Überführungskosten und Bestattungskosten amSterbeort im Ausland werden analog sonstigerKrankentransporte erstattet.

Rücktransport aus dem Ausland ist erstattungsfähig. A101: Der Rücktransport aus dem Ausland ist ausdiesem Tarif nicht erstattungsfähig.Hinweis: S201: Es ist nur der Rücktransport aus demaußereuropäischen Ausland (abzüglich einesEigenanteils von 500 EUR) erstattungsfähig.

Rücktransport aus dem Ausland ist nichterstattungsfähig.

- besteht bei vorübergehender Verlegung desWohnsitzes innerhalb EU/EWR/Europa volle tarifl.Leistung? (Keine Begrenzung auf Kosten wie inDeutschland)

Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichenAufenthalt innerhalb der EU, des EWR oder derSchweiz sind die Leistungen nicht auf dieInlandsleistungen begrenzt.

Ja, bei vorübergehender Verlegung (bis zu 6Monate) besteht Versicherungsschutz, ohne dass dieKosten im Inland leistungsbegrenzend zugrundegelegt werden.

Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichenAufenthalt innerhalb der EU, des EWR oder derSchweiz sind die Leistungen nicht auf dieInlandsleistungen begrenzt.

Ja, bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes istdie Fortsetzung möglich, Leistung max. wie inDeutschland. Gegen Zahlung eines angemessenenZuschlages kann der volle tariflicheVersicherungsumfang vereinbart werden.

Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ist dieFortsetzung möglich, Leistung max. wie inDeutschland.

- besteht bei dauerfhafter Verlegung des Wohnsitzesinnerhalb EU/EWR/Europa volle tarifl. Leistung?(Keine Begrenzung auf Kosten wie in Deutschland)

Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichenAufenthalt innerhalb der EU, des EWR oder derSchweiz sind die Leistungen nicht auf dieInlandsleistungen begrenzt.

Bei dauerhafter Verlegung (länger als 6 Monate)besteht dann erweiterter Versicherungsschutz, wennrechtzeitig eine besondere Vereinbarung (ggf.zeitlich begrenzt und/oder Beitragszuschlag)getroffen wurde. Weitere Verlängerung möglich.

Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichenAufenthalt innerhalb der EU, des EWR oder derSchweiz sind die Leistungen nicht auf dieInlandsleistungen begrenzt.

Ja, bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes istdie Fortsetzung möglich, Leistung max. wie inDeutschland. Gegen Zahlung eines angemessenenZuschlages kann der volle tariflicheVersicherungsumfang vereinbart werden.

Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ist dieFortsetzung möglich, Leistung max. wie inDeutschland.

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- Wohnsitzverlegung in das außereuropäischeAusland möglich?

Bei einem Auslandsaufenthalt imaußereuropäischen Ausland besteht zeitlichunbegrenzter Versicherungsschutz, wenn folgendeVoraussetzungen erfüllt sind:a) Für die versicherte Person besteht bei derBarmenia im Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherung sowohl Versicherungsschutz für dieallgemeinen Krankenhausleistungen als auch für dieUnterbringung im Einbettzimmer sowieprivatärztliche Behandlung im Krankenhaus.b) Die private Pflegepflichtversicherung wirdwährend des Auslandsaufenthaltes fortgeführt.Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn dieprivate Pflegepflichtversicherung in Form der großenAnwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.Hinweis: Lt. schriftlicher Info der Barmenia beziehtsich diese Regelung nicht nur auf vorübergehendeAufenthalte im außereuropäischen Ausland,sondern auch auf dauerhafte Aufenthalte (=Wohnsitzverlegung).

Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichenAufenthalt ins außereuropäische Ausland, endetinsoweit das Versicherungsverhältnis, es sei denn,dass es auf Grund einer anderweitigen Vereinbarungfortgesetzt wird. Der Versicherer kann im Rahmendieser anderweitigen Vereinbarung einenangemessenen Beitragszuschlag verlangen.Der Versicherer beruft sich für die ersten sechsMonate eines Auslandaufenthalts bzw. solange einebesondere Vereinbarung getroffen wurde, nicht aufeine Beendigung.Der Versicherte kann stets verlangen, dasVersicherungsverhältnis für die Dauer desAuslandsaufenthaltes in eineAnwartschaftsversicherung umzuwandeln.

Bei einem Auslandsaufenthalt im außereuropäischenAusland besteht zeitlich unbegrenzterVersicherungsschutz, wenn folgendeVoraussetzungen erfüllt sind:a) Für die versicherte Person besteht bei der Barmeniaim Rahmen einer Krankheitskosten-Vollversicherungsowohl Versicherungsschutz für die allgemeinenKrankenhausleistungen als auch für dieUnterbringung im Einbettzimmer sowie privatärztlicheBehandlung im Krankenhaus. Diese Voraussetzung istauch erfüllt, wenn im Rahmen der Krankheitskosten-Vollversicherung für die Dauer des jeweiligenAuslandsaufenthaltes eine zusätzliche Vereinbarung(z. B. Tarif WSU) getroffen wird. Im Rahmen dieserzusätzlichen Vereinbarung ist ein zusätzlicher Beitragzu zahlen.b) Die private Pflegepflichtversicherung wird währenddes Auslandsaufenthaltes fortgeführt. DieseVoraussetzung ist auch erfüllt, wenn die privatePflegepflichtversicherung in Form der großenAnwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.Hinweis: Lt. schriftlicher Info der Barmenia beziehtsich diese Regelung nicht nur auf vorübergehendeAufenthalte im außereuropäischen Ausland, sondernauch auf dauerhafte Aufenthalte (=Wohnsitzverlegung).

Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichenAufenthalt aus dem Gebiet der Vertragsstaaten desAbkommens über EWR, ist sowohl der Versicherer alsauch der Versicherungsnehmer zur außerordentlichenKündigung hinsichtlich des Vertragsteils derbetroffenen Person berechtigt. Solange die VP einenWohnsitz im EWR hat, ist der VR zum Angebot einerbesonderen Vereinbarung verpflichtet.

Nur unter Vorbehalt: Bei Verlegung kann der Vertragaufgrund besonderer Vereinbarung - ggf. mitangemessenem Beitragszuschlag - fortgesetztwerden. Bei nur vorübergehender Verlegung kanndie Umwandlung in eine Anwartschaft verlangtwerden. Bei beruflich bedingtem Aufenthalt kannder Versicherungsschutz gegen Zahlung einesangemessenen Zuschlages durch besondereVereinbarung ausgedehnt werden.

Optionsrecht auf Höherversicherung

- Optionsrecht auf Höherversicherung in bessereTarife?

Optionsrecht auf Höherversicherung enthalten. Optionsrecht auf Höherversicherung enthalten. Optionsrecht auf Höherversicherung enthalten. Innerhalb der ersten zehn Jahre seit Beginn derVersicherung im Tarif JA hat derVersicherungsnehmer im Zeitpunkt der Niederlassung(Datum der Praxiseröffnung) das Recht, dasVersicherungsverhältnis für alle versichertenPersonen ohne erneute Risikoprüfung und ohneerneute Wartezeiten auf eineKrankheitskostenvollversicherung nach den TarifenMA, MK, MZ umzustellen. Der Antrag auf Umstellungmuß innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach derNiederlassung gestellt werden.

Es ist kein Optionsrecht auf Höherversicherungenthalten.

Keine Leistung vorhanden.

Option - Anzahl der Zeitpunkte, an denen dasOptionsrecht ausgeübt werden kann (ohnebestimmte Anlässe)?

Optionsrecht in höheren Tarif oder geringere SB-Stufe nach 3 oder 5 oder 7 Versicherungsjahren.

Neben der Möglichkeit, zu bestimmten Anlässen(z.B. Erlangung des Facharzttitels, Niederlassung,Heirat) das Optionsrecht wahrzunehmen, könnenVersicherte auch die Umstellung zu Beginn des 6.Versicherungsjahres verlangen.

Optionsrecht in höheren Tarif oder geringere SB-Stufenach 3 oder 5 oder 7 Versicherungsjahren.

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Option - beinhaltet der Tarif ein anlassbezogenesOptionsrecht (z.B. bei Heirat, Ausbildungsende)?

Zusätzliches, anlassbezogenes Optionsrecht aufHöherversicherung - innerhalb der ersten 15Versicherungsjahre:- einmal bei Abschluss der Berufsausbildung bzw.Berufsqualifiaktion eines Kindes der versichertenPerson- einmal bei beruflichem Statuswechsel zwischenAngestelltentätigkeit und Selbstständigkeit- bei Entsendung der versicherten Person insAusland

Des Weiteren ist nach Reduzierung desVersicherungsschutzes (max. zweimal) eineRückumstellung nach 2 Jahren in zuvor bestehendenTarif möglich.

Folgende Ereignisse können einen Wechselermöglichen:- Einmalig bei Abschluss der Berufsausbildung bzw. -qualifikation der versicherten Person- Erlangung des Facharzttitels- Ernennung zum Oberarzt oder Chefarzt- Niederlassung- Einmalig bei Eheschließung der versicherten Person(in diesem Fall behalten eingetreteneVersicherungsfälle den Versicherungsschutz in demUmfang, in dem er vor Ausübung der Optionbestand)- Bei Geburt eines eigenen Kindes oder Adoptioneines Kindes durch die versicherte Person, allerdingserst ab dem auf die Geburt/Adoption folgenden Tag- Beginn der Berufsausbildung eines Kindes derversicherten Person (1x pro Kind)- Entsendung der versicherten Person ins Ausland,sofern der Auslandsaufenthalt an die beruflicheTätigkeit gebunden ist oder im Rahmen einesuniversitären Studienaufenthalts stattfindet

Zusätzliches, anlassbezogenes Optionsrecht aufHöherversicherung - innerhalb der ersten 15Versicherungsjahre:- einmal bei Abschluss der Berufsausbildung bzw.Berufsqualifiaktion eines Kindes der versichertenPerson- einmal bei beruflichem Statuswechsel zwischenAngestelltentätigkeit und Selbstständigkeit- bei Entsendung der versicherten Person ins Ausland

Des Weiteren ist nach Reduzierung desVersicherungsschutzes (max. zweimal) eineRückumstellung nach 2 Jahren in zuvor bestehendenTarif möglich.

Option - verzichtet der Tarif auf zusätzlicheRisikozuschläge/Ausschlüsse für nachVersicherungsbeginn aufgetretene Erkrankungen?

Für Erkrankungen, die nach Versicherungsbeginndieses Tarifes auftreten, werden bei Ausübung desOptionsrechtes keine zusätzlichen Risikozuschlägeoder Ausschlüsse vereinbart.

Für Erkrankungen, die nach Versicherungsbeginndieses Tarifes auftreten, werden bei Ausübung desOptionsrechtes keine zusätzlichen Risikozuschlägeoder Ausschlüsse vereinbart.

Für Erkrankungen, die nach Versicherungsbeginndieses Tarifes auftreten, werden bei Ausübung desOptionsrechtes keine zusätzlichen Risikozuschlägeoder Ausschlüsse vereinbart.

Option - gilt das Optionsrecht für die versichertePerson uneingeschränkt in alle möglichen Zieltarifedes Versicherers?

Ja, es gibt keine Beschränkung hinsichtlich derZieltarife bei Ausübung der Option.

Es kann sowohl die Umstellung in einenbestehenden Tarif des Versicherers mit höheren alsauch mit umfassenderen Leistungen verlangtwerden.Hinweis: VA6-U: Es ist jedoch keine Umstellung inTarife, die auch Leistungen für Zahnbehandlung,Zahnersatz und Kieferorthopädie enthalten, möglich,wenn diese vor Ausübung der Option vomVersicherungsschutz nicht umfasst wurden.

Ja, es gibt keine Beschränkung hinsichtlich derZieltarife bei Ausübung der Option.

Option - gilt das Optionsrecht auch für überKindernachversicherung versicherte Personen?

Ja, für mitversicherte Personen (z.B. mitversicherteKinder) gelten die gleichen Optionsrechte wie fürdie erste versicherte Person.

Die Leistung ist vorhanden.Hinweis: Für im Rahmen der Kindernachversicherungmitversicherte Personen gilt das Optionsrecht zuBeginn des 6. Versicherungsjahres nicht.

Ja, für mitversicherte Personen (z.B. mitversicherteKinder) gelten die gleichen Optionsrechte wie für dieerste versicherte Person.

Option - gilt die Option uneingeschränkt auch dann,sofern die VP bereits vorher in einem anderen Tarifdes VR versichert war?

Das Optionsrecht besteht nur dann, wenn in demletzten Monat vor Beginn des Tarifs für dieversicherte Person keine andere Krankheitskosten-Vollversicherung bei der BarmeniaKrankenversicherung a. G. bestand.

Das anlassbezogene Optionsrecht besteht auch,wenn vor Abschluss dieses Tarifs für die versichertePerson eine andereKrankheitskostenvollversicherung beim Versichererbestanden hat.Hinweis: Das Optionsrecht zu Beginn des 6.Versicherungsjahres darf nur ausgeübt werden,wenn mit diesem Tarif erstmalig eineKrankheitskostenvollversicherung beim Versichererabgeschlossen wurde.

Das Optionsrecht besteht nur dann, wenn in demletzten Monat vor Beginn des Tarifs für die versichertePerson keine andere Krankheitskosten-Vollversicherung bei der BarmeniaKrankenversicherung a. G. bestand.

Option - bis zu welchem Alter besteht dasOptionsrecht?

Das Optionsrecht kann ohne festgelegteAltersgrenze ausgeübt werden.

Das Optionsrecht kann ohne festgelegteAltersgrenze ausgeübt werden.

Das Optionsrecht kann ohne festgelegte Altersgrenzeausgeübt werden.

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ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

Allgemeine Kriterien / Ausland / Antrag

- Entziehungsmaßnahmen - 100% Erstattung/mind. 3Maßnahmen?

Erstattet werden insgesamt drei ambulante/stationäre Entziehungsmaßnahmen, sofern dieversicherte Person keinen anderweitigen Anspruchauf Kostenerstattung oder Sachleistung hat undErfolgsaussichten bestehen. Bei stationärenMaßnahmen werden max. die allgemeinenKrankenhausleistungen übernommen. Ansprüchegegenüber anderen Kostenträger werdenangerechnet.

Erstattet werden während der gesamtenVertragslaufzeit insgesamt höchstens dreiambulante/stationäre Entziehungsmaßnahmen(außer bei Nikotinsucht) zu 80%, sofern- der Versicherer vorab eine Leistungszusage erteilthat- es sich um um keine Rehabilitationsmaßnahme dergesetzlichen Rehabilitationsträger handelt- kein anderweitiger Anspruch auf Kostenerstattungbzw. Sachleistung besteht- hinreichende Erfolgsaussicht gegeben istBei der Erstattung von stationären Maßnahmenwerden nur die allgemeinen Krankenhausleistungenzugrunde gelegt (abzgl. Selbstbeteiligung).

Erstattet werden insgesamt drei ambulante/stationäreEntziehungsmaßnahmen, sofern die versichertePerson keinen anderweitigen Anspruch aufKostenerstattung oder Sachleistung hat undErfolgsaussichten bestehen. Bei stationärenMaßnahmen werden max. die allgemeinenKrankenhausleistungen übernommen. Ansprüchegegenüber anderen Kostenträger werdenangerechnet.

Erstattungsfähig sind nach vorheriger schriftlicherZusage ingesamt max. drei ambulante/stationäreEntziehungsmaßnahmen (außer für Nikotinsucht)während der gesamten Vertragslaufzeit, sofern keinErstattungsanspruch bei einem anderen Kostenträger(z.B. Rentenversicherungsträger, beruflicheVersorgungswerke) besteht.

Bei einer ambulanten Entziehungsmaßnahme werden70% der erstattungsfähigen Aufwendungenübernommen (keine Fahrtkosten). Bei stationärenMaßnahmen werden die allgemeinenKrankenhausleistungen sowie die Fahrtkosten zumund vom Krankenhaus erstattet.

Arzneimittel zur Entziehung sind nichterstattungsfähig.

S201, A101:Nach vorheriger schriftlicher Zusage sind währendder gesamten Vertragslaufzeit ingesamt dreiambulante/stationäreSuchtentwöhnungsbehandlungen beiSubstanzabhängigkeit (keine Nikotinsucht)erstattungsfähig. Ambulante Maßnahmen müssen inEinrichtungen, die mit der GKV einenentsprechenden Versorgungsvertrag abgeschlossenhaben, durchgeführt werden. Bei stationärenMaßnahmen werden nur die allgemeinenKrankenhausleistungen erstattet.Kann ein Anspruch auf Kostenerstattung/Kostenübernahme gegen einen anderenKostenträger geltend gemacht werden, besteht keinLeistungsanspruch.

- Kinderwunschbehandlung nicht ausgeschlossen In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen/Tarifbedingungen ist kein Ausschluss geregelt.

Künstliche Befruchtung ist zu 100%erstattungsfähig, sofern- zum Zeitpunkt der Behandlung die Frau das 40.und der Mann das 50. Lebensjahr noch nichtvollendet haben- eine organisch bedingte Sterilität der versichertenPerson besteht, die allein mittels künstlicherBefruchtung/Insemination überwundenwerden kann,- die Behandlung bei verheirateten bzw. ineheähnlicher Gemeinschaft lebenden Paaren erfolgtund- eine deutliche Erfolgaussicht (größer 15%) besteht.

Ein Leistungsanspruch besteht für:- bis zu 6 Inseminationszyklen sowie entweder- bis zu 4 Versuche nach der In-vitro-Fertilisation(IVF) oder- bis zu 4 Versuche nach der intracytoplasmatischenSpermieninjektion (ICSI) (einschließlich der dabeierforderlichen IVF).

Besteht für den Partner der versicherten Person beieinem anderen Kostenträger (z. B. GKV, PKV)Anspruch auf Leistungen, werden nur die nachVorleistungen verbleibenden Aufwendungenerstattet.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen/Tarifbedingungen ist kein Ausschluss geregelt.

Erstattungsfähig sind Aufwendungen fürKinderwunschbehandlungen (künstlicheBefruchtung), wenn

- bei der versicherten Person eine organisch bedingteSterilität besteht, die ausschließlich mittelsreproduktionsmedizinischer Maßnahmenüberwunden werden kann,- zum Zeitpunkt der Behandlung die Frau das 40. undder Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendethaben,- eine deutliche Erfolgsaussicht für dieKinderwunschbehandlung gegeben ist,- die Behandlung bei Ehepaaren/Paaren ineheähnlicher Lebensgemeinschaft durchgeführt wird,- eine Befruchtung ausschließlich mit Ei- undSamenzellen des Ehepaares/des Partner ineheähnlicher Gemeinschaft (homologe Befruchtung)erfolgt.

Folgende Maßnahmen zählen hierbei zu einerkünstlichen Befruchtung: Insemination, In-vitro-Fertilisation (IVF), intracytoplasmatischeSpermieninjektion (ICSI) sowie die hormonelleStimulation mit Arzneimitteln.

Erstattungsfähig sind diejenigen Untersuchungen undBehandlungen, die bei der versicherten Persondurchgeführt werden. Aufwendungen fürUntersuchungen und Behandlungen beim nichtsterilen Ehepartner/Partner in eheähnlicherGemeinschaft sind nur dann erstattungsfähig, wennfür diesen eine Krankheitskostenvollversicherung beider INTER besteht. In diesem Fall gelten dieseAufwendungen als für den sterilen Partnerentstanden.

Aufwendungen für medizinisch notwendige ärztlicheMaßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind zu50% erstattungsfähig, sofern

- die jeweilige Maßnahme (.s u.) nach ärztlicherFeststellung die einzig erfolgversprechendeMöglichkeit zur Herbeiführung einerSchwangerschaft darstellt,- die Behandlung bei einer verheirateten versichertenPerson und ihrem Ehepartner erfolgt,- ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartnerverwendet werden und- eine nach medizinischen Kriterien deutlicheErfolgsaussicht für die gewählteBehandlungsmethode besteht.

Bei Insemination sind nach hormoneller Stimulationmaximal drei Versuche, im Spontanzyklus maximalacht Versuche und bei IVF und ICSI insgesamtmaximal drei Behandlungszyklen (Embryontransfers)erstattungsfähig. Für die Erstattungsfähigkeit einesKomplettzyklus bei IVF und ICSI sind dieAbrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammermaßgeblich.

Kann ein Anspruch auf Kostenerstattung/Kostenübernahme gegen einen anderenKostenträger geltend gemacht werden, besteht indiesem Umfang kein Leistungsanspruch.

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Leistungsvergleich Sonstiges

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

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Monatsbeitrag: 666,34 € 686,93 € 621,82 € 650,84 € 598,91 € 880,28 €

ErfüllungsgradKundenwünsche: 96 % 96 % 93 % 80 % 73 % 48 %

- Zusatzleistungen bei Entbindung? Beitragsbefreiung für max. 6 Monate, wenn dieversicherte Person Elterngeld bezieht und sie zumZeitpunkt des erstmaligen Bezugs unmittelbar zuvormindestens 8 Monate im Tarif VHV+ versichert ist.

Bei einer Hausentbindung (muss ausdrücklich alssolche in der Rechnung bezeichnet werden) wirdeinmalig eine Pauschale von 500 EUR gezahlt (keineAnrechnung auf die Selbstbeteiligung).

Aufwendungen für eine Haushaltshilfe werdenerstattet, sofern nach ärztlichen Attest wegenSchwangerschaft und Entbindung der Haushalt nichtweitergeführt werden kann (bis zu 10 EUR proStunde, max. 75 EUR pro Tag für bis zu 90 Tage).

VA6-U:Während der ersten 6 Monate des Bezuges vonElterngeld besteht beitragsfreierVersicherungsschutz für die versicherte Person, diedas Elterngeld bezieht. Der Bezug von Elterngeld istinnerhalb von 3 Monaten nach Bezugsbeginnnachzuweisen. Die Beitragsfreiheit istausgeschlossen, wenn bei Beantragung des TarifesVA6-U die Schwangerschaft nachweislich bereitsfestgestellt wurde oder die Entbindung bereitsstattgefunden hat.

500 EUR Pauschale bei häuslicher Entbindung (beiMehrlingsgeburten entsprechend das Vielfache).Prem Zahn-U:Während der ersten 6 Monate des Bezuges vonElterngeld besteht beitragsfreierVersicherungsschutz für die versicherte Person, diedas Elterngeld bezieht. Der Bezug von Elterngeld istinnerhalb von 3 Monaten nach Bezugsbeginnnachzuweisen. Die Beitragsfreiheit istausgeschlossen, wenn bei Beantragung des TarifesPrem Zahn U die Schwangerschaft nachweislichbereits festgestellt wurde oder die Entbindungbereits stattgefunden hat.

Beitragsbefreiung für max. 6 Monate, wenn dieversicherte Person Elterngeld bezieht und sie zumZeitpunkt des erstmaligen Bezugs unmittelbar zuvormindestens 8 Monate im Tarif VHV+ versichert ist.

Bei einer Hausentbindung (muss ausdrücklich alssolche in der Rechnung bezeichnet werden) wirdeinmalig eine Pauschale von 500 EUR gezahlt (keineAnrechnung auf die Selbstbeteiligung).

Aufwendungen für eine Haushaltshilfe werdenerstattet, sofern nach ärztlichen Attest wegenSchwangerschaft und Entbindung der Haushalt nichtweitergeführt werden kann (bis zu 10 EUR proStunde, max. 75 EUR pro Tag für bis zu 90 Tage).

Weder Beitragsfreiheit noch Zusatzleistung (außerRückbildungsgymnastik) nach Entbindung.

Bezieher von Erziehungsgeld bleiben in der GKVbeitragsfrei weiter versichert, wenn sie dortPflichtmitglied waren. Wenn freiwillig VersicherteErziehungsgeld erhalten, müssen sie zusätzlich fürsonstige Einkünfte Beiträge entrichten. Dies bedeutetbeispielsweise auch, dass freiwillig versicherte, nichterwerbstätige Mitglieder, deren Beitragsbemessungauf der anteiligen Zurechnung vonErwerbseinkommen des nicht gesetzlichkrankenversicherten Ehegatten beruht, während desErziehungsgeldbezugs den gleichen Beitrag wievorher zu entrichten haben, da der Unterhalt aus demVerdienst des Ehegatten nicht entfällt.

Garantierte Beitragsrückerstattung? Die Beitragsrückerstattung ist nicht vertraglichgarantiert.

Prem Zahn-U, VA6-U:Die Beitragsrückerstattung ist nicht vertraglichgarantiert.

Die Beitragsrückerstattung ist nicht vertraglichgarantiert.

Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist nicht vertraglichgarantiert.

Z90, A101:Die Beitragsrückerstattung ist nicht vertraglichgarantiert.

Keine Leistung vorhanden.

- Höhe der Beitragsrückerstattung nach 1leistungsfreien Jahr?

Die Beitragsrückerstattung (BRE) beträgt zzt.:1 Monatsbeitrag für 1 leistungsfreies Jahr1,5 Monatsbeiträge für 2 leistungsfreie Jahre2,0 Monatsbeiträge für 3 leistungsfreie Jahre2,5 Monatsbeiträge für 4 leistungsfreie Jahre3,0 Monatsbeiträge für 5 und mehr leistungsfreieJahre

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen undzahnprophylaktische Leistungen bzw. dieEntbindungspauschale sind BRE-unschädlich, sofernsie in den jeweiligen Rechnungen entsprechendbezeichnet sind bzw. erkennbar ist, dass es sich umeine Hausentbindung gehandelt hat.

Prem Zahn-U:Es liegen keine Informationen zurBeitragsrückerstattung vor.VA6-U:Die Beitragsrückerstattung (BRE) beträgt 60% von:- 1 Monatsbeitrag bei 1 leistungsfreien Jahr- 1,5 Monatsbeiträgen bei 2 leistungsfreien Jahren- 2 Monatsbeiträgen bei 3 leistungsfreien Jahren- 2,5 Monatsbeiträgen bei 4 leistungsfreien Jahren- 3 Monatsbeiträgen bei 5 und mehr leistungsfreienJahrenFür unterjährige Beginne wird im 1. Jahr keineanteilige BRE gezahlt.

Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichenProgrammen und im Tarif genannteSchutzimpfungen sind BRE-unschädlich.Hinweis: Verhaltensbonus:- BodyMassIndex zwischen 18,5 und 25: 25 EURjährlich (ab Alter 20)- Nichtraucher: 25 EUR jährlich (ab Alter 20)- Sportabzeichen: 50 EUR- aktive Mitgliedschaft im Fitness-Studio: 50 EUR (abAlter 20)

Die Beitragsrückerstattung (BRE) beträgt zzt.:1 Monatsbeitrag für 1 leistungsfreies Jahr1,5 Monatsbeiträge für 2 leistungsfreie Jahre2,0 Monatsbeiträge für 3 leistungsfreie Jahre2,5 Monatsbeiträge für 4 leistungsfreie Jahre3,0 Monatsbeiträge für 5 und mehr leistungsfreieJahre

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen undzahnprophylaktische Leistungen bzw. dieEntbindungspauschale sind BRE-unschädlich, sofernsie in den jeweiligen Rechnungen entsprechendbezeichnet sind bzw. erkennbar ist, dass es sich umeine Hausentbindung gehandelt hat.

Die BRE bei Leistungsfreiheit beträgt zzt.: 1,5 MMB*für 1 Kalenderjahr (KJ) # 2 MMB* für 2 KJ # 2,5MMB* für 3 KJ # 3 MMB* für 4 KJ # 4 MMB* für 5 KJ# 5 MMB* für 6 KJ # 6 MMB* für 7 KJ.*MMB = maßgeblicher Monatsbeitrag - errechnetsich aus dem ambulanten und zahnärztlichen Anteildes Monatsbeitrags (ohne gesetzlichen Zuschlag)zum 01.07. des für die BRE zu Grunde liegendenJahres. Der Anteil beträgt für ambulante undzahnärztliche Behandlung 2/3 des gesamtenMonatsbeitrags.Hinweis: Regelung für Neukunden: Beiununterbrochener Leistungsfreiheit seit Beginn desVersicherungsverhältnisses werden für das 1. bzw.das 1. und 2. bzw. das 1.-3. Kalenderjahr jeweils 3MMB gezahlt (ab dem 4. KJ bzw. bei Unterbrechungder Leistungsfreiheit erfolgt die Auszahlung wie obenbeschrieben).Bei unterjährigem Versicherungsbeginn wird für das1. KJ für jeden vollen versicherten Monat 1/4 desMMB gezahlt.Die erhöhte BRE gilt auch bei der Nachversicherungvon z. B. Ehegatten und Kindern; sie entfällt, wenndie Versicherung in Ruhe gesetzt wird.

Z90, A101:Bei Leistungsfreiheit (Vorsorge/Schutzimpfungenbleiben unberücksichtigt) wird eineBeitragsrückerstattung/BR (als Sofort-Gutschrift)gewährt:0 Jahre - BR-Stufe 0: 0% (Neukunden im 1.Versicherungsjahr = 10%)1 Jahr - BR-Stufe 1: 15% -> Rückstufung imLeistungsfall in BR-Stufe 02 Jahre - BR-Stufe 2: 25% -> Rückstufung imLeistungsfall in BR-Stufe 03 Jahre - BR-Stufe 3: 30% -> Rückstufung imLeistungsfall in BR-Stufe 14 Jahre - BR-Stufe 4: 35% -> Rückstufung imLeistungsfall in BR-Stufe 25 Jahre - BR-Stufe 5: 40% -> Rückstufung imLeistungsfall in BR-Stufe 3Die BR bei Leistungsfreiheit wird nur gezahlt, wennauch die Voraussetzungen für die "BR beikostenbewusstem Verhalten vom 01.09. desvergangenen Jahres bis 31.08. des laufendenJahres" (5% Beitragsnachlass bei Teilnahme amLastschriftverfahren + max. 2 Leistungsanträgen p.a.; Leistungen für stationäre Behandlungen + Ersatz-Krankenhaustagegelder bleiben unberücksichtigt)erfüllt sind.

Keine Leistung vorhanden.

Allgemeines - Verzicht auf die Einhaltung derWartezeiten bei Neuabschluss?

Genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten.

Genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten bei erstmaligerVersicherung.

Genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten.

Genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten.

Kein genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten. Bei Übertritt aus GKV oderPKV oder Vorlage eines ärztl.Untersuchungsberichtes können die Wartezeitenentfallen.

Genereller Verzicht auf die allgemeinen undbesonderen Wartezeiten.

Page 45: Vorschlag für Max Musteranalyse - versicherung-rechner.de · 2019. 4. 10. · Analyse Krankenversicherung Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht durch: finanz-profil GmbH & Co.

Analyse Krankenversicherung

Leistungsvergleich Sonstiges

Vorschlag für Max Musteranalyse Erstellt durch finanz-profil GmbH & Co. KG , finanz-profil GmbH & Co. KG Carl Gitter

Haftungsausschluss: Alle Leistungstexte und Beiträge wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine Gewährleistung kann jedoch nicht übernommen werden.Levelnine PKV 3.5.2 Lizenziert für finanz-profil GmbH & Co. KG, Datenbankversion: 3.0.104, DID: 3183341205751551978, Erstellt: 10.04.2019 11:28:21

SEITE 45

Barmenia AXA - DBV Barmenia Inter LKH GKV

VHV1C+ PVN VA6-U Prem Zahn-U PVN VHV2C+ PVN JA U JE U PVN A101 S201 Z90 PVN GKV Arbeitnehmer (DAK) PVN

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- bedingungsgemäße Klarstellung hinsichtlichangeborener Anomalien/Geburtsschäden?

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, besteht ab Geburt Versicherungsschutzauch für alle vor Vollendung der Geburtentstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen,Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten undAnomalien.

Der Versicherer versichert im Rahmen derKindernachversicherung das Neugeborene wiegeboren.

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, besteht ab Geburt Versicherungsschutz auchfür alle vor Vollendung der Geburt entstandenengesundheitlichen Beeinträchtigungen,Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten undAnomalien.

Der Vorstand INTER Krankenversicherung aG hat am22.09.2016 schriftlich bestätigt:

In den Versicherungsbedingungen ist nicht geregelt,dass für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, ab Geburt Versicherungsschutz auch für allevor Vollendung der Geburt entstandenengesundheitlichen Beeinträchtigungen,Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten undAnomalien besteht.Jedoch versichern wir Ihnen ergänzend von unserenVersicherungsbedingungen, dass wir im Rahmen derKindermitversicherung mögliche Geburtsschädenund/oder Anomalien mit in den Versicherungsschutzeinschließen.

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, besteht ab Geburt Versicherungsschutzauch für alle vor Vollendung der Geburtentstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen,Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten undAnomalien.

Ja, für Neugeborene, die im Rahmen derKindernachversicherung ab Geburt mitversichertwerden, besteht ab Geburt Versicherungsschutz auchfür alle vor Vollendung der Geburt entstandenengesundheitlichen Beeinträchtigungen,Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten undAnomalien.

- garantiertes Recht auf Umwandlung beiBeendigung der Vollversicherung in einegleichwertige Zusatzversicherung?

Das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ist ohne Gesundheitsprüfungund Wartezeiten vertraglich geregelt (sofern keinhöherwertiger Versicherungsschutz beantragt wird).

Versicherte Personen haben das Recht, ohne erneuteRisikoprüfung den nicht durch diePflichtversicherung ersetzten Teil des bisherigenVersicherungsschutzes alsKrankheitskostenteilverversicherung fortzuführen,wenn der Fortsetzungswunsch zugleich mit derKündigung erklärt wird.

Das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung undWartezeiten vertraglich geregelt (sofern keinhöherwertiger Versicherungsschutz beantragt wird).

Das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung undWartezeiten vertraglich geregelt (sofern keinhöherwertiger Versicherungsschutz beantragt wird).

Nein, das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung undohne Wartezeiten ist nicht vertraglich geregelt.

Nein, das Recht zur Umwandlung der Voll- in eineZusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung undohne Wartezeiten ist nicht vertraglich geregelt.

- Ausschluss Krieg/Terror (§5 1.a MB/KK)? Ja. Keine Leistungspflicht besteht beiKriegsereignissen nur für solche Krankheiteneinschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen vonUnfällen und für Todesfälle, die durch aktiveTeilnahme an Kriegsereignissen verursacht wordensind. Terroristische Anschläge und deren Folgenzählen nicht zu den Kriegsereignissen.Für Wehrdienstbeschädigungen, die nachVersicherungsbeginn eintreten, wird geleistet.Leistungen anderer Kostenträger werdenangerechnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen bestehtLeistungspflicht auch für solche Krankheiteneinschließlich Folgen & für Folgen von Unfällen undfür Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursachtsind.Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit aufKrankheiten, Unfallfolgen oder Überführungen imTodesfall, die durch Terrorereignisse verursachtwerden.Für anerkannte Wehrdienstbeschädigungen, welchenach Versicherungsbeginn eintreten und nicht aufKriegsereignisse zurückzuführen sind, wird geleistet(abzgl. evtl. Vorleistung anderer Kostenträger).

Ja. Keine Leistungspflicht besteht beiKriegsereignissen nur für solche Krankheiteneinschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen vonUnfällen und für Todesfälle, die durch aktiveTeilnahme an Kriegsereignissen verursacht wordensind. Terroristische Anschläge und deren Folgenzählen nicht zu den Kriegsereignissen.Für Wehrdienstbeschädigungen, die nachVersicherungsbeginn eintreten, wird geleistet.Leistungen anderer Kostenträger werdenangerechnet.

Keine Leistungspflicht besteht für solche Krankheiteneinschließlich Folgen & für Folgen von Unfällen undfür Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursachtoder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind.

Ja, Leistungspflicht besteht für solche Krankheiteneinschließlich Folgen & für Folgen von Unfällen undfür Todesfälle, die durch Kriegsereignisse oderTeilnahme an inneren Unruhen verursacht wordensind, wenn der Eintritt von Kriegsereignissen bzw.inneren Unruhen für das betreffende Land nichtvorhersehbar und der versicherten Person keineAusreise in ein anderes Land ohne aktuelleKriegsereignisse oder innere Unruhen möglich war.

Leistungspflicht besteht auch für solche Krankheiteneinschließlich Folgen & für Folgen von Unfällen undfür Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursachtoder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind.

Allgemeines - wie ist die Mindestvertragsdauergeregelt?

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist nicht identisch mit demKalenderjahr. Es beginnt mit dem imVersicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist identisch mit demKalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am31.12. des Beginnjahres.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist nicht identisch mit demKalenderjahr. Es beginnt mit dem imVersicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr. DasVersicherungsjahr ist nicht identisch mit demKalenderjahr. Es beginnt mit demVersicherungsbeginn laut Versicherungsschein.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. DasVersicherungsjahr ist identisch mit demKalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am31.12. des Beginnjahres.

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Für Versichertebesteht nach einem Kassenwechsel grundsätzlich eineBindungsfrist von 18 Monaten (Erhöht die bisherigeKrankenkasse jedoch den Beitragssatz, gilt dieseBindungsfrist nicht mehr, ebenso bei einem Wechselin die private Krankenversicherung für freiwilligVersicherte).

Sonstiges Beitragsbefreiung- bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5für die Dauer der Pflegebedürftigkeit- ab dem 91. Tag eines ununterbrochenenmedizinisch notwendigen stationärenKrankenhausaufenthalts für die weitereVerweildauer bis zur Beendigung desKrankenhausaufenthalts (jedoch nicht beiAnschlussheilbehandlungen sowie bei Aufenthalten,die schwerpunktmäßig Rehabilitations- oderKurcharakter haben)

Medizinischer Service ist Vertragsbestandteil - u. a.:telefonische Gesundheitsberatung, Infos zuMedikamenten, Vorsorge, Nennung vonLeistungserbringern, Hilfe bei Terminvereinbarungbei Ärzten.

Für Krankheiten, die sich die versicherte Person beieinem von ihr begangenen Verbrechen des Mordes,des Totschlages oder der Vergewaltigung zugezogenhat, besteht kein Versicherungsschutz.

Beitragsbefreiung- bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 fürdie Dauer der Pflegebedürftigkeit- ab dem 91. Tag eines ununterbrochenen medizinischnotwendigen stationären Krankenhausaufenthalts fürdie weitere Verweildauer bis zur Beendigung desKrankenhausaufenthalts (jedoch nicht beiAnschlussheilbehandlungen sowie bei Aufenthalten,die schwerpunktmäßig Rehabilitations- oderKurcharakter haben)

Keine Leistung vorhanden.


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