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Verhalten im Notfall 22.02.2018.ppt [Kompatibilitätsmodus] · Sicherheitswesen Universität...

Date post: 30-Apr-2020
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Universität Stuttgart Sicherheitswesen Verhalten im Notfall Organisation der Ersten Hilfe und des Unfallmeldewesens an der Universität Stuttgart Referentin: Frau Laber, Stabsstelle Sicherheitswesen
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Universität StuttgartSicherheitswesen

Verhalten im Notfall

Organisation der Ersten Hilfe und des Unfallmeldewesens an der Universität Stuttgart

Referentin: Frau Laber, Stabsstelle Sicherheitswesen

Universität StuttgartSicherheitswesen

I n h a l t• Begriffsdefinition (um was geht es im Vortrag)• Verpflichtung zur Hilfe• Regelungen an der Uni Stuttgart (Handbuch der

Verwaltung)• Vorgehen bei einem Arbeitsunfall• Aufgaben der Ersthelfer, Rolle von

Brandschutzbeauftragten und Arbeitsmediziner bei einem Notfall

• Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistung und Arbeitsunfall

• Prävention (Unfallvermeidung)2

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N o t f a l l

ArbeitsunfallAkute ErkrankungBrandÜberfall /AmoklaufChemikalienunfall,

Maschinen- oder Anlagencrash

Sachschaden

Personen-schaden

Universität StuttgartSicherheitswesen

Großübung NWZ I am 22.04.2016

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Universität StuttgartSicherheitswesen

NOTFALL – „Personenschaden“Keine Standardvorgehensweise

Situationsbezogenhandeln

Selbstschutzbeachten

Kopfeinschalten

Ruhebewahren

GesunderMenschenverstand

Hilfe herbeirufen Erste Hilfeleisten

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Unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand

Jede/r ist verpflichtet,im Rahmen seiner Möglichkeiten

Erste Hilfe zu leisten!

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Unterlassene Hilfeleistung

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Strafgesetzbuch § 323 c unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

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Erste-Hilfe-Regelungen (Organisation) an der Uni Stuttgart

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Im Handbuch der Verwaltung unter http://www.verwaltung.uni-stuttgart.de/handbuch/

• Pflichten Einrichtungsleiter• Verantwortung• Erste-Hilfe-Material• Ersthelfer• Aufzeichnung• Unterweisung

• Pflichten Beschäftigte• Von der Universität zentral

übernommene Aufgaben

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Pflichten der Instituts- bzw. Einrichtungsleiter

• Verantwortlich, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung– die erforderlichen Einrichtungen (z.B.

Verbandkästen, Rettungsgeräte) und das erforderliche Personal (Ersthelfer) zur Verfügung stehen

– nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet wird

– die Beschäftigten unterwiesen sind

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Erste-Hilfe-Material• Verbandkästen (mit Füllung) können (seit

01.01.2014) bei Frau Laber, Sicherheitswesen bestellt werden

• Anzahl der Verbandkästen:- Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A4.3 - Gefährdung- örtliche Gegebenheiten

• „Verbrauchsmaterial“ kannbeim ArbeitsmedizinischenDienst nachbestellt werden

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Arzneimittel + Antidots

• Arzneimittel, die nicht für die Erste-Hilfe-Leistung notwendig sind, gehören nicht in die Verbandkästen (z.B. Schmerztabletten)

• Bei institutsspezifischen Gefahren (Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen) können geeignete Arzneimittel / Antidots zum Erste-Hilfe-Material gehören.Beratung und ggf. Einweisung durch AMD.

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1. Notduschengem. Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen

2. Atemschutzgerätenur in Ausnahmefällen –ansonsten Aufgabe der Feuerwehr

3. Automatische externe Defibrillatoren AEDsz. Zt. keine „Pflicht“ (Gesetzgeber, Unfallkasse), aber eine sinnvolle Ergänzung in der Ersten Hilfe von „Laien“. Beschaffung freiwillig.

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Rettungsgeräte

1 2

3

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E r s t h e l f e r• Anzahl: 10 % der Beschäftigten (anwesenden Versicherten)

• Ausbildung (über 9 Unterrichtseinheiten) und regelmäßige Fortbildung (über 9 Unterrichtseinheiten) erforderlich

• Fortbildung im Abstand von jeweils 2 Jahren (24 Monate)

• Zusatzausbildung bei besonderen Maßnahmen (z.B. Schulung am Defibrillator, EH bei Unfällen mit Gefahrstoffen)

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• Erste-Hilfe-Anleitung• Verhalten im Notfall• Ersthelfer

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A u s h ä n g e

- Aktueller Stand- Ersthelfer auch persönlichbekannt machen

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Aushänge: Verhalten im Notfall

• Für Vaihingen (+ HKW) und Stadtmitte

• Editierbar bei- Ersthelfer- Verbandkästen- Sanitätsraum

• Auch in englischer Sprache

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Pflichten der Beschäftigten• Unterstützung der Ersten-Hilfe-Maßnahmen• Verpflichtung zur Ausbildung zum/zur

Ersthelfer/inDie Beschäftigten haben sich bei Aufforderung durch ihren jeweiligen Instituts- oder Einrichtungsleiter bzw. Vorgesetzten zum Ersthelfer / zur Ersthelferin aus- und fortbilden zu lassen, ausgenommen es stehen persönliche Gründe (fehlende körperliche, geistige oder psychische Eignung) dagegen.Ausgebildete Ersthelfer/innen haben sich für Erste-Hilfe-Leistungen zur Verfügung zu stellen.

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Zentral übernommene Aufgaben• Bereitstellung und Kontrolle von Erste-Hilfe-

Räumen (Sanitätsräumen)• Bereitstellung von Meldeeinrichtungen

(Notruftelefone)• Organisation der Aus- und Fortbildung von

Ersthelfern (einschließlich AED)• Abgabe von Verbandmaterial zum Auffüllen

bestehender Verbandkästen und von Antidots• Aufbewahren von ausgefüllten Verband-

buchblättern

Universität StuttgartSicherheitswesen

Vorgehen bei einem Arbeitsunfall

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RETTUNGSKETTE

Erste Hilfe Maßnahmenim Betrieb (Uni)

Alle JEDE/Rvor Ort

Erst-helfer

ERST-HELFER

Transport / ErsteHilfeRTW

Rettungs-sanitäterNotarzt

Klinik Behandlung imKrankenhaus

NotfallärzteFachärzte

WeiterePersonen Weitere Personen

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Arbeitsmediziner Brandschutz-beauftragter

Rolle Arbeitsmediziner/Brandschutzbeauftragte/r bei Notfällen

Ausgebildete Ärztinnen

Ausgebildeter FeuerwehrmannABER:

An der Uni ausschließlich als Arbeitsmediziner bzw. Brandschutzbeauftragter eingestellt!!!

Kein Notarzt / Keine Notarztpraxis (auch keine Hausarzt-praxis) / kein Feuerwehrmann / keine Werksfeuerwehr (Unifeuerwehr)

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Aufgaben der Arbeitsmediziner an der Uni Stuttgart (gem. ASiG)

z. B.

www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheit/amd/

- Beratung und Information Arbeits-und Gesundheitsschutz, Arbeits-platzgestaltung, Ergonomie

- Arbeitsmedizinische Vorsorge- Impfungen (falls für den Arbeitsplatz

bzw. Auslandstätigkeiten erforderlich)- Begehungen der Arbeitsstätten- Teilnahme Arbeitsschutzausschuss-

sitzungen

Ärztliche Schweige-

pflicht!

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Aufgaben der Arbeitsmediziner - Fortsetzung z. B.

www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheit/amd/

- Mitwirkung bei der Wiedereingliederung- Beratung chronisch kranker Mitarbeiter/innen- Beratung bei speziellen Gesundheits-

problemen (z.B. psychische Störungen, Sucht-erkrankungen)

- Teilnahme am Arbeitskreis Sucht- Teilnahme am Arbeitskreis Gesund-

heit- Enge Zusammenarbeit mit Gesund-

heitsmanagement und Sicherheits-fachkräften

Ärztliche Schweige-

pflicht!

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Arbeitsmedizinische Praxis (Pfaffenwaldring 59)

www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheit/amd/

- Notfallmäßige Versorgung kleiner Verletzungen und von Insektenstichen

- Erstversorgung von Brandwunden, Verätzungen der Haut, Inhalationsunfälle, Augenverletzungen

- Erstuntersuchung und Beratung bei leichteren Erkrankungen

In den Räumen des AMD erfolgen z.B.

Bei Bedarf zur Weiterbehandlung an Durchgangsarzt oder Klinik

Achtung: Auf Grund der vielfältigen Aufgaben auf dem gesamten Campus und in den Unigebäuden (auch in der Stadtmitte) ist nicht immer eine Ärztin / ein Arzt beim AMD vor Ort.

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24Brandschutz-beauftragter

Aufgaben des Brandschutz-beauftragten an der Uni Stuttgart

Brandschutz-konzept

www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheitswesen/brandschutz/aufgaben

Brandgefahren ermitteln

Brandschutz-begehungen

Betreuung brandschutz-technischer

Einrichtungen

z. B.

Teilnahme Brandverhütungs-

schauen

Brandschutz-pläne

Flucht- und Rettungspläne

Brandschutz-helfer

ausbilden

Brandschutz-beratung

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N O T R U F

25112 = Rettungsleitstelle (Feuerwehr / Rettungswagen / Notarzt)

Daher im Notfall

immer 112 wählen

Uni Stuttgart

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Sichern / BergenNotruf absetzenRettungsdienst einweisenPatient trösten / Schau-

lustige fernhaltenErsthelfer unterstützen

Jeder ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten!

Rettungskette – was jede/r tun kann

Nicht wegschauen – helfen! – Ersthelfer unterstützen

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Notruf absetzen• Wo ist es passiert?

• Was ist passiert?

• Wieviele Verletzte/Erkrankte

• Welche Verletzungen/Erkrank-ungen

• Warten auf Rückfragen112

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Sichern / BergenNotruf absetzenLebensrettende SofortmaßnahmenWeitere Maßnahmen der Ersten

Hilfe

Ersthelfer – Aufgaben im Notfall

Ersthelfer stehen an 1. Stelle in der Rettungskette!

Zu ihren Aufgaben gehören:

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NEU: „Nachsorge“ für Ersthelfer

- Für „traumatisierte“ Ersthelfer- Angebot- Inanspruchnahme ist freiwillig- Kontakt über Gesundheitsmanagerin,Frau Vogel

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Tipps für den Umgang mit „leichten Fällen“

• Zulassung• „Sprechstunde“! Vorab

telefonisch nachfragen, ob anwesend

• Ggf. auf Krankenhaus ausweichen

• Möglichst kein Transport mit Privatfahrzeug – Krankenwagen oder Taxi anfordern

Erste Hilfe – dann Behandlung bei Durchgangsarzt / Klinik

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Umgang mit Notfällen – „schwere Fälle“

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Bei „schweren Fällen“ immer Rettungswagen / Notarzt rufen!!

z.B. bei Herzstillstand Atemstillstand Bewusstlosigkeit Starken Blutungen Krämpfe Verwirrtheit Schockzustand Elektrounfälle

+ lebensrettende Sofortmaßnahmen

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Umgang mit Notfällen – „worst case“

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Sie sind mit demPatienten alleine

Hier gilt besonders:• Situation (Gefährdungen) einschätzen• Auf Selbstschutz achten (wenn auch mit Ihnen etwas

passiert hilft Ihnen beiden keiner)• Hilfe herbeirufen (um Hilfe rufen / Notruf absetzen)• Retten / Sicherer Bereich / Erste-Hilfe-Maßnahmen

Die Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich nach der Situation!

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Notfälle – Koordination der Helfer

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Sie kommen zu einem Notfall• Soweit möglich selbst Maßnahmen

ergreifen (ggf. sichern, bergen, – unter Selbstschutz)

• Ersthelfer herbeirufen (müssen natürlich bekannt sein!)

• Ersthelfer haben dann „den Hut auf“! Unterstützen Sie diese nach Anweisung

• Patienten nicht alleine lassen. Trösten. Mit dem Patienten positiv sprechen – keine Schockdiagnose stellen.

• Rettungsdienst einweisen• Neugierige fernhalten

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Erste-Hilfe-Leistung

kleinereVerletzungen

größereVerletzungen

lebensbedrohendeVerletzungen

Ersthelfer Ersthelfer Ersthelfer

Keine weitereBehandlungerforderlich

Weiterbehandlungdurch Durchgangs-arzt (D-Arzt) oderKrankenhaus

Umgehend Notarztverständigen

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Arbeitsunfall / akute Erkrankung

Arbeitsunfall akute Erkrankung

Erste-Hilfe-Leistung undggf. ärztliche Weiterbehandlung +

Reha-Maßnahmen

Kostenübernahme Kostenübernahme

durchUnfallkasse(Beamte: Staat)

durchKrankenkasse

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Versicherungsschutz

• bei Arbeits- und Wegeunfällen

• private „Erledigungen“ sind nicht versichert

• „Grenzfälle“• ggf. Einzelfallentscheidung

(bis Gerichtsurteil)

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Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen / Arbeitsunfällen

WARUM?

OHNE NACHWEIS KEINE LEISTUNG!

Ein Versicherter, der sich bei einemArbeitsunfall verletzt, hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall-versicherung. Ein Arbeitsunfall kann vonder Unfallkasse jedoch nur anerkanntwerden, wenn er nachgewiesen ist!

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Dokumentation – weitere Gesichtspunkte

• Unfalluntersuchungdurch Sicherheitsbeauftragten, Einrichtungsleiter, Sicherheits-fachkraft, Technische Aufsichts-person (Unfallkasse)

• UnfallstatistikStabsstelle Sicherheitswesen (Unfallschwerpunkte)

Zur Vermeidung

weiterer gleich-

gearteter Arbeits-

unfälle

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• Bei geringfügigen Verletzungen, z.B. kleine Schnittwunde

• Erste-Hilfe-Leistung erfolgte durch den Verletzten selbst oder den Ersthelfer der Einrichtung (ggf. auch Arbeitsmediziner)

• Eine sofortige Weiterbehandlung war nicht erforderlich

• Keine Ausfallzeiten

www.verwaltung.uni-stuttgart.de/formulare/index.html#sonstiges

Dokumentation im Verbandbuch

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Dokumentation in der Unfallanzeige• Wenn ärztliche Hilfe in

Anspruch genommen wurde (idealer Weise Durchgangsarzt oder Krankenhaus)

• Wenn der Verletzte länger als 3 Tage arbeitsunfähig war oder der Tod eingetreten ist

und / oder

www.verwaltung.uni-stuttgart.de/formulare/index.html/sonstiges

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Unfallanzeigeformular

www.uk-bw.de/service/unfallanzeigen

für Beschäftigte(außer Beamte)

für Schüler undStudenten

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Was ist beim Ausfüllen der Unfall-anzeige zu beachten

• Innerhalb 3 Tage nach Eintritt des Unfalls• Durch die Einrichtung, bei der der Verletzte zum

Zeitpunkt des Unfalls beschäftigt war• Unternehmensnummer: freilassen• Ansonsten Formular vollständig ausfüllen, ggf.

für Unfallschilderung Beiblatt benutzen• Sachliche Schilderung des Unfallhergangs –

subjektive Beschuldigen und Bewertungen vermeiden

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Wer unterschreibt die Unfallanzeige

• Unterschrift (Unternehmer): Einrichtungsleiter bzw. sein bevollmächtigter Stellver-treter

• Rückfragen:Tel.-Nr. + Name eines Mitarbeiters, der Auskunft zu dem Unfall geben kann (z.B. Sicherheitsbeauftragter, Zeuge, Verletze/r selbst)

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Wohin ist die Unfallanzeige zu schicken

Unfallanzeigen für Beschäftigte dürfen,trotz anderslautender Anschrift auf denFormularen, auf keinen Fall direkt an Die Unfallkasse Baden-Württemberggeschickt werden!

für BeschäftigteZentrale VerwaltungDezernat PersonalKeplerstaße 7

für StudierendeNeu: direkt an die UnfallkasseBaden-Württemberg schicken(siehe RS 16/2014)

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Unfallanzeige für Beamte

Unfallfürsorge vom Staat(Land Baden-Württemberg)

Unieinrichtungen / Betroffene

Dezernat PersonalFrau Kuchler 82247Frau Schneider 82284

Formular

telefonisch / E-Mail

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(Einzel)Unfalluntersuchung

• des Unfallortes• des zeitlich-organisatorischen

Zusammenhangs• der Tätigkeit bzw. Bewegung vor Eintritt des

Unfallereignisses• der Art des Außer-Kontrolle-Geratens• der weiteren Verlaufsform des

Unfallereignisses• der beteiligten Gegenstände• weiterer Randbedingungen

ErfassungUNFALLURSACHEN

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Unfallursachen

Unfallursachen

technische organisatorische verhaltensbedingte

g e e i g n e t e M a ß n a h m e n

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Unfalluntersuchung

Einrichtung

Sicherheits-wesen

Unfallkasse

Einrichtungsleiter/in, direkte/r Vorgesetze/rSicherheitsbeauftragte/r, Betroffene/r, Zeugen

zuständige Sicherheitsfachkraft, leitendeSicherheitsfachkraft

zuständige Aufsichtsperson, ggf. auchRegressabteilung

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H i n w e i sAuch bei „Beinaheunfällen“, wo ein größerer Schaden(Sach- und/oder Personenschaden) nur durch Zufall nicht eingetreten ist („haben wir aber Glück gehabt“),sollte eine „interne Unfalluntersuchung“ (erneuteGefährdungsbeurteilung) erfolgen, um zu vermeiden,dass es im Wiederholungsfall dann doch zu einem (größeren) Schaden kommt.

Zuständig: Einrichtungs-leiter, Sicherheitsbeauftragter

Unterstützung durchSicherheitswesen

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Unfallstatistik

• erstellt durch Sicherheitswesen anhand der Unfallanzeigen

• keine personenbezogenen Daten• Unfallschwerpunkte an der Universität

(Beschäftigte / Studierende)• ggf. gezielte Aktionen zur Vermeidung von

Unfällen• Vergleich mit anderen Einrichtungen

(Universitäten)

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Vorsorge treffen, damit es nicht zu einem Arbeitsunfall kommt bzw. dass im Notfall umgehend Hilfe geleistet wird

• Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Maßnahmen

• Betriebsanweisung und Unterweisung

• Flucht- und Rettungswege• Organisation der Ersten Hilfe

z. B.

P r ä v e n t i o n

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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsermittlung (Analyse)

Risikobeurteilung

Handlungsbedarf(Maßnahmen)

„Sicherheit“

Prüfung derWirksamkeit

Änderungen /Ereignisse

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Betriebsanweisung und UnterweisungBETRIEBSANWEISUNGgemäß § 20 Gefahrstoffverordnung

Bearbeiter: Laborleiter Manfred MaierVerantwortlicher: Institutsleiter Prof. ObermaierArbeitsplatz/Bereich: Chemielabor 01/Abzug 03Tätigkeit: Verdünnen von 50 %iger Flusssäure

auf 5 %

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

FLUSSSÄURE50 %

(Fluorwasserstoffsäure)

Form: flüssig Farbe: farblos Geruch: stechend

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Sehr giftig.

Wirkt ohne Warnschmerz stark ätzend auf Haut und Schleimhäute mitverspätet stark schmerzhafter Tiefenwirkung.

Bei massiver Inhalation Lungenödem möglich. Bei chronischer Aufnahme Schädigung der Knochen. Heftige Reaktionen mit verschiedenen Metallen unter Wasserstoff-

entwicklung. Greift Quarz-, Silicat- und Boratgläser und entsprechendeKeramiken an.

Erhöhte Korrosionsgefahr bei elektrischen Einrichtungen undInstallationen.

Wassergefährdungsklasse (WGK): 1

SCHUTZMASSNAHMEN / VERHALTENSREGELN Vor Arbeitsaufnahme nähere Informationen über Flußsäure durch

Inhaltsetikett und Stoffdatenblatt einholen und die Schutzmaßnahmendarauf abstimmen.

Zutrittsverbot für Unbefugte. Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen undAufbewahren von Nahrungsmittel im Arbeitsraum verboten.

Labormantel sowie Schutzbrille und flusssäurefeste Schutzhandschuheaus......tragen. Hautschutzcreme............verwenden.

Nur flusssäurefeste Geräte aus .............. einsetzen. Behälter geschlossen halten und nur zur Entnahme öffnen, dabei jeden

Kontakt vermeiden, Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Elektroinstallationen (Korrosion) regelmäßig im Abstand von............

- arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen (z.B. für Maschinen, Anlagen, Gefahrstoffe) erstellen und bekanntmachen

- regelmäßig unterweisen (z.B. an Hand der Betriebsanweisungen)

- Unterweisungen dokumentieren (vor allem auch Inhalte, Teil-nehmer)

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Flucht- und Rettungswege• Flucht- und Rettungswege (Flure,

Treppenhäuser, Fluchtbalkone), Notausgänge

• Fluchtwegpläne• Kennzeichnung von Flucht- und

Rettungswegen• Fluchtweg frei halten und dort keine

zusätzlichen brennbaren Materialieneinlagern (z.B. auch in Treppenhäusern!), Brandschutztüren geschlossen halten (ausgenommen selbstschliessende)

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Neuerungen aus dem Bereich Erste Hilfe• Verbandkastenbeschaffung zentral über das

Sicherheitswesen (Beratung durch Frau Laber) (Handbuch der Verwaltung, Bestellformular, Auswahllisten für die Homepage)

• Hinweisschild für Räume mit Ersthelfer/innen• Revision der Erste-Hilfe-Lehrgänge seit

01.04.2015

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Überlegungen /Diskussion /Überprüfung

• Zentrale Telefonnummer für Ersthelfer (pro Gebäude eine einheitliche eingängige Nummer für alle Ersthelfer) – alternativ Ersthelferliste (Aushang) pro Gebäude

• Erfassung der AEDs (Kataster)

ABER: Was ist technisch überhaupt möglich?Zustimmung (Institute / Ersthelfer)Informationsfluss / Aktualisierung……………………………………………

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Vorschriften / Informationen zum Thema

• Arbeitsschutzgesetz / Arbeitsstättenverordnung• Sozialgesetzbuch VII• Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der

Prävention“• Handbuch der Verwaltung der Universität

Stuttgart (z.B. Unfallanzeige, Erste Hilfe)• Vortrag – kann angefordert werden:

[email protected]

z. B.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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