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Urlaubslotse 2013

Date post: 26-Mar-2016
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Reiseprospekt der bündischen Jugendarbeit im CVJM-Westbund.
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urlaubslotse 2013 Veranstalter: Fachausschuss für bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund CVJM-Westbund Rheinland-Saar CVJM-Kreisverband Oberberg CVJM Gohfeld Ferien mit Gottes Wort Jungschar Jungenschaft Mädchen Erwachsene Mitarbeiter
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urlaubslotse 2013

Veranstalter:Fachausschuss für bündische

Jugendarbeit im CVJM-Westbund

CVJM-Westbund Rheinland-Saar

CVJM-Kreisverband Oberberg

CVJM Gohfeld

Ferien mit Gottes Wort

Jungschar

Jungenschaft

Mädchen

Erwachsene

Mitarbeiter

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herzliche einladung3

„Wir haben hier keine bleibende Stadt,

sondern die zukünftige suchen wir.“ Hebräer 13, 14 ( Jahreslosung 2013)

Aufbruch – so könnte man den Urlaubslotsen 2013 auch überschreiben. Von den ersten Tagen desneuen Jahres bis zu den letzten Tagen im Dezember werden in allen Ferien Freizeiten, Lager,Schulungen und Seminare angeboten. Dort gibt es Gelegenheit sich zu treffen, sich kennen zu ler-nen oder sich wieder zu sehen. Auf – zu neuen Zielen und eine persönliche Herausforderung anneh-men, das bedeutet es, sich zu unseren Angeboten anzumelden. 14 Tage zum ersten Mal alleine zurJungscharfreizeit oder gar ins Zeltlager. Es ist nicht einfach Gewohntes und Liebgewonnenes hin-ter sich zu lassen. Und doch, wer es wagt und sich auf den Weg macht, kehrt bereichert undbeschenkt nach Hause zurück. Aus dem Hebräerbrief stammt die Jahreslosung für das Jahr 2013. Siepasst gut zu unseren Freizeit- und Ferienangeboten. Wir lernen aufzubrechen, das Vergängliche hin-ter uns zu lassen und Zukunftsweisendes, Beständiges zu suchen.

Dies tun wir in der großen Gemeinschaft Gleichgesinnter unter Begleitung und Anleitung vonengagierten, ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir danken Ihnen für IhrVertrauen, dafür, dass Ihre Kinder und Jugendlichen oder Sie selbst mit uns auf diese Reisen undAbenteuer gehen. Denn wir dürfen dies wissen: Jesus Christus geht mit und ist dabei, wenn wirunterwegs sind. ER ist an unserer Seite und rüstet uns aus und zu, damit wir als Gesegnete nachHause kommen dürfen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich auf Ihre/eure Kinder und Jugendlichen, sie freuen sich, wenn Sie und ihr dabei seid. Herzliche Einladung!

Christian ReifertVorsitzender des Fachausschusses für bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund

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über den tag hinaus

Abenteuer ohne Ende

Im Folgenden wird eingeladen zu Zeltlagern und Hausfreizeiten, Seminaren und Treffen. Jungen undMädchen fahren gern mit anderen zusammen los, weil das Abenteuer, neue Freunde, Spaß undGemeinschaft bedeutet.

Aber dieses Heft ist mehr als ein Reiseprospekt, der für eine oder zwei Wochen großartige Ferien ver-spricht. Überall in Deutschland gibt es Gruppen von Jungen und Mädchen, die sich jede Woche tref-fen um zusammen auf Gottes Wort zu hören, zu spielen, zu singen und spannende Geschichten zuhören. Die überwiegende Zahl der Teilnehmer und Mitarbeiter der Freizeiten, zu denen wir im Fol-genden einladen, gehört zu solchen CVJM-Gruppen. Unser Leben mit Jesus Christus und unsereGemeinschaft im Glauben an ihn sind uns wertvoll. Sie sind kein vorübergehender Sommerspaß, dermit dem letzten Funken des Lagerfeuers verglüht.

Und auch unsere Gäste möchten wir einladen, sich auf das Gruppenleben zu Hause und – vor allem –auf ein Leben mit Jesus einzulassen. Auf das Abenteuer ohne Ende.

Zu den Freizeiten finden Sie folgende Informationen:T: Teilnehmer

Z: Zeit (An- und Abreisetag)

O: Ort, Anschrift des Hauses,Zeltplatzes etc.

P: Gesamtpreis, fällig vier Wochenvor Freizeitbeginn

L: Leistungen, die im Freizeitpreisenthalten sind

M: Mitarbeiter für Leitungund Betreuung

A: Anmeldungen; bitte Terminund Anschrift beachten!

K: Konto für Ihre Überweisungen

G: Anmeldegebühren, die mit der Anmel-dung fällig werden(bitte bei der Restzahlung vomGesamtpreis abziehen)

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biblisch-bündische jugendarbeit

Unsere Gruppen

Wir unterscheiden Angebote für folgende Altersgruppen:

Jungschar für Jungen von 9 – 13 Jahren

Jungschar für Mädchen von 9 – 13 Jahren

Jungenschaft für Jungen von 14 – 16 Jahren

Mädchenschaft für Mädchen von 14 – 16 Jahren

Mitarbeiter

Mitarbeiterinnen

Junge Erwachsene

Absichtlich sind die Gruppen für Jungen und Mädchen getrennt, weil wir überzeugt sind, dass wirihnen auf diese Weise besser gerecht werden können.

Häuptlinge ohne Adlerfedern

Jungschar ist kein Programmangebot, das passiv wahrgenommen wird, sondern eine Gemeinschaftvon Jungscharlern und Mitarbeitern. Ein Zeichen, an dem diese Gemeinschaft sichtbar wird, sindunsere Fahrtenhemden und Halstücher, die wir tragen, wenn wir uns treffen.

Die Gruppe bietet den Jungen und Mädchen viele Möglichkeiten sich einzusetzen und selbst zumGelingen beizutragen. Besonders deutlich wird dies bei den „Häuptlingen“, die für eineKleingruppe verantwortlich sind. Diese Kleingruppen sind Teil der Jungschar, sie bilden währendder Spiele eine Mannschaft und können auch nur gemeinsam den Gruppenwettkampf für die treue-sten und besten Jungscharler gewinnen. Die Kleingruppen und ihre Häuptlinge sind es, die dafürsorgen, dass auch in einer großen Jungschar niemand „untergeht“. Die Häuptlinge tragen zwar kei-nen Federschmuck (eigentlich haben sie auch gar nichts mit Indianern zu tun, „Häuptlinge“ oder„Hauptleute“ gab es auch schon im alten Israel, bei den Germanen und eigentlich überall, woMenschen zusammenleben), aber erkennen kann man sie trotzdem: An ihrem Halstuch tragen sieeinen bunten Streifen. Und sie sind stolz auf ihre Aufgabe und auf ihre Gruppe (und die Gruppe aufsie).

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Wir werden immer besser

Nach der Jungscharzeit kommt die Einladung in Jungenschaft oder Mädchenkreis. Jetzt ist mehrVerantwortung und mehr Erlebnis für alle möglich.

Weil die Mitglieder der Gruppen selbstständiger werden, suchen sie Vorbilder für ihreLebensplanung und ihren Alltag – und wollen es auch mit dem Glauben an Jesus Christus genauerwissen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des CVJM haben in ihrer eigenen Mädchenkreis-oder Jungenschaftszeit begonnen in anderen Gruppen mitzuarbeiten.

Barfuß über die schönsten Wiesen des Jahres

Höhepunkt des Jahres ist das Zeltlager im Sommer. Hier haben wir viel mehr Zeit für unsereUnternehmungen und erleben nicht nur Gruppenstunden, sondern auch „Alltag“ zusammen. Zielist die Glaubens- und Lebensgemeinschaft über den Tag hinaus. Deshalb sind Singen und Beten,das Lesen in der Bibel und das Fragen nach Gottes Willen das Erste und Letzte, was wir jeden Taggemeinsam tun.

Bei den Bibelarbeiten soll nicht nur Wissen über die biblischen Berichte angesammelt werden, son-dern wir glauben, dass Jesus Christus auch Jungen und Mädchen im Jungscharalter in seineNachfolge ruft. Wenn Jungscharler sich entschließen die Halstuchprüfung abzulegen(Fahrtenhemden werden verkauft, Halstücher werden im Lager feierlich verliehen), zeigen siedamit im Zeltlager und später zu Hause, dass sie zu dieser Gemeinschaft gehören wollen.

Das Leben im Zeltlager ist bewusst einfach und frei: zwei Wochen lang unabhängig von Strom,Telefon, Kiosk, Cola und Fernseher! Den ganzen Tag findet das Programm im Freien statt undjeden Abend brennt ein Lagerfeuer.

Vieles erleben die Jungen und Mädchen hier zum ersten Mal oder doch besonders intensiv: dasWetter und seine Vorzeichen, die Wiese und den Erdboden unter den Fußsohlen, den Abendtau,den Sternenhimmel, wie er in der Stadt nicht zu sehen ist, und die Geräusche im Wald, die den gan-zen Tag nicht zu hören waren und während der Nachtwache plötzlich so nahe scheinen …

Die Jungscharzeltlager folgen einer großen Spielidee: Edle Ritter, tapfere Mannen und kühneKnappen messen ihre Kräfte in Turnieren, halten Festmahle im Rittersaal und treffen sich zu nächt-lichen Kapitelsitzungen bei Fackelschein.

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biblisch-bündische jugendarbeit

Im Lauf dieses Spiels haben sich die Jungscharler und Mitarbeiter mit den Jahren einen Schatz vonErfahrungen, ritterlicher Ausrüstung, Wissen über die Ritterorden und ihre Geschichte, geheimnis-vollen Besitzungen und wohlklingenden Titeln angesammelt.

Mitarbeiten kann man lernen

Für Jungen und Mädchen, die im CVJM mitarbeiten möchten, gibt es das Angebot vonHäuptlingsfreizeiten, Seminaren für junge Mitarbeiter und Mitarbeiterkursen. Das Programmreicht von Kirchengeschichte und Bibelkunde bis hin zur Orientierung in der Natur, Erster Hilfeund vielen praktischen Fähigkeiten, die beim großen Waldlauf unter Beweis gestellt werden müssen.Hier kann man viel lernen, um ein guter Mitarbeiter zu werden und zu bleiben, aber vor allem trifftsich hier die Gemeinschaft von Brüdern und Schwestern, die an verschiedenen Orten stehen undtrotzdem gemeinsam am Reich Gottes bauen wollen.

Szoke és barna fiúk

Mit der Öffnung des ehemaligen Ostblocks bekamen wir eine besondere Aufgabe und eine beson-dere Bereicherung: An vielen Zeltlagern und Seminaren nehmen Mädchen und Jungen aus Ungarnteil.

Das Abenteuer wartet schon

Eigentlich müsste noch viel geschrieben werden über den Lageralltag mit Kakao,Ordnungswettkampf und Sängerwettstreit, über Lederhosen, Ordensmäntel und Kuscheltiere …Aber vielleicht haben wir unser Ziel schon erreicht: Neugierig zu machen auf die Freizeiten undVeranstaltungen in diesem Heft. Gäste sind uns herzlich willkommen. Das Abenteuer wartet schon.

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Ein Tag auf derHäuptlingsfreizeit

In den verschiedenen Arbeitsgrup-pen gibt es jede Menge zu lernen.Abends ist Jungscharprogramm mitSingen, Spielen und einer spannen-den Fortsetzungsgeschichte.

Die „normalen“ Lagertage sind so aufgebaut: mor-gens, nach der Bibelarbeit, Spiele auf dem Platz undnachmittags Unternehmungen im Wald oderunterwegs. Abends brennt das Lagerfeuer.Und dann gibt es noch den großen Waldlauf, dieTagesfahrt, die Tageswanderung, die Lagerbegeg-nung …

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tage echter freude

In 4 Tagen einmal um die Welt

Du bist der Meinung, dass das nicht geht? Dann komm mit und erlebe eine spannende Weltreise innur 4 Tagen. Wir wollen unsere Weltreise am Freitag starten und machen uns auf, ferne Länder undSitten zu erkunden. Tagsüber spielen wir wie in Afrika, essen wie in Amerika und habenSportwettkämpfe wie in Europa. Abends lauschen wir der spannenden Geschichte. Es erwartendich viel Programm und eine Menge Spaß, so dass die Zeit wie im Flug vergehen wird. Natürlichwerden wir auch in Bibelarbeiten und Andachten auf Gottes Wort hören und erfahren, wie Gottmit einem Menschen auf Reisen geht.

Die „Tage echter Freude“ sind ideal für Jungscharler, die einen passenden Einstieg in unsereFreizeitwelt suchen – aber auch für alte Lagerhasen ein tolles Event.. Wir freuen uns auf die gemein-same Zeit mit dir und grüßen:

Mit Jesus Christus – mutig voran!

T: Mädchen und Jungen im Alter von 9 – 13 Jahren, Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Z: 8. – 11. Februar 2013

O: Kloster Schönau in Strüth (Mädchen)

CVJM Freizeitheim Lindenmühle, 56368 Ergeshausen/Taunus ( Jungen)

P: € 50,– für CVJM-Mitglieder, € 55,– für Nicht-Mitglieder

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Deborah Trapp (Mädchen), Martin Hamsch ( Jungen) und Mitarbeiterteam

A: bis zum 31. Januar 2013 an: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer Mädchen 693007, Jungen 693008)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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JU über karneval

Dreifelden? – Was ist das? – Wo ist das? – Was gibt es dort?

Hier in dem genialen Freizeitheim mitten im Herzen von Deutschland (Westerwald) hast du diebesondere Gelegenheit Karneval anders zu erleben. Du triffst auf Jungen in deinem Alter, welcheechte Gemeinschaft erleben wollen. Diese Gemeinschaft ist geprägt von Action, Sport,Geländespiel und legendären Hallenbadbesuchen.

Vor allem werden wir in Bibelarbeiten, Morgenwachen und Abendausklängen von Jesus hören,denn er ist der Mittelpunkt unserer Gemeinschaft. Wir werden uns unter anderem mit der wichti-gen Frage beschäftigen: „Was ist Vergebung?“ und: „Was ist Vergebung nicht?“

Lass dir diese Freizeit nicht entgehen!

T: Jungen im Alter von 13 – 17 Jahren

Z: 8. – 11. Februar 2013

O: Dreifelden, Westerwald

P: € 55,–

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Hendrik Stein und ein bewährtes Team von Mitarbeitern

A: an: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer 693009)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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häuptlingsfreizeit

Häuptlingsfreizeiten sind so etwas wie die ersten Semester der »Hohen Schule« in der Mitarbeit imCVJM. Das Hören auf Gottes Wort in den täglichen Bibelarbeiten und Andachten pragt diese Freizeit. Inden abendlichen Gebetsgemeinschaften bringen wir Lob und Dank gemeinsam vor unseren Herrn. Eifrigwird auch die Waldläuferkunst geübt. Auf dem Lehrplan stehen: Bibelkunde und Andacht, Karte undKompass, Knoten und Seiltechnik, Lagerkunst und Feuerstelle, Waldläuferzeichen, Werkzeugkunde undFrühsport, Erzählen und Geheimschriften, Erste Hilfe und Heraldik, Gruppenbuch und Häuptling.Natürlich blicken wir auch in die Geschichte Gottes mit seiner Kirche und dem CVJM. Nachmittags wirddraußen geübt, was wir gelernt haben. Beim Karten- oder Kompasslauf, dem Bau einer Feuerstelle oderdem Aufbau einer Kohte hat jeder die Gelegenheit, sein Konnen unter Beweis zu stellen. Die Abende ver-bringen wir im »Rittersaal« mit fröhlichem Singen und Spielen. Eine spannende Fortsetzungsgeschichteund einige Gedanken zum Tag beschließen jeden der erlebnisreichen Tage.

T: Jungen und Mädchen von 10 – 14 Jahren, Mindestteilnehmerzahl pro Freizeit: 10 Personen

Z: 29. 12. 2012 – 5. 1. 2013 (Lindenmühle, Jungen,Leitung Günter Reinschmidt, Kennziffer 693003)23. 3. – 30. 3. 2013 (Lindenmühle, Mädchen, Max Hamsch, K. 693005)23. 3. – 30. 3. 2013 (Häger, Jungen, Klaus Volmer, K. 693004)5. – 12. 10. 2013 (Lindenmühle, Mädchen, Deborah Trapp, K. 693006)12. – 19. 10. 2013 (Lindenmühle, Jungen, Christian Reifert, K. 693027)29. 12. 2013 – 5. 1. 2014 (Lindenmühle, Jungen, Günter Reinschmidt, K. 694003)

O: Lindenmühle; Häger

P: Lindenmühle: € 90,–Häger: € 99,–

L: Unterricht, Programm, Unterkunft, Verpflegung

A: bis sieben Tage vor Beginn an: [email protected]. Erfolgt keine Absage, gilt die Anmeldung als angenommen.

K: Beitrag bitte passend zur Freizeit mitbringen

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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seminar junger mitarbeiter

Trimm dich fit für die Mitarbeit!

Wir wollen uns im Namen Jesu Christi einsetzen für die uns anvertrauten Jungen und Mädchen. Wirwollen fähig werden, in Gruppenstunden, Zeltlagern und Freizeiten mitzuarbeiten und Verantwor-tung zu übernehmen. Viele haben schon in den Häuptlingsfreizeiten gelernt, sich für die Gruppe ein-zusetzen. Im Seminar junger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geht es weiter. In Stichworten: Klärungvon Fragen des Christseins und des persönlichen Lebens – Durchführung von Spielprogrammen,Geländespielen und spannenden Geschichten – Zeltlagerkenntnisse, Orientierung in der Natur – undvieles mehr. Man gönnt sich so wenig – gönne dir diese Zeit der Gemeinschaft unter Gottes Wort.Gründonnerstag und Karfreitag werden auch dieses Mal wieder ein Höhepunkt des Seminars sein, wowir dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn Jesus Christus neu begegnen wollen. Wir sehen uns!

T: Jungen und Mädchen im Alter von 14 – 16 JahrenMindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer für jedes Seminar

Z: Mädchen: 24. – 30. März 2013, Jungen: 23. – 30. März 2013

O: Unnau/Westerwald ( Jungen) und Urbach/Westerwald (Mädchen)

P: € 85,–

L: Unterkunft und Vollverpflegung, Schulungsprogramm

A: bis spätestens zum 23. Februar 2013 an: [email protected]

M: Peter Meiners, Richard Klose, Germo Zimmermann, Mirjam Fauth, Nazli Römer u. a.

K: Der Seminarbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer Mädchen 693011, Jungen 693012)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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osterfreizeit14

Ahoi, ahoi,

Ihr Freibeuter!

In diesem Jahr treffen sich die tapferen königlichen Freibeuter, die im Namen Ihrer Majestät Jagdauf feindliche Galeonen machen und das Gold ihres Königs vor Piraten und Korsaren beschützen.

Willst du als namenloser Seeräuber auf deiner einsamen Insel sitzenbleiben oder aber mit anderenmutigen Jungen als Freibeuter des Königs ein echtes Abenteuer erleben? In der Lindenmühle erlebstdu abenteuerliche Spiele und Wettkämpfe, spannende Geschichten und die Botschaft des Königsaller Könige: Jesus Christus, der dein Leben entern will.

Also: Leinen los zur großen Fahrt!

T: Jungen zwischen 9 und 14 JahrenMindestteilnehmerzahl: 20 Jungen

Z: 1. April (Ostermontag) bis 6. April 2013

O: CVJM-Freizeitheim Lindenmühle, 56368 Ergeshausen/Taunus

P: € 70,– für CVJM-Mitglieder; € 80,– für Nicht-Mitglieder

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Martin Hamsch (Leitung) und bewährte Mitarbeiter

A: Bis zum 15. März 2013 an: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer 693010).

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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ritter im westfalenland

Eilt herbei aus euren Burgen, zäumt eure Rosse, nehmt Abschied von euren Lieben und ergreift eureSchilde! Große Abenteuer erwarten euch jeden Tag – und jeden Abend die spannendenGeschichten. Morgens geht es früh aus den Federn, damit wir genügend Zeit für Geländespiele,Sport, Ausflüge, Wanderungen und Rittertage haben. Natürlich haben wir auch Zeit, auf GottesWort zu hören: In der Stillen Zeit und Bibelarbeit. So mache dich auf zum Hofe der Fürsten und erle-be eine tolle Gemeinschaft mit anderen Jungscharlern. Es wird wieder eine unvergessliche Zeit wer-den. Bist du dabei? Bewährte Mitarbeitende freuen sich auf dein Kommen!

T: Jungen im Alter von 8 – 13 Jahren

Z: 17. – 21. Mai 2013

O: Extertal

P: € 43,– für CVJM-Mitglieder,€ 45,– für Nicht-Mitglieder

M: Andreas Begemann, Søren Zeine &Team

A: an: [email protected]

K: CVJM Gohfeld e.V., Kto. 230 134 649, BLZ: 494 501 20,Sparkasse Herford

Veranstalter: CVJM Gohfeld. Veranstalter istnicht der CVJM-Westbund. Es gelten von den indiesem Prospekt genannten Reisebeding ungenabweichende Bedingungen. Deshalb benutzen Siebitte das Formular »Buchungsinteresse«. EineAnmeldemöglichkeit mit den dazugehörigenReisebedigungen wird Ihnen dann zugesandt.

T: Mädchen und Jungen im Alter von 8 – 13 Jahren,(Mindestteilnehmerzahl: 10)

Z: 26. Oktober – 2. November 2013

O: Freizeitheim Häger, 33848 Werther

P: € 115,– für CVJM-Mitglieder, € 120,– für Nicht-Mitglieder

M: Nathalie Jouteux, Richard Klose,Søren Zeine & Team

A: an: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort undStelle bezahlt (Kennziffer 693026)

V: CVJM-Westbund – Fachausschussfür bündische Jugendarbeit

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T: Jungen im Alter von 9 – 13 Jahren

Z: Lager 1: 7. – 20. Juli 2013, Leitung Ulrich Rink, Kennziffer 693017Lager 2: 20. Juli – 2. August 2013, Peter Meiners, Kennziffer 693018Lager 3: 2. – 15. August 2013, Christian Reifert, Kennziffer 693019

O: Lager 1: Pottenstein, Fränkische SchweizLager 2 und 3: Waischenfeld

P: € 165,– für CVJM-Mitglieder, € 199,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Besichtigungen, Eintrittsgelder

A: an: [email protected]

M: Ulrich Rink (Lager 1); Peter Meiners (Lager 2); Christian Reifert (Lager 3) & bewährte Mitarbeiter

K: Fürstlich Castell’sche Bank, Konto-Nr.: 11 001 535, BLZ: 790 300 01

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

jungschar-ritterlager

Ein Abenteuer der besonderen Art wartet auf dich!

Hast du schon mal ein echtes Zeltlager erlebt? Echtes Lagerleben in toller Jungengemeinschaft aufeiner schönen Waldwiese? Bei uns kannst du das erleben! Unsere Zelte stehen diesmal hoch übermTale in der wildromantischen Fränkischen Schweiz. Edle Ritter und tapfere Mannen messen dortihre Kräfte bei spannenden Wettkämpfen. Ritterspiele, Wald- und Geländespiele, Indiaca undVölkerball um die Lagermeisterschaft, Ausflüge in die Umgebung, Tagesfahrt undSchwimmbadbesuche lassen es bestimmt nicht langweilig werden. Jeden Abend erklingen zurGitarre unsere Lieder am Lagerfeuer, ziehen Spiele und spannende Geschichten untermSternenhimmel dich in ihren Bann. Eine Zeit, die sicher unvergesslich bleiben wird. InBibelarbeiten hören wir von Männern der Bibel, die tolle Abenteuer mit Gott erlebt haben, underfahren dabei, wie Jesus auch uns zu sich einlädt! Unvergessliche Ferientage in toller Gemeinschafterwarten dich! Bewährte Mitarbeiter aus den vergangenen Lagern freuen sich auf dein Kommen!

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mädchen-jungscharzeltlager

Es ist wieder so weit ...

… die Sommerferien stehen an und damit auch das große Sommerzeltlager. Endlich wieder Zeit inder Natur verbringen – mit vielen Mädchen zusammen wollen wir zwei Wochen lang Gemeinschafthaben, Lieder singen, Wettkämpfe bestreiten, am Lagerfeuer sitzen und Gott loben.

In diesen zwei Wochen werden wir auf den Spuren des Mittelalters wandeln. Wir werden in die Zeitdes Mittelalters eintauchen und mit Rittern und Knappen vieles erleben. In den Bibelarbeiten wer-den wir vieles über Abraham und seinen Glauben zu Gott erfahren und sind gespannt, wie das auchfür uns heute noch wichtig sein kann.

Wir freuen uns, dass du dabei sein willst! Verbringe zwei wundervolle Wochen mit Gott und ande-ren Mädchen! Mit Jesus Christus – mutig voran!

Deine Hannah Holka

T: Mädchen im Alter von 9 – 13 Jahren

Z: 20. Juli – 2. August 2013

O: 91278 Pottenstein

P: € 165,– für CVJM-Mitglieder€ 199,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Besichtigungen, Eintrittsgelder

A: Anmeldung an: [email protected]

M: Hannah Holka und ein Team bewährter Mitarbeiterinnen

K: Konto-Nr.: 11 001 535Fürstlich Castell’sche BankBLZ: 790 300 01, Kennziffer 693020

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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jungenschafts-kohtenlager

Volle Kraft voraus!

Jetzt ist es wieder soweit! Der Sommer hat seinen Höhepunkt erreicht – und was könnte es Besseresgeben, als diesen auf dem Jungenschafts-Kohtenlager zu erleben? Den Tag wirst du mit weiterenJungen bei abwechslungsreichen Spielen, Fahrten und packenden Abenteuern in der sommerlichenNatur verbringen, während er dann abends am Lagerfeuer in Kohten (in denen wir auch übernach-ten), Jurten oder einfach unter freiem Himmel ausklingt. Langeweile ist auf dem Kohtenlager einFremdwort, denn bei diesem einfallsreichen Programm ist immer was los. Und da wir zu den Leutengehören, die ihr Leben mit tiefem Sinn und Action leben möchten, lesen wir jeden Tag in GottesWort, um zu verstehen, wie ein sinnerfülltes Leben in der Praxis funktioniert und was das für kon-krete Auswirkungen auf die eigene Zukunft hat. Du siehst, es handelt sich genau um die richtigeMischung, um zwei Wochen das zu erleben, wovon andere Leute nur träumen können: Auf demKohtenlager werden Träume wahr!

T: Jungen im Alter von 13 – 17 Jahren

Z: 20. Juli – 3. August 2013 (Leitung Malte Schilling, Kennziffer 693022)3. – 17. August 2013 (Leitung Jonathan Lorenz, Kennziffer 693023)

O: Gersfeld

P: € 210,– für CVJM-Mitglieder (sonst € 245,–)

A: an: [email protected]

M: Lager 1: Malte Schilling, Jörg Sorhage und Team; Lager 2: Jonathan Lorenz und Team

K: Konto-Nr.: 11 001 535, Fürstlich Castell’sche Bank, BLZ 790 300 01

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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mädchen-kohtenlager

„Du zeigst mir den Weg, der zum Leben hinführt. Und wo du bist, hört die Freude nie auf. Aus deiner Hand kommt ewiges Glück.“ Psalm 16, 11

Der Sommer 2013 ruft!

Endlich mal Zeit raus zu kommen. Zeit für neue Abenteuer und Außergewöhnliches. Zeit um neueLeute kennenzulernen. Zeit für Begegnungen mit Gott. Komm ins Mädchen-Kohtenlager! Dorterwarten dich nicht nur Abenteuer und neue Freundschaften. Sondern auch schwarze Zelte,Lagerfeuer, Gitarren, Singen, Natur pur und mittendrin Gott. Viel Zeit, um Gemeinschaft beiBibelarbeiten, beim Singen, Spielen und Faulenzen zu erleben. Zwei Wochen Kohtenlager sinddeine Chance, dein Leben zu bereichern.

Lass dich überraschen, was im Sommer 2013 auf dem Programm steht. Zwei tolle Wochen erwar-ten dich! Also Anmelden, was sonst!

Wir freuen uns auf dich! Deine Steffi & Team

T: Mädchen im Alter von 14 – 17 Jahren

Z: 20. Juli – 3. August 2013

O: Hausen, Rhön

P: € 210,– für CVJM-Mitglieder € 245,– für Nicht-Mitglieder

A: an: [email protected]

M: Stefanie Punge, Jasmin Behrensmeier, Tanja Beschnitt und weitere bewährteMitarbeiterinnen

K: Konto-Nr.: 11 001 535, Fürstlich Castell’sche Bank, BLZ 790 300 01, Kennziffer 693021

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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freizeiten des cvjm oberbergisches land

Hallo Jungscharler! Wir laden dich herzlich zur Häuptlingsfreizeit und zum Ritterlager des CVJM-Kreisverband Oberberg ein. Zusammen mit vielen anderen Jungs in deinem Alter kannst du bei derHäuptlingsfreizeit spannende Dinge, wie Feuermachen, Knoten- und Seiltechnik, Schätzen undMessen, Bibelkunde und CVJM-Geschichte und noch vieles mehr lernen. Am Nachmittag probie-ren wir alles praktisch aus, was wir vormittags gelernt haben. In den Bibelarbeiten und bei leckeremEssen können wir uns für die Herausforderungen des Lebens stärken.

Beim Ritterlager freuen sich jedes Jahr auf´s neue viele Jungen auf Abenteuer, Lagerfeuer,Wettkämpfe, gute Gemeinschaft und sportliche Herausforderungen. Alles das kannst du hier erle-ben! Hier kannst du dich mit anderen Mannen, tapferen Knappen, bewährten Edel- undSchildknappen fröhlich messen. Der Orden der Schwertbrüder, der Templer und der DeutscheOrden stehen in edlem Wettstreit miteinander: in ritterlichen Turnieren, im Ordnungswettkampfund im Schnelligkeitswettkampf.

Häuptlingsfreizeit:

T: Jungen von 10 – 14 Jahren

Z: 23. März – 30. März 2013

O: Münchhausen

P: € 135,– €

L: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung,Programm

M: Markus Bingel

A: bis 17. Februar 2013 an:[email protected]

Ritterlager:

T: Jungen von 9 – 13 Jahren

Z: 27. Juli – 10. August 2013

O: Kirchendemenreuth

P: € 190,– (bis 31. März 2013: € 175,–)

L: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung,Programm

M: Torben Rogge

A: bis 5. Mai 2013 an:[email protected]

V: CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V. Veranstalter ist nicht der CVJM-Westbund. Es gelten von den in diesem Prospekt genann-ten Reisebedingungen abweichende Bedingungen. Beim jeweiligen Freizeitleiter könnendie ausführlichen Freizeitausschreibungen angefordert werden.

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indiacalehrgänge

Indiaca war schon immer ein bündischer Sport! Zeit, dass wieder häufiger die roten Federn durch dieGruppen fliegen. Mit der richtigen Anleitung ist es auch gar nicht schwer, das schnelle Spiel zu beherr-schen. In unserem Lehrgang werden von erfahrenen Trainern die grundlegenden Techniken des Sportsbeigebracht. Beim gemeinsamen Spielen und dem traditionellen Turnier könnt ihr den Spaß am Indiacawieder entdecken. Der erste Lehrgang ist für alle, die schon Erfahrungen mit Indiaca haben. Der zwei-te Lehrgang richtet sich gezielt an ältere Jungscharler und Jungenschaftler, die noch wenig Erfahrungmit dem Indiaca gesammelt haben.

T: Lehrgang 1: ab 14 JahrenLehrgang 2: Kinder und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren

Z: Lehrgang 1: 1. – 3. Februar 2013, Lehrgang 2: 13. – 15. September 2013

O: Bundeshöhe Wuppertal

P: € 65,– von 12 – 16 Jahre€ 75,– ab 17 Jahre€ 12,– DU/WC-Zuschlag€ 20,– Einzelzimmerzuschlag

L: Vollverpflegung (Abendessen am Freitag bis Mittagessen am Sonntag), Training, Turnier und Programm

A: an: [email protected]

M: Denis Werth, Danny Thiele, Sebastian Hamsch

K: Der Lehrgangsbeitrag wird vor Ort bezahlt.Oder man überweist das Geld an:Konto-Nr.: 1 010 257 057, BLZ: 350 601 90, Bank: KD-Bank Duisburg, Betreff: Indiaca-Lehrgang I / II

Veranstalter: CVJM-Westbund. Kontakt: CVJM-Westbund Sportbüro, Sandra Gramstat, E-Mail: [email protected], Telefon: 0202 5742-31

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Page 20: Urlaubslotse 2013

jungenschafts-hüttentrekking

„Wenn wir erklimmen schwindelnde Höhen, steigen dem Gipfelkreuzzu. In unsren Herzen brennt eine Sehnsucht …“

Verpasse auf keinen Fall das dritte Jungenschafts-Hüttentrekking! Pack’deinen Rucksack und sei dabei, wenn wir zusammen im Kaisergebirgevon Berghütte zu Berghütte wandern, viele Höhenmeter überwinden,eine wunderbare Gemeinschaft erleben, lustige Spieleabende haben, ein-same Schneefelder überqueren, Gämse, Adler und Auerhahn treffen undGottes wunderbare Schöpfung in der Natur und in den gemeinsamenBibelarbeiten ganz neu erleben werden.

T: Jungen im Alter von 14 – 18 Jahren

Z: 30. Mai – 2. Juni 2013

O: Kaisergebirge (Österreich)

P: € 100,–

A: an: [email protected]

M: Fabian Strunk, Jan-Philipp Platzen, Simon Stahl (King)

K: Konto-Nr.: 1 100 153, BLZ 790 300 01,Fürstlich Castell’sche Bank, Kennziffer 693024Fahrtkosten werden hinterher aufgeteilt!

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündischeJugendarbeit

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Page 21: Urlaubslotse 2013

jungenschafts-silvesterfreizeit

Mutig voran!

2013 ist (nahezu) vorbei und wenn du auch das alte Jahr in Würde verabschieden und das neue Jahrmit Pauken und Trompeten begrüßen möchtest, dann bist du auf der Jungenschafts-Silvesterfreizeitgoldrichtig.

Denn im Gegensatz zu einem Großteil der Bevölkerung verbringen wir die letzten Tage des Jahresund den ersten Tag des neuen Jahres nicht träge hinter dem Kamin, sondern voller Energie, Actionund Spannung auf dem ehrwürdigen Kloster Arnstein im malerischen Lahntal. Dort werden wir diegesamte Gegend unsicher machen, was sich u.a. in atemberaubenden Aktionen in Stadt und Waldäußert, denn: Hinter Klostermauern verziehen werden wir uns nicht. ☺

Vor allem aber beschäftigen wir uns intensiv mit dem Wort Gottes, denn nur er weiß, was dieZukunft bringt, und deshalb ist es nur logisch und folgerichtig mit ihm voller Schwung in ein neuesJahr 2014 zu starten.

Die Jungenschafts-Silvesterfreizeit zeichnet sich also durch ein kurzweiliges und sinnerfülltesProgramm aus, für alle, die einen abwechslungsreichen Jahreswechsel gebrauchen können.

T: Jungen im Alter von 13 – 18 Jahren

Z: 28. Dezember 2013 – 1. Januar 2014

O: Obernhof (Lahn)

P: € 70,–

A: an: [email protected]

M: Fabian Strunk, Benedikt Scharfenberger und ein bewährtes Team von Mitarbeitern

K: Der Freizeitbeitrag wird vor Ort in bar bezahlt, Kennziffer 694001

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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Page 22: Urlaubslotse 2013

mädchenschafts-silvesterfreizeit

Es war einmal …

… vor gar nicht langer Zeit, als eine Einladung an alle Königstöchter,Elfen und Feen erging, dass sie sich auf den Weg zum großenMärchentreffen in den Märchenwald aufmachen sollten, um dort denJahreswechsel mit zu erleben. Dort erwartet alle ein abwechselungsrei-ches Programm.

Die Märchengestalten messen ihre Kräfte und Fähigkeiten in Turnieren,erkunden die nahe und fernere Umgebung des Märchenschlosses undzeigen ihre Kreativität im Umgang mit verschiedenen Bau- undBastelmaterialien. Dabei wird es auch Zeit zum Ausruhen und für per-sönliche Gespräche geben. Ein märchenhafter Silvesterabend wird dasHighlight der Märchenreise sein. Neben all dem Spaß und der Actionwollen wir natürlich auf Gottes Wort hören und ihm in Bibelarbeiten,Andachten und einem Gebetesabend neu begegnen. Wir würden unsfreuen, wenn du mit dabei bist, wenn es heißt: Es war einmal vor langer,langer Zeit, als sich alle Märchengestalten im Kloster Strüth trafen …

T: Mädchen im Alter von 13 – 18 Jahren

Z: 28. Dezember 2013 – 2. Januar 2014

O: Kloster Schönau, 56357 Strüth

P: € 75,– für CVJM-Mitglieder

A: an: [email protected]

M: Deborah Trapp und das Mitarbeiterteam, u.a. Johanna Krahl,Julia Metzdorf, Anne Störger

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt.

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündischeJugendarbeit

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Page 23: Urlaubslotse 2013

Vorschau:Winter 13/14Jungen9. – 10. 11. 201314. – 15. 12. 2013, Kaub18. – 19. 1. 201414. – 16. 2. 201415. – 16. 3. 2014Mädchen15. – 17. 11. 201314. – 15. 12. 2013, Kaub10. – 12. 1. 20148. – 9. 2. 2014

mitarbeiterkurse

T: MitarbeiterInnen ab 14 Jahren

Z: Septembermühle: 7. – 8. 9. 2013Jungen Mädchen

10. – 11. 11. 2012 16. – 18. 11. 2012

15. – 16. 12. 2012 15. – 16. 12. 2012

19. – 20. 1. 2013 11. – 13. 1. 2013

22. – 24. 2. 2013 2. – 3. 2. 2013

16. – 17. 3. 2013

O: CVJM-Freizeitheim Lindenmühle, 56368 ErgeshausenCVJM-Haus Elsenburg, 56349 Kaub/Rhein (nur gemeinsames Wochenende im Dezember)

P: 55,– € für den ganzen Mitarbeiterkurs; Langes Wochenende je € 26,–Wochenende Kaub 2012: € 35,–Wochenenden Samstag / Sonntag: € 16,–

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: CVJM-Bundessekretärin Marika Kürten, Thomas Köhl und weitere bewährte Mitarbeitende

A: an: [email protected]

K: CVJM-Westbund Rheinland-Saar, Konto-Nr.: 1 010 257 073, KD-Bank (BLZ: 350 601 90)

Veranstalter: CVJM-Westbund Geschäftsführender Verein e. V.Region Rheinland-Saar

Gelernt ist eben gelerntBei ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist es wie im Handwerk: Es gibt Fachkräfte miteiner guten, soliden Ausbildung und es gibt solche, die versuchen, sich ohne Grundlagen durchs Leben zuwurschteln. Auch die Arbeit im CVJM ist ein Handwerk, bei dem man Fertigkeiten lernen und erprobenkann. Das ist unser Programm in den Seminaren für Männer und Frauen auf Lindenmühle und Elsenburg.In den Grundkursen A und B werden in zwei Jahren die praktischen Alltagsfertigkeiten der Jungschar ver-mittelt und selbst probiert: singen, spielen, erzählen, basteln, Andachten vorbereiten, Events planen undmanches mehr. Im Aufbaukurs werden diese Grundkenntnisse vertieft und während zwei Jahren zur Reifegebracht. Es geht beispielsweise darum, wie du in der Gruppenarbeit und auf Freizeiten persönlichVerantwortung übernehmen kannst, Planungs- und Leitungskompetenzen entwickelst, die rechtlichenRahmenbedingungen unserer Arbeit verstehst und persönlich wächst. Im Leiterkurs stehen dann dieArbeit in Vereinsvorständen oder Gemeinden, die Übernahme geistlicher und praktischer Verantwortungvor Ort, die eigene Rolle als Mitarbeiter und vieles mehr im Mittelpunkt.

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hüttentrekking

„Wenn wir erklimmen schwindelnde Höhen, steigen dem Gipfelkreuz zu. In unsren Herzen brennt eine Sehnsucht, die lässt uns nimmermehr in Ruh’ …“

So heißt es im bekannten Vagabundenlied und dies wollen wir gemeinsam mit dir erleben. Wir wollenhoch hinaus. Gemeinsam die Berge erklimmen und uns an der Schöpfung des Herrn erfreuen. Unserwarten intensive Tage in der Natur, Gespräche um unser Glaubensleben und die Ruhe der Berge.

Du hast eine gute Kondition, bist bereit 4 Tage lang einen Rucksack mit deinem ganzen Gepäck zu tra-gen von Hütte zu Hütte und das 4 bis 8 Stunden täglich? Die Berge hoch und runter? Und dies bis zu500 bis 1000 Höhenmeter am Tag! Die Wege sind nicht immer einfach zu begehen! Du hastWanderstiefel und keine Höhenangst, wagst es durch Schneefelder und über schmale Wege zu gehensowie bei Schnee, Wind, Regen und Sonne unterwegs zu sein? Bist bereit körperliche Grenzen kennen-zulernen? Dann sind die Berge das richtige Abenteuer für dich!

Melde dich an und komm mit uns in die Alpen.

Wir freuen uns auf dich!

T: Männer und Frauen ab 18 Jahren

Z: 30. Mai – 2. Juni 2013

O: Berchtesgardener Alpen

P: € 110,–

A: an: [email protected]

M: Stefanie Punge, Nils Hofemann

K: Der Freizeitbetrag wird an Ort und Stelle bezahlt. (Kennziffer 693025)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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vater-kind

Ein Wochenende lang „Väterzeit“ für die Kinder – ein Wochenende lang „Kinderzeit“ für Väter

So heißt die Werbung für die Vater-Kind-Freizeit. Ich möchte euch einladen, mit euren Kindern dieses malan einem Wochenende auszuprobieren. Wieder an einer „Jungscharfreizeit“ teilnehmen, ausprobieren was„Mann“ beim Spielen so alles kann. Mit den eigenen Kindern Zeit in einer Gemeinschaft unter Gottes Worterleben. Abenteuer auf einer Nachtwanderung erleben. Testen, ob es uns bei dieser Freizeit gelingt, denEllerbach aufzustauen? Das ist die Möglichkeit für jeden, der mal Jungscharler war und mittlerweile eigeneKinder hat, mit seinen Kinder in ein Jungscharprogramm einzutauchen! Ich lade euch dazu herzlich ein.

Begonnen wird die Zeit in Herbstein nach dem Beziehen der Blockhütten mit einen Spieleabend.Vom Funkerspiel über Topfschlagen bis hin zu Rätseln wird alles ausprobiert. Nach demAbendausklang und nachdem die Kinder in die Hütten gegangen sind, folgt noch eine Väterrundeam Kamin. Am nächsten Morgen steht nach Bibelarbeiten für Väter und Kinder Kreatives oder einAbenteuer im Wald auf dem Programm. Gestärkt durch ein leckeres Mittagessen wartet einWaldspiel, die Sommerrodelbahn, der Minigolfplatz oder der Ellerbach auf uns. Zum Abend hinversammeln wir uns um ein Lagerfeuer zu Fleisch, Stockbrot, Liedern, Geschichten und mehr, oderder Pizzaofen wartet darauf angeheizt und gefüllt zu werden. Vor der Nachtruhe folgt dann dieErkundung der Umgebung in der Dunkelheit. Am nächsten Morgen feiern wir zusammen einenGottesdienst. Nach dem Mittagessen ist dann auch schon die Zeit in Herbstein vorüber. Neugieriggeworden? Für weitere Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.

T: Väter mit Kindern im Alter von 6 – 17 Jahren

Z: 20. – 23. September 2013

O: im CVJM-Feriendorf Herbstein

P: € 85,– für Väter, € 45,– für das 1. Kind, € 29,– für jedes weitere Kind

M: Klaus Volmer

K: Der Freizeitbetrag wird an Ort und Stelle bezahlt.

A: Anmeldung an: [email protected]

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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Page 26: Urlaubslotse 2013

28reisebedingungen

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

zu einem optimalen Verlauf Ihrer Reise und einerreibungslosen Abwicklung Ihrer Buchung tragenklare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rech-te und Pflichten bei. Diese wollen wir mit Ihnen inForm der nachfolgenden Reisebedingungen tref-fen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirk-sam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nach-stehend „Reiseteilnehmer“ genannt und „TN“ ab-gekürzt – und uns, dem CVJM-Westbund als Reise-veranstalter, nachstehend „RV“ abgekürzt – im Bu-chungsfall zu Stande kommenden Reisevertrages.Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§651a bis m Bürgerliches Gesetzbuch über den Pau-schalreisevertrag und die Bestimmungen der §§ 4bis 13 der Verordnung über die Informations- undNachweispflichten für RV und führen diese Bestim-mungen aus. Lesen Sie diese Reisebedingungen

daher bitte vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden / Stellung der gesetzlichen Vertreter

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet derTN dem RV den Abschluss des Reisevertrages ver-bindlich an. Grundlage dieses Angebots sind dieReiseausschreibung und die ergänzenden Informa-tionen des RV für die jeweilige Reise, soweit diesedem TN vorliegen.

1.2. Bei Minderjährigen stellt die Buchung sowohldas Vertragsangebot des Minderjährigen, dieservertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter,wie auch des/der gesetzlichen Vertreter selbstdar.

1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, tele-fonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg(E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Bu-chungen bestätigt der RV den Eingang der Buchungunverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Ein-gangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung derAnnahme des Buchungsauftrags dar.

1.4. Es entspricht nicht nur den gesetzlichen Vor-gaben, sondern auch den Grundsätzen des RV, TNmit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Be-hinderungen die Teilnahme an den Reisen und Frei-zeiten zu ermöglichen. Hierzu ist es jedoch uner-

lässlich, dass der TN in der Anmeldung genauen An-gaben über Art und Umfang bestehender Behinde-rungen oder gesundheitlicher Beeinträchtigungenmacht, damit der RV prüfen kann, ob eine Teilnah-me und Buchungsbestätigung möglich ist. Solltendem RV solche Angaben nicht gemacht werden,kann keine Buchungsbestätigung erfolgen, alsokein Reisevertrag abgeschlossen werden. Erfolgtdurch den RV eine Buchungsbestätigung, weil ihmüber eine solche gesundheitliche Beeinträchtigungnichts mitgeteilt wurde, so behält sich der RV vor,aus diesem Grund den Reisevertrag mit dem TN zukündigen, falls eine Teilnahme nach dem pflicht-gemäßen Ermessen des RV aufgrund der besonde-ren Umstände der Freizeit nicht möglich oder zu-mutbar ist.

1.5. Der TN hat für alle Vertragsverpflichtungenvon Mitreisenden, für die er die Buchung vor-nimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soferner diese Verpflichtung durch ausdrückliche und ge-sonderte Erklärung übernommen hat.

1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der An-nahmeerklärung des RV zustande. Sie bedarf kei-ner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nachVertragsschluss wird der RV dem TN eine schriftli-che Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist ernicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den TNweniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7. Bei Minderjährigen kommt der Reisevertragsowohl mit dem minderjährigen TN, als auch mitdessen gesetzliche(n) Vertreter(n) zu Stande.

1.8. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung desRV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neuesAngebot des RV vor, an das er für die Dauer vonzehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt aufder Grundlage dieses neuen Angebots zustande,wenn der TN innerhalb der Bindungsfrist dem RVdie Annahme durch ausdrückliche Erklärung, An-zahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Leistungsverpflichtung des RV, Er-gänzende Vereinbarungen, Zusiche-rungen Dritter, Fremdprospekte

2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sichausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestä-tigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt derBuchung gültigen Reiseausschreibung und nachMaßgabe sämtlicher in der Buchungsgrundlage

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(Prospekt, Internet) erhaltenen Hinweise und Er-läuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hin-weisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzen-der Informationsbriefe für die einzelnen Reisenoder Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfü-gung gestellt wurden.

2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros, Kooperati-onspartner des RV), Reise- und Freizeitleiter sowieLeistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunter-nehmen) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Ver-einbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oderZusicherungen zu machen, die den vereinbartenInhalt des Reisevertrages abändern, über die ver-traglich zugesagten Leistungen des RV hinausge-hen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibungstehen.

2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetaus-schreibungen, die nicht vom RV herausgegebenwerden, sind für den RV und dessen Leistungs-pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durchausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Ge-genstand der Reiseausschreibung oder zum Inhaltder Leistungspflicht des RV gemacht wurden.

2.4. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zuden in der Reiseausschreibung und der Buchungs-grundlage beschriebenen Leistungen sowie zu denReisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichenVereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweis-gründen schriftlich getroffen werden.

3. Bezahlung

3.1. Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugangder Buchungsbestätigung) und Aushändigung einesSicherungsscheins gemäß § 651k BGB ist eine An-zahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises (soweiteine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht),jedoch maximal 255,– € pro TN, zu leisten.

3.2. Die Restzahlung ist (falls eine Pflicht zur Kun-dengeldabsicherung besteht, soweit der Siche-rungsschein übergeben ist) bis spätestens 2 Wo-chen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht,dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. ge-nannten Gründen abgesagt werden kann. Für dieRechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf denZeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des RV an.

3.3. Vertragsabschlüsse kürzer als 2 Wochen vorReisebeginn verpflichten den TN zur sofortigenZahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändi-

gung der vollständigen Reiseunterlagen und Aus-händigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651k BGB.

3.4. Abweichend von den vorstehenden Bestim-mungen ist ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGBnicht zu übergeben, wenn

a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, siekeine Übernachtung einschließt und der Reisepreispro TN 75,– € nicht übersteigt,

b) der RV Reisen nur gelegentlich und außerhalbeiner gewerblichen Tätigkeit veranstaltet.

3.5. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistungbereit und in der Lage ist und kein gesetzlichesoder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TNgegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlungdes Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inan-spruchnahme der Reiseleistung und keine Lei-stungsverpflichtung des RV.

3.6. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungentrotz Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen undtrotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht frist-gemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kannder RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TNmit Rücktrittskosten nach Ziffer 5. dieser Reisebe-dingungen belasten.

4. Preiserhöhung

4.1. Der RV behält sich vor, den im Reisevertragvereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Be-förderungskosten oder der Abgaben für bestimmteLeistungen wie Hafen- oder Flughafengebührenoder einer Änderung der für die betreffende Reisegeltenden Wechselkurse entsprechend den nach-folgenden Bestimmungen zu ändern:

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zuläs-sig, sofern zwischen Vertragsabschluss und demvereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate lie-gen und die zur Erhöhung führenden Umstände vorVertragsabschluss noch nicht eingetreten und beiVertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbarwaren.

4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisever-trages bestehenden Beförderungskosten, insbe-sondere die Treibstoffkosten, so kann der RV denReisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Be-rechnung erhöhen:

4.4. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhö-

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hung kann der RV vom TN den Erhöhungsbetragverlangen.

4.5. Anderenfalls werden die vom Beförderungsun-ternehmen pro Beförderungsmittel gefordertenzusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahlder Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit-tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe-trag für den Einzelplatz kann der RV vom TN ver-langen.

4.6. Werden die bei Abschluss des Reisevertragesbestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-gebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Be-trag heraufgesetzt werden.

4.7. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Ab-schluss des Reisevertrages kann der Reisepreis indem Umfange erhöht werden, in dem sich dieReise dadurch für den RV verteuert hat.

4.8. Im Falle einer nachträglichen Änderung desReisepreises hat der RV den TN unverzüglich nachKenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reise-beginn eingehend beim TN zulässig. Bei Preiserhö-hungen von mehr als 5 % ist der TN berechtigt,ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutretenoder die Teilnahme an einer mindestens gleichwer-tigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lageist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TNaus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat diezuvor genannten Rechte unverzüglich nach derMitteilung des RV über die Preiserhöhung gegen-über dem RV geltend zu machen.

5. Rücktritt der/des TN

5.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von derReise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüberdem RV unter der nachfolgend angegebenen An-schrift zu erklären. Dem TN wird empfohlen, denRücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritter die Reise nicht an, so verliert der RV den An-spruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann derRV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertretenist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine an-gemessene Entschädigung für die bis zum Rücktrittgetroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwen-dungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reise-preis verlangen.

5.3. Der RV hat diesen Entschädigungsanspruchzeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigungder Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum ver-traglich vereinbarten Reisebeginn, in einem pro-zentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliertund bei der Berechnung der Entschädigung ge-wöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlichmögliche anderweitige Verwendungen der Reise-leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wirdnach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser-klärung des TN wie folgt berechnet:

Eigenanreise

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % (max. 21 €)vom 44. – 35 Tag vor Reiseantritt 50 %ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 %

Flugreisen Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 %vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 20 %vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 30 %vom 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 45 %ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 60 %am Anreisetag und bei Nichtantritt 90 %

Bus- und BahnreisenBis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %vom 94. – 45. Tag vor Reiseantritt 6 %vom 44. – 22. Tag vor Reiseantritt 30 %vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 50 %vom 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 75 %ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %

Schiffsreisen und kombinierte Flug-/SchiffsreisenBis zum 91. Tag vor Reiseantritt: 4 % (mind. 60 € p. Person) vom 90. – 50. Tag vor Reiseantritt 10 % vom 49. – 30. Tag vor Reiseantritt 20 % vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 14. Tag vor Reiseantritt 80 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnunggestellte Gesamtpreis.

5.4. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuwei-sen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich

30reisebedingungen

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geringere Kosten als die geltend gemachte Kosten-pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist derTN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenenKosten verpflichtet.

5.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehen-den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi-gung zu fordern, soweit der RV nachweist, dassihm wesentlich höhere Aufwendungen als die je-weils anwendbare Pauschale entstanden sind.Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, soist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädi-gung unter Berücksichtigung etwa ersparter Auf-wendungen und einer etwaigen anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu bezif-fern und zu belegen.

5.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibtdas Recht des TN, gem. § 651b BGB einen

Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.

5.7. Dem TN wird der Abschluss einer Reiserück-trittskosten-Versicherung sowie einer Versiche-rung zur Deckung der Rückführungskosten bei Un-fall oder Krankheit ausdrücklich empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen, die ihmordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in An-spruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigenzwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch aufanteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird

sich um Erstattung der ersparten Aufwendungendurch die Leistungsträger bemühen. Diese Ver-pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig uner-hebliche Leistungen handelt oder wenn einer Er-stattung gesetzliche oder behördliche Bestimmun-gen entgegenstehen.

7. Kündigung durch den RV aus Gründen des Verhaltens des TN

7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltungeiner Frist kündigen, wenn der TN ungeachteteiner Abmahnung des RV oder der von ihm einge-setzten Reise-/Freizeitleitung die Durchführungder Reise/Freizeit nachhaltig stört oder gegen dieGrundsätze des RV oder gegen die Weisung der ver-antwortlichen Leitung verstößt. Die Reise-/Frei-zeitleiterin/der Reise-/Freizeitleiter ist zur Abga-be der erforderlichen Erklärungen vom RV bevoll-mächtigt und berechtigt.

7.2. Bei Minderjährigen ist der RV, nach Benach-richtigung der Erziehungsberechtigten, berech-tigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, beiVolljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RVwird, soweit dies unter Berücksichtigung der Be-sonderheiten der vertraglich vereinbarten Beför-derung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busrei-sen mit gemeinsamer An- und Abreise), die ver-traglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen.Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmender vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten,gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzli-chen Vertreter.

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7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vol-len Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich je-doch den Wert der ersparten Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er auseiner anderweitigen Verwendung der nicht in An-spruch genommenen Leistungen erlangt, ein-schließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Rücktritt des RV wegen Nichterrei-chen einer Mindestteilnehmerzahl

8.1. Der RV kann bei Nichterreichen einer in derkonkreten Reiseausschreibung genannten Mindest-teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestim-mungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahme-bestätigung anzugeben oder es ist dort auf die ent-sprechenden Angaben in der ReiseausschreibungBezug zu nehmen.

b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber dieAbsage der Reise unverzüglich zu erklären, wennfeststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen derMindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt des RV später als 2 Wochen vor Rei-sebeginn ist nicht zulässig. Sollte bereits zu einemfrüheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Min-destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,hat der RV unverzüglich von seinem Rücktritts-recht Gebrauch zu machen.

8.2. Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme aneiner mindestens gleichwertigen anderen Reiseverlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solcheReise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Ange-bot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüg-lich nach der Erklärung des RV über die Absage derReise gegenüber dem RV geltend zu machen.

8.3. Im Falle eines Rücktritts des RV wird der Rei-sepreis unverzüglich und ohne Abzüge an den TNzurückbezahlt.

9. Pass-, Visa- und Gesundheits -bestimmungen

9.1. Der RV informiert in der Reiseausschrei -bung/der Buchungsgrundlage über die obigen Be-stimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültigsind. Diese Informationen gelten für deutsche

Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhält-nisse gegeben sind. In der Person des TN begrün-dete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaats-bürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Personalausweis/Pass, Flücht-lingsausweis usw.) können dabei nicht berücksich-tigt werden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklichvom TN mitgeteilt worden sind.

9.2. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entspre-chend der vorstehenden Bestimmungen nach-kommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestim-mungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sichder RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa,Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haf-tet nicht, auch dann, wenn er im Einzelfall die Be-schaffung übernommen hat, für die rechtzeitigeErteilung und den Zugang solcher Unterlagen.

9.3. Soweit dem TN aus den genannten Vorschrif-ten Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnah-me an der Reise verhindern oder beeinträchtigen,berechtigen ihn diese nicht zum kostenfreienRücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur,wenn der RV seinerseits zur Leistungserbringung inder Lage ist und die genannten Schwierigkeitennicht von ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprü-che des TN im Falle schuldhaften Verhaltens des RVbleiben unberührt.

10. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen bei Flugreisen

10.1. Der RV informiert den TN entsprechend der„EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästenüber die Identität des ausführenden Luftfahrtun-ternehmens“ vor oder spätestens bei der Buchungüber die Identität der ausführenden Fluggesell-schaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der ge-buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungs-leistungen.

10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführen-de Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist derRV verpflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw.die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrschein-lich den Flug durchführen wird bzw. werden. So-bald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flugdurchführt, wird er den TN informieren.

10.3. Wechselt die dem TN als ausführende Flug-gesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der

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RV den TN unverzüglich, und so rasch dies mit an-gemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechselinformieren.

10.4. Die Mitteilung über die ausführenden Flug-gesellschaften im Rahmen der Informationspflichtdes RV begründet keinen vertraglichen Anspruchauf die Durchführung der Luftbeförderung mitder/den genannten Fluggesellschaft(en), soweitsich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertragli-chen oder gesetzlichen Leistungspflicht des RV er-gibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässigerWeise vereinbart ist, bleibt dem RV ein Wechselder Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

10.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen unddie Unterrichtungen des RV über einen Wechseleiner Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche desTN nach der in Ziff. 10.1 bezeichneten Verordnungaus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungensowie sonstigen vertraglichen oder gesetzlichenRechten unberührt.

10.6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstell-te Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzungdes Luftraumes über den Mitgliedsstaaten unter-sagt ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbarund in den Geschäftsräumen des RV einzusehen.

11. Obliegenheiten des TN, Kündi-gung durch den TN, Ausschlussfrist

11.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, dieihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Rei-seantritt zugehen, verpflichtet.

11.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängel-anzeige (§ 651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisenmit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er ver-pflichtet ist, auftretende Störungen und Mängelsofort der/dem vom RV eingesetzten Reise-/Frei-zeitleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenndiese Rüge unverschuldet unterbleibt.

11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels er-heblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertragkündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infol-ge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RVerkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kün-digung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Be-auftragten (Reise-/Freizeitleiter/in, örtliche

Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemes-sene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfezu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf esnicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RVoder seinen Beauftragten verweigert wird, oderwenn die sofortige Kündigung des Vertrages durchein besonderes Interesse des TN gerechtfertigtwird.

11.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Reise-/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RVsind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemän-gel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzu-erkennen.

11.5. Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach §651g Abs.1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewähr-leistungsansprüche innerhalb eines Monats nachder vertraglich vorgesehenen Beendigung derReise gegenüber dem RV geltend zu machen, wirdin Bezug auf den mit dem RV abgeschlossenen Rei-severtrag wie folgt konkretisiert:

a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-gung der Reise hat der TN nach Reiseende inner-halb eines Monats nach dem vertraglich vorgese-henen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltendzu machen.

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend und nurgegenüber dem RV unter dessen Anschrift erfolgen.

c) Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische An-sprüche und für Ansprüche aus Körperschäden desTN.

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung des RVs für Schä-den, die nicht Körperschäden sind, ist auf dendreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der RV für einen dem TN entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich ist.

12.2. Die deliktische Haftung des RVs für Sachschä-den, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig-keit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis be-schränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweilsje TN und Reise. Möglicherweise darüber hinaus-gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reise-gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen

33

Page 32: Urlaubslotse 2013

bleiben von der Beschränkung unberührt.

12.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltun-gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beför-derungsleistungen von und zum ausgeschriebenenAusgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen inder Reiseausschreibung und der Buchungsbestäti-gung ausdrücklich und unter Angabe des vermittel-ten Vertragspartners als Fremdleistungen so ein-deutig gekennzeichnet werden, dass sie für den TNerkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungendes RVs sind. Der RV haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des TNvom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zumausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförde-rungen während der Reise und die Unterbringungwährend der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN dieVerletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-nisationspflichten des RV ursächlich geworden ist.

13. Verjährung, Datenschutz

13.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGBaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit einschließlich vertraglicher An-sprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrläs-sigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vor-sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungeines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil-fen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Diesgilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstigerSchäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflicht-verletzung des RV oder auf einer vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ge-setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen desRV beruhen.

13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bisf BGB verjähren in einem Jahr.

13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 be-ginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den ver-traglichen Vereinbarungen enden sollte.

13.4. Schweben zwischen dem TN und dem RV Ver-handlungen über den Anspruch oder die den An-spruch begründenden Umstände, so ist die Verjäh-rung gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortset-zung der Verhandlungen verweigert. Die Verjäh-

rung tritt frühestens drei Monate nach dem Endeder Hemmung ein.

13.5. Die vorstehenden Vorschriften gelten entspre-chend für die Ansprüche der gesetzlichen Vertreterdes TN als Vertragspartner des Reisevertrages.

13.6. Die für die Verwaltung der Freizeiten benö-tigten Personaldaten des TN werden mittels EDVerfasst und nur vom RV verwendet und nicht wei-tergegeben.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsver-hältnis zwischen dem RV und dem TN findet aus-schließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV imAusland für die Haftung des RV dem Grunde nachnicht deutsches Recht angewendet wird, findetbezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsicht-lich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN,ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz ver-klagen.

14.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohn-sitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw.Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleu-te, juristische Personen des öffentlichen oder pri-vaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Auslandhaben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nichtbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RVvereinbart.

14.5. Die vorstehenden Bestimmungen geltennicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht ab-dingbaren Bestimmungen internationaler Abkom-men, die auf den Reisevertrag zwischen dem TNund dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zu-gunsten des TN ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag an-wendbare, nicht abdingbare Bestimmungen imMitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, fürden TN günstiger sind als die nachfolgenden Be-stimmungen oder die entsprechenden deutschenVorschriften.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich

geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000–2009

34reisebedingungen

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(Bitte im Umschlag an die angegebene Adresse schicken)

Hiermit melde ich meinen Sohn/meine Tochter/mich

verbindlich zur Freizeit (Kennziffer ___________) vom _________________ bis ___________________

in ______________________________________________________________________________ an.

Name: ________________________________ Vorname: ____________________________________

geb. am: _______________________________

PLZ, Wohnort: _____________________________________________ Telefon: __________________

E-Mail: ______________________________________________________________________________

Straße: _____________________________________________________________________________Er/sie wird sich willig in die Freizeitgemeinschaft einordnen. Das Baden/Schwimmen ist ihm/ihr unter Aufsichterlaubt. Ich habe die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und stimme ihnen zu.

Es ist sein/ihr ____. Freizeit/Lager.

Er/sie ist O Mitglied des CVJM O nicht Mitglied des CVJM

______________________________________ ____________________________________________Unterschrift d. Teiln. Unterschrift d. Erz.ber.

(Bitte im Umschlag an die angegebene Adresse schicken)

Für meinen Sohn/meine Tochter/mich

habe ich Interesse an der Freizeit vom __________ bis ________________

in ______________________________________________________________________________ an.

Name: ________________________________ Vorname: ____________________________________

geb. am: _______________________________

PLZ, Wohnort: _____________________________________________ Telefon: __________________

E-Mail: ______________________________________________________________________________

Straße: _____________________________________________________________________________

Es ist sein/ihr ____. Freizeit/Lager.

Er/sie ist O Mitglied des CVJM O nicht Mitglied des CVJM

______________________________________ ____________________________________________Unterschrift d. Teiln. Unterschrift d. Erz.ber.

Anmeldung zu Freizeiten des CVJM-Westbund

Buchungsinteresse

Bitte dieses untere Formular bei Interesse an einer Freizeit, die nicht vom CVJM-Westbund veranstaltet wird, benutzen.

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2013 veranstaltungen

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4. Mai 41. Gau-Waldlaufmeisterschaft, Jugendbildungsstätte Wilgersdorf

24. – 26. Mai Häuptlingsprüfung Jungen, Lindenmühle

7. – 9. Juni Mädchen-Jungschar-Tage, Häger

14. – 16. Juni Jungen-Jungschar-Tage, Häger

14. Juni CVJM-Schiffstour mit dem Team Rheinland-Saar

21. September Jungschartag Rheinland/Saar, Emmelshausen

21. – 22. September Jungschar-Westbundmeisterschaft / Sportfest KV-Siegerland

11. – 13. Oktober Häuptlingsprüfung Mädchen, Lindenmühle

Man findet uns auch im Netz!www.cvjm-buendisch.de · www.facebook.de/CVJMBuendisch


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