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Reisen mit Beatmung - ambulante Intensivpflege

Date post: 25-Jul-2015
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Ist es ausnahmslos möglich, mit Beatmung oder Sauerstoffnutzung einen Urlaub durchzuführen? Mirco Mengel
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!!!!!!!!!

!Ist es ausnahmslos möglich, mit Beatmung oder Sauerstoffnutzung einen Urlaub durchzuführen?

!!

Mirco Mengel

über:

!

- eigene Reiseorganisation

- Behindertenverbände

- herkömmliche Reiseveranstalter

- Spezialreiseveranstalter

!- Anzahl der Pflegekräfte festlegen - Benötigte Pflegehilfsmittel - Art der Beförderung - diverse Papiere - Auswahl des Urlaubszieles - Versicherungen und Bescheide - Gepäckversicherung bei Flugreisen - Einholen wichtiger Informationen vom Urlaubsort

- Urlaubsort nach Interesse aussuchen

- Zeitpunkt der Reise festlegen

- klimatische Bedingungen beachten

- Aktivitäten den persönlichen Möglichkeiten anpassen

- das Hotel nach den persönlichen Bedürfnissen aussuchen

!- private Auslandskrankenversicherung mit

Rücktransport

- Reiserücktrittsversicherung

- Reiseabbruchversicherung

!- Reisetauglichkeitsbescheinigung

- Flugtauglichkeitsbescheinigung

- Unbedenklichkeitserklärung für die Beatmungsgeräte

„Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1131 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).“

- Standort vom Händler für technische Hilfsmittel

- Abklärung möglicher Sauerstoff-versorgung am Urlaubsort

- Standort des nächsten Arztes zum Hotel

- Standort des nächstgelegenen Krankenhauses

!

!

Reisekosten !

- Hotelkosten - Flugkosten - Mehrkosten

!

!

Anmeldungen !

- Flugtauglichkeit - Sonderleistungen - Mediz. Gepäck

!!!!!abhängig von: !- Auswahl des Hotels und der Airline - Leistungen, die man am Urlaubsort

beanspruchen möchte - Reiseveranstalter oder eigener

Zusammenstellung

- Reisekosten für das Pflegepersonal - beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Transport

- Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen !!!!Alternativ: - Reisbegleiter oder Pflegekräfte vor Ort

- Leistungen absprechen und bei der Krankenkasse Kostenübernahme erfragen

!- medizinisches Informationsformular der

Fluggesellschaften (MEDIF) - auszufüllen vom behandelnden Arzt - nicht älter als 14 Tage vor Abflug - muss die Dauer der Nutzung von Sauerstoff

oder Beatmung beinhalten - muss attestieren, dass die beatmete Person

auf Warnsignale der technischen Hilfsmittel reagieren kann

- Medizinische Hilfsmittel und notwendige Pflegeutensilien gelten als Sondergepäck.

- Diese müssen von den Airlines kostenlos mitgenommen werden, jedoch ist eine vorherige Anmeldung notwendig.

- Somit fallen auch für die Beatmung wichtige Hilfsmittel unter diesen Aspekt.

- werden vom Luftfahrtbundesamt (LBA) ver-öffentlicht

- können durch die Airlines verschärft werden - basierend auf rechtlichen Grundlagen: - des Luftfahrtverkehrsgesetzes - der Luftverkehrszulassungsordnung - des Gefahrgutgesetzes - von international geltenden Gefahrgutvor-

schriften

LBA beruft sich auf: - Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung

“(...)Ausgenommen von dem Verbot des Betriebs elektronischer Geräte in Luftfahrzeugen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes sind (…) elektronische Geräte aus dem Bereich der Medizintechnik, deren Betrieb zur Aufrechterhaltung, Unterstützung oder Überwachung von Körperfunktionen erforderlich ist, (...).“

- Mitnahme möglich, jedoch entscheiden die Airlines selbst

- Herstellerbescheinigung notwendig - deutsche Airlines verbieten in der Regel

eine dauerhafte Nutzung - Nutzung elektronischer Geräte meist bei

Start und Landung sowie Turbulenzen verboten

- ausländische Airlines bieten gelegentlich dauerhafte Nutzung an, Teilnutzung oft möglich, Geräte müssen jedoch angemeldet werden (bis zu 48 h vor Abflug)

- Beatmungsgeräte dürfen an keine Strom-quelle eines Flugzeuges angeschlossen werden

- nur Lithium-Ionen-Akkus mit max. 160 Wh !!!- ausreichende Mitnahme von Akkus not-wendig

(150%-Regel) - Transport nur im Handgepäck zugelassen - OpenPack bzw. PowerPack im Flugverkehr

nicht zugelassen

- medizinischer Sauerstoff gilt als Gefahrgut, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen im Flugzeug transportiert werden:

- in dafür vorgesehene Behälter - Gesamtgewicht max. 5 kg/8 kg - Transport im Frachtraum sowie im Hand-

gepäck möglich - Airline muss Mitnahme genehmigen - nur gasförmiger Sauerstoff zugelassen - meist ärztliches Attest notwendig

- Mitnahme variiert bei den Fluggesellschaften !

Air Berlin: Sauerstoff gegen Gebühr von 100,-€ pro Flug; eigene Sauerstoffmitnahme möglich in 2l-Behälter, mit max. 8kg, bei max. Maßen von 55x45x20cm

!Lufthansa: stellt Sauerstoff zur Verfügung; Gebühr abhängig

von Menge und Anwendungsdauer, max. Flussrate 5l/min.; Mitnahme eigener Sauerstoffflaschen möglich !

Tuifly.com: stellt Sauerstoff nur für med. Notfälle zur Verfügung; eigene Sauerstoffflaschen bis max. 2l kostenlos möglich

!XL Airways: kein eigener Sauerstoff bzw. Konzentratoren;

Sauerstoff gegen eine Gebühr von 200,- Brit. Pfund pro Flug

!- nur zugelassene Ge-

räte dürfen genutzt und transportiert werden

Airsep “Lifestyle” Inogen One Airsep "Freestyle" SeQual Eclipse I und II Inc. Respironics Evergo Delphi Central Air Invacare XPO2 iGO LifeChoice Inogen One G2 Indepence Oxygen Conc.

Was tun, wenn der eigene Sauerstoff im Urlaub verbraucht ist?

- beste Alternative sind Konzentratoren - Firmen können Menschen weltweit mit

Sauerstoff versorgen (gasförmig oder flüssig)

- in Spanien ist die Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkassen möglich

!

„Eher kommt ein Rollstuhlfahrer mit Beatmungsgerät in den Petersdom als mit dem Flugzeug in den Himmel.“

!

!

Franz-Josef Huainigg

Ich wünsche Ihnen einen schönen und erholsamen, kommenden Urlaub...


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