REACH versus Arbeitsschutzprobleme – Herausforderungen – lösungen
6. November 2019 | Köln
sondERpREIsEfür Abonnenten von
• REACH plus• Gefahrstoffrecht
FRüHBuCHERpREIsbis 31.08.2019
nutzen!
reach-workshop.de
REACH-WoRksHop
die REACH-Verordnung und das Arbeitsschutzrecht – sowohl die Europäischen Richtlinien für den Arbeitsschutz als auch die nationale Gesetzgebung – gelten parallel, sie sind allerdings nicht unabhängig voneinander. In den letzten Jahren sind umfangreiche überlappungen und schnittstellen aufgetreten, die in der praxis zu großen Herausforderungen führen und immer deutlicher sichtbar werden.
Es stellt sich die Frage, wie diese beiden Rechtsbereiche mitei-nander gestaltet und gelebt werden. Im Arbeitsschutzrecht kommt der Gefährdungsbeurteilung für jeden einzelnen Arbeitsplatz auch im stoffbezogenen Arbeitsschutz eine zentrale Rolle zu, während unter REACH stoff- und szenario-
profitieren sie vom Erfahrungsaustausch mit den Experten und Workshop-Teilnehmern!
Jochen dettke
DEKRA Assurance Services GmbH, Stuttgart
dr. uwe könig
eupoc GmbH
dr. mirjam merz
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Berlin
dr. Andrea mayer-Figge
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Düsseldorf
modERATIon und REFEREnTEn
REACH versus Arbeitsschutzprobleme – Herausforderungen – lösungen
6. November 2019 | Köln
dr. Ruth moeller
Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST)
Hartmut scheidmann
RAe Redeker Sellner Dahs, Berlin
dr. urs schlüter
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund
dr. martin Wieske WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle), Berlin
bezogene Risikobeurteilungen erforderlich sind. Seit Jahren ist eine verstärkte Einflussnahme durch REACH auf den Arbeits-schutz erkennbar:
– Beschränkungen machen Vorgaben für den Arbeitsschutz in Form von de-facto-Arbeitsplatzgrenzwerten.
– Im REACH-Zulassungsverfahren werden Vorgaben zu Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und zu Arbeitsplatz-messungen gemacht.
– Die ECHA wird von der Europäischen Kommission beauf-tragt, Vorschläge für Arbeitsplatzgrenzwerte zu erarbeiten.
IHR VoRTEIl Der Workshop gibt Ihnen durch Beiträge aus der Sicht verschie-dener Stakeholder (Behörden, Verbände, Anwender) aktuelle Informationen und ermöglicht darüber hinaus einen offenen Gedankenaustausch sowie konstruktive Diskussionen.
pRoGRAmm
moderation: Hartmut Scheidmann
Ab 9:30 Uhr Registrierung, Kaffee
10:00 Uhr Begrüßung und Einführung Dr. Mirjam Merz, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Berlin 10:10 Uhr überblick über die schnittstellen von REACH und Arbeitsschutz Dr. Urs Schlüter, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund 10:50 Uhr schnittstellenproblematik REACH und Arbeitsschutz aus der sicht des AGs Dr. Martin Wieske, WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle), Berlin
11:30 Uhr Kaffeepause
12:00 Uhr Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten durch den RAC Dr. Ruth Moeller, Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST)
12:40 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr die perspektive der Vollzugsbehörden Dr. Andrea Mayer-Figge Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Düsseldorf
14:40 Uhr Kaffeepause
15:10 Uhr Gefahrstoffe am Arbeitsplatz modellieren und messen Jochen Dettke, DEKRA Assurance Services GmbH, Stuttgart
15:50 Uhr Auswirkungen auf die praxis – Beschichtungsbetriebe zwischen Arbeitsschutz und Chemikalienpolitik Dr. Uwe König, eupoc GmbH
16:30 Uhr diskussion und Résumé
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
VERAnsTAlTunGsoRTNeven DuMont Haus Konferenzzone 4. Etage Amsterdamer Str. 192 50735 Köln
WEITERE InFoRmATIonEnWeitere stets aktuelle Informationen finden Sie online unter reach-workshop.de
TEIlnAHmEGEBüHRPro Person 580,00 € zzgl. MwSt.
Frühbucherpreis bis 31.08.2019: 480,00 € zzgl. MwSt.
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Bei gleichzeitiger Anmeldung von zwei oder mehr Teilnehmern erhalten Sie zusätzlich 10% Rabatt.
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REACH-WoRksHop – REACH versus Arbeitsschutz Probleme – Herausforderungen – Lösungen 6. November 2019 | Köln Pro Person 580,00 € zzgl. MwSt.
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Tagungsunterlagen.
REAC
H-W
ORK
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Vielen Dank für Ihre Anmeldung!
AnmEldunG
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt.
Anmeldebestätigung
Wir bestätigen Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anmeldung per E-Mail. Tragen Sie daher bitte Ihre E-Mail-Adresse ein. Weitere Informationen und die Rechnung folgen per Post.
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Eine Stornierung ist kostenfrei bis 30 Tage vor der Veranstaltung möglich, danach wird die Teilnah-megebühr in voller Höhe erhoben. Ersatzteil-nehmer können selbstverständlich benannt werden. Wir behalten uns Terminabsagen aus organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall erhalten Sie die bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
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