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Schriftliche Fragen - Reguvis · publik (BStU) eine Anschubfinanzierung zur Errichtung eines...

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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095 19. 10. 2012 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Oktober 2012 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Arnold, Rainer (SPD) ....................... 31 Barthel, Klaus (SPD) .............. 22, 23, 24, 25 Bas, Bärbel (SPD) ....................... 40, 41 Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 48 Brugger, Agnes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........ 3, 32, 33 Ernstberger, Petra (SPD) ................. 26, 27 Gerster, Martin (SPD) ...................... 49 Hänsel, Heike (DIE LINKE.) ................. 4 Hagemann, Klaus (SPD) .................... 63 Hartmann, Michael (Wackernheim) (SPD) ..... 13 Hönlinger, Ingrid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 12 Dr. Hofreiter, Anton (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 50 Kilic, Memet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 7 Klein-Schmeink, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 42, 43, 44, 45 Klimke, Jürgen (CDU/CSU) ........ 51, 52, 53, 54 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 28 Kühn, Stephan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 55, 56 Kunert, Katrin (DIE LINKE.) ................ 8 Liebich, Stefan (DIE LINKE.) ............ 14, 15 Maurer, Ulrich (DIE LINKE.) ............... 16 Dr. Mützenich, Rolf (SPD) ................. 5, 6 Nietan, Dietmar (SPD) ................... 57, 58 Ortel, Holger (SPD) ........................ 59 Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) ............... 34 Rawert, Mechthild (SPD) .................. 9, 10 Remmers, Ingrid (DIE LINKE.) ........... 60, 61 Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 17, 18 Schäffler, Frank (FDP) ..................... 19 Dr. Schick, Gerhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 20 Spahn, Jens (CDU/CSU) ................. 29, 30 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 35 Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) ........ 21 Dr. Terpe, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 46 Dr. h. c. Thierse, Wolfgang (SPD) ........... 1, 2 Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.) .............. 11 Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) ............... 47 Wagner, Daniela (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 62 Wagner, Arfst (Schleswig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 36, 37, 38, 39 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage
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Page 1: Schriftliche Fragen - Reguvis · publik (BStU) eine Anschubfinanzierung zur Errichtung eines „Campus der Demokratie“ in Höhe von zusätzlich 600000 Euro aus dem Bundeshaushalt

Deutscher Bundestag17. Wahlperiode

Drucksache 17/1109519. 10. 2012

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 15. Oktober 2012eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Arnold, Rainer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Barthel, Klaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 24, 25

Bas, Bärbel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41

Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 48

Brugger, Agnes(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 3, 32, 33

Ernstberger, Petra (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27

Gerster, Martin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Hänsel, Heike (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Hagemann, Klaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Hartmann, Michael (Wackernheim) (SPD) . . . . . 13

Hönlinger, Ingrid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 50

Kilic, Memet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 7

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 42, 43, 44, 45

Klimke, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . 51, 52, 53, 54

Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 28

Kühn, Stephan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 55, 56

Kunert, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Liebich, Stefan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 14, 15

Maurer, Ulrich (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 16

Dr. Mützenich, Rolf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6

Nietan, Dietmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58

Ortel, Holger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 34

Rawert, Mechthild (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10

Remmers, Ingrid (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 60, 61

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 17, 18

Schäffler, Frank (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Dr. Schick, Gerhard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 20

Spahn, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 35

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) . . . . . . . . 21

Dr. Terpe, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 46

Dr. h. c. Thierse, Wolfgang (SPD) . . . . . . . . . . . 1, 2

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 11

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 47

Wagner, Daniela(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 62

Wagner, Arfst (Schleswig)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 36, 37, 38, 39

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Dr. h. c. Thierse, Wolfgang (SPD)Zusätzliche Mittel im Bundeshaushalt2013 für den Bundesbeauftragten für dieUnterlagen des Staatssicherheitsdienstesder ehemaligen Deutschen Demokra-tischen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Brugger, Agnes(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erhöhung der Sicherheit der US-Atom-bomben vom Typ B61 im Rahmen derLebensdauerverlängerung . . . . . . . . . . . . . . 2

Hänsel, Heike (DIE LINKE.)Übertragung von Mitteln für humanitäreHilfsmaßnahmen aus dem Einzelplan 23in den Einzelplan 05 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Dr. Mützenich, Rolf (SPD)Ausstellung von Diplomatenpässen undDienstpässen durch das Auswärtige Amt . . . 3

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Kilic, Memet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Kenntnis über die Finanzierung der Sala-fisten in Deutschland sowie Fehlen ent-sprechender Angaben im Verfassungs-schutzbericht 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Umsetzung der Förderung des Ausbausvon Sportstätten laut dem Koalitions-vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Rawert, Mechthild (SPD)Anzahl der rechtsextremen Anschläge aufWahlkreisbüros von Bundestagsabgeord-neten seit 1998 und Ermittlungsergebnisse 24

Anfallende Kosten für die Durchführungvon Flughafenasylverfahren; Baukostenfür die neue Aufnahmeeinrichtung fürAsylsuchende am Flughafen Berlin Bran-denburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.)Bundesgesetze zur Übertragung von Auf-gaben an Gemeinden gemäß Artikel 84Absatz 1 des Grundgesetzes nach Inkraft-treten der Föderalismusreform I . . . . . . . . . 26

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Hönlinger, Ingrid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Regelung des Vertrauensschutzes für sogenannte Altehen nach der Unterhalts-rechtsreform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Hartmann, Michael (Wackernheim) (SPD)Einschreiten bei im Laufe von Zollkon-trollen festgestellten Straftaten oder allge-meinpolizeilichen Gefahren . . . . . . . . . . . . 28

Liebich, Stefan (DIE LINKE.)Verkauf der TLG Immobilien GmbH anprivate Finanzinvestoren . . . . . . . . . . . . . . 28

Herauslösung der Kulturbrauerei Berlinaus der TLG Immobilien GmbH . . . . . . . . 29

Maurer, Ulrich (DIE LINKE.)Vom BMF an die Kanzlei FreshfieldsBruckhaus Deringer erteilte Aufträge fürdie Mitarbeit an Gesetzen in den letztenzehn Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Planungen zur Errichtung eines Euro-zonenbudgets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Schäffler, Frank (FDP)EU-Verordnungsvorschlag zur Einrich-tung einer Bankenunion . . . . . . . . . . . . . . . 31

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – II –

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Dr. Schick, Gerhard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Überwachung der Marktgerechtheit derAbrechnung von Devisengeschäften vonVerbrauchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)Entwicklung der Konversionsfläche desehemaligen Kernkraftwerks Rheinsberg . . 33

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Barthel, Klaus (SPD)Erstellung und Vorlage eines nationalenUmsetzungsplans zu den VN-Leitprinzi-pien für Wirtschaft und Menschenrechte . . 34

Ernstberger, Petra (SPD)Internationale Atomprojekte mit grund-sätzlicher Bereitschaft zu Hermesbürg-schaften; Haltung des Freistaats Bayernzur Erweiterung des Atomkraftwerks Te-melin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Höhe des Herfindahl-Hirschmann-Indexfür den Anteil der Unternehmen GlencoreInternational AG und Xstrata bei Raffina-dezink am europäischen Markt und Ver-änderungen bei einer Fusion beider Unter-nehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Spahn, Jens (CDU/CSU)Anzahl heutiger Bezieher von Grundsiche-rung im Alter mit Anspruch auf privateund betriebliche Altersvorsorge . . . . . . . . . 38

Anzahl der Personen mit zusätzlichemAnspruch auf Grundsicherung im Alterbei einem anrechnungsfreien Betrag von100 Euro für private oder betrieblicheAltersvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Arnold, Rainer (SPD)Umsetzungsstand der Attraktivitätsmaß-nahmen des BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Brugger, Agnes(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweck der NATO-Übung Steadfast Noonauf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel undSimulation des Einsatzes von Atomwaffenunter Beteiligung Bundeswehrangehöriger 60

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Absturzzonen für beschädigte und außerKontrolle geratene Militärflugzeuge imSaarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einsatz der als rechtsextrem bekanntenSoldaten C. B. und R. K. beim geheimenKommando Strategische Aufklärung derBundeswehr mit Zugang zu Unterlagender Kategorie „STRENG GEHEIM“ imZeitraum 2002 bis 2006; Verneinung vonSicherheitsbedenken bei Sicherheitsüber-prüfungen erkennbarer Rechtsradikaler inder Bundeswehr durch den MilitärischenAbschirmdienst seit 2002 . . . . . . . . . . . . . . 61

Wagner, Arfst (Schleswig)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Pläne für die zivile Nachnutzung des Ma-rinearsenalbetriebs Kiel . . . . . . . . . . . . . . . 63

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Bas, Bärbel (SPD)Konsequenzen aus der Beobachtungsstu-die der Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung zur Adipositas im Kindes- undJugendalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einrichtung eines Modellprojekts für einewissenschaftliche Erprobung einer neuengesundheitlichen Früherkennungsuntersu-chung in Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– III –

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Seite Seite

Für 2013 geplanter Kongress zum Thema„Prävention und Gesundheitsförderungfür Frauen und Männer“ und anschlie-ßende Einrichtung ressortübergreifenderArbeitsgruppen und Implementierungvon Gender Mainstreaming im Bereichder Gesundheitsförderung . . . . . . . . . . . . . 67

Dr. Terpe, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entwicklung des Vergütungsvolumens derPsychotherapeuten seit 2007 . . . . . . . . . . . . 68

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.)Regional unterschiedliches Verhalten derÄrzteschaft bei Verordnungen von Arznei-mitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bemühungen Polens zum Ausbau derOder und Auswirkungen dessen auf deut-sches Gebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

Gerster, Martin (SPD)Pläne zur Reduzierung der Mittel für denStraßenbau in Baden-Württemberg . . . . . . 71

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erläuterung der „vorlaufenden Maßnah-men“ im Zusammenhang mit dem Bauder Lappachtalbrücke . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

Klimke, Jürgen (CDU/CSU)Ausbau der deutschen Hinterlandanbin-dung einer festen Fehmarnbelt-Querung . . 72

Planungen für eine alternative Gütertras-se zwischen Puttgarden und Lübeck . . . . . 73

Bundesmittel für das Projekt S 4 in Ham-burg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

Kühn, Stephan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mindestfahrrinnentiefen der Elbe im Zeit-raum seit 1997 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

Nietan, Dietmar (SPD)Ausbau grenzüberschreitender Bahnver-bindungen zwischen Deutschland und Po-len, insbesondere im Rahmen des „Pro-gramms der Zusammenarbeit anlässlichdes 20. Jahrestages der Unterzeichnungdes Vertrags zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Republik Polen übergute Nachbarschaft und freundschaftlicheZusammenarbeit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

Ortel, Holger (SPD)Untersuchung des BMVBS zur möglichenEignung der Elbquerung der Autobahn 20bei Glückstadt als ÖPP-Projekt (ÖPP =Öffentlich-Private Partnerschaft) und wei-teres Vorgehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

Remmers, Ingrid (DIE LINKE.)Höhe der Umbaukosten des BahnhofsHürth-Kalscheuren im Jahr 2011; Nicht-berücksichtigung der Barrierefreiheit . . . . . 76

Wagner, Daniela(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Monitoringbericht des 1995 eingesetztenEnergiebeauftragten für Bundesbauten . . . 77

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Hagemann, Klaus (SPD)Stellenhebungen auf Leitungspositionenim Personalhaushalt des Einzelplanes Bil-dung und Forschung für 2013; Besetzungbewilligter Stellen für Überhangpersonalim BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – IV –

Page 5: Schriftliche Fragen - Reguvis · publik (BStU) eine Anschubfinanzierung zur Errichtung eines „Campus der Demokratie“ in Höhe von zusätzlich 600000 Euro aus dem Bundeshaushalt

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterDr. h. c. Wolfgang

Thierse(SPD)

Trifft es zu, dass der Bundesbeauftragte für dieUnterlagen des Staatssicherheitsdienstes derehemaligen Deutschen Demokratischen Re-publik (BStU) eine Anschubfinanzierung zurErrichtung eines „Campus der Demokratie“ inHöhe von zusätzlich 600 000 Euro aus demBundeshaushalt 2013 erhält (vgl. Meldung inMitteldeutsche Zeitung vom 6. Oktober 2012)?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann,

vom 17. Oktober 2012

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Haushaltsaufstellungsver-fahrens für den Bundeshaushalt 2013 keine Anschubfinanzierung zurErrichtung eines „Campus der Demokratie“ in Höhe von zusätzlich600 000 Euro etatisiert.

2. AbgeordneterDr. h. c. Wolfgang

Thierse

(SPD)

Auf der Grundlage welcher inhaltlich-konzep-tionellen Vorgaben und mit welcher Zweckbin-dung werden diese zusätzlichen Mittel gegebe-nenfalls im Bundeshaushalt 2013 für den BStUeingestellt, insbesondere angesichts des imJahr 2008 getroffenen Bundestagsbeschlusses(Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeptiondes Bundes, Bundestagsdrucksache 16/9875),wonach erstens in der gegenwärtigen Legisla-turperiode eine Expertenkommission einzuset-zen ist, die „die Entwicklung der Aufgaben,die der BStU gesetzlich zugewiesen sind, ana-lysiert und Vorschläge macht, ob und in wel-cher Form diese mittel- und langfristig zu erfül-len sind“, und zweitens der BStU seine gesetz-lichen Aufgaben erfüllen und keine neuenübernehmen soll?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann,vom 17. Oktober 2012

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 2 –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

3. AbgeordneteAgnes

Brugger

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung imRahmen der seitens der USA geplanten Le-bensdauerverlängerung der Atombombe B61vorgesehen, die Waffen der Version B61-12mit einem FRP (fire resistant pit) auszustatten,und welche weiteren technischen Maßnahmensollen nach Kenntnis der Bundesregierung zurErhöhung der Sicherheit (safety, surety, securi-ty) dieser Waffen im Rahmen der Lebens-dauerverlängerung ergriffen werden?

Antwort des Staatsministers Michael Link

vom 17. Oktober 2012

Das Programm zur Nutzungsdauerverlängerung der US-Atomwaf-fen (Life Extension Programme, LEP) ist ein nationales Programmder Vereinigten Staaten von Amerika. Es folgt den Vorgaben desNuclear Posture Review (2010), keine neuen Waffen oder neuen mi-litärischen Fähigkeiten zu schaffen, das bestehende Nukleardisposi-tiv aber glaubwürdig und in höchstem Maße sicher zu halten, solangees seiner bedarf.

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die genauen Maßnahmen-pakete des Programms von US-Seite noch nicht abschließend spezifi-ziert oder entschieden.

4. AbgeordneteHeike

Hänsel

(DIE LINKE.)

Wie erklärt es die Bundesregierung, dass ent-sprechend der Vereinbarung zwischen demAuswärtigen Amt und dem Bundesministe-rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung vom 10. November 2011 im Ent-wurf für den Haushalt 2013 zwar 95 Mio. Euroaus dem aufgelösten Titel der Entwicklungso-rientierten Not- und Übergangshilfe im Einzel-plan 23 in den Titel Humanitäre Hilfsmaßnah-men im Ausland im Einzelplan 05 übertragenwurden, der Aufwuchs dort jedoch nur80 Mio. Euro beträgt?

Antwort des Staatsministers Michael Linkvom 18. Oktober 2012

Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) unddem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung (BMZ) vom 10. November 2011 sind im Regierungs-entwurf für den Haushalt 2013 95 Mio. Euro vom BMZ (Kapi-tel 23 02 Titel 687 20) auf das AA (Kapitel 05 02 Titel 687 72) über-tragen worden.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 3 –

Im Regierungsverfahren zum Haushalt 2013 hatte das AA für huma-nitäre Hilfsmaßnahmen 90 Mio. Euro angemeldet. Infolge der Über-tragung der vorgenannten 95 Mio. Euro ist der Titelansatz auf185 Mio. Euro angewachsen.

5. AbgeordneterDr. Rolf

Mützenich

(SPD)

Wie vielen Personen hat das Auswärtige Amtnach § 2 Nummer 10 der Allgemeinen Ver-waltungsvorschrift über die Ausstellung amt-licher Pässe der Bundesrepublik Deutschland(AVVaP) seit November 2009 einen Diploma-tenpass ausgestellt, und was waren jeweils diebesonderen Gründe für die Ausstellung einesDiplomatenpasses?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 16. Oktober 2012

Bei jedem entsprechenden Passantrag wird im Rahmen einer Einzel-fallentscheidung geprüft, ob die in der AVVaP genannten Ausstel-lungsvoraussetzungen erfüllt sind. Beispielhaft wäre dies der Fall,wenn schwierige politische Rahmenbedingungen, schwierige Einrei-se- bzw. aufenthaltsrechtliche Bedingungen oder besondere Sicher-heitsgefährdungen, gegen die ein Diplomatenpass schützen könnte,vorliegen. Auch Einschränkungen u. a. bei der Bewegungsfreiheit imLand können die Ausstellung von Diplomatenpässen rechtfertigen.

Eine genaue Auswertung, wie viele der insgesamt ausgestellten Di-plomatenpässe aufgrund von § 2 Nummer 10 AVVaP erteilt wurden,ist nicht möglich. Die Rechtsgrundlage gemäß AVVaP, nach der einPass beantragt wurde, ergibt sich zwar aus dem jeweiligen Pass-antrag, bei Eingabe in das Passbearbeitungsprogramm – auf derenBasis die Bundesdruckerei die Pässe dann ausstellt – wird diese je-doch nicht übernommen. Die genaue Zahl wäre daher nur durch ma-nuelle Überprüfung jedes einzelnen Antrags möglich. Dies wäre an-gesichts der Gesamtzahl der entsprechenden Passanträge (vom1. November 2009 bis 9. Oktober 2012 10 071) mit einem unverhält-nismäßigen Aufwand verbunden.

6. AbgeordneterDr. Rolf

Mützenich

(SPD)

Wie vielen Personen hat das Auswärtige Amtnach § 3 Nummer 8 AVVaP seit November2009 einen Dienstpass ausgestellt, und was wa-ren jeweils die besonderen Gründe für die Aus-stellung eines Dienstpasses?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 16. Oktober 2012

Die Gesamtzahl der entsprechenden Passanträge beläuft sich zwi-schen dem 1. November 2009 und dem 9. Oktober 2012 auf 18 876.Aus den in der Antwort zu Frage 5 genannten Gründen ist eine ge-naue Auswertung nicht möglich. Zu den konkreten Gründen für dieErteilung der Dienstpässe verweise ich analog auf meine Antwort zuFrage 5.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 4 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

7. AbgeordneterMemet

Kilic

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weshalb enthält der Verfassungsschutzbericht2011 des Bundesministeriums des Innern keineInformationen zu den Finanzquellen der Sala-fisten, und welche Kenntnisse hat die Bundes-regierung von der Finanzierung der salafisti-schen Bewegung in Deutschland (vgl. Verfas-sungsschutzbericht 2011, Vorabfassung, Bun-desministerium des Innern, S. 216 ff.)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 17. Oktober 2012

Generell werden in den jährlich veröffentlichten Verfassungsschutz-berichten gesicherte Erkenntnisse zu den Beobachtungsobjekten auf-geführt, soweit sich diese für eine Veröffentlichung eignen. Der Ver-fassungsschutzbericht geht hierbei auf Besonderheiten wie etwa neueAktionsformen, Aktivitäten oder die Propagandatätigkeit des jeweili-gen Beobachtungsobjekts ein. Soweit die Finanzierung von Beobach-tungsobjekten keine spezifische Besonderheit des Beobachtungsob-jekts darstellt, enthält der Verfassungsschutzbericht keine Ausfüh-rungen hierzu. Bezogen auf salafistische Bestrebungen enthält derVerfassungsschutzbericht 2011 Aussagen zum Personenpotential inDeutschland, zu der Zielrichtung salafistischer Gruppierungen undzu Verbreitungswegen von salafistischer Propaganda. Diese Aspektespiegeln im Berichtszeitraum 2011 den Schwerpunkt der Erkenntnis-se wider.

Die Finanzierung beruht im Wesentlichen auf Eigenfinanzierung.Eine wichtige Rolle kommt der Generierung von Spendengeldernzu.

8. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Mit welchen konkreten Maßnahmen hat dieBundesregierung die im Koalitionsvertrag zwi-schen CDU, CSU und FDP vereinbarte Fest-legung „im Rahmen der Kompetenzen undMöglichkeiten des Bundes den Erhalt undAusbau von Sportstätten in Deutschland wei-ter zu fördern“ umgesetzt (bitte Projekte kon-kret darstellen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Christoph Bergner

vom 15. Oktober 2012

Die Zuwendungen des Bundesministeriums des Innern von 2010 bis2012 zur Förderung des Sportstättenbaus für den Spitzensport sindin der Anlage 1 dargestellt. Die Gesamtbewilligungen in den einzel-nen Haushaltsjahren (siehe letzte Seite der Anlage 1) entsprechen

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 5 –

wegen der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen(VE) nicht den jeweiligen Titelansätzen im Haushaltsplan; z. T. wur-den auch belegte VE der Folgejahre aus Mitteln des laufenden Haus-haltsjahres aufgelöst.

Die in den Jahren 2010 und 2011 aufgewendeten Mittel sowie diefür 2012 erwarteten Aufwendungen der Bundespolizei für Bau undBauunterhaltung von Sportstätten – sowohl für Einrichtungen desSpitzensports als auch für sonstige Sportstätten (Polizeisport) – sindder Anlage 2 zu entnehmen.

Die Bauinvestitionen des Bundesministeriums der Verteidigung inSportstätten der Bundeswehr in den Jahren 2010 und 2011 sowie diefür 2012 geplanten baulichen Investitionen sind insgesamt in Anla-ge 3 enthalten. Eine Trennung nach Baumaßnahmen für Einrichtun-gen des Spitzensports und sonstigen Sportstätten der Bundeswehr er-folgt grundsätzlich nicht.

Bauinvestitionen des Bundesministeriums der Finanzen haben in die-sem Bereich im betreffenden Zeitraum nicht stattgefunden bzw. sindnicht geplant.

Im Übrigen hat der Bund mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz (Arti-kel 7 des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität inDeutschland) den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt 10 Mrd.Euro zur Verfügung gestellt, von denen u. a. auch Gelder in denSportstättenbau geflossen sind.

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9. AbgeordneteMechthild

Rawert

(SPD)

Wie viele Anschläge auf Wahlkreisbüros vonBundestagsabgeordneten sind nach Kenntnisder Bundesregierung seit 1998 (bitte aufge-schlüsselt nach Jahren, Fraktionen und polizei-lich aufgenommenen Straftaten angeben) mitrechtsextremem Hintergrund erfolgt und mitwelchem Ergebnis verfolgt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. Oktober 2012

Eine entsprechende Auswertung der dem Bundeskriminalamt(BKA) von den Ländern gemeldeten politisch motivierten Straftatenist nicht möglich.

Erst seit der Einführung des derzeit geltenden Definitions- und Erfas-sungssystems für die politisch motivierte Kriminalität zum 1. Januar2001 werden politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel„Partei, Parteiangehörige“ durch die Polizeibehörden der Länder er-fasst und an das BKA gemeldet. Hierunter fällt jedoch eine Vielzahlvon gegen Parteien oder deren Vertreter gerichtete Straftaten, hierzugehört z. B. auch die Beschädigung von Wahlplakaten.

Ein katalogisiertes Angriffsziel „Wahlkreisbüro“ wird nicht geführt.

Seit der Einführung des Definitions- und Erfassungssystems politischmotivierte Kriminalität wurden 2 286 politisch rechts motivierteStraftaten mit dem Angriffsziel „Partei, Parteiangehörige“ erfasst:

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10. AbgeordneteMechthild

Rawert

(SPD)

Welche sachlichen und personellen Kosten fal-len für die Durchführung des Flughafenasyl-verfahrens nach § 18a des Asylverfahrensgeset-zes an (bitte aufgeschlüsselt nach Flughafenund Jahr und Haushaltstitel ab 2010 angeben),und welche Kosten sind beim Bau der neuenAufnahmeeinrichtung für Asylsuchende amFlughafen Berlin Brandenburg entstanden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. Oktober 2012

Personalkosten für die Durchführung des Flughafenasylverfahrensnach § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) können nur für dieAußenstelle Frankfurt/Main gesondert ausgewiesen werden, das inden übrigen Außenstellen eingesetzte Personal nimmt auch Aufga-ben außerhalb der Durchführung des Flughafenasylverfahrens wahr.Für das Flughafenasylverfahren der Außenstelle Frankfurt/Mainwurden für die Jahre 2010 bis 2012 die aus der folgenden Tabelle er-sichtlichen Personaleinsatzzahlen (Ist-Personalbestand) ermittelt.Die korrespondierenden Personalkosten beinhalten auch alle Perso-nalnebenkosten und wurden mit Durchschnittsätzen ermittelt. Fürdas Jahr 2012 wurden die bisherigen Kosten auf das Jahr hochge-rechnet.

Sachkosten für die Durchführung des Flughafenasylverfahrens nach§ 18a AsylVfG können sinnvoll auch nur für die Außenstelle Frank-furt/Main gesondert ausgewiesen werden. Die nachfolgend darge-stellten Kosten fallen nicht ausschließlich für das Flughafenasylver-fahren an, vielmehr werden in der Außenstelle Frankfurt/Main wei-tere Aufgaben in den Bereichen Asyl und Integration ausgeführt, dieeinen Großteil der Kosten verursachen. Für das Flughafenasylver-fahren werden dort neun von insgesamt 30 Räumen vorgehalten.Die hierfür anteilig anzusetzenden Kosten belaufen sich auf ca.66 000 Euro pro Jahr.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 26 –

Die gesamten Bewirtschaftungskosten sehen wie folgt aus:

Hinzu kommen weitere Sachkosten (IT, Büromaterial etc.), die man-gels eindeutiger Zurechenbarkeit zum Flughafenasylverfahren nichtgesondert ausgewiesen werden können.

Hinsichtlich der Kosten für den Bau der neuen Aufnahmeeinrich-tung für Asylsuchende am Flughafen Berlin Brandenburg wird aufdie Zuständigkeit des Landes Brandenburg verwiesen, das für dieUnterbringung der Asylbewerber verantwortlich ist.

11. AbgeordneterDr. Axel

Troost

(DIE LINKE.)

Durch welche Bundesgesetze werden auchnach dem Inkrafttreten der Föderalismusre-form I und dem daraus resultierenden Verbotder Übertragung von Aufgaben an Gemeindenund Gemeindeverbände durch Bundesgesetzegemäß Artikel 84 Absatz 1 des GrundgesetzesAufgaben an diese übertragen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 15. Oktober 2012

Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (GG) vom28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) wurde sowohl für die Ausführungder Bundesgesetze in landeseigener Verwaltung als auch für die Aus-führung der Bundesgesetze durch die Länder im Auftrag des Bundesbestimmt, dass durch Bundesgesetze Gemeinden und Gemeindever-bänden Aufgaben nicht übertragen werden dürfen (Artikel 84 Ab-satz 1 Satz 7, Artikel 85 Absatz 1 Satz 2 GG). Für bundesgesetzlicheAufgabenzuweisungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Änderungdes Grundgesetzes zustande gekommen sind, sieht Artikel 125a Ab-satz 1 GG vor, dass dieses Recht als Bundesrecht fortgilt, aber durchLandesrecht ersetzt werden kann. Seit dem Inkrafttreten der Ände-rung des Grundgesetzes kann eine Aufgabenübertragung auf dieKommunen durch neue gesetzliche Regelungen nur noch durch Lan-desrecht erfolgen, für das das jeweilige Landesverfassungsrecht maß-geblich ist.

Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform I sind durch neueRegelungen in Bundesgesetzen gemäß Artikel 84 Absatz 1 oderArtikel 85 Absatz 1 GG keine Aufgaben mehr auf Gemeinden undGemeindeverbände übertragen worden. Eine Zusammenstellung derbundesgesetzlichen Regelungen, die nach früherer Verfassungs-rechtslage zustande gekommen sind und Aufgabenzuweisungen anGemeinden und Gemeindeverbände enthalten, liegt der Bundesre-gierung nicht vor und ist in der Kürze der für die Beantwortung der

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 27 –

Frage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht zu erstellen. Einebundesgesetzliche Aufhebung oder Änderung dieser Regelungen istdurch Artikel 125a Absatz 1 GG verfassungsrechtlich nicht veran-lasst.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

12. AbgeordneteIngrid

Hönlinger

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welches sind die Ergebnisse der Beobachtun-gen und Prüfungen der Bundesregierung dazu,ob nach der Unterhaltsrechtsreform dem er-forderlichen Vertrauensschutz in den Fällen,in denen sich unterhaltsbedürftige Ehegattennicht mehr auf die geänderte Rechtslage ein-stellen können (so genannte Altehen) ausrei-chend Rechnung getragen wird (Antwort derBundesregierung zu Frage 2 der KleinenAnfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/5627 vom 20. April 2011 sowie Antwort derBundesregierung auf meine Schriftliche Fra-ge 35 auf Bundestagsdrucksache 17/7312)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 15. Oktober 2012

Ein zentrales Ziel der Unterhaltsrechtsreform von 2008 war die Stär-kung der nachehelichen Eigenverantwortung. Durch den neu ge-schaffenen § 1578b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind dieMöglichkeiten, den nachehelichen Unterhalt zu beschränken, dahererweitert worden. Dabei sind allerdings ehebedingte Nachteile zu be-rücksichtigen, die sich gerade bei Ehen von langer Dauer ergebenkönnen. Weiterhin ist das Gebot nachehelicher Solidarität zu beach-ten.

Das Bundesministerium der Justiz hat die einschlägige Rechtspre-chung im Hinblick auf die Einhaltung dieser Zielvorgaben intensivbeobachtet. Einzelne Entscheidungen von Instanzgerichten habenwegen einer als zu rigide empfundenen Beschränkung von nachehe-lichem Unterhalt bei der Scheidung so genannter Altehen ohne beste-hende ehebedingte Nachteile zunächst für erhebliche Kritik gesorgt.Bereits im Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof jedoch ent-schieden, dass eine Beschränkung des Anspruchs auf nachehelichenUnterhalt unzulässig sein kann, wenn zwar keine ehebedingtenNachteile vorliegen, die Beschränkung aber mit Blick auf die ins-besondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solida-rität unbillig erschiene (Az. XII ZR 202/08 vom 6. Oktober 2010,FamRZ 2010, S. 1971). Dem folgen nunmehr, soweit hier ersichtlich,auch die Instanzgerichte.

Bereits in seiner jetzigen Fassung ermöglicht § 1578b BGB also dieGewährung hinreichenden Vertauensschutzes. Insoweit erwägt das

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 28 –

Bundesministerium der Justiz eine gesetzliche Klarstellung, dass dieEhedauer auch ungeachtet des Vorliegens ehebedingter Nachteileeiner Beschränkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt ent-gegenstehen kann. Die Meinungsbildung hinsichtlich der näherenAusgestaltung einer solchen Klarstellung ist noch nicht abgeschlos-sen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

13. AbgeordneterMichael

Hartmann

(Wackernheim)

(SPD)

Trifft es zu, und wenn ja, aus welchen Grün-den, dass das Bundesministerium der Finanzenim Erlassweg die Zollvollzugsbeamten ange-wiesen hat, bei im Laufe von Zollkontrollenfestgestellten Straftaten wie etwa Trunkenheits-fahrten von Kraftfahrern oder bei anderen all-gemeinpolizeilichen Gefahren nicht einzu-schreiten, selbst wenn im jeweiligen Bundes-land das Landespolizeigesetz Eilzuständig-keitsregelungen für Zollvollzugsbeamte aus-drücklich vorsieht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 18. Oktober 2012

Nein, dies trifft nicht zu. Das Bundesministerium der Finanzen hatmit Erlass klargestellt, dass die Einräumung der Eilzuständigkeit fürZollvollzugsbedienstete in den Polizeigesetzen der Länder Branden-burg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Schleswig-Holsteinalle praxisrelevanten Fälle umfasst, in denen Zollvollzugsbediensteteerste unaufschiebbare Maßnahmen treffen können („können [. . .]Amtshandlungen vornehmen zur Abwehr einer gegenwärtigen erheb-lichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowiezur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener, wenn die zustän-dige Behörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffenkann“). Ergänzend wurde klargestellt, dass erste unaufschiebbareMaßnahmen in für Zollvollzugsbedienstete nicht relevanten Fällennicht angewendet werden sollen. Spezialeinheiten des Zollfahndungs-dienstes, die in der Praxis teilweise auch auf Anforderung der Bun-desländer tätig werden, haben entsprechende Ermächtigungen.

14. AbgeordneterStefan

Liebich

(DIE LINKE.)

Hält die Bundesregierung weiter an dem Planfest, die TLG Immobilien GmbH an privateFinanzinvestoren zu verkaufen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 29 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 17. Oktober 2012

Ja. Die Bundesregierung hält an dem Plan fest, die TLG-Unterneh-men zu veräußern.

15. AbgeordneterStefan

Liebich

(DIE LINKE.)

Hält die Bundesregierung es für machbar undwird sie sich dafür einsetzen, vor einem Ver-kauf der TLG Immobilien GmbH die Kultur-brauerei Berlin herauszulösen, um die dauer-hafte Sicherstellung des gesamten Areals alsKulturstandort unabhängig von privatwirt-schaftlichen Renditeerwartungen zu ermögli-chen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 17. Oktober 2012

Auch nach der Privatisierung bleibt für die Mieter der Kulturbraue-rei alles beim Alten. Der Käufer muss alle bestehenden Mietverträgeunverändert übernehmen. Hierzu gehört auch der im Jahr 2011 umzehn Jahre verlängerte Mietvertrag mit dem Land Berlin, das wiede-rum zahlreiche Untermieterverträge geschlossen hat. Hierdurch be-steht langfristige Planungssicherheit bis Ende 2021. Auch danachsteht dem Land Berlin ein Optionsrecht zur Verlängerung des Miet-vertrages zu.

16. AbgeordneterUlrich

Maurer

(DIE LINKE.)

Für welche Gesetze unter der Federführungdes Bundesministeriums der Finanzen hat dieKanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer inden vergangenen zehn Jahren Aufträge erhal-ten, und wie viel Geld hat sie dafür jeweils er-halten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 18. Oktober 2012

Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer wurde in den vergange-nen zehn Jahren vom Bundesministerium der Finanzen im Zusam-menhang mit der Erarbeitung folgender zwei in seiner Federführungliegenden Gesetzentwürfe beauftragt: Entwurf des Finanzmarkt-stabilisierungsgesetzes (FMStG) einschließlich Finanzmarktstabili-sierungsfondsverordung (FMStFV) und Entwurf des Finanzmarkt-stabilisierungsergänzungsgesetzes (FMStErgG). Die Finalisierungder Gesetzentwürfe oblag dabei dem Bundesministerium der Finan-zen.

Die Auftragsvergaben entsprechen den vergaberechtlichen Anforde-rungen und den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen der Bundeshaushalts-ordnung. Der Gesetzgeber hat aber die unbefugte Offenlegung vonHonoraren als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis mit § 203 Absatz 2Nummer 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) für Amtsträger unter Strafe

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 30 –

gestellt. Solche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind auch grund-rechtlich nach Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 GG ge-schützt. Eine mögliche Einwilligung des beauftragten Unternehmenszu einer offenen Bekanntgabe der Honorare konnte in der Kürze derZeit nicht eingeholt werden.

Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung nach sorgfältigerAbwägung des Informationsinteresses der Abgeordneten einerseitsund der angesprochenen Geheimschutzinteressen andererseits einzel-ne Honorare nur mit der Einstufung als VS-VERTRAULICH mittei-len. Das Bundesministerium der Finanzen wird die Angaben zu denjeweiligen Honoraren mit gesondertem Schreiben der Geheimschutz-stelle des Deutschen Bundestages übermitteln. Es besteht dann dieMöglichkeit, die entsprechende Anlage dort einzusehen.

17. AbgeordneterManuel

Sarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unterstützt die Bundesregierung Planungenzur Einrichtung eines Eurozonenbudgets bzw.eines speziellen Teils innerhalb des EU-Haus-halts für die Eurozone, und soll dieser Topffür alle Staaten mit Euroumlaufwährung oderauch für die Mitgliedstaaten der Euroverträgegelten?

18. AbgeordneterManuel

Sarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sollen diese Gelder ausschließlich für die Fi-nanzierung von Mitarbeitern der Eurogruppe(im Ratssekretariat) oder auch für Projekte inEurozonenstaaten verwendet werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 16. Oktober 2012

Über ihre Überlegungen zu Eckpunkten einer gestärkten Wirt-schafts- und Währungsunion wollen die Präsidenten von Europä-ischem Rat, Europäischer Zentralbank, Eurogruppe und Europäi-scher Kommission im Dezember dieses Jahres berichten.

Eine der zentralen Fragen ist, wie die wirtschaftliche Entwicklung inden Staaten der Eurozone gefördert und Ungleichgewichte verrin-gert werden können. Schließlich hat die Krise gezeigt, dass Fehlent-wicklungen in einzelnen Eurostaaten die Wirtschafts- und Währungs-union insgesamt in Gefahr bringen können.

Die Bundesregierung setzt deshalb bei europäischen Ausgaben aufeinen „better spending“-Ansatz, der auf die Wirksamkeit von För-dermaßnahmen abstellt und konkrete Reformanstrengungen derMitgliedstaaten mit berücksichtigt. Wie dies konkret erreicht werdenkann, wird bis zum Dezember dieses Jahres weiter zu erörtern sein.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 31 –

19. AbgeordneterFrank

Schäffler

(FDP)

Unterstützt die Bundesregierung weiterhinden Verordnungsvorschlag der EuropäischenKommission zur Einrichtung einer Banken-union durch die einheitliche Aufsicht der Euro-päischen Zentralbank über alle Banken derEurozone, und warum teilt sie nicht die verfas-sungsrechtlichen Zweifel an der Verordnungs-kompetenz der Europäischen Kommission, dieunter anderem auch die WissenschaftlichenDienste des Deutschen Bundestages in einerAusarbeitung unter Bezugnahme auf einschlä-gige juristische Fachliteratur geäußert haben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschykvom 17. Oktober 2012

Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der Er-richtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus in Europa. Eineeinheitliche europäische Bankenaufsicht kann das Vertrauen derMarktteilnehmer wiederherstellen, die Finanzstabilität stärken undgewährleisten, dass die bankaufsichtlichen Anforderungen in sämt-lichen teilnehmenden Mitgliedstaaten einheitlich angewendet undeffektiv durchgesetzt werden.

Soweit Sie auf den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommis-sion zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mitder Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbankabstellen, sind aus Sicht der Bundesregierung noch zahlreiche Ände-rungen, Anpassungen und Präzisierungen erforderlich, um eine Un-terstützung durch die Bundesregierung zu erreichen.

Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass das Vorhaben in Über-einstimmung mit dem deutschen Verfassungsrecht verfolgt wird.

20. AbgeordneterDr. Gerhard

Schick

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form überwacht die Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) imRahmen der Überwachung der Marktgerecht-heit der Bedingungen für Handelsgeschäftegemäß den Mindestanforderungen an das Risi-komanagement (MaRisk) BTO 2.2.1 auch dieMarktgerechtheit der Abrechnungen von De-visengeschäften von Verbrauchern (Bargeldab-hebung im Ausland, Wertpapierkauf in aus-ländischer Währung), und zu welchen Ergeb-nissen ist sie dabei in den vergangenen dreiJahren gelangt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 15. Oktober 2012

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement zielen auf dieangemessene Steuerung und Überwachung aller für das Institutwesentlichen Risiken ab. Hierzu zählen in der Regel Adressenausfall-risiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditäts-

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risiken. Die MaRisk stellen auf die Einrichtung eines angemessenenRisikomanagements der Institute ab und haben dabei ausschließlichden Fokus auf der Solvenz der Institute. Ferner kennen die MaRiskaufbau- und ablauforganisatorische Anforderungen an das Kreditge-schäft und das Handelsgeschäft, die das Ziel haben, dass die genann-ten Risiken möglichst erst gar nicht (oder nur im begrenzten Maße)entstehen.

Die Definition des Handelsgeschäfts ist dabei auf Geschäfte be-schränkt, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung abge-schlossen werden (Eigengeschäfte). Abschlüsse für fremde Rechnung(Abschlussvermittlung, Kommissionsgeschäfte z. B. beim Wertpa-pierkauf in ausländischer Währung) fallen nicht darunter, da dieseGeschäfte im Hinblick auf die Solvenz eine zu vernachlässigendeRolle spielen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die jeweiligeBank bei solchen Geschäften nicht als Vertragspartner auftritt undinsoweit keinen Marktpreisrisiken aus solchen Geschäften unterliegt.Da diese Geschäfte aus den genannten Gründen nicht unter denHandelsgeschäftsbegriff nach MaRisk fallen, sind die diesbezüg-lichen Anforderungen an die Organisation im Handelsgeschäft (in-klusive Marktgerechtigkeitsprüfung) auf diese Geschäfte nicht an-wendbar. Wenn auch bei solchen Geschäften gewisse Risiken fürBanken auftreten können (insbesondere Kontrahentenrisiken z. B.bei Termingeschäften), so hat die BaFin unter Solvenzgesichtspunk-ten darauf verzichtet, explizite organisatorische Anforderungen fürdiese Geschäfte aufzustellen.

Allerdings erhält die BaFin durch Anfragen und Beschwerden vonBankkunden Informationen über die Tätigkeit der Institute in denkonkret angesprochenen Feldern. Soweit sich daraus Anhaltspunktefür ein möglicherweise aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten er-geben, geht sie diesen nach. Grundlage hierfür ist allerdings nicht§ 25a Absatz 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes (KWG) (Risikoma-nagement) i. V. m. MaRisk, sondern vielmehr die der BaFin gesetz-lich zugewiesene Aufgabe der sog. Missstandsaufsicht nach § 6KWG: Nach dieser Vorschrift gehört es zu den Aufgaben der BaFin,Missständen bei der Durchführung der Bankgeschäfte entgegenzu-wirken oder diese zu beseitigen.

Hinsichtlich der angesprochenen Wertpapierkäufe in ausländischerWährung liegen der BaFin keine Erkenntnisse vor. Was die ange-sprochene Bargeldabhebung im Ausland angeht, hat es in den letztendrei Jahren nahezu keine Beschwerden zu dieser Thematik gegeben,die an die BaFin herangetragen wurden.

Zwar wenden sich vereinzelt Bankkunden an die BaFin und bean-standen die von ihrer Bank bei der Devisenabrechnung zugrunde ge-legten Wechselkurse. Solche Beschwerden treten aber sehr selten aufund liefern keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines möglichenMissstandes, dem die BaFin mit aufsichtlichen Mitteln nachzugehenhätte.

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21. AbgeordneteDr. Kirsten

Tackmann

(DIE LINKE.)

Welche konkreten Überlegungen haben diebundeseigenen Energiewerke Nord GmbH (al-leiniger Gesellschafter ist seit dem 1. Januar2000 das Bundesministerium der Finanzen)zur Entwicklung der Konversionsfläche desehemaligen Kernkraftwerks Rheinsberg, undin welcher Art und Weise wird die Öffentlich-keit in diese Überlegungen einbezogen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 17. Oktober 2012

Mit dem Fortschreiten des Rückbaus des Kernkraftwerkes werdenmittelfristig zunehmend weniger Flächen des zur Verfügung stehen-den Gebietes sowie vorhandene Büro- und Hallenkapazitäten für dieErledigung der Aufgaben der Energiewerke Nord (EWN) GmbH be-nötigt. Andererseits verfügt der Standort des ehemaligen Kernkraft-werks Rheinsberg über eine komplette Infrastruktur. Es wird dahereine Nachnutzung der freien bzw. frei werdenden Liegenschaften an-gestrebt.

Durch die Technische Hochschule Wildau wurde im Auftrag derEWN GmbH die Möglichkeit einer parallelen und nach Rückbaurein gewerblichen Nutzung der Flächen, Gebäude und Hallen ge-prüft. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in den Jahren2008 und 2009 in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und disku-tiert. Auch die regionale Presse berichtete über die Arbeit der Hoch-schule und die Veranstaltungen.

Der Förderverein Energie- und Technologiestandort Rheinsberge. V., in dem die Stadt Rheinsberg Mitglied ist, versucht vorrangig,eine wirtschaftliche Nachnutzung des Standortes zu erreichen.

Unter der Federführung der Technischen Hochschule Wildau wurdeim Jahr 2011 von der EWN GmbH in Zusammenarbeit mit demFörderverein Energie- und Technologiestandort Rheinsberg e. V.,der Firma INKOM, die sich mit der Wirtschaftsförderung im Ruppi-ner Land beschäftigt, und der Stadt Rheinsberg im KernkraftwerkRheinsberg eine „Summerschool“ organisiert. Schirmherrin war dieMinisterin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz desLandes Brandenburg, Anita Tack. Die ca. 50 Teilnehmer aus Politik,kleinen und mittleren Unternehmen, wissenschaftlichen Institutenund Umweltvereinen erörterten dabei unter anderem, wie sich derehemalige Kernkraftwerksstandort zu einem Kompetenzzentrum fürKlimafolgenanpassung entwickeln kann und welche Chancen sichdaraus am Standort für kleine und mittlere Unternehmen ergeben.

Auch die Stadtverordnetenvertreter haben sich durch Beschluss füreine weitere Nutzung des Kraftwerksstandortes ausgesprochen. DieStadt Rheinsberg erarbeitet derzeit eine Anpassung des Teilflächen-nutzungsplans. Die EWN GmbH als Grundstückseigentümerin un-terstützt die Stadt Rheinsberg hierbei im Rahmen eines städtebauli-chen Vertrages.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 34 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

22. AbgeordneterKlaus

Barthel(SPD)

Welche Schritte hat die Bundesregierung bis-lang unternommen, um einen nationalen Um-setzungsplan zu den Leitprinzipien für Wirt-schaft und Menschenrechte der Vereinten Na-tionen (VN) zu erstellen, nachdem die Euro-päische Kommission in ihrer Mitteilung „Eineneue EU-Strategie für die soziale Verantwor-tung von Unternehmen“ vom 25. Oktober2011 (KOM(2011) 681) alle Mitgliedstaatenaufgefordert hat, bis Ende 2012 einen entspre-chenden Umsetzungsplan zu erarbeiten, undwelche weiteren Schritte sind geplant?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 12. Oktober 2012

Zur Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen-rechte der Vereinten Nationen sind weitere Abstimmungen zwischenden Ressorts erforderlich. In Teilbereichen wurden bereits Schrittezur Umsetzung eingeleitet.

Für den Teilbereich der 2. Säule der VN-Leitprinzipien (Unterneh-merische Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren) hat dasinnerhalb der Bundesregierung für gesellschaftliche Unternehmens-verantwortung (CSR) federführend zuständige Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales im Juli 2012 (nach einem vorbereitendenKolloquium im Oktober 2011) eine Forschungsstudie in Auftrag ge-geben, die konkrete, praxisrelevante und anschlussfähige Handlungs-empfehlungen für staatliche Institutionen zur Unterstützung von Un-ternehmen bei der Umsetzung der 2. Säule der VN-Leitprinzipien imdeutschen Kontext erarbeiten soll. Das Bundesministerium für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt im Bereichder 2. Säule Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien u. a.über das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN), welchesCoachings für Unternehmen anbietet, und über die Unterstützungder Verbreitung von Informationen über die VN-Leitprinzipien überdas Business & Human Rights Centre.

23. AbgeordneterKlaus

Barthel

(SPD)

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass derAktionsplan in einem partizipativen Prozess er-stellt wird und die wesentlichen Stakeholder (da-runter international tätige Einzelunternehmen,Wissenschaftler/-innen, das Deutsche Institutfür Menschenrechte, Gewerkschaften, Nicht-regierungsorganisationen) einbezogen werden,wie es die europäischen Menschenrechtsinsti-tute in ihrem Papier vom Juni 2012 empfehlen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 35 –

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 12. Oktober 2012

Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

Für den Teilbereich der 2. Säule der VN-Leitprinzipien beabsichtigtdie Bundesregierung, im Nationalen CSR-Forum Beratungen zu Fra-gen einer Umsetzung aufzunehmen. Hierzu hat das CSR-Forum eineArbeitsgruppe mit der Vorbereitung beauftragt. In diesem Rahmensollen bei Bedarf weitere externe Expertinnen und Experten zu denBeratungen hinzugezogen werden. Das Nationale CSR-Forum berätseit seiner Einsetzung im Jahr 2009 die Bundesregierung zu Fragender gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung. Es setzt sich aushochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der wesentlichen Stake-holder (darunter Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaf-ten, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft und Politik) zu-sammen.

24. AbgeordneterKlaus

Barthel

(SPD)

Welches Bundesministerium (konkret welchesReferat) hat die Federführung bei der Erstel-lung des Aktionsplans inne, und wie gedenktdie Bundesregierung, bei der Erstellung undUmsetzung des Aktionsplans den DeutschenBundestag einzubeziehen?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 12. Oktober 2012

Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

25. AbgeordneterKlaus

Barthel

(SPD)

Welches Datum ist für die Bundesregierungdas aktuelle Referenzdatum für die Abgabeder Aktionspläne, und bis zu welchem Terminplant die Bundesregierung, ihren Aktionsplanvorzulegen, nachdem die CSR-Mitteilung derEU-Kommission die Aktionspläne bis Ende2012 erwartet, während der EU StrategicFramework and Action Plan on HumanRights and Democracy (11855/12) des Euro-pean Council als Abgabedatum 2013 nennt?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 12. Oktober 2012

Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 36 –

26. AbgeordnetePetra

Ernstberger

(SPD)

Hat die Bundesregierung für mehrere interna-tionale Atomprojekte eine grundsätzliche Be-reitschaft für deutsche Bürgschaften signali-siert und eine Interessenbekundung für Her-mesbürgschaften zur Absicherung des Exportsdeutscher Zulieferungen und/oder Dienstleis-tungen u. a. für die geplante Erweiterung desAtomkraftwerks Temelin (Tschechische Re-publik) abgegeben, so wie dies die „Süddeut-sche Zeitung“ vom 11. August 2012 berichtet,oder plant sie dergleichen (bitte wenn möglichmit Zeitangabe)?

Antwort der Staatssekretärin Anne Ruth Herkesvom 18. Oktober 2012

Die Bundesregierung hat einen sog. Letter of Interest (LoI) für mög-liche deutsche Lieferungen und Leistungen u. a. im Zusammenhangmit dem Kernkraftwerksprojekt Temelin/Tschechische Republik aus-gestellt. Ob tatsächlich ein Deckungsantrag für dieses Projekt gestelltwerden wird, ist ungewiss.

Bei einem LoI handelt es sich um ein rechtlich unverbindliches Stan-dardschreiben, das lediglich die grundsätzliche Bereitschaft der Bun-desrepublik Deutschland zur Prüfung eines möglichen Antrages aufExportkreditgarantie signalisiert. Ein LoI präjudiziert in keiner Wei-se eine Entscheidung über die Deckungsfähigkeit eines Projekts.

Insbesondere bei größeren Projektvorhaben ist die Ausstellung einesLoI gängige Praxis.

27. AbgeordnetePetraErnstberger

(SPD)

Welche Position bezieht die Bundesregierungzur Haltung der bayerischen Staatsregierungzu der geplanten Erweiterung des Atomkraft-werks Temelin und zu möglichen Hermes-bürgschaften für dieses Vorhaben, und welcheKonsequenzen zieht sie daraus?

Antwort der Staatssekretärin Anne Ruth Herkes

vom 18. Oktober 2012

Es liegt kein Antrag auf eine Exportkreditgarantie vor. Die Bundes-regierung sieht daher derzeit keine Notwendigkeit zu einem diesbe-züglichen Austausch mit der bayerischen Staatsregierung.

28. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was war nach Kenntnis der Bundesregierungim Jahr 2011 der Herfindahl-Hirschmann-In-dex für den Anteil der Unternehmen GlencoreInternational AG und Xstrata bei Raffinade-zink im europäischen Markt, und wie wäre derHerfindahl-Hirschmann-Index für Raffinade-zink im europäischen Markt nach einer Fusion

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 37 –

dieser beiden Unternehmen vor dem Hinter-grund, dass die Deutsche Rohstoffagentur dieAuswirkungen einer Fusion der beiden Unter-nehmen auf den Konzentrationsgrad der Roh-stoffproduzenten in ihrer Pressemitteilungvom 5. Oktober 2012 als unwesentlich bezeich-net hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Otto

vom 19. Oktober 2012

Bei Xstrata und Glencore handelt es sich um weltweit agierende Fir-men. Ob es sich bei dem Zinkmarkt um einen weltweiten oder euro-päischen Markt handelt, wird Gegenstand der Prüfung der Fusiondurch die Wettbewerbsbehörden sein. Der Zusammenschluss ist in-zwischen bei der Europäischen Kommission angemeldet worden.

Im Jahr 2011 wurden weltweit etwa 12 Mio. t Zink gefördert, wovonca. 7 Prozent (898 000 t) in Europa abgebaut wurden. Die weltweiteRaffinadeproduktion (primär und sekundär) lag 2011 bei 13 Mio. t,davon stammten 16,7 Prozent (2 184 000 t) aus Europa.

Xstrata produzierte 2011 643 000 t Raffinadezink in Europa(154 200 t in Deutschland, 489 000 t in Spanien); der Anteil an dereuropäischen Raffinadeproduktion lag bei 29,5 Prozent. Glencoreproduzierte 2011 geschätzte 111 000 t in Italien; der Anteil an dereuropäischen Raffinadeproduktion lag bei 5,1 Prozent. Nach einemZusammenschluss hätte das neue Unternehmen einen Anteil von et-wa 35 Prozent an dem in Europa produzierten Raffinadezink. Anzweiter Stelle würde die belgische Nyrstar mit knapp 29 Prozent fol-gen.

Bei der Betrachtung nur der in Europa gelisteten Firmen besaßXstrata 2011 einen Anteil von 23 Prozent an der weltweiten Raffina-dezinkproduktion und Glencore einen Anteil von 11 Prozent. DieseProduktion stammt aber nicht allein aus Europa, sondern enthält we-sentliche Anteile der Xstrata-Raffinerien in Kanada und Glencoresin Kasachstan und Argentinien.

Der Herfindahl-Hirschmann-Index (HHI), betrachtet nur für die inEuropa gelisteten Firmen, läge bei 1 926. Nach einem Zusammen-schluss würde sich dieser auf 2 553 erhöhen. Weltweit (ohne China)betrachtet, beträgt der HHI für die Raffinadezinkproduktion 279,nach der Fusion 331.

Aussagekräftiger als der absolute Index ist, wie oben ausgeführt, des-sen Veränderung. Diese ist als nicht wesentlich einzustufen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 38 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

29. AbgeordneterJens

Spahn(CDU/CSU)

Wie viele der heutigen Bezieher von Grundsi-cherung im Alter verfügen über Einkünfte ausprivater und betrieblicher Altersvorsorge, undwie hoch ist diese im Schnitt?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke

vom 12. Oktober 2012

Von den rund 412 000 Personen, die zum 31. Dezember 2010 Leis-tungen der Grundsicherung im Alter ab 65 Jahren bezogen, wurdenbei rund 328 000 Personen Einkünfte im Alter mit einem monatli-chen Durchschnittsbetrag von 375 Euro angerechnet. Darunter wa-ren in rund 9 000 Fällen Renten aus privater und betrieblicher Alters-vorsorge mit einem monatlichen Durchschnittsbetrag von 104 Euro.

Die genannten Zahlen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorgeaktueller Grundsicherungsempfänger besitzen keinerlei Aussagekraftin Bezug auf künftige Einkommensverhältnisse von Grundsiche-rungsempfängern. Im Bestand ist der Anteil der 65-Jährigen undÄlteren mit privater oder betrieblicher Altersvorsorge deswegen soklein, weil es sich fast ausschließlich um Jahrgänge handelt, für die esin der Erwerbsphase noch keine mit den heutigen Verhältnissen ver-gleichbaren Förderungen und Möglichkeiten zur zusätzlichen Vor-sorge gab (Riester-Rente, Anspruch auf Entgeltumwandlung). DieseAnreize wurden erst im vergangenen Jahrzehnt eingeführt. Dabeidürfte sich der Neuabschluss eines Vertrages für die rentennahenJahrgänge wegen der kurzen Restlaufzeit in der Regel nicht mehr ge-lohnt haben. Das wird sich in den kommenden Jahren ändern. Mitdem Renteneintritt späterer Jahrgänge mit starken Anreizen für pri-vate und betriebliche Vorsorge während der Erwerbsphase dürftesich die Verbreitung dieser Einkommen im Alter deutlich erhöhen.

30. AbgeordneterJens

Spahn

(CDU/CSU)

Wie viele Personen würden bei einem anrech-nungsfreien Betrag von 100 Euro für privateoder betriebliche Altersvorsorge nach heuti-gem Stand zusätzlich einen Anspruch aufGrundsicherung im Alter erwerben?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfrankevom 12. Oktober 2012

Ein anrechnungsfreier Betrag von mindestens 100 Euro für Einkünf-te aus Altersvorsorge führt dazu, dass der Bedarf in der Grundsiche-rung im Alter steigt bzw. sich die Bedürftigkeit auf höhere Einkom-men ausweitet und sich die Zahl der Grundsicherungsbezieher ent-sprechend erhöht. Da die Bedürftigkeit in der Grundsicherung vonvielen individuellen Faktoren abhängt, können die Auswirkungenvon Freibeträgen nur geschätzt werden. Ein genereller Freibetrag

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 39 –

von 100 Euro würde den Kreis der potentiell Bedürftigen unmittel-bar um rund 1,1 Millionen Personen ausweiten.

Es lässt sich auf der Basis der vorhandenen Daten nicht exakt son-dern nur in der Tendenz ermitteln, wie sich der Kreis der potentiellBedürftigen ausweitet, wenn der Freibetrag nicht für alle Altersein-kommen gelten würde, sondern allein auf die private und betrieb-liche Altersvorsorge beschränkt wäre. Nur ein Teil, jedoch ein stetigwachsender, des genannten Personenkreises, der zusätzlich bedürftigwürde, verfügt heute bereits über diese Einkommensarten. Die Be-dürftigkeit in der Grundsicherung hängt aber von vielen individuel-len Faktoren ab und ein auf spezielle Formen von Alterseinkommenbeschränkter Freibetrag wirkt selbst bei gleich hohen Gesamtein-kommen im Alter – je nach Zusammensetzung – unterschiedlich.Deshalb können aussagekräftige Schätzungen zu den Auswirkungenvon Freibetragsregelungen auf die Zahl der Grundsicherungsbezie-her nur auf der Basis der Gesamteinkommen vorgenommen werden.

Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der Frage auch angemessen,denn wenn die Freibetragsregelung den mit ihr verfolgten Zweck er-reicht, nämlich die Verbreitung der begünstigten Einkommensartenfördert, wäre zukünftig mit einer entsprechenden Ausweitung desKreises der Grundsicherungsempfänger zu rechnen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

31. AbgeordneterRainer

Arnold

(SPD)

Welche der durch das Bundesministerium derVerteidigung erarbeiteten Attraktivitätsmaß-nahmen sind in welcher Form bereits umge-setzt?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsThomas Kossendey

vom 15. Oktober 2012

Ich übersende Ihnen einen aktualisierten Sachstandsbericht zur Um-setzung des Maßnahmenpakets zur Steigerung der Attraktivität desDienstes in der Bundeswehr.

Den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages werde ichebenfalls mit Schreiben vom heutigen Tag über den aktualisiertenSachstand unterrichten.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 40 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 60 –

32. AbgeordneteAgnes

Brugger

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchem Zweck dient die vom 15. bis 26. Ok-tober 2012 auf dem LuftwaffenstützpunktBüchel stattfindende NATO-Übung SteadfastNoon?

33. AbgeordneteAgnes

Brugger

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird im Rahmen dieser Übung auch der Ein-satz von Atomwaffen durch NATO-Mitgliedergeübt, und wenn ja, beteiligen sich auch Bun-deswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldatenan der Simulation von Atomwaffeneinsätzen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Christian Schmidt

vom 15. Oktober 2012

Ihre Fragen beantworte ich zusammenhängend:

Die Informationspolitik in Bezug auf die Nuklearstreitkräfte derNATO unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Ge-heimhaltungsregeln des Bündnisses, an die die Bundesregierung ge-bunden ist.

Diese Geheimhaltungsregeln treffen auch auf die beiden von Ihnengestellten Fragen zu.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 61 –

Demzufolge können zu Anzahl, Lagerorten, Umgang mit und Spezi-fika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme wie auch zu Aus-bildung, Übung und Absicherungsmaßnahmen keine Angaben ge-macht werden. Aussagen zu Mutmaßungen hierzu können weder be-stätigt noch dementiert oder kommentiert werden.

34. AbgeordneteYvonne

Ploetz

(DIE LINKE.)

Sind im Saarland festgelegte Absturzzonenfür beschädigte und außer Kontrolle gerateneMilitärflugzeuge durch die United States AirForce und/oder die Bundeswehr ausgewiesen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Christian Schmidt

vom 12. Oktober 2012

Für die Bundeswehr trifft dies nicht zu. Die US Air Force betreffendliegen dem Bundesministerium der Verteidigung keine Kenntnissevor, dass im Saarland Absturzzonen für beschädigte und außer Kon-trolle geratene Militärluftfahrzeuge ausgewiesen sind.

35. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trifft es zu, dass die als sich bekennende undbekannte Rechtsextremisten aufgefallenen Sol-daten C. B. und R. K. in der Zeit von 2002 bis2006 im Fernmeldeabschnitt 911 beim gehei-men Kommando Strategische Aufklärung derBundeswehr mit Zugang auch zu Unterlagender Kategorie „STRENG GEHEIM“ einge-setzt waren, nachdem sie vom MilitärischenAbschirmdienst nach Standard Stufe 3 (Ü 3)sicherheitsüberprüft worden waren, obwohletwa letzterer bei der vom VerfassungsschutzMecklenburg-Vorpommern im Jahr 2004 alsrechtsextrem beurteilten „Bürgerinitiative zurWahrung der Grundrechte“ mitwirkte, im Jahr2000 die rassistische „Unterschriftensammlunggegen den weiteren Zuzug von Ausländernnach Schönwalde II“ mit organisierte und seit2003 auch als Einsatzleiter bei einem Greifs-walder Sicherheitsdienst fungierte, der u. a. imJahr 2005 Konzerte der rechtsradikalen Band„Böhse Onkelz“ („Türken raus“) bewachte,und wie häufig hat der Militärische Abschirm-dienst seit 2002 nach Mitwirkung an intensivs-ten Sicherheitsüberprüfungen (Ü 3) erkennba-rer Rechtsradikaler in der Bundeswehr gleich-wohl Sicherheitsbedenken verneint und soderen Ermächtigung zum Umgang mit Ver-schlusssachen höchster Geheimhaltungsgrade(GEHEIM oder STRENG GEHEIM) fak-tisch empfohlen?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 62 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 17. Oktober 2012

Die von Ihnen gestellte Frage betrifft personenbezogene Daten vonSoldaten und ehemaligen Soldaten, die sich auf das von Ihnen er-wähnte Sicherheitsüberprüfungsverfahren beziehen und daher einembesonderen Schutzregime unterliegen, welches die vom Willen desBetroffenen unabhängige Übermittlung an im Verfahren der Sicher-heitsüberprüfung unbeteiligte Dritte nur in den gesetzlich ausdrück-lich zugelassenen Fällen des § 21 des Sicherheitsüberprüfungsgeset-zes (SÜG) gestattet, die hier nicht vorliegen.

Anstelle des in Ihrer Frage verwendeten Begriffs „erkennbarerRechtsradikaler“ wird in der Bundeswehr der Terminus „erkannterExtremist“ verwandt. Eine diesem Begriff zuzuordnende belastbarequantitative Aussage für einzelne Ergebnisfallgruppen von seit 2002diesbezüglich durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen ist allerdingsnicht möglich.

Insgesamt sind im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre jährlichetwa 270 Bundeswehrangehörige als Extremist erkannt worden oderes lagen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Beteiligungan extremistischen Bestrebungen vor, die auch mit Abschluss der Be-arbeitung nicht ausgeräumt werden konnten. In diesen Fällen wer-den die Betroffenen in aller Regel für eine sicherheitsempfindlicheTätigkeit nicht mehr in Betracht gezogen, so dass sich die Durchfüh-rung einer Sicherheitsüberprüfung erübrigt. Liegt bereits ein Sicher-heitsüberprüfungsstatus vor, so wird dieser im Hinblick auf die Vor-gaben des § 5 SÜG überprüft und bei Feststellung eines Sicherheits-risikos entzogen.

Dies vorausgesetzt, hat nach der erfolgten Identifizierung der beidendurch Sie benannten Personen C. B. und R. K. die Prüfung des Sach-verhaltes hier ergeben, dass der zuständige Geheimschutzbeauftragteim Falle des R. K. sachgerecht und rechtmäßig über das Erteileneiner Sicherheitsüberprüfungsstufe Ü 2 entschieden hat. Unter Zu-grundelegung der Bestimmungen des SÜG und der Rechtsprechungdes Bundesverwaltungsgerichts sind dem Geheimschutzbeauftragtendurch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) keine sicherheitser-heblichen Erkenntnisse vorgelegt worden, die die Feststellung einesSicherheitsrisikos erlaubt hätten. Im Falle des C. B. ist eine Sicher-heitsüberprüfungsstufe Ü 3 direkt durch den MAD ohne Beteiligungdes zuständigen Geheimschutzbeauftragten erteilt worden, da nachsachgerechter und rechtmäßiger Bewertung des MAD keine sicher-heitserheblichen Erkenntnisse vorlagen, die dem Geheimschutz-beauftragten mitzuteilen gewesen wären. Hierzu ist ergänzend mit-zuteilen, dass C. B. in den 90er-Jahren durch den MAD auch imRahmen einer Verdachtsfallbearbeitung betrachtet wurde, der Ver-dacht jedoch ausgeräumt worden ist.

Das Bundesministerium der Verteidigung ist nach Prüfung der Auf-fassung, dass dem Grundrecht der Betroffenen auf informationelleSelbstbestimmung hier der Vorrang einzuräumen ist. Die Frage er-fasst Daten, die den Kern des Persönlichkeitsrechtes der Betroffe-nen berühren. Diese werden nach dem Willen des Gesetzgebers als

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 63 –

außerordentlich schützenswert eingeordnet und unterliegen einer be-sonderen Geheimhaltung.

36. AbgeordneterArfst

Wagner(Schleswig)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist der Stand der Planungen zur zivilenNachnutzung der Flächen, Gebäude und An-lagen des Marinearsenalbetriebs Kiel für denZeitraum nach dessen Schließung zum 31. De-zember 2015, und wann werden diese Planun-gen abgeschlossen sein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 17. Oktober 2012

Mit der Stationierungsentscheidung vom 26. Oktober 2011 wurdedie Schließung des Marinearsenalbetriebs Kiel entschieden. EineAufgabe der gesamten Liegenschaft durch die Bundeswehr ist aller-dings nicht vorgesehen. Nach derzeitigem Stand wird auch künftigeine Teilnutzung von Flächen, Gebäuden und Anlagen durch dasMarinearsenal bzw. die Wehrtechnische Dienststelle 71 (WTD 71)notwendig sein. Die derzeitige Planung sieht dabei eine weitere Nut-zung der Sonderinfrastruktur Sehrohrwerkstatt sowie von einzelnenGebäuden der WTD 71 auf dem Gelände des Arsenalbetriebs Kielvor.

Die Liegenschaft ist aufgrund ihrer Größe sowie ihrer besonderen,exponierten Lage im Kieler Kernbereich und in unmittelbarer Nach-barschaft zu wichtigen Industriebetrieben als Konversionsobjekt fürdie Landeshauptstadt (LHS) Kiel von besonderem Interesse. ErsteKontakte mit der LHS Kiel hat es bereits gegeben. Allerdings istzum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden, welche Teilflächentatsächlich zur Verwertung freigegeben werden können. Wann diedahingehenden Planungen abgeschlossen sein werden, ist noch nichtabsehbar. Ein von Ihnen erbetener Liegenschaftsplan, der die abzu-gebenden Teilflächen abbildet, kann deshalb noch nicht zur Verfü-gung gestellt werden.

37. AbgeordneterArfst

Wagner

(Schleswig)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Flächen, Gebäude und Anlagen wer-den nach derzeitigem Stand der Planungen zurUmsetzung der Schließung des Marinearsenal-betriebs Kiel wann für die zivile Nachnutzungfrei (bitte Zeit- und Flächenplan einfügen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 17. Oktober 2012

Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 64 –

38. AbgeordneterArfst

Wagner

(Schleswig)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unter welchen Voraussetzungen können ein-zelne Teilflächen, Gebäude und Anlagen desMarinearsenalbetriebs Kiel vor dessen voll-ständiger Nutzung herausgelöst und zivil nach-genutzt werden, und wann ist der früheste Zeit-punkt dafür?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 17. Oktober 2012

Die Identifizierung von Flächen des Marinearsenals Kiel, die für denbisherigen Verwendungszweck nicht mehr benötigt werden, erfolgtdurch den Nutzer. In der Folge wird unter der Federführung derWehrverwaltung ein formelles Entbehrlichkeitsprüfungsverfahrenfür diese Flächen durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wirdein möglicher Anschlussbedarf anderer Organisationsbereiche derBundeswehr geprüft. Die abschließende Freigabeentscheidung trifftdas Bundesministerium der Verteidigung. Teilflächen des Marinear-senals Kiel, die auf Dauer für Verteidigungszwecke entbehrlich sind,werden an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) imGeschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zur wirt-schaftlichen Verwertung abgegeben. Die BImA ist zuständig und ver-antwortlich für die Verwertung.

Bisher wurde allerdings noch für keine Teilfläche des MarinearsenalsKiel ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

39. AbgeordneterArfst

Wagner

(Schleswig)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer trifft vollverantwortlich Entscheidungenzur militärischen Flächenbelegung des Marine-arsenalbetriebs Kiel und zu den militärischensowie zivilen Nachnutzungen für das gesamteGelände?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 17. Oktober 2012

Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

40. AbgeordneteBärbelBas

(SPD)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus den Ergebnissen der Beobachtungs-studie „Behandlung der Adipositas im Kindes-und Jugendalter: Beobachtungsstudie zur Eva-luation ambulanter und stationärer Versor-gung in der Bundesrepublik Deutschland(EvAKuJ-Projekt)“ der Bundeszentrale für ge-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 65 –

sundheitliche Aufklärung (BZgA), und welcheweiteren Erkenntnisse zur Prävalenz vonÜbergewicht und Adipositas bei Kindern undJugendlichen liegen der Bundesregierung vor?

41. AbgeordneteBärbel

Bas

(SPD)

Wann wird die Bundesregierung die in denSchlussfolgerungen der EvAKuJ-Studie derBZgA genannten Maßnahmen ergreifen, undwie viel Geld wird die Bundesregierung dafürausgeben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 15. Oktober 2012

Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be-antwortet.

Die Beobachtungsstudie „Behandlung der Adipositas im Kindes-und Jugendalter: Beobachtungsstudie zur Evaluation ambulanterund stationärer Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland(EvAKuJ-Projekt)“ leistet als Beobachtungsstudie einen Beitrag zurEinschätzung der Qualität und Wirksamkeit in der Versorgungsland-schaft in Deutschland. Die Ergebnisse dieser Studie wurden bereitsim Rahmen eines Fachgesprächs im Bundesministerium für Gesund-heit (BMG) am 27. September 2012, unter Beteiligung zahlreicherAkteure aus dem Bereich Prävention und Therapie von Überge-wicht, diskutiert.

Aufgrund der Erkenntnisse, dass auch bei Kindern und Jugendlichendie Therapie der Adipositas häufig nicht erfolgreich verläuft und da-her der Prävention besonders große Bedeutung zukommt, hat dieBundesregierung 2008 den Nationalen Aktionsplan zur Präventionvon Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zu-sammenhängenden Krankheiten mit dem Namen „IN FORM –Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewe-gung“ beschlossen. Ein großer Teil der Maßnahmen und Initiativenim Rahmen von IN FORM richtet sich an Kinder und Jugendliche,weil das Ernährungs- und Bewegungsverhalten bereits im frühenKindesalter geprägt werden. In den Jahren 2009 bis 2011 haben dasBundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz (BMELV) und das BMG für IN FORM pro Jahr jeweils rund5 Mio. Euro aufgewendet. Im Haushalt des BMELV sind im Jahr2012 für die an Kinder und Jugendliche gerichteten IN-FORM-Maß-nahmen rund 4,3 Mio. Euro veranschlagt. Im Haushaltsentwurf für2013 sind für diesen Bereich Mittel in der gleichen Höhe vorgese-hen.

Im Rahmen der Präventionsstrategie werden die Erkenntnisse ausder Beobachtungsstudie „Behandlung der Adipositas im Kindes- undJugendalter: Beobachtungsstudie zur Evaluation ambulanter und sta-tionärer Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (EvAKuJ-Projekt)“ aufgegriffen. Kinder und Jugendliche sollen eine der zen-tralen Zielgruppen der Präventionsstrategie sein. Darüber hinaus solldie Qualität der Präventionsleistungen verbessert werden, um eine

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 66 –

zielgerichtetere und effektivere Verwendung der Mittel zu erreichen.Die Festlegung von weiteren Maßnahmen soll auf der Grundlageder Präventionsstrategie erfolgen.

Nach Daten des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS)des Robert Koch-Instituts sind in Deutschland während des Erhe-bungszeitraumes von 2003 bis 2006 insgesamt 15 Prozent der Kinderund Jugendlichen von drei bis 17 Jahren übergewichtig gewesen.Mehr als ein Drittel davon (6,3 Prozent) litt unter Adipositas. DerAnteil der Übergewichtigen nimmt den KiGGS-Ergebnissen zufolgemit dem Lebensalter zu: 9 Prozent der 3- bis 6-Jährigen, 15 Prozentder 7- bis 10-Jährigen und 17 Prozent der 14 bis 17-Jährigen sindübergewichtig. Eine Adipositas findet sich bei 2,9 Prozent der 3- bis6-Jährigen, bei 6,4 Prozent der 7- bis 10-Jährigen und bei 8,5 Prozentder 14- bis 17-Jährigen (Bericht „Erkennen – Bewerten – Handeln:Zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“,Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Robert Koch-Institut, 2008).

Durch die derzeit vom Robert Koch-Institut durchgeführte Folgeer-hebung (KiGGS-Welle 1) und die ab 2014 geplante neue Untersu-chungserhebung des KiGGS werden künftig u. a. auch Trendaussa-gen zur Prävalenz von Adipositas und Übergewicht möglich sein.Zusätzlich liegen regionale Daten – insbesondere aus den Schulein-gangsuntersuchungen – vor. Bei der Schuleingangsuntersuchung2010 in Niedersachsen bespielsweise waren 79,5 Prozent der unter-suchten Kinder normalgewichtig, 10,7 Prozent untergewichtig bzw.stark untergewichtig und 9,8 Prozent übergewichtig bzw. adipös (Be-richt „Kindergesundheit im Einschulungsalter – Ergebnisse derSchuleingangsuntersuchung 2010“ Niedersächsisches Landesgesund-heitsamt, 2012).

42. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Plant die Bundesregierung mit den im Haus-haltsplan 2013 vorgesehenen 1,5 Mio. Eurofür eine wissenschaftliche Erprobung einerneuen gesundheitlichen Früherkennungsunter-suchung in Schulen, über den Zeitraum vonvier Jahren ein Modellprojekt an einer ausge-wählten Schule oder einer ausgewählten Re-gion durchzuführen, und wie soll dieses Pro-jekt unter Berücksichtigung der unterschiedli-chen Rahmenbedingungen in den Bundeslän-dern konkret umgesetzt und danach verstetigtwerden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 19. Oktober 2012

Mit dem geplanten Vorhaben soll gezeigt werden, wie mit einerneuen Gesundheitsuntersuchung in Schulen alle Kinder im Grund-schulalter erreicht und bei Auffälligkeiten dem Versorgungssystemzugeführt werden können. Bedingt durch die allgemeine Schulpflichtin Deutschland sollen dabei auch diejenigen Kinder einbezogen wer-den, die erfahrungsgemäß die U-Untersuchung nicht vollständig in

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 67 –

Anspruch nehmen. Die Gesundheitsuntersuchung an Schulen soll zu-dem mit Präventionsmaßnahmen im Setting Schule vernetzt werden.

Derzeit wird die Durchführung einer vorbereitenden Expertise fürdieses Vorhaben geprüft. Diese soll von der Bundeszentrale für ge-sundheitliche Aufklärung übernommen werden, da dort die Kennt-nisse und Erfahrungen aus dem Bereich der Prävention sowie derGesundheitserziehung und -förderung an Schulen vorhanden sind.

Ziel der Expertise soll sein, die Rahmenbedingungen und die viel-schichtigen, noch offenen Aspekte auch für das weitere Vorgehen zuerklären.

43. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird der für das Jahr 2013 geplante Kongressdes Bundesministeriums für Gesundheit undder Bundesvereinigung für Prävention und Ge-sundheitsförderung (BVPG) zum Thema „Prä-vention und Gesundheitsförderung für Frauenund Männer“ auch die geschlechtsspezifischenUnterschiede in der Arbeitsbelastung vonFrauen und Männern berücksichtigen?

44. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sollen als Ergebnis des Kongresses ressort-übergreifende Arbeitsgruppen eingerichtetwerden, die die Erkenntnisse des Kongressesbeispielsweise zum geschlechtergerechten Ar-beitsschutz und einer geschlechtergerechtenbetrieblichen Gesundheitsförderung auswertenund einen Maßnahmenkatalog entwickeln?

45. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie will das Bundesministerium für Gesund-heit im Nachgang des Kongresses das GenderMainstreaming im Bereich der Prävention undGesundheitsförderung implementieren, und anwen werden dabei voraussichtlich die Zustän-digkeiten für die Koordination und Steuerung,für Evaluation und wissenschaftliche Beglei-tung des Gender-Mainstreaming-Prozessesvergeben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 18. Oktober 2012

Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be-antwortet.

Das Bundesministerium für Gesundheit und die BVPG veranstaltenregelmäßig gemeinsame Präventionskongresse.

Für 2013 ist der sechste gemeinsame Präventionskongress zur ge-schlechtsspezifischen Prävention und Gesundheitsförderung vorgese-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 68 –

hen. Das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans fürdas Haushaltsjahr 2013 ist allerdings noch nicht verabschiedet. Ausdiesem Grund ist die Planung derzeit erst im Anfangsstadium. Dieinhaltlichen Schwerpunkte und damit das konkrete Programm wer-den erst nach Bewilligung der Mittel festgelegt.

Darüber hinaus berücksichtigt das BMG Genderfragen bei allen sei-nen Maßnahmen.

46. AbgeordneterDr. Harald

Terpe

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welchem Umfang ist das Vergütungsvolu-men der Psychotherapeuten (ärztliche undnichtärztliche) zwischen 2007 und 2011 gestie-gen, und welchen Anteil in Euro hatten hierbeiMengeneffekte (steigender Bedarf nach psy-chotherapeutischen Leistungen) und reale Ver-gütungssteigerungen (durch die Vergütungsre-form bzw. Anhebung des Orientierungswer-tes)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 15. Oktober 2012

Zur Beantwortung der Frage zur Entwicklung des Vergütungsvolu-mens der ärztlichen und nichtärztlichen (psychologischen) Psycho-therapeuten der Jahre von 2007 bis 2011 sowie der getrennten Dar-stellung des Mengeneffektes vom Punktwert hat sich das Bundesmi-nisterium für Gesundheit an die Kassenärztliche Bundesvereinigung(KBV) gewandt, da der Bundesregierung die erbetenen Daten nichtvollständig vorliegen. Der beigefügten Übersicht, differenziert nachärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, ist das von derKBV übermittelte Zahlenmaterial zu entnehmen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 69 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 70 –

47. AbgeordneteKathrin

Vogler

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierunghinsichtlich regional unterschiedlich genutzterMöglichkeiten, bei der Verordnung von Arz-neimitteln „aut idem“ mit Hilfe eines Kreuzesdurchzustreichen und so die Apotheker zu ver-pflichten, genau das Präparat auszugeben, dasauf dem Rezept steht und es nicht gegen einPräparat mit identischer Wirkstoffzusammen-setzung aber günstigerem Preis auszutauschen,und welche Erkenntnisse hat die Bundesre-gierung hinsichtlich möglicher Ursachen undMotivationen für ein solch unterschiedlichesVerhalten der Ärzteschaft in verschiedenenRegionen, Bezirken von kassenärztlichen Ver-einigungen oder auch Städten (vgl. auch DERSPIEGEL „Klarheit schaffen!“ www.spiegel.de/spiegel/print/d-76659519.html)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 17. Oktober 2012

Die Bundesregierung hat keine weiteren Erkenntnisse über Ausmaßund Ursachen von regionalen Unterschieden bezüglich des Ausma-ßes, in dem durch ärztliche Verordnung die Ersetzung durch einwirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen wird.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 129 Absatz 1 des Fünften Bu-ches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat die behandelnde Ärztin/der be-handelnde Arzt eine entsprechende Entscheidung im Einzelfall unterBerücksichtigung des Behandlungsbedarfs der jeweiligen Patientin/des Patienten zu treffen. Aufgrund berufs- und sozialrechtlicher Vor-schriften sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihre Verordnungs-entscheidungen nach Maßgabe medizinischer Erkenntnisse zu tref-fen. Dies gilt entsprechend auch für den Ausschluss des Austauscheseines wirkstoffgleichen Arzneimittels durch den verordnenden Arzt.Dafür muss ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegen. SubjektiveVorlieben für bestimmte Anbieter sind keine tragfähige Rechtferti-gung, da in der gesetzlichen Krankenversicherung das Wirtschaft-lichkeitsgebot gilt. Dies kann Gegenstand einer Prüfung des Vorlie-gens eines sonstigen Schadens im Rahmen von Wirtschaftlichkeits-prüfungen nach § 106 SGB V sein.

Die Gewährung oder Annahme von Vergünstigungen im Zusam-menhang mit der Verordnung von Arzneimitteln ist unzulässig(§ 128 Absatz 6 SGB V). Zuständig im Falle von Verstößen sind dieKassenärztlichen Vereinigung und die Aufsichtsbehörden der Län-der.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 71 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

48. AbgeordneteCornelia

Behm(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregie-rung hinsichtlich der Bemühungen Polens, dieOder auszubauen, und haben diese Pläne Aus-wirkungen auf die Zukunft der Oder auf deut-schem Gebiet bzw. der angrenzenden Wasser-straßen wie beispielsweise der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 18. Oktober 2012

Aktuelle, konkrete Ausbauplanungen sind der Bundesregierung nichtbekannt.

49. AbgeordneterMartin

Gerster

(SPD)

Inwiefern treffen Presseberichte (siehe Schwä-bische Zeitung vom 31. August 2012) überPläne des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung zu, die Mittel fürden Straßenbau in Baden-Württemberg bis2016 drastisch zu reduzieren, und welche Kon-sequenzen erwartet die Bundesregierung imEinzelnen für den Baubeginn der in diesem Be-reich anstehenden Projekte?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 17. Oktober 2012

Die Aussage, dass die Finanzmittel für die Bundesfernstraßenprojek-te gekürzt werden, trifft so nicht zu. Der Kabinettbeschluss der Bun-desregierung zum Haushaltsentwurf 2013 und zur Finanzplanung bis2016 weist, bereinigt um das Infrastrukturbeschleunigungspro-gramm, wie auch die bisherige Finanzplanung Gesamtausgaben fürdie Bundesfernstraßen ab 2013 von rund 5,8 Mrd. Euro aus.

Allerdings muss aufgrund der Verschlechterung des Erhaltungszu-standes des Bundesfernstraßennetzes, insbesondere der Brücken,und bei gleichzeitiger extremer Belastungszunahme durch denSchwerlastverkehr den Erhaltungsinvestitionen zukünftig Vorrangeingeräumt werden.

Vor diesem Hintergrund sind derzeit keine finanziellen Spielräumefür Neubeginne von Bedarfsplanmaßnahmen in Baden-Württemberggegeben. Bereits für die Fertigstellung der laufenden Maßnahmensind Umschichtungen aus anderen Ausgabebereichen erforderlich.Neben der hohen Zahl laufender Maßnahmen ist dies maßgeblichdurch z. T. erhebliche vom Land vorgelegte Kostensteigerungen beiden laufenden Bauvorhaben begründet.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 72 –

50. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was versteht die Bundesregierung unter „vor-laufenden Maßnahmen“ (vgl. Straßenbauplanim Bundeshaushaltsplan), und inwiefern fälltder Bau der Lappachtalbrücke im Zuge derPlanung der A 94 in diese Kategorie?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 17. Oktober 2012

Die so genannten vorlaufenden Maßnahmen umfassen Arbeiten, dieder Vorbereitung eines baubetrieblich optimierten Bauablaufs deranschließenden Straßenbauarbeiten dienen. Im Zuge der vorlaufen-den Maßnahmen werden etwa die Untersuchungen auf Kampfmittelund archäologische Funde, die Verlegungen von Leitungen, der Bauprovisorischer Umfahrungen und Baustraßen, die Verlegungen vonStraßenanbindungen, der Bau von Brücken und Rückhaltebecken so-wie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen durchgeführt.

Mit dem Bau der Brücke über das Lappachtal wird eine wichtigeGrundlage geschaffen, die Materialtransporte für die Neubaustreckeinnerhalb der Trasse durchzuführen. Da das örtliche Straßennetznicht geeignet ist, insbesondere die umfangreichen Erd- und Massen-bewegungen verträglich abzuwickeln, ist eine termingerechte Fertig-stellung der Lappachtalbrücke als Teil der vorlaufenden Maßnahmenwesentlicher Bestandteil des Baubetriebskonzepts.

51. AbgeordneterJürgen

Klimke

(CDU/CSU)

Stehen für den Ausbau der deutschen Hinter-landanbindung einer festen Fehmarnbeltque-rung Finanzmittel aus einem Trans EuropeanNetwork(TEN)-Programm der EU für die Gü-terverkehrsstrecke Stockholm–Palermo zurVerfügung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. Oktober 2012

In der laufenden Finanzperiode (2007 bis 2013) werden die Pla-nungskosten für die Hinterlandanbindung einer festen Querung desFehmarnbelt zu 50 Prozent aus der Haushaltslinie der EU für Trans-europäische Netze bezuschusst.

Für die kommende Finanzperiode (2014 bis 2020) kann noch keineAussage getroffen werden, da die notwendigen grundlegendenRechtsinstrumente noch nicht verabschiedet sind. Die Entwurfe se-hen allerdings vor, dass die feste Querung des Fehmarnbelt und diezugehörigen Hinterlandanbindungen zum Kernnetz der Transeuro-päischen Netze für Verkehr gehören sollen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 73 –

52. AbgeordneterJürgen

Klimke

(CDU/CSU)

Welche Planungsalternativen ergäben sich mitden ausgewiesenen Mitteln des Bundesver-kehrswegeplans zum Ausbau der Schienenin-frastruktur im Raum Puttgarden, Lübeck,Neumünster, Bad Oldesloe und Hamburg füreine Entflechtung von Personen- und Güter-verkehr bei der Hinterlandanbindung einer fes-ten Fehmarnbeltquerung?

53. AbgeordneterJürgen

Klimke

(CDU/CSU)

Gibt es einen Planungsentwurf für eine alter-native Gütertrasse zwischen Puttgarden undLübeck zur Umgehung der schleswig-holstei-nischen Seebäder in der Lübecker Bucht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 17. Oktober 2012

Die Fragen 52 und 53 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Die Planungen für die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltque-rung befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Die derzeitlaufende Vorplanung umfasst auch die Untersuchung möglicherTrassenalternativen. Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor, zumalvor der Aufnahme notwendiger Detailplanungen der Ausgang deslaufenden Raumordnungsverfahrens des Landes Schleswig-Holsteinabzuwarten ist.

Über die Bereitstellung von Bundesmitteln kann somit zum jetzigenZeitpunkt ebenfalls noch nicht entschieden werden. In diesem Zu-sammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesverkehrswege-plan weder ein Finanzierungsplan ist noch einen eigenen Etat be-sitzt.

54. AbgeordneterJürgen

Klimke

(CDU/CSU)

Kann das Projekt S 4 in der MetropolregionHamburg Fördermittel des Bundes beanspru-chen, die zum Bau einer Alternativtrasse fürdie schleswig-holsteinischen Seebäder in derLübecker Bucht zur Verfügung gestellt werdenmüssten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. Oktober 2012

Die S-Bahn zwischen Hamburg und Ahrensburg bzw. Bad Oldesloewurde von den betreffenden Bundesländern im BundesprogrammGVFG angemeldet und bedingt aufgenommen. Derzeit lassen die be-teiligten Länder (Schleswig-Holstein und Hamburg) eine Vorent-wurfsplanung erarbeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu denFragen 52 und 53 verwiesen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 74 –

55. AbgeordneterStephan

Kühn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An wie vielen Tagen wurden in den Jahrenvon 1997 bis 2012 (in dem Jahr 2012 bis ein-schließlich 30. September) die Fahrrinnentie-fen der Elbe von 1,60 m, 2,00 m und 2,50 mauf den Abschnitten zwischen der deutsch-tschechischen Grenze und dem AbzweigRothenseer Verbindungskanal (Elbstrecke 1bis 5) und zwischen dem Abzweig RothenseerVerbindungskanal und Geesthacht (Elbstre-cke 6 bis 9) unterschritten (bitte aufgeschlüs-selt nach Jahren, Tiefen und den zwei Ab-schnitten angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 16. Oktober 2012

56. AbgeordneterStephan

Kühn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wurde mit den Unterhaltungsmaßnahmen ander Elbe (Instandsetzung der Buhnen undDeckwerke) das seit 2004 verfolgte Ziel derMindestfahrrinnentiefe von 1,60 m an 345 Ta-gen im Jahr unter dem geltenden Bezugswas-serstand GLW 89 seit 2010 wie geplant er-reicht, und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 16. Oktober 2012

Nein. Dies liegt unter anderem daran, das die Unterhaltungsarbeitenan den Stromregelungsbauwerken bei sehr niedrigen und sehr hohenWasserständen nicht durchgeführt werden können. Zum Beispielkonnten die im Jahr 2010 geplanten Unterhaltungsmaßnahmen we-gen zu hoher Wasserstände gar nicht durchgeführt werden.

57. AbgeordneterDietmar

Nietan

(SPD)

Welche Position hat die Bundesregierung zuden jüngst in polnischen Presseberichten (u. a.Gazeta Wyborcza vom 1. Oktober 2012 sowievom 5. Oktober 2012) zitierten Vorwürfen,

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 75 –

Deutschland treibe den vereinbarten Ausbaugrenzüberschreitender Bahnverbindungen so-wie die Modernisierung und gegenseitige An-bindung dieser Schienennetze nicht voran, undvon welchen Faktoren macht die Bundesregie-rung den Ausbau konkreter Strecken abhän-gig?

58. AbgeordneterDietmar

Nietan

(SPD)

In welchem Zeitraum und unter Anwendungvon Haushaltsmitteln in welcher Höhe plantdie Bundesregierung die Umsetzung der Punk-te 2.1 bis 2.4 des „Programms der Zusammen-arbeit anlässlich des 20. Jahrestages der Unter-zeichnung des Vertrags zwischen der Bundes-republik Deutschland und der Republik Polenüber gute Nachbarschaft und freundschaftlicheZusammenarbeit“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 16. Oktober 2012

Die Fragen 57 und 58 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Der Ausbau der grenzüberschreitenden Eisenbahnverbindungen zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen hatfür Deutschland sehr hohe Priorität. Insoweit kann die Bundesregie-rung die in der polnischen Presse erhobenen Vorwürfe nicht nach-vollziehen.

Für die Fertigstellung des Ausbaus und der Elektrifizierung der Stre-cke Berlin–Stettin (Szczecin) strebt die deutsche Seite das Jahr 2020an.

Mehrere Ausbauprojekte sind bereits abgeschlossen oder weit voran-gekommen, unter anderem der Ausbau der Strecke Berlin–Frankfurt(Oder)–Grenze Deutschland/Polen und der Strecke Berlin–Cottbus–Görlitz. Mit dem Ausbau und der Elektrifizierung der StreckeHoyerswerda–Horka–Grenze Deutschland/Polen wird 2012 mitdem Ziel der Fertigstellung im Jahr 2016 begonnen.

Der Realisierungszeitraum der noch nicht begonnenen Projektehängt davon ab, wann hierfür die erforderlichen Voraussetzungenvorliegen. Dazu zählen vor allem der Abschluss von Vereinbarungenmit Polen sowie bestandskräftiges Baurecht. Ferner müssen die je-weils erforderlichen Haushaltsmittel vom Gesetzgeber bereitgestelltwerden. Sofern die Projektplanungen die dafür notwendige Reifehatten, konnten diese Projekte in den Investitionsrahmenplan2011–2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) aufge-nommen werden.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 76 –

59. AbgeordneterHolger

Ortel

(SPD)

Zu welchen Ergebnissen ist die Untersuchungdes Bundesministeriums für Verkehr, Bau undStadtentwicklung zur möglichen Eignung derElbquerung der Autobahn 20 (A 20) beiGlückstadt als ÖPP-Projekt und zu einemÖPP-Geschäftsmodell (ÖPP = Öffentlich-Pri-vate Partnerschaften) gekommen, und waswurde vom Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mitden betroffenen Ländern bezüglich des weite-ren Vorgehens beschlossen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 18. Oktober 2012

Am 10. September 2012 fand ein Gespräch zwischen dem schleswig-holsteinischen Verkehrsminister Reinhard Meyer, dem Staatssekre-tär im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit undVerkehr Dr. Oliver Liersch und dem Parlamentarischen Staatssekre-tär Enak Ferlemann im Bundesministerium für Verkehr, Bau undStadtentwicklung zur ÖPP-Eignungsabschätzung für das ProjektElbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt statt. Das Ergebnis(Entwurf: Stand 8. September 2012) wurde beiden Häusern vorge-stellt und mit ihnen erörtert. Danach ist ein wirtschaftlich tragfähigesF-Modell (ÖPP-Modell für Ingenieurbauwerke) bei Berücksichti-gung einer maximalen Anschubfinanzierung von 50 Prozent derBaukosten als grundsätzlich möglich und machbar einzustufen; alsFertigstellungstermin für die Elbquerung wird hierbei das Jahr 2025zugrunde gelegt.

Es herrschte bei dem genannten Termin grundsätzlich Einverneh-men, dass im Lichte der Besprechung nach genauer Durchsicht derUnterlagen durch die beiden Auftragsverwaltungen die endgültigeFassung dieses Dokumentes erstellt werden soll und die beteiligtenAuftragsverwaltungen die Planungen für die feste Elbquerung beiGlückstadt zusammen mit den Zulaufstrecken in Schleswig-Holsteinund Niedersachsen weiterverfolgen sollen, da eine Investorensuchefür die Elbquerung auch eine absehbare Realisierung der Zulaufstre-cken voraussetzt.

60. AbgeordneteIngrid

Remmers

(DIE LINKE.)

Wie hoch waren die Kosten für den Umbaudes Bahnhofs Hürth-Kalscheuren im Jahr2011, die die DB Station&Service AG als Be-treibergesellschaft aufgewendet hat?

61. AbgeordneteIngrid

Remmers

(DIE LINKE.)

Warum ist trotz dieses Umbaus weiterhin kei-ne Barrierefreiheit beim Zugang zu den Bahn-steigen 2 und 3 gegeben und kein Blindenleit-system installiert?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/11095– 77 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. Oktober 2012

Die Fragen 60 und 61 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Die erbetenen Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor undsind von der verantwortlichen DB Station&Service AG im Rahmender für die Beantwortung parlamentarischer Fragen vorgegebenenFristen auch nicht zu beschaffen.

62. AbgeordneteDaniela

Wagner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche waren die Ergebnisse des Monitoring-berichts des 1995 durch den damaligen Bun-desminister für Raumordnung, Bauwesen undStädtebau, Dr. Klaus Töpfer, eingesetztenEnergiebeauftragten für Bundesbauten, undwo sind diese veröffentlicht worden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 16. Oktober 2012

Die CO2-äquivalenten Emissionen in den Bundesliegenschaften wur-den seit dem Jahr 1995 um mindestens 30 Prozent gegenüber demJahr 1990 unterschritten. Im Jahr 2007 wurde eine Reduzierung umrund 51 Prozent erreicht.

Der Bericht wurde nicht veröffentlicht. Er ist mit Schreiben vom30. März 2011 an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsaus-schusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, denAbgeordneten Dr. Michael Luther, versandt worden. Bereits mitSchreiben vom 17. März 2011 wurde der Bericht an die AbgeordneteBärbel Höhn versandt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

63. AbgeordneterKlaus

Hagemann

(SPD)

Aus welchen Gründen sind im Personalhaus-halt des Einzelplanes Bildung und Forschung(Bundesministerium für Bildung und For-schung – BMBF) des Regierungsentwurfsfür den Haushalt 2013 (Bundestagsdrucksache17/10200) nicht kegelgerechte Stellenhebun-gen auf Leitungspositionen – unter Angabeder entsprechenden Anzahl der Stellenhebun-gen mit vorheriger und beabsichtigter Dotie-rung, der dadurch verursachten Kosten fürden Bundeshaushalt nach den aktuellen Perso-nalkosten für Beamte einschließlich Personal-gemeinkosten pro Jahr, der Zahl der aktuelleingesetzten Leitungsstellen für Kleinstrefera-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/11095 – 78 –

te, sowie des Datums und Ergebnisses der letz-ten Organisationsuntersuchung des BMBF –vorgesehen, und aus welchen Gründen ist esbisher nicht gelungen, die im Personalhaushaltfür Überhangpersonal des Bundesministe-riums der Verteidigung (BMVg) bewilligtenStellen – unter Angabe der bislang insgesamtvermittelten BMVg-Mitarbeiter – zu besetzen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 17. Oktober 2012

Die im Regierungsentwurf 2013 vorgesehenen Stellenhebungen sindkegelgerecht. Wegen des akuten Nachwuchsmangels bei der Bundes-wehr in den Besoldungsgruppen A 9/10 wurden acht der 21 imBMBF-Stellenplan 2012 ausgewiesenen Stellen für Überhangperso-nal nicht im Jobportal des BMVg veröffentlicht.

Die Anzahl der Bewerbungen für die übrigen Stellen ist bislangmit 17 strukturbetroffenen Personen sehr gering. Zudem entsprachdie überwiegende Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber nichtden Anforderungen des BMBF zur Besetzung der Stellen. Auchwenn nach Auswahlgesprächen, bei denen auch eruiert wurde, inwie-weit durch Fort- und Weiterbildung eine Beschäftigung im BMBFmöglich erscheint, ein Beschäftigungsangebot unterbreitet wordenist, wurde es in mehreren Fällen bewerberseitig abgelehnt. Im Voll-zug des Haushalts 2012 wurden am 27. September 2012 weitere achtPlanstellen spezifisch für so genanntes Überhangpersonal der Besol-dungsgruppe A 13g ausgebracht, womit künftig weiteren Beschäftig-ten eine Bewerbung im BMBF ermöglicht werden könnte.

Vom so genannten Überhangpersonal des BMVg wechselten bis zum30. September 2012 auf Bundesebene 313 Beschäftigte das Ressort(102 Versetzungen, 211 Abordnungen), davon 61 zu obersten Bun-desbehörden.

Berlin, den 19. Oktober 2012

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ISSN 0722-8333


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