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ORTSUMGEHUNG L 1103 PFAFFENHOFEN-GÜGLINGEN · Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen...

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ORTSUMGEHUNG L 1103 PFAFFENHOFEN-GÜGLINGEN Landschaftspflegerischer Begleitplan Deckblatt Im Nachgang zum Erörterungstermin hat sprachliche Präzisierung stattgefunden Auftraggeber Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44 Industriestraße 5 D-70507 Stuttgart Auftragnehmer COCHET CONSULT Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + LANDSCHAFTSPLANUNG (AGL) H. Adam Luisenstraße 110 Eppinger Straße 85 D-53129 Bonn 74211 Leingarten Tel.: + 49 228 94330-0 49 7131 403648 Fax: + 49 228 94330-33 49 7131 900290 [email protected] [email protected] www.cochet-consult.de Bearbeiter Dipl. Biol. Dr. Marc Jabin Dipl.-Geogr. Hartmut Adam Dipl. Biol. Karel Myslivecek-Mohr
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ORTSUMGEHUNG L 1103 PFAFFENHOFEN-GÜGLINGEN Landschaftspflegerischer Begleitplan Deckblatt Im Nachgang zum Erörterungstermin hat sprachliche Präzisierung stattgefunden Auftraggeber Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44 Industriestraße 5 D-70507 Stuttgart Auftragnehmer COCHET CONSULT Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + LANDSCHAFTSPLANUNG (AGL) H. Adam Luisenstraße 110 Eppinger Straße 85 D-53129 Bonn 74211 Leingarten Tel.: + 49 228 94330-0 49 7131 403648 Fax: + 49 228 94330-33 49 7131 900290 [email protected] [email protected] www.cochet-consult.de Bearbeiter Dipl. Biol. Dr. Marc Jabin Dipl.-Geogr. Hartmut Adam Dipl. Biol. Karel Myslivecek-Mohr

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

I

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Vorbemerkung ................................................................................................... 1

1.1 Anlass des Vorhabens ...................................................................................................... 1

1.2 Beschreibung der geplanten Baumaßnahme .................................................................... 1

1.3 Umweltverträglichkeit ........................................................................................................ 2

2 Charakterisierung von Natur und Landschaft im Planungsraum ................. 3

2.1 Geographische Lage des Planungsraumes ...................................................................... 3

2.2 Naturräumliche Eingliederung ........................................................................................... 3

2.3 Geologie und Relief ........................................................................................................... 3

2.4 Boden ................................................................................................................................ 3

2.5 Wasserhaushalt ................................................................................................................. 4

2.6 Klima .................................................................................................................................. 5

2.7 Nutzungsstruktur ............................................................................................................... 6

2.8 Raumrelevante Planungen ................................................................................................ 6

2.9 Altlasten ............................................................................................................................. 8

2.10 Landschaftsbild / Freizeit und Erholung / Wohnen / Kulturelles Erbe ............................... 9

2.11 Schutzgebietsausweisungen ........................................................................................... 10

2.12 Potenzielle natürliche Vegetation .................................................................................... 13

2.13 Reale Vegetation – Biotoptypen ...................................................................................... 13

2.14 Fauna .............................................................................................................................. 32

2.15 Arten- und Biotopschutz .................................................................................................. 41

3 Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs ............. 42

3.1 Potenzielle projektbedingte Auswirkungen ..................................................................... 42

3.2 Tatsächliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt .......................................... 43

4 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen .......................... 51

5 Ermittlung von Eingriff und Ausgleich .......................................................... 56

5.1 Kompensationsermittlung für die Lebensraumfunktion (Tiere und Pflanzen) ................. 56

5.2 Kompensationsermittlung für das Schutzgut Boden ....................................................... 59

5.3 Kompensationsermittlung für das Schutzgut Wasser ..................................................... 60

5.4 Kompensationsermittlung für das Schutzgut Klima/Luft.................................................. 60

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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II

5.5 Kompensationsermittlung für das Schutzgut Landschaft und Erholung ......................... 60

5.6 Zusammenfassende Kompensationsermittlung .............................................................. 61

6 Landschaftspflegerische Maßnahmen .......................................................... 62

6.1 Schutzmaßnahmen ......................................................................................................... 62

6.2 Gestaltungsmaßnahmen ................................................................................................. 63

6.3 Ausgleichsmaßnahmen ................................................................................................... 65

6.4 Ersatzmaßnahmen .......................................................................................................... 68

6.5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich ............................................................... 69

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen im Planungsraum. ....................................8

Tabelle 2: Schutzwürdige Biotope gemäß §30 BNatSchG. .....................................................11

Tabelle 3: Archäologische Fundstellen im Planungsraum. ......................................................12

Tabelle 4: Bewertungsstufen und -kriterien zur Beurteilung der Eignung der im Planungsraum festgestellten Biotope / Biotopkomplexe in Anlehnung an KAULE (1991). .............14

Tabelle 5: Vorhandene Biotoptypen im Planungsraum. ...........................................................16

Tabelle 6: Aktuell erfasste, planungsrelevante Tierarten im Planungsraum. ...........................33

Tabelle 7: Eingriffe in Biotope. ..................................................................................................56

Tabelle 8: Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich. ......................................................70

Anlagenverzeichnis 12.1 Bestand / Konflikte

12.1 Zeichenerklärung zu Unterlage 12.1.1 und 12.1.2 12.1.1 Übersichtslageplan Bestand / Konflikte, Blatt 1 1:2.500 12.1.2 Lagepläne Bestand / Konflikte, Blatt 1-3 1:1.000 12.2 Maßnahmen

12.2 Zeichenerklärung zu Unterlage 12.2.1 12.2.1 Übersichtslageplan Maßnahmen, Blatt 1a 1:2.500 12.2.2 Lagepläne Maßnahmen, Blatt 1a-3a 1:1.000 12.2.3 Lageplan Ersatzmaßnahmen, Blatt 1a 1: 5.000

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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1 Vorbemerkung

1.1 Anlass des Vorhabens

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant den Bau der Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen im Zuge der L 1103. Die L 1103 stellt die verkehrliche Hauptachse im Zabertal dar. Sie beginnt in Brackenheim und endet in Bretten. Sie ist die wichtigste verkehrliche Anbindung des Zabergäus an die Zentren Heilbronn und Karlsruhe bzw. die Hauptverbindung des Raumes Heilbronn mit dem Raum Pforzheim / Karlsruhe. Ziel der Baumaßnahme ist, die Ortsmitte von Pfaffenhofen verkehrsberuhigt zu gestalten und somit insbesondere durch Heraushalten des Lastkraftwagenverkehrs attraktiver für schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer) zu machen. Außerdem wird durch die Gewerbegebietsanschlüsse außerhalb jeglicher Wohnbebauung die konsequente Trennung von Wohnraum und Industrie erzielt. Der Bau der Ortsumfahrung L 1103neu Pfaffenhofen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft i. S. des § 14 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) dar. Als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen erfolgt daher die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Vorhaben, der den Anforderungen der Eingriffsregelung, im Speziellen den Anforderungen nach § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG genügt.

Nach § 44 (5) BNatSchG sind Vorhaben, die der Eingriffsregelung unterliegen, auch einer

artenschutzrechtlichen Prüfung zu unterziehen, um zu klären, ob ein Verstoß gegen die

Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG (Beeinträchtigungen europarechtlich besonders und streng

geschützter Arten bzw. ihrer Lebensstätten) vorliegt. Deren Ergebnisse fließen in das

Kompensationskonzept des LBP ein.

1.2 Beschreibung der geplanten Baumaßnahme

Die Baulänge der Ortsumgehung beträgt insgesamt 1,930 km. Von der Stadt Güglingen wurde zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes „Burgweg“ 2008 bereits ein Teilstück der L 1103 gebaut. Es werden somit noch ca. 1,540 km Baulänge betrachtet. Die Trasse verläuft von der Maulbronner Straße / Strombergstraße am Ortsausgang von Pfaffenhofen (L 1103) bis zum bereits gebauten Teilstück der L 1103 südlich von Güglingen. Anschlusspunkt ist der fertig gestellte Knoten 4. Der straßenbauliche Entwurf liegt im Maßstab 1:500 vor. Nach den Verkehrszählungen der Straßenbauverwaltung aus dem Jahre 2006 sind die Ortsdurchfahrten (OD) von Pfaffenhofen und Güglingen im Zuge der L 1103alt gegenwärtig (Status Quo) mit einem Verkehrsaufkommen in Pfaffenhofen von rund 8.700 Kfz/24, bzw. rund 11.880 Kfz/24h in Güglingen (Heilbronner Straße) belastet. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei etwa 8 %. Ohne Veränderung des Straßennetzes wird das allgemeine Verkehrsaufkommen in Pfaffenhofen und Güglingen bis zum Prognosejahr 2020/2025 (Status Quo Prognose, vgl. Unterlage 11.3, Ziff. 3.3 und Ziff. 4.2/ Bild 3) weiter anwachsen. Nach der ’Trendprognose’ der Richtlinie für die Anlage von Straßen – Querschnitt (RAS-Q) muss dann mit Verkehrsbelastungen in der OD Pfaffenhofen von rund 9.200 Kfz/24h und in der OD Güglingen von rund 12.600 Kfz/24h gerechnet werden.

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Durch die geplante L 1103neu werden Pegelminderungen von etwa 4 bis 8 dB(A) gegenüber der bestehenden Situation in den Ortslagen von Pfaffenhofen und Güglingen erreicht. Der Neubau der L 1103neu Ortsumfahrung Pfaffenhofen ist als 2-streifige Landesstraße mit einem Regelquerschnitt von 10,5 m (RQ 10,5) geplant. Im Neubauabschnitt sind drei plangleiche Knotenpunkte vorgesehen. Ferner ist geplant, die eingleisige Trasse der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahnlinie der Zabergäubahn auf einer Länge von etwa 800 m um maximal 10 m nach Norden zu verlegen. Der Bau der Ortsumfahrung L 1103neu Pfaffenhofen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft i. S. des § 14 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) dar. Als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen erfolgt daher die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Vorhaben, der den Anforderungen der Eingriffsregelung, im Speziellen den Anforderungen nach § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG genügt.

1.3 Umweltverträglichkeit

Der Bau der Ortsumfahrung Pfaffenhofen im Zuge der L 1103 stellt gemäß Aussage der Planfeststellungsbehörde ein UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) -pflichtiges Vorhaben dar. Eine „Allgemeinverständliche Zusammenfassung“ nach § 6 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) ist den Planfeststellungsunterlagen (Unterlage 1.1) zu entnehmen. Der Zweckverband "Wirtschaftsförderung Zabergäu" hat im Zuge einer Verkehrsuntersuchung (Büro KÖLZ, 1993) erstmals die Notwendigkeit einer Ortsumfahrung Pfaffenhofen erkennen lassen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Ortsdurchfahrten von Pfaffenhofen und Güglingen bereits zum Untersuchungszeitpunkt hohe Verkehrsbelastungen, welche sich zwischenzeitlich weiter erhöht haben (siehe Kap. 1.2), aufwiesen. In den Spitzenzeiten des Berufsverkehrs beeinträchtigen somit erhebliche verkehrliche Behinderungen, verbunden mit Lärm- und Abgasbelästigungen, die Ortschaften und schränken die Wohn- und Aufenthaltsfunktion in den beiden Ortszentren ein. Hinzu kommt, dass die Ortsdurchfahrt in Pfaffenhofen mit der engen und winkligen Verkehrsführung einen Verkehrsengpass darstellt. Die 0-Variante stellt daher für die Gemeinde Pfaffenhofen und die Stadt Güglingen keine akzeptable Möglichkeit dar. Eine Umfahrung von Pfaffenhofen und Güglingen nördlich der vorhandenen Ortslagen (Nordvariante) wurde aufgrund der zu erwartenden technischen Schwierigkeiten beim Bau einer Straßentrasse in den vorhandenen steilen Hängen der Weinberge nicht weiter verfolgt. Diese Variante hätte zudem auch einen hohen Flächenbedarf und umfangreiche Eingriffe in Natur und Landschaft zur Folge. Eine großräumige Umfahrung südlich der Ortslagen (Südvariante) wurde aufgrund des zu erwartenden hohen Flächenverbrauchs/Versiegelung und der größeren Zerschneidungswirkungen ebenfalls nicht weiter betrachtet. Daher wurde eine reduzierte Südvariante, die in Bündelung mit der still gelegten Bahnlinie bzw. in Güglingen stadtnah verläuft, weiter verfolgt. In der Flächennutzungsplanung der Kommunen wurde diese Variante in den letzten Jahren im Bereich zwischen Pfaffenhofen und Nordheim als Freihaltetrasse aufeinander abgestimmt. Der Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg (1995) weist die Maßnahme "Ortsumgehung Pfaffenhofen-Güglingen im Zuge der L 1103" als Teil der gesamten Zabertalstraße von Pfaffenhofen bis zum Saarlandkreisel in Heilbronn in der Stufe "Vordringlicher Bedarf" aus.

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2 Charakterisierung von Natur und Landschaft im Planungsraum

2.1 Geographische Lage des Planungsraumes

Der Planungsraum liegt innerhalb des Gebietes des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu (Gemarkung Güglingen und Pfaffenhofen) der Region Heilbronn-Franken im südwestlichen Teil des Landkreises Heilbronn zwischen Stuttgart, Heilbronn und Karlsruhe.

2.2 Naturräumliche Eingliederung

Der Planungsraum erstreckt sich südlich von Güglingen und Pfaffenhofen zwischen den beiden Siedlungsbereichen. Er ist naturräumlich den Gäuplatten im Neckar-Tauberland innerhalb der naturräumlichen Großlandschaft der Neckar- und Tauber-Gäuplatten der Haupteinheit des dem Naturraum 4. Ordnung Neckarbecken (123) zuzuordnen und wird darin der Untereinheit des Zabergäu (123.8) zugerechnet. „Als altes, offenes, dicht mit Dörfern besetztes Kulturland hebt sich das Zabergäu scharf von dem umgebenden Waldrahmen ab. Der Weinbau hat sein Hauptgewicht auf den Keuperhügeln der Ränder, geht aber mit den Keuperrücken auch noch tief in das Gebiet, in dem Ackerflächen vorherrschen, hinein; das Wiesenland ist ganz auf die Talauen des Zaberbaches und der wenigen größeren Nebenbäche beschränkt“ (SCHMITHÜSEN, J., 1952).

2.3 Geologie und Relief

Das Relief des Planungsraumes, der Teil der südwestdeutschen Schichtstufenlandschaft ist, ist durch eine typische Gäulandschaft geprägt. Es ist schwach hügelig bis hügelig und weist eine leichte Steigung nach Süden zum Stromberg auf. Das breite Tal der Zaber befindet sich auf einer Höhe von 196 m ü. NN. Nach Süden zum Strom- bzw. nach Norden zum Heuchelberg steigt der Planungsraum auf ca. 230 m ü. NN an (SCHMITHÜSEN, J., 1952). Der Planungsraum wird großräumig gesehen von den beiden Höhenzügen (Gipskeuperhänge) des Stromberges im Süden und des Heuchelberges im Norden eingerahmt. Der geologische Untergrund im Planungsraum wird durch Tonstein, Schilfsandstein und Mergelgesteine des Gipskeupers gebildet. Die Gesteine der Trias werden in weiten Bereichen (südlich der außer Betrieb gesetzten Bahnlinie) von pleistozänem Löss, Lösslehm und Verwitterungslehm überlagert (Mächtigkeit bis ca. 10 m). Im Auenbereich der Zaber und ihrer Zuflüsse (Rodbach und Benzbach) finden sich jungdiluviale und jüngste Abschwemmungsmassen (sandiger Schluff über Sand und Kies) mit einer Mächtigkeit von bis ca. 12 m. Am Ausgang des Nebentales des Benzbaches im Siedlungsbereich von Pfaffenhofen ist ein Schwemmfächer aus Lehm, Sand und Kies ausgebildet (LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BADEN-WÜRTTEMBERG, 2000, 2001).

2.4 Boden

Die Ausprägung der Böden spiegelt die geologischen Verhältnisse des Raumes wider. Es liegen sowohl terrestrische als auch semiterrestrische Böden vor. So finden sich auf den tonigen Keupern überwiegend Pelosole und Parabraunerden (Böden ohne Grundwasser- und Staunässeeinfluss im Oberboden), während in den Tallagen im Bereich der pleistozänen und holozänen Ablagerungen überwiegend Auengley und Brauner Auenboden zu finden sind.

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Im südlichen Planungsraum (Bereich der geplanten Ortsumgehung) haben sich in ebener bis schwach hängiger Lage im Zuge der Pedogenese aus den Lössablagerungen Parabraunerden ausgebildet. Sie zeichnen sich im Allgemeinen durch eine hohe nutzbare Wasserkapazität, mittlere Wasserdurchlässigkeit, einen ausgeglichenen Luft- und Wasserhaushalt und mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe aus. Die Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden weisen aufgrund ihres schluffig-lehmigen Ausgangssubstrates (Löss) eine hohe bis sehr hohe Ertragsfähigkeit auf. Die Flächen des Planungsraumes unterliegen überwiegend intensiver ackerbaulicher Nutzung. Die Bodenstruktur des Planungsraumes und die damit einhergehende naturbedingte Eignung für die Produktion von Biomasse gilt es, langfristig und nachhaltig als wesentlichen Teil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern (Bodenschutz). Der Boden hat jedoch über seine Funktion als Standort für Kulturpflanzen hinaus weitere Aufgaben, die sich wie folgt darstellen (UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG, 1995):

Lebensraum für Bodenorganismen,

Standort für die natürliche Vegetation,

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf,

Filter und Puffer für Schadstoffe,

Landschaftsgeschichtliche Urkunde. Gemäß den Angaben der Gemeindeverwaltungen Güglingen und Pfaffenhofen befinden sich abschnittsweise Altlasten/ -verdachtsflächen im randlichen Trassenbereich der geplanten Ortsumgehung (siehe Kap. 2.9).

2.5 Wasserhaushalt

Grundwasser

Die Beschaffenheit und Menge des Grundwassers werden hauptsächlich durch die speichernden geologischen Schichten bestimmt. Im Planungsraum treten nur lokal wenig ergiebige Kluft- und Porengrundwasserleiter in den wasserführenden Dolomit- und Sandsteinbänken des Gipskeupers bzw. in den schluffig-sandigen Kiesen der quartären und jung-diluvialen Ablagerungen in den Talauen der Zaber auf, die insgesamt für die Reservehaltung von geringer Bedeutung sind (GEWÄSSERDIREKTION NECKAR, 1999). Eine Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist im Planungsraum nicht erfolgt. Der Planungsraum weist großflächig terrestrische grundwasserunbeeinflusste Bodenbildungen, mit Grundwasserflurabständen von über 2 m auf. Nur in den Bachtälern (semiterrestrische Böden) der Zaber und des Benzbaches finden sich schwankende Grundwasserflurabstände von 0 bis 2 m.

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Oberflächengewässer

Die natürlichen Fließgewässer des Planungsraumes sind:

Zaber als Hauptvorfluter der kleineren Fließgewässer, durchzieht nördlich der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahntrasse in West-Ost-Richtung den Planungsraum,

Rodbach, von Süden kommend, quert größtenteils im Siedlungsbereich Pfaffenhofen verdolt den Planungsraum und entwässert in die Zaber,

Benzbach, durchfließt den Planungsraum auf kurzer Strecke im Norden von Pfaffenhofen (verdolt oder in Betonschalen gefasst) und entwässert in die Zaber,

wasserführender Graben, vom südlich gelegenen Bannholzwald kommend (Ausläufer des Stromberges).

Neben den dauerhaft wasserführenden Bächen sind temporäre Fließgewässer anzutreffen, die grabenartig ausgebaut sind. Es befindet sich ein Stillgewässer im Planungsraum. Dabei handelt sich um den Weiher in Güglingen unmittelbar westlich der Eibensbacher Straße, der als Feuerlöschteich genutzt wird. Für die Zaber besteht mit der Rechtsverordnung vom 26.04.1995 ein gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet (ÜSG). Dieses Überschwemmungsgebiet ist im Planungsraum zwischen 100 und 200 Meter breit. Im Zuge einer zwischenzeitlich stattgefundenen Flussgebietsuntersuchung wurden die Überflutungsgrenzen der Zaber fachtechnisch neu abgegrenzt. Die dort festgestellte HQ 100 (hundertjähriges Hochwasser) -Linie ist zwar nicht rechtskräftig, wird aber bis zur Herausgabe der Hochwassergefahrenkarten als Grundlage herangezogen (Auskunft des LANDRATSAMTES HEILBRONN, 16.11.2006; Auskunft Hr. Winkler (Büro Winkler), 16.09.2008). Vorbelastungen der Grund- und Oberflächenwässer bestehen im Planungsraum in Form von landwirtschaftlicher Nutzung (Eintrag von Bioziden und Düngern), Flächenversiegelung und vor-handenem Straßenverkehr (Schadstoffimmissionen).

2.6 Klima

Das Klima im Planungsraum ist durch die Bergumrahmung des Zabergäus begünstigt. Die Temperatur beträgt im Jahresmittel 9,5 °C. Die Niederschläge sind gleichmäßig über das Jahr verteilt und liegen bei 700 mm pro Jahr. Die regionalklimatischen Gegebenheiten werden nur in geringem Maße durch lokalklimatische Variationen beeinflusst. Ausgeprägte Stadtklimate sind aufgrund der geringen Siedlungsgröße und Siedlungsdichte nicht zu erwarten. Kaltluftentstehung und Kaltluftabfluss sind zwei wichtige Funktionen des klimatischen Ausgleichs der Landschaft und insbesondere für die Frischluftversorgung der Siedlungsflächen von Bedeutung. Die Hauptentstehungsgebiete für Kaltluft sind relativ hoch gelegene Grünland- und Ackerflächen oberhalb des Talbereichs. Kaltluftabflussrinnen sind Hänge, Geländesenken und Täler mit starkem Längsgefälle. Die Hauptabflussrinne für Kaltluft sowie für den Frischlufttransport von West nach Ost stellt die Zaberaue dar. Die Seitentäler des Rodbaches sowie des Entwässerungsgrabens in der Feldflur (südlich nördlich des Bannholzes) bilden gleichfalls

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Kaltluftabflussrinnen, die dem Zabertal zufließen. Barrieren in Kaltluftabflussrinnen (z.B. durch Bebauung oder zu dichte Pflanzungen im Hangbereich oberhalb von Siedlungen) sind bei zukünftigen Planungen zu vermeiden (KLUCZYNSKI 1993).

2.7 Nutzungsstruktur

Der Planungsraum ist überwiegend durch intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen geprägt. Dominierend sind hier große strukturarme Ackerschläge zwischen der Zaber im Norden und den Weinbauhängen im Süden. Im Auenbereich der Zaber treten darüber hinaus größere Wiesenflächen hinzu; in den stark vernässten Bereichen sind Röhrichtbestände eingestreut. In Teilbereichen wie in den Gemarkungen ‚Zwischen den Bächen‘ und in den ‚Kreuzwiesen‘ tritt die intensive ackerbauliche Nutzung zurück. Hier findet sich vor allem Grünlandnutzung im Wechsel mit Kleingärten. Neben vereinzelt auftretenden Streuobstbeständen wird ferner im südlichen Bereich des Planungsraumes an den Ausläufern des Stromberges Weinbau betrieben. Fragmentarisch vorkommende Feldhecken, Gebüsche und Einzelbäume, vorwiegend entlang von Verkehrswegen, gliedern die Feldflur insbesondere in Nord-Süd-Richtung. Ein dicht geschlossener Auwaldstreifen begleitet den Lauf der Zaber. Größere Gehölzflächen sind zudem in der Zaberaue zu finden. Der nördliche, westliche sowie östliche Planungsraum wird durch die angrenzenden Siedlungsflächen von Güglingen und Pfaffenhofen geprägt. Während sich die nördlichen Siedlungsbereiche überwiegend als Wohn- und Mischgebiete darstellen, schließen sich im südlichen Siedlungsrandbereich an die außer Betrieb gesetzte Bahntrasse angrenzend Gewerbegebiete an. An der Eibensbacher Straße südlich Güglingen befindet sich ein Aussiedlerhof im Außenbereich. Die Maulbronner bzw. Heilbronner Straße (L 1103) bildet die Haupterschließungsstraße des Oberen Zabergäus. Sie verbindet die Ortslagen von Pfaffenhofen und Güglingen in Ost-West-Richtung und nimmt den Hauptverkehr zwischen Brackenheim und Zaberfeld auf. Von der L 1103 führen im Bereich Pfaffenhofen die Rodbachstraße und die Strombachstraße und im Bereich Güglingen die Eibensbacher Straße (L 1110) nach Süden. Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes Burgweg ist ein Teilabschnitt der L1103 zwischen dem Kreisverkehr der Eibensbacher Straße und dem Ende des geplanten Gewerbegebietes bereits fertig gestellt. Neben dem innerstädtischen Straßennetz finden sich im Planungsraum weitere kleinere Verbindungsstraßen innerhalb der Feldflur sowie zu umliegenden Einzelhoflagen. Die Bahnlinie (DB-Strecke Brackenheim - Leonbronn) im Planungsraum ist stillgelegtaußer Betrieb. Nach dem ÖPNV-Leitbild des Stadt- und Landkreises Heilbronn ist eine Reaktivierung als Stadtbahnstrecke geplant (I MO TI ON 2008). Die genaue Flächennutzung im Planungsraum ist dem Bestands- und Konfliktplan im Maßstab (M) 1:2.500 zu entnehmen.

2.8 Raumrelevante Planungen

Regionalplan

Die südlich des Planungsraumes liegenden Flächen sind Bestandteil des regionalen Grünzuges „Zabergäu“ (REGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN, 2006), welcher die zwischen den

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Schilf- bzw. Stubensandsteinrücken von Heuchel- und Stromberg eingesenkten Gipskeuper- und Lössflächen umfasst. Der Freiraumverbund der regionalen Grünzüge wird durch Grünzäsuren in den siedlungsnahen Freiräumen ergänzt. Innerhalb des Planungsgebietes wurde als Grünzäsur „Güglingen/Pfaffenhofen“ die Freiflächen zwischen den Ortslagen ausgewiesen. Sie umfasst sowohl die Zaberaue wie auch die angrenzenden Hänge. Des Weiteren wurden in der Zaberaue Bereiche für ein Hochwasser-Flächenmanagement ausgewiesen. Die geplante L 1103neu ist im Regionalplan als Südumgehung für Pfaffenhofen, Güglingen und Güglingen-Frauenzimmern bereits berücksichtigt. Flächennutzungsplan

Grundlage für die Darstellung der geplanten Nutzungen bildet der Flächennutzungsplan des Verwaltungsraumes Oberes Zabergäu (LANDRATSAMT HEILBRONN, 1997). Innerhalb des Planungsraumes weist der Flächennutzungsplan keine Konkurrenzplanung zur Ortsumgehung L 1103neu aus. Die geplante Ortsumgehung ist im Flächennutzungsplan bereits berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan weist Bereiche mit geplanten Gewerbegebieten und Gewerblichen Bauflächen aus, die unmittelbar an die Trasse grenzen:

beiderseits der Eibensbacher Straße im direkten Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet von Güglingen; die geplante Ortsumgehung L 1103neu trennt somit beide Bereiche (vorhanden und geplant);

an der südöstlichen Grenze des Gewerbegebietes Pfaffenhofen südlich der außer Betrieb gesetzten Bahnlinie und der geplanten Ortsumgehung.

Das geplante Wohngebiet westlich von Pfaffenhofen tangiert die geplante Trasse nicht mehr. Bebauungspläne

Randlich, aber außerhalb des Trassenbereiches der L 1103neu, befindet sich in der Gemeinde Pfaffenhofen der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „südlich Südstraße und westlich Industriestraße“ (Stand 08/2005). Auf dem Stadtgebiet Güglingens schließt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Burgweg“ (rechtskräftig seit 06.07.2007) unmittelbar an das Bauende der geplanten L 1103neu bei etwa 1+540 an. Dieser beinhaltet auch das bereits gebaute Teilstück der L 1103 bis zum Kreisverkehr der Eibensbacher Straße. Weitere rechtskräftige Bebauungspläne im Nahbereich der Planung liegen nicht vor. Landschaftsplan

Der Planungsraum liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu (KLUCZYNSKI, 1993). Als Entwicklungsziel wird für große Teile des Planungsraumes die Aufwertung der flurbereinigten Ackerflächen festgelegt, um eine Vernetzung mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen strukturbereichernden Landschaftselementen (Hecken, Raine, Obstbaumreihen, Grasstreifen) in Form eines Biotopverbundsystems (KLUCZYNSKI, P. (1991) ) zu erreichen. Die im Landschaftsplan dargestellten Bereiche mit mittlerer bis hoher Wertigkeit in Bezug auf das Arten- und Biotoppotenzial sollen bei künftigen Planungen geschont bzw. gefördert werden.

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Im Planungsraum betrifft das vor allem die nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope (z.B. Feldgehölze, Feuchtwiesen, Auwaldstreifen), die Naturdenkmale sowie die Streuobstwiesen, Bäche und Feuchtgebiete (siehe auch Kap. 2.11 Schutzgebietsausweisungen). Weitere Ziele sind die Anpflanzung bzw. Entwicklung von Auwald entlang der Zaber durch Sukzession, die Ergänzung gewässerbegleitender Gehölze an Gräben sowie die Renaturierung ausgebauter Bachabschnitte und Offenlegung verdohlter Bachabschnitte. Gewässerentwicklungsplan

Der Gewässerentwicklungsplan Zaber mit Riesenbach (ARGE BÜRO AM FLUSS/ TIER- UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE DR. JÜRGEN DEUSCHLE 2010) weist im Umfeld des Vorhabens bzw. der Ausgleichsmaßnahmen mehrere gewässerbezogene Maßnahmen aus. So ist im Umfeld der Ausgleichsmaßnahme A 1 der Rückbau von Befestigungen von Ufer und Sohle der Zaber, die Anlage eines neuen Seitengewässers, die Duldung der Eigendynamik des Baches und linksseitig die Entwicklung eines mindestens 10 m breiten Gewässerrandstreifens vorgesehen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Eigendynamik durch einzelne Uferanrisse zu initiieren. Als punktuelle Maßnahme ist im Bereich des ehemaligen Wehrs der Bau einer rauen Rampe angegeben. In der Aue soll die derzeitige Nutzung (Acker) auch auf Flächen der Maßnahme A 1 in Grünland umgewandelt werden. Der Mündungsbereich der Leopoldsklinge soll durch Entfernen des Verbaus und des Durchlasses sowie durch Aufweiten neu gestaltet werden.

2.9 Altlasten

Gemäß Angaben der Stadtverwaltungen Güglingen und Pfaffenhofen befinden sich innerhalb des Planungsraumes die in Tabelle 1 aufgeführten Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen.

Tabelle 1: Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen im Planungsraum.

Kennzeichen Standort Art der altlastenverdächtigen Fläche

Vorklassifizierung / Bewertungsergebnis

1644 Pfaffenhofen Bahnhofstraße

Bahnhof Pfaffenhofen Belassen zur Wiedervorlage (B)

1645 Paffenhofen Bahnhofstraße 4

Zigarrenfabrik / Pappenverarbeitung

Ausscheiden und archivieren (A)

1648 Pfaffenhofen Maulbronnerstraße 22

Schreinerei Belassen zur Wiedervorlage (B)

1650 Pfaffenhofen Rodbachstraße 24

Fotogroßlabor / Maschinenbau Belassen zur Wiedervorlage (B)

1651 Pfaffenhofen Rodbachstraße 25

Malerbetrieb Belassen zur Wiedervorlage (B)

1662 Pfaffenhofen Maulbronnerstraße 35

Sägewerk / Kistenfabrik Erkunden (E)

1664 Pfaffenhofen Südstraße 9

Maschinenbau Erkunden (E)

00025 Güglingen, Gewann Fuchsäcker

Altdeponie Ausscheiden und archivieren (A)

00400 Güglingen, Altablagerung Belassen zur

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9

Gewann Bannholz Wiedervorlage (B)

01694 Güglingen, Keplerstraße 5

Kfz-Werkstätte (Gewerbebetrieb)

Belassen zur Wiedervorlage (B)

01697 Güglingen, Maulbronner Straße 13

Werkzeugbau (Gewerbebetrieb)

Belassen zur Wiedervorlage (B)

01706 Güglingen, Wilhelmstraße 1

Schlosserei (Gewerbebetrieb)

Belassen zur Wiedervorlage (B)

Tabelle 1: – Fortsetzung –

Kennzeichen Standort Art der altlastenverdächtigen Fläche

Vorklassifizierung / Bewertungsergebnis

01707 Güglingen, Wilhelmstraße 41

Malerbetrieb (Gewerbebetrieb)

Belassen zur Wiedervorlage (B)

01709 Güglingen, Eibensbacher Straße 39

Tankstelle Erkunden (E)

01713 Güglingen, Obere Talstraße

Maschinenbau (Gewerbebetrieb)

Belassen zur Wiedervorlage (B)

Die genaue Lage der Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen ist den Bestands- und Konfliktplänen M 1:2.500 und M 1:1.000 zu entnehmen.

2.10 Landschaftsbild / Freizeit und Erholung / Wohnen / Kulturelles Erbe

Die Beschreibung des Landschaftsbildes erfolgt auf der Grundlage nutzungsbedingter und naturräumlicher Merkmale. Daraus abgeleitet ergibt sich für den Planungsraum als Landschaftsbildtyp eine bäuerliche Kulturlandschaft. Sie ist insbesondere durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung und weitgehend ausgeräumte Ackerflächen gekennzeichnet. Gliedernde oder das Landschaftsbild belebende Elemente bilden im Planungsraum die Fließgewässer mit ihren Auwaldstreifen und Röhrichtsäumen (z.B. Zaberaue) sowie die Feldhecken entlang von Wirtschaftswegen, welche das Landschaftsbild entscheidend prägen und wichtige Sichtachsen in einer eher schwach strukturierten Landschaft darstellen. Streuobstwiesen als regional bedeutsame Gliederungselemente sind punktuell vorwiegend am südlichen Randbereich des Planungsraumes zu finden. Sichtbeziehungen bzw. Sichtachsen mit positiver Wirkung für die Erholungsnutzung bestehen vor allem im südlichen Planungsraum von den vorhandenen Wegen in Richtung Norden, wo die bewaldete Zaberaue einen Kontrast zu den Ackerflächen bildet. Der gesamte Planungsraum ist von verschiedenen Radwander- und Wanderwegen mit zum Teil regionaler Bedeutung gut erschlossen. Hinsichtlich seiner Bevölkerungs- und Siedlungsstruktur ist der Planungsraum als Siedlungsrandlage der Stadt Güglingen sowie der Gemeinde Pfaffenhofen mit anschließendem Freiraum und vereinzelten Aussiedlerhöfen einzuordnen. Einen wichtigen Bestandteil für die Erholung der angrenzenden Siedlungen stellt der siedlungs-nahe Freiraum (Agrarlandschaft) mit seinem Wander- und Radwanderwegenetz dar. Dazu zählen ferner die in der Zaberaue angesiedelten Kleingärten sowie die Sport- und Freibadanlagen der Gemeinde Pfaffenhofen und der Stadt Güglingen.

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Herausragende Aussichtspunkte sowie Erholungsschwerpunkte für eine landschaftsgebundene Erholung sind im Planungsraum nicht vorhanden.

2.11 Schutzgebietsausweisungen

Gemäß den Angaben des Landratsamtes Heilbronn (Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Heilbronn) liegen im Planungsraum folgende Schutzgebiete vor: Natura 2000-Gebiete

Im Planungsraum liegen keine Gebietsmeldungen des Landes Baden-Württemberg vor. Die dem Planungsraum nächstgelegenen FFH- und Vogelschutzgebiete Stromberg (DE-7018-341, DE-6919-441) befinden sich etwa 650 m südlich der geplanten Straßentrasse. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete

Innerhalb des Planungsraumes sind weder Naturschutz (NSG)-, noch Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen. Naturdenkmale (ND)

Innerhalb des Planungsraumes befinden sich ein Einzelbaum sowie ein Feuchtgebiet, welche als Naturdenkmale nach § 28 BNatSchG geschützt sind:

ND 36/4: Winter-Linde (Tilia cordata) (Bezeichnung gem. LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) – Kartenservice Schutzgebiete Baden-Württemberg (18.09.2008) END 81250810004) Standort: Maulbronner Straße – an der Zaberbrücke, Pfaffenhofen, lockere Bebauung; Abstand von der Straße 3 m; unter der Baumkrone z.T. Grünland, z.T. asphaltiert, Bushaltestelle und Straße Schutzzweck: Eigenart, kulturell Pflanzjahr 1871; Höhe ca. 20 m; Stammumfang = 292 cm; Kronendurchmesser 15-18 m

ND 14/1: Feuchtgebiet Kreuzwiesen (Bezeichnung gem. LUBW – Kartenservice Schutzgebiete Baden-Württemberg (18.09.2008) FND 81250380001) Standort: Gewann Kreuzwiesen, zwischen Zaber und Bahnlinie, Güglingen, freistehend Schutzzweck: Biozönose, Eigenart, Seltenheit (Sicherung des Lebensraumes bestimmter Tiere und Pflanzen) Beschreibung: Ehemalige Streuwiesenfläche mit ausgedehntem Röhricht und flächigen Vernässungen

Besonders geschützte Biotope

Die in Baden-Württemberg erhobenen schutzwürdigen Biotope gemäß § 30 BNatSchG (§ 32 33neu Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW)) sind in Tabelle 2 aufgelistet (LANDRATSAMT HEILBRONN – UMWELTSCHUTZAMT, 2003).

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Tabelle 2: Schutzwürdige Biotope.

Biotop-Nr. Biotopbezeichnung

6919-125-0153 Auwaldstreifen an der Zaber zwischen Weiler und Pfaffenhofen

6919-125-0191 Auwaldstreifen an der Zaber zwischen Pfaffenhofen und Güglingen

6919-125-0192 Zaber zwischen Pfaffenhofen und Güglingen

6919-125-0193 Feldgehölze westlich Gewann „Dreispitz“

6919-125-0194 Feuchtgebiet I im Gewann „Dreispitz“

6919-125-0195 Feuchtgebiet II im Gewann „Dreispitz“

6919-125-0196 Schilf-Röhricht im Gewann „Aischbach“

6919-125-0199 Feldgehölz und Feldhecke im Gewann „Rodbacher Täle“

6919-125-0206 Feuchtgebiet im Gewann „Zwischen den Bächen“

6919-125-0207 Feuchtbrache im Gewann „Kreuzwiesen“

6919-125-0208 Nasswiese und Großseggenriede im Gewann „Kreuzwiesen“

6919-125-0209 Schilf-Röhrichte im Gewann „Kreuzgarten“

6919-125-0210 Feldhecke I an der L 1110 östlich Gewann „Vordere Reut“

6919-125-0211 Feldhecke II an der L 1110 östlich Gewann „Vordere Reut“

6919-125-0296 Feldgehölz im Gewann „Zwischen den Bächen“

Ausweisungen gemäß Waldfunktionskarte

Gemäß Auskunft des Staatlichen Forstamtes Eppingen befinden sich im Planungsraum keine Waldflächen mit hervorgehobenen Schutzfunktionen, mit Erholungsfunktion oder Flächen mit besonderer Zweckbestimmung. Überschwemmungsgebiete

Für die Zaber als Gewässer II. Ordnung wurde ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt (Verordnung vom 26.04.1995). Die Sicherung dient dem schadlosen Abfluss des Hochwassers einerseits und der Erhaltung der Retentionsflächen andererseits. Ferner wurden im Zuge einer zwischenzeitlich stattgefundenen Flussgebietsuntersuchung die Überflutungsgrenzen (HQ 100-Linie) der Zaber fachtechnisch abgegrenzt. Aktuell liegen neu erstellte Hochwassergefahrenkarten zur Prüfung beim Regierungspräsidium Stuttgart vor (LANDRATSAMT HEILBRONN, September 2008). Wasserschutzgebiete

Im Planungsraum liegen keine Wasserschutzgebiete vor. Bodendenkmale und archäologische Fundstellen

Gemäß Auskunft des LANDESDENKMALAMTES BADEN-WÜRTTEMBERG (2006, Sept. 2008) liegen im Planungsraum die in Tabelle 3 aufgeführten Fundstellen.

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Tabelle 3: Archäologische Fundstellen im Planungsraum.

Archivkennzeichnung

Beschreibung der Fundstelle Objekt Schutzstatus

GÜGL004 Güglingen Gewann „Fuchsäcker, Geißberg“ Brandkeramische Siedlung

Kulturdenkmal nach § 2 DSchG

GÜGL005 Güglingen „Aischbach“ Mittelneolithische Siedlung

Kulturdenkmal nach § 2 DSchG

GÜGL009 Güglingen, Maulbronner Straße 2-22 Merowingerzeit-

liches Gräberfeld Kulturdenkmal nach § 2 DSchG

GÜGL013 Güglingen Gewann „Steinäcker/Lüssen“ Römischer Vicus Kulturdenkmal nach

§ 2 DSchG

GÜGL015 Güglingen Gewann „Siechenäcker“ mittelalterliche

Wüstung archäologische Verdachtsfläche

GÜGL016 Güglingen, Burgweg Spätneolithische

Siedlung archäologische Verdachtsfläche

L6918/018-02 Güglingen Gewann „Aischbach“ Siedlung allg. archäologische

Verdachtsfläche

L6918/019-02 Güglingen Gewann „Cappishaupt“ Siedlung allg. archäologische

Verdachtsfläche

L6918/019-03 Güglingen Gewann „Ackerwiesen“ Siedlung allg. archäologische

Verdachtsfläche

L6918/019-04 (Güglingen, Burgweg)

i. Rahmen des B-Planes Burgweg: überbaut

Neolithische Siedlung

Kulturdenkmal nach § 2 DSchG

L6918/223-02 Pfaffenhofen Gewann „Unteres Tal / Aischbach“

Grabhügel archäologische Verdachtsfläche

L6918/020-02 Pfaffenhofen, Rodbachstraße Siedlung allg. archäologische

Verdachtsfläche

Weitere archäologische Verdachtsflächen ohne Archivkennzeichnung befinden sich innerhalb des Planungsraumes in Pfaffenhofen im Bereich einer abgerissenen Mühle (Hauptstraße 41), des abgerissenen Rathauses (Ecke Heilbronner / Maulbronner Straße und der abgerissenen Ortsbefestigung (Seestraße / Gartenweg / Heilbronner Straße) sowie in Güglingen im Bereich der abgerissenen Stadtmühle (Eibensbacher Straße 20, 22/1) und des abgerissenen Schafhauses (Schafhausplatz 1). Baudenkmale

Im Flächennutzungsplan des Verwaltungsraumes Oberes Zabergäu sind keine geschützten bzw. schützenswerten Baudenkmale sowie historischen Kulturlandschaften und Kulturlandschafts-bestandteile von besonderer charakteristischer Eigenart für den Planungsraum ausgewiesen.

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2.12 Potenzielle natürliche Vegetation

Die anthropogene Überprägung bzw. Veränderung der Vegetation des Planungsraumes wird durch einen Vergleich der potenziell-natürlichen Vegetation (PnV)1 mit den realen Vegetations-verhältnissen deutlich. Die potenzielle natürliche Vegetation des Zabergäu umfasst verschiedene Ausprägungen der Eichen-Hainbuchen-Mischwälder (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (1992). Im Planungsraum dominiert großflächig die Untergesellschaft des Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwaldes (KLUCZYNSKI, 1993). In der Baumschicht der Traubeneichen-Hainbuchenwälder sind in erster Linie Hain-Buche (Carpinus betulus) und Trauben-Eiche (Quercus petraea) vertreten, während Stiel-Eiche (Quercus robur), Esche (Fraxinus excelsior) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) örtlich beigemischt sind. Die Strauchschicht ist nur spärlich ausgeprägt und wird durch viele verschiedene Straucharten wie z.B. Weiß-Dorn (Crataegus spec.), Gemeiner Schneeball (Virburnum opulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaea) und Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) gebildet, während sich die Krautschicht aus Großer Sternmiere (Stellaria holostea), Erdbeer-Fingerkraut (Potentilla sterilis), Maiglöckchen (Convalaria majalis), Wald-Knäuelgras (Dactylis polygama) u.a. zusammensetzt.

2.13 Reale Vegetation – Biotoptypen

Im Planungsraum wurde im Sommer 2003 durch die Cochet Consult eine flächendeckende Kartierung der vorhandenen Biotoptypen im Maßstab 1:2.500 sowie im trassennahen Bereich im Maßstab 1:1.000 durchgeführt. In der Vegetationsperiode 2006 sowie im September 2008 erfolgten im Planungsraum Kontrollkartierungen. Weitere Kontrollbegehungen erfolgten 2013 durch die Arbeitsgruppe Tierökologie und Planung im Rahmen der Plausibilitätsprüfung der Daten zum Artenschutz (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2015) sowie 2015 im Bereich des Ackergebiets Schnarrenberg nördlich Pfaffenhofen durch das Büro für Landschaftsökologie + Landschaftsplanung (AGL), um die aktuellen Nutzungen festzustellen. Die kartierten Biotoptypen werden unter Angabe des 4-stelligen Zahlen-Codes gemäß der Biotoptypenliste Baden-Württemberg (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, 2001) aufgeführt. Die Biotoptypen werden in Anlehnung an das Bewertungsverfahren von KAULE (1991) unter Berücksichtigung ihrer Regenerierbarkeit bzw. Wiederherstellbarkeit klassifiziert. Die Bewertung erfolgt über eine 5-stufige, ordinale Skalierung und ist in der folgenden Tabelle dargelegt.

1 Die heutige potenzielle natürliche Vegetation beschreibt das Artengefüge, "das sich unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch überhaupt nicht mehr eingriffe und die Vegetation Zeit fände, sich zu ihrem Endzustand zu entwickeln" (ELLENBERG, 1982).

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Tabelle 4: Bewertungsstufen und -kriterien zur Beurteilung der Eignung der im Planungsraum festgestellten Biotope / Biotopkomplexe in Anlehnung an KAULE (1991).

Wertstufe Bewertungskriterien / Wertbestimmende Merkmale

sehr hoch

Seltene und repräsentative natürliche und extensiv genutzte Ökosysteme. In der Regel alte und / oder oligotrophe Ökosysteme mit Spitzenarten der Roten Liste, geringe Störung, soweit vom Typ möglich große Flächen. Wälder; Moore; Auen; unverbaute Bach- und Flussabschnitte; Felsfluren; alpine Ökosysteme; Küstenökosysteme; Heiden; Magerrasen; Streuwiesen; Acker; Stadtbiotope mit hervorragender Artenausstattung. Gebiete mit besonderer Bedeutung auf Bundes-, Landes- und Regionalebene (NSG u. ä.). Weniger gut ausgebildet, vorrangig auch zurückgehende Waldökosysteme und Waldnutzungsformen, extensive Kulturökosysteme und Brachen, Komplexe mit bedrohten Arten, die einen größeren Aktionsraum benötigen.

Nicht oder nur langfristig ersetzbare Biotoptypen mit einer Regenerations- bzw. Entwicklungszeit von über 50 Jahren (z.B. naturnahe Auenbereiche, alte und naturnahe Laubwaldbestände).

hoch

Gebiete mit örtlicher und regionaler Bedeutung, die LSG oder geschützter Landschaftsbestandteil als Schutzstatus anstreben.

Nicht oder extensiv genutzte Flächen mit Rote-Liste-Arten zwischen Wirtschaftsflächen, regional zurückgehende Arten, oligotraphente Arten, Restflächen der Stufe „sehr hoch“, Kulturflächen, in denen regional zurückgehende Arten noch zahlreich vorkommen.

Altholzbestände, Plenterwälder, spezielle Schlagfluren, Hecken, Bachsäume, Dämme etc., Sukzessionsflächen mit Magerkeitszeigern, regionaltypische Arten; Wiesen und Äcker mit stark zurückgehenden Arten, Industriebrache, Böschungen, Parks, Villengärten mit alten Baumbeständen.

Mittel- bis langfristig wiederherstellbare Biotoptypen mit einer Entwicklungszeit zwischen 30 und 50 Jahren (z.B. jüngere Laubwaldbestände und Pioniergehölze).

mittel

Kleinere Ausgleichsflächen zwischen Nutzökosystemen (Kleinstrukturen) nur in Landschaftskomplexen LSG, in der Regel kein spezieller Vorschlag zur Unterschutzstellung ggf. geschützter Landschaftsbestandteil. Unterscheidet sich von „hoch“ durch Fehlen oder Seltenheit von oligotraphenten Arten und Rote-Liste-Arten. Bedeutend für Arten, die in den eigentlichen Kulturflächen nicht mehr vorkommen.

Artenarme Wälder, Mischwälder mit hohem Fichtenanteil, Hecken, Feldgehölze mit wenig regionaltypischen Arten; Äcker und Wiesen, in denen noch standortspezifische Arten vorkommen; kleinere Sukzessionsflächen in Städten, alte Gärten und Kleingartenanlagen.

Mittelfristig wiederherstellbare Biotoptypen mit einer Entwicklungszeit zwischen 15-30 Jahren (z.B. Kleingehölze)

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Tabelle 4: - Fortsetzung –

Wertstufe Bewertungskriterien / Wertbestimmende Merkmale

mäßig

Nutzflächen, in denen nur noch wenig standortspezifische Arten vorkommen. Die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen Standorteigenschaften. Grenze der "ordnungsgemäßen" Land- und Forstwirtschaft; Äcker und Wiesen ohne spezifische Flora und Fauna, stark belastete Abstandsflächen, Fichtenforste, Siedlungsgebiete mit intensiv gepflegten Anlagen.

Biotoptypen mit mäßiger Bedeutung im Biotopverbund und einer Regenerationszeit von 5-15 Jahren (z.B. Parkanlagen, öffentliche Grünflächen)

gering

Nutzflächen, in denen nur noch Arten eutropher Einheitsstandorte vorkommen bzw. die Ubiquisten der Siedlungen oder die widerstandsfähigsten Ackerun-kräuter. Randliche Flächen werden beeinträchtigt. Äcker und Intensivwiesen, Aufforstungen in schutzwürdigen Bereichen, Fichtenforste auf ungeeigneten Standorten (entsprechend sehr artenarm), dicht bebaute Siedlungsgebiete mit wenigen extensiv genutzten Restflächen. Nur für sehr wenige Ubiquisten nutzbare Flächen, starke Trennwirkung, sehr deutlich Nachbargebiete beeinträchtigend. Intensiväcker mit enger Fruchtfolge; stark verarmtes Grünland; Wohngebiete mit "Einheitsgrün", Zwergkoniferen, Rasen, wenige Zierpflanzen; Forstplantagen in Auen und in anderen schutzwürdigen Lebensräumen. Fast vegetationsfreie und vegetationsfreie Flächen. Durch Emissionen starke Belastungen für andere Ökosysteme von hier ausgehend. Gülle-Entsorgungsgebiete in der Landwirtschaft, extrem enge Fruchtfolgen und höchster Chemieeinsatz, intensive Weinbau- und Obstanlagen, Aufforstungen in hochwertigen Lebensräumen, Intensiv-Forstplantagen. Innenstädte, Industriegebiete fast ohne Restflächen, Hauptverkehrsstraßen.

Gut regenerierbare oder monostrukturierte Biotoptypen mit einer Entwicklungszeit von bis zu 5 Jahren (z.B. Ackerfläche)

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Entsprechend der Art der Nutzung und der realen Vegetation können im Planungsraum die in Tabelle 5 aufgeführten Biotoptypen unterschieden werden.

Tabelle 5: Vorhandene Biotoptypen im Planungsraum.

Biotoptypencodes Zusatzmerkmale

Fließgewässer

12.12 Naturnaher Abschnitt eines Flachlandbaches 12.20 Ausgebauter Bachabschnitt 12.61 Entwässerungsgraben 12.63 Trockengraben

Stillgewässer

13.7280 Offene Wasserfläche eines naturnahen Teiches

Wiesen und Weiden

33.20 Nasswiese 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 33.61 Intensivwiese als Dauergrünland 33.63 Intensivweide 33.80 Zierrasen

Wiesennutzung

441 Wiesenbrache

Weidenutzung

514 Koppelhaltung 520 Weidebrache

Erholungsnutzung

1931 Schwimmen

Röhrichte

34.51 Ufer-Schilfröhricht 34.52 Land-Schilfröhricht 34.56 Rohrglanzgras-Röhricht

Saumvegetation, Dominanzbestände, Hochstaudenfluren, Ruderalvegetation

35.11 Nitrophytische Saumvegetation 35.31 Brennnessel-Bestand 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 35.44 Sonstige Hochstaudenflur 35.61 Annuelle Ruderalvegetation 35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation

Äcker, Sonderkulturen und Feldgärten

37.10 Ackerflächen 37.21 Obstplantage 37.23 Weinberg 37.25 Beerstrauchkultur 37.27 Baumschule oder Weihnachtsbaumkultur 37.30 Feldgärten

Ackerbau

620 Ackerbrache

Gehölzbestände und Gebüsche

41.20 Feldhecke 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 42.24 Brombeer-Schlehengebüsch mittlerer Standorte 42.30 Gebüsch feuchter Standorte 44.10 Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch 44.12 Zierstrauchanpflanzung

44.30 Heckenzaun

Sonstige Eigenschaften

452 mit hochstämmigen Obstbäumen

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Tabelle 5: - Fortsetzung –

Biotoptypencodes Zusatzmerkmale

Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume und Streuobstbestand

45.12 Baumreihe 45.20 Baumgruppe 45.30 Einzelbaum 45.40 Streuobstbestand

Wälder

52.30 Auwald der Bäche und kleinen Flüsse 52.33 Gewässerbegleitender Auwaldstreifen 58.11 Sukzessionswald aus langlebigen Laubbäumen 58.13 Sukzessionswald aus kurzlebigen Laubbäumen 59.44 Fichtenbestand

Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen

60.10 von Bauwerken bestandene Fläche 60.21 völlig versiegelte Straße oder Platz 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder

Schotter 60.25 Grasweg 60.30 Gleisbereich 60.42 Müllplatz 60.53 Bodendecker-Anpflanzung 60.61 Nutzgarten 60.63 Mischtyp von Nutz- und Ziergarten

Siedlung

2140 Industrie- und Gewerbegebiet

2150 Mischbauflächen, Einzelgebäude

Erholungsnutzung/Sportgelände

1910 Sportplatz 1990 sonst. Sportnutzung

Lagernutzung

1401 Erdzwischenlagerung 1405 Kompostlagerung

Wassernutzung

1540 Wasserrückhaltung

Grünfläche

2080 Kinderspielplatz

Die einzelnen Biotoptypen werden im Folgenden hinsichtlich ihres strukturellen und floristischen Aufbaus sowie ihrer ökologischen Bedeutung charakterisiert:

Fließgewässer

Der Bäche des Planungsraumes weisen eine mehr oder weniger geschlossene, gewässerbe-gleitende Vegetation und in weiten Bereichen ein natürliches Bachbett mit Strömungshinder-nissen, unregelmäßiger Sohle sowie Prall- und Gleitufer auf. Naturnaher Abschnitt eines Flachlandbachs (12.12)

Die Zaber durchfließt den Planungsraum von Westen nach Osten. Der Laufabschnitt zwischen der Gemeinde Pfaffenhofen und der Stadt Güglingen (außerhalb der bebauten Gebiete) zeigt sich gekrümmt bis schwach gewunden. Das Bachprofil besitzt eine durchschnittliche Breite von 3 m und weist Prall- und Gleitufer sowie partielle Flachuferabschnitte auf. Die Sohle besteht aus sandigem bis kiesigem Material. Die Uferböschungen werden überwiegend von einem dichten und hochwüchsigen Auwaldstreifen eingenommen, welcher aus teilweise alten, mehrstämmigen Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa), Silber-Weiden (Salix alba) und Eschen (Fraxinus excelsior), teilweise mit Kopfweiden (Salix caprea) sowie einer gut ausgeprägten Strauchschicht mit Schwarzem Holunder (Sambucus nigra), Gewöhnlichem Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)

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und Rosengewächsen (Rosa spec.) besteht. In den nithrophilen Hochstaudenfluren sind Arten wie Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Große Brennnessel (Urtica dioica), Acker-Winde (Convolvulus arvensis) und Hopfen (Humulus lupulus) vertreten, die nährstoffreichere Verhältnisse anzeigen oder hier ihre optimalen Entwicklungsmöglichkeiten finden. Vorbelastung: keine erkennbar. Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG Die naturnahen und unverbauten Bachabschnitte der Zaber zwischen Güglingen und Pfaffenhofen mit der Biotop-Nr. 6920-125-0192 unterliegen dem besonderen Schutz gemäß § 30 BNatSchG (Erfassung im Rahmen „§ 3233neu-Kartierung“ des Landes Baden-Württemberg). Bewertung: hoch bis sehr hoch. Ausgebauter Bachabschnitt (12.20)

Zu diesem Biotoptyp gehören die wenig strukturierten, meist begradigten Bachabschnitte des Rodbaches sowie der Zaber in den Siedlungsbereichen von Pfaffenhofen und Güglingen, an denen die bachufertypische Krautvegetation nur lokal und fragmentarisch ausgebildet ist. Der Gewässerverlauf ist z.T. durch Ufersicherungen festgelegt, die Sohle ist z.T. verbaut. Gewässertiefe und -breite sind auf längerer Strecke einheitlich, so dass keine bzw. nur geringe Erosion und Akkumulation stattfinden können. Meist werden die Uferböschungen neben oft geschlossenen Auwaldstreifen (52.33) durch nitrophile Hochstaudenfluren bzw. ausdauernde Ruderalvegetation eingenommen. Vorgefundene Arten sind Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Mädesüß (Filipendula ulmaria), Große Brennnessel (Urtica dioica). Vorbelastung: Eutrophierung, Begradigung, Uferbefestigungen, z.T. Verrohrung im Bereich von

Straßen und Wegen, unmittelbar angrenzende Freizeiteinrichtungen (Freibad, Kleingärten, Sportplatz etc.).

Bewertung: mäßig bis mittel. Entwässerungsgraben (12.61)

Der Planungsraum wird von Süden nach Norden von zwei Feld- bzw. wegbegleitenden Gräben durchzogen, die streckenweise einzelne naturnahe Strukturelemente aufweisen. Die wasserführenden geradlinigen Gräben mit trapezförmigem Profil münden in die Zaber. Zum Zeitpunkt der Kartierung waren sämtliche Gräben aufgrund der langen Hitzeperiode trocken gefallen. Des Weiteren befindet sich eine Quellableitung auf Höhe des ehem. Betonwerkes in Pfaffenhofen, die nördlich der Bahnlinie als offener Graben geführt wird. Die Saumvegetation und die Böschungen sind teilweise aus grasreichen Staudensäumen (35.11) aufgebaut und weisen auch typische Feuchtezeiger auf. In langen zusammenhängenden Abschnitten werden die Gräben in der Feldflur von artenreichen Feldhecken (41.20) begleitet, die die Gräben großflächig beschatten. Grabenabschnitte im Gewann „Kreuzgarten“ werden teilweise von Ufer-Röhricht begleitet, u.a. bestehend aus Schilf (Phragmites australis), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Mädesüß (Filipendula ulmaria), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense) und Brennnessel (Urtica dioica).

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Vorbelastung: Verrohrung im Bereich von Straßen und Wegen, Nährstoffeintrag aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.

Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG Die zeitweise wasserführenden Gräben mit Röhrichtbeständen im Zabertal, Gewann „Kreuzgarten“ (Biotop-Nr. 6920-125-0209) unterliegen dem besonderen Schutz gemäß § 30 BNatSchG (Erfassung im Rahmen der „§ 3233neu-Kartierung“ des Landes Baden-Württemberg erfasst). Bewertung: mäßig. Trockengraben (12.63)

Weitere kartierte Gräben führen nur sporadisch und kurzzeitig Wasser. Es handelt sich um zwei kurze offene Gräben mit lediglich grasbewachsener Sohle in Siedlungsnähe. Sie nehmen die Funktion als randliche Begleitstruktur landwirtschaftlicher Nutzfläche wahr. Dem Biotoptyp zuzuordnen ist auch der ehemalige Mühlgraben mit einem eingetieften, ca. 2 m breiten Bachbett, welcher am östlichen Ende von Pfaffenhofen in Richtung Zaber verläuft. Ein Erlen-Weiden-Altbestand (52.33) sowie nitrophile Pflanzen, insbesondere die Brennnessel (Urtica dioica), markieren heute seinen Lauf. Vorbelastung: Nährstoffeintrag aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen,

Begradigung. Bewertung: gering. Stillgewässer

Offene Wasserfläche eines naturnahen Teiches (13.72 13.80)

Zu diesem Biotoptyp ist der Teich westlich der Eibensbacherstraße in Güglingen zu zählen. Er ist von einer intensiv gepflegten Rasenfläche umgeben. Im unmittelbaren Uferböschungsbereich wurden vereinzelt Bestände von Kleiner Wasserlinse (Lemna minor), Blut-Weiderich (Lythrum salicaria) und Schilf (Phragmites australis) vorgefunden. Vorbelastung: Nährstoffeintrag aus Nachbarflächen. Bewertung: mäßig. Wiesen und Weiden

Nasswiese (33.20)

Im Auenbereich der Zaber in den Gewannen „Kreuzwiesen“, „Zwischen den Bächen“ und „Dreispitz“ zwischen Güglingen und Pfaffenhofen kommen kleinflächig Feucht- und Nasswiesen vor. Auf den quelligen, nassen und teilweise wechselfeuchten Bereichen sind großflächig u.a. Nasswiesenvegetation und Seggenriede, stellenweise binsenreich mit eingestreuten Hochstauden ausgebildet. Die feuchten bis nassen Milieubedingungen resultieren zum einen aus geringen Grundwasserflurabständen (Nähe zur Zaberaue), zum anderen aus Schichtwasseraustritten oder Wasserstauungen aufgrund tonreicher Böden.

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Die wirtschaftlich genutzten Auwiesen stellen aus zweierlei Gründen wertvolle Biotope dar. Neben dem stellenweisen Vorhandensein von Charakterarten feuchter und wechselfeuchter Standorte, wie Kuckucks-Lichtnelke, Kohl-Kratzdistel, Wiesen-Silge sowie Seggen- und Binsenarten, dienen die Wiesen u.a. Zugvögeln als Rast- und Nahrungsbiotop und Wiesenbrütern als Brut- und Deckungsmöglichkeiten. Außerdem sind sie unentbehrliche Landlebensräume vieler Amphibienarten (KLUCZYNSKI, P. (1991). An charakteristischen Pflanzenarten wurden u.a. folgende vorgefunden: Mädesüß (Filipendula ulmaria), Waldsimse (Scirpus sylvaticus), Blut-Weiderich (Lythrum salicaria), Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum), Flatterbinse (Juncus effusus), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Knäuel-Gras (Dactylis glomerata), Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum). Vorbelastung: Gefährdung durch Entwässerungsmaßnahmen sowie Düngemittel- und Biozid-

einsatz. Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG Die Feuchtgebiete (Biotop-Nr. 6920-125-0194 / 0195 / 0206 / 0208) in der Zaberaue zwischen Güglingen und Pfaffenhofen unterliegen dem besonderen Schutz gemäß § 30 BNatSchG (Erfassung im Rahmen der „§ 3233neu-Kartierung“ des Landes Baden-Württemberg). Bewertung: hoch. Fettwiese mittlerer Standorte (33.41)

Im Planungsraum ist dieser Biotoptyp großflächig im Wechsel mit intensiv genutzten Ackerflächen überwiegend in den Auenbereichen sowie nördlich der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahnlinie zu finden. Die Wiesenbestände weisen folgende charakteristische Arten auf: Einjähriges Rispengras (Poa annua), Gemeine Quecke (Agropyron repens), Kleiner Odermennig (Agrimonia eupatoria), Gemeiner Löwenzahn (Taraxacum officinale), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Weißklee (Trifolium repens), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Wilde Möhre (Daucus carota), Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Brennnessel (Urtica dioica), Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris) und andere Allerweltsarten. Einige der Wiesenflächen weisen erste Brachestadien auf (im Plan durch den Zusatzcode 441 gekennzeichnet); zusätzlich zu den oben genannten Arten kommen hier auch Brombeere (Rubus fruticosus), Vierkantiges Weidenröschen (Epilobium tetragonum) und Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius) vor. Die Wiese nördlich des Umspannwerks war 2013 umgebrochen und als Maisacker genutzt. Vorbelastung: nicht erkennbar. Bewertung: mäßig bis mittel. Intensivwiese als Dauergrünland (33.61)

Es handelt sich hierbei um artenarme Wiesen auf frischen bis feuchten Böden, die durch häufige Mahd und hohe Düngergaben gekennzeichnet sind. Im Planungsraum ist dieser Biotoptyp im Wechsel mit intensiv genutzten Ackerflächen überwiegend in den Auenbereichen sowie an der

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stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahnlinie zu finden. An charakteristischen Arten wurden u.a. folgende vorgefunden: Deutsches Weidelgras (Lolium perenne), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), Gemeines Rispengras (Poa trivialis), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Sauer-Ampfer (Rumex acetosa), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis). Intensivwiesen-Brachen sind mit dem Zusatzcode 441 gekennzeichnet. Vorbelastung: intensive Nutzung, starke Düngung. Bewertung: gering. Intensivweide (33.63)

Weideflächen sind nur wenige im Planungsraum zu finden. Es handelt sich um zwei Standweiden (Pferdekoppel), wobei eine im Gewerbegebiet Pfaffenhofen und eine weitere zwischen Umspannwerk und Bahnlinie (als Teil eines Gartengrundstückes) liegt. Sie sind beide den Weidelgras-Weißklee-Weiden zuzuordnen. Je nach Beweidungsintensität kommen folgende Arten vor: Deutsches Weidelgras (Lolium perenne), Weißklee (Trifolium repens), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Einjähriges Rispengras (Poa annua), Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), Breitwegerich (Plantago major), Krauser Ampfer (Rumex crispus), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesenbärenklau (Heracleum sphondylium), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens) u.a. Vorbelastung: z.T. intensive Nutzung, Trittschäden. Bewertung: gering. Zierrasen (33.80)

Diesem Biotoptyp wurden Rasenflächen, insbesondere im besiedelten Bereich der Sport- und Spielplatzanlagen östlich Pfaffenhofen und der Grünanlagen im Freibad Güglingen zugeordnet. Die Grünfläche im Bereich des Umspannwerkes ist aufgrund der häufigen Mahd gleichfalls diesem grasreichen Biotoptyp zuzuordnen. Es handelt sich um Flächen, die durch häufigen Schnitt eine niedrige, meist dichte Rasenstruktur aufweisen. Typische Arten der artenarmen Scherrasen sind Deutsches Weidelgras (Lolium perenne), Einjähriges Rispengras (Poa annua), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Ausdauerndes Gänseblümchen (Bellis perennis), Breitwegerich (Plantago major) u.a. Die Freizeit- und Erholungsanlagen wurden mit dem Zusatzcode 1910 (Sportplatz), 1931 (Schwimmen) und 2080 (Spielplatz) gekennzeichnet. Vorbelastung: intensive Nutzung. Bewertung: gering. Röhrichte

Ufer-Schilfröhricht (34.51)

Röhrichte gehören zu den Verlandungsgesellschaften stehender und fließender Gewässer. Ufer-Schilfröhricht-Bestände wurden an zeitweise wasserführenden Gräben in den Kreuzwiesen sowie entlang des Grabenlaufes westlich des Löschteiches vorgefunden. Kennzeichnende Arten sind:

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Mädesüß (Filipendula ulmaria), Schilf (Phragmites australis), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Blut-Weiderich (Lythrum salicaria), Große Brennnessel (Urtica dioica). Vorbelastung: Nährstoffeintrag aus angrenzender intensiver Landnutzung. Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG Der beschriebene Schilfröhricht-Bestand im Gewann „Kreuzwiesen“ (Biotop-Nr. 6920-125-0209) in der Zaberaue westlich von Güglingen unterliegt dem besonderen Schutz gemäß § 30 BNatSchG (Erfassung im Rahmen der § 3233 neu-Kartierung des Landes Baden-Württemberg). Bewertung: hoch. Land-Schilfröhricht (34.52)

Im Planungsraum wurde eine Reihe von Schilfröhricht-Beständen abseits von Gewässern kartiert. Insbesondere entlang der Bahnlinie in der südlichen Bahndamm-Entwässerungsmulde haben sich große Röhricht-Bestände ausgebildet. Sie wechseln sich mit Weidengebüsch, Hochstauden und Grünland-Arten nährstoffreicher Standorte ab. Zu den vorgefundenen Arten zählen Mädesüß (Filipendula ulmaria), Schilf (Phragmites australis), Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Ross-Minze (Mentha longifolia), Brombeere (Rubus fruticosus) und Große Brennnessel (Urtica dioica). Bei zunehmendem Anteil an Brombeergebüschen (42.24) ergibt sich ein Mischtyp. Vorbelastung: Nährstoffeintrag aus angrenzender intensiver Landnutzung. Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG Die Schilfröhricht-Bestände im Gewann „Aischbach“ (Biotop-Nr. 6920-125-0196) südlich der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahntrasse zwischen Güglingen und Pfaffenhofen sowie die Röhricht-Bestände im Gewann „Kreuzwiesen“ und „Kreuzgarten“ (Biotop-Nr. 6920-125- 207 / 209) unterliegen dem besonderen Schutz gemäß § 30 BNatSchG (Erfassung im Rahmen der § 3233neu-Kartierung des Landes Baden-Württemberg). Bewertung: hoch. Rohrglanzgras-Röhricht (34.56)

Zu den flächigen Rohrglanzgras-Beständen im Planungsraum zählen zwei Flächen nördlich der Zaber. Sie verdeutlichen den feuchten Übergangsbereich (Wiesenmulden) zwischen Fließge-wässer und Grünland. Vorgefundene Arten sind Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis). Vorbelastung: keine erkennbar. § 3233neu-Kartierung Baden-Württemberg: Das Feuchtgebiet I und II im Gewann „Dreispitz“ (Biotop-Nr. 6920-125-0194 / 0195) nördlich der Zaber zwischen Güglingen und Pfaffenhofen weist Röhrichtbestände und Riede mit besonderem Schutz gemäß § 30 BNatSchG (Erfassung im Rahmen der § 3233neu-Kartierung des Landes Baden-Württemberg).

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Bewertung: hoch. Saumvegetation, Dominanzbestände, Hochstaudenfluren, Ruderalvegetation

Nitrophytische Saumvegetation (35.11), Brennnessel-Bestand (35.31), gewässerbegleitende Hochstaudenflur (35.42) und sonstige Hochstaudenflur (35.44)

Nitrophytische (35.11) Saumgesellschaften sind im Planungsraum in den Randbereichen von Feldgehölzen und Gebüschen sowie als gewässerbegleitende und sonstige Hochstaudenbestände (35.42 und 35.44) an mehreren Gräben und Fließgewässern zu finden. Abschnittsweise befinden sich im Bereich der Bahnanlage dominierende Brennesselherden (35.31). Im Gegensatz zu den artenreicheren Saumvegetationen sind Dominanzbestände stets sehr artenarm und werden von der jeweils namengebenden Pflanzenart beherrscht. Biotoptypen dieser Kartiereinheiten-Gruppe wurden insbesondere auf ehemaligen Acker- und Wiesenflächen, im Bereich der Bahn- und Straßenböschungen, entlang von Gräben und Bächen erfasst. Es wurden folgende Arten vorgefunden: Giersch (Aegopodium podagraria), Knoblauchrauke (Alliaria petiolata), Gemeine Nelkenwurz (Geum urbanum), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Stinkender Storchschnabel (Geranium robertianum), Zaun-Winde (Calystegia sepium), Weiße Taubnessel (Lamium album), Taube Trespe (Bromus sterilis), Gemeiner Rainfarn (Tanacetum vulgare), Gemeines Hartheu (Hypericum perforatum), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Mädesüß (Filipendula ulmaria), Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum), Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Große Brennnessel (Urtica dioica). Vorbelastung: angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (Dünger- und Biozideinsatz). Bewertung: gering bis mäßig. Annuelle Ruderalvegetation (35.61), ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (35.62) und grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (35.64)

Ruderalvegetation trockenwarmer sowie frischer Standorte (35.61, 35.62, 35.64) ist innerhalb des Planungsraumes vor allem im Bereich der Wegböschungen, entlang der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahntrasse sowie auf Acker- und Wiesenflächen zu finden. Darüber hinaus sind entsprechende Bestände auch auf Baustellen- und Lagerflächen sowie in dem neu errichteten Regenrückhaltebecken des bereits gebauten Teilstücks der L 1103 in Güglingen anzutreffen. Teilweise wechseln sich die Ruderalbestände mit Gebüschstrukturen (42.20, 42.24) ab. Zu den vorgefundenen Arten gehören: Große Brennnessel (Urtica dioica), Giersch (Aegopodium podagraria), Knoblauchrauke (Alliaria petiolata), Gemeine Nelkenwurz (Geum urbanum), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Stinkender Storchschnabel (Geranium robertianum), Zaun-Winde (Calystegia sepium), Gundermann (Glechoma hederacea), Weiße Taubnessel (Lamium album), Gefleckte Taubnessel (Lamium maculatum), Taube Trespe (Bromus sterilis), Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Gemeiner Rainfarn (Tanacetum vulgare), Gemeines Hartheu (Hypericum perforatum), Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus). Vorbelastung: angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (Dünger- und Biozideinsatz). Bewertung: gering bis mäßig.

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Äcker, Sonderkulturen und Feldgärten

Ackerflächen (37.10)

Der größte Anteil des Planungsraumes unterliegt ackerbaulicher Nutzung. Ackerflächen erstrecken sich zwischen Pfaffenhofen und Güglingen südlich der Bahnstrecke sowie in der Zaberaue im Wechsel mit intensiv genutztem Grünland. Es handelt sich überwiegend um intensiv bewirtschaftete, flurbereinigte Parzellen mit naturfernem Charakter. Spezifische Acker-Unkrautfluren erreichen nur eine sehr geringe Arten- und Individuenzahl und sind vereinzelt entlang von Wegen und Nutzungsgrenzen anzutreffen. Ackerbrachen sind mit dem Zusatzcode 620 gekennzeichnet. Vereinzelte Flächen liegen im Bereich der Baumschulflächen sowie östlich von Pfaffenhofen. Diese Flächen werden nicht oder nur in geringem Umfang mit Herbiziden behandelt. Vorbelastung: Intensivnutzung mit Maschineneinsatz, Düngung, Herbizideinsatz. Bewertung: gering. Obstplantage (37.21)

Im Planungsraum ist dieser Biotoptyp ganz im Osten südlich der geplanten Ortsumgehung zu finden. Es handelt sich hier um eine Anpflanzung verschiedener Obstbaum-Halbstämme, überwiegend aus Apfel (Malus domesticus). Diese Obstplantage unterliegt ähnlich den Ackerflächen einer intensiven Nutzung. Vorbelastung: Intensivnutzung, Düngung, Herbizideinsatz. Bewertung: gering. Weinberg 37.23

An den südlichen Ausläufern des Stromberges reichen Rebflächen in südexponierter Lage in den Planungsraum hinein. Diese Flächen wurden im Zuge der Rebflurbereinigung angelegt und sind gleichfalls durch eine sehr intensive Bewirtschaftung geprägt. Ökologisch sind diese Sonderkulturflächen wenig bedeutsam, da typische Kleinstrukturen wie z.B. Stützmauern, Steinriegel, Brachflächen sowie Gebüschsäume mit Magerrasenstandorten fehlen. Vorbelastung: Intensivnutzung, Düngung, Herbizideinsatz. Bewertung: gering. Beerstrauchkultur (37.25)

Zwischen Pfaffenhofen und Güglingen befinden sich mehrere Beerenobstkulturen. Diese unterliegen ähnlich den Ackerflächen einer intensiven Nutzung. Vorbelastung: Intensivnutzung, Düngung, Herbizideinsatz. Bewertung: gering.

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Baumschule oder Weihnachtsbaumkultur (37.27)

Es handelt sich zum einen um Weihnachtsbaumkultur- sowie um Baumschulflächen nördlich der Weinanbauflächen im Südwesten der Stadt Güglingen. Die Flächen werden in der Regel intensiv genutzt. Es dominieren Ziergehölze. Vorbelastung: intensive Nutzung. Bewertung: gering. Feldgärten (37.30)

Im Planungsraum finden sich an den Ortsrändern von Pfaffenhofen und Güglingen nördlich der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahnlinie in kleinräumigem Wechsel mit den intensiv genutzten Grünländern und Ackerflächen so genannte Feldgärten (Grabeland). Diese sind als intensiv bearbeitete und gedüngte Wirtschaftsflächen anzusprechen. Sie weisen in der Regel keine Umzäunung und Gartenhütte und nur selten Gehölze auf. Spezifische Acker-Unkrautfluren sind nur sehr vereinzelt entlang von Wegen und Nutzungsgrenzen anzutreffen. Vorbelastung: intensive Bewirtschaftung und Düngereinsatz. Bewertung: gering. Gehölzbestände und Gebüsche

Feldhecke (41.20), Gebüsch mittlerer Standorte (42.20), Brombeer-Schlehengebüsch (42.24) und Gebüsch feuchter Standorte (42.30)

Linienhafte Gehölzbestände in der Feldflur, bestehend aus Sträuchern und Bäumen (41.20), sowie kleinflächigen Strauchgruppen [Gebüsch mittlerer Standorte (42.20), Brombeer-Schlehengebüsch (42.24) und Gebüsch feuchter Standorte (42.30)] begleiten überwiegend die Wirtschaftswege und Straßen im Planungsraum. Besonders das Umspannwerk sowie ein Teil des westlich von diesem befindlichen Gewerbegebietes werden optisch durch Feldhecken in die freie Landschaft eingebunden. Darüber hinaus wird durch diesen Biotoptyp der große Entwässerungsgraben (12.61) in der Mitte des Planungsraumes begleitet und beschattet. Der ehemalige Mühlgraben nördlich der Zaber wird von Gehölzstrukturen aus Erle, Esche und Kopfweide sowie nitrophytischem Saum begleitet. Teilweise wechseln sich die Gebüschstrukturen (42.20, 42.24) mit ausdauernden Ruderalbeständen (35.64) ab. Bei den Feldhecken handelt es sich meist um standortgerechte Gehölzanpflanzungen, z.T. auch mit Obstbaumpflanzungen (durch den Zusatzcode 452 erkennbar), die in Abhängigkeit der Standortverhältnisse unterschiedliche Artenzusammensetzungen aufweisen. „Im Rahmen der Flurbereinigung wurden bestehende Hecken erweitert bzw. Gräben mit Gehölzen bepflanzt, so dass heute Vernetzungslinien in der Feldflur z.T. vorhanden sind. Es wurde jedoch versäumt, den ökologisch sehr wichtigen Krautsaum mit einzuplanen. So wird meist auf der einen Seite der Hecken bis nah an die Gehölze geackert und auf der anderen Seite müssen die Gehölze ständig gestutzt werden, um die Befahrbarkeit der Wege zu gewährleisten. Aufgrund des direkten Eintrages von Düngemitteln sind die Saumbereiche der Hecken in der Feldflur weitestgehend eutrophiert und dementsprechend meist artenarm“ (KLUCZYNSKI, P. (1991).

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Die große grabenbegleitende Feldhecke ist durch folgende Gehölzarten charakterisiert: Hainbuche (Carpinus betulus), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Feld-Ulme (Ulmus minor), Stiel-Eiche (Quercus robur), Feldahorn (Acer campestre), Hasel (Corylus avellana), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Brombeere (Rubus fruticosus), Hunds-Rose (Rosa canina). Die Krautschicht ist nur gering entwickelt, da wegen des z.T. dichten Heckenbestandes nur wenig Licht an die Bodenoberfläche dringt. In lockeren Gehölzabschnitten mit Obstbaumpflanzungen (Apfel) dominieren Hochstaudenfluren (35.44). Des Weiteren treten in den Feldhecken und Gebüschen folgende Arten auf: Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Sal-Weide (Salix caprea), Eberesche (Sorbus aucuparia), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Schlehe (Prunus spinosa), Pflaume (Prunus domestica), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Brombeere (Rubus fruticosus), Weißdorn (Crataegus spp.), Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare), Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Schlehe (Prunus spinosa), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus), Grau-Weide (Salix cinerea), Acker-Winde (Convolvulus arvensis) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Die Krautschicht ist insbesondere im Bereich angrenzender Ackerflächen stärker ruderalisiert und außerdem durch eine Reihe von Stickstoffzeigern, u.a. Große Brennnessel (Urtica dioica), gekennzeichnet. Vorbelastung: angrenzende intensive Bewirtschaftung und Düngereinsatz. Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG Die Feldhecken und -gehölze (Biotop-Nr. 6920-125-0193 / 0199 / 210 / 211 / 296) im Planungsraum unterliegen dem besonderen Schutz gemäß § 32 33neu NatSchG BW. Bewertung: mittel bis hoch. Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch (44.10), Zierstrauchpflanzung (44.12) und Heckenzaun (44.30)

Das nordöstlich des Umspannwerkes gelegene Gartengrundstück ist teilweise von einer intensiv beschnittenen Laubhecke (44.30) umgeben. Ein im Siedlungsbereich angelegter Tennisplatz wird gleichfalls von einem Heckenzaun eingerahmt. Zu den naturraum- und standortfremden Gebüschen (44.10, 44.12) zählen darüber hinaus eine Gehölzanpflanzung nördlich der Bahntrasse in den Kreuzwiesen sowie Gebüschteilbestände westlich der Eibensbacher Straße. Folgende naturraum-/ standortfremden Gehölze bzw. Ziergehölze wurden vorgefunden: Korkenzieher-Weide (Salix matsudana ‚Tortuosa‘), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), Lebensbaum (Thuja spec.), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Vorbelastung: häufiger Rückschnitt, z.T. fremdländische Artenzusammensetzung. Bewertung: mäßig. Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume und Streuobstbestand

Baumreihe (45.12), Baumgruppe (45.20) und Einzelbaum (45.30)

Bäume unterschiedlicher Ausprägung und Zusammensetzung sind im Planungsraum verteilt. Bei Einzelbäumen (45.30) handelt es sich zumeist um heimische Baumarten. Sie befinden sich entlang von Wegen, Gräben, Bahntrasse oder in Ortsrandlagen. Bei den Baumgruppen und -reihen (45.12,

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45.20) handelt es sich in der Regel um auf Straßenböschungen oder entlang von Wegen gepflanzte Laubbäume (meist heimische standortgerechte Arten) oder Obstbäume. Entlang der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahntrasse haben sich z.T. große Weidengruppen entwickelt. Folgende Arten wurden vorgefunden: (Esche, Winterlinde, Stieleiche, Süß-Kirsche, Sal-Weide, Bruch-Weide, Berg-Ahorn u.a.). Eine Winter-Linde (Tilia cordata) in Pfaffenhofen an der Maulbronner Straße (Zaberbrücke) ist als Naturdenkmal ausgewiesen. Vorbelastung: bei den Straßenbäumen durch Immissionen und Schadstoffeinträge (z.B.

Streusalz) sowie mechanische Schädigung; bei den Bäumen in der freien Landschaft keine Vorbelastung erkennbar.

Bewertung: mittel bis hoch. Streuobstbestand (45.40)

Streuobstwiesen sind im Planungsraum vielerorts, vor allem in den Gewannen „Lüssen“ und „Unter der vorderen Reut“ bzw. an den Hangfüßen des Stromberges sowie in Ortsrandlage von Güglingen (Gewann „Zwischen den Bächen“) und Pfaffenhofen (Gewann „Eipperwiesen“, „Hammerschlag“ und „Obere Gehrn“) vertreten. Eine alte Streuobst-Baumreihe liegt mitten in der Feldflur im Gewann „Aischbach“. Nördlich des ehemaligen Mühlgrabens wurde eine junge Obstbaumreihe gepflanzt. Die gemähten Streuobstwiesen werden intensiv grünlandartig bewirtschaftet und sind in ihrem floristischen Artenspektrum dementsprechend leicht verarmt. Teilweise liegt eine Beweidung der Streuobstflächen durch Rinder, Schafe oder Pferde vor (Streuobstweiden). Auch hier ist das Artenspektrum durch Tritt- und Fraßselektion teilweise eingeschränkt. Zu den vorgefundenen Arten der Baumschicht gehören: Apfelbaum (Malus domestica), Birnbaum (Pyrus communis), Walnuss (Juglans regia), Zwetschge (Prunus domestica). In der Krautschicht wurden folgende Arten erfasst: Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Gemeines Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris), Wiesenschaumkraut (Cardamine pratensis), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Gemeines Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesenfuchsschwanz (Phleum pratense), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Gemeiner Löwenzahn (Taraxacum officinalis). Vorbelastung: z.T. isolierte Lage im Acker, Siedlungsnähe. Bewertung: hoch. Wälder

Gewässerbegleitender Auwaldstreifen (52.33)

Die einzigen zusammenhängenden Laubmischwaldbestände finden sich gewässerbegleitend im Auenbereich des großen Fließgewässers Zaber. Innerhalb dieser Auwaldstreifen sind Erlen, Eschen und Weiden dominant. Gruppenweise sind Berg-Ahorn, Kanadische Pappel und Zwetschge beigemischt. Eine Strauchschicht ist nur fragmentarisch vorhanden. Die Bestände grenzen an landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, so dass die Waldränder entsprechenden Vorbelastungen unterliegen.

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Zu den vorgefundenen Arten zählen Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Fahl-Weide (Salix rubens), Silber-Weide (Salix alba), Feldahorn (Acer campestre), Kanadische Pappel (Populus canadensis). In der Strauch- und Krautschicht wurden folgende Arten erfasst: Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Gewöhnlicher Hasel (Corylus avellana), Brombeere (Rubus fruticosus), Gewöhnlicher Schneeball (Virburnum opulus), Blut-Weiderich (Lythrum salicaria), Drüsiges Springkraut (Impatiens grandulifera), Große Brennnessel (Urtica dioica), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum), Giersch (Aegopodium podagraria), u.a. Vorbelastung: standortfremde Gehölze, angrenzende landwirtschaftliche Intensivnutzung

(Dünger- und Pestizideintrag). Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG Die Auwaldstreifen des Planungsraumes unterliegen dem besonderem Schutz gemäß § 30 BNatSchG (Erfassung im Rahmen der § 3233neu-Kartierung des Landes Baden-Württemberg; Biotop Nr. 6919-125-0153 / 0191 / 0192). Bewertung: hoch bis sehr hoch. Sukzessionswald aus langlebigen Laubbäumen (58.11) und Sukzessionswald aus kurzlebigen Laubbäumen (58.13)

Neben den gewässerbegleitenden Auwaldbeständen wurden auch Laubwaldbestände auf ehemaligen Bracheflächen kartiert. Das Feuchtgebiet in den Kreuzwiesen südlich der Zaber hat sich aus einer ehemaligen Streuwiese zu einem Sukzessionswald mit z.T. dichtem Laubbaumbestand langlebiger Bäume (58.11) entwickelt und wird begleitet von ausgedehnten Röhrichtflächen. Aufgrund einer ungestörten Sukzession konnte sich ein gut ausgebildeter Laubwald, z.T. mit Altholz entwickeln. Bestandsbildende Arten sind Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Silber-Weide (Salix alba), Sal-Weide (Salix caprea), Hänge-Birke (Betula pendula), Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und in der Krautschicht Schilf (Phragmites australis), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Mädesüß (Filipendula ulmaria), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Blut-Weiderich (Lythrum salicaria), Acker-Winde (Convolvulus arvensis), Brennnessel (Urtica dioica), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus). Zwei weitere Sukzessionswaldflächen (58.11) im Gewann „Dreispitz“ zwischen Mühlgraben und Zaber werden neben Röhrichtbeständen dominiert von dicht gewachsenen mittelgroßen Grau-Weiden (Salix cinerea), begleitet von Sal-Weide (Salix caprea) und Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior). Am südöstlichen Rand des Gewerbegebietes Pfaffenhofen hat sich ein Sukzessionswald mit eher kurzlebigen Bäumen (58.13) entwickelt. Dominante Baumarten sind Silber-Weide (Salix alba), Zitter-Pappel (Populus tremula) und Hänge-Birke (Betula pendula). In der Krautschicht herrscht neben Schilfbeständen (Phragmites australis) die Brennnessel (Urtica dioica) vor. Vorbelastung: angrenzende landwirtschaftliche Intensivnutzung (z.T. Dünger- und Pestizid-

eintrag); Siedlungsnähe. Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG Die Sukzessionswaldbestände im Bereich der Feuchtbrache im Gewann „Kreuzwiesen“ (Biotop Nr. 6919-125-0207) und die Feuchtgebüschbestände im Gewann „Dreispitz“ (Biotop Nr. 6919-125-0195) unterliegen dem besonderen Schutz gemäß § 30 BNatSchG d. Darüber hinaus besitzt die

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Brachefläche in den Kreuzwiesen den aktuellen Schutzstatus eines flächenhaften Naturdenkmales (§ 28 BNatSchG). Bewertung: mittel bis hoch. Fichtenbestand (59.44)

Ein dichter Fichtenbestand befindet sich am Siedlungsrand von Güglingen. Vorbelastung: Monokultur. Bewertung: gering. Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen

Von Bauwerken bestandene Fläche (60.10), völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21), Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (60.23), Grasweg (60.25) und Müllplatz (60.42)

Die Kartiereinheit (60.10) umfasst die durch Gewerbebetriebe (Zusatzcode 2140), Wohngebäude mit Hausgärten, Garagen und Stallanlagen sowie Einzelgebäude im Außenbereich (Zusatzcode 2150) gekennzeichneten Ortslagen des Planungsraumes. In den in der Regel stark anthropogen überprägten Gärten dominieren Rasenflächen, Blumenbeete und Ziergehölze (Gebüsche, Hecken, Bäume). Klar abgegrenzte Nutzgärten (60.61) mit Gemüse- und Obstanbau wurden separat erfasst. Der Planungsraum wird von Straßen, Wegen und Plätzen unterschiedlichen Versiegelungs-grades durchzogen; (60.21) vollversiegelter Weg mit Asphalt, (60.23) Weg mit wassergebundener Decke, Schotter oder Kies sowie (60.25) Grasweg. Östlich des Gewerbegebietes in Pfaffenhofen befindet sich ein ungenutzter Grasweg, auf dem sich abschnittsweise ein ausdauernder Ruderalbestand (35.64) entwickelt bzw. sich ein angrenzendes Landschilfröhricht (35.42) ausbreitet. Westlich der Weinanbauflächen befindet sich ein Müllplatz (60.42) zur langfristigen Lagerung von Kompostabfällen der Stadt Güglingen. Vorbelastung: versiegelte und anthropogen überprägte Flächen. Bewertung: keine bis gering. Gleisbereich (60.30)

Die eingleisige Bahnlinie ist seit mehreren Jahren stillgelegt außer Betrieb. Der in einem Schotterbett liegende Gleiskörper ist bereits großflächig von Ruderalvegetation eingenommen und insbesondere in den Randbereichen mit Gehölzen bewachsen. Die Saumvegetation wird z.T. von nitrophilen Arten gebildet (Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Taube Trespe (Bromus sterilis), Gemeines Leinkraut (Linaria vulgaris), Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare) und Brennnessel (Urtica dioica)). Bei den Gehölzen handelt es sich hauptsächlich um Pioniergehölze wie Hängebirke (Betula pendula) und Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) sowie um Brombeere (Rubus fruticosus), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Schlehe (Prunus spinosa).

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Bei der Kontrolle 2013 (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2015) hat sich nach dem Eindruck des Fachgutachters entlang der außer Betrieb gesetzten Bahnlinie die Verfilzung und Verdichtung der Vegetation und die Gehölzentwicklung verstärkt. Vorbelastung: gestörte teilversiegelte Gleisbereiche. Bewertung: mittel bis hoch. Bodendecker-Anpflanzung (60.53)

Die intensiv gepflegten Verkehrsinselflächen am Kreisel der Eibensbacher Straße sind z.T. mit ein- und mehrjährigen Zierpflanzen sowie mit bodendeckenden Gehölzpflanzen bepflanzt, die geringer Pflege bedürfen. Vorbelastung: intensive Nutzung, Schadstoffeinträge aus Straßenverkehr. Bewertung: gering. Nutzgarten (60.61)

Zu den Nutzgärten zählen vor allem Gärten, die der Nutzpflanzenproduktion dienen, sich von den Feldgärten jedoch durch die Einzäunung, Gartenhäuschen und Gehölzbestände unterscheiden. Eine Vielzahl von Nutzgärten im Planungsraum ist zu Kleingartengebieten im Siedlungsrandbereich von Güglingen und Pfaffenhofen zusammengefasst. Vereinzelt ist dieser Biotoptyp im Bereich der Aussiedlerhöfe anzutreffen. Vorbelastung: meist intensive Nutzung, Düngung, häufig Verwendung von Bioziden. Bewertung: gering.

Mischtyp von Nutz- und Ziergarten (60.63)

Unter den Mischgärten werden anthropogen beeinträchtigte Biotope zusammengefasst, die sowohl der Nutzpflanzenproduktion als auch dem Anbau von Zierpflanzen dienen und in der Regel nur eine untergeordnete Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aufweisen (überwiegend in den Siedlungsrandbereichen). Sie werden gleichfalls intensiv genutzt (auch zu Erholungszwecken). Der Garten am Umspannwerk ist vor allem geprägt von großen Gehölzstrukturen wie Birke (Betula pendula), Kirsche (Prunus avium) und Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) sowie von Stallgebäuden und Gartenhäuschen. Vorbelastung: s. 60.61. Bewertung: gering. Zusammenfassende Bewertung der Biotopstrukturen

Die Bedeutung eines Landschaftsteilraumes für den Biotop- und Artenschutz hängt im Wesentlichen von der Qualität der einzelnen Biotope und deren Vernetzung ab. Wichtige Qualitätsmerkmale sind u.a. die Flächengröße, Vorbelastung und Seltenheit der vorhandenen Biozönosen.

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Der Planungsraum weist insgesamt eine geringe Häufigkeit von Biotoptypen von mittlerer, hoher sowie sehr hoher Wertigkeit für den Biotop- und Artenschutz auf. Hervorzuheben ist in erster Linie der Biotopkomplex der Zaberaue nördlich der Bahntrasse, welcher eine große Anzahl von § 30-Biotopen mit hoher und sehr hoher Wertigkeit wie verschiedene Gehölz- und Röhrichtbestände sowie Feuchtwiesen vereint. „Der Bachlauf der Zaber wird als sehr wichtige Vernetzungslinie mit einem hohen ökologischen Wert eingestuft und besitzt darüber hinaus eine große Bedeutung für Amphibien“ (KLUCZYNSKI, P. (1991). Zu den eher verstreut im Planungsraum liegenden hochwertigen Biotopen zählen die Feldhecken und Streuobstparzellen mit z.T. altem Baumbestand. Deren Funktion liegt abgesehen von der Landschaftsgliederung und -strukturierung vor allem in der Biotopvernetzung innerhalb einer stark landwirtschaftlich geprägten Feldflur. Die Gebüsch- und Röhrichtbestände entlang der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahnlinie besitzen einen z.T. untergeordneten Vernetzungscharakter. Ihre Funktion wird erst im Verbund mit größeren wertvollen Biotopstrukturen wirksam. Sie übernehmen vielmehr die Funktion von Trittsteinbiotopen. Im unmittelbaren Trassenbereich dominieren eher gering bedeutsame Biotopstrukturen. Neben dem Verlust von grabenbegleitenden Feldheckenabschnitten und der Inanspruchnahme eines geschützten Land-Schilfröhrichtbestandes (§ 30-Fläche) sind vor allem Ackerflächen, teilweise Wiesen und ruderale Saumvegetation betroffen. Die Ackerflächen sind hinsichtlich ihrer Arten- und Strukturvielfalt defizitär ausgebildet. Jedoch nutzen auch einige geschützte Offenlandarten wie Feldlerche und Rebhuhn die Ackerflächen als Lebensraum. Diese fruchtbaren Landschaftsausschnitte wiesen auch in früheren Zeiten keine reiche Gliederung bspw. durch Gehölzstrukturen auf, waren jedoch deutlich differenzierter strukturiert und wiesen in größerem Umfang Weg- und Feldraine, Böschungskanten oder wegbegleitende Obstbaumreihen auf. Die meist im Rahmen der Flurbereinigung entstandenen und z.T. bepflanzten Gräben treten als Vernetzungslinien in der Feldflur hervor. Ihr ökologischer Wert wird jedoch eingeschränkt durch die oft fehlenden oder zu schmalen Krautsäume sowie den für Gehölzanpflanzungen insgesamt zu schmal bemessenen Raum (KLUCZYNSKI, P. (1991).

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2.14 Fauna

In der insgesamt nutzungsbedingt stark vorbelasteten Landschaft (hohe Nutzungsintensität, monotone Nutzungsstruktur, geringer Anteil von Vernetzungselementen) stellen die naturnahen Restflächen (Biotope mit hoher bis sehr hoher ökologischer Wertigkeit) wichtige Rückzugsbiotope (Feldhecken, Auwaldflächen, Feuchtwiesen, Röhrichtbestände) auch für bestandsgefährdete Arten dar. Neben Zufallsbeobachtungen im Gelände wurde die Biotopverbundplanung der Stadt Güglingen (KLUCZYNSKI, P. 1991), die Kartierung der § 30 – Biotope (1995) und das Gewässerentwicklungskonzept Zaber (1999) herangezogen. Da es sich insgesamt um ältere, als nicht mehr ausreichend erachtete Daten handelte, wurden im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Beurteilung zur geplanten Ortsumfahrung L 1103neu Pfaffenhofen – Güglingen im Zeitraum von Februar bis August 2008 Bestandserhebungen planungsrelevanter Tiergruppen durchgeführt (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, BUCHWEITZ U. TRAUTNER, Endbericht Oktober 2008 2009). Eine potenzielle Betroffenheit folgender Arten bzw. Artengruppen wurde überprüft:

- heimische Fledermausarten (alle in Anhang IV der FFH-Richtlinie); - Haselmaus (Muscardinus avellanarius); - Zauneidechse (Lacerta agilis) und Schlingnatter (Coronella austriaca); - Kammmolch (Triturus cristatus), Wechselkröte (Bufo viridis), Springfrosch (Rana

dalmatina), Laubfrosch (Hyla arborea), und kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae); - Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea

nausithous) und Nachkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina); - die europäischen Vogelarten (alle einheimischen Arten).

Eine zusammenfassende Darstellung aller im Planungsraum erfassten Tierarten zeigt Tabelle 6. Vorkommen weiterer planungsrelevanter Arten bzw. Artengruppen im Planungsraum wurden von der ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER (2008 2009) weitestgehend ausgeschlossen. 2013 wurde eine Plausibilitätsprüfung auf Basis der vorhandenen Daten und einer Ortsbegehung durchgeführt (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2015). Speziell wurde nach der Wechselkröte gesucht. Wesentliche Veränderungen gegenüber 2008 waren der Wegfall der im Trassenbereich liegenden Habitatfläche des Großen Feuerfalters sowie die weitere Vegetationsverdichtung und zunehmende Gehölzentwicklung entlang der Bahnlinie. Umfangreiche strukturelle Veränderungen waren im Untersuchungsraum nicht erkennbar, so dass nach wie vor von dem bisher zugrundegelegten Artbestand auszugehen ist.

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Tabelle 6: Aktuell erfasste, planungsrelevante Tierarten im Planungsraum. Grau hinterlegt sind „wertgebende Brutvogelarten“ (alle seltenen, gefährdeten und mäßig häufigen Arten).

Tierart Rechtsgrundlage1,2

,3 RL D/ BW4 Bemerkung

Säugetiere

Braunes/ Graues Langohr (Plecotus auritus/ austriacus)

IV, s Vorwarnliste / gefährdet

ZAK5: LB

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) IV, s gefährdet / gefährdete wandernde Tierart

ZAK: N

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) IV, s Gefährdung anzunehmen/ gefährdete wandernde Tierart

ZAK: N

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) IV, s nicht gefährdet/ gefährdet

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)

IV, s Vorwarnliste/ stark gefährdet

ZAK: LB

Großes Mausohr (Myotis myotis) II/ IV, s gefährdet/ stark gefährdet

ZAK: N

(Kleine) Bartfledermaus (Myotis mystacinus)

IV, s gefährdet/ gefährdet

ZAK: N

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) IV, s nicht gefährdet/ gefährdet

ZAK: N

Haselmaus (Muscardinus avellanarius) IV, s Vorwarnliste/ gefährdet

Berührung von Verbotstatbeständen wird nicht erwartet

Amphibien

Wechselkröte (Bufo viridis) IV, s stark gefährdet/ stark gefährdet

ZAK: LB

Springfrosch (Rana dalmatina) IV, s gefährdet/ gefährdet

ZAK: N

1 Europäischer Schutzstatus: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (97/62/EG Anpassung von 92/43/EWG): Art des Anhangs II bzw. IV

2 Europäischer Schutzstatus: Vogelschutzrichtlinie (VR) (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979); 1: Anhang 1

3 Nationaler Schutzstatus gem. BNatSchG i.V.m. weiteren Richtlinien und Verordnungen; s: streng geschützt, b: besonders geschützt

4 RL Rote Listen; D: Gefährdungsstatus in Deutschland; BW: Gefährdungsstatus in Baden-Württemberg

5 ZAK: Zielartenkonzept Baden-Württemberg; LA: Landesart A; LB Landesart B; N: Naturraumart

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Tabelle 6: – Fortsetzung –

Tierart Rechtsgrundlage RL D/ BW Bemerkung

Reptilien

Zauneidechse (Lacerta agilis) IV, s gefährdet/ Vorwanliste

ZAK: N

Schlingnatter (Coronella austriaca) IV, s stark gefährdet/ gefährdet

ZAK: N

Kein Nachweis erfolgt, aber nicht auszuschließen

Vögel

Amsel (Turdus merula) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B6)

Bachstelze (Motacilla alba) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Blaumeise (Parus caeruleus) b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

Bluthänfling (Acanthis cannabina) b Vorwarnliste/ Vorwarnliste

Nahrungsgast (A, B)

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) b gefährdet/ vom Aussterben

bedroht

ZAK: LA

Durchzügler (A)

Buchfink (Fringilla coelebs) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Buntspecht (Dendrocopos major) b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

Dorngrasmücke (Sylvia communis) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutvogel (A: 3 Reviere)

Eichelhäher (Garrulus glandarius) b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

Eisvogel (Alcedo atthis) 1, s nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutverdacht (B: 1 Revier)

Elster (Pica pica) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Erlenzeisig (Carduelis spinus) b Keine Gefährdung

Durchzügler (B)

(Jagd)Fasan (Phasianus colchicus) b gefährdet/ nicht gefährdet

Brutvogel (B)

Feldlerche (Alauda arvensis) b gefährdet/ gefährdet

ZAK: N

Brutvogel (A: 5 Reviere)

Feldschwirl (Locustella naevia) b Vorwarnliste/ Vorwarnliste

Brutvogel (B: 1 Revier)

Feldsperling (Passer montanus) b Vorwarnliste/ Vorwarnliste

Brutvogel (A: 2 Reviere)

Fitis (Phylloscopus trochilus) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Durchzügler (B)

Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

6 A: Teilgebiet A; B: Teilgebiet B der Bestandserfassung (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung 2008 2009)

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Tabelle 6: – Fortsetzung –

Tierart Rechtsgrundlage RL D/ BW Bemerkung

Vögel

Gartengrasmücke (Sylvia borin) b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

Gebirgsstelze (Motacilla cinerea) b Keine Gefährdung

Brutverdacht (B: 1 Revier)

Girlitz (Serinus serinus) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Nahrungsgast (B)

Goldammer (Emberiza citrinella) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutvogel (A: 5 Reviere, B: 2

Reviere)

Graureiher (Ardea cinerea) b Keine Gefährdung

Nahrungsgast (B)

Grauschnäpper (Muscicapa striata) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutvogel (B: 2-3 Reviere)

Grünfink (Carduelis chloris) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Grünspecht (Picus viridis) s Keine Gefährdung

Nahrungsgast (A), Brutvogel (B:

2 Reviere)

Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Haussperling (Passer domesticus) b Vorwarnliste/ Vorwarnliste

Brutvogel (A: 2 Reviere, B: 4

Reviere)

Heckenbraunelle (Prunella modularis) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Hohltaube (Columba oenas) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutvogel (B: 2 Reviere)

Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes)

b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

Kleiber (Sitta europaea) b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

Kohlmeise (Parus major) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Kuckuck (Cuculus canorus) b Vorwarnliste/ gefährdet

ZAK: N

Brutvogel (B: 1 Reviere)

Mäusebussard (Buteo buteo) s Keine Gefährdung

Nahrungsgast (A), Brutvogel (B:

1-2 Reviere)

Mehlschwalbe (Delichon urbica) b Vorwarnliste/ gefährdet

ZAK: N Nahrungsgast (B)

Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Nachtigall (Luscinia megarynchos) b Keine Gefährdung

Durchzügler (B)

Neuntöter (Lanius collurio) 1, b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutvogel (A: 1 Revier),

Nahrungsgast (B)

Pirol (Oriolus oriolus) b Vorwarnliste/ Vorwarnliste

Brutverdacht (B: 1 Revier)

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Tabelle 6: – Fortsetzung –

Tierart Rechtsgrundlage RL D/ BW Bemerkung

Vögel

Rabenkrähe (Corvus corone) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Rebhuhn (Perdix perdix) b stark gefährdet/ stark gefährdet/

ZAK: LA Brutvogel (A: 1

Revier)

Ringeltaube (Columba palumbus) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Rohrammer (Emberiza schoeniclus) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Durchzügler (B)

Rotkehlchen (Erithacus rubecula) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Rotmilan (Milvus milvus) 1, s Keine Gefährdung

Nahrungsgast (A)

(Wiesen)Schafstelze (Motacilla flava) b Keine Gefährdung

Brutverdacht (A: 1 Revier)

Schleiereule (Tyto alba) s Keine Gefährdung

Nahrungsgast (B)

Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) b Keine Gefährdung

Nahrungsgast (B)

Schwarzmilan (Troglodytes troglodytes) 1, s Keine Gefährdung

Nahrungsgast (A, B)

Singdrossel (Turdus philomelos) b Keine Gefährdung

Brutvogel ( B)

Sperber (Accipiter nisus) s Keine Gefährdung

Nahrungsgast (B)

Star (Sturnus vulgaris) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutvogel (A: 3 Reviere, B: 5

Reviere)

Steinkauz (Athene noctua) s stark gefährdet/ Vorwarnliste

ZAK: N Nahrungsgast

(A), Brutvogel (B: 1 Revier)

Stieglitz (Carduelis carduelis) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Stockente (Anas plathyrhynchos) b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

Sumpfmeise (Parus palustris) b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

Sumpfrohrsänger (Sturnus vulgaris) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutvogel (A:2 Reviere)

Brutverdacht (B: 2 Reviere)

Turmfalke (Falco tinnunculus) s nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Nahrungsgast (A), Brutvogel (B:

1 Revier)

Turteltaube (Streptopelia turtur) s gefährdet/ nicht gefährdet

Brutvogel (B: 1 Revier)

Wacholderdrossel (Turdus pilaris) b nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutvogel (B: 5 Reviere)

Waldbaumläufer (Certhia familiaris) b Keine Gefährdung

Nahrungsgast (B)

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Tabelle 6: – Fortsetzung –

Tierart Rechtsgrundlage RL D/ BW Bemerkung

Vögel

Waldohreule (Asio otus) s nicht gefährdet/ Vorwarnliste

Brutvogel (A: 1 Revier);

Nahrungsgast (B)

Waldwasserläufer (Tringa ochropus) s Keine Gefährdung

Durchzügler (B)

Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) b Keine Gefährdung

Brutvogel (B)

Zilpzalp (Phylloscopus collybita) b Keine Gefährdung

Brutvogel (A, B)

Schmetterlinge

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) II/ IV, s stark gefährdet/ gefährdet

ZAK: LB

Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina)

IV, s Vorwarnliste, stark gefährdet

Rote Liste Status o.g. Arten aus: BEUTLER et al. 1998, BOYE et al. 1998, BRAUN 2003, HÖLZINGER et al. 2007, LAUFER 2007 und SÜDBECK et al. 2008.

Säugetiere Alle Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) enthalten und gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Im Untersuchungsgebiet wurden acht Fledermausarten nachgewiesen. Wie schon nach Auswertung des älteren Datenbestandes vermutet, nutzen die vorkommenden Arten die vorhandenen Gehölzstrukturen als Leitlinien. Hier ist vor allem der den Graben begleitende Gehölzstreifen östlich des Umspannwerkes zu nennen. Dieser dient als Flugstraße und auch als Jagdhabitat vor allem für die Zwergfledermaus, in geringem Maße auch für Langohren und (Kleine) Bartfledermaus, eventuell auch für die Wasserfledermaus. Eine Wochenstube im weiteren Umfeld ist bei der Wasserfledermaus zu erwarten. Die übrigen Arten nutzen Teile des Untersuchungsgebietes als Jagdhabitate, die vor allem entlang der Zaber und ihrer Begleitgehölze liegen. Quartiere sind im Wirkbereich der geplanten Trasse nicht vorhanden und nicht zu erwarten. Die potenziell im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließende Haselmaus, ebenfalls Anhang IV FFH-RL und streng geschützt, wurde im Rahmen der aktuellen artenschutzrechtlichen Beurteilung nicht gezielt untersucht. Die Haselmaus bevorzugt als Habitat Laub- und Laubmischwälder, gut strukturierte Waldränder sowie gebüschreiche Lichtungen. Da nur eine geringe Inanspruchnahme von Gehölzen durch die geplante Baumaßnahme stattfinden wird und somit keine erheblichen Verschlechterungen der Lebensbedingungen zu erwarten sind, ist eine erhebliche Beeinträchtigung weitestgehend ausgeschlossen. Amphibien Von den relevanten Arten sind bei der Bestandserhebung im Rahmen der artenschutzrechtlichen Beurteilung ein kleiner Bestand der stark gefährdeten Wechselkröte im Bereich der ehemaligen Betonfabrik in Pfaffenhofen nachgewiesen worden. Auf Grund der vorhandenen Strukturen und des Jahreslebensraumes (Aktionsradius bis zu 5 km) sind Teillebensräume auch auf dem stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahndamm sowie den umgebenden Äckern zu erwarten. Die Art wurde bereits schon 2005 am Rande des in der Zaberaue gelegenen Gewerbegebietes Cleebronn festgestellt, wo sie die Schilfkläranlage besiedelt hat. Auch 2013 waren in der

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Industriebrache und in angrenzenden Flächen noch teilweise Kleingewässer vorhanden, die von der Art genutzt werden können. Die Wechselkröte ist somit aktuell noch mit einem sicherlich kleinen Bestand vorhanden (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2015). Sehr kleine Vorkommen des gefährdeten und streng geschützten Springfrosches sind in einem kleinen Feldgehölz zwischen Bahnlinie und Zaber sowie einem Kleingewässer im Bereich des Weihers an der L 1110 auf dem Stadtgebiet von Güglingen nachgewiesen worden. Als geeignete Landlebensräume werden Wälder, aber auch Bachbegleitgehölze sowie größere Brachflächen genutzt. Hier sind als wichtigster Bestandteil des Landlebensraumes die Gehölze im Bereich der Zaber zu nennen. Auf Grund fehlender bzw. ungeeigneter Habitate sind FFH-relevante und streng geschützte Arten wie Kammolch, Laubfrosch, Gelbbauchunke sowie der Kleine Wasserfrosch auszuschließen (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 20082009). Nicht explizit untersuchte, nur besonders geschützte Arten gemäß BNatSchG wie die Erdkröte und der Grasfrosch könnten im Plangebiet vorkommen. Die Erdkröte ist jedoch auf Stillgewässer als Laichhabitat angewiesen. Entsprechend wurde sie in dem naturfernen Teich zwischen der L 1110 und der Zaber nachgewiesen (KLUCZYNSKI, P. 1991). Der Grasfrosch ist als ubiquitäre Art und Frühlaicher in allen feuchten Bereichen der Zaberaue mit einem Komplex aus Gehölzen, Feucht- und Nasswiesen zu erwarten. Er kann in jeder wassergefüllten Wagenspur ablaichen. Eine weitere besonders geschützte Art ist der Feuersalamander, dessen Vorkommen auf Grund ungeeigneter Habitate eher unwahrscheinlich ist. Die größeren Feldgehölze im Anschluss an den Uferwaldstreifen besitzen eine zu schmale oder geringflächige Ausprägung und stellen keine eigentlichen Waldbiozönosen dar, die der Feuersalamander als an Wald- und Fließgewässer gebundene Art benötigt. Reptilien Besonderes Augenmerk wurde auf eine Erfassung der FFH-relevanten und streng geschützten Arten Zauneidechse und Schlingnatter gelegt. Ein Nachweis der Schlingnatter wurde nicht erbracht. Es ist jedoch ein individuenschwaches Vorkommen entlang der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahntrasse nicht auszuschließen, aber als eher unwahrscheinlich anzunehmen. Von der Zauneidechse gelangen Nachweise einerseits im westlichen Teil des stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahndammes, andererseits im östlichen Teil des nicht beanspruchten Bahndammes (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 20082009). Das individuenreichere Vorkommen im östlichen Teil steht mit dem Vorkommen im Westteil in Verbindung. Die Zauneidechse bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Standorte mit lockeren, sandigen Substraten und einer ausreichenden Bodenfeuchte bevorzugt. Sekundär nutzt die Zauneidechse auch vom Menschen geschaffene Lebensräume wie z.B. Eisenbahndämme, Straßenböschungen oder Industriebrachen. Vögel Bei der flächendeckenden Bestandserfassung der Brutvögel im Frühjahr 2008 wurden insgesamt 66 Vogelarten aufgenommen, von denen etwa 50 Arten als Brutvögel oder mit Brutverdacht eingestuft wurden. Die übrigen Arten sind als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler anzusprechen (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 20082009).

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Wertgebende Brutvogelarten sind alle seltenen, gefährdeten und mäßig häufigen Arten (in Tabelle 6 grau hinterlegt). Eine Übersichtkarte erfasster Reviere wertgebender Arten ist im Anhang der artenschutzrechtlichen Beurteilung enthalten. Im Planungsraum sind als wertgebende Brutvogelarten der Äcker und halboffenen Kulturlandschaft das Rebhuhn, die Feldlerche sowie Schafstelze, Neuntöter und Dorngrasmücke zu nennen. Hierbei befindet sich ein Brutvorkommen des Rebhuhns im unmittelbaren Trassenbereich sowie weitere südlich der Trasse. Die Reviere der Feldlerche befinden sich alle auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich des Umspannwerks, drei davon im Bereich der Trasse. Ein betroffenes Revier der Schafstelze wurde in der Anschlussnähe des bereits fertig gestellten Teilabschnittes der L 1103 auf Güglinger Stadtgebiet erfasst. Betroffenheiten von je einem Brutplatz von Neuntöter und Dorngrasmücke wurden im Bereich der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahntrasse sowie in dem grabenbegleitenden Gehölzstreifen südlich des Umspannwerkes registriert. Als Brutvogelarten der Fließgewässer und ihrer Begleitgehölze, die als wertgebend einzustufen sind, wurden Eisvogel, Gebirgsstelze und Grauschnäpper nachgewiesen. Die Brutplätze bzw. Reviere befinden sich im unmittelbaren Bereich der Zaberaue sowie den begleitenden Gehölzbeständen außerhalb der geplanten Trasse sowie ihres Wirkbereiches. Weitere Arten, die in der Zaberaue mit ihren höhlenreichen Baumbeständen angetroffen wurden, sind Grünspecht und Steinkauz. Diese besiedeln reich gegliederte halboffene Landschaften mit geeigneten Brutplätzen (Baumhöhlen z.B. in Kopfweiden, alten Obstbäumen, Eichen bzw. Rotbuchen) und einem geeigneten Nahrungsangebot auf Äckern oder Wiesen im Umfeld. Als Charakterarten von Altholzbeständen wurden Pirol (Brutverdacht) und Hohltaube im Feldgehölz zwischen Bahnlinie und Zaber sowie unmittelbar in den bachbegleitenden Gehölzen der Zaber erfasst. In den bachbegleitenden Gehölzen der Zaber wurde ebenfalls ein Revier der Turteltaube sowie des gefährdeten Kuckucks nachgewiesen. Typische Brutreviere des Sumpfrohrsängers sind Brennessel-Schilfbestände oder Rohrglanzgrasröhrichte entlang von Gräben, die sich im Untersuchungsgebiet u.a. entlang der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahntrasse befinden. Es wurden mehrere Brutreviere des Sumpfrohrsängers nachgewiesen. Zwei davon befinden sich im Bereich des geplanten Straßenverlaufs. Ähnliche Strukturen besiedelt der Feldschwirl, der im Feldgehölz nördlich der Bahntrasse registriert wurde. Lediglich als Nahrungsgäste, ohne Brutvorkommen oder -verdacht wurden weitere Arten erfasst wie z.B. die gefährdete Mehlschwalbe oder der Girlitz (Vorwarnliste). Weitere Arten, die im Rahmen der Kartierung der Biotopverbundplanung der STADT GÜGLINGEN (KLUCZYNSKI, P. (1991) erhoben wurden wie Bekassine, Habicht, Mittelspecht, Saatkrähe, Teichrohrsänger und Wendehals konnten in der aktuellen Bestandserhebung nicht mehr nachgewiesen werden. Ebenso wurden Baumpieper, Baumfalke, Raufußbussard, Wachtel und Wasseramsel, die in „Die Vogelwelt des Zabergäus im 20. Jahrhundert“ (WENNES, 2005) benannt werden, aktuell im Untersuchungsraum nicht mehr nachgewiesen. Eine Kartierung von mehrjährig nutzbaren Nestern und Baumhöhlen im Rahmen der artenschutzfachlichen Beurteilung verlief im unmittelbaren Trassenbereich negativ (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 20082009). Schmetterlinge Eine weitere Tiergruppe mit Vorkommen gefährdeter oder nach EU-Recht geschützter Arten sind die Schmetterlinge. Die feuchten Grünländer bieten potenziellen Lebensraum für den Großen

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Feuerfalter. Der Große Feuerfalter benötigt feuchtes Grünland oder Grabensäume mit Vorkommen von Ampferarten. Die wechselfeuchten oder wechseltrockenen Grünländer und Säume in oder am Rande der Zaberaue bieten potenziellen Lebensraum für den Dunklen Ameisenbläuling. Der Dunkle Ameisenbläuling ist auf Vorkommen des Großen Wiesenknopfes in feuchten, wechselfeuchten bis wechseltrockenen, lückigen Wiesen oder Säumen, die nicht vor der Wiesenknopfblüte gemäht werden sowie auf entsprechende Wirtsameisen (Myrmica spec.), in deren Nestern sich die Schmetterlingsraupen entwickeln, angewiesen. Die Ruderalfluren, Schlagfluren und nährstoffreichen Staudensäume bieten potenziellen Lebensraum für den Nachtkerzenschwärmer. Alle drei Arten sind im Anh. IV der FFH-Richtlinie enthalten sowie streng geschützte Arten gemäß BNatSchG. Der Nachtkerzenschwärmer ist auf das Vorkommen seiner Raupenfutterpflanzen (v.a. Weidenröschenarten, Nachtkerzen) angewiesen. Bei einer gezielten Kartierung im Rahmen der artenschutzfachlichen Beurteilung (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 20082009) konnte der Dunkle Ameisenbläuling nicht nachgewiesen werden. Ein Vorkommen der Art im Planungsraum ist weitestgehend ausgeschlossen. Der Große Feuerfalter konnte mit mehreren Fundstellen auf zwei Flächen im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Eine Fläche befindet sich zwischen Bahnlinie und Zaber, die zweite Fläche zwischen Bahnlinie und Umspannwerk. Letztere wird durch die geplante Trasse zentral zerschnitten. Auf dieser Fläche wurde auch ein kleiner Bestand des Vierkantigen Weidenröschens aufgenommen, welches eine Raupenfutterpflanze des Nachtkerzenschwärmers ist. Ein Nachweis des Falters gelang an dieser Stelle nicht, so dass sie lediglich als potenzielles Habitat anzusprechen ist. Nachweise des Nachtkerzenschwärmers durch Fraß- und Kotspuren erfolgten im Randbereich der Ackerbrache nördlich der stillgelegten außer Betrieb gesetzten Bahnlinie östlich des Umspannwerkes, auf der auch der Große Feuerfalter anzutreffen war. Die Kontrollbegehung 2013 (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2015) ergab, dass diese 2008 festgestellte Habitatfläche des Großen Feuerfalters mittlerweile als Maisacker genutzt wurde und zumindest 2013 dort keine Überlebenschancen für die Art besteht. Bei einem Nutzungswechsel ist jedoch eine Reproduktion der Art denkbar oder zu erwarten. Als potenzielles Habitat des Nachtkerzenschwärmers hatte die Fläche 2013 keine Funktion mehr. Fische / Krebse Als Fließgewässerorganismen, die höhere Gewässer- und Gewässerstrukturgüte indizieren, werden im Gewässerentwicklungskonzept Zaber (1999) Elritze, Bachforelle und der Steinkrebs genannt. An Hand der Gewässerstruktur und -güte können alle drei Arten in den naturnahen Gewässerabschnitten des Plangebietes vorkommen. Auf eine detaillierte Prüfung der beiden Artengruppen wurde aufgrund einer nicht zu erwartenden Betroffenheit (keine Inanspruchnahme relevanter Gewässer – insbesondere der Zaber – und umgebender Uferbereiche) verzichtet.

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2.15 Arten- und Biotopschutz

Unter Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes ist grundsätzlich eine Prüfung der europarechtlich geschützten Arten gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG durchzuführen. Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 sind folgendermaßen gefasst: "Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert;

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören."

Diese Verbote werden um den für Eingriffsvorhaben und damit auch für Straßenbauprojekte relevanten Absatz 5 des § 44 ergänzt:

1 Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 5.

2 Sind in Anhang IVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.

3 Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. 4 Für Standorte wildlebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten

Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. 5 Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung

eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.

Auf der Grundlage von Bestandserhebungen wurden die Betroffenheiten von besonders und streng geschützten Arten bezüglich der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen einer artenschutzfachlichen Beurteilung überprüft (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 20082009) und im Rahmen der Plausibilitätsprüfung 2013 ergänzt (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2015). Ein entsprechendes Maßnahmenkonzept wurde erarbeitet (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 20082009 und 2015) und in den Landschaftspflegerischen Begleitplan integriert. Auf das Fachgutachten zum Artenschutz (Unterlage 12.4) wird verwiesen. Eine Zusammenfassung der Artvorkommen innerhalb des Planungsraumes ist Kapitel 2.14 zu entnehmen.

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3 Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs

Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG liegen vor, wenn: ... Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der Verursacher des Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer angemessenen Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren, soweit dies zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Die geplante Ortsumfahrung L 1103neu Pfaffenhofen stellt gemäß § 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.

3.1 Potenzielle projektbedingte Auswirkungen

Die potenziellen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme können generell in

baubedingte Auswirkungen

anlagebedingte Auswirkungen

betriebsbedingte Auswirkungen unterschieden werden. Die baubedingten Auswirkungen des Baubetriebes durch die Anlage von Baustelleneinrichtungen, Lagerplätzen, Baustraßen, Baustellenzufahrten, Lagerung von Baustoffen und Bodenmassen sind zeitlich auf die Bauphase beschränkt, sie können aber zu erheblichen Belastungen von Natur und Landschaft führen. Hierzu gehören insbesondere Bodenverdichtungen durch Baugeräte, Gefährdung des Grund- und Oberflächenwassers durch Betonarbeiten, Betriebsstoffe der Baufahrzeuge sowie um Lärm, Erschütterung und Abgasbelastung durch Baumaschinen und Transportfahrzeuge. Anlagebedingte Auswirkungen sind solche, die sich auf das Vorhandensein des Bauobjektes an sich zurückführen lassen:

Versiegelung der Bodenoberfläche durch Überbauung mit der Folge der Vernichtung von Bodenlebewesen, des Entzugs von Boden als Standort für die Vegetation und Tierwelt, des Verlustes der Filtereigenschaften des Bodens und der Verringerung der Grundwasserzufuhr,

Zerschneidung von Biotopen mit der Wirkung der Verinselung von Biotopen und Reduzierung des Habitats einzelner Tierarten unter die Minimum Arealgrenze,

Trennung von Lebensräumen (Aktionsräumen) bestimmter Tierarten,

Veränderung des Bestandsklimas durch Beseitigung der natürlichen Pflanzen- und Bodendecke und die darauf folgende Vergrößerung der sich leicht aufheizenden versiegelten Fläche,

Veränderung des Bodengefüges,

Trennung von Wegebeziehungen.

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Potenzielle betriebsbedingte Auswirkungen des Projektes sind die von dem Straßenverkehr und den Unterhaltungsmaßnahmen ausgehenden negativen Auswirkungen oder Belastungen wie:

Immission in angrenzende Bodenflächen

Beeinträchtigung der angrenzenden Oberflächen- und Grundwässer durch Schadstoffe und Salzeinsatz,

Tierverluste durch Unfalltod sowie die Durchschneidung von Lebensräumen,

Verlärmung der angrenzenden Flächen.

3.2 Tatsächliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt

Im Folgenden werden die tatsächlich zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter aufgezeigt und hinsichtlich ihrer Intensität und Nachhaltigkeit beurteilt. Boden

Baubedingte Auswirkungen Durch die Anlage von Baustelleneinrichtungen, Lagerplätzen, Baustraßen, Baustellenzufahrten, Lagerung von Baustoffen und Bodenmassen kommt es zu bauzeitlichen Flächeninanspruchnahmen. Hierbei werden die natürlichen Bodenfunktionen bauzeitlich durch Versiegelung oder Verdichtung beeinträchtigt. Des Weiteren kann es zu Bodenverunreinigungen durch den Eintrag umweltgefährdender Bau- und Betriebsstoffe (z.B. Schmier- und Betriebsstoffe für Baustellenfahrzeuge) kommen. Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die Flächen rekultiviert. Es ist somit nicht mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Eine Beeinträchtigung folgender Bereiche ist bei der Anlage von Baustelleneinrichtungen, Lagerplätzen, Baustraßen, Baustellenzufahrten, Lagerung von Baustoffen und Bodenmassen zu Vermeiden (Bautabuzonen; siehe Planunterlage 12.1.1):

Baumgruppe (45.20) bei Bau-km 0+620,

Wiesenbrache (33.41-441) im Bereich von Bau-km 0+970 bis 1+035,

Feldhecken (41.20) im Bereich von Bau-km 1+040,

Heckenzaun (44.30) im Bereich von Bau-km 1+050,

Baumgruppe (45.20) in einer Gartenanlage bei Bau-km 1+080,

Streuobstbestand entlang des regionalen Radweges „Schwäbische Weinstraße“ von Bau-km 1+350 bis 1+470,

Gräben (12.61) und begleitende Hochstaudenfluren (35.44) angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet Güglingen.

Sollten Bereiche nördlich der Bahnlinie baubedingt in Anspruch genommen werden müssen, ist diese Inanspruchnahme auf wegnahe Ackerflächen zu beschränken. Eine Inanspruchnahme von Flächen im Überschwemmungsgebiet der Zaber ist grundsätzlich auszuschließen.

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Anlagebedingte Auswirkungen Neben der anlagebedingten Versiegelung (asphaltierte Flächen, wassergebundene Wege, Bauwerke) von 2,29 ha, der Teilversiegelung durch die Gleistrasse und die Verlegung von Wirtschaftswegen von 0,31 ha sowie der nachhaltigen Überprägung durch Bauwerksböschungen etc. kommt es durch den Straßenneubau zu einem Verlust biotisch aktiver Böden. Zudem kommt es zum Verlust der natürlichen Bodenhorizontierung in niveaugleichen Abschnitten und Einschnittslagen sowie zu Überprägungen der oberflächennahen Horizonte durch Aufschüttungen von Fremdmaterial für Dammbauwerke. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingt können Immissionen langfristig in unmittelbarer Trassennähe zu erhöhten Schadstoffgehalten im Boden führen. Die Leistungsfähigkeit des Bodens wird hierdurch reduziert. Ferner können bei Unfällen austretende Betriebsstoffe oder Schadstoffe aus Transportgütern den Boden kontaminieren. Altlasten

Bau- und anlagebedingte Auswirkungen Im unmittelbaren Nahbereich der geplanten Baumaßnahmen befinden sich in Pfaffenhofen mehrere Altlastenverdachtsflächen (Nr. 1644, 1645, 1651, 1662, 1664). Am Ortsrand von Güglingen wurde ein Gewerbebetrieb (Maschinenbau) als Altlastenverdachtsfläche Nr. 01713 in der Nähe des Gewerbegebietes Talstraße erfasst. Die genannten Altlastenverdachtsflächen werden teilweise durch die geplante Straßenbaumaßnahme bzw. der Verlegung der Zabergäubahn tangiert. Da die tangierten Altlastenverdachtsflächen vor Baubeginn untersucht und belastete Materialien ordnungsgemäß entsorgt werden, können Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Wasser

Grundwasser

Anlagebedingte Auswirkungen Die Neuversiegelung von 2,29 ha, der Flächenverlust durch Teilversiegelung von 0,31 ha durch den Gleiskörper sowie die zu verlegenden Wirtschaftswege führen zu einer entsprechenden Verminderung der Grundwasserneubildungsrate. Grundwasserführende Horizonte werden in den Einschnittslagen der L 1103neu jedoch nicht angeschnitten. Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Die im Rahmen der Bau- und Betriebsphasen freigesetzten Schadstoffe können grundsätzlich zwar auch zu einer Belastung des Grundwassers führen, bei einem ordnungsgemäßen und schadensfallfreien Bauablauf und Straßenbetrieb unter Berücksichtigung der pedologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Raum, sind erhebliche projektbedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers aber nicht zu erwarten.

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Oberflächengewässer

Anlagebedingte Auswirkungen Bei Bau-km 0+320 wird der hier bereits verdohlte Rodbach durch die Trasse der L 1103neu und die zu verlegende Bahnlinie gequert. Des Weiteren queren die geplante Baumaßnahme zwei Entwässerungsgräben. Bei einem kleinen Graben in der Ortslage Pfaffenhofen (Bau-km 0+375) wird die vorhandene Verrohrung um etwa 10 m verlängert. Bei den weiteren Grabenquerungen besteht das hydraulische Erfordernis von Rohrdurchlässen mit einem Mindestdurchmesser DN 700 (Nennweite 700 mm). Zur Minderung der Barrierewirkungen für die Fauna werden die vorgesehenen Querungen jedoch aufgeweitet. So ist im Zuge der Querung des Entwässerungsgrabens (Graben 1) in der offenen Feldflur (ca. Bau-km 1+036) ein Kastenbauwerk DN 1400/1050 mit einer Länge von etwa 35,7 m vorgesehen. Ferner wird das vorhandene Querungsbauwerk des Grabens 1 im Bereich der Bahnlinie auf DN 900/1200 aufgeweitet. Zudem ist die Vergrößerung des vorhandenen Rohrdurchlasses des Grabens 1 im Bereich des Wirtschaftsweges auf DN 800/1300 vorgesehen. Bei dem zu querenden Graben 1 ist davon auszugehen, dass die Gewässerfunktion lokal eingeschränkt wird, da die geplanten Querungsbauwerke Barrieren darstellen. Damit die Durchlässe von wandernden Tierarten – insbesondere Amphibien – besser angenommen werden, ist der Einbau von Sohlsubstrat (30 cm) vorgesehen. Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Die Ableitung des Regenwassers wird unterschiedlich vorgenommen. Das Oberflächenwasser der Straßenflächen wird im Bereich der Ortslage Pfaffenhofen (Bau-km 0+000-0+150) in die bestehende Mischwasserkanalisation eingeleitet. Im weiteren Verlauf (Bau-km 0+150-1+190) wird das Regenwasser in verschiedene Versickerungsmulden abgeleitet. Ab Bau-km 1+180-1+540 erfolgt eine breitflächige Versickerung über die geplanten Dammböschungen. Die Entwässerung der Bahntrasse erfolgt durch Einleitung in einen bestehenden Regenwasserkanal, in einen vorhandenen bzw. geplanten Graben sowie in das freie Gelände. Detailplanungen hierzu sind im Rahmen der technischen Entwurfsplanung der Bahnstrecke vorgesehen. Die vorhandenen Entwässerungsgräben werden im Zuge der Anlage der Durchlassbauwerke bauzeitliche Gewässereintrübungen erfahren. Da es sich um zeitlich beschränkte Beeinträchtigungen handelt, sind nachhaltige negative Auswirkungen auf die Gewässer nicht zu erwarten. Klima/Luft

Baubedingte Auswirkungen Durch die Entfernung von Vegetation im Baufeld können negative Auswirkungen auf das Mikroklima entstehen. Des Weiteren erfolgt eine lufthygienische Belastung durch Baustellenverkehr (Staubimmissionen, Abgase). Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die Flächen rekultiviert. Es ist somit nicht mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Anlagebedingte Auswirkungen Der Straßenneubau führt zwischen Pfaffenhofen und Güglingen zu einem Teilverlust offener, landwirtschaftlich genutzter Kalt- und Frischluftentstehungsflächen. Darüber hinaus führen die Damm- und Einschnittsbauwerke der Trasse mit einer Höhe von bis zu 2,15 m und einer Tiefe von bis zu 1,2 m zu einer leichten Behinderung bzw. Veränderung von Kaltluftströmen.

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Die zusätzliche Bodenversiegelung kann ferner zu einer Veränderung des Kleinklimas entlang der Trasse führen, da sich versiegelte Flächen wesentlich rascher aufheizen als begrünte Flächen. Betriebsbedingte Auswirkungen Die Belastung des Planungsraumes mit Abgasen wird sich durch den Betrieb der Ortsumgehung Pfaffenhofen-Güglingen erhöhen. Auch wenn es sich großräumig gesehen nur um eine Umverteilung und Bündelung der Verkehrsströme handelt, wird es zu einer stärkeren Belastung der bislang immissionsärmeren Flächen in unmittelbarer Nähe der geplanten Trasse kommen. Landschaftsbild / Erholung / Wohnen

Die geplante Ortsumgehung L 1103neu knüpft im Westen an die vorhandene L 1103 sowie im Osten an das bereits neu gebaute Teilstück der L 1103 im Bereich des geplanten Gewerbegebietes „Burgweg“ an. Zwischen diesen Anschlussstellen durchquert die Trasse, abgesehen von den Gewerbegebieten, vom Straßenverkehr weitgehend unbelastete oder nur gering vorbelastete Ortsrandlagen sowie offene Landwirtschaftsflächen. Baubedingte Auswirkungen Während der Bauphase ist fast im gesamten Planungsraum mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Insbesondere die für die Erholungseignung relevanten und bislang weitgehend ruhigen Teilräume (Zaberaue und Feldflur) erfahren eine baubedingte Beeinträchtigung. Die Auswirkungen auf das Teilschutzgut Wohnen sind von untergeordneter Bedeutung, da es sich bei der angrenzenden Bebauung um Misch- und Gewerbegebietsflächen handelt und die Beeinträchtigungen zeitlich beschränkt sind. Zur Herstellung der Unterführung bei Bau-km 1+285 ist eine provisorische Umfahrung des Baufeldes im Zuge des Radweges erforderlich. Diese Umfahrung kann auf den vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen (vgl. Grunderwerbsplan, Unterlage 14.1, Blatt 2) vorgesehen werden. Anlagebedingte Auswirkungen Die Trasse verläuft im westlichen Bauabschnitt in durch Straßen, Misch- und Gewerbeflächen vorbelasteten Bereichen. Hier gehen Gehölzbestände unterschiedlicher Altersstruktur verloren. Insbesondere der Verlust ortsbildprägender Laubbäume im Kreuzungsbereich Maulbronner Straße / Strombergstraße stellt eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Orts- bzw. Landschaftsbildes dar. Zwischen Pfaffenhofen und Güglingen bis zur Anbindung an das neu gebaute Teilstück der L 1103 werden vorrangig landwirtschaftlich genutzte Freiflächen durch die Trasse eingenommen. Die Barrierewirkung und visuelle Wahrnehmbarkeit des Straßenkörpers wird durch geländeangepasste Straßenführung vermindert. Lediglich im Bereich der geplanten Wirtschaftswegeunterführung östlich des Umspannwerkes wird ein geplantes Brückenbauwerk durch seine Rampen im Landschaftsraum weithin sichtbar sein. Wesentliche negative Auswirkungen auf die Eigenart des Raumes sind jedoch nicht zu erwarten. Das in unmittelbarer Nähe gelegene Umspannwerk sowie die verschiedenen Stromleitungen stellen bereits Vorbelastungen im Landschaftsraum dar. Dennoch wird die Trasse von den südlichen Siedlungslagen der Gemeinde Pfaffenhofen und der Stadt Güglingen sowie der Zaberaue sichtbar sein. Darüber hinaus kommt es in der Feldflur durch die Ortsumgehung zum Verlust von Landschaftsbild prägenden Elementen wie Gehölzstrukturen entlang der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie sowie der Wirtschaftswege. Die Führung der neuen Straßentrasse hat eine Zerschneidung bzw. Veränderung von Wegebeziehungen zwischen Güglingen und Pfaffenhofen sowie dem Umland zur Folge. So wird

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unter anderem ein unversiegelter landwirtschaftlicher Weg, der nördlich des Umspannwerkes verläuft und Bestandteil der „ÖkoRegio Tour“ ist, unterbrochen. Des Weiteren quert der regionale Radweg „Schwäbische Weinstraße“ zwischen Pfaffenhofen und Güglingen bei Bau-km 1+285 die L 1103neu mittels Unterführung. Sämtliche erholungsrelevanten Wege werden ebenso wie die vorhandenen Wirtschaftswege durch Unterführung bzw. straßenparallele Umverlegung aufrechterhalten. Die Erreichbarkeit und Querung sämtlicher an die L 1103neu angrenzender Flächen bleibt somit ebenso wie die ortsverbindenden Wander- und Radwege erhalten. Zu einem anlagebedingten Verlust von Siedlungsflächen kommt es im Bereich der Ortslage Pfaffenhofen. Die geplante Trasse wird von der Kreuzung Maulbronner Straße / Strombergstraße im Bereich von Mischbauflächen und weiter auf die Achse der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie in Richtung Güglingen geführt. Aufgrund der Dimension der Trasse werden neben dem Verlust von bereits leer stehenden Gebäuden (Wohnhaus, Schuppen und Kleinbetriebsgebäude) im Kreuzungsbereich, die rückwärtigen Seiten der südlich der Bahnlinie liegenden Grundstücke eine Veränderung der Wohnumfeldsituation erfahren (visuelle Beeinträchtigung durch neuen Straßenkörper und Verlust der Gartenflächen mit z.T. altem Baumbestand). Ein nordöstlich des Umspannwerkes gelegener Garten mit z.T. älterem Gehölzbestand und angrenzender Weidefläche wird durch die geplante Straßentrasse zerschnitten. Hier kommt es neben dem unmittelbaren Verlust an Nutzungsfläche außerdem zu einer visuellen Beeinträchtigung und Zerschneidung des Erholungsraumes (mit Sichtbeziehungen zur Zaberaue). Betriebsbedingte Auswirkungen Das Verkehrsaufkommen der L 1103neu (Prognosehorizont 2020/2025) wird nach „Trendprognose“ der RAS-Q mit 8.400 Kfz/24h prognostiziert. Betriebsbedingt kommt es somit zu Beeinträchtigungen der Wohnnutzung durch Lärm- und Abgasimmissionen. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung (ISIS, 08/2006; siehe Unterlage 11.1 - Schallgutachten) wurden die Auswirkungen der Ortsumgehung Pfaffenhofen-Güglingen sowie des verlegten reaktivierten Gleises der Zabergäubahn ermittelt. Die Berechnungen ergaben Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV an den Gebäuden Maulbronner Straße 35 sowie Südstraße 7 und 9 in Pfaffenhofen durch den Betrieb der L 1103neu. Zum Schutze der Anwohner vor schädlichen Einwirkungen durch Verkehrslärm ist daher die Errichtung einer 60 m langen und 2,5 m hohen hoch absorbierenden Lärmschutzwand südlich der L 1103neu (Bau-km 0+200-0+260) vorgesehen. Ferner sind Beeinträchtigungen verschiedener Gartengrundstücke in Pfaffenhofen sowie einer Gartenfläche am Umspannwerk durch Lärm- und Schadstoffimmissionen zu erwarten. Mit dem Bau der L 1103neu wird sich die vorhandene NO2-Belastung in den Ortslagen von Pfaffenhofen und Güglingen deutlich reduzieren. Ebenso sind keine nennenswerten Feinstaub-Belastungen entlang der innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen zu erwarten (siehe Anlage 16). Die ab 2010 gültigen Grenzwerte der 22. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) werden nach dem Bau der Ortsumgehung im gesamten Planungsgebiet eingehalten. Die Lärm- und Schadstoffimmissionen im Bereich der Ortsrandlagen von Pfaffenhofen und Güglingen sowie der offenen Feldflur werden jedoch die Eignung für die wohnungsnahe Erholung im Trassenbereich einschränken. Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Bau- und anlagebedingte Auswirkungen Durch den Bau der Ortsumgehung L 1103neu werden verschiedene archäologische Fundstellen im Gewann „Aischbach“ (L6918/223-02, GÜGL005), Gewann „Ackerwiesen“ (L6918/019-03) und

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Gewann „Cappishaupt“ (L6918/019-02) durch die geplante Straßen- und verlegte Gleistrasse überbaut. Eine weitere archäologische Fundstelle im Gewann „Aischbach“ (L6918/018-02, GÜGL004) befindet sich im Nahbereich der geplanten Baumaßnahme. Zur Verminderung der Eingriffe ist in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden eine bauvorgreifende Bergung und Dokumentation der Funde vorgesehen. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Schutzgebiete oder Schutzobjekte

Naturdenkmale Durch die geplanten Baumaßnahmen werden die beiden im Planungsraum befindlichen Naturdenkmäler nicht tangiert. § 30 BNatSchG (§ 3233neu-Biotope NatSchG BW) Das gemäß § 30 geschützte Biotop Nr. 6919-125-0196 mit Land-Schilfröhricht südlich der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahntrasse (Bau-km 0+665-0+820) wird durch die L 1103neu komplett (583 m²) überbaut. Zudem werden weitere, außerhalb des kartierten Biotops gelegene Land-Schilfröhrichtbestände ebenfalls im Bereich der Bahntrasse durch den Bau der L 1103neu in einem Umfang von 958 m² beansprucht (Bau-km 0+350-0+665, 0+820-0+840, 0+865-0+870). Überschwemmungsgebiete Die geplanten Baumaßnahmen finden außerhalb des Überschwemmungsgebietes und der HQ-100-Linie der Zaber statt. Durch das sich in Bau befindliche Hochwasserrückhaltebecken in oberhalb Zaberfeld werden sich im Planungsraum nur geringfügige Änderungen der HQ-Linie ergeben (Tel. Auskunft am 15.09.2008: Hr. Winkler, IWP Stuttgart). Negative Auswirkungen der geplanten L 1103neu auf den Hochwasserabfluss können daher weiterhin ausgeschlossen werden. Tiere und Pflanzen

Baubedingte Auswirkungen Während der Bauzeit können sich der Lärm der Baustellenfahrzeuge und die Bautätigkeit negativ vor allem auf das Brutverhalten der Vögel auswirken und störempfindliche Arten beeinträchtigen. Dieses gilt insbesondere für die Bereiche der Zaberaue und der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie sowie der offenen Feldflur zwischen Pfaffenhofen und Güglingen. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen diese Bereiche von zumeist euryöken Arten wieder besiedelt werden. Aufgrund der zeitlich auf die Bauphase beschränkten Störung sind die zu erwartenden Auswirkungen als nicht erheblich zu werten. Temporäre Flächenverluste durch Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerflächen sind lediglich in Bereichen zulässig, die eine geringe bis mittlere Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere haben und deren Lebensraumfunktionen kurzfristig wiederhergestellt werden können (Ausweisung von Bautabuzonen). Unvermeidbare Verluste von hochwertigen Biotopstrukturen, die durch notwendige Anlage von Arbeitstreifen entstehen, werden im Rahmen der Eingriffsermittlung berücksichtigt (Konflikt K 22). Im Bereich der vorhandenen Entwässerungsgräben (Bau-km 0+375, Bau-km 1+036) sind Gewässereintrübungen und damit eine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion für

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wassergebundene Tierarten während der Anlage der Gewässerquerungen unvermeidbar. Da es sich um zeitlich beschränkte Beeinträchtigungen handelt, sind nachhaltige negative Auswirkungen auf die vorhandenen Lebensgemeinschaften nicht zu erwarten. Anlagebedingte Auswirkungen Durch den Bau der L 1103neu erfolgt eine Flächeninanspruchnahme gering bis hochwertiger Biotope von 4,27 ha (ohne Inanspruchnahme versiegelter Straßenflächen). Etwa die Hälfte des Flächenverlustes erfolgt mit etwa 2,22 ha im Bereich von Ackerland. Die Aufstellung der bilanzierungsrelevanten Flächenverluste ist dem Kap. 5.6 „Zusammenfassende Kompensationsermittlung“ zu entnehmen. Die Verluste bzw. Beeinträchtigungen von Vegetationsbeständen und ihrer Funktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen führen insbesondere bei Betroffenheit nachstehender Strukturen zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen: Im Bereich der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie erfolgt durch die geplante Maßnahme der L 1103neu eine Inanspruchnahme von Land-Schilfröhrichtbeständen, von verschiedenen Gehölzbeständen sowie von Ruderalvegetation. Des Weiteren kommt es durch die Querung der Entwässerungsgräben (Bau-km 0+375, Bau-km 1+ 036) zu einer Teilinanspruchnahme von naturfernen Fließgewässern, verschiedenen Gehölzbeständen und Ruderalvegetation. Durch die dauerhafte Inanspruchnahme vorgenannter Biotoptypen kommt es zu einem Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verschiedener planungsrelevanter Tierarten (siehe streng und besonders geschützte Arten). Durch die geplante Maßnahme werden Teile der Grünzäsur zwischen Güglingen und Pfaffenhofen in Anspruch genommen. Nach Einschätzung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken (April 2005 und Dezember 2010) ist die Zulassung von Infrastrukturelementen, hierzu gehört auch die geplante L 1103neu, in der betroffenen Grünzäsur zulässig, da es sich um einen relativ konfliktarmen Bereich handelt. Betriebsbedingte Auswirkungen Bau- und betriebsbedingt wird es zu Lärmimmissionen im Umfeld der geplanten Straßentrasse kommen. Mehrere Studien belegen, dass Lärm Wirkungen auf Tiere hat (vgl. MACZEY u. BOYE, 1995, RECK, 2001). Umfangreiche Untersuchungsergebnisse liegen insbesondere über die Auswirkungen von Straßenlärm auf die Vogelfauna vor (z.B. GARNIEL et al., 2007; GLITZNER et al., 1999). Mit der Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (BMVBS 2010) liegt ein Handlungsleitfaden für dieses Problemfeld vor. Im Lärmeinwirkungsbereich vielbefahrener Straßen sind die Brutvogeldichten niedriger als in ähnlich strukturierten Vergleichsräumen, die keinen Lärmimmissionen ausgesetzt sind. Der Raum ist überwiegend durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen charakterisiert, welche die Habitateignung für viele lebensraumtypische Arten in weiten Bereichen deutlich einschränken. Eine vergleichsweise hohe Bedeutung als Lebensraum hat aktuell die Zaberaue. Die geringe Entfernung der geplanten Ortsumgehung zur Zaber (Entfernung ca. 200 m) im mittleren Trassenabschnitt kann daher zu einer Beeinträchtigung der in der Zaberaue lebenden Tierarten durch Verlärmung führen. Im Bereich der Siedlungslagen ist im Planungsraum überwiegend von keiner besonderen Empfindlichkeit der Tierwelt auf Lärm auszugehen.

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Als weitere betriebsbedingte Auswirkung der geplanten L 1103neu ist die Zerschneidung von bereits heute stark zerschnittenen Landschaftsteilen zu nennen. Die Barrierewirkung von Straßen ist zum einen auf den Straßenkörper selbst zurückzuführen, der von einigen Tieren nicht oder nur erschwert überwunden werden kann (physische, mikroklimatische Barriere), zum anderen resultiert sie aus dem Unfallrisiko, dem die Tiere bei Querung der Straße ausgesetzt sind. Die Zerschneidungswirkung betrifft insbesondere bodengebundene Tierarten. Darüber hinaus besteht aber auch eine mögliche Beeinträchtigung flugfähiger Arten, da diese bei Querung der Trassen einem Kollisionsrisiko ausgesetzt sind. Für bestimmte Tierarten kann die L 1103neu daher im Extremfall zu einer Populationen trennenden Struktur werden. Besonders und streng geschützte Arten

Bei den besonders geschützten Arten handelt es sich um gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG geschützte Arten. Die streng geschützten Arten sind eine Teilgruppe der besonders geschützten Arten i.S. des § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG. § 44 Abs. 1 BNatSchG Im Rahmen der straßenbaubedingten Eingriffe sind die artenschutzrechtlichen Vorgaben gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG für besonders und streng geschützte Arten zu berücksichtigen. Eine ausführliche Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden projektbedingten Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten i.S. des § 44 sowie ein Maßnahmenkonzept zur Vermeidung von Verbotstatbeständen ist der Artenschutzfachlichen Beurteilung ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER (20082009) zur geplanten L 1103neu Ortsumfahrung Pfaffenhofen sowie aktualisiert für die Wechselkröte und die Zauneidechse der Ergänzung zur artenschutzfachlichen Bewertung und –rechtlichen Ausnahme (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2015) zu entnehmen. Folgende Arten bzw. Artengruppen werden im Maßnahmenkonzept der ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER (20082009) berücksichtigt:

- heimische Fledermausarten; - Zauneidechse (Lacerta agilis); - Wechselkröte (Bufo viridis); - Großer Feuerfalter (Lycaena dispar); - die europäischen Vogelarten (Rebhuhn, Feldlerche, Schafstelze, Neuntöter,

Dorngrasmücke).

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4 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen

Grundsätzlich sind gemäß der §§ 1, 2 und 15 BNatSchG Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes soweit wie möglich zu unterlassen oder gering zu halten (Vermeidungsgebot). Im Folgenden werden Maßnahmen aufgeführt, die der Verminderung des Eingriffs und seiner Wirkungen auf Natur und Landschaft dienen. Dem Anhang sind entsprechende Maßnahmenblätter zu entnehmen. V 1 Ausweisung von Bautabuzonen

Sollten zusätzlich zu den bereits ausgewiesenen Arbeitsstreifen und BE-Flächen, weitere Flächen bauzeitlich benötigt werden, ist eine Beeinträchtigung folgender trassennaher Bereiche zu vermeiden (Bautabuzonen; siehe Planunterlage 12.1.1):

Baumgruppe (45.20) bei Bau-km 0+620,

Wiesenbrache (33.41-441) im Bereich von Bau-km 0+970 bis 1+035,

Feldhecken (41.20) im Bereich von Bau-km 1+040,

Heckenzaun (44.30) im Bereich von Bau-km 1+050 1+100,

Baumgruppe (45.20) in einer Gartenanlage bei Bau-km 1+080,

Streuobstbestand entlang des regionalen Radweges „Schwäbische Weinstraße“ von Bau-km 1+350 bis 1+470,

Gräben (12.61) und begleitende Hochstaudenfluren (35.44) angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet Güglingen.

Eine Inanspruchnahme von Flächen im Überschwemmungsgebiet der Zaber ist grundsätzlich auszuschließen. V 2 Vermeidung von zusätzlicher Bodenverdichtung und -versiegelung

Bodenverdichtung und Bodenversiegelung werden unter Berücksichtigung der unter V 1 genannten Bautabuzonen auf die dafür vorgesehenen Flächen beschränkt. Auf den verbleibenden Freiflächen ist auf Bodenauftrag und -abtrag zu verzichten. Überschüssige Bodenmassen dürfen dort nicht gelagert werden. V 3 Schonende Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien

Ein Bodenkonzept wird im LAP (Landschaftspflegerischer Ausführungsplan) erstellt. Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens sind generell folgende Punkte zu beachten (UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 1991):

bei der Baufeldfreimachung ist der Oberbodenabtrag getrennt von anderen Bodenbewegungen durchzuführen,

das Baufeld muss so weit vorbereitet werden, dass der Oberboden ohne Verschlechterung der Qualität gewonnen werden kann (Beseitigung von Baustoffresten, Verunreinigungen und ungeeigneten Bodenarten),

Oberboden ist von allen Bau- und Betriebsflächen, außer dem Wurzelbereich der zu erhaltenden Bäume, abzutragen,

der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden ist abseits vom Baubetrieb in geordneter Form zu lagern,

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der Oberboden darf nicht befahren oder anderweitig verdichtet werden,

das Oberbodenlager ist gegen Vernässung, Verunkrautung und sonstige Verunreinigung zu schützen,

bei einer Zwischenlagerung von längerer Dauer (mehr als 8 Wochen) ist eine Zwischenbegrünung zu empfehlen,

es ist möglichst wenig standortfremder Boden einzubringen. In § 12 BBodSchG, in der DIN 18915, DIN 19731 sowie der ELA werden die Vorgaben präzisiert. V 4 Sachgemäßer Umgang mit Grund- und Oberflächenwasser gefährdenden Stoffen

Sachgemäßer Umgang und Lagerung von Schadstoffen Schmier-, Treibstoffe, Reinigungsmittel etc.), die eine Beeinträchtigung des Grund- und/oder Oberflächenwassers sowie des Bodenhaushaltes herbeiführen könnten, sind während der Bauphase zu gewährleisten. Gleichermaßen sind Betonarbeiten in der Nähe von Fließgewässern sorgfältig auszuführen, damit keine pH-Änderungen das Wasserdargebot bzw. aquatische Biozönosen beeinträchtigen. V 5 Ordnungsgemäße bauzeitliche Entwässerung

Zur Minimierung des Risikos bauzeitlicher Gewässerverunreinigungen durch Schweb- und Schadstoffeinträge und damit verbundener Beeinträchtigungen der Gewässerzönosen ist eine ordnungsgemäße bauzeitliche Entwässerung des Baufeldes vorzusehen. Die im Baufeld anfallenden Niederschlagswässer sind über Absetzbecken und ggf. Ölabscheider zu reinigen und anschließend zu versickern. V 6 Behandlung von Altlastenverdachtsflächen

Tangierte Altlastenverdachtsflächen sind vor Baubeginn zu untersuchen. Wenn belastete Materialien festgestellt werden, so sind diese in Abstimmung mit den Fachbehörden ordnungsgemäß zu entsorgen oder einzubauen. V 7 Sachgerechter Umgang mit archäologischen Funden

Der Beginn des Humusabtrages ist dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 84.2 Referat 25 - Denkmalpflege Frau Dr. Gralfs (Archäologische Denkmalpflege) Berliner Str. 12 73728 Esslingen Tel.: 0711/ 90445 227

frühzeitig vor Baubeginn anzuzeigen. Ferner sind im Bereich der folgenden archäologische Befunderwartungsbereiche:

im Gewann „Unteres Tal/ Aischbach“ am östlichen Ortsrand von Pfaffenhofen, nördlich der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie (Verdachtsfläche L6918/223-02);

im Gewann „Cappishaupt“ am östlichen Ortsrand von Pfaffenhofen, südlich der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie (Verdachtsfläche L6918/019-02);

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im Gewann „Aischbach“ östlich des Umspannwerkes (Kulturdenkmal n. § 2 DSchG GÜGL005);

im Gewann „Aischbach“ westlich von Güglingen, südlich der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie (Verdachtsfläche L6918/018-02);

im Gewann „Ackerwiesen“ am westlichen Ortsrand von Güglingen (Verdachtsfläche L6918/019-03).

zur Verminderung der Eingriffe die bei den Bauarbeiten gemachten Funde zu bergen und zu dokumentieren. Sollten in anderen Bereichen archäologische Funde auftreten, so sind diese gemäß § 20 DSchG (Denkmalschutzgesetz) Baden-Württemberg zu erhalten und umgehend anzuzeigen. V 8 Rekultivierung von baubedingt in Anspruch genommenen Flächen

Unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahmen ist auf allen Flächen, die während der Bauphase genutzt wurden, der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.

Entsiegelung befestigter Zuwegungen und Lagerflächen nach Beendigung der Bauarbeiten;

Durchführung einer Tiefenlockerung im Bereich der entsiegelten Flächen und der Baustelleneinrichtungsflächen nach Beendigung der Bauarbeiten;

Andeckung der Flächen mit Oberboden (min. 30 cm stark);

im Anschluss an die Bauarbeiten sind die im Bereich des Baufeldes vorübergehend beanspruchten Flächen und Strukturen wiederherzustellen.

Hochwertige Biotopstrukturen können kurz bis mittelfristig nicht wiederhergestellt werden. Aufgrund der z.T. sehr langen Entwicklungszeit (>30 Jahren) wurden die hochwertigen Biotoptypen im Rahmen der Konfliktermittlung berücksichtigt (K 22). V 9 Verminderung der Barrierewirkung durch die Aufweitung von Durchlässen im Bereich

der Gräben.

Zum Erhalt der Verbundfunktion für bodengebundene Wirbellose, Kleinsäuger und Amphibien werden die Durchlässe über die hydraulischen Erfordernisse von DN 700 hinaus aufgeweitet (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ, 2000, BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN, 2000, MAmS 2000):

die L 1103neu quert den Graben 1 bei Bau-km 1+036 mit einem Kastenbauwerk (Höhe 1,05 m, Breite 1,4 m);

die vorhandenen Querungsbauwerke des Grabens 1 im Bereich der Bahnlinie und des Wirtschaftsweges werden auf DN 1200 vergrößert.

Ferner werden die Durchlässe mit ihrer Sohle 30 cm tief eingebunden, so dass sich innerhalb der Bauwerke eine Gewässersohle aus natürlichem Geschiebe bilden kann. Nach Fertigstellung der Straße und der Entwässerung sollte eine Statusuntersuchung über wandernde Amphibien (insbes. die streng geschützte Wechselkröte) durchgeführt werden, um festzustellen, ob zusätzlich im Bereich der o.g. Straßendurchlässe Leitsysteme zur Sicherung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen erforderlich sind (siehe hierzu auch ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2008).

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V 10 Leiteinrichtungen und Durchlässe für Amphibien (Artenschutzfachliche Beurteilung, ATP M2)

Zur Minderung des Funktionsverlustes von Ausbreitungskorridoren und Individuenverlusten der Wechselkröte sind Leiteinrichtungen zu installieren. Nördlich der Bahntrasse verlaufen Leiteinrichtungen von Bau-km 0+376 0+371 bis 0+872, nördlich der Straßentrasse von Bau-km 0+868 bis 1+034 1+027 und südlich der Straßentrasse und von Bau-km 0+395 0+390 bis 1+040. Die Bauteile sollten einen glatten Wandverlauf ohne Vorsprünge, Nischen und enge Winkel ergeben. Die Lauffläche sollte zudem eine Mindestbreite von 20 cm (besser 30 cm; LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ, 2000) und eine Höhe von ca. 50 cm haben. Um das Umwandern zu erschweren sind die Enden U-förmig auszubilden (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN, 2000 (MamS)). Durchlässe werden bei Bau-km 0+520 (ein Durchlass), 0+700 0+675 (ein Durchlass) und Bau-km 0+868 bzw. Bahn-Bau-km 0+866 (zwei Durchlässe; getrennte Unterführung von Bahn- und Straßentrasse; eine Leiteinrichtung zwischen Bahndurchlass und Straßendurchlass verhindert, dass Individuen nach Westen in den schmalen Korridor zwischen Bahn- und Straßentrasse einwandern) installiert. Die Sohlenüberdeckung mit Boden ist nicht erforderlich. Die Sohle sollte aus autochthonem Substrat bestehen. Die Leiteinrichtungen und Durchlässe wurden in der technischen Planung berücksichtigt. Details sind dem Erläuterungsbericht (U1) und dem Bauwerksverzeichnis (U10) zu entnehmen. Erforderliche Wartungs- und Pflegemaßnahmen sind den Maßnahmenblatt (Anlage) zu entnehmen. Verbotstatbestände i.S. des § 44 Abs. können bezüglich der Wechselkröte nur bei vollständiger Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes (Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen) vermieden werden (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 20082009)! V 11 Gestaltung der Grabenquerung – Punktuelle Baumpflanzungen und

Kollisionsschutzwände (Artenschutzfachliche Beurteilung, ATP M1)

Zur Minderung des Funktionsverlustes von Flugstraßen und potenzieller Individuenverluste von Fledermäusen sind an der Grabenquerung bei Bau-km 1+040 punktuelle Baumpflanzungen und Kollisionsschutzwändezäune zu errichten. Im Bereich der Grabenquerung (60 m Länge) werden auf 60 m Länge beidseitig der Trasse Kollisionsschutzwändezäune (Höhe ca. 2 4 m) errichtet. Im Querungsbereich selbst sind beidseitig der Trasse einige Bäume hochkroniger heimischer Laubbaumarten zu pflanzen (z.B. Eiche, Linde, Esche).

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V 12 Abstimmung der Baufeldfreimachung auf die Brut- und Aufzuchtzeiten

(Artenschutzfachliche Beurteilung, ATP M3)

Um eine Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern bei gehölzbrütenden Vogelarten zu vermeiden, werden die Fäll- und Rodungsarbeiten entsprechend den rechtlichen Vorgaben des § 39 (5) BNatSchG ausschließlich zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Rückschnitt von Röhrichten gemäß § 39 (5) BNatSchG in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bodenbrütender Arten sind auch die Beseitigung sonstiger Vegetation (Raine, Grünlandflächen) sowie der Oberbodenabtrag im Trassenkorridor außerhalb der Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten durchzuführen. Sofern dies nicht gewährleistet werden kann, ist das Baufeld vor Beginn der Arbeiten systematisch auf Brutvorkommen planungsrelevanter Arten zu überprüfen. V 13 Umweltbaubegleitung

Zur Sicherstellung einer fachlich guten Durchführung der Maßnahmen ist die Einsetzung einer Fachbauleitung erforderlich (vgl. auch ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2015). Dies betrifft insbesondere die Durchführung der Maßnahmen für die Wechselkröte, die Zauneidechse, die Kleintierleiteinrichtungen, Grabenquerungen, Kollisionsschutzzäune u. ä. Die Umweltbaubegleitung ist bereits in die Ausschreibung sowie vor Baubeginn und Baufeldfreimachung in das Vorhaben einzubinden.

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5 Ermittlung von Eingriff und Ausgleich

Gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG ist eine Beeinträchtigung ausgeglichen, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder hergestellt oder neu gestaltet ist. Nachfolgend werden die spezifischen Eingriffssituationen dargestellt. Die räumliche Zuordnung der Eingriffe ist den Bestands- und Konfliktplänen (Anlagen 12.1 und 12.2) zu entnehmen.

5.1 Kompensationsermittlung für die Lebensraumfunktion (Tiere und Pflanzen)

Die Kompensation der Biotopflächenverluste erfolgt grundsätzlich durch Entwicklung von Biotopstrukturen, deren Lebensraumfunktionen möglichst denen entsprechen, die projektbedingt verloren gehen7. Der Zeitraum bis zur ökologischen Funktionserfüllung der im Zuge der Eingriffskompensation zu entwickelnden Biotoptypen wird maßgeblich von dem standörtlichen und strukturellen Potenzial der Ausgleichsfläche und von der Mindestentwicklungszeit des jeweiligen Biotoptyps bestimmt. Diese Entwicklungsdauer reicht von ein bis wenigen Jahren bei Ruderalfluren oder Wildrasenansaaten bis hin zu 100 und mehr Jahren bei alten Waldbeständen (vgl. KAULE, 1986).

Tabelle 7: Eingriffe in Biotope.

Konflikt Code Biotoptyp Verluste Landschaftspflegerische Problematik

Fließgewässer (12.)

K 1 12.61 Entwässerungsgraben 98 m² Barrierewirkung

Wiesen und Weiden (33.)

K 2 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 675 m² Verlust relativ artenreicher Grünlandflächen mit besonderer Funktion als Trittstein- und Refugiallebensraum innerhalb des intensiv genutzten Planungsraumes. Lebensraumverlust des Großen Feuerfalters.

K 3 33.61-441

Intensivwiese als Dauergrünland -Wiesenbrache

995 m²

K 4 33.63 Intensivweide 396 m²

Saumvegetation, Dominanzbestände, Hochstaudenfluren, Ruderalvegetation (35.)

K 5 34.52 Land-Schilfröhricht 1541 m² Davon 583 m² Verlust einer gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotopfläche mit besonderer Funktion als Trittstein-, Refugiallebensraum und Vernetzungsbiotop innerhalb des intensiv genutzten Planungsraumes.

Lebensraumverlust des Sumpfrohrsängers

7 Die Überprägung (durch Böschungen, Grünflächen und Entwässerungsmulden) von Biotopen mit geringer Wertigkeit wird nicht als Biotopflächenverlust gewertet. Der Biotopverlust gilt im Zuge der Neuanlage und Begrünung dieser Flächen (s. Kap. 6.2 Gestaltungsmaßnahmen) als minimiert.

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Tabelle 7: - Fortsetzung -

Konflikt Code Biotoptyp Verluste Landschaftspflegerische Problematik

K 6 35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation

174 m²

K 7 35.64-42.20/42.24

Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation mit Gebüsch/ Brombeer-Schlehen-Gebüsch mittlerer Standorte

4.067 m² Trotz der Vorbelastung durch den früheren Streckenbetrieb haben die Bahnböschungen eine besondere Bedeutung als (Teil-) Lebensraum für einige seltene wärmeliebende Tierarten (insbesondere für die Zauneidechse). Innerhalb des durch landwirtschaftliche Intensivnutzung geprägten Raumes kommt der Böschungsvegetation eine Bedeutung als Refugialraum und Vernetzungsbiotop zu. Die Brombeer-Schlehen-Gebüsche stellen wichtige Habitate, insbesondere für Neuntöter und Dorngrasmücke dar.

Äcker, Sonderkulturen und Feldgärten (37.)

K 8 37.10 Acker 13.105 m² Lebensraumverluste von Rebhuhn, und Feldlerche.

Feldgehölze und Feldhecken (41.)

K 9 41.20 Feldhecke 214 m² Den Feldhecken kommt innerhalb des überwiegend intensiv genutzten Planungsraumes eine hohe Bedeutung als (Teil-)Lebensraum und Trittsteinbiotop zu. Eine Wiederherstellung der Lebensraumfunktionen ist aufgrund der Entwicklungszeiten nur mittelfristig möglich (20-30 Jahre).

Aufgrund der linearen Struktur haben die Hecken eine besondere Bedeutung im Biotopverbund.

K 10 42.24 Brombeer-Schlehengebüsch mittlerer Standorte

326 m²

Naturraum- und standortfremde Gebüsche und Hecken (44.)

K 11 44.30 Heckenzaun 122 m²

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Tabelle 7: - Fortsetzung -

Konflikt Code Biotoptyp Verluste Landschaftspflegerische Problematik

Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume und Streuobstbestand (45.)

K 12 45.30 Einzelbaum

mit geringem Baumholz

mit mittlerem Baumholz

mit starkem Baumholz

Gesamt

19 St.

8 St.

2 St.

29 St.

Trotz erheblicher Vorbelastung durch unmittelbaren Straßenverkehr und Bebauung kommt insbesondere den älteren Orts- und Landschaftsbild prägenden Obst-/ Laubbäumen eine im Einzelfall hohe Bedeutung als Lebensraum und Trittsteinbiotop zu. Eine Wiederherstellung der Lebens-raumfunktionen ist aufgrund der Entwicklungszeiten nur mittelfristig (20-30 Jahre) bis langfristig (>30 Jahre, starkes Baumholz) möglich

K 13 45.40 Streuobstbestand 381 m²

Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastruktur (60.)

K 14 60.10-2140

von Bauwerken bestandene Fläche - Industrie- und Gewerbegebiet

146 m²

K 15 60.10-2150

von Bauwerken bestandene Fläche, Mischbauflächen, Einzelgebäude

1.406 m²

K 16 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter

1.829 m²

K 17 60.23-35.62

Weg oder Platz mit wassergebun-dener Decke, Kies oder Schotter mit ausdauernder Ruderalvege-tation trockenwarmer Standorte

386 m²

K 18 60.25 Grasweg 1.232 m²

K 19 60.30 Gleisbereich 1.580 m² 763 m² des stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Gleisbereichs sind mit Gehölzen bestanden (hochwertig; in Unterlage 12.1 in Kombination mit KL -Verlust landschaftsbildprägender Gehölze- dargestellt)

Landschaftspflegerische Problematik siehe K 7.

K 20 60.61 Nutzgarten 251 m²

K 21 60.63 Mischtyp von Nutz- und Ziergarten 710 m²

K 22 33.61-441,

41.20, 44.30, 60.63, 45.40

Baubedingter Verlust von hochwertigen Biotopstrukturen

1.095 m² Geringerwertige Biotoptypen können im Zuge der Rekultivierung wiederhergestellt werden und werden nicht bilanziert.

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Die oben aufgeführten projektbedingten Biotopflächenverluste sind durch Neuanlage von Lebensräumen ähnlicher Lebensraumfunktion innerhalb einer Menschengeneration (von 25-30 Jahren) ausgleichbar. Als nicht ausgleichbar werden lediglich die Verluste älterer Einzelbäume beurteilt. Insgesamt werden rund 2,96 ha der v.g. Biotope durch die geplanten Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Es handelt sich hierbei überwiegend um bereits stark anthropogen überprägte Flächen (Verlust von Biotopen geringer Wertigkeit: ~2,05 ha). Den flächenmäßig größten Verlust erfährt mit ca. 1,31 ha der Biotoptyp Acker. Der Biotopverlust von geringwertigen Biotopstrukturen [33.61-441, 33.63, 37.10, 60.10-2140, 60.10-2150, 60.23, 60.23-35.62, 60.25, 60.61, 60.63] mit einer Fläche von 13.093 m² durch die geplanten Böschungen, Grünflächen u.ä. der L 1103neu gilt im Zuge der Neuanlage und Begrünung dieser Flächen (s. Kap. 6.2 Gestaltungsmaßnahmen) als minimiert und wird nicht bilanziert. Die Kompensation von geringwertigen Biotopstrukturen durch Versiegelung und Teilversiegelung in einem Umfang von 20.456 m² erfolgt komplementär im Zuge der Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in das Schutzgut Boden. Es ergeben sich Verluste von 6.279 m² mäßig- bis mittelwertigen Biotopstrukturen [12.61, 33.41, 35.64, 35.64-42.20/42.24, 42.24, 44.30, 60.30 (bei minimalem Verbuschungsgrad des Gleisbereichs)]. Ein Verlust von besonders hochwertigen Biotopstrukturen [34.52, 41.20, 45.40, 60.30 (bei hohem Verbuschungsgrad des Gleisbereichs)] ergibt sich in einem Flächenumfang von 2.899 m². Für den Verlust des gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotops-Nr-6919-125-0196 [Land-Schilfröhricht (34.52)] sind gleichartige Maßnahmen auf 583 m² als Kompensation vorzusehen. Zusätzlich ergeben sich Verluste besonders hochwertiger Biotopstrukturen (33.61-441, 41.20, 44.30, 60.63, 45.40) in einem Umfang von 1095 m² durch die bauzeitliche Inanspruchnahme. Verluste von Bäumen wurden nicht nach Fläche, sondern nach Stückzahl erfasst. Es sind demnach 29 Einzelbäume neu zu pflanzen.Die Anzahl zu pflanzender Einzelbäume richtet sich nach den Erfordernissen des Raumes und des Artenschutzes. Entsiegelungsmöglichkeiten wurden geprüft und werden soweit möglich berücksichtigt. Die Kompensation für die Beeinträchtigung der Habitateignung durch betriebsbedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen sowie von projektbedingten Barrierewirkungen im Planungsraum erfolgt komplementär durch Maßnahmen zum Ausgleich von Biotopverlusten sowie von Versiegelung und Teilversiegelung. Die Kompensationen von Beeinträchtigungen i.S. des Artenschutzes erfolgen teilweise komplementär zur Kompensation der Biotopflächenverluste, teilweise als eigenständige Maßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zur Wiederherstellung der Lebensraumfunktionen betroffener Arten.

5.2 Kompensationsermittlung für das Schutzgut Boden

Als nicht vollständig ausgleichbar ist die Überbauung bzw. Versiegelung von bedingt naturnah ausgeprägten Böden zu bewerten, da der damit verbundene weitgehende bzw. gänzliche Verlust der Bodenfunktionen (insbesondere die Zerstörung des natürlichen Bodenaufbaus) i.d.R. nicht wiederherstellbar ist.

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Kompensationsmaßnahmen für Flächenversiegelung sind für vollversiegelte Bereiche bei gleichem Flächenverhältnis in der Größe von 22.908 m² und für teilversiegelte Bereiche in der Größe von 3.123 m² durchzuführen. Die Überprägung von Böden durch Damm- und Einschnittsböschungen, Gräben etc. gilt durch deren Bepflanzung als in sich ausgeglichen. Der Eingriff durch die Flächenversiegelung kann nur bevorzugt durch Entsiegelung derzeit versiegelter Flächen ausgeglichen werden. Da jedoch kaum Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen verfügbar sind, erfolgt die verbleibende Kompensation durch strukturverbessernde Maßnahmen auf aktuell stark belasteten Flächen. Geeignete Maßnahmen stellen Beispielweise die Lockerung stark verdichteter Böden und Nutzungsextensivierungen dar.

5.3 Kompensationsermittlung für das Schutzgut Wasser

Die projektbedingten Eingriffe in das Schutzgut ‚Wasser’ durch die Verrohrung von Entwässerungsgräben auf einer Länge von 98 m sind durch Renaturierung naturferner Gräben im planungsnahen Umfeld auszugleichen. Ferner wird durch die Versiegelung offener Bodenflächen die Versickerung von Niederschlagswasser und damit die Anreicherung des Grundwasservorrates reduziert und dadurch der Oberflächenabfluss erhöht. Die Kompensation dieser Beeinträchtigungen erfolgt komplementär im Zuge der Maßnahmen zum Ausgleich für das Schutzgut Boden.

5.4 Kompensationsermittlung für das Schutzgut Klima/Luft

Erhebliche und/oder nachhaltige projektbedingte Beeinträchtigungen von Klima und Luft sind wegen der geringfügigen negativen Auswirkungen auf die Funktionen des Schutzgutes nicht zu erwarten. Die geringfügigen negativen Auswirkungen der Funktionen des Schutzgutes Klima / Luft lassen sich Durch die Schaffung klimafördernder Strukturen, wie sie zum Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion (Tiere und Pflanzen) vorgesehen sind, tritt gleichwohl eine Kompensationswirkung ein.

5.5 Kompensationsermittlung für das Schutzgut Landschaft und Erholung

Der Verlust orts- und landschaftsbildprägender Gehölzbestände (1.358 m² Gehölze und 29 Bäume) ist durch die Neuanlage entsprechender Strukturen i.S. des § 15 Abs. 2 BNatSchG ausgleichbar und erfolgt komplementär im Zuge der Maßnahmen zum Ausgleich für die Lebensraumfunktionen (Tiere und Pflanzen). Der neue Straßenkörper wird aufgrund weitreichender Sichtbeziehungen von der Gemeinde Pfaffenhofen und der Stadt Güglingen aus im Bereich der offenen Feldflur (mittlerer Trassenabschnitt) wahrnehmbar sein. Durch Anpflanzung von Gehölzen und Baumreihen außerhalb der freizuhaltenden Sichtfelder, insbesondere im Nahbereich der Trasse, wird so die visuelle Wahrnehmbarkeitlandschaftliche Einbindung der Straße vermindertgefördert. Die Entwicklung landschaftsbildaufwertender Biotopstrukturen stellt darüber hinaus einen Beitrag zum Erhalt der Erholungseignung des Planungsraumes dar. Die Anzahl neu zu pflanzender Einzelbäume muss dabei nicht genau der Anzahl entfallender Bäume entsprechen. Wesentlich ist die Wiederherstellung des landschaftsgerechten Landschaftsbildes (Erhaltung der offenen Feldflur zumindest in Teilbereichen).

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Die landschaftsgerechte Einbindung der geplanten 60 m langen Lärmschutzwand erfolgt durch die vorgesehene Begrünung mit Rank- und Kletterpflanzen. Durch die Realisierung der Straßenbaumaßnahme wird der regionale Radweg „Schwäbische Weinstraße“ unterbrochen. Die Trennwirkung wird jedoch durch ein Unterführungsbauwerk im Zuge des Wirtschaftsweges, bei Station 1+285 gemindert. Hier können Radfahrer ungefährdet die L 1103neu überqueren.

5.6 Zusammenfassende Kompensationsermittlung

Für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft im Zuge der Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen - Güglingen sind folgende Kompensationsumfänge ermittelt worden: 22.908 m² Vollversiegelung; 3.123 m² Teilversiegelung; 29 St. Verluste von Einzelbäumen; 3.603 m² Verluste von mäßig- bis hochwertigen Biotopstrukturen durch Überprägung

(Böschungen, Erdwege, Grünflächen und Mulden); Insgesamt besteht ein Ausgleichsbedarf von min. 29.634 m² (davon ~98 m² Fließgewässerrenaturierung) und 29 Einzelbäumen. Die Anzahl zu pflanzender Einzelbäume richtet sich nach den Erfordernissen des Raumes und des Artenschutzes. Auf der Grundlage der artenschutzrechtlichen Beurteilung wurde folgender Kompensationsbedarf für den Artenschutz ermittelt: 4.5804.480 m² Gestaltung des neuen Bahndammes (Lebensraum Zauneidechse; A 2); 3.1002.975 m² Ausstockung von Gehölzen und Auftrag von 3 Steinhaufen auf Bahndamm

(Lebensraum Zauneidechse; A 2); 3.500 m² Optimierung Ackergebiet (Lebensraum Rebhuhn, Feldlerche; E 1); 6 St. Schlehengebüsche; Optimierung Ackergebiet (Lebensraum Rebhuhn, Feldlerche;

E 1); 100 m² Anlage Laichgewässer (Lebensraum Wechselkröte E 2); 4 St. Einzelbäume; (Überflughilfe für Fledermäuse). Daraus ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 11.280 m² und , 4 10 St. Einzelbäumen und 6 St. /Gebüschen. In Rahmen der Kompensationsermittlung für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft wurden darüber hinaus folgende Artenschutzmaßnahmen in der Maßnahme A1 integriert (multifunktionale Kompensation): 10.000 m² Extensivgrünland (Lebensraumverluste u.a Neuntöter); 900 m² Sukzessionsstreifen (Lebensraumverluste u.a Neuntöter); 10 St. Schlehengebüsche (Lebensraumverluste von Dorngrasmücke und Neuntöter); 1.400 m² Rohbodenstandort (Lebensraum für den Großen Feuerfalter).

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6 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Das Hauptziel ist die Regeneration des Landschaftsraumes nach Beendigung der Baumaßnahme. Zur Erreichung des Zieles sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich, die sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Boden und Gewässern sowie gezielte Maßnahmen zum Schutz von Vegetationsbeständen, Gewässern und empfindlichen Böden (Schutzmaßnahmen).

Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen, soweit es zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, durch Wiederherstellung, Ausgleich oder Ersatz von Funktionsverlusten.

Eine Beeinträchtigung ist ausgeglichen, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder hergestellt oder neu gestaltet ist (s. § 15 Abs. 2 BNatSchG).

Zur besseren Einbindung des Bauvorhabens in die Landschaft sind Maßnahmen durchzuführen (Gestaltungsmaßnahmen).

Die Verluste der Biotoptypen werden durch trassennahe Maßnahmen (Ausgleichsmaß-nahmen) sowie räumlich entkoppelte Maßnahmen außerhalb des Planungsraumes (Ersatzmaßnahmen) kompensiert.

Die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen haben zum Ziel, innerhalb des Plangebietes die Biotopvielfalt zu erhöhen. Die Darstellung erfolgt in den Lageplänen der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Anlage 12.2.1, 12.2.2 und 12.2.3).

6.1 Schutzmaßnahmen

Zusätzlich zu den voran genannten Vermeidungsmaßnahmen (Kapitel 4) sind während der Bauphase folgende Schutzmaßnahmen zu beachten, um Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gezielt zu vermeiden: S 1 Schutz der vorhandenen Vegetationsbestände durch Errichtung von Schutzzäunen

Vor Beginn der Bauarbeiten sind die zu erhaltenden Vegetationsbestände so zu schützen, dass eine Beschädigung ausgeschlossen werden kann. Eine mögliche Gefährdung der Vegetation muss durch entsprechende Schutzmaßnahmen gemäß RAS-LP 4 - Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen - bzw. DIN 18920 auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden. Zu erhaltende Bäume sind vor Beschädigungen des Wurzelbereichs durch Überfahren, Bodenauftrag und Bodenverdichtung oder Bodenabtrag zu schützen. Hierzu ist ferner zu beachten:

dass es gemäß § 39 (5) 2 BNatSchG verboten ist, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen; zudem ist in der Zeit vom 1. März bis 30. September der Rückschnitt von

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Röhrichten verboten; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden.

Für folgende Vegetationsbestände sind Schutzmaßnahmen gemäß RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege).zu ergreifen:

Schutz von Gräben sowie Röhricht- und. Gehölzbeständen (Bau-km 0+980-0+990, 1+000-1+020, bei 1+065, ferner im Bereich der Wirtschaftswegekreuzung südlich des Umspannwerkes);

Schutz einer Streuobstwiese (Bau-km 0+270-0+290);

Schutz von Einzelbäumen (Bau-km 0+040, 0+120, 0+625, 0+635, 1+070, 1+390).

6.2 Gestaltungsmaßnahmen

Gestaltungsmaßnahmen dienen in der Regel der Einbindung der Baumaßnahmen in die Landschaft und der Wiederherstellung des Landschaftsbildes. Sie dienen nicht dem Ausgleich des Eingriffs in Biotopstrukturen. G 1 Entwicklung von Gras- und Krautfluren

Entwicklung von straßenbegleitenden Gras- und Krautfluren auf den neuen Böschungen in Bereichen, in denen aus Sicherheitsgründen eine Neupflanzung von Gehölzen nicht in Frage kommt, im Bereich der Mittelstreifen sowie im Bereich der neuen Entwässerungsmulden und -gräben. Die Flächen werden durch die Einsaat mit gebietsheimischem Saatgut auf den neu angelegten Böschungen und Seitenflächen begrünt. Alternativ sollten die Bereiche, bei denen aus technischer Sicht keine Bedenken vorliegen (z.B. Erosionsgefahr), durch Selbstansaat begrünt werden. Die Bepflanzung dient der Böschungssicherung und der Einbindung ins Landschaftsbild. G 2 Anpflanzung von Strauch- und Baumhecken

Auf den neuen Straßenböschungen werden Baum- und Strauchhecken entsprechend der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation durch Anpflanzung in folgenden Bereichen neu entwickelt:

östlich des Umspannwerkes (Bau-km 1+315-1+335) bzw. Radweg 0+185 – 0+207. Hierbei ist der Aspekt der Verkehrssicherheit, wie in den „Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS)“ dargelegt, berücksichtigt. Sowohl zum befestigten Fahrbahnrand, als auch zur angrenzenden Nutzung ist ein Mindestabstand von 4,5 Metern einzuhalten. Eine zweireihige Pflanzung stellt hierbei die kleinste Einheit dar. Die Anpflanzung von standorttypischen Gehölzen dient dem Sichtschutz sowie der landschaftlichen Einbindung der Trasse. Durch die Maßnahme erfolgt eine Minimierung des Biotopverlustes von geringwertigen Biotopstrukturen (vgl. Kap. 5.1).

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G 3 Anpflanzung von Einzelbäumen bzw. Baumreihen

Durch die Anpflanzung von insgesamt 28 15 kleinkronigen Bäumen (Hain-Buche) im Abstand von ca. 15 m in der Reihe. Zu Durchlässen der Amphibienleiteinrichtung wird ein Abstand von >5 m eingehalten.

zwischen Pfaffenhofen und Güglingen (Bau-km 0+660-0+870, 1+040-1+260090). sowie 4 großkronigen Bäumen (Berg-Ahorn)

nordwestlich des Umspannwerkes (Bau-km 0+820-0+870). an der L 1103neu, erfolgt in erster Linie die landschaftliche Eingliederung der neuen Straße. Die Bäume erlangen aber mittelfristig auch eine Bedeutung als Vernetzungsstruktur. Zu Durchlässen der Amphibienleiteinrichtung wird ein Abstand von >5 m eingehalten. Bei den Baumpflanzungen ist grundsätzlich ein Abstand zum befestigten Fahrbahnrand der L 1103neu von mindestens 4,50 7,50 m sowie zu den Feldwegen von 1,50 m einzuhalten (RPS). Im Falle der geplanten Baumreihen bestehen entlang des Fahrbahnrandes Schutzeinrichtungen, so dass der Pflanzabstand von 7,50 m nicht eingehalten werden muss. G 4 Naturnahe Gestaltung eines Grabens

Der neue Graben zwischen Pfaffenhofen und Güglingen (Bau-km 0+845) ist in Lauf, Profil, Sohle und Ufer naturnah zu gestalten (s. auch Ausgleichsmaßnahme A 1). Zwischen der verlegten Bahnlinie und der Zaber verläuft der neue Graben auf einem insgesamt 10 m breiten Streifen randlich eines Wirtschaftsweges. In diesem Bereich ist eine Laufverlängerung des Grabens durch einen leicht geschlängelten Verlauf sowie eine unregelmäßige und mit einer Neigung von max. 1:5 auch relativ flach geneigte Uferböschung geplant. Im Bereich der Gräben ist eine Initialbegrünung mit Erlen- und Eschenheistern (s. Darstellung in den Maßnahmenplänen) sowie durchwurzeltem Bodenmaterial aus vorhandenen Land-Röhrichtbeständen, die im Bereich der L 1103neu verloren gehen, vorgesehen. Eine zusätzliche Ansaat der Böschungsflächen erfolgt nicht. Die Uferbereiche werden anschließend der natürlichen Eigenentwicklung überlassen, so dass sich standortgerechte Pflanzengesellschaften entwickeln können. Die Hochstaudensäume, die sich auf dem 10 m breiten Streifen entwickeln werden, sind alle zwei Jahre im Spätsommer oder Herbst zu mähen (Mahdtermin ab dem 01.09.). Das Mähgut ist abzutransportieren. Eine Grabenräumung ist nur bei extremer Verschlammung zulässig. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Räumung ständig wasserführender Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen gemäß § 39 (5) BNatSchG verboten ist, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird. Ferner sind insgesamt 1 Totholz- und 1 Steinhaufen randlich zu den angrenzenden Flächen zu lagern. Hierdurch werden Lebensräume für hierauf angewiesene Tiere, wie bspw. Reptilien, Amphibien oder Käfer, geschaffen und es wird sichergestellt, dass die geplanten Nutzungsgrenzen erhalten bleiben.

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6.3 Ausgleichsmaßnahmen

Die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft notwendigen Maßnahmen stehen in einem funktionalen Zusammenhang zu dem verursachten Eingriff. Dies bedeutet, dass durch die Baumaßnahme verloren gehende Biotopstrukturen möglichst in gleicher Art und in räumlicher Nähe, aber außerhalb eines Beeinträchtigungsbereiches von 50 m zur geplanten Trasse wieder hergestellt werden. Ausnahmen stellen Lebensräume bzw. Biotopstrukturen dar, die in direkter Weise an die Baumaßnahme gekoppelt sind (Bahndamm, Straßenböschungen etc.). In Abstimmung mit der Gemeinde Pfaffenhofen und der Stadt Güglingen wurde das folgende eingriffsnahe Kompensationskonzept auf zwei Teilflächen in der Zaberaue entwickelt. Die geplanten Ausgleichmaßnahmen gehen mit den Zielen des Landschaftsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu konform. A 1 Extensivierungen in der Zaberaue (Beinhaltet Maßnahmen ATP K5, K7, K8 der

artenschutzfachlichen Beurteilung)

Es ist geplant, auf zwei Teilflächen in der Zaberaue zwischen Pfaffenhofen und Güglingen die vorhandenen intensiv genutzten Ackerflächen bzw. eine Beerstrauchkultur in Grünland umzuwandeln. Hierzu sind die Flächen mit einer standortgerechten Wiesengräser und -kräuter-mischung aus autochthonem gebietsheimischem MagerrasenWiesen-Saatgut einzusäen (mit dem Ziel der Entwicklung einer feuchten bis wechselfeuchten Wiese), ggf. vorhandene Dränagen sind zu schließen. Die so entstandenen Wiesen sind alternierend (etwa 2/3 der Flächen sind zweimal pro Jahr nach dem 15.06. bzw. dem 01.09. und die restlichen Flächen einmal pro Jahr nach dem 01.09.) zu mähen. Auf etwa 10 % der Grünlandflächen – vorzugsweise randlich der Gräben und der vorhandenen Gehölze – sind ferner Altgrasbestände stehen zu lassen und lediglich jedes zweite Jahr nach dem 01.09. zu mähen. Dadurch stehen den Pflanzen längere Entwicklungszeiten zur Verfügung und es können verschiedene Spät- und Frühblüher sowie langsam wachsende Pflanzen zur Samenreife gelangen. Eine Mulchmahd ist auszuschließen; das Mahdgut ist nach Trocknung abzutransportieren. Randlich sind zudem Sukzessionsstreifen (5 m Breite) herzurichten, auf denen sich Brombeergestrüppe entwickeln können (Habitat für den Neuntöter). Auf der östlichen Teilfläche erfolgt die Bereitstellung eines gut besonnten Rohbodenstandortes als Lebensraum für den Großen Feuerfalter. Die Folgepflege erfolgt als mechanische „Störung“ der Fläche in mehrjährigem Turnus oder jährlich 1 bis 2-malige Mahd (siehe oben). Eine Mulchmahd ist jedoch auszuschließen. Gehölzbepflanzungen sind auf dieser Teilfläche ebenso wie im Umfeld, soweit sie zu einer Beschattung führen könnten, zu vermeiden. Ferner ist der neue Graben zwischen Pfaffenhofen und Güglingen (Bau-km 0+845) - außerhalb eines 50 m breiten Korridors - gemessen vom Rand der geplanten Bahnlinie (s. auch Gestaltungsmaßnahme G 4) - in Lauf, Profil, Sohle und Ufer naturnah zu gestalten. Zwischen der verlegten Bahnlinie und der Zaber verläuft der neue Graben auf einem insgesamt 10 m breiten Streifen randlich eines Wirtschaftsweges. In diesem Bereich ist eine Laufverlängerung des Grabens durch einen leicht geschlängelten Verlauf sowie eine unregelmäßige und mit einer Neigung von max. 1:5 auch relativ flach geneigten Uferböschung geplant. Im Bereich der westlich von Güglingen gelegenen Teilfläche sind die vorhandenen Betonsohlschalen zu entfernen. Ferner sind die relativ steilen Uferböschungen der vorhandenen Gräben – außer im Bereich vorhandener Gehölzbestände - abzuflachen.

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Im Bereich der Gräben ist eine Initialbegrünung aus durchwurzeltem Bodenmaterial der vorhandenen Land-Röhrichtbestände, die im Bereich der L 1103neu verloren gehen, vorzunehmen (u.a. Ersatz von Lebensraumverlusten des Sumpfrohrsängers). Ferner ist zusätzlich eine Initialbegrünung, mit Erlen- und Eschenheistern im Bereich des neuen Grabens in der Pfaffenhofener Gemarkung vorzusehen. Eine zusätzliche Ansaat der Böschungsflächen erfolgt nicht. Die Uferbereiche werden anschließend der natürlichen Eigenentwicklung überlassen, so dass sich standortgerechte Pflanzengesellschaften entwickeln können. Die Hochstaudensäume, die sich im Bereich der Gräben entwickeln werden, sind alle zwei Jahre im Spätsommer oder Herbst zu mähen (Mahdtermin ab dem 01.09.). Das Mahdgut ist abzutransportieren. Eine Grabenräumung ist nur bei extremer Verschlammung zulässig. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Räumung ständig wasserführender Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen gemäß § 39 (5) BNatSchG verboten ist, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird. Des Weiteren sind im Bereich der Wiesenflächen insgesamt 33 hochstämmige Laubbäume (Esche, Schwarz-Erle) und 10 Schlehengebüsche (Habitat für Neuntöter und Dorngrasmücke) anzupflanzen. An den Bäumen sind im fünften Jahr nach der Pflanzung, in Abstimmung mit örtlichen Naturschützern, Nisthilfen (Abstand der Nisthilfen min. 50 m zueinander) anzubringen. Mit der Maßnahme werden Lebensräume / Brut- und Nahrungsbiotope, insbesondere für Neuntöter, Dorngrasmücke und Großer Feuerfalter - aber auch für viele weitere der in Kap. 2.14 genannten Arten - geschaffen. Durch die Maßnahme entsteht langfristig ein heterogenes Angebot an Überwinterungsquartieren für Höhlenbrüter, Bilche und Arthropoden sowie Ansitz- und Singwarten für Vögel. In dieser Maßnahme sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER (20082009) ATP K5, ATP K7 und ATP K8 integriert. Um einen ökologischen Funktionserhalt i.S. des § 44 Abs. 5 gewährleisten zu können, ist das Kompensationskonzept mit mindestens 2 - 3-jährigem Vorlauf bzw. im Falle der Teilfläche für den Großen Feuerfalter (Rohbodenstandort) mit mindestens 1-jährigem Vorlauf umzusetzen (siehe ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 20082009). Die Flächen haben zusammen eine Größe von 29.707 m² (2,97 ha). A 2 Gestaltung des Bahndammes als Lebensraum für die Zauneidechse

(Artenschutzfachliche Beurteilung, ATP K3 und ATP K2)

Der neu anzulegende Bahndamm im Westen des Planungsraumes ist von (Bau-km 0+1400+425 bis 0+870; Fläche: ~0,460,45 ha inkl. angrenzende (Böschungs-) Bereiche nördlich der Trasse von Bau-km 0+1650+425 bis 0+862865) ist so zu gestalten, dass sonnenexponierte Böschungen als Magerrasen bzw. trockene gehölzfreie Gras-Krautfluren ausgebildet werden. Es erfolgt der Einbau ausschließlich wasserdurchlässiger Substrate; auf eine Verwendung von Mutterboden ist zu verzichten. Gehölzanpflanzungen sind zu vermeiden. Die Ansaat erfolgt mit autochthonem gebietsheimischem Magerrasen-Saatgut, das im Heudruschverfahren auf Magerrasen der Umgebung gewonnen wurde (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER 2008).oder wird der Eigenentwicklung überlassen (Gehölze zu entfernen). Der bestehende Bahndamm ist im Bereich von Bau-km 0+930 bis 1+180 (Fläche: 0,310,30 ha) durch Ausstockung von Gehölzen (ca. 60 % der Gehölzfläche) sowie Auftrag von Schotter- bzw. Steinhaufen als Lebensraum für die Zauneidechse zu optimieren. Einzelne Büsche Strauchgruppen/ Kurzhecken können an der nordexponierten Seite des Bahndammes verbleiben, da diese wichtige Teillebensräume für viele Vogelarten (u.a. Neuntöter) darstellen. Die Schotter-

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/Steinhaufen sind abschnittsweise einzubringen und unterliegen langfristig auch keiner weiteren Umgestaltung. Durch entsprechende Gestaltung des neuen Bahndammes und die Optimierung des stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahndammes mit mindestens 1- 2-2,5-jährigem Vorlauf (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen; siehe artenschutzfachliche Beurteilung, ATP K2 und ATP K3 sowie ergänzender Bericht von 2015) kann eine schnelle Wiederbesiedlung erwartet werden. Anmerkung der ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG , TRAUTNER (2008): Soweit im Hinblick auf die vorgezogene Durchführung der Maßnahmen Probleme auftreten sollten, wären fachliche Voraussetzungen für eine Ausnahme nach Einschätzung der Gutachter dann erfüllt, wenn Habitat-Entwicklungsmaßnahmen im oben beschriebenen Umfang und in entsprechender Qualität an dafür geeigneten Standorten umgesetzt werden. Bei sachgerechter Ausführung ist entsprechenden Maßnahmen eine hohe Prognosesicherheit zu bescheinigen. Nach ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER (2015) ist aus fachgutachterlicher Sicht abweichend zur Bewertung von 2009 nach aktueller fachlicher Bewertung und Rechtsprechung davon auszugehen, dass der Verbotstatbestand des § 44 (1) 1 BNatSchG (Tötung/ Verletzung) während der Bauphase berührt wird. Hierfür wird deshalb eine artenschutzrechtliche Ausnahme zur Vorhabensrealisierung als erforderlich erachtet, da aufgrund der gegebenen Situation eine vollständige Vergrämung nicht umsetzbar erscheint (Details s. ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2015). Die Maßnahme umfasst mehrere Phasen mit folgendem zeitlichem Ablauf: Optimierung des Zauneidechsen-Lebensraums auf dem Bahndamm östlich der Ausbaustrecke;

zeitlicher Vorlauf ca. 1-1,5 Jahre zum Beginn der Absammlung (s. u.), nach Möglichkeit zeitgleich mit dem Beginn der Optimierungsmaßnahme Neuschaffung eines

Zauneidechsenhabitats auf den zukünftigen Bahnflächen, bei denen keine bereits bestehenden Zauneidechsenhabitate in Anspruch genommen werden müssen (auch nicht bauzeitbedingt),

Absammeln der Tiere auf dem innerörtlichen Abschnitt und Verbringen in den optimierten externen Abschnitt,

Vergrämung der Tiere aus dem außerorts liegenden, vom Ausbauvorhaben betroffenen Abschnitt der Bahnlinie in die neu geschaffenen Habitatflächen,

anschließend Neuschaffung von Habitaten auf dem restlichen außerorts liegenden, vom Ausbauvorhaben betroffenen Abschnitt der Bahnlinie.

Die Dauer bis zur Neuschaffung der gesamten Biotopfläche beträgt mindestens 2-2,5 Jahre. Nach Abschluss der Maßnahme schließt sich ein fünfjähriges Monitoring an. Durch die oben beschriebenen, in der artenschutzfachlichen Beurteilung vorgeschlagenen Maßnahmen ATP K2 und ATP K3, durch den ergänzenden Bericht von 2015 aktualisiert und überarbeitet, kann der Lebensraumverlust für die Zauneidechse vollständig ausgeglichen werden. Eine Umsetzung der von der ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER (20082009) vorgeschlagenen Maßnahme ATP K1 ist demzufolge nicht mehr erforderlich. Eine Kontrolle auf Besiedlung durch Zauneidechsen ist im 2. und 3. Jahr nach Baufertigstellung durchzuführen. Details sind ggf. zum entsprechenden Zeitpunkt zu bestimmen. Der Maßnahmenerfolg ist in Folgejahren zu überprüfen.

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A 3 Entsiegelung

An mehreren Stellen im Planungsraum können im Nahbereich der L 1103neu kleinere asphaltierte bzw. geschotterte Flächen entsiegelt werden. Die Asphaltflächen sowie der Unterbau werden vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Verdichteter Untergrund wird einer Tiefenlockerung unterzogen (s. V 10 Rekultivierung von baubedingt in Anspruch genommenen Flächen). Die zukünftige Nutzung der entsiegelten Flächen variiert. Sie wird auf Grundlage von Größe und Lage der Flächen festgelegt. Die angestrebte Nutzung ist den Maßnahmenplänen (Anlage 12.2.1 und 12.2.2) zu entnehmen. Die insgesamt zu entsiegelnden Flächen haben eine Größe von 847 m².

6.4 Ersatzmaßnahmen

Die geplante Umsetzung der räumlich von der geplanten L 1103neu entkoppelten Ersatzmaßnahmen sind in einem nördlich von Pfaffenhofen gelegenen Ackergebiet (Schnarrenberg) und der Steingrube vorgesehen. In dem derzeit ackerbaulich intensiv genutzten Gebiet sind die Anlage von Ackerrandstreifen und die Pflanzung einzelner Schlehengebüsche geplant. In der Steingrube wird ein Ersatzlaichgewässer für die Wechselkröte errichtet. E 1 Optimierung eines Ackergebiets nördlich von Pfaffenhofen (Artenschutzfachliche

Beurteilung, ATP K6 und ATP K8)

In einem zusammenhängenden Ackergebiet nördlich von Pfaffenhofen werden Ackerrandstreifen neu angelegt, um die Habitateignung für die Arten Rebhuhn und Feldlerche zu verbessern (Artenschutzfachliche Beurteilung, ATP K6). Die Ackerrandstreifen werden zu mehrjährigen extensiven Gras-Krautsäumen entwickelt. Die Platzierung erfolgt zwischen Ackerparzellen und darf nicht entlang von Wegen liegen, um Störungen zu reduzieren. Je Rebhuhn wird eine Fläche von 1000 m² und je Feldlerchenrevier eine Fläche von 500 m² veranschlagt. Daraus ergibt sich ein Flächenbedarf von 3500 m² innerhalb eines ca. 100 ha großen Ackergebiets, vorausgesetzt die Ackerrandstreifen werden verteilt über die Maßnahmenfläche angelegt. Ist dies nicht der Fall, ergibt sich ein erhöhter Kompensationsbedarf für die Feldlerche von weiteren 1000 m². Insgesamt werden 7 Ackerrandstreifen von jeweils 500 m² (10 m² x 50 m²) angelegt. Eine Aktualisierung der Nutzungen in diesem Gebiet und die entsprechende Platzierung der Ackerrandstreifen erfolgte im Jahr 2015. Die genaue Lage ist dem Maßnahmenplan zu entnehmen. Auf den Ackerrandstreifen sind insgesamt 6 Schlehengebüsche anzupflanzen, die wichtige Habitatstrukturen für die Dorngrasmücke darstellen (Artenschutzfachliche Beurteilung, ATP K8). Auf den Ackerrandstreifen erfolgt keine regelmäßige Mahd. Eine Entbuschung erfolgt bei Bedarf. Bei Auftreten von Problemunkräutern (Ackerkratzdistel) ist ein Ausmähen von Distelnestern zur Blütezeit (Juli) bedarfsweise möglich. Die Maßnahme ist als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme mit einem Vorlauf von 2-3 Jahren durchzuführen. Bei zeitlich abgestimmter Durchführung ist die Maßnahme als in vollem Umfang funktionserhaltend einzustufen. Die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang würde nach fachlicher Beurteilung weiterhin erfüllt.

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E 2 Anlage eines Laichgewässers in der Steingrube nördlich von Pfaffenhofen (Artenschutzfachliche Beurteilung, ATP K4)

In der Steingrube befinden sich bereits mehrere Gewässer in denen die Wechselkröte vorkommt, die aber nach Einschätzung der ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER nicht sinnvoll optimiert werden können. Entsprechend der Maßnahme der Artenschutzfachlichen Beurteilung, ATP K4, (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER 20082009) wird im Randbereich des Steinbruchs ein neues, künstliches Gewässer als potenzielles Laichgewässer für die Wechselkröte angelegt (Strukturelles Leitbild: vegetationsfreier Kiestümpel der dynamischen Flusslandschaft). Bei der Anlage sind folgende wesentliche Kriterien zu berücksichtigen:

Standort vollständig besonnt,

Gewässer muss von August bis März trocken liegen (ablassbar),

Wasserfläche bei Einstau 50-100 m²,

Abdichtung durch Beton oder Asphalt, der durch eine Sand- oder Kiesschicht abgedeckt wird,

Ausgestaltung von Flachwasserbereichen (mit einer Maximaltiefe von 80-100 cm; auch in trockenen Jahren sollte das Gewässer nicht vor Mitte Juli trocken liegen).

Um ein Verbuschen der Uferbereiche zu vermeiden, ist ein Rückschnitt der Ufervegetation alle zwei Jahre durchzuführen. Vor Durchführung der Maßnahme sind eine weitergehende Prüfung der Eignung der Fläche und eine Abstimmung unerlässlich. Die Maßnahme ist 2-3 Jahre vor Baubeginn durchzuführen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme). Eine Kontrolle der Maßnahme vorwiegend hinsichtlich Laich und Fortpflanzungserfolg ist während fünf Jahren nach Baufertigstellung mittels 4 Terminen zwischen April und Anfang August jeden Jahres erforderlich. Verbotstatbestände i.S. des § 44 Abs. 1 Nr.1-3 BNatSchG können bezüglich der Wechselkröte nur bei vollständiger Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes (Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen) vermieden werden (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2008). Der Verbotstatbestand nach § 44 (1) 1 BNatSchG (Tötung/ Verletzung) kann jedoch nicht vollständig vermieden werden, so dass eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich wird (ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER 2015).

6.5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich

Ein Eingriff gilt als ausgeglichen, wenn nach Durchführung der Kompensationsmaßnahmen keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Bei der Kompensation von Eingriffen muss neben dem Ziel, das derzeitige Biotoptypenspektrum wiederherzustellen, darauf geachtet werden, dass die geplanten Maßnahmen den Planungsraum in seiner Eigenart positiv ergänzen. In der nachfolgenden Tabelle 8 sind den in Kapitel 5 beschriebenen Konflikten die in Kapitel 6 beschriebenen, landschaftspflegerischen Maßnahmen gegenübergestellt. Nach Realisierung der genannten Maßnahmen gelten die Eingriffe in Natur und Landschaft als kompensiert.

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Tabelle 8: Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich.

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. EingriffssituationArt der Beeinträchtigung der betroffenen Werte und Funktionen

Bau-km Betroffene Werte und Funktionen in m² /m/ St.

Nr. Lage, örtliche Bezeichnung

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maß-nahme in m²/St.

Bemerkung

Kompensa-tionsbedarf

Beeinträchti-gung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Eingriff in die Lebensraumfunktion Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion

K1 Verlust von Entwässerungsgräben (12.61)

0+270, 0+370-0+380, 1+025-1+060

98 m² (~98 m)

A1 Zaberaue Extensivierungen in der Zaberaue: -Naturnahe Gestaltung eines Grabens

185 m

Maßnahme A1 weist eine Gesamtfläche von 29.707 m² auf.

K2 Verlust von Fettwiese mittlerer Standorte (33.41)

0+525-0+625, 0+855-0+865

675 m² A1 Zaberaue Extensivierungen in der Zaberaue: -Grünland

24.104 m²

K3 Verlust von Intensivwiese als Dauergrünland-Wiesenbrache (33.61-441)/ Lebensraumverlust für den Großen Feuerfalter

0+965-1+040 995 m² A1 Zaberaue Extensivierungen in der Zaberaue: -Rohbodenstandort als Lebensraum für den Großen Feuerfalter

1.400 m²

K4 Verlust von Intensivweide (33.63)

0+030-0+120, 1+035-1+090

396 m² A1 Zaberaue Extensivierungen in der Zaberaue: Grünland

24.104 m²

K5 Verlust von Land-Schilfröhricht (34.52)/ Lebensraumverlust für den Sumpfrohrsänger

0+350-0+840, 0+865-0+870

1.541 m² A1 Zaberaue Extensivierungen in der Zaberaue: -Röhrricht/Hochstaudenflur -Schaffung von Lebensraum für den Sumpfrohrsänger

3.263 m²

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Tabelle 8: Fortsetzung.

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. EingriffssituationArt der Beeinträchtigung der betroffenen Werte und Funktionen

Bau-km Betroffene Werte und Funktionen in m² /m/ St.

Nr. Lage, örtliche Bezeichnung

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maß-nahme in m²/St.

Bemerkung

Kompensa-tionsbedarf

Beeinträchti-gung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Eingriff in die Lebensraumfunktion Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion

K6 Verlust von grasreicher ausdauernder Ruderal-vegetation (35.64)

0+000-0+130 174 m² Maßnahme nicht notwendig, da Konflikt unerheblich.

K7 Verlust von grasreicher ausdauernder Ruderal-vegetation mit Gebüsch/ Brombeer-Schlehengebüsch mittlerer Standorte (35.64-42.20/ 42.24)/ Lebensraumverlust für Dorngrasmücke und Neuntöter Lebensraumverlust für die Zauneidechse

0+120-0+310, 0+325-0+870

4.067 m² A1 A2

Zaberaue Bahndamm

Extensivierungen in der Zaberaue: -Grünland -Initialbegrünung mit Erlen- und Eschenheistern -Sukzessionsstreifen -Pflanzen von Schlehengebüschen Schaffung von Lebensraum für Dorngrasmücke und Neuntöter (zusätzlich auch im Rahmen der Maßnahme E1) Gestaltung des neuen Bahndammes als Lebensraum für die Zauneidechse

24.104 m² 40 m² 900 m² 10 St. 4.580 4.480 m²

Maßnahme A1 weist eine Gesamtfläche von 29.707 m² auf. Maßnahme A2 weist eine Gesamtfläche von 7.680 7.455 m² auf.

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Tabelle 8: Fortsetzung.

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. EingriffssituationArt der Beeinträchtigung der betroffenen Werte und Funktionen

Bau-km Betroffene Werte und Funktionen in m² /m/ St.

Nr. Lage, örtliche Bezeichnung

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maß-nahme in m²/St.

Bemerkung

Kompensa-tionsbedarf

Beeinträchti-gung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Eingriff in die Lebensraumfunktion Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion

K8 Verlust von Acker (37.10), Offenlandlebensraum Lebensraumverlust von Rebhuhn und Feldlerche

0+400-0+530, 0+620-0+975, 1+090-1+540

13.105m² A1 E1

Zaberaue Schnarren-berg

Extensivierungen in der Zaberaue: -Grünland (Offenlandlebensraum) Optimierung eines Ackergebietes mit -Ackerrandstreifen

24.104 m² 3.500 m²

Siehe auch KV und KT1

K9 Verlust von Feldhecke (41.20) Lebensraumverlust für Dorngrasmücke und Neuntöter

0+330-0+350, 1+020-1+060

214 m² A1 Zaberaue Extensivierungen in der Zaberaue: -Sukzessionsstreifen -Pflanzen von Schlehengebüschen Schaffung von Lebensraum für Dorngrasmücke und Neuntöter (zusätzlich auch im Rahmen der Maßnahme E1)

900 m² 10 St.

Maßnahme A1 weist eine Gesamtfläche von 29.707 m² auf.

K10 Verlust von Brombeer- Schlehengebüsch mittlerer Standorte (42.24) Lebensraumverlust für Dorngrasmücke und Neuntöter

0+840-0+860, 0+350-0+420

326 m² A1 Zaberaue Extensivierungen in der Zaberaue: -Sukzessionsstreifen -Pflanzen von Schlehengebüschen Schaffung von Lebensraum für Dorngrasmücke und Neuntöter (zusätzlich auch im Rahmen der Maßnahme E1)

900 m² 10 St.

K11 Verlust von Heckenzaun (44.30)

1+030-1+065, 1+090-1+095

122 m² Maßnahme nicht notwendig, da Konflikt unerheblich.

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Tabelle 8: Fortsetzung.

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. EingriffssituationArt der Beeinträchtigung der betroffenen Werte und Funktionen

Bau-km Betroffene Werte und Funktionen in m² /m/ St.

Nr. Lage, örtliche Bezeichnung

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maß-nahme in m²/St.

Bemerkung

Kompensa-tionsbedarf

Beeinträchti-gung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Eingriff in die Lebensraumfunktion Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion

K12 Verlust von Einzelbäumen (45.30) mit geringem Baumholz mit mittlerem Baumholz mit starkem Baumholz Gesamt

0+080-0+200, 0+260, 0+330, 0+360-0+420, 0+545, 0+635, 0+700-0+750 0+790 0+860

19 St. 8 St. 2 St.

29 St.

A1G3 V11

Zaberaue 0+660 – 1+040

Extensivierungen in der Zaberaue: -Anpflanzung von Bäumen. - Anpflanzung von Bäumen.

33 19 St. 4 St.

Maßnahme A1 weist eine Gesamtfläche von 29.707 m² auf. Anzahl zu pflanzender Einzelbäume richtet sich nach Erforder-nissen des Raumes u. d. Artenschutzes

K13 Verlust von Streuobstbestand (45.40)

0+210-0+240, 0+270-0+290

381 m² A1 Zaberaue

Extensivierungen in der Zaberaue: -Grünland

24.104 m²

K14 Verlust von mit Bauwerken bestandenen Flächen - Industrie-- und Gewerbegebiet (60.10-2140)

0+335-0+355, 0+570-0+625

146 m² Maßnahme nicht notwendig, da Konflikt unerheblich.

K15 Verlust von mit Bauwerken bestandenen Flächen – Mischbaufläche, Einzel-gebäude (60.10-2150)

0+085-0+135, 0+200-0+370

1.406 m² Maßnahme nicht notwendig, da Konflikt unerheblich.

K16 Verlust von Weg oder Platz mit wasser-gebundener Decke, Kies oder Schotter (60.23)

0+135-0+210, 0+350-0+625, 1+025-1+065

1.829 m² Maßnahme nicht notwendig, da Konflikt unerheblich.

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Tabelle 8: Fortsetzung.

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. EingriffssituationArt der Beeinträchtigung der betroffenen Werte und Funktionen

Bau-km Betroffene Werte und Funktionen in m² /m/ St.

Nr. Lage, örtliche Bezeichnung

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maß-nahme in m²/St.

Bemerkung

Kompensa-tionsbedarf

Beeinträchti-gung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Eingriff in die Lebensraumfunktion Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion

K17 Verlust von Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter mit aus- dauernder Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (60.23-35.62)

0+120-0+150 386 m² Maßnahme nicht notwendig, da Konflikt unerheblich.

K18 Verlust von Grasweg (60.25) 0+365-0+380, 0+525-0+860, 1+020-1+045, 1+340-1+395

1.232 m² Maßnahme nicht notwendig, da Konflikt unerheblich.

K19 Verlust von Gleisbereich/Bahndamm (60.30)/ Lebensraum für die Zauneidechse

0+120-0+130, 0+150-0+310, 0+330-0+865

1.580 m² A2 Bahndamm

Gestaltung des neuen Bahndammes und angrenzender Bereiche als Lebensraum für die Zauneidechse (Bau-km 0+165-0+862) Ausstockung von Gehölzen; Auftrag von Schotter- und Steinhaufen (Optimierung des Lebensraumes für die Zauneidechse); Bau-km 0+940-1+140

4.580 4.480 m² 3.1002.975 m²

Maßnahme A2 weist eine Gesamtfläche von 7.680 7.455 m² auf.

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Tabelle 8: Fortsetzung.

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. EingriffssituationArt der Beeinträchtigung der betroffenen Werte und Funktionen

Bau-km Betroffene Werte und Funktionen in m² /m/ St.

Nr. Lage, örtliche Bezeichnung

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maß-nahme in m²/St.

Bemerkung

Kompensa-tionsbedarf

Beeinträchti-gung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Eingriff in die Lebensraumfunktion Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion

K20 Verlust von Nutzgarten (60.61) 0+290-0+315, 0+370-0+400

251 m² Maßnahme nicht notwendig, da Konflikt unerheblich.

K21 Verlust eines Mischtypes von Nutz- und Ziergarten (60.63)

0+625-0+655, 1+050-1+090

710 m² Maßnahme nicht notwendig, da Konflikt unerheblich.

K22 Baubedingter Verlust von hochwertigen Biotopstrukturen (33.61-441, 41.20, 44.30, 60.63, 45.40)

0+970-1+360 1.095 m² A1 Zaberaue Extensivierungen in der Zaberaue: -Sukzessionsstreifen

900 m² Maßnahme A1 weist eine Gesamtfläche von 29.707 m² auf. Rekultivierung (V8) nach Abschluss der Maßnahme

KB Verlust eines gemäß §30 BNatSchG geschützten Biotops

0+680-0+820 s. K5, 583 m²

A1 Zaberaue Extensivierungen in der Zaberaue: -Röhrricht/Hochstaudenflur

3.263 m²

Siehe K5

KT1 Trenn- und Barrierewirkungen durch Zerschneidung von Offenlandbereichen sowie Querung von Gräben

0+270, 0+370-0+380, 1+025-1+060

98 m² Nicht quanti-fizierbar

V9 A1 E1

Gräben Zaberaue

Verminderung der Barierrewirkung durch die Aufweitung von Gräben. Extensivierung in der Zaberaue durch naturnahe Gestaltung von Gräben. Optimierung eines Ackergebietes -Ackerrandstreifen, -Anpflanzen von Schlehenbüschen.

3 St. 185 m 3.500 m² 6 St.

Maßnahme A1 weist eine Gesamtfläche von 29.707 m² auf. Siehe auch K8

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Tabelle 8: Fortsetzung.

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. EingriffssituationArt der Beeinträchtigung der betroffenen Werte und Funktionen

Bau-km Betroffene Werte und Funktionen in m² /m/ St.

Nr. Lage, örtliche Bezeichnung

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maß-nahme in m²/St.

Bemerkung

Kompensa-tionsbedarf

Beeinträchti-gung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Eingriff in die Lebensraumfunktion Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion

KT2 Trenn- und Barrierewirkungen durch Zerschneidung von Laichgewässer und Land-lebensraum der Wechselkröte

0+540 Nicht quanti-fizierbar

V10 E2

0+370-1+040 „Steingrube“

Leiteinrichtungen und Durchlässe für die Wechselkröte Ersatzlaichgewässer

1335 m 4 St. 100 m²

KT3 Trenn- und Barrierewirkungen durch Zerschneidung von Leitstrukturen für Fledermäuse

1+040 Nicht quanti-fizierbar

V11 1+005-1+075 Kollisionsschutzzäune (beidseitig) und punktuelle Baumpflanzungen

120 m 4 St.

KV Versiegelung durch Trasse und Nebenanlagen durch: - Vollversiegelung - Teilversiegelung

0+000-1+540

22.908 m² 3.123 m²

A1 A3

Zaberaue 0+070-0+120, 0+140-0+200, 0+310-0+335, 1+030-1+075, 1+240-1+320

Extensivierungen in der Zaberaue mit Grünland. Entsiegelung

24.104 m² 847 m²

Maßnahme A1 weist eine Gesamtfläche von 29.707 m² auf.

KA Überplanung von Altlastenverdachtsflächen

0+080-0+370 Nicht quanti-fizierbar

V6 0+000-0+370 Behandlung von Altlastenverdachtsflächen

KLS Bau- und betriebsbedingte Lärmimmissionen, Störungen und Schadstoffbelastungen

0+000-1+540 Nicht quanti-fizierbar

Die Kompensation erfolgt multifunktional im Zuge des Ausgleiches für Eingriffe in die Lebensraumfunktion

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Tabelle 8: Fortsetzung.

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. EingriffssituationArt der Beeinträchtigung der betroffenen Werte und Funktionen

Bau-km Betroffene Werte und Funktionen in m² /m/ St.

Nr. Lage, örtliche Bezeichnung

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maß-nahme in m²/St.

Bemerkung

Kompensa-tionsbedarf

Beeinträchti-gung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Eingriff in die Lebensraumfunktion Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion

KW Verminderung der Grundwasserneubildungsrate durch: - Vollversiegelung - Teilversiegelung

0+000-1+540

22.908 m² 3.123 m²

Die Kompensation erfolgt multifunktional im Zuge des Ausgleiches für Eingriffe in die Lebensraumfunktion (u.a. durch A 3)

Gesamt 29.634 m² (inkl. 98 m² Graben) und 29 Bäume + 1.095 m² baubedingte Verluste

29.707 m², 33 19 Bäume und 185 m; Darüber hinaus 11.280 11.055 mm², 4 Bäume, 6 Sträucher für Artenschutzmaßnahmen, die nicht in Maßnahme A1 integriert wurden (multifunktionale Kompensation)

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Tabelle 8: Fortsetzung.

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. EingriffssituationArt der Beeinträchtigung der betroffenen Werte und Funktionen

Bau-km Betroffene Werte und Funktionen in m² /m/ St.

Nr. Lage, örtliche Bezeichnung

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maß-nahme in m²/St.

Bemerkung

Kompensa-tionsbedarf

Beeinträchti-gung

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Eingriff in das Landschaftsbild Ausgleich der Eingriffe in das Landschaftsbild

KLB Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch technische Überprägung

0+000-1+540 Nicht quanti-fizierbar

G1

G2

G3

G4

0+000-1+540 Entwicklung von Gras- und Krautfluren Anpflanzung von Strauch- und Baumhecken Anpflanzung von Einzelbäumen bzw. Baumreihen naturnahe Gestaltung eines Grabens: - Initialbegrünung mit Erlen- und Eschenheistern - Röhrichtbestände / Hochstaudenflur

13.145 m²

79 m²

32 19 St.

45 m

40 m²

390 m²

Die Kompensation erfolgt ferner mit dem Ausgleich für Eingriffe in die Lebensraum-funktionen.

KL Verlust landschaftsbildprägender Baum- und Gehölzbestände

0+080-0+240, 0+260-0+290, 0+330-0+865

1.358 m² 29 Bäume

Kulturgüter und sonstige Sachgüter (i.S. des UVPG) Kulturgüter und sonstige Sachgüter (i.S. des UVPG)

KD Führung der L 1103neu im Bereich archäologischer Fundstellen

0+560-1+540 Nicht quanti-fizierbar

V7 0+000-1+540 Sachgerechter Umgang mit archäologischen Funden/ Kulturdenkmälern

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Bonn, 10. Dezember 2010

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Anhang

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Gesetzesgrundlagen BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG): Vom 29. Juli 2009. GESETZ ZUR AUSFÜHRUNG DES BUNDES-BODENSCHUTZGESETZES (LANDES-BODENSCHUTZ- UND

ALTLASTENGESETZ – LBODSCHAG BW): Vom 14.12.2004, GBl. S.908; letzte berücksichtigte Änderung: § 6 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 815) GESETZ ZUM SCHUTZ DES BODENS (BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ - BBODSCHG): vom 17. März 1998 in der Fassung vom 17. März 1998 (BGBl. I, S. 502); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9.12.2004 (BGBl. I, S. 3214). GESETZ ZUM SCHUTZ DER KULTURDENKMALE (DENKMALSCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG - DSCHG): vom 25. Mai 1971 in der Fassung vom 6. Dezember 1983 (GBl. S. 797); geändert durch § 9 des Landesarchivgesetzes vom 27. Juli 1987 (GBl. S. 230) und durch Art. 15 der 4. Anpassungsverordnung vom 23. Juli 1993 (GBl. S. 533), geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuorganisation der Naturschutzverwaltung, zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vom 14.3.2001 (GBl. S. 189), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895) und zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 25.4.2007 (GBl. S. 252). WALDGESETZ FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG (LANDESWALDGESETZ – LWALDG): In der Fassung vom 31. August 1995, GBl. S. 685; geändert durch 5. Anpassungsverordnung vom 17.6.1997 GBl. 1997 S. 278; letzte Änderung: § 64 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GBl. S. 645, 658). LANDESGESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (LUVPG): In der Fassung vom 19.11.2002 (GBl. S. 428); letzte berücksichtigte Änderung: § 1, 2, 3, Anlage 1a und Anlage 2 geändert sowie Anlage 3 eingefügt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 367, 411).UMWELTVERWALTUNGSGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG (UVWG)

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Internetadressen Hinweis: Diese Links wurden nicht aktualisiert! http://212.227.248.5/gewaesserdirektion/php/index.php: Gewässerdirektion Neckar, Ansprechpartner für Hochwasserfragen, Fragen zu Gewässern und Fragen zum Grundwasser. Ihr Zuständigkeitsbereich ist der Regierungsbezirk Stuttgart. http://www.gueglingen.de/html/info/stadtentw/ http://www.infodienst-mlr.bwl.de/: Informationsdienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg http://www.landkreis-heilbronn.de/lra/ueber_uns/index.php: Landkreis Heilbronn, Landratsamt http://www. lubw.baden-wuerttemberg.de (vorher: www.lfu.baden-wuerttemberg.de): Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (vorher: Landesamt für Umweltschutz Baden-Württemberg). Information zur Schutzgebieten, Fließgewässern, Veröffentlichungen u.a http://www.lgrb.uni-freiburg.de/index.html: Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg. http://www.meinestadt.de/Gueglingen http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/natura2000neu/start.htm: Baden-Württemberg Ministerium Ländlicher Raum, Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg. http://www.pfaffenhofen-wuertt.de/ http://www.regionalverband-heilbronn-franken.de/Kulturdenkmale/main.html http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/index.html: Naturschutz-Fachinformationen im World-Wide Web, Arbeitshilfen für Naturschutz und Landschaftspflege NafaWeb, ein Projekt des Ministeriums Ländlicher Raum des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Information zur Eingriffsregelung, zu Gesetzen, zu Bewertungsverfahren, zu Schutzgebieten, Klimaatlas u.a. http://www.wald-online-bw.de/: Landesforstverwaltung Baden-Württemberg

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 1 (V=Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Biotope mittlerer bis hoher Bedeutung im Bereich von Bau-km 0+620, 0+970 - 1+035, 1+040, 1+050, 1+080, 1+350

- 1+470; Bereiche angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet Güglingen.

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE (Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen

Entwurfsunterlagen im Straßenbau) 85), Blatt Nr.: -

BESCHREIBUNG

Beeinträchtigungen von Biotopen mittlerer bis hoher Bedeutung durch bauzeitliche Nutzung (Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen etc.). Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Ausweisung von Bautabuzonen. Ziel: Zum Schutz mittlerer bis hochwertiger Biotopstrukturen im Nahbereich der geplanten Trasse werden Bautabuzonen ausgewiesen. Vorwert der Fläche: - Durchführung: Sollten zusätzlich zu den bereits ausgewiesenen Arbeitsstreifen und BE-Flächen, weitere Flächen bauzeitlich benötigt werden, ist eine Beeinträchtigung folgender trassennaher Bereiche zu vermeiden (Bautabuzonen; siehe Planunterlage 12.1.1):

Baumgruppe (45.20) bei Bau-km 0+620,

Wiesenbrache (33.41-441) im Bereich von Bau-km 0+970 bis 1+035,

Feldhecken (41.20) im Bereich von Bau-km 1+040,

Heckenzaun (44.30) im Bereich von Bau-km 1+050 1+100,

Baumgruppe (45.20) in einer Gartenanlage bei Bau-km 1+080,

Streuobstbestand entlang des regionalen Radweges „Schwäbische Weinstraße“ von Bau-km 1+350 bis 1+470,

Gräben (12.61) und begleitende Hochstaudenfluren (35.44) angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet Güglingen.

Eine Inanspruchnahme von Flächen im Überschwemmungsgebiet der Zaber ist grundsätzlich auszuschließen.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

--- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

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-Fortsetzung V 1-

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Baubeginn

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 2 (V=Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Biotope mittlerer bis hoher Bedeutung im Bereich von Bau-km 0+620, 0+970 - 1+035, 1+040, 1+050, 1+080, 1+350

- 1+470; Bereiche angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet Güglingen.

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE (85), Blatt Nr.: -

BESCHREIBUNG

Bodenverdichtung und Bodenversiegelung Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2 2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Reduzierung von Bodenverdichtung und Bodenversiegelung auf die dafür vorgesehenen Flächen (Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungsflächen). Ziel: Minimierung der Bodenverdichtung und Bodenversiegelung. Vorwert der Fläche: - Durchführung:

Bodenverdichtung und Bodenversiegelung werden unter Berücksichtigung der genannten Bautabuzonen auf die dafür vorgesehenen Flächen (Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungsflächen) beschränkt. Auf den verbleibenden Freiflächen ist auf Bodenauftrag und –abtrag zu verzichten. Überschüssige Bodenmassen dürfen dort nicht gelagert werden.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

--- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Baubeginn (V 1) und während der Bauzeit (V 2)

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 3 (V=Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gesamter Abschnitt

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: -

BESCHREIBUNG

Beeinträchtigungen der im Zuge der Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien. Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Schonende Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien. Ziel: Schutz der im Zuge der Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien. Vorwert der Fläche: -- Durchführung: Ein Bodenkonzept wird im LAP erstellt. Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens sind im generell folgende Punkte zu beachten (ZTV-LAStB05; Heft 10 Umweltministerium Baden-Württemberg „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahme“ sowie § 12 BBodSchG, DIN 18915, DIN 19731, ELA):

bei der Baufeldfreimachung ist der Oberbodenabtrag getrennt von anderen Bodenbewegungen durchzuführen,

das Baufeld muss so weit vorbereitet werden, dass der Oberboden ohne Verschlechterung der Qualität gewonnen werden kann (Beseitigung von Baustoffresten, Verunreinigungen und ungeeigneten Bodenarten),

Oberboden ist von allen Bau- und Betriebsflächen, außer dem Wurzelbereich der zu erhaltenden Bäume, abzutragen,

der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden ist abseits vom Baubetrieb in geordneter Form zu lagern,

der Oberboden darf nicht befahren oder anderweitig verdichtet werden,

das Oberbodenlager ist gegen Vernässung, Verunkrautung und sonstige Verunreinigung zu schützen,

bei einer Zwischenlagerung von längerer Dauer (mehr als 8 Wochen) ist eine Zwischenbegrünung zu empfehlen,

es ist möglichst wenig standortfremder Boden einzubringen.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

--- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

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-Fortsetzung V 3-

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauzeit

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 4 (V=Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gesamter Abschnitt

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: -

BESCHREIBUNG

Baubedingte Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächengewässern. Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Sachgemäßer Umgang mit Grund- und Oberflächenwasser gefährdenden Stoffen. Ziel: Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern. Vorwert der Fläche: -- Durchführung: Sachgemäßer Umgang und Lagerung von Schadstoffen Schmier-, Treibstoffe, Reinigungsmittel etc.), die eine Beeinträchtigung des Grund- und/oder Oberflächenwassers sowie des Bodenhaushaltes herbeiführen könnten, sind während der Bauphase zu gewährleisten. Gleichermaßen sind Betonarbeiten in der Nähe von Fließgewässern sorgfältig auszuführen, damit keine pH-Änderungen das Wasserdargebot bzw. aquatische Biozönosen beeinträchtigen.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

--- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauzeit

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

93

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 5 (V=Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gesamter Abschnitt

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: -

BESCHREIBUNG

Baubedingte Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächengewässern. Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Ordnungsgemäße bauzeitliche Entwässerung. Ziel: Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern. Vorwert der Fläche: -- Durchführung: Zur Minimierung des Risikos bauzeitlicher Gewässerverunreinigungen durch Schweb- und Schadstoffeinträge und damit verbundener Beeinträchtigungen der Gewässerzönosen ist eine ordnungsgemäße bauzeitliche Entwässerung des Baufeldes vorzusehen. Die im Baufeld anfallenden Niederschlagswässer sind über Absetzbecken und ggf. Ölabscheider zu reinigen und anschließend zu versickern.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

--- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauzeit

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

94

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 6 (V=Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bereich von Bau-km 0+000 bis 0+370

Konflikt Nr.: KA im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Beeinträchtigungen durch belastete Materialien auf Altlastenverdachtsflächen. Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Behandlung von Altlastenverdachtsflächen. Ziel: Ordnungsgemäße Entsorgung von belasteten Materialien. Vorwert der Fläche: -- Durchführung: Tangierte Altlastenverdachtsflächen sind vor Baubeginn zu untersuchen. Wenn belastete Materialien festgestellt werden, so sind diese in Abstimmung mit den Fachbehörden ordnungsgemäß zu entsorgen oder einzubauen.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

--- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauzeit

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 7 (V=Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gesamter Abschnitt

Konflikt Nr.: KD im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Baubedingte Beeinträchtigungen durch unsachgemäßem Umgang mit archäologischen Funden Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Sachgerechter Umgang mit archäologischen Funden. Ziel: Schutz von archäologischen Funden Vorwert der Fläche: -- Durchführung: Der Beginn des Humusabtrages ist dem

Regierungspräsidium Stuttgart Referat 25 – Denkmalpflege 84.2 Frau Dr. Gralfs (Archäologische Denkmalpflege) Berliner Str. 12 73728 Esslingen Tel.: 0711/ 90445 227

frühzeitig vor Baubeginn anzuzeigen. Ferner sind im Bereich der folgenden archäologische Befunderwartungsbereiche:

im Gewann „Unteres Tal/ Aischbach“ am östlichen Ortsrand von Pfaffenhofen, nördlich der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie (Verdachtsfläche L6918/223-02);

im Gewann „Cappishaupt“ am östlichen Ortsrand von Pfaffenhofen, südlich der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie (Verdachtsfläche L6918/019-02);

im Gewann „Aischbach“ östlich des Umspannwerkes (Kulturdenkmal n. § 2 DSchG GÜGL005); im Gewann „Aischbach“ westlich von Güglingen, südlich der stillgelegtenaußer Betrieb gesetzten Bahnlinie

(Verdachtsfläche L6918/018-02); im Gewann „Ackerwiesen“ am westlichen Ortsrand von Güglingen (Verdachtsfläche L6918/019-03)

zur Verminderung der Eingriffe, die bei den Bauarbeiten gemachten Funde zu bergen und zu dokumentieren. Sollten in anderen Bereichen archäologische Funde auftreten, so sind diese gemäß § 20 DSchG Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg zu erhalten und umgehend anzuzeigen.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

--- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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-Fortsetzung V 7

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauzeit

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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97

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 8 (V=Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gesamter Abschnitt

Konflikt Nr.: K 22 im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 2 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Inanspruchnahme von Flächen während der Bauphase. Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Rekultivierung von baubedingt in Anspruch genommenen Flächen. Ziel: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes von baubedingt in Anspruch genommenen Flächen soweit möglich. Vorwert der Fläche: -- Durchführung: Unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahmen ist auf allen Flächen, die während der Bauphase genutzt wurden, der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Hochwertige Biotopstrukturen können kurz bis mittelfristig nicht wiederhergestellt werden. Aufgrund der z.T. sehr langen Entwicklungszeit (>30 Jahren) wurden die hochwertigen Biotoptypen im Rahmen der Konfliktermittlung berücksichtigt (K 22).

Entsiegelung befestigter Zuwegungen und Lagerflächen nach Beendigung der Bauarbeiten; Durchführung einer Tiefenlockerung im Bereich der entsiegelten Flächen und der Baustelleneinrichtungsflächen nach Beendigung der Bauarbeiten; Andeckung der Flächen mit Oberboden (min. 30 cm stark); im Anschluss an die Bauarbeiten sind die im Bereich des Baufeldes vorübergehend beanspruchten Flächen und Strukturen wiederherzustellen.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

--- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Beendigung der Bauarbeiten

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 9 (V=Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gräben bei Bau-km 1+036 sowie nördlich im Bereich der Bahnlinie und südlich im Bereich des Wirtschaftsweges.

Konflikt Nr.: KT1 im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Trenn- und Barrierewirkung der geplanten Trasse durch die Querung von Gräben. Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Aufweitung von Durchlässen im Querungsbereich von Gräben. Ziel: Zum Erhalt der Verbundfunktion für bodengebundene Wirbellose, Kleinsäuger und Amphibien werden die Durchlässe aufgeweitet. Vorwert der Fläche: - Durchführung: Folgende Durchlässe werden über die hydraulischen Erfordernisse von DN 700 hinaus aufgeweitet:

die L 1103neu quert den Graben 1 bei Bau-km 1+036 mit einem Kastenbauwerk (Höhe 1,05 m, Breite 1,4 m);

die vorhandenen Querungsbauwerke des Grabens 1 im Bereich der Bahnlinie und des Wirtschaftsweges werden auf DN 1200 vergrößert.

Ferner werden die Durchlässe mit ihrer Sohle 30 cm tief eingebunden, so dass sich innerhalb der Bauwerke eine Gewässersohle aus natürlichem Geschiebe bilden kann. Eine ökologische Baubegleitung ist notwendig.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Nach Fertigstellung der Straße und der Entwässerung sollte eine Statusuntersuchung über wandernde Amphibien (insbes. die streng geschützte Wechselkröte) durchgeführt werden, um festzustellen, ob zusätzlich im Bereich der o.g. Straßendurchlässe Leitsysteme zur Sicherung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen erforderlich sind (siehe hierzu auch ARBEITSGRUPPE FÜR TIERÖKOLOGIE UND PLANUNG, TRAUTNER, 2008).

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Inbetriebnahme.

Flächengröße: ha, m und 3 Stück

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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99

-Fortsetzung V 9-

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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100

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 10 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Parallel zur geplanten Trasse bzw. des Bahndammes von Bau-km 0+370 bis 1+040.

Konflikt Nr.: KT2 im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Risiko einer Verletzung oder Tötung von Individuen der Wechselkröte durch die Zerschneidung bzw. Trennung von Laichgewässer und Landlebensraum. Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1+2 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Leiteinrichtungen und Durchlässe für die Wechselkröte (Artenschutzfachliche Maßnahme ATP M2). Ziel: Zur Minderung des Funktionsverlustes von Ausbreitungskorridoren und Individuenverlusten der Wechselkröte sind Leiteinrichtungen und Durchlässe zu installieren. Vorwert der Fläche: - Durchführung: Zur Minderung des Funktionsverlustes von Ausbreitungskorridoren und Individuenverlusten der Wechselkröte sind Leiteinrichtungen zu installieren. Nördlich der Bahntrasse verlaufen Leiteinrichtungen von Bau-km 0+376 0+371 bis 0+872, nördlich der Straßentrasse von Bau-km 0+868 bis 1+034 1+027 und südlich der Straßentrasse und von Bau-km 0+395 0+390 bis 1+040. Die Bauteile sollten einen glatten Wandverlauf ohne Vorsprünge, Nischen und enge Winkel ergeben. Die Lauffläche sollte zudem eine Mindestbreite von 20 cm (besser 30 cm; Landesanstalt für Umweltschutz, 2000) und eine Höhe von ca. 50 cm haben. Um das Umwandern zu erschweren sind die Enden U-förmig auszubilden (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 2000 (MAmS)). Durchlässe werden bei Bau-km 0+520 (ein Durchlass), 0+700 0+675 (ein Durchlass) und Bau-km 0+868 bzw. Bahn-Bau-km 0+866 (zwei Durchlässe; getrennte Unterführung von Bahn- und Straßentrasse; eine Leiteinrichtung zwischen Bahndurchlass und Straßendurchlass verhindert, dass Individuen nach Westen in den schmalen Korridor zwischen Bahn- und Straßentrasse einwandern) installiert. Die Sohlenüberdeckung mit Boden ist nicht erforderlich. Die Sohle sollte aus autochthonem Substrat bestehen. Die Leiteinrichtungen und Durchlässe wurden in der technischen Planung berücksichtigt. Details sind dem Erläuterungsbericht (U1) und dem Bauwerksverzeichnis (U10) zu entnehmen. Vor Durchführung der Maßnahme ist eine Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde unerlässlich. Eine ökologische Baubegleitung ist notwendig.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Leiteinrichtungen sollten regelmäßig kontrolliert bzw. instand gesetzt werden; insbesondere vor der Frühjahrswanderung, Ende Mai bis Mitte Juni vor Abwanderung der Jungtiere sowie im September vor Beginn der Herbstwanderung.

Beidseitig ist je ein mindestens 50 cm breiter Streifen nach Bedarf mehrmals jährlich zu mähen. Die Vegetation ist zuverlässig niedrig zu halten. Das Mähgut ist von diesem Streifen zu entfernen. Falls erforderlich ist vor den Wanderungen (siehe oben) zu mähen.

Die Durchlässe sind ganzjährig offen zu halten. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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-Fortsetzung V 10-

Nach Unwettern, Starkregen oder unvorhersehbaren Ereignissen sind im Rahmen der allgemeinen Streckenkontrolle auch die Durchlässe zu kontrollieren und die Behebung von Schäden zu veranlassen.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Inbetriebnahme.

Flächengröße: ha, 1335 m und 4 Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb (Bestandteil der technischen Planung) ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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102

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 11 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Grabenquerung bei Bau-km 1+040.

Konflikt Nr.: KT3 im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 2 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Erhöhtes Kollisionsrisiko im Bereich der Grabenquerung für Fledermäuse. Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 2 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Gestaltung der Grabenquerung (Artenschutzfachliche Maßnahme ATP M1). Ziel: Zur Minderung des Funktionsverlustes von Flugstraßen und potenzieller Individuenverluste von Fledermäusen sind an der Grabenquerung punktuelle Baumpflanzungen und Kollisionsschutzwändezäune zu errichten. Vorwert der Fläche: - Durchführung: Im Bereich der Gabenquerung bei Bau-km 1+040 werden beidseitig der Trasse Kollisionsschutzwändezäune (Höhe ca. 2 4 m; Länge je ca. 60 m) errichtet. Südlich der Trasse werden grabennah 4 Bäume gepflanzt. Nördlich der Trasse erfolgt eine Bepflanzung mit Bäumen im Rahmen der Gestaltungsmaßnahme G 3. Pflanzenliste Eiche (Quercus robur), Linde (Tilia cordata), Esche (Fraxinus excelsior). Eine ökologische Baubegleitung ist notwendig.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

-- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Inbetriebnahme.

Flächengröße: ha, 120 m und 4 Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: G 3

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter 634 m²

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg

Grunderwerb 634 m²

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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103

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 12 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gesamter Abschnitt, insbesondere im Bereich des Bahndammes.

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: -

BESCHREIBUNG

Im Zuge der Baufeldräumung besteht die Gefahr einer Zerstörung von Gelegen bzw. einer Verletzung/Tötung von Jungvögeln (Nestlingen). Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Abstimmung der Baufeldfreimachung mit den Brut- und Aufzuchtzeiten (Artenschutzfachliche Maßnahme ATP M3). Ziel: Vermeidung einer Zerstörung oder Beschädigung von Nestern oder Eiern, der Tötung von Jungvögeln sowie erheblicher Störungen während der Brut- und Aufzuchtzeiten. Vorwert der Fläche: - Durchführung: Die Fäll- und Rodungsarbeiten sind grundsätzlich außerhalb der Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten durchzuführen (Zeitraum 1. Oktober bis 28. Februar). Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Rückschnitt von Röhrichten gemäß § 39 (5) BNatSchG in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bodenbrütender Arten sind auch die Beseitigung sonstiger Vegetation (Raine, Grünlandflächen) sowie der Oberbodenabtrag im Trassenkorridor außerhalb der Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten durchzuführen. Sofern dies nicht gewährleistet werden kann, ist das Baufeld vor Beginn der Arbeiten systematisch auf Brutvorkommen planungsrelevanter Arten zu überprüfen. Eine ökologische UmweltbBaubegleitung ist notwendig.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege: --

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Baubeginn.

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

104

-Fortsetzung V 12-

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

105

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

V 13 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gesamter Abschnitt

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: -

BESCHREIBUNG

Artenschutzrechtliche Konflikte sowie Eingriffe in Natur und Landschaft Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Umweltbaubegleitung Ziel: Gewährleistung einer fachlich guten Maßnahmenumsetzung aus Sicht des Artenschutzes und der Landschaftspflege zur Vermeidung von Verbotstatbeständen und Umweltschäden. Durchführung: Alle Maßnahmen, die landschaftspflegerische oder Artenschutzbelange berühren, sind durch eine geeignete Fachperson zu begleiten. Dies betrifft insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen für die Baufeldfreimachung (V 12), die Wechselkröte bzw. die Kleintierleiteinrichtungen (V 10, E 2), Grabenquerungen (V 9), Kollisionsschutzzäune (V 11), Umgestaltung des Grabens (G 4), Extensivierungen in der Zaberaue (A 1), die Zauneidechse (A 2) und Optimierungen des Ackergebiets (E 1). Die Fachperson ist in die Bauausschreibung und alle Phasen der Umsetzung einzubinden (Bauvorbereitung und Baufeldfreimachung).

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege: --

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Baubeginn, während der Bauzeit sowie nach Bauende.

Flächengröße: ha, m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

106

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

S 1 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gesamter Abschnitt

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: -

BESCHREIBUNG

Gefahr der Beeinträchtigung von Bäumen / Gehölzbeständen und ihres Wurzelbereichs durch Überfahren, mechanische Schädigung, Bodenverdichtung etc. Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Schutz der vorhandenen Vegetationsbestände. Ziel: Schutz der zu erhaltenden Vegetationsbestände vor möglichen Gefährdungen. Vorwert der Fläche: - Durchführung: Beachtung der RAS-LP 4 und der DIN 18.920. Ferner sind die straßenbegleitenden

Gehölzbestände und Bäume sowie Gräben außerhalb der in der Anlage 12.1 als Baufeld gekennzeichneten Bereiche zu schützen. Hier sind Bautabuzonen auszuweisen.

Gemäß § 39 (5) 2 BNatSchG verboten ist, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen; zudem ist in der Zeit vom 1. März bis 30. September der Rückschnitt von Röhrichten verboten; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden.

Für folgende Vegetationsbestände sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen:

Schutz von Gräben sowie Röhricht- und. Gehölzbeständen (Bau-km 0+980-0+990, 1+000-1+020, bei 1+065, ferner im Bereich der Wirtschaftswegekreuzung südlich des Umspannwerkes);

Schutz einer Streuobstwiese (Bau-km 0+270-0+290);

Schutz von Einzelbäumen (Bau-km 0+040, 0+120, 0+625, 0+635, 1+070, 1+390).

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

-- Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Möglichst zeitgleich mit oder vor dem Baubeginn

Flächengröße: ha, 105 m und 9 Stück

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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107

-Fortsetzung S 1-

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

108

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

G 1 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Gesamter Abschnitt / Bau-km 0+000-1+540

Konflikt Nr.: KLB im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Verlust von geringwertigen Biotopstrukturen (33.61-441, 33.63, 35.51-60.23-1540, 37.10, 60.10-2140, 60.10-2150, 60.23, 60.23-35.62, 60.25, 60.61, 60.63) und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Eingriffsumfang: 20.460+1.358 m²; 29 Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Entwicklung von Gras- und Krautfluren. Ziel: Einbinden der neuen Straßentrasse in die Landschaft, Erosionsschutz, Neuschaffung von Lebensräumen für störungsempfindliche Arten der Krautfluren. Vorwert der Fläche: Die Flächen befinden sich im Bereich des Baufeldes. Durchführung: Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut auf den neuen Böschungen, der Mittelstreifen sowie im

Bereich der neuen Entwässerungsmulden und -gräben. Alternativ sollten die Bereiche, bei denen aus technischer Sicht keine Bedenken vorliegen (z.B.

Erosionsgefahr), durch Selbstansaat begrünt werden. Innerhalb der bebauten Bereiche ist in Abstimmung mit der Gemeinde Pfaffenhofen alternativ die

Anlage von Beeten mit Stauden bzw. die Anpflanzung von Ziergehölzen gestattet. Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Mahd im Bereich der Sichtfelder nach Bedarf, ansonsten alle zwei Jahre nach dem 01.09.

Die Pflege innerhalb der Ortslage kann bei Bedarf intensiver durchgeführt bzw. einer gärtnerischen Gestaltung angepasst werden.

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Beendigung der Bauarbeiten.

Flächengröße: 13.145 m², m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A1

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

G 2 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Östlich des Umspannwerkes / Bau-km 1+310-1+340 bzw. Radweg 0+185 – 0+207

Konflikt Nr.: KLB, KL im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Verlust von geringwertigen Biotopstrukturen (33.61-441, 33.63, 35.51-60.23-1540, 37.10, 60.10-2140, 60.10-2150, 60.23, 60.23-35.62, 60.25, 60.61, 60.63) und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Eingriffsumfang: 20.460+1.358 m²; 29 Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 2+3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Anpflanzen von Strauch- und Baumhecken. Ziel: Einbindung der neuen Straßentrasse in die Landschaft, Anreicherung des Landschaftsbildes, Neuschaffung

landschaftsgliedernder und belebender Elemente sowie faunistischer (Teil)Lebensräume für störungsunempfindliche Arten der Kleingehölze, Schaffung von Vernetzungsstrukturen.

Vorwert der Fläche: Die Flächen befinden sich im Bereich des Baufeldes. Durchführung: Bepflanzung der Flächen mit standorttypischen Baum- und Straucharten. Die Artenauswahl

orientiert sich an der potenziellen natürlichen Vegetation des Gebietes. Es ist Pflanzenmaterial aus unten genannter Pflanzenliste aus dem Herkunftsgebiet „Württembergisch-Fränkisches Hügelland“ der Herkunftsregion 11 (südwestdeutsches Bergland) und dem Produktionsraum 7 (süddeutsches Berg- und Hügelland) zu verwenden.

Bei flächigen Gehölzpflanzungen gilt ein Pflanzabstand von 1,50 x 1,50 m. Eine zweireihige Pflanzung stellt hierbei die kleinste Einheit dar. Zum befestigten Fahrbahnrand und zu den an den zukünftigen Straßenraum angrenzenden Flächen ist jeweils ein Mindestabstand von 4,5 m einzuhalten (Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen 1996).Die Pflanzabstände der Gehölze untereinander sowie zum Fahrbahnrand nach ELA und RPS sind einzuhalten.

Pflanzenliste Baumhecke: Stiel-Eiche (Quercus robur), Trauben-Eiche (Quercus petraea), Esche (Fraxinus excelsior), Berg-

Ahorn (Acer pseudoplatanus), Hainbuche (Carpinus betulus), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaea) und Heckenkirsche (Lonicera xylosteum).

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Abschnittsweises Auslichten der Gehölze alle 10 bis 15 Jahre (geeignete Arten auf den Stock setzen).

Einzelne Bäume sind als Überhälter zu belassen. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Beendigung der Bauarbeiten.

Flächengröße: 79 m², m und Stück

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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-Fortsetzung G2-

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

G 3 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Zwischen Pfaffenhofen und Güglingen / Bau-km 0+660-0+870 und 1+040-1+260090

Konflikt Nr.: KLB, KL im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Eingriffsumfang: 1.358 m²; 2915 Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1+2 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Anpflanzen von Einzelbäumen bzw. Baumreihen. Ziel: Einbindung der neuen Straßentrasse in die Landschaft, Anreicherung des Landschaftsbildes, Neuschaffung

landschaftsgliedernder und belebender Elemente sowie faunistischer (Teil)Lebensräume für störungs-unempfindliche Arten der Kleingehölze, Schaffung von Vernetzungsstrukturen.

Vorwert der Fläche: Die Flächen befinden sich im Bereich des Baufeldes. Durchführung: Es sind insgesamt 28 15 kleinkronige und 4 großkronige hochstämmige Laubbäume im

Nahbereich der L 1103neu mit Stammumfängen nicht unter 12 cm der u.g. Pflanzenliste zu pflanzen.

Bei den Baumpflanzungen ist grundsätzlich ein Abstand zum befestigten Fahrbahnrand von mindestens 4,50 m einzuhalten (RPS). In der Reihe ist jeweils ein Abstand von 15 m einzuhaltenDie Pflanzabstände untereinander und zum Fahrbahnrand nach ELA und RPS sind einzuhalten. Der Abstand zu Durchlässen für Amphibien beträgt bei kleinkronigen >5 m, bei größkronigen Bäumen >10 m.

Pflanzenliste: Hainbuche (Carpinus betulus), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus).

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr. A1, G1, G2, G4

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Die Laubbäume sind regelmäßig auf Beschädigungen (z.B. abgebrochene Äste) zu kontrollieren. Ggf. müssen Baumpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Baumhöhlen sind als wichtige Strukturen für Höhlenbrüter zu dulden.

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Beendigung der Bauarbeiten.

Flächengröße: m², m und 32 Stück

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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-Fortsetzung G3-

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A1, G1, G2, G4

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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113

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

G 4 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Zwischen Pfaffenhofen und Güglingen / Bau-km 0+845.

Konflikt Nr.: KLB im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Verlust von geringwertigen Biotopstrukturen [33.61-441, 33.63, 35.61-60.23-1540, 37.10, 60.10-2140, 60.10-2150, 60.23, 60.23-35.62, 60.25, 60.61, 60.63] und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Eingriffsumfang: 20.460+1.358 m²; 29 Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 2 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Naturnahe Gestaltung eines Grabens. Ziel: Einbindung des neuen Grabens in die Landschaft, Anreicherung des Landschaftsbildes, Neuschaffung

faunistischer (Teil)Lebensräume der feuchten bis wechselfeuchten Standorte sowie der Krautfluren und Kleingehölze.

Vorwert der Fläche: Die Fläche befindet sich im Bereich des Baufeldes. Durchführung: Naturnahe Gestaltung des neuen Grabens in Lauf, Profil, Sohle und Ufer auf einem insgesamt

10 m breiten Streifen. Durch einen leicht geschlängelten Verlauf erhält der Graben eine Laufverlängerung. Es sind unregelmäßige relativ flach geneigte Uferböschungen (max. eine Neigung von 1:5) vorgesehen

Eine Ansaat erfolgt nicht. Initialbegrünung mit Heistern auf zwei Teilflächen mit insgesamt etwa 40 m² sowie

durchwurzeltem Bodenmaterial aus vorhandenen Land-Röhrichtbeständen, die im Bereich der L 1103neu verloren gehen. Bei den Gehölzpflanzungen ist zum Wirtschaftsweg und zu den angrenzenden Flächen jeweils ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten.

Insgesamt 1 Totholzhaufen mit min. 10 m³ und 1 Steinhaufen mit min. 5 m³ sind ist randlich zu den angrenzenden Flächen zu lagern, um Lebensraum für hierauf angewiesene Tiere zu schaffen und die Erhaltung der Nutzungsgrenzen sicherzustellen.

Pflanzenliste: Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa), Eschen (Fraxinus excelsior).

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr. G 1, G 2, G 3, A 1

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Abschnittsweises Auslichten der Gehölze alle 10 bis 15 Jahre (geeignete Arten auf den Stock setzen).

Einzelne Bäume sind als Überhälter zu belassen.

Der Hochstaudensaum wird weitestgehend der natürlichen Eigenentwicklung überlassen und jedes zweite Jahr nach dem 1. September gemäht.

Das Mähgut ist abzutransportieren.

Eine Grabenräumung ist nur bei extremer Verschlammung zulässig. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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114

-Fortsetzung G4-

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Nach Beendigung der Bauarbeiten.

Flächengröße: 430605 m², 45ca. 70 m und Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: G 1, G 2, G 3 , A 1

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Grunderwerb 0,06 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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115

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 1 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Zaberaue zwischen Pfaffenhofen und Güglingen.

Konflikt Nr.: K1-5, K7-10, K12-13, K22, KB, KT1, KV im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt

Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Verlust von mäßig- bis mittelwertigen Biotopstrukturen [12.61, 33.41, 35.64, 35.64-42.20, 42.24, 44.30, 60.30 (bei minimalem Verbuschungsgrad des Gleisbereichs)], besonders hochwertigen Biotopstrukturen [34.52, 41.20, 41.20-452, 45.40, 60.30 (bei hohem Verbuschungsgrad des Gleisbereichs)] und eines gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotops. Trenn- und Barrierewirkungen durch Zerschneidung von Offenlandbereichen sowie Querung von Gräben. Bau- und betriebsbedingte Immissionen und Störungen. Neuversiegelung durch die Trasse der L 1103neu und ihre Nebenanlagen. Ferner Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Lebensraumverlust , insbesondere für Großer Feuerfalter, Dorngrasmücke, Neuntöter und Sumpfrohrsänger. Eingriffsumfang: 29.634 m²; 29 Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.1 RE 85), Blatt Nr.: 1 (1:2500)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Extensivierungen in der Zaberaue (beinhalten die artenschutzfachlichen Maßnahmen ATP K5, K7 und K8). Ziel: Neuschaffung faunistischer (Teil)Lebensräume für Arten des feuchten bis wechselfeuchten Grünlandes

sowie landschaftsgliedernder und belebender Elemente, Wiederherstellung von Röhrichtbeständen, naturnahe Gestaltung von Gräben, Anreicherung des Landschaftsbildes; Ersatz von Lebensraumverlusten des Sumpfrohrsängers, Dorngrasmücke, Neuntöter und Großer Feuerfalter.

Vorwert der Fläche: Ackerland, Beerstrauchkultur. Durchführung: Ansaat der Fläche mit einer standortgerechten und an eine extensive Bewirtschaftung

angepassten Wiesengräser- und Kräutermischung aus gebietsheimischem Saatgut (mit dem Ziel der Entwicklung einer feuchten bis wechselfeuchten Wiese).

Naturnahe Gestaltung des neuen Grabens in Lauf, Profil, Sohle und Ufer auf einem insgesamt 10 m breiten Streifen. Durch einen leicht geschlängelten Verlauf erhält der Graben eine Laufverlängerung. Es sind unregelmäßige, relativ flach geneigte Uferböschungen (max. eine Neigung von 1:5) vorgesehen.

Bei den vorhandenen Gräben sind die Betonsohlschalen zu entfernen und die relativ steilen Uferböschungen – außer im Bereich vorhandener Gehölzbestände - abzuflachen.

Eine Ansaat erfolgt nicht. Initialbegrünung mit Heistern auf zwei Teilflächen mit insgesamt etwa 40 m² im Bereich des

neuen Grabens sowie Einbringung von durchwurzeltem Bodenmaterial aus vorhandenen Land-Röhrichtbeständen, die im Bereich der L 1103neu verloren gehen. Bei den Gehölzpflanzungen ist zum Wirtschaftsweg und zu den angrenzenden Flächen jeweils ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten.

Randlich sind Sukzessionsstreifen von 5 m Breite herzurichten, auf denen sich Brombeergestrüpp entwickeln kann.

Auf der östlichen Teilfläche erfolgt die Bereitstellung eines gut besonnten Rohbodenstandortes.

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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-Fortsetzung A1- Es sind insgesamt 33 hochstämmige Laubbäume mit Stammumfängen nicht unter 12 cm der u.g.

Pflanzenliste zu pflanzen. Bei den Baumpflanzungen ist grundsätzlich ein Abstand zu angrenzenden Wirtschaftswegen von 3 m einzuhalten (RPS). Bei Reihenpflanzung ist ein Abstand von jeweils 15 m in der Reihe einzuhalten. An den Bäumen sind im fünften Jahr nach der Pflanzung in Abstimmung mit örtlichen Naturschützern Nisthilfen (Abstand der Nisthilfen min.

50 m zueinander) anzubringen. Des Weiteren sind 10 Schlehengebüsche (Prunus spinosa) einzeln zu pflanzen.

Pflanzenliste:

Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa), Eschen (Fraxinus excelsior), Schlehdorn (Prunus spinosa). Eine ökologische BUmweltbaubegleitung ist notwendig sowie eine. Kontrolle auf Besiedlung der Rohbodenfläche durch den Großen Feuerfalter im 1. und 2. Jahr nach Maßnahmenumsetzung.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr. A3

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Zweimalige Mahd pro Jahr alternierend auf etwa 2/3 der Flächen (nach dem 15.06. / 01.09.). Die restlichen Flächen sind einmal pro Jahr nach dem 01.09. zu mähen.

Mechanische Störung des Rohbodenstandortes in mehrjährigem Turnus (2-3 Jahre) oder jährlich 1 bis 2-malige Mahd.

Abschnittsweise sind auf 10 % der Fläche – vorzugsweise randlich der Gräben und der vorhandenen Gehölze – Altgrasbestände stehen zu lassen. Diese sind jedes zweite Jahr nach dem 01.09. zu mähen.

Abtransport des Mahdgutes nach Trocknung. Eine Mulchmahd ist nicht zulässig. Auf Pflanzenschutzmittel, außer Wundverschlussmittel, ist zu verzichten. Mineralische und chemisch-synthetische Dünger sind nicht einzusetzen, lediglich die Baumscheiben können

mit Kompost oder Grüngut gedüngt werden. Kontrolle und Reinigung der Nisthilfen 1 mal pro Jahr im Winter (Januar / Februar). Abschnittsweises Auslichten der Gehölze alle 10 bis 15 Jahre (geeignete Arten auf den Stock setzen). Einzelne Bäume sind als Überhälter zu belassen. Der Hochstaudensaum wird weitestgehend der natürlichen Eigenentwicklung überlassen und jedes zweite Jahr

nach dem 1. September gemäht. Das Mähgut ist abzutransportieren. Eine Grabenräumung ist nur bei extremer Verschlammung zulässig.

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: 1 ha Extensivgrünland und die Sukzessionsstreifen sind 2-3 Jahre vor Baubeginn zu realisieren (CEF-Maßnahme); der Rohbodenstandort ist 1 Jahr vor Baubeginn herzurichten (CEF-Maßnahme); alle weiteren Teilflächen möglichst zeitgleich mit oder vor Baubeginn.

Flächengröße: 29.707 m², 185 m und 4310 Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A3

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter 2,97 ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Grunderwerb 2,97 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 2 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bahndamm/ Bau-km 0+140-0+870, 0+930-1+180.

Konflikt Nr.: K7, K19 im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1,+2 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Verlust von Bahndamm und angrenzenden Böschungsbereichen, die von der Zauneidechse als Lebensraum genutzt werden. Eingriffsumfang: 5.647 m²; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.1 RE 85), Blatt Nr.: 1 (1:2500)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Gestaltung des neu anzulegenden Bahndammes und angrenzender Bereich als Lebensraum für die Zauneidechse und Optimierung von bestehendem Bahndamm als Habitat für die Zauneidechse (Artenschutzfachliche Maßnahmen ATP K3 und K2). Die Umsetzung der durch ATP (2009) vorgeschlagene Maßnahme ATP K1 ist somit nicht mehr erforderlich. Ziel: Wiederbesiedlung des neu angelegten Bahndammes und Optimierung des Bahndammes als Lebensraum

für die Zauneidechse. Vorwert der Fläche: Die Fläche befindet sich im Bereich des Baufeldes. Durchführung: Der neu anzulegende Bahndamm im Westen des Planungsraumes ist von (Bau-km 0+1400+425

bis 0+870, Fläche ca. 0,460,45 ha (inkl. angrenzende (Böschungs-)Bereiche nördlich der Trasse von Bau-km 0+1650+425 bis 0+862865) ist so zu gestalten, dass sonnenexponierte Böschungen als Magerrasen bzw. trockene gehölzfreie Gras-Krautfluren ausgebildet werden. Es erfolgt der Einbau ausschließlich wasserdurchlässiger Substrate; auf eine Verwendung von Mutterboden ist zu verzichten. Die Substrate müssen eine heterogene Materialzusammensetzung aufweisen, insbesondere jedenfalls in Teilen auch Feinmaterial wg. Eiablage und Überwinterung. Materialmix von Mittelsand bis 15 cm, tlw. bis 30 cm. Einbautiefe maximal bis 1,5/ 2 m (Teilflächen), minimal 50 cm. Überwiegende Tiefe 1 m bis 1,5 m. Stauwasserbildung im Schotterkörper muss vermieden werden (Gefahr bei der Überwinterung). Ggf. höhere Einbauhöhe, falls ansonsten keine ausreichende wasser- und frostsichere Überwinterungstiefe im Substrat erreichbar. Die sichere Mindesttiefe muss 1 m in den Überwinterungsbereichen betragen. Einbau nicht als Komplettmix aller Materialien, sondern räumlich differenziert. Gehölzanpflanzungen sind zu vermeiden. Die Ansaat erfolgt mit autochthonem gebietsheimischem Magerrasen-Saatgut oder wird der Eigenentwicklung überlassen (Gehölze zu entfernen).

Der bestehende Bahndamm ist im Bereich von Bau-km 0+930 bis 1+180 (Fläche: ca. 0,310,30 ha) durch Ausstockung von Gehölzen (ca. 60% der Gehölzfläche) sowie Auftrag von Schotter- bzw. Steinhaufen (3 Stück) als Lebensraum für die Zauneidechse zu optimieren. Einzelne Büsche Gehölzgruppen/ Kurzhecken können an der nordexponierten Seite des Bahndammes verbleiben. Die Schotter-/Steinhaufen sind abschnittsweise einzubringen und unterliegen langfristig auch keiner weiteren Umgestaltung. Das Auf-den-Stock-Setzen ist während der Vegetationsruhe vorzunehmen, das Roden der Wurzelstöcke während der Aktivitätsphasen der Zauneidechsen.

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

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-Fortsetzung A 2- Die Maßnahme umfasst mehrere Phasen mit folgendem zeitlichem Ablauf: - Optimierung des Zauneidechsen-Lebensraums entlang desauf dem Bahndamms östlich der Ausbaustrecke; zeitlicher Vorlauf ca. 1-1,5 Jahre zum Beginn der Absammlung (s. u.), - nach Möglichkeit zeitgleich mit dem Beginn der Optimierungsmaßnahme Neuschaffung eines Zauneidechsenhabitats auf den zukünftigen Bahnflächen, bei denen keine bereits bestehenden Zauneidechsenhabitate in Anspruch genommen werden müssen (auch nicht bauzeitbedingt): Erstreckung von 0+425 bis 0+560 (teilweise bis 0+620), - Absammeln der Tiere auf dem innerörtlichen Abschnitt und Verbringen in den optimierten externen Abschnitt, - an den Außengrenzen des Baufelds des abgesammelten Abschnitts wird ein kombinierter Bau-/ Reptilienschutzzaun gebaut, um ein Einwandern von Zauneidechsen während des Baus zu verhindern, - Neuschaffung einer Biotopfläche für die Zauneidechsen auf dem neuen Bahndamm-Abschnitt innerorts mit einem zeitlichen Vorlauf von mind. 1,5 Jahren zur Vergrämung, - Vergrämung der Tiere aus dem außerorts liegenden, vom Ausbauvorhaben betroffenen Abschnitt der Bahnlinie in die neu geschaffenen Habitatflächen, - anschließend Neuschaffung von Habitaten auf dem restlichen außerorts liegenden, vom Ausbauvorhaben betroffenen Abschnitt der Bahnlinie. - Zur Straße hin ist auf den Kleintierleiteinrichtungen ein zusätzlicher Übersteigschutz mit glatter Oberfläche anzubringen, um ein Rückwandern der Reptilien zu verhindern Eine ökologische Baubegleitung ist notwendig.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Kontrolle auf Besiedlung durch Zauneidechsen im 2. und 3. Jahr während fünf Jahren nach Baufertigstellung durch drei Begehungen jährlich (zwei im Frühjahr, eine weitere im Spätsommer/ Herbst). Details sind ggf. zum entsprechenden Zeitpunkt zu bestimmen.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: 1 2-2,5 Jahre vor Baubeginn (CEF-Maßnahme).

Flächengröße: 7.6807.455 m², m und 3 Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer: Deutsche Bahn

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung 0,770,75 ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 3 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

In Pfaffenhofen / Bau-km 0+070-0+120, 0+140-0+200, 0+310-0+335, Nördlich und östlich des Umspannwerkes / Bau-km 1+030-1+055, 1+240-1+320.

Konflikt Nr.: KV KW, im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Neuversiegelung durch die Trasse der L 1103neu und ihre Nebenanlagen. Verminderung der Grundwasserneubildung durch Neuversiegelung. Eingriffsumfang: 26.031 m²; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Entsiegelung. Ziel: Entsiegelung von asphaltierten Wege- und Straßenabschnitten, Wiederherstellung der Bodenfunktionen,

Entwicklung von Krautfluren auf zuvor entsiegelten Flächen. Vorwert der Fläche: Versiegelte Flächen. Durchführung: Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Flächen zunächst entsiegelt. Nach Entfernung des

gesamten Oberbaus erfolgt eine Tieflockerung der Flächen mit dem Tiefengrader. Anschließend werden die Flächen mit Oberboden (min. 30 cm stark) angedeckt.

Anschließend erfolgt eine Ansaat der Flächen mit heimischem Saatgut -. Alternativ sollten die Bereiche, bei denen aus technischer Sicht keine Bedenken vorliegen (z.B. Erosionsgefahr), durch Selbstansaat begrünt werden.

Innerhalb der bebauten Bereiche ist in Abstimmung mit der Gemeinde Pfaffenhofen alternativ die Anlage von Beeten mit Stauden bzw. die Anpflanzung von Ziergehölzen gestattet.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Mahd im Bereich der Sichtfelder nach Bedarf, ansonsten alle zwei Jahre nach dem 01. September.

Die Pflege innerhalb der Ortslage kann bei Bedarf intensiver durchgeführt bzw. einer gärtnerischen Gestaltung angepasst werden.

Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Möglichst zeitgleich mit oder vor dem Baubeginn

Flächengröße: 847 m², m und Stück

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

120

-Fortsetzung A 3-

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A1, G1-G4

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Grunderwerb ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

E 1 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Ackergebiet nördlich von Pfaffenhofen (Schnarrenberg).

Konflikt Nr.: K 7-K 10, KT1 im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Trenn- und Barrierewirkung durch die Neuanlage der geplanten Trasse und Störung, insbesondere des Rebhuhns und der Feldlerche. Eingriffsumfang: m²; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.3 RE 85), Blatt Nr.: 1 (1:5000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Optimierung eines Ackergebiets (Artenschutzfachliche Maßnahmen ATP K6 und K8). Ziel: Neuanlage von Ackerrandstreifen als Lebensraum für Rebhuhn und Feldlerche in einem >100 ha großen

Ackergebiet nördlich von Pfaffenhofen. Pflanzung einzelner Schlehenbüsche als Teilhabitat für Dorngrasmücke und Neuntöter.

Vorwert der Fläche: Acker. Durchführung: In einem zusammenhängenden Ackergebiet nördlich von Pfaffenhofen werden Ackerrandstreifen

neu angelegt. Die Ackerrandstreifen werden zu mehrjährigen extensiven Gras-Krautsäumen entwickelt. Die Platzierung erfolgt zwischen Ackerparzellen und darf nicht entlang von Wegen liegen, um Störungen zu reduzieren. Insgesamt werden 7 Ackerrandstreifen von jeweils 500 m² (10 m x 50 m) angelegt. Die genaue Lage ist dem Maßnahmenplan zu entnehmen. Auf den Ackerrandstreifen sind insgesamt 6 Schlehenbüsche anzupflanzen. Für Kontrollgänge und Pflegemaßnahmen ist ein Wegerecht einzuräumen.

Eine ökologische UmweltbBaubegleitung ist notwendig.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Auf den Ackerrandstreifen erfolgt keine regelmäßige Mahd. Eine Entbuschung erfolgt bei Bedarf. Bei Auftreten von Problemunkräutern (Ackerkratzdistel) ist ein Ausmähen von Distelnestern zur Blütezeit (Juli) bedarfsweise möglich. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: 2-3 Jahre vor dem Baubeginn (CEF-Maßnahme).

Flächengröße: 3500 m², m und 6 Stück

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter 0,35 ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Grunderwerb 0,35 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

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Bezeichnung der Baumaßnahme

L 1103neu, Ortsumgehung Pfaffenhofen - Güglingen

Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

E 2 (V= Vermeidungs-, S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme) Lage der Maßnahme / Bau-km:

Steingrube nördlich von Pfaffenhofen.

Konflikt Nr.: KT2 im Bestands- und Konfliktplan (Ziff. 12.1.2 RE 85), Blatt Nr.: 1-3 (1:1.000)

BESCHREIBUNG

Trenn- und Barrierewirkung durch Zerschneidung von Laichgewässer und Jahreslebensraum der Wechselkröte. Eingriffsumfang: m²; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Ziff. 12.2.3 RE 85), Blatt Nr.: 1 (1:5000)

BESCHREIBUNG/ZIELSETZUNG:

Anlage eines Laichgewässers in der Steingrube nördlich von Pfaffenhofen (Artenschutzfachliche Maßnahme ATP K4). Ziel: Durch die Anlage eines Laichgewässers soll die lokale Population der Wechselkröte gestärkt werden, die

am Rand der Zaberaue durch Barrierewirkung der geplanten Trasse beeinträchtigt wird. Vorwert der Fläche: Abgrabungsgewässer. Durchführung: In der Steingrube befinden sich bereits mehrere Gewässer in denen die Wechselkröte vorkommt, die aber nach Einschätzung der Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Trautner nicht sinnvoll optimiert werden können. Entsprechend der Maßnahme der artenschutzfachlichen Beurteilung, ATP K4, (Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Trautner 20082009) wird im Randbereich des Steinbruchs ein neues, künstliches Gewässer als potenzielles Laichgewässer für die Wechselkröte angelegt (strukturelles Leitbild: vegetationsfreier Kiestümpel der dynamischen Flusslandschaft). Bei der Anlage sind folgende wesentliche Kriterien zu berücksichtigen:

Standort vollständig besonnt,

Gewässer muss von August bis März trocken liegen (ablassbar),

Wasserfläche bei Einstau 50-100 m²,

Abdichtung durch Beton oder Asphalt, der durch eine Sand- oder Kiesschicht abgedeckt wird,

Ausgestaltung von Flachwasserbereichen (mit einer Maximaltiefe von 80-100 cm; auch in trockenen Jahren sollte das Gewässer nicht vor Mitte Juli trocken liegen).

Aus vorhandenen Teichen ist Laich zu bergen und in das Ersatzgewässer einzubringen. Um ein Verbuschen der Uferbereiche zu vermeiden, ist ein Rückschnitt der Ufervegetation alle zwei Jahre durchzuführen. Vor Durchführung der Maßnahme sind eine weitergehende Prüfung der Eignung der Fläche und eine Abstimmung unerlässlich. Eine ökologische Baubegleitung ist notwendig. Kontrolle vorwiegend von Laich und Fortpflanzungserfolg während fünf Jahren nach Baufertigstellung mittels 4 Terminen zwischen April und Anfang August jeden Jahres.

Detail auf Anlageblatt Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.: Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr. V 10

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Rückschnitt der Ufervegetation alle 2 Jahre. Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: 2-3 Jahre vor dem Baubeginn (CEF-Maßnahme).

Flächengröße: >100 m², m und Stück

Ortsumgehung L 1103 Pfaffenhofen-Güglingen Landschaftspflegerischer Begleitplan

COCHET CONSULT, Planungsgesellschaft Umwelt Stadt & Verkehr AGL H. ADAM 12/2010 12/2015

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-Fortsetzung E 2-

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: V 10

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ha

Flächen Dritter 0,01 ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg

Grunderwerb 0,01 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Baden-Württemberg


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